Beiersdorf Aktiengesellschaft

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Wertpapier-Kennnummer 520000, ISIN DE 0005200000

Konzernabschluss 1

1 Durch die Wahl des Zahlenformats (in Mio. €) kann es zu Abweichungen von den tatsächlich gebuchten Beträgen bzw. zu rundungsbedingten Differenzen bei der Berechnung von Zwischen- und Endsummen kommen. Zudem beziehen sich die prozentualen Veränderungen auf Werte in Tsd. €.

Gewinn- und Verlustrechnung

(in Mio. €)

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Anhang 2023 2024
Umsatzerlöse 01 9.447 9.850
Kosten der umgesetzten Leistungen 02 -4.031 -4.090
Brutto-Ergebnis 5.416 5.760
Marketing- und Vertriebskosten 03 -3.250 -3.461
Forschungs- und Entwicklungskosten 04 -320 -354
Allgemeine Verwaltungskosten 05 -570 -605
Sonstige betriebliche Erträge 1 06 503 457
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1 07 -674 -503
Betriebliches Ergebnis (EBIT) 1.105 1.294
Zinserträge 08 43 72
Zinsaufwendungen 08 -26 -45
Pensionsergebnis 08 -12 -10
Übriges Finanzergebnis 08 -5 15
Finanzergebnis 08 - 32
Ergebnis vor Steuern 1.105 1.326
Ertragsteuern 09 -356 -398
Jahresüberschuss 749 928
Davon entfallen auf:
- Anteilseigner*innen der Beiersdorf AG 736 912
- Anteile ohne beherrschenden Einfluss 13 16
Unverwässertes/​Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 10 3,24 4,05

1 Die Währungsgewinne und -verluste werden ab 2024 unsaldiert in den Positionen "Sonstige betriebliche Erträge" und "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden dementsprechend angepasst (Sonstige betriebliche Erträge Vorjahr: 263 Mio. €; Sonstige betriebliche Aufwendungen Vorjahr: -434 Mio. €).

Gesamtergebnisrechnung (in Mio. €)

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2023 2024
Jahresüberschuss 749 928
In den Folgeperioden erfolgswirksam umzugliederndes sonstiges Ergebnis -55 -36
Marktbewertung von Cashflow Hedges 1 -13 -14
Marktbewertung Wertpapiere 1 5 2
Unterschiede aus der Währungsumrechnung -47 -24
In den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umzugliederndes sonstiges Ergebnis 13 5
Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen 1 13 5
Marktwertänderung der erfolgsneutral bewerteten Eigenkapitalinstrumente 1 - -
Sonstiges Ergebnis -42 -31
Gesamtergebnis 707 897
Davon entfallen auf:
- Anteilseigner*innen der Beiersdorf AG 696 881
- Anteile ohne beherrschenden Einfluss 11 16

1 Netto nach Steuern.

Bilanz

(in Mio. €)

Aktiva

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Anhang 31.12.2023 31.12.2024
Immaterielle Vermögenswerte 11 938 888
Sachanlagen 12 2.541 2.719
Langfristige Wertpapiere 1 16 2.811 2.466
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 15 38 151
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 15 12 12
Sonstige langfristige Vermögenswerte 15 9 9
Latente Steueransprüche 09 304 325
Langfristige Vermögenswerte 6.653 6.570
Vorräte 13 1.514 1.612
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14 1.598 1.792
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 15 159 137
Ertragsteuerforderungen 09 227 250
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 15 253 282
Kurzfristige Wertpapiere 1 16 1.091 1.159
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 17 1.133 1.207
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 15 1 2
Kurzfristige Vermögenswerte 5.976 6.441
12.629 13.011

1 Wertpapiere der Kategorie Erfolgsneutral zum beizulegendem Zeitwert (FVOCI) in Höhe von 136 Mio. € wurden aus den kurzfristigen Wertpapieren in die langfristigen Wertpapiere umgegliedert (Vorjahr kurzfristige Wertpapiere: 1.227 Mio. €; Vorjahr langfristige Wertpapiere: 2.675 Mio. €).

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Passiva Anhang 31.12.2023 31.12.2024
Gezeichnetes Kapital 19 252 248
Kapitalrücklage 22 47 47
Gewinnrücklagen 23 8.315 8.508
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis 24 -292 -328
Anteile der Anteilseigner*innen der Beiersdorf AG 8.322 8.475
Anteile ohne beherrschenden Einfluss 25 17 20
Eigenkapital 8.339 8.495
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 27 350 328
Sonstige langfristige Rückstellungen 28 150 205
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 29 153 152
Latente Steuerverbindlichkeiten 09 133 135
Langfristiges Fremdkapital 786 820
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 28 629 599
Ertragsteuerverbindlichkeiten 09 152 195
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29 2.234 2.571
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 29 333 200
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 29 156 131
Kurzfristiges Fremdkapital 3.504 3.696
12.629 13.011

Kapitalflussrechnung

(in Mio. €)

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2023 2024
Jahresüberschuss 749 928
Überleitung zwischen Jahresüberschuss und Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit
Ertragsteuern 356 397
Finanzergebnis - -32
Auszahlungen für Ertragsteuern -464 -404
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 449 357
Veränderung der langfristigen Rückstellungen (ohne Zinsanteil und erfolgsneutrale Veränderungen) -27 20
Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen -6 3
Brutto-Cashflow 1.057 1.269
Veränderung der Vorräte 43 -98
Veränderung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte -108 -219
Veränderung der Verbindlichkeiten und kurzfristigen Rückstellungen -51 279
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 941 1.231
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -517 -437
Auszahlungen für Unternehmenserwerbe und sonstige Investitionen (abzgl. übernommener Zahlungsmittel) - -115
Auszahlungen für Investitionen in assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungen -5 -6
Auszahlungen für den Erwerb von Wertpapieren -509 -635
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 16 22
Einzahlungen aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften (abzgl. abgegangener Zahlungsmittel) und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 23 -
Einzahlungen aus dem Verkauf/​der Endfälligkeit von Wertpapieren 576 942
Zinseinzahlungen 51 70
Einzahlungen aus Finanzierungsleasing - 4
Dividenden- und sonstige Finanzeinzahlungen 24 29
Cashflow aus investiver Tätigkeit -341 -126
Free-Cashflow 600 1.105
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 16 116
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten -200 -269
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -68 -75
Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien - -501
Zinsauszahlungen -19 -30
Sonstige Finanzauszahlungen -48 -29
Auszahlung Dividende Beiersdorf AG -159 -227
Auszahlung Dividende an Anteilseigner*innen ohne beherrschenden Einfluss -14 -14
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -492 -1.029
Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung des Finanzmittelbestands -55 -2
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 53 74
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 01.01. 1.080 1.133
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31.12. 1.133 1.207

Eigenkapitalveränderungsrechnung (in Mio. €)

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Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen 1
01.01.2023 252 47 7.725
Gesamtergebnis der Periode - - 749
Umgliederungen - - -
Dividende Beiersdorf AG für das Vorjahr - - -159
Veränderung Anteile
Anteilseigner*innen ohne beherrschenden Einfluss - - -
31.12.2023/​01. 01.2024 252 47 8.315
Gesamtergebnis der Periode - - 917
Umgliederungen - - -
Einzug eigener Aktien -4 - 4
Erwerb eigener Aktien - - -501
Dividende Beiersdorf AG für das Vorjahr - - -227
Veränderung Anteile
Anteilseigner*innen ohne beherrschenden Einfluss - - -
31.12.2024 248 47 8.508
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Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis
Unterschied aus der Währungsumrechnung Sicherungsinstrumente aus der Absicherung von Zahlung Fremdkapitalinstrumente Eigenkapitalinstrumente
01.01.2023 -247 18 -10 -
Gesamtergebnis der Periode -45 -13 5 -
Umgliederungen - - - -
Dividende Beiersdorf AG für das Vorjahr - - - -
Veränderung Anteile
Anteilseigner*innen ohne beherrschenden Einfluss - - - -
31.12.2023/​01. 01.2024 -292 5 -5 -
Gesamtergebnis der Periode -24 -14 2 -
Umgliederungen - - - -
Einzug eigener Aktien - - - -
Erwerb eigener Aktien - - - -
Dividende Beiersdorf AG für das Vorjahr - - - -
Veränderung Anteile
Anteilseigner*innen ohne beherrschenden Einfluss - - - -
31.12.2024 -316 -9 -3 -
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Summe der Anteilseigner * -innen Anteile ohne beherrschenden Einfluss Gesamt
01.01.2023 7.785 20 7.805
Gesamtergebnis der Periode 696 11 707
Umgliederungen - - -
Dividende Beiersdorf AG für das Vorjahr -159 - -159
Veränderung Anteile
Anteilseigner*innen ohne beherrschenden Einfluss - -14 -14
31.12.2023/​01. 01.2024 8.322 17 8.339
Gesamtergebnis der Periode 881 16 897
Umgliederungen - - -
Einzug eigener Aktien - - -
Erwerb eigener Aktien -501 - -501
Dividende Beiersdorf AG für das Vorjahr -227 - -227
Veränderung Anteile
Anteilseigner*innen ohne beherrschenden Einfluss - -13 -13
31.12.2024 8.475 20 8.495

1 Die Gewinnrücklagen beinhalten eine Kürzung um die Anschaffungskosten eigener Anteile von 1.201 Mio. €.

Konzernanhang

Segmentberichterstattung

(in Mio. €)

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Consumer tesa
2023 2024 2023 2024
Außenumsatz 7.780 8.162 1.667 1.688
Veränderung zum Vorjahr (nominal) (in %) 9,1 4,9 - 1,2
Veränderung zum Vorjahr (organisch) (in %) 12,5 7,5 3,2 1,9
Anteil am Konzernumsatz (in %) 82,4 82,9 17,6 17,1
EBITDA 1.203 1.300 351 351
Betriebliches Ergebnis (EBIT) 834 1.027 271 267
in % vom Umsatz 10,7 12,6 16,3 15,8
Betriebliches Ergebnis (EBIT, ohne Sondereffekte) 1 3 1.002 1.094 266 276
in % vom Umsatz 12,9 13,4 16,0 16,3
Operatives Brutto-Vermögen 1 5.668 6.152 1.195 1.227
Operative Verbindlichkeiten 1 2.804 3.172 302 306
EBIT-Rendite auf das operative Netto-Vermögen 1 (in %) 29,1 34,5 30,4 28,9
Brutto-Cashflow 807 1.007 250 262
Investitionen 2 418 374 99 63
Abschreibungen 369 273 80 84
Forschungs- und Entwicklungskosten 241 270 79 84
Mitarbeitende (Anzahl am 31.12.) 16.769 17.386 5.189 5.405
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Konzern
2023 2024
Außenumsatz 9.447 9.850
Veränderung zum Vorjahr (nominal) (in %) 7,4 4,3
Veränderung zum Vorjahr (organisch) (in %) 10,8 6,5
Anteil am Konzernumsatz (in %) 100,0 100,0
EBITDA 1.554 1.651
Betriebliches Ergebnis (EBIT) 1.105 1.294
in % vom Umsatz 11,7 13,1
Betriebliches Ergebnis (EBIT, ohne Sondereffekte) 1 3 1.268 1.370
in % vom Umsatz 13,4 13,9
Operatives Brutto-Vermögen 1 6.863 7.379
Operative Verbindlichkeiten 1 3.106 3.478
EBIT-Rendite auf das operative Netto-Vermögen 1 (in %) 29,4 33,2
Brutto-Cashflow 1.057 1.269
Investitionen 2 517 437
Abschreibungen 449 357
Forschungs- und Entwicklungskosten 320 354
Mitarbeitende (Anzahl am 31.12.) 21.958 22.791

1 Siehe hierzu die Erläuterungen im Abschnitt "Erläuterungen zur Segmentberichterstattung".

2 Die Angabe umfasst die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen inklusive der Akquisitionen.

3 Die Sondereffekte im Unternehmensbereich Consumer beliefen sich im Jahr 2024 auf -67 Mio. € (Vorjahr: -168 Mio. €) und im Unternehmensbereich tesa auf -9 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €). Die detaillierte Aufgliederung der Sondereffekte nach Unternehmensbereichen wird im Lagebericht dargestellt.

Das betriebliche Ergebnis (EBIT) beider Unternehmensbereiche ist in den dargestellten Geschäftsjahren maßgeblich durch die Kosten der umgesetzten Leistungen sowie die Kosten für Marketing und Vertrieb als größte Aufwandsposten beeinflusst. In beiden Jahren resultiert die höhere EBIT-Rendite im Unternehmensbereich tesa aus einer im Vergleich deutlich geringeren Quote der Marketing- und Vertriebskosten, die weit überwiegend auf den Unternehmensbereich Consumer entfallen. Im Vergleich der EBIT-Renditen überkompensiert dies die vergleichsweise höhere Quote der Kosten für umgesetzte Leistungen bei tesa.

Die Kosten der umgesetzten Leistungen betrugen im Unternehmensbereich Consumer 3.185 Mio. € (Vorjahr 3.127 Mio. €) und im Unternehmensbereich tesa 905 Mio. € (Vorjahr 905 Mio. €). Die Kosten für Marketing und Vertrieb entfielen mit 3.136 Mio. € (Vorjahr 2.934 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Consumer. Auf den Unternehmensbereich tesa entfielen 325 Mio. € (Vorjahr 316 Mio. €).

Regionale Berichterstattung

(in Mio. €)

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Europa Amerika
2023 2024 2023 2024
Außenumsatz 1 4.135 4.313 2.484 2.567
Veränderung zum Vorjahr (nominal) 2 (in %) 6,0 4,3 16,8 3,4
Veränderung zum Vorjahr (organisch) 2 (in %) 7,9 4,1 16,8 6,2
Anteil am Konzernumsatz (in %) 43,8 43,8 26,3 26,1
EBITDA 3 828 865 174 214
Betriebliches Ergebnis (EBIT) 4 648 672 5 133
in % vom Umsatz 15,7 15,6 0,2 5,2
Betriebliches Ergebnis (EBIT, ohne Sondereffekte) 5,7 672 681 123 169
in % vom Umsatz 16,3 15,8 5,0 6,6
Investitionen 8 337 271 107 108
Abschreibungen 180 193 169 81
Mitarbeitende 6 (Anzahl am 31.12.) 12.181 12.627 3.987 4.223
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Afrika/​Asien/​Australien Konzern
2023 2024 2023 2024
Außenumsatz 1 2.829 2.970 9.447 9.850
Veränderung zum Vorjahr (nominal) 2 (in %) 2,0 5,0 7,4 4,3
Veränderung zum Vorjahr (organisch) 2 (in %) 10,1 10,1 10,8 6,5
Anteil am Konzernumsatz (in %) 29,9 30,1 100,0 100,0
EBITDA 3 552 572 1.554 1.651
Betriebliches Ergebnis (EBIT) 4 452 489 1.105 1.294
in % vom Umsatz 16,0 16,5 11,7 13,1
Betriebliches Ergebnis (EBIT, ohne Sondereffekte) 5,7 473 520 1.268 1.370
in % vom Umsatz 16,7 17,5 13,4 13,9
Investitionen 8 73 58 517 437
Abschreibungen 100 83 449 357
Mitarbeitende 6 (Anzahl am 31.12.) 5.791 5.941 21.958 22.791

1 Veränderungen der regionalen Zuordnung ab 2024 der tesa Türkei von Europa nach Asien (Vorjahr Europa: 4.161 Mio. €; Vorjahr Afrika/​Asien/​Australien: 2.802 Mio. €).

2 Veränderungen der regionalen Zuordnung ab 2024 der tesa Türkei von Europa nach Asien (Vorjahr Europa: nominal 6,7 % und organisch 8,0 %; Vorjahr Afrika/​Asien/​Australien: nominal 1,0 % und organisch 10,1 %).

3 Veränderungen der regionalen Zuordnung ab 2024 der tesa Türkei von Europa nach Asien (Vorjahr Europa: 834 Mio. €; Vorjahr Afrika/​Asien/​Australien: 546 Mio. €).

4 Veränderungen der regionalen Zuordnung ab 2024 der tesa Türkei von Europa nach Asien (Vorjahr Europa: 654 Mio. €; Vorjahr Afrika/​Asien/​Australien: 446 Mio. €).

5 Veränderungen der regionalen Zuordnung ab 2024 der tesa Türkei von Europa nach Asien (Vorjahr Europa: 678 Mio. €; Vorjahr Afrika/​Asien/​Australien: 467 Mio. €).

6 Veränderungen der regionalen Zuordnung ab 2024 der tesa Türkei von Europa nach Asien (Vorjahr Europa: 12.216; Vorjahr Afrika/​Asien/​Australien: 5.755).

7 Siehe hierzu die Erläuterungen im Abschnitt "Erläuterungen zur Segmentberichterstattung".

8 Die Angabe umfasst die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen inklusive der Akquisitionen.

Grundlagen und Methoden

Informationen zur Gesellschaft und zum Konzern

Die Beiersdorf AG hat ihren Firmensitz in der Beiersdorfstraße 1-9 in Hamburg, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister unter HRB 1787 eingetragen. Die Beiersdorf AG wird in den Konzernabschluss der maxingvest GmbH & Co KGaA, Hamburg, das als Mutterunternehmen gleichzeitig den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis, in den die Beiersdorf AG einbezogen wird, aufstellt. Der Konzernabschluss der maxingvest GmbH & Co. KGaA wird im Unternehmensregister veröffentlicht.

Die Aktivitäten der Beiersdorf AG und ihrer Tochtergesellschaften ("Beiersdorf Konzern") umfassen im Wesentlichen die Herstellung und den Vertrieb von Markenartikelprodukten in den Bereichen Haut- und Körperpflege sowie die Herstellung und den Vertrieb von technischen Klebebändern.

Der Konzernabschluss der Beiersdorf AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 wurde am 7. Februar 2025 durch den Vorstand aufgestellt und anschließend zur Prüfung und Billigung an den Aufsichtsrat weitergeleitet.

Allgemeine Grundsätze

Der Konzernabschluss der Beiersdorf AG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee zu den IFRS (IFRIC) und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Es wurden alle IFRS und IFRIC beachtet, die zum 31. Dezember 2024 von der EU-Kommission übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind Finanzinstrumente der Kategorien "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FVOCI) und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) sowie derivative Finanzinstrumente, die jeweils zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden.

Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt.

Schätzungen und Annahmen

Im Konzernabschluss müssen in einem begrenzten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Dabei werden sämtliche aktuell verfügbaren Erkenntnisse berücksichtigt. Wesentliche Schätzungen und Annahmen wurden insbesondere bei den nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen: dem Wertminderungstest von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer (Anhangangabe 11 "Immaterielle Vermögenswerte"), der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte (Anhangangabe 30 "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und derivativen Finanzinstrumenten"), den versicherungsmathematischen Parametern bei der Berechnung des Aufwands aus leistungsorientierten Plänen sowie des Barwerts von Pensionsverpflichtungen (Anhangangabe 27 "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen"), der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen latenten Steueransprüche und der Pillar 2-Steuern (Anhangangabe 9 "Ertragsteuern") und der Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen (Anhangangabe 28 "Sonstige Rückstellungen"). Speziell bei der Abbildung von rechtlichen Risiken aus Schadenersatzforderungen sowie Steuer- und Zollrisiken (Anhangangabe 31 "Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und rechtliche Risiken") erfordern die bestehenden Unsicherheiten wesentliches Ermessen bei der Beurteilung, ob und in welcher Höhe ein möglicher Schaden entstanden ist und wie hoch die Inanspruchnahme sein könnte. Bei der Ermittlung der Höhe eines möglichen Schadens besteht ein besonderes Ermessen in Bezug auf die Festlegung der Ausprägung der der Kalkulation zu Grunde gelegten Faktoren "Overcharge" und "Pass-on-Rate". Darüber hinaus werden Schätzungen und Annahmen insbesondere bei der Bestimmung von Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen und der Bewertung der Vorräte vorgenommen.

Weitere nichtfinanzielle Aspekte, wie beispielsweise Klimarisiken, haben zum derzeitigen Zeitpunkt keinen wesentlichen Einfluss auf die geplanten Cashflows, die im Rahmen der Werthaltigkeitstests verwendet wurden.

Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Änderungen von Schätzungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss werden die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Netto-Vermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Ein Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über die anteiligen Nettozeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst.

Anteile ohne beherrschenden Einfluss am Ergebnis und Eigenkapital von Tochterunternehmen werden gesondert in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und innerhalb des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ausgewiesen. Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt. Beim Erwerb weiterer Anteile von Tochterunternehmen wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten dieser Anteile und dem zuvor im Konzern für diese Anteile ausgewiesenen Anteil ohne beherrschenden Einfluss erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Bei sukzessiven Unternehmenserwerben erfolgt die Neubewertung der zum Zeitpunkt des Beherrschungsübergangs bereits gehaltenen Anteilen in Abhängigkeit ihrer Klassifizierung entweder erfolgsneutral (FVOCI) oder erfolgswirksam (FVPL). Nachträgliche Anpassungen bedingter Kaufpreisbestandteile werden erfolgswirksam erfasst.

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.

In den Konzernabschluss werden die Beiersdorf AG und ihre Tochtergesellschaften einbezogen, über die sie Beherrschung im Sinne von IFRS 10 ausübt. Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens liegt vor, wenn die Beiersdorf AG unmittelbar oder mittelbar die Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen besitzt, den variablen Rückflüssen aus dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und die Fähigkeit besitzt, die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens mittels ihrer Verfügungsmacht zu beeinflussen.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Der Euro entspricht der funktionalen und der Darstellungswährung der Beiersdorf AG. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Millionen Euro (Mio. €) gerundet. Die funktionale Währung jedes Unternehmens im Konzern bestimmt sich nach dem primären Wirtschaftsumfeld, in dem das Unternehmen tätig ist. Daher entspricht die funktionale Währung aufgrund der finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Selbstständigkeit der ausländischen Tochtergesellschaften jeweils der Landeswährung. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst mit dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Zum Bilanzstichtag werden bei ausländischen Tochterunternehmen mit nicht auf den Euro lautender funktionaler Währung die Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden grundsätzlich zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Die hieraus entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.

Die Entwicklungen der Wechselkurse der für den Konzernabschluss wesentlichen Währungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

Entwicklung der Wechselkurse

(1 € =)

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Durchschnittskurse Stichtagskurse
2023 2024 2023 2024
Brasilianischer Real (BRL) 5,3867 5,8899 5,3626 6,4275
Schweizer Franken (CHF) 0,9711 0,9532 0,9257 0,9412
Chinesischer Yuan (CNY) 7,6813 7,7700 7,8520 7,5859
Britisches Pfund (GBP) 0,8686 0,8447 0,8689 0,8294
Japanischer Yen (JPY) 153,0488 163,9758 156,3500 163,0500
Mexikanischer Peso (MXN) 19,0661 20,0148 18,7374 21,5429
Thailändischer Baht (THB) 37,6977 38,0318 37,9564 35,6775
US-Dollar (USD) 1,0824 1,0802 1,1052 1,0393

Die Bilanzierungsvorschriften von IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern" wurden aufgrund des unwesentlichen Effekts auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht angewendet.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die erstmalige Anwendung der geänderten Rechnungslegungsstandards hatte keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Beiersdorf Konzerns.

Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1): Diese Änderungen konkretisieren die Kriterien, unter denen Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig klassifiziert werden, insbesondere in Bezug auf die Berücksichtigung von Kreditbedingungen.

Langfristige Verbindlichkeiten mit Auflagen (Änderungen an IAS 1): Neu eingeführt wurden Klarstellungen zu den Bedingungen, die bei der Beurteilung von langfristigen Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sind, wie etwa finanzielle Auflagen oder sogenannte Covenants.

Leasingverbindlichkeit bei einem Sale-and-Leaseback-Geschäft (Änderungen an IFRS 16): Die Änderungen stellen klar, wie Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen zu bewerten sind, insbesondere bei nachträglichen Änderungen des Leasingverhältnisses.

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7): Diese Änderungen erfordern zusätzliche Angaben zu Lieferantenfinanzierungsprogrammen, um die Transparenz bezüglich der Auswirkungen auf Zahlungsströme und finanzielle Verbindlichkeiten zu erhöhen.

OECD Pillar 2-Globale Mindestbesteuerung: Der Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Pillar Two-Model Rules. Die Regelungen sind in einigen Ländern, in denen der Konzern tätig ist, in Kraft getreten. Daher werden die folgenden Informationen aufgenommen, um die Angabepflichten zu erfüllen:

"Pillar 2-Steuern" sind Steuern, die sich aus Steuergesetzen ergeben, die zur Umsetzung des von der OECD veröffentlichten Pillar 2-Rahmenwerks erlassen wurden und am Abschlussstichtag gelten oder angekündigt sind. Mit dieser Steuerreform soll sichergestellt werden, dass große multinationale Konzerne in jedem Land, in dem sie tätig sind, mindestens einen Steuersatz von 15 % auf ihre Einkünfte zahlen; dies wird durch ein System von Ergänzungssteuern sichergestellt. Im Rahmen von Pillar 2 gibt es drei aktive Mechanismen, die Länder übernehmen können:

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Primärergänzungssteuerregelung (Income Inclusion Rule, IIR),

Sekundärergänzungssteuerregelung (Undertaxed Payment Rule, UTPR) und

anerkannte nationale Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax, QDMTT).

Die Ultimate Parent Entity (UPE) ist die in Deutschland ansässige maxingvest GmbH & Co. KGaA. Die Pillar Two-Gesetzgebung ist in Deutschland am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Der Konzern macht von den temporären CbC-R-Safe Harbour-Ausnahmen Gebrauch. Sofern in einem Land die Safe Harbour-Ausnahmen nicht greifen, muss der Konzern aus Sicht der UPE je Land eine Mindeststeuer in Höhe der Differenz zwischen dem GloBE-Effektivsteuersatz und dem Mindestsatz von 15 % zahlen. Die Allokation einer etwaigen Ergänzungssteuer erfolgt grundsätzlich nach der deutschen Gesetzgebung. In Ländern mit einer implementierten nationalen Ergänzungssteuerregelung erfolgt die Allokation einer etwaigen Ergänzungssteuer nach den lokalen Vorschriften.

Der Konzern wendete die vorübergehende, verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, an und erfasst diese Steuern dann als tatsächlichen Steueraufwand/​-ertrag, wenn sie entstehen.

Noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die folgenden Rechnungslegungsvorschriften wurden bereits in EU-Recht übernommen ("Endorsement"), sind jedoch im Geschäftsjahr 2024 noch nicht anzuwenden oder wurden vom Beiersdorf-Konzern nicht freiwillig vorzeitig angewandt.

Fehlende Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21): Die Änderungen legen neue Leitlinien fest, wie Unternehmen die fehlende Umtauschbarkeit einer Währung zu bewerten haben, um die verlässliche Bewertung von Geschäftsvorfällen in solchen Situationen sicherzustellen.

Noch nicht in EU-Recht übernommene Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2024 veröffentlichte das IASB folgende neue Standards und Änderungen bestehender Standards, deren Anwendung noch die Übernahme in EU-Recht erfordert. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss sind daraus nicht zu erwarten.

Änderungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7): Die Änderungen zielen darauf ab, die Klassifizierungsregeln für Finanzinstrumente zu vereinfachen und klarzustellen, insbesondere bei hybriden Finanzinstrumenten und deren Bewertung.

Darstellung und Offenlegung in Abschlüssen (IFRS 18): IFRS 18 enthält neue Vorschriften zur vereinheitlichten Darstellung und Offenlegung in Abschlüssen, insbesondere im Hinblick auf die Aggregation von Informationen.

Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht (IFRS 19): Dieser Standard bietet eine Erleichterung für Tochtergesellschaften, die keine öffentliche Rechenschaftspflicht haben, indem sie bestimmte Offenlegungspflichten reduzieren können.

Darüber hinaus hat die IASB weitere Rechnungslegungsstandards und Interpretationen überarbeitet oder veröffentlicht, die künftig anzuwenden sind, aber keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Beiersdorf erwirtschaftet seine Umsatzerlöse ausschließlich aus Verträgen mit Kunden über den Verkauf von Gütern der Unternehmensbereiche Consumer und tesa. Die Umsatzerlöse werden zeitpunktbezogen bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung zur Übertragung der Produkte und Übergang der Verfügungsmacht auf die Kund*innen realisiert. Der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung leitet sich aus den vertraglich vereinbarten Lieferbedingungen bzw. den internationalen Handelsklauseln ab.

Die Umsatzerlöse werden in Höhe des Transaktionspreises erfasst. Dieser entspricht dem Gegenwert des erwarteten Anspruchs von Beiersdorf auf eine Gegenleistung seitens der Kunden für die Übertragung der Güter. Der Transaktionspreis wird um variable Komponenten wie Skonti, Kundschaftsboni und Rabatte reduziert, ebenso um Leistungen an Handelspartner, sofern ihnen nicht eindeutig identifizierbare Gegenleistungen gegenüberstehen, deren beizulegender Zeitwert sich verlässlich schätzen lässt.

In Höhe der zu erwartenden Rücklieferungen wird eine Rückstellung basierend auf Erfahrungswerten der Vergangenheit gebildet und umsatzmindernd erfasst. Auch die voraussichtliche Einlöserate von Gutscheinen und Treuepunkten wird nach der Erwartungswertmethode - basierend auf historischen Erfahrungswerten - geschätzt und erlösmindernd gebucht.

Die Kosten der umgesetzten Leistungen umfassen die Herstellungskosten der umgesetzten, selbsterstellten Erzeugnisse und die Einstandskosten der verkauften Handelswaren. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Erzeugnisse beinhalten neben den direkt zurechenbaren Kosten wie Material-, Personal- und Energiekosten auch die herstellungsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der Abschreibungen auf Produktionsanlagen. In den Kosten der umgesetzten Leistungen sind auch die Abwertungen auf Vorräte sowie die Aufwendungen für den Betrieb von Warenverteilzentren und für Frachten zu Kund*innen enthalten.

Die Marketing- und Vertriebskosten umfassen die Kosten der Marketing- und Vertriebsabteilungen, Aufwendungen für klassische Werbung, Werbung am Verkaufsort (Point of Sale) und ähnliche Positionen. Diese Position enthält auch die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Forschungskosten werden im laufenden Jahr im Periodenergebnis erfasst. Entwicklungskosten für neue Produkte werden aktiviert, soweit sie die Ansatzkriterien des IAS 38 erfüllen. Dies ist regelmäßig nicht der Fall, da der erwartete zukünftige Nutzen nicht verlässlich bestimmt werden kann, solange die Produkte noch keine Marktreife erlangt haben. Sonstige Entwicklungskosten (zum Beispiel für Informationssysteme) werden unter der Bedingung als immaterieller Vermögenswert aktiviert, dass die Ansatzkriterien von IAS 38 erfüllt sind. Nach ihrer Fertigstellung werden sie linear über die geplante wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wie Schutzrechte, Markenrechte und Software werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden regelmäßig überprüft. Den planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:

Nutzungsdauer Immatrielle Vermögenswerte

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Technologie bis 14 Jahre
Marke bis 12 Jahre
Kundenstamm bis 9 Jahre
Software bis 5 Jahre

Geschäfts- oder Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Die Schätzung der künftigen Zahlungsströme erfolgt in der Währung, in der sie generiert werden. Anschließend sind die Zahlungsströme mit einem für die Währung angemessen Kapitalisierungszinssätze abzuzinsen. Der Barwert der Zahlungsströme wird anschließend mit dem am Bewertungsstichtag geltenden Devisenkassakurs umgerechnet.

Eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens jährlich, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern ein Vermögenswert keine weitgehend von anderen Vermögenswerten unabhängigen Mittelzuflüsse erzeugt, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die als zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt ist. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Betrag, der aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbar ist, abzüglich seiner Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird grundsätzlich auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Cashflows werden aus der Unternehmensplanung abgeleitet, aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt. Sie werden unter Anwendung risikoäquivalenter Kapitalisierungszinssätze auf den Zeitpunkt der Überprüfung der Werthaltigkeit abgezinst.

Bei Entfall des Grunds für eine in Vorjahren erfasste Wertminderung erfolgt, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, eine Wertaufholung bis höchstens auf die fortgeführten Anschaffungskosten.

Die Sachanlagen, mit Ausnahme von Leasing-Nutzungsrechten, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft. Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:

Nutzungsdauer Sachanlagen

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Gebäude 10 bis 33 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 5 bis 15 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre

Die Herstellungskosten selbsterstellter Sachanlagen werden anhand direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie der anteiligen herstellungsbezogenen Gemeinkosten ermittelt. Zinsen für Fremdkapital werden als laufender Aufwand erfasst, soweit es sich nicht um die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte handelt. Kosten für die Reparatur und Wartung von Sachanlagen stellen ebenso Periodenaufwand dar. Umfangreiche Erneuerungen oder Verbesserungen, die die Produktionskapazität wesentlich erhöhen oder die Lebensdauer eines Vermögenswerts deutlich verlängern, werden aktiviert. Komponenten, die auf diese Weise zuvor aktiviert und durch neu zu aktivierende Maßnahmen ersetzt wurden, werden entsprechend als Abgänge berücksichtigt. Zuwendungen der öffentlichen Hand mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden innerhalb der Sachanlagen ausgewiesen. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn ein Vertrag den Konzern berechtigt, einen identifizierbaren Vermögenswert gegen Entgelt für einen vereinbarten Zeitraum zu nutzen. Leasingverhältnisse betreffen bei Beiersdorf vor allem Büroflächen und Fahrzeuge.

Leasingverbindlichkeiten werden innerhalb der Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen angesetzt. Die Abzinsung wird grundsätzlich unter Anwendung laufzeit- und währungsspezifischer Grenzfremdkapitalzinssätze ermittelt.

Leasing-Nutzungsrechte werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten umfassen den Barwert der gesamten voraussichtlichen Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize, die anfänglichen direkten Kosten sowie Rückbauverpflichtungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibungen erfolgen linear über den Leasingzeitraum.

Die Laufzeit der Leasingverhältnisse beginnt am Bereitstellungsdatum und umfasst auch etwaige mietfreie Zeiträume. Bei Leasingverträgen, die neben der unkündbaren Grundlaufzeit auch Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten, werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Eine Ausübung bzw. Nichtausübung dieser Optionen wird nur berücksichtigt, wenn sie mit hinreichender Sicherheit stattfinden wird.

Der Leasingstandard wird nicht angewendet auf Rechte, die ein Leasingnehmer im Rahmen von Lizenzvereinbarungen im Anwendungsbereich von IAS 38 hält. Des Weiteren macht Beiersdorf von seinem Wahlrecht Gebrauch, geringwertige und kurzfristige Leasingverhältnisse nicht zu bilanzieren, sondern weiterhin im operativen Aufwand über die jeweilige Leasinglaufzeit abzubilden.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden erstmals Leasingverhältnisse, in denen Beiersdorf als Leasinggeber auftritt, als Finanzierungsleasing im Sinne von IFRS 16 klassifiziert. Ein Leasingverhältnis wird dann als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn es im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer überträgt.

Zu Beginn des Leasingverhältnisses wird eine Forderung in Höhe des Nettobarwerts der Leasingzahlungen zzgl. des ungarantierten Restwertes der zugrunde liegenden Leasinggegenstände erfasst. Die Berechnung erfolgt unter Verwendung des im Leasingverhältnis impliziten Zinssatzes. Dieser wurde auf Basis der Anschaffungskosten der zugrunde liegenden Leasinggegenstände ermittelt.

Die Leasingforderung wird nach der Effektivzinsmethode fortgeführt. Die Leasingzahlungen des Leasingnehmers werden in eine Zinskomponente, die ergebniswirksam erfasst wird, und eine Tilgung der Forderung aufgeteilt. Die zugrunde liegenden Leasinggegenstände werden nicht mehr in der Bilanz ausgewiesen. Die quartalsweise zu vereinnahmenden Leasingzahlungen sind variabel und werden jährlich indexabhängig angepasst. Für die Bewertung der Leasingforderung wird die Höhe der initialen Leasingzahlungen berücksichtigt. Mehr- oder Minderzahlungen, die in der Folge aufgrund der Mietanpassungen auftreten, werden bei Anfall ergebniswirksam erfasst.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte werden nach der Durchschnittsmethode bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen. Darüber hinaus werden die anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und für freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten einbezogen.

Die Zahlungsmittel umfassen Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände sowie Schecks. Bei den Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um kurzfristige liquide Anlagen, die jederzeit in einen festgelegten Betrag umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind gemäß IFRS 9 der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC) zugeordnet.

Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn ihr Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden soll. Die Bewertung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen erfolgt mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Level 3), sofern dieser niedriger ist als der Buchwert. Dabei bestimmt sich der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten im Allgemeinen aus (laufenden) Kaufpreisverhandlungen mit potenziellen Käufern.

Hierfür ist Voraussetzung, dass die als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung höchstwahrscheinlich ist. Dabei muss die Veräußerung innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Einstufung erfolgen. Vor der Umgliederung etwaiger Vermögenswerte in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden die für den Bilanzposten einschlägigen Bewertungsvorschriften letztmalig angewandt. Nach der Einstufung werden für die Vermögenswerte keine planmäßigen Abschreibungen mehr erfasst. Ein sich aus der Anwendung oben aufgeführter Bewertungsgrundsätze ergebender Aufwand aus der Abwertung auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder dem Ansatz von Eigenkapital führen. Beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet nach Abzug von Transaktionskosten sofern nicht der Kategorie FVPL zugeordnet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis nach IFRS 15 angesetzt.

Kategorien von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9

Die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells und Zahlungsstrombedingungen.

Die Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC) umfasst finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das vorsieht, das Instrument zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Sie werden nach ihrer erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten und abzüglich etwaiger Wertminderungen unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Die Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FVOCI) umfasst finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das grundsätzlich das Halten der Vermögenswerte vorsieht, aber bei Bedarf auch Veräußerungen erlaubt. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden in einer gesonderten Rücklage im sonstigen Ergebnis erfasst. Mit Abgang oder bei Wertberichtigung dieser finanziellen Vermögenswerte werden die kumulierten im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Diese Kategorie enthält auch Eigenkapitalinstrumente, für die die einmalige Option zur erfolgsneutralen Erfassung der Zeitwertänderungen unwiderruflich ausgeübt wurde. Spätere Wertänderungen verbleiben beim Abgang oder bei einer Wertminderung im Eigenkapital und werden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Die Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) umfasst finanzielle Vermögenswerte, die nicht in eine andere Kategorie fallen. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Das Vorliegen einer Wertminderung wird bei finanziellen Vermögenswerten zu jedem Bilanzstichtag ermittelt. Nach IFRS 9 wird eine Risikovorsorge auf Basis der erwarteten Kreditverluste (Expected Loss Model) der nächsten zwölf Monate gebildet. Die Schätzung erfolgt auf Basis von Ratings sowie fortlaufend aktualisierten Risikoindikatoren. Darüber hinaus werden aktuelle CDS-Spreads und Anleihenspreads der Anleihenemittenten für die Berechnung herangezogen. Die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte wird sofort erfolgswirksam erfasst. Bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie AC reduziert die Wertminderung den Ansatz des Vermögenswerts in der Bilanz; bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie FVOCI wird die Wertminderung in einer gesonderten Rücklage im sonstigen Ergebnis erfasst und führt nicht zu einer Verringerung des Buchwerts des finanziellen Vermögenswerts in der Bilanz. Auf Vermögenswerte, die keine wesentliche Finanzierungskomponente beinhalten, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wird ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Impairments angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt. Die Schätzung der Wertminderung bei Forderungen basiert hauptsächlich auf den Ergebnissen des bisherigen Zahlungsverhaltens, der Berücksichtigung der Altersstruktur, einer substanziellen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder einer hohen Wahrscheinlichkeit für die Insolvenz eines Schuldners sowie Veränderungen politischer und makroökonomischer Rahmenbedingungen. Bei mehr als 90 Tagen im Verzug erfolgt eine detaillierte Analyse des Kreditrisikos und eine angemessene Einzelwertberichtigung wird berücksichtigt. Bei finanziellen Vermögenswerten wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wird aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten (teilweise täglich fällig) und der Bonität unserer Vertragspartner nicht mit einer Wertminderung basierend auf erwarteten Kreditverlusten gerechnet.

Finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme von Leasingverbindlichkeiten und derivativen Finanzverbindlichkeiten, werden nach ihrer erstmaligen Erfassung zum Fair Value unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet. Gewinne und Verluste werden im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode sowie bei Ausbuchung der Verbindlichkeiten erfolgswirksam erfasst. Als langfristig werden Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über zwölf Monate eingestuft.

Derivative Finanzinstrumente mit einer Hedge-Beziehung sind gemäß IFRS 9 keiner separaten Kategorie zuzuordnen; im Beiersdorf Konzern werden diese unter "Derivative Finanzinstrumente" (DF) subsumiert. Derivate Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung werden in der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) erfasst.

Ausbuchungen finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen, wenn die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte verloren bzw. die zu Grunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Bei Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Reverse-Factoring-Vereinbarungen liegt keine substanzielle Modifikation der Vertragsbedingungen vor, daher werden sie weiterhin als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Die erfolgten Zahlungen werden in der Kapitalflussrechnung als Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erfasst.

Derivative Finanzinstrumente werden im Beiersdorf Konzern zur Steuerung von gegenwärtigen und zukünftigen Währungsrisiken eingesetzt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Devisentermingeschäfte. Der Ansatz der derivativen Finanzinstrumente erfolgt dabei zum Zeitwert. Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bzw. unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Bilanzierung von Zeitwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente hängt davon ab, ob diese Instrumente als Sicherungsinstrumente eingesetzt werden und sie die Voraussetzungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 erfüllen. Sind diese Voraussetzungen trotz Vorliegens eines wirtschaftlichen Sicherungszusammenhangs nicht gegeben, werden die Zeitwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Für derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrumente bestimmt wurden und die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung für die Absicherung von Zahlungsströmen erfüllen (Cashflow Hedges), wird der effektive Teil der Zeitwertänderung unter Berücksichtigung des darauf entfallenden steuerlichen Effekts unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Der ineffektive Teil wird ergebniswirksam erfasst. Mit Eintritt des Grundgeschäfts wird der effektive Teil ebenfalls ergebniswirksam erfasst. Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die "Critical-Terms-Match-Methode" verwendet.

Der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der dem Preis zu Grunde liegende Geschäftsvorfall entweder auf dem Hauptmarkt oder dem vorteilhaftesten Markt, zu dem der Beiersdorf Konzern Zugang hat, stattfindet. Der Preis bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung zu Grunde legen würden. Alle Finanzinstrumente, für die der beizulegende Zeitwert im Abschluss ausgewiesen wird, sind in den folgenden Hierarchiestufen gemäß IFRS 13 eingeordnet:

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Stufe 1: beizulegende Zeitwerte, die mit Hilfe von in aktiven Märkten notierten Preisen bestimmt werden.

Stufe 2: beizulegende Zeitwerte, die mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, auf direkt oder indirekt beobachtbaren Marktdaten basieren.

Stufe 3: beizulegende Zeitwerte, die mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Bei Finanzinstrumenten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, wird anhand einer Neubeurteilung zum Ende des Geschäftsjahres festgestellt, ob es zu Umgruppierungen zwischen den Hierarchiestufen gekommen ist.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Rückstellungen für leistungsorientierte Altersversorgungspläne im Konzern. Die Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Die zu erwartenden Versorgungsleistungen werden über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeitenden verteilt. Die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsrückstellungen berücksichtigt Marktzinssätze sowie Lohn-/​Gehalts-, Renten- und Fluktuationstrends. Die Bewertung erfolgt zu den jeweils gültigen lokalen Parametern. In Deutschland wurden für die Mortalitätsrate die Heubeck'schen Richttafeln 2018 G zu Grunde gelegt, international die jeweils lokal anerkannten Richttafeln. Die jeweiligen Diskontierungssätze orientieren sich grundsätzlich an den Renditen hochwertiger, laufzeit- und währungsadäquater Unternehmensanleihen mit mindestens einem AA-Rating. Es werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Die Angemessenheit aller Annahmen wird zu jedem Abschlussstichtag überprüft.

Der als Rückstellung erfasste Betrag umfasst die Summe des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des Planvermögens den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, wird nur unter Berücksichtigung der Obergrenze für den Vermögenswert (Asset Ceiling) ein Nettovorsorgevermögen ausgewiesen.

Der Dienstzeitaufwand wird nach funktionaler Zuordnung als Bestandteil des EBIT erfasst, der Nettozinserfolg als Bestandteil des Finanzergebnisses. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen bzw. aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben sowie aus Änderungen in der Rendite des Planvermögens, werden sofort und vollständig bei ihrer Entstehung erfolgsneutral im Konzerneigenkapital innerhalb der Gewinnrücklagen berücksichtigt. Sie werden zu keinem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst und verbleiben im Konzerneigenkapital.

Bei beitragsorientierten Plänen werden auf gesetzlicher, vertraglicher oder freiwilliger Basis Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne entrichtet. Über die Beiträge hinaus bestehen für den Konzern keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden erfolgswirksam als Bestandteil des EBIT erfasst.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren zukünftigen Zahlungsverpflichtungen, Risiken und ungewissen Verpflichtungen des Konzerns, die auf gegenwärtigen gesetzlichen oder faktischen Verpflichtungen aufgrund vergangener Ereignisse basieren und bei denen eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sie haben überwiegend eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die langfristigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst, soweit der Zinseffekt wesentlich ist.

Tatsächliche Erstattungsansprüche und Schulden für Ertragsteuern für laufende und frühere Perioden werden mit dem erwarteten Betrag angesetzt. Zur Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.

Latente Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den steuerbilanziellen und den im IFRS-Abschluss berücksichtigten Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die Ermittlung erfolgt nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode und beruht auf der Anwendung der in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt erwarteten Steuersätze. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen. Für Unterschiede aus der erstmaligen Bilanzierung von Vermögenswerten oder Schulden, die nicht aus Unternehmenserwerben resultieren, weder den Konzerngewinn noch den steuerlichen Gewinn berühren und keine zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen in gleicher Höhe bewirken, werden keine latenten Steuern gebildet.

Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen, Verlustvorträge und Steuergutschriften werden in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftig ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung dieser Steueransprüche verfügbar sein wird. Die aktivierten latenten Steuern werden jährlich auf ihre Realisierbarkeit überprüft. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern direkt im Eigenkapital erfasst.

Tatsächliche Steueransprüche und -schulden sowie latente Steueransprüche und -schulden werden jeweils miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Zusammenfassung ausgewählter Bewertungsmethoden

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Bilanzposten Bewertungsmethoden
Aktiva
Geschäfts- oder Firmenwerte Niedrigerer Wert aus erzielbarem Betrag und Buchwert
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
mit unbestimmter Nutzungsdauer Niedrigerer Wert aus Anschaffungskosten und erzielbarem Betrag
mit bestimmter Nutzungsdauer (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Sachanlagen (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Finanzielle Vermögenswerte
"Zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC) (Fortgeführte) Anschaffungskosten
"Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FVOCI) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
"Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Vorräte Niedrigerer Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen Niedrigerer Wert aus (fortgeführten) Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert
Passiva
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Anwartschaftsbarwertmethode
Sonstige Rückstellungen Erfüllungsbetrag (mit höchster Eintrittswahrscheinlichkeit)
Finanzielle Verbindlichkeiten (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Sonstige Verbindlichkeiten Erfüllungsbetrag

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung ist entsprechend den Regelungen des IAS 7 aufgestellt und gliedert sich nach Zahlungsströmen aus der laufenden Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit.

Die Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode, während die Cashflows aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode ermittelt werden.

Der Finanzmittelfonds umfasst Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen.

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Im Beiersdorf Konzern ergibt sich die Segmentberichterstattung aus der Steuerung der Geschäftstätigkeit. Die Aufteilung in die Unternehmensbereiche Consumer und tesa entspricht der internen Organisationsstruktur und der Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat.

Der Beiersdorf Konzern misst den Erfolg seiner Segmente anhand des organischen Umsatzwachstums und des betrieblichen Ergebnisses (EBIT), bereinigt um einmalige, nicht operative Geschäftsvorfälle (EBIT ohne Sondereffekte) in Verbindung mit der entsprechenden EBIT-Umsatzrendite.

Um die internationale Aufteilung der geschäftlichen Aktivitäten im Beiersdorf Konzern zu zeigen, werden über die operativen Segmente hinaus noch Informationen zu den geografischen Regionen präsentiert. Die Außenumsätze in den Regionen zeigen die Umsatzentwicklung nach Sitz der Gesellschaften.

Konzerngesellschaften mit Sitz in Deutschland erzielten 2024 einen Umsatz von 1.384 Mio. € (Vorjahr: 1.450 Mio. €) und bilanzierten langfristige Vermögenswerte (nicht enthalten sind Finanzinstrumente, latente Steuern und Planvermögen) von 1.628 Mio. € (Vorjahr: 1.577 Mio. €).

Das organische Umsatzwachstum zeigt das nominale Umsatzwachstum, bereinigt um Wechselkurseffekte sowie strukturelle Effekte aus Akquisitionen und Divestments.

Das EBIT ohne Sondereffekte zeigt das betriebliche Ergebnis (EBIT), bereinigt um einmalige, nicht operative Geschäftsvorfälle.

Das EBITDA zeigt das betriebliche Ergebnis (EBIT) vor Abschreibungen, Amortisationen und Wertminderungen auf Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte.

Die EBIT-Rendite auf das operative Netto-Vermögen zeigt das Verhältnis von betrieblichem Ergebnis (EBIT) zu operativem Netto-Vermögen.

Der Brutto-Cashflow stellt den Überschuss der operativen Einnahmen über die operativen Ausgaben vor weiterer Mittelverwendung dar.

Das operative Netto-Vermögen von 3.902 Mio. € (Vorjahr: 3.757 Mio. €) ergibt sich aus dem operativen Brutto-Vermögen abzüglich operativer Verbindlichkeiten. Die Überleitung des operativen Netto-Vermögens zu den Bilanzpositionen zeigt die folgende Tabelle:

Überleitung des operativen Netto-Vermögens zu den Bilanzpositionen (in Mio. €)

Aktiva

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31.12.2023 31.12.2024
Immaterielle Vermögenswerte 938 888
Sachanlagen 2.541 2.719
Vorräte 1.514 1.612
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.598 1.792
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte (nicht enthalten sind Steuerforderungen) 272 368
Operatives Brutto-Vermögen 6.863 7.379
Nicht-operatives Brutto-Vermögen 5.766 5.632
Gesamt Aktiva laut Bilanz 12.629 13.011

Passiva

31.12.2023 31.12.2024
Übrige Rückstellungen 779 804
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.234 2.571
Übrige Verbindlichkeiten (nicht enthalten sind Ertragsteuerverbindlichkeiten) 93 102
Operative Verbindlichkeiten 3.106 3.477
Eigenkapital 8.339 8.495
Nicht-operative Verbindlichkeiten 1.184 1.039
Gesamt Passiva laut Bilanz 12.629 13.011

Konsolidierungskreis, Akquisitionen und Divestments

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden neben der Beiersdorf AG 16 deutsche (Vorjahr: 15) und 168 internationale (Vorjahr: 169) Gesellschaften einbezogen, die die Beiersdorf AG mittelbar oder unmittelbar beherrscht.

Im Geschäftsjahr kamen drei Gesellschaften, die in den Konzernabschluss der Beiersdorf AG einbezogen werden, neu hinzu. Unternehmenszusammenschlüsse lagen dabei nicht vor. Darüber hinaus wurden drei Gesellschaften aufgelöst. Keine Gesellschaft wurde verkauft.

Konsolidierungskreis

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2023 2024
Stand 1. Januar 185 184
Zugänge 3 3
Verschmelzungen - -
Abgänge 4 3
Stand 31. Dezember 184 184

Tochterunternehmen, die aufgrund ihrer geringen Geschäftstätigkeit für den Konzern sowie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind, werden grundsätzlich nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die Bewertung der Anteile an Tochtergesellschaften erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Impairment-Abschreibungen. Die Summe der Umsatzerlöse beträgt weniger als 0,5 %, die des EBIT ebenfalls weniger als 0,5 %. Die Summe der Ergebnisse nach Steuern beläuft sich ebenfalls auf unter 0,5 %, ebenso wie die Summe des Eigenkapitals.

Anteilsbesitzliste der Beiersdorf AG

Vollkonsolidierte Tochterunternehmen

Deutschland

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Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil
(in %)
Beiersdorf Manufacturing Berlin GmbH Berlin 100,00
La Prairie Group Deutschland GmbH Düsseldorf 100,00
Beiersdorf Customer Supply GmbH Hamburg 100,00
Beiersdorf Manufacturing Hamburg GmbH Hamburg 100,00
Beiersdorf Shared Services GmbH Hamburg 100,00
tesa Manufacturing Hamburg GmbH Hamburg 100,00
tesa Werk Hamburg GmbH Hamburg 100,00
W5 Immobilien GmbH & Co. KG Hamburg 100,00
WINGMAN-STUDIOS GmbH Hamburg 100,00
tesa nie wieder bohren GmbH Hanau 100,00
Beiersdorf Beteiligungs GmbH Leezen 100,00
tesa Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Leezen 100,00
Beiersdorf Manufacturing Leipzig GmbH Leipzig 100,00
tesa Online GmbH Norderstedt 100,00
tesa SE Norderstedt 100,00
tesa Werk Offenburg GmbH Offenburg 100,00

Europa

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Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil
(in %)
Beiersdorf CEE Holding GmbH AT, Wien 100,00
Beiersdorf Ges mbH AT, Wien 100,00
La Prairie Group Austria GmbH AT, Wien 100,00
tesa GmbH AT, Wien 100,00
SA Beiersdorf NV BE, Anderlecht 100,00
S-Biomedic NV BE, Beerse 92,53
tesa sa-nv BE, Brüssels 100,00
Beiersdorf Bulgaria EOOD BG, Sofia 100,00
Beiersdorf AG CH, Basel 100,00
Swiss Cosmetics Production AG CH, Berneck 100,00
Pre SA CH, Montreux 100,00
tesa tape Schweiz AG CH, Urdorf 100,00
La Prairie Group AG CH, Volketswil 100,00
La Prairie Operations AG CH, Volketswil 100,00
Laboratoires La Prairie SA CH, Volketswil 100,00
La Prairie Real Estate Holding AG CH, Zürich 100,00
Beiersdorf spol. s.r.o. CZ, Prag 100,00
tesa tape s.r.o. CZ, Prag 100,00
tesa A/​S DK, Allerød 100,00
Beiersdorf A/​S DK, Kopenhagen 100,00
Beiersdorf Manufacturing Argentona, S.L. ES, Argentona 100,00
tesa tape S.A. ES, Argentona 100,00
La Prairie Group Iberia S.A.U. ES, Madrid 100,00
Beiersdorf Holding, S.L. ES, Tres Cantos 100,00
Beiersdorf Manufacturing Tres Cantos, S.L. ES, Tres Cantos 100,00
Beiersdorf S.A. ES, Tres Cantos 100,00
Beiersdorf Oy FI, Turku 100,00
tesa Oy FI, Turku 100,00
La Prairie Group France S.A.S. FR, Boulogne-Billancourt 100,00
tesa s.a.s. FR, Lieusaint 100,00
Beiersdorf Holding France FR, Paris 100,00
Beiersdorf s.a.s. FR, Paris 99,93
CHANTECAILLE-Paris SARL FR, Paris 100,00
Beiersdorf UK Ltd. GB, Birmingham 100,00
Chantecaille (UK) Ltd. GB, Chorleywood 100,00
La Prairie (UK) Limited GB, London 100,00
tesa UK Ltd. GB, Milton Keynes 100,00
Beiersdorf Hellas A.E. GR, Athen 100,00
tesa tape A.E. i.L. GR, Gerakas-/​-Attikis 100,00
Beiersdorf d.o.o. HR, Zagreb 100,00
Beiersdorf Kft. HU, Budapest 100,00
tesa tape Ragasztószalag Termelö és Kereskedelmi Kft. HU, Budapest 100,00
Alpa-BDF Ltd. IL, Herzeliya 60,00
Beiersdorf ehf IS, Reykjavik 100,00
Beiersdorf SpA IT, Mailand 100,00
Comet SpA IT, Solbiate con Cagno 100,00
La Prairie s.r.l. IT, Mailand 100,00
tesa SpA IT, Mailand 100,00
Beiersdorf Kazakhstan LLP KZ, Almaty 100,00
tesa tape UAB LT, Wilna 100,00
Beiersdorf Holding B.V. NL, Amsterdam 100,00
Beiersdorf NV NL, Amsterdam 100,00
tesa BV NL, Hilversum 100,00
tesa AS NO, Oslo 100,00
Beiersdorf Manufacturing Poznan Sp. z o.o. PL, Posen 100,00
Beiersdorf Shared Services Poland Sp. z o.o. PL, Posen 100,00
NIVEA Polska Sp. z o.o. PL, Posen 100,00
tesa tape Sp. z o.o. PL, Posen 100,00
Beiersdorf Portuguesa, Limitada PT, Barcarena Queluz de Baixo 100,00
tesa Portugal - Produtos Adesivos, Lda. PT, Paço de Arcos 100,00
Beiersdorf Romania s.r.l. RO, Bukarest 100,00
tesa tape s.r.l. RO, Cluj-Napoca 100,00
Beiersdorf d.o.o. RS, Belgrad 100,00
Beiersdorf LLC RU, Moskau 100,00
La Prairie Group (RUS) LLC RU, Moskau 100,00
Beiersdorf Aktiebolag SE, Göteborg 100,00
Beiersdorf Nordic Holding AB SE, Göteborg 100,00
tesa AB SE, Kungsbacka 100,00
Beiersdorf d.o.o. SI, Ljubljana 100,00
tesa tape posrednistvo in trgovina d.o.o. i.L. SI, Ljubljana 100,00
Beiersdorf Slovakia, s.r.o. SK, Bratislava 100,00
Beiersdorf Ukraine LLC UK, Kiew 100,00

Amerika

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Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil
(in %)
Beiersdorf S.A. AR, Buenos Aires 100,00
tesa tape Argentina S.R.L. AR, Buenos Aires 100,00
Beiersdorf S.R.L. BO, Santa Cruz de la Sierra 100,00
tesa Brasil Ltda. BR, Curitiba 100,00
Beiersdorf Indústria e Comércio Ltda. BR, Itatiba 100,00
BDF NIVEA LTDA. BR, São Paulo 100,00
Beiersdorf Canada Inc. CA, Saint-Laurent 100,00
Chantecaille Beaute Canada Inc. CA, Toronto 100,00
tesa tape Chile S.A. CL, Las Condes 100,00
Beiersdorf S.A. CL, Providencia 100,00
Beiersdorf S.A. CO, Bogotá 100,00
tesa tape Colombia S.A.S. CO, Cali 100,00
BDF Costa Rica, S.A. CR, San José 100,00
Beiersdorf, SRL DO, Santo Domingo 100,00
Beiersdorf S.A. EC, Quito 100,00
BDF Centroamérica, S.A. GT, Guatemala-Stadt 100,00
tesa tape Centro América S.A. GT, Guatemala-Stadt 100,00
BDF México, S.A. de C.V. MX, Mexiko-Stadt 100,00
BSS HUB MÉXICO, S.C. MX, Mexiko-Stadt 100,00
Beiersdorf Manufacturing México, S.A. de C.V. MX, Silao 100,00
tesa tape México, S.A. de C.V. MX, Silao de la Victoria, Guanajuato 100,00
BDF Panamá, S.A. PA, Panama-Stadt 100,00
Beiersdorf S.A. PE, Asunción 100,00
Beiersdorf S.A.C. PY, Lima 99,81
BDF El Salvador, S.A. de C.V. PY, San Salvador 100,00
Beiersdorf Manufacturing, LLC US, Cleveland, TN 100,00
Functional Coatings LLC US, Grand Rapids, MI 100,00
tesa tape inc. US, Grand Rapids, MI 100,00
Chantecaille Beaute Inc. US, New York City, NY 100,00
Chantecaille Beaute Operations Inc. US, New York City, NY 100,00
LaPrairie.com LLC US, New York City, NY 100,00
La Prairie, Inc. US, Piscataway, NJ 100,00
tesa Plant Sparta LLC US, Sparta, MI 100,00
tesa TL LLC US, Sparta, MI 100,00
Beiersdorf North America Inc. US, Stamford, CT 100,00
Beiersdorf, Inc. US, Stamford, CT 100,00
Panda International Holdings Inc. US, Wilmington, DE 100,00
Pangolin Holdings Inc. US, Wilmington, DE 100,00
tesa Functional Coatings Inc. USA US, Wilmington, DE 100,00
Beiersdorf S.A. UY, Montevideo 100,00

Afrika/​Asien/​Australien

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Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil
(in %)
Beiersdorf Middle East FZCO AE, Dubai 100,00
Beiersdorf Near East FZ-LLC AE, Dubai 100,00
Beiersdorf Australia Ltd. AU, North Ryde, NSW 100,00
Beiersdorf Health Care Australia Pty. Ltd. AU, North Ryde, NSW 100,00
La Prairie Group Australia Pty. Ltd. AU, Rosebery, NSW 100,00
tesa tape Australia Pty. Ltd. AU, Wetherill Park 100,00
Beiersdorf Hong Kong Limited CN, Hongkong 100,00
Chantecaille Beaute Hong Kong Limited CN, Hongkong 100,00
La Prairie Hong Kong Limited CN, Hongkong 100,00
tesa tape (Hong Kong) Limited CN, Hongkong 100,00
Chantecaille (Shanghai) Co. Ltd. CN, Shanghai 100,00
La Prairie (Shanghai) Co., Ltd. CN, Shanghai 100,00
NIVEA (Shanghai) Company Limited CN, Shanghai 100,00
tesa tape (Shanghai) Co., Ltd. CN, Shanghai 100,00
tesa Plant (Suzhou) Co., Ltd. CN, Suzhou 100,00
tesa tape (Suzhou) Co., Ltd. CN, Suzhou 100,00
Beiersdorf Egypt for Trading JSC EG, Kairo 100,00
Beiersdorf LLC EG, Kairo 100,00
Beiersdorf Nivea Egypt LLC EG, Kairo 100,00
Beiersdorf Ghana Limited GH, Accra 100,00
P.T. Beiersdorf Indonesia ID, Jakarta 100,00
tesa tapes (India) Private Limited IN, Chennai Tamil Nadu 100,00
Beiersdorf India Pvt. Limited IN, Mumbai 51,00
Beiersdorf India Service Private Limited IN, Mumbai 100,00
NIVEA India Pvt. Ltd. IN, Mumbai 100,00
Beiersdorf Holding Japan Yugen Kaisha JP, Tokio 100,00
La Prairie Japan K.K. JP, Tokio 100,00
Nivea-Kao Co., Ltd. JP, Tokio 60,00
tesa tape KK JP, Tokio 100,00
Beiersdorf East Africa Limited KE, Nairobi 100,00
Beiersdorf Korea Limited KR, Seoul 100,00
Chantecaille Beaute Korea Ltd. KR, Seoul 100,00
La Prairie Korea Limited KR, Seoul 100,00
tesa tape Korea Limited KR, Seoul 100,00
Beiersdorf S.A. MA, Casablanca 100,00
Beiersdorf (Myanmar) Ltd. MM, Rangun 100,00
tesa tape Industries (Malaysia) Sdn. Bhd. MY, Bandar Baru Bangi 96,25
tesa tape (Malaysia) Sdn. Bhd. MY, Bandar Baru Bangi 96,25
Beiersdorf (Malaysia) SDN. BHD. MY, Petaling Jaya 100,00
Beiersdorf Nivea Consumer Products Nigeria Limited NG, Lagos 100,00
Beiersdorf Philippines Incorporated PH, Taguig Bonifacio Global City 100,00
Beiersdorf Pakistan (Private) Limited PK, Lahore 100,00
Turath Al-Bashara for Trading Limited (Skin Heritage for Trading) SA, Jeddah 70,00
Beiersdorf Singapore Pte. Ltd. SG, Singapur 100,00
Chantecaille Beaute Singapore Pte. Ltd. SG, Singapur 100,00
tesa tape Asia Pacific Pte. Ltd. SG, Singapur 100,00
Beiersdorf (Thailand) Co., Ltd. TH, Bangkok 100,00
tesa tape (Thailand) Limited TH, Bangkok 90,57
NIVEA Beiersdorf Turkey Kozmetik Sanayi ve Ticaret A.S. TK, Istanbul 100,00
tesa Bant Sanayi ve Ticaret A.S. TK, Istanbul 100,00
La Prairie (Taiwan) Limited TW, Taipeh 100,00
NIVEA (Taiwan) Ltd. TW, Taipeh 100,00
tesa Site Haiphong Company Limited VN, Haiphong 100,00
tesa Vietnam Limited VN, Hanoi 100,00
Beiersdorf Vietnam Limited Liability Company VN, Ho-Chi-Minh-Stadt 100,00
Beiersdorf Consumer Products (Pty.) Ltd. ZA, Umhlanga 100,00

Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung

Deutschland

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Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil
(in %)
Dermanostic GmbH Düsseldorf 9,71
Beiersdorf Dermo Medical GmbH Hamburg 100,00
Beiersdorf Hautpflege GmbH Hamburg 100,00
Beiersdorf Immo GmbH Hamburg 100,00
Beiersdorf Immobilienentwicklungs GmbH Hamburg 100,00
Phanex Handelsgesellschaft mbH Hamburg 100,00
Tape International GmbH Leezen 100,00

Europa

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Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil
(in %)
Skin Care Emerging Markets GmbH AT, Wien 100,00
DePoly SA CH, Sion 5,55
The Salford Valve Company Ltd. GB, York 13,20
Tartsay Beruházó Kft. HU, Budapest 100,00
Beiersdorf AS NO, Oslo 100,00

Amerika

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Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil
(in %)
Beiersdorf S.A. VE, Caracas 100,00

Afrika/​Asien/​Australien

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Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil
(in %)
TESA ME FZE AE, Dubai 100,00

Assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung

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Name der Gesellschaft Sitz Kapitalanteil
(in %)
Alkynes Co. Ltd. 1 KR, Gyeonggi-do 31,43

1 At Equity-Bewertung

Wesentliche Akquisitionen

Im Laufe des Geschäftsjahres 2024 wurden keine Akquisitionen, die zu einem Unternehmenszusammenschluss geführt haben durchgeführt.

Wesentliche Divestments

Darüber hinaus gab es im Konzern im Berichtsjahr keine wesentlichen Divestments.

Inanspruchnahme von Befreiungsvorschriften

Folgende in den Konzernabschluss der Beiersdorf AG einbezogene deutsche Tochtergesellschaften machten im Geschäftsjahr 2024 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch:

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Beiersdorf Manufacturing Hamburg GmbH, Hamburg

Beiersdorf Manufacturing Berlin GmbH, Berlin

Beiersdorf Manufacturing Waldheim GmbH, Waldheim

La Prairie Group Deutschland GmbH, Baden-Baden

Beiersdorf Shared Services GmbH, Hamburg

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

01 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse lagen im Geschäftsjahr 2024 bei 9.850 Mio. € (Vorjahr: 9.447 Mio. €). Eine detaillierte Unterteilung der Umsätze und ihrer Entwicklung nach Unternehmensbereichen und geografischen Regionen ist in der Segmentberichterstattung und der regionalen Berichterstattung dargelegt.

02 Kosten der umgesetzten Leistungen

Die Kosten der umgesetzten Leistungen betrugen 4.090 Mio. € (Vorjahr: 4.031 Mio. €). In dieser Position sind neben den veräußerten Vorräten in Höhe von 3.461 Mio. € (Vorjahr: 3.462 Mio. €), die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden sind, auch die direkten Aufwendungen der Vertriebslogistik enthalten. Die Wertberichtigungen auf Vorräte betrugen in der Berichtsperiode 91 Mio. € (Vorjahr: 94 Mio. €).

03 Marketing- und Vertriebskosten

Die Marketing- und Vertriebskosten betrugen 3.461 Mio. € (Vorjahr: 3.250 Mio. €). Darin sind Aufwendungen für klassische Werbung, Werbung am Verkaufsort (Point of Sale) und ähnliche Positionen von 2.257 Mio. € (Vorjahr: 2.076 Mio. €) enthalten.

04 Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich auf 354 Mio. € (Vorjahr: 320 Mio. €). Im Bereich Consumer betrugen die Forschungs- und Entwicklungskosten 270 Mio. € (Vorjahr: 241 Mio. €). Im Bereich tesa beliefen sich die Forschungs- und Entwicklungskosten auf 84 Mio. € (Vorjahr: 79 Mio. €).

05 Allgemeine Verwaltungskosten

Die allgemeinen Verwaltungskosten lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 605 Mio. € (Vorjahr: 570 Mio. €). In dieser Position werden die Personal- und Sachkosten der Verwaltung sowie die Kosten für externe Dienstleistungen ausgewiesen, soweit sie nicht anderen Funktionsbereichen zugeordnet werden.

06 Sonstige betriebliche Erträge (in Mio. €)

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2023 2024
Währungsgewinne aus dem operativen Geschäft 1 240 193
Gewinne aus Anlagenabgängen und Abgängen von sonstigen Vermögenswerten 13 38
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 73 99
Sonstige Erträge 177 127
503 457

1 Die Währungsgewinne und -verluste werden ab 2024 unsaldiert in den Positionen "Sonstige betriebliche Erträge" und "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurde dementsprechend angepasst (Sonstige betriebliche Erträge Vorjahr: 263 Mio. €).

Die Gewinne aus Anlagenabgängen und Abgängen von sonstigen Vermögenswerten ergaben sich im Wesentlichen aus der Veräußerung einer Immobilie am ehemaligen Standort der Beiersdorf-Hauptverwaltung in Hamburg an die TROMA Alters- und Hinterbliebenenstiftung in Höhe von 33 Mio. €. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultierten unter anderem aus nicht benötigten Personal-, Prozessrisiko- sowie sonstigen Rückstellungen. Diese enthalten im Wesentlichen 10 Mio. € aus Auflösung von Rückstellungen für Zollrisiken in China im Bereich tesa. Die sonstigen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von nicht benötigten abgegrenzten Verbindlichkeiten sowie Wertberichtigungen auf Forderungen und weitere aperiodische Erträge.

07 Sonstige betriebliche Aufwendungen (in Mio. €)

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2023 2024
Restrukturierungsaufwendungen 31 61
Währungsverluste aus dem operativen Geschäft 1 287 209
Verluste aus Anlagenabgängen 6 8
Abschreibungen/​Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen 179 60
Sonstige Aufwendungen 171 165
674 503

1 Die Währungsgewinne und -verluste werden ab 2024 unsaldiert in den Positionen "Sonstige betriebliche Erträge" und "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurde dementsprechend angepasst (Sonstige betriebliche Aufwendungen Vorjahr: -434 Mio. €).

Die Restrukturierungsaufwendungen betreffen insbesondere Maßnahmen in der Supply Chain-Organisation sowie andere laufende Reorganisationen des Consumer-Geschäfts. Die Abschreibungen und Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte aus Akquisitionen zeigen im Wesentlichen Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Chantecaille in Höhe von 38 Mio. € (Vorjahr: 160 Mio. €) und eine Wertminderung von 5 Mio. € auf aus der Kaufpreisallokation verbleibenden der zahlungsmittelgenerierenden Einheit tesa nie wieder bohren GmbH zugeordneten immateriellen Vermögenswerte. Ebenso ergab sich eine Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) für die Einheit tesa nie wieder bohren GmbH. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit der Neuausrichtung des China-Geschäfts Markenrechte in Höhe von 6 Mio. € wertberichtigt, da diese nicht weiter genutzt werden.

In den sonstigen Aufwendungen sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Spendenprogramm "Care Beyond Skin" in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration der Chantecaille Gesellschaften in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) enthalten. Des Weiteren beinhalten die sonstigen Aufwendungen Zuführungen zu Rückstellungen für rechtliche und sonstige Risiken und andere betriebliche Aufwendungen.

Zum aktuellen Zeitpunkt haben Klimarisiken keinen wesentlichen Einfluss auf die Werthaltigkeitstests der Vermögenswerte oder den Konzernabschluss.

08 Finanzergebnis (in Mio. €)

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2023 2024
Zinserträge - Wertpapiere der Kategorie AC 15 31
Zinserträge - Wertpapiere der Kategorie FVOCI 2 5
Zinserträge - Leasingforderungen - 2
Sonstige Zinserträge 26 34
Zinserträge 43 72
Zinsaufwendungen -26 -45
Pensionsergebnis -12 -10
Ergebnis Wertpapiere der Kategorie FVPL 52 52
Sonstige Finanzerträge 132 180
Sonstige Finanzaufwendungen -189 -217
Übriges Finanzergebnis -5 15
- 32

Die sonstigen Zinserträge resultieren hauptsächlich aus den Positionen "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente"; außerdem sind in den Zinserträgen auch Erträge aus Steuernachveranlagungen enthalten. Insgesamt sind Zinserträge in Höhe von 57 Mio. € Finanzinstrumente der der Kategorie AC zuzuordnen (Vorjahr: 40 Mio. €). Die Zinsaufwendungen enthalten Zinsaufwendungen aus Steuernachveranlagungen sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten. Im Pensionsergebnis werden Aufwendungen aus der Aufzinsung der in den Vorjahren eingegangenen Nettopensionsverpflichtung ausgewiesen. Sonstige Finanzerträge und sonstige Finanzaufwendungen enthalten im Wesentlichen Wechselkursgewinne sowie Wechselkursverluste in Zusammenhang mit Finanztransaktionen. Wechselkursgewinne und Wechselkursverluste in Zusammenhang mit sonstigen Finanzinstrumenten sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

09 Ertragsteuern (in Mio. €)

Der Ertragsteueraufwand einschließlich der latenten Steuern setzt sich wie folgt zusammen:

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2023 2024
Tatsächliche Ertragsteuern
Deutschland 109 159
International 307 267
416 426
Latente Steuern -60 -28
Ertragsteuern 356 398

Überleitung des tatsächlichen Ertragsteueraufwands

Der tatsächlich erfasste Ertragsteueraufwand liegt bei einer effektiven Steuerquote von 30,0 % (Vorjahr: 32,2 %) um 65 Mio. € (Vorjahr: 106 Mio. €) über dem erwarteten Ertragsteueraufwand. Der erwartete Steuersatz wird als gewichteter Durchschnitt aus den Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und beträgt 25,1 % (Vorjahr: 22,6 %). In den Ertragsteuern erfasst der Konzern einen laufenden Steueraufwand in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) für die Ergänzungssteuer im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung. Von den latenten Steuererträgen in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €) entfallen 10 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) auf Verlustvorträge und 18 Mio. € (Vorjahr: 53 Mio. €) auf temporäre Differenzen.

Die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlich erfassten Ertragsteueraufwand zeigt die folgende Tabelle:

Tatsächlicher Ertragsteueraufwand (in Mio. €)

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2023 2024
Erwarteter Ertragsteueraufwand bei einem Steuersatz von 25,1 % (Vorjahr: 22,6 %) 250 333
Steuern Vorjahre 12 17
Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge -24 -14
Steuermehrungen aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts 9 3
Steuermehrungen aufgrund sonstiger steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen 1 106 71
Steuerminderungen aufgrund der Nutzung/​Aktivierung bislang nicht angesetzter steuerlicher Verlustvorträge -17 -16
Steuermehrungen aufgrund der Nichtansetzung steuerlicher Verlustvorträge 19 21
Steuersatzänderungen - -5
Sonstige Steuereffekte 1 1 -12
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand 356 398

1 Steuermehrungen aufgrund nicht anrechenbare Quellensteuer in Höhe von 41 Mio. €, im Vorjahr unter der Position Sonstige Steuereffekte ausgewiesen, sind jetzt in der Position Steuermehrungen aufgrund sonstiger steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen ausgewiesen.

Es bestehen steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften in Höhe von 275 Mio. € (Vorjahr: 271 Mio. €), für die keine aktiven latenten Steuern bilanziert worden sind, deren Verfallsdaten nachfolgend dargestellt sind.

Verfallsdaten steuerlicher Verlustvorträge und noch nicht genutzter Steuergutschriften (in Mio. €)

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31.12.2023 31.12.2024
Verfallsdatum innerhalb von
1 Jahr - 5
2 Jahren 9 13
3 Jahren 12 14
mehr als 3 Jahren 90 107
Unbegrenzt vortragsfähig 160 136
271 275

Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Insgesamt waren latente Steueransprüche in Höhe von 49 Mio. € (Vorjahr: 49 Mio. €) bei Gesellschaften aktiviert worden, die in dem laufenden oder vorangegangenen Geschäftsjahr einen Verlust erwirtschaftet hat. Auf Basis positiver Einschätzungen der Geschäftsentwicklung wird davon ausgegangen, dass das künftige steuerliche Einkommen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausreichen wird, um die aktivierten latenten Steuern realisieren zu können. Für die Beurteilung werden neben der Ergebnisentwicklung der Vergangenheit und Erwartungen für die Zukunft auch Strukturmaßnahmen berücksichtigt. Für temporäre Differenzen in Höhe von 37 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) wurde im laufenden Jahr keine aktive latente Steuer angesetzt, da deren Nutzung durch positive steuerliche Ergebnisse zum Bilanzstichtag in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist.

Die latenten Steuern betreffen die folgenden Bilanzpositionen und Sachverhalte:

Zuordnung der latenten Steuern (in Mio. €)

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Latente Steueransprüche Latente Steuerverbindlichkeiten
31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024
Langfristige Vermögenswerte 1 37 42 111 118
Vorräte 1 53 58 11 9
Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1 26 38 40 29
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 39 34 67 50
Übrige Rückstellungen 1 89 106 3 2
Verbindlichkeiten 1 153 91 9 8
Thesaurierte Gewinne - - 29 15
Verlustvorträge 44 52 - -
441 421 270 231
Saldierungen 1 -137 -96 -137 -96
Latente Steuern in der Bilanz 304 325 133 135

1 Die Zahlen des Vorjahres sind angepasst worden aufgrund einer anderen bilanziellen Zuordnung.

Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr saldiert ein aktiver latenter Steueranspruch in Höhe von 190 Mio. € (Vorjahr: 171 Mio. €). Von der Veränderung in Höhe von 19 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €) wurden 2 Mio. € erfolgsneutral und eigenkapitalerhöhend gebildet (Vorjahr: eigenkapitalmindernd 4 Mio. €). Die Veränderung der direkt im Eigenkapital bzw. im sonstigen Ergebnis erfassten latenten Steuern wurde in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) in der Cashflow-Hedge-Rücklage, -2 Mio. € (Vorjahr: -2 Mio. €) in der Rücklage für FVOCI Bewertete Fremdkapitalinstrumente, und -2 Mio. € (Vorjahr: -8 Mio. €) aus der Umbewertung von Pensionen innerhalb der Gewinnrücklagen erfasst. 28 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €) wurden ertragswirksam erfasst. Währungseffekte beeinflussten die Position mit -11 Mio. € (Vorjahr: -6 Mio. €).

Auf thesaurierte Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften werden grundsätzlich keine latenten Steuern abgegrenzt, da diese Gewinne aus heutiger Sicht in den Unternehmen permanent investiert bleiben sollen. Die Höhe dieser temporären Differenzen, auf die keine latenten Steuern angesetzt wurden, betrug 6.185 Mio. € (Vorjahr 5.135 Mio. €). In Fällen, in denen Ausschüttungen geplant sind, werden die steuerlichen Konsequenzen solcher Ausschüttungen abgegrenzt. Für die Berechnung wird der jeweils anzuwendende Quellensteuersatz, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der deutschen Besteuerung von ausgeschütteten Dividenden, herangezogen. Im Berichtsjahr sind hierfür 15 Mio. € (Vorjahr: 29 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt worden.

Einige unserer Tochtergesellschaften unterliegen aktuell Betriebsprüfungen. In Einklang mit IFRIC 23 sind strittige Steuerpositionen mit ihrem wahrscheinlichsten Zahlungsmittelabfluss angesetzt.

Die Ertragsteuerforderungen zum Bilanzstichtag resultieren aus Erstattungsansprüchen sowie Forderungen in Zusammenhang mit unsicheren Steuerpositionen nach IFRIC 23. In einem Fall hat die Finanzbehörde in Österreich einen angesetzten Liquidationsverlust steuerlich nicht anerkannt. Gegen die Bescheide der betroffenen Jahre haben wir Rechtsmittel eingelegt. Wir sind der Überzeugung, dass wir in dem Verfahren unsere Auffassung durchsetzen werden. Eine finale Entscheidung ist erst in einigen Jahren zu erwarten. Für diesen Fall haben wir Ertragsteuerforderungen in Höhe von 45 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €) bilanziert.

10 Unverwässertes/​Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie liegt für 2024 bei 4,05 € (Vorjahr: 3,24 €). Basis der Berechnung ist das Ergebnis nach Steuern ohne das Ergebnis der Anteilseigner*innen ohne beherrschenden Einfluss.

Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie für das Geschäftsjahr 2024 haben wir aufgrund des Aktienrückkaufprogramms sowie des dafür notwendigen Einzugs eigener Aktien einen gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zu Grunde gelegt. Diesen gewichteten Durchschnitt haben wir auf Basis der Aktienrückkäufe ermittelt. Die Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien betrug zum 1. Januar 2024 226.818.984 Stück. Zum 31. Dezember 2024 belief sich die Zahl der ausgegebenen Aktien abzüglich eigener Aktien auf 223.214.380 Stück. Auf Basis der Rückkäufe errechnet sich ein gewichteter Durchschnitt von 224.959.424 Stück im Umlauf befindlicher Aktien. Im Vorjahr wurden von den 252.000.000 ausgegebenen Aktien 25.181.016 eigene Aktien abgezogen. Die verbleibenden 226.818.984 Stück wurden für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie im Vorjahr zugrunde gelegt.

Da keine Finanzinstrumente ausstehen, die in Aktien umgetauscht werden können, ergibt sich kein abweichendes verwässertes Ergebnis je Aktie.

Erläuterungen zur Bilanz

11 Immaterielle Vermögenswerte

Anschaffungskosten (in Mio. €)

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Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Geschäfts- oder Firmenwerte Gesamt
01.01.2023 530 243 800 1.573
Währungsänderungen -3 - -19 -22
Akquisitionen - - - -
Divestments - - - -
Zugänge 41 - - 41
Abgänge -7 - -6 -13
Umbuchungen 9 - -3 6
31.12.2023/​01.01.2024 570 243 772 1.585
Währungsänderungen 6 - 37 43
Akquisitionen - - - -
Divestments - - - -
Zugänge 5 - - 5
Abgänge -3 - - -3
Umbuchungen 4 - - 4
31.12.2024 582 243 809 1.634

Abschreibungen/​Wertminderungen (in Mio. €)

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Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Geschäfts- oder Firmenwerte Gesamt
01.01.2023 378 50 34 462
Währungsänderungen -1 - -1 -2
Akquisitionen - - - -
Divestments - - - -
Zugänge 37 - 161 198
Abgänge -5 - -6 -11
Umbuchungen - - - -
31.12.2023/​01.01.2024 409 50 188 647
Währungsänderungen 3 - 10 13
Akquisitionen - - - -
Divestments - - - -
Zugänge 41 6 42 89
Abgänge -3 - - -3
Umbuchungen - - - -
31.12.2024 450 56 240 746

Buchwerte (in Mio. €)

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Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Geschäfts- oder Firmenwerte Gesamt
31.12.2023 160 193 585 938
31.12.2024 132 187 569 888

Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte

Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 17 Mio. € auf 569 Mio. € (Vorjahr: 585 Mio. €) reduziert.

Die Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Wertminderung in Höhe von 38 Mio. € bei der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Chantecaille zurückzuführen. Des Weiteren ergibt sich die Reduktion des Geschäfts- oder Firmenwertes und der immateriellen Vermögenswerte aus der vollständigen Wertberichtigung von nie wieder bohren GmbH in Höhe von 8 Mio. € und aus der Wertberichtigung von Markenrechten in Höhe von 6 Mio. €. Die weiteren Geschäfts- oder Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, sowie die Wachstumsraten und die Kapitalkosten sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Geschäfts- und Firmenwert

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Consumer 31.12.2023 Geschäfts- oder Firmenwert
in Mio. €
31.12.2024 Geschäfts- oder Firmenwert in Mio. € 1 Zahlungsmittelgenerierende Einheit/​Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
Chantecaille 300 279 Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
North America 162 171 Zahlungsmittelgenerierende Einheit
BDF Switzerland 63 62 Zahlungsmittelgenerierende Einheit
Swiss Cosmetics Production 12 12 Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
BDF Turkey 2 1 Zahlungsmittelgenerierende Einheit
S-Biomedic 33 33 Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
tesa
Functional Coatings 10 11 Zahlungsmittelgenerierende Einheit
Nie wieder bohren 3 0 Zahlungsmittelgenerierende Einheit
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Consumer Wachstumsrate 2023
in % 2
Wachstumsrate 2024
in % 2
Kapitalkosten vor Steuern 2023
in %
Kapitalkosten vor Steuern 2024
in %
Chantecaille 2,5 2,5 10,0 9,7
North America 1,0 1,0 10,2 9,9
BDF Switzerland 1,0 1,0 5,8 5,2
Swiss Cosmetics Production 1,0 1,0 7,7 7,4
BDF Turkey 13,6 13,6 36,3 31,5
S-Biomedic 1,0 1,0 12,6 10,8
tesa
Functional Coatings 1,0 1,0 11,9 13,3
Nie wieder bohren 1,0 1,0 13,9 12,9

1 Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich neben den Wertberichtigungen zusätzlich Wechselkurseffekte.

2 Diese ist durch das Wachstum im selektiven Kosmetikmarkt begründet.

Im Zuge der Neuausrichtung des China-Geschäfts wurden darüber hinaus geringfügige Sachanlagen abgeschrieben; zudem wurden in diesem Zusammenhang Markenrechte in Höhe von 6 Mio. € abgewertet, da diese nicht weiter genutzt werden. Die Wertminderung, die sich aus dem Werthaltigkeitstest ergibt, wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst und entfällt auf den Unternehmensbereich Consumer. Das Markenrecht aus dem Erwerb des Coppertone-Geschäfts von 188 Mio. € (Vorjahr: 194 Mio. €) ist in seinen Märkten etabliert und wird auch in Zukunft weiterhin beworben. Das Markenrecht stellt daher einen immateriellen Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer dar.

Die Markenrechte und Kunden*innenbeziehungen, die im Rahmen der Chantecaille-Akquisition erworben wurden, wurden vollständig als immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer klassifiziert. Die Abschreibung erfolgt entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Zum Stichtag beträgt der Buchwert 54 Mio. € (Vorjahr: 59 Mio. €) und unterliegt einer planmäßigen Abschreibung von 8 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €).

Zum 31. Dezember 2024 wurden zum Zwecke der Beurteilung der Werthaltigkeit bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte mit unbeschränkter Nutzungsdauer alle relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Hierbei wurde der erzielbare Betrag auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt.

Die den Werthaltigkeitstests zu Grunde liegenden wesentlichen Schätzparameter waren unter anderem Marktanteile und Umsatzwachstumsraten sowie Preisentwicklungen bei Rohstoffen, Bruttogewinnmargen sowie entsprechende Diskontierungssätze. Die Detailplanung sieht jeweils ein moderates Umsatzwachstum sowie eine im Konzern geschäftsübliche EBIT-Umsatzrendite vor. Für die Gruppe an zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Chantecaille sieht die Detailplanung ausgehend von den in 2024 erreichten Umsätzen ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Umsatzwachstum insbesondere durch die Einführung neuer Produkte und forcierte Marktbearbeitung sowie eine zunehmende Steigerung der EBIT-Umsatzrendite durch Effizienzsteigerungen und den Wegfall von negativen Einmaleffekte vor. Die geschätzten zukünftigen Cashflows basieren auf der Finanzplanung mit einem Planungshorizont von fünf Jahren. Cashflows jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung einer individuellen Wachstumsrate unter Berücksichtigung externer makroökonomischer und geschäftsspezifischer Faktoren extrapoliert.

Im Geschäftsjahr 2024 ergab sich eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes in Höhe von 38 Mio. € aus der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Chantecaille, welche dem Unternehmensbereich Consumer zuzuordnen ist. Der Buchwert der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Chantecaille betrug zum Zeitpunkt des Werthaltigkeitstests 405 Mio. €. Der Wertminderungsbedarf resultiert im Wesentlichen aus den veränderten Annahmen in der Finanzplanung der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Chantecaille; diese leiten sich aus der nachteiligen Entwicklung des Marktes für Luxusgüter ab, sowie der weiter anhaltenden negativen Entwicklung im Travel Retail Geschäft. Für die Ermittlung der Werthaltigkeit wird die Nutzungswertmethode angewendet. Der erzielbare Betrag beläuft sich auf 363 Mio. €. Die Erfassung der Wertminderung erfolgte in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit nie wieder bohren GmbH ergibt sich aufgrund der schwächeren Marktentwicklung und den damit verbundenen gedämpften Erwartungen im Hinblick auf die Cashflows und einer Anpassung in der Berechnungslogik aus dem Werthaltigkeitstest eine Wertminderung in Höhe von 3 Mio. € auf den Geschäfts- oder Firmenwert und in Höhe von 5 Mio. € auf die aus der Kaufpreisallokation zugeordneten verbleibenden immateriellen Vermögenswerte. Für die Ermittlung der Werthaltigkeit wird die Nutzungswertmethode angewendet. Der erzielbare Betrag beläuft sich auf 9 Mio. €. Die Wertminderung, die sich aus dem Werthaltigkeitstest ergibt, wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst und entfällt auf den Unternehmensbereich tesa.

Aus den Werthaltigkeitstests aller übrigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hat sich im Berichtsjahr kein Wertminderungsbedarf eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder von Markenrechten ergeben.

Das Geschäftsjahr 2024 war geprägt von einer Phase der Unsicherheiten und der Umorientierung. In einigen Regionen der Welt konnten Tendenzen der Stabilisierung festgestellt werden, andere kämpfen jedoch weiterhin mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen. Die anhaltend hohen Zinsen führten auch im Geschäftsjahr 2024 zu einer Abschwächung der wirtschaftlichen Dynamik. Das Wirtschaftswachstum fiel deutlich niedriger aus als in den Jahren zuvor, getrieben durch den weiterhin schwächeren privaten Konsum und geringere Investitionen, aufgrund der teilweise restriktiven Geldpolitik in einigen Ländern. Es konnte ein Rückgang der Inflation festgestellt werden, jedoch nicht so stark wie erwartet. Mit Blick auf die Weltwirtschaft leidet das Geschäft weiterhin vor allem unter der verhaltenen wirtschaftlichen Entwicklung in China, die im Geschäftsjahr 2024 geprägt war durch die angespannteren Handelsbeziehungen mit den USA und Europa. Dies wirkt sich vor allem auf das Travel Retail- Geschäft nachteilig aus. Für das Geschäftsjahr 2025 erwarten wir, dass sich die Preisniveaus trotz immer noch hoher Inflationsraten und einer anhaltend angespannten globalen geopolitischen Lage langsam stabilisieren. Die beschriebenen Entwicklungen haben auch Einfluss auf das Wachstum sowie auf die Rentabilität im Konzern. Würden die gewichteten Kapitalkosten um +1 % isoliert erhöht werden, dann würde sich der Wertminderungsbedarf der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Chantecaille um 56 Mio. € erhöhen. Bei alleiniger Reduzierung der langfristigen Wachstumsrate um -1 % würde sich eine Erhöhung des Wertminderungsbedarfs in Höhe von 43 Mio. € ergeben. Bei der ausschließlichen Betrachtung der Reduktion der langfristigen EBIT-Rendite um -1 % würde sich ein um 14 Mio. € erhöhter Wertminderungsbedarf ergeben. Eine Verringerung der mittelfristigen Umsatzwachstumsrate von -1 % würde zu einer Erhöhung des Wertminderungsbedarfs um 18 Mio. € führen. Für alle weiteren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten geht der Konzern davon aus, dass auch bei nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderungen der Parameter des Werthaltigkeitstests der erzielbare Betrag den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts übertrifft.

12 Sachanlagen

Eigene Sachanlagen

Anschaffungskosten (in Mio. €)

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
01.01.2023 989 1.269 800 802 3.860
Währungsänderungen 2 -2 -6 21 15
Akquisitionen - - - - -
Divestments - - - - -
Zugänge 48 32 65 331 476
Abgänge -6 -74 -45 -6 -131
Umbuchungen 320 131 61 -518 -6
31.12.2023/​01.01.2024 1.353 1.356 875 630 4.214
Währungsänderungen -9 -5 4 -20 -30
Akquisitionen - - - - -
Divestments - - - - -
Zugänge 28 50 66 288 432
Abgänge -34 -42 -36 -2 -114
Umbuchungen 83 90 38 -217 -6
31.12.2024 1.421 1.449 947 679 4.496

Abschreibungen/​Wertminderungen (in Mio. €)

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
01.01.2023 404 839 606 -2 1.847
Währungsänderungen - -1 -3 - -4
Akquisitionen - - - - -
Divestments - - - - -
Zugänge 34 80 67 - 181
Abgänge -5 -72 -44 - -121
Umbuchungen - - - - -
31.12.2023/​01.01.2024 433 846 626 -2 1.903
Währungsänderungen -1 -2 4 - 1
Akquisitionen - - - - -
Divestments - - - - -
Zugänge 39 86 68 - 193
Abgänge -18 -39 -34 - -91
Umbuchungen - - - - -
31.12.2024 453 891 664 -2 2.006

Buchwerte (in Mio. €)

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
31.12.2023 921 510 248 632 2.311
31.12.2024 968 558 283 681 2.490

Der Buchwert der Sachanlagen betrug 2.490 Mio. € (Vorjahr: 2.311 Mio. €). Die Zugänge zum Sachanlagevermögen betrugen 432 Mio. € (Vorjahr: 476 Mio. €). Die Investitionen betrafen im Wesentlichen die Werke der beiden Unternehmensbereiche Consumer und tesa. Die größten Investitionsprojekte umfassten dabei das neue Werk in Leipzig sowie die Erweiterungen der Werke in Polen und Mexiko (157 Mio. €). Der Baubeginn des neuen Logistikzentrums in Leipzig führte zu Zugängen in Höhe von 60 Mio. €.

Leasing-Nutzungsrechte

Anschaffungskosten (in Mio. €)

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
01.01.2023 331 5 43 - 379
Währungsänderungen -9 - - - -9
Akquisitionen - - - - -
Zugänge 97 - 19 - 116
Abgänge -28 - -14 - -42
Umbuchungen - - - - -
31.12.2023/​01.01.2024 391 5 48 - 444
Währungsänderungen 5 - - - 5
Akquisitionen - - - - -
Zugänge 50 1 22 - 73
Abgänge -17 -2 -11 - -30
Umbuchungen - - - -
31.12.2024 429 4 59 - 492

Abschreibungen/​Wertminderungen (in Mio. €)

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
01.01.2023 164 3 24 - 191
Währungsänderungen -5 - - - -5
Akquisitionen - - - - -
Zugänge 56 1 13 - 70
Abgänge -28 - -14 - -42
Umbuchungen - - - - -
31.12.2023/​01.01.2024 187 4 23 - 214
Währungsänderungen 3 - - - 3
Akquisitionen - - - - -
Zugänge 59 1 15 - 75
Abgänge -15 -3 -11 - -29
Umbuchungen - - - - -
31.12.2024 234 2 27 - 263

Buchwerte (in Mio. €)

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
31.12.2023 203 2 25 - 230
31.12.2024 195 2 32 - 229

Buchwerte Sachanlagen gesamt (in Mio. €)

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
31.12.2023 1.124 512 273 632 2.541
Eigene Sachanlagen 921 510 248 632 2.311
Leasing-Nutzungsrechte 203 2 25 - 230
31.12.2024 1.163 560 315 681 2.719
Eigene Sachanlagen 968 558 283 681 2.490
Leasing-Nutzungsrechte 195 2 32 - 229

Der Beiersdorf Konzern mietet im Bereich Immobilien im Wesentlichen Büroflächen, Lager und Ladenflächen. Die Leasingvertragskonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl unterschiedlicher Konditionen. Mietverträge werden in der Regel für drei bis zehn Jahre abgeschlossen und können Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen enthalten. Die Kategorie "Betriebs- und Geschäftsausstattung" umfasst vor allem Leasingfahrzeuge. Weitere Informationen in Bezug auf die Leasing-Nutzungsrechte, Leasingverbindlichkeiten und Leasingaufwendungen finden sich im Abschnitt "Grundlagen und Methoden" sowie in den Anhangangaben 8 und 30.

13 Vorräte (in Mio. €)

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31.12.2023 31.12.2024
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 363 407
Unfertige Erzeugnisse 77 85
Fertige Erzeugnisse, Handelswaren 1.069 1.112
Anzahlungen 5 8
1.514 1.612

Die Vorräte erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 98 Mio. € auf 1.612 Mio. €, davon waren 235 Mio. € (Vorjahr: 217 Mio. €) zu ihrem Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Wertberichtigungen auf Vorräte betrugen zum Bilanzstichtag 135 Mio. € (Vorjahr: 139 Mio. €).

14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (in Mio. €)

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31.12.2023 31.12.2024
Buchwert 1.598 1.792
Davon überfällig:
1 bis 30 Tage 116 117
31 bis 60 Tage 6 1
mehr als 60 Tage 59 62

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gemäß IFRS 9 der Bewertungskategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Sie werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen haben sich wie folgt entwickelt:

Wertberichtigungen (in Mio. €)

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2023 2024
01.01. 54 68
Währungsänderungen -2 -1
Zuführungen 22 15
Auflösungen -6 -5
31.12. 68 77

Weitere Informationen zur Berechnung sind im Anhang in der Anhangangabe 30 "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und derivativen Finanzinstrumenten" enthalten.

15 Sonstige (finanzielle) Vermögenswerte und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte bestehen aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Beteiligungen an nicht konsolidierten Tochtergesellschaften, sonstigen Beteiligungen sowie übrigen Vermögenswerten, welche im Wesentlichen die Leasingforderungen beinhalten. Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungsposten. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus sonstigen Forderungen, derivativen Finanzinstrumenten und Finanzforderungen zusammen. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen sonstige Steuerforderungen, Rechnungsabgrenzungsposten sowie den Aktivüberhang betreffend einzelne Pensionspläne (siehe Anhangangabe 27 "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen").

Die wesentliche Änderung der sonstigen finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerte im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 ist bedingt durch den Anstieg der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte durch die erstmalige Anwendung des Finance Lease nach IFRS 16 als Leasinggeber. Diese erstmalige Anwendung ist bedingt durch den Erwerb der bebauten Grundstücke der Clinique La Prairie am Genfer See im August 2024. Bei dem Erwerb der Clinique La Prairie handelt es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss im Sinne des IFRS 3, da die bebauten Grundstücke der einzige Vermögenswert der Gesellschaft sind. Die aus dem Erwerb übernommene Gesellschaft ist einzig und allein für das Halten der bebauten Grundstücke und das Vereinnahmen der Miete zuständig und darüber hinaus sind keine wesentlichen Prozesse vorhanden. Demzufolge werden gem. IFRS 3.2b die identifizierten Vermögenswerte (= bebauten Grundstücke) und Schulden nach den jeweils einschlägigen Standards in der Konzernbilanz angesetzt. Zum Erstansatz betrug die Leasingforderung 117 Mio. €. Dieser Betrag blieb infolge laufender Mietzahlungen (forderungsreduzierend) und Zinsen (forderungserhöhend) zum 31. Dezember 2024 unverändert bei 117 Mio. €. Die Leasingforderung teilt sich zu 111 Mio. € auf die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte und zu 6 Mio. € auf die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte auf. Die Leasingforderung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Leasingforderung zum Bilanzstichtag betrug 162 Mio. €. Zur Minimierung der zukünftigen Risiken aus dem Erwerb wurden variable indexabhänige Zahlungen vereinbart, um so den Werteverfall des bebauten Grundstücks abzumildern.

Die folgende Tabelle zeigt die vertraglich vereinbarten, nicht diskontierten zukünftigen Leasingeinzahlungen vor möglichen Indexanpassungen.

Nicht diskontierte zukünftige Leasingeinzahlungen (in Mio. €)

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31.12.2024
Weniger als ein Jahr 6
Ein bis zwei Jahre 6
Zwei bis drei Jahre 6
Drei bis vier Jahre 6
Vier bis fünf Jahre 6
Mehr als fünf Jahre 140
170

Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen belaufen sich zum 31. Dezember 2024 auf 2 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €).

Diese enthalten ein Grundstück und Gebäude im Wert von 1 Mio. € der Tochtergesellschaft tesa UK Ltd. Deren Veräußerung soll im Laufe des Geschäftsjahres 2025 erfolgen.

16 Wertpapiere (in Mio. €)

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31.12.2023 31.12.2024
Langfristige Wertpapiere 1 2.811 2.466
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.675 2.298
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 136 168
Kurzfristige Wertpapiere 1 1.091 1.159
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 755 703
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 48 35
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 288 421
3.902 3.625

1 Wertpapiere der Kategorie Erfolgsneutral zum beizulegendem Zeitwert (FVOCI) in Höhe von 136 Mio. € wurden aus den kurzfristigen Wertpapieren in die langfristigen Wertpapiere umgegliedert (Vorjahr kurzfristige Wertpapiere: 1.227 Mio. €; Vorjahr langfristige Wertpapiere: 2.675 Mio. €).

Der Beiersdorf Konzern hält insgesamt 3.625 Mio. € (Vorjahr: 3.902 Mio. €) an börsennotierten Staatsund Industrieanleihen, Commercial Papers, geldmarktnahen Publikumsfonds sowie Aktienfonds. Bei Wertpapieren mit einem Buchwert von 2.466 Mio. € (Vorjahr: 2.811 Mio. €) wird mit einer Realisierung später als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag gerechnet. Während des Jahres wurden Wertpapiere im Wert von 651 Mio. € entsprechend ihrer Restlaufzeit von langfristig in kurzfristig umgegliedert. Langfristige Wertpapiere haben eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren.

Auf Wertpapiere zu fortgeführten Anschaffungskosten sowie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Wertpapiere werden Wertminderungen anhand der erwarteten Kreditausfälle der nächsten zwölf Monate gebildet. Am Ende der Periode betrug die Wertminderung insgesamt 4 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €). Weitere Informationen finden sich in der Anhangangabe 30 "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und derivativen Finanzinstrumenten".

17 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (in Mio. €)

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31.12.2023 31.12.2024
Zahlungsmittel 1.044 1.092
Zahlungsmitteläquivalente 89 115
1.133 1.207

Die Zahlungsmittel umfassen Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände und Schecks. Bei den Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um kurzfristige liquide Anlagen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten (z. B. täglich fällig) und der Bonität unserer Vertragspartner erfolgt keine Wertminderung basierend auf erwarteten Kreditverlusten.

In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten gab es zum 31. Dezember 2024 (wie im Vorjahr) keine wesentlichen Beträge über die der Konzern aufgrund von Devisenverkehrskontrollen nur eingeschränkt verfügen kann.

18 Angaben zum Kapitalmanagement

Der Beiersdorf Konzern verfolgt das Ziel, die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu sichern und eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erwirtschaften. Zum 31. Dezember 2024 lag die Eigenkapitalquote bei 65 % (Vorjahr: 66 %) und die EBIT-Rendite auf das operative Netto-Vermögen bei 33,2 % (Vorjahr: 29,4 %). Die ausgeschütteten Dividenden im Geschäftsjahr 2024 betrugen 240 Mio. € (Vorjahr: 173 Mio. €). Für die Dividende der Beiersdorf AG von 227 Mio. € (Vorjahr: 159 Mio. €) entspricht das einer Ausschüttung von 1,00 € (Vorjahr: 0,70 €) je dividendenberechtigter Stückaktie.

19 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Beiersdorf Aktiengesellschaft beträgt 248 Mio. € (Vorjahr: 252 Mio. €) und ist in 248 Millionen auf ihre Inhaber*innen lautende Stückaktien eingeteilt, die am Grundkapital der Gesellschaft in gleichem Umfang beteiligt sind. Die Beiersdorf Aktiengesellschaft hält seit Abwicklung des Aktienrückerwerbs am 3. Februar 2004, nach Durchführung des Aktiensplits im Jahr 2006 sowie der Beendigung des 2024 durchgeführten Aktienrückkaufprogramms 24.785.620 Stückaktien. Dies entspricht 9,99 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

20 Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung hat am 29. April 2020 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 28. April 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 92 Mio. € (genehmigtes Kapital I: 42 Mio. €; genehmigtes Kapital II: 25 Mio. €; genehmigtes Kapital III: 25 Mio. €) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf ihre Inhaber*innen lautende Stückaktien zu erhöhen. Dabei kann die Gewinnberechtigung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden.

Den Aktionär*innen ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht kann jedoch durch den Vorstand in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden:

1. Zum Ausgleich von infolge einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen entstehenden Spitzenbeträgen (genehmigte Kapitalien I, II, III)

2. Soweit dies erforderlich ist, um Inhaber*innen bzw. Gläubiger*innen der von der Beiersdorf Aktiengesellschaft oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde (genehmigte Kapitalien I, II, III)

3. Wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals zehn vom Hundert des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bzw. - falls dieser Wert niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, welche möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Sofern während der Laufzeit des genehmigten Kapitals von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10 %-Grenze anzurechnen (genehmigtes Kapital II)

4. Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen (genehmigtes Kapital III)

Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand jeweils nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigungen 10 % des Grundkapitals überschreitet. Sofern während der Laufzeit eines genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte Grenze anzurechnen.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

21 Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung hat am 29. April 2020 ferner beschlossen, das Grundkapital um bis zu insgesamt 42 Mio. €, eingeteilt in bis zu 42 Millionen auf ihre Inhaber*innen lautende Stückaktien, bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nach dem zu Grunde liegenden Hauptversammlungsbeschluss nur insoweit durchgeführt, wie

1. die Inhaber*innen bzw. Gläubiger*innen von Wandlungs- und/​oder Optionsrechten, die mit den von der Beiersdorf Aktiengesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften bis zum 28. April 2025 auszugebenden Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen oder

2. die zur Wandlung verpflichteten Inhaber*innen bzw. Gläubiger*innen der von der Beiersdorf Aktiengesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften bis zum 28. April 2025 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Anleihebedingungen dafür benötigt wird.

Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

22 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die Beiersdorf AG.

23 Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten das Netto-Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Darüber hinaus sind die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen der Vorjahre enthalten. Die Gewinnrücklagen beinhalten eine Kürzung um die Anschaffungskosten der eigenen Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft.

Der Bestand eigener Aktien, der sich zum 31. Dezember 2023 in Stück auf 25.181.016 Aktien (rund 9,99 % des Grundkapitals) belief, hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 5. Februar 2024 kündigte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats an, neben einer signifikanten Erhöhung der Dividende um 0,30 € auf 1,00 € pro Aktie ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen, um die Aktionär*innen an den positiven Geschäftsergebnissen der vergangenen Jahre partizipieren zu lassen; dadurch wurde aktiv Wert für die Aktionär*innen der Gesellschaft geschaffen und gleichzeitig ein klares Signal an den Kapitalmarkt gesendet.

Das Aktienrückkaufprogramm wurde auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Beiersdorf Aktiengesellschaft vom 29. April 2020 durchgeführt. Danach ist die Beiersdorf Aktiengesellschaft ermächtigt, bis zum 28. April 2025 eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben.

Für die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms hat die Beiersdorf Aktiengesellschaft in mehreren Schritten eigene Aktien eingezogen (vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms mit Wirkung zum 19. April 2024 3.000.000 eigene Aktien, entsprechend 1,19 % des damaligen Grundkapitals; mit Wirkung zum 12. Juli 2024 900.000 eigene Aktien, entsprechend rund 0,36 % des damaligen Grundkapitals; mit Wirkung zum 1. August 2024 100.000 eigene Aktien, entsprechend rund 0,04 % des damaligen Grundkapitals). Das Aktienrückkaufprogramm endete am 6. August 2024. Der Erwerb der Aktien wurde durch ein von der Beiersdorf Aktiengesellschaft beauftragtes Kreditinstitut durchgeführt.

Das Gesamtvolumen der Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 24. April 2024 bis einschließlich 6. August 2024 erworben wurden, beträgt 3.604.604 Stück mit einem Rückkaufwert von 499.999.910,97 € (ohne Erwerbsnebenkosten). Zum 31.12.2024 beläuft sich der Bestand an eigenen Aktien somit auf 24.785.620 Stück (rund 9,99 % des Grundkapitals).

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen sind auf der Internetseite der Beiersdorf Aktiengesellschaft veröffentlicht: www.beiersdorf.de/​investor-relations/​aktie/​aktienrueckkauf.

24 Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis

Unterschied aus der Währungsumrechnung

Der Eigenkapitalposten für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse von Tochtergesellschaften, die nicht den Euro als funktionale Währung haben.

Sicherungsinstrumente aus der Absicherung von Zahlungsströmen

In dieser Position wird die Marktbewertung von Finanzinstrumenten, die zukünftige Zahlungsströme absichern, ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag wurden Marktwerte in Höhe von -13 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) nach Abzug latenter Steuern in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: -2 Mio. €) erfolgsneutral erfasst.

Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumente

Die Position enthält Marktwertänderungen auf Wertpapiere der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" in Höhe von -4 Mio. € (Vorjahr: -8 Mio. €) nach Abzug latenter Steuern in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €). Diese Position enthält auch die Wertminderungen auf Wertpapiere der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert".

Ebenso werden Marktwertänderungen auf Eigenkapitalinstrumente, die unter IFRS 9 der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" zugeordnet wurden, hier erfasst. In diesem sowie im vergangenen Geschäftsjahr ergaben sich keine Marktwertänderungen.

25 Anteile ohne beherrschenden Einfluss

Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss entsprechen im Wesentlichen dem anteiligen Nettovermögen von Dritten am Eigenkapital der Nivea-Kao Co., Ltd., der Beiersdorf India Pvt. Ltd., der Alpa-BDF Ltd. sowie der Turath Al-Bashara for Trading Limited (Skin Heritage for Trading). Die Veränderungen im Berichtsjahr sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung abgebildet. Der Anteil am Jahresüberschuss kann aus der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen werden. Der Anteil am sonstigen Ergebnis umfasst im Wesentlichen Währungseffekte aus der Umrechnung der Abschlüsse aus der funktionalen Währung in die Berichtswährung Euro.

26 Dividenden

Nach dem deutschen Aktiengesetz wird die Dividende aus dem im handelsrechtlichen Einzelabschluss der Beiersdorf AG ausgewiesenen Bilanzgewinn ausgeschüttet. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,00 € je dividendenberechtigter Stückaktie vorschlagen. Die vorgeschlagene Ausschüttung muss von den Aktionär*innen auf der Hauptversammlung genehmigt werden und wird daher nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss bilanziert.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. April 2024 wurde eine Dividende von 1,00 € je dividendenberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2023 beschlossen. Bei 226.818.984 dividendenberechtigten Aktien betrug die Dividendenzahlung 227 Mio. €.

27 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die betriebliche Altersversorgung erfolgt im Konzern sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert. Aufwendungen für die beitragsorientierten (defined contribution im Sinne des IAS 19) und leistungsorientierten (defined benefit im Sinne der IAS 19) Versorgungszusagen sind, mit Ausnahme des Zinsergebnisses, in den Kosten der Funktionsbereiche enthalten. Die Aufzinsung der in den Vorjahren erworbenen Nettopensionsverpflichtung wird im Finanzergebnis ausgewiesen.

Wesentliche Aufwendungen und Erträge infolge der Beendigung von Versorgungsplänen oder wegen der Kürzung und Übertragung der Versorgungsleistungen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.

Die beitragsorientierten Versorgungszusagen enthalten im Wesentlichen die Beiträge zu gesetzlichen bzw. staatlichen Rentenversicherungsplänen.

Aufwendungen für Versorgungsleistungen (in Mio. €)

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2023 2024
Deutschland Andere Länder Konzern Deutschland Andere Länder Konzern
Laufender Dienstaufwand 21 11 32 22 13 35
Nachzuverrechnender Dienstaufwand - - - - - -
Aufwendungen für leistungsorientierte Versorgungsleistungen (EBIT) 21 11 32 22 13 35
Zinsergebnis für leistungsorientierte Versorgungsleistungen (Pensionsaufwand (+)/​Pensionsertrag (-)) 12 - 12 10 - 10
Gesamtaufwendungen für leistungsorientierte Versorgungsleistungen 33 11 44 32 13 45
Aufwendungen für beitragsorientierte Versorgungsleistungen (EBIT) 46 23 69 47 25 72
Gesamtaufwendungen für Versorgungsleistungen 79 34 113 79 38 117

Leistungsorientierte Pensionspläne

Die Plangestaltung variiert je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Lands und basiert in der Regel auf Beschäftigungsdauer, Entgelt, Status sowie auf der Eigenleistung der Mitarbeitenden. Die wichtigsten Versorgungspläne befinden sich in den deutschen Gesellschaften.

Die internationalen leistungsorientierten Pläne verteilen sich im Wesentlichen auf die Standorte Großbritannien, Schweiz und USA.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen sowie der Zeitwert des Planvermögens werden in der Tabelle "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" auf Deutschland und andere Länder aufgeteilt. In Deutschland entspricht die Nettoverpflichtung der Rückstellung in der Bilanz. In einigen anderen Ländern übersteigt der Zeitwert des Planvermögens die Verpflichtung aus der Pensionszusage. In solchen Fällen wird ein Aktivposten angesetzt, sofern das Unternehmen auch einen wirtschaftlichen Nutzen aus diesen Vermögenswerten ziehen kann. Beträge, die aufgrund einer Vermögenswertbegrenzung ("Asset Ceiling") nicht angesetzt werden können, werden direkt im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Vermögenswertbegrenzung hat sich in der Berichtsperiode wie folgt geändert:

Vermögenswertbegrenzung (in Mio. €)

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31.12.2023 31.12.2024
Deutschland Andere Länder Konzern Deutschland Andere Länder Konzern
Eröffnungssaldo - 15 15 - 7 7
Veränderung im sonstigen Ergebnis - -8 -8 - 2 2
Schlusssaldo - 7 7 - 9 9

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (in Mio. €)

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31.12.2023 31.12.2024
Deutschland Andere Länder Konzern Deutschland Andere Länder Konzern
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen 1.272 253 1.525 1.281 263 1.544
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -949 -255 -1.204 -977 -275 -1.252
Aufgrund der Vermögenswertbegrenzung nicht angesetzte Beträge - 7 7 - 9 9
Nettoverpflichtung 323 5 328 304 -3 301
Aktivüberhang in sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten - 22 22 - 27 27
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 323 27 350 304 24 328

Der Großteil der Leistungszusagen im Beiersdorf Konzern entfällt auf Mitarbeitende in Deutschland. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Verpflichtungen zur Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pensionszusagen in Deutschland bestehen im Wesentlichen in Form von unmittelbaren und mittelbaren Zusagen der Beiersdorf AG sowie unmittelbaren Zusagen der tesa SE. Die Leistungen hängen von der Betriebszugehörigkeit und der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeitenden während der letzten drei Jahre vor Eintritt des Versorgungsfalls ab. Die Rentenzahlungen an die Begünstigten werden zum Teil jährlich um 1 % oder aber spätestens alle drei Jahre gemäß Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst.

Die leistungsorientierten Verpflichtungen werden ausschließlich über Arbeitgeberzahlungen finanziert. Es besteht in Deutschland keine Mindestdotierungspflicht. Dennoch haben sowohl die Beiersdorf AG als auch die tesa SE Fondsvermögen ausgegliedert. Darüber hinaus sind die Versorgungsleistungen gegen die Folgen einer Insolvenz nach Maßgabe des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) gesichert. Hierfür werden jährliche Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein geleistet.

Die Beiersdorf AG hat Planvermögen in der Rechtsform einer Stiftung (TROMA Alters- und Hinterbliebenenstiftung, Hamburg) ausgegliedert. Der Stiftungsvorstand besteht aus Vertreter*innen des Unternehmens und des Konzernbetriebsrats. Der Stiftungsvorstand ist für die Festlegung und Umsetzung der Anlagestrategie verantwortlich. Die Strategie wird anhand der aktuellen Entwicklungen in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Das Planvermögen der tesa SE wird durch ein Contractual Trust Agreement (CTA) von einem unabhängigen Treuhänder investiert und verwaltet. Ein Investitionsausschuss, bestehend aus Vertreter*innen des Unternehmens sowie des Betriebsrats, legt die Anlagestrategie fest. In regelmäßigen Abständen werden die Portfolioperformance sowie die aktuelle Lage analysiert und falls notwendig die Anlagestrategie an die geänderten Bedingungen angepasst.

Die Pensionsverpflichtungen sind Risiken aus Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen wie Rechnungszins, Gehalts- und Rententrend sowie dem Langlebigkeitsrisiko ausgesetzt. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, wurde die oben erwähnte Leistungsordnung für tesa Mitarbeitende im Jahr 2005 und für Beiersdorf Mitarbeitende im Jahr 2008 geschlossen. Nach diesem Zeitpunkt eingetretene Mitarbeitende können an einem arbeitnehmer*innenfinanzierten Leistungsplan teilnehmen. Dabei haben Mitarbeitende die Möglichkeit, einen Teil ihrer versorgungsfähigen Bezüge anzusparen, und erhalten zusätzlich einen Beitrag vom Arbeitgeber. Das Vermögen wird über ein CTA von unabhängigen Treuhändern investiert und verwaltet. Der Arbeitgeber garantiert eine Mindestverzinsung der Beiträge in Höhe von 3,25 % pro Jahr bis zum Renteneintritt. Für Neueintritte bei Beiersdorf ab 2019 wird eine Mindestverzinsung von 1,8 % garantiert. Für Neueintritte bei tesa ab 2022 wird eine Mindestverzinsung von 1,5 % garantiert. Die Auszahlung kann dann als lebenslange Rente oder als Einmalzahlung erfolgen.

Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen sowie der Barwert der Pensionsverpflichtungen werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt.

Der Bewertung liegen folgende Annahmen zu Grunde:

Versicherungsmathematische Annahmen (in %)

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2023 2024
Deutschland Andere Länder Deutschland Andere Länder
Abzinsungssätze 3,50 3,42 3,50 3,18
Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 3,25 3,01 3,00 2,60
Erwartete Rentensteigerungen 1 2,25 2,24 2,00 2,18
Erwartete Fluktuation 2,14 9,06 2,14 8,22

1 In Deutschland nur sofern nicht 1 % vertraglich vereinbart wurde.

Die dargestellten Werte sind Durchschnittswerte. Die lokalen Parameter wurden mit den Barwerten der jeweiligen definierten leistungsorientierten Verpflichtungen gewichtet. Die Abzinsungssätze werden auf der Grundlage von Renditen bestimmt, die am jeweiligen Bilanzstichtag für hochrangige Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden. Währung und Laufzeit der zugrunde gelegten Anleihen stimmen mit der Währung und den voraussichtlichen Fristigkeiten der nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse zu erfüllenden Pensionsverpflichtungen überein. Im Rententrend wurde die Inflationsentwicklung berücksichtigt.

Während der Berichtsperiode veränderte sich der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen gemäß der folgenden Tabelle.

Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (in Mio. €)

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2023 2024
Deutschland Andere Länder Konzern Deutschland Andere Länder Konzern
01.01. 1.224 235 1.459 1.272 253 1.525
Laufender Dienstzeitaufwand 21 11 32 22 13 35
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand - - - - - -
Nettozinsaufwand 44 8 52 43 8 51
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) 27 5 32 -16 1 -15
Davon erfahrungsbedingt -9 -1 -10 6 5 11
Davon aufgrund der Veränderung finanzieller Parameter 35 7 42 -22 -3 -25
Davon aufgrund der Veränderung demografischer Parameter 1 -1 - - -1 -1
Beiträge der Teilnehmenden des Plans 9 4 13 10 4 14
Gezahlte Versorgungsleistungen -53 -14 -67 -50 -17 -67
Unterschied aus Währungsumrechnung - 5 5 - 4 4
Sonstige Veränderungen - -1 -1 - -3 -3
31.12. 1.272 253 1.525 1.281 263 1.544

Der Finanzierungsstatus des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen im Konzern stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

Finanzierungsstatus des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen (in Mio. €)

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31.12.2023 31.12.2024
Deutschland Andere Länder Konzern Deutschland Andere Länder Konzern
Ganz oder teilweise aus Fonds finanzierte leistungsorientierte Verpflichtungen 1.267 235 1.502 1.276 243 1.519
Nicht aus Fonds finanzierte leistungsorientierte Verpflichtungen 5 18 23 5 20 25
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen 1.272 253 1.525 1.281 263 1.544

Während der Berichtsperiode veränderte sich das Planvermögen wie folgt:

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens (in Mio. €)

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2023 2024
Deutschland Andere Länder Konzern Deutschland Andere Länder Konzern
01.01. 868 246 1.114 949 255 1.204
Erträge aus Planvermögen 32 8 40 33 8 41
Versicherungsmathematische Gewinne (+) und Verluste (-) 50 -5 45 -12 7 -5
Tatsächliche Erträge aus Planvermögen 82 3 85 21 15 36
Beiträge des Arbeitgebers 4 8 12 4 15 19
Beiträge der Teilnehmenden des Plans 13 4 17 15 4 19
Gezahlte Versorgungsleistungen -18 -12 -30 -12 -14 -26
Unterschied aus Währungsumrechnung - 7 7 - 4 4
Sonstige Veränderungen - -1 -1 - -4 -4
31.12. 949 255 1.204 977 275 1.252

Im Geschäftsjahr 2025 werden sich die Zuführungen des Arbeitgebers zum Planvermögen voraussichtlich auf 21 Mio. € belaufen. Zum Bilanzstichtag setzte sich das Planvermögen wie folgt zusammen:

Zusammensetzung des Planvermögens (in Mio. €)

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31.12.2023 31.12.2024
Deutschland Andere Länder Konzern Deutschland Andere Länder Konzern
Eigenkapitalinstrumente 122 81 203 147 88 235
Fremdkapitalinstrumente 329 73 402 392 78 470
Immobilien 216 33 249 236 36 272
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 253 14 267 176 12 188
Sonstiges 29 54 83 26 61 87
Planvermögen gesamt 949 255 1.204 977 275 1.252

Das Planvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen. Die Unterlegung dieser Leistungsverpflichtungen mit Finanzmitteln stellt eine Vorsorge für künftige Mittelabflüsse dar. Die übergeordnete Anlagepolitik und Anlagestrategie basiert auf dem Ziel, mittelfristig eine Rendite auf Planvermögen zu erwirtschaften, die zusammen mit den Beiträgen ausreicht, den Vorsorgeverpflichtungen nachzukommen. Um eine Risikokonzentration zu vermeiden, wird das Planvermögen in verschiedenen Anlageklassen investiert.

Die Eigenkapitalinstrumente umfassen Investitionen in Aktienfonds und direkte Anlagen. In der Regel haben diese notierten Marktpreise in einem liquiden Markt. In geringem Umfang können auch Beiersdorf Aktien in den Aktienfonds enthalten sein, die einen Index passiv nachbilden. Es werden keine Beiersdorf Aktien direkt gehalten. Eigenkapitalinstrumente sind in Deutschland zu 98 % entwickelten Märkten und zu 2 % Entwicklungsmärkten zuzuordnen.

Fremdkapitalinstrumente können Investitionen in Fonds und direkte Investitionen in Anleihen sein. In der Regel haben diese notierten Marktpreise in einem liquiden Markt. In Deutschland sind sie zu 66 % Unternehmensanleihen und zu 34 % Staatsanleihen zuzuordnen.

Immobilien verteilen sich auf Wohn- und Gewerbeimmobilien. Es können sowohl Anlagen in notierten Immobilienfonds als auch direkt gehaltene Immobilien sein. Zum Bilanzstichtag befanden sich - wie im Vorjahr auch - keine selbst genutzten Immobilien im Bestand.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen im Vorjahr eine kurzfristige Geldanlage der TROMA Alters- und Hinterbliebenenstiftung bei der Beiersdorf AG in Höhe von 163 Mio. €.

Die Entwicklung der Nettoverpflichtung in der Berichtsperiode sowie im Vorjahr lässt sich wie folgt darstellen:

in Mio. €

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2023 Leistungsorientierte Verpflichtung Planvermögen Obergrenze Vermögenswert Netto-Buchwert
Stand am 01.01. 1.459 -1.114 15 360
Laufender Dienstzeitaufwand 32 0 0 32
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 0 0
Gewinne (-) oder Verluste (+) aus Plankürzungen oder Abgeltungen 0 0 0 0
Nettozinsergebnis 52 -40 0 12
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Gesamtbeträge 84 -40 0 44
Neubewertung
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus Planvermögen 0 -45 0 -45
Erfahrungsbedingte Gewinne (-) oder Verluste (+) -10 0 0 -10
Versicherungsmathematische Gewinne (-) oder Verluste (+) aus Änderungen demografischer Annahmen 0 0 0 0
Versicherungsmathematische Gewinne (-) oder Verluste (+) aus Änderungen finanzieller Annahmen 42 0 0 42
Veränderungen in der Auswirkung von Vermögensobergrenzen unter Ausschluss der Zinsen 0 0 -8 -8
Im Gesamtergebnis erfasste Gesamtbeträge 32 -45 -8 -21
Arbeitgeberbeiträge 0 -12 0 -12
Arbeitnehmerbeiträge 13 -17 0 -4
Leistungszahlungen -67 30 0 -37
Plankürzungen/​-abgeltungszahlungen 0 0 0 0
Währungseffekte und sonstige Änderungen 4 -6 0 -2
Stand am 31.12. 1.525 -1.204 7 328

in Mio. €

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2024 Leistungsorientierte Verpflichtung Planvermögen Obergrenze Vermögenswert Netto-Buchwert
Stand am 01.01. 1.525 -1.204 7 328
Laufender Dienstzeitaufwand 35 0 0 35
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 0 0
Gewinne (-) oder Verluste (+) aus Plankürzungen oder Abgeltungen 0 0 0 0
Nettozinsergebnis 51 -41 0 10
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Gesamtbeträge 86 -41 0 45
Neubewertung
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus Planvermögen 0 5 0 5
Erfahrungsbedingte Gewinne (-) oder Verluste (+) 11 0 0 11
Versicherungsmathematische Gewinne (-) oder Verluste (+) aus Änderungen demografischer Annahmen -1 0 0 -1
Versicherungsmathematische Gewinne (-) oder Verluste (+) aus Änderungen finanzieller Annahmen -25 0 0 -25
Veränderungen in der Auswirkung von Vermögensobergrenzen unter Ausschluss der Zinsen 0 0 2 2
Im Gesamtergebnis erfasste Gesamtbeträge -15 5 2 -8
Arbeitgeberbeiträge 0 -19 0 -19
Arbeitnehmerbeiträge 14 -19 0 -5
Leistungszahlungen -67 26 0 -41
Plankürzungen/​-abgeltungszahlungen -3 3 0 0
Währungseffekte und sonstige Änderungen 4 -3 0 1
Stand am 31.12. 1.544 -1.252 9 301

Die Nettoverpflichtung am Bilanzstichtag betrug 301 Mio. € (Vorjahr: 328 Mio. €). Davon entfielen 304 Mio. € auf Deutschland (Vorjahr: 323 Mio. €) und -3 Mio. € auf andere Länder (Vorjahr: 5 Mio. €).

Die folgende Übersicht zeigt Informationen zur gewichteten durchschnittlichen Laufzeit des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen sowie zur Fälligkeitsanalyse erwarteter Pensionszahlungen:

Duration und Fälligkeitsanalyse

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31.12.2023 31.12.2024
Deutschland Andere Länder Konzern Deutschland Andere Länder Konzern
Duration des Barwerts der Pensionsverpflichtungen (in Jahren) 15 13 14 14 13 14
Fälligkeitsanalyse der erwarteten Pensionszahlungen (in Mio. €)
Bis 1 Jahr 54 10 64 57 14 71
Über 1 bis 2 Jahre 57 10 67 66 14 80
Über 2 bis 5 Jahre 205 31 236 208 43 251
Über 5 bis 10 Jahre 339 50 389 345 72 417

Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt die Auswirkung von singulären Parameteränderungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen:

Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtungen

Veränderung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen (in Mio. €)

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31.12.2023 31.12.2024
Deutschland Andere Länder Konzern Deutschland Andere Länder Konzern
Diskontierungszins
+0,50 % -85 -6 -91 -83 -11 -94
-0,50 % 96 7 103 95 12 107
Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen
+0,25 % 2 - 2 2 1 3
-0,25 % -2 - -2 -2 -1 -3
Erwartete Rentensteigerungen
+0,25 % 21 2 23 21 4 25
-0,25 % -22 -1 -23 -20 -2 -22
Erwartete Fluktuation
+0,25 % - -1 -1 - -2 -2
-0,25 % - 1 1 - 2 2
Lebenserwartung
Zunahme um ein Jahr 49 2 51 48 3 51
Abnahme um ein Jahr -46 -2 -48 -45 -4 -49

Die Sensitivitätsanalyse beruht auf per Ende des Berichtsjahres realistisch möglichen Änderungen. Sie wurde mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierten Verpflichtungen extrapoliert. Jede Änderung einer wesentlichen versicherungsmathematischen Annahme wurde dabei separat analysiert. Interdependenzen wurden nicht berücksichtigt.

28 Sonstige Rückstellungen (in Mio. €)

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Personal Marketing und Vertrieb Rechtsstreitigkeiten und ähnliche Risiken Übrige Gesamt
01.01.2024 388 79 193 120 779
Davon langfristig 89 - 38 23 150
Währungseffekte 1 1 -18 4 -12
Zuführung 283 51 36 76 446
Verbrauch 240 32 11 28 311
Auflösung 33 11 37 18 99
31.12.2024 399 88 163 154 804
Davon langfristig 105 - 52 48 205

Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Der Ermittlung der Rückstellungsberechnung liegt eine bestmögliche Schätzung der Parameter zu Grunde. Langfristige Rückstellungen werden mit einem laufzeitabhängigen Zinssatz abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.

Die Rückstellungen für Personalaufwendungen beinhalten vor allem Rückstellungen für Jahressonderzahlungen, Urlaub, Jubiläumsverpflichtungen und Trennungsvereinbarungen. Die Rückstellungen für Marketing- und Vertriebsaufwendungen betreffen insbesondere Rückstellungen für Rückwaren sowie marketingbezogene Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und ähnliche Risiken enthalten Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Brasilien in Höhe von 79 Mio. € (Vorjahr: 111 Mio. €), Risiken in Zusammenhang mit Zollprüfungen in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) und Patentrisiken in Höhe von 13 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €). Die übrigen Rückstellungen verteilen sich über eine Vielzahl von Sachverhalten und Gesellschaften und enthalten unter anderem auch Rückstellungen für Restrukturierungen.

29 Verbindlichkeiten

Die Zusammensetzung der kurzfristigen Verbindlichkeiten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Kurzfristige Verbindlichkeiten (in Mio. €)

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31.12.2023 31.12.2024
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (AC) 2.234 2.571
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 333 200
Andere finanzielle Verbindlichkeiten (AC) 318 165
Negative Zeitwerte von Derivaten (DF) 15 35
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 156 131
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 132 115
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 20 13
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 4 3
2.723 2.902

Die anderen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen kurzfristige Darlehen gegenüber Banken in Höhe von 30 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €) und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 84 Mio. € (Vorjahr: 82 Mio. €) Die im Vorjahr bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der TROMA Alters- und Hinterbliebenenstiftung aus Anlagetätigkeiten des TROMA-Planvermögens in Höhe von 163 Mio. € wurden vollständig zurückgezahlt. Die sonstigen kurzfristigen Verpflichtungen in Höhe von 131 Mio. € (Vorjahr: 156 Mio. €) sind in der Zusammensetzung weitgehend unverändert. Da die vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine für die kurzfristigen Verbindlichkeiten innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag liegen, entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Im Rahmen des strategischen Lieferantenmanagements bietet Beiersdorf ausgewählten Lieferanten in elf Ländern die Teilnahme an einem Supply-Chain-Financing-Programm mit der Deutschen Bank an. Teilnehmende Lieferanten stellen weiterhin die Rechnungen an Beiersdorf. Beiersdorf stellt die Rechnungen auf einer Plattform der Deutschen Bank ein, damit die teilnehmenden Lieferanten die Chance haben, diese Rechnungen an die Bank zu veräußern und somit einen schnelleren Geldzufluss zu generieren. Inwieweit diese Möglichkeit zum Verkauf der Forderungen genutzt wird, ist vollkommen im Ermessen der Lieferanten; Beiersdorf wird nicht darüber informiert und es entstehen für Beiersdorf hieraus keine Kosten. Die Zahlung dieser Verbindlichkeiten bei Fälligkeit wird über die Plattform der Bank abgewickelt, unabhängig davon ob der Lieferant seine Forderung verkauft hat oder nicht. Beiersdorf betrachtet diese Verbindlichkeiten als Teil seines Working-Capital-Managements und klassifiziert diese Verbindlichkeiten weiterhin als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Gegenüber Lieferanten, die an diesem Programm teilnehmen, betrugen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag 194 Mio. € (Vorjahr: 127 Mio. €). Davon haben Lieferanten zum Bilanzstichtag bereits 127 Mio. € erhalten. Die Zahlungsziele für Verbindlichkeiten im Rahmen des Supply-Chain-Financing Programms lagen zwischen 30 und 180 Tagen mit einem Median von 120 Tagen. Die Zahlungsziele für Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten die nicht am Supply-Chain-Financing-Programm teilnahmen, lagen zwischen einem und 180 Tagen mit einem Median von 60 Tagen.

Darüber hinaus bietet Beiersdorf ausgewählte Lieferanten in Brasilien die Möglichkeit Zahlungen vorab von der Itaú Unibanco S.A. Bank zu erhalten. Die Vereinbarung erfolgt direkt zwischen dem Lieferanten und der Bank. Am Fälligkeitstag werden die Rechnungsbeträge, die nicht vorab über das Programm gezahlt wurden, direkt an den Lieferanten gezahlt. Die über das Programm vorgestreckten Beträge werden am ursprünglichen Fälligkeitsdatum direkt an die Bank gezahlt. Beiersdorf betrachtet diese Verbindlichkeiten weiterhin als Teil seines Working-Capital-Managements und klassifiziert diese Verbindlichkeiten weiterhin als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Zum Bilanzstichtag betrugen die Verbindlichkeiten mit Lieferanten, die am Programm teilnehmen, 70 Mio. € (Vorjahr: 55 Mio. €). Davon haben Lieferanten zum Bilanzstichtag bereits 23 Mio. € erhalten. Die Zahlungsziele für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zwischen 90 und 120 Tage unabhängig davon, ob die Lieferanten am Programm teilnehmen oder nicht.

Die langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Langfristige Verbindlichkeiten (in Mio. €)

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31.12.2023 31.12.2024
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 153 151
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten - -
153 151

Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen langfristige Leasingverbindlichkeiten.

30 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und derivativen Finanzinstrumenten

Die in der nachfolgenden Tabelle gemachten Angaben zu Finanzinstrumenten stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente des Konzerns zum 31. Dezember 2023 und zum 31. Dezember 2024 dar:

(in Mio. €)

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Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
2023 Buchwert 31.12 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert 31.12
Aktiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) 6.320 6.320 - - 6.129
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 27 27 - - 27
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.598 1.598 - - 1.598
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 132 132 - - 132
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.133 1.133 - - 1.133
Wertpapiere 3.430 3.430 - - 3.239
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) 189 - 189 - 189
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 5 - 5 - 5
Wertpapiere 184 - 184 - 184
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) 292 - - 292 292
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 4 - - 4 4
Wertpapiere 288 - - 288 288
Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (DF) 2 17 - 17 - 17
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung (FVPL) 2 11 - - 11 11
Passiva
Andere finanzielle Verbindlichkeiten (AC) 2.472 2.472 - - 2.472
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1 2 2 - - 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.234 2.234 - - 2.234
Andere kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1 236 236 - - 236
Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (DF) 3 10 - 10 - 10
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung (FVPL) 3 5 - - 5 5

1 Nach Überprüfung der Kategorisierung werden die Leasingverbindlichkeiten nicht mehr in den langfristigen finanziellen Verpflichtungen (Vorjahr: 153 Mio. €) sowie den anderen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (Vorjahr: 318 Mio. €) ausgewiesen.

2 Nach Überprüfung der Kategorisierung wurden Marktwerte in Höhe von 8 Mio. € von der Kategorie Derivate Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (DF) zu Derivate Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung (FVPL) umgegliedert.

3 Nach Überprüfung der Kategorisierung wurden Marktwerte in Höhe von 5 Mio. € von der Kategorie Derivate Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (DF) zu Derivate Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung (FVPL) umgegliedert.

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Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
2024 Buchwert 31.12 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert 31.12
Aktiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) 6.134 6.134 - - 5.954
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 24 24 - - 24
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.792 1.792 - - 1.792
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 110 110 - - 110
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.207 1.207 - - 1.207
Wertpapiere 3.001 3.001 - - 2.821
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) 212 - 212 - 212
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 9 - 9 - 9
Wertpapiere 203 - 203 - 203
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) 426 - - 426 426
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 5 - - 5 5
Wertpapiere 421 - - 421 421
Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (DF) 13 - 13 - 13
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung (FVPL) 8 - - 8 8
Passiva
Andere finanzielle Verbindlichkeiten (AC) 2.652 2.652 - - 2.652
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten - - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.571 2.571 - - 2.571
Andere kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 81 81 - - 81
Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (DF) 26 - 26 - 26
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung (FVPL) 9 - - 9 9

Die folgende Übersicht zeigt, in welcher Hierarchiestufe gemäß IFRS 13 die Finanzinstrumente eingestuft sind, die wiederkehrend zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden:

(in Mio. €)

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Bewertungshierarchien nach IFRS 13
31.12.2023 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Aktiva
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) 184 - 5 189
Langfristige finanzielle Vermögenswerte - - 5 5
Wertpapiere 184 - - 184
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) 288 - 4 292
Langfristige finanzielle Vermögenswerte - - 4 4
Wertpapiere 288 - - 288
Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (DF) 1 - 17 - 17
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung (FVPL) 1 - 11 - 11
Passiva
Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (DF) 2 - 10 - 10
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung (FVPL) 2 - 5 - 5

1 Nach Überprüfung der Kategorisierung wurden Marktwerte in Höhe von 8 Mio. € von der Kategorie Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (DF) zu Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung (FVPL) umgegliedert.

2 Nach Überprüfung der Kategorisierung wurden Marktwerte in Höhe von 5 Mio. € von der Kategorie Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (DF) zu Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung (FVPL) umgegliedert.

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Bewertungshierarchien nach IFRS 13
31.12.2024 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Aktiva
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) 203 - 9 212
Langfristige finanzielle Vermögenswerte - - 9 9
Wertpapiere 203 - - 203
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) 421 - 5 426
Langfristige finanzielle Vermögenswerte - - 5 5
Wertpapiere 421 - - 421
Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (DF) - 13 - 13
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung (FVPL) - 8 - 8
Passiva
Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (DF) - 26 - 26
Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung (FVPL) - 9 - 9

Die im Beiersdorf Konzern zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere fallen unter die Fair-Value-Hierarchiestufe 1 und werden zu Kursnotierungen am Bilanzstichtag bewertet.

Die derivativen Finanzinstrumente fallen unter die Fair-Value-Hierarchiestufe 2. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte werden anhand des Wechselkurses zum Stichtag ermittelt und auf Basis ihrer jeweiligen Zinskurve auf den Stichtag diskontiert.

In der Fair-Value-Hierarchiestufe 3 sind Marktwerte von Unternehmensbeteiligungen und Investmentfonds enthalten. Sie werden im Regelfall der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) zugeordnet. Sofern keine Handelsabsicht besteht, macht Beiersdorf vom Wahlrecht Gebrauch, bestimmte Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente der Kategorie FVOCI ohne Recycling zuzuordnen. Keine der Investitionen ist für sich genommen wesentlich für den Beiersdorf Konzern.

Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der in Level 3 eingestuften Finanzinstrumente in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 sind aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Entwicklung der in Stufe 3 eingestuften Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (in Mio. €)

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Langfristige finanzielle Vermögenswerte (FVOCI) Langfristige finanzielle Vermögenswerte (FVPL)
Buchwert 01.01.2023 3 3
Zugänge 2 1
Abgänge - -
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/​Verluste - -
Erfolgsneutral erfasste Gewinne/​Verluste - -
Währungseffekte/​sonstige Veränderungen - -
Buchwert 31.12.2023/​01.01.2024 5 4
Zugänge 4 2
Abgänge - -
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/​Verluste - -1
Erfolgsneutral erfasste Gewinne/​Verluste - -
Währungseffekte/​sonstige Veränderungen - -
Buchwert 31.12.2024 9 5

Aufgrund der untergeordneten Bedeutung haben wir auf eine Sensitivitätsanalyse der für die Fair-Value-Hierarchie-Stufe 3 relevanten Parameter verzichtet.

Im Berichtsjahr wurden keine Umklassifizierungen zwischen den Bewertungskategorien oder innerhalb der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen. Zur Einhaltung von internen Mindestvorgaben an die Bonität der Emittenten hat Beiersdorf im Berichtsjahr Anleihen aus der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC) mit einem Buchwert von 68 Mio. € vor Fälligkeit verkauft. Daraus resultierte ein Verlust in Höhe von 0 Mio. € im "übrigen Finanzergebnis".

Für die Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, liegen die vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine überwiegend innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Eine Ausnahme bilden die Wertpapiere, die als "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC) klassifiziert wurden. Die für diese Position angegebenen beizulegenden Zeitwerte fallen unter die Fair-Value-Hierarchiestufe 1.

Grundsätze des Risikomanagements

Der Beiersdorf Konzern ist durch seine Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken wie Währungs-, Zinsänderungs- und Ausfallrisiken ausgesetzt. Diesen Risiken begegnet das Unternehmen mit einem aktiven Treasury-Management auf der Basis einer weltweit geltenden Richtlinie. Sie werden weitestgehend zentral gesteuert und gesichert.

Zur Sicherung des operativen Geschäfts und wesentlicher unternehmensnotwendiger Finanztransaktionen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Transaktionen werden ausschließlich mit marktgängigen Instrumenten durchgeführt. Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Für den Beiersdorf Konzern sind dies im Wesentlichen Währungsrisiken. Die Auswirkungen werden ermittelt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Währungsrisiken

Unter Währungsrisiko versteht man das Risiko, dass der Zeitwert oder zukünftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Wechselkursänderungen schwanken.

Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch monetäre Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung bilanziert sind. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen der Tochtergesellschaften in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Relevante Risikovariablen sind daher grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen im Beiersdorf Konzern Finanzinstrumente gehalten werden. Durch die internationale Ausrichtung des Beiersdorf Konzerns mit Dominanz im Euroraum fungiert der Euro als Leitwährung. Risiken entstehen für den Beiersdorf Konzern demnach aus Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten, wenn andere Währungen gegenüber dem Euro schwanken.

Bei konzerninternen grenzüberschreitenden Finanzierungen werden Währungsrisiken grundsätzlich zentral durch Devisentermingeschäfte fristenkongruent und vollständig gesichert. In solchen Fällen stehen der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente unmittelbar kompensierende Marktwertänderungen aus den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Diese derivativen Finanzinstrumente werden der Kategorie "Derivate ohne Sicherungsbeziehung" zugeordnet; Hedge Accounting gemäß IFRS 9 wird nicht angewandt. Derivate ohne Sicherungsbeziehung werden ausschließlich zur Absicherung von wirtschaftlichen Risiken eingesetzt und nicht für Spekulationszwecke gehalten.

Für den operativen Bereich wird im Beiersdorf Konzern üblicherweise der Großteil der Zahlungsströme in nicht funktionaler Währung für die nächsten zwölf Monate durch Standarddevisentermingeschäfte gesichert. Diese Transaktionen werden zentral im Treasury-Management-System erfasst, bewertet und gesteuert. Bei Abschluss der Transaktion wird die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft dokumentiert sowie das Risikomanagementziel und die Risikomanagementstrategie.

Beiersdorf designiert bei Devisentermingeschäften die Kassa- und Terminkomponente in die Sicherungsbeziehung. Die Effektivität wird mithilfe der "Critical-Terms-Match-Methode" jeweils zu Beginn der Sicherungsbeziehung und durch regelmäßige prospektive Beurteilung bestimmt, um sicherzustellen, dass zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft eine wirtschaftliche Beziehung besteht. Als ineffektiver Anteil von Cashflow Hedge werden die Erträge oder Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen von Sicherungsinstrumenten bezeichnet, die die Fair-Value-Änderungen der Grundgeschäfte übersteigen. Durch zeitliche Verschiebungen zwischen Grund- und Sicherungsgeschäften sowie durch die Berücksichtigung der Kreditrisikokomponente im Sicherungsgeschäft können sich Ineffektivitäten in Sicherungsbeziehungen ergeben. Diese sind insgesamt für den Beiersdorf Konzern nicht wesentlich. Ineffektive Teile der Wertänderung werden je nach Grundgeschäft erfolgswirksam im operativen Ergebnis erfasst.

Die positiven wie negativen Marktwerte der Devisentermingeschäfte betrugen zum Stichtag saldiert -14 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €), die Nominalwerte lagen bei 2.364 Mio. € (Vorjahr: 2.167 Mio. €). Die Restlaufzeiten betrugen am Bilanzstichtag weniger als ein Jahr. Im Vorjahr hatten Marktwerte in Höhe von 2 Mio. € Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr; sonst betrugen die Restlaufzeiten weniger als ein Jahr. Die Fair-Value-Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten entspricht der Fair-Value-Änderung der designierten Komponente. Aus den Absicherungen ergaben sich zum Stichtag keine wesentlichen Ineffektivitäten.

Die Nominalwerte zeigen die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge derivativer Finanzgeschäfte. Bei den ausgewiesenen Nominalwerten werden Beträge nicht saldiert.

Derivative Finanzinstrumente (in Mio. €)

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Nominalwert Positiver Marktwert Negativer Marktwert
31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024
Devisenkontrakte (kurzfristig) 1.159 1.275 17 13 -10 -26
Devisenkontrakte (langfristig) - - - - - -
Als Cashflow Hedge designierte Derivate 1.159 1.275 17 13 -10 -26
Devisenkontrakte (kurzfristig) 871 1.089 9 8 -5 -9
Devisenkontrakte (langfristig) 137 - 2 - - -
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 1.008 1.089 11 8 -5 -9
Summe derivative Finanzinstrumente 2.167 2.364 28 21 -15 -35

Positive Marktwerte werden in der Bilanz in der Position sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurz- und langfristig) und negative Marktwerte in der Position sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) erfasst. Die durchschnittlichen Sicherungskurse für wesentliche Währungspaare zum Bilanzstichtag können aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Durchschnittliche Sicherungskurse (in Mio. €)

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31.12.2023 31.12.2024
Währungspaare Nominalwert Durchschnittlicher Sicherungskurs
in Euro
Nominalwert Durchschnittlicher Sicherungskurs
in Euro
EUR/​USD 200 1,1036 231 1,0940
EUR/​GBP 79 0,8689 110 0,8533
EUR/​CHF 76 0,9495 72 0,9444
EUR/​CNH 63 7,7887 70 7,8592

Durch den Einsatz von Devisentermingeschäften um Wechselkursrisiken aus zukünftigen Zahlungsströmen abzusichern wirken sich Kursänderungen im Wesentlichen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und die Zeitwerte der Sicherungsgeschäfte aus. Die Entwicklung der im sonstigen Ergebnis erfassten Sicherungsgeschäfte kann aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die in den Rücklagen erfassten Beträge werden zum Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst, zu dem die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis erfolgswirksam berührt. Die Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgten in das operative Ergebnis.

Rücklage für Cashflow Hedges (nach Berücksichtigung latenter Steuern)

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(in Mio. €) Stand 1.1 Sicherungsergebnisse Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung Stand 31.12
2023 18 5 -18 5
2024 5 -9 -5 -9

Wenn der Euro gegenüber sämtlichen Währungen zum 31. Dezember 2024 um 10 % aufgewertet gewesen wäre, wären die Marktwerte der direkt innerhalb der Sicherungsrücklage im Eigenkapital erfassten Devisentermingeschäfte um 73 Mio. € (Vorjahr: 62 Mio. €) höher gewesen. Bei einer entsprechenden Abwertung von 10 % wären die Marktwerte der direkt innerhalb der Sicherungsrücklage im Eigenkapital erfassten Devisentermingeschäfte um 90 Mio. € (Vorjahr: 73 Mio. €) niedriger gewesen. Eine Aufwertung des Euros um 10 % hätte bei der Bewertung der erfolgswirksam erfassten Devisentermingeschäfte ohne Sicherungsbeziehung das Finanzergebnis um 6 Mio. € belastet (Vorjahr: 4 Mio. €). Eine entsprechende Abwertung um 10 % hätte das Finanzergebnis um 7 Mio. € erhöht (Vorjahr: 7 Mio. €). Die Effekte auf das Konzernergebnis und auf das Konzerneigenkapital aus der Veränderung einzelne Währungspaare zum Bilanzstichtag kann aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Sensitivitätsanalyse für Wechselkursänderungen von Fremdwährungen (in Mio. €)

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Zum 31. Dezember 2024 USD GBP CHF CNH
EUR +10 % EUR +10 % EUR +10 % EUR +10 %
Eigenkapital 21 10 7 7
Gewinn - -1 -2 -
EUR -10 % EUR -10 % EUR -10 % EUR -10 %
Eigenkapital -26 -12 -8 -8
Gewinn - 1 2 -
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Zum 31. Dezember 2023 USD GBP CHF CNH
EUR +10 % EUR +10 % EUR +10 % EUR +10 %
Eigenkapital 17 6 7 6
Gewinn - -2 -4 -
EUR -10 % EUR -10 % EUR -10 % EUR -10 %
Eigenkapital -20 -8 -9 -7
Gewinn - 2 4 -

Zinsrisiken

Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man das Risiko, dass der Zeitwert (Fair Value) oder zukünftige Zahlungsströme des verzinslichen Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Beiersdorf besitzt ein Wertpapierportfolio, welches im Wesentlichen der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet" zugeordnet wird. Daher wirkt sich eine zinsinduzierte Marktwertänderung weder auf das Nettoergebnis nach Steuern noch auf das Eigenkapital aus. Das hypothetische Zinsänderungsrisiko in Bezug auf die zukünftigen Zahlungsströme variabel verzinslicher Finanzinstrumente wird durch einen parallelen Shift der Zinsstrukturkurve von 100 Basispunkten in beide Richtungen bestimmt. Beiersdorf nutzt variabel verzinsliche Finanzinstrumente wie Geldmarktfonds sowie Bank-, Tages- und kurze Termingelder welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Da Beiersdorf diese nur im Rahmen der täglichen Liquiditätsdisposition nutzt, ist das hypothetische Zinsänderungsrisiko in Bezug auf die zukünftigen Zahlungsströme zu vernachlässigen.

Ausfallrisiken

Der Beiersdorf Konzern unterliegt im Rahmen von Finanzierungstätigkeiten und im operativen Bereich Ausfallrisiken. Das maximale Ausfallrisiko ist durch den in der Bilanz angesetzten Buchwert jedes finanziellen Vermögenswerts ersichtlich. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte betrugen zum 31. Dezember 2024 6.793 Mio. € (Vorjahr: 6.829 Mio. €).

Grundsätzlich sieht IFRS 9 hierfür ein dreistufiges Verfahren vor. Eine Risikovorsorge wird entweder auf Basis der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste gebildet (Stufe 1) oder auf Basis der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, falls sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat (Stufe 2) oder falls eine beeinträchtigte Bonität festgestellt wird (Stufe 3). Potenzielle Ausfallrisiken im Zusammenhang mit der Anlage der Konzernliquidität werden dadurch begrenzt, dass Anlagen nur bei definierten sicheren Kontrahenten erfolgen. Das Kontrahentenrisiko überwachen wir anhand von Ratings und haftendem Eigenkapital der Kontrahenten sowie fortlaufend aktualisierten Risikoindikatoren. Mit Hilfe dieser Parameter werden Höchstbeträge für Anlagen bei Partnerbanken und Wertpapieremittenten ermittelt (Kontrahentenlimits), denen wir regelmäßig die tatsächlich getätigten konzernweiten Anlagen gegenüberstellen. Wir haben den überwiegenden Teil unserer Liquidität in risikoarmen Titeln angelegt (z. B. Staats-/​Industrieanleihen).

Wertminderungen für die erwarteten Kreditverluste der nächsten zwölf Monate werden auf Wertpapiere gebildet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Schätzung erfolgt auf Basis von Ratings und fortlaufend aktualisierten Risikoindikatoren. Darüber hinaus werden aktuelle CDS-Spreads und Anleihenspreads der Anleihenemittenten für die Berechnung herangezogen.

Die Entwicklung dieser Wertberichtigungen kann aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Wertberichtigungen (in Mio. €)

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Wertpapiere der Kategorie AC Wertpapiere der Kategorie FVOCI Gesamt
Buchwert 01.01.2023 6 1 7
Währungsänderungen - - -
Zuführungen - - -
Inanspruchnahmen - - -
Auflösungen 1 1 2
Buchwert 31.12.2023/​01.01.2024 5 - 5
Währungsänderungen - - -
Zuführungen - - -
Inanspruchnahmen - - -
Auflösungen 1 - 1
Buchwert 31.12.2024 4 - 4

Bei finanziellen Vermögenswerten wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich unter anderem um Guthaben bei Kreditinstituten und sehr kurzfristige liquide Anlagen. Sie sind der Bewertungskategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten (z. B. täglich fällig) und der Bonität unserer Vertragspartner erfolgt keine Wertminderung basierend auf erwarteten Kreditverlusten.

Zur Ermittlung von Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach IFRS 9 wird das vereinfachte Verfahren angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt. Die Einschätzung der erwarteten Ausfälle wird dezentral in den einzelnen Geschäftseinheiten getroffen. Sie ergibt sich aus der Analyse historischer Forderungsausfälle, der Altersstruktur des Forderungsbestands sowie aktuellen Konjunkturentwicklungen und Beurteilungen der Kreditwürdigkeit einzelner Kund*innen.

Aufgrund der geringen historischen und erwarteten Ausfallquoten haben die Wertminderungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenswerte oder das Eigenkapital. Ein detailliertes Monitoring unserer Kundschaftsbeziehungen, ein aktives Forderungsmanagement sowie der selektive Einsatz von Warenkreditversicherungen wirken Risiken durch Forderungsausfälle entgegen.

Das vereinfachte Verfahren nach IFRS 9 wird auch für die Ermittlung der Wertminderungen auf Leasingforderungen angewandt. Das Kreditausfallrisiko des Leasingnehmers schätzen wir als sehr gering ein. Darüber hinaus sind die Leasingzahlungen durch den Wert der Immobilie gesichert. Insgesamt haben wir eine Wertberichtigung in Höhe von 0 Mio. € berücksichtigt.

Liquiditätsrisiken

Als Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung seiner sich aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergebenden Verpflichtungen hat. Aufgrund des hohen Bestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Wertpapieren zum Stichtag ist der Beiersdorf Konzern derzeit keinem Liquiditätsrisiko ausgesetzt. Um die Zahlungsfähigkeit und finanzielle Flexibilität des Beiersdorf Konzerns jederzeit sicherzustellen, werden zudem Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien vorgehalten.

Zahlungsziele finanzieller Verbindlichkeiten sind überwiegend innerhalb der nächsten zwölf Monate. Die zukünftigen undiskontierten Zahlungsmittelabflüsse aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig und betragen zum Stichtag 2.571 Mio. € (Vorjahr: 2.234 Mio. €). Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Leasingverbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2024 betragen die zukünftigen undiskontierten Leasingverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 73 Mio. € (Vorjahr: 61 Mio. €), mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 143 Mio. € (Vorjahr: 134 Mio. €) und mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren 45 Mio. € (Vorjahr: 48 Mio. €). Derivative Finanzverbindlichkeiten sind auch überwiegend kurzfristig. Von den Nominalwerten in Höhe von 2.364 Mio. € (Vorjahr: 2.167 Mio. €) werden sämtliche Zahlungsabflüsse innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet. Im Vorjahr waren Zahlungsabflüsse in Höhe von 2.030 Mio. € innerhalb der nächsten zwölf Monate und 137 Mio. € innerhalb der nächsten zwölf bis 24 Monate vorgesehen.

Sonstige Angaben

31 Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und rechtliche Risiken

Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten (in Mio. €)

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Zahlungswirksam
31.12.2022 im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Darlehensverbindlichkeiten 367 -184
Leasingverbindlichkeiten 191 -68
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Nicht zahlungswirksame Änderungen
Wechselkurseffekte Veränderungen des Konsolidierungskreises sonstige Änderungen 1 31.12.2023
Darlehensverbindlichkeiten - - - 183
Leasingverbindlichkeiten -2 - 112 233
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Zahlungswirksam
31.12.2023 im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Darlehensverbindlichkeiten 183 -153
Leasingverbindlichkeiten 233 -75
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Nicht zahlungswirksame Änderungen
Wechselkurseffekte Veränderungen des Konsolidierungskreises sonstige Änderungen 1 31.12.2024
Darlehensverbindlichkeiten - - - 30
Leasingverbindlichkeiten 2 - 75 235

1 Die sonstigen Änderungen bei der Position Leasingverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen die Zugänge und die nicht zahlungswirksamen Zinsaufwendungen in der Berichtsperiode. Zinsen für Darlehensverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr vollständig zahlungswirksam im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erfasst.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften betrugen 71 Mio. € (Vorjahr: 107 Mio. €).

Leasingaufwendungen des Berichtsjahres beinhalteten Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse in Höhe von 32 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €), Aufwendungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingzahlungen in Höhe von 14 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €). Insgesamt beliefen sich die Leasingzahlungen im Geschäftsjahr 2024 auf 124 Mio. € (Vorjahr: 108 Mio. €).

Rechtliche Risiken

Die seit 2016 anhängige Klage des Insolvenzverwalters der Schlecker e.K. in Bezug auf ein abgeschlossenes deutsches Kartellverfahren wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen. Die Revision wurde auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hin ohne Begründung durch den Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Der BGH hob das Berufungsurteil auf und hat das Verfahren an die zweite Instanz zur neuen Entscheidung zurückverwiesen. Das Verfahren richtet sich auch noch gegen sechs weitere Unternehmen. Es beinhaltet eine gesamtschuldnerisch gegen alle Beklagten erhobene Schadenersatzforderung in Höhe von rund 200 Mio. € plus Zinsen. Entscheidungen über weitere erst- bzw. zweitinstanzlich gerichtlich geltend gemachte Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit diesem Kartellverfahren stehen noch aus. In einem dieser Verfahren erließ das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am 21.Oktober 2024 ein Urteil, in dem Beiersdorf zu einer Zahlung von rund 0,2 Mio. € nebst Zinsen verurteilt wird. Dieses Urteil ist bisher nicht bestandskräftig. Beiersdorf bestreitet weiterhin die Forderungen.

Neben den in den Sonstigen Rückstellungen und Ertragssteuerverbindlichkeiten bilanzierten Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und strittige Steuerpositionen sind Eventualverbindlichkeiten aufgrund von streitigen indirekten Steuern in Brasilien und Verbrauchsteuern in Deutschland vorhanden, die nicht bilanziert worden sind, da nach Einschätzung davon ausgegangen wird, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht begründet sind und nicht durchgesetzt werden können.

Einschätzungen zum Verlauf und zu den Ergebnissen von Rechtsstreitigkeiten sowie von Steuer- und Zollprüfungen sind mit erheblichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Ergebnisse, die von unseren Erwartungen abweichen, können eine Auswirkung auf die Höhe der erfassten Kosten und Rückstellungen oder Verbindlichkeiten haben. Zum Abschlussstichtag gehen wir davon aus, dass auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen keine weiteren wesentlichen Belastungen für den Konzern zu erwarten sind.

32 Mitarbeitende und Personalaufwand

Die Beschäftigten sind in folgenden betrieblichen Funktionsbereichen tätig:

Anzahl Mitarbeitende am 31.12.

Vollzeitäquivalent (FTE)

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2023 2024
Produktion, Supply Chain und Qualitätsmanagement 8.403 8.657
Marketing und Vertrieb 7.815 8.118
Forschung und Entwicklung 1.686 1.841
Andere Funktionen 4.054 4.175
21.958 22.791

Anzahl Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt

Vollzeitäquivalent (FTE)

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2023 2024
Produktion, Supply Chain und Qualitätsmanagement 8.313 8.558
Marketing und Vertrieb 7.779 8.029
Forschung und Entwicklung 1.660 1.791
Andere Funktionen 3.991 4.084
21.743 22.462

Die Personalaufwendungen betrugen 1.894 Mio. € (Vorjahr: 1.788 Mio. €). Diese teilen sich auf in Löhne und Gehälter in Höhe von 1.551 Mio. € (Vorjahr: 1.474 Mio. €), Aufwendungen für die soziale Sicherheit in Höhe von 235 Mio. € (Vorjahr: 213 Mio. €) und Aufwendungen für die Altersversorgung in Höhe von 108 Mio. € (Vorjahr: 101 Mio. €). Die Aufteilung der Beschäftigten nach den Unternehmensbereichen des Beiersdorf Konzerns ist in der Segmentberichterstattung dargestellt.

33 Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers

Die Hauptversammlung hat am 18. April 2024 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 gewählt. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist für dieses Geschäftsjahr erstmalig Wirtschaftsprüfer für Beiersdorf.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über das Gesamthonorar für Abschlussprüfer des PwC Firmennetzwerkes sowie den jeweils auf die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (kurz "PwC GmbH") entfallenden Anteil:

Konzernabschlussprüfer-Honorar (in Tsd. €)

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2024
Abschlussprüfungsleistungen 4.897
davon PwC GmbH 1.372
Andere Bestätigungsleistungen 664
davon PwC GmbH 613
Steuerberatungsleistungen 203
davon PwC GmbH -
Sonstige Leistungen 42
davon PwC GmbH 38
Gesamt 5.806
Gesamt - davon PwC GmbH 2.023

Die anderen Bestätigungsleistungen der PwC GmbH entfallen im Wesentlichen auf die freiwillige prüferische Durchsicht des verkürzten Zwischenabschlusses zum 30. Juni 2024 sowie auf die prüferischen Beurteilungen mit begrenzter Sicherheit zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Die sonstigen Leistungen der PwC GmbH entfallen im Wesentlichen auf generelle, unternehmensunspezifische Zugänge zu Schulungsmaterial und Fachinformationen.

34 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Beiersdorf Aktiengesellschaft haben im Dezember 2024 die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2024 zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Entsprechenserklärung wurde den Aktionär*innen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.beiersdorf.de/​entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht.

35 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Nahestehende Personen und Unternehmen

Folgende Personen und Unternehmen sind nahestehende Personen der Beiersdorf Aktiengesellschaft nach IAS 24:

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Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Beiersdorf Aktiengesellschaft sowie deren nahe Familienangehörige und beherrschte Gesellschaften;

Konsolidierte und nicht konsolidierte Tochtergesellschaften sowie assoziierte Unternehmen der Beiersdorf Aktiengesellschaft;

die maxingvest GmbH & Co. KGaA, mit ihren Tochterunternehmen (insbesondere der Tchibo-Gruppe), als mittelbar beherrschendes, sowie die BBG Beteiligungsgesellschaft mbH als unmittelbar beherrschendes Mutterunternehmen der Beiersdorf Aktiengesellschaft;

Wolfgang Herz als oberste beherrschende nahestehende Person der Beiersdorf Aktiengesellschaft und Michael Herz als Person, die maßgeblichen Einfluss auf die maxingvest GmbH & Co. KGaA ausübt, sowie deren nahe Familienangehörige und beherrschte Gesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen;

die TROMA Alters- und Hinterbliebenenstiftung (TROMA) als Planvermögen für die Begleichung von Pflichten der Beiersdorf Aktiengesellschaft zur Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung; und

der Metzler Trust e.V. als eine zugunsten der Arbeitnehmer*innen bestehende Versorgungskasse für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - der Metzler Trust e.V. hält im Rahmen eines Contractual Trust Agreements (CTA) Vermögen zur Deckung von in Deutschland bestehenden Pensionsverpflichtungen sowie sonstiger langfristiger Leistungen für Arbeitnehmer*innen.

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Beiersdorf Aktiengesellschaft können dem Abschnitt "Organe der Beiersdorf Aktiengesellschaft" entnommen werden.

Die Anteile der Beiersdorf Aktiengesellschaft an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen können dem Abschnitt "Anteilsbesitzliste" entnommen werden.

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft wird von der maxingvest GmbH & Co. KGaA als oberstem beherrschenden Unternehmen beherrscht und in deren Konzernabschluss einbezogen.

Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Vergütungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Die fixe, erfolgsunabhängige Vergütung umfasst die Grundvergütung und Nebenleistungen. Die variable Vergütung in 2024 setzt sich aus einem kurzfristigen variablen Bonus mit Jahreszielen ("Variabler Bonus") und einem langfristigen variablen Bonus ("LTP") sowie im Einzelfall einem mehrjährigen Bonus ("MAB") zusammen; sie ist jeweils als Barvergütung ausgestaltet. Zudem kann den Vorstandsmitgliedern ein Wiederbestellungsbonus zugesagt werden, der auch erfolgsabhängig ausgestaltet werden kann. Für die amtierenden Mitglieder des Vorstands bestehen daneben keine Pensionszusagen.

Die Grundvergütung ist eine fixe jährliche Vergütung, die in zwölf gleichen Teilen zum Ende eines jeden Kalendermonats in bar ausgezahlt wird. Die Nebenleistungen umfassen marktübliche Sachbezüge, wie zum Beispiel die Bereitstellung eines Dienstwagens, und die Erstattung bestimmter Kosten, die durch die Dienst- oder Wohnsitzverlegung eines Vorstandsmitglieds entstehen.

Der Variable Bonus unterliegt einer einjährigen Bemessungsperiode und wird nach der ordentlichen Hauptversammlung des auf das jeweilige Geschäftsjahr folgenden Jahres ausgezahlt. Er setzt sich aus gemeinschaftlichen und individuellen Leistungskriterien zusammen, die sowohl an die finanzielle (insbesondere Umsatz und EBIT-Umsatzrendite) und nichtfinanzielle als auch an die strategische und operative Entwicklung des Unternehmensbereichs Consumer anknüpfen. Für den langfristigen LTP erhalten Vorstandsmitglieder einen mehrjährigen Bonus, der sich nach gemeinschaftlichen Zielwerten für die Erreichung strategischer Kriterien nach Ablauf einer (einmaligen) vierjährigen Bonusperiode von 2021 bis 2024 ("LTP 2021-2024") bemisst; dabei können die Ziele je nach Aufgabenbereich individuell gewichtet werden. Ab einer Zielerreichung von insgesamt 90 % wird die Zielerreichung aus den zuvor genannten strategischen Zielen mit der Zielerreichung aus Leistungskennzahlen bestehend aus Umsatz und Hautpflegemarkt-Out-Performance gewichtet (soweit deren Zielerreichung ≥ 100 % beträgt). Der LTP 2021-2024 wird für alle amtierenden Mitglieder des Vorstands nach der Hauptversammlung 2025 zur Zahlung fällig. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr in einem Fall ein MAB zugeteilt, dessen mehrjährige Laufzeit mit Ablauf des Berichtsjahrs endete. Die Leistungskriterien dieses MAB leiten sich aus dem regionalen Verantwortungsbereich des betreffenden Vorstandsmitglieds ab.

Für die Zeit ab 2025 hat der Aufsichtsrat unter Anpassung des Vergütungssystems eine neue langfristige variable Vergütung beschlossen. Diese besteht aus jährlichen Tranchen, die jeweils eine Bemessungsperiode von vier Jahren haben und nach der auf das letzte Jahr dieser Periode folgenden Hauptversammlung ausgezahlt werden; für jede Tranche legt der Aufsichtsrat finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien fest, die sich im Wesentlichen aus der Umsetzung der Unternehmensstrategie ergeben.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Festvergütung in bar sowie ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Die betrieblichen Arbeitnehmer*innenvetreter*innen im Aufsichtsrat erhalten darüber hinaus Gehälter auf Grundlage ihrer bestehenden Arbeitsverträge.

Die im Geschäftsjahr 2024 sowie im Vorjahr nach IFRS erfassten Aufwendungen für die Vergütung der im Berichtsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gliedern sich wie folgt:

Aufwand für die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat nach IFRS (in Tsd. €)

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2023 2024
Mitglieder des Vorstands
Kurzfristige Vergütung 1 10.035 10.815
Langfristige Vergütung 2 11.912 12.794
Leistungen nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses - -
Summe 21.947 23.609
Mitglieder des Aufsichtsrats
Festvergütung und Sitzungsgeld 3 1.664 1.714
Aufwendungen der Gremien gesamt 23.611 25.323

1 Grundvergütung, Nebenleistungen und sonstige Bezüge, kurzfristiger variabler Bonus.

2 Inklusive MAB (in einem Fall)

3 Inklusive Ausschusstätigkeit

Für die Vergütung des Vorstands bestanden am Bilanzstichtag als Rückstellung erfasste Verpflichtungen in Höhe von 2.708 Tsd. € (Vorjahr: 3.968 Tsd. €) für die kurzfristige variable Vergütung sowie in Höhe von 39.727 Tsd. (Vorjahr: 27.234 Tsd. €) für die langfristige variable Vergütung. Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind 50.781Tsd. € (Vorjahr: 50.845 Tsd. €) zurückgestellt.

Nach den handelsrechtlichen Vorschriften (§ 285 Nr. 9a bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB) belaufen sich die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 auf 1.714 Tsd. € (Vorjahr: 1.664 Tsd. €) und die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands auf 50.107 Tsd. € (Vorjahr: 11.185 Tsd. €; gewährte Vergütung angepasst an die Empfehlungen des "Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 17"; DRS 17). Die Erhöhung der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Vorjahresvergleich ist im Wesentlichen auf den fälligen LTP 2021-2024 zurückzuführen. Die Gesamtbezüge der vor dem Berichtsjahr ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder (§ 285 Nr. 9b HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6b HGB) einschließlich langfristiger variabler Vergütung betrugen 4.637 Tsd. € (Vorjahr: 6.721 Tsd. €).

Zu weiteren Einzelheiten der individualisierten Bezüge der im Berichtsjahr amtierenden Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf den geprüften Vergütungsbericht verwiesen, der in diesem Geschäftsbericht veröffentlicht ist.

Nach Ausscheiden aus dem Vorstand und Beendigung seines Vorstandsdienstvertrags zum 30. Juni 2025 wird Patrick Rasquinet dem Unternehmen, insbesondere La Prairie, noch für einen Übergangszeitraum beratend zur Verfügung stehen (Tagessatz von CHF 3.500). Ansonsten, und mit Ausnahme der Gewährung der in diesem Abschnitt und im Vergütungsbericht dargestellten Bezüge, fanden im Geschäftsjahr zwischen den Unternehmen der Beiersdorf Gruppe und Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Beiersdorf Aktiengesellschaft keine weiteren wesentlichen Geschäftsvorfälle statt.

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat können dividendenberechtigte Aktien der Gesellschaft am Markt erwerben. Soweit sie zum maßgeblichen Zeitpunkt Aktieninhaber waren, haben sie die von der Hauptversammlung 2024 beschlossene Dividende in Höhe von 1,00 € je dividendenberechtigter Stückaktie erhalten.

Transaktionen mit Tochtergesellschaften und Assoziierten Unternehmen

Geschäftsvorfälle und Salden zwischen der Beiersdorf Aktiengesellschaft und ihren Tochtergesellschaften, die als nahestehende Personen zu qualifizieren sind, wurden im Rahmen der Konsolidierung weitestgehend eliminiert und sind nicht Teil dieser Darstellung.

Bei einer kleinen Anzahl von Tochtergesellschaften unterbleibt die Konsolidierung aus Wesentlichkeitsgründen. Mit diesen Gesellschaften gab es folgende relevante Geschäftsvorfälle:

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Die Beiersdorf Shared Services GmbH erbrachte für einige der nicht konsolidierten Tochtergesellschaften Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung und IT.

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft erbrachte für einige der nicht konsolidierten Tochtergesellschaften zentrale Dienstleistungen (u. a. Personal, Recht, Reisebuchungsportal) und gestattete ihnen teilweise die Nutzung von Büroflächen.

Einige der nicht konsolidierten Tochtergesellschaften sind Teil des zentralisierten Cash-Poolings und -managements der Beiersdorf Aktiengesellschaft.

Die Beiersdorf Hautpflege GmbH betreibt an den Standorten Hamburg und Berlin zwei Flagshipstores (NIVEA Haus), in denen Kunden kosmetische Anwendungen erhalten und Produkte erwerben können. Dafür erhielt sie von der Beiersdorf Aktiengesellschaft eine Vergütung in Höhe von etwa 3,3 Mio. € (Vorjahr: etwa 3,2 Mio. €). Zudem wurden Waren an die Beiersdorf Hautpflege GmbH veräußert. Die Beiersdorf Aktiengesellschaft erwarb von der Beiersdorf Hautpflege GmbH Gutscheine für das NIVEA Haus sowie spezielle Produkte und Verpackungen zur Verwendung im Mitarbeiter-Produktshop. Schließlich nahm die Beiersdorf Hautpflege GmbH gegen Verrechnung Gutscheine von Kunden an, die diese von der Beiersdorf Aktiengesellschaft erhalten hatten. Gegenüber der Beiersdorf Hautpflege GmbH bestanden zum Abschlussstichtag Forderungen in Höhe von etwa 0,03 Mio. € (Vorjahr: etwa 0,1 Mio. €) und Verbindlichkeiten in Höhe etwa 3,3 Mio. € (Vorjahr: etwa 3,0 Mio. €).

Die Beiersdorf Immobilienentwicklungs GmbH erbrachte für die Beiersdorf Aktiengesellschaft und eine konsolidierte Tochtergesellschaft Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Bauprojekten.

Die Beiersdorf Dermo Medical GmbH erbrachte gegen ein Entgelt Vertriebsdienstleistungen für die Beiersdorf Aktiengesellschaft.

Die tesa ME FZE (Vereinige Arabische Emirate) erbrachte Vertriebsdienstleistungen für die tesa SE.

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft hat als herrschendes Unternehmen mit folgenden ihrer Tochtergesellschaften Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen: Phanex Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Beiersdorf Manufacturing Berlin GmbH, La Prairie Group Deutschland GmbH, Beiersdorf Shared Services GmbH, Beiersdorf Manufacturing Hamburg GmbH und Beiersdorf Manufacturing Leipzig GmbH (vormals: Beiersdorf Manufacturing Waldheim GmbH).

Verschiedene Gesellschaften aus dem Unternehmensbereich tesa erwarben Waren von dem assoziierten Unternehmen Alkynes Co. Ltd. (Südkorea) im Wert von etwa 13,4 Mio. € (Vorjahr: etwa 11,7 Mio. €). In geringem Umfang wurden auch Waren an die Alkynes Co. Ltd. veräußert. Gegenüber der Alkynes Co. Ltd. bestanden zum Abschlussstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von etwa 1,7 Mio. € (Vorjahr: etwa 1,7 Mio. €).

Transaktionen mit der maxingvest GmbH & Co. KGaA und ihren verbundenen Unternehmen

Die Beiersdorf Shared Services GmbH erbrachte für die TCHIBO GmbH und die Tchibo Coffee International Ltd. IT-Dienstleistungen gegen eine Vergütung in Höhe von etwa 2,9 Mio. € (Vorjahr: etwa 2,6 Mio. €) bzw. etwa 0,4 Mio. € (Vorjahr: etwa 0,4 Mio. €). Zum Abschlussstichtag bestanden gegenüber der TCHIBO GmbH und der Tchibo Coffee International Ltd. Forderungen in Höhe von etwa 2,9 Mio. € (Vorjahr: etwa 0,9 Mio. €) bzw. etwa 0,4 Mio. € (Vorjahr: etwa 0,4 Mio. €).

Die folgenden weiteren Transaktionen fanden mit der maxingvest GmbH & Co. KGaA bzw. ihren verbundenen Unternehmen statt:

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Einkauf von Waren und Dienstleistungen von Gesellschaften der Tchibo-Gruppe

Anmietung eines Büros in Hong Kong von einer Gesellschaft der Tchibo-Gruppe

Auslagen für die Begleichung von Rechnungen einer Gesellschaft der Tchibo-Gruppe in Hong Kong; diese wurden jeweils erstattet

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft bzw. ihre verbundenen Unternehmen und die maxingvest GmbH & Co. KGaA und ihre verbundenen Unternehmen haben darüber hinaus - insbesondere im Bereich Medieneinkäufe (Print-, TV- und Digital-Werbung) - Einkaufskontingente zur Erzielung von Kostenvorteilen zusammengefasst. Zudem fand in einigen Themenfeldern ein Erfahrungsaustausch statt.

Die BBG Beteiligungsgesellschaft mbH hat als unmittelbare Inhaberin von Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft die von der Hauptversammlung 2024 beschlossene Dividende in Höhe von 1,00 € je dividendenberechtigter Stückaktie erhalten.

Transaktionen mit der TROMA Alters- und Hinterbliebenenstiftung

Auf der Grundlage der durch den Stiftungsvorstand - bestehend aus Vertreter*innen des Unternehmens und des Konzernbetriebsrats - festgelegten Anlagestrategie unterstützte die Beiersdorf Aktiengesellschaft die TROMA im Berichtszeitraum bei der Finanzanlage. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2024 kurzfristige, verzinsliche Geldanlagen der TROMA bei der Beiersdorf Aktiengesellschaft in Höhe von etwa 163 Mio. € (einschl. Zinsen) zurückgezahlt. Schließlich unterstützte die Stiftung die Beiersdorf Aktiengesellschaft bei der Begleichung ihrer Pensionsverpflichtungen. Einzelheiten hierzu sind im Abschnitt "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" dargestellt.

Im Geschäftsjahr 2024 vollzogen die Beiersdorf Aktiengesellschaft und die TROMA den Verkauf einer Immobilie am ehemaligen Standort der Beiersdorf Hauptverwaltung in Hamburg an die TROMA (Kaufpreis: 48 Mio. €). Die Wertfindung erfolgte über die Einholung eines externen Fachgutachtens. Zudem erwarb die Beiersdorf Aktiengesellschaft von der TROMA ein unbebautes Grundstück am neuen Beiersdorf Campus in Hamburg (Kaufpreis: 2,7 Mio. €). Schließlich mietete die Beiersdorf Aktiengesellschaft in Hamburg Parkplatz- und in geringem Umfang auch Büroflächen von der TROMA und entrichtete dafür Mietzinsen.

Für die Durchführung ihrer Aktivitäten greift die TROMA Alters- und Hinterbliebenenstiftung gegen Ausgleich der Personalkosten auf Mitarbeiter der Beiersdorf Aktiengesellschaft zurück.

36 Anteilsbesitz an der Beiersdorf Aktiengesellschaft

Folgende Beteiligungen sind der Beiersdorf Aktiengesellschaft bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gemeldet worden.

1.

Mit Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 33 ff. WpHG vom 16. Juni 2023 zeigten die Max und Ingeburg Herz Stiftung (Hamburg, Deutschland), die IH Zweite GmbH (Hamburg, Deutschland), Wolfgang Herz, Michael Herz, Alexander Herz, Benjamin Herz, Maximilian Herz, Paul Herz, sowie Svenja Haux jeweils das Überschreiten der 50 %-Schwelle zum 15. Juni 2023 an. Die Mitteilungspflichtigen teilten für sich - sowie im Falle von Michael Herz, Wolfgang Herz und der Max und Ingeburg Herz Stiftung auch für eine Reihe von Tochtergesellschaften - das Halten eines Gesamtstimmrechtsanteils von jeweils 51,19 % (128.991.406 Stimmrechte) mit.

2.

Im Geschäftsjahr 2024 übermittelte die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, USA, mehrere Mitteilungen gemäß §§ 33 ff. WpHG, mit denen die BlackRock, Inc. für sich und eine Reihe von Tochtergesellschaften mehrmals das Über- oder Unterschreiten der Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Beiersdorf Aktiengesellschaft anzeigte. Ausweislich der letzten Mitteilung der BlackRock, Inc. vom 2. Oktober 2024 war der BlackRock, Inc. und einer Reihe ihrer Tochtergesellschaften am 1. Oktober 2024 ein Stimmrechtsanteil von 3,44 % aus Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Darüber hinaus waren die BlackRock, Inc. und eine Reihe ihrer Tochtergesellschaften zu diesem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar Inhaber von Finanzinstrumenten gemäß § 38 WpHG, die sich auf insgesamt 0,01 % der Stimmrechte aus Aktien an der Beiersdorf Aktiengesellschaft bezogen.

3.

Darüber hinaus veröffentlichte die Beiersdorf Aktiengesellschaft gemäß § 25 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG a. F., dass sie am 3. Februar 2004 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der eigenen Gesellschaft überschritten hatte und ihr seit diesem Zeitpunkt ein Anteil von 9,99 % zustand. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG weder stimm- noch dividendenberechtigt.

Sämtliche Veröffentlichungen zu Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG, die die Beiersdorf Aktiengesellschaft seit dem 3. Januar 2018 vorgenommen hat, können unter www.beiersdorf.de/​investor-relations/​finanzberichte/​stimmrechtsmitteilungen eingesehen werden.

Nachtragsbericht

Es haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Stichtag ergeben.

Organe der Beiersdorf Aktiengesellschaft

Aufsichtsrat

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Name Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien
Donya Florence-Amer (seit 18.4.2024) Mitglied des Vorstands/​Chief Information Officer (CIO) and Chief Human Resources Officer (CHRO), Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
Hilde Cambier (seit 18.4.2024) Vice President Marketing New Product and Business Development, tesa Management Unit Consumer
Hong Chow Leiterin China & International, Unternehmensbereich Healthcare, Merck KGaA
Reiner Hansert (bis 18.4.2024) Business Partner tesa & La Prairie Group Corporate Brand Protection Unit, Beiersdorf AG; Datenschutzbeauftragter, Beiersdorf AG Mitglied des Aufsichtsrats: maxingvest GmbH & Co. KGaA 1
Wolfgang Herz Geschäftsführer Participia Holding GmbH Vorsitzender des Aufsichtsrats: Blume 2000 SE 1 TOPP Holding AG 1 Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats: Libri GmbH (bis 21.2.2024) 1 Mitglied des Aufsichtsrats: maxingvest GmbH & Co. KGaA 1 TCHIBO GmbH 1
Uta Kemmerich-Keil Aufsichtsrätin/​Beirätin/​Verwaltungsrätin bei verschiedenen Unternehmen Mitglied des Aufsichtsrats: Biotest AG (bis 30.9.2024) 2 Schott AG 1 Affimed NV, Niederlande (bis 30.6.2024) 2 Karo Healthcare AB, Schweden 1 Mitglied des Verwaltungsrats: Klosterfrau Zürich AG, Schweiz 1
Andreas Köhn (bis 18.4.2024) Betriebsratsvorsitzender, Beiersdorf Manufacturing Hamburg GmbH
Jan Koltze Bezirksleiter, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Mitglied des Aufsichtsrats: Aurubis AG 2 ExxonMobil Central Europe Holding GmbH 1 maxingvest GmbH & Co. KGaA 1
Dr. Dr. Christine Martel (bis 18.4.2024) Business Executive Officer (BEO)/​Geschäftsführerin, Nestlé Suisse S.A.
Olaf Papier Betriebsratsvorsitzender, Beiersdorf AG
Frédéric Pflanz 3 Stellvertretender Vorsitzender Geschäftsführer/​Chief Financial Officer, maxingvest GmbH & Co. KGaA Mitglied des Board of Directors: Cambiata Ltd., British Virgin Islands 1 (bis 31.1.2024)
Prof. Dr. Reinhard Pöllath Vorsitzender Rechtsanwalt, P+P Pöllath + Partners Vorsitzender des Aufsichtsrats: Elektrobau Mulfingen GmbH 1 maxingvest GmbH & Co. KGaA (bis 21.3.2024) 1 Wanzl GmbH & Co. KGaA 1 Mitglied des Aufsichtsrats: Wanzl GmbH & Co. Holding KG
Doris Robben (seit 18.4.2024) Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, tesa SE
Prof. Manuela Rousseau Stellvertretende Vorsitzende (bis 18.4.2024) Senior Advisor Global Diversity & Inclusion, Beiersdorf AG; Professorin an der Hochschule für Musik und Theater, Hamburg
Kirstin Weiland Prozessingenieurin Converting, tesa Manufacturing Hamburg GmbH Mitglied des Aufsichtsrats: tesa SE (konzernintern) 1
Barbara Wentzel 3 Stellvertretende Vorsitzende (seit 18.4.2024) Betriebsratsmitglied, Beiersdorf AG

1 Nicht börsennotiert.

2 Börsennotiert.

3 Diversity-Beauftragte des Aufsichtsrats.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

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Mitglieder des Präsidialausschusses Mitglieder des Prüfungsausschusses Mitglieder des Finanzausschusses Mitglieder des Nominierungsausschusses
Prof. Dr. Reinhard Pöllath Vorsitzender Uta Kemmerich Keil Vorsitzende (seit 18.4.2024) Frédéric Pflanz Vorsitzender Prof. Dr. Reinhard Pöllath Vorsitzender
Wolfgang Herz Dr. Dr. Christine Martel Vorsitzende (bis 18.4.2024) Reiner Hansert (bis 18.4.2024) Hong Chow
Frédéric Pflanz Reiner Hansert (bis 18.4.2024) Uta Kemmerich Keil Uta Kemmerich Keil (seit 18.4.2024)
Prof. Manuela Rousseau (bis 18.4.2024) Jan Koltze (seit 18.4.2024) Jan Koltze (seit 18.4.2024) Dr. Dr. Christine Martel (bis 18.4.2024)
Barbara Wentzel (seit 18.4.2024) Olaf Papier Dr. Dr. Christine Martel (bis 18.4.2024) Frédéric Pflanz
Frédéric Pflanz Olaf Papier
Prof. Dr. Reinhard Pöllath (seit 18.4.2024) Prof. Dr. Reinhard Pöllath (seit 18.4.2024)
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Mitglieder des Präsidialausschusses Mitglieder des Vermittlungsausschusses Mitglieder des Personalausschusses Mitglieder des Digital- &ESG-Ausschusses (seit 18.4.2024)
Prof. Dr. Reinhard Pöllath Vorsitzender Prof. Dr. Reinhard Pöllath Vorsitzender Frédéric Pflanz Vorsitzender Donya-Florence Amer Vorsitzende (seit 8.5.2024)
Wolfgang Herz Olaf Papier Hong Chow Hilde Cambier
Frédéric Pflanz Frédéric Pflanz Reiner Hansert (bis 18.4.2024) Uta Kemmerich Keil
Prof. Manuela Rousseau (bis 18.4.2024) Prof. Manuela Rousseau (bis 18.4.2024) Uta Kemmerich Keil Frédéric Pflanz
Barbara Wentzel (seit 18.4.2024) Barbara Wentzel (seit 18.4.2024) Andreas Köhn (bis 18.4.2024) Prof. Dr. Reinhard Pöllath (bis 8.5.2024)
Olaf Papier (seit 18.4.2024) Doris Robben
Doris Robben (seit 18.4.2024) Barbara Wentzel
Kirstin Weiland

Vorstand

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Name Funktion Verantwortlichkeiten Mitgliedschaften 1
Vincent Warnery Vorsitzender Unternehmensentwicklung & Strategie Interne Revision Supply Chain & Qualitätssicherung Forschung & Entwicklung Derma Healthcare Konzernkommunikation Nachhaltigkeit Japan
Oswald Barckhahn Europa USA/​Kanada Europa USA/​Kanada
Astrid Hermann Finance tesa SE Finanzen & Controlling Recht & Compliance IT tesa SE Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats: tesa SE (konzernintern) 2 Mitglied des Aufsichtsrats: Stora Enso Oyj, Finnland 3
Nicola D. Lafrentz Human Resources Personal General Services & Real Estate (Arbeitsdirektorin)
Grita Loebsack NIVEA Brand Management Digital Marketing Greater China/​South Korea
Ramon A. Mirt Emerging Markets Lateinamerika Afrika Asien (ohne Greater China) Russland
Patrick Rasquinet Luxury La Prairie Chantecaille Mitglied des Aufsichtsrats: Silhouette International Schmied AG, Österreich 2

1 Die Mitglieder des Vorstands der Beiersdorf Aktiengesellschaft nehmen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe der Steuerung und Überwachung des Konzerns auch Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien bei Konzern- und Beteiligungsgesellschaften wahr.

2 Nicht börsennotiert.

3 Börsennotiert.

 

Hamburg, 7. Februar 2025

Beiersdorf Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Zusammengefasster Lagebericht

des Beiersdorf-Konzerns und der Beiersdorf Aktiengesellschaft

Grundlagen des Konzerns

Geschäft und Strategie 4

Beiersdorf zählt mit einem Portfolio starker, global verfügbarer Marken, über 190 internationalen Tochtergesellschaften und mehr als 22.000 Mitarbeitenden zu den weltweit führenden Konsumgüterunternehmen. Wegweisende Innovationen, ikonische Marken und eine enge Verbindung zu unseren Konsument*innen bilden seit jeher das Fundament unseres Erfolgs.

Dafür sind die richtigen Menschen entscheidend: Unsere Mitarbeitenden tragen mit ihrem Engagement, ihrem Wissen und ihrer fachlichen Kompetenz maßgeblich dazu bei, dass unsere Marken und Produkte auf der ganzen Welt geschätzt und gekauft werden. Wir bieten ihnen attraktive Rahmenbedingungen und vielfältige Möglichkeiten, sich persönlich weiterzuentwickeln und die Zukunft von Beiersdorf aktiv mitzugestalten.

Unser Geschäft untergliedert sich in zwei eigenständige, unabhängig voneinander agierende Unternehmensbereiche. In beiden Bereichen nehmen wir eine führende Position im Markt ein:

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Im Unternehmensbereich Consumer liegt unser Fokus auf der Haut- und Körperpflege. Unser Portfolio umfasst Marken wie NIVEA, Eucerin, La Prairie, Chantecaille und Hansaplast, die bei Menschen auf der ganzen Welt großes Vertrauen genießen.

Im Unternehmensbereich tesa konzentrieren wir uns auf die Entwicklung innovativer Klebebänder und selbstklebender Systemlösungen für Industrie, Gewerbe und Endverbraucher*innen. Seit 2001 wird tesa als eigenständiger Teilkonzern geführt.

In beiden Geschäftsbereichen beschäftigten wir zum 31. Dezember 2024 weltweit insgesamt 22.791 Mitarbeitende und damit 3,8 % mehr als im Jahr zuvor (Vorjahr: 21.958). Von ihnen waren 7.003 (Vorjahr: 6.778) in Deutschland tätig, dies entspricht einem Anteil von 31 % (Vorjahr: 31 %). Im Unternehmensbereich Consumer arbeiteten insgesamt 17.386 Beschäftigte (Vorjahr: 16.769), 5.405 bei tesa (Vorjahr: 5.189).

4 Alle Zahlen zu Mitarbeitenden werden in diesem Kapitel als Vollzeitäquivalente (FTE) angegeben.

Anzahl Mitarbeitende Konzern
Vollzeitäquivalent (FTE), Stand 31.12.2024

Anteil Mitarbeitende Konzern nach Regionen 1
Vollzeitäquivalent (FTE) in %, Stand 31.12.2024

1 Die Region Amerika umfasst im gesamten Geschäftsbericht Nordamerika und Lateinamerika.

Detaillierte Informationen zu unseren Fortschritten und Maßnahmen rund um unsere Mitarbeitenden finden Sie in der "Nichtfinanziellen Erklärung".

Consumer

Unsere Strategie

Seit mehr als 140 Jahren steht der Name Beiersdorf für innovative Hautpflege und wegweisende Hautforschung. Unsere Ambition: Wir wollen, dass sich Menschen in ihrer Haut wohlfühlen - doch dieser Anspruch geht für uns weit über die Hautpflege hinaus. Mit unserem Purpose "Care Beyond Skin" bringen wir unser Selbstverständnis zum Ausdruck: Wir möchten nicht nur durch einzigartige Hautpflege, sondern auch durch einen positiven Beitrag zur Gesellschaft überzeugen.

Ende 2023 haben wir unsere klare Vision für die kommenden Jahre formuliert: Wir wollen das beste Hautpflegeunternehmen der Welt sein. Um dies zu erreichen, haben wir im Berichtsjahr unsere Strategie weiterentwickelt. Mit "Win with Care" bauen wir auf den starken wirtschaftlichen Erfolgen der vergangenen Jahre, legen aber zugleich die Messlatte für unsere Leistung und unser Wachstum höher. Wir fokussieren uns damit auf die Entwicklung unserer Marken, die Einführung bahnbrechender Innovationen und die Erschließung weiterer Wachstumsfelder ("White Spaces"). Ebenso treiben wir unser Engagement im Bereich Klimaschutz weiter voran und schaffen einen Mehrwert für die Gesellschaft. Diese Grundgedanken haben wir in unserer "Win with Care"-Strategie in drei strategischen Entscheidungen zusammengefasst:

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Wir wollen die führende Kompetenz in der Hautpflege sein.

Wir wollen gegenüber den Konsument*innen allgegenwärtig sein.

Wir wollen Leistung mit Purpose verknüpfen.

Um unsere strategischen Prioritäten zu erreichen, setzen wir auf zwei zentrale Erfolgsfaktoren: Zum einen wollen wir gemeinsam gewinnen und mit unseren leistungsstarken, diversen Mitarbeitenden die Zukunft der Hautpflege gestalten. Wir setzen alles daran, um der bevorzugte Arbeitgeber für Talente zu sein, die unsere Werte teilen und die Vielfalt unserer Konsument*innen widerspiegeln. Zum anderen setzen wir auf das Potenzial der Digitalisierung. Indem wir die Chance nutzen, neue Hautpflegeerlebnisse zu schaffen und unsere End-to-End-Prozesse zu optimieren, machen wir Beiersdorf zukunftsfähig.

Wir wollen die führende Kompetenz in der Hautpflege sein

Mit unserer ersten strategischen Entscheidung - unserem Anspruch, die führende Kompetenz in der Hautpflege zu sein - stellen wir unsere starken Marken und unsere Innovationskraft in den Mittelpunkt. Wir arbeiten an wegweisenden Hautpflegelösungen für unsere Konsument*innen und konzentrieren uns dabei auf die Entwicklung innovativer Produkte, die einen echten Unterschied im Leben unserer Verbraucher*innen machen. Dazu gehört, dass wir unsere Marken weiter stärken und sie zielgerichteter in ihrem jeweiligen Segment und bei den relevanten Zielgruppen positionieren.

Innovationen sind dabei essenziell. Sie sind Teil unserer DNA und ein wesentlicher Schlüssel zu unserem Erfolg. Seit unserer Gründung im Jahr 1882 haben wir mit unseren Innovationen immer wieder neue Standards in der Hautpflege gesetzt - diesen Weg setzen wir mit unserer "Win with Care"-Strategie fort. In den kommenden Jahren konzentrieren wir uns deshalb auf starkes Wachstum in drei wichtigen Zukunftsfeldern des Hautpflegemarkts: Hyperpigmentierung, alternde Haut und Akne.

Im Bereich der Hyperpigmentierung haben wir mit dem von uns entwickelten und patentierten Wirkstoff Thiamidol® einen enormen Wachstumstreiber für unser Unternehmen geschaffen. Den Einsatz dieses wirksamen Inhaltstoffs gegen Pigmentflecken werden wir in unserem gesamten Markenportfolio auf globaler Ebene ausbauen. In China, einem unserer wichtigsten strategischen Wachstumsmärkte, erreichten wir im Jahr 2024 einen bedeutenden Meilenstein: Im November 2024 erhielten wir hier die offizielle behördliche Zulassung des Wirkstoffs Thiamidol 630® - der erste Schritt auf dem Weg zur vollständigen Zulassung von Thiamidol®-haltigen Endprodukten in China. Wir gehen davon aus, dass erste Produkte bis Anfang 2026 in China erhältlich sein werden.

Ein weiteres großes Wachstumsfeld erschließen wir mit unserer durch langjährige Forschung erworbenen Kompetenz im Bereich Epigenetik, dessen Potenzial Beiersdorf schon früh erkannt hat. Die Entwicklung unserer patentierten, hautspezifischen "Age Clock"-Technologie und unseres Wirkstoffs Epicelline® sind das Ergebnis von über 15 Jahren Forschung im Bereich der Epigenetik. Mit der erfolgreichen Einführung unseres ersten epigenetischen Hautpflegeprodukts im September 2024, dem Eucerin Hyaluron-Filler Epigenetic Serum, unterstreichen wir einmal mehr unsere Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Hautverjüngung. Darauf werden wir mit unserer "Win with Care"-Strategie weiter aufbauen.

Im Bereich der Mikrobiomforschung konnten wir unsere Innovationskraft mit der Übernahme von S-Biomedic Ende 2022 bereits deutlich stärken. Wir sind davon überzeugt, dass wir unseren Konsument*innen in den kommenden Jahren innovative Hautpflegelösungen für Hautindikationen wie Akne bieten können.

Wir wollen gegenüber Konsument*innen allgegenwärtig sein

Mit der zweiten strategischen Entscheidung im Rahmen unserer "Win with Care"-Stategie zielen wir darauf ab, die Präsenz unserer Produkte in allen strategischen Märkten, Kategorien und Segmenten weiter auszubauen und unsere Konsument*innen überall dort anzusprechen, wo sie sind - vom traditionellen Einzelhandel bis hin zu neuen digitalen Plattformen. Um dies zu erreichen, fokussieren wir uns auf verschiedene Bereiche, zum Beispiel auf das systematische Erschließen von Wachstumsfeldern ("White Spaces") in der Hautpflege und den Ausbau neuer Absatzmöglichkeiten, insbesondere im Bereich E-Commerce.

Beiersdorf hat bei der Erschließung neuer Regionen und Märkte in der Vergangenheit bereits große Erfolge erzielt. Dennoch gibt es viele "White Spaces", in denen unsere Marken nicht oder nur wenig präsent sind. Diese Potenziale wollen wir nutzen und die Einführung relevanter Marken fokussiert vorantreiben. Hohe Priorität hat dabei die Kategorie Gesichtspflege.

Auch im Bereich der Vertriebskanäle sehen wir Potenzial, um für unsere Konsument*innen noch präsenter zu sein. Da E-Commerce unser am schnellsten wachsender Vertriebskanal ist, werden wir unsere Aktivitäten in diesem Bereich konsequent weiter ausbauen. Ebenso überprüfen und bewerten wir im sich rasch wandelnden Handelsumfeld kontinuierlich neue Kanäle auf ihre Attraktivität. Gleiches gilt für potenzielle Akquisitionen und vielversprechende Investitionsmöglichkeiten.

Wir wollen Leistung mit Purpose verknüpfen

Mit der dritten strategischen Entscheidung unserer "Win with Care"-Strategie konzentrieren wir uns auf profitables Wachstum und die Steigerung unseres Unternehmenswerts. Auf diese Weise wollen wir die Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens sichern und unsere Marktposition in allen Segmenten - vom Massen- über das Derma- und Health Care- bis hin zum Premiumgeschäft - weiter ausbauen. Kostendisziplin und Effizienz sind hier von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig werden wir uns künftig auf die Umsetzung von weniger, aber größeren und besseren Initiativen konzentrieren, in denen wir das größte Potenzial für unser Unternehmen sehen.

Doch Wirtschaftlichkeit allein ist für uns nicht genug. Wir fördern die nachhaltige Transformation unseres Unternehmens und leisten einen Beitrag für Umwelt und Gesellschaft. Unsere Ziele in Bezug auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen wurden von der Science-Based-Targets-Initiative validiert und stehen im Einklang mit dem Pariser Abkommen. Bei der Weiterentwicklung unserer Formeln, Produktverpackungen und Rezepturen haben wir in Bezug auf Nachhaltigkeit bereits Fortschritte erzielt. Diesen Weg wollen wir mit den Zielen, die wir uns gesteckt haben, fortsetzen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der "Nichtfinanzielle Erklärung".

Wichtig ist uns im Rahmen unserer "Win with Care"-Strategie auch, dass wir mit unseren Marken und Aktivitäten spürbare Beiträge zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft leisten. Unsere Produkte tragen nicht nur zur Lösung von Hautindikationen bei. Sie verbessern auch das tägliche Wohlbefinden, das Selbstbewusstsein und letztlich die Lebensqualität. In diesem Rahmen setzen wir uns unter anderem aktiv gegen die Stigmatisierung von Menschen mit chronischen Hauterkrankungen ein. Auch unsere Marke NIVEA engagiert sich mit der globalen Mission "NIVEA CONNECT" für die Gesellschaft und setzt sich gegen soziale Isolation ein - einem zentralen Auslöser für mentale und körperliche Gesundheitsprobleme. Laut einer NIVEA-Studie empfinden 86 % der Studienteilnehmenden Isolation als zunehmende Herausforderung. Besonders betroffen sind junge Menschen zwischen 16 und 24 Jahren (34 %) und intensive Social-Media-Nutzer*innen (27 %). Bis 2026 fördern wir in 40 Ländern Projekte, um das Bewusstsein für soziale Isolation zu stärken, Entstigmatisierung voranzutreiben und Aufklärung zu leisten - für ein besseres Miteinander. Auch unseren Mitarbeitenden geben wir Rückhalt und Stabilität - gerade in schweren Zeiten: Mit der Einführung unserer globalen "Critical Illness Policy" stehen wir ihnen bei lebensbedrohlicher Krankheit zur Seite. Die Richtlinie ermöglicht es Betroffenen, sich ganz auf ihre Genesung zu konzentrieren, ohne sich um Arbeitsplatz oder finanzielle Sicherheit sorgen zu müssen.

tesa

Die tesa SE (im Folgenden "tesa") ist einer der weltweit führenden Hersteller innovativer Klebebänder und selbstklebender Produktlösungen für Industrie, Gewerbekunden und Endverbraucher*innen. Als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Beiersdorf Aktiengesellschaft bildet die tesa SE einen unabhängig geführten Teilkonzern, der als direkte beziehungsweise indirekte Muttergesellschaft von 57 tesa Tochtergesellschaften (Vorjahr: 60) mit 5.405 Mitarbeitenden (Vorjahr: 5.189) tätig ist. Zum 31. Dezember 2024 waren somit 4,2 % mehr Mitarbeitende als im Jahr zuvor bei tesa beschäftigt. In Deutschland waren 2.685 Mitarbeitende (Vorjahr: 2.579) tätig, dies entspricht einem Anteil von 49,7 % (Vorjahr: 49,7 %).

Regionen und wesentliche Standorte

tesa agiert weltweit, mit Schwerpunkt in Europa, gefolgt von den Geschäftsregionen Afrika/​Asien/​Australien und Amerika. Die Unternehmenszentrale mit integrierter Technologie- und Produktentwicklung und einem Pilotzentrum befindet sich in Norderstedt bei Hamburg. Neben den deutschen Gesellschaften gehören die Tochtergesellschaften in China und den USA zu den größten und strategisch wichtigsten Einzelgesellschaften von tesa. Die relevantesten Produktionsstandorte befinden sich in Europa (Deutschland und Italien), in Nordamerika (USA) und in Asien (China und Vietnam).

Industry

Im Bereich Industry versorgt tesa Industriekunden in den Geschäftsfeldern Automotive, Consumer Electronics, Druck und Verpackung sowie Electrical Systems auf direktem Wege mit spezialisierten Produkt- und Systemlösungen. Der strategische Fokus liegt vorrangig auf dem Auf- und Ausbau ertragreicher Geschäftsfelder in technologisch anspruchsvollen Anwendungsbereichen. Die Produkt- und Systemlösungen von tesa werden zur Optimierung und Effizienzsteigerung von Produktionsprozessen, als Befestigungslösungen in konstruktiven Anwendungsbereichen - oftmals mit Zusatzfunktionen über das reine Verbinden von Bauteilen hinaus - sowie als maßgeschneiderte Schutz- und Verpackungssysteme eingesetzt.

Neben dem Direktgeschäft gehört der industrielle Handel zum Bereich Industry. tesa bietet über Handelspartner eine vielfältige Produktpalette für ein breites Anwendungsspektrum in unterschiedlichen Industriebranchen an. Dazu gehören beispielsweise Sortimente für Montage und Reparatur, Transportsicherungsbänder oder auch Klebelösungen für die Verpackungsindustrie.

Consumer

Der Bereich Consumer umfasst diejenigen Märkte, deren Endkund*innen tesa über Handelspartner oder handelsähnliche Kanäle mit marktgerechten Produkten versorgt. Hierzu zählen Sortimente für private Endverbraucher*innen und Handwerker*innen. Darüber hinaus nutzt tesa das E-Commerce-Geschäft, um Endkund*innen auf direktem Weg Produkte zum Kauf anzubieten.

Das Consumer-Geschäft ist auf Europa und Lateinamerika konzentriert. Vermarktet werden sowohl lang bewährte wie auch neue Produktlösungen, die unter anderem für den täglichen Gebrauch in Büro und Haushalt sowie im Handwerk bestimmt sind. Unter der Dachmarke tesa® finden Endverbraucher*innen in Bau- und Verbrauchermärkten, Papier- und Schreibwarengeschäften sowie online ein breites Angebot von innovativen Produkten. Für professionelle Handwerker*innen bietet tesa maßgeschneiderte Sortimente, welche über zielgruppengerechte Vermarktungskonzepte angeboten werden.

Leitung und Kontrolle

Der Vorstand leitet das Unternehmen und ist der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Neben den funktionalen Vorstandsressorts bestehen auch regionale Verantwortungsbereiche. Insbesondere durch die Ressortzuständigkeit für die Regionen und Märkte ist der Vorstand eng mit dem operativen Geschäft verbunden. Die Ressortzuständigkeiten der Mitglieder des Vorstands werden im Abschnitt "Organe der Beiersdorf AG" des Konzernanhangs dargestellt. Der Unternehmensbereich tesa wird als unabhängiger Teilkonzern geführt.

Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat, einschließlich Anreiz- und Bonussysteme, werden im "Vergütungsbericht" erläutert. Der zusammengefasste Lagebericht enthält auch die Erklärung zur Unternehmensführung der Beiersdorf AG und des Konzerns nach §§ 289f, 315d Handelsgesetzbuch (HGB), die auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.beiersdorf.de/​erklaerung_​unternehmensfuehrung öffentlich zugänglich gemacht wird.

Wertmanagement und Steuerungssystem

Ziel des unternehmerischen Handelns von Beiersdorf ist es, die Marktanteile des Unternehmens im Sinne eines qualitativen Wachstums nachhaltig zu steigern und gleichzeitig die Ertragsbasis auszubauen. Daraus leiten sich die langfristigen Hauptsteuerungsgrößen ab, nämlich organisches Umsatzwachstum 5 in Verbindung mit Marktanteilsentwicklung und EBIT beziehungsweise EBIT-Umsatzrendite vor Sondereffekten (Relation von EBIT zu Umsatz). Durch kontinuierliche Investitionen in Wachstumsmöglichkeiten wie "White Spaces", konsequentes Kostenmanagement und hohe Effizienz beim Einsatz der Ressourcen sollen international wettbewerbsfähige Renditen erwirtschaftet werden. Die Entwicklung der relevanten finanziellen Steuerungskennzahlen ist im Abschnitt "Ertragslage" zu finden. Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Veränderung der finanziellen Hauptsteuerungsgrößen im Vergleich zum Vorjahr.

Um diese strategischen Ziele zu erreichen, hat das Unternehmen ein effizientes Steuerungssystem eingerichtet. Die Unternehmensführung leitet die Vorgaben an die einzelnen Einheiten für die Unternehmensplanung des kommenden Jahres aus den strategischen Zielen des Konzerns ab. Diese Planung umfasst sämtliche Bereiche und alle Tochtergesellschaften. Die Planung des Konzerns für das Folgejahr wird in der Regel gegen Ende des Jahres von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedet. Im Einzelfall wird die Planung im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen erst zu Beginn des Geschäftsjahres finalisiert.

Im Verlauf des Geschäftsjahres erfolgt ein regelmäßiger Abgleich der aktuellen Entwicklung der Hauptsteuerungsgrößen mit den erwarteten Werten und der aktuellen Prognose für das Gesamtjahr. Daraus abgeleitet wird das Geschäft zielgerichtet gesteuert.

Der Unternehmensbereich tesa bildet im Konzern eine eigenständige, unabhängige Einheit. Er wird ebenfalls auf Basis der Kennzahlen "organisches Umsatzwachstum" und "betriebliches Ergebnis" (EBIT) bzw. "EBIT-Umsatzrendite vor Sondereffekten" gesteuert.

5 Das organische Umsatzwachstum zeigt das nominale Umsatzwachstum, bereinigt um Wechselkurseffekte sowie strukturelle Effekte aus Akquisitionen und Divestments.

Forschung und Entwicklung 6

6 Alle Zahlen zu Mitarbeitenden werden in diesem Kapitel als Vollzeitäquivalente (FTE) angegeben.

Unsere Forschung und Entwicklung (F&E) ist der Innovationsmotor von Beiersdorf und damit der Schlüssel zu unserem Erfolg. Unsere Innovationskraft ist fest in unserer unternehmerischen DNA verankert - und ermöglicht uns, mit immer neuen, wegweisenden Innovationen die Ansprüche unserer Verbraucher*innen zu antizipieren und zu erfüllen. Unser Erfolgsrezept: Wir kombinieren unsere Wissenschaftsexpertise mit zukunftsweisenden Technologien. Ebenso evaluieren und ergänzen wir unsere Forschungsaktivitäten regelmäßig.

Für jeden Unternehmensbereich formulieren wir klare Fokusthemen mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

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Im Unternehmensbereich Consumer kreieren wir wirkungsvolle Hautpflegeinnovationen. Das fundierte Wissen um die Haut sowie unsere Verbraucher*innen steht immer im Mittelpunkt unserer Forschungsarbeit.

Im Unternehmensbereich tesa treiben wir die Entwicklung innovativer Klebebänder und selbstklebender Produktlösungen voran. Unsere Klebelösungen tragen dazu bei, die Arbeit, die Produkte oder das Leben unserer Kunden zu verbessern.

Zum 31. Dezember 2024 beschäftigten wir bei Beiersdorf in der Forschung und Entwicklung weltweit 1.841 Mitarbeitende (Vorjahr: 1.686). Davon waren 1.165 (Vorjahr: 1.026) im Unternehmensbereich Consumer und 676 (Vorjahr: 660) im Unternehmensbereich tesa tätig.

Unsere Aufwendungen in die Forschung und Entwicklung steigerten wir im Vergleich zu den Vorjahren erneut. Das Volumen lag zum Geschäftsjahresende bei 354 Mio. € (Vorjahr: 320 Mio. €) - dies entspricht einem Plus von 10,4 % im Vergleich zum Vorjahreswert. Von der Gesamtsumme entfielen 270 Mio. € (+12,1 %) auf den Unternehmensbereich Consumer und 84 Mio. € (+5,4 %) auf den Unternehmensbereich tesa.

Consumer

Herausragende Hautpflegeforschung

In unserem gesamten Innovationsprozess sind Hautexpertise und Wissenschaft von entscheidender Bedeutung. Sie bilden das Fundament für unseren Anspruch, Innovationsführer in der Hautpflege zu sein. Mit der ersten stabilen Wasser-in-Öl-Emulsion der Welt haben wir 1911 die moderne Hautpflege erfunden - und setzen seitdem immer wieder neue Maßstäbe. Unser wissenschaftliches Knowhow ermöglicht es uns, die komplexen Prozesse der Haut immer weiter zu entschlüsseln und unsere eigenen charakteristischen Inhaltsstoffe zu entwickeln, die mit der Haut arbeiten. Sei es mit Q10, unserem ersten Anti-Aging-Hautpflegewirkstoff, mit Thiamidol®, dem effektiven Wirkstoff gegen Hyperpigmentierung, oder mit Epicelline®, dem ersten epigenetisch aktiven Inhaltsstoff, der die Altersuhr in den Hautzellen zurückdreht. Mit unserem Schwerpunkt in der Mikrobiomforschung arbeiten wir an einem nächsten Meilenstein im Hinblick auf die Hautgesundheit.

Im Berichtsjahr erzielten wir mit unserer intensiven Forschungsarbeit abermals relevante Ergebnisse:

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Eine wegweisende Innovation im Anti-Aging-Bereich gelang uns basierend auf unserer mehr als 15-jährigen Forschungsexpertise auf dem Gebiet der Epigenetik - einem Bereich der Biowissenschaften, der beschreibt, wie Lebensstil und Umwelt unsere Zellfunktionen und damit auch die Mechanismen der Hautalterung beeinflussen können. Die Epigenetik birgt für uns einen wichtigen Schlüssel, um relevante neuartige Pflegeansätze für eine substanzielle Verjüngung der Haut zu entwickeln. Mithilfe unserer im Jahr 2021 patentierten, hautspezifischen "Age Clock"-Technologie identifizierten wir mit Epicelline® unseren ersten Wirkstoff, der das epigenetische Muster der Haut positiv moduliert: Die biologischen Prozesse der Hautzellen werden wieder aktiviert und die Leistung der Hautzellen verbessert. So schafft es Epicelline®, das biologische Alter der Haut und Zeichen der Hautalterung umzukehren. Mit dem Eucerin Hyaluron-Filler Epigenetic Serum brachten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr das erste Produkt auf den Markt, das unseren epigenetischen Wirkstoff Epicelline® enthält. Mehr dazu im Abschnitt "Produkt-Highlights". Die neue Generation unserer hautspezifischen "Age Clock" haben wir im Berichtsjahr in einem renommierten wissenschaftlichen Journal veröffentlicht. Mit der "Age Clock"-Technologie der zweiten Generation sind wir nun in der Lage, neben dem biologischen Alter unserer Haut auch die phänotypische Alterung, also das visuelle Gesichtsalter einer Person, anhand einer biologischen Probe genau zu bestimmen und direkt mit dem epigenetischen Muster der Haut zu verknüpfen. Um Hautalterungsmerkmale präzise vorherzusagen und neue Einblicke in die Mechanismen der Hautalterung zu gewinnen, wurden DNA-Methylierungsmuster bei über 370 Teilnehmerinnen analysiert.

Die Forschung an unserem patentierten Wirkstoff gegen Hyperpigmentierung, Thiamidol®, setzten wir im Geschäftsjahr 2024 ebenfalls fort. Die hohe Wirksamkeit der Thiamidol®-haltigen Produkte wurde bislang in mehr als 110 in-vivo-Studien mit etwa 8.500 Teilnehmenden aller Hauttypen bestätigt. Diese Erkenntnisse waren die Grundlage für zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen. Sie belegen, dass mit Thiamidol® alle Formen der erworbenen Hyperpigmentierung behandelt werden können, darunter Melasmen im Gesicht, Altersflecken an den Armen und Händen sowie Akneflecken. Entscheidend hierfür ist, dass der Wirkstoff an der Ursache ansetzt: Er hemmt das für die Melaninproduktion zuständige Enzym in den Hautzellen, die sogenannte Tyrosinase. Einen besonderen Meilenstein erreichten wir mit Thiamidol® zum Ende des Geschäftsjahres, als wir von der chinesischen National Medical Products Administration (NMPA) das Zulassungszertifikat für den Wirkstoff in China erhielten. Die Zulassung ist ein weiterer Beweis für unseren Pioniergeist und unsere Innovationskraft - und sie ermöglicht uns Zugang zu einem der wichtigsten strategischen Wachstumsmärkte unserer "Win with Care"-Strategie. Seit 2021 war der Wirkstoff für die chinesischen Konsument*innen nur im grenzüberschreitenden ECommerce erhältlich. Die behördliche Zulassung von Thiamidol® in China ist der erste Schritt auf dem Weg zur vollständigen Zulassung der Endprodukte für den Vertrieb auf dem chinesischen Binnenmarkt.

Die Hautmikrobiomforschung ist für uns ein weiterer zentraler Schwerpunkt, auf deren Gebiet wir seit vielen Jahren intensive Arbeit leisten. Unser Hauptanliegen: das Hautgleichgewicht wiederherzustellen und Verbraucher*innen mit zu Akne neigender Haut nachhaltig zu helfen. Die besondere Relevanz dieses Forschungsfelds wird insbesondere dadurch unterstrichen, dass Akne eine der am häufigsten diagnostizierten Indikationen bei Hautärzt*innen ist und rund jede fünfte Person ab 16 Jahren darunter leidet. Ein wichtiger strategischer Partner für diese Forschung ist das belgische Unternehmen S-Biomedic, das wir im Jahr 2022 übernommen haben. Unser Ziel ist es, künftig neuartige Hautpflegeprodukte anbieten zu können, die speziell zu Akne neigende Haut zurück ins Gleichgewicht bringen.

Die Forschung an unserem innovativen Anti-Aging-Wirkstoff Coenzym Q10, den wir vor 26 Jahren erstmals auf den Markt brachten, führten wir im Berichtsjahr weiter fort. Durch die Kombination von drei hochentwickelten mikroskopischen Techniken - die sogenannte Fluoreszenzlebensdauer-Mikroskopie (fluorescence lifetime imaging microscopy, FLIM), die Elektronenmikroskopie (electron microscopy, EM) und die Rastertransmissionselektronenmikroskopie (scanning transmission electron microscopy, STEM) - machten wir unsere Zellenergie stimulierende Wirkung von Q10 in Hautzellen sichtbar. Die Ergebnisse, die Teil einer Forschungskooperation mit der Uniklinik Ulm waren, wurden im Berichtsjahr im Fachmagazin Frontiers in Bioscience-Landmark veröffentlicht.

Eine weitere Anti-Aging-Innovation entwickelten wir im Berichtsjahr mit dem Anti-Glykations-Wirkstoff NAHP (N-Acetyl-L-Hydroxyprolin). Nach rund zehnjähriger Forschungsarbeit gelang es einem Beiersdorf Team, den sogenannten Glykationsprozess der Haut zu entschlüsseln und mit NAHP - nach rund 1.700 getesteten Substanzen - einen Wirkstoff gegen die Hautalterung zu finden, die unter anderem durch Zucker ausgelöst werden kann. Glykation ist eine natürliche chemische Reaktion, bei der sich Zuckermoleküle mit Proteinen oder Lipiden verbinden. Dies führt in der Haut zur Bildung von sogenannten Advanced Glycation Endproducts (kurz: AGE), die die hauteigenen Kollagen- und Elastinfasern schwächen und dazu beitragen können, dass die Haut an Spannkraft und Elastizität verliert; eine wesentliche Ursache für vermehrte Faltenbildung. NAHP reduziert diesen Prozess. Es neutralisiert Zuckermoleküle, bevor sie sich an Proteine oder Lipide binden und so die Haut schädigen können. Beiersdorf hat zu diesem Wirkstoff mehrere wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht. Im Geschäftsjahr wurde NAHP in einem neuen Anti-Aging-Produkt auf den Markt gebracht: Die innovative Formel des NIVEA Q10 Dual Action Serums kombiniert GLYCOSTOP® mit dem Anti-Falten-Wirkstoff Q10. Mehr dazu im Abschnitt "Produkt-Highlights".

Seit mehr als vier Jahrzehnten ist die Entwicklung und Akzeptanz von modernen, tierversuchsfreien Testmethoden zur Sicherheitsbewertung ein bedeutender Teil unserer Forschungsarbeit. Mit diesem Engagement wollen wir die Sicherheit unserer Inhaltsstoffe und Produkte nachweisen und den Weg zu neuen Branchenstandards ebnen. Einen besonderen Erfolg erzielten wir zusammen mit dem Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik (Fraunhofer IGB) mit der Entwicklung eines sogenannten 3D-Reporterhautmodells. Mithilfe dieses Modells können chemische Substanzen schnell und präzise auf toxische Wirkungen getestet werden - an 3D-Zellkulturmodellen, ohne jegliche Mittel tierischen Ursprungs. Diese Neuentwicklung markiert einen signifikanten Fortschritt im Bereich alternativer Testmethoden: Sie schließt bestehende Lücken hinsichtlich ihrer Anwendungsmöglichkeiten und bietet erhebliche Vorteile, was ihre Aussagekraft betrifft. Einsetzen lässt sich das neue Modell bei der Untersuchung sensibilisierender Substanzen, also Stoffen, die bei Kontakt mit der Haut eine (allergische) Reaktion hervorrufen könnten - von Kosmetika über Pharmazeutika bis hin zu Farben oder Reinigungsmitteln. Diese Forschungsergebnisse wurden bereits Anfang des Jahres 2024 in einer gemeinsamen Publikation in der Fachzeitschrift Toxicology veröffentlicht. Zudem erhielten wir für das Reporterhautmodell von der Hansestadt Hamburg den Forschungspreis für Alternativen zum Tierversuch. Doch mit diesem Erfolg ist die Arbeit noch nicht abgeschlossen: Über eine Projektförderung der International Collaboration on Cosmetics Safety (ICCS) geht es nun daran, das Reporterhautmodell als standardisierte und anerkannte Alternativmethode zu validieren. Beiersdorf ist Gründungsmitglied der ICCS, einer global agierenden Initiative aus mehr als 35 Kosmetikherstellern und -lieferanten, Verbänden sowie NGOs, die gemeinsam das Ziel verfolgen, die Akzeptanz tierversuchsfreier Methoden in der Sicherheitsbewertung kosmetischer Produkte auf globaler Ebene zu erhöhen. Die Sicherheit und Qualität unserer Produkte stehen für uns an erster Stelle. Einen wichtigen Meilenstein erreichten wir in unseren F&E-Health-Care-Abteilungen mit der übergreifenden Anpassung unserer Health-Care-Produkte von der europäischen Medizinprodukterichtlinie (Medical Devices Directive, MDD) auf die neue Medizinprodukteverordnung (Medical Devices Regulation, MDR) mit deutlich erhöhten und strengeren Anforderungen. Diese Anpassung bedeutet für uns die Aufrechterhaltung der höchsten Standards in Bezug auf die Produktsicherheit und -qualität. Die neue EU-Verordnung zielt darauf ab, die Patient*innensicherheit zu erhöhen, indem sie die Analysen vor dem Inverkehrbringen verschärft, die Überwachung nach dem Inverkehrbringen verbessert und strengere Anforderungen an den klinischen Nachweis durchsetzt. So wird sichergestellt, dass Medizinprodukte modernen Standards in Bezug auf Sicherheit, Qualität und Innovation entsprechen. Für die erfolgreiche Anpassung war es notwendig, unsere technische Dokumentation zu überarbeiten, die Risikomanagementverfahren zu aktualisieren, zusätzliche klinische Bewertungen durchzuführen und sicherzustellen, dass alle Produkte die strengeren Klassifizierungskriterien erfüllen. Dies garantiert nicht nur die Einhaltung neuer EU-Rechtsvorschriften, sondern unterstreicht auch unser Engagement für die Bereitstellung sicherer, wirksamer und zuverlässiger Produkte für unsere Verbraucher*innen weltweit.

Die Ergebnisse unserer Forschung und Entwicklung sowie unser geistiges Eigentum schützen wir bei Beiersdorf im Rahmen globaler Patente. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2024 meldeten wir über 90 neue Patente an (Vorjahr: 60). Unser weltweites Patentportfolio umfasste zum 31. Dezember 2024 insgesamt 1.638 aktive Schutzrechte (Vorjahr: rund 1.500). Weitere rund 800 Patentanträge (Vorjahr: 600) waren zum Stichtag noch im laufenden Erteilungsverfahren. Die Zahlen verdeutlichen, dass wir unsere Innovationskraft im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigern konnten. Parallel dazu trieben wir über unsere neue Patentstrategie, die im Jahr 2024 verabschiedet wurde, die geografische Ausweitung unseres Patentportfolios voran.

Nachhaltigkeit als Quelle für Innovation und Wachstum

Nachhaltigkeit ist fest in unserer Innovationsarbeit verankert und wird von uns durch intensive Forschungsarbeit, häufig in Zusammenarbeit mit strategischen Partnern und Lieferanten, gezielt vorangetrieben. Unser Credo: Unsere Produkte sollen nicht nur höchsten Ansprüchen an Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit entsprechen, sondern auch einen Beitrag zu einer besseren Zukunft leisten. Unser Ziel ist es, unseren ökologischen Fußabdruck zu minimieren und unseren positiven Beitrag für die Gesellschaft zu maximieren. Dabei sind Produktinnovationen ebenso wie die Adaption von Inhaltsstoffen, Formeln und Verpackungen ein zentrales Element. In diesem Sinne treiben wir die Transformation unseres kompletten Marken- und Produktportfolios voran. Dies bedeutet, dass wir bei jedem (Bestands-)Produkt intensiv daran arbeiten, es so nachhaltig wie möglich zu gestalten.

Im Bereich der Verpackungen orientieren wir uns an den vier Prinzipien der Nachhaltigkeit: "vermeiden, reduzieren, wiederverwenden und recyceln". Das bedeutet konkret, dass wir bevorzugt nachhaltigere, biologisch abbaubare und erneuerbare Materialien verwenden und recycelte Rohstoffe integrieren, wo immer es möglich ist. Ergänzend dazu forcieren wir es, den Materialeinsatz zu minimieren und Alternativen zu erdölbasiertem Neukunststoff zu nutzen. Diese Anstrengungen unternehmen wir, um - ganz im Sinne unseres F&E-Nachhaltigkeitsversprechens und unserer CARE BEYOND SKIN Nachhaltigkeitsagenda - unsere Vision einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Wir haben uns im Bereich der Verpackungen ambitionierte Ziele gesetzt, die in der "Nichtfinanziellen Erklärung" näher aufgeführt sind.

Neben den Verpackungen sind auch die Inhaltsstoffe, die wir für unsere Hautpflegeprodukte nutzen, ein wichtiger Hebel, um unseren ökologischen Fußabdruck zu verbessern und die Kreislauffähigkeit unserer Produkte zu stärken. Um unserem Nachhaltigkeitsanspruch gerecht zu werden, aktualisieren wir unsere Rohstoffstrategie regelmäßig - und arbeiten kontinuierlich an der Formulierung unserer Produkte. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz und die Einführung digitaler Arbeitsabläufe im Labor helfen uns dabei. Denn dank KI-gestützter Erkenntnisse können Zusammensetzungen so abgestimmt werden, dass sie auf einer effektiven Kombination von Inhaltsstoffen basieren und zugleich andere leistungsstarke Vorteile bieten.

Kollaboration fördert die Innovationskraft

Beiersdorfs internationaler Erfolg ist geprägt von strategischer Kollaboration ausgewiesener Expert*innen ihres Felds. Wir sind fest davon überzeugt, dass relevante und transformative Innovationen an den Schnittstellen entstehen, wo Disziplinen und Fachwissen zusammentreffen, um mit neuen, kreativen Ideen über den Status Quo hinauszugehen. In dieser Tradition kombinieren wir selektiv externes mit unserem eigenen, internen Wissen und nutzen dieses komplementäre Know-how, um gemeinsam neue Standards in der Hautpflege zu setzen. Unser starkes globales Kollaborationsnetzwerk umfasst zahlreiche Partner - darunter unterschiedliche renommierte Forschungsinstitute, Universitäten, Start-ups, unabhängige Wissenschaftler*innen und Lieferanten.

Ein Beispiel für unser Engagement in der Forschung ist unsere strategische Partnerschaft, die wir im Berichtsjahr mit dem US-amerikanischen Biotechnologieunternehmen Rubedo Life Sciences eingingen. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht die Erforschung und Validierung neuartiger, entzündungshemmender und senolytischer Wirkstoffe, die konkret auf die zelluläre Seneszenz und das Eliminieren von seneszenten Zellen [lat. senescere = alt werden, altern] abzielen. Seneszente Zellen treten mit zunehmendem Alter vermehrt auf und schütten entzündliche Botenstoffe aus, die zu altersbedingten Hautveränderungen und -krankheiten beitragen können. Gemeinsam wollen wir gezielte Interventionen entwickeln, die nicht nur die Haut verjüngen, sondern auch grundlegende Alterungsmerkmale angehen. Wir sehen in dieser Initiative großes Potenzial, unser Verständnis der zellulären Alterungsprozesse weiter zu verbessern und so innovative Lösungen für die Hautverjüngung zu entwickeln. Ergänzend zur Partnerschaft sind wir auch als strategischer Investor bei Rubedo eingestiegen. Über unsere Oscar & Paul Corporate Venture Capital Unit beteiligten wir uns an der jüngsten Serie-A-Finanzierungsrunde.

Eine weitere wichtige und auf mehrere Jahre angelegte Partnerschaft starteten wir mit dem US-amerikanischen Biotechnologie-Start-up Macro Biologics - und zwar im Bereich der antimikrobiellen Forschung. Unsere Zusammenarbeit wird sich darauf konzentrieren, die hochwirksamen und biologisch abbaubaren antimikrobiellen Peptide von Macro Biologics - genannt "Amicidine" - in unserer Produkt- und Formelentwicklung zu nutzen. Amicidine sind gegen eine Vielzahl von Bakterien wirksam und können somit dazu beitragen, Hautirritationen zu lindern oder das Hautbild zu verbessern. Darüber hinaus sind sie für die frühzeitige lokale Anwendung zur Prävention von Wundinfektionen konzipiert. Wir wollen gemeinsam hochwirksame, sichere und nachhaltige Lösungen für eine Vielzahl von Anwendungsbereichen im gesamten Beiersdorf Markenportfolio entwickeln, vor allem in der dermatologischen Hautpflege und in der Wundversorgung. Auf diese Weise unterstreichen wir einmal mehr unseren Anspruch, kontinuierlich revolutionäre und nachhaltige Innovationen anzubieten. Auch in diesem Fall haben wir uns ergänzend zur strategischen Partnerschaft über unsere Oscar & Paul Corporate Venture Capital Unit als Investor bei Macro Biologics engagiert.

Unsere strategische Allianz mit dem renommierten Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) haben wir im Berichtsjahr weiter ausgebaut. Mit einer neuen Forschungskooperation verfolgen wir das gemeinsame Ziel, die Hautkrebsprävention zu verbessern. Zusammen wollen wir die Entwicklung der Sonnenschutz-Lösungen der nächsten Generation vorantreiben, die Öffentlichkeit über den korrekten Gebrauch von Sonnenschutz aufklären und eine gemeinsame Hautkrebspräventionsberatung am DKFZ etablieren. Die Kooperation, die für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren angelegt ist, umfasst ein gemeinsames Forschungsbudget von bis zu 3,6 Millionen Euro.

Eine weitere Partnerschaft etablierten wir im Berichtsjahr mit dem Schweizer Medizintechnik-Unternehmen Hamilton Bonaduz. Das Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Effizienz und Effektivität in Bezug auf die Generierung mikrobiologischer in-vitro-Produkt-Claims und der Findung und Qualifizierung antimikrobieller Wirkstoffe zu maximieren, um so unsere Innovationsfähigkeit zu stärken. Hamilton Bonaduz automatisierte im Rahmen der Partnerschaft unsere modernen mikrobiologischen Methoden, indem sie diese auf eine neue, leistungsstarke Roboterplattform übertrugen. Dies ermöglicht uns eine standardisierte Teil- bis Vollautomatisierung von mikrobiologischen Tests vom Inhaltsstoff bis zur Endformel, in Lösung oder auf biologischen Oberflächen in vitro. Die mikrobiologische Automatisierung ist für uns ein wichtiger Schritt hin zu einer verbesserten Datenqualität und -quantität, die den Weg zu einer Vorhersage der Produktleistung in vivo auf der Grundlage von in-vitro-Daten unter Verwendung digitaler Werkzeuge wie künstliche Intelligenz (KI) ebnet. Zukünftig soll die Zusammenarbeit mit Hamilton Bonaduz auf die Automatisierung von zellbiologischen oder biotechnologischen Prozessen ausgeweitet werden.

Auch im Bereich der Hochschul-Kooperation sind wir im Geschäftsjahr neue Partnerschaften eingegangen. Unser Forschungsbündnis mit der Fachhochschule Coburg hat zum Ziel, die komplexen biologischen Prozesse der Hautalterung weiter zu erforschen. Mit Hilfe sogenannter Omics-Daten, also der Analyse tausender molekularer Merkmale wie Proteine und Stoffwechselprodukte, wollen wir gemeinsam Stoffwechselprozesse aufklären, die bei der Hautalterung eine wichtige Rolle spielen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen genutzt werden, um künftig noch effektivere Produktlösungen im Bereich der Hautverjüngung zu entwickeln.

Eine bedeutende Forschungskooperation gingen wir Ende 2024 mit der US-amerikanischen Columbia University mit Sitz in New York ein. Die auf fünf Jahre angelegte Zusammenarbeit wird von Beiersdorf mit bis zu 1 Million Euro pro Jahr unterstützt. Dabei sind insbesondere die Gebiete "Aging" und "Skin of Color" von Interesse, für die die Arbeitsgruppen der Columbia University Projektvorschläge einreichen können, und von denen im Anschluss die vielversprechendsten gefördert werden. Gestartet wurde mit einem Pilotprojekt zur Etablierung und Charakterisierung eines neuartigen in-vitro-Faltenhautmodells.

Mit unserem langjährigen Forschungskooperationspartner der Polytechnischen Universität Marche im italienischen Ancona entwickelten wir im Jahr 2024 einen Vertiefungskurs, der unsere Hautforschungsexpertise mit der Fakultät für Biowissenschaften der Universität in Ancona vereint. Studierende erhalten in dem im Mai 2025 startenden Kurs ein tiefgreifendes Verständnis der Hautwissenschaften, gepaart mit relevanten Fertigkeiten und Fähigkeiten, die für eine erfolgreiche Karriere in der Hautwissenschaft relevant sind. Die maximal zwölf Studierenden pro Jahrgang erwartet zunächst eine theoretische Ausbildung im Bereich Hautwissenschaft mit vier Theoriekursen an der Universität in Ancona zu den Themen Einführung in die Hautbiologie und Hautalterung, Redoxbiochemie der Haut, Seneszenz und Anti-Aging, sowie experimentelle Modelle/​Photoprotektion/​Cosmeceuticals. Anschließend werden die Kenntnisse in einer dreimonatigen Praxisphase im Bereich Biological Testing bei Beiersdorf vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung des Programms erhalten die Studierenden ein Abschlusszertifikat durch die Universität Ancona.

Starkes Forschungsnetzwerk

Wir sind davon überzeugt, dass die globale Präsenz unserer Forschung und Entwicklung einen maßgeblichen Beitrag zu unserem Unternehmenserfolg leistet. Dieses starke Forschungsnetzwerk versetzt uns in die Lage, weltweit unterschiedliche Forschungsschwerpunkte zu setzen und im engen Austausch voneinander zu lernen. Gleichzeitig sind wir durch die unterschiedlichen Standorte ein entscheidendes Stück näher an den spezifischen lokalen und regionalen Bedürfnissen unserer Konsument*innen. Geleitet wird unser verbraucherzentrierter Ansatz von der "Jobs-to-be-Done"-Methode, nach der es nicht allein um die Bedürfnisse geht, sondern um die Aufgaben (d. h. "Jobs"), die unsere Verbraucher*innen in Bezug auf ihre Haut von unseren Produkten erfüllt haben wollen.

Größter Standort unseres globalen Forschungs- und Entwicklungsnetzwerks ist unser Hautforschungszentrum in Hamburg, Deutschland. Hier beschäftigten wir zum 31. Dezember 2024 insgesamt 857 (Vorjahr: 757) Mitarbeitende und betrieben in erster Linie die wichtige anwendungsorientierte Forschung. Es ist unser klares Bestreben, mit unserer Forschung die biologischen Prozesse der Haut noch besser zu verstehen. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen und durch den Einsatz von Spitzentechnologien wie KI, verfolgen wir die Entwicklung neuer, bedarfsgerechter und innovativer Lösungen unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Rezeptur und Verpackung.

Das Beiersdorf Study Center ist zentraler Bestandteil unseres Hautforschungszentrums in Hamburg, Deutschland. Mit ihm stellen wir sicher, dass jedes neue Produkt unseren hohen Standards an Produktqualität, -sicherheit und -verträglichkeit entspricht - und zwar ergänzend zu den Tests, die wir durch externe Institute vor jeder Markteinführung durchführen lassen. Das Study Center umfasst über 30 Studienräume und eine Gesamtfläche von rund 1.800 qm. Die Studiendesigns und Messmethoden variieren stark. In sogenannten "Hot Rooms" testen wir beispielsweise die Verlässlichkeit von Deos, im "Black Room" weisen wir ultraschwache Photonenemissionen nach. Mit Lasermikroskopie untersuchen wir wiederum den Effekt von hautglättenden Produkten. Das gesamte Study Center ist zudem mit einer Klimatechnik ausgestattet, die die präzise Einhaltung von Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Sonneneinstrahlung simulieren kann. Im Berichtszeitraum haben wir im Hamburger Study Center rund 500 Studien mit etwa 10.200 Teilnehmenden durchgeführt (Vorjahr: rund 300 Studien mit etwa 8.500 Teilnehmenden). Extern führten wir im Jahr 2024 weitere rund 1.420 Studien mit etwa 40.600 Teilnehmenden durch (Vorjahr: rund 700 Studien mit etwa 20.000 Teilnehmenden).

Ergänzend zu unserem global bedeutenden Hautforschungszentrum in Hamburg umfasst unser internationales Forschungs- und Entwicklungsnetzwerk zwei weitere große Innovationszentren - in China (Shanghai) und den USA (New Jersey) - sowie Entwicklungslabore in Brasilien, Indien und Japan. Diese verschiedenen Standorte ermöglichen es uns, auf die kulturellen, ästhetischen und klimatischen Gegebenheiten vor Ort besser einzugehen und Produkte zu entwickeln, die den lokalen Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen. Gleichzeitig können wir durch dieses Netzwerk am globalen Innovationsgeschehen teilnehmen und finden Zugang zu lokalen Talenten, die wertvolle Impulse und Erkenntnisse für unsere Forschungs- und Entwicklungsarbeit liefern.

Unser Innovationszentrum in Shanghai, China, das im Juli 2020 eröffnet wurde, ist mit rund 7.500 qm und rund 90 Mitarbeitenden der zweitgrößte Forschungsstandort. Hier konzentrieren wir uns insbesondere auf die Entwicklung von Premium-Gesichtspflege und umweltfreundlichen, leistungsstarken Produkten für den asiatischen Markt sowie die Beschleunigung der Entwicklungsprozesse durch Digitalisierung und KI. Das Innovationszentrum erzielte bei der Umsetzung der Innovationsstrategie für China im Berichtsjahr bedeutende Fortschritte. Ein besonderer Meilenstein war die Entwicklung des NIVEA LUMINOUS630 Professional Anti-Spot Multi-Brightening Super Serums. Es wurde im April 2024 online auf den chinesischen Markt gebracht und soll das große Potenzial für hauttonaufhellende Produkte weiter ausschöpfen. Um Beiersdorf als führenden Innovator im Bereich der Hyperpigmentierung zu positionieren, die Markteinführung des Serums zu begleiten und Thiamidol® als herausragenden Wirkstoff zur Aufhellung des Hauttons in China den Weg zu ebnen, veranstaltete das Team des Innovationszentrums in Shanghai erstmals vor Ort ein wissenschaftliches Symposium. Führende Expert*innen aus Deutschland, China, Thailand, Südkorea und den USA diskutierten über die sozialen Auswirkungen von Wirkstoffinnovationen und die neuesten Methoden und Erkenntnisse in der hautwissenschaftlichen Forschung. Darüber hinaus gaben wir im Rahmen der China International Import Expo (kurz: CIIE) in Shanghai, der bedeutendsten Importmesse Chinas, wertvolle Einblicke in unsere Innovationsarbeit.

Unser im Jahr 2022 eröffnetes Innovationszentrum in Florham Park, New Jersey, USA, legt einen besonderen Schwerpunkt auf klinische Forschungen und die Entwicklung lokaler Produktinnovationen für die Eucerin und Aquaphor Dermokosmetik-Sortimente sowie für die OTC-Sonnenschutzmarken Coppertone und Eucerin Sun (OTC = nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nach US-amerikanischen Regularien). Das Team von rund 50 Mitarbeitenden unterstrich im Berichtsjahr weiter unsere Formelexpertise und konzentrierte sich speziell auf die Entwicklung gänzlich neuartiger Formulierungen: Sie überzeugen mit einer äußerst angenehmen Haptik, da sie besonders leicht, transparent und einfach aufzutragen sind. So bestätigte eine Anwendungsstudie mit über 300 Teilnehmenden die gute Sensorik der neu entwickelten Eucerin Ekzem-Linie (Eucerin Exzema Relief) mit ihrer ultraleichten Hydrogel-Formel. Zudem wurde unter der Sonnenschutzmarke Coppertone ein transparentes und einfach aufzutragendes Gel (Coppertone Invisible Finish SPF55) entwickelt und auf den Markt gebracht. In enger Zusammenarbeit mit den anderen Innovationszentren weltweit baut das US-Team seine Kompetenzen weiter aus, wobei der Schwerpunkt auf KI-basierten Tools und biomedizinischen Messinstrumenten liegt, um unseren Verbraucher*innen noch bessere Produktaussagen und Leistungen zu bieten.

Digitalisierung und künstliche Intelligenz

In unserem Innovationsprozess sind Hautexpertise und Wissenschaft die wesentlichen Pfeiler und sie werden mittels Digitalisierung und zukunftsweisender Technologien wie KI maßgeblich vorangetrieben. Dieses Zusammenspiel ermöglicht uns, Prozesse fortlaufend zu optimieren, die Entwicklung von Innovationen zu beschleunigen und die Grenzen der Hautwissenschaft und Hautpflege immer weiter zu verschieben. Dabei gelingt es uns nicht nur, immer schneller noch wirksamere und möglichst nachhaltige Formeln zu entwickeln - auch im Hinblick auf Nähe zu unseren Verbraucher*innen oder die Entwicklung von Verpackungslösungen spielen neuartige Technologien eine zentrale Rolle. Unsere Aktivitäten im Berichtsjahr unterstreichen, wie wir unsere Position als einer der führenden Innovatoren der Branche weiter ausbauen.

In diesem Zuge überarbeiteten wir im Berichtsjahr unsere F&E-Technologiestrategie, um dafür Sorge zu tragen, dass wir uns an die sich rasant entwickelnde technologische Landschaft anpassen. Indem wir unsere Anstrengungen an den globalen Markttrends ausrichten, wollen wir unser nachhaltiges Wachstum weiter vorantreiben und Wettbewerbsvorteile in einem zunehmend dynamischen Umfeld sichern - im Einklang mit unserer "Win with Care"-Strategie.

Ein besonderes Beispiel für die digitale Transformation in unseren Laboren ist unser sogenanntes "Future Lab"-Programm. Durch die Integration von KI und das Implementieren digitaler Arbeitsabläufe optimieren wir konstant unsere Rezepturentwicklungsprozesse und beschleunigen diese. Wir sind dadurch in der Lage, Produkte zu entwickeln, die - bei gleichbleibend hoher Wirksamkeit und Qualität - noch nachhaltiger sind. Denn dank KI-gestützter Erkenntnisse können unsere Expert*innen die Kombination von Wirkstoffen so abstimmen, dass sie gezielte Vorteile bieten - sei es bezüglich der Tiefe der Feuchtigkeitszufuhr, der Anti-Aging-Effekte, der Unterstützung der Hautbarriere oder der Kombination besonders nachhaltiger Wirkstoffe. Diese fortschreitende Technologie versetzt uns in die Lage, den Fokus auf kreative Durchbrüche zu legen, die den einzigartigen Bedürfnissen der Haut entsprechen.

Im Hautforschungszentrum in Hamburg installierten wir im Berichtsjahr - wie bereits in diesem Kapitel erwähnt - eine neuartige Roboterplattform, die uns eine standardisierte Teil- bis Vollautomatisierung von mikrobiologischen Tests ermöglicht. Auf diese Weise lassen sich Produktleistungen in vivo besser vorhersagen. Mit "StAR" ("Stability Automation Robot") etablierten wir in unserem Innovationszentrum in Shanghai, China, zudem einen hochmodernen Roboter für die effiziente Durchführung wichtiger Viskositäts-, Konsistenz- und pH-Tests. Er automatisiert Stabilitätsprüfungen und sorgt für präzise und einheitliche Messergebnisse. Der Roboter ist Teil eines umfassenden Digitalisierungssystems in der Forschung und Entwicklung. Mithilfe von Automatisierung und KI optimiert er die Rezepturprüfung. So werden herkömmliche Stabilitätstests effizienter, präziser und besser skalierbar.

Auch im Bereich des sogenannten "Future Testing" geht die Reise für uns weiter. In unserem Hamburger Study Center führten wir im Berichtsjahr beispielsweise unsere neuartige KI-gesteuerte Faltenanalyse wrinkle.ai als standardisiertes Testverfahren ein. Die Software ermöglicht eine präzise dreidimensionale Charakterisierung von Falten im Augenwinkelbereich, basierend auf einer Datengrundlage von 3,4 Millionen gemessenen Topografiedatenpunkten. Dabei werden sämtliche Falten innerhalb des definierten Messbereichs automatisch analysiert. Die ausgewerteten Ergebnisse bilden eine robuste Grundlage für die statistische Untersuchung der Wirksamkeit von Anti-Falten-Produkten. Kernstück des Systems ist ein intern entwickelter KI-Algorithmus, der durch moderne Analysemethoden in der Lage ist, umfangreiche Studiendaten eigenständig zu verarbeiten und über Nacht auszuwerten. Dies half uns beispielsweise dabei, die Wirksamkeit des innovativen Eucerin Epigenetic Serums zu messen. Durch die Kombination aus präziser Datenerfassung und KI-gestützter Analyse liefert das Tool relevante Ergebnisse für die kosmetische Forschung und Produktentwicklung. So erlaubt die Methodik nicht nur eine detaillierte Analyse individueller Hautmerkmale, sondern schafft auch eine Grundlage für die Bewertung und Optimierung neuer Produktformeln.

Ein weiteres Beispiel für unsere zunehmende Digitalisierung in der Forschung und Entwicklung ist eine explorative Studie zum Thema Skin of Color. In unserem Entwicklungslabor in Indien haben wir hierfür einen Ansatz etabliert, der uns Einblicke in die Emotionen unserer Verbraucher*innen gibt, während sie unsere Produkte erleben. Hierbei werden ergänzend zu Interviews automatisch Bilder zum Zeitpunkt der Produktbeurteilung aufgenommen, um beispielsweise die Mimik festzuhalten. Diese ermöglichen uns, tiefere Einblicke in die Produktnutzung zu bekommen.

Unsere KI-gesteuerte Hautstudie SKINLY haben wir im Berichtsjahr vorangetrieben. Das bereits seit 2019 laufende Projekt ist eine groß angelegte, weltweite Hautstudie mit Verbraucher*innen. Ein zentraler Aspekt dieser Initiative ist die aktive Beteiligung der Verbraucher*innen durch innovative Tools, darunter ein spezielles, digitales Messgerät mit drei unterschiedlichen Lichtquellen und eine dazugehörige App. Die Teilnehmenden übermitteln bis zu zweimal täglich aktuelle Daten zu mehr als 80 Parametern. Zu diesen zählen neben individuellen Hautmerkmalen (z. B. Hautalter, Faltentiefe, Hautton, Teint und Unreinheiten), auch Informationen zum individuellen Lebensstil (z. B. Schlaf, Ernährung, Menstruationszyklus und Umweltbedingungen), die verwendeten Hautpflegeprodukte sowie äußere Umwelteinflüsse. Die Ergebnisse helfen dabei, unsere Verbraucher*innen und ihre Haut sowie die jeweiligen Einflussfaktoren umfassend zu verstehen und Rückschlüsse für unsere Produktentwicklung zu ziehen. Dabei gilt: Je mehr Qualitätsdaten vorliegen, desto besser können unsere Datenwissenschaftler*innen aus ihnen relevantes, umsetzbares neues Wissen für unsere Forschung und Entwicklung und unser Marketing ziehen. Zudem lernt das aufgebaute SKINLY-Ökosystem durch den Einsatz von maschinellem Lernen auf der Grundlage von KI mit jeder Messung dazu. Bis heute haben mehr als 20.000 Teilnehmer*innen im Alter von 18 bis über 80 Jahren aus mehr als 60 Ländern an der SKINLY-Studie teilgenommen. Auf diese Weise wurden rund eine Milliarde Datenpunkte gemessen und über 120 Millionen hochwertige Hautbilder generiert. Um unser Verständnis in wichtigen Forschungsbereichen zu vertiefen, zielt die Studie speziell auf Gruppen mit erheblicher UV- und Umweltexposition ab. Dies ermöglicht uns, genau zu untersuchen, wie diese Faktoren die Hautalterung beeinflussen. Um den Algorithmus mittels valider Daten im Bereich melaninreicher Hauttypen auszubauen und die Vielfalt der verschiedenen Phototypen besser berücksichtigen zu können, erweiterten wir die SKINLY-Studie im Berichtsjahr auf die USA. Dabei konzentrierten wir uns auf Teilnehmende mit lateinamerikanischem und afroamerikanischem Hintergrund.

Produkt-Highlights 7

7 Dieser Abschnitt ist ein ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Unser Anspruch ist, wirkungsvolle und nachhaltige Hautpflegeinnovationen zu schaffen, die das Leben der Menschen berühren. Aus diesem Grund erweitern wir kontinuierlich die Grenzen der Hautwissenschaft und entwickeln auf dieser Basis für alle unsere Marken stets neue Produkte, die die Hautpflege auf ein neues Niveau heben. Die starke Innovationskultur, die uns seit jeher auszeichnet, sorgt dafür, dass unsere Innovationspipeline Jahr für Jahr gut gefüllt ist. Zu diesen Innovationen gehören für uns nicht nur neue kosmetische Formulierungen, sondern auch innovative Produktverpackungen.

Nachfolgende Übersicht zeigt eine Auswahl unserer wichtigsten Innovationen des Berichtsjahres:

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Eine der größten Innovationen des Jahres haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr mit dem NIVEA Q10 Anti-Falten Expert Dual Action Serum realisiert. Die innovative Formel mit dem neuen Wirkstoff GLYCOSTOP® und reinem Coenzym Q10 beugt der Hautalterung vor, die unter anderem durch Zucker bedingt sein kann. Zudem reduziert sie bestehende Falten sichtbar innerhalb von zwei Wochen. Mit GLYCOSTOP® enthält das Produkt einen Wirkstoff, der direkt auf die Verzuckerung der Haut Einfluss nimmt, indem er den Glykationsprozess, bei dem sogenannte "Advanced Glycation End Products" (kurz: AGEs) gebildet werden, um bis zu 68 % reduziert (in vitro). Dies schützt die Bindegewebsfasern der Haut und erhält ihre Festigkeit und Elastizität. Das Produkt basiert auf einer leichten, nicht fettenden Formel und entspricht höchsten Nachhaltigkeitsstandards. Die Formel ist frei von Silikonen, Mineralölen und biologisch nicht abbaubaren Polymeren; die Verpackung besteht aus recyceltem Glas und ist ebenfalls recycelbar.

Neu auf den Markt gebracht haben wir zudem zwei Ergänzungen unserer NIVEA UV-Serie für das Gesicht: die Sonnenschutzfluids NIVEA Sun UV Gesicht Experte Derma Skin Clear UV-Fluid LSF 50+ und NIVEA SUN UV Gesicht Experte Invisible Daily UV-Fluid LSF 50+. Die ultraleichte, nicht fettende Pflegeformel des "Derma Skin Clear UV-Fluids" mattiert die Haut, indem sie überschüssiges Öl von der Hautoberfläche absorbiert, ohne die Poren zu verstopfen. Die Formel mit Licochalcone A und dem Lichtschutzfaktor 50+ aktiviert die hauteigenen Abwehrmechanismen zum Schutz der Haut vor oxidativem Stress durch UV-/​HEVIS-Licht. Das ultraleichte, nicht fettende "Invisible Daily UV-Fluid" mit Niacinamid wurde für alle Hauttypen entwickelt - auch für sensible Haut. Es sorgt für einen 8h-Anti-Glanz-Effekt und ein sichtbar mattiertes Hautbild. Darüber hinaus verleiht die Formel ein geschmeidiges Hautgefühl und eine gesund aussehende Haut.

Mit dem neuen NIVEA LUMINOUS630 Anti-Pigmentflecken CC Fluid 3-in-1 bieten wir seit dem Berichtsjahr eine umfassende Lösung für einen ebenmäßigen Teint. Das Fluid kaschiert dunkle Flecken und sorgt für ein natürlich aussehendes Finish, während es mit der Zeit Pigmentflecken reduziert. Die Formel, die mit dem patentierten Wirkstoff Thiamidol® und Hyaluronsäure angereichert ist, ist in drei Farbnuancen erhältlich und passt sich mit mikroverkapselten Farbpigmenten mehr als 60 Hauttönen an.

Mit den beiden neuen Serum-infused NIVEA Mizellenwassern bietet NIVEA erstmals Mizellenwasserprodukte an, die um eine effektive Serumphase ergänzt wurden. Sie sorgt für zusätzliche Pflege genau dann, wenn die Haut sie am besten aufnehmen kann - direkt nach der Tiefenreinigung. Das Mizellenwasser "Skin Glow" sorgt für strahlende Haut, während das Mizellenwasser "Regeneration" die Haut optimal auf die nächtliche Regeneration vorbereitet.

Das NIVEA Body Lotion Sortiment haben wir grundlegend überarbeitet, so dass es jetzt verbesserte Pflegeeigenschaften und optimierte Formeln bietet. Die neuen Formulierungen - unter anderem mit natürlich gewonnenen Ölen und dem Inhaltsstoff Hyaluron, der über hervorragende wasserbindende Eigenschaften verfügt - versorgen die Haut intensiv und langanhaltend mit Feuchtigkeit. Um Plastikmüll zu reduzieren, bestehen die neuen Verpackungen jetzt zu 50 % aus recyceltem Plastik und sind aufgrund umfangreicher Materialeinsparungen außerdem um 20 % leichter.

Im Bereich der NIVEA MEN Duschgels setzten wir einen umfassenden Relaunch um - inklusive einer neuen, ikonischen 3D-Flaschenform aus 100 % recyceltem Material. Die nachhaltigere, zu 99 % biologisch abbaubare Formel mit 100 % pflanzlichen Feuchtigkeitsspendern sorgt für ein gestärktes Hautgefühl und hydrierte, gesund aussehende Haut. Indem das Gewicht der Verpackung um 18 % reduziert und die Flaschenverschlüsse nachhaltiger konzipiert wurden (100 % PCR-Gehalt, 45 % leichter), wurde die Abfallmenge deutlich reduziert und die Umweltfreundlichkeit der Duschgel-Serie erhöht.

Mit dem Eucerin Hyaluron-Filler Epigenetic Serum haben wir im Berichtsjahr nach 15 Jahren epigenetischer Forschung eine revolutionäre Anti-Aging-Innovation auf den Markt gebracht. Es enthält den mittels unserer patentierten hautspezifischen "Age Clock"-Technology identifizierten epigenetischen Wirkstoff Epicelline®, der das biologische Alter der Hautzellen zurückdreht, indem er stillgelegte Jugendgene reaktiviert. Die Produktformel ist angereichert mit Hyaluronsäure, Glycine Saponin und Enoxolone und bekämpft so zehn Zeichen der Hautalterung. Die Haut wird gefestigt, Falten gemindert, Gesichtskonturen gestrafft - für einen deutlichen Lifting-Effekt und ein sichtbar verjüngtes Aussehen.

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Neu gelauncht bzw. überarbeitet wurden im Berichtsjahr zudem einige Produkte unserer Eucerin AtopiControl-Reihe - der Pflegeserie für atopische Haut (Neurodermitis). Die AtopiControl Beruhigende Ultraleichte Hydro-Lotion ergänzt als neues Produkt die Serie. Die ultraleichte Formel zieht in weniger als 60 Sekunden ein, kühlt die Haut angenehm und lindert den Juckreiz spürbar. Die Formel spendet 48 Stunden Feuchtigkeit und unterstützt so die tägliche Hautpflege bei Neurodermitis. Weitere Produkte der Reihe haben wir mit Blick auf die Nachhaltigkeit optimiert. Die angepassten Formeln enthalten bewährte Inhaltsstoffe wie Licochalcone A, Decandiol, NMFs, Sheabutter, Ceramide und Omega-Öle, um die Hautbarriere zu stärken sowie Juckreiz und Entzündungen zu reduzieren. Mit diesem Relaunch, der auch die Optimierung der Produktverpackungen beinhaltete, bietet AtopiControl nun eine wirksame und nachhaltigere Lösung für Verbraucher*innen mit atopischer Haut.

Ebenfalls erweitert und optimiert haben wir unsere erfolgreiche Eucerin Anti-Pigment Pflegeserie. Neben einzelnen lokalen Produktneuheiten, führten wir im Berichtsjahr mit dem Eucerin Anti-Pigment Reinigungsgel ein Produkt ein, das Dank des enthaltenen AHA-Peelings die Wirksamkeit des Anti-Pigment-Wirkstoffs Thiamidol® unterstützt. Die sanfte Formel sorgt für ein sofortiges Strahlen und korrigiert Unebenheiten des Teints. Weiterhin wurden die bereits bestehenden Produkte der Anti-Pigment-Serie unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit überarbeitet. Die neuen Formeln ersetzen - bei gleichbleibend hoher sensorischer Performance und Wirksamkeit - synthetische Polymere durch Biopolymere.

Mit dem Hidrofugal FORTE ÜBER NACHT Roll-on brachten wir im Berichtsjahr einen hochwirksamen Langzeitschutz auf den Markt, dessen Wirkung sich über Nacht aufbaut. Die speziell entwickelte Zweifach-Wirkformel mit Zink wirkt effektiv Geruch und Schweiß entgegen und wirkt im Vergleich zu einer Deo-Anwendung am Morgen doppelt so stark.

Mit der Life Matrix Haute Rejuvenation Cream haben wir in den vergangenen Monaten die neue und fortschrittliche Formel von La Prairie zur Bekämpfung der Hautalterung vorgestellt. Sie wirkt auf molekularer Ebene, um die Hautzellen zu revitalisieren. Die Life Matrix Cream regt die Collagensynthese in der Haut an, wodurch die Festigkeit, Elastizität und das Volumen der Haut spürbar verbessert werden - mit einem sichtbaren Aufpolsterungseffekt.

Ebenfalls neu eingeführt haben wir das erfrischende und glättende Gesichtsspray Skin Caviar The Mist. Das für den Sommerurlaub entwickelte La Prairie Produkt verfügt über eine ultrafeine Emulsionstextur mit einer parfümfreien Formel, die über dem Make-up und dem Sonnenschutz aufgetragen werden kann, um einen Frische-Effekt zu erzielen. Das mit dem charakteristischen Kaviar angereicherte Spray glättet die Haut und versorgt sie zugleich mit Energie und Frische.

Chantecaille, unsere Prestige-Marke für natürliche, luxuriöse Hautpflege und dekorative Kosmetik, lancierte im Berichtsjahr die 24 K Gold Cream Intense, eine mit Ceramiden angereicherte Gesichtspflegecreme, die trockene oder reife Haut intensiv mit Feuchtigkeit versorgt. Sie enthält 24K Gold und moderne botanische Wirkstoffe, um die Haut zu straffen und ihr einen strahlenden Glanz zu verleihen.

Weiterhin brachten wir eine neue Version des Chantecaille Just Tinted Moisturizers auf den Markt. Die neue, feuchtigkeitsspendende Formel enthält pflanzliche Inhaltsstoffe und ist frei von zyklischen Silikonen, Mikroplastik, Talk, Duftstoffen und Parabenen. Innovative pflanzliche Wirkstoffe spenden mehr Feuchtigkeit und glätten die Haut sichtbar. Mit dem Relaunch wurde die Farbpalette um vier neue Farbtöne erweitert, um den unterschiedlichen Konsument*innen von Chantecaille noch besser gerecht zu werden.

Als Ergebnis unserer regionalen Forschungs- und Entwicklungsarbeit haben wir im Berichtsjahr zudem eine Reihe an lokalen Innovationen auf den Markt gebracht:

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Mit dem Launch des NIVEA LUMINOUS630 Professional Anti-Spot Multi-Brightening Super Serums in China gingen wir auf ein lokales Hautpflegebedürfnis asiatischer Frauen ein. Die Formel wirkt dank des patentierten Wirkstoffs Thiamidol® ganzheitlich und effektiv den mit zunehmendem Alter verstärkt auftretenden Problem der Gelbfärbung der Haut und der Bildung dunkler Flecken entgegen. Die Formel verhilft zu einem ebenmäßigen Teint, gleichzeitig stoppt der neue Anti-Aging-Wirkstoff NAHP den Glykationsprozess der Haut und beugt so zuckerbedingten Hautschäden vor.

Über unser Entwicklungslabor in Indien brachten wir für den südostasiatischen Markt das NIVEA Vitamin Body Serum mit den Inhaltsstoffen Glutathion, Vitamin C und Niacinamid auf den Markt. Ebenso das NIVEA C & AHA Körperserum, dessen tief eindringende Formel Alpha-Hydroxysäure und die Inhaltsstoffe Glutathion, Vitamin C und Niacinamid enthält und so für eine gesunde, strahlende Haut sorgt.

Ebenfalls für den asiatischen Markt haben wir die Eucerin Anti-Pigment Daily Body Lotion entwickelt - und sind damit im Berichtsjahr in den Markt für Anti-Pigment-Pflegeprodukte eingestiegen. Die ultraleichte, schnell einziehende Formel mit patentiertem Thiamidol® reduziert effektiv dunkle Flecken und verleiht ein ebenmäßiges Hautbild, während Hyaluronsäure für langanhaltende Feuchtigkeit sorgt.

In den USA brachten wir die NIVEA MEN Anti-Age Hyaluron Moisturizing Cream SPF 30 neu auf den Markt. Die feuchtigkeitsspendende Formel mit Hyaluron und Pro Retinol spendet intensiv Feuchtigkeit, reduziert Falten und sorgt für eine sichtbar straffe Haut.

Auch unter der Marke Eucerin brachten wir in den USA neue Produkte auf den Markt: Die neue Eucerin Face Immersive Hydration-Serie - bestehend aus Serum, Tageslotion, Nachtcreme und Gel-Creme - ist der erste große Launch von Eucerin-Gesichtspflegeprodukten in den USA und trägt damit maßgeblich zur lokalen Etablierung der Kategorie bei. Als erste Marke auf dem US-amerikanischen Markt bietet Eucerin eine Serie an, die sowohl lang- als auch kurzkettige Hyaluronsäure über eine komplette Kategorie hinweg beinhaltet. Die langkettige Hyaluronsäure versorgt die Hautoberfläche intensiv mit Feuchtigkeit, während die 40-mal kleinere kurzkettige Hyaluronsäure tiefer in die obere Hautschicht eindringen kann, um feine Linien und Fältchen zu glätten. Ebenfalls lokal neu eingeführt wurde das Eucerin Face Hydrating Micellar Water und das Eucerin Face Hydrating Face Cleansing Gel, die eine sanfte und dennoch effektive Gesichtsreinigung ermöglichen. Das Mizellenwasser kombiniert Mizellen-Technologie mit Hyaluronsäure, das Reinigungsgel entfernt zuverlässig Schmutz, Talk und Make-up, ohne die Haut zu strapazieren und unterstützt zugleich die Feuchtigkeitszufuhr der Haut.

Speziell für Mexiko und Brasilien entwickelten wir in unserem brasilianischen Entwicklungslabor mit dem Produkt NIVEA SUN UV Face Shine Control Tinted Light SPF 50 eine weitere Nuance des bereits etablierten Shine-Control-Sortiments. Mit leicht getönten Pigmenten sorgt der Sonnenschutz fürs Gesicht für einen ebenmäßigen Hautton und einen lang anhaltenden, mattierenden Effekt.

tesa

Produkt- und Technologie-Entwicklung

Technologie-Entwicklungen für innovative Klebelösungen

tesa verfolgte im Jahr 2024 konsequent die Strategie, das bestehende Produktsortiment um innovative und nachhaltige Produkte zu erweitern. Die Grundlagen dazu wurden in Technologie-Entwicklungsprojekten gelegt. Für den wachsenden globalen Markt der E-Mobilität wurden Klebeband-Prototypen mit neuen Eigenschaften entwickelt. So wird bei einem namhaften Automobil-Hersteller ein innovatives Klebeband von tesa (tesa®76730) geprüft, das zur Dichtung von Batterieboxen eingesetzt werden kann. Das Besondere an diesem Klebeband ist, dass es beim Applikationsprozess wieder ablösbar ist und somit Fehler leicht korrigiert werden können. Dies senkt die Ausschuss-Rate in der Produktion und zeigt einen positiven Effekt auf Kosten und Nachhaltigkeit.

Der Trend zur Miniaturisierung und Individualisierung in der Elektronik führt zu immer neuen Herausforderungen an die Fügetechnologien. Wo normale Haftklebebänder an ihre Leistungsgrenzen kommen, können strukturelle Klebebänder die Lücke schließen. Ein im vergangenen Jahr entwickeltes UV-aktivierbares strukturelles Klebeband (tesa® 8684) hat seinen Absatz in Geräten aus dem Bereich der Consumer Electronics gefunden und diente in diesem Jahr als Startpunkt für eine Skalierung des zugrundeliegenden Technologiebausteins. Die Weiterentwicklung führte zu Prototypen mit deutlich gesteigerter Leistung und ermöglichte Bemusterungen in neuen Anwendungen mit höheren Anforderungen.

Strukturelle Klebebänder werden auch im Bereich der E-Mobilität nachgefragt. Durch die Zusammenarbeit mit einem großen Batteriehersteller ist es gelungen, Klebeband-Prototypen zu entwickeln, die die hohen Anforderungen ausgewählter Automobil-OEMs (Original Equipment Manufacturer) erfüllen.

Debonding on Demand

Ein Fokus der Entwicklung von Produkten liegt im Bereich von Klebebändern mit Debonding on Demand-Technologie, die sich bei Bedarf leicht wieder ablösen lassen. Diese Technologie leistet einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Sie hat das Potenzial, die Abfallmenge zu reduzieren, Recycling zu erleichtern, Produktreparaturen zu ermöglichen und ist grundsätzlich von Vorteil für die Kreislaufwirtschaft. Das neu beschlossene Recht auf Reparatur verlangt von Herstellern, dass die Lebensdauer und die Reparierbarkeit zu erkennbaren Merkmalen von Produkten gemacht werden. Im Fall eines defekten Gerätes müssen Kund*innen die Klebeverbindung einfach lösen können, um eine Reparatur grundsätzlich zu ermöglichen.

tesa arbeitet eng mit Partnern und Kunden zusammen, um maßgeschneiderte Klebelösungen mit verschiedenen Debonding-Mechanismen zu entwickeln. Für viele Anwendungen wurden Klebeband-Muster im fortgeschrittenen Stadium entwickelt, aus denen die ersten inzwischen in Produkte überführt wurden. Ein Beispiel ist eine Weiterentwicklung von etablierten Bond & Detach Produkten, die bereits weltweit in Smartphones eingesetzt und jetzt auch für die Anwendung in der Batterieverklebung geprüft werden. Es wurde eine Vielzahl von Neuerungen im Bereich Debonding on Demand geschaffen, die in mehr als 50 Patentanmeldungen geschützt werden.

Nachhaltigkeit in Rohstoffen und Prozessen

Während die Debonding on Demand Technologie die Kunden von tesa in die Lage versetzt, Produkte zu reparieren und sie zu recyceln und so mehr Nachhaltigkeit ermöglicht, entwickelt tesa auch Technologien für Klebebänder, die auf nachhaltigen Rohstoffen basieren. In dem Bereich Industrial Trade and Converting beispielsweise wurde eine Reihe von Klebebändern mit recyceltem PET auf den Markt gebracht. Einen Schritt weiter gehen Produkte, in denen sowohl die Klebmasse als auch Folien und Liner auf biobasierten oder recycelten Rohstoffen beruhen, wie z. B. tesa® 6066x mit biobasierter Klebmasse und Trägern aus recyceltem PET.

Auch im Bereich der Transportsicherungsbänder wurden die Grundlagen für neue und nachhaltige Produkte geschaffen, die bereits in ersten neuen Produkten eingesetzt werden. Mit tesa® 64295 wurde ein nachhaltiges Produkt entwickelt. Das Klebeband basiert auf lösungsmittelfreier Produktion, hat einen biobasierten Anteil und verwendet einen Kern aus recyceltem Material.

Die Transformation zu nachhaltigeren Produkten wurde auch im Bereich der Prozess- und Produktionstechnologie energisch fortgesetzt. So ist es 2024 gelungen durch geeignete Anpassungen der Klebstoffe komplett auf den Einsatz des Lösungsmittels Toluol im Werk in Suzhou zu verzichten.

Digitalisierung

tesa hat im vergangenen Jahr die Aktivitäten zur Digitalisierung und Nutzung von Prozess- und Messdaten zur Beschleunigung der Technologie-, Prozess- und Produktentwicklungen weiter ausgebaut. Erste Projekte wurden im Bereich des Materialmanagements und der digitalen Versuchsplanung abgeschlossen. Weiterhin wurde die Basis der digital zugänglichen und strukturierten Daten ausgebaut. Durch die Nutzung von KI-basierten Tools können für neue Kundenanforderungen in wenigen Minuten die besten bestehenden tesa Produkte für die jeweiligen Anforderungen ermittelt werden.

Auch im Bereich der Produkt- und Technologieentwicklung werden Prozesse etabliert, um die Entwicklung durch Nutzung von intelligenten Tools mit Zugriff auf Entwicklungsdaten zu beschleunigen. Die Simulation von Produkteigenschaften und die Erstellung von digitalen Zwillingen werden kontinuierlich wichtiger. In enger Abstimmung mit Kunden wurden neue, spezifische Testmethoden entwickelt, um Klebebänder für bestimmte Anwendungen zu qualifizieren.

Automatisierung

Durch innovative Ansätze im Bereich der Automatisierung konnte die Effizienz in einigen Projekten erhöht werden. Besonders beeindruckend ist die Perspektive, in einer automatisierten Polymerisationsanlage durch ein intelligentes Design-Konzept gegenüber manuellen Prozessen eine sechsfach höhere Effizienz erreichen zu können. Die Erkenntnisse der Vorentwicklungs-Phase werden aktuell in einem Prototypen im Pilotmaßstab umgesetzt.

Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit Kunden bei der Automatisierung von Prozessen durch Klebelösungen konnte ein umfangreiches Produkt- und Prozessangebot geschaffen werden. So wurde beispielsweise eine Anlage entwickelt und patentiert, durch die Batteriezellen automatisiert mit Klebeband geschützt werden. Ferner nahm tesa im Bereich Automatisierung einen weiteren Roboter in Betrieb, um den Kunden noch bessere Klebeband-Komplettlösungen für den Lochverschluss im Fahrzeug-Karosseriebau anbieten zu können.

Weitere Informationen zur Produkt- und Technologieentwicklung bei tesa finden Sie unter www.tesa.com/​de-de/​ueber-uns/​product-and-technology-development.

Zusammengefasste Nichtfinanzielle Erklärung des Beiersdorf Konzerns und der Beiersdorf AG

Allgemeine Informationen

ESRS 2 - Allgemeine Angaben

Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung

Mit dieser Erklärung informiert Beiersdorf innerhalb des Lageberichts über wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte. Die Nichtfinanzielle Erklärung (NFE) wurde gemäß §§ 289b ff. Handelsgesetzbuch (HGB) und 315b bis 315c HGB aufgestellt und stellt somit die zusammengefasste NFE für den Beiersdorf Konzern und die Beiersdorf AG als Mutterunternehmen dar. Sofern nicht anders dargestellt, betreffen die qualitativen Informationen in Bezug auf den Geschäftsbereich Consumer auch die Beiersdorf AG. Die Ergebnisse der Konzepte für die Beiersdorf AG sind mit der Darstellung für den Geschäftsbereich Consumer vergleichbar.

Beiersdorf wendet teilweise den ersten Satz der "European Sustainability Reporting Standards" (ESRS) als Rahmenwerk für die nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß § 315c HGB i. V. m. § 289d HGB an. Dies bedeutet, dass nicht sämtliche Bestandteile unserer NFE unter Beachtung der ESRS aufgestellt wurden. Eine Übersicht der im Bericht enthaltenen Angabepflichten ist in "Anhang A" zu finden. Darin wird aufgezeigt, bei welchen Angabepflichten eine vollumfängliche oder teilweise Umsetzung vorliegt.

Seit dem Geschäftsjahr 2021 berichtet Beiersdorf gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung innerhalb der NFE über Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und operative Ausgaben, die mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten verbunden sind.

Für unsere NFE in Bezug auf die Beiersdorf AG nach § 289b HGB haben wir kein Rahmenwerk verwendet, weil für unsere Stakeholder eine (zumindest teilweise ESRS-konforme) NFE für den Konzern von Relevanz ist.

Der Konsolidierungskreis der NFE entspricht grundsätzlich dem des Geschäftsberichts (s. "Konzernanhang") mit Ausnahme unseres Joint Venture NIVEA-Kao, unserer Mehrheitsbeteiligung S-Biomedic sowie den Marken Chantecaille, La Prairie und Coppertone. In den Kapiteln zu ESRS E1, ESRS E3, ESRS S1, ESRS S2 und ESRS G1 gibt es Abweichungen. Die genannten Gesellschaften sind dort teilweise in die Zahlen integriert. Diese Abweichungen werden an den entsprechenden Stellen im Bericht näher erläutert.

Bei der Bewertung der Wesentlichkeit wurden Auswirkungen, Risiken und Chancen im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betrachtet. Eine detaillierte Übersicht der als wesentlich identifizierten positiven und negativen Auswirkungen, finanziellen Risiken und Chancen und deren Verortung in der Wertschöpfungskette ist im Abschnitt "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell" sowie in den jeweiligen themenbezogenen Kapiteln zu finden. Wesentliche Risiken aus unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte nach § 289c HGB haben, liegen nicht vor.

Die den wesentlichen Themen zugehörigen Richtlinien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen sind in den folgenden Kapiteln dargestellt. Ob diese sich auf den eigenen Geschäftsbereich und/​oder die vor- bzw. nachgelagerte Wertschöpfungskette beziehen, hängt von der Wesentlichkeitsbewertung des jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekts ab sowie von dessen spezifischer Verortung in der Wertschöpfungskette. In der zum Zeitpunkt der Berichtveröffentlichung letzten deutschen Sprachfassung der ESRS wird der englische Begriff "Policies" mit "Konzepte" übersetzt. Beiersdorf nutzt jedoch in der deutschen Fassung dieser Nichtfinanziellen Erklärung durchgängig den Begriff "Richtlinien" als Übersetzung für "Policies".

Die Schutzklausel findet keine Anwendung; es wurden keine Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, ausgelassen.

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Im Berichtsjahr 2024 gab es im Vergleich zu früheren Zeiträumen maßgebliche Änderungen bei der Erstellung und Darstellung der Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht. Dies betrifft sowohl die Struktur als auch die Inhalte der NFE, die nun in teilweiser Anwendung der ESRS aufgestellt werden. Damit startet Beiersdorf bereits vor Implementierung der "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD)-Regulatorik in deutsches Recht mit der Überführung der Anforderungen des Rahmenwerks in die Unternehmens- und Berichtprozesse. Die Kennzahlen und Informationen, die vormals in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance berichtet worden sind, wurden in einigen Fällen um neue, nach ESRS geforderte Angaben ergänzt oder ersetzt. Etwaige methodische Änderungen, die zu Anpassungen bzw. Neuberechnungen bestimmter Kennzahlen führen (z. B. neue wissenschaftliche Erkenntnisse wie die Berichte des "Intergovernmental Panel on Climate Change" (IPCC)) wurden im aktuellen Berichtszeitraum angepasst. Dies wird an entsprechender Stelle im Bericht erläutert.

Schätzungen zur Wertschöpfungskette

Bei der Berechnung von Kennzahlen, die über unsere Konzerngrenzen hinausgehen, z. B. Scope-3-Emissionen, arbeiten wir teilweise mit Schätzungen, da es sich um komplexe und oft indirekte Datenerhebungen aus unserer Wertschöpfungskette handelt. Detaillierte Informationen zur angewandten Methodik bei diesen Schätzungen sind an den entsprechenden Stellen im Bericht erläutert.

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die Beiersdorf AG hat mit Vorstand und Aufsichtsrat die für Aktiengesellschaften in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene dualistische Leitungs- und Überwachungsstruktur.

Vorstand

Unser Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und führt die Geschäfte. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben handelt er im Unternehmensinteresse und ist der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Zur Unterstützung der operativen Steuerung des Unternehmensbereichs Consumer des Beiersdorf Konzerns wurde ein Executive Committee eingerichtet, dem die Mitglieder des Vorstands sowie zusätzlich zwei Personen mit globalen Managementfunktionen angehören.

Der Vorstand des Beiersdorf Konzerns besteht aus sieben Mitgliedern, davon waren 2024 43 % weiblich (Astrid Hermann, Nicola D. Lafrentz und Grita Loebsack).

Alle Mitglieder des Vorstands müssen über einschlägige internationale Berufserfahrung durch langjährige Tätigkeiten im Ausland oder besondere Kenntnisse der für Beiersdorf wichtigen ausländischen Märkte verfügen. Des Weiteren werden Branchenkenntnisse vorausgesetzt.

Im Vorstand liegt die übergeordnete Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit beim Vorsitzenden des Vorstands, Vincent Warnery, sowie bei der Arbeitsdirektorin, Nicola D. Lafrentz. Innerhalb des Executive Committees verfügen zusätzlich Dr. Gitta Neufang (Chief Research & Development Officer) sowie Michael Frey (Chief Supply Chain Officer) über Kompetenzen in den Bereichen Environment, Social und Governance (ESG). Dr. Gitta Neufang ist außerdem Sponsorin des Sustainability Council, dem funktionsübergreifenden Steuerungsgremium für wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte im Unternehmensbereich Consumer (siehe Abschnitt "ESG-Governance").

Aufsichtsrat

Unser Aufsichtsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, davon waren 2024

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58 % weiblich,

50 % auf Seite der Anteilseigner*innen und 100 % auf Seite der Arbeitnehmer*innen nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex, und

sechs Mitglieder Arbeitnehmervertreter*innen.

Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. In fachlicher Hinsicht müssen die Mitglieder gemäß § 100 Absatz 5 Aktiengesetz (AktG) in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor des Unternehmens vertraut sein; darüber hinaus soll mindestens jeweils ein Mitglied über Kenntnisse und Erfahrungen insbesondere auf den folgenden Gebieten verfügen:

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Geschäftsfeld- und Sektorvertrautheit (Konsumgüter; Beauty und Haut-/​Körperpflege, internationale Märkte, inkl. Emerging Markets)

Marketing und Vertrieb (Markenentwicklung und -führung, Vertrieb und Handel, Kommunikation und Medien)

Forschung und Entwicklung (F&E), einschließlich Innovationsmanagement

Supply Chain (Lieferketten und Produktion)

Personal und Organisation (Personalentwicklung und -führung, Unternehmensorganisation, Unternehmenskultur, Diversität)

ESG (Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility, Ethik)

Recht und Governance (Recht, Compliance Revision, Aufsichtsrecht, Corporate Governance)

Informationstechnik (IT) und Digitalisierung (Digitalisierung, Datenmanagement, IT und IT Security)

Finanzen (Finanzwesen und Controlling, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, jeweils inklusive Nachhaltigkeitsberichterstattung, Risikomanagement und interne Kontrollsysteme)

Die ESG-Verantwortung liegt im Aufsichtsrat seit 2024 bei Donya-Florence Amer.

Weitere Informationen zu Zusammensetzung und Diversität von Vorstand und Aufsichtsrat sind in der "Erklärung zur Unternehmensführung" zu finden.

Compliance Management

Der Vorstand ist dafür verantwortlich, ein hinreichendes Compliance Management System (CMS) einzurichten und zu überwachen. Beide Unternehmensbereiche, Consumer und tesa, haben CMS implementiert, die einem einheitlichen Standard folgen und in enger Abstimmung mit ihren Corporate-Compliance-Abteilungen für alle Tochtergesellschaften in den Unternehmensbereichen Consumer sowie tesa umgesetzt werden. Die Corporate-Compliance-Abteilungen sind auch dafür verantwortlich, die CMS weiterzuentwickeln und zu überwachen sowie Mindeststandards für unsere Compliance-Programme zu definieren.

Jährlich berichten die Corporate-Compliance-Abteilungen von Consumer und tesa dem Vorstand und dem Aufsichtsrat umfassend über die konzernweite Wirksamkeit unserer CMS und über Fortschritte zu weiteren Compliance-Themen wie Antikorruption. Im Vorfeld werden hierfür sowohl Compliance-Vorfälle als auch der Stand der Umsetzung unserer Compliance-Programme zentral sowie in den Tochtergesellschaften weltweit erfasst. Anhand der Ergebnisse werden gezielt weiterer Handlungsbedarf abgeleitet und entsprechende Maßnahmen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung durch die Corporate-Compliance-Abteilungen umgesetzt. Unterjährige Berichterstattungen an den Vorstand erfolgen zusätzlich zu ausgewählten Compliance-Themen.

Über diese Berichterstattungen hinaus werden der Vorstand und Aufsichtsrat in wiederkehrenden Abständen zu grundsätzlichen Compliance-Themen und rechtlichen Aspekten informiert und geschult.

Weitere Informationen zum CMS sind im Kapitel "ESRS G1 - Unternehmensführung" zu finden.

ESG Governance

Der Vorstand unter der Leitung des Chief Executive Officers (CEO) Vincent Warnery ist für die Genehmigung der Nachhaltigkeitsstrategien und der damit verbundenen Gruppenziele verantwortlich. Er delegiert die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie auf die Funktion Corporate Sustainability, die vom Vice President Sustainability Jean-François Pascal geleitet wird, sowie an die Nachhaltigkeitsexpert*innen innerhalb der Marken und Funktionen. Diese berichten dem Vorstand monatlich über die Umsetzung der Strategien und die Fortschritte bei den Zielen und Meilensteinen.

ESG Governance (Unternehmensbereich Consumer)

Der Vorstand sorgt ferner für ein im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit und Risikolage angemessenes und wirksames internes Controlling und Risikomanagement. Diese decken auch die für das Unternehmen relevanten nachhaltigkeitsbezogenen Ziele ab. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend (ca. drei bis fünf Mal im Jahr und zusätzlich bei dringenden Anliegen) über alle für das Unternehmen relevanten Fragestellungen, insbesondere auch zur Nachhaltigkeit. Dabei erläutert er Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den Plänen und Zielen.

Der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung bei der Leitung des Unternehmens. Dazu zählen auch Nachhaltigkeitsthemen. Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten für einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und zur nachhaltigen Wertschöpfung eng zusammen.

Im Jahr 2024 wurde innerhalb des Aufsichtsrats ein neuer Digital- &ESG-Ausschuss gegründet; er besteht aus jeweils drei Vertreter*innen der Anteilseigner*innen und der Arbeitnehmer*innen. Der Digital- &ESG-Ausschuss berät und überwacht den Vorstand bei der Unternehmensführung in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen. Dazu zählen Strategien, Zielsetzungen und Initiativen zu Klima- und Umweltauswirkungen, Kreislaufwirtschaft, sozialen Aspekten und Menschenrechten sowie dem Engagement für eine inklusive Gesellschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette und darüber hinaus. Zudem unterstützt der Digital- &ESG-Ausschuss den Präsidialausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung.

Die Zuständigkeiten für die Überwachung von Nachhaltigkeitsthemen sind in den Aufgabenbereichen und Mandaten von Vorstand und Aufsichtsrat verankert. Diese Zuständigkeiten sind in unseren Corporate Governance-Richtlinien dargelegt, in denen die Pflichten im Zusammenhang mit der Überwachung und dem Management von Nachhaltigkeitsthemen detailliert beschrieben sind.

Um sicherzustellen, dass die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats über angemessenes nachhaltigkeitsbezogenes Wissen zu den als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen verfügen, erhalten sie bedarfsorientiert gezielte Schulungen, in der Regel einmal jährlich.

Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Unternehmens befassen

Unsere konzernweite Nachhaltigkeitsfunktion Corporate Sustainability ist für die strategische Ausgestaltung unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten zuständig und informiert die Geschäftsleitung regelmäßig über Fortschritte und Handlungsbedarf. Die Funktion Corporate Sustainability berichtet monatlich direkt an den Vorstandsvorsitzenden der Beiersdorf AG, der das Thema Nachhaltigkeit verantwortet. Die Finanzvorständin wird quartalsweise zu Compliance- und Reporting-bezogenen Themen informiert (z. B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), "Corporate Sustainability Due Diligence Directive" (CSDDD), CSRD, "European Deforestation Regulation" (EUDR)). Außerdem gibt es weitere bedarfsorientierte Einzeltermine mit Vorständen und Mitgliedern des Executive Committees, des Aufsichtsrats und des gesamten Vorstands. Der Prüfungsausschuss wird zwei- bis dreimal im Jahr zu Nachhaltigkeitsthemen informiert.

Zwei funktionsübergreifende Steuerungsgremien beaufsichtigen die Behandlung wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte: der Sustainability Council für den Unternehmensbereich Consumer und das Global Executive Committee für tesa. Im Sustainability Council sind die Leiter*innen aller relevanten Fachbereiche vertreten, denen jeweils die Vorstandsmitglieder vorstehen. Das Gremium tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Das Global Executive Committee bei tesa besteht aus den Vorstandsmitgliedern und weiteren Führungskräften. Das Komitee tagt alle zwei Wochen und bespricht in diesem Rahmen auch nachhaltigkeitsbezogene Themen. Daneben berichtet der Chief Sustainability Officer direkt an den Vorstandsvorsitzenden von tesa.

Im Berichtsjahr wurden folgende Nachhaltigkeitsthemen in Vorstands- und Aufsichtsratsmeetings diskutiert:

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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Risiken in Bezug auf Menschenrechte

Biodiversität

Anpassung an den Klimawandel

Sozialschutz

Diversität

Kreislaufwirtschaft

Durch die regelmäßige Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen an Vorstand und Aufsichtsrat soll sichergestellt werden, dass wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen bei der Überwachung der Strategie, bei Entscheidungen über wichtige Transaktionen und im Risikomanagement berücksichtigt werden und ggf. Kompromisse (Trade-offs) behandelt werden.

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen ist fest in den Vergütungs- und Anreizsystemen von Beiersdorf verankert. Damit wird die Verantwortung des Vorstands bekräftigt, langfristig einen Mehrwert für Menschen, Umwelt und Gesellschaft zu schaffen.

Der Aufsichtsrat ist für die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands zuständig. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Die fixe, erfolgsunabhängige Vergütung umfasst dabei die Grundvergütung und Nebenleistungen. Die variable, erfolgsabhängige Vergütung setzt sich grundsätzlich aus einem kurzfristigen variablen Bonus mit Jahreszielen (Variabler Bonus) sowie einem langfristigen variablen Bonus (LTP) zusammen. In diese variable Vergütung sind die Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Ziele integriert.

Variabler Bonus

Die Vorstandsmitglieder erhalten für jedes Geschäftsjahr einen vom Erfolg des Unternehmensbereichs Consumer abhängigen variablen Bonus. Dieser wird nach der ordentlichen Hauptversammlung im Folgejahr des jeweiligen Geschäftsjahres ausgezahlt. Der variable Bonus setzt sich aus gemeinschaftlichen und individuellen Leistungskriterien zusammen, die sowohl an die finanzielle und nichtfinanzielle als auch an die strategische und operative Entwicklung des Unternehmens anknüpfen; die spezifischen Leistungskriterien können grundsätzlich auch nachhaltigkeits- bzw. ESG-bezogen sein.

Die Leistungskriterien innerhalb der individuellen Ziele des variablen Bonus umfassten im Geschäftsjahr 2024 (je nach Vorstand) u. a. die Reduktion von Treibhausgasemissionen, den Erhalt der sogenannten CDP Triple-A Auszeichnung, NIVEA-Nachhaltigkeitsprojekte, Geschlechtervielfalt, Internationalisierung und andere Diversitäts- und Inklusions-Ziele. Für den Variablen Bonus 2024 beträgt der Anteil nachhaltigkeits- bzw. ESG-bezogener Leistungskriterien durchschnittlich ca. 18 % der Zielvergütung.

Langfristiger Bonus (LTI)

Vorstandsmitglieder erhalten einen mehrjährigen Bonus, der sich gemäß dem aktuell geltenden Vergütungssystem nach Zielwerten für die Erreichung strategischer Kriterien nach Ablauf einer vierjährigen Bonusperiode von 2021 bis 2024 bemisst (LTP 2021-2024). Klimabezogene Ziele machten 20 % der Gewichtung des gesamten LTP 2021-2024 aus (gemessen an der Zielvergütung). Die Klimaziele sahen vor, bis 2024, die globalen Scope-1-, -2- und -3-Emissionen um 20 % (im Vergleich zu 2018) zu reduzieren und den Anteil recycelter Materialien in Plastikverpackungen um 20 % zu steigern (siehe Kapitel "ESRS E1 - Klimawandel"). Mit weiteren 20 % waren Ziele aus dem Bereich Diversität und Personalentwicklung gewichtet.

Für die gesamte erfolgsabhängige variable Vergütung 2024 betrug der Anteil nachhaltigkeits- bzw. ESG-bezogener Ziele durchschnittlich ca. 32 % der Zielvergütung.

Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Rahmen einer Risikoanalyse wurden die relevanten Positionen und ihre zugehörigen Prozesse mit den wesentlichen Risiken für die Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert. Für diese Positionen und Prozesse wurden konzernweit Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen definiert. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Funktionstrennungen, manuelle Genehmigungsprozesse nach dem Vier-Augen-Prinzip, IT-Kontrollen, Zugriffsbeschränkungen und Berechtigungskonzepte im IT-System sowie systemgestützte Verfahren zur Verarbeitung von Daten.

Die Einhaltung der Erfassungs- und Kontrollmechanismen wird regelmäßig von der Internen Revision geprüft. Risiken im Bereich Nachhaltigkeit werden in einem integrierten IT-System erfasst und zusammengeführt. In enger Abstimmung mit der Internen Revision befasst sich der Vorstand fortlaufend mit der Überwachung und Kontrolle dieser Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen.

Um den zunehmend komplexen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden, arbeitet Beiersdorf auch in Zukunft an einer Ausweitung des internen Kontrollsystems.

Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Mit einem Portfolio global verfügbarer Marken hat sich Beiersdorf in den vergangenen 143 Jahren zu einem der weltweit führenden Konsumgüterunternehmen mit über 190 internationalen Tochtergesellschaften und mehr als 22.000 Mitarbeitenden entwickelt. Unser Geschäft gliedert sich in zwei eigenständige, unabhängig voneinander agierende Unternehmensbereiche: Consumer und tesa. Seit 2001 wird die tesa SE als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Beiersdorf AG als unabhängiger Teilkonzern geführt, mit einer eigenständigen Geschäftsleitung und Unternehmensstrategie.

Im Unternehmensbereich Consumer liegt unser Fokus auf der Haut- und Körperpflege für Endverbraucher*innen. Mit unseren weltweit vertretenen Marken NIVEA, Eucerin und La Prairie sind wir in drei Marktsegmenten vertreten: im Massenmarkt, in der Dermokosmetik und im Premium-Segment. Unsere Produkte sind in 180 Ländern zu kaufen, unser Hauptabsatzmarkt befindet sich in Europa. Änderungen im Berichtszeitraum in Bezug auf die Entwicklung der Absatzmärkte und angebotenen Produktsegmente sind den Kapiteln "Ertragslage Unternehmensbereiche" im Lagebericht und "Regionale Berichterstattung" im Konzernabschluss zu entnehmen.

Im Unternehmensbereich tesa konzentrieren wir uns auf die Entwicklung innovativer Klebebänder und selbstklebender Systemlösungen für Industrie, Gewerbe und Endverbraucher*innen. Im Bereich Industry versorgt tesa weltweit Industriekunden - insbesondere aus den Branchen Automobil, Elektronik, Druck und Papier sowie Bau und Konstruktion - auf direktem Weg mit spezialisierten Produkt- und Systemlösungen.

Der Bereich tesa-Consumer umfasst diejenigen Märkte, in denen Handelspartner oder handelsähnliche Kanäle Endverbraucher*innen mit marktgerechten Produkten versorgen. Hierzu zählen Sortimente für private Konsument*innen und Handwerker*innen. Darüber hinaus nutzt tesa den E-Commerce, um Endkund*innen auf direktem Weg Produkte zum Kauf anzubieten. Das Consumer-Geschäft ist auf Europa und Lateinamerika konzentriert. Vermarktet werden sowohl lang bewährte wie auch innovative Produktlösungen, die unter anderem für den täglichen Gebrauch in Büro und Haushalt sowie im Handwerk bestimmt sind.

Am 31. Dezember 2024 hatten insgesamt 22.678 Arbeitnehmer*innen einen aktiven Arbeitsvertrag bei Beiersdorf.

Zahl der Arbeitnehmer*innen nach geografischen Gebieten

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Consumer tesa Gesamt
Europa 9.192 3.384 12.576
Amerika 3.487 645 4.132
Afrika/​Asien/​Australien 4.620 1.350 5.970
Gesamt 17.299 5.379 22.678

Consumer

Im Jahr 2024 wurde für den Unternehmensbereich Consumer die weiterentwickelte Unternehmensstrategie "Win With Care" bekannt gegeben, mit der das sowohl nachhaltigkeitsorientierte als auch profitable Wachstum der vergangenen Jahre weiter ausgebaut werden soll. Innerhalb der strategischen Säule "Performance with Purpose" wird formuliert, dass sich Beiersdorf weiterhin für Nachhaltigkeit, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz und inklusive Gesellschaft, einsetzen will.

Mit der weiterentwickelten Strategie will Beiersdorf seine Ambitionen im Klimaschutz weiter ausbauen. Die neuen Ziele für 2032 sehen eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 30 % bis 2025 und um 50 % bis 2032 (im Vergleich zu 2018) sowie eine weitere umfassende Produkttransformation vor. Die derzeit wichtigsten Produktgruppen in Bezug auf unsere Nachhaltigkeitsziele in allen globalen Märkten sind Deodorants, Seifen, Body Care und Creme sowie Duschprodukte; wir sehen hier den größten Hebel in Bezug auf die Emissionsreduktion. Für unser globales Produktportfolio haben wir uns dementsprechend folgende Ziele bis 2032 gesetzt:

Verpackungen

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100 % der Plastikverpackungen aus recycelten oder erneuerbaren Materialien

100 % der Verpackungen recyclinggerecht konzipiert ("Design for Recycling")

Produktformeln

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100 % der festen Seifen ohne Talg

100 % der Kosmetika ohne Mikropartikel aus synthetischen Polymeren

90 % der Inhaltsstoffe biologisch abbaubar

Diese Ziele sind darauf ausgerichtet, das Net-Zero-Ziel des Unternehmens bis 2045 zu erreichen, welches im Februar 2024 von der "Science Based Targets Initiative" (SBTi) bestätigt wurde. Mehr zu unseren konkreten Zielen und Maßnahmen für die nachhaltige Transformation unserer Produkte ist im Kapitel "ESRS E1 - Klimawandel" sowie in "ESRS E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" zu finden.

Integraler Bestandteil von "Win with Care" ist weiterhin unsere Nachhaltigkeitsagenda CARE BEYOND SKIN. Sie umfasst sieben Fokusfelder, die den Einfluss unserer Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette abbilden: von den Auswirkungen unserer Produkte und Prozesse auf das Klima, der Kreislauffähigkeit der eingesetzten Ressourcen und deren Einfluss auf die Land- und Wassernutzung über die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden und Verbraucher*innen bis hin zu unserem Engagement für eine inklusive Gesellschaft. In allen Bereichen haben wir uns ambitionierte Ziele gesetzt, die wir bis 2025 bzw. 2030 erreichen wollen.

Nachhaltigkeitsagenda CARE BEYOND SKIN
(Unternehmensbereich Consumer)

Nachhaltigkeitsagenda
(Unternehmensbereich tesa)

tesa

Bei tesa ist Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie verankert. Unsere Ambition lautet: Wir wollen unser technologisches Know-how und unsere Leidenschaft dafür einsetzen, nachhaltigere Klebelösungen und Produkte zu entwickeln. Den Rahmen bilden fünf strategische Handlungsfelder, für die tesa die folgenden langfristigen Ziele bis 2030 definiert hat:

Verringerung der Emissionen

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Klimaneutrale Produktion (Scope-1&-2 Emissionen) und -20 % Scope-3-Emissionen vs. 2018.

Verantwortungsvolle Beschaffung

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Wir streben die volle Transparenz unserer Lieferketten an und wollen mindestens 80 % unseres gesamten Einkaufsvolumens nur noch an Lieferanten vergeben, die eine EcoVadis-Bewertung von mindestens 45 Punkten haben und insgesamt unseren Ansprüchen an verantwortungsvolle Lieferketten genügen.

Verwendung von recycelten und biobasierten Materialien

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70 % der Materialien für Produkte und Verpackungen sollen aus recycelten oder biobasierten Materialien bestehen. Zudem soll der Einsatz von nicht recyceltem fossilem Plastik um die Hälfte reduziert werden.

Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung

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Für ausgewählte Produkte wollen wir nachhaltige End-of-Life-Lösungen anbieten. In der Produktion wollen wir weiter an lösemittelfreien Prozessen und der vollständigen Rückgewinnung von Lösemitteln arbeiten.

Kund*innen bei ihren Nachhaltigkeitszielen unterstützen

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Kund*innen wollen wir innovative Klebelösungen anbieten, die zur Nachhaltigkeit ihrer Prozesse und Produkte beitragen. Die gemeinsamen Arbeitsergebnisse wollen wir messbar machen.

Die strategischen Handlungsfelder decken die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmensbereichs ab. Als produzierendes Unternehmen der Chemiebranche sehen wir die größten Hebel zur Erreichung der Ziele in:

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dem vermehrten Einsatz von recycelten und nachwachsenden Rohstoffen für unsere Klebelösungen,

der engen Kooperation mit Lieferanten und

dem Einsatz von erneuerbarer Energie in der eigenen Produktion und in der Zulieferkette.

Eine wichtige Produktgruppe im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele sind unsere Klebelösungen im Industriebereich auf allen globalen Märkten. Mit der Entwicklung von nachhaltigeren Produkten unterstützen wir unsere Kund*innen dabei ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und untermauern unsere eigenen Ambitionen in Bezug auf Emissionsreduktion. Ein zusätzlicher Baustein der Strategie ist weiterhin die Nachhaltigkeitsagenda, die sich an den zehn Prinzipien des "United Nations Global Compact" (UNGC) und den "Sustainable Development Goals" (SDGs) der Vereinten Nationen orientiert. Sie spiegelt unseren Anspruch wider, Nachhaltigkeit ganzheitlich zu verstehen, und beinhaltet somit auch Themen, die über die strategischen Handlungsfelder hinausgehen - zum Beispiel Arbeitssicherheit.

Als die wichtigsten Herausforderungen bei der zukünftigen Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategien beider Unternehmensbereiche erachten wir die Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien für die vorliegenden Lieferketten, insbesondere in der chemischen Industrie, sowie die zunehmende Digitalisierung interner Prozesse und von Lieferketten zur Transparenzgenerierung. Außerdem wird die Erhöhung der Transparenz für Konsument*innen, inklusive unterstützender Regulierungen seitens Gesetzgeber, eine bedeutende Rolle bei der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen spielen. Maßgebliche Lösungen und Projekte für diese Herausforderungen sind in den nachfolgenden themenspezifischen Kapiteln zu finden.

Wertschöpfungskette

Beiersdorf ist für die Produktion seiner Waren auf die Gewinnung von Rohstoffen angewiesen. Die verwendeten Rohstoffe stehen im Zusammenhang mit folgenden Aktivitäten: Anbau und Ernte von Agrarrohstoffen (hauptsächlich Palmöl, Soja, Kokosnuss, Holz, Naturkautschuk), Viehhaltung (Talg) sowie Abbau und Gewinnung fossiler und mineralischer Rohstoffe. Diese Rohstoffe werden zu Emulgatoren, Tensiden, Ölen, Klebstoffen und anderen Inhaltsstoffen sowie zu Verpackungsmaterialien verarbeitet und veredelt. Wir beziehen diese Rohstoffe über mehrstufige Lieferketten von unseren Zulieferern und setzen sie in unseren Produktionsstätten ein. Bei den Zwischenprodukten, die wir direkt beschaffen, handelt es sich hauptsächlich um chemische Produkte und Verpackungsmaterial aus Kunststoff, Aluminium, Glas und Papier.

Im eigenen Betrieb stellt Beiersdorf eine breite Produktpalette her. Der Unternehmensbereich Consumer konzentriert sich auf die Entwicklung und Produktion von Haut- und Körperpflegeprodukten, während der Unternehmensbereich tesa selbstklebende Produktlösungen für Industriekunden und Endverbraucher*innen herstellt. Für den Unternehmensbereich Consumer befinden sich 15 Produktionszentren in Europa, Nord- und Südamerika, in Afrika und im asiatisch-pazifischen Raum. Diese Zentren konzentrieren sich auf Misch- und Abfüllaktivitäten und produzieren hauptsächlich für ihre lokalen und regionalen Märkte. tesa verfügt über sieben Produktionszentren in Deutschland, Italien, den USA, China und Vietnam. Ergänzt wird das Produktionsnetz durch ausgewählte Fremdhersteller (Third-Party Manufacturers - 3PMs).

Unsere Produktionsstätten und 3PMs liefern die Waren über ein Netz von Lagern und Vertriebszentren an unsere Kund*innen. Die meisten Lager- und Transportdienstleistungen werden extern eingekauft. Zwei Lager sind im Besitz von Beiersdorf und werden von uns betrieben. Die individuelle Anpassung von Produkten kurz vor dem Versand (Last-Minute-Differenzierung bzw. Co-Packing) ist überwiegend in den Lagerbetrieb integriert. Die Verteilung zu Kund*innen erfolgt überwiegend mit dem Lkw sowie per Seefracht, aber auch über den Schienenverkehr und in Ausnahmefällen per Luftfracht.

Für den Unternehmensbereich Consumer erfolgt die Belieferung überwiegend an Handelspartner des Lebensmitteleinzelhandels (LEH), die unsere Produkte an die Endverbraucher*innen vertreiben. Der Unternehmensbereich tesa beliefert im Wesentlichen Industriekunden und zu einem geringeren Anteil Handelspartner des LEH und des Baustoffhandels.

Um die Beschaffung unserer wichtigsten Materialien zu sichern und den Bedürfnissen unserer Kund*innen und Verbraucher*innen gerecht zu werden, setzen wir auf agile Lieferketten, führen fortlaufende Analysen unseres Produktions- und Liefernetzwerks durch und aktualisieren diese bedarfsorientiert.

Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Der Übergang zu einer umweltfreundlicheren und sozial verantwortlicheren Wirtschaft erfordert gemeinsames Handeln. Wir sind daher kontinuierlich im Dialog mit unseren Stakeholder und bemühen uns, ihre Positionen, Anliegen und Erwartungen zu verstehen. Die Erkenntnisse dieses Austauschs teilen wir mehrmals im Jahr in den relevanten Entscheidungsgremien sowie in Vorstand und Aufsichtsrat. So können wir unsere Geschäftsstrategie kontinuierlich hinterfragen und gegebenenfalls zielgerichtet anpassen.

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Interessengruppe Bedeutung und Zweck des Engagements Art des Engagements und Beispiele Frequenz
Arbeitskräfte des Unternehmens Als Arbeitgeber haben wir einen erheblichen Einfluss auf die persönliche und berufliche Entwicklung unserer Mitarbeitenden. Wir können unsere Mitarbeitenden positiv beeinflussen, indem wir ihnen sichere Arbeitsplätze sowie persönliche und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bieten und eine gesunde Work-Life-Balance mit fairer Vergütung und Sozialleistungen fördern. Diese Aspekte können sich über die Arbeit hinaus tiefgreifend auf die persönliche Weiterentwicklung, Zufriedenheit, die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden auswirken. Bei unserem Mitarbeitendenengagement setzen wir auf eine offene und transparente Kommunikation, die Förderung der Mitarbeitendenentwicklung und die Gestaltung eines attraktiven Arbeitsumfelds. mehrmals im Jahr
Der Austausch zwischen Beiersdorf und den Mitarbeitenden findet auf verschiedenen Ebenen statt, z. B. über Betriebsversammlungen, Arbeitnehmer*innen-Vertretungen, jährliche Befragungen und individuelle Gespräche.
Konsument*innen Der Austausch mit unseren Kund*innen als entscheidende Interessengruppe ist von hoher Relevanz. Teilnahme am "Consumer Goods Forum", einer Organisation, die weltweit Einzelhändler und Hersteller von Konsumgütern für die Arbeit an vertrauensvollen, zukunftsfähigen Beziehungen zu Verbraucher*innen zusammenbringt. fortlaufend
Industriekunden Der Austausch mit dieser Interessengruppe ist von hoher Relevanz, denn einerseits haben Industriekunden eigene Nachhaltigkeitsziele, denen wir mit unseren Produkten und Technologien gerecht werden müssen. Dabei können anspruchsvolle Anforderungen der Kunden auch die eigene Transformation beschleunigen. Vermittlung von und Sensibilisierung der Industriekunden für die Beiersdorf Nachhaltigkeitsagenda, Ziele, Fortschritte und konkrete Beispiele für Nachhaltigkeitsmaßnahmen. fortlaufend
Andererseits gilt es, die Industriekunden vom eigenen Engagement zu überzeugen und der Mehrwert von nachhaltigeren Produkten darzustellen. In den jeweiligen Geschäftseinheiten von tesa gibt es eigene Nachhaltigkeitsmanager*innen, die Anforderungen von Kunden koordinieren und die fachliche Kooperation ermöglichen.
Lieferanten Unsere Lieferanten können entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette einen positiven Einfluss ausüben und sind damit wichtige Stakeholder. Ein offener Dialog mit Lieferanten ermöglicht es, gemeinsam Nachhaltigkeitsstandards zu definieren, Verbesserungen anzustoßen und die Transparenz in der Lieferkette zu erhöhen. Integration von externem Wissen und Förderung einer engen Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten durch Dialoge und gemeinsame Projekte. fortlaufend
Strategisches Lieferantenmanagement mit klar definierten Standards in Bezug auf Qualität, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz.
Dialog mit Zulieferern zur Dekarbonisierung der Wertschöpfungskette (Net Zero bzw. Reduktion der Scope-3-Emissionen).
Engagement bei der internationalen Kooperationsplattform "AIM-Progess": Zusammenschluss weltweit führender Hersteller im Bereich der Fast Moving Consumer Goods (FMCG) Industrie.
Handelspartner Händler sind eine relevante Interessengruppe, da sie die täglichen Kaufentscheidungen von Kund*innen begleiten und in Richtung nachhaltigerer Produkte lenken können. Unsere Kooperationen mit Einzelhändlern ermöglichen es uns, eine nachhaltigere Lieferkette zu schaffen und gleichzeitig die Bedürfnisse und Erwartungen der Verbraucher*innen in einem zunehmend umweltbewussten Markt zu erfüllen. Beteiligung an Veranstaltungen, Programmen, Kampagnen und Plattformen, die von Einzelhändlern zum Thema Nachhaltigkeit angeboten werden. fortlaufend
Beteiligung an der jährlichen Berichterstattung über Einzelhandels- oder Drittplattformen; Bereitstellen unserer neuesten Nachhaltigkeitsdaten.
Strategischer Nachhaltigkeitsaustausch auf höchster Ebene, z. B. Topto-Top-Treffen; Teilnahme an jährlichen Austauschformaten zwischen Nachhaltigkeitsexpert*innen.
Investor*innen Investor*innen spielen eine wichtige Rolle für die langfristige Entwicklung unseres Unternehmens und sind damit eine relevante Interessengruppe. Wir vermitteln Investor*innen unsere Nachhaltigkeitsstrategie und -leistung, damit sie einerseits fundierte Entscheidungen treffen können und andererseits ihre Erwartungen an unser Geschäft verstehen. Jährliche/​regelmäßige Veranstaltungen gemäß Finanzkalender, in denen auch zum Thema Nachhaltigkeit informiert wird (Hauptversammlung, Veröffentlichung des Geschäftsberichts, etc.). mehrmals im Jahr
Spezielle Termine mit Investor*innen, die sich auf Nachhaltigkeitsthemen spezialisiert haben und/​oder gewisse Mindeststandards fordern.
Kontinuierliche Betreuung von Investor Relations (Beantwortung von Investor*innen-/​Rating-Anfragen; bedarfsorientierte, themenspezifische Termine mit Investor*innen/​Rating-Agenturen zu Nachhaltigkeitsfragen).
Jährliche Teilnahme am CDP-Rating
Politische Entscheidungsträger*innen Politische Entscheidungsträger*innen sind eine relevante Interessengruppe, denn sie gestalten die Rahmenbedingungen für Unternehmens- und Marktentwicklungen. Wir sensibilisieren politische Entscheidungsträger*innen für die Wertschöpfungskette der Kosmetikbranche und die wichtige Rolle, die die Branche sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus gesellschaftlicher Sicht spielt. Kooperation mit Unternehmen der Schönheits- und Körperpflegeindustrie für die Allianz "Value of Beauty": Seit Januar 2024 verfolgt die Allianz das Ziel, ein grundlegendes Verständnis für die Schönheits- und Körperpflegeindustrie in den Bereichen Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Innovation, Gesundheit und Wohlbefinden sowie Gesellschaft und Kultur zu schaffen. Die Allianz unterstreicht die Rolle der Branche beim Vorantreiben von Nachhaltigkeit und Klimaschutz auf europäischer Ebene, z. B. durch nachhaltige Rohstoffbeschaffung und Produktentwicklung, Produktion, Transport und Konsum sowie Forschung und Innovation. fortlaufend
Lokale Gemeinschaften Durch unser Geschäft agieren wir immer in Sozialräumen; dadurch sind lokale Gemeinden und Nachbarschaften relevante Interessengruppen. Als wichtige Stakeholder verstehen wir auch die lokalen Gemeinden, die direkt mit unserer Wertschöpfungskette zusammenhängen. Deswegen möchten wir vor Ort einen Beitrag zur sozialen Entwicklung, zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen auf lokaler Ebene: Ziel ist es, an die lokalen Gemeinden etwas zurückzugeben und Präsenz in der Gesellschaft zu zeigen (z. B. mit "Hanseatic Help", "Die Arche"). fortlaufend
Engagement in den Anbaugebieten unserer Hauptrohstoffe Palm(kern)öl: Ziel ist es, die lokalen Arbeits- und Lebensbedingungen von Produzenten langfristig zu verbessern.
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Das Wohlergehen der Arbeitskräfte, die entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette beschäftigt sind, ist für uns ein zentrales Anliegen. Daher sind sie eine relevante Interessengruppe. Wir sorgen für gute Arbeitsbedingungen und kontrollieren unsere Zulieferer dementsprechend. Einrichtung verschiedener Beschwerdekanäle: Mitarbeitende in der Lieferkette sowie alle weiteren Stakeholder können regelwidriges Verhalten melden oder Bedenken äußern. fortlaufend
Verschiedene Medienkanäle und Auditberichte unserer unmittelbaren und mittelbaren Geschäftspartner: Über diese Kanäle erreichen uns Informationen, falls in vorgelagerten Lieferketten von Geschäftspartnern Verstöße gegen Menschenrechte und Arbeits- oder Umweltstandards vermutet werden oder vorliegen.
Teilnahme an Meldesystemen von Multi-Stakeholder-Initiativen: Initiativen wie z. B. der "Roundtable on Sustainable Palm Oil" (RSPO) oder die "Action for Sustainable Derivatives" (ASD) bieten übergreifende Meldesysteme. Gemeldete Hinweise von Betroffenen werden gemeinschaftlich untersucht und auf Wahrheitsgehalt geprüft. Anschließend werden geeignete Maßnahmen festgelegt.
Partnerschaften mit Nichtregierungsorganisationen (Non-Governmental Organizations - NGOs): Die Perspektive von Schutzbedürftigen fließen in unsere strategischen Ausrichtungen mit ein.
NGOs NGOs erwarten von uns, dass wir uns aktiv für eine nachhaltige Entwicklung einsetzen. Unser enger und auch kritischer Austausch mit NGOs hilft uns, unsere Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln und bisherige Verhaltensweisen zu hinterfragen. Strategische Partnerschaft mit dem "World Wide Fund for Nature" (WWF): Seit 2016 ermöglicht uns diese Zusammenarbeit, die Perspektive des WWF auf verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte zu verstehen und sie in unsere Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren. fortlaufend
Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen "Care" und "Plan International".
Weitere Zusammenarbeit mit NGOs auf lokaler Ebene (z. B. "Das Geld hängt an den Bäumen", "Hanseatic Help").

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen (impacts, risks and opportunities - IROs) aufgeführt, die wir im Rahmen unserer ESRS-konformen Wesentlichkeitsanalyse identifiziert haben. In der Tabelle werden die IROs den themenspezifischen ESRS und den in ESRS 1 gelisteten Unterthemen zugeordnet. Alle aufgelisteten IROs werden von den ESRS-Anforderungen abgedeckt und es wurden keine weiteren unternehmensspezifischen Themen identifiziert. Grundsätzlich beziehen sich die IROs auf beide Unternehmensbereiche (tesa und Consumer); in abweichenden Fällen ist es explizit in der Tabelle vermerkt.

Insgesamt sind die identifizierten Auswirkungen auf Umwelt und Menschen mit unserem Geschäftsmodell als weltweit produzierendes Unternehmen in der Konsumgüterindustrie in Zusammenhang zu bringen. Bei Auswirkungen in unserem eigenen Betrieb hängen diese hauptsächlich mit dem Herstellungsprozess unserer Produkte zusammen. Bei Auswirkungen in unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ergeben sich diese zum einen aus unseren Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten, die uns mit Rohstoffen und Zwischenprodukten beliefern oder die unsere Produkte ausliefern. Zum anderen entstehen Auswirkungen durch die Nutzung und Entsorgung unserer Produkte durch Konsument*innen bzw. am Ende des Produktlebenszyklus.

Unser Geschäftsmodell und unsere Strategie werden maßgeblich von der Notwendigkeit nachhaltigen Handelns geprägt. Die unmittelbaren Folgen, die sich aus den unten aufgeführten Auswirkungen, Risiken und Chancen ergeben, sind bereits heute spürbar: Dazu zählen zum Beispiel steigender regulatorischer Druck, potenzielle Reputationsrisiken, die Umstellung unserer Produktionswerke und die Notwendigkeit guter Arbeitsbedingungen sowohl für unsere Mitarbeitenden als auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Zukünftig erwarten wir weitere Herausforderungen wie z. B. steigende Kosten, sich stärker verändernde Konsumpräferenzen und betriebliche Anpassungen, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

Beiersdorf hat 2024 eine qualitative Analyse der Resilienz seiner Unternehmensstrategie und seines Geschäftsmodells im Hinblick auf die wesentlichen IROs vorgenommen. Im Fokus stand dabei die Frage, inwieweit diese Themen in die Geschäftsprozesse, die strategische Ausrichtung und die Berichtserstattung integriert sind. Die Ergebnisse der Analyse untermauern die Einschätzung, dass das Unternehmen fähig ist, wesentliche Auswirkungen und Risiken zu bewältigen und seine wesentlichen Chancen zu nutzen. Mit dem Ziel, den langfristigen Erfolg und die Widerstandsfähigkeit unseres Unternehmens zu gewährleisten, ist das Thema Nachhaltigkeit fest in unserer Geschäftsstrategie verankert und in unserer strategischen Planung integriert.

Bezüglich der identifizierten Chancen und Risiken erwarten wir aktuell bzw. im nächsten Berichtsjahr keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Beiersdorf.

Weitere Informationen darüber, welche Maßnahmen wir in den verschiedenen Bereichen durchführen, sind in den thematischen Kapiteln in den Abschnitten "Umweltinformationen", "Sozialinformationen" und "Governance-Informationen" dargestellt.

E1 Klimawandel

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IRO Wertschöpfungskette Beschreibung Zeithorizont
Anpassung an den Klimawandel
Risiko (physisch) Eigener Betrieb Durch die klimawandelbedingte Zunahme extremer Wetterereignisse steigt das Risiko von Sachschäden und höheren Versicherungskosten an unseren Standorten in klimatisch gefährdeten Gebieten. Mittelfristig
Risiko (transitorisch) Vorgelagert Preise für Rohstoffe und Materialien können durch die Auswirkungen der klimawandelbedingten Ressourcenknappheit sowie durch neue Regulatorik steigen. Mittelfristig
Risiko (physisch) Vor- und nachgelagert Durch die klimawandelbedingte Zunahme extremer Wetterereignisse steigt das Risiko für die Unterbrechung unserer Lieferketten und Transportnetze, was zu Verzögerungen beim Versand von Waren, Schäden an der Infrastruktur und erhöhten Kosten für die Umleitung führen kann. Mittelfristig
Klimaschutz
Negative Auswirkung (tatsächlich) Eigener Betrieb Ein Teil des Energieverbrauchs für Produktion und Bürogebäude stammt aus nicht erneuerbaren Quellen und führt daher zu Treibhausgasemissionen. Kurzfristig
Negative Auswirkung (tatsächlich) Vorgelagert Die Geschäftstätigkeiten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, z. B. die Rohstoffbeschaffung oder die Herstellung von Verpackungen, sind energieintensiv und derzeit auf fossile Brennstoffe angewiesen, was zu Treibhausgasemissionen führt. Kurzfristig
Negative Auswirkung (tatsächlich) Nachgelagert Der Vertrieb der Endprodukte erfolgt über Flotten mit Verbrennungsmotoren, die mit nicht erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden; die Entsorgung der Produkte führt zu Treibhausgasemissionen. Kurzfristig
Risiko (transitorisch) Eigener Betrieb Regierungen auf der ganzen Welt führen Vorschriften zur Bekämpfung des Klimawandels ein. In Europa stellt der "Green Deal" der Europäischen Union (EU) zahlreiche neue klimabezogene Anforderungen an Unternehmen. Unternehmen, die diese Vorschriften nicht einhalten, müssen mit Geldstrafen, rechtlichen Schritten oder Reputationsschäden rechnen. Mittelfristig
Chance Eigener Betrieb (Unternehmensbereich Consumer) Es ist eine steigende Erwartungshaltung von Verbraucher*innen zu beobachten, dass Unternehmen einen positiven Einfluss auf die Umwelt nehmen. Die Entwicklung von Produkten mit einem reduzierten CO 2 -Fußabdruck ist ein Motor für Innovationen und ein Potenzial für Beiersdorf, sich von der Konkurrenz abzuheben. Mittelfristig
Energie
Negative Auswirkung (tatsächlich) Vorgelagert Es werden Materialien, z. B. Aluminium für Verpackungszwecke, verwendet, die in ihrer Gewinnung und Herstellung sehr energieintensiv sind. Kurzfristig

E2 Umweltverschmutzung

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IRO Wertschöpfungskette Beschreibung Zeithorizont
Verschmutzung von Luft
Negative Auswirkung (tatsächlich) Vorgelagert Energieintensive Geschäftsaktivitäten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, wie die Beschaffung von Rohstoffen, die Herstellung von Verpackungen, Drittproduzentenmanagement (3PM) sowie Transport und Vertrieb von Roh- und Zwischenprodukten sind oft mit dem Einsatz fossiler Brennstoffe verbunden. Dies kann zu Emissionen von Schadstoffen führen und die Luftqualität beeinträchtigen. Kurzfristig
Verschmutzung von Wasser
Negative Auswirkung (potenziell) Vorgelagert Wasserverschmutzung aufgrund von Lieferanten in der chemischen Industrie, bei denen Schadstoffe in die Umwelt gelangen können. Papier- (Zellstoff-) Produktion für tesa gehört in einigen Ländern zu den größten industriellen Verschmutzern von Wasser. Langfristig
Negative Auswirkung (tatsächlich) Nachgelagert (Unternehmensbereich Consumer) Während der Nutzungsphase unserer Hautpflegeprodukte durch Konsument*innen können Inhaltsstoffe ins Abwasser gelangen und so die Wasserqualität beeinträchtigen. Langfristig
Besonders besorgniserregende Stoffe
Negative Auswirkung (potenziell) Nachgelagert (Unternehmensbereich Consumer) Produkte wie Deodorants können teilweise besonders besorgniserregende Inhaltsstoffe enthalten. Bei der Anwendung können diese Stoffe ins Abwasser gelangen und sich in der Umwelt anreichern. Mittelfristig
Mikroplastik
Negative Auswirkung (tatsächlich) Nachgelagert (Unternehmensbereich Consumer) Manche Produkte können Mikroplastik enthalten, das bei ihrer Verwendung durch Verbraucher*innen in die Umwelt gelangen kann. Dort baut es sich nicht ab, sammelt sich an und kann sich negativ auf Umwelt und über die Nahrungskette auch auf die menschliche Gesundheit auswirken. Langfristig

E3 Wasser

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IRO Wertschöpfungskette Beschreibung Zeithorizont
Wasserverbrauch und -entnahme
Negative Auswirkung (tatsächlich) Eigener Betrieb (Unternehmensbereich Consumer) Besonders der Unternehmensbereich Consumer stellt Produkte her, die in ihrer Herstellung viel Wasser benötigen, das nicht in den Wasserkreislauf zurückgeführt werden kann. Langfristig
Negative Auswirkung (potenziell) Vorgelagert Für manche Zwischenprodukte bzw. Rohstoffe werden große Mengen Wasser verbraucht (z. B. auf Palmöl- oder Baumwollplantagen usw.), die nicht in den Wasserkreislauf der Region zurückgeführt werden. Langfristig
Negative Auswirkung (potenziell) Eigener Betrieb Die große Wasserentnahme in den Produktionsprozessen kann zu Wasserknappheit in der Umgebung der Produktionsstandorte führen. Dies führt letztlich zu einer Belastung der natürlichen Umwelt und könnte zu einer Erschöpfung des Grundwasserspiegels führen. Mittelfristig
Risiko Vorgelagert Die Rohstoffknappheit bei Materialien, die einen hohen Wasserverbrauch haben (z. B. landwirtschaftliche Produkte), kann zu einem Anstieg der Beschaffungskosten führen. Mittelfristig
Risiko Eigener Betrieb In Gebieten mit sehr hohem Wasserrisiko kann akuter Wassermangel industrielle Prozesse stören und zu Produktionsverzögerungen, verminderter Effizienz, erhöhten Ausfallzeiten sowie Kosten für Alternativmaßnahmen führen. Mittelfristig

E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme

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IRO Wertschöpfungskette Beschreibung Zeithorizont
Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts
Negative Auswirkung (tatsächlich) Vorgelagert Beiersdorf bezieht Palmöl und Naturkautschuk aus Südostasien. Die damit verbundene Lebensraumzerstörung durch Abholzung großer Flächen tropischen Regenwalds zugunsten von Plantagenausweitungen und Monokulturen führt zum Verlust der biologischen Vielfalt. Mittelfristig

E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

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IRO Wertschöpfungskette Beschreibung Zeithorizont
Ressourcenzuflüsse
Negative Auswirkung (potenziell) Eigener Betrieb Viele verschiedene biologischen Materialien, neue fossile Materialien und Verpackungen werden in großer Menge für die Herstellung unserer Produkte verbraucht. Kurzfristig
Risiko Eigener Betrieb Auf europäischer Ebene wurde die Einführung einer Kunststoffsteuer auf Verpackungen aus fossilen Kunststoffen vereinbart. Dies führt zu erhöhten Beschaffungskosten, da Produkte von Beiersdorf unter diese Regelung fallen. Mittelfristig
Ressourcenabflüsse
Negative Auswirkung (potenziell) Eigener Betrieb Mit den Produkten wird zu einem erheblichen Abfluss von Materialien und Kunststoffverpackungen beigetragen. Kurzfristig
Negative Auswirkung (tatsächlich) Nachgelagert (Unternehmensbereich tesa) Die meisten tesa Produkte (z. B. Klebebänder) können nach dem Ende ihrer Lebensdauer nicht recycelt werden, was sich negativ auf die Kreislaufwirtschaft der Kunststoffströme auswirkt. Langfristig
Risiko Eigener Betrieb Neue EU-Verordnungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft führen zu zusätzlichen Gebühren und Investitionen in nachhaltige Verpackungsinnovationen. Mittelfristig
Abfall
Negative Auswirkung (potenziell) Nachgelagert Am Ende des Lebenszyklus' entsteht Verpackungsabfall. Die Produkte werden hauptsächlich in Kunststoff- und/​oder Pappkartons verpackt, die zwar recycelt werden können, aber nicht vollständig biologisch abbaubar sind. In Ländern, in denen es kein ordnungsgemäßes Recycling gibt, können diese in der Verbrennung enden. Mittelfristig

S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

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IRO Wertschöpfungskette Beschreibung Zeithorizont
Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben)
Positive Auswirkung (tatsächlich) Eigener Betrieb Mit der Durchsetzung der Betriebsvereinbarungen werden angemessene bzw. über dem Industriestandard liegende Arbeitsbedingungen für die eigenen Mitarbeitenden gewährleistet (in Bezug auf Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Elternurlaub usw.). Mittelfristig
Arbeitsbedingungen (Sozialer Dialog, Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen)
Positive Auswirkung (tatsächlich) Eigener Betrieb Die eigene Belegschaft wird von einer Gewerkschaft vertreten. Es gibt einen Betriebsrat, der die Beteiligung und Anhörung der Arbeitnehmer*innen, die Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen gewährleistet. Mittelfristig
Arbeitsbedingungen (Gesundheitsschutz und Sicherheit)
Negative Auswirkung (tatsächlich) Eigener Betrieb Die Arbeitnehmer*innen in den Produktionsstätten gehen mit gefährlichen Materialien oder Maschinen um, die ihre allgemeine Gesundheit und Sicherheit gefährden könnten. Mittelfristig
Gleichbehandlung und Chancengleichheit (Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit)
Positive Auswirkung (tatsächlich) Eigener Betrieb (Unternehmensbereich Consumer) Mit der Unterzeichnung der "Consumer Business Gender Parity Ambition" hat sich der Unternehmensbereich Consumer dazu verpflichtet, bis 2025 eine 50:50 Geschlechterparität auf allen Führungsebenen (Führungsebene 1-4) zu erreichen. Mittelfristig
Gleichbehandlung und Chancengleichheit (Diversität)
Positive Auswirkung (tatsächlich) Eigener Betrieb (Unternehmensbereich Consumer) Die Grundsätze von Vielfalt und Inklusion sind in der "Global DE&I Roadmap" eingebettet und ermöglichen so einen strategischen Ansatz zur Förderung von Vielfalt in Unternehmenskultur und -prozessen. Mittelfristig
Gleichbehandlung und Chancengleichheit (Schulungen und Kompetenzentwicklung)
Positive Auswirkung (tatsächlich) Eigener Betrieb Programme zur Schulung und Weiterbildung erlauben Mitarbeitenden ihre Kompetenzen fortlaufend weiterzuentwickeln. Regelmäßige, konstruktive Leistungsbeurteilungen unterstützten diese Programme. Dieses Vorgehen soll die Entwicklung der Mitarbeitenden bestmöglich fördern und die Effektivität der Programme sicherstellen. Mittelfristig

S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

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IRO Wertschöpfungskette Beschreibung Zeithorizont
Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen)
Negative Auswirkung (potenziell) Vorgelagert Die Geschäftsaktivitäten in den Lieferketten unserer weltweiten Tätigkeiten sind in verschiedenen Sektoren wie z. B. landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit einem hohen Druck auf die Arbeitskräfte verbunden. Daher wird indirekt zu schwierigen Arbeitsbedingungen beigetragen, insbesondere in den unteren Bereichen der risikoreichen Lieferketten, wie z. B. der Produktion von Rohstoffen auf der Basis von Palmöl oder Naturkautschuk. Negative Auswirkungen können Lohnabzüge, Verstöße gegen die Arbeitszeiten oder Löhne im Vergleich zum lokalen Recht oder die Unterdrückung der Vereinigungsfreiheit sein. Mittelfristig
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz)
Negative Auswirkung (potenziell) Vorgelagert Die Geschäftsaktivitäten in den Lieferketten unserer weltweiten Tätigkeiten sind in verschiedenen Sektoren wie z. B. landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit einem hohen Druck auf die Arbeitskräfte verbunden. Daher wird indirekt zu schwierigen Arbeitsbedingungen beigetragen, insbesondere in den unteren Bereichen der risikoreichen Lieferketten, wie z. B. der Produktion von Rohstoffen auf der Basis von Palmöl oder Naturkautschuk. Negative Auswirkungen können z. B. Diskriminierung am Arbeitsplatz sein. Mittelfristig
Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Kinderarbeit, Zwangsarbeit)
Negative Auswirkung (potenziell) Vorgelagert Die Geschäftsaktivitäten in den Lieferketten unserer weltweiten Tätigkeiten sind in verschiedenen Sektoren wie z. B. landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit einem hohen Druck auf die Arbeitskräfte verbunden. Daher wird indirekt zu schwierigen Arbeitsbedingungen beigetragen, insbesondere in den unteren Bereichen der risikoreichen Lieferketten, wie z. B. der Produktion von Rohstoffen auf der Basis von Palmöl oder Naturkautschuk. Negative Auswirkungen können z. B. Kinder- oder Zwangsarbeit sein. Mittelfristig

S3 Betroffene Gemeinschaften

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IRO Wertschöpfungskette Beschreibung Zeithorizont
Rechte indigener Völker (Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung)
Negative Auswirkung (tatsächlich) Vorgelagert (Unternehmensbereich Consumer) Die Ausweitung von Palmölplantagen kann mit der Vertreibung indigener Gemeinschaften und mit Konflikten um Landrechte verbunden sein. Langfristig

S4 Verbraucher*innen und Endnutzer*innen

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IRO Wertschöpfungskette Beschreibung Zeithorizont
Persönliche Sicherheit von Verbraucher*innen (Gesundheitsschutz und Sicherheit)
Positive Auswirkung (tatsächlich) Nachgelagert (Unternehmensbereich Consumer) Die Produkte des Unternehmensbereichs Consumer tragen zur Vorbeugung und Behandlung von Hautkrankheiten bei Endverbraucher*innen bei. Kurzfristig
Negative Auswirkung (potenziell) Nachgelagert (Unternehmensbereich Consumer) Trotz einer ausführlichen und umfangreichen Sicherheitsbewertung aller Produkte kann es aufgrund individueller Empfindlichkeiten, unsachgemäßer Anwendung oder falscher Nutzung der Produkte zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Verbraucher*innen kommen, etwa in Form von Hautreaktionen wie irritative oder allergische Kontaktdermatitis. Dies ist nicht zu vermeiden und bestätigt auch nicht, dass eine Bewertung der Produkte unsachgemäß durchgeführt wurde. Kurzfristig
Risiko Nachgelagert (Unternehmensbereich Consumer) Der Verkauf von Produkten, die nicht sicher sind oder nicht den Qualitätskriterien entsprechen, kann Produktrückrufe und mögliche rechtliche Schritte zur Folge haben. Damit gehen finanzielle Verluste aufgrund der damit verbundenen Kosten einher. Zudem ist Rufschädigung eine mögliche Konsequenz. Kurzfristig
Chance Eigener Betrieb (Unternehmensbereich Consumer) Durch die kontinuierliche Verwendung qualitativer, hochwertiger, sicherer und gesundheitsfördernder Produkte sowie die umfangreiche Entwicklung innovativer neuer Produktkonzepte kann sich Beiersdorf mit seinen Marken im Markt differenzieren, einen loyalen Kund*innenstamm aufbauen und sich als führendes Unternehmen in der gesundheitsbewussten Kosmetikindustrie positionieren. Kurzfristig

G1 Unternehmensführung

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IRO Wertschöpfungskette Beschreibung Zeithorizont
Unternehmenskultur
Positive Auswirkung (tatsächlich) Eigener Betrieb Die Unternehmensbereiche Consumer und tesa verfügen über Richtlinien zu geschäftlichen Verhaltensweisen, die die Unternehmenskultur fördern. Auf diese Weise besteht die Verpflichtung, gegen das Gesetz oder den Verhaltenskodex verstoßendes Verhalten aktiv zu erkennen, zu melden und zu untersuchen. Langfristig
Schutz von Hinweisgeber*innen
Positive Auswirkung (tatsächlich) Eigener Betrieb Es existieren Whistleblowing-Kanäle, die nicht nur den eigenen Mitarbeitenden, sondern auch Kund*innen, Verbraucher*innen, Lieferanten und anderen externen Interessengruppen zur Verfügung stehen, um mögliches Fehlverhalten zu melden. Langfristig
Korruption und Bestechung
Positive Auswirkung (tatsächlich) Eigener Betrieb Es gibt ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS), das mit gezielten Schulungen zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung beiträgt. Die Teilnahmequote lag in den vergangenen Jahren bei nahezu 100 %. Langfristig
Risiko Eigener Betrieb Wenn Mitarbeitende nicht richtig in der Prävention und Aufdeckung von Korruption und Bestechung geschult werden, kann dies zu unbeabsichtigten Verstößen führen, die rechtliche Konsequenzen, Geldbußen und Strafen nach sich ziehen. Mittelfristig
Risiko Eigener Betrieb Korruptionsfälle - selbst wenn sie unbeabsichtigt sind -können negative Aufmerksamkeit in den Medien erzeugen, was zu Rufschädigung führen und den Markenwert des Unternehmens gefährden kann. Mittelfristig

Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Seit 2011 setzen wir auf Wesentlichkeitsanalysen als strategisches Instrument für die Ausrichtung unserer Nachhaltigkeitsstrategie und unserer Berichterstattung. Aufgrund der neuen Anforderungen im Rahmen der ESRS haben wir 2024 unseren Wesentlichkeitsprozess grundlegend überarbeitet und eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach den Anforderungen der ESRS durchgeführt. Außerdem wurde die Analyse auf Gruppenebene für die Unternehmensbereiche Consumer und tesa konsolidiert.

Im ersten Schritt der Analyse wurden zunächst potenzielle und tatsächliche, positive und negative Auswirkungen sowie finanzielle Risiken und Chancen definiert. Dafür haben wir entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette auf Ebene der in den ESRS vorgegebenen Unterthemen die Geschäftsaktivitäten identifiziert, bei denen Auswirkungen, Risiken und Chancen auftreten können. Diese Zuordnung der Wertschöpfungskette verschaffte einen Überblick darüber, wo im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung Wechselwirkungen zwischen den ökologischen und sozialen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit sowie den damit verbundenen Risiken und Chancen auftreten könnten. Für Beiersdorf als Akteur in der Kosmetik- und FMCG-Industrie liegt der Fokus unter anderem auf der Ressourcennutzung, dem Verpackungsmanagement und den Lieferkettenbedingungen. Beispielsweise analysieren wir, wie die Gewinnung und Verarbeitung von Hauptrohstoffen wie Palmöl oder Wasser ökologische Risiken wie Entwaldung oder Wasserknappheit beeinflusst und gleichzeitig soziale Herausforderungen wie faire Arbeitsbedingungen in der Lieferkette berührt. Diese Wechselwirkungen werden nicht nur auf potenzielle Risiken, sondern auch auf Chancen wie innovative Verpackungslösungen oder nachhaltige Rohstoffalternativen geprüft. Somit wollen wir sicherstellen, dass unsere Nachhaltigkeitsstrategie nicht isoliert, sondern als dynamische Reaktion auf komplexe Abhängigkeiten gestaltet wird.

Als Datenbasis dafür dienten interne Quellen wie z. B. themenspezifische Risikoanalysen, sowie externe Datenquellen, die sich mit industriespezifischen Risiken auseinandersetzen.

Bei der Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen unseres Unternehmens auf Mensch und Umwelt, haben wir sowohl unsere eigene Geschäftstätigkeit als auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette in Betracht gezogen. Der Fokus lag dabei auf den wichtigsten Geschäftsaktivitäten, Produktgruppen, Geschäftsbeziehungen und den Hauptrohstofflieferketten, bei denen vermehrt sowohl negative als auch positive Auswirkungen, Chancen und Risiken zu erwarten sind. Im Hinblick auf Auswirkungen, Chancen und Risiken in den Bereichen Umweltverschmutzung, Wasser sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wurden keine einzelnen Standorte und Vermögenswerte überprüft und es wurden keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinden vor Ort durchgeführt. Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsmodelle der Unternehmensbereiche Consumer und tesa wurden einzelne Auswirkungen teilweise separat bewertet.

Im nächsten Schritt wurden diese Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen mehrerer interner Workshops mit Vertreter*innen aller betroffenen Fachbereiche bewertet und priorisiert. Bei der Zusammenstellung der Workshops haben wir darauf geachtet, dass Fachvertreter*innen teilnahmen, die regelmäßig mit relevanten externen Stakeholder im Austausch stehen und deren Perspektiven somit indirekt in die Diskussionen eingebracht werden konnten. Es wurden keine externen Sachverständigen eingebunden.

Die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen orientierte sich an den methodischen Vorgaben und Schwellenwerten, die in der Implementierungsanleitung der "European Financial Reporting Advisory Group" (EFRAG) vorgegeben sind. Negative Auswirkungen wurden nach Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit sowie bei potenziellen Auswirkungen nach Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Bei positiven Auswirkungen wurde die Unabänderlichkeit nicht bewertet. Nach der Bewertung der positiven und negativen Auswirkungen haben wir diese anhand der von der EFRAG festgelegten Skalen und Wesentlichkeitsschwellen eingeordnet.

Bei der Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit und das potenzielle Ausmaß der finanziellen Auswirkungen betrachtet. Dabei haben wir die Skalen und Schwellenwerte herangezogen, die im konzernweiten Risikomanagementsystem genutzt werden. Außerdem handelte es sich dabei - ebenfalls im Einklang mit dem konzernweiten Risikomanagementsystem - um eine Netto-Risikobetrachtung. Diese methodische Harmonisierung soll sicherstellen, dass die aus der Wesentlichkeitsanalyse gewonnenen Erkenntnisse in das allgemeine Risikomanagement des Unternehmens und damit einhergehende Managementprozesse integriert werden können. Nachhaltigkeitsrisiken haben im konzernweiten Risikomanagementsystem grundsätzlich den gleichen Stellenwert wie andere Arten von Risiken. Werden Nachhaltigkeitsrisiken als strategische Risiken eingestuft, werden diese besonders betrachtet (siehe Kapitel "Risiko- und Chancenbericht").

Bei Überschreitung der Wesentlichkeitsschwelle für eine Auswirkung, eine Chance oder ein Risiko, wurde das dazugehörige Thema als wesentlich eingestuft. Die finalen Ergebnisse wurden schließlich von den relevanten Nachhaltigkeitsgremien der beiden Unternehmensbereiche - dem Sustainability Council (Unternehmensbereich Consumer) und dem Executive Committee (Unternehmensbereich tesa) - validiert. Auch Vorstand und Aufsichtsrat (Prüfungsausschuss) der Beiersdorf AG wurden informiert und mögliche strategische Implikationen der Ergebnisse wurden diskutiert.

Basierend auf den als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen hat Beiersdorf eine Auswahl der Angaben getroffen, zu denen berichtet wird und den IROs berichtspflichtige Datenpunkte zugeordnet. Datenpunkte, die freiwillig zu berichten sind oder Phase-in-Erleichterungen unterliegen, wurden dabei eliminiert. Soweit Beiersdorf bei den verbliebenen Datenpunkten einzelne Datenpunkte oder Datenelemente identifiziert hat, die aufgrund von unternehmensspezifischen Gegebenheiten als nicht wesentlich klassifiziert wurden, wurden diese ebenfalls nicht in die Berichterstattung aufgenommen. Eine Übersicht der berichteten Angabepflichten ist in "Anhang A" zu finden.

Die Überwachung der identifizierten Auswirkungen und Risiken ist ein zentraler Bestandteil unseres Nachhaltigkeitsmanagements. Entwicklungen und Fortschritte im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie werden anhand klar definierter KPIs und Ziele gemessen, wodurch notwendige Anpassungen frühzeitig vorgenommen werden können. Die Ergebnisse werden den relevanten Gremien vorgelegt, damit die identifizierten Risiken und Auswirkungen strategisch berücksichtigt werden können. Durch regelmäßige Überprüfung der Wesentlichkeitsanalyse stellen wir sicher, dass unsere Maßnahmen relevant bleiben. Die Wesentlichkeitsanalyse wird im Berichtsjahr 2025 überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Analyse der klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Bei der Identifizierung der klimabezogenen Auswirkungen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse haben wir insbesondere unsere Emissionen über die Scopes-1 bis -3 in Betracht gezogen, um die Auswirkungen sowohl in unserem eigenen Betrieb als auch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen. Für die Bewertung von physischen und transitorischen Klimarisiken und -chancen führen wir in regelmäßigen Abständen - zuletzt 2023 - Analysen gemäß den Anforderungen der "Task Force on Climate-related Financial Disclosures" (TCFD) durch. Diese Ergebnisse sind ebenfalls in die Wesentlichkeitsanalyse eingeflossen. Die transitorischen Risiken und Chancen wurden auf Basis des "Net Zero Emission by 2050 Scenario" (NZE) der "International Energy Agency" (IEA) analysiert. Dabei wurde bewertet, inwieweit bestimmte Geschäftsaktivitäten und Vermögenswerte direkt oder indirekt durch regulatorische, technologische, Reputations- oder Marktrisiken beeinflusst werden, wie groß das Ausmaß der Auswirkungen ist, wie hoch die Eintrittswahrscheinlichkeit ist und welche Maßnahmen zur Risikominderung bei Beiersdorf bestehen.

Im Hinblick auf unsere physischen Risiken haben wir 2024 eine zusätzliche standortspezifische Analyse für alle Produktionsstandorte durchgeführt. Die Analyse basiert auf aktuellen, verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und entsprechenden Methoden, die auch im Einklang mit dem jüngsten Bericht des Weltklimarats sowie anerkannten wissenschaftlichen Veröffentlichungen stehen. Im Rahmen der Analyse wurden sowohl chronische als auch akute Naturgefahren bewertet. Ziel war es, alle wesentlichen Risiken für die Produktionsstandorte unter aktuellen und zukünftigen Klimabedingungen zu identifizieren. Die Gefährdungen haben wir anhand eines Ensembles von 20 Klimamodellen unter Berücksichtigung der Emissionsszenarien SSP1-2.6, SSP2-4.5 und SSP5-8.5 für vier Zeiträume (2000, 2030, 2050, 2085) analysiert.

Mit der Betrachtung von drei Emissionsszenarien haben wir die gesamte Bandbreite der derzeit denkbaren Entwicklungen abgedeckt:

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SSP1-2.6: Dieses Szenario geht von einem geringen Anstieg der Emissionen ab 2020 aus und ist mit einem Temperaturanstieg von unter 2 °C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit verbunden. Dies setzt weitreichende Klimaschutzmaßnahmen voraus.

SSP2-4.5: Dieses Szenario repräsentiert einen mittleren Emissionspfad, bei dem Klimaschutzmaßnahmen und wirtschaftliche Entwicklung in einem Gleichgewicht stehen. Treibhausgasemissionen steigen moderat an, da weiterhin fossile Brennstoffe genutzt werden. Besonders in vulnerablen Regionen führt dies zu einem erhöhten Bedarf an Anpassungsstrategien.

SSP5-8.5: Dieses Szenario geht von einem starken Anstieg der Emissionen aus. Die verstärkte Nutzung fossiler Brennstoffe und ein energieintensiver Lebensstil führen zu einem Temperaturanstieg von rund 5 °C bis Ende des Jahrhunderts. Klimaschutzmaßnahmen werden nur in geringem Umfang umgesetzt; die Herausforderungen der Klimaanpassung erfordern eine internationale Koordination.

Für jede klimabezogene Gefahr wurde eine standort- und objektbezogene Risikobewertung durchgeführt. Das Risiko setzt sich zusammen aus der Gefährdung des Standorts durch die jeweilige Naturgefahr (Gefährdungsanalyse) und dem damit verbundenen Schadenspotenzial für das Untersuchungsobjekt (Vulnerabilität).

Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

In einem zweistufigen Prozess bewerteten wir tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme sowohl für unsere eigenen Aktivitäten als auch entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Zunächst führte Beiersdorf eine Rückverfolgbarkeitsstudie unserer Palmöl-Lieferkette durch; in einem zweiten Schritt bewertete das Unternehmen mithilfe von Tools wie dem "Biodiversity Risk Filter" (BRF) und dem "Water Risk Filter" (WRF) des WWF biodiversitätsbezogene Risiken in den spezifischen geografischen Gebieten unserer eigenen Standorte und der Ölmühlen in der vorgelagerten Lieferkette. Als Gründungsmitglied der "Action for Sustainable Derivatives" (ASD) führen wir seit 2019 außerdem eine jährliche Transparenzanalyse unserer Palmöl-Lieferkette durch, um Hotspots zu identifizieren, vorgelagerte Lieferketten offenzulegen und gezielt lokale Projekte zu unterstützen (siehe Kapitel "ESRS E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme").

Der BRF des WWF berücksichtigt sowohl das geografische Gebiet unserer Standorte als auch den Sektor, in dem wir tätig sind. Diese Faktoren bestimmen zusammen das gesamte Biodiversitätsrisiko eines Standorts, das anhand von 33 verschiedenen Indikatoren berechnet wird, die unterschiedliche Aspekte von Biodiversitätsrisiken abdecken. Für jeden Indikator wird ein Risikowert berechnet, der auf der Bewertung des Zustands dieses Biodiversitätsaspekts an einem spezifischen Standort basiert sowie auf der Abhängigkeit/​Auswirkung des Sektors von diesem Indikator. Abhängigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die gewählte Branche auf Ökosystemdienstleistungen angewiesen ist, z. B. zur Bereitstellung von Wasser und Holz, oder zur Regulierung und Minderung von Umweltauswirkungen. Umgekehrt haben Branchen bestimmte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt an ihren Standorten, z. B. durch direkte oder indirekte Ausbeutung, Umweltverschmutzung und Landnutzungsänderungen (einschließlich Umwandlung, Degradierung und Veränderung von Ökosystemen).

Physische Risiken wurden anhand unserer Abhängigkeit von intakten Ökosystemen und unserer Exposition gegenüber Ökosystemdegradation oder Naturgefahren bewertet. Standorte in Gebieten mit hoher Wasserknappheit oder schlechten Bodenbedingungen sind beispielsweise höheren physischen Risiken ausgesetzt. Der BRF bewertet diese Risiken unter Berücksichtigung der lokalen Umweltbedingungen und der Abhängigkeit der Industrie von Ökosystemdienstleistungen. Das Tool bewertet außerdem Übergangsrisiken, indem es berücksichtigt, wie sich politische Veränderungen, Trends im Konsumverhalten oder technologische Entwicklungen auf die Geschäftstätigkeiten einer Branche auswirken könnten.

Beiersdorf hat derzeit keine systemischen Risiken in seine Bewertung einbezogen und betroffene Gemeinschaften nicht direkt zu der Wesentlichkeitsanalyse gemeinsamer biologischer Ressourcen und Ökosysteme konsultiert.

Keines unserer Produktionszentren überschneidet sich mit Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität, wie sie gemäß des WWF BRF definiert sind. Die Aktivitäten an den Standorten beeinträchtigen daher weder diese Gebiete noch führen sie zu einer Verschlechterung natürlicher Biotope und Lebensräume von Arten. Für unsere Geschäftstätigkeiten haben wir derzeit nicht bewertet, ob es notwendig ist, Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt umzusetzen, wie sie in der Richtlinie 2009/​147/​EG des Europäischen Parlaments genannt werden.

Umweltinformationen

ESRS E1 - Klimawandel

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit - sowohl für die Gesellschaft als auch für Unternehmen. Klimabezogene Risiken und Chancen beeinflussen daher die Geschäftsstrategie und Aktivitäten von Beiersdorf.

Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir mehrere physische und transitorische Risiken im Bereich der Anpassung an den Klimawandel identifiziert. Diese Risiken beziehen sich auf extreme Wetterereignisse, die durch den Klimawandel verursacht werden, Rohstoffknappheit und Störungen in der Lieferkette. Im Zusammenhang mit Klimaschutz wurde ein wesentliches transitorisches Risiko festgestellt: Die potenzielle Nichteinhaltung von Vorschriften kann damit verbundene finanzielle oder reputationsbezogene Schäden verursachen. Eine Chance haben wir durch verstärkte Innovationen für CO2-reduzierte Produkte erkannt.

Darüber hinaus haben wir tatsächliche negative Auswirkungen auf den Klimaschutz ermittelt, die durch die Emission von Treibhausgasen (THG) in unseren eigenen Geschäftsprozessen sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen. Die Hauptquelle dieser Emissionen ist der Einsatz fossiler Brennstoffe in unserer Produktion sowie bei der Beschaffung von Rohstoffen. Da diese Beschaffungsprozesse äußerst energieintensiv sind, haben wir außerdem eine negative Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette in Bezug auf Energie festgestellt.

Ein detaillierter Überblick über alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und die angewandte Methodik der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist im Kapitel "ESRS 2 - Allgemeine Angaben" zu finden.

Übergangsplan für den Klimaschutz

Klimaschutz ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategien der Unternehmensbereiche Consumer und tesa von Beiersdorf. Im Jahr 2024 haben wir einen "Climate Transition Plan" entwickelt und veröffentlicht, der als Roadmap für unsere Klimaziele bis 2032 dient und den Weg zu Net-Zero-Emissionen bis 2045 definiert. Unsere Klimaziele stehen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen und werden in den Abschnitten "Ziele im Zusammenhang mit dem Klimawandel" und "Kennzahlen im Zusammenhang mit dem Klimawandel" detailliert dargelegt.

Der "Climate Transition Plan", der die Anforderungen des "Science Based Target Initiative (SBTi) Net-Zero Standard" und des "Technical Note on Climate Transition Plan" von CDP einbezieht, ist das Ergebnis einer konzernweiten und funktionsübergreifenden Zusammenarbeit. Er basiert auf sektoralen Net-Zero-Übergangsplänen in den Bereichen Energie, Chemie und Aluminium. Der Übergangsplan ist in die Zukunftsvision unserer Marken und des Kosmetiksektors integriert, eng mit der Geschäftsstrategie von Beiersdorf verknüpft und wurde im Juni 2024 vom Vorstand genehmigt.

Im Rahmen unserer Unternehmensstrategie "Win with Care" haben wir uns verpflichtet, eine führende Rolle im Klimaschutz einzunehmen. Unsere strategische Entscheidung für Leistung mit Purpose zeigt sich in unserem Ziel, bis 2045 Net Zero zu erreichen. Dieses Ziel soll durch die Transformation unseres eigenen Geschäftsbereichs und unserer gesamten Wertschöpfungskette realisiert werden - getragen von gemeinschaftlichem Engagement.

Beiersdorf hat auf Grundlage technischer und marktbezogener Bewertungen zentrale Maßnahmen zur Einleitung der Dekarbonisierung identifiziert. Ein wesentlicher Baustein ist die Transformation der Produktionsinfrastruktur. Zu den wichtigsten Dekarbonisierungshebeln gehören die Steigerung der Energieeffizienz, der Ausbau erneuerbarer Energien und die Elektrifizierung. Zur Reduzierung indirekter Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) entlang der Wertschöpfungskette liegt der Fokus auf dem Umstieg auf nachhaltige Materialien für Verpackungen und Inhaltsstoffe sowie auf CO2-armen Logistiklösungen. Zudem ist der Austausch mit Lieferanten und Kund*innen entscheidend, da die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern ermöglicht, die identifizierten Maßnahmen umzusetzen.

Beiersdorf berichtet jährlich Finanzinformationen gemäß der "EU-Taxonomie-Verordnung" und legt den Anteil der Umsätze, CapEx und OpEx offen, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (siehe Kapitel "Berichterstattung zur EU-Taxonomie"). Derzeit umfassen unsere Kerngeschäftsaktivitäten keine Tätigkeiten, die in der neue Version der delegierten Rechtsakte gelistet sind. Lediglich eine Aktivität im Unternehmensbereich tesa - die Produktion von Batteriezusatzkomponenten (Aktivität 3.4) - wurde als taxonomiefähig identifiziert. Diese Aktivität ist jedoch im Vergleich zu den Kerngeschäftsaktivitäten von Beiersdorf von geringer Bedeutung und macht nur einen kleinen Anteil des Konzernumsatzes aus. Daher hat Beiersdorf keine spezifischen Ziele oder CapEx-Pläne zur zugehörigen Ausrichtung wirtschaftlicher Aktivitäten entwickelt.

Im Rahmen unseres Übergangs zu Net Zero werden unsere Investitionen in Infrastrukturen, Einrichtungen und Ausrüstungen, die langfristig hohe CO2-Emissionen verursachen ("carbon lock-in"-Effekt), auf ein Minimum beschränkt, auch unsere bestehenden Assets unterliegen keinem langfristigen Lock-in-Effekt. Entlang der Wertschöpfungskette halten wir an unserer Net-Zero-Ambition fest und möchten dadurch bei unseren Lieferanten den Anreiz verringern, in kohlenstoffintensive Infrastrukturen zu investieren. Daher erwarten wir keinen "carbon lock-in"-Effekt, weder aus der eigenen Produktion noch auch aus der Wertschöpfungskette.

Unser Ziel ist es, unsere Stakeholder davon zu überzeugen, dass wir unsere Ambitionen ernst nehmen und konkrete Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen. Wir verpflichten uns weiterhin, unseren Plan regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, wenn sich zugrunde liegenden Annahmen wesentlich ändern. Unsere Fortschritte in Richtung unserer Klimaziele werden in diesem Kapitel offengelegt.

Unser Unternehmen ist nicht von den EU-Benchmarks ausgeschlossen, die mit dem "Pariser Abkommen" in Einklang stehen.

Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimawandel

Um unsere negativen Klimaauswirkungen zu mindern, uns an die identifizierten Klimarisiken anzupassen und die sich ergebenden Chancen zu nutzen, haben wir Ambitionen sowohl für unsere eigenen Betriebsabläufe als auch für unsere Wertschöpfungskette festgelegt. Diese Verpflichtungen sind in unseren unternehmensweiten Richtlinien verankert. Die darin definierten Ziele werden durch entsprechende Aktionspläne konkretisiert und mittels spezifischer Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Energieeffizienz und Ausbau erneuerbarer Energien umgesetzt (siehe Abschnitt "Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel").

Consumer

Beiersdorf Environmental Policy

In der "Environmental Policy" legt der Unternehmensbereich Consumer seine Verpflichtungen und Ambitionen in Bezug auf seine Verantwortung für folgende Umweltaspekte dar: Klima, Wasser, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, verantwortungsvolle Beschaffung, Umweltverschmutzung sowie Compliance. Diese basieren auf einem Stakeholder*innen-Austausch im Rahmen von strategischen Partnerschaften mit Umweltorganisationen und Mitgliedschaften in Industrieverbänden sowie Konferenzteilnahmen. Das übergeordnete Ziel in jedem dieser Aspekte ist es, die Umweltauswirkungen der Geschäftsaktivitäten zu minimieren. Im Bereich Klimawandel werden Themen wie Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Energieeffizienz sowie der Ausbau erneuerbarer Energien adressiert. Durch die Umsetzung der Richtlinie und der damit verbundenen Maßnahmen möchte der Unternehmensbereich Consumer zum 1,5-Grad-Ziel des "Pariser Klimaabkommens" beitragen.

Die "Environmental Policy" gilt weltweit für alle Aktivitäten des Unternehmensbereichs Consumer und umfasst, sofern nicht anders angegeben, alle Stufen der Wertschöpfungskette - von der Rohstoffbeschaffung bis zum Ende des Produktlebenszyklus. Der Vice President Sustainability ist für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Sie ist öffentlich auf unserer Website für alle relevanten Stakeholder zugänglich.

tesa

tesa Umweltleitlinie

Die "Umweltleitlinie" von tesa formuliert die Bestrebungen des Unternehmensbereichs, die Umwelt zu schützen, in der tesa tätig ist, unter anderem durch Maßnahmen zur Eindämmung von und Anpassung an den Klimawandel, wie die Reduzierung von THG-Emissionen und die Steigerung der Energieeffizienz. Die Richtlinie dient als Rahmenwerk für kontinuierliche Verbesserungen in den Bereichen Umweltleistung, Ressourceneffizienz und Dekarbonisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der Energieverbrauch ist ein zentraler Steuerungsparameter zur Verringerung der Umweltauswirkungen, beispielsweise durch die Erschließung weiterer Energieeinsparmöglichkeiten, die Optimierung energieintensiver Prozesse und die Reduktion der Emissionen von CO2-Äquivalenten (CO2e).

Die "Umweltleitlinie" ist Teil des Umweltmanagementsystems von tesa. An allen sieben Produktionsstandorten verwendet der Unternehmensbereich nach ISO 14001 zertifizierte Umweltmanagementsysteme, um den betrieblichen Umweltschutz kontinuierlich zu organisieren und zu planen. Zudem setzt tesa Energiemanagementsysteme gemäß international anerkannter Standards ein. Vier Produktionsstätten sowie die Unternehmenszentrale sind nach ISO 50001 zertifiziert.

Die "Umweltleitlinie" gilt weltweit für alle tesa-Aktivitäten. Über eine jährliche Management-Review ist der tesa-Vorstand in die Überwachung der Umsetzung der Richtlinie eingebunden. Die operative Verantwortung liegt bei den Umwelt- und Energieexpert*innen an den jeweiligen Standorten. Die Leitlinie ist öffentlich auf unserer Website für alle relevanten Stakeholder zugänglich.

Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel

Im Rahmen unseres "Climate Transition Plans" haben wir eine Roadmap entwickelt, die unsere gesamte Wertschöpfungskette umfasst und funktionsübergreifende Pläne zur Reduzierung von THG-Emissionen widerspiegelt. Der Schwerpunkt liegt auf unseren Haupthebeln zur Dekarbonisierung: direkte Betriebsabläufe, Verpackung, Rohstoffe, Produkttransformation, Logistik sowie die Einbindung von Interessengruppen, insbesondere Lieferanten, Einzelhandelskunden und Verbraucher*innen. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt von der Bereitstellung finanzieller Ressourcen ab, die jedoch im Wesentlichen aus konzerneigenen Mitteln erfolgen kann. Daher wurde die Umsetzung des Übergangsplans in den übergreifenden Finanzplanungsprozess von Beiersdorf integriert (s. Abschnitt "Übergangsplan für den Klimaschutz"). Der Konzern hat sich verpflichtet, die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Hebel: Direkte Betriebsabläufe

Beschreibung: Um die Emissionen aus unserer Produktion zu reduzieren, die den größten Teil der Scope-1- und Scope-2-Emissionen ausmacht, haben wir begonnen, Emissionen sowie den Energieverbrauch zu analysieren und notwendige Maßnahmen abzuleiten. Diese umfassen hauptsächlich:

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Betriebsverbesserungen wie den Austausch ineffizienter Geräte, intelligente Steuerungssysteme oder LED-Beleuchtung mit Tageslichtsteuerung und Bewegungsmeldern,

Umstellung unserer Wärme- und Dampferzeugung von Erdgas auf alternative grüne Energiequellen,

Wechsel vom Erwerb von Zertifikaten für erneuerbare Energien hin zum direkten Bezug von grünem Strom oder zukünftig auch (virtuellen) "Power Purchase Agreements" (PPA),

Anwendung von "Green Building Standards" auf alle neuen Bau- und Erweiterungsprojekte,

Installation von Photovoltaik- und Windkraftanlagen,

Umstellung unseres Fahrzeug-, Gabelstapler- und Lkw-Fuhrparks auf emissionsarme oder emissionsfreie Fahrzeuge.

Umfang: Eigene Betriebe (Consumer und tesa) weltweit

Zeithorizont: 2030

Erwartetes Ergebnis: Wir erwarten, die operativen Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) zu reduzieren und unser Reduktionsziel zu erreichen. Detaillierte Informationen zu den erzielten Reduktionen sind in den Abschnitten "Ziele im Zusammenhang mit dem Klimawandel" und "Kennzahlen im Zusammenhang mit dem Klimawandel" zu finden.

Hebel: Verpackung

Beschreibung: Um Verpackungen mit einem geringeren CO2-Fußabdruck zu entwerfen und zu verwenden, folgen wir dem "4R"-Prinzip (reduce, reuse, recycle, replace):

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Reduce: Wir streben die Reduktion aller Arten von Verpackungsmaterialien an. Dazu gehört, nicht notwendige Verpackungen wegzulassen und Verpackungen so leicht wie möglich zu designen.

Reuse: Wir möchten den Anteil wiederverwendbarer und nachfüllbarer Verpackungen erhöhen. Deswegen gestalten wir unsere Verpackungen so, dass sie länger halten und bieten Kund*innen mehr nachfüllbare Verpackungssets an. Hierbei ist es entscheidend, auf Markttrends aufzubauen und Verbraucher*innen zu sensibilisieren. Außerdem arbeiten wir mit Lieferanten zusammen, um zirkuläre Verpackungskonzepte zu entwickeln.

Recycle: Für unsere Hauptverpackungsmaterialien wie Kunststoffe, Papier und Aluminium setzen wir recycelte Materialien aus mechanischer, chemischer und fortschrittlicher Recycling-Technologie ein.

Replace: Wir streben an, bestehende Verpackungsmaterialien durch nachhaltigere Lösungen oder Materialien zu ersetzen, z. B. durch recycelte Kunststoffe und Kunststoffe aus erneuerbaren Quellen wie pflanzlichen Reststoffen oder Nebenprodukten aus anderen Industrien. Für Aluminiumverpackungen setzen wir nicht nur auf recyceltes, sondern auch auf kohlenstoffarmes Aluminium.

Umfang: Produktdesign, vorgelagerte Lieferkette, Produktlebensende, weltweites Produktsortiment

Zeithorizont: 2032

Erwartetes Ergebnis: Im Unternehmensbereich Consumer möchten wir 100 % recycelte oder erneuerbare Kunststoffe für Verpackungsmaterialien einsetzen und sicherstellen, dass 100 % unserer Verpackungen recyclingfähig gestaltet sind. Bei tesa streben wir an, bis 2025 im Vergleich zum Basisjahr 2018 insgesamt 80 % FSC®-zertifizierte faserbasierte Verpackungsmaterialien und 50 % weniger fossiles Neumaterial für Kunststoffe zu verwenden. Im Ergebnis werden wir damit unsere THG-Emissionen im Bereich Verpackung deutlich reduzieren.

Hebel: Rohstoffe

Beschreibung: Unser Ziel ist es, die Produktformeln schrittweise nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig die hohe Qualität unserer Produkte zu gewährleisten. Wir planen, zwei Hauptmaßnahmen umzusetzen:

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Erneuerbare Rohstoffe und alternative Produktionstechnologien: Neben der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Materialien wollen wir auf verantwortungsvoll beschaffte Materialien mit geringem oder keinem Einfluss auf Landnutzungsänderungen, pflanzliche Materialien oder Nebenstrom-Materialien setzen. Alternative Produktionsprozesse, die weniger Energie benötigen und Prozessemissionen eliminieren, stellen ebenfalls einen wichtigen Hebel dar.

Reformulierung: Der Ersatz fossiler und tierischer Inhaltsstoffe durch erneuerbare Inhaltsstoffe wird möglicherweise eine Reformulierung unserer Produkte erfordern, da die Ersatzstoffe wahrscheinlich andere Eigenschaften aufweisen. Ebenso müssen wir unsere Formulierungen an Verpackungsänderungen mit mehr recyceltem Inhalt und nachhaltigerem Design anpassen.

Umfang: Produktdesign, vorgelagerte Lieferkette, Produktlebensende, globale Lieferkette

Zeithorizont: 2032

Erwartetes Ergebnis: Im Unternehmensbereich Consumer möchten wir 100 % unserer festen Seifen frei von Talg und 100 % unserer Kosmetika frei von festen polymeren Mikroplastiken machen. Bei tesa planen wir, 70 % recycelte oder biobasierte Rohstoffe zu verwenden. Durch den Ersatz tierischer Rohstoffe werden CO 2 -Emissionen in der vorgelagerten Lieferkette und durch die Vermeidung fossiler Rohstoffe Emissionen am Ende des Produktlebenszyklus vermieden.

Hebel: Transformation von Produktformaten

Beschreibung: Wir haben zwei Hebel identifiziert, um den CO2-Fußabdruck eines Produkts (Product Carbon Footprint, PCF) weiter zu reduzieren:

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Umstellung auf konzentrierte Formeln: Den Wasseranteil in Produktformeln zu reduzieren bzw. zu minimieren könnte die THG-Emissionen aus dem Transport und, noch bedeutender, aus der Verpackung verringern. Der Wechsel von einer flüssigen zu einer festen Formel könnte ebenfalls die Verpackungsintensität senken und den Kunststoffverbrauch sowie den damit verbundenen CO2-Fußabdruck reduzieren.

Formatwechsel: Der CO2-Fußabdruck eines Produkts kann je nach Format erheblich variieren. Wir arbeiten mit unseren Partnern in der Wertschöpfungskette zusammen, um verschiedene CO 2 -reduzierte Formate zu erforschen, während wir gleichzeitig die Vorteile für die Verbraucher*innen erhalten.

Umfang: Produktdesign, vorgelagerte Lieferkette, Produktlebensende, globale Lieferkette

Zeithorizont: 2032

Erwartetes Ergebnis: Zusätzlich zur Emissionsreduktion durch Änderungen an Verpackungen und Formeln sollen diese Maßnahmen zu einer weiteren Reduktion von Emissionen führen, um unser Net-Zero-Ziel zu erreichen. Unser Ziel ist es, verschiedene Optionen zu erkunden und bis 2032 die Akzeptanz der Verbraucher*innen zu gewinnen.

Hebel: Logistik

Beschreibung: Unsere Ziele im Bereich Transport und Lagerhaltung umfassen die Optimierung von Energieeffizienz und Kraftstoffverbrauch:

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Wir streben an, Luftfracht zu vermeiden und auf weniger energieintensive Transportmodi umzusteigen, indem wir beispielsweise den Transport unserer Waren von Lkw auf die Schiene verlagern, wo immer dies möglich und finanziell tragbar ist.

Kurzfristig möchten wir fossile Brennstoffe durch Biokraftstoffe ersetzen. In einigen Regionen Europas nutzen unsere Lkw-Transportdienstleister Biokraftstoffe für den Transport unserer Produkte. Seit 2021 kaufen wir über Zertifikate massenbilanzierten Biokraftstoff aus Abfallströmen für unsere globalen Seefrachtlieferungen. Massenbilanzansatz heißt: Es wird angestrebt, die eingesetzte Menge an Biotreibstoff in der globalen Seefrachtindustrie zu erhöhen. Dennoch lässt sich nicht zuverlässig nachverfolgen, ob die Schiffe, die unsere Produkte transportieren, tatsächlich mit Biokraftstoff betrieben werden. Insgesamt zielt Beiersdorf darauf ab, die Transformation hin zu einem emissionsärmeren Logistiknetzwerk voranzutreiben.

Zum Antrieb von Lkws untersuchen wir die Nutzung alternativer Energiequellen wie Elektrizität und Gas. Dies umfasst u. a., dass wir Finanzierungsoptionen und Partnerschaften mit Herstellern in Betracht ziehen, um den Übergang zu elektrisch betriebenen Lkws zu erleichtern.

Wir möchten Möglichkeiten zur Ladeoptimierung identifizieren, die potenziell zur Reduzierung von Emissionen beitragen können. Dazu gehören die Bestimmung unterausgelasteter Bereiche, die Erhöhung der Kapazitätsauslastung, die Verwendung leichterer Paletten und die Optimierung von Stapeltechniken für Paletten. Außerdem streben wir an, ein Transportmanagementsystem zur Automatisierung von Prozessen zu implementieren.

Durch die Zusammenarbeit mit Logistikdienstleistern können wir neue Transporttechnologien verstehen und umsetzen sowie Lkw-Fahrer*innen darin schulen, effizienter zu fahren.

In unseren externen Warenlagern fordern wir von unseren Partnern die Nutzung erneuerbarer Energien.

Umfang: Globaler Transport von Fertigwaren und externe Lagerdienstleistungen

Zeithorizont: 2032

Erwartetes Ergebnis: Diese Maßnahmen werden uns dabei helfen, unser Ziel der Emissionsreduzierung im Bereich Transport zu erreichen.

Hebel: Lieferantenengagement

Beschreibung: Um unsere Scope-3-Emissionen zu reduzieren und letztendlich unser Netto-Null-Ziel zu erreichen, treten wir mit unseren Lieferanten durch verschiedene Maßnahmen in den Dialog über Rohstoffe, Verpackung, Logistik, Medien und die externe Produktion. Wir konzentrieren uns auf folgende Aspekte:

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Offenlegung des Treibhausgasinventars

Festlegung von kurz- und langfristigen wissenschaftlich fundierten Emissionsreduktionszielen

Nutzung erneuerbarer Energien

Wissensaustausch und Selbstbefähigung

Austausch von Product-Carbon-Footprint (PCF)-Daten

Zusammenarbeit bei Innovationen und technologischer Entwicklung

Unsere Ansätze für die Einbindung der Lieferanten werden je nach deren Reife im Klimamanagement sowie der Bedeutung des Lieferanten für unser Treibhausgasinventar, unsere Materialien oder Dienstleistungen angepasst.

Umfang: Vorgelagerte Wertschöpfungskette, Rohstoff-Lieferanten, Verpackung, Logistik, Medien und Drittanbieterfertigung weltweit

Zeithorizont: 2032

Erwartetes Ergebnis: Wir erwarten, dass durch unser Engagement unsere Lieferanten die Bedeutung von Klimaschutzmaßnahmen und die Notwendigkeit innovativer kohlenstoffarmer Lösungen erkennen. Langfristig soll dieses Engagement ermöglichen, unsere Scope-3-Emissionen zu reduzieren.

Hebel: Handelspartner

Beschreibung: Im Unternehmensbereich Consumer nehmen wir an Nachhaltigkeitsveranstaltungen, Programmen, Kampagnen und Plattformen unserer Einzelhändler sowie an strategischen Nachhaltigkeitsdialogen teil. Wir stellen den Einzelhändlern außerdem unsere neuesten Nachhaltigkeitsdaten zur Verfügung. Unsere Mitarbeitenden in relevanten Funktionen teilen ihr Wissen über unsere Nachhaltigkeitsagenda, Ziele, Fortschritte und konkrete Maßnahmen mit Einzelhandelskunden und anderen Geschäftspartnern. Diese Aktivitäten helfen uns, eine nachhaltigere Lieferkette zu schaffen und gleichzeitig die Bedürfnisse und Erwartungen der Verbraucher*innen in einem zunehmend umweltbewussten Markt zu berücksichtigen.

Im Unternehmensbereich tesa arbeiten wir mit unseren Handelspartnern zusammen, um nachhaltigere Produkte und optimierte Verpackungen zu entwickeln - z. B. durch Projekte zur Steuerung von Transport und Logistik oder durch Teilnahme an Brancheninitiativen und Arbeitsgruppen. Auch hier arbeiten wir mit unseren Einzelhandelskunden zusammen, um Emissionen mit einem besonderen Fokus auf Scope 3 zu reduzieren.

Umfang: Nachgelagerte Wertschöpfungskette, Einzelhandelskunden und Handelspartner weltweit

Zeithorizont: 2032

Erwartetes Ergebnis: Die Einbindung unserer Kund*innen könnte ein gemeinsames Verständnis der Klimaherausforderungen unserer Branche fördern, eine harmonisierte Methodik für die Treibhausgasbilanzierung und den Datenaustausch entwickeln sowie Endverbraucher*innen dazu befähigen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Ziele im Zusammenhang mit dem Klimawandel

Beiersdorf hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt, um die Folgen des Klimawandels für unseren Planeten und die Gesellschaft zu mindern und den identifizierten Risiken sowie Chancen für das Geschäft Rechnung zu tragen. Unsere konzernweiten kurz- und langfristigen Ziele - mit Meilensteinen bis 2025, 2032 und dem Erreichen von Net-Zero bis 2045 - wurden von der SBTi validiert. Diese Bestätigung zeigt, dass unsere Ziele wissenschaftsbasiert sind und dem SBTi-Standard folgend im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des "Pariser Abkommens" stehen. Die Unternehmensbereiche Consumer und tesa haben jeweils spezifische Klimaziele definiert, die ihren unterschiedlichen geschäftlichen Kontexten entsprechen und gleichzeitig zu den übergeordneten Klimazielen des Konzerns beitragen. Diese Ziele sind Bestandteil der Verpflichtungen, die in der "Environmental Policy" und der "Umweltleitlinie" der Unternehmensbereiche festgelegt sind.

Die Ziele zur Reduktion von THG-Emissionen wurden in einem funktionsübergreifenden Top-down/​Bottom-up-Ansatz entwickelt, der der anfänglichen Umsetzung der "Task Force on Climate-related Financial Disclosures" (TCFD) folgte. Insbesondere wurden die Funktionen Forschung und Entwicklung, Supply Chain, Marketing und Finanzen über mehrere Workshops eingebunden und es wurden technologische Machbarkeitsanalysen durchgeführt. Begleitend zur Zielerarbeitung wurden diverse Ansätze mit unserem strategischen Partner, dem WWF, diskutiert. So wurden alle relevanten Perspektiven und geschäftlichen Risiken von Anfang an berücksichtigt. Wir möchten allen Mitarbeitenden die Möglichkeit bieten, zu unseren Klimazielen beizutragen, und ermutigen sie, ihre Ideen in die Klimastrategie einzubringen.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Emissionsreduktionsziele der Gruppe und der jeweiligen Unternehmensbereiche. Alle Klimaziele von Beiersdorf beziehen sich auf absolute Reduktionen - unabhängig vom Geschäftswachstum. Unser Ziel bleibt es, sowohl das Volumen als auch den Umsatz zu steigern, was die Erreichung der Klimaziele zu einer Herausforderung macht. Mit den identifizierten Dekarbonisierungshebeln und den dafür eingeplanten Ressourcen erachten wir die Realisierung der gesetzten Klimaziele jedoch für machbar.

Klimaziele

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2025 2030 2032 2045
Reduktionsziel
(%)
Basisjahr Emissionen (tCO 2 e) Reduktionsziel
(%)
Reduktionsziel
(%)
Reduktionsziel
(%)
Konzern Scope 1 &2 1 -30 140.022 - -70 -90
Scope 3 -10 1.889.077 - -40 -90
Consumer Scope 1 bis 3 2 -30 1.566.707 - -50 -
tesa Scope 3 - - -20 - -

1 Der Anteil der Scope-1-Emissionen an den gesamten Scope-1- und -2-Emissionen im Basisjahr betrug 77 % und der Anteil der Scope-2- Emissionen 23 %.

2 Der Anteil an den gesamten THG-Emissionen betrug im Basisjahr: für Scope 1 ca. 4 %, für Scope 2 ca. 1 %, und für Scope 3 ca. 95 %

Das Basisjahr 2018 wurde gewählt, da dies das Jahr mit den aktuellsten verfügbaren Daten war, als Beiersdorf 2019 erstmalig sein kurzfristiges Ziel an die SBTi übermittelt hat. Es wurden keine herausragenden externen Faktoren identifiziert, die die Repräsentativität der Daten für 2018 beeinträchtigen würden. Die Geschäftsaktivitäten von Beiersdorf sind seit 2018 trotz der Corona-Pandemie sowie einiger Akquisitionen und Veräußerungen im Laufe der Jahre unverändert geblieben. Für Akquisitionen und Veräußerungen seit 2018 haben wir den Basiswert gemäß unserer Anpassungsrichtlinie neu berechnet, die in Anlehnung an die Standards des "GHG Protocol" entwickelt wurde.

Zielgrenzen

Unsere Ziele zur Reduzierung von THG-Emissionen umfassen alle THG-Emissionen gemäß Kyoto Protokoll ohne Berücksichtigung von THG-Entnahmen, CO2-Zertifikaten oder vermiedenen Emissionen, aber inklusive der Nutzung von Biokraftstoff-Zertifikaten für Transportemissionen als Reduktionsmaßnahme im Scope 3.

Für Scope-3-Emissionen, die indirekt und außerhalb unserer Betriebsabläufe anfallen, haben wir verschiedene Emissionskategorien für unterschiedliche Zieljahre berücksichtigt. Ziel ist es, unsere Ressourcen auf bedeutende Emissionskategorien zu konzentrieren und gleichzeitig die Abdeckung unserer Emissionen in unseren Klimazielen schrittweise zu erweitern.

Die für unser Ziel 2025 eingeschlossenen Scope-3-Emissionskategorien sind:

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Scope 3.1: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen - Rohstoffe, Verpackungsmaterialien und Dienstleistungen von Drittherstellern

Scope 3.4: Transport und Vertrieb in der vorgelagerten Lieferkette, einschließlich Transport von Fertigwaren und Lagerung durch Dritte

Scope 3.6: Geschäftsreisen

Für die Ziele 2032 und 2045 haben wir die Zielgrenze erweitert, um folgende Kategorien einzuschließen:

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Scope 3.1: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen - Mediendienste, Mehrwertdienste (Value Added Services, VAS) und Point-of-Sale-Materialien (POS)

Scope 3.3: Aktivitäten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie

Scope 3.5: Abfälle aus dem Betrieb

Scope 3.7: Arbeitsweg der Mitarbeitenden

Scope 3.12: End-of-Life-Behandlung von verkauften Produkten

Zusätzlich zu den Emissionsreduktionszielen hat sich Beiersdorf die Ambition gesetzt, bis 2030 eine klimaneutrale Produktion zu erreichen. Dies bedeutet, die Scope-1- und Scope-2-Emissionen der Produktionsstätten um mindestens 90 % zu reduzieren und die maximal verbleibenden 10 % der Emissionen durch Projekte zur Kohlenstoffentnahme auszugleichen. Im Berichtsjahr haben wir Klimaneutralität für vier von 22 Produktionsstandorten erreicht.

Seit 2020 hat Beiersdorf das Ziel erreicht, 100 % des eingekauften Stroms aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen, und hält dies weiterhin ein. 8

8 Umfasst nur Standorte, die durch die Datenerhebung erfasst sind. Beiersdorf bezieht grünen Strom direkt von Energieversorgern oder erwirbt "International Renewable Energy Certificates" (IRECs), europäische Herkunftsnachweise oder länderspezifische Zertifikate beim Stromkauf.

Zielerreichung

Auch im Berichtsjahr haben wir hinsichtlich unserer Klimaziele erneut Fortschritte gemacht. Ende 2024 haben wir im Unternehmensbereich Consumer eine Reduktion der absoluten THG-Emissionen (Scope 1, 2 und 3) um 25 % im Vergleich zu 2018 erreicht. Auf Konzernebene wurden im selben Zeitraum die absoluten THG-Emissionen im Scope 1 und 2 um 47 % und im Scope 3 um 19 % reduziert.

Zielerreichung

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Unternehmensbereich Scope Zieljahr Reduktionsziel
(%)
Reduktion bis 2024
(%)
Basisjahr Emissionen (tCO 2 e) Emissionen in 2024 (tCO 2 e)
Konzern Scope 1 &2 2025 -30 -47 140.022 74.581
Scope 3 2025 -10 -19 1.889.077 1.529.841
Consumer Scope 1-3 2025 -30 -25 1.566.707 1.170.239

Unsicherheit und externe Abhängigkeiten

Unsere Klimaziele und die dazugehörige Minderungsstrategie basieren auf einer quantitativen Simulation, die eine Reihe von Klimaszenarien umfasst. Dazu gehören der Net-Zero-Übergangsplan 2050 für die globalen Energie-, Chemie- und Aluminiumsektoren sowie die Net-Zero-Verpflichtungen der größten Volkswirtschaften der Welt, wie der EU, den USA und China. Diese Klimaszenarien bieten uns wertvolle Einblicke in die Einsatzfähigkeit kohlenstoffarmer Technologien, Veränderungen im Verhalten von Verbraucher*innen, den Ausbau erneuerbarer Energien und potenzielle regulatorische Entwicklungen. Die Erreichung unserer Klimaziele hängt maßgeblich von der Umsetzung der genannten Net-Zero-Pläne und -Verpflichtungen ab.

Die in diesem Kapitel offengelegten Ziele beziehen sich hauptsächlich auf das wesentliche Thema des Klimaschutzes. Im Bereich der Anpassung an den Klimawandel haben wir Ziele im Zusammenhang mit nachhaltiger Produktinnovation festgelegt (s. Kapitel "ESRS E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" und "ESRS E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme"), um die Materialbeschaffung zu diversifizieren sowie sie an neue Vorschriften und veränderte Bedürfnisse der Verbraucher*innen anzupassen.

Kennzahlen im Zusammenhang mit dem Klimawandel

Wir berechnen unsere THG-Emissionen gemäß den Anforderungen des "GHG Protocols" ("Corporate Accounting and Reporting Standard" und "Corporate Value Chain (Scope 3) Standard"). Das "GHG Protocol" spezifiziert verschiedene Konsolidierungsansätze für die Erfassung und Berichterstattung von THG-Emissionen. Bei der Berechnung unserer Emissionen haben wir einen finanziellen Konsolidierungsansatz angewendet, der mit der Finanzberichterstattung übereinstimmt. Ein Vergleich zwischen dem Ansatz der finanziellen Kontrolle und der operativen Kontrolle zeigt keine wesentlichen Unterschiede für Beiersdorf in Bezug auf die THG-Bilanzierung.

Wir erfassen alle Treibhausgase in unserer THG-Bilanzierung gemäß dem "Kyoto-Protokolls" . Dazu gehören Kohlendioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ), Lachgas (N 2 O), Schwefelhexafluorid (SF 6 ), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFCs) und Fluorkohlenwasserstoffe (HFC).

Energieverbrauch, Scope-1- und Scope-2-Emissionen

Wir erfassen, konsolidieren und analysieren unsere betrieblichen Energiedaten, um unsere globalen Scope-1- und Scope-2-Emissionen zu berechnen. Die kontinuierliche Datenerfassung hilft uns, die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zu überprüfen und weitere Einsparpotenziale im Bereich Energie und Emissionen zu identifizieren.

Im Unternehmensbereich Consumer werden Energiedaten an allen Produktionsstandorten, in den von uns betriebenen Lagern sowie in Büros mit mehr als 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente (FTE)) erfasst. Bei tesa werden Energiedaten an allen nach ISO 14001 zertifizierten Standorten und Büros mit mehr als 40 FTE erfasst, einschließlich sechs Produktionsstandorten und der Unternehmenszentrale. Einige Verwaltungsbüros sind von der Datenerfassung ausgeschlossen. Energieverbrauch und Emissionen von Tochtergesellschaften, die von der Datenerfassung ausgeschlossen sind oder nach der Validierung nicht berücksichtigt werden, werden geschätzt. Die Schätzung basiert auf dem durchschnittlichen Energieverbrauch und den Emissionen pro FTE in Büros mit validierten Daten sowie der Anzahl der FTE in diesen Tochtergesellschaften. So decken die berichteten Energie- sowie Scope-- 1- und Scope-2-Emissionen alle unter der finanziellen Kontrolle stehenden Tochtergesellschaften ab.

Die in unseren Scope-1- und Scope-2-Berechnungen verwendeten Emissionsfaktoren stammen vom "Intergovernmental Panel on Climate Change" (IPCC) sowie ergänzend von unseren Energieversorgern und der "International Energy Agency" (IEA). Weitere Emissionen, wie beispielsweise durch Dampf aus Fernwärme, werden mithilfe der "GaBi-Datenbanken" des Anbieters "Sphera" berechnet oder, wenn nicht verfügbar, mit Faktoren des britischen "Department for Environment, Food & Rural Affairs" (Defra).

Scope-1- und Scope-2-Emissionen werden berechnet, indem die erfassten Energiedaten mit den Emissionsfaktoren der jeweiligen Energietypen multipliziert werden. Unsere Scope-2-Emissionen werden sowohl nach dem standortbasierten als auch nach dem marktbezogenen Ansatz berechnet. Unser konzernweites Klimaziel verwendet jedoch den marktbezogenen Ansatz, der die Emissionen aus dem Stromverbrauch widerspiegelt, den Unternehmen gezielt gewählt haben (oder mangels Wahlmöglichkeiten nutzen). Dieser Ansatz verwendet Emissionsfaktoren, die aus vertraglichen Vereinbarungen abgeleitet sind. Wenn keine marktbezogenen Emissionen verfügbar sind, wird auf eine standortbasierte Berechnung zurückgegriffen, die den Residualmix des jeweiligen Landes oder der Region verwendet.

Der Prozess der Energiedatenerfassung, Zuordnung von Emissionsfaktoren und Berechnung der Emissionen wird über die "Corporate Sustainability Software" von "Sphera" verwaltet. Mit diesem Tool können wir Scope-1- und Scope-2-Daten zentral verwalten. Zudem profitieren wir von automatischen Updates der Emissionsfaktoren und flexiblen Berichtsfunktionen.

Wenn an unseren Standorten Biogas verwendet wird, werden die biogenen Emissionen außerhalb von Scope 1 separat ausgewiesen und nicht in Scope 1 aufgenommen. Die in diesem Zusammenhang erworbenen Biogas-Zertifikate sind international anerkannt und sollen eine doppelte Anrechnung von THG-Reduktionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette verhindern. Sie basieren auf einem Massenbilanzansatz. Dabei wird das Biogas nicht physisch erworben, sondern durch Zertifikate nachgewiesen, dass das Gas ins europäische Gasnetz eingespeist wurde. Aktuell gibt es vom "GHG Protocol" noch keine klaren Richtlinien zur Einbeziehung solcher Zertifikate. Wir beobachten die entsprechenden Biogas-Bilanzierungsstandards genau und sind bestrebt, unsere Berichterstattung an weiterentwickelte und neue Standards anzupassen, sobald diese veröffentlicht werden.

Die manuelle Datenerfassung ist ein fehleranfälliger und zeitaufwändiger Prozess, der für uns eine Einschränkung darstellt. Wir haben einen internen Validierungsprozess definiert und untersuchen derzeit Möglichkeiten für eine stärker automatisierte und digitalisierte Datenerfassung.

Energieverbrauch und -produktion

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Einheit Consumer tesa Konzern
Energieverbrauch und -mix
Kraftstoffverbrauch aus Kohle und Kohleprodukten MWh - - -
Kraftstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölprodukten MWh 43.846 635 44.481
Kraftstoffverbrauch aus Erdgas MWh 66.517 188.756 255.273
Kraftstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen MWh - - -
Verbrauch von zugekauftem oder erworbenem Strom, Wärme, Dampf oder Kälte aus fossilen Quellen MWh 10.235 876 11.111
Gesamter fossiler Energieverbrauch MWh 120.598 190.267 310.865
Anteil fossiler Energieträger am Gesamtenergieverbrauch % 36 62 49
Kraftstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen (einschließlich Biomasse, Biokraftstoffe usw.) MWh 66.927 45.000 111.927
Verbrauch von zugekauftem oder erworbenem Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus erneuerbaren Quellen MWh 136.708 65.541 202.249
Verbrauch von selbst erzeugter erneuerbarer Energie ohne Brennstoff MWh 9.337 4.067 13.404
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen MWh 212.972 114.608 327.580
Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch % 64 38 51
Gesamtenergieverbrauch MWh 333.570 304.875 638.445
Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimabelastung MWh 333.570 304.875 638.445
Energieerzeugung
Erzeugung nicht erneuerbarer Energie MWh - 9.832 9.832
Erzeugung erneuerbarer Energie MWh 14.891 19.794 34.685

Scope-3-Emissionen

Der "GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard" klassifiziert Scope-3-Emissionen in 15 Kategorien. Die Klimaziele von Beiersdorf umfassen verschiedene Emissionskategorien gemäß den Richtlinien der SBTi. Gemäß ESRS-Anforderungen sind Unternehmen verpflichtet, signifikante Scope-3-Kategorien offenzulegen. In diesem Bericht werden Scope-3-Kategorien dargestellt, die als signifikant bewertet wurden oder aus anderen Gründen in unserer Zielgrenze für 2025 einbezogen sind. Andere Kategorien, die ebenfalls quantifiziert wurden und teilweise in unsere Zielgrenzen für 2032 und 2045 aufgenommen wurden, erscheinen in der Signifikanzanalyse als nicht signifikant und werden in diesem Berichtsjahr nicht offengelegt.

Screening und Priorisierung

Auf Basis eines wirtschaftlichen und ökologischen Input-Output-Modells (EEIO) identifizierte Beiersdorf zunächst die relevantesten Scope-3-Emissionskategorien anhand von Ausgabendaten. Das EEIO-Modell bewertet den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung entlang der Lieferkette auf Basis internationaler Statistiken und Datenbanken. Diese Analyse ermöglichte es, die Scope-3-Hotspots in der vorgelagerten Lieferkette des Unternehmensbereichs Consumer zu ermitteln. Unter Berücksichtigung der Emissionshöhe, unseres Einflussbereichs und der Einbindungszwecke haben wir die Kategorien ausgewählt, die in unsere Zielgrenze aufgenommen werden und die Mindestanforderungen der SBTi für kurz- und langfristige Ziele erfüllen.

Beiersdorf arbeitet kontinuierlich daran, die Methoden zur Berechnung von THG-Emissionen in den verschiedenen Scope-3-Kategorien zu verbessern. Als ersten Schritt wechseln wir in den meisten Kategorien von der ausgabenbasierten EEIO-Methode zu einem aktivitätsbasierten Ansatz. Die verwendeten Emissionsfaktoren basieren größtenteils auf Branchen-Durchschnittswerten. Wir arbeiten mit Partnern der Wertschöpfungskette zusammen, um den Austausch von CO2-Fußabdruck-Daten zu ermöglichen. Dies soll uns dabei helfen, Dekarbonisierungsmaßnahmen besser umzusetzen und Fortschritte zu überwachen.

Digitalisierung

Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz zur Digitalisierung unserer Nachhaltigkeitsprozesse, einschließlich der Berichterstattung. So haben wir Analysetools integriert, ein Framework geschaffen und verschiedene Systeme verbunden, um die Berichterstattung zu vereinfachen. Damit können wir Schlüsselkennzahlen wie CO2-Emissionen sowie Kennzahlen zu Kunststoffverpackungen und Rohstoffen ganzjährig analysieren und - falls nötig - frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um unsere Emissionsreduktionsziele zu erreichen.

Methodik

Die Auswahl der geeigneten Methodik, Datenquellen, Datenbanken und zu Grunde liegenden Annahmen für die Berechnung der Scope-3-Emissionen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Unser Ziel ist es, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit dieser Messungen im Laufe der Zeit zu verbessern. Die unten beschriebenen Methoden wurden auf der Grundlage unserer Geschäftsgrenzen, Ziele und praktischen Realitäten ausgewählt. Dieser Auswahlprozess umfasst die Berücksichtigung der Emissionsarten, branchenspezifischer Anforderungen sowie der Verfügbarkeit von Aktivitätsdaten und Emissionsfaktoren. Wir bemühen uns, umfassende und relevante Datenquellen zu verwenden und automatisierte Datenerfassungssysteme so weit wie möglich zu nutzen. Die für Emissionsfaktoren ausgewählten Datenbanken sind anerkannt und weit verbreitet, was ihre Glaubwürdigkeit erhöht. Wir überwachen die Aktualisierungen der wichtigsten Datenbanken genau und bewerten deren Änderungen und Auswirkungen. Wenn die Emissionsfaktoren und Aktivitätsdaten unsere aktuellen Praktiken und Technologien widerspiegeln, werden aktuellere Daten bevorzugt. Wenn Daten unvollständig sind und Schätzungen erforderlich sind, beziehen wir uns auf die ähnlichsten Fälle aus unseren gesammelten Daten und schätzen auf der Grundlage der Menge oder der Ausgaben der fehlenden Aktivitäten. Dieser systematische Ansatz stellt sicher, dass unsere Scope-3-Treibhausgasberechnungen unter den aktuellen Umständen transparent und robust sind.

Durch die Anwendung der oben beschriebenen Berechnungsmethoden, konnten wir keine signifikanten Messunsicherheiten bei den im Klimabereich berichteten Energie- und Emissionskennzahlen feststellen. Um die Vollständigkeit des Treibhausgasinventars sicherzustellen, wurden Schätzungen für Scopes und Kategorien vorgenommen, bei denen die primäre Datenerhebung herausfordernd ist. Diese Schätzungen basieren auf den erhobenen Primärdaten, die mehr als 93 % ausmachen.

Scope 3.1 - Einkauf von Produkten und Dienstleistungen

Consumer

Der Großteil unserer Scope-3-Emissionen entsteht durch die Herstellung von Verpackungen 9 sowie durch Rohstoffe, die wir für unsere Produkte benötigen. Die Berechnung dieser THG-Emissionen basiert auf Primärdaten zum Materialverbrauch und sekundären Emissionsfaktoren aus LCA-Datenbanken (Life Cycle Assessment (LCA)). Wir arbeiten mit Dienstleistern zusammen, um die Daten zu Emissionsfaktoren in LCAs kontinuierlich zu verbessern. 94 % der Verpackungsemissionen und 90 % der Rohstoffemissionen werden nach diesem Ansatz berechnet, die restlichen 6 % der Verpackungsemissionen und 10 % der Rohstoffemissionen werden auf der Grundlage verschiedener Ansätze wie Produkteinheiten, Ausgaben oder durchschnittlichen Emissionen von Referenzprodukten geschätzt, je nach Verfügbarkeit der Daten.

Für ausgelagerte Produktions- und Lageraktivitäten (Scope 3.4) führen wir Lieferantenbefragungen durch, um Primärdaten zum Energieverbrauch und zu Emissionsfaktoren des eingekauften Stroms zu erheben. 10 Diese Daten werden basierend auf der produzierten Warenmenge oder dem Warenumschlag zugeordnet. Die Berechnungsmethodik ist mit den Scope-1- und Scope-2-Berechnungen für unsere Consumer-Standorte konsistent. Im Jahr 2024 deckten die erhobenen Daten 91 % der ausgelagerten Fertigung und 90 % der Lageraktivitäten ab. Die gemeldeten Emissionen werden anhand der Ausgaben für die Fertigung und des durchschnittlichen Lagerwerts extrapoliert, um alle Emissionen abzudecken.

Die Emissionen aus eingekauften Dienstleistungen basieren auf unserer EEIO-Analyse. Der Übergang zu einem aktivitätsbasierten Ansatz bleibt eine Herausforderung.

9 In unsere Berechnung beziehen wir Primärverpackungen für Endkonsument*innen und Sekundärverpackungen ein. Verpackungsmaterialien, die im Rahmen von Verpackungsprozessen oder bei der Transportvorbereitung hinzugefügt werden, fallen nicht darunter.
10 Der Datenerhebungszeitraum für ausgelagerte Produktion und Lagerhaltung (Dezember 2023 bis November 2024) weicht vom Berichtszeitraum ab.

tesa

Diese Kategorie umfasst bei tesa Emissionen aus eingekauften Rohstoffen, Verpackungsmaterialien und Produkten von Drittanbietern. Eingekaufte Dienstleistungen sind ausgeschlossen. Die Aktivitätsdaten werden aus dem Einkaufssystem von tesa extrahiert. Zur Berechnung verwenden wir Emissionsfaktoren, die auf Proxys für die Rohstoffproduktion gemäß europäischer Praxis basieren. Für Produkte von Drittanbietern nutzen wir materialbezogene Emissionsfaktoren, die auf Ausgaben basieren. Unsere Datenbank für Emissionsfaktoren wird kontinuierlich aktualisiert. Die berechneten Emissionen decken die gesamte vorgelagerte Lieferkette ab, von der Rohstoffproduktion bis zu den Tier-1-Lieferanten ("cradle to gate").

Scope 3.4 - Vorgelagerter Transport und Vertrieb

Zur Berechnung der konzernweiten THG-Emissionen aus Transportaktivitäten verwenden wir überwiegend das Tool "EcoTransIT" gemäß dem europäischen Standard EN 16258. Primärdaten zu Distanzen, Ladungen und verschiedenen Transportmodi werden aus unserem internen Logistiknetzwerk gewonnen. Die Emissionsfaktoren sind sekundäre Branchen-Durchschnittswerte aus "EcoTransIT".

Scope 3.6 - Geschäftsreisen

Consumer

Zur Quantifizierung unserer Emissionen aus Geschäftsreisen verwenden wir Primärdaten zu Distanzen und Transportmodi, die entweder aus unserem Reisemanagementsystem exportiert oder direkt von Tochtergesellschaften gemeldet werden. Die Emissionen berechnen wir gemäß der Methodik des "Verbands Deutsches Reisemanagement" (VDR) unter Berücksichtigung eines "Radiative Forcing Index" (RFI) von zwei für Flugreisen. Direkt gemeldete Daten werden auf Basis von IEA-Daten berechnet.

tesa

Hier werden aufgrund begrenzter Datenverfügbarkeit nur Emissionen aus Flugreisen berücksichtigt. Die Berechnung basiert auf den CO2-Emissionen von Flugreisen für tesa Deutschland und tesa SPA. Die Emissionen werden pro FTE berechnet und mit der Gesamtzahl der Mitarbeitenden multipliziert.

Scope 3.12 - Entsorgung verkaufter Produkte

Consumer

Diese Emissionen stammen aus zwei Quellen: der Entsorgung von Verpackungen und der biologischen Abbaubarkeit von Inhaltsstoffen. Die Emissionen aus der Entsorgung von Verpackungen werden anhand der Anteile der unterschiedlichen Abfallbehandlungsmethoden in Europa und des Verpackungsgewichts unserer Produkte berechnet. Die Emissionen aus der biologischen Abbaubarkeit der Inhaltsstoffe basieren auf der Annahme, dass der Kohlenstoffgehalt chemischer Inhaltsstoffe abgebaut und als CO2 freigesetzt wird.

tesa

Die Emissionen in Scope 3.12 umfassen die Entsorgung unserer Produkte und Verpackungen. Wir verwenden materialspezifische Emissionsfaktoren für eigene Produkte und Verpackungen. Für Produkte von Drittanbietern schätzen wir die Emissionen basierend auf dem Verhältnis der Emissionen in Scope 3.1. Zudem berücksichtigen wir regionsspezifische Abfallbehandlungsmethoden, um Emissionsminderungen durch Recycling zu reflektieren.

Die Scope-3-Emissionen unseres Joint Venture NIVEA-Kao werden auf Basis der Ergebnisse der im Jahr 2022 erstellten Ökobilanzen für bestimmte Referenzprodukte berechnet. Die in den Vorjahren entstandenen Emissionen haben wir anhand der Menge der verkauften Referenzprodukte abgeschätzt. Die Rohstoff- und Verpackungsemissionen von NIVEA-Kao werden anhand der Stücklisten der Referenzprodukte und der LCA-Emissionsfaktoren berechnet. Die Emissionen des vorgelagerten Transports werden anhand des Produktgewichts, der durchschnittlichen Transportentfernung und den Emissionsfaktoren der verschiedenen Transportarten berechnet. Die berechneten Emissionen sind in den jeweiligen Scope-3-Kategorien enthalten.

Nicht offengelegte Scope-3-Emissionen

Beiersdorf hat die Emissionen des Basisjahrs aus Scope 3.1 (eingekaufte Dienstleistungen), 3.2 (Anlagegüter), 3.3 (brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten), 3.5 (Abfälle aus dem Betrieb), 3.7 (Arbeitswege der Mitarbeitenden), 3.9 (nachgelagerter Transport und Vertrieb) und 3.15 (Investitionen) quantifiziert. Diese Kategorien wurden jedoch als nicht signifikant bewertet und sind nicht Teil unseres Klimaziels bis 2025. Daher werden sie in diesem Bericht nicht offengelegt. Scope 3.8, Scope 3.13 und Scope 3.14 sind für Beiersdorf nicht relevant, da wir weder gepachtete Vermögenswerte im Upstream/​Downstream-Bereich noch Franchise-Unternehmen haben. Scope 3.10 (Verarbeitung verkaufter Produkte) ist nicht relevant, da sowohl unsere Kosmetik- als auch unsere Klebeprodukte keine weitere Verarbeitung vor der Anwendung benötigen. Was Scope 3.11 betrifft, so haben Beiersdorf-Produkte keine direkten Emissionen in der Nutzungsphase. Indirekte Emissionen in der Nutzungsphase könnten beispielsweise entstehen, wenn Verbraucher*innen warme Duschen nehmen und unser Duschgel verwenden. Indirekte Emissionen in der Nutzungsphase sind nicht Teil der Ziele, wie von der SBTi gefordert.

Scope-1-3-Emissionen

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Einheit Consumer tesa
2018 2024 2018 2024
Scope-1-Emissionen
Brutto-Scope-1-Emissionen tCO 2 e 44.537 24.729 62.682 48.107
Nicht in den Scope-1- Emissionen enthaltene biogene CO 2 -Emissionen tCO 2 e 599 13.320 - 8.870
Anteil aus regulierten Emissionshandelsystemen % - - 26 26
Scope-2-Emissionen
Standortbasierte Brutto Scope-2-Emissionen tCO 2 e 60.132 55.659 23.757 26.502
Marktbasierte Brutto Scope-2-Emissionen tCO 2 e 16.187 1.464 16.616 281
Nicht in den Scope-2- Emissionen enthaltene biogene CO 2 -Emissionen tCO 2 e - - - -
Gesamte Scope-1- und -2-Emissionen
Gesamte Scope-1- und Scope-2-Emissionen (standortbasiert) tCO 2 e 104.669 80.388 86.439 74.609
Gesamte Scope-1- und Scope-2-Emissionen (marktbasiert) tCO 2 e 60.724 26.193 79.298 48.388
Wesentliche Scope-3-Emissionen
Kategorie 1: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen tCO 2 e 1.330.395 1.002.691 321.053 335.738
Rohmaterial tCO 2 e 658.240 519.245 252.839 260.059
Verpackungsmaterial tCO 2 e 635.201 467.436 15.496 16.525
Herstellung von Fertigwaren tCO 2 e 36.954 16.010 52.718 59.154
Kategorie 4: Vorgelagerter Transport und Vertrieb tCO 2 e 145.657 109.501 46.338 42.081
Transport von Fertigwaren tCO 2 e 133.922 120.687 46.338 42.081
Lagerung tCO 2 e 11.735 1.623 - -
Reduktion durch den Erwerb von Zertifikaten für Biokraftstoffe tCO 2 e - (12.809) - -
Kategorie 6: Geschäftsreisen tCO 2 e 29.931 31.854 15.703 7.976
Gesamte Scope-3-THG-Emissionen innerhalb der Zielgrenze für 2025 1 tCO 2 e 1.505.983 1.144.046 383.094 385.795
Kategorie 12: End-of-Life-Behandlung verkaufter Produkte tCO 2 e 396.617 389.172 123.629 121.282
Gesamte signifikante Scope-3-THG-Emissionen tCO 2 e 1.902.600 1.533.218 506.723 507.077
Gesamte THG-Emissionen
Gesamte THG-Emissionen (standortbasiert) tCO 2 e 2.007.269 1.613.606 593.162 581.686
Gesamte THG-Emissionen (marktbasiert) tCO 2 e 1.963.324 1.559.411 586.021 555.465
scrollen
Einheit Konzern
2018 2024
Scope-1-Emissionen
Brutto-Scope-1-Emissionen tCO 2 e 107.219 72.836
Nicht in den Scope-1- Emissionen enthaltene biogene CO 2 -Emissionen tCO 2 e 599 22.190
Anteil aus regulierten Emissionshandelsystemen % 15 17
Scope-2-Emissionen
Standortbasierte Brutto Scope-2-Emissionen tCO 2 e 83.889 82.161
Marktbasierte Brutto Scope-2-Emissionen tCO 2 e 32.803 1.745
Nicht in den Scope-2- Emissionen enthaltene biogene CO 2 -Emissionen tCO 2 e - -
Gesamte Scope-1- und -2-Emissionen
Gesamte Scope-1- und Scope-2-Emissionen (standortbasiert) tCO 2 e 191.108 154.997
Gesamte Scope-1- und Scope-2-Emissionen (marktbasiert) tCO 2 e 140.022 74.581
Wesentliche Scope-3-Emissionen
Kategorie 1: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen tCO 2 e 1.651.448 1.338.429
Rohmaterial tCO 2 e 911.079 779.304
Verpackungsmaterial tCO 2 e 650.697 483.961
Herstellung von Fertigwaren tCO 2 e 89.672 75.164
Kategorie 4: Vorgelagerter Transport und Vertrieb tCO 2 e 191.995 151.582
Transport von Fertigwaren tCO 2 e 180.260 162.768
Lagerung tCO 2 e 11.735 1.623
Reduktion durch den Erwerb von Zertifikaten für Biokraftstoffe tCO 2 e - (12.809)
Kategorie 6: Geschäftsreisen tCO 2 e 45.634 39.830
Gesamte Scope-3-THG-Emissionen innerhalb der Zielgrenze für 2025 1 tCO 2 e 1.889.077 1.529.841
Kategorie 12: End-of-Life-Behandlung verkaufter Produkte tCO 2 e 520.246 510.454
Gesamte signifikante Scope-3-THG-Emissionen tCO 2 e 2.409.323 2.040.295
Gesamte THG-Emissionen
Gesamte THG-Emissionen (standortbasiert) tCO 2 e 2.600.431 2.195.292
Gesamte THG-Emissionen (marktbasiert) tCO 2 e 2.549.345 2.114.876

1 Die gesamten Scope-3-Emissionen innerhalb der Zielgrenze für 2025 umfassen nicht die End-of-Life-Behandlung der verkauften Produkte der Kategorie 12. In den vergangenen Jahren wurde die Methodik zur Messung der End-of-Life-Emissionen von Kosmetikprodukten verfeinert, was zu einem erhöhten Anteil dieser Emissionen in unseren Scope-3-Berechnungen führte. 2025 werden wir die aktuelle Zielgrenze beibehalten, diese Kategorie jedoch über 2025 hinaus in unsere Ziele integrieren.

ESRS E2 - Umweltverschmutzung

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir Geschäftstätigkeiten mit negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung identifiziert. Beiersdorf hat dabei festgestellt, dass in den vorgelagerten Beschaffungsaktivitäten, insbesondere in energieintensiven Branchen wie der chemischen Industrie, negative Auswirkungen auf die Luft- und Wasserverschmutzung entstehen. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette hat der Unternehmensbereich Consumer negative Auswirkungen auf Wasserressourcen identifiziert, da bei der Nutzung durch Konsument*innen besonders besorgniserregende Stoffe freigesetzt werden können. Darüber hinaus hat der Unternehmensbereich Consumer negative Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, wenn Mikroplastik (synthetische Polymermikropartikel (SPM)) im Zuge der Verwendung durch Konsument*innen in Abwassersysteme eingeleitet wird. Wesentliche Risiken oder Chancen haben wir im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung nicht identifiziert.

Ein detaillierter Überblick über alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und die angewandte Methodik der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist im Kapitel "ESRS 2 - Allgemeine Angaben" zu finden.

Richtlinien im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Beiersdorf hat mehrere Richtlinien eingeführt, um die negativen Auswirkungen von Umweltverschmutzung systematisch zu reduzieren und gleichzeitig nachhaltige Praktiken entlang der gesamten Lieferkette zu fördern. Diese Richtlinien zielen darauf ab, die in unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen und Risiken abzumildern. Gleichzeitig haben sie zum Ziel, klare Umweltstandards und Erwartungen festzulegen.

Consumer

Code of Conduct für Geschäftspartner

Der "Code of Conduct für Geschäftspartner" (CoC) definiert die Anforderungen, die unsere globalen Geschäftspartner in Bezug auf den Umweltschutz erfüllen müssen.

Der CoC legt fest, dass Geschäftspartner die Emissionen in Luft, Wasser und Boden aus ihren Anlagen sowie das in ihren Betrieben erzeugte Abwasser überwachen, verfolgen und dokumentieren. Die Einhaltung aller geltender Gesetze und lokaler Vorschriften im Hinblick auf Umweltauswirkungen und Umweltschutz ist verpflichtend. Wir erwarten von Geschäftspartnern, dass sie kontinuierlich darauf abzielen, negative Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen zu verringern und verantwortungsvoll sowie nachhaltig zu beschaffen. Darüber hinaus sollen Wasser- und Luftverschmutzung vermieden werden, die natürliche Nahrungsquellen gefährden, den lokalen Zugang zu sauberem Trinkwasser oder sanitären Anlagen beeinträchtigen oder der menschlichen Gesundheit schaden. Die Richtlinie legt außerdem fest, dass Maßnahmen für Notfälle im Zusammenhang mit Boden- oder Wasserverschmutzung vorbereitet sein müssen. Betreiber*innen und, sofern verfügbar, unternehmenseigene Notfallteams müssen regelmäßig zu Gefahren und Gegenmaßnahmen geschult werden. Die Richtlinie bezieht sich nicht ausdrücklich auf die Vermeidung von Vorfällen und Notsituationen sowie die Minimierung und den Einsatz (besonders) besorgniserregender Stoffe.

Die durch diese Richtlinie adressierten wesentlichen Themen umfassen vorgelagerte negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Luft- und Wasserverschmutzung. Weitere Details zum CoC sind im Kapitel "ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" zu finden.

Beiersdorf Environmental Policy

Die "Environmental Policy" beschreibt die allgemeinen Umweltziele von Beiersdorf - darunter die Ziele, Emissionen zu reduzieren sowie die Nutzung besorgniserregender Stoffe zu ersetzen oder zu minimieren. Die Richtlinie bezieht sich insbesondere auf die kritischen Themen Umweltverschmutzung und Umweltsicherheit von Produkten und Prozessen, jedoch nicht ausdrücklich auf die Vermeidung von Vorfällen und Notsituationen. Die Richtlinie behandelt die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Luft- und Wasserverschmutzung sowie Mikroplastik und besonders besorgniserregenden Stoffen. Weitere Details sind im Kapitel "ESRS E1 - Klimawandel" zu finden.

tesa

tesa Code of Conduct for Suppliers

Der "Code of Conduct for Suppliers" (CoCS) von tesa bildet die Grundlage für Lieferantenbeziehungen bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Der Kodex bietet eine Anleitung für die Handlungen von tesa und seinen Lieferanten und verfolgt das Ziel, positive Auswirkungen auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt zu erreichen. Lieferanten sind verpflichtet, eine wirksame Umweltpolitik zu verfolgen und alle bestehenden Umweltgesetze und -vorschriften einzuhalten. Sie werden dazu angehalten, Umweltfragen proaktiv zu behandeln, ihre Umweltverantwortung zu stärken, umweltfreundliche Technologien zu fördern und nachhaltige Lebenszykluspraktiken umzusetzen.

Ein zentraler Aspekt dieser Richtlinie ist das Management von Chemikalien und gefährlichen Materialien. Lieferanten müssen alle Chemikalien und Materialien identifizieren, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt ein Risiko darstellen könnten. Darüber hinaus müssen Lieferanten regelmäßig Luftemissionen überwachen, Emissionskontrollmaßnahmen umsetzen und einen Plan zur Reduzierung von Treibhausgasen einführen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder darüber hinausgeht. Zu den Luftemissionen, die durch diese Richtlinie abgedeckt sind, gehören unter anderem flüchtige organische Chemikalien, Aerosole, korrosive Stoffe, Partikel, ozonabbauende Chemikalien und Verbrennungsnebenprodukte. Der CoCS bezieht sich jedoch nicht ausdrücklich auf die Vermeidung von Vorfällen und Notsituationen sowie die Minimierung und den Einsatz (besonders) besorgniserregender Stoffe.

Die Richtlinie adressiert vorgelagerte negative Auswirkungen auf Luft- und Wasserverschmutzung, wobei der Schwerpunkt auf den Lieferanten von tesa liegt. Die Verantwortung für die Umsetzung der Richtlinie liegt beim Vorstand als oberste Verantwortungsebene.

Den Fortschritt bei der Erreichung der Richtlinienziele überwachen wir durch die interne Nachverfolgung der Unterschriften im CoCS und die laufende Überprüfung der Erfassung. Die Richtlinie wird über die offizielle Website von tesa allen Stakeholder zugänglich gemacht und vor Vertragsabschluss an Geschäftspartner gesendet.

Weitere Details zum CoCS sind im Kapitel "ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" zu finden.

Richtlinien im Zusammenhang mit besonders besorgniserregenden Stoffen

Der folgende Abschnitt beschreibt die Richtlinien, die sich mit den wesentlichen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit besonders besorgniserregenden Stoffen befassen. Diese Auswirkungen haben wir ausschließlich für den Unternehmensbereich Consumer identifiziert. Entsprechend regeln die Richtlinien dort die Beschaffung und Handhabung besonders besorgniserregender Stoffe.

Consumer

Standard Operating Procedure (SOP) - Auswahlkriterien für Rohstoffe

Die SOP (identifiziert als CBE.20003005.000.01) definiert die Anforderungen an Rohstoffe, die bei der Herstellung von kosmetischen und freiverkäuflichen Arzneimitteln (OTC-Produkten) verwendet werden. Sie umfasst Aspekte der Produktsicherheit, regulatorische Anforderungen, Qualität, Mikrobiologie und für Beiersdorf spezifische Beschränkungen.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser SOP ist, dass Rohstoffe keine Substanzen enthalten dürfen, die durch die EU-Kosmetikverordnung oder die EU-Chemikaliengesetzgebung (REACH-Verordnung) verboten sind. Darüber hinaus dürfen Rohstoffe, sofern keine Ausnahmeregelungen bestehen, keine Substanzen enthalten, die in der "Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe" aufgeführt sind.

Die Richtlinie gilt für Rohstoffe, die für kosmetische und OTC-Produkte von Beiersdorf bestimmt sind, einschließlich solcher von Drittanbietern. Ausgenommen sind jedoch Duftstoffmischungen, Verpackungsmaterialien sowie Produkte der Marken La Prairie und Chantecaille, für die separate Regelungen bestehen. Die in der globalen Sicherheitsrichtlinie von Beiersdorf festgelegten sicherheitsbezogenen Anforderungen gelten weltweit in allen Regionen. Die Funktionen "Global Product Stewardship" und "Product Safety" der Abteilung Forschung und Entwicklung (R&D) sind dafür verantwortlich, die in dieser Richtlinie zusammengefassten Anforderungen an Rohstoff festzulegen. Fortschritte bei der Erreichung der Richtlinienziele werden durch interne Standardprozesse überwacht, bevor neue Materialien zur Vermarktung zugelassen werden.

Die SOP ist internen Stakeholder zugänglich und wird im zentralen Dokumentenmanagementsystem des Global Quality Management System (QMS) gespeichert.

Fragrance Restriction List

Die "Fragrance Restriction List" zielt darauf ab, die Sicherheit von Konsument*innen und die Produktqualität zu gewährleisten, indem sie die Mengen bestimmter Duftstoffbestandteile für verschiedene Kategorien von Kosmetikprodukten festlegt. Diese Liste basiert auf internen Bewertungen und Expert*innenmeinungen und enthält Anforderungen, die über die gesetzlichen Standards hinausgehen, einschließlich Verbote bestimmter Stoffe oder Stoffgruppen. Insbesondere dürfen keine Stoffe enthalten sein, die zum Zeitpunkt des "Fragrance Briefings" in der "Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht sind.

Die Richtlinie gilt weltweit für alle von der Beiersdorf AG verwendeten Düfte und Aromen. Dazu gehören Beiersdorf Tochtergesellschaften und Vertragshersteller. Alle Düfte und Aromen müssen den Anforderungen entsprechen, die im jeweiligen "Fragrance Briefing" und in der "Fragrance Restriction List" festgelegt sind.

Die Verantwortung für diese Richtlinie liegt beim internen Expert*innenteam "Fragrances", das von der Managerin für "Ingredient Compliance" der Abteilung "Regulatory" geleitet wird. Ein vertragliches Abkommen zwischen Duftstoffherstellern und Beiersdorf soll die Verbindlichkeit der "Fragrance Restriction List" sicherstellen. Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinienziele kontrollieren wir dadurch, dass wir mit einer festen und geringen Anzahl an Duftstoffherstellern zusammenarbeiten. Bevor diese neue Duftstoffe einreichen dürfen, müssen sie einen intensiven Qualifikationsprozess durchlaufen. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass ihre Systeme und Tools die Einhaltung globaler Vorschriften und der "Fragrance Restriction List" sicherstellen. Regelmäßige Vor-Ort-Besuche und ein kontinuierlicher Austausch mit den Herstellern sollen dazu beitragen, geltende Vorschriften und Regeln einzuhalten.

Neue Duftkreationen der Hersteller werden erst nach einem Bewertungsprozess genehmigt. Eine vom Lieferanten erstellte Dokumentation soll gewährleisten, dass die Düfte der "Fragrance Restriction List" und besonderen Anforderungen des Briefing-Prozesses entsprechen. Dazu gehört das Einholen einer "Fragrance Compliance File": Mit diesem Beiersdorf-spezifischen Fragebogen fragen wir alle relevanten Informationen ab, die dazu benötigt werden, globale regulatorische Konformität und die Einhaltung der "Fragrance Restriction List" zu validieren. Dies schließt eine schriftliche und unterzeichnete Bestätigung ein.

Bevor eine neue Version der Liste veröffentlicht und gültig wird, werden die Duftstoffhersteller eingeladen, den Entwurf zu kommentieren. Dieser offene Dialog hilft, technische Hürden für neue Kreationen zu vermeiden. Nach Ablauf der Kommentierungsfrist wird die endgültige Version an die regulatorischen Kontakte der Duftstoffhersteller gesendet, zusammen mit einer Frist zur Umsetzung der neuen Beschränkungen in ihre IT-Systeme. Nach der Umsetzung sind Hersteller verpflichtet, eine Konformitätsbestätigung zu übersenden.

Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Um die identifizierten wesentlichen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung zu vermeiden und zu reduzieren, setzt der Unternehmensbereich Consumer konkrete Maßnahmen um, die wir im Folgenden erläutern.

Consumer

Stufenweiser Ausstieg aus der Nutzung von Cyclomethicon

Beschreibung: Unsere Maßnahmen bis 2030 konzentrieren sich auf den stufenweisen Ausstieg aus der Nutzung von Cyclomethicon, einer bedeutenden Quelle für SVHCs (D5/​D6) im Consumer Produktportfolio. Das Ziel in Hinblick auf diese Substanz, die in der EU als sehr persistent, d. h. in der Umwelt nur langsam abbau- oder umwandelbar, und sehr bioakkumulativ eingestuft wird, hat das F&E-Führungsteam 2019 festgelegt.

Umfang: Der Aktionsplan deckt den gesamten Unternehmensbereich Consumer weltweit ab.

Zeithorizont: Die Umsetzung dieser Maßnahme ist für NIVEA und Eucerin Produkte, die in Europa vermarktet werden, bis 2025 geplant, global bis 2030.

Erwartetes Ergebnis: Wir streben an, den Einsatz von SVHCs signifikant zu reduzieren und möchten damit zum Ziel der Richtlinie beitragen, Umweltgefahren zu minimieren.

Fortschritt: Ein Abwärtstrend im jährlichen Verbrauch ist sichtbar: Im Vergleich zu 2019 ist das jährliche Volumen von Cyclomethicon um 64 % gesunken.

Prozess zur Bewertung der Umweltleistung

Beschreibung: Ein "Prozess zur Bewertung der Umweltleistung", der ökotoxikologische Kriterien und Klassifikationen umfasst, wurde 2019 vom F&E-Führungsteam genehmigt und wird seitdem angewendet. Die Richtlinien für neue und bestehende kosmetische Inhaltsstoffe haben wir implementiert, um zu vermeiden, dass keine neuen persistenten Inhaltsstoffe in das Rohstoffportfolio aufgenommen werden. Dieser Prozess bietet klare Leitlinien für die Umweltbewertung auf Basis von Gefahrendaten mit Kriterien wie Persistenz, Bioakkumulation und Aquatoxizität.

Umfang: Der Prozess gilt für den Unternehmensbereich Consumer und betrifft die globalen Aktivitäten von Beiersdorf.

Zeithorizont: Diese Maßnahme ist fortlaufend; ein spezifischer Abschlusszeitpunkt wurde nicht festgelegt.

Erwartetes Ergebnis: Das Hauptziel ist die Reduzierung des Einsatzes von persistenten Inhaltsstoffen im Produktportfolio. Diese Maßnahme unterstützt die Ziele der Beiersdorf Richtlinie "SOP-Auswahlkriterien für Rohstoffe".

Fortschritt: Der "Prozess zur Bewertung der Umweltleistung" wird seit seiner Genehmigung im Jahr 2019 aktiv angewendet. Er gewährleistet die kontinuierliche Bewertung und den Ausschluss persistenter Inhaltsstoffe aus dem Rohstoffportfolio des Unternehmens.

Beiersdorf setzt derzeit keine wesentlichen Maßnahmenpläne zu den Themen Luft- und Wasserverschmutzung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette oder im Hinblick auf Mikroplastik um. Maßnahmen zur Bekämpfung von Mikroplastikverschmutzung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette zielen in der Regel auf kosmetische Inhaltsstoffe ab, die über Abwässer in die Umwelt gelangen könnten. Da unser Unternehmen den Einsatz von Mikroplastik gemäß der Definition des "United Nations Environment Programme" (UNEP) bereits weitestgehend eingestellt hat, erachten wir diese Auswirkung als hinreichend abgeschwächt. Entsprechend berichten wir für das Jahr 2024 keine weiteren Maßnahmen.

Wir erkennen an, dass die Minimierung von Verschmutzungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, wie Emissionen oder Verunreinigungen während der Produktions- und Beschaffungsphasen, von großer Bedeutung sind. Diese Auswirkungen liegen jedoch weitgehend außerhalb unseres direkten betrieblichen Einflussbereichs. Unsere Möglichkeiten, diese Bereiche zu beeinflussen, beschränken sich darauf, die Einhaltung unseres Code of Conduct für Geschäftspartnersicherzustellen. Weitere Informationen zum CoC sind im Kapitel "ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" zu finden.

Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Consumer

100 % der Kosmetika ohne Mikropartikel aus synthetischen Polymeren bis 2032

Eine Beschränkung für synthetische Polymer-Mikropartikel (SPM) gilt in der EU seit Oktober 2023. Die Übergangsfristen betragen vier Jahre für auswaschbare Produkte und sechs Jahre für verbleibende Produkte. Das Engagement von Beiersdorf geht allerdings über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, da wir SPM auf der Rohstoffebene berücksichtigen und eine weltweit geltende Selbstverpflichtung implementiert haben, die nicht auf die EU-Region beschränkt ist. Viele SPM verlieren ihre partikuläre Struktur, wenn sie in kosmetische Formulierungen eingebunden werden, und fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich der Beschränkung.

Um die wesentlichen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Mikroplastik zu adressieren, haben wir im Berichtsjahr folgendes Ziel definiert: 100 % der Kosmetika sollen frei von synthetischen Polymer-Mikropartikeln sein.

Dieses Ziel steht im Einklang mit den in der "Environmental Policy" festgelegten Vorgaben und soll bis 2032 erreicht werden (Basisjahr: 2024).

Das Ziel ist global gesetzt und deckt verschiedene Aktivitäten sowie die gesamte Wertschöpfungskette ab. Es bezieht alle betroffenen Stakeholder ein und fordert, dass die zur Zieldefinition verwendeten Methoden und wesentlichen Annahmen, einschließlich ausgewählter Szenarien und Datenquellen, mit nationalen, EU- oder internationalen regulatorischen Zielvorgaben übereinstimmen. Das Ziel ist absolut und sieht einen vollständigen Ausstieg vor. Die Bemühungen von Beiersdorf gehen über die EU-Vorschriften hinaus. Den Einsatz von UNEP-Mikroplastik hatten wir für NIVEA Produkte bis 2021 und für Eucerin Produkte bis 2023 in der EU vollständig eingestellt.

Im Hinblick auf die Zielerreichung wurden bisher keine Fortschritte gemeldet, da 2024 das Basisjahr darstellt. Überwachungs- und Prüfprozesse sind jedoch etabliert, und Rohstoffe werden seit Oktober 2023 sorgfältig anhand der SPM-Beschränkungsdefinition bewertet, um den Fortschritt zu dokumentieren.

Stakeholder waren an der Zielsetzung nicht beteiligt. Diese Initiative basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen und unterstreicht den objektiven Unterschied zwischen UNEP-Mikroplastik und SPM. Während alle UNEP-Mikroplastik SPM sind, gilt dies nicht umgekehrt. Unser Ziel ist ambitionierter, da auch persistente Polymere davon betroffen sind, die zwar in kosmetischen Formulierungen löslich sind, aber in der Umwelt weiterhin bestehen bleiben. Somit übertrifft dieses Ziel die Standardanforderungen erheblich.

Verwendung von 100 % biologisch abbaubaren Polymeren in europäischen Produktformulierungen bis Ende 2025

Wir beabsichtigen, bis Ende 2025 ausschließlich biologisch abbaubare Polymere in unseren europäischen Produktformulierungen zu verwenden (absolut). Mit diesem Ziel adressieren wir die negativen Auswirkungen von Mikroplastik und die Belastung von Wasserressourcen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette und minimieren damit das Risiko durch zukünftige regulative Beschränkungen. Somit trägt das Ziel zu der Erreichung der in der "Environmental Policy" formulierten Ambitionen bei.

Polymere sind Moleküle, die aus vielen wiederkehrenden Untereinheiten bestehen. Sie werden häufig in Kosmetikprodukten eingesetzt und verleihen diesen verschiedene Eigenschaften, wie zum Beispiel eine erhöhte Wasserbeständigkeit in Sonnenschutzprodukten. Viele Polymere, die organischen Kohlenstoff enthalten, sind biologisch abbaubar - das heißt, sie können von Mikroorganismen wie Bakterien oder Pilzen vollständig zu Wasser und Kohlendioxid abgebaut werden. Dies gilt jedoch nicht für alle Polymere; einige hinterlassen chemische Rückstände in der Umwelt. Um mögliche Umweltauswirkungen zu reduzieren, verringern wir schrittweise den Einsatz solcher nicht biologisch abbaubaren Polymere.

Zu diesem Zweck bewerten wir alle Rohstoffe hinsichtlich ihrer biologischen Abbaubarkeit. Diese Bewertung basiert auf Anhang XIII der europäischen REACH-Verordnung sowie den zugehörigen Leitlinien zu Informationsanforderungen (Kapitel R.11). Die Kriterien zur Persistenz von Stoffen in diesen Dokumenten definieren den zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen ein Molekül als biologisch abbaubar gilt. Auf dieser Grundlage identifizieren wir Polymere, die nicht ausreichend biologisch abbaubar sind und bis Ende 2025 aus unseren europäischen Produktformulierungen entfernt werden sollen.

Um dieses Ziel zu erreichen, ersetzen wir nicht nur Inhaltsstoffe, sondern entwickeln auch neue Polymertechnologien. Über die Rohstoffgruppe der Silikone, zu denen unter anderem Dimethicon und Cyclomethicon gehören, betrachten wir separat. Obwohl Silikone mit der Zeit in der Natur abgebaut werden, sind sie aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung - da sie keinen organischen Kohlenstoff in der Polymerstruktur enthalten - per Definition nicht biologisch abbaubar. Daher betrachten wir Silikone getrennt von anderen Polymeren und arbeiten ebenfalls daran, deren Einsatz zu reduzieren.

Im Vergleich zu 2018 haben wir im Berichtsjahr bereits 69 % weniger nicht biologisch abbaubare Polymere in unseren europäischen Produktformulierungen verwendet. Der Basiswert 2018 betrug 978 kt.

Stakeholder waren an der Zielsetzung nicht beteiligt.

Beiersdorf hat derzeit keine spezifischen Ziele im Hinblick auf Luft- und Wasserverschmutzung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette definiert. Allerdings überwachen wir aktiv, dass Lieferanten den CoC einhalten. So möchten wir erreichen, dass die darin festgelegten Umweltanforderungen erfüllt werden. Zudem hat Beiersdorf ein konkretes Ziel festgelegt, um die Abdeckung des CoC weiter zu verbessern und zu kontrollieren, wodurch die Verschmutzung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette gezielt adressiert werden soll. Weitere Informationen sind im Kapitel "ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" zu finden.

Die Bewertung der von Beiersdorf verwendeten Rohstoffe umfasst sowohl Aspekte der Human- als auch der Umwelttoxizität und erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften. Die Hauptkriterien zur Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) stehen allerdings im Widerspruch zu den Anforderungen der Kosmetikverordnung oder den internen Richtlinien von Beiersdorf zur Sicherheit von Mensch und Umwelt. Deswegen haben wir in der nachgelagerten Wertschöpfungskette keine weiteren Ziele für SVHC festgelegt.

ESRS E3 - Wasser

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir negative Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Wasserverbrauch und Wasserentnahme in unserem eigenen Geschäftsbereich und der vorgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert.

Bei Beiersdorf verwenden wir Wasser zur Herstellung unserer Produkte, und es ist ein wichtiger Bestandteil unserer Produktformeln. Außerdem erfordern Prozesse wie Dampferzeugung, Kühlung und Kältemaschinen Wasser für ihren Betrieb. Unsere Produktionsstandorte entnehmen daher aus verschiedenen Quellen Frischwasser, darunter Grundwasser und Wasser von Dritten. Wasserknappheit kann die Produktion durch Unterbrechungen in essenziellen Prozessen erheblich beeinträchtigen und zu Verzögerungen, Effizienzverlusten und höheren Kosten führen.

Beiersdorf nutzt den "Aqueduct 4.0 Water Risk Atlas" des World Resources Institute (WRI), um festzustellen, welche Standorte sich in Gebieten befinden, die von Wasserrisiken betroffen sind, einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress. Dieser Atlas übersetzt komplexe hydrologische Daten in Indikatoren für wasserbezogene Risiken. Der Unternehmensbereich Consumer hat acht Standorte und der Unternehmensbereich tesa zwei Standorte ermittelt, die sich in Gebieten befinden, die von Wasserrisiken betroffen sind, einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress. Diese Gebiete werden im "Aqueduct 4.0 Water Risk Atlas" durch den Indikator "Gesamtwasserrisiko" gekennzeichnet. Dieses "Gesamtwasserrisiko" misst aggregiert alle Wasserrisiken, in dem es Indikatoren für Risiken in Bezug auf u. a. physische Wassermenge und -qualität, Grundwasserstress sowie Regulierungs- und Reputationsrisiken zusammenführt. Die zehn betroffenen Standorte befinden sich in Gebieten, die im Indikator "Gesamtwasserrisiko" als "hoch" oder "sehr hoch" eingestuft werden.

Ein detaillierter Überblick über alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und die angewandte Methodik der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist im Kapitel "ESRS 2 - Allgemeine Angaben" zu finden.

Richtlinien im Zusammenhang mit Wasser

Beiersdorf hat mehrere Richtlinien eingeführt, um die negativen Auswirkungen im Bereich Wasser zu reduzieren. Die Richtlinien unterstützen das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Wasser und adressieren die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Themen Wasserverbrauch und Wasserentnahme. Das Thema Meeresressourcen ist nicht Gegenstand der Richtlinie, da es für Beiersdorf nicht wesentlich ist. Die Richtlinien enthalten zudem keine Bestimmungen, die sich in unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette auf den Wasserverbrauch in Gebieten konzentrieren, die von Wasserrisiken betroffen sind.

Consumer

Beiersdorf Environmental Policy

In der "Environmental Policy" legt der Unternehmensbereich Consumer seine Verpflichtungen und Ambitionen zu verschiedenen Umweltthemen fest, unter anderem zum Wassermanagement. Ziel ist es, den Wasserverbrauch in den Produktionsprozessen - wo der größte Teil der Wasserentnahme stattfindet - kontinuierlich zu senken und geschlossene Wasserkreisläufe an den Produktionsstandorten zu schaffen.

Die wichtigsten Inhalte dieser Richtlinie sind die folgenden:

1. Verringerung des Wasserverbrauchs: Die Richtlinie bezieht sich vornehmlich auf die Reduzierung des Wasserverbrauchs in der Produktion und entlang der Wertschöpfungskette. Dies beinhaltet die Förderung einer effizienten Wassernutzung und die Minimierung von Wasserverschwendung sowohl in der Herstellung unserer Produkte als auch in der Nutzungsphase.

2. Abwasserbehandlung: Die Richtlinie fordert moderne, effektive Verfahren zur Abwasseraufbereitung. Diese sollen sicherstellen, dass die Abwassereinleitung strengen Qualitätsstandards entspricht und lokale Vorschriften eingehalten werden.

3. Wasserrisikoanalysen: Wir nutzen weit verbreitete Instrumente wie den WWF "Water Risk Filter" (WRF) und den "Aqueduct 4.0 Water Risk Atlas" des WRI, um Wasserrisiken in unseren Betrieben, insbesondere in Hochrisikogebieten, zu bewerten und darauf zu reagieren. Darüber hinaus führen wir im Rahmen unserer umfassenderen Wasserrisikomanagement-Bemühungen einen fortlaufenden Dialog mit dem WWF.

4. Nutzung von erneuerbaren Wasserquellen und Wasserrecycling: Um den Wasserfußabdruck des Unternehmensbereichs weiter zu senken, wollen wir erneuerbare Wasserquellen nutzen und fortschrittliche Wasserrecycling-Technologien implementieren, wo immer dies möglich ist. Durch die Aufbereitung und Wiederverwendung von Wasser in den Produktionsprozessen können wir die betriebliche Effizienz steigern und den sich entwickelnden gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht werden. Dieser Ansatz unterstützt nicht nur die Bemühungen des Unternehmens zur Wassereinsparung, sondern senkt auch die langfristigen Betriebskosten.

5. Produktentwicklung: Wir streben an, Produkte zu entwickeln, die den Wasserverbrauch sowohl während der Produktion als auch bei der Nutzung durch Verbraucher*innen reduzieren. Dies steht im Einklang mit unserer Nachhaltigkeitsagenda CARE BEYOND SKIN, die darauf abzielt, die Wassereffizienz über den gesamten Produktlebenszyklus zu fördern.

Unser unternehmensweites Ziel zur Reduzierung des Wasserverbrauchs und die zugrundeliegenden Kennzahlen werden außerdem jährlich von externen Prüfer*innen validiert, um sicherzustellen, dass alle extern gemeldeten Daten korrekt sind.

Spezifische, standortbezogene Wasserrichtlinien für Standorte mit hohem Risiko bestehen noch nicht. Grund dafür ist, dass wir im ersten Schritt derzeit maßgeschneiderte Standortstrategien entwickeln. Diese erfordern weitere detaillierte lokale Bewertungen und Konsultationen mit Interessengruppen wie dem WWF. Wir setzen uns dafür ein, dass diese zukünftigen Richtlinien den spezifischen Bedürfnissen und Risiken der einzelnen Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress gerecht werden.

Weitere Details zur "Environmental Policy" sind im Kapitel "ESRS E1 - Klimawandel" zu finden.

tesa

tesa Umweltleitlinie

tesa hat sich die "Umweltleitlinie" gegeben, um die Umwelt zu schützen und unter anderem die Risikominderung sowie die sichere und nachhaltige Beschaffung und Nutzung von Wasser weltweit zu unterstützen. Die "Umweltleitlinie" adressiert vor allem Wassereinsparungen und die Förderung effizienter Prozesse unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten und Bedürfnisse sowie der Einhaltung lokaler Vorschriften. Die "Umweltleitlinie" legt zudem fest, dass der Wasserverbrauch berichtet und intern überwacht wird. Zu berichtende Wasserquellen sind in diesem Kontext Grundwasser sowie Wasser von Dritten.

Die tesa Standorte sind verpflichtet, ein Wassermanagement anzuwenden, das Folgendes umfasst:

scrollen

Umgang mit Wasserverbrauch (Überwachung der Quantität und Qualität von Wasserentnahmen und -einleitungen),

Minimierung potenzieller Auswirkungen auf Wasserknappheit und Reduzierung von Emissionen ins Wasser durch Innovation, Best Practices und kontinuierliche Überwachung sowie

regelmäßige Bewertung interner und externer Entwicklungen, die sich in Zukunft auf die Geschäftspraktiken auswirken könnten (z. B. zukunftsweisende Prozesstechnologien, rechtliche Änderungen, Wasserprobleme in lokalen Gemeinschaften).

Die Umweltleitlinie betont die Minimierung der Auswirkungen auf Wasserknappheit durch den Einsatz innovativer Technologien, Best Practices und kontinuierlicher Kontrollen. Die Leitlinie bezieht sich nicht explizit auf die Themen Wasseraufbereitung sowie die Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Hinblick auf wasserbezogene Themen.

Darüber hinaus ergreifen wir Präventivmaßnahmen, um Unfälle zu vermeiden. So werden beispielsweise wassergefährdende Flüssigkeiten nur in Bereichen abgelassen, umgefüllt oder gelagert, die mit entsprechenden Auffangvorrichtungen ausgestattet sind. Diese Maßnahmen werden jährlich durch externe ISO-14001-Audits überprüft.

Wir erheben jährlich an allen tesa Produktionsstandorten wasserbezogene Daten wie Wasserverbrauch und Abwasseraufkommen. Die "Umweltleitlinie" gilt für alle tesa Standorte. Der Vorstand/​das Group Executive Committee (GEC) trägt die oberste Verantwortung für die Umsetzung der "Umweltleitlinie". Die Leitlinie wird allen Interessengruppen über die offizielle tesa Website zugänglich gemacht.

Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasser

Um die in den Richtlinien festgelegten Ziele zu erreichen, hat Beiersdorf verschiedene Maßnahmen implementiert, die den Aktionsplan für unser Wassermanagement darstellen. Die Maßnahmen sind dabei nicht dezidiert auf Standorte in Gebieten ausgerichtet, die von Wasserrisiken betroffen sind. Dennoch sind uns alle Standorte bekannt, die sich in Gebieten befinden, die von Wasserrisiken betroffen sind, einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress. Alle nachfolgend beschriebenen Maßnahmen tragen zur Erfüllung unseres unternehmensweiten Ziels bei, den Wasserverbrauch bis 2025 deutlich zu reduzieren.

Consumer

Schulung und Kapazitätsaufbau für Mitarbeitende zum Thema Wasser

Beschreibung: Technische Expert*innen und Nachhaltigkeitsexpert*innen an den einzelnen Consumer Produktionsstandorten setzen verschiedene Maßnahmen zur Wassereinsparung um, z. B. Technologien für den Einsatz von Umkehrosmose mit geschlossenem Kreislauf ("Closed Circuit Reverse Osmosis" - CCRO), optimierte Reinigungszyklen und Wasserwiederverwendungssysteme. Diese Bemühungen werden durch die Initiative "Sustainability in Manufacturing" (SIM) und die "Global Water & Cleaning Community" koordiniert, die sich auf Werksebene abstimmen. Die Mitarbeitenden tauschen sich monatlich über diese Technologien und bewährten Verfahren aus, um ihr Wissen zu erweitern und wassersparende Prozesse zu fördern. Die Plattform "Global Water & Cleaning Community" ermöglicht es Wasserexpert*innen, Fortschritte mit dem SIM-Team zu diskutieren und in Zusammenarbeit mit Fachinstituten neue (digitale) Ansätze zur Reduzierung des Wasserverbrauchs zu entwickeln. Wir nutzen auch externes Fachwissen für Schulungen und zur Optimierung von Prozessabläufen, um einen dynamischen Ansatz für Wasserschutz zu gewährleisten.

Umfang: Standorte weltweit

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Mit diesen Maßnahmen sollen unsere Mitarbeitenden ihr technisches Wissen erweitern und so wassersparende Methoden in der Produktion umsetzen können. So fördern wir einen einheitlichen Ansatz im Wassermanagement und eine kontinuierliche Verbesserung der Wassereffizienz in den Produktionsprozessen, was wiederum dazu beiträgt, das Wasserreduktionsziel von Beiersdorf für 2025 zu erreichen.

Kontinuierliche Verbesserung der Produktionsprozesse

Beschreibung: Im Unternehmensbereich Consumer sind moderne Anlagen und Technologien im Einsatz, um den Wasserverbrauch insbesondere bei Reinigungsprozessen zu senken. So behandeln alle Produktionsstandorte ihre Abwässer entweder in eigenen Kläranlagen, in Kläranlagen des entsprechenden Industrieparks oder in externen Kläranlagen von Drittanbietern; wir leiten kein unbehandeltes Abwasser in die Umwelt ein. Aufbereitetes Abwasser kann dann an den Standorten des Unternehmens zur Kühlung, Bewässerung oder Abwasserentsorgung wiederverwendet werden. Dieses Vorgehen trägt dazu bei, dass Beiersdorf die Zertifizierung "Leadership in Energy and Environmental Design" (LEED) aufrechterhalten kann und alle Standorte die globalen Nachhaltigkeitsstandards erfüllen. Regelmäßige Überprüfungen durch interne und externe Expert*innen sollen zudem sicherstellen, dass die Anlagen die neuesten Standards erfüllen und Prozesse kontinuierlich optimiert werden.

Darüber hinaus arbeiten wir mit Wasserversorgern, lokalen Behörden und benachbarten Unternehmen zusammen, um einen gemeinschafts- und Best-Practice-orientierten Ansatz für ein nachhaltiges Wassermanagement zu fördern.

Umfang: Produktionsstandorte weltweit

Zeithorizont: 2025

Erwartetes Ergebnis: Unser Ziel ist es, den Wasserverbrauch zu senken, die Zusammenarbeit mit externen Interessengruppen zu verbessern und die LEED-Zertifizierungsstandards einzuhalten, um unsere Nachhaltigkeitsziele weiter zu unterstützen.

Einführung von Umkehrosmose- und Wasserrückgewinnungstechnologien

Beschreibung: Wir führen Wasserrückgewinnungstechnologien wie Umkehrosmose mit geschlossenem Kreislauf (CCRO) ein, um die Wiederverwendung von Wasser in Produktionsanlagen zu verbessern. Im Jahr 2023 wurde die erste Umkehrosmose-Filteranlage an unserem indischen Produktionsstandort installiert. Wir planen, diese Technologien an zehn weiteren Produktionsstandorten zu testen und einzuführen.

Umfang: Indien und weitere Produktionsstandorte weltweit Zeithorizont: Kontinuierlich, mit Erweiterungen bis 2025.

Erwartetes Ergebnis: Durch die Maßnahmen können wir den Wasserverbrauch am indischen Pilot-Standort um bis zu 30 % reduzieren. Wir erwarten weitere Einsparungen an unseren anderen Produktionsstandorten und kommen so unserem unternehmensweiten Ziel näher, den Wasserverbrauch bis 2025 deutlich zu reduzieren.

Geschlossene Wasserkreislaufsysteme und maximale Wasserwiederverwendung

Beschreibung: Um die Wasserrückgewinnung und -wiederverwendung zu maximieren, führen wir technische Studien durch, um geschlossene Wasserkreislaufsysteme an ausgewählten Produktionsstandorten zu implementieren. Die erste Studie läuft derzeit an unserem Standort in Bangkok. In den nächsten Phasen werden wir ähnliche Systeme an unseren Standorten Silao und Tres Cantos testen und einführen. Diese Maßnahmen sind auch Teil unserer Verpflichtung, unsere Wassereinsparungsziele bis 2025 zu erreichen.

Umfang: Bangkok, Thailand, sowie Silao, Mexiko, und Tres Cantos, Spanien

Zeithorizont: 2025

Erwartetes Ergebnis: Unsere Effizienzmaßnahmen zielen auf eine deutliche Reduzierung des Wasserverbrauchs ab. Eine Pilotstudie in Bangkok hat bereits gezeigt, dass Einsparungen des Wasserverbrauchs von 50 bis 60 % möglich sind. In Verbindung mit zusätzlichen Effizienzprojekten könnte dies zu einer kumulativen Reduzierung von 70 % im Vergleich zu 2020 an diesem Standort führen.

tesa

Stilllegung der Dampfbefeuchtungsanlagen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs

Beschreibung: In unserem tesa Werk Hamburg dienten Dampfbefeuchtungsanlagen ursprünglich dazu, Ladungsverluste bei der Verarbeitung großer Lösungsmittelmengen zu vermeiden. Angesichts moderner und sichererer Verfahren sind diese Anlagen heute nicht mehr zwingend erforderlich. Daher haben wir ein Projekt zur Stilllegung der Befeuchtungsanlagen initiiert, das intern bereits genehmigt ist. Vorbehaltlich der finalen behördlichen Zustimmung soll es bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

Diese Maßnahme trägt dazu bei, das Ziel unserer "Umweltleitlinie" zu erreichen, den Wasserverbrauch zu reduzieren und kontinuierlich interne und externe Entwicklungen im Zusammenhang mit neuen Technologien zu evaluieren.

Umfang: tesa Werk Hamburg GmbH

Zeithorizont: 2025

Erwartetes Ergebnis: Wir erwarten, dass das Projekt 3.600 m 3 Wasser pro Jahr einsparen wird.

Installation zusätzlicher Kühlwasserkreislaufsysteme zur Senkung von Grundwasserverbrauch und Abwassereinleitung

Beschreibung: Um die Abhängigkeit von Wasser und dessen Einleitung in Gewässer zu verringern, plant das tesa Werk Offenburg die Installation zusätzlicher Kühlwasserkreisläufe, beginnend mit einer speziellen Beschichtungsanlage. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit unseren Zielen, den Wasserverbrauch zu reduzieren und Best Practices umzusetzen.

Darüber hinaus trägt es dazu bei, das Ziel der "Umweltleitlinie" zur Reduzierung des Wasserverbrauchs zu erreichen.

Umfang: tesa Werk Offenburg GmbH

Zeithorizont: 2025 bis 2027

Erwartetes Ergebnis: Wir erwarten für die Pilotphase an der Beschichtungsanlage (Hänge 5) eine Einsparung von 10.000 m 3 Grundwasser pro Jahr.

Ziele im Zusammenhang mit Wasser

Consumer

Das globale Unternehmensziel zur Wasserreduzierung, bei dem es sich um ein freiwilliges Ziel handelt, gilt für alle Standorte im Unternehmensbereich Consumer und fördert die Wassereffizienz in allen Bereichen: Bis 2025 wollen wir den Wasserverbrauch pro hergestelltem Produkt um 25 % senken (im Vergleich zum Basisjahr 2018). Damit soll sichergestellt werden, dass an allen Standorten Anstrengungen unternommen werden, den Wasserverbrauch zu reduzieren und die Wasserqualität zu verbessern. Dies soll unabhängig davon geschehen, ob sie sich in Gebieten befinden, die von Wasserrisiken betroffen sind.

Die wasserbezogenen Ziele von Beiersdorf stehen in direktem Einklang mit den in der "Environmental Policy" festgelegten Bestrebungen, insbesondere im Rahmen des Handlungsfeldes "Regenerative Water Environments".

Die wasserbezogenen Ziele von Beiersdorf basieren auf einer Kombination aus wissenschaftlichen Methoden und datengestützten Ansätzen. Dazu zählen umfassende Wasserrisikoanalysen an allen Produktionsstandorten, um potenzielle Risiken zu erkennen und zu minimieren, sowie die Nutzung von Primärdaten zum Wasserverbrauch. Diese Ziele stehen in Einklang mit globalen wasserbezogenen Nachhaltigkeitszielen, insbesondere angesichts zunehmender klimatischer Herausforderungen und wachsender Wasserknappheit. Die Ziele wurden unter Einbeziehung interner Stakeholder*innen entworfen, darunter die Nachhaltigkeits- und Umweltteams, die Produktionswerke sowie die lokalen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltteams (SHE).

Im Jahr 2018 betrug unsere globale Wasserintensität in den Produktionswerken 504 Liter/​1.000 hergestellte Produkte, was als Basiswert für unsere Wasserziele dient. Bis 2025 wollen wir eine globale Wasserintensität von 378 Litern/​1.000 hergestellten Produkten erreichen, was einer Reduktion von 25 % entspricht. Im Jahr 2024 wurde der Wasserverbrauch pro hergestelltem Produkt im Vergleich zu 2018 (Basisjahr) um 12 % auf 446 Liter/​1.000 Produkte gesenkt.

Trotz unserer bisherigen Bemühungen und Fortschritte sind wir uns der Tatsache bewusst, dass externe Faktoren und unvorhergesehene Herausforderungen unsere Projekte verzögern könnten. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass wir unsere Wasserreduktionsziele für 2025 nicht vollständig erreichen. Wir arbeiten dennoch entschlossen daraufhin, alle geplanten Maßnahmen zur Wassereinsparung umzusetzen.

Der Unternehmensbereich Consumer hat derzeit noch keine standortspezifischen Ziele für Gebiete, die von Wasserrisiken betroffen sind, festgelegt. Dennoch unterliegen alle Standorte, einschließlich derer in Gebieten mit hohem Wasserstress, unserer globalen "Environmental Policy". Diese umfasst Ambitionen zur Wasserreduzierung und soll die Umsetzung von Maßnahmen zur Wassereinsparung an allen Standorten gewährleisten. So können wir wasserbezogene Risiken für den Unternehmensbereich Consumer weltweit minimieren - auch in Gebieten, in denen spezifische lokale Ziele noch entwickelt werden.

Um unser Wassermanagement noch zielgerichteter zu gestalten, führen wir für Gebiete, die von Wasserrisiken betroffen sind, spezifische Wasserziele ein. Diese werden im Jahr 2025 auf Basis einer umfassenden Analyse der regionalen Wasserressourcen mithilfe des WRF des WWF und des "Aqueduct 4.0 Water Risk Atlas" des WRI entwickelt. Die maßgeschneiderten Wasserreduktionsziele über das Jahr 2025 hinaus entwickeln wir im Rahmen unserer strategischen Partnerschaft mit dem WWF.

tesa

Für den Unternehmensbereich tesa haben wir derzeit keine messbaren Ziele im Zusammenhang mit Wasser definiert. Das Wassertracking wird über die "SoFi"-Datenbank verwaltet. Deren Anwendung ist verpflichtend für Produktionsstandorte des Unternehmensbereichs tesa, die nach ISO 14001 zertifiziert sind. Diese Standorte unterliegen regelmäßigen internen Audits sowie externen Umweltaudits im Rahmen der Matrixzertifizierung. Jährlich erfassen wir an unseren Produktionsstandorten Wasserdaten wie Wasserverbrauch und Abwassermengen und führen regelmäßig eine Wasserrisikobewertung durch. Die Ergebnisse berichten wir auch über unseren CDP-Bericht.

Kennzahlen im Zusammenhang mit Wasser

Wasser Kennzahlen

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Einheit Consumer tesa Gesamt
Gesamtwasserverbrauch m 3 577.252 153.234 730.486
Gesamtwasserverbrauch in Gebieten, die von Wasserrisken betroffen sind, inkl. Gebiete mit hohem Wasserstress m 3 404.974 53.189 458.163
Gesamtwasservolumen des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers m 3 161.673 0 161.673
Gesamtwasserentnahme m 3 1.432.875 452.737 1.885.612
Gesamtwasserableitung m 3 855.624 299.503 1.155.127

Methoden und signifikante Annahmen

Die Messung der wasserbezogenen Kennzahlen basiert auf vierteljährlichen Dateneingaben, die von den SHE-Manager*innen (Sicherheit, Gesundheit und Umwelt) in den einzelnen Werken bereitgestellt werden. Diese Daten werden über das "Sphera SCCS"-Tool erfasst, das die Standardisierung und Konsolidierung der Informationen über alle Standorte hinweg ermöglicht. Thematische Expert*innen unseres SIM-Teams (Sustainability in Manufacturing) validieren die Daten jedes Quartal, um Genauigkeit, Konsistenz und die Einhaltung der festgelegten Methoden sicherzustellen.

Wesentliche Annahmen umfassen die Zuverlässigkeit der von den SHE-Manager*innen bereitgestellten Daten auf Werksebene sowie die Effektivität des Validierungsprozesses, der durch die Expert*innen des SIM-Teams durchgeführt wird.

Die Daten beziehen sich nur auf unsere Produktionswerke und nicht auf unsere Bürostandorte. Bei allen Daten handelt es sich um Primärdaten, die nicht geschätzt oder extrapoliert wurden.

Derzeit werden die wasserbezogenen Kennzahlen intern von thematischen Experten des SIM-Teams validiert und nicht von einer externen Stelle. Das SIM-Team führt vierteljährliche umfassende Überprüfungen durch, um die Datenintegrität zu gewährleisten und die Einhaltung interner und externer Berichtsstandards sicherzustellen. Obwohl der Validierungsprozess robust ist, könnte eine zukünftige Validierung durch eine unabhängige externe Stelle in Betracht gezogen werden, um die Transparenz zu erhöhen und zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Kennzahlen zu bieten.

ESRS E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beiersdorf ist sich der Auswirkungen der industriellen Nutzung von Palmöl und Naturkautschuk auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme bewusst. Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir beide Materialien als zentrale Rohstoffe für unser Unternehmen identifiziert; ihre fortlaufende Verfügbarkeit ist entscheidend für den Erfolg unseres Unternehmens. Allerdings geht die Ausweitung von Ölpalmen- und Naturkautschukplantagen häufig mit der Entwaldung großer Flächen (tropischer) Regenwälder und anderer wertvoller Ökosysteme einher. Insbesondere Indonesien und Malaysia, aus denen etwa 82 % der globalen Palmölproduktion im Jahr 2024 stammten, sind davon betroffen.

Indonesien weist eine der weltweit höchsten Entwaldungsraten auf, die größtenteils auf die Expansion des Ölpalmenanbaus zurückzuführen ist. Daher haben wir die Landdegradation in der vorgelagerten Wertschöpfungskette als wesentliches Thema für Beiersdorf identifiziert. Insgesamt bezieht Beiersdorf jedoch sowohl palmölbasierte Rohstoffe als auch Naturkautschuk in Mengen, die an der weltweiten Produktion der Rohstoffe nur einen sehr geringen Anteil ausmachen.

Unser Unternehmen bezieht hauptsächlich Derivate von Palm(kern)öl. Diese setzen wir als essenzielle Inhaltsstoffe in einer Vielzahl von Produkten ein, darunter Shampoos, Duschgels und Cremes. Die Lieferkette für Derivate ist vielstufig und umfasst zahlreiche Akteure. Daher haben wir nur begrenzte Kontrolle über die Beschaffung.

In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir keine negativen Auswirkungen im Hinblick auf Bodenversiegelung oder Wüstenbildung ermittelt. Zudem haben wir festgestellt, dass unsere eigenen Standorte keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf biodiversitätssensible Gebiete haben. Ebenso wurden keine Standorte identifiziert, die bedrohte Arten negativ beeinflussen.

Ein detaillierter Überblick über alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und die angewandte Methodik der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist im Kapitel "ESRS 2 - Allgemeine Angaben" zu finden.

Richtlinien im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Wir streben an, unsere negativen Auswirkungen auf Ökosysteme und die biologische Vielfalt zu begrenzen, um unseren rechtlichen, ökologischen und sozialen Verpflichtungen gerecht zu werden. Dafür setzt Beiersdorf verbindliche Biodiversitätsstandards in seinen Unternehmensrichtlinien. Der Unternehmensbereich tesa plant für das Jahr 2025, eine Richtlinie für die nachhaltige Beschaffung von Naturkautschuk einzuführen. Bislang gab es keine gesonderte Richtlinie für Naturkautschuk, da der von uns eingekaufte Rohstoff größtenteils bereits über Zertifizierungen verfügt.

Die Palmöl-Richtlinien von Beiersdorf beinhalten Produktions- und Beschaffungspraktiken, die darauf abzielen, die Bedingungen für die Biodiversität zu erhalten oder zu fördern. Dieses Engagement spiegelt sich in Initiativen wie der "Sustainable Palm Roadmap" wider, die Prinzipien zur Vermeidung von Entwaldung, die Förderung nachhaltiger Anbaumethoden sowie eine proaktive Zusammenarbeit mit Stakeholder*innen zum Schutz von Ökosystemen und Lebensgrundlagen in den Beschaffungsregionen umfasst.

Sustainable Palm Policy

Beiersdorfs "Sustainable Palm Policy" unterstreicht unser Engagement für Umweltschutz und den Erhalt von Biodiversität. Sie adressiert unsere wesentlichen Auswirkungen auf biologische Vielfalt, die insbesondere durch die Nutzung von Palm(kern)öl-Derivaten entstehen. Die Richtlinie bietet Leitlinien zur Minderung negativer Auswirkungen des Palmölanbaus auf Ökosysteme sowie zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken. Sie soll so die Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens und den Erhalt von Biodiversität in Einklang bringen. Die "Sustainable Palm Policy" unterstützt in den Anbauländern Projekte mit bäuerlichen Kleinbetrieben sowie Landschaftsprojekte und zielt darauf ab, die Verfügbarkeit palmölbasierter Rohstoffe, die physisch als nachhaltig zertifiziert sind, zu erhöhen. Aspekte, die sich auf Aktivitäten in Meeren und/​oder Ozeanen beziehen, sind nicht Gegenstand der Richtlinie, da sie für Beiersdorf als nicht wesentlich identifiziert wurden.

Die zentralen Umweltziele der "Sustainable Palm Policy" werden im Folgenden dargestellt.

1. Verhinderung von Entwaldung und Umwandlung von Ökosystemen

Wir möchten sicherstellen, dass die Palmölbeschaffung nicht zur Entwaldung oder Umwandlung von Primär- und Sekundärwäldern oder anderen natürlichen Ökosystemen führt. Indem wir eine Umwandlung natürlicher Lebensräume in landwirtschaftliche Flächen vermeiden, möchten wir zum Schutz biodiversitätsreicher Gebiete beitragen. Wälder bieten unzähligen Arten einen wichtigen Lebensraum. Der Erhalt dieser Arten wiederum dient wesentlich dem Erhalt der biologischen Vielfalt, die gleichzeitig Ökosystemdienstleistungen unterstützt.

Adressierte Treiber von Biodiversitätsverlust: Klimawandel, Landnutzungsänderung, direkte Ausbeutung, Auswirkungen auf Ökosysteme, Auswirkungen auf den Zustand von Arten und Ökosystemdienstleistungen

2. Erhalt von Gebieten mit hohem Kohlenstoffbestand und hohem Erhaltungswert:

Wir möchten die Entwicklung von Palmölplantagen in Gebieten vermeiden, die nach dem "High Carbon Stock Approach" (HCSA) als HCS (Gebiet mit hohem Kohlenstoffbestand) und HCV (Gebiet mit hohem Kohlenstoffbestand) definiert sind. HCS-Gebiete weisen eine hohe Artenvielfalt auf und spielen eine wichtige Rolle für die Bindung bzw. Sequestrierung von CO 2. HCV-Gebiete sind entscheidend für das Überleben gefährdeter Arten und die Aufrechterhaltung von Ökosystemfunktionen. Der Schutz dieser Gebiete, z. B. durch das Verbot von landwirtschaftlichem Anbau und dem Abbrennen von Flächen auf Torfmooren und anderen HCS-Gebieten, trägt dazu bei, den Erhalt vieler Arten und die Gesundheit von Ökosystemen zu sichern.

Adressierte Treiber von Biodiversitätsverlust: Klimawandel, Landnutzungsänderung, direkte Ausbeutung, Auswirkungen auf Ökosysteme, Auswirkungen auf den Zustand von Arten und Ökosystemleistungen

3. Förderung von nachhaltigem Landschaftsmanagement

Unser Ziel ist es, Methoden des nachhaltigen Landschaftsmanagements zu etablieren, um das ökologische Gleichgewicht zu erhalten und Biodiversität zu fördern. Nachhaltiges Landschaftsmanagement bedeutet, die Integrität von Ökosystemen zu wahren und gleichzeitig nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken zu ermöglichen. Dazu gehört, Pufferzonen rund um Schutzgebiete zu schaffen, die als Lebensräume und Korridore für Wildtiere dienen. Dadurch soll die Fragmentierung des Lebensraums reduziert und die biologische Vielfalt gefördert werden.

Adressierte Treiber von Biodiversitätsverlust: Klimawandel, Landnutzungsänderung, direkte Ausbeutung, Auswirkungen auf Ökosysteme, Auswirkungen auf den Zustand von Arten, invasive Arten, Ökosystemleistungen

4. Förderung von nachhaltigem Palmölanbau

Unser Ziel ist es, den nachhaltigen Anbau von Palmöl zu fördern. Nachhaltiger Anbau von Palmöl minimiert die Zerstörung von Lebensraum und fördert biodiversitätsfreundliche Anbaumethoden. Damit wird die Notwendigkeit reduziert, landwirtschaftliche Flächen auf Waldgebiete auszudehnen, wodurch gleichzeitig der Lebensraum von Wildtieren geschützt werden kann.

Adressierte Treiber von Biodiversitätsverlust: Klimawandel, Landnutzungsänderung, direkte Ausbeutung, Auswirkungen auf Ökosysteme Darüber hinaus unterstützt die Richtlinie die Zusammenarbeit mit Partnern in der Lieferkette, um palmölbasierte Rohstoffe bis auf die Ebene von Raffinerie, Mühle und Plantage zurückverfolgen zu können. Die Richtlinie thematisiert soziale Folgen, indem sie soziale Grundsätze einbezieht, wie das Verbot von Ausbeutung, die Achtung von Menschenrechten und Rechten von Arbeitnehmer*innen, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie die Unterstützung von Landrechten lokaler Gemeinschaften. Um Abhängigkeiten von palmölbasierten Rohstoffen anzuerkennen und Übergangsrisiken zu begegnen, haben wir eine "Sustainable Palm Roadmap" implementiert. Sie legt den Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitszertifizierungen, Lieferkettentransparenz und die Transformation in den Beschaffungsländern.

Die "Sustainable Palm Policy" befasst sich nicht explizit mit dem Schutz von biologischer Vielfalt und Ökosystemen an unseren Standorten im eigenen Geschäftsbereich. Grund dafür ist, dass wir für diese keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen identifiziert haben.

Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst alle palmölbasierten Rohstoffe, die der Unternehmensbereich Consumer einkauft, an den eigenen Produktionsstandorten weltweit hergestellte Produkte und Drittherstellerbetriebe sowie Lieferanten und deren gesamte vorgelagerte Wertschöpfungsketten. Der Sustainability Council überwacht die Umsetzung der Richtlinie, der Vice President Sustainability bestätigt sie.

Die Richtlinie greift Initiativen Dritter auf wie den "Roundtable on Sustainable Palm Oil" (RSPO) und das "Forum for Sustainable Palm Oil" (FONAP). Außerdem berücksichtigt die Richtlinie Standards wie den "High Carbon Stock Approach" (HCSA), die "UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" und die Konventionen der "Internationalen Arbeitsorganisation" (ILO). Darüber hinaus bezieht die Richtlinie die Sichtweisen relevanter Interessengruppen mit ein. Dazu zählen kleinbäuerliche Betriebe und lokale Gemeinschaften, einschließlich indigener Völker (siehe Kapitel "ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften"), sowie Partner in der Lieferkette und Multi-Stakeholder-Initiativen.

Wir machen die Richtlinie für Interessengruppen zugänglich und umsetzbar, indem wir sie auf unserer Website veröffentlichen und die betreffenden Lieferanten informieren. Zusätzlich überprüfen wir im Rahmen unseres Code-of Conduct-Prozesses und über unsere Beschwerdekanäle, ob unsere Richtlinien eingehalten werden.

Maßnahmen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Die Lieferketten von Palmöl sind komplex und beinhalten viele unterschiedliche Akteure, darunter kleinbäuerliche Betriebe, Zwischenhändler und Großplantagenbetriebe. Diese Ausgangslage erschwert die präzise Rückverfolgung der Herkunft von Palmöl. Beiersdorf hat deswegen einen Ansatz entwickelt, der mehrere Hebel gleichzeitig nutzt, um eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen, die diese Herausforderungen adressieren und die wesentlichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt angehen sollen. Die Maßnahmen sollen einen positiven Beitrag zur Erreichung der in der "Sustainable Palm Policy" festgelegten Umweltziele leisten.

Nachhaltigkeitszertifizierung

Beschreibung: Ziel ist es, ausschließlich nachhaltig zertifiziertes Palm(kern)öl und dessen Derivate zu verwenden. Das bedeutet, dass entsprechend dem "Mass Balancing"-Modell (Massenbilanzansatz) des RSPO 100 % der palmölbasierten Rohstoffe in unseren Produkten aus nachhaltigen Quellen stammen sollen.

Umfang: Vorgelagerte Wertschöpfungskette

Zeithorizont: Erreicht und seit 2020 aufrechterhalten

Erwartetes Ergebnis: Nach dem "Mass Balancing"-Modell können Produkte zertifiziert werden, die sowohl RSPO-zertifiziertes als auch nicht zertifiziertes Palmöl enthalten. Dabei müssen Unternehmen sicherstellen, dass die verarbeitete Menge RSPO-zertifizierten Palmöls der eingekauften Menge an RSPO-zertifiziertem Palmöl entspricht. Dieses Modell ist besonders für palm(kern)ölbasierte Derivate geeignet, da deren Lieferketten oft komplexer sind als die von reinem Palmöl. Deshalb gibt es derzeit keine Infrastruktur für RSPO-segregierte Lieferketten, d. h. Lieferketten, in denen RSPO-zertifizierte und nicht zertifizierte Derivate getrennt voneinander gehandelt werden.

Beschaffung aus entwaldungsfreien Quellen

Beschreibung: Wir arbeiten weiterhin an unserem Ziel, Palm(kern)öl-Derivate aus entwaldungsfreien Quellen zu beziehen. In diesem Zuge ermittelt die "Action for Sustainable Derivatives" (ASD) umfassende Informationen über die vorgelagerte Lieferkette durch Abfragen bei Beiersdorfs direkten Lieferbetrieben, sodass Transparenz entlang der gesamten Palmöl-Lieferkette geschaffen wird (s. Kapitel "ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften"). Diese Informationen dienen als Grundlage für die Nutzung des Satellitenüberwachungsprogramms "Nusantara Atlas", welches uns ermöglicht, unseren Fortschritt in Bezug auf entwaldungsfreie Lieferketten zu messen.

Umfang: Vorgelagerte Wertschöpfungskette

Zeithorizont: Jährliche Durchführung seit 2023

Erwartetes Ergebnis: Im Sommer 2024 hat das "Nusantara Atlas"-Programm seine Ergebnisse für das Jahr 2023 veröffentlicht. Auf dieser Grundlage konnten wir nachweisen, dass etwa 64 % des palmölbasierten Rohstoffvolumens aus Palm(kern)ölmühlen in Indonesien und Malaysia aus entwaldungs- und umwandlungsfreien Quellen stammen. Dabei richten wir uns nach den Vorgaben der EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EU European Deforestation Regulation, EUDR) mit dem Stichtag am 31. Dezember 2020. Die EUDR verbietet den Vertrieb bestimmter Produkte in der EU, wenn diese im Zusammenhang mit Entwaldung oder Verletzung von Land- und Menschenrechten stehen. Dies betrifft wichtige Rohstoffe wie Palmöl, Holz und Naturkautschuk.

FONAP-Landschaftsprojekt

Beschreibung: Beiersdorf nutzt seine Partnerschaft mit dem FONAP und 26 weiteren Partnern, um ein Projekt in Sumatra, Indonesien, zu unterstützen. Ziel dabei ist, die biologische Vielfalt zu schützen und den nachhaltigen Palmölanbau in einem ökologisch kritischen Gebiet zu fördern.

Umfang: Vorgelagerte Wertschöpfungskette. Das Projekt konzentriert sich auf ein bestimmtes Gebiet in Sumatra, das als einer der letzten Zufluchtsorte für gefährdete Arten wie den Sumatra-Orang-Utan, den Sumatra-Tiger und den Sumatra-Elefanten gilt.

Zeithorizont: März 2022 bis September 2024

Erwartetes Ergebnis: Die Schutzzone um den Nationalpark dient als kritischer Lebensraum für bedrohte Arten. Das primäre Ziel ist es, durch nachhaltiges Landschaftsmanagement, verbesserte Wasserbewirtschaftung und die Förderung nachhaltiger Praktiken im Ölpalmenanbau zur Erhaltung dieser Schutzzone beizutragen.

Projekte in Zusammenarbeit mit dem WWF

Beiersdorf engagiert sich in Zusammenarbeit mit dem WWF und Evonik in Projekten in Indonesien und Malaysia, um die Biodiversität zu fördern. In West-Kalimantan, Indonesien, werden kleinbäuerliche Betriebe in nachhaltigen Palmölanbaupraktiken geschult, wobei 200 Landflächen nach RSPO-Standards zertifiziert und deren rechtliche Anerkennung gesichert werden sollen, um den Lebensraum der lokalen Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. In Sabah, Malaysia, zielt ein Landschaftsprojekt auf die Schaffung eines Waldkorridors für Wildtiere wie Orang-Utans und die Förderung nachhaltiger Anbaumethoden ab. Beide Initiativen tragen durch Konfliktprävention zwischen Mensch und Tier und den Schutz natürlicher Ressourcen aktiv zur Erhaltung der Biodiversität bei. Die Maßnahmen sind ausführlich im Kapitel "ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften" beschrieben.

Unsere aktuellen Maßnahmenpläne im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen umfassen keine Kompensationsmaßnahmen, weshalb es keine Ziele, Indikatoren oder Finanzierungsauswirkungen in Bezug auf Kompensationsmaßnahmen zu berichten gibt. Zudem haben wir bisher weder einheimisches und indigenes Wissen noch naturbasierte Lösungen in unsere Maßnahmen einbezogen.

Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Beiersdorf entwickelt derzeit eine Biodiversitätsstrategie sowie konkrete Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen, die wir bis zur nächsten Berichtsperiode veröffentlichen möchten. Für 2024 werden daher keine Ziele berichtet.

Bisher haben wir folgende Ambitionen formuliert und nutzen qualitative und quantitative Indikatoren zur Bewertung unseres Fortschritts:

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Beiersdorf strebt bis Ende 2025 eine entwaldungsfreie Palmöl-Lieferkette an. Dies unterstreicht unser Engagement, mit dem wir uns seit Mitte November 2018 für den Schutz ("Zero Deforestation") von Primär- und Sekundärwäldern sowie natürlicher Ökosysteme einsetzen.

Seit Ende 2020 beziehen wir 100 % unserer palmölbasierten Rohstoffe aus als nachhaltig zertifizierten Quellen gemäß dem "Mass Balancing"-Modell nach RSPO und halten dieses Ziel jährlich aufrecht.

Im Projekt in West-Kalimantan, Indonesien, hat sich Beiersdorf das Ziel gesetzt, bis 2026 mindestens 200 kleinbäuerliche Betriebe gemäß dem RSPO-Standard zu zertifizieren.

Zudem verfolgen wir die Anzahl der kleinbäuerliche Betriebe in unseren Nachhaltigkeitsprojekten sowie die Fläche, die nach nachhaltigen Anbaupraktiken bewirtschaftet wird.

ESRS E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sind wichtige Bestandteile unserer Nachhaltigkeitsstrategie. In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir in diesen Bereichen vor allem in Hinblick auf Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle wesentliche Auswirkungen und Risiken identifiziert.

Der Einsatz großer Mengen an Rohstoffen in unseren Produkten, die Entsorgung der Produkte und ihrer Verpackungen am Produktlebensende sowie die Verpackungsgestaltung können zum Abfallaufkommen beitragen und sich so negativ auf die Umwelt auswirken. Die Produkte im Unternehmensbereich Consumer und tesa setzen sich aus unterschiedlichen Materialien zusammen und unterscheiden sich grundlegend in ihren Charakteristika. Produkte des Unternehmensbereichs Consumer zielen überwiegend auf die Pflege der Haut ab, Produkte im Bereich tesa werden sowohl in industriellen Prozessen als auch im Haushalt verwendet. Die Produkte beider Unternehmensbereiche werden, soweit möglich, anhand passender zirkulärer Prinzipien gestaltet. Dabei spielen folgende Kriterien eine Rolle: Wiederverwendbarkeit, Wiederaufbereitung, Recycling, Rückführung in den biologischen Kreislauf und Optimierung der Nutzung des Produkts oder Materials durch andere Kreislaufgeschäftsmodelle.

Da beide Unternehmensbereiche auch Kunststoffverpackungen nutzen und in diesem Zusammenhang regulatorische Vorgaben zu berücksichtigen sind, haben wir auch wesentliche finanzielle Risiken zu Ressourcenzuflüssen und -abflüssen ermittelt. Mit dem Ziel einer besseren Recyclingfähigkeit von Verpackungen am Ende des Lebenszyklus sowie einem vermehrten Anteil recycelter (Sekundärmaterialien) und biobasierter Materialien möchten wir dazu beitragen, das Risiko durch Anforderungen neuer Gesetzgebungen wie der EU-Plastiksteuer im Rahmen des "European Green Deals" zu reduzieren und gleichzeitig unserer Verantwortung als Konsumgüterunternehmen gerecht zu werden. Unsere Ziele tragen auch dazu bei, die mit der europäischen "Packaging and Packaging Waste Regulation" (PPWR) zusammenhängenden Auswirkungen auf unser Verpackungsdesign zu vermindern.

Ein detaillierter Überblick über alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und die angewandte Methodik der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist im Kapitel "ESRS 2 - Allgemeine Angaben" zu finden.

Richtlinien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Beiersdorf setzt sich in seinen Unternehmensbereichen für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft ein und hat dies in entsprechenden Richtlinien adressiert. Die Kreislauffähigkeit unserer Produkte, Inhaltsstoffe und Verpackungen ist für uns von zentraler Relevanz. Hier verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz von der Auswahl der eingesetzten Stoffe bis zum Design unserer Produkte, das die Recyclingfähigkeit und den Einfluss der eingesetzten Rohstoffe am Ende des Lebenszyklus auf die Umwelt mitbestimmt.

Die Schwerpunkte der Richtlinien und grundsätzlichen Ansätze variieren dabei je nach Unternehmensbereich, da unterschiedliche Rohstoffe und Produkte verwendet werden. Während Verpackungen im Unternehmensbereich Consumer in diesem Zusammenhang eine große Rolle spielen, sind sie bei tesa ein eher untergeordnetes Thema. Daher setzen wir in den Bereichen spezifische Prioritäten.

Consumer

Beiersdorf Environmental Policy

Die "Environmental Policy" ist im Kapitel "ESRS E1 - Klimawandel" beschrieben und legt dar, wie wir die Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf die Umwelt reduzieren möchten. Der Bereich Kreislaufwirtschaft ist wesentlicher Aspekt der Richtlinie und definiert unsere Vorgehensweise zur Steigerung der Kreislauffähigkeit. Unsere "Environmental Policy" hat im Bereich der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft das Ziel, den Anteil sekundärer Rohstoffe in unseren Produkten, insbesondere für unsere Verpackungen, zu erhöhen. Zudem adressiert die Richtlinie die nachhaltige Beschaffung von Rohstoffen sowie den Einsatz erneuerbarer Materialien in unseren Produkten. Durch unsere "Environmental Policy" sind die wesentlichen negativen Auswirkungen sowie Risiken, die wir im Rahmen unserer eigenen Tätigkeiten und entlang unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu den Unterthemen Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle identifiziert haben, abgedeckt.

Auf Basis dieser Richtlinie und den Zielen, die wir uns selbst gesetzt haben, werden Maßnahmen abgeleitet und dann durch den Vorstand verabschiedet.

Für die Integration von Produktnachhaltigkeit in unsere Unternehmensstrategie Win with Care und ebenso auf Markenebene ist der Vorstand verantwortlich. Ihm ist das Corporate Sustainability Team direkt unterstellt. Über unser Sustainability Council erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit dem Senior Management aus Marketing, Forschung und Entwicklung sowie Supply Chain. Das Gremium berichtet über laufende Projekte und überwacht den Status der Zielerreichung. Wir nutzen die Expertise verschiedener Abteilungen und beziehen externe Stakeholder*innen wie Kund*innen, Lieferanten, Nachhaltigkeitsberatungen und NGOs ein, um funktions- bzw. wertschöpfungskettenübergreifende Projekte umzusetzen.

tesa

tesa Umweltleitlinie

Für den Geschäftsbereich tesa gilt eine eigene weltweit anwendbare "Umweltleitlinie" (siehe Kapitel "ESRS E1 - Klimawandel"). Hier wird insbesondere in den Abschnitten Abfall und Ressourcen auf den Umgang mit Ressourcen, Abfall und nachhaltiger Beschaffung eingegangen. Dort werden auch unsere wesentlichen Auswirkungen auf Ressourcenzuflüsse und -abflüsse sowie Abfälle adressiert. Gemäß der "Umweltleitlinie" haben die Prinzipien "Vermeidung, Reduktion und Wiederverwendung" Vorrang vor der Entsorgung. Weiterhin verpflichtet die Richtlinie unsere Standorte, alle Abfälle sowie deren Beschreibung, Menge, Klassifizierung und Entsorgungswege zu dokumentieren. Außerdem ist der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen, insbesondere mit Rohstoffen und Chemikalien, festgehalten. Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Beschaffung von Rohstoffen, wie beispielsweise gemäß Kriterien der FSC®-Zertifizierung, ist ebenfalls Bestandteil der "Umweltleitlinie".

Maßnahmen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Consumer

In einem abteilungsübergreifenden Programm haben wir wichtige langfristige Handlungsfelder identifiziert, die sich bezogen auf unsere wesentlichen Auswirkungen und Risiken hinsichtlich Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung beziehen. Ziel des Programms war, Innovationsfelder zu erarbeiten, die im Einklang mit unseren übergeordneten Nachhaltigkeitszielen und unserem Net-Zero-Ziel stehen.

Mit den folgenden Maßnahmen möchten wir sowohl unsere kurzfristigen Ziele bis 2025, als auch die neu gesteckten Produktambitionen bis 2032 erreichen.

Blue Horizon Programm

Beschreibung: Im Rahmen unseres Programms "Blue Horizon" konnten Hebel herausgearbeitet werden, um langfristige Verbesserungspotenziale zu ermitteln. Entscheidend sind dabei die Reduktion des Verpackungsgewichtes, der vermehrte Einsatz von Sekundärmaterialien und biobasierten Materialien sowie der Einsatz von Verpackungssystemen, die mehrfach wiederbefüllt werden und somit die Lebensdauer der Verpackungen erhöhen können.

Unsere Ziele, bis Ende 2025 den Einsatz fossiler Neukunststoffe zu reduzieren, vermehrt recyceltes Material zu integrieren und die Recyclingfähigkeit unserer Produkte und Verpackungen zu erhöhen, werden im Innovationsprozess engmaschig überwacht. Die Maßnahmen zur Zielerreichung umfassen die Reduzierung von Verpackungsmaterialien, den Ersatz fossiler Neukunststoffe durch recycelte Materialien sowie den Einsatz von bio-basierten Kunststoffen. Hierfür wurden marken- und produktkategorienspezifische Ziele ausgegeben. Sowohl die Abteilung Corporate Sustainability, der Sustainability Council und der Vorstand überwachen die Erreichung dieser Ziele.

Umfang: Alle Verpackungen im Unternehmensbereich Consumer

Zeithorizont: Bis 2025

Erwartetes Ergebnis: Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können wir den Einsatz fossilen Neukunststoffs reduzieren. Damit zielen wir auf die Minimierung der als wesentlich identifizierten negativen Auswirkungen auf Ressourcenabflüsse und Ressourcenzuflüsse ab.

Fortschritt: Erreichte Reduktion des fossilen Neukunststoffs im Jahr 2024: -16 %

Initiative "Women in Circularity"

Beschreibung: Die Initiative "Women in Circularity" ist eine sozial-ökologische Initiative, die durch die Bereitstellung von Spenden aus unserem COVID-19-Hilfsprogramm vier Kunststoffrecyclingorganisationen mit einem sozialen Geschäftskonzept unterstützt. Aktuell werden vier Recyclingorganisationen unterstützt, darunter "Delterra" in Argentinien, "Recycle Up! Ghana" in Ghana, "Green Worms" in Indien und "TakaTaka Solutions" in Kenia. Durch die Bereitstellung von 4 Millionen Euro werden die oben genannten Organisationen in den kommenden Jahren befähigt, Einkommens- und Entwicklungsmöglichkeiten für mehr als 1.600 Frauen im Bereich der Abfallwirtschaft zu ermöglichen. Die Initiative wird dazu beitragen, die Kapazitäten dieser Organisationen für das Sammeln und Recyceln von Kunststoffabfällen auf ca. 15.000 Tonnen pro Jahr zu erhöhen. Die Infrastruktur für die Entsorgung von Kunststoffabfällen wird ausgebaut, unter anderem durch zusätzliche Recyclinganlagen.

Umfang: Argentinien, Ghana, Indien, Kenia

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Wir erwarten den Ausbau der Infrastruktur zur Förderung des Recyclings von Kunststoffabfällen in Schwellenländern und die Schaffung von Arbeitsplätzen und Schulungsmaßnahmen zur Unterstützung von Frauen in der Abfallwirtschaft. Damit zielt die Initiative auf die als wesentlich identifizierte Auswirkung in Bezug auf Abfall ab.

Fortschritt: Die Organisationen bauen derzeit die nötige Infrastruktur auf und bereiten die Aufnahme des Betriebs vor. Quantitative Fortschritte können ab 2025 berichtet werden.

tesa

Für Produkte im Unternehmensbereich tesa führen wir Maßnahmen durch, um die Verwendung von fossilen Primärrohstoffen, insbesondere Plastik, zu reduzieren und den Anteil recycelter oder biobasierter Rohstoffe zu erhöhen. Schwerpunkte sind hierbei, vermehrt auf zertifiziert nachhaltige Beschaffung von bio-basierten Rohstoffen umzustellen und in der Produktentwicklung eine Nachhaltigkeitsbewertung zu verankern. Die Umsetzung wird in den Geschäftseinheiten geplant und verantwortet.

Umstellung der Produktverpackungen

Beschreibung: Ein laufendes Programm umfasst Maßnahmen für die Umstellung unserer Verpackungen im Bereich Industrie und Consumer, um bis 2025 unsere Ziele erreichen zu können.

Umfang: Alle Verpackungen selbst hergestellter Produkte des Unternehmensbereich tesa (global)

Zeithorizont: Bis 2025

Erwartetes Ergebnis: Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können wir den Einsatz fossilen Neukunststoffs um 50 % im Vergleich zu 2019 reduzieren. Damit zielen wir auf die Minimierung der als wesentlich identifizierten negativen Auswirkungen auf Ressourcenabflüsse ab.

Fortschritt: Erreichte Reduktion des fossilen Neukunststoffs im Jahr 2024: -14 %

Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

In Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft haben wir uns in den Unternehmensbereichen Consumer und tesa jeweils freiwillige globale Ziele gesetzt. Die Ziele von Beiersdorf im Bereich Kreislaufwirtschaft, wie die Förderung von Recycling und die Reduktion von Plastikabfall, sind eng mit den Zielen des europäischen Green Deals verknüpft, der eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und kreislauforientierte Wirtschaft bis 2050 anstrebt.

Consumer

Ziele

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Ebene der Abfallhierarchie Basisjahr Basiswert (t) Ziel 2024
50 % weniger erdölbasiertes Neuplastik in unseren Verpackungen bis 2025 - 2019 69.616 -50 % (absolut) -16 %
Integration von 30 % recyceltem Material in unsere Kunststoffverpackungen bis 2025 Recycling 2019 - 30 % (relativ) 16 %
100 % unserer Verpackungen wiederbefüllbar, wiederverwendbar oder recyclingfähig bis 2025. Vorbereitung zur Wiederverwendung - - 100 % (absolut) "Design for Recycling": 83 %
Dieses Ziel wird über die beiden Indikatoren "Design for Recycling" und globale Recyclingfähigkeit abgebildet global recyclingfähig: 79 %

Wie bereits im letzten Berichtsjahr angekündigt, erwarten wir, dass wir unser Reduktionsziel für fossile Neukunststoffe erst 2026 statt 2025 erreichen werden. Diese Entwicklung basiert auf längeren Vorlaufzeiten für Formen und Equipment von Kunststoffteilen sowie auf einem über den Erwartungen liegenden Volumenwachstum.

Unser Ziel, dass 100 % der Verpackungen bis Ende 2025 wiederbefüllbar, wiederverwendbar und recyclingfähig sein sollen, bezieht sich auf das Ende des Verpackungslebenszyklus. Um unsere Fortschritte hinsichtlich der Recyclingfähigkeit messbar zu machen, nutzen wir seit dem Jahr 2021 das Kreislaufwirtschaftsmodell nach der "Ellen MacArthur Foundation". Mit "Design for Recycling" etablierten wir eine weitere Kenngröße, nach der eine Verpackung von Beginn an in mindestens einem Land recyclingfähig sein muss, auch wenn dies in der heutigen Infrastruktur noch nicht global möglich ist. Damit erfüllen alle Verpackungen, die heute schon global recyclingfähig sind, gleichzeitig auch die Kriterien für "Design for Recycling". Beide Indikatoren, "Design for Recycling" und globale Recyclingfähigkeit, werden seit 2022 auf alle eingesetzten Verpackungsarten und Materialien (Kunststoff, Metall, Glas und Papier) angewendet. Auf Grundlage der Methodik einer unabhängigen Zertifizierungsstelle bewerten wir die Recyclingfähigkeit unserer Produkte und das "Design for Recycling" digital; die Analyse bezieht sich auf den Anteil recyclingfähiger Materialien am Verpackungsgewicht. Basierend auf den individuellen Analysen ermitteln wir die Recyclingfähigkeit des Gesamtportfolios.

Gemeinsam mit führenden Recyclingexpert*innen arbeiten wir weiter daran, die Verpackungen unseres gesamten Produktportfolios neu zu gestalten. Die weltweite Recycling-Infrastruktur und die Bewertungskriterien für die Recyclingfähigkeit befinden sich jedoch noch in der Entwicklung. Dies gilt beispielsweise für Produkte mit sogenannten flexiblen Verpackungen und kleinformatigen Verpackungen und führt zu einer Verzögerung bei der Erreichung des Ziels von 100 % recyclingfähigen, wiederbefüllbaren oder wiederverwendbaren Verpackungen bis 2025.

Daher haben wir nun unser bestehendes Ziel angepasst: Neben den bewährten Verpackungslösungen der Wiederverwendung und Wiederbefüllung streben wir bis 2032 an 100 % unserer Verpackungen gemäß den "Design for Recycling"-Kriterien zu gestalten. Im Berichtsjahr entsprachen 83 % der Verpackungen in unserem Produktportfolio den "Design for Recycling"-Kriterien.

Für den Zeithorizont 2032 haben wir uns ehrgeizige Produktambitionen gesteckt, mit denen wir unsere Motivation weiter unterstreichen, Produkte so zu designen, dass sie nach ihrer Nutzungsphase maximal kreislauffähig sind. Diese sind im Kapitel "ESRS 2 - Allgemeine Angaben" aufgeführt.

tesa

Ziele

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Ebene der Abfallhierarchie Basisjahr Basiswert (t) Ziel 2024
70 % der Materialien für unsere Produkte und Verpackungen sollen bis 2030 aus recycelten oder biobasierten Materialien bestehen. Recycling - - 70 % (relativ) 25 %
Der Einsatz von nicht-recyceltem fossilem Plastik (ausgenommen Klebemassen und Verpackungen) soll bis 2030 um die Hälfte reduziert werden. Vermeidung 2018 26.931 -50 % (absolut) 14 %

Kennzahlen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Consumer

Unsere Verpackungen bestehen zu einem großen Teil aus Kunststoffen, da sie so die Anforderungen an geringes Gewicht, hohe Stabilität und gleichzeitiger Flexibilität optimal erfüllen. Das heißt, dass einige der von uns verwendeten Materialien auf endlichen fossilen Ressourcen basieren und vielfach nicht recycelt werden. Unsere Ziele und Maßnahmen konzentrieren sich darauf, unsere Kunststoffverpackungen nach den Prinzipien "Vermeiden, Reduzieren, Wiederverwenden und Recyceln" zu optimieren und so zur Kreislaufwirtschaft beizutragen. Damit unsere Maßnahmen messbar sind, haben wir uns im Bereich Verpackungen globale Ziele gesetzt, die der Tabelle im Abschnitt "Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" zu entnehmen sind. Weitere wichtige Rohstoffe für die Verpackungen unserer Produkte sind Papier, Glas und Aluminium.

Für die Herstellung unserer Produkte nutzen wir neben Wasser hauptsächlich Rohstoffe natürlichen Ursprungs sowie Mineralien. Der Gesamtrohstoffverbrauch ohne Wasser in unseren kosmetischen Produkten sowie die Rohstoffe natürlichen Ursprungs sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Das Rohstoffgesamtgewicht ist dabei in zwei Komponenten unterteilt: in Rohstoffe natürlichen Ursprungs gemessen am "Natural Origin Index" und in Rohstoffe natürlichen Ursprungs, die nachhaltig bezogen werden und einem Zertifizierungssystem unterliegen.

tesa

Sowohl Herstellung als auch Verpackung der Produkte des Unternehmensbereichs tesa erfordern eine große Zahl unterschiedlicher Rohstoffe.

In der Herstellung der Produkte kommen Rohstoffe fossilen und pflanzlichen Ursprungs zum Einsatz. Diese werden häufig für Kunststofffolien eingesetzt, die hohe technische Anforderungen als Träger oder Abdeckfolien von Klebebändern erfüllen müssen. Darüber hinaus basiert ein Teil der Klebstoffformulierungen, wie beispielsweise Acrylatklebstoffe, auf fossilen Rohstoffen. Für die Herstellung von Klebebändern werden auch bio-basierte Rohstoffe wie Papier, Naturkautschuk und Klebharze eingesetzt. Über Zertifizierungen wie FSC®, PEFC und vergleichbare Standards streben wir die nachweislich zertifizierte verantwortungsvolle Beschaffung dieser Rohstoffe an. Wir möchten den Anteil recycelter oder bio-basierter Rohstoffe in der Herstellung unserer Produkte erhöhen und die Verwendung von nicht-recyceltem fossilem Plastik in den Materialien für unsere Produkte (ausgenommen Klebemassen) reduzieren. Damit unsere Maßnahmen messbar sind, haben wir uns globale Ziele gesetzt, die der Tabelle im Abschnitt "Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" zu entnehmen sind.

Für die Verpackungen setzt tesa sowohl Kunststoffe als auch Papier und Kartonagen ein. Aktuell sind dabei viele Kunststoffe noch nicht recycelten Ursprungs und die Verpackungen selbst teilweise noch nicht recycelbar. Zudem sind noch nicht alle Papiere und Kartonagen aus nachhaltig zertifizierten Quellen beschafft. Wie im Bereich der Produktherstellung arbeiten wir intensiv daran, dies zu verbessern.

Ressourcenzuflüsse und -abflüsse

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Ressourcenzuflüsse Metrik Einheit Consumer tesa Gesamt
Rohstoffe
Gesamtrohstoffverbrauch Gesamtgewicht eingesetzter Rohstoffe in unseren Produkten kt 851 103 954
Gesamtrohstoffverbrauch natürlichen Ursprungs Gesamtgewicht eingesetzter Rohstoffe natürlichen Ursprungs in unseren Produkten % 87 19 78
Gesamtrohstoffverbrauch biologischen Ursprungs, nachhaltig zertifiziert Gesamtgewicht eingesetzter Rohstoffe natürlichen Ursprungs, die nachhaltig zertifiziert sind, in unseren Produkten kt 39 10 49
Verpackungsmaterialien
Gesamteinsatz an Verpackungsmaterialien Gesamteinsatz eingesetzter Verpackungsmaterialien in unseren Produkten kt 173 14 187
Gesamteinsatz an Verpackungsmaterialien aus nicht fossilen Quellen Anteil nicht fossiler Rohstoffe unserer eingesetzten Verpackungsmaterialien % 59 60 59
Gesamteinsatz an Verpackungsmaterialien aus nicht fossilen Quellen, nachhaltig zertifiziert Anteil nicht fossiler Rohstoffe unserer eingesetzten Verpackungsmaterialien, die nachhaltig zertifiziert sind % 3 51 7
Sekundärmaterial bezogen auf Gesamtverpackungsverbrauch Anteil Rezyklat in unseren Verpackungsmaterialien % 19 7 18
Summe aus Rohstoffen und Verpackungen fossil Summe an Verpackungsmaterialien und Rohstoffen fossilen Ursprungs kt 922 89 1.011
Summe aus Rohstoffen und Verpackungen nicht-fossil Summe an Verpackungsmaterialien und Rohstoffen nicht fossilen Ursprungs kt 954 28 982
Ressourcenabflüsse
Anteil recyclingfähiger Verpackungen Global recyclingfähige Verpackungen % 79 - -

Methoden und signifikante Annahmen

Da sich die als wesentlich identifizierten negativen Auswirkungen auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette und nicht auf unseren eignen Betrieb konzentrieren, werden keine Kennzahlen zum Thema Abfall berichtet.

Consumer

Die Daten zu Ressourcenzuflüssen und -abflüssen basieren auf direkten Messungen, die wir auf Basis von Einkaufs- und Verbrauchsmengen erheben.

Zur Klassifizierung der Produkte, die nach kreislauforientierten Grundsätzen konzipiert wurden - in unserem Fall Primärverpackungen - haben wir die folgenden Kriterien verwendet:

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alle Kunststoffverpackungen

alle Papierverpackungen

alle Glasverpackungen

alle Aluminiumverpackungen

Die Sekundärmaterialien, die wir hauptsächlich in unseren Verpackungen einsetzen, werden von externen Partnern zur Verfügung gestellt. Eine Doppelzählung in der Datenerhebung wird durch eine interne, eindeutige Kennzeichnung der Materialien, vermieden.

In unseren Zielen berücksichtigen wir insbesondere: die Ausweitung des kreislauforientierten Produktdesigns, die Erhöhung der kreislauforientierten Materialnutzungsrate, die Minimierung von Primärrohstoffen, und die nachhaltige Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen.

Nicht berücksichtigt werden in unseren Zielen: die Abfallbewirtschaftung, einschließlich der Vorbereitung auf eine ordnungsgemäße Behandlung, und sonstige Aspekte im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung oder der Kreislaufwirtschaft.

Der "Natural Origin Index" basiert auf ISO 16128-1:2017 und ISO 16128-2:2017, welche den Anteil natürlicher Bestandteile eines Rohstoffes beziffern. Der Index wird durch die Rohstofflieferanten beschrieben und dient zur Bestimmung des natürlichen Anteils der Rohstoffe in unseren Rezepturen. Aufgrund der Produktunterschiede wird der nicht fossile Anteil der Rohstoffe für den Bereich tesa durch eine andere Methodik bestimmt.

Die Anwendung des Kaskadenprinzips auf die berichtete Kennzahl "Gesamtrohstoffverbrauch biologischen Ursprungs, nachhaltig zertifiziert" ist nicht sinnvoll, da Palmöl nach seiner Verwendung in Kosmetikprodukten nicht stofflich weiterverwertet oder mehrfach genutzt werden kann.

tesa

Die Daten zu Ressourcenzuflüssen und -abflüssen basieren auf direkten Messungen, die wir auf Basis von Einkaufs- und Verbrauchsmengen erheben. Die Klassifizierung der bio-basierten und Sekundärmaterialien erfolgt durch Expert*innen. Datenlücken wurden durch Hochrechnung anhand der Verkaufszahlen geschlossen. Für den Geschäftsbereich tesa kann noch keine Recyclingfähigkeit der Verpackungen bestimmt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen und Märkte der Produkte im Unternehmensbereich tesa, werden keine wirtschaftlichen oder technischen Kriterien der Kaskadennutzung angewendet.

Berichterstattung zur EU-Taxonomie

Seit Inkrafttreten der EU-Taxonomie-Verordnung ist Beiersdorf dazu verpflichtet, Angaben zu Umsatzerlösen, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) zu machen, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind. Die EU-Taxonomie-Verordnung enthält Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit in Hinblick auf verschiedene Umweltziele als nachhaltig einzustufen ist. Das übergeordnete Ziel ist es, ein nachhaltigeres Finanzwesen zu schaffen und Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte zu lenken und somit einen Beitrag zum europäischen "Green Deal" zu leisten.

Vorgehen bei der Betroffenheitsanalyse 1 1

Die Ermittlung der Taxonomiefähigkeit bestimmter Wirtschaftstätigkeiten erfolgt bei Beiersdorf über einen Top-Down-Ansatz unter Zuhilfenahme von relevanten Fachbereichen. In diesem Zusammenhang wurde ein interdisziplinäres Team zusammengestellt, in dessen Kernteam die Abteilungen Sustainability (tesa und Consumer), Group Accounting and Consolidation (Consumer) sowie Sustainability Controlling (tesa) vertreten sind. Hierbei wird in enger Abstimmung mit den Fachbereichen fortlaufend analysiert, ob taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten vorliegen.

Unter Bezugnahme auf die Aktivitätenbeschreibungen, die referenzierten NACE-Codes sowie die ergänzenden Veröffentlichungen der EU-Kommission und der "EU Platform on Sustainable Finance", wurden die für Beiersdorf relevanten taxonomiefähigen Aktivitäten identifiziert.

11 Aufgrund der fortlaufenden, dynamischen Entwicklungen in Hinblick auf die Ausformulierung der EU-Taxonomie-Verordnung, auch unter Berücksichtigung der ergänzenden Veröffentlichungen der EU-Kommission und der "EU Platform on Sustainable Finance", bestehen derzeit noch Auslegungsen bzgl. der enthaltenen Formulierungen und Begriffe. Daher kann es in Zukunft zu Anpassungen bei unserer Taxonomie-Betroffenheitsanalyse kommen.

Identifizierte taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten

Das Geschäftsmodell von Beiersdorf wurde im Zusammenhang mit der Implementierung der Anforderungen der EU-Taxonomie einer umfassenden Analyse unterzogen. Dabei wird die Kerngeschäftstätigkeit von Beiersdorf durch die in der aktuellen Fassung der Delegierten Rechtsakte aufgeführten Aktivitäten nicht abgedeckt. Lediglich eine auf den Unternehmensbereich tesa entfallende Aktivität, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Teilkomponenten für Batterien steht (Aktivität 3.4), wurde als taxonomiefähig identifiziert. Diese ist jedoch im Vergleich zur Kerngeschäftstätigkeit von Beiersdorf von untergeordneter Bedeutung und stellt lediglich einen geringen Anteil an den Umsatzerlösen des Konzerns dar.

Die EU-Taxonomieverordnung unterscheidet hinsichtlich der Klassifikation von Investitions- und Betriebsausgaben folgende drei Kategorien:

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Kategorie A: Investitionen oder Betriebsausgaben, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Kategorie B: Investitionen oder Betriebsausgaben, die Teil eines (CapEx-)Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind.

Kategorie C: Investitionen oder Betriebsausgaben, die sich auf den Erwerb von Produkten taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten und einzelnen Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird.

Abgesehen von Investitions- oder Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit der Wirtschaftsaktivität 3.4 stehen, entfallen aufgrund des Geschäftsmodells von Beiersdorf keine weiteren Investitionen oder Betriebsausgaben auf Kategorie A. Im gleichen Zusammenhang werden auch keine Investitionspläne für die Transformation in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit aufgestellt, sodass keine Investitionen oder Betriebsausgaben der Kategorie B zuzurechnen wären. Für Beiersdorf sind damit im Wesentlichen nur solche Investitionen oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen, die sich auf den Erwerb von Produkten taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten und einzelnen Maßnahmen beziehen (Kategorie C).

Die berichteten Wirtschaftsaktivitäten beziehen sich ausschließlich auf das Umweltziel "Klimaschutz", da diese einen positiven Beitrag zur Reduktion von CO 2 e-Emissionen im Konzern leisten können und im Einklang mit der von Beiersdorf verfolgten Nachhaltigkeitsstrategie stehen. In diesem Zusammenhang erfolgt die Bewertung der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten anhand der technischen Bewertungskriterien ("Substantial Contribution und "Do no significant harm") daher im Sinne von Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139. Eine Berichterstattung für Wirtschaftsaktivitäten, die auf das Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" einzahlen, erfolgt ausschließlich für ausgewählte Investitionsprojekte, die einen Fokus auf Aspekte in Verbindung mit der Anpassung an den Klimawandel setzen.

Im Rahmen des Erhebungs- und Berichtsprozesses wird die einmalige Zuordnung von jeder Wirtschaftsaktivität zu einer EU-Taxonomie Aktivität sichergestellt. Im Ergebnis können Doppelzählungen bei der Zuordnung von Wirtschaftsaktivitäten ausgeschlossen werden.

Die folgenden Wirtschaftsaktivitäten wurden als taxonomiefähig identifiziert:

Information und Kommunikation

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Die Aktivität 8.1, "Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten", wurde für Beiersdorf als relevant identifiziert, da der Unternehmensbereich Consumer ein Rechenzentrum betreibt und diese Dienste für tesa bereitstellt. Der Dritt-Erwerb von Rechenleistung (Cloud Computing Services) wird in diesem Zusammenhang ebenfalls berücksichtigt.

Die Aktivität 8.2, "Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen", ist ab dem Geschäftsjahr 2024 nicht mehr relevant. Im Vorjahr wurden hierunter Aufwendungen im Zusammenhang mit Emissionsmanagementsoftware-Tools berichtet.

Baugewerbe und Immobilien

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Im Zusammenhang mit der Aktivität 7.2, "Renovierung bestehender Gebäude", werden solche zusammengefasste Maßnahmenpakete berichtet, die inhaltlich den Aktivitäten 7.3, 7.5 sowie 7.6 zugeordnet werden. Dabei muss das Investitionsprojekt (Maßnahmenpaket) insgesamt 25 % des Gebäudewertes übersteigen.

Die Aktivitäten 7.3, "Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten", 7.5, "Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden", und 7.6, "Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien", sind Teil unseres Gebäudemanagements und umfassen die Installation, Wartung und Reparatur von Heizungs-, Lüftungs- oder Kühlungssystemen, Photovoltaikanlagen sowie Messsysteme und Steuereinheiten für die Energieeffizienz in unseren Verwaltungsgebäuden und Produktionsstätten.

Die Aktivität 7.4, "Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)", wurde als relevant identifiziert, da sich Ladestationen auf unserem Gelände befinden, die von einem Drittunternehmen betrieben werden.

Unter die Aktivität 7.7, "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden", fallen Investitionstätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Neubau oder der Erweiterung von eigenen Produktions- und Verwaltungsgebäuden stehen. Die Herstellung dieser Gebäude erfolgt hierbei durch externe Bauunternehmen. Die Aktivierung von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (IFRS 16) für gemietete Bürogebäude wird ebenfalls unter Aktivität 7.7 berichtet.

Energie

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In diesem Bereich wurde die Aktivität 4.25, "Erzeugung von Wärme/​Kälte aus Abwärme", identifiziert. Bei Beiersdorf wird Abwärme für interne Heizprozesse genutzt. Die Aktivität 4.30, "Hocheffiziente Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen", ist aufgrund der von Beiersdorf verfolgten Nachhaltigkeitsstrategie ab dem Geschäftsjahr 2024 nicht mehr relevant. Andere Aktivitäten aus diesem Bereich, z. B. hinsichtlich der Produktion erneuerbarer Energien, wurden entsprechend der EU-Taxonomie-Verordnung im Bereich "Baugewerbe und Immobilien" erfasst.

Verkehr

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Grundsätzlich sind unsere Transportaktivitäten an Dienstleister ausgelagert, sodass sich hieraus keine taxonomiefähige Tätigkeit ergibt. Für den eigenen Dienstwagen-Fuhrpark erfolgt die Zuordnung zur Aktivität 6.5, "Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen".

Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren

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Die Herstellung und der Vertrieb von Produkten aus dem Unternehmensbereich Consumer sind nicht durch die EU-Taxonomie erfasst. Mit der Herstellung von Teilkomponenten für Batterien (Aktivität 3.4, "Herstellung von Batterien") entfällt für den Unternehmensbereich tesa lediglich ein geringer Anteil auf eine taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit. Anderen Wirtschaftstätigkeiten sind keine taxonomiefähigen Umsatzerlöse zuzurechnen. So stellt der Unternehmensbereich tesa beispielsweise keine Kunststoffe in Primärform her, sondern bezieht diese von Lieferanten.

Bei der Erhebung der Datengrundlage für die Ermittlung der Kennzahlen (Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben) der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten (Zähler) und ihren entsprechenden Bezugsgrößen (Nenner) wird sich im Allgemeinen auf Beiersdorf Finanz-Controlling-Systeme gestützt.

Taxonomiefähige Umsatzerlöse

Die Ermittlung des Nenners für Zwecke der EU-Taxonomie steht im Einklang mit der Definition der Umsatzerlöse im Konzernabschluss (s. Konzernanhang, Gewinn- und Verlustrechnung, Ziffer 01).

Für das Berichtsjahr 2024 werden Umsatzerlöse, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Teilkomponenten für Batterien stehen unter der Aktivität 3.4, "Herstellung von Batterien", berichtet. Die hierauf entfallenden Umsatzerlöse sind vollständig dem Unternehmensbereich tesa zuzurechnen. Diese Umsätze betragen 17 Mio. € und stellen damit 0,2 % des Konzernumsatzes von 9.850 Mio. € dar.

Taxonomiefähige Investitionsausgaben (CapEx)

Die Ermittlung der Bezugsgröße (Nenner) unserer taxonomiefähigen Aktivitäten erfolgt nach den Vorgaben der EU-Taxonomieverordnung. Für das Berichtsjahr 2024 beträgt die Bezugsgröße 509 Mio. € (Nenner). Hierin sind neben den im Geschäftsbericht ausgewiesenen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (Konzernanhang Ziffer 11) und Sachanlagen (Konzernanhang Ziffer 12), Zugänge im Zusammenhang mit Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (Konzernanhang Ziffer 12) enthalten.

Die Zuordnung der Investitionsausgaben für Projekte und Langzeit-Leasingverträge zu den als taxonomiefähig identifizierten Aktivitäten erfolgt mit Hilfe der Beiersdorf Finanz-Controlling-Systeme sowie Interviews mit den verantwortlichen Fachbereichen. Für das Berichtsjahr 2024 entfallen die Investitionsausgaben mit 111 Mio. € und einem Anteil von 21,9 % im Wesentlichen auf die Aktivität 7.7, "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden".

Insgesamt umfassen die taxonomiefähigen Investitionsausgaben 156 Mio. €. Das entspricht einem Anteil von 30,7 % im Verhältnis zu den gesamten Investitionsausgaben (Nenner) von 509 Mio. € für das Berichtsjahr 2024. Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf den Abschluss von Projekten im Zusammenhang mit der Modernisierung und Erweiterung unserer (Produktions-)Standorte und damit einhergehenden Investitionsausgaben in 2023 zurückzuführen (Aktivität 7.7).

Taxonomiefähige Betriebsausgaben (OpEx)

Die Datengrundlage für die Kalkulation der Bezugsgröße (Nenner) der taxonomiefähigen Betriebsausgaben wird für das Berichtsjahr 2024 mit Hilfe der Beiersdorf Finanz-Controlling-Systeme abgeleitet. Die Bezugsgröße ermittelt sich aus der Summe folgender Kostenbestandteile:

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Aufwendungen der Forschung und Entwicklung

Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen sowie mit Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte

Wartungs- und Reparaturaufwendungen

Die Zuordnung der Betriebsausgaben zu den identifizierten taxonomiefähigen Aktivitäten ist soweit möglich direkt mit Daten aus unseren Finanzsystemen erfolgt. In den Fällen, in denen eine direkte Zuordnung nicht möglich war, wurden Anteile aufgeschlüsselt und wenn erforderlich über geeignete Schlüssel (z. B. Investitionsausgaben taxonomiefähiger Aktivitäten) allokiert.

Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben betragen 35 Mio. €. Im Vergleich zur Bezugsgröße der Betriebsausgaben in Höhe von 524 Mio. € entspricht dies einem Anteil von 6,7 %. Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf Betriebsausgaben zurückzuführen, die für das Geschäftsjahr 2024 mit den Aktivitäten 7.3, 7.7 und 8.1 berichtet werden.

Vorgehen und Ergebnisse der Konformitätsanalyse

Zur Überprüfung der Taxonomiekonformität der für Beiersdorf relevanten taxonomiefähigen Aktivitäten wurden die einschlägigen technischen Bewertungskriterien, wie sie in den Annexen zu den Delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie festgeschrieben werden, einer umfassenden Analyse unterzogen. Für die Klassifizierung einer taxonomiefähigen Aktivität als taxonomiekonform müssen dabei folgende Anforderungen kumulativ erfüllt sein:

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Einhaltung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum jeweiligen Umweltziel ("Substantial Contribution")

Einhaltung der technischen Bewertungskriterien zur Vermeidung wesentlicher Beeinträchtigungen anderer Umweltziele ("Do no significant harm", DNSH)

Einhaltung von Mindestschutzvorschriften ("Minimum Safeguards")

Grundsätzlich wird die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien individuell für jede Aktivität geprüft und belegt. Die Prüfung der DNSH-Konformität in Verbindung mit Appendix A ("Anpassung an den Klimawandel") erfolgt für die jeweiligen taxonomiefähigen Aktivitäten zentral mit Hilfe von standortspezifischen Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen.

Bei der Prüfung und Einhaltung der Mindestschutzvorschriften greift Beiersdorf auf im Konzern etablierte Prozesse, Dokumentationen und Richtlinien zurück (siehe Kapitel ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ESRS G1- Unternehmensführung). Beiersdorf setzt sich aktiv für die Einhaltung von Gesetzen, Verhaltensstandards und Menschenrechten ein. Die Beurteilung von Verstößen gegen die Achtung der Menschenrechte bei unseren Mitarbeitenden und in unserer Lieferkette haben wir in unserem jährlichen Risikomanagementprozess verankert. Mit Compliance-Programmen betreibt Beiersdorf aktiv Korruptionsprävention und steht für einen fairen Wettbewerb. Durch geeignete Überwachungsmaßnahmen stellt Beiersdorf sicher, dass die Anforderungen an die Mindestschutzvorschriften der EU-Taxonomie erfüllt werden. Ähnlich dem konzernweiten Compliance Management System verfügt Beiersdorf auch über ein Compliance Management System für Steuern.

Im Rahmen unserer Analysen konnte ein taxonomiekonformer Anteil für folgende Aktivitäten identifiziert werden:

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Aktivität 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

Aktivität 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)

Aktivität 7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Aktivität 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien

Aktivität 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

Für die übrigen als taxonomiefähig identifizierten Aktivitäten ist eine Taxonomiekonformität nicht gegeben.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen jeweils die Höhe der taxonomiekonformen Investitions- und Betriebsausgaben gegliedert nach ihren Bestandteilen:

CapEx-Verteilung der taxonomiekonformen Aktivitäten

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Wirtschaftstätigkeiten Code Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Summe
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 0 359 0 359
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4 0 365 0 365
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5 0 93 0 93
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6 0 12.780 0 12.780
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 0 11.811 0 11.811
Taxonomiekonforme Aktivitäten 0 25.408 0 25.408

OpEx-Verteilung der taxonomiekonformen Tätigkeiten

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Wirtschaftstätigkeiten Code Aufwendungen Forschung und Entwicklung Aufwendungen Leasingverhältnisse Aufwendungen Wartung und Reparatur Summe
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 0 105 27 132
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4 0 0 56 56
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5 0 0 341 341
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6 0 0 648 648
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 0 0 1.218 1.218
Taxonomiekonforme Aktivitäten 0 105 2.290 2.395

Für die Prüfung der Erfüllung der technischen Bewertungskriterien im Zusammenhang mit der Aktivität 7.7 "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden" wurde in erster Linie auf vorliegende Energieausweise (EPCs) und den hierin aufgeführten Primärenergiebedarf abgestellt. Für den Fall, dass kein Energieausweis vorlag, wurde stattdessen auf alternative externe Bestätigungen zurückgegriffen, welche die in den technischen Bewertungskriterien geforderten Grenzwerte (z. B. Energieklasse A) entsprechend belegen.

Bei dem Großteil der taxonomiefähigen Aktivitäten von Beiersdorf handelt es sich um Produkte und Services, die von Lieferanten und Dienstleistern bezogen werden. Die Prüfung der relevanten technischen Bewertungskriterien erfolgt, wenn möglich, in erster Linie direkt durch Beiersdorf oder durch die Bestätigung unserer Lieferanten. Teilweise lagen für diese Wirtschaftsaktivitäten keine geeigneten Nachweise vor oder die technischen Bewertungskriterien konnten nicht vollumfänglich erfüllt werden. Für diesen Anteil erfolgt kein taxonomiekonformer Ausweis. Dies betrifft insbesondere Anteile der Investitions- und Betriebsausgaben für die Aktivitäten 6.5, 7.7 und 8.1.

Für das Berichtsjahr 2024 ist grundsätzlich weiterhin festzuhalten, dass der Nachweis der Taxonomiekonformität der identifizierten taxonomiefähigen Aktivitäten sowohl Beiersdorf als auch seine Lieferanten vor erhebliche Herausforderungen stellte.

Kennzahlen zur EU-Taxonomie

Kennzahlen Umsatz

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2024
1 2 3 4
Wirtschaftstätigkeiten Code Umsatz Gesamt tEUR Anteil Umsatz
%
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0 %
Davon Übergangstätigkeiten 0 0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Batterien CCM 3.4 17.376 0,2 %
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 17.376 0,2 %
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 17.376 0,2 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 9.832.128 99,8 %
Gesamt A + B 9.849.504 100 %
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
1 5 6 7 8
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen Umweltverschmutzung
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J; N; N/​EL J; N; N/​EL J; N; N/​EL J; N; N/​EL
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 % 0 % 0 % 0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 % 0 % 0 % 0 %
Davon Übergangstätigkeiten 0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/​EL EL; N/​EL EL; N/​EL EL; N/​EL
Herstellung von Batterien EL N/​EL N/​EL N/​EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,2 % 0 % 0 % 0 %
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 0,2 % 0 % 0 % 0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
1 9 10
Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J; N; N/​EL J; N; N/​EL
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 % 0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 % 0 %
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/​EL EL; N/​EL
Herstellung von Batterien N/​EL N/​EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0 % 0 %
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 0 % 0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B
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DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
1 11 12 13
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J/​N J/​N J/​N
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten J J J
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Batterien
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B
scrollen
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
1 14 15 16
Wirtschaftstätigkeiten Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J/​N J/​N J/​N
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten J J J
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Batterien
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B
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1 17 18 19 20
Wirtschaftstätigkeiten Soziale Mindeststandards Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz, Jahr 2023 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangs -tätigkeit
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN % E T
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J 0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten J 0 % E
Davon Übergangstätigkeiten J 0 % T
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Batterien 0,2 %
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,2 %
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 0,2 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B

Kennzahlen CapEx

scrollen
2024
1 2 3 4
Wirtschaftstätigkeiten Code CapEx Gesamt tEUR Anteil CapEx
%
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 359 0,1 %
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4 365 0,1 %
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5 93 0 %
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6 12.780 2,5 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 11.811 2,3 %
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 25.408 5,0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0 %
Davon Übergangstätigkeiten 359 0,1 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Erzeugung von Wärme/​Kälte aus Abwärme CCM 4.25 230 0 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 22.883 4,5 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3 5.819 1,1 %
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6 0 0 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 99.548 19,5 %
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1 2.455 0,5 %
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 130.935 25,7 %
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 156.343 30,7 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 353.096 69,3 %
Gesamt A + B 509.439 100 %
scrollen
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
1 5 6 7
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J; N; N/​EL J; N; N/​EL J; N; N/​EL
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 0,1 % N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) 0,1 % N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 0 % N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien 2,5 % N/​EL N/​EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 2,3 % N/​EL N/​EL
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 5,0 % 0 % 0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 % 0 % 0 %
Davon Übergangstätigkeiten 0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/​EL EL; N/​EL EL; N/​EL
Erzeugung von Wärme/​Kälte aus Abwärme EL N/​EL N/​EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien EL N/​EL N/​EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden EL N/​EL N/​EL
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten EL N/​EL N/​EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 25,7 % 0 % 0 %
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 30,7 % 0 % 0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B
scrollen
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
1 8 9 10
Wirtschaftstätigkeiten Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J; N; N/​EL J; N; N/​EL J; N; N/​EL
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien N/​EL N/​EL N/​EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden N/​EL N/​EL N/​EL
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 % 0 % 0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 % 0 % 0 %
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/​EL EL; N/​EL EL; N/​EL
Erzeugung von Wärme/​Kälte aus Abwärme N/​EL N/​EL N/​EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten N/​EL N/​EL N/​EL
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien N/​EL N/​EL N/​EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden N/​EL N/​EL N/​EL
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten N/​EL N/​EL N/​EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0 % 0 % 0 %
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 0 % 0 % 0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B
scrollen
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
1 11 12 13
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J/​N J/​N J/​N
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen J J J
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) J J J
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden J J J
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien J J J
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden J J J
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten J J J
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Erzeugung von Wärme/​Kälte aus Abwärme
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B
scrollen
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
1 14 15 16
Wirtschaftstätigkeiten Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J/​N J/​N J/​N
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen J J J
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) J J J
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden J J J
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien J J J
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden J J J
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten J J J
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Erzeugung von Wärme/​Kälte aus Abwärme
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B
scrollen
1 17 18 19 20
Wirtschaftstätigkeiten Soziale Mindeststandards Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx, Jahr 2023 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangs -tätigkeit
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J/​N % E T
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen J 0 % T
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) J 0 %
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden J 0 %
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien J 0,2 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden J 15,7 %
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J 15,9 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten J 0 % E
Davon Übergangstätigkeiten J 0 % T
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Erzeugung von Wärme/​Kälte aus Abwärme 0 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 2,8 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 0,7 %
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien 0,6 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 12,9 %
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 0,1 %
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 17,1 %
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 33,0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B

Kennzahlen OpEx

scrollen
2024
1 2 3 4
Wirtschaftstätigkeiten Code OpEx Gesamt tEUR Anteil OpEx
%
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 132 0 %
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4 56 0 %
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5 341 0,1 %
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6 648 0,1 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 1.218 0,2 %
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 2.395 0,5 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 0 %
Davon Übergangstätigkeiten 132 0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Batterien CCM 3.4 2.713 0,5 %
Erzeugung von Wärme/​Kälte aus Abwärme CCM 4.2 158 0 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 6.950 1,3 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3 2.691 0,5 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 9.665 1,8 %
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM 8.1 10.797 2,1 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 32.974 6,3 %
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 35.369 6,7 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 488.617 93,3 %
Gesamt A + B 523.986 100 %
scrollen
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
1 5 6 7
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J; N J; N J; N
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 0 % N/​ EL N/​ EL
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) 0 % N/​ EL N/​ EL
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 0,1 % N/​ EL N/​ EL
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien 0,1 % N/​ EL N/​ EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 0,2 % N/​ EL N/​ EL
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,5 % 0 % 0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 % 0 % 0 %
Davon Übergangstätigkeiten 0 %
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/​ EL; N/​ EL; N/​
Herstellung von Batterien EL N/​ EL N/​ EL
Erzeugung von Wärme/​Kälte aus Abwärme EL N/​ EL N/​ EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen EL N/​ EL N/​ EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten EL N/​ EL N/​ EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden EL N/​ EL N/​ EL
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten EL N/​ EL N/​ EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 6,3 % 0 % 0 %
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 6,7 % 0 % 0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B
scrollen
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
1 8 9 10
Wirtschaftstätigkeiten Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J; N J; N J; N
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N/​ EL N/​ EL N/​ EL
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) N/​ EL N/​ EL N/​ EL
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden N/​ EL N/​ EL N/​ EL
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien N/​ EL N/​ EL N/​ EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden N/​ EL N/​ EL N/​ EL
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 % 0 % 0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0 % 0 % 0 %
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/​ EL; N/​ EL; N/​
Herstellung von Batterien N/​ EL N/​ EL N/​ EL
Erzeugung von Wärme/​Kälte aus Abwärme N/​ EL N/​ EL N/​ EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N/​ EL N/​ EL N/​ EL
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten N/​ EL N/​ EL N/​ EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden N/​ EL N/​ EL N/​ EL
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten N/​ EL N/​ EL N/​ EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0 % 0 % 0 %
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 0 % 0 % 0 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B
scrollen
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
1 11 12 13
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J/​N J/​N J/​N
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen J J J
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) J J J
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden J J J
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien J J J
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden J J J
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten J J J
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Batterien
Erzeugung von Wärme/​Kälte aus Abwärme
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B
scrollen
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
1 14 15 16
Wirtschaftstätigkeiten Umweltverschmutzung Kreislaufwirtschaft Biologische Vielfalt
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J/​N J/​N J/​N
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen J J J
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) J J J
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden J J J
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien J J J
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden J J J
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten J J J
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Batterien
Erzeugung von Wärme/​Kälte aus Abwärme
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B
scrollen
1 17 18 19 20
Wirtschaftstätigkeiten Soziale Mindeststandards Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr 2023 Kategorie ermöglichende Tätigkeit Kategorie Übergangs -tätigkeit
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN J/​N % E T
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen J 0 % T
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) J 0 %
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden J 0 %
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien J 0 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden J 0,9 %
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J 0,9 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten J 0 % E
Davon Übergangstätigkeiten J 0 % T
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Herstellung von Batterien 0,5 %
Erzeugung von Wärme/​Kälte aus Abwärme 0 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 1,2 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 0,2 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 0,7 %
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 1,8 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 4,4 %
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 5,3 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt A + B

Umsatzanteil/​Gesamtumsatz

scrollen
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0 % 0,2 %
CCA 0 % 0 %
WTR 0 % 0 %
CE 0 % 0 %
PPC 0 % 0 %
BIO 0 % 0 %

CapEx-Anteil/​Gesamt-CapEx

scrollen
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 5,0 % 25,7 %
CCA 0 % 0 %
WTR 0 % 0 %
CE 0 % 0 %
PPC 0 % 0 %
BIO 0 % 0 %

OpEx-Anteil/​Gesamt-OpEx

scrollen
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0,5 % 6,3 %
CCA 0 % 0 %
WTR 0 % 0 %
CE 0 % 0 %
PPC 0 % 0 %
BIO 0 % 0 %

Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie

scrollen
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. nein
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. nein
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. nein

Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas

scrollen
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. nein
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. nein
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/​Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffenerzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. nein

Sozialinformationen

ESRS S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir positive Auswirkungen in Bezug auf die Themen Arbeitsbedingungen (einschließlich Tarifverhandlungen, Vereinigungsfreiheit, sozialer Dialog, Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben) sowie Gleichbehandlung und Chancengleichheit (einschließlich Diversität, Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Schulungen und Kompetenzentwicklung) identifiziert. Potenziell negative Auswirkungen wurden in Bezug auf das Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit identifiziert. Es wurden keine Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft identifiziert. Die wesentlichen Auswirkungen beziehen sich auf die eigenen Beschäftigten von Beiersdorf und nicht auf Selbstständige oder Angestellte durch Drittunternehmen. Die Tätigkeiten des Unternehmens, die zu positiven Auswirkungen führen, werden im folgenden Kapitel (siehe "Maßnahmen") beschrieben. In Hinblick auf die negativen Auswirkungen im Bereich Arbeitssicherheit gelten insbesondere die Mitarbeitenden, die in Produktionsstätten arbeiten, als besonders gefährdet.

Ein detaillierter Überblick über alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und die angewandte Methodik der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist im Kapitel "ESRS 2 - Allgemeine Angaben" zu finden.

Richtlinien im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Beiersdorf hat verschiedene Richtlinien eingeführt, um wesentliche positive Auswirkungen zu verstärken und negative Auswirkungen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens zu minimieren.

Consumer

Wir sind davon überzeugt, dass unsere Mitarbeitenden der Schlüssel zum Erfolg unseres Unternehmens sind. Ihr Engagement und ihre fachliche Kompetenz haben einen maßgeblichen Einfluss darauf, dass unsere Marken und Produkte auf der ganzen Welt geschätzt und gekauft werden. Als Arbeitgeber bieten wir unseren Beschäftigten attraktive Rahmenbedingungen sowie vielfältige Möglichkeiten, persönlich zu wachsen und die Zukunft des Unternehmens mitzugestalten. Damit schaffen wir eine wichtige Grundlage, um im Wettbewerb um talentierte Fachkräfte erfolgreich zu sein.

Unsere Kultur basiert auf Vertrauen, Kollaboration, Respekt, Offenheit und gegenseitiger Wertschätzung - und stellt neben unseren Core Values Care, Simplicity, Courage und Trust insbesondere das "Wir" in den Mittelpunkt.

Code of Conduct (CoC) für Mitarbeitende

Unser Unternehmen agiert weltweit - und Gesetze, Verhaltensregeln oder Sitten sind so verschieden wie die Sprachen der Beiersdorf Mitarbeitenden. Deswegen setzen wir hohe Maßstäbe in Sachen Verantwortung - sowohl an uns als Unternehmen als auch an jede*n Einzelne*n. Unser Code of Conduct für den Unternehmensbereich Consumer soll diese Maßstäbe verbindlich festhalten und einen Leitfaden bieten, den jede*r überall dort anwenden kann, wo der Unternehmensbereich Consumer mit Tochtergesellschaften vertreten ist. Er soll Mitarbeitenden sowie Führungskräften und Vorstandsmitgliedern gleichermaßen helfen, unsere Grundsätze zu verstehen, danach zu handeln und für die Zukunft zu erhalten. Der CoC adressiert u. a. die wesentlichen Themen Diversität und Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit und legt fest, dass jegliche Form der Diskriminierung oder Belästigung ausdrücklich abgelehnt wird, und zwar in allen Unternehmensbereichen und bei allen Entscheidungen. Das gilt unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, Behinderung, kultureller, ethnischer oder nationaler Herkunft. Eine ausführliche Beschreibung des CoC und seiner Inhalte sowie der relevanten Überwachungsprozesse ist im Kapitel "ESRS G1 - Unternehmensführung" zu finden.

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Mit unserer "Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte" verpflichten wir uns ausdrücklich, die Menschenrechte zu stärken: Wir dulden keine Korruption, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Kinderarbeit oder Diskriminierung - dies gilt für unsere eigenen Standorte und Mitarbeitenden weltweit sowie für alle Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette. Zudem unterstützen wir die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz, das Recht auf Versammlungsfreiheit für Mitarbeitende inklusive Kollektivverhandlungen sowie den Umweltschutz. Auch setzen wir uns für Gleichberechtigung und -behandlung sowie Diversität ein. Damit adressiert die "Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte" die wesentlichen Themen Vereinigungsfreiheit/​Tarifverhandlungen, Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie Diversität.

Eine ausführliche Beschreibung der "Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte" ist im Kapitel "ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" zu finden.

Diversity, Equity & Inclusion Roadmap (DE&I Roadmap)

Als global agierendes Unternehmen verstehen wir Vielfalt (Diversität) in unserer Belegschaft als Chance. Das Ziel unserer "DE&I Roadmap" ist es, eine inklusive Unternehmenskultur zu schaffen, deren Vielfalt die Diversität unserer Kund*innen widerspiegelt und dabei das Gleichgewicht der Geschlechter berücksichtigt. In unserer Roadmap sind drei strategische Prioritäten festgelegt, um dieses Ziel zu erreichen:

1. Verankerung einer integrativen "Wir-Kultur"

2. Förderung der Vielfalt in Führungspositionen (Fokus: Geschlechterparität)

3. Vielfalt in unseren Teams über den Geschlechter-Fokus hinaus (#beyondgender)

Die "DE&I Roadmap" gilt für alle Mitarbeitenden des Unternehmensbereichs Consumer weltweit. Nicola D. Lafrentz, Mitglied des Vorstands, CHRO und Arbeitsdirektorin für Deutschland, ist verantwortlich für die Umsetzung der "DE&I Roadmap"

Die Roadmap ist in unserem Intranet verfügbar und allen Mitarbeitenden zugänglich.

Die "DE&I Roadmap" adressiert die als wesentlich identifizierten ESRS-Unterthemen Vielfalt sowie Gleichstellung der Geschlechter.

Safety and Health Policy

Das Ziel unserer "Safety and Health Policy" ist es, potenzielle Sicherheitsrisiken und Unfälle in unseren Produktionsbetrieben zu reduzieren. Sie umfasst unsere wichtigsten Maßnahmen und Programme und dient als Grundlage für unsere Standorte, um eigene lokale Umsetzungspläne und -maßnahmen zu entwickeln. Diese beinhalten unter anderem:

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Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsysteme: Implementierung und kontinuierliche Verbesserung von Systemen zur Identifizierung, Bewertung und Kontrolle von Risiken.

Notfallvorsorge und -reaktion: Entwicklung und regelmäßige Überprüfung von Notfallplänen sowie Durchführung von entsprechenden Übungen.

Gesundheitsmanagement: Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden durch Präventionsmaßnahmen und Gesundheitsangebote.

Allgemeine Sicherheitsaspekte: Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Arbeitsumgebung, einschließlich der Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung und der sicheren Handhabung von Maschinen und Anlagen.

Unsere globalen und lokalen Sicherheitsabteilungen sind zusammen mit unseren Führungsteams für die Umsetzung der Richtlinie und unser allgemeines Sicherheitsmanagement am Arbeitsplatz verantwortlich. Senior Manager sind für die Implementierung eines Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsystems verantwortlich, das für ihre Standorte relevant ist. Unsere "Safety and Health Policy" gilt für alle unsere Produktionsstandorte weltweit.

Um den Fortschritt unserer Sicherheitsmaßnahmen an unseren Produktionsstandorten zu überwachen, setzen wir globale Indikatoren ein und führen regelmäßig Audits durch. Diese Audits werden sowohl von externen Partnern als auch intern durchgeführt, um die Einhaltung der Richtlinien sicherzustellen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Die "Safety and Health Policy" ist in unserem Intranet verfügbar und für alle Mitarbeitenden zugänglich.

Globale Richtlinie zu schweren Erkrankungen

Im Wertesystem des Unternehmensbereichs Consumer sind Vertrauen und Fürsorge fest verankert. In Fällen von lebensbedrohlichen Erkrankungen begleiten wir unsere Mitarbeitenden von der Diagnose bis zur Wiedereingliederung. Die Richtlinie gilt global für alle Mitarbeitenden der Gesellschaften im Unternehmensbereich Consumer und wird durch nationale Vereinbarungen entsprechend wirksam. Für die Richtlinie ist Nicola D. Lafrentz, CHRO und Arbeitsdirektorin in Deutschland verantwortlich. Wir bieten medizinische und soziale Unterstützung für Betroffene an und legen Wert auf die Aufklärung von Führungskräften.

Zu den wesentlichen Themen sozialer Dialog, Schulungen und Kompetenzentwicklung, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Arbeitszeit liegen zur Zeit keine globalen Richtlinien vor, da diese arbeitsrechtlichen Vereinbarungen entsprechend der nationalen Gesetzgebung und Arbeitsschutzrechte auf nationaler Ebene, getroffen werden.

tesa

Unsere Mitarbeitenden leisten einen entscheidenden Beitrag zu unserem Unternehmenserfolg. Durch ihr Engagement und ihre Fähigkeiten stärken sie unsere Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Wir fördern Talente durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen und bieten ihnen ein attraktives Arbeitsumfeld, das individuelle Stärken und Vielfalt wertschätzt. Unser Ziel ist es, engagierte Mitarbeitende zu gewinnen, langfristig zu binden und nachhaltigen Erfolg zu sichern. Unsere Werte - "Team up", "Challenge Yourself", "Set the Pace", "Focus on your Customers", "Act responsibly", "Achieve and Improve" - prägen dabei unser tägliches Handeln und unsere Unternehmenskultur.

tesa Code of Conduct

Unser Ziel ist es, die ethischen Grundsätze, die unseren Erfolg fördern, weltweit für alle tesa Mitarbeitenden einheitlich zu gestalten und umzusetzen. Aus diesem Grund hat tesa den tesa Code of Conduct eingeführt, der auf unseren Unternehmenswerten und den Prinzipien der UN-Initiative Global Compact basiert. Der tesa Code of Conduct enthält wichtige Regeln für verantwortungsvolles Handeln und bietet allen Mitarbeitenden Orientierung bei rechtlichen und ethischen Herausforderungen. Der tesa Code of Conduct legt klar fest, dass jegliche Form von Zwangsarbeit strikt abgelehnt wird. Ebenso wird Kinderarbeit nicht toleriert, und es dürfen keine Jugendlichen unter dem jeweiligen gesetzlichen Mindestalter beschäftigt werden. tesa verpflichtet sich zur Gleichbehandlung und stellt sich in allen Unternehmensbereichen und bei allen Entscheidungen ausdrücklich gegen jede Art von Diskriminierung.

Niemand darf wegen seiner Rasse, Hautfarbe, Nationalität oder Abstammung, wegen seines Geschlechts, seines Glaubens, seiner Weltanschauung oder politischen Einstellung, wegen seiner körperlichen Konstitution, sexuellen Orientierung, seines Alters, Aussehens oder wegen sonstiger persönlicher Eigenschaften diskriminiert, das heißt ohne sachlichen Grund benachteiligt werden. Die Hauptbereiche des tesa Code of Conduct umfassen Unternehmensführung, persönliche Integrität, den Umgang mit Unternehmensressourcen, das Arbeitsumfeld, Nachhaltigkeit und die Einhaltung der Grundsätze. Dabei werden die wesentliche Themen Diversität, Gesundheitsschutz, sozialer Dialog und Arbeitssicherheit adressiert. Eine ausführliche Beschreibung des tesa Code of Conduct und seiner Inhalte ist im Kapitel "ESRS G1 - Unternehmensführung" zu finden.

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ist unser Bekenntnis zu den Prinzipien des "United Nations Global Compact" (UNGC) sowie zu weiteren relevanten Richtlinien wie der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen, den Konventionen der "Internationalen Arbeitsorganisation" (ILO) und den "OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen". Zusätzlich berücksichtigen wir landesspezifische Regelungen und behördliche Anforderungen. Als verantwortungsvolles Unternehmen lehnt tesa jede Form von Menschenrechtsverletzungen ab und ahndet etwaige Verstöße umgehend. Für die Umsetzung und Einhaltung der Menschenrechte ist der tesa Vorstand verantwortlich.

Die Menschenrechtserklärung adressiert die wesentlichen Themen Vereinigungsfreiheit/​Tarifverhandlungen, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen und dabei insbesondere Arbeitszeit sowie gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Eine ausführliche Beschreibung der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ist im Kapitel "ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" zu finden.

HR Compliance Guideline

Die "HR Compliance Guideline" bietet einen fundierten Überblick über die wesentlichen Anforderungen, die an die Personalabteilung, Mitarbeitende und Führungskräfte gestellt werden, und bildet den Rahmen dafür, dass unser Unternehmen in Übereinstimmung mit ethischen, rechtlichen und sozialen Standards agiert. Sie steht im Einklang mit dem Code of Conduct des Unternehmens, der die grundlegenden Prinzipien für unser Verhalten und Handeln festlegt. Durch die konsequente Umsetzung dieser Guideline und des Code of Conduct gewährleistet tesa, dass höchste Standards in Bezug auf Integrität und Professionalität gewahrt bleiben.

Die Guideline umfasst zentrale Themenbereiche wie Antidiskriminierung und Belästigung, Arbeitsrecht, Rekrutierung, Vergütung sowie den Umgang mit personenbezogenen Daten. Darüber hinaus definiert sie die Verfahren zur Meldung und Ahndung von Verstößen gegen diese Standards. Ein wesentlicher Bestandteil ist die fortlaufende Überwachung und Risikobewertung, um die Einhaltung der Compliance-Vorgaben zu gewährleisten. Die Wirksamkeit und Umsetzung der Guideline wird kontinuierlich überprüft, indem die lokalen und regionalen HR-Abteilungen ein fortlaufendes Monitoring durchführen. Ergänzend erfolgen alle drei Jahre Risikobewertungen durch das Headquarter in den Regionen, um potenzielle Verstöße zu erkennen. Abschließend werden in der HR-Compliance Guideline die Zuständigkeiten innerhalb von tesa klar festgelegt. Die "HR Compliance Guideline" adressiert die wesentlichen Themen Weiterbildung und Kompetenzentwicklung, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Gleichstellung der Geschlechter. Die "HR Compliance Guideline" ist über unser Intranet für alle Mitarbeitenden zugänglich.

tesa Policy on Occupational Safety and Health

Das Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement ist bei tesa fest verankert und bildet einen integralen Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Unser internes Managementsystem basiert auf den gesetzlichen Anforderungen und stützt sich maßgeblich auf unsere im Jahr 2022 verabschiedete Richtlinie "tesa Policy on Occupational Safety and Health".

Die "tesa Policy on Occupational Safety and Health" umfasst sechs zentrale Bereiche:

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Krisenmanagement

Gesundheitsversorgung

Risikobewertung

Unfallverhütung

Brand- und Explosionsschutz

Anlagensicherheit

Die Richtlinie bildet das Fundament unserer Arbeitsschutzmaßnahmen, wird durch standortspezifische Regelungen ergänzt und ist für alle Mitarbeitenden über das tesa Intranet zugänglich. Sie adressiert das wesentliche Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit und stellt sicher, dass alle über ihre Verantwortung am Arbeitsplatz informiert sind.

Ein wichtiger Bestandteil unseres Arbeitsschutzes ist die kontinuierliche Schulung und Information unserer Mitarbeitenden. Regelmäßige Unterweisungen sensibilisieren für potenzielle Gefahren und befähigen unsere Mitarbeitenden dazu, durch verantwortungsbewusstes Handeln Unfälle zu vermeiden und ihre Gesundheit zu schützen. Um die Wirksamkeit unseres Arbeitsschutzmanagements kontinuierlich zu verbessern, führen wir jährlich ein Management Review durch. Dabei werden gemeinsam mit der Abteilung Arbeitssicherheit Vorfälle analysiert und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes eingeleitet.

Im Zuge unserer Berichterstattung haben wir festgestellt, dass uns derzeit Richtlinien zu bestimmten Themen, insbesondere zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, noch nicht auf globaler Ebene vorliegen. Wir arbeiten aktiv daran, diese Lücken im Rahmen eines globalen Programms zur "Global Social Sustainability" zu schließen, um künftig eine umfassende Berichterstattung sicherzustellen. tesa stellt sicher, dass nationale Gesetze eingehalten werden, auch in Bezug auf Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Momentan gibt es aber keine spezifische globale Richtlinie, die das Thema ausdrücklich adressiert.

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter*innen

Consumer

Partizipation und Teilhabe sind ebenso wie Transparenz und Dialog auf Augenhöhe wesentliche Erfolgsfaktoren für eine "Wir-Kultur". Wir beziehen alle Mitarbeitenden zu den wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen durch eine Vielzahl unterschiedlicher Formate ein. Hierzu zählen im Berichtsjahr 2024 zwei globale Townhall-Meetings, die weltweit übertragen werden, verschiedene funktionale und lokale Townhall-Meetings sowie für die Beiersdorf AG Hamburg (Consumer) insgesamt vier Betriebsversammlungen. Diese Veranstaltungen bieten unserer Belegschaft über offene Fragerunden die Möglichkeit, ihre Sichtweisen einzubringen. Über E-Mails von unserem Executive Committee sowie unser Intranet wollen wir alle Mitarbeitenden - auf globaler und nationaler Ebene - weltweit informieren und involvieren. Dieser Austausch soll unsere "Wir-Kultur" stärken und ist zugleich Ausdruck unseres Core Values Care.

Ein weiterer wichtiger Teil unserer Unternehmenskultur ist die Einbindung von Arbeitnehmer*innenvertretungen. Sie ermöglicht es uns, im Rahmen einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit, die Sichtweisen unserer Belegschaft in unsere Entscheidungsprozesse und Tätigkeiten einfließen zu lassen und Entscheidungen zu tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen gemeinsam zu treffen und zu realisieren. Dies gilt gleichermaßen europaweit, wo es u. a. auch Ziel ist, die Konformität mit allen europäischen Vorgaben im Bereich Arbeitsrecht und Arbeitsschutz in den unterschiedlichen europäischen Rechtsordnungen zu gewährleisten.

Die Sichtweisen der eigenen Belegschaft werden ebenfalls über die Arbeitnehmer*innenvertretungen im Aufsichtsrat der Beiersdorf AG reflektiert. Der Aufsichtsrat der Beiersdorf AG besteht aus zwölf Mitgliedern, die alle für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Sechs werden von der Hauptversammlung gewählt (nach dem Aktiengesetz), sechs werden von den Arbeitnehmer*innen gewählt (nach dem Mitbestimmungsgesetz). Aufgabe unseres Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu beraten und seine Tätigkeit nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung zu überwachen. Seine Mitglieder sind an Entscheidungen beteiligt, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind, und er arbeitet im besten Unternehmensinteresse eng mit dem Vorstand zusammen.

Neben der vielfältigen Zusammenarbeit mit Arbeitnehmer*innenvertretungen ist es uns wichtig, das individuelle Feedback jedes einzelnen Mitarbeitenden zu erhalten. Im vierten Quartal des Berichtsjahres haben wir unsere jährliche Engagement-Umfrage "teampulse" zum vierten Mal weltweit durchgeführt. Diese Umfrage richtet sich an alle unbefristeten Mitarbeitenden, sowie an befristete Beschäftigte, die länger als sechs Monate bei uns im Unternehmen tätig sind. Um dabei die Vergleichbarkeit zu den Vorjahren gewährleisten zu können, behielten wir die Kernfragen bei und ergänzten diese um einige Zusatzfragen zu aktuellen Themen (z. B. zu Entscheidungsfindung und Kommunikation). Wie in den Vorjahren zeigten unsere Mitarbeitenden Interesse, ihr Feedback zu teilen. Als Bestandteil dieser Umfrage fragen wir die Teilnehmenden, inwieweit sie glauben, dass konkrete Unternehmenshandlungen aus den Ergebnissen folgen. Diese Frage gibt dem Unternehmen einen impliziten Eindruck, ob die Belegschaft sich in den Unternehmensentscheidungen repräsentiert sieht und wie die Wirksamkeit unserer Zusammenarbeit mit der Belegschaft zu bewerten ist.

Um die Sichtweisen von Menschen in der Belegschaft zu gewinnen, die besonders anfällig für negative Auswirkungen auf ihr Wohlbefinden und/​oder marginalisiert sein könnten, haben wir in diese Engagement-Umfrage ebenfalls Fragen zu Diversität und Inklusion integriert und geben über Freitextfelder die Möglichkeit Kommentare zu hinterlassen. Kontinuierlich laden wir die Belegschaft im Intranet ein, über unsere Hinweisgebersystem "Speak Up. We Care." Meinungen zu äußern.

Die operative Verantwortung für die Einbeziehung der Sichtweisen unserer eigenen Belegschaft liegt bei Nicola D. Lafrentz, Mitglied des Vorstands, CHRO und Arbeitsdirektorin für Deutschland. Im Rahmen der People Strategie stellt sie sicher, dass die Sichtweisen der Mitarbeitenden in Unternehmensentscheidungen beachtet werden.

tesa

Die starke Unternehmenskultur bei tesa gründet auf Mitbestimmung, Offenheit und einem gleichwertigen Dialog. Ein zentrales Element ist dabei die aktive Mitbestimmung unserer Mitarbeitenden, die durch die Arbeit des Betriebsrats sichergestellt wird. Der Betriebsrat spielt eine essenzielle Rolle dabei, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten und ihnen eine direkte Einflussnahme auf wesentliche unternehmerische Entscheidungen zu ermöglichen. So stellen wir sicher, dass die Stimmen und Anliegen unserer Belegschaft fest in unseren Entscheidungsprozessen verankert sind. Die operative Verantwortung für die Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte und dass diese Ergebnisse in Richtlinien einfließen, liegt bei den Vorsitzenden der jeweiligen Arbeitnehmer*innenvertretungen.

Wir fördern zudem den kontinuierlichen Austausch mit allen Mitarbeitenden durch globale und lokale Townhall-Veranstaltungen sowie regelmäßige Betriebsversammlungen. Im Jahr 2024 wurden drei globale Townhall-Meetings und zwei Betriebsversammlungen durchgeführt. Über das Intranet und per E-Mail werden unsere Mitarbeitenden weltweit kontinuierlich informiert. Dieser Austausch stärkt unser Gemeinschaftsgefühl und spiegelt unseren People Value "Team-Up" wider.

Die Sichtweisen der eigenen Belegschaft werden ebenfalls über die Arbeitnehmer*innenvertretungen im Aufsichtsrat von tesa reflektiert. Der Aufsichtsrat der tesa SE besteht aus fünf Mitgliedern, die auf der jährlichen Hauptversammlung von allen anwesenden und vertretenen Anteilseigner*innen für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird von den Aufsichtsratsmitgliedern bestimmt. Aufgabe unseres Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu beraten und seine Tätigkeit nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung zu überwachen. Seine Mitglieder sind an Entscheidungen beteiligt, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind, und er arbeitet im besten Unternehmensinteresse eng mit dem Vorstand zusammen. Zwei der fünf Mitglieder des Aufsichtsrates vertreten die Arbeitnehmer*innen.

Auf globaler Ebene legen wir großen Wert darauf, ein sicheres und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen. Wir setzen auf eine konsequente Einhaltung von arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Innerhalb der EU wird unsere Belegschaft durch den Europäischen Betriebsrat (EBR) vertreten. In Deutschland umfasst dies die Gesellschaften tesa SE, tesa Werk Hamburg GmbH, tesa Werk Offenburg GmbH und tesa Manufacturing GmbH. Der EBR vertritt darüber hinaus Mitarbeitende aus verschiedenen europäischen Ländern, darunter: Frankreich, Italien (inklusive des Werks Comet SpA), die Niederlande, das Vereinigte Königreich, Österreich, die Schweiz, Finnland, Norwegen, Schweden, Belgien, Spanien, Portugal, Tschechien, die Slowakei, Polen, Litauen, Estland, Lettland, Ungarn, Rumänien, Griechenland, Kroatien, Slowenien und Bulgarien. Zusätzlich besteht in Deutschland ein Konzernbetriebsrat (KBR), in den jede Gesellschaft zwei Vertreter*innen des jeweiligen örtlichen Betriebsrates entsendet. Der KBR von tesa setzt sich aus folgenden Gesellschaften zusammen: tesa SE, tesa Werk Hamburg GmbH, tesa Werk Offenburg GmbH und tesa Manufacturing GmbH. Darüber hinaus entsenden die genannten Gesellschaften auch jeweils zwei Vertreter*innen in den Konzernbetriebsrat der Beiersdorf AG.

David Paz, Head of HR und Mitglied des Global Executive Committees (GEC), trägt die operative Verantwortung dafür, die Sichtweisen unserer Belegschaft in Unternehmensentscheidungen einzubinden. Im Rahmen der bis Ende 2025 geltenden "HR-Roadmap" sogt er dafür, dass die Perspektiven der Mitarbeitenden in die strategische Ausrichtung von tesa einfließen. Der Austausch mit Arbeitnehmervertretern und dem Management unterstützt hier eine ausgewogene und nachhaltige Entscheidungsfindung.

Derzeit besteht keine globale Rahmenvereinbarung mit den Arbeitnehmer*innenvertretungen zur Achtung der Menschenrechte unserer Belegschaft, da der tesa Code of Conduct, sowie die "Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte" als verbindliche Richtlinie für alle Führungskräfte und Mitarbeitenden die Einhaltung der Menschenrechte bereits sicherstellt.

Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

Beide Unternehmensbereiche haben Hinweisgeber- und Meldesysteme etabliert. Für den Unternehmensbereich Consumer gibt es die Plattform "Speak up. We care.". Der Unternehmensbereich tesa nutzt die Hinweisgeberplattform "Your voice - Our bond". Darüber können jegliche Verhaltensverstöße, rechtswidrig oder im Widerspruch zu unternehmensinternen Richtlinien stehend, erfasst werden - auf Wunsch auch anonym.

Eine ausführliche Beschreibung der Hinweisgebersysteme ist im Kapitel "ESRS G1 - Unternehmensführung" zu finden.

Maßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Maßnahmen in Bezug auf Arbeitsbedingungen

Consumer

Wir wissen, wie wichtig eine gesunde Work-Life-Balance und flexible Arbeitsmodelle für die Zufriedenheit und die Produktivität unserer Mitarbeitenden sind. Daher bieten wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit, zwischen flexiblen Arbeitszeitmodellen, entsprechend ihrer jeweiligen Lebensphase und ihren individuellen Bedürfnissen, zu wählen.

Unser flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeit und Homeoffice-Möglichkeiten unterstützt unsere Mitarbeitenden dabei, Beruf und Familie optimal zu vereinbaren. Wir fördern eine familienfreundliche Arbeitsweise und legen besonderen Wert auf die Einhaltung der Elternzeitregelungen sowie einen nahtlosen Wiedereinstieg. Im Beiersdorf AG Headquarter steht zudem ein Eltern-Kind-Büro zur Verfügung, das Eltern eine flexible Umgebung bietet.

Darüber hinaus bieten wir zusätzliche Services wie einen Reinigungsservice, ein Restaurant und verschiedene Mobilitätsangebote, um den Arbeitsalltag komfortabler und gesünder zu gestalten. Unser Ziel ist eine Arbeitsumgebung, die berufliche und persönliche Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt und die Zufriedenheit und Produktivität fördert.

Die Regelungen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen und Gleitzeit werden auf Ebene der nationalen Tochtergesellschaften abgeschlossen und unterliegen zurzeit keiner globalen Richtlinie. Weltweit haben wir am Ende des Berichtsjahres in 86 % unserer Tochtergesellschaften flexible Arbeitszeit, in 66 % unserer Gesellschaften Teilzeit und in 49 % unserer Tochtergesellschaften die Möglichkeit einer Sabbat-Auszeit angeboten. Innerhalb der nächsten zehn Jahre sollen diese Regelungen global vereinheitlicht werden.

Alle nachfolgend beschriebenen Maßnahmen tragen zur Erfüllung der in unseren Richtlinien festgelegten Ziele und Ambitionen bei. Folgende Maßnahmen wurden im Berichtsjahr 2024 umgesetzt:

Arbeitszeitenregelungen

Beschreibung: Die Arbeitszeitregelung bei der Beiersdorf AG und der Beiersdorf Shared Services GmbH basiert auf Flexibilität und Vertrauen. Mitarbeitende können innerhalb eines Rahmens ihre Arbeitszeit flexibel gestalten und haben die Möglichkeit, nach Absprache ihren Arbeitsort frei zu wählen, z. B. mobil oder hybrid zu arbeiten, wenn ihre Aufgaben dies erlauben. Die Arbeitszeiterfassung erfolgt eigenverantwortlich.

Zur Förderung der Zusammenarbeit können Teams Servicezeiten festlegen, in denen Erreichbarkeit sichergestellt wird. Freizeitausgleich (Gleittage) ist nach Absprache möglich und kann auch mit Urlaub kombiniert werden. Es gelten die gesetzlichen Regelungen, wobei Mitarbeitende in Ausnahmefällen maximal zehn Stunden täglich arbeiten dürfen. Die Regelung zum flexiblen Arbeiten ist in mehreren Betriebsvereinbarungen für die Beiersdorf AG und die Beiersdorf Shared Services GmbH geregelt und beinhaltet Themen wie flexible gleitende Arbeitszeit und Teilzeitarbeit. Darüber hinaus ist auch das Thema Vertrauensarbeitszeit für unsere außertariflichen Mitarbeitenden der Managementgruppe 4 der Beiersdorf AG durch eine Betriebsvereinbarung beschrieben.

Umfang: Beiersdorf AG, Beiersdorf Shared Services GmbH

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Regelung über flexible Arbeitszeit, sodass unsere Mitarbeitenden berufliche und private Bedürfnisse besser vereinbaren und somit produktiver arbeiten können.

Adressierte wesentliche Themen: Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Arbeitszeit/​Flexibler Arbeitsort

Beschreibung: Für die Beiersdorf AG und die Beiersdorf Shared Services GmbH bieten wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit, ein bis zwei Tage pro Woche von einem anderen Arbeitsort (jedoch im selben Land) tätig zu sein.

Umfang: Beiersdorf AG, Beiersdorf Shared Services GmbH

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Die Maßnahme soll dazu beitragen, dass Mitarbeitende berufliche und private Bedürfnisse besser vereinbaren und somit produktiver arbeiten können.

Adressierte wesentliche Themen: Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Jobsharing

Beschreibung: Ergänzend zur Teilzeitarbeit und anderen Angeboten der flexiblen Arbeitsgestaltung bieten wir das Jobsharing-Modell an, bei dem zwei Beschäftigte als Job-Tandem gemeinsam eine Rolle übernehmen. Bei uns ist das Jobsharing-Modell bereits seit mehreren Jahren gelebte Praxis - auch auf der obersten Führungsebene ("Top Sharing") oder über das "Joint Leadership"-Modell bis in die mittlere Führungsebene. Darüber hinaus unterstützen wir das Modell "Senior meets Junior", bei dem sich Mitarbeitende zweier Generationen einen Job teilen bzw. voneinander lernen können und wahlweise Zeit für ein weiterführendes Studium oder den Übergang in die Altersteilzeit haben.

Zum Berichtsjahresende arbeiteten bei uns insgesamt 45 Jobsharing-Tandems (Vorjahr: 38). 27 Tandems (Vorjahr: 21) haben - in Teil- oder Vollzeit - Personalverantwortung. 8 Tandems setzen sich aus Personen unterschiedlichem Geschlechts zusammen. Zwei Tandems arbeiten zudem grenzüberschreitend - das heißt die Jobsharing-Partner arbeiten in unterschiedlichen Ländern. Damit stehen unsere Jobsharing-Tandems beispielhaft für eine ausgewogene und vielseitige Zusammenarbeit.

Umfang: Alle deutschen Standorte der Beiersdorf AG sowie zurzeit 30 % der globalen Standorte der Beiersdorf AG. Wir streben an, die Quote der teilnehmenden Tochterunternehmen in den nächsten fünf Jahren weiter zu erhöhen.

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Die Maßnahme soll dazu beitragen, dass Mitarbeitende unterschiedliche Jobs auch mit einer verringerten Arbeitszeit wahrnehmen können. Wir sehen darin auch ein wichtiges Werkzeug für die strategische Personalarbeit und -entwicklung.

Adressierte wesentliche Themen: Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

"Parental Leavers"-Programme

Beschreibung: In Kooperation mit dem Start-up "MyCollective" bieten wir zwei sogenannte globale "Parental Leavers"-Programme an. Eines richtet sich speziell an Führungskräfte, die in Elternzeit gehen, das andere steht allen Mitarbeitenden in Elternzeit offen. Beide Programme basieren auf einer Online-Plattform, die es Mitarbeitenden in Elternzeit ermöglicht, auf Wunsch während dieser Phase in Verbindung zu bleiben, ein Netzwerk aufzubauen und verschiedene Weiterbildungsangebote zu nutzen. Es geht darum, die richtigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um die Rückkehr in den Job bestmöglich zu unterstützen.

Umfang: Alle globalen Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Die Maßnahme soll Mitarbeitenden den Einstieg nach der Elternzeit erleichtern.

Adressierte wesentliche Themen: Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Betriebskindergarten "TroploKids"

Beschreibung: Ergänzend zu den vielfältigen Möglichkeiten der flexiblen Arbeitsgestaltung bieten wir am Standort Hamburg mit unserem Betriebskindergarten "TroploKids" Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder unserer Beschäftigten. Darüber hinaus werden auch Plätze an Kinder aus der Nachbarschaft vergeben, was unsere "Care"-Strategie unterstützt.

Umfang: Alle Hamburger Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Mit dieser Maßnahme wollen wir unseren Mitarbeitenden in Hamburg Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder anbieten und gleichzeitig durch die Öffnung für die Nachbarschaft unsere gesellschaftliche Verantwortung stärken.

Adressierte wesentliche Themen: Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Beiersdorf Gesundheitsmanagement

Beschreibung: Das Ziel des Beiersdorf Gesundheitsmanagements ist die nachhaltige Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens aller Mitarbeitenden. Das Programm setzt auf präventive Maßnahmen, um Stress zu reduzieren, individuelle Ressourcen zu stärken und langfristig eine gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen. Mit Angeboten zu ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung, Bewegungs- und Ernährungsangeboten, regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, Sozialberatung und psychologischer Beratung sollen Mitarbeitende in ihrer körperlichen und mentalen Gesundheit unterstützt werden. Alle Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements können über das Intranet eingesehen werden.

Umfang: Alle Hamburger Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend Erwartendes Ergebnis: Stärkere Resilienz der Mitarbeitenden und eine langfristige Gesundheitsförderung.

Adressierte wesentliche Themen: Gesundheitsschutz und Sicherheit

Vereinigungsfreiheit & tarifvertragliche Abdeckung

Beschreibung: Beiersdorf ist Mitglied im Chemietarifverband, sodass für alle tariflich angestellt Mitarbeitenden die Regelungen des Tarifvertrags verbindlich sind, sofern deren Arbeitsverträge auf den Tarifvertrag oder Teile davon Bezug nehmen. Die gehaltlichen Belange der außertariflichen Mitarbeitenden der Managementgruppen 4-5 sind in Betriebsvereinbarungen in den jeweiligen deutschen Beiersdorf Gesellschaften kollektiv arbeitsrechtlich geregelt. Um aktuelle Anforderungen zu berücksichtigen, werden die Arbeitsvertragsvorlagen bei Beiersdorf regelmäßig überarbeitet.

Umfang: Alle deutschen Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Beiersdorf bietet eine transparente und verlässliche Struktur für die Arbeits- und Vergütungsbedingungen.

Adressierte wesentliche Themen: Tarifvertragliche Abdeckung

Sozialer Dialog in den deutschen Tochtergesellschaften

Beschreibung: Der soziale Dialog auf nationaler Ebene ist über eine freiwillige Betriebsvereinbarung geregelt. Diese enthält Regelungen zur Schaffung eines gemeinsamen Gremiums aus Vertreter*innen der Unternehmensleitung und aus Vertreter*innen der jeweils national gewählten Arbeitnehmer*innenvertretungen oder anerkannten Arbeitnehmer*innenvertretungen. Die regelmäßigen Gespräche dienen dem Informationsaustausch unter den Vertreter*innen der Arbeitnehmerschaft sowie mit der Arbeitsdirektorin und den weiteren Vertreter*innen der Unternehmensleitung.

Umfang: Alle deutschen Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Förderung des Dialogs zwischen Arbeitgebervertreter*innen und Arbeitnehmer*innenvertretungen zu sozialpolitischen Themen sowie gemeinsam getroffene Vereinbarungen.

Adressierte wesentliche Themen: Sozialer Dialog

Sozialer Dialog im europäischen Raum

Beschreibung: Im Geltungsbereich der Europäischen Union werden unsere Beschäftigten durch den Europäischen Betriebsrat vertreten. Der soziale Dialog auf europäischer Ebene ist über eine freiwillige Betriebsvereinbarung geregelt. Diese enthält Regelungen zur Schaffung eines gemeinsamen Gremiums aus Vertreter*innen der Unternehmensleitung und aus Vertreter*innen der jeweils national gewählten Arbeitnehmer*innenvertretungen oder anerkannten Arbeitnehmer*innenvertretungen. Die regelmäßigen Gespräche dienen dem Informationsaustausch unter den Arbeitnehmer*innenvertretungen und mit dem Arbeitsdirektor sowie den weiteren Vertreter*innen der Unternehmensleitung.

Umfang: Alle Standorte der Beiersdorf AG in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Förderung des Dialogs zwischen Arbeitgeber*innenvertretungen und Arbeitnehmer*innenvertretungen zu sozialpolitischen Themen sowie gemeinsam getroffene Vereinbarungen.

Adressierte wesentliche Themen: Sozialer Dialog

Weiterentwicklung unseres Sicherheitsmanagementsystems

Beschreibung: Im Unternehmensbereich Consumer haben wir ein neues internes Auditierungsprogramm entwickelt, das an zwei Produktionsstandorten pilotiert wurde. Zusätzlich haben wir "Life Saving Rules" definiert, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und unsere Mitarbeitenden über das Thema Sicherheit aufzuklären. Diese Regeln werden in den verschiedenen Standorten ausgerollt.

Umfang: Alle globalen Produktionsstandorte und selbst betriebene Logistikstandorte

Zeithorizont: 2024-2025

Erwartendes Ergebnis: Erhöhtes Sicherheitsbewusstsein für die potenziell hohen Sicherheitsrisiken und damit eine Reduktion schwerer Zwischenfälle und Verletzungen im Arbeitsumfeld.

Adressierte wesentliche Themen: Gesundheitsschutz und Sicherheit

tesa

Unser flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeit und Homeoffice-Möglichkeiten unterstützt unsere Mitarbeitenden dabei, Beruf und Familie optimal zu vereinbaren. Wir fördern eine familienfreundliche Arbeitsweise und legen besonderen Wert auf die Einhaltung der Elternzeitregelungen sowie einen nahtlosen Wiedereinstieg. Im tesa Headquarter steht zudem ein Eltern-Kind-Büro zur Verfügung, das Eltern eine flexible Umgebung bietet.

Darüber hinaus bieten wir in der tesa SE zusätzliche Services wie einen Reinigungsservice, wöchentliche Marktstände mit regionalen Produkten und verschiedene Mobilitätsangebote, um den Arbeitsalltag komfortabler und gesünder zu gestalten. Unser Ziel ist eine Arbeitsumgebung, die berufliche und persönliche Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt und die Zufriedenheit und Produktivität fördert.

Arbeitszeitenregelungen

Beschreibung: Die Arbeitszeitregelung bei tesa basiert auf Flexibilität und Vertrauen. Mitarbeitende können innerhalb eines Rahmens ihre Arbeitszeit flexibel gestalten und haben die Möglichkeit, nach Absprache ihren Arbeitsort frei zu wählen, z. B. mobil oder hybrid zu arbeiten, wenn ihre Aufgaben dies erlauben. Die Arbeitszeiterfassung erfolgt eigenverantwortlich.

Zur Förderung der Zusammenarbeit können Teams Servicezeiten festlegen, in denen Erreichbarkeit sichergestellt wird. Freizeitausgleich (Gleittage) ist nach Absprache möglich und kann auch mit Urlaub kombiniert werden. Es gelten die gesetzlichen Regelungen, wobei Mitarbeitende in Ausnahmefällen maximal zehn Stunden täglich arbeiten dürfen. Diese Regelung zu flexiblem Arbeiten gilt nur für die tesa SE und ist durch die Betriebsvereinbarung BV t-35 geregelt. In unseren deutschen Produktionsstätten ermöglichen wir allen nicht gewerblich angestellten Mitarbeitenden flexible Arbeitszeiten. In unseren ausländischen Gesellschaften ist flexibles Arbeiten teilweise ebenfalls möglich. Da der genaue Umfang derzeit nicht erfasst ist, arbeiten wir an einem Reporting-Aufbau, um eine Übersicht zu schaffen und die entsprechenden Zahlen im nächsten Reporting zu berücksichtigen.

Umfang: tesa SE, tesa Werk Hamburg GmbH, tesa Werk Offenburg GmbH, tesa Manufacturing GmbH

Zeithorizont: Laufend

Erwartendes Ergebnis: Regelung über flexible Arbeitszeit.

Adressierte wesentliche Themen: Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Berufs- &Privatleben

Mobiles Arbeiten

Beschreibung: tesa ermöglicht Mitarbeitenden mobiles Arbeiten durch eine Betriebsvereinbarung, die Flexibilität und Eigenverantwortung fördert und auf eine Kulturtransformation abzielt. Mobiles Arbeiten ist flexibel in Stunden oder Tagen möglich und unterliegt einer Abstimmung mit dem Team und der Führungskraft, wobei Team- und Präsenzbedürfnisse Priorität haben. Die Mitarbeitenden sind während des mobilen Arbeitens verpflichtet, eine professionelle Erreichbarkeit sicherzustellen und klare Team-Absprachen zur Erreichbarkeit und Vermeidung von Arbeitszeitentgrenzung einzuhalten. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz steht den Mitarbeitenden auch bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten im mobilen Arbeiten zur Verfügung. Diese Regelung zum mobilen Arbeiten gilt nur für die tesa SE und ist für diese durch die Betriebsvereinbarung BV t-35a geregelt. In unseren deutschen Produktionsstätten ermöglichen wir allen nicht gewerblich angestellten Mitarbeitenden flexible Arbeitszeiten. In unseren ausländischen Gesellschaften ist mobiles Arbeiten teilweise ebenfalls möglich. Da der genaue Umfang derzeit nicht erfasst ist, arbeiten wir an einem Reporting-Aufbau, um eine Übersicht zu schaffen und die entsprechenden Zahlen im nächsten Reporting zu berücksichtigen.

Umfang: tesa SE, tesa Werk Hamburg GmbH, tesa Werk Offenburg GmbH, tesa Manufacturing GmbH

Zeithorizont: Laufend

Erwartendes Ergebnis: Regelung zur Ermöglichung und Durchführung von mobilem Arbeiten.

Adressierte wesentliche Themen: Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Gesundheitssicherheit

Vereinigungsfreiheit & Tarifvertragliche Abdeckung

Beschreibung: tesa ist Mitglied im Chemietarifverband, sodass für alle tariflich angestellten Mitarbeitenden die Regelungen des Tarifvertrags verbindlich sind, sofern deren Arbeitsverträge auf den Tarifvertrag oder Teile davon Bezug nehmen. Diese Regelung betrifft sowohl tarifliche als auch außertarifliche Angestellte. Außertarifliche Mitarbeitende der Managementgruppen 3-5 sind durch die Konzernbetriebsvereinbarung KBV-t-79 ebenfalls tariflich abgesichert. Diese Vereinbarung steuert das Gehaltsmanagement für außertarifliche Mitarbeitende und stellt sicher, dass ihre Vergütung den tariflichen Vorgaben entspricht.

Um aktuelle Anforderungen zu berücksichtigen, werden die Arbeitsvertragsvorlagen bei tesa regelmäßig überarbeitet. Zusätzlich zu den tariflichen und vertraglichen Regelungen ist in weiteren Bereichen der Arbeitsbedingungen eine betriebliche Übung entstanden, die sich in den Abläufen und Vereinbarungen fest etabliert hat.

Umfang: tesa SE, tesa Werk Hamburg GmbH, tesa Werk Offenburg GmbH, tesa Manufacturing GmbH

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: tesa bietet eine transparente und verlässliche Struktur für die Arbeits- und Vergütungsbedingungen.

Adressierte wesentliche Themen: Tarifvertragliche Abdeckung

Sozialer Dialog in den deutschen Tochtergesellschaften

Beschreibung: Auf nationaler Ebene ist der soziale Dialog durch unseren Konzernbetriebsrat geregelt, in welchen jede Gesellschaft zwei Vertreter entsendet. Der Konzernbetriebsrat der tesa SE be- und verhandelt konzernübergreifende Themen in Deutschland, hauptsächlich übergreifende Personal- und Vergütungsregeln.

Umfang: tesa SE, tesa Werk Hamburg GmbH, tesa Werk Offenburg GmbH, tesa Manufacturing GmbH

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Förderung des Dialogs zwischen Arbeitgebervertreter*innen und Arbeitnehmer*innenvertretungen zu sozialpolitischen Themen und gemeinsam getroffenen Vereinbarungen.

Adressierte wesentliche Themen: Sozialer Dialog

Sozialer Dialog im europäischen Raum

Beschreibung: Mit der Gründung der tesa SE (Societas Europaea) wurde auf Grundlage des Europarechts eine Vereinbarung zur Errichtung eines Europäischen Betriebsrats (EBR) getroffen. Der EBR repräsentiert die Interessen der Beschäftigten innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Hauptaufgabe des EBR ist das Informationsrecht, welches einen regelmäßigen Austausch zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmer*innenvertreter*innen sicherstellt. Zusätzlich wählt der EBR aus seiner Mitte die beiden Arbeitnehmer*innenvertreter*innen für den Aufsichtsrat der tesa SE. Die Wahlperiode des EBR ist entsprechend an die Amtszeit des Aufsichtsrats angepasst. Die Mitglieder des EBR werden aus den Betriebsräten der Gesellschaften mit Betriebsrat entsandt.

Umfang: Die Vereinbarung gilt für die tesa SE sowie die von ihr abhängigen Gesellschaften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die tesa nie wieder bohren GmbH ist hiervon ausgenommen.

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Förderung des Dialogs zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer*innenvertreter*innen, insbesondere zur Wahrnehmung von Informationsrechten und der Wahl von Arbeitnehmer*innenvertreter*innen im Aufsichtsrat.

Adressierte wesentliche Themen: Sozialer Dialog

Harmonisierung des Sicherheitsmanagements bei tesa

Beschreibung: tesa hat mit der Einführung einer Software begonnen, um die Leistungsfähigkeit in verschiedenen Sicherheitsbereichen zu verbessern, darunter Berichterstattung, integriertes Managementsystem und Überwachungsprozesse. Die Software ermöglicht nahtlose Abläufe über Abteilungen und Standorte hinweg, wodurch das Sicherheitsmanagement insgesamt effizienter wird. Nach einer Pilotphase an zwei Produktionsstandorten im Jahr 2024 ist die vollständige Implementierung an allen Standorten bis 2025 geplant. Die Software erleichtert die Erfassung, Analyse und Standardisierung sicherheitsrelevanter Themen. Diese Einführung dient nicht nur der technologischen Modernisierung, sondern unterstützt auch die strategische Verbesserung unserer Sicherheitsrichtlinien. Ziel ist es, ein sichereres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen.

Umfang: tesa global

Zeithorizont: 2025

Erwartetes Ergebnis: Erhöhte Transparenz innerhalb der Organisation, besserer Austausch zu Sicherheitsthemen, optimierte Steuerung des Sicherheitsmanagementsystems und Verringerung der Unfallzahlen.

Adressierte wesentliche Themen: Gesundheitsschutz und Sicherheit

Local Safety Initiatives

Beschreibung: Im Rahmen unseres kontinuierlichen Verbesserungsprozesses haben unsere Produktionsstandorte und das Headquarter Initiativen entwickelt, um notwendige Verbesserungen in verschiedenen Bereichen voranzutreiben.

Umfang: Alle Produktionsstandorte weltweit und Headquarter

Zeithorizont: 2024

Erwartetes Ergebnis: Diese Initiativen beinhalten konkrete Maßnahmen, um die interne Steuerung im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verbessern und tesa bei der Erreichung seiner strategischen Ziele zu unterstützen.

Adressierte wesentliche Themen: Gesundheitsschutz und Sicherheit

tesa Gesundheitsmanagement

Beschreibung: Das Ziel des tesa Gesundheitsmanagements ist die nachhaltige Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens aller Mitarbeitenden. Das Programm setzt auf präventive Maßnahmen, um Stress zu reduzieren, individuelle Ressourcen zu stärken und langfristig eine gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen. Mit Angeboten wie ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung, Bewegungs- und Ernährungsangeboten, regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, Sozialberatung und psychologischer Beratung sollen Mitarbeitende in ihrer körperlichen und mentalen Gesundheit unterstützt werden. Alle Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements können über das Intranet eingesehen werden.

Umfang: tesa SE, tesa Werk Hamburg GmbH, tesa Werk Offenburg GmbH, tesa Manufacturing GmbH

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Stärkere Resilienz der Mitarbeitenden und eine langfristige Gesundheitsförderung.

Adressierte wesentliche Themen: Gesundheitsschutz und Sicherheit

Maßnahmen in Bezug auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Consumer

Um unsere Unternehmenskultur zu fördern, setzen wir auf Weiterbildung und Kompetenzentwicklung im Rahmen unseres "Global Diversity, Equity & Inclusion (DE&I) Knowledge Framework", Event-Angebote und die Gründung und Förderung von "Employee-Resource-Gruppen", die gemeinsam mit dem DE&I-Team die Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen Minderheiten im Fokus haben.

Schwerbehindertenvertretung

Beschreibung: Die Schwerbehindertenvertretung der Beiersdorf AG vertritt die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeitender sowie der von Behinderung bedrohten Personen. Ihre Hauptaufgabe ist es, deren Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern, Unterstützung zu bieten und sie bei betrieblichen Maßnahmen aktiv zu vertreten. Informationen zu unserer Schwerbehindertenvertretung sind über unser Intranet auffindbar.

Umfang: Alle deutschen Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Bessere Integration von schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden in den Arbeitsalltag.

Adressierte wesentliche Themen: Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Schulung und Kompetenzentwicklung

Beschreibung: Mit unserem "Global DE&I Knowledge Framework" schulen wir unsere Mitarbeitenden durch verschiedene Formate zum Thema Vielfalt. Das Trainingsprogramm "Global DE&I Essentials Journey" vermittelt über ein internes "Train-the-Trainer"-Konzept Führungskräften im Rahmen der größten Lerninitiative von Beiersdorf ein nachhaltiges Fundament an DE&I-Wissen und stärkt die inklusive Führung von Teams.

Umfang: Alle globalen Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Bis 31. Dezember 2025

Erwartetes Ergebnis: Mit dem "Knowledge Framework" wollen wir eine inklusive Unternehmenskultur fördern, die uns durch verschiedene Perspektiven bereichert und dadurch innovativer macht. Durch die Weiterbildung der mittleren Führungsebene erwarten wir, dass wir langfristig eine Teamkultur fördern, in der sich jeder Einzelne respektiert fühlt und seine authentische Individualität entfalten kann.

Adressierte wesentliche Themen: Vielfalt, Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Informationsveranstaltungen mit dem Fokus auf "Diversity, Equity & Inclusion"

Beschreibung: Wir bieten verschiedene Events zum Thema Vielfalt an. Folgende Events haben dabei unter anderem im Berichtsjahr 2024 stattgefunden:

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Anlässlich des Black-History Month die Keynote von Prof. Dr. Lorenz Narku Laing, Preisträger des Germany Diversity Award 2023, zu Antirassismus und Diskriminierung.

Anlässlich IWD 2024 die Keynote von Dan Guiness, welche die gespaltenen Ansichten der Generation Z zum Thema Geschlecht beleuchtete.

Anlässlich politischer Diskussionen fand ein Fireplace Chat unter dem Titel "Taking a Stance - Values in Times of Crisis Now and Then" statt. In der Diskussionsrunde mit Dan Unger, dem Urenkel unseres ersten Vorstandsvorsitzenden Willy Jacobson, wurden Haltungsthemen aus den vergangenen 142 Jahren sowie unsere Stellungnahme gegen Extremismus und Rassismus thematisiert.

Umfang: Alle globalen Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Durch Impulsvorträge erweitern wir den Wissenshorizont unserer Mitarbeitenden und fördern eine Kultur der Vielfalt und Offenheit.

Adressierte wesentliche Themen: Diversität, Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Mitarbeitenden-Communities und Grassroots-Initiativen

Beschreibung: Mit der 2024 gegründeten Mitarbeitenden-Community "ability" für Mitarbeitende mit Behinderungen zählt unser Netzwerk nun insgesamt sieben Communities, die sich aktiv für Themen wie LGBTIQ+ 12 , Geschlechtervielfalt, Generationen, Väter und kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz engagieren. Das DE&I-Team steht in engem Austausch mit den verschiedenen Communities, die unter anderem Trainings und Events anbieten. Zu diesen zählen:

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"Be You" - die LGBTIQ+-Community, die das Bewusstsein für LGBTIQ+-Themen schärfen und ein integratives Umfeld schaffen möchte.

"#SisterhoodisPower" - die "Grassroots-Community", in der sich Frauen gegenseitig auf ihrem Karriereweg unterstützen.

"LEAD NETWORK Community" - eine Gruppe von Beiersdorfer*innen, die dem europaweiten "LEAD Network" angehören und gemeinsam mit Mitarbeitenden anderer Unternehmen die Geschlechterparität in ganz Europa vorantreiben wollen.

"Neue Generation 50+" - ein Netzwerk, das die Interessen der älteren Generation vertritt.

"WEnited" - ein Zusammenschluss internationaler Kolleg*innen, der den Austausch und Zusammenhalt internationaler Kolleg*innen fördern will.

"dad.icated" - eine Gemeinschaft von Vätern, werdenden Vätern und Verbündeten, die dazu ermutigen soll, die eigenen Vorstellungen von einem Leben als Vater zu verwirklichen.

Umfang: Alle Hamburger Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Unsere Mitarbeitenden-Communities und "Grassroots"-Initiativen haben im Berichtsjahr einen Beitrag zur Förderung einer inklusiven "Wir-Kultur" geleistet. Sie stellen sicher, dass die Stimmen unserer Mitarbeitenden gehört werden und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse in unsere DE&I-Strategie einfließen.

Adressierte wesentliche Themen: Diversität, Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

12 LGBTIQ+ ist eine aus dem englischen Sprachraum kommende Abkürzung für Lesbian (lesbisch), Gay (schwul), Bisexual (bisexuell), Transgender (transgender), lntergender (intergender), Queer (queer) und mehr.

Bildungsmaßnahmen zur Vielfalt in Führungspositionen

Beschreibung: Durch konkrete Bildungsmaßnahmen fördern wir die Auseinandersetzung mit dem Thema Vielfalt in Führungspositionen weltweit. Dabei sind folgende Maßnahmen im Berichtsjahr besonders hervorzuheben:

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Zum Weltfrauentag am 8. März setzten wir 2024 auf das Motto "Inspire Inclusion". Während einer globalen und hybriden Veranstaltung vermittelten wir mit verschiedenen Sessions und Erfahrungsberichten, wie wichtig es ist, eine bessere, integrative Welt für Frauen und uns alle zu schaffen.

Viel Raum für Austausch bot zudem die achte "Wo * Men in Leadership Convention", die am 12. November 2024 stattfand und sich an alle Mitarbeitenden weltweit richtete. Unter dem Motto "Winning with Gender Parity" umfasste das Programm verschiedene Keynotes, "Changemaker"-Sessions und interaktive Masterclasses. Im Rahmen eines Speed-Dating-Formats war zudem der direkte Austausch mit unserem Executive Committee und verschiedenen Führungskräften aus der obersten Managementebene möglich. Ergänzt wurde das Event durch lokale Sessions in verschiedenen Regionen (z. B. Dubai, Osteuropa, Brasilien und Nordamerika), wodurch die Convention einen internationalen Fokus bekam. Die übergreifende Botschaft des Events: "Um erfolgreich zu sein, treiben wir Gleichberechtigung und Inklusion voran. Vielfalt ist für uns von entscheidender Bedeutung und gemeinsam inspirieren wir einen transformativen Wandel für eine inklusive Arbeitsumgebung und Gesellschaft." Rund 1.200 Mitarbeitende verfolgten das Event online. Vor Ort, im Auditorium, nahmen ca. 350 Kolleg*innen teil.

Umfang: Alle globalen Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Mit regelmäßigen Informationsveranstaltungen und Austauschformaten erweitern wir den Wissenshorizont unserer Mitarbeitenden und fördern eine Kultur der Vielfalt und Offenheit.

Adressierte wesentliche Themen: Vielfalt, Schulungen und Kompetenzentwicklung

Female Talent Program

Beschreibung: Im Berichtsjahr haben wir das "Female Talent Program" in Zusammenarbeit mit dem Londoner Unternehmen "Shape Talent" fortgesetzt. Der dritte Jahrgang hat 2024 das Finance-Programm "Female Leadership in Finance" abgeschlossen, während das Supply-Chain-Programm "StrongHER" erfolgreich vom ersten Jahrgang abgeschlossen wurde.

Umfang: Alle globalen Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Diese Maßnahmen sollen die Gleichstellung der Geschlechter fördern und Barrieren abbauen, damit Frauen ihr Potenzial voll ausschöpfen können.

Adressierte wesentliche Themen: Gleichstellung der Geschlechter

Lohngleichheitsanalyse

Beschreibung: Bei Beiersdorf engagieren wir uns für die Lohngleichheit und betrachten sie als einen elementaren Bestandteil unserer Diversity, Equity & Inclusion-Strategie. Um Lohnunterschiede zu identifizieren und deren Ursachen zu verstehen, haben wir im Jahr 2023 eine Lohngleichheitsanalyse in ausgesuchten Pilotländern/​Gesellschaften gestartet, die wir 2024 auf weitere Gesellschaften ausgeweitet haben. Ziel ist es, im Jahr 2025 die Analyse für sämtliche Gesellschaften durchzuführen.

Umfang: Alle globalen Standorte der Beiersdorf AG inklusive der Standorte unserer Marke La Prairie

Zeithorizont: Bis 31.12.2025

Erwartetes Ergebnis: Transparenz über Lohnunterschiede.

Adressierte wesentliche Themen: Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Talent Prozesse

Beschreibung: Die Beiersdorf Talent Prozesse sind ein zentraler Bestandteil des Talentmanagements und finden jährlich statt. Mit Unterstützung der Personalabteilung kalibrieren Management Teams die Potenzialgrade und Entwicklungsmöglichkeiten aller Mitarbeitenden. Ziel ist es, alle Mitarbeitenden zu entwickeln, Talente und potenzielle Führungskräfte zu identifizieren, maßgeschneiderte Entwicklungspläne zu erstellen und Nachfolgeszenarien für Schlüsselpositionen zu planen. Über die Talent Prozesse streben wir an, Talente zu identifizieren, starke und messbare Talentpipelines und -pools aufzubauen, unsere Talente zu fördern und zu fordern, ihnen kalibriertes Feedback und eine solide Grundlage für ihre weitere fachliche und persönliche Entwicklung zu bieten sowie eine leistungsorientierte Unternehmenskultur zu leben.

Umfang: Alle globalen Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Identifizierung von Talenten, Festlegung von Entwicklungsschritten pro Mitarbeiter*in und Aufbau einer Nachfolgeplanung für Schlüsselpositionen.

Adressierte wesentliche Themen: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Performance Management

Beschreibung: Der Zweck des Performance Management Prozesses besteht darin, einen konstruktiven Dialog zwischen Mitarbeitenden und ihren direkten Vorgesetzten zu fördern, um ein Umfeld zu schaffen, das sowohl Leistung als auch persönliches Wachstum unterstützt. Eine zuverlässige und vertrauensvolle Gesprächskultur basiert auf transparentem und nachvollziehbarem Feedback. Die Fähigkeiten unserer Mitarbeitenden bilden die Grundlage, auf der sowohl individuelle Entwicklung als auch unternehmerische Strategien gedeihen können. Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung sind kontinuierliches Feedback zur eigenen Leistung und zum Verhalten sowie eine realistische Einschätzung der verfügbaren Entwicklungs- und Wachstumsmöglichkeiten unerlässlich. In der Beiersdorf AG und den deutschen Tochtergesellschaften wird das Performance Management durch die jeweiligen Betriebsvereinbarungen geregelt.

Umfang: Alle globalen Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Entwicklung einer nachhaltigen Feedback-Kultur und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden.

Adressierte wesentliche Themen: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Schulungsprogramme

Beschreibung: Alle Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, an Schulungen zu Compliance-Themen wie Datenschutz, Antidiskriminierung, Verhinderung von Belästigung, Kinderarbeit, Zwangsarbeit und ethischem Verhalten teilzunehmen. Die Schulungsunterlagen werden regelmäßig aktualisiert, um Änderungen in Gesetzen, Richtlinien und Geschäftspraktiken zu berücksichtigen. Teilnehmendenlisten, die Datum und Themen festhalten, werden geführt, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen und die Wirksamkeit der Schulungen zu überprüfen. Neben den Compliance-Schulungen stehen auch freiwillige Programme zur Verfügung wie etwa Schulungen zu Arbeitssicherheit, Führungskompetenzen und interkultureller Kommunikation. Diese Programme zielen darauf ab, die fachlichen und sozialen Fähigkeiten der Mitarbeitenden zu fördern und eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur zu unterstützen. Zudem werden regelmäßig spezielle Trainings zu Themen wie Innovationsmanagement und digitalen Kompetenzen angeboten, um die Mitarbeitenden auf die Herausforderungen einer sich ständig verändernden Arbeitswelt vorzubereiten.

Umfang: Alle globalen Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Schulung und Kompetenzentwicklung unserer Mitarbeitenden.

Adressierte wesentliche Themen: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Ausbildung und Nachwuchsförderung

Beschreibung: Beiersdorf bietet umfassende Ausbildungsprogramme zur Sicherung hochqualifizierter Fachkräfte im technischen und kaufmännischen Bereich an. Am Standort Hamburg werden Ausbildungen in technischen Berufen wie Industriekauffrau/​-mann, Kauffrau/​-mann für Digitalisierungsmanagement, Fachinformatiker*in, Chemielaborant*in, Chemikant*in, Mechatroniker*in angeboten.

Umfang: Alle deutschen Standorte der Beiersdorf AG

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Ausbildung von Fachkräften und Nachwuchsförderung.

Adressierte wesentliche Themen: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Im Zuge unserer Berichterstattung haben wir festgestellt, dass uns derzeit keine globalen Maßnahmen zu bestimmten Themen, insbesondere Arbeitszeit, Sozialer Dialog, Tarifvereinbarungen und Vereinigungsfreiheit, vorliegen. Dies ist auf den laufenden Aufbau entsprechender globaler Programme und Initiativen zurückzuführen, die aktuell vor allem auf lokaler oder regionaler Ebene durchgeführt werden. So haben wir zum Beispiel mit den deutschen Betriebsräten umfangreiche Maßnahmenkataloge (Betriebsvereinbarungen) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen abgeschlossen. Wir arbeiten aktiv daran, diese Lücken in den nächsten zehn Jahren zu schließen, um künftig eine umfassende Berichterstattung sicherzustellen. Beiersdorf gewährleistet jedoch, dass die Mindestanforderungen in diesen Bereichen gemäß den nationalen Gesetzen eingehalten werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den lokalen und regionalen HR-Manager*innen.

tesa

Unterschiedliche Perspektiven helfen uns, die Bedürfnisse der Kund*innen besser zu verstehen, und erhöhen zugleich den Innovationsgeist von tesa. Daher legen die Personalabteilungen und Führungskräfte weltweit Wert darauf, Diskriminierung jeglicher Art vorzubeugen. In allen Unternehmensbelangen setzen wir uns für Diversität und Chancengleichheit ein.

Zusätzlich unterstützen wir Programme für die Integration von benachteiligten Gruppen. In unserem Headquarter in Norderstedt arbeiten wir mit dem Unternehmen "Elbe Nord" zusammen, das Menschen mit Behinderungen ausbildet und einstellt.

Schwerbehindertenvertretung

Beschreibung: Die Schwerbehindertenvertretung der tesa SE vertritt die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeitender sowie der von Behinderung bedrohten Personen. Ihre Hauptaufgabe ist es, deren Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern, Unterstützung zu bieten und sie bei betrieblichen Maßnahmen aktiv zu vertreten. Informationen zu unserer Schwerbehindertenvertretung sind über unsere Intranet auffindbar.

Umfang: tesa SE, tesa Werk Offenburg GmbH, tesa Werk Hamburg GmbH, tesa Manufacturing GmbH

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Bessere Integration von schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden in den Arbeitsalltag.

Adressierte wesentliche Themen: Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Talent Review Process

Beschreibung: Der tesa "Talent Review Process" ist ein zentraler Bestandteil des Talentmanagements und findet jährlich statt. Mit Unterstützung der Personalabteilung kalibrieren Management-Teams die Leistungs- und Potenzialbewertungen ihrer Mitarbeitenden. Ziel ist es, Talente und potenzielle Führungskräfte zu identifizieren, maßgeschneiderte Entwicklungspläne zu erstellen und Nachfolgeszenarien für Schlüsselpositionen zu planen. Über den "Talent Review Process" streben wir an, Talente zu identifizieren, starke und messbare Talentpipelines und -pools aufzubauen, unsere Talente zu fördern und zu fordern, ihnen kalibriertes Feedback und eine solide Grundlage für ihre Entwicklung zu bieten sowie eine leistungsorientierte Unternehmenskultur zu leben.

Umfang: Global, Unternehmensbereich tesa

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Identifizierung von Talenten, Festlegung von Entwicklungsschritten pro Mitarbeiter*in und Aufbau einer Nachfolgeplanung für Schlüsselpositionen.

Adressierte wesentliche Themen: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

tesa Performance Management (tPM)

Beschreibung: Der Zweck des "tesa Performance Management" (tPM) besteht darin, einen konstruktiven Dialog zwischen Mitarbeitenden und ihren direkten Vorgesetzten zu fördern, um ein Umfeld zu schaffen, das sowohl Leistung als auch persönliches Wachstum unterstützt. Eine zuverlässige und vertrauensvolle Gesprächskultur basiert auf transparentem und nachvollziehbarem Feedback. Die Fähigkeiten und das Potenzial unserer Mitarbeitenden bilden die Grundlage, auf der sowohl individuelle Entwicklung als auch unternehmerische Strategien gedeihen können. Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung sind kontinuierliches Feedback zur eigenen Leistung und zum Verhalten sowie eine realistische Einschätzung der verfügbaren Entwicklungs- und Wachstumsmöglichkeiten unerlässlich. Das tPM wird durch die Konzernbetriebsvereinbarung KBV t-74 geregelt.

Umfang: Global, Unternehmensbereich tesa

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Entwicklung einer nachhaltigen Feedback-Kultur und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden.

Adressierte wesentliche Themen: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

tesa Competencies Review (tCR)

Beschreibung: Das "tesa Competency Review" (tCR) umfasst ein 2,5-tägiges Development Center und eine anschließende Learning Journey. Die Teilnahme am tCR erfolgt durch Nominierung im Rahmen des jährlichen Talent Reviews und hat das Ziel, den Teilnehmenden eine gezielte Analyse ihrer Stärken und Entwicklungsfelder in berufsbezogenen Situationen zu ermöglichen. Nach Abschluss des tCR erhalten die Teilnehmenden detailliertes Feedback und erarbeiten gemeinsam mit ihren Vorgesetzten, der Personalabteilung und den tCR-Kolleg*innen spezifische Entwicklungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen werden in einem "Development Action Plan" (DAP) festgehalten und dienen als Grundlage für die weitere berufliche Entwicklung. Das erwartete Ergebnis ist eine tiefgehende Einsicht in persönliche Stärken und Verbesserungsbereiche, die Validierung des Potenzials für zukünftige Karriereschritte sowie die Erweiterung der Selbstreflexionsfähigkeiten der Teilnehmenden.

Umfang: Global, Unternehmensbereich tesa

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Erstellung und Festlegung eines "Development Action Plan".

Adressierte wesentliche Themen: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Schulungsprogramme

Beschreibung: Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, an Compliance-Schulungen zu Themen wie Datenschutz, Antidiskriminierung, Verhinderung von Belästigung, Kinderarbeit, Zwangsarbeit und ethischem Verhalten teilzunehmen. Die Schulungsunterlagen werden regelmäßig aktualisiert, um Änderungen in Gesetzen, Richtlinien und Geschäftspraktiken zu berücksichtigen. Teilnahmelisten, einschließlich Datum und Themen, werden dokumentiert, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen und die Schulungseffektivität zu überwachen. Zusätzlich zu den Compliance-Schulungen werden weitere freiwillige Programme angeboten, wie etwa Schulungen zu Arbeitssicherheit, Führungskompetenzen, interkultureller Kommunikation, Konfliktmanagement und nachhaltigem Wirtschaften. Diese Programme sollen die fachlichen und sozialen Kompetenzen der Mitarbeitenden weiterentwickeln und eine verantwortungsbewusste Unternehmenskultur fördern. Auch spezielle Trainings zu Themen wie Innovationsmanagement und digitalen Fähigkeiten werden regelmäßig angeboten, um die Mitarbeitenden auf die Herausforderungen einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt vorzubereiten.

Umfang: Global, Unternehmensbereich tesa

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Schulung und Kompetenzentwicklung unserer Mitarbeitenden

Adressierte wesentliche Themen: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Ausbildung und Nachwuchsförderung

Beschreibung: tesa bietet umfassende Ausbildungsprogramme und duale Studiengänge zur Sicherung hochqualifizierter Fachkräfte im technischen und kaufmännischen Bereich. In den Standorten Norderstedt, Hamburg-Harburg und Offenburg werden Ausbildungen in technischen Berufen wie Chemielaborant*in, Chemikant*in, Elektroniker*in für Betriebstechnik, Industriemechaniker*in, Maschinen- und Anlagenführer*in sowie Mechatroniker*in angeboten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit an unseren Standorten in Norderstedt und Offenburg duale Studiengänge in Business Administration, Data Science, Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau oder Sustainable Digital Business Management zu studieren.

Umfang: tesa SE, tesa Werk Hamburg GmbH, tesa Werk Offenburg GmbH

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Ausbildung von Fachkräften und Nachwuchsförderung

Adressierte wesentliche Themen: Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Im Zuge unserer Berichterstattung haben wir festgestellt, dass uns derzeit Maßnahmen zu bestimmten Themen, insbesondere zu Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit, noch nicht vorliegen. Dies ist auf den laufenden Aufbau entsprechender Programme und Initiativen zurückzuführen. Wir arbeiten aktiv daran, diese Lücken im Rahmen eines globalen "Social Sustainability"-Programms zu schließen, um künftig eine umfassende Berichterstattung sicherzustellen.

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind wir jedoch bereits bestrebt, diese Anforderungen zu erfüllen. Zu diesem Zweck werden wir eine globale Gender-Pay-Gap-Analyse durchführen und auf Basis der Ergebnisse geeignete Maßnahmen ableiten.

Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Ziele in Bezug auf Arbeitsbedingungen

Consumer

Arbeitssicherheitsziel: Keine Unfälle

Beschreibung: Unser strategisches Ziel ist es, die Zahl der Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie übermäßige physische und psychische Belastungsfaktoren auf null zu reduzieren.

Verhältnis zu Richtlinien: Mit dem Ziel wollen wir zur Umsetzung der "Safety & Health Policy" und zur Förderung unseres Gesundheitsschutzes beitragen.

Basisjahr und Basiswert: N/​A, jährliche Zielerreichung

Umfang: Alle globalen Standorte des Unternehmensbereichs Consumer (Produktionzentren und Büros) inklusive selbstbetriebene Logistikstandorte (exkl. Chantecaille)

Fortschritt: In den Produktions- und Logistikzentren lag unsere Gesamtrate der meldepflichtigen Unfälle ("Recordable Incident Rate", RIR) im Berichtsjahr bei 2,46 Unfällen pro Million Arbeitsstunden. Die Gesamtrate der meldepflichtigen Verletzungen (RIR) inklusive der reinen Bürostandorte betrug 2,42. Diese Rate umfasst alle Verletzungen mit Arbeitsausfall sowie Fälle von Arbeitseinschränkungen und medizinischer Behandlung, die über die erste Hilfe hinausgehen.

Überwachung des Ziels: Wir überwachen den Fortschritt anhand der Gesamtrate der meldepflichtigen Verletzungen (RIR). Diese werden jährlich nachgehalten.

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Die Mitarbeitenden an den Produktions- und Logistikstandorten wurden über die lokalen SHE-Verantwortlichen (Sicherheit, Gesundheit und Umwelt) bei der Festlegung des Ziels eingebunden.

Im Zuge unserer Berichterstattung haben wir festgestellt, dass uns derzeit keine globalen Ziele zu bestimmten Themen, insbesondere Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, sozialer Dialog, Tarifvereinbarungen und Vereinigungsfreiheit, vorliegen. Dies ist auf den laufenden Aufbau entsprechender globaler Programme und Initiativen zurückzuführen, die aktuell vor allem auf lokaler oder regionaler Ebene durchgeführt werden. So haben wir zum Beispiel umfangreiche Zielvereinbarungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen mit den deutschen Betriebsräten abgeschlossen. Wir arbeiten aktiv daran, diese Lücken in den nächsten zehn Jahren zu schließen, um künftig eine umfassende Berichterstattung sicherzustellen. Beiersdorf gewährleistet jedoch, dass die Mindestanforderungen in diesen Bereichen gemäß den nationalen Gesetzen eingehalten werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den lokalen und regionalen HR-Manager*innen.

tesa

Das Wohlergehen unserer Mitarbeitenden ist für uns von höchster Bedeutung, und wir tragen die Verantwortung, es nachhaltig zu fördern und zu bewahren. Diese Fürsorge stärkt nicht nur unsere Unternehmenskultur, sondern erhöht auch unsere Attraktivität für Talente und hebt uns vom Wettbewerb ab. Als globales Unternehmen engagieren wir uns dafür, vergleichbare Arbeitsbedingungen zu schaffen und diese weltweit an lokale sowie nationale Gegebenheiten anzupassen.

Arbeitssicherheitsziel: Vision Zero

Beschreibung: tesa strebt nach ständiger Verbesserung mit dem ultimativen Ziel von null Arbeitsunfällen bei gleichzeitiger Maximierung von Effektivität und Effizienz.

Verhältnis zu Richtlinien/​Strategien: Mit dem Ziel wollen wir zur Umsetzung der tesa "Occupational Health and Saftey Policy" beitragen.

Basisjahr und Basiswert: N/​A

Umfang: Global, Unternehmensbereich tesa Fortschritt: Unsere Unfallhäufigkeitsrate (AFR) dokumentiert alle Arbeitsunfälle, die zu mindestens einem Tag Arbeitsausfall führen. Bei tesa lag die AFR 2024 bei 3,3 Unfällen pro Million Arbeitsstunden. Die AFR ist ein Synonym für die durch den ERSR Standard geforderte Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle und stimmt daher mit der Definition überein.

Überwachung des Ziels: Wir überwachen den Fortschritt anhand der AFR. Diese wird jährlich getrackt.

Adressierte wesentliche Themen: Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Es wurden keine Interessenträger*innen bei der Festlegung des Ziels eingebunden.

Im Zuge unserer Berichterstattung haben wir festgestellt, dass uns derzeit keine Ziele zu bestimmten Themen, insbesondere Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, sozialer Dialog, Tarifvereinbarungen und Vereinigungsfreiheit, vorliegen. Dies ist auf den laufenden Aufbau entsprechender Programme und Initiativen zurückzuführen. Wir arbeiten aktiv daran, diese Lücken im Rahmen eines globalen Programms zur "Social Sustainability" zu schließen, um künftig eine umfassende Berichterstattung sicherzustellen. tesa gewährleistet jedoch, dass die Mindestanforderungen in diesen Bereichen gemäß den nationalen Gesetzen eingehalten werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den lokalen und regionalen HR-Manager*innen.

Ziele in Bezug auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Consumer

Beiersdorf "Gender Parity Ambition" (Managementebenen 1-4)

Beschreibung: Wir haben geplant, bis 2025 im Unternehmensbereich Consumer weltweit eine geschlechterparitätische Besetzung aller Führungspositionen (Managementebenen 1-4) im Verhältnis 50:50 zu erreichen.

Verhältnis zu Richtlinien/​Strategien: Mit diesem Ziel wollen wir zu unserer "Diversity, Equity & Inclusion-Roadmap" beitragen und die Chancengleichheit im Unternehmen fördern.

Basisjahr und Basiswert: 2020; im Jahr 2020 lag der Wert der geschlechterparitätischen Besetzung aller Führungspositionen (Managementebenen 1-4) weltweit bei 45,5 % zum Jahresende.

Umfang: Alle globalen Standorte der Beiersdorf AG

Fortschritt: Die Geschlechterparität wurde früher als geplant erreicht: Per September 2023 waren weltweit 50,3 % der Führungspositionen mit Frauen besetzt. Zum Ende des Berichtsjahres 2024 lag der Wert weiterhin konstant bei 51,9 %.

Überwachung des Ziels: Die Kennzahlen werden halbjährlich sowohl auf globaler, regionaler, wie auch auf Funktionsebene erhoben und mit dem Vorstand geteilt. HR Business Partner und Führungskräfte erarbeiten basierend auf diesen Daten konkrete Maßnahmen.

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Es wurden keine Interessenträger*innen bei der Festlegung des Ziels eingebunden.

Repräsentation von Frauen in den Führungsebenen

Beschreibung: Ergänzend zu unserer globalen "Gender Parity Ambition" sind wir in Deutschland an die gesetzlichen Regelungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen gebunden. Gemäß §76 Absatz 4 AktG hat der Vorstand für die Beiersdorf AG verbindliche Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt, die bis Ende 2026 zu erreichen sind. Gesetzlich verpflichtend ist zudem ein Mindestanteil von je mindestens 30 % Frauen und Männern im Aufsichtsrat sowie mindestens einer Frau im Vorstand. Darauf basierend hat sich der Aufsichtsrat für den Anteil an Frauen im Vorstand eine freiwillige Zielgröße von 30 % festgelegt.

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Vorstand: mindestens 30 % Frauenanteil

1. Führungsebene: bis 31. Dezember 2026 mindestens 35 % Frauenanteil

2. Führungsebene: bis 31. Dezember 2026 mindestens 50 % Frauenanteil

Aufsichtsrat: mindestens 30 % Frauenanteil

Verhältnis zu Richtlinien: Mit diesem Ziel wollen wir zu unserer "Diversity, Equity & Inclusion-Roadmap" beitragen und die Chancengleichheit im Unternehmen fördern.

Basisjahr und Basiswert: 2022 und 2023; im Jahr 2022 lag der Frauenanteil im Vorstand bei 38 %, in der 1. Führungsebene bei 31 % und in der 2. Führungsebene bei 48 %. Im Jahr 2023 lag der Frauenanteil im Aufsichtsrat bei 41,7 %.

Umfang: Beiersdorf AG

Fortschritt: Dreiviertel der Ziele haben wir im Berichtsjahr bereits erreicht. Das fehlende Viertel werden wir voraussichtlich ebenso rechtzeitig erreichen. Den oben benannten Zielgrößen stehen die folgenden Ist-Werte gegenüber:

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Vorstand: 42,9 %

1. Führungsebene: 43,9 %

2. Führungsebene: 46,8 %

Aufsichtsrat: 58,3 %

Überwachung des Ziels: Die Kennzahlen werden halbjährlich sowohl auf globaler, regionaler, wie auch auf Funktionsebene erhoben und mit dem Vorstand geteilt. HR Business Partner und Führungskräfte erarbeiten basierend auf diesen Daten konkrete Maßnahmen.

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Es wurden keine Interessenträger*innen bei der Festlegung des Ziels eingebunden.

Lohngleichheit

Beschreibung: Unser Ziel ist es, bis 2026 die Zertifizierung "Universal Fair Pay Leader" zu erreichen. Der international anerkannte Zertifizierungsprozess bietet verlässliche Orientierung im komplexen Zertifizierungsumfeld und dient als effektives Kontroll-, Steuerungs- und Kommunikationsinstrument zur Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung in Unternehmen und Organisationen. In Deutschland wird die Zertifizierung vom "UNIVERSAL FAIR PAY CHECK®" vergeben.

Verhältnis zu Richtlinien: Mit dem Ziel wollen wir zu unserer "Diversity, Equity & Inclusion-Roadmap" beitragen und die Chancengleichheit im Unternehmen fördern.

Basisjahr und Basiswert: 2024; zum Ende des Berichtsjahres lag der bereinigte Gehaltsunterschied ("Adjusted Pay Gap") bei 0,98 % zugunsten der männlichen Mitarbeiter. Dabei wurde die Erhebung in 50 Ländern durchgeführt und deckte damit rund 70 % unserer globalen Belegschaft ab. Die Prüfung wird 2025 auf die gesamte Belegschaft ausgeweitet.

Umfang: Alle globalen Standorte der Beiersdorf AG inklusive der Standorte unserer Marken La Prairie und Chantecaille Fortschritt: Wir werden dieses Ziel voraussichtlich 2026 erreichen. Dazu müssen wir unseren bereinigten Gehaltsunterschied ("Adjusted Pay Gap") bei bis zu 1 % und unseren unbereinigten Gehaltsunterschied ("Unadjusted Pay Gap") bei bis zu 10 % halten.

Überwachung des Ziels: Die Kennzahlen werden jährlich sowohl auf globaler, regionaler, wie auch auf Funktionsebene erhoben und bei unserem externen Zertifizierungspartner eingereicht. HR Business Partner und Führungskräfte erarbeiten basierend auf diesen Daten konkrete Maßnahmen zur Behebung von Ungleichheit.

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Es wurden keine Interessenträger*innen bei der Festlegung des Ziels eingebunden.

Schulungen und Kompetenzentwicklung

Beschreibung: Mit unserem "Global DE&I Knowledge Framework" wollen wir unsere Mitarbeitenden durch verschiedene Formate zum Thema Vielfalt weiterbilden. Das Trainingsprogramm "Global DE&I Essentials Journey" soll über ein spezielles "Train-the-Trainer"-Konzept bis zum Ende des Jahres 2025 rund 80 % unserer 3.000 globalen Führungskräfte im Rahmen der größten Lerninitiative von Beiersdorf ein nachhaltiges Fundament an DE&I-Wissen vermitteln und die inklusive Führung von Teams stärken. Darüber hinaus bieten wir mit "Choosing Our Words With Care" ist ein offenes Trainingsangebot zur inklusiven Sprache an.

Verhältnis zu Richtlinien: Mit diesem Ziel wollen wir zu unserer globalen "Diversity, Equity & Inclusion-Roadmap" beitragen und unsere Führungskräfte weiterentwickeln.

Basisjahr und Basiswert: 2024; zum Endes des Berichtsjahres lag der Wert der geschulten Führungskräfte bei schätzungsweise 40 %, basierend auf der Anzahl der durchgeführten Kohorten und der geplanten Teilnehmerzahl.

Umfang: Alle globalen Standorte der Beiersdorf AG

Fortschritt: Wir werden dieses Ziel voraussichtlich zum 31. Dezember 2025 erreichen.

Überwachung des Ziels: Die Kennzahlen werden kontinuierlich sowohl auf globaler, regionaler, wie auch auf Funktionsebene über die Teilnahmelisten der Schulungstermine erhoben.

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Es wurden keine Interessenträger*innen bei der Festlegung des Ziels eingebunden.

tesa

Unser Ziel bei tesa ist es, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der alle Mitarbeitenden die gleichen Chancen haben. Wir streben danach, Diversität und Inklusion gezielt zu fördern, um unsere Innovationsfähigkeit zu steigern und die Bedürfnisse unserer Kund*innen besser zu verstehen.

Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen

Beschreibung: Als Zielwert haben wir uns vorgenommen, in der tesa SE bis Mitte 2027 auf der ersten Ebene unterhalb des Vorstands 30 % sowie auf der zweiten Ebene 35 % der Stellen mit Frauen zu besetzen. Die Erhebung dieser Zahl ist keine durch den ESRS-Standard geforderte Metrik und stimmt daher nicht mit den Metrikangaben zu S1-9 Diversitätsangaben überein.

Basisjahr und Basiswert: N/​A

Umfang: tesa SE

Fortschritt: Der Fortschritt wird kontinuierlich verfolgt und überprüft. Aktuell haben wir auf der ersten Ebene unterhalb des Vorstands eine Stellenbesetzung durch Frauen von 7,14 %, sowie auf der zweiten Ebene von 22,62 %.

Überwachung des Ziels: Jährliche Erhebung und Analyse der Geschlechterverteilung auf den betreffenden Führungsebenen

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Es wurden keine Interessenträger*innen bei der Festlegung des Ziels eingebunden. Das Ziel basiert auf internationalen Vorgaben zur Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere auf den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Deutschland sowie der EU-Richtlinie zur Förderung der Geschlechtergleichstellung (Richtlinie 2006/​54/​EG).

"tesa Performance Management" (tPM)

Beschreibung: Das Ziel der einheitlichen Gestaltung der Mitarbeitendengespräche an allen tesa Standorten weltweit ist es, die Feedbackkultur zu stärken und eine verlässliche Gesprächskultur zu fördern. Dies soll durch einen nachhaltigen, ehrlichen und wertschätzenden Dialog zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften erreicht werden, wobei neben dem gegenseitigen Feedback zur vergangenen Periode auch die Weiterentwicklung der Mitarbeitenden im Fokus steht. Jeder Mitarbeitende weltweit, der infrage kommt, soll auch ein Weiterentwicklungsgespräch erhalten.

Verhältnis zu Richtlinien: Mit dem Ziel wollen wir zur Umsetzung der KBV t-74 beitragen.

Basisjahr und Basiswert: N/​A

Umfang: Global, Unternehmensbereich tesa Fortschritt: Das Ziel wird kontinuierlich verfolgt und überwacht. 2024 haben in unserem Headquarter 79 % der Mitarbeitenden, die für ein Feedbackgespräch infrage kamen, eines erhalten. 2025 wird nun ein Reporting-System eingeführt, sodass diese Daten ab 2025 weltweit berichtet werden können.

Überwachung des Ziels: Jährliche Erhebung und Analyse der Anzahl der Mitarbeitenden, die an einem Feedbackgespräch teilgenommen haben

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Es wurden keine Interessenträger*innen bei der Festlegung des Ziels eingebunden.

Training und Weiterbildung

Beschreibung: Globale Pflichttrainings dienen der Sicherstellung, dass alle in Frage kommenden Mitarbeitenden die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen besitzen, um den unternehmensweiten Standards und regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Schulungen können über unseren "Learning Hub" absolviert werden und richten sich nicht an gewerbliche Mitarbeitende. Zu den Pflichttrainings gehören:

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"Anti-Corruption": Sensibilisierung und Prävention von Korruption

"Antitrust Compliance": Förderung eines wettbewerbskonformen Verhaltens

"Code of Conduct": Vermittlung von Verhaltensstandards und Unternehmenswerten

"Cyber Security": Stärkung des Bewusstseins für IT-Sicherheit und Schutz vor Cyber-Bedrohungen

"Data Privacy": Sicherstellung des Verständnisses für den Umgang mit personenbezogenen Daten

"Global Procurement": Schulung zu Beschaffungsrichtlinien und -prozessen

"Sustainability Program": Förderung von Wissen und Engagement im Bereich Nachhaltigkeit

"PME@tesa": Entwicklung von Projektmanagementfähigkeiten

Diese Trainings tragen zur Weiterbildung der Mitarbeitenden bei und unterstützen die Einhaltung der Compliance-Vorgaben.

Verhältnis zu Richtlinien: HR-Compliance Guideline/​Schulungen

Basisjahr und Basiswert: N/​A

Geltungsbereich: Global, Unternehmensbereich tesa

Fortschritt: Die Kennzahlen werden kontinuierlich sowohl auf globaler und regionaler Ebene über die Teilnahmelisten der Schulungen erhoben. Zum Ende des Berichtsjahres wurden die folgenden Teilnahmequoten an den verpflichtenden Trainings erreicht: "Anti-Corruption": 98,38 %, "Antitrust Compliance": 98,73 %, "Code of Conduct": 95,60 %, "Cyber Security": 99,45 %, "Data Privacy": 97,50 %, "Global Procurement": 78,88 %, "Sustainability Program": 95,10 %, "PME@tesa": 80,4 %.

Überwachung des Ziels: Das Ziel wird durch die Analyse der Teilnahmequoten überwacht.

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Es wurden keine Interessenträger*innen bei der Festlegung des Ziels eingebunden.

Im Zuge unserer Berichterstattung haben wir festgestellt, dass uns zu bestimmten Themen derzeit noch keine Ziele vorliegen, insbesondere gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dies ist auf den laufenden Aufbau entsprechender Programme und Initiativen zurückzuführen. Wir arbeiten aktiv daran, diese Lücken im Rahmen eines globalen "Global Social Sustainability"-Programms zu schließen, um künftig eine umfassende Berichterstattung sicherzustellen. tesa gewährleistet jedoch, dass die Mindestanforderungen in diesen Bereichen gemäß den nationalen Gesetzen eingehalten werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den lokalen und regionalen HR-Manager*innen.

Kennzahlen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Die Erhebung der Kennzahlen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens umfasst im Bereich Consumer sowohl die Beiersdorf Marken als auch die Marken La Prairie und Chantecaille. Das Joint Venture NIVEA-Kao in Japan wird dabei nicht berücksichtigt. Anders als im Lagebericht schließen die hier dargestellten Kennzahlen Praktikant*innen aus.

Merkmale der Arbeitnehmenden des Unternehmens

Personalbestand

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Einheit Consumer tesa Gesamt
Männlich Personenzahl 7.656 3.473 11.129
Weiblich Personenzahl 9.640 1.906 11.546
Sonstige Personenzahl 3 - 3
Gesamtzahl Personenzahl 17.299 5.379 22.678

Fluktuation

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Einheit Consumer tesa Gesamt
Anzahl Arbeitnehmende, die das Unternehmen verlassen haben Personenzahl 2.625 648 3.273
Fluktuationsrate % 15 12 14

Arbeitnehmer nach Art des Vertrags & Geschlecht

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Männlich
Einheit Consumer tesa Gesamt
Zahl der Arbeitnehmer Personenzahl 7.656 3.473 11.129
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen Personenzahl 7.018 2.855 9.873
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen Personenzahl 637 618 1.255
Zahl der Abrufkräfte Personenzahl 1 - 1
Zahl der Vollzeitkräfte Personenzahl 7.537 3.366 10.903
Zahl der Teilzeitkräfte Personenzahl 119 107 226
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Weiblich
Einheit Consumer tesa Gesamt
Zahl der Arbeitnehmer Personenzahl 9.640 1.906 11.546
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen Personenzahl 8.826 1.579 10.405
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen Personenzahl 786 327 1.113
Zahl der Abrufkräfte Personenzahl 28 - 28
Zahl der Vollzeitkräfte Personenzahl 8.569 1.594 10.163
Zahl der Teilzeitkräfte Personenzahl 1.071 312 1.383
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Sonstige
Einheit Consumer tesa Gesamt Gesamt
Zahl der Arbeitnehmer Personenzahl 3 - 3 22.678
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen Personenzahl 2 - 2 20.280
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen Personenzahl 1 - 1 2.369
Zahl der Abrufkräfte Personenzahl - - - 29
Zahl der Vollzeitkräfte Personenzahl 3 - 3 21.069
Zahl der Teilzeitkräfte Personenzahl - - - 1.609

Diversitätskennzahlen

Geschlechterverteilung auf den obersten zwei Führungsebenen

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Einheit Consumer tesa Gesamt
Anzahl der weiblichen Angestellten auf den zwei obersten Führungsebenen Personenzahl 194 22 216
Prozentsatz der weiblichen Angestellten auf den obersten zwei Führungsebenen % 46 18 40
Anzahl der männlichen Angestellten auf den zwei obersten Führungsebenen Personenzahl 227 104 331
Prozentsatz der männlichen Angestellten auf den obersten zwei Führungsebenen % 54 82 60

Altersverteilung

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Einheit Consumer tesa Gesamt
Anzahl der Angestellten unter 30 Jahren Personenzahl 3.072 764 3.836
Prozentsatz der Angestellten unter 30 Jahren % 18 14 17
Anzahl der Angestellten zwischen 30 und 50 Jahren Personenzahl 11.365 3.445 14.810
Prozentsatz der Angestellten zwischen 30 und 50 Jahren % 66 64 65
Anzahl der Angestellten über 50 Jahren Personenzahl 2.862 1.170 4.032
Prozentsatz der Angestellten über 50 Jahren % 16 22 18

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Gesundheitsschutz & Sicherheit

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Einheit Consumer tesa Gesamt
Prozentsatz der Personen unter den Arbeitskräften des Unternehmens, die vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unternehmens abgedeckt sind % 29 59 36
Zahl der Todesfälle durch arbeitsbedingte Verletzungen Anzahl 0 0 0
Zahl der Todesfälle durch arbeitsbedingte Erkrankungen Anzahl 0 0 0
Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle 1 Anzahl 78 31 109
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle 1 Anzahl/​Mio. Arbeitsstunden 2,4 3,3 2,6

1 Die KPI-Definition von tesa hinsichtlich der "Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle" und der "Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle" weicht vom ESRS-Standard ab, da ein Unfall bei tesa erst dann in die Kennzahl einfließt, wenn er zu mindestens einem verlorenen Arbeitstag geführt hat. Dies umfasst sowohl Unfälle an tesa Standorten während der regulären Arbeitstätigkeit als auch Unfälle während Geschäftsreisen.

Für den Unternehmensbereich Consumer werden die Unfallraten und Arbeitsstunden für die Produktions- und Logistikstandorte über das Sicherheitsmanagementsystem "Quentic" monatlich ausgewertet; die meldepflichtigen Unfälle werden direkt beim Unfallereignis erfasst. Für die Bürostandorte werden die Unfälle und Arbeitsstunden jährlich erfasst. Dabei unterliegen die Arbeitsstunden einer Schätzung basierend auf vertraglichen Arbeitsstunden je Vollzeitäquivalent. Die Datenerfassung schließt Praktikant*innen mit ein. Die Gesellschaft Chantecaille ist nicht in den Zahlen inkludiert. Die Unsicherheit in der Datenerfassung betrifft im Wesentlichen die zugrundeliegenden Arbeitsstunden und Unfallerhebungen in unseren Bürostandorten. Die unfallbezogenen Daten werden im Rahmen unserer Audits an den Standorten überprüft, jedoch nicht durch eine weitere externe Stelle validiert.

Für den Unternehmensbereich tesa werden die Unfallraten und Arbeitsstunden der Produktionsstandorte über die "SoFi"-Datenbank monatlich erhoben. Für die Bürostandorte werden die Unfälle und Arbeitsstunden jährlich erfasst. Dabei unterliegen die Arbeitsstunden einer Berechnung basierend auf der gemittelten vertraglichen Arbeitsstunden je Vollzeitäquivalent. Die Unsicherheit in der Datenerfassung betrifft im Wesentlichen die zugrundeliegenden Arbeitsstunden sowie fehlerhaften Unfallerfassungen. Ab dem Jahr 2025 findet die Datenerhebung der Unfälle in dem Sicherheitsmanagementsystem "Quentic" statt.

Vergütungskennzahlen

Wir haben die Gehälter von etwa 17.000 unserer Mitarbeitenden analysiert, was etwa 75 % unserer Belegschaft zum Ende des Berichtsjahres entspricht. Die Berechnung basiert auf den Zielgehältern für 2024, die sich nach Bekanntgabe des Unternehmensbonus im April 2024 ergeben haben. Der unbereinigte Unterschied bei der Jahreszielvergütung beträgt 1,09 % (zugunsten der Männer).

Geschlechtsspezifischer Gehaltsunterschied (unbereinigt)

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Consumer tesa Gesamt
1,72 8,84 1,09

Das Verhältnis der jährlichen Zielvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Zielvergütung aller Arbeitnehmenden lag 2024 bei 63,80.

Verhältnis zwischen der Vergütung der höchstbezahlten Einzelperson und dem Median der Vergütung aller Arbeitnehmer

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Consumer tesa Gesamt
61,07 67,75 63,80

Unternehmensspezifische Informationen

Gemäß ESRS S1-16 wird lediglich der "Unadjusted Pay Gap", der den durchschnittlichen Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen misst, berichtet. Dieser Wert ist jedoch wenig aussagekräftig, da er keine Faktoren berücksichtigt, die Gehaltsunterschiede legitim erklären können, wie zum Beispiel unterschiedliche Joblevel, Tätigkeitsbereiche oder Standorte. Ein unbereinigter Wert liefert daher lediglich eine oberflächliche Darstellung der Gehaltssituation, ohne die tatsächlichen Ursachen für die Unterschiede offenzulegen.

Um eine fundierte und transparente Analyse zu gewährleisten, berechnen wir zusätzlich den "Adjusted Pay Gap". Dieser berücksichtigt erklärende Faktoren wie Joblevel und rechtliche Einheiten und zeigt die residualen Unterschiede, die nicht durch standardisierte und nachvollziehbare Kriterien erklärbar sind. Damit stellt der "Adjusted Pay Gap" die tatsächliche Lücke dar und dient als relevanter Indikator für mögliche Gehaltsungleichheiten.

Durch die separate Berichterstattung des "Adjusted Pay Gap" möchten wir die Unterschiede im Gehalt transparenter analysieren und uns gezielt auf tatsächliche Ungleichheiten konzentrieren. Dies ermöglicht es uns, geeignete Maßnahmen zur Förderung von Gerechtigkeit und Chancengleichheit abzuleiten und umzusetzen.

Aufgrund unterschiedlicher Datenbasen wird der bereinigte geschlechtsspezifische Gehaltsunterschied ("Adjusted Pay Gap") separat für die Unternehmensbereiche Consumer und tesa ausgewiesen.

Für den Unternehmensbereich Consumer haben wir die Gehälter von etwa 12.000 unserer Mitarbeitenden analysiert, was etwa 70 % der Belegschaft des Unternehmensbereichs Consumer zum Ende des Berichtsjahrs entspricht. Die Berechnung basiert auf den Zielgehältern für 2024, die sich nach Bekanntgabe des Unternehmensbonus im April 2024 ergeben haben. Der bereinigte Unterschied bei der Jahreszielvergütung beträgt 0,98 % (zugunsten der Männer).

Für den Unternehmensbereich tesa haben wir die Gehälter von etwa 5.000 unserer Mitarbeitenden analysiert, was etwa 93 % der tesa Belegschaft zum Ende des Berichtsjahres entspricht. Der bereinigte Unterschied bei der Jahreszielvergütung beträgt 1,11 % (zugunsten der Männer). Ausreißer wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Geschlechtsspezifischer Gehaltsunterschied (bereinigt)

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Consumer tesa
0,98 1,11

ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert. Um unsere Produkte für Kund*innen in allen Regionen der Welt zur Verfügung stellen zu können, ist unser Geschäftsmodell auf ein global aufgestelltes Lieferantennetzwerk sowie die Arbeitskräfte unserer Geschäftspartner angewiesen.

Negative Auswirkungen können in diesem Kontext in den Bereichen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen) sowie Gleichbehandlung und Chancengleichheit (Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz) vorliegen.

Insbesondere bei Arbeitskräften in der vorgelagerten Lieferkette in der Agrarrohstoffgewinnung und im Bereich arbeitsintensiver Dienstleistungen können außerdem Verstöße gegen sonstige arbeitsbezogene Rechte (Kinder- oder Zwangsarbeit) potenzielle negative Auswirkungen darstellen.

Ein detaillierter Überblick über alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und die angewandte Methodik der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist im Kapitel "ESRS 2 - Allgemeine Angaben" zu finden.

Wir sehen uns in der Verantwortung, in unserer Beschaffungsstrategie mit Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, die unsere Prinzipien der Unternehmensführung teilen und nachweislich danach handeln. Unser Ziel ist es, wesentliche negative Auswirkungen zu minimieren - dies gilt für unsere eigenen Standorte und Mitarbeitenden weltweit sowie für Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette. Hierfür werden die in diesem Kapitel erläuterten Richtlinien, Verfahren, Maßnahmen, Beschwerdekanäle und Ziele erarbeitet und verfolgt.

Aufgrund unseres globalen Bezugs von Materialien und Dienstleistungen können insbesondere die folgenden Gruppen von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein:

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Arbeitskräfte von Unterauftragnehmern, die ihre Tätigkeit in Beiersdorf Produktionsstätten verrichten, ohne direkt bei Beiersdorf angestellt zu sein;

Arbeitskräfte direkter Geschäftspartner in produzierenden Industrien wie beispielsweise der Verpackungsmittelindustrie oder in Dienstleistungsgewerben;

Arbeitskräfte in Tätigkeiten arbeitsintensiver Dienstleistungen wie im Bereich Value Added Services (VAS), d. h. zusätzliche Dienstleistungen, die über die reine Produktbereitstellung hinausgehen und die Markenpräsenz stärken;

Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette in der Rohstoffgewinnung wie beispielsweise der Palmöl- oder Naturkautschukindustrie.

Beiersdorf erkennt an, dass negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowohl systemisch als auch Einzelfälle sein können. Systemische Auswirkungen existieren insbesondere durch Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen in Ländern und Industrien mit gering ausgeprägten gesetzlichen Menschenrechtsstandards. Es sind jedoch ebenfalls Einzelfälle möglich, die aufgrund des Fehlverhaltens einzelner Personen oder Verantwortlicher bei unmittelbaren oder mittelbaren Geschäftspartnern vorkommen können.

Geschäftsspezifische Risiken sowie potenzielle Auswirkungen identifizieren wir auf Grundlage einer jährlichen Risikoanalyse. Dabei werden die Länder, in die Beiersdorf geschäftliche Verbindungen unterhält, mit international gängigen Indizes und Informationsquellen abgeglichen. So werden landesspezifisch bestehende Risiken mit unserer vorhandenen Lieferantenbasis verknüpft.

Zusätzlich wird auf Ebene einzelner Geschäftspartner ein Risikoprofiling durchgeführt. Hierzu verwenden wir mit "EcoVadis IQ" eine externe Software, um eine Risikokategorisierung für alle beschaffungsrelevanten Geschäftspartner zu erhalten. Im Unternehmensbereich Consumer wird dies für alle Geschäftspartner ab einem jährlichen Geschäftsvolumen von über 50.000 € durchgeführt. tesa führt ein Risikoprofiling durch, das unabhängig vom Geschäftsvolumen ist. Demnach werden alle aktiven Lieferanten der letzten zwei Jahre bewertet. "EcoVadis IQ" nutzt bei der Bewertung speziell festgelegte Industrie- und Branchenrisiken unter Berücksichtigung von Informationen aus einer weltweiten Datenbank für Nachhaltigkeitsleistungen. Wir ergänzen dies zusätzlich mit unseren eigenen Beschaffungsdaten. Basierend auf dieser Risikokategorisierung erfolgt eine entsprechende Priorisierung, die wir bei der Gestaltung unserer Maßnahmen zu Grunde legen.

In den Beschaffungskategorien unserer nachwachsenden Materialien wurde im Unternehmensbereich Consumerim Jahr 2020 überdies eine Risikoanalyse in Zusammenarbeit mit einer externen Fachberatung durchgeführt. Damit haben wir festgelegt, welche kritischen Warengruppen einer gesonderten Betrachtung unterzogen werden müssen. Details werden im Kapitel "ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften" beschrieben.

Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Verantwortungsvolle Beschaffung definieren wir als eine Lieferkette, in der alle relevanten Gesetze eingehalten, Menschenrechte geachtet, natürliche Ökosysteme geschützt, Klimaeffekte gemindert und positive Verbesserungen in den Herkunftsländern unserer Materialien und Dienstleistungen gefördert werden. Faire Arbeitsbedingungen und die Achtung der Menschenrechte der Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette nehmen dabei einen besonderen Stellenwert ein.

Dafür haben wir uns Unternehmensrichtlinien gesetzt, die die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und international anerkannter Standards sicherstellen sollen. Diese Richtlinien berücksichtigen - neben relevanter Gesetzgebung - Rahmenwerke wie die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen, die Konventionen der "Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation" (IAO), die "Leitsätze für multinationale Unternehmen" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die zehn Prinzipien des "United Nations Global Compact" (UNGC) und die "Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung" der Vereinten Nationen. Hinzu kommen landesspezifische Regelungen und offizielle behördliche Anforderungen.

Im Folgenden erläutern wir die Richtlinien, die die identifizierten wesentlichen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette betreffen.

Consumer

Code of Conduct für Geschäftspartner

Mit unserem "Code of Conduct für Geschäftspartner" (CoC) adressieren wir die als wesentlich identifizierten negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette. Der CoC bezieht sich grundsätzlich auf vier kritische Einflussbereiche:

1. Menschenrechte und Arbeitsstandards

2. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

3. Unternehmensintegrität

4. Umweltschutz

Der CoC verpflichtet unsere Geschäftspartner, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Diskriminierung, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, oder Verstöße gegen umweltrechtliche und arbeitssicherheitsrechtliche Vorgaben zu unterbinden. Auch die Bereitstellung von Beschwerdemechanismen ist Bestandteil des CoC, der zuletzt 2023 aktualisiert wurde.

Die Unterzeichnung des CoC ist für unmittelbare Geschäftspartner mit einem jährlichen Geschäftsvolumen von über 50.000 Euro verpflichtend. Zusätzlich enthält das Dokument die Anforderung an Geschäftspartner, die Inhalte des CoC an vorgelagerte Geschäftspartner, unabhängig von Industrie und Region, weiterzugeben. Hierdurch wird gefordert, dass auch Arbeitskräfte in prekären Beschaffungsverhältnissen wie beispielsweise durch Unterbeauftragung durch dieselben Richtlinien geschützt werden.

Ein Vorwort des Vice President Corporate Sustainability, der gleichzeitig die interne Funktion des Human Rights Officers bekleidet, und der Vice President Procurement begleitet den CoC. Diese Funktionen verantworten die Überwachung der Fortschrittskontrolle.

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Unsere "Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte", die sowohl für Mitarbeitende von Beiersdorf als auch für unsere Geschäftspartner gültig ist, bezieht sich unter anderem auf verantwortungsvolle Beschaffungsstrategien, um zur Sicherheit und Gesundheit von Arbeitskräften sowie zu einer intakten Umwelt entlang der Wertschöpfungskette beizutragen. Dabei enthält das Dokument explizit das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie ein Verbot von Menschenhandel. Die Grundsatzerklärung erläutert unseren Ansatz zum Schutz der Menschenrechte in den folgenden Themenbereichen:

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Einrichtung eines Risikomanagements

Jährliche Risikoanalyse

Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern und ggf. mittelbaren Zulieferern und deren Wirksamkeitsüberprüfung

Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern und ggf. mittelbaren Zulieferern

Beschreibung der festgestellten prioritären Risiken

Beschreibung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen an eigene Beschäftigte und Zulieferer

Auch die Bereitstellung eines Beschwerdeverfahrens wird in der Grundsatzerklärung thematisiert, um systematisch Verstößen vorzubeugen und Arbeitskräften die Möglichkeit zu bieten, ihre Stimme zu erheben. Die Grundsatzerklärung wurde zuletzt im Dezember 2024 aktualisiert.

Beiersdorf hat die "Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte" der Öffentlichkeit sowie allen Geschäftspartnern, unabhängig von Region oder Beschaffungskategorie, über das Download-Center der Unternehmenswebsite zur Verfügung gestellt. Nachgelagerte Geschäftspartner wie beispielsweise Händler erhalten die aktuelle Erklärung auf Anfrage ebenfalls separat und im Rahmen einer Erläuterung der Maßnahmen, die Beiersdorf zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unternommen hat.

Der Vice President Coporate Sustainability ist der Unterzeichnende der Grundsatzerklärung. Die Funktion Nachhaltigkeit ist somit für die Aktualität der Inhalte sowie die Einhaltung durch Geschäftspartner verantwortlich.

Responsible Sourcing Policy

Die "Responsible Sourcing Policy" des Unternehmensbereich Consumer, deren Inhalt und Anwendungsbereich im Kapitel "ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften" ausführlich erläutert wird, enthält ebenfalls die Anforderung, internationale, nationale und lokale Menschenrechtsgesetze und -vorschriften einzuhalten.

tesa

Code of Conduct for Suppliers

Der tesa "Code of Conduct for Suppliers" (CoCS) addressiert ebenfalls alle als wesentlich identifizierten negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette. Der CoCS fokussiert sich dabei auf folgende fünf kritische Bereiche:

1. Unternehmensintegrität

2. Menschenrechte und Arbeitsstandards

3. Arbeitssicherheit

4. Umweltschutz

5. Beschwerdeverfahren

Der CoCS verpflichtet alle Lieferanten von tesa, unabhängig vom eingekauften Geschäftsvolumen, zur Unterstützung und Respektierung der internationalen Menschenrechte sowie zur Einhaltung relevanter Richtlinien und Standards. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, Verstöße gegen Arbeitszeiten- und Lohnbestimmungen sowie Verstöße gegen umweltrechtliche und arbeitssicherheitsrechtliche Vorgaben werden nicht geduldet. Das Thema Menschenhandel ist nicht darin aufgenommen. Die Lieferanten sind dazu angehalten, die Vorgaben des CoCS an ihre eigene Lieferanten weiterzugeben. Damit sollen auch Arbeitskräfte in potentiell prekären Beschaffungsverhältnissen wie beispielsweise durch Unterbeauftragung durch dieselbe Richtlinie geschützt werden.

Bei tesa begleiten der Chief Sustainability Officer (gleichzeitig Human Rights Officer) und der Vice President Global Procurement die Umsetzung des CoCS. Beide Funktionen sind für die Überwachung und Steuerung der Fortschritte verantwortlich.

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Mit der "Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte" von tesa verpflichtet sich das Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich und auch gegenüber seinen Geschäftspartnern, Menschenrechte zu stärken sowie Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Die Grundsatzerklärung erläutert unseren Ansatz zum Schutz der Menschenrechte und die Einhaltung von Umweltstandards. Auch die Bereitstellung eines Beschwerdeverfahrens wird in der Grundsatzerklärung behandelt.

Die tesa "Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte" steht der Öffentlichkeit sowie Geschäftspartnern, unabhängig von Region oder Beschaffungskategorie, online zur Verfügung. Der gesamte tesa Vorstand ist der Unterzeichnende der Grundsatzerklärung. Der Vorstand ist somit für die Umsetzung und Einhaltung verantwortlich.

Responsible Sourcing Policy

Das Aufsetzen einer entsprechenden Richtlinie für den Unternehmensbereich tesa ist für 2025 geplant. Die Richtlinie ist Teil einer umfassenderen "Sustainable Procurement Strategy", die sich ebenfalls im Aufbau befindet.

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Die Maßnahmen, die Beiersdorf zum Schutz von Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette ergreift, stimmen wir stellvertretend mit verschiedenen Fachorganisationen aus der Zivilgesellschaft ab (wie NGOs oder "Responsible Sourcing"-Initiativen, in welchen Beiersdorf aktives Mitglied ist). So möchten wir sicherstellen, dass die Interessen von betroffenen Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette über die jeweiligen Stellvertreter*innen in unseren Sorgfaltspflichtprozessen bestmöglich berücksichtigt werden. Verantwortung für die Berücksichtigung trägt hierbei der Vice President Sustainability. Die Frequenz der Abstimmungen ist unterschiedlich und findet zumeist situativ in der Planungs- oder Fortführungsphase eines Feldprojektes oder im Zuge eines durchgeführten Audit statt:

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Die in der Palmöl-Lieferkette durchgeführten Feldprojekte mit lokalen Kleinbauern und Kleinbäuerinnen wurden in der Planungs- beziehungsweise Umsetzungsphase in Zusammenarbeit mit NGOs wie dem WWF, einem strategischen Partner von Beiersdorf, umgesetzt. Diese Projekte sollen der wesentlichen Auswirkung von Kinder- und Zwangsarbeit in der Palmöl-Lieferkette entgegenwirken. Details werden im Kapitel "ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften" erläutert.

Unser Feldprojekt in der Sheabutter-Lieferkette wurde in Zusammenarbeit mit der "Global Shea Alliance" (GSA) und unserem direkten Geschäftspartner AAK geplant und umgesetzt. Über fünf Jahre hinweg wollen wir insgesamt 10.000 Shea-Sammlerinnen in Ghana und Burkina Faso unterstützen. Frauen verantworten traditionell die Ernte und Herstellung von Sheabutter und sichern so ihren Lebensunterhalt sowie ihre Stellung in der Gesellschaft. Das Projekt soll die wesentliche Auswirkung von Diskriminierung mindern und zur Stärkung der Frauenrechte in der Sheabutter-Lieferkette beitragen. Die Zusammenarbeit mit GSA und AAK soll sicherstellen, dass dieses Angebot genau auf die Bedingungen und Bedarfe der Zielgruppe zugeschnitten ist.

Vorab genannte Projekte umfassen unter anderem Schulungen vor Ort, Förderung der lokalen Gemeindeentwicklung (z. B. vereinfachter Zugang zu Bildung) und Unterstützung von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen bei der Einführung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken, wie z. B. der Reduzierung des Pestizideinsatzes, der Wassereinsparung und der Verbesserung der Bodengesundheit. Die Abstimmung mit NGOs soll hierbei sicherstellen, dass Wissen über die konkreten Bedürfnisse vor Ort, insbesondere schutzbedürftiger Gruppen oder Gruppen, die in der vorgelagerten Lieferkette in der Rohstoffgewinnung unter besonders prekären Arbeitsbedingungen leiden, in unsere Entscheidungsfindung einfließt.

Für eine informierte Entscheidung darüber, welche kritischen Beschaffungskategorien unserer nachwachsenden Materialien vorrangig nach Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet werden sollen, haben wir 2020 mit einer "Responsible Sourcing"-Beratung zusammengearbeitet. Die Beratung brachte die Perspektiven besonders schutzbedürftiger Gruppen in unsere Risikoanalyse ein. Ziel war es, Auswirkungen zu identifizieren und entsprechende Prioritäten festzulegen.

Auf der Ebene unmittelbarer Geschäftspartner erwarten wir die schriftliche Bestätigung des "Code of Conduct für Geschäftspartner" (siehe Abschnitt "Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette"). Gleichzeitig möchten wir für die Umsetzung der Anforderungen eng mit unseren Geschäftspartnern zusammenarbeiten, ihre Herausforderungen verstehen und gezielt Unterstützung anbieten. Das geschieht mit praxisnahen kostenfreien Trainings zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, um insbesondere kleine oder kleinere Geschäftspartner zu unterstützen. Das Absolvieren des Trainings soll dem Eintreten negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte vorbeugen sowie die Bedeutung von Hinweisgebermechanismen für Arbeitskräfte unterstreichen, die so ihre Stimme erheben und Ansichten oder Verbesserungsvorschläge einbringen können.

Als Mitglied im UN Global Compact sind wir Teil eines breiten Netzwerks aus Regierungsorganen, Investor*innen, Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, in dem der private Sektor konkrete Maßnahmen ergreifen kann, um verantwortungsvoll zu wirtschaften, Menschenrechte zu wahren und Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft einzuhalten. Die ebenfalls im Netzwerk teilnehmenden Organisationen, insbesondere aus der Zivilgesellschaft, stehen hierbei stellvertretend für die Perspektiven von Arbeitskräften ein.

Die Einhaltung dieser Verpflichtungen überprüfen wir unter anderem über Nachhaltigkeitsbewertungen und Sozialaudits. Bei der Durchführung von Audits nach dem standardisierten 4-Säulenprinzip des "Sedex Members Ethical Trade Audit" (SMETA) wird auch das jeweilige Lieferantenmanagement unmittelbarer Geschäftspartner geprüft sowie Interviews mit Arbeitskräften des unmittelbaren Geschäftspartners, aber auch mit Arbeitskräften von eingesetzten Unterauftragnehmern durchgeführt.

So soll sichergestellt werden, dass sich Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ihrer jeweiligen Rechte bewusst sind, die Versammlungsfreiheit nicht unterdrückt wird und dass ein genereller Rahmen besteht, in dem Verstöße in einem geschützten Raum zur Sprache gebracht werden können. Bei identifizierten Auffälligkeiten werden Korrekturmaßnahmen vereinbart, die sich positiv auf die vorhandenen Arbeitsbedingungen auswirken sollen.

Um Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette weitere Möglichkeiten zur Meldung von Anliegen oder vermuteten Verstößen zur Verfügung zu stellen, bietet Beiersdorf zusätzliche und anonyme Kanäle an, die im Folgenden thematisiert werden.

Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Beiersdorf bietet verschiedene Kanäle an, über die interne und externe Personen Compliance-Verstöße und -Anliegen, u. a. Verstöße gegen die Menschenrechte, melden können. Das Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen ist im Kapitel "ESRS G1 - Unternehmensführung" beschrieben. Die Meldung kann unabhängig davon erfolgen, ob Verstöße im eigenen Geschäftsbereich oder in der unmittelbaren oder mittelbaren Wertschöpfungskette aufgetreten sind.

Zu den angebotenen Kanälen gehört unter anderem das BKMS®-basierte Hinweisgebersystem "Speak up. We care." im Unternehmensbereich Consumer und "Your voice. Our bond" im Unternehmensbereich tesa. Mitarbeitende sowie Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette erhalten mit dem Hinweisgebersystem einen geschützten, sicheren und - soweit in dem betroffenen Land rechtlich möglich - auf Wunsch anonymen Meldeweg. Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden zu Risiken und Verstößen im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz sind im Unternehmensbereich Consumer der Human Rights Officer sowie die Leitende des Bereichs Sustainability Strategy & Reporting verantwortlich. Bei tesa sind für die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden zu Risiken und Verstößen im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz der Compliance Manager in Legal Affairs und der Head of Sustainable Procurement verantwortlich.

Im Berichtsjahr wurde folgende Meldung im Bereich Menschenrechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette bei einem unserer Dienstleister über das Hinweisgebersystem "Speak up. We care." gemeldet: Diskriminierung und unrechtmäßige Kündigung des Arbeitsvertrages. Der Vorfall wurde sowohl intern als auch extern untersucht. In der Untersuchung konnte keine Bestätigung des Vorwurfs festgestellt werden.

Zusätzlich bieten wir eine E-Mail-Adresse für Hinweise an: incidents_​cases@beiersdorf.com. Sowohl diese E-Mail-Adresse als auch die Hinweisgeberplattform wird über den "Code of Conduct für Geschäftspartner" entlang der Wertschöpfungskette bekannt gemacht. Geschäftspartner müssen durch Unterschrift des CoC bestätigten, dass Beiersdorfs angebotene Meldekanäle im eigenen Unternehmen bekanntgemacht werden oder dass das Unternehmen bevorzugt eigene Meldekanäle zur Verfügung stellt. Zusätzlich soll das bereits vorab erwähnte, kostenfrei angebotene Training für Geschäftspartner die Bedeutung von Hinweisgebermechanismen für Arbeitskräfte unterstreichen, damit diese ihre Stimme erheben und Ansichten oder Verbesserungsvorschläge einbringen können. Über die Beiersdorf Website können darüber hinaus interne Verantwortliche bei Beiersdorf identifiziert und kontaktiert werden: Organisatorische Verankerung & Kontakt auf der Beiersdorf Nachhaltigkeits-Website.

Zuletzt versuchen wir für komplexe Risikolieferketten wie der für Palmöl eng mit unmittelbaren Rohstofflieferanten und anderen Akteuren zusammenzuarbeiten. Über Multi-Stakeholder-Initiativen wie der "Roundtable on Sustainable Palm Oil" (RSPO) oder der "Action for Sustainable Derivatives" (ASD) (siehe Kapitel "ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften") gehen wir bekanntgewordenen Hinweisen gemeinschaftlich nach, prüfen diese auf ihren Wahrheitsgehalt und legen anschließend im Verbund geeignete Maßnahmen fest. Für getroffene Abhilfemaßnahmen wird keine Wirksamkeitsprüfung durchgeführt.

Maßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Beiersdorf verfügt über verschiedene Prozesse und Maßnahmen, die verhindern sollen, dass negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette entstehen. Die Maßnahmen adressieren die folgenden wesentlichen Themen: Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen), Gleichberechtigung und Chancengleichheit (Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz) sowie sonstige arbeitsbezogene Rechte (Kinder- oder Zwangsarbeit). Grundlagen für diese Maßnahmen bilden unsere "Code of Conduct für Geschäftspartner" (Consumer) und "Code of Conduct for Suppliers" (tesa) (siehe Abschnitt "Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette") sowie der eingangs beschriebene, "EcoVadis IQ"-basierte Prozess zur Risikobewertung.

Für unmittelbare Geschäftspartner hat Beiersdorf im Berichtsjahr darüber hinaus folgende Maßnahmen ergriffen:

SMETA Vor-Ort-Audits für unmittelbare Geschäftspartner mit hohem Risikoprofil

Beschreibung: Werden Geschäftspartner in der Risikobewertung mit einem hohen Risiko eingestuft, soll die Durchführung eines Vor-Ort Audits nach dem "SMETA"-4-Säulen-Protokoll nachgewiesen werden. Diese Maßnahme hilft bei der Identifikation tatsächlich vorliegender negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Der "SMETA"-Standard ist dabei ein häufig verwendetes Sozialaudit und umfasst die vier Themenblöcke Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit für Arbeitskräfte, Umweltbilanz und Geschäftsethik. Um eine unparteiische Bewertung zu gewährleisten, werden die Audits von unabhängigen Auditor*innen durchgeführt. "Sedex", die Online-Plattform, auf der durchgeführte Audits verwaltet werden und gleichzeitig Verwalter des "SMETA"-Standards, arbeitet mit einer Liste von weltweit operierenden und zugelassenen Auditunternehmen zusammen, die eine Akkreditierung für "SMETA"-4-Säulen-Audits durchlaufen müssen.

Umfang: Global

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Auffälligkeiten werden mit den Verantwortlichen der Produktionsstätten diskutiert und entsprechende Korrekturmaßnahmen, inklusive Umsetzungsfrist, festgelegt. Abschließend werden getroffene Maßnahmen von den ursprünglichen Auditor*innen verifiziert. Werden Maßnahmen bestätigt, endet der Prozess. Lehnen die Auditor*innen die Maßnahmen ab, müssen die Geschäftspartner diese noch einmal überarbeiten. Durch diesen kontinuierlichen Verbesserungsprozess werden Auffälligkeiten sukzessive erkannt, dokumentiert und behoben.

"EcoVadis"-Bewertungen für unmittelbare Geschäftspartner mit mittlerem Risikoprofil

Beschreibung: Geschäftspartner mit mittlerem Risiko sollen eine Nachhaltigkeitsbewertung über die Online-Plattform "EcoVadis" durchlaufen. Diese Bewertung gibt Auskunft darüber, wie wahrscheinlich das Auftreten negativer Auswirkungen ist. Die "EcoVadis"-Bewertungen, die bereits durchgeführt werden, konzentrieren sich dabei auf 21 Nachhaltigkeitskriterien, die in vier Themenbereiche unterteilt sind: Umwelt, Arbeit und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung. Die Kriterien basieren auf internationalen Nachhaltigkeitsstandards wie den zehn Prinzipien des UN Global Compact, den Konventionen der IAO, den Standards der Global Reporting Initiative (GRI), der Norm ISO 26000, der CERES Roadmap und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Für eine hohe Datenqualität werden die von unseren Geschäftspartnern bereitgestellten Antworten von speziell dafür ausgebildeten "EcoVadis"-Analyst*innen bewertet und in eine Scorecard überführt.

Umfang: Global. Um den Roll-Out der Nachhaltigkeitsbewertungen via "EcoVadis" zu standardisieren, wurde bei Beiersdorf 2023 ein globales "Procurement Support Center" eingerichtet. Bei tesa deckt der Bereich Sustainable Procurement dies ab.

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Ergibt sich ein Gesamtresultat unter einem gewissen Grenzwert, setzen wir uns mit dem Geschäftspartner in Verbindung, um vom System identifizierte und priorisierte Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen.

Zur Fortschrittsmessung beider Maßnahmen haben wir für die Funktion Einkauf interne Kennzahlen in einer mehrjährigen Abstufung definiert. Diese werden monatlich nachverfolgt.

Consumer

Des Weiteren bestehen die folgenden Maßnahmen im Unternehmensbereich Consumer, die in unserem eigenen Geschäftsbetrieb ein verantwortungsvolles Lieferantenmanagement fördern und so negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette vorbeugen sollen:

Lieferantenbewertung nach Nachhaltigkeitskriterien

Beschreibung: Soziale und umweltbezogene Nachhaltigkeitskriterien sind bereits Teil der jährlich stattfindenden Lieferantenbewertung für strategische Lieferanten und somit integraler Bestandteil des Lieferantenmanagement-Zyklus.

Umfang: Global, strategische Lieferanten

Zeithorizont: Jährlich

Erwartetes Ergebnis: Interne Sensibilisierung und Aufrechterhaltung eines Dialogs über soziale und ökologische Nachhaltigkeit mit strategischen Lieferanten.

Schulungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Einkauf

Beschreibung: Unsere Mitarbeitenden im Einkauf wurden 2023 zu den Anforderungen zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht geschult.

Umfang: Die Schulungen fanden als digitale Liveveranstaltungen für alle Einkaufsbereiche statt und konnten im Nachgang als Aufzeichnung abgerufen werden.

Zeithorizont: 2023

Erwartetes Ergebnis: Bewusstsein über Sorgfaltspflicht-Prozesse im Lieferantenmanagement

E-Learning zum Thema Menschenrechte

Beschreibung: Im Berichtsjahr wurde ein verpflichtendes E-Learning zum Thema Menschenrechte veröffentlicht.

Umfang: Global

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Schulung von Mitarbeitenden über grundlegende Sorgfaltspflichtprozesse sowie Unterstreichung der Bedeutung des "Code of Conduct für Geschäftspartner".

Kostenfreies Training für Geschäftspartner

Beschreibung: Unterstützung kleiner oder kleinerer Geschäftspartner bei der Etablierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten durch ein kostenfreies Training auf der Beiersdorf Website.

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Orientierungshilfe als optionales Angebot für Geschäftspartner

Maßnahmen, die über den Bereich unmittelbarer Geschäftspartner hinausgehen

Die folgenden Maßnahmen gehen über den Bereich unmittelbarer Geschäftspartner hinaus und sollen entsprechend weitere Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette schützen.

Nachhaltige Palmölbeschaffung

In der Beschaffung von palmölbasierten Rohstoffen berücksichtigen wir Nachhaltigkeitskriterien. Dabei orientieren wir uns an Anforderungen internationaler Initiativen wie RSPO-Zertifizierungen. Weitere Informationen hierzu sowie zum Community-Engagement in den genannten Lieferketten, z. B. in Kleinbauernprojekten oder der finanziellen Unterstützung lokaler NGOs, werden in den Kapiteln "ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften" und "ESRS E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme" genauer erläutert.

KI-basiertes Risikoscreening von "Sphera"

Beschreibung: Um frühzeitig über mögliche negative Auswirkungen in unserer Wertschöpfungskette informiert zu sein, wird kontinuierlich auf ein KI-basiertes Risikoscreening von "Sphera" zurückgegriffen. Dieses Risikoscreening bildet die Liefernetzwerke von Beiersdorf ab und ermöglicht mit dem Scan vieler unterschiedlicher Datenquellen und Nachrichtenseiten die Überwachung dieser Netzwerke. Sobald ein identifiziertes Risiko einen Geschäftspartner, eine seiner Tochtergesellschaften oder eine im Liefernetzwerk bekannte Drittfirma betrifft, wird Beiersdorf in einem kund*innenspezifischen Dashboard alarmiert.

Umfang: Global

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Kenntnis über Vorfälle in überwachten Lieferketten.

Alle erläuterten Maßnahmen erfordern enge und funktionsübergreifende Abstimmung, bei der Verantwortlichkeiten aufgeteilt, Inhalte aber zu großen Teilen gemeinsam erarbeitet werden. Wenn Geschäftspartner wiederholt auffällig werden, diese bei der Vereinbarung von Korrekturmaßnahmen nicht kooperativ handeln, oder auch schwerwiegende Verstöße wie Kinder- oder Zwangsarbeit festgestellt werden, kann die Geschäftsbeziehung überdies in Frage gestellt und gegebenenfalls beendet werden.

Die übergeordnete Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Menschenrechtsprogramms von Beiersdorf obliegt dem vom CEO ernannten Human Rights Officer. Zusätzlich werden Best Practices aus Industrievereinigungen wie beispielsweise "AIM-Progress" integriert. In dieser Initiative arbeitet Beiersdorf mit mehr als 40 führenden Herstellern der "FMCG"-Industrie zusammen, um nachhaltige Beschaffung in der Branche gemeinschaftlich voranzutreiben.

Auch die strategische Partnerschaft mit dem WWF unterstützt den ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz von Beiersdorf. Die Kooperation hilft uns, bei der Strategiebewertung ökologische und vor allem soziale Aspekte eng einzubeziehen und die Interessen von Betroffenen in unseren Sorgfaltspflichtprozessen bestmöglich zu berücksichtigen. Auch der direkte Dialog mit Unternehmen vergleichbarer Größe oder Position ist ein wichtiger Beitrag, um zu verstehen, ob unsere unternommenen Maßnahmen angemessen sind.

tesa

Neue Sustainable Procurement Abteilung

Beschreibung: tesa hat Ende 2023 den Bereich "Sustainable Procurement" innerhalb "Global Procurements" gegründet und im Laufe des Jahres 2024 mit weiteren Mitarbeitenden ausgestattet. Des Weiteren unterstützt der "Procurement Service Hub" die Umsetzung der Prozesse und Maßnahmen. Auch hat "Global Procurement" die Rolle des ESG-Experten für die Supply-Chain übernommen.

Die Abteilung "Sustainable Procurement", die im Einkauf angesiedelt ist, wurde speziell zur Entwicklung und Umsetzung einer verantwortungsvollen und lieferkettenkonformen Einkaufsstrategie ins Leben gerufen. In enger Zusammenarbeit mit weiteren involvierten Abteilungen wird sichergestellt, dass alle strategischen Entscheidungen im Einklang mit unseren nachhaltigen Zielsetzungen stehen.

Umfang: Global

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Die Implementierung einer verantwortungsvollen und lieferkettenkonformen Einkaufsstrategie und dass alle strategischen Entscheidungen im Einkauf im Einklang mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie und deren Ziele getroffen werden. Geschäftspartner haben nachhaltige Praktiken in ihren eigenen Geschäftspraktiken implementiert.

Consumer und tesa

Überprüfung und Weiterentwicklung der Maßnahmen

Die Überprüfung unserer Maßnahmen ist insbesondere von Bedeutung, wenn Spannungen zwischen unternehmerischem Druck und negativen Auswirkungen entstehen. Denn verschiedene strategische Entscheidungen zur zukünftigen Geschäftsausrichtung, wie beispielsweise Unternehmensfusionen und -übernahmen, können Einfluss auf Arbeitskräfte in unseren Wertschöpfungsketten haben. Auch die Neugestaltung unseres Produktportfolios, z. B. durch die Reformulierung unserer Produktformeln, kann einerseits Hochrisikorohstoffe ausschließen und diese durch alternative Inhaltsstoffen ersetzen.

Gleichzeitig kann die Transition hin zu einem höheren Anteil von Stoffen auf nachwachsender Basis unsere Abhängigkeit von landwirtschaftlich erzeugten Materialien erhöhen. Das kann im Ergebnis Auswirkungen auf Arbeitskräfte entlang in der Lieferkette diese Rohstoffe haben. Beiersdorf ist sich dieses Spannungsverhältnisses bewusst und berücksichtigt es in der Gestaltung der erläuterten Maßnahmen.

Insgesamt zeigen sich unsere Maßnahmen in Hinblick auf Arbeitskräfte in der Lieferkette wirksam, da im Berichtsjahr lediglich zwei Vorfälle von Missachtung der Menschenrechte im Unternehmensbereich Consumer über unser Risikoscreening untersucht wurden, bei denen potentielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette erwartet wurden:

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Ein Fall von Zwangsarbeit wurde beim Anbau von Agrarrohstoffen festgestellt. Der Vorfall wurde untersucht und Verbesserungsmaßnahmen vor Ort durchgeführt.

Ein Geschäftspartner wurde beschuldigt, gesetzliche Ruhepausen nicht eingehalten und Schichtpläne nicht rechtzeitig angekündigt zu haben. In der Untersuchung konnte jedoch keine Bestätigung des Vorwurfs festgestellt werden.

Im Unternehmensbereich tesa wurden im Berichtsjahr keine Vorfälle bekannt. Um identifizierte Vorfälle mit höchster Priorität bearbeiten zu können, stellt Beiersdorf angemessene Mittel und Ressourcen zur Verfügung. Die für die Umsetzung aller genannten Maßnahmen verantwortlichen Funktionen wie die Nachhaltigkeitsabteilung oder der Einkauf wurden im Berichtsjahr auf operativer Ebene durch zusätzliche Mitarbeitende sowie weitere Ressourcen unterstützt. Dazu zählen beispielsweise die Teilnahme an externen Webinaren und anderen Schulungsmaßnahmen. Für die Erarbeitung und Implementierung relevanter Prozesse wurden zusätzliche finanzielle und beratende Ressourcen für Digitalisierungsprojekte bereitgestellt.

Das zugehörige Management verstärkt die Bedeutung des Themenkomplex zusätzlich durch regelmäßige Update-Termine sowie Kommunikation zu Vorstand und Kontrollgremien.

Ziele im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Beiersdorf hat sich zum Management der wesentlichen Risiken und Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Ziele gesetzt, die das Eintreten dieser verhindern sollen. Die Ziele beziehen sich nicht auf positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte.

Consumer

Der Unternehmensbereich Consumer hat sich folgende Ziele gesetzt, die für das jeweilige Berichtsjahr gelten:

Abdeckung von 90 % aller Ausgaben mit unterzeichnetem CoC für Geschäftspartner

Beschreibung: Über 90 % der weltweiten Ausgaben von Beiersdorf sollten mit Lieferanten getätigt werden, die unseren "Code of Conduct für Geschäftspartner" unterzeichnet haben. Da dieser im Jahr 2023 neu veröffentlicht wurde, gilt dieses Ziel unabhängig von der Version des Code of Conducts. Für das Berichtsjahr 2024 haben wir dieses Ziel erreicht.

Umfang: Global, exklusive Chantecaille und La Prairie Annahmen: Geschäftspartner, die unseren CoC unterschreiben, werden mit unseren umweltlichen und menschenrechtlichen Anforderungen vertraut gemacht und unterzeichnen damit, dass diese respektiert werden und sich entsprechend keine negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte ergeben.

Zeithorizont: Laufend

Überwachung des Ziels: Fortschritte bezüglich der Kennzahlen werden fortlaufend erhoben und monatlich auf globaler Ebene mit den Vice President Procurement und Sustainability geteilt. Zusätzlich werden relevante Mitglieder des Vorstandes vierteljährlich informiert. Relevante Daten entstammen internen Stammdaten- und Vertragsmanagementsystemen.

Zielerreichung: 91 %

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Die Sichtweisen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder deren legitimer Stellvertreter wurden nicht bei der Festlegung des Ziels eingebunden.

Abdeckung von 100 % aller Geschäftspartner mit Geschäftsvolumen über 50.000 € durch erfolgtes Risikoscreening

Beschreibung: Alle Geschäftspartner von Beiersdorf mit jährlichem Geschäftsvolumen von über 50.000 € sollten im Berichtsjahr ein Risikoprofil über die externe Plattform "EcoVadis IQ" erhalten haben.

Geschäftspartner unterhalb dieser Grenze waren von diesem Ziel ausgenommen. Dieses Ziel wurde für das Berichtsjahr 2024 erreicht.

Umfang: Global, exklusive Chantecaille und La Prairie Annahmen: Risikoprofile für Lieferanten ermöglichen Priorisierung und entsprechend fokussierte Ausführung weiter oben im Text beschriebener Maßnahmen.

Zeithorizont: Laufend

Überwachung des Ziels: Fortschritte bezüglich der Kennzahlen werden fortlaufend erhoben und monatlich auf globaler Ebene mit den Vice President Procurement und Sustainability geteilt. Zusätzlich werden relevante Mitglieder des Vorstandes vierteljährlich informiert. Relevante Daten entstammen internen Stammdatensystemen sowie der erläuterten externen Plattform "EcoVadis IQ".

Zielerreichung: 100 %

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Die Sichtweisen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder deren legitimer Stellvertreter wurden bei der Festlegung des Ziels nicht berücksichtigt.

Die Zielsetzung erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Die operative Ebene aus den Fachbereichen Einkauf und Nachhaltigkeit schlägt ein Ziel vor, das mit dem Head of Sustainability Strategy & Reporting sowie dem Director Procurement Excellence besprochen wird. Im Anschluss wird der Vorschlag den Vice President Sustainability und Procurement zur endgültigen Finalisierung und Annahme vorgestellt.

tesa

Im Unternehmensbereich tesa wurden folgende Ziele gesetzt:

Nachhaltigkeitsbewertung aller Lieferanten von 45+

Beschreibung: Bis 2030 wollen wir mindestens 80 % unseres gesamten Einkaufsvolumens nur noch an Lieferanten geben, die eine EcoVadis-Bewertung von mindestens 45 Punkten oder höher haben. Der Bezugswert ist das gesamte Einkaufsvolumen im Jahr 2030.

Umfang: Global Annahmen: Geschäftspartner, die an EcoVadis teilnehmen, legen offen, inwieweit das Nachhaltigkeitsmanagement in ihre Geschäftstätigkeit und Prozesse eingebunden ist und ob sie damit unseren Ansprüchen an eine verantwortungsvolle Lieferkette genügen.

Zeithorizont: Laufend

Überwachung des Ziels: Fortschritte bezüglich der Kennzahlen werden fortlaufend erhoben und monatlich mit dem Vice President Global Procurement geteilt.

Zielerreichung: 56 %

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Die Sichtweisen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder deren legitimer Stellvertreter wurden nicht bei der Festlegung des Ziels eingebunden.

Unterzeichnung des Code of Conduct for Suppliers

Beschreibung: Bis 2030, sollen 100 % der weltweiten Ausgaben mit Lieferanten getätigt werden, die unseren "Code of Conduct for Suppliers" unterzeichnet haben. Der Bezugswert sind alle weltweiten direkten und indirekten Ausgaben.

Umfang: Global Annahmen: Geschäftspartner, die unseren CoC unterschreiben, werden mit unseren umweltlichen und menschenrechtlichen Anforderungen vertraut gemacht und unterzeichnen, dass diese respektiert werden und sich entsprechend keine negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte ergeben.

Zeithorizont: Laufend

Überwachung des Ziels: Fortschritte bezüglich der Kennzahlen werden fortlaufend erhoben und monatlich mit dem Vice President Global Procurement geteilt.

Zielerreichung: 74 %

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Die Sichtweisen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder deren legitimer Stellvertreter wurden bei der Festlegung des Ziels nicht berücksichtigt.

Bei tesa sind der Chief Sustainability Officer, die gleichzeitig die interne Funktion des Human Rights Officers bekleidet, und der Vice President Global Procurement für die Zielsetzung verantwortlich.

ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden für den Unternehmensbereich Consumer negative Auswirkungen auf indigene Gemeinschaften identifiziert, die aus unseren Geschäftstätigkeiten und den entsprechenden Lieferketten resultieren können. 13 Als produzierendes Unternehmen der Kosmetikindustrie setzt Beiersdorf Inhaltsstoffe ein, die auf Palm(kern)öl basieren. Im Zuge unserer Nachhaltigkeitsstrategie wurde Palmöl als Hochrisikorohstoff identifiziert. Grund dafür sind unter anderem mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und betroffene Gemeinschaften in den Hauptherkunftsländern Indonesien und Malaysia. Die Ausweitung von Palmölplantagen kann unter anderem mit der Vertreibung von bestimmten Gemeinschaften und Konflikten um Landrechte verbunden sein. Die frühzeitige Erkennung und Minderung negativer Auswirkungen auf (indigene) Gemeinschaften ist demnach elementarer Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsagenda und dem Versprechen einer nachhaltigen Rohstoffbeschaffung.

Als wesentlich wurden betroffene Gemeinschaften in unseren Hauptbezugsregionen von Palmöl identifiziert. Es handelt sich hier gemäß den Definitionen der ESRS um Gemeinschaften an einem Endpunkt der Wertschöpfungskette (z. B. am Ort der Ernte von Rohstoffen) sowie Gemeinschaften indigener Völker. In den Hauptbezugsregionen von Beiersdorf in Indonesien und Malaysia sind beide Gruppen betroffen, können aber nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Die Gemeinschaften vor Ort können sich zu Teilen aus indigenen Völkern, zu Teilen aus nicht indigenen Völkern zusammensetzen. Im Folgenden werden sie gemeinsam betrachtet.

Beiersdorf hat verschiedene fest etablierte Strukturen zu Sorgfaltspflichten und Menschenrechtsvorgaben entlang der Lieferkette implementiert. Details werden im Kapitel "ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" erläutert. In der Strategieentwicklung werden Risiken und Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften bewertet und einbezogen.

Ein detaillierter Überblick über alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und die angewandte Methodik der doppelten Wesentlichkeit ist im Kapitel "ESRS 2 - Allgemeine Angaben" zu finden.

13 Für tesa wurden keine Auswirkungen, Chancen und Risiken in diesem Bereich identifiziert, daher bezieht sich das Kapitel "ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften" ausschließlich auf den Unternehmensbereich Consumer.

Richtlinien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

Als Teil unserer Ambitionen für eine verantwortungsvolle Beschaffung beachten wir unter anderem die Menschenrechte indigener Gemeinschaften. Unsere Unternehmensrichtlinien, die "Responsible Sourcing Policy" und die "Sustainable Palm Policy", stehen im Einklang mit relevanten internationalen Rahmenwerken, Leitlinien und Standards. Dazu zählen unter anderem die Prinzipien der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker. Zusätzlich verpflichten wir uns und halten unsere Geschäftspartner mit unserer "Sustainable Palm Policy" zur Einhaltung der Prinzipien der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC - "Free, Prior and Informed Consent") entlang unserer gesamten Lieferkette von palmbasierten Rohstoffen an. In allen hier genannten Unternehmensrichtlinien sind Mindeststandards für die Anerkennung, den Schutz und die Förderung der Rechte indigener Gemeinschaften enthalten. Diese Standards befassen sich sowohl mit individuellen als auch mit kollektiven Rechten, mit kulturellen Rechten und Identität, mit dem Recht auf Bildung, Gesundheit, Beschäftigung, Sprache, Gleichberechtigung und der wirksamen Beteiligung an allen sie betreffenden Angelegenheiten.

Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, halten wir alle direkten Geschäftspartner dazu an, unseren Unternehmensrichtlinien und den darin enthaltenen Anforderungen innerhalb ihrer eigenen Geschäftstätigkeiten sowie entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette nachzukommen.

Die Einbeziehung betroffener Gemeinschaften ist ein wichtiger Hebel, damit unsere Anforderungen an verantwortungsvolles Handeln entlang der Lieferketten deren kollektiven Interessen entsprechen. Gleichzeitig kann nur im engen Austausch mit allen beteiligten Akteuren die Einhaltung dieser Anforderungen zuverlässig geprüft werden.

Responsible Sourcing Policy

Beiersdorf bezieht und verwendet erneuerbare Roh- und Verpackungsmaterialien, aus deren Anbau sich negative Auswirkungen für betroffene Gemeinschaften ergeben können. Diese adressieren wir mit unserer "Responsible Sourcing Policy", in der wir uns zur Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Ethikstandards sowie gesetzlichen Bestimmungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette verpflichten. Wir möchten damit die Widerstandsfähigkeit unserer Lieferketten stärken, negative Auswirkungen mindern und positive Effekte für Mensch und Umwelt fördern. Als übergeordnetes Ziel soll die Richtlinie unsere Geschäftspartner bei der Einhaltung dieser Vorschriften unterstützen und die verantwortungsvolle Beschaffung in der gesamten Wertschöpfungskette gewährleisten. Dazu gehören:

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die Einhaltung internationaler, nationaler und lokaler Gesetze/​Vorschriften,

die Einhaltung der Menschenrechte für alle Personen und Gruppen entlang der Lieferkette,

der Stopp von Abholzung und der Umwandlung von natürlichen Ökosystemen,

die Abschwächung und Minimierung der Klimaauswirkungen, und

kontinuierliche ökologische sowie soziale Verbesserungen in wichtigen Beschaffungsbereichen.

Der Anwendungsbereich der "Responsible Sourcing Policy" umfasst die Rohstoffe Palmöl und dessen Derivate, Sojaöl und Kokosnussöl, sowie Papier für Primärverpackungen. Sie gilt weltweit für alle von Beiersdorf und Drittanbietern hergestellten Produkte. Der Vice President Corporate Sustainability sowie die Vice President Procurement sind für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich.

Sustainable Palm Policy

Palmkern(öl)-Derivate und -Fraktionen sind ein wichtiger Inhaltsstoff für die Hautpflegeprodukte von Beiersdorf. Mit der "Sustainable Palm Policy" verpflichten wir uns zu einer nachhaltigen und entwaldungsfreien Beschaffung von palm-basierten Rohstoffen. Die in der Richtlinie formulierten übergeordneten Ziele sind:

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Nachhaltige Beschaffung von Rohstoffen auf Palmbasis über die Lieferkettenzertifizierung des "Roundtable on Sustainable Palm Oil" (RSPO),

Transparenz und Risikominderung entlang unserer Palmöl-Lieferkette,

Unterstützung von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen, sowie Landschaftsprojekten in den Beschaffungsländern, und

Proaktive Zusammenarbeit mit unseren wichtigsten Partnern in der Lieferkette und in Multi-Stakeholder-Initiativen.

Dazu formuliert die Unternehmensrichtlinie grundlegende Prinzipien wie die Einhaltung von Vorschriften und Regularien sowie von Grundsätzen in Bezug auf Umwelt und Soziales. Die Policy beinhaltet außerdem unsere "Sustainable Palm Roadmap" und legt die konkreten Schritte in Richtung nachhaltiger Beschaffung fest.

Weitere Informationen zur "Sustainable Palm Policy" sind im Kapitel "ESRS E4 - Biodiversität" zu finden.

Beiersdorf setzt verschiedene Umsetzungsstrategien ein, um die benannten Verpflichtungen zu einer verantwortungsvollen Beschaffung zu erfüllen. Damit möchten wir die Achtung der Menschenrechte, sowie den Einbezug von Interessen aller betroffenen Gemeinschaften, darunter indigene Völker, gewährleisten. Zusätzlich zu den in Kapitel "ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" beschriebenen Maßnahmen führen wir eine jährliche Transparenzanalyse der Lieferkette durch, um die Beschaffungsregionen und die Aufteilung der Ländereien unserer Hauptrohstoffe zu verstehen.

Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften

Beiersdorf hat insbesondere auf Gemeinschaften und indigene Völker, die in den wichtigsten Herkunftsländern palmbasierter Rohmaterialien leben und arbeiten, einen Einfluss - wenn auch indirekt. Grund dafür ist die vielstufige Lieferkette zwischen Beiersdorf, direkten Lieferanten sowie den Palmölmühlen und -plantagen. Mit Hilfe unserer jährlich durchgeführten Transparenzanalyse zusammen mit der ASD konnten wir Indonesien und Malaysia als unsere Hauptbezugsländer identifizieren. Im Ergebnis stammen über 95 % unserer palmbasierten Rohstoffderivate aus Indonesien und Malaysia. In beiden Ländern leben verhältnismäßig viele indigene Gemeinschaften (Transparenzanalyse durchgeführt in 2024 mit Volumina aus 2023).

Beiersdorf hat zwar keine strategischen Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften definiert, unterstützte aber im Berichtsjahr Palmöl-Kleinbäuerinnen und -Kleinbauern in den identifizierten Hauptbezugsländern.

In Indonesien unterstützt Beiersdorf zusammen mit Evonik und dem WWF ca. 350 Palmöl-Kleinbäuerinnen und -Kleinbauern in der Provinz West Kalimantan im indonesischen Teil von Borneo bei der Umstellung auf die nachhaltige Bewirtschaftung der Öl-Palmen nach RSPO-Kriterien.

In Malaysia fördern wir ebenfalls zusammen mit unserem Lieferanten Evonik und dem WWF Malaysia ein Landschaftsprojekt in der malaysischen Region Tabin in Sabah auf der Insel Borneo. Durch die angestrebte Zertifizierung nach dem RSPO-Standard und die Errichtung eines ökologischen Korridors soll langfristig der Konflikt zwischen Mensch und Tier reduziert werden.

Beiersdorf unterstützt beide Projekte finanziell und ist in Entscheidungen über die Maßnahmen eingebunden, die der WWF in Indonesien und in Malaysia in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Zielgruppen umsetzt. Alle relevanten Zielgruppen werden vor Projektstart im Rahmen eines FPIC konsultiert. Dies beinhaltete, dass die Projektidee sowie geplante Maßnahmen mit den Kleinbäuerinnen und Kleinbauern besprochen und abgestimmt wurden. Während der Projektumsetzung ist der WWF Indonesien und der WWF Malaysia in regelmäßigem Austausch mit den Zielgruppen und weiteren relevanten Stakeholdern.

Der WWF unterrichtet Beiersdorf über die Projektfortschritte, eventuelle Verzögerungen und, wenn notwendig, Anpassungen der Aktivitäten. Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit den Kleinbäuerinnen und Kleinbauern wird anhand vorab festgelegter Indikatoren gemessen. Der "Environmental and Social Safeguards Framework" (ESSF) des WWF bietet einen institutionellen Mechanismus zur Bewältigung der ökologischen und sozialen Risiken der Arbeit des WWF, trägt zu besseren Ergebnissen beim Naturschutz bei und verbessert das soziale Wohlergehen lokaler Gemeinschaften an den Orten, an denen der WWF tätig ist. Einmal jährlich werden die Projektfortschritte an den Vice President Corporate Sustainability berichtet, der operativ dafür verantwortlich ist, dass die Erkenntnisse der Projekte in die Unternehmensstrategien einfließen.

Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Wir setzen uns aktiv dafür ein, Verstößen gegen unsere Verhaltensstandards sowie negativen Einflüssen entlang unserer Lieferkette vorzubeugen oder sie zu mindern. Weitere Informationen hierzu sowie zu Beschwerdekanälen finden sich in den Kapiteln "ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" und "ESRS G1 - Unternehmensführung". Für die betroffenen Gemeinschaften in unseren Hauptbezugsländern Indonesien und Malaysia steht unser Beschwerdeportal auch in der Sprache Bahasa Indonesia zur Verfügung; die Sprache wird sowohl in Indonesien als auch Malaysia gesprochen und verstanden. Die betroffenen Gemeinschaften wurden bei der Gestaltung der Kanäle nicht direkt konsultiert. Bei eventuell auftretenden negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften wird ein definiertes Verfahren zur Dokumentation und Prüfung von Vorfällen durch das Responsible-Sourcing-Team angewendet, sowie ein kollektives Beschwerdeverfahren in Zusammenarbeit mit der ASD in Anspruch genommen.

Maßnahmen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

Projekte in Zusammenarbeit mit dem WWF

Beiersdorf arbeitet zusammen mit dem Lieferanten Evonik und mit dem WWF an den zwei im Abschnitt "Verfahren zum Einbezug betroffener Gemeinschaften" dargelegten Projekten in Indonesien und Malaysia. Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen werden von Beiersdorf und Evonik vorab formal genehmigt und durch den WWF operativ umgesetzt.

Beide Projekte adressieren die wesentliche negative Auswirkung, die im Bereich betroffene Gemeinschaften identifiziert wurde. Durch die offizielle Legalisierung und anschließende Zertifizierung der Landflächen der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern nach dem RSPO-Standard kann negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit den FPIC-Prinzipien entgegengewirkt werden.

Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Probleme oder Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten in Bezug auf die betroffenen Gemeinschaften gemeldet. Auch gab es im Berichtsjahr keine signifikant negativen Auswirkungen in den Projektdörfern, sodass keine konkreten Abhilfemaßnahmen erforderlich waren. Stattdessen wurden die präventiven Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und weiterentwickelt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch regelmäßigen Austausch mit den Projektverantwortlichen überprüft.

WWF-Projekt in Indonesien

Beschreibung: Im Projektgebiet in West Kalimantan, Indonesien, wurde mit Unterstützung des WWF in der ersten Projektphase der Kleinbäuerinnen- und Kleinbauernverband "Asosiasi Mitra Bersama" (AMB) gegründet. Der WWF Indonesien führte und führt verschiedene Aktivitäten durch, um den Verband und seine Mitglieder zu unterstützen und zu begleiten. Beispielsweise wurden Schulungen u. a. zu nachhaltigeren Anbaumethoden, Arbeitsschutz und Feuerprävention durchgeführt. Dadurch konnten die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern Wissen erwerben und Kapazitäten aufbauen, um ihre Plantagen nachhaltiger und gemäß den RSPO-Anforderungen zu bewirtschaften. Anfang 2024 wurde AMB mit 201 Mitgliedern zertifiziert. Die RSPO-Zertifizierung belegt, dass die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern ihre Palmölplantagen gemäß den RSPO-Anforderungen nachhaltiger bewirtschaften unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, der Einhaltung der Menschenrechte und ökologischen Aspekten.

Umfang: Direkte Maßnahmen richten sich an insgesamt 350 Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, die für eine nachhaltige Produktion sensibilisiert und bei der RSPO-Zertifizierung unterstützt werden

Zeithorizont: Der geplante Zeitraum für die Maßnahmen erstreckt sich von September 2018 bis Juni 2025.

Erwartetes Ergebnis: Ziel des Projekts (Phase 2: 2022-2025) ist es, mindestens 200 Palmöl-Kleinbäuerinnen und -Kleinbauern dabei zu unterstützen, ihre Landflächen nach RSPO-Standards zertifizieren zu lassen und einen direkten Marktzugang zu einer Mühle zu etablieren.

WWF-Projekt in Malaysia

Beschreibung: In der Projektregion Tabin, Malaysia, werden von Vertreter*innen des WWF regelmäßige Gespräche mit den kleinen und mittelgroßen bäuerlichen Betrieben geführt, um die Gemeinschaften über nachhaltige Anbaupraktiken und die Vorteile der RSPO-Zertifizierung aufzuklären und den Zertifizierungsprozess zu begleiten. Zudem unterstützt das WWF-Team gemeinsam mit den betroffenen Gemeinschaften Maßnahmen zur Konfliktvermeidung zwischen Mensch und Tier, die durch Palmölplantagen verstärkt auftreten.

Umfang: Das Projekt umfasst einen Teil der Region Tabin, Malaysia, und richtet sich primär an die dort lebenden Gemeinschaften an kleine und mittelgroße bäuerlichen Betriebe, die zusammen eine Anbaufläche von etwa 15.000 Hektar besitzen.

Zeithorizont: Der geplante Zeitraum für die Maßnahmen erstreckt sich von September 2020 bis Oktober 2026.

Erwartetes Ergebnis: Bis 2026 sollen die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in der Projektregion in nachhaltigen Anbaupraktiken geschult und bei der RSPO-Zertifizierung unterstützt werden. Insgesamt sollen 15.000 Hektar Anbaufläche nach dem RSPO-Standard zertifiziert werden.

Transparenzanalyse der Palm(kern)öl-Lieferkette

Beschreibung: Beiersdorf verfolgt das Ziel, die Herkunft seiner palmbasierten Rohstoffe (Palm- und Palmkernöl, sowie dessen Derivate) in der gesamten Lieferkette bis auf die Ebene der Raffinerien, Mühlen und Plantagen nachverfolgen zu können. Um diese Transparenz zu gewährleisten, ist Beiersdorf Gründungsmitglied der branchenübergreifenden Initiative ASD ("Action for Sustainable Derivatives"), die seit 2019 die Transparenz und Nachhaltigkeit in Lieferketten für Palmöl-Derivate fördert. Durch direkte Abfragen bei Lieferbetrieben sammelt ASD umfassende Informationen über die vorgelagerte Lieferkette, sodass Transparenz entlang der gesamten Palmöl-Lieferkette geschaffen wird.

Umfang: Diese Transparenzanalyse erstreckt sich über die gesamte palmbasierte Rohstofflieferkette und umfasst alle direkten Lieferanten, die Beiersdorf mit Palm- und Palmkernöl-basierten Rohstoffen versorgen. Sie bezieht sämtliche Ebenen von Raffinerien über Mühlen bis zu den Plantagen ein, um eine tiefgehende Kenntnis der Lieferkettenstrukturen und -akteure zu ermöglichen.

Zeithorizont: Die Transparenzanalyse der Lieferkette wird jährlich durchgeführt.

Erwartetes Ergebnis: Die Initiative ASD ermöglicht eine systematische Rückverfolgung der Lieferkette für Palm- und Palmkernöl, sowie dessen Derivate, um alle Akteure bis zur Plantagenebene zu identifizieren und Transparenz über die gesamte Lieferkette hinweg zu schaffen. Beiersdorf konnte im Berichtsjahr bereits 98 % des Produktionsvolumens bis zur Ebene der Raffinerien, 97 % bis zu den Mühlen und 71 % bis zu den Plantagen zurückverfolgen. Diese Transparenz in der Lieferkette sowie die Satellitenüberwachung von Veränderungen in Ländereien in den Hauptbezugsregionen kann ein tatsächliches Eintreten der für betroffene Gemeinschaften als wesentlich negativ identifizierte Auswirkung direkt adressieren. Die Identifikation der einzelnen Akteure erlaubt es Beiersdorf, gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen Unternehmensanforderungen zum Schutz von Gemeinschaften zu beheben.

Ziele im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

Beiersdorf hat zwar keine strategischen Ziele im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften definiert, misst jedoch die Wirksamkeit und den Fortschritt seiner Maßnahmen und Projekte anhand quantitativer Indikatoren.

Ein übergeordnetes Ziel von Beiersdorf ist es außerdem, palm(kern)öl-basierte Rohstoffe zu 100 % zertifiziert zu beziehen. Dieses Ziel wurde bereits 2020 erreicht, indem ausschließlich Palm(kern)öl nach dem "Mass-Balance-Ansatz" des RSPO eingekauft wird. Durch den Bezug von 100 % RSPO-zertifizierter Ware tragen wir außerdem zur Einhaltung der FPIC-Prinzipien bei, die Teil der RSPO-Prinzipien und -Kriterien darstellen.

ESRS S4 - Verbraucher*innen und Endnutzer*innen

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat Beiersdorf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit von Verbraucher*innen und Endnutzer*innen identifiziert. 14 Zunächst könnten potenzielle negative Auswirkungen auf Verbraucher*innen auftreten. Obwohl unsere Kosmetik- und Medizinprodukte sowie unsere Arzneimittel umfangreichen (dermatologischen) Tests unterzogen werden, können wir nicht garantieren, dass alle Produkte von jedem Verbraucher bzw. jeder Verbraucherin gut vertragen werden. Die Anwendung eines Produkts auf der Haut kann Reaktionen wie irritative oder allergische Kontaktdermatitis hervorrufen.

Darüber hinaus haben wir ein wesentliches Risiko in Bezug auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen identifiziert. Der Verkauf von unsicheren Produkten oder solchen, die nicht den Qualitätsstandards entsprechen, kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, wie zum Beispiel Produktrückrufe, finanzielle Verluste aufgrund von Rückrufkosten, Produktvernichtung und potenzielle rechtliche Schritte. Zudem kann das Unternehmensimage erheblich beschädigt werden.

Zusätzlich haben wir eine Chance in Bezug auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette erkannt. Durch den Fokus auf qualitativ hochwertige, sichere, umweltfreundliche und gesundheitsfördernde Produkte kann Beiersdorf seine Marken im Markt differenzieren, eine loyale Kundschaft aufbauen und sich glaubwürdig als führendes Unternehmen in der gesundheitsbewussten Kosmetikbranche positionieren. Ergänzend zu dieser genannten Chance hat Beiersdorf einen erkennbaren positiven Einfluss auf die Nutzer*innen unserer Produkte, da diese zur Vorbeugung oder Behandlung von Hauterkrankungen und -verletzungen beitragen.

Ein detaillierter Überblick über alle identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich der Verbraucher*innen und Endnutzer*innen ist im Kapitel "ESRS 2 - Allgemeine Angaben" zu finden.

14 Für tesa wurden keine Auswirkungen, Chancen und Risiken in diesem Bereich identifiziert, daher bezieht sich das Kapitel "ESRS S4 - Verbraucher*innen und Endnutzer*innen" ausschließlich auf den Unternehmensbereich Consumer.

Richtlinien im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen

Ein Team aus erfahrenen, hochqualifizierten Sicherheitsbewerter*innen und Regulatory-Manager*innen stellt sicher, dass wir sowohl gesetzliche als auch unsere eigenen Anforderungen an die Qualität unserer Produkte gemäß den relevanten Unternehmensrichtlinien erfüllen. Diese Richtlinien bieten einen umfassenden Rahmen, um unsere wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen zu bewältigen.

Das Team führt alle gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungen und Freigaben unserer Rohstoffe, Formulierungen, Verpackungsmaterialien und Produktangaben durch, um die Produktsicherheit und Verträglichkeit für Verbraucher*innen zu gewährleisten. Erst dann geben unsere Sicherheitsbewerter*innen die fertigen Kosmetikprodukte zum Vertrieb frei - in Übereinstimmung mit den international anerkannten Vorschriften für Sicherheitsbewertungen der "EU-Kosmetik-Verordnung 1223/​2009" und gemäß den Anforderungen der "SCCS Notes of Guidance" in ihrer 12. Überarbeitung aus dem Jahr 2023. Letztere werden vom "Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbraucher*innensicherheit" (Scientific Committee on Consumer Safety - SCCS) veröffentlicht und sind EU-weit anzuwenden.

Global Quality Policy

Die "Global Quality Policy" beschreibt Beiersdorfs Engagement für Qualität, regulatorische Compliance und Kund*innenzufriedenheit. Diese Richtlinie dient als Leitprinzip für Entscheidungsprozesse und zur Festlegung von Qualitätszielen. Die obere Managementebene stellt sicher, dass die "Global Quality Policy":

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für den Zweck der Organisation anwendbar ist, einschließlich des Engagements zur Aufrechterhaltung der Wirksamkeit unseres Qualitätsmanagementsystems (QMS),

einen Rahmen zur Festlegung und Überprüfung von Qualitätszielen bietet, und

in der gesamten Organisation kommuniziert und verstanden wird und in die Schulung neuer Mitarbeitender zum QMS integriert ist.

Die Richtlinie dient dazu, die wesentlichen potenziellen negativen Auswirkungen von Unverträglichkeitsreaktionen der Verbraucher*innen oder anderer Beschwerden zu adressieren und zu mindern. Sie gilt weltweit für alle Beiersdorf Produkte im Unternehmensbereich Consumer und umfasst alle Mitarbeitenden von Beiersdorf. Für die Umsetzung der Richtlinie ist der CEO verantwortlich.

Die Wirksamkeit der "Global Quality Policy" wird anhand einer Reihe von QMS-Schlüsselkennzahlen (KPIs) überwacht, die vom "Quality Leadership Team" festgelegt und verfolgt werden. Ziel ist es, ausreichende Ressourcen für die Umsetzung der "Global Quality Policy" bereitzustellen und angemessene Risikominderungsmaßnahmen zu etablieren. Die Richtlinie wird den Mitarbeitenden über das QMS zur Verfügung gestellt.

Die "Global Quality Policy" ist an internationale Standards angelehnt, darunter "ISO 22716 GMPs für Kosmetika", "ISO 13485 für Medizinprodukte" und "ICH Q10 für Arzneimittel". Interessen von Stakeholder*innen wurden in die regulatorischen Anforderungen integriert, die in der Richtlinie referenziert werden. Insbesondere die Erwartungen der Verbraucher*innen an die Produktqualität wurden bei der Festlegung unserer Qualitätsziele berücksichtigt.

Product Safety Policy for Cosmetic Products

Die "Product Safety Policy for Cosmetic Products" soll sicherzustellen, dass alle vom Unternehmen auf den Markt gebrachten kosmetischen Produkte sicher für unsere Verbraucher*innen sind. Ein einheitlicher globaler Produktsicherheitsstandard wird definiert und konsequent in allen Regionen angewendet. Vor der Markteinführung wird eine gründliche, moderne Bewertung der Rohstoffe, Formulierungen, Verpackungen und Produktpräsentationen für den vorgesehenen Verwendungszweck durchgeführt. Nach der Markteinführung ist eine Marktüberwachung erforderlich. Die Richtlinie schreibt vor, dass Sicherheitsverfahren regelmäßig überprüft werden, um den neuesten Stand der Technik zu gewährleisten.

Die Richtlinie dient dazu, potenzielle negative Auswirkungen von Unverträglichkeitsreaktionen bei Verbraucher*innen zu adressieren und zu minimieren. Sie gilt weltweit für alle Beiersdorf-Produkte und umfasst alle Beiersdorf-Mitarbeitende, die für die Entwicklung, Produktion und Markteinführung von Produkten verantwortlich sind. Der Vice President Global Product Stewardship ist für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich, während das "R&D Leadership Team" für die Bereitstellung ausreichender Ressourcen zur Durchführung der erforderlichen Aktivitäten und zur Gewährleistung einer angemessenen Risikokontrolle zuständig ist.

Die Richtlinie legt fest, dass alle Produkte vor der Produktion genehmigt werden müssen. Die Wirksamkeit der Richtlinie wird mithilfe von KPIs für das Qualitätsmanagement überwacht, wodurch Ausnahmen oder Abweichungen, wie z. B. Nichtkonformitäten, erfasst und gemäß unserem QMS verwaltet werden. Beschwerderaten bei negativen Reaktionen von Verbraucher*innen werden ebenfalls überwacht, um bei Bedarf Untersuchungen und Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

Auszüge der Richtlinie sind auf unserer Website öffentlich zugänglich: www.beiersdorf.com/​research/​our-way-of-working/​secured-quality.

Die Interessen der Stakeholder*innen wurden in die regulatorischen Anforderungen aufgenommen, auf die in der Richtlinie verwiesen wird.

Raw Materials Policy

Die "Raw Materials Policy" legt fest, dass Beiersdorf seine Produkte gemäß Grundsätzen entwickelt, herstellt und vermarktet, die auf die Sicherheit der Verbraucher*innen und die Förderung ihres Wohlbefindens abzielen. Die Richtlinie spezifiziert, dass Rohstoffe einen mehrstufigen Auswahlprozess durchlaufen müssen, an dem unsere Expert*innen aus verschiedenen Fachbereichen beteiligt sind. Konkret gilt:

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Rohstoffe müssen strengen Qualitätskriterien entsprechen, die wir kontinuierlich aktualisieren, um den neuesten Vorschriften und internationalen Richtlinien zu entsprechen.

Toxikolog*innen überprüfen jeden Rohstoff gründlich; in diesem Prozess werden alle verfügbaren Informationen zu Eigenschaften berücksichtigt, die potenzielle Gesundheitsrisiken darstellen könnten.

Rohstoffe sollen, sofern erforderlich, in vitro getestet werden, unter Anwendung relevanter Testverfahren (z. B. Zellkulturen, um zusätzliche Erkenntnisse über Wechselwirkungen mit lebenden Systemen zu gewinnen).

Die Hautverträglichkeit von Rohstoffen in Produktanwendungen wird mit freiwilligen Testpersonen geprüft.

Die "Raw Materials Policy" dient als erste Maßnahme zur Adressierung und Minderung der wesentlichen potenziellen negativen Auswirkungen von Unverträglichkeitsreaktionen von Verbraucher*innen und trägt gleichzeitig zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Verbraucher*innen bei.

Die Wirksamkeit dieser Richtlinie wird sorgfältig überwacht, indem wir die Kommunikation mit unseren Verbraucher*innen analysieren. Potenzielle Verbesserungen unserer Produkte sollen so früh wie möglich identifiziert und in die Produktentwicklung integriert werden. Wir analysieren neue Erkenntnisse und Hinweise aus der wissenschaftlichen Literatur, den Medien und Interessengruppen auf ihre Relevanz für unsere Sicherheitsbewertungen. Sollte sich daraus eine Neubewertung eines Rohstoffs ergeben, werden die notwendigen Maßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens umgesetzt. Die möglichen Konsequenzen reichen von der sofortigen Einstellung der Nutzung und dem Rückruf betroffener Produkte bis hin zum schrittweisen Ersatz der Rohstoffe durch geeignetere Alternativen über einen längeren Zeitraum.

Die Richtlinie gilt weltweit für alle Beiersdorf Produkte und umfasst alle Beiersdorf Mitarbeitenden, die für die Entwicklung und Formulierung unserer Produkte verantwortlich sind. Für die Umsetzung der Richtlinie ist der Vice President Sustainability verantwortlich.

Die "Raw Materials Policy" ist öffentlich auf unserer Website verfügbar:

www.beiersdorf.com/​~/​media/​Beiersdorf/​sustainability/​archive/​products/​raw-materials/​raw-materials-policy.pdf.

Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher*innen und Endnutzer*innen

Unsere Produkte für kosmetische, medizinische Hautpflege und therapeutische Anwendungen tragen zur Gesundheit und zum Wohlbefinden unserer Verbraucher*innen bei. Dies bedeutet, dass wir mit unseren Verbraucher*innen und Endnutzer*innen in Kontakt bleiben, um aktuelle und zukünftige Bedürfnisse zu verstehen. Außerdem stellen wir somit sicher, dass unsere Produkte Erwartungen erfüllen oder übertreffen, und ganzheitliche Ansätze zur Hautpflege und gesunder Haut gefördert werden.

In unserem Forschungszentrum in Hamburg sowie in unseren globalen Regionen sprechen wir regelmäßig mit Verbraucher*innen, führen Studien und Umfragen durch, beobachten Nutzungsgewohnheiten und erfragen Erwartungen. Durch diesen engen Kontakt gewinnen wir wertvolle Informationen darüber, wie wir unsere Produkte und Verpackungen verbessern können und wie unsere Produkte hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit, Haptik, Benutzerfreundlichkeit und Anwendungsfreude gestaltet werden sollten.

Geschulte Mitarbeitende und externe Proband*innen nehmen an hoch standardisierten Testverfahren und deskriptiven Panels teil, in denen sie die Eigenschaften von Cremes und Lotionen während und nach der Anwendung analysieren und beschreiben. Der Fokus liegt dabei auf Merkmalen wie Konsistenz, Verteilbarkeit, Feuchtigkeitsgehalt und Hautgefühl.

Wir streben an, stets auf dem neuesten Stand der Forschung zu bleiben und führen einen intensiven Dialog mit der Wissenschaft, Regierungsbehörden und öffentlichen Organisationen. Unsere Beziehungen zu Produktsicherheits- und Umweltinteressengruppen sind ebenso wichtig, da sie uns die aktive Teilnahme an Diskussionen zu kritischen Themen ermöglichen.

Wissenschaftler*innen von Beiersdorf veröffentlichen Forschungsergebnisse zur Hautforschung in Peer-Review-Fachzeitschriften, die auf unserer Website aufgeführt sind. Wir engagieren uns mit Expert*innen und veranstalten Events mit Dermatolog*innen und anderen Spezialist*innen zur Förderung der Hautgesundheit. Beiersdorf unterstützt Institutionen, deren Ziel die Verbreitung dermatologischer Wissenschaft ist, wie beispielsweise den Deutschen "Informationsverbund Dermatologischer Kliniken" (IVDK). Forschungspartnerschaften wie unsere Zusammenarbeit mit dem "Deutschen Krebsforschungszentrum" (DKFZ) decken wichtige und vielfältige Bereiche der Verbraucher*innen-Gesundheit ab. Wir beteiligen uns aktiv an Branchenverbänden wie "Cosmetics Europe" (CE), um eine verantwortungsvolle Produktpflege zu fördern. Zusätzlich tragen wir erheblich zu internationalen Initiativen für Verbraucher*innen-Sicherheit bei, wie z. B. zur "International Collaboration on Cosmetics Safety" (ICCS).

Den Verbraucher*innen werden über verschiedene Kanäle Produktinformationen zur Verfügung gestellt, u. a. in den sozialen Medien, auf Produktetiketten und Beipackzetteln. Diese Informationen umfassen Angaben zu Produktversprechen, Zusammensetzung, Anwendungshinweise und/​oder Warnhinweise.

Verbraucher*innen und Endnutzer*innen können sich über die Kontaktinformationen, die mit den Produkten bereitgestellt werden, oder über die Websites unserer Marken zu Produkten erkundigen. Unsere Teams aus dem Vertrieb bieten ebenfalls Informationen zur vorteilhaften und sachgemäßen Nutzung unserer Produkte an. Für bestimmte Produkttypen und Anwendungsgebiete werden unterstützende Informationen auf unserer Website oder direkt an Apotheken bereitgestellt, beispielsweise in Form einer Auflistung häufig gestellter Fragen (FAQs). Auf den Beiersdorf-Webseiten teilen wir Informationen, die für unsere Verbraucher*innen besonders relevant sind und sich auf positive und negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden beziehen. Dazu gehört beispielsweise der Ansatz unseres Unternehmens zu Inhaltsstoffen. Die NIVEA Seiten bieten außerdem detaillierte Informationen zu den in unseren Produkten verwendeten Inhaltsstoffen.

Kanäle, über die Verbraucher*innen und Endnutzer*innen Bedenken äußern können

Die Zufriedenheit von Verbraucher*innen und Endnutzer*innen ist die Grundlage unseres Geschäftserfolgs. Verbraucher*innen in all unseren Märkten weltweit können uns direkt über verschiedene Kommunikationskanäle wie soziale Medien, E-Mail und Hotlines erreichen. Unter der Verantwortung des Vice President Global Quality Management stellt ein globales Netzwerk von "Consumer Interaction" Manager*innen sicher, dass unsere einheitlich hohen Qualitätsstandards für den Kontakt mit Verbraucher*innen in den jeweiligen Märkten eingehalten werden. Darüber hinaus werden weltweite Beschwerden zentral ausgewertet, ihre Ursachen analysiert und Optimierungsmaßnahmen umgesetzt. Verbraucher*innen und Endnutzer*innen können Beschwerden oder Bedenken auch über unser Whistleblowing-System melden. Details sind im Kapitel "ESRS G1 - Unternehmensführung" beschrieben.

Verbraucher*innenbeschwerden, einschließlich möglicher gesundheitlicher Reaktionen, werden durch das Qualitätsmanagement überwacht und bewertet, um potenzielle Bedenken hinsichtlich Qualität oder Produktsicherheit zu erkennen und zu reagieren. Dies ist in relevanten "Standard Operating Procedures" (SOP) und Qualitätsrichtlinien vorgeschrieben.

Im Falle eines Qualitätsmangels oder einer Beschwerde über gesundheitliche Auswirkungen analysieren unser globales Netzwerk von Qualitätsmanager*innen sowie unsere internationale Organisation für Beschwerdemanagement den Fall und leiten die erforderlichen Maßnahmen zur schnellen Behebung ein. Unser Management für kritische Beschwerden und Anliegen umfasst auch die Bearbeitung von unerwünschten Reaktionen. Das Qualitätsmanagement-Team ist dafür verantwortlich, Beschwerden zu bewerten und die Auswirkungen auf die Produktsicherheit gemäß den entsprechenden SOPs zu managen.

Alle Verbraucher*innenbeschwerden werden überwacht und mit festgelegten Referenzraten verglichen. Zusätzlich werden Trendanalysen durchgeführt, um sicherzustellen, dass es keine signifikanten negativen Auswirkungen auf Verbraucher*innen gibt. Beschwerdemuster mit einer hohen Anzahl unerwünschter Effekte oder untypischen Arten von Nebenwirkungen lösen sofort eine Untersuchung sowie notwendige Korrektur- und/​oder Präventivmaßnahmen aus. Mögliche schwerwiegende unerwünschte Effekte werden fallweise bewertet, um sicherzustellen, dass Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher*innen ergriffen werden.

Daten und Vorfälle werden in unserem monatlichen "Consumer Complaints and Post Launch Surveillance Report" zusammengefasst. Das Jahr 2023 dient als Basisjahr für unsere "Post-Market-Surveillance"-Daten. Darüber hinaus führen wir ein Branchen-Benchmarking durch, etwa über das IVDK. Diese Maßnahmen zur Überwachung von Beschwerden, Vorfällen und den zugehörigen Prozessen sind eng mit den Beiersdorf-Richtlinien abgestimmt, die für unsere wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen relevant sind. Konkret umfassen diese Richtlinien die "Global Quality Policy", die "Product Safety Policy for Cosmetic Products" und die "Raw Materials Policy".

Probleme von Verbraucher*innen und Endnutzer*innen können eskaliert werden und weitere Maßnahmen durch unser Qualitätsmanagement-Team auslösen, gemäß unserem "Krisenmanagement-Handbuch". Das Krisenmanagement-Team informiert bei kritischen Angelegenheiten direkt den CEO und den Vorstand. Eventuelle gesetzliche Meldepflichten im Fall von schwerwiegenden Vorkommnissen werden dabei stets berücksichtigt und bei Bedarf zeitgerecht umgesetzt.

Maßnahmen im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen

Eine Reihe von Maßnahmen adressiert und mindert Risiken und negative Auswirkungen, während gleichzeitig positive Ergebnisse für unsere Verbraucher*innen und Endnutzer*innen gefördert werden. Die oben beschriebenen Verfahren sind Teil eines strukturierten Entscheidungsprozesses, der sicherstellt, dass alle identifizierten negativen Auswirkungen systematisch bewertet und mit geeigneten Maßnahmen adressiert werden.

Neben den im Folgenden beschriebenen Maßnahmen, die die Sicherheit und Verträglichkeit unserer Produkte fördern, setzt Beiersdorf auf Maßnahmen, die primär einen positiven Beitrag für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Verbraucher*innen leisten sollen. Unsere Marken NIVEA, Eucerin, Hansaplast, Elastoplast und Curitas setzen lokale Projekte um, die auf die Bedürfnisse und Anliegen ihrer Verbraucher*innen abgestimmt sind. Diese "Brand Social Missions" zielen darauf ab, die individuelle Gesundheit zu stärken, bessere soziale Verbindungen zu ermöglichen und gerechtere Gesellschaften zu fördern.

Korrekturmaßnahmen für bestehende Produkte

Beschreibung: Für bestehende Produkte werden Korrekturmaßnahmen für identifizierte negative Auswirkungen oder wesentliche potenzielle negative Auswirkungen auf das Verbraucher*innenerlebnis und Unverträglichkeitsreaktionen durch einen Korrektur- und Präventionsplan bewertet und gesteuert. Dieser Plan folgt dem Prozess zur Handhabung von Nichtkonformitäten, wie in unserem SOP für "Nichtkonformitätsmanagement" detailliert beschrieben. Auch die Handhabung von Produktrückrufen, falls erforderlich, wird in unserem SOP "Produkt-Rückruf von Verbrauchern" beschrieben.

Entsprechende Change-Management- und Risikominderungsverfahren werden gemäß unserer SOPs für "Change Management" und "Quality Manuals" dokumentiert.

Umfang: Global

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Alle identifizierten oder potenziellen negativen Auswirkungen, wie Produktunverträglichkeiten oder Unzufriedenheit, werden umgehend durch Korrekturmaßnahmen angegangen und gemindert, um Produktsicherheit, Qualität und Zufriedenheit sicherzustellen. Falls erforderlich, können betroffene Produkte zurückgerufen und Verbesserungen implementiert werden, um ähnliche Probleme in der Zukunft zu verhindern.

Risikobewertung und Innovationsmanagement

Beschreibung: Risikobewertungs- und Risikomanagementprozesse, einschließlich der Verfolgung relevanter Chancen, sind in alle Projekte eingebettet, wie in unserem Prozess für "Integriertes Innovationsmanagement" beschrieben. Im Rahmen dieses Prozesses werden neue Produkte und Technologien entwickelt, um verletzte Haut zu behandeln, gesunde Haut weiter zu fördern und die Hautpflege voranzubringen.

Umfang: Global

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Das erwartete Ergebnis dieser Maßnahme ist die Entwicklung innovativer Produkte und Technologien, die die Hautgesundheit verbessern und die Hautpflege voranbringen, sodass Verbraucher*innen von sichereren, effektiveren und zukunftsorientierten Lösungen profitieren, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Sicherheitsbewertungen

Beschreibung: Im Interesse des Verbraucher*innenschutzes arbeiten unsere Sicherheitsbewerter*innen eng mit relevanten Abteilungen wie Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Produkt- und Verpackungsentwicklung zusammen. Neben Erfahrung und Expertise erfordert die Bewertung der Sicherheit von Kosmetik- und Medizinprodukten vor allem den wissenschaftlichen Austausch und das Wissen über neue Erkenntnisse bezüglich der Verträglichkeit und Sicherheit von Rohstoffen, Formulierungen und Verpackungsmaterialien sowie die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen und normativen Anforderung und Berücksichtigung des gegenwärtigen Stands der Technik.

Dementsprechend besuchen unsere Sicherheitsbewerter*innen internationale Konferenzen, nehmen an Arbeitsgruppen und Expert*innenteams teil und absolvieren spezielle internationale Schulungen.

Umfang: Global

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Das Ziel dieses fachlichen Austauschs und der Schulungen ist es, sicherzustellen, dass wir auch in Zukunft angemessen und verantwortungsbewusst agieren. Es ist uns außerdem wichtig, dass wir unsere externen Dienstleister und Lieferanten, wie Duftstoff- und Rohstoffhersteller, in die Verantwortung nehmen. Sie müssen die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie der Beiersdorfspezifischen Anforderungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinausgehen, zertifizieren.

Ziele im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen

Ziele und Benchmarks zur Verbraucher*innengesundheit und -sicherheit werden intern verwaltet, da sie auf sensiblen Informationen wie Marktdaten und der Leistung von Formulierungen basieren. Ohne vergleichbare Daten in standardisierten Berichtsformaten, etwa zu Abweichungen oder Beschwerderaten, ist eine externe Veröffentlichung wenig relevant. Beiersdorf veröffentlicht daher keine spezifischen Ziele in diesem Bereich, berichtet aber über alle Fälle von Nichteinhaltung.

Unser Engagement für die Verbraucher*innengesundheit und -sicherheit zeigt sich in der Umsetzung strenger Prozesse und Standards. Beiersdorf überwacht die Wirksamkeit der Maßnahmen durch drei zentrale Prozesse:

1. Die Freigabe aller Rohstoffe und Endprodukte.

2. Die Einhaltung regulatorischer Vorgaben mit dem Ziel der "vollständigen Konformität".

3. Die Sicherstellung ausgezeichneter Hautverträglichkeit durch umfassende Tests und Marktüberwachung.

Die Sicherheit unserer Produkte wird durch die Einhaltung internationaler Vorschriften wie der "EU-Kosmetikverordnung 1223/​2009" oder der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/​745 und interner Richtlinien wie der "Global Quality Policy" und der "Product Safety Policy" gewährleistet. Zusätzlich stellen wir durch strenge Qualitätskontrollen bei Rohstoffen, Formulierungen und Produktionsprozessen die Sicherheit sicher. Diese Prozesse basieren auf anerkannten Standards wie "ISO 22716 für Kosmetikprodukte" und "ISO 13485 für Medizinprodukte". Indem wir Sicherheitsaspekte direkt in unsere Prozesse integrieren, erreichen wir unsere Ziele und entwickeln unsere Maßnahmen systematisch weiter.

Gleichzeitig spielen diese Ansätze eine entscheidende Rolle für Produktinnovationen und den Markterfolg von Beiersdorf. Sie sind eng mit den Zielen und Maßnahmen unserer Forschungs- und Entwicklungsabteilung verbunden. Ab 2025 planen wir mehr Transparenz, beispielsweise durch die "EcoBeautyScore"-Initiative im Bereich der Kosmetikprodukte. Diese soll Verbraucher*innen helfen, fundierte und nachhaltige Entscheidungen bei der Auswahl von Kosmetikprodukten zu treffen.

Governance-Informationen

ESRS G1 - Unternehmensführung

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Als global handelndes Unternehmen mit weit verzweigten Wertschöpfungsketten trägt Beiersdorf eine hohe unternehmerische Verantwortung und ist verpflichtet, verschiedene gesetzliche Bestimmungen und andere Regelwerke zu achten (Compliance). Richtlinien wie unsere Verhaltenskodizes (CoC - Code of Conduct) spiegeln die Grundsätze und Werte unserer Unternehmenskultur wider und helfen uns dabei, unserer Verpflichtung nachzukommen; daher haben wir in diesem Zusammenhang eine positive Auswirkung im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse identifiziert. Unsere konzernweiten Compliance-Management-Systeme (CMS) bei Consumer und tesa, welche insbesondere auch gezielte Programme zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung implementiert haben, tragen ebenfalls zu einer positiven Auswirkung bei. Gleichzeitig bleiben Risiken durch eine potenziell unzureichende Aufklärung zu Korruption bestehen, welche sich finanziell wie auch durch Reputationsschäden infolge von Korruptionsfällen auswirken können. Als weiteren Bestandteil unserer CMS haben wir verschiedene Meldesysteme und -kanäle implementiert, welche im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgeber*innen eine weitere positive Auswirkung im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse darstellen.

Ein detaillierter Überblick über alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und die angewandte Methodik der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist im Kapitel "ESRS 2 - Allgemeine Angaben" zu finden.

Unternehmenskultur und Richtlinien für die Unternehmensführung

Die Core Values des Unternehmensbereichs Consumer sind Care, Simplicity, Courage und Trust. Sie sollen als täglicher Maßstab dafür dienen, dass wir über unsere Geschäftsfelder hinweg stets konsistent kommunizieren und handeln. Bei tesa gehören zu den Kernprinzipien Respekt, Ehrlichkeit, Vertrauen, Toleranz und Integrität.

Diese Unternehmenswerte spiegeln sich in unseren CoC wider sowie in wesentlichen Richtlinien, welche die Vorgaben der CoC weiter detaillieren. Die CoC von Consumer und tesa sind in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit allen wesentlichen Funktionen erstellt worden. Sie sind für alle Gesellschaften der Unternehmensbereiche Consumer und tesa konzernweit verbindlich.

Consumer

Code of Conduct für Mitarbeitende

Der Consumer CoC für Mitarbeitende überträgt unsere Werte in Standards und ethische Prinzipien. Als Mitglied (Beiersdorf AG) im UN Global Compact Netzwerk leiten sich wesentliche Inhalte auch aus den zehn Prinzipien des UN Global Compact ab. Der Consumer CoC soll eine gemeinsame Grundlage für unsere täglichen Aufgaben schaffen, die die wesentlichen Bestimmungen und Maßgaben der für Beiersdorf relevanten Unternehmensfunktionen zusammenfasst, erklärt und verbindlich kodifiziert. Im Consumer CoC werden Verhaltensgrundsätze in den folgenden Themenbereichen festgelegt:

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Zentrale Grundsätze (z. B. Produktsicherheit, Kartellrecht und Korruption)

Arbeitsumfeld (Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Diversität und Inklusion)

Interessenkonflikte, Geschenke und Einladungen

Umgang mit Informationen, Ressourcen und Finanzen

Gesellschaft und Gemeinwesen

Einhaltung der Grundsätze und Meldung von Compliance-Verstößen (inkl. Umgang mit streng Vertraulichem, s. Seite 33 im Consumer CoC)

Der Consumer CoC adressiert die als wesentlich identifizierten Themen Korruption, Unternehmenskultur und Schutz von Hinweisgeber*innen.

Alle Führungskräfte haben die Aufgabe, den Consumer CoC ins Unternehmen zu tragen und seine Einhaltung zu überwachen. Sie beugen im Rahmen ihrer Führungsaufgabe nicht akzeptablem Verhalten vor beziehungsweise ergreifen geeignete Maßnahmen, um Regelverstöße in ihrem Verantwortungsbereich zu verhindern. Des Weiteren werden die Inhalte des Consumer CoCs durch regelmäßig wiederkehrende E-Learnings für alle Mitarbeitenden geschult. Die Funktionen Corporate Compliance Management und Corporate Auditing sowie die lokalen Compliance-Verantwortlichen überwachen die Einhaltung des Consumer CoC kontinuierlich und gehen Verstößen nach. Bewusste Verstöße gegen die Richtlinien haben arbeitsrechtliche Konsequenzen im Rahmen der geltenden Bestimmungen.

Der Consumer CoC ist für alle Führungskräfte und Mitarbeitenden im Unternehmensbereich Consumer verbindlich - auf sämtlichen Ebenen und in allen Tochtergesellschaften weltweit.

Die Funktion Corporate-Compliance-Management hat die Governance-Rolle für den Consumer CoC, d. h. sie ist für die regelmäßige Aktualisierung und Umsetzung des Consumer CoC in den Tochtergesellschaften verantwortlich. Der Consumer CoC liegt in der grundsätzlichen Verantwortung des Vorstands, der regelmäßig im Rahmen der jährlichen Compliance-Berichtserstattung zur Einhaltung des CoCs informiert wird. Der Aufsichtsrat als Kontrollorgan wird ebenfalls über die Ergebnisse der Compliance-Berichterstattung informiert.

Der CoC ist in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den wesentlichen Funktionen, die für die einzelnen Themenbereiche des CoC verantwortlich sind, entstanden. Der Betriebsrat wird bei Aktualisierungen des CoC entsprechend seiner Funktion informiert.

Der CoC ist im Intranet des Unternehmens sowie öffentlich auf der Website des Unternehmens verfügbar und somit allen Mitarbeitenden frei zugänglich.

tesa

Code of Conduct

Der tesa CoC ist unser gemeinsamer Orientierungsrahmen in allen wesentlichen Fragen der Unternehmensethik und unser Verhaltensleitfaden bei Entscheidungen im Arbeitsalltag. Er stellt einen Anspruch an uns selbst, an den Umgang miteinander innerhalb des Unternehmens, aber auch nach außen. Er ist ein Versprechen verantwortungsvollen Verhaltens gegenüber Kund*innen, Geschäftspartnern und Öffentlichkeit.

Der tesa CoC adressiert damit die als wesentlich identifizierten Themen Korruption, Unternehmenskultur und Schutz von Hinweisgeber*innen (zum Schutz von Hinweisgeber*innen s. Seite 19 des tesa CoC).

Alle Führungskräfte haben die Aufgabe, den Verhaltenskodex ins Unternehmen zu tragen und seine Einhaltung zu überwachen. Sie beugen im Rahmen ihrer Führungsaufgabe nicht akzeptablem Verhalten vor beziehungsweise ergreifen geeignete Maßnahmen, um Regelverstöße in ihrem Verantwortungsbereich zu verhindern.

Der tesa CoC leitet sich unter anderem aus den zehn Prinzipien des UN Global Compact ab und dient als übergeordneter, verbindlicher Verhaltensleitfaden. Er gilt weltweit und für alle Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeitende.

Das Corporate HR-Management ist für die Governance des tesa CoC zuständig, einschließlich regelmäßiger Aktualisierungen in Abstimmung mit den wesentlichen Funktionen, die für die einzelnen Themenbereiche des CoC verantwortlich sind. Im Rahmen der jährlichen Compliance-Berichterstattung wird der Vorstand über die Einhaltung des CoCs informiert. Über die Ergebnisse der Compliance-Berichterstattung wird auch der Aufsichtsrat als Kontrollinstanz in Kenntnis gesetzt.

Die Unternehmensführung legt Wert darauf, dass der CoC leicht zugänglich ist und seine Prinzipien und ethischen Werte regelmäßig und in geeigneter Weise allen Mitarbeitenden des Unternehmens zugänglich gemacht werden.

Weitere Richtlinien im Rahmen unserer CMS

Neben den CoC haben wir im Rahmen unserer Compliance-Programme unter anderem unternehmensweite, einheitliche Richtlinien zum Kartellrecht, zum Datenschutz in Hinblick auf die Grundsätze der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie zur Korruptionsprävention implementiert.

Die Kartellrechtsrichtlinien von Consumer und tesa enthalten klare Handlungsanweisungen zum kartellrechtskonformen Verhalten, Vorgaben zum Kontakt und Austausch von Informationen mit Wettbewerbsunternehmen, Hinweise zur Kommunikation mit Kund*innen zum Beispiel im Zusammenhang mit Verkaufspreisen sowie grundsätzliche "Dos and Don'ts".

Die Datenschutzrichtlinien von Consumer und tesa beschreiben insbesondere, wie die Grundsätze der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die rechtmäßige Verarbeitung von Daten in unseren EU-Gesellschaften umgesetzt werden. Auch geben sie den Mitarbeitenden Hilfestellungen und Anweisungen für den Umgang mit Daten.

Die Antikorruptionsrichtlinien von Consumer und tesa dienen als Handlungsleitfaden für unsere Mitarbeitenden bei Geschenken, Produktmustern und Einladung von und an Vertreter*innen und Mitarbeitende anderer Unternehmen und Amtsträger*innen. Sie beinhaltet zudem Hinweise zum Umgang mit Interessenkonflikten.

Wie auch für den CoC ist es Aufgabe der Führungskräfte, die Richtlinien im Unternehmen umzusetzen und die Einhaltung zu überwachen. Unterstützt werden sie hierbei maßgeblich durch die Compliance-Beauftragten in den Regionen und Tochtergesellschaften.

Wir bekräftigen unsere Ansprüche und Mindeststandards des Weiteren durch Mitgliedschaften bei anerkannten Initiativen und Verbänden. Beispielsweise sind sowohl Beiersdorf AG als auch tesa SE Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen, außerdem bekennen sich beide zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO - International Labour Organization).

Konzernweite CMS

Consumer und tesa haben jeweils eigene, eng aufeinander abgestimmte CMS. Die CMS beider Unternehmensbereiche orientieren sich an etablierten internationalen Standards wie dem CMS-Prüfstandard IDW PS 980. Zielsetzung unserer CMS ist die Einhaltung wesentlicher gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien in allen Ländern, in denen Beiersdorf operativ tätig ist. Aufgabe unserer CMS ist es daher unter anderem, wesentliche Compliance-Programme in der gesamten Organisation strukturiert umzusetzen und insbesondere relevante Compliance-Risiken zeitnah zu erkennen und zu managen.

Diese Ziele verfolgen wir dabei mit den Grundsätzen:

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Vorbeugen: Wir verankern präventive Maßnahmen, um unrechtes Verhalten zu vermeiden. Dies umfasst zum Beispiel unseren CoC, weitere Richtlinien sowie Kommunikations- und Trainingsmaßnahmen.

Erkennen: Wir führen jährliche Risikoanalysen sowohl zentral als auch lokal in den Tochtergesellschaften durch, um konzernweit wesentliche Compliance-Risiken frühzeitig festzustellen.

Reagieren und Verbessern: Wir stellen die Ergebnisse aus den Risikoanalysen dem Vorstand vor und nutzen diese, um unsere globalen und lokalen Compliance-Programme kontinuierlich anzupassen und zu verbessern. Etwaige Verstöße gegen gesetzliche und interne Vorgaben ahnden wir dem Einzelfall entsprechend angemessen. Zudem leiten wir kontinuierlich Verbesserungsmaßnahmen für das gesamte CMS ab.

Lokal verantwortliche Compliance-Beauftragte in den Regionen bzw. Tochtergesellschaften vermitteln unseren Mitarbeitenden die Elemente der Compliance-Programme und arbeiten grundlegend an deren lokaler Umsetzung. Damit sollen alle Bestandteile unserer CMS an den weltweit verteilten Standorten verankert sowie stetig überwacht und verbessert werden.

Unternehmensweite Hinweisgeber- und Meldesysteme

Im Rahmen ihrer CMS haben Consumer und tesa verschiedene Meldesysteme bzw. -kanäle eingerichtet und kommuniziert. Darüber können jegliche Verhaltensverstöße, rechtswidrig oder im Widerspruch zu unternehmensinternen Richtlinien stehend, erfasst werden - auf Wunsch auch anonym. Richtlinien und Handlungsleitfäden beispielsweise zu Whistleblowing, Case Management und Ad-hoc-Meldungen sind implementiert.

Für den Unternehmensbereich Consumer gibt es die Plattform "Speak up. We care.". Der Unternehmensbereich tesa nutzt die Hinweisgeberplattform "Your voice - Our bond". Beide Plattformen werden über den gleichen Systemanbieter bereitgestellt und sind weltweit und rund um die Uhr nutzbar. Sie sind in verschiedenen Sprachen verfügbar und stehen neben den eigenen Mitarbeitenden auch Kund*innen, Konsument*innen, Lieferanten und anderen Stakeholdern zur Verfügung. Mögliche Fehlverhalten, die gemeldet werden, sind beispielsweise Vorfälle im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik, Verstöße im Bereich Menschenrechte oder Fälle von Korruption und Bestechung. Informationen zur Abgabe von Beschwerden und zu deren weiteren Verarbeitungsprozess sind öffentlich auf der jeweiligen Unternehmenswebsite, im unternehmensinternen Intranet und auf der Startseite der Hinweisgeberplattformen verfügbar. Darüber hinaus bestehen jeweils weitere, interne Meldemöglichkeiten für unsere Mitarbeitenden wie zentrale Compliance-Hotlines oder E-Mail-Adressen. Wir informieren unsere Mitarbeitenden regelmäßig im Rahmen von Compliance-Schulungen zu den verschiedenen Meldesystemen und -kanälen.

Unter Berücksichtigung der Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/​1937 haben wir Prozesse etabliert, um auf eingegangene Hinweise zeitnah zu reagieren. Der Zugriff auf und die Bearbeitung von Meldungen sind systemisch eingeschränkt auf wenige Mitarbeitende der Corporate-Compliance-Abteilungen, Corporate Audit und entsprechende Expert*innen aus den intern zuständigen Fachbereichen (sogenannte "Case Manager"). Letztere erhalten ausschließlich Zugriff auf Meldungen, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallen. Die Bearbeitung orientiert sich an internen Verfahren, Standards und am deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dies verpflichtet "Case Manager" und weitere mit der Aufklärung der Meldung betraute Personen zum vertraulichen und objektiven Umgang mit Hinweisen und Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Unabhängigkeit. Etwaige Interessenkonflikte im Umgang mit der hinweisgebenden Person, der Beschwerde oder den Ermittlungsmaßnahmen sind unverzüglich aufzuzeigen und zu managen. Die Identität der hinweisgebenden Person behandeln wir - auch zum Schutz vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen - während des gesamten Verfahrens streng vertraulich. Sie darf nur in dem Maße offengelegt werden, wie es für eine mögliche Untersuchung und die strafrechtliche Verfolgung unbedingt erforderlich ist oder wie es das geltende Recht verlangt. Gleiches gilt für die Identität und den Umgang mit einer beschuldigten Person und eventuell weiterer, betroffener Personen.

Der Unternehmensbereich Consumer überprüft die Wirksamkeit seines Hinweisgebersystems kontinuierlich. Dafür werden Vergleiche der eingegangenen Meldungen mit den Ergebnissen anderer Unternehmen ähnlicher Größe durchgeführt, um sicherzustellen, dass das System angemessen genutzt wird. Im Rahmen einer Umfrage zur Compliance-Kultur haben wir außerdem 2024 erhoben, inwieweit Mitarbeitende die Whistleblowing-Kanäle kennen. Die überwiegend positiven Rückmeldungen zeigen, dass die Kanäle den Mitarbeitenden bekannt sind und als vertrauenswürdig wahrgenommen werden. Im Rahmen der externen Kommunikation haben wir Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Whistleblowing-Kanäle weltweit leicht zugänglich sind. Die Überarbeitung der Länderwebsites stellt sicher, dass alle relevanten Stakeholder problemlos Zugang zu den Kanälen haben. Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass nicht nur Mitarbeitende, sondern auch externe Stakeholder wie Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Konsument*innen und betroffene Gemeinschaften Zugang zum Hinweisgebersystem haben und ihm vertrauen können.

Compliance-Schulungen

Wesentlicher Bestandteil unserer CMS ist ein risikoorientiertes und zielgruppenspezifisches Trainingskonzept mit E-Learnings und Präsenzschulungen zu den einzelnen Compliance-Themenbereichen. Dazu haben wir eine einheitliche, globale Trainingsverfahrensanweisung definiert, welche mit dem verantwortlichen Vorstand abgestimmt ist, und diese in allen Tochtergesellschaften implementiert.

Schulungen zu den CoC der Unternehmensbereiche Consumer und tesa finden alle zwei Jahre (tesa) bzw. alle vier Jahre (Consumer) statt. Sie sind für alle Mitarbeitenden weltweit verpflichtend. Dabei geht es unter anderem um Unternehmensführung, persönliche Integrität, den Umgang mit Unternehmensressourcen, Informationen und Daten sowie das Vorgehen bei etwaigen Verstößen.

Ebenso finden alle zwei Jahre Schulungen zu Korruptionsprävention und Kartellrecht sowie Datenschutz für beide Unternehmensbereiche statt.

Im Unternehmensbereich Consumer richten sich die Schulungen weltweit bzw. bei Datenschutz EU-weit an alle Mitarbeitenden (mit Ausnahme von Produktionsmitarbeitenden). Zudem erhalten Mitarbeitende zusätzliche, vertiefende Trainings, sofern sie in ihren Funktionen bzw. Tätigkeiten auf den jeweiligen Gebieten einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Bei der Korruptionsprävention gilt das insbesondere für Mitarbeitende in den Funktionen Vertrieb, Marketing, Einkauf und Management.

Bei tesa gibt es die Schulungen für alle Mitarbeitenden mit erhöhtem Risiko. Dies betrifft im Bereich Korruptionsprävention insbesondere die Funktionen Vertrieb, Einkauf und Management. Bedarfsorientiert finden weitere Schulungen statt.

Consumer und tesa haben eine jährliche Teilnehmenden-Quote für alle vorstehend genannten Compliance-Schulungen von weltweit mindestens 95 % definiert, gemessen an der jährlichen Zielgruppe zu den einzelnen Compliance-Training-Schwerpunkten, wie in der jeweiligen Trainingsrichtlinie von Consumer und tesa definiert. Die Zielerreichung ist Teil der jährlichen Berichtserstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Für das Berichtsjahr 2024 lag die tatsächliche Teilnehmenden-Quote für den Bereich Consumer bei 92 % und für den Bereich tesa bei 99 %. Die Teilnehmenden-Quote für den Bereich Consumer umfasst neben den Beiersdorf Gesellschaften auch die Gesellschaften von La Prairie und Chantecaille.

Neben den Schulungen informieren wir unsere Mitarbeitenden über verschiedene Kommunikationskanäle wie das Intranet und E-Mails regelmäßig über relevante Compliance-Themen und -Neuerungen. Zudem stehen wir im regelmäßigen Austausch mit den lokalen Tochtergesellschaften, beispielsweise zu relevanten Updates, aufkommenden Fragestellungen und Best-Practice-Ansätzen.

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Mit den bereits beschriebenen CMS und den damit zusammenhängenden Richtlinien, Verfahren - etwa zu Meldekanälen - und Maßnahmen wollen Consumer und tesa Korruption und Bestechung vorbeugen und Vorfällen in diesem Zusammenhang begegnen.

Für unsere Pflichtschulungen gibt es, wie bereits aufgezeigt, klare, global wirkende Vorgaben zu Antikorruption, die lokal durch die etablierten Compliance-Netzwerke sowie zentral durch die Corporate-Compliance-Abteilungen überwacht werden. Diese sollen außerdem sicherstellen, dass die definierten Schulungs-Kennzahlen erfüllt werden. Werden Trainings nicht ausreichend absolviert, wenden die Abteilungen notwendige Eskalationsmaßnahmen an. Vorstand und Aufsichtsrat werden ebenfalls bei Bedarf zum Thema Korruption und Bestechung unterrichtet.

Substanzielle und Sanktionen erfordernde Korruptions- bzw. Bestechungsvorfälle, die über unsere oben beschriebenen Systeme gemeldet werden, berichten wir an das entsprechende Management und ggf. Vorstandsmitglied.

Die lokalen Compliance-Beauftragten sowie die Corporate-Compliance-Abteilungen sind Ansprechpartner für Fragestellungen der Mitarbeitenden zum Thema Korruption und Bestechung.

Korruptions- oder Bestechungsfälle

Meldungen und Vorfälle zu Korruption und Bestechung im Berichtszeitraum werden über die bestehenden Meldesysteme, wie oben bereits beschrieben, erfasst und ausgewertet (s. Abschnitt "Unternehmenskultur und Richtlinien für die Unternehmensführung" und Abschnitt "Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung").

Hierunter fallen alle gemeldeten und bestätigten Korruptions- bzw. Bestechungsfälle im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beiersdorf AG (einschließlich der Tochtergesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung) und/​oder ihren Mitarbeitenden, die zu einem rechtskräftigen Urteil geführt haben. Sofern es hieraus zu Bußgeldern kommt, werden diese als Summe aller rechtskräftig festgesetzten Bußgelder, die eine Gesellschaft der Beiersdorf AG aufgrund von Verstößen gegen Anti-Korruptionsgesetze und/​oder Anti-Bestechungsgesetze zahlen musste, aufgezeigt. Grundlage zur Ermittlung der im Berichtszeitraum aufgetretenen Korruptions- bzw. Bestechungsfälle sowie auch der sich hieraus ggf. ergebenden Bußgelder sind unsere oben beschriebenen Meldesysteme.

Im Berichtszeitraum gab es bei Beiersdorf keine Verurteilungen oder Geldstrafen im Zusammenhang mit Korruptions- und Bestechungsdelikten.

Grundsätzlich gehen wir allen Hinweisen nach, die hinsichtlich Korruption und Bestechung über unsere Meldesysteme eingehen, klären die entsprechenden Sachverhalte auf und ergreifen nach sorgfältiger Abwägung verhältnismäßige Maßnahmen. Je nach Sachverhalt können dies zum Beispiel disziplinarische oder kommunikative Maßnahmen sowie Anpassungen von internen Prozessen sein.

Anhang

A. In ESRS enthaltene von der Nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

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Standard Angabepflicht In Übereinstimmung mit den ESRS Seite
Allgemeine Informationen
ESRS 2 Allgemeine Angaben BP-1 - Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung ja S. 44
BP-2 - Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen ja S. 45
GOV-1 - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ja S. 45
GOV-2 - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen ja S. 49
GOV-3 - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ja S. 50
GOV-4 - Erklärung zur Sorgfaltspflicht ja S. 193
GOV-5 - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ja S. 50
SBM-1 - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette ja S. 51
SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger ja S. 55
SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ja S. 57
IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ja S. 63
IRO-2 - In ESRS enthaltene von der Nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten ja S. 183
Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben ja S. 187
Umweltinformationen
ESRS E1 Klimawandel GOV-3 - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ja S. 50
E1-1 - Übergangsplan für den Klimaschutz nein S. 67
SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell nein S. 66
IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen nein S. 63
E1-2 - Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ja S. 68
E1-3 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimarichtlinien nein S. 69
E1-4 - Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel nein S. 73
E1-5 - Energieverbrauch und Energiemix nein S. 78
E1-6 - THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen nein S. 82
ESRS E2 Umweltverschmutzung IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ja S. 63
E2-1 - Richtlinien im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ja S. 83
E2-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung nein S. 86
E2-3 - Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ja S. 87
ESRS E3 Wasser IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ja S. 63
E3-1 - Richtlinien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ja S. 89
E3-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen nein S. 91
E3-3 - Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen nein S. 94
E3-4 - Wasserverbrauch nein S. 95
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ja S. 96
IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ja S. 63
E4-2 - Richtlinien im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ja S. 96
E4-3 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen nein S. 98
E4-4 - Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ja S. 100
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ja S. 63
E5-1 - Richtlinien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ja S. 101
E5-2 - Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft nein S. 102
E5-3 - Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft nein S. 104
E5-4 - Ressourcenzuflüsse nein S. 106
E5-5 - Ressourcenabflüsse nein S. 106
Soziale Informationen
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger ja S. 55
SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell nein S. 121
S1-1 - Richtlinien im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens nein S. 121
S1-2 - Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen ja S. 125
S1-3 - Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können nein S. 127
S1-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen nein S. 128
S1-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen nein S. 143
S1-6 - Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens nein S. 149
S1-9 - Diversitätskennzahlen nein S. 149
S1-14 - Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit nein S. 150
S1-16 - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) nein S. 151
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger ja S. 55
SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell nein S. 152
S2-1 - Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ja S. 153
S2-2 - Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen ja S. 155
S2-3 - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können nein S. 157
S2-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ja S. 158
S2-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ja S. 162
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger ja S. 55
SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ja S. 165
S3-1 - Richtlinien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften ja S. 165
S3-2 - Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen ja S. 167
S3-3 - Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können ja S. 167
S3-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ja S. 168
S3-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ja S. 169
ESRS S4 Verbraucher*innen und Endnutzer*innen SBM-2 - Interessen und Standpunkte der Interessenträger ja S. 55
SBM-3 - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell nein S. 170
S4-1 - Richtlinien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern ja S. 170
S4-2 - Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen ja S. 173
S4-3 - Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können ja S. 174
S4-4 - Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze nein S. 175
S4-5 - Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ja S. 177
Governance Informationen
ESRS G1 Unternehmensführung GOV-1 - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ja S. 45
IRO-1 - Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ja S. 63
G1-1 - Unternehmenskultur und Richtlinien für die Unternehmensführung ja S. 177
G1-3 - Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung nein S. 182
G1-4 - Korruptions- oder Bestechungsfälle ja S. 182

B. Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben

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Angabepflicht Datenpunkt Bezeichnung SFDR-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz EU-Klimagesetz-Referenz
ESRS 2 GOV-1 21 d Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 GOV-1 21 e Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 GOV-4 30 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS 2 SBM-1 40 d i. Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 40 d ii. Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 40 d iii. Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 40 d iv. Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II
ESRS E1-1 14 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Verordnung (EU) 2021/​1119, Artikel 2 Absatz 1
ESRS E1-1 16 g Unternehmen, die von den Paris abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2
ESRS E1-4 34 THG-Emissionsreduktionsziele Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 6
ESRS E1-5 38 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E1-5 37 Energieverbrauch und Energiemix Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS E1-5 40 - 43 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS E1-6 44 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-6 53 - 55 Intensität der THG-Bruttoemissionen Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-7 56 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate Verordnung (EU) 2021/​1119, Artikel 2 Absatz 1
ESRS E1-9 66 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II
ESRS E1-9 66 a & c Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c. Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch - Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko
ESRS E1-9 67 c. Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen - Energieeffizienz der Sicherheiten
ESRS E1-9 69 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818 der Kommission, Anhang II
ESRS E2-4 28 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungs-register) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 9 Wasser- und Meeresressourcen Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 13 Spezielles Konzept Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 14 Nachhaltige Ozeane und Meere Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-4 28 c Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-4 29 Gesamtwasserverbrauch in m 3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS 2 - SBM-3 - E4 16 a i. Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS 2 - SBM-3 - E4 16 b Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS 2 - SBM-3 - E4 16 c Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E4-2 24 b Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E4-2 24 c Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/​Meere Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E4-2 24 d Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E5-5 37 d Nicht recycelte Abfälle Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E5-5 39 Gefährliche und radioaktive Abfälle Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS 2 SBM3 - S1 14 f Risiko von Zwangsarbeit Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3
ESRS 2 SBM3 - S1 14 g Risiko von Kinderarbeit Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-1 20 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1
ESRS S1-1 21 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S1-1 22 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-1 23 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-3 32 c Bearbeitung von Beschwerden Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-14 88 b & c Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S1-14 88 e Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-16 97 a Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S1-16 97 b Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-17 103 a Fälle von Diskriminierung Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-17 104 a Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818 Artikel 12 Absatz 1
ESRS 2 SBM3 - S2 11 b Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S2-1 17 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle
ESRS S2-1 18 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS S2-1 19 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818 Artikel 12 Absatz 1
ESRS S2-1 19 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS S3-1 16 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S3-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818 Artikel 12 Absatz 1
ESRS S3-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS S4-1 16 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S4-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818 Artikel 12 Absatz 1
ESRS S4-4 35 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS G1-1 10 b Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS G1-1 10 d Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblowers) Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS G1-4 24 a Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS G1-4 24 b Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3
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Angabepflicht Seite
ESRS 2 GOV-1 S. 45
ESRS 2 GOV-1 S. 46
ESRS 2 GOV-4 S. 193
ESRS 2 SBM-1 S. 51
ESRS 2 SBM-1 S. 51
ESRS 2 SBM-1 S. 51
ESRS 2 SBM-1 S. 51
ESRS E1-1 S. 67
ESRS E1-1 S. 67
ESRS E1-4 S. 73
ESRS E1-5 S. 78
ESRS E1-5 S. 78
ESRS E1-5 nicht berichtet
ESRS E1-6 S. 82
ESRS E1-6 nicht berichtet
ESRS E1-7 nicht berichtet
ESRS E1-9 Phase-in
ESRS E1-9 Phase-in
ESRS E1-9 Phase-in
ESRS E1-9 Phase-in
ESRS E2-4 nicht wesentlich
ESRS E3-1 S. 89
ESRS E3-1 S. 89
ESRS E3-1 nicht wesentlich
ESRS E3-4 S. 95
ESRS E3-4 nicht berichtet
ESRS 2 - SBM-3 - E4 S. 96
ESRS 2 - SBM-3 - E4 S. 96
ESRS 2 - SBM-3 - E4 S. 96
ESRS E4-2 S. 96
ESRS E4-2 nicht wesentlich
ESRS E4-2 S. 96
ESRS E5-5 nicht wesentlich
ESRS E5-5 nicht wesentlich
ESRS 2 SBM3 - S1 S. 121
ESRS 2 SBM3 - S1 S. 121
ESRS S1-1 S. 122
ESRS S1-1 S. 121
ESRS S1-1 S. 121
ESRS S1-1 S. 122
ESRS S1-3 S. 127
ESRS S1-14 S. 150
ESRS S1-14 S. 150
ESRS S1-16 S. 150
ESRS S1-16 S. 150
ESRS S1-17 nicht berichtet
ESRS S1-17 nicht berichtet
ESRS 2 SBM3 - S2 S. 152
ESRS S2-1 S. 153
ESRS S2-1 S. 153
ESRS S2-1 S. 153
ESRS S2-1 S. 153
ESRS 2-4 S. 157
ESRS S3-1 S. 165
ESRS S3-1 S. 165
ESRS S3-4 S. 168
ESRS S4-1 S. 170
ESRS S4-1 nicht wesentlich
ESRS S4-4 nicht wesentlich
ESRS G1-1 S. 178
ESRS G1-1 S. 180
ESRS G1-4 S. 182
ESRS G1-4 S. 182

C. Erklärung zur Sorgfaltspflicht

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Kernelemente der Sorgfaltspflicht Abschnitt Seite
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen S. 49
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme S. 50
Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell S. 57
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht Interessen und Standpunkte der Interessenträger S. 55
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen S. 63
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen S. 63
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen Übergangsplan für den Klimaschutz S. 67
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel S. 69
Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung S. 86
Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasser S. 91
Maßnahmen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen S. 98
Maßnahmen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft S. 102
Maßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens S. 128
Maßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette S. 158
Maßnahmen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften S. 168
Maßnahmen im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen S. 175
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation Ziele im Zusammenhang mit dem Klimawandel S. 73
Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung S. 87
Ziele im Zusammenhang mit Wasser S. 94
Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen S. 100
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft S. 104
Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens S. 143
Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette S. 162
Ziele im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften S. 169
Ziele im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen S. 176

Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliches Umfeld

Allgemeine wirtschaftliche Lage

Bruttoinlandsprodukt 1
Veränderung zum Vorjahr (in %)

1 Commerzbank Research - Chartbook Januar /​ Februar 2025.

Inflationsrate 1
Veränderung zum Vorjahr (in %)

Die Weltwirtschaft wuchs 2024 nur in moderatem Tempo. Nach einer Phase geringerer Dynamik im Frühjahr zeigte sich in der zweiten Jahreshälfte eine leichte Belebung, die jedoch vor allem von den Vereinigten Staaten getragen wurde, wo privater Konsum und Unternehmensinvestitionen robust blieben. In anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften, insbesondere im Euroraum und Japan, war das Wachstum hingegen deutlich gedämpfter. In Schwellenländern blieb die wirtschaftliche Entwicklung uneinheitlich. Während sich die Produktion in Lateinamerika kräftig beschleunigte, verlangsamte sich das Wachstum in Asien, insbesondere in Indien und China, wo anhaltende Probleme im Immobiliensektor und eine schwächere Binnennachfrage dämpfend wirkten. Die Inflation ließ weltweit nur langsam nach. Während Energiepreise für einen Rückgang sorgten, stagnierte die Kerninflation, besonders durch anhaltend hohe Preise im Dienstleistungssektor. Insgesamt blieb die wirtschaftliche Unsicherheit hoch, beeinflusst durch geopolitische Spannungen und strukturelle Anpassungen in verschiedenen Regionen.

Die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum zeigte sich 2024 durchwachsen. Während 2024 ein moderates Wachstum aufwies, blieb die Dynamik insgesamt hinter den Erwartungen zurück. Die Entwicklung verlief regional unterschiedlich, wobei einige Länder wie Frankreich und Spanien positiv überraschten, während andere, darunter Italien, stagnierende Tendenzen zeigten. Insbesondere die Olympischen Spiele in Paris sorgten für temporäre Wachstumsimpulse, die jedoch nicht nachhaltig waren. Der Unternehmenssektor gab gemischte Signale. Die schwache globale Nachfrage und schleppende Exporte belasteten die Industrie, während im Dienstleistungssektor die Entwicklung zunehmend stagnierte. Die Inflation bewegte sich in diesem Jahr auf einem moderateren Niveau als 2023, blieb jedoch weiterhin ein zentrales Thema. Steigende Arbeitskosten und Frachtraten wirkten preistreibend, während sich der Druck durch Energiepreise abmilderte.

Die wirtschaftliche Situation in Deutschland blieb auch 2024 von Unsicherheit geprägt. Trotz einer Verbesserung der Stimmungsindikatoren blieben grundlegende Herausforderungen bestehen.

Besonders die Industrie kämpfte mit schwankenden Auftragseingängen, und auch der Bausektor verzeichnete keine nachhaltige Belebung. Der Wohnungsbau befand sich in einer anhaltenden Krise, was die wirtschaftliche Dynamik zusätzlich bremste. Die Wirkung der EZB-Zinssenkungen setzte nur zögerlich ein und konnte die wirtschaftliche Aktivität bisher kaum ankurbeln. Die Entwicklung der Konsumausgaben war zwar positiv, blieb jedoch nicht stark genug, um die gesamtwirtschaftliche Lage spürbar zu verbessern.

Die wirtschaftliche Entwicklung in den USA zeigte sich 2024 weiterhin robust, getragen von einem starken privaten Konsum und soliden Unternehmensinvestitionen. Auch staatliche Ausgaben, insbesondere im Verteidigungsbereich, wirkten unterstützend. Trotz eines hohen Leitzinsniveaus blieben die Finanzierungsbedingungen insgesamt günstig, unter anderem dank hoher Aktienkurse und niedriger Risikoprämien. Die Inflation hat im Gesamtbild deutlich nachgelassen, was vor allem auf niedrigere Benzinpreise zurückzuführen ist. Die Kerninflation blieb hingegen stabil über dem Zielwert, insbesondere aufgrund anhaltender Preisdynamiken im Dienstleistungssektor. Die US-Notenbank lockerte ab Herbst schrittweise ihre Zinspolitik. Ziel war es, die Wirtschaft zu stabilisieren und gleichzeitig die Inflation weiter zu kontrollieren, ohne den Arbeitsmarkt übermäßig zu belasten.

Im Jahr 2024 erlebte die japanische Wirtschaft zwar eine vorübergehende Erholung, getrieben durch die niedrige Yen-Bewertung, die sowohl Exporte als auch den Tourismussektor ankurbelte. Dennoch führten der Rückgang des privaten Konsums und rückläufige Realeinkommen zu einer schwachen Binnenkonjunktur, sodass das Bruttoinlandsprodukt leicht geschrumpft ist. Eine Trendwende setzte ab Sommer ein, als steigende Reallöhne und umfassende Subventionen die Kaufkraft stärkten. Das im Herbst beschlossene Konjunkturpaket, das auch umfangreiche Mittel für Schlüsselindustrien bereitstellte, trug zur Stabilisierung und Modernisierung der Wirtschaft bei.

Die Entwicklung in den Wachstumsmärkten ergab ein gemischtes Bild. Im Jahr 2024 stand Chinas Wirtschaft weiterhin unter Druck. Trotz fiskal- und geldpolitischer Maßnahmen, darunter Unterstützungen für den Immobiliensektor und Konsumgutscheine, zeigte sich die Binnenkonjunktur nur verhalten. Während die Industrie von starken Exporten und gezielten Investitionen profitierte, verhinderten strukturelle Probleme, wie die Verschuldung lokaler Regierungen und die Immobilienkrise, eine breit angelegte Erholung. Hinzu kamen geopolitische Spannungen und protektionistische Maßnahmen, die den Außenhandel belasteten. Die brasilianische Wirtschaft zeigte sich 2024 weiterhin robust. Besonders der Konsum privater Haushalte, die Zunahme der Investitionen und eine stabile Industrieproduktion trugen zum Wirtschaftswachstum bei. Die Zentralbank straffte ihre Geldpolitik, um der stabilen Konjunktur Rechnung zu tragen. Die wirtschaftliche Entwicklung im Nahen Osten im Jahr 2024 blieb gedämpft, geprägt von geopolitischen Spannungen, klimabedingten Herausforderungen und globalen wirtschaftlichen Unsicherheiten. Die Auswirkungen der anhaltenden Konflikte und der gedrosselten Ölproduktion wurden teilweise durch die Stärkung des Privatsektors und strategische Reforminitiativen gemildert. Die indische Konjunktur verlor 2024 an Dynamik. Die Aufholpotenziale nach der Pandemie scheinen ausgeschöpft, während Kapazitätsgrenzen zunehmend sichtbar wurden. Dies spiegelte sich in höheren Großhandelspreisen für verarbeitete Produkte und einer spürbaren Inflation wider, die durch teurere Nahrungsmittelpreise den privaten Konsum weiter hemmte. In den südostasiatischen Schwellenländern blieb hingegen die Dynamik unverändert hoch.

Absatzmarktentwicklung

Das weltweite wirtschaftliche Umfeld entwickelte sich 2024 weiterhin dynamisch und war von Unsicherheit geprägt. Obwohl der Druck in den Lieferketten nachließ, wirkten sich anhaltende geopolitische Spannungen und Handelsstörungen weiterhin zu Auswirkungen auf die Materialverfügbarkeit und -kosten aus. Die Inflation entwickelte sich in Schlüsselmärkten moderat, allerdings belasteten erhöhte Zinssätze und Wechselkursschwankungen die Kaufkraft der Konsument*innen. Der weltweite Kosmetikmarkt zeigte insgesamt ein stetiges Wachstum, was auf die anhaltende Nachfrage in Schwellenländern sowie auf die von Innovationen geprägten Produktkategorien zurückzuführen war. Die entwickelten Märkte litten jedoch unter dem vorsichtigen Konsumklima und der Wettbewerbsintensität. Darüber hinaus erholte sich die Wirtschaft Chinas 2024 nur moderat. Das Vertrauen der Konsument*innen blieb dabei gedämpft und führte zu zusätzlichen Herausforderungen, insbesondere im Luxussegment. Die Märkte für Massen- und Dermokosmetik verzeichneten weltweit einstelliges Wachstum im mittleren bis hohen Bereich, das vom jährlichen Wachstum in den Kategorien Deodorant, Lippen- und Gesichtspflege angeführt wurde.

Privater Konsum 1
Veränderung zum Vorjahr (in %)

1 Commerzbank Research.

2 OECD.

Im Geschäftsjahr 2024 war die Geschäftstätigkeit von tesa weiterhin von einem herausfordernden und volatilen globalen Umfeld geprägt. Trotz sinkender Inflation und gelockerter Geldpolitik blieb das globale Wirtschaftswachstum aufgrund geopolitischer Spannungen, hoher Zinsen und Produktionskosten gedämpft. Die Automobilbranche verzeichnete 2024 nach starkem Wachstum im Vorjahr eine deutliche Verlangsamung, besonders in Europa. Der Markt für Elektronik erlebte durch niedrigere Inflationsraten und stabile Nachfrage nach Smartphones, PCs und Tablets einen moderaten Aufschwung. Andere industrielle Absatzmärkte litten besonders in Europa und Nordamerika unter Kundenverunsicherung, Preisdruck und hohen Zinssätzen. Nach starken Preissteigerungen in den letzten Jahren war auch die Entwicklung des Konsumgütermarkts im Jahr 2024 von zunehmendem Preisdruck geprägt. Die Nachfrage in entwickelten Märkten, insbesondere in Europa, blieb gedämpft aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten, anhaltend hoher Zinssätze und gestiegener Lebenshaltungskosten.

Beschaffungsmarktentwicklung

Im Jahr 2024 hat sich die Korrektur auf wichtigen Material- und Dienstleistungsmärkten fortgesetzt. Dies ist unter anderem durch unterplanmäßige Wachstumsraten in China und Europa, sinkende Energiekosten und weiter abflachende Inflationsraten begründet. Eine Ausnahme bildet der Palmölmarkt, der sich in der zweiten Jahreshälfte durch wetterbedingt niedrigere Ernten in Südostasien verknappt und bei abhängigen Rohstoffen zu Verteuerungen geführt hat. In diesem gegenüber dem Vorjahr insgesamt verbesserten Marktumfeld konnten in Verbindung mit einem abteilungsübergreifenden Engpassmanagement und Präferenz bei wichtigen Lieferanten Engpässe für unsere Produktionsstandorte und Handelspartner signifikant reduziert werden.

Gesamtaussage zu den Rahmenbedingungen

Der globale Kosmetikmarkt verzeichnete 2024 eine insgesamt positive Entwicklung. Im Massenmarkt, in dem NIVEA aktiv ist, wurde das Wachstum sowohl durch Preissteigerungen als auch Zuwächse im Volumen angetrieben. Ähnlich verhielt sich der dermokosmetische Hautpflegemarkt, der sowohl über Preissteigerungen als auch durch höhere Mengen wachsen konnte, mit einem tendenziell höheren Beitrag durch Preiserhöhungen. Sowohl der Bereich Skin Care (Hautpflegeprodukte) als auch der Bereich Personal Care (Deodorants, Seifen, Duschgels) erzielten im Berichtsjahr ein starkes Wachstum. Innerhalb des Unternehmensbereichs Consumer lag der strategische Fokus erneut auf Skin Care, dem Schwerpunkt unserer Marketingausgaben. Alle relevanten Unterkategorien im Skin Care-Bereich konnten im Geschäftsjahr eine positive Entwicklung verzeichnen.

Das Jahr 2024 war wirtschaftlich wie geopolitisch durch eine Reihe von Unsicherheiten und hohe Volatilität gekennzeichnet. Die Inflation ist zwar rückläufig, hemmt aber weiter die wirtschaftliche Erholung und bremst die private Nachfrage. Der Vorstand des Unternehmensbereichs tesa bewertet das Marktumfeld als volatil und herausfordernd. Mit Innovationskraft, Anpassungsfähigkeit und strategischen Investitionen schaffte es tesa, in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten (volatile Weltwirtschaft, Industrien im Umbruch, wie z. B. Automobilindustrie, Abkühlung in einzelnen Regionen und Zulieferer-Herausforderungen) zu wachsen. Weitere Umsatzzuwächse werden, insbesondere durch neue Produkte und starke Kundenprojekte, im Hauptbereich Industry erzielt.

Ertragslage 1 5

15 Durch die Wahl des Zahlenformats (in Mio. €) kann es zu Abweichungen von den tatsächlich gebuchten Beträgen bzw. zu rundungsbedingten Differenzen bei der Berechnung von Zwischen- und Endsummen kommen. Zudem beziehen sich die prozentualen Veränderungen auf Werte in Tsd. €.

Ertragslage Konzern

Gewinn- und Verlustrechnung (in Mio. €)

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2023 2024 Entwicklung in % 1
Umsatzerlöse 9.447 9.850 4,3
Kosten der umgesetzten Leistungen -4.031 -4.090 1,4
Brutto-Ergebnis 5.416 5.760 6,4
Marketing- und Vertriebskosten -3.250 -3.461 6,5
Forschungs- und Entwicklungskosten -320 -354 10,6
Allgemeine Verwaltungskosten -570 -605 6,2
Sonstiges betriebliches Ergebnis (ohne Sondereffekte) -8 30 -
Betriebliches Ergebnis (EBIT, ohne Sondereffekte) 1.268 1.370 8,0
Sondereffekte -163 -76 -
Betriebliches Ergebnis (EBIT) 1.105 1.294 17,1
Finanzergebnis 0 32 -
Ergebnis vor Steuern 1.105 1.326 20,0
Ertragsteuern -356 -398 11,8
Jahresüberschuss 749 928 23,9

1 Die prozentualen Veränderungen beziehen sich auf Werte in Tsd. €.

Umsatz

Der Konzernumsatz stieg im Vergleich zum Vorjahr organisch um 6,5 %. Der Unternehmensbereich Consumer konnte einen organischen Umsatzzuwachs von 7,5 % verzeichnen. Der Unternehmensbereich tesa erzielte ein organisches Umsatzwachstum von 1,9 %. Wechselkurse verringerten das nominale Wachstum um 2,2 Prozentpunkte. Nominal erhöhte sich der Konzernumsatz um 4,3 % gegenüber dem Vorjahr und erreichte 9.850 Mio. € (Vorjahr: 9.447 Mio. €).

In Europa stieg der Umsatz organisch um 4,1 % gegenüber dem Vorjahr. Nominal belief sich der Umsatz auf 4.313 Mio. € (Vorjahr: 4.135 Mio. € 13 ) und lag damit um 4,3 % über dem Vorjahr.

Das organische Wachstum in Amerika lag 6,2 % über dem Vorjahr. Nominal stieg der Umsatz um 3,4 % auf 2.567 Mio. € (Vorjahr: 2.484 Mio. €).

Der Umsatz in der Region Afrika/​Asien/​Australien lag organisch um 10,1 % über dem Vorjahr. Nominal konnte ein Anstieg von 5,0 % auf 2.970 Mio. € (Vorjahr: 2.829 Mio. € 16 ) verzeichnet werden.

16 Veränderungen der regionalen Zuordnung ab 2024 der tesa Türkei von Europa nach Asien (Vorjahr Europa: 4.161 Mio. €, Vorjahr Afrika/​Asien/​Australien: 2.802 Mio. €).

Umsatz Konzern (in Mio. €)

Umsatz Konzern nach Regionen 2024 (in %)

Aufwand/​sonstiges betriebliches Ergebnis

Die Kosten der umgesetzten Leistungen entwickelten sich mit 1,4 % unterproportional zum Umsatz.

Positive Preis- und Produktmixeffekte konnten die negativen Wechselkurseffekte aufgrund des starken Euros mehr als kompensieren. Insgesamt ergab sich somit eine positive Entwicklung des Brutto-Ergebnisses.

Die Marketing- und Vertriebskosten stiegen um 6,5 % auf 3.461 Mio. € (Vorjahr: 3.250 Mio. €) und entwickelten sich damit überproportional zum Umsatzwachstum. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen bedingt durch höhere Investitionen in Digital Media sowie einen verstärkten Fokus auf Skin Care. Der Marketingetat wird stetig an die geänderten Marktbedingungen und insbesondere an das geänderte Medienverhalten der Verbraucher*innen angepasst. Insgesamt wurden für Werbung und Handelsmarketing 2.257 Mio. € (Vorjahr: 2.076 Mio. €) aufgewendet.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung wurden um 34 Mio. € auf 354 Mio. € erhöht (Vorjahr: 320 Mio. €). Ein Fokus lag dabei auf zukunftsweisenden Technologien und Forschungsfeldern, einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit externen Partnern, neuen Digitalisierungsmöglichkeiten und nachhaltigen Konzepten. Durch kontinuierliche Forschungsarbeit - auch unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten - wird auf die Wünsche unserer Verbraucher*innen weltweit eingegangen.

Die allgemeinen Verwaltungskosten stiegen von 570 Mio. € auf 605 Mio. €, vor allem bedingt durch Gehaltserhöhungen sowie wesentliche Investitionen in Digitalisierung und Nachhaltigkeitsprojekte.

Das sonstige betriebliche Ergebnis (ohne Sondereffekte) beläuft sich auf 30 Mio. € (Vorjahr: -8 Mio. €). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Auflösung von nicht mehr benötigten operativen Rückstellungen sowie auf eine Verbesserung im Nettofremdwährungsergebnis im Jahr 2024 zurückzuführen.

Betriebliches Ergebnis (EBIT, ohne Sondereffekte)

Die Beurteilung der operativen Ertragslage des Beiersdorf Konzerns erfolgt anhand des betrieblichen Ergebnisses (EBIT) ohne Sondereffekte. Sondereffekte sind einmalige, nicht operative Geschäftsvorfälle.

Das EBIT ohne Sondereffekte betrug 1.370 Mio. € (Vorjahr: 1.268 Mio. €), die EBIT-Umsatzrendite lag bei 13,9 % (Vorjahr: 13,4 %). Der Unternehmensbereich Consumer erzielte ein EBIT ohne Sondereffekte von1.094 Mio. € (Vorjahr: 1.002 Mio. €), die EBIT-Umsatzrendite lag bei 13,4 % (Vorjahr: 12,9 %). Der Unternehmensbereich tesa erreichte ein EBIT ohne Sondereffekte von 276 Mio. € (Vorjahr: 266 Mio. €) und eine EBIT-Umsatzrendite von 16,3 % (Vorjahr: 16,0 %).

In Europa verzeichnete der Konzern ein EBIT ohne Sondereffekte von 681 Mio. € (Vorjahr: 672 Mio. € 14 ).

Die EBIT-Umsatzrendite lag bei 15,8 % (Vorjahr: 16,3 %). Das EBIT ohne Sondereffekte in Amerika lag bei 169 Mio. € (Vorjahr: 123 Mio. €). Die EBIT-Umsatzrendite lag bei 6,6 % (Vorjahr: 5,0 %). In Afrika/​Asien/​Australien betrug das EBIT ohne Sondereffekte 520 Mio. € (Vorjahr: 473 Mio. € 17 ). Die EBIT-Umsatzrendite lag bei 17,5 % (Vorjahr: 16,7 %).

17 Veränderungen der regionalen Zuordnung ab 2024 der tesa Türkei von Europa nach Asien (Vorjahr Europa: 678 Mio. €, Vorjahr Afrika/​Asien/​Australien: 467 Mio. €).

EBIT Konzern
ohne Sondereffekte (in Mio. €)

Sondereffekte

Die Sondereffekte im Konzern beliefen sich insgesamt auf -76 Mio. € (Vorjahr: -163 Mio. €). Die nachfolgende Tabelle zeigt eine detaillierte Übersicht der einzelnen Effekte.

Sondereffekte (in Mio. €)

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2023 2024
EBIT vor Sondereffekten 1.268 1.370
Sondereffekte Consumer
Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts: von Chantecaille -160 -38
Restrukturierungsaufwendungen der Supply Chain und Reorganisation des Unternehmensbereichs Consumer -19 -43
Aufwendungen aus dem "Care Beyond Skin"-Programm -8 -6
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration des Chantecaille-Geschäfts -7 -7
Erträge aus der Veräußerung von Beiersdorf Daily Chemical (Wuhan) Co., Ltd. 11 0
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für erfolgsabhängige Kaufpreiskomponenten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Chantecaille im Geschäftsjahr 2022 15 0
Übertragung eines Grundstücks am Standort Hamburg an die TROMA Alters- und Hinterbliebenenstiftung 0 27
Summe -168 -67
Sondereffekte tesa
Aufwendungen aus der Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts: tesa nie wieder bohren GmbH -4 -3
Wertminderung aus der Kaufpreisallokation verbleibenden, der zahlungsmittelgenerierenden Einheit tesa nie wieder bohren GmbH zugeordneten immateriellen Vermögenswerte 0 -5
Wertminderung aus der Kaufpreisallokation verbleibenden, der zahlungsmittelgenerierenden Einheit tesa Twinlock B.V. zugeordneten immateriellen Vermögenswerte -5 0
Aufwendungen in Folge eines technischen Zwischenfalls beim tesa Werk Concagno -10 0
Aufwendungen aus dem "Care Beyond Skin"-Programm 0 -1
Erträge aus Versicherungsleistungen hinsichtlich des technischen Zwischenfalls bei der tesa Werk Concagno 24 0
Summe 5 -9
Summe Sondereffekte -163 -76
EBIT 1.105 1.294

Betriebliches Ergebnis (EBIT)

Das betriebliche Ergebnis (EBIT) erreichte 1.294 Mio. € (Vorjahr: 1.105 Mio. €). Dies entspricht einer EBIT-Umsatzrendite von 13,1 % (Vorjahr: 11,7 %).

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis betrug 32 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €), im Wesentlichen getrieben durch eine positive Entwicklung sowohl des Nettozinsergebnisses als auch des übriges Finanzergebnisses.

Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand lag bei 398 Mio. € (Vorjahr: 356 Mio. €). Die Steuerquote lag bei 30,0 % (Vorjahr: 32,2 %). Die Steuervorteile in Bezug auf die in der obigen Tabelle dargestellten "Sondereffekte" betrugen 13 Mio. € (Vorjahr: 36 Mio. €).

Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss betrug 928 Mio. € (Vorjahr: 749 Mio. €), die Umsatzrendite nach Steuern lag bei 9,4 % (Vorjahr: 7,9 %). Ohne Sondereffekte stieg der Jahresüberschuss auf 991 Mio. € (Vorjahr: 876 Mio. €), die entsprechende Umsatzrendite nach Steuern lag bei 10,1 % (Vorjahr: 9,3 %).

Jahresüberschuss Konzern
ohne Sondereffekte (in Mio. €)

Ergebnis je Aktie - Dividende

Das Ergebnis je Aktie lag bei 4,05 € (Vorjahr: 3,24 €). Ohne Sondereffekte betrug es 4,31 € (Vorjahr: 3,80 €). Berechnet wurden diese Werte auf Basis der gewichteten Anzahl der dividendenberechtigten Aktien von 224.959.424 Stück (Vorjahr: 226.818.984 Stück). Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 1,00 € (Vorjahr: 1,00 €) je dividendenberechtigter Stückaktie vorschlagen. Für weitere Angaben zu Anzahl, Art und Nennwert der Aktien wird auf die Anhangangabe 19 "Gezeichnetes Kapital" im Konzernanhang verwiesen.

Ertragslage Unternehmensbereiche

Consumer

Umsatzentwicklung Unternehmensbereich Consumer (in Mio. €)

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Entwicklung
(in %)
01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2024 nominal organisch
Europa 3.364 3.546 5,4 5,3
Westeuropa 2.672 2.785 4,2 3,6
Osteuropa 692 761 9,9 11,5
Amerika 2.196 2.283 4,0 7,0
Nordamerika 980 1.008 2,9 2,8
Lateinamerika 1.216 1.275 4,9 10,5
Afrika/​Asien/​Australien 2.220 2.333 5,1 11,3
Gesamt 7.780 8.162 4,9 7,5

Der Umsatz im Unternehmensbereich Consumer erreichte 2024 ein organisches Umsatzwachstum von 7,5 %. Wechselkurseffekte reduzierten das Wachstum um 2,6 Prozentpunkte. Nominal erhöhte sich der Umsatz somit um 4,9 % auf 8.162 Mio. € (Vorjahr: 7.780 Mio. €).

Im Unternehmensbereich Consumer trugen alle Regionen zum Wachstum bei. Marktanteilsgewinne konnten mit der Marke NIVEA insbesondere in den Regionen Nordamerika und Japan verzeichnet werden. Auf der Ebene einzelner Länder sind die Marktanteilsgewinne in Mexiko, Schweden und auf den Philippinen hervorzuheben. Der Bereich Derma konnte mit den Marken Eucerin und Aquaphor in allen Regionen und in allen wichtigen Kategorien ebenfalls Marktanteile hinzugewinnen, wobei in den USA, Brasilien, Österreich und Deutschland eine besonders starke Entwicklung zu verzeichnen war. Mit einer besonders starken Geschäftsentwicklung in Australien und Indonesien konnte der Bereich Health Care seinen Marktanteil weiter steigern.

Das EBIT ohne Sondereffekte betrug 1.094 Mio. € (Vorjahr: 1.002 Mio. €), die EBIT-Umsatzrendite ohne Sondereffekte lag bei 13,4 % (Vorjahr: 12,9 %). Die EBIT-Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr ist primär auf die positive Entwicklung in der Brutto-Marge zurückzuführen, die die gezielten wesentlichen Investitionen in Marketing, Digitalisierung und Forschung und Entwicklung überkompensieren konnte. Die Sondereffekte im Unternehmensbereich Consumer beliefen sich auf insgesamt -67 Mio. € (Vorjahr: -168 Mio. €). Für weitere Details bezüglich der Zusammensetzung der Sondereffekte verweisen wir auf die Tabelle "Sondereffekte" unter "Ertragslage Konzern". Das betriebliche Ergebnis nach Sondereffekten betrug 1.027 Mio. € (Vorjahr: 834 Mio. €), die EBIT-Umsatzrendite lag bei 12,6 % (Vorjahr: 10,7 %).

NIVEA (inklusive Labello) ist im Jahr 2024 weltweit organisch um 9,0 % gewachsen. Nominal stieg der Umsatz von 5.304 Mio. € auf 5.601 Mio. €. Das besonders starke Wachstum der Marke NIVEA ist sowohl mengen- als auch preismäßig getrieben. Über alle Hauptregionen hinweg wurde ein starkes Wachstum verzeichnet, zu welchem die Einführung neuer Produkte sowie auch eine starke Entwicklung des Basissortiments beitrugen. Alle Hauptkategorien verzeichneten im Berichtsjahr 2024 ein Wachstum. Die wichtigsten Wachstumstreiber waren NIVEA Deo, NIVEA Body Care, NIVEA Universal Cremes, Lip (NIVEA Lip & Labello) sowie NIVEA Face Care. In der Kategorie NIVEA Deo zählten Kern-Produktlinien wie Black & White, Deep und Fresh sowie Dry zu den wichtigsten Wachstumstreibern. Das NIVEA Body Geschäft wuchs primär aufgrund einer positiven Entwicklung des Basissortiments sowie durch innovative neue Produktlinien wie beispielsweise die Einführung von NIVEA LUMINOUS630® in die Kategorie. NIVEA Face wuchs weiter, vor allem durch die anhaltend herausragende Erfolgsgeschichte der Produktlinien NIVEA LUMINOUS630® und NIVEA Q10. Umsatzrückgänge hingegen hatten die depriorisierten Kategorien Haarpflege und Baby zu verzeichnen.

Mit einem zweistelligen organischen Umsatzwachstum von 10,6 % und einem nominalen Umsatz von 1.372 Mio. € (Vorjahr 1.252) blickt der Bereich Derma auf ein weiteres erfolgreiches Jahr zurück. Eucerin wurde in 2024 die zweite Milliarden-Umsatz-Marke im Portfolio des Unternehmensbereichs Consumer. In allen Regionen und in allen wichtigen Kategorien war ein starker Umsatzzuwachs zu verzeichnen. Emerging Markets leisteten weiterhin einen wesentlichen Beitrag zum Wachstum. Hierbei war die Entwicklung in Thailand und Lateinamerika - trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen in Argentinien - bemerkenswert. Darüber hinaus leisteten die USA, angeführt von der Marke Aquaphor, trotz einer deutlichen Abschwächung des US-Marktes, die sich im ersten Halbjahr vor allem auf die Kategorie Body auswirkte, abermals einen wichtigen Wachstumsbeitrag. Insgesamt wurde das Wachstum durch sehr starke Innovationen gestützt. Das Wachstum bei Eucerin Sun wurde durch den anhaltenden Erfolg mit dem Hydro Protect Ultra-Light Fluid gestützt und die Kategorie Eucerin Face profitierte von der Erweiterung des Thiamidol®-Sortiments im Anti-Pigment-Bereich sowie von unserer richtungsweisenden Innovation Epigenetics, die im zweiten Halbjahr 2024 auf den Markt kam und den größten Launch eines Einzelproduktes in der Geschichte von Beiersdorf Derma darstellt. Darüber hinaus stellte die Erschließung regionaler White Spaces mit Eucerin Face in den USA und der Einführung von Eucerin in Indien bedeutende Meilensteine für 2024 dar. Der E-Commerce-Vertriebskanal wuchs erneut stärker als das Offline-Geschäft.

Health Care verzeichnete ein organisches Wachstum von 6,1 % und erreichte einen Umsatz von 282 Mio. € (Vorjahr: 267 Mio. €). Zentraler Wachstumstreiber war die Kategorie Wundversorgung. Großpflaster leisteten mit einem zweistelligen Umsatzplus und Marktanteilsgewinnen in allen Schlüsselmärkten einen deutlichen Beitrag zum starken Ergebnis.

Im Bereich der selektiven Kosmetik verringerte unsere Marke La Prairie den organischen Umsatz um 6,2 %. Der nominale Umsatz sank von 543 Mio. € auf 509 Mio. €. Dieses Ergebnis ist im Wesentlichen auf Herausforderungen im Ökosystem China zurückzuführen, wo insbesondere das Geschäft im Reiseeinzelhandel unter dem rückläufigen Premium-Hautpflegemarkt litt. Die Einführung unserer Produkte Platinum Rare Mask und Life Matrix Cream, gemeinsam mit der insbesondere in China positiven Entwicklung des E-Commerce-Kanals, der von der erfolgreichen Douyin-Markteinführung Ende 2023 profitierte, milderten teilweise den rückläufigen Umsatz ab. In Japan verzeichneten wir ein sehr starkes Jahr, wesentlicher Treiber war die Rückkehr der Touristen.

In der Region Europa lag der Umsatz organisch um 5,3 % über dem Vorjahr. Nominal stieg der Umsatz um 5,4 % auf 3.546 Mio. € (Vorjahr: 3.364 Mio. €).

In Westeuropa stieg der Umsatz organisch um 3,6 %. Vor allem in Deutschland, Italien, Spanien und im Vereinigten Königreich konnte ein sehr gutes Wachstum erreicht werden. Die Umsätze mit NIVEA Deo, Body Care und Universal Cremes sowie den Eucerin Kategorien Face und Sun entwickelten sich besonders positiv. Auch die Kategorie Wundversorgung des Bereichs Health Care trug positiv zum Umsatzwachstum bei. Bei der Marke La Prairie wirkte sich die negative Entwicklung des Reiseeinzelhandelsgeschäfts deutlich aus.

Der Umsatz in Osteuropa lag organisch um 11,5 % über dem Vorjahr. Alle Länder in der Region trugen zu dieser Entwicklung bei, größtenteils mit zweistelligen Wachstumsraten. Besonders gut entwickelten sich in der Region die Kategorien NIVEA Deo, Body Cleansing und Men Shaving sowie Eucerin Face, Sun und Body.

In der Region Amerika konnte ein organisches Umsatzwachstum von 7,0 % erzielt werden. Nominal lag der Umsatz mit 2.283 Mio. € um 4,0 % über dem Vorjahr (2.196 Mio. €).

In Nordamerika konnte ein organisches Umsatzwachstum von 2,8 % erzielt werden. Als wesentliche Wachstumstreiber stellten sich die Marken NIVEA und Aquaphor heraus. Der Umsatz von Coppertone erreichte nicht das Vorjahresniveau, was vor allem auf die schlechten Wetterbedingungen während der Hauptsonnensaison, negative Marktfaktoren sowie Portfoliooptimierungseffekte zurückzuführen ist.

In Lateinamerika konnte ein organisches Umsatzwachstum von 10,5 % erzielt werden. In allen Ländern wuchs der Umsatz, besonders stark in Brasilien, Mexiko und Chile. NIVEA Deo, Body Care, Face Care und Lip stellten sich als wesentliche Wachstumstreiber heraus. Eucerin weiste ebenfalls eine sehr gute Entwicklung auf, insbesondere in den Kategorien Body und Face.

Der Umsatz in der Region Afrika/​Asien/​Australien erreichte organisch einen Anstieg von 11,3 %. Nominal stieg der Umsatz um 5,1 % auf 2.333 Mio. € (Vorjahr: 2.220 Mio. €). Besonders positiv sind die Umsätze in Japan, Nigeria, Middle East, Saudi Arabien und der Türkei ausgefallen. Besonders NIVEA Deo, Body Cleansing, Universal Cremes und Lip entwickelten sich außergewöhnlich gut. Eucerin konnte ebenfalls ein starkes Wachstum in der Region erreichen, vor allem getrieben durch den starken Markt in Thailand. Health Care weiste ebenfalls eine gute Entwicklung in der Region auf.

Umsatz Consumer (in Mio. €)

Umsatz Consumer nach Regionen 2024 (in %)

EBIT Consumer
ohne Sondereffekte (in Mio. €)

Umsatz Consumer in Europa (in Mio. €)

Umsatz Consumer in Amerika (in Mio. €)

Umsatz Consumer in Afrika/​Asien/​Australien (in Mio. €)

tesa

Umsatzentwicklung Unternehmensbereich tesa (in Mio. €)

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Entwicklung
(in %)
01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2024 nominal organisch
Europa 1 770 767 -0,4 -0,5
Amerika 288 284 -1,3 0,0
Afrika/​Asien/​Australien 1 609 637 4,5 5,7
Gesamt 2 1.667 1.688 1,2 1,9

1 Veränderungen der regionalen Zuordnung der tesa Türkei von Europa nach Asien (Vorjahr Europa: 797 Mio €; Vorjahr Afrika/​Asien/​ Australien: 582 Mio €)

2 Die Gesamtsumme setzt sich aus den Umsätzen der tesa Bereiche Industry, Consumer und Others zusammen.

tesa konnte im Jahr 2024 in einem herausfordernden wirtschaftlichen Marktumfeld ein organisches Umsatzwachstum von 1,9 % erzielen. Wechselkurseffekte reduzierten diese Entwicklung um 0,7 Prozentpunkte. Nominal erhöhte sich der Umsatz von 1.667 Mio. € im Vorjahr auf 1.688 Mio. €.

In Europa lag der Umsatz etwa auf Vorjahresniveau, mit einem leichten organischen Rückgang von 0,5 %. Trotz des herausfordernden Marktumfelds konnte der Bereich Industry in den meisten Bereichen den Umsatz steigern, besonders starkes Wachstum wurde im Bereich Druck und Verpackung verzeichnet. Der Bereich Automotive hingegen war deutlich von dem Rückgang des Marktes, insbesondere im Bereich E-Mobilität sowie der Verschiebung von Kundenprojekten betroffen. Die Entwicklung des Konsumgütergeschäfts wurde im Jahr 2024 von zunehmendem Preisdruck geprägt. Die Nachfrage blieb gedämpft aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten, anhaltend hoher Zinssätze und gestiegener Lebenshaltungskosten. Nominal erreichte tesa in Europa einen Umsatz von 767 Mio. € (Vorjahr: 770 Mio. €) und verringerte sich damit um 0,4 %. Der Anteil am Konzernumsatz verringerte sich auf 45,5 % (Vorjahr: 46,2 %).

In Nord- und Südamerika blieb der Umsatz organisch mit 0,0 % auf Vorjahresniveau. Die Geschäftsentwicklung war unterschiedlich: In Nordamerika verzeichnete tesa ein starkes Wachstum in den Bereichen Druck und Verpackung sowie Automotive, während das Geschäft mit Electrical Systems erheblich unter dem Preisdruck und Bestandsabbau der Großkunden beeinträchtigt war. In Südamerika erzielten alle Industry-Bereiche solides bis starkes Wachstum, während der Bereich Consumer auf Vorjahresniveau blieb, was vor allem durch den intensiven Preiswettbewerb in den lokalen Märkten bedingt war. Der Umsatz der Region verringerte sich nominal um 1,3 % auf 284 Mio. € (Vorjahr: 288 Mio. €). Der Anteil am Konzernumsatz verringerte sich auf 16,8 % (Vorjahr: 17,3 %).

In Asien wurde ein organisches Umsatzwachstum von 5,7 % erreicht, insbesondere durch neues Projektgeschäft mit Produkten für die Elektronikindustrie. Besonders positiv entwickelte sich das Geschäft in den wachstumsstarken Märkten wie Indien und Südostasien. Der Umsatz in Asien erhöhte sich nominal um 4,5 % auf 637 Mio. € (Vorjahr: 609 Mio. €). Der Anteil am Konzernumsatz erhöhte sich auf 37,7 % (Vorjahr: 36,5 %).

Das EBIT ohne Sondereffekte lag mit 276 Mio. € über Vorjahresniveau (Vorjahr: 266 Mio. €). Die EBIT-Umsatzrendite vor Sondereffekten lag bei 16,3 % (Vorjahr: 16,0 %). Die Sondereffekte im Unternehmensbereich tesa beliefen sich auf insgesamt -9 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €). Für weitere Details bezüglich der Zusammensetzung der Sondereffekte verweisen wir auf die Tabelle "Sondereffekte" unter "Ertragslage Konzern". Das EBIT ohne Sondereffekte wurde positiv durch eine Erhöhung der Bruttomarge sowie positive Währungskurseffekte beeinflusst. Gegenläufig wirkten höhere Investitionen in strategische Schwerpunktbereiche wie Innovation, Digitalisierung und die geografische Expansion in wachstumsstarken Regionen.

Das Ergebnis nach Sondereffekten betrug 267 Mio. € (Vorjahr: 271 Mio. €), die EBIT-Umsatzrendite lag bei 15,8 % (Vorjahr: 16,3 %).

Umsatz tesa (in Mio. €)

Umsatz tesa nach Regionen (in %)

EBIT tesa
ohne Sondereffekte (in Mio. €)

Industry

Der Bereich tesa Industry verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 ein signifikantes Umsatzwachstum. Die Bereiche Consumer Electronics sowie Druck und Verpackung konnten mit ihrer positiven Entwicklung deutlich zu dem Umsatzwachstum beitragen, wogegen Electrical Systems unter Vorjahr abschließt. Der Bereich Industry verzeichnete in Summe organisch ein Umsatzwachstum von 2,6 %. Nominal erhöhte sich der Umsatz um 1,8 % auf 1.315 Mio. € (Vorjahr: 1.292 Mio. €). Der Anteil des Bereichs Industry am Gesamtumsatz lag bei 77,9 % (Vorjahr: 77,5 %).

Im Bereich Consumer Electronics konnte tesa erneut ein Umsatzanstieg verzeichnen und seine Position als wichtiger Anbieter innovativer Produkte und Lösungen für die Herstellung von Smartphones und Tablets ausbauen. Die Sortimente zur Montage von Front- und Rückseitenmodulen, sowie innovative reaktive Klebebänder konnten weiterentwickelt und in kundenindividuelle Lösungen überführt werden. tesa profitiert zusätzlich von einer Markterholung in 2024.

Im Bereich Druck und Verpackung hat tesa seine Aktivitäten insbesondere im Marktsegment Flexodruck weiter ausgebaut. Der anhaltende globale Wachstumstrend in der Verpackungsindustrie hat hierzu positiv beigetragen. Zusätzlich haben Lageraufbaueffekte auf Kundenseite die Umsatzentwicklung gefördert.

Der Bereich Automotive konnte im Jahr 2024 ein leichtes Umsatzwachstum verzeichnen. In einem global rückläufigen Marktumfeld konnte tesa in Nordamerika und China ein deutliches Umsatzwachstum erzielen und den Marktanteil erhöhen. Hierzu haben insbesondere erfolgreiche Kundenprojekte hinsichtlich E-Mobilität in Nordamerika und automatisierte Klebebandlösungen für Karosseriebau (Lochverschluss) beigetragen. Darüber hinaus konnte sich tesa dem rückläufigen Markt in Europa, insbesondere hinsichtlich E-Mobilität, nicht entziehen und verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen Umsatzrückgang. Der Bereich Electrical Systems war von dieser Entwicklung ebenfalls nicht ausgenommen. Insbesondere in Nordamerika herrschte ein erheblicher Preisdruck und der Bestandsabbau von Großkunden beeinträchtigte das Geschäft.

Auch das Geschäft mit dem industriellen Handel war im Jahr 2024 durch eine verhaltene Nachfrage gekennzeichnet, der Umsatz lag auf dem Niveau des Vorjahrs. Die Optimierung und der Ausbau der Vertriebsstrukturen in Asien führte zu einer positiven Umsatzentwicklung. Aufgrund der herausfordernden Marktlage in Europa und Nordamerika konnte der Vorjahresumsatz in diesen Regionen nicht erreicht werden. Positiv wirkte sich die Transformation des Produktsortiments in Richtung Nachhaltigkeit aus. Neue Produktgenerationen mit gleichbleibend hoher Performance, aber einem deutlich reduzierten CO 2 -Fußabdruck wurden erfolgreich im Markt eingeführt

Consumer

In einem herausfordernden Marktumfeld hat der Bereich Consumer einen organischen Umsatzrückgang in Höhe von 1,0 % zu verzeichnen, was nominal einer Umsatzentwicklung von -1,1 % auf 367 Mio. € (Vorjahr: 371 Mio. €) entspricht. Damit trug der Bereich im Berichtsjahr mit 21,8 % (Vorjahr: 22,3 %) zum Gesamtumsatz von tesa bei.

Das Geschäft mit privaten Endverbraucher*innen und professionellen Handwerker*innen ist in Europa und Lateinamerika aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten, wirtschaftlicher Unsicherheit und hohen Zinssätzen leicht rückläufig. Der zunehmende Preisdruck hatte zur Folge, dass Preiserhöhungen nicht wie geplant umgesetzt werden konnten. Das Preisniveau blieb im Berichtszeitraum auf Vorjahresniveau.

Sortimentsseitige Wachstumstreiber waren vor allem Fliegengitter, selbstklebende Befestigungslösungen und Reparaturbänder, während der Umsatz mit Dichtbändern, wie tesamoll, Maler- und Verpackungsklebebändern rückläufig war.

In der Betrachtung der Vertriebskanäle konnte insbesondere das Baumarktgeschäft sowie das E-Commerce-Geschäft zulegen. Das Geschäft mit professionellen Handwerker*innen erfuhr vor dem Hintergrund eines durch eine rückläufige Baukonjunktur geprägten Marktumfeldes einen Umsatzrückgang, die Entwicklung des Schreibwarenbereichs lag ebenfalls unter Vorjahr.

Vermögenslage

Bilanz Konzern (in Mio. €)

Aktiva

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31.12.2023 31.12.2024
Langfristige Vermögenswerte 1 6.653 6.570
Vorräte 1.514 1.612
Übrige kurzfristige Vermögenswerte 1 3.329 3.622
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.133 1.207
12.629 13.011

Passiva

31.12.2023 31.12.2024
Eigenkapital 8.339 8.495
Langfristige Rückstellungen 500 533
Langfristige Verbindlichkeiten 286 287
Kurzfristige Rückstellungen 629 599
Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.875 3.097
12.629 13.011

1 Wertpapiere der Kategorie erfolgsneutral zum beizulegendem Zeitwert (FVOCI) in Höhe von 136 Mio. € wurden aus den kurzfristigen Wertpapieren in die langfristigen Wertpapiere umgegliedert (Vorjahr: langfristige Vermögenswerte: 6.517 Mio. €; langfristige Wertpapiere: 2.675 Mio. €; übrige kurzfristige Vermögenswerte: 3.465 Mio. €; kurzfristige Wertpapiere: 1.227 Mio. €).

Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich um 83 Mio. € auf 6.570 Mio. € (Vorjahr: 6.653 Mio. € 18 ). Die langfristigen Wertpapiere verringerten sich dabei um 345 Mio. € auf 2.466 Mio. € (Vorjahr: 2.811 Mio. € 15 ). Der Rückgang dieser Position ist im Wesentlichen auf eine stärkere Nutzung kurzfristiger Finanzanlagen zurückzuführen. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen bei 437 Mio. € (Vorjahr: 517 Mio. €). Davon entfielen 374 Mio. € (Vorjahr: 418 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Consumer und 63 Mio. € (Vorjahr: 99 Mio. €) auf den Unternehmensbereich tesa. Die Investitionen im Jahr 2024 betrafen im Wesentlichen die Kapazitätsausweitung in den Produktionsstätten sowie das neue Distributionszentrum am Standort Leipzig. Die Abschreibungen lagen bei 357 Mio. €. Im Vorjahr betrugen die Abschreibungen 449 Mio. €, unter anderem bedingt durch die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts von Chantecaille. Ebenfalls in den langfristigen Vermögenswerten enthalten ist die Leasingforderung im Zusammenhang mit Clinique La Prairie (110 Mio. €, Vorjahr: 0 Mio. €).

18 Wertpapiere der Kategorie erfolgsneutral zum beizulegendem Zeitwert (FVOCI) in Höhe von 136 Mio. € wurden aus den kurzfristigen Wertpapieren in die langfristigen Wertpapiere umgegliedert (Vorjahr: langfristige Vermögenswerte: 6.517 Mio. €; langfristige Wertpapiere: 2.675 Mio. €; übrige kurzfristige Vermögenswerte: 3.465 Mio. €; kurzfristige Wertpapiere: 1.227 Mio. €).

Die Vorräte erhöhten sich um 98 Mio. € auf 1.612 Mio. € (Vorjahr: 1.514 Mio. €). Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich auf 3.622 Mio. € (Vorjahr: 3.329 Mio. € 15 ). Darin enthalten sind kurzfristige Wertpapiere in Höhe von 1.159 Mio. € (Vorjahr: 1.091 Mio. € 15 ). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 194 Mio. € auf 1.792 Mio. € (Vorjahr: 1.598 Mio. €). Die Ertragsteuerforderungen betrugen 250 Mio. € (Vorjahr: 227 Mio. €), die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte stiegen um 29 Mio. € auf 282 Mio. € (Vorjahr: 253 Mio. €).

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erhöhten sich auf 1.207 Mio. € (Vorjahr: 1.133 Mio. €). Die Nettoliquidität (Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente zuzüglich lang- und kurzfristiger Wertpapiere abzüglich lang- und kurzfristiger Leasingverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten) reduzierte sich um 54 Mio. € auf 4.566 Mio. € (Vorjahr: 4.620 Mio. €). Ein Grund für den Rückgang in der Nettoliquidität ist das Aktienrückkaufprogramm (501 Mio. €), das im Laufe des Jahres durchgeführt wurde. Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten reduzierten sich um 153 Mio. € auf 30 Mio. € (Vorjahr: 183 Mio. €), im Wesentlichen durch die Begleichung der kurzfristigen Verbindlichkeit bei der Beiersdorf AG gegenüber der TROMA Alters- und Hinterbliebenenstiftung.

Finanzierungsstruktur (in %)

Die Summe der langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten lag bei 820 Mio. € (Vorjahr: 786 Mio. €). In dieser Position sind die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten, die sich 2024 auf 328 Mio. € beliefen (Vorjahr: 350 Mio. €). Die latenten Steuerverbindlichkeiten betrugen 135 Mio. € (Vorjahr: 133 Mio. €).

Die Summe der kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten erhöhte sich im Wesentlichen durch den Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 192 Mio. € auf 3.696 Mio. € (Vorjahr: 3.504 Mio. €). Der Eigenkapitalanteil betrug 66 % (Vorjahr: 66 %). Der Anteil des langfristigen Fremdkapitals lag bei 6 % (Vorjahr: 6 %), der Anteil des kurzfristigen Fremdkapitals bei 28 % (Vorjahr: 28 %).

Wesentliche Änderungen in der Kapitalstruktur von Beiersdorf werden nicht erwartet.

Finanzlage

Kapitalflussrechnung Konzern (in Mio. €)

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2023 2024
Brutto-Cashflow 1.057 1.269
Mittelveränderung Nettoumlaufvermögen -116 -38
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 941 1.231
Cashflow aus investiver Tätigkeit -341 -126
Free-Cashflow 600 1.105
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -492 -1.029
Sonstige Veränderungen -55 -2
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 53 74
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 01.01. 1.080 1.133
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31.12. 1.133 1.207

Der Brutto-Cashflow betrug im Berichtsjahr 1.269 Mio. € und lag damit um 212 Mio. € über dem Wert des Vorjahrs.

Aus der Veränderung des Nettoumlaufvermögens ergab sich ein Mittelabfluss in Höhe von 38 Mio. € (Vorjahr: Mittelabfluss von 116 Mio. €). Dem Anstieg der Vorräte um 98 Mio. € und der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte um 219 Mio. € stand der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristigen Rückstellungen um 279 Mio. € gegenüber.

Der Mittelabfluss aus investiver Tätigkeit betrug im Berichtsjahr 126 Mio. € (Vorjahr: Mittelabfluss von 341 Mio. €). Den Nettoinvestitionszahlungen für den Verkauf von Wertpapieren in Höhe von 307 Mio. €, Zins- und sonstigen Finanzeinzahlungen in Höhe von 103 Mio. € sowie Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in Höhe von 22 Mio. € standen Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 437 Mio. €, Auszahlungen für Unternehmenserwerbe und sonstige Investitionen in Höhe von 115 Mio. € sowie Auszahlungen für Investitionen in assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungen in Höhe von 6 Mio. € gegenüber.

Der Free-Cashflow lag mit 1.105 Mio. € um 505 Mio. € über dem Wert des Vorjahrs (Vorjahr: 600 Mio. €). Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit belief sich 1.029 Mio. € (Vorjahr: Mittelabfluss von 492 Mio. €) und setzte sich aus der Dividendenauszahlung der Beiersdorf AG in Höhe von 227 Mio. € sowie sonstigen Finanzzu- und abflüssen mit einem Nettobetrag in Höhe von 802 Mio. € zusammen.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erreichten 1.207 Mio. € (Vorjahr: 1.133 Mio. €).

Finanzierung und Liquiditätsvorsorge

Die Absicherung von Währungs-, Zins- und Ausfallrisiken sowie die Anlage der flüssigen Mittel stehen im Zentrum des Finanzmanagements von Beiersdorf. Außerdem ist die Bereitstellung der Liquidität für den Konzern ein vorrangiges Ziel. Art und Umfang der Transaktionen orientieren sich am operativen und finanziellen Grundgeschäft.

Liquide Mittel werden grundsätzlich gehalten als jederzeit verfügbare Bankguthaben bei Banken mit guter bis sehr guter Bonität im Rahmen definierter Counterparty-Limits. Guthaben werden im Wesentlichen in der Landeswährung der jeweiligen Tochtergesellschaft gehalten.

Wir verfolgen eine risikoarme und auf Flexibilität ausgerichtete Anlagepolitik. Hauptziel unserer Wertpapieranlage bleibt die Möglichkeit der kurzfristigen Bereitstellung liquider Mittel für operative Investments und Akquisitionen. Unser durch die Beiersdorf AG gehaltenes Wertpapierportfolio enthält per Jahresende 2024 83,2 % Unternehmensanleihen (Vorjahr: 89,4 %), 3,4 % Staatsanleihen (Vorjahr: 1,4 %), 8,6 % in Geldmarktfonds (Vorjahr: 4,0 %), 2,8 % Aktienfondsanteile (Vorjahr: 3,3 %) und 2,0 % Pfandbriefe (Vorjahr: 2,0 %). Alle Zins-Papiere sind Investment Grade, Aktien sind nur eine kleine Beimischung zu diesem risikoarm investierten und sehr liquiden Portfolio. Für das Geschäftsjahr 2025 sind keine wesentlichen Änderungen in der Anlagepolitik geplant.

Im Jahr 2024 hat Beiersdorf eine gegenüber dem Vorjahr signifikant erhöhte Dividende gezahlt (2024: EUR 1,00 je Aktie; Vorjahr: EUR 0,70 je Aktie). Außerdem haben wir Teile des Cash Flows sowie der vorhandenen finanziellen Mittel für die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms in Höhe von 501 Mio. € verwendet. Die Nutzung von Kreditaufnahmen zur Finanzierung dieser Ausgaben war nicht erforderlich.

Zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs werden Cashflow-Planungen mit Vorschau-Zeitraum bis 12 Monate eingesetzt.

Beiersdorf verzichtet bis auf weiteres auf die Einstufung der Kreditwürdigkeit durch externe Rating-Agenturen. Da wir nur in sehr geringem Maße externe Kredite aufnehmen, betrachten wir eine solche Einstufung nicht als erforderlich. Sollte aus unserer Sicht zukünftig die Einholung einer solchen Einstufung sinnvoll werden, werden wir dies veranlassen. Dies entspräche einer gehobenen Einstufung im anspruchsvollen Investment-Grade-Segment.

Einzelheiten zum Risikomanagement im Finanzbereich finden sich im Konzernanhang ("Erläuterungen zur Bilanz", Anhangangabe 30).

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns

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Prognose 2024
Ergebnis 2023 Geschäftsbericht 2023 H1-Bericht 2024 9M-Quartalsmitteilung 2024 Ergebnis 2024
Umsatzwachstum (organisch)
Consumer (in %) 12,5 im mittleren einstelligen Bereich 6-8 % 6-8 % 7,5
tesa (in %) 3,2 im unteren bis mittleren einstelligen Bereich 2-5 % 2-5 % 1,9
Konzern (in %) 10,8 im mittleren einstelligen Bereich 6-8 % 6-8 % 6,5
EBIT-Umsatzrendite (ohne Sondereffekte)
Consumer (in %) 12,9 50 Basispunkte über dem Vorjahresniveau 50 Basispunkte über dem Vorjahresniveau 50 Basispunkte über dem Vorjahresniveau 13,4
tesa (in %) 16,0 auf dem Vorjahresniveau auf dem Vorjahresniveau auf dem Vorjahresniveau 16,3
Konzern (in %) 13,4 leicht über dem Vorjahresniveau leicht über dem Vorjahresniveau leicht über dem Vorjahresniveau 13,9

Der Konzern erreichte einen Umsatz von 9.850 Mio. € (Vorjahr: 9.447 Mio. €). Der Umsatz war organisch um 6,5 % über dem Vorjahreswert (Vorjahr: 10,8 %). Das EBIT ohne Sondereffekte erreichte 1.370 Mio. € (Vorjahr: 1.268 Mio. €). Die EBIT-Umsatzrendite ohne Sondereffekte lag bei 13,9 % (Vorjahr: 13,4 %).

Der Unternehmensbereich Consumer kann auf ein weiteres erfolgreiches Geschäftsjahr 2024 zurückblicken, in dem wir unsere Investitionen in strategische Schwerpunkte weiter ausgebaut haben. Ein wesentlicher Fokus lag hierbei auf unseren Skin Care-Kategorien sowie auf Investitionen in die weitere Digitalisierung, wodurch unsere E-Commerce Umsätze erneut schneller wuchsen als das Offline-Geschäft. Unsere Investitionen in Forschung- und Entwicklung bildeten die Grundlage für innovative Produkte, die es uns ermöglicht haben, schneller zu wachsen als der Gesamtmarkt. Zusätzlich haben wir unsere Marketingausgaben weiter erhöht und diese durch Effizienzmaßnahmen und den Ausbau digitaler Marketingaktivitäten kontinuierlich optimiert.

Im Jahr 2024 erzielte der Unternehmensbereich Consumer ein organisches Umsatzwachstum von 7,5 % (Vorjahr: 12,5 %). Dies belegt die starke Marktposition von Beiersdorf, die durch ein diversifiziertes Portfolio gestärkt wird. Besonders die solide Performance von NIVEA und Derma konnte die schwächeren Ergebnisse unserer Luxusmarken erfolgreich kompensieren.

Die Kernmarke NIVEA konnte 2024 sowohl im Skin Care- als auch im Personal Care-Segment ein erhebliches Wachstum verzeichnen. Alle relevanten Unterkategorien trugen substanziell zu dieser Entwicklung bei. Besonders positiv stachen die Ergebnisse im Skin Care-Bereich hervor, insbesondere in den Segmenten Gesichtspflege, Lippenpflege und Körperpflege. Gleichzeitig erzielte die Kategorie Deodorants im Personal Care-Bereich ein erneut dynamisches Wachstum. Auch der Dermabereich mit den Marken Eucerin und Aquaphor, setzte seinen Erfolgskurs fort. Sowohl beim Umsatz als auch beim Ausbau der Marktanteile konnten signifikante Fortschritte erzielt werden. Wachstumstreiber waren weiterhin die Innovationen rund um den Wirkstoff Thiamidol® sowie die erfolgreiche Einführung der Gesichtspflege-Kategorie in den USA. Auch das Health Care-Segment setzte seinen Wachstumskurs erfolgreich fort, getrieben durch eine solide Entwicklung in Kernmärkten wie Deutschland und Australien, sowie durch starkes Wachstum in Indonesien und Mexiko. Das Luxusgeschäft, bestehend aus den Marken La Prairie und Chantecaille, stand 2024 erneut vor besonderen Herausforderungen. Vor allem die makroökonomisch schwierigen Marktbedingungen in China belasteten die Umsatzentwicklung unserer Premiummarke La Prairie. Auf der anderen Seite konnte Chantecaille die Wachstumsraten im Laufe des Jahres kontinuierlich steigern und trotz der herausfordernden Voraussetzungen die Produkte erfolgreich im chinesischen Festland einführen. Obwohl die Umsätze weiter gestiegen sind, blieb das Ergebnis aufgrund der genannten Herausforderungen leicht hinter unseren Erwartungen zurück. In einem Umfeld anhaltender geopolitischer Krisen und makroökonomischer Herausforderungen, konnte das operative Ergebnis (EBIT, ohne Sondereffekte) und die EBIT-Umsatzrendite trotz erheblichen Investitionen in die strategische Weiterentwicklung gesteigert werden. Für den Unternehmensbereich Consumer lag die EBIT-Umsatzrendite ohne Sondereffekte bei 13,4 %, eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr: 12,9 %).

Der Unternehmensbereich tesa konnte 2024 in einem weiterhin herausfordernden globalen Marktumfeld ein organisches Umsatzwachstum von 1,9 % (Vorjahr: 3,2 %) erzielen. Dabei verzeichnete das Industriegeschäft, das die direkten Geschäfte mit Industriekunden und dem industriellen Handel abbildet, eine Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere die Geschäftsfelder Consumer Electronics und Druck und Verpackung, mit Wachstumsraten im oberen einstelligen Bereich zeigten eine positive Geschäftsentwicklung. Der Bereich Consumer, der die Umsätze mit Endverbraucher*innen und Handwerker*innen beinhaltet, erzielte einen Umsatz, der unter dem Niveau des Vorjahres lag. Für tesa lag die EBIT-Umsatzrendite vor Sondereffekten bei 16,3 % (Vorjahr: 16,0 %).

Geopolitische Krisen und Konflikte hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögensund Finanzlage von Beiersdorf. In einem dynamischen und herausfordernden Umfeld konnte Beiersdorf im Geschäftsjahr 2024 gesunde Zuwächse und Renditen erzielen.

Beiersdorf AG

Geschäftstätigkeit

Die Beiersdorf AG mit Sitz in Hamburg ist das Mutterunternehmen des Beiersdorf Konzerns. Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte die Beiersdorf AG 2.568 (Vorjahr: 2.439) Mitarbeitende. Die Anzahl der in dieser Zahl nicht enthaltenen Auszubildenden und Trainees lag bei 124 (Vorjahr: 114).

Die Beiersdorf AG führt das Geschäft des deutschen Unternehmensbereichs Consumer und erbringt typische Leistungen einer Holdinggesellschaft für Konzerngesellschaften. Neben dem eigenen operativen Geschäft verwaltet die Gesellschaft ein umfangreiches Beteiligungsportfolio und ist direkt oder indirekt Mutterunternehmen für über 190 Tochtergesellschaften weltweit. In der Beiersdorf AG werden zudem die zentralen Funktionen Planung/​Controlling, Supply Chain, Treasury und Human Resources sowie der Großteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für den Unternehmensbereich Consumer ausgeführt. Darüber hinaus verantwortet die Gesellschaft die regionale Steuerung des europäischen Vertriebs und die Beschaffung von Produkten sowie die weltweite Lizenzverwaltung.

Das operative Geschäft der Beiersdorf AG stellt einen Teil der Geschäftstätigkeit des Beiersdorf Konzerns dar. Die Steuerung erfolgt unternehmensübergreifend auf Basis der im Abschnitt "Leitung und Kontrolle" des zusammengefassten Lageberichts beschriebenen zentralen Leistungsindikatoren. Ein vollständiger Einblick in diese Leistungsindikatoren kann nur auf Konzernebene gewonnen werden.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beiersdorf AG ist sowohl durch ihre eigene Geschäftstätigkeit als auch durch die Geschäftstätigkeit ihrer Tochterunternehmen in Form von Lizenz- und Dividendenerträgen geprägt. Die wirtschaftliche Lage der Beiersdorf AG entspricht somit grundsätzlich der wirtschaftlichen Lage des Gesamtkonzerns. Auch die Chancen und Risiken sowie die Prognose hinsichtlich der Geschäftsentwicklung der Beiersdorf AG, insbesondere aufgrund der wachsenden globalen politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten und deren potenziellen Auswirkungen auf unsere wesentlichen Beschaffungs-, Transport- und Absatzmärkte, entsprechen weitestgehend denen des Konzerns.

Grundlagen der Abschlusserstellung

Der Jahresabschluss der Beiersdorf AG wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die für den Jahresabschluss relevanten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden berücksichtigt.

Ertragslage Beiersdorf AG

Gewinn- und Verlustrechnung der Beiersdorf AG nach HGB (in Mio. €)

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2023 2024
Umsatzerlöse 1.727 1.843
Andere aktivierte Eigenleistungen - 1
Sonstige betriebliche Erträge 35 96
Materialaufwand -327 -338
Personalaufwand -364 -360
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -46 -49
Sonstige betriebliche Aufwendungen -962 -865
Betriebsergebnis 63 328
Beteiligungsergebnis 303 134
Zinsergebnis -59 -72
Übrige finanzielle Erträge und Aufwendungen -5 20
Finanzergebnis 239 82
Ergebnis vor Steuern 302 410
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -37 -161
Jahresüberschuss 265 249
Einstellung in andere Gewinnrücklagen -13 -1
Bilanzgewinn 252 248

Die Umsatzerlöse der Beiersdorf AG stiegen im Berichtsjahr um 116 Mio. € auf 1.843 Mio. € (Vorjahr: 1.727 Mio. €). Sie setzen sich zusammen aus Produktumsätzen im Geschäftsbereich Consumer Deutschland sowie aus Lizenzerlösen und Erlösen aus der Erbringung von Dienstleistungen an Tochtergesellschaften. In Deutschland wurden 1.051 Mio. € (Vorjahr: 997 Mio. €) der Umsatzerlöse erzielt, im Ausland 792 Mio. € (Vorjahr: 730 Mio. €).

Das Betriebsergebnis stieg um 265 Mio. € auf 328 Mio. € aufgrund höherer Umsatzerlöse und höherer sonstiger betrieblicher Erträge bei gleichzeitig gesunkenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen, bedingt durch den Wegfall der einmaligen Kompensationszahlungen an einige europäischen Tochtergesellschaften aufgrund von Ausgleichszahlungsvereinbarungen.

Das Finanzergebnis verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 157 Mio. €. Der Rückgang resultiert aus einem niedrigeren Beteiligungsergebnis mit einem Minus von 169 Mio. € infolge geringerer Dividendenausschüttungen und einem um 13 Mio. € niedrigeren Zinsergebnis, während sich das übrige finanzielle Ergebnis um 25 Mio. € verbesserte.

Das Ergebnis vor Steuern lag dementsprechend mit 410 Mio. € um 108 Mio. € über dem Vorjahresergebnis.

Im Jahr 2024 betrugen die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 161 Mio. €. Im Vorjahr hatte der Wert 37 Mio. € betragen.

Der Jahresüberschuss erreichte 249 Mio. € und lag damit unter dem Wert des Vorjahres (Vorjahr: 265 Mio. €).

Vermögens- und Finanzlage Beiersdorf AG

Bilanz der Beiersdorf AG nach HGB (in Mio. €)

Aktiva

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31.12.2023 31.12.2024
Immaterielle Vermögensgegenstände 80 50
Sachanlagen 382 387
Finanzanlagen 5.421 4.860
Anlagevermögen 5.883 5.297
Vorräte 9 3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.065 1.143
Wertpapiere 561 1.030
Flüssige Mittel 43 124
Umlaufvermögen 1.678 2.300
Rechnungsabgrenzungsposten 7 9
Aktive latente Steuern 132 107
7.700 7.713

Passiva

31.12.2023 31.12.2024
Eigenkapital 3.019 2.541
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 634 596
Übrige Rückstellungen 329 360
Rückstellungen 963 956
Verbindlichkeiten 3.718 4.216
7.700 7.713

Das Anlagevermögen sank im Vergleich zum Vorjahr um 586 Mio. €. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die Fälligkeit und den Verkauf von langfristigen Staats- und Industrieanleihen zurückzuführen. Den Zugängen in Sachanlagen von 40 Mio. € standen 20 Mio. € an Abschreibungen auf Sachanlagen gegenüber.

Das Umlaufvermögen vermehrte sich im Geschäftsjahr um 622 Mio. € auf 2.300 Mio. €. Darin enthalten sind kurzfristige Wertpapiere in Höhe von 1.030 Mio. € (Vorjahr: 561 Mio. €). Der Anstieg in dieser Position ist im Wesentlichen auf eine verstärkte Neuanlage der liquiden Mittel in kurzfristige Staats- und Unternehmensanleihen zurückzuführen. Zudem erhöhten sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen um 78 Mio. € aufgrund höherer Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Die Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 498 Mio. € auf 4.216 Mio. € gestiegen. Dies ist im Wesentlichen durch einen Anstieg von Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 579 Mio. € begründet.

Das in der Bilanz ausgewiesene Gesamtvermögen von 7.713 Mio. € befindet sich auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 7.700 Mio. €). Der Rückgang im Eigenkapital um 478 Mio. € auf 2.541 Mio. € (Vorjahr: 3.019 Mio. €) resultiert aus dem in 2024 durchgeführten Aktienrückkauf. Danach beträgt die Eigenkapitalquote 32,9 % (Vorjahr: 39,2 %).

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn von 248 Mio. € eine Dividende in Höhe von 1,00 € (Vorjahr: 1,00 €) je dividendenberechtigter Stückaktie (223.214.380 Stückaktien) auszuschütten.

Risiko- und Chancenbericht

Der Beiersdorf Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken und Chancen ausgesetzt. Diese resultieren unter anderem aus dem unternehmerischen Handeln mit dem Ziel, Chancen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erschließen und Risiken bewusst einzugehen.

Risiken und Chancen umfassen spezifische Ereignisse und Entwicklungen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten und wesentliche negative bzw. positive finanzielle und nichtfinanzielle Auswirkungen auf die Erreichung der Ziele des Beiersdorf Konzerns haben können. Beiersdorf setzt ein integriertes Risiko- und Chancenmanagementsystem ein, um insbesondere die wesentlichen Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und konsequent durch gegensteuernde Maßnahmen zu begrenzen. Dieses System wird in der Konzernzentrale koordiniert. Sogenannte Risiko-Landschaften oder - Landkarten, erstellt von externen und etablierten Organisationen, werden zur Gesamtbeurteilung hinzugezogen.

Integriertes Risiko- und Chancenmanagementsystem

Im Beiersdorf Konzern ist das Risiko- und Chancenmanagementsystem ein integraler Bestandteil der zentralen und dezentralen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse in den einzelnen Gesellschaften, den Management Units und Regionen sowie den Funktionen. Es gilt auf Ebene der Unternehmensbereiche Consumer und tesa sowie auf der Konzernebene. Ergänzt wird das Chancen- und Risikomanagement durch die jeweiligen rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme, die verschiedenen in- und externen Überwachungsgremien - unterstützt von der internen Revision - sowie die externen Prüfer. Das ebenso hier zu nennende Compliance-Management wird im Kapitel "Nichtfinanzielle Erklärung" ausführlich beschrieben.

Das Risiko- und Chancenmanagement (im Folgenden kurz Risikomanagement) orientiert sich direkt an der Unternehmensstrategie und unterstützt Beiersdorf dabei, seine Potenziale zu erkennen, auch stets unter Risikoaspekten zu analysieren und optimal auszuschöpfen. So ermöglichen beispielsweise regelmäßig durchgeführte Kund*innen- und Wettbewerbsanalysen eine zeitnahe Reaktion auf das dynamische Marktgeschehen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden dabei konkrete Marktchancen und -risiken abgeleitet.

Beiersdorf geht Risiken aktiv nur dann ein, wenn diesen die Chance auf eine angemessene Wertsteigerung entgegensteht und sie mittels anerkannter Methoden und Maßnahmen innerhalb der jeweiligen Organisation handhabbar sind. In Fällen, in denen eine vollständige Vermeidung von Risiken nicht möglich oder sinnvoll ist, werden sie durch geeignete Maßnahmen reduziert oder auch auf Dritte übertragen, beispielsweise auf Versicherungsunternehmen.

Im Risikomanagementprozess werden mittels periodisch vorgenommener Inventuren die wesentlichen Risiken gemeinsam mit den risikosteuernden Maßnahmen strukturiert, identifiziert, bewertet, dokumentiert sowie nachfolgend kommuniziert. Die entsprechenden Grundsätze, Berichts- und Rückkopplungsprozesse sowie Verantwortlichkeiten sind in einer konzernweit gültigen Richtlinie geregelt. Diese wird regelmäßig aktualisiert.

Beiersdorf Risikodarstellung

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Eintrittswahrscheinlichkeit Potenzielle finanzielle Auswirkung 1
Strategische, funktionale & operative Risiken Unwahrscheinlich Gering
Möglich Signifikant
Wahrscheinlich Sehr signifikant
Sehr wahrscheinlich Schwerwiegend
Unwahrscheinlich (<10 %) Gering > 25-125 m€
Möglich (10 %< - <50 %) Signifikant > 125-500 m€
Wahrscheinlich (50 %< - <90 %) Sehr signifikant > 500-1.500 m€
Sehr wahrscheinlich (>90 %) Schwerwiegend > 1.500 m€

1 Einheitliche Bewertung aus Konzernsicht; Unterscheidung in der operativen Steuerung nach Risikotyp und Segment

Beiersdorf unterscheidet strategische, funktionale und operative Risiken. Dabei werden unter strategischen Risiken grundsätzliche Rahmenbedingungen, Entwicklungen und Ereignisse betrachtet, die geeignet sein könnten, das Geschäftsmodell des Konzerns oder seiner Unternehmensbereiche wesentlich zu beeinflussen. Funktionale Risiken sind geschäftsmodellimmanente Herausforderungen. Ihnen wird von den verschiedenen Fachfunktionen in aller Regel auf globaler oder regionaler Ebene sowohl durch dauerhafte aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen als auch durch konkrete Einzelmaßnahmen begegnet. Insbesondere im strategischen und funktionalen Risikomanagement sind auch die mit dem Klimawandel verbundenen Chancen und Risiken integriert. Operative Chancen und Risiken sind Sachverhalte, die die konkreten kurzfristigen Umsatz- und Ergebnisentwicklungen unserer Konzerngesellschaften beeinflussen können.

Diesen Risikokategorien sind adäquate Betrachtungszeiträume zugeordnet, die für strategische Risiken grundsätzlich fünf Jahre, für funktionale Risiken in der Regel zwei Jahre und für kurzfristige operative Risiken ein Jahr betragen.

Die Risiken werden (innerhalb ihrer Kategorie) auf der Grundlage ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der potenziellen finanziellen und nichtfinanziellen Auswirkungen bei Eintritt des Risikos klassifiziert. Während in der operativen Steuerung unterschiedliche Schwellwerte zur Klassifizierung der finanziellen Auswirkung je nach Risikotyp angesetzt werden, gilt aus Konzernsicht ein einheitlicher Blick aus der Perspektive der Wesentlichkeit der Risiken mit entsprechend einheitlichen Schwellwerten. Es werden Nettorisiken betrachtet, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und deren Auswirkungen nach Umsetzung von risikosteuernden Maßnahmen - bzw. bei Vorliegen konkreter Planungen unter deren Berücksichtigung - ermittelt werden.

Vorstand und Aufsichtsgremien werden regelmäßig auf Ebene der Unternehmensbereiche Consumer und tesa sowie auf Konzernebene über die Risikolage informiert. Daneben stellen direkte Informationswege sicher, dass plötzlich auftretende, wesentliche Risiken darüber hinaus sofort der Unternehmensführung gemeldet werden. Ein kontinuierlicher Informationsaustausch mit den Funktionen Corporate Development und Corporate Controlling fördert zusätzlich die Berücksichtigung der Risikoaspekte bei der Unterstützung der Unternehmensführung. Auch steht das zentrale Risikomanagement im kontinuierlichen Austausch mit themenspezifischen Task-Forces, die je nach Notwendigkeit durch den Vorstand gebildet werden. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2024 waren jedoch keine speziellen Teams zu größeren Risikothemen aktiv.

Als wesentliches Gremium zur Beratung des Vorstandes in Fragen des Risikomanagements hat das Corporate Risk Board (CRiB) seine Arbeit fortgesetzt. Das CRiB ist weiterhin mit leitenden Personen wichtiger, meist global verantwortlicher Konzernbereiche aus mehreren Ressorts besetzt (Marketing, Qualitätsmanagement, interne Revision, Kommunikation, Nachhaltigkeit, Konzernrechnungslegung, IT-Security, Recht). Auftrag dieses Gremiums ist die breit angelegte Sammlung, vertiefte Bewertung und zusammengefasste Darstellung der verschiedenen, teils bereits bekannten, aber auch neu im Gremium erhobenen Risiken. Auf Basis der Einbringung vielschichtiger Perspektiven dient es Beiersdorf so als wichtige, sogenannte kollektive Intelligenz, die eine weitere Verbesserung und Ergänzung im Rahmen der Analyse wesentlicher Risiken ermöglicht.

Standardmäßig haben sich Vorstand und Aufsichtsrat bei der Auseinandersetzung mit den wesentlichen Risiken und Chancen mit dem Vergleich des aktualisierten, qualitativ (über Zuordnung und Bündelung der funktionalen zu strategischen Risiken) und quantitativ aggregierten Risikoportfolios zur finanziellen, ebenfalls aktualisierten Gesamt-Risikotragfähigkeit beschäftigt. Dabei war das Ziel erneut, zu ermitteln, ob auf dieser Basis die bisherige Gesamtbeurteilung der Risikolage (siehe unten) verändert werden müsste. Zur Beurteilung der Risikolage werden die möglichen negativen finanziellen Auswirkungen auf das prognostizierte EBIT der wesentlichen Risiken bei Eintritt addiert.

Zur Sicherstellung einer höchstmöglichen Transparenz und Nachvollziehbarkeit wird die finanzielle Risikotragfähigkeit von Beiersdorf auf Basis der durchschnittlichen Nettoliquidität ermittelt. Diese Methode wird genutzt, da sie besonders geeignet ist, die kurzfristige Risikoabsorptionsfähigkeit darzustellen: Liquidität steht (im Gegensatz zum Eigenkapital) zur sofortigen Bewältigung bei Risikoeintritt zur Verfügung. Dabei wird der für die Entwicklung der Nettoliquidität bei der mehrperiodigen Betrachtung heranzuziehende verfügbare Free-Cashflow lediglich um die vorher abgezogenen Investitionen in Wertpapiere sowie Effekte aus vergangenen M&A-Transaktionen wieder bereinigt. Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit basiert damit auf einem sehr konservativen Ansatz, da sie grundsätzlich mögliche und durchaus bedeutsame kurzfristige Erhöhungen unserer Liquidität bewusst außer Acht lässt, die in tatsächlichen Krisensituationen abgestuft eingesetzt werden könnten. Zu diesen Erhöhungen zählten z. B. die Neubeschaffung und/​oder Erhöhung von Kreditlinien, die Auflösung stiller Reserven, die Veräußerung von Anlagevermögen, einzelnen Geschäftsfeldern oder den im Bestand befindlichen eigenen Aktien bis hin zu zeitweiser Aussetzung der Dividendenzahlung, Verringerung der beabsichtigten Investitionen in den Markt oder die Erhaltung/​der Ausbau unseres Anlagevermögens. Wir haben sowohl bei der Nettoliquidität als auch bei der Cashflow-Größe den Durchschnittswert der letzten fünf Jahre angesetzt, um die Tragfähigkeitsbeurteilung nicht von eher kurzfristigen oder einmaligen Ereignissen zu stark zu beeinflussen.

Als Ergebnis des Vergleichs der Risikolage mit der entsprechenden Tragfähigkeit lässt sich festhalten, dass das derzeitige, im Berichtsjahr neu bewertete Risikoportfolio im relevanten Betrachtungszeitraum der nächsten zwei Jahre selbst bei einem vollständigen und gleichzeitigen Eintreten aller Einzelrisiken weiterhin nicht im Stande wäre, auch nur annähernd eine bestandsgefährdende finanzielle Situation herbeizuführen.

Darstellung der wesentlichen Risiken und Chancen

Strategische Risiken

Alle bereits 2023 bestehenden strategischen und somit wesentlichen Risiken wurden erneut einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. Wo nötig wurde die Risikodefinition angepasst oder ergänzt, sowie die Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und/​oder Auswirkung aktualisiert oder verändert (d. h., die mögliche negative finanzielle Auswirkung auf das prognostizierte EBIT).

Für den Unternehmensbereich Consumer ergibt sich im Ergebnis über alle Risiken hinweg im Vergleich zum Vorjahr quantitativ folgende Veränderung der Gesamtrisikolage: Während sich die Eintrittswahrscheinlichkeit leicht erhöht, sinkt die Risikoauswirkung insgesamt gesehen, beispielsweise steigt die Wahrscheinlichkeit von Reputationsrisiken, da Konsument*innen zunehmend eine Stellungnahme von Unternehmen zu (gesellschafts-) politischen Ereignissen fordern; die Risikoauswirkung sinkt beispielsweise im Bereich Nachhaltigkeitsrisiken, da Beiersdorf Consumer in vielen Aspekten ein Vorreiter ist und von Konsument*innen und Handel ebenso wahrgenommen wird. Im Zuge einer vorsichtigen Herangehensweise werden die bisher über unsere mittelfristigen Planungen hinausgehenden Chancen aus der quantitativen Nettoermittlung des Risikoportfolios wie bisher nicht berücksichtigt. Weiterhin haben wir einzelne Risikoaspekte, die wir eher zu den tagtäglichen, geschäftsmodellimmanenten Herausforderungen zählen und, denen wir uns kontinuierlich stellen, aus den Definitionen strategischer Risiken wie bisher herausgehalten, da diese in unseren finanziellen Planungen in aller Regel bereits erfasst sind. Hierzu zählen u. a. immer wieder uns beschäftigende Auseinandersetzungen mit dem Handel bei Preisfestsetzungen und vielfältige Angriffe des Wettbewerbs auf unsere Marken und Produkte, insbesondere die Verteidigung unserer Markenrechte und Produktversprechen. Aufgrund der Ausweitung der Berichterstattung auf Segmentebene werden im Anschluss die wesentlichen strategischen Risiken von tesa aufgeführt.

Wesentliche Risiken Unternehmensbereich Consumer

1. Reputationsschäden für Marken und Gesamtunternehmen

Erhalt und Ausbau des Werts unserer großen Marken für Verbraucher*innen mit ihrer breiten Tragfähigkeit sind für die wirtschaftliche Entwicklung von Beiersdorf weiterhin von entscheidender Bedeutung. Wesentlich hierfür ist das immer wieder neu zu bestätigende Vertrauen unserer Kund*innen und insbesondere der Konsument*innen unserer Produkte. Wir haben unser Risikomanagementsystem darauf ausgerichtet, dieses Vertrauen jederzeit in vollem Umfang zu rechtfertigen und so den Wert unserer Marken dauerhaft und erfolgreich zu schützen. Wir prüfen kontinuierlich unsere internen Prozesse in allen Bereichen des Unternehmens, um bei eventuellem Auftreten von potenziell rufschädigenden bzw. -gefährdenden Vorgängen angemessen, sachlich korrekt, schnell und wirkungsvoll reagieren zu können. Wir gehen davon aus, dass dies, gemeinsam mit allen im Folgenden beschriebenen Aktivitäten zur Optimierung der Qualität unserer Produkte und unseres gesamten Marktauftritts, dazu beitragen kann, dass es bei trotz allem auftretenden möglichen Reputationsproblemen zu keinem kritischen Sachverhalt kommen kann. Dies gilt gleichermaßen für unsere Marken wie auch für unser Unternehmen als Ganzes. Unsere umfangreichen Maßnahmen, die wir sowohl in der Umsetzung als auch in der Kommunikation in Bezug auf Nachhaltigkeit, Diversity und weitere Aspekte der Corporate Social Responsibility (CSR) realisiert haben, tragen ebenfalls zur Risikobegrenzung bei. Wir haben das Risikoausmass im Vergleich zum Vorjahr verringert, vor allem auch unter Einbeziehung unseres insgesamt sehr weit entwickelten und getesteten Krisenmanagement-Systems. Dagegen haben wir die Annahme zur Eintrittswahrscheinlichkeit erhöht. Dies erfolgte vor dem Hintergrund unserer Wahrnehmung, dass es eine zunehmend große Gruppe unter unseren Konsument*innen gibt, die erwartet, dass wir einen Standpunkt zu gesellschafts-, aber auch geopolitischen Themen einnehmen. Als Konsequenz wird Beiersdorf, wie viele andere Unternehmen auch, angreifbarer. Vor diesem Hintergrund stufen wir die Risiken für die Reputation unserer Marken und unseres Unternehmens weiterhin insgesamt als signifikant und möglich ein.

2. Kritische Inhaltsstoffe

Für eine klarere Abgrenzung und Bewertung haben wir das Risiko, das sich durch den Einsatz kritischer Inhaltsstoffe ergibt, gesondert von den allgemeinen Beschaffungsrisiken aufgeführt. Dabei sorgt unsere sowohl inhaltlich als auch geografisch breit aufgestellte Forschungs- und Entwicklungsabteilung, unterstützt durch eine spezialisierte Regulatory Affairs-Funktion, dafür, dass wir zu jeder Zeit sämtliche lokalen rechtlichen Anforderungen erfüllen. Den steigenden Anforderungen sind wir mit dem Aufbau zusätzlicher personeller Ressourcen begegnet. Zudem sind wir in permanentem Austausch mit den relevanten Behörden, um rechtzeitig auf sich abzeichnende veränderte Anforderungen im Bereich von Produktformulierungen reagieren zu können. Als Mitglied in den relevanten Verbänden, vor allem auf europäischer Gesamtebene, sind wir als Unternehmen frühzeitig über die sich abzeichnenden Veränderungen informiert. Dazu gehört auch unser regelmäßiger Austausch mit wichtigen Lieferanten. Allerdings ist festzustellen, dass sich die Herausforderung durch die weitere Verbreitung von digitalen Applikationen und Kanälen, die sich kritisch mit den Inhaltsstoffen der kosmetischen Industrie auseinandersetzen, weiter auf hohem Niveau hält. Wir stufen das Risiko weiterhin als signifikant und möglich ein.

3. Beschleunigung der Digitalisierung

Digitalisierung greift zunehmend in alle Lebensbereiche ein - daher haben wir das Risiko in interne und externe Digitalisierungsaspekte differenziert. Intern beziehen sich die Risiken insbesondere auf mögliche suboptimale Prozesse und niedrige Produktivität in einzelnen Bereichen aufgrund fehlender oder zu schwach entwickelter Digitalisierung. Extern nimmt die digitale Durchdringung der Konsumenteninteraktion entlang des gesamten Marketing- und Verkaufsprozesses weiter stetig zu. Beiersdorf arbeitet deshalb weiterhin mit hoher Intensität daran, diese Interaktionen möglichst zielgruppengenau zu planen und umzusetzen. Dabei haben wir im vergangenen Jahr erhebliche Anstrengungen im Bereich des Präzisionsmarketings unternommen, die es uns ermöglichen, die Effektivität unserer Investitionen deutlich zu steigern. Gleichzeitig haben wir organisatorisch dafür gesorgt, dass noch stärker integrativ gearbeitet wird, über alle Marken, zwischen den Funktionen und IT, und in engem Verbund mit dem Geschäft. Speziell im E-Commerce-Bereich haben wir unsere Ressourcenausstattung weiter erhöht, um der zunehmenden Bedeutung dieses Kanals gerecht zu werden. Dabei ist es weiterhin eine große Herausforderung, geeignete Talente zu rekrutieren und auch zu halten. Dies gilt insbesondere für das Gebiet der Datenanalyse, das von entscheidender Bedeutung ist, um schnell und präzise Handlungsanweisungen, auch im engen Austausch mit unseren Kunden, zu generieren. Ein weiterer Aspekt bleibt die vollständige Gewährleistung des privaten Datenschutzes. Hier hilft uns unser Datenschutzmanagementsystem, global gesteuert und lokal implementiert, einen sicheren Umgang mit sensiblen Daten unseres Unternehmens und unserer Geschäftspartner*innen und Konsument*innen kontinuierlich zu gewährleisten. Dies betrifft zum Beispiel die Entwicklung und Nutzung unserer Auftritte in den sozialen Medien oder die Entwicklung neuer Softwarelösungen. Ergänzt werden diese Bemühungen durch klare interne Verhaltensregeln und transparente, nochmals angepasste Führungsstrukturen. Dies wird begleitet von umfangreichen Schulungs- und Kontrollaktivitäten, sowie für den Datenschutz, weiterer Unternehmungen zum weltweiten Rollout. Durch die Vielzahl unserer Maßnahmen schätzen wir in dieser Berichtsperiode das Risiko weiterhin als signifikant und möglich ein.

4. Wachsende politische und wirtschaftliche Unsicherheiten

In der Berichtsperiode bleibt die globale politische Lage weiterhin stark angespannt. Die militärischen Auseinandersetzungen sowohl in der Ukraine also auch dem Nahen Osten halten an. In beiden Fällen bleibt die Unsicherheit einer Ausdehnung zu noch größeren regionalen Konflikten bestehen, mit möglichen Auswirkungen auf unser Geschäft, sowohl direkt durch Auswirkungen auf die Verkäufe in den betroffenen Ländern als auch indirekt über das Vertrauen der Konsument*innen in der jeweiligen Region.

Die wirtschaftlichen Aussichten der Weltwirtschaft sind insgesamt schwer abzuschätzen, insbesondere vor dem Hintergrund des Regierungswechsels in den USA und den damit einhergehenden Erwartungen zu veränderten Prioritätensetzungen. Weiterhin ergeben sich Unsicherheiten aus der möglichen Einführung von Importzöllen auf Fertigwarenimporte aus Mexiko und Europa.

Auch wenn die Hochzinsphase der letzten Jahre in den großen Wirtschaftsräumen USA und Europa inzwischen verlassen wurde, bleibt die Frage nach der mittelfristigen Richtung vor dem Hintergrund möglicherweise einer wieder aufkeimenden Inflation, auch getrieben von einer immer weiter wachsenden Staatsverschuldung. Inwieweit sich dabei mittelfristig eine möglicher Kaufkraftverlust in verlangsamtes Marktwachstum für Beiersdorf übersetzen würde, bleibt abzuwarten.

In Asien bleibt China der größte Unsicherheitsfaktor. Trotz der neuen Konjunkturmaßnahmen zur Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Lage, ist es weiter unklar, ob es zu einer substanziellen Umkehr des Konsument*innenvertrauens kommen wird. Hiervon würde nicht zuletzt unser signifikantes La Prairie-Geschäft in China profitieren. Beiersdorf ist über alle Sparten hinweg geografisch relativ gut ausbalanciert, ohne extreme Abhängigkeiten von einem bestimmten Markt. Potenzielle Markteintritte in neue Länder werden auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen umfassend bewertet. Für Russland wird weiterhin strikt auf das Einhalten aller Sanktionsmaßnahmen geachtet. Vor dem Hintergrund allgemeiner globaler Anspannung stufen wir das Risiko der Auswirkungen aus einem eskalierenden militärischen Konflikt oder einer wirtschaftlichen Krise in einem für uns relevanten Markt weiterhin als sehr signifikant und möglich ein.

5. Knappheit bei Rohstoffen, natürlichen Ressourcen und Energie

Die Beschaffungspreise von insbesondere Roh- und Packmaterialien haben einen erheblichen Einfluss auf die Profitabilität des Consumer Geschäftes. Ungeplante Preissteigerungen können sich ergeben aus: Unwägbarkeiten in Beschaffungsmärkten (unbeeinflussbare "VUCA"-Welt: "Volatility" -Volatilität, "Uncertainty" - Unsicherheit, "Complexity" - Komplexität und "Ambiguity" - Mehrdeutigkeit), Kapazitätsengpässen in vorgelagerten Wertschöpfungsketten, Lieferantenausfällen (Insolvenz, Neuausrichtung ihrer Strategie, Aufkäufe), regulatorischen Veränderungen insbesondere aus Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten oder Handelskonflikten (Zollbarrieren und anderes).

Um möglichst schnell und angemessen auf mögliche zukünftige oder auch kurzfristige Versorgungsengpässe reagieren zu können, setzen wir auf ein kontinuierliches Monitoring unserer Märkte und Lieferanten wie auch auf ein adäquates Vertragsmanagement. Gleichzeitig kümmert sich unsere Beschaffung um eine gezielte Steuerung der Aktivitäten in Bezug auf Umfang, Zeitpunkt und Frequenz der einzelnen Materialabrufe. Übergeordnet bleiben strategische Partnerschaften wichtige Bestandteile der aktiven Steuerung unseres Lieferantenportfolios ebenso wie interne Programme, die die Agilität der gesamten Wertschöpfungskette und deren Resilienz bei Störungen sicherstellen sollen. Daneben sind wir im Rahmen der Fortsetzung unseres breit angelegten "Value Engineering"-Projekts weiterhin auf der intensiven Suche nach Kostensenkungspotenzialen im gesamten Wertschöpfungsprozess. Trotz der Fortschritte bei der Stärkung unserer Resilienzen, bleibt das externe Umfeld schwer vorherzusagen. Aus diesem Grund schätzen wir die strategischen bzw. die entsprechenden funktionalen Risiken im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und der Preisentwicklung auf der Beschaffungsseite nunmehr als sehr signifikant und möglich ein. Die Erhöhung der Risikoauswirkung beruht auch auf dem wachsenden Anteil der Materialkosten aufgrund der prognostizierten Umsatzsteigerungen.

6. Cybersicherheit

Das Risiko aus der Bedrohung unserer und der IT-Systeme unserer direkten Geschäftspartner*innen bleibt im Rahmen der Überprüfung unserer strategischen Risiken weiterhin bestehen. Dies trägt der besonderen und weiter zunehmenden Bedeutung dieses Risikos Rechnung. In Bezug auf Cybersicherheit konnten wir uns auch im Jahr 2024 erfolgreich gegen zunehmende direkte und indirekte Angriffe auf unsere eigenen IT-Systeme wehren. Dabei haben wir weitere Verbesserungen der IT-Infrastruktur, insbesondere bei Cloud-Diensten und Fähigkeiten der Wiederherstellung, erreicht. Wie schon in beiden Vorjahren haben wir eine externe Zertifizierung nach ISO 27001 zur Informationssicherheit erhalten, nun insbesondere schon im Hinblick auf die Erfüllung der neuen NIS2 Regularien. Des Weiteren führen wir die Verbesserung des Schutzes unserer operativen Systeme, entlang der Wertschöpfungskette, insbesondere in der Supply Chain, weiter durch. Angesichts der insgesamt wachsenden Anzahl an Bedrohungen schätzen wir das Risiko trotz allen Fortschritts weiterhin als signifikant und möglich ein.

7. Zunehmende ESG Anforderungen

Die regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich ESG (Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance) nehmen weiterhin zu. Dazu tragen insbesondere der "European Green Deal" in seiner Umsetzung in nationale Gesetzgebung als auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei. Dessen Umsetzung ist im Jahr 2024 weiter fortgeschritten, indem Lieferantenbewertungen und -audits planmäßig durchgeführt wurden und an einer weiteren IT-Unterstützung gearbeitet wurde. Die Umsetzung der EUDR (EU Verordnung über entwaldungsfreie Produkte) war ein weiterer Fokus im Jahr 2024, dedizierte Ressourcen arbeiten daran, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Unabhängig von den rechtlichen Anforderungen hat sich Beiersdorf ambitionierte Ziele gesetzt. Dies wird auch gerade durch unsere eigenen spezifischen Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Verpackungsvermeidung und -reduzierung sowie Klimaschutz deutlich. Die im Jahr 2021 verkündete neue Plastikkreislaufstrategie setzen wir dabei ebenso konsequent weiter fort wie auch unsere Bestrebungen zur Entwicklung und Einsatz nachhaltiger Verpackungs- und Nutzungskonzepte. Unsere Fähigkeiten zur transparenten Messung des Fortschritts gegen Zwischenziele haben wir kontinuierlich erhöht und messen die Erreichung von Zwischenzielen kontinuierlich. Außerdem haben wir im Jahr 2024 eine allgemein verpflichtende Schulung im Bereich Nachhaltigkeit sowie internationaler Sozialstandards ausgerollt, mit angestrebtem Erreichungsgrad von mindestens 95 %. Obwohl wir weiter von sich erhöhenden Erwartungen an uns in Bezug auf Umweltschutz und als verantwortungsvollem Corporate Citizen ausgehen, sowohl von der Öffentlichkeit, NGOs, aber auch unseren Kund*innen, haben wir die Risikoauswirkung herabgestuft: die ESG Aktivitäten im Consumer Geschäft werden von genanntem externen Umfeld sowie unseren Konsumenten zunehmend als sehr positiv und für die Branche als richtungsweisend bewertet: Wir bewerten das Risiko als signifikant und möglich.

8. Klimawandelbedingte Auswirkungen auf die vollständige Wertschöpfungskette

Das im vergangenen Jahr aufgenommene Risiko der sich aus dem Klimawandel möglicherweise ergebenen Auswirkungen auf unsere gesamte Wertschöpfungskette (vom Bezug kritischer Rohstoffe über Produktionsinfrastruktur und jegliche Transporte) hat weiterhin Bestand. Die Einsichten aus der letztjährigen externen Studie zur Risikoentwicklung unserer Produktionsstandorte sind in weitere Maßnahmenpakete überführt worden. Insbesondere für die Mitigation möglicher Wasserknappheit sind konkrete Maßnahmen definiert worden. Die Ergebnisse der eingeführten kontinuierlichen Überwachung dieser Risiken (seitens der Funktion Corporate Sustainability) sind im Jahr 2024 mit der Supply Chain und F&E geteilt worden. Außerdem werden unsere Notfallpläne zur kritischen Infrastruktur und Versorgung fortlaufend aktualisiert, um bei Risikoeintritt schnell und umfassend reagieren zu können. Wir schätzen wir das Risiko weiterhin als signifikant und möglich ein.

9. Talentmangel und -fähigkeiten

Das Risiko der zunehmenden Herausforderung, geeignete Talente zu rekrutieren, zu halten und angemessen schnell und umfassend auf neuen Technologien zu trainieren, bleibt bestehen. Dieses Risiko betrifft sowohl unsere deutschen Standorte, als auch unsere Ländergesellschaften, insbesondere für alle Aufgaben mit starker digitaler Komponente. Hier ist Beiersdorf nicht nur in Konkurrenz zu Wettbewerbern in unserer Industrie, sondern gerade auch zu größeren und kleineren Technologiefirmen. Das im Jahr 2023 ausgerollte Arbeitgeber Markenprogamm (Employer Branding) unterliegt seit 2024 einer kontinuierlichen Erfolgsmessung. Die aktive Präsenz in den sozialen Medien, inklusive der Einbeziehung aller Führungskräfte in die externe Kommunikation, setzt sich fort, um das Profil und die Bekanntheit von Beiersdorf als attraktivem Arbeitgeber zu schärfen. Das neu aufgelegte Programm "#BTheLead" soll den besten Talenten optimale Arbeitsbedingungen bieten mit dem Ziel, ihre Motivation zu fördern und sie an Beiersdorf zu binden. Darüber hinaus dienen Kooperationen und Kontakte mit Universitäten dazu, qualifizierte Nachwuchskräfte frühzeitig einzubinden, um sie durch spezielle Einstiegsprogramme auf eine Karriere bei Beiersdorf vorzubereiten. Um die Qualifikation der Mitarbeitenden den sich ständig steigenden Anforderungen, gerade im Digitalbereich, anzupassen, haben wir entsprechende Schulungsprogramme aufgesetzt. Diese decken sowohl allgemeine als auch funktionsspezifische Fähigkeiten ab, für die unsere diversen internen Online-Akademien zuständig sind. Wie auch in den Vorjahren haben wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden über eine externe, standardisierte und anonyme Befragung im Vergleich zu uns selbst und dem Markt bewerten lassen. Hier konnte das sehr hohe Niveau der Zufriedenheit aus dem Vorjahr gehalten werden. Auch aufgrund der derzeitigen Attraktivität als Arbeitgeber, unserer Wettbewerbskraft und der Maßnahmen bewerten wir das Risiko als gering und möglich.

10. Generative künstliche Intelligenz

Das Risiko hat aufgrund der weiterhin bestehenden Dynamik des Themas "künstliche Intelligenz" weiterhin Bestand. Beiersdorf als Hersteller von Markenartikeln ist hierbei besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen zwei Arten von Risiken: einerseits jene, die sich aus der zur Bereitstellung von Daten an die externen Modelle ergeben, anderseits solche, die sich aus der Verwertung der Resultate aus den Modellen ergeben. Intern hat die "Beiersdorf ChatGPT" Anwendung, zunächst für Marketing und F&E im Einsatz, inzwischen verschiedenste Fachbereiche erreicht. Außerdem haben wir kürzlich Kommunikationsrichtlinien zur Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) für alle globalen Marken im Unternehmensbereich Consumer publiziert, sowohl als Anleitung für unseren eigenen Mitarbeiter als auch die unserer Agenturen. Außerdem haben wir alle Marketing-relevanten KI-Werkzeuge unter einer Plattform gebündelt, so dass global in einem sicheren Umfeld mit hoher Transparenz an neuen Anwendungsprozessen gearbeitet werden kann. Parallel arbeiten wir intensiv an einem allgemeinen Rahmen für die strategische Weiterentwicklung von KI bei Beiersdorf über alle Funktionen hinweg. Dabei werden wir weiterhin an der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die sichere Nutzung der Werkzeuge arbeiten. Aufgrund der Ausweitung der Anwendungsfälle bleibt das Ausmaß gering aber die Eintrittswahrscheinlichkeit steigt auf möglich.

Übersicht relevante Risiken Unternehmensbereich Consumer und wesentliche Veränderungen zum Vorjahr

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Wahrscheinlichkeit Auswirkung
1) Reputationsschäden für Marken und Gesamtunternehmen Möglich ↑ Signifikant
2) Kritische Inhaltsstoffe Möglich Signifikant
3) Beschleunigung der Digitalisierung Möglich Signifikant
4) Wachsende politische und wirtschaftliche Unsicherheiten Möglich Sehr signifikant
5) Knappheit bei Rohstoffen, natürlichen Ressourcen und Energie Möglich Sehr signifikant
6) Cybersicherheit Möglich Signifikant
7) Zunehmende ESG Anforderungen Möglich Signifikant
8) Klimawandelbedingte Auswirkungen auf die vollständige Wertschöpfungskette Möglich Signifikant
9) Talentmangel und -fähigkeiten Möglich Gering
10) Generative künstliche Intelligenz Möglich ↑ Gering
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Eintrittswahrscheinlichkeit Auswirkung relevante Risiken Wesentliche Veränderung zum Vorjahr
Sehr >90 % Schwerwiegend >1.500 Mio. € Anstieg
Wahrscheinlich >50 % - 90 % Sehr signifikant > 500 Mio. € Reduktion
Möglich >10 % - 50 % Signifikant >125 Mio. €
Unwahrscheinlich <10 % Gering >25 Mio. €

Wesentliche Risiken Unternehmensbereich tesa

Der explizite Einbezug der Risikolage des Unternehmensbereichs tesa erfolgt im Jahr 2024 zum ersten Mal. Daher erfolgt auch kein expliziter Vergleich zum Vorjahr, insgesamt gesehen hat sich die Risikolage nicht materiell verändert. Aus Konzernsicht bestehen folgende als wesentlich einzustufende Risiken:

Weltweite wirtschaftliche Krise

Makroökonomische und geopolitische Volatilitäten (wie Polarisierung in den USA, Spannungen zwischen den USA und China) führen zum Rückgang industrieller Produktion; sie drücken die wirtschaftliche Stimmung mit der möglichen Folge eines Rückgangs des Konsumentenvertrauens und Kaufverhaltensänderungen. Für tesa könnte der Rückgang von Auto und "high-end" Elektronik - Käufen und damit verbunden der Umstieg auf günstigere Produkte zu Umsatzrisiken führen. Das Risiko wird als gering und wahrscheinlich eingestuft.

Eingeschränkter Marktzugang durch Handelskriege

Der freie Marktzugang für tesa in Schlüsselmärkten (u. a. China, USA) wird durch unvorhergesehene Regierungsentscheidungen, die den freien Handel betreffen, eingeschränkt. Die Auswirkung könnten steigende Zölle auf Exporte (z. B. auf Klebebänder nach China) oder der eingeschränkte Zugang zu Rohstoffen sein. Das Risiko wird als gering und möglich eingestuft.

Abhängigkeit von Kund*innen und Märkten

Das Risiko bezieht sich auf Abhängigkeiten von (Hersteller-) Märkten insbesondere für Smartphones und auf China im Allgemeinen. Neben starker Konkurrenz können die weiterhin schwache Nachfrage in China sowie zunehmende Marktsättigung zu Umsatzrisiken führen. Das Risiko wird als gering und möglich eingestuft.

Funktionale Risiken Unternehmensbereich Consumer

Wir haben auch in dieser Berichtsperiode alle funktionalen Risiken durch die globalen Funktionen bewerten lassen. Insgesamt gesehen bleibt die Risikobeurteilung bei im wesentlichen gleichbleibenden Themen auf Vorjahresniveau. Dabei gibt es zum großen Teil eine Überschneidung mit den strategischen Risiken. Dies trifft insbesondere auf die Themen Reputation, Klimawandel und Nachhaltigkeit sowie Beschaffung zu. Allerdings gibt es bei all diesen Themen aus der rein funktionalen Sicht noch zusätzliche kompensierende Maßnahmen, die wir bei den strategischen Risiken auf die Hauptaktivitäten beschränken. Ein Beispiel ist die Einrichtung von Beschaffungskontrakten mit Absicherungsklauseln, die die Volatilität bei wichtigen Rohstoffen und Verpackungsmaterialien in unsicheren Märkten reduziert.

Nur als funktionales Risiko haben wir zum Beispiel die Nicht-Konformität bezüglich des europäischen Kapitalmarktgesetzes aufgelistet, insbesondere die Risiken des Insiderhandels sowie der Nichtbeachtung der Adhoc-Berichtserfordernisse. Hier führen wir schon seit Jahren regelmäßige, zielgruppengenaue Trainings durch. Außerdem stellen wir den internen Informationsaustausch zu potentiellen relevanten Adhoc-Fakten fortlaufend sicher. Ein Adhoc-Komitee kümmert sich um die Bewertung der Information und deren Dokumentation. Das Risiko bewerten wir als gering und möglich.

Ein weiteres, rein funktionales aber als relevant eingestuftes Risiko betrifft das Marktrisiko aus Kapitalanlagen. Potenzielle Ausfallrisiken im Zusammenhang mit der Anlage der Konzernliquidität werden dadurch begrenzt, dass Anlagen nur bei definierten sicheren Kontrahenten erfolgen. Das Kontrahentenrisiko überwachen wir täglich anhand von Ratings und haftendem Eigenkapital der Kontrahenten sowie fortlaufend aktualisierten Risikoindikatoren. Mit Hilfe dieser Parameter werden Höchstbeträge für Anlagen bei Partnerbanken und Wertpapieremittenten ermittelt (Kontrahentenlimits), denen wir die tatsächlich getätigten konzernweiten Anlagen gegenüberstellen. Wir haben den überwiegenden Teil unserer Liquidität in risikoarmen Titeln angelegt (z. B. Staats-/​Industrieanleihen und Pfandbriefe). Die schriftlich niedergelegte Investitionsstrategie wird regelmäßig mit unserem internen Kontrollgremium und dem Aufsichtsrat abgestimmt. Unser Risikomanagementprozess beinhaltet die Betrachtung des "Conditional Value at Risk", sodass auch extreme Marktsituationen simuliert, verstanden und für die Anlageentscheidungen berücksichtigt werden können. Klare Zuordnungen von Verantwortlichkeiten, zentrale Regeln zur grundlegenden Begrenzung finanzieller Risiken und die bewusste Ausrichtung der eingesetzten Instrumente auf die konkreten Erfordernisse unserer Geschäftstätigkeit sind Ausdruck des finanzbezogenen Risikomanagements von Beiersdorf. Spezielle und weitergehende Informationen zum Ausmaß der Währungs-, Zins-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken finden sich in der Anhangangabe 30 "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und derivativen Finanzinstrumenten". Durch die gestiegenen Zinsen kann unsere auf Vorsicht ausgerichtete Strategie einfacher umgesetzt werden. Wir stufen deshalb dieses Risiko rein rechnerisch als signifikant, aber unwahrscheinlich ein.

Kurzfristige operative Risiken und Chancen Unternehmensbereich Consumer

Neben den kurzfristigen Auswirkungen der in der Langfristbetrachtung genannten Themen geopolitischer, wirtschaftlicher, aber auch klimawandelbedingter Risiken, liegen die hauptsächlichen Risiken im Unternehmensbereich Consumer weiterhin in den Preisverhandlungen mit unseren Kund*innen und der Reaktion der Konsumenten*innen auf erhöhte Preise. Negative, wirtschaftlich bedingte Marktentwicklungen in u. a. Mexiko oder China könnten sich auf unseren Absatz auswirken. Die meisten der genannten Risiken sind aber bereits in der finanziellen Vorausschau enthalten. Darüberhinausgehende Effekte werden als möglich, aber in ihrer Auswirkung eher gering eingeschätzt.

Die verbleibenden, wichtigen operativen Nettorisiken ergeben sich wie in der Vorperiode ausschließlich aus rechtlichen oder steuerlichen Verfahren sowie aus Betriebsprüfungen. Diese Risiken wurden soweit möglich durch interne und externe Expert*innen angemessen und mit Vorsicht bewertet. Einschätzungen zu Verlauf und Ergebnissen von Rechtsstreitigkeiten sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen sind keine wesentlichen Belastungen für den Konzern zu erwarten, die als wahrscheinlich einzuschätzen wären.

Weitere Informationen und Einzelheiten zum Ausmaß der hier beschriebenen Risiken finden sich in der Anhangangabe 31 "Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und rechtliche Risiken".

Aufgrund der Nicht-Wesentlichkeit werden für den Unternehmensbereich tesa weder funktionale noch operative Risiken berichtet.

Wesentliche Chancen

Unternehmensbereich Consumer

Wesentliche Chancen sehen wir in der vorzeitigen Erreichung unserer Ziele, die wir uns mit der neuen "Win With Care"-Strategie gesteckt haben. Diese sehen wir insbesondere in den folgenden drei Bereichen:

Erschließung neuer Märkte

Wir erobern sogenannte White Spaces, insbesondere im Bereich Face Care, schneller und erfolgreicher als in unserer Prognose angenommen. Beispiele könnten unsere Innovationen im Bereich Epigenetics oder Anti-Pigment-Lösungen sein, wo Einführungen in mehr Märkten als bisher angenommen einen positiven Ergebnisbeitrag leisten könnten.

Bahnbrechende Innovationen

Kontinuierliche und in der jüngsten Vergangenheit getätigte Investitionen in der F&E, gerade in den Feldern Anti-Aging und Anti-Akne, führen früher als geplant zu erfolgversprechenden Innovationen. Die Chance könnte sich durch das enge Zusammenspiel zwischen der hauseigenen F&E und externen Partnern noch erhöhen.

Akquisitionen

Die Intensivierung der Suche nach neuen potentiellen Akquisitionen, welche naturgemäß stark von externen Faktoren beeinflusst wird, führt schneller zum Erfolg als geplant.

Es handelt sich bei allen drei Themen um potenzielle Geschäftsentwicklungen, die zu einer positiven Ergebnisabweichung im Vergleich zu unserer Prognose führen können wie auch zu Marktanteilsgewinnen.

Unternehmensbereich tesa

Die wesentlichen Chancen werden wie im Unternehmensbereich Consumer bei der Erschließung neuer Märkte (z. B. durch erhöhte Distribution/​Markteinführungen "Debonding on Demand" Produkten, i. e. Nutzung von Klebebändern anstelle von herkömmlichem Klebstoff), erfolgreicher Produktneuentwicklungen (z. B. nachhaltige Klebebänder) und Akquisitionen (z. B. Erwerb neuer Technologien) gesehen.

Monitoring der Risiken und Chancen

Das formale Monitoring der strategischen und funktionalen Risiken inkl. der entsprechenden mitigierenden Maßnahmen findet einmal jährlich auf Ressort- und Gesamtvorstandsebene sowie anschließend im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, hier für beide Unternehmensbereiche, statt. Daneben begleiten diese Themen, ebenso wie die Beachtung unserer risikopolitischen Grundsätze, jede wesentliche Geschäftsentscheidung, die auf den verschiedenen Ebenen im Unternehmen getroffen wird.

Das Monitoring der operativen Risiken und Chancen erfolgt in Ergänzung zu den oben genannten Berichten kontinuierlich im Rahmen des finanziellen Planungs-, Forecasting- und Berichtsprozesses auf lokaler, regionaler und zentraler Ebene. Hierbei wird darauf geachtet, dass unter Berücksichtigung getroffener bzw. konkret geplanter Maßnahmen, z. B. auch durch Bildung von Rückstellungen, alle eher wahrscheinlichen Umsatz- und Ergebniseffekte angemessen in unsere Finanzberichterstattung direkt einfließen. Unter Führung der Consumer Konzern-Controlling-Funktion, der internen Revision und weiterer relevanter Controlling-Funktionen wird dies zusätzlich durch einen regelmäßigen Review wesentlicher Finanzkennzahlen der Consumer-Konzerngesellschaften ergänzt, um potenziell kritische Entwicklungen schnell und zielgerichtet mit den Beteiligten anzusprechen und ggf. Korrekturmaßnahmen einleiten zu können. Das Monitoring im Unternehmensbereich tesa erfolgt analog der eigenen Aufbauorganisation

Aktuelle Informationen zur Risikoentwicklung fließen somit auch regelmäßig unterjährig in die Steuerungs- und Planungssysteme der Unternehmenseinheiten ein und sind Gegenstand der Entscheidungs- und Kontrollprozesse. Durch die direkte Verzahnung von Risikoinventur- und Planungsprozess wird das Risikomanagementsystem kontinuierlich weiterentwickelt und ein unternehmensweites Risikobewusstsein verankert.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Für den Unternehmensbereich Consumer hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit der relevanten bestehenden Risiken leicht erhöht, bedingt durch erhöhte Risiken aus Reputationsschäden und generativer künstlicher Intelligenz. Die möglichen finanziellen Auswirkungen bei Eintritt der bestehenden relevanten Risiken haben sich insgesamt verringert, maßgeblich bedingt durch vielfältige Antworten auf die steigenden ESG-Anforderungen. Für den Unternehmensbereich tesa haben die relevanten Risiken weiterhin Bestand, die Risikolage bleibt weitgehend bestehen.

Auch unter Berücksichtigung dieser aktualisierten Einschätzungen ergibt sich aktuell keine grundlegende Änderung unserer Bewertung der gesamthaften Risikolage der Beiersdorf Gruppe. Wie im Vorjahr wurde diese Bewertung untermauert durch eine Gegenüberstellung der aktuellen, quantitativ wie qualitativ aggregierten Risiko-Gesamtportfolios mit der sehr konservativ ermittelten und sich auf Vorjahresniveau bewegenden aktuellen Risikotragfähigkeit des Beiersdorf Konzerns. Beiersdorf sieht sich damit auch zu diesem Zeitpunkt in der Überzeugung bestärkt, dass keine bestandsgefährdenden Risiken - weder für den Beiersdorf Konzern insgesamt noch für einzelne Unternehmensbereiche unseres Geschäfts - vorliegen.

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ist es, durch Implementierung geeigneter Grundsätze, Verfahren und Kontrollen die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Buchführung und der Finanzberichterstattung des Abschlusses und des Lageberichts des Beiersdorf Konzerns sowie der Beiersdorf AG entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den relevanten Rechnungslegungsstandards sicherzustellen.

Der Umfang und die Ausrichtung des eingerichteten internen Kontrollsystems wurden durch den Vorstand anhand der konzernspezifischen Anforderungen ausgestaltet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem besteht aus den Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilungsprozess, Kontrollaktivitäten, Information, Kommunikation und Überwachung.

Im Rahmen einer Analyse wurden die Posten und Positionen mit den wesentlichen Risiken für den Abschluss identifiziert, denen anschließend die zugrunde liegenden Prozesse zugeordnet wurden. Für diese Prozesse wurden konzernweit präventive, überwachende und aufdeckende Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen im Rechnungswesen, in der Informationsverarbeitung und in operativen Funktionen definiert. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Funktionstrennungen, manuelle und IT-gestützte Genehmigungsprozesse nach dem Vier-Augen-Prinzip, IT-Kontrollen, Zugriffsbeschränkungen und Berechtigungskonzepte im IT-System sowie systemgestützte Verfahren zur Verarbeitung konzernrechnungslegungsbezogener Daten. Eine Aktualisierung dieser Maßnahmen erfolgt regelmäßig.

Die wesentlichen Rechnungslegungsprozesse der Beiersdorf AG und der meisten Tochtergesellschaften werden durch in- und externe Shared Service Center einheitlich - in Teilen mit Hilfe vollautomatisierter Prozesse - abgedeckt. Die rechnungslegungsbezogene Berichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften sowie die Konsolidierung erfolgen weitgehend mithilfe standardisierter IT-Systeme. Verfahrensanweisungen, standardisierte Meldeformate und IT-gestützte Berichts- und Konsolidierungsprozesse unterstützen die rechnungslegungsbezogene Berichterstattung.

Der Konzernabschluss basiert auf einer von der Beiersdorf AG vorgegebenen Bilanzierungsrichtlinie. Auf Basis einer kontinuierlichen Analyse von Änderungen im regulatorischen Umfeld hinsichtlich Relevanz und Auswirkungen erfolgt eine laufende Anpassung dieser Richtlinie.

Auch der Rechnungslegungsprozess sowie die Einhaltung der Kontrollanforderungen und der Bilanzierungsrichtlinie von den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Weiterhin gilt, dass auch angemessen und funktionsfähig eingerichtete Systeme keine absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Rechnungslegung gewährleisten. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Falle ihres Auftretens können sie zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des internen Kontrollsystems führen.

Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme 1 9

Neben den kontinuierlich und systematisch von der internen Revision zentral und dezentral geprüften rechnungslegungsbezogenen Prozessen, Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystemen mit ihren entsprechenden Kontrollen verfügt Beiersdorf darüber hinaus in allen wesentlichen, für einen ordentlichen und gesetzeskonformen Betrieb erforderlichen Bereichen inkl. der bereichsübergreifenden Prozesse (z. B. in Forschung und Entwicklung, Produktion und Logistik, Qualitätsmanagement, aber ebenso in Marketing und Vertrieb, sowie speziell im integrierten, praktisch alle Unternehmensfunktionen einbeziehenden Innovationsprozess) über umfangreiche interne Regelungen, Vorschriften und Prozesse, die regelmäßig kommuniziert, auf ihre Einhaltung hin überprüft, ggf. aktualisiert und kontinuierlich in Schulungen vermittelt werden. Auch für die Nachhaltigkeitsaspekte haben wir entsprechende Erfassungs- und Kontrollmechanismen entwickelt, deren Einhaltung auch regelmäßig von der Internen Revision geprüft wird. Für das Risikomanagement haben wir zudem das im Jahr 2023 implementierte IT-System, welches Risiken in den Bereichen Finanzen, Compliance und Nachhaltigkeit zusammenführt, weiterentwickelt. Mit der Überwachung und Kontrolle dieser Systeme befasst sich der Vorstand fortlaufend, auch in enger Abstimmung mit der internen Revision. Der Vorstand wird seinerseits durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats in Fragen der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems regelmäßig beraten und überwacht. Hieraus hat sich zuletzt kein wesentlicher Anpassungs- oder Verbesserungsbedarf hinsichtlich dieser Systeme ergeben. Beiersdorf hat daher keinen Grund anzunehmen, dass in den relevanten Unternehmensbereichen und Themengebieten keine angemessenen oder nicht wirksamen internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme vorliegen.

19 Dieser Abschnitt ist ein ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Unabhängige Überwachung

Die Aufsichtsgremien und die interne Revision sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Kontrollsystem des Beiersdorf Konzerns eingebunden. Die interne Revision beurteilt systematisch die Integrität der Finanzbuchhaltung, die Effektivität des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risiko- und Chancenmanagementsystems sowie die Einhaltung der Compliance-Regeln. Als prozessunabhängige Instanz prüft sie risikoorientiert die Geschäftsprozesse, die installierten Systeme, die implementierten Kontrollen und die finanzielle Abbildung der Geschäftsvorgänge. Die Erkenntnisse aus den Prüfungen werden für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Geschäftssteuerung sowie der präventiven und detektiven Kontrollen genutzt.

Des Weiteren beurteilten die Abschlussprüfer gemäß § 317 Abs. 4 HGB sowie § 91 Abs. 2 AktG die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems. Die interne Revision sowie die Abschlussprüfer berichten regelmäßig an die Aufsichtsgremien zu den Prüfungsergebnissen.

Der Prüfungsausschuss der Beiersdorf AG überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Dabei werden neben Standardberichten regelmäßig auch vertiefende Analysen zu einzelnen Grundsatz- und/​oder aktuell relevanten Themen zur Information herangezogen.

Prognosebericht

Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenfaktoren 20

Die Weltwirtschaft tritt im Jahr 2025 in eine Phase ein, die durch wirtschaftspolitische Unsicherheiten und geopolitische Risiken geprägt ist. Während die wirtschaftspolitischen Ankündigungen der neuen US-Regierung weiterhin Unsicherheiten schaffen, bleibt unklar, wie weitreichend die geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Die Prognose geht davon aus, dass es zu moderaten Zollerhöhungen kommt, jedoch nicht in einem Maße, das den Welthandel massiv beeinträchtigt. In den USA wird ein solides Wirtschaftswachstum erwartet, das global als Stabilitätsanker wirken könnte. Europa hingegen dürfte im Jahr 2025 weiterhin mit einer moderaten Wachstumsdynamik kämpfen, wobei erste Anzeichen einer leichten Belebung sichtbar werden. In China bleibt die wirtschaftliche Erholung fragil, trotz umfangreicher Konjunkturmaßnahmen. Der globale Handelszuwachs wird voraussichtlich durch geopolitische Spannungen und handelsbezogene Unsicherheiten gedämpft. Die Inflation geht weltweit nur langsam zurück. Eine rasche Rückkehr zu Inflationszielen ist somit nicht zu erwarten, was die Notwendigkeit einer länger restriktiven Geldpolitik unterstreichen könnte. Geopolitische Konflikte und Handelsstreitigkeiten bleiben wesentliche Risikofaktoren.

Die europäische Wirtschaft wird sich im Jahr 2025 voraussichtlich langsam von der anhaltenden Schwäche erholen, gestützt durch die Zinssenkungen der EZB. Diese geldpolitische Lockerung zielt darauf ab, der schwachen Konjunktur Impulse zu verleihen, jedoch wird das Wachstum durch strukturelle Belastungen wie hohe Lohnabschlüsse und steigende Produktionskosten gebremst. Während die Inflationsraten in der ersten Jahreshälfte weiter zurückgehen dürften, könnten sie ab Jahresmitte durch höhere Konsumausgaben und strukturelle Inflationstreiber wie die Deglobalisierung wieder leicht anziehen. Auch wenn eine leichte Belebung der Konjunktur im Jahresverlauf erwartet wird, bleibt das Wirtschaftswachstum insgesamt hinter dem Potenzial zurück.

Die deutsche Wirtschaft steht im Jahr 2025 vor einer moderaten Erholung. Sinkende Energiepreise entlasten sowohl Unternehmen als auch private Haushalte, und die Wirkung der globalen Zinserhöhungen lässt langsam nach. Dennoch dürfte sich die wirtschaftliche Erholung nur schleppend gestalten. Die Bauwirtschaft wird voraussichtlich weiterhin unter Druck stehen, und strukturelle Herausforderungen bleiben ein Hemmschuh für ein dynamisches Wachstum. Insgesamt ist für das kommende Jahr mit einem begrenzten Aufschwung zu rechnen.

Die wirtschaftliche Entwicklung der USA im Jahr 2025 wird maßgeblich von der politischen Agenda der neuen Regierung beeinflusst. Präsident Trumps Fokus auf protektionistische Maßnahmen wie höhere Zölle und eine restriktivere Einwanderungspolitik könnte kurzfristige Wachstumsimpulse schaffen, dabei jedoch die Inflation anheizen und die internationalen Handelsbeziehungen belasten. Gleichzeitig dürften Steuererleichterungen und Deregulierung Investitionsanreize setzen, während mögliche Gegenmaßnahmen anderer Länder das Wachstum dämpfen könnten. Die Inflation bleibt ein zentrales Thema, insbesondere da die Löhne weiterhin deutlich steigen. Zwar hat die Gesamtinflationsrate zuletzt nachgelassen, doch die Kerninflation zeigt sich zäh, insbesondere im Dienstleistungssektor. Die FED (Federal Reserve System) wird voraussichtlich ihre Zinssenkungen begrenzen, auch wenn der politische Druck zugunsten einer lockereren Geldpolitik steigen dürfte.

Nach einer leichten Zinsanhebung im Jahr 2024 wird die japanische Zentralbank 2025 voraussichtlich eine zurückhaltende Straffung ihrer Geldpolitik fortsetzen. Die Inflationsrate hat sich in diesem Zeitraum dem Zielwert von 2% genähert, was der Zentralbank ermöglicht, weiterhin eine vorsichtige Balance zwischen Konjunkturförderung und Preisstabilität zu wahren. Die Abwertung des Yen hat die Wettbewerbsfähigkeit japanischer Unternehmen gestärkt und den Tourismussektor belebt, wodurch die Wirtschaft 2025 voraussichtlich weiter an Dynamik gewinnen wird.

Für die Wachstumsmärkte zeichnen sich 2025 gemischte wirtschaftliche Perspektiven ab, die von internen Strukturproblemen und externen Unsicherheiten beeinflusst werden. Chinas Wirtschaftswachstum bleibt 2025 unter Druck, da anhaltende handelspolitische Spannungen mit den USA und die zunehmenden geopolitischen Unsicherheiten die Exportmärkte belasten. Die Ausweitung der Einfuhrzölle auf chinesische Produkte und die Einschränkungen bei Hightech-Lieferungen erschweren die Lage zusätzlich. Gleichzeitig kämpft China mit den Folgen einer langjährigen Fehlallokation von Ressourcen im Immobiliensektor sowie mit der hohen Verschuldung regionaler Regierungen. Zwar versucht die chinesische Regierung, durch gezielte Investitionen in strategische Sektoren wie grüne Technologien und Biotechnologie die Wirtschaft zu stützen, doch diese Maßnahmen reichen nicht aus, um die Schwächen in der Binnenwirtschaft zu kompensieren. Brasiliens Wirtschaft zeigte 2024 eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit. Für 2025 wird ein moderates Wachstum erwartet, unterstützt durch eine weiterhin akkommodierende Geldpolitik und strukturelle Reformen. Dennoch könnten geopolitische Spannungen und Unsicherheiten in der globalen Nachfrage die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen. Mit der zunehmenden Verlagerung globaler Lieferketten und dem Streben nach diversifizierten Produktionsstandorten positionieren sich die südostasiatischen Schwellenländer als attraktive Alternativen. Investitionen in Bildung und Infrastruktur sowie Reformen zur Verbesserung des Geschäftsklimas stärken ihre Rolle in der globalen Wirtschaft. Die indische Volkswirtschaft dürfte ihren Wachstumskurs fortsetzen, gestützt durch strukturelle Reformen und eine zunehmende Integration in globale Wertschöpfungsketten, die die Exportleistung stärken. Der Nahe Osten sieht sich für 2025 mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert. Die Region könnte von einer erwarteten globalen Ölüberversorgung betroffen sein, die die Ölpreise auf ein Fünfjahrestief drücken könnte. Dies könnte die Einnahmen der ölproduzierenden Länder beeinträchtigen. Gleichzeitig bleibt die geopolitische Lage angespannt, was die wirtschaftliche Unsicherheit erhöht.

20 Commerzbank Research - Chartbook Januar /​ Februar 2025.

Beschaffungsmarktentwicklung

Für 2025 erwarten wir eine insgesamt ausgeglichene Angebots- und Nachfragesituation auf den für uns wichtigen Material- und Dienstleistungsmärkten. Ausnahme bleiben palmölabhängige Rohstoffe, die weiterhin unter der Angebotsverknappung seit 2024 leiden und zusätzlich durch die für zum 30.12.2025 geplante EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) unter Druck geraten. Die geopolitischen und handelspolitischen Unsicherheiten bleiben ein wesentlicher Risikofaktor. Der anhaltende Konflikt in der Ukraine, die Instabilität im Nahen Osten sowie potenziell verschärfte Zölle oder Exportbeschränkungen durch die USA könnten die globalen Lieferketten erheblich beeinflussen. Auch Chinas verstärkte Kontrolle über kritische Rohstoffe und Exportstrategien kann die Märkte weiter herausfordern.

Absatzmarktentwicklung

Vor dem Hintergrund der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit und des gedämpften Wachstums in der Eurozone und den USA wird für 2025 mit moderatem Marktwachstum gerechnet. Die Preisbildung wird voraussichtlich einen positiven Beitrag leisten, wohingegen sich der Absatz in den meisten Regionen normalisieren wird. E-Commerce wird weiterhin die zentrale Wachstumssäule der Branche bleiben. Unser Unternehmensbereich Consumer wird seinen Wachstumskurs angeführt von richtungsweisenden Innovationen bei Skin Care und einer soliden Entwicklung des Kernportfolios voraussichtlich fortsetzen. Die solide Wachstumsdynamik in Schwellenländern wird voraussichtlich trotz Anzeichen einer Marktverlangsamung anhalten, während für Nordamerika ein moderates Wachstum erwartet wird. Für Europa wird ein stetiges und gesundes Expansionstempo prognostiziert, während Nordostasien eine Region von strategischer Bedeutung für unseren Geschäftsbetrieb bleibt.

Der Ausblick für den Automobilmarkt bleibt aufgrund von Lieferkettenstörungen, veränderten Verbraucherpräferenzen und steigenden Produktionskosten verhalten. Die Marktentwicklung wird weiterhin durch Inflation, Zinssätze, geopolitische Spannungen sowie den Übergang zur Elektromobilität und strengere Regulierungen beeinflusst. Die Prognose für die Elektronikindustrie im Jahr 2025 zeigt trotz globaler Herausforderungen ein moderates, innovationsgetriebenes Wachstum. Das Marktumfeld wird 2025 weiterhin von einem zurückhaltenden Endverbraucherklima geprägt. Bei Endverbraucherprodukten, Bürobedarf und in der Baubranche wird eine Erholung erst im zweiten Halbjahr erwartet.

Unsere Chancen im Markt

Die anhaltend angespannte globale geopolitische Lage wird im Jahr 2025 nach einer Phase tendenziell hoher globaler Inflationsraten von einer langsamen Stabilisierung des Preisniveaus begleitet. Die wesentlichen Faktoren für die Entspannung sind nach wie vor die gesunkenen Rohstoff- und Logistikpreise, während die Lohnkosten voraussichtlich weiterhin ansteigen werden. Im Unternehmensbereich Consumer sind wir strategisch gut positioniert und erwarten, dass wir sowohl durch Preisanpassungen als auch durch Volumenwachstum über dem Marktdurchschnitt wachsen können. Unsere Wachstumstreiber umfassen weiterhin den Fokus auf Hautpflegeprodukte, Produktinnovationen, die gezielte regionale Expansion sowie die konsequente Umsetzung unserer Nachhaltigkeits- und Digitalstrategie. Dennoch werden die Herausforderungen eines makroökonomisch schwierigen Umfelds in China, einer schwer vorhersehbaren Entwicklung in den USA sowie die politischen Risiken, einschließlich einer möglichen protektionistischen Politik, im kommenden Jahr Einfluss auf den Markt und die Marktentwicklung haben.

Dank unserer stabilen Finanzstruktur und einer robusten Ertragslage, gepaart mit dem Engagement unserer Mitarbeitenden, sind wir zuversichtlich für die Zukunft. Unser international erfolgreiches Markenportfolio wird durch umfassende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten unterstützt, die auf die Bedürfnisse der Verbraucher*innen ausgerichtet sind. Diese Innovationen werden durch gezielte Marketingstrategien ergänzt, die ein nachhaltiges Vertrauen bei unseren Kundinnen fördern.

tesa erwartet für das Jahr 2025 ein moderates Wachstum. Dies gilt sowohl für das Geschäft mit den Endverbrauchern als auch für das Geschäft mit den Industriekunden. Die enge Zusammenarbeit mit Kunden im asiatischen Raum, insbesondere im Markt der Elektronikindustrie ist zentral für Wachstum. Allerdings stellt der Projektcharakter der Zusammenarbeit wie bisher ein hohes Schwankungsrisiko dar. tesa wird auch 2025 kontinuierlich in die Produkt- und Technologie-Entwicklung investieren und damit eine solide Basis für zukünftiges Wachstum schaffen. Zentrale Wirtschaftsregionen wie China und Europa bleiben für tesa entscheidend, Südostasien und Indien sind als Wachstumsmärkte immer wichtiger.

Geschäftsentwicklung

Die dargestellten Herausforderungen in weiten Teilen der Welt beeinträchtigen unsere Prognosefähigkeit für die Absatzmärkte und unsere Geschäftsentwicklung.

Unabhängig vom Wachstum des Hautpflegemarkts werden wir weiterhin ein über dem Markt liegendes Wachstum erzielen. Wir erwarten, dass sich das Wachstum des globalen Hautpflegemarktes 2025 verlangsamt. Mit dieser Annahme gehen wir für das Consumer Geschäft von einem organischen Umsatzwachstum in Höhe von 4-6 % aus. Die operative EBIT-Umsatzrendite des laufenden Geschäfts ohne Sondereffekte wird im Unternehmensbereich Consumer 50 Basispunkte über dem Vorjahresniveau erwartet.

Mit der gleichen Unsicherheit in Bezug auf die Marktentwicklung 2025, insbesondere im Hinblick auf die Schwierigkeiten in der Automobilbranche, erwarten wir für das Geschäft mit tesa ebenfalls ein über dem Markt liegendes Umsatzwachstum. Unter dieser Annahme wird das organische Umsatzwachstum bei 1-3 % liegen. Die operative EBIT-Umsatzrendite des laufenden Geschäfts ohne Sondereffekte wird ungefähr bei 16 % liegen.

Auf Basis der Prognose der beiden Unternehmensbereiche gehen wir für den Konzern von einem organischen Umsatzwachstum in Höhe von 4-6 % aus. Die operative EBIT-Umsatzrendite des laufenden Geschäfts ohne Sondereffekte erwarten wir für den Konzern leicht über Vorjahresniveau.

 

Hamburg, 7. Februar 2025

Beiersdorf AG

Der Vorstand

Weitere Angaben

Erklärung zur Unternehmensführung

Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Beiersdorf AG und des Konzerns (§§ 289f, 315d Handelsgesetzbuch, HGB) beinhaltet die Entsprechenserklärung (§ 161 Aktiengesetz, AktG), Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise und Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand, einschließlich Angaben zur Corporate Governance des Unternehmens, zum Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat und Vorstand und zu den gesetzlichen Vorgaben für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Die Prüfung der Erklärung zur Unternehmensführung durch den Abschlussprüfer (§§ 289f Absatz 2 und 5, 315d HGB) ist darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden (§ 317 Absatz 2 Satz 6 HGB).

Entsprechenserklärung

Im Dezember 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der geltenden Fassung vom 28. April 2022 (Kodex) gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) abgegeben. Beiersdorf erfüllt demnach mit wenigen Ausnahmen alle Empfehlungen sowie darüber hinaus alle Anregungen des Kodex. Es gibt keine Empfehlungen des Kodex, die aufgrund vorrangiger gesetzlicher Bestimmungen für Beiersdorf nicht anwendbar sind. Der Abschlussprüfer hat den Aufsichtsrat zeitnah zu informieren und im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Die Entsprechenserklärung 2024 wurde auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.beiersdorf.de/​entsprechenserklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft entsprach im Geschäftsjahr 2024 und entspricht sämtlichen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der geltenden Fassung vom 28. April 2022 mit folgenden Ausnahmen:

Empfehlung G.10

Gemäß der Empfehlung G.10 sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

Die variable Vergütung des Vorstands, bestehend aus einem jährlichen variablen Bonus einerseits und einer langfristigen Unternehmenswertbeteiligung andererseits, wird nicht in Aktien oder entsprechend aktienbasiert angelegt, sondern nach Ablauf der maßgeblichen Bonusperiode ausschließlich bar ausbezahlt. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Auffassung, dass das Vergütungssystem und die der variablen Vergütung zugrundeliegenden finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien auch ohne eine aktienbasierte Komponente ausreichende Anreize für eine nachhaltige und wertorientierte Unternehmensentwicklung unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Aktionäre und weiterer Stakeholder setzt. Zugleich wird der Vorstand durch das Vergütungssystem incentiviert, die in der Unternehmensstrategie festgelegten Ziele zu verfolgen und zu erreichen.

Darüber hinaus können Vorstandsmitglieder über die langfristigen variablen Gewährungsbeträge grundsätzlich erst nach Ablauf einer mehrjährigen Bonusperiode verfügen. Unter dem aktuell geltenden Vergütungssystem gilt für die langfristige variable Vergütung zunächst eine festgelegte Bonusperiode von 2021 bis Ende 2024. Zum Ablauf dieser Bonusperiode wird die langfristige variable Vergütung für alle ausgeschiedenen und amtierenden Vorstandsmitglieder abgerechnet und nach der Hauptversammlung 2025 zur Zahlung fällig. Daher können Vorstandsmitglieder bereits vor Ablauf von vier Jahren über diejenigen Gewährungsbeträge verfügen, die in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Bonusperiode anteilig zugewiesen worden sind. Dies gilt im Fall eines vor 2024 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds entsprechend für dessen langfristige variable Vergütung, die unter dem bis 2021 geltenden Vergütungssystem an die Bestellperiode geknüpft war und nach der Hauptversammlung 2024 ausgezahlt wurde. Ab 2025 wird die langfristige variable Vergütung aus jährlichen Tranchen mit einer Bemessungsperiode von jeweils vier Jahren bestehen; der Empfehlung G. 10 Satz 2 wird damit künftig vollumfänglich entsprochen werden.

 

Hamburg, im Dezember 2024

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Reinhard Pöllath, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Für den Vorstand

Vincent Warnery, Vorsitzender des Vorstands

Astrid Hermann, Mitglied des Vorstands

Unternehmensführungspraktiken

Die Beiersdorf AG und der Konzern (Unternehmensbereiche Consumer und tesa) verfolgen folgende wesentliche Unternehmensführungspraktiken:

Corporate Governance

Eine gute und verantwortungsbewusste Unternehmensleitung und -überwachung (Corporate Governance) haben für Beiersdorf seit jeher eine hohe Bedeutung und sorgen für eine nachhaltige Wertschöpfung. Erfolgsgrundlage dafür sind enge und effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Interessen der Aktionär*innen, der Belegschaft und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder*innen), offene Unternehmenskommunikation, ordnungsgemäße Rechnungslegung und Abschlussprüfung, Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien sowie verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken. Dabei ist sich Beiersdorf auch seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und stellt insbesondere sicher, dass Sozial- und Umweltfaktoren sowohl in der Unternehmensstrategie und der Nachhaltigkeitsagenda als auch bei operativen Entscheidungen berücksichtigt werden. Mit den vorgenannten Stakeholder*innen findet ein regelmäßiger und institutionalisierter Dialog statt - von Analysten- und Pressekonferenzen sowie Capital Markets Days über Fachtagungen und Kongresse bis hin zu Freiwilligentagen und sozialen Aktivitäten.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (Kodex) sorgt für Transparenz im Hinblick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensleitung und -kontrolle und enthält anerkannte Standards guter, verantwortungsvoller und nachhaltiger Unternehmensführung. Der Kodex und seine Anpassungen erforderten keine grundlegenden Änderungen bei Beiersdorf. Wir verstehen Corporate Governance als fortlaufenden Prozess und entwickeln unser Verständnis hiervon stetig und sorgfältig weiter, auch außerhalb des Kodex. Dabei werden Hinweise, Anregungen und Kritik von Investor*innen und Stimmrechtsberater*innen berücksichtigt, soweit angemessen auch unter Anpassung der Corporate Governance und der Berichterstattung hierüber in dieser Erklärung zur Unternehmensführung.

Compliance

Die Einhaltung der Gesetze und internen Richtlinien (Compliance) ist für die Beiersdorf AG und den Beiersdorf Konzern (einschließlich tesa) eine unverzichtbare Grundlage erfolgreichen und nachhaltigen Wirtschaftens. Die Vorstände der Beiersdorf AG und der tesa SE haben Compliance-Leitlinien erlassen, die u. a. unter www.beiersdorf.de/​Compliance_​Leitlinien sowie unter www.tesa.com/​de-de/​ueber-uns/​sustainability zu finden sind. Basierend auf unseren Compliance-Risikoanalysen wurden zur Sicherstellung von Compliance u. a. umfangreiche Kartellrechts-, Antikorruptions-, Datenschutz- und Kapitalmarktrechts-Compliance-Programme implementiert. Zahlreiche interne Richtlinien und Prozesse wurden zur Prävention von Rechtsverstößen speziell in diesen Schwerpunktbereichen erlassen. Angestellte und Führungskräfte werden für die genannten Themen durch regelmäßige Schulungen und vielfältige Beratungsangebote kontinuierlich sensibilisiert und entsprechend betreut.

Hinweisen auf potenzielle Compliance-Verstöße wird konsequent nachgegangen. Zur Abstellung und Sanktionierung von Fehlverhalten werden geeignete und angemessene Maßnahmen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ergriffen. Um Kenntnis von möglichen Compliance-Verstößen zu erlangen, stehen allen Mitarbeitenden und Führungskräften von Beiersdorf und tesa, aber auch externen Stakeholder*innen wie Kund*innen und Lieferanten verschiedene Meldewege offen, unter anderem können Verstöße über ein digitales Hinweisgebersystem unmittelbar, vertraulich und auf Wunsch auch anonym gemeldet werden. Die Compliance-Funktionen bei Beiersdorf und tesa unterstützen Vorstand und Führungskräfte durch eine Vielzahl von Instrumenten bei der kontinuierlichen Steuerung, Überwachung und Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems und der Sicherstellung der allgemeinen Compliance - nicht zuletzt auch durch ein konzernweites Berichtswesen.

Weiterführende und detailliertere Informationen zum Compliance-Management-System finden Sie in diesem Geschäftsbericht im Abschnitt "Nichtfinanzielle Erklärung" des Beiersdorf Konzerns (Unternehmensbereiche Consumer und tesa) und der Beiersdorf AG gemäß §§ 289b Absatz 3 HGB i. V. m. 315b Absatz 1 und 3 HGB.

Code of Conduct

Der Erfolg der Beiersdorf AG und des Beiersdorf Konzerns (einschließlich tesa) basiert auf dem Vertrauen von Konsument*innen, Kund*innen, Investor*innen und Mitarbeitenden. Deswegen werden hohe Maßstäbe in Sachen Verantwortung gesetzt - sowohl für das Unternehmen als auch für alle Einzelnen. Die Verhaltenskodizes (Code of Conduct) von Beiersdorf und tesa halten diese Maßstäbe verbindlich fest und sind weltweit anzuwenden. Sie sollen allen Angestellten helfen, die zentralen Unternehmensgrundsätze und die Werte unseres Unternehmens im Arbeitsalltag umzusetzen, und zeigen, wie sie mit möglichen Fragen oder schwierigen Situationen umgehen, die das Verhalten im geschäftlichen Umfeld oder den Umgang miteinander betreffen.

Der Code of Conduct steht jeweils unter www.beiersdorf.de/​code_​of_​conduct bzw. www.tesa.com/​de-de/​ueber-uns/​nachhaltigkeit/​unsere-leitlinien-und-standards im Internet zur Verfügung.

Nachhaltigkeit

Nachhaltige Unternehmensführung bedeutet, soziale und umweltbezogene Risiken zu minimieren und Marktchancen wahrzunehmen, so dass eine Wertschöpfung für das Unternehmen entsteht, die negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft vermeidet. Beiersdorf hat schon früh erkannt, wie bedeutsam es ist, verantwortungsvoll zu handeln, und den Bereich Nachhaltigkeit stetig ausgebaut.

Nachhaltigkeit ist heute ein zentraler Bestandteil der Beiersdorf Unternehmensstrategie "Win with Care". Im Rahmen der Strategie verfolgt der Unternehmensbereich Consumer seit 2020 die Nachhaltigkeitsagenda CARE BEYOND SKIN. Sie orientiert sich an den "Zielen zur nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen" (Sustainable Development Goals, SDGs) und umfasst sieben Fokusfelder, die den Einfluss unserer Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette abbilden. In allen Bereichen haben wir uns ambitionierte Ziele bis 2025 bzw. 2030 gesteckt.

Auch bei tesa ist Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie verankert. Den Rahmen bilden fünf strategische Handlungsfelder, für die tesa langfristige Ziele bis 2030 definiert hat. Die Felder decken die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmensbereichs ab und lauten: Verringerung der Emissionen, verantwortungsvolle Beschaffung, Verwendung von recycelten und biobasierten Materialien, Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung sowie Kund*innen bei ihren Nachhaltigkeitszielen unterstützen.

Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind wir verpflichtet, unsere bestehende Finanzberichterstattung um Angaben zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu ergänzen. Zum Bilanzstichtag wurde die CSRD noch nicht in deutsches Recht umgesetzt; in diesem Geschäftsbericht wird daher zu den wesentlichen nichtfinanziellen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit in der Nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 289b Absatz 3 HGB i.V.m. 315b Absatz 1 und 3 HGB berichtet.

Personalpolitische Ausrichtung

Der Erfolg von Beiersdorf hängt im erheblichen Maße vom Einsatz, Können und Engagement seiner Beschäftigten ab. Weltweit tragen über 22.000 Menschen täglich zu diesem Erfolg bei, indem sie ihr fachliches Know-how, ihr Engagement und ihre Ideen in die jeweiligen Tätigkeitsfelder einbringen und damit wichtige Impulse für Verbesserungen und Innovationen geben.

Die Grundlage für eine langfristig tragfähige und starke Personalarbeit von Beiersdorf findet sich sowohl in der Strategie "Win with Care", in der Mitarbeitende als entscheidender Faktor für den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens hervorgehoben werden, als auch in unseren Kernwerten. Beiersdorf orientiert sich bei allen personalpolitischen Entscheidungen an den Core Values, die alle Mitarbeitenden über alle Hierarchien, Funktionen und Länder hinweg verbinden.

Beiersdorf setzt den Schwerpunkt dabei auf die Förderung eines Arbeitsumfelds, in dem jede Person entsprechend ihrer Fähigkeiten und Potenziale optimal eingesetzt wird und sich stetig weiterentwickeln kann. Führungskräfte bei Beiersdorf sollen ihre Mitarbeitenden zu Höchstleistungen motivieren. Aus diesem Grund ist es entscheidend, exzellente Führungskompetenzen im Management zu verankern. Das fördert das Engagement der Mitarbeitenden und hilft, Beiersdorf als einen der attraktivsten Arbeitgeber der Konsumgüterindustrie zu etablieren.

tesa ist spezialisiert auf Klebetechnologie und bietet seinen Kund*innen innovative Lösungen sowie ausgezeichneten Service. Der Erfolg des Unternehmens beruht ganz wesentlich auf den Fähigkeiten unserer Belegschaft und ihrer Bereitschaft, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln. Qualifizierte Mitarbeitende, die aktiv dazu beitragen, unsere Stellung als eines der führenden Unternehmen für Klebetechnologie weiter auszubauen, sind der Schlüssel, um unsere Unternehmensstrategie erfolgreich umzusetzen. Unsere Personalstrategie ist daher darauf ausgerichtet, gut ausgebildete, engagierte Personen für tesa zu gewinnen und zu halten sowie unsere hohe Attraktivität als Arbeitgeber durch entsprechende Maßnahmen kontinuierlich zu erhöhen. Darüber hinaus ist es erklärtes Ziel von tesa, eine Unternehmenskultur zu fördern, die Leistung, Teamwork, funktionsübergreifende Zusammenarbeit und Internationalisierung stärkt.

Ausführlichere Informationen hierzu finden Sie in diesem Geschäftsbericht in der "Nichtfinanzielle Erklärung".

Risikomanagement

Das Risikomanagement der Beiersdorf AG und des Beiersdorf Konzerns ist ein integraler Bestandteil der zentralen und dezentralen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse und folgt konzerneinheitlichen Standards. Eine offene Kommunikation, die periodisch vorgenommene Risikoinventur sowie das Planungs- und Steuerungssystem schaffen Transparenz über unsere Risikosituation.

Näheres hierzu finden Sie im Abschnitt "Risikobericht" dieses Geschäftsberichts bzw. im Bericht über die Geschäftsentwicklung der tesa SE.

Organe der Gesellschaft

Die Beiersdorf AG unterliegt unter anderem dem deutschen Aktien-, Kapitalmarkt- und Mitbestimmungsrecht sowie ihrer Satzung. Mit Vorstand und Aufsichtsrat hat die Gesellschaft die in Deutschland übliche dualistische Leitungs- und Überwachungsstruktur. Die Hauptversammlung der Aktionär*innen ist für grundlegende Entscheidungen des Unternehmens zuständig. Gemeinsam sind diese drei Organe gleichermaßen dem Wohl des Unternehmens und den Interessen aller Aktionär*innen verpflichtet.

1. Aufsichtsrat: Zusammensetzung und Arbeitsweise

Der Aufsichtsrat der Beiersdorf AG besteht aus zwölf Mitgliedern. Je die Hälfte wird durch die Hauptversammlung nach dem Aktiengesetz und durch die Arbeitnehmer*innen nach dem Mitbestimmungsgesetz für jeweils maximal fünf Jahre gewählt. Die letzte turnusmäßige Wahl erfolgte im Geschäftsjahr 2024. Die reguläre Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner*innen wurde durch die Hauptversammlung 2024 auf vier Jahre verkürzt; sie endet demnach mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt. Die reguläre Amtszeit der von den Arbeitnehmer*innen gewählten Aufsichtsratsmitglieder beträgt weiterhin fünf Jahre und endet demnach mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt. Die Wahlen durch die Hauptversammlung werden stets als Einzelwahlen durchgeführt. Dem Aufsichtsrat gehört kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Beiersdorf AG an.

Der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung bei der Leitung des Unternehmens, einschließlich Nachhaltigkeit. Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten zum Wohle der Gesellschaft und zur nachhaltigen Wertschöpfung eng zusammen. Bestimmte Entscheidungen von grundlegender Bedeutung bedürfen gemäß der Geschäftsordnung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist auf der Internetseite des Unternehmens unter www.beiersdorf.de/​Geschaeftsordnung_​Aufsichtsrat zugänglich.

Der Aufsichtsrat beschließt regelmäßig in Sitzungen aufgrund ausführlicher Unterlagen. Die Aufsichtsratsmitglieder können an den Sitzungen auch per Telefon- oder Videokonferenz teilnehmen. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand, sowohl zu Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten als auch zur Strategie, zur Planung und zur Geschäftsentwicklung und grundsätzlich auch dann, wenn der Abschlussprüfer zur Prüfung der Abschlüsse vorträgt. Sitzungen werden regelmäßig vorbesprochen, auch getrennt von Arbeitnehmer*innen- und Anteilseigner*innenseite. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Themen informiert. Darüber hinaus unterrichtet der Vorsitzende des Vorstands den Vorsitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig und zeitnah, auch zwischen den Sitzungen, über wichtige Geschäftsvorfälle und stimmt mit ihm wesentliche Entscheidungen ab. Die Geschäftsordnung regelt die Sicherstellung einer anspruchsvollen Informationsversorgung durch den Vorstand. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Er führt in angemessenem Rahmen mit Investor*innen Gespräche über aufsichtsratsbezogene Themen, in den Jahren 2023 und 2024 insbesondere zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats (einschließlich Unabhängigkeit) und zur Vorstandsvergütung.

Der Aufsichtsrat evaluiert regelmäßig, wie wirksam er und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen, teilweise auch mit Unterstützung einer externen Beratung, und beschließt Verbesserungsmaßnahmen (Effizienzprüfung bzw. Selbstbeurteilung). Zuletzt hat der Aufsichtsrat 2023 erneut eine Selbstbeurteilung mit einer externen Beratung durchgeführt. Dabei wurde zunächst die Arbeit im Plenum und in den Ausschüssen sowie die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand in Form von Fragebogen und Interviews analysiert, auch im Vergleich mit anderen Unternehmen. Die Ergebnisse dieser Analysen und weitere Erörterungen waren Gegenstand von weiteren Zwischenbesprechungen und Aufsichtsratssitzungen. Intensiv diskutiert wurden dabei verschiedene Schwerpunktthemen, insbesondere: Vorbereitung und Durchführung von Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzungen; strategischer Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat; Zusammensetzung, Kompetenzprofil und Teamentwicklung des Aufsichtsrats, inklusive Zugehörigkeitsdauer (Kontinuität vs. Veränderungen); Vergütungssystem. Zur Verwirklichung der identifizierten Anliegen wurden konkrete Maßnahmen diskutiert; dazu zählen unter anderem die Optimierung der Vorbesprechungen der Sitzungen des Aufsichtsrats, die zeitliche Planung des Sitzungsablaufs, die Weiterentwicklung des Informationsflusses an den Aufsichtsrat, mit zusätzlichen Austauschformaten wie Strategie-Workshops und regelmäßigen vertiefenden Diskussionsrunden (Deep Dives), sowie die Weiterentwicklung des Kompetenzprofils und der Nachfolgeplanung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden eingehend durch Onboarding-Termine und Informationsmaterialien nach jeder Neuwahl des Aufsichtsrats eingearbeitet, insbesondere zu den Themen Beiersdorf Geschichte, Unternehmensprofil und Organisation (einschließlich Marken, Forschung & Entwicklung), Unternehmensstrategie (einschließlich Nachhaltigkeit), Unternehmensentwicklung und Finanzberichterstattung, Corporate Governance sowie Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern. Darüber hinaus achten die Mitglieder des Aufsichtsrats darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht, und nehmen die erforderliche Aus- und Fortbildung eigenverantwortlich wahr; dafür entstehende Kosten werden in angemessenem Umfang von der Gesellschaft getragen. Die Gesellschaft unterstützt sie dabei, z. B. durch jährliche interne Fortbildungen zu aufsichtsratsrelevanten Themen und Informationen über Gesetzesänderungen und Entwicklungen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Fortbildungen zu den Themen Nachhaltigkeit, Risikomanagement, Interne Revision sowie Kapitalmarktrechts-Compliance durchgeführt.

a) Zielsetzung, Kompetenzprofil, Diversitätskonzept und Stand der Umsetzung

Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig mit den konkreten unternehmensspezifischen Zielen für seine Zusammensetzung und seinem Kompetenzprofil. Diese Ziele berücksichtigen die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder, eine Regelaltersgrenze und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für Aufsichtsratsmitglieder sowie Diversität, insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen. Nach seinem Kompetenzprofil hat der Aufsichtsrat insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen zu verfügen. Die Ziele und das Kompetenzprofil sind Bestandteil des Diversitätskonzepts für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Zuletzt hat sich der Aufsichtsrat im November 2024 erneut mit Zielsetzung, Kompetenzprofil und Diversitätskonzept befasst und diese im Wesentlichen bestätigt. Einzelne Änderungen betrafen die Rolle eines ESG-Experts sowie die Erhöhung der Mindestanzahl an Kompetenzen, die gemäß Kompetenzprofil im Aufsichtsrat vorhanden sein sollen. Die Zielsetzungen und das Kompetenzprofil gelten bis Ende 2027 und werden - wie bisher - auch bei künftigen Wahlvorschlägen berücksichtigt.

Internationalität

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats muss der internationalen Ausrichtung der Gesellschaft offen gegenüberstehen. Zumindest vier Mitglieder sollen die internationale Ausrichtung konkret verkörpern und daher über besondere internationale Erfahrungen verfügen, z. B. aufgrund ihrer Tätigkeit im Ausland oder ihrer Herkunft. Jedenfalls drei Mitglieder auf Anteilseigner*innenseite sollen internationale Erfahrung haben.

Geschlechtervielfalt

Der Aufsichtsrat strebt an, Anzahl und Stellung von Frauen im Aufsichtsrat weiter zu stärken und einen Anteil von zumindest vier Frauen zu halten. Zumindest zwei Frauen sollen Anteilseignervertreter*innen sein. Als paritätisch mitbestimmte, börsennotierte Gesellschaft sind gemäß § 96 Absatz 2 AktG jeweils mindestens 30 % der Sitze mit Frauen beziehungsweise Männern zu besetzen.

Regelaltersgrenze und -zugehörigkeitsdauer

Nach seiner Geschäftsordnung soll die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat regelmäßig mit der ordentlichen Hauptversammlung enden, die auf die Vollendung des 72. Lebensjahres folgt, und längstens 20 Jahre dauern. Ziel für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist es, dass unterschiedliche Altersgruppen im Aufsichtsrat angemessen repräsentiert sind. Die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat wird für jedes Mitglied unter www.beiersdorf.de/​organe offengelegt.

Unabhängigkeit

Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder auf Anteilseigner*innenseite angehören; sie soll die Eigentümer*innenstruktur berücksichtigen. Ein Aufsichtsratsmitglied ist insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es selbst oder ein nahes Familienmitglied in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, dem Vorstand, einem*einer kontrollierenden Aktionär*in oder einem mit diesem*dieser verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Darüber hinaus wird gemäß den Empfehlungen des Kodex bei der Beurteilung der Unabhängigkeit der Anteilseigner*innenseite von der Gesellschaft und vom Vorstand insbesondere berücksichtigt, ob das Mitglied selbst oder ein nahes Familienmitglied in den zwei Jahren vor der Ernennung ein Vorstandsmitglied der Beiersdorf AG war, aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter*in oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat, ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört.

Der Aufsichtsrat hält es angesichts der Abhängigkeit der Beiersdorf AG im Sinne des § 17 Absatz 1 AktG für angemessen, wenn mindestens drei seiner Mitglieder auf Anteilseigner*innenseite unabhängig sind.

Potenzielle Interessenkonflikte

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte, insbesondere aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kund*innen, Lieferfirmen, Kreditgebern oder Wettbewerbern der Gesellschaft, dem Aufsichtsrat über den Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das Mitglied sein Amt niederzulegen. Wesentliche Geschäfte von Aufsichtsratsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen mit dem Unternehmen bedürfen, sofern nicht ohnehin die Mitwirkung des Aufsichtsrats von Gesetzes wegen erforderlich ist, der Zustimmung des Aufsichtsrats und haben branchenüblichen Standards zu entsprechen.

Kompetenzprofil

Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Ergänzend zu den konkreten Zielen für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil mit besonderen fachlichen und persönlichen Kompetenzanforderungen erarbeitet. In fachlicher Hinsicht müssen die Mitglieder gemäß § 100 Absatz 5 AktG in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor des Unternehmens vertraut sein; darüber hinaus sollen mindestens jeweils zwei Mitglieder über Kenntnisse und Erfahrungen insbesondere auf den folgenden Gebieten verfügen:

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Geschäftsfeld- und Sektorvertrautheit (Konsumgüter; Beauty & Haut/​Körperpflege, internationale Märkte, inkl. Emerging Markets)

Marketing & Vertrieb (Markenentwicklung &-führung, Vertrieb & Handel, Kommunikation & Medien)

F&E (Innovationsmanagement, Forschung und Entwicklung)

Supply Chain (Lieferketten & Produktion)

Personal & Organisation (Personalentwicklung &-führung, Unternehmensorganisation, Unternehmenskultur, Diversität)

ESG (Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility, Ethik)

Recht & Governance (Recht, Compliance Revision, Aufsichtsrecht, Corporate Governance)

Digitalisierung & IT (Digitalisierung, Datenmanagement, IT & IT Security)

Finanzen (Finanzen & Controlling, Rechnungslegung & Abschlussprüfung, jeweils inklusive Nachhaltigkeitsberichterstattung, Risikomanagement & interne Kontrollsysteme)

Der Aufsichtsrat strebt an, dass diese fachlichen Kompetenzen unter seinen Mitgliedern möglichst ausgewogen vertreten sind und sich gegenseitig ergänzen. Darüber hinaus sollen zwei verschiedene Mitglieder mit besonderen Qualifikationen die Rolle als "Independent Financial Expert" und als "ESG-Expert" einnehmen und als solche benannt werden. Unabhängig davon soll jedes Aufsichtsratsmitglied die zur Erfüllung seiner Aufgaben nötigen allgemeinen und persönlichen Anforderungen an Bildung, internationale berufliche Ausrichtung, internationale Diversität, Seniorität, Zuverlässigkeit, Sorgfalt und zeitliche Verfügbarkeit im erforderlichen und angemessenen Umfang erfüllen.

Diversity-Beauftragte

Zur Weiterentwicklung und Förderung der Ziele und von Diversität im Aufsichtsrat sind zwei Diversity-Beauftragte aus dem Aufsichtsrat benannt, Frédéric Pflanz und Barbara Wentzel. Sie sollen den Aufsichtsrat bei jeder beabsichtigten Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseigner*innen oder eines Ausschussmitglieds unterstützen und gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats nach Konsultation der übrigen Aufsichtsratsmitglieder eine Stellungnahme zu den Wahlvorschlägen des zuständigen Nominierungsausschusses abgeben. Sie begleiten auch sonst die Personalarbeit im Unternehmen zu dessen Diversität, auch mit dem Personalausschuss.

Stand der Umsetzung der Ziele und des Kompetenzprofils

Neben der ausgewogenen fachlichen Qualifikation des Gesamtaufsichtsrats ist Vielfalt ein wichtiges Kriterium für die Auswahl der Aufsichtsrats- und der Ausschussmitglieder im Unternehmensinteresse. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat insgesamt sieben Frauen an: auf Arbeitnehmer*innenseite Hilde Cambier, Doris Robben, Kirstin Weiland und Barbara Wentzel und auf Anteilseigner*innenseite Donya-Florence Amer, Hong Chow sowie Uta Kemmerich-Keil. Die gesetzliche Geschlechterquote zur Besetzung des Aufsichtsrats ist damit erfüllt. Damit gehören dem Aufsichtsrat insgesamt 58 % Frauen und 42 % Männer an; bei Getrenntbetrachtung sind es auf Arbeitnehmer*innenseite 67 % Frauen und 33 % Männer und auf Anteilseigner*innenseite jeweils 50 % Frauen und Männer. Auf Anteilseigner*innenseite verkörpern alle Mitglieder neben ihrer besonderen fachlichen Qualifikation das Merkmal der Internationalität aufgrund der Herkunft oder besonderer internationaler Erfahrungen. Im Aufsichtsrat sind verschiedene Nationalitäten vertreten; darüber hinaus haben vor allem die Mitglieder auf Anteilseigner*innenseite einen umfassenden internationalen Hintergrund durch Ausbildung, Studium und/​oder berufliche Tätigkeiten insbesondere in englisch- und französischsprachigen Ländern sowie in Asien. Im Aufsichtsrat sind auf Anteilseigner*innenseite derzeit mindestens drei Mitglieder unabhängig. Der Aufsichtsrat unterstellt dabei vorsorglich, dass auch ein Mitglied, das dem Aufsichtsrat des kontrollierenden Aktionärs angehört, nicht als unabhängig anzusehen ist. Ungeachtet dessen meint der Aufsichtsrat, dass Beziehungen zum kontrollierenden Aktionär nicht schon als solche die Gefahr eines wesentlichen und dauerhaften Interessenkonflikts begründen; mangels Überschneidung der geschäftlichen Aktivitäten geht er vielmehr von einem weitgehenden Gleichlauf der Interessen der Gesellschaft und ihres Großaktionärs aus. Insoweit sind mindestens die folgenden amtierenden Mitglieder auf Anteilseigner*innenseite unabhängig von dem kontrollierenden Aktionär: Donya-Florence Amer, Hong Chow und die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Uta Kemmerich-Keil. Damit wird der Empfehlung C.9 Satz 1 des Kodex entsprochen, wonach im Fall eines Aufsichtsrats mit mehr als sechs Mitgliedern mindestens zwei Mitglieder auf Anteilseigner*innenseite unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein sollen. Darüber hinaus sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats alle Mitglieder der Anteilseigner*innenseite unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand. Dies gilt auch für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Präsidialausschusses, Reinhard Pöllath, obwohl er dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Auffassung, dass durch die langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden im Unternehmen und in einer Anzahl anderer Unternehmen sowohl die Beratung und Überwachung des Vorstands als auch die Koordination der Aufsichtsratsarbeit weiterhin nachhaltig und objektiv gefördert werden. Dagegen liegen aufgrund der Zugehörigkeitsdauer im konkreten Fall keine Umstände vor, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen könnten. Über den Kodex hinaus sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats alle Mitglieder auf Arbeitnehmer*innenseite unabhängig im Sinne des Kodex.

Derzeit haben der Aufsichtsratsvorsitzende und Wolfgang Herz die Regelaltersgrenze von 72 Jahren und der Aufsichtsratsvorsitzende zudem die Regelzugehörigkeitsdauer überschritten. Der Aufsichtsrat hat für diese Mitglieder aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen begründete Ausnahmen von der Regelaltersgrenze bzw. von der Regelzugehörigkeitsdauer festgestellt. Im Übrigen wurden die Regelaltersgrenze, die Regelzugehörigkeitsdauer und die Regeln für den Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten beachtet.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erfüllen zudem die für ihre Aufgaben nötigen persönlichen Kompetenzanforderungen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit mit dem Sektor des Unternehmens vertraut. Der Stand der Umsetzung der fachlichen Kompetenzen zum Abschlussstichtag ist in der nachfolgenden Qualifikationsmatrix dargestellt; hieraus ergibt sich, dass die fachlichen Kompetenzen gemäß dem Kompetenzprofil von jeweils mindestens einem Mitglied erfüllt werden. Darüber hinaus sind Uta Kemmerich-Keil als "Independent Financial Expert" und Donya-Florence Amer als "ESG-Expert" qualifiziert; hierzu werden im nachstehenden Abschnitt "Ausschüsse" nähere Angaben gemacht.

Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats

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Amer Cambier 1 Chow Herz Kemmerich-Keil Koltze 1
Generelle Angaben
Mitglied seit April 2024 April 2024 April 2017 April 2020 August 2022 April 2019
Unabhängigkeit 3
Geschlecht w w w m w m
Geburtsjahr 1972 1967 1971 1950 1966 1963
Nationalität Deutsch Belgisch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch
Kompetenzen
Geschäftsfeld- & Sektorvertrautheit
Marketing & Vertrieb
Forschung & Entwicklung
Supply Chain
Personal & Organisation
ESG
Recht & Governance
Digitalisierung & IT
Finanzen & Rechnungslegung
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Papier 1 Pflanz Robben 1 Pöllath Weiland 1 Wentzel 1
Generelle Angaben
Mitglied seit April 2019 April 2019 2 April 2024 Mai 2002 April 2019 April 2024
Unabhängigkeit 3
Geschlecht m m w m w w
Geburtsjahr 1974 1968 1965 1948 1969 1964
Nationalität Deutsch Deutsch - Französisch Deutsch Deutsch Deutsch Österreichisch
Kompetenzen
Geschäftsfeld- & Sektorvertrautheit
Marketing & Vertrieb
Forschung & Entwicklung
Supply Chain
Personal & Organisation
ESG
Recht & Governance
Digitalisierung & IT
Finanzen & Rechnungslegung

Kriterium erfüllt, basierend auf einer Selbsteinschätzung durch den Aufsichtsrat. Mit Blick auf die Kompetenzen umfasst dies mindestens "gute Kenntnisse" und damit die Fähigkeit, auf Basis bereits vorhandener Qualifikation, der im Rahmen der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen und/​oder wahrgenommener Fortbildungsmaßnahmen die einschlägigen Sachverhalte gut nachvollziehen und informierte Entscheidungen treffen zu können.

1 Arbeitnehmervertreter*in.

2 Zuvor von September 2015 bis April 2018 Mitglied im Aufsichtsrat.

3 Entsprechend der Kriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex.

b) Ausschüsse

Die Arbeit des Aufsichtsrats findet innerhalb und außerhalb des Plenums und auch in den Ausschüssen statt. Über die Arbeit der Ausschüsse berichten die jeweiligen Ausschussvorsitzenden dem Gesamtaufsichtsrat regelmäßig in der folgenden Aufsichtsratssitzung. Der Aufsichtsrat hat sieben Ausschüsse gebildet:

Präsidialausschuss

Dem Präsidialausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, zwei weitere Mitglieder von Anteilseigner*innenseite sowie ein Mitglied der Arbeitnehmer*innenseite an. Der Ausschuss bereitet Sitzungen und Personalentscheidungen vor, beschließt vorbehaltlich der Beschlussfassung im Plenum über die Festsetzung der Gesamtvergütung, anstelle des Plenums über die Anstellungsverträge von Vorstandsmitgliedern sowie über weitere Vorstandsangelegenheiten. Schließlich kann er über zustimmungsbedürftige Geschäfte entscheiden, soweit der Aufsichtsrat nicht rechtzeitig beschließen kann. Dem Präsidialausschuss gehören an: Reinhard Pöllath (Vorsitzender), Wolfgang Herz, Frédéric Pflanz und Barbara Wentzel.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus insgesamt fünf Mitgliedern von Anteilseigner*innen- und Arbeitnehmer*innenseite. Ihm gehört mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats an, das über besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung (einschließlich Rechnungslegungsgrundsätze sowie interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme) und der Abschlussprüfung verfügt, wozu auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung gehört. Insbesondere die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Uta Kemmerich-Keil , verfügt über eine ausgeprägte Sachkenntnis auf diesen Gebieten als frühere Chief Executive Officer des internationalen Health Care Geschäfts eines globalen Konsumgüterkonzerns sowie auf Grund langjähriger Führungspositionen in Finanz- und Controlling-Bereichen eines global tätigen Pharmakonzerns. Zudem bilden ihre Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten, ihre vorherige Tätigkeit in der Internen Revision und ihre internationale Ausbildung die nötigen fachlichen Grundlagen zur effektiven Beurteilung der relevanten Aufgaben des Prüfungsausschusses. Darüber hinaus verfügt mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung, insbesondere Frédéric Pflanz aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Chief Financial Officer international tätiger Unternehmen. Der Prüfungsausschuss bereitet Entscheidungen des Aufsichtsrats vor, insbesondere über Jahres- und Konzernabschluss (einschließlich Nichtfinanzielle Erklärung bzw. Nachhaltigkeitsbericht), den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht sowie die Vereinbarungen mit diesen Prüfern (Erteilung des Prüfungsauftrags, Festlegung von Prüfungsschwerpunkten, Honorarvereinbarung), und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen. Der Prüfungsausschuss befasst sich in enger Abstimmung mit den Prüfern mit der Einschätzung des Prüfungsrisikos, der Prüfungsstrategie und der Prüfungsplanung. Ferner überwacht der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit der Prüfer, befasst sich mit den von ihnen zusätzlich erbrachten Leistungen gemäß der vom Ausschuss festgelegten Richtlinie zur Billigung von Nichtprüfungsleistungen und beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung und der Prüfung der Nichtfinanziellen Erklärung. Mit den Prüfern findet ein regelmäßiger Austausch zu relevanten Themen, insbesondere dem Fortgang der jeweiligen Prüfung, auch außerhalb von Sitzungen statt, worüber die Vorsitzende dem Ausschuss erforderlichenfalls berichtet. Er berät und überwacht den Vorstand in Fragen der Rechnungslegung, der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Außerdem erörtert er die Halbjahresberichte und die Quartalsmitteilungen mit dem Vorstand vor deren Veröffentlichung. Dem Prüfungsausschuss gehören an: Uta Kemmerich-Keil (Vorsitzende), Jan Koltze, Olaf Papier, Frédéric Pflanz und Reinhard Pöllath.

Finanzausschuss

Dem Finanzausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats und jeweils zwei Mitglieder der Anteilseigner*innen- sowie der Arbeitnehmer*innenseite an. Er überwacht die Unternehmenspolitik zu Finanzen, Controlling, Steuern und Versicherungen. Er entscheidet anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu Kreditaufnahmen und -gewährungen, Haftungen für fremde Verbindlichkeiten und Finanzanlagegeschäfte. Außerdem berät und überwacht er den Vorstand zur Compliance und zu allen ihm vom Plenum allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Gegenständen. Dem Finanzausschuss gehören an: Frédéric Pflanz (Vorsitzender), Uta Kemmerich-Keil, Jan Koltze, Olaf Papier und Reinhard Pöllath.

Personalausschuss

Der Personalausschuss besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern der Anteilseigner*innen- und der Arbeitnehmer*innenseite. Er berät regelmäßig über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand (einschließlich der Vergütungsstruktur) und befasst sich mit dem Diversitätskonzept zur Zusammensetzung des Vorstands und mit der Art und Weise seiner Umsetzung. Zudem unterbreitet er einen Vorschlag für die Zielgröße des Frauenanteils im Vorstand sowie für eine Frist zu deren Erreichung. Dem Personalausschuss gehören an: Frédéric Pflanz (Vorsitzender), Hong Chow, Uta Kemmerich-Keil, Olaf Papier, Doris Robben und Kirstin Weiland.

Digital- & ESG-Ausschuss

Der Digital- &ESG-Ausschuss besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern der Anteilseigner*innen- und der Arbeitnehmer*innenseite. Er überwacht die Digitalstrategie des Unternehmens insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit der digitalen Transformation sowie der Geschäftsprozesse und -systeme. Daneben befasst er sich mit der nachhaltigen Unternehmensführung mit Bezug auf ESG-Kriterien, einschließlich Strategien, Zielsetzungen und Initiativen. Sowohl auf den Gebieten der Digitalisierung als auch der Nachhaltigkeit ist die Vorsitzende des Ausschusses, Donya-Florence Amer, eine ausgewiesene Expertin, insbesondere aufgrund ihrer aktuellen Tätigkeit als Chief Information Officer eines international tätigen Konzerns und ihrer früheren geschäftsführenden Position in einem Beratungsunternehmen für Nachhaltigkeitsstrategien und -lösungen in Industrie und Wirtschaft; zudem hat sie das Führungskräfteprogramm "Sustainable Leadership - Towards Net Zero Emissions" der Universität Cambridge absolviert. Dem Digital- &ESG-Ausschuss gehören an: Donya-Florence Amer (Vorsitzende), Hilde Cambier, Uta Kemmerich-Keil, Frédéric Pflanz, Doris Robben und Barbara Wentzel.

Vermittlungsausschuss

Der mitbestimmungsrechtliche Vermittlungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie je einem von der Arbeitnehmer*innen- und einem von der Anteilseigner*innenseite gewählten Mitglied. Er macht Vorschläge zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern, falls im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht worden sein sollte. Der Vermittlungsausschuss ist seit mehreren Amtszeiten nicht zusammengetreten. Dem Vermittlungsausschuss gehören an: Reinhard Pöllath (Vorsitzender), Barbara Wentzel, Olaf Papier und Frédéric Pflanz.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss ist mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie drei weiteren Mitgliedern der Anteilseigner*innenseite besetzt. Er schlägt im Einklang mit der Zielsetzung für die Zusammensetzung und mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats nach umfangreicher Vorbefassung und ausführlichen Vorgesprächen dem Aufsichtsrat Kandidat*innen für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vor.

Auch vor den Neuwahlen zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung 2024 hat sich der Nominierungsausschuss intensiv mit den Anforderungen nach Gesetz, Kodex und den eigenen Zielsetzungen befasst. Mit Blick auf die bereits vor der Neuwahl vorhandenen Kompetenzen und Profile der Anteilseignervertreter*innen war der Nominierungsausschuss zu der Einschätzung gelangt, bis auf eine vakant werdende Position an der vorherigen Besetzung festzuhalten und diese zur Wiederwahl vorzuschlagen. Dem Nominierungsausschuss gehören an: Reinhard Pöllath (Vorsitzender), Hong Chow, Uta Kemmerich-Keil und Frédéric Pflanz.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist auf www.beiersdorf.de/​organe sowie im Kapitel "Organe der Beiersdorf AG" in diesem Bericht zu finden. Auf der genannten Internetseite werden auch aktuelle Lebensläufe der Mitglieder des Aufsichtsrats veröffentlicht.

2. Vorstand: Zusammensetzung und Arbeitsweise

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und führt dessen Geschäfte. Er ist an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Er nimmt seine Leitungsaufgabe als Kollegialorgan mit gemeinsamer Verantwortung wahr.

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt in der Regel für drei Jahre. Die Vorstandsaufgaben sind nach funktionalen und regionalen Gesichtspunkten verteilt. Der Geschäftsverteilungsplan ist Bestandteil der Geschäftsordnung für den Vorstand; diese ist auch auf der Internetseite des Unternehmens unter www.beiersdorf.de/​investor-relations/​corporate-governance/​fuehrungsstruktur zugänglich.

Der Vorstand entwickelt die Unternehmensziele und die strategische Ausrichtung des Konzerns, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab, sorgt für deren Umsetzung und erörtert mit dem Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen den Stand der Implementierung. Er ist verantwortlich für die Steuerung und Überwachung des Konzerns, die Unternehmensplanung mit Jahres- und Mehrjahresplanung, die Aufstellung der Quartalsmitteilungen und Halbjahresberichte, der Jahres- und Konzernabschlüsse sowie die Konzernfinanzierung. Der Vorstand sorgt ferner für ein im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit und Risikolage angemessenes und wirksames internes Controlling und Risikomanagement, das auch die für das Unternehmen relevanten nachhaltigkeitsbezogenen Ziele abdeckt. Zudem umfasst dies ein an der Risikolage ausgerichtetes Compliance-Management-System, wodurch der Vorstand insbesondere für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien sorgt und auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hinwirkt (Compliance). Eine Beschreibung der Grundzüge dieser Systeme sowie eine Stellungnahme zu ihrer Angemessenheit und Wirksamkeit ist im Abschnitt "Risikobericht" bzw. "Nichtfinanzielle Erklärung" in diesem Geschäftsbericht enthalten. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragestellungen, insbesondere auch zur Nachhaltigkeit, und erläutert dabei Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den Plänen und Zielen. Bestimmte Maßnahmen und Geschäfte des Vorstands, die von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft sind, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse.

Der Vorstand beschließt in regelmäßigen Sitzungen, die der Vorsitzende des Vorstands leitet. Die Mitglieder des Vorstands arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Ressorts.

Vorstandsmitglieder legen möglicherweise auftretende Interessenkonflikte unverzüglich dem Aufsichtsrat offen und informieren die übrigen Mitglieder des Vorstands. Wesentliche Geschäfte von Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen mit dem Unternehmen bedürfen, sofern nicht ohnehin die Mitwirkung des Aufsichtsrats von Gesetzes wegen erforderlich ist, der Zustimmung des Aufsichtsrats und haben branchenüblichen Standards zu entsprechen. Auch die Übernahme von Nebentätigkeiten bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands eine D&O-Versicherung abgeschlossen, die einen Selbstbehalt in Höhe von 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorsieht.

Diversitätskonzept und Nachfolgeplanung, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den oberen Führungsebenen

Der Aufsichtsrat hat sich in den vergangenen Jahren allgemein und in konkreten Fällen sehr intensiv mit Diversität im Vorstand beschäftigt. Seit 2022 liegt der Frauenanteil im Vorstand mit Astrid Hermann, Nicola D. Lafrentz und Grita Loebsack bei 43 %. Damit wird nicht nur dem gesetzlichen Beteiligungsgebot gemäß § 76 Absatz 3a AktG entsprochen, wonach einem Vorstand mit mehr als drei Personen mindestens eine Frau und ein Mann angehören müssen, sondern darüber hinaus auch der freiwilligen Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand, die der Aufsichtsrat seit 2022 auf 30 % erhöht hat.

Der Aufsichtsrat strebt auch weiterhin bei personellen Änderungen im Vorstand eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Dies soll durch verschiedene Maßnahmen gefördert werden, insbesondere durch ein deutlich kommuniziertes Bekenntnis zur Förderung von Frauen in Führungspositionen, gezielte Personalentwicklung weiblicher Führungskräfte (etwa durch Trainings, Coaching, Mentoring), Anpassung von Recruiting- und Besetzungsprozessen sowie Aufbau und Förderung von Netzwerkaktivitäten von Frauen. Zur Weiterentwicklung und Förderung von Diversität im Vorstand sind zusätzlich zwei Diversity-Beauftragte aus dem Aufsichtsrat benannt (derzeit Frédéric Pflanz und Barbara Wentzel). Vor der Bestellung eines Vorstandsmitglieds nehmen die Diversity-Beauftragten gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats nach Konsultation der übrigen Aufsichtsratsmitglieder Stellung. Darüber hinaus befasst sich der Personalausschuss unter anderem mit dem Diversitätskonzept für den Vorstand, einschließlich der Art und Weise seiner Umsetzung.

Als weiteres Kriterium des Diversitätskonzepts soll der Vorstand insgesamt über mehrjährige einschlägige internationale Berufserfahrung durch langjährige Tätigkeiten im Ausland oder besondere Kenntnisse der für Beiersdorf wichtigen ausländischen Märkte verfügen. In der Geschäftsordnung für den Vorstand ist festgelegt, dass die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich nicht älter als 63 Jahre sein sollen. Diese Kriterien haben im Berichtsjahr alle amtierenden Mitglieder des Vorstands erfüllt. Darüber hinausgehende Diversitätskriterien für die Zusammensetzung des Vorstands wird der Aufsichtsrat bzw. der Personalausschuss erwägen, soweit er diese für angemessen und zweckdienlich erachtet.

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand zudem für eine langfristige Nachfolgeplanung. Insbesondere berät der Personalausschuss regelmäßig über die Nachfolgeplanung (einschließlich der Vergütungsstruktur) und berücksichtigt dabei die Führungskräfteplanung des Unternehmens. Im Jahr 2024 befasste sich der Personalausschuss zusammen mit dem Vorstand insbesondere mit den Themen Nachfolgeplanung, einschließlich Entwicklungspläne für Nachwuchstalente und Weiterentwicklungsprogramme für Mitarbeitende, Diversitätsstrategie (inklusive KPIs), Stärkung der Arbeitgebermarke (Employer Branding), Personalplanung sowie Organisation der Personalabteilung. Die konkrete Nachfolgeplanung basiert unter anderem auf einer Gruppe von potenziell geeigneten Personen, die aus den oberen beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands durch den Personalvorstand in Abstimmung mit globalen Management-Teams vorausgewählt wird. Ergänzend dazu befasst sich das Diversity & Inclusion Committee, dem die Diversity-Beauftragten aus dem Aufsichtsrat, der Personalvorstand und weitere Führungskräfte des Unternehmens angehören, mit dem Ziel, eine diverse Unternehmenskultur über Geschlecht und Internationalität hinaus durch verschiedene Initiativen und Schlüsselaktivitäten zu fördern und zu stärken. Die Nachfolgeplanung ist zudem in der Zielsetzung für die variable Vergütung des Vorstands enthalten.

Der Vorstand achtet auch bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen auf Diversität. Dabei strebt er insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen an. Mit der "Beiersdorf Gender Parity Ambition", die bereits im März 2021 verkündet wurde, verpflichtet sich Beiersdorf, bis spätestens 2025 eine Geschlechterparität von 50:50 auf allen Führungsebenen unterhalb des Vorstands (Managementebenen 1-4) im Consumer-Bereich zu erreichen. Diese Geschlechterparität wurde bereits im September 2023 früher als geplant erreicht und seitdem aufrechterhalten; per Ende 2024 waren weltweit 51,9 % der Führungspositionen mit Frauen besetzt. Mit dem globalen Ziel einer geschlechterausgewogenen Führung ist die Strategie des Vorstands zur Frauenförderung bei Beiersdorf darauf gerichtet, eine zunehmende Anzahl von Kandidatinnen zur Auswahl für Top-Führungspositionen und den Vorstand zu haben. Beiersdorf bietet weiterhin spezielle Programme für weibliche Talente an, um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Diese Programme konzentrieren sich auf eine Kombination aus persönlichen und organisatorischen Modulen. Dabei arbeitet Beiersdorf mit externen Partner*innen zusammen, um relevantes Fachwissen zu integrieren und um das richtige Klima für nachhaltigen Wandel bei diesem Thema zu schaffen. Um Chancengleichheit zu gewährleisten, konzentriert sich Beiersdorf zudem auf den Abbau von Hindernissen, die einen gleichberechtigten beruflichen Aufstieg verhindern könnten.

Zudem hat der Vorstand gemäß § 76 Absatz 4 AktG für den Frauenanteil der Beiersdorf AG in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von mindestens 35 % und in der zweiten Führungsebene eine Zielgröße von mindestens 50 % festgelegt, die jeweils bis zum 31. Dezember 2026 gehalten bzw. erreicht werden sollen. Ende 2024 betrug der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 43,9 % und in der zweiten Führungsebene 46,8 %.

3. Hauptversammlung

Die Aktionär*innen nehmen ihre Rechte satzungsmäßig in und außerhalb der Hauptversammlung wahr. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Wahl der Prüfer für die Abschlüsse und für den Nachhaltigkeitsbericht und die rechtlichen Grundlagen der Gesellschaft, insbesondere Satzungsänderungen. Die Hauptversammlung beschließt zudem beratend über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder, über die konkrete Vergütung des Aufsichtsrats und empfehlend über die Billigung des Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr. Darüber hinaus wird der Vorstand, wenn er dies im Einzelfall für angemessen hält, bei wesentlichen Strukturänderungen oder im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionär*innen hierüber beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen.

Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt, in der Regel innerhalb der ersten fünf Monate eines jeden Geschäftsjahres. Die Einberufung mit der Tagesordnung der Hauptversammlung wird - zusammen mit den für die Hauptversammlung erforderlichen Berichten und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts und der Formulare für die Briefwahl - auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Sie kann mitsamt den Einberufungsunterlagen auch auf elektronischem Wege übermittelt werden. Auf der Internetseite der Gesellschaft wird mindestens vier Tage vor der Hauptversammlung auch der Bericht des Vorstandsvorsitzenden veröffentlicht. Zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung der Rechte stellt die Gesellschaft ihren Aktionär*innen eine weisungsgebundene Person zur Stimmrechtsvertretung zur Verfügung. In der Einladung wird erklärt, wie Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilt werden können. Daneben bleibt es den Aktionär*innen unbenommen, sich durch eine bevollmächtigte Person ihrer Wahl auf der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Briefwahl sowie Erteilung, Änderung und Widerruf einer Vollmacht an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter sind auch über das Internet vor und während der Hauptversammlung möglich. Die gesamte Hauptversammlung kann über das Internet auch von Nicht-Aktionär*innen verfolgt werden.

Der Vorstand hat auf Grundlage der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 der Satzung beschlossen, die Hauptversammlung 2025 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe von § 118a AktG abzuhalten.

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Art. 19 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet, Geschäfte mit Aktien der Beiersdorf AG oder damit verbundenen Finanzinstrumenten (Directors' Dealings) der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts zu melden. Dies gilt auch für Personen, die mit einer solchen Person in einer engen Beziehung stehen.

Die der Beiersdorf AG gemeldeten Geschäfte werden veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.beiersdorf.de/​investor-relations/​finanzberichte/​directors-dealings abrufbar.

Weitere Informationen zur Corporate Governance

Ausführliche Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand finden Sie auch im Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats" dieses Berichts. Weitere Informationen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats finden Sie im Kapitel "Vergütungsbericht". Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG und das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG sind auf der Internetseite unter www.beiersdorf.de/​investor-relations/​corporate-governance/​verguetung-von-vorstand-und-aufsichtsrat veröffentlicht; der letzte Vergütungsbeschluss der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG ist unter www.beiersdorf.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​archiv/​2024 abrufbar.

Konzernabschluss und Halbjahresberichte werden nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, der Jahresabschluss der Beiersdorf AG nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Im Jahr 2024 gab es nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Hauptversammlung am 18. April 2024 wählte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für die AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts 2024. Verantwortlicher Abschlussprüfer ist Thorsten Dzulko. Die Nichtfinanzielle Erklärung 2024 wird ebenfalls von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Verantwortliche Prüferin ist Claudia Niendorf-Senger.

Aktuelle Entwicklungen und wichtige Unternehmensinformationen werden zeitnah auf der Internetseite www.beiersdorf.de veröffentlicht. Neben detaillierten Erläuterungen zur Corporate Governance bei Beiersdorf finden sich dort weitergehende Informationen zu Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, die Berichte des Unternehmens (Geschäftsberichte, einschließlich zusammengefasster Lageberichte und Nichtfinanzielle Erklärungen, Jahresabschlüsse, Vergütungsberichte, Halbjahresberichte und Quartalsmitteilungen), ein Finanzkalender zu allen wesentlichen Terminen und Veröffentlichungen, Ad-hoc-Meldungen, meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings) sowie die Veröffentlichungen zu Stimmrechtsmitteilungen.

Diese Erklärung zur Unternehmensführung ist ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Sie ist zudem auf der Internetseite www.beiersdorf.de/​Erklaerung_​unternehmensfuehrung veröffentlicht und dort mindestens fünf Jahre lang zugänglich.

Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der folgende Schlusserklärung enthält:

"Die Beiersdorf Aktiengesellschaft hat nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."

Übernahmerechtliche Angaben

Im Folgenden werden die gemäß § 315a HGB und § 289a HGB erforderlichen Angaben dargestellt.

Im Hinblick auf die Angaben zur Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und die Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wird auf den Anhang verwiesen.

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 AktG, § 31 MitbestG und § 7 der Satzung geregelt. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Änderung der Satzung erfolgt nach §§ 179, 133 AktG sowie § 16 der Satzung. Nach § 16 Abs. 1 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung ist der Aufsichtsrat insbesondere ermächtigt, § 5 der Satzung (Grundkapital) jeweils nach Ausnutzung von genehmigtem oder bedingtem Kapital entsprechend zu ändern und neu zu fassen.

Die Hauptversammlung hat am 29. April 2020 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 28. April 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 92 Mio. € (genehmigtes Kapital I: 42 Mio. €; genehmigtes Kapital II: 25 Mio. €; genehmigtes Kapital III: 25 Mio. €) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf ihre Inhaber*innen lautender Stückaktien zu erhöhen. Dabei kann die Gewinnberechtigung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden.

Den Aktionär*innen ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht kann jedoch durch den Vorstand in folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden:

1. Zum Ausgleich von infolge einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen entstehenden Spitzenbeträgen (genehmigte Kapitalien I, II, III)

2. Soweit dies erforderlich ist, um Inhaber*innen bzw. Gläubiger*innen der von der Beiersdorf Aktiengesellschaft oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde (genehmigte Kapitalien I, II, III)

3. Wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals zehn vom Hundert des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bzw. - falls dieser Wert niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, welche möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Sofern während der Laufzeit des genehmigten Kapitals von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10 %-Grenze anzurechnen (genehmigtes Kapital II)

4. Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen (genehmigtes Kapital III)

Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigungen 10 % des Grundkapitals überschreitet. Sofern während der Laufzeit eines genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte Grenze anzurechnen.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

Darüber hinaus hat die Hauptversammlung am 29. April 2020 beschlossen, das Grundkapital um bis zu insgesamt 42 Mio. €, eingeteilt in bis zu 42 Millionen auf ihre Inhaber*innen lautende Stückaktien, bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie

1. die Inhaber*innen bzw. Gläubiger*innen von Wandlungs- und/​oder Optionsrechten, die mit den von der Beiersdorf Aktiengesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften bis zum 28. April 2025 auszugebenden Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen oder

2. die zur Wandlung verpflichteten Inhaber*innen bzw. Gläubiger*innen der von der Beiersdorf Aktiengesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften bis zum 28. April 2025 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Anleihebedingungen dafür benötigt wird.

Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Außerdem hat die Hauptversammlung am 29. April 2020 die Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in der Zeit bis zum 28. April 2025 eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionär*innen gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots. Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionär*innen zu veräußern, soweit diese Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen gegen Sachleistung zu veräußern, insbesondere zur Verwendung als Gegen- oder Teilgegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung von Beteiligungen) oder Unternehmensteilen. Zudem kann der Vorstand diese eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen verwenden, um die Bezugs- und/​oder Umtauschrechte aus von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen oder sonstige Ansprüche auf Übertragung von Aktien zu erfüllen. Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionär*innen auszuschließen, soweit dies für den Fall der Veräußerung eigener Aktien an alle Aktionär*innen erforderlich ist, um entstehende Spitzenbeträge auszugleichen. Von den vorstehenden Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt bezugsrechtsfrei verwendeten Aktien weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigungen 10 % des Grundkapitals überschreitet. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte Grenze anzurechnen.

Schließlich ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der vorstehenden oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Durch die Schaffung des genehmigten und bedingten Kapitals soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, schnell und flexibel auf Wachstumsmöglichkeiten und Möglichkeiten am Kapitalmarkt reagieren zu können. Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ermöglicht es der Gesellschaft, insbesondere auch institutionellen oder anderen Investor*innen Aktien der Gesellschaft anzubieten und/​oder den Aktionär*innenkreis der Gesellschaft zu erweitern sowie die erworbenen eigenen Aktien als Gegen- oder Teilgegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen (einschließlich der Erhöhung von Beteiligungen) oder Unternehmensteilen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, d. h. gegen Sachleistung, zu begeben.

Im Zusammenhang mit dem in der Zeit vom 24. April 2024 bis zum 6. August 2024 durchgeführten Aktienrückkaufprogramm hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung zur Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss Gebrauch gemacht und insgesamt 4.000.000 Aktien eingezogen. Ebenso hat die Gesellschaft im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und insgesamt 3.604.604 Aktien erworben.

Bestätigungen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Beiersdorf Aktiengesellschaft, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Beiersdorf Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1. Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts der Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten "Chantecaille"

2. Bilanzierung von unsicheren Steuerpositionen und sonstigen Rückstellungen im Zusammenhang mit Steuern

3. Bewertung der Pensionsrückstellungen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1) Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts der Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten "Chantecaille"

1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" der Geschäfts- oder Firmenwerts der Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten "Chantecaille" mit einem Betrag von insgesamt € 279 Mio. ausgewiesen. Dieser Geschäfts- oder Firmenwert wird einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der dieser Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Cashflows der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Budgetplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde für die Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten "Chantecaille" ein Wertminderungsbedarf in Höhe von € 38 Mio. festgestellt.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Cashflows der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Chantecaille", des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Cashflows mit der verabschiedeten Budgetplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung, auch im Hinblick auf die angenommenen Wachstumsraten, mit den Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und die Antworten im Hinblick auf allgemeine und branchenspezifische Markterwartungen beurteilt. Ergänzende Anpassungen der Mittelfristplanung für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und nachvollzogen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes und der Wachstumsrate wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Zur Beurteilung der Wachstumsraten haben wir allgemeine und branchenspezifische Erwartungen mit den Beurteilungen der gesetzlichen Vertreter abgeglichen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.

3. Die Angaben der Gesellschaft zum Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" sind in Textziffer 11 des Konzernanhangs enthalten.

2) Bilanzierung von unsicheren Steuerpositionen und sonstige Rückstellungen im Zusammenhang mit Steuern

1. Der Beiersdorf-Konzern ist in einer Vielzahl an Ländern tätig und ist dabei von den jeweiligen landesspezifischen Steuergesetzen und der Rechtsprechung zu den Steuergesetzen betroffen. Die Bilanzierung laufender und latenter Ertragssteuern, sowie indirekter Steuern haben einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024. Mitunter bestehen Unsicherheiten, wie das Steuerrecht auf eine bestimmte Transaktion oder einen bestimmten Umstand anzuwenden ist. Die Akzeptanz einer bestimmten steuerlichen Behandlung nach dem jeweiligen lokalen Steuerrecht ist möglicherweise erst dann bekannt, wenn eine zuständige Steuerbehörde oder ein zuständiges Gericht in der Zukunft eine Entscheidung über den jeweiligen zu beurteilenden Sachverhalt trifft. Folglich kann ein Streitfall oder eine Prüfung einer bestimmten steuerlichen Behandlung durch die Steuerbehörde die Bilanzierung eines tatsächlichen oder latenten Steueranspruchs oder einer latenten Steuerschuld durch ein Unternehmen beeinflussen.

Die bedeutsamsten im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge betreffen die Rückstellungen unter dem Bilanzposten "Sonstige kurzfristige Rückstellungen" in Höhe von € 79 Mio. im Zusammenhang mit einem Steuerstreitverfahren in Brasilien sowie unter dem Bilanzposten "Ertragsteuerforderungen" ausgewiesene Steuerforderungen in Höhe von € 45 Mio. für bereits gezahlte Steuern im Zusammenhang mit der steuerlichen Nichtanerkennung eines Liquidationsverlusts aus der Auflösung einer chinesischen Tochtergesellschaft in Österreich. Ferner sind nach IFRIC 23 weitere Ertragsteuersachverhalte für noch nicht abgeschlossene Steuerstreitverfahren für zu erwartende Steuerstreitverfahren oder für Sachverhalte aus steuerlichen Betriebsprüfungen sowie weitere Sachverhalte für indirekte Steuern für Zollprüfungen nach IAS 37 bilanziert. Eventualverbindlichkeiten sind nach IAS 37 angegeben worden.

Das Ergebnis der steuerlichen und bilanziellen Einschätzung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zu erwartenden steuerlichen Rechtsprechung abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war die Bilanzierung von unsicheren Steuerpositionen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die internen Prozesse zur Erfassung von Steuersachverhalten sowie das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der Steuern einschließlich der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen im Zusammenhang mit Steuern beurteilt. Bei unserer Prüfung haben wir insbesondere auch die eingerichteten Prozesse zur Sicherstellung der Erfassung und der Einschätzung des Ausgangs steuerlicher Ermittlungsverfahrens beurteilt. Darüber hinaus haben wir bezüglich der bilanziellen Auswirkungen unsere internen Experten aus dem Bereich Tax Accounting eingebunden. Ferner haben wir uns regelmäßig von der internen Steuerabteilung der Beiersdorf Aktiengesellschaft über die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den entsprechenden Einschätzungen des jeweiligen Verfahrensausgangs geführt haben, erläutern lassen. Zudem haben wir auch das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern und zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung in Bezug auf aktivierte Steuerpositionen beurteilt. Weiterhin haben wir Gutachten der von den gesetzlichen Vertretern beauftragten externen Steuerberater eingeholt, diese mit den dafür zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und im Hinblick auf die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden und Bewertungsannahmen zur Ermittlung und Bilanzierung von Steuerpositionen einschließlich der Überprüfung der Werthaltigkeit der latenten Steuerpositionen sowie zur Bilanzierung sonstiger Rückstellungen im Zusammenhang mit Steuern begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den unsicheren Steuerpositionen, den sonstigen Rückstellungen im Zusammenhang mit Steuern sowie den Eventualverbindlichkeiten sind in den Textziffern 9, 28 und 31 des Konzernanhangs enthalten.

3) Bewertung der Pensionsrückstellungen

1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" Rückstellungen in Höhe von € 328 Mio. und unter dem Bilanzposten "sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte" Pension Asset in Höhe von € 27 Mio. ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen setzen sich zusammen aus den Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von € 1.544 Mio. und dem Planvermögen in Höhe von € 1.252 Mio. Aufgrund von Effekten aus der Vermögensbegrenzung ("Asset Ceiling") in Höhe von € 9 Mio. erhöht sich die Nettopensionsverpflichtung auf € 301 Mio. Diese teilt sich aufgrund von Überdeckungen in einzelnen Pensionsplänen dann in die unter dem Bilanzposten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesene Rückstellung in Höhe von € 328 Mio. sowie ein unter dem Bilanzposten "sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesener Aktivüberhang in Höhe von € 27 Mio. auf. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über die langfristigen Gehaltsund Rententrends, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Der Abzinsungssatz ist aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da keine ausreichenden langfristigen Unternehmensanleihen existieren. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der wiederum mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist. Während für börsennotierte Wertpapiere, die sich Planvermögen befinden, auf Kursdaten zurückgegriffen werden kann, sind für die Bewertung von Immobilienvermögen mitunter Wertgutachten von Gutachtern anzufertigen.

Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter, sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß versicherungsmathematischem Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bank- und Depotbestätigungen eingeholt, sowie entsprechende Wertgutachten in Stichproben prüferisch gewürdigt.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Pensionsrückstellungen sind in Textziffer 27 des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

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die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB

die in Kapitel "Zusammengefasste Nichtfinanzielle Erklärung des Beiersdorf Konzerns und der Beiersdorf AG" des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e HGB und der §§ 315b bis 315c HGB

den Abschnitt "Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme" im Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" des Konzernlageberichts

den Unterabschnitt "Produkt-Highlights" im Abschnitt "Forschung und Entwicklung" im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" des Konzernlageberichts

Die sonstigen Informationen umfassen zudem

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den Vergütungsbericht nach § 162 AktG, für den zusätzlich auch der Aufsichtsrat verantwortlich ist

alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Teilbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Beiersdorf_​AG_​KA+LB_​ESEF-2024-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. April 2024 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses gewählt. Wir wurden am 19. Dezember 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2024 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle.

Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thorsten Dzulko.

 

Hamburg, den 21. Februar 2025

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Reuther, Wirtschaftsprüfer

Thorsten Dzulko, Wirtschaftsprüfer

Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die im Konzernlagebericht enthaltene zusammengefasste Nichtfinanzielle Erklärung

An die Beiersdorf Aktiengesellschaft, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben die im Abschnitt "Zusammengefasste Nichtfinanzielle Erklärung des Beiersdorf Konzerns und der Beiersdorf AG" des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Beiersdorf Aktiengesellschaft, Hamburg, (im Folgenden die "Gesellschaft") zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e HGB und der §§ 315b bis 315c HGB einschließlich der in dieser zusammengefassten Nichtfinanziellen Erklärung enthaltenen Angaben zur Erfüllung der Anforderungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/​852 (im Folgenden die "zusammengefasste nichtfinanzielle Berichterstattung") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.

Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, die als ungeprüft gekennzeichnet sind.

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die beigefügte zusammengefasste nichtfinanzielle Berichterstattung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit § 315c iVm. §§ 289c bis 289e HGB und den Anforderungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/​852 sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt ist.

Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab, die als ungeprüft gekennzeichnet sind.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information durchgeführt.

Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung und sind weniger umfangreich. Folglich ist der erlangte Grad an Prüfungssicherheit erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die bei Durchführung einer Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit erlangt worden wäre.

Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung" weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Hervorhebung eines Sachverhalts - Grundsätze zur Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung

Ohne unser Prüfungsurteil zu modifizieren, verweisen wir auf die Ausführungen in der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung, in denen die Grundsätze zur Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung beschrieben werden. Danach hat die Gesellschaft die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) in dem im Abschnitt "Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung" sowie "Anhang A" der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung angegebenen Umfang angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die zusammengefasste nichtfinanzielle Berichterstattung

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung in Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien und für die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung) oder Irrtümern ist.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Prozesses zur Identifizierung von Informationen, die in die zusammengefasste nichtfinanzielle Berichterstattung aufzunehmen sind (die Wesentlichkeitsanalyse), die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen und die Ermittlung von zukunftsorientierten Informationen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung.

Inhärente Grenzen bei der Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung

Die einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit von Messungen oder Beurteilungen der Nachhaltigkeitssachverhalte auf Basis dieser Auslegungen unsicher.

Diese inhärenten Grenzen betreffen auch die Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung

Unsere Zielsetzung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die zusammengefasste nichtfinanzielle Berichterstattung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften sowie den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt worden ist sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung beinhaltet.

Im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised) üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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erlangen wir ein Verständnis über den für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung angewandten Prozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung.

identifizieren wir Angaben, bei denen die Entstehung einer wesentlichen falschen Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern wahrscheinlich ist, planen und führen Prüfungshandlungen durch, um diese Angaben zu adressieren und eine das Prüfungsurteil unterstützende begrenzte Prüfungssicherheit zu erlangen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Außerdem ist das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung in Informationen aus der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen (Informationen aus der Wertschöpfungskette), in der Regel höher als das Risiko, eine wesentliche Falschdarstellung in Informationen nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, da sowohl die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens als auch wir als Prüfer in der Regel Beschränkungen beim direkten Zugang zu den Quellen von Informationen aus der Wertschöpfungskette unterliegen.

würdigen wir die zukunftsorientierten Informationen, einschließlich der Angemessenheit der zugrunde liegenden Annahmen. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Informationen abweichen.

Zusammenfassung der vom Wirtschaftsprüfer durchgeführten Tätigkeiten

Eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die Nachhaltigkeitsinformationen. Art, zeitliche Einteilung und Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen.

Bei der Durchführung unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit haben wir unter anderem:

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die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern in der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung dargestellten Kriterien insgesamt beurteilt.

die gesetzlichen Vertreter und relevante Mitarbeiter befragt, die in die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung, sowie über die auf diesen Prozess bezogenen internen Kontrollen.

die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden zur Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung beurteilt.

die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angegebenen geschätzten Werte und der damit zusammenhängenden Erläuterungen beurteilt. Wenn die gesetzlichen Vertreter in Übereinstimmung mit den ESRS die zu berichtenden Informationen über die Wertschöpfungskette für einen Fall schätzen, in dem die gesetzlichen Vertreter nicht in der Lage sind, die Informationen aus der Wertschöpfungskette trotz angemessener Anstrengungen einzuholen, ist unsere Prüfung darauf begrenzt zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vertreter diese Schätzungen in Übereinstimmung mit den ESRS vorgenommen haben, und die Vertretbarkeit dieser Schätzungen zu beurteilen, aber nicht Informationen über die Wertschöpfungskette zu ermitteln, die die gesetzlichen Vertreter nicht einholen konnten.

analytische Prüfungshandlungen und Befragungen zu ausgewählten Informationen in der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung durchgeführt.

die Darstellung der Informationen in der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung gewürdigt.

den Prozess zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Berichterstattung gewürdigt.

Verwendungsbeschränkung für den Vermerk

Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder Haftung.

 

Hamburg, den 21. Februar 2025

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Thorsten Dzulko, Wirtschaftsprüfer

Claudia Niendorf-Senger, Wirtschaftsprüferin

Versicherung des Vorstands

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Beiersdorf Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Hamburg, 7. Februar 2025

Der Vorstand

Vincent Warnery, Vorsitzender des Vorstands

Oswald Barckhahn, Mitglied des Vorstands

Astrid Hermann, Mitglied des Vorstands

Nicola D. Lafrentz, Mitglied des Vorstands

Grita Loebsack, Mitglied des Vorstands

Ramon A. Mirt, Mitglied des Vorstands

Patrick Rasquinet, Mitglied des Vorstands

Billigung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss ist vom Aufsichtsrat der Gesellschaft in seiner Sitzung am 25. Februar 2025 gebilligt worden.

Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns der Beiersdorf AG (IN €)

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2024
Jahresüberschuss der Beiersdorf AG 248.646.596,99
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 646.596,99
Bilanzgewinn 248.000.000,0

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 248.000.000,00 € wie folgt zu verwenden:

(IN €)

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2024
Ausschüttung einer Dividende von 1,00 € je dividendenberechtigter Stückaktie (223.214.380 Stückaktien) 223.214.380,00
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 24.785.620,00
Bilanzgewinn 248.000.000,0

Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für die Einstellung in andere Gewinnrücklagen sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.

Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionär*innen auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag unterbreitet werden.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Beiersdorf AG

Die ordentliche Hauptversammlung der Beiersdorf AG vom 17. April 2025 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 der Beiersdorf AG von 248.000.000,00 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,00 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und einen Betrag von 24.785.620,00 Euro in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionär*innen,

gemäß Gesetz, Deutschem Corporate Governance Kodex, Satzung und Geschäftsordnung überwachte der Aufsichtsrat den Vorstand und beriet ihn insbesondere zu seiner weiterentwickelten Strategie "Win with Care" und zu Unternehmensplanung, Rechnungslegung, Geschäftsverlauf, Lage und Aussichten, Risikomanagement, internem Kontrollsystem und Compliance. Der Vorstand erstattete in und zwischen den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig schriftlich und mündlich Bericht, insbesondere zu bedeutenden Vorfällen und Entwicklungen im Geschäft und Markt. Der Aufsichtsrat besprach und berücksichtigte auch externe Beurteilungen und Entwicklungen der guten Unternehmensführung im In- und Ausland. Es gab keine Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern.

Sitzungen wurden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat eingehend vor- und nachbereitet sowie mit und zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor- und nachbesprochen. Sie wurden in Präsenz und als Videokonferenz abgehalten. Einzelne Mitglieder nahmen an Präsenzsitzungen per Video teil. Für Entwürfe, Unterlagen und Kommentare gibt es eine geschützte elektronische Plattform.

Mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung am 18. April 2024 wurde der Aufsichtsrat neu gewählt: als Arbeitnehmer*innenvertreter*innen Jan Koltze, Olaf Papier, Kirstin Weiland und neu Hilde Cambier, Doris Robben und Barbara Wentzel und als Anteilseigner*innenvertreter*innen Hong Chow, Wolfgang Herz, Uta Kemmerich-Keil, Frédéric Pflanz und Reinhard Pöllath und neu Donya-Florence Amer.

Im Herbst fand eine Schulung des Aufsichtsrats statt, insbesondere für die neuen Mitglieder des Aufsichtsrats. Erörtert wurden unter anderem Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern einer börsennotierten Aktiengesellschaft, Nachhaltigkeitsziele sowie das Risikomanagement und die Interne Revision des Unternehmens.

Aufsichtsratsplenum

Der Aufsichtsrat tagte fünf Mal (in Präsenz). Regelmäßige Themen waren strategische Ausrichtung, Geschäftsentwicklung, Zwischenabschlüsse, Compliance, Vorstandsangelegenheiten und wichtige Einzelvorgänge. Beschlussvorschläge wurden eingehend geprüft und diskutiert. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen in der Regel alle Mitglieder des Vorstands teil; ein Teil jeder Sitzung fand ohne sie statt. In Einzelfällen wurden Beschlüsse des Aufsichtsrats auch außerhalb von Sitzungen im schriftlichen Verfahren gefasst.

Am 5. Februar 2024 erörterte der Aufsichtsrat die Erreichung der Ziele des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023, setzte die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder fest und beschloss den Vergütungsbericht 2023. Er befasste sich intensiv mit den am gleichen Tag beschlossenen Plänen des Vorstands für eine Dividende von 1,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie und die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms und stimmte diesen zu. Zudem beschloss der Aufsichtsrat eine Anpassung des Geschäftsverteilungsplans für den Vorstand und befasste sich mit weiteren Vorstandsangelegenheiten.

Am 23. Februar 2024 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Entwicklung des Geschäfts im Geschäftsjahr 2023. Hierzu präsentierte der Vorstand detailliert wesentliche Finanzkennzahlen und Marktanteilsentwicklungen sowie ausgewählte Themen aus den Geschäftsbereichen. Zudem gab er einen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024. Weitere Themen waren aktuelle Innovationen, Investitionsprojekte sowie der neue Campus. Der Abschlussprüfer berichtete umfassend über Umfang, Schwerpunkte und Ergebnisse seiner Prüfung. Nach intensiver Diskussion billigte der Aufsichtsrat Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für AG und Konzern einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung sowie der zusammengefassten Nichtfinanziellen Erklärung der AG und des Konzerns. Er stellte damit den Jahresabschluss 2023 fest. Er erörterte die Berichte des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie zu den übernahmerechtlichen Angaben und verabschiedete den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Er bestätigte den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023 (Dividende von 1,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie) und billigte die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die Online-Hauptversammlung am 18. April 2024. Zudem beschloss der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Prüfungsausschusses, der Hauptversammlung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als neuen Abschlussprüfer vorzuschlagen. Die Anteilseignervertreter*innen stimmten auf Empfehlung des Nominierungsausschusses den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung zur Neuwahl der Anteilseignervertreter*innen im Aufsichtsrat zu.

Am 18. April 2024 wählten die Mitglieder des Aufsichtsrats in der konstituierenden Sitzung nach der Hauptversammlung Vorsitzenden, stellvertretende Vorsitzende und einen weiteren Stellvertreter. Ferner ernannten sie zwei Diversitäts-Beauftragte. Ebenso wurden die Mitglieder sämtlicher Ausschüsse des Aufsichtsrats neu gewählt. Dabei führte der Aufsichtsrat einen neuen ESG- und Digitalausschuss ein. Der Aufsichtsrat erhielt einen Bericht zur Geschäftsentwicklung im laufenden Geschäftsjahr. Er beschäftigte sich mit dem bevorstehenden Brands Summit sowie Investitionsprojekten. Schließlich beschloss der Aufsichtsrat über die Erteilung der Prüfungsaufträge an den neuen Abschlussprüfer für die Prüfung der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 und die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2024.

Am 30. August 2024 erörterte der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung im Unternehmensbereich Consumer anhand von Berichten über ausgewählte Themen der Vorstandsressorts. Im Besonderen ließ sich er sich berichten zu Marktanteilsentwicklungen einzelner Marken und Kategorien, Plänen für die wichtigen Märkte in Indien und den USA, zur Einführung von Produktinnovationen, zur weiterentwickelten Strategie "Win with Care" und zu laufenden Investitionsprojekten. Der Aufsichtsrat erhielt zudem einen ausführlichen Bericht zu Geschäftsentwicklung und Strategie bei tesa. Schließlich befasste er sich mit Vorstandsangelegenheiten und beschloss über die Grundzüge des ab 2025 geltenden Vorstandsvergütungssystems.

Am 29. November 2024 erörterte der Aufsichtsrat anhand der Finanzkennzahlen sowie der Marktanteilsentwicklungen nach Regionen, Marken und Kategorien die Geschäftsentwicklung des Konzerns bis Ende Oktober. Er erhielt vom Vorstand einen Bericht zu ausgewählten Highlights bei der Umsetzung der Strategie Win with Care sowie einen Ausblick auf das Jahr 2025. Der Aufsichtsrat billigte die Unternehmensplanung 2025 und beschloss die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2024 gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex sowie die Ziele für die Zusammensetzung und das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat. Schließlich legte er Ziele und Zielgesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 fest und bestätigte deren Angemessenheit.

Im Februar 2025 erörterte der Aufsichtsrat die Erreichung der Ziele des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 und beschloss die Gesamtvergütung. Er konkretisierte Jahresziele. Er billigte den Jahres- und Konzernabschluss sowie die dazugehörigen Berichte und stimmte den Beschlussvorlagen zur Hauptversammlung am 17. April 2025 zu.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat bereitet seine Arbeit in sieben Ausschüssen vor; in Einzelfällen können sie anstelle des Aufsichtsrats entscheiden. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und ausführlich über die Ausschussarbeit. Der Vermittlungsausschuss trat auch im Geschäftsjahr 2024 nicht zusammen.

Der Präsidialausschuss (sieben Sitzungen, in Präsenz) befasste sich mit der Geschäftsentwicklung, der Vorstandsvergütung und anderen Vorstandsangelegenheiten sowie mit einzelnen bedeutenden Geschäftsvorfällen und Investitionen. Er bereitete die Plenumssitzungen vor und nach.

Der Prüfungsausschuss (sieben Sitzungen, davon sechs in Präsenz und eine als Videokonferenz) behandelte insbesondere die Vorprüfung der Jahres- und Zwischenabschlüsse sowie des zusammengefassten Lageberichts und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands. Er befasste sich mit Unabhängigkeit und Beauftragung des vorherigen und des neuen Abschlussprüfers sowie mit Schwerpunkten und gesetzlichen Neuerungen bei der Abschlussprüfung. Ausgehend von dem im Vorjahr durchgeführten Ausschreibungsverfahren machte der Ausschuss dem Aufsichtsrat einen Vorschlag für die Wahl des neuen Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung. Er ließ sich vom neuen Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung sowie der prüferischen Durchsicht des Halbjahresberichts 2024 und andere Prüfungsthemen informieren. Der Ausschuss, an dessen Sitzungen zu Prüfungsthemen auch der alte sowie hinsichtlich des Geschäftsjahres 2024 der neue Abschlussprüfer teilnahm, befasste sich regelmäßig mit der Geschäftsentwicklung und den Ergebnissen der Konzernrevision. Weitere Gegenstände der Diskussion waren Risikomanagement, Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, der Umfang der durch den Abschlussprüfer durchgeführten Nichtprüfungsleistungen sowie die Einarbeitung des neuen Abschlussprüfers.

Der Finanzausschuss (vier Sitzungen, in Präsenz) beschäftigte sich insbesondere mit den Kapitalanlagen und der Anlagestrategie. Er ließ sich regelmäßig zu Investitionsprojekten sowie zur Umsetzung des von der Beiersdorf AG durchgeführten Aktienrückkaufprogramms berichten. Weitere Themen waren die Einführung eines neuen ERP-Systems (Enterprise-Resource Planning), Krisenmanagement, Compliance und Steuern.

Der Personalausschuss (zwei Sitzungen, in Präsenz) befasste sich mit der langfristigen Planung von Positionen im und unterhalb des Vorstands. In diesem Zusammenhang thematisierte er Talententwicklung und -management. Zudem beschäftigte er sich mit Diversity & Inclusion sowie Employer Branding.

Der im Geschäftsjahr 2024 neu eingerichtete Digital- und ESG-Ausschuss (zwei Sitzungen, in Präsenz) befasste sich mit der CSR-Richtlinie, Datenstrategie und -schutz sowie mit künstlicher Intelligenz. Zudem erörterte er Technologiestruktur und -sicherheit in den Geschäftsprozessen bei Beiersdorf.

Der Nominierungsausschuss (eine Sitzung in Präsenz) beschloss unter Berücksichtigung der Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung, des Kompetenzprofils sowie der sonstigen Anforderungen aus Gesetz und Deutschem Corporate Governance Kodex seine Empfehlung an das Aufsichtsratsplenum für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung am 18. April 2024.

Teilnahme an den Sitzungen

Die Teilnahmequote an den Sitzungen betrug im Plenum ca. 98 %, im Prüfungsausschuss ca. 91 % und im Finanzausschuss 95 %. Im Präsidial-, Personal-, Digital- &ESG- sowie im Nominierungsausschuss betrug die Teilnahmequote jeweils 100 %. Im Einzelnen nahmen die Mitglieder des Aufsichtsrats wie folgt an den Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse teil:

Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen im Geschäftsjahr 2024

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Name Plenum Präsidialausschuss Prüfungsausschuss Finanzausschuss
Donya Florence-Amer 3/​3
Hilde Cambier 3/​3
Hong Chow 5/​5
Reiner Hansert 2/​2 3/​3 1/​1
Wolfgang Herz 5/​5 7/​7
Uta Kemmerich-Keil 5/​5 7/​7 4/​4
Andreas Köhn 2/​2
Jan Koltze 4/​5 3/​4 3/​3
Dr. Dr. Christine Martel 2/​2 2/​3 1/​1
Olaf Papier 5/​5 7/​7 4/​4
Frédéric Pflanz 5/​5 7/​7 7/​7 4/​4
Prof. Dr. Reinhard Pöllath 5/​5 7/​7 3/​4 2/​3
Doris Robben 3/​3
Prof. Manuela Rousseau 2/​2 2/​2
Kirstin Weiland 5/​5
Barbara Wentzel 3/​3 5/​5
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Name Plenum Nominierungsausschuss Personalausschuss Digital- & ESG- Ausschuss
Donya Florence-Amer 3/​3 2/​2
Hilde Cambier 3/​3 2/​2
Hong Chow 5/​5 1/​1 2/​2
Reiner Hansert 2/​2 1/​1
Wolfgang Herz 5/​5
Uta Kemmerich-Keil 5/​5 2/​2 2/​2
Andreas Köhn 2/​2 1/​1
Jan Koltze 4/​5
Dr. Dr. Christine Martel 2/​2 1/​1
Olaf Papier 5/​5 1/​1
Frédéric Pflanz 5/​5 1/​1 2/​2 2/​2
Prof. Dr. Reinhard Pöllath 5/​5 1/​1
Doris Robben 3/​3 1/​1 2/​2
Prof. Manuela Rousseau 2/​2
Kirstin Weiland 5/​5 2/​2
Barbara Wentzel 3/​3 2/​2

Abschlüsse und Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt, der Konzernabschluss nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und unter Berücksichtigung der anwendbaren Interpretationen des IFRS Interpretations Committee sowie nach den ergänzend anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der Abschlussprüfer prüfte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2024 und den zusammengefassten Lagebericht von AG und Konzern sowie die zusammengefasste Nichtfinanzielle Erklärung der AG und des Konzerns. Der Abschlussprüfer erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Zum Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) wegen der Mehrheitsbeteiligung der maxingvest GmbH & Co. KGaA, Hamburg, bestätigte der Abschlussprüfer nach pflichtmäßiger Prüfung und Beurteilung, dass dessen tatsächliche Angaben richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die des Vorstands sprechen.

Der Aufsichtsrat erhielt unmittelbar nach Aufstellung den Jahresabschluss und den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht von AG und Konzern einschließlich der zusammengefassten Nichtfinanziellen Erklärung der AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024, den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat erhielt und erörterte vorab Entwürfe der vorläufigen Abschlussunterlagen. Der Abschlussprüfer nahm an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss für AG und Konzern teil und stellte die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung im Prüfungsausschuss und im Aufsichtsrat vor. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht, die zusammengefasste Nichtfinanzielle Erklärung der AG und des Konzerns, den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. In einer ordentlichen Sitzung am 25. Februar 2025 schloss sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung an und billigte die Abschlüsse der AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2024; damit ist der Jahresabschluss der Beiersdorf AG festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands stimmte der Aufsichtsrat zu.

Für das Unternehmen dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand, allen Beiersdorfer*innen und allen Handels-und Geschäftspartner*innen weltweit. Ihrer aller Leistung für die Kund*innen schafft den Wert des Unternehmens für alle Stakeholder*innen, die mit dem Unternehmen auf Dauer verbunden sind; diese Verbundenheit soll sich lohnen. Gleichermaßen dankt der Aufsichtsrat den Aktionär*innen, Analyst*innen und Beobachter*innen für Kritik und Verbesserungsvorschläge; sie alle verdienen Beachtung und werden beachtet. Das Unternehmen hat großes Potenzial zur Leistungsverbesserung gegenüber seinen Kund*innen weltweit. Alle Beiersdorfer*innen arbeiten energisch und innovativ daran, dieses Potenzial zu heben. Danke für die geschäftlichen Fortschritte 2024 und gute Wünsche allen für Frieden und Erfolg 2025.

 

Hamburg, 25. Februar 2025

Für den Aufsichtsrat

Reinhard Pöllath, Vorsitzender