bmp media investors AG(vormals: bmp Aktiengesellschaft)BerlinKonzernabschluss zum 31.12.2011Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011Das Geschäftsjahr 2011 verlief insgesamt zufriedenstellend für den Konzern der bmp media investors AG. Das Venture Capital Geschäft entwickelte sich positiv. Fünf neue Investments wurden über die bmp media investors getätigt (brand eins Medien AG, Freshmilk NetTV GmbH, Instream Media Sp. z o.o., iversity GmbH, Ubertweek GmbH). Die Beteiligungen an der ergoTrade AG, der Pomocni Sp. z o.o. und der K2 Internet S.A. konnten mit gutem bis sehr gutem Erfolg veräußert werden. Darüber hinaus wurden die Beteiligungen Republika Kobiet Sp. z o.o. und Asia Alternatives Capital Partners II im Rahmen der Portfoliobereinigung veräußert. Mit Beschluss der Hauptversammlung wurde die bmp Aktiengesellschaft Mitte 2011 in die bmp media investors AG umfirmiert. Im Zuge dieser Umfirmierung wurde das Management in die Tochtergesellschaft bmp Beteiligungsmanagement AG ausgegliedert, so dass die bmp media investors AG ab dem 1. Juli 2011 als reine Beteiligungsgesellschaft aufgestellt wurde. Weiterhin konnte mit der gesellschaftsrechtlichen Trennung zwischen Fonds und Fondsmanager ein wichtiger Schritt für eine Verschlankung der Kostenstruktur und für eine Erhöhung der Transparenz erreicht werden. Im Rahmen dieser Strukturmaßnahme ist die Tochtergesellschaft bmp Beteiligungsmanagement AG im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet worden, um interessierten Aktionären ein Investment zu ermöglichen. Der Vorstand der bmp media investors AG hatte im Sommer beschlossen, die Anteile an der bmp Beteiligungsmanagement AG innerhalb eines Jahres vollständig zu verkaufen, so dass diese Tätigkeit gemäß IFRS 5 als „aufgegebener Geschäftsbereich“ klassifiziert wurde. Zum 31. Dezember 2011 betrug der Anteil 49,6 % (Vorjahr 100 %). Mit Wirkung vom 01. Juli 2011 sind alle wesentlichen Verträge der bmp media investors AG auf die bmp Beteiligungsmanagement AG übergegangen, auch wurden bis auf die Beteiligungen und die Bankguthaben die wesentlichen Aktiva übernommen. Die Mitarbeiter sind bis auf eine Mitarbeiterin ebenfalls gewechselt, der Vorstand der bmp media investors AG wird nicht mehr vergütet. Die bmp media investors AG präsentiert sich somit heute als reine Beteiligungsgesellschaft. Im Wesentlichen besteht die zukünftige Bilanzstruktur auf der Aktivseite aus den gehaltenen Venture Capital Beteiligungen und den Bankguthaben, auf der Passivseite aus Eigenkapital und einem Refinanzierungskredit. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird auf der Erlösseite von Umsätzen aus dem Verkauf von Beteiligungen und dem dazugehörigen Buchwertabgang bestimmt sein. Neben den Personalkosten für die eine verbleibende Mitarbeiterin werden Kosten für die Anlageberatung von 2,5 % p.a. zzgl. USt. auf das durchschnittliche Eigenkapital der bmp media investors AG nach IFRS und ggf. eine 15 %ige Erfolgsbeteiligung anfallen. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden vornehmlich Kosten der Börsennotiz nebst IR- und PR-Kosten sowie Kosten für Abschluss und Prüfung entstehen. Sonstigen Aufwendungen stehen in der Regel Erträge in gleicher Größenordnung entgegen, so zum Beispiel bei den Aufwendungen aus Fondsmanagementgebühren für den BFB Frühphasenfonds Brandenburg GmbH. Die Umsätze aus dem Verkauf von Beteiligungen beliefen sich in 2011 auf 5,3 Mio. € (Vorjahr 7,1 Mio. €), das Bewertungsergebnis betrug 1,2 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €). Der bmp media investors Konzern hat im Geschäftsjahr 2011 einen Gewinn nach IFRS von 369 T€ (Vorjahr 2.246) erzielt. Das Eigenkapital hat sich von 16,3 auf 19,1 Mio. € bzw. von 90 % auf nunmehr 92 % der Bilanzsumme erhöht. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten blieben mit 5,5 Mio. € per 31. Dezember 2011 auf Vorjahresniveau. Die kurzfristigen börsengängigen Wertpapiere redu-zierten sich vornehmlich durch den Verkauf der Aktien an der K2 Internet S.A. auf 2,7 Mio. € zum 31.12.2011 (Vorjahr 4,3 Mio. €). 1. Marktentwicklung und Marktposition:Der regionale Investitionsschwerpunkt im Bereich Direktbeteiligungen liegt für bmp media investors in Deutschland und Polen, wobei die überwiegende Anzahl der Beteiligungen auf Deutschland entfällt. Nach Angaben des BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (Jahresbericht 2011) hat sich die deutsche Private Equity Branche nach kräftigen Einbrüchen in dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise geprägten Jahr 2009 und einer Erholung in 2010 im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter stabilisiert, bzw. konnte in den meisten Sektoren Zuwächse erzielen. Das Investitionsniveau konnte gegenüber 2010 nochmals recht deutlich und nachhaltig gesteigert werden. So erreichten die Private Equity-Investitionen in Deutschland in 2011 5,92 Mrd. €, was einem Plus von 22% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Hiervon wurden 3,82 Mrd. € von in Deutschland ansässigen Beteiligungsgesellschaften investiert. Der Bereich Venture Capital konnte allerdings nicht in gleichem Maße profitieren wie bspw. der Bereich Buyout. Auf Venture Capital Investitionen entfiel hierbei ein Anteil von ca. 12 % am Gesamtinvestitions-volumen und damit prozentual etwas weniger als in 2010 (15 %). Auch das Volumen in Euro gerechnet fiel leicht geringer aus (0,69 Mrd. € gegenüber 0,72 Mrd. € in 2010). Das Umfeld für Exits hat sich im vergangenen Jahr positiv gezeigt. Das Volumen an Beteiligungsverkäufen erreichte 4,13 Mrd. €, was einem Zuwachs von 28 % gegenüber dem Vorjahreswert von 3,22 Mrd. € entspricht. Das Plus ist vor allem auf einen erheblichen Anstieg der Trade Sales zurückzuführen. Alle anderen Exitrouten (z.B. Verkauf über Börse, Verkauf an andere Beteiligungsgesellschaften) konnten hingegen nur leichte Zuwächse erreichen oder stagnierten. Trade Sales erreichten einen Anteil von 42 %, während der Anteil im Vorjahr erst bei 22 % lag. Der Vorstand der bmp media investors AG erwartet für den Jahresverlauf 2012 ein weiterhin stabiles Marktumfeld für die Venture Capital Branche. Gerade auch für die Zielmärkte Medien und Marketing Services wird eine positive Marktentwicklung erwartet, da zur Zeit viele neue Geschäftskonzepte entwickelt werden und Unternehmen entstehen, die für ihr Wachstum Eigenkapitalfinanzierungen suchen. Die bmp media investors ist hier mit ihrer Fokussierung sehr gut positioniert und dürfte in 2012 durch das klarere Profil profitieren. 2. Geschäftsentwicklung:Venture Capital DirektbeteiligungenIm bmp media investors Konzern hat sich die Beteiligungsanzahl des Portfolios von 13 auf 14 Beteiligungen erhöht. Die Beteiligungen stammen ausschließlich aus den beiden für bmp relevanten Märkten Deutschland und Polen. Mit der brand eins Medien AG, der Instream Media Sp. z o.o., der iversity GmbH, der Freshmilk NetTV GmbH und der Ubertweek GmbH wurden fünf neue Investments über die bmp media investors AG eingegangen. Gleichzeitig gab es vier Abgänge aus dem Portfolio: Die drei Beteiligungen Pomocni Sp. z o.o., ergoTrade AG und Republika Kobiet Sp. z o.o. wurden vollständig über Trade Sales verkauft, während die Beteiligung an der K2 Internet S.A. nach dem Börsengang in 2008 vollständig an einen Finanzinvestor umplatziert wurde. Die Gesamtinvestitionen im Bereich Venture Capital Direktinvestments beliefen sich im Geschäftsjahr 2011 auf insgesamt 5,6 Mio. €. Der größte Teil davon (3,9 Mio. €) betraf Investitionen in neue Beteiligungen. Neben den fünf oben erwähnten Neuzugängen wurden bei einigen der bestehenden Beteiligungen Folgeinvestitionen getätigt. 3. Organisation und Mitarbeiter:Durch die Trennung des Fondsmanagers (bmp Beteiligungsmanagement AG) vom Portfolio (bmp media investors AG) gab es in 2011 einige grundlegende Veränderungen im Vorstand der Gesellschaft. Auf die anfänglich drei, später dann zwei Mitglieder verteilten sich die Aufgabenfelder des Vorstands wie folgt: Oliver Borrmann oblagen die Bereiche Gesamtstrategie, Geschäftsbereich Direktinvestments sowie Public und Investors Relations. Ralph Günther trug bis zu seinem Ausscheiden am 31. Januar 2011 die Verantwortung für den Geschäftsbereich Private Equity Advisory, der dann auf Andreas van Bon überging. Andreas van Bon zeichnete zudem verantwortlich für Finanzen, Controlling, Personal, Recht und EDV. Im Rahmen der Neustrukturierung der Gesellschaft zur Jahresmitte schied Andreas van Bon zum 30. Juni 2011 aus dem Vorstand der bmp media investors AG aus. Jens Spyrka wurde ab dem 01. Juli 2011 zum neuen Mitglied des Vorstands berufen und die Vorstandsbestellung von Oliver Borrmann wurde verlängert. Auf die Benennung von Ressortzuständigkeiten ebenso wie auf die Benennung eines Sprecher bzw. Vorstandsvorsitzenden wird seit dem 01. Juli 2011 verzichtet. Die meisten Mitarbeiter wechselten wie geplant zum 01. Juli 2011 von der bmp media investors AG in die bmp Beteiligungsmanagement AG. Die bmp media investors AG beschäftigte dadurch bedingt im Geschäftsjahr durchschnittlich sechs Angestellte und eine Auszubildende. Zum Stichtag arbeitete neben dem Vorstand eine fest angestellte Mitarbeiterin bei der bmp media investors AG. 4. Finanzwirtschaftliche Situation:ErtragslageDer bmp-Konzern weist im Geschäftsjahr 2011 einen Jahresüberschuss von 369 T€ nach IFRS aus. Das Ergebnis ist damit im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen, in dem ein Jahresüberschuss von 2.246 T€ nach IFRS ausgewiesen worden war. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen und Wertpapieren beliefen sich auf 5.269 T€. Im Vorjahr lag der Umsatz aus dem Verkauf von Beteiligungen und Wertpapieren bei 7.093 T€. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken stark von 1.376 T€ auf 80 T€, u. a. da im Vorjahr KfW-Kredite über 842 T€ ertragswirksam ausgebucht wurden. Der Personalaufwand lag vor allem wegen der erfolgten gesellschaftsrechtlichen Trennung zwischen Fonds und Fondsmanager mit 625 T€ um -51 % unter dem Aufwand für 2010. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von 1.869 T€ auf 2.110 T€. Der Grund lag dabei einerseits im Management der BFB Frühphasenfonds Brandenburg GmbH, für deren Ausführung externe Dienstleister und die bmp Beteiligungsmanagement AG (aufgegebener Geschäftsbereich) beauftragt wurden, andererseits im Abschluss eines Anlageberatungsvertrages mit der bmp Beteiligungsmanagement AG. Beide Posten summieren sich auf 726 T€. Hinzu kommt, dass sich der polnische Zloty für uns ungünstig entwickelt hat, die unrealisierten Kursverluste auf den Zloty-Bestand betrugen 329 T€ (Vorjahr 9 T€). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere gingen stark von 2.232 T€ auf 652 T€ zurück. Die Eigenkapitalrendite, gemessen am Jahresüberschuss des Geschäftsjahres und bezogen auf das durchschnittliche Eigenkapital, beläuft sich auf 2 %. Vermögens- und KapitalstrukturDie langfristigen Vermögenswerte des Konzerns beinhalten die Anteile an Beteiligungsunternehmen und an diese Unternehmen ausgereichte Darlehen. Sie umfassen mit 10.399 T€ rund 99 % der langfristigen Vermögenswerte. Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken um 19 % von 12.659 T€ auf 10.302 T€. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten betrugen zum Jahresende 2011 5.506 T€ nach 5.713 T€ in 2010. Die Bilanzsumme hat sich von 18,0 Mio. € auf 20,8 Mio. € erhöht. Das Eigenkapital ist um 17,2 % von 16,3 Mio. € auf 19,1 Mio. € gestiegen. Das Grundkapital wurde durch eine Sachkapitalerhöhung (Einbringung von Anteilen an der brand eins Medien AG) um 1,32 Mio. EUR erhöht. Weiterhin wurde bei dieser Transaktion die Kapitalrücklage mit 0,53 Mio. EUR dotiert. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich von 1.779 T€ auf 1.665 T€. Dabei entfallen 1.217 T€ auf einen Refinanzierungskredit der KfW für eine Beteiligung. LiquiditätDie kurzfristigen börsengängigen Wertpapiere und Zahlungsmitteläquivalente betrugen zum Jahresende 8,2 Mio. €. 5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung, RisikomanagementDirektinvestmentsVenture Capital ist Wagnis- oder Risikokapital, dessen Gewährung das Ziel verfolgt, hohe Renditen zu erlangen. Im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen beinhaltet Venture Capital gleichzeitig auch ein deutlich höheres Risikopotenzial und erfordert eine hohe Betreuungsintensität. Da die Unternehmen bei Beteiligungseingang teilweise noch keine Erträge erwirtschaften und zu diesem Zeitpunkt ggf. noch von keinem Erfolg bei der Durchsetzung der Geschäftsidee ausgegangen werden kann, ergeben sich hohe Risiken für die Gesellschaft und den bmp media investors Konzern. Dieses Risiko steigt grundsätzlich mit zunehmender Nähe zur Unternehmensgründung signifikant an. Zeitpunkt der Veräußerung und erzielbarer VeräußerungserlösDer bmp media investors Konzern realisiert heute seine Erträge vornehmlich durch die Veräußerung von Beteiligungen an einen institutionellen oder industriellen Investor (Trade Sale) oder im Rahmen eines Börsengangs. Diese Veräußerungsmöglichkeiten werden auch als Exit-Kanäle bezeichnet. Die Gesellschaft kann keine Garantie dafür übernehmen, dass sich die Veräußerung einer Beteiligung überhaupt bzw. zu einer bestimmten Rendite realisieren lässt. Gerade bei schwachen Kapitalmärkten werden Beteiligungsverkäufe schwieriger und können damit zu negativen Ergebnissen des bmp media investors Konzerns führen. Unsicherheit der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner PortfoliounternehmenAbschreibungen auf Beteiligungen bis hin zum Totalverlust von Beteiligungen durch Insolvenz lassen sich trotz langjähriger Geschäftserfahrungen und intensivem Beteiligungscontrolling nicht vermeiden und sind insbesondere bei Frühphasenfinanzierungen nicht ungewöhnlich. Die bmp media investors AG wirkt den finanziellen Auswirkungen eines Wertverfalls von Beteiligungen durch frühzeitige Unterstützungs- und Gegensteuerungsmaßnahmen, durch kontinuierliche Verbesserung der Due Diligence und des Beteiligungscontrollings sowie durch entsprechende Risikovorsorge (Bildung von Wertberichtigungen) in ihrer bilanziellen Bewertung entgegen. KlumpenrisikenDie drei größten Beteiligungen vereinen rund 67 % des Buchwertes der offenen Beteiligungen und Wertpapiere auf sich. Die Buchwerte der brand eins Medien AG, der Heliocentris Energy Solutions AG und der Revotar Biopharmaceuticals AG bewegen sich in einer Spanne von 2,7 Mio. € bis 3,1 Mio. €. FinanzierungsrisikenDie bmp media investors hat noch einen Refinanzierungskredit für eine Beteiligung in einem Volumen von 1,2 Mio. € in Anspruch genommen. Dieser Refinanzierungskredit wird zum 30. September 2012 teilweise getilgt und läuft dann bis zum 30. September 2014. Risiko aus AuslandsgeschäftenDie Beteiligungen, die bmp media investors im Ausland hält, unterliegen dem jeweilig landesspezifischen Recht. Zudem unterliegen einzelne Verträge dem jeweilig landesspezifischen Recht. Die Gesellschaft ist somit den üblichen Gefahren und Risiken einer ausländischen Rechtsordnung ausgesetzt. Die Anwendung ausländischen Rechts sowie die landesspezifischen Gegebenheiten können so zu unvorhergesehenen Risiken führen. Zurzeit hält bmp nur eine Auslandsbeteiligung in Polen. Haftung bei der Veräußerung von BeteiligungenIm Rahmen des Verkaufs von Beteiligungen - unter Umständen aber auch bei der Beteiligung weiterer Investoren - kann es sein, dass der bmp media investors Konzern als Verkäufer oder als Gesellschafter Garantien insbesondere in Bezug auf Steuerverbindlichkeiten zugunsten des oder der Käufer abgeben muss. Der bmp media investors Konzern ist bestrebt, sofern überhaupt Garantien übernommen werden, die Haftung aus solchen Garantien und Freistellungen auf einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises zu beschränken. Der bmp media investors Konzern kann nicht ausschließen, dass sich in Einzelfällen eine solche Haftung realisiert. ZinsänderungsrisikenBei allen Krediten, Darlehen und Optionsanleihen im bmp media investors Konzern wurden Festzinssätze für die gesamte Laufzeit vereinbart. Sie weisen damit keinerlei Zinsänderungsrisiko auf. Alle kurzfristigen Geldanlagen hingegen sind variabel verzinst. WährungsrisikenDie Gesellschaft hat in der Vergangenheit verschiedentlich bei Erwerb einer Beteiligung den Kaufpreis in Fremdwährung bezahlt bzw. bei der Veräußerung einer Beteiligung den Kaufpreis in Fremdwährung erhalten. Je nach Zeitpunkt der Investition und der Veräußerung derselben Beteiligung kann sich zusätzlich zu einem Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ein Kursgewinn oder -verlust realisieren. Hinzu kommt das Risiko, dass die Gesellschaft Kursverluste aus Fremdwährungsguthaben hinnehmen muss, falls keine Sicherungsgeschäfte bestehen. Abhängigkeit der Gesellschaft von SchlüsselpersonenZum erfolgreichen Management einer Venture Capital Gesellschaft gehört ein umfangreiches Know-how sowie ein gut ausgebautes Netzwerk aus persönlichen Beziehungen und wichtigen Kontakten. Das Kernteam der bmp Beteiligungsmanagement verfügt über ein entsprechendes Know-how sowie über ein Netzwerk an persönlichen Beziehungen und wichtigen Kontakten zu Unternehmen und Personen, die für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft relevant sind. Abhängigkeit der Gesellschaft von konjunkturellen Einflüssen und FinanzmärktenDer wirtschaftliche Erfolg des bmp media investors Konzerns ist im Direktbeteiligungsgeschäft in erster Linie von der Höhe des Preises, zu dem bmp media investors die Beteiligungen erwerben kann, der positiven Entwicklung der Portfoliounternehmen und dem bei einem Verkauf erzielten Veräußerungserlös abhängig. Eine negative wirtschaftliche Entwicklung aller, mehrerer oder einzelner Portfoliounternehmen kann durch verschiedene äußere oder innere Faktoren, auf welche die Gesellschaft unter Umständen keinen Einfluss nehmen kann, verursacht werden. Damit ist der wirtschaftliche Erfolg des bmp media investors Konzerns in hohem Maße abhängig von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, der Entwicklung der Branchen, in die die bmp media investors investiert hat, und der Entwicklung der Finanzmärkte. Dies gilt ebenso für das Fondsbeteiligungsgeschäft. Gesamteinschätzung und RisikomanagementFür alle erkennbaren Einzelrisiken hat die bmp media investors im Jahresabschluss 2011 umfangreich Vorsorge getroffen. Die Aktivitäten im Bereich Risikomanagement wurden im Jahr 2011 weiter ausgebaut. Es existiert ein Qualitätshandbuch. bmp media investors hat ein integriertes Beteiligungscontrolling entwickelt, das eine Quantifizierung und Qualifizierung der Risiken aus dem Beteiligungsgeschäft ermöglicht. Neben einem Abgleich der Soll- und Ist-Daten, sowohl auf Beteiligungs- als auch auf Konzernebene, ermöglicht das System ein lückenloses Reporting und erfüllt zugleich den Zweck eines Managementinformationssystems. Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungen wird durch einen intensiven Kontakt zu den Beteiligungen überwacht. Die Wertansätze und die Wertentwicklung der Beteiligungsunternehmen werden quartalsweise mit geeigneten finanzmathematischen Modellen geprüft. Je nach Art und Entwicklungsgrad des Beteiligungsunternehmens werden verschiedene Bewertungsmodelle für die Evaluierung herangezogen, um zu überprüfen, ob der beizulegende Zeitwert oberhalb der fortgeschriebenen Anschaffungskosten liegt. Durch die kontinuierliche Erfassung der beizulegenden Zeitwerte und durch das Beteiligungscontrolling wird die Möglichkeit geschaffen, Fehlentwicklungen in den Beteiligungen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Die aktuelle Liquidität der bmp media investors ist für das bestehende Geschäft ausreichend und erlaubt einen Ausbau des Geschäfts. Aus heutiger Sicht stellt das einzelne oder kumulierte Eintreten der beschriebenen Risiken keine Gefahr für den Fortbestand der bmp media investors AG dar. Die Existenzfähigkeit der bmp media investors ist aus Sicht des Vorstandes nachhaltig und langfristig gegeben. I. VergütungssystemBis 30. Juni 2011 setzte sich die Gesamtvergütung des Vorstands im Wesentlichen aus Festbezügen und einer variablen Gehaltskomponente zusammen. Die Festbezüge beinhalten eine Grundvergütung, die als fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird, sowie Beiträge zu Versicherungen und Sachbezüge in Form von Dienstwagen, die auch zu privaten Zwecken genutzt werden können. Die variable Gehaltskomponente beinhaltet einen, mit Feststellung des Jahresabschlusses fälligen Tantiemeanspruch, der von der Höhe des erreichten Vorsteuerergebnisses der bmp media investors AG nach HGB abhängig ist und sich wie folgt staffelt: Ab einem Vorsteuerergebnis von 0,5 Mio. € der bmp media investors AG nach HGB erhielt der Vorstand 7 % des Vorsteuerergebnis der bmp media investors AG nach HGB. Für das über 2,5 Mio. € hinaus gehende Vorsteuerergebnis der bmp media investors AG nach HGB erhält der Vorstand 5,95 %. Für das über 3,5 Mio. € hinaus gehende Vorsteuerergebnis der bmp media investors AG nach HGB erhielt der Vorstand 4,2 %. Seit dem 01.Juli 2011 erhält der Vorstand keine Vergütung mehr, lediglich Herr Spyrka hat aus seiner vororganschaftlichen Anstellung noch Anspruch auf eine 5 %ige Erfolgsbeteiligung aus einem bestehenden Escrowanspruch einer bereits veräußerten Beteiligung. Gemäß unserer Satzung haben die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einem Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen auch einen Anspruch auf Vergütung. Die Festvergütung des Aufsichtsrats beinhaltet im Einzelnen eine jährliche Basisvergütung und eine Vergütung pro Sitzungstag. Ein Anspruch auf Erfolgsvergütung besteht, wenn nach dem Jahresabschluss ein Bilanzgewinn nach Handelsgesetzbuch - vermindert um einen Betrag von mindestens vier vom Hundert der auf den geringsten Ausgabebetrag der Aktien geleisteten Einlagen - ab 20 Cents pro ausstehender Aktie erwirtschaftet wird. Schließlich hat die Gesellschaft eine D&O-Versicherung für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats abgeschlossen. II. Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, SatzungsänderungenDie Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der bmp media investors AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung. Der Vorstand wird gem. § 84 AktG vom Aufsichtsrat der Gesellschaft für eine Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt. Lediglich in Ausnahmefällen kann ein Vorstandsmitglied gem. § 85 AktG auch gerichtlich bestellt werden. Der Vorstand der bmp media investors AG besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Aufsichtsrat diese Ernennung - ebenso wie die generelle Bestellung zum Vorstand - widerrufen. Gem. § 179 Abs. 1 AktG bedarf jede Änderung der Satzung grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Lediglich in den Fällen, in denen Änderungen der Satzung nur ihre Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat die Befugnis zu Änderungen übertragen. Eine generelle Ermächtigung findet sich in § 17 der Satzung. Der Beschluss über eine Satzungsänderung bedarf gem. § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Ansonsten werden Beschlüsse gem. § 133 AktG der Hauptversammlung gem. § 22 der Satzung der bmp media investors AG mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine größere Stimmenmehrheit erforderlich ist. Aktien und KapitalZum Bilanzstichtag beträgt das voll eingezahlte Grundkapital 18.819.250,- €, es ist eingeteilt in 18.819.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien verbriefen die gleichen Rechte. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Juni 2016 einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 8.750.000,- € durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Weiterhin ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, eigene Aktien bis zu 1,75 Mio. Stück zurückzukaufen. Weitere Angaben nach § 315 Abs.4 HGB sind nicht zu machen. III. Integriertes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessDas für die Abschlüsse der bmp media investors AG maßgebliche rechnungslegungsbezogene Interne Kontroll- und Risikomanagement- System umfasst Maßnahmen, die eine vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung solcher Informationen gewährleisten sollen, die für die Aufstellung des Jahresabschlusses der bmp media investors AG sowie des Lageberichts notwendig sind. Diese Maßnahmen sollen das Risiko einer materiellen Falschaussage in der Buchführung sowie in der externen Berichterstattung minimieren. Das Rechnungswesen ist zentral organisiert. Alle Dienstleistungen rund um das Rechnungswesen und das Controlling werden am Sitz der Gesellschaft durch die bmp Beteiligungsmanagement AG erbracht. Die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunternehmen geltenden Vorschriften wird durch die zentrale Bearbeitung und die zentralen Bewertungsrichtlinien gewährleistet. Mit der zentralen Bewertungsrichtlinie wird unter Wahrung eines durchgängigen Vier-Augen-Prinzips die sachgerechte Bewertung der Beteiligungen sichergestellt. Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung ist auf unserer Homepage www.mediainvestors.com unter „Investor Relations/Corporate Governance“ veröffentlicht. Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs gab keine berichtspflichtigen Ereignisse. PrognoseberichtNeuausrichtungMit Beschluss der Hauptversammlung wurde die bmp Aktiengesellschaft Mitte 2011 in die bmp media investors AG umfirmiert. Im Zuge dieser Umfirmierung wurde das Management in die Tochtergesellschaft bmp Beteiligungsmanagement AG ausgegliedert, so dass die bmp media investors AG ab dem 1. Juli 2011 als reine Beteiligungsgesellschaft aufgestellt wurde. Durch diesen Schritt ist die Kostenstruktur der bmp media investors AG deutlich verschlankt worden. Neben den Kosten der Börsennotiz entfallen die Hauptkosten nun auf einen Anlageberatungsvertrag mit der bmp Beteiligungsmanagement, der auf Basis des IFRS-Eigenkapitals jeweils per Jahresende berechnet wird. Damit orientieren sich die Kosten zukünftig stärker an der wirtschaftlichen Entwicklung der bmp media investors und die Liquiditätsreichweite des Unternehmens erhöht sich dementsprechend deutlich. Gleichzeitig wurde die Fokussierung der Investitionstätigkeit auf innovative Wachstumsunternehmen im Bereich Medien & Marketing Services in Deutschland und Polen beschlossen. Damit positioniert sich die bmp media investors AG in einem dynamischen Wachstumsmarkt innerhalb des Venture Capital Bereiches. Von dieser klaren Positionierung erwarten wir uns mittelfristig ein schärferes Profil und damit eine verbesserte Wettbewerbspositionierung im Venture Capital Markt. Bereits in der Vergangenheit lag der Schwerpunkt unserer Investitionstätigkeit in diesem Segment und wir konnten überdurchschnittlich positive Ergebnisse mit den Beteiligungen aus dem Bereich Media & Marketing Services erzielen. Wir gehen davon aus, dass die Konzentration auf diese Segmente unsere zukünftige Ertragskraft weiter erhöhen wird. MarktumfeldDer deutsche Venture Capital Markt ist im internationalen Vergleich nach wie vor schwach ausgebildet. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Venture Capital in den kommenden Jahren konstant höher sein wird als das Angebot an Venture Capital. Zwar betreten kontinuierlich neue Anbieter den Markt, aber gleichzeitig scheiden auch kontinuierlich Marktteilnehmer wieder aus dem Markt aus. Wir rechnen daher nicht mit einer Zunahme an Wettbewerb, vor allem nicht im Bereich der besonders risikoreichen Frühphasenfinanzierung. Die Anzahl der relevanten Beteiligungsanfragen dürfte aufgrund der klaren Positionierung im Bereich Media & Marketing Services in den kommenden Jahren weiter zunehmen. bmp hat in diesem Segment bereits eine gute Reputa-tion und Bekanntheit erreicht, die in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden soll. Insofern gehen wir davon aus, dass wir auch in Zukunft genügend interessante Investitions-möglichkeiten erhalten werden. InvestitionstätigkeitBereits in 2011 konnten wir mit fünf Neuinvestments in Unternehmen aus dem Bereich Medien & Marketing Services unsere Investitionstätigkeit deutlich erhöhen. Wir rechnen auch für 2012 mit mindestens fünf Neuinvestments. Wir streben darüber hinaus einen weiteren Ausbau unserer Investitionstätigkeit an, jedoch ist dieser in erster Linie abhängig von unseren verfügbaren liquiden Mitteln. Wir sind zuversichtlich, dass wir nach drei erfolgreichen Exits in 2011 auch in 2012 weitere Exits erfolgreich umsetzen können. Erwartete ErtragslageDa das Venture Capital Geschäft de facto ein Projektgeschäft ist und sich Unternehmensverkäufe nicht genau planen lassen, können wir keine konkrete Prognose zur zukünftigen Ertragslage abgeben. Aufgrund unserer schlanken Kostenstruktur und einer Reihe aussichtsreicher Beteiligungen gehen wir aber davon aus, auch in 2012 profitabel zu arbeiten. Voraussetzung hierfür ist zum einen ein recht stabiles Marktumfeld, zum anderen positive Bewertungsereignisse in unserem Beteiligungsportfolio durch Folgefinanzierungen, Börsenbewertungen oder Exits. ChancenberichtAufgrund der fokussierten Ausrichtung auf den Investitionsbereich Medien & Marketing Services erwarten wir zukünftig eine höhere Wahrnehmung in der Branche und damit einen qualitativ weiter verbesserten Dealflow an spannenden Investitionsobjekten. Durch die Verschlankung der Struktur und die Aufstellung als reine Beteiligungsgesellschaft erwarten wir zusätzlich eine Zunahme an Beteiligungsmöglichkeiten gegen die Ausgabe von Aktien der bmp media investors AG. Beide Themen dürften langfristig zu einem größeren Portfoliovolumen und einer verbesserten Ertragslage der Gesellschaft führen. Der Vorstand ist zuversichtlich, das laufendende Geschäftsjahr wieder mit Gewinn abschließen zu können.
Berlin, den 7. April 2012 Oliver Borrmann, Vorstand Jens Spyrka, Vorstand Konzernbilanz zum 31.12.2011AKTIVA
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
Konzernkapitalflussrechnung 1. Januar bis 31. Dezember 2011
Konzerneigenkapitalspiegel
AnhangI.Allgemeine Angaben1. Geschäftstätigkeit des KonzernsDie bmp media investors AG (im Folgenden auch „Gesellschaft“ oder „bmp“) ist eine auf den Bereich Medien & Marketing Services fokussierte Beteiligungsgesellschaft. Hierbei konzentriert sich die bmp media investors AG vornehmlich auf Investments in Deutschland und Polen. Erträge werden durch die Steigerung des Wertes der von ihr erworbenen Beteiligungen erzielt. Die Tochtergesellschaft bmp Beteiligungsmanagement AG, die als „aufgegebener Geschäftsbereich“ klassifiziert ist, bietet Fondsmanagementleistungen im Bereich Private Equity an. Der Sitz der bmp media investors AG befindet sich in der Schlüterstraße 38, D-10629 Berlin. Die bmp media investors AG ist die oberste Muttergesellschaft der bmp-Gruppe und im Handelsregister des Amtsgerichts von Berlin-Charlottenburg, Bundesrepublik Deutschland, unter der Nummer HRB 64 077 eingetragen. 2. Allgemeine AngabenDer Konzernabschluss stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Kapitalflüsse den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dar. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt ist, werden alle Beträge kaufmännisch gerundet in Tausend Euro (T€ oder TEUR) angegeben. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt mit Ausnahme bestimmter Finanzinstrumente, die zu Zeitwerten ausgewiesen werden, auf Basis fortgeführter Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der Konzernabschluss wurde von der Gesellschaft aufgestellt und am 7. April 2012 dem Aufsichtsrat übersandt. Wertaufhellende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind bis zu diesem Tag berücksichtigt. Nach Präsentation der Prüfungsergebnisse durch den Wirtschaftsprüfer auf der Aufsichtsratssitzung am 18.04.2012 und eigener Prüfung wird der Aufsichtsrat den Konzernabschluss billigen und den Bericht des Aufsichtsrates abgeben. Mit Billigung durch den Aufsichtsrat ist der Konzernabschluss zur Veröffentlichung freigegeben. 3. Grundlagen des KonzernabschlussesDie bmp media investors AG ist nach § 290 ff HGB i. V. m. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet, die nach den Artikeln 2, 3 und 6 der genannten Verordnung übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Der Konzernabschluss der bmp media investors AG wurde im Einklang mit den vom IASB veröffentlichten IFRS und deren Interpretationen, wie sie die Europäische Union fordert, sowie gemäß den zusätzlichen Anforderungen nach § 315a Abs. 1 HGB aufgestellt. Die bmp media investors AG berücksichtigte alle zum 31. Dezember 2011 verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen. Folgende Rechnungslegungsvorschriften hat die Gesellschaft in 2011 erstmalig - sofern relevant - angewandt: Der IASB hat am 08.10.2009 Änderungen zu IAS 32 „Classification of Rights Issues“ veröffentlicht. Die Änderung regelt die Bilanzierung von Bezugsrechten, Optionen und Optionsscheinen beim Emittenten, die in einer anderen Währung als der funktionalen Währung des Emittenten denominiert werden. Der geänderte IAS 32 ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.2.2010 beginnen, anzuwenden. Das EU-Endorsement erfolgte am 23.12.2009. Die überarbeitete Fassung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft. Der IASB hat am 04.11.2009 eine überarbeitete Fassung des IAS 24 „Angaben zu Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ veröffentlicht. Die Überarbeitung vereinfacht die Berichtspflichten von Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist. Zudem ist die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person grundlegend überarbeitet worden. Der geänderte IAS 24 ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2011 beginnen, anzuwenden. Eine freiwillig frühere Anwendung ist grds. zulässig. Das EU-Endorsement erfolgte am 19.07.2010. Die Gesellschaft hat die überarbeiteten Angabepflichten im Konzernabschluss berücksichtigt. Am 26.11.2009 veröffentlichte der IASB IFRIC 19 „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente“. IFRIC 19 soll Leitlinien für die Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten liefern, die ein Schuldner nach Neuaushandlung der Konditionen einer finanziellen Verbindlichkeit zu deren vollständiger oder teilweiser Tilgung ausgibt. IFRIC 19 ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.7.2010 beginnen, anzuwenden. Das EU-Endorsement erfolgte am 23.07.2010. Die Erstanwendung der Interpretation hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft. Der IASB hat am 26.11.2009 Änderungen zu IFRIC 14 „Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen“ erlassen. Der geänderte IFRIC 14 ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2011 beginnen, anzuwenden. Das EU-Endorsement erfolgte am 19.07.2010. Die Änderung der Interpretation hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft. Der IASB hat im Januar 2010 Änderungen zu IFRS 1 veröffentlicht. Der geänderte IFRS 1 ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.7.2010 beginnen, anzuwenden. Das EU-Endorsement erfolgte im am 30.06.2010. Die Änderungen haben nur Relevanz für IFRS-Erstanwender und somit keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft. Am 06.05.2010 wurde im Rahmen des dritten „annual improvements project“ die „Improvements to IFRSs“ zur Änderung einer Reihe von Standards veröffentlicht. Der „Improvements to IFRSs“-Standard enthält unter anderen Änderungen zu IFRS 7 sowie IAS 1. Die Änderungen sind zu verschiedenen Zeitpunkten, spätestens für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2011 beginnen, verpflichtend anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung grds. zulässig ist. Das EU-Endorsement erfolgte am 18.02.2011. Die Gesellschaft hat die überarbeiteten Angabepflichten im Konzernabschluss berücksichtigt, andere materielle Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergaben sich nicht. 4. Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRSFolgende vom IASB neu herausgegebene bzw. überarbeitete Standards oder Interpretationen, die im vorliegenden Abschluss indes noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, hat die Gesellschaft nicht freiwillig vorzeitig angewandt; z. T. steht die EU-Übernahme noch aus: Am 12.11.2009 hat der IASB IFRS 9 „Financial Instruments“ neu erlassen. Mit Erlass des IFRS 9 wird die erste Phase der drei Phasen des IASB-Projektes zur Überarbeitung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten und damit zum Ersatz von IAS 39. Kernbestandteile des IFRS 9 sind neue, weniger komplexe Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Am 28.10.2010 wurde IFRS 9 um Vorschriften zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten ergänzt. Am 19.12.2011 hat der IASB eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes des IFRS 9 verabschiedet. Demnach ist IFRS 9 nun erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2015 beginnen, anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement steht derzeit noch aus. Die Gesellschaft prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Der IASB hat am 07.10.2010 Änderungen zu IFRS 7 als Teil des Projekts „Derecognition“ veröffentlicht. Die Änderungen ermöglichen Nutzern von Finanzberichten einen besseren Einblick in Transaktionen zum Zwecke der Übertragung von Vermögenswerten (z.B. Verbriefungen). Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.7.2011 beginnen, verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement erfolgte am 22.11.2011. Die Gesellschaft prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Der IASB hat am 21.12.2010 Änderungen zu IAS 12 erlassen. Nach IAS 12 hängt die Bewertung latenter Steuern davon ab, ob der Buchwert eines Vermögenswertes durch Nutzung oder durch Veräußerung realisiert wird. Diese Beurteilung ist oftmals schwierig, insbesondere wenn der Vermögenswert nach dem Zeitwertmodell von IAS 40 für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien bewertet wird. Die Änderung sieht daher vor, bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die zum Zeitwert bewertet werden, grundsätzlich von einer Realisierung durch Veräußerung auszugehen. Der geänderte IAS 12 ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.7.2011 beginnen, anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement steht noch aus. Die Gesellschaft prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Im Mai 2011 hat das IASB mit IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“, IFRS 11 „Joint Arrangements“ und IFRS 12 „Disclosure of Interests in Other Entities“ drei neue Standards zur Bilanzierung von Unternehmensverbindungen veröffentlicht. Gleichzeitig wurden mit IAS 27 „Separate Financial Statements“ (2011) und IAS 28 „Investments in Associates and Joint Ventures“ (2011) angepasste Versionen der bisherigen Standards veröffentlicht. IFRS 10 führt eine einheitliche Definition für den Begriff der Beherrschung für sämtliche Unternehmen ein und schafft damit eine einheitliche Grundlage für die Bestimmung des Vorliegens einer Mutter- Tochter-Beziehung und die hiermit verbundene Einbeziehung in den Konsolidierungskreis. Der Standard enthält umfassende Anwendungsleitlinien zur Bestimmung eines Beherrschungsverhältnisses. Der neue Standard ersetzt SIC-12 „Consolidation - Special Purpose Entities“ vollständig sowie IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“ teilweise. IFRS 11 regelt die Bilanzierung von Sachverhalten, in denen ein Unternehmen gemeinschaftliche Führung über ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) ausübt. Der neue Standard ersetzt IAS 31 „Interests in Joint Ventures“ und SIC-13 „Jointly Controlled Entities - Non-Monetary Contributions by Venturers“. IFRS 12 fasst alle Anhangangaben in einem Standard zusammen, die ein Unternehmen mit Anteilen an bzw. einem Engagement in anderen Unternehmen erfüllen muss; hierzu gehören Anteile an Tochtergesellschaften, Anteile an assoziierten Unternehmen, Anteile an gemeinschaftlichen Vereinbarungen (Joint Arrangements) sowie Anteile an strukturierten Unternehmen. Der neue Standard ersetzt die bisherigen Vorschriften zu den Anhangangaben in IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“, IAS 28 „Investments in Associates“, IAS 31 „Interests in Joint Ventures“ und SIC-12 „Consolidation - Special Purpose Entities“. Der angepasste IAS 27 enthält nur noch Regelungen zur Bilanzierung und zu Anhangangaben von Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, die für einen nach IFRS erstellten Einzelabschluss relevant sind. Der angepasste IAS 28 regelt die Rechnungslegung für Anteile an assoziierten Unternehmen sowie die Anforderungen für die Anwendung der Equity-Methode bei der Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen. Die neuen sowie die angepassten Standards sind verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, erfordert aber neben der Angabe der vorzeitigen Anwendung, dass IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 (2011) und IAS 28 (2011) gemeinsam früher angewendet werden. Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur gemeinsamen früheren Anwendung besteht für IFRS 12, dessen Angabepflichten ganz oder teilweise vorzeitig erfüllt werden können. Das EU-Endorsement steht noch aus. Die Gesellschaft prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Im Mai 2011 hat das IASB den neuen Standard IFRS 13 „Fair Value Measurement“ veröffentlicht. IFRS 13 enthält eine Definition des beizulegenden Zeitwerts sowie Regelungen, wie dieser zu ermitteln ist, wenn andere IFRS-Vorschriften die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert als Wertmaßstab vorschreiben; der Standard selbst enthält keine Vorgaben, in welchen Fällen der beizulegende Zeitwert zu verwenden ist. Mit Ausnahme der in IFRS 13 explizit ausgenommenen Standards definiert IFRS 13 einheitliche Anhangangaben für alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie für alle Vermögenswerte und Schulden, für die die Angabe des beizulegenden Zeitwerts als Anhangangabe erforderlich ist; hierdurch werden insbesondere in Bezug auf die nicht finanziellen Vermögenswerte die Angabenpflichten erweitert. Der neue Standard ist verpflichtend prospektiv anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2013 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Im ersten Jahr der Anwendung sind keine Vergleichsangaben erforderlich. Das EU-Endorsement steht noch aus. Die Gesellschaft prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Im Juni 2011 hat das IASB unter dem Titel „Presentation of Items of Other Comprehensive Income“ Änderungen zu IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ veröffentlicht. Die Änderungen verlangen eine Aufteilung der im Sonstigen Ergebnis (OCI - Other Comprehensive Income) dargestellten Posten in die Posten, die zu einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden (sog. recycling), und solche Posten, bei denen dies nicht der Fall ist. Die Änderungen zu IAS 1 sind verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Juli 2012 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement steht noch aus. Die Gesellschaft prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Im Juni 2011 hat das IASB Änderungen zu IAS 19 „Employee Benefits“ veröffentlicht. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Abschaffung der aufgeschobenen Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste (sog. Korridormethode) zu Gunsten einer sofortigen Erfassung im Sonstigen Ergebnis innerhalb des Eigenkapitals, die Darstellung von Änderungen der Nettoverbindlichkeiten/-vermögenswerte aus leistungsorientierten Pensionsplänen sowie die Erfassung eines Nettozinsaufwands bzw. -ertrags aus den Nettoverbindlichkeiten bzw. Nettovermögenswerten eines Pensionsplans. Darüber hinaus werden zusätzliche Anhangangaben zu den Charakteristiken der Pensionspläne und den damit für das Unternehmen verbundenen Risiken verlangt. Die Änderungen zu IAS 19 sind verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2013 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement steht noch aus. Die Gesellschaft prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Im Oktober 2011 hat das IASB die IFRIC-Interpretation 20 „Stripping Costs in the Production Phase of a Surface Mine“ veröffentlicht. Die Interpretation regelt die Bilanzierung von Abraumbeseitigungskosten im Rahmen der Produktionsphase im Tagebergbau. Die Interpretation stellt klar, unter welchen Voraussetzungen ein Vermögenswert für entsprechende Abraumbeseitigungsmaßnahmen anzusetzen ist und wie die Erst- und Folgebewertung des Vermögenswertes zu erfolgen hat. Die Interpretation ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2013 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement steht noch aus. Die Gesellschaft prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Im Dezember 2011 hat das IASB Änderungen zu IAS 32 und IFRS 7 veröffentlicht. Hiermit stellt der IASB einige Details in Bezug auf die Saldierung von Finanzaktiva mit -passiva klar und fordert diesbezüglich ergänzende Zusatzangaben. Diese Ergänzungen sind für Zwischenperioden und Geschäftsjahre ab dem 1.1.2013 (Zusatzangaben) bzw. 2014 (Klarstellungen) verpflichtend und rückwirkend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement steht noch aus. Die Gesellschaft prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. 5. Konsolidierungskreis5.1 VollkonsolidierungDer Konzernabschluss umfasst neben der bmp media investors AG, Berlin als Mutterunternehmen den Abschluss der bmp Beteiligungsmanagement AG, Berlin. Dieses Unternehmen wurde bis zum 27. Dezember 2011 gemäß IAS 27 im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen, da die bmp media investors AG einen beherrschenden Einfluss ausübte. Gleichzeitig wurde durch den Beschluss des Vorstandes, die Beteiligung an der bmp Beteiligungsmanagement AG aufzugeben, die Beteiligung als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 ausgewiesen. Das im Vorjahr noch vollkonsolidierte Tochterunternehmen bmp Media Investors GmbH & Co. KGaA, Berlin, wurde im Geschäftsjahr 2011 auf die bmp media investors AG verschmolzen. 5.2 Joint VenturesZum 31. Dezember 2010 bestand ein Joint Ventures, die König & Cie. Private Equity Management GmbH. Dieses Joint Venture wurde im Rahmen der Umstrukturierung in die bmp Beteiligungsmanagement AG eingebracht und ist daher Bestandteil des aufgegebenen Geschäftsbereichs. 5.3 Sonstige TochtergesellschaftenNicht voll konsolidiert wurde die Central & Eastern Europe Venture GmbH, da dieses 100 %ige Tochterunternehmen keinen operativen Geschäftsbetrieb hat und der Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. 6. KonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Einzelabschlüssen. Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen werden grundsätzlich zum 31. Dezember aufgestellt. Aufwendungen, Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den vollkonsolidierten Gesellschaften sowie Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen werden eliminiert, soweit es die Ausweis- und Bewertungsvorschriften des IFRS 5 zulassen. 7. ErtragserfassungDie Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen und Wertpapieren werden mit dem Eigentumsübergang an den Erwerber erfasst, sofern ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und dessen Bezahlung wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden erfasst, sofern die Leistungen erbracht sind, ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und dessen Bezahlung wahrscheinlich ist. Dividendenerträge aus Kapitalanlagen werden erfasst, wenn der Anspruch auf Zahlung rechtlich entstanden ist. 8. Beziehungen zu nahe stehenden Personen und UnternehmenDie bmp media investors AG ist das Mutterunternehmen und damit auch gleichzeitig das oberste herrschende Unternehmen der bmp-Gruppe. Einzelheiten zu Geschäftsvorfällen zwischen dem Konzern und anderen nahe stehenden Unternehmen und Personen werden im Folgenden offen gelegt. Der bmp Konzern hat Leistungsbeziehungen zur Central & Eastern Europe Venture GmbH und zum aufgegebenen Geschäftsbereich unterhalten. Das Geschäftsvolumen sowie die zum Bilanzstichtag noch ausstehenden Forderungen bzw. Verbindlichkeiten sind aus Sicht des Konzerns im Folgenden dargestellt:
Weiterhin hat die bmp media investors AG im Geschäftsjahr 2011 von Herrn Oliver Borrmann Anteile an der brand eins Medien AG erworben. Der Kaufpreis der brand eins Medien AG Anteile betrug 797 TEUR. Im Rahmen der Verkäufe über die Börse haben die Vorstände Aktien der bmp Beteiligungsmanagement AG erworben. Auf Herrn Borrmann und nahestehende Unternehmen und Personen entfielen dabei 80.500 Aktien, auf Herrn Spyrka und nahestehende Unternehmen und Personen 7.750 Aktien. Bewertet mit dem Kurs zum Jahresende betrug der Gegenwert dieser Transaktionen 318 T€ bzw. 31 T€. Zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen verweisen wir weiterhin auf die Angaben zu den Organen der Gesellschaft in Punkt 55. 9. Offene BeteiligungenDie offenen Beteiligungen am Kapital der Portfoliounternehmen sind der Bewertungskategorie „Financial Assets at Fair Value through Profit and Loss“ zugeordnet. Die Zugangs- und Folge-bewertung von Finanzinstrumenten dieser Kategorie erfolgt gemäß den Vorschriften des IAS 39 grundsätzlich zum Fair Value. Wertänderungen zwischen der Zugangs- und Folgebewertung sowie zwischen den nachfolgenden Zeitpunkten werden gesondert unter Erträge aus Neubewertung oder unter Aufwendungen aus Neubewertung ausgewiesen. Zur Umsetzung der Fair Value-Bilanzierung der Beteiligungen wurde eine Bewertungsrichtlinie erarbeitet. Danach werden Anteile an börsennotierten Gesellschaften, für die ein aktiver Markt besteht, mit ihrem Börsenkurs am jeweils liquidesten Börsenplatz zum Bewertungsstichtag bewertet. Unterliegen die Aktien einer Lock-Up Beschränkung werden analog zu den Empfehlungen der EVCA Abschläge von bis zu 20 %, abhängig von der Frist der Handelsbeschränkung, auf den Stichtagskurs angesetzt. Für alle übrigen Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften, für die kein aktiver Markt besteht, wird der Fair Value anhand allgemein anerkannter Bewertungsverfahren ermittelt, wobei die Schwankungsbreite der Ergebnisse verschiedener Verfahren für die gleiche Beteiligung in einem vertretbaren Rahmen liegen muss. Zu den Bewertungsverfahren gehört - sofern verfügbar - der Rückgriff auf unlängst aufgetretene Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern. Diese sogenannten Dritttransaktionen müssen nach internen Richtlinien der bmp-Gruppe bestimmte Kriterien erfüllen, die sich vornehmlich am Volumen und dem zeitlichen Bezug der Transaktion orientieren. Zu den weiteren Bewertungsverfahren gehören insbesondere der Peergroupvergleich sowie die Discounted Cashflow-Methode. Beim Peergroupvergleich wird der Unternehmenswert auf Basis von Multiplikatoren einer Gruppe von vergleichbaren Unternehmen errechnet. Die wesentliche Voraussetzung für die Anwendung dieser Methode ist die Identifikation von mindestens drei vergleichbaren Unternehmen. Sollte dies nicht möglich sein, können geeignete Branchenmultiplikatoren heran gezogen werden, wenn hierbei verlässliche Daten zur Verfügung stehen und eine weitgehende Branchenzuordnung gewährleistet ist. Wegen des Vergleiches eines nicht börsennotierten Bewertungsobjektes mit einer Gruppe aus börsennotierten Vergleichsunternehmen sind Bewertungsabschläge wegen fehlender Marktgängigkeit auf die ermittelten Werte anzusetzen. Weiterhin können unternehmensspezifische Faktoren diesen Abschlag vermindern oder erhöhen. In der Regel beträgt der Gesamtabschlag (DLOM - Discounts For Lack Of Marketability) zwischen 30 % und 40 %. Bei der Discounted Cashflow-Methode werden zukünftige Cashflows diskontiert; für den darauf folgenden Zeitraum wird der Barwert einer ewigen Rente berechnet. Die Bewertungsmethoden entsprechen den Empfehlungen der EVCA (European Private Equity and Venture Capital Association) und NACVA (National Association of Certified Valuation Analysts). 10. FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Hierzu gehören grundsätzlich einerseits originäre Finanzinstrumente und andererseits derivative Finanzinstrumente. Der bmp-Konzern hat in 2011 und 2010 keine derivativen Finanzinstrumente - weder mit noch ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung - gehalten. 11. Stille Beteiligungen und DarlehenDie Position „Darlehen“ umfasst langfristige Ausleihungen mit fester Laufzeit, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Erkennbare Risiken werden durch entsprechende Vorsorge berücksichtigt. 12. Sachanlagen und Immaterielle VermögenswerteDas Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte haben wir zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden planmäßig entsprechend der linearen Methode vorgenommen. 13. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie bmp media investors AG hatte als Leasingnehmer PKW-Leasingverträge abgeschlossen, die gemäß IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren sind, da im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, beim Leasinggeber verbleiben. Leasingzahlungen für solche Operating-Leasingverhältnisse werden als sonstiger betrieblicher Aufwand in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Die Verträge hatten Laufzeiten von 2 bis 3 Jahren. Im Rahmen der Leasingverträge wurden 2011 Zahlungen in Höhe von 17 T€ (Vorjahr: 38 T€) aufwandswirksam unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Verträge wurden zum 01. Juli 2011 vom aufgegebenen Geschäftsbereich übernommen. 14. RückstellungenRückstellungen dürfen nur passiviert werden, wenn eine Verpflichtung besteht und eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Langfristige Rückstellungen sind abzuzinsen, wenn der bei der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist. 15. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind u.a. als kurzfristig auszuweisen, wenn die Schuld innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig wird. Daher erfolgt in der Bilanz eine Unterteilung zwischen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten. 16. Latente SteuernLatente Steuern sind auf temporäre Differenzen zwischen dem Steuerbilanzwert und dem IFRS-Bilanzwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld anzusetzen. Es besteht bei Vorliegen der Ansatzkriterien sowohl für aktive als auch für passive latente Steuern eine Ansatzpflicht. Weiterhin sind zu erwartende Steuerminderungen aus Verlustvorträgen zu aktivieren, wenn in absehbarer Zukunft wahrscheinlich in ausreichendem Umfang zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, womit die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Auf Grundlage der zur Zeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind Erlöse aus Beteiligungsverkäufen nahezu steuerfrei. 17. RechnungsabgrenzungspostenAktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Passive Rechnungsabgrenzung erfolgt für Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 18. SchätzungenDie Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden auswirken. Die Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft und ggf. angepasst. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zu Grunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten: Nutzungsdauern von Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerten Der Konzern überprüft zu Ende eines jeden Geschäftsjahres die geschätzten Nutzungsdauern von Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerten. Schätzungsänderungen waren in 2011 und 2010 nicht notwendig. BeteiligungenDie Position „offene Beteiligungen“ beinhaltet die Gesellschaftsanteile an den Venture Capital Beteiligungen. Der Wertansatz dieser Beteiligungen ist zu einem sehr großen Teil von Schätzungen in den unterschiedlichsten Bereichen abhängig. Über die Prognose von volkswirtschaftlichen Rahmendaten, Entwicklungen von Märkten und Marktsegmenten, wirtschaftlichen Prognosen auf Basis der Beteiligungen an sich hin zu Kapitalisierungszinsfüßen, Inflationsraten und Wechselkursen ist der ganze Bewertungsbereich von Annahmen und Schätzungen überzogen, die den Wert der Position „offene Beteiligungen“ beeinflussen. Der Buchwertansatz der durch Schätzungen beeinflussten Vermögenswerte beträgt 1.356 T€. Werthaltigkeit der Sachanlagen und sonstigen immateriellen VermögenswerteZu jedem Bilanzstichtag hat der Konzern einzuschätzen, ob irgendein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Buchwert einer Sachanlage oder eines sonstigen immateriellen Vermögenswertes wertgemindert sein könnte. Rechtliche RisikenKonzernunternehmen der bmp-Gruppe sind per 31. Dezember 2011 nicht in Rechtsstreitigkeiten involviert, infolgedessen waren keine Rückstellungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten zu passivieren (Vorjahr: 0 T€). 19. VerbrauchsfolgeverfahrenSowohl Beteiligungen als auch Wertpapiere werden nach der Durchschnittsmethode bewertet und bei Teilverkäufen entsprechend als Buchwertabgang von Beteiligungen und Wertpapieren berücksichtigt. II.Erläuterung Bilanz20. Immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenDie immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen betreffen ausschließlich erworbene Nutzungsrechte und Güter. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben, der Buchwert ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen. Die Nutzungsdauern liegen zwischen 3 und 5 Jahren. Der Abgang der Immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen ist dem Übergang der in den aufgegebenen Geschäftsbereich geschuldet, der in einer separaten Bilanzposition ausgewiesen wird.
21. Offene Beteiligungen sowie DarlehenDie Position offene Beteiligungen umfasst offene Beteiligungen am Kapital der Portfoliounternehmen zum beizulegenden Zeitwert. Darlehen werden in der Regel nur Unternehmen gewährt, an denen auch eine offene Beteiligung besteht.
Die unter „Zugang“ ausgewiesenen offenen Beteiligungen wurden als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ eingestuft. Für die offenen Beteiligungen sowie für die Darlehen besteht generell ein Ausfallrisiko, da die wirtschaftliche Entwicklung junger Unternehmen mit einer Vielzahl von Risiken verknüpft ist, die zu einer Insolvenz des Unternehmens führen können. Durch ein weitreichendes Controlling- und Risikomanagementsystem werden die Risikofaktoren fortlaufend beobachtet und beurteilt. Durch die Neubewertung des Beteiligungsansatzes wird gegebenenfalls der Risikoentwicklung Rechnung getragen. Die Bewertung der offenen Beteiligungen erfolgt wie unter „9. Offene Beteiligungen“ beschrieben. Die Beteiligungen wurden nach folgenden Methoden bewertet.
Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten wurden in folgende Hierarchie eingestuft: Stufe I: notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten an aktiven Märkten Stufe II: Andere Informationen als notierte Marktpreise, die direkt (z. B. Preise) oder indirekt (z. B. abgeleitet aus Preisen) beobachtbar sind. Stufe III: Informationen für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. 22. Verbundene Unternehmen und Joint VenturesVerbundene Unternehmen werden mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, Joint Ventures mit dem zustehenden Eigenkapital. Der Abgang des Joint Ventures ist mit 40 TEUR der Einbringung der König & Cie. Private Equity Management GmbH in den aufgegebenen Geschäftsbereich geschuldet, der in einer separaten Bilanzposition ausgewiesen wird. Gleiches gilt für den Bewertungsabgang über 263 TEUR.
23. Langfristige Forderungen
Bei den langfristigen Forderungen handelt sich es um auf Treuhandkonten hinterlegte Kaufpreisforderungen, deren Auszahlung von dem Nichteintreten bestimmter Ereignisse abhängt. Ein Teil der Vorjahresforderung ist in 2012 fällig und wurde infolge dessen in die kurzfristigen Forderungen umgebucht. 24. Forderungen und sonstige Vermögenswerte24.1 Forderungen aus Lieferung und LeistungForderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten einzeln unter Berücksichtigung der Rückzahlungswahrscheinlichkeit bewertet. 24.2 Forderungen und sonstige VermögenswerteForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
25. FinanzinstrumenteFinanzinstrumente sind der Bewertungskategorie „Financial Assets at Fair Value through Profit and Loss“ zugeordnet.
26. Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestand
Bezüglich der Verwendung der liquiden Mittel verweisen wir auf die Kapitalflussrechnung. 27. Eigenkapital und AktienAlle Aktien der bmp sind auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Alle Aktien sind voll eingezahlt. Die Aktienanzahl betrug in 2010 17,5 Mio. und in 2011 18,8 Mio. Die neuen 1.319.250 Aktien wurden aus dem genehmigten Kapital gezeichnet. 28. BörsenzulassungDie Aktien sind in Deutschland zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter gleichzeitiger Zulassung zum Prime Standard zugelassen. Daneben werden die Aktien in den Freiverkehr der Wertpapierbörsen von Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart einbezogen. Weiterhin sind die Aktien an der Warschauer Wertpapierbörse notiert. 29. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage umfasst Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag erzielt worden sind. Sie erhöhte sich aufgrund einer Sachkapitalerhöhung in 2011 um 527 T€ auf 1.058 T€ (Vorjahr 531 T€). 30. Veränderung im EigenkapitalIm Geschäftsjahr wurde eine Sachkapitalerhöhung (Einlage von Anteilen an der brand eins Medien AG) aus genehmigtem Kapital durchgeführt. Das Grundkapital wurde um 1.319 T€ bei gleichzeitiger Zuzahlung in die Kapitalrücklage von 528 T€ erhöht. Bezüglich der weiteren Veränderungen im Eigenkapital verweisen wir auf den Konzerneigenkapitalspiegel. 31. Genehmigtes KapitalDas genehmigte Kapital betrug zum 31. Dezember 2011 8.750.000,00 €. Die Laufzeit des genehmigten Kapitals endet am 21. Juni 2016. 32. Refinanzierungsverbindlichkeiten (langfristig)Die Refinanzierungsverbindlichkeiten bestanden gegenüber der KfW-Bankengruppe.
Diese Darlehen sind durch die Abtretung aller Ansprüche aus den refinanzierten Beteiligungen an die KfW besichert. Der Buchwert der gestellten Sicherheiten beträgt 0 T€ (Vorjahr 0 T€). Die Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 33. Sonstige Verbindlichkeiten
34. RückstellungenDie Rückstellungen wurden für Prämienzahlungen an die Mitarbeiter bei erfolgreichen Beteiligungsverkäufen gebildet. 34.1 kurzfristige Rückstellungen
34.2 langfristige Rückstellungen
35. Aufgegebener GeschäftsbereichDie wesentlichen Gruppen des aufgegebenen Geschäftsbereichs gliedern sich wie folgt:
III.Erläuterung zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung36. Umsatzerlöse
Die Umsätze aus Beteiligungsverkäufen sind realisiert, wenn das wirtschaftliche Eigentum auf den Käufer übergegangen ist. Die Umsätze aus dem Verkauf von börsennotierten Wertpapieren sind am Erfüllungstag realisiert. 37. Sonstige betriebliche Erträge37.1 Sonstige betriebliche Erträge
37.2 Erträge aus Neubewertung
38. Buchwertabgang von Beteiligungen und Wertpapieren
Der Materialaufwand zeigt den zu den Erlösen aus dem Verkauf von Beteiligungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens korrespondierenden Buchwertabgang der Beteiligungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens, wobei Verkäufe von Aktien, die aus Geldanlagegesichtspunkten erworben wurden, netto unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden. 39. Personalaufwand
Die Zahl der Mitarbeiter betrug zum Jahresende:
Im Durchschnitt wurden im Jahr 2011 6 Mitarbeiter (Vorjahr 11) und 1 Auszubildende (Vorjahr eine) beschäftigt. 40. sonstige betriebliche Aufwendungen
41. Erträge aus Beteiligungen
42. Zinsen und ähnliche Erträge
43. Bewertungsaufwendungen aus Finanzanlagen und Wertpapieren
Diese Position enthält Bewertungsaufwendungen auf Offene Beteiligungen sowie Darlehen, die den Buchwertansatz nicht mehr rechtfertigten, sowie auf Wertpapiere des Umlaufvermögens inkl. börsennotierter Anteile, bei denen der Wert oder der Börsenkurs zum Jahresende unter dem Buchwert lag. 44. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
45. Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereiches
Der größte Teil des Ergebnisses des aufgegebenen Geschäftsbereiches resultiert aus der Bewertung zum Zeitwert und der realisierten Aktienverkäufe. IV.Erläuterung zur Kapitalflussrechnung46. Erläuterung zur KapitalflussrechnungIn der Kapitalflussrechnung werden gemäß IAS 7 Zahlungsströme erfasst, um Informationen über die Bewegung der Zahlungsmittel des Unternehmens darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Es wird die indirekte Darstellungsform angewendet. 46.1. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel am Anfang und am Ende der Periode bestanden in Form von Bankguthaben. 46.2. Cashflow aus ZinsenEs wurden folgende Zinsen vereinnahmt bzw. gezahlt:
46.3. Cashflow des aufgegebenen Geschäftsbereiches
Der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich über 900 T€ resultiert aus einer durch die bmp media investors AG durchgeführten Kapitalerhöhung. V.Sonstige Angaben47. Risiken und RisikomanagementVenture Capital ist Wagnis- oder Risikokapital, dessen Gewährung die Erlangung hoher Renditen zum Ziel hat. Venture Capital beinhaltet gleichzeitig im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen auch ein deutlich höheres Risikopotential. Da die Unternehmen bei Beteiligungseingang teilweise weder Erträge erwirtschaften noch von einem Erfolg bei der Durchsetzung einer Geschäftsidee zu diesem Zeitpunkt ausgegangen werden kann, ergeben sich hohe Risiken für die Gesellschaft und den bmp-Konzern. Dieses Risiko steigt grundsätzlich mit zunehmender Nähe zur Unternehmensgründung signifikant an. Zeitpunkt der Veräußerung und erzielbarer VeräußerungserlösDer bmp-Konzern realisiert heute Erträge vornehmlich durch die Veräußerung von Beteiligungen an einen institutionellen oder industriellen Investor (Trade Sale) oder im Rahmen eines Börsengangs. Weiterhin werden einige Beteiligungen als Management Buy-Back an die Gründer oder Mitgesellschafter verkauft. Diese Veräußerungsmöglichkeiten werden auch als Exit-Kanäle bezeichnet. Die Gesellschaft kann keine Garantie dafür übernehmen, dass sich die Veräußerung einer Beteiligung überhaupt bzw. zu einer bestimmten Rendite realisieren lässt. Gerade bei schwachen Kapitalmärkten werden Beteiligungsverkäufe schwieriger und können damit zu negativen Ergebnissen des bmp-Konzerns führen. Unsicherheit der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner PortfoliounternehmenAbschreibungen auf Beteiligungen bis hin zum Totalverlust von Beteiligungen durch Insolvenz lassen sich trotz langjähriger Geschäftserfahrungen und intensivem Beteiligungscontrolling nicht vermeiden und sind insbesondere bei Frühphasenfinanzierungen nicht ungewöhnlich. Die Konzerngesellschaften wirken den finanziellen Auswirkungen eines Wertverfalls von Beteiligungen durch frühzeitige Unterstützungs- und Gegensteuerungsmaßnahmen, durch kontinuierliche Verbesserung der Due Diligence und des Beteiligungscontrollings sowie entsprechende Risikovorsorge (Bildung von Wertberichtigungen) in ihrer bilanziellen Bewertung entgegen. FinanzierungsrisikenDie bmp media investors AG hat sich in der Vergangenheit um die Co- und Refinanzierung von Investments aus öffentlichen Förderprogrammen bemüht, um so insbesondere die Ausfallrisiken aus Beteiligungen an Portfoliounternehmen in frühen Unternehmensphasen zu reduzieren. Die Refinanzierungskredite mit einem Restvolumen von noch 1.217 T€ (Vorjahr 1.217 T€) haben eine feste Laufzeit von in der Regel 10 Jahren. Die letzte Rate dieser Kredite ist am 30. September 2014 zur Rückzahlung fällig. LiquiditätsrisikoDer Konzern steuert die Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzu- und -abflüsse. Die folgende Tabelle zeigt die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten sowie Vermögenswerte und die gewichteten durchschnittlichen Effektivzinssätze:
Das Management erwartet, dass der Konzern seine sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus operativen Cash Flows und aus dem Zufluss der fällig werdenden finanziellen Vermögenswerte erfüllen kann. Risiko aus AuslandsgeschäftenDie Beteiligungen, die bmp im Ausland hält, unterliegen dem jeweilig landesspezifischen Recht. Zudem unterliegen einzelne von der bmp-Gruppe geschlossene Verträge dem jeweilig landesspezifischen Recht. Die Gesellschaft ist somit den üblichen Gefahren und Risiken einer ausländischen Rechtsordnung ausgesetzt. Die Anwendung ausländischen Rechts sowie die landesspezifischen Gegebenheiten können so zu unvorhergesehenen Risiken führen. Haftung bei der Veräußerung von BeteiligungenIm Rahmen des Verkaufs von Beteiligungen - unter Umständen aber auch bei der Beteiligung weiterer Investoren - kann es sein, dass der bmp-Konzern als Verkäufer oder als Gesellschafter weitreichende Garantien insbesondere in Bezug auf Steuerverbindlichkeiten zugunsten des oder der Käufer abgeben muss. Daneben kann der bmp-Konzern gezwungen sein, auch Freistellungen für bestimmte, unternehmensspezifische Risiken abzugeben. Der bmp-Konzern ist bestrebt, die Haftung aus solchen Garantien und Freistellungen auf einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises zu beschränken. Der bmp-Konzern kann nicht ausschließen, dass sich in Einzelfällen eine solche Haftung realisiert. ZinsänderungsrisikenBei allen Krediten, Darlehen und Optionsanleihen im bmp-Konzern wurden Festzinssätze für die gesamte Laufzeit vereinbart. Sie weisen damit keinerlei Zinsänderungsrisiko auf. Alle kurzfristigen Geldanlagen hingegen sind variabel verzinst. WährungsrisikenDie Gesellschaft hat in der Vergangenheit verschiedentlich für den Erwerb einer Beteiligung den Kaufpreis in Fremdwährung bezahlt bzw. bei der Veräußerung einer Beteiligung den Kaufpreis in Fremdwährung erhalten. Je nach Zeitpunkt der Investition und der Veräußerung derselben Beteiligung kann sich zusätzlich zu einem Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ein Kursgewinn oder -verlust realisieren. Hinzu kommt das Risiko, dass die Gesellschaft Kursverluste aus Fremdwährungsguthaben hinnehmen muss, falls keine Sicherungsgeschäfte bestehen. Abhängigkeit der Gesellschaft von SchlüsselpersonenZum erfolgreichen Management einer Private Equity Gesellschaft gehört ein umfangreiches Know-how sowie ein gut ausgebautes Netzwerk aus persönlichen Beziehungen und wichtigen Kontakten. Das Kernteam von bmp, das schon seit vielen Jahren zusammenarbeitet, verfügt über ein entsprechendes Know-how und ein Netzwerk an persönlichen Beziehungen und wichtigen Kontakten zu Unternehmen und Personen, die für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft relevant sind. Damit hängt der Erfolg der Gesellschaft wesentlich von diesen Personen ab. Im Rahmen der Umstrukturierung des bmp Konzerns wurden bis auf eine Angestellte alle Mitarbeiter in die bmp Beteiligungsmanagement AG überführt, die als aufgegebener Geschäftsbereich geführt wird. Abhängigkeit der Gesellschaft von konjunkturellen Einflüssen und FinanzmärktenDer wirtschaftliche Erfolg der bmp media investors AG ist im Direktbeteiligungsgeschäft in erster Linie von der Höhe des Preises, zu dem sie die Beteiligungen erwerben kann, der positiven Entwicklung der Portfoliounternehmen und dem bei einem Verkauf erzielten Veräußerungserlös abhängig. Eine negative wirtschaftliche Entwicklung aller, mehrerer oder einzelner Portfoliounternehmen kann durch verschiedene äußere oder innere Faktoren, auf welche die Gesellschaft bzw. der bmp-Konzern unter Umständen keinen Einfluss nehmen kann, verursacht werden. Damit ist der wirtschaftliche Erfolg des bmp-Konzerns in hohem Maße abhängig von der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, der Entwicklung der Branchen, in denen die bmp media investors investiert hat, und der Entwicklung der Finanzmärkte. Dies gilt ebenso für das Fondsbeteiligungsgeschäft. Gesamteinschätzung und RisikomanagementFür alle erkennbaren Einzelrisiken hat bmp im Jahresabschluss 2011 umfangreich Vorsorge getroffen. Die Aktivitäten im Bereich Risikomanagement wurden im Jahr 2011 weiter ausgebaut. Es existiert ein Qualitätshandbuch. bmp hat ein integriertes Beteiligungscontrolling entwickelt, das eine Quantifizierung und Qualifizierung der Risiken aus dem Beteiligungsgeschäft ermöglicht. Neben einem Abgleich der Soll- und Ist-Daten, sowohl auf Beteiligungs- als auch auf Konzernebene, ermöglicht das System ein lückenloses Reporting und erfüllt zugleich den Zweck eines Managementinformationssystems. Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungen wird durch einen intensiven Kontakt zu den Beteiligungen überwacht. Die Wertansätze und die Wertentwicklung der Beteiligungsunternehmen werden quartalsweise mit geeigneten finanzmathematischen Modellen geprüft. Je nach Art und Entwicklungsgrad des Beteiligungsunternehmens werden verschiedene Bewertungsmodelle für die Evaluierung herangezogen, um zu überprüfen, ob der beizulegende Zeitwert oberhalb der fortgeschriebenen Anschaffungskosten liegt. Durch die kontinuierliche Erfassung der beizulegenden Zeitwerte und durch das Beteiligungscontrolling wird die Möglichkeit geschaffen, Fehlentwicklungen in den Beteiligungen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. 47.1. Angaben zu FinanzinstrumentenUm die Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Finanzlage und die Ertragskraft des bmp-Konzerns und die Wesensart und das Ausmaß der Risiken, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben, denen der bmp-Konzern während des Berichtszeitraums und zum Berichtszeitpunkt ausgesetzt ist, darzustellen, sind gemäß IFRS 7 ergänzende Angaben zu machen. Im Rahmen der allgemeinen Geschäftstätigkeit ist bmp unterschiedlichen o. g. Risiken ausgesetzt. Es ist Unternehmenspolitik, diese Risiken durch Wahl der geeigneten Mittel zu messen, zu kontrollieren und gegebenenfalls zu begrenzen. bmp hat ein integriertes Beteiligungscontrolling entwickelt, das eine Quantifizierung und Qualifizierung der Risiken aus dem Beteiligungsgeschäft ermöglicht. Neben einem Abgleich der Soll- und Ist-Daten, sowohl auf Beteiligungs- als auch auf Konzernebene, ermöglicht das System ein lückenloses Reporting. Über die Veränderung der Wertansätze der Beteiligungen an den Portfoliounternehmen wird der Wertentwicklung Rechnung getragen. Zur Ermittlung und Darstellung von Risiken aus Finanzinstrumenten nach IFRS 7 wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Im Rahmen der Analyse wurde durch Variation der Risikovariablen innerhalb der jeweiligen Marktpreisrisiken der Effekt auf Eigenkapital und Ergebnis ermittelt. Sämtliche im Folgenden dargestellte Auswirkungen auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wirken sich in gleicher Weise auf das Eigenkapital aus, da die Finanzinstrumente entweder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden. Im bmp-Konzern werden Finanzinstrumente in folgende Klassen eingeteilt: zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente Finanzinstrumente, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fallen Zu den nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 liegenden Finanzinstrumenten zählen nach der Equity-Methode bewertete Joint-Ventures. Die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfassten Nettogewinne oder -verluste der Finanzinstrumente werden in der folgenden Tabelle gegliedert nach den Bewertungskategorien des IAS 39 dargestellt:
Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten setzen sich zusammen aus Zinsen, dem Bewertungsergebnis sowie Wertberichtigungen und Abgangserfolgen. 47.2. WährungsrisikoDas Währungsrisiko resultiert im Wesentlichen aus offenen Beteiligungen, Wertpapieren und Fremdwährungsguthaben, die im Zloty-Währungsraum gehalten werden. Währungssicherungsgeschäfte wurden nicht getätigt. Wenn zum Bilanzstichtag der Zloty gegenüber dem Euro 10 % höher bewertet worden wäre, wären das Eigenkapital und der Jahresüberschuss um 284 T€ (Vorjahr 263 T€) gestiegen. Wenn zum Bilanzstichtag der Zloty gegenüber dem Euro 10% niedriger bewertet worden wäre, wären das Eigenkapital und der Jahresüberschuss um 258 T€ (Vorjahr 217 T€) niedriger ausgewiesen worden. 47.3. ZinsrisikoDas Zinsrisiko resultiert aus der Änderung der Marktzinssätze, einerseits bei variabel verzinsten Geldanlagen, andererseits durch Änderungen des risikolosen Zins im Kapitalisierungszinsfuß der Discounted cashfow Berechnungen. Zinssicherungsgeschäfte wurden nicht getätigt. Wenn das Marktzinsniveau um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wären das Eigenkapital und der Jahresüberschuss um 65 T€ (Vorjahr 65 T€) gestiegen. Wenn das Marktzinsniveau um 100 Basispunkte tiefer gewesen wäre, wären das Eigenkapital und der Jahresüberschuss um 66 T€ (Vorjahr 63 T€) niedriger ausgewiesen worden. 47.4. PreisrisikoDas Preisrisiko resultiert aus der Veränderung der Aktienpreisindizes, was einerseits direkten Einfluss auf die Bewertung der börsennotierten Beteiligungen, andererseits indirekten Einfluss auf die Bewertung der börsennotierten Vergleichsgruppe der Beteiligungen, die nach Multiplikatorverfahren bewertet wurden, hat. Kurssicherungsgeschäfte wurden nicht getätigt. Die Sensitivitätsanalyse wurde auf Basis der Volatilitäten der Beteiligungen bzw. der börsennotierten Vergleichsgruppe gegenüber dem jeweils relevanten Index durchgeführt. Wenn der relevante Aktienindex um 10 % höher gewesen wäre, wären das Eigenkapital und der Jahresüberschuss um 684 T€ (Vorjahr 2.035 T€) gestiegen. Wenn der relevante Aktienindex um 10 % niedriger gewesen wäre, wären das Eigenkapital und der Jahresüberschuss um 673 T€ (Vorjahr 2.030 T€) niedriger ausgewiesen worden. 47.5. Überleitung der Bilanzpositionen zu den Klassen der FinanzinstrumenteDer Buchwert der Finanzinstrumente nach den Bewertungskategorien des IAS 39 stellt sich wie folgt dar:
In der nachfolgenden Tabelle werden die Finanzinstrumente, aufgeteilt nach Buchwerten und Fair Values, zur Bilanz übergeleitet.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte sowie flüssige Mittel entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. 48. HaftungsverhältnisseIm Rahmen des Verkaufs von Anteilen an Beteiligungsunternehmen ist es üblich, dass auch Finanzinvestoren den Käufern Garantien und Gewährleistungen geben müssen. Die bmp media investors AG hat bei Anteilsverkäufen umfangreiche branchenübliche Garantien und Gewährleistungen übernommen. Derzeit sind keine Ansprüche aus Garantien bekannt. 49. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Jahresüberschusses und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres ausstehenden Aktien.
50. KapitalmanagementDer Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und -möglichkeiten überprüft. Der Konzern hat seinen Zielverschuldungsgrad in 2011 auf einen Korridor von 9 bis 10 % angepasst. Die Kapitalstruktur hat sich in den beiden Berichtsjahren wie folgt geändert:
Das Ziel des Managements des bilanziellen Eigenkapitals von 19,1 Mio. € (Vorjahr 16,3 Mio. €) ist es, sicherzustellen, dass der bmp-Konzern seine Ziele und Strategien im Interesse der Anteilseigner, seiner Mitarbeiter und der übrigen Stakeholder erreichen kann. Insbesondere steht das Erreichen einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals im Fokus des Vorstands. Das finanzielle Zielsystem des bmp-Konzerns ist auf die kontinuierliche und nachhaltige Steigerung des Wertes der Beteiligungen und des Unternehmenswertes ausgerichtet. Um den Erfolg der einzelnen Investments zu messen, benutzen wir seit Jahren branchenübliche Messverfahren und Kennziffern. 51. Auszahlungsverpflichtungen und Rechte DritterEs bestehen Auszahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungen von 158 T€ (Vorjahr 653 T€). 52. SegmentberichterstattungDie Geschäftstätigkeit der bmp media investors AG ist derzeit weder von der Größe der Geschäftssegmente noch von der geographischen Ausrichtung her geeignet, segmentiert dargestellt zu werden. 53. Entsprechenserklärung nach § 161 AktGDer Vorstand und der Aufsichtsrat der bmp media investors AG haben die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf den Internetseiten der bmp media investors AG zugänglich gemacht. 54. Honorare des AbschlussprüfersFolgende Honorare des Abschlussprüfers wurden im Geschäftsjahr 2011 als Aufwand erfasst:
55. Angaben zu den Organen der Gesellschaft55.1. VorstandMitglieder des Vorstandes der bmp media investors AG waren im Geschäftsjahr 2011: Oliver Borrmann, Kaufmann Ralph Günther, Kaufmann, bis 31.01.2011 Andreas van Bon, Kaufmann, bis 30.06.2011 Herr Jens Spyrka, Kaufmann, ab 01.07.2011 55.2. VorstandsvergütungDie Vorstandsmitglieder der bmp media investors AG erhielten jeweils auf Jahresbasis festgelegte Festbezüge, Sachbezüge und variable Gehaltskomponenten. Die Festbezüge bestanden aus einem Grundgehalt und Beiträgen zu Versicherungen, die Sachbezüge aus auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen und Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 33 EStG. Die variablen Gehaltskomponenten bestanden aus einer Tantieme und gegebenenfalls einem Bonus. Die Tantieme betrug für jedes Mitglied des Vorstandes ab einem Vorsteuerergebnis von 0,5 Mio. € der bmp media investors AG nach HGB 3 % auf das Vorsteuerergebnis der bmp media investors AG nach HGB, für den Vorstandsvorsitzenden 4 %. Für das über 2,5 Mio. € hinaus gehende Vorsteuerergebnis der bmp media investors AG nach HGB erhielt jedes Mitglied des Vorstandes 2,55 % auf das Vorsteuerergebnis der bmp media investors AG nach HGB, der Vorstandsvorsitzende 3,4 %. Für das über 3,5 Mio. € hinaus gehende Vorsteuerergebnis der bmp media investors AG nach HGB erhielt jedes Mitglied des Vorstandes 1,8 % auf das Vorsteuerergebnis der bmp media investors AG nach HGB, der Vorstandsvorsitzende 2,4 %. Mit Herrn Günther bestand außerdem eine Bonusvereinbarung über 3,5 % des Barwertes zukünftiger Cashflows neu akquirierter „Assets under Management“ im ehemaligen Bereich Private Equity Advisory. Der sich ergebende Bonusanspruch bestand nur im Falle eines Tantiemeanspruchs und wurde zu 50 % auf den Tantiemenanspruch angerechnet. Im Rahmen der Umstrukturierung wurden die Mitglieder des Vorstands nur bis zum 30. Juni 2011 vergütet, der Tantiemeanspruch wurde pro rata temporis gekürzt. Im Gegenzug für den Wegfall der langfristigen Vergütungskomponente haben die Herren van Bon und Borrmann auf 15 % des Tantiemeanspruchs verzichtet. Im Einzelnen erhielten in ihrer Funktion als Vorstand:
55.3. Weitere Mandate der VorständeHerr Borrmann ist bei folgenden Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrates:
Weiterhin ist Herr Borrmann zum 31. Dezember 2011 Geschäftsführer der König & Cie. Private Equity Management GmbH, der König & Cie. II. Private Equity Beteiligungs- und Treuhand GmbH, der Cavy Capital GmbH sowie Vorstand der bmp Beteiligungsmanagement AG. Herr Spyrka ist bei folgenden Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrates:
Weiterhin ist Herr Spyrka zum 31. Dezember 2011 Vorstand der bmp Beteiligungsmanagement AG. 55.4. AufsichtsratDem Aufsichtsrat der bmp media investors AG gehörten im Geschäftsjahr an:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der bmp media investors AG betrugen im Geschäftsjahr 2011 49 T€ (Vorjahr : 50 T€). Im Einzelnen standen den Aufsichtsräten folgende Vergütungen zu:
Herr Schmitz-Morkramer ist außerdem bei folgender Gesellschaft Mitglied des Aufsichtsrates: YOC AG (Vorsitz) ganzjährig Herr Brunke und Herr Ankele nehmen keine weiteren Mandate in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien wahr. 55.5. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat zum 31. Dezember 2011Mitglieder des Vorstandes hielten direkt oder indirekt 3.506.486 Aktien, die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten keine Aktien. 56. Risikomanagement und Ereignisse nach dem BilanzstichtagZu den Risikomanagementzielen und -methoden sowie zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag wird auf die Erläuterungen im Lagebericht verwiesen. 57. Meldungen nach § 26 Abs. 1 WpHGIm Geschäftsjahr 2011 gab es folgende Meldungen gemäß §26 Abs. 1 WpHG: „17.06.2011 Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG Frau Carin Pepper, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.06.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der bmp AG, Berlin, Deutschland am 14.06.2011 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,98 % (das entspricht 1313861 Stimmrechten) betragen hat.“ „18.05.2011 Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG Die Seven Stars GmbH, Bad Driburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.05.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der bmp AG, Berlin, Deutschland am 17.05.2011 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,64 % (das entspricht 461833 Stimmrechten) betragen hat.“ „18.05.2011 Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG Herr Volker Walther, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.05.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der bmp AG, Berlin, Deutschland am 17.05.2011 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,64 % (das entspricht 461883 Stimmrechten) betragen hat. 2,64 % der Stimmrechte (das entspricht 461883 Stimmrechten) sind Herrn Walther gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr.1 WpHG zuzurechnen.“ „12.04.2011 Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG Herr Volker Walther, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.04.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der bmp AG, Berlin, Deutschland am 11.04.2011 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,13 % (das entspricht 723528 Stimmrechten) betragen hat. 4,13 % der Stimmrechte (das entspricht 723528 Stimmrechten) sind Herrn Walther gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Seven Stars GmbH zuzurechnen.“ „12.04.2011 Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG Die Seven Stars GmbH, Bad Driburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.04.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der bmp AG, Berlin, Deutschland am 11.04.2011 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,13 % (das entspricht 723528 Stimmrechten) betragen hat.“ 58. Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. 59. AnteilbesitzBeteiligungsbesitz 31. Dezember 2011 bmp Konzern Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar i. S. von § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB beteiligt ist:
(1) Bilanzdaten zum 31.12.2010 n.v.= nicht verfügbar
Berlin, den 7. April 2012 Oliver Borrmann, Vorstand Jens Spyrka, Vorstand Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der bmp media investors AG aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungssätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht im Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Berlin, den 7. April 2012 Verhülsdonk & Partner GmbH Rainer Grote, Wirtschaftsprüfer Dr. Thomas Beckmann, Wirtschaftsprüfer Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289 HGBEntsprechenserklärung gem. § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der bmp media investors AG erklären gem. § 161 AktG, dass im Geschäftsjahr 2011 und bis zur Abgabe der heutigen Erklärung den vom Bundesminister der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ (Kodex) in der Fassung vom 26. Mai 2010 - bis auf die in der letzten jährlichen Entsprechenserklärung am 10. Februar 2010 bzw. der unterjährigen Erklärung vom 22. Juni 2011 jeweils genannten Ausnahmen - entsprochen wurde und zukünftig bis auf nachfolgende Ausnahmen entsprochen wird: Übermittlung der Einberufungsunterlagen auf elektronischem Weg (Ziff. 2.3.2.) Der Kodex empfiehlt, dass die Gesellschaft allen in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege übermittelt, wenn die Zustimmungserfordernisse erfüllt sind. Die Übermittlung der genannten Unterlagen setzt die Kenntnis der email-Adressen aller unserer Aktionäre voraus; zudem bedarf es der ausreichend sicheren Identifizierung und Adressierung der Aktionäre. Beides kann unseres Erachtens zum derzeitigen Zeitpunkt nicht in dem erforderlichen Maße gewährleistet werden, so dass bmp der Empfehlung nicht folgt und nicht folgen wird. Allen Aktionären, die dies wünschen, lassen wir gleichwohl die Unterlagen - unabhängig von der Mitteilung nach § 125 AktG - zu Informationszwecken auch auf elektronischem Weg zukommen. Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen (Ziff. 3.8.) Im Fall des Abschluss einer D&O-Versicherung für die Aufsichtsratsmitglieder durch die Gesellschaft empfiehlt der Kodex, einen Selbstbehalt vorzusehen, wie er für die Mitglieder des Vorstands gem. § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG gesetzlich vorgegeben ist. Die Maßnahme erscheint bmp - auch angesichts der Höhe der fixen Aufsichtsratsvergütung - nicht als geeignetes Mittel, um den Anreiz für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu erhöhen, stets motiviert und verantwortungsbewusst ihrer Aufgabe nachzukommen. Der Empfehlung wurde und wird daher auch zukünftig nicht gefolgt. Diversity bei der Besetzung von Führungspositionen (Ziff. 4.1.5.) sowie bei der Zusammensetzung von Vorstand (Ziff. 5.1.2.) und Aufsichtsrat (Ziff. 5.4.1.) Der Kodex empfiehlt, bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen sowie der Besetzung des Vorstands auf Vielfalt (Diversity) zu achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situa-tion die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Diese Ziele sind auch bei den Vorschlägen des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien zu berücksichtigen; die Zielsetzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Vorstand und Aufsichtsrat entscheiden bei der Besetzung von Führungspositionen bzw. des Vorstands allein nach Sachverstand und Kompetenz. Weitere Eigenschaften wie das Geschlecht oder nationale oder religiöse Zugehörigkeiten waren und sind auch zukünftig für die Entscheidung ohne Belang, dies insbesondere vor dem Hintergrund der Unternehmensgröße sowie der Größe von Vorstand und Aufsichtsrat. Gleiches gilt für die Vorschläge zur Besetzung des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien. Der Aufsichtsrat hat und wird hierzu konsequenterweise auch keine konkreten Ziele benennen, so dass die Zielsetzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung auch nicht im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Zusammensetzung des Vorstands (Ziff. 4.2.1.) Der Kodex empfiehlt, der Vorstand solle aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Zudem soll in einer Geschäftsordnung die Arbeit des Vorstands, insbesondere die Ressortzuständigkeit einzelner Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderliche Beschlussmehrheit bei Vorstandsbeschlüssen regeln. Auf die Ernennung eines Vorsitzenden oder Sprechers sowie auf die Benennung von Ressortzuständigkeiten innerhalb der Geschäftsordnung des Vorstands wird verzichtet, da unser Vorstand lediglich aus zwei Personen besteht, die überwiegend die gleichen Aufgabenfelder zu verantworten haben. Bildung von Ausschüssen (Ziff. 4.2.2., Ziff. 5.2., Ziff. 5.3.1, Ziff. 5.3.2., Ziff. 5.3.3.) Der Kodex empfiehlt, der Aufsichtsrat solle abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden, und benennt in diesem Zusammenhang den Prüfungsausschuss (Audit Committee), den Nominierungsausschuss, den Ausschuss, der die Vorstandsverträge behandelt sowie den Ausschuss, der die Aufsichtsratssitzungen vorbereitet: In letzterem soll der Vorsitz durch den Aufsichtsratsvorsitzenden übernommen werden. Unser Aufsichtsrat besteht angesichts der Unternehmensgröße lediglich aus drei Personen. Ausschüsse werden vor diesem Hintergrund nicht gebildet - den o.g. Empfehlungen kann die Gesellschaft daher nicht folgen. Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz bei Wahlen zum Aufsichtsrat (Ziff. 5.4.3.) Bei Wahlen zum Aufsichtsrat sollen den Aktionären Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz bekannt gemacht werden. Dies setzt zunächst voraus, dass ein etwaiger Kandidat überhaupt durch die Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde. Zudem obliegt es gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. § 107 Abs. 1 AktG ausschließlich dem Aufsichtsrat, in der ersten Sitzung nach seiner Wahl aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter zu wählen. Diese Sitzung findet in der Regel unmittelbar nach der Hauptversammlung der bmp media investors AG statt, in der die Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung als solche in ihr Amt gewählt werden. Eine Bekanntmachung des Kandidatenvorschlages für den Aufsichtsratsvorsitzenden ist vor diesem Hintergrund nicht umsetzbar. Veröffentlichung der Finanzberichte (Ziff. 7.1.2) Der Kodex empfiehlt, der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich zu machen. Unser Konzernabschluss wird innerhalb von 4 Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlicht, die Zwischenberichte innerhalb von 2 Monaten nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums. Die Kosten für eine schnellere Erstellung und Veröffentlichung stehen in keinem Verhältnis zum Informationsgewinn der Aktionäre.
Berlin, den 13. Februar 2012 Der Aufsichtsrat Der Vorstand Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Damen und Herren, Das abgelaufene Geschäftsjahr 2011 der bmp media investors AG war geprägt von den Umstrukturierungsmaßnahmen, die im Sommer ihren Abschluss fanden. Als Aufsichtsrat der Gesellschaft haben wir uns aber nicht nur mit diesem Themenkomplex befasst. Vielmehr haben wir im gesamten Berichtsjahr die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben regelmäßig und umfassend wahrgenommen sowie den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und überwacht. Hierüber berichten wir nachfolgend ausführlich. Beratung und Überwachung der GeschäftsführungDie effiziente und effektive Beratung und Überwachung der Geschäftsführung basiert auf einer vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat und auf einem regelmäßigen Informationsaustausch. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Vorstand einmal im Monat einen schriftlichen Report, in dem über den Status der Direktinvestments, über den Verlauf strategischer Projekte und über den Finanzstatus informiert wird. Insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende steht darüber hinaus regelmäßig in engem und direktem Kontakt zum Vorstand. Wichtigstes Forum für unsere Arbeit sind gleichwohl die Aufsichtsratssitzungen. Sie bieten Raum sowohl für die Information über die Lage der Gesellschaft als auch für die Diskussion von Sachthemen, und zwar sowohl ohne als auch mit den Mitgliedern des Vorstands. Letztere nehmen in der Regel sämtlich an unseren Sitzungen teil. Ausschüsse haben wir aufgrund der Größe des Aufsichtsratsgremiums, das drei Mitglieder umfasst, nicht gebildet. Sowohl auf Ebene der bmp media investors AG als auch auf Konzernebene prüfen wir daher alle geplanten und durchgeführten Maßnahmen - stets auch auf ihre Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit - innerhalb des gesamten Aufsichtsratsgremiums. Vor den Aufsichtsratssitzungen übermittelt uns der Vorstand die für die Wahrnehmung unserer Aufgabe notwendigen Unterlagen; dies auch mit ausreichend zeitlichem Vorlauf. So ist sichergestellt, dass wir unserer Aufgabe jederzeit vollumfänglich nachkommen können. Insgesamt haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 fünfmal unter Berücksichtigung des § 110 Abs. 3 S. 1 AktG getagt. Des Weiteren gab es einen persönlichen Informationsaustausch zur Umstrukturierung, an dem alle Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands teilgenommen haben. Die Quartals- und Halbjahresberichte erörterten wir vor der jeweiligen Veröffentlichung mit dem Vorstand im Rahmen von Telefonkonferenzen, deren Ergebnisse schriftlich festgehalten wurden. Schließlich erfolgten drei fernmündliche Beschlussfassungen im Rahmen von Telefonkonferenzen, diese wurden schriftlich niedergelegt. In begründeten Fällen ist es uns zudem möglich, auch außerhalb der Sitzungen Beschlüsse im schriftlichen Verfahren zu fassen - diese Möglichkeit haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr 12 mal genutzt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen sämtlich an allen Sitzungen bzw. Telefonkonferenzen teil. Schwerpunkt der BeratungenIn den Aufsichtsratssitzungen informiert uns der Vorstand grundsätzlich über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, den aktuellen Geschäftsverlauf inkl. des Finanzstatus, über den Status der Portfoliounternehmen sowie der Konzerntochterunternehmen und über strategische Überlegungen. Bestandteil unserer Sitzungen sind zudem regelmäßig auch Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Personalangelegenheiten des Vorstands, da wir als Aufsichtsratsgremium aufgrund unserer Größe keine Ausschüsse gebildet haben. Die Effizienz unserer Tätigkeit in und außerhalb der Sitzungen überprüfen wir ebenfalls kontinuierlich. Da wir als Dreieraufsichtsrat auch einen kurzfristigen Austausch sicherstellen können und unsere Arbeit zudem von einer offenen, konstruktiven Arbeitsweise geprägt ist, haben wir dabei jedoch bislang auf die Heranziehung externer Berater zur Evaluierung der Effizienz unserer Tätigkeit verzichtet. Schwerpunkt unserer Sitzung am 10. Februar 2011 war - neben den bereits oben genannten Themen - insbesondere die Situation bei der Revotar Biopharmaceuticals AG, da hier eine weitere Finanzierungsrunde anstand. Des Weiteren haben wir uns intensiv mit verschiedenen Möglichkeiten einer Umstrukturierung der bmp Aktiengesellschaft (jetzt: bmp media investors AG) befasst. Außerdem haben wir uns ausführlich mit den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 befasst und die jährliche Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2010 verabschiedet. Angesichts des zwischenzeitlichen Ausscheidens von Ralph Günther aus dem Vorstand der Gesellschaft haben wir in dieser Sitzung auch einen neuen Geschäftsverteilungsplan festgelegt, in dessen Rahmen die bisher von Ralph Günther verantworteten Aufgabenbereiche auf die beiden anderen Mitglieder des Vorstands verteilt wurden. Am 14. April 2011 fand unsere jährliche Bilanzaufsichtsratssitzung statt. Ein Schwerpunkt dieser Sitzung war somit die Vorlage des Jahres- und Konzernabschlusses der bmp Aktiengesellschaft (jetzt: bmp media investors AG) und der Bericht des Abschlussprüfers über die Ergebnisse seiner Prüfung. Hierüber hatten wir bereits im Bericht des Aufsichtsrats vom 14. April 2011, der auch im Geschäftsbericht 2010 veröffentlicht worden war, ausführlich berichtet. Im Rahmen der Sitzung wurden auch der von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam zu erstellende Corporate Governance Bericht sowie die Tagesordnung für die Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Juni 2011 einschließlich der Beschlussvorschläge der Verwaltung verabschiedet. Einen Schwerpunkt bildeten weiter die Umstrukturierungspläne der Gesellschaft und eine erste Legal Opinion, die sich mit den Möglichkeiten einer Auslagerung des Beteiligungsmanagements in die bmp Beteiligungsmanagement AG befasste und die als Grundlage für die weitere Diskussion zwischenzeitlich vom Vorstand eingeholt worden war. Außerdem informierte uns der Vorstand über seine grundsätzlichen Überlegungen zu einem etwaigen cash/share deal zum Erwerb von Anteilen an der brand eins Medien AG. In diesem Zusammenhang zeigte Oliver Borrmann an, dass er zu diesem Zeitpunkt 8% an der Gesellschaft hielt und zudem Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens sei. Auch vor diesem Hintergrund baten wir den Vorstand, hierzu ebenfalls eine Legal Opinion als Grundlage für eine Entscheidungsfindung einzuholen. Über das Ergebnis beider rechtlichen Prüfungen wurden wir später im Rahmen eines separaten Meetings am 06. Mai 2011, das nicht als Aufsichtsratssitzung gewertet wurde, von der mandatierten Kanzlei ausführlich informiert. Die Sitzung am 22. Juni 2011 fand im unmittelbaren Anschluss an die Hauptversammlung 2011 statt. Da die Ausgliederung des Beteiligungsmanagements in die bmp Beteiligungsmanagement AG zwischenzeitlich im Rahmen des schriftlichen Umlaufverfahrens am 10. Mai 2011 durch Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen worden war, bildeten Personalangelegenheiten des Vorstands den Schwerpunkt dieser Sitzung. Andreas van Bon legte im Rahmen dieser Sitzung sein Mandat zum Ablauf des 30. Juni 2011 nieder - der Aufsichtsrat nahm diese Niederlegung an und ermächtigte zudem den Aufsichtsratsvorsitzenden, Aufhebungsvereinbarungen zu den bestehenden Dienstverträgen sowohl mit Andreas van Bon als auch mit Oliver Borrmann abzuschließen, da letzterer ab dem 01. Juli 2011 keine Vorstandsvergütung mehr von der bmp media investors AG erhalten sollte. Da wir über keinen Personalausschuss verfügen, waren die Vertragsentwürfe allen Mitgliedern des Aufsichtsrats im Vorfeld der Sitzung übermittelt worden. Gleichzeitig wurde Jens Spyrka ab dem 01. Juli 2011 für einen Zeitraum von drei Jahren, das heißt bis zum Ablauf des 30. Juni 2014, zum Vorstand der Gesellschaft bestellt. Außerdem verlängerten wir die Bestellung von Oliver Borrmann, dessen Bestellung zum Ablauf des 31. Dezember 2011 endete, zum Vorstand der Gesellschaft und zwar ebenfalls bis zum Ablauf des 30. Juni 2014. Beiden Herren erteilten wir unsere Einwilligung gemäß § 88 Abs. 1 Satz 2 AktG, ebenfalls Vorstandmitglieder bei der bmp Beteiligungsmanagement AG zu sein bzw. zu werden. Schließlich legten wir fest, dass die Gesellschaft ab dem 01. Juli 2011 über keinen Vorstandsvorsitzenden mehr verfügen soll. Hierbei handelt es sich um eine Abweichung von den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, weshalb wir im späteren Verlauf der Sitzung eine unterjährige Erklärungen gem. § 161 AktG verabschiedeten. Außerdem diskutierten wir eine, den neuen Strukturen der Gesellschaft angepasste, Geschäftsordnung für den Vorstand und verabschiedeten diese. Wir nahmen dies zum Anlass, unsere eigene Geschäftsordnung ebenfalls auf Aktualität zu überprüfen und nach Modifizierung einvernehmlich zu beschließen. In der Sitzung vom 22. September 2011 berichtete uns der Vorstand über den erfolgreichen Abschluss der Umstrukturierung und den Verlauf des ersten Halbjahrs 2011. Im Rahmen eines Ausblicks auf das zweite Halbjahr legten wir ein besonderes Augenmerk auf die Port- foliounternehmen, die nicht mehr zum aktuellen Investmentfokus gehören. Im Mittelpunkt unserer Sitzung am 07. Dezember 2011 stand schließlich die Jahresplanung 2012, die wir einstimmig billigten. Besonders intensiv befassten wir uns zudem erneut mit der Revotar Biopharmaceuticals AG, da sich bei der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt bereits eine weitere meilensteinabhängige Finanzierung abzeichnete, die im Februar 2012 umgesetzt wurde. Außerdem nahmen wir eine weitere Anpassung der Geschäftsordnung des Vorstands vor. Corporate Governance bei der bmp media investors AGGem. Ziff. 3.10 des Corporate Governance Kodex berichtet der Vorstand - zugleich auch für den Aufsichtsrat - in einem eigenen Bericht über die Umsetzung der Corporate Governance bei der bmp media investors AG. Dieser Bericht ist in einem eigenen Kapitel des Geschäftsberichts veröffentlicht. Am 13. Februar 2012 haben Vorstand und Aufsichtsrat ihre jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese ist - ebenfalls im Kapitel „Corporate Governance“ - des Geschäftsberichts veröffentlicht und zudem im Investor Relations Bereich unserer Unternehmenshomepage www.mediainvestors.com dauerhaft zugänglich. Die Parallelnotierung der bmp media investors AG im regulierten Markt der Warschauer Wertpapierbörse verlangt von uns auch die Einhaltung des „Kodex guter Unternehmensgrundsätze für an der Warschauer Wertpapierbörse gelistete Unternehmen“ (Dobre Praktyki Spółek Notowanych na GPW - nachfolgend DPS). Der Vorstand sorgt für die möglichst umfassende Einhaltung der Regularien nach DPS und berichtet einmal jährlich hierzu. Auch dieser Bericht ist auf der Webseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, sind nicht aufgetreten. Wie zuvor bereits erwähnt hatte Oliver Borrmann uns gegenüber in der Aufsichtsratssitzung am 14. April 2011 angezeigt, dass er zu diesem Zeitpunkt etwa 8% der Anteile an der brand eins Medien AG hielt und gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens sei. Da auch von Oliver Borrmann an der brand eins Medien AG gehaltene Aktien durch die bmp Aktiengesellschaft (heute: bmp media investors AG) erworben werden sollten, kam es zu einer Verlagerung der Vertretungsbefugnis vom Vorstand der bmp Aktiengesellschaft (heute: bmp media investors AG) auf den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Damit einher ging auch, dass nunmehr das Aufsichtsratsgremium der bmp Aktiengesellschaft (heute: bmp media investors AG) die unternehmerische Verantwortung für die Entscheidung zu übernehmen und sich darüber Gedanken zu machen hatte, ober der Erwerb der Aktien an der brand eins Medien AG unternehmerisch sinnvoll und die Gegenleistung angemessen sei. Zu prüfen hatten wir also auf der einen Seite die Werthaltigkeit der Aktien der brand eins Medien AG, auf der anderen Seite jedoch auch, dass die Aktien der bmp Aktiengesellschaft (heute: bmp media investors AG) nicht unter Wert ausgegeben werden. Alle Aspekte haben wir unter Heranziehung umfangreicher Informationen insbesondere auch zur brand eins Medien AG umfassend und vollständig geprüft. Der Umsetzung des chash/share deals haben wir am 16. Mai 2011 im schriftlichen Umlaufverfahren zugestimmt. Prüfung von Jahres- und KonzernabschlussDem Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2011 folgend wurde die Verhülsdonk & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin mit der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2011 betraut. Gegenstand der Prüfung waren der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht sowie der - ebenfalls vom Vorstand auf Grundlage der in der EU verbindlich anzuwendenden internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellte - Konzernabschluss und Konzernlagebericht. Prüfungsschwerpunkte sowohl beim Einzel- als auch beim Konzernabschluss waren der Wertansatz der Beteiligungen, die Veränderungen des Beteiligungsportfolios sowie die Prüfung der Umsatzrealisierungen. Zudem legte der Abschlussprüfer bei der Prüfung des Einzelabschluss ein besonderes Augenmerk auf die Verschmelzung der bmp media investors AG & Co. KGaA auf die bmp Aktiengesellschaft (heute: bmp media investors AG) und beim Konzernabschluss auf die Ausgliederung des Beteiligungsmanagements auf die bmp Beteiligungsmanagement AG. Der Abschlussprüfer hat sowohl den Einzelabschluss der bmp media investors AG als auch den Konzernabschluss mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Vorstand hat uns die Abschlüsse sowie die Berichte des Abschlussprüfers so frühzeitig vor unserer Bilanzaufsichtsratssitzung am 18. April 2012 zukommen lassen, dass wir in der Lage waren, diese eingehend zu prüfen und uns ein unabhängiges Bild zu machen. An der Bilanzaufsichtsratssitzung, an der auch der Abschlussprüfer teilnahm, um uns über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten, haben wir die Abschlüsse umfangreich erörtert. Unsere eigene Prüfung der Abschlüsse ergab keinen Anlass zu Einwänden, so dass wir uns dem Ergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und den vom Vorstand zum 31. Dezember 2011 aufgestellten Jahresabschluss der bmp media investors AG ebenso wie den - ebenfalls zum 31. Dezember 2011 aufgestellten - Konzernabschluss gebilligt haben. Der Jahresabschluss der bmp media investors AG ist damit festgestellt. Veränderungen im Aufsichtsrat undVorstandIm Geschäftsjahr 2011 kam es zu keinen Änderungen bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Ralph Günther legte sein Mandat als Mitglied des Vorstands zum 31. Januar 2011 nieder - der Niederlegung haben wir im Rahmen einer schriftlichen Beschlussfassung am 18. Januar 2011 zugestimmt. Wie zuvor bereits ausgeführt, kam es im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2011 zu weiteren Veränderungen im Vorstand. Andreas van Bon legte im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 22. Juni 2011 sein Mandat als Mitglied des Vorstands zum Ablauf des 30. Juni 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats nieder. Gleichzeitig wurde mit Wirkung ab dem 01. Juli 2011 Jens Spyrka bis zum Ablauf des 30. Juni 2014 in den Vorstand der Gesellschaft berufen und die Bestellung von Oliver Borrmann bis zum Ablauf des 30. Juni 2014 verlängert. Wir danken den Mitgliedern des Vorstands - auch den in 2011 ausgeschiedenen - sowie den Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit und ihren Einsatz für das Unternehmen.
Berlin, den 18. April 2012 Gerd Schmitz-Morkramer, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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