Beiersdorf Aktiengesellschaft

Hamburg

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Die folgenden Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft, Hamburg, einbezogen und nehmen gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, einen Lagebericht aufzustellen sowie den Jahresabschluss offenzulegen:

Beiersdorf Manufacturing Berlin GmbH, Berlin

La Prairie Group Deutschland GmbH, Düsseldorf

Beiersdorf Shared Services GmbH, Hamburg

Beiersdorf Manufacturing Hamburg GmbH, Hamburg

Beiersdorf Manufacturing Leipzig GmbH, Leipzig

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Beiersdorf Aktiengesellschaft sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft angegeben.

Der Befreiung haben jeweils alle Gesellschafter zugestimmt. Die jeweiligen Gesellschafterbeschlüsse haben folgenden Wortlaut:

"Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2025 gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, einen Lagebericht aufzustellen sowie den Jahresabschluss offenzulegen.

Dieser Beschluss wird gemäß § 325 HGB offengelegt und die Befreiung im Anhang des Konzernabschlusses der Beiersdorf AG angegeben."

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft ist den oben genannten Gesellschaften gegenüber zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichtet.


Der Vorstand