Produits de Beauté Produktions GmbHBaden-BadenBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Die folgende Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft, Hamburg, einbezogen und nimmt gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen: Produits de Beauté Produktions GmbH, Baden-Baden Die Beiersdorf Aktiengesellschaft stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Beiersdorf Aktiengesellschaft sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft angegeben. Der Befreiung haben alle Gesellschafter zugestimmt. Der entsprechende Gesellschafterbeschluss hat folgenden Wortlaut: "Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Dieser Beschluss wird gemäß § 325 HGB offengelegt und die Befreiung im Anhang des Konzernabschlusses der Beiersdorf AG angegeben." Die Beiersdorf Aktiengesellschaft ist der Produits de Beauté Produktions GmbH gegenüber (unmittelbar) zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichtet:
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