Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Haselünne

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Haselünne, den 17. März 2021

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Oliver Schwegmann, Vorstand

Ralf Brühöfner, Vorstand

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft geben nach pflichtgemäßer Prüfung folgende jährliche Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG gemeinsam ab:

I.

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodexfassung vom 16. Dezember 2019) seit deren Bekanntmachung im Bundesanzeiger mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde mit seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 umfangreich reformiert. Zudem haben sich die Regelungen im Aktiengesetz zur Vorstandsvergütung durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 umfassend geändert. Dementsprechend enthält die Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 in ihrem Abschnitt G. an das Aktiengesetz in der Fassung des ARUG II angepasste Empfehlungen zur Vergütung des Vorstands, die sich von den Empfehlungen der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 wesentlich unterscheiden. Der Aufsichtsrat und in Vorbereitung für diesen der Personalausschuss des Aufsichtsrats erarbeiten derzeit ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, welches den Anforderungen des Aktiengesetzes in der Fassung des ARUG II entspricht. Der Aufsichtsrat wird dieses der Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Jahr 2021 zur Billigung vorlegen. Der Aufsichtsrat und dessen Personalausschuss befassen sich in diesem Zusammenhang auch mit den Empfehlungen der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019. Da die Empfehlungen der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 im Zeitpunkt der Aufstellung des gegenwärtigen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder sowie des Abschlusses der gegenwärtig bestehenden Vorstandsverträge noch keine Berücksichtigung finden konnten, entsprechen diese derzeit noch nicht sämtlichen Empfehlungen der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019. Die nachstehend aufgeführten Abweichungen von den diesbezüglich einschlägigen Empfehlungen der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 gehen daher nicht auf eine bewusste und aus bestimmten sachlichen Gründen vom Aufsichtsrat getroffene Entscheidung zu einer solchen Abweichung zurück, sondern erklären sich allein aus dem zeitlichen Ablauf. Die Angabe einer weitergehenden sachlichen Begründung für die nachstehend vorsorglich aufgeführten Abweichungen ist daher nicht oder nur eingeschränkt möglich. Ob und inwieweit es im Zuge der Erarbeitung des neuen Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Festsetzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Rahmen der Vorstandsverträge bei der Beibehaltung dieser Abweichungen verbleibt oder zu Abweichungen von anderen insoweit relevanten Empfehlungen der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 kommen wird, ist seitens des Aufsichtsrats derzeit noch nicht abschließend entschieden.

Vor diesem Hintergrund werden vorsorglich die folgenden Abweichungen von den Empfehlungen der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 erklärt:

1. Entgegen der Empfehlung G.1 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 sind im gegenwärtigen Vergütungssystem nicht festgelegt,

- wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung), und

- welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben.

2. Entgegen der Empfehlung G.2 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 ist nicht für jedes Vorstandsmitglied dessen konkrete Ziel-Gesamtvergütung festgelegt.

Gemäß Empfehlung G.2 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 soll der Aufsichtsrat auf Basis des Vergütungssystems für jedes Vorstandsmitglied zunächst dessen konkrete Ziel-Gesamtvergütung festlegen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen soll.

Die bestehenden Vorstandsverträge enthalten zwar sowohl betragsmäßige Höchstgrenzen für die fixen als auch die variablen Vergütungsbestandteile. Eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung des Vorstands sowie eine Ziel-Gesamtvergütung ist in diesen Vorstandsverträgen allerdings nicht enthalten.

3. Entgegen der Empfehlung G.3 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen keine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen herangezogen und dementsprechend auch nicht deren Zusammensetzung offengelegt.

Gemäß Empfehlung G.3 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 soll der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung er offenlegt.

Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss bzw. Verlängerung der bestehenden Vorstandsverträge dafür Sorge getragen, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu Vergütungen vergleichbarer Unternehmen stehen und damit die sogenannte „horizontale Angemessenheit" der Vorstandsvergütung gewahrt ist. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen der Überprüfung der Üblichkeit der Vorstandsvergütung bei Abschluss bzw. Verlängerung der bestehenden Vorstandsverträge jedoch keine Vergleichsgruppe gebildet und somit auch nicht offengelegt.

4. Entgegen der Empfehlung G.4 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 berücksichtigt die Festlegung der Vorstandsvergütung nicht auch das Verhältnis zur Vergütung des obersten Führungskreises und der Belegschaft insgesamt in der zeitlichen Entwicklung.

Gemäß Empfehlung G.4 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 soll der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen.

Diese Empfehlung entspricht im Wesentlichen Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017, von welcher bereits in der Vergangenheit eine Abweichung erklärt wurde. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss bzw. Verlängerung der bestehenden Vorstandsverträge in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Aktiengesetzes dafür Sorge getragen, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu dem allgemeinen Lohn- und Gehaltsgefüge innerhalb der Gesellschaft stehen und damit die sogenannte „vertikale Angemessenheit" der Vorstandsvergütung gewahrt ist. Soweit diese bereits vom Aktiengesetz geforderte Überprüfung einer vertikalen Angemessenheit der Vorstandsvergütung durch den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 konkretisiert und die für den Vergleich maßgeblichen Vergleichsgruppen sowie der zeitliche Maßstab des Vergleichs näher definiert werden, wird insoweit vorsorglich eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss bzw. Verlängerung der bestehenden Vorstandsverträge im Rahmen der Überprüfung der Angemessenheit nicht zwischen den Vergleichsgruppen im Sinne der Empfehlung G.4 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 unterschieden und auch keine Erhebungen zur zeitlichen Entwicklung des Lohn- und Gehaltsgefüges durchgeführt. Er erachtete ein solches rein formales Vorgehen auch nicht für erforderlich, um die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen.

5. Entgegen der Empfehlung G.10 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 sind die variablen Vergütungsbeträge der Vorstandsmitglieder nicht überwiegend in Aktien der Gesellschaft anzulegen und werden nicht entsprechend aktienbasiert gewährt.

Gemäß Empfehlung G.10 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

Die derzeitigen Vorstandsverträge sehen nicht vor, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbeträge von diesen in Aktien der Gesellschaft angelegt werden. Die variable Vergütung hat zudem keine Bestandteile, die aktienbasiert sind bzw. gewährt werden.

6. Entgegen der Empfehlung G.11 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 sehen die Vorstandsverträge nicht vor, dass die variable Vergütung in begründeten Fällen einbehalten oder zurückgefordert werden kann.

Gemäß Empfehlung G.11 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 soll der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können.

Die bestehenden Vorstandsverträge enthalten derzeit keine Regelung, wonach die variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden kann.

7. Entgegen der Empfehlung G.12 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 sehen die Vorstandsverträge eine kurzfristige Fälligkeit von Abfindungszahlungen im Falle der Ausübung eines darin vereinbarten Sonderkündigungsrechts vor.

Gemäß Empfehlung G.12 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 soll im Fall der Beendigung eines Vorstandsvertrags die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern erfolgen.

Die bestehenden Vorstandsverträge sehen derzeit ein Sonderkündigungsrecht im Falle von Umwandlungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sowie im Falle eines Change of Control vor. Die Vorstandsmitglieder haben im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts einen Anspruch auf Abfindung, wobei mit Blick auf die variablen Vergütungsbestandteile nur deren Geldwert zum Zeitpunkt der Ausübung des Sonderkündigungsrechts ausgezahlt wird. Die bestehenden Vorstandsverträge sehen insoweit vor, dass eine solche Abfindung in einer Summe 14 Tage nach Ausübung des Sonderkündigungsrechts fällig wird.

8. Entgegen der Empfehlung G.15 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 wird eine etwaige Vergütung für die Wahrnehmung konzerninterner Aufsichtsratsmandate durch die Vorstandsmitglieder nicht grundsätzlich angerechnet.

Gemäß Empfehlung G.15 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 soll, sofern Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen, die Vergütung angerechnet werden.

Die bestehenden Vorstandsverträge sehen vor, dass die Vorstandsmitglieder Nebentätigkeiten nur ausüben dürfen, wenn diese den Arbeitseinsatz des jeweiligen Vorstandsmitglieds für die Gesellschaft nicht beeinträchtigen und die Interessen der Gesellschaft unter Wettbewerbsgesichtspunkten dadurch nicht gefährdet werden. Eine Anrechnung bzw. eine Entscheidung des Aufsichtsrats über die Anrechnung von Vergütungszahlungen für die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten ist jedoch nicht ausdrücklich vorgesehen. Die Vorstandsmitglieder nehmen derzeit jeweils ein konzerninternes Aufsichtsratsmandat wahr, für welches jedoch keine Vergütung gewährt wird. Gleichwohl wird insoweit vorsorglich eine Abweichung erklärt.

9. Entgegen der Empfehlung G.16 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 entscheidet der Aufsichtsrat bei der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate durch Vorstandsmitglieder nicht, ob und inwieweit die Vergütung anzurechnen ist.

Gemäß Empfehlung G.16 der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 soll der Aufsichtsrat bei der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate entscheiden, ob und inwieweit die Vergütung anzurechnen ist.

Die bestehenden Vorstandsverträge sehen vor, dass die Vorstandsmitglieder Nebentätigkeiten nur ausüben dürfen, wenn diese den Arbeitseinsatz des jeweiligen Vorstandsmitglieds für die Gesellschaft nicht beeinträchtigen und die Interessen der Gesellschaft unter Wettbewerbsgesichtspunkten dadurch nicht gefährdet werden. Eine Anrechnung bzw. eine Entscheidung des Aufsichtsrats über die Anrechnung von Vergütungszahlungen für die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten ist jedoch nicht ausdrücklich vorgesehen.

II.

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft erklären, dass seit Abgabe ihrer letzten jährlichen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG im November 2019 bis zum 19. März 2020 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodexfassung vom 7. Februar 2017) mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde:

1. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 3.8 Abs. 2 und 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 sah die von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für die Mitglieder ihres Aufsichtsrats abgeschlossene D&O-Versicherung keinen Selbstbehalt vor.

Gemäß der Empfehlung in Ziffer 3.8 Abs. 2 und 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 soll in einer von der Gesellschaft für den Aufsichtsrat abgeschlossenen D&O-Versicherung ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds vereinbart werden.

Der Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist grundsätzlich nicht der Ansicht, dass Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt verbessert werden könnten.

2. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.1 Satz 1 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 hatte der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft keinen Vorsitzenden oder Sprecher.

Gemäß der Empfehlung in Ziffer 4.2.1 Satz 1 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 soll der Vorstand einen Vorsitzenden oder Sprecher haben.

Aufsichtsrat und Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind der Auffassung, dass es der Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden oder -sprechers angesichts der gegenwärtigen Besetzung des Vorstands mit nur zwei Mitgliedern nicht bedurfte. Die bestehende Geschäftsordnung für den Vorstand regelt auch für diesen Fall die Kommunikation mit dem Aufsichtsrat und die Vertretung des Vorstands diesem gegenüber sowie die Ressortzuständigkeiten der Mitglieder des Vorstands und damit auch die Repräsentation des Unternehmens und der Gesellschaft klar und eindeutig.

3. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 berücksichtigte die Festlegung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder nicht auch das Verhältnis zur Vergütung des obersten Führungskreises und der Belegschaft insgesamt in der zeitlichen Entwicklung.

Gemäß der Empfehlung in Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 soll der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen.

Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss bzw. Verlängerung der bestehenden Vorstandsverträge in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Aktiengesetzes dafür Sorge getragen, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu dem allgemeinen Lohn- und Gehaltsgefüge innerhalb der Gesellschaft stehen und damit die sogenannte „vertikale Angemessenheit" der Vorstandsvergütung gewahrt ist. Soweit diese bereits vom Aktiengesetz geforderte Überprüfung einer vertikalen Angemessenheit der Vorstandsvergütung durch den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 konkretisiert und die für den Vergleich maßgeblichen Vergleichsgruppen sowie der zeitliche Maßstab des Vergleichs näher definiert werden, wird insoweit vorsorglich eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss bzw. Verlängerung der bestehenden Vorstandsverträge im Rahmen der Überprüfung der Angemessenheit nicht zwischen den Vergleichsgruppen im Sinne der Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 unterschieden und auch keine Erhebungen zur zeitlichen Entwicklung des Lohn- und Gehaltsgefüges durchgeführt. Er erachtete ein solches rein formales Vorgehen auch nicht für erforderlich, um die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen.

4. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 wiesen die in den bestehenden Vorstandsverträgen vereinbarten Vergütungen keine betragsmäßigen Höchstgrenzen für die Vergütung insgesamt auf.

Gemäß der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 soll die Vergütung der Vorstandsmitglieder insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen.

Die bestehenden Vorstandsverträge enthalten zwar sowohl betragsmäßige Höchstgrenzen für die fixen als auch die variablen Vergütungsbestandteile. Eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung des Vorstands ist in diesen Vorstandsverträgen allerdings nicht enthalten. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Auffassung, dass sich faktisch eine Obergrenze für die Gesamtvergütung bereits aus der betragsmäßigen Begrenzung sowohl der fixen als auch der variablen Vergütungsbestandteile ergibt.

5. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 wurde bei der Gewährung von Versorgungszusagen an die Vorstandsmitglieder nicht das jeweils angestrebte Versorgungsniveau festgelegt und ferner nicht der daraus abgeleitete jährliche sowie langfristige Aufwand für das Unternehmen berücksichtigt.

Gemäß der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 3 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 soll der Aufsichtsrat bei Versorgungszusagen das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen.

Die bestehenden Vorstandsverträge enthalten jeweils eine Bestimmung, nach der dem Vorstandsmitglied ein fester Betrag für eine von diesem abzuschließende Lebensversicherung bzw. von diesem abzuschließendes, zur Altersvorsorge geeignetes Finanzinstrument gewährt wird. Dieser Betrag kann nach Wahl des jeweiligen Vorstandsmitglieds auch in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Durch diese Bestimmung wird dem Vorstandsmitglied allerdings weder ein unmittelbarer Anspruch auf Ruhegeld eingeräumt, noch führt diese über die Laufzeit des jeweiligen Vorstandsvertrages hinaus zu einem zukünftigen finanziellen Aufwand für die Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund gehen Vorstand und Aufsichtsrat davon aus, dass es sich bei einer solchen reinen Beitragszusage nicht um eine Versorgungszusage im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex handelt. Da der Deutsche Corporate Governance Kodex den Begriff "Versorgungszusage" allerdings nicht definiert, wird insoweit jedoch vorsorglich eine Abweichung erklärt.

6. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 erfolgte kein individualisierter und nach Bestandteilen - insbesondere nach gewährten Zuwendungen, Zufluss und Versorgungsaufwand - aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Verwendung der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen im Vergütungsbericht.

Gemäß der Empfehlung in Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:

die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,

der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren,

bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Für diese Informationen sollen die der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden.

Die ordentliche Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hat am 12. Mai 2016 gemäß § 286 Abs. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) den Beschluss gefasst, auf eine individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung zu verzichten und die Vorstandsvergütung in Anhang und Lagebericht der Gesellschaft sowie des Konzerns nur summiert anzugeben. Vor diesem Hintergrund kann die Vergütung auch nicht im Vergütungsbericht anhand der dem Deutschen Corporate Governance Kodex beigefügten Mustertabellen aufgegliedert werden, da dies zu einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung führen würde und damit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 12. Mai 2016 zuwiderliefe.

7. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 erfolgte kein individualisierter und nach Bestandteilen aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang oder Lagebericht.

Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 soll die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang oder im Lagebericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden.

In Übereinstimmung mit den hinsichtlich der Offenlegung der Aufsichtsratsvergütungen einschlägigen, bislang geltenden gesetzlichen Bestimmungen werden die Aufsichtsratsvergütungen im Anhang bzw. Konzernanhang und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, in einer Summe dargestellt. Die grundsätzliche Höhe der ausschließlich als Festvergütung gewährten Aufsichtsratsvergütungen ist ferner durch die öffentlich zugängliche Satzung der Gesellschaft bekannt. Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind in Abwägung des mit einer individualisierten Offenlegung der Aufsichtsratsvergütungen verbundenen Eingriffs in die Privatsphäre der Aufsichtsratsmitglieder einerseits im Verhältnis zu deren Nutzen andererseits der Auffassung, dass - da insoweit keine kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen vermittelt werden - ein allein kumulierter Ausweis der Aufsichtsratsvergütungen in den genannten Bestandteilen der Rechnungslegung ausreichend ist.

 

Haselünne, im November 2020

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Für den Vorstand

Ralf Brühöfner, Mitglied des Vorstands

Oliver Schwegmann, Mitglied des Vorstands

Für den Aufsichtsrat

Uwe Bergheim, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

der folgende Bericht informiert gemäß § 171 Abs. 2 des Aktiengesetzes (AktG) über die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im bzw. in Bezug auf das Geschäftsjahr 2020.

Der Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und seine Ausschüsse haben auch in diesem Jahr die ihnen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens sowie der Unternehmensgruppe überwacht und beraten. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Berentzen-Gruppe war der Aufsichtsrat eingebunden.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2020 über alle für die Berentzen-Gruppe relevanten Fragen regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Davon umfasst war insbesondere die Berichterstattung über die Strategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, ferner über die Risikolage, das Risikomanagement, die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, die Abschlussprüfung und die Compliance sowie zu zahlreichen aktuellen Themen, die für die Berentzen-Gruppe von Bedeutung waren. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Unternehmensplanung wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert. Auf der Grundlage entsprechender, regelmäßiger Berichte des Vorstands und im Rahmen von Einzelgesprächen hat der Aufsichtsrat ferner bedeutende Geschäftsvorfälle mit dem Vorstand erörtert und wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und hat sich mit diesem ebenfalls zu Fragen der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance beraten. Gegenstand von Beratungen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden zur Strategie waren die Perspektiven und die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe.

Soweit Maßnahmen des Vorstands eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderten, wurde dieser rechtzeitig informiert. Der Aufsichtsrat hat den zugrundeliegenden Beschlussanträgen nach ausführlicher Prüfung und Beratung jeweils seine Zustimmung erteilt.

Sitzungen und Beratungsschwerpunkte des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2020 fanden insgesamt vier Sitzungen des Aufsichtsratsplenums statt. Weitere Beschlüsse wurden in zwei schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.

Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den vier ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats waren die Geschäftsentwicklung einschließlich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Unternehmensgruppe. Ein Hauptaugenmerk in diesem Geschäftsjahr lag dabei jeweils auf den Auswirkungen der im Jahr 2020 entstandenen weltweiten Coronavirus-Pandemie auf die Unternehmensgruppe und deren Geschäftsentwicklung.

Im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens fasste der Aufsichtsrat zunächst am 6. März 2020 Beschluss über die Berichterstattung zur Corporate Governance bei der Berentzen-Gruppe im Geschäftsjahr 2019, einschließlich der Konzernerklärung bzw. Erklärung zur Unternehmensführung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019.

In seiner Sitzung am 23. März 2020 erörterte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie den zusammengefassten Lagebericht der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019. Der Aufsichtsrat erhob dazu nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und schloss sich dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer an. Jeweils gemäß Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses billigte der Aufsichtsrat anschließend den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft; der Jahresabschluss war damit festgestellt. Der freiwillig erstellte, gesonderte Nachhaltigkeitsbericht der Berentzen-Gruppe für das Jahr 2019 war ebenfalls Gegenstand der Erörterungen im Plenum. Ferner verabschiedete der Aufsichtsrat die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Jahr 2020 nebst Beschlussvorschlägen. Diese Hauptversammlung war ursprünglich als Präsenzveranstaltung am 13. Mai 2020 terminiert, wurde jedoch vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in gemeinsamer Abstimmung von Vorstand und Aufsichtsrat auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2020 verschoben. Die Beschlussvorschläge umfassten unter anderen den jeweils auf einer diesbezüglichen Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses beruhenden Vorschlag des Aufsichtsrats zur Bestellung des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 und dessen Vorschlag an die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, mit dem sich der Aufsichtsrat seinerseits zugleich dem von ihm geprüften Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung anschloss. Weitere vom Aufsichtsrat verabschiedete Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung betrafen einen auf dazu ausgesprochener Empfehlung des Nominierungsausschusses gestützten Vorschlag des Aufsichtsrats zu einer Ergänzungswahl der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat sowie außerdem einen Vorschlag über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien. In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat ferner mit der Prolongation von zwei Factoringvereinbarungen und erteilte dieser seine Zustimmung. Mit weiteren Beschlussfassungen verabschiedete der Aufsichtsrat eine Aktualisierung der Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat sowie der Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats, jeweils zur Anpassung an die Änderungen der insoweit relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) als auch durch die grundlegende Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2020).

Gegenstände der Erörterungen des Aufsichtsrats in seiner Sitzung am 13. Mai waren - wiederum vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie - nochmals die Einberufung und die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Jahr 2020 und die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat an die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Im Rahmen dessen erteilte der Aufsichtsrat die notwendigen Zustimmungen zur Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am 2. Juli 2020, unter Inanspruchnahme einzelner Sonderbestimmungen in Bezug auf bestimmte dafür geltende Fristen sowie die Antrags- und Fragerechte der Aktionäre.

Den Schwerpunkt der Erörterungen des Aufsichtsrats in seiner Sitzung am 17. September 2020 bildete die zukünftige Unternehmensstrategie der Berentzen-Gruppe. Im Zusammenhang mit von der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2020 beschlossenen Änderungen der Satzung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft verabschiedete der Aufsichtsrat in dieser Sitzung zudem eine weitere Aktualisierung seiner Geschäftsordnung.

Mit im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens erfolgter Beschlussfassung vom 27. November 2020 verabschiedete der Aufsichtsrat die jährliche Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG.

Im Rahmen seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 beriet der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig über die vom Vorstand vorgelegte Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2021, die Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 und genehmigte diese abschließend. Erneut standen zudem Themen der Corporate Governance auf der Tagesordnung. Im Rahmen seiner jeweils turnusgemäßen jährlichen Befassung mit den Diversitätskonzepten für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat fasste der Aufsichtsrat Beschluss über die im Geschäftsjahr 2020 erreichten Ergebnisse in Bezug auf die darin festgelegten Ziele und verabschiedete außerdem eine erneute Aktualisierung dieser beiden Diversitätskonzepte. Schließlich erörterte der Aufsichtsrat die Vergütung bzw. die Systeme zur Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder gemäß den durch das ARUG II im Jahr 2020 geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen des Aktiengesetzes und den diesbezüglichen Empfehlungen des DCGK 2020 und verabschiedete diese. Die Beschlussfassung über die Änderungen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands mit Wirkung zum 1. Januar 2021 erfolgte dabei auf der Grundlage einer entsprechenden Empfehlung des Personalausschusses des Aufsichtsrats. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und die Vergütung sowie das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden der ordentlichen Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Jahr 2021 zur Billigung bzw. Bestätigung vorgelegt.

Sitzungen und Beratungsschwerpunkte der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2020 verfügte der Aufsichtsrat unverändert über zwei Ausschüsse, um seine Arbeit effizient wahrnehmen zu können und deren Wirksamkeit zu fördern. Zur Vorbereitung und Ergänzung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat einen Personal- bzw. Nominierungsausschuss sowie einen Finanz- und Prüfungsausschuss gebildet, die als ständige Ausschüsse tätig sind. Im Rahmen des rechtlich Zulässigen sind den Ausschüssen bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats übertragen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsratsplenum über die Arbeit in den Ausschüssen.

Personalausschuss

Dem Personalausschuss ist insbesondere die Vorbereitung der entsprechenden Beschlussfassungen des Aufsichtsrats und die Abgabe von Beschlussempfehlungen an diesen für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die Fest- und Umsetzung sowie Überprüfung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, die Vorlagen an die Hauptversammlung zur Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, zur Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und zur Billigung des Vergütungsberichts sowie sonstige Beschlüsse des Aufsichtsrats in Vorstandsangelegenheiten übertragen. Ferner obliegt dem Personalausschuss unter anderem die Beschussfassung über den Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Anstellungsverträgen mit den Mitgliedern des Vorstands. Von der Zuständigkeit des Personalausschusses ausgenommen sind Beschlüsse über die Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds sowie über die Herabsetzung von Bezügen und Leistungen der Mitglieder des Vorstands; die Beschlussfassung darüber obliegt allein dem Aufsichtsrat.

Der Personalausschuss tagte im Geschäftsjahr 2020 insgesamt vier Mal.

Gegenstand der Erörterungen des Personalausschusses in sämtlichen seinen Sitzungen am 18. Mai, 22. Oktober sowie am 10. und 23. November 2020 war das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und dessen Änderungen im Hinblick auf die diesbezüglichen durch das ARUG II geänderten Bestimmungen des Aktiengesetzes und den Empfehlungen des DCGK 2020. Zur Entwicklung dieses Vergütungssystems und zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung hat der Personalausschuss einen vom Vorstand und vom Unternehmen unabhängigen externen Vergütungsexperten hinzugezogen. Auf der Grundlage seiner Beratungen gab der Personalausschuss dazu abschließend eine entsprechende Empfehlung an den Aufsichtsrat ab.

Nominierungsausschuss

Der Personalausschuss ist zugleich Nominierungsausschuss im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Er befasst sich in dieser Funktion und in einer auf die Ausschussmitglieder der Anteilseigner beschränkten Zusammensetzung mit der Auswahl der Kandidaten für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat als Vertreter der Anteilseigner.

Der Nominierungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2020 eine Sitzung ab.

Die Sitzung am 13. Februar 2020 hatte die Erörterung und die Beschlussfassung über eine Empfehlung an den Aufsichtsrat zu dessen Vorschlag an die Hauptversammlung zu einer Ergänzungswahl der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat zum Gegenstand. Zuvor hatte Herr Daniël M.G. van Vlaardingen sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Jahr 2020 niedergelegt. Der Nominierungsausschuss gab abschließend eine Empfehlung an den Aufsichtsrat für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung zur Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat ab.

Finanz- und Prüfungsausschuss

Der Finanz- und Prüfungsausschuss, der sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance befasst, hat seine Arbeit ebenfalls fortgesetzt und im Geschäftsjahr 2020 sieben Sitzungen abgehalten.

Über die Sitzungen hinaus hat der Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses, zum Teil gemeinsam mit weiteren Ausschussmitgliedern, zusätzliche Gespräche mit dem ressortverantwortlichen Vorstand, den zuständigen Bereichsleitern des Unternehmens und bzw. oder den unterzeichnenden Wirtschaftsprüfern des Abschlussprüfers geführt und darüber in der jeweils folgenden Sitzung berichtet.

In seiner Sitzung am 23. März 2020 befasste sich der Finanz- und Prüfungsausschuss in Anwesenheit der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers sowie des Vorstands mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019, dem zusammengefassten Lagebericht der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 sowie den Jahresabschlüssen von drei wesentlichen operativen Konzernunternehmen zum 31. Dezember 2019. Der Finanz- und Prüfungsausschuss beriet sich außerdem zu den Themen der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance. Weitere Gegenstände seiner Befassungen waren die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen sowie der Durchführung der Abschlussprüfung. Zuvor hatten der Vorstand und die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers jeweils ausführlich Bericht erstattet und währenddessen die dazu aus dem Kreis der Ausschussmitglieder gestellten Fragen beantwortet. Der Finanz- und Prüfungsausschuss sprach anschließend jeweils eine Empfehlung zur Billigung des Jahres- und des Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft an den Aufsichtsrat aus. Eine weitere Beschlussfassung betraf den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Nach diesbezüglichen Erörterungen des dazu vorliegenden Vorschlags des Vorstands empfahl der Finanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat, sich diesem für seinen Vorschlag anzuschließen. Gegenstand einer vorbereitenden Behandlung im Ausschuss war ferner der freiwillig erstellte, gesonderte Nachhaltigkeitsbericht der Berentzen-Gruppe für das Jahr 2019, der keiner externen inhaltlichen Überprüfung unterlag.

Im Hinblick auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 umfassten die Beratungsgegenstände ferner die Vorauswahl des Abschlussprüfers, dessen Unabhängigkeit und die von ihm erbrachten zusätzlichen Leistungen sowie die Erteilung des Prüfungsauftrags und die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Zum Abschluss seiner Erörterungen beschloss der Finanz- und Prüfungsausschuss eine Empfehlung an den Aufsichtsrat für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2020 (Konzern-Halbjahresfinanzbericht) sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2020 und 2021 bis zur ordentlichen Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Jahr 2021. Im Zusammenhang damit gab der Finanz- und Prüfungsausschuss die Erklärung an den Aufsichtsrat gemäß der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) ab, wonach seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sei und ihm keine unzulässigen Vertragsklauseln von Dritten auferlegt worden seien, die die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung bei dieser auf bestimmte Kategorien oder Listen von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften beschränkten (Erklärung gemäß Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 537/2014).

Des Weiteren fasste der Finanz- und Prüfungsausschuss Beschluss über die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie des zusammengefassten Lageberichts der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020.

In seinen Sitzungen am 4. Mai und 4. August 2020 befasste sich der Finanz- und Prüfungsausschuss mit der Prüfung unterjähriger Finanzinformationen, namentlich dem Zwischenbericht Q1 / 2020 und dem Konzern-Halbjahresfinanzbericht 2020 der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft.

Beginnend mit seiner Sitzung am 17. September 2020 beriet sich der Finanz- und Prüfungsausschuss zur Vorauswahl des Abschlussprüfers im Hinblick auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 und beschloss darin die Durchführung eines diesbezüglichen Auswahl- und Vorschlagsverfahrens entsprechend den dafür einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 537/2014. Im Zusammenhang damit erfolgten weitere Beschlussfassungen für die Durchführung des Auswahl- und Vorschlagsverfahrens. Die Beratungen und Beschlussfassungen zu diesem setzte der Finanz- und Prüfungsausschuss in seinen Sitzungen am 20. Oktober, 20. November und 10. Dezember 2020 fort. In seiner Sitzung am 20. Oktober 2020 befasste sich der Finanz- und Prüfungsausschuss außerdem mit der Prüfung des Zwischenberichts Q3 / 2020 der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft.

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen in der Sitzung des Finanz- und Prüfungsausschusses am 10. Dezember 2020 waren abschluss- und prüfungsrelevante Themen im Zusammenhang mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie der Lageberichterstattung für das Geschäftsjahr 2020, namentlich die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der Durchführung der Abschlussprüfung, nochmals die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte sowie außerdem die vom Abschlussprüfer bis dato vorläufig festgelegten besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters).

Zum Abschluss seiner Erörterungen zum Auswahl- und Vorschlagsverfahren bezüglich der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 beschloss der Finanz- und Prüfungsausschuss eine zwei Vorschläge und eine begründete Präferenz für einen der beiden Vorschläge für das Prüfungsmandat enthaltende, begründete Empfehlung an den Aufsichtsrat für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2021 (Konzern-Halbjahresfinanzbericht) sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2021 und 2022 bis zur ordentlichen Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Jahr 2022. Im Zusammenhang damit gab der Finanz- und Prüfungsausschuss die Erklärung gemäß Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 an den Aufsichtsrat ab.

Des Weiteren erfolgte in dieser Sitzung die turnusgemäße jährliche Festlegung von Leitlinien zur (Vorab-) Billigung sowie eine einzelfallunabhängige (Vorab-) Billigung von nicht verbotenen Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 i.V.m. § 319a Abs. 1 Nr. 2 und 3 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). Im Rahmen dieser Sitzung beschäftigte sich der Finanz- und Prüfungsausschuss außerdem mit den Tätigkeitsschwerpunkten und Prüfungsfeldern der Internen Revision der Berentzen-Gruppe in den Geschäftsjahren 2020 und 2021.

Dialog mit Investoren

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist in angemessenem Rahmen bereit, über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche mit Investoren zu führen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde von diesem Angebot seitens der Investoren jedoch kein Gebrauch gemacht.

Corporate Governance

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist als Aktiengesellschaft deutschen Rechts verfasst und aufgrund der Notierung der von ihr ausgegebenen Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse börsennotiert im Sinne des deutschen Aktiengesetzes bzw. kapitalmarktorientiert im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs.

Nicht nur vor diesem Hintergrund befassen sich Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig mit Themen der Corporate Governance. Darunter wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für eine verantwortungsbewusste, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -überwachung verstanden.

Nähere Informationen dazu enthält die Konzernerklärung bzw. Erklärung zur Unternehmensführung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, welche auf der Unternehmenswebsite der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unter www.berentzen-gruppe.de abrufbar ist.

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft haben zuletzt im November 2020 ihre jährliche Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG gemeinsam abgegeben und diese im März 2021 aktualisiert. Beide Erklärungen sind der Öffentlichkeit auf der Unternehmenswebsite der Gesellschaft unter www.berentzen-gruppe.de dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Weitere Aspekte und Themen der Corporate Governance

Der Aufsichtsrat, der Personalausschuss und der Finanz- und Prüfungsausschuss haben sich im Geschäftsjahr 2020 darüber hinaus mit einer Reihe weiterer Aspekte und Themen der Corporate Governance befasst.

Dazu gehörten neben der insbesondere vor dem Hintergrund geänderter regulatorischer Rahmenbedingungen erfolgten Befassung mit der Vergütung bzw. den Systemen zur Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder auch eine Überprüfung und Aktualisierung der Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat sowie der Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Die Diversitätskonzepte wurden sowohl in Bezug auf deren Inhalt als auch hinsichtlich der insoweit im Geschäftsjahr 2020 erreichten Ergebnisse überprüft. Im Zuge dessen wurden neue Fristen bzw. Zeitrahmen zur Erreichung der darin festgelegten Aspekte bzw. Ziele bestimmt und inhaltlich um eine Festlegung hinsichtlich des Aspekts bzw. Ziels der Sachkenntnis in Nachhaltigkeitsfragen erweitert.

In diesem Kontext beschäftigten sich die Gremien zudem mit Inhalten der Compliance, des Risikomanagements und der Internen Revision.

Berichterstattung über Sitzungsteilnahmen der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die individualisierte Angabe der Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2020 ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Bei der Ermittlung dessen sind nur die Sitzungen einbezogen, die während der Mitgliedschaft des jeweiligen Mitglieds im Aufsichtsrat bzw. in dessen Ausschüssen stattgefunden haben.

Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat 1)/Ausschuss2)3)4) Aufsichtsrat 1)
Sitzungen Teilnahme
Name Anzahl Anzahl %
Uwe Bergheim Vorsitzender des Aufsichtsrats 4 4 100
Frank Schübel Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 4 4 100
Dagmar Bottenbruch 1) seit 2. Juli 2020 2 2 100
2)3) seit 17. September 2020
Heike Brandt 4 4 100
Bernhard Düing 4 4 100
Hendrik H. van der Lof 4 4 100
Daniël M.G. van Vlaardingen 1) 2) 3) bis zum 2. Juli 2020 2 2 100
Prozentuale Sitzungsteilnahme Aufsichtsrat / Ausschüsse 100
Prozentuale Sitzungsteilnahme Aufsichtsrat und Ausschüsse insgesamt 100
Prozentuale Sitzungsteilnahme Ausschüsse insgesamt 100
Personalausschuss 2)
Sitzungen Teilnahme
Name Anzahl Anzahl %
Uwe Bergheim Vorsitzender des Aufsichtsrats 4 4 100
Frank Schübel Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 4 4 100
Dagmar Bottenbruch 3 3 100
Heike Brandt 4 4 100
Bernhard Düing
Hendrik H. van der Lof
Daniël M.G. van Vlaardingen 1 1 100
Prozentuale Sitzungsteilnahme Aufsichtsrat / Ausschüsse 100
Prozentuale Sitzungsteilnahme Aufsichtsrat und Ausschüsse insgesamt
Prozentuale Sitzungsteilnahme Ausschüsse insgesamt
Nominierungsausschuss 3)
Sitzungen Teilnahme
Name Anzahl Anzahl %
Uwe Bergheim Vorsitzender des Aufsichtsrats 1 1 100
Frank Schübel Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 1 1 100
Dagmar Bottenbruch - - -
Heike Brandt
Bernhard Düing
Hendrik H. van der Lof
Daniël M.G. van Vlaardingen 1 1 100
Prozentuale Sitzungsteilnahme Aufsichtsrat / Ausschüsse 100
Prozentuale Sitzungsteilnahme Aufsichtsrat und Ausschüsse insgesamt
Prozentuale Sitzungsteilnahme Ausschüsse insgesamt
Finanz- und Prüfungsausschuss 4)
Sitzungen Teilnahme
Name Anzahl Anzahl %
Uwe Bergheim Vorsitzender des Aufsichtsrats 7 7 100
Frank Schübel Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 7 7 100
Dagmar Bottenbruch
Heike Brandt
Bernhard Düing 7 7 100
Hendrik H. van der Lof 7 7 100
Daniël M.G. van Vlaardingen
Prozentuale Sitzungsteilnahme Aufsichtsrat / Ausschüsse 100
Prozentuale Sitzungsteilnahme Aufsichtsrat und Ausschüsse insgesamt
Prozentuale Sitzungsteilnahme Ausschüsse insgesamt

1) 2) 3) 4) Keine zeitliche Angabe: Dauer der Zugehörigkeit während des gesamten Geschäftsjahres.

Berichterstattung über die Durchführung von Maßnahmen bei der Amtseinführung sowie zur Aus- und Fortbildung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in angemessenem Umfang.

Neben der initialen Bereitstellung wesentlicher Informationen und Dokumente zur Unternehmensgruppe bietet die Gesellschaft neuen Mitglieder des Aufsichtsrats zu ihrer Amtseinführung im Rahmen ihrer dafür vorgesehenen Maßnahmen die Möglichkeit, sich mit den Mitgliedern des Vorstands und fachverantwortlichen Führungskräften über grundsätzliche und aktuelle Themen bilateral austauschen und damit einen ersten tiefergehenden Überblick über die für die Berentzen-Gruppe relevanten Themen zu verschaffen („Onboarding").

Entsprechende Onboarding-Maßnahmen wurden im Geschäftsjahr 2020 nach der im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft am 2. Juli 2020 erfolgten Ergänzungswahl einer Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat umgesetzt.

Im Hinblick auf die für die Erfüllung ihrer Überwachungs- und Beratungsaufgaben erforderliche Aus- und Fortbildung informieren sich die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig aus unternehmensinternen und externen Quellen über maßgebliche Entwicklungen, z. B. bezüglich der strategischen Ausrichtung und der operativen Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe, einschlägiger Neuerungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen oder der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Gesellschaft unterstützt dies sowohl durch die Bereitstellung entsprechender Informationen in Form von Berichten und sonstigen Dokumenten oder der Möglichkeit zum Austausch mit fachverantwortlichen Führungskräften, als auch durch die Übernahme von Kosten für im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit und den Aufgaben des Aufsichtsrats stehenden externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der satzungsgemäßen Auslagenerstattung.

Einen Schwerpunkt intern erfolgter Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 bildeten vor dem Hintergrund einer Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen durch das ARUG II sowie durch die grundlegende Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex erneut Themen aus den Bereichen Recht und Corporate Governance sowie ferner im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung.

Berichterstattung über aufgetretene Interessenkonflikte der Mitglieder des Aufsichtsrats

Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sind im Geschäftsjahr 2020 nicht aufgetreten.

Jahres- und Konzernabschluss, Abschlussprüfung

Der Aufsichtsrat hatte, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses, der Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft am 2. Juli 2020 vorgeschlagen, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Zuvor hatte diese eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der zu diesem Zeitpunkt noch gültigen Fassung vom 7. Februar 2017 und Artikel 6 Abs. 2 Buchst, a der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 abgegeben. Nach deren Bestellung durch die Hauptversammlung hat der Finanz- und Prüfungsausschuss die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 und des zusammengefassten Lageberichts der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 beauftragt.

Mit dem Abschlussprüfer wurde im Rahmen des Prüfungsauftrags vereinbart, dass dieser den Aufsichtsrat unverzüglich über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unterrichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Des Weiteren wurde für diese Abschlussprüfung vereinbart, dass der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat informiert und im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Erklärung zum DCGK ergeben.

Der Finanz- und Prüfungsausschuss bzw. dessen Vorsitzender haben sich im Rahmen des Auswahlprozesses von der Angemessenheit des vorgeschlagenen Honorars für die Abschlussprüfung, sowie vor und während der Abschlussprüfung von der Unabhängigkeit und Objektivität des Abschlussprüfers überzeugt und - auf der Grundlage einer regelmäßigen Berichterstattung des Abschlussprüfers - eine Beurteilung der Wirksamkeit bzw. Qualität der Abschlussprüfung vorgenommen. Ferner hat der Finanz- und Prüfungsausschuss Prüfungsschwerpunkte festgelegt und diese sowie die Key Audit Matters bzw. die Festlegung solcher durch den Abschlussprüfer im Gremium und mit dem Abschlussprüfer erörtert.

Zur Prüfung der Rechnungslegung und der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses haben sich der Finanz- und Prüfungsausschuss bzw. dessen Vorsitzender intensiv mit einzelnen Aspekten dazu auseinandergesetzt und mit dem Abschlussprüfer, dem ressortverantwortlichen Vorstand und den zuständigen Bereichsleitern des Unternehmens ausgetauscht, darunter insbesondere auch hinsichtlich des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems.

Der nach den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht, sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss und der mit dem Lagebericht zusammengefasste Konzernlagebericht der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, lagen nach Einschätzung des Abschlussprüfers nicht vor. Der Abschlussprüfer hat im Rahmen seiner Prüfung auch das Risikofrüherkennungssystem geprüft und befunden, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Der Abschlussprüfer hat ferner bestätigt, von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bzw. den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handels- und berufsrechtlichen Vorschriften zu sein. Er hat des Weiteren erklärt, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erbracht zu haben. Den Abschlussprüfer betreffende Ausschluss- oder Befangenheitsgründe lagen dementsprechend während der Prüfungen nicht vor.

Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2021 in Anwesenheit und auf der Grundlage der ausführlichen Erläuterungen des Vorstands und der für die Abschlussprüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers die folgenden Abschlussunterlagen und Gegenstände eingehend erörtert: Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020, den zusammengefassten Lagebericht der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020, ferner die vorgelegten schriftlichen Berichte des Abschlussprüfers über deren Prüfung, die wesentlichen abschluss- und prüfungsrelevanten Themen einschließlich der Key Audit Matters sowie den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020. Die Wirtschaftsprüfer informierten im Rahmen dessen auch über die Leistungen, die vom Abschlussprüfer zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbracht wurden. Der Finanz- und Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat abschließend, den Jahres- und den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 zu billigen und sich für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 anzuschließen. Gegenstand einer vorbereitenden Behandlung im Ausschuss war zudem der freiwillig erstellte, gesonderte Nachhaltigkeitsbericht der Berentzen-Gruppe für das Jahr 2020, der keiner externen inhaltlichen Überprüfung unterlag.

Darüber hat der Vorsitzende des Ausschusses dem Aufsichtsrat auf dessen daran anschließender Sitzung am selben Tag berichtet. Der Aufsichtsrat hat darin die seinen Mitgliedern vom Vorstand rechtzeitig vorgelegten Abschlussunterlagen sowie den Nachhaltigkeitsbericht selbst geprüft und sich dazu beraten.

Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020, den zusammengefassten Lagebericht der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 sowie deren Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der zusammengefasste Lagebericht entspricht nach der Überzeugung des Aufsichtsrats den gesetzlichen Anforderungen; der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und des Konzerns mit dem Vorstand überein und den darin getroffenen Aussagen zur weiteren Entwicklung des Konzerns bzw. des Unternehmens zu.

Im Rahmen dieser Sitzung am 23. März 2021 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 entsprechend der Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses gebilligt. Der Jahresabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist damit festgestellt. Der Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 wurde unter den Aspekten der Aktionärsinteressen und der Unternehmensziele geprüft und erhielt anschließend die Zustimmung des Aufsichtsrats, der sich diesem zudem für seinen diesbezüglichen Vorschlag an die Hauptversammlung anschloss und damit ebenfalls einer Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses folgte.

Auf die bereits in dessen Sitzung am 10. Dezember 2020 beschlossene, begründete Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23. März 2021 zudem seinen Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 verabschiedet. Dem lag die Erklärung des Finanz- und Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zugrunde, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sei und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkenden Vertragsklauseln im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt worden seien.

Vorstand und Aufsichtsrat - Personalia

In der Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hat es - soweit nachfolgend nicht abweichend vermerkt - im Geschäftsjahr 2020 die nachfolgenden Veränderungen gegeben:

Vorstand

Die Besetzung des Vorstands blieb im Geschäftsjahr 2020 unverändert.

Aufsichtsrat

Die einzige personelle Veränderung im Aufsichtsrat betraf ein Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner.

Nachdem Herr Daniël M.G. van Vlaardingen sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft am 2. Juli 2020 niedergelegt hatte, wählte die an diesem Tag abgehaltene Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats Frau Dagmar Bottenbruch in den Aufsichtsrat. Zuvor hatte der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat eine dementsprechende Empfehlung für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung ausgesprochen.

Der Aufsichtsrat spricht dem ausgeschiedenen Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Daniël M.G. van Vlaardingen, an dieser Stelle nochmals seinen Dank für dessen engagierten Einsatz zum Wohl des Unternehmens und der Unternehmensgruppe aus.

Danksagung

Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeitern der Unternehmen der Berentzen-Gruppe sowie den Mitgliedern des Vorstands für ihren Einsatz und den Aktionären und Investoren der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Haselünne, den 23. März 2021

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Für den Aufsichtsrat

Uwe Bergheim, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 23. März 2021 festgestellt.

Zusammengefasster Lagebericht

Zusammengefasster Lagebericht der Berentzen-Gruppe (Konzern) und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft.

(1) Grundlagen des Konzerns

(1.1) Geschäftsmodell des Konzerns

Organisation und Grundlagen

Die Berentzen-Gruppe ist eine der führenden Getränkegruppen und mit einer Unternehmensgeschichte von über 250 Jahren zugleich einer der ältesten Hersteller von Spirituosen in Deutschland. Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Haselünne, Deutschland, ist das oberste Unternehmen der Berentzen-Gruppe, die neben der Muttergesellschaft aus mehr als 20 nationalen wie internationalen Tochtergesellschaften besteht. Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz von 154,6 Mio. Euro (167,4 Mio. Euro) und beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2020 an sieben Standorten in drei Ländern 507 (498) Mitarbeiter.

Als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht verfügt die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft über die Organe Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand, die im Rahmen der Kompetenzordnung nach dem Aktiengesetz (AktG) jeweils eigene Zuständigkeitsbereiche verantworten. Die Hauptversammlung als oberstes Organ entscheidet vornehmlich über die Verfassung des Unternehmens, darunter die Bestimmung der Statuten und Kapitalmaßnahmen, sowie die Verwendung des Bilanzgewinns, die Bestellung der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat sowie die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands. Dem Aufsichtsrat obliegen die Bestellung, Überwachung und Beratung des Vorstands; er ist in für das Unternehmen grundlegende Entscheidungen unmittelbar eingebunden, soweit diese nicht der Hauptversammlung vorbehalten sind. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, davon sind gemäß Drittelbeteiligungsgesetz ein Drittel der Mitglieder Vertreter der Arbeitnehmer. Die Amtsdauer eines Aufsichtsratsmitglieds beträgt fünf Jahre, wobei die Hauptversammlung eine kürzere Amtszeit beschließen kann.

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft besteht satzungsgemäß aus mindestens zwei Personen. Als Leitungsorgan führt der Vorstand der Berentzen-Gruppe die Geschäfte, bestimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens und setzt diese in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat um. Aktuell sind die Ressorts Marketing, Vertrieb, Produktion und Logistik, Einkauf und Forschung und Entwicklung sowie die Ressorts Finanzen, Controlling, Personal, Informationstechnologie, Recht, Unternehmenskommunikation, Investor Relations und Corporate Social Responsibility jeweils einer Vorstandsverantwortung zugeordnet.

Geschäftstätigkeit

Die Geschäftstätigkeit der Berentzen-Gruppe umfasst im Wesentlichen die Herstellung und den Vertrieb von Spirituosen und alkoholfreien Getränken sowie die Entwicklung und den Vertrieb von Frischsaftsystemen. Dementsprechend ist das Geschäft in die Segmente Spirituosen, Alkoholfreie Getränke und Frischsaftsysteme aufgegliedert. Im Segment Spirituosen sind Vermarktung, Vertrieb und Handel von Spirituosen in den Vertriebsbereichen Marke Inland und Export- und Handelsmarken zusammengefasst. Die Zusammensetzung dieses Segments sowie der Übrigen Segmente änderte sich im Geschäftsjahr 2020 aufgrund einer geänderten Organisationsstruktur. Im Geschäftsjahr 2019 war das Auslandsgeschäft mit Markenspirituosen noch Bestandteil der Übrigen Segmente. Infolge der geänderten Organisationsstruktur wird das Auslandsgeschäft mit Markenspirituosen seit Anfang des Geschäftsjahres 2020 mit dem Handels- und Zweitmarkengeschäft als Vertriebsbereich Export- und Handelsmarken zusammengefasst und im Segment Spirituosen ausgewiesen. Im Segment Alkoholfreie Getränke sind Vermarktung, Vertrieb und Handel von alkoholfreien Getränken abgebildet. Im Segment Frischsaftsysteme sind je nach Systemkomponente Entwicklung, Vermarktung, Vertrieb und Handel von Fruchtpressen, Orangen sowie Abfüllgebinden erfasst. Unter den Übrigen Segmenten werden im Wesentlichen die touristischen und Veranstaltungsaktivitäten der Berentzen-Gruppe sowie das von einer lokalen Konzerngesellschaft betreute Geschäft mit Spirituosen in der Türkei erfasst.

Die Berentzen-Gruppe produziert ihre Spirituosen und alkoholfreien Getränke derzeit an vier Standorten in Deutschland: Spirituosen in Minden sowie in der Berentzen Hof Destillerie in Haselünne. Alkoholfreie Getränke werden in Haselünne und Grüneberg produziert. In Stadthagen, Deutschland, befindet sich zudem das von einem externen Dienstleister betriebene Logistikzentrum des Konzerns für den Vertrieb von Spirituosen. Das operative Geschäft im Segment Frischsaftsysteme wird vom Standort Linz, Österreich, aus betrieben und gesteuert.

Marken, Produkte und Märkte

Mit traditionsreichen Spirituosenmarken und attraktiven Private Label-Produkten ist die Berentzen-Gruppe kompetenter Ansprechpartner des Handels und der Gastronomie. Das Markenportfolio an Spirituosen umfasst dabei neben international bekannten Marken wie Berentzen oder Puschkin auch deutsche Traditionsspirituosen wie Strothmann, Doornkaat oder Bommerlunder.

Die in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft Vivaris Getränke GmbH & Co. KG mit Sitz in Haselünne, Deutschland, ist seit Jahrzehnten im deutschen Erfrischungsgetränkemarkt tätig. Im Sortiment eigener Marken werden die Getränke der Marke Mio Mio national distribuiert. Regional bedeutsame eigene Marken sind u. a. Emsland Quelle und Märkisch Kristall mit Produkten in den Segmenten Mineralwässer, Limonaden und Fruchtsaftgetränke. Ergänzt wird das Sortiment durch Energy Drinks. Die zweite Säule des Unternehmens ist das seit über 50 Jahren betriebene Konzessionsgeschäft, im Rahmen dessen die Gesellschaft seit Januar 2015 auf der Grundlage eines langfristigen Vertrages für die bedeutende deutsche Erfrischungsgetränkemarke Sinalco in Herstellung und Vertrieb aktiv ist. Darüber hinaus werden alkoholfreie Marken- und Private Label-Produkte im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen mit der Sinalco-Unternehmensgruppe, dem PepsiCo-Konzern und weiteren Auftraggebern abgefüllt.

Über die Tochtergesellschaft Citrocasa GmbH mit Sitz in Linz, Österreich, ist der Konzern als Systemanbieter im Geschäft mit Frischsaftsystemen, insbesondere Orangenpressen, tätig. Das unter der Marke Citrocasa geführte Gesamtangebot umfasst neben Orangenpressen auch besonders safthaltige und nach der Ernte unbehandelte Orangen der Marke frutas naturales und spezielle Flaschen für die Abfüllung von frisch gepresstem Orangensaft. Darüber hinaus werden zunehmend auch Granatapfelpressen vertrieben. Die Kernkompetenzen liegen in der fortlaufenden Entwicklung und Optimierung des Systems, im technischen Service und der Belieferung mit Früchten und Flaschen.

Mit dieser Marken- und Produktvielfalt in den Bereichen Spirituosen, Alkoholfreie Getränke und Frischsaftsysteme verfügt die Berentzen-Gruppe über ein breit gefächertes Sortiment in unterschiedlichen Preissegmenten und für nahezu jeden Geschmack.

Traditionell liegt der Hauptabsatzmarkt für die Spirituosen der Berentzen-Gruppe in Deutschland, welcher insbesondere von einem starken, nachfrageseitig sich weiterhin konzentrierenden Lebensmitteleinzelhandel geprägt ist. Mit einem Vermarktungsschwerpunkt in Europa ist die Berentzen-Gruppe international in rund sechzig Ländern weltweit sowie im Duty-Free-Geschäft vertreten. Der Vertrieb dort erfolgt entweder über zur Steuerung und Anpassung der regionalen Vertriebsmaßnahmen einbezogene eigene Tochtergesellschaften oder schwerpunktmäßig über Distributeure.

Mit den Produkten der Marke Mio Mio ist der Geschäftsbereich Alkoholfreie Getränke national distribuiert. Daneben erstreckt sich das Kernabsatzgebiet mit den regional bedeutsamen Marken auf die nord- und ostdeutschen Bundesländer einschließlich Berlin sowie Teile Hessens und Nordrhein-Westfalens. Die wichtigsten Absatzkanäle sind der Lebensmitteleinzelhandel, Getränke-Abholmärkte sowie die Gastronomie (über Getränkefachgroßhändler).

Hauptabsatzgebiete für die Produkte des Segments Frischsaftsysteme sind Österreich, Deutschland, Frankreich, USA, Schweiz und die jeweils angrenzenden Länder, daneben auch zunehmend Großbritannien, Skandinavien und Osteuropa. Der weltweite Vertrieb von Geräten in über fünfzig Länder erfolgt außerhalb Österreichs und Deutschlands über lokale Distributeure. Wesentliche Vertriebskanäle sind der Lebensmitteleinzelhandel, der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt („Out-of-Home-Market") sowie die Gastronomie („On-Trade Channel").

Branchenspezifische rechtliche Rahmenbedingungen

Die Berentzen-Gruppe unterliegt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit neben den allgemeinen nationalen und internationalen auch einigen wesentlichen branchenspezifischen Rechtsvorschriften.

Im Rahmen der Herstellung und des Vertriebs von Spirituosen, alkoholfreien Getränken und den Systemkomponenten des Segments Frischsaftsysteme betrifft dies zunächst regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Deklaration bzw. Kennzeichnung von Lebensmitteln. Dabei ist das deutsche und europäische Lebensmittelrecht zu einem erheblichen Teil durch Vorschriften der Europäischen Union (EU) harmonisiert, während außerhalb Europas in der Regel weitere länderspezifische Regelungen hinzukommen.

Die Herstellung und der Vertrieb von Fruchtpressen im Segment Frischsaftsysteme unterliegt darüber hinaus erweiterten, spezifischen gesetzlichen Vorgaben insbesondere an die Produktsicherheit sowie technische Kennzeichnungen und Normen, die darauf abzielen, Betriebssicherheit und Hygiene einerseits sowie Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz andererseits sicherzustellen, welche in Europa ebenfalls weitgehend durch Vorschriften der EU vereinheitlicht sind; in Nicht-EU-Ländern bestehen grundsätzlich ergänzende oder davon abweichende Vorgaben nach jeweiligem Landesrecht.

Wettbewerbsrechtlich bestehen für die Vermarktung von Spirituosen neben den auch für den Vertrieb von alkoholfreien Getränken und den Systemkomponenten des Segments Frischsaftsysteme geltenden allgemeinen Bestimmungen zusätzliche, national jeweils unterschiedlich ausgeprägte Besonderheiten, z. B. durch Verkaufs- und / oder Werbebeschränkungen sowie insbesondere aufgrund von Jugendschutzbestimmungen.

Schließlich sind bei der Herstellung und insbesondere dem Vertrieb von Spirituosen grundsätzlich besondere steuerrechtliche Bestimmungen in Bezug auf die in nahezu allen Ländern auf Alkohol und alkoholhaltige Getränke erhobene Alkoholsteuer bzw. vergleichbare ausländische Verbrauchsteuern zu beachten, die in einem erheblichen Umfang anfallen. Beim Export von Spirituosen kommen insbesondere außerhalb Europas regelmäßig hohe, zum Teil prohibitiv wirkende Zölle oder Einfuhrabgaben hinzu.

(1.2) Steuerungssystem

Grundlagen der internen Steuerung

Zur Steuerung verwendet die Berentzen-Gruppe finanzielle Leistungsindikatoren, die darauf abzielen, die Geschäftsentwicklung im Hinblick auf die sich wechselseitig beeinflussenden Eckpunkte Wachstum, Ergebnis und Liquidität optimal auszusteuern. Die bedeutsamsten dieser Leistungsindikatoren werden auf Ebene des Konzerns ermittelt.

Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres erstellt der Vorstand eine detaillierte Konzernplanung für das nachfolgende Geschäftsjahr sowie eine mittelfristige Konzernplanung und legt diese dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vor.

Das konzerninterne Steuerungssystem wird zentral vom Controlling der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft verantwortet, welches direkt dem ressortzuständigen Vorstand unterstellt ist. Das Controlling bereitet monatlich detaillierte Reportings über die steuerungsrelevanten sowie eine Vielzahl weiterer Informationen einschließlich Gewinn- und Verlustrechnungen für die einzelnen Geschäftsbereiche auf, die dem Aufsichtsrat, dem Vorstand sowie den entsprechenden Verantwortlichen auf der darunter liegenden Geschäftsführungsebene zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden sowohl Plan-Ist- als auch Vorjahresvergleiche berücksichtigt.

Zur Steuerung des Konzerns ist ferner ein Management Reporting System implementiert, das permanent umfangreiche Informationen zur Absatz-, Preis- und Umsatzentwicklung in variablen Kombinationsmöglichkeiten und Aggregationsstufen zur Verfügung stellt.

Daneben bestehen weitere Instrumente zur Steuerung der Liquidität und des Kapitaleinsatzes des Konzerns sowie ein fest definierter, einheitlicher Prozessablauf in Bezug auf Investitionen. Für Investitionen, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, werden Renditeziele im Sinne eines Return on Investment (ROI) definiert. Diese Kennzahl wird auf Basis dynamischer Investitionsrechenverfahren ermittelt, die Kalkulationszinssätze orientieren sich an den Gesamtkapitalkosten des Unternehmens.

In der Berentzen-Gruppe werden bislang keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns herangezogen.

Ertragsbezogene Steuerungskennzahlen

Der Konzern wird vornehmlich auf Basis der Produktgruppen und Vertriebsbereiche organisiert und gesteuert. Die rentabilitätsorientierte Steuerung und Planung auf Segmentebene erfolgt auf Basis der Kennzahl Deckungsbeitrag nach Marketingetats. Diese Größe ermittelt sich auf der Grundlage der Umsatzerlöse des jeweiligen Segments unter Berücksichtigung der produktbezogenen Material- und sonstigen Einzelkosten sowie der Aufwendungen für Marketing und Werbung, bereinigt um intersegmentäre Erlöse und Aufwendungen.

Darauf aufbauend erfolgt die Steuerung auf Konzernebene auf der Grundlage des normalisierten, um besondere Ergebniseinflüsse (Ergebnissondereffekte) bereinigten Konzernbetriebsergebnisses bzw. Konzern-EBIT (Earnings before Interest and Taxes) und des bereinigten Konzern-EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation, Amortisation) sowie den Konzernumsatzerlösen. Das normalisierte Konzern-EBIT stellt sich als Konzernergebnis vor Aufwendungen oder Erträgen aus Ertragsteuern, dem Finanz- und Beteiligungsergebnis sowie Ergebnissondereffekten dar; für die Berechnung des normalisierten Konzern-EBITDA erfolgt zusätzlich die Hinzurechnung von Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Nutzungsrechte aus geleasten Vermögenswerten. Die Bereinigung um Ergebnissondereffekte erfolgt insoweit im Sinne einer Fokussierung auf die Beurteilung und Darstellung der operativen Geschäftsentwicklung sowie Ertragskraft des Konzerns und dient der besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den Perioden der Finanzberichterstattung. Als Ergebnissondereffekte werden Auswirkungen aus nicht wiederkehrenden oder außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen, d. h. einmalige bzw. in ihrer Art und Höhe nicht regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen oder Erträge, berücksichtigt.

Sowohl das normalisierte Konzern-EBIT als auch das normalisierte Konzern-EBITDA sind anerkannte betriebswirtschaftliche Rentabilitätskennzahlen, die jedoch nach den nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht definiert sind. Letzteres gilt entsprechend für die Kennzahl zur Steuerung der Segmente, den Deckungsbeitrag nach Marketingetats.

Die Entwicklung sowie eine Überleitung der ertragsbezogenen Steuerungskennzahlen sind dargestellt im Wirtschaftsbericht, Abschnitt (2.2.4) Ertragslage.

Finanzbezogene Steuerungskennzahlen

Zentrale Steuerungsgröße der Liquidität bzw. der Finanzlage des Konzerns ist der Erfolgswirtschaftliche Cashflow. Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Erfolgswirtschaftliche Cashflow dokumentiert die Auswirkungen der operativen Rentabilität auf die Veränderung der Liquidität. Er ist definiert als Konzernergebnis, bereinigt um Abschreibungen und Wertminderungen sowie um den Saldo aus Aufwendungen und Auszahlungen (a) für Ergebnissondereffekte, (b) aus Ertragsteuern und (c) aus dem Zinsergebnis. Zahlungsbewegungen im volatilen und häufig von Stichtagseffekten geprägten Working Capital werden so im Sinne einer verbesserten Beurteilung und Darstellung von Liquiditätszu- und -abflüssen aus der operativen Geschäftsentwicklung weitgehend ausgeklammert.

Zur Ermittlung und Überleitung der finanzbezogenen Steuerungskennzahl wird auf die Darstellung im Wirtschaftsbericht, Abschnitt (2.2.5) Finanzlage, verwiesen.

Vermögensbezogene Steuerungskennzahlen

Planung und Steuerung der Vermögenslage des Konzerns erfolgt auf Basis der zwei Steuerungsgrößen Eigenmittelquote und Dynamischer Verschuldungsgrad.

Die Eigenmittelquote liefert Erkenntnisse, inwieweit eingegangene Risiken durch Eigenkapital abgesichert werden können und damit über die finanzielle Stabilität der Berentzen-Gruppe. Die Kennzahl wird als Quotient aus bereinigten Eigenmitteln und bereinigtem Konzerngesamtkapital (Konzernbilanzsumme) ermittelt. Grundlage der bereinigten Eigenmittel ist das in der Konzernbilanz ausgewiesene Konzerneigenkapital, welches, falls vorhanden, um Forderungen an Gesellschafter, ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, nicht passivierte Pensionsrückstellungen und aktive latente Steuern gekürzt sowie um langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Mezzanine-Kapital erhöht wird. Das Konzerngesamtkapital wird ebenso, falls vorhanden, um Forderungen an Gesellschafter, ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, nicht passivierte Pensionsrückstellungen und aktive latente Steuern gekürzt.

Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt Auskunft über den Zeitraum, der theoretisch benötigt würde, um die Netto-Finanzverbindlichkeiten mithilfe der Ertragskraft zurückführen zu können. Die Kennzahl ist demzufolge gleichfalls geeignet, die Kapitaldienstfähigkeit der Berentzen-Gruppe indikativ abzubilden. Ermittelt wird die Steuerungsgröße als Quotient aus der um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bereinigten Summe aus kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten und dem zum Betrachtungszeitraum über die vergangenen 12 Monate erzielten Konzern-EBITDA. Ein negativer Wert dieser Kennzahl zeigt auf, dass zum Ermittlungszeitpunkt die Summe der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente den Wert der Finanzverbindlichkeiten übersteigt.

Die Entwicklung sowie eine Überleitung der vermögensbezogenen Steuerungskennzahlen sind dargestellt im Wirtschaftsbericht, Abschnitt (2.2.6) Vermögenslage.

(1.3) Forschung und Entwicklung

Um das Produktangebot für Verbraucher attraktiv zu halten und Konsumpotenziale zu nutzen, hat die konzerneigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung auch im Jahr 2020 kontinuierlich an der Qualitäts- und Geschmacksverbesserung bestehender Spirituosenprodukte sowie an der Entwicklung innovativer Neuprodukte gearbeitet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 wurden hierzu 346 (421) Rezepturen für Spirituosen im Marken- und Handelsmarkenbereich entwickelt und begutachtet.

Im Segment Alkoholfreie Getränke wurde im Geschäftsjahr 2020 eine weitere Ergänzung innerhalb der bestehenden Produktlinie unter der eigenen Marke Mio Mio vorgenommen. Das Stammprodukt Mio Mio Mate wurde um eine zuckerfreie Variante Mio Mio Mate Zero ergänzt.

Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Segment Frischsaftsysteme konzentrierten sich im Geschäftsjahr 2020 auf die Maschinentechnologie einschließlich Zubehör. Dabei spielt neben der Entwicklung neuer Produktreihen von Fruchtpressen - im Geschäftsjahr 2020 waren dies die 8000 Connect, 8000 eXpress und iMpress- auch die kontinuierliche Verbesserung der laufenden Serien eine große Rolle. Die unterschiedlichen Entwicklungen stellten wesentliche Fortschritte in den Bereichen Handling, Reinigung und Digitalisierung dar. Der Konzerngesellschaft Citrocasa GmbH obliegt die gesamte Leitung und Steuerung des Produktentwicklungsprozesses, einschließlich des gemeinsam mit externen Partnern sowie dem Produzenten der Maschinen durchgeführten Engineerings.

Die direkten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie Qualitätssicherung lagen im Geschäftsjahr 2020 bei 1,7 Mio. Euro (1,8 Mio. Euro).

(2) Wirtschaftsbericht

(2.1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die für den Geschäftsverlauf der Berentzen-Gruppe entscheidenden Rahmenbedingungen sind neben der Entwicklung der Gesamtwirtschaft die Entwicklung des Getränkemarkts einschließlich der Entwicklung der Vertriebswege für Getränke und Frischsaftsysteme.

Gesamtwirtschaft

Die Entwicklung der Weltwirtschaft im Jahr 2020 ist geprägt von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie. Wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung e.V. (DIW) mitteilte, sank das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im ersten Quartal 2020 infolge des globalen Lockdowns um 4 %. Da die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vor allem in das zweite Quartal 2020 fielen, sank das BIP in diesem Quartal um weitere 5%. Nachdem der Tiefpunkt der Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal erreicht wurde, verzeichnete die Weltwirtschaft im dritten Quartal infolge geringerer Infektionszahlen und entsprechenden Lockerungen ein Wachstum von 7 % im Vergleich zum Vorquartal. Diese Erholung wurde durch die zweite Infektionswelle im Herbst ausgebremst, die in vielen Ländern zu einem erneuten Lockdown führte. Für das Jahr 2020 geht das DIW gemäß „DIW Wochenbericht" vom 10. Dezember 2020 insgesamt von einem Rückgang des Weltwirtschaftswachstums in Höhe von 3,4% (+3,4%) im Vergleich zum Vorjahr aus. Der Internationale Währungsfonds (IWF) teilt diese Einschätzung und erwartet gemäß dem „World Economic Outlook Update" aus Januar 2021 für 2020 eine Abnahme der Wirtschaftsleistung um 3,5 % (+ 2,8%). Die rückläufige Entwicklung zeichnet sich nach Angaben des IWF sowohl in den Schwellenländern als auch in den Industrienationen ab. So wird für die Schwellenländer in 2020 ein Rückgang von 2,4% (+3,6 %) und für die Industrienationen von 4,9 % (+1,6 %) erwartet. Für den Euroraum erwarten sowohl der IWF als auch das DIW einen noch stärkeren Rückgang der Wirtschaftsleistung von 7,2 % bzw. 7,5 % (+ 1,3 %).

Die Coronavirus-Pandemie trifft auch die deutsche Wirtschaft stark. Deren Entwicklung im Jahresverlauf ist dabei vergleichbar mit der Entwicklung der Weltwirtschaft - nach einem starken Rückgang der Wirtschaftsleistung in der ersten Jahreshälfte, konnte sich die Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte erholen. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes lag das preis-, saison- und kalenderbereinigte BIP im ersten Quartal um 2,0 % (+ 0,6 %) und im zweiten Quartal um 9,7 % (- 0,5 %) unter dem Wert des jeweiligen Vorquartals. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf den Rückgang des privaten Konsums infolge der mit dem Coronavirus verbundenen Einschränkungen sowie Rückläufe bei den Investitionen in Ausrüstungen und dem Handel mit dem Ausland. Im dritten Quartal kam es mit einem Anstieg des BIP um 8,5 % (+ 0,3 %) im Vergleich zum Vorquartal zu einer Erholung der deutschen Wirtschaft. Im vierten Quartal wurde die Erholung durch die zweite Coronavirus-Infektionswelle und dem damit verbundenen erneuten Lockdown gebremst, das BIP zeigte sich mit einem Wachstum von 0,1 % (0,0 %) nahezu unverändert zum Vorquartal. Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2020 ein Rückgang des saison-, preis- und kalenderbereinigten BIP in Höhe von 5,3 % (+ 0,6 %) im Vergleich zum Vorjahr.

Entwicklung am Getränkemarkt

Nach Angaben des statistischen Bundesamts stiegen die Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt 2020 gegenüber 2019 um 0,5 % (+ 1,4 %) und somit deutlich geringer als im Vorjahr. Ein Grund für die niedrige Teuerungsrate ist die temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze in der zweiten Jahreshälfte. In der für die Berentzen-Gruppe bedeutsamen Kategorie „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" stiegen die Preise überproportional, hier lag der Anstieg im Jahresdurchschnitt bei 2,3 % (+ 1,1 %). In der Kategorie „Alkoholische Getränke und Tabakwaren" fiel der Preisanstieg ebenfalls überproportional aus, hier lag die Teuerungsrate im Jahresdurchschnitt bei 2,6 % (+ 2,5 %).

Der deutsche Einzelhandel setzte im Jahr 2020 laut statistischem Bundesamt preisbereinigt 3,9 % (+2,7%) mehr um als im Vorjahr. In der für die Berentzen-Gruppe bedeutsamen Kategorie „Lebensmittel, Getränke, Tabakwaren" wuchs der Einzelhandelsumsatz mit 5,1 % (+1,2%) überproportional. Nach Angaben von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union (EU), stieg das Umsatz- und Verkaufsvolumen im Einzelhandel in der Kategorie „Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren" im Jahr 2020 gegenüber 2019 im Euroraum um 3,7 % (+ 0,9 %) und in der EU um 3,2 % (+ 1,1 %).

Ein wichtiger Vertriebskanal für Spirituosen und alkoholfreie Getränke der Berentzen-Gruppe ist das deutsche Gastgewerbe. Dieser Wirtschaftsbereich ist besonders stark von der Coronavirus-Pandemie betroffen, da Gastronomiebetriebe mit Ausnahme des Außer-Haus-Verkaufs zeitweise schließen mussten. Infolge der ersten Schließung, die am 22. März 2020 begann, sank der deutsche Gastgewerbeumsatz nach Angaben des statistischen Bundesamts im März um 45,1 % (+ 3,7 %) und im April um 75,0 % (-0,9 %), jeweils im Vergleich zum Vorjahresmonat. Ab Mai 2020 durften Gastronomiebetriebe unter Einhaltung strenger Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Die Wiedereröffnung führte zwar zu einer Erholung im Gastgewerbe, sodass die Umsätze ab Mai 2020 im Vergleich zu dem jeweiligen Vormonat anstiegen, das Gastgewerbe war jedoch aufgrund strenger Auflagen weiterhin stark von der Coronavirus-Pandemie betroffen. Zudem mussten einige getränkegeprägte Betriebe, wie Diskotheken, bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Die Umsätze blieben daher weiterhin deutlich unter dem Niveau des jeweiligen Vorjahresmonats. Mit der erneuten Schließung der Gastronomiebetriebe ab dem 2. November 2020, den Außer-Haus-Verkauf ausgenommen, endete die Erholung im Gastgewerbe und es kam erneut zu starken Umsatzrückgängen, sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch im Vergleich zum Vorjahresmonat. Insgesamt fiel der Umsatz im deutschen Gastgewerbe infolge der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2020 um 39,0 % (+0,9 %) geringer aus als im Jahr 2019. Korrespondierend entwickelte sich auch die getränkegeprägte Unterkategorie „Gastronomie" mit einem Umsatzrückgang von 35,0 % (+ 0,6 %) im Jahr 2020.

Nach Angaben des Marktforschungsunternehmens Information Ressources GmbH (IRI) lag der nationale Spirituosenabsatz im Handel im Jahr 2020 bei 726,0 Mio. 0,7-l-Flaschen (675,0 Mio. 0,7-l-Flaschen), dies entspricht einem Absatzplus von 7,6 % gegenüber dem Niveau des Vorjahres. Parallel dazu ist auch der Umsatz in diesem Vertriebskanal von 5,65 Milliarden Euro um rd. 7,8 % auf 6,09 Milliarden Euro gestiegen. Der Anteil von Handelsmarken am Gesamtabsatz des deutschen Handels blieb mit 35,3 % (35,1 %) nahezu konstant und betrug 256,0 Mio. 0,7-l-Flaschen (237,1 Mio. 0,7-l-Flaschen), der Umsatz der Handelsmarken stieg parallel dazu von 1,38 Milliarden Euro auf 1,45 Milliarden Euro. Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel und bei Drogeriemärkten erhöhte sich das Absatzvolumen von Spirituosen um 8,9% gegenüber dem Vorjahr auf 624,5 Mio. 0,7-l-Flaschen (573,6 Mio. 0,7-l-Flaschen). Der Umsatz lag mit 5,03 Mrd. Euro (4,61 Mrd. Euro) ebenfalls über dem Vorjahresniveau.

Für alkoholfreie Getränke im Handel beobachtete das Marktforschungsunternehmen IRI im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr einen nahezu konstanten Absatz von 22,2 Mrd. Liter (22,3 Mrd. Liter), der Umsatz stieg um 5,4 %. Wässer verzeichneten hingegen einen leichten Absatzrückgang von 1,7 %.

Gegenläufig zeigte sich die Entwicklung in den Bereichen Softdrinks und Eistee, letzterem sind die unter der Marke Mio Mio vertriebenen Mate-Getränke zuzuordnen. Diese Bereiche erzielten ein Absatzwachstum von 1,9 % bzw. 1,4 %. Deutlich positiv entwickelte sich die Kategorie Sport- und Energygetränke mit einem Zuwachs von 7,5 %. Eine im Januar 2021 veröffentlichte Hochrechnung des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM) zeigte ebenfalls eine rückläufige Entwicklung im Bereich Wässer. Nach Angaben des VDM sank der Absatz von Mineral- und Heilwässern sowie alkoholfreier Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränken der deutschen Brunnen im Jahr 2020 um 4,7 % auf 13,6 Mrd. Liter (14,2 Mrd. Liter). Davon entfielen 10,4 Mrd. Liter (10,9 Mrd. Liter) auf den Absatz von Mineral- und Heilwässern und 3,2 Mrd. Liter (3,3 Mrd. Liter) auf Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke. Die Coronavirus-Pandemie und insbesondere die Schließung der Gastronomie und der Hotellerie haben sich dabei unterschiedlich auf die Mineralbrunnenbetriebe ausgewirkt.

Für das Segment Frischsaftsysteme sind ganzheitliche, belastbare Marktdaten nach Erkenntnissen der Berentzen-Gruppe praktisch nicht verfügbar. Ein maßgeblicher Indikator für die Entwicklung des Segments ist nach Einschätzung der Gruppe die bisherige und zukünftige Verbrauchernachfrage nach frischen Lebensmitteln, speziell frischen Getränken wie Direktsäften, frischgepressten Fruchtsäften und auch Smoothies. Der seit mehreren Jahren andauernde Trend zu gestiegenem Ernährungsbewusstsein und deren Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden führen zur weiteren Beeinflussung des Konsumentenverhaltens. Werte und Produkteigenschaften wie Frische, biologische und regionale Herkunft sowie Nachvollziehbarkeit im Entstehungsprozess gewinnen für den Endkonsumenten vermehrt an Bedeutung.

Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie wirkten sich gemäß internen Einschätzungen und qualifizierter Marktbeobachtungen insbesondere drei Faktoren auf das Segment Frischsaftsysteme negativ aus. Zum einen wurden aufgrund der großen Unsicherheit, insbesondere im Gastgewerbe, Investitionen suspendiert, wodurch der Absatz von Fruchtpressen sank. Zum anderen führte die zeitweise Schließung der Hotel- und Gastronomiebetriebe, die während der zwischenzeitlichen Wiedereröffnung strengen Hygieneauflagen unterlagen, sowie die temporäre logistische Überlastung des Lebensmitteleinzelhandels zu einer eingeschränkten Nutzung bestehender Geräte. Diese Faktoren sowie die zeitweilige Neigung von Konsumenten, Kontakte mit Geräteoberflächen zu vermeiden, wirkten sich negativ auf den Absatz der Systemkomponenten Orangen und Abfüllgebinde aus.

(2.2) Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

(2.2.1) Überblick über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis

In einer stark von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie belasteten Wirtschaftslage sowie einem sehr kompetitiven Wettbewerbsumfeld erzielte die Berentzen-Gruppe im Geschäftsjahr 2020 Konzernumsatzerlöse in Höhe von 154,6 Mio. Euro (167,4 Mio. Euro); das bereinigte Konzernbetriebsergebnis zeigte sich mit 5,2 Mio. Euro (9,8 Mio. Euro) deutlich rückläufig und das bereinigte Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen sank auf 14,1 Mio. Euro (18,4 Mio. Euro). Unter Berücksichtigung eines Ergebnissondereffekts in Höhe von 1,5 Mio. Euro (1,1 Mio. Euro), einem Aufwand aus dem Finanz- und Beteiligungsergebnis in Höhe von 1,5 Mio. Euro (1,5 Mio. Euro) sowie einem Ertragsteueraufwand in Höhe von 1,0 Mio. Euro (2,3 Mio. Euro) erzielte die Berentzen-Gruppe insgesamt ein Konzernergebnis in Höhe von 1,2 Mio. Euro (4,9 Mio. Euro).

Die Ergebnisse des Geschäftsjahres basieren maßgeblich auf den nachfolgend unter Abschnitt (2.2.3) dargestellten wesentlichen Entwicklungen und Ereignissen.

(2.2.2) Vergleich der tatsächlichen mit der prognostizierten Geschäftsentwicklung

Nachfolgend wird über die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Berentzen-Gruppe berichtet, welche zur internen Steuerung der Unternehmensgruppe im Geschäftsjahr 2020 herangezogen wurden. Zum Vergleich der tatsächlichen mit der prognostizierten Geschäftsentwicklung werden die im abgelaufenen Geschäftsjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung verglichen.

Die im Geschäftsbericht 2019 für das Geschäftsjahr 2020 abgegebene Prognose wurde im Zuge einer am 26. März 2020 veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung zurückgenommen. Ursächlich hierfür war die zunehmend dynamischere Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie, die im Zusammenhang damit eingeleiteten staatlichen Krisenmaßnahmen und die daraus resultierenden drastischen Auswirkungen auf die nationalen und internationalen Volkswirtschaften und deren Teilmärkte, von denen auch die Berentzen-Gruppe betroffen ist. Infolgedessen war eine ausreichend belastbare und gesicherte Einschätzung über den Verlauf der Geschäftsentwicklung der Berentzen-Gruppe im Geschäftsjahr 2020 nicht mehr möglich. Im Zuge der Erstellung des Konzern-Halbjahresfinanzberichts 2020 hat die Berentzen-Gruppe, basierend auf den entsprechenden vorläufigen Geschäftszahlen für das erste Geschäftshalbjahr 2020 und einer Validierung von durchgeführten Simulationen im Hinblick auf die weiterhin zu erwartenden Auswirkungen der Pandemie, im Juli 2020 eine aktualisierte Prognose zur Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage veröffentlicht. Diese ist im Halbjahresfinanzbericht 2020 detailliert dargestellt.

Zur Veranschaulichung inwieweit die jeweils letztgültige Prognose erreicht wurde, wird auf die Verwendung von Schriftzeichen zurückgegriffen, wobei √√ das Übertreffen,√ das Erfüllen und x das Nichterreichen des Prognoseintervalls symbolisiert.

Ertragslage

Vor dem Hintergrund eines durch die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie stark gestörten Marktumfeldes und eines zum Zeitpunkt der Abgabe der aktualisierten Prognose nicht absehbaren zweiten Lockdowns in dem für die Berentzen-Gruppe unter Umsatz- und Ertragsgesichtspunkten bedeutsamen vierten Quartal stellte sich die Umsetzung der Ertragsziele im Geschäftsjahr 2020 herausfordernd dar. Dabei fiel der Geschäftsverlauf in den einzelnen Segmenten unterschiedlich aus.

Entwicklung der Segmente

Prognose für das Geschäftsjahr 2020 im Prognosebericht 2019 Unterjährige Anpassungen im Geschäftsjahr 2020 Tatsächliche Geschäftsentwicklung 2020
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro
Deckungsbeitrag nach Marketingetats
Segment
Spirituosen 30,6 bis 33,9 Q2: 28,5 bis 31,5 30,2
Alkoholfreie Getränke 22,9 bis 25,3 Q2: 22,0 bis 24,0 22,2
Frischsaftsysteme 7,0 bis 7,7 Q2: 4,5 bis 5,0 4,5
Übrige Segmente 1,7 bis 1,9 Q2: 0,8 bis 1,0 0,6 X

Im Geschäftsjahr 2020 wurden die ursprünglichen, im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 abgegebenen Prognosen zum Segmentergebnis (Deckungsbeitrag nach Marketingetats) in allen Fällen nicht erfüllt, wohingegen die unterjährig angepassten Erwartungen mit einer Ausnahme abschließend auch eintraten.

Im Segment Spirituosen konnte mit einem Segmentergebnis in Höhe von 30,2 Mio. Euro die korrigierte Prognose-Bandbreite in Höhe von 28,5 Mio. Euro bis 31,5 Mio. Euro erreicht werden. Dabei verblieb das Deckungsbeitragsvolumen zwar leicht hinter den Erwartungen, der in annähernd gleichem Ausmaß reduzierte Mitteleinsatz für Marketing und Handelswerbung wirkte jedoch kompensierend auf die Entwicklung der Segmentergebnis-Kennzahl. Als ursächlich für die zuvor erwähnte Deckungsbeitragsentwicklung zeigte sich die Coronavirus-Pandemie bedingte Veränderung des Produktmixes. So verlief die Entwicklung im Geschäft mit Handelsmarken insgesamt deutlich positiv, wohingegen das rohertragsstarke Geschäft mit den Kernmarken Berentzen und Puschkin besonders unter den Auswirkungen der Krise litt und in Summe eine rückläufige Entwicklung zeigte. Als Gegensteuerungsmaßnahme zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie wurde daher insbesondere im Geschäft mit den Kernmarken der Mitteleinsatz für Marketing und Handelswerbung gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert.

Mit einem Segmentergebnis in Höhe von 22,2 Mio. Euro wurde im Segment Alkoholfreie Getränke die angepasste Ergebniserwartung in Höhe von 22,0 Mio. Euro bis 24,0 Mio. Euro erreicht. Das der Prognose zugrunde liegende Deckungsbeitragsvolumen konnte nicht erreicht werden, zudem erreichten die Marketingaufwendungen ein leicht höheres Niveau als es in der angepassten Planung zunächst vorgesehen war. Das Segmentergebnis zeigte sich daher eher am unteren Ende der Prognosebandbreite. Im Geschäftsjahr 2020 war das Geschäft im Absatzkanal Gastronomie aufgrund der durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Schließung von Gastronomiebetrieben deutlich rückläufig. Darunter hat insbesondere das Konzessionsgeschäft mit den Getränken der Marke Sinalco gelitten, so dass sich die Deckungsbeiträge in diesem Geschäft erheblich rückläufig zeigten. Obwohl auch alle anderen über diesen Kanal vertriebenen Produktkategorien betroffen waren, konnte im Markengeschäft, dabei insbesondere mit den Produkten der Marke Mio Mio, ein deutliches Deckungsbeitragswachstum erzielt werden. Da bereits zum Ende des Geschäftsjahres 2019 eine Dienstleistungsvereinbarung über die Lohnabfüllung von Produkten der Marke Sinalco beendet wurde, zeigten sich die Deckungsbeiträge aus dem Lohnfüllgeschäft gegenüber dem Vorjahr zwar insgesamt rückläufig, jedoch auf dem Niveau der angepassten Planung. Der Einsatz von Marketingetats bewegte sich - infolge konzernweiter Gegensteuerungsmaßnahmen zur Coronavirus-Pandemie - zwar deutlich unterhalb des Vorjahresniveaus, jedoch leicht oberhalb der korrigierten Prognose für das Geschäftsjahr 2020 und beeinflusste demzufolge das Segmentergebnis gegenüber diesen korrigierten Erwartungen leicht negativ.

Im Segment Frischsaftsysteme konnte das angepasste Segmentziel gleichfalls erreicht werden. Das Segmentergebnis lag mit 4,5 Mio. Euro dabei am unteren Ende der korrigierten Prognose-Bandbreite in Höhe von 4,5 Mio. Euro bis 5,0 Mio. Euro. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen das im Vergleich zu den korrigierten Erwartungen geringere Deckungsbeitragsvolumen des Segmentes, das sich im Übrigen auch deutlich rückläufig gegenüber dem Vorjahr zeigte. Zwar konnten im Vergleich zur angepassten Prognose die Deckungsbeitragsziele bei den Systemkomponenten Abfüllgebinde und Früchte erreicht bzw. übertroffen werden; das Geschäft mit der Systemkomponente Fruchtpressen verblieb allerdings deutlich hinter den angepassten Erwartungen. Als ausschlaggebend zeigte sich, dass sowohl in der Gastronomie als auch im Lebensmitteleinzelhandel zahlreiche Investitionen in Frischsaftsysteme ausblieben. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang zur Coronavirus-Pandemie und führte unter anderem dazu, dass das Segment Frischsaftsysteme innerhalb der Berentzen-Gruppe im Geschäftsjahr 2020 insgesamt am stärksten von den Auswirkungen der Pandemie betroffen war. Aufgrund dessen wurden zahlreiche, insbesondere kostenreduzierende sowie vertriebliche Maßnahmen umgesetzt. So wurde der Einsatz von Mitteln für Marketing und Handelswerbung insbesondere vor dem Hintergrund ausgefallener Branchenmessen gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert. Dies wirkte sich insofern positiv auf das Segmentergebnis aus.

Die Übrigen Segmente verfehlten mit einem Segmentergebnis in Höhe von 0,6 Mio. Euro sowohl die ursprüngliche als auch die korrigierte Prognosebandbreite. Die beiden wesentlichen hierin enthaltenen Organisationsbereiche, das Tourismus- und Veranstaltungsgeschäft der Berentzen-Gruppe und das Geschäft mit Spirituosen in der Türkei, waren stark von der Coronavirus-Pandemie betroffen und zeigten daher eine deutlich rückläufige Deckungsbeitragsentwicklung.

Entwicklung der Konzernumsatzerlöse und des Konzernbetriebsergebnisses

Prognose für das Geschäftsjahr 2020 im Prognosebericht 2019 Unterjährige Anpassungen im Geschäftsjahr 2020 Tatsächliche Geschäftsentwicklung 2020
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro
Konzernumsatzerlöse 167,9 bis 176,7 Q2: 153,0 bis 160,0 154,6
Konzernbetriebsergebnis (Konzern-EBIT) 9,8 bis 10,8 Q2: 4,0 bis 6,0 5,2
Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (Konzern-EBITDA) 18,5 bis 20,5 Q2: 13,0 bis 15,0 14,1

Mit Konzernumsatzerlösen in Höhe von 154,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2020 wurde die korrigierte Bandbreite in Höhe von 153,0 Mio. Euro bis 160,0 Mio. Euro erreicht. Der Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 7,7% ist dabei auf die jeweils deutlich rückläufige Entwicklung in den Segmenten Frischsaftsysteme und Alkoholfreie Getränke zurückzuführen.

Die zuvor dargestellten Veränderungen hinsichtlich der einzelnen Segmentergebnisse sowie der Konzernumsatzerlöse trugen zu einer den angepassten Erwartungen entsprechenden Entwicklung des bereinigten Konzernbetriebsergebnisses (Konzern-EBIT) sowie des bereinigten Konzernbetriebsergebnisses vor Abschreibungen (Konzern-EBITDA) bei. Mit einem Konzern-EBIT in Höhe von 5,2 Mio. Euro sowie einem Konzern-EBITDA in Höhe von 14,1 Mio. Euro konnte die angepasste Prognose für das Geschäftsjahr 2020 jeweils erreicht werden. Ursache für den gegenüber dem Vorjahr weniger starken Rückgang des Konzern-EBITDA sind erhöhte Abschreibungen von Nutzungsrechten aus geleasten Vermögenswerten nach IFRS 16.

Finanz- und Vermögenslage

Die Finanz- und Vermögenslage des Konzerns zeigt sich weiterhin solide. Dabei ergaben sich in Bezug auf die insoweit zur Steuerung des Konzerns herangezogenen Kennzahlen lediglich positive Abweichungen gegenüber den letztgültigen Prognosen.

Entwicklung der Finanzlage

Prognose für das Geschäftsjahr 2020 im Prognosebericht 2019 Unterjährige Anpassungen im Geschäftsjahr 2020 Tatsächliche Geschäftsentwicklung 2020
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro
Erfolgswirtschaftlicher Cashflow 14,1 bis 16,3 Q2: 8,0 bis 9,0 9,2 √√

Für den Erfolgswirtschaftlichen Cashflow, welcher Veränderungen aus dem Working Capital im Wesentlichen ausklammert und damit die Auswirkungen der operativen Profitabilität auf die Veränderung der Liquidität dokumentiert, wurde eine im zweiten Quartal korrigierte Bandbreite in Höhe von 8,0 Mio. Euro bis 9,0 Mio. Euro prognostiziert. Mit einem Wert in Höhe von 9,2 Mio. Euro wurde selbst das obere Intervallende dieses angepassten Ziels leicht übertroffen. Maßgeblich für die gegenüber dem Vorjahr allerdings rückläufige Entwicklung der Kennzahl war das unter dem Niveau des Vorjahres liegende, um Abschreibungen und Wertminderungen korrigierte Konzernergebnis sowie eine aperiodisch höhere Zahllast aus Einkommen- und Ertragsteuern.

Entwicklung der Vermögenslage

Prognose für das Geschäftsjahr 2020 im Prognosebericht 2019 Unterjährige Anpassungen im Geschäftsjahr 2020 Tatsächliche Geschäftsentwicklung 31.12.2020
Eigenmittelquote 32,9 % bis 37,9 % Q2: 30,0 % bis 34,0 % 32,5 %
Dynamischer Verschuldungsgrad - 0,51 bis - 0,41 Q2: 0,25 bis 0,35 -1,13 √√

Zum 31. Dezember 2020 lag die Eigenmittelquote mit 32,5 % leicht über dem Vorjahresniveau. Die ausgegebene Prognose-Bandbreite von 30,0% bis 34,0% wurde damit eingehalten. Als ausschlaggebend für diese Entwicklung zeigte sich eine um 6,4 Mio. Euro bzw. 4,3 % geringere Bilanzsumme.

Der Dynamische Verschuldungsgrad betrug zum 31. Dezember 2020 - 1,13 und übertraf damit sowohl die Ausgangsprognose als auch die im zweiten Quartal korrigierte Bandbreite, die eine Spanne von 0,25 bis 0,35 umfasste. Der deutlich negative Wert bedeutet, dass die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die langfristigen und kurzfristigen Finanzschulden übersteigen und damit in diesem Sinne netto keine bilanzielle Verschuldung vorliegt. Er veranschaulicht somit die weiterhin gute Kapitaldienstfähigkeit der Berentzen-Gruppe.

(2.2.3) Geschäftsverlauf - Wesentliche Entwicklungen und Ereignisse

Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie

Ein wesentliches Ereignis im Geschäftsjahr 2020 stellt die Coronavirus-Pandemie dar. Das Coronavirus ist im Dezember 2019 zunächst in China aufgetreten und hat sich im Jahr 2020 weltweit ausgebreitet. In Deutschland wurde der erste Fall Ende Januar 2020 erfasst. Im Laufe des Jahres haben sich in Deutschland etwa 1,7 Mio. Menschen mit dem Virus infiziert.

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen haben Bund und Länder im März 2020 eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen, von denen sich einige nachteilig auf die Wirtschaft in Deutschland auswirken. Zu diesen Maßnahmen zählen u. a. die Schließung von Gastronomiebetrieben, umfassende Kontaktbeschränkungen und das Verbot von Veranstaltungen. Im Mai 2020 begannen die ersten Bundesländer die Kontaktbeschränkungen zu lockern. Zudem durften Gastronomiebetriebe unter Einhaltung strenger Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Vor dem Hintergrund eines ab Mitte Oktober ansteigenden Infektionsgeschehens wurden die Kontaktbeschränkungen allerdings ab dem 2. November 2020 wieder verschärft. Zudem mussten Gastronomiebetriebe, bis auf den Außer- Haus-Verkauf, erneut schließen. Großveranstaltungen waren bis zum Ende des Jahres nicht möglich.

Von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie sind die einzelnen Segmente der Berentzen-Gruppe in unterschiedlichem Maß betroffen. Am stärksten betroffen ist das Segment Frischsaftsysteme: Hier kam es insbesondere zu einem vorübergehenden Rückgang der Absätze von Fruchtpressen, da Investitionen in den unmittelbaren bzw. mittelbaren Vertriebskanälen Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel ausgesetzt wurden. Das Geschäft mit alkoholfreien Getränken und Markenspirituosen wurde durch die zeitweise fast vollständige Schließung der Gastronomie sowie das Ausbleiben bedeutsamer Vermarktungsaktivitäten im deutschen Lebensmitteleinzelhandel belastet. Die Konsequenzen im Vertriebskanal Gastronomie wirkten sich dabei insbesondere auf das Segment Alkoholfreie Getränke aus. Im Segment Spirituosen beeinflusste zudem der Ausfall wichtiger Konsumhöhepunkte wie Ostern, Maifeiertage, Silvester sowie Feierlichkeiten und Feste jeglicher Art den Absatzverlauf insbesondere solcher Markenprodukte, die vorrangig bei geselligen Anlässen konsumiert werden.

Vor dem Hintergrund der nachteiligen Effekte im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie wurde für jedes Segment bzw. jede zahlungsmittelgenerierende Einheit (sog. CGU) untersucht, ob ein anlassbezogener Impairment-Test nach IAS 36 durchzuführen ist und ein Wertminderungsbedarf besteht. Die Überprüfung der Werthaltigkeit für das Segment Frischsaftsysteme ergab keinen Wertminderungsbedarf der diesem Segment zugeordneten Vermögenswerte. Im Segment Spirituosen zeigte die, auf Basis mittels durchgeführter Szenarioanalysen gewonnenen Erkenntnisse, initiale Werthaltigkeitsüberprüfung der in diesem Segment bzw. der in den einzelnen CGUs gebundenen Vermögenswerte keinen Anlass zur Durchführung eines Impairment-Tests. Dahingegen war im Segment Alkoholfreie Getränke aufgrund der im Vergleich zum Geschäftsbereich Spirituosen deutlich größeren Umsatz- und Ertragsabhängigkeit vom Vertriebskanal Gastronomie sowie aufgrund der vergleichsweise hohen Kapital- und Anlagenintensität ein anlassbezogener Impairment-Test durchzuführen. Dieser führte zum 31. März 2020 zu einem als Ergebnissondereffekt erfassten Aufwand aus der Wertminderung von Vermögenswerten in Höhe von 1,4 Mio. Euro.

Die Berentzen-Gruppe hat zahlreiche Maßnahmen im Kontext der Corona-Prävention ergriffen und dazu Arbeitsabläufe umgestellt. Dazu gehören umfangreiche Hygienemaßnahmen in der gesamten Unternehmensgruppe, ein alle Arbeitsplätze umfassendes Schicht- und Präsenzkonzept, die intensivere Nutzung von Home-Offices sowie Reise- und Meetingbeschränkungen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Belegschaft zu schützen sowie die Produktions- und Lieferfähigkeit weiterhin aufrecht zu erhalten. Zur Sicherung einer ausreichenden Liquidität und Abwehr der bereits spürbaren sowie künftig möglichen Ergebnisfolgen der Corona-Krise wurden zudem unter anderem die folgenden Managemententscheidungen getroffen: Verkleinerung des geplanten Investitionsumfangs, Reduzierung der kommunikativen Marketingaktivitäten sowie Verringerung der Inanspruchnahmen externer Dienstleistungen. In stark betroffenen Unternehmensbereichen wurde darüber hinaus zeitweise Kurzarbeit veranlasst.

Beendigung einer Lohnfüllvereinbarung im Geschäftsjahr 2021 und Impairment Test für das Segment Alkoholfreie Getränke

Die Berentzen-Gruppe wird eine langjährige Kooperation mit einem internationalen Getränkekonzern über die Abfüllung alkoholfreier Markenprodukte nicht über das Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2021 hinaus fortsetzen. Bei isolierter Betrachtung wird dies ab dem Geschäftsjahr 2021 zu einer Verminderung der Umsatzerlöse im Segment Alkoholfreie Getränke in Höhe von annualisiert ca. 12,0 Mio. Euro führen. Unter Berücksichtigung von zu ergreifenden Gegensteuerungsmaßnahmen und aufgrund der vergleichsweise schwachen Ertragsqualität des Lohnfüllgeschäftes wird der Effekt auf das bereinigte Konzernbetriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (Konzern-EBIT) für die Geschäftsjahre ab 2021 allerdings voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein. Im Zusammenhang mit der Beendigung der Lohnfüllvereinbarung wurden im Geschäftsjahr 2020 Personal- und sonstige Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro als Ergebnissondereffekt erfasst.

Auf Basis aktualisierter Szenarioanalysen sowie aufgrund der zuvor genannten Beendigung der langjährigen Lohnfüllvereinbarung wurde zum 30. Juni 2020 erneut ein anlassbezogener Impairment-Test für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Alkoholfreie Getränke durchgeführt. Da zum 30. September 2020 und zum 31. Dezember 2020 Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Deckungsbeitragsentwicklung bzw. die Entwicklung des Gesamterfolgsbeitrags des Segments zum Konzernbetriebsergebnis weniger stark ist und sein wird als erwartet, erfolgte eine weitere Überprüfung der Werthaltigkeit der Vermögenswerte zum 30. September 2020 und zum 31. Dezember 2020. Aus allen drei Überprüfungen ergaben sich jedoch keine weiteren Wertminderungen oder Wertaufholungen.

Absatzentwicklung

Der Geschäftsverlauf wird grundsätzlich durch die im Fokus der operativen Geschäftsaktivitäten stehende Entwicklung des Produktabsatzes bestimmt, wenngleich aufgrund vielfältiger Absatzmixeffekte keine streng lineare Beziehung zu Umsatz, Rohertrag und Ergebniskennzahlen zu beobachten ist.

Spirituosen

Wie in Abschnitt (1) Grundlagen des Konzerns erläutert, wurde im Geschäftsjahr 2020 eine neue Organisationsstruktur eingeführt. Diese führte zu Verschiebungen in der im Folgenden dargestellten Übersicht zur Entwicklung des Absatzes im Geschäft mit Spirituosen:

Im Geschäftsjahr 2020 stieg der Absatz im Segment Spirituosen leicht um 0,3 % auf 83,8 Mio. 0,7-l-Flaschen (83,5 Mio. 0,7-l-Flaschen). Mit inländischen Markenspirituosen erzielte die Berentzen-Gruppe im vergangenen Jahr einen Absatz in Höhe von 17,6 Mio. 0,7-l-Flaschen (19,8 Mio. 0,7-l-Flaschen), während das Geschäft mit Markenspirituosen im Ausland und Handelsmarken (zusammengefasst: Export- und Handelsmarken) Absätze in Höhe von 66,1 Mio. 0,7-l-Flaschen (63,8 Mio. 0,7-l-Flaschen) generieren konnte.

Das Absatzvolumen des inländischen Markengeschäfts verringerte sich zum 31. Dezember 2020 um insgesamt 10,9 %. Der Ausfall zahlreicher Konsumanlässe - z. B. Festivals oder private Feiern - aufgrund der von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus war in der Absatzentwicklung dieser Produkte deutlich spürbar. So zeigten sich die durch die Kernmarken Berentzen und Puschkin generierten Absätze jeweils unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums, wobei sich die beiden Dachmarken hinsichtlich ihrer diesbezüglichen Dynamik unterschiedlich entwickelten: Während der Absatz der unter der Dachmarke Berentzen geführten Produkte im Geschäftsjahr 2020 einen Rückgang in Höhe von 12,4 % verzeichnete, fiel der Rückgang bei der Dachmarke Puschkin gegenüber dem Vorjahr mit 4,2 % etwas weniger stark aus. Die bei diesen beiden Kernmarken im Managementfokus stehenden Likörvarianten zeigten bei der Dachmarke Berentzen ein weniger deutliches Absatzminus in Höhe von nur 3,7 %, bei der Dachmarke Puschkin konnte sogar ein Absatzplus in Höhe von 10,2 % erzielt werden. Im Geschäft mit den weiteren Spirituosenmarken, insbesondere mit den sog. klassischen Spirituosen, war ein Absatzrückgang in Höhe von 13,3 % zu verzeichnen.

Die Entwicklung im Spirituosengeschäft mit Export- und Handelsmarken lag mit einem Absatz in Höhe von 66,1 Mio. 0,7-l-Flaschen (63,8 Mio. 0,7-l-Flaschen) um 3,7% über dem Vorjahresniveau. Dieser Geschäftsbereich profitierte insbesondere von der in Folge der Corona-Krise gestiegenen Preissensibilität der Verbraucher. So konnten in allen Preiskategorien Absatzsteigerungen generiert werden, wobei sich die Premium- und Medium-Konzepte besonders dynamisch entwickelten. So konnte bei den Premium-Konzepten ein Zuwachs von 28,9 % erzielt werden, der Absatz stieg von 1,4 Mio. 0,7-l-Flaschen im Vorjahr auf nun 1,8 Mio. 0,7-l-Flaschen. Im Geschäft mit Medium-Konzepten stieg der Absatz um 18,8 %, bei den Standard-Konzepten betrug der Zuwachs 3,5 %. Vor dem Hintergrund eines aufgrund der Coronavirus-Pandemie schwierigen internationalen Marktumfelds waren im Exportgeschäft mit Markenspirituosen deutliche Absatzrückgänge in Höhe von 32,0 % hinzunehmen.

Alkoholfreie Getränke

Im Segment Alkoholfreie Getränke reduzierte sich der Absatz mit Mineralwässern und Erfrischungsgetränken im Geschäftsjahr 2020 um 7,1 % auf 160,9 Mio. Liter (173,2 Mio. Liter). Dabei konnte sich das Markengeschäft mit einem Absatzplus in Höhe von 3,7 % deutlich positiv entwickeln, während die übrigen Geschäfte (Konzession und Lohnfüllung) ein kräftiges Absatzminus von zusammen 22,3 % generierten.

Trotz der zuvor erläuterten externen Einflüsse im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zeigte das Geschäft mit den unter der eigenen Marke Mio Mio vertriebenen Getränken erneut eine deutlich positive, im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 allerdings weniger dynamische Entwicklung: Das Absatzwachstum betrug 11,3 % (33,3 %).

Bei den Mineralwässern fiel der Absatz im Vergleich zum Vorjahr leicht um 0,2 % auf 80,2 Mio. Liter, wobei der Absatz mit eigenen Mineralwassermarken (insbesondere Emsland Quelle, Märkisch Kristall und St. Ansgari) um 2,6% gesteigert werden konnte. Das Geschäft mit Lohnfüllungen für Mineralwässer war hingegen deutlich rückläufig; dies ist maßgeblich auf die Beendigung einer Dienstleistungsvereinbarung über die Lohnabfüllung von Produkten der Marke Sinalco zum Ende des Geschäftsjahres 2019 zurückzuführen.

Das Absatzvolumen im Geschäft mit Limonaden und sonstigen alkoholfreien Getränken sank um 15,8 %. Der Rückgang ist vorwiegend auf das in dieser Produktkategorie enthaltene Lohnfüllgeschäft zurückzuführen, das sich aufgrund der vorstehend genannten Beendigung einer Dienstleistungsvereinbarung deutlich rückläufig zeigte. Der Absatz mit eigenen Marken (insbesondere Emsland Sonne, Emsland Sport, QUIXX und Kräuterbraut) stieg hingegen leicht um 0,4 %.

Insbesondere aufgrund der durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Schließung der Gastronomiebetriebe im Geschäftsjahr 2020 verzeichnete das Konzessionsgeschäft mit Markengetränken der Sinalco-Unternehmensgruppe einen deutlichen Absatzrückgang in Höhe von 47,8 % auf nunmehr 3,4 Mio. Liter.

Frischsaftsysteme

Veränderung
2020 2019 %
Fruchtpressen Stück 1.458 2.265 -807 -35,6
Abfüllgebinde Tsd. Stück 15.141 20.164 -5.023 -24,9
Früchte Tsd. Kilogramm 6.061 7.702 -1.641 -21,3

Das am stärksten von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffene Segment Frischsaftsysteme verzeichnete im Hinblick auf alle wesentlichen Systemkomponenten im Geschäftsjahr 2020 insgesamt eine rückläufige Absatzentwicklung: Der im Zusammenhang mit Fruchtpressen generierte Absatz sank um 35,6%, da in der Kundschaft - dabei sowohl in der Gastronomie als auch im Lebensmitteleinzelhandel - Investitionen in Frischsaftsysteme ausblieben. Im besonderen Maße ausschlaggebend für die Entwicklung war dementsprechend ein deutlich geringeres Absatzvolumen in der DACH-Region sowie in Frankreich, wohingegen in Osteuropa, Skandinavien und Großbritannien eine positive Entwicklung erreicht werden konnte. Der Absatz mit Früchten (Orangen) verzeichnete einen Rückgang in Höhe von 21,3%, bei den Abfüllgebinden sank der Absatz ebenfalls um 24,9 %.

Gesamtaussage zur Absatzentwicklung

Das Geschäftsjahr 2020 war stark geprägt von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie. So führte vor dem Hintergrund der vorstehend dargestellten Geschäftsentwicklung in den einzelnen Geschäftsfeldern insbesondere die rückläufige Entwicklung in den Segmenten Frischsaftsysteme und Alkoholfreie Getränke zu einem Rückgang der Konzernumsatzerlöse um 7,7 % auf nun 154,6 Mio. Euro.

Die erfreuliche Absatzentwicklung im Handelsmarkengeschäft konnte die ebenfalls rückläufige Entwicklung im Geschäft mit Markenspirituosen im In- und Ausland in Summe nicht kompensieren, sodass es insgesamt zu einem leichten Umsatzrückgang im Segment Spirituosen kam.

Beschaffungsmarkt

Der Rohstoff- und Wareneinsatz der Berentzen-Gruppe konzentriert sich für die Herstellung von Spirituosen und alkoholfreien Getränken auf die Materialgruppen Alkohol (u. a. Getreide-, Agraralkohole, Whiskeys und Rum), Aromatisierungen (Grundstoffe und Aromen) und Zucker sowie Verpackungen (im Wesentlichen Glas und Kartonage). Im Segment Frischsaftsysteme entstehen Bezugskosten für die einzelnen Systemkomponenten Fruchtpressen, Früchte (Orangen) und Abfüllgebinde.

Ein großer Teil der für die Herstellung von Spirituosen und alkoholfreien Getränken benötigten Rohstoffe sowie die im Segment Frischsaftsysteme gehandelten Früchte (Orangen) sind agrarischen Ursprungs, sodass deren Verfügbarkeit und Preisbildung im Wesentlichen von den jeweiligen Ernten abhängt. Zudem können regulatorische Maßnahmen (z.B. Zölle) einen wesentlichen Einfluss auf Preise und Verfügbarkeiten nehmen. Auf dem Markt für Alkohole jedweder Rohstoffbasis kam es zu einem deutlichen Preisanstieg. Diese Entwicklung ist auf eine pandemiebedingte Angebotsverknappung, u. a. aufgrund der verstärkten Verwendung von Alkohol für die Produktion von Desinfektionsmitteln, zurückzuführen. Der Beschaffungsmarkt bei den weiteren für die Berentzen-Gruppe relevanten Rohstoffen entwickelte sich auch im Geschäftsjahr 2020 uneinheitlich, insgesamt jedoch weitestgehend stabil.

(2.2.4) Ertragslage

Die nachfolgende Übersicht fasst die Entwicklung der Ertragslage zusammen. Dabei sind entsprechend der Definition des zur Steuerung des Konzerns verwendeten, normalisierten Konzern-EBIT einzelne Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung um aufwands- bzw. ertragsbezogene Sondereffekte (Ergebnissondereffekte) bereinigt.

2020 2019 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Konzernumsatzerlöse 154.591 100,0 167.400 100,0 - 12.809 - 7,7
Bestandsveränderung 58 0,0 14 0,0 + 44 > 100,0
Konzerngesamtleistung 154.649 100,0 167.414 100,0 - 12.765 - 7,6
Materialaufwand 87.533 56,6 92.717 55,4 - 5.184 - 5,6
Konzernrohertrag 67.116 43,4 74.697 44,6 - 7.581 - 10,1
Sonstige betriebliche Erträge 3.127 2,0 4.124 2,5 - 997 - 24,2
Betriebsaufwand 65.034 42,1 69.009 41,2 - 3.975 - 5,8
Konzernbetriebsergebnis bzw. -EBIT 5.209 3,4 9.812 5,9 - 4.603 - 46,9
Ergebnissondereffekte - 1.479 - 1,0 - 1.065 - 0,6 - 414 + 38,9
Finanz- und Beteiligungsergebnis - 1.474 - 1,0 - 1.546 - 0,9 + 72 - 4,7
Konzernergebnis vor Steuern 2.256 1,5 7.201 4,3 - 4.945 - 68,7
Ertragsteueraufwand 1.023 0,7 2.276 1,4 - 1.253 - 55,1
Konzernergebnis 1.233 0,8 4.925 2,9 - 3.692 - 75,0

Konzernumsatzerlöse und Konzerngesamtleistung

Die Konzernumsatzerlöse der Berentzen-Gruppe ohne Alkoholsteuer beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 154,6 Mio. Euro (167,4 Mio. Euro), die Konzernumsatzerlöse inklusive Alkoholsteuer betrugen 365,8 Mio. Euro (375,3 Mio. Euro). Einschließlich der Bestandsveränderungen in Höhe von weniger als 0,1 Mio. Euro (weniger als 0,1 Mio. Euro) ergab sich eine Konzerngesamtleistung in Höhe von 154,6 Mio. Euro (167,4 Mio. Euro).

Die Umsatzerlöse in den einzelnen Segmenten des Konzerns entwickelten sich wie folgt:

2020 2019
TEUR TEUR
Umsatzerlöse exklusive Alkoholsteuer
Segment Spirituosen 92.952 93.282 1)
Segment Alkoholfreie Getränke 45.307 51.357
Segment Frischsaftsysteme 14.978 19.966
Übrige Segmente 1.354 2.795 1)
Konzernumsatzerlöse exklusive Alkoholsteuer 2) 154.591 167.400
Alkoholsteuer 211.195 207.884
Konzernumsatzerlöse inklusive Alkoholsteuer 365.786 375.284

1) Vorjahreswert angepasst aufgrund veränderter Zusammensetzung der Segmente Spirituosen und Übrige infolge neuer Organisationsstruktur.
2) Zur Entwicklung des Anteils der bedeutendsten Handelspartner der Unternehmensgruppe an den Konzernumsatzerlösen vgl. die Ausführungen zu den Branchenrisiken in Abschnitt (4.2) des Risiko- und Chancenberichts.

Materialaufwand

Bei einer verringerten Konzerngesamtleistung sank der Materialaufwand unterproportional auf 87,5 Mio. Euro (92,7 Mio. Euro). Die Materialaufwandsquote stieg demzufolge; sie betrug 56,6% (55,4 %). Für weitere Informationen wird auf die Ausführungen zum Beschaffungsmarkt in Abschnitt (2.2.3) verwiesen.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge blieben in Summe mit 3,1 Mio. Euro (4,1 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2020 deutlich unter dem Vorjahr. Neben Erträgen aus der Auflösungen von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von 0,8 Mio. Euro (0,9 Mio. Euro) sind hierin im Wesentlichen auch Kosten- und andere Rückerstattungen von Geschäftspartnern im Zusammenhang mit Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen in Höhe von 0,6 Mio. Euro (0,8 Mio. Euro) enthalten.

Betriebsaufwand

Der Betriebsaufwand im Konzern reduzierte sich vor dem Hintergrund der nachstehend dargestellten Entwicklungen um 5,8 % auf 65,0 Mio. Euro (69,0 Mio. Euro). Infolge einer zugleich um 7,6 % auf 154,6 Mio. Euro (167,4 Mio. Euro) gesunkenen Konzerngesamtleistung führte dies zu einer leicht gestiegenen Betriebsaufwandsquote in Höhe von 42,1 % (41,2 %).

Der Personalaufwand sank auf 24,9 Mio. Euro (25,6 Mio. Euro), die Personalaufwandsquote zeigte sich mit 16,1 % (15,3 %) jedoch über dem Niveau des Vorjahres. Die Verringerung des Personalaufwands resultiert im Wesentlichen aus Einsparungen durch Kurzarbeit sowie aus niedrigeren Rückstellungen für zu erwartende langfristige variable Vergütungen. Der Personalbestand im Konzern ist zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, ebenso waren während des Geschäftsjahres 2020 durchschnittlich mehr Vollzeitkräfte beschäftigt. So waren am 31. Dezember 2020 507 (498) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt, davon 211 (208) im gewerblichen Bereich und 264 (261) im kaufmännischen Bereich und in der Verwaltung; 32 (29) Auszubildende befanden sich in einer Berufsausbildung. Durchschnittlich waren im abgelaufenen Geschäftsjahr 418 (413) Vollzeitkräfte in der Berentzen-Gruppe beschäftigt.

Bei einem gegenüber dem Vorjahr reduzierten Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 5,2 Mio. Euro (7,2 Mio. Euro) stiegen die laufenden Abschreibungen auf Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 8,9 Mio. Euro (8,5 Mio. Euro). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Mio. Euro höhere Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus geleasten Vermögenswerten zurückzuführen. Auf im Rahmen des Erwerbs der Citrocasa GmbH allokierte und damit dem Segment Frischsaftsysteme zugeordnete immaterielle Vermögensgegenstände entfielen Abschreibungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (0,9 Mio. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken auf 31,2 Mio. Euro (34,9 Mio. Euro). Dabei verringerte sich der Aufwand für Marketing und Handelswerbung um 1,9 Mio. Euro auf 3,3 Mio. Euro (5,2 Mio. Euro). Die Verkehrs- und externen Vertriebskosten konnten insbesondere aufgrund einer im Geschäftsjahr 2020 neu aufgebauten eigenen Vertriebsgesellschaft auf insgesamt 15,5 Mio. Euro (17,4 Mio. Euro) verringert werden. Die Aufwendungen für Instandhaltung von in Summe 3,2 Mio. Euro (3,3 Mio. Euro) bewegten sich nahezu auf Vorjahresniveau. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich leicht auf insgesamt 9,2 Mio. Euro (9,0 Mio. Euro), wobei dies hauptsächlich auf höhere periodenfremde Aufwendungen zurückzuführen ist.

Ergebnissondereffekte

Ergebnissondereffekte im Geschäftsjahr 2020

Als Folge der Coronavirus-Pandemie und dabei insbesondere aufgrund der umfangreichen Krisenbetroffenheit des Gastronomiegeschäfts war für das Segment Alkoholfreie Getränke ein anlassbezogener Impairment-Test durchzuführen. Infolgedessen wurde zum 31. März 2020 ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 1,4 Mio. Euro als Ergebnissondereffekt erfasst.

Zudem wird die Berentzen-Gruppe eine langjährige Kooperation mit einem internationalen Getränkekonzern über die Abfüllung alkoholfreier Markenprodukte nicht über das Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2021 hinaus fortsetzen. Im Zusammenhang mit der Beendigung der Lohnfüllvereinbarung wurden im Geschäftsjahr 2020 Personal- und sonstige Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro als Ergebnissondereffekt erfasst.

Auf Basis aktualisierter Szenarioanalysen sowie vor dem Hintergrund der zuvor genannten Beendigung der langjährigen Lohnfüllvereinbarung, wurde zu jedem Quartalsende im Geschäftsjahr 2020 erneut ein anlassbezogener Impairment-Test für die CGU Alkoholfreie Getränke durchgeführt. Daraus ergaben sich jedoch keine weiteren Wertminderungen oder Wertaufholungen.

Ergebnissondereffekte im Geschäftsjahr 2019

Der für das Tochterunternehmen Citrocasa GmbH, Linz, Österreich, tätige US-amerikanische Distributeur machte im Rahmen eines Anfang August 2018 von ihm eingeleiteten Schiedsgerichtsverfahrens in den USA insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz aus behaupteten Verletzungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertriebsvertrages geltend. Damit im weiteren Sinne im Zusammenhang stehend erhob derselbe Distributeur mit einer im Februar 2019 vor der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit in den USA anhängig gemachten Klage Schadenersatzansprüche wegen behaupteten geschäftsschädigenden und wettbewerbswidrigen Verhaltens gegen die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Die Verfahren wurden im Oktober bzw. November 2019 beendet. Im Zusammenhang mit diesen Rechtsstreitigkeiten entstanden der Berentzen-Gruppe im Geschäftsjahr 2019 als Ergebnissondereffekte erfasste Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. Euro.

Finanz- und Beteiligungsergebnis

Das Finanz- und Beteiligungsergebnis zeigte sich gegenüber dem Vorjahr annähernd konstant. Es verursachte per Saldo einen Aufwand in Höhe von 1,5 Mio. Euro (1,5 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2020 entfiel dabei der wesentliche Teil auf Zinsaufwendungen für die von der Berentzen-Gruppe eingesetzten Fremdkapitalinstrumente mit variablen Zinsbestandteilen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (1,5 Mio. Euro). Während sich die Höhe der Finanzaufwendungen wie dargestellt kaum veränderte, erreichten auch die Finanzerträge wegen des weiterhin niedrigen Marktzinsniveaus wiederum lediglich 0,1 Mio. Euro (0,1 Mio. Euro).

Ertragsteueraufwand

Der Ertragsteueraufwand in Höhe von 1,0 Mio. Euro (2,3 Mio. Euro) beinhaltet 1,8 Mio. Euro (2,2 Mio. Euro) für die Gewerbe- und Körperschaftsteuer bzw. vergleichbare ausländische Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2020 sowie periodenfremde Erstattungen in Höhe von weniger als 0,1 Mio. Euro (periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro). Aus der Bewertung latenter Steuern gemäß IAS 12 ergab sich ein Ertrag in Höhe von 0,7 Mio. Euro (0,1 Mio. Euro).

Konzernergebnis

Das im Geschäftsjahr 2020 erzielte bereinigte Konzernbetriebsergebnis bzw. EBIT in Höhe von 5,2 Mio. Euro stellte sich gegenüber dem Vorjahr (9,8 Mio. Euro) deutlich verschlechtert dar. Die wesentlichen Einflussfaktoren bildeten dabei die Verringerung des Konzernrohertrags um 7,6 Mio. Euro auf 67,1 Mio. Euro (74,7 Mio. Euro) bei zugleich lediglich um 4,0 Mio. Euro reduzierten Betriebsaufwendungen und um 1,0 Mio. Euro geringeren sonstigen betrieblichen Erträgen. Während das Finanz- und Beteiligungsergebnis gegenüber dem Vorjahr weitestgehend konstant blieb, erhöhten sich die ergebnisbelastenden Sondereffekte um 0,4 Mio. Euro. Der Steueraufwand verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Mio. Euro. Dementsprechend lag das Konzernergebnis mit 1,2 Mio. Euro (4,9 Mio. Euro) deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.

Ertragsbezogene Steuerungskennzahlen (Überleitungsrechnung)

Die nachfolgende Übersicht beinhaltet die Überleitungsrechnung hinsichtlich der im Rahmen der Darstellung der Grundlagen des Konzerns im Abschnitt (1.2) beschriebenen finanziellen Leistungsindikatoren, hier der ertragsbezogenen Steuerungskennzahlen.

2020
Umsatzerlöse Intersegmentär e Umsätze Materialaufwand Übrige Einzelkosten Marketing einschließlich Werbung Deckungsbeitrag nach Marketing -etats
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Deckungsbeitrag nach Marketingetats
Segment
Spirituosen 92.952 277 55.736 4.996 2.326 30.171
Alkoholfreie Getränke 45.307 35 17.590 4.728 873 22.151
Frischsaftsysteme 14.978 1 9.334 1.082 100 4.463
Übrige Segmente 1.354 17 707 37 48 579
Gesamt 154.591 330 83.367 10.843 3.347 57.364
2019
Umsatzerlöse Intersegmentär e Umsätze Materialaufwand Übrige Einzelkosten Marketing einschließlich Werbung Deckungsbeitrag nach Marketing -etats
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Deckungsbeitrag nach Marketingetats
Segment
Spirituosen 1) 93.282 281 53.915 4.765 3.239 31.644
Alkoholfreie Getränke 51.357 31 21.261 5.057 1.564 23.506
Frischsaftsysteme 19.966 31 11.505 1.305 328 6.859
Übrige Segmente 1) 2.795 45 1.316 52 81 1.391
Gesamt 167.400 388 87.997 11.179 5.212 63.400

1) Vorjahreswert angepasst aufgrund veränderter Zusammensetzung der Segmente Spirituosen und Übrige infolge neuer Organisationsstruktur.

2020 2019
TEUR TEUR
Konzernumsatzerlöse 154.591 167.400
Konzern-EBIT / Konzern-EBITDA
Konzernergebnis 1.233 4.925
Ertragsteueraufwand 1.023 2.276
Finanz- und Beteiligungsergebnis -1.474 -1.546
Ergebnissondereffekte -1.479 -1.065
Konzern-EBIT 5.209 9.812
Abschreibungen auf Vermögenswerte 8.919 8.549
Konzern-EBITDA 14.128 18.361

(2.2.5) Finanzlage

Finanzierungsstruktur

Wesentliche Ziele des Finanzmanagements sind neben der Bereitstellung ausreichender Liquidität für die operative Geschäftstätigkeit die Sicherung der Finanzierung der Unternehmensgruppe auch für Wachstumsperspektiven sowie ein kosten- bzw. ertragsoptimaler Ausgleich temporärer, volatiler Liquiditätsbelastungen.

Das Eigenkapital verringerte sich bei einem Konzern-Gesamtergebnis in Höhe von 0,7 Mio. Euro (4,4 Mio. Euro) unter Berücksichtigung der im Juli 2020 von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenzahlung in Höhe von 2,6 Mio. Euro (2,6 Mio. Euro) auf 47,2 Mio. Euro (49,2 Mio. Euro). Vor dem Hintergrund einer gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Bilanzsumme stieg die Konzerneigenkapitalquote dennoch leicht von 32,4 % zum Geschäftsjahresende 2019 auf nunmehr 32,5 % per 31. Dezember 2020.

Das langfristige Fremdkapital reduzierte sich auf 18,7 Mio. Euro (19,5 Mio. Euro). Es beinhaltete zum 31. Dezember 2020 Finanzschulden in Höhe von 8,6 Mio. Euro (7,9 Mio. Euro). Die langfristigen Schulden entsprachen 19,1 % (19,0 %) der Konzernschulden. Der Konzern hat darüber hinaus diverse Quellen für die Finanzierung mit kurzfristigen Fremdmitteln, die zum Bilanzstichtag 79,3 Mio. Euro (82,9 Mio. Euro) bzw. 54,6 % (54,7 %) der Konzernbilanzsumme betrugen.

Die Gesamtfinanzierung der Berentzen-Gruppe stellt sich zum Ende des Geschäftsjahres 2020 wie folgt dar:

Finanzierungsrahmen 31.12.2020 Finanzierungsrahmen 31.12.2019
Langfristig Kurzfristig Gesamt Langfristig Kurzfristig Gesamt
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro
Konsortialkreditvertrag Rahmen, begrenzt 7,5 25,5 33,0 7,5 25,5 33,0
Annuitätendarlehen 2) 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,2
Factoring Rahmen, begrenzt 0,0 55,0 55,0 0,0 55,0 55,0
Zentralregulierung durch Factoring Rahmen, unbegrenzt 1) 0,0 8,0 8,0 0,0 9,2 9,2
Betriebsmittelkredit Rahmen, begrenzt 2) 0,0 0,7 0,7 0,0 0,9 0,9
Avalkredit für Alkoholsteuersicherheiten Rahmen, begrenzt 0,0 0,8 0,8 0,0 0,8 0,8
Gesamtfinanzierung 7,5 90,0 97,5 7,6 91,5 99,1

1) Durchschnittliches Finanzierungsvolumen im Geschäftsjahr.
2) Darin enthaltene Betriebsmittelkredite in Fremdwährung umgerechnet zum jeweiligen Stichtag.

Der von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Dezember 2016 mit einem Bankenkonsortium abgeschlossene Konsortialkreditvertrag mit einem derzeitigen Gesamtfinanzierungsvolumen in Höhe von 33,0 Mio. Euro beinhaltet grundsätzlich drei Fazilitäten: Zwei Fazilitäten für Zwecke der Unternehmensfinanzierung, davon eine endfällige Fazilität in Höhe von 7,5 Mio. Euro sowie eine Fazilität in Höhe von 25,5 Mio. Euro, die im Rahmen von mit den Konsorten bilateral abgeschlossenen sog. Abzweiglinienvereinbarungen als Betriebsmittel- oder Avalkreditlinie in Anspruch genommen werden kann. Optional ist eine Erhöhung des Finanzierungsvolumens um eine weitere, endfällige Fazilität für die Finanzierung von Akquisitionen in Höhe von 10,0 Mio. Euro vereinbart. Die Erstlaufzeit beträgt fünf Jahre und kann optional um ein Jahr verlängert werden. Von dieser Option hat die Berentzen-Gruppe im Februar 2018 Gebrauch gemacht; das Endfälligkeitsdatum fällt daher auf den 21. Dezember 2022. Inanspruchnahmen werden variabel auf der Grundlage des Referenzzinssatzes EURIBOR zuzüglich einer grundsätzlich fixen Zinsmarge verzinst. Der Konsortialkreditvertrag ist nicht besichert. Im Rahmen eines Haftungsverbundes in Form eines Garantenkonzepts, welches eine im Vertrag im Einzelnen festgelegte, durch die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als Kreditnehmerin und die Garanten zu gewährleistende Mindestdeckung in Bezug auf bestimmte Bestands- und Stromgrößen des Konzerns beinhaltet, sind drei Tochtergesellschaften der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als Garanten in diesen eingebunden. Die Kreditnehmerin ist regelmäßig zur Einhaltung von zwei vertraglich näher definierten, auf der Grundlage ihres Konzernabschlusses zu ermittelnden Covenants - Dynamischer Verschuldungsgrad und Eigenmittelquote - verpflichtet. Der im Wesentlichen auf dem internationalen Vertragsstandard der britischen Loan Market Association (sog. LMA-Standard) beruhende Konsortialkreditvertrag enthält ferner danach übliche Verpflichtungen, Auflagen, Zusicherungen und Gewährleistungen, darunter insbesondere Verschuldungsbegrenzungen, Begrenzungen in Bezug auf die Veräußerung von Vermögensgegenständen und eine Change-of-Control-Klausel. Im Falle einer Verletzung der Covenants, der sonstigen Verpflichtungen, Auflagen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie des Eintritts eines Kontrollwechsels sind die Kreditgeber grundsätzlich zur vorzeitigen Kündigung des Konsortialkreditvertrages sowie der sofortigen Fälligstellung der darunter in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel und ausstehenden Zinsen und Kosten berechtigt.

Die Inanspruchnahme von Factoringlinien bildet einen weiteren Schwerpunkt der Außenfinanzierung. Das der Berentzen-Gruppe daraus zur Verfügung stehende Gesamtfinanzierungsvolumen auf der Grundlage von zwei Factoringvereinbarungen mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2024 beträgt 55,0 Mio. Euro (55,0 Mio. Euro). Hinzu kommt eine formal unbegrenzte Factoringlinie im Rahmen von drei weiteren Zentralregulierungs- und Factoringverträgen mit einer Laufzeit „bis auf Weiteres". Im Geschäftsjahr 2020 ergab sich hieraus ein durchschnittliches Bruttofinanzierungsvolumen von 8,0 Mio. Euro (9,2 Mio. Euro). Die Factoringvereinbarungen sind insgesamt frei von Covenants.

Das Finanzierungsvolumen aus Kreditvereinbarungen mit Betriebsmittelkreditgebern der Berentzen-Gruppe außerhalb des Konsortialkreditvertrages beläuft sich auf insgesamt 0,7 Mio. Euro (0,9 Mio. Euro). Diese Kreditlinien stehen zwei ausländischen Konzerngesellschaften zur Verfügung und haben jeweils eine Laufzeit „bis auf Weiteres". Davon sind von einer ausländischen Konzerngesellschaft für einen Kreditrahmen in Höhe von umgerechnet 0,5 Mio. Euro (0,7 Mio. Euro) sog. Collaterals, grundsätzlich in Form von vorfällig erhaltenen Zahlungsmitteln oder anderen Wertpapieren, zu stellen. Zur Gesamtfinanzierung des Konzerns rechnen ferner zwei den Kautionsversicherern gestellte Bürgschaften für Alkoholsteuer in Höhe von insgesamt 0,8 Mio. Euro (0,8 Mio. Euro). Sowohl die Betriebsmittelkreditvereinbarungen als auch eine der Bürgschaftsvereinbarungen enthalten Change-of-Control-Klauseln, die im Falle eines Kontrollwechsels gegebenenfalls zu einer außerordentlichen Kündigung der betreffenden Finanzierungsverträge berechtigen. Letztere beinhaltet zudem Covenants, die bei einem Verstoß zu einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers führen. Darüber hinaus erhielt die türkische Tochtergesellschaft im Mai 2019 ein Annuitätendarlehen in Höhe von umgerechnet 0,3 Mio. Euro. Das Endfälligkeitsdatum des Darlehens fällt auf den 9. April 2021 und die Restschuld beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 2020 umgerechnet weniger als 0,1 Mio. Euro.

Einschließlich der in ihrer Höhe formal unbegrenzten Factoringverträge mit einem Zentralregulierer betrug das Brutto-Finanzierungsvolumen aus Factoring und nicht im Rahmen des Konsortialkreditvertrages gewährten Betriebsmittelkreditlinien damit zum 31. Dezember 2020 63,7 Mio. Euro (65,1 Mio. Euro). Diese kurzfristigen Außen- bzw. Kreditfinanzierungen haben im Wesentlichen Zinsvereinbarungen auf Basis der Referenzzinssätze EURIBOR bzw. EONIA, die um eine fixe Zinsmarge erhöht werden, im Übrigen sich am lokalen Marktzinsniveau orientierende oder fest vereinbarte Zinssätze.

Die Factoringvereinbarungen, die Zentralregulierungs- und Factoringverträge sowie die Vereinbarungen über Betriebsmittelkredite außerhalb des Konsortialkreditvertrages bestehen sowohl mit der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als auch mit jeweils weiteren Konzerngesellschaften der Berentzen-Gruppe.

Die laufende Abwicklung der Finanzierungsinstrumente im Geschäftsjahr 2020 erfolgte planmäßig. Insgesamt verfügt die Berentzen-Gruppe über ausreichende Kreditvereinbarungen, im Wesentlichen mit einer festen Laufzeit bis zum Jahr 2022 bzw. 2024, für ihren volatilen kurz- und mittelfristigen sowie langfristigen Bedarf der Unternehmensfinanzierung. Folglich kann der voraussichtliche Fremdfinanzierungs- und Avalbedarf des Konzerns mit den zuvor dargestellten Fremdmitteln gedeckt werden.

Die Finanzierung des Fuhrparks, einiger weniger Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie einzelner Büro- und Geschäftsräume erfolgte wie in den Vorjahren durch Leasing. Die Bilanzierung dieser Leasingverhältnisse erfolgt nach IFRS16 und führte zum 31. Dezember 2020 zu Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2,3 Mio. Euro (1,4 Mio. Euro).

Die Berentzen-Gruppe tritt zudem als Leasinggeber von als Finanzierungs-Leasing zu qualifizierenden Leasingverhältnissen auf. Diese Verträge beziehen sich im Wesentlichen auf das Leasinggeschäft mit Fruchtpressen im Segment Frischsaftsysteme. Für die Finanzierungs-Leasingverhältnisse wurden zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von 0,4 Mio. Euro (0,7 Mio. Euro) bilanziert.

Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

Die nachfolgende Kapitalflussrechnung zeigt die Liquiditätsentwicklung im Konzern einschließlich der Überleitungsrechnung hinsichtlich der im Rahmen der Darstellung der Grundlagen des Konzerns im Abschnitt (1.2) beschriebenen finanzbezogenen Steuerungskennzahl. Der Finanzmittelfonds ergibt sich aus dem Bilanzposten „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" und einem Teil der „Kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten".

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten die im Rahmen von zwei Factoringvereinbarungen zu deren Abwicklung genutzte, bei Kreditinstituten geführte Kontokorrentkonten, welche die aus diesem Factoring jederzeit verfügbaren liquiden Mittel umfassen („Kundenabrechnungskonten"). Die Forderungen aus den Kundenabrechnungskonten weisen von üblichen Kontokorrentforderungen gegen Kreditinstitute abweichende Charakteristika, insbesondere hinsichtlich der Verzinsung, auf. Von den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten werden lediglich die im Rahmen von Betriebsmittel-Barlinien unmittelbar verfügbaren Fremdkapitalanteile angesetzt.

2020 2019 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
Erfolgswirtschaftlicher Cashflow 9.158 12.029 - 2.871
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 13.625 16.611 - 2.986
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 5.362 - 6.890 + 1.528
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 3.939 - 3.170 -769
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 4.324 6.551 - 2.227
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 26.334 22.010 + 4.324

Erfolgswirtschaftlicher Cashflow und Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Der erfolgswirtschaftliche Cashflow verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 um 2,9 Mio. Euro auf 9,2 Mio. Euro (12,0 Mio. Euro).

Ursächlich für die geringeren Mittelzuflüsse zeigte sich insbesondere der um 1,9 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres liegende Wert des um Abschreibungen und Wertminderungen bereinigten Konzernergebnisses. Die Zahlungssalden aus Ertragsteuern sowie aus dem Finanzergebnis sind ein weiterer Bestandteil des erfolgswirtschaftlichen Cashflows. Die diesbezüglichen Auszahlungen überstiegen im Geschäftsjahr 2020 deren buchhalterisch erfassten Aufwendungen um 2,5 Mio. Euro; zugleich war dieser Zahlungssaldo um 1,6 Mio. Euro höher als im Vorjahr (0,9 Mio. Euro). Dem entgegen wirkte der gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Mio. Euro verbesserte Saldo aus Auszahlungen und Aufwand für Ergebnissondereffekte.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 13,6 Mio. Euro (16,6 Mio. Euro) umfasst zusätzlich Zahlungsbewegungen im sog. Working Capital, welche im Geschäftsjahr 2020 zu einem Mittelzufluss in Höhe von 4,5 Mio. Euro (4,6 Mio. Euro) führten. Maßgebliche Einflussfaktoren hierauf waren die nachfolgenden Sachverhalte:

Aus der Veränderung des sog. Trade Working Capitals - d. h. dem Teilbereich des Working Capitals, der die Zahlungsbewegungen ausschließlich bei den Vorräten, Forderungen inklusive Factoring, Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfasst - wurde per Saldo ein Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 2,6 Mio. Euro (3,2 Mio. Euro) generiert.

Daneben resultierte ein Zahlungsmittelzufluss aus der Abnahme sonstiger Vermögenswerte in Höhe von 3,9 Mio. Euro, wohingegen im Vorjahr noch ein Mittelabfluss in Höhe von 0,5 Mio. Euro zu verzeichnen war. Ferner entstand aus der Veränderung der übrigen Passivposten sowie aus sonstigen zahlungsunwirksamen Effekten insgesamt ein Mittelabfluss in Höhe von 2,0 Mio. Euro. Im Vorjahr war hieraus noch ein Mittelzufluss in Höhe von 1,9 Mio. Euro entstanden.

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Die Investitionstätigkeit des Konzerns führte insgesamt zu einem Mittelabfluss in Höhe von 5,4 Mio. Euro (6,9 Mio. Euro). Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen insgesamt 5,2 Mio. Euro (7,2 Mio. Euro), denen Einzahlungen aus dem Abgang von Vermögenswerten in Höhe von 0,1 Mio. Euro (0,3 Mio. Euro) gegenüberstanden. Daneben wurden Auszahlungen für den Erwerb von Tochtergesellschaften in Höhe von 0,4 Mio. Euro getätigt, wobei zugleich Zahlungsmittel in Höhe von 0,1 Mio. Euro übernommen wurden.

Hauptursächlich für den im Vergleich zum Vorjahr verringerten Mittelabfluss aus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte zeigten sich Entwicklungen im Segment Alkoholfreie Getränke: So wurden im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr deutlich weniger Investitionen in Technische Anlagen und Maschinen getätigt. Aufgrund der Absatzerfolge und -potenziale von Produkten, die in Mehrweggebinden abgefüllt und ausgeliefert werden - hier insbesondere der Marke Mio Mio - wurden jedoch erneut umfangreiche Investitionen in Leergutbehälter und -kisten in Höhe von 2,8 Mio. Euro (2,9 Mio. Euro) getätigt. In den Segmenten Spirituosen und Frischsaftsysteme fielen im Geschäftsjahr 2020 keine Einzelinvestitionen mit wesentlichen Anschaffungsbeträgen an.

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Aus der Finanzierungstätigkeit entstand ein Nettomittelabfluss in Höhe von 3,9 Mio. Euro (3,2 Mio. Euro), der im Wesentlichen auf die Dividendenzahlung in Höhe 2,6 Mio. Euro (2,6 Mio. Euro) zurückzuführen ist. Im Geschäftsjahr 2020 fielen zudem Auszahlungen im Zusammenhang mit der Tilgung eines Darlehens einer ausländischen Tochtergesellschaft in Höhe von 0,1 Mio. Euro (0,1 Mio. Euro) an, denen keine (0,3 Mio. Euro) Einzahlungen aus Darlehensaufnahmen gegenüberstanden. Darüber hinaus wurde der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit mit Auszahlungen zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1,2 Mio. Euro (0,7 Mio. Euro) belastet.

Finanzmittelfonds

Insgesamt lag der Finanzmittelfonds zum Geschäftsjahresende bei 26,3 Mio. Euro (22,0 Mio. Euro), davon waren 22,2 Mio. Euro (18,1 Mio. Euro) Forderungen aus den im Rahmen von zwei Factoringvereinbarungen zu deren Abwicklung genutzten, bei Kreditinstituten geführten, Kundenabrechnungskonten. Zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2020 bestanden dabei keine Inanspruchnahmen kurzfristiger Kreditlinien bzw. als solche auszuweisende Finanzierungsinstrumente (Inanspruchnahmen in Höhe von 0,7 Mio. Euro).

Finanzbezogene Steuerungskennzahlen (Überleitungsrechnung)

Die nachfolgende Übersicht beinhaltet die Überleitungsrechnung hinsichtlich der im Rahmen der Darstellung der Grundlagen des Konzerns in Abschnitt (1.2) beschriebenen finanziellen Leistungsindikatoren, hier der finanzbezogenen Steuerungskennzahl.

2020 2019 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
Konzernergebnis 1.233 4.925 - 3.692
Saldo aus Ertragsteueraufwand und gezahlten/erhaltenen Ertragsteuern - 2.703 - 1.167 - 1.536
Saldo aus Zinsergebnis und Zinsaus-/-einzahlungen 178 217 -39
Abschreibungen auf Vermögenswerte 8.919 8.549 + 370
Wertminderungen auf Vermögenswerte 1.377 0 + 1.377
Saldo aus Aufwand und Auszahlungen für Ergebnissondereffekte 154 -495 + 649
Erfolgswirtschaftlicher Cashflow 9.158 12.029 - 2.871

(2.2.6) Vermögenslage

31.12.2020 31.12.2019 Veränder ung
TEUR % TEUR % TEUR
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte 56.077 38,6 59.720 39,4 - 3.643
Kurzfristige Vermögenswerte 88.388 60,9 91.910 60,6 - 3.522
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 717 0,5 0 0,0 + 717
145.182 100,0 151.630 100,0 - 6.448
Passiva
Eigenkapital 47.240 32,5 49.200 32,4 - 1.960
Langfristige Schulden 18.660 12.9 19.489 12.9 - 829
Kurzfristige Schulden 79.282 54,6 82.941 54,7 - 3.659
145.182 100,0 151.630 100,0 - 6.448

Vermögenswerte

Gegenüber dem 31. Dezember 2019 ist die Bilanzsumme um 4,3 % von 151,6 Mio. Euro auf nunmehr 145,2 Mio. Euro gesunken.

Langfristige Vermögenswerte

56,1 Mio. Euro (59,7 Mio. Euro) des Konzernvermögens sind in langfristige Vermögenswerte investiert. In Relation zur Bilanzsumme entspricht dies einem Anteil von 38,6 % (39,4 %). Der Bilanzwert des Sachanlagevermögens verringerte sich um 3,2 Mio. Euro; Abschreibungen in Höhe von 6,4 Mio. Euro (6,5 Mio. Euro) und Wertminderungen in Höhe von 1,3 Mio. Euro (0,0 Mio. Euro) - zusammen 7,7 Mio. Euro (6,5 Mio. Euro) - stand ein Investitionsvolumen in Höhe von 4,7 Mio. Euro (6,2 Mio. Euro) gegenüber. Die immateriellen Vermögenswerte sanken um 0,9 Mio. Euro (0,5 Mio. Euro). Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen Abschreibungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (0,9 Mio. Euro) auf im Rahmen des Erwerbs der Citrocasa GmbH allokierte Vermögenswerte.

Über dem Vorjahresniveau lagen die sonstigen langfristigen Vermögenwerte mit 3,1 Mio. Euro (2,7 Mio. Euro), was insbesondere auf die Erhöhung der aktivierten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen sowie auf die Akquisition von einer nicht konsolidierten Tochtergesellschaft zurückzuführen ist. Darüber hinaus wurden Vermögenswerte, die im Geschäftsjahr 2019 noch unter der Position „Langfristige Vermögenswerte" zu subsumieren waren, zum 31. Dezember 2020 als „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" klassifiziert und gemäß IFRS 5 nicht länger unter den langfristig gehaltenen Vermögenswerten ausgewiesen.

Der Deckungsgrad der langfristigen Vermögenswerte durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital erhöhte sich auf 117,5 % (115,0 %), insbesondere vor dem Hintergrund des um 3,6 Mio. Euro gesunkenen Bestands an langfristigen Vermögenswerten.

Kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich auf 88,4 Mio. Euro (91,9 Mio. Euro). Während sich der Bestand an liquiden Mitteln um 3,6 Mio. Euro erhöhte, verminderten sich sowohl die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 3,0 Mio. Euro als auch die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte um 3,0 Mio. Euro. Der Bestand an Vorräten reduzierte sich ebenfalls um 1,2 Mio. Euro auf nunmehr 39,4 Mio. Euro (40,6 Mio. Euro), wobei dies im Wesentlichen auf geringere Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zurückzuführen ist.

Im Rahmen von Factoringvereinbarungen waren zum 31. Dezember 2020 Brutto-Forderungen in Höhe von rund 54,9 Mio. Euro (65,2 Mio. Euro) verkauft. Das noch bilanzierte Forderungsvolumen verminderte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2019 um 3,0 Mio. Euro, die in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten enthaltenen Sicherheitseinbehalte aus Factoringtransaktionen sanken dementsprechend auf 8,0 Mio. Euro (10,6 Mio. Euro).

Eigenkapital und Schulden

Eigenkapital

Als Folge eines Konzern-Gesamtergebnisses in Höhe von 0,7 Mio. Euro (4,4 Mio. Euro) einerseits sowie der im Juli 2020 von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenzahlung in Höhe von 2,6 Mio. Euro (2,6 Mio. Euro) andererseits verminderte sich das Eigenkapital per Saldo um 2,0 Mio. Euro auf 47,2 Mio. Euro (49,2 Mio. Euro). Aufgrund der um 4,3 % verringerten Bilanzsumme stieg die Eigenmittelquote zum 31. Dezember 2020 dennoch leicht auf 32,5 % (32,4 %).

Langfristige Schulden

Dem Konzern standen zum Ende des Geschäftsjahres 18,7 Mio. Euro (19,5 Mio. Euro) als langfristiges Fremdkapital zur Verfügung. Ursächlich für die Verringerung sind die im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringeren langfristigen Rückstellungen und latenten Steuerverbindlichkeiten, wohingegen die langfristigen Finanzverbindlichkeiten auf nunmehr 8,6 Mio. Euro (7,9 Mio. Euro) stiegen.

Kurzfristige Schulden

Das kurzfristige Fremdkapital verminderte sich um 3,7 Mio. Euro auf 79,3 Mio. Euro (82,9 Mio. Euro). Zum Bilanzstichtag lagen die kurzfristigen Finanzschulden mit 1,7 Mio. Euro (2,3 Mio. Euro), die Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer mit 42,6 Mio. Euro (43,6 Mio. Euro), die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 9,7 Mio. Euro (10,2 Mio. Euro) sowie schließlich auch die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten inklusive der kurzfristigen Rückstellungen mit 25,3 Mio. Euro (26,8 Mio. Euro) jeweils unter Vorjahresniveau.

Der im Verhältnis zur operativen Innenfinanzierungskraft angemessene Einsatz der zinsgebundenen Finanzierungsmittel zeigt sich in der mit einem Wert von - 1,13 (- 0,68) sehr soliden Ausprägung der Steuerungskennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad" (siehe dazu die Berechnung in der nachfolgenden Tabelle).

Vermögensbezogene Steuerungskennzahlen (Überleitungsrechnung)

Die nachfolgende Übersicht beinhaltet die Überleitungsrechnung hinsichtlich der im Rahmen der Darstellung der Grundlagen des Konzerns im Abschnitt (1.2) beschriebenen finanziellen Leistungsindikatoren, hier der vermögensbezogenen Steuerungskennzahlen.

31.12.2020 31.12.2019
Eigenmittelquote
Konzerneigenkapital TEUR 47.240 49.200
Steuerabgrenzungen TEUR 132 0
Bereinigtes Eigenkapital TEUR 47.108 49.200
Gesamtkapital TEUR 145.182 151.630
Steuerabgrenzungen TEUR 132 0
Bereinigtes Gesamtkapital TEUR 145.050 151.630
Eigenmittelquote 32,5 % 32,4 %
Dynamischer Verschuldungsgrad
Langfristige Finanzschulden TEUR 8.596 7.858
Kurzfristige Finanzschulden TEUR 1.732 2.340
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente TEUR 26.334 22.698
Total Net Debt TEUR -16.006 -12.500
EBITDA TEUR 14.128 18.361
Dynamischer Verschuldungsgrad Ratio -1,13 -0,68

(2.2.7) Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns

Die Berentzen-Gruppe blickt auf ein sehr herausforderndes Geschäftsjahr 2020 zurück. Dabei stand einerseits die Bewältigung der Coronavirus-Krise und andererseits die Umsetzung struktureller Anpassungen im Konzern im Fokus der Geschäftsentwicklung. Hervorzuheben sind hierbei die Gründung zwei eigener Vertriebsgesellschaften sowie Änderungen der Organisationsstruktur im Segment Spirituosen. Diese Maßnahmen haben es zum Ziel, die vertriebliche Leistung der Unternehmensgruppe maßgeblich zu stärken und insofern das Fundament für Umsatzerweiterungen zu stärken. Auf Basis dessen sowie vor dem Hintergrund einer weiterhin positiven Ertragslage und einer soliden Kapitalausstattung und Fremdfinanzierungkraft ist die wirtschaftliche Lage des Konzerns als gut zu beurteilen.

Das Geschäftsjahr 2020 schloss die Berentzen-Gruppe mit Konzernumsatzerlösen in Höhe von 154,6 Mio. Euro (167,4 Mio. Euro), einem bereinigten Konzernbetriebsergebnis (Konzern-EBIT) in Höhe von 5,2 Mio. Euro (9,8 Mio. Euro) und einem bereinigten Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (Konzern-EBITDA) in Höhe von 14,1 Mio. Euro (18,4 Mio. Euro) ab. Diese rückläufige Entwicklung entsprach zwar nicht den im Rahmen des Lageberichts 2019 abgegebenen Erwartungen für das Geschäftsjahr 2020, stand jedoch in Einklang mit der im Juli 2020 aktualisierten Prognose. Vor dem Hintergrund einer weitestgehend stabilen Belastung aus dem Finanz- und Beteiligungsergebnis, erhöhten Aufwendungen im Zusammenhang mit Ergebnissondereffekten und deutlich geringeren Ertragsteuern wurde ein Konzernergebnis in Höhe von 1,2 Mio. Euro (4,9 Mio. Euro) erzielt.

Basis dieses Ergebnisses ist eine rückläufige Deckungsbeitragsentwicklung in allen Segmenten, wobei die Dynamik der Geschäftsverläufe in den einzelnen Segmenten uneinheitlich verlief. Im Segment Spirituosen konnte ein den angepassten Erwartungen entsprechendes und damit rund 1,5 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres liegendes Segmentergebnis erzielt werden. Dabei verlief das Geschäft mit Handelsmarken insgesamt deutlich positiv, wohingegen das rohertragsstarke Geschäft mit den Kernmarken Berentzen und Puschkin besonders unter den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie litt. Die korrigierte Prognose zum Segmentergebnis konnte im Segment Alkoholfreie Getränke ebenfalls erreicht werden. Dabei zeigte das Deckungsbeitragsvolumen des Markengeschäfts, insbesondere mit den Produkten der Marke Mio Mio, eine positive und damit erfreuliche Entwicklung gegenüber dem Vorjahr, wohingegen die Deckungsbeiträge aus dem Lohnfüllgeschäft sowie aus dem Konzessionsgeschäft mit den Getränken der Marke Sinalco deutlich rückläufig waren. Letzteres ist insbesondere auf die durch die Coronavirus-Pandemie bedingte Schließung von Gastronomiebetrieben zurückzuführen. Im von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie am stärksten betroffenen Segment Frischsaftsysteme wurde ein Segmentergebnis am unteren Ende der Prognose-Bandbreite erzielt. Wenngleich das Deckungsbeitragsvolumen im Geschäft mit grundsätzlich allen Systemkomponenten zurückging, waren insbesondere die erheblichen Einbußen im Geschäft mit Fruchtpressen maßgeblich für das deutlich rückläufige Segmentergebnis. Die Übrigen Segmente beinhalten das Tourismus- und Veranstaltungsgeschäft der Berentzen-Gruppe und das Geschäft mit Spirituosen in der Türkei. Diese Geschäftsbereiche sind stark von der Coronavirus-Pandemie betroffen und konnten die korrigierten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung des Segmentergebnisses nicht erfüllen.

Die Finanz- und Vermögenslage der Berentzen-Gruppe zeigt sich weiterhin solide. Basis hierfür ist die gegenüber dem Ende des Geschäftsjahres 2019 strukturell im Wesentlichen unveränderte Finanzierungsstruktur. Dementsprechend stellen die im Rahmen des Konsortialkreditvertrages sowie mehrerer Factoringvereinbarungen zur Verfügung stehenden Mittel weiterhin die Eckpfeiler der Außenfinanzierung der Berentzen-Gruppe dar. Die Innenfinanzierungskraft der Berentzen-Gruppe, dargestellt anhand des Erfolgswirtschaftlichen Cashflows, betrug im Geschäftsjahr 2020 rund 9,2 Mio. Euro (12,0 Mio. Euro) und war als solche ausreichend, um die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit in Höhe von 5,4 Mio. Euro (6,9 Mio. Euro) zu decken. Damit operiert der Konzern nach wie vor auf der Grundlage einer guten und ausgewogenen Liquiditäts-, Eigen- und Fremdmittelausstattung. Unter Berücksichtigung einer nunmehr um 6,4 Mio. Euro auf 145,2 Mio. Euro verringerten Konzern-Bilanzsumme zeigte sich die Eigenmittelquote der Berentzen-Gruppe zum Ende des Geschäftsjahres 2020 mit 32,5 % (32,4 %) leicht über dem Niveau des Vorjahres. Der Dynamische Verschuldungsgrad in Höhe von -1,13 (- 0,68) veranschaulicht zum 31. Dezember 2020 einen im Verhältnis zur operativen Innenfinanzierungskraft angemessenen Einsatz der zinsgebundenen Finanzierungsmittel.

(3) Vergütungsbericht

Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und erläutert die Vergütung für den Vorstand im Geschäftsjahr 2020. Zugleich stellt er die Struktur und Höhe der den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt gewährten Bezüge dar.

Weiterhin sind in diesem Vergütungsbericht die Angaben zu Struktur und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 enthalten.

(3.1) Vergütung des Vorstands

System und Grundsätze für die Festlegung der Vergütung

Das Vergütungssystem für den Vorstand und die individuelle Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder werden nach dem Gesetz sowie einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft durch das Aufsichtsratsplenum nach Vorbereitung durch den Personalausschuss festgelegt und regelmäßig überprüft. Bei der Festlegung und Überprüfung der Höhe der Angemessenheit der Vergütung trägt der Aufsichtsrat sowohl den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds und seiner persönlichen Leistung als auch der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten des Unternehmens Rechnung. Ferner wird die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, in die Betrachtung einbezogen. Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems achtet der Aufsichtsrat zudem darauf, einen Anreiz für eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens zu setzen.

Dem Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gehörten im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 die Herren Ralf Brühöfner und Oliver Schwegmann an. Mit beiden Mitgliedern des Vorstands hat der Aufsichtsrat Dienstverträge abgeschlossen, welche individuelle Vereinbarungen über die jeweilige Vergütung enthalten.

Bestandteile des Vergütungssystems für den Vorstand

Das Vergütungssystem für den Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sieht für die Vergütung eine erfolgsunabhängige und eine erfolgsabhängige Komponente vor.

Der erfolgsunabhängige Teil der Vorstandsvergütung besteht aus einer festen jährlichen Grundvergütung, die als monatliches Grundgehalt ausgezahlt wird, sowie verschiedenen Nebenleistungen, die von den Vorstandsmitgliedern - soweit erforderlich - individuell versteuert werden. Hierzu zählen insbesondere Zuschüsse zu Versicherungen und geldwerte Vorteile aus der Bereitstellung von Dienstwagen. Die Vorstandsmitglieder sind zudem in eine Directors & Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) einbezogen, wobei insoweit ein Selbstbehalt von zehn Prozent des Schadens bzw. dem 1 l/2-fachen der festen jährlichen Vergütung vereinbart ist.

Den erfolgsbezogenen Teil der Vorstandsvergütung bildet eine variable Vergütung, die vor allem an die jeweilige Ertragskraft des Unternehmens anknüpft.

Dabei richtet sich die Höhe der variablen Vergütung im Wesentlichen nach einem festgelegten Prozentsatz des im jeweilig letzten Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ausgewiesenen bereinigten Konzern-EBIT, wobei allerdings das Konzern-EBIT nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird (Cap). Der jeweils maßgebliche Prozentsatz vom Konzern-EBIT sowie das Cap werden mit jedem Vorstandsmitglied individuell vereinbart.

Mehr als die Hälfte des Betrags der so jeweils ermittelten variablen Vorstandsvergütung wird - um die Ausrichtung der Vorstandsvergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung sicherzustellen - erst zwei Jahre später ausgezahlt. Er wird außerdem reduziert bzw. entfällt gegebenenfalls vollständig, sofern das in den beiden nachfolgenden Geschäftsjahren erzielte Konzern EBIT den zuvor festgelegten, quantitativen Entwicklungszielen nicht entspricht.

Die Vorstandsdienstverträge sehen zudem jeweils die Möglichkeit vor, dass der Aufsichtsrat einem Vorstandsmitglied im Falle außerordentlicher Leistungen und Projekterfolge, insbesondere wenn sie einen Beitrag zum nachhaltigen Unternehmenserfolg erbringen, zusätzlich eine angemessene Prämie (Sondervergütung) bewilligen kann.

Die Vorstandsmitglieder haben des Weiteren unter in den Dienstverträgen jeweils näher konkretisierten Voraussetzungen im Falle von Umwandlungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes. Daneben haben die Vorstandsmitglieder auch im Falle eines Change-of-Control bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, dessen nähere Voraussetzungen in den Dienstverträgen ebenfalls jeweils näher konkretisiert werden, die Möglichkeit einer Sonderkündigung des Dienstverhältnisses. Sofern das Dienstverhältnis infolge einer solchen Sonderkündigung endet, haben die Vorstandsmitglieder jeweils einen Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung beläuft sich im Grundsatz auf die infolge der Kündigung nicht mehr zur Auszahlung gelangenden Bezüge für die restliche Vertragslaufzeit. Allerdings kommt bei den variablen Vergütungsbestandteilen und Nebenleistungen jeweils nur deren Geldwert zum Zeitpunkt der Ausübung des Sonderkündigungsrechts zur Auszahlung. Außerdem ist der Abfindungsanspruch stets höchstens auf das Doppelte der jährlichen festen und variablen Vergütung sowie der Nebenleistungen beschränkt. Weitere Zusagen über die Zahlung einer Abfindung im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die aktuell gültigen Vorstandsdienstverträge nicht.

Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2020

Die den Mitgliedern des Vorstandes gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Sätze 1 bis 4 HGB bzw. des § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Sätze 1 bis 4 HGB und erteilten Zusagen auf Bezüge stellen sich in der Übersicht wie folgt dar:

2020 2019
Vergütungsart TEUR TEUR
Erfolgsunabhängige Komponenten 755 729
Erfolgsbezogene Komponenten 161 262
Gesamtbezüge 916 991
Zugesagte erfolgsbezogene Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 30 227

Im Geschäftsjahr 2020 wurden den Mitgliedern des Vorstands Gesamtbezüge in Höhe von 0,9 Mio. Euro (1,0 Mio. Euro) gewährt, die sich in unterschiedlicher Höhe auf die Vorstandsmitglieder verteilten. Von den Gesamtbezügen entfielen 0,8 Mio. Euro (0,7 Mio. Euro) auf den erfolgsunabhängigen bzw. fixen und 0,2 Mio. Euro (0,3 Mio. Euro) auf den erfolgsbezogenen bzw. variablen Teil der Vorstandsvergütung. Der Gesamtbetrag der den Mitgliedern des Vorstands darüber hinaus erteilten Zusagen aus den im vorstehenden Abschnitt näher beschriebenen variablen Vergütungsbestandteilen mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage beläuft sich auf TEUR 30 (TEUR 227).

In den Gesamtbezügen sind daneben insbesondere auch Nebenleistungen in Form von Sachbezügen enthalten, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert von Zuschüssen zu Versicherungen und der Dienstwagennutzung bestanden. Bei der Angabe der gewährten Gesamtbezüge wurden - soweit entsprechende Leistungen erfolgten - nach den gesetzlichen Vorgaben Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen berücksichtigt. Soweit vorhanden, wurden in die Gesamtbezüge zudem auch Bezüge eingerechnet, die nicht ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung anderer Ansprüche verwendet werden.

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sieht an dieser Stelle davon ab, die Vorstandsvergütung individualisiert, d. h. für jedes Vorstandsmitglied gesondert, anzugeben, da die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Mai 2016 beschlossen hat, dass gemäß § 314 Abs. 3 Satz 1 HGB i.V.m. § 286 Abs. 5 Satz 1 HGB (in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung) die in § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Sätze 5 bis 8 HGB und § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Sätze 5 bis 8 HGB verlangten Angaben unterbleiben.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2020 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen gewährt noch sind sie Inhaber solcher Vergütungsinstrumente. Ebenso wenig wurden den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 Vergütungen für die Wahrnehmung von Mandaten bei Tochterunternehmen gewährt. Die Gesamtbezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 enthalten ferner keine Leistungen an frühere Mitglieder des Vorstands im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Tätigkeit.

Sonstige Angaben

Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2020 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Kredite oder Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse von diesen eingegangen.

Früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2020 keine Bezüge gewährt. An ehemalige Geschäftsführer von Konzerngesellschaften, deren Rechtsnachfolgerin die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist, erfolgten Pensionszahlungen in Höhe von 0,0 Mio. Euro (0,1 Mio. Euro). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für diesen Personenkreis beträgt zum 31. Dezember 2020 bei Ermittlung nach IAS 19 0,4 Mio. Euro (0,7 Mio. Euro) bzw. 0,3 Mio. Euro (0,7 Mio. Euro) bei Ermittlung nach § 253 HGB.

(3.2) Vergütung des Aufsichtsrats

System und Grundsätze für die Festlegung der Vergütung

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft dokumentiert. Gemäß § 14 der aktuell gültigen Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats über den Ersatz ihrer Auslagen hinaus für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von 17.000,00 Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag dieser festen Vergütung. Mitglieder eines vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschusses erhalten für diese Tätigkeit zusätzlich ein Viertel und für jeden Vorsitz in einem Ausschuss die Hälfte der festen jährlichen Vergütung für jedes volle Geschäftsjahr. Ein erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil ist nicht vorgesehen.

Gesamtvergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020

Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Sätze 1 bis 4 HGB bzw. des § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Sätze 1 bis 4 HGB betrugen 0,2 Mio. Euro (0,2 Mio. Euro); ihnen wurden daneben insgesamt TEUR 1 (TEUR 8) als Ersatz für Auslagen vergütet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren zudem in eine Directors & Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) einbezogen, in der gemäß einer Abstimmung mit dem Aufsichtsrat ein Selbstbehalt nicht vereinbart war.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2020 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen gewährt noch sind sie Inhaber solcher Vergütungsinstrumente. Ebenso wenig wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 Vergütungen für die Wahrnehmung von Mandaten bei Tochterunternehmen gewährt. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 enthalten ferner keine Leistungen an frühere Mitglieder des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Tätigkeit.

Mit Ausnahme der für die im Rahmen ihrer Anstellungsverträge erbrachten Arbeitsleistungen der Arbeitnehmervertreter wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zudem keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, etwa Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gezahlt bzw. gewährt.

Sonstige Angaben

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2020 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Kredite oder Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse von diesen eingegangen.

Früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2020 keine Bezüge gewährt.

(4) Risiko- und Chancenbericht

Aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns eröffnen sich einerseits eine Vielzahl an Chancen, andererseits ist die Unternehmensgruppe zahlreichen Risiken ausgesetzt. Als Risiken werden auf der Ungewissheit über zukünftige Entwicklungen beruhende interne oder externe Ereignisse, die das Unternehmen daran hindern, definierte Ziele zu erreichen bzw. Strategien erfolgreich zu realisieren, verstanden. Spiegelbildlich dazu verstehen sich als Chancen mögliche zukünftige Erfolge, die über die definierten Ziele hinausgehen und damit die Geschäftsentwicklung positiv beeinflussen können. Dabei stellen Chancen und Risiken kein gegensätzliches, voneinander unabhängiges Begriffspaar dar, sondern sind unmittelbar miteinander verbunden: Während die Wahrnehmung von Chancen in der Regel mit Risiken verbunden ist, können Risiken auch aus der Auslassung von Chancen entstehen.

(4.1) Risikomanagementsystem

Das Risikomanagement der Berentzen-Gruppe ist darauf ausgelegt, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und ihnen durch geeignete Sicherungsmaßnahmen zu begegnen. Dabei werden mögliche Risikoausmaße identifiziert, Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt sowie Maßnahmen geplant und umgesetzt, um das Erreichen der Unternehmensziele zu gewährleisten. Durch ein konzernweites Reporting ist der Vorstand in der Lage, bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können, zu erkennen und zu kontrollieren. Das Risikomanagementsystem entspricht damit den gesetzlichen Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG sowie den insoweit im Deutschen Corporate Governance Kodex niedergelegten Vorgaben.

Die direkte Risikoverantwortung und -beobachtung ist an operativ tätige Mitarbeiter übertragen, die quartalsweise und bei neu erkannten Risiken umgehend an den Risikobeauftragten berichten. Dieser informiert den Vorstand über wesentliche Veränderungen und Entwicklungen im Risikoportfolio. Bezogen auf die Gesamtrisikoexposition des Konzerns wird dabei auch der Value at Risk, der mit Hilfe von Monte-Carlo-Simulationen ermittelt wird, verwendet. Die grundlegende Aktualisierung des Systems erfolgt durch eine jährliche Bestandsaufnahme, die alle Risiken, Bewertungen und Maßnahmen in einem Handbuch erfasst und einen Ausblick für die nächsten drei Jahre gibt.

Zur Ermittlung möglicherweise für den Konzern bestandsgefährdender Risiken werden die Risiken im Rahmen des Risikomanagementsystems nach Risikoausmaß und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Einstufung in die Risikokategorien „hoch", „mittel" oder „gering" folgt aus der Verknüpfung von Risikoausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit, die sich in dem daraus abgeleiteten gewichteten Erwartungswert (nach Risikobegrenzungsmaßnahmen) abbildet. Als Erwartung ist dabei der Wert definiert, um den das Konzernergebnis und damit das Konzerneigenkapital negativ beeinflusst werden könnte. Daraus ergibt sich zum Bilanzstichtag folgende Bewertungsmatrix:

(4.2) Risiken

Im Geschäftsjahr 2020 wirkte sich insbesondere die Coronavirus-Pandemie auf eine Vielzahl der in den unterschiedlichen Kategorien zusammengefassten Risiken aus. Daher werden zunächst die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die beobachteten Risikokategorien beschrieben. Im Anschluss werden die wesentlichen, zu Kategorien zusammengefassten Risiken, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben können, erläutert. Die Reihenfolge der Risikokategorien spiegelt die gegenwärtige Einschätzung der Risikoexposition für die Berentzen-Gruppe wider. Grundsätzlich betreffen die beschriebenen Risiken - soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - alle Segmente des Konzerns.

Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die beobachteten Risikokategorien

Die im Folgenden beschriebenen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und die ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen beziehen sich teilweise lediglich auf das diesbezügliche Geschehen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020. Da sich ein Fortgang der Pandemie im Geschäftsjahr 2021 abzeichnet, wirken sich die dargestellten Effekte bei einem ähnlichen künftigen Verlauf der Pandemie und bei Durchsetzung vergleichbarer politischer Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auch auf die künftige Risikoexposition der Berentzen-Gruppe aus. Vor dem Hintergrund der Pandemie erhöhten sich insbesondere die kurzfristigen Eintrittswahrscheinlichkeiten von einzelnen, grundsätzlich bereits zuvor erfassten und beobachteten Risiken.

Innerhalb der Kategorie „Finanzwirtschaftliche Risiken" kommt der allgemeinen Erwartung, dass es im Zuge der Coronavirus-Pandemie zu einem deutlichen Anstieg von Unternehmensinsolvenzen kommen wird, eine besondere Bedeutung zu. Als Folge massiver Umsatzrückgänge dürften voraussichtlich insbesondere Gastronomiebetriebe davon betroffen sein. Das Risikoausmaß für die Berentzen-Gruppe im Hinblick auf Kundeninsolvenzen und damit im Zusammenhang stehenden Forderungsausfällen wird jedoch als überschaubar eingeschätzt, da ein großer Teil des Ausfallrisikos über Warenkreditversicherungen abgedeckt ist. Deren Bestand wiederum war bis zum Berichtsstichtag durch den Schutzschirm der Bundesregierung abgesichert. Der pandemiebedingte Rückgang von Konzernumsatz und -ergebnis kann darüber hinaus zu verringerten Zahlungsmittelzuflüssen in der Berentzen-Gruppe führen. Vor diesem Hintergrund hat die Berentzen-Gruppe die kurzfristige Liquiditätssteuerung intensiviert, d. h. diesbezügliche Planungs- und Steuerungsinstrumente wurden nochmals optimiert, das Investitionsvolumen im Bereich des Anlagevermögens vorübergehend reduziert und Desinvestitionen nicht betriebsnotwendiger Immobilien durchgeführt. Zudem wurden - wie bisher auch schon - die sog. Kredit-Covenants einem permanenten Stresstest unterzogen. Eine wesentlich geänderte Kreditvergabebereitschaft, eine Neuordnung der Kreditvergabekriterien oder eine generelle Knappheit am Markt für Bankenkredite konnte aktuell indes nicht beobachtet werden. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass bereits im Februar 2020 zwei bedeutsame Factoringvereinbarungen vorzeitig um drei Jahre bis zum 31. März 2024 prolongiert wurden und der Konsortialkredit eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 hat.

Das in der Pandemie temporär geänderte Konsumverhalten im Segment Spirituosen hin zu einem vermehrten sog. Inhouse-Konsum wurde innerhalb der Kategorie „Branchenrisiken" beobachtet. Zeitgleich kam es zu verringerten Absätzen aufgrund des Wegfalls zahlreicher Konsumhöhepunkte. Im Segment Alkoholfreie Getränke wirkte sich die Pandemie insbesondere auf den Absatzkanal Gastronomie nachteilig aus. Die zeitweise fast vollständige Schließung von gastronomischen Betrieben führte zu Absatzrückgängen insbesondere im Geschäft mit einer innerhalb des Segments betreuten Konzessionsmarke. Als Folge einer eingeschränkten Mobilität und verringerter Bewegungsprofile von vorwiegend jüngeren Konsumenten zeigte sich ein spürbarer Absatzrückgang bei rohertragsstarken Marken und Gebinden, die besonders für den „on-the-go"-Verzehr konzeptioniert sind. Zudem wirkt sich die Pandemie auf Innovationen nachteilig aus. Deren Listung im Handel wurde zum einen erschwert, zum anderen wird die Platzierung am Markt aufgrund der aktuellen Lage teilweise nicht als sinnvoll erachtet. Den zuvor genannten Entwicklungen begegnete die Berentzen-Gruppe mit der Intensivierung von vertrieblichen Außendienstaktivitäten im verbleibenden Absatzkanal Lebensmitteleinzelhandel mit dem Ziel, die Absatzrückgänge in der Gastronomie teilweise zu kompensieren. Zudem wurden für die im Absatzkanal Gastronomie tätigen Vertriebsmitarbeiter Kurzarbeiterregelungen eingeführt. Im Segment Frischsaftsysteme erschwerte die Pandemie insbesondere den direkten Kontakt mit ausländischen Zulieferern und potentiellen Neukunden, vorrangig mit Blick auf stornierte Branchenmessen. Der Dialog mit Zulieferern und Kunden wurde daraufhin weitestgehend auf digitale Kommunikationsplattformen verlagert. Zudem wurde die vertriebliche Organisation in der DACH-Region neu geordnet und hinsichtlich ihrer Ressourcen ausgebaut.

Innerhalb der Kategorie "Leistungswirtschaftlichen Risiken" wird beobachtet, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen der Vermögenswerte der Berentzen-Gruppe vorliegen. Wie bei den zuvor dargestellten Ausführungen zu den „Branchenrisiken" beschrieben wurde, führte die Coronavirus-Pandemie zu Absatzrückgängen, insbesondere im Segment Alkoholfreie Getränke. Dies beeinträchtigte die wirtschaftliche Ertragskraft dieses Segments, sodass bereits zum Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2020 ein anlassbezogener Impairment-Test durchgeführt wurde, der zu einem als Ergebnissondereffekt erfassten Aufwand in Höhe von 1,4 Mio. Euro führte. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2020 erfolgten drei weitere Überprüfungen der Werthaltigkeit, die jedoch keine zusätzlichen Wertminderungen oder Wertaufholungen nach sich zogen. Abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie und deren Auswirkungen auf segmentrelevante Absatzkanäle und Konsumgewohnheiten sind ggf. erneute Impairment-Tests durchzuführen. Diese können sowohl Wertminderungen als auch Wertaufholungen zur Folge haben.

In der Kategorie „Sonstige Risiken" beeinflusst die Coronavirus-Pandemie vorwiegend Risiken aus dem Eingehen rechtlicher Verpflichtungen, da das Einhalten von Vertragsverpflichtungen pandemiebedingt erschwert wird, bzw. kurzfristig nicht möglich sein könnte. Um diesen Risiken entgegen zu wirken, wurde das Vertragscontrolling intensiviert.

Im Rahmen der beobachteten „Umfeldrisiken" zeigen sich negative Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Leistung der deutschen Wirtschaft und der Weltwirtschaft sowie auf die Rahmenbedingungen an den relevanten Einkaufs- und Absatzmärkten. Des Weiteren wirken sich die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auf die Risiken dieser Kategorie aus. Insbesondere die Schließung der Gastronomiebetriebe, umfassende Kontaktbeschränkungen, das Verbot von Veranstaltungen sowie vereinzelte Verkaufs- und Konsumverbote für alkoholische Getränke hatten negative Folgen auf den Absatz der Berentzen-Gruppe. Die in dieser Hinsicht umgesetzten Maßnahmen zur Verringerung der Umfeldrisiken wurden im Absatz „Branchenrisiken" bereits beschrieben.

Im Bereich der „Betrieblichen und produktbezogenen Risiken" führten zum einen die pandemiebedingt erhöhten Anforderungen an den Arbeitsschutz, insbesondere die Umsetzung der Abstands- und Hygienevorschriften, zu einer Verringerung der Produktivität und zu Effizienzverlusten. Zum anderen kann es zu einer Gefährdung der Produktionsabläufe durch Quarantäneanordnungen oder Infektionen innerhalb der Belegschaft sowie durch eine mögliche Störung der internationalen Lieferketten kommen. Um die Belegschaft zu schützen und die Produktions- und Lieferfähigkeit zu sichern, wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Es wurden Arbeitsabläufe umgestellt und insbesondere umfangreiche Hygienemaßnahmen sowie ein alle Arbeitsplätze umfassendes Schicht- und Präsenzkonzept eingeführt.

Auf den Bereich der „IT-Risiken" wirkte sich vorrangig die pandemiebedingt intensivierte Nutzung von Home-Offices aus, die eine erhöhte Auslastung des IT-Supports zur Folge hatte. Zudem führte die erhöhte Nachfrage nach Hardware zum Teil zu Engpässen am Beschaffungsmarkt.

Insgesamt wirkt sich die Coronavirus-Pandemie vorrangig auf den kurzfristigen Betrachtungshorizont der Risiken der Berentzen-Gruppe aus. So erhöhten sich vor diesem Hintergrund die kurzfristigen Eintrittswahrscheinlichkeiten der in den Kategorien „Finanzwirtschaftliche Risiken" und insbesondere „Umfeldrisiken" zusammengefassten Risiken. In der Mittelfristbetrachtung erhöhten sich die Eintrittswahrscheinlichkeiten und das Risikoausmaß einzelner Risiken ebenfalls, dies führte jedoch nicht zu Änderungen der Risikokategorien innerhalb der im Geschäftsbericht dargestellten Risikomatrix.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Qualitative Angaben zu Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Zu den wesentlichen bei der Berentzen-Gruppe verwendeten Finanzinstrumenten gehören der Konsortialkreditvertrag sowie Kontokorrentkredite, Factoringvereinbarungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren.

Das zentrale Finanzmanagement steuert die finanzwirtschaftlichen Risiken der Berentzen-Gruppe. Beobachtet werden Liquiditäts-, Kredit- und Marktrisiken. Im Folgenden werden Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner finanzwirtschaftlicher Risiken dargestellt.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, sich die finanziellen Mittel zu beschaffen, die es zur Begleichung von im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen benötigt. Der Vorstand, die Geschäftsleitung und das zentrale Finanzmanagement steuern das Liquiditätsrisiko des Konzerns. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt vornehmlich durch die Bereitstellung finanzieller Mittel im Rahmen einer Gesamtfinanzierung der Berentzen-Gruppe, die im Wirtschaftsbericht im Abschnitt (2.2.5) Finanzlage / Finanzierungsstruktur zusammengefasst dargestellt ist.

Im vorliegenden Zusammenhang geht daraus unter anderem hervor, dass der von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Dezember 2016 mit einem Bankenkonsortium abgeschlossene Konsortialkreditvertrag zur Einhaltung der vertraglich näher definierten, auf der Grundlage des Konzernabschlusses zu ermittelnden Covenants „Dynamischer Verschuldungsgrad" und „Eigenmittelquote" verpflichtet. Ferner enthält der Vertrag übliche Verpflichtungen, Auflagen, Zusicherungen und Gewährleistungen, darunter insbesondere Verschuldungsbegrenzungen, Begrenzungen in Bezug auf die Veräußerung von Vermögensgegenständen und eine Change-of-Control-Klausel. Im Falle einer Verletzung der Covenants, sonstigen Verpflichtungen, Auflagen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie des Eintritts eines Kontrollwechsels sind die Kreditgeber grundsätzlich zur vorzeitigen Kündigung des Konsortialkreditvertrages sowie der sofortigen Fälligstellung der darunter in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel und ausstehenden Zinsen und Kosten berechtigt. Die Covenants sind zu jedem Monatsultimo einzuhalten.

Darüber hinaus - wenngleich durch ein relativ geringeres Risikoausmaß gekennzeichnet - enthalten die zwei ausländischen Tochtergesellschaften der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gewährten Finanzierungsverträge in Form von Betriebsmittelkreditlinien sowie eine von einem Kautionsversicherer gestellte Bürgschaft für Alkoholsteuer gleichfalls Change-of-Control-Klauseln. Für die Bürgschaft ist zudem ein Covenant, in dem sich die Berentzen-Gruppe zur Einhaltung einer vertraglich näher definierten sog. Wirtschaftlichen Eigenkapitalquote verpflichtet hat, vereinbart. Eine Verletzung von Change-of-Control-Klauseln oder Covenants führt zu Sonderkündigungsrechten der Kreditgeber.

Die Einhaltung der Covenants sowie der übrigen Vereinbarungen aus den Finanzierungsverträgen wird durch den Vorstand und das zentrale Finanzmanagement fortlaufend überwacht. Zudem wird der erwartete Finanzierungsbedarf und die voraussichtliche Entwicklung der Covenants im Planungs- und Budgetierungsprozess abgebildet, um ggf. Gegensteuerungsmaßnahmen initiieren zu können und die notwendige Fremdkapitalversorgung zu gewährleisten.

Hinsichtlich der Finanzierung der Unternehmensgruppe werden ferner fortlaufend Maßnahmen geprüft bzw. umgesetzt, die sowohl die Bereitstellung eines angemessenen Kreditlinienumfangs als auch eine fristenkongruente Laufzeit zum Ziel haben. Ergänzt wird dies, soweit möglich, durch Ansätze zur Reduktion des klassischen Fremdkapitaleinsatzes (z. B. durch alternative Finanzierungsformen wie Leasing oder durch interne Kapitalfreisetzungen im Working Capital).

Kreditrisiko / Ausfallrisiko

Das Kredit- oder Ausfallrisiko wird definiert als das Risiko eines finanziellen Verlustes, das dann entsteht, wenn eine Vertragspartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Das Management des Kredit- bzw. Ausfallrisikos in der Berentzen-Gruppe zielt maßgeblich darauf ab, Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten abzuschließen.

Rund 78 % (76 %) der Konzernumsätze werden über Handelskontore abgerechnet, die über Delkrederevereinbarungen auch das Bonitätsrisiko übernehmen. Zusätzlich ist das Ausfallrisiko über Warenkreditversicherungen abgedeckt. Salden über TEUR 5 werden grundsätzlich kreditversichert. Die Warenkreditversicherung ersetzt alle Forderungsausfälle der versicherten Kunden bis auf den vereinbarten Selbstbehalt von 20 % für im Inland bzw. 10 % für im Ausland ansässige Kunden. Von der im außereuropäischen Ausland ansässigen Konzerngesellschaft werden, neben einer Warenkreditversicherung, häufig Sicherheitsleistungen oder Vorauskasse vereinbart.

Ein erheblicher Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist im Rahmen von Factoringvereinbarungen veräußert. Da der jeweilige Factor auch die regresslose Delkrederehaftung übernimmt, sind diese Forderungen nach den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften nicht in der Konzernbilanz auszuweisen. Eine Ausnahme dazu bildet das in Relation zum veräußerten Forderungsvolumen verhältnismäßig geringfügige sog. Anhaltende Engagement (Continuing Involvement), welches das noch beim Konzern verbleibende Spätzahlungsrisiko abbildet. Gemessen an der Kundenstruktur sind die Forderungen gegenüber einzelnen Kontrahenten dementsprechend nicht so hoch, als dass sie eine wesentliche Risikokonzentration bedeuten würden.

Ausleihungen bzw. Darlehen in Fremdwährungen werden nicht ausgereicht und Wechselgeschäfte nicht getätigt. Grundsätzlich erfolgen keine Lieferungen an nicht an Handelskontore angebundene Kunden ohne vorhergehende Bonitätsbeurteilung mit Hilfe von Bewertungsagenturen. Die Forderungsbestände werden laufend überwacht, sodass der Konzern einem beherrschbaren bzw. keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Ferner werden Zahlungsziele regelmäßig beobachtet.

Das Ausfallrisiko umschließt ferner das Länder- bzw. Transferrisiko. Dieses umfasst zum einen die Gefahr einer wirtschaftlichen oder auch politischen Instabilität im Zusammenhang mit Kapitalanlagen oder grenzüberschreitenden Finanzierungen von Konzerngesellschaften in sogenannten Risikoländern, zum anderen aber auch das Risiko aus dem direkten Verkauf an Kunden in diesen Ländern. Das Management von Länderrisiken in Bezug auf Eigenkapitalmaßnahmen oder andere grenzüberschreitende Finanzierungen von Konzerngesellschaften erfolgt bereits im Rahmen der Entscheidung, einen Auslandsmarkt durch eine konzerneigene Gesellschaft zu erschließen oder auszubauen, durch eine Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen unter Einbeziehung von Länderratings. Unternehmensgründungen in danach als instabil beurteilten Ländern erfolgen nicht. Anschließende, sich allein am tatsächlichen Kapitalbedarf orientierende Finanzierungsmaßnahmen bei bereits gegründeten ausländischen Konzerngesellschaften werden ebenfalls entsprechend auf Basis fortlaufender Beobachtung und aktualisierter Erkenntnisse beurteilt und darüber hinaus zentral gesteuert und begleitet. So unterliegen sowohl die innerkonzernlichen Finanzierungen an eine Tochtergesellschaft mit Sitz in der Türkei als auch deren kurzfristig gebundene Vermögenswerte insbesondere aufgrund der politischen Ereignisse der vergangenen Jahre wegen des damit implizierten erhöhten Ausfallrisikos einer intensivierten Beobachtung. Um das Risiko aus dem direkten Verkauf an Kunden in sogenannten Risikoländern zu minimieren, werden, sofern keine Abdeckung über eine Warenkreditversicherung besteht oder eine Veräußerung der Forderungen im Rahmen von Factoringvereinbarungen nicht möglich ist, Sicherheitsleistungen oder Vorauskasse vereinbart. Zusätzlich wird an den ressortzuständigen Vorstand über gegebenenfalls überfällige Auslandsforderungen mittels eines gesonderten Reportings berichtet.

Marktrisiko

Das Marktrisiko wird als jenes Risiko definiert, dass sich der Fair Value zukünftiger Cashflows aus einem Finanzinstrument aufgrund von Marktpreisschwankungen verändert. In den Marktrisiken sind Währungsrisiken, Zinsrisiken und andere Preisrisiken enthalten. Das Marktrisiko wird ebenfalls durch den Vorstand, die Geschäftsleitung und das zentrale Finanzmanagement des Konzerns gesteuert.

Fremdwährungsrisiken entstehen aus der Umrechnung von Fremdwährungen in die funktionale Währung des Konzerns (Euro) infolge von Veränderungen des Wechselkurses und resultieren nach Definition der Berentzen-Gruppe grundsätzlich aus finanziellen Bilanzposten sowie ggf. schwebenden Geschäften oder aus geplanten Transaktionen in Fremdwährung. Zu den für die Unternehmensgruppe relevanten Fremdwährungen zählen insbesondere der US-Dollar sowie die Türkische Lira. Das Risikopotenzial daraus ist neben der Kursentwicklung auch von der Entwicklung des Umfangs von in Fremdwährungen vorgenommenen bzw. vorzunehmenden Geschäftsvorfällen abhängig. Bislang wird die Geschäftstätigkeit bei Beschaffung und Absatz weitgehend in Euro und US-Dollar abgewickelt. Mit Lieferanten oder Kunden aus Hochinflationsländern werden keine wesentlichen Geschäfte getätigt.

Das Fremdwährungsrisiko wird ferner zum Teil dadurch ausgeglichen, dass sowohl die Beschaffung als auch der Absatz in der entsprechenden Fremdwährung erfolgt, sodass sich - wenn auch in der Regel nicht mit gleichem Betrag und gleicher Fristigkeit - Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung gegenüberstehen. Ohne Berücksichtigung von Konsolidierungseffekten bestanden zum 31. Dezember 2020 Verbindlichkeiten und Forderungen in Fremdwährungen von umgerechnet rund 1,2 Mio. Euro (1,3 Mio. Euro) bzw. 1,4 Mio. Euro (3,0 Mio. Euro). Für die wichtigste Fremdwährung, den US-Dollar, werden Kurssicherungsmaßnahmen getätigt, sofern die Einschätzung des Währungsumfelds dies sinnvoll erscheinen lässt. Zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos aus zukünftigen Wareneinkäufen bestanden zum 31. Dezember 2020 Devisenoptionen über ein Volumen in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. Euro (31. Dezember 2019: keine Kurssicherungsmaßnahmen). Unter der Voraussetzung eines unveränderten Konsolidierungskreises sind insofern die Fremdwährungsrisiken als verhältnismäßig gering bzw. niedrig einzuschätzen. Diese Einschätzung kann sich indes mit zunehmendem Umfang entsprechender Geschäftsvorfälle sowie durch die Auswirkungen finanzmarkt- und unternehmenspolitischer Entscheidungen oder der Entwicklung auf dem Devisenmarkt zukünftig ändern.

Die Werthaltigkeit des Vermögens beziehungsweise die Nennwerte der Verbindlichkeiten der Berentzen-Gruppe außerhalb des Inlands unterliegen aus Konzernsicht ebenfalls Fremdwährungsschwankungen. Fremdwährungseffekte werden bei der Umrechnung der Nettovermögenspositionen aus den Abschlüssen ausländischer Konzerngesellschaften erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfasst, erfolgswirksame - wenngleich auch aus Konzernsicht nicht zahlungswirksame - Risiken aus Fremdwährungen können insoweit aber auch aus konzerninternen Fremdwährungstransaktionen, wie insbesondere der Finanzierung der Auslandsgesellschaften aus konzerneigenen Mitteln, resultieren. Im Falle der Entkonsolidierung ausländischer Tochtergesellschaften können sich Fremdwährungsrisiken aus bisher erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfassten Unterschiedsbeträgen aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam realisieren. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine ausländischen Tochtergesellschaften entkonsolidiert.

Daher verbleiben in den Gewinnrücklagen der Berentzen-Gruppe zum 31. Dezember 2020 negative Fremdwährungseffekte aus der Umrechnung innerkonzernlicher Finanzierungen an eine Konzerngesellschaft in der Türkei in Höhe von 3,6 Mio. Euro (3,0 Mio. Euro).

Das tatsächliche durchschnittliche Zahlungsziel über die gesamte Unternehmensgruppe liegt derzeit bei ca. 36 Tagen (35 Tage). Dies führt nicht zu einem erhöhten Liquiditäts- oder Zinsrisiko, da ausreichende Factoringlinien oder - insbesondere im Ausland - vergleichbar wirkende Finanzierungsinstrumente für die Finanzierung von Forderungen zur Verfügung stehen. Der Bedarf an klassischen kurzfristigen Kreditlinien ist dadurch in einem erheblichen Ausmaß reduziert.

Inanspruchnahmen des Konsortialkreditvertrags sowie aus den im Rahmen zweier Factoring-Verträge zur Verfügung gestellten Mitteln werden variabel auf Basis des Referenzzinssatzes EURIBOR verzinst, sodass grundsätzlich Zinsänderungsrisiken bestehen. Die Effekte möglicher Zinsänderungen könnten durch den Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten teilweise kompensiert werden. Die Zinsentwicklung wird daher fortlaufend beobachtet und der mögliche Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten geprüft.

Markt- bzw. Preisrisiken bestehen ferner bei der Rohstoff- und Materialbeschaffung sowie den Bezugskosten von Handelswaren und Systemkomponenten. Einen Einfluss auf die Einstandspreise der von der Berentzen-Gruppe verwendeten Rohstoffe und Verpackungen bzw. Handelswaren und Systemkomponenten haben in allen Segmenten insbesondere deren Verfügbarkeit am Markt und bei in Fremdwährungen vorzunehmenden Beschaffungen die Entwicklung des Wechselkurses der betreffenden Währungen im Verhältnis zum Euro. Ein großer Teil der für die Herstellung von Spirituosen und alkoholfreien Getränken benötigten Rohstoffe sowie die im Segment Frischsaftsysteme gehandelten Früchte (Orangen) sind agrarischen Ursprungs. Damit hängt die Verfügbarkeit insbesondere von der jeweiligen Erntebilanz ab. Zudem können regulatorische Maßnahmen wie z. B. Zölle erheblichen Einfluss auf die Einstandspreise haben.

Für den Einkauf von Glas bestehen Jahreslieferverträge mit festen Mengen und Preisen. Ernteabhängige Rohstoffe wie Getreidealkohole, Zucker oder Fruchtsaftkonzentrate werden üblicherweise von Ernte zu Ernte kontrahiert. Weitere Rohstoff- und Verpackungsmaterialgruppen orientieren sich an Marktpreisindizes und werden je nach Marktlage zumeist viertel- oder halbjährlich preislich fixiert. Im Segment Frischsaftsysteme wird der Bezug der einzelnen Systemkomponenten vorwiegend im Rahmen von Einzelaufträgen gesteuert, insbesondere erfolgt der Einkauf von Früchten (Orangen) in Abhängigkeit von der Erntesaison in den globalen Anbaugebieten.

Quantitative Angaben zu Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten

Die spezifischen qualitativen Angaben zu den einzelnen Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten werden im Rahmen der Erörterungen der quantitativen Angaben im Konzernanhang in Note (4.5) abgebildet.

Risikobewertung

Hinsichtlich der Gesamtheit der Finanzwirtschaftlichen Risiken ergab sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderung der Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der Bewertung des Risikoausmaßes. Insgesamt verblieben diese Risiken damit wie in der Risikoberichterstattung für das Geschäftsjahr 2019 in der Risikokategorie „Mittleres Risiko".

Branchenrisiken

Spirituosen, alkoholfreie Getränke und frische Getränke wie frischgepresste Fruchtsäfte rechnen wie andere Lebensmittel als Konsumgüter des täglichen Bedarfs zu den sogenannten Fast Moving Consumer Goods (FMCG). Die verhältnismäßig einfache Substituierbarkeit solcher Produkte bedingt zur Erhaltung und Ausweitung des Geschäftsumfangs u. a. auch, dass fortlaufend und in erheblichem Umfang neue Marken und Produkte entwickelt und in den Markt eingeführt werden.

Markterhebungen und Erfahrungswerte belegen, dass die Gefahr, neue Marken und Produkte im FMCG-Bereich nicht oder nicht dauerhaft erfolgreich in den Markt einführen zu können, erheblich ist. Insbesondere in den Segmenten Spirituosen und Alkoholfreie Getränke stellen derartige Innovationen für die Berentzen-Gruppe einen wichtigen Baustein für nachhaltig wertschöpfungsorientiertes Wachstum dar. Sie bergen damit vor dem aufgezeigten Hintergrund in sich das Risiko, dass die insoweit geplanten Erfolgsbeiträge nicht oder nicht in geplantem Umfang realisiert werden können. Auch einschlägige gegensteuernde Maßnahmen wie sorgfältige Planung, Produktentwicklung und Markttests im Vorfeld der Einführung sowie anschließende Initiativen in Marketing und Verkaufsförderung vermögen dies nicht zu verhindern. Im Segment Frischsaftsysteme gilt dies grundsätzlich entsprechend, wenngleich der Schwerpunkt des Risikos aus Sicht der Berentzen-Gruppe insoweit weniger auf dem vom Endverbraucher letztlich erworbenen Getränk als vielmehr auf der Systemkomponente Fruchtpressen, mithin also auf dem Erfolg einer innovationsgetriebenen Maschinentechnologie liegt. Bei deren Entwicklung kommt zudem dem langjährigen, derzeit einzigen und auf dem Wege einer engen Kooperation geführten Lieferanten eine wichtige Funktion zu. Eine unzureichende Innovationskraft und damit ausbleibende, verspätete oder im Markt nicht erfolgreiche technische Innovationen beinhalten damit ebenfalls das Risiko, dass trotz entsprechender Risikobegrenzungsmaßnahmen - insbesondere ein allgemeines und auch auf die Erschließung neuer Einsatzbereiche gerichtetes, kontinuierliches Engineering - in der Unternehmensplanung berücksichtigte Erfolgsbeiträge ganz oder teilweise nicht erzielt werden können.

Darüber hinaus kann die allgemeine konjunkturelle Entwicklung direkten Einfluss auf das Konsumverhalten der Verbraucher haben. Eine deutliche Verschlechterung kann neben einem Rückgang in den Konsumausgaben bzw. einem Konsumverzicht im Inland zu einer Erhöhung der Marktanteile von Discountern führen, weil die Konsumenten auf niedrigpreisige Produkte wie Handelsmarken ausweichen. Ähnliche Marktentwicklungen deuten sich in zahlreichen Auslandsmärkten, insbesondere in Europa und angrenzenden Regionen, an oder bestehen dort bereits. Hierdurch könnte der Margendruck erhöht werden, was insbesondere die Ertragssituation in den Segmenten Spirituosen und Übrige Segmente belasten würde.

Durch die weiterhin zunehmende Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel nimmt die Bedeutung der Top-Key-Accounts und damit die Abhängigkeit von diesen Großkunden für den einzelnen Lieferanten immer mehr zu. Vergleichbare Tendenzen sind auch im Ausland mit entsprechenden Auswirkungen auf die Tochtergesellschaften zu beobachten. Teilweise entstehen substanzielle Abhängigkeiten in den Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Großkunden. Davon betroffen sind - in jeweils unterschiedlich starker Ausprägung im Einzelnen - alle Segmente des Konzerns mit Ausnahme der Übrigen Segmente. Insgesamt erzielte die Berentzen-Gruppe im Geschäftsjahr 2020 mit ihren drei größten, jeweils dem Lebensmitteleinzelhandel zugehörigen Kunden rund 47 % (42 %) der Konzernumsatzerlöse. In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene Aspekte, die sich nachteilig auf den Geschäftserfolg der Berentzen-Gruppe auswirken können. So haben die Liefervereinbarungen - wie in der Branche regelmäßig üblich - eine relativ kurze Laufzeit und beinhalten grundsätzlich keine Abnahmeverpflichtungen. Risiken bestehen ferner darin, dass bedeutende Kunden ihre Geschäftsbeziehungen mit der Berentzen-Gruppe kurzfristig beenden oder nicht verlängern und die Unternehmensgruppe ihre Kosten- und Produktionsstruktur nicht oder nicht hinreichend zeitnah anpassen kann bzw. keine anderen Abnehmer findet und insoweit Überkapazitäten entstehen. Mit zunehmender Bedeutung eines Kunden erhöht sich zugleich der Druck auf die einzelnen Liefer- und Preiskonditionen, sodass sich die Nettoabgabepreise der Berentzen-Gruppe verringern können. Preiserhöhungen bei Rohstoffen oder steigende Personal- und Gemeinkosten können demnach möglicherweise gar nicht, lediglich bedingt oder nur mit zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden. Sollten sich diese Risiken realisieren, könnte dies insbesondere die Ertragssituation belasten und sich insgesamt wesentlich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berentzen-Gruppe auswirken. Diesem Risiko stellt sich die Berentzen-Gruppe durch die Stärkung des Key-Account-Managements unter Einbeziehung weiterer systematischer Vertriebsarbeit. Werbliche Aktivitäten zur Markenstärkung sollen die Position der Unternehmensgruppe gegenüber den Geschäftspartnern verbessern. Flankierend zu allen Maßnahmen werden sowohl die Vertriebswege zur Erzielung eines ausgewogenen Kundenportfolios weiter ausgebaut als auch das Beziehungsmanagement zu den kundenseitig wichtigsten Entscheidungsträgern und Ansprechpartnern intensiv und fortlaufend gepflegt.

Nach der im Risikomanagementsystem vorgenommenen Einschätzung der in diesem Rahmen beobachteten Branchenrisiken ergab sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderung der Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der Bewertung des Risikoausmaßes. Insgesamt verblieb die Einstufung damit in der Risikokategorie „Mittleres Risiko".

Leistungswirtschaftliche Risiken im Rahmen des Geschäftsmodells

Die Leistungswirtschaftlichen Risiken bilden diejenigen Risiken ab, die innerhalb der Wertschöpfungskette, d. h. im Rahmen der Produktion und des Absatzes auftreten können, soweit diese nicht insbesondere den betrieblichen und produktbezogenen oder Branchenrisiken zugeordnet werden. Negative Entwicklungen in der Wertschöpfungskette können sich zudem auf die wirtschaftliche Ertragskraft und den Cashflow der Vermögenswerte der Berentzen-Gruppe durchschlagen. Folglich wird, insbesondere auf Grundlage der Vorschriften der internationalen Rechnungslegung nach IFRS, beobachtet, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen der Vermögenswerte vorliegen. Mögliche zukünftige Wertminderungen können sich dabei nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berentzen-Gruppe auswirken.

Im Segment Alkoholfreie Getränke entfällt ein wesentlicher Teil des Geschäftsumfangs auf das Geschäft mit Produkten konzessionierter Marken sowie auf die Abfüllung konzessionierter oder anderer fremder Marken- und Private Label-Produkte im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen. Das Konzessionsgeschäft mit der Erfrischungsgetränkemarke Sinalco basiert auf einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung mit grundsätzlich langfristiger Laufzeit. Der Konzessionsvertrag sieht neben wettbewerbsbezogenen Regelungen und eine dahingehend qualifizierte Change-of-Control-Klausel auch leistungsbezogene Indikatoren sowie weitere Vereinbarungen vor, die den Konzessionsgeber im Falle der Nichteinhaltung bzw. Nichterfüllung zur vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages bzw. zu mit wirtschaftlichen Nachteilen verbundenen Einschränkungen von Rechten des Konzessionsnehmers berechtigen. Die Abfüllung konzessionierter oder anderer fremder Marken- und Private Label-Produkte erfolgt auf der Grundlage mehrerer Dienstleistungsvereinbarungen mit teils mittel- und teils kurzfristigen Laufzeiten. Zudem beinhalten die Verträge im Einzelnen unterschiedlich ausgestaltete Vereinbarungen, wie wettbewerbsbezogene qualifizierte Change-of-Control-Klauseln, die den jeweiligen Auftraggeber im Falle der Nichteinhaltung bzw. Nichterfüllung zur vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung berechtigen.

Darüber hinaus besteht sowohl hinsichtlich des Konzessionsvertrages als auch der Dienstleistungsvereinbarungen wie bei allen Vertragsverhältnissen das Risiko, dass diese nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit nicht weiter oder nur zu für die Berentzen-Gruppe ungünstigeren Konditionen fortgesetzt werden. Der Verlust des Konzessionsgeschäfts oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts mit der Abfüllung konzessionierter oder anderer fremder Marken- und Private Label-Produkte kann sich durch erhebliche Umsatz- und Ertragseinbußen, aber auch strukturell notwendige Folgemaßnahmen sowie rechnungslegungsbedingt zu berücksichtigende Auswirkungen maßgeblich auf den Geschäftsverlauf sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken, soweit es nicht durch das Geschäft mit eigenen Marken und Produkten, ein anderes Konzessionsgeschäft oder andere entsprechende Beauftragungen substituiert werden kann. So wird den Auswirkungen einer zum 31. März 2021 beendeten Dienstleistungsvereinbarung zur Abfüllung fremder Markenprodukte mit diversen Maßnahmen, welche die Stärkung eigener Marken sowie Kostensenkungen zum Ziel haben, entgegengewirkt.

Einer vorzeitigen, unbeabsichtigten Beendigung des Konzessionsvertrages oder anderer Dienstleistungsvereinbarungen wird durch die Vereinbarung realistischer Zielsetzungen, die Beachtung und strikte Einhaltung der Vereinbarungen und Vorgaben im Rahmen eines gezielten Vertragsmanagements sowie durch ein permanentes Beziehungsmanagement soweit wie möglich vorgebeugt. Da es sich jedoch stets um bilaterale Vereinbarungen handelt, sind insbesondere Risiken, die nicht im Einflussbereich des Konzessions- bzw. Auftragnehmers liegen, insoweit nicht auszuschließen.

Im Segment Spirituosen kommt dem Geschäft mit Whiskey aufgrund einer hohen Marktnachfrage in den vergangenen Jahren eine große Bedeutung zu. Neben der Verknappung auf dem Einkaufsmarkt für Whiskey zwingen auch die zumeist mehrjährigen Lagerzeiten insoweit zu einer vorausschauenden, mittelfristig angelegten Einkaufspolitik zur Absicherung der Grundstoffversorgung. Wenngleich absatzseitig entsprechende mittel- und langfristige Verkaufslieferkontrakte bestehen, werden mögliche Risiken aus der Unsicherheit über den künftigen Absatz bereits eingekaufter oder fest kontrahierter Mengen unverarbeitetem und verarbeitetem Whiskeys, die sich nachteilig auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken können, beobachtet.

Die vorstehend beschriebenen Risiken sowie darüber hinausgehende weitere Anhaltspunkte können im Eintrittsfall zu einer rechnungslegungsbedingten Wertminderung der Vermögenswerte der Berentzen-Gruppe führen. Im Rahmen des Risikomanagements wird fortlaufend untersucht, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich eine Wertminderung ereignet haben könnte. Neben den Informationen aus dem internen Berichtswesen werden dafür auch exogene Faktoren wie Marktzinssätze oder Marktrenditen beobachtet, welche die Berentzen-Gruppe nur sehr bedingt oder gar nicht beeinflussen kann. In den vergangenen Geschäftsjahren wurden u. a. anlassbezogene Wertminderungstests der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Alkoholfreie Getränke durchgeführt.

Durch die Erfassung von Wertminderungen wird grundsätzlich das Risiko für weitere Wertminderungen gesenkt. Trotz der in den vergangenen Geschäftsjahren erfassten Wertminderungen sind weitere Wertminderungen in der Zukunft mit einer nachteiligen Wirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nicht ausgeschlossen.

Hinsichtlich der Gesamtheit der im Rahmen des Risikomanagementsystems beobachteten Leistungswirtschaftlichen Risiken ergab sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderung der Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der Bewertung des Risikoausmaßes. Insgesamt verblieben die Risiken damit wie in der Risikoberichterstattung für das Geschäftsjahr 2019 in der Risikokategorie „Mittleres Risiko".

Sonstige Risiken

Unter den Sonstigen Risiken sind diejenigen Risiken zusammengefasst, die seitens der Berentzen-Gruppe keiner der zuvor genannten Risikokategorien zugeordnet sind und die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns nachteilig beeinflussen könnten.

Rechtliche und steuerliche Risiken

Als in der Lebensmittelbranche international operierender Konzern ist die Berentzen-Gruppe verschiedenen rechtlichen und regulatorischen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen Vertrags- und Haftungsrisiken im Rahmen der jeweiligen nationalen oder internationalen Bestimmungen des Mängelgewährleistungs- und Produkthaftungsrechts, des Lebensmittelrechts, des Verbraucherschutzrechts, des Wettbewerbs- und Kartellrechts, des Marken- und Patentrechts, des Umwelt-, Bau- und Planungsrechts, des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts, des Außenwirtschafts- und Zollrechts, des Steuerrechts - insbesondere des Verbrauchsteuerrechts in Bezug auf die Besteuerung von alkoholischen Getränken - sowie Bestimmungen im Zusammenhang mit Einkaufsaktivitäten und der Beschaffung wie z. B. der Beachtung von Sanktionslisten. Darüber hinaus unterliegt die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Verpflichtungen, die aus ihrer Börsennotierung resultieren, insbesondere den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) und des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes.

Die Berentzen-Gruppe verfügt über Verfahren und Einrichtungen zur Sicherstellung der Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze und Richtlinien und, sofern erforderlich, der Einleitung angemessener Gegenmaßnahmen. Dazu gehören insbesondere sachgerechte organisatorische Instrumente, unter anderem Geschäftsordnungen, Kompetenzrichtlinien, die zentralen Abteilungen der Unternehmensgruppe für Recht, Steuern und Rechnungslegung sowie die Beauftragung externer Berater in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Soweit möglich und nach Einschätzung der Berentzen-Gruppe angemessen werden für diese Risiken Versicherungen abgeschlossen, die Absicherung möglicher Reputationsschäden ist dagegen nicht möglich.

Die vorstehenden M aßnahmen dienen nicht zuletzt auch der Vorbeugung und Minimierung von rechtlichen Risiken, die sich letztendlich in Rechtsstreitigkeiten oder gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen Verfahren manifestieren können. Ebenso wie bei sonstigen rechtlichen Angelegenheiten wird der Konzern bei Rechtsstreitigkeiten von der zentralen Rechtsabteilung der Unternehmensgruppe oder beauftragten externen Rechtsberatern mit dem Ziel vertreten, Schäden abzuwenden bzw. so gering wie möglich zu halten. Etwaige Rechtsstreitigkeiten und Verfahren könnten indes gleichwohl die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns bzw. eines der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wesentlich nachteilig beeinflussen, nicht nur wenn die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht durch Versicherungsschutz abgedeckt sind oder abgedeckt werden können, sondern auch dann, wenn sie über die durch Versicherungsschutz oder Rückstellungen getroffene Risikovorsorge hinausgehen. Nähere Angaben zu konkreten Rechtsstreitigkeiten, die bis zum Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sowie des für die Berentzen-Gruppe (Konzern) und die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zusammengefassten Lageberichts vorlagen, enthält der Konzernanhang in der Note (4.4) Rechtsstreitigkeiten.

Im Rahmen des Risikomanagements gesondert beobachtete rechtliche Risiken sind solche aus der Eingehung rechtlicher Verpflichtungen, vornehmlich im Rahmen langfristiger, insbesondere dritthaftungsbegründender Vertragsverhältnisse, Risiken aus einem unzureichenden Vertragscontrolling sowie Risiken aus vertraglich vereinbarten Change-of-Control-Klauseln. Daraus können für den Konzern rechtlich und wirtschaftlich nachteilige Inanspruchnahmen bzw. ungewollte Vertragsauflösungen oder eine unterbleibende oder nicht rechtzeitige Geltendmachung eigener Ansprüche entstehen.

Einzelne Unternehmen der Berentzen-Gruppe sind Parteien von bilateralen Verträgen, in denen Change-of-Control-Klauseln in unterschiedlicher Ausprägung vereinbart sind. Je nach Ausgestaltung im Einzelfall berechtigen diese Klauseln im Falle eines Kontrollwechsels eine oder beide Vertragsparteien grundsätzlich zu einer außerordentlichen bzw. vorzeitigen Kündigung der Vereinbarungen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Finanzierungsverträge, einen Konzessionsvertrag sowie Dienstleistungsvereinbarungen über die Abfüllung konzessionierter und anderer fremder Markenprodukte. Ferner bestehen entsprechende Vereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands. Nähere Erläuterungen dazu enthalten die Ausführungen zu den finanzwirtschaftlichen Risiken sowie leistungswirtschaftlichen Risiken in diesem Abschnitt, die übernahmerelevanten Angaben in Abschnitt (6.8) und der Vergütungsbericht in Abschnitt (3.1).

Des Weiteren umfassen die Sonstigen Risiken solche im Zusammenhang mit Ertrag-, Verkehrs- und Verbrauchsteuern, die vornehmlich aus einer unzutreffenden steuerlichen Behandlung, einer den formalen Anforderungen nicht genügenden Abwicklung oder einer seitens der zuständigen Behörden zum Nachteil des Steuerpflichtigen abweichenden steuerlichen Beurteilung von Geschäftsvorfällen resultieren können. In unterschiedlichen Zuständigkeiten unterliegen die konzernzugehörigen Unternehmen weitgehend regelmäßigen steuerlichen Außenprüfungen, sodass insoweit eine hohe Kontrolldichte von behördlicher Seite besteht. Angesichts der Vielzahl und Komplexität steuerrechtlicher Regelungen ist ein vollständiger Ausschluss dieser Risiken nahezu unmöglich. Ihrer Begrenzung dienen sowohl entsprechende organisatorische Maßnahmen zur Prüfung, Behandlung und Abwicklung von Geschäftsvorfällen als auch zentrale Abteilungen für Zoll- und Steuerangelegenheiten im Inland sowie die Konsultation externer steuerlicher Berater.

Risikobewertung

Hinsichtlich der Gesamtheit der im Rahmen des Risikomanagementsystems beobachteten sonstigen Risiken ergab sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderung der Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der Bewertung des Risikoausmaßes. Insgesamt verblieben die Risiken damit wie in der Risikoberichterstattung für das Geschäftsjahr 2019 in der Risikokategorie „Geringes Risiko".

Umfeldrisiken

Die Berentzen-Gruppe ist mit ihren internationalen Aktivitäten von der konjunkturellen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der Länder bzw. Regionen abhängig, in denen sie bereits am Markt auftritt oder dies plant. Dies bezieht sich sowohl auf die Einkaufs- als auch auf die Absatzseite des Geschäfts. Die Rahmenbedingungen in den einzelnen Märkten unterliegen fortlaufenden, zum Teil sehr kurzfristigen Veränderungen. Dabei ist die Unternehmensgruppe einer Reihe von Faktoren ausgesetzt, die sie nur sehr bedingt oder gar nicht beeinflussen kann. Dazu zählen u. a. politische, gesellschaftliche, volkswirtschaftliche oder rechtliche Instabilitäten einschließlich unzureichend entwickelter oder ausdifferenzierter Rechts- und Verwaltungssysteme, Beschränkungen im Waren- und Kapitalverkehr, regulatorische Veränderungen oder Einschränkungen, Beeinträchtigungen oder Verlust von Eigentum, Volatilität der Finanzmärkte und Veränderungen von Wechselkursen sowie darauf beruhende oder allgemeine Veränderungen des Angebots von Gütern und Dienstleistungen, der Nachfrage danach oder der Konsumgewohnheiten bzw. des Verbraucherverhaltens. Derartige Risiken können die Geschäftstätigkeit und damit die Erreichung der von der Berentzen-Gruppe verfolgten Ziele vorübergehend oder nachhaltig beeinträchtigen. Solche generellen Umfeldrisiken unterliegen einer permanenten Kontrolle bei der Begleitung, Überwachung und Steuerung des operativen Geschäfts.

In diesem Zusammenhang sind insbesondere die in diesem Abschnitt bereits eingangs erläuterten Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die nationale und globale Wirtschaftsleistung hervorzuheben. So wirken sich insbesondere die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie negativ auf die Wirtschaft aus. Auch wenn für das Jahr 2021 eine beginnende Erholung der Weltwirtschaft von den Folgen der Coronavirus-Pandemie erwartet wird, ist der weitere Pandemieverlauf ungewiss. Risiken bestehen insbesondere durch einen Anstieg der Infektionszahlen - u. a. im Zusammenhang mit neuen Virusvarianten - sowie hinsichtlich der Umsetzung der Impfkonzepte, die eine erwartete Reduzierung der Eindämmungsmaßnahmen beeinträchtigen können. Zudem besteht im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie das Risiko vermehrter Insolvenzen, wodurch die Erholung der Wirtschaft beeinträchtigt und die Finanzmärkte destabilisiert werden können. Daneben sind die bestehenden und drohenden internationalen Handelskonflikte und die in Folge dessen verstärkten tarifären - z. B. die seit Ende Juni 2018 erhobenen Einfuhrzölle für Bourbon Whiskey - und nicht-tarifären Handelshemmnisse zu erwähnen. Hervorzuheben ist der Handelskonflikt zwischen den USA und China, trotz des im Januar 2020 abgeschlossenen Teilabkommens (sog. „Phase eins" des Handelsabkommens) sowie dem im November 2020 neu gewählten US-Präsidenten, wird kein baldiges Ende des Konflikts erwartet. Der Regierungswechsel in den USA könnte jedoch andere handelspolitische Beziehungen, wie das Verhältnis der USA zu der EU und Deutschland, verbessern.

Vor dem Hintergrund der politischen und wirtschaftlichen Situation in der Türkei unterliegt dieser von einer lokalen Konzerngesellschaft betreute Markt zudem weiterhin einer intensivierten Beobachtung im Risikomanagementsystem der Berentzen-Gruppe.

Im Rahmen des Risikomanagements gesondert beobachtete Umfeldrisiken betreffen in erster Linie die Segmente Spirituosen und Übrige Segmente. Einschränkungen für die Vermarktung von alkoholischen Getränken, beispielsweise durch Verkaufsbeschränkungen, Erhöhungen der Alkoholsteuer oder vergleichbarer ausländischer Verbrauchsteuern, Anti-Alkohol-Kampagnen oder Werbeverbote sowie Importbeschränkungen auf wichtige Rohstoffe, stellen potenzielle Risiken für die Berentzen-Gruppe dar. Gesetzgeberische Maßnahmen wie Sondersteuern und werberegulierende Maßnahmen haben die Getränkeindustrie in der Vergangenheit maßgeblich beeinflusst.

Die Diskussion über Beschränkungen der Werbefreiheit für alkoholische Getränke hält an. Während sich national weitere gesetzliche Restriktionen derzeit noch nicht abzeichnen, wurden solche in der jüngsten Vergangenheit in einzelnen für die Berentzen-Gruppe relevanten internationalen Märkten wie beispielsweise in der Türkei umgesetzt. Letzteres trifft ebenso auf eine Erhöhung der Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke zu; gerade für den Markt in der Türkei erfolgten im Jahr 2020 weitere Steuererhöhungen, die auch in den Folgejahren zu erwarten sind.

Nach der im Risikomanagementsystem vorgenommenen Einschätzung der beobachteten Umfeldrisiken liegt das Risikoausmaß weiterhin bei „gering" und die Eintrittswahrscheinlichkeit bei „unwahrscheinlich". Zusammengefasst verbleibt die Einstufung in der Risikokategorie „Geringes Risiko".

Betriebliche und produktbezogene Risiken

Betriebliche Risiken

In den Segmenten Spirituosen, Alkoholfreie Getränke und Übrige Segmente bestehen betriebliche Risiken vornehmlich im Hinblick auf den Ausfall von Produktionsanlagen oder -standorten sowie ggf. bei Verlagerung von Produktionskapazitäten an einen anderen Betriebsstandort, welche zu Lieferengpässen oder Lieferunfähigkeit führen können. Das Risiko von Produktionsausfällen wird durch laufende Instandhaltung und Investitionstätigkeit, ständige Verfügbarkeit von technischem Service sowie Notfallbesetzungsplänen minimiert. Außerdem stehen bei anderen Getränkeherstellern Produktionskapazitäten für Notfälle zur Verfügung und es existiert eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Zur Begrenzung dieses Risikos erfolgt eine sorgfältige, langfristig angelegte Lieferantenauswahl, eine enge Begleitung und Überwachung des gesamten Produktionsprozesses in Zusammenarbeit mit den Lieferanten sowie ein nachhaltiges Beziehungsmanagement. Im Kontext der Coronavirus-Pandemie wurden zudem zahlreiche Maßnahme ergriffen und Arbeitsabläufe umgestellt, um die Belegschaft zu schützen und die Produktions- und Lieferfähigkeit zu sichern. Dazu gehören insbesondere umfangreiche Hygienemaßnahmen sowie ein alle Arbeitsplätze umfassendes Schicht- und Präsenzkonzept. Im Segment Frischsaftsysteme besteht eine Konzentration auf einen Maschinen- und einen Flaschenlieferanten und damit Risiken bei Produktionsausfällen, Kapazitätsengpässen sowie der berechtigten oder unberechtigten einseitigen Beendigung der Lieferbeziehungen durch den jeweiligen Lieferanten. Alternative Produktionskapazitäten stehen derzeit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung und könnten voraussichtlich nur mit einer deutlichen zeitlichen Verzögerung realisiert werden. Diesem Risiko wird durch eine besonders enge Begleitung und Führung der langjährigen Kooperationen, die im Falle des Maschinenlieferanten insbesondere die Implementierung eines effektiven Qualitätssicherungssystems vor Ort einschließt, begegnet.

In den Segmenten Spirituosen und Alkoholfreie Getränke, deren Produktionsanlagen und Liegenschaften bereits seit Jahrzehnten genutzt werden, können ferner betriebliche Risiken aus Umweltschäden entstehen. Darunter wird eine direkt oder indirekt eintretende, feststellbare, nachteilige Veränderung (Schädigung) von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen (Biodiversität) sowie von Gewässern oder des Bodens verstanden, aus denen Umwelthaftungsrisiken und Risiken aus bestehenden oder sich verändernden allgemeinen regulatorischen Rahmenbedingungen von der Unternehmensgruppe zu tragen sind. Der Risikovorsorge von Umweltschäden dient neben im Qualitätssicherungsystem beinhalteten umweltbezogenen Regelungen die Eindeckung von Versicherungsschutz.

Produktbezogene Risiken

Produktbezogene Risiken können aus Produktfehlern, Produktsabotage oder Produkterpressung resultieren und insbesondere zu Gesundheitsgefährdungen der Verbraucher, Imageschäden und Einschränkungen bei der Vermarktbarkeit von Produkten bis zu Produktrückrufen führen. Als Produktfehler ist die unbeabsichtigte chemische, physikalische oder mikrobiologische Kontamination eines Produktes im Rahmen des Herstellungsprozesses definiert. Produktsabotage und Produkterpressung beruhen dagegen auf absichtlichen Handlungen im internen bzw. externen Bereich während des Herstellungsprozesses bzw. im Anschluss daran.

Um Schadenspotenziale bzw. die Auswirkungen eines betriebs- oder produktbezogenen Schadensfalls zu reduzieren, werden die Einrichtungen für Sicherheit, Werks- und Produktschutz ständig weiter verbessert oder ausgebaut und durch entsprechende Kontrollen überwacht. Anlagen für Brandschutz und Einbruchssicherung werden auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten. Besondere Maßnahmen sind zur individualisierten Steuerung von Zutrittsberechtigungen in produktrelevanten Arbeitsbereichen getroffen.

Auf steigende Anforderungen aus gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Technik und Produktsicherheit, zum Beispiel für Unfallverhütung und Umweltschutz oder nach den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften, stellt sich die Berentzen-Gruppe ein durch Anwendung von internen Betriebskontrollen, durch die Auswahl seriöser Lieferanten, durch Einsatz von qualifiziertem Personal sowie durch die Beauftragung verlässlicher Dienstleister, welche den ordnungsgemäßen Umgang mit den Produkten der Berentzen-Gruppe beherrschen. Der Produktsicherheit dienen außerdem fortlaufende Qualitätskontrollen sowie das eingerichtete Qualitätssicherungs- und Krisenmanagementsystem, welches regelmäßig Gegenstand interner Audits sowie entsprechender externer Zertifizierungen nach anerkannten Qualitätsstandards, namentlich nach dem IFS-Version 6.1 (International Featured Standards) Food ist. Die Produktionsstätten der Berentzen-Gruppe wurden in den IFS-Zertifizierungsaudits im Jahre 2020 jeweils auf Higher-Level (über 95% Standarderfüllung) zertifiziert. Im Segment Frischsaftsysteme bestehen ferner insbesondere die technische Sicherheit betreffende, durch die einschlägigen Prüforganisationen wie den technischen Überwachungsvereinen erteilte Zertifizierungen für die Systemkomponente Fruchtpressen. Für den Bezug von Investitionsgütern und Rohstoffen sind Qualitätsstandards definiert und durch langjährige Zusammenarbeit mit entsprechenden Lieferanten abgesichert, neue Lieferanten müssen einen Qualifizierungsprozess durchlaufen. Ein weiterer Baustein zur Reduzierung produktbezogener Risiken besteht durch die Eindeckung entsprechenden Versicherungsschutzes.

Daneben bestehen in einzelnen Geschäftsbereichen weitere produktspezifische Risiken.

Im Segment Frischsaftsysteme werden höchste Maßstäbe an die Qualität der vertriebenen Orangen vom Typ frutas naturales gestellt. Je nach Jahreszeit und Erntezyklus werden die Früchte aus südeuropäischen, aber auch aus außereuropäischen Anbaugebieten bezogen und ohne Nacherntebehandlung auf den Markt gebracht. Insoweit bestehen aus einer Reihe unterschiedlichster Gründe Risiken hinsichtlich der Verfügbarkeit und Qualität der Orangen. Dazu gehören u. a. eine generelle Marktknappheit, schlechte Ernten, schlechtes Wetter, Unterbrechungen oder Verzögerungen in den angesichts der leichten Verderblichkeit besonders bedeutsamen Logistikprozessen oder auch eine Verschlechterung des Verhältnisses zu Lieferanten bzw. Erzeugern. Ferner können Mängel in der Qualität zu schweren Reputationsschäden führen. Maßnahmen zur Risikoverminderung sind eine vorausschauende Einkaufspolitik auf einer möglichst breiten Lieferantenbasis und mit einem nachhaltigen Beziehungsmanagement sowie eine angemessene Steuerung und Überwachung der Logistikprozesse. Die Qualität des Einkaufsprozesses der Orangen wird von externer Stelle über ein IFS Broker Zertifikat bestätigt. Zudem werden interne Analysen zur Qualität und sensorische Bewertungen durchgeführt. Zusätzlich werden in Kooperation mit Laboren Analysen auf Pestizide beauftragt.

Risikobewertung

Nach der im Risikomanagementsystem vorgenommenen Einschätzung der in diesem Rahmen beobachteten betrieblichen und produktbezogenen Risiken ergab sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderung der Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der Bewertung des Risikoausmaßes. Insgesamt verbleibt die Einstufung damit in der Risikokategorie „Geringes Risiko".

IT-Risiken

Für die Unternehmensgruppe haben die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Informationstechnologie (IT) eine große Bedeutung, zugleich ist generell die IT-Sicherheit global zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt. Dies gilt nicht nur für den Einsatz im Rahmen der Geschäftsprozesse, sondern auch zur internen und externen Kommunikation eingesetzten IT-Systemen. Ausfälle oder Störungen dieser IT-Systeme bedeuten Risiken für die Verfügbarkeit, Verlässlichkeit und Vertraulichkeit von Systemen und Daten in Entwicklung, Produktion, Vertrieb oder Administration und damit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berentzen-Gruppe.

Diesem Risiko wird unter anderem durch redundante Auslegung von Serversystemen, Hardware-Supportverträge mit kurzen Reaktionszeiten, einer unmittelbaren Verfügbarkeit von Ersatzkomponenten und -datenleitungen sowie einer unterbrechungsfreien Stromversorgung begegnet. Durch eine Hochverfügbarkeitsumgebung (Virtualisierung) in Verbindung mit einer redundanten, über zwei Rechenzentren verteilten Storagelösung wird mittels einer synchronen Spiegelung eine noch höhere Sicherheit und Verfügbarkeit des ERP-Systems gewährleistet. Über eine Schattendatenbank können bei einem Störungsfall Daten äußerst kurzfristig wieder bereitgestellt werden, zusätzlich werden alle Datenbestände täglich gesichert. Firewallsysteme, eine VPN-Lösung mit einer 2-Faktor Authentifizierung, Virenscanner, Spam- und Contentfilter, die Windows-Domain und Berechtigungskonzepte gewährleisten eine hohe Sicherheit bei Zugangsberechtigungen und externen Zugriffen.

Die im Rahmen des Risikomanagementsystems beobachteten IT-Risiken verblieben insgesamt wie zum Ende des Geschäftsjahres 2019 in der Risikokategorie „Geringes Risiko".

(4.3) Chancen

Die breite Aufstellung des Konzerns mit seinem Angebot an Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Frischsaftsystemen erlaubt der Berentzen-Gruppe sich von kritischen Nachfragefaktoren und rückläufigen Produktkategorien zu emanzipieren und eröffnet vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Sie gründen sich auf der stets zweigleisigen geschäftlichen Positionierung in traditionellen und innovativen Geschäftsbereichen sowie nationalem Markt und internationalen Märkten. Die Chancen werden unterstützt durch eine konsequente Orientierung an den Bedürfnissen der Verbraucher sowie denen der Handels- und Gastronomiepartner. Auf den Markterfolg können neben endogenen Faktoren aufgrund unternehmensinterner Entscheidungen und Maßnahmen aber auch exogene Faktoren einwirken. Die bedeutsamsten Chancen, die sich vor diesem Hintergrund ergeben, werden nachfolgend beschrieben. Sie stellen dabei jedoch nur einen Ausschnitt der Möglichkeiten und eine zeitpunktbezogene Einschätzung dar, da sich die Berentzen-Gruppe wie auch die Märkte kontinuierlich weiterentwickelt und die Bedeutung einer Chance daher ebenso abnehmen kann wie sich in der Zukunft heute noch völlig unbekannte Optionen ergeben können. Die Berentzen-Gruppe beobachtet daher alle relevanten Entwicklungslinien, um mit situativ passenden Entscheidungen gezielt zukünftige Chancen zu nutzen.

Chancen aus der Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen

Für den Konzern ergeben sich Chancen aus der nationalen und internationalen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, wenn sich die Konjunktur in den wichtigen Industrienationen - dabei insbesondere in Deutschland und den USA - von der pandemiebedingten Rezession im Geschäftsjahr 2020 erholt und ein spürbares Wirtschaftswachstum einsetzt. Das daraus resultierende Chancenpotenzial muss aus Sicht der Berentzen-Gruppe mit einem deutlichen Vorbehalt versehen werden, da der weitere Verlauf der Coronavirus-Pandemie ungewiss ist, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der Impfkonzepte und der damit einhergehenden Reduzierung des Umfangs sowie der Dauer von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.

Im Hinblick auf die geldmarktpolitischen Entwicklungen zeigte sich im Geschäftsjahr 2020 eine Erholung des Euro gegenüber dem US-Dollar. Für das Geschäftsjahr 2021 gehen die Analysten mehrheitlich von einer weiteren Aufwertung aus, was einerseits Chancen im Hinblick auf die Beschaffung, dabei vornehmlich in den Segmenten Spirituosen und Frischsaftsysteme, bieten würde und andererseits den Absatz in diesen beiden Segmenten beeinflussen würde.

Weitere positive Einflussmöglichkeiten ergeben sich aus dem Abbau bürokratischer Hürden, die den Eintritt in neue Märkte erleichtern sowie die Kosten für den Zugang zu bestehenden Märkten senken. Getrieben vom Regierungswechsel im Januar 2021 in den USA ist eine handelspolitische Annäherung zwischen der EU und den USA denkbar. Positive Impulse könnten sich dabei mittel- und langfristig aus der Wiederaufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines Freihandelsabkommens ergeben und kurzfristig aus dem Lösen bestehender Zollkonflikte. So würde das Segment Spirituosen insbesondere von einer Aufhebung der seit Juni 2018 erhobenen Einfuhrzölle für Bourbon Whiskey profitieren. Chancen können sich ebenfalls aus weiteren Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit anderen Staaten ergeben.

Begünstigend für das in den Übrigen Segmenten erfasste Geschäft mit Spirituosen in der Türkei kann zudem eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des politischen und wirtschaftlichen Umfelds in der Türkei wirken. Die dortige, operativ tätige Konzerngesellschaft bietet die Grundlage, von einer etwaigen Erholung des weiterhin schwierigen Marktumfelds unmittelbar profitieren zu können.

Chancen im Rahmen unternehmensstrategischer Entscheidungen

Die Berentzen-Gruppe hat sich als national und international tätiger Getränkekonzern das strategische Ziel gesetzt, durch eine ausbalancierte Position in den Geschäftsbereichen Spirituosen, Alkoholfreie Getränke und Frischsaftsysteme der Anbieter von Getränken für jeden Anlass zu sein. Trotz stark durch die Coronavirus-Pandemie beeinträchtigter Rahmenbedingungen kann ein weiterer Ausbau des Produktportfolios und eine intensivere Konzentration auf Trends und Kundennutzen bzw -erwartungen neue Wachstumschancen insbesondere durch Innovationen bieten, wobei die Berentzen-Gruppe sich weiterhin verstärkt auf wenige starke Wachstumsfelder konzentrieren will.

Die Spirituosen-Dachmarken der Berentzen-Gruppe Berentzen und Puschkin besitzen im Inlandsmarkt einen hohen Bekanntheitsgrad. Mit einem gemeinsamen Marktanteil von über 11 % in der Produktkategorie „Fruchtliköre" befinden sich die beiden Dachmarken in einer guten Wettbewerbssituation. Die Marke Berentzen konnte zudem ihren Marktanteil innerhalb der Kategorie „Cremeliköre" von zuvor rund 2 % auf nunmehr rund 4 % im Geschäftsjahr 2020 verdoppeln. Mit der Akquise der österreichischen Premium-Cider-Marke Goldkehlchen im September 2020 dringt die Berentzen-Gruppe zudem in ein neues Getränkesegment vor, welches das vorhandene Portfolio optimal ergänzen soll. Diese Ausgangssituation bietet gute Chancen für weiteres Wachstumspotenzial sowohl auf dem deutschen als auch auf dem internationalen Absatzmarkt. Dieses Potenzial soll ebenfalls eine im Sommer 2020 gemeinsam mit dem Segment Alkoholfreie Getränke gegründete Vertriebsgesellschaft heben und dabei zugleich die Vertriebsstruktur optimieren und Synergien zwischen den beiden Segmenten realisieren. Der Ausfall wichtiger Konsumhöhepunkte und Feieranlässe aufgrund der Coronvirus-Pandemie hat den Absatzverlauf in diesem Geschäftssegment deutlich negativ beeinflusst. Eine Umkehr dieser Entwicklung würde zu Wachstumsaussichten führen, wobei das Chancenpotenzial vor dem Hintergrund der Entwicklung in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2021 jedoch mit einem deutlichen Vorbehalt versehen werden muss.

Zur Entwicklung und Umsetzung einer einheitlichen Strategie zur Bearbeitung der internationalen Märkte und zur Bündelung vorhandener Ressourcen wurden zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 das Auslandsgeschäft mit Markenspirituosen und der Bereich Handels- und Zweitmarken zur neuen Organisationseinheit Export- und Handelsmarken verschmolzen. Durch diesen Neuaufbau und die damit verbundene Fokussierung auf ein international tragfähiges Kernportfolio ergeben sich Chancen zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sowie der Effektivität und Effizienz bei der Bearbeitung internationaler Märkte und Betreuung von Handelskunden. Ferner setzt sich im Bereich der Handels- und Zweitmarken der Trend hin zu Aktions- und Premiumprodukten weiter fort, sodass die Entwicklung überzeugender Innovationen Potenzial bietet.

Im Segment Alkoholfreie Getränke bietet die erreichte bundesweite Listung der Getränke der Marke Mio Mio die Chance, das Potenzial dieser Marke weiter auszuschöpfen und für die Etablierung weiterer Produkte zu nutzen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine gezielte Bereinigung des Produktportfolios durchgeführt, welche es ermöglicht, die Kernprodukte in größerem Umfang am Markt zur Verfügung stellen zu können. Die Etablierung und der Ausbau der gemeinsamen Vertriebsgesellschaft mit dem Organisationsbereich Markenspirituosen kann zu einer besseren Ausschöpfung regionaler Potenziale, insbesondere in Süddeutschland, führen. Für eine bessere Erschließung des süddeutschen Marktes soll zudem eine veränderte Logistikstrategie samt einer regionalen Lohnfüllvereinbarung behilflich sein. Die Realisierung von Kompensationsprojekten für die zum Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2021 beendete langjährige Kooperation mit einem internationalen Getränkekonzern über die Abfüllung alkoholfreier Markenprodukte bietet zusätzliches Chancenpotenzial. Darüber hinaus würde der Geschäftsbereich stark von einer positiven Entwicklung des Gastronomiegewerbes profitieren, wobei der Zeitpunkt und das Ausmaß einer Erholung dieser Branche vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie unklar sind.

Im Geschäftsbereich Frischsaftsysteme bietet weiterhin der Wettbewerbsvorteil der Marke Citrocasa aus der Positionierung als Premium-Systemanbieter Chancen zur Erschließung internationalen Wachstumspotenzials. Für eine effizientere Marktbearbeitung und Realisierung des vorhandenen Wachstumspotenzials wurde im August 2020 eine eigene Vertriebstochtergesellschaft für den strategischen Kernmarkt Deutschland gegründet. Zusätzliche Chancen generieren sich weiterhin aus der Optimierung der internationalen Fruchtlogistik sowie aus der Entwicklung und Markteinführung technischer Innovationen der Systemkomponente Fruchtpressen. Im Hinblick auf Letzteres stehen eine höhere Automatisierung, die bessere Maschinenhandhabung und vereinfachte Pflege sowie die Themen Digitalisierung und Konnektivität im Fokus der Entwicklungen. Das Chancenpotenzial wird ferner unterstützt durch die bei Verbrauchern und im Lebensmittelhandel anhaltend im Fokus stehende Konsumneigung zu frischen und natürlichen Produkten. Nach dem Ende der Corona-Krise könnte das Thema der bewussten und gesunden Ernährung einen noch höheren Stellenwert einnehmen als zuvor und somit der Trend zu frisch gepressten Säften stärker als zuvor zurückkehren.

Chancen aus der Umsetzung operativer Maßnahmen

Als effizienter Spirituosenhersteller unterzieht die Berentzen-Gruppe ihre Produktions- und Logistikprozesse einer kontinuierlichen Analyse und findet stets Ansätze für zusätzliche Optimierungen. So wird im Geschäftsjahr 2021 an allen Produktionsstandorten im Bereich der Wartung, Instandhaltung und Betriebsdatenerfassung sowie der daraus folgenden Analyse von Stör- und Rüstzeiten eine Digitalisierung der Prozesse sowie Datenerfassung und -auswertung vorgenommen. Weitere Produktivitätssteigerungen werden für möglich erachtet, vor allem da auch Ersatzinvestitionen nicht nur auf eine Stabilisierung, sondern eine Verbesserung des Status quo ausgelegt sind. Dies gilt entsprechend für den Geschäftsbereich Alkoholfreie Getränke, hier mit dem Schwerpunkt Produktion. Durch umfangreiche Investitionsmaßnahmen in Technik und Leergut sollen die Effizienz gesteigert und Absatzziele gesichert werden. Im Geschäftsbereich Frischsaftsysteme stellt die anspruchsvolle Logistik für Früchte weiterhin eine große Herausforderung mit Verbesserungspotenzial dar.

In der Beschaffung ist die Berentzen-Gruppe von den Rohstoff- und Erzeugermärkten abhängig. Insoweit können Kostenvorteile realisiert werden, wenn es zu einer generellen Entlastung von Rohstoffpreisen kommt oder zu günstigen Zeitpunkten mittel- bis langfristig ausgelegte Lieferverträge für den Bezug solcher Rohstoffe abgeschlossen werden können. Speziell können gute Erntebilanzen bei Rohstoffen und Handelswaren agrarischen Ursprungs bei einzelnen für die Herstellung von Spirituosen und alkoholfreien Getränken benötigten Grundstoffen sowie insbesondere den im Segment Frischsaftsysteme vertriebenen Orangen zu vorteilhaften Preisentwicklungen führen. Insgesamt überwiegen im Ausblick für das Geschäftsjahr 2021 und darüber hinaus jedoch die Risiken, da neben der anhaltenden Volatilität der Rohstoffpreise - u. a. aufgrund von Wetterextremen - Themen wie Nachhaltigkeit, Fachkräftemangel und zuletzt insbesondere auch Energiepreissteigerungen zu weiter steigenden Beschaffungspreisen führen könnten. Da die Coronavirus-Pandemie zu einer verstärkten Nachfrage nach Alkoholen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln geführt hat, ist auch hier nicht mit einer Preiserholung zu rechnen.

Chancen aus strategischen Akquisitionen

Mit ihrer gegenwärtigen Aufstellung sieht sich die Berentzen-Gruppe nach eigener Einschätzung gut positioniert, mit ihrem Gesamtangebot an Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Frischsaftsystemen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Verbraucher sowie denen der Handels- und Gastronomiepartner in großem Umfang nachkommen zu können. Neben den aufgezeigten Chancen aus organischem Wachstum verfolgt die Berentzen-Gruppe auch weiterhin exogene Wachstumschancen im Rahmen sich bietender Opportunitäten durch selektive, die Wachstumsstrategie des Konzerns unterstützende Unternehmensakquisitionen.

Grundsätzlich bieten diese nicht nur die Möglichkeit, das Produkt- und Kundenportfolio sinnvoll zu ergänzen oder abzurunden und Absatzmärkte zu erweitern, sondern auch wechselseitige Synergieeffekte zu heben und zu nutzen. Unternehmensakquisitionen können daher positive Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben.

(4.4) Gesamtbewertung von Risiken und Chancen

Insgesamt stellt sich die Risikoexposition der Berentzen-Gruppe nach Einschätzung der Unternehmensleitung gegenüber dem Vorjahr unverändert dar und ist damit aus heutiger Sicht weiterhin beherrschbar. Dabei sei darauf hingewiesen, dass sich die Coronavirus-Pandemie vorrangig auf den kurzfristigen Betrachtungshorizont der Risiken der Berentzen-Gruppe auswirkt, wohingegen die Risikoexposition in der Mittelfristbetrachtung weitestgehend unverändert ist.

Auf der Grundlage und im Sinne der im Abschnitt (4.1) dargestellten Bewertungsmatrix bestehen keine als hohes Risiko bewertete Risikokategorien. Leistungswirtschaftliche Risiken, Finanzwirtschaftliche Risiken und Branchenrisiken werden weiterhin als mittlere Risiken beurteilt. Im Hinblick auf die übrigen dargestellten Risikokategorien verblieb es jeweils bei der Einschätzung als geringes Risiko.

Insbesondere gestützt durch die gute Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmensgruppe werden hinsichtlich der vorstehend erläuterten Risiken und deren möglicher Eintrittswahrscheinlichkeiten seitens der Unternehmensleitung keine einzelnen oder kumulierten Risiken erwartet, welche die Unternehmensfortführung innerhalb eines Zeitraums von mindestens einem Jahr gefährden. In der konsequenten Verfolgung der aufgezeigten Chancen sieht der Vorstand Potenziale für den Konzern, die es zu heben gilt. Die im Geschäftsjahr 2020 durchgeführten organisatorischen und strukturellen Maßnahmen bilden eine wichtige Grundlage dafür. Hervorzuheben sind dabei die Bündelung des Auslandsgeschäfts mit Markenspirituosen und des Bereichs Handels- und Zweitmarken in der neuen Organisationseinheit Export- und Handelsmarken sowie die Gründung zwei neuer Vertriebsgesellschaften.

Die Berentzen-Gruppe verfügt nach wie vor über eine gute Liquiditätssituation und damit über die Möglichkeit, ihr Wachstumspotenzial zu nutzen sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragskraft umzusetzen und sowohl durch organisches Wachstum als auch durch opportunistische Unternehmensakquisitionen gezielt in ihre Weiterentwicklung zu investieren. Das Eintreten von Risiken oder die Verwirklichung von Chancen können sich indes auf die Prognosen des Konzerns auswirken.

(4.5) Erläuterung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Ziel des bei der Berentzen-Gruppe eingerichteten rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne der Einhaltung aller für den Jahres- und Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sowie die Lageberichterstattung einschlägigen Vorschriften.

Internes Kontrollsystem

Das interne Kontrollsystem in der Berentzen-Gruppe umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Das interne Kontrollsystem besteht aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem. Unterhalb der Vorstandsebene liegt die Verantwortung für das interne Steuerungssystem insbesondere bei den in der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zentral geführten Bereichen Controlling und Reporting, Rechnungswesen, Finanzen und Steuern sowie Recht und Personal.

Prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems. Neben manuellen Prozesskontrollen - wie z. B. dem „Vier-Augen-Prinzip" - sind systemseitige IT-Prozesskontrollen ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Für wesentliche Geschäftsvorfälle sind erweiterte Risikokontrollmatrizen eingeführt, die laufend aktualisiert werden. Weiterhin werden durch organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise durch Richtlinien oder Zugriffsbeschränkungen sowie durch spezifische Konzernfunktionen wie das zentrale Beteiligungscontrolling oder aber auch die zentralen Abteilungen für Steuern, Rechnungslegung und Recht prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt.

Der Aufsichtsrat - hier insbesondere der Finanz- und Prüfungsausschuss - der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sowie die interne Revision der Berentzen-Gruppe sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Kontrollsystem im Konzern eingebunden.

Rechnungslegungsprozess

Im rechtlichen Sinne obliegt dem Gesamtvorstand die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sowie des für die Berentzen-Gruppe (Konzern) und die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zusammengefassten Lageberichts, während die Gesamtverantwortung für alle Prozesse zu deren Erstellung beim ressortzuständigen Vorstand liegt.

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge in den Jahresabschlüssen der einzelnen Gesellschaften der Unternehmensgruppe erfolgt mit Ausnahme der ausländischen Konzerngesellschaften durch das zentrale Rechnungswesen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unter Einsatz des vom gleichnamigen Softwareunternehmen entwickelten ERP-Systems SAP. Die Anwendung des SAP-Systems wird in regelmäßigen Abständen durch den Abschlussprüfer bzw. Konzernabschlussprüfer überprüft. Durch die im Wesentlichen zentrale Erstellung der einzelnen Jahresabschlüsse ist eine standardisierte, einheitliche Aufstellung des Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gewährleistet. Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge in den Jahresabschlüssen der ausländischen Konzerngesellschaften erfolgt durch das jeweilige lokale Rechnungswesen der Gesellschaft unter Verwendung unterschiedlicher ERP-Systeme oder im Rahmen entsprechender Vereinbarungen durch sachkundige externe Dienstleister. Die Einbeziehung der einzelnen Jahresabschlüsse der im Konzernabschluss konsolidierten ausländischen Konzerngesellschaften erfolgt durch ein entsprechendes Berichtspackage, welches auch weitere Informationen - z. B. für den Konzernanhang - enthält. Die Berichtspackages der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Konzerngesellschaften werden je nach Bedeutung für den Konzern bzw. den Konzernabschluss entweder einer Prüfung gemäß den International Standards on Auditing (ISA) oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Die sich aus den einzelnen Jahresabschlüssen und Berichtspackages ergebenden Informationen werden in eine nicht ERP-eingebundene Konsolidierungsdatei übertragen. Manuelle Abstimmungen und die Überprüfung durch den Konzernabschlussprüfer gewährleisten die Richtigkeit der übernommenen Daten. In der Konsolidierungsdatei werden sämtliche Konsolidierungsvorgänge zur Erstellung des Konzernabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, wie z. B. die Kapitalkonsolidierung, die Vermögens- und Schuldenkonsolidierung oder die Aufwands- und Ertragskonsolidierung ausgeführt. Das Ergebnis wird auf Plausibilität kontrolliert und anhand der Eigenkapitalentwicklung verprobt. Die Angaben im Anhang bzw. Konzernanhang werden auf Basis der im zentralen Rechnungswesen und Controlling vorliegenden Informationen und von IT-gestützten Auswertungen aufbereitet und dokumentiert.

Erläuterung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gewährleistet einen effizienten Rechnungslegungsprozess, in dem Fehler weitgehend vermieden werden, jedenfalls aber entdeckt werden können. Basis dieses Systems ist ein zentrales Rechnungslegungs- und Berichtswesen für alle inländischen Gesellschaften der Unternehmensgruppe, welches zugleich auch das Rechnungslegungs- und Berichtswesen der ausländischen Gesellschaften der Unternehmensgruppe steuert und kontrolliert.

Datengrundlage für die Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts sind die in den jeweiligen Konzerngesellschaften erfassten Buchungen, welche laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden, z. B. im Rahmen von Plausibilitätsbeurteilungen, durch Stichproben oder IT-gestützte Prozesse, sowie turnusmäßige oder anlassbezogene Kontrollaktivitäten. Weitere Kontrollmechanismen sind analytische Prüfungen in Bezug auf die einzelnen Posten des Jahres- und Konzernabschlusses, hinsichtlich des Konzernabschlusses dabei sowohl auf aggregierter Ebene des Konzerns als auch auf Ebene der zugrundeliegenden Jahresabschlüsse der einzelnen Gesellschaften.

Unternehmensinterne Prozesse unterliegen grundsätzlich dem „Vier-Augen-Prinzip", welches der Größe des Unternehmens entsprechend angemessen angewendet wird. Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden in ausgewählten Bereichen durch die interne Revision überprüft.

Für die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten IT-Systeme besteht ein Berechtigungskonzept, um sowohl unbefugte Zugriffe als auch die ungenehmigte Verwendung und die Unveränderbarkeit der rechnungslegungsrelevanten Daten zu gewährleisten.

Weitere Bausteine zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozesses sind die ausreichende personelle Besetzung der verantwortlichen Funktionsbereiche mit Mitarbeitern, die die erforderlichen Qualifikationen aufweisen, sowie klare unternehmensinterne Vorgaben in Bezug auf eine Funktionstrennung der wesentlich am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche, aber auch in Form der Aufstellung und Aktualisierung rechnungslegungsrelevanter Richtlinien.

Die eindeutige Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überprüfungsmechanismen stellen insgesamt eine korrekte Rechnungslegung sicher. Auf dieser Grundlage wird erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards vollständig, zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie bewertet und im Jahres- und Konzernabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht zutreffend einbezogen und ausgewiesen werden.

(5) Prognosebericht

Der Prognosebericht der Berentzen-Gruppe berücksichtigt die relevanten, zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannten Fakten und Ereignisse, welche seine zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können. Die darin getroffenen Prognosen auf der Grundlage des aktuellen Standes der integrierten Konzernplanung der Berentzen-Gruppe für das Geschäftsjahr 2021 gehen von einer organischen Entwicklung des Konzerns ohne Berücksichtigung wesentlicher einmaliger Sondereffekte sowie von Veränderungen aus möglichen Unternehmensakquisitionen aus; soweit solche bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prognoseberichts zu berücksichtigen sind, ist dies entsprechend angegeben.

(5.1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaft

Für das Jahr 2021 wird eine beginnende Erholung der Weltwirtschaft von den Folgen der Coronavirus-Pandemie erwartet. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert im „World Economic Outlook Update" aus Januar 2021 weltweit ein Konjunkturplus von 5,5%. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) erwartet hingegen ein stärkeres Wachstum und gibt im „DIW Wochenbericht" vom 10. Dezember 2020 für das Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2021 eine Prognose von 6,3 % ab. Für die Industrieländer erwarten sowohl der IWF als auch das DIW ein im Vergleich zur Weltwirtschaft schwächeres Wachstum von 4,3 % bzw. 3,9 %. Für den Euroraum sind die Erwartungen uneinheitlich, der IWF erwartet ein im Vergleich zu allen Industrieländern unterproportionales Wachstum von 4,2 %, der DIW erwartet hingegen ein überproportionales Wachstum von 4,8 %. In den Schwellenländern wird ein Wachstum von 6,3 % bzw. 7,8 % erwartet.

Auch wenn eine Erholung der Weltwirtschaft erwartet wird, weisen der IWF und das DIW darauf hin, dass im Zusammenhang mit der abgegebenen Prognose hohe Risiken bestehen. Obwohl die Erfolge bei der Impfstoffentwicklung und der Impfbeginn vielversprechend sind, bestehen insbesondere Risiken durch mögliche erneute Anstiege der Infektionszahlen und die neuen Varianten des Coronavirus. Der Prognose liegt zudem die Annahme einer zunehmenden Impfstoffverfügbarkeit zugrunde, sodass die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in der ersten Jahreshälfte 2021 schrittweise reduziert und durch einen allmählichen Aufbau eines Impfschutzes ersetzt werden. Daneben besteht das Risiko vermehrter Unternehmensinsolvenzen. Eine weiterhin expansive Geld- und Finanzpolitik, wie zuletzt durch sog. Corona-Hilfspakete, kann den Erholungsprozess der Weltwirtschaft hingegen unterstützen.

Auch für die deutsche Wirtschaft wird im Jahr 2021 eine Erholung erwartet. Das DIW prognostiziert laut Angaben im „DIW Wochenbericht" aus Dezember 2020 zunächst ein Wachstum von 5,3 %, senkte diese Prognose jedoch im „DIW aktuell" vom 15. Dezember auf 3,5 %. Zurückzuführen ist die Korrektur auf den erneuten harten Lockdown infolge des stark zunehmenden Infektionsgeschehens. Der IWF prognostiziert das Wachstum der deutschen Wirtschaft im „World Economic Outlook Update" aus Januar 2021 ebenfalls auf 3,5 %. Der Prognose des DIW liegt die Annahme zugrunde, dass der harte Lockdown ab Februar 2021 gelockert wird und fortan Einschränkungen wie zuletzt Anfang November 2020 gelten. Ab März werden in dem unterstellen Szenario auch diese Einschränkungen aufgehoben. Nach Einschätzung der Berentzen-Gruppe sind wesentliche Lockerungen der Einschränkungen erst zu Beginn des zweiten Quartals 2021 zu erwarten. Diese Einschätzung ist Grundlage für die getroffenen Prognosen.

Entwicklung am Getränkemarkt

Die zuvor dargestellte voraussichtliche Erholung der internationalen und nationalen Wirtschaft wird auch für das deutsche Gastgewerbe erwartet. Für diesen, für die Spirituosen und alkoholfreien Getränke der Berentzen-Gruppe wichtigen Vertriebskanal, erwartet das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos AG Berlin einen deutlichen Zuwachs der Wirtschaftsleistung im Jahr 2021. Als Voraussetzung für das deutliche Wachstum wird insbesondere eine spürbare und dauerhafte Lockerung der bestehenden Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie spätestens im Frühjahr genannt. Die Berentzen-Gruppe erwartet ab dem zweiten Quartal 2021 ebenfalls eine Erholung im Vertriebskanal Gastgewerbe, die jedoch stark von dem weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie abhängig ist. So sind zum einen die Öffnungsperspektiven, insbesondere für getränkegeprägte Betriebe wie Diskotheken, weiterhin unsicher. Zum anderen ist auch bei einer Wiedereröffnung der Gastronomiebetriebe mit strengen Auflagen zu rechnen. Infolgedessen wird für das Gastgewerbe im Geschäftsjahr 2021 mit einer gegenüber dem Vorjahr positiven Entwicklung gerechnet, das Absatzniveau wird jedoch deutlich unterhalb des Niveaus vor der Coronavirus-Pandemie erwartet.

Für den nationalen Spirituosenabsatz erwartet die Berentzen-Gruppe insgesamt eine beständige Entwicklung. Die Entwicklung der einzelnen Produktkategorien wird jedoch voraussichtlich unterschiedlich ausfallen. So geht die Berentzen-Gruppe weiterhin von einem Trend zu Premium-Produkten aus. Zudem wird davon ausgegangen, dass Kategorien wie Liköre und sog. „Fun- Spirituosen" oder „Party Shots", die insbesondere bei geselligen Anlässen konsumiert werden, zwar weiterhin unter den Folgen der Coronavirus-Pandemie leiden, sich jedoch im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 erholen werden. Im Geschäft mit klassischen Spirituosen, wie Korn und Weinbrand, hingegen sehen die Erwartungen weniger optimistisch aus. Daneben können eine mögliche weitere Konsolidierung der Handelspartner sowie Maßnahmen der Rückwärtsintegration und Kooperationen für das inländische Spirituosengeschäft eine wesentliche Rolle spielen.

Im Geschäft mit alkoholfreien Getränken ist insbesondere der Teilmarkt Mineralwasser in starkem Maße von der Wetterlage abhängig. Eine vergleichbare Wetterlage wie im Geschäftsjahr 2020 unterstellt, geht die Berentzen-Gruppe von einem leichten Wachstum des Gesamtmarkts für alkoholfreie Getränke aus. Positive Impulse werden dabei insbesondere im Bereich der hochwertigen Limonaden erwartet. Während die Trends wie gesunde Ernährung, Nachhaltigkeit, Regionalität, aber auch Frische und Premiumisierung das Wachstum einiger Produktsegmente antreiben, wirken sie zugleich für andere - insbesondere klassische Süßgetränke und in PET-Gebinden abgefüllte Produkte - eher nachteilig. Auf die Entwicklung des Mineralwassermarktes wirkt sich zudem die politische Diskussion zum Leitungswasser sowie das deutliche Marktwachstum von Sprudler-Systemen negativ aus.

Nach Erkenntnissen der Berentzen-Gruppe sind ganzheitliche, belastbare Marktdaten für das Segment Frischsaftsysteme praktisch nicht verfügbar. Es wird daher indikativ auf die Marktentwicklung von frischen Getränken wie Direktsäften, frischgepressten Fruchtsäften und auch Smoothies zurückgegriffen, da diese ebenfalls dem seit mehreren Jahren andauernden Trend zu gestiegenem Ernährungsbewusstsein entsprechen. Aktuell wird dieser Trend jedoch von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie überlagert. Die Berentzen-Gruppe geht jedoch davon aus, dass das Thema bewusste und gesunde Ernährung nach der Corona-Krise einen noch höheren Stellenwert einnehmen wird und somit der Trend zu frisch gepressten Säften stärker als zuvor zurückkehren wird. Eine im April 2020 von der Unternehmensberatung McKinsey durchgeführte Umfrage bestätigt diese Einschätzung. Den Umfrageergebnissen zufolge hat die Coronavirus-Pandemie ein noch nie dagewesenes Bewusstsein für Gesundheit geschaffen; für gut jeden zweiten Kunden sind gesunde Lebensmittel besonders wichtig geworden.

(5.2) Voraussichtliche Entwicklung der Ertragslage

Voraussichtliche Entwicklung der Segmente

2020 Prognose für das Geschäftsjahr 2021
Mio. Euro Mio. Euro
Deckungsbeitrag nach Marketingetats
Segment
Spirituosen 30,2 28,0 bis 31,0
Alkoholfreie Getränke 22,2 22,0 bis 24,0
Frischsaftsysteme 4,5 5,5 bis 6,0
Übrige Segmente 0,6 1,0 bis 1,3

Segment Spirituosen

Für das Geschäftsjahr 2021 wird im Segment Spirituosen das Ziel verfolgt, ein Segmentergebnis in einer Spanne von 28,0 Mio. Euro bis 31,0 Mio. Euro zu erzielen. Maßgeblich für die geplante Entwicklung ist der leichte Zugewinn an Deckungsbeitragsvolumen, dem allerdings voraussichtlich ein deutlich erhöhter Einsatz von Mitteln für Marketing und Handelswerbung gegenüberstehen wird.

Im Geschäft mit Markenspirituosen im Inland soll - insbesondere mittels der im Geschäftsjahr 2020 gemeinsam mit dem Segment Alkoholfreie Getränke gegründeten Vertriebsgesellschaft - die Marktstellung der Dachmarken Berentzen und Puschkin im Jahr 2021 ausgebaut werden. Von zentraler Bedeutung werden hierfür die bestehenden Likörvarianten sowie Innovationen und Neuprodukte sein.

Deren Markterfolg nimmt eine bedeutende Rolle für die erwartete leichte Verbesserung des Deckungsbeitragsvolumens und damit für die entsprechende Profitabilitätsentwicklung des Bereichs ein.

Der strategische Fokus im Export- und Handelsmarkengeschäft wird im Geschäftsjahr 2021 weiterhin auf der Optimierung des Produkt- und Kundenmixes, u. a. durch die fortlaufende Premiumisierung des Produktportfolios, liegen. Getrieben vom nationalen und internationalen Trend zur Premiumisierung bei Marken und Handelsmarken soll das entsprechende, bereits erfolgreiche Produktportfolio im In- und Ausland erweitert werden mit dem Ziel, das Deckungsbeitragsvolumen im Vergleich zum Vorjahr stabil bis leicht wachsend zu halten. Ferner soll das stark von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffene Geschäft mit Markenspirituosen im Ausland wieder aufgebaut werden.

Für das Segment Spirituosen sei darauf hingewiesen, dass eine zuverlässige Prognose weiterhin durch den Umstand erschwert wird, dass die für die Ertragsentwicklung sehr entscheidende Zusammensetzung des Absatzes und Umsatzes mit Produkten besserer oder geringerer Margenqualität trotz aktiver Steuerung stark von externen Faktoren wie der zukünftigen Entwicklung des Konsumverhaltens - insbesondere vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie - und der letztlich damit korrespondierenden Nachfrage abhängt. So spielt es eine wesentliche Rolle inwiefern der weitere Verlauf der Coronavirus-Pandemie die wichtigen Konsumhöhepunkte wie Ostern, Maifeiertage, Weihnachten und Silvester sowie Feierlichkeiten und Feste jeglicher Art im Geschäftsjahr 2021 beeinflussen wird.

Segment Alkoholfreie Getränke

Für das Segment Alkoholfreie Getränke erwartet die Unternehmensgruppe ein Segmentergebnis mit einem Wert in der Bandbreite zwischen 22,0 Mio. Euro bis 24,0 Mio. Euro. Dabei wird annahmegemäß das Deckungsbeitragsvolumen Wachstum zeigen, während der Einsatz von Mitteln für Marketing und Handelswerbung ebenfalls in einem erhöhten Ausmaß erfolgen wird.

Von großer Bedeutung für das Wachstum wird dabei die Etablierung und der Ausbau der gemeinsamen Vertriebsgesellschaft mit dem Organisationsbereich Markenspirituosen sein. Mit Hilfe dieser soll es zu einer besseren Ausschöpfung regionaler Potenziale, insbesondere in Süddeutschland, kommen. So kann insbesondere das Potenzial der Marke Mio Mio weiter ausgeschöpft und zudem für die Etablierung weiterer Produkte genutzt werden. Ferner gilt es den Entfall einer langjährigen Kooperation mit einem internationalen Getränkekonzern über die Abfüllung alkoholfreier Markenprodukte ab dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2021 zu kompensieren. Darüber hinaus würde das Segment stark von einer positiven Entwicklung des Gastronomiegewerbes profitieren, wobei hinsichtlich des Zeitpunktes und des Ausmaßes einer Erholung dieser Branche vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie Unsicherheit besteht. Derzeit rechnet die Berentzen-Gruppe mit einer langsamen Erholung für diesen Wirtschaftssektor ab dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2021.

Hingewiesen sei abschließend darauf, dass die Entwicklung des Produkt- und Kundenmixes im Allgemeinen stark von externen Faktoren wie der Entwicklung des Konsumverhaltens - ebenfalls insbesondere vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie - und der Wetterlage in den Sommermonaten abhängig ist.

Segment Frischsaftsysteme

In Bezug auf das Segment Frischsaftsysteme erwartet die Berentzen-Gruppe für das Geschäftsjahr 2021 eine deutliche Steigerung des Segmentergebnisses innerhalb einer Bandbreite zwischen 5,5 Mio. Euro bis 6,0 Mio. Euro. Dabei wird von einem starken Deckungsbeitragswachstum ausgegangen, das mit einem geringen Mehreinsatz von Marketingetats einhergeht.

Das Geschäft mit Frischsaftsystemen ist - insbesondere in den Kernmärkten der sog. DACH-Region - geprägt von einer intensiver werdenden Wettbewerbssituation. Auf Grundlage des Wettbewerbsvorteils der Marke Citrocasa aus der Positionierung als Premium-Systemanbieter, mit der Hilfe technischer Innovationen sowie vor dem Hintergrund der Annahme, dass sich die pandemiebedingte Bestellzurückhaltung im Geschäftsjahr 2021 zunehmend auflösen wird, soll das Absatzvolumen der Systemkomponente Fruchtpressen auf diesen Kernmärkten jedoch deutlich zunehmen. Für den Kernmarkt Deutschland wird dabei die ausschließlich auf das Segment Frischsaftsysteme konzentrierte Vertriebsleistung der in der zweiten Jahreshälfte 2020 neu gegründeten Vertriebsgesellschaft von Bedeutung sein. Auf den weiteren Märkten spielt der Aufbau neuer und eine intensivierte Betreuung existierender Distributeure eine wesentliche Rolle. Getragen von diesem voraussichtlichen Aufwärtstrend und der damit verbundenen Akquisition von Neukunden soll das Absatz- und Deckungsbeitragsvolumen im Geschäft mit den Systemkomponenten Abfüllgebinde und Früchte ebenfalls deutlich steigen.

Die skizzierten Einschätzungen unterstellen durchschnittliche Rahmenbedingungen. Die geplanten Erfolge hängen insbesondere von den Leistungen externer Vertriebspartner in den ausländischen Märkten sowie von den Erntequalitäten, Verfügbarkeiten und Preisen von Orangen ab. Da das Segment Frischsaftsysteme innerhalb der Berentzen-Gruppe am stärksten von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen ist, würde es dementsprechend erheblich von einer Erholung der diesbezüglichen Rahmenbedingungen profitieren. Nach Einschätzung der Berentzen-Gruppe wird das Thema bewusste und gesunde Ernährung nach der Corona-Krise einen noch höheren Stellenwert einnehmen und somit der Trend zu frisch gepressten Säften stärker als zuvor zurückkehren.

Übrige Segmente

Die Übrigen Segmente beinhalten das Tourismus- und Veranstaltungsgeschäft der Berentzen-Gruppe sowie das von einer lokalen Konzerngesellschaft betreute Geschäft mit Spirituosen in der Türkei. Für beide Organisationsbereiche rechnet die Berentzen-Gruppe im Geschäftsjahr 2021 mit einer leichten Erholung des Marktumfelds und einem damit verbundenen Deckungsbeitragswachstum. Bei zugleich stabilen Marketingaufwendungen führt dies zur Prognose eines Segmentergebnisses in der Bandbreite von 1,0 Mio. Euro bis 1,3 Mio. Euro.

Voraussichtliche Entwicklung der Konzernumsatzerlöse und des Konzernbetriebsergebnisses

2020 Prognose für das Geschäftsjahr 2021
Mio. Euro Mio. Euro
Konzernumsatzerlöse 154,6 152,0 bis 158,0
Konzernbetriebsergebnis (Konzern-EBIT) 5,2 4,0 bis 6,0
Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (Konzern-EBITDA) 14,1 13,0 bis 15,0

Vor dem Hintergrund der zuvor dargestellten soliden Entwicklung der einzelnen Segmente erwartet die Berentzen-Gruppe für das Geschäftsjahr 2021 Konzernumsatzerlöse in einer Bandbreite von 152,0 Mio. Euro bis 158,0 Mio. Euro. Annahmegemäß werden dabei die Segmente Spirituosen und Frischsaftsysteme leicht bzw. deutlich wachsen. In Bezug auf das Segment Alkoholfreie Getränke wird vor dem Hintergrund der Beendigung einer wesentlichen Lohnfüllvereinbarung zum Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2021 hingegen mit einer deutlich rückläufigen Umsatzentwicklung gerechnet.

In Bezug auf das Konzernbetriebsergebnis (Konzern-EBIT) erwartet die Berentzen-Gruppe erneut eine Bandbreite in der Höhe von 4,0 Mio. Euro bis 6,0 Mio. Euro. Dabei wird ein deutlich verbesserter Rohertrag prognostiziert, dessen Anstieg durch höhere Betriebsaufwendungen - insbesondere für Personal - annahmegemäß überkompensiert wird. Da die Berentzen-Gruppe von weitestgehend stabilen Abschreibungen auf Vermögenswerten ausgeht, wird ein Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (Konzern-EBITDA) in einer Bandbreite von 13,0 Mio. Euro bis 15,0 Mio. Euro prognostiziert.

(5.3) Voraussichtliche Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage

Auf der Grundlage der vorstehend dargestellten erwarteten Entwicklung der operativen Geschäftstätigkeit wird davon ausgegangen, dass sich die Finanz- und Vermögenslage des Konzerns im Geschäftsjahr 2021 weiterhin solide zeigen wird.

Voraussichtliche Entwicklung der Finanzlage

2020 Prognose für das Geschäftsjahr 2021
Mio. Euro Mio. Euro
Erfolgswirtschaftlicher Cashflow 9,2 11,0 bis 13,0

Mit einer prognostizierten Bandbreite von 11,0 Mio. Euro bis 13,0 Mio. Euro geht die Unternehmensgruppe von einem deutlich positiven Erfolgswirtschaftlichen Cashflow im Geschäftsjahr 2021 aus. Vor dem Hintergrund eines weitestgehend ähnlichen, um nicht zahlungswirksame Abschreibungen und Wertminderungen korrigierten Konzernergebnisses wird dabei die Verbesserung gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 aus einem günstigeren Zahlungssaldo im Zusammenhang mit Ertragsteuern resultieren.

Voraussichtliche Entwicklung der Vermögenslage

2020 Prognose für das Geschäftsjahr 2021
Eigenmittelquote 32,5 % 31,0 % bis 36,0 %
Dynamischer Verschuldungsgrad - 1,13 - 0,70 bis 0,00

Als Resultat eines prognostiziert positiven Ergebnisses sowie unter Annahme einer zugleich angemessenen Dividendenausschüttung erwartet die Berentzen-Gruppe absolut betrachtet eine leichte Erhöhung des Konzerneigenkapitals zum Ende des Geschäftsjahres 2021. Unter Berücksichtigung einer weitestgehend stabilen Konzern-Bilanzsumme wird folglich mit einer Eigenmittelquote in der Bandbreite von 31,0 % bis 36,0 % gerechnet.

Vor dem Hintergrund von sich annahmegemäß verändernden maßgeblichen Parametern - zu nennen sind hier insbesondere die Mittelbewegungen im Bereich des Working Capitals - wird zum Ende des Geschäftsjahres 2021 ein Dynamischer Verschuldungsgrad in der Spanne von - 0,70 bis 0,00 erwartet. Die in dieser Kennzahl zum Ausdruck kommende Kapitaldienstfähigkeit der Berentzen-Gruppe wird sich insofern weiterhin solide darstellen.

Nach der Konzernplanung für das Geschäftsjahr 2021 wird sich die Vermögens- und Finanzlage der Unternehmensgruppe insgesamt weiterhin ausgewogen darstellen, allerdings unterliegen die zur Steuerung herangezogenen Bestandsgrößen in nicht unerheblichem Maße auch stichtagsbedingten Effekten, insbesondere sofern sie nur kurzfristigen Bindungsdauern unterliegen.

(5.4) Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns

Auf Basis der zuvor dargestellten Prognosen erwartet die Berentzen-Gruppe eine solide Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2021. Gegründet wird dies auf der Tragfähigkeit der eigenen Produkte und Marken, der Innovationskraft aller Konzernsegmente sowie der erfolgreichen Umsetzung der strategischen und operativen Kernthemen in allen Geschäftsbereichen. Weiterhin sind für die Umsetzung der Ziele sowohl der gesicherte Finanzierungsspielraum als auch ertrags- und risikoorientiert angemessene Unternehmensstrukturen von großer Bedeutung.

Dabei wird das Geschäftsjahr 2021 erneut eine Vielzahl an Herausforderungen mit sich bringen:

Auf organisatorischer Seite bedeutet dies für das Segment Spirituosen, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 aus der Verschmelzung vom Auslandsgeschäft mit Markenspirituosen mit dem Bereich Handels- und Zweitmarken neu entstandene Organisationseinheit Export- und Handelsmarken weiter zu etablieren. Ferner gilt es die gemeinsame, im Geschäftsjahr 2020 neu gegründete Vertriebsgesellschaft der Organisationsbereiche Markenspirituosen Inland und des Segments Alkoholfreie Getränke weiter auszubauen. Im Segment Frischsaftsysteme soll ebenfalls die in der zweiten Jahreshälfte 2020 gegründete eigene Vertriebstochtergesellschaft eine effizientere Marktbearbeitung und Realisierung des vorhandenen Wachstumspotenzials ermöglichen. Daneben wird der Absicherung der internationalen Fruchtlogistik weiterhin eine große Bedeutung zukommen.

Mit Blick auf die vertrieblichen Aktivitäten wird im nationalen Markengeschäft des Segments Spirituosen die Optimierung des Kunden- und Produktmixes eine wesentliche Rolle einnehmen. Dabei werden die Likörvarianten der Kernmarken Berentzen und Puschkin sowie die Premiumprodukte im Fokus stehen. Aufgabe des im Geschäftsjahr 2020 neu entstandenen Organisationsbereichs Export- und Handelsmarken ist es, die internationaler Märkte und Handelskunden effizienter zu bearbeiten und zugleich die Premiumisierung des Produktportfolios weiter voranzutreiben. Im Segment Alkoholfreie Getränke gilt es einerseits, die zum Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2021 beendete langjährige Kooperation mit einem internationalen Getränkekonzern über die Abfüllung alkoholfreier Markenprodukte zu kompensieren und andererseits das Potenzial der Marke Mio Mio weiter auszuschöpfen und zudem für die Etablierung weiterer Produkte zu nutzen. Der vertriebliche Fokus im Segment Frischsaftsysteme liegt auf den Kernmärkten und dabei insbesondere Deutschland. Eine weiterhin hohe Produktqualität, Innovationen sowie die neue Vertriebstochtergesellschaft sollen den Geschäftsumfang dieses Segmentes im Geschäftsjahr 2021 vergrößern.

Daneben werden die vier Segmente zahlreichen weiteren, vor allem operativen, Herausforderungen gegenüberstehen.

Das Fundament der dargestellten Prognosen bildet eine gegenüber dem Ende des Geschäftsjahres 2020 unveränderte Konzernstruktur. Dementsprechend können sich wesentliche Abweichungen davon zunächst aus der Realisierung möglicher Opportunitäten zu weiteren Unternehmensakquisitionen ergeben. Ferner ist die tatsächliche Geschäftsentwicklung nicht zuletzt vom gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Umfeld abhängig und kann durch weitergehende nachteilige Veränderungen von den dargestellten Rahmenbedingungen negativ beeinflusst werden. Sowohl positive als auch negative Abweichungen von der Prognose können außerdem nicht nur aus den im Risiko- und Chancenbericht beschriebenen, sondern auch aus zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernlageberichts nicht erkennbaren oder nicht einschätzbaren Risiken und Chancen resultieren. Besonders zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die möglichen Auswirkungen der globalen Coronavirus-Pandemie, welche die voraussichtliche Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berentzen-Gruppe nachteilig beeinflussen können. Detailliertere Ausführungen hierzu finden sich im Risikobericht in Abschnitt (4.2) „Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die beobachteten Risikokategorien".

(6) Übernahmerelevante Angaben sowie erläuternder Bericht des Vorstands

Die übernahmerelevanten Angaben nach § 315a (Abs. 1) und § 289a (Abs. 1) des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der erläuternde Bericht des Vorstands der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Aus Sicht des Vorstands besteht darüber hinaus kein weitergehender Erläuterungsbedarf im Sinne der §§ 175 Abs. 2 Satz 1, 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG).

(6.1) Zusammensetzung des Gezeichneten Kapitals

Das Gezeichnete Kapital der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 24.960 ist eingeteilt in 9.600.000 Stück Stammaktien, die als auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien ausgestaltet und voll eingezahlt sind. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt EUR 2,60.

Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Hinsichtlich der Angaben zu den Aktien der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird zusätzlich auf den Konzernanhang, Note (2.12), sowie gesondert auf den Anhang des Jahresabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020, Erläuterung (2.5), verwiesen.

(6.2) Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen. Zum 31. Dezember 2020 hielt die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft 206.309 Stück eigene Aktien.

In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Verstöße gegen Mitteilungspflichten hinsichtlich Veränderungen des Stimmrechtsanteils aus Aktien an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft oder auf deren Aktien bezogener bestimmter Instrumente im Sinne der insoweit einschlägigen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), d. h. Verstöße gegen Mitteilungspflichten in Bezug auf das Erreichen oder die Über- oder Unterschreitung der darin diesbezüglich festgelegten Meldeschwellen, können dazu führen, dass nach Maßgabe des Wertpapierhandelsgesetzes Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen.

Vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft nicht bekannt.

(6.3) Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Nach Kenntnis der Gesellschaft bestehen derzeit keine direkten oder gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz zuzurechnenden indirekten Beteiligungen am Kapital der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten.

Diese Angabe basiert insbesondere auf den Mitteilungen nach §§33 Abs. 1 und 2, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 WpHG in der seit dem 3. Januar 2018 gültigen Fassung bzw. §§ 21 Abs. 1 und la, 25 Abs. 1 und 25a Abs. 1 WpHG in der bis zum 2. Januar 2018 gültigen Fassung, die die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft erhalten und veröffentlicht hat.

Hinsichtlich der Angaben zu den der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft nach dem Wertpapierhandelsgesetz mitgeteilten Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG wird zusätzlich auf den Konzernanhang, Note (4.8), sowie gesondert auf den Anhang des Jahresabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020, Erläuterung (4.3), verwiesen.

(6.4) Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten im Sinne von § 315a (Abs. 1) Satz 1 Nr. 4 HGB und § 289a (Abs. 1) Satz 1 Nr. 4 HGB, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

(6.5) Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Soweit Arbeitnehmer am Kapital der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beteiligt sind, üben diese ihre Stimmrechte grundsätzlich wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft aus. Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind und die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

(6.6) Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und über die Änderung der Satzung

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Der Vorstand besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bestimmt. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.

Änderung der Satzung

Änderungen der Satzung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bestimmen sich grundsätzlich nach den §§ 119 Abs. 1 Nr. 6, 179, 181, 133 AktG und bedürfen eines Beschlusses der Hauptversammlung. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften des Aktiengesetzes, die im Falle einer Satzungsregelung zur Anwendung gelangen können und die vorgenannten Vorschriften modifizieren.

Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals gefasst, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine größere Mehrheit erforderlich ist. Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, können gemäß § 15 der Satzung ohne Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat beschlossen werden. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt worden, § 4 Abs. 4 der Satzung nach jeder Ausübung des Genehmigten Kapitals 2019 oder jedem Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 sowie im Falle der Einziehung eigener Aktien entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Einziehung die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

(6.7) Befugnisse des Vorstandes insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Genehmigtes Kapital (nicht ausgegeben)

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2024 das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu TEUR 9.984 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

für Spitzenbeträge,

zur Gewinnung von Sacheinlagen, etwa der Gewährung von Aktien gegen Einbringung von Unternehmen, gegen Einbringung von Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder gegen Einbringung sonstiger Vermögensgegenstände einschließlich Forderungen,

um Aktien in angemessenem Umfang, höchstens jedoch mit einem auf diese insgesamt entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von TEUR 2.496, an Arbeitnehmer der Gesellschaft und der Gesellschaft nachgeordneter verbundener Unternehmen auszugeben,

um den Inhabern und/oder Gläubigern von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. den Schuldnern von Wandlungs- und/oder Optionspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft unmittelbar oder durch eine (unmittelbare oder mittelbare) Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft begeben worden sind, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionspflichten zustände,

wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauch von dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.

Die vorstehende Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ist insgesamt auf einen Betrag von zehn vom Hundert des Grundkapitals beschränkt, der weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung überschritten werden darf. Auf die vorgenannte Grenze von zehn vom Hundert sind darüber hinaus auch eigene Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, sowie diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen im Folgenden „Schuldverschreibungen") ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der genehmigten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

Eigene Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Juli 2020 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 Prozent (TEUR 2.496) beschränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 1. Juli 2025.

Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.

a) Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA- Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

b) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien dieses Volumen überschreitet, erfolgt die Annahme im Verhältnis der zum Erwerb angebotenen Aktien. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden oder auf Grund früherer Ermächtigungen erworben wurden, neben der Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre oder der Veräußerung über die Börse

a) Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie beim Erwerb von Forderungen gegen die Gesellschaft als Gegenleistung anzubieten;

b) an Dritte zu veräußern. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft an Dritte abgegeben werden, darf den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreiten. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;

c) zur Erfüllung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus von der Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen zu verwenden;

d) einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden.

Vorstehende Ermächtigungen, die die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien betreffen, können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. a), b) und c) verwendet werden.

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hatte am 21. Juli 2015 beschlossen, von der zuvor von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juli 2015 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und Stamm- bzw. Vorzugsaktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal TEUR 1.500 über die Börse zu erwerben. Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde am 27. Mai 2016 beendet. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms durch die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Zeitraum vom 27. Juli 2015 bis einschließlich 27. Mai 2016 erworbenen Aktien beläuft sich auf 206.309 Stückaktien. Dies entspricht einem rechnerischen Anteil von TEUR 536 am Grundkapital und mithin 2,15 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

Hinsichtlich der Angaben zu eigenen Aktien der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG wird zusätzlich auf den Konzernanhang, Note (2.12), sowie gesondert auf den Anhang des Jahresabschlusses der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020, Erläuterung (2.7), verwiesen.

(6.8) Wesentliche Vereinbarungen des Mutterunternehmens bzw. der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Finanzierungsvereinbarungen

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist als Kreditnehmerin Partei eines mit einem Bankenkonsortium im Dezember 2016 abgeschlossenen und im November 2019 geänderten Konsortialkreditvertrages mit einem derzeitigen Gesamtfinanzierungsvolumen von 33,0 Mio. Euro. Im Rahmen eines Haftungsverbundes in Form eines Garantenkonzepts sind drei Tochtergesellschaften der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als Garanten insbesondere im Hinblick auf die Zahlungsverpflichtungen aus dem Konsortialkreditvertrag in diesen eingebunden. Gemäß den Bestimmungen dieser Finanzierungsvereinbarung sind die kreditgewährenden Konsorten - jeweils einzeln oder in ihrer Gesamtheit - im Falle eines bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft oder bei einer ihrer als Garantin in den Konsortialkreditvertrag einbezogenen Tochtergesellschaften eintretenden Kontrollwechsels bei und jederzeit nach dessen Eintritt berechtigt und auf Weisung der Mehrheit der Kreditgeber verpflichtet, die unter dem Konsortialkreditvertrag bestehenden Darlehenszusagen mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel und ausstehenden Zinsen und Kosten fällig zu stellen. Der Konsortialkreditvertrag definiert als Kontrollwechsel einen Zustand, in dem in Summe direkt oder indirekt über 50 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft von einer oder mehreren gemeinschaftlich handelnden Personen (d. h. Personen, die ihr Verhalten im Hinblick auf ihren Erwerb der Kapitalanteile oder Stimmrechte oder ihre Ausübung von Stimmrechten mit dem Erwerber aufgrund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmen) gehalten werden, es sei denn, solche Personen halten bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Konsortialkreditvertrages eine solche Mehrheit. Diese gilt sinngemäß für die als Garantinnen in den Konsortialkreditvertrag einbezogenen Tochtergesellschaften der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft.

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist außerdem Partei eines Rahmenvertrages über einen Avalkredit mit einem Finanzierungsvolumen in Höhe von 0,5 Mio. Euro, der zur abgabenrechtlich geforderten Stellung einer Bürgschaft für Alkoholsteuer dient. Darin ist vereinbart, dass Veränderungen in der Aktionärsstruktur der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft von mehr als fünf Prozent grundsätzlich zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Finanzierers führen.

Die Ausübung dieser Kündigungsrechte könnte die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs der Berentzen-Gruppe zumindest vorübergehend beeinträchtigen.

Vertriebsvereinbarungen

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hat mit einer Vielzahl von in- und ausländischen Distributeuren vertragliche Vereinbarungen über den Vertrieb von Markenspirituosen im Ausland abgeschlossen. Diese Vertriebsverträge enthalten grundsätzlich wechselseitige Vereinbarungen, die die jeweils andere Vertragspartei im Falle eines Kontrollwechsels zur außerordentlichen Kündigung des betreffenden Vertriebsvertrages berechtigen (Change-of-Control-Klauseln). In der Grundform der Vereinbarungen ist darin als Kontrollwechsel eine Änderung der Beteiligungs- oder Beherrschungsverhältnisse bei der jeweils anderen Vertragspartei oder einer jeden Vertragspartei, die direkt an dieser anderen Vertragspartei beteiligt ist oder diese beherrscht, definiert. "Beherrschung" bezeichnet dabei die Befugnis, aufgrund eines Vertrages, einer Beteiligung oder auf sonstiger Grundlage die Geschäftsleitung bei einer anderen Partei zu übernehmen. Interne Umstrukturierungen gelten nicht als Kontrollwechsel. Da diese Grundform Gegenstand individueller Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien sein kann, können im Einzelfall davon abweichende Vereinbarungen getroffen sein.

Im Falle einer Ausübung dieser Kündigungsrechte könnte der Vertrieb von eigenen Markenspirituosen der Berentzen-Gruppe im Ausland zumindest vorübergehend beeinträchtigt werden. Dies wiederum könnte nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben.

Vereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands

Nach den zwischen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands abgeschlossenen Dienstverträgen haben die Vorstandsmitglieder unter in den jeweiligen Dienstverträgen näher konkretisierten Voraussetzungen im Falle von Umwandlungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes. Bei den amtierenden Vorstandsmitgliedern ist zudem die Möglichkeit einer Sonderkündigung des Dienstverhältnisses im Falle eines Kontrollwechsels (Change-of-Control) bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft eingeräumt.

Sofern das Dienstverhältnis infolge einer solchen Sonderkündigung endet, haben die Vorstandsmitglieder jeweils einen Anspruch auf eine Abfindung; zu den weiteren Einzelheiten sei insoweit auf die Ausführungen zu den Bestandteilen des Vergütungssystems für den Vorstand im Vergütungsbericht unter Abschnitt (3.1) verwiesen. Die Ausübung dieser Sonderkündigungsrechte könnte ferner die Geschäftsentwicklung der Berentzen-Gruppe zumindest vorübergehend beeinträchtigen.

Sonstige Vereinbarungen

Einige Tochtergesellschaften der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft haben ebenfalls wesentliche Vereinbarungen, darunter Finanzierungs- und Vertriebsverträge, ein Konzessionsvertrag und eine Dienstleistungsvereinbarung über die Abfüllung konzessionierter Markenprodukte, abgeschlossen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen und die - bei unterschiedlicher Ausgestaltung im Einzelfall - im Falle eines solchen der jeweils anderen Vertragspartei grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen. Als Kontrollwechsel im Sinne dieser Vereinbarungen ist zum Teil nicht nur eine direkte, sondern auch eine indirekte Änderung der Beteiligungs- oder Beherrschungsverhältnisse bei der am Vertrag beteiligten Tochtergesellschaft definiert, welche durch eine Änderung der Beteiligungs- oder Beherrschungsverhältnisse bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft eintreten kann.

(6.9) Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens bzw. der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Mitglieder des Vorstands

In den mit den amtierenden Mitgliedern des Vorstands abgeschlossenen Dienstverträgen sind Vereinbarungen über ein Sonderkündigungsrecht enthalten, welches die Vorstandsmitglieder unter anderem im Falle eines Übernahmeangebots oder eines Kontrollwechsels (Change-of-Control) bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ausüben können. Im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts hat das jeweilige Vorstandsmitglied einen Anspruch auf Abfindung; zu den weiteren Einzelheiten sei insoweit ebenfalls auf die Ausführungen zu den Bestandteilen des Vergütungssystems für den Vorstand im Vergütungsbericht unter Abschnitt (3.1) verwiesen.

Arbeitnehmer

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hat keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit ihren Arbeitnehmern getroffen.

(7) Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft (Erläuterungen auf Basis des HGB)

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Haselünne, Deutschland, ist die Muttergesellschaft der Berentzen-Gruppe und stellt ihren Jahresabschluss abweichend vom Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe nicht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), sondern auf der Grundlage des deutschen Handelsrechts, namentlich des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG), auf.

(7.1) Grundlagen der Gesellschaft

Die Geschäftstätigkeit der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft umfasst im Wesentlichen die Herstellung und den Vertrieb von Spirituosen, die aus Konzernsicht in den Segmenten Spirituosen und Übrige Segmente geführt werden. Zudem führt die Gesellschaft in der Berentzen-Gruppe Leitungs- und Zentralfunktionen aus, indem sie wesentliche übergreifende Aufgaben für die inländischen Tochtergesellschaften und - in einem deutlich geringeren Ausmaß - für die Tochtergesellschaft Citrocasa GmbH, Linz, Österreich, übernimmt. Zentral gebündelte und gesteuerte Aufgaben sind insbesondere die Strategie der Unternehmensgruppe, die Unternehmenskommunikation einschließlich der Kapitalmarktberichterstattung, das Finanzmanagement, das Finanz- und Rechnungswesen, das Personalwesen, die IT, die Begleitung rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten von interner Seite sowie die Corporate Compliance.

Die Gesellschaft produziert ihre Spirituosen in Deutschland am Standort Minden sowie in der Berentzen Hof Destillerie in Haselünne. In Stadthagen befindet sich zudem das von einem externen Dienstleister betriebene Logistikzentrum der Gesellschaft für den Vertrieb von Spirituosen.

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hält ferner direkt und indirekt Anteile an mehr als 20 nationalen und internationalen Tochtergesellschaften, Minderheitsbeteiligungen bestehen nicht. Vor diesem Hintergrund beeinflussen neben dem operativen Geschäft insbesondere die Leitungs- und Zentralfunktionen die Entwicklung der Gesellschaft. Die Weiterberechnung von Kosten für erbrachte Dienstleistungen an die Tochtergesellschaften sowie das aus der Holdingfunktion der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft resultierende Finanz- und Beteiligungsergebnis sind insoweit die wesentlichen Posten.

Zum 31. Dezember 2020 beschäftigte die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft an drei Standorten 228 (224) Mitarbeiter (inkl. Auszubildende), davon 121 (112) am Standort Minden, 102 (107) am Standort Haselünne und 5 (5) am Standort Stadthagen.

Das Grundkapital der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 24.960 (Vorjahr: TEUR 24.960) ist eingeteilt in 9.600.000 Stück Stammaktien (Vorjahr: 9.600.000 Stück Stammaktien), die als auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien ausgestaltet und voll eingezahlt sind. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt EUR 2,60. Sämtliche Stammaktien der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unter der Internationalen Wertpapieridentifikationsnummer (ISIN) DE0005201602 notiert. Zum 31. Dezember 2020 beträgt die Anzahl der ausgegebenen Aktien 9.393.691 (Vorjahr: 9.393.691) Stück Stammaktien, nachdem die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 insgesamt 206.309 Stück eigene Aktien erworben hat.

Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft verpflichtet, ihren Konzernabschluss gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften zu erstellen. Dementsprechend erfolgt auch die Steuerung des Konzerns auf dieser Grundlage und ausschließlich auf Konzernebene. Die ertragsbezogenen Steuerungskennzahlen für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft umfassen diejenigen der Konzernsegmente Spirituosen und Übrige Segmente.

Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht in den Abschnitten (2), (4) und (5), das heißt den Wirtschaftsbericht, den Risiko- und Chancenbericht und den Prognosebericht, verwiesen. Hinsichtlich finanz- und vermögensbezogener Steuerungskennzahlen wird aufgrund der Bedeutung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft für den Konzern ebenfalls auf die entsprechenden Ausführungen zum Konzern im zusammengefassten Lagebericht verwiesen, da insoweit keine ausschließlich auf die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bezogenen, bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren gegeben sind.

Weitere Ausführungen, insbesondere zu Organisation und Grundlagen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften sind im zusammengefassten Lagebericht in Abschnitt (1) Grundlagen des Konzerns dargestellt.

(7.2) Wirtschaftsbericht

(7.2.1) Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften sowie die für ihren Geschäftsverlauf wesentlichen Entwicklungen und Ereignisse sind im Wirtschaftsbericht für den Konzern im Abschnitt (2.1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen und im Abschnitt (2.2.3) Geschäftsverlauf - Wesentliche Entwicklungen und Ereignisse des zusammengefassten Lageberichts dargestellt. Insoweit maßgeblich sind insbesondere die Erläuterungen zu den Segmenten Spirituosen und Übrige Segmente des Konzerns.

(7.2.2) Ertragslage

In der nachfolgenden Übersicht sind entsprechend der Definition des zur Steuerung des Konzerns verwendeten, normalisierten Betriebsergebnisses bzw. EBIT (Earnings before Interest and Taxes) einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung um besondere Ergebniseinflüsse (Ergebnissondereffekte) bereinigt.

2020 2019 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 98.455 100,1 99.259 99,8 - 804 - 0,8
Bestandsveränderung - 95 - 0,1 238 0,2 - 333 > - 100,0
Gesamtleistung 98.360 100,0 99.497 100,0 - 1.137 - 1,1
Materialaufwand 57.427 58,4 56.042 56,3 + 1.385 + 2,5
Rohertrag 40.933 41,6 43.455 43,7 - 2.522 - 5,8
Sonstige betriebliche Erträge 1.749 1,8 1.304 1,3 + 445 + 34,13
Betriebsaufwand 34.112 34,7 36.022 36,2 - 1.910 - 5,3
Betriebsergebnis bzw. EBIT 8.570 8,7 8.737 8,8 - 167 - 1,9
Sonstiger Steueraufwand 47 0,0 52 0,1 - 5 -10
Finanz- und Beteiligungsergebnis - 2.294 - 2,3 - 554 - 0,6 - 1.740 > + 100,0
Ergebnissondereffekte 0 0,0 - 864 - 0,9 + 864 - 100
Ergebnis vor Steuern 6.229 6,3 7.267 7,3 - 1.038 -14,3
Ertragsteueraufwand 1.779 1,8 1.888 1,9 - 109 - 5,8
Jahresüberschuss 4.450 4,5 5.379 5,4 - 929 -17,3

Umsatzerlöse und Gesamtleistung

Die Umsatzerlöse der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ohne Alkoholsteuer beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 98,5 Mio. Euro (99,3 Mio. Euro), die Umsatzerlöse inklusive Alkoholsteuer betrugen 307,8 Mio. Euro (302,4 Mio. Euro). Einschließlich der Bestandsveränderungen in Höhe von - 0,1 Mio. Euro (0,2 Mio. Euro) ergab sich eine Gesamtleistung in Höhe von 98,4 Mio. Euro (99,5 Mio. Euro).

Materialaufwand

Der Rohstoff- und Wareneinsatz der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft konzentriert sich auf die Materialgruppen Alkohol (u. a. Getreide-, Agraralkohole, Whiskeys und Rum), Aromatisierungen (Grundstoffe und Aromen) und Zucker sowie Verpackungen (im Wesentlichen Glas und Kartonage) und sonstiges Material für Produktausstattungen. Obwohl die Gesamtleistung gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken ist, stieg der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2020 absolut auf 57,4 Mio. Euro (56,0 Mio. Euro), die Materialaufwandsquote stieg auf 58,4 % (56,3 %). Der Anstieg ist auf eine pandemiebedingte Angebotsverknappung und dadurch gestiegene Bezugskosten für den wichtigen Grundstoff Neutralalkohol zurückzuführen. Der Beschaffungsmarkt bei den weiteren für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft relevanten Rohstoffen entwickelte sich auch im Geschäftsjahr 2020 uneinheitlich, insgesamt jedoch weitestgehend stabil.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge fielen in Summe mit 1,7 Mio. Euro (1,3 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2020 höher aus als im Vorjahr und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus zuvor abgeschriebenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 0,7 Mio. Euro (0,0 Mio. Euro).

Betriebsaufwand

Das Gesamtkostenvolumen einschließlich Abschreibungen lag bei 34,1 Mio. Euro (36,0 Mio. Euro) und damit um 5,3 % unter dem des Vorjahres.

Dabei reduzierte sich der Personalaufwand um 1,1 Mio. Euro auf 12,1 Mio. Euro (13,2 Mio. Euro), die Personalaufwandsquote sank auf 12,3 % (13,3 %). Hauptursächlich hierfür waren im Wesentlichen ein geringerer Bestand an vollzeitäquivalenten Mitarbeitern im Bereich Vertrieb sowie niedrigere Rückstellungen für langfristige variable Vergütungen. Am 31. Dezember 2020 waren in der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft 228 (224) Mitarbeiter beschäftigt, davon waren 78 (73) Mitarbeiter im gewerblichen Bereich und 130 (133) Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich und der Verwaltung tätig; 20 (18) Auszubildende befanden sich in einer Berufsausbildung. Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 182 (181) Vollzeitkräfte beschäftigt.

Die planmäßigen Abschreibungen betrugen im Geschäftsjahr 2020 1,9 Mio. Euro (1,9 Mio. Euro), wobei sowohl die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen als auch auf die immateriellen Vermögensgegenstände auf dem Niveau des Vorjahres lagen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich auf 20,1 Mio. Euro (20,9 Mio. Euro). Dabei verringerte sich der Aufwand für Marketing und Handelswerbung auf 5,3 Mio. Euro (6,6 Mio. Euro), gleichzeitig sanken auch die Verkehrs- und Vertriebskosten mit 8,6 Mio. Euro (9,1 Mio. Euro). Die übrigen Gemeinkosten entwickelten sich im Einzelnen unterschiedlich, lagen in Summe jedoch mit 6,3 Mio. Euro (5,2 Mio. Euro) über dem Vorjahresniveau.

Finanz- und Beteiligungsergebnis

Das Finanz- und Beteiligungsergebnis führte insgesamt zu einem Aufwand in Höhe von 2,3 Mio. Euro (0,6 Mio. Euro).

Die Beteiligungserträge sowie die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen betrugen 1,3 Mio. Euro (1,3 Mio. Euro), die - jeweils nahezu vollständig - auf eine Ausschüttung der österreichischen Tochtergesellschaft Citrocasa GmbH entfielen.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betrugen 1,6 Mio. Euro (0,0 Mio. Euro) und betrafen Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert eines verbundenen Unternehmens. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen stiegen auf 0,7 Mio. Euro (0,6 Mio. Euro) und resultieren aus Belastungen, die in den durch Ergebnisabführungsverträge gebundenen Tochtergesellschaften entstanden sind. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, die mit verbundenen Unternehmen erzielt werden, blieben mit 0,1 Mio. Euro (0,1 Mio. Euro) konstant.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen zeigten sich im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr mit 1,4 Mio. Euro (1,4 Mio. Euro) konstant. Im abgelaufenen Geschäftsjahr entfielen davon 0,9 Mio. Euro (0,9 Mio. Euro) auf Zinsaufwendungen und Gebühren im Zusammenhang mit Factoring, für ein langfristiges Darlehen entstand ein Zinsaufwand von 0,1 Mio. Euro (0,1 M io. Euro). Darüber hinaus sind Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (0,1 Mio. Euro) aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen enthalten.

Ergebnissondereffekte

Im Geschäftsjahr 2020 ereignete sich kein als Ergebnissondereffekt zu berücksichtigender Geschäftsvorfall, wohingegen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit im Geschäftsjahr 2019 Aufwendungen von insgesamt 0,9 Mio. Euro entstanden. Der für das Tochterunternehmen Citrocasa GmbH, Linz, Österreich, tätige US-amerikanische Distributeur erhob mit einer im Februar 2019 vor der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit in den USA anhängig gemachten Klage Schadenersatzansprüche wegen behaupteten geschäftsschädigenden und wettbewerbswidrigen Verhaltens gegen die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Das Verfahren wurde im November 2019 beendet.

Ertragsteueraufwand

Insbesondere vor dem Hintergrund des im Geschäftsjahr 2020 erzielten Jahresüberschusses ergab sich ein Aufwand für tatsächliche Ertragsteuern in Höhe von 1,6 Mio. Euro (1,8 Mio. Euro). Dieser resultiert im Wesentlichen aus Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuern für das Geschäftsjahr 2020. Effekte aus der Bewertung latenter Steuern, die sich aufgrund von temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben, belaufen sich auf 0,2 Mio. Euro (weniger als 0,1 Mio. Euro).

Ergebnis und Jahresüberschuss

Das im Geschäftsjahr 2020 erzielte Betriebsergebnis verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,9 % auf 8,6 Mio. Euro. Wesentlicher Einflussfaktor war der deutlich niedrigere Rohertrag im Vergleich zum Vorjahr. Demgegenüber verringerte sich der Betriebsaufwand um 5,3 %. Bei einer gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhten Belastung aus dem Finanz- und Beteiligungsergebnis in Höhe von 2,3 Mio. Euro (0,6 Mio. Euro) sowie einem Ertragsteueraufwand in Höhe von 1,8 Mio. Euro (1,9 Mio. Euro) erzielte die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft insgesamt einen Jahresüberschuss in Höhe von 4,5 Mio. Euro (5,4 Mio. Euro).

Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands

Der Bilanzgewinn der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beläuft sich im Geschäftsjahr 2020 einschließlich eines verbleibenden Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 10,5 Mio. Euro (7,8 Mio. Euro) auf 15,0 Mio. Euro (13,2 Mio. Euro).

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft schlägt der Hauptversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 15,0 Mio. Euro zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stammaktie für das Geschäftsjahr 2020 zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft zum Tag der Hauptversammlung gehaltenen, gemäß §71b AktG nicht dividendenberechtigten eigenen Aktien entspricht dies einer voraussichtlichen Ausschüttung in Höhe von insgesamt rund 1,2 Mio. Euro und einem Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 13,8 Mio. Euro. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung am 11. Mai 2021. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

(7.2.3) Finanzlage

Finanzierungsstruktur

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft der Berentzen-Gruppe fungiert als zentraler Finanzierer für die gruppenzugehörigen Unternehmen. Die Gesamtfinanzierung der Berentzen-Gruppe zum Ende des Geschäftsjahres 2020 wird im Wirtschaftsbericht für den Konzern im Abschnitt (2.2.5) Finanzlage näher erläutert.

Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

Die nachfolgende verkürzte Kapitalflussrechnung zeigt die Liquiditätsentwicklung der Gesellschaft. Dabei liegt eine Definition des Finanzmittelfonds zugrunde, die den Saldo aus liquiden Mitteln abzüglich der jederzeit fälligen Bankverbindlichkeiten umfasst.

Die liquiden Mittel beinhalten das im Rahmen einer Factoringvereinbarung zu deren Abwicklung genutzte, bei einem Kreditinstitut geführte Kontokorrentkonto, welches die aus diesem Factoring jederzeit verfügbaren liquiden Mittel umfasst („Kundenabrechnungskonto"). Die Forderung aus dem Kundenabrechnungskonto weist von üblichen Kontokorrentforderungen gegen Kreditinstitute abweichende Charakteristika, insbesondere hinsichtlich der Verzinsung, auf.

2020 2019
TEUR TEUR
Erfolgswirtschaftlicher Cashflow 7.995 7.250
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.984 8.171
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 2.377 - 986
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 2.630 - 2.630
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds - 2.023 4.555
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 7.109 9.132

Erfolgswirtschaftlicher Cashflow und Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Der erfolgswirtschaftliche Cashflow zeigt sich weiterhin positiv und beläuft sich im Geschäftsjahr 2020 bei einem Jahresüberschuss in Höhe von 4,5 Mio. Euro (5,4 Mio. Euro) auf 8,0 Mio. Euro (7,3 Mio. Euro).

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit umfasst zusätzlich Zahlungsbewegungen im Working Capital. Insgesamt ergab sich daraus im Geschäftsjahr 2020 ein Nettomittelzufluss in Höhe von 3,0 Mio. Euro (8,2 Mio. Euro). Zahlungsbewegungen der kurzfristigen Aktiva, die zum Teil stichtags- bzw. umsatzbedingt sind, insbesondere aber auch eine cash- bzw. dispositionsbedingte Erhöhung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen führten per Saldo zu einem Mittelabfluss von 4,0 Mio. Euro (1,8 Mio. Euro). Die Alkoholsteuerverbindlichkeit verminderte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um 1,0 Mio. Euro (Erhöhung um 1,3 Mio. Euro) auf 42,6 Mio. Euro (43,6 Mio. Euro). Insgesamt ergab sich aus der Veränderung der Rückstellungen sowie der sonstigen Passiva per Saldo ein Mittelabfluss in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Mittelzufluss in Höhe von 2,7 Mio. Euro).

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Die Investitionstätigkeit führte insgesamt zu einem Mittelabfluss in Höhe von 2,4 Mio. Euro (1,0 Mio. Euro). Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betrugen 0,6 Mio. Euro (0,7 Mio. Euro), denen in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens in Höhe von weniger als 0,1 Mio. Euro. gegenüberstanden. Die Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen beliefen sich auf 1,7 Mio. Euro (0,0 Mio. Euro). Diese resultierten im Wesentlichen aus der Dotierung einer entsprechenden Kapitalrücklage für eine inländische Tochtergesellschaft sowie aus der Akquisition einer weiteren ausländischen Tochtergesellschaft.

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Aus der Finanzierungstätigkeit entstand ein Nettomittelabfluss von 2,6 Mio. Euro (2,6 Mio. Euro), der vollständig auf die Dividendenzahlung in Höhe von 2,6 Mio. Euro (2,6 Mio. Euro) zurückzuführen ist.

Finanzmittelfonds

Insgesamt lag der Finanzmittelfonds zum Geschäftsjahresende bei 7,1 Mio. Euro (9,1 Mio. Euro), davon sind 4,8 Mio. Euro (6,0 Mio. Euro) Forderungen aus dem im Rahmen einer Factoringvereinbarung zu deren Abwicklung genutzten, bei einem Kreditinstitut geführten Kundenabrechnungskonto.

(7.2.4) Vermögenslage

31.12.2020 31.12.2019 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR
Aktiva
Langfristiges Vermögen 52.373 37,3 53.525 38,3 -1.152
Kurzfristiges Vermögen 87.913 62,6 85.945 61,6 + 1.968
Sonstige Aktivposten 178 0,1 147 0,1 + 31
140.464 100,0 139.617 100,0 + 847
Passiva
Eigenkapital 55.480 39,5 53.660 38,4 + 1.820
Langfristiges Fremdkapital 9.897 7,0 10.576 7,6 -679
Kurzfristiges Fremdkapital 75.087 53,5 75.381 54,0 -294
140.464 100,0 139.617 100,0 + 847

Vermögen

Im Vergleich zum 31. Dezember 2019 hat sich die Bilanzsumme auf 140,5 Mio. Euro (139,6 Mio. Euro) erhöht. Mit 52,4 Mio. Euro (53,5 Mio. Euro) sind rund 37,3 % (38,3 %) des Vermögens lang- und mittelfristig investiert.

Langfristiges Vermögen

Neben den Sachanlagen wie Immobilien, maschinelle Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen, in denen 17,9 Mio. Euro (19,0 Mio. Euro) des Vermögens lang- und mittelfristig gebunden sind, entfallen weitere 34,0 Mio. Euro (33,9 Mio. Euro) auf Finanzanlagen, vor allem auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 30,8 Mio. Euro (28,5 Mio. Euro) und Ausleihungen zur langfristigen Mittelversorgung der verbundenen Unternehmen in Höhe von 3,2 Mio. Euro (5,4 Mio. Euro). Weitere 0,5 Mio. Euro (0,6 Mio. Euro) des langfristigen Vermögens sind immateriell. Sie setzen sich vorwiegend aus Softwarelizenzen zusammen.

Kurzfristiges Vermögen

Innerhalb des kurzfristigen Vermögens in Höhe von 87,9 Mio. Euro (85,9 Mio. Euro) entfällt ein Anteil von 54,5 % (50,2 %) auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, die sich aufgrund von cash- bzw. dispositionsbedingten Schwankungen nominal um 4,8 Mio. Euro von 43,2 Mio. Euro auf 47,9 Mio. Euro erhöhten. Der Bestand an Vorräten reduzierte sich auf 32,9 Mio. Euro (33,6 Mio. Euro), wobei dies hauptsächlich auf einen Bestandsabbau bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zurückzuführen ist.

Der Bestand an flüssigen Mitteln in Höhe von 7,1 Mio. Euro (9,1 Mio. Euro) verminderte sich durch den aus der Kapitalflussrechnung ersichtlichen negativen Cashflow in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. Euro.

Eigen- und Fremdkapital

Eigenkapital

Das Eigenkapital erhöhte sich bei einem Jahresüberschuss von rund 4,5 Mio. Euro (5,4 Mio. Euro) unter Berücksichtigung der im Juli 2020 von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenzahlung in Höhe von 2,6 Mio. Euro (2,6 Mio. Euro) auf 55,5 Mio. Euro (53,7 Mio. Euro).

Langfristiges Fremdkapital

Der Gesellschaft standen 9,9 Mio. Euro (10,6 Mio. Euro) als langfristiges Fremdkapital zur Verfügung, die vornehmlich die Verbindlichkeiten aus dem Konsortialkreditvertrag in Höhe von 7,5 Mio. Euro (7,5 Mio. Euro) sowie die Pensionsrückstellungen in Höhe von 2,0 Mio. Euro (2,4 Mio. Euro) beinhalten.

Kurzfristiges Fremdkapital

Das kurzfristige Fremdkapital erhöhte sich auf 75,1 Mio. Euro (75,4 Mio. Euro) und entsprach relativ 53,5 % (54,0 %) der Bilanzsumme.

Die Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer beliefen sich auf 42,6 Mio. Euro (43,6 Mio. Euro). Sie stellen die Alkoholsteuerverbindlichkeiten für die letzten beiden Monate des Geschäftsjahres dar.

Die übrigen Verbindlichkeiten und sonstigen kurzfristigen Rückstellungen erhöhten sich insgesamt leicht auf 31,2 Mio. Euro (30,7 Mio. Euro).

(7.2.5) Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage

Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2020 zeigte sich der Geschäftsverlauf der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft insgesamt zufriedenstellend.

Bei im Einzelnen unterschiedlichen Entwicklungen konnten im Geschäft mit Spirituosen insgesamt Umsatzerlöse leicht unter dem Vorjahresniveau erzielt werden. Unter anderem aufgrund einer insgesamt rückläufigen Absatzentwicklung der beiden Kernmarken Berentzen und Puschkin waren im inländischen Markengeschäft deutliche Absatzeinbußen zu verzeichnen. Auch das Auslandsgeschäft mit Markenspirituosen zeigte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich rückläufig. Eine positive Absatzentwicklung hingegen zeigte das Geschäft mit Handelsmarken.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Wirtschaftsbericht in Abschnitt (2.2.3) des zusammengefassten Lageberichts zu den Konzernsegmenten Spirituosen und Übrige Segmente verwiesen.

Wirtschaftliche Lage

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist vor dem Hintergrund der Entwicklung der Ertragslage insgesamt ebenfalls zufriedenstellend.

Auf Basis eines stabilen Umsatzniveaus schloss die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft das Geschäftsjahr 2020 mit einem Betriebsergebnis in Höhe von 8,6 Mio. Euro (8,7 Mio. Euro) ab.

Hauptursächlich für die konstante Entwicklung war der im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduzierte Betriebsaufwand, der den um 2,5 Mio. Euro geringeren Rohertrag weitestgehend kompensieren konnte.

Deutlich negativ entwickelte sich das Finanz- und Beteiligungsergebnis. Dies ist insbesondere auf die im Geschäftsjahr 2020 vorgenommene Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert eines verbundenen Unternehmens zurückzuführen, während die Beteiligungserträge im Vergleich zum Vorjahr konstant blieben. Im Ergebnis verblieb ein Jahresüberschuss in Höhe von 4,5 Mio. Euro (5,4 Mio. Euro).

In Bezug auf die weiterhin positive bzw. solide Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft wird auf die Darstellung für den Konzern im Wirtschaftsbericht in den Abschnitten (2.2.5) und (2.2.6) des zusammengefassten Lageberichts verwiesen.

(7.3) Risiko- und Chancenbericht

Die Geschäftsentwicklung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unterliegt grundsätzlich denselben Risiken und Chancen wie die Unternehmensgruppe. Eine Darstellung dieser Risiken und Chancen erfolgt im Risiko- und Chancenbericht in Abschnitt (4) des zusammengefassten Lageberichts. Während einzelne Risiken die Gesellschaft im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit - die der des Konzerns in den Segmenten Spirituosen und Übrige Segmente entspricht - oder der von ihr übernommenen Leitungs- und Zentralfunktionen unmittelbar betreffen bzw. ihr daraus Chancen selbst eröffnet sind, partizipiert die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft an den Risiken und Chancen ihrer Tochtergesellschaften grundsätzlich direkt oder indirekt entsprechend ihrer Beteiligungsquote.

Zudem ist die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft des Konzerns in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden, welches im Abschnitt (4.1) des Risiko- und Chancenberichts zusammenfassend dargestellt ist.

Die Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft erfolgt im Rahmen der Erläuterung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Abschnitt (4.5) des Risiko- und Chancenberichts.

(7.4) Prognosebericht

Die Erwartungen für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft spiegeln sich durch ihre Stellung und ihr Gewicht in der Unternehmensgruppe grundsätzlich in deren Erwartungen wider. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist dabei sowohl von der eigenen Geschäftsentwicklung, insbesondere ihres operativen Geschäfts mit der Herstellung und dem Vertrieb von Spirituosen, als auch von der Geschäftsentwicklung und den Ausschüttungen bzw. ihr zuzuweisender Gewinnanteile ihrer Tochtergesellschaften abhängig.

Auf der Grundlage der prognostizierten Entwicklung des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 wird erwartet, dass die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft auch im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in ausreichender Höhe erwirtschaften wird, um aus dem damit verbundenen Bilanzgewinn eine Dividende in angemessener Höhe ausschütten zu können.

Für weitere Ausführungen im Hinblick auf die Kernthemen der Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2021 sowie zur Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der Unternehmensgruppe wird auf den Prognosebericht im Abschnitt (5) des zusammengefassten Lageberichts verwiesen.

(8) (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung

Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Diese sind auf der Unternehmenswebsite der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unter www.berentzen-gruppe.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 498.919,69 491.258,83
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 93.256,50
498.919,69 584.515,33
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.558.586,68 11.167.505,47
2. Technische Anlagen und Maschinen 6.404.442,96 7.030.738,28
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 880.641,24 790.795,02
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 60.969,65 24.568,19
17.904.640,53 19.013.606,96
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 30.819.676,15 28.527.446,12
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.150.000,00 5.400.000,00
33.969.676,15 33.927.446,12
52.373.236,37 53.525.568,41
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.363.576,97 4.910.264,72
2. Unfertige Erzeugnisse 17.874.311,30 18.137.581,31
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 10.639.571,08 10.592.400,19
32.877.459,35 33.640.246,22
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 821.969,13 1.530.116,02
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 41.192.878,03 35.501.575,21
3. Sonstige Vermögensgegenstände 5.911.663,57 6.140.299,62
47.926.510,73 43.171.990,85
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 7.108.524,56 9.132.524,73
87.912.494,64 85.944.761,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 178.176,84 146.739,80
140.463.907,85 139.617.070,01

Passiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Ausgegebenes Kapital 24.423.596,60 24.423.596,60
1. Gezeichnetes Kapital 24.960.000,00 24.960.000,00
2. Nennbetrag eigener Aktien -536.403,40 -536.403,40
II. Kapitalrücklage 15.815.717,73 15.815.717,73
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 250.000,00 250.000,00
IV. Bilanzgewinn 14.991.085,33 13.170.605,95
55.480.399,66 53.659.920,28
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.998.977,00 2.374.847,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 1.059.050,68
3. Sonstige Rückstellungen 12.969.840,97 11.472.014,84
14.968.817,97 14.905.912,52
C. Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer 42.626.346,61 43.600.965,14
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.500.064,01 7.500.028,01
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.273.639,45 4.851.982,57
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.713.601,52 7.989.299,62
4. Sonstige Verbindlichkeiten 4.630.138,63 6.062.161,87
(davon aus Steuern EUR 4.543.290,65; Vorjahr: EUR 5.941.901,94)
26.117.443,61 26.403.472,07
E. Passive latente Steuern 1.270.900,00 1.046.800,00
140.463.907,85 139.617.070,01

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020 2019
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 307.777.239,61 302.413.006,30
2. Alkoholsteuer 209.321.697,71 203.154.018,38
3. Umsatzerlöse ohne Alkoholsteuer 98.455.541,90 99.258.987,92
4. Verminderung / Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -95.009,57 237.933,17
5. Sonstige betriebliche Erträge 1.748.529,35 1.304.005,28
6. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 54.267.150,65 53.366.447,32
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.160.303,24 2.675.962,75
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 10.553.971,82 11.279.220,39
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und für Unterstützung 1.516.024,91 1.934.175,21
(davon für Altersversorgung EUR - 255.484,18; Vorjahr: EUR 192.533,55)
8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.908.643,00 1.870.823,89
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.132.307,60 21.801.378,24
10. Erträge aus Beteiligungen 1.250.000,00 1.250.000,00
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 1.250.000,00; Vorjahr: EUR 1.250.000,00)
11. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 49.302,00 49.377,00
12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 107.925,10 149.225,46
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 107.925,10; Vorjahr: EUR 149.225,46)
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11.960,19 15.460,70
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.986,44; Vorjahr: EUR 4.086,02)
(davon Erträge aus Abzinsung EUR 337,97; Vorjahr: EUR 2.999,41)
14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 1.636.000,00 4,00
15. Aufwendungen aus Verlustübernahme 697.539,87 643.158,34
16. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.380.007,77 1.374.540,91
(davon an verbundene Unternehmen EUR 41.264,55; Vorjahr: EUR 41.716,17)
(davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 69.466,27; Vorjahr: EUR 79.265,78)
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.778.664,31 1.887.806,57
(davon latente Steuern EUR 224.100,00; Vorjahr: EUR 41.900,00)
18. Ergebnis nach Steuern 4.497.635,80 5.431.471,91
19. Sonstige Steuern 46.922,94 52.344,48
20. Jahresüberschuss 4.450.712,86 5.379.127,43
21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 10.540.372,47 7.791.478,52
22. Bilanzgewinn 14.991.085,33 13.170.605,95

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

(1) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne, ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Haselünne, Ritterstraße 7,49740 Haselünne, Deutschland, und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück (HRB 120444) eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt worden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die vorgenommenen Ergänzungen der gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB - insbesondere der gesonderte Ausweis der Alkoholsteuer - sind durch das Geschäft der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bedingt und dienen zur Darstellung eines verbesserten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände, die sich nahezu vollständig aus Lizenzen zusammensetzen, sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Lizenzen werden über eine gewöhnliche Nutzungsdauer von vier bis fünf Jahren linear abgeschrieben.

Die unter dem Sachanlagevermögen ausgewiesenen Posten sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (5 bis 57 Jahre) vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden in einem Sammelposten aufgezeichnet und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften über eine Laufzeit von fünf Jahren linear abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wie Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Wertberichtigungen werden entsprechend § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen. Dem Werthaltigkeitstest der Anteile an verbundenen Unternehmen in Form eines Discounted-Cashflow-Verfahrens liegt eine verabschiedete und vom Aufsichtsrat gebilligte Mittelfristplanung mit Schätzunsicherheiten zugrunde.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.

Unfertige und fertige Erzeugnisse sind mit den handelsrechtlich mindestens zu aktivierenden Herstellungskosten, d. h. zu Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener Zuschläge für Material- und Fertigungsgemeinkosten, bewertet. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde durch Abschläge für noch anfallende Kosten von den Verkaufspreisen beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Einzelwertberichtigungen wegen drohender Uneinbringlichkeit sowie Pauschalwertberichtigungen zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos werden aktivisch von den Forderungen abgesetzt. Bei der Ermittlung des risikobehafteten Forderungsbestands werden kreditversicherte Forderungen, Forderungen, für die Bürgschaften vorliegen sowie die enthaltene Umsatzsteuer in Abzug gebracht.

Die liquiden Mittel werden zu Nennwerten bilanziert.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Das Gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Der auf eigene Anteile (eigene Aktien) entfallende rechnerische Nennbetrag am Grundkapital wird gemäß § 272 Abs. 1a HGB offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Nennbetrag und den Anschaffungskosten eigener Anteile wird im Bilanzgewinn berücksichtigt. Angefallene Anschaffungsnebenkosten werden erfolgswirksam erfasst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels des Anwartschaftsbarwertverfahrens („Projected-Unit-Credit-Methode", PUC-Methode) bewertet. Den Berechnungen liegen die „Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein Rententrend von 1,5 % sowie eine Fluktuation und Gehaltsdynamik von jeweils 0 % zugrunde. Von dem Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Abzinsung erfolgte mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz in Höhe von 2,41 % (Stand September 2020), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Die Jubiläumsrückstellungen werden unter Berücksichtigung eines pauschalen Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung von 20% in Abhängigkeit von der bisherigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers angesammelt und mit einem Zinssatz von 1,71 % abgezinst. Die ermittelten Werte basieren ebenfalls auf Gutachten, die nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels des Anwartschaftsbarwertverfahrens („Projected-Unit-Credit-Methode", PUC-Methode) eine Fluktuationsrate von 5 % und als biometrische Rechnungsgrundlage die „Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwenden.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen dienen zur Abdeckung aller ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Bestimmung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten ist in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. Rechtsstreitigkeiten liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde und sie sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend liegt der Beurteilung, ob zum Bilanzstichtag wahrscheinlich eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, ob ein künftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, ein erhebliches Ermessen zugrunde.

Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Alkoholsteuer- und Eingangsabgaben sind in Höhe der Verpflichtungen gegenüber den Hauptzollämtern passiviert und in Erweiterung des gesetzlich vorgesehenen Gliederungsschemas in einem gesonderten Posten ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die passivierten Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Die Ermittlung latenter Steuern erfolgt in Übereinstimmung mit § 274 HGB. Danach werden für temporäre Unterschiede zwischen den im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerent- und -belastungen bilanziert. Dabei werden derartige bei den ertragsteuerlichen Organgesellschaften der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bestehenden temporäre Unterschiede beim Organträger erfasst. Entsprechendes gilt für die genannten temporären Unterschiede bei Personengesellschaften, an denen die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beteiligt ist, deren Bewertung sich grundsätzlich jedoch auf latente Körperschaftsteuern einschließlich Solidaritätszuschlag beschränkt. Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden berücksichtigt, soweit dadurch kein Überhang an aktiven latenten Steuern entsteht. In Ausübung des Aktivierungswahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgt keine Aktivierung aktiver latenter Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen, die die passiven latenten Steuern aus zu versteuernden temporären Unterschieden übersteigen.

Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.

Aktive und passive latente Steuern der Gesellschaft und innerhalb des Organkreises werden saldiert. Vom Wahlrecht des unsaldierten Ausweises aktiver und passiver latenter Steuern in der Bilanz gemäß § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Abschlussstichtag (Devisenkassamittelkurs) bewertet.

(2) Erläuterungen zur Bilanz

(2.1) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang gesondert dargestellt.

Unter den Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden Darlehen an Tochtergesellschaften der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ausgewiesen (TEUR 3.150; Vorjahr: TEUR 5.400).

(2.2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch Forderungsverkäufe im Rahmen von Factoringvereinbarungen um TEUR 16.307 (Vorjahr: TEUR 23.870) reduziert. Die Forderungen wurden regresslos an Factoringgesellschaften verkauft. Auf die nicht an Factoringgesellschaften verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren im Geschäftsjahr 2020 Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 18) zu bilden.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stammen aus dem laufenden Clearing- und Verrechnungsverkehr mit Tochtergesellschaften.

Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich zusammen aus:

31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Forderungen aus Sicherheitsabschlag Factoring 4.807 5.651
Steuererstattungsansprüche 847 83
Debitorische Kreditoren 116 148
Erstattungsansprüche aus Ökosteuer 60 38
Forderungen aus Exportabwicklung 23 121
Rückvergütungsansprüche 20 69
Übrige 39 30
5.912 6.140

Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verteilen sich wie folgt:

davon mit einer Restlaufzeit von
31.12.2020 bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr
TEUR TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 822 822 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 41.193 41.193 0
Sonstige Vermögensgegenstände 5.912 5.912 0
47.927 47.927 0
davon mit einer Restlaufzeit von
31.12.2019 bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr
TEUR TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.530 1.530 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 35.502 35.502 0
Sonstige Vermögensgegenstände 6.140 6.140 0
43.172 43.172 0

Forderungen in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag im Gegenwert von TEUR 173 (Vorjahr: TEUR 134).

(2.3) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten beinhaltet die im Rahmen von zwei Factoringvereinbarungen zu deren Abwicklung genutzte, bei Kreditinstituten geführte Kontokorrentkonten, welche die aus diesem Factoring jederzeit verfügbaren liquiden Mittel umfassen („Kundenabrechnungskonten"); die Forderungen aus den Kundenabrechnungskonten in Höhe von TEUR 4.835 (Vorjahr: TEUR 6.034) weisen von üblichen Kontokorrentforderungen gegen Kreditinstitute abweichende Charakteristika, insbesondere hinsichtlich der Verzinsung, auf.

(2.4) Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Vorauszahlungen für sonstige Fremdleistungen von TEUR 178 (Vorjahr: TEUR 147).

(2.5) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 24.960 (Vorjahr: TEUR 24.960) ist eingeteilt in 9.600.000 Stück Stammaktien (Vorjahr: 9.600.000 Stück Stammaktien), die als auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien ausgestaltet und voll eingezahlt sind. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt EUR 2,60.

Zum 31. Dezember 2020 beträgt die Anzahl der ausgegebenen Aktien 9.393.691 (Vorjahr: 9.393.691) Stück Stammaktien, nachdem die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 insgesamt 206.309 Stück eigene Aktien erworben hat, auf die ein anteiliger Betrag am Grundkapital in Höhe von TEUR 536 entfällt.

Die Entwicklung des Gezeichneten Kapitals sowie der Anzahl der ausgegebenen Aktien zeigt die nachfolgende Übersicht:

31.12.2020 31.12.2019
TEUR Stück TEUR Stück
Stammaktien (auf den Inhaber lautend) 24.960 9.600.000 24.960 9.600.000
Gezeichnetes Kapital 24.960 9.600.000 24.960 9.600.000
Eigene Aktien -536 -206.309 -536 -206.309
Gezeichnetes (Ausgegebenes) Kapital / Ausgegebene Aktien 24.424 9.393.691 24.424 9.393.691

(2.6) Genehmigtes Kapital (nicht ausgegeben)

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. Mai 2024 das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu TEUR 9.984 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Die Bedingungen, unter denen der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital ausschließen kann, sind in § 4 Abs. 4 der Satzung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in der Fassung vom 2. Juli 2020 geregelt. Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ist insgesamt auf einen Betrag von zehn vom Hundert des Grundkapitals beschränkt. Auf diese Grenze sind sowohl eigene Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben oder veräußert werden, als auch diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden, sofern dies jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der genehmigten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

(2.7) Eigene Anteile / eigene Aktien

In den Geschäftsjahren 2015 und 2016 wurden im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms durch die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft 206.309 Stückaktien erworben. Dies entspricht einem rechnerischen Anteil von TEUR 536 am Grundkapital und mithin 2,15 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der durchschnittliche Kaufpreis pro Stückaktie betrug EUR 7,2706. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von TEUR 1.500 (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Nennbetrag und den Anschaffungskosten erworbener eigener Anteile betrug kumuliert TEUR 964 und wurde mit dem Bilanzgewinn verrechnet.

(2.8) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beinhaltet das Agio aus Kapitalerhöhungen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft in den Jahren 1994 und 1996. In den Geschäftsjahren 2004 bzw. 2008 wurden der Kapitalrücklage zur Deckung des jeweiligen Jahresfehlbetrags der Gesellschaft TEUR 15.855 bzw. TEUR 23.010 entnommen und den Gewinnrücklagen zugeführt.

(2.9) Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn

Nach dem Aktiengesetz bemisst sich die Gewinnverwendung einschließlich der Dividendenausschüttung an die Aktionäre nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn.

Auf der Hauptversammlung vom 2. Juli 2020 wurde beschlossen, den im Jahresabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von TEUR 13.171 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,28 je dividendenberechtigter Stammaktie für das Geschäftsjahr 2019 zu verwenden und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft zum Tag der Hauptversammlung gehaltenen, gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigten eigenen Aktien entsprach dies einer Ausschüttung von insgesamt rund TEUR 2.630 und einem Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von rund TEUR 10.540.

Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:

2020 2019
EUR EUR
Jahresüberschuss 4.450.712,86 5.379.127,43
Bilanzgewinn des Vorjahres 13.170.605,95 10.421.712,00
Dividendenausschüttung -2.630.233,48 -2.630.233,48
Bilanzgewinn 14.991.085,33 13.170.605,95

(2.10) Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft schlägt der Hauptversammlung vor, den im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von TEUR 14.991 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stammaktie für das Geschäftsjahr 2020 zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft zum Tag der Hauptversammlung gehaltenen, gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigten eigenen Aktien entspricht dies einer voraussichtlichen Ausschüttung von insgesamt rund TEUR 1.221 und einem Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von rund TEUR 13.770. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. Mai 2021. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

(2.11) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Pensionsrückstellungen werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre abgezinst. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz (2,41 %) und dem 7- Jahresdurchschnittszinssatz (1,71 %) unterliegt einer Ausschüttungssperre und stellt sich wie folgt dar:

31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Pensionsrückstellung
Bewertung mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz 1.999 2.375
Pensionsrückstellung
Bewertung mit dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz 2.125 2.527
Unterschiedsbetrag -126 -152

(2.12) Steuerrückstellungen

Im Vorjahr betrafen die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 1.059 unter anderem in Folge einer bereits abgeschlossenen Betriebsprüfung Gewerbe- und Körperschaftsteuern für die Geschäftsjahre 2014 bis 2019.

(2.13) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten folgende Posten:

31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Boni/Werbekostenzuschüsse 10.860 8.851
Personalrückstellungen 910 1.283
Ausstehende Eingangsrechnungen 823 777
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten 189 345
Aufsichtsratsvergütungen 188 208
Nachzahlungszinsen steuerliche Außenprüfung 0 8
12.970 11.472

(2.14) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den Restlaufzeiten wie folgt:

davon mit einer Restlaufzeit von
31.12.2020 bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer 42.626 42.626 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.714 7.714 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.500 0 7.500 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.274 6.274 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 4.630 4.630 0 0
68.744 61.244 7.500 0
davon mit einer Restlaufzeit von
31.12.2019 bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Alkoholsteuer 43.601 43.601 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.989 7.989 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.500 0 7.500 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.852 4.852 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 6.062 6.062 0 0
70.004 62.504 7.500 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stammen in Höhe von TEUR 7.565 (Vorjahr: TEUR 7.841) aus dem laufenden Clearing- und Verrechnungsverkehr und in Höhe von TEUR 148 (Vorjahr: TEUR 148) aus kurzfristigen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber den Tochtergesellschaften.

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus:

31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Steuern
Umsatzsteuer 4.388 5.738
Lohn- und Kirchensteuer 155 204
4.543 5.942
Kreditorische Debitoren 58 87
Übrige Sonstige Verbindlichkeiten 29 33
4.630 6.062

Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag im Gegenwert von TEUR 1.048 (Vorjahr: TEUR 122).

(2.15) Passive latente Steuern

Die latenten Steuerverbindlichkeiten gliedern sich nach Bilanzposten und Sachverhalten wie folgt:

31.12.2020 31.12.2019
Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
TEUR TEUR TEUR TEUR
AKTIVA
Sachanlagen 0 694 0 734
Finanzanlagen 0 1.174 0 932
Vorräte 0 0 0 0
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0 0 5 0
PASSIVA
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 584 0 593 0
Sonstige Rückstellungen 13 0 21 0
Zwischensumme auf temporäre Unterschiede 597 1.868 619 1.666
Aktivierung Steuerlicher Verlustvorträge 0 0
Saldierung -597 -597 -619 -619
Latente Steuern Bilanz 0 1.271 0 1.047

Der Bewertung der latenten Steuern liegt ein Steuersatz in Höhe von 29,7 % (Vorjahr: 29,3 %) zugrunde.

(2.16) Haftungsverhältnisse

Für die Niederlassung einer Tochtergesellschaft im Bundesland Brandenburg hat die Berentzen- Gruppe Aktiengesellschaft eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft von TEUR 864 (Vorjahr: TEUR 864) gegenüber der InvestitionsBank des Landes Brandenburg zur Sicherung von Forderungen aus dem Subventionsverhältnis, insbesondere möglicher zukünftiger Erstattungsansprüche, übernommen. Die Tochtergesellschaft hatte in den Jahren 2007 und 2010 jeweils einen über einen Investitionszeitraum von drei Jahren laufenden Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung gestellt. Die per Mittelabruf beantragten Beträge kamen ab dem Jahr 2011 bzw. 2012 zur Auszahlung und sind durch eine Bürgschaft besichert. Nach gegenwärtiger Einschätzung bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass im Rahmen einer etwaigen und derzeit nicht vorliegenden Geltendmachung von Forderungen aus dem Subventionsverhältnis - insbesondere einer Rückforderung von Finanzierungshilfen - mit einer möglichen Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zu rechnen ist.

Seit dem Geschäftsjahr 2012 hat die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ferner eine Hafterklärung für eine Bankbürgschaft in Höhe von TEUR 8 für eine ausländische Tochtergesellschaft übernommen. Von einer Inanspruchnahme wird nicht ausgegangen, da über die Hafterklärung jeweils nur kurzfristige Verbindlichkeiten abgesichert sind.

Es bestehen Hafterklärungen im Rahmen von Zoll-Höchstbetragsbürgschaften in Höhe von TEUR 776 (Vorjahr: TEUR 776). Zum Geschäftsjahresende wurden durch diese Bürgschaften tatsächliche Alkoholsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 42.626 (Vorjahr: TEUR 43.601) besichert.

(2.17) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hat Gesamtverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 735 (Vorjahr: TEUR 540), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 3).

Die Miet- und Leasingverpflichtungen gliedern sich nach der Fälligkeit der vereinbarten Miet- oder Leasingzahlungen wie folgt:

davon zahlbar in folgenden Zeitbändern
31.12.2020 bis zu 1 Jahr in 1 bis 5 Jahren später als in 5 Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
Mietzahlungen für Immobilien 62 45 17 0
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 3 3 0 0
Leasingzahlungen für Büromaschinen 73 39 34 0
Leasingzahlungen für den Fuhrpark 532 234 292 6
Leasingzahlungen für Diensträder 68 33 35 0
735 351 378 6
davon zahlbar in folgenden Zeitbändern
31.12.2019 bis zu 1 Jahr in 1 bis 5 Jahren später als in 5 Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
Mietzahlungen für Immobilien 45 45 0 0
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 3 3 0 0
Leasingzahlungen für Büromaschinen 113 43 70 0
Leasingzahlungen für den Fuhrpark 341 200 141 0
Leasingzahlungen für Diensträder 41 27 14 0
540 315 225 0

Die Miet- und Leasingverträge dienen einer flexiblen, liquiditäts- und innovationsorientierten Handhabung von Investitionen und führen in den jeweiligen Geschäftsjahren zu einer Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage. Das Risiko der zukünftigen Zahlungsabflüsse ist durch die fixen Zahlungsbeträge und Laufzeiten der Verträge kalkulierbar.

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hat zum Bilanzstichtag einen laufenden Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von Vertriebsdienstleistungen mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Aus diesem Vertrag ergibt sich zum 31. Dezember 2020 eine Gesamtverpflichtung in Höhe von TEUR 294 (Vorjahr: TEUR 790).

Außerdem bestehen zwei weitere Dienstleistungsverträge über die Erbringung von Marktforschungsleistungen sowie im Zusammenhang mit Markenstrategien. Die Verträge haben jeweils eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2022. Aus diesen Verträgen ergibt sich zum 31. Dezember 2020 eine Gesamtverpflichtung in Höhe von TEUR 914.

Die Verpflichtungen aus den vorstehend dargestellten Dienstleistungsverträgen gliedern sich nach der Fälligkeit der zu leistenden Zahlungen wie folgt:

davon zahlbar in folgenden Zeitbändern
31.12.2020 bis zu 1 Jahr in 1 bis 5 Jahren später als in 5 Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verpflichtungen für Vertriebsdienstleistungen 294 294 0 0
Verpflichtungen für Marktforschung / Markenstrategie 914 684 230 0
1.208 978 230 0
davon zahlbar in folgenden Zeitbändern
31.12.2019 bis zu 1 Jahr in 1 bis 5 Jahren später als in 5 Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verpflichtungen für Vertriebsdienstleistungen 790 790 0 0
Verpflichtungen für Marktforschung 690 230 460 0
1.480 1.020 460 0

Im Rahmen von zwei Factoringvereinbarungen waren zum Bilanzstichtag Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 16.307 (Vorjahr: TEUR 23.870) veräußert. Nach Abzug entsprechender Sicherheitseinbehalte in Höhe von TEUR 4.807 (Vorjahr: TEUR 5.651) ergab sich ein Finanzmittelzufluss von TEUR 11.500 (Vorjahr: TEUR 18.219).

Das Factoring dient der Verbesserung der Kapitalstruktur und der Reduzierung der Finanzierungskosten. Die latenten Ausfallrisiken im Forderungsbestand wurden an den Erwerber übertragen; ein Ausfallrisiko ist damit ausgeschlossen. Durch die im Jahresverlauf kontinuierlichen Umsätze ist eine nachhaltige und gleichbleibende Liquiditätsverbesserung gewährleistet.

(2.18) Rechtsstreitigkeiten

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in unterschiedlichen Jurisdiktionen an Rechtsstreitigkeiten beteiligt, ferner können bestehende Rechtsstreitigkeiten ausgeweitet oder weitere Rechtsstreitigkeiten eingeleitet werden. Solche Rechtsstreitigkeiten können insbesondere im Verhältnis zu Lieferanten und Dienstleistern, Kunden, Verbrauchern, Arbeitnehmern, Investoren oder Behörden, aber auch Wettbewerbern und sonstigen Dritten, z. B. in Marken- und Patentrechtsangelegenheiten, auftreten. Für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft können sich daraus Zahlungsverpflichtungen zur Leistung von Schadensersatz, Strafschadensersatz (Punitive Damages) oder Verpflichtungen zur Erfüllung anderer Ansprüche sowie straf- oder zivilrechtliche Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen ergeben. Zudem können hieraus in Einzelfällen formelle oder informelle Ausschlüsse bei öffentlichen Ausschreibungen oder der Entzug oder Verlust von behördlichen Erlaubnissen oder Genehmigungen resultieren. Geltend gemachte Ansprüche aus Rechtsstreitigkeiten unterliegen grundsätzlich einer Verzinsung.

Aus vereinzelt bestehenden Rechtsstreitigkeiten erwartet die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Für diese Verfahren wurde, sofern die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist, eine angemessene Risikovorsorge gebildet. Da die Risiken aus Rechtsstreitigkeiten jedoch grundsätzlich nur begrenzt einschätzbar sind, ist nicht auszuschließen, dass gleichwohl negative Auswirkungen eintreten können, die durch die getroffene Risikovorsorge nicht vollständig gedeckt sind.

(3) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(3.1) Umsatzerlöse

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2020, bereinigt um die Alkoholsteuer, die folgenden unkonsolidierten Umsatzerlöse, im Wesentlichen mit dem Verkauf von Spirituosen:

2020 2019
TEUR TEUR
Verkauf von Waren 76.097 71.276
Dienstleistungen verbundene Unternehmen 2.140 2.224
Abfallverwertung 50 51
Mieterträge 52 53
Sonstige Erlöse 21 24
Inländische Umsatzerlöse exklusive Alkoholsteuer 78.360 73.628
Verkauf von Waren 20.096 25.631
Ausländische Umsatzerlöse exklusive Alkoholsteuer 20.096 25.631
98.456 99.259

(3.2) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

2020 2019
TEUR TEUR
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen 700 0
Auflösung von Rückstellungen 373 557
Währungsumrechnung 96 44
Erträge aus Schadenersatz 88 100
Periodenfremde Erträge 77 40
Marketing-Rückerstattung Lizenzpartner 41 89
Kostenerstattungen 23 93
Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 17 15
Ausbuchung von Verbindlichkeiten 5 9
Übrige sonstige betriebliche Erträge 329 357
1.749 1.304

(3.3) Personalaufwand

Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR -255 (Vorjahr: TEUR 193).

(3.4) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten:

2020 2019
TEUR TEUR
Verkehrs- und Vertriebskosten 8.594 9.134
Marketingaufwand, Werbung / Handel 5.261 6.561
Instandhaltungen 1.411 1.413
Sonstiger Personalaufwand 707 703
Gebühren, Beiträge und Versicherungen 684 710
Verpackungsrecycling 659 628
Konzernumlagen 627 92
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten 572 1.485
Verluste aus der Wertminderung des Vorratsvermögens 551 123
Mieten und Bürokosten 525 564
Periodenfremde Aufwendungen 220 19
Aufsichtsratsvergütungen 188 216
Währungsumrechnung 87 50
Aufwand aus der Erhöhung der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen 7 28
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 39 75
20.132 21.801

(3.5) Finanz- und Beteiligungsergebnis

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 1.250 (Vorjahr: TEUR 1.250) resultieren aus den Gewinnausschüttungen bzw. der Zuweisung von Gewinnanteilen der folgenden verbundenen Unternehmen:

2020 2019
TEUR TEUR
Citrocasa GmbH, Linz 1.250 1.250
1.250 1.250

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 49) stammen aus Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträgen mit folgenden Konzerngesellschaften:

2020 2019
TEUR TEUR
Pabst & Richarz Vertriebs GmbH, Minden 49 49
49 49

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens resultieren in Höhe von TEUR 108 (Vorjahr: TEUR 149) und die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 4) aus verbundenen Unternehmen.

Unter den Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von insgesamt TEUR 1.636 (Vorjahr: TEUR 0) sind außerplanmäßige Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert eines deutschen verbundenen Unternehmens aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgewiesen.

Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen stammen im Wesentlichen aus Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträgen mit folgenden Konzerngesellschaften:

2020 2019
TEUR TEUR
Der Berentzen Hof GmbH, Haselünne 378 207
DLS Spirituosen GmbH, Flensburg 238 335
Doornkaat Aktiengesellschaft, Norden 81 101
697 643

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten Zinsaufwendungen und Gebühren im Zusammenhang mit Factoring in Höhe von TEUR 889 (Vorjahr: TEUR 893) sowie für ein langfristiges Darlehen in Höhe von TEUR 145 (Vorjahr: TEUR 144). Darüber hinaus sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 69 (Vorjahr: TEUR 79) aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sowie Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 42) enthalten.

An Erträgen aus der Währungsumrechnung wurden TEUR 96 (Vorjahr: TEUR 44) und an Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden TEUR 93 (Vorjahr: TEUR 66) verbucht.

(3.6) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand von TEUR 1.779 (Vorjahr: TEUR 1.888) enthält Erstattungen für Vorjahre in Höhe von TEUR 39 (Aufwand für Vorjahre in Höhe von TEUR 76).

Die Erhöhung der passiven latenten Steuern hat den Steueraufwand in Höhe von TEUR 224 (Vorjahr: TEUR 42) belastet.

(3.7) Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern enthalten Grundsteuern in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 31) sowie Kraftfahrzeug-Steuern in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 10). Im Geschäftsjahr 2019 waren darüber hinaus nachzuentrichtende Umsatzsteuern für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017 in Höhe von TEUR 12 enthalten.

(4) Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss

(4.1) Organe der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Dem Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2020 folgende Mitglieder an:

Name Dauer der Zugehörigkeit zum Vorstand Ausgeübter Beruf Ressorts Aufsichtsmandate
Ralf Brühöfner
Lingen, Deutschland
seit 18. Juni 2007 Mitglied des Vorstands der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Finanzen, Controlling, Personal, Informationstechnologie, Recht, Unternehmenskommunikation, Investor Relations, Corporate Social Responsibility Doornkaat Aktiengesellschaft 1) , Norden, Deutschland (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Oliver Schwegmann
Timmendorfer Strand, Deutschland
seit 1. Juni 2017 Mitglied des Vorstands der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Marketing, Vertrieb, Produktion und Logistik, Einkauf, Forschung und Entwicklung Doornkaat Aktiengesellschaft 1), Norden, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

1) Konzerninternes, nicht börsennotiertes Unternehmen.

Den Mitgliedern des Vorstandes wurden folgende Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Sätze 1 bis 4 HGB gewährt bzw. Zusagen auf Bezüge erteilt:

2020 2019
Vergütungsart TEUR TEUR
Erfolgsunabhängige Komponenten 755 729
Erfolgsbezogene Komponenten 170 262
Gesamtbezüge 925 991
Zugesagte erfolgsbezogene Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 30 227

Neben den im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezügen wurden den Mitgliedern des Vorstands für das betreffende Geschäftsjahr Zusagen auf eine erfolgsbezogene, nicht aktienbasierte Vergütungskomponente erteilt, deren Gewährung von der Höhe des Konzern-EBIT des jeweils folgenden Geschäftsjahres bzw. der beiden jeweils nachfolgenden Geschäftsjahre abhängig ist. Die danach zugesagten Beträge belaufen sich auf insgesamt TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 227).

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sieht an dieser Stelle davon ab, die Vorstandsvergütung individualisiert, d. h. für jedes Vorstandsmitglied gesondert, anzugeben, da die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Mai 2016 sich gegen eine solche individualisierte Veröffentlichung ausgesprochen und beschlossen hat, dass die gemäß § 314 Abs. 3 Satz 1 HGB i.V.m. § 286 Abs. 5 Satz 1 HGB die in § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Sätze 5 bis 8 HGB und § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Sätze 5 bis 8 HGB verlangten Angaben unterbleiben.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2020 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen gewährt noch sind sie Inhaber solcher Vergütungsinstrumente. Ebenso wenig wurden den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 Vergütungen für die Wahrnehmung von Mandaten bei Tochterunternehmen gewährt. Die Gesamtbezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 enthalten ferner keine Leistungen an frühere Mitglieder des Vorstands im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Tätigkeit.

Weiterhin wurden den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Kredite oder Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse von diesen eingegangen.

Früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2020 keine Bezüge gewährt.

Ehemalige Geschäftsführer von Konzerngesellschaften, deren Rechtsnachfolgerin die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist, und deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2020 Leistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 Buchstabe b) HGB in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 104).

Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für diesen Personenkreis beträgt zum 31. Dezember 2020 bei Ermittlung nach § 253 HGB TEUR 330 (Vorjahr: TEUR 657).

Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Dem Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2020 folgende Mitglieder an:

Name Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre / Arbeitnehmer Ausgeübter Beruf Weitere Aufsichtsmandate
Uwe Bergheim
Düsseldorf, Deutschland
Vorsitzender des Aufsichtsrats
seit 3. Mai 2018 Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre Selbständiger Unternehmensberater, Düsseldorf, Deutschland
Frank Schübel
Gräfelfing, Deutschland
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
seit 19. Mai 2017 Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre Geschäftsführer der TEEKANNE Holding GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Deutschland
Dagmar Bottenbruch
Berlin, Deutschland
seit 2. Juli 2020 Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre Geschäftsführerin der Segenia Capital Management GmbH / Segenia Capital GP GmbH, Frankfurt/Main (vormals: DC&F Capital Partners Management GmbH / DC&F Capital Partners GP GmbH, Hannover), Deutschland Selbständige Unternehmensberaterin und Angel Investor, Berlin, Deutschland AMG Advanced Metallurgical Group N.V. 1) , Amsterdam, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats) ad pepper media International N.V.1), Amsterdam, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats, seit 19. Mai 2020)
Heike Brandt
Minden, Deutschland
seit 22. Mai 2014 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer Kaufmännische Angestellte der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne, Deutschland
Bernhard Düing
Herzlake, Deutschland
seit 24. Juni 1999 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer Schichtleiter Produktion der Vivaris Getränke GmbH & Co. KG, Haselünne, Deutschland
Hendrik H. van der Lof
Almelo, Niederlande
seit 19. Mai 2017 Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre Geschäftsführer der Via Finis Invest B.V., Almelo, Niederlande Monolith N.V. 2) , Amsterdam, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats, bis zum 14. Dezember 2020)
TIIN Buy-Out & Growth Fund B.V. 2) , Naarden, Niederlande (Vorsitzender des Aufsichtsrats, bis zum 30. Oktober 2020)
Daniël M.G. van Vlaardingen
Hilversum, Niederlande
vom 1. September 2016 bis zum 2. Juli 2020 Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre Geschäftsführer der Monolith Investment Management B.V., Amsterdam, Niederlande

1) Konzernexternes, börsennotiertes Unternehmen.
2) Konzernexternes, nicht börsennotiertes Unternehmen.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden in ihrer Funktion als Mitglieder des Aufsichtsrats Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Sätze 1 bis 4 HGB in Höhe von insgesamt TEUR 188 (Vorjahr: TEUR 208) gewährt.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2020 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen gewährt noch sind sie Inhaber solcher Vergütungsinstrumente. Ebenso wenig wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 Vergütungen für die Wahrnehmung von Mandaten bei Tochterunternehmen gewährt. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 enthalten ferner keine Leistungen an frühere Mitglieder des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Tätigkeit.

Weiterhin wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 weder von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft noch von einem Tochterunternehmen Kredite oder Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse von diesen eingegangen.

Früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2020 keine Bezüge gewährt.

(4.2) Mitarbeiter

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beschäftigte neben dem Vorstand im Jahresdurchschnitt:

Jahresdurchschnitt
2020 2019
Angestellte 131 134
Gewerbliche Arbeitnehmer 76 74
Auszubildende 18 16
225 224

(4.3) Mitteilungen und Veröffentlichungen von Veränderungen des Stimmrechtsanteils aus Aktien an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Folgende Meldepflichtige haben der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gemäß den insoweit einschlägigen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil aus Aktien an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bestimmte der im Wertpapierhandelsgesetz festgelegten Meldeschwellen erreicht bzw. über- oder unterschritten hat:

Datum des Stimmrechte
Meldepflichtiger Namen der Aktionäre 1) Erreichens, Über- oder Unterschreitens einer Meldeschwelle Zurechnung gemäß WpHG Zurechnung über % Anzahl
MainFirst SICAV
Senningerberg, Luxemburg
2. März 2016 8,50 815.500
Lazard Frères Gestion S.A.S.
Paris, Frankreich
22. Juni 2017 5,07 486.598
Stichting Administratiekanto or Monolith
Amsterdam, Niederlande
Monolith N.V. 5. August 2020 §34 Monolith N.V. 4,95 474.851

1) Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend vom Meldepflichtigen.

(4.4) Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die jährliche Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde im November 2020 abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat haben diese durch gemeinsam abgegebene Erklärung im März 2021 aktualisiert. Die Erklärungen sind auf der Unternehmenswebsite der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unter www.berentzen-gruppe.de dauerhaft zugänglich gemacht.

(4.5) Aufstellung des Anteilsbesitzes der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Unmittelbare Tochterunternehmen 1) 4)

Name, Sitz Anteilsbesitz Eigenkapital 31.12.2020 Jahresergebnis 2020
in % TEUR TEUR
Berentzen Distillers International GmbH, Haselünne 100,0 57 -1.649
Berentzen-Vivaris Vertriebs GmbH 100,0 48 23
Der Berentzen Hof GmbH, Haselünne 2) 3) 100,0 26 0
DLS Spirituosen GmbH, Flensburg 2) 3) 100,0 2.482 0
Doornkaat Aktiengesellschaft, Norden 2)3) 100,0 56 0
Pabst & Richarz Vertriebs GmbH, Minden 2)3) 100,0 33 0
Citrocasa GmbH, Linz 100,0 4.352 490
Vivaris Getränke GmbH & Co. KG, Haselünne 3) 100,0 1.652 -1.407

Mittelbare Tochterunternehmen 1) 4)

Name, Sitz Anteilsbesitz Eigenkapital 31.12.2020 Jahresergebnis 2020
in % TEUR TEUR
Inländische Gesellschaften
Berentzen Distillers Asia GmbH, Haselünne 100,0 18 -1
Berentzen Distillers Turkey GmbH, Haselünne 100,0 760 -1.634
Berentzen North America GmbH, Haselünne 100,0 374 1
Citrocasa Deutschland Vertriebs GmbH 100,0 31 6
Ausländische Gesellschaften
Berentzen Alkollü Ickiler Ticaret Limited Sirketi, Istanbul, Republik Türkei 100,0 1.690 -193

1) Im Hinblick auf § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB wird auf die Angabe von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie derjenigen Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ist, verzichtet, sofern und soweit sie einzeln und in ihrer Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind.
2) Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
3) Die mit 3) gekennzeichneten Kapitalgesellschaften bzw. Personenhandelsgesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen.
4) Die genannten Gesellschaften werden mittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne, einbezogen.

(4.6) Gesamthonorare des Abschlussprüfers

In der Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft am 2. Juli 2020 wurde die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft gewählt.

Für die in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers sind insgesamt Aufwendungen bzw. Honorare in folgender Zusammensetzung erfasst worden:

2020 2019
TEUR TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 160 150
Andere Bestätigungsleistungen 0 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
160 150

Bei den Abschlussprüfungsleistungen handelt es sich um die gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Zusätzlich hat der Abschlussprüfer eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung bei einem Tochterunternehmen durchgeführt.

(4.7) Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet.

 

Haselünne, den 17. März 2021

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Oliver Schwegmann, Vorstand

Ralf Brühöfner, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
01.01.2020 Zugang Umbuchung Abgang 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 29.260.046,23 97.912,29 93.256,50 90.716,76 29.360.498,26
2. Geschäfts- oder Firmenwert 5.337.480,25 0,00 0,00 0,00 5.337.480,25
3. Geleistete Anzahlungen 93.256,50 0,00 -93.256,50 0,00 0,00
34.690.782,98 97.912,29 0,00 90.716,76 34.697.978,51
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 31.666.754,53 11.863,89 9.856,43 0,00 31.688.474,85
2. Technische Anlagen und Maschinen 34.438.966,74 229.142,26 0,00 57.757,33 34.610.351,67
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.193.559,71 314.205,23 14.711,76 91.403,18 4.431.073,52
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 24.568,19 60.969,65 -24.568,19 0,00 60.969,65
70.323.849,17 616.181,03 0,00 149.160,51 70.790.869,69
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 57.617.332,30 3.928.230,03 0,00 0,00 61.545.562,33
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 6.100.000,00 0,00 0,00 2.950.000,00 3.150.000,00
63.717.332,30 3.928.230,03 0,00 2.950.000,00 64.695.562,33
168.731.964,45 4.642.323,35 0,00 3.189.877,27 170.184.410,53
Abschreibungen
01.01.2020 Zugang Umbuchung Abgang 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 28.768.787,40 183.507,93 0,00 90.716,76 28.861.578,57
2. Geschäfts- oder Firmenwert 5.337.480,25 0,00 0,00 0,00 5.337.480,25
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
34.106.267,65 183.507,93 0,00 90.716,76 34.199.058,82
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 20.499.249,06 630.639,11 0,00 0,00 21.129.888,17
2. Technische Anlagen und Maschinen 27.408.228,46 855.437,58 0,00 57.757,33 28.205.908,71
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.402.764,69 239.058,38 0,00 91.390,79 3.550.432,28
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
51.310.242,21 1.725.135,07 0,00 149.148,12 52.886.229,16
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 29.089.886,18 1.636.000,00 0,00 0,00 30.725.886,18
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 700.000,00 0,00 0,00 700.000,00 0,00
29.789.886,18 1.636.000,00 0,00 700.000,00 30.725.886,18
115.206.396,04 3.544.643,00 0,00 939.864,88 117.811.174,16
Nettobuchwerte
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 498.919,69 491.258,83
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 93.256,50
498.919,69 584.515,33
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.558.586,68 11.167.505,47
2. Technische Anlagen und Maschinen 6.404.442,96 7.030.738,28
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 880.641,24 790.795,02
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 60.969,65 24.568,19
17.904.640,53 19.013.606,96
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 30.819.676,15 28.527.446,12
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 3.150.000,00 5.400.000,00
33.969.676,15 33.927.446,12
52.373.236,37 53.525.568,41

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB und den Corporate Governance Bericht, auf den in Abschnitt 8 des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB und des Corporate Governance Berichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

1.

Risiko für den Abschluss

2.

Prüferisches Vorgehen

3.

Verweis auf zugehörige Angaben

Werthaltigkeit der Anteile an der Vivaris Getränke GmbH & Co. KG

1 Risiko für den Abschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 weist unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen u.a. Anteile an der Tochtergesellschaft Vivaris Getränke GmbH & Co. KG, Haselünne, aus. Die Anteile sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Im Rahmen von Werthaltigkeitstests der Anteile an der Vivaris Getränke GmbH & Co. KG, Haselünne, haben die gesetzlichen Vertreter der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beurteilt, ob eine Wertberichtigung der Anteile an der Vivaris Getränke GmbH & Co. KG auf den niedrigeren beizulegenden Wert wegen dauernder Wertminderung erforderlich ist. Die Werthaltigkeitstests erfolgten in Form eines Discounted Cashflow-Verfahrens, wobei die zu diskontierenden zukünftigen Cashflows aus den von den gesetzlichen Vertretern der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Mittelfristplanungen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft abgeleitet wurden. Die gesetzlichen Vertreter der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Wertberichtigung der Anteile an der Vivaris Getränke GmbH & Co. KG auf den niedrigeren beizulegenden Wert wegen dauernder Wertminderung erforderlich ist.

Das Ergebnis der Bewertung der Anteile ist von der Einschätzung zukünftiger Zahlungsströme sowie des im Rahmen des Discounted Cashflow-Verfahrens verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit hohen Schätzunsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und angesichts einer Verlusthistorie der Vivaris Getränke GmbH & Co. KG war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Prüferisches Vorgehen

Bei unserer Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an der Tochtergesellschaft Vivaris Getränke GmbH & Co. KG haben wir zunächst das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Vor dem Hintergrund, dass bereits kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Werthaltigkeitstests haben können, haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsexperten die Angemessenheit der beim Werthaltigkeitstest verwendeten Kapitalkostenparameter zum 31. Dezember 2020 beurteilt. Zudem haben wir die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsströme anhand eines Abgleichs mit den Mittelfristplanungen beurteilt. Die den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Mittelfristplanungen und den Werthaltigkeitstests zugrunde liegenden Planungsprämissen haben wir auf deren Realisierbarkeit gewürdigt und diese unter Berücksichtigung der strategischen Kernthemen kritisch mit der Geschäftsführung der Vivaris Getränke GmbH & Co. KG besprochen und ausgewählte in der Planung berücksichtigte Maßnahmen zur Steigerung der künftigen Zahlungsströme anhand weiterer Nachweise nachvollzogen. Die aufgetretenen Planabweichungen des Berichtsjahres haben wir hinterfragt, uns deren Ursachen erläutern lassen und die angemessene Berücksichtigung der Ursachen in den Mittelfristplanungen gewürdigt.

3 Verweis auf zugehörige Angaben

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang unter (1) dargestellt. Die unmittelbaren Tochterunternehmen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes unter (4.5.) des Anhangs aufgeführt. Der dem Anhang beigefügte Anlagespiegel stellt die Entwicklung der Anteile an verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 insgesamt dar.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht,

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB,

die im Geschäftsbericht 2020 enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB sowie

die übrigen Teile des Geschäftsberichts 2020 mit Ausnahme des von uns geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks über die Konzernabschlussprüfung,

die übrigen Teile des Jahresabschluss-Berichts 2020, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteile der in Abschnitt 8 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Erklärungen zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Für den im Geschäftsbericht enthaltenen Bericht des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht auf gedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei berentzen-2020-12-31_JA.zip, mit dem Hash-Wert 7F11AEEC720C1707F84E5AB64A0586C0EB0C652CD3AAF135 F80D7CD38A5B2013, berechnet mittels SHA256enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF- Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Juli 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Oktober 2020 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ronald Rulfs.

 

Düsseldorf, den 18. März 2021

Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Thomas Senger, Wirtschaftsprüfer

Ronald Rulfs, Wirtschaftsprüfer