Beiersdorf AktiengesellschaftHamburgBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Die folgenden Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft, Hamburg, einbezogen und nehmen gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, einen Lagebericht aufzustellen sowie den Jahresabschluss offenzulegen:
Die Beiersdorf Aktiengesellschaft stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Beiersdorf Aktiengesellschaft sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft angegeben. Der Befreiung haben jeweils alle Gesellschafter zugestimmt. Die jeweiligen Gesellschafterbeschlüsse haben folgenden Wortlaut: "Die Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2017 gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses befreit. Dieser Beschluss wird gemäß § 325 HGB offengelegt und die Befreiung im Anhang des Konzernabschlusses der Beiersdorf AG angegeben." Die Beiersdorf Aktiengesellschaft ist den folgenden Gesellschaften gegenüber zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichtet:
Gegenüber den folgenden Gesellschaften ist die Beiersdorf Aktiengesellschaft mittelbar zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichtet:
Die mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Beiersdorf Aktiengesellschaft ergibt sich daraus, dass die unmittelbar gegenüber der Beiersdorf Aktiengesellschaft berechtigte Produits de Beauté Logistik GmbH gemäß § 302 AktG gegenüber der Produits de Beauté Produktions GmbH zur Verlustübernahme und die Produits de Beauté Produktions GmbH wiederum gemäß § 302 AktG zur Verlustübernahme gegenüber der La Prairie Group Deutschland GmbH verpflichtet ist.
Der Vorstand |
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