Beiersdorf AktiengesellschaftHamburg§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Die folgenden Gesellschaften werden in den
Konzernabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft,
Hamburg, einbezogen und nehmen gemäß § 264
Abs. 3 HGB die Möglichkeit zur Befreiung von der
Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss um einen Anhang zu
erweitern, einen Lagebericht aufzustellen sowie den
Jahresabschluss offenzulegen:
Beiersdorf Manufacturing Berlin GmbH, Berlin
Die Beiersdorf Aktiengesellschaft stellt als
Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen
Konzernlagebericht auf. Der Konzernabschluss und der
Konzernlagebericht der Beiersdorf Aktiengesellschaft sowie
der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Die
Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der
Beiersdorf Aktiengesellschaft angegeben.
Der Befreiung haben jeweils alle Gesellschafter
zugestimmt. Die jeweiligen Gesellschafterbeschlüsse
haben folgenden Wortlaut:
"Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr
2024 gemäß § 264 Abs. 3 HGB die
Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch,
den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, einen
Lagebericht aufzustellen sowie den Jahresabschluss
offenzulegen.
Dieser Beschluss wird gemäß § 325 HGB
offengelegt und die Befreiung im Anhang des
Konzernabschlusses der Beiersdorf AG angegeben."
Die Beiersdorf Aktiengesellschaft ist den oben genannten
Gesellschaften gegenüber zur Verlustübernahme
gemäß § 302 AktG verpflichtet.
Der Vorstand |