![]() Beiersdorf AktiengesellschaftHamburg§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 Die folgenden Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft,
Hamburg, einbezogen und nehmen gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit zur Befreiung
von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, einen
Lagebericht aufzustellen sowie den Jahresabschluss offenzulegen: Beiersdorf Manufacturing Berlin GmbH, Berlin Die Beiersdorf Aktiengesellschaft stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss
und einen Konzernlagebericht auf. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
der Beiersdorf Aktiengesellschaft sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses
der Beiersdorf Aktiengesellschaft angegeben. Der Befreiung haben jeweils alle Gesellschafter zugestimmt. Die jeweiligen Gesellschafterbeschlüsse
haben folgenden Wortlaut: "Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit
zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss um einen Anhang zu
erweitern, einen Lagebericht aufzustellen sowie den Jahresabschluss offenzulegen. Dieser Beschluss wird gemäß § 325 HGB offengelegt und die Befreiung im Anhang des
Konzernabschlusses der Beiersdorf AG angegeben." Die Beiersdorf Aktiengesellschaft ist den folgenden Gesellschaften gegenüber unmittelbar
zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichtet: Beiersdorf Manufacturing Berlin GmbH, Berlin Gegenüber der folgenden Gesellschaft ist die Beiersdorf Aktiengesellschaft mittelbar
zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichtet: La Prairie Group Deutschland GmbH, Baden-Baden Die mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Beiersdorf Aktiengesellschaft ergibt
sich daraus, dass die unmittelbar gegenüber der Beiersdorf Aktiengesellschaft berechtigte
Produits de Beauté Produktions GmbH gemäß § 302 AktG unmittelbar gegenüber der La
Prairie Group Deutschland GmbH zur Verlustübernahme verpflichtet ist. Der Vorstand |