Beiersdorf AktiengesellschaftHamburgBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Die folgenden Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft, Hamburg, einbezogen und nehmen gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, einen Lagebericht aufzustellen sowie den Jahresabschluss offenzulegen: Beiersdorf Manufacturing Berlin GmbH, Berlin scrollen
Die Beiersdorf Aktiengesellschaft stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Beiersdorf Aktiengesellschaft sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft angegeben. Der Befreiung haben jeweils alle Gesellschafter zugestimmt. Die jeweiligen Gesellschafterbeschlüsse haben folgenden Wortlaut: "Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, einen Lagebericht aufzustellen sowie den Jahresabschluss offenzulegen. Dieser Beschluss wird gemäß § 325 HGB offengelegt und die Befreiung im Anhang des Konzernabschlusses der Beiersdorf AG angegeben." Die Beiersdorf Aktiengesellschaft ist den folgenden Gesellschaften gegenüber unmittelbar zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichtet: scrollen
Gegenüber der folgenden Gesellschaft ist die Beiersdorf Aktiengesellschaft mittelbar zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichtet: scrollen
Die mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Beiersdorf Aktiengesellschaft ergibt sich daraus, dass die unmittelbar gegenüber der Beiersdorf Aktiengesellschaft berechtigte Produits de Beauté Produktions GmbH gemäß § 302 AktG unmittelbar gegenüber der La Prairie Group Deutschland GmbH zur Verlustübernahme verpflichtet ist.
Der Vorstand |
||||||||||||||||||||||