Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Haselünne

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Zusammengefasster Lagebericht

Zusammengefasster Lagebericht der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft.

(1) Grundlagen des Konzerns

(1.1) Geschäftsmodell des Konzerns

Organisation und Grundlagen

Die Berentzen-Gruppe ist eine der führenden Getränkegruppen und mit einer Unternehmensgeschichte von über 250 Jahren zugleich einer der ältesten Hersteller von Spirituosen in Deutschland. Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Haselünne, Deutschland, ist das oberste Unternehmen der Berentzen-Gruppe, die neben der Muttergesellschaft aus mehr als 20 nationalen wie internationalen Tochtergesellschaften besteht. Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 einen Umsatz von 172,1 Mio. Euro (170,0 Mio. Euro) und beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2017 an 7 Standorten in drei Ländern 484 (487) Mitarbeiter.

Als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht verfügt die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft über die Organe Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand, die im Rahmen der Kompetenzordnung nach dem Aktiengesetz (AktG) jeweils eigene Zuständigkeitsbereiche verantworten. Die Hauptversammlung als oberstes Organ entscheidet vornehmlich über die Verfassung des Unternehmens, darunter die Bestimmung der Statuten und Kapitalmaßnahmen, sowie die Verwendung des Bilanzgewinns, die Bestellung der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat sowie die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands. Dem Aufsichtsrat obliegen die Bestellung, Überwachung und Beratung des Vorstands; er ist in für das Unternehmen grundlegende Entscheidungen unmittelbar eingebunden, soweit diese nicht der Hauptversammlung vorbehalten sind. Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern, davon sind gemäß Drittelbeteiligungsgesetz ein Drittel der Mitglieder Vertreter der Arbeitnehmer. Die Amtsdauer eines Aufsichtsratsmitglieds beträgt fünf Jahre, wobei die Hauptversammlung eine kürzere Amtszeit beschließen kann.

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft besteht satzungsgemäß aus mindestens zwei Personen. Als Leitungsorgan führt der Vorstand der Berentzen-Gruppe die Geschäfte, bestimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens und setzt diese in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat um. Aktuell sind die Ressorts Marketing, Vertrieb, Produktion und Logistik, Einkauf und Forschung und Entwicklung sowie die Ressorts Finanzen, Controlling, Personal, Informationstechnologie, Recht, Unternehmenskommunikation und Corporate Social Responsibility jeweils einer Vorstandsverantwortung zugeordnet.

Geschäftstätigkeit

Die Geschäftstätigkeit der Berentzen-Gruppe umfasst im Wesentlichen die Herstellung und den Vertrieb von Spirituosen und alkoholfreien Getränken sowie die Entwicklung und den Vertrieb von Frischsaftsystemen. Dementsprechend ist das Geschäft in die Segmente Spirituosen, AlkoholfreieGetränke und Frischsaftsysteme aufgegliedert. Im Segment Spirituosen sind Vermarktung, Vertrieb und Handel von Spirituosen in den Vertriebsbereichen Marke Inland und Handels- und Zweitmarken zusammengefasst. Im Segment Alkoholfreie Getränke sind Vermarktung, Vertrieb und Handel von alkoholfreien Getränken abgebildet. Im Segment Frischsaftsysteme sind je nach Systemkomponente Entwicklung, Vermarktung, Vertrieb und Handel von Fruchtpressen, Orangen sowie Abfüllgebinden erfasst. Unter den Übrigen Segmenten werden im Wesentlichen das Auslandsgeschäft mit Markenspirituosen sowie die touristischen und Veranstaltungsaktivitäten der Berentzen-Gruppe erfasst. Diese Struktur ist Grundlage für die Finanzberichterstattung.

Die Berentzen-Gruppe produziert ihre Spirituosen und alkoholfreien Getränke derzeit an vier Standorten in Deutschland: Spirituosen in Minden sowie in der Berentzen Hof Destillerie in Haselünne. Alkoholfreie Getränke werden in Haselünne und Grüneberg produziert. In Stadthagen, Deutschland, befindet sich zudem das von einem externen Dienstleister betriebene Logistikzentrum des Konzerns für den Vertrieb von Spirituosen. Das operative Geschäft im Segment Frischsaftsysteme wird vom Standort Linz, Österreich, aus betrieben und gesteuert.

Marken, Produkte und Märkte

Mit traditionsreichen Spirituosenmarken und attraktiven Private Label-Produkten ist die Berentzen-Gruppe kompetenter Ansprechpartner des Handels und der Gastronomie. Das Markenportfolio an Spirituosen umfasst dabei neben international bekannten Marken wie Berentzen oder Puschkin auch deutsche Traditionsspirituosen wie Strothmann, Doornkaat oder Bommerlunder.

Die in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft Vivaris Getränke GmbH & Co. KG mit Sitz in Haselünne, Deutschland, ist seit Jahrzehnten im deutschen Erfrischungsgetränkemarkt tätig. Das Sortiment eigener Marken und Produkte umfasst neben Mineralwässern regional bedeutsamer Marken wie z. B. Emsland Quelle und Märkisch Kristall auch Limonaden, Wellness- und Energygetränke sowie die unter der eigenen Marke MioMio entwickelten und national etablierten Mate- und Cola-Getränke. Die zweite Säule des Unternehmens ist das seit über 50 Jahren betriebene Konzessionsgeschäft, im Rahmen dessen die Gesellschaft seit Januar 2015 auf der Grundlage eines langfristigen Vertrages für die bedeutende deutsche Erfrischungsgetränkemarke Sinalco in Herstellung und Vertrieb aktiv ist. Darüber hinaus werden alkoholfreie Marken- und Private Label-Produkte im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen mit der Sinalco-Unternehmensgruppe, dem PepsiCo-Konzern und weiteren Auftraggebern abgefüllt.

Über die Tochtergesellschaft T M P Technic-Marketing-Products GmbH mit Sitz in Linz, Österreich, ist der Konzern als Systemanbieter im Geschäft mit Frischsaftsystemen, insbesondere Orangenpressen, tätig. Das unter der Marke Citrocasa geführte Gesamtangebot umfasst neben Orangenpressen auch besonders safthaltige Orangen der Marke frutasnaturales und speziell auf die Maschinentechnologie abgestimmte Flaschen für die Abfüllung von frisch gepresstem Orangensaft. Die Kernkompetenzen liegen in der fortlaufenden Entwicklung und Optimierung der Technologie, der Gewährleistung technischen Services und der Bereitstellung einer entsprechenden Logistik für die Belieferung im Systemverkauf mit Früchten und Flaschen.

Mit dieser Marken- und Produktvielfalt in den Bereichen Spirituosen, Alkoholfreie Getränke und Frischsaftsysteme verfügt die Berentzen-Gruppe über ein breit gefächertes Sortiment in unterschiedlichen Preissegmenten und für nahezu jeden Geschmack.

Traditionell liegt der Hauptabsatzmarkt für die Spirituosen der Berentzen-Gruppe in Deutschland, welcher insbesondere von einem starken, nachfrageseitig konzentrierten Lebensmitteleinzelhandel geprägt ist. International ist die Berentzen-Gruppe darüber hinaus in nahezu sechzig Ländern weltweit sowie im Duty-Free-Geschäft vertreten. Der Vertrieb dort erfolgt entweder über zur Steuerung und Anpassung der regionalen Vertriebsmaßnahmen einbezogene eigene Tochtergesellschaften oder über Distributeure.

Der Absatzmarkt für alkoholfreie Getränke erstreckt sich regional grundsätzlich auf die nord- und ostdeutschen Bundesländer einschließlich Berlin sowie Teile Hessens und Nordrhein-Westfalens. Der Vertrieb erfolgt maßgeblich über den Lebensmitteleinzelhandel sowie in der Gastronomie über Getränkefachgroßhändler. Mit einer bundesweiten Listung des Mate-Getränks MioMio Mate im Lebensmitteleinzelhandel hat sich das Vertriebsgebiet in den vergangenen Geschäftsjahren entsprechend erweitert.

Hauptabsatzgebiete für die Produkte des Segments Frischsaftsysteme sind Österreich, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und die jeweils angrenzenden Länder, daneben Nordamerika und zunehmend auch Osteuropa. Der weltweite Vertrieb von Geräten in annähernd fünfzig Länder erfolgt außerhalb Österreichs über lokale Distributeure. Wesentliche Vertriebskanäle sind der Lebensmitteleinzelhandel, der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt („Out-of-Home-Market“) sowie zunehmend die Gastronomie („On-Trade Channel“).

Branchenspezifische rechtliche Rahmenbedingungen

Die Berentzen-Gruppe unterliegt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit neben den allgemeinen nationalen und internationalen auch einigen wesentlichen branchenspezifischen Rechtsvorschriften.

Im Rahmen der Herstellung und des Vertriebs von Spirituosen, alkoholfreien Getränken und den Systemkomponenten des Segments Frischsaftsysteme betrifft dies zunächst regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Deklaration bzw. Kennzeichnung von Lebensmitteln. Dabei ist das deutsche und europäische Lebensmittelrecht zu einem erheblichen Teil durch Vorschriften der Europäischen Union (EU) harmonisiert, während außerhalb Europas in der Regel weitere länderspezifische Regelungen hinzukommen.

Die Herstellung und der Vertrieb von Fruchtpressen im Segment Frischsaftsysteme unterliegt darüber hinaus erweiterten, spezifischen gesetzlichen Vorgaben insbesondere an die Produktsicherheit sowie technische Kennzeichnungen und Normen, die darauf abzielen, Betriebssicherheit und Hygiene einerseits sowie Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz andererseits sicherzustellen, welche in Europa ebenfalls weitgehend durch Vorschriften der EU vereinheitlicht sind; in Nicht-EU-Ländern bestehen grundsätzlich ergänzende oder davon abweichende Vorgaben nach jeweiligem Landesrecht.

Wettbewerbsrechtlich bestehen für die Vermarktung von Spirituosen neben den auch für den Vertrieb von alkoholfreien Getränken und den Systemkomponenten des Segments Frischsaftsysteme geltenden allgemeinen Bestimmungen zusätzliche, national jeweils unterschiedlich ausgeprägte Besonderheiten, z. B. durch Verkaufs- und / oder Werbebeschränkungen sowie insbesondere aufgrund von Jugendschutzbestimmungen.

Schließlich sind bei der Herstellung und insbesondere dem Vertrieb von Spirituosen grundsätzlich besondere steuerrechtliche Bestimmungen in Bezug auf die in nahezu allen Ländern auf Alkohol und alkoholhaltige Getränke erhobene Alkoholsteuer (in Deutschland zuvor „Branntweinsteuer“; am 1. Januar 2018 lösten das Alkoholsteuergesetz und die Alkoholsteuerverordnung die bisherigen branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften ab) bzw. vergleichbare ausländische Verbrauchsteuern zu beachten, die in einem erheblichen Umfang anfallen. Beim Export von Spirituosen kommen insbesondere außerhalb Europas regelmäßig hohe, zum Teil prohibitiv wirkende Zölle oder Einfuhrabgaben hinzu.

(1.2) Steuerungssystem

Grundlagen der internen Steuerung

Zur Steuerung verwendet die Berentzen-Gruppe finanzielle Leistungsindikatoren, die darauf abzielen, die Geschäftsentwicklung im Hinblick auf die sich wechselseitig beeinflussenden Eckpunkte Wachstum, Ergebnis und Liquidität optimal auszusteuern. Die bedeutsamsten dieser Leistungsindikatoren werden auf Ebene des Konzerns ermittelt.

Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres erstellt der Vorstand eine detaillierte Konzernplanung für das nachfolgende Geschäftsjahr sowie eine mittelfristige Konzernplanung und legt diese dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vor.

Das konzerninterne Steuerungssystem wird zentral vom Controlling der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft verantwortet, welches direkt dem ressortzuständigen Vorstand unterstellt ist. Das Controlling bereitet monatlich detaillierte Reportings über die steuerungsrelevanten sowie eine Vielzahl weiterer Informationen einschließlich Gewinn- und Verlustrechnungen für die einzelnen Geschäftsbereiche auf, die dem Aufsichtsrat, dem Vorstand sowie den entsprechenden Verantwortlichen auf der darunter liegenden Geschäftsführungsebene zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden sowohl Plan-Ist- als auch Vorjahresvergleiche berücksichtigt.

Zur Steuerung des Konzerns ist ferner ein Management Reporting System implementiert, das permanent umfangreiche Informationen zur Absatz-, Preis- und Umsatzentwicklung in variablen Kombinationsmöglichkeiten und Aggregationsstufen zur Verfügung stellt.

Daneben bestehen weitere Instrumente zur Steuerung der Liquidität und des Kapitaleinsatzes des Konzerns sowie ein fest definierter, einheitlicher Prozessablauf in Bezug auf Investitionen. Für Investitionen, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, werden Renditeziele im Sinne eines Return on Investment (ROI) definiert. Diese Kennzahl wird auf Basis dynamischer Investitionsrechenverfahren ermittelt, die Kalkulationszinssätze orientieren sich an den Gesamtkapitalkosten des Unternehmens.

In der Berentzen-Gruppe werden bislang keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns herangezogen.

Ertragsbezogene Steuerungskennzahlen

Der Konzern wird vornehmlich auf Basis der Produktgruppen und Vertriebsbereiche organisiert und gesteuert. Die rentabilitätsorientierte Steuerung und Planung auf Segmentebene erfolgt auf Basis der Kennzahl Deckungsbeitrag nach Marketingetats. Diese Größe ermittelt sich auf der Grundlage der Umsatzerlöse des jeweiligen Segments unter Berücksichtigung der produktbezogenen Material- und sonstigen Einzelkosten sowie der Aufwendungen für Marketing und Werbung, bereinigt um intersegmentäre Erlöse und Aufwendungen.

Darauf aufbauend erfolgt die Steuerung auf Konzernebene auf der Grundlage des normalisierten, um besondere Ergebniseinflüsse (Ergebnissondereffekte) bereinigten Konzernbetriebsergebnisses bzw. Konzern-EBIT (Earnings before Interest and Taxes) und des Konzern-EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation, Amortisation) sowie den Konzernumsatzerlösen. Das normalisierte Konzern-EBIT stellt sich als Konzernergebnis vor Aufwendungen oder Erträgen aus Ertragsteuern, dem Finanz- und Beteiligungsergebnis sowie Ergebnissondereffekten dar; für die Berechnung des normalisierten Konzern-EBITDA erfolgt zusätzlich die Hinzurechnung von Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Die Bereinigung um Ergebnissondereffekte erfolgt insoweit im Sinne einer Fokussierung auf die Beurteilung und Darstellung der operativen Geschäftsentwicklung sowie Ertragskraft des Konzerns und dient der besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den Perioden der Finanzberichterstattung. Als Ergebnissondereffekte werden Auswirkungen aus nicht wiederkehrenden oder außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen, d. h. einmalige bzw. in ihrer Art und Höhe nicht regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen oder Erträge berücksichtigt.

Sowohl das normalisierte Konzern-EBIT als auch das normalisierte Konzern-EBITDA sind anerkannte betriebswirtschaftliche Rentabilitätskennzahlen, die jedoch nach den nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht definiert sind. Letzteres gilt entsprechend für die Kennzahl zur Steuerung der Segmente, den Deckungsbeitrag nach Marketingetats.

Die Entwicklung sowie eine Überleitung der ertragsbezogenen Steuerungskennzahlen sind dargestellt im Wirtschaftsbericht, Abschnitt (2.2.4) Ertragslage.

Finanzbezogene Steuerungskennzahlen

Zentrale Steuerungsgröße der Liquidität bzw. der Finanzlage des Konzerns ist der Erfolgswirtschaftliche Cashflow. Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Erfolgswirtschaftliche Cashflow dokumentiert die Auswirkungen der operativen Rentabilität auf die Veränderung der Liquidität. Er ist definiert als Konzernergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen, bereinigt um nicht zahlungswirksame Bestandteile des Zinsergebnisses, der Ertragsteuern, sonstiger zahlungsunwirksamer Effekte und des Weiteren korrigiert um die Gewinn- oder Verlustanteile aus den Abgängen langfristiger Vermögenswerte. Zahlungsbewegungen im volatilen und häufig von Stichtagseffekten geprägten Working Capital werden so im Sinne einer verbesserten Beurteilung und Darstellung von Liquiditätszu- und -abflüssen aus der operativen Geschäftsentwicklung gezielt ausgeklammert.

Zur Ermittlung und Überleitung der finanzbezogenen Steuerungskennzahl wird auf die Darstellung im Wirtschaftsbericht, Abschnitt (2.2.5) Finanzlage, verwiesen.

Vermögensbezogene Steuerungskennzahlen

Planung und Steuerung der Vermögenslage des Konzerns erfolgt auf Basis der zwei Steuerungsgrößen Eigenmittelquote und Dynamischer Verschuldungsgrad.

Die Eigenmittelquote liefert Erkenntnisse, inwieweit eingegangene Risiken durch Eigenkapital abgesichert werden können und damit über die finanzielle Stabilität der Berentzen-Gruppe. Die Kennzahl wird als Quotient aus bereinigten Eigenmitteln und bereinigtem Konzerngesamtkapital (Konzernbilanzsumme) ermittelt. Grundlage der bereinigten Eigenmittel ist das in der Konzernbilanz ausgewiesene Konzerneigenkapital, welches, falls vorhanden, um Forderungen an Gesellschafter, ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, nicht passivierte Pensionsrückstellungen und aktive latente Steuern gekürzt sowie um langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Mezzanine-Kapital erhöht wird. Das Konzerngesamtkapital wird ebenso, falls vorhanden, um Forderungen an Gesellschafter, ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, nicht passivierte Pensionsrückstellungen und aktive latente Steuern gekürzt.

Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt Auskunft über den Zeitraum, der theoretisch benötigt würde, um die Finanzverbindlichkeiten mithilfe der Ertragskraft zurückführen zu können. Die Kennzahl ist demzufolge gleichfalls geeignet, die Kapitaldienstfähigkeit der Berentzen-Gruppe indikativ abzubilden. Ermittelt wird die Steuerungsgröße als Quotient aus der um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bereinigten Summe aus kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten und dem zum Betrachtungszeitraum über die vergangenen 12 Monate erzielten Konzern-EBITDA.

Die Entwicklung sowie eine Überleitung der vermögensbezogenen Steuerungskennzahlen sind dargestellt im Wirtschaftsbericht, Abschnitt (2.2.6) Vermögenslage.

(1.3) Forschung und Entwicklung

Um das Produktangebot für Verbraucher attraktiv zu halten und Konsumpotenziale zu nutzen, hat die konzerneigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung auch im Jahr 2017 kontinuierlich an der Qualitäts- und Geschmacksverbesserung bestehender Spirituosenprodukte sowie an der Entwicklung innovativer Neuprodukte gearbeitet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 wurden hierzu 460 (417) Rezepturen für Spirituosen im Marken- und Handelsmarkenbereich entwickelt und begutachtet.

Im Segment Alkoholfreie Getränke wurden im Geschäftsjahr 2017 weitere Geschmacksrichtungen für die Produktlinie der Eigenmarke MioMio entwickelt, die jedoch erst Ende des Jahres 2018 vorgestellt werden, da sich die Artikel MioMio Mate Banana und MioMio Mate Ginger noch in der Markteinführungsphase befinden. Darüber hinaus wurde an der Reduktion des Zuckergehalts neuer Getränke und der Neuformulierung bestehender Rezepte gearbeitet sowie Möglichkeiten der Geschmacksverbesserung durch neue Süßungsmittel und Zuckeraustauschstoffe untersucht.

Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Segment Frischsaftsysteme konzentrierten sich im Geschäftsjahr 2017 auf die Maschinentechnologie einschließlich Zubehör. Dabei spielt neben der Entwicklung neuer Produktreihen von Fruchtpressen auch die kontinuierliche Verbesserung der laufenden Serien eine große Rolle. Der Konzerngesellschaft T M P Technic-Marketing-Products GmbH obliegt die gesamte Leitung und Steuerung des Produktentwicklungsprozesses, einschließlich des gemeinsam mit externen Beratern sowie dem Produzenten der Maschinen durchgeführten Engineerings.

Die direkten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie Qualitätssicherung lagen im Geschäftsjahr 2017 bei 1,5 Mio. Euro (1,6 Mio. Euro).

(2) Wirtschaftsbericht

(2.1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die für den Geschäftsverlauf der Berentzen-Gruppe entscheidenden Rahmenbedingungen sind neben der Entwicklung der Gesamtwirtschaft die Entwicklung des Getränkemarkts einschließlich der Entwicklung der Vertriebswege für Getränke und Frischsaftsysteme.

Gesamtwirtschaft

Das Weltwirtschaftswachstum ist nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) im „World Economic Outlook Update“ vom Januar 2018 im Jahr 2017 mit 3,7 % um 0,5 Prozentpunkte stärker gewachsen als im Vorjahr. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) erwartet gemäß seiner im Dezember 2017 abgegebenen Einschätzung weltweit einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 4,2 % (3,5 %). Die Schwellenländer wiesen in 2017 ein Wachstum von 4,7 % (4,4 %) auf, was der IWF unter anderem auf die Erholung großer Schwellenländer wie Russland und Brasilien zurückführte. Zum Wirtschaftswachstum der Industrienationen von 2,3 % (1,7 %) trugen nach Angaben des IWF insbesondere die positiven Entwicklungen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan und Deutschland bei. Für den Euroraum wird sowohl seitens des IWF als auch des DIW insgesamt eine Wachstumsrate von 2,4 % (1,8 % bzw. 1,7 %) in Aussicht gestellt.

Die deutsche Wirtschaft war im Jahresdurchschnitt 2017 durch ein kräftiges Wachstum gekennzeichnet, wie das Statistische Bundesamt Mitte Januar 2018 mitteilte: Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt wuchs um 2,2 % (1,9 %). Zurückzuführen ist dies weiterhin vor allem auf positive Impulse aus dem Inland. Dabei war erneut der Komsum die größte Stütze: Sowohl die privaten Konsumausgaben als auch die Konsumausgaben des Staates legten zu. Zudem trugen gesteigerte Investitionen zum Wachstum bei.

Entwicklung am Getränkemarkt

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2017 gegenüber dem Vorjahr um 1,8 %. Dieser Anstieg ist maßgeblich auf die Entwicklung der Energiepreise sowie der Preise für Nahrungsmittel zurückzuführen. Die Preise in der Kategorie „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ und der Kategorie „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ lagen jeweils deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Im Jahr 2017 setzte der deutsche Einzelhandel laut Statistischem Bundesamt preisbereinigt 2,3 % mehr um als im Jahr 2016, wobei der Umsatz in der für die Berentzen-Gruppe bedeutsamen Unterkategorie „Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren“ preisbereinigt um 1,5 % stieg. Nach Angaben von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union (EU), stieg der Absatz im Einzelhandel in der Kategorie „Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren“ im Dezember 2017 gegenüber Dezember 2016 im Euroraum um 1,3 % (0,7 %) und in der EU um 1,2 % (1,4 %).

In Deutschland, dem nach wie vor wichtigsten Absatzmarkt für Spirituosen der Berentzen-Gruppe, belief sich der nationale Gesamtabsatz von Spirituosen im Jahr 2017 nach Angaben des unabhängigen Marktforschungsunternehmens The Nielsen Company (Nielsen) auf 560,1 (573,6) Mio. 0,7-l-Flaschen. Der Gesamtumsatz sank dabei weniger stark auf 4,49 (4,54) Milliarden Euro. Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel und bei Drogeriemärkten verringerte sich das Absatzvolumen von Spirituosen um 1,9 % gegenüber dem Vorjahr auf 521,2 (531,4) Mio. 0,7-l-Flaschen. Der Umsatz lag mit 4,07 (4,09) Milliarden Euro leicht unter dem Vorjahresniveau. Der Anteil von Eigenmarken am deutschen Gesamtabsatz verringerte sich im Jahr 2017 von 46,7 % auf nun 46,1 %, der Anteil am Gesamtumsatz sank parallel dazu von 34,5 % auf 33,7 %. Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom Februar 2018 setzte das heimische Gastgewerbe im Geschäftsjahr 2017 real 0,9 % (0,9 %) mehr um als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Damit konnte dieser zweite wichtige Vertriebskanal für Spirituosen und alkoholfreie Getränke der Berentzen-Gruppe erneut ein Absatzplus verzeichnen. Korrespondierend entwickelte sich auch die spirituosenaffine Unterkategorie „Gastronomie“ mit einem Umsatzplus von 0,9 % (0,2 %). Der Absatz von Spirituosen in deutschen Cash & Carry Märkten ging nach Angaben von Nielsen im Jahr 2017 um rund 8,0 % (1,9 %) von 42,3 Mio. auf 38,9 Mio. 0,7-l-Flaschen zurück. Der Umsatz verringerte sich um 7,7 % (0,4 %) im Vergleich zum Jahr 2016.

Nach Anfang Januar 2018 veröffentlichten Hochrechnungen des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM) verblieb der Absatz von Mineral- und Heilwässern sowie alkoholfreier Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke der deutschen Brunnen im Jahr 2017 mit 14,7 Mrd. Liter (14,7 Mrd. Liter) stabil auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Davon entfielen 11,3 Mrd. Liter (11,3 Mrd. Liter) auf den Absatz von Mineral- und Heilwässern sowie weitere 3,4 Mrd. Liter (3,4 Mrd. Liter) auf Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke. Der anhaltend hohe Absatz von Mineral- und Heilwässern soll dabei auf die Wünsche der Verbraucher nach einer ausgewogenen, natürlichen und hochwertigen Ernährung zurückzuführen sein.

Für das Segment Frischsaftsysteme sind ganzheitliche, belastbare Marktdaten nach Erkenntnissen der Berentzen-Gruppe praktisch nicht verfügbar. Ein maßgeblicher Indikator für die Entwicklung des Segments ist nach Einschätzung der Gruppe die bisherige und zukünftige Verbrauchernachfrage nach frischen Lebensmitteln, speziell frischen Getränken wie Direktsäften, frischgepressten Fruchtsäften und auch Smoothies. Der seit mehreren Jahren andauernde Trend zu gestiegenem Ernährungsbewusstsein und deren Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden führen zur weiteren Beeinflussung des Konsumentenverhaltens. Werte und Produkteigenschaften wie Frische, biologische und regionale Herkunft sowie Nachvollziehbarkeit im Entstehungsprozess gewinnen für den Endkonsumenten vermehrt an Bedeutung. Eine Marktstudie der Vereinigung der europäischen Fruchtsaftindustrie AIJN (Association of the Industry of Juices and Nectars from Fruits and Vegetables of the European Union) aus dem Jahr 2017 belegt, dass die Marktentwicklung von Smoothies, welche mit der im Segment Frischsaftsysteme offerierten Systemlösung (Erzeugung frisch gepresster Fruchtsäfte) am besten vergleichbar sind, in den für das Segment wichtigsten europäischen Märkten zuletzt deutlich positiv verlief. So betrug das Absatzwachstum im Jahr 2016 in Deutschland 56,7 %, in Frankreich 29,1 %, in Österreich 17,3 % und in den Niederlanden 6,2 %.

(2.2) Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

(2.2.1) Überblick über den Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis

In einem insgesamt sehr kompetitiven Wettbewerbsumfeld konnte die Berentzen-Gruppe im Geschäftsjahr 2017 ihre Konzernumsatzerlöse auf 172,1 Mio. Euro (170,0 Mio. Euro) steigern; das bereinigte Konzernbetriebsergebnis betrug 9,2 Mio. Euro (10,5 Mio. Euro) und das bereinigte Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen 16,4 Mio. Euro (17,5 Mio. Euro). Die Berentzen-Gruppe erzielte ein Konzernergebnis in Höhe von 2,6 Mio. Euro (4,4 Mio. Euro).

Die Ergebnisse des Geschäftsjahres basieren maßgeblich auf den nachfolgend unter Abschnitt (2.2.3) dargestellten wesentlichen Entwicklungen und Ereignissen.

(2.2.2) Vergleich der tatsächlichen mit der prognostizierten Geschäftsentwicklung

Nachfolgend wird über die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Berentzen-Gruppe berichtet, welche zur internen Steuerung der Unternehmensgruppe im Geschäftsjahr 2017 herangezogen wurden. Zum Vergleich der tatsächlichen mit der prognostizierten Geschäftsentwicklung werden die im abgelaufenen Geschäftsjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung verglichen. Zur Veranschaulichung inwieweit die jeweils letztgültige Prognose erreicht wurde, wird auf die Verwendung von Schriftzeichen zurückgegriffen, wobei das Übertreffen, das Erfüllen und das Nichterreichen des Prognoseintervalls symbolisiert.

Ertragslage

Die Entwicklung der Ertragslage der Berentzen-Gruppe im Geschäftsjahr 2017 zeigte sich herausfordernd. Dabei fiel der Geschäftsverlauf in den einzelnen Segmenten unterschiedlich aus.

Entwicklung der Segmente

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Prognose für das Geschäftsjahr 2017 im Prognosebericht 2016 Unterjährige Anpassungen im Geschäftsjahr 2017 Tatsächliche Geschäftsentwicklung 2017
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro
Deckungsbeitrag nach Marketingetats        
Segment        
Spirituosen 24,6 bis 27,2   27,6
Alkoholfreie Getränke 20,7 bis 22,9 Q3: 19,2 bis 21,2 19,3
Frischsaftsysteme 8,4 bis 9,3 Q2: 7,3 bis 8,1 6,5
Übrige Segmente 5,3 bis 5,8 Q3: 4,7 bis 5,2 5,0

Im Geschäftsjahr 2017 wurden die ursprünglichen, im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2016 abgegebenen Prognosen zum Segmentergebnis (Deckungsbeitrag nach Marketingetats) in einem Fall im positiven Sinne übertroffen, in drei Fällen erfüllten sich diese jedoch nicht. Soweit hinsichtlich der einzelnen Prognosen im Geschäftsjahr 2017 unterjährig Anpassungen erfolgten, traten diese mit einer Ausnahme abschließend auch ein.

Im Segment Spirituosen wurde das Segmentergebnis gegenüber dem Vorjahr auf 27,6 Mio. Euro gesteigert und somit die Ausgangsprognose, die eine Spanne von 24,6 Mio. Euro bis 27,2 Mio. Euro umfasste, übertroffen. Dabei stieg das Deckungsbeitragsvolumen deutlich gegenüber den diesbezüglichen Planannahmen. Ursächlich hierfür war zum einen die erfolgreiche Produktmixsteuerung im Geschäft mit Markenspirituosen im Inland, wobei sich insbesondere die Deckungsbeiträge der Kernmarken Berentzen und Puschkin überproportional gut entwickelten. Zum anderen war es möglich, sich in einem leicht rückläufigen Markt für Handels- und Zweitmarken zu behaupten und die eigenen Erwartungen an die Entwicklung des Deckungsbeitragsvolumens für diesen Produktbereich leicht zu übertreffen. Der Mitteileinsatz für Marketing und Handelswerbung bewegte sich auf Planungsniveau; er wirkte somit neutral auf die positive Deckungsbeitragsentwicklung.

In den Übrigen Segmenten, die insbesondere das Auslandsgeschäft mit Markenspirituosen umfassen, konnte hingegen mit einem Segmentergebnis in Höhe von 5,0 Mio. Euro zwar nicht die ursprüngliche, jedoch die im dritten Quartal 2017 angepasste Prognose-Bandbreite in Höhe von 4,7 Mio. Euro bis 5,2 Mio. Euro erreicht werden. Dabei wirkte sich das Geschäft in den Benelux-Staaten sowie auf dem Duty Free-Vertriebskanal deutlich positiv auf die Entwicklung der Deckungsbeiträge aus; diese wurden jedoch vor allem durch das nach wie vor durch ein schwieriges Marktumfeld gekennzeichnete Spirituosengeschäft in der Türkei belastet. Daneben blieb auch die Entwicklung sowohl auf den osteuropäischen Märkten als auch in den USA hinter den Erwartungen. Die infolgedessen gegenüber den ursprünglichen Annahmen unterproportionale Entwicklung der Deckungsbeiträge konnte zu einem großen Teil durch die zumeist leistungsbedingt geringeren Aufwendungen für Marketingmaßnahmen aufgefangen werden.

Im Segment Alkoholfreie Getränke erfüllte sich die im Rahmen des Geschäftsberichts 2016 abgegebene Ergebniserwartung ebenfalls nicht. Auch hier konnte jedoch die im dritten Quartal 2017 korrigierte Bandbreite von 19,2 Mio. Euro bis 21,2 Mio. Euro mit einem Deckungsbeitrag nach Marketingetats in Höhe von schließlich 19,3 Mio. Euro erfüllt werden. Maßgeblich für eine hinter den Erwartungen zurückbleibende Deckungsbeitragsentwicklung waren das schwache Sommergeschäft, geringere Beiträge aus dem Konzessionsgeschäft mit Markengetränken der Sinalco Unternehmensgruppe sowie ein von den ursprünglichen Einschätzungen abweichender Produkt-, Gebinde- und Kundenmix. Dem wirkte lediglich die deutlich positive Deckungsbeitragsentwicklung der unter der eigenen Marke MioMio geführten Produkte entgegen. Der Einsatz von Mitteln für Marketing und Handelswerbung erfolgte plangemäß. Mit Blick auf die Prognose beeinflusste dies die Gesamtentwicklung des Segmentergebnisses in dieser Hinsicht weder positiv noch negativ.

Im Segment Frischsaftsysteme konnte weder das ursprüngliche noch das im zweiten Quartal 2017 angepasste Ziel erreicht werden. Mit 6,5 Mio. Euro lag das Segmentergebnis dabei deutlich unter der korrigierten Prognose von 7,3 Mio. Euro bis 8,1 Mio. Euro. Als hauptursächlich für eine schwache Entwicklung der Deckungsbeiträge zeigte sich insbesondere die im Geschäftsjahr 2017 zu verzeichnende Verknappung der Verfügbarkeit von Früchten (Orangen) durch witterungsbedingt schlechte Erntebilanzen sowie Einschränkungen in der Fruchtqualität. Infolge dessen belasteten im Jahresverlauf erheblich gestiegene Einkaufspreise und Kosten zur Versorgungs- und Qualitätssicherung die Deckungsbeiträge dieser Systemkomponente. Ferner konnte auch das geplante Absatzwachstum der Systemkomponente Fruchtpressen, insbesondere auf dem bedeutsamen Markt USA, nicht erreicht werden. Der Einsatz von Marketingsetats im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte in einem der Umsatzentwicklung angepassten Rahmen. Dies wirkte sich insofern positiv auf das Segmentergebnis aus.

Entwicklung der Konzernumsatzerlöse und des Konzernbetriebsergebnisses

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Prognose für das Geschäftsjahr 2017 im Prognosebericht 2016 Unterjährige Anpassungen im Geschäftsjahr 2017 Tatsächliche Geschäftsentwicklung 2017
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro
Konzernumsatzerlöse 170,4 bis 179,2   172,1
Konzernbetriebsergebnis (Konzern-EBIT) 11,2 bis 12,4 Q3: 9,1 bis 10,1 9,2
Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (Konzern-EBITDA) 17,8 bis 19,7 Q3: 16,0 bis 17,7 16,4

Für das Geschäftsjahr 2017 hatte die Berentzen-Gruppe Konzernumsatzerlöse in einer Bandbreite von 170,4 Mio. Euro bis 179,2 Mio. Euro prognostiziert. Mit Konzernumsatzerlösen in Höhe von 172,1 Mio. Euro konnte dieses Ziel erreicht werden, wobei das Umsatzwachstum im Wesentlichen auf die diesbezügliche Entwicklung im Segment Alkoholfreie Getränke zurückzuführen ist.

Ein anderes Bild zeigt die Entwicklung der Ertragslage des Konzerns, die gegenüber dem Geschäftsjahr 2016 nicht - wie in der Initialprognose eigentlich erwartet - verbessert werden konnte. Hauptursächlich dafür waren, wie zuvor erläutert, geringer als ursprünglich prognostizierte Ergebnisbeiträge der Segmente Alkoholfreie Getränke und Frischsaftsysteme. Vor dem Hintergrund diesbezüglicher erfolgter Entwicklungen sowie Neueinschätzungen für den weiteren Ergebnisverlauf im Geschäftsjahr 2017 musste sowohl für das bereinigte Konzernbetriebsergebnis (Konzern-EBIT) als auch für das bereinigte Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (Konzern-EBITDA) eine Prognoseanpassung im dritten Quartal 2017 vorgenommen werden. Mit einem Konzern-EBIT in Höhe von 9,2 Mio. Euro sowie einem Konzern-EBITDA in Höhe von 16,4 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2017 konnte diese korrigierte Prognose erreicht werden.

Finanz- und Vermögenslage

Die Finanz- und Vermögenslage des Konzerns zeigt sich weiterhin solide. Im Einzelnen ergaben sich in Bezug auf die insoweit zur Steuerung des Konzerns herangezogenen Kennzahlen jedoch sowohl positive als auch negative Abweichungen von den Prognosen.

Entwicklung der Finanzlage

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Prognose für das Geschäftsjahr 2017 im Prognosebericht 2016 Unterjährige Anpassungen im Geschäftsjahr 2017 Tatsächliche Geschäftsentwicklung 2017
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro
Erfolgswirtschaftlicher Cashflow 12,3 bis 13,6   10,2

Für den Erfolgswirtschaftlichen Cashflow, welcher Veränderungen aus dem Working Capital ausklammert und damit die Auswirkungen der operativen Profitabilität auf die Veränderung der Liquidität dokumentiert, wurde eine Bandbreite in Höhe von 12,3 Mio. Euro bis 13,6 Mio. Euro prognostiziert, wobei das Ziel mit einem Ergebnis von 10,2 Mio. Euro verfehlt wurde. Dies ist zum einen auf die leicht rückläufige Entwicklung des Konzern-EBITDA zurückzuführen, zum anderen auf schwer prognostizierbare sonstige zahlungsunwirksame Effekte.

Entwicklung der Vermögenslage

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Prognose für das Geschäftsjahr 2017 im Prognosebericht 2016 Unterjährige Anpassungen im Geschäftsjahr 2017 Tatsächliche Geschäftsentwicklung 31.12.2017
Eigenmittelquote 32,8 % bis 37,8 %   31,1 %
Dynamischer Verschuldungsgrad - 0,22 bis - 0,17 Q2: - 0,52 bis - 0,47 -0,65

Zum 31. Dezember 2017 zeigte sich die Eigenmittelquote mit 31,1 % gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert; gleichzeitig lag sie jedoch unterhalb der prognostizierten Bandbreite in Höhe von 32,8 % bis 37,8 %. Entgegen den Erwartungen konnte das Konzerneigenkapital zum Ende des Geschäftsjahres 2017 nicht erhöht werden. Zudem haben sich die weiteren, für diese Steuerungskennzahl maßgeblichen Bilanzparameter in Summe nicht in dem erwarteten Ausmaß verringert. Dies ist zu einem wesentlichen Teil auf nur schwer planbare Stichtagseffekte bei kurzfristigen Vermögens- und Schuldenpositionen zurückzuführen.

Der Dynamische Verschuldungsgrad betrug zum 31. Dezember 2017 -0,65 und übertraf damit sowohl das ursprüngliche wie auch das im zweiten Quartal 2017 angepasste Ziel. Der negative Wert bedeutet, dass die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die langfristigen und kurzfristigen Finanzschulden übersteigen und damit in diesem Sinne netto keine bilanzielle Verschuldung vorliegt. Er veranschaulicht somit die weiterhin gute Kapitaldienstfähigkeit der Berentzen-Gruppe.

(2.2.3) Geschäftsverlauf – Wesentliche Entwicklungen und Ereignisse

Absatzentwicklung

Der Geschäftsverlauf wird grundsätzlich durch die im Fokus der operativen Geschäftsaktivitäten stehenden Entwicklung des Produktabsatzes bestimmt, wenngleich aufgrund vielfältiger Absatzmixeffekte keine streng lineare Beziehung zu Umsatz, Rohertrag und Ergebniskennzahlen zu beobachten ist.

Spirituosen

Die Entwicklung des Absatzes im Geschäft mit Spirituosen stellt sich in der Übersicht wie folgt dar:

Im Geschäftsjahr 2017 sank der Spirituosenabsatz der Berentzen-Gruppe um 0,8 % auf 82,6 Mio. 0,7-l-Flaschen (83,3 Mio. 0,7-l-Flaschen). Während der Inlandsabsatz insgesamt mit 69,2 Mio. 0,7-l-Flaschen (70,6 Mio. 0,7-l-Flaschen) um 2,0 % unter dem Vorjahresniveau lag, stieg der Spirituosenabsatz im Ausland um 4,7 % auf 13,3 Mio. 0,7-l-Flaschen (12,7 Mio. 0,7-l-Flaschen). Mit Markenspirituosen erzielte die Berentzen-Gruppe im vergangenen Jahr im In- und Ausland einen Absatz in Höhe von 25,4 Mio. 0,7-l-Flaschen (25,2 Mio. 0,7-l-Flaschen).

Das Inlandsgeschäft mit Kernmarken wie Berentzen oder Puschkin lag dabei im Absatz um 5,7 % über dem Niveau des Vorjahres. Einen wesentlichen Anteil daran hatte die Dachmarke Puschkin:Mit Spirituosen dieser Marke konnten im Geschäftsjahr 2017 Absatzsteigerungen in Höhe von 16,5 % verzeichnet werden. Der Absatz der unter der Dachmarke Berentzen geführten Produkte lag mit einer Steigerung in Höhe von 0,7 % leicht über dem Niveau des Vorjahres. Vor dem Hintergrund einer allgemein rückläufigen Marktentwicklung für einige Spirituosensegmente waren hingegen Absatzrückgänge im sonstigen Markengeschäft, insbesondere mit Klassischen Spirituosen, zu verzeichnen. In Summe verringerte sich das Volumen des inländischen Markengeschäfts zum 31. Dezember 2017 um 1,4 %.

Das Absatzniveau des internationalen Spirituosenmarkengeschäfts erhöhte sich gegenüber dem letztjährigen Berichtszeitraum insgesamt um 11,4 % auf 4,9 Mio. 0,7-l-Flaschen (4,4 Mio. 0,7-l-Flaschen). Getragen von den Kernmarken Berentzen und Puschkin erhöhten sich dabei insbesondere die Absätze in den Benelux-Staaten. Eine weitere nennenswert positive Entwicklung zeigte sich zudem im internationalen Duty Free-Vertriebskanal; dort konnte ein um 17,0 % verbessertes Absatzvolumen erzielt werden. Dies wurde gestützt durch eine allgemeine wirtschaftliche Erholung in Osteuropa. Auf dem türkischen Markt konnte ein Absatzwachstum in Höhe von 28,6 % generiert werden. Wenngleich diese Entwicklung positiv ist, blieb sie dennoch deutlich hinter den Erwartungen.

Die Absatzentwicklung im Spirituosengeschäft mit Handels- und Zweitmarken lag mit einem Absatz in Höhe von 57,2 Mio. 0,7-l-Flaschen (58,1 Mio. 0,7-l-Flaschen) leicht unter dem hohen Vorjahresniveau. Dabei konnte im Auslandsgeschäft eine Absatzsteigerung in Höhe von 2,3 % verzeichnet werden, wohingegen der Absatz von Handels- und Zweitmarken im Inland um 2,2 % abnahm. Dabei wurde der Anteil traditionell günstigerer Standardprodukte reduziert und durch deutlich hochwertigere Konzepte im Aktions- und Listungsbereich ersetzt.

Alkoholfreie Getränke

Im Geschäftsfeld Alkoholfreie Getränke erhöhte sich das Absatzvolumen von Mineralwässern und Erfrischungsgetränken im Geschäftsjahr 2017 um 1,6 % auf 171,8 Mio. Liter (169,1 Mio. Liter). Trotz des leichten Wachstums war die Entwicklung insgesamt nicht zufriedenstellend. Maßgeblich hierfür war insbesondere das schwache Sommersaisongeschäft. Positiv hervorzuheben ist jedoch die mit einem Anstieg von nahezu 50,0 % gegenüber dem Geschäftsjahr 2016 weiterhin außerordentlich gute Absatzentwicklung bei den unter der eigenen Marke MioMio vertriebenen Getränken. Im Rahmen eines Effizienzsteigerungsprogramms wurden die Produktions- und Logistikstrukturen optimiert, um die Belieferung der südlichen Bundesländer mit MioMio Produkten zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurden des Weiteren Vertriebsressoucen aufgebaut, um die Verfügbarkeit der Produkte in diesen und anderen Regionen zu verbessern. Im Konzessionsgeschäft mit Markengetränken der Sinalco-Unternehmensgruppe konnte der Absatz im Vergleich zum Vorjahr stabil gehalten werden; er blieb in seiner Entwicklung damit jedoch deutlich hinter den Erwartungen. Auch im Geschäft mit Limonaden und sonstigen alkoholfreien Getränken blieb das Absatzniveau konstant gegenüber dem Vorjahr. Dabei waren die Eigenmarken leicht rückläufig, wohingegen sich das Lohnfüllgeschäft in dieser Produktkategorie stabil zeigte. Bei den Mineralwässern hingegen sank der Absatz im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 %, wobei der Absatz mit eigenen Mineralwassermarken leicht zurückging, während sich das Geschäft der Lohnfüllungen für Mineralwässer gut entwickelte.

Frischsaftsysteme

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Veränderung
2017 2016 %
Fruchtpressen Stück 2.540 2.774 - 234 - 8,4
Abfüllgebinde tsd. Stück 16.015 14.073 + 1.942 + 13,8
Früchte tsd. Kilogramm 7.838 8.639 - 801 - 9,3

Im Geschäftsfeld Frischsaftsysteme stellt sich im Hinblick auf die wesentlichen Systemkomponenten im Geschäftsjahr 2017 eine uneinheitliche Absatzentwicklung dar: Während der Absatz von Abfüllgebinden um 13,8 % auf 16.015 Tausend Stück (14.073 Tausend Stück) stieg, ging der Absatz von Fruchtpressen um 8,4 % zurück. Dabei konnten Absatzsteigerungen im wichtigen Markt Frankreich erzielt werden, wohingegen sich sowohl auf dem Heimatmarkt Österreich als auch in Deutschland und in den USA Absatzrückgänge zeigten. Früchte (Orangen) schließlich verzeichneten ebenfalls einen Absatzrückgang in Höhe von 9,3 % auf 7.838 Tausend kg (8.639 Tausend kg).

Gesamtaussage zur Absatzentwicklung

Vor dem Hintergrund der vorstehend dargestellten Geschäftsentwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen trug insbesondere das gesteigerte Absatzvolumen im Segment Alkoholfreie Getränke zu einer Erhöhung der Konzernumsatzerlöse bei.

Beschaffungsmarkt

Der Rohstoff- und Wareneinsatz der Berentzen-Gruppe konzentriert sich für die Herstellung von Spirituosen und alkoholfreien Getränken auf die Grundstoffe Agraralkohol und Destillate, Zucker und Zucker beinhaltende Vorprodukte sowie Glasflaschen, Verpackungen und sonstiges Material für Produktausstattungen. Im Segment Frischsaftsysteme entstehen Bezugskosten für die einzelnen Systemkomponenten Fruchtpressen, Früchte (Orangen) und Abfüllgebinde.

Ein großer Teil der für die Herstellung von Spirituosen und alkoholfreien Getränken benötigten Rohstoffe sowie die im Segment Frischsaftsysteme gehandelten Früchte (Orangen) sind agrarischen Ursprungs. Damit hängt die Verfügbarkeit insbesondere von der jeweiligen Erntebilanz ab. Ferner sind bestimmte benötigte Rohstoffe bzw. Handelswaren von regulatorischen Maßnahmen betroffen, die zum Teil einen deutlichen Einfluss auf deren Verfügbarkeit und damit auch auf deren Preise haben. Im Falle der Berentzen-Gruppe betrifft dies beispielsweise im Internationalen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) festgelegte Einfuhrzölle beim Einkauf von Orangen aus Nicht-EU-Ländern in bestimmten Saisonzeiträumen aufgrund des im Rahmen der europäischen Marktordnung geltenden Entry-Preisverfahrens. Die Entwicklung an den Rohstoffmärkten hatte im Geschäftsjahr 2017 wiederum einen erheblichen Einfluss auf die geschäftliche Entwicklung der Unternehmensgruppe. Die Rahmenbedingungen zeigten sich insoweit unterschiedlich, marktseitig waren dabei sowohl Preissteigerungen als auch Preisentspannungen zu verzeichnen.

Eine Preisentspannung ergab sich u. a. durch das Auslaufen der Zucker- und Isoglucose-Quotenregelung zum 30. September 2017. Deutliche Preissteigerungen hingegen waren bei den Bezugskosten für die Systemkomponente Früchte (Orangen) im Segment Frischsaftsysteme zu beobachten. Im Geschäftsjahr 2017 erwies sich sowohl die Ernte auf der Nord- als auch der Südhalbkugel als qualitativ und quantitativ anfällig. Witterungsbedingt schlechte Erntebilanzen und Einschränkungen in der Fruchtqualität führten zu einer Verknappung der Verfügbarkeit, erhöhten Einkaufspreisen und gestiegenen Nachsortier- und sonstigen qualitätssichernden Kosten. Diese und einige den Einkauf sichernde Maßnahmen waren notwendig, um die ganzjährige Verfügbarkeit qualitativ einwandfreier Früchte zu gewährleisten.

Änderung der Finanzierungsstruktur

Die vormals langfristige Fremdfinanzierung der Unternehmensgruppe erfolgte von Oktober 2012 bis Oktober 2017 über eine Unternehmensanleihe der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit einem Emissionsvolumen in Höhe von 50,0 Mio. Euro. Am 18. Oktober 2017 hat die Berentzen-Gruppe diese Anleihe zum Ende der fünfjährigen Laufzeit zurückgezahlt. Im Zuge dessen wurden erstmalig die Mittel des am 21. Dezember 2016 mit einem Bankenkonsortium abgeschlossenen Konsortialkredits mit einem Finanzierungsvolumen von zunächst 25,5 Mio. Euro in Anspruch genommen. Diese Änderung der Finanzierungsstruktur wirkte sich im Geschäftsjahr 2017 maßgeblich auf die Finanz- und Vermögenslage des Konzerns aus, die in den nachfolgenden Abschnitten (2.2.5) und (2.2.6) ausführlich dargestellt wird.

Die Erstlaufzeit des Konsortialkredits beträgt fünf Jahre und kann optional um ein Jahr verlängert werden. Von dieser Option hat die Berentzen-Gruppe Gebrauch gemacht und im Februar 2018 die Laufzeit um ein Jahr verlängert. Das Endfälligkeitsdatum fällt nun auf den 21. Dezember 2022.

Änderung der Beherrschungsverhältnisse

Die AURELIUS-Unternehmensgruppe ist bereits seit September 2016 nicht länger Aktionärin der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Da die Besetzung des Aufsichtsrats sowie die Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Kompetenzordnung in der Innenorganisation zwischen den Organen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bis zur ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2017 weitestgehend unverändert blieben, galt die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA bis zu diesem Zeitpunkt als unmittelbares und oberstes, beherrschendes Mutterunternehmen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Mit der Neubesetzung des Aufsichtsrats auf der ordentlichen Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft endete dieses Beherrschungsverhältnis jedoch.

(2.2.4) Ertragslage

Die nachfolgende Übersicht fasst die Entwicklung der Ertragslage zusammen. Dabei sind entsprechend der Definition des zur Steuerung des Konzerns verwendeten, normalisierten Konzern-EBIT einzelne Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung um aufwands- bzw. ertragsbezogene Sondereffekte (Ergebnissondereffekte) bereinigt.

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2017 2016 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Konzernumsatzerlöse 172.125 98,8 170.025 98,4 2.100 1,2
Bestandsveränderung 2.076 1,2 2.701 1,6 -625 -23,1
Konzerngesamtleistung 174.201 100,0 172.726 100,0 1.475 0,9
Materialaufwand 93.090 53,4 91.676 53,1 1.414 1,5
Konzernrohertrag 81.111 46,6 81.050 46,9 61 0,1
Sonstige betriebliche Erträge 5.158 3,0 4.402 2,5 756 17,2
Betriebsaufwand 77.048 44,2 74.937 43,4 2.111 2,8
Konzernbetriebsergebnis bzw. -EBIT 9.221 5,3 10.515 6,1 -1.294 -12,3
Ergebnissondereffekte -427 -0,2 23 0,0 -450 > -100,0
Finanz- und Beteiligungsergebnis -3.557 -2,0 -4.069 -2,4 512 -12,6
Konzernergebnis vor Steuern 5.237 3,0 6.469 3,7 -1.232 -19,0
Ertragsteueraufwand 2.675 1,5 2.023 1,2 652 32,2
Konzernergebnis 2.562 1,5 4.446 2,6 -1.884 -42,4

Konzernumsatzerlöse und Konzerngesamtleistung

Die Konzernumsatzerlöse der Berentzen-Gruppe ohne Alkoholsteuer beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 auf 172,1 Mio. Euro (170,0 Mio. Euro), die Konzernumsatzerlöse inklusive Alkoholsteuer betrugen 389,1 Mio. Euro (389,0 Mio. Euro). Einschließlich der Bestandsveränderungen in Höhe von 2,1 Mio. Euro (2,7 Mio. Euro) ergab sich eine Konzerngesamtleistung in Höhe von 174,2 Mio. Euro (172,7 Mio. Euro).

Die Umsatzerlöse in den einzelnen Segmenten des Konzerns entwickelten sich wie folgt:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Umsatzerlöse exklusive Alkoholsteuer    
Segment Spirituosen 90.995 91.619
Segment Alkoholfreie Getränke 49.418 46.732
Segment Frischsaftsysteme 20.707 21.592
Übrige Segmente 11.005 10.082
Konzernumsatzerlöse exklusive Alkoholsteuer 1) 172.125 170.025
Alkoholsteuer 216.980 218.925
Konzernumsatzerlöse inklusive Alkoholsteuer 389.105 388.950
1)

Zur Entwicklung des Anteils der bedeutendsten Handelspartner der Unternehmensgruppe an den Konzernumsatzerlösen vgl. die Ausführungen zu den Branchenrisiken in Abschnitt (4.2) des Risiko- und Chancenberichts.

Materialaufwand

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Konzerngesamtleistung erhöhte sich auch der Materialaufwand auf 93,1 Mio. Euro (91,7 Mio. Euro). Dabei stieg die Materialaufwandsquote im Verhältnis dazu geringfügig auf 53,4 % (53,1 %). Für weitere Informationen wird auf die Ausführungen zum Beschaffungsmarkt in Abschnitt (2.2.3) verwiesen.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge fielen in Summe mit 5,2 Mio. Euro (4,4 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2017 höher aus als im Vorjahr. Neben Auflösungen von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro (1,0 Mio. Euro) sind darin im Wesentlichen Kosten- und andere Rückerstattungen von Geschäftspartnern im Zusammenhang mit Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro (1,2 Mio. Euro) enthalten. Im Geschäftsjahr 2017 wirkten sich zudem Abgangserfolge aus der Entkonsolidierung ausländischer Tochtergesellschaften in Höhe von 0,4 Mio. Euro (0,0 Mio. Euro) positiv aus.

Betriebsaufwand

Im Rahmen einer leicht gestiegenen Betriebsaufwandsquote in Höhe von 44,2 % (43,4 %), erhöhte sich der Betriebsaufwand im Konzern vor dem Hintergrund der nachstehend dargestellten Entwicklungen um 2,8 % auf 77,0 Mio. Euro (74,9 Mio. Euro).

So erhöhte sich der Personalaufwand geringfügig auf 24,0 Mio. Euro (23,9 Mio. Euro), die Personalaufwandsquote blieb mit 13,8 % (13,8 %) konstant. Die absolute Erhöhung des Personalaufwands beruht vorwiegend auf einem Personalaufbau im Segment Frischsaftsysteme und im Produktionsbereich der Segmente Spirituosen und Alkoholfreie Getränke sowie ferner auf qualifikations-, leistungs- und tarifbedingten Veränderungen der Vergütungen in den einzelnen Organisationsbereichen. Zwar ist der Personalbestand zum 31. Dezember im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken, doch waren während des Geschäftsjahres 2017 durchschnittlich deutlich mehr Vollzeitkräfte beschäftigt, was unter anderem auf den zuvor genannten Stellenaufbau zurückzuführen ist. So waren am 31. Dezember 2017 484 (487) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt, davon 205 (208) im gewerblichen Bereich und 254 (249) im kaufmännischen Bereich und in der Verwaltung; 25 (30) Auszubildende befanden sich in einer Berufsausbildung. Durchschnittlich waren im abgelaufenen Geschäftsjahr 410 (395) Vollzeitkräfte in der Berentzen-Gruppe beschäftigt.

Bei einem deutlich erhöhten Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 8,2 Mio. Euro (6,4 Mio. Euro) stiegen die laufenden Abschreibungen auf Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt 7,2 Mio. Euro (7,0 Mio. Euro). Davon entfielen 0,9 Mio. Euro (0,9 Mio. Euro) auf im Rahmen des Erwerbs der T M P Technic-Marketing-Products GmbH allokierte und damit dem Segment Frischsaftsysteme zugeordnete immaterielle Vermögensgegenstände.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auf 45,8 Mio. Euro (44,0 Mio. Euro). Dabei erhöhte sich der Aufwand für Marketing und Handelswerbung um 0,3 Mio. Euro auf 16,2 Mio. Euro (15,9 Mio. Euro), überwiegend durch einen erhöhten Mitteleinsatz von Handelswerbung in den Segmenten Spirituosen und Alkoholfreie Getränke. Ein deutlicher Anstieg der Transport- und Logistikkosten im Segment Alkoholfreie Getränke führte dazu, dass sich die Verkehrs- und Vertriebskosten auf 16,3 Mio. Euro (15,6 Mio. Euro) erhöhten. Die Aufwendungen für Instandhaltung von in Summe 3,0 Mio. Euro (2,8 Mio. Euro) bewegten sich leicht über dem Vorjahresniveau. Ferner erhöhten sich die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Summe auf insgesamt 10,4 Mio. Euro (9,7 Mio. Euro), wobei einerseits reduzierte Aufwendungen für Verpackungsrecycling sowie andererseits ein erhöhter sonstiger Personalaufwand hervorzuheben sind.

Ergebnissondereffekte

Ergebnissondereffekte im Geschäftsjahr 2017

Im Geschäftsjahr 2017 entstand ein Ergebnissondereffekt aus einem anlassbezogenen Impairment-Test in Bezug auf das Segment Alkoholfreie Getränke zum 30. Juni 2017. Trotz einer im Vergleich zum Vorjahresberichtszeitraum grundsätzlich positiven Entwicklung von Absatz, Umsatz und Segmentergebnis (Deckungsbeitrag nach Marketingetats) zeigten sich Anhaltspunkte dafür, dass der Gesamterfolgsbeitrag des Segments zum Konzernbetriebsergebnis weniger stark ist und sein wird als erwartet. Ursächlich hierfür waren unter anderem unerwartet hohe Gemeinkosten in den Bereichen Produktion und Logistik („Supply Chain“). Darüber hinaus erfordern die bereits realisierten bzw. noch zu erwartenden Absatzerfolge von Produkten, die in Mehrweggebinden abgefüllt und ausgeliefert werden, zusätzliche Investitionen in Leergutbehälter und -Kisten. Die daraus resultierenden Zahlungsmittelabflüsse werden den Cashflow, die Abschreibungen und somit den Gesamterfolgsbeitrag des Segments belasten.

Die infolgedessen nach den Vorschriften des IAS 36 vorzunehmende Überprüfung der Werthaltigkeit der Vermögenswerte zum 30. Juni 2017 führte zu einem Aufwand von per Saldo 0,4 Mio. Euro, worin rechnungslegungsbedingt sowohl Wertminderungen in Höhe von 0,6 Mio. Euro als auch Wertaufholungen in Bezug auf bereits in der Vergangenheit abgewertete Vermögenswerte in Höhe von 0,2 Mio. Euro berücksichtigt wurden. Auf Basis aktualisierter Planzahlen wurde zum 31. Dezember 2017 ein weiterer anlassbezogener Impairment-Test durchgeführt. Daraus ergaben sich keine weiteren Wertminderungen oder Wertaufholungen.

Ergebnissondereffekte im Geschäftsjahr 2016

Im Geschäftsjahr 2016 entstand ein Ergebnissondereffekt als Folgewirkung früherer Ereignisse in Bezug auf das Konzessionsgeschäft im Segment Alkoholfreie Getränke. Infolge der Mitteilung des PepsiCo-Konzerns über die Beendigung der zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Konzessionsverträge führte ein im Geschäftsjahr 2013 durchzuführender, anlassbezogener Impairment-Test in diesem Segment zu Wertminderungen auf Vermögenswerte des Sachanlagevermögens in Höhe von 3,2 Mio. Euro. Die im Geschäftsjahr 2016 erneut vorzunehmende Überprüfung der Werthaltigkeit dieser Vermögenswerte führte zu einem unwesentlichen Ertrag von unter 0,1 Mio. Euro, worin rechnungslegungsbedingt sowohl Wertaufholungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro als auch zusätzliche Wertminderungen in Bezug auf seinerzeit abgewertete Vermögenswerte in Höhe von rund 0,3 Mio. Euro berücksichtigt sind.

Finanz- und Beteiligungsergebnis

Das Finanz- und Beteiligungsergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr und verursachte per Saldo einen Aufwand in Höhe von 3,6 Mio. Euro (4,1 Mio. Euro). Der Finanzaufwand beinhaltet insbesondere Zinsaufwendungen in Höhe von 2,6 Mio. Euro (3,3 Mio. Euro) für die im Oktober 2017 zurückgezahlte Berentzen-Anleihe 2012/2017. Die Zinsaufwendungen für die von der Berentzen-Gruppe eingesetzten Fremdkapitalinstrumente mit variablen Zinsbestandteilen - insbesondere Factoringlinien - stiegen als Folge höherer Umsatzerlöse inklusive Alkoholsteuer und eines demzufolge größeren Volumens an regresslos verkauften Forderungen an, wobei im Geschäftsjahr 2017 zusätzlich erstmals Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit dem im Dezember 2016 abgeschlossenen Konsortialkreditvertrag anfielen. Während die Finanzaufwendungen wie dargestellt deutlich sanken, erreichten die Finanzerträge wegen des weiterhin niedrigen Marktzinsniveaus wiederum lediglich 0,1 Mio. Euro (0,1 Mio. Euro).

Ertragsteueraufwand

Der Ertragsteueraufwand in Höhe von 2,7 Mio. Euro (2,0 Mio. Euro) beinhaltet 2,1 Mio. Euro (2,4 Mio. Euro) für die Gewerbe- und Körperschaftsteuer bzw. vergleichbare ausländische Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2017 sowie 0,4 Mio. Euro an Gewerbe- und Körperschaftsteuern für Vorjahre. Aus der Bewertung latenter Steuern gemäß IAS 12 ergab sich ein Aufwand in Höhe von 0,2 Mio. Euro, während im Vorjahr hieraus ein Ertrag in Höhe von 0,4 Mio. Euro resultierte. Der Aufwand ist im Wesentlichen auf die Verminderung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge zurückzuführen.

Konzernergebnis

Das im Geschäftsjahr 2017 erzielte bereinigte Konzernbetriebsergebnis bzw. EBIT blieb mit 9,2 Mio. Euro (10,5 Mio. Euro) unter dem Niveau des Vorjahres. Zwar konnte der Konzernrohertrag in Höhe von 81,1 Mio. Euro (81,1 Mio. Euro) konstant gehalten werden; höhere Betriebsaufwendungen verhinderten jedoch eine bessere Ergebnisentwicklung. Bei einer gegenüber dem Vorjahr zudem erhöhten Summe aus weiteren ertragsbelastenden Positionen wie Ergebnissondereffekte, Finanz- und Beteiligungsergebnis sowie Steueraufwand in Höhe von insgesamt 6,7 Mio. Euro (6,1 Mio. Euro) lag auch das Konzernergebnis mit 2,6 Mio. Euro (4,4 Mio. Euro) deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.

Ertragsbezogene Steuerungskennzahlen (Überleitungsrechnung)

Die nachfolgende Übersicht beinhaltet die Überleitungsrechnung hinsichtlich der im Rahmen der Darstellung der Grundlagen des Konzerns im Abschnitt (1.2) beschriebenen finanziellen Leistungsindikatoren, hier der ertragsbezogenen Steuerungskennzahlen.

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2017
Umsatzerlöse
TEUR
Intersegmentäre Umsätze
TEUR
Materialaufwand
TEUR
Übrige Einzelkosten
TEUR
Marketing einschließlich Werbung
TEUR
Deckungsbeitrag nach Marketingetats
TEUR
Deckungsbeitrag nach Marketingetats            
Segment            
Spirituosen 90.995 397 48.923 4.640 10.186 27.643
Alkoholfreie Getränke 49.418 33 21.648 4.146 4.319 19.338
Frischsaftsysteme 20.707 35 12.693 1.294 301 6.454
Übrige Segmente 11.005 39 4.404 272 1.400 4.968
Gesamt 172.125 504 87.668 10.352 16.206 58.403
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2016
Umsatzerlöse
TEUR
Intersegmentäre Umsätze
TEUR
Materialaufwand
TEUR
Übrige Einzelkosten
TEUR
Marketing einschließlich Werbung
TEUR
Deckungsbeitrag nach Marketingetats
TEUR
Deckungsbeitrag nach Marketingetats            
Segment            
Spirituosen 91.619 352 50.269 4.954 9.940 26.808
Alkoholfreie Getränke 46.732 36 19.789 3.851 4.215 18.913
Frischsaftsysteme 21.592 30 12.659 1.184 267 7.512
Übrige Segmente 10.082 30 3.864 205 1.550 4.493
Gesamt 170.025 448 86.581 10.194 15.972 57.726
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2017
TEUR
2016
TEUR
Konzernumsatzerlöse 172.125 170.025
Konzern-EBIT / Konzern-EBITDA    
Konzernergebnis 2.562 4.446
Ertragsteueraufwand 2.675 2.023
Finanz- und Beteiligungsergebnis -3.557 -4.069
Ergebnissondereffekte -427 23
Konzern-EBIT 9.221 10.515
Abschreibungen / Wertminderungen auf Vermögenswerte 7.187 6.997
Konzern-EBITDA 16.408 17.512

(2.2.5) Finanzlage

Finanzierungsstruktur

Wesentliche Ziele des Finanzmanagements sind neben der Bereitstellung ausreichender Liquidität für die operative Geschäftstätigkeit die Sicherung der Finanzierung der Unternehmensgruppe auch für Wachstumsperspektiven sowie ein kosten- bzw. ertragsoptimaler Ausgleich temporärer, volatiler Liquiditätsbelastungen.

Das Eigenkapital verminderte sich bei einem Konzern-Gesamtergebnis in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro (3,6 Mio. Euro) unter Berücksichtigung der im Mai 2017 von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenzahlung in Höhe von 2,3 Mio. Euro (1,9 Mio. Euro) auf 44,6 Mio. Euro (45,2 Mio. Euro). Als Folge einer gegenüber dem Vorjahr verringerten Bilanzsumme erhöhte sich die Konzerneigenkapitalquote dennoch von 23,9 % zum Geschäftsjahresende 2016 auf nunmehr 31,1 % per 31. Dezember 2017.

Die im Abschnitt (2.2.3) dargestellten Änderungen in der Finanzierungsstruktur des Konzerns wirkten sich unter anderem wie folgt auf dessen Finanz- und Vermögenslage aus:

Das langfristige Fremdkapital erhöhte sich auf 20,0 Mio. Euro (13,6 Mio. Euro). Es beinhaltet zum 31. Dezember 2017 Finanzschulden in Höhe von 7,1 Mio. Euro, während im vorangegangenen Geschäftsjahr keine langfristigen Finanzschulden hierin enthalten waren. Die langfristigen Schulden entsprachen 20,2 % (9,5 %) der Konzernschulden. Der Konzern hat darüber hinaus diverse Quellen für die Finanzierung mit kurzfristigen Fremdmitteln, die zum Bilanzstichtag 78,9 Mio. Euro (130,3 Mio. Euro) bzw. 55,0 % (68,9 %) der Konzernbilanzsumme betrugen.

Die Gesamtfinanzierung der Berentzen-Gruppe stellt sich zum Ende des Geschäftsjahres 2017 wie folgt dar:

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Finanzierungsrahmen 31.12.2017 Finanzierungsrahmen 31.12.2016
Langfristig
Mio. Euro
Kurzfristig
Mio. Euro
Gesamt
Mio. Euro
Langfristig
Mio. Euro
Kurzfristig
Mio. Euro
Konsortialkreditvertrag Rahmen, begrenzt 7,5 18,0 25,5 7,5 18,0
Berentzen-Anleihe 2012/2017 Emissionsvolumen 0,0 0,0 0,0 0,0 50,0
Factoring Rahmen, begrenzt 0,0 50,0 50,0 0,0 50,0
Zentralregulierung durch Factoring Rahmen, unbegrenzt 1) 0,0 9,7 9,7 0,0 9,9
Betriebsmittelkredit Rahmen, begrenzt 2) 0,0 1,4 1,4 0,0 1,6
Avalkredit für Alkoholsteuersicherheiten Rahmen, begrenzt 0,0 0,8 0,8 0,0 0,8
Gesamtfinanzierung   7,5 79,9 87,4 7,5 130,3
scroll
Finanzierungsrahmen 31.12.2016
Gesamt
Mio. Euro
Konsortialkreditvertrag 25,5
Berentzen-Anleihe 2012/2017 50,0
Factoring 50,0
Zentralregulierung durch Factoring 9,9
Betriebsmittelkredit 1,6
Avalkredit für Alkoholsteuersicherheiten 0,8
Gesamtfinanzierung 137,8
1)

Durchschnittliches Finanzierungsvolumen im Geschäftsjahr.

2)

Darin enthaltene Betriebsmittelkredite in Fremdwährung umgerechnet zum jeweiligen Stichtag.

Der von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Dezember 2016 mit einem Bankenkonsortium abgeschlossene Konsortialkreditvertrag mit einem derzeitigen Gesamtfinanzierungsvolumen von 25,5 Mio. Euro beinhaltet grundsätzlich drei Fazilitäten: Zwei Fazilitäten für Zwecke der Unternehmensfinanzierung, davon eine endfällige Fazilität in Höhe von 7,5 Mio. Euro sowie eine Fazilität in Höhe von 18,0 Mio. Euro, die im Rahmen von mit den Konsorten bilateral abgeschlossenen sogenannten Abzweiglinienvereinbarungen als Betriebsmittel- oder Avalkreditlinie in Anspruch genommen werden kann. Optional ist eine Erhöhung des Finanzierungsvolumens um eine weitere, endfällige Fazilität für die Finanzierung von Akquisitionen in Höhe von 10,0 Mio. Euro vereinbart. Die Erstlaufzeit beträgt fünf Jahre, optional kann die Laufzeit um ein Jahr verlängert werden. Von dieser Option hat die Berentzen-Gruppe Gebrauch gemacht und im Februar 2018 die Laufzeit um ein Jahr verlängert. Das Endfälligkeitsdatum fällt nun auf den 21. Dezember 2022. Inanspruchnahmen werden variabel auf der Grundlage des Referenzzinssatzes EURIBOR zuzüglich einer grundsätzlich fixen Zinsmarge verzinst. Der Konsortialkreditvertrag ist nicht besichert. Im Rahmen eines Haftungsverbundes in Form eines Garantenkonzepts, welches eine im Vertrag im Einzelnen festgelegte, durch die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als Kreditnehmerin und die Garanten zu gewährleistende Mindestdeckung in Bezug auf bestimmte Bestands- und Stromgrößen des Konzerns beinhaltet, sind drei Tochtergesellschaften der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als Garanten in diesen eingebunden. Die Kreditnehmerin ist regelmäßig zur Einhaltung von zwei vertraglich näher definierten, auf der Grundlage ihres Konzernabschlusses zu ermittelnden Covenants – Dynamischer Verschuldungsgrad und Eigenmittelquote – verpflichtet. Der im Wesentlichen auf dem internationalen Vertragsstandard der britischen Loan Market Association (sog. LMA-Standard) beruhende Konsortialkreditvertrag enthält ferner danach übliche Verpflichtungen, Auflagen, Zusicherungen und Gewährleistungen, darunter insbesondere Verschuldungsbegrenzungen, Begrenzungen in Bezug auf die Veräußerung von Vermögensgegenständen und eine Change-of-Control-Klausel. Im Falle einer Verletzung der Covenants, der sonstigen Verpflichtungen, Auflagen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie des Eintritts eines Kontrollwechsels sind die Kreditgeber grundsätzlich zur vorzeitigen Kündigung des Konsortialkreditvertrages sowie der sofortigen Fälligstellung der darunter in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel und ausstehenden Zinsen und Kosten berechtigt.

Die im Oktober 2012 von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft begebene Berentzen-Anleihe 2012/2017 (ISIN: DE000A1RE1V3) mit einem Emissionsvolumen von 50,0 Mio. Euro notierte im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Basic Board (bis 28. Februar 2017: Entry Standard) und wurde am 18. Oktober 2017 vollständig und fristgerecht zurückgezahlt.

Die Inanspruchnahme von Factoringlinien bildet einen weiteren Schwerpunkt der Außenfinanzierung. Das der Berentzen-Gruppe daraus zur Verfügung stehende Gesamtfinanzierungsvolumen auf der Grundlage von zwei Factoringvereinbarungen mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2021 beläuft sich auf 50,0 Mio. Euro (50,0 Mio. Euro). Hinzu kommt eine formal unbegrenzte Factoringlinie im Rahmen von drei weiteren Zentralregulierungs- und Factoringverträgen mit einer Laufzeit „bis auf Weiteres“. Im Geschäftsjahr 2017 ergab sich hieraus ein durchschnittliches Bruttofinanzierungsvolumen von 9,7 Mio. Euro (9,9 Mio. Euro). Die Factoringvereinbarungen sind insgesamt frei von Covenants.

Das Finanzierungsvolumen aus Kreditvereinbarungen mit Betriebsmittelkreditgebern der Berentzen-Gruppe außerhalb des Konsortialkreditvertrages beläuft sich auf insgesamt 1,4 Mio. Euro (1,6 Mio. Euro). Diese Kreditlinien stehen zwei ausländischen Konzerngesellschaften zur Verfügung und haben jeweils eine Laufzeit „bis auf Weiteres“. Davon sind von einer ausländischen Konzerngesellschaft für einen Kreditrahmen in Höhe von umgerechnet 1,2 Mio. Euro (1,4 Mio. Euro) Collaterals, grundsätzlich in Form von vorfällig erhaltenen Zahlungsmitteln oder anderen Wertpapieren, zu stellen. Zur Gesamtfinanzierung des Konzerns rechnen ferner von zwei den Kautionsversicherern gestellte Bürgschaften für Alkoholsteuer in Höhe von insgesamt 0,8 Mio. Euro (0,8 Mio. Euro). Sowohl die Betriebsmittelkreditvereinbarungen als auch eine der Bürgschaftsvereinbarungen enthalten Change-of-Control-Klauseln, die im Falle eines Kontrollwechsels gegebenenfalls zu einer außerordentlichen Kündigung der betreffenden Finanzierungsverträge berechtigen. Letztere beinhaltet zudem Covenants, die bei einem Verstoß zu einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers führen.

Einschließlich der in ihrer Höhe formal unbegrenzten Factoringverträge mit einem Zentralregulierer betrug das Brutto-Finanzierungsvolumen aus Factoring und nicht im Rahmen des Konsortialkreditvertrages gewährten Betriebsmittelkreditlinien damit zum 31. Dezember 2017 61,1 Mio. Euro (61,5 Mio. Euro). Diese kurzfristigen Außen- bzw. Kreditfinanzierungen haben im Wesentlichen Zinsvereinbarungen auf Basis der Referenzzinssätze EURIBOR bzw. EONIA, die um eine fixe Zinsmarge erhöht werden, im Übrigen sich am lokalen Marktzinsniveau orientierende oder fest vereinbarte Zinssätze.

Die Factoringvereinbarungen, die Zentralregulierungs- und Factoringverträge sowie die Vereinbarungen über Betriebsmittelkredite außerhalb des Konsortialkreditvertrages bestehen sowohl mit der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als auch mit jeweils weiteren Konzerngesellschaften der Berentzen-Gruppe.

Die laufende Abwicklung der Finanzierungsinstrumente im Geschäftsjahr 2017 erfolgte planmäßig. Insgesamt verfügt die Berentzen-Gruppe über ausreichende Kreditvereinbarungen, im Wesentlichen mit einer festen Laufzeit bis zum Jahr 2021 bzw. 2022, für ihren volatilen kurz- und mittelfristigen sowie langfristigen Bedarf der Unternehmensfinanzierung. Folglich kann der voraussichtliche Fremdfinanzierungs- und Avalbedarf des Konzerns mit den zuvor dargestellten Fremdmitteln gedeckt werden.

Die Finanzierung von Anschaffungen im Bereich des Fuhrparks und einiger weniger Betriebs- und Geschäftsausstattungen erfolgte wie in den Vorjahren durch Leasing. Die gesamten Verpflichtungen, die gemäß den Klassifizierungskriterien des IAS 17 als „Operating-Leasing“ zu qualifizieren und nicht beim Leasingnehmer zu bilanzieren sind, betrugen zum Bilanzstichtag 2,4 Mio. Euro (2,3 Mio. Euro).

Die Berentzen-Gruppe tritt im Rahmen des Vertriebs von Fruchtpressen im Segment Frischsaftsysteme auch als Leasinggeber von als Finanzierungs-Leasing zu qualifizierenden Leasingverhältnissen auf. Der Barwert der daraus resultierenden Mindestleasingzahlungen betrug zum Bilanzstichtag insgesamt 0,7 Mio. Euro (0,5 Mio. Euro).

Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

Die nachfolgende Kapitalflussrechnung zeigt die Liquiditätsentwicklung im Konzern einschließlich der Überleitungsrechnung hinsichtlich der im Rahmen der Darstellung der Grundlagen des Konzerns im Abschnitt (1.2) beschriebenen finanzbezogenen Steuerungskennzahlen. Der Finanzmittelfonds ergibt sich aus dem Bilanzposten „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ und einem Teil der „Kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten“.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten die im Rahmen von zwei Factoringvereinbarungen zu deren Abwicklung genutzte, bei Kreditinstituten geführte Kontokorrentkonten, welche die aus diesem Factoring jederzeit verfügbaren liquiden Mittel umfassen („Kundenabrechnungskonten“). Die Forderungen aus den Kundenabrechnungskonten weisen von üblichen Kontokorrentforderungen gegen Kreditinstitute abweichende Charakteristika, insbesondere hinsichtlich der Verzinsung, auf. Von den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten werden lediglich die im Rahmen von Betriebsmittel-Barlinien unmittelbar verfügbaren Fremdkapitalanteile angesetzt.

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2017
TEUR
2016
TEUR
Veränderung
TEUR
Erfolgswirtschaftlicher Cashflow 10.219 11.159 - 940
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 4.119 12.323 - 8.204
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 7.767 - 6.166 - 1.601
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 45.002 - 2.213 - 42.789
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds - 48.650 3.944 - 52.594
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 18.434 67.084 - 48.650

Erfolgswirtschaftlicher Cashflow und Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Der erfolgswirtschaftliche Cashflow verringerte sich im Geschäftsjahr 2017 im Wesentlichen aufgrund des um 1,9 Mio. Euro gesunkenen Konzernergebnisses auf 10,2 Mio. Euro (11,2 Mio. Euro). Demgegenüber standen vom Vorjahr abweichende, für den erfolgswirtschaftlichen Cashflow positive Effekte aus höheren Abschreibungen und Wertminderungen in einer Gesamthöhe von 7,6 Mio. Euro (7,0 Mio. Euro) sowie aus einem besseren Zahlungssaldo im Zusammenhang mit Ertragsteuern in Höhe von 0,8 Mio. Euro (0,6 Mio. Euro). Insbesondere aus diesen Gründen reduziert sich der erfolgswirtschaftliche Cashflow nicht in dem Ausmaß, welches das geringere Konzernergebnis hätte erwarten lassen.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit umfasst zusätzlich Zahlungsbewegungen im Working Capital und zeigt im Geschäftsjahr 2017 einen Nettomittelzufluss von 4,1 Mio. Euro (12,3 Mio. Euro). Maßgebliche Einflussfaktoren hierauf waren die nachfolgenden Sachverhalte.

Aus der Veränderung des sog. Trade Working Capital – d. h. dem Saldo aus den Zahlungsbewegungen der Vorräte, Forderungen inkl. Factoring, Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – entstand per Saldo ein Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 2,4 Mio. Euro (1,7 Mio. Euro). Daneben resultierte ein Zahlungsmittelabfluss aus der Zunahme sonstiger Vermögenswerte in Höhe von 1,8 Mio. Euro; im Vorjahr wurde diesbezüglich ein Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 0,7 Mio. Euro generiert. Ferner verringerte sich die Fremdfinanzierung aus Rückstellungen um 0,7 Mio. Euro (0,2 Mio. Euro), maßgeblich auf Basis einer entsprechenden Veränderung der bilanzierten Pensionsverpflichtungen. Zudem entstand aus der Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten ein Mittelabfluss in Höhe von 1,2 Mio. Euro, im Vorjahr resultierte hieraus noch ein Mittelzufluss in Höhe von 2,4 Mio. Euro.

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Die Investitionstätigkeit des Konzerns führte insgesamt zu einem Mittelabfluss in Höhe von 7,8 Mio. Euro (6,2 Mio. Euro). Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stiegen deutlich auf insgesamt 8,2 Mio. Euro (6,4 Mio. Euro).

Hauptursächlich für diese Entwicklung waren die Maßnahmen im Segment Alkoholfreie Getränke. Um die Produktionskapazitäten deutlich erhöhen zu können, wurden am Standort Haselünne 1,3 Mio. Euro (0,4 Mio. Euro) in eine neue Lagerhalle investiert. Die Fertigstellung soll im ersten Quartal 2018 erfolgen. Zudem erforderten die bereits realisierten bzw. noch zu erwartenden Absatzerfolge von Produkten, die in Mehrweggebinden abgefüllt und ausgeliefert werden – hier insbesondere der Marke MioMio – umfangreiche Investitionen in Leergutbehälter und -kisten in Höhe von 2,8 Mio. Euro (1,5 Mio. Euro). Vor dem gleichen Hintergrund wurden im Geschäftsjahr 2017 zudem 1,0 Mio. Euro in die Erneuerung einer Glasmehrweganlage investiert.

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Aus der Finanzierungstätigkeit entstand ein Nettomittelabfluss in Höhe von 45,0 Mio. Euro (2,2 Mio. Euro), der im Wesentlichen auf die Rückzahlung der Berentzen-Anleihe 2012/2017 in Höhe von 50,0 Mio. Euro zurückzuführen ist. Aus der erstmaligen Inanspruchnahme des Konsortialkreditvertrages wurden im Geschäftsjahr 2017 Mittelzuflüsse in Höhe von 7,5 Mio. Euro generiert, wobei im gleichen Zusammenhang Mittel in Höhe von 0,2 Mio. Euro abflossen. Darüber hinaus resultiert der Nettomittelabfluss – auf Basis entsprechender Beschlüsse der Hauptversammlung – in Höhe von 2,3 Mio. Euro (1,9 Mio. Euro) aus der Dividendenzahlung sowie im Vorjahr in Höhe von 0,3 Mio. Euro aus Auszahlungen im Zusammenhang mit dem im Juli 2015 initiierten und Mai 2016 beendeten Aktienrückkaufprogramm der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft.

Finanzmittelfonds

Insgesamt lag der Finanzmittelfonds zum Geschäftsjahresende bei 18,4 Mio. Euro (67,1 Mio. Euro), davon waren 15,5 Mio. Euro (31,9 Mio. Euro) Forderungen aus den im Rahmen von zwei Factoringvereinbarungen zu deren Abwicklung genutzten, bei Kreditinstituten geführten Kundenabrechnungskonten. Zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2017 bestanden dabei Inanspruchnahmen kurzfristiger Kreditlinien bzw. als solcher auszuweisenden Finanzierungsinstrumente in Höhe von 1,0 Mio. Euro (0,6 Mio. Euro).

Finanzbezogene Steuerungskennzahlen (Überleitungsrechnung)

Die nachfolgende Übersicht beinhaltet die Überleitungsrechnung hinsichtlich der im Rahmen der Darstellung der Grundlagen des Konzerns in Abschnitt (1.2) beschriebenen finanziellen Leistungsindikatoren, hier der finanzbezogenen Steuerungskennzahlen.

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2017
TEUR
2016
TEUR
Veränderung
TEUR
Konzernergebnis 2.562 4.446 - 1.884
Ertragsteuern 767 578 + 189
Saldo aus Zinsergebnis und Zinsaus-/-einzahlungen 142 182 - 40
Abschreibungen auf Vermögenswerte 7.187 6.842 + 345
Wertminderungen/-aufholungen 427 132 + 295
Sonstige zahlungsunwirksame Effekte - 861 - 1.006 + 145
Gewinne (-) / Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten - 5 - 15 + 10
Erfolgswirtschaftlicher Cashflow 10.219 11.159 - 940

(2.2.6) Vermögenslage

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31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR
Aktiva          
Langfristige Vermögenswerte 60.325 42,1 60.306 31,9 + 19
Kurzfristige Vermögenswerte 83.120 57,9 128.907 68,1 - 45.787
  143.445 100,0 189.213 100,0 - 45.768
Passiva          
Eigenkapital 44.589 31,1 45.227 23,9 - 638
Langfristige Schulden 19.984 13,9 13.639 7,2 + 6.345
Kurzfristige Schulden 78.872 55,0 130.347 68,9 - 51.475
  143.445 100,0 189.213 100,0 - 45.768

Vermögenswerte

Gegenüber dem 31. Dezember 2016 hat sich die Bilanzsumme von zuvor 189,2 Mio. Euro auf nunmehr 143,4 Mio. Euro deutlich verringert.

Langfristige Vermögenswerte

60,3 Mio. Euro (60,3 Mio. Euro) des Konzernvermögens sind in langfristige Vermögenswerte investiert. Während sich die Entwicklung absolut konstant darstellt, legte der Anteil in Relation zur Bilanzsumme auf nun 42,1 % (31,9 %) deutlich zu. Dabei nahm das darin enthaltene Sachanlagevermögen – im Wesentlichen aufgrund eines gestiegenen Investitionsvolumens von 7,6 Mio. Euro (6,0 Mio. Euro) – insgesamt um 0,9 Mio. Euro zu (Vorjahr: Rückgang um 0,7 Mio. Euro). Die immateriellen Vermögenswerte hingegen sanken um 0,7 Mio. Euro (0,9 Mio. Euro). Ursächlich hierfür waren Abschreibungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (0,9 Mio. Euro) auf im Rahmen des Erwerbs der T M P Technic-Marketing-Products GmbH allokierte und damit dem Segment Frischsaftsysteme zugeordnete Vermögenswerte.

Der Deckungsgrad der langfristigen Vermögenswerte durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital erhöhte sich auf 107,0 % (97,6 %), insbesondere infolge der Erhöhung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten durch die Inanspruchnahme des Konsortialkreditvertrages in Höhe von 7,5 Mio. Euro.

Kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken deutlich auf 83,1 Mio. Euro (128,9 Mio. Euro). Maßgebliche Grundlage dieser Entwicklung ist der aufgrund einer neuen Finanzierungsstruktur um 48,3 Mio. Euro verminderte Bestand an liquiden Mitteln. So wurde einerseits die Rückzahlung der Berentzen-Anleihe 2012/2017 in Höhe von 50,0 Mio. Euro aufgrund der guten Liquiditätssituation zum großen Teil aus Eigenmitteln erbracht, andererseits wurden aus der erstmaligen Inanspruchnahme des Konsortialkreditvertrages zugleich Mittelzuflüsse in Höhe von 7,5 Mio. Euro generiert. Die weiterhin sehr gute Liquiditätssituation wird veranschaulicht durch den dynamischen Verschuldungsgrad in Höhe von -0,65 (-0,95). Hinsicht der Einzelheiten zur Finanzierungsstruktur wird auf die Ausführungenen in Abschnitt (2.2.5) Finanzlage verwiesen.

Der Bestand an Vorräten erhöhte sich auf 37,0 Mio. Euro (35,6 Mio. Euro). Neben den Auswirkungen rein stichtags- und bewertungsbedingter Effekte ist darin – vor dem Hintergrund einer anhaltenden Nachfrage auf dem Absatzmarkt – ein weiterer Bestandsaufbau an verarbeitetem und unverarbeitetem Whiskey beinhaltet.

Im Rahmen von Factoringvereinbarungen waren zum 31. Dezember 2017 Brutto-Forderungen in Höhe von rund 56,0 Mio. Euro (51,7 Mio. Euro) verkauft. Das noch bilanzierte Forderungsvolumen verringerte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2016 um 1,2 Mio. Euro, wohingegen sich die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte, welche als wesentlichen Posten Sicherheitseinbehalte aus Factoringtransaktionen enthalten, erhöhten. So stiegen diese vor dem Hintergrund des erhöhten Volumens an zum Geschäftsjahresende verkauften Brutto-Forderungen auf 9,6 Mio. Euro (8,3 Mio. Euro).

Eigenkapital und Schulden

Eigenkapital

Als Resultat des Konzern-Gesamtergebnisses in Höhe von 1,7 Mio. Euro (3,6 Mio. Euro) sowie der im Mai 2017 von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenzahlung in Höhe von 2,3 Mio. Euro (1,9 Mio. Euro) verringerte sich das Eigenkapital um 0,6 Mio. Euro auf 44,6 Mio. Euro (45,2 Mio. Euro). Die Eigenmittelquote stieg zum 31. Dezember 2017 auf 31,1 % (23,8 %).

Langfristige Schulden

Dem Konzern standen zum Ende des Geschäftsjahres 20,0 Mio. Euro (13,6 Mio. Euro) als langfristiges Fremdkapital zur Verfügung. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten um 7,1 Mio. Euro zurückzuführen, die aus der im Geschäftsjahr 2017 erfolgten Inanspruchnahme des Konsortialkreditvertrages mit einem Volumen von 7,5 Mio. Euro resultiert. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen verminderten sich auf 10,5 Mio. Euro (11,2 Mio. Euro).

Kurzfristige Schulden

Das kurzfristige Fremdkapital verminderte sich auf 78,9 Mio. Euro (130,3 Mio. Euro). Infolge der Rückzahlung der Berentzen-Anleihe 2012/2017 im Oktober 2017 entfielen davon lediglich 1,7 Mio. Euro (51,1 Mio. Euro) auf kurzfristige Finanzschulden. Die Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer mit 43,3 Mio. Euro (44,4 Mio. Euro) sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 9,8 Mio. Euro (10,9 Mio. Euro) lagen leicht unter Vorjahresniveau. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich der kurzfristigen Rückstellungen blieben mit 24,1 Mio. Euro (24,0 Mio. Euro) konstant.

Vermögensbezogene Steuerungskennzahlen (Überleitungsrechnung)

Die nachfolgende Übersicht beinhaltet die Überleitungsrechnung hinsichtlich der im Rahmen der Darstellung der Grundlagen des Konzerns im Abschnitt (1.2) beschriebenen finanziellen Leistungsindikatoren, hier der vermögensbezogenen Steuerungskennzahlen.

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31.12.2017 31.12.2016
Eigenmittelquote      
Konzerneigenkapital TEUR 44.589 45.227
Steuerabgrenzungen TEUR 0 159
Bereinigtes Eigenkapital TEUR 44.589 45.068
Gesamtkapital TEUR 143.445 189.213
Steuerabgrenzungen TEUR 0 159
Bereinigtes Gesamtkapital TEUR 143.445 189.054
Eigenmittelquote   31,1 % 23,8 %
Dynamischer Verschuldungsgrad      
Langfristige Finanzschulden TEUR 7.068 0
Kurzfristige Finanzschulden TEUR 1.669 51.069
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente TEUR 19.397 67.655
Total Net Debt TEUR -10.660 -16.586
EBITDA TEUR 16.408 17.512
Dynamischer Verschuldungsgrad Ratio -0,65 -0,95

(2.2.7) Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns

Die Berentzen-Gruppe blickt auf ein durch eine Vielzahl operativer Herausforderungen geprägtes Geschäftsjahr 2017 zurück. Zusammengefasst ist die wirtschaftliche Lage des Konzerns vor dem Hintergrund einer soliden Finanzierung und positiven Ertragslage weiterhin als gut zu beurteilen.

Die Konzernumsatzerlöse stiegen um 1,2 % auf 172,1 Mio. Euro (170,0 Mio. Euro), die maßgeblichen Ergebniskennziffern konnten diese Entwicklung indes nicht linear nachbilden. Im dritten Quartal 2017 senkte die Berentzen-Gruppe ihre Ergebnisprognose hinsichtlich der Steuerungskennzahlen Bereinigtes Konzernbetriebsergebnis (Konzern-EBIT) und Bereinigtes Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (Konzern-EBITDA). Mit einem Konzern-EBIT von 9,2 Mio. Euro (10,5 Mio. Euro) und einem Konzern-EBITDA von 16,4 Mio. Euro (17,5 Mio. Euro) wurden die korrigierten Erwartungen für das Geschäftsjahr 2017 letztlich erreicht.

Kennzeichnend für diesen Geschäftverlauf ist die uneinheitliche Entwicklung der einzelnen Segmente. Während im Segment Spirituosen insbesondere auf der Grundlage einer erfolgreichen Produktmixsteuerung im Geschäft mit Markenspirituosen eine deutlich positive Entwicklung des Segmentergebnisses sowohl gegenüber dem Vorjahr als auch im Vergleich zur Prognose zu verzeichnen war, galt dies nicht für das Segment Frischsaftsysteme:Dessen Segmentergebnis konnte weder die Erwartungen erfüllen, noch konnte diesbezüglich eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. Dabei zeigten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr vor allem die Verknappung der Verfügbarkeit von Früchten (Orangen) durch witterungsbedingt schlechte Erntebilanzen sowie Einschränkungen in der Fruchtqualität als maßgeblich für den schwierigen Geschäftsverlauf. Im Segment Alkoholfreie Getränke konnte angesichts eines Umsatzwachstums und der außerordentlich guten Entwicklung der unter der eigenen Marke MioMio geführten Produkte ein verbessertes Segmentergebnis gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. Die an diese Kennziffer ursprünglich gestellten Erwartungen wurden jedoch nicht erfüllt. Auch führten die in diesem Segment – vornehmlich im Bereich der sog. Supply Chain – entstandenen Mehraufwendungen zu ungeplanten Ergebnisbelastungen im Konzern. In den Übrigen Segmenten, welche insbesondere das Geschäft mit Markenspirituosen im Ausland umfassen, stand die Berentzen-Gruppe insbesondere hinsichtlich der Geschäftsaktivitäten in der Türkei im Geschäftsjahr 2017 großen Herausforderungen gegenüber. Dennoch konnte das Segmentergebnis gegenüber dem Vorjahr ausgebaut werden, wenngleich nicht im erwarteten Umfang.

Die Finanz- und Vermögenslage der Berentzen-Gruppe zeigt sich weiterhin solide. Die Finanzierungsstruktur hat sich im Verlauf des Geschäftsjahres wesentlich geändert: Die Berentzen-Anleihe 2012/2017 mit einem Emissionsvolumen in Höhe von 50,0 Mio. Euro wurde den Anleihebedingungen entsprechend zum Ende der fünfjährigen Laufzeit zurückgezahlt. Zugleich erfolgte die erstmalige Inanspruchnahme des im Dezember 2016 mit einem Bankenkonsortium abgeschlossenen Konsortialkreditvertrages. Im Rahmen des Konsortialkreditvertrages steht der Berentzen-Gruppe derzeit ein Gesamtfinanzierungsvolumen in Höhe von 25,5 Mio. Euro zur Verfügung, bestehend aus einer endfälligen Fazilität in Höhe von 7,5 Mio. Euro sowie einer Fazilität in Höhe von 18,0 Mio. Euro, die als Betriebsmittel- oder Avalkreditlinie in Anspruch genommen werden kann. Ergänzt wird die Fremdmittelversorgung um die Innenfinanzierungskraft der Berentzen-Gruppe, die – dargestellt als sog. Erfolgswirtschaftlicher Cashflow – im Jahr 2017 etwa 10,2 Mio. Euro (11,2 Mio. Euro) betrug und als solche ausreichend war, um die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit in Höhe von 7,8 Mio Euro (6,2 Mio. Euro) zu decken. Damit operiert der Konzern nach wie vor auf der Grundlage einer guten und ausgewogenen Liquiditäts-, Eigen- und Fremdmittelausstattung. Im Wesentlichen auf Basis der zuvor genannten, geänderten Finanzierungsstruktur hat sich die Vermögens- und Kapitalstruktur ebenfalls deutlich verändert. Unter Berücksichtigung einer nunmehr um 45,8 Mio. Euro auf 143,4 Mio. Euro verminderten Konzern-Bilanzsumme verbesserte sich die Eigenmittelquote der Berentzen-Gruppe zum 31. Dezember 2017 auf 31,1 % (23,8 %).

(3) Vergütungsbericht

Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und erläutert die Vergütung für den Vorstand im Geschäftsjahr 2017. Zugleich stellt er die Struktur und Höhe der den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2017 insgesamt gewährten Bezüge dar. Weiterhin sind in diesem Vergütungsbericht die Angaben zu Struktur und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 enthalten.

(3.1) Vergütung des Vorstands

System und Grundsätze für die Festlegung der Vergütung

Das Vergütungssystem für den Vorstand und die individuelle Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder werden nach dem Gesetz sowie einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft durch das Aufsichtsratsplenum nach Vorbereitung durch den Personalausschuss festgelegt und regelmäßig überprüft. Bei der Festlegung und Überprüfung der Höhe der Angemessenheit der Vergütung trägt der Aufsichtsrat sowohl den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds und seiner persönlichen Leistung als auch der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten des Unternehmens Rechnung. Ferner wird die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, in die Betrachtung einbezogen. Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems achtet der Aufsichtsrat zudem darauf, einen Anreiz für eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens zu setzen.

Dem Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gehörten im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 die Herren Frank Schübel (bis zum 19. Mai 2017), Oliver Schwegmann (ab dem 1. Juni 2017) und Ralf Brühöfner an. Mit allen Mitgliedern des Vorstands hat der Aufsichtsrat Dienstverträge abgeschlossen, welche individuelle Vereinbarungen über die jeweilige Vergütung enthalten.

Bestandteile des Vergütungssystems für den Vorstand

Das Vergütungssystem für den Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sieht für die Vergütung eine erfolgsunabhängige und eine erfolgsabhängige Komponente vor.

Der erfolgsunabhängige Teil der Vorstandsvergütung besteht aus einer festen jährlichen Grundvergütung, die als monatliches Grundgehalt ausgezahlt wird, sowie verschiedenen Nebenleistungen, die von den Vorstandsmitgliedern - soweit erforderlich - individuell versteuert werden. Hierzu zählen insbesondere Zuschüsse zu Versicherungen und geldwerte Vorteile aus der Bereitstellung von Dienstwagen. Die Vorstandsmitglieder sind zudem in eine Directors & Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) einbezogen, wobei insoweit ein Selbstbehalt von zehn Prozent des Schadens bzw. dem 1½-fachen der festen jährlichen Vergütung vereinbart ist.

Den erfolgsbezogenen Teil der Vorstandsvergütung bildet eine variable Vergütung, die vor allem an die jeweilige Ertragskraft des Unternehmens anknüpft.

Dabei richtet sich die Höhe der variablen Vergütung im Wesentlichen nach einem festgelegten Prozentsatz des im Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ausgewiesenen Konzern-EBIT, wobei allerdings das Konzern-EBIT nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird (Cap). Der jeweils maßgebliche Prozentsatz vom Konzern-EBIT sowie das Cap werden mit jedem Vorstandsmitglied individuell vereinbart.

Mehr als die Hälfte des Betrags der so jeweils ermittelten variablen Vorstandsvergütung wird außerdem - um die Ausrichtung der Vorstandsvergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung sicherzustellen - erst zwei Jahre später abhängig von der Höhe und der Entwicklung des in den beiden nachfolgenden Geschäftsjahren erzielten Konzern-EBIT ausgezahlt.

Die Vorstandsdienstverträge sehen zudem jeweils die Möglichkeit vor, dass der Aufsichtsrat einem Vorstandsmitglied im Falle außerordentlicher Leistungen und Projekterfolge, insbesondere wenn sie einen Beitrag zum nachhaltigen Unternehmenserfolg erbringen, zusätzlich eine angemessene Prämie (Sondervergütung) bewilligen kann.

Die Vorstandsmitglieder haben des Weiteren unter in den Dienstverträgen jeweils näher konkretisierten Voraussetzungen im Falle von Umwandlungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes. Daneben haben die Vorstandsmitglieder auch im Falle eines Change-of-Control bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, dessen nähere Voraussetzungen in den Dienstverträgen ebenfalls jeweils näher konkretisiert werden, die Möglichkeit einer Sonderkündigung des Dienstverhältnisses. Sofern das Dienstverhältnis infolge einer solchen Sonderkündigung endet, haben die Vorstandsmitglieder jeweils einen Anspruch auf eine Abfindung; bei einem Vorstandsmitglied ist jedoch als weitere Voraussetzung vereinbart, dass es zu dem Zeitpunkt, zu dem das zur Sonderkündigung berechtigende Ereignis eintritt, bereits für mindestens zwölf Monate dem Vorstand der Gesellschaft angehört haben muss. Die Höhe der Abfindung beläuft sich im Grundsatz auf die infolge der Kündigung nicht mehr zur Auszahlung gelangenden Bezüge für die restliche Vertragslaufzeit. Allerdings kommt bei den variablen Vergütungsbestandteilen und Nebenleistungen jeweils nur deren Geldwert zum Zeitpunkt der Ausübung des Sonderkündigungsrechts zur Auszahlung. Außerdem ist der Abfindungsanspruch stets höchstens auf das Doppelte der jährlichen festen und variablen Vergütung sowie der Nebenleistungen beschränkt. Weitere Zusagen über die Zahlung einer Abfindung im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die aktuell gültigen Vorstandsdienstverträge nicht.

Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2017

Die den Mitgliedern des Vorstandes gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Sätze 1 bis 4 HGB bzw. des § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Sätze 1 bis 4 HGB und erteilten Zusagen auf Bezüge stellen sich in der Übersicht wie folgt dar:

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Vergütungsart 2017
TEUR
2016
TEUR
Erfolgsunabhängige Komponenten 705 701
Erfolgsbezogene Komponenten 462 930
Gesamtbezüge 1.167 1.631
Zugesagte erfolgsbezogene Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 107 179

Im Geschäftsjahr 2017 wurden den in diesem Geschäftsjahr amtierenden Mitgliedern des Vorstands Gesamtbezüge in Höhe von 1,2 Mio. Euro (1,6 Mio. Euro) gewährt, die sich in unterschiedlicher Höhe auf die Vorstandsmitglieder verteilten. Von den Gesamtbezügen entfielen 0,7 Mio. Euro (0,7 Mio. Euro) auf den erfolgsunabhängigen bzw. fixen und 0,5 Mio. Euro (0,9 Mio. Euro) auf den erfolgsbezogenen bzw. variablen Teil der Vorstandsvergütung. Hinsichtlich des erfolgsbezogenen bzw. variablen Teils der Vergütung wurde jedoch bei einem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied die Bemessungsgrundlage für deren Höhe geringfügig modifiziert und außerdem von einer Aufteilung in einen Teilbetrag mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage abgesehen; auch bei einem während des Geschäftsjahres neu berufenen Vorstandsmitglied wurde von einer solchen Aufteilung für das Geschäftsjahr 2017 abgesehen und zudem ein fester Mindestbetrag für den variablen Teil vereinbart. Der Gesamtbetrag der den Mitgliedern des Vorstands darüber hinaus erteilten Zusagen aus den im vorstehenden Abschnitt näher beschriebenen variablen Vergütungsbestandteilen mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage beläuft sich auf 0,1 Mio. Euro (0,2 Mio. Euro).

In den Gesamtbezügen sind daneben insbesondere auch Nebenleistungen in Form von Sachbezügen enthalten, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert von Zuschüssen zu Versicherungen und der Dienstwagennutzung bestanden. Bei der Angabe der gewährten Gesamtbezüge wurden - soweit entsprechende Leistungen erfolgten - nach den gesetzlichen Vorgaben Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen berücksichtigt. Soweit vorhanden, wurden in die Gesamtbezüge zudem auch Bezüge eingerechnet, die nicht ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung anderer Ansprüche verwendet werden.

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sieht an dieser Stelle davon ab, die Vorstandsvergütung individualisiert, d. h. für jedes Vorstandsmitglied gesondert, anzugeben, da die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Mai 2016 sich - wie es auch schon für die Vorjahre der Fall war - gegen eine solche individualisierte Veröffentlichung ausgesprochen und beschlossen hat, dass gemäß § 314 Abs. 3 Satz 1 HGB i.V.m. § 286 Abs. 5 Satz 1 HGB die in § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Sätze 5 bis 8 HGB und § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Sätze 5 bis 8 HGB verlangten Angaben unterbleiben.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2017 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen gewährt noch sind sie Inhaber solcher Vergütungsinstrumente. Ebenso wenig wurden den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 Vergütungen für die Wahrnehmung von Mandaten bei Tochterunternehmen gewährt. Die Gesamtbezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 enthalten ferner keine Leistungen an frühere Mitglieder des Vorstands im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Tätigkeit. Allerdings wurde bei einem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied davon abgesehen, für die ihm zeitanteilig zustehende variable Vergütung teilweise eine mehrjährige Bemessungsgrundlage vorzusehen; stattdessen soll der Gesamtbetrag der variablen Vergütung mit Feststellung des Jahresabschlusses 2017 ausgezahlt werden. Außerdem wurde im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des betreffenden Vorstandsmitglieds vereinbart, dass dieses sein Vorstandsamt bereits einige Tage vor dem Ende des Monats niederlegt, zu dem dann auch der Dienstvertrag - und damit der Anspruch auf die dienstvertraglich vorgesehenen Leistungen - endete.

Sonstige Angaben

Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2017 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Kredite oder Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse von diesen eingegangen.

Früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2017 keine Bezüge gewährt. An ehemalige Geschäftsführer von Konzerngesellschaften, deren Rechtsnachfolgerin die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist, erfolgten Pensionszahlungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (0,1 Mio. Euro). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für diesen Personenkreis beträgt zum 31. Dezember 2017 bei Ermittlung nach IAS 19 0,9 Mio. Euro (1,0 Mio. Euro) bzw. 0,7 Mio. Euro (0,8 Mio. Euro) bei Ermittlung nach § 253 HGB.

(3.2) Vergütung des Aufsichtsrats

System und Grundsätze für die Festlegung der Vergütung

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft dokumentiert. Insoweit hat die Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Mai 2017 eine Änderung der Regelungen zur Vergütung des Aufsichtsrats mit der Maßgabe beschlossen, dass diese Änderung bereits ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2017 anzuwenden ist. Gemäß § 14 der aktuell gültigen Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats über den Ersatz ihrer Auslagen hinaus für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von 17.000,00 Euro (zuvor geltende Satzung: 8.522,00 Euro). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag dieser festen Vergütung. Mitglieder eines vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschusses erhalten für diese Tätigkeit zusätzlich ein Viertel und für jeden Vorsitz in einem Ausschuss die Hälfte der festen jährlichen Vergütung für jedes volle Geschäftsjahr. Ein erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil ist nicht vorgesehen.

Gesamtvergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017

Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Sätze 1 bis 4 HGB bzw. des § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Sätze 1 bis 4 HGB betrugen 0,2 Mio. Euro (0,1 Mio. Euro); ihnen wurden daneben insgesamt TEUR 6 (TEUR 4) als Ersatz für Auslagen vergütet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren zudem in eine Directors & Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) einbezogen, wobei insoweit ein Selbstbehalt nicht vereinbart war.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2017 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen gewährt noch sind sie Inhaber solcher Vergütungsinstrumente. Ebenso wenig wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 Vergütungen für die Wahrnehmung von Mandaten bei Tochterunternehmen gewährt. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 enthalten ferner keine Leistungen an frühere Mitglieder des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Tätigkeit.

Mit Ausnahme der für die im Rahmen ihrer Anstellungsverträge erbrachten Arbeitsleistungen der Arbeitnehmervertreter wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zudem keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, etwa Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gezahlt bzw. gewährt. Allerdings hat ein Aufsichtsratsmitglied nach seinem vorangegangenen Ausscheiden aus dem Vorstand der Gesellschaft für einen Zeitraum von weniger als zwei Wochen während seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat noch Leistungen aus dem über seine Vorstandstätigkeit abgeschlossenen Dienstvertrag bezogen, da dieser Dienstvertrag erst mit Wirkung zu einem Zeitpunkt einige Tage nach Niederlegung des Vorstandsamts beendet wurde.

Sonstige Angaben

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2017 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Kredite oder Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse von diesen eingegangen.

Früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2017 keine Bezüge gewährt.

(4) Risiko- und Chancenbericht

Aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns eröffnen sich einerseits eine Vielzahl an Chancen, andererseits ist die Unternehmensgruppe zahlreichen Risiken ausgesetzt. Als Risiken werden auf der Ungewissheit über zukünftige Entwicklungen beruhende interne oder externe Ereignisse, die das Unternehmen daran hindern, definierte Ziele zu erreichen bzw. Strategien erfolgreich zu realisieren, verstanden. Spiegelbildlich dazu verstehen sich als Chancen mögliche zukünftige Erfolge, die über die definierten Ziele hinausgehen und damit die Geschäftsentwicklung positiv beeinflussen können. Dabei stellen Chancen und Risiken kein gegensätzliches, voneinander unabhängiges Begriffspaar dar, sondern sind unmittelbar miteinander verbunden: Während die Wahrnehmung von Chancen in der Regel mit Risiken verbunden ist, können Risiken auch aus der Auslassung von Chancen entstehen.

(4.1) Risikomanagementsystem

Das Risikomanagement der Berentzen-Gruppe ist darauf ausgelegt, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und ihnen durch geeignete Sicherungsmaßnahmen zu begegnen. Dabei werden mögliche Risikoausmaße identifiziert, Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt sowie Maßnahmen geplant und umgesetzt, um das Erreichen der Unternehmensziele zu gewährleisten. Durch ein konzernweites Reporting ist der Vorstand in der Lage, bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können, zu erkennen und zu kontrollieren. Das Risikomanagementsystem entspricht damit den gesetzlichen Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG sowie der Ziffer 4.1.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die direkte Risikoverantwortung und -beobachtung ist an operativ tätige Mitarbeiter übertragen, die quartalsweise und bei neu erkannten Risiken umgehend an den Risikobeauftragten berichten. Dieser informiert den Vorstand über wesentliche Veränderungen und Entwicklungen im Risikoportfolio. Bezogen auf die Gesamtrisikoexposition des Konzerns wird dabei auch der Value at Risk, der mit Hilfe von Monte-Carlo-Simulationen ermittelt wird, verwendet. Die grundlegende Aktualisierung des Systems erfolgt durch eine jährliche Bestandsaufnahme, die alle Risiken, Bewertungen und Maßnahmen in einem Handbuch erfasst und einen Ausblick für die nächsten drei Jahre gibt.

Zur Ermittlung möglicherweise für den Konzern bestandsgefährdender Risiken werden die Risiken im Rahmen des Risikomanagementsystems nach Risikoausmaß und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Einstufung in die Risikokategorien „hoch“, „mittel“ oder „gering“ folgt aus der Verknüpfung von Risikoausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit, die sich in dem daraus abgeleiteten gewichteten Erwartungswert (nach Risikobegrenzungsmaßnahmen) abbildet. Als Erwartung ist dabei der Wert definiert, um den das Konzernergebnis und damit das Konzerneigenkapital negativ beeinflusst werden könnte. Daraus ergibt sich zum Bilanzstichtag folgende Bewertungsmatrix:

(4.2) Risiken

Nachfolgend werden die wesentlichen, zu Kategorien zusammengefassten Risiken, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben können, erläutert. Die Reihenfolge der Risikokategorien spiegelt die gegenwärtige Einschätzung der Risikoexposition für die Berentzen-Gruppe wider. Grundsätzlich betreffen die beschriebenen Risiken – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – alle Segmente des Konzerns.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Qualitative Angaben zu Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Zu den wesentlichen bei der Berentzen-Gruppe verwendeten Finanzinstrumenten gehören der Konsortialkreditvertrag sowie Kontokorrentkredite, Factoringvereinbarungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gewährte Darlehen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren.

Das zentrale Finanzmanagement steuert die finanzwirtschaftlichen Risiken der Berentzen-Gruppe. Beobachtet werden Liquiditäts-, Kredit- und Marktrisiken. Im Folgenden werden Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner finanzwirtschaftlicher Risiken dargestellt.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, sich die finanziellen Mittel zu beschaffen, die es zur Begleichung von im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen benötigt. Der Vorstand, die Geschäftsleitung und das zentrale Finanzmanagement steuern das Liquiditätsrisiko des Konzerns. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt vornehmlich durch die Bereitstellung finanzieller Mittel im Rahmen einer Gesamtfinanzierung der Berentzen-Gruppe, die im Wirtschaftsbericht im Abschnitt (2.2.5) Finanzlage / Finanzierungsstruktur zusammengefasst dargestellt ist.

Im vorliegenden Zusammenhang geht daraus unter anderem hervor, dass der von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Dezember 2016 mit einem Bankenkonsortium abgeschlossene Konsortialkreditvertrag zur Einhaltung der vertraglich näher definierten, auf der Grundlage des Konzernabschlusses zu ermittelnden Covenants „Dynamischer Verschuldungsgrad“ und „Eigenmittelquote“ verpflichtet. Ferner enthält der Vertrag übliche Verpflichtungen, Auflagen, Zusicherungen und Gewährleistungen, darunter insbesondere Verschuldungsbegrenzungen, Begrenzungen in Bezug auf die Veräußerung von Vermögensgegenständen und eine Change-of-Control-Klausel. Im Falle einer Verletzung der Covenants, der sonstigen Verpflichtungen, Auflagen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie des Eintritts eines Kontrollwechsels sind die Kreditgeber grundsätzlich zur vorzeitigen Kündigung des Konsortialkreditvertrages sowie der sofortigen Fälligstellung der darunter in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel und ausstehenden Zinsen und Kosten berechtigt. Die Covenants sind zu jedem Monatsultimo einzuhalten. Aufgrund der guten Finanzlage der Berentzen-Gruppe erfolgte die erstmalige Inanspruchnahme der Mittel erst im Oktober 2017 im Rahmen der planmäßigen Rückzahlung der von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Jahr 2012 mit einem Emissionsvolumen von 50,0 Mio. Euro begebenen Unternehmensanleihe.

Darüber hinaus - wenngleich durch ein relativ geringeres Risikoausmaß gekennzeichnet - enthalten die einigen ausländischen Tochtergesellschaften der Berentzen-Gruppe gewährten Finanzierungsverträge in Form von Betriebsmittelkreditlinien sowie eine von einem Kautionsversicherer gestellte Bürgschaft für Alkoholsteuer gleichfalls Change-of-Control-Klauseln. Für die Bürgschaft ist zudem ein Covenant, in dem sich die Berentzen-Gruppe zur Einhaltung einer vertraglich näher definierten sog. Wirtschaftlichen Eigenkapitalquote verpflichtet hat, vereinbart. Eine Verletzung von Change-of-Control-Klauseln oder Covenants führen zu Sonderkündigungsrechten der Kreditgeber.

Die Einhaltung der Covenants sowie der übrigen Vereinbarungen aus den Finanzierungsverträgen wird durch den Vorstand und das zentrale Finanzmanagement fortlaufend überwacht. Zudem wird der erwartete Finanzierungsbedarf und die voraussichtliche Entwicklung der Covenants im Planungs- und Budgetierungsprozess abgebildet, um ggf. Gegensteuerungsmaßnahmen initiieren zu können und die notwendige Fremdkapitalversorgung zu gewährleisten.

Hinsichtlich der Finanzierung der Unternehmensgruppe werden ferner fortlaufend Maßnahmen geprüft bzw. umgesetzt, die sowohl die Bereitstellung eines angemessenen Kreditlinienumfangs als auch eine fristenkongruente Laufzeit zum Ziel haben. Ergänzt wird dies, soweit möglich, durch Ansätze zur Reduktion des klassischen Fremdkapitaleinsatzes (z. B. durch alternative Finanzierungsformen wie Leasing oder durch interne Kapitalfreisetzungen im Working Capital).

Kreditrisiko / Ausfallrisiko

Das Kredit- oder Ausfallrisiko wird definiert als das Risiko eines finanziellen Verlustes, das dann entsteht, wenn eine Vertragspartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Das Management des Kredit- bzw. Ausfallrisikos in der Berentzen-Gruppe zielt maßgeblich darauf ab, Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten abzuschließen.

Rund 76 % (75 %) der Konzernumsätze werden über Handelskontore abgerechnet, die über Delkrederevereinbarungen auch das Bonitätsrisiko übernehmen. Zusätzlich ist das Ausfallrisiko über Warenkreditversicherungen abgedeckt. Salden über TEUR 5 werden grundsätzlich kreditversichert. Die Warenkreditversicherung ersetzt alle Forderungsausfälle der versicherten Kunden bis auf den vereinbarten Selbstbehalt von 20 % für im Inland bzw. 10 % für im Ausland ansässige Kunden. Von der im außereuropäischen Ausland ansässigen Konzerngesellschaft werden, neben einer Warenkreditversicherung, häufig Sicherheitsleistungen oder Vorauskasse vereinbart.

Ein erheblicher Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Rahmen von Factoringvereinbarungen veräußert. Da der jeweilige Factor auch die regresslose Delkrederehaftung übernimmt, sind diese Forderungen nach den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften nicht in der Konzernbilanz auszuweisen. Eine Ausnahme dazu bildet das in Relation zum veräußerten Forderungsvolumen verhältnismäßig geringfügige sog. Anhaltende Engagement (Continuing Involvement), welches das noch beim Konzern verbleibende Spätzahlungsrisiko abbildet. Gemessen an der Kundenstruktur sind die Forderungen gegenüber einzelnen Kontrahenten dementsprechend nicht so hoch, als dass sie eine wesentliche Risikokonzentration bedeuten würden.

Ausleihungen bzw. Darlehen in Fremdwährungen werden nicht ausgereicht und Wechselgeschäfte nicht getätigt. Grundsätzlich erfolgen keine Lieferungen an nicht an Handelskontore angebundene Kunden ohne vorhergehende Bonitätsbeurteilung mit Hilfe von Bewertungsagenturen. Die Forderungsbestände werden laufend überwacht, sodass der Konzern einem beherrschbaren bzw. keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Ferner werden Zahlungsziele regelmäßig beobachtet.

Das Ausfallrisiko umschließt ferner das Länder- bzw. Transferrisiko. Dieses umfasst zum einen die Gefahr einer wirtschaftlichen oder auch politischen Instabilität im Zusammenhang mit Kapitalanlagen oder grenzüberschreitenden Finanzierungen von Konzerngesellschaften in sogenannten Risikoländern, zum anderen aber auch das Risiko aus dem direkten Verkauf an Kunden in diesen Ländern. Das Management von Länderrisiken in Bezug auf Eigenkapitalmaßnahmen oder andere grenzüberschreitende Finanzierungen von Konzerngesellschaften erfolgt bereits im Rahmen der Entscheidung, einen Auslandsmarkt durch eine konzerneigene Gesellschaft zu erschließen oder auszubauen, durch eine Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen unter Einbeziehung von Länderratings. Unternehmensgründungen in danach als instabil beurteilten Ländern erfolgen nicht. Anschließende, sich allein am tatsächlichen Kapitalbedarf orientierende Finanzierungsmaßnahmen bei bereits gegründeten ausländischen Konzerngesellschaften werden ebenfalls entsprechend auf Basis fortlaufender Beobachtung und aktualisierter Erkenntnisse beurteilt und darüber hinaus zentral gesteuert und begleitet. So unterliegen sowohl die innerkonzernlichen Finanzierungen an eine Tochtergesellschaft mit Sitz in der Türkei als auch deren kurzfristig gebundenen Vermögenswerte insbesondere aufgrund der politischen Ereignisse der vergangenen Jahre wegen des damit implizierten erhöhten Ausfallrisikos einer intensivierten Beobachtung. Um das Risiko aus dem direkten Verkauf an Kunden in sogenannten Risikoländern zu minimieren, werden, sofern keine Abdeckung über eine Warenkreditversicherung besteht oder eine Veräußerung der Forderungen im Rahmen von Factoringvereinbarungen nicht möglich ist, Sicherheitsleistungen oder Vorauskasse vereinbart. Zusätzlich wird an den ressortzuständigen Vorstand über gegebenenfalls überfällige Auslandsforderungen mittels eines gesonderten Reportings berichtet.

Marktrisiko

Das Marktrisiko wird als jenes Risiko definiert, dass sich der Fair Value zukünftiger Cashflows aus einem Finanzinstrument aufgrund von Marktpreisschwankungen verändert. In den Marktrisiken sind Währungsrisiken, Zinsrisiken und andere Preisrisiken enthalten. Das Marktrisiko wird ebenfalls durch den Vorstand, die Geschäftsleitung und das zentrale Finanzmanagement des Konzerns gesteuert.

Fremdwährungsrisiken entstehen aus der Umrechnung von Fremdwährungen in die funktionale Währung des Konzerns (Euro) infolge von Veränderungen des Wechselkurses und resultieren nach Definition der Berentzen-Gruppe grundsätzlich aus finanziellen Bilanzposten sowie ggf. schwebenden Geschäften oder aus geplanten Transaktionen in Fremdwährung. Zu den für die Unternehmensgruppe relevanten Fremdwährungen zählen insbesondere der US-Dollar sowie die Türkische Lira. Das Risikopotenzial daraus ist neben der Kursentwicklung auch von der Entwicklung des Umfangs von in Fremdwährungen vorgenommenen bzw. vorzunehmenden Geschäftsvorfällen abhängig. Bislang konzentriert sich die Geschäftstätigkeit bei Beschaffung und Absatz weitgehend auf den Euroraum bzw. wird in Euro abgewickelt. Mit Lieferanten oder Kunden aus Hochinflationsländern werden keine Geschäfte getätigt. Das Fremdwährungsrisiko wird ferner zum Teil dadurch ausgeglichen, dass sowohl die Beschaffung als auch der Absatz in der entsprechenden Fremdwährung erfolgt, sodass sich – wenn auch in der Regel nicht mit gleichem Betrag und gleicher Fristigkeit – Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung gegenüberstehen. Ohne Berücksichtigung von Konsolidierungseffekten bestanden zum 31. Dezember 2017 Verbindlichkeiten und Forderungen in Fremdwährungen von umgerechnet rund 2,3 Mio. Euro (2,6 Mio. Euro) bzw. 3,0 Mio. Euro (5,0 Mio. Euro). Für die wichtigste Fremdwährung, den US-Dollar, werden Kurssicherungsmaßnahmen getätigt, sofern die Einschätzung des Währungsumfelds dies sinnvoll erscheinen lässt. Zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos aus zukünftigen Wareneinkäufen bestanden zum 31. Dezember 2017 keine Devisentermingeschäfte (31. Dezember 2016: Volumen in Höhe von 0,8 Mio. USD). Unter der Voraussetzung eines unveränderten Konsolidierungskreises sind insofern die Fremdwährungsrisiken als noch verhältnismäßig gering bzw. niedrig einzuschätzen. Diese Einschätzung kann sich indes mit zunehmendem Umfang entsprechender Geschäftsvorfälle sowie durch die Auswirkungen finanzmarkt- und unternehmenspolitischer Entscheidungen oder der Entwicklung auf dem Devisenmarkt zukünftig ändern.

Die Werthaltigkeit des Vermögens beziehungsweise die Nennwerte der Verbindlichkeiten der Berentzen-Gruppe außerhalb des Inlands unterliegen aus Konzernsicht ebenfalls Fremdwährungsschwankungen. Umrechnungsbedingte Fremdwährungseffekte werden bei der Umrechnung der Nettovermögenspositionen aus den Abschlüssen ausländischer Konzerngesellschaften erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfasst, erfolgswirksame – wenngleich auch aus Konzernsicht nicht zahlungswirksame – Risiken aus Fremdwährungen können insoweit aber auch aus konzerninternen Fremdwährungstransaktionen, wie insbesondere der Finanzierung der Auslandsgesellschaften aus konzerneigenen Mitteln, resultieren. Im Rahmen des Risikomanagements der Berentzen-Gruppe wird unterstellt, dass Investitionen in ihre ausländischen Konzerngesellschaften sowie konzerninterne Finanzierungen grundsätzlich von unbegrenzter Dauer sind. Im Falle gleichwohl erfolgender Desinvestitionen können sich Fremdwährungsrisiken aus bisher erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfassten Unterschiedsbeträgen aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam realisieren. So wurden im Geschäftsjahr 2017 vier ausländische Tochtergesellschaften entkonsolidiert. Im Rahmen der infolgedessen durchzuführenden Umgliederungen aus den bislang im Sonstigen Ergebnis (OCI) erfassten Währungskurseffekten wurde in Summe ein positives Ergebnis von 0,4 Mio. Euro ertragswirksam erfasst. In den Gewinnrücklagen der Berentzen-Gruppe verbleiben zum 31. Dezember 2017 negative Fremdwährungseffekte aus der Umrechnung innerkonzernlicher Finanzierungen an eine Konzerngesellschaft in der Türkei in Höhe von 2,4 Mio. Euro (1,9 Mio. Euro).

Das tatsächliche durchschnittliche Zahlungsziel über die gesamte Unternehmensgruppe liegt derzeit bei ca. 34 Tagen (34 Tage). Dies führt nicht zu einem erhöhten Liquiditäts- oder Zinsrisiko, da ausreichende Factoringlinien oder – insbesondere im Ausland – vergleichbar wirkende Finanzierungsinstrumente für die Finanzierung von Forderungen zur Verfügung stehen. Der Bedarf an klassischen kurzfristigen Kreditlinien ist dadurch in einem erheblichen Ausmaß reduziert.

Inanspruchnahmen des Konsortialkreditvertrags sowie aus den im Rahmen zweier Factoring-Verträge zur Verfügung gestellten Mitteln werden variabel auf Basis des Referenzzinssatzes EURIBOR verzinst, sodass grundsätzlich Zinsänderungsrisiken bestehen. Die Effekte möglicher Zinsänderungen könnten durch den Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten teilweise kompensiert werden. Die Zinsentwicklung wird daher fortlaufend beobachtet und der mögliche Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten geprüft.

Markt- bzw. Preisrisiken bestehen ferner bei der Rohstoff- und Materialbeschaffung sowie den Bezugskosten von Handelswaren und Systemkomponenten. Einen Einfluss auf die Einstandspreise der von der Berentzen-Gruppe verwendeten Rohstoffe und Verpackungen bzw. Handelswaren und Systemkomponenten haben in allen Segmenten insbesondere deren Verfügbarkeit am Markt und bei in Fremdwährungen vorzunehmenden Beschaffungen die Entwicklung des Wechselkurses der betreffenden Währungen im Verhältnis zum Euro. Ein großer Teil der für die Herstellung von Spirituosen und alkoholfreien Getränken benötigten Rohstoffe sowie die im Segment Frischsaftsysteme gehandelten Früchte (Orangen) sind agrarischen Ursprungs. Damit hängt die Verfügbarkeit insbesondere von der jeweiligen Erntebilanz ab. Ferner sind bestimmte benötigte Rohstoffe bzw. Handelswaren von regulatorischen Maßnahmen betroffen, die zum Teil einen deutlichen Einfluss auf deren Verfügbarkeit und damit auch auf deren Preise haben.

In den Segmenten Spirituosen und Übrige Segmente existieren für den Einkauf von Abfüllgebinden aus Glas Jahreslieferverträge mit festen Mengen und festen Preisen, für das Weizenfeindestillat und Zucker werden üblicherweise feste Mengenkontrakte von Ernte bis Ernte (September/Oktober) vereinbart. Die Preise beim Neutralalkohol werden quartalsweise an öffentlich zugängliche und unabhängige Preisreports (F.O.Licht, ICIS) angepasst. Rohstoffpreisindizes (LME, EUWID) bilden eine halbjährliche Orientierung für die Preisanpassung bei Aluminiumverschlüssen und Kartonagen. Dies gilt entsprechend für das Segment Alkoholfreie Getränke, soweit die genannten Rohstoffe und Materialien dort ebenso eingesetzt werden. Im Segment Frischsaftsysteme wird der Bezug der einzelnen Systemkomponenten vorwiegend im Rahmen von Einzelaufträgen gesteuert, insbesondere erfolgt der Einkauf von Früchten (Orangen) in Abhängigkeit von der Erntesaison in den globalen Anbaugebieten.

Quantitative Angaben zu Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Die spezifischen qualitativen Angaben zu den einzelnen Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten werden im Rahmen der Erörterungen der quantitativen Angaben im Konzernanhang in Note (4.5) abgebildet.

Risikobewertung

Hinsichtlich der Gesamtheit der im Rahmen des Risikomanagementsystems beobachteten Finanzwirtschaftlichen Risiken ergab sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderung der Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der Bewertung des Risikoausmaßes. Gewichtet verblieben diese damit insgesamt wie in der Risikoberichterstattung für das Geschäftsjahr 2016 in der Risikokategorie „Mittleres Risiko“.

Branchenrisiken

Spirituosen, alkoholfreie Getränke und frische Getränke wie frischgepresste Fruchtsäfte rechnen wie andere Lebensmittel als Konsumgüter des täglichen Bedarfs zu den sogenannten Fast Moving Consumer Goods (FMCG). Die verhältnismäßig einfache Substituierbarkeit solcher Produkte bedingt zur Erhaltung und Ausweitung des Geschäftsumfangs u. a. auch, dass fortlaufend und in erheblichem Umfang neue Marken und Produkte entwickelt und in den Markt eingeführt werden. Markterhebungen und Erfahrungswerte belegen, dass die Gefahr, neue Marken und Produkte im FMCG-Bereich nicht oder nicht dauerhaft erfolgreich in den Markt einführen zu können, erheblich ist. Insbesondere in den Segmenten Spirituosen und Alkoholfreie Getränke stellen derartige Innovationen für die Berentzen-Gruppe einen wichtigen Baustein für nachhaltig wertschöpfungsorientiertes Wachstum dar. Sie bergen damit vor dem aufgezeigten Hintergrund in sich das Risiko, dass die insoweit geplanten Erfolgsbeiträge nicht oder nicht in geplantem Umfang realisiert werden können. Auch einschlägige gegensteuernde Maßnahmen wie sorgfältige Planung, Produktentwicklung und Markttests im Vorfeld der Einführung sowie anschließende Initiativen in Marketing und Verkaufsförderung vermögen dies nicht zu verhindern. Im Segment Frischsaftsysteme gilt dies grundsätzlich entsprechend, wenngleich der Schwerpunkt des Risikos aus Sicht der Berentzen-Gruppe insoweit weniger auf dem vom Endverbraucher letzlich erworbenen Getränk als vielmehr auf der Systemkomponente Fruchtpressen, mithin also auf dem Erfolg einer innovationsgetriebenen Maschinentechnologie liegt. Bei deren Entwicklung kommt zudem dem langjährigen, derzeit einzigen und auf dem Wege einer engen Kooperation geführten Lieferanten eine wichtige Funktion zu. Eine unzureichende Innovationskraft und damit ausbleibende, verspätete oder im Markt nicht erfolgreiche technische Innovationen beinhalten damit ebenfalls das Risiko, dass trotz entsprechender Risikobegrenzungsmaßnahmen – insbesondere ein allgemeines und auch auf die Erschließung neuer Einsatzbereiche gerichtetes, kontinuierliches Engineering – in der Unternehmensplanung berücksichtigte Erfolgsbeiträge ganz oder teilweise nicht erzielt werden können.

Darüber hinaus kann die allgemeine konjunkturelle Entwicklung direkten Einfluss auf das Konsumverhalten der Verbraucher haben. Eine deutliche Verschlechterung kann neben einem Rückgang in den Konsumausgaben bzw. einem Konsumverzicht im Inland zu einer Erhöhung der Marktanteile von Discountern führen, weil die Konsumenten auf niedrigpreisige Produkte wie Handelsmarken ausweichen. Ähnliche Marktentwicklungen deuten sich in zahlreichen Auslandsmärkten, insbesondere in Europa und angrenzenden Regionen, an oder bestehen dort bereits. Hierdurch könnte der Margendruck erhöht werden, was insbesondere die Ertragssituation in den Segmenten Spirituosen und Übrige Segmente belasten würde.

Durch die weiterhin zunehmende Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel nimmt die Bedeutung der Top-Key-Accounts und damit die Abhängigkeit von diesen Großkunden für den einzelnen Lieferanten immer mehr zu. Vergleichbare Tendenzen sind auch im Ausland mit entsprechenden Auswirkungen auf die Tochtergesellschaften zu beobachten. Teilweise entstehen substanzielle Abhängigkeiten in den Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Großkunden. Davon betroffen sind – in jeweils unterschiedlich starker Ausprägung im Einzelnen – alle Segmente des Konzerns mit Ausnahme der Übrigen Segmente. Insgesamt erzielte die Berentzen-Gruppe im Geschäftsjahr 2017 mit ihren drei größten, jeweils dem Lebensmitteleinzelhandel zugehörigen Kunden rund 40 % (42 %) der Konzernumsatzerlöse. In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene Aspekte, die sich nachteilig auf den Geschäftserfolg der Berentzen-Gruppe auswirken können. So haben die Liefervereinbarungen – wie in der Branche regelmäßig üblich – eine relativ kurze Laufzeit und beinhalten grundsätzlich keine Abnahmeverpflichtungen. Risiken bestehen ferner darin, dass bedeutende Kunden ihre Geschäftsbeziehungen mit der Berentzen-Gruppe kurzfristig beenden oder nicht verlängern und die Unternehmensgruppe ihre Kosten- und Produktionsstruktur nicht oder nicht hinreichend zeitnah anpassen kann bzw. keine anderen Abnehmer findet und insoweit Überkapazitäten entstehen. Mit zunehmender Bedeutung eines Kunden erhöht sich zugleich der Druck auf die einzelnen Liefer- und Preiskonditionen, sodass sich die Nettoabgabepreise der Berentzen-Gruppe verringern können. Preiserhöhungen bei Rohstoffen oder steigende Personal- und Gemeinkosten können demnach möglicherweise gar nicht, lediglich bedingt oder nur mit zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden. Sollten sich diese Risiken realisieren, könnte dies insbesondere die Ertragssituation belasten und sich insgesamt wesentlich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berentzen-Gruppe auswirken. Diesem Risiko stellt sich die Berentzen-Gruppe durch die Stärkung des Key-Account-Managements unter Einbeziehung weiterer systematischer Vertriebsarbeit. Werbliche Aktivitäten zur Markenstärkung sollen die Position der Unternehmensgruppe gegenüber den Geschäftspartnern verbessern. Flankierend zu allen Maßnahmen werden sowohl die Vertriebswege zur Erzielung eines ausgewogenen Kundenportfolios weiter ausgebaut als auch das Beziehungsmanagement zu den kundenseitig wichtigsten Entscheidungsträgern und Ansprechpartnern intensiv und fortlaufend gepflegt.

Gewichtet verblieben die im Rahmen des Risikomanagementsystems beobachteten Branchenrisiken insgesamt sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch des Risikoausmaßes wie zum Ende des Geschäftsjahres 2016 in der Risikokategorie „Mittleres Risiko“.

Umfeldrisiken

Die Berentzen-Gruppe ist als international ausgerichteter und agierender Konzern von der konjunkturellen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der Länder bzw. Regionen abhängig, in denen er bereits am Markt auftritt oder dies plant. Dies bezieht sich sowohl auf die Einkaufs- als auch auf die Absatzseite des Geschäfts. Die Rahmenbedingungen in den einzelnen Märkten unterliegen fortlaufenden, zum Teil sehr kurzfristigen Veränderungen. Dabei ist die Unternehmensgruppe einer Reihe von Faktoren ausgesetzt, die sie nur sehr bedingt oder gar nicht beeinflussen kann. Dazu zählen u. a. politische, gesellschaftliche, volkswirtschaftliche oder rechtliche Instabilitäten einschließlich unzureichend entwickelter oder ausdifferenzierter Rechts- und Verwaltungssysteme, Beschränkungen im Waren- und Kapitalverkehr, regulatorische Veränderungen oder Einschränkungen, Beeinträchtigungen oder Verlust von Eigentum, Volatilität der Finanzmärkte und Veränderungen von Wechselkursen sowie darauf beruhende oder allgemeine Veränderungen des Angebots von Gütern und Dienstleistungen, der Nachfrage danach oder der Konsumgewohnheiten bzw. des Verbraucherverhaltens. Derartige Risiken können die Geschäftstätigkeit und damit die Erreichung der von der Berentzen-Gruppe verfolgten Ziele vorübergehend oder nachhaltig beeinträchtigen; dies gilt in besonderem Maße für ertragsbezogene Zielsetzungen. Solche generellen Umfeldrisiken unterliegen einer permanenten Kontrolle bei der Begleitung, Überwachung und Steuerung des operativen Geschäfts.

Analog zum Vorjahr sind in diesem Zusammenhang auch im Geschäftsjahr 2017 weiterhin insbesondere die politischen Krisen und Konflikte im Nahen Osten und damit verbundene Flüchtlingsbewegungen sowie die weiterhin angespannte innenpolitische Lage in der Türkei zu nennen. Daneben standen politische Ereignisse wie Großbritanniens Beschluss zum Austritt aus der EU für den März 2019 („Brexit“) sowie der von der US-Regierung ausgehende Protektionismus – bspw. durch die Verabschiedung einer Steuerreform im Dezember 2017 – und daraus möglicherweise folgende globale Auswirkungen im Fokus. Anfang des Geschäftsjahres 2018 hat die amerikanische Regierung Strafzölle für Stahl und Aluminium angekündigt. Mögliche europäische Gegenmaßnahmen in Form von Zöllen auf amerikanischen Whiskey könnten das Geschäft mit Whiskey im Segment Spirituosen nachteilig beeinflussen. Wesentliche Auswirkungen auf das operative Geschäft des Konzerns werden hieraus jedoch insgesamt nicht erwartet. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten Situation in der Türkei unterliegt dieser von einer lokalen Konzerngesellschaft betreute Markt weiterhin einer intensivierten Beobachtung im Risikomanagementsystem der Berentzen-Gruppe.

Im Rahmen des Risikomanagements gesondert beobachtete Umfeldrisiken betreffen in erster Linie die Segmente Spirituosen und Übrige Segmente. Einschränkungen für die Vermarktung von alkoholischen Getränken, beispielsweise durch Verkaufsbeschränkungen, Erhöhungen der Alkoholsteuer oder vergleichbarer ausländischer Verbrauchsteuern, Anti-Alkohol-Kampagnen oder Werbeverbote sowie Importbeschränkungen auf wichtige Rohstoffe, stellen potenzielle Risiken für die Berentzen-Gruppe dar. Gesetzgeberische Maßnahmen wie Sondersteuern und werberegulierende Maßnahmen haben die Getränkeindustrie in der Vergangenheit maßgeblich beeinflusst.

Die Diskussion über Beschränkungen der Werbefreiheit für alkoholische Getränke hält an. Während sich national weitere gesetzliche Restriktionen derzeit noch nicht abzeichnen, wurden solche in der jüngsten Vergangenheit in einzelnen für die Berentzen-Gruppe relevanten internationalen Märkten wie beispielsweise in der Türkei umgesetzt. Letzteres trifft ebenso auf eine Erhöhung der Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke zu; gerade für den Markt in der Türkei erfolgten im Jahr 2017 weitere deutliche Steuererhöhungen, die auch für die Folgejahre angekündigt sind.

Gewichtet verblieben die Umfeldrisiken sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch des Risikoausmaßes unverändert gegenüber der Risikoberichterstattung für das Geschäftsjahr 2016 in der Risikokategorie „Mittleres Risiko“.

Leistungswirtschaftliche Risiken im Rahmen des Geschäftsmodells

Die Leistungswirtschaftlichen Risiken bilden diejenigen Risiken ab, die innerhalb der Wertschöpfungskette, d. h. im Rahmen der Produktion und des Absatzes auftreten können, soweit diese nicht insbesondere den betrieblichen und produktbezogenen oder Branchenrisiken zugeordnet werden. Negative Entwicklungen in der Wertschöpfungskette können sich zudem auf die wirtschaftliche Ertragskraft und den Cashflow der Vermögenswerte der Berentzen-Gruppe durchschlagen. Folglich wird, insbesondere auf Grundlage der Vorschriften der internationalen Rechnungslegung nach IFRS, beobachtet, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen der Vermögenswerte vorliegen. Mögliche zukünftige Wertminderungen können sich dabei nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berentzen-Gruppe auswirken.

Im Segment Alkoholfreie Getränke entfällt ein wesentlicher Teil des Geschäftsumfangs auf das Geschäft mit Produkten konzessionierter Marken sowie auf die Abfüllung konzessionierter oder anderer fremder Marken- und Private Label-Produkte im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen. Das Konzessionsgeschäft mit der Erfrischungsgetränkemarke Sinalco basiert auf einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung mit grundsätzlich langfristiger Laufzeit. Der Konzessionsvertrag sieht neben wettbewerbsbezogenen Regelungen und eine dahingehend qualifizierte Change-of-Control-Klausel auch leistungsbezogene Indikatoren sowie weitere Vereinbarungen vor, die den Konzessionsgeber im Falle der Nichteinhaltung bzw. Nichterfüllung zur vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages bzw. zu mit wirtschaftlichen Nachteilen verbundenen Einschränkungen von Rechten des Konzessionsnehmers berechtigen. Die Abfüllung konzessionierter oder anderer fremder Marken- und Private Label-Produkte erfolgt auf der Grundlage mehrerer Dienstleistungsvereinbarungen mit mittelfristigen Laufzeiten. Diese beinhalten im Einzelnen unterschiedlich ausgestaltete Vereinbarungen, wie wettbewerbsbezogene qualifizierte Change-of-Control-Klauseln, die den jeweiligen Auftraggeber im Falle der Nichteinhaltung bzw. Nichterfüllung zur vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung berechtigen.

Darüber hinaus besteht sowohl hinsichtlich des Konzessionsvertrages als auch der Dienstleistungsvereinbarungen wie bei allen Vertragsverhältnissen das Risiko, dass diese nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit nicht weiter oder nur zu für die Berentzen-Gruppe ungünstigeren Konditionen fortgesetzt werden. Der Verlust des Konzessionsgeschäfts oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts mit der Abfüllung konzessionierter oder anderer fremder Marken- und Private Label-Produkte kann sich durch erhebliche Umsatz- und Ertragseinbußen, aber auch strukturell notwendige Folgemaßnahmen sowie rechnungslegungsbedingt zu berücksichtigende Auswirkungen maßgeblich auf den Geschäftsverlauf sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken, soweit es nicht durch das Geschäft mit eigenen Marken und Produkten, ein anderes Konzessionsgeschäft oder andere entsprechende Beauftragungen substituiert werden kann.

Einer vorzeitigen, unbeabsichtigten Beendigung des Konzessionsvertrages oder der Dienstleistungsvereinbarungen wird durch die Vereinbarung realistischer Zielsetzungen, die Beachtung und strikte Einhaltung der Vereinbarungen und Vorgaben im Rahmen eines gezielten Vertragsmanagements sowie durch ein permanentes Beziehungsmanagement soweit wie möglich vorgebeugt. Da es sich jedoch stets um bilaterale Vereinbarungen handelt, sind insbesondere Risiken, die nicht im Einflussbereich des Konzessions- bzw. Auftragnehmers liegen, insoweit nicht auszuschließen.

Im Segment Spirituosen kommt dem Geschäft mit Whiskey aufgrund einer hohen Marktnachfrage in den vergangenen Jahren eine große Bedeutung zu. Neben der Verknappung auf dem Einkaufsmarkt für Whiskey zwingen auch die zumeist mehrjährigen Lagerzeiten insoweit zu einer vorausschauenden, mittelfristig angelegten Einkaufspolitik zur Absicherung der Grundstoffversorgung. Absatzseitig bestehen entsprechende Verkaufslieferkontrakte, deren Laufzeit mehrheitlich die für Whiskey benötigte Lagerzeit übersteigt, zum Teil jedoch auch kürzer ist. Aus dieser zeitlichen Inkongruenz entstehen Risiken aus der Unsicherheit über den Absatz bereits eingekaufter oder fest kontrahierter Mengen unverarbeitetem und verarbeitetem Whiskeys, die sich nachteilig auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken können.

Die vorstehend beschriebenen Risiken sowie darüber hinausgehende weitere Anhaltspunkte können im Eintrittsfall zu einer rechnungslegungsbedingten Wertminderung der Vermögenswerte der Berentzen-Gruppe führen. Im Rahmen des Risikomanagements wird fortlaufend untersucht, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich eine Wertminderung ereignet haben könnte. Neben den Informationen aus dem internen Berichtswesen werden dafür auch exogene Faktoren wie Marktzinssätze oder Marktrenditen beobachtet, welche die Berentzen-Gruppe nur sehr bedingt oder gar nicht beeinflussen kann. Sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurde u. a. ein anlassbezogener Wertminderungstest der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Alkoholfreie Getränke durchgeführt. Nähere Angaben dazu enthält der Konzernanhang in der Note (3.7). Durch die Erfassung von Wertminderungen wird grundsätzlich das Risiko für weitere Wertminderungen gesenkt. Trotz der im Geschäftsjahr 2017 sowie den Vorjahren erfassten Wertminderungen sind weitere Wertminderungen in der Zukunft mit einer nachteiligen Wirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nicht ausgeschlossen.

Hinsichtlich der Gesamtheit der im Rahmen des Risikomanagementsystems beobachteten Leistungswirtschaftlichen Risiken ergab sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderung der Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der Bewertung des Risikoausmaßes. Gewichtet verblieben diese damit insgesamt wie in der Risikoberichterstattung für das Geschäftsjahr 2016 in der Risikokategorie „Mittleres Risiko“.

Sonstige Risiken

Unter den Sonstigen Risiken sind diejenigen Risiken zusammengefasst, die seitens der Berentzen-Gruppe keiner der zuvor genannten Risikokategorien zugeordnet sind und die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns nachteilig beeinflussen könnten.

Rechtliche und steuerliche Risiken

Als in der Lebensmittelbranche international operierender Konzern ist die Berentzen-Gruppe verschiedenen rechtlichen und regulatorischen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen Vertrags- und Haftungsrisiken im Rahmen der jeweiligen nationalen oder internationalen Bestimmungen des Mängelgewährleistungs- und Produkthaftungsrechts, des Lebensmittelrechts, des Verbraucherschutzrechts, des Wettbewerbs- und Kartellrechts, des Marken- und Patentrechts, des Umwelt-, Bau- und Planungsrechts, des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts, des Außenwirtschafts- und Zollrechts, des Steuerrechts – insbesondere des Verbrauchsteuerrechts in Bezug auf die Besteuerung von alkoholischen Getränken – sowie Bestimmungen im Zusammenhang mit Einkaufsaktivitäten und der Beschaffung wie z. B. der Beachtung von Sanktionslisten. Darüber hinaus unterliegt die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Verpflichtungen, die aus ihrer Börsennotierung resultieren, insbesondere den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR) und des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes.

Die Berentzen-Gruppe verfügt über Verfahren und Einrichtungen zur Sicherstellung der Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze und Richtlinien und, sofern erforderlich, der Einleitung angemessener Gegenmaßnahmen. Dazu gehören insbesondere sachgerechte organisatorische Instrumente, unter anderem Geschäftsordnungen, Kompetenzrichtlinien, die zentralen Abteilungen der Unternehmensgruppe für Recht, Steuern und Rechnungslegung sowie die Beauftragung externer Berater in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Soweit möglich und nach Einschätzung der Berentzen-Gruppe angemessen werden für diese Risiken Versicherungen abgeschlossen, die Absicherung möglicher Reputationsschäden ist dagegen nicht möglich.

Die vorstehenden Maßnahmen dienen nicht zuletzt auch der Vorbeugung und Minimierung von rechtlichen Risiken, die sich letztendlich in Rechtsstreitigkeiten oder gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen Verfahren manifestieren können. Ebenso wie bei sonstigen rechtlichen Angelegenheiten wird der Konzern bei Rechtsstreitigkeiten von der zentralen Rechtsabteilung der Unternehmensgruppe oder beauftragten externen Rechtsberatern mit dem Ziel vertreten, Schäden abzuwenden bzw. so gering wie möglich zu halten. Aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren können indes gleichwohl für die Berentzen-Gruppe nachteilige Aufwendungen entstehen, nicht nur wenn diese nicht durch Versicherungsschutz abgedeckt sind oder abgedeckt werden können, sondern auch dann, wenn sie über die durch Versicherungsschutz oder Rückstellungen getroffene Risikovorsorge hinausgehen. Konkrete Rechtsstreitigkeiten, die die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns möglicherweise wesentlich nachteilig beeinflussen könnten, lagen bis zum Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sowie des für die Berentzen-Gruppe (Konzern) und die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zusammengefassten Lageberichts nicht vor. Nähere Angaben dazu enthält der Konzernanhang in der Note (4.4) Rechtsstreitigkeiten.

Im Rahmen des Risikomanagements gesondert beobachtete rechtliche Risiken sind solche aus der Eingehung rechtlicher Verpflichtungen, vornehmlich im Rahmen langfristiger, insbesondere dritthaftungsbegründender Vertragsverhältnisse, Risiken aus einem unzureichenden Vertragscontrolling sowie Risiken aus vertraglich vereinbarten Change-of-Control-Klauseln. Daraus können für den Konzern rechtlich und wirtschaftlich nachteilige Inanspruchnahmen bzw. ungewollte Vertragsauflösungen oder eine unterbleibende oder nicht rechtzeitige Geltendmachung eigener Ansprüche entstehen.

Einzelne Unternehmen der Berentzen-Gruppe sind Parteien von bilateralen Verträgen, in denen Change-of-Control-Klauseln in unterschiedlicher Ausprägung vereinbart sind. Je nach Ausgestaltung im Einzelfall berechtigen diese Klauseln im Falle eines Kontrollwechsels eine oder beide Vertragsparteien grundsätzlich zu einer außerordentlichen bzw. vorzeitigen Kündigung der Vereinbarungen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Finanzierungsverträge, einen Konzessionsvertrag sowie Dienstleistungsvereinbarungen über die Abfüllung konzessionierter und anderer fremder Markenprodukte. Ferner bestehen entsprechende Vereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands. Nähere Erläuterungen dazu enthalten die Ausführungen zu den finanzwirtschaftlichen Risiken in diesem Abschnitt, die übernahmerelevanten Angaben in Abschnitt (6.8) und der Vergütungsbericht in Abschnitt (3.1).

Des Weiteren umfassen die Sonstigen Risiken solche im Zusammenhang mit Ertrag-, Verkehrs- und Verbrauchsteuern, die vornehmlich aus einer unzutreffenden steuerlichen Behandlung, einer den formalen Anforderungen nicht genügenden Abwicklung oder einer seitens der zuständigen Behörden zum Nachteil des Steuerpflichtigen abweichenden steuerlichen Beurteilung von Geschäftsvorfällen resultieren können. In unterschiedlichen Zuständigkeiten unterliegen die konzernzugehörigen Unternehmen weitgehend regelmäßigen steuerlichen Außenprüfungen, sodass insoweit eine hohe Kontrolldichte von behördlicher Seite besteht. Angesichts der Vielzahl und Komplexität steuerrechtlicher Regelungen ist ein vollständiger Ausschluss dieser Risiken nahezu unmöglich. Ihrer Begrenzung dienen sowohl entsprechende organisatorische Maßnahmen zur Prüfung, Behandlung und Abwicklung von Geschäftsvorfällen als auch zentrale Abteilungen für Zoll- und Steuerangelegenheiten im Inland sowie die Konsultation externer steuerlicher Berater.

Personalrisiken

Kompetenz, Engagement und Motivation der Mitarbeiter sind ein maßgeblicher Erfolgsfaktor für die Berentzen-Gruppe. Eine Voraussetzung für die Realisierung der strategischen Ziele sind qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Das Personalmanagement der in einem strukturstarken Umfeld und im internationalen Geschäft tätigen mittelständischen Unternehmensgruppe verfolgt im zunehmenden Wettbewerb um Personal das Ziel, qualifizierte Fach- und Führungskräfte auszubilden, zu gewinnen, weiterzuentwickeln und langfristig im Unternehmen zu halten. Zu den dazu getroffenen Maßnahmen zählen u. a. betriebliche Ausbildungen, das Angebot von dualen Studiengängen, die Talentförderung, gezielte Ausbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen, ein betriebliches Gesundheits- und Eingliederungsmanagement sowie variable, auf Konzern- und persönlichen Zielen basierende erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile. Nicht zuletzt zählen dazu auch die vorausschauende Nachfolgeplanung sowie konsequente Stellvertreterregelungen.

Im Personalbereich entstehen besondere Risiken daraus, dass bei durch Fach- und Führungskräften zu besetzenden Schlüsselpositionen in der Unternehmensgruppe ausreichende Personalressourcen grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen könnten oder eine hinreichende personelle Besetzung in Vertretungsfällen nicht gewährleistet sein könnte. Der Risikominimierung dient neben den vorstehend beschriebenen Maßnahmen insbesondere eine zeitgerechte und fortlaufende Identifikation von Schlüsselpositionen.

Risikobewertung

Gewichtet verblieben die im Rahmen des Risikomanagementsystems beobachteten sonstigen Risiken insgesamt sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch des Risikoausmaßes wie zum Ende des Geschäftsjahres 2016 in der Risikokategorie „Geringes Risiko“.

Betriebliche und produktbezogene Risiken

Betriebliche Risiken

In den Segmenten Spirituosen, Alkoholfreie Getränke und Übrige Segmente bestehen betriebliche Risiken vornehmlich im Hinblick auf den Ausfall von Produktionsanlagen oder -standorten sowie ggf. bei Verlagerung von Produktionskapazitäten an einen anderen Betriebsstandort, welche zu Lieferengpässen oder Lieferunfähigkeit führen können. Das Risiko von Produktionsausfällen wird durch laufende Instandhaltung und Investitionstätigkeit, ständige Verfügbarkeit von technischem Service sowie Notfallbesetzungsplänen minimiert. Außerdem stehen bei anderen Getränkeherstellern Produktionskapazitäten für Notfälle zur Verfügung und es existiert eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Zur Begrenzung dieses Risikos erfolgt eine sorgfältige, langfristig angelegte Lieferantenauswahl, eine enge Begleitung und Überwachung des gesamten Produktionsprozesses in Zusammenarbeit mit den Lieferanten sowie ein nachhaltiges Beziehungsmanagement. Speziell im Segment Frischsaftsysteme bestehen derartige Risiken in Bezug auf die Systemkomponente Fruchtpressen vor dem Hintergund einer geringen Fertigungstiefe und die Konzentration auf einen Lieferanten vor allem infolge von dortigen Produktionsausfällen. Diesbezüglich können Lieferausfälle oder -engpässe im konkreten Fall weiterhin daraus resultieren, dass der Lieferant die Lieferbeziehung berechtigt oder unberechtigt einseitig beendet oder die Lieferfähigkeit oder -bereitschaft auf sonstige Weise, wie z. B. durch qualitätsbedingte Verminderungen der Produktionsmenge, eingeschränkt oder reduziert ist. Alternative Produktionskapazitäten stehen insoweit derzeit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung und könnten voraussichtlich nur mit einer deutlichen zeitlichen Verzögerung realisiert werden. Diesem Risiko wird durch eine besonders enge Begleitung und Führung der langjährigen Kooperation, die u. a. die Implementierung eines effektiven Qualitätssicherungssystems vor Ort einschließt, begegnet.

In den Segmenten Spirituosen und Alkoholfreie Getränke, deren Produktionsanlagen und Liegenschaften bereits seit Jahrzehnten genutzt werden, können ferner betriebliche Risiken aus Umweltschäden entstehen. Darunter wird eine direkt oder indirekt eintretende, feststellbare, nachteilige Veränderung (Schädigung) von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen (Biodiversität) sowie von Gewässern oder des Bodens verstanden, aus denen Umwelthaftungsrisiken und Risiken aus bestehenden oder sich verändernden allgemeinen regulatorischen Rahmenbedingungen von der Unternehmensgruppe zu tragen sind. Der Risikovorsorge von Umweltschäden dient neben im Qualitätssicherungsystem beinhalteten umweltbezogenen Regelungen die Eindeckung von Versicherungsschutz.

Produktbezogene Risiken

Produktbezogene Risiken können aus Produktfehlern, Produktsabotage oder Produkterpressung resultieren und insbesondere zu Gesundheitsgefährdungen der Verbraucher, Imageschäden und Einschränkungen bei der Vermarktbarkeit von Produkten bis zu Produktrückrufen führen. Als Produktfehler ist die unbeabsichtigte chemische, physikalische oder mikrobiologische Kontamination eines Produktes im Rahmen des Herstellungsprozesses definiert. Produktsabotage und Produkterpressung beruhen dagegen auf absichtlichen Handlungen im internen bzw. externen Bereich während des Herstellungsprozesses bzw. im Anschluss daran.

Um Schadenspotenziale bzw. die Auswirkungen eines betriebs- oder produktbezogenen Schadensfalls zu reduzieren, werden die Einrichtungen für Sicherheit, Werks- und Produktschutz ständig weiter verbessert oder ausgebaut und durch entsprechende Kontrollen überwacht. Anlagen für Brandschutz und Einbruchssicherung werden auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten. Besondere Maßnahmen sind zur individualisierten Steuerung von Zutrittsberechtigungen in produktrelevanten Arbeitsbereichen getroffen.

Auf steigende Anforderungen aus gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Technik und Produktsicherheit, zum Beispiel für Unfallverhütung und Umweltschutz oder nach den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften, stellt sich die Berentzen-Gruppe ein durch Anwendung von internen Betriebskontrollen, durch die Auswahl seriöser Lieferanten, durch Einsatz von qualifiziertem Personal sowie durch die Beauftragung verlässlicher Dienstleister, welche den ordnungsgemäßen Umgang mit den Produkten der Berentzen-Gruppe beherrschen. Der Produktsicherheit dienen außerdem fortlaufende Qualitätskontrollen sowie das eingerichtete Qualitätssicherungs- und Kri-senmanagementsystem, welches regelmäßig Gegenstand interner Audits sowie entsprechender externer Zertifizierungen nach anerkannten Qualitätsstandards, namentlich nach dem IFS-Version 6.0 (International Featured Standards) Food und zusätzlich – im Segment Alkoholfreie Getränke – gemäß den Consolidated Standards for Beverage Facilities des AIB International, ist. Im Segment Frischsaftsysteme bestehen ferner insbesondere die technische Sicherheit betreffende, durch die einschlägigen Prüforganisationen wie den technischen Überwachungsvereinen erteilte Zertifizierungen für die Systemkomponente Fruchtpressen. Für den Bezug von Investitionsgütern und Rohstoffen sind Qualitätsstandards definiert und durch langjährige Zusammenarbeit mit entsprechenden Lieferanten abgesichert, neue Lieferanten müssen einen Qualifizierungsprozess durchlaufen. Ein weiterer Baustein zur Reduzierung produktbezogener Risiken besteht durch die Eindeckung entsprechenden Versicherungsschutzes.

Daneben bestehen in einzelnen Geschäftsbereichen weitere produktspezifische Risiken.

Im Segment Frischsaftsysteme werden höchste Maßstäbe an die Qualität der vertriebenen Orangen vom Typ frutasnaturales gestellt. Je nach Jahreszeit und Erntezyklus werden die Früchte aus südeuropäischen, aber auch aus außereuropäischen Anbaugebieten bezogen. Insoweit bestehen aus einer Reihe unterschiedlichster Gründe Risiken hinsichtlich der Verfügbarkeit der Orangen. Dazu gehören u. a. eine generelle Marktknappheit, z. B. durch erhöhte Nachfrage oder schlechte Ernten, schlechtes Wetter, Fehler, Unterbrechungen oder Verzögerungen in den angesichts der verhältnismäßig leichten Verderblichkeit besonders bedeutsamen Logistikprozessen oder auch eine Verschlechterung des Verhältnisses zu den Lieferanten bzw. Erzeugern. Maßnahmen zur Risikoverminderung sind eine vorausschauende Einkaufspolitik auf einer möglichst breiten Lieferantenbasis und mit einem nachhaltigen Beziehungsmanagement, ferner eine angemessene Steuerung und Überwachung der Logistikprozesse.

Die Nachahmung von Produkten, das sog. Counterfeiting, ist ein insbesondere in Bezug auf Spirituosen auf dem den Übrigen Segmenten zugeordneten türkischen Markt zu beobachtendes Risiko mit der Folge von Ertragseinbußen und Imageschäden. Die Neigung, Originalprodukte zu kopieren, wächst mit steigenden Marktpreisen für Alkohol. Zur Gegensteuerung erfolgen eine aktive Marktbeobachtung und Aufklärung von Kunden und Distributeuren sowie in letzter Konsequenz auch die Ergreifung rechtlicher Maßnahmen.

Risikobewertung

Gewichtet verblieben die im Rahmen des Risikomanagementsystems beobachteten betrieblichen und produktbezogenen Risiken insgesamt sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch des Risikoausmaßes wie zum Ende des Geschäftsjahres 2016 in der Risikokategorie „Geringes Risiko“.

IT-Risiken

Für die Unternehmensgruppe haben die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Informationstechnologie (IT) eine große Bedeutung, zugleich ist generell die IT-Sicherheit global zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt. Dies gilt nicht nur für den Einsatz von im Rahmen der Geschäftsprozesse, sondern auch zur internen und externen Kommunikation eingesetzten IT-Systemen. Ausfälle oder Störungen dieser IT-Systeme bedeuten Risiken für die Verfügbarkeit, Verlässlichkeit und Vertraulichkeit von Systemen und Daten in Entwicklung, Produktion, Vertrieb oder Administration und damit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berentzen-Gruppe.

Diesem Risiko wird unter anderem durch redundante Auslegung von Serversystemen, Hardware-Supportverträge mit kurzen Reaktionszeiten, einer unmittelbaren Verfügbarkeit von Ersatzkomponenten und -datenleitungen sowie einer unterbrechungsfreien Stromversorgung begegnet. Durch eine Hochverfügbarkeitsumgebung (Virtualisierung) in Verbindung mit einer redundanten, über zwei Rechenzentren verteilten Storagelösung wird mittels einer synchronen Spiegelung eine noch höhere Sicherheit und Verfügbarkeit des ERP-Systems gewährleistet. Über eine Schattendatenbank können bei einem Störungsfall Daten äußerst kurzfristig wieder bereitgestellt werden, zusätzlich werden alle Datenbestände täglich gesichert. Firewallsysteme, eine VPN-Lösung mit einer 2-Faktor Authentifizierung, Virenscanner, Spam- und Contentfilter, die Windows-Domain und Berechtigungskonzepte gewährleisten eine hohe Sicherheit bei Zugangsberechtigungen und externen Zugriffen.

Gewichtet verblieben die im Rahmen des Risikomanagementsystems beobachteten IT-Risiken insgesamt sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch des Risikoausmaßes wie zum Ende des Geschäftsjahres 2016 in der Risikokategorie „Geringes Risiko“.

(4.3) Chancen

Die breite Aufstellung des Konzerns mit seinem Angebot an Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Frischsaftsystemen erlaubt der Berentzen-Gruppe sich von kritischen Nachfragefaktoren und rückläufigen Getränke-Produktkategorien zu emanzipieren und eröffnet vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Sie gründen sich auf der stets zweigleisigen geschäftlichen Positionierung in den traditionellen Geschäftsbereichen – mit Spirituosen und alkoholfreien Getränken, Markenprodukten und Handels- bzw. Zweitmarken sowie nationalem Markt und internationalen Märkten –, insbesondere aber auch auf dem Segment Frischsaftsysteme. Diese Chancen werden unterstützt durch eine konsequente Orientierung an den Bedürfnissen der Verbraucher sowie denen der Handels- und Gastronomiepartner. Auf den Markterfolg können neben endogenen Faktoren aufgrund unternehmensinterner Entscheidungen und Maßnahmen aber auch exogene Faktoren einwirken. Die bedeutsamsten Chancen, die sich vor diesem Hintergrund ergeben, werden nachfolgend beschrieben. Sie stellen dabei jedoch nur einen Ausschnitt der Möglichkeiten und eine zeitpunktbezogene Einschätzung dar, da sich die Berentzen-Gruppe wie auch die Märkte kontinuierlich weiterentwickelt und die Bedeutung einer Chance daher ebenso abnehmen kann wie sich in der Zukunft heute noch völlig unbekannte Optionen ergeben können. Die Berentzen-Gruppe beobachtet daher alle relevanten Entwicklungslinien, um mit situativ passenden Entscheidungen gezielt zukünftige Chancen zu nutzen.

Chancen aus der Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen

Für den Konzern ergeben sich Chancen aus der nationalen und internationalen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, wenn die Wirtschaft in den wichtigen Industrienationen Deutschland und USA das im Jahr 2017 verzeichnete Wachstum nachhaltig beibehält. Das daraus resultierende Chancenpotenzial muss aus Sicht der Berentzen-Gruppe angesichts der im Verlauf des Jahres 2017 anhaltenden weltweiten geopolitischen Krisen und Konflikte sowie der möglichen Ausweitung von Restriktionen im globalen Handel jedoch mit einem Vorbehalt versehen werden.

Die im Geschäftsjahr 2017 eingetretenen geldmarktpolitischen Entwicklungen mit der Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar könnten einerseits die Chancen im Hinblick auf die Beschaffung, dabei vornehmlich in den Segmenten Spirituosen und Frischsaftsysteme, und andererseits im Hinblick auf den Absatz, insbesondere in den Segmenten Frischsaftsysteme und Übrige Segmente, beeinflussen. Die erwartete Entwicklung für das Geschäftsjahr 2017 liegt überwiegend bei einer gradlinigen Entwicklung der beiden Währungen und damit anhaltenden Stärke des Euro. Gründe für eine weiterhin hohe Volatilität, auch hier insbesondere im Hinblick auf geopolitische Unsicherheiten wie beispielsweise die Nordkoreakrise oder die Situation im Nahen und Mittleren Osten, sind jedoch vorhanden.

Weitere positive Einflussmöglichkeiten ergeben sich aus dem Abbau bürokratischer Hürden, die den Eintritt in neue Märkte erleichtern sowie die Kosten für den Zugang zu bestehenden Märkten senken. Konkrete Chancen können sich u.a. aus dem noch nicht ausverhandelten, in Einzelheiten zum Teil auch umstrittenen Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (TTIP - Transatlantic Trade and Investment Partnership), ergeben. Aufgrund der politischen Entwicklungen in den USA kamen die Verhandlungen im Geschäftsjahr 2017 ins Stocken. Derzeit ist unklar, ob und wie die US-Regierung das Abkommen weiterverhandeln wird.

Begünstigend für das in den Übrigen Segmenten erfasste Auslandsgeschäft mit Markenspirituosen kann zudem eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des politischen und wirtschaftlichen Umfelds in der Türkei wirken. Die dortige, operativ tätige Konzerngesellschaft bietet die Grundlage, von einer etwaigen Erholung des weiterhin schwierigen Marktumfelds unmittelbar profitieren zu können. Ferner können sich aus der Kooperation mit dem Segment Frischsaftsysteme zum Vertrieb von Fruchtpressen auf dem türkischen Markt weitere Synergien ergeben. Insbesondere vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten innenpolitischen Lage sind nach Einschätzung der Berentzen-Gruppe berechtigte Zweifel hinsichtlich einer kurzfristigen Erholung des Marktumfelds angebracht.

Chancen im Rahmen unternehmensstrategischer Entscheidungen

Die Berentzen-Gruppe als international tätiger Getränkekonzern hat sich das strategische Ziel gesetzt, durch eine ausbalancierte Position in den Geschäftsbereichen Spirituosen, Alkoholfreie Getränke und Frischsaftsysteme der Anbieter von Getränken für jeden Anlass zu sein. Durch einen weiteren Ausbau des Produktportfolios und eine intensivere Konzentration auf Trends und Kundennutzen bzw -erwartungen können neue Wachstumschancen erschlossen werden, wobei die Berentzen-Gruppe sich weiterhin verstärkt auf wenige starke Wachstumsfelder konzentrieren will. Darüber hinaus ergeben sich Ertragschancen aus der Umsetzung einer verbesserten „Supply Chain“-Effizienz insbesondere im Segment Alkoholfreie Getränke und aus der Zentralisierung und Bündelung zuvor verstreuter Kompetenzen mit Hilfe einer Matrixorganisation.

Die Spirituosen-Dachmarken der Berentzen-Gruppe Berentzen und Puschkin besitzen im Inlandsmarkt einen hohen Bekanntheitsgrad. Insbesondere in den vergangenen zwei Geschäftsjahren konnten die Marktanteile in der bedeutsamen Kategorie „Spirituosen mit Zusatz“ gesteigert werden. Bei den „Fruchtigen Spirituosen“ beträgt der Marktanteil der Berentzen-Produkte über 20 % und der Abstand zu den Wettbewerbern wurde in den letzten 3 Jahren nahezu verdoppelt. Eine wesentliche Basis für nachhaltigen Unternehmenserfolg bilden daher Maßnahmen zur Markenstärkung in den Bereichen Marketing und Vertrieb. Im Zuge dessen wird im Geschäftsjahr 2018 die neue Berentzen Kampagne „Freude bekennen“ gestartet. Der Fokus liegt dabei dem Nutzungsverhalten der Zielgruppen entsprechend auf einer interaktiven und effektiven Kommunikation über digitale und weitere Kanäle. Die vorhandenen Marktpotenziale sollen durch die Einführung von innovativen Neuprodukten, eine stärkere Ausschöpfung von Themen und Saisonhöhepunkten oder die Aufschaltung neuer Kunden- und Absatzkanäle besser genutzt werden. Im Hinblick auf Letzteres positioniert sich die Berentzen-Gruppe seit dem Geschäftsjahr 2017 mit dem Premium-Kornbrand Korn2Korn sowie weiteren geplanten Produkten verstärkt im dynamisch wachsenden Segment der Premium-Spirituosen. Darüber hinaus können sich durch optimierte Vertriebsstrukturen im Inland sowie aus möglichen Rückzügen von Wettbewerbern weitere Chancen ergeben.

Im Bereich der Handels- und Zweitmarken im Segment Spirituosen hat sich ein starker Trend hin zu Aktions- und Premiumprodukten entwickelt. Hier ergeben sich Chancen für die Berentzen-Gruppe durch die Entwicklung überzeugender Innovationen. Durch eine stärkere organisatorische Differenzierung zwischen den Bereichen Marketing und Vertrieb einerseits sowie der „Supply Chain“ andererseits wurden die Voraussetzungen für diese Herausforderungen geschaffen. Umsatz- und Ertragspotenziale im Geschäft mit Handels- und Zweitmarken bestehen darüber hinaus im weiteren Ausbau des internationalen Geschäftes, zum einen durch Partizipation an der Expansion zunehmend international agierender Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen, zum anderen durch den Vertrieb eigener Zweitmarken an im Ausland ansässige Handelspartner.

Im Geschäft mit Markenspirituosen im Ausland werden mit dem Ziel operative Risiken zu reduzieren zumeist externe Vertriebspartner eingesetzt. Diese Vorgehensweise erlaubt eine risikooptimierte Flexibiliät hinsichtlich der Reaktion auf Marktveränderungen und ermöglicht der Berentzen-Gruppe damit, kurzfristig und effizient Chancen in Wachstumsmärkten ergreifen zu können. Dabei kann insbesondere eine erfolgreiche Implementierung von Produktinnovationen der beiden Dachmarken Berentzen und Puschkin zu Wachstumsmomenten führen.

Die im Segment Alkoholfreie Getränke erreichte bundesweite Listung des Mate-Getränks MioMio Mate bietet Chancen, daran anknüpfend das bereits gezeigte nationale Potenzial der Marke MioMio weiter auszubauen und für die Etablierung weiterer Produkte zu nutzen. Insbesondere die im Geschäftsjahr 2017 eingeführte Innovation MioMio Mate Ginger stieß auf positive Resonanz beim Handel. Auf Basis eines neuen Marketingkonzepts, deutlich ausgebauter Vertriebsressourcen sowie kapazitätserweiternder Investitionen in entsprechende Abfüllanlagen ergeben sich im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2018 Möglichkeiten, zusätzliche Absatzpotenziale zu erschließen. Im Konzessionsgeschäft mit Markengetränken der Sinalco-Unternehmensgruppe besteht weiterhin Potenzial zur Ausweitung des Geschäftsumfangs, insbesondere durch die vertriebliche Konzentration auf vergleichsweise margenstärkere Gebindevarianten. Vor dem Hintergrund eines herausfordernden Marktumfelds sind die Erwartungen hier jedoch verhalten. Durch den verstärkten Fokus auf Themen wie Regionalität, Ökologie und Nachhaltigkeit ergeben sich zudem Chancen für den Mineralwassermarkt in Deutschland.

Im Geschäftsbereich Frischsaftsysteme bietet insbesondere der Wettbewerbsvorteil der Marke Citrocasa aus der Positionierung als Premium-Systemanbieter Chancen zur weiteren Erschließung internationalen Wachstumspotenzials. Zusätzliche Chancen generieren sich zum einen aus der Optimierung der internationalen Fruchtlogistik und zum anderen aus der Entwicklung und Markteinführung technischer Innovationen der Systemkomponente Fruchtpressen. Jüngster Ansatz ist die neu entwickelte Presse Fantastic ECO,deren funktionale Besonderheit ein manueller Antrieb bei ansonsten gleicher Schnitt-, Reinigungs- und Presstechnik ist. Die dieser Maschine zugrunde liegende Idee ist es dabei, eine energieschonende Lebensmittelzubereitung mit dem Erlebnis des eigenen Tuns im Sinne des sog. „Handcraft“-Trends miteinander zu verknüpfen. Das Chancenpotenzial wird ferner unterstützt durch die bei Verbrauchern und im Lebensmittelhandel anhaltend im Fokus stehende Komsumneigung zu frischen und natürlichen Produkten.

Chancen aus der Umsetzung operativer Maßnahmen

Die Berentzen-Gruppe gehört schon jetzt zu den effizientesten Spirituosenherstellern Deutschlands, da sie ihre Produktions- und Logistikprozesse einer kontinuierlichen Analyse unterzieht und stets Ansätze für zusätzliche Optimierungen findet. Weitere Produktivitätssteigerungen werden daher für möglich erachtet, vor allem da auch Ersatzinvestitionen nicht nur auf eine Stabilisierung, sondern eine Verbesserung des Status quo ausgelegt sind. Dies gilt entsprechend für den Geschäftsbereich Alkoholfreie Getränke, hier mit dem Schwerpunkt Produktion. Durch umfangreiche Investitionsmaßnahmen in Technik und Leergut sowie Optimierungen der Organisationsstruktur sollen die Effizienz gesteigert und Absatzziele gesichert werden. Im Geschäftsbereich Frischsaftsysteme stellt die anspruchsvolle Logistik für Früchte eine große Herausforderung mit erheblichem Verbesserungspotenzial dar.

In der Beschaffung ist die Berentzen-Gruppe von den Rohstoff- und Erzeugermärkten abhängig. Insoweit können Kostenvorteile realisiert werden, wenn es zu einer generellen Entlastung von Rohstoffpreisen kommt oder zu günstigen Zeitpunkten mittel- bis langfristig ausgelegte Lieferverträge für den Bezug solcher Rohstoffe abgeschlossen werden können. Speziell können gute Erntebilanzen bei Rohstoffen und Handelswaren agrarischen Ursprungs bei einzelnen für die Herstellung von Spirituosen und alkoholfreien Getränken benötigten Grundstoffen sowie insbesondere den im Segment Frischsaftsysteme vertriebenen Orangen zu vorteilhaften Preisentwicklungen führen. Während im Geschäftsbereich Alkoholfreie Getränke möglicherweise von einer vorteilhaften Zuckerpreisentwicklung profitiert werden kann, überwiegen im Geschäftsbereich Spirituosen nach derzeitiger Einschätzung insgesamt die Risiken. So stellen stärkere Volatilitäten der Rohstoffpreise den Einkauf vor besondere Aufgaben.

Chancen aus strategischen Akquisitionen

Mit ihrer gegenwärtigen Aufstellung sieht sich die Berentzen-Gruppe nach eigener Einschätzung gut positioniert, mit ihrem Gesamtangebot an Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Frischsaftsystemen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Verbraucher sowie denen der Handels- und Gastronomiepartner in großem Umfang nachkommen zu können. Neben den aufgezeigten Chancen aus organischem Wachstum verfolgt die Berentzen-Gruppe auch weiterhin exogene Wachstumschancen im Rahmen sich bietender Opportunitäten durch selektive, die Wachstumsstrategie des Konzerns unterstützende Unternehmensakquisitionen.

Grundsätzlich bieten diese nicht nur die Möglichkeit, das Produkt- und Kundenportfolio sinnvoll zu ergänzen oder abzurunden und Absatzmärkte zu erweitern, sondern auch wechselseitige Synergieeffekte zu heben und zu nutzen. Unternehmensakquisitionen können daher positive Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben.

(4.4) Gesamtbewertung von Risiken und Chancen

Insgesamt stellt sich die Risikoexposition der Berentzen-Gruppe nach Einschätzung der Unternehmensleitung gegenüber dem Vorjahr unverändert dar und ist damit aus heutiger Sicht weiterhin beherrschbar.

Auf der Grundlage und im Sinne der im Abschnitt (4.1) dargestellten Bewertungsmatrix bestehen keine als hohes Risiko bewerteten Risiken. Leistungswirtschaftliche Risiken, Finanzwirtschaftliche Risiken, Branchenrisiken und Umfeldrisiken werden weiterhin als mittlere Risiken beurteilt. Auch im Hinblick auf die übrigen dargestellten Risiken ergaben sich im Einzelnen keine Veränderungen in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Risikoausmaß, sodass es insoweit bei der Einschätzung als jeweils geringes Risiko verblieb.

Insbesondere gestützt durch die gute Finanz- und Ertragslage der Unternehmensgruppe werden hinsichtlich der vorstehend erläuterten Risiken und deren möglicher Eintrittswahrscheinlichkeiten seitens der Unternehmensleitung keine einzelnen oder kumulierten Risiken erwartet, welche die Unternehmensfortführung innerhalb eines Zeitraums von mindestens einem Jahr gefährden. In der konsequenten Verfolgung der aufgezeigten Chancen sieht der Vorstand vielmehr Potenziale für den Konzern, die es zu heben gilt. Insbesondere die im Geschäftsjahr 2017 beschlossenen strategischen Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren positive Wirkung zeigen. Hervorzuheben sind hier die neue Marketingausrichtung der Dachmarke Berentzen im Segment Spirituose, die Ausweitung der Vertriebs- und Marketingaktivitäten in Bezug auf die Produktlinie MioMio im Segment Alkoholfreie Getränke, der Aufbau einer Matrixstruktur sowie ein Effizienzsteigerungsprogramm im Bereich Produktion und Logistik.

Die Berentzen-Gruppe verfügt nach wie vor über eine gute Liquiditätssituation und damit über die Möglichkeit, ihr Wachstumspotenzial zu nutzen sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragskraft umzusetzen und sowohl durch organisches Wachstum als auch durch opportunistische Unternehmensakquisitionen gezielt in ihre Weiterentwicklung zu investieren. Das Eintreten von Risiken oder die Verwirklichung von Chancen können sich indes auf die Prognosen des Konzerns auswirken.

(4.5) Erläuterung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Ziel des bei der Berentzen-Gruppe eingerichteten rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne der Einhaltung aller für den Jahres- und Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sowie die Lageberichterstattung einschlägigen Vorschriften.

Internes Kontrollsystem

Das interne Kontrollsystem in der Berentzen-Gruppe umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Das interne Kontrollsystem besteht aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem. Unterhalb der Vorstandsebene liegt die Verantwortung für das interne Steuerungssystem insbesondere bei den in der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zentral geführten Bereichen Controlling und Reporting, Rechnungswesen, Finanzen und Steuern sowie Recht und Personal.

Prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems. Neben manuellen Prozesskontrollen – wie z. B. dem „Vier-Augen-Prinzip“ – sind systemseitige IT-Prozesskontrollen ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Für wesentliche Geschäftsvorfälle sind erweiterte Risikokontrollmatrizen eingeführt, die laufend aktualisiert werden. Weiterhin werden durch organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise durch Richtlinien oder Zugriffsbeschränkungen sowie durch spezifische Konzernfunktionen wie das zentrale Beteiligungscontrolling oder aber auch die zentralen Abteilungen für Steuern, Rechnungslegung und Recht prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt.

Der Aufsichtsrat – hier insbesondere der Finanz- und Prüfungsausschuss – der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sowie die interne Revision der Berentzen-Gruppe sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Kontrollsystem im Konzern eingebunden.

Rechnungslegungsprozess

Im rechtlichen Sinne obliegt dem Gesamtvorstand die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sowie des für die Berentzen-Gruppe (Konzern) und die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zusammengefassten Lageberichts, während die Gesamtverantwortung für alle Prozesse zu deren Erstellung beim ressortzuständigen Vorstand liegt.

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge in den Jahresabschlüssen der einzelnen Gesellschaften der Unternehmensgruppe erfolgt mit Ausnahme der ausländischen Konzerngesellschaften durch das zentrale Rechnungswesen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unter Einsatz des vom gleichnamigen Softwareunternehmen entwickelten ERP-Systems SAP. Die Anwendung des SAP-Systems wird in regelmäßigen Abständen durch den Abschlussprüfer bzw. Konzernabschlussprüfer überprüft. Durch die im Wesentlichen zentrale Erstellung der einzelnen Jahresabschlüsse ist eine standardisierte, einheitliche Aufstellung des Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gewährleistet. Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge in den Jahresabschlüssen der ausländischen Konzerngesellschaften erfolgt durch das jeweilige lokale Rechnungswesen der Gesellschaft unter Verwendung unterschiedlicher ERP-Systeme oder im Rahmen entsprechender Vereinbarungen durch sachkundige externe Dienstleister. Die Einbeziehung der einzelnen Jahresabschlüsse der im Konzernabschluss konsolidierten ausländischen Konzerngesellschaften erfolgt durch ein entsprechendes Berichtspackage, welches auch weitere Informationen – z. B. für den Konzernanhang – enthält. Die Berichtspackages der wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Konzerngesellschaften werden je nach Bedeutung für den Konzern bzw. den Konzernabschluss entweder einer Prüfung gemäß den International Standards on Auditing (ISA) oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Die sich aus den einzelnen Jahresabschlüssen und Berichtspackages ergebenden Informationen werden in eine nicht ERP-eingebundene Konsolidierungsdatei übertragen. Manuelle Abstimmungen und die Überprüfung durch den Konzernabschlussprüfer gewährleisten die Richtigkeit der übernommenen Daten. In der Konsolidierungsdatei werden sämtliche Konsolidierungsvorgänge zur Erstellung des Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, wie z. B. die Kapitalkonsolidierung, die Vermögens- und Schuldenkonsolidierung oder die Aufwands- und Ertragskonsolidierung ausgeführt. Das Ergebnis wird auf Plausibilität kontrolliert und anhand der Eigenkapitalentwicklung verprobt. Die Angaben im Anhang bzw. Konzernanhang werden auf Basis der im zentralen Rechnungswesen und Controlling vorliegenden Informationen und von IT-gestützten Auswertungen aufbereitet und dokumentiert.

Erläuterung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gewährleistet einen effizienten Rechnungslegungsprozess, in dem Fehler weitgehend vermieden werden, jedenfalls aber entdeckt werden können. Basis dieses Systems ist ein zentrales Rechnungslegungs- und Berichtswesen für alle inländischen Gesellschaften der Unternehmensgruppe, welches zugleich auch das Rechnungslegungs- und Berichtswesen der ausländischen Gesellschaften der Unternehmensgruppe steuert und kontrolliert.

Datengrundlage für die Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts sind die in den jeweiligen Konzerngesellschaften erfassten Buchungen, welche laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden, z. B. im Rahmen von Plausibilitätsbeurteilungen, durch Stichproben oder IT-gestützte Prozesse, sowie turnusmäßige oder anlassbezogene Kontrollaktivitäten. Weitere Kontrollmechanismen sind analytische Prüfungen in Bezug auf die einzelnen Posten des Jahres- und Konzernabschlusses, hinsichtlich des Konzernabschlusses dabei sowohl auf aggregierter Ebene des Konzerns als auch auf Ebene der zugrundeliegenden Jahresabschlüsse der einzelnen Gesellschaften.

Unternehmensinterne Prozesse unterliegen grundsätzlich dem „Vier-Augen-Prinzip“, welches der Größe des Unternehmens entsprechend angemessen angewendet wird. Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden in ausgewählten Bereichen durch die interne Revision überprüft.

Für die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten IT-Systeme besteht ein Berechtigungskonzept, um sowohl unbefugte Zugriffe als auch die ungenehmigte Verwendung und die Unveränderbarkeit der rechnungslegungsrelevanten Daten zu gewährleisten.

Weitere Bausteine zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozesses sind die ausreichende personelle Besetzung der verantwortlichen Funktionsbereiche mit Mitarbeitern, die die erforderlichen Qualifikationen aufweisen, sowie klare unternehmensinterne Vorgaben in Bezug auf eine Funktionstrennung der wesentlich am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche, aber auch in Form der Aufstellung und Aktualisierung rechnungslegungsrelevanter Richtlinien.

Die eindeutige Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überprüfungsmechanismen stellen insgesamt eine korrekte Rechnungslegung sicher. Auf dieser Grundlage wird erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards vollständig, zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie bewertet und im Jahres- und Konzernabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht zutreffend einbezogen und ausgewiesen werden.

(5) Prognosebericht

Der Prognosebericht der Berentzen-Gruppe berücksichtigt die relevanten, zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannten Fakten und Ereignisse, welche seine zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können. Die darin getroffenen Prognosen auf der Grundlage des aktuellen Standes der integrierten Konzernplanung der Berentzen-Gruppe für das Geschäftsjahr 2018 gehen von einer organischen Entwicklung des Konzerns ohne Berücksichtigung wesentlicher einmaliger Sondereffekte sowie von Veränderungen aus möglichen Unternehmensakquisitionen aus; soweit solche bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prognoseberichts zu berücksichtigen sind, ist dies entsprechend angegeben.

(5.1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaft

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet im „World Economic Outlook Update“ vom Januar 2018 für das Jahr 2018 weltweit mit einem Konjunkturplus von 3,9 %, während das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) nach seinem „DIW Wochenbericht“ vom Dezember 2017 weltweit einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts von 4,1 % erwartet. Für die Wirtschaft der Industrieländer erwartet der IWF ein Wachstum von 2,3 %. Diese Erwartungen finden sich ebenfalls in den Prognosen für die USA und den Euroraum wieder, die für das Jahr 2018 2,3 % bzw. 2,4 % betragen. Das DIW geht für den Euroraum im Jahr 2018 von einem Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,1 % und für die USA von 2,5 % aus. In den Schwellenländern wird ein Wachstum von 4,9 % erwartet.

Risiken für die Weltwirtschaft und damit auch für die Wirtschaft in Europa sieht der Internationale Währungsfonds vor allem in möglichen Veränderungen in der Geldpolitik sowie in geopolitischen Unruhen. Das DIW sieht Risiken für die Weltwirtschaft vor allem durch die politischen Unsicherheiten in Europa, wie z. B. dem ungewissen Ausgang von wichtigen Wahlen im Jahr 2018 sowie die Entwicklung der Brexit-Verhandlungen. Ferner könnten von den USA ausgehende Handelsbeschränkungen den Welthandel und die globale Investitionstätigkeit belasten.

Im Hinblick auf die deutsche Wirtschaftsleistung zeigt sich der IWF optimistisch und rechnet mit einer Wachstumsrate von 2,3 %. Das DIW prognostiziert für 2018 ein Wachstum des Bruttoinlandprodukts in Höhe von real 2,2 %. Als Wachstumstreiber gelten vor allem der durch den Beschäftigungsaufbau angekurbelte Konsum sowie zunehmende Investitionen. Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach Angaben des DIW in einer Hochkonjunktur, ohne dass eine Überhitzung droht.

Entwicklung am Getränkemarkt

Vor dem Hintergrund der nationalen Konjunkturperspektiven ist nach Einschätzung der Berentzen-Gruppe zu erwarten, dass diese positive Entwicklung in leicht abgeschwächter Form entsprechend für die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Kategorie „Lebensmittel, Getränke, Tabakwaren“ gilt. Der Gesamtabsatz von Spirituosen im deutschen Handel wird sich vor dem Hintergrund der Absatzentwicklungen der letzten Jahre voraussichtlich allenfalls stabil bzw. leicht rückläufig zeigen. Die allgemeine Marktentwicklung wird im inländischen Spirituosengeschäft demnach vermutlich nicht zu einem Wachstumsimpuls führen. Daneben kann eine mögliche weitere Konsolidierung der Handelspartner für das inländische Spirituosengeschäft eine wesentliche Rolle spielen, wobei die Marktkonsolidierung nahezu abgeschlossen scheint. Im Zuge dessen setzt der Handel verstärkt auf Maßnahmen der Rückwärtsintegration sowie Kooperationen. Ferner geht die Berentzen-Gruppe davon aus, dass ein anhaltender Trend zu Premium-Marken und kundenindividuellen Konzepten die Marktentwicklung wesentlich beeinflussen wird.

Die voraussichtlich positive Entwicklung der Weltwirtschaft, insbesondere für die USA und den Euroraum, wird sich nach Einschätzungen der Berentzen-Gruppe auch – wenngleich nicht in diesem Umfang – positiv auf die Entwicklung des internationalen Spirituosengeschäfts auswirken. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass eine Vielzahl der internationalen Märkte keine Impulse für eine Wachstumsdynamik geben und der Wettbewerb mit internationalen Getränkekonzernen einen hohen Promotions- und Preisdruck mit sich führt. Daneben sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich der für das Geschäft mit Markenspirituosen im Ausland bedeutsame türkische Markt aufgrund einer erwartungsgemäß weiterhin angespannten innenpolitischen Lage auch im kommenden Geschäftsjahr herausfordernd darstellen wird.

Im Segment für Alkoholfreie Getränke erwartet die Berentzen-Gruppe eine uneinheitliche Entwicklung: Während insbesondere der stetige Trend hin zu gesunder, regionaler und nachhaltiger Ernährung der Verbraucher sich positiv auf die Absatzentwicklung von Mineralwässern und sog. „alternativen Limonaden“ auswirken könnte, sind die generellen Marktaussichten für das Geschäft mit Erfrischungsgetränken nach Einschätzung der Berentzen-Gruppe grundsätzlich eher zurückhaltend zu beurteilen, sodass der inländische Absatz von alkoholfreien Getränken im Vergleich zum Jahr 2017 insgesamt voraussichtlich leicht steigen wird.

Mit Verweis auf die Darstellung der Entwicklung am Getränkemarkt im Wirtschaftsbericht (Abschnitt 2.1) sind nach Erkenntnissen der Berentzen-Gruppe ganzheitliche, belastbare Marktdaten für das Segment Frischsaftsysteme praktisch nicht verfügbar, sodass indikativ auf die Marktentwicklung von frischen Getränken wie Direktsäften, frischgepressten Fruchtsäften und Smoothies zurückgegriffen wird. Die Berentzen-Gruppe geht nach interner Einschätzung davon aus, dass der bereits langjährig zu beobachtende Trend zu bewusster und gesunder Ernährung weiter anhalten wird. Infolgedessen wird erwartet, dass auch die von der im Jahr 2017 veröffentlichten Marktstudie der Vereinigung der europäischen Fruchtsaftindustrie AIJN bestätigte positive Absatz- und Umsatzentwicklung bei frischen Getränken insbesondere auf den wesentlichen Märkten in Europa fortgesetzt wird.

(5.2) Voraussichtliche Entwicklung der Ertragslage

Voraussichtliche Entwicklung der Segmente

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2017
Mio. Euro
Prognose für das Geschäftsjahr 2018
Mio. Euro
Deckungsbeitrag nach Marketingetats    
Segment    
Spirituosen 27,6 26,3 bis 29,1
Alkoholfreie Getränke 19,3 21,5 bis 23,7
Frischsaftsysteme 6,5 7,5 bis 8,3
Übrige Segmente 5,0 5,3 bis 5,9
Gesamt 58,4  

Segment Spirituosen

Für das kommende Geschäftsjahr wird im Segment Spirituosen das Ziel verfolgt, mit einem Segmentergebnis in einer Spanne von 26,3 Mio. Euro bis 29,1 Mio. Euro an das sehr gute diesbezügliche Vorjahresniveau anzuschließen. Maßgeblich dafür ist der Zugewinn an Deckungsbeitragsvolumen, der allerdings voraussichtlich durch den erhöhten Einsatz von Mitteln für Marketing und Handelswerbung teilweise kompensiert wird.

Wesentliches Ziel im Geschäft mit Markenspirituosen im Inland für das Jahr 2018 ist es, die Marktstellung der Dachmarken Berentzen und Puschkin nachhaltig auszubauen, u. a. durch die permanente Etablierung von Innovationen sowie durch die Ergänzung der Markenfamilien durch neue Produktvarianten. Damit sollen zusätzliche Verwender und Verwendungsanlässe generiert werden. Dabei unterstützen sollen die gemeinsam mit einer neuen Leadagentur initiierte Berentzen-Kampagne „Freude bekennen“, eine gezielte Aktionspolitik sowie die optimale Ausschöpfung von Saisonhöhepunkten.

Aufgrund einer weiterhin zurückhaltenden Marktentwicklung für Handels- und Zweitmarken geht die diesbezügliche Prognose von einer leichten Steigerung des Gesamtdeckungsbeitrags auf dem bereits hohen Niveau des Vorjahres aus. Dabei wurde ein weiter steigender Preisdruck auf Abgabepreise unterstellt, sodass marktfähige Kostenstrukturen sowie eine vorausschauende Einkaufspolitik eine noch größere Rolle spielen werden. Erschwert wird dies durch voraussichtlich starke Schwankungen auf den für das Geschäftsmodell wesentlichen Rohstoffmärkten. Der Schwerpunkt in der vertrieblichen Ausrichtung wird weiterhin auf der Gestaltung innovativer Aktionsprodukte sowie auf der Entwicklung wertschöpfender Zweitmarkenkonzepte in Kooperation mit den Handelspartnern liegen. Dabei wird die Entwicklung von Premium-Angeboten eine zunehmende Bedeutung einnehmen.

Für das Segment Spirituosen sei darauf hingewiesen, dass eine zuverlässige Prognose weiterhin durch den Umstand erschwert wird, dass die Zusammensetzung des Absatzes und Umsatzes mit Produkten besserer oder geringerer Margenqualität trotz aktiver Steuerung stark von externen Faktoren wie der zukünftigen Entwicklung des Konsumverhaltens und der letztlich damit korrespondierenden Nachfrage abhängt.

Übrige Segmente

Der Deckungsbeitrag nach Marketingetats der insbesondere das Auslandsgeschäft mit Markenspirituosen umfassenden Übrigen Segmente soll sich auf eine Bandbreite von 5,3 Mio. Euro bis 5,9 Mio. Euro verbessern, wobei davon ausgegangen wird, dass – im Vergleich zum Vorjahr – höhere Deckungsbeiträge den Ergebniseffekt von zugleich größeren Marketingetats überkompensieren werden.

Den weiterhin herausfordernden Rahmenbedingungen auf den internationalen Spirituosenmärkten begegnet die Berentzen-Gruppe mit einer neuen Organisationsstruktur für das Auslandsgeschäft mit Markenspirituosen, die im Laufe des Geschäftsjahres 2018 umgesetzt werden wird. Dabei werden die stärkere Vernetzung mit anderen Geschäftsbereichen und eine konsequentere Steuerung der Verkaufs- und Marketing-Aktivitäten eine entscheidende Rolle spielen. Basis für die Geschäftsentwicklung ist weiterhin die Fortführung und Intensivierung der effizienten Bearbeitung der Auslandsmärkte über lokale Distributeure. Dementsprechend soll an die erfolgreiche Entwicklung in den Benelux-Staaten, aber auch in Österreich und Ungarn, angeknüpft werden. Auf Basis einer zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres abgeschlossenen organisatorischen Umstrukturierung des US-Geschäfts wird für den amerikanischen Markt ein deutlich verbessertes Absatzvolumen erwartet. Während auch in der Türkei mit einer positiven Absatzentwicklung zu rechnen ist, wird der von einer lokalen Konzerngesellschaft betreute Markt voraussichtlich weiterhin durch ein schwieriges Marktumfeld gekennzeichnet sein. Die Entwicklungen unterliegen daher einer intensivierten Beobachtung.

Segment Alkoholfreie Getränke

Für das Segment Alkoholfreie Getränke rechnet die Unternehmensgruppe mit einer deutlichen Steigerung des Segmentergebnisses auf 21,5 Mio. Euro bis 23,7 Mio. Euro. Dies erfolgt annahmegemäß auf Basis eines starken Deckungsbeitragswachstums bei zugleich höheren Marketingaufwendungen.

Grundlage dieser Annahmen für eine positive Entwicklung ist die Umsetzung einer umfangreichen Optimierung des Produktportfolios und die Fokussierung der Vertriebs- und Marketingaktivitäten auf die Marke Mio Mio. Auf Basis eines neuen Marketingkonzepts, deutlich ausgebauter Vertriebsressourcen sowie kapazitätserweiternder Investitionen in entsprechende Abfüllanlagen sollen zusätzliche Absatzpotenziale erschlossen werden. Im Konzessionsgeschäft mit Markengetränken der Sinalco-Unternehmensgruppe werden trotz eines herausfordernden Marktumfelds erhöhte Absatzmengen und zugleich überproportional verbesserte Deckungsbeiträge durch die vertriebliche Konzentration auf vergleichsweise margenstärkere Gebindevarianten erwartet. Im Geschäft mit Mineralwässern, Limonaden und sonstigen alkoholfreien Getränken werden regionale Vermarktungskonzepte – u. a. auf Basis der Themen Regionalität, Ökologie und Nachhaltigkeit – entwickelt und umgesetzt. Darüber hinaus werden niedrigere Zuckerpreise im Geschäftsjahr 2018 bei sämtlichen zuckerhaltigen Getränken zu einem geringeren Materialeinsatz und folglich zu einer Erhöhung der entsprechenden Deckungsbeiträge führen.

Segment Frischsaftsysteme

In Bezug auf das Segment Frischsaftsysteme erwartet die Berentzen-Gruppe für das Geschäftsjahr 2018 eine Steigerung des Segmentergebnisses auf eine Bandbreite von 7,5 Mio. Euro bis 8,3 Mio. Euro. Für diese Entwicklung wird ein deutliches Absatzwachstum der Systemkomponente Fruchtpressen entscheidend sein. Demzufolge wird sich annahmegemäß auch das Deckungsbeitragsvolumen deutlich positiv entwickeln. Demgegenüber werden leicht erhöhte Marketingetats stehen.

Auch im Geschäftsjahr 2018 soll der Wettbewerbsvorteil der Marke Citrocasa aus der Positionierung als Premium-Systemanbieter zur weiteren Erschließung internationalen Wachstumspotenzials genutzt werden. Bezüglich der Systemkomponente Fruchtpressen wird eine Wiederaufnahme des Wachstums auf dem bedeutsamen Markt USA im Geschäftsjahr 2018 erwartet, nachdem die Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr hier schwierig verlief. Daneben sollen die größten Mengensteigerungen auf den Märkten Frankreich, Großbritannien und im Nahen Osten erzielt werden sowie die Erweiterung des Vertriebs auf bisher weniger stark penetrierten Auslandsmärkten in die Wege geleitet werden. Ferner steht die Entwicklung und Markteinführung technischer Innovationen im Fokus: Im Geschäftsjahr 2018 wird der erstmalige Vertrieb der neu entwickelten Presse Fantastic ECO, einer im Sinne des sog. „Handcraft“-Trends manuell betriebenen Maschine mit ansonsten gleicher Schnitt-, Reinigungs- und Presstechnik, erfolgen.

Im Geschäft mit Früchten (Orangen) soll auf Basis eines konstanten Absatzvolumens eine deutliche Deckungsbeitragssteigerung durch wesentlich reduzierte Schwundkosten und niedrigere Einkaufspreise in der Erntesaison Frühling/Sommer erzielt werden. Daneben wird im Rahmen einer Optimierung der internationalen Fruchtlogistik ein erweiterter Fokus auf die Qualitätssicherung sowie die intensive Betreuung der Produktionspartner gelegt werden. Der Absatz sowie die Deckungsbeiträge der Systemkomponente Abfüllgebinde werden sich gegenüber dem hohen Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres voraussichtlich konstant entwickeln.

Die skizzierten Einschätzungen unterstellen durchschnittliche Rahmenbedingungen. Die geplanten Erfolge hängen insbesondere von den Leistungen externer Vertriebspartner in den ausländischen Märkten sowie von den Erntequalitäten, Verfügbarkeiten und Preisen von Orangen ab.

Voraussichtliche Entwicklung der Konzernumsatzerlöse und des Konzernbetriebsergebnisses

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2017
Mio. Euro
Prognose für das Geschäftsjahr 2018
Mio. Euro
Konzernumsatzerlöse 172,1 170,1 bis 178,9
Konzernbetriebsergebnis (Konzern-EBIT) 9,2 9,6 bis 10,6
Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (Konzern-EBITDA) 16,4 17,2 bis 19,0

Vor dem Hintergrund der zuvor dargestellten, voraussichtlich positiven Entwicklung der einzelnen Segmente erwartet die Berentzen-Gruppe für das Geschäftsjahr 2018 Konzernumsatzerlöse in einer Bandbreite in Höhe von 170,1 Mio. Euro bis 178,9 Mio. Euro, wobei der größte Wachstumstreiber voraussichtlich das Segment Alkoholfreie Getränke sein wird. An dieser Stelle sei zudem darauf hingewiesen, dass die erstmalige Anwendung der Rechnungslegungsvorschrift IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018 zu einer Reduzierung der Konzernumsatzerlöse um etwa 12,0 Mio. Euro führen wird. Dieser Effekt ist in der hier dargestellten Prognose bereits berücksichtigt, sodass ein stärkeres Wachstum erwartet wird als ein Vergleich des Ist-Zustands mit der Prognose vermuten lässt.

In Bezug auf das Konzernbetriebsergebnis (Konzern-EBIT) wird eine moderate Verbesserung auf eine Spanne in Höhe von 9,6 Mio. Euro bis 10,6 Mio. Euro erwartet, wobei auch hier entsprechende Verbesserungen im Segment Alkoholfreie Getränke sowie zudem im Segment Frischsaftsysteme maßgeblich für die Veränderung sein werden – absolut betrachtet wird weiterhin der größte Ergebnisbeitrag dem Segment Spirituosen entstammen. Auf Basis eines vergrößerten Investitionsvolumens, insbesondere im Segment Alkoholfreie Getränke, und folglich erhöhten Abschreibungen auf Vermögenswerte, wird mit einem Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (Konzern-EBITDA) in einer Bandbreite von 17,2 Mio. Euro bis 19,0 Mio. Euro gerechnet.

(5.3) Voraussichtliche Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage

Auf der Grundlage der vorstehend dargestellten erwarteten Entwicklung der operativen Geschäftstätigkeit wird davon ausgegangen, dass sich die bereits gute bzw. solide Finanz- und Vermögenslage des Konzerns im Geschäftsjahr 2018 weiter verbessern wird.

Voraussichtliche Entwicklung der Finanzlage

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2017
Mio. Euro
Prognose für das Geschäftsjahr 2018
Mio. Euro
Erfolgswirtschaftlicher Cashflow 10,2 14,0 bis 16,2

Die Unternehmensgruppe geht von einer Verbesserung des Erfolgswirtschaftlichen Cashflows auf einen Wert in der Bandbreite von 14,0 Mio. Euro bis 16,2 Mio. Euro aus. Maßgeblich hierfür sind die prognostizierte positive Ergebnisentwicklung sowie die für diese Kennzahl auch entscheidenden, voraussichtlich positiven Effekte aus höheren Abschreibungen sowie aus einem besseren Zahlungssaldo im Zusammenhang mit Ertragsteuern. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Erfolgswirtschafliche Cashflow zudem schwer prognostizierbaren sonstigen zahlungsunwirksamen Effekten unterliegt, welche die Entwicklung im kommenden Geschäftsjahr maßgeblich beeinflussen können.

Voraussichtliche Entwicklung der Vermögenslage

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2017 Prognose für das Geschäftsjahr 2018
Eigenmittelquote 31,1 % 32,6 % bis 37,6 %
Dynamischer Verschuldungsgrad -0,65 - 0,08 bis - 0,03

Als Resultat eines prognostiziert positiven Ergebnisses sowie unter Annahme einer zugleich angemessenen Dividendenausschüttung erwartet die Berentzen-Gruppe absolut betrachtet eine Erhöhung des Konzerneigenkapitals zum Ende des Geschäftsjahres 2018. Unter Berücksichtigung einer weitgehend konstanten Konzern-Bilanzsumme rechnen wir folglich mit einer Verbesserung der Eigenmittelquote auf einen Wert in der Bandbreite von 32,6 % bis 37,6 %.

Vor dem Hintergrund von sich annahmegemäß verändernden maßgeblichen Bilanzparametern – zu nennen sind hier insbesondere die Mittelbewegungen im Bereich des Working Capitals sowie die erwartete positive Entwicklung der Ertragslage – wird zum Ende des Geschäftsjahres 2018 ein Dynamischer Verschuldungsgrad in der Spanne von -0,08 bis -0,03 erwartet. Der negative Wert veranschaulicht die voraussichtlich weiterhin gute Kapitaldienstfähigkeit der Berentzen-Gruppe.

Nach der Konzernplanung für das Geschäftsjahr 2018 wird sich die Vermögens- und Finanzlage der Unternehmensgruppe insgesamt weiterhin ausgewogen darstellen, allerdings unterliegen die zur Steuerung herangezogenen Bestandsgrößen in nicht unerheblichem Maße auch stichtagsbedingten Effekten, insbesondere sofern sie nur kurzfristigen Bindungsdauern unterliegen.

(5.4) Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns

Auf Basis der zuvor dargestellten Prognosen erwartet die Berentzen-Gruppe eine positive Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2018. Gegründet wird dies auf der Tragfähigkeit der eigenen Produkte und Marken, der Innovationskraft aller Konzernsegmente sowie der erfolgreichen Umsetzung der strategischen und operativen Kernthemen in allen Geschäftsbereichen. Weiterhin sind für die Umsetzung der Ziele sowohl der gesicherte Finanzierungsspielraum als auch ertrags- und risikoorientiert angemessene Unternehmensstrukturen von großer Bedeutung.

Dabei wird das Geschäftsjahr 2018 erneut eine Vielzahl an Herausforderungen mit sich bringen: Auf organisatorischer Seite wird dieser Erwartung vornehmlich durch die Umsetzung einer geschäftsbereichsübergreifenden Matrixstruktur in den Segmenten Spirituosen, Alkoholfreie Getränke und Übrige Segmente begegnet. Ferner werden Supply Chain-Aktivitäten die Segmente Alkoholfreie Getränke und Frischsaftsysteme intensiv in Anspruch nehmen – ersteres Segment im Rahmen eines Effizienzsteigerungsprogramms in den Bereichen Produktion und Logistik und letzteres im Rahmen der Optimierung der internationalen Fruchtlogistik. Mit Blick auf die Vertriebs- und Marketingaktivitäten sind umfangreiche Maßnahmen und Konzepte für die Dachmarken Berentzen und Puschkin bezüglich der Segmente Spirituosen und Übrige Segmente sowie ein umfangreiches Vermarktungskonzept der MioMio-Produkte im Segment Alkoholfreie Getränke hervorzuheben. Daneben werden die vier Segmente zahlreichen weiteren, vor allem operativen, Herausforderungen gegenüberstehen.

Ungeachtet der im Einzelnen unterschiedlichen Prognosen für die jeweiligen Segmententwicklungen ist es das Ziel des Konzerns, einen insgesamt wachsenden Geschäftsumfang zu realisieren. Die Konzentration der betrieblichen Maßnahmen und insoweit auch der Ressourcenallokation auf Segmente, Produkte und Kunden mit vergleichsweise höherer Profitabilität soll zudem zu einer in der Gesamtheit positiven Entwicklung der Ertragslage führen.

Das Fundament der dargestellten Prognosen bildet eine gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 unveränderte Konzernstruktur. Dementsprechend können sich wesentliche Abweichungen davon zunächst aus der Realisierung möglicher Opportunitäten zu weiteren Unternehmensakquisitionen ergeben. Ferner ist die tatsächliche Geschäftsentwicklung nicht zuletzt vom gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Umfeld abhängig und kann durch weitergehende nachteilige Veränderungen von den dargestellten Rahmenbedingungen negativ beeinflusst werden. Sowohl positive als auch negative Abweichungen von der Prognose können außerdem nicht nur aus den im Risiko- und Chancenbericht beschriebenen, sondern auch aus zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernlageberichts nicht erkennbaren Risiken und Chancen resultieren.

(6) Übernahmerelevante Angaben sowie erläuternder Bericht des Vorstands

Die übernahmerelevanten Angaben nach § 315a Abs. 1 und § 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der erläuternde Bericht des Vorstands der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Aus Sicht des Vorstands besteht darüber hinaus kein weitergehender Erläuterungsbedarf im Sinne der §§ 175 Abs. 2 Satz 1, 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG).

(6.1) Zusammensetzung des Gezeichneten Kapitals

Das Gezeichnete Kapital der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 24.960 ist eingeteilt in 9.600.000 Stück Stammaktien, die als auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien ausgestaltet und voll eingezahlt sind. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt EUR 2,60.

Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Hinsichtlich der Angaben zu den Aktien der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird zusätzlich auf den Konzernanhang, Note (2.12), sowie gesondert auf den Anhang des Jahresabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017, Erläuterung (2.5), verwiesen.

(6.2) Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen. Zum 31. Dezember 2017 hielt die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft 206.309 Stück eigene Aktien.

In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§ 21 Abs. 1 und 1a, 25 Abs. 1 und 25a Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in der bis zum 2. Januar 2018 gültigen Fassung (WpHG a.F.) bzw. im Sinne der §§ 33 Abs. 1 und 2, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in der seit dem 3. Januar 2018 gültigen Fassung (WpHG n.F.) können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 28 WpHG a.F. bzw. § 44 WpHG n.F. Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen.

Vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft nicht bekannt.

(6.3) Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Es bestehen die folgenden direkten und gemäß § 22 WpHG a.F. bzw. § 34 WpHG n.F. zuzurechnenden indirekten Beteiligungen am Kapital der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

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Name, Sitz Direkte / indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Monolith Duitsland B.V. Amsterdam, Niederlande direkt
Stichting Administratiekantoor Monolith Amsterdam, Niederlande indirekt

Die obigen Angaben basieren insbesondere auf den Mitteilungen nach §§ 21 Abs. 1 und 1a, 25 Abs. 1 und 25a Abs. 1 WpHG a.F. bzw. §§ 33 Abs. 1 und 2, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 WpHG n.F., die die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft erhalten und veröffentlicht hat.

Hinsichtlich der Angaben zu den der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft nach dem Wertpapierhandelsgesetz mitgeteilten Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG wird zusätzlich auf den Konzernanhang, Note (4.8), sowie gesondert auf den Anhang des Jahresabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017, Erläuterung (4.3), verwiesen.

(6.4) Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten gemäß § 315a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HGB und § 289a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HGB, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

(6.5) Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Soweit Arbeitnehmer am Kapital der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beteiligt sind, üben diese ihre Stimmrechte grundsätzlich wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft aus. Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind und die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

(6.6) Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und über die Änderung der Satzung

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Der Vorstand besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bestimmt. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.

Änderung der Satzung

Änderungen der Satzung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bestimmen sich grundsätzlich nach den §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 179, 181, 133 AktG und bedürfen eines Beschlusses der Hauptversammlung. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften des Aktiengesetzes, die im Falle einer Satzungsregelung zur Anwendung gelangen können und die vorgenannten Vorschriften modifizieren. Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals gefasst, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine größere Mehrheit erforderlich ist. Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, können gemäß § 15 der Satzung ohne Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat beschlossen werden.

(6.7) Befugnisse des Vorstandes insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Genehmigtes Kapital (nicht ausgegeben)

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2019 das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu TEUR 12.480 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

für Spitzenbeträge,

zur Gewinnung von Sacheinlagen, etwa der Gewährung von Aktien gegen Einbringung von Unternehmen, gegen Einbringung von Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder gegen Einbringung sonstiger Vermögensgegenstände,

um Aktien in angemessenem Umfang, höchstens jedoch mit einem auf diese insgesamt entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von TEUR 2.496, an Arbeitnehmer der Gesellschaft und der Gesellschaft nachgeordneter verbundener Unternehmen auszugeben,

um den Inhabern und/oder Gläubigern von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. den Schuldnern von Wandlungs- und/oder Optionspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft unmittelbar oder durch eine (unmittelbare oder mittelbare) Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft begeben worden sind, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionspflichten zustände,

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals TEUR 2.496 und 10 von 100 des im Zeitpunkt der Ausgabe neuer Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Das in diesem Spiegelstrich genannte Maximalvolumen verringert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem 22. Mai 2014 in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. veräußert worden sind.

Soweit das Bezugsrecht der Aktionäre nicht ausgeschlossen wird, kann es den Aktionären auch in Form eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gewährt werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (nicht ausgegeben)

Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum, Aktienzahl, Laufzeit

Die Hauptversammlung vom 22. Mai 2014 sowie die aufgrund der seinerzeitigen Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals erforderliche gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 22. Mai 2014 haben den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen im Folgenden „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu TEUR 200.000 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte und/oder Wandlungs- oder Optionspflichten bezogen auf neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien oder auf den Inhaber lautende stimmrechtslose Vorzugsaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu TEUR 12.480 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Dabei dürfen jedoch Wandlungs- und Optionsrechte sowie Wandlungs- und Optionspflichten bezogen auf neue, auf den Inhaber lautende stimmrechtslose Vorzugsaktien nur in dem Umfang gewährt werden, in dem der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf zum Gewährungszeitpunkt bestehende Stammaktien entfällt, den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf zum Gewährungszeitpunkt bestehende stimmrechtslose Vorzugsaktien entfällt, übersteigt. Die Schuldverschreibungen sowie die Wandlungs- und Optionsrechte bzw. Wandlungs- und Optionspflichten dürfen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung begeben werden.

Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen darf TEUR 200.000 bzw. den jeweiligen Gegenwert in einer anderen gesetzlichen Währung nicht übersteigen. Eine Begebung darf auch durch eine (unmittelbare oder mittelbare) Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft erfolgen; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

Bezugsrechtsgewährung, Bezugsrechtsausschluss

Den Aktionären steht vorbehaltlich der nachstehenden Ermächtigungen ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das Bezugsrecht kann auch mittelbar gewährt werden, indem die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Wenn sowohl Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf den Bezug von auf den Inhaber lautenden Stammaktien als auch Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten auf den Bezug von auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien begeben werden, kann das Bezugsrecht für Inhaber von Aktien einer Gattung auf die Schuldverschreibungen, die Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der jeweils anderen Gattung gewähren, ausgeschlossen werden, soweit das Bezugsverhältnis zur Zeichnung der Schuldverschreibungen für die Inhaber beider Aktiengattungen gleich festgesetzt wird (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss).

Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen

für Spitzenbeträge,

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von bereits zuvor gewährten Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach der Ausübung dieser Rechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde sowie

sofern Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. mit Wandlungs- oder Optionspflichten bezogen auf neue, auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien gegen bar ausgegeben werden und der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet, wobei jedoch die zur Bedienung der dabei begründeten Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- und/oder Optionspflichten auszugebenden Vorzugsaktien insgesamt 10 von 100 des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Das in diesem Spiegelstrich genannte Maximalvolumen der zur Bedienung auszugebenden Vorzugsaktien verringert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem 22. Mai 2014 in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben bzw. veräußert worden sind.

Die Emissionen der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sollen jeweils in unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden.

Wandlungsrecht, Wandlungspflicht

Im Falle der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht können die Inhaber bzw. Gläubiger ihre Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Anleihebedingungen in neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien und/oder neue, auf den Inhaber lautende stimmrechtslose Vorzugsaktien der Gesellschaft umtauschen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Schuldverschreibung oder einen niedrigeren Ausgabepreis nicht übersteigen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrages einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nominalbetrag liegenden Ausgabepreises einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Umtauschverhältnis kann auf ein Wandlungsverhältnis mit voller Zahl gerundet sowie gegebenenfalls eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann festgelegt werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden.

Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht vorsehen. In diesem Fall gilt der vorstehende Absatz entsprechend.

Optionsrecht, Optionspflicht

Im Falle der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Optionsrecht werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen. Es kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Optionsbedingungen können außerdem vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung festgesetzt werden kann. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Schuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den Nennbetrag der Optionsschuldverschreibung bzw. eines unter dem Nennwert liegenden Ausgabepreises nicht übersteigen. Soweit sich Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Options- bzw. Anleihebedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können.

Die Anleihebedingungen können auch eine Optionspflicht vorsehen. In diesem Fall gilt der vorstehende Absatz entsprechend.

Ersetzungsbefugnis

In den Anleihebedingungen kann das Recht der Gesellschaft vorgesehen werden, im Falle der Wandlung oder Optionsausübung nicht neue Stückaktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der andernfalls zu liefernden Aktien dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Vorzugsaktien der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während einer in den Anleihebedingungen festzulegenden Frist entspricht. Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass eine Schuldverschreibung, die mit Wandlungsrechten oder Optionsrechten oder -pflichten verbunden ist, statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft gewandelt wird oder die Optionsrechte oder Wandlungsrechte oder -pflichten durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden können. Die Anleihebedingungen können auch eine Kombination der vorgenannten Erfüllungsformen vorsehen.

Die Anleihebedingungen können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit einer Schuldverschreibung, die mit Wandlungsrechten oder Optionsrechten oder -pflichten verbunden ist (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung), den Inhabern oder Gläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren.

Wandlungs-/Optionspreis, Verwässerungsschutz

Der jeweils festzusetzende Wandlungs- oder Optionspreis für eine Stückaktie der Gesellschaft muss mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Wandlungs- oder Optionspflicht vorgesehen ist, mindestens 80 % des arithmetischen Mittelwerts der Schlusskurse der Vorzugsaktien der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Schuldverschreibungen, die mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder -pflichten ausgestattet sind, betragen. Für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts muss der jeweils festzusetzende Wandlungs- oder Optionspreis für eine Stückaktie der Gesellschaft mindestens 80 % des arithmetischen Mittelwerts der Schlusskurse der Vorzugsaktien der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während der Bezugsfrist mit Ausnahme der Tage der Bezugsfrist, die erforderlich sind, damit der Wandlungs- oder Optionspreis gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG fristgerecht bekannt gemacht werden kann, betragen. § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.

In den Fällen einer Wandlungs- /Optionspflicht oder in Fällen der Ersetzungsbefugnis muss der Wandlungs- oder Optionspreis nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen mindestens entweder den oben genannten Mindestpreis betragen oder dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Vorzugsaktien der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während der zehn Börsentage vor dem Tag der Endfälligkeit oder dem anderen festgelegten Zeitpunkt entsprechen, auch wenn dieser Durchschnittskurs unterhalb des oben genannten Mindestpreises (80 %) liegt. § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.

Unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG können die Anleihebedingungen Verwässerungsschutzklauseln für den Fall vorsehen, dass die Gesellschaft während der Wandlungs- bzw. Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Wandel- bzw. Optionsanleihen begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte bzw. der Erfüllung einer Wandlungs- bzw. Optionspflicht zustünde, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend vorgeschrieben ist. Die Bedingungen können auch für andere Maßnahmen der Gesellschaft, die zu einer Verwässerung des Werts der Wandlungs- bzw. Optionsrechte führen können, eine wertwahrende Anpassung des Wandlungs- bzw. Optionspreises vorsehen. In jedem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Schuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag der Schuldverschreibung bzw. einen vom Nennbetrag abweichenden Ausgabebetrag nicht übersteigen, soweit sich aus § 199 Abs. 2 AktG nichts anderes ergibt.

Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Bedingungen der Schuldverschreibungen

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen, insbesondere Zinssatz, Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit, Stückelung und Wandlungs- bzw. Optionszeitraum, die Festsetzung einer baren Zuzahlung, den Ausgleich oder die Zusammenlegung von Spitzen und die Barzahlung statt Lieferung festzusetzen. Für den Fall der Ausgabe durch eine (unmittelbare oder mittelbare) Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft hat der Vorstand zusätzlich das Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibung begebenden Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft herzustellen.

Bedingtes Kapital (nicht ausgegeben)

Das Grundkapital ist um bis zu TEUR 12.480 durch Ausgabe von bis zu 4.800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Wandlungs- oder Optionspflichten, die von der Gesellschaft oder durch eine (unmittelbare oder mittelbare) Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft gemäß der von der Hauptversammlung am 22. Mai 2014 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem in der vorgenannten Ermächtigung festgelegten Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Wandlungs- oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen erfüllt werden und dabei nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Eigene Aktien

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 20. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 21. Juli 2020 Stamm- bzw. Vorzugsaktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu TEUR 2.496 zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Der Handel mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens, einmalig oder verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.

Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Stamm- bzw. Vorzugsaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots.

Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Stamm- bzw. Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Tag des Erwerbs in der Eröffnungsauktion ermittelten Börsenpreis der Stamm- bzw. Vorzugsaktien im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Wird an dem Tag in der Eröffnungsauktion kein Börsenpreis der Stamm- bzw. Vorzugsaktien ermittelt, ist stattdessen der letzte Schlusskurs maßgeblich.

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot, darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis der Stamm- bzw. Vorzugsaktien an den letzten drei Börsentagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Erwerbsangebots, ermittelt auf Basis des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der Stamm- bzw. Vorzugsaktien im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem), um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot hin angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquote) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Aktien (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Wird an einem der letzten drei Börsentage in der Schlussauktion kein Börsenpreis der Stamm- bzw. Vorzugsaktien ermittelt, ist stattdessen der Schlusskurs maßgeblich.

Der Vorstand ist ermächtigt, Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere:

eigene Aktien unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) wieder über die Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung ihres Bezugsrechts zum Bezug anzubieten;

die eigenen Aktien Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen als Gegenleistung anzubieten, jeweils unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts der Aktionäre;

die eigenen Aktien zur Erfüllung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Wandelschuldverschreibungen und Wandelgenussrechten sowie aus Optionsschuldverschreibungen und Optionsgenussrechten oder Wandlungspflichten aus Wandelschuldverschreibungen zu verwenden, jeweils unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts der Aktionäre. Insgesamt darf auf die aufgrund dieser Ermächtigung übertragenen Aktien ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des Grundkapitals entfallen, sofern die Aktien zur Erfüllung von Umtausch- oder Bezugsrechten oder Wandlungspflichten verwendet werden, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise begründet werden. Diese prozentuale Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung oder aufgrund anderer Ermächtigungen zum Zeitpunkt der Verwendung gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert wurden;

die eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, jeweils unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts der Aktionäre. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass der rechnerische Anteil am Grundkapital der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf; diese prozentuale Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden;

die eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung erfolgt durch Kapitalherabsetzung oder derart, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich gemäß § 8 Abs. 3 AktG der rechnerische Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht.

Von den vorstehenden Ermächtigungen kann einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen und bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien Gebrauch gemacht werden.

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hatte am 21. Juli 2015 beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und Stamm- bzw. Vorzugsaktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal TEUR 1.500 über die Börse zu erwerben. Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 27. Mai 2016 beendet. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms durch die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Zeitraum vom 27. Juli 2015 bis einschließlich 27. Mai 2016 erworbenen Aktien beläuft sich auf 206.309 Stückaktien. Dies entspricht einem rechnerischen Anteil von TEUR 536 am Grundkapital und mithin 2,15 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

Hinsichtlich der Angaben zu eigenen Aktien der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG wird zusätzlich auf den Konzernanhang, Note (2.12), sowie gesondert auf den Anhang des Jahresabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017, Erläuterung (2.8), verwiesen.

(6.8) Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Finanzierungsvereinbarungen

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist als Kreditnehmerin Partei eines mit einem Bankenkonsortium am 21. Dezember 2016 abgeschlossenen Konsortialkreditvertrages mit einem derzeitigen Gesamtfinanzierungsvolumen von 25,5 Mio. Euro. Im Rahmen eines Haftungsverbundes in Form eines Garantenkonzepts sind drei Tochtergesellschaften der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als Garanten insbesondere im Hinblick auf die Zahlungsverpflichtungen aus dem Konsortialkreditvertrag in diesen eingebunden. Gemäß den Bestimmungen dieser Finanzierungsvereinbarung sind die kreditgewährenden Konsorten – jeweils einzeln oder in ihrer Gesamtheit – im Falle eines bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft oder bei einer ihrer als Garantin in den Konsortialkreditvertrag einbezogenen Tochtergesellschaften eintretenden Kontrollwechsels bei und jederzeit nach dessen Eintritt berechtigt und auf Weisung der Mehrheit der Kreditgeber verpflichtet, die unter dem Konsortialkreditvertrag bestehenden Darlehenszusagen mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel und ausstehenden Zinsen und Kosten fällig zu stellen. Der Konsortialkreditvertrag definiert als Kontrollwechsel einen Zustand, in dem in Summe direkt oder indirekt über 50 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft von einer oder mehreren gemeinschaftlich handelnden Personen (d. h. Personen, die ihr Verhalten im Hinblick auf ihren Erwerb der Kapitalanteile oder Stimmrechte oder ihre Ausübung von Stimmrechten mit dem Erwerber aufgrund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmen) gehalten werden, es sei denn, solche Personen halten bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Konsortialkreditvertrages eine solche Mehrheit. Diese gilt sinngemäß für die als Garantinnen in den Konsortialkreditvertrag einbezogenen Tochtergesellschaften der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft.

Ferner war die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bis zum Beginn des Geschäftsjahres 2017 als Kreditnehmerin Partei einer Betriebsmittelkreditvereinbarung mit einem Finanzierungsvolumen in Höhe von 2,5 Mio. Euro. Diese sah für den Fall, dass während der Laufzeit des Vertrages ein Wechsel der Kontrolle beim Kreditnehmer eintritt und sich hierdurch die Risikolage aus Sicht des Kreditgebers verschlechtert sowie unter der weiteren Voraussetzung, dass Verhandlungen mit dem Kreditgeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Eintritt des Kontrollwechsels zu einer Einigung über die Fortsetzung des Kredites führen, vor, dass der Kreditgeber berechtigt ist, den Betriebsmittelkreditvertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Wechsel der Kontrolle beim Kreditnehmer trat danach ein, wenn ein anderer Aktionär mindestens 50 % der Stimmrechte an dem Kreditnehmer übernimmt oder erwirbt. Dabei erfolgte eine Zurechnung von Stimmrechten entsprechend § 30 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG). Diese Betriebsmittelkreditlinie wurde im Zuge des Abschlusses des Konsortialkreditvertrages mit Wirkung zum 27. Januar 2017 aufgehoben.

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist außerdem Partei eines Rahmenvertrages über einen Avalkredit mit einem Finanzierungsvolumen in Höhe von 0,5 Mio. Euro, der zur abgabenrechtlich geforderten Stellung einer Bürgschaft für Alkoholsteuer dient. Darin ist vereinbart, dass Veränderungen in der Aktionärsstruktur der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft von mehr als fünf Prozent grundsätzlich zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Finanzierers führen.

Die Ausübung dieser Kündigungsrechte könnte die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs der Berentzen-Gruppe zumindest vorübergehend beeinträchtigen.

Vertriebsvereinbarungen

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hat mit einer Vielzahl von in- und ausländischen Distributeuren vertragliche Vereinbarungen über den Vertrieb von Markenspirituosen im Ausland abgeschlossen. Diese Vertriebsverträge enthalten grundsätzlich wechselseitige Vereinbarungen, die die jeweils andere Vertragspartei im Falle eines Kontrollwechsels zur außerordentlichen Kündigung des betreffenden Vertriebsvertrages berechtigen (Change-of-Control-Klauseln). In der Grundform der Vereinbarungen ist darin als Kontrollwechsel eine Änderung der Beteiligungs- oder Beherrschungsverhältnisse bei der jeweils anderen Vertragspartei oder einer jeden Vertragspartei, die direkt an dieser anderen Vertragspartei beteiligt ist oder diese beherrscht, definiert. "Beherrschung" bezeichnet dabei die Befugnis, aufgrund eines Vertrages, einer Beteiligung oder auf sonstiger Grundlage die Geschäftsleitung bei einer anderen Partei zu übernehmen. Interne Umstrukturierungen gelten nicht als Kontrollwechsel. Da diese Grundform Gegenstand individueller Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien sein kann, können im Einzelfall davon abweichende Vereinbarungen getroffen sein.

Im Falle einer Ausübung dieser Kündigungsrechte könnte der Vertrieb von eigenen Markenspirituosen der Berentzen-Gruppe im Ausland zumindest vorübergehend beeinträchtigt werden. Dies wiederum könnte nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben.

Vereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands

Nach den zwischen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands abgeschlossenen Dienstverträgen haben die Vorstandsmitglieder unter in den jeweiligen Dienstverträgen näher konkretisierten Voraussetzungen im Falle von Umwandlungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes. Bei den amtierenden Vorstandsmitgliedern ist zudem die Möglichkeit einer Sonderkündigung des Dienstverhältnisses im Falle eines Kontrollwechsels (Change-of-Control) bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft eingeräumt.

Sofern das Dienstverhältnis infolge einer solchen Sonderkündigung endet, haben die Vorstandsmitglieder jeweils einen Anspruch auf eine Abfindung; zu den weiteren Einzelheiten sei insoweit auf die Ausführungen zu den Bestandteilen des Vergütungssystems für den Vorstand im Vergütungsbericht unter Abschnitt (3.1) verwiesen. Die Ausübung dieser Sonderkündigungsrechte könnte ferner die Geschäftsentwicklung der Berentzen-Gruppe zumindest vorübergehend beeinträchtigen.

Sonstige Vereinbarungen

Einige Tochtergesellschaften der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft haben ebenfalls wesentliche Vereinbarungen, darunter Finanzierungs- und Vertriebsverträge, ein Konzessionsvertrag und eine Dienstleistungsvereinbarung über die Abfüllung konzessionierter Markenprodukte, abgeschlossen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen und die – bei unterschiedlicher Ausgestaltung im Einzelfall – im Falle eines solchen der jeweils anderen Vertragspartei grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen. Als Kontrollwechsel im Sinne dieser Vereinbarungen ist zum Teil nicht nur eine direkte, sondern auch eine indirekte Änderung der Beteiligungs- oder Beherrschungsverhältnisse bei der am Vertrag beteiligten Tochtergesellschaft definiert, welche durch eine Änderung der Beteiligungs- oder Beherrschungsverhältnisse bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft eintreten kann.

(6.9) Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Mitglieder des Vorstands

In den mit den amtierenden Mitgliedern des Vorstands abgeschlossenen Dienstverträgen sind Vereinbarungen über ein Sonderkündigungsrecht enthalten, welches die Vorstandsmitglieder unter anderem im Falle eines Übernahmeangebots oder eines Kontrollwechsels (Change-of-Control) bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ausüben können. Im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts hat das jeweilige Vorstandsmitglied einen Anspruch auf Abfindung; zu den weiteren Einzelheiten sei insoweit ebenfalls auf die Ausführungen zu den Bestandteilen des Vergütungssystems für den Vorstand im Vergütungsbericht unter Abschnitt (3.1) verwiesen.

Arbeitnehmer

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hat keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit ihren Arbeitnehmern getroffen.

(7) Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft (Erläuterungen auf Basis des HGB)

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Haselünne, Deutschland, ist die Muttergesellschaft der Berentzen-Gruppe und stellt ihren Jahresabschluss abweichend vom Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe nicht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), sondern auf der Grundlage des deutschen Handelsrechts, namentlich des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG), auf.

(7.1) Grundlagen der Gesellschaft

Die Geschäftstätigkeit der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft umfasst im Wesentlichen die Herstellung und den Vertrieb von Spirituosen, die aus Konzernsicht in den Segmenten Spirituosen und Übrige Segmente geführt werden. Zudem führt die Gesellschaft in der Berentzen-Gruppe Leitungs- und Zentralfunktionen aus, indem sie wesentliche übergreifende Aufgaben für die inländischen Tochtergesellschaften und den Konzern übernimmt. Zentral gebündelte und gesteuerte Aufgaben sind insbesondere die Strategie der Unternehmensgruppe, die Unternehmenskommunikation einschließlich der Kapitalmarktberichterstattung, das Finanzmanagement, das Finanz- und Rechnungswesen, das Personalwesen, die IT, die Begleitung rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten von interner Seite sowie die Corporate Compliance.

Die Gesellschaft produziert ihre Spirituosen in Deutschland am Standort Minden sowie in der Berentzen Hof Destillerie in Haselünne. In Stadthagen befindet sich zudem das von einem externen Dienstleister betriebene Logistikzentrum der Gesellschaft für den Vertrieb von Spirituosen.

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hält ferner direkt und indirekt Anteile an mehr als 20 nationalen und internationalen Tochtergesellschaften, Minderheitsbeteiligungen bestehen nicht. Vor diesem Hintergrund beeinflussen neben dem operativen Geschäft insbesondere die Leitungs- und Zentralfunktionen die Entwicklung der Gesellschaft. Die Weiterberechnung von Kosten für erbrachte Dienstleistungen an die Tochtergesellschaften sowie das aus der Holdingfunktion der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft resultierende Finanz- und Beteiligungsergebnis sind insoweit die wesentlichen Posten.

Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft an drei Standorten 214 (208) Mitarbeiter (inkl. Auszubildende), davon 103 (100) am Standort Haselünne, 106 (103) am Standort Minden und 5 (5) am Standort Stadthagen.

Das Grundkapital der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 24.960 (Vorjahr: TEUR 24.960) ist eingeteilt in 9.600.000 Stück Stammaktien (Vorjahr: 9.600.000 Stück Stammaktien), die als auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien ausgestaltet und voll eingezahlt sind. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt EUR 2,60. Sämtliche Stammaktien der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unter der Internationalen Wertpapieridentifikationsnummer (ISIN) DE0005201602 notiert. Zum 31. Dezember 2017 beträgt die Anzahl der ausgegebenen Aktien 9.393.691 (Vorjahr: 9.393.691) Stück Stammaktien, nachdem die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 insgesamt 206.309 Stück eigene Aktien erworben hat.

Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft verpflichtet, ihren Konzernabschluss gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften zu erstellen. Dementsprechend erfolgt auch die Steuerung des Konzerns auf dieser Grundlage und ausschließlich auf Konzernebene. Die ertragsbezogenen Steuerungskennzahlen für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft umfassen diejenigen der Konzernsegmente Spirituosen und Übrige Segmente. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht in den Abschnitten (2), (4) und (5), das heißt den Wirtschaftsbericht, den Risiko- und Chancenbericht und den Prognosebericht, verwiesen. Hinsichtlich finanz- und vermögensbezogener Steuerungskennzahlen wird aufgrund der Bedeutung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für den Konzern ebenfalls auf die entsprechenden Ausführungen zum Konzern im zusammengefassten Lagebericht verwiesen, da insoweit keine ausschließlich auf die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bezogenen, bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren gegeben sind.

Weitere Ausführungen, insbesondere zu Organisation und Grundlagen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften sind im zusammengefassten Lagebericht in Abschnitt (1) Grundlagen des Konzerns dargestellt.

(7.2) Wirtschaftsbericht

(7.2.1) Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften sowie die für ihren Geschäftsverlauf wesentlichen Entwicklungen und Ereignisse sind im Wirtschaftsbericht für den Konzern im Abschnitt (2.1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen und im Abschnitt (2.2.3) Geschäftsverlauf – Wesentliche Entwicklungen und Ereignisse des zusammengefassten Lageberichts dargestellt. Insoweit maßgeblich sind insbesondere die Erläuterungen zu den Segmenten Spirituosen und Übrige Segmente des Konzerns.

(7.2.2) Ertragslage

In der nachfolgenden Übersicht sind entsprechend der Definition des zur Steuerung des Konzerns verwendeten, normalisierten Betriebsergebnisses bzw. EBIT (Earnings before Interest and Taxes) einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung um besondere Ergebniseinflüsse (Ergebnissondereffekte) bereinigt.

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2017 2016 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 101.686 98,1 101.579 97,4 + 107 + 0,1
Bestandsveränderung 2.021 1,9 2.701 2,6 - 680 - 25,2
Gesamtleistung 103.707 100,0 104.280 100,0 - 573 - 0,5
Materialaufwand 55.172 53,2 56.138 53,8 - 966 - 1,7
Rohertrag 48.535 46,8 48.142 46,2 + 393 + 0,8
Sonstige betriebliche Erträge 3.924 3,8 1.811 1,7 + 2.113 > + 100,0
Betriebsaufwand 39.745 38,3 40.793 39,1 - 1.048 - 2,6
Betriebsergebnis bzw. EBIT 12.714 12,3 9.160 8,8 + 3.554 + 38,8
Sonstiger Steueraufwand 65 0,1 49 0,0 + 16 + 32,7
Finanz- und Beteiligungsergebnis - 7.331 - 7,1 - 4.465 - 4,3 - 2.866 + 64,2
Ergebnis vor Steuern 5.318 5,1 4.646 4,5 + 672 + 14,5
Ertragsteueraufwand 2.314 2,2 1.621 1,6 + 693 + 42,8
Jahresüberschuss 3.004 2,9 3.025 2,9 - 21 - 0,7

Umsatzerlöse und Gesamtleistung

Die Umsatzerlöse der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ohne Alkoholsteuer beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 auf 101,7 Mio. Euro (101,6 Mio. Euro), die Umsatzerlöse inklusive Alkoholsteuer betrugen 314,1 Mio. Euro (316,2 Mio. Euro). Einschließlich der Bestandsveränderungen in Höhe von 2,0 Mio. Euro (2,7 Mio. Euro) ergab sich eine Gesamtleistung in Höhe von 103,7 Mio. Euro (104,3 Mio. Euro).

Materialaufwand

Der Rohstoff- und Wareneinsatz der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft konzentriert sich auf Grundstoffe für die Herstellung von Spirituosen wie Agraralkohol und Destillaten, Zucker und Zucker beinhaltende Vorprodukte, sowie Glasflaschen, Verpackungen und sonstiges Material für Produktausstattungen. Vor dem Hintergrund der verringerten Gesamtleistung verringerte sich auch der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2017 absolut auf 55,2 Mio. Euro (56,1 Mio. Euro), die Materialaufwandsquote konnte auf 53,2 % (53,8 %) gesenkt werden. Dabei entwickelte sich der Beschaffungsmarkt bei den für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft relevanten Rohstoffen uneinheitlich. Während bei einzelnen Rohstoffen zum Teil signifikante Preiserhöhungen hinzunehmen waren, führte die Erholung des Euro gegenüber dem US-Dollar zu einer leichten Entspannung bei dem Einkauf und Bezug von Whiskey. Darüber hinaus spiegeln sich in der verbesserten Rohertragsquote absatzursächliche Veränderungen des Produkt- und Kundenmixes wieder.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge fielen in Summe mit 3,9 Mio. Euro (1,8 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2017 deutlich höher aus als im Vorjahr und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus abgeschriebenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2,3 Mio. Euro (0 Mio. Euro) und aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (0,8 Mio. Euro).

Betriebsaufwand

Das Gesamtkostenvolumen einschließlich Abschreibungen lag bei 39,7 Mio. Euro (40,8 Mio. Euro) und damit um 2,6 % unter dem des Vorjahres.

Dabei verminderte sich der Personalaufwand um 0,3 Mio. Euro auf 11,7 Mio. Euro (12,0 Mio. Euro), die Personalaufwandsquote verbesserte sich auf 11,3 % (11,5 %). Hauptursächlich dafür waren qualifikations- und leistungsbedingte Veränderungen der Vergütungen. Am 31. Dezember 2017 waren in der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft 214 (208) Mitarbeiter beschäftigt, davon waren 72 (69) Mitarbeiter im gewerblichen Bereich und 126 (121) Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich und der Verwaltung tätig; 16 (18) Auszubildende befanden sich in einer Berufsausbildung. Im Geschäftsjahr 2017 waren durchschnittlich 174 (172) Vollzeitkräfte beschäftigt.

Die planmäßigen Abschreibungen betrugen im Geschäftsjahr 2017 1,9 Mio. Euro (2,0 Mio. Euro), wobei sich sowohl die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen als auch auf die immateriellen Vermögensgegenstände leicht verminderten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich auf 26,1 Mio. Euro (26,8 Mio. Euro). Dabei blieben der Aufwand für Marketing und Handelswerbung mit 11,8 Mio. Euro (11,6 Mio. Euro) und die Verkehrs- und Vertriebskosten mit 8,9 Mio. Euro (8,9 Mio. Euro) weitestgehend konstant. Die übrigen Gemeinkosten entwickelten sich im Einzelnen unterschiedlich, verblieben in Summe jedoch mit 5,4 Mio. Euro (6,3 Mio. Euro) deutlich unter Vorjahr.

Finanz- und Beteiligungsergebnis

Das Finanz- und Beteiligungsergebnis führte insgesamt zu einem Aufwand in Höhe von 7,3 Mio. Euro (4,5 Mio. Euro).

Die Beteiligungserträge sowie die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen betrugen 1,5 Mio. Euro (2,0 Mio. Euro), die – jeweils nahezu vollständig – auf eine Ausschüttung der österreichischen Tochtergesellschaft T M P Technic-Marketing-Products GmbH entfielen.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betrugen 4,6 Mio. Euro (2,4 Mio. Euro) und betreffen im Geschäftsjahr 2017 Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte an zwei verbundenen Unternehmen. Die Abschreibungen sind zum einen auf die Liquidation einer tschechischen Tochtergesellschaft zurückzuführen und stehen zum anderen – wie bereits im Vorjahr - im Zusammenhang mit der insbesondere durch eine nachteilige Entwicklung des Markt- und Währungsumfeldes beeinflussten Geschäftsentwicklung der türkischen Tochtergesellschaft. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen stiegen auf 0,9 Mio. Euro (0,6 Mio. Euro) und resultieren aus Belastungen, die in den durch Ergebnisabführungsverträge gebundenen Tochtergesellschaften entstanden sind. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, die mit verbundenen Unternehmen erzielt werden, sanken auf 0,2 Mio. Euro (0,4 Mio. Euro).

Von den Zinsaufwendungen in Höhe von ingesamt 3,6 Mio. Euro (4,0 Mio. Euro) entfallen 2,6 Mio. Euro (3,3 Mio. Euro) auf die im Oktober 2017 zurückgezahlte Berentzen-Anleihe 12/17, wobei im Geschäftsjahr 2017 zusätzlich Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit dem im Dezember 2016 abgeschlossenen Konsortialkreditvertrag anfielen. Insgesamt lagen die Aufwendungen für die von der Gesellschaft genutzten Fremdkapitalinstrumente mit variablen Zinsbestandteilen bei einem anhaltend niedrigen Marktzinsniveau leicht über Vorjahresniveau.

Ertragsteueraufwand

Insbesondere vor dem Hintergrund des im Geschäftsjahr 2017 erzielten Jahresüberschusses ergab sich ein Aufwand für tatsächliche Ertragsteuern in Höhe von 2,1 Mio. Euro (1,5 Mio. Euro). Dieser resultiert im Wesentlichen aus Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuern für das Geschäftsjahr 2017 sowie aus Steuernachzahlungen in Folge einer Betriebsprüfung für die Jahre 2012 und 2013. Effekte aus der Bewertung latenter Steuern, die sich aufgrund von temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben, belaufen sich auf 0,2 Mio. Euro (0,1 Mio. Euro).

Ergebnis und Jahresüberschuss

Das im Geschäftsjahr 2017 erzielte Betriebsergebnis konnte gegenüber dem Vorjahr um 38,8 % auf 12,7 Mio. Euro gesteigert werden. Wesentliche Einflussfaktoren waren zum einen der höhere Rohertrag infolge des erzielten Mehrumsatzes bei einer zugleich verbesserten Materialaufwandsquote und zum anderen Erträge aus abgeschriebenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Im Verhältnis dazu verringerte sich der Betriebsaufwand um 2,6 %. Bei einem negativen Finanz- und Beteiligungsergebnis in Höhe von 7,3 Mio. Euro (4,5 Mio. Euro) sowie einem Ertragsteueraufwand in Höhe von 2,3 Mio. Euro (1,6 Mio. Euro) erzielte die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft insgesamt einen Jahresüberschuss auf Vorjahresniveau in Höhe von 3,0 Mio. Euro (3,0 Mio. Euro).

Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands

Der Bilanzgewinn der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beläuft sich im Geschäftsjahr 2017 einschließlich eines verbleibenden Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 3,2 Mio. Euro (2,7 Mio. Euro) auf 6,2 Mio. Euro (5,5 Mio. Euro).

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft schlägt der Hauptversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 6,2 Mio. Euro zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,22 je dividendenberechtigter Stammaktie für das Geschäftsjahr 2017 zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft zum Tag der Hauptversammlung gehaltenen, gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigten eigenen Aktien entspricht dies einer voraussichtlichen Ausschüttung in Höhe von insgesamt rund 2,1 Mio. Euro und einem Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 4,1 Mio. Euro. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung am 3. Mai 2018. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,22 je dividendenberechtigter Stammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

(7.2.3) Finanzlage

Finanzierungsstruktur

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft der Berentzen-Gruppe fungiert als zentraler Finanzierer für die gruppenzugehörigen Unternehmen. Die Gesamtfinanzierung der Berentzen-Gruppe zum Ende des Geschäftsjahres 2017 wird im Wirtschaftsbericht für den Konzern im Abschnitt (2.2.5) Finanzlage näher erläutert.

Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

Die nachfolgende verkürzte Kapitalflussrechnung zeigt die Liquiditätsentwicklung der Gesellschaft. Dabei liegt eine Definition des Finanzmittelfonds zugrunde, die den Saldo aus liquiden Mitteln abzüglich der jederzeit fälligen Bankverbindlichkeiten umfasst.

Die liquiden Mittel beinhalten das im Rahmen einer Factoringvereinbarung zu deren Abwicklung genutzte, bei einem Kreditinstitut geführte Kontokorrentkonto, welches die aus diesem Factoring jederzeit verfügbaren liquiden Mittel umfasst („Kundenabrechnungskonto“). Die Forderung aus dem Kundenabrechnungskonto weist von üblichen Kontokorrentforderungen gegen Kreditinstitute abweichende Charakteristika, insbesondere hinsichtlich der Verzinsung, auf.

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2017
TEUR
2016
TEUR
Erfolgswirtschaftlicher Cashflow 9.513 7.377
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 15.919 16.313
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 3.555 - 2.155
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 44.848 - 2.206
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds - 32.484 11.952
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 8.978 41.462

Erfolgswirtschaftlicher Cashflow und Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Der erfolgswirtschaftliche Cashflow zeigt sich weiterhin positiv und beläuft sich im Geschäftsjahr 2017 bei einem Jahresüberschuss in Höhe von 3,0 Mio. Euro (3,0 Mio. Euro) auf 9,5 Mio. Euro (7,4 Mio. Euro).

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit umfasst zusätzlich Zahlungsbewegungen im Working Capital. Insgesamt ergab sich daraus im Geschäftsjahr 2017 ein Nettomittelzufluss in Höhe von 15,9 Mio. Euro (16,3 Mio. Euro). Zahlungsbewegungen der kurzfristigen Aktiva, die zum Teil stichtags- bzw. umsatzbedingt sind, insbesondere aber auch eine cash- bzw. dispositionsbedingte Verminderung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen führten per Saldo zu einem Mittelzufluss von 8,7 Mio. Euro (5,3 Mio. Euro). Die Alkoholsteuerverbindlichkeit verminderte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres von 44,4 Mio. Euro um 1,1 Mio. Euro auf 43,3 Mio. Euro, während im Geschäftsjahr 2016 eine Erhöhung in Höhe von 0,1 Mio. Euro zu verzeichnen war. Insgesamt ergab sich aus der Veränderung der Rückstellungen sowie der sonstigen Passiva per Saldo ein Mittelabfluss in Höhe von 2,3 Mio. Euro, wohingegen im Vorjahr ein Mittelzufluss in Höhe von 3,7 Mio. Euro generiert wurde.

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Die Investitionstätigkeit führte insgesamt zu einem Mittelabfluss in Höhe von 3,6 Mio. Euro (2,2 Mio. Euro). Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betrugen 1,3 Mio. Euro (2,0 Mio. Euro), denen Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens in Höhe von weniger als 0,1 Mio. Euro (0,0 Mio. Euro) gegenüberstanden. Die Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen beliefen sich auf 2,3 Mio. Euro (1,2 Mio. Euro). Diese resultieren im Geschäftsjahr 2017 sowie im Vorjahr ausschließlich aus der Dotierung einer entsprechenden Kapitalrücklage für eine inländische Tochtergesellschaft. Aus der Liquidierung einer ausländischen Tochtergesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2017 Einzahlungen aus dem Abgang von Gegenständen des Finanzanlagevermögens von weniger als 0,1 Mio. Euro generiert. Im Vorjahr wurden ferner durch die Rückführung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen Einzahlungen aus dem Abgang von Gegenständen des Finanzanlagevermögens in Höhe von 1,1 Mio. Euro erzielt.

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Aus der Finanzierungstätigkeit entstand ein Nettomittelabfluss von 44,8 Mio. Euro (2,2 Mio. Euro), der in Höhe von 50,0 Mio. Euro (0,0 Mio. Euro) aus Mittelabflüssen im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Berentzen-Anleihe 12/17, in Höhe von 7,5 Mio. Euro (0,0 Mio. Euro) aus Einzahlungen aus der Inanspruchnahme des Konsortialkreditvertrages sowie in Höhe von 2,3 Mio. Euro (1,9 Mio. Euro) aus der Dividendenzahlung resultierte. Im Vorjahr waren hierin ebenfalls 0,3 Mio. Euro aus Auszahlungen im Zusammenhang mit dem im Juli 2015 initiierten und im Mai 2016 beendeten Aktienrückkaufprogramm der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft enthalten.

Finanzmittelfonds

Insgesamt lag der Finanzmittelfonds zum Geschäftsjahresende bei 9,0 Mio. Euro (41,5 Mio. Euro), davon sind 6,5 Mio. Euro (8,7 Mio. Euro) Forderungen aus dem im Rahmen einer Factoringvereinbarung zu deren Abwicklung genutzten, bei einem Kreditinstitut geführten Kundenabrechnungskonto.

(7.2.4) Vermögenslage

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31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR
Aktiva          
Langfristiges Vermögen 54.914 42,4 57.865 33,3 - 2.951
Kurzfristiges Vermögen 74.481 57,5 115.639 66,6 - 41.158
Sonstige Aktivposten 126 0,1 139 0,1 - 13
  129.521 100,0 173.643 100,0 - 44.122
Passiva          
Eigenkapital 46.667 36,0 46.011 26,5 + 656
Langfristiges Fremdkapital 10.608 8,2 3.235 1,9 + 7.373
Kurzfristiges Fremdkapital 72.246 55,8 124.394 71,6 - 52.148
Sonstige Passivposten 0 0,0 3 0,0 - 3
  129.521 100,0 173.643 100,0 - 44.122

Vermögen

Im Vergleich zum 31. Dezember 2016 hat sich die Bilanzsumme auf 129,5 Mio. Euro (173,6 Mio. Euro) vermindert. Mit 54,9 Mio. Euro (57,9 Mio. Euro) sind rund 42,4 % (33,3 %) des Vermögens lang- und mittelfristig investiert.

Langfristiges Vermögen

Neben den Sachanlagen wie Immobilien, maschinelle Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen, in denen 20,9 Mio. Euro (21,5 Mio. Euro) des Vermögens lang- und mittelfristig gebunden sind, entfallen weitere 33,7 Mio. Euro (36,1 Mio. Euro) auf Finanzanlagen, vor allem auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 28,3 Mio. Euro (30,7 Mio. Euro) und Ausleihungen zur langfristigen Mittelversorgung der verbundenen Unternehmen in Höhe von 5,4 Mio. Euro (5,4 Mio. Euro). Weitere 0,3 Mio. Euro (0,2 Mio. Euro) des langfristigen Vermögens sind immateriell. Sie setzen sich vorwiegend aus Softwarelizenzen zusammen. Insgesamt hat die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 3,7 Mio. Euro (3,3 Mio. Euro) in lang- und mittelfristig gebundene Vermögenswerte investiert.

Kurzfristiges Vermögen

Innerhalb des kurzfristigen Vermögens in Höhe von 74,5 Mio. Euro (115,6 Mio. Euro) entfällt ein Anteil von 47,3 % (38,6 %) auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, die sich im Wesentlichen aufgrund einer cash- bzw. dispositionsbedingten Veränderung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen nominal um 9,4 Mio. Euro von 44,6 Mio. Euro auf 35,2 Mio. Euro verminderten. Der Bestand an Vorräten erhöhte sich auf 30,3 Mio. Euro (29,5 Mio. Euro), wobei dies hauptsächlich auf einen Bestandsaufbau an unverarbeitetem und verarbeitetem Whiskey zurückzuführen ist.

Der Bestand an flüssigen Mitteln in Höhe von 9,0 Mio. Euro (41,5 Mio. Euro) verminderte sich durch den aus der Kapitalflussrechnung ersichtlichen negativen Cashflow in Höhe von insgesamt 32,5 Mio. Euro, der – wie unter (7.2.3) Finanzlage beschrieben wird - maßgeblich auf die Rückzahlung der Berentzen-Anleihe 12/17 in Höhe von 50,0 Mio. Euro zurückzuführen ist.

Eigen- und Fremdkapital

Eigenkapital

Das Eigenkapital erhöhte sich bei einem Jahresüberschuss von rund 3,0 Mio. Euro (3,0 Mio. Euro) unter Berücksichtigung der im Mai 2017 von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenzahlung in Höhe von 2,3 Mio. Euro (1,9 Mio. Euro) auf 46,7 Mio. Euro (46,0 Mio. Euro).

Langfristiges Fremdkapital

Der Gesellschaft standen 10,6 Mio. Euro (3,2 Mio. Euro) als langfristiges Fremdkapital zur Verfügung, die vornehmlich die Verbindlichkeiten aus dem Konsortialkreditvertrag in Höhe von 7,5 Mio. Euro (0,0 Mio. Euro) sowie die Pensionsrückstellungen in Höhe von Euro 2,6 Mio. Euro (2,6 Mio. Euro) beinhalten.

Kurzfristiges Fremdkapital

Das kurzfristige Fremdkapital verminderte sich insbesondere vor dem Hintergrund der Rückzahlung der Berentzen-Anleihe 12/17 im Oktober 2017 absolut auf 72,2 Mio. Euro (124,4 Mio. Euro) und entsprach relativ 55,8 % (71,6 %) der Bilanzsumme.

Die Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer beliefen sich auf 43,3 Mio. Euro (44,4 Mio. Euro) und stellen die Alkoholsteuerverbindlichkeiten für die letzten beiden Monate des Geschäftsjahres dar.

Die übrigen Verbindlichkeiten und sonstigen kurzfristigen Rückstellungen verminderten sich insgesamt auf 28,0 Mio. Euro (29,3 Mio. Euro).

(7.2.5) Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage

Geschäftsverlauf

Mit einem insgesamt ausgeweiteten Geschäftsumfang entwickelte sich der Geschäftsverlauf der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zusammengefasst erfreulich.

Obwohl der Absatz der beiden Kernmarken Berentzen und Puschkin insgesamt um 5,7 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden konnte, waren im inländischen Spirituosenabsatz – sowohl bei Markenspirituosen als auch bei Handels- und Zweitmarken – leichte Absatzrückgänge zu verzeichnen. Eine positive Absatzentwicklung verzeichnete das Auslandsgeschäft mit Markenspirituosen.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Wirtschaftsbericht in Abschnitt (2.2.3) des zusammengefassten Lageberichts zu den Konzernsegmenten Spirituosen und Übrige Segmente verwiesen.

Wirtschaftliche Lage

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist vor dem Hintergrund der Entwicklung der Ertragslage insgesamt zufriedenstellend.

Trotz leichter Absatzrückgänge im Spirituosengeschäft konnten die Umsatzerlöse leicht erhöht werden, sodass die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft das Geschäftsjahr 2017 durch eine weiter verbesserte Profitabilität mit einem gegenüber dem Vorjahr um 38,8 % gesteigerten Betriebsergebnis in Höhe von 12,7 Mio. Euro (9,2 Mio. Euro) abschließen konnte. Hauptursächlich für diese Entwicklung waren insbesondere Optimierungen im Produkt- und Kundenmix sowie Erträge aus abgeschriebenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2,3 Mio. Euro. Gegenteilig entwickelte sich das Finanz- und Beteiligungsergebnis. Neben geringeren Beteiligungserträgen waren im Geschäftsjahr 2017 insgesamt Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 4,6 Mio. Euro (2,4 Mio. Euro) vorzunehmen, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der durch eine nachteilige Entwicklung des Marktumfeldes beeinflussten Geschäftsentwicklung der türkischen Tochtergesellschaft standen. Im Ergebnis verblieb ein Jahresüberschuss in Höhe von 3,0 Mio. Euro (3,0 Mio. Euro).

In Bezug auf die weiterhin positive bzw. solide Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft wird auf die Darstellung für den Konzern im Wirtschaftsbericht in den Abschnitten (2.2.5) und (2.2.6) des zusammengefassten Lageberichts verwiesen.

(7.3) Risiko- und Chancenbericht

Die Geschäftsentwicklung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unterliegt grundsätzlich denselben Risiken und Chancen wie die Unternehmensgruppe. Eine Darstellung dieser Risiken und Chancen erfolgt im Risiko- und Chancenbericht in Abschnitt (4) des zusammengefassten Lageberichts. Während einzelne Risiken die Gesellschaft im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit – die der des Konzerns in den Segmenten Spirituosen und Übrige Segmente entspricht – oder der von ihr übernommenen Leitungs- und Zentralfunktionen unmittelbar betreffen bzw. ihr daraus Chancen selbst eröffnet sind, partizipiert die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft an den Risiken und Chancen ihrer Tochtergesellschaften grundsätzlich direkt oder indirekt entsprechend ihrer Beteiligungsquote.

Zudem ist die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft des Konzerns in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden, welches im Abschnitt (4.1) des Risiko- und Chancenberichts zusammenfassend dargestellt ist.

Die Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft erfolgt im Rahmen der Erläuterung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Abschnitt (4.5) des Risiko- und Chancenberichts.

(7.4) Prognosebericht

Die Erwartungen für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft spiegeln sich durch ihre Stellung und ihr Gewicht in der Unternehmensgruppe grundsätzlich in deren Erwartungen wider. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist dabei sowohl von der eigenen Geschäftsentwicklung, insbesondere ihres operativen Geschäfts mit der Herstellung und dem Vertrieb von Spirituosen, als auch von der Geschäftsentwicklung und den Ausschüttungen bzw. ihr zuzuweisender Gewinnanteile ihrer Tochtergesellschaften abhängig.

Auf der Grundlage der prognostizierten Entwicklung des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 wird erwartet, dass die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft auch im Geschäftsjahr 2018 einen Jahresüberschuss in ausreichender Höhe erwirtschaftet, um aus dem damit verbundenen Bilanzgewinn eine Dividende in angemessener Höhe ausschütten zu können.

Für weitere Ausführungen im Hinblick auf die Kernthemen der Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 sowie zur Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der Unternehmensgruppe wird auf den Prognosebericht im Abschnitt (5) des zusammengefassten Lageberichts verwiesen.

(8) Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. die Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Diese sowie im Zusammenhang damit der Corporate Governance Bericht nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind auf der Unternehmenswebsite der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unter www.berentzen-gruppe.de öffentlich zugänglich gemacht.

Konzernabschluss

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017

AKTIVA

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Konzernanhang 31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Langfristig gebundene Vermögenswerte (2.1)    
Immaterielle Vermögenswerte (2.2) 12.682 13.429
Sachanlagen (2.3) 46.199 45.260
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (2.4) 760 776
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (2.5) 684 682
Latente Steuererstattungsansprüche (2.6) 0 159
Summe langfristig gebundene Vermögenswerte   60.325 60.306
Kurzfristig gebundene Vermögenswerte      
Vorräte (2.7) 37.001 35.610
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (2.8) 13.775 14.938
Laufende Ertragsteueransprüche (2.9) 634 174
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (2.10) 19.397 67.655
Sonstige kurzfristige finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte (2.11) 12.313 10.530
Summe kurzfristig gebundene Vermögenswerte   83.120 128.907
BILANZSUMME   143.445 189.213

PASSIVA

     
  Konzernanhang 31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Eigenkapital (2.12)    
Gezeichnetes Kapital   24.424 24.424
Kapitalrücklage   6.821 6.821
Gewinnrücklagen   13.344 13.982
Summe Eigenkapital   44.589 45.227
Langfristige Schulden      
Langfristige Rückstellungen (2.13) 10.992 11.718
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (2.14) 7.068 0
Latente Steuerverbindlichkeiten (2.6) 1.924 1.921
Summe langfristige Schulden   19.984 13.639
Kurzfristige Schulden      
Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer (2.15) 43.312 44.394
Kurzfristige Rückstellungen (2.16) 80 80
Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten (2.17) 2.078 1.033
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (2.18) 1.669 51.069
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (2.19) 31.733 33.771
Summe kurzfristige Schulden   78.872 130.347
BILANZSUMME   143.445 189.213

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

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Konzernanhang 2017
TEUR
2016
TEUR
Umsatzerlöse (3.1) 172.125 170.025
Bestandsveränderung (3.2) 2.076 2.701
Sonstige betriebliche Erträge (3.3) 5.158 4.402
Materialaufwand (3.4) 93.090 91.676
Personalaufwand (3.5) 24.019 23.892
Abschreibungen auf Vermögenswerte (3.6) 7.187 6.842
Wertminderungen/ -aufholungen auf Vermögenswerte (3.7) 427 132
Sonstige betriebliche Aufwendungen (3.8) 45.842 44.048
Finanzerträge (3.9) 51 64
Finanzaufwendungen (3.9) 3.608 4.133
Ergebnis vor Ertragsteuern   5.237 6.469
Ertragsteueraufwand (2.6) 2.675 2.023
Konzernergebnis   2.562 4.446
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung   - 784 - 536
Posten, die zu einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden   - 784 - 536
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne   - 96 - 384
Latente Steuern auf Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne   28 113
Posten, die nicht zu einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden   - 68 - 271
Sonstiges Ergebnis (2.12) - 852 - 807
Konzern-Gesamtergebnis   1.710 3.639
Ergebnis je Aktie nach dem Gewinn, der den Eigenkapitalgebern zusteht (in Euro je Aktie)      
unverwässertes/verwässertes Ergebnis Stammaktie (3.11) 0,273 0,473

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

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Gezeichnetes Kapital
TEUR
Kapitalrücklagen
TEUR
Gewinnrücklagen
TEUR
Summe Eigenkapital
TEUR
Stand am 1.1.2016 24.555 6.821 12.418 43.794
Konzernergebnis     4.446 4.446
Sonstiges Ergebnis     - 807 - 807
Konzern-Gesamtergebnis     3.639 3.639
Gezahlte Dividenden     - 1.880 - 1.880
Erworbene eigene Anteile - 131   - 195 - 326
Stand am 31.12.2016 24.424 6.821 13.982 45.227
Stand am 1.1.2017 24.424 6.821 13.982 45.227
Konzernergebnis     2.562 2.562
Sonstiges Ergebnis     - 852 - 852
Konzern-Gesamtergebnis     1.710 1.710
Gezahlte Dividenden     - 2.348 - 2.348
Stand am 31.12.2017 24.424 6.821 13.344 44.589

Zur weiteren Erläuterung des Konzerneigenkapitals siehe Note (2.12).

Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

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2017
TEUR
2016
TEUR
Konzernergebnis 2.562 4.446
Ertragsteueraufwand 2.675 2.023
Zinserträge - 51 - 64
Zinsaufwendungen 3.608 4.130
Abschreibungen auf Vermögenswerte 7.187 6.842
Wertminderungen/ -aufholungen auf Vermögenswerte 427 132
Sonstige zahlungsunwirksame Effekte - 861 - 1.006
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen - 726 - 232
Gewinne (-)/Verluste (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens - 5 - 15
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Forderungsabtretungen durch Factoring 3.006 - 5.758
Abnahme (+)/Zunahme (-) sonstiger Aktiva - 5.037 673
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer - 1.082 136
Zunahme (+)/Abnahme (-) der sonstigen Passiva - 2.261 6.345
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 9.442 17.652
Gezahlte Ertragsteuern - 1.908 - 1.445
Erhaltene Zinsen 49 70
Gezahlte Zinsen - 3.464 - 3.954
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 4.119 12.323
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 34 142
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen - 552 - 423
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 346 95
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 7.613 - 5.998
Einzahlungen aus Abgängen von finanziellen Vermögenswerten 18 18
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 7.767 - 6.166
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 7.500 0
Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten - 154 0
Auszahlungen im Zusammenhang mit der Begebung von Anleihen - 50.000 - 5
Dividendenausschüttung - 2.348 - 1.880
Auszahlungen für den Erwerb eigener Anteile 0 - 328
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 45.002 - 2.213
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds - 48.650 3.944
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 67.084 63.140
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 18.434 67.084

Zur Definition des Finanzmittelfonds und zu dessen Zusammensetzung am Ende der Periode siehe Note (2.10).

Zu den weiteren Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung siehe Note (4.1).

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017

der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

(1) Grundlagen und Methoden

(1.1) Informationen zum Unternehmen

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne, ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Ritterstraße 7, 49740 Haselünne, Deutschland, und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück (HRB 120444) eingetragen. Die Geschäftstätigkeit der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen umfasst die Herstellung und den Vertrieb von Spirituosen und alkoholfreien Getränken sowie die Entwicklung und den Vertrieb von Frischsaftsystemen.

(1.2) Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)

Der Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 ist in Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Auslegungen des IFRS Interpretations Committee wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) wurden berücksichtigt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Der Konzernabschluss steht in Einklang mit der Richtlinie der Europäischen Union zur Konzernrechnungslegung (Richtlinie 83/349/EWG). Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) verpflichtet, den Konzernabschluss gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 nach IFRS und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften zu erstellen und zu veröffentlichen.

Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Alle Beträge sind in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den nachfolgend dargestellten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.

Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gesamtergebnisrechnung sowie der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Aufstellung von in Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlüssen erfordert Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der unternehmensweiten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind in der Note (1.7) unter den Erläuterungen „Annahmen und Schätzungen“ aufgeführt.

Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 und der zusammengefasste Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 wurden durch den Vorstand am 8. März 2018 zur Veröffentlichung und Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.

(1.3) Neue bzw. geänderte IFRS-Rechnungslegungsvorschriften

Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die für die Berentzen-Gruppe wesentlich sind und für die im Geschäftsjahr 2017 erstmals Anwendungspflichten bestehen

Im Geschäftsjahr 2017 waren keine für die Berentzen-Gruppe wesentlichen Standards, Interpretationen oder Änderungen zu veröffentlichten Standards erstmals verpflichtend anzuwenden.

Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die für die Berentzen-Gruppe wesentlich sind, im Geschäftsjahr 2017 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden

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Standard Verbindliche Anwendung Inhalt
IFRS 9 „Finanz-instrumente“ 01.01.2018 Im Juli 2014 hat das IASB die finale Version von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ verabschiedet, in dem die Ergebnisse der Phasen zur Klassifizierung und Bewertung, Wertminderung und Bilanzierung von Sicherheitsbeziehungen zusammengebracht wurden. In dieser neuen Version des Standards sind das neue Modell der erwarteten Verluste in Bezug auf Wertminderungen und begrenzte Änderungen bei den Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte aufgenommen worden. Die Berentzen-Gruppe beabsichtigt das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 anzuwenden und die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste aus allen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aktiven Vertragspositionen zu erfassen. Die Erfassung erwarteter Verluste nach dem neuen Wertberichtigungsmodell führt zu einer früheren Bilanzierung von Wertberichtigungen. Aus der Anwendung des neuen Wertminderungsmodells sowie den geänderten Bewertungsvorschriften erwartet die Berentzen-Gruppe keine wesentlichen Auswirkungen. Darüber hinaus wird die Anwendung des Standards voraussichtlich zu erweiterten Anhangangaben sowie Änderungen in der Kategorisierung führen.
IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kunden-verträgen“ 01.01.2018 Mit diesem neuen Standard werden die bisherigen Standards und Interpretationen, die bislang Regelungen zur Umsatzrealisierung enthielten, zusammengeführt. Der IFRS 15 ist branchenübergreifend auf sämtliche Umsatztransaktionen anzuwenden und enthält ein prinzipienorientiertes fünfstufiges Modell: Identifizierung des Vertrages mit dem Kunden, Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag, Bestimmung des Transaktionspreises, Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags, Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen. Künftig erfolgt die Umsatzrealisierung bei Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden, die Übertragung der Chancen und Risiken stellt nur noch einen Indikator dar. Darüber hinaus gibt es Leitlinien dazu, ob Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Die Berentzen-Gruppe erwartet, dass im Geschäftsjahr 2018 Aufwendungen in Höhe von ca. 12,0 Mio. Euro direkt als Erlösschmälerungen zu erfassen sein werden, die bisher als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen wurden. Das Konzern-EBIT bleibt von dieser Verschiebung unberührt. Die Anwendung des Standards wird darüber hinaus voraussichtlich zu erweiterten Anhangangaben führen. Es wird beabsichtigt, den neuen Standard im Zeitpunkt der Umstellung vollständig retrospektiv anzuwenden.
IFRS 16 „Leasing-verhältnisse“ 01.01.2019 IFRS 16 ändert die Bilanzierung beim Leasingnehmer insbesondere dahingehend, dass nun keine Klassifizierung in operating bzw. finance lease-Verhältnisse mehr vorgenommen wird, sondern in der Regel sowohl ein Nutzungsrecht (right-of-use asset) als auch eine Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren sind. Dabei umfasst die Leasingverbindlichkeit den Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen zuzüglich der bestehenden Restwertgarantien. Während das Nutzungsrecht in der Regel linear abgeschrieben wird, ist die Leasingverbindlichkeit in der Folgebewertung aufzuzinsen. Im Hinblick auf die Bilanzierung beim Leasinggeber werden die bisherigen Regelungen des IAS 17 fortgesetzt, sodass weiterhin eine Unterscheidung zwischen operating und finance lease vorzunehmen und entsprechend zu bilanzieren ist. Eine vorzeitige Anwendung des Standards ist unter der Prämisse, dass zeitgleich IFRS 15 "Umsatzerlöse" angewendet wird gestattet. Die Berentzen-Gruppe wird IFRS 16 erstmalig im Geschäftsjahr 2019 anwenden. Die Berentzen-Gruppe tritt sowohl als Leasinggeber als auch als Leasingnehmer auf und wird insoweit von den Änderungen des Standards betroffen sein. Das Management prüft derzeit die konkreten Auswirkungen, erwartet jedoch eine Ausweitung der Bilanzierungspflicht für bisher als operating lease klassifizierte Leasingverhältnisse. Die Entscheidung hinsichtlich der Methode der erstmaligen Anwendung des Standards steht noch aus.

(1.4) Konsolidierungsgrundsätze

Grundlagen der Konsolidierung

In den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft werden neben dem Mutterunternehmen, der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, grundsätzlich alle Tochterunternehmen einbezogen, die von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft nach den Vorschriften des IFRS 10 beherrscht werden. Tochterunternehmen werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen von dem Zeitpunkt an, an dem die Beherrschung an dem Unternehmen auf den Konzern übergegangen ist. Die Entkonsolidierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Die Bilanzierung erfolgt nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IFRS 10.

Anteile an nicht vollkonsolidierten Unternehmen werden grundsätzlich mit ihren jeweiligen fortgeführten Anschaffungskosten gezeigt, da für diese Gesellschaften kein aktiver Markt existiert und sich Zeitwerte nicht mit vertretbarem Aufwand verlässlich ermitteln lassen.

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden die Forderungen und Verbindlichkeiten der einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet. Bei der Zwischenergebniseliminierung werden Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäftsvorfällen unter verbundenen Unternehmen eliminiert. Für aus ergebniswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen resultierende Ergebnisunterschiede werden latente Steuern gemäß IAS 12 abgegrenzt. Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäften, insbesondere aus Innenumsätzen, werden in der Gesamtergebnisrechnung eliminiert.

Die in die Konsolidierung einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen sind gemäß IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Unternehmenszusammenschlüsse

Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IFRS 10 durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Dabei entsprechen die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt. Anschaffungsnebenkosten werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Soweit das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen die übertragene Gegenleistung übersteigt, wird dieser Anteil als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Im umgekehrten Fall wird der Unterschiedsbetrag direkt erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

(1.5) Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 sind neben der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft grundsätzlich alle in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, die im Sinne des IFRS 10 von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beherrscht werden. Der Kreis der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen umfasst inklusive der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zehn (Vorjahr: zehn) inländische sowie zwei (Vorjahr: sechs) ausländische Konzerngesellschaften:

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Name Sitz
Inländische Konzerngesellschaften  
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft (Muttergesellschaft) Haselünne
Berentzen Distillers Asia GmbH Haselünne
Berentzen Distillers International GmbH Haselünne
Berentzen Distillers Turkey GmbH Haselünne
Berentzen North America GmbH Haselünne
Der Berentzen Hof GmbH Haselünne
DLS Spirituosen GmbH Flensburg
Doornkaat AG Norden
Pabst & Richarz Vertriebs GmbH Minden
Vivaris Getränke GmbH & Co. KG Haselünne
Ausländische Konzerngesellschaften  
Berentzen Alkollü İçkiler Ticaret Limited Sirketi Istanbul, Republik Türkei
T M P Technic-Marketing-Products GmbH Linz, Republik Österreich

Nicht konsolidiert werden Gesellschaften, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Auf die nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen entfallen insgesamt kaum mehr als 1 % des Umsatzes, des Ergebnisses und der Verschuldung des Konzerns.

Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 ergaben sich die folgenden Änderungen im Konsolidierungskreis:

Mit Gesellschafterbeschluss vom 20. Dezember 2016 wurde die Auflösung der Berentzen Distillers CR, spol. s.r.o., v likvidaci, Prag, Tschechische Republik beschlossen. Die Liquidation ist nunmehr rechtskräftig und die Gesellschaft mit Wirkung zum 19. Oktober 2017 aus dem Handelsregister gelöscht. Aus der Entkonsolidierung ergab sich ein sonstiger betrieblicher Ertrag von TEUR 371.

Die Berentzen USA, Inc., Dover / Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, wurde durch Einreichung einer Liquidationserklärung am 28. Juni 2017 gelöscht. Aus der Entkonsolidierung ergab sich kein wesentlicher Aufwand bzw. Ertrag.

Die Berentzen Spirit Sales (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, Volksrepublik China, hatte im November 2015 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt. Nachdem der Antrag seitens des zuständigen Gerichts aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wurde, erfolgte im August 2016 ein zweiter Insolvenzantrag, der erneut abgelehnt wurde. Näheres hierzu wird unter Note (4.4) erläutert. Aufgrund nun untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss wurde die Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 entkonsolidiert. Aus der Entkonsolidierung ergab sich kein wesentlicher Aufwand bzw. Ertrag.

Zum 31. Dezember 2017 wurde zudem die Berentzen Spirits India Private Limited, Gurgaon, Republik Indien, aufgrund nun untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss entkonsolidiert. Aus der Entkonsolidierung ergab sich kein wesentlicher Aufwand bzw. Ertrag.

(1.6) Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns

Nachfolgend findet sich die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HGB. Der jeweilige Anteilsbesitz hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Unmittelbare Tochterunternehmen

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Name, Sitz Anteilsbesitz
in %
Berentzen Distillers International GmbH, Haselünne 100,0
Der Berentzen Hof GmbH, Haselünne 1) 100,0
DLS Spirituosen GmbH, Flensburg 1) 100,0
Doornkaat AG, Norden 1) 100,0
Kornbrennerei Berentzen GmbH, Haselünne 100,0
LANDWIRTH´S GmbH, Minden 100,0
Medley´s Whiskey International GmbH, Haselünne 100,0
Pabst & Richarz Vertriebs GmbH, Minden 1) 100,0
Puschkin International GmbH, Haselünne 100,0
Strothmannn Spirituosen Verwaltung GmbH, Haselünne 100,0
T M P Technic- Marketing-Products GmbH, Linz, Republik Österreich 100,0
Turoa Rum International GmbH, Haselünne 100,0
Vivaris Getränke GmbH & Co. KG, Haselünne 1) 100,0
Winterapfel Getränke GmbH, Haselünne 100,0
1)

Die gekennzeichneten Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB von Ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen.

Mittelbare Tochterunternehmen

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Name, Sitz Anteilsbesitz
in %
Inländische Gesellschaften  
Berentzen Distillers Asia GmbH, Haselünne 100,0
Berentzen Distillers Turkey GmbH, Haselünne 100,0
Berentzen North America GmbH, Haselünne 100,0
Die Stonsdorferei W. Koerner GmbH & Co. KG, Haselünne 100,0
Grüneberger Spirituosen und Getränkegesellschaft mbH, Grüneberg 100,0
Vivaris Getränke Verwaltung GmbH, Haselünne 100,0
Ausländische Gesellschaften  
Berentzen Alkollü İçkiler Ticaret Limited Sirketi, Istanbul, Republik Türkei 100,0
Berentzen Spirit Sales (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, Volksrepublik China 100,0
Berentzen Spirits India Private Limited, Gurgaon, Republik Indien 100,0
Sechsämtertropfen G. Vetter Spolka z o.o., Jelenia Gora, Polen 100,0

(1.7) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR), der funktionalen Währung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, aufgestellt. Da sämtliche ausländische Tochterunternehmen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, ist die jeweilige Landeswährung die funktionale Währung. Die Umrechnung der Bilanzwerte erfolgt mit dem Kurs zum Bilanzstichtag; Posten der Gesamtergebnisrechnung werden mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen.

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Umrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Finanzschulden resultieren, werden unter den Finanzerträgen oder Finanzaufwendungen, alle anderen Fremdwährungsgewinne und -verluste im Sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Sämtliche immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf. Die Abschreibung erfolgt linear über die individuell geschätzte Nutzungsdauer von 15 Jahren bei eigenen Marken. Erworbene Technologien und Kundenstämme sowie erworbene Softwarelizenzen werden linear über eine geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer von max. 8 Jahren abgeschrieben. Lieferrechte werden während der vereinbarten Laufzeit mit einem Verrechnungssatz pro Laufzeit über die jährliche Abnahmemenge getilgt, ihre betriebliche Nutzungsdauer beträgt in der Regel 5 Jahre.

Immaterielle Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwertes erfasst. Für Warenzeichen und Markenrechte erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes unter Anwendung der Multi-Period Excess Earnings-Method (MEEM). Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, werden diese Vermögenswerte bis auf den Wert zugeschrieben, der sich ergeben hätte, wenn in früheren Perioden keine Wertminderungen erfasst worden wären.

Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung, sondern wird einmal im Jahr sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung einem Werthaltigkeitstest auf Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units) unterzogen. Dabei wird der erzielbare Betrag einer Cash Generating Unit mit ihrem Buchwert einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist auf den dieser Cash Generating Unit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags zu erfassen. Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwertes dürfen in späteren Perioden nicht rückgängig gemacht werden.

Forschungskosten werden als laufender Aufwand ausgewiesen. Entwicklungskosten werden aktiviert, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 erfüllt sind.

Sachanlagen

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden mit ihren historischen Anschaffungs-/ Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und, sofern erforderlich, abzüglich entsprechender Wertminderung angesetzt. Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Finanzierungskosten werden nicht als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, da im Konzern derzeit keine qualifizierten Vermögenswerte vorliegen. Die Abschreibung der Sachanlagen beginnt stets mit der Nutzung des Vermögenswertes.

Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nur dann als Teil des Vermögenswertes erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Alle anderen Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst, in dem sie angefallen sind.

Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt ausschließlich nach der linearen Methode. Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:

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Wirtschaftliche Nutzungsdauer in Jahren
Gebäude 20-75
Grundstückseinrichtungen 10-30
Technische Anlagen und Maschinen 5-25
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 5-30

Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag geprüft und gegebenenfalls angepasst. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die Sachanlagen wertgemindert. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (Cash Generating Unit). Für Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.

Gewinne und Verluste aus Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und nach Maßgabe der bei den Sachanlagen beschriebenen Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern abgeschrieben.

Leasingverhältnisse

Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen ist in Übereinstimmung mit IAS 17 dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungs-Leasing). Sofern das wirtschaftliche Eigentum an gemieteten Sachanlagen den Gesellschaften der Berentzen-Gruppe zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn des Leasingverhältnisses zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder ggf. zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Die Abschreibungen erfolgen – entsprechend vergleichbaren erworbenen Gegenständen des Sachanlagevermögens – linear über die Nutzungsdauer bzw. über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, sofern diese kürzer ist.

Wenn Gesellschaften der Berentzen-Gruppe als Leasinggeber eines Finanzierungs-Leasings auftreten, werden Forderungen in Höhe des Nettoinvestitionswertes aus den Leasingverhältnissen angesetzt und die Zinserträge erfolgswirksam erfasst.

Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasing klassifiziert. Sowohl Aufwendungen als auch Erträge im Zusammenhang mit diesen Verträgen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten, die in der Regel zum gleitenden Durchschnittswert bewertet sind, angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Kosten der Verwaltung und des sozialen Bereiches werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzuordnen sind. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung des Vorratsvermögens geführt haben, nicht länger bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen.

Ertragsteuern sowie latente Steuererstattungsansprüche und -verbindlichkeiten

Ertragsteuern umfassen die unmittelbar zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und Ertrag, dabei im Wesentlichen die laufenden Körperschaft- und Gewerbesteuern, sowie die latenten Steuern.

Effekte aus der Bewertung latenter Steuern gemäß IAS 12, die sich aufgrund von temporären Differenzen zwischen den IFRS-Wertansätzen und den Wertansätzen in der Steuerbilanz oder infolge der Berücksichtigung und Bewertung von steuerlich noch nicht genutzten Verlustvorträgen ergeben, werden ebenfalls berücksichtigt.

Für temporäre Unterschiede zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden werden zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerent- und -belastungen bilanziert. Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert.

Entsprechend den Voraussetzungen des IAS 12.74 werden aktive und passive latente Steuern nach Fristigkeiten innerhalb der einzelnen Gesellschaft und innerhalb eines Organkreises saldiert.

Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen, die die passiven latenten Steuern aus zu versteuernden temporären Unterschieden übersteigen, werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Realisierung des entsprechenden Nutzens erzielt wird. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit sind verschiedene Faktoren heranzuziehen, wie z. B. Verlusthistorie und operative Planungen.

Die Steuerbelastungen auf geplante Dividendenausschüttungen von in- und ausländischen Tochterunternehmen sind geringfügig und werden daher grundsätzlich nicht passiviert. Diese Steuerbelastungen würden für Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft aus deutscher Körperschaft- und Gewerbesteuer von ungefähr 1,5 % auf alle Dividenden bestehen.

Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte, die nicht der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ angehören, werden bei Zugang zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Zugänge und Abgänge von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, d. h. dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet. Finanzielle Vermögenswerte werden für Zwecke der Folgebewertung grundsätzlich in die folgenden Kategorien unterteilt:

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte,

Ausleihungen und Forderungen,

bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen,

zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.

Die Klassifizierung hängt von dem jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz und überprüft sie zu jedem Stichtag. Im Folgenden werden die derzeit für den Konzernabschluss relevanten Kategorien erläutert.

Die Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ enthält zwei Unterkategorien: Finanzielle Vermögenswerte, die von Beginn an als „zu Handelszwecken gehalten“ eingeordnet wurden, und solche, die von Beginn an als "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" klassifiziert wurden. Ein finanzieller Vermögenswert wird dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben oder vom Management entsprechend designiert wurde. Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten kategorisiert, insofern sie nicht als Hedges qualifiziert sind. Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt; zugehörige Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei ein daraus resultierender Gewinn oder Verlust erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen erfasst wird.

Ausleihungen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie entstehen, wenn der Konzern Geld, Güter oder Dienstleistungen direkt einem Schuldner bereitstellt, ohne jegliche Absicht, die Forderungen zu handeln. Ausleihungen und Forderungen sind in der Bilanz in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten enthalten. Nach der erstmaligen Erfassung werden Ausleihungen und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertberichtigung für Wertminderungen bewertet. Gewinne oder Verluste werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Periodenergebnis erfasst, wenn die Ausleihungen und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen“ liegen nicht vor.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie zuzuordnen sind oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Nach der erstmaligen Erfassung werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei die nicht realisierten Gewinne oder Verluste direkt im Sonstigen Ergebnis erfasst werden. Dividendenerträge aus finanziellen Vermögenswerten aus dieser Kategorie sind als sonstige Erträge in der Gesamtergebnisrechnung auszuweisen. Dividenden auf zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente sind mit der Entstehung des Rechtsanspruches des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam als sonstige Erträge zu erfassen. Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere und Genossenschaftsanteile gelten ebenfalls als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, werden jedoch grundsätzlich mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten bewertet, da eine verlässliche Ermittlung des Fair Value nicht möglich ist. Die von der Berentzen-Gruppe gehaltenen Anteile, bezüglich derer eine Veräußerung derzeit nicht vorgesehen ist, sind nicht börsennotiert und für sie besteht kein aktiver Markt.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten.

Eigene Anteile / eigene Aktien

Erworbene und im Bestand befindliche eigene Anteile (eigene Aktien) werden zu Anschaffungskosten, einschließlich direkt zuordenbarer Transaktionskosten, erfolgsneutral direkt als Verminderung des Eigenkapitals erfasst. Der auf eigene Anteile bzw. Aktien entfallende rechnerische Nennbetrag am Grundkapital wird dabei mit dem Gezeichneten Kapital und der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Nennbetrag und den Anschaffungskosten erworbener eigener Anteile mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Rückstellungen

Rückstellungen berücksichtigen gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten, die auf einem vergangenen Ereignis beruhen, deren Erfüllung künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Sie werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen sind mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen werden erfolgswirksam als Finanzaufwendungen erfasst. Rückstellungen werden nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet.

Leistungen an Arbeitnehmer

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung erfolgt nach der in IAS 19 vorgeschriebenen „Projected Unit Credit Method“. Die Defined Benefit Obligation (DBO) wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität und entsprechender Laufzeit der Pensionsverpflichtungen abgezinst werden. Dieser beträgt im Berichtsjahr 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %). Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen basieren, werden unmittelbar erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst.

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden gewährt, sofern ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt entlassen wird, oder ein Mitarbeiter gegen eine Abfindungszahlung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Abfindungsleistungen werden erfasst, wenn nachweislich die Verpflichtung besteht, das Arbeitsverhältnis von gegenwärtigen Mitarbeitern entsprechend eines detaillierten formalen Plans, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten umfassen Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sie werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Aufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden anschließend unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen. Der Ausweis der Transaktionskosten erfolgt unter den Finanzaufwendungen.

Langfristige Verbindlichkeiten werden anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt.

Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten, die der Kategorie „zu Handelszwecken gehalten“ zugeordnet werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Finanzschulden aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen werden mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt, sofern dieser Wert niedriger ist.

Die Alkoholsteuer und Eingangsabgaben sind in Höhe der Verpflichtungen gegenüber den Hauptzollämtern passiviert und zwecks Verbesserung der Aussagekraft des Konzernabschlusses in einem gesonderten Posten ausgewiesen.

Eventualverbindlichkeiten werden bilanziell nicht erfasst. Sie werden im Anhang unter Note (4.3) benannt.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen in Vermögenswerte werden als Abgrenzungsposten innerhalb der Verbindlichkeiten dargestellt und auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.

Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten

Nach IAS 39 hat ein Unternehmen an jedem Bilanzstichtag einzuschätzen, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen.

Im Falle von Eigenkapitalinstrumenten, die als „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ klassifiziert sind, wird ein wesentlicher oder andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten dieser Eigenkapitalinstrumente als Indikator dafür angesehen, dass die Eigenkapitalinstrumente wertgemindert sind. Wenn ein derartiger Hinweis für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte existiert, wird der kumulierte Verlust – gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich davor im Hinblick auf den betrachteten finanziellen Vermögenswert erfasster Wertminderungsverluste, aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Einmal in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Wertminderungsverluste von Eigenkapitalinstrumenten werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht.

Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, sowie ein Vertragsbruch gelten als Indikatoren für das Vorhandensein einer Wertminderung. Der Betrag wird erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Wertminderung ist die Differenz zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert der künftigen Cashflows, diskontiert mit dem effektiven Zinssatz. Der Buchwert der Forderung wird durch die Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert, und der Verlustbetrag wird unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Sofern eine Forderung uneinbringlich geworden ist, wird sie gegen das Wertberichtigungskonto ausgebucht. Nachträgliche Zahlungseingänge auf vormals ausgebuchte Beträge werden erfolgswirksam gegen die in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn eine der Voraussetzungen des IAS 39.17-19 erfüllt ist.

Sofern der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken überträgt noch zurückbehält, aber weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswertes und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.

Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Leistungen erbracht bzw. die Waren oder Erzeugnisse geliefert worden sind und somit der Gefahrenübergang stattgefunden hat. Betriebliche Aufwendungen werden im Zeitpunkt der Leistung oder zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Zinsaufwendungen und -erträge werden ergebniswirksam erfasst.

Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben.

Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Einbringbarkeit von Forderungen, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen.

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden bei der Kaufpreisallokation Annahmen hinsichtlich der Bewertung von übernommenen Schulden und insbesondere von erworbenen Vermögenswerten getroffen, da als Bewertungsmaßstab der beizulegende Zeitwert dient, der in der Regel als Barwert der zukünftigen Cashflows nach Berücksichtigung des Barwerts des abschreibungsbedingten Steuervorteils ermittelt wird.

Der Barwert der Pensionsverpflichtungen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die auf versicherungsmathematischen Annahmen beruhen. Die bei der Ermittlung der Nettoaufwendungen (-erträge) für Pensionen verwendeten Annahmen schließen den erwarteten Abzinsungssatz ein. Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ermittelt den angemessenen Abzinsungssatz zum Ende eines jeden Jahres. Aufgrund unternehmensspezifischer Faktoren beträgt der Rententrend 1,5 % (Vorjahr: 1,5 %). Weitere wesentliche Annahmen bei Pensionsverpflichtungen basieren auf vorherrschenden Marktgegebenheiten. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtung führen.

Die Bestimmung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten ist in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. Rechtsstreitigkeiten liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde, und sie sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Es kann notwendig werden, dass eine Rückstellung für einen laufenden Rechtsstreit aufgrund neuer Entwicklungen gebildet oder die Höhe einer bestehenden Rückstellung angepasst werden muss. Zudem können durch den Ausgang eines Rechtsstreits Aufwendungen entstehen, die die für das jeweilige Verfahren gebildete Rückstellung übersteigen. Aus Rechtsstreitigkeiten können wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berentzen-Gruppe resultieren. Zu Rechtsstreitigkeiten werden gemäß IAS 37 erforderliche Angaben nicht vorgenommen, sofern die Berentzen-Gruppe zu dem Schluss kommt, dass diese Angaben das Ergebnis des jeweiligen Verfahrens ernsthaft beeinträchtigen können.

Die Ermittlung der Rückzahlungsverpflichtungen (Verbindlichkeiten) aus vereinnahmten Pfandgeldern erfolgt anhand der in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebindeart und des zugrundeliegenden Pfandsystems bestimmten Umschlagshäufigkeit der Pfandgebinde.

Ertragsteuern sind für jede Steuerjurisdiktion zu schätzen, in der der Konzern tätig ist. Dabei ist für jedes Besteuerungssubjekt die erwartete tatsächliche Ertragsteuer zu berechnen und die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerrechtlichen Abschluss sind zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss. Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern, sind die angesetzten aktiven latenten Steuern erfolgswirksam abzuwerten.

Infolge periodisch schwankender Wirtschaftszyklen bestehen Risiken für die weitere Entwicklung der Markt- und Wirtschaftslage. Aufgrund dieser Schwankungen können zugrunde gelegte Prämissen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen und Auswirkungen auf Rohstoffpreise, Zinssätze sowie das Konsumverhalten der Endverbraucher haben.

Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

(2) Erläuterungen zur Konzernbilanz

(2.1) Anlagevermögen

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in den Geschäftsjahren 2016 und 2017

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Immaterielle Vermögenswerte
TEUR
Sachanlagen
TEUR
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
TEUR
Summe Anlagevermögen
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten        
Stand 1.1.2016 71.634 145.088 0 216.722
Zugänge 423 5.998 0 6.421
Abgänge -1.352 -1.642 0 -2.994
Umbuchungen 0 -1.203 1.203 0
Währungseffekte -2 -9 0 -11
Stand 31.12.2016 70.703 148.232 1.203 220.138
Zugänge 552 7.613 0 8.165
Abgänge -69 -2.318 0 -2.387
Währungseffekte -2 -13 0 -15
Stand 31.12.2017 71.184 153.514 1.203 225.901
Abschreibungen / Wertminderungen        
Stand 1.1.2016 57.284 99.105 0 156.389
Zuführungen 1.228 5.595 19 6.842
Wertminderungen 0 264 155 419
Wertaufholungen 0 -287 0 -287
Abgänge -1.238 -1.446 0 -2.684
Umbuchungen 0 -253 253 0
Währungseffekte 0 -6 0 -6
Stand 31.12.2016 57.274 102.972 427 160.673
Zuführungen 1.270 5.901 16 7.187
Wertminderungen 0 635 0 635
Wertaufholungen 0 -208 0 -208
Abgänge -40 -1.973 0 -2.013
Währungseffekte -2 -12 0 -14
Stand 31.12.2017 58.502 107.315 443 166.260
Nettobuchwerte 31.12.2017 12.682 46.199 760 59.641
Nettobuchwerte 31.12.2016 13.429 45.260 776 59.465

In dem im Dezember 2016 geschlossenen Konsortialkreditvertrag ist festgelegt, dass wesentliche, über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinausgehende Veräußerungen von Vermögenswerten des Anlagevermögens ggf. der Zustimmung der Kreditgeber bedürfen.

(2.2) Immaterielle Vermögenswerte

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte in den Geschäftsjahren 2016 und 2017

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Firmenwert
TEUR
Warenzeichen, Kundenstamm und Technisches Know-How
TEUR
Lizenzen und sonstige immaterielle Vermögenswerte
TEUR
Geleistete Anzahlungen
TEUR
Summe Immaterielle Vermögenswerte
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten          
Stand 1.1.2016 6.056 63.353 2.200 25 71.634
Zugänge 0 287 89 47 423
Abgänge 0 - 1.344 - 8 0 - 1.352
Umbuchungen 0 0 25 - 25 0
Währungseffekte 0 0 - 2 0 - 2
Stand 31.12.2016 6.056 62.296 2.304 47 70.703
Zugänge 0 296 198 58 552
Abgänge 0 - 69 0 0 - 69
Umbuchungen 0 0 47 - 47 0
Währungseffekte 0 0 - 2 0 - 2
Stand 31.12.2017 6.056 62.523 2.547 58 71.184
Abschreibungen/Wertminderungen          
Stand 1.1.2016 0 55.617 1.667 0 57.284
Zuführungen 0 1.018 210 0 1.228
Abgänge 0 - 1.230 - 8 0 - 1.238
Währungseffekte 0 0 0 0 0
Stand 31.12.2016 0 55.405 1.869 0 57.274
Zuführungen 0 1.044 226 0 1.270
Abgänge 0 - 40 0 0 - 40
Währungseffekte 0 0 - 2 0 - 2
Stand 31.12.2017 0 56.409 2.093 0 58.502
Nettobuchwerte 31.12.2017 6.056 6.114 454 58 12.682
Nettobuchwerte 31.12.2016 6.056 6.891 435 47 13.429

Die Nettobuchwerte der immateriellen Vermögenswerte setzen sich detailliert folgendermaßen zusammen:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Warenzeichen 3.147 3.416
Kundenstamm 1.260 1.596
Technisches Know-How 1.218 1.474
Abnahmeverpflichtungen 489 405
Warenzeichen, Kundenstamm und Technisches Know-How 6.114 6.891
Firmenwert 6.056 6.056
Lizenzen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 454 435
Geleistete Anzahlungen 58 47
  12.682 13.429

Der im Geschäftsjahr 2014 im Rahmen des Unternehmenserwerbs der T M P Technic-Marketing-Products GmbH aktivierte Firmenwert in Höhe von TEUR 6.056 (Vorjahr: TEUR 6.056) wird gemäß IAS 36.10 jährlich auf Wertminderung überprüft. Der durchgeführte Impairment Test führte im Geschäftsjahr 2017 sowie im Vorjahr zu keinem Abwertungsbedarf. Dabei wurde der erzielbare Betrag anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten ermittelt. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten erfolgte durch Ermittlung des Barwerts der zukünftig erwarteten Cashflows (Discounted Cashflow) unter Zugrundlegung eines Planungszeitraums von drei Jahren.

Als Diskontierungszinssatz wurde der durchschnittlich gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) einer entsprechenden Peergroup angewendet. Dieser für die CGU ermittelte Diskontierungszinssatz betrug 5,6 % (Vorjahr: 5,7 %). Die Parameter des gewichteten Kapitalkostensatzes wurden auf Basis externer vom Markt abgeleiteter Größen bestimmt. Die zugrunde gelegte Wachstumsrate betrug 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %).

Die wesentlichen Annahmen, die bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten verwendet wurden, sind neben den gewichteten Kapitalkosten die prognostizierte Umsatzentwicklung, die Wachstumsrate des EBITDA sowie die nachhaltige Wachstumsrate des Endwerts (Terminal Value). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten basiert im Wesentlichen auf nicht beobachtbaren Inputdaten (Fair-Value-Hierarchie – Bewertungsstufe 3).

Zum 31. Dezember 2017 sind wie im Vorjahr keine immateriellen Vermögenswerte mit Sicherungsrechten belastet. Vertragliche Verpflichtungen zum Kauf von immateriellen Vermögenswerten bestanden zum 31. Dezember 2017 in Höhe von TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 73).

Im Berichtsjahr wurden Kosten für Forschung & Entwicklung in Höhe von TEUR 1.465 (Vorjahr: TEUR 1.630) als Aufwand erfasst.

(2.3) Sachanlagen

Entwicklung der Sachanlagen in den Geschäftsjahren 2016 und 2017

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Grundstücke und Gebäude
TEUR
Technische Anlagen und Maschinen
TEUR
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen
TEUR
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
TEUR
Summe Sachanlagen
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten          
Stand 1.1.2016 46.470 76.626 20.552 1.440 145.088
Zugänge 265 2.130 2.429 1.174 5.998
Abgänge 0 -304 -1.338 0 -1.642
Umbuchungen -1.186 1.388 2 -1.407 -1.203
Währungseffekte 0 0 -9 0 -9
Stand 31.12.2016 45.549 79.840 21.636 1.207 148.232
Zugänge 263 792 3.486 3.072 7.613
Abgänge -683 -304 -1.331 0 -2.318
Umbuchungen 26 765 31 -822 0
Währungseffekte 0 0 -13 0 -13
Stand 31.12.2017 45.155 81.093 23.809 3.457 153.514
Abschreibungen/Wertminderungen          
Stand 1.1.2016 25.848 58.592 14.665 0 99.105
Zuführungen 705 2.932 1.958 0 5.595
Wertminderungen 0 251 13 0 264
Wertaufholungen 0 -283 -4 0 -287
Abgänge 0 -211 -1.235 0 -1.446
Umbuchungen -253 0 0 0 -253
Währungseffekte 0 1 -7 0 -6
Stand 31.12.2016 26.300 61.282 15.390 0 102.972
Zuführungen 714 2.860 2.327 0 5.901
Wertminderungen 0 630 5 0 635
Wertaufholungen 0 -191 -17 0 -208
Abgänge -683 -168 -1.122 0 -1.973
Währungseffekte 0 0 -12 0 -12
Stand 31.12.2017 26.331 64.413 16.571 0 107.315
Nettobuchwerte 31.12.2017 18.824 16.680 7.238 3.457 46.199
Nettobuchwerte 31.12.2016 19.249 18.558 6.246 1.207 45.260

Zur Erläuterung der vorgenommenen Wertminderungen und Wertaufholungen siehe Note (3.7).

Zum 31. Dezember 2017 besteht wie im Vorjahr keine Belastung von Sachanlagen mit Sicherungsrechten. Vertragliche Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen bestanden zum 31. Dezember 2017 in Höhe von TEUR 860 (Vorjahr: TEUR 1.820).

Operating-Leasing

In der Berentzen-Gruppe existieren diverse Miet- bzw. Leasingverhältnisse, die aufgrund ihres wirtschaftlichen Gehaltes als Operating-Leasing zu qualifizieren sind. Im Wesentlichen betreffen die Leasingverhältnisse den Fuhrpark, angemietete Büro- und Geschäftsräume sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Im laufenden Jahr wurden TEUR 1.191 (Vorjahr: TEUR 1.030) an Miet- und Leasingaufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse gezahlt.

Die finanziellen Verpflichtungen aus operativen Miet- und Leasingverhältnissen stellen sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt dar:

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2017
TEUR
2016
TEUR
bis zu 1 Jahr 1.019 974
länger als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 1.404 1.366
länger als 5 Jahre 0 0
Summe der Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasing 2.423 2.340

Die Berentzen-Gruppe tritt auch als Leasinggeber im Rahmen von Miet- und Leasingverhältnissen auf, die ebenfalls als Operating-Leasing einzustufen sind. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Vermietung von Gebäudeteilen und Lagerflächen. Im Geschäftsjahr wurden TEUR 330 (Vorjahr: TEUR 293) an Miet- und Leasingzahlungen vereinnahmt.

Die zukünftig zu vereinnahmenden Raten aus operativen Miet- und Leasingverhältnissen weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf:

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2017
TEUR
2016
TEUR
bis zu 1 Jahr 117 40
länger als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 17 38
länger als 5 Jahre 0 0
Summe der Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasing 134 78

(2.4) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in den Geschäftsjahren 2016 und 2017

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Grundstücke
TEUR
Gebäude
TEUR
Summe Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten      
Stand 01.01.2016 0 0 0
Zugänge 0 0 0
Abgänge 0 0 0
Umbuchungen von Sachanlagen 480 723 1.203
Stand 31.12.2016 480 723 1.203
Zugänge 0 0 0
Abgänge 0 0 0
Stand 31.12.2017 480 723 1.203
Abschreibungen / Wertminderungen      
Stand 01.01.2016 0 0 0
Zuführungen 0 19 19
Wertminderungen 73 82 155
Umbuchungen von Sachanlagen 0 253 253
Abgänge 0 0 0
Stand 31.12.2016 73 354 427
Zuführungen 0 16 16
Abgänge 0 0 0
Stand 31.12.2017 73 370 443
Nettobuchwerte 31.12.2017 407 353 760
Nettobuchwerte 31.12.2016 407 369 776

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen die Grundstücke und Gebäude des ehemaligen Produktionsstandortes Norden, die seit der Stilllegung zum Teil an Dritte vermietet werden. Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betrug zum 31. Dezember 2016 TEUR 1.050. Dafür wurde durch externe Gutachten ein dem beizulegenden Zeitwert entsprechender Marktwert anhand des Ertragswertverfahrens auf Basis angemessener Mietansätze und entsprechender Liegenschaftszinssätze ermittelt. Zum 31. Dezember 2017 wurde kein neues Gutachten erstellt, da die Berentzen-Gruppe vor dem Hintergrund eines kaum veränderten Marktumfelds von einer lediglich unwesentlichen Veränderung ausgeht.

(2.5) Sonstige finanzielle Vermögenswerte

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Anteile an verbundenen Unternehmen 329 329
Forderungen aus Finanzierungsleasing 311 291
Genossenschaftsanteile 32 32
Beteiligungen 11 11
Sonstige Ausleihungen 1 19
  684 682

Anteile an verbundene Unternehmen

In den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind nicht konsolidierte Komplementär- und Etikettengesellschaften enthalten.

Forderungen aus Finanzierungs-Leasing

Im Segment Frischsaftsysteme bestehen Leasingverhältnisse, die aufgrund ihrer Vertragsgestaltung als Finanzierungs-Leasing zu klassifizieren sind. Diese Verträge beziehen sich im Wesentlichen auf das Leasinggeschäft mit Fruchtpressen. Der langfristige Teil der Forderungen aus Finanzierungsleasing beträgt TEUR 311 (Vorjahr: TEUR 291) und wird unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Der kurzfristige Teil der Forderung beträgt TEUR 554 (Vorjahr: TEUR 259) und ist als sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswert (Note (2.11)) aktiviert.

Die zukünftig zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen und der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellen sich nach Ihrer Fristigkeit wie folgt dar:

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Bruttoinvestition in Leasingverhältnisse Barwert der Mindestleasingzahlungen
2017
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2016
TEUR
bis zu 1 Jahr 576 273 404 240
länger als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 318 302 260 235
länger als 5 Jahre 0 0 0 0
  894 575 664 475

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen und nicht garantierten Restwerte zur Brutto- und Nettoinvestition in Leasingverhältnisse sowie zum Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Zukünftige Mindestleasingzahlungen 624 493
Nicht garantierte Restwerte 270 82
Bruttoinvestition in Leasingverhältnisse 894 575
Unrealisierte Finanzerträge -29 -25
Nettoinvestition in Leasingverhältnisse 865 550
Barwert der nicht garantierten Restwerte 201 75
Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen 664 475

(2.6) Latente Steuern und Ertragsteueraufwand

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Latente Steuererstattungsansprüche 0 159
Latente Steuerverbindlichkeiten 1.924 1.921

Die latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten gliedern sich nach Bilanzposten und Sachverhalten wie folgt:

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31.12.2017 31.12.2016
Aktive latente Steuern
TEUR
Passive latente Steuern
TEUR
Aktive latente Steuern
TEUR
Passive latente Steuern
TEUR
AKTIVA        
Langfristig gebundene Vermögenswerte        
Immaterielle Vermögenswerte 0 1.413 0 1.622
Sachanlagen 0 1.655 0 1.770
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1 0 1 0
Kurzfristig gebundene Vermögenswerte        
Vorräte 215 8 90 11
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 24 164 148
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 127 368 287 158
PASSIVA        
Langfristige Schulden        
Langfristige Rückstellungen 1.195 0 1.312 0
Kurzfristige Schulden 138 185 165 262
Zwischensumme auf temporäre Unterschiede 1.676 3.653 2.019 3.971
Davon langfristig 1.245 2.932 1.362 3.146
Wertberichtigung 0   - 316  
Aktivierung Steuerlicher Verlustvorträge 53   506  
Saldierung - 1.729 - 1.729 - 2.050 - 2.050
Latente Steuern Bilanz 0 1.924 159 1.921

Der Betrag der abzugsfähigen temporären Differenzen ohne aktivierten Steueranspruch betrug im Vorjahr TEUR 1.263; Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern wurden im Vorjahr in Höhe von TEUR 316 vorgenommen. Darüber hinaus wurden in Höhe von TEUR 261 (Vorjahr: TEUR 388) keine latenten Steuerschulden für temporäre Differenzen von Tochtergesellschaften der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 886 (Vorjahr: TEUR 1.316) wegen bestehender Kontrolle gemäß IAS 12.39 bilanziert.

Der Bestand an ungenutzten ertragsteuerlichen Verlustvorträgen stellt sich zum Geschäftsjahresende wie folgt dar:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
bei der Körperschaftsteuer 1.519 6.207
bei der Gewerbesteuer 4.330 4.295

Auf Verlustvorträge von TEUR 264 (Vorjahr: TEUR 1.000) bei der Körperschaftsteuer und von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 2.244) bei der Gewerbesteuer wurden aktive latente Steuern von TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 506) gebildet. Dabei wurden über den Ausgleich der Überhänge an passiven latenten Steuern hinaus keine aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet.

Auf Verlustvorträge für Körperschaftsteuer von TEUR 1.255 (Vorjahr: TEUR 5.206) und für Gewerbesteuer von TEUR 4.330 (Vorjahr: TEUR 2.052) wurden trotz im Einzelfall positiver Ergebnisprognosen aufgrund der Verlusthistorie keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind dabei insgesamt zeitlich unbeschränkt nutzbar. Die zeitliche Nutzbarkeit der körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge, auf die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, zeigt die nachfolgende Tabelle.

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Verlustvorträge Körperschaftsteuer 1.255 5.206
Verfallsdatum innerhalb von    
1 Jahr 150 497
2 Jahren 318 599
3 Jahren 5 0
4 Jahren 339 0
5 Jahren 239 0
nach 5 Jahren 15 0
unbegrenzt nutzbar 189 4.110

Ertragsteueraufwand

Als Ertragsteueraufwand sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

Nach ihrer Herkunft gliedern sich die Ergebnisse vor Ertragsteuern und der Ertragsteueraufwand wie folgt:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Ergebnis vor Steuern    
Deutschland 4.124 3.428
Österreich 1.653 3.685
Übrige Länder - 540 - 644
  5.237 6.469
Gezahlte bzw. geschuldete Steuern    
Deutschland (davon periodenfremd: TEUR 375; Vorjahr: TEUR 5) 2.123 1.511
Österreich (davon periodenfremd TEUR 2; Vorjahr: TEUR 0) 358 892
Übrige Länder (davon periodenfremd: TEUR 1; Vorjahr: TEUR 0) 3 3
  2.484 2.406
Latente Steuern 191 - 383
Ertragsteueraufwand 2.675 2.023

Aufgrund der Erhöhung der aktiven latenten Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen, wurde darüber hinaus ein latenter Steuerertrag in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 113) im Sonstigen Ergebnis erfasst.

Im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine Verlustvorträge zur Verminderung des Körperschaftsteueraufwands bzw. des Gewerbesteueraufwands in Anspruch genommen.

Der Ertragsteueraufwand des Geschäftsjahres 2017 von TEUR 2.675 (Vorjahr: TEUR 2.023) wich um TEUR 1.130 (Vorjahr: TEUR 115) von dem erwarteten Steueraufwand von TEUR 1.545 (Vorjahr: TEUR 1.908) ab, der sich bei Anwendung eines erwarteten Durchschnittssteuersatzes in Höhe von 29,5 % auf das Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns ergeben würde. Die Ursachen für den Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand im Konzern begründen sich wie folgt:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Ergebnis nach Steuern 2.562 4.446
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand 2.484 2.406
Latenter Ertragsteueraufwand 191 - 383
Ertragsteueraufwand 2.675 2.023
Ergebnis vor Ertragsteuern 5.237 6.469
Anzuwendender Steuersatz 29,5% 29,5%
Erwarteter Ertragsteueraufwand 1.545 1.908
Steuereffekt aus gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen 125 137
Steuereffekt aus gewerbesteuerlichen Kürzungen - 17 - 17
Steuererhöhungen/ -minderungen aufgrund nicht abzugsfähiger Ausgaben 161 164
Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge - 177 - 21
Permanente Differenzen aus Bilanzposten - 42 - 129
Steuereffekte aus Verlustvorträgen und temporären Differenzen 753 60
Periodenfremde tatsächliche Steuern 375 5
Periodenfremde latente Steuern - 33 0
Ausländische Steuern 0 2
Abweichende in-/ausländische Steuersätze - 11 - 85
Sonstiges - 4 - 1
Ertragsteueraufwand 2.675 2.023
Effektiver Steuersatz in % 51,1% 31,3%

(2.7) Vorräte

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Rohstoffe 3.347 4.098
Verpackungs- und Ausstattungsmaterial 2.896 2.765
Hilfs- und Betriebsstoffe 16 0
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.259 6.863
Unfertige Erzeugnisse 15.781 14.769
Fertige Erzeugnisse 10.895 9.831
Handelswaren 4.066 4.147
Fertige Erzeugnisse und Waren 14.961 13.978
Vorräte 37.001 35.610

Im Rahmen der Bewertung der Vorräte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten wurden auf den Vorratsbestand Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt TEUR 156 (Vorjahr: TEUR 200) vorgenommen. Der Buchwert der Vorräte, die zum Nettoveräußerungswert bewertet wurden, beträgt TEUR 1.117 (Vorjahr: TEUR 411). Die Wertminderungen wurden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie als Bestandsveränderung erfasst.

(2.8) Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

scroll
31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Bruttoforderungsbestand 14.076 15.248
Abzüglich Einzelwertberichtigungen 301 310
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.775 14.938

Wertberichtigungen werden gebildet, wenn es eindeutige Anzeichen dafür gibt, dass die betreffende Forderung nicht, nicht in voller Höhe oder erst in einem nicht überschaubaren Zeitrahmen realisiert werden kann. Dies ist bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen regelmäßig der Fall, wenn das interne Mahnwesen die Forderungen nicht beitreiben kann und externe Inkassounternehmen oder Anwälte in Anspruch genommen werden müssen. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wird anhand der Aktenlage und der weiteren vorliegenden Informationen ermittelt und liegt zwischen 25 % - 100 % der bestehenden Einzelforderung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Wertminderungen auf den Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 28) aufwandswirksam erfasst, da objektive Hinweise dafür vorlagen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind.

Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Stand 1.1. 310 518
Zuführungen 19 28
Verbrauch 16 96
Auflösung 12 140
Stand 31.12. 301 310

Die Altersstruktur der wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember stellt sich wie folgt dar:

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zum Abschlussstichtag wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
Buchwert 31.12.2017
TEUR
bis 30 Tage
TEUR
zwischen 31 und 60 Tagen
TEUR
zwischen 61 und 90 Tagen
TEUR
zwischen 91 und 120 Tagen
TEUR
mehr als 120 Tage
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 301 0 2 0 0 299
  100 % 0 % 1 % 0 % 0 % 99 %
    zum Abschlussstichtag wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
  Buchwert 31.12.2016
TEUR
bis 30 Tage
TEUR
zwischen 31 und 60 Tagen
TEUR
zwischen 61 und 90 Tagen
TEUR
zwischen 91 und 120 Tagen
TEUR
mehr als 120 Tage
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 310 17 0 0 0 293
  100 % 5 % 0 % 0 % 0 % 95 %

Die Analyse der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember stellt sich wie folgt dar:

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davon: davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
Buchwert 31.12.2017
TEUR
zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig
TEUR
bis 30 Tage
TEUR
zwischen 31 und 60 Tagen
TEUR
zwischen 61 und 90 Tagen
TEUR
zwischen 91 und 120 Tagen
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.775 9.197 2.108 888 1.113 382
  100 % 67 % 15 % 6 % 8 % 3 %
    davon: davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
  Buchwert 31.12.2016
TEUR
zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig
TEUR
bis 30 Tage
TEUR
zwischen 31 und 60 Tagen
TEUR
zwischen 61 und 90 Tagen
TEUR
zwischen 91 und 120 Tagen
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.938 9.257 2.400 912 1.000 1.091
  100 % 62 % 16 % 6 % 7 % 7 %
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davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
mehr als 120 Tage
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 87
  1 %
  davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
  mehr als 120 Tage
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 278
  2 %

Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten

Im Rahmen ihrer Außenfinanzierung nutzt die Berentzen-Gruppe auch die Inanspruchnahme von Factoringlinien. Das daraus zur Verfügung stehende Gesamtfinanzierungsvolumen auf der Grundlage von zwei Factoringvereinbarungen beläuft sich auf TEUR 50.000 (Vorjahr: TEUR 50.000). Hinzu kommt eine formal unbegrenzte Factoringlinie im Rahmen von drei weiteren Zentralregulierungs- und Factoringverträgen, die kein Höchstobligo enthalten, sondern deren mögliche Inanspruchnahme nur durch die zur Verfügung stehenden verkaufsfähigen Forderungen begrenzt werden. Der Kauf der Forderungen durch den betreffenden Factor erfolgt grundsätzlich zum Nominalwert. Die Auszahlung der Ankaufswerte erfolgt abzüglich Sicherheitseinbehalten und Rückstellungen für Boni und Rabatte; wobei die Sicherheitseinbehalte pauschal zwischen 10 % und 20 % des Nominalbetrags der Forderungen betragen und die Rückstellungen für Boni und Rabatte von den Gesellschaften der Berentzen-Gruppe monatlich gemeldet werden müssen. Außerdem werden eventuell anfallende Gebühren und Zinsen einbehalten. Zum 31. Dezember 2017 waren TEUR 55.988 (Vorjahr: TEUR 51.663) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die jeweiligen Factoringgesellschaften verkauft und abgetreten.

Teilweise sind für die an den Factor übertragenen finanziellen Vermögenswerte bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Factor, jedoch maximal 120 Tage nach Fälligkeit der Forderungen, Zinszahlungen an den Factor zu leisten. Der dabei anzuwendende Zins leitet sich aus dem Wochen- bzw. 3-Monats-Euribor zzgl. einer fixen Komponente ab. Daraus ergibt sich für die Berentzen-Gruppe das Risiko zusätzlicher Zinszahlungen aufgrund verspäteter oder ausfallender Zahlungseingänge beim Factor (Spätzahlungsrisiko). Das maximale Verlustrisiko aus Spätzahlungen für die bereits transferierten Beträge beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 115 (Vorjahr: TEUR 29). Der Fair Value der Verpflichtung aus dem Spätzahlungsrisiko beträgt TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 7). Für die im Rahmen des Factorings verkauften Forderungen verbleibt das Servicing, insbesondere das Mahnwesen, zum Teil bei der Berentzen-Gruppe. Auf einen Ansatz der Verbindlichkeit daraus wurde aufgrund der betragsmäßigen Unwesentlichkeit verzichtet.

Da nahezu alle mit dem Eigentum an den finanziellen Vermögenswerten verbundenen Risiken und Chancen auf den Factor übertragen worden sind, erfolgt entsprechend IAS 39.20a die vollständige Ausbuchung der verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für das noch verbleibende Spätzahlungsrisiko wurde im Geschäftsjahr 2017 ein anhaltendes Engagement (Continuing Involvement) in Höhe von TEUR 188 (Vorjahr: TEUR 195) als Vermögenswert angesetzt. Gleichzeitig wurde eine entsprechende Verbindlichkeit erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Beeinflussung der Bilanzposten im Rahmen des Factorings auf:

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Bilanzposten 31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Veräußerte und abgetretene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 55.988 51.663
Anhaltendes Engagement (Continuing Involvement) Sonstige kurzfristige finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte 188 195
Sicherheitseinbehalte und Rückstellungen für Boni und Rabatte Sonstige kurzfristige finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte 9.594 8.275
Verfügbare Zahlungsmittel Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 15.503 31.915
Transferierte Zahlungsmittel Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30.894 11.465
Anhaltendes Engagement (Continuing Involvement) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 188 195
Zinsverbindlichkeit Anhaltendes Engagement (Continuing Involvement) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 10 12
Einbehaltene Zinsen/Gebühren/Versicherung Gewinnrücklagen / Konzern-Gesamtergebnis 742 725

Durch den Factor wurden zunächst für eventuell entstehende Forderungskürzungen Sicherheiten in Höhe von TEUR 9.594 (Vorjahr: TEUR 8.275) einbehalten, die unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden.

Bei den in der vorstehenden Tabelle genannten verfügbaren Zahlungsmitteln in Höhe von TEUR 15.503 (Vorjahr: TEUR 31.915) handelt es sich um den Bestand an noch nicht an die Berentzen-Gruppe vom Kundenabrechnungskonto des Factors abgerufenen Zahlungsmitteln aus der Veräußerung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese auf dem Kundenabrechnungskonto vorhandenen Beträge sind jederzeit durch die Berentzen-Gruppe abrufbar, waren aber zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen bzw. abgerufen. Die verfügbaren Zahlungsmittel sind im näher in der Note (2.10) dargestellten Bilanzposten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten. Hingegen waren die transferierten Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 30.894 (Vorjahr: TEUR 11.465) bereits den Kontokorrentkonten der Berentzen-Gruppe bei anderen Kreditinstituten gutgeschrieben.

Im Zeitpunkt der Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte sind im Berichtsjahr insgesamt Verluste in Höhe von TEUR 742 (Vorjahr: TEUR 725) angefallen. Die Gewinne und Verluste werden im Finanzergebnis in Höhe von TEUR 601 (Vorjahr: TEUR 584) sowie in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 141 (Vorjahr: TEUR 141) ausgewiesen.

Aus der zum Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Factoringfinanzierung (verkaufte Forderungen) werden für das 1. Quartal 2018 Zinszahlungen in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 11) erwartet. Die Zinszahlungen sind u. a. abhängig von den Fälligkeitszeitpunkten der Forderungen sowie den anwendbaren, unterschiedlichen Zinssätzen.

(2.9) Laufende Ertragsteueransprüche

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Ertragsteuererstattungsansprüche (KSt, GewSt, KapErtrSt) 634 174
  634 174

(2.10) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Bank- und Kassenbestand 19.397 67.655
  19.397 67.655

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds ergibt sich aus dem Bilanzposten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" und einem Teil der „Kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten“. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten die im Rahmen von zwei Factoringvereinbarungen zu deren Abwicklung genutzte, bei Kreditinstituten geführte Kontokorrentkonten, welche die aus diesem Factoring jederzeit verfügbaren liquiden Mittel umfassen („Kundenabrechnungskonten“). Die Forderungen aus den Kundenabrechnungskonten weisen von üblichen Kontokorrentforderungen gegen Kreditinstitute abweichende Charakteristika, insbesondere hinsichtlich der Verzinsung, auf. Von den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten werden lediglich die im Rahmen von Betriebsmittel-Barlinien unmittelbar verfügbaren Fremdkapitalanteile angesetzt.

Gemäß IAS 7.45 wird der Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung folgendermaßen ermittelt:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente    
Kassenbestand 10 15
Kontokorrentforderungen an Kreditinstitute 3.884 35.725
Forderungen aus bei Kreditinstituten geführten Kundenabrechnungskonten 15.503 31.915
Forderungen gegen Kreditinstitute 19.387 67.640
  19.397 67.655
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten    
Kontokorrentkredite von Kreditinstituten 963 571
  963 571
  18.434 67.084

(2.11) Sonstige kurzfristige finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Forderungen aus Sicherheitsabschlag Factoring 9.594 8.275
Rückvergütungsansprüche 888 530
Forderungen aus Finanzierungsleasing 554 259
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 384 102
Übrige Posten 893 1.364
  12.313 10.530

(2.12) Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 24.960 (Vorjahr: TEUR 24.960) ist eingeteilt in 9.600.000 Stück Stammaktien (Vorjahr: 9.600.000 Stück Stammaktien), die als auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien ausgestaltet und voll eingezahlt sind. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt EUR 2,60. Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals sowie der Anzahl der ausgegebenen Aktien zeigt die nachfolgende Übersicht:

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR Stück TEUR Stück
Stammaktien auf den Inhaber lautend 24.960 9.600.000 24.960 9.600.000
Grundkapital   24.960 9.600.000 24.960 9.600.000
Eigene Aktien   -536 -206.309 -536 -206.309
Gezeichnetes (Ausgegebenes) Kapital / Ausgegebene Aktien   24.424 9.393.691 24.424 9.393.691

In den Geschäftsjahren 2015 und 2016 wurden im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms durch die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft 206.309 Stückaktien erworben. Dies entspricht einem rechnerischen Anteil von TEUR 536 am Grundkapital und mithin 2,15 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der durchschnittliche Kaufpreis pro Stückaktie betrug EUR 7,2706. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von TEUR 1.500 (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Nennbetrag und den Anschaffungskosten erworbener eigener Anteile betrug kumuliert TEUR 971 und wurde mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Genehmigtes Kapital (nicht ausgegeben)

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. Mai 2019 das Grundkapital durch die Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu TEUR 12.480 zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Die Bedingungen, unter denen der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung ausschließen kann, sind in § 4 Abs. 4 der Satzung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in der Fassung vom 19. Mai 2017 geregelt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Bedingtes Kapital (nicht ausgegeben)

Das Grundkapital ist um bis zu TEUR 12.480 durch Ausgabe von bis zu 4.800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Das bedingte Kapital steht in Zusammenhang mit der mit Beschluss der Hauptversammlung am 22. Mai 2014 erteilten Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu TEUR 200.000 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte bezogen auf neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien oder auf den Inhaber lautende stimmrechtslose Vorzugsaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu TEUR 12.480 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beinhaltet das Agio aus Kapitalerhöhungen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in den Jahren 1994 und 1996. In den Geschäftsjahren 2004 bzw. 2008 wurden der Kapitalrücklage zur Deckung des jeweiligen Jahresfehlbetrags der Gesellschaft TEUR 15.855 bzw. TEUR 23.010 entnommen und den Gewinnrücklagen zugeführt.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Gewinnrücklagen zum 1.1. 13.982 12.418
Konzernergebnis 2.562 4.446
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung -784 -536
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne -96 -384
Latente Steuern auf Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne 28 113
Sonstiges Ergebnis -852 -807
Konzern-Gesamtergebnis 1.710 3.639
Gezahlte Dividenden -2.348 -1.880
Eigene Anteile (Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerichen Nennbetrag und den Anschaffungskosten erworbener eigener Anteile) 0 -195
Gewinnrücklagen zum 31.12. 13.344 13.982

Im Rahmen der Entkonsoliderung von vier Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2017 wurden insgesamt Währungskurseffekte in Höhe von TEUR 353 aus dem Sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 erfolgswirksam berücksichtigt.

Gewinnverwendung / Dividende

Nach dem Aktiengesetz (AktG) bemisst sich die Gewinnverwendung einschließlich der Dividendenausschüttung an die Aktionäre nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn.

Auf der Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 wurde beschlossen, den im Jahresabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von TEUR 5.522 (Vorjahr: TEUR 4.572) zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stammaktie (Vorjahr: EUR 0,20) für das Geschäftsjahr 2016 zu verwenden und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft zum Tag der Hauptversammlung gehaltenen, gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigten eigenen Aktien entsprach dies einer Ausschüttung von insgesamt rund TEUR 2.348 (Vorjahr: TEUR 1.880) und einem Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von TEUR 3.173 (Vorjahr: TEUR 2.692).

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft schlägt der Hauptversammlung vor, den im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von TEUR 6.178 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,22 je dividendenberechtigter Stammaktie für das Geschäftsjahr 2017 zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft zum Tag der Hauptversammlung gehaltenen, gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigten eigenen Aktien entspricht dies einer voraussichtlichen Ausschüttung von insgesamt rund TEUR 2.067 und einem Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von rund TEUR 4.111. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung am 3. Mai 2018. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,22 je dividendenberechtigter Stammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

(2.13) Langfristige Rückstellungen

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Pensionsrückstellungen 10.509 11.183
Andere langfristige Rückstellungen 483 535
  10.992 11.718

Pensionsrückstellungen

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Pensionsrückstellungen 10.509 11.183

Leistungsorientierte Pläne

Den Pensionsrückstellungen liegen Verpflichtungen inländischer in den Konzernabschluss einbezogener Unternehmen über Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Alters-, Invaliden- und Witwenrente) zugrunde, die in unterschiedlichen Versorgungsordnungen geregelt sind. Die Höhe der individuellen Leistungen ist dabei von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter und / oder dem Gehaltsniveau des Mitarbeiters abhängig. Im Wesentlichen handelt es sich um ungedeckte Versorgungspläne, deren Verpflichtungen das Unternehmen selbst nachkommt, sobald sie fällig sind. Zum Teil sind die Verpflichtungen durch Rückdeckungsversicherungen im Wert von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 33) abgesichert, die jedoch nicht als Planvermögen i. S. d. IAS 19 zu qualifizieren sind und als sonstige kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen werden.

Die Leistungsverpflichtungen umfassen insgesamt 242 (Vorjahr: 250) Anspruchsberechtigte, davon 232 (Vorjahr: 233) Pensionäre und Hinterbliebene sowie 10 (Vorjahr: 17) ausgeschiedene Begünstigte. Neu eintretende Mitarbeiter erhalten derzeit keine Zusagen aus leistungsorientierten Plänen. Selbst wenn und soweit aus den in der Vergangenheit erteilten Zusagen keine weiteren Leistungen mehr erdient werden, hat das Unternehmen dennoch weiterhin die daraus resultierenden versicherungsmathematischen Risiken, wie Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko, zu tragen.

Gemäß IAS 19 werden die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und pensionsähnliche Verpflichtungen nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit Method“) für leistungsorientierte Altersversorgungspläne (Defined Benefit Plans) berechnet. Die Ermittlung erfolgt auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Anwartschaftsbarwertes (Defined Benefit Obligation – DBO) zum 31. Dezember 2017:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
DBO zu Beginn des Geschäftsjahres 11.183 11.515
Zinsaufwendungen DBO 107 166
Neubewertungen    
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aufgrund der Veränderung von finanziellen Annahmen 0 510
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aufgrund der Veränderung von erfahrungsbedingten Anpassungen 96 - 126
Gezahlte Versorgungsleistungen - 877 - 882
DBO zum Ende des Geschäftsjahres 10.509 11.183

Von der DBO zum Ende des Geschäftsjahres 2017 entfallen TEUR 9.959 (Vorjahr: TEUR 10.199) auf die Pensionäre und Hinterbliebenen sowie TEUR 550 (Vorjahr: TEUR 984) auf die ausgeschiedenen Begünstigten.

Die Pensionsaufwendungen für das jeweilige Geschäftsjahr vor Ertragsteuereffekten setzen sich wie folgt zusammen:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Zinsaufwendungen auf DBO 107 166
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwendungen 107 166
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) 96 384
Im Sonstigen Ergebnis erfasste Aufwendungen / Erträge 96 384
Pensionsaufwendungen gesamt 203 550

Versicherungsmathematische Annahmen

Die Pensionsverpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Es wird mit einem Rechnungszins von 1,0 % p.a. (Vorjahr: 1,0 % p.a.), einer Gehaltsdynamik von 0 % p.a. (Vorjahr: 0 % p.a.) und einer kalkulatorischen Anpassungsrate für Renten von 1,5 % p.a. (Vorjahr: 1,5 % p.a.) gerechnet. Den versicherungsmathematischen Bewertungen für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 liegen die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck zugrunde.

Sensitivitätsanalyse

Die Auswirkungen auf die DBO hinsichtlich der Veränderung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen zeigt die nachfolgende Tabelle. Es wird jeweils die Auswirkung auf die DBO bei Änderung einer Annahme dargestellt, während die anderen Annahmen im Vergleich zur ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben. Folglich bleiben Korrelationseffekte zwischen den Annahmen unberücksichtigt. Die gezeigte Veränderung der DBO gilt nur für die konkrete Größenordnung der Änderung der einzelnen Annahme. Wenn sich die Annahmen in einer anderen Größenordnung verändern, kann nicht von einer linearen Auswirkung auf die DBO ausgegangen werden.

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DBO 31.12.2017
TEUR
DBO 31.12.2016
TEUR
Rechnungszins + 1,0 PP 9.615 10.202
  - 1,0 PP 11.560 12.341
Rententrend + 0,5 PP 10.972 11.738
  - 0,5 PP 10.078 10.666
Gehaltstrend + 0,5 PP 10.509 11.183
  - 0,5 PP 10.509 11.183
Lebenserwartung + 1 Jahr 11.015 11.712
  - 1 Jahr 10.016 10.665

Bei der Ermittlung der Auswirkungen auf die DBO wurde die gleiche Berechnungsmethode („Projected Unit Credit Method“) angewendet, die auch der Berechnung der Pensionsrückstellungen zum Jahresende zugrunde liegt.

Erwartete Rentenzahlungen

Die für die folgenden 10 Jahre erwarteten Rentenzahlungen zeigt die nachstehende Tabelle:

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Erwartete Rentenzahlungen
TEUR
2018 888
2019 836
2020 769
2021 731
2022 688
2023 - 2027 2.890

Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit der Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2017 beträgt rund 10 Jahre (Vorjahr: 10 Jahre).

Beitragsorientierte Pläne

Derzeit gewährt die Berentzen-Gruppe ihren Mitarbeitern in der Regel Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die als beitragsorientierte Pläne ausgestaltet sind. Im Rahmen von Entgeltumwandlungen und Zuschüssen des Arbeitgebers werden Beiträge zur Altersversorgung im Wesentlichen in eine Pensionskasse bzw. bei Direktversicherungen für die Mitarbeiter eingezahlt. An Zuschüssen des Arbeitgebers zu diesen beitragsorientierten Plänen sind im Geschäftsjahr 2017 TEUR 82 (Vorjahr: TEUR 79) erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst worden.

Im Geschäftsjahr 2017 wurden an die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland Arbeitgeberbeiträge in Höhe von TEUR 1.394 (Vorjahr: TEUR 1.353) und an gesetzliche Rentenversicherungen im Ausland Arbeitgeberbeiträge in Höhe von TEUR 251 (Vorjahr: TEUR 25) abgeführt.

Andere langfristige Rückstellungen

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Bezüge mit erfolgsbezogenen Komponenten 269 338
Jubiläumszuwendungen 214 197
  483 535

Für nähere Erläuterungen zu den Bezügen des Vorstands mit erfolgsbezogenen Komponenten wird auf Note (4.7) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen verwiesen.

Die Jubiläumsrückstellungen werden unter Berücksichtigung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung von 20 % in Abhängigkeit von der bisherigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers angesammelt und mit einem Zinssatz von 2,91 % (Vorjahr: 3,37 %) abgezinst. Die Rückstellungsbildung erfolgt auf Basis von aktuellen Mitarbeiterbeständen und zukünftigen Ansprüchen auf die genannten Zahlungen bis zum Alter von 65 Jahren. Die ermittelten Werte basieren auf Gutachten, die nach Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der „Projected Unit Credit Methode“ eine Fluktuationsrate von 5 % und als biometrische Rechnungsgrundlage die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck verwenden.

Rückstellungsspiegel

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Pensionsrückstellungen
TEUR
Andere Langfristige Rückstellungen
TEUR
Kurzfristige Rückstellungen
TEUR
Gesamt
TEUR
Stand am 1.1.2017 11.183 535 80 11.798
Verbrauch 877 185 80 1.142
Zuführung 96 139 80 315
Aufzinsung 107 4 0 111
Auflösung 0 10 0 10
Stand am 31.12.2017 10.509 483 80 11.072

(2.14) Langfristige Finanzverbindlichkeiten

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Verbindlichkeiten aus Konsortialkredit 7.068 0
  7.068 0

Im Rahmen der Rückzahlung der Berentzen-Anleihe 2012/2017 hat die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Oktober 2017 die endfällige Fazilität aus dem im Dezember 2016 abgeschlossenen Konsortialkreditvertrag in Höhe von TEUR 7.500 mit einer Laufzeit von fünf Jahren in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme wird variabel auf Grundlage des Referenzzinssatzes EURIBOR zuzüglich einer fixen Zinsmarge verzinst. Nach Abzug der mit dem Konsortialkreditvertrag im Zusammenhang stehenden Transaktionskosten in Höhe von TEUR 457 ergab sich ein Nettoemissionswert in Höhe von TEUR 7.043, bei einem voraussichtlichen Effektivzins in Höhe von 3,7 %. Die in den Finanzaufwendungen enthaltenen anteiligen Transaktionskosten für das Geschäftsjahr 2017 betragen TEUR 25.

(2.15) Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer 43.312 44.394
  43.312 44.394

Es handelt sich um die angemeldete Alkoholsteuer für die Monate November und Dezember 2017, die aufgrund des Alkoholsteuergesetzes am 5. Januar bzw. am 5. Februar des Folgejahres zahlbar ist.

(2.16) Kurzfristige Rückstellungen

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Jahresabschlusskosten 80 80
  80 80

(2.17) Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten (KSt, GewSt) 2.078 1.033
  2.078 1.033

(2.18) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 963 571
Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen 508 484
Anhaltendes Engagement (Continuing Involvement) 188 195
Zinsverbindlichkeit Anhaltendes Engagement (Continuing Involvement) 10 12
Verbindlichkeiten aus Anleihe 0 49.807
  1.669 51.069

(2.19) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.835 10.877
Marketing- und Vertriebsverpflichtungen sowie Boni 9.863 8.366
Verbindlichkeiten aus Lohn-, Umsatz- und anderen Steuern 5.735 6.736
Ausstehende Lieferantenrechnungen 1.228 1.645
Öffentliche Zuwendungen aus Investitionen 1.164 1.277
Verbindlichkeiten aus aperiodischen Gehaltsbestandteilen 1.091 1.094
Pfandgeld 1.067 1.052
Kreditorische Debitoren 326 520
Rechts-, Beratungs-, Prüfungskosten 206 441
Übrige 1.218 1.763
  31.733 33.771

Die Bilanzwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen dem beizulegenden Zeitwert. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

(2.20) Vertragliche Restlaufzeitanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten, nicht abgezinsten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich:

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bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Buchwert 31.12.2017
TEUR
Tilgung
TEUR
zukünftige Zinsen
TEUR
Tilgung
TEUR
zukünftige Zinsen
TEUR
Tilgung
TEUR
Verbindlichkeiten aus Konsortialkredit 7.068 0 143 7.500 523 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 963 963 0 0 0 0
Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 706 706 5 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.835 9.835 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 21.898 21.898 0 0 0 0
- davon Verbindlichkeiten, die nicht unter IAS 39 fallen 9.158 9.158 0 0 0 0
Summe 40.470 33.402 148 7.500 523 0
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mehr als 5 Jahre
zukünftige Zinsen
TEUR
Verbindlichkeiten aus Konsortialkredit 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0
Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0
- davon Verbindlichkeiten, die nicht unter IAS 39 fallen 0
Summe 0
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bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Buchwert 31.12.2016
TEUR
Tilgung
TEUR
zukünftige Zinsen
TEUR
Tilgung
TEUR
zukünftige Zinsen
TEUR
Tilgung
TEUR
Verbindlichkeiten aus Anleihe 49.807 50.000 2.591 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 571 571 0 0 0 0
Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 691 691 5 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.877 10.877 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 22.894 22.894 0 0 0 0
- davon Verbindlichkeiten, die nicht unter IAS 39 fallen 10.187 10.187 0 0 0 0
Summe 84.840 85.033 2.596 0 0 0
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mehr als 5 Jahre
zukünftige Zinsen
TEUR
Verbindlichkeiten aus Anleihe 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0
Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0
- davon Verbindlichkeiten, die nicht unter IAS 39 fallen 0
Summe 0

Einbezogen wurden alle Finanzinstrumente, die am 31. Dezember 2017 im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht ein. Die variablen Zinszahlungen wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 31. Dezember 2017 gefixten Zinssätze ermittelt. In den zukünftigen Zinsen sind fest vereinbarte Zinsen für Langfristkredite sowie – soweit einschlägig – Zinsen für kurzfristige Aufnahmen enthalten. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet.

(2.21) Finanzinstrumente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige finanzielle Vermögenswerte haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Die beizulegenden Zeitwerte von Ausleihungen entsprechen den Barwerten der mit den Ver-mögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter. Für Finanzinstrumente der Kategorie zur „Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht vorhanden. Ihr beizulegender Zeitwert kann nicht verlässlich ermittelt werden. Eine Veräußerung dieser finanziellen Vermögenswerte ist derzeit nicht vorgesehen.

Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten aus dem Konsortialkreditvertrag entspricht aufgrund seiner zum Teil variablen Verzinsung auf Basis von Referenzzinssätzen näherungsweise dem bilanzierten Wert. Im Vorjahr entsprach der beizulegende Zeitwert der börsennotierten Anleihe dem Kurswert der Gesamtnominale, ermittelt anhand der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert war der Ebene 1 der Fair Value-Hierarchie des IFRS 13 zuzuordnen. Die beizulegenden Zeitwerte der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten wie die Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen entsprechen ihren Buchwerten, da diese kurzfristige Restlaufzeiten haben und Auswirkungen der Abzinsung unwesentlich sind. Der Marktwert der derivativen Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) wird nach der Barwertmethode ermittelt. Dabei werden der Bewertung die Tagesendkurse bzw. zum Monatsultimo die EZB-Referenzkurse zugrunde gelegt. Der beizulegende Zeitwert ist der Ebene 2 der Fair Value-Hierarchie des IFRS 13 zuzuordnen. Aus deren Bewertung zum Fair Value entstand saldiert ein negativer Ergebniseffekt in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr: positiver Ergebniseffekt in Höhe von TEUR 30). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Sonstigen Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.

Die verschiedenen Ebenen der Fair Value-Hierarchie des IFRS 13 stellen sich wie folgt dar:

Ebene 1: Die Inputfaktoren sind in aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise.

Ebene 2: Die Inputfaktoren sind andere als die auf Ebene 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.

Ebene 3: Die Inputfaktoren sind Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind.

Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Kategorien von Finanzinstrumenten

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der im Konzernabschluss erfassten Finanzinstrumente:

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31.12.2017 31.12.2016
Kategorie nach IAS 39 Buchwert
TEUR
Beizulegender Zeitwert
TEUR
Buchwert
TEUR
Beizulegender Zeitwert
TEUR
Aktiva          
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente LaR 19.397 19.397 67.655 67.655
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 13.775 13.775 14.938 14.938
Sonstige finanzielle Vermögenswerte          
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte AfS 372 n/a 372 n/a
Derivative finanzielle Vermögenswerte ohne Sicherungsbeziehung FAHfT 0 0 38 38
Übrige finanzielle Vermögenswerte LaR 11.457 11.457 9.950 9.950
Passiva          
Verbindlichkeiten aus Anleihe FLAC 0 0 49.807 51.850
Verbindlichkeiten aus Konsortialkredit FLAC 7.068 7.068 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 9.835 9.835 10.877 10.877
Sonstige Finanzverbindlichkeiten          
Derivative Finanzverbindlichkeiten ohne Sicherungsbeziehung FLHfT 0 0 0 0
Übrige Finanzverbindlichkeiten FLAC 14.409 14.409 13.970 13.970

Aggregierte Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Kategorien von Finanzinstrumenten

Die Summen der Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente entsprechend den Bewertungskategorien des IAS 39 stellen sich wie folgt dar:

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31.12.2017 31.12.2016
Kategorie nach IAS 39 Bewertung Hierachieebene des beizulegenden Zeitwerts Buchwert
TEUR
Beizulegender Zeitwert
TEUR
Buchwert
TEUR
Darlehen und Forderungen (Loans and receivables) LaR Fortgeführte Anschaffungskosten n/a 44.629 44.629 92.543
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available-for-Sale) AfS Fortgeführte Anschaffungskosten n/a 372 n/a 372
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Financial assets held for trading) FAHfT Beizulegender Zeitwert Ebene 2 0 0 38
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (Financial Liabilities measured at amortized cost) FLAC Fortgeführte Anschaffungskosten n/a 31.312 31.312 24.847
      Ebene 1 0 0 49.807
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (Financial liabilities held for trading) FLHfT Beizulegender Zeitwert Ebene 2 0 0 0
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31.12.2016
Beizulegender Zeitwert
TEUR
Darlehen und Forderungen (Loans and receivables) 92.543
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available-for-Sale) n/a
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Financial assets held for trading) 38
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (Financial Liabilities measured at amortized cost) 24.847
  51.850
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (Financial liabilities held for trading) 0

(3) Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung

(3.1) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden ausschließlich aus dem Verkauf von Gütern generiert.

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2017
TEUR
2016
TEUR
Segment Spirituosen 90.995 91.619
Segment Alkoholfreie Getränke 49.418 46.732
Segment Frischsaftsysteme 20.707 21.592
Segment Übrige 11.005 10.082
Umsatzerlöse 172.125 170.025

(3.2) Bestandsveränderung

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2017
TEUR
2016
TEUR
Veränderung
TEUR
Unfertige Erzeugnisse 15.781 14.769 1.012
Fertige Erzeugnisse 10.895 9.831 1.064
Bestandsveränderung     2.076

(3.3) Sonstige betriebliche Erträge

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2017
TEUR
2016
TEUR
Auflösung von Verbindlichkeiten (Accruals) 1.418 1.045
Weiterberechnungen/Kostenerstattungen 1.164 1.210
Leergutverkäufe und Pfandabrechnung 594 582
Erträge aus der Entkonsolidierung von Tochtergesellschaften 401 0
Mieterträge 289 280
Abfallverwertung 261 229
Übrige sonstige betriebliche Erträge 1.031 1.056
  5.158 4.402

(3.4) Materialaufwand

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2017
TEUR
2016
TEUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 89.973 89.283
Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.117 2.393
  93.090 91.676

(3.5) Personalaufwand

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2017
TEUR
2016
TEUR
Löhne und Gehälter 20.292 20.513
Soziale Abgaben 3.695 3.328
Aufwendungen für Altersversorgung 32 51
  24.019 23.892

Die Beschäftigtenzahlen im Konzern entwickelten sich wie folgt:

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Jahresdurchschnitt Jahresende
2017 2016 2017 2016
Angestellte 257 249 254 249
Gewerbliche Angestellte 208 208 205 208
  465 457 459 457
Auszubildende 25 31 25 30
  490 488 484 487

Auf der Basis von Vollzeitarbeitskräften ergab sich eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt von 395 auf 410.

(3.6) Abschreibungen auf Vermögenswerte

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2017
TEUR
2016
TEUR
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 1.270 1.228
Abschreibungen auf Sachanlagen 5.901 5.595
Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 16 19
  7.187 6.842

(3.7) Wertminderungen/ -aufholungen auf Vermögenswerte

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2017
TEUR
2016
TEUR
Wertaufholungen von Sachanlagen - 208 - 287
Wertminderungen von Sachanlagen 635 264
Wertminderungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 0 155
  427 132

Zum 30. Juni 2017 wurde ein anlassbezogener Impairment-Test für das Segment Alkoholfreie Getränke durchgeführt. Trotz einer im Vergleich zum Vorjahresberichtszeitraum positiven Entwicklung von Absatz, Umsatz und Segmentergebnis (Deckungsbeitrag nach Marketingetats) zeigten sich Anhaltspunkte dafür, dass der Gesamterfolgsbeitrag des Segments zum Konzernbetriebsergebnis weniger stark ist und sein wird als erwartet. Ursächlich hierfür sind unter anderem unerwartet hohe Gemeinkosten in den Bereichen Produktion und Logistik („Supply Chain“). Darüber hinaus erfordern die bereits realisierten bzw. noch zu erwartenden Absatzerfolge von Produkten, die in Mehrweggebinden abgefüllt und ausgeliefert werden, zusätzliche Investitionen in Leergutbehälter und -Kisten. Die daraus resultierenden Abschreibungen werden den Gesamterfolgsbeitrag des Segments belasten. Die infolgedessen nach den Vorschriften des IAS 36 vorzunehmende Überprüfung zum 30. Juni 2017, führte dazu, dass auf in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen nunmehr Wertaufholungen in Höhe von TEUR 208 (Vorjahr: TEUR 287) sowie zusätzliche Wertminderungen in Höhe von TEUR 635 (Vorjahr: TEUR 264) vorzunehmen waren. Auf Basis aktualisierter Planzahlen wurde zum 31. Dezember 2017 ein weiterer anlassbezogener Impairment-Test durchgeführt. Daraus ergaben sich keine weiteren Wertminderungen oder Wertaufholungen.

Bei der Prüfung der Werthaltigkeit wird die Summe der Buchwerte der CGU dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Für die CGU Alkoholfreie Getränke wurde im Rahmen der Impairment-Tests ein erzielbarer Betrag in Höhe von TEUR 19.627 zum 30. Juni 2017 und in Höhe von TEUR 23.904 zum 31. Dezember 2017 ermittelt. Dieser entspricht dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten erfolgte durch Ermittlung des Barwerts der erwarteten Cashflows aus dem operativen Segment Alkoholfreie Getränke (Discounted Cashflow).

Die Planung der erwarteten Cashflows umfasste einen Planungszeitraum von drei Jahren. Die Cashflows wurden im Rahmen eines qualifizierten Planungsprozesses unter Heranziehung unternehmensinterner Erfahrungswerte und umfangreicher Marktkenntnisse aufgestellt und berücksichtigen die Beurteilung und Einschätzungen des Managements zur zukünftigen Entwicklung des regionalen Markts für Alkoholfreie Getränke. Die wesentlichen Annahmen, die bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten verwendet wurden, sind neben den gewichteten Kapitalkosten, die prognostizierte Umsatzentwicklung, die Wachstumsrate des EBITDA sowie die nachhaltige Wachstumsrate des Endwerts (Terminal Value). Als Diskontierungszinssatz wurde der durchschnittlich gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) einer entsprechenden Peergroup angewendet. Dieser für die CGU ermittelte Diskontierungszinssatz betrug zum 30. Juni 2017 6,1 % und zum 31. Dezember 2017 5,6 % (30. November 2016: 5,7%). Die Parameter des gewichteten Kapitalkostensatzes wurden auf Basis externer vom Markt abgeleiteter Größen bestimmt. Die zugrunde gelegte Wachstumsrate betrug 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %).

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten basiert im Wesentlichen auf nicht beobachtbaren Inputdaten (Fair-Value-Hierarchie – Bewertungsstufe 3).

Die Verteilung der Wertminderung und Wertaufholung erfolgte unter Berücksichtigung des IAS 36.105 bzw. IAS 36.122, wobei für die Ableitung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten der wesentlichen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens auf externe Gutachten abgestellt wurde. Dabei wurde eine Fortführung des Geschäftsbetriebs unterstellt. Der in den Gutachten ermittelte beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten basiert im Wesentlichen auf beobachtbaren Inputdaten (Fair Value Hierarchie – Bewertungsstufe 2). Die wesentlichen Bewertungsannahmen umfassen den marktüblichen Mietzins, den anzusetzenden Bodenrichtwert sowie Marktpreise für vergleichbare technische Anlagen.

Wäre der bei der Werthaltigkeitsprüfung zugrunde gelegte Diskontierungszinssatz um 0,5 Prozentpunkte höher gewesen, hätte sich aufgrund der Regelung des IAS 36.105 bzw. des IAS 36.122 kein höherer Wertminderungsbedarf bzw. keine höhere Wertaufholung ergeben. Im umgekehrten Fall hätte sich kein niedrigerer Wertminderungsbedarf bzw. keine niedrigere Wertaufholung ergeben, wenn der zugrunde gelegte Diskontierungszinssatz um 0,5 Prozentpunkte niedriger gewesen oder die im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung berücksichtigte nachhaltige Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte höher ausgefallen wäre.

Die infolge des Impairment-Tests der CGU Alkoholfreie Getränke zum 30. Juni 2017 zu erfassenden Wertaufholungen entfallen in Höhe von TEUR 191 (Vorjahr: TEUR 283) auf technische Anlagen und Maschinen sowie in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 4) auf sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der zusätzlich ermittelte Wertminderungsbedarf bezieht sich in Höhe von TEUR 630 (Vorjahr: TEUR 251) auf technische Anlagen und Maschinen sowie in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 13) auf sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Aus den genannten Wertminderungen und Wertaufholungen ergibt sich saldiert ein negativer Ergebniseffekt in Höhe von TEUR 427 (Vorjahr: TEUR 132).

(3.8) Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2017
TEUR
2016
TEUR
Marketing einschließlich Werbung 16.206 15.913
Übrige Vertriebskosten 16.285 15.578
Instandhaltung 2.975 2.824
Gebühren, Beiträge, Versicherungen 1.803 1.674
Mieten, Bürokosten, Kosten des Geldverkehrs 1.614 1.572
Rechts-, Beratungs-, Prüfungskosten 1.281 1.135
Sonstige Dienstleistungen 1.015 975
Verpackungsrecycling 1.012 1.193
Leihpersonal 750 672
Periodenfremde Aufwendungen 610 585
Sonstiger Personalaufwand 572 421
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 1.719 1.506
  45.842 44.048

(3.9) Finanzerträge/Finanzaufwendungen

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2017
TEUR
2016
TEUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 51 64
Finanzerträge 51 64
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.605 4.130
Aufwendungen aus Verlustübernahmen 3 3
Finanzaufwendungen 3.608 4.133
Finanzergebnis - 3.557 - 4.069

(3.10) Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien

Die Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien stellen sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt dar:

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aus der Folgebewertung
aus Zinsen
TEUR
zum Fair Value
TEUR
Währungsumrechnung
TEUR
aus Wertberichtigung
TEUR
aus Abgang
TEUR
Darlehen und Forderungen LaR 38 0 0 9 0
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte AfS - 3 0 0 0 0
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte FAHfT 0 - 38 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten FLAC - 2.822 0 0 0 0
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten FLHfT 0 0 0 0 0
Summe   - 2.787 - 38 0 9 0
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Nettoergebnisse
2017
TEUR
Darlehen und Forderungen 47
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte - 3
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte - 38
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten - 2.822
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten 0
Summe - 2.816

Im Vorjahr stellten sich die Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien wie folgt dar:

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aus der Folgebewertung
aus Zinsen
TEUR
zum Fair Value
TEUR
Währungsumrechnung
TEUR
aus Wertberichtigung
TEUR
aus Abgang
TEUR
Darlehen und Forderungen LaR 47 0 0 208 0
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte AfS - 3 0 0 0 0
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte FAHfT 0 34 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten FLAC - 3.356 0 0 0 0
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten FLHfT 0 - 4 0 0 0
Summe   - 3.312 30 0 208 0
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Nettoergebnisse
2016
TEUR
Darlehen und Forderungen 255
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte - 3
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte 34
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten - 3.356
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten - 4
Summe - 3.074

Die Zinsen aus Finanzinstrumenten werden unter den Finanzerträge bzw. Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Die den Ausleihungen und Forderungen zuzuordnenden Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Der Ausweis der Marktwertänderungen der zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

(3.11) Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 als Quotient aus dem den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzuordnenden Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Anzahl der Aktien ermittelt.

Das Grundkapital der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist eingeteilt in 9.600.000 Stück Stammaktien (Vorjahr: 9.600.000 Stück Stammaktien). Unter Berücksichtigung der eigenen Aktien waren im Geschäftsjahr 2017 im gewichteten Durchschnitt 9.393.691 (Vorjahr: 9.407.323) Aktien der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Umlauf.

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hat keine Aktienoptionen oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben, potenzielle verwässernde Instrumente, die in Aktien umgetauscht werden könnten, waren zum 31. Dezember 2017 nicht existent. Aus diesem Grund wird nur das unverwässerte Ergebnis je Stammaktie ermittelt.

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2017 2016
Konzernergebnis TEUR 2.562 4.446
Anzahl Stammaktien 1) Tsd. Stück 9.394 9.407
Unverwässertes Ergebnis je Stammaktie EUR 0,273 0,473
1)

Gewichteter Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Anzahl der Aktien.

(4) Sonstige Erläuterungen

(4.1) Kapitalflussrechnung

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit umfasst sowohl den aus dem Konzernlagebericht ersichtlichen, erfolgswirtschaftlichen Cashflow (Konzernergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen, bereinigt um nicht zahlungswirksame Bestandteile) als zentrale Steuerungsgröße der Liquidität, als auch Zahlungsbewegungen im Working Capital. Im Geschäftsjahr 2017 verminderte sich der Nettomittelzufluss auf TEUR 4.119 (Vorjahr: TEUR 12.323). Maßgebliche Einflussfaktoren hierauf waren die nachfolgenden Sachverhalte.

Aus der Veränderung des sog. Trade Working Capital – d. h. dem Saldo aus den Zahlungsbewegungen der Vorräte, Forderungen inkl. Factoring, Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – entstand per Saldo ein Zahlungsmittelzufluss in Höhe von TEUR 2.352 (Vorjahr: TEUR 1.725). Daneben resultierte ein Zahlungsmittelabfluss aus der Zunahme sonstiger Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.803; im Vorjahr wurde diesbezüglich ein Zahlungsmittelzufluss in Höhe von TEUR 733 generiert. Ferner verringerte sich die Fremdfinanzierung aus Rückstellungen um TEUR 726 (Vorjahr: TEUR 232), maßgeblich auf Basis einer entsprechenden Veränderung der bilanzierten Pensionsverpflichtungen. Zudem entstand aus der Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten ein Mittelabfluss in Höhe von TEUR 1.219, im Vorjahr resultierte hieraus noch ein Mittelzufluss in Höhe von TEUR 2.388.

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Die Investitionstätigkeit des Konzerns führte insgesamt zu einem Mittelabfluss in Höhe von TEUR 7.767 (Vorjahr: TEUR 6.166). Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stiegen deutlich auf TEUR 8.165 (Vorjahr: TEUR 6.421).

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Aus der Finanzierungstätigkeit entstand ein Nettomittelabfluss von TEUR 45.002 (Vorjahr: TEUR 2.213), der im Wesentlichen auf die Rückzahlung der Berentzen-Anleihe 2012/2017 in Höhe von TEUR 50.000 zurückzuführen ist. Aus der erstmaligen Inanspruchnahme des Konsortialkreditvertrages wurden im Geschäftsjahr 2017 Mittelzuflüsse in Höhe von TEUR 7.500 generiert, wobei im gleichen Zusammenhang Mittel in Höhe von TEUR 154 abflossen. Darüber hinaus resultiert der Nettomittelabfluss – auf Basis entsprechender Beschlüsse der Hauptversammlung – in Höhe von TEUR 2.348 (Vorjahr: TEUR 1.880) aus der Dividendenzahlung sowie im Vorjahr in Höhe von TEUR 328 aus Auszahlungen im Zusammenhang mit dem im Juli 2015 initiierten und Mai 2016 beendeten Aktienrückkaufprogramm der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft.

Die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten unterteilt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Komponenten kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

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Zahlungswirksame Zuführungen und Tilgungen Zahlungsunwirksame Veränderungen
01.01.2017
TEUR
TEUR Änderungen Konsolidierungskreis
TEUR
Wechselkursänderung
TEUR
Änderungen im Fair Value
TEUR
Sonstige Effekte
TEUR
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 7.346 0 0 0 -278
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 51.069 -49.367 0 -217 0 184
  51.069 -42.021 0 -217 0 -94
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31.12.2017
TEUR
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 7.068
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1.669
  8.737

Finanzmittelfonds

Insgesamt lag der in der Note (2.10) definierte Finanzmittelfonds zum Geschäftsjahresende bei TEUR 18.434 (Vorjahr: TEUR 67.084), davon waren TEUR 15.503 (Vorjahr: TEUR 31.915) Forderungen aus den im Rahmen von zwei Factoringvereinbarungen zu deren Abwicklung genutzten, bei Kreditinstituten geführten Kundenabrechnungskonten. Zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2017 bestanden Inanspruchnahmen kurzfristiger Kreditlinien bzw. als solcher auszuweisenden Finanzierungsinstrumente in Höhe von TEUR 963 (Vorjahr: TEUR 571).

(4.2) Segmentberichterstattung

Geschäftssegmente

Die Segmentberichterstattung ist nach IFRS 8 „Geschäftssegmente“ aufgestellt. Hierbei sind die Geschäftssegmente auf Basis der internen Steuerung von Konzernbereichen abzugrenzen, deren Segmentergebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesem Segment und der Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden.

Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger, den Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, übereinstimmt. Als Steuerungsgröße dient dem Vorstand die Kennzahl „Deckungsbeitrag nach Marketingetats“. Der Konzern wird vornehmlich auf Basis der Produktgruppen und Vertriebsbereiche organisiert und gesteuert. Die interne Berichterstattung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft basiert grundsätzlich auf den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses. Die Darstellung der Segmentberichterstattung entspricht der internen Berichterstattung.

In der Segmentberichterstattung werden die wesentlichen operativen Geschäftsbereiche „Marke Inland“ sowie „Handels- und Zweitmarken“ aufgrund gleichartiger Kundengruppen, Produkte sowie einer ähnlichen langfristigen Marge zu einem berichtspflichtigen Segment zusammengefasst.

Der Konzern war in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 in folgenden Segmenten tätig:

Spirituosen (Marke Inland und Handels- und Zweitmarken): In dem Segment ist die Vermarktung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Spirituosen in den genannten Vertriebsbereichen zusammengefasst.

Alkoholfreie Getränke: In diesem Segment ist die Vermarktung und der Vertrieb von sowie der Handel mit alkoholfreien Getränken dargestellt.

Frischsaftsysteme: In diesem Segment ist je nach Systemkomponente die Entwicklung, Herstellung, Vermarktung, Vertrieb und Handel von Fruchtpressen, Orangen sowie Abfüllgebinden erfasst.

Übrige Segmente : Dieses Segment beinhaltet im Wesentlichen das Auslandsgeschäft mit Markenspirituosen (Vermarktung und Vertrieb) sowie die touristischen und Veranstaltungsaktivitäten der Berentzen-Gruppe.

Segmentdaten

Die Umsatzerlöse der einzelnen Segmente setzen sich aus den intersegmentären Umsätzen und aus Umsätzen mit Kunden außerhalb des Konzerns zusammen. Die Summe der Außenumsätze der einzelnen Segmente ergibt die Umsatzerlöse des Konzerns. Die Preise und Konditionen für die zwischen den Konzerngesellschaften und Segmenten ausgetauschten Produkte und Dienstleistungen entsprechen denen mit fremden Dritten.

In dem Segmentergebnis „Deckungsbeitrag nach Marketingetats“ sind direkt anfallende Aufwendungen der zum jeweiligen Segment zusammengefassten Bereiche enthalten. Für den produktbezogenen Materialaufwand, übrige Einzelkosten (Fracht, Verpackungsrecycling, Provisionen) und Marketing einschließlich Werbung ist die Zuordnung zu den einzelnen Geschäftssegmenten eindeutig möglich, sodass der Deckungsbeitrag nach Marketingetats vollständig für die Segmente dargestellt werden kann und als Steuerungskennzahl im Konzern verwendet wird.

Das Vermögen und die Schulden werden im für den Hauptentscheidungsträger des Konzerns vorliegenden internen Reporting nicht auf die Segmente verteilt, sondern nur auf Konzernebene dargestellt. Somit erhält der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in seiner Funktion als Hauptentscheidungsträger keine Angaben zum Segmentvermögen.

Segmentberichterstattung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

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2017
Spirituosen
TEUR
Alkoholfreie Getränke
TEUR
Frischsaftsysteme
TEUR
Übrige Segmente
TEUR
Eliminierung der intersegmentären Erlöse /Aufwendungen
TEUR
Gesamt
TEUR
Umsatzerlöse mit Dritten 90.995 49.418 20.707 11.005 0 172.125
Intersegmentäre Umsätze 397 33 35 39 - 504 0
Umsatzerlöse Gesamt 91.392 49.451 20.742 11.044 - 504 172.125
Materialaufwand (nur produktbezogen) - 48.923 - 21.648 - 12.693 - 4.404 504 - 87.164
Übrige Einzelkosten - 4.640 - 4.146 - 1.294 - 272 0 - 10.352
Marketing einschließlich Werbung - 10.186 - 4.319 - 301 - 1.400 0 - 16.206
Deckungsbeitrag nach Marketingetats 27.643 19.338 6.454 4.968 0 58.403
Sonstige betriebliche Erträge           5.158
Materialaufwand /Bestandsveränderung (sofern nicht im Deckungsbeitrag enthalten)           - 3.850
Personalaufwand           - 24.019
Abschreibungen auf Vermögenswerte           - 7.187
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen           - 19.284
Konzernbetriebsergebnis bzw. -EBIT           9.221
Ergebnissondereffekte   - 427       - 427
Finanzerträge           51
Finanzaufwendungen           - 3.608
Konzernergebnis vor Ertragsteuern           5.237
Ertragsteueraufwand           - 2.675
Konzernergebnis           2.562

Segmentberichterstattung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016

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2016
Spirituosen
TEUR
Alkoholfreie Getränke
TEUR
Frischsaftsysteme
TEUR
Übrige Segmente
TEUR
Eliminierung der intersegmentären Erlöse /Aufwendungen
TEUR
Gesamt
TEUR
Umsatzerlöse mit Dritten 91.619 46.732 21.592 10.082   170.025
Intersegmentäre Umsätze 352 36 30 30 - 448  
Umsatzerlöse Gesamt 91.971 46.768 21.622 10.112 - 448 170.025
Materialaufwand (nur produktbezogen) - 50.269 - 19.789 - 12.659 - 3.864 448 - 86.133
Übrige Einzelkosten - 4.954 - 3.851 - 1.184 - 205   - 10.194
Marketing einschließlich Werbung - 9.940 - 4.215 - 267 - 1.550   - 15.972
Deckungsbeitrag nach Marketingetats 26.808 18.913 7.512 4.493   57.726
Sonstige betriebliche Erträge           4.402
Materialaufwand / Bestandsveränderung (sofern nicht im Deckungsbeitrag enthalten)           - 2.842
Personalaufwand           - 23.892
Abschreibungen / Wertminderungen auf Vermögenswerte           - 6.997
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen           - 17.882
Konzernbetriebsergebnis bzw. -EBIT           10.515
Ergebnissondereffekte   23       23
Finanzerträge           64
Finanzaufwendungen           - 4.133
Konzernergebnis vor Ertragsteuern           6.469
Ertragsteueraufwand           - 2.023
Konzernergebnis           4.446

Geographische Angaben

Die Aufteilung der Außenumsätze auf Regionen erfolgt nach Standort der Kunden und stellt sich wie folgt dar:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Inland 134.969 132.178
Übrige Europäische Union 30.159 31.142
Übriges Europa 4.074 3.305
Außerhalb Europa 2.923 3.400
  172.125 170.025

Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktgruppen

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2017
TEUR
2016
TEUR
Handels- und Zweitmarken 53.633 54.518
Alkoholfreie Getränke 49.418 46.732
Markenspirituosen 47.358 45.966
Frischsaftsysteme 20.707 21.592
Übrige Produktgruppen 1.009 1.217
  172.125 170.025

Abhängigkeit von wichtigen Kunden

Im Geschäftsjahr 2017 sowie im Vorjahr wurden in den Segmenten Spirituosen, AlkoholfreieGetränke und Frischsaftsysteme mit drei (Vorjahr: drei) Kunden jeweils mehr als 10 % der Umsatzerlöse des Konzerns getätigt, die sich wie folgt verteilen:

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2017 2016
Kunde Umsatz
TEUR
Prozent vom Gesamtumsatz Umsatz
TEUR
Prozent vom Gesamtumsatz
Kunde A 28.672 17% 28.369 17%
Kunde B 22.686 13% 22.396 13%
Kunde C 17.338 10% 20.307 12%

(4.3) Eventualverbindlichkeiten

Zum Geschäftsjahresende bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften 2.193 2.193
Sonstige Eventualverbindlichkeiten 336 358
  2.529 2.551

Für die Niederlassung einer Tochtergesellschaft im Bundesland Brandenburg hat die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft von TEUR 2.185 (Vorjahr: TEUR 2.185) gegenüber der InvestitionsBank des Landes Brandenburg zur Sicherung von Forderungen aus dem Subventionsverhältnis, insbesondere möglicher zukünftiger Erstattungsansprüche, übernommen. Die Tochtergesellschaft hatte im Jahr 2007 und im Jahr 2010 jeweils einen über einen Investitionszeitraum von drei Jahren laufenden Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung gestellt. Die per Mittelabruf beantragten Beträge sind ab dem Jahr 2011 zur Auszahlung gekommen und durch die Bürgschaften besichert. Anhaltspunkte dafür, dass Forderungen aus dem Subventionsverhältnis - insbesondere eine Rückforderung von Finanzierungshilfen - geltend gemacht werden könnten und demzufolge mit einer möglichen Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zu rechnen ist, bestehen nicht.

Die sonstigen Eventualverbindlichkeiten entfallen auf Rechtsstreitigkeiten der Berentzen Spirit Sales (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, Volksrepublik China. Näheres hierzu wird unter Note (4.4) erläutert.

Daneben bestehen im Rahmen von Zoll-Höchstbetragsbürgschaften Hafterklärungen in Höhe von TEUR 776 (Vorjahr: TEUR 776). Zum Geschäftsjahresende wurden durch diese Bürgschaften tatsächliche Alkoholsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 43.312 (Vorjahr: TEUR 44.394) besichert.

(4.4) Rechtsstreitigkeiten

Die Unternehmen der Berentzen-Gruppe sind im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in unterschiedlichen Jurisdiktionen an Rechtsstreitigkeiten beteiligt, ferner können bestehende Rechtsstreitigkeiten ausgeweitet oder weitere Rechtsstreitigkeiten eingeleitet werden. Für die daran beteiligten Unternehmen der Berentzen-Gruppe können sich daraus Zahlungsverpflichtungen zur Leistung von Schadensersatz, Strafschadensersatz (Punitive Damages) oder Verpflichtungen zur Erfüllung anderer Ansprüche sowie straf- oder zivilrechtliche Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen ergeben. Zudem können hieraus in Einzelfällen formelle oder informelle Ausschlüsse bei öffentlichen Ausschreibungen oder der Entzug oder Verlust von behördlichen Erlaubnissen oder Genehmigungen resultieren. Geltend gemachte Ansprüche aus Rechtsstreitigkeiten unterliegen grundsätzlich einer Verzinsung.

Gegen die Berentzen Spirit Sales (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, Volksrepublik China, wurden vor dem Hintergrund der seit Ende des dritten Quartals 2013 im Rahmen der Anpassung der Ländervertriebsstrategie in China umgesetzten Maßnahmen behauptete Ansprüche von zwei ehemaligen lokalen Vertriebspartnern aus Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie seitens der anderen Vertragspartei aus dem vormals bestehenden Mietverhältnis über die Geschäftsräume der Gesellschaft in Höhe von insgesamt umgerechnet rund TEUR 392 (Vorjahr: TEUR 418) geltend gemacht, tituliert und in geringem Umfang vollstreckt. Die Berentzen Spirit Sales (Shanghai) Co., Ltd. hat im November 2015 sowie wiederholt im August 2016 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt; die Anträge wurden seitens der zuständigen Gerichte aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Die Berentzen-Gruppe geht vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft gleichwohl davon aus, dass eine weitere Durchsetzung der genannten Ansprüche nicht erfolgreich sein wird, sodass insoweit keine Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten gebildet wurden.

Aus hier nicht beschriebenen Rechtsstreitigkeiten erwartet die Berentzen-Gruppe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Für diese Verfahren wurde, sofern die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist, eine angemessene Risikovorsorge gebildet. Da die Risiken aus Rechtsstreitigkeiten jedoch grundsätzlich nur begrenzt einschätzbar sind, ist nicht auszuschließen, dass gleichwohl negative Auswirkungen eintreten können, die durch die getroffene Risikovorsorge nicht vollständig gedeckt sind.

(4.5) Risikomanagement

Organisation

Zu den wesentlichen bei der Berentzen-Gruppe verwendeten Finanzinstrumenten gehören der Konsortialkreditvertrag sowie Kontokorrentkredite, Factoringvereinbarungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gewährte Darlehen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren.

Das zentrale Finanzmanagement steuert die finanzwirtschaftlichen Risiken der Berentzen-Gruppe. Beobachtet werden Liquiditäts-, Kredit- und Marktrisiken. Im Folgenden werden Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten dargestellt.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, sich die finanziellen Mittel zu beschaffen, die es zur Begleichung von im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen benötigt.

Management des Liquiditätsrisikos

Der Vorstand, die Geschäftsleitung und das zentrale Finanzmanagement steuern das Liquiditätsrisiko des Konzerns. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt vornehmlich durch die Bereitstellung finanzieller Mittel im Rahmen einer Gesamtfinanzierung der Berentzen-Gruppe. Diese stellt sich zum Ende des Geschäftsjahres 2017 wie folgt dar:

Der von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Dezember 2016 mit einem Bankenkonsortium abgeschlossene Konsortialkreditvertrag mit einem derzeitigen Gesamtfinanzierungsvolumen von 25,5 Mio. Euro beinhaltet grundsätzlich drei Fazilitäten: zwei Fazilitäten für Zwecke der Unternehmensfinanzierung, davon eine endfällige Fazilität in Höhe von 7,5 Mio. Euro sowie eine Fazilität in Höhe von 18,0 Mio. Euro, die im Rahmen von mit den Konsorten bilateral abgeschlossenen sogenannten Abzweiglinienvereinbarungen als Betriebsmittel- oder Avalkreditlinie in Anspruch genommen werden kann. Optional ist eine Erhöhung des Finanzierungsvolumens um eine weitere, endfällige Fazilität für die Finanzierung von Akquisitionen in Höhe von 10,0 Mio. Euro vereinbart. Die Erstlaufzeit beträgt fünf Jahre, optional kann die Laufzeit um ein Jahr verlängert werden. Von dieser Option hat die Berentzen-Gruppe Gebrauch gemacht und im Februar 2018 die Laufzeit um ein Jahr verlängert. Das Endfälligkeitsdatum fällt nun auf den 21. Dezember 2022. Inanspruchnahmen werden variabel auf der Grundlage des Referenzzinssatzes EURIBOR zuzüglich einer grundsätzlich fixen Zinsmarge verzinst. Der Konsortialkreditvertrag ist nicht besichert. Im Rahmen eines Haftungsverbundes in Form eines Garantenkonzepts, welches eine im Vertrag im Einzelnen festgelegte, durch die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als Kreditnehmerin und die Garanten zu gewährleistende Mindestdeckung in Bezug auf bestimmte Bestands- und Stromgrößen des Konzerns beinhaltet, sind drei Tochtergesellschaften der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als Garanten in diesen eingebunden. Die Kreditnehmerin ist regelmäßig zur Einhaltung von zwei vertraglich näher definierten, auf der Grundlage ihres Konzernabschlusses zu ermittelnden Covenants – Dynamischer Verschuldungsgrad und Eigenmittelquote – verpflichtet. Der im Wesentlichen auf dem internationalen Vertragsstandard der britischen Loan Market Association (sog. LMA-Standard) beruhende Konsortialkreditvertrag enthält ferner danach übliche Verpflichtungen, Auflagen, Zusicherungen und Gewährleistungen, darunter insbesondere Verschuldungsbegrenzungen, Begrenzungen in Bezug auf die Veräußerung von Vermögensgegenständen und eine Change-of-Control-Klausel. Im Falle einer Verletzung der Covenants, der sonstigen Verpflichtungen, Auflagen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie des Eintritts eines Kontrollwechsels sind die Kreditgeber grundsätzlich zur vorzeitigen Kündigung des Konsortialkreditvertrages sowie der sofortigen Fälligstellung der darunter in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel und ausstehenden Zinsen und Kosten berechtigt.

Die Inanspruchnahme von Factoringlinien bildet einen weiteren Schwerpunkt der Außenfinanzierung. Das der Berentzen-Gruppe daraus zur Verfügung stehende Gesamtfinanzierungsvolumen auf der Grundlage von zwei Factoringvereinbarungen mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2021 beläuft sich auf 50,0 Mio. Euro (50,0 Mio. Euro). Hinzu kommt eine formal unbegrenzte Factoringlinie im Rahmen von drei weiteren Zentralregulierungs- und Factoringverträgen mit einer Laufzeit „bis auf Weiteres“. Im Geschäftsjahr 2017 ergab sich hieraus ein durchschnittliches Bruttofinanzierungsvolumen von 9,7 Mio. Euro (9,9 Mio. Euro). Die Factoringvereinbarungen sind insgesamt frei von Covenants.

Das Finanzierungsvolumen aus Kreditvereinbarungen mit den Betriebsmittelkreditgebern der Berentzen-Gruppe außerhalb des Konsortialkreditvertrages beläuft sich auf insgesamt 1,4 Mio. Euro (1,6 Mio. Euro). Diese Kreditlinien stehen zwei ausländischen Konzerngesellschaften zur Verfügung und haben jeweils eine Laufzeit „bis auf Weiteres“. Davon sind von einer ausländischen Konzerngesellschaft für einen Kreditrahmen in Höhe von umgerechnet 1,2 Mio. Euro (1,4 Mio. Euro) Collaterals, grundsätzlich in Form von vorfällig erhaltenen Zahlungsmitteln oder anderen Wertpapieren, zu stellen. Zur Gesamtfinanzierung des Konzerns rechnen ferner von zwei den Kautionsversicherern gestellte Bürgschaften für Alkoholsteuer in Höhe von insgesamt 0,8 Mio. Euro (0,8 Mio. Euro). Sowohl die Betriebsmittelkreditvereinbarungen als auch eine der Bürgschaftsvereinbarungen enthalten Change-of-Control-Klauseln, die im Falle eines Kontrollwechsels gegebenenfalls zu einer außerordentlichen Kündigung der betreffenden Finanzierungsverträge berechtigen. Letztere beinhaltet zudem Covenants, die bei einem Verstoß zu einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers führen.

Einschließlich der in ihrer Höhe formal unbegrenzten Factoringverträge mit einem Zentralregulierer beträgt das Brutto-Finanzierungsvolumen aus Factoring und nicht im Rahmen des Konsortialkreditvertrages gewährten Betriebsmittelkreditlinien damit zum 31. Dezember 2017 61,1 Mio. Euro (61,5 Mio. Euro). Diese kurzfristigen Außen- bzw. Kreditfinanzierungen haben im Wesentlichen Zinsvereinbarungen auf Basis der Referenzzinssätze EURIBOR bzw. EONIA, die um eine fixe Zinsmarge erhöht werden, im Übrigen sich am lokalen Marktzinsniveau orientierende oder fest vereinbarte Zinssätze.

Die Factoringvereinbarungen, die Zentralregulierungs- und Factoringverträge sowie die Vereinbarungen über Betriebsmittelkredite außerhalb des Konsortialkreditvertrages bestehen sowohl mit der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als auch mit jeweils weiteren Konzerngesellschaften der Berentzen-Gruppe.

Die Einhaltung der Covenants sowie der übrigen Vereinbarungen aus den Finanzierungsverträgen wird durch den Vorstand und das zentrale Finanzmanagement fortlaufend überwacht. Zudem wird der erwartete Finanzierungsbedarf und die voraussichtliche Entwicklung der Covenants im Planungs- und Budgetierungsprozess abgebildet, um ggf. Gegensteuerungsmaßnahmen initiieren zu können und die notwendige Fremdkapitalversorgung zu gewährleisten.

Hinsichtlich der Finanzierung der Unternehmensgruppe werden ferner fortlaufend Maßnahmen geprüft bzw. umgesetzt, die sowohl die Bereitstellung eines angemessenen Kreditlinienumfangs als auch eine fristenkongruente Laufzeit zum Ziel haben. Ergänzt wird dies, soweit möglich, durch Ansätze zur Reduktion des klassischen Fremdkapitaleinsatzes (z. B. durch alternative Finanzierungsformen wie Leasing oder durch interne Kapitalfreisetzungen im Working Capital).

Kreditrisiko/Ausfallrisiko

Das Kredit- oder Ausfallrisiko wird definiert als das Risiko eines finanziellen Verlustes, das dann entsteht, wenn eine Vertragspartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Management des Kreditrisikos / Ausfallrisikos

Das Management des Kredit- bzw. Ausfallrisikos in der Berentzen-Gruppe zielt maßgeblich darauf ab, Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten abzuschließen. Zur Vermeidung von Zahlungsausfällen werden Kreditauskünfte oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung herangezogen. Bei erkennbaren Risiken werden angemessene Wertberichtigungen auf Forderungen gebildet.

Rund 76 (Vorjahr: 75) % der Konzernumsätze werden über Handelskontore abgerechnet, die über Delkrederevereinbarungen auch das Bonitätsrisiko übernehmen. Zusätzlich ist das Ausfallrisiko über Warenkreditversicherungen abgedeckt. Salden über TEUR 5 werden grundsätzlich kreditversichert. Die Warenkreditversicherung ersetzt alle Forderungsausfälle der versicherten Kunden bis auf den vereinbarten Selbstbehalt von 20 % für im Inland bzw. 10 % für im Ausland ansässige Kunden. Bei inländischen Kunden ist die im Forderungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer mit versichert. Das Nettoausfallrisiko beträgt im Falle des Forderungsausfalls bezogen auf die Bruttoforderung nur knapp 5 %, da die Umsatzsteuer durch den Fiskus erstattet wird. Von der im außereuropäischen Ausland ansässigen Konzerngesellschaft werden häufig Sicherheitsleistungen oder Vorauskasse vereinbart.

Ein erheblicher Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Rahmen von Factoringvereinbarungen veräußert. Da der jeweilige Factor auch die regresslose Delkrederehaftung übernimmt, sind diese Forderungen nach den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften nicht in der Konzernbilanz auszuweisen. Eine Ausnahme dazu bildet das in Relation zum veräußerten Forderungsvolumen verhältnismäßig geringfügige sog. Anhaltende Engagement (Continuing Involvement), welches das noch im Konzern verbleibende Spätzahlungsrisiko abbildet. Gemessen an der Kundenstruktur sind die Forderungen gegenüber einzelnen Kontrahenten dementsprechend nicht so hoch, als dass sie eine wesentliche Risikokonzentration bedeuten würden.

Für einen der bedeutendsten Handelskontore besteht keine Warenkreditversicherung, da er der Gesellschaft eine unbeschränkte selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen deutschen Kreditversicherung zur Absicherung der gegen ihn bestehenden Forderungen zur Verfügung gestellt hat.

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2017 2016
TEUR % TEUR %
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.076 100,00 % 15.248 100,00 %
- davon warenkreditversichert 3.035 21,56 % 3.623 23,76 %
- davon durch eine Bürgschaft gesichert 2.644 18,78 % 2.456 16,11 %
- davon durch Garantien gesichert 1.711 12,16 % 2.723 17,86 %
- davon unbesichert 6.385 45,36 % 6.136 40,24 %
- davon einzelwertberichtigt 301 2,14 % 310 2,03 %

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Eine Limitvergabe für alle Kunden, die anhand von Beurteilungen von Bewertungsagenturen bzw. des Kreditversicherers vergeben wird, ein regelmäßiges Mahnwesen sowie die permanente Überwachung aller Forderungskonten sichern die Werthaltigkeit der Forderungen ab.

Die liquiden Mittel sind bei Groß- und Landesbanken angelegt.

Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahl-ungsmitteläquivalente oder zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.

Ausleihungen bzw. Darlehen in Fremdwährungen werden nicht ausgereicht und Wechselgeschäfte nicht getätigt. Grundsätzlich erfolgen keine Lieferungen an nicht an Handelskontore angebundene Kunden ohne vorhergehende Bonitätsbeurteilung mit Hilfe von Bewertungsagenturen. Die Forderungsbestände werden laufend überwacht, sodass der Konzern einem beherrschbaren bzw. keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Ferner werden Zahlungsziele regelmäßig beobachtet.

Das Ausfallrisiko umschließt ferner das Länder- bzw. Transferrisiko. Dieses umfasst zum einen die Gefahr einer wirtschaftlichen oder auch politischen Instabilität im Zusammenhang mit Kapitalanlagen oder grenzüberschreitenden Finanzierungen von Konzerngesellschaften in sogenannten Risikoländern, zum anderen aber auch das Risiko aus dem direkten Verkauf an Kunden in diesen Ländern. Das Management von Länderrisiken in Bezug auf Eigenkapitalmaßnahmen oder andere grenzüberschreitende Finanzierungen von Konzerngesellschaften erfolgt bereits im Rahmen der Entscheidung, einen Auslandsmarkt durch eine konzerneigene Gesellschaft zu erschließen oder auszubauen, durch eine Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen unter Einbeziehung von Länderratings. Unternehmensgründungen in danach als instabil beurteilten Ländern erfolgen nicht. Anschließende, sich allein am tatsächlichen Kapitalbedarf orientierende Finanzierungsmaßnahmen bei bereits gegründeten ausländischen Konzerngesellschaften werden ebenfalls entsprechend auf Basis fortlaufender Beobachtung und aktualisierter Erkenntnisse beurteilt und darüber hinaus zentral gesteuert und begleitet. So unterliegen sowohl die innerkonzernlichen Finanzierungen an eine Tochtergesellschaft mit Sitz in der Türkei als auch deren kurzfristig gebundenen Vermögenswerte insbesondere aufgrund der politischen Ereignisse der vergangenen Jahre wegen des damit implizierten erhöhten Ausfallrisikos einer intensivierten Beobachtung. Um das Risiko aus dem direkten Verkauf an Kunden in sogenannten Risikoländern zu minimieren, werden, sofern keine Abdeckung über eine Warenkreditversicherung besteht oder eine Veräußerung der Forderungen im Rahmen von Factoringvereinbarungen nicht möglich ist, Sicherheitsleistungen oder Vorauskasse vereinbart. Zusätzlich wird an den ressortzuständigen Vorstand über gegebenenfalls überfällige Auslandsforderungen mittels eines gesonderten Reportings berichtet.

Marktrisiko

Das Marktrisiko wird als jenes Risiko definiert, dass sich der Fair Value zukünftiger Cashflows aus einem Finanzinstrument aufgrund von Marktpreisschwankungen verändert. In den Marktrisiken sind Währungsrisiken, Zinsrisiken und andere Preisrisiken enthalten.

Management des Marktrisikos

Das Marktrisiko wird ebenfalls durch den Vorstand, die Geschäftsleitung und das zentrale Finanzmanagement des Konzerns gesteuert.

Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Neben Währungsrisiken unterliegt die Berentzen-Gruppe einem Zinsänderungsrisiko und sonstigen Preisrisiken.

Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Der Bestand zum Abschlussstichtag ist repräsentativ für das Gesamtjahr.

Fremdwährungsrisiken entstehen aus der Umrechnung von Fremdwährungen in die funktionale Währung des Konzerns (Euro) infolge von Veränderungen des Wechselkurses und resultieren nach Definition der Berentzen-Gruppe grundsätzlich aus finanziellen Bilanzposten sowie ggf. schwebenden Geschäften oder aus geplanten Transaktionen in Fremdwährung. Zu den für die Unternehmensgruppe relevanten Fremdwährungen zählen insbesondere der US-Dollar sowie die Türkische Lira. Das Risikopotenzial daraus ist neben der Kursentwicklung auch von der Entwicklung des Umfangs von in Fremdwährungen vorgenommenen bzw. vorzunehmenden Geschäftsvorfällen abhängig. Bislang konzentriert sich die Geschäftstätigkeit bei Beschaffung und Absatz weitgehend auf den Euroraum bzw. wird in Euro abgewickelt. Mit Lieferanten oder Kunden aus Hochinflationsländern werden keine Geschäfte getätigt. Das Fremdwährungsrisiko wird ferner zum Teil dadurch ausgeglichen, dass sowohl die Beschaffung als auch der Absatz in der entsprechenden Fremdwährung erfolgt, sodass sich – wenn auch in der Regel nicht mit gleichem Betrag und gleicher Fristigkeit – Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung gegenüberstehen. Ohne Berücksichtigung von Konsolidierungseffekten bestanden zum 31. Dezember 2017 Verbindlichkeiten und Forderungen in Fremdwährungen von umgerechnet rund 2,3 Mio. Euro (2,6 Mio. Euro) bzw. 3,0 Mio. Euro (5,0 Mio. Euro). Für die wichtigste Fremdwährung, den US-Dollar, werden Kurssicherungsmaßnahmen getätigt, sofern die Einschätzung des Währungsumfelds dies sinnvoll erscheinen lässt. Zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos aus zukünftigen Wareneinkäufen bestanden zum 31. Dezember 2017 keine Devisentermingeschäfte (31. Dezember 2016: Volumen in Höhe von 0,8 Mio. USD). Insgesamt sind die Fremdwährungsrisiken insoweit als noch verhältnismäßig gering bzw. niedrig einzuschätzen. Diese Einschätzung kann sich indes mit zunehmendem Umfang entsprechender Geschäftsvorfälle sowie durch die Auswirkungen finanzmarkt- und unternehmenspolitischer Entscheidungen oder der Entwicklung auf dem Devisenmarkt zukünftig ändern.

Die Werthaltigkeit des Vermögens beziehungsweise die Nennwerte der Verbindlichkeiten der Berentzen-Gruppe außerhalb des Inlands unterliegen aus Konzernsicht ebenfalls Fremdwährungsschwankungen. Umrechnungsbedingte Fremdwährungseffekte werden bei der Umrechnung der Nettovermögenspositionen aus den Abschlüssen ausländischer Konzerngesellschaften erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfasst, erfolgswirksame – wenngleich auch aus Konzernsicht nicht zahlungswirksame – Risiken aus Fremdwährungen können insoweit aber auch aus konzerninternen Fremdwährungstransaktionen, wie insbesondere der Finanzierung der Auslandsgesellschaften aus konzerneigenen Mitteln, resultieren. Im Rahmen des Risikomanagements der Berentzen-Gruppe wird unterstellt, dass Investitionen in ihre ausländischen Konzerngesellschaften sowie konzerninterne Finanzierungen grundsätzlich von unbegrenzter Dauer sind. Im Falle gleichwohl erfolgender Desinvestitionen können sich Fremdwährungsrisiken aus bisher erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfassten Unterschiedsbeträgen aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam realisieren. So wurden im Geschäftsjahr 2017 vier ausländische Tochtergesellschaften entkonsolidiert. Im Rahmen der infolgedessen durchzuführenden Umgliederungen wurde in Summe ein positives Ergebnis von 0,4 Mio. Euro ertragswirksam erfasst. In den Gewinnrücklagen der Berentzen-Gruppe verbleiben zum 31. Dezember 2017 negative Fremdwährungseffekte aus der Umrechnung innerkonzernlicher Finanzierungen an eine Konzerngesellschaft in der Türkei in Höhe von 2,4 Mio. Euro (1,9 Mio. Euro).

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern und des Eigenkapitals des Konzerns gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung. Alle anderen Variablen bleiben konstant.

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2017 2016
Kursentwicklung + 5
%
Kursentwicklung - 5
%
Kursentwicklung + 5
%
Kursentwicklung - 5
%
TEUR TEUR TEUR TEUR
Auswirkungen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern -307 339 -79 88
Auswirkungen auf das Eigenkapital -307 339 -79 88

Der Konzern hält verzinsliche Vermögenswerte. Die Größenordnung der daraus resultierenden Zinserträge ist für das Konzernergebnis und den Cashflow nicht von wesentlicher Bedeutung. Insofern sind auch Änderungen des Marktzinssatzes unwesentlich.

Zinssicherungsinstrumente in Form von Finanzinstrumenten werden derzeit nicht eingesetzt. Für die Anleihe 2012/2017 der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft galt für die gesamte Laufzeit ein fixer Nominalzinssatz bzw. Kupon, sodass diese von möglichen Zinssteigerungen unberührt blieb. Dagegen wirken sich Marktzinsänderungen auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten aus und gehen in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein:

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Zinsänderungsrisiko
2017 2016
Betrag
TEUR
+ 100 BP Ergebnis
TEUR
- 100 BP Ergebnis
TEUR
Betrag
TEUR
+ 100 BP Ergebnis
TEUR
- 100 BP Ergebnis
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte            
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 19.397 194 - 194 67.655 677 - 677
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1.331 13 - 13 1.351 14 - 14
Auswirkung vor Ertragsteuern   207 - 207   690 - 690
Finanzielle Verbindlichkeiten            
Verbindlichkeiten aus Konsortialkredit 7.500 75 - 75 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 963 10 - 10 571 6 - 6
Factoring (Off-Balance) 9.740 97 - 97 9.856 99 - 99
Auswirkungen vor Ertragsteuern   182 - 182   104 - 104
Gesamtauswirkung   25 - 25   586 - 586

Wenn das Marktzinsniveau im Geschäftsjahr um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, würde das Ergebnis um TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 586) höher (geringer) ausfallen.

Das tatsächliche durchschnittliche Zahlungsziel über die gesamte Unternehmensgruppe liegt derzeit bei ca. 34 Tagen (34 Tagen). Dies führt nicht zu einem erhöhten Liquiditäts- oder Zinsrisiko, da ausreichende Factoringlinien oder – insbesondere im Ausland – vergleichbar wirkende Finanzierungsinstrumente für die Finanzierung von Forderungen zur Verfügung stehen. Der Bedarf an klassischen kurzfristigen Kreditlinien ist dadurch in einem erheblichen Ausmaß reduziert.

Inanspruchnahmen des Konsortialkreditvertrags sowie aus den im Rahmen zweier Factoring-Verträge zur Verfügung gestellten Mitteln werden variabel auf Basis des Referenzzinssatzes EURIBOR verzinst, sodass grundsätzlich Zinsänderungsrisiken bestehen. Die Effekte möglicher Zinsänderungen könnten durch den Einsatz von Zinssicherungsinstrumente teilweise kompensiert werden. Die Zinsentwicklung wird daher fortlaufend beobachtet und der Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten geprüft.

Markt- bzw. Preisrisiken bestehen ferner bei der Rohstoff- und Materialbeschaffung sowie den Bezugskosten von Handelswaren und Systemkomponenten. Einen Einfluss auf die Einstandspreise der von der Berentzen-Gruppe verwendeten Rohstoffe und Verpackungen bzw. Handelswaren und Systemkomponenten haben in allen Segmenten insbesondere deren Verfügbarkeit am Markt und bei in Fremdwährungen vorzunehmenden Beschaffungen die Entwicklung des Wechselkurses der betreffenden Währungen im Verhältnis zum Euro. Ein großer Teil der für die Herstellung von Spirituosen und alkoholfreien Getränken benötigten Rohstoffe sowie die im Segment Frischsaftsysteme gehandelten Früchte (Orangen) sind agrarischen Ursprungs. Damit hängt die Verfügbarkeit insbesondere von der jeweiligen Erntebilanz ab. Ferner sind bestimmte benötigte Rohstoffe bzw. Handelswaren von regulatorischen Maßnahmen betroffen, die zum Teil einen deutlichen Einfluss auf deren Verfügbarkeit und damit auch auf deren Preise haben.

In den Segmenten Spirituosen und Übrige Segmente existieren für den Einkauf von Abfüllgebinden aus Glas Jahreslieferverträge mit festen Mengen und festen Preisen, für das Weizenfeindestillat und Zucker werden üblicherweise feste Mengenkontrakte von Ernte bis Ernte (September/Oktober) vereinbart. Die Preise beim Neutralalkohol werden quartalsweise an öffentlich zugängliche und unabhängige Preisreports (F.O.Licht, ICIS) angepasst. Rohstoffpreisindizes (LME, EUWID) bilden eine halbjährliche Orientierung für die Preisanpassung bei Aluminiumverschlüssen und Kartonagen. Dies gilt entsprechend für das Segment Alkoholfreie Getränke, soweit die genannten Rohstoffe und Materialien dort ebenso eingesetzt werden. Im Segment Frischsaftsysteme wird der Bezug der einzelnen Systemkomponenten vorwiegend im Rahmen von Einzelaufträgen gesteuert, insbesondere erfolgt der Einkauf von Früchten (Orangen) in Abhängigkeit von der Erntesaison in den globalen Anbaugebieten.

(4.6) Kapitalmanagement

Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung und in der Unterstützung von Wachstumszielen. Vor dem Hintergrund dieser Primärziele ist die Kapitalstruktur zu optimieren, um die Kapitalkosten auf einem angemessenen Niveau zu halten. Der Konzern überwacht sein Kapital seit dem Geschäftsjahr 2017 auf Basis der Eigenmittelquote sowie des Dynamischen Verschuldungsgrads, im Vorjahr wurden der Nettoverschuldungsgrad sowie die Bereinigte Eigenkapitalquote als Steuerungskennzahlen für das Kapital herangezogen.

Die Eigenmittelquote wird als Quotient aus bereinigten Eigenmitteln und bereinigtem Konzerngesamtkapital (Konzernbilanzsumme) ermittelt. Grundlage der bereinigten Eigenmittel ist das in der Konzernbilanz ausgewiesene Konzerneigenkapital, welches, falls vorhanden, um Forderungen an Gesellschafter, ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, nicht passivierte Pensionsrückstellungen und aktive latente Steuern gekürzt sowie um langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Mezzanine-Kapital erhöht wird. Das Konzerngesamtkapital wird ebenso, falls vorhanden, um Forderungen an Gesellschafter, ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, nicht passivierte Pensionsrückstellungen und aktive latente Steuern gekürzt.

Die Eigenmittelquote errechnet sich konkret wie folgt:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Konzerneigenkapital 44.589 45.227
Steuerabgrenzungen 0 159
Bereinigtes Eigenkapital 44.589 45.068
Gesamtkapital 143.445 189.213
Steuerabgrenzungen 0 159
Bereinigtes Gesamtkapital 143.445 189.054
Eigenmittelquote 31,1 % 23,8 %

Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt Auskunft über den Zeitraum, der theoretisch benötigt würde, um die Finanzverbindlichkeiten mithilfe der Ertragskraft zurückführen zu können. Die Kennzahl ist demzufolge gleichfalls geeignet, die Kapitaldienstfähigkeit der Berentzen-Gruppe indikativ abzubilden. Ermittelt wird die Steuerungsgröße als Quotient aus der um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bereinigten Summe aus kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten und dem zum Betrachtungszeitraum über die vergangenen 12 Monate erzielten Konzern-EBITDA.

Der Dynamische Verschuldungsgrad zum Jahresende stellt sich wie folgt dar:

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31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Langfristige Finanzschulden 7.068 0
Kurzfristige Finanzschulden 1.669 51.069
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente 19.397 67.655
Total Net Debt -10.660 -16.586
EBITDA 16.408 17.512
Dynamischer Verschuldungsgrad - 0,65 - 0,95

Die Angaben zum Risikomanagement, insbesondere zur Einhaltung der vereinbarten Covenants, sind Note (4.5) zu entnehmen. Zum 31. Dezember 2017 wurden sämtliche Covenants eingehalten.

(4.7) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Berichterstattung nach IAS 24 bezieht sich auf Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, soweit diese nicht in den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als berichtendem Unternehmen einbezogen werden. Als dem berichtenden Unternehmen nahestehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten insbesondere Unternehmen, die derselben Unternehmensgruppe wie das berichtende Unternehmen angehören, und Personen, die das berichtende Unternehmen beherrschen oder auf dieses maßgeblichen Einfluss haben, oder im Management des berichtenden Unternehmens oder eines seiner Mutterunternehmen eine Schlüsselposition bekleiden.

Nahestehende Unternehmen

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gehörte bis zum 19. Mai 2017 der AURELIUS-Unternehmensgruppe, Grünwald, Deutschland, an. Damit standen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt sämtliche der AURELIUS-Unternehmensgruppe angehörenden Unternehmen im Sinne des IAS 24 nahe.

Mutterunternehmen und oberstes beherrschendes Mutterunternehmen

Die AURELIUS-Unternehmensgruppe ist seit September 2016 nicht länger Aktionärin der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Da die Besetzung des Aufsichtsrats sowie die Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Kompetenzordnung in der Innenorganisation zwischen den Organen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bis zur ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2017 weitestgehend unverändert blieben, galt die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA bis zu diesem Zeitpunkt als unmittelbares und oberstes, beherrschendes Mutterunternehmen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Mit der Neubesetzung des Aufsichtsrats auf der ordentlichen Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft endete die Beherrschung durch die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA jedoch, sodass seitdem die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft das oberste, beherrschende Mutterunternehmen darstellt.

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften wurden folglich bis zum 19. Mai 2017 in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, die den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellte, einbezogen.

Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Transaktionen

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Erbrachte Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Transaktionen Empfangene Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Transaktionen
Art der Beziehung Art des Geschäftes 2017
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2016
TEUR
Schwesterunternehmen Beratungsleistungen 0 0 0 126
Mutter unternehmen Dividende 0 360 0 0

Forderungen und Verbindlichkeiten aus erbrachten und empfangenen Gütern und Leistungen

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Forderungen Verbindlichkeiten
Art der Beziehung Art des Geschäftes 31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Schwesterunternehmen Beratungsleistungen 0 0 0 52

Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen erfolgen an anderen Stellen dieses Konzernanhangs. Die Darstellung der Beziehungen zwischen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und ihren Tochterunternehmen nach IAS 24.13 ist aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns (Note (1.6)) ersichtlich.

Nahestehende Personen

Nahestehende Personen umfassen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft.

Vorstand

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes im Sinne des IAS 24.17 stellt sich wie folgt dar:

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Vergütungsart 2017
TEUR
2016
TEUR
Kurzfristig fällige Leistungen 1.139 1.609
Andere langfristig fällige Leistungen 136 201
  1.275 1.810

Auf der Hauptversammlung am 12. Mai 2016 wurde mit der erforderlichen Mehrheit des stimmberechtigten Stammkapitals entsprechend § 314 Abs. 3 Satz 1 HGB i.V.m. § 286 Abs. 5 Satz 1 HGB beschlossen, dass die gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Sätze 5 bis 8 HGB und § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Sätze 5 bis 8 HGB verlangten Angaben zur individualisierten Offenlegung der Bezüge der Vorstandsmitglieder bei der Aufstellung des Jahres- und des Konzernabschlusses der Gesellschaft unterbleiben.

Den Mitgliedern des Vorstandes wurden folgende Gesamtbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Sätze 1 bis 4 HGB gewährt bzw. Zusagen auf Bezüge erteilt:

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Vergütungsart 2017
TEUR
2016
TEUR
Erfolgsunabhängige Komponenten 705 701
Erfolgsbezogene Komponenten 462 930
Gesamtbezüge 1.167 1.631
Zugesagte erfolgsbezogene Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 107 179

Neben den im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezügen wurden den Mitgliedern des Vorstands für das betreffende Geschäftsjahr Zusagen auf eine erfolgsbezogene, nicht aktienbasierte Vergütungskomponente erteilt, deren Gewährung von der Höhe des Konzern-EBIT des jeweils folgenden Geschäftsjahres bzw. der beiden jeweils nachfolgenden Geschäftsjahre abhängig ist. Die danach zugesagten Beträge belaufen sich auf insgesamt TEUR 107 (Vorjahr: TEUR 179).

Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2017 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen gewährt noch sind sie Inhaber solcher Vergütungsinstrumente. Ebenso wenig wurden den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 Vergütungen für die Wahrnehmung von Mandaten bei Tochterunternehmen gewährt. Die Gesamtbezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 enthalten ferner keine Leistungen an frühere Mitglieder des Vorstands im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Tätigkeit.

Weiterhin wurden den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Kredite oder Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse von diesen eingegangen.

Früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2017 keine Bezüge gewährt. Ehemalige Geschäftsführer von Konzerngesellschaften, deren Rechtsnachfolgerin die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist, und deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2017 Leistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. Gesamtbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b) HGB in Höhe von TEUR 106 (Vorjahr: TEUR 105).

Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für diesen Personenkreis beträgt zum 31. Dezember 2017 bei Ermittlung nach IAS 19 TEUR 876 (Vorjahr: TEUR 952).

Aufsichtsrat

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden in ihrer Funktion als Mitglieder des Aufsichtsrats kurzfristig fällige Leistungen im Sinne des IAS 24.17 bzw. Gesamtbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Sätze 1 bis 4 HGB in Höhe von insgesamt TEUR 243 (Vorjahr: TEUR 117) gewährt.

Für ihre Tätigkeit außerhalb ihrer Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats erhielten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat kurzfristig fällige Leistungen bzw. Gesamtbezüge in Höhe von insgesamt TEUR 150 (Vorjahr: TEUR 149). Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2017 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen gewährt noch sind sie Inhaber solcher Vergütungsinstrumente. Ebenso wenig wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 Vergütungen für die Wahrnehmung von Mandaten bei Tochterunternehmen gewährt. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 enthalten ferner keine Leistungen an frühere Mitglieder des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Tätigkeit.

Weiterhin wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Kredite oder Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse von diesen eingegangen.

Früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2017 keine Bezüge gewährt.

Weitere Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die zum Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2017 offenen Posten gegen bzw. gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen sind nicht besichert und unverzinslich. Für Forderungen gegen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen bestehen keine Garantien.

Zweifelhafte Forderungen im Zusammenhang mit ausstehenden Salden gegen nahestehende Unternehmen oder Personen bestehen zum 31. Dezember 2017 nicht, folglich sind dafür keine Rückstellungen gebildet worden. Im Geschäftsjahr 2017 wurde wie im Vorjahr kein Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen gegen nahestehende Unternehmen oder Personen erfasst.

(4.8) Mitteilungen und Veröffentlichungen von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Folgende Meldepflichtige haben der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gemäß § 33 des Wertpapierhandelsgesetzes in der seit dem 3. Januar 2018 gültigen Fassung (WpHG n.F.) bzw. gemäß § 21 WpHG a.F. mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bestimmte der im Wertpapierhandelsgesetz festgelegten Meldeschwellen erreicht bzw. über- oder unterschritten hat:

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Meldepflichtiger Datum des Erreichens, Über- oder Unterschreitens einer Meldeschwelle Zurechnung gemäß WpHG Zurechnung über Stimmrechte
% Anzahl
Stichting Administratiekantoor Monolith Amsterdam, Niederlande 25. April 2016 § 22 a.F. Monolith Duitsland B.V. 10,42 1.000.000
MainFirst SICAV Senningerberg, Luxemburg 2. März 2016     8,50 815.500
Lazard Frères Gestion S.A.S. Paris, Frankreich 22. Juni 2017     5,07 486.598
PWM Vermögensfondsmandat - DWS Luxemburg, Luxemburg 4. April 2017     2,98 286.000
Deutsche Asset Management S.A. Luxemburg, Luxemburg 18. Dezember 2017 § 22 a.F.   2,98 285.693
  5. Mai 2017 § 22 a.F.   3,00 288.100
  4. April 2017 § 22 a.F.   2,98 286.000
  19. Januar 2017 § 22 a.F. PWM Vermögensfondsmandat - DWS delegierte Stimmrechte ab dem 19. Januar 2017 an die Verwaltungsgesellschaft Deutsche Asset Management S.A. 3,13 300.000
Andrew Gibbs Vereinigtes Königreich 3. April 2017 § 22 a.F. Otus Capital Management Limited Otus Capital Management LP 2,32 223.060
  24. Februar 2017 § 22 a.F. Otus Capital Management Limited Otus Capital Management LP 4,77 458.274

(4.9) Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die jährliche Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde im Dezember 2017 abgegeben. Die Erklärung ist auf der Unternehmenswebsite der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unter www.berentzen-gruppe.de dauerhaft zugänglich gemacht.

(4.10) Organe der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Dem Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2017 folgende Mitglieder an:

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Ausgeübter Beruf
Name Ressort Aufsichtsmandate
Ralf Brühöfner Lingen, Deutschland Mitglied des Vorstands der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Finanzen, Controlling, Personal, Informationstechnologie, Recht, Unternehmenskommunikation, Investor Relations, Corporate Social Responsibility Berentzen USA, Inc., Dover / Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika (Board Member, bis 28. Juni 2017) Doornkaat Aktiengesellschaft, Norden, Deutschland (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Oliver Schwegmann Timmendorfer Strand, Deutschland (seit 1. Juni 2017) Mitglied des Vorstands der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Marketing, Vertrieb, Produktion und Logistik, Einkauf, Forschung und Entwicklung Doornkaat Aktiengesellschaft, Norden, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats, seit 1. September 2017)
Frank Schübel Gräfelfing, Deutschland (bis 19. Mai 2017) Sprecher des Vorstands der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Marketing, Vertrieb, Produktion und Logistik, Einkauf, Unternehmenskommunikation, Forschung und Entwicklung, Corporate Social Responsibility Berentzen USA, Inc., Dover / Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika (Board Member, bis 14. März 2017) Doornkaat Aktiengesellschaft, Norden, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats, bis 31. August 2017)

Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Dem Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2017 folgende Mitglieder an:

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Name Ausgeübter Beruf Weitere Aufsichtsmandate
Gert Purkert München, Deutschland Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des Vorstands der AURELIUS Management SE, Grünwald, Deutschland, als persönlich haftende Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Beteiligungsgesellschaft, Grünwald, Deutschland Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Aurelius Portfolio Management AG, München, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Aurelius Transaktionsberatungs AG, München, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats) HanseYachts AG, Greifswald, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Frank Schübel Gräfelfing, Deutschland Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 19. Mai 2017) Geschäftsführer der TEEKANNE Holding GmbH, Düsseldorf, Deutschland, als persönlich haftende Gesellschafterin der TEEKANNE GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Deutschland Berentzen USA, Inc., Dover / Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika (Board Member, bis 14. März 2017) Doornkaat Aktiengesellschaft, Norden, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats, bis 31. August 2017)
Dr. Frank Forster München, Deutschland Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2017) General Counsel Group im Aurelius-Konzern, Aurelius Beteiligungsberatungs AG, Beteiligungsgesellschaft, München, Deutschland Aurelius Portfolio Management AG, München, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats) HanseYachts AG, Greifswald, Deutschland (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Johannes C.G. Boot London, Vereinigtes Königreich Chief Investment Officer der Lotus Aktiengesellschaft, Grünwald, Deutschland Deutsche Konsum REIT-AG, Broderstorf, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats)
Heike Brandt Minden, Deutschland Kaufmännische Angestellte der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne, Deutschland  
Bernhard Düing Herzlake, Deutschland Schichtleiter Produktion der Vivaris Getränke GmbH & Co. KG, Haselünne, Deutschland  
Adolf Fischer Lähden, Deutschland Mitarbeiter Produktion der Vivaris Getränke GmbH & Co. KG, Haselünne, Deutschland  
Prof. Dr. Roland Klose Würzburg, Deutschland (seit 19. Mai 2017) Professor für Betriebswirtschaftslehre an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management, Essen / Nürnberg, Deutschland  
Hendrik H. van der Lof Almelo, Niederlande (seit 19. Mai 2017) Geschäftsführer der Via Finis Invest B.V., Almelo, Niederlande Monolith N.V., Amsterdam, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats) TIIN Buy-Out & Growth Fund B.V., Naarden, Niederlande (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Dr. Dirk Markus London, Vereinigtes Königreich (bis 19. Mai 2017) Vorsitzender des Vorstands der AURELIUS Management SE, Grünwald, Deutschland, als persönlich haftende Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Beteiligungsgesellschaft, München, Deutschland Deutsche Industrie Grundbesitz AG, Rostock, Deutschland (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, seit 18. Oktober 2017) Elk Fertighaus GmbH, Schrems, Österreich (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) Obotritia Capital KGaA, Potsdam, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats)
Dr. Martin Schoefer München, Deutschland (bis 19. Mai 2017) Vice President Human Resources im Aurelius-Konzern, Aurelius Beteiligungsberatungs AG, Beteiligungsgesellschaft, München, Deutschland  
Daniël M.G. van Vlaardingen Hilversum, Niederlande Geschäftsführer der Monolith Investment Management B.V., Investmentgesellschaft, Amsterdam, Niederlande  

(4.11) Gesamthonorare des Konzernabschlussprüfers

In der Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft am 19. Mai 2017 wurde die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gewählt. Für die im Geschäftsjahr 2017 erbrachten Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers sind insgesamt Honorare in folgender Zusammensetzung erfasst worden:

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2017
TEUR
2016
TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 167 168
Andere Bestätigungsleistungen 0 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
  167 168

Bei den Abschlussprüfungsleistungen handelt es sich um die gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Zusätzlich hat der Abschlussprüfer eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung sowie prüferische Durchsichten bei Tochterunternehmen durchgeführt.

(4.12) Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Berichtspflichtige Ereignisse nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

 

Haselünne, den 8. März 2018

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Oliver Schwegmann, Vorstand

Ralf Brühöfner, Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Haselünne, den 8. März 2018

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Oliver Schwegmann, Vorstand

Ralf Brühöfner, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

1.

Risiko für den Abschluss

2.

Prüferisches Vorgehen

3.

Verweis auf zugehörige Angaben

Werthaltigkeit der Cash Generating Unit Alkoholfreie Getränke

1.

Risiko für den Abschluss

Im Jahr 2013 hatte die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft anlässlich der Beendigung des Pepsi-Konzessionsvertrags gemäß IAS 36 einen Impairment-Test der Cash Generating Unit Alkoholfreie Getränke durchgeführt und dabei einen Wertminderungsbedarf in Höhe von EUR 3,2 Mio. auf das Sachanlagevermögen ermittelt. In den Folgejahren bis 2016 wurden unter Berücksichtigung von IAS 36.105 und IAS 36.122 netto insgesamt EUR 0,5 Mio. als Wertaufholung zugeschrieben.

Zum 30. Juni 2017 zeigten sich Anhaltspunkte dafür, dass der Gesamterfolgsbeitrag der Cash Generating Unit Alkoholfreie Getränke zum Konzernbetriebsergebnis u.a. aufgrund von unerwartet hohen Gemeinkosten in den Bereichen Produktion und Logistik („Supply Chain“) weniger stark sein wird als erwartet. Die infolgedessen nach den Vorschriften des IAS 36 vorzunehmende Überprüfung der Werthaltigkeit der Vermögenswerte zum 30. Juni 2017 führte zu einer Wertminderung von per Saldo EUR 0,4 Mio., worin rechnungslegungsbedingt sowohl Wertminderungen in Höhe von EUR 0,6 Mio. als auch Wertaufholungen in Bezug auf bereits in der Vergangenheit abgewertete Vermögenswerte in Höhe von EUR 0,2 Mio. berücksichtigt wurden.

Am 14. September 2017 hat die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in Form einer ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, dass im Segment Alkoholfreie Getränke nach einem zudem schwachen Sommersaisongeschäft ein gegenüber den bisherigen Annahmen geringerer Rohertrag, insbesondere aus dem Konzessionsgeschäft mit Markengetränken der Sinalco Unternehmensgruppe sowie absatzbezogen aufgrund eines von den bislang zugrunde liegenden Einschätzungen abweichenden Produkt-, Gebinde- und Kundenmixes erwartet wird.

Auf Basis der daraufhin im Dezember 2017 aktualisierten Planung der Cash Generating Unit Alkoholfreie Getränke hat die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft somit einen weiteren anlassbezogenen Impairment-Test durchgeführt. Daraus ergaben sich keine weiteren Wertminderungen oder Wertaufholungen.

Die Bewertung der Cash Generating Unit Alkoholfreie Getränke basiert auf geschätzten Werten mit hohen Schätzunsicherheiten und komplexen Bewertungsmodellen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der kommunizierten Planabweichungen war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2.

Prüferisches Vorgehen

Bei unserer Prüfung der Bewertung der Cash Generating Unit Alkoholfreie Getränke haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Impairment-Tests nachvollzogen. Vor dem Hintergrund, dass bereits kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Impairment-Tests haben können, haben wir die Angemessenheit der beim Impairment-Test verwendeten Kapitalkostenparameter zum 31. Dezember 2017 beurteilt. Zudem haben wir die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten Cashflows anhand eines Abgleichs mit der Mittelfristplanung sowie durch Abstimmung mit branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Die Planungsprämissen haben wir insbesondere im Hinblick auf deren Realisierbarkeit unter Berücksichtigung der strategischen Kernthemen kritisch mit dem zuständigen Management diskutiert und ausgewählte Maßnahmen zur Steigerung der künftigen Cashflows anhand weiterer Nachweise gewürdigt. Die aufgetretenen Planabweichungen des Berichtsjahres und deren Ursachen haben wir hinterfragt, uns deren Ursachen erläutern lassen und die angemessene Berücksichtigung in der aktuellen Mittelfristplanung gewürdigt. Im Rahmen der Beurteilung des Impairment-Tests der in der Cash Generating Unit Alkoholfreie Getränke enthaltenen Vermögenswerte haben wir die Verwertbarkeit der von externen Sachverständigen durchgeführten Bewertung der Grundstücke und Gebäude sowie der Technischen Anlagen gewürdigt. Die Berechnung der sich aus den Bewertungsgutachten ermittelten Wertminderungen und Wertaufholungen haben wir plausibilisiert und rechnerisch nachvollzogen.

3.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zur Werthaltigkeit der Cash Generating Unit Alkoholfreie Getränke sind im Kapitel 3.7 des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht

die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EUAPrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ronald Rulfs.

 

Düsseldorf, den 9. März 2018

Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Thomas Senger, Wirtschaftsprüfer

Ronald Rulfs, Wirtschaftsprüfer

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex

bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft geben nach pflichtgemäßer Prüfung folgende aktualisierte Entsprechenserklärung gemeinsam ab:

I.

Die Gesellschaft entspricht den am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodexfassung vom 7. Februar 2017) mit folgenden Ausnahmen:

1.

Entgegen Ziffer 3.8 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 sieht die von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für die Mitglieder ihres Aufsichtsrats abgeschlossene D&O-Versicherung keinen Selbstbehalt vor.

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind grundsätzlich nicht der Ansicht, dass Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt verbessert werden könnten. Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft strebt deshalb insoweit keine Änderung ihrer aktuellen D&O-Versicherungsverträge an.

2.

Entgegen Ziffer 4.2.1 Satz 1 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 hat der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft keinen Vorsitzenden oder Sprecher.

Aufsichtsrat und Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind der Auffassung, dass es der Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden oder -sprechers angesichts der gegenwärtigen Besetzung des Vorstands mit nur zwei Mitgliedern nicht bedarf. Die bestehende Geschäftsordnung für den Vorstand regelt auch für diesen Fall die Kommunikation mit dem Aufsichtsrat und die Vertretung des Vorstands diesem gegenüber sowie die Ressortzuständigkeiten der Mitglieder des Vorstands und damit auch die Repräsentation des Unternehmens und der Gesellschaft klar und eindeutig.

3.

Entgegen Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 berücksichtigt die Festlegung der Vorstandsvergütung nicht auch das Verhältnis zur Vergütung des obersten Führungskreises und der Belegschaft insgesamt in der zeitlichen Entwicklung.

Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex enthält die Empfehlung, dass der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen soll. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss bzw. Verlängerung der aktuellen Vorstandsverträge in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Aktiengesetzes dafür Sorge getragen, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu dem allgemeinen Lohn- und Gehaltsgefüge innerhalb der Gesellschaft stehen und damit die sogenannte „vertikale Angemessenheit“ der Vorstandsvergütung gewahrt ist. Soweit diese bereits vom Aktiengesetz geforderte Überprüfung einer vertikalen Angemessenheit der Vorstandsvergütung durch den Deutschen Corporate Governance Kodex konkretisiert und die für den Vergleich maßgeblichen Vergleichsgruppen sowie der zeitliche Maßstab des Vergleichs näher definiert werden, wird insoweit vorsorglich eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss bzw. Verlängerung der derzeit gültigen Vorstandsverträge im Rahmen der Überprüfung der Angemessenheit nicht zwischen den Vergleichsgruppen im Sinne der Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 unterschieden und auch keine Erhebungen zur zeitlichen Entwicklung des Lohn- und Gehaltsgefüges durchgeführt. Er hält ein solches rein formales Vorgehen auch nicht für erforderlich, um die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen.

4.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 ist in einem Vorstandsvertrag einmalig ein variabler Vergütungsbestandteil vereinbart, der weder eine mehrjährige Bemessungsgrundlage hat noch etwaigen negativen Entwicklungen Rechnung trägt. Zudem ist in einem weiteren Vorstandsvertrag einmalig ein variabler Vergütungsbestandteil vereinbart, der ebenfalls keine mehrjährige Bemessungsgrundlage hat.

Die genannte Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile betrifft zunächst die Tätigkeit eines neu bestellten Vorstandsmitglieds während etwas mehr als der Hälfte des Geschäftsjahres 2017. Der Aufsichtsrat hält es in diesem Fall nicht für zweckmäßig, für diesen vergleichsweise kurzen Zeitraum einen variablen Vergütungsbestandteil vorzusehen, der den Kriterien in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Sätze 3 und 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht. Ab dem Geschäftsjahr 2018 erfüllt der variable Vergütungsbestandteil des betreffenden Vorstandsvertrages die genannten Kriterien jedoch ohne Einschränkungen. Des Weiteren ist mit einem mittlerweile ausgeschiedenen Vorstandsmitglied vereinbart worden, dass der ihm zeitanteilig für das Geschäftsjahr 2017 noch zustehende variable Vergütungsbestandteil ebenfalls keine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben soll. Auch in diesem Fall hielt es der Aufsichtsrat nicht für zweckmäßig, für den vergleichsweise kurzen Zeitraum von weniger als einem halben Geschäftsjahr einen variablen Vergütungsbestandteil vorzusehen, der den Kriterien in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Sätze 3 und 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht.

5.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 weisen die in den Vorstandsverträgen vereinbarten Vergütungen keine betragsmäßigen Höchstgrenzen für die Vergütung insgesamt auf.

Die Vorstandsverträge enthalten zwar sowohl betragsmäßige Höchstgrenzen für die fixen als auch die variablen Vergütungsbestandteile. Eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung des Vorstands ist in den Vorstandsverträgen allerdings nicht enthalten. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Meinung, dass sich faktisch eine Obergrenze für die Gesamtvergütung bereits aus der betragsmäßigen Begrenzung sowohl der fixen als auch der variablen Vergütungsbestandteile ergibt.

6.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 wurde bei der Gewährung von Versorgungszusagen an die Vorstandsmitglieder nicht das jeweils angestrebte Versorgungsniveau festgelegt und ferner nicht der daraus abgeleitete jährliche sowie langfristige Aufwand für das Unternehmen berücksichtigt.

Die betreffende Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex sieht vor, dass der Aufsichtsrat bei Versorgungszusagen das jeweils angestrebte Versorgungsniveau – auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit – festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen soll. Die aktuell gültigen Vorstandsverträge enthalten jeweils eine Bestimmung, nach der dem Vorstandsmitglied ein fester Betrag für eine von diesem abzuschließende Lebensversicherung bzw. von diesem abzuschließendes, zur Altersvorsorge geeignetes Finanzinstrument gewährt wird. Dieser Betrag kann nach Wahl des jeweiligen Vorstandsmitglieds auch in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Durch diese Bestimmung wird dem Vorstandsmitglied allerdings weder ein unmittelbarer Anspruch auf Ruhegeld eingeräumt, noch führt diese über die Laufzeit des jeweiligen Vorstandsvertrages hinaus zu einem zukünftigen finanziellen Aufwand für die Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund gehen Vorstand und Aufsichtsrat davon aus, dass es sich bei einer solchen reinen Beitragszusage nicht um eine Versorgungszusage im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex handelt. Da der Kodex den Begriff “Versorgungszusage” allerdings nicht definiert, wird insoweit jedoch vorsorglich eine Abweichung erklärt.

7.

Entgegen Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 erfolgt kein individualisierter und nach Bestandteilen – insbesondere nach gewährten Zuwendungen, Zufluss und Versorgungsaufwand – aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Verwendung der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen im Vergütungsbericht.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 12. Mai 2016 gemäß § 286 Abs. 5 HGB den Beschluss gefasst, auf eine individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung zu verzichten und die Vorstandsvergütung in Anhang und Lagebericht der Gesellschaft sowie des Konzerns nur summiert anzugeben. Vor diesem Hintergrund kann die Vergütung auch nicht im Vergütungsbericht anhand der dem Deutschen Corporate Governance Kodex beigefügten Mustertabellen aufgegliedert werden, da dies zu einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung führen würde und damit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 12. Mai 2016 zuwiderliefe. Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind zudem der Auffassung, dass die nach den einschlägigen, von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft befolgten Rechnungslegungsvorschriften erfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung ausreichend sind. Ein nach Bestandteilen – insbesondere nach gewährten Zuwendungen, Zufluss und Versorgungsaufwand – aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Verwendung der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen im Vergütungsbericht – der unter Berücksichtigung des vorstehend genannten Beschlusses der Hauptversammlung am 12. Mai 2016 nicht individualisiert erfolgen dürfte – brächten keine kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen.

8.

Entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 erfolgt kein individualisierter und nach Bestandteilen aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang oder Lagebericht.

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind der Auffassung, dass die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre der Aufsichtsratsmitglieder in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis stehen. Im Anhang bzw. Konzernanhang und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, werden die Aufsichtsratsvergütungen in einer Summe dargestellt. Die Vergütungen sind ferner durch die öffentlich zugängliche Satzung der Gesellschaft bekannt. Ein individueller Ausweis brächte keine kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen. Im Übrigen liegt ein Einverständnis der Aufsichtsratsmitglieder mit einem individualisierten Ausweis nicht vor.

II.

Die Gesellschaft hat seit Abgabe ihrer letzten jährlichen Entsprechenserklärung im November 2016 bis zum 23. April 2017 den im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015 bekannt gemachten Empfehlungen (Kodexfassung vom 5. Mai 2015) und ab dem 24. April 2017 den im Bundesanzeiger am 24. April 2017 bekannt gemachten Empfehlungen (Kodexfassung vom 7. Februar 2017) der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

1.

Entgegen Ziffer 3.8 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 sah die von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für die Mitglieder ihres Aufsichtsrats abgeschlossene D&O-Versicherung aus den unter Ziffer I. 1. beschriebenen Gründen keinen Selbstbehalt vor.

2.

Entgegen Ziffer 4.2.1 Satz 1 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 bestand der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in der Zeit vom 19. Mai 2017 bis 31. Mai 2017 nicht aus mehreren Personen.

Der Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist der Ansicht, dass die im Rahmen eines Wechsels in der Person eines der beiden Vorstandsmitglieder entstandene, nur sehr kurzzeitige Vakanz vor dem Hintergrund einer unmittelbar eingeleiteten, aber jeweils Zeit beanspruchenden Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Nachfolger und der Durchführung eines sorgfältigen Auswahlverfahrens hinnehmbar war. Vorstand und Aufsichtsrat haben zur weiteren Einhaltung des Kollegialprinzips und aus Gründen der Transparenz bei der Unternehmensführung und -überwachung insoweit darüber hinaus davon abgesehen, der Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft am 19. Mai 2017 eine nach dem Aktiengesetz mögliche Änderung der Satzung der Gesellschaft zur Beschlussfassung dahingehend vorzuschlagen, nach der der Vorstand auch nur aus einer Person zu bestehen brauchte.

3.

Entgegen Ziffer 4.2.1 Satz 1 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 hat der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft aus den unter Ziffer I. 2. beschriebenen Gründen seit dem 19. Mai 2017 keinen Vorsitzenden oder Sprecher.

4.

Entgegen Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 wurde aus den unter Ziffer I. 3. beschriebenen Gründen bei der Festlegung der Vorstandsvergütung nicht auch das Verhältnis zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt.

5.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 3 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 hatten die in einem Vorstandsvertrag vereinbarten variablen Vergütungsbestandteile ausnahmsweise nur zu einem vergleichsweise geringen Teil eine mehrjährige Bemessungsgrundlage.

Der Aufsichtsrat hielt es im konkreten Fall nicht für zwingend geboten, für die variablen Vergütungsbestandteile insgesamt oder auch nur überwiegend eine mehrjährige Bemessungsgrundlage vorzusehen. Auch ohne eine solche Bemessungsgrundlage war aus Sicht des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile sichergestellt, dass die Vergütung des betreffenden Vorstandsmitglieds insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Ein so ausgestalteter variabler Vergütungsbestandteil kam jedoch letztmals für das Geschäftsjahr 2016 bei einem Vorstandsmitglied zur Anwendung.

6.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 wurde aus den in Ziffer I. 4. beschriebenen Gründen in einem Vorstandsvertrag ein variabler Vergütungsbestandteil vereinbart, der weder eine mehrjährige Bemessungsgrundlage hatte noch etwaigen negativen Entwicklungen Rechnung trug. Zudem wurde aus den in Ziffer I. 4. beschriebenen Gründen in einem weiteren Vorstandsvertrag ein variabler Vergütungsbestandteil vereinbart, der ebenfalls keine mehrjährige Bemessungsgrundlage hatte.

7.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 wiesen die in den Vorstandsverträgen vereinbarten Vergütungen aus den unter Ziffer I. 5. genannten Gründen keine betragsmäßigen Höchstgrenzen für die Vergütung insgesamt auf.

8.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 3 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 wurde bei der Gewährung von Versorgungszusagen an die Vorstandsmitglieder aus den unter Ziffer I. 6. dargelegten Gründen nicht das jeweils angestrebte Versorgungsniveau festgelegt und ferner nicht der daraus abgeleitete jährliche sowie langfristige Aufwand für das Unternehmen berücksichtigt.

9.

Entgegen Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 erfolgte entsprechend des gemäß § 286 Abs. 5 HGB gefassten Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2016, auf eine individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung zu verzichten und die Vorstandsvergütung in Anhang und Lagebericht der Gesellschaft sowie des Konzerns nur summiert anzugeben, aus den unter Ziffer I. 7. beschriebenen Gründen kein individualisierter und nach Bestandteilen – insbesondere nach gewährten Zuwendungen, Zufluss und Versorgungsaufwand – aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Verwendung der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen im Vergütungsbericht.

10.

Entgegen Ziffer 5.3.2 Satz 3 der Kodexfassung vom 5. Mai 2015 und Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 2 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 verfügte der Finanz- und Prüfungsausschuss bis zum 19. Mai 2017 über einen Vorsitzenden, der nicht unabhängig im Sinne des Kodex war.

Der Gesetzgeber hatte es im Rahmen des Aktiengesetzes zunächst bereits als ausreichend erachtet, dass mindestens ein Mitglied des Finanz- und Prüfungsausschusses, welches über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt, unabhängig, aber nicht dessen Vorsitzender sein muss. Mit der Änderung des Aktiengesetzes durch das am 17. Juni 2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)“ vom 10. Mai 2016 ist diese bis dahin geltende gesetzliche Anforderung der Unabhängigkeit eines Mitglieds des Finanz- und Prüfungsausschusses entfallen. Diesen Wertungen des Gesetzesgebers hat sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft angeschlossen.

11.

Entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 erfolgte aus den unter Ziffer I. 8. dargelegten Gründen kein individualisierter und nach Bestandteilen aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang oder im Lagebericht.

 

Haselünne, im Juli 2017

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Für den Vorstand

Oliver Schwegmann

Für den Aufsichtsrat

Gert Purkert

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG)

der Berentzen-Gruppe

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft geben nach pflichtgemäßer Prüfung folgende jährliche Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG gemeinsam ab:

I.

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft erklären, dass den am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodexfassung vom 7. Februar 2017) mit folgenden Ausnahmen entsprochen wird:

1.

Entgegen Ziffer 3.8 Abs. 2 und 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 sieht die von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für die Mitglieder ihres Aufsichtsrats abgeschlossene D&O-Versicherung keinen Selbstbehalt vor.

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind grundsätzlich nicht der Ansicht, dass Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt verbessert werden könnten. Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft strebt deshalb insoweit keine Änderung ihrer aktuellen D&O-Versicherungsverträge an.

2.

Entgegen Ziffer 4.2.1 Satz 1 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 hat der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft keinen Vorsitzenden oder Sprecher.

Aufsichtsrat und Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind der Auffassung, dass es der Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden oder -sprechers angesichts der gegenwärtigen Besetzung des Vorstands mit nur zwei Mitgliedern nicht bedarf. Die bestehende Geschäftsordnung für den Vorstand regelt auch für diesen Fall die Kommunikation mit dem Aufsichtsrat und die Vertretung des Vorstands diesem gegenüber sowie die Ressortzuständigkeiten der Mitglieder des Vorstands und damit auch die Repräsentation des Unternehmens und der Gesellschaft klar und eindeutig.

3.

Entgegen Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 berücksichtigt die Festlegung der Vorstandsvergütung nicht auch das Verhältnis zur Vergütung des obersten Führungskreises und der Belegschaft insgesamt in der zeitlichen Entwicklung.

Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex enthält die Empfehlung, dass der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen soll. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss bzw. Verlängerung der aktuellen Vorstandsverträge in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Aktiengesetzes dafür Sorge getragen, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu dem allgemeinen Lohn- und Gehaltsgefüge innerhalb der Gesellschaft stehen und damit die sogenannte „vertikale Angemessenheit“ der Vorstandsvergütung gewahrt ist. Soweit diese bereits vom Aktiengesetz geforderte Überprüfung einer vertikalen Angemessenheit der Vorstandsvergütung durch den Deutschen Corporate Governance Kodex konkretisiert und die für den Vergleich maßgeblichen Vergleichsgruppen sowie der zeitliche Maßstab des Vergleichs näher definiert werden, wird insoweit vorsorglich eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss bzw. Verlängerung der derzeit gültigen Vorstandsverträge im Rahmen der Überprüfung der Angemessenheit nicht zwischen den Vergleichsgruppen im Sinne der Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 unterschieden und auch keine Erhebungen zur zeitlichen Entwicklung des Lohn- und Gehaltsgefüges durchgeführt. Er hält ein solches rein formales Vorgehen auch nicht für erforderlich, um die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen.

4.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 ist in einem Vorstandsvertrag einmalig ein variabler Vergütungsbestandteil vereinbart, der weder eine mehrjährige Bemessungsgrundlage hat noch etwaigen negativen Entwicklungen Rechnung trägt.

Die genannte Ausgestaltung des variablen Vergütungsbestandteils betrifft die Vergütung für die Tätigkeit eines im Geschäftsjahr 2017 neu bestellten Vorstandsmitglieds während etwas mehr als der Hälfte des Geschäftsjahres 2017. Der Aufsichtsrat hält es in diesem Fall nicht für zweckmäßig, für diesen vergleichsweise kurzen Zeitraum einen variablen Vergütungsbestandteil vorzusehen, der den Kriterien in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Sätze 3 und 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht. Ab dem Geschäftsjahr 2018 erfüllt der variable Vergütungsbestandteil des betreffenden Vorstandsvertrages die genannten Kriterien jedoch ohne Einschränkungen.

5.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 weisen die in den Vorstandsverträgen vereinbarten Vergütungen keine betragsmäßigen Höchstgrenzen für die Vergütung insgesamt auf.

Die Vorstandsverträge enthalten zwar sowohl betragsmäßige Höchstgrenzen für die fixen als auch die variablen Vergütungsbestandteile. Eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung des Vorstands ist in den Vorstandsverträgen allerdings nicht enthalten. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Meinung, dass sich faktisch eine Obergrenze für die Gesamtvergütung bereits aus der betragsmäßigen Begrenzung sowohl der fixen als auch der variablen Vergütungsbestandteile ergibt.

6.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 wurde bei der Gewährung von Versorgungszusagen an die Vorstandsmitglieder nicht das jeweils angestrebte Versorgungsniveau festgelegt und ferner nicht der daraus abgeleitete jährliche sowie langfristige Aufwand für das Unternehmen berücksichtigt.

Die betreffende Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex sieht vor, dass der Aufsichtsrat bei Versorgungszusagen das jeweils angestrebte Versorgungsniveau – auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit – festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen soll. Die aktuell gültigen Vorstandsverträge enthalten jeweils eine Bestimmung, nach der dem Vorstandsmitglied ein fester Betrag für eine von diesem abzuschließende Lebensversicherung bzw. von diesem abzuschließendes, zur Altersvorsorge geeignetes Finanzinstrument gewährt wird. Dieser Betrag kann nach Wahl des jeweiligen Vorstandsmitglieds auch in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Durch diese Bestimmung wird dem Vorstandsmitglied allerdings weder ein unmittelbarer Anspruch auf Ruhegeld eingeräumt, noch führt diese über die Laufzeit des jeweiligen Vorstandsvertrages hinaus zu einem zukünftigen finanziellen Aufwand für die Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund gehen Vorstand und Aufsichtsrat davon aus, dass es sich bei einer solchen reinen Beitragszusage nicht um eine Versorgungszusage im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex handelt. Da der Deutsche Corporate Governance Kodex den Begriff “Versorgungszusage” allerdings nicht definiert, wird insoweit jedoch vorsorglich eine Abweichung erklärt.

7.

Entgegen Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 erfolgt kein individualisierter und nach Bestandteilen – insbesondere nach gewährten Zuwendungen, Zufluss und Versorgungsaufwand – aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Verwendung der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen im Vergütungsbericht.

Die ordentliche Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hat am 12. Mai 2016 gemäß § 286 Abs. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) den Beschluss gefasst, auf eine individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung zu verzichten und die Vorstandsvergütung in Anhang und Lagebericht der Gesellschaft sowie des Konzerns nur summiert anzugeben. Vor diesem Hintergrund kann die Vergütung auch nicht im Vergütungsbericht anhand der dem Deutschen Corporate Governance Kodex beigefügten Mustertabellen aufgegliedert werden, da dies zu einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung führen würde und damit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 12. Mai 2016 zuwiderliefe. Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind zudem der Auffassung, dass die nach den einschlägigen, von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft befolgten Rechnungslegungsvorschriften erfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung ausreichend sind. Ein nach Bestandteilen – insbesondere nach gewährten Zuwendungen, Zufluss und Versorgungsaufwand – aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Verwendung der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen im Vergütungsbericht – der unter Berücksichtigung des vorstehend genannten Beschlusses der Hauptversammlung am 12. Mai 2016 nicht individualisiert erfolgen dürfte – brächte keine kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen.

8.

Entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 erfolgt kein individualisierter und nach Bestandteilen aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang oder Lagebericht.

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind der Auffassung, dass die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre der Aufsichtsratsmitglieder in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis stehen. Im Anhang bzw. Konzernanhang und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, werden die Aufsichtsratsvergütungen in einer Summe dargestellt. Die Vergütungen sind ferner durch die öffentlich zugängliche Satzung der Gesellschaft bekannt. Ein individueller Ausweis brächte keine kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen. Im Übrigen liegt ein Einverständnis der Aufsichtsratsmitglieder mit einem individualisierten Ausweis nicht vor.

II.

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft haben ihre letzte jährliche Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG im November 2016 abgegeben und diese im Juli 2017 aktualisiert.

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft erklären, dass seit Abgabe ihrer letzten jährlichen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG im November 2016 bis zum 23. April 2017 den im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015 bekannt gemachten Empfehlungen (Kodexfassung vom 5. Mai 2015) und ab dem 24. April 2017 den im Bundesanzeiger am 24. April 2017 bekannt gemachten Empfehlungen (Kodexfassung vom 7. Februar 2017) der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde:

1.

Entgegen Ziffer 3.8 Abs. 2 und 3 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 sah die von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für die Mitglieder ihres Aufsichtsrats abgeschlossene D&O-Versicherung aus den unter Ziffer I. 1. beschriebenen Gründen keinen Selbstbehalt vor.

2.

Entgegen Ziffer 4.2.1 Satz 1 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 bestand der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in der Zeit vom 19. Mai 2017 bis 31. Mai 2017 nicht aus mehreren Personen.

Der Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist der Ansicht, dass die im Rahmen eines Wechsels in der Person eines der beiden Vorstandsmitglieder entstandene, nur sehr kurzzeitige Vakanz vor dem Hintergrund einer unmittelbar eingeleiteten, aber jeweils Zeit beanspruchenden Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Nachfolger und der Durchführung eines sorgfältigen Auswahlverfahrens hinnehmbar war. Vorstand und Aufsichtsrat haben zur weiteren Einhaltung des Kollegialprinzips und aus Gründen der Transparenz bei der Unternehmensführung und -überwachung insoweit darüber hinaus davon abgesehen, der Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft am 19. Mai 2017 eine nach dem Aktiengesetz mögliche Änderung der Satzung der Gesellschaft zur Beschlussfassung dahingehend vorzuschlagen, nach der der Vorstand auch nur aus einer Person zu bestehen brauchte.

3.

Entgegen Ziffer 4.2.1 Satz 1 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 hat der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft aus den unter Ziffer I. 2. beschriebenen Gründen seit dem 19. Mai 2017 keinen Vorsitzenden oder Sprecher.

4.

Entgegen Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 wurde aus den unter Ziffer I. 3. beschriebenen Gründen bei der Festlegung der Vorstandsvergütung nicht auch das Verhältnis zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt.

5.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 3 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 hatten die in einem Vorstandsvertrag vereinbarten variablen Vergütungsbestandteile ausnahmsweise nur zu einem vergleichsweise geringen Teil eine mehrjährige Bemessungsgrundlage.

Der Aufsichtsrat hielt es im konkreten Fall nicht für zwingend geboten, für die variablen Vergütungsbestandteile insgesamt oder auch nur überwiegend eine mehrjährige Bemessungsgrundlage vorzusehen. Auch ohne eine solche Bemessungsgrundlage war aus Sicht des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile sichergestellt, dass die Vergütung des betreffenden Vorstandsmitglieds insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Ein so ausgestalteter variabler Vergütungsbestandteil kam jedoch letztmals für das Geschäftsjahr 2016 bei einem Vorstandsmitglied zur Anwendung.

6.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 wurde aus den in Ziffer I. 4. beschriebenen Gründen in einem Vorstandsvertrag einmalig ein variabler Vergütungsbestandteil vereinbart, der weder eine mehrjährige Bemessungsgrundlage hat noch etwaigen negativen Entwicklungen Rechnung trägt. Zudem wurde in einem weiteren Vorstandsvertrag ein variabler Vergütungsbestandteil vereinbart, der ebenfalls keine mehrjährige Bemessungsgrundlage hatte.

Die genannte Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile in dem weiteren Vorstandsvertrag betrifft die Vergütung für die Tätigkeit eines im Geschäftsjahr 2017 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. Mit diesem wurde vereinbart, dass der ihm zeitanteilig für das Geschäftsjahr 2017 noch zustehende variable Vergütungsbestandteil keine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben soll. Der Aufsichtsrat hielt es auch in diesem Fall nicht für zweckmäßig, für den vergleichsweise kurzen Zeitraum von weniger als einem halben Geschäftsjahr einen variablen Vergütungsbestandteil vorzusehen, der den Kriterien in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Sätze 3 und 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht.

7.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 wiesen die in den Vorstandsverträgen vereinbarten Vergütungen aus den unter Ziffer I. 5. genannten Gründen keine betragsmäßigen Höchstgrenzen für die Vergütung insgesamt auf.

8.

Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 3 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 wurde bei der Gewährung von Versorgungszusagen an die Vorstandsmitglieder aus den unter Ziffer I. 6. dargelegten Gründen nicht das jeweils angestrebte Versorgungsniveau festgelegt und ferner nicht der daraus abgeleitete jährliche sowie langfristige Aufwand für das Unternehmen berücksichtigt.

9.

Entgegen Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 erfolgte entsprechend des gemäß § 286 Abs. 5 HGB gefassten Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2016, auf eine individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung zu verzichten und die Vorstandsvergütung in Anhang und Lagebericht der Gesellschaft sowie des Konzerns nur summiert anzugeben, aus den unter Ziffer I. 7. beschriebenen Gründen kein individualisierter und nach Bestandteilen – insbesondere nach gewährten Zuwendungen, Zufluss und Versorgungsaufwand – aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Verwendung der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen im Vergütungsbericht.

10.

Entgegen Ziffer 5.3.2 Satz 3 der Kodexfassung vom 5. Mai 2015 und Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 2 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 verfügte der Finanz- und Prüfungsausschuss bis zum 19. Mai 2017 über einen Vorsitzenden, der nicht unabhängig im Sinne des Kodex war.

Der Gesetzgeber hatte es im Rahmen des Aktiengesetzes zunächst bereits als ausreichend erachtet, dass mindestens ein Mitglied des Finanz- und Prüfungsausschusses, welches über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt, unabhängig, aber nicht dessen Vorsitzender sein muss. Mit der Änderung des Aktiengesetzes durch das am 17. Juni 2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)“ vom 10. Mai 2016 ist diese bis dahin geltende gesetzliche Anforderung der Unabhängigkeit eines Mitglieds des Finanz- und Prüfungsausschusses entfallen. Diesen Wertungen des Gesetzesgebers hat sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft angeschlossen.

11.

Entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 der Kodexfassungen vom 5. Mai 2015 und 7. Februar 2017 erfolgte aus den unter Ziffer I. 8. dargelegten Gründen kein individualisierter und nach Bestandteilen aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang oder im Lagebericht.

 

Haselünne, im Dezember 2017

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Für den Vorstand

Ralf Brühöfner, Mitglied des Vorstands und Oliver Schwegmann, Mitglied des Vorstands

Für den Aufsichtsrat

Gert Purkert, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

der folgende Bericht informiert gemäß § 171 Abs. 2 des Aktiengesetzes (AktG) über die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im bzw. in Bezug auf das Geschäftsjahr 2017.

Der Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und seine Ausschüsse haben auch in diesem Jahr die ihnen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2017 regelmäßig schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Themen im Zusammenhang mit der Führung des Unternehmens und der Unternehmensgruppe zeitnah und umfassend informiert. Davon umfasst war insbesondere die Berichterstattung über die Strategie, die Unternehmensplanung, die Geschäftsentwicklung einschließlich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, ferner über die Risikolage, die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, die Abschlussprüfung und die Compliance sowie zu zahlreichen aktuellen Themen, die für die Berentzen-Gruppe von Bedeutung waren. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Unternehmensplanung wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert. Auf der Grundlage entsprechender, regelmäßiger Berichte des Vorstands und im Rahmen von Einzelgesprächen hat der Aufsichtsrat ferner bedeutende Geschäftsvorfälle mit dem Vorstand erörtert und wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage sowie wesentliche Geschäftsvorgänge informiert. Gegenstand von Beratungen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden zur Strategie waren die Perspektiven und die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe.

Soweit Maßnahmen des Vorstands eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderten, wurde dieser rechtzeitig informiert. Der Aufsichtsrat hat den zugrundeliegenden Beschlussanträgen nach ausführlicher Prüfung und Beratung jeweils seine Zustimmung erteilt.

Sitzungen und Beratungsschwerpunkte des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2017 fanden insgesamt vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsratsplenums statt. Weitere Beschlüsse wurden jeweils einmal auf fernmündlichem Wege und im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.

Gegenstand regelmäßiger Beratungen in allen Sitzungen des Aufsichtsrats waren die Geschäftsentwicklung und die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Unternehmensgruppe.

In seiner Sitzung am 22. März 2017 erörterte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016 sowie den zusammengefassten Lagebericht der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016. Der Aufsichtsrat erhob dazu nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und schloss sich dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer an. Jeweils gemäß Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses billigte der Aufsichtsrat anschließend den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft; der Jahresabschluss war damit festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmte aufgrund eigener Prüfung ferner dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 23. September 2016 sowie dem Ergebnis der Prüfung dessen durch den Abschlussprüfer zu und erhob gegen die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands keine Einwendungen. Mit der Billigung des Abhängigkeitsberichts entsprach der Aufsichtrat ebenfalls einer diesbezüglichen Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses. Ferner verabschiedete der Aufsichtsrat die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 19. Mai 2017 nebst Beschlussvorschlägen. Diese umfassten insbesondere den jeweils auf einer diesbezüglichen Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses beruhenden Vorschlag des Aufsichtsrats zur Bestellung des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und dessen Vorschlag an die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, mit dem sich der Aufsichtsrat seinerseits zugleich dem von ihm geprüften Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung anschloss. Weitere vom Aufsichtsrat verabschiedete Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung betrafen die auf dazu ausgesprochenen Empfehlungen des Nominierungsausschusses gestützten Vorschläge des Aufsichtsrats zu den Ergänzungswahlen der Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat sowie einen Vorschlag zur Änderung der Satzung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in Bezug auf die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Beratungen des Aufsichtsrats in dieser Sitzung umfassten zudem Personalangelegenheiten des Vorstands im Zusammenhang mit den anschließend im Mai und Juni 2017 vollzogenen personellen Veränderungen bei der Besetzung des Leitungsorgans; die diesbezüglichen Beschlussfassungen erfolgten auf der Grundlage entsprechender Empfehlungen des Personalausschusses.

Gegenstand einer fernmündlichen Beschlussfassung des Aufsichtsrats am 7. April 2017 war die auf einer Empfehlung des Personalausschusses beruhende Bestellung von Herrn Oliver Schwegmann zum Mitglied des Vorstands der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Wirkung ab dem 1. Juni 2017.

Im unmittelbaren Anschluss an die Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft am 19. Mai 2017 hielt der Aufsichtsrat eine weitere Sitzung ab. Vor dem Hintergrund der veränderten personellen Zusammensetzung des Plenums aufgrund der zuvor im Rahmen der Hauptversammlung erfolgten Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat wählte der Aufsichtsrat darin einen Nachfolger im Amt des stellvertretenden Vorsitzenden sowie neue Mitglieder seiner Ausschüsse, darunter auch den Vorsitzenden des Finanz- und Prüfungsausschusses. Einen weiteren Tagesordnungspunkt bildeten die gesetzlich verpflichtenden Festlegungen der Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand. Unter Berücksichtigung der erreichten Ergebnisse hinsichtlich der insoweit erstmals im Jahr 2015 erfolgten Festlegungen beschloss der Aufsichtsrat erneut über diese Zielgrößen sowie die Fristen zu deren Erreichung.

Am 14. Juli 2017 beschloss der Aufsichtsrat im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens vor dem Hintergrund der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 7. Februar 2017 beschlossenen und am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex über Themen der Corporate Governance. Neben Festlegungen und Feststellungen in Bezug auf die Unabhängigkeit seiner Mitglieder der Anteilseigner verabschiedete der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die anschließend veröffentlichte Aktualisierung der jährlichen Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG vom November 2016.

Nach einer diesbezüglichen Bestandsaufnahme befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. September 2017 schwerpunktmäßig mit den strategischen Leitlinien für die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe in den Jahren 2018 ff. und deren Aktualisierung. Im Rahmen dessen wurde als eine der ersten zukunftsgerichteten Umsetzungsmaßnahmen eine größere Investition in die Produktionsanlagen des Segments Alkoholfreie Getränke genehmigt. Die weiteren Erörterungen und Beschlussfassungen bezogen sich insbesondere auf Themen der Corporate Governance und Compliance, darunter die Verabschiedung der drei zum Teil grundlegend überarbeiteten, zum Teil neu etablierten Kodizes der Berentzen-Gruppe, einschließlich des Berentzen-Gruppe Verhaltenskodex.

Im Rahmen seiner Sitzung am 11. Dezember 2017 beriet der Aufsichtsrat über die vom Vorstand vorgelegte Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2018, die Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 sowie erneut über die darin eingeflossenen strategischen Leitlinien für die Unternehmensgruppe und genehmigte diese abschließend. Einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung bildeten wiederum Themen der Corporate Governance und Compliance, auch in Anbetracht des im April 2017 in Kraft getretenen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes. Anlässlich dessen beschloss der Aufsichtsrat unter anderem jeweils ein Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats, in denen zugleich auch korrespondierende Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere zur Festlegung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, berücksichtigt sind. Ferner wurde die jährliche Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG vom Aufsichtsrat verabschiedet.

Sitzungen und Beratungsschwerpunkte der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Auch im Geschäftsjahr 2017 verfügte der Aufsichtsrat über zwei Ausschüsse, um seine Aufgaben effizient wahrnehmen zu können. Zur Vorbereitung und Ergänzung seiner Arbeit hat der Aufsichtsrat einen Personal- bzw. Nominierungsausschuss sowie einen Finanz- und Prüfungsausschuss gebildet, die als ständige Ausschüsse tätig sind. Im Rahmen des rechtlich Zulässigen sind den Ausschüssen bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats übertragen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsratsplenum über die Arbeit in den Ausschüssen.

Personalausschuss

Dem Personalausschuss ist insbesondere die Vorbereitung der entsprechenden Beschlussfassungen für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von deren Anstellungsverträgen übertragen. Von der Zuständigkeit des Personalausschusses ausgenommen sind Beschlüsse über die Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds sowie über die Herabsetzung von Bezügen und Leistungen der Mitglieder des Vorstands; die Beschlussfassung darüber obliegt allein dem Aufsichtsrat.

Der Personalausschuss tagte im Geschäftsjahr 2017 ein Mal.

Im Rahmen seiner Sitzung am 22. März 2017 befasste sich der Personalausschuss mit anstehenden personellen Veränderungen in Bezug auf die Besetzung des Vorstands, nachdem der seinerzeitige Vorstandssprecher der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Herr Frank Schübel, dem Aufsichtsratsvorsitzenden zu Anfang des Jahres mitgeteilt hatte, dass er seine regulär am 30. Oktober 2017 endende Bestellung zum Mitglied des Vorstands nicht verlängern werde, zugleich aber bereit sei, für einen Wechsel in den Aufsichtsrat zur Verfügung zu stehen. Zur zeitnahen Wiederbesetzung der sich daraus abzeichnenden Vakanz im Vorstand umfassten die Erörterungen vorbereitend auch die Bestimmung eines Nachfolgers im betreffenden Ressort, welcher in Person von Herrn Oliver Schwegmann gefunden wurde. Auf der Grundlage seiner Beratungen gab der Personalausschuss abschließend entsprechende Empfehlungen an den Aufsichtsrat ab.

Nominierungsausschuss

Der Personalausschuss ist zugleich Nominierungsausschuss im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Er befasst sich in dieser Funktion und in einer auf die Ausschussmitglieder der Anteilseigner beschränkten Zusammensetzung mit der Auswahl der Kandidaten für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat als Vertreter der Anteilseigner.

Der Nominierungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2017 ebenfalls ein Mal.

Gegenstände seiner Sitzung am 13. März 2017 waren die Erörterung und die Beschlussfassung über die Empfehlung von Vorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zu Ergänzungswahlen der Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat. Zuvor hatten drei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre und Vertreter des ehemaligen Mehrheitsaktionärs der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, namentlich der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Frank Forster, sowie Herr Dr. Dirk Markus und Herr Dr. Martin Schoefer, im Februar 2017 die vorzeitige Niederlegung ihrer Mandate mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Mai 2017 mitgeteilt. Ferner endete zu diesem Zeitpunkt formal die bereits im Jahr 2016 erfolgte gerichtliche Bestellung von Herrn Daniël M.G. van Vlaardingen zum Mitglied des Aufsichtsrats, sodass auch insoweit eine Ergänzungswahl durch die Hauptversammlung notwendig wurde. Der Nominierungsausschuss sprach demgemäß vier Empfehlungen für ebenso viele Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zu den Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat an diesen aus.

Finanz- und Prüfungsausschuss

Der Finanz- und Prüfungsausschuss, dem insbesondere die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance obliegt, hat seine Arbeit ebenfalls fortgesetzt und im Geschäftsjahr 2017 zwei Sitzungen abgehalten.

Über die Sitzungen hinaus hat der jeweilige Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses, zum Teil gemeinsam mit weiteren Ausschussmitgliedern, zusätzliche Gespräche mit dem ressortverantwortlichen Vorstand, den zuständigen Bereichsleitern des Unternehmens und bzw. oder den unterzeichnenden Wirtschaftsprüfern des Abschlussprüfers geführt und darüber in der jeweils folgenden Sitzung berichtet.

In seiner Sitzung am 22. März 2017 befasste sich der Finanz- und Prüfungsausschuss in Anwesenheit der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers sowie der Mitglieder des Vorstands mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016, dem zusammengefassten Lagebericht der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016, dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 23. September 2016 sowie dem Jahresabschluss von drei wesentlichen operativen Konzernunternehmen zum 31. Dezember 2016. Der Finanz- und Prüfungsausschuss beriet sich außerdem zu den Themen der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance. Weitere Gegenstände seiner Befassungen waren die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen sowie der Durchführung der Abschlussprüfung. Zuvor hatten der Vorstand und die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers jeweils ausführlich Bericht erstattet und währenddessen die dazu aus dem Kreis der Ausschussmitglieder gestellten Fragen beantwortet. Der Finanz- und Prüfungsausschuss sprach anschließend jeweils eine Empfehlung zur Billigung des Jahres- und des Konzernabschlusses sowie des Abhängigkeitsberichts der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft an den Aufsichtsrat aus. Eine weitere Beschlussfassung betraf den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Nach diesbezüglichen Erörterungen des dazu vorliegenden Vorschlags des Vorstands empfahl der Finanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat, sich diesem für seinen Vorschlag anzuschließen.

Im Hinblick auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 umfassten die Beratungsgegenstände ferner die Vorauswahl des Abschlussprüfers, dessen Unabhängigkeit und die von ihm erbrachten zusätzlichen Leistungen sowie die Erteilung des Prüfungsauftrags und die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Zum Abschluss seiner Erörterungen beschloss der Finanz- und Prüfungsausschuss eine Empfehlung an den Aufsichtsrat für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2017 (Konzern-Halbjahresfinanzbericht) sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2017 und 2018 bis zur ordentlichen Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Jahr 2018. Im Zusammenhang damit gab der Finanz- und Prüfungsausschuss die Erklärung an den Aufsichtsrat gemäß der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 ab, wonach seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sei und ihm keine unzulässigen Vertragsklauseln von Dritten auferlegt worden seien, die die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung bei dieser auf bestimmte Kategorien oder Listen von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften beschränkten.

Des Weiteren fasste der Finanz- und Prüfungsausschuss Beschluss über die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie des zusammengefassten Lageberichts der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017.

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen in der Sitzung des Finanz- und Prüfungsausschusses am 11. Dezember 2017 waren ebenfalls abschluss- und prüfungsrelevante Themen im Zusammenhang mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie der Lageberichterstattung für das Geschäftsjahr 2017, namentlich die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der Durchführung der Abschlussprüfung, nochmals die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte sowie die vom Abschlussprüfer festgelegten Key Audit Matters. Des Weiteren erfolgte die turnusgemäße jährliche Festlegung von Leitlinien zur (Vorab-) Billigung sowie eine einzelfallunabhängige (Vorab-) Billigung von nicht verbotenen Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 i.V.m. § 319a Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Im Rahmen dieser Sitzung beschäftigte sich der Finanz- und Prüfungsausschuss außerdem mit den Tätigkeitsschwerpunkten und Prüfungsfeldern der Internen Revision der Berentzen-Gruppe im Geschäftsjahr 2018.

Corporate Governance

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist als Aktiengesellschaft deutschen Rechts verfasst und aufgrund der Notierung der von ihr ausgegebenen Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse börsennotiert im Sinne des deutschen Aktiengesetzes bzw. kapitalmarktorientiert im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs.

Vor diesem Hintergrund befassen sich Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig mit Themen der Corporate Governance. Darunter wird eine verantwortungsbewusste, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle verstanden.

Nähere Informationen dazu enthält die die Erklärung bzw. Konzernerklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht umfassende gesonderte Berichterstattung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und der Berentzen-Gruppe zur Corporate Governance, welche auf der Unternehmenswebsite der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unter www.berentzen-gruppe.de abrufbar ist.

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft haben zuletzt im Dezember 2017 ihre jährliche Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG gemeinsam abgegeben, welche der Öffentlichkeit auf der Unternehmenswebsite der Gesellschaft unter www.berentzen-gruppe.de dauerhaft zugänglich gemacht worden ist.

Zuvor hatten Vorstand und Aufsichtsrat die ebenfalls gemeinsam abgegebene jährliche Erklärung vom November 2016 im Juli 2017 aktualisiert und anschließend die an eine Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse angepasste Erklärung in der gleichen Art und Weise veröffentlicht.

Weitere Aspekte und Themen der Corporate Governance

Der Aufsichtsrat und der Finanz- und Prüfungsausschuss haben sich im Geschäftsjahr 2017 darüber hinaus mit einer Reihe weiterer Aspekte und Themen der Corporate Governance befasst, dies nicht nur mit Blick auf die insoweit zunehmende regulatorische Regelungsdichte.

Dazu gehörten insbesondere die Verabschiedung der zum Teil überarbeiteten, zum Teil neu etablierten drei Kodizes der Berentzen-Gruppe – Verhaltenskodex, Marketingkodex und Lieferantenkodex –, der Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats und eines Kompetenzprofils für die Mitglieder des Aufsichtsrats, sowie die Festlegungen der Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand und der Fristen zu deren Erreichung. Zum Teil im Zusammenhang damit wurden auch die Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat überarbeitet. Zudem beschäftigten sich die Gremien mit Inhalten der Compliance, des Risikomanagements und der Internen Revision.

Sitzungsteilnahmen der Mitglieder des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2017 hat ein Mitglied des Aufsichtsrats nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört bzw. angehörte, oder weniger teilgenommen. Bei der Ermittlung dessen sind nur die Sitzungen einbezogen, die während der Mitgliedschaft des jeweiligen Mitglieds im Aufsichtsrat bzw. in dessen Ausschüssen stattgefunden haben.

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Sinne der Ziffer 5.5.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind im Geschäftsjahr 2017 nicht aufgetreten.

Jahres- und Konzernabschluss, Abschlussprüfung

Der Aufsichtsrat hatte, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses, der Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft am 19. Mai 2017 vorgeschlagen, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Zuvor hatte diese eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex und Artikel 6 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 abgegeben. Nach deren Bestellung durch die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 und des zusammengefassten Lageberichts der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 beauftragt.

Mit dem Abschlussprüfer wurde im Rahmen des Prüfungsauftrags vereinbart, dass der Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses über mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe während der Prüfung unverzüglich zu unterrichten ist, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer hat auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.

Der Finanz- und Prüfungsausschuss bzw. dessen Vorsitzender haben sich im Rahmen des Auswahlprozesses von der Angemessenheit des vorgeschlagenen Honorars für die Abschlussprüfung, sowie vor und während der Abschlussprüfung von der Unabhängigkeit und Objektivität des Abschlussprüfers und – auf der Grundlage der regelmäßigen Berichterstattung des Abschlussprüfers – von der Effektivität der Abschlussprüfung überzeugt. Ferner wurden die Prüfungsschwerpunkte festgelegt und diese sowie die Key Audit Matters mit dem Abschlussprüfer erörtert.

Zur Überwachung der Rechnungslegung haben sich der Finanz- und Prüfungsausschuss bzw. dessen Vorsitzender intensiv mit einzelnen Aspekten dazu auseinandergesetzt und mit dem Abschlussprüfer ausgetauscht, darunter insbesondere auch hinsichtlich des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems.

Der nach den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht, sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss und der mit dem Lagebericht zusammengefasste Konzernlagebericht der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, lagen nach Einschätzung des Abschlussprüfers nicht vor. Der Abschlussprüfer hat im Rahmen seiner Prüfung auch das Risikofrüherkennungssystem geprüft und befunden, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Der Abschlussprüfer hat ferner bestätigt, von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bzw. den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handels- und berufsrechtlichen Vorschriften zu sein, und darüber hinaus erklärt, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erbracht zu haben. Den Abschlussprüfer betreffende Ausschluss- oder Befangenheitsgründe lagen dementsprechend während der Prüfungen nicht vor.

Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie den zusammengefassten Lagebericht der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017, ferner die vorgelegten schriftlichen Berichte des Abschlussprüfers über deren Prüfung, die wesentlichen abschluss- und prüfungsrelevanten Themen einschließlich der Key Audit Matters sowie den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 in seiner Sitzung am 13. März 2018 in Anwesenheit und auf der Grundlage der ausführlichen Erläuterungen des Vorstands und der für die Abschlussprüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers eingehend erörtert. Diese informierten im Rahmen dessen auch über die Leistungen, die vom Abschlussprüfer zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbracht wurden. Gegenstand einer vorbereitenden Behandlung im Ausschuss war ferner der freiwillig erstellte, gesonderte Nachhaltigkeitsbericht der Berentzen-Gruppe für das Jahr 2017, der keiner externen inhaltlichen Überprüfung unterlag. Der Finanz- und Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat abschließend, den Jahres- und den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 zu billigen und sich für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 anzuschließen.

Darüber hat der Vorsitzende des Ausschusses dem Aufsichtsrat auf dessen daran anschließender Sitzung am selben Tag berichtet. Der Aufsichtsrat hat darin die seinen Mitgliedern vom Vorstand rechtzeitig vorgelegten Abschlussunterlagen sowie den Nachhaltigkeitsbericht selbst geprüft und sich beraten.

Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017, den zusammengefassten Lagebericht der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 sowie deren Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der zusammengefasste Lagebericht entspricht nach der Überzeugung des Aufsichtsrats den gesetzlichen Anforderungen; der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und des Konzerns mit dem Vorstand überein und den darin getroffenen Aussagen zur weiteren Entwicklung des Konzerns bzw. des Unternehmens zu.

Im Rahmen dieser Sitzung am 13. März 2018 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 entsprechend der Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses gebilligt. Der Jahresabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist damit festgestellt. Der Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 wurde unter den Aspekten der Aktionärsinteressen und der Unternehmensziele geprüft und erhielt anschließend die Zustimmung des Aufsichtsrats, der sich diesem zudem für seinen diesbezüglichen Vorschlag an die Hauptversammlung anschloss und damit ebenfalls einer Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses folgte.

Auf weitere Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat in derselben Sitzung zudem seinen Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 verabschiedet. Dem lag die Erklärung des Finanz- und Prüfungsausschusses zugrunde, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sei und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkenden Vertragsklauseln im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt worden seien.

Vorstand und Aufsichtsrat – Personalia

In der Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hat es im Geschäftsjahr 2017 die nachfolgenden Veränderungen gegeben:

Vorstand

Auf Empfehlung des Personalausschusses bestellte der Aufsichtsrat Herrn Oliver Schwegmann mit Wirkung ab dem 1. Juni 2017 zum Mitglied des Vorstands. Er folgt auf Herrn Frank Schübel, dessen Bestellung mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft am 19. Mai 2017 endete und der von dieser mit Wirkung ab deren Beendigung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde.

Aufsichtsrat

Die personellen Veränderung im Aufsichtsrat betrafen die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre.

Nachdem der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Frank Forster, sowie die Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Dirk Markus und Herr Dr. Martin Schoefer ihre jeweiligen Mandate mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft am 19. Mai 2017 niedergelegt hatten, wählte die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats neben dem bis dato gerichtlich bestellten Mitglied, Herrn Daniël M.G. van Vlaardingen, die Herren Prof. Dr. Roland Klose und Hendrik H. van der Lof sowie den vormaligen Vorstandssprecher, Herrn Frank Schübel, in den Aufsichtsrat. Zuvor hatte der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat dementsprechende Empfehlungen für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung ausgesprochen. In der an die Hauptversammlung anschließenden Sitzung des Aufsichtsrats wurden Herr Frank Schübel zum stellvertretenden Vorsitzenden sowie Herr Hendrik H. van der Lof zum Vorsitzenden des Finanz- und Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats gewählt.

Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Dr. Frank Forster, Herrn Dr. Dirk Markus und Herrn Dr. Martin Schoefer, an dieser Stelle für ihren langjährigen, engagierten Einsatz zum Wohl des Unternehmens und der Unternehmensgruppe.

Ende November 2017 hatte ferner der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gert Purkert, mitgeteilt, dass er seine Mandate als Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der nachfolgenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 3. Mai 2018 niederlegen und aus dem Aufsichtsrat ausscheiden werde. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung auf der Grundlage einer entsprechenden Empfehlung seines Nominierungsausschusses einen Wahlvorschlag für die Wiederbesetzung des damit vakanten Aufsichtsratsmandats unterbreiten und anschließend aus seiner Mitte einen neuen Vorsitzenden wählen.

Danksagung

Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeitern der Unternehmen der Berentzen-Gruppe sowie den Mitgliedern des Vorstands für ihren Einsatz und den Aktionären und Investoren der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Haselünne, den 13. März 2018

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Für den Aufsichtsrat

Gert Purkert, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde am 13. März 2018 festgestellt.