AKBANK AG

Eschborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Contents

1 Vorbemerkung

1.1 Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1.2 Eigentümer der Bank

2 Grundlagen der Bank

2.1 Das Kerngeschäft und das Geschäftsmodell der AKBANK AG

2.2 Zweigniederlassungen und wesentliche Beteiligungen

2.3 Ziele und Strategien

2.3.1 Corporate & Institutional Banking (CIB)

2.3.2 Wealth Management / Private Banking

2.3.3 Privatkundengeschäft

2.3.4 Treasury, Finanzinstitute und die Handelsfinanzierung

2.4 Steuerungssystem

3 Wirtschaftsbericht

3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

3.1.1 Weltweit

3.1.2 Der Euroraum & Deutschland

3.1.3 Türkei

3.1.4 Makroökonomische Hauptindikatoren der Türkei

3.2 Geschäftsverlauf

3.3 Aufwand- und Ertragslage

3.3.1 Geschäftsergebnis

3.3.2 Ertragsentwicklung

3.3.3 Aufwandsentwicklung

3.4 Finanzlage

3.4.1 Kapitalstruktur

3.4.2 Vermögenslage

3.4.3 Zusammenfassende Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

5 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

5.1 Prognosebericht

5.2 Risikobericht

5.2.1 Risikosteuerung

5.2.2 Risikomanagementsystem

5.2.3 Risikotragfähigkeit, Risikolimite sowie Risikoparameter

5.2.4 Risikotragfähigkeitskonzept

5.2.5 Messung und Überwachung der Wesentlichen Risikoarten

5.3 Chancenbericht

6 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

1 Vorbemerkung

1.1 Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die AKBANK AG (nachfolgend auch „Bank“ oder „Institut“) ist das Nachfolgeinstitut der Akbank T.A.S. Niederlassung Deutschland, der früheren deutschen Filiale der Akbank T.A.S. mit Hauptsitz in Istanbul, eine der führenden Banken in der Türkei. Die Filiale erhielt im Jahr 1998 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ihre Banklizenz. Im Jahr 2005 wurde die Filiale in eine deutsche Aktiengesellschaft ("AG") umgewandelt, erhielt ihre vollständige Banklizenz und die freiwillige Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. Nachdem im Jahr 2007 die Anteile der Bank von der Akbank T.A.S. auf eine ihrer ebenfalls 100 %ige weitere Tochtergesellschaft, der Akbank N.V., Amsterdam, übertragen wurden, erfolgte in 2012 die Verschmelzung der Akbank N.V. auf die AKBANK AG im Zuge eines Down-Stream-Mergers.

Die AKBANK AG hat seit 2020 ihren Sitz in Eschborn.

1.2 Eigentümer der Bank

Zum 31. Dezember 2023 ist die alleinige Aktionärin der AKBANK AG unverändert die Akbank T.A.S., Istanbul. Die Anteile an der Akbank T.A.S. hält zum 31. Dezember 2023 unverändert zu 49% die Haci Ömer Sabanci Holding A.S., Istanbul, und ihre verbundenen Institutionen und Einzelpersonen. Die weiteren 51 % der Anteile befinden sich im Streubesitz, wovon zum Jahresende 2023 ungefähr 32% von ausländischen Investoren gehalten werden. 1

2 Grundlagen der Bank

2.1 Das Kerngeschäft und das Geschäftsmodell der AKBANK AG

Zu den Kerngeschäftsbereichen der Bank gehören das Firmenkundengeschäft und das institutionelle Geschäft (Corporate & Institutional Banking), das Geschäft mit Finanzinstituten und die Handelsfinanzierung, das Wealth Management bzw. Private Banking, das Privatkundengeschäft und das Treasury.

Im Wesentlichen konzentriert sich die AKBANK AG im klassischen Firmenkundengeschäft auf renommierte und international tätige Unternehmen. Der Fokus der Kreditaktivitäten liegt auf risikoarmen Kunden sowie transparent gestalteten Transaktionen. Diesem konservativen Geschäftsmodell entsprechend ist sich die Bank bewusst, dass das Profil des "niedrigen Risikos" eine relativ niedrigere Renditestruktur der Aktiva impliziert. Um ihren Ziel-ROE zu generieren, nutzt die Bank ihr Eigenkapital effizient und erfüllt gleichzeitig alle regulatorischen und internen Kapitalanforderungen. Die Risikostrategie der Bank stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um alle Risiken zu bewerten und abzudecken, die im Rahmen der aktuellen Geschäftsstrategie der Banken auftreten können.

Der Geschäftsbereich Wealth Management umfasst das Privatkundengeschäft mit vermögenden in der Türkei ansässigen Kunden ab einem Anlagevolumen von T€ 200 im Rahmen des „Execution-Only“.

Für ihre Privatkunden im Retailbereich bietet die AKBANK AG die Produkte „AK-Online Tagesgeld“ und „AK-Online Festgeld" an. Zielkunden sind überwiegend in Deutschland ansässige Privatkunden, die über das Online-Banking der Bank bedient werden.

Das Treasury unterstützt die Strategie im Privat- und Firmenkundengeschäft im Rahmen einer gezielten Aktiv-Passiv-Steuerung. Darüber hinaus wird im Bereich Treasury das „Depot A“ – Geschäft mit festverzinslichen Wertpapieren – im Rahmen eines „Nichthandelsbuchinstitutes“ – gesteuert.

2.2 Zweigniederlassungen und wesentliche Beteiligungen

Die Bank unterhält weiterhin keine Zweigniederlassungen und keine Filialen. Des Weiteren verfügt sie über keine Beteiligungen.

2.3 Ziele und Strategien

Die Kernstrategien der AKBANK AG sind verwurzelt in ihren Werten und Fundamenten, geleitet von ihrer Vision und angetrieben von ihrer Mission.

Die Vision der Bank ist es, mit ihrer Vertrauenswürdigkeit und ihren zuverlässigen und modernen Finanzlösungen eine der angesehenen Auslandsbanken in Deutschland sowie Europa zu sein.

Die strategischen Ziele der Bank umfassen sechs Säulen:

1.

Sicherstellung einer überragenden Kundenerfahrung und -zufriedenheit

2.

Aufrechterhaltung einer hohen Qualität der eigenen Vermögenswerte durch ein effizientes Risikomanagement

3.

Beibehaltung einer wettbewerbsfähigen Kostenstruktur

4.

Fokussierung auf technologische Entwicklung und innovative Lösungen

5.

Aufbau einer modernen, nachhaltigen und gut strukturierten Organisation durch Investitionen in Mitarbeiter und Technologien

6.

Einhaltung aller gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Finanzinstitute

Mit ihrer Geschäftsstrategie strebt die AKBANK AG die Aufrechterhaltung der Rentabilität mittels diversifizierten und verlässlichen Wachstums in den Zielsegmenten und den Zuwachs des Kundenstamms mittels erweitertem Leistungsangebot an.

2.3.1 Corporate & Institutional Banking (CIB)

Der geografische Kunden-Schwerpunkt im Geschäftsbereich CIB liegt für das Institut unverändert vorrangig auf dem EU-Raum. Weitere Länder, in denen die Bank geografisch investieren kann, sind die USA, Großbritannien, Kanada, Singapur, Südkorea, China, Japan und die Schweiz.

Zu den CIB-Kunden der Bank gehören vorrangig türkische Unternehmen, wobei sich der Schwerpunkt wie folgt verteilt:

Türkische „Blue-Chip“-Unternehmen mit solider Finanz- und Managementposition (große und mittelgroße Unternehmen),

Multinationale Konzerne und ihre Tochtergesellschaften in der Türkei,

Große regionale und lokale europäische Unternehmen, die regelmäßig Handelsbeziehungen unterhalten (Import/Export),

Europäische Tochtergesellschaften oder Konzerngesellschaften großer türkischer Unternehmen.

Weiterhin konzentriert sich die Bank auf

Finanzinstitute außerhalb des Bankensektors (Factoring, Leasing, Versicherungen und andere Finanzdienstleistungsinstitute),

Internationale Mischkonzerne,

Unternehmen mit staatlichem Hintergrund in ausgewählten Ländern sowie

Europäische Unternehmen, deren Kredite oder Anleihen von der Europäischen Zentralbank oder der Deutschen Bundesbank als notenbankfähige Sicherheiten klassifiziert werden.

Bei der Kreditvergabe konzentriert sich die Bank auch auf ein niedriges Risikoprofil von Zielkunden, dessen Anforderungen in der Risikostrategie der Bank festgelegt sind.

Zu den unter CIB angebotenen Produkten gehören im Wesentlichen Außenhandelsfinanzierungen, Betriebsmittelkredite, Factoring, Akkreditive und Garantien. Die Bank erwirbt auch Konsortial- und Schuldscheindarlehen von Unternehmen und Finanzdienstleistern sowohl auf dem Primär- als auch auf dem Sekundärmarkt.

Für das Geschäftsjahr 2024 strebt die AKBANK AG die Erweiterung des Kundenstamms sowohl im Kredit- als auch im Einlagengeschäft (z.B. im Bereich von KMUs), die Ausweitung des Factoringgeschäfts sowie anderer Geschäfte mit besonderem Schwerpunkt auf dem kurzfristigen Handelsfinanzierungsgeschäft an.

2.3.2 Wealth Management / Private Banking

Auch für das Geschäftsjahr 2024 strebt die Bank den weiteren Ausbau des Private Bankings für vermögende Kunden mit Wohnsitz in der Türkei sowie den Aufbau des Kundenstamms mit Wohnsitz in Deutschland inkl. Erweiterung des Produkt- und Dienstleistungsangebotes (z.B. „Investment Advice“/ Anlageberatung) an.

2.3.3 Privatkundengeschäft

Für das Geschäftsjahr 2024 strebt die Bank im Privatkundengeschäft eine Ausweitung der Kunden- und Einlagenbasis via verbesserter Vertriebskanäle und einem erweiterten Produkt- und Dienstleistungsportfolio an.

2.3.4 Treasury, Finanzinstitute und die Handelsfinanzierung

Das Aktivgeschäft mit Banken umfasst neben der Handelsfinanzierung auch das Syndizierungsgeschäft sowie Repo-Geschäfte und sonstiges institutionelles Einlagengeschäft. Das Geschäft mit Finanzinstituten konnte im Geschäftsjahr 2023 bereits erfolgreich ausgebaut werden.

Sowohl für das Treasury als auch für das Geschäft mit Finanzinstituten ist für das Geschäftsjahr 2024 eine Geschäftsausweitung durch die Intensivierung der Vertriebsinitiativen geplant.

2.4 Steuerungssystem

Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren und Kennzahlen des Steuerungssystems der AKBANK AG sowie deren Quantifizierungsmethode werden in Kapitel 4. „Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren“ dieses Berichts dargestellt. Hierzu gehören:

Gesamtkapitalquote zum Bilanzstichtag

ROAE

ROAA

Zinsmarge (Net Interest Margin / NIM)

Aufwands-Ertrags-Verhältnis (Cost-Income-Ratio / CIR)

Kreditausfallquote (Non Performing Loans Ratio / NPL)

Bilanzsumme

Jahresüberschuss / Bilanzgewinn

Anzahl der Mitarbeiter

3 Wirtschaftsbericht

3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

3.1.1 Weltweit

Die Weltwirtschaft hatte 2023 weiterhin mit der hohen Inflation zu kämpfen, auch wenn sich die Situation verglichen zum Vorjahr erholt hat. Die Gesamtinflationsraten sind sowohl in den fortgeschrittenen als auch in den aufstrebenden Volkswirtschaften aufgrund sinkender Lebensmittel- und Energiepreise sowie abnehmender Unterbrechungen der Versorgungsketten in Verbindung mit der Straffung der Geldpolitik zurückgegangen. Dennoch blieb die Kerninflation weiterhin hoch und lag deutlich über den 2%-Zielen der Zentralbanken der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Dies ist vor allem auf den Dienstleistungssektor und die nach wie vor angespannten Arbeitsmärkte zurückzuführen.

Das Inflationsniveau in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften und den Schwellenländern wich weiterhin voneinander ab, was die unterschiedliche Anfälligkeit für die zugrunde liegenden Schocks widerspiegelt. Innerhalb der Schwellenländer spielten unterschiedliche geldpolitische Haltungen sowie politische Ziele eine besondere Rolle.

Die globale Wirtschaftstätigkeit entwickelte sich entgegen der schnellen Straffung der Geldpolitik mit zugehörigen Zinserhöhungen stärker als es für 2023 erwartet war. Trotz der Vorhersagen einer globalen Rezession erwiesen sich die Wirtschaftstätigkeit und die Arbeitsmärkte als widerstandsfähig, insbesondere in den USA. Es wird jedoch erwartet, dass sich die verzögerten Auswirkungen der straffen Geldpolitik in Zukunft stärker bemerkbar machen werden. Da die Anzeichen für eine allmähliche Abschwächung der Nachfrage nach Arbeitskräften immer deutlicher werden, wird die Verlangsamung im verarbeitenden Gewerbe in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften allmählich vom Dienstleistungssektor begleitet. Internationale Organisationen gingen davon aus, dass die Weltwirtschaft im Jahr 2023 um etwa 3,0 % wachsen wird. Das tatsächliche Wachstum betrug 3,1 %2,3. Für 2024 wird erwartet, dass sich das globale Wachstum weiter abschwächen wird, was vor allem auf die nachlassende Erholung nach der Pandemie, die geopolitischen Spannungen sowie die strafferen geldpolitischen und finanziellen Rahmenbedingungen zurückgeführt wird. Die Verlangsamung wird in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften ausgeprägter erwartet als in den Schwellenländern. Für 2024 erwartet die OECD ein Wirtschaftswachstum von 2,9 %4, die IWF von 3,2 %5 und die Weltbank von 2,4 %6.

Die Spätfolgen der expansiven Geld- und Finanzpolitik werden die Wirtschaft und die Kapitalmärkte auch in 2024 prägen. Im Jahr 2023 haben die US-Notenbank Federal Reserve (Fed), die Europäischen Zentralbank (EZB) und die Bank of England (BoE) ihre Leitzinsen auf die Spanne 5,25-5,50 % bzw. 4,5 % bzw. 5,25 % angehoben. Das Hochzinsumfeld wirkte sich in 2023 auf zahlreiche Banken negativ aus. Der Zusammenbruch der US-Banken, Silicon Valley Bank und Signature Bank, sowie die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS führten im Frühjahr 2023 zu Marktvolatilität und einer Bedrohung der Finanzstabilität. Mithilfe rechtzeitiger und koordinierter makroprudenzieller Maßnahmen gelang es den Behörden, die Marktturbulenzen einzudämmen und das Vertrauen in das globale Finanzsystem aufrecht zu erhalten. Bedingt durch die geopolitischen Entwicklungen in 2023 verblieb jedoch eine durchgängige Volatilität der Finanzmärkte.

Während die Hochzinsperiode weiterhin vorherrschend ist, schafft der Abwärtstrend der zugrunde liegenden Inflation einen gewissen makroökonomischen Spielraum für einen Start der Lockerungszyklen in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Trotz der vorsichtigen Mitteilungen der Zentralbanken, die eine verfrühte Lockerung in der Geldpolitik vermeiden wollen, haben die Märkte die ersten Zinssenkungen der Fed und der EZB, die im Laufe des Jahres 2024 erwartet werden, bereits eingepreist. Auch wenn sich ein Ende der geldpolitischen Straffungszyklen in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften abzeichnet, dürften die Leitzinsen noch eine gewisse Zeit hoch bleiben, um die Inflation auf das 2 %-Ziel zu bringen. Die Frage über eine Rückkehr zu einer "Ära der niedrigen Inflation und niedriger Zinssätze" wird die wirtschaftliche Agenda weiterhin beschäftigen.

3.1.2 Der Euroraum & Deutschland

Die hohen Lebenshaltungskosten, die Straffung der Geldpolitik und die schwache Auslandsnachfrage führten zu einer Stagnation in Europa. Für 2023 wird ein BIP-Wachstum von weniger als 1 % prognostiziert, bevor 2024 ein leichter Anstieg auf etwa 1 % zu verzeichnen sein wird7,8,9, was deutlich unter den Wachstumsaussichten für die fortgeschrittenen Länder liegt. Für die Jahre 2024 und 2025 wird eine leichte Erholung aufgrund höherer Löhne und Gehälter, der voraussichtlichen Verbesserung der Realeinkommen und der stärkeren Auslandsnachfrage prognostiziert.

Der IWF sieht in den höheren Energiepreisen eine wichtige Treibkraft für die Kerninflation im Euroraum, während sie in den USA hauptsächlich von der Politik getrieben wird.10 Die Abschwächung der Energiepreise sowie die Straffung der Geldpolitik durch die EZB trugen dazu bei, dass die Gesamtinflation im Dezember 2023 auf 2,9 % zurückging, während die Kerninflation mit 3,4 % höher lag.11 Die Inflation ist im Vergleich zum Zielwert von 2 % immer noch hoch. Mit Blick auf die Zukunft erwarten die Märkte, dass die EZB höchstwahrscheinlich im Juni mit der Senkung ihres Leitzinses beginnt und diesen von 4 % auf 2,5 % zum Jahresende reduziert. Die EZB hat jedoch kommuniziert, bei der Festlegung des Tempos des Lockerungszyklus vorsichtig vorzugehen. Es wird erwartet, dass die Inflation im Jahr 2024 allmählich zurückgeht, bevor sie im Jahr 2025 den Zielwert von 2 % erreicht.

Die deutsche Wirtschaft hat sich schwächer entwickelt als die des übrigen Euroraums und wird den Prognosen zufolge 2023 leicht schrumpfen. Trotz der voraussichtlichen leichten Erholung im Jahr 2024 wird die Wahrscheinlichkeit einer Rezession weiterhin als hoch eingeschätzt. Die eingetrübten Wachstumsaussichten in China sowie die hohen Kreditkosten belasten die weltweite Nachfrage nach Investitionsgütern, die einen großen Teil der deutschen Exporte ausmachen. Zudem war die Industrieproduktion im Jahr 2023 rückläufig. Der Dienstleistungssektor hingegen trug dazu bei, die negativen Aussichten im Industriesektor teilweise auszugleichen. Die Aussichten für das Wirtschaftswachstum sind nach wie vor gedämpft, wie das trübe Stimmungsbild in der Wirtschaft zeigt, und die Inflation wird von den Verbrauchern weiterhin als Hauptbelastungsfaktor angesehen. Wie die Europäische Kommission in ihrer jüngsten makroökonomischen Prognose für Deutschland berichtet, wird das BIP-Wachstum aufgrund der Erholung der Auslandsnachfrage voraussichtlich auf 0,3 % im Jahr 2024 und 1,2 % im Jahr 2025 ansteigen.12 Die in der Bloomberg-Umfrage vom Januar geäußerten Markterwartungen deuten auf ein Wachstum im Jahr 2024 hin, das ebenso bei 0,3 % liegen soll.13

Die Jahresendinflation ging in 2023 von 8,1 % auf 3,7 % zurück.14 Es wird erwartet, dass sich die Inflation weiter verlangsamt und 2024 auf 2,8 % und 2025 auf 2,4 % sinkt (Europäische Kommission), während die Inflationserwartungen mit 2,6 % bzw. 1,9 % optimistischer sind.11,1516

3.1.3 Türkei

In einem schwierigen globalen Umfeld, das von großer Unsicherheit und Volatilität geprägt ist, wurde die Türkei im Februar 2023 von einem verheerenden Erdbeben in 11 Provinzen getroffen. Einem Bericht des türkischen Präsidiums für Strategie und Haushalt zufolge wurden die wirtschaftlichen Gesamtkosten des Erdbebens auf USD 103,6 Mrd. geschätzt.17 Ein weiteres Schlüsselereignis für die türkische Wirtschaft waren die Parlamentswahlen im Mai 2023. Die teilweise neue Aufstellung des Kabinetts verbunden mit einer Kehrtwende, weg von einer lockeren hin zu einer straffen Geldpolitik der Zinserhöhungen hoher Inflationsrate, besiegelten den erforderlichen wirtschaftlichen Kurs der Türkei.

Trotz der negativen Auswirkungen des Erdbebens wuchs die türkische Wirtschaft im Jahr 2023 um 4,5 % gegenüber dem Vorjahr.18 Die Inlandsnachfrage war die Haupttriebkraft des Wachstums, insbesondere aufgrund der expansiven finanziellen Bedingungen in den ersten drei Quartalen in 2023. Die Auslandsnachfrage hingegen blieb schwach. Trotz des Rückgangs der internationalen Energiepreise, insbesondere bei Erdgas, wies die Außenhandelsbilanz in 2023 aufgrund des nachfragefördernden lockeren wirtschaftspolitischen Kurses ein hohes Defizit auf. Trotz der überragenden Entwicklung bei den Dienstleistungsexporten blieb das Leistungsbilanzdefizit aufgrund eines hohen Handelsbilanzdefizits weiterhin hoch. Das kumulierte Leistungsbilanzdefizit erreichte im Jahr 2023 USD 45,5 Mrd.19

Die türkische Zentralbank, CBRT (Central Bank of the Republic Türkiye), hat den Leitzins seit Juni 2023 um insgesamt 41,5 % auf 50,0 % angehoben20. Dieser straffere geldpolitischen Ansatz zur Bekämpfung der Inflationstendenzen im Land hat erheblich zu einer verbesserten Betrachtung der türkischen Wirtschaft im globalen Wirtschaftsausblick beigetragen. Internationale Ratingagenturen haben ihren Ausblick für das Land von „negativ“ auf „stabil“ und weiter auf „positiv“ angehoben. Die Türkei wird zum Geschäftsjahresende 2023 von Fitch mit einem langfristigen Fremdwährungsrating („Long-Term IDR) von „B“ mit „positivem Ausblick“ und von Moody's mit „B3“ bewertet. Dies unterstreicht das gestiegene Vertrauen in die Dauerhaftigkeit und Wirksamkeit der umgesetzten wirtschaftspolitischen Maßnahmen und der Rückkehr zu einer konventionellen Zinspolitik in der Türkei. Der für die Türkei positive Trend spiegelt sich weiterhin im 5-Jahres-CDS des Landes wider, der im Jahr 2023 zwischenzeitlich auf unter 300 Punkte gesunken war. Diese Aussichten haben ausländische Kapitalzuflüsse angezogen und den Appetit der inländischen Banken und Unternehmen auf Auslandskredite erhöht. Die Inflation lag Ende 2023 bei 64,8 %.21 Nachdem sie in der ersten Jahreshälfte unter 40 % gefallen war, zog die Inflation aufgrund der umfangreichen Anpassungen bei Wechselkursen, Löhnen, Steuern und administrierten Preisen wieder an. Für das Geschäftsjahr 2024 wird prognostiziert, dass die jährliche Inflation in der ersten Jahreshälfte 2024 aufgrund der jüngsten kostentreibenden Schocks (z. B. Mindestlohn), der starken Nachfrage und der Basiseffekte weiter ansteigen wird, bevor sie in der zweiten Jahreshälfte zu sinken beginnt. Die Inflationsprognosen von CBRT liegen bei 36 % für Ende 2024 und 14 % für Ende 2025.22

Der Haushaltssaldo der türkischen Zentralregierung wies 2023 ein Defizit von TRY 1,375 Mrd. auf23 und lag damit unter Prognose des sog. mittelfristigen Programms (MTP) der Regierung (TRY 1,633 Mrd.).24Dies ist im Wesentlichen auf die Steuereinnahmen zurückzuführen, welche über den Erwartungen ausgefallen sind. Gemäß MTP waren im Jahr 2023 TRY 752 Mrd. aus dem Haushalt für Erdbebenausgaben bereitgestellt worden. Die Projektionen des Haushaltsdefizits, die in erster Linie auf die geplanten Ausgaben für die Umstrukturierung des Erdbebengebiets zurückzuführen sind, deuten darauf hin, dass die Finanzpolitik auch im Jahr 2024 einen wachstumsfördernden Kurs einschlagen wird.

Da die türkische Wirtschaft das Geschäftsjahr 2024 mit einer weiterhin hohen Inflation, einem hohen Leistungsbilanzdefizit und geringen Reserven startet, ist die Wirtschaftspolitik darauf ausgerichtet, die makrofinanziellen Ungleichgewichte abzuschwächen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den mittelfristigen Zielen der Inflationsbekämpfung. Während des voraussichtlichen Rebalancierungsprozesses wird erwartet, dass die hohen Zinssätze die überschüssige Inlandsnachfrage eindämmen, die Dollarisierung reduzieren und die Außenbilanz und die Inflation verbessern werden.

Trotz des regulatorischen Umfelds war der Bankensektor in der Lage, seine robuste Rentabilität während des gesamten Jahres 2023 aufrechtzuerhalten. In der ersten Hälfte des Jahres 2023 wurde das Kreditgeschäft für Banken mit Zinsobergrenzen und Limitierung des Kreditwachstums eingeschränkt. Die Erosion der Nettozinsmargen veranlasste Privatbanken dazu, die gewerbliche Kreditvergabe einzuschränken sowie Kreditlaufzeiten zu verkürzen. Mit der Ernennung des neuen Finanzministers und der neuen Gouverneurin der CBRT nach den Parlamentswahlen änderte sich der wirtschaftspolitische Ansatz hin zu einer konventionellen Geldpolitik. Die damit verbundene Normalisierung der Marktzinsen haben ein günstigeres Umfeld für das Kerngeschäft von Banken geschaffen. Für 2024 wird erwartet, dass die Herausforderungen, die sich aus dem aktuellen makroökonomischen Umfeld ergeben, gegen Ende des Jahres abnehmen werden, sobald der De-Inflationstrend auf einer nachhaltigen Basis fortgesetzt wird.

TRY-Kredite stiegen 2023 im Jahresvergleich um 54%. Die Fremdwährungskredite hingegen gingen in Dollar gerechnet um 2,6 % zurück.25 Der Bestand an währungsgesicherten Einlagen ging zum 19. Januar 2023 auf USD 83,5 Mrd. zurück und lag damit unter dem Höchststand von USD 127,6 Mrd. Der Anteil der währungsgesicherten Einlagen sank von 26,2 % im August 2022 auf 16,6 % zum Januar 2023. Das Wachstum der Geschäftskredite hat im zweiten Halbjahr 2023 im Zuge des geldpolitischen Straffungszyklus an Schwung verloren. Andererseits weisen Privatkundenkredite, insbesondere Kreditkarten und Kredite für allgemeine Zwecke, trotz der ausgeprägten Verschärfung der finanziellen Bedingungen immer noch eine starke Dynamik auf.

Der Übergangsprozess, der mit Bemühungen um eine makroökonomische Stabilisierung einhergeht, bringt kurzfristig einige Herausforderungen für den Bankensektor mit sich. Trotz des Anstiegs der Nettozinsmargen dürften die Verlangsamung der Kreditnachfrage und der Rückgang der LDRs die operative Kernrentabilität belasten. Der Anstieg der Zinssätze wird sich wahrscheinlich auch auf die Qualität der Vermögenswerte auswirken. Vor diesem schwierigen makroökonomischen Hintergrund sind die Bilanzen des Bankensektors nach wie vor solide und gut gegen verschiedene Kombinationen von Schocks gerüstet, einschließlich einer langanhaltenden wirtschaftlichen Stagnation im Hochzinsumfeld. Während die NPL-Quote des Sektors im November 2023 nur 1,5 % betrug, lag die Kernkapitaladäquanzquote mit 14,4 % weiterhin deutlich über dem jeweiligen gesetzlichen Grenzwert.26

3.1.4 Makroökonomische Hauptindikatoren der Türkei

Tatsächliche Prognose (1)
Prozent % 2022 2023 2024 2025
Reales BIP-Wachstum 5,5 4,5 4,0 4,5
Verbraucherpreisinflation im Jahresvergleich 64,3 64,8 33,0 15,2
Arbeitslosenquote 10,4 8,8 10,3 9,9

(1) Vorhersagen des mittelfristigen Programms (2024-2025).

Quelle: TURKSTAT, Vorsitz für Strategie und Haushalt

3.2 Geschäftsverlauf

Für die Bank war das Geschäftsjahr 2023 geprägt von einer dynamischen Entwicklung in einem sich ständig verändernden politischen und wirtschaftlichen Umfeld. Trotz der anhaltenden Herausforderungen durch die globale wirtschaftliche Unsicherheit, technologische Veränderungen und regulatorische Anforderungen, wie beispielsweise die vom Prüfungsverband deutscher Banken e.V. („Prüfungsverband“) vorgegebenen Grenzen für das Geschäft mit Türkei-Bezug, verzeichnete die AKBANK AG ein erfolgreiches Geschäftsjahr und erreichte ihre Geschäftsziele. Ende 2022 hatte die Bank mit einer Erhöhung der Bilanzsumme von 5% bis maximal 10% im Jahr 2023 gerechnet. Die tatsächliche Erhöhung der Bilanzsumme lag im Jahr 2023 bei ca. 8%, die Bilanzsumme beläuft sich zum Bilanzstichtag auf EUR 3,8 Mrd.

Die Entwicklung des Jahresüberschusses/ Bilanzgewinns hat die Erwartungen dagegen deutlich übertroffen. Bei nahezu unveränderter Risikokonzentration und aufgrund des für das Geschäft der Bank günstigen Zinsumfeldes übertrifft der Bilanzgewinn des Jahres 2023 mit EUR 111,8 Mio das Vorjahresergebnis um mehr als 150% und die Vorjahresprognose um ca. 91%.

Auch die weiteren finanziellen Leistungsindikatoren, wie die Gesamtkapitalquote, ROAE, ROAA und NIM haben zum Bilanzstichtag die Vorjahreswerte übertroffen bzw. lagen im Fall der CIR und NPL unter den Vorjahreswerten. Weitere Ausführungen hierzu erfolgen in Kapitel 4. „Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren“ dieses Berichts.

Nach Risikoländern aufgeteilt, machen zum Jahresende 2023 die Kunden in der Türkei ca. 51,2% (Vorjahr: 50,2%) des Kundenkreditvolumens der AKBANK AG aus. Der leichte Anstieg erklärt sich mit einer verstärkten Finanzierungsnachfrage. Die weiteren wesentlichen Kreditengagements verteilen sich auf Deutschland, Frankreich, Spanien und andere Länder.

Die Kunden der Bank mit Sitz in Deutschland machen rund 32,4% (Vorjahr: 37,3%) des Kundenkreditvolumens aus.

In den vergangenen Jahren basierte das Hauptgeschäftsmodell auf dem Ansatz des Großkundengeschäfts, der aus einer eher geringen Anzahl von Kunden - Kreditnehmern und Einlegern - kombiniert mit einem durchschnittlich höheren Volumen pro Kunde bestand.

Während dieser Ansatz im Hinblick auf das Kreditgeschäft auch 2024 beibehalten werden soll, wird die Finanzierungsbasis weiterhin zugunsten von Privatkunden- und vermögende Kundeneinlagen diversifiziert, die im Vergleich zu Unternehmens- und institutionellen Einlagen homogenere Finanzierungsarten darstellen.

Um die Bank zukunftsträchtig und stabil zu gestalten, wurde im Jahr 2021 ein umfangreiches mehrjähriges IT-Modernisierungsprojekt gestartet. Das primäre Ziel dieses Projektes ist die Schaffung einer sicheren, digitalen und effizienten Infrastruktur der Banksysteme. Im Anschluss sollen neue Umsatz- und Ertragsopportunitäten ausgebaut werden.

3.3 Aufwand- und Ertragslage

3.3.1 Geschäftsergebnis

Die Bank erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von EUR 111,8 Mio. Er liegt um EUR 67,5 Mio bzw. 152% über dem Jahresüberschuss des Jahres 2022 von EUR 44,3 Mio. Das Wachstum liegt hauptsächlich an der Erhöhung des Zinsüberschusses, welcher zum 31. Dezember 2023 mit EUR 166,6 Mio um EUR 69,7 Mio bzw. 72,0% über dem Vorjahreswert liegt.

3.3.2 Ertragsentwicklung

Der Zinsüberschuss im Jahr 2023 hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 96,8 Mio auf EUR 166,6 Mio erhöht. Ursächlich dafür ist im Wesentlichen eine Verbesserung der Nettozinsspanne gegenüber dem Vorjahr. Die Zinserträge resultieren zu ca. 86,0% (Vorjahr: 79,9%) aus Kredit- und Geldmarktgeschäften, während ca. 14,0% (Vorjahr: 20,1%) aus Anleihezinsen erzielt werden.

Der Provisionsüberschuss der Bank liegt zum Bilanzstichtag 2023 mit EUR 9,8 Mio aufgrund gestiegener Provisionserträge aus dem Treuhandgeschäft sowie aus Konsortialkrediten über dem Vorjahreswert von EUR 6,3 Mio.

Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft belaufen ich zum Geschäftsjahresende auf EUR 15,4 Mio (Vorjahr Abschreibungen EUR 20,3 Mio). Diese sind hauptsächlich auf den Rückgang der Länderwertberichtigung um EUR 18,6 Mio (Vorjahr: Erhöhung um EUR 3,4 Mio), den Rückgang der Pauschalwertberichtigung nach IDW RS BFA 7 um EUR 9,9 Mio (Vorjahr: Erhöhung um EUR 4,3 Mio) und der Auflösung einer im Geschäftsjahr 2022 erstmalig gebildeten Einzelwertberichtigung von EUR 1,4 Mio zurückzuführen.

3.3.3 Aufwandsentwicklung

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen betragen EUR 30,3 Mio (Vorjahr: EUR 22,1 Mio).

Die darin enthaltenen Personalaufwendungen sind von EUR 11,6 Mio auf EUR 14,6 Mio gestiegen, was auf die erhöhte Mitarbeiteranzahl zurückzuführen ist. Zum Jahresende 2023 beschäftigt die Bank ohne die Berücksichtigung von ausgelagerten Funktionen und Personalbeistellungen 87 Mitarbeiter (Vorjahr 82).

Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind um EUR 5,0 Mio von EUR 10,6 Mio auf EUR 15,6 Mio gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Kosten für IT-Software-Wartung (+ EUR 1,3 Mio), Beratungskosten (+ EUR 1,5 Mio) sowie eine Drohverlustrückstellung nach IDW RS HFA 4 (EUR 1,6 Mio) zurückzuführen.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sind mit EUR 0,7 Mio (Vorjahr: EUR 0,6 Mio) leicht gestiegen, was in der Erhöhung der Abschreibungen in Hard- und Software begründet ist.

3.4 Finanzlage

3.4.1 Kapitalstruktur

Die Refinanzierungsstruktur der AKBANK AG stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar.

Refinanzierungsstruktur27 2023 2022 2021 2020
Eigenkapital 25,9% 24,7% 21,5% 20,9%
Fremdkapital 74,1% 75,3% 78,5% 79,1%
Firmenkunden 26,4% 30,0% 44,7% 45,0%
Privatkunden 36,0% 33,1% 28,7% 27,8%
Banken 6,6% 11,0% 4,7% 6,1%
Sonstige 5,1% 1,2% 0,4% 0,1%
Bilanzsumme 100,0% 100,0% 100,0% 100,0%

Die Eigenkapitalquote ist aufgrund der Gewinnthesaurierung des Bilanzgewinns 2022 auf 25,9% (Vorjahr: 24,7%) gestiegen.

Die anteilige Reduzierung des Fremdkapitals liegt an der Reduzierung des Kundenkreditvolumens. Die Umschichtung zwischen Firmenkundeneinlagen und anderen Einlagen resultiert aus der kürzeren Fristenstruktur der anderen Einlagen.

Die Zahlungsfähigkeit der AKBANK AG war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet. Die Mindestreserveverpflichtungen gegenüber der Deutschen Bundesbank wurden stets eingehalten.

Die AKBANK AG ist freiwilliges Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. Köln, über den Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Kreditinstituten abgesichert werden. Mit einer Reform zum 1. Januar 2023 wurde der Einlagensicherungsfonds grundlegend neu aufgestellt, um sich seiner Kernaufgabe der Sicherung der Einleger zu fokussieren. Die bisher bekannte Sicherungsgrenze von 15% der haftenden Eigenmittel ist fortan auf einen höchstmöglichen Entschädigungsbetrag von EUR 5,0 Mio bzw. EUR 50,0 Mio28 je Institut begrenzt. Die Mitgliedschaft gewährleistet den Kunden der AKBANK AG eine hohe Sicherheit ihrer Anlagen und erhöht die Attraktivität der Bank für potenzielle Neukunden.

3.4.2 Vermögenslage

Die Entwicklung von Bilanzsumme und Bilanzgewinn/ Jahresüberschuss (in EUR Mio) der Jahre 2014 bis 2023 stellen sich wie folgt dar:

Die Bilanzsumme der Bank hat sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 3.769,0 Mio erhöht und liegt damit um 8,0% über dem Vorjahresniveau von EUR 3.489,6 Mio. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Forderungen an Kreditinstitute und des Treuhandvermögens zurückzuführen.

Die Barreserve erhöhte sich von EUR 13,5 Mio im Jahr 2022 auf EUR 21,0 Mio im Jahr 2023. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Mindestreserve bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen.

Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich von EUR 780,4 Mio im Jahr 2022 auf EUR 1.022,5 Mio im Jahr 2023. Der Anstieg lässt sich durch die Erhöhung der Einlagen bei der Deutschen Bundesbank und Anstieg an Krediten an türkische Bankhäuser erklären.

Die Forderungen an Kunden verringerten sich im Geschäftsjahr von EUR 2.286,4 Mio auf EUR 2.171,8 Mio. Sie machen 57,6% der Bilanzsumme aus (Vorjahr: 65,5%).

Alle Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von EUR 419,6 Mio (Vorjahr: EUR 380,8 Mio) sind handelsrechtlich dem Anlagebestand zugeordnet. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist auf den Zukauf von Wertpapieren, die als hochwertige liquide Vermögenswerte (sog. High Quality Liquid Assets, HQLA) Europäischer Länder und der USA zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2023 erhöhte sich das Treuhandvermögen der Bank auf EUR 119,0 Mio (Vorjahr: EUR 3,3 Mio). Das Treuhandvermögen korreliert genau mit der Entwicklung der Treuhandverbindlichkeiten. Die korrespondierenden Treuhandverbindlichkeiten sind der Passivseite der Bilanz entnehmbar. Das Treuhandgeschäft wurde gegen Ende des Jahres 2022 aufgenommen, so dass sich bei vollem Geschäftsjahr 2023 eine Erhöhung zusammen mit der Ausweitung des Geschäftes bedingt.

Die immateriellen Anlagenwerte in Höhe von EUR 1,0 Mio haben sich auf dem Vorjahresniveau (EUR 1,0 Mio) entwickelt.

Die Sachanlagen in Höhe von EUR 0,3 Mio sind im Vergleich zum Vorjahreswert (0,4 Mio) nahezu stabil geblieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 12,0 Mio (Vorjahr: EUR 22,1 Mio) betreffen im Wesentlichen Steuerforderungen von 4,1 Mio (Vorjahr: 17,8 Mio), unrealisierte Währungsumrechnungsverluste von 3,9 Mio (Vorjahr: Währungsumrechnungsgewinne von 10,4 Mio), sonstige Vorauszahlungen von 1,9 Mio (Vorjahr: 0,6 Mio) und Umsatzsteuerforderung von EUR 1,5 Mio (Vorjahr: EUR 1,7 Mio).

Die Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 1,8 Mio sind auf dem Vorjahresniveau (EUR 1,8 Mio) geblieben und enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Aufwendungen in Höhe von EUR 1,4 Mio (Vorjahr: EUR 1,5 Mio).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 247,9 Mio (Vorjahr: EUR 384,9 Mio) bzw. 6,6% (Vorjahr: 11,0%) der Bilanzsumme. In diesem Betrag sind Refinanzierungen der Deutschen Bundesbank in Höhe von EUR 8,1 Mio (Vorjahr: EUR 119,4 Mio), Refinanzierungen durch Geldmarktgeschäfte von EUR 112,8 Mio (Vorjahr: EUR 168,5 Mio), Refinanzierungen durch Repo-Geschäfte von EUR 83,2 Mio (Vorjahr: EUR 45,9 Mio) und Verbindlichkeiten aus Margin Calls von EUR 33,0 Mio (Vorjahr: EUR 48,8 Mio) enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betragen EUR 2.370,0 Mio (Vorjahr: EUR 2.200,9 Mio). Dies entspricht 63,0% Bilanzsumme, was nahezu unverändert dem Vorjahreswert von 63,1% entspricht. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden entfallen EUR 1.357,0 Mio (Vorjahr: EUR 1.153,5 Mio) auf das Einlagengeschäft mit Privatkunden und EUR 996,3 Mio (Vorjahr: EUR 1.047,3 Mio) auf das Einlagengeschäft mit Firmenkunden. Zu Letzterem zählen überwiegend Gemeinden, Sozialversicherungsträger, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie gewerbliche Unternehmen.

Zum Bilanzstichtag 2023 belaufen sich die Treuhandverbindlichkeiten auf EUR 119,0 Mio (Vorjahr: EUR 3,3 Mio). Das korrespondierende Treuhandvermögen befindet sich auf den Aktiv-Seite der Bilanz.

Die sonstigen Verbindlichkeiten, passiven Rechnungsabgrenzungen und Rückstellungen erhöhten sich von EUR 38,0 Mio im Jahr 2022 auf EUR 57,8 Mio im Jahr 2023. Dem Rückgang der passivischen Swapdifferenzen von EUR 14,6 Mio (Vorjahr: Anstieg von EUR 18,3 Mio) und Fremdwährung Umrechnungsergebnisse von EUR 10,0 Mio (Vorjahr: Anstieg von EUR 10,0 Mio) steht die Erhöhung der Rechnungsabgrenzungsposten von EUR 7,6 Mio (Vorjahr: Anstieg von EUR 1,2 Mio), der Steuerrückstellungen von EUR 31,1 Mio (Vorjahr: 0) und der anderen Rückstellungen von EUR 4,3 Mio (Vorjahr: EUR 0,2 Mio) gegenüber.

Das Eigenkapital erhöhte sich von EUR 862,6 Mio im Jahr 2022 um den Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs 2023 in Höhe von EUR 111,8 Mio auf EUR 974,3 Mio zum Bilanzstichtag.

Die Eventualverbindlichkeiten betragen EUR 84,5 Mio (Vorjahr: EUR 87,3 Mio) und resultieren im Wesentlichen aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen.

Unwiderrufliche Kreditzusagen bestehen zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: EUR 1,0 Mio).

3.4.3 Zusammenfassende Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Die Ertragslage der AKBANK AG hat sich trotz der volatilen wirtschaftlichen Umstände erfreulich entwickelt und das Jahresergebnis nach Steuern (Bilanzgewinn) mit einer Erhöhung von 152% die Prognose des Vorjahres (10% bis 15%) weit übertroffen.

Die Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Bank war jederzeit gegeben. Darüber hinaus ist das Liquiditätsmanagement der Bank stets in der Lage, zeitnah auf neue Marktgegebenheiten zu reagieren. Die Bank verfügte stets über eine geordnete Liquiditätslage. Der Grad der Fristentransformation und die damit verbundenen Risiken sind vergleichsweise gering. Die Finanz- und Liquiditätslage entspricht in vollem Umfang den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage ist geordnet.

Die Risikotragfähigkeit der Bank war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben. Die hohe Eigenkapitalquote der Bank ist geeignet, mögliche Risiken zu kompensieren und bietet eine stabile Grundlage zu weiterem Wachstum.

4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Kennzahlen 2023 2022
Gesamtkapitalquote1zum Bilanzstichtag 31,98% 32,87%
Gewinn nach Steuern in % zum durchschnittlichen Eigenkapital (ROAE)2 11,01% 7,00%
Gewinn nach Steuern unter Eliminierung der Effekte aus der Bildung/Auflösung der Länderwertberichtigungen in % zur durchschnittlichen Bilanzsumme (ROAA) (ohne Einbeziehung der bargesicherten Darlehen)3 2,67% 1,55%
Zinsmarge (ohne Einbeziehung der bargesicherten Darlehen - NIM)4 5,14% 2,99%
Aufwands-Ertrags-Verhältnis
(Cost-Income-Ratio - CIR)5
16,11% 27,23%
Kreditausfallquote6 0,00% 0,42%
Bilanzsumme (EUR Mio) 3.769,05 3.489,55
Jahresüberschuss / Bilanzgewinn (EUR Mio) 111,75 44,28
Anzahl der Mitarbeiter 84 77
1)

Die aufsichtsrechtliche Gesamtkapitalquote der Eigenmittel, die das Verhältnis zwischen den Eigenmitteln (gemäß Artikel 92 Verordnung (EU) Nr. 575/2013) der Bank und seinen gewichteten Risikoaktiva beschreibt, darf 13% nicht unterschreiten. Die Bank hat diese Mindestgrenze im Berichtsjahr stets deutlich überschritten.

2)

Der Gewinn nach Steuern in % zum durchschnittlichen Eigenkapital (ROAE) ermittelt sich als handelsrechtlicher Gewinn des Geschäftsjahres nach Steuern dividiert durch das durchschnittliche Eigenkapital der Monatsenden desselben Jahres.

3)

Der Gewinn nach Steuern unter Eliminierung der Effekte aus der Bildung/Auflösung der Länderwertberichtigungen und der Zinseffekte der bargesicherten Darlehen in % zur durchschnittlichen Bilanzsumme ohne bargesicherte Darlehen (ROAA) wird ermittelt aus dem Gewinn des Geschäftsjahres vermindert um den Nettoeffekt aus der Auflösung der Länderwertberichtigungen nach Steuern und vermindert um den Nettozins aus den bargesicherten Darlehen nach Steuern dividiert durch die durchschnittliche Monatsend-Bilanzsumme vermindert um die bargesicherten Darlehen desselben Jahres.

4)

Die Zinsmarge wird ermittelt als Nettozinsergebnis des Geschäftsjahres ohne die Nettozinsen der bargesicherten Darlehen dividiert durch die durchschnittliche Monatsend-Bilanzsumme vermindert um die bargesicherten Darlehen desselben Jahres.

5)

Das Aufwands-Ertrags-Verhältnis (Cost-Income-Ratio, CIR) ist das Verhältnis aus operativen Aufwendungen durch operative Erträge. Im Einzelnen ermittelt sich die Marge aus der Summe aus Verwaltungskosten und Abschreibungen dividiert durch die Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, sonstiges Nettoergebnis und den Erträgen aus den Zuschreibungen der wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere.

6)

Die Kreditausfallquote ist der Quotient aus wertberichtigten Forderungen an Kreditinstitute und Kunden dividiert durch die Summe aus Forderungen an Kreditinstitute und Kunden. Die AKBANK AG hat seit über 15 Jahren keine Forderungsausfälle erlitten. Im Jahr 2022 hat die Bank eine Einzelwertberichtigung gebildet und im Jahr 2023 bereits aufgelöst.

Im Jahr 2023 hat die Bank alle für das Jahr gesetzten finanziellen Ziele erreicht oder übertroffen. Die Bank bewertet das Geschäftsjahr als zufriedenstellend.

Die Gesamtkapitalquote lag wie prognostiziert durchgängig über den regulatorischen Mindestanforderungen und belief sich zum Bilanzstichtag auf 31,98%.

Das Bilanzwachstum wurde zwischen 5% und 10% prognostiziert. Diese Prognose wurde durch das tatsächliche Bilanzwachstum im Jahr 2023 in Höhe von 8% erreicht.

Das Aufwands-Ertrags-Verhältnis (CIR) hat im Jahr 2023 mit 16,11% die prognostizierte CIR von 30% - 35% übertroffen. Dies ist auf noch nicht realisierte Kosten im Zusammenhang mit der IT-Modernisierung sowie auf ein langsameres Wachstum der Mitarbeiterzahl als erwartet zurückzuführen ist. Für das Geschäftsjahresende 2023 war eine Mitarbeiterzahl von 104 geplant. Diese lag am 31.12.2023 bei 87.

Die NIM hat die Erwartung zwischen 3% und 4% übertroffen. Dadurch haben der ROAA und der ROAE die gesetzten Ziele übertreffen können. Es wurde mit ca. 6% ROAE und mit 1% bis 2% ROAA gerechnet.

Die für das Geschäftsjahr erwartete NPL-Ratio von 0,00% wurde erfüllt.

5 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

5.1 Prognosebericht

Die AKBANK AG hat im Geschäftsjahr 2023 ihre Geschäftsziele erreicht bzw. übertroffen. Der Bilanzgewinn überragte den Vorjahreswert um 152% im Wesentlichen bedingt durch den erzielten Zinsüberschuss. Dessen überaus positive Entwicklung begründete sich neben den allgemeinen Zinserhöhungen auch in der unkonventionellen bzw. lockeren Geldpolitik der Türkei sowie den dortigen regulatorischen Einschränkungen für Banken bei der Kreditvergabe im Besonderen vor den Parlamentswahlen im Mai 2023. Hiervon hat die AKBANK AG insbesondere im ersten Halbjahr 2023 profitiert. Für 2024 geht die Bank von veränderten Rahmenbedingungen aus, wobei die zukünftige Zinsentwicklung im Vordergrund stehen wird. Gegen Ende des Jahres 2023 hat sich im Markt die Erwartung an deutliche Zinssenkungen in den Jahren 2024 und 2025 verfestigt. Diese Erwartung hat die AKBANK AG in ihrem Ausblick berücksichtigt und geht von einer Senkung der Referenzzinsen ab der zweiten Jahreshälfte 2024 aus. Auch für das zinspolitische sowie regulatorische Umfeld in der Türkei zeichnet sich eine Stabilisierung infolge der seit den Parlamentswahlen umgesetzten straffen Geldpolitik ab. Infolgedessen werden sich die Opportunitäten für das Kreditgeschäft der Akbank AG reduzieren.

Für Deutschland geht auch die Bank von einer anhaltenden Konjunkturschwäche aus, die sich in einem schwachen Wachstum von 0,3% widerspiegeln, während die Inflation bei 2,8% erwartet wird.

Im Jahr 2024 plant die AKBANK AG in allen Geschäftsbereichen (CIB, Wealth Management, Privatkunden, Treasury & Finanzinstitute) zu wachsen, indem z.B. für CIB das Factoring-Geschäft und für Wealth Management das Geschäft mit vermögenden Kunden insbesondere durch das Angebot der Finanzberatung ausgebaut werden sollen. Weitere Details zu den Zielen und Strategien der einzelnen Geschäftsbereiche finden sich unter Abschnitt 2.3.

Auch im Geschäftsjahr 2024 wird die Bank ihr IT-Modernisierungsprojekt fortführen und in die Digitalisierung ihrer Prozesse investieren. Ferner plant die AKBANK AG die Erweiterung ihrer personellen Ausstattung und möchte bis Ende 2024 die Mitarbeiteranzahl auf 122 erhöhen.

Die Bank sieht die Auswirkungen der Volatilität der türkischen Währung auf ihr Geschäft als weiterhin steuerbar an, da sie eine sehr vorsichtige Kreditpolitik verfolgt, ihre offenen Währungspositionen sehr niedrig hält und die Wirtschaftsentwicklung sehr genau beobachtet.

Unter Risiko-/ Renditeaspekten strebt die Bank gleichwohl weiterhin an, Kredite insbesondere an Kunden zu vergeben, die mindestens ein Credit-Rating über der internen Risikoklasse 10 haben.

Im Jahr 2024 wird sich die Bank weiterhin hauptsächlich durch Firmenkundeneinlagen und Privatkundeneinlagen refinanzieren. Der geplante Ausbau des Wealth Management wird zusätzlich zu einer ausgeglichenen Einlagenbasis beitragen.

Außerdem soll weiterhin der Bestand an notenbankfähigen bzw. Repo-fähigen Anleihen oder Schuldscheindarlehen eingesetzt werden, um diese im Rahmen der Maßnahmen zur Sicherung und Optimierung der Liquidität einzusetzen (Beleihungsgeschäfte).

Die Gesamtkapitalquote wird sich weiterhin über den regulatorischen Mindestanforderungen bewegen. Unter Berücksichtigung der vom Prüfungsverband vorgegebenen Grenzen für das Geschäft mit Türkei-Bezug rechnet die Bank für das Jahr 2024 mit einer Reduzierung der Bilanzsumme von 5% bis maximal 10%.

Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Bank im Wesentlichen, getrieben durch die Zinsentwicklung sowie die geplanten Investitionen, einen Rückgang des Jahresüberschusses/ Bilanzgewinns i.H.v. 20% bis 30% und ein Aufwands-Ertrags-Verhältnis (CIR) zwischen 20% bis 30%.

Der ROAA wird sich zum Geschäftsjahresende 2024 zwischen 1,5% und 2,5% und der ROAE zwischen 7,0% und 8,0% erwartet. Es wird mit einer Zinsmarge (NIM) von 4% bis 5% gerechnet. Im Hinblick auf die NPL-Ratio wird mit 0,1% weiterhin von einem sehr niedrigen Wert ausgegangen.

5.2 Risikobericht

5.2.1 Risikosteuerung

Die Gesamtbanksteuerung der AKBANK AG ist darauf ausgerichtet, Wachstum und Wertsteigerung bei jederzeit kontrollierten Risiken zu erzielen. Alle strategischen und operativen Maßnahmen unterliegen einer sorgfältigen Abwägung der Chancen und Risiken. Diese werden in regelmäßigen Abständen und unter Berücksichtigung der aktuellen Markt- und Unternehmensentwicklung sowie der regulatorischen Rahmenbedingungen neu bewertet. Hierbei werden sowohl die Zielvorgaben der Aktionäre als auch die Anforderungen und Regelungen der Bankaufsicht und des deutschen Einlagensicherungsverbandes berücksichtigt. Das Risikomanagement ist eine wesentliche Komponente der Gesamtbanksteuerung. Die einzelnen Elemente des Risikomanagements bilden in ihrer Gesamtheit ein System, das die Identifizierung, Analyse, Bewertung, Steuerung, laufende Überwachung und das Reporting von Risiken gewährleisten soll.

5.2.2 Risikomanagementsystem

Die AKBANK AG betrachtet klar definierte Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten, die in den schriftlich fixierten Ordnungen der Bank definiert sind, als essenzielle Voraussetzung für eine wirksame Risikokontrolle. Die mit dem Geschäftsbestand sowie mit Neugeschäft verbundenen Risiken werden durch den Gesamtvorstand kontrolliert. Zur Unterstützung der unternehmerischen Entscheidungsfindung werden die aktuellen Themen zur Geschäfts- und Risikolage in diversen bankinternen Gremien erörtert. Auf der Aufsichtsebene zählen hierzu Audit Committee (AC), Risk Committee (RC), Credit Committee (CC), Remuneration Committee (ReC), Nomination Committee (NC) und Supervisory Board Credit Consultancy Committee (SBCCC). Auf der Managementebene gibt es ebenfalls Asset and Liability Committee (ALCO) sowie verschiedene Gremien, in denen die relevanten Informationen aufbereitet und diskutiert werden.

Die Funktionstrennung zwischen Markt und Marktfolge ist in organisatorischer Hinsicht sichergestellt. Die Abteilung Risk Management überwacht und berichtet über die identifizierten Risiken. Die Überwachung und die Berichterstattung erfolgen in Kooperation mit den Abteilungen Financial Coordination, Markets – Sales & ALM Execution und Credit Analysis Allocation & Monitoring. Die Überwachung und Steuerung des Auslagerungsmanagements liegt in der Zuständigkeit der Abteilung Information Security & Outsource.

Die Abteilung Credit Analysis Allocation & Monitoring (Marktfolge) ist für die Überwachung und Steuerung der Kreditrisiken zuständig. Die Abteilung Markets – Sales & ALM Execution ist für die operative Liquiditätssteuerung verantwortlich. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt in allen Organisationseinheiten der AKBANK AG, wobei die Abteilung Risk Management für die Überwachung der operationellen Risiken verantwortlich ist.

Die Abteilung Compliance, AML, Beschwerde verantwortet die Risiken aus dem Geldwäsche-/ Terrorismusfinanzierungsbereich sowie der sonstigen strafbaren Handlungen. Die Compliance-Funktion ist für die Identifizierung der relevanten rechtlichen Vorgaben und Regelungen sowie für die Risiken aus der Nichteinhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften verantwortlich.

Als prozessunabhängige Überwachungsstelle dient die Interne Revision, die unter anderem die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements prüft. Sie leistet zusätzlich einen Beitrag zur Risikoidentifizierung und ist somit ein wesentlicher Bestandteil des internen Kontrollsystems der AKBANK AG.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben und stellt sicher, dass die Geschäftstätigkeit der AKBANK AG im Rahmen der geltenden Geschäfts- und Risikostrategien sowie der aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Regelungen erfolgt.

Die funktionelle Trennung zwischen den Marktbereichen (CIB, Wealth Management, Privatkunden, Markets – Sales & ALM Execution sowie Trade Finance & Financial Institutions) und den Marktfolgebereichen (Kreditrisikomanagement, Risikocontrolling und Zahlungsverkehr) wird durchgängig beachtet.

5.2.3 Risikotragfähigkeit, Risikolimite sowie Risikoparameter

Das Geschäftsmodell der AKBANK AG birgt diverse Risiken, welche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Liquiditätslage der Bank haben können. Diese potenziellen Verluste müssen stets durch ausreichende Eigenmittel abdeckbar sein, um den Fortbestand des Instituts zu gewährleisten.

Durch die bestehenden Risikosteuerungs- und Controlling-Prozesse soll sichergestellt werden, dass die wesentlichen Risiken jederzeit durch eine verfügbare Risikodeckungsmasse abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Das Gesamtrisikoprofil sowie die Risikoinventur der Bank sind in einem Risikohandbuch dargelegt und beschrieben. Die Risikotragfähigkeitsrechnung wird von der Abteilung Risk Management mindestens einmal im Monat durchgeführt und an den Vorstand berichtet.

Zur Einhaltung der Risikotragfähigkeit werden den einzelnen Risikoarten die Richtgrößen zugeordnet. Hierauf basierend erfolgt die Risikoüberwachung und es wird sichergestellt, dass eintretende Verluste die zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse nicht übersteigen. Im Rahmen der Risikoquantifizierung werden die risikomindernden Effekte aus Korrelationen zwischen unterschiedlichen Risikoarten nicht berücksichtigt.

Die für die Überwachung und Steuerung der Risiken relevanten internen und externen Limite sowie Parameter und die Kontrollmechanismen hinsichtlich deren Einhaltung sind in der Risikostrategie und im Risk Appetite Statement der Bank definiert.

Das interne Limit der Kernkapitalquote (CET1-Ratio) betrug zum Jahresende 17,0%. Diese Quote setzt sich aus 8% Mindestkapitalquote (CRR), dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,5%, SREP-Kapitalzuschlag in Höhe von 4,5%, Antizyklischer Kapitalpuffer, welcher je nach Verteilung der Risikoländer im Portfolio variiert und zum Jahresende 0,21% betrug, sowie Management Buffer. Die Größe des Management Buffers wird so eingestellt, damit das interne Limit für die Kapitalquote stets genau 17% beträgt. Zum Bilanzstichtag beträgt die harte Kernkapitalquote, die Kernkapitalquote sowie die Gesamtkapitalquote 32,0%.

Im Rahmen ihrer Risikoinventur hat die Bank wesentliche Risikoarten identifiziert und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Liquiditätslage analysiert.

5.2.4 Risikotragfähigkeitskonzept

Zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit unterscheidet die AKBANK AG zwischen der normativen und der ökonomischen Perspektive.

Normative Perspektive

Die normative Perspektive beinhaltet die mittelfristige Kapitalplanung über einen Zeithorizont von drei Jahren. Hierin wird untersucht, ob die Bank über einen Zeitraum von drei Jahren über ausreichend regulatorisches Kapital verfügt. Somit dient die normative Perspektive dem Ziel der Fortführung der Bank.

Neben dem Basisszenario wird ein adverses Szenario in der Kapitalplanung betrachtet. Als Risikodeckungspotenzial dienen hauptsächlich die regulatorischen Eigenmittel inklusive der Pufferanforderungen (z.B. Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, SREP Aufschläge). Dabei werden sowohl die Eigenmittelzielkennziffer als auch ein Managementpuffer berücksichtigt. Eine Limitierung wird auf der Ebene der CET1-Quote und deren Erfüllung der regulatorischen Kapitalanforderungen vorgenommen. Darüber hinaus werden zusätzlich die Verschuldungsquote und die Großkreditgrenze überwacht.

Die Quantifizierung der wesentlichen Risiken ergibt sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken aus den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der CRR, mit denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Um die jeweiligen jährlichen Auswirkungen der relevanten Risiken, vor allem des Adressenausfallrisikos, des Marktrisikos (IRRBB) und des Geschäftsrisikos auf das Kapital abzuleiten, werden Annahmen getroffen, die mit dem Basisszenario (Planszenario) und dem adversen Szenario übereinstimmen. Hiermit soll das Zusammenspiel zwischen der ökonomischen und der normativen Perspektive gewährleistet werden.

Das interne Limit der harten Kernkapitalquote (CET1-Ratio) beträgt zum Bilanzstichtag 2023 17,0%. In der Kapitalplanung über einen Zeitraum von 2024 bis 2026 werden die harte Kernkapitalquote, die Kernkapitalquote und die Gesamtkapitalquote im Rahmen des „Base Case-Szenarios“ sowie im Rahmen des adversen Szenarios nicht unter 17% fallen. Die Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio) wird in allen Szenarien über dem regulatorischen Schwellenwert von 3 % liegen. Die Großkreditgrenze gemessen als 25% des Kernkapitals wird stets eingehalten.

Ökonomische Perspektive

In der ökonomischen Perspektive wird sichergestellt, dass die wesentlichen Risiken durch die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse abgedeckt sind. Somit dient die ökonomische Perspektive dem Schutz des Vermögens der Bank sowie dem Schutz der Gläubiger vor wirtschaftlichen Verlusten.

Die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials basiert auf den Ist-Werten der Vermögensaufstellung des jeweiligen Stichtags. Grundsätzlich können nur solche Bestandteile berücksichtigt werden, die der Akbank zur Verfügung stehen und liquidierbar sind, um so die Ansprüche der Fremdkapitalgeber zu erfüllen. Dabei erfolgt eine Korrektur des Eigenkapitals um den Betrag der immateriellen Vermögensgegenstände. Zudem werden aus dem Risikodeckungspotential folgende Positionen abgezogen: Planverluste, stille Lasten aus dem Bankbuch. Die Gewinne werden erst nach ihrer Thesaurierung im Risikodeckungspotential berücksichtigt. Zudem wird auch der Puffer für Projektrisiken aus dem Risikodeckungspotential abgezogen. Der Aufbau des Risikodeckungspotentials der AKBANK AG folgt dem barwertnahen Ansatz des RTF-Leitfadens.29

Als Gesamtlimit für den Risikokapitalbedarf ist eine Verlustobergrenze implementiert, die von der Geschäftsleitung ausgehend von den geplanten Geschäftsaktivitäten und der Risikoneigung, festgelegt wird. Das Gesamtlimit wird nachfolgend auf die einzelnen Risikoarten verteilt. Zudem hat die Bank zur Steuerung von Risiken weitere interne Limite auf verschiedene Kennzahlen sowie Strukturlimite festgelegt.

Alle Risiken werden so gesteuert, dass die Risikotragfähigkeit unter der ökonomischen Perspektive bei einem Konfidenzniveau von 99,9% jederzeit gewährleistet ist. Folgende Risikoarten werden im ökonomischen Steuerungskreis der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt und quantifiziert:

Kreditrisiko

Credit-Spread-Risiko

Marktpreisrisiko

Liquiditätsrisiko

Operationelles Risiko

Reputationsrisiko

Modellrisiken

Strategisches Risiko inkl. andere immaterielle Risikoarten

Projektrisiko

In der ökonomischen Perspektive betrug das Risikodeckungspotential zum Bilanzstichtag EUR 931,9 Mio. Das gesamte Risikokapital zum Bilanzstichtag betrug EUR 563,8 Mio. Zum Bilanzstichtag ist die Risikotragfähigkeit gegeben. Alle Limite für die wesentlichen in der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risiken und somit auch das Gesamtlimit waren im Berichtszeitraum stets eingehalten.

5.2.5 Messung und Überwachung der Wesentlichen Risikoarten

5.2.5.1 Kreditrisiko

Die ausschlaggebende Risikoart der Bank ist das Kreditrisiko. Das Kreditrisiko umfasst neben den klassischen Adressenausfall- und Bonitätsrisiken, die Länderrisiken, das Verwertungsrisiko sowie das Konzentrationsrisiko in Bezug auf die mangelnde Granularität im Kreditportfolio, die sogenannte Losgrößenkonzentration.

Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Kreditnehmer nicht bzw. nur eingeschränkt in der Lage ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Bank nachzukommen. Das Bonitätsänderungs- bzw. Migrationsrisiko beschreibt die Gefahr von wirtschaftlichen Verlusten auf Grund von bonitätsbedingten Minderungen von Forderungswerten aus dem Kreditgeschäft.

Die Länderrisiken beschreiben die Gefahr eines unerwarteten Ausfall- oder Abwicklungsrisikos eines Kontrahenten in einem anderen Land auf Basis einer Reihe von länderspezifischen, makroökonomischen oder sozialen Geschehnissen. Dazu gehören landesbezogene Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr, eine Verschlechterung der makroökonomischen Rahmenbedingungen, politische und soziale Unruhen, die Verstaatlichung und Enteignung von Vermögenswerten, die staatliche Nichtanerkennung von Auslandsschulden oder die extreme Ab- oder Entwertung der Landeswährung. AKBANK AG hat wesentlich infolge ihres strategisch bedingten Fokus auf die Türkei ein Länderrisiko zu verzeichnen.

Das Verwertungsrisiko beschreibt die Gefahr, zusätzliche Verluste für ausgefallene Kreditnehmer zu realisieren, wenn die geschätzte erwartete Verlustquote (LGD: Loss Given Default) im Zuge der Verwertung überschritten wird.

Durch die Verwendung von Clearing sind die Wiedereindeckungsrisiken der AKBANK AG gering. Die Bank hat keine Beteiligungsrisiken.

Kreditentscheidungen erfolgen im Rahmen der aktuell gültigen Kompetenzordnung im Rahmen des strukturierten Kreditvergabeprozesses.

Das Kreditgeschäft ist vorrangig auf den europäischen und türkischen Markt ausgerichtet.

Das Kreditrisiko wird unter Berücksichtigung von Barsicherheiten, des Verwertungsrisikos, der Länder und Konzentrationsrisiken anhand eines simulationsbasierten Kreditportfoliomodells ermittelt. Das Kreditportfoliomodell bildet bei der Berechnung des Risikobetrages auch die Losgrößenkonzentration ab. Die ökonomischen Verluste aus einer Bonitätsverschlechterung im Kreditbestand werden im Rahmen eines konservativen, vereinfachten Ansatzes berechnet, wobei das Effekt der 1-Notch Rating Abstufung auf erwartete und unerwartete Verluste berechnet wird.

Die AKBANK AG verwendet interne Rating Modelle, welche regelmäßig validiert werden.

Erkennbaren Risiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Bank Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer hinweisen.

Für latente Risiken im Forderungsbestand werden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 gebildet. Zur Berücksichtigung vorhersehbarer, aber noch nicht eingetretener Verluste durch Türkei-Länderrisiken wird eine Länderrisikovorsorge gebildet. Weitere Details hierzu werden im Abschnitt 6.2.5.3 erläutert.

Die AKBANK AG steuert ihre Konzentrationsrisiken nach den KWG-Vorschriften zur Begrenzung von Groß-, Millionen- und Organkrediten (§§ 13-15; 19 Abs. 2 KWG), den Vorschriften der GroMiKV und den Vorschriften der CRR (Artikel 387-403) und nach Konzentrationskennzahlen im Rahmen des Risk Appetite Statements und Risikotragfähigkeitskonzepts. Im Risikotragfähigkeitskonzept werden die Risikokonzentrationen in Bezug auf Sektoren und Kreditnehmereinheiten im Rahmen des Kreditportfoliomodells berechnet.

5.2.5.2 Maßnahmen zur Vermeidung von Adressenausfallrisiken

Kreditrisiken werden nach den Grundsätzen der Diversifizierung, Limitierung und Fristigkeit gesteuert. Für alle Kreditnehmer beziehungsweise alle Kreditnehmereinheiten werden die Kreditrahmen durch sorgfältige Analysen ermittelt und durch mehrstufige Genehmigungsprozesse festgelegt. Dabei werden Kreditnehmer der AKBANK AG mittels eines internen Rating-Systems in Zusammenhang mit den Analyseergebnissen in diverse Risikogruppen eingeteilt. Kreditausfallszenarien werden sowohl für Einzelkreditnehmerrisiken als auch für Portfoliokreditrisiken durch interne Analysen und Messinstrumente ausgewertet.

Limitierungen im Hinblick auf Ausfallwahrscheinlichkeiten, Konzentrationen hinsichtlich Kreditnehmereinheiten, Länder, sowie Branchen werden als weitere quantitative Steuerungsinstrumente angewendet.

Die durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten der AKBANK AG zum 31. Dezember 2023 betragen:

2,16% für Finanzkunden (exkl. Bundesbank Bestand). Das interne Limit beträgt 2,4%.

0,95% für Privat- und Firmenkunden (exkl. HQLA-Bestand). Das interne Limit beträgt 1,5%.

Die aufgeführten durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten werden als Risikovolumen-gewichtete Durchschnittswerte im Teilportfolio der nicht ausgefallenen Kunden ermittelt. Die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit im Vorjahr für alle Kreditnehmer (exkl. Bundesbank Bestand) betrug 1,29%.

Die angemessene Besicherung der Kreditengagements dient als weiteres Instrument zur Risikobegrenzung. Im Jahr 2023 wurden keine Sicherheiten verwertet. Die Bank verwendet geeignete, computergestützte Kontrollsysteme für die Verwaltung und Überwachung der Kreditrisiken.

Zusätzlich werden Länder- und Branchenrisiken durch in der Risikostrategie festgelegte Diversifikations- und Limitierungskriterien begrenzt.

5.2.5.3 Risikovorsorge und NPL

Der pauschale Wertberichtigungsbetrag wird im Einklang mit den derzeit geltenden Vorschriften nach IDW RS BFA 7 berechnet. Hierbei verwendet die Bank den vereinfachten Ansatz, siehe IDW RS BFA 7 Tz. 4.2. Für die Engagements, für welche deutlich erhöhtes Adressenausfallrisiko festgestellt wird, errechnet die Bank den erwarteten Verlust über die Laufzeit als Beitrag zur pauschalen Wertberichtigung. Ähnliches gilt für die Geschäfte, wo die Ausgeglichenheit im Sinne von IDW RS BFA 7 nicht mehr angenommen werden kann.

Im Jahr 2023 hat die Bank ihre Methodik für die Berechnung der Türkei-Länderrisikovorsorge angepasst. Unter der Anwendung des neuen Ansatzes werden ausnahmslos alle Kreditnehmer, die entweder ihren Firmensitz in der Türkei haben oder für die die Türkei als Risikoland gilt, einbezogen. Die Risikoparameter, wie die pauschale Ausfallwahrscheinlichkeit bezogen auf das Länderrating, und die konservativ geschätzte Verlustquote wurden angesichts der positiven Entwicklungen in der türkischen Geldpolitik und in den CDS-Prämien, welche die Marktwahrnehmung der Länderausfallwahrscheinlichkeiten darstellen, angepasst. Die Länderrisikovorsorge reduziert sich zum Bilanzstichtag um EUR 18,6 Mio auf EUR 67,4 Mio (Vorjahr: EUR 86,0 Mio). Für das Länderrisiko Türkei ist es maßgeblich, dass die AKBANK AG mit Unterstützung der Muttergesellschaft, der Akbank T.A.S., adverse Entwicklungen und anbahnende Krisen am türkischen Markt frühzeitig erkennen kann, um im Bedarfsfall rechtzeitig erforderliche Steuerungsmaßnahmen einzuleiten.

Zum Bilanzstichtag 2023 besteht eine Pauschalwertberichtigung für latente Kreditrisiken nach IDW RS BFA 7 i.H.v. EUR 1,6 Mio (Vorjahr: EUR 11,45 Mio). Die Reduzierung ist auf die Erweiterung der Berechnungsgrundlage für die Länderrisikovorsorge zurückzuführen.

Zum Jahresende hatte die Bank keine notleidenden Kredite in ihrem Portfolio, somit beträgt die Brutto NPL-Quote zum Jahresende 0%.

5.2.5.4 Währungsrisiken

Währungsrisiken werden aufgrund des hohen Anteils der Forderungen in Fremdwährung zeitnah abgesichert. Die offenen Währungspositionen sind geringfügig und sind im Wesentlichen auf Zinsforderungen in Fremdwährung zurückzuführen. Die Glattstellung der offenen Währungspositionen erfolgt teilweise durch Devisen-Swaps, teilweise durch Devisen-Spotgeschäfte. Abgesehen von laufenden Zinsforderungsbeträgen in Fremdwährungen werden keine nennenswerten offenen Posten in Bezug auf Fremdwährungen gehalten.

Aufgrund dieser Vorgehensweise wird das Marktpreisrisiko aus Währungskursschwankungen auf einen im Verhältnis zur Kapitalausstattung unwesentlichen Betrag beschränkt. Gleichwohl besteht - zur Wahrung von Marktchancen - die Option, in begrenztem Umfang und im Rahmen definierter Parameter, Marktpreisrisiken einzugehen.

Die Entwicklung der offenen Fremdwährungspositionen im Jahr 2023 war wie folgt:

in TEUR 31.12.2022 31.03.2023 30.06.2023 30.09.2023 31.12.2023
Short Position 0 0 435 433 407
Long Position 145 464 230 261 35

5.2.5.5 Credit-Spread-Risiken

Das Credit-Spread Risiko beschreibt die Gefahr, dass sich die sogenannten Credit Spreads im Wertpapierportfolio der Bank im Laufe der Zeit ausweiten. Credit Spread stellt die Zinsdifferenz einer Anleihe relativ zu den risikoärmeren Staatsanleihen dar.

Eine Verbreitung des Credit Spreads kann zu einem Wertverlust in den betroffenen Wertpapieren führen, da die Marktrenditen für höheres Risiko steigen und die Preise der risikoreicheren Anleihen fallen. Die Grundidee des Modells besteht darin, einen Risikowert (Value-at-Risk) für eine Anleihe abzuleiten, indem der aktuelle Marktwert mit einem Marktwert verglichen wird, der einer Veränderung des Credit Spreads unterliegt. Um eine negative Auswirkung auf den Wert der Anleihe zu erzeugen, muss sich der Credit Spread ausweiten, d.h. erhöhen. Der zur Messung des Credit-Spread-Risikos verwendete Parameter ist die Spread-Duration. Die Spread-Duration ist die prozentuale Veränderung des Anleihekurses bei einer Veränderung des Credit Spreads um 100 Basispunkte unter der Annahme, dass der "risikofreie" Zinssatz unverändert bleibt. Im Rahmen des obigen Ansatzes geht es darum, für jede Anleihe im Portfolio der AKBANK AG einen geeigneten Shift im Credit Spread abzuleiten. In Übereinstimmung mit dem BaFin ICAAP-Leitfaden wird der Spread mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % parametrisiert. Zur Ableitung eines Credit-Spread-Shifts für Unternehmensanleihen werden Sektor-Rating-Kurven von Bloomberg verwendet und die im Portfolio gehaltenen Anleihen auf die Sektor-Rating-Kurven gemappt. Zur Ableitung des Shifts für jede Spread-Kurve werden tägliche historische Wertpapierdaten für die Dauer von 5 Jahren und für Laufzeiten von 1Y bis 10Y verwendet.

Das Optionsrisiko wurde als immateriell eingestuft. Die historischen Daten aus den letzten 5 Jahre zeigen, dass der potenzielle Verlust im Zinsertrag durch vorfällige Rückzahlung entweder durch Vorfälligkeitsentschädigung oder durch den Zinsertrag aus dem entsprechenden Neugeschäft ausgeglichen wird.

Im Rahmen der ökonomischen Perspektive des ICAAPs betrug der Risikobetrag für Credit-Spread Risiken zum Bilanzstichtag EUR 31,1 Mio.

5.2.5.6 Zinsänderungsrisiken

Die Zinsänderungsrisiken im Kredit- und Wertpapierportfolio werden nach Möglichkeit vermieden, indem die Bank die Fristeninkongruenzen zwischen Aktiva und Passiva minimiert und Zinssicherungsinstrumente wie Interest Rate Swaps verwendet. Das verbleibende Zinsänderungsrisiko unterliegt einer permanenten Überwachung und darf bestimmte, von Vorstand vorgegebene interne Schwellenwerte nicht übersteigen.

Neben den Anforderungen des Bafin-Rundschreibens 6/2019 werden Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch mittels eines internen Modells (Stresstests) täglich auf eine ad-hoc Veränderung der Zinsstrukturkurve um +200 bps für harte bzw. +1100 bps für weiche Währungen (Zinsschock) und eine Veränderung der Spreads für die Geschäfte, die von der Türkei abhängig sind, um + 200 bps untersucht. Auch in einem solchen simulierten Stress-Szenario soll sich der Zinsbuchbarwert im Vergleich zum Eigenkapital um nicht mehr als 20% verändern.

Zusätzlich werden quartalsweise im Rahmen der Stresstests die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch auch mittels des internen Modells auf folgende Änderungen der Zinsstrukturkurve untersucht:

Scenario Schock für harte Währungen Schock für weiche Währungen
Parallelverschiebung +/- 200 bps +/- 500 bps
Parallelverschiebung +400 bps -300 bps +1100 bps -1100bps
Versteilung von + 200 bps auf +400 bps von +300 bps auf + 1100 bps
Abflachung von - 200 bps auf - 400 bps von - 300 bps auf - 1100 bps

Während des Geschäftsjahrs 2023 gab es keine Limit-Überschreitungen.

Die Entwicklung der Zinsänderungsrisiken in Bezug auf Bafin-Rundschreiben 6/2019 war wie folgt:

  31.12.2022 31.03.2023 30.06.2023 30.09.2023 31.12.2023
Zinsbuchbarwert in TEUR 972.954 987.699 1.006.627 1.040.482 1.115.926
Zinskoeffizient in (%) -1,47% -1,73% -0,96% -1,17% -0,83%

Offene Zinspositionen werden durch den Bereich „Markets – Sales & ALM Execution“ gesteuert und abgesichert.

Die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos in der ökonomischen Perspektive des ICAAP entspricht der Veränderung des ökonomischen Werts des Zinsbuches unter dem bestimmten Zinsschock. Hierbei wir die Berechnung für alle bilanziellen und außerbilanziellen Engagements durchgeführt, die zinsrisikotragende Positionen darstellen. Die Zinsschocks im Rahmen von ICAAP wurden für drei Schlüsselwährungen (EUR, USD, TRY) aus historischen Daten hergeleitet, wobei die Zinsszenarien mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % bestimmt wurden. Die historische Simulation bestimmt Zinsschocks pro Währung unabhängig, die Halteperiode wurde im Einklang mit Portfolio Laufzeiten und RTF-Horizont als 365 Tage festgelegt.

Für alle anderen Währungen stimmt die Methodik mit den aufsichtlichen Ausreißern im IRRBB überein. Bei der Auswahl der Zinsschocks wurden die Daten der letzten 10 Jahre analysiert. Diese Daten beinhalten auch die Zeiten wirtschaftlicher Notlagen (COVID-19-Pandemie, Konflikt zwischen Russland und der Ukraine).

5.2.5.7 Zinsrisiken –IRRBB

Zur Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch verwendet die Bank eine ertragsorientierte Kennzahl NII (Net Interest Income) und untersucht den Nettozinsertrag über einen Zeitraum von einem Jahr unter Annahme diverser Zinsszenarien. Diese Berechnung sieht vor, dass die Positionen mit Fälligkeiten unter einem Jahr nach ihrem Ablauf unter Annahme der erwarteten künftigen Zinskonditionen prolongiert werden.

Die AKBANK AG wendet für NII sechs vorgeschriebene Zinsschockszenarien an:

1)

Parallelverschiebung aufwärts

2)

Parallelverschiebung abwärts

3)

Versteilung

4)

Verflachung

5)

Kurzfristschock aufwärts

6)

Kurzfristschock abwärts

Diese Szenarien werden für zinstragende Engagements nach allen Schlüsselwährungen angewendet. Die Schockgrößen entsprechen dem den BCBS-368 Leitlinien.

EUR USD TRY GBP
Paralell 200 200 400 250
Short 250 300 500 300
Long 100 150 300 150
CHF JPY PLN RUB
Paralell 100 100 250 400
Short 150 100 350 500
Long 100 100 150 300

Darüber hinaus prüft die Bank vier eigene Stresstestszenarien, siehe Tabelle unten.

Szenario Währung Schockgröße
Szenario 1 Alle Währungen Parallel standardschock +100 bps
Short standardschock +100 bps
Long standardschock +100 bps
Szenario 2 Alle Währungen Parallel standardschock +200 bps
Short standardschock +200 bps
Long standardschock +200 bps
Szenario 3 Harte Währungen Parallel standardschock +200 bps
Short standardschock +200 bps
Long standardschock +200 bps
Weiche Währungen Parallel standardschock +500 bps
Short standardschock +500 bps
Long standardschock +500 bps

5.2.5.8 Projektrisiko

Das Projektrisiko bezieht sich auf die Möglichkeit, dass ungewisse Ereignisse und Umstände den erfolgreichen Abschluss eines bestimmten Projekts beeinträchtigen. Das Projektrisiko bezieht sich auf die Ungewissheiten und potenziellen negativen Ereignisse, die während der Planung, Durchführung und Fertigstellung eines bestimmten Projekts auftreten können. Projektrisiken sind zeitgebunden, da sie sich auf den Lebenszyklus des Projekts beziehen, und diese Risiken sind oft spezifisch, da sie an die einzigartigen Merkmale und Ziele des Projekts gebunden sind.

Die AKBANK AG hat eine Materialitätsschwelle für Projektrisiken eingeführt. Unter die Kategorie Projektrisiko fallen die Projekte, deren Budget 0,1 % des CET1-Kapitals übersteigt.

Zum 31.12.2023 setzt die Bank das „IT-Modernisierungsprojekt“ um, wo das Projektrisiko explizit berechnet wird. Die erwarteten und unerwarteten Verluste werden mithilfe der dafür entwickelten Heat-Map evaluiert.

Im Rahmen der ökonomischen Perspektive des ICAAPs stellt das Projektrisiko eine Abzugsposition im Risikodeckungspotential dar, welche zum Bilanzstichtag EUR 9,4 Mio beträgt.

5.2.5.9 Liquiditätsrisiken

Die AKBANK AG überwacht täglich die Liquiditätsrisiken und die Einhaltung der Liquiditätsparameter.

Die Liquiditätsteuerung liegt primär in der Verantwortung der Bereiche „Markets – Sales & ALM Execution“ und ALM (Asset-Liability Management). Durch die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken ist die Bank in der Lage, kurzfristig Kundeneinlagen mit hohen Volumina zu akquirieren oder durch beauftragte Makler zu erwerben. Dadurch wird stets die ausreichende Liquiditätsversorgung gewährleistet. Ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf kann auch über den Interbankenmarkt gedeckt werden.

Für die Inanspruchnahme von Bundesbankmitteln oder zur Teilnahme an Offenmarktgeschäften der Bundesbank verwendet die Bank den Teil des Kredit- bzw. Wertpapierbestandes, welcher als notenbankfähige Sicherheit von der Bundesbank anerkannt wird.

In Einzelfällen kann der Bestand an Wertpapieren zur Deckung eines kurzfristigen oder außerplanmäßigen Liquiditätsbedarfs über Repo-Geschäfte mit Banken verwendet werden.

Im akuten Fall eines Liquiditätsengpasses besteht die Möglichkeit, einen Teil des Wertpapierbestandes sowie ausgewählte (in der Regel syndizierte) Kredite kurzfristig über den Sekundärmarkt an externe oder nahestehende Investoren (z.B. Akbank T.A.S.) zu veräußern, um akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

Als Sicherungsmaßnahme hat die Bank eine Notfallplanung für Liquiditätsengpässe vorbereitet und überwacht die Liquidität u.a. mittels folgender Parameter:

Bankinterner Stress Test für Geldzuflüsse und Geldabflüsse unter Berücksichtigung von Terminrisiken, Refinanzierungsrisiken, Abrufrisiken und Ausfallrisiken;

Verhältnis der Barreserve zur Bilanzsumme;

Verhältnis der Tagesgeldkonten zu den gesamten Kundeneinlagen;

Regulatorische Mindestliquiditätsquote (LCR) und strukturelle Liquiditätsquote (NSFR);

Verhältnis der Reserven, freien Linien bei der Deutschen Bundesbank und freien Limiten bei der Akbank T.A.S. zu den gesamten Einlagen (exklusive der Barsicherheiten und Verbindlichkeiten gegenüber Akbank T.A.S.).

Die implementierten Liquiditätsmess- und -steuerungsverfahren erfüllen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sind im Einklang mit der Geschäftsstrategie. Die Fristentransformation wird nur im eingeschränkten Umfang betrieben.

Im Rahmen ihres Liquiditätsmanagements betreibt die Bank eine planvolle und ausgewogene Liquiditätsvorsorge. Die von CRR festgelegten Mindestwerte (100,0%) von LCR und NSFR wurden stets eingehalten.

31.12.2022 31.03.2023 30.06.2023 30.09.2023 31.12.2023
LCR-Quote in % 484,5 214,3 223,0 269,2 547,5
NSFR-Quote in % 156,1 164,8 170,5 170,7 191,1

5.2.5.10 Operationelle Risiken

Die AKBANK AG definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Die AKBANK AG hat organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen, um operationelle Risiken systematisch zu erfassen. Gemeldete Schadensfälle werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst, nachgehalten, entsprechend ausgewertet und berichtet. Um alle wesentlichen operationellen Risiken zu identifizieren und zu bewerten, bewertet jede Abteilung eigene operationellen Risiken mittels RCSA (Operational Risk and Control-Self-Assessment) Verfahrens. Die RCSA-Ergebnisse wurden in der Risikoinventur zusammengefasst. Die Worst-Case-Annahmen werden im Stressszenario berücksichtigt.

Organisatorische und technische Maßnahmen dienen der Schadensvermeidung bzw. der Schadensbegrenzung bei allen operationellen Risiken. Die Organisationsanweisungen, Mitarbeiterschulungen, Qualitätsmanagement sowie Notfallpläne, die in verschiedenen internen Richtlinien dokumentiert sind, stellen Bestandteile einer effizienten Risikosteuerung dar. Die Trennung der Eingabe- und Freigabe-Funktionen in EDV-Systemen einschließlich Einhaltung des 4-Augen-Prinzips tragen der Beschränkung der operationellen Risiken bei.

Neben der Infrastruktur ist für die AKBANK AG die Systemarchitektur (z.B. Multi-Tier-Serverstruktur, Software-Ausstattung) von wichtiger Bedeutung. Diese sind in der Regel modular aufgebaut, um stets die Verfügbarkeit aller notwendigen Systeme bzw. Komponenten zu gewährleisten. Im Rahmen der Notfallplanung für den EDV-Bereich werden auch die externen Dienstleister (z.B. der Bank-Verlag) für die Notfallvorsorge beauftragt.

Die Verfügbarkeit der wesentlichen EDV-Systeme, insbesondere des Kernbankensystems Flexcube, lag auch im abgelaufenen Geschäftsjahr bei durchschnittlich über 99% auf einem sehr hohen Niveau. Im Falle eines totalen Systemausfalls oder für den Fall, dass die Geschäftsräume der Bank nicht mehr betreten werden können, wurde mit einer Drittfirma eine Service Level Vereinbarung (SLA) abgeschlossen, um im Notfall die externen Räumlichkeiten und EDV-Systeme nutzen zu können.

Der Vorstand trägt nach regelmäßiger Beratung mit dem Aufsichtsrat dafür Sorge, dass eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Mitarbeitern beschäftigt werden, damit auch in erwarteten sowie unerwarteten Fehlzeiten ein reibungsloser Geschäftsablauf gewährleistet wird.

Im Hinblick auf die Personalrisiken sucht das Management bei Bedarf auf dem Arbeitsmarkt nach geeigneten Fachkräften und bemüht sich darum, Mitarbeiter anzustellen, die bereits über eine gewisse Berufserfahrung im Bankgeschäft verfügen. Von den 87 Mitarbeitern der Bank zum Jahresende 2023 (Vorstand inklusive) arbeiteten 20 länger als fünf Jahre in der Bank, sodass Schlüsselkompetenzen über einen langen Zeitraum erhalten bleiben (Vorjahr: 82 Mitarbeiter Vorstand inklusive, davon 22 Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von über fünf Jahren).

Zur Vermeidung bzw. Minimierung von rechtlichen Risiken stellt die Bank sicher, dass sämtliche rechtlichen Transaktionen auf der Grundlage eindeutiger und ordnungsgemäß dokumentierter Vereinbarungen durchgeführt werden. Zu diesen Zwecken verwendet die Bank, sofern möglich, Standardvereinbarungen und Standardverträge, die im Bankgeschäft üblicherweise verwendet und von dem Geschäftspartner Bank-Verlag geprüft werden. Diese Formulare werden vom Bank-Verlag ständig in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen aktualisiert. In Bedarfsfällen werden Verträge und Vereinbarungen von externen Rechtsanwälten erstellt beziehungsweise geprüft.

Im Betriebsablauf auftretende Mängel, Fehler oder sonstige Ereignisse, welche materielle und immaterielle Schäden verursachen können, werden in einer Schadensfalldatenbank festgehalten und in regelmäßigem Turnus dem Vorstand berichtet. Zusätzlich findet auch eine Berichterstattung über die Ergebnisse interner (z.B. Innen- und Konzernrevision) und externer Prüfungen (z.B. Einlagensicherungsprüfung, aufsichtsrechtliche Prüfungen) statt, die bestehende Prozesse oder Praktiken auf Einhaltung der internen Ablauforganisation und regulatorischer Vorgaben untersuchen und darauf eine wesentliche Auswirkung haben können. Diese finden regelmäßig bei der Bank statt.

Nachfolgende Überwachungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen stehen beispielsweise zur Verfügung:

Prüfungen durch die Innenrevision,

Notfallplanung und Notfallbüro,

System- und Prozessdokumentationen (bspw. Kreditrichtlinie),

Backup-Systeme im IT-Bereich,

Stellenbeschreibungen/Vertretungsregelungen,

Schadensfalldatenbank

Im Rahmen der RCSA hat die Bank folgende operationelle Risiken bewertet:

Bereich Risikobetrag
in TEUR
Compliance 1.662 
Corporate 454 
Credit 1.293 
Finance 171 
Human Resources 83 
Information Security 1.860 
IT 1.319 
Operations 28 
Wealth Management 27 
Retail
Risk Management 100 
Treasury 32 
Financial Institutions
Summe 7.038

Im Rahmen der Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Gesamtkapitalziffer quantifiziert die Bank die operationellen Risiken mithilfe des Basisindikatorenansatzes. Diese werden zum 31.12.2023 werden mit EUR 14,23 Mio bewertet und überschreiten somit den aus dem RCSA-Prozess ermittelten Wert (Vorjahr: EUR 13,67 Mio).

5.2.5.11 Sonstige Risiken

Unter der Position sonstige Risiken summiert die Bank die strategischen Risiken, die mit den bisherigen und zukünftigen Entscheidungen zum Geschäftsmodell verbunden sind, die Reputationsrisiken, welche sich aus einer möglichen Rufschädigung der Bank infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ergeben könnten und die Modelrisiken, welche durch Modellschwächen entstehen, und zur fehlerhaften Risikoberichterstattung führen können.

Die strategischen Risiken umfassen die Möglichkeit unerwarteter Verluste durch Abweichungen der Erträge bzw. Ausgaben im Geschäftsplan. Auf der Basis der Planzahlen wird der Geschäftsverlauf der Bank durch monatliche Soll-Ist-Vergleiche zeitnah überwacht. Eine fortlaufende Überwachung und Kontrolle erfolgt mittels Tagesbilanzen, GuV auf Tagesbasis.

Im Rahmen von ICAAP (ökonomische Perspektive) werden insgesamt Reputationsrisiken, Modellrisiken, Strategische Risiken (inklusive andere immaterielle Risiken) mit EUR 84,57 Mio Risikokapital bewertet, was genau 15% des gesamten Risikokapitals beträgt.

5.2.5.12 Stress-Tests

Um die Anfälligkeit in Bezug auf Verluste zu prüfen, werden quartalsweise Stresstestberechnungen durchgeführt und an die Geschäftsleitung und an die Mitglieder des Risikokomitees berichtet. So wird überprüft, ob auch bei extremen negativen Ereignissen und verschärften Risikosituationen ausreichend Risikodeckungspotenzial zur Verlustabdeckung im Schadensfall vorhanden ist. Die Bank unterscheidet drei Typen von Stresstests. Das sind zum einem die risikoarten-spezifischen Sensitivitätsanalysen, zum anderen die risikoartenübergreifenden bankweite Stresstests. Zusätzlich werden inverse Stresstests durchgeführt.

Risikoartenspezifische Sensitivitätsanalysen und Szenarien auf Einzelrisikoebene dienen der Ableitung von Sensitivitätsaussagen. Sie liefern zusätzliche Informationen zur operativen Steuerung der Risiken.

Bei den risikoartenübergreifenden Stresstests werden gemäß spezifischer Szenario-Definitionen Bewertungs- und Risikoparameter im Stressfall abgeleitet und deren Effekt auf die Risikotragfähigkeit simuliert. Dabei werden mehrere Risikoarten gleichzeitig berücksichtigt.

Zusätzlich führt die Bank die Stress-Tests für Liquiditätsrisiken auch im Hinblick der Liquiditätsnotfallplanung durch.

5.2.5.13 Auswirkung durch besondere Ereignisse

Der Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges Ende Februar 2022 hat die bereits durch die Corona-Pandemie entstandenen Engpässe in den Lieferketten weiter verschärft. Insbesondere die durch den Krieg verursachte Verknappung und Unsicherheit der Energieversorgung hat die Inflationsraten in die Höhe getrieben. Infolgedessen sind auch Zweit- und Drittrundeneffekte in vielen Wirtschaftssektoren erkennbar, da die hohen Energiepreise weitergegeben werden. Die Inflation in der Eurozone im Jahr 2023 ließ deutlich nach und das hohe Leitzinsniveau konnte sich in der zweiten Jahreshälfte stabilisieren. Somit ist die damit verbundene Zinsstressphase erstmal vorbei.

Die AKBANK AG hat kein Exposure zu russischen Unternehmen oder Finanzinstituten. Allerdings kann die negative Wirkung der aus diesem Konflikt entstandenen wirtschaftlichen Krise auf die Lage der AKBANK AG nicht ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen der Krise werden stets in den Kreditentscheidungen berücksichtigt.

Infolge der zwei katastrophalen Erdbeben mit Auswirkungen auf zehn Städte der Türkei Anfang Februar 2023 haben wir unser Kreditportfolio auf mögliche finanzielle Auswirkungen überprüft. Die Folgen dieser Naturkatastrophe konnte AKBANK AG und die Muttergesellschaft Akbank T.A.S. wirtschaftlich gut überstehen.

5.2.5.14 ESG Risiken

ESG-Risiken für die AKBANK AG umfassen Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren, die die Geschäftstätigkeit und Finanzleistung beeinflussen können. Umweltrisiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, Sozialrisiken beziehen sich auf Einhaltung sozialer Standards und den positiven Beitrag der Bank zur Gesellschaft. Governance-Risiken umfassen die interne Führung, Ethik und Transparenz der Bank.

ESG-Risiken sind keine völlig neuen Risikoarten für Banken. Vielmehr wirken sie als Treiber bekannter Risikokategorien wie Kredit- oder Marktpreisrisiken. Deswegen berücksichtigt AKBANK AG die ESG-Risiken als Risikotreiber im Rahmen der jährlichen Risikoinventur für alle identifizierten Risikoarten.

Die Umwelt- und klimabezogene Risiken können in physische Risiken und Transitorische Risiken eingeteilt werden.

Physische Risiken entstehen sowohl im Hinblick auf einzelne extreme Wetterereignisse und deren Folgen (z.B. Hitze- und Trockenperioden, Überschwemmungen, Stürme, Hagel, Waldbrände, Lawinen) als auch im Hinblick auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen (z.B. Niederschlagshäufigkeit und -mengen, Wetterinstabilität, Meeresspiegelanstieg, Veränderung der Meeres- und Luftströmungen, Versauerung der Ozeane, Anstieg der Durchschnittstemperaturen mit regionalen Extremen). Physische Risiken können sich sowohl direkt als auch indirekt auswirken (z. B. Zusammenbruch von Lieferketten, Aufgabe wasserintensiver Geschäftstätigkeiten bis hin zu klimabedingter Migration und bewaffneten Konflikten).

Transitorische Risiken entstehen im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Politische Maßnahmen können zu einem Anstieg des Preises und/oder einer Verknappung fossiler Brennstoffe oder zu hohen Investitionskosten aufgrund der Notwendigkeit der Renovierung von Gebäuden und Anlagen führen. Neue Technologien können vertraute verdrängen, veränderte Kundenpräferenzen und gesellschaftliche Erwartungen können unangepasste Unternehmen gefährden.

Nach umfassender Analyse hat AKBANK AG die Kreditvergabe in einzelnen von ESG-Risiken betroffenen Sektoren deutlich eingeschränkt. Zudem werden in einer „Environmental and Social Exclusion List“ Geschäftsfelder definiert, welche komplett von der Kreditvergabe ausgeschlossen sind. Die Einhaltung dieser Limite und Einschränkungen wird von der Abteilung Risikomanagement täglich überwacht.

Der Ansatz zur Quantifizierung der ESG-Risiken im ICAAP sowie ESG-bezogene Stresstests werden im Rahmen des laufenden Projektes entwickelt. Die erste Berichterstattung erfolgte zum Ende des ersten Quartals 2024.

5.2.5.15 Zusammenfassung der Risikolage

Im Geschäftsjahr 2023 war die Risikotragfähigkeit stets gegeben.

Trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen des Russland-Ukraine Konflikts sind die Anforderungen der Risikotragfähigkeit ständig eingehalten worden. Die regulatorischen Anforderungen an die Solvabilität wurden jederzeit erfüllt.

5.3 Chancenbericht

In den vergangenen Jahren haben sich sowohl die Anforderungen an ein modernes, zukunftsfähiges Bankgeschäft als auch die regulatorischen Rahmenbedingungen sehr stark verändert. Kundenbedürfnisse zeigen eine wachsende Nachfrage nach individuellen, maßgeschneiderten Produkten im Rahmen von digitalen und nachhaltigen Finanzangeboten. Hierauf haben wir unsere strategische Ausrichtung bereits in Vorjahren angepasst und ein IT-Modernisierungsprojekt gestartet, um unsere Geschäftsprozesse zu digitalisieren sowie Effizienzen zu schaffen und damit auch profitabler zu werden, aber auch die Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Weiterhin zielt das Projekt auf die Optimierung des operativen Risikomanagements sowie die Schaffung von Grundlagen für weiteres Geschäftswachstum, insbesondere im Bereich des Privatkundengeschäftes mit vermögenden Kunden sowie der Start des Geschäftes mit KMUs, ab.

Die Geschäftsziele in den einzelnen Geschäftsbereichen sind in Abschnitt 2.3 dargestellt und umfassen in allen Bereichen eine Ausweitung. Hierbei gehen wir auch von Chancen aufgrund der wahrgenommenen mittelfristigen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Türkei aus. Die positive Betrachtung der türkischen Wirtschaft im globalen Wirtschaftsausblick spiegelt sich zum einen in den Verbesserungen der Einschätzungen internationaler Ratingagenturen sowie der Entwicklung der Prämien von CDS der Türkei wider.

Die AKBANK AG intensiviert auch ihre HR-Initiativen, um in ihre Mitarbeiter zu investieren und deren Engagement für die Verwirklichung der Strategien und Ziele der Bank zu stärken. Während die Bank im vergangenen Geschäftsjahr u.a. die Digitalisierung des HR-Systems, die Grundlagen einer angemessenen Mitarbeiterentwicklung sowie eine nachvollziehbare Performance und Career Management geschaffen und sichergestellt hat, werden weitere HR-Aktivitäten, z.B. im Zusammenhang mit flexiblen Arbeitsmodellen, im Jahr 2024 folgen.

Insgesamt eröffnen sich für die AKBANK AG im Jahr 2024 Wachstumschancen sowohl in den einzelnen Geschäftsbereichen als auch in HR. Bei allen Initiativen orientiert sich die Bank an den ESG-Kriterien für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Dabei richtet sich der Fokus der Bank nicht nur auf die Erfüllung der Mindestanforderungen zur ESG-Konformität, sondern auch darauf, sich in den nächsten Jahren als Bank mit hoher Priorität für Nachhaltigkeit zu etablieren. Die AKBANK AG plant hierbei auch die sich ergebenden Chancen aus der steigenden Nachfrage nach grünen und nachhaltigen Produkten durch gezielte Produktentwicklung und -angebot zu ergreifen. Auf Basis der Beschlüsse des Nachhaltigkeitsausschusses im Jahr 2023 hat sich die Bank dazu verpflichtet, bis 2030 eine kohlenstoffneutrale und bis 2050 eine Co2-freie Bank zu sein. Die Akbank AG hat hierfür bereits verschiedene grundlegende Initiativen gestartet, wie z. B. im Rahmen der Dekarbonisierung des Kreditportfolios mit der Einführung einer Kreditausschlussliste und anderen ESG-bezogenen Kreditbewertungskriterien. Die AKBANK AG ist nach der 2023 verabschiedeten EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2025 erstmals eine nichtfinanzielle Erklärung nach CSRD-Vorgaben im Lagebericht zu veröffentlichen. Diese künftige Berichterstattung wird sich inhaltlich detaillierter zu einer großen Bandbreite an ESG-Themen erstrecken.

6 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 hat der Vorstand gemäß § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht aufgestellt. Dieser enthält folgende abschließende Erklärung:

„Wir bestätigen, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.“

 

Eschborn, den 29. Mai 2024

Der Vorstand

Mehmet Tugal Vorstandsvorsitzender

& CEO

Albert Sowa Vorstandsmitglied & CRO

Alper Özsoy Vorstandsmitglied & CSO

Murat Sari Vorstandsmitglied & COO

1 Source: https://www.akbankinvestorrelations.com/en/images/pdf/akbank_corporate_presentation.pdf
2 Source: World Economic Outlook, October 2023: Navigating Global Divergences (imf.org)
3 Source: OECD Economic Outlook
4 Source: OECD Economic Outlook
5 Source: World Economic Outlook, October 2023: Navigating Global Divergences (imf.org)
6 Source: Global Economy Set for Weakest Half-Decade Performance in 30 Years (worldbank.org)
7 Source: World Economic Outlook, October 2023: Navigating Global Divergences (imf.org)
8 Source: OECD Economic Outlook
9 Source: Combined monetary policy decisions and statement (europa.eu)
10 Source: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlook-october-2023
11 Source: Inflation in the euro area - Statistics Explained (europa.eu)
12 Source: Economic forecast for Germany - European Commission (europa.eu)
13 Source: https://blinks.bloomberg.com/news/stories/S75KPVGFLIIO
14 Source: Inflation rate at +5.9% in 2023 - German Federal Statistical Office (destatis.de)
15 Source: Economic forecast for Germany - European Commission (europa.eu)
16 Source: Inflation rate Germany 2025 | Statista
17 Source: https://www.sbb.gov.tr/wp-content/uploads/2023/09/Orta-Vadeli-Program_2024-2026.pdf
18 Source: https://data.tuik.gov.tr/Bulten/Index?p=Quarterly-Gross-Domestic-Product-Quarter-IV:-October-December,-2023-53756
19 Source: https://www.tcmb.gov.tr/wps/wcm/connect/2c897137-850e-4d15-9a2a-c0d4735d9986/bop.pdf?MOD=AJPERES&CACHEID=ROOTWORKSPACE-2c897137-850e-4d15-9a2a-c0d4735d9986-oXGSLS7
20 Source: https://www.tcmb.gov.tr/wps/wcm/connect/EN/TCMB+EN/Main+Menu/Core+Functions/Monetary+Policy/Central+Bank+Interest+Rates/ 1+Week+Repo
21 Source: https://data.tuik.gov.tr/Bulten/Index?p=Consumer-Price-Index-December-2023-49657&dil=2
22 Source: https://www.tcmb.gov.tr/wps/wcm/connect/EN/TCMB+EN/Main+Menu/Publications/Reports/Inflation+Report/2023/ Inflation+Report+2023+-+IV
23 Source: https://en.hmb.gov.tr/central-government
24 Source: https://www.sbb.gov.tr/wp-content/uploads/2023/09/Orta-Vadeli-Program_2024-2026.pdf
25 Source: https://www.bddk.org.tr/bultenhaftalik/en
26 Source: https://www.bddk.org.tr/BultenAylik/en
27 Die Barsicherheiten, welche die Bank zur Besicherung von Kundenforderungen erhalten hat, werden in der Tabelle nicht berücksichtigt
28 Der höchstmögliche Entschädigungsbetrag von EUR 5,0 Mio gilt für natürliche Personen, rechtsfähige Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Für alle andere Einleger im Sinne des § 6 Abs. 3 SESF gilt die obere Grenze des Entschädigungsbetrags von EUR 50,0 Mio.
29 Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) – Neuausrichtung, BaFin, 2018.

Bilanz zum 31 Dezember 2023 der AKBANK AG, Eschborn

AKTIVA

  EUR   EUR 31.12.2022 TEUR
1. Barreserve        
a) Kassenbestand 5.341,64     2
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 20.986.928,72 90.209,87   13.480
      20.992.270,36 13.482
darunter: bei der Deutschen Bundesbank
EUR 20.986.928,72 (Vorjahr: TEUR 13479789,690,)
       
2. Forderungen an Kreditinstitute        
a) täglich fällig 445.871.434,20     367.274
b) andere Forderungen 576.624.783,01     413.083
      1.022.496.217,21 780.358
3. Forderungen an Kunden   2.171.778.579,49 2.286.357
darunter: durch Grundpfandrechte        
gesichert 0,00        
Kommunalkredite 0,00        
4. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
       
Anleihen und Schuldverschreibungen        
a) von öffentlichen Emittenten 221.804.816,92     151.886
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank
EUR 138.074.927,38 (Vorjahr:TEUR 99.803)
       
b) von anderen Emittenten 197.791.625,97     228.930
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank
EUR 33.636.021,71 (Vorjahr: TEUR 53.602)
       
      419.596.442,89 380.816
5. Treuhandvermögen        
      118.984.235,43 3.290
6. Immaterielle Anlagewerte        
      1.034.152,34 988
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
       
7. Sachanlagen     328.096,71 359
8. Sonstige Vermögensgegenstände     11.996.294,33 22.147
9. Rechnungsabgrenzungsposten     1.839.626,75 1.753
10. Aktive latente Steuern     0,00 0
Summe der Aktiva     3.769.045.915,51 3.489.551

PASSIVA

  EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 2.603.767,93 2.391
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 245.253.280,37 382.467
  247.857.048,30 384.858
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
andere Verbindlichkeiten
a) täglich fällig 539.734.188,97 603.572
b) mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist
1.830.293.938,16 1.597.291
  2.370.028.127,13 2.200.864
3. Treuhandverbindlichkeiten 118.984.235,43 3.288
4. Sonstige Verbindlichkeiten 9.491.964,07 32.491
5. Rechnungsabgrenzungsposten 9.981.841,89 2.416
6. Passive latente Steuern 0,00 0
7. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 31.055.928,54 0
b) andere Rückstellungen 7.309.192,94 3.050
  38.365.121,48 3.050
8. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 200.000.000,00 200.000
b) Kapitalrücklage 158.253.076,35 158.253
c) Gewinnrücklagen    
andere Gewinnrücklage 504.332.792,39 460.055
d) Bilanzgewinn 111.751.708,62 44.277
  974.337.577,36 862.586
Summe der Passiva 3.769.045.915,66 3.489.551
  EUR TEUR
1. Eventualverbindlichkeiten  
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewähr-
leistungsverträgen
84.545.685,46 87.298
2. Andere Verpflichtungen
Unwiderrufliche Kreditzusagen 0,00 938

Gewinn- und Verlustrechnung der AKBANK AG, Eschborn für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

  EUR EUR EUR 2022 TEUR
1. Zinserträge aus        
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 234.555.531,71     108.113
b) festverzinslichen Wertpapieren und
Schuldbuchforderungen
38.076.058,12     27.275
    272.631.589,83   135.388
2. Zinsaufwendungen   106.078.909,30   38.560
      166.552.680,53 96.828
3. Provisionserträge   20.427.310,23   8.631
4. Provisionsaufwendungen   10.635.617,41   2.308
      9.791.692,82 6.322
5. Sonstige betriebliche Erträge     409.489,77 521
6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen        
a) Personalaufwand        
aa) Löhne und Gehälter 13.058.577,95     10.235
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
1.587.646,53     1.320
    14.646.224,48   11.555
darunter: für Altersversorgung
EUR 260819,22000 (Vorjahr: TEUR 193037,820,)
       
b) andere Verwaltungsaufwendungen   15.607.063,53   10.583
      30.253.288,01 22.138
7. Abschreibungen und Wertberichti -
gungen auf immaterielle
Anlagewerte und Sachanlagen
    704.295,07 591
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen     211,00 0
9. Abschreibungen und Wertberichti -
gungen auf Forderungen
und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im
Kreditgeschäft
    0,00 20.299
10. Erträge aus Zuschreibungen zu
Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der Auflösung
von Rückstellungen im Kreditgeschäft
    15.368.091,61 0
11. Erträge aus Zuschreibungen zu
Beteiligungen, Anteilen an ver -
bundenen Unternehmen und wie Anlage -
vermögen behandelten Wertpapieren
    7.051,28 94
12. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit     161.171.211,93 60.738
13. Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag
     
a) Steueraufwand vom Einkommen
und Ertrag
  49.419.503,31   17.063
b) Ertrag aus der Veränderung latenter
Steuern
  0,00   603
c) Aufwendungen aus der Veränderung
latenter Steuern
  0,00   0
      49.419.503,31 16.460
14. Jahresüberschuss/Bilanzgewinn     111.751.708,62 44.277

ANHANG zum Jahresabschluss FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023

Inhaltsverzeichnis

ALLGEMEINE ANGABEN

Rechtsform

BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND UMRECHNUNGSMETHODEN

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Bilanz

Barreserve

Forderungen an Kreditinstitute

Forderungen an kunden

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Treuhandvermögen

Immaterielle Anlagewerte

Sachanlagen

Sonstige Vermögensgegenstände

Aktive Rechnungsabgrenzung

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Treuhandverbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten

Passive Rechnungsabgrenzung

Rückstellungen

Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn

Eventualverbindlichkeiten

Andere Verpflichtungen

Pauschalwertberichtigungen

Fremdwährungsaktiva und -passiva

Verfügungsbeschränkungen

Gewinn- und Verlustrechnung

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Derivate

Mitarbeiter

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Organe

Bezüge der Organmitglieder

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Nachtragsbericht

Konzernabschluss

ALLGEMEINE ANGABEN

Rechtsform

Die AKBANK AG mit Sitz in Eschborn (im Folgenden auch „Bank“) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB Nr. 78036 eingetragen.

BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND UMRECHNUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 der AKBANK AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes und unter Berücksichtigung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt.

Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden erfolgen gemäß §§ 252 ff. und 340 ff. HGB und sind unverändert zum Vorjahr.

Die Barreserve wird mit dem Nennwert bilanziert.

Die Forderungen an Kreditinstitute und die Forderungen an Kunden werden mit dem Nennwert, vermindert um Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zuzüglich abgegrenzter Zinsen bilanziert. Liegt der Auszahlungs- bzw. Kaufbetrag unter dem Nennwert der Forderung, wird der Unterschiedsbetrag (Disagio) in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 340e Abs. 2 S. 2 HGB aufgenommen und gleichmäßig auf die Laufzeit der Forderung verteilt und als Zinsertrag vereinnahmt. Die Forderung wird um den entsprechenden Betrag erhöht. Liegt der Auszahlungs- bzw. Kaufbetrag über dem Nennwert der Forderung, wird der Unterschiedsbetrag (Agio) gleichmäßig auf die Laufzeit der Forderung verteilt und vom Zinsertrag abgesetzt. Die Forderung wird um den entsprechenden Betrag vermindert. Das Wahlrecht des § 340e Abs. 2 S. 3 HGB wird nicht in Anspruch genommen.

Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden von diesen abgesetzt.

a)

Erkennbaren Einzelrisiken im Kreditgeschäft wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Höhe der Risikovorsorge wird auf Grundlage des Forderungsbetrags bei Ausfall nach Risikominderung bestimmt.

b)

Es werden zwei Arten von Pauschalwertberichtigungen (PWB) ermittelt:

Wertberichtigungen für Länderrisiken werden auf der Basis historischer Ausfalldaten berechnet.

Die Bank ermittelt das spezifische Länderrisiko für all jene Forderungen, bei denen entweder das Risikoland oder das Sitzland dem Land entspricht, in dem eine Wertberichtigung für erforderlich gehalten wird. Das Sitzland spiegelt die mit dem Transferrisiko und/oder den Währungsrisiken verbundenen Risiken wider.

Die Länderrisiken werden aufgrund der Geschäftsausrichtung ausschließlich für die Kredite ermittelt, die ein Landesrisiko der Türkei tragen. Damit werden alle Kreditnehmer, die entweder ihren Firmensitz in der Türkei haben oder für die die Türkei als Risikoland gilt, in die Ermittlung der Länderrisikovorsorge einbezogen.

Zum 31.12.2023 beträgt die zur Ermittlung der Länderwertberichtigung herangezogene Country Risk Provisioning Rate 5% (Vorjahr: 8%). Diese wird anhand verschiedener Input-Parameter ermittelt und ist insbesondere angesichts der positiven Entwicklungen in der türkischen Geldpolitik sowie der Credit-Default-Swap (CDS)-Prämien, welche die Marktwahrnehmung der Länderausfallwahrscheinlichkeiten darstellen, zurückgegangen.

Des Weiteren wendet die AKBANK AG zur Bildung der Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft die Regelungen des IDW RS BFA 7 an. Dabei hat die Bank die vereinfachte Methode („simplified approach“) gewählt. Die Methode berücksichtigt die jährliche Ausfallwahrscheinlichkeit basierend auf der internen Bonitätsbewertung des Kontrahenten (PD), den Verlust im Falle eines Ausfalls (LGD) und die Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD). Die Ausgeglichenheitsvermutung zwischen Bonitätsprämien und Risikoerwartung wurde geprüft.

Anleihen und Schuldverschreibungen des Anlagevermögens werden auf Basis des gemilderten Niederstwertprinzips bilanziert. Bei dauerhaften Wertminderungen erfolgt die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Entfällt der Grund für die dauerhafte Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den Anschaffungskosten. Unter Pari (bzw. über Pari) erworbene festverzinsliche Wertpapiere werden periodengerecht auf den Nennwert zugeschrieben (bzw. abgeschrieben).

Bei echten Wertpapierpensionsgeschäften sind die übertragenen Wertpapiere dem Bestand des Pensionsgebers zuzurechnen. Die Bank zeigt die verliehenen Wertpapiere weiterhin im Aktivposten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, bei ihr verbleiben. Sie weist außerdem in Höhe des für die Übertragung erhaltenen Betrags eine Verbindlichkeit gegenüber dem Pensionsnehmer aus.

Das Treuhandvermögen wird mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Nennwert zuzüglich abgegrenzter Zinsen angesetzt. Beim Treuhandvermögen handelt es sich um die von Kunden anhand eines Treuhandvertrags an die AKBANK AG übertragenen Gelder, wodurch diese ermächtigt wird diese Gelder in ihrem Namen, aber für Rechnung des Kunden bei der AKBANK T.A.S anzulegen.

Die immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, linear angesetzt. Die Nutzungsdauer liegt zwischen einem Jahr bis 13 Jahren. Bei dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren, beizulegenden Wert vorgenommen. Entfallen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung, erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Zum Bilanzstichtag waren außerplanmäßige Abschreibungen nicht erforderlich. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände und der aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert angesetzt.

Latente Steuern werden für zeitlich, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines Ertragssteuersatzes von 27,375 %, der die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag umfasst. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wird nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB aus Gründen konservativer Bilanzierung kein Gebrauch gemacht.

Die Verbindlichkeiten werden zu Erfüllungsbeträgen zuzüglich abgegrenzter Zinsen bilanziert.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Erfüllungsbetrag angesetzt und linear über die Laufzeit aufgelöst.

Rückstellungen für Steuerschulden werden mit dem voraussichtlichen Zahlungsbetrag angesetzt. Der Zahlungsbetrag bemisst sich nach der am Bilanzstichtag zu erwarteten Steuerschuld abzüglich der geleisteten Steuervorauszahlungen. In die Berechnung werden noch nicht entrichtete Steuern aus der laufenden und aus früheren Perioden einbezogen.

Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die in den einzelnen Positionen enthaltenen Währungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich abgegrenzter Zinsen) werden zu den am 31. Dezember 2023 geltenden Referenzkursen der Europäischen Zentralbank (EZB) bewertet. Die Zugangsbewertung wird mit dem am Tag des Zuganges geltenden Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) angesetzt.

Die nicht abgewickelten Devisenswapgeschäfte werden mit den Terminkursen bewertet. Nicht realisierte Gewinne aus Devisenswapgeschäften, bei denen eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB vorliegt, werden aktiviert und unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Eine besondere Deckung liegt vor, wenn zwischen Vermögensgegenständen und Schulden derselben Währung eine besondere Beziehung aufgebaut wird oder für auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten Devisentermingeschäfte als spezielle Deckungsgeschäfte im Rahmen der Währungspositionssteuerung abgeschlossen werden.

Soweit besondere Deckungen nach § 340h HGB vorliegen, werden Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung saldiert und erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der Ausweis aus der Währungsumrechnung erfolgt netto im sonstigen betrieblichen Ergebnis (Durchbuchungsmethode). Die Fremdwährungsgeschäfte sind mit Makrohedges gedeckt.

Die Terminkurse werden aufgespalten in die beiden Elemente Kassakurs und Swapsatz und diese werden getrennt bei der Ergebnisermittlung berücksichtigt. Die vereinbarten Swapbeträge werden zeitanteilig abgegrenzt. Veränderungen der Kassakurse werden in Rahmen der Währungsumrechnung durch Vergleich der Forwardkurse mit dem Kassakurs am Abschlussstichtag ermittelt. Positive und negative Kassakursdifferenzen innerhalb derselben Währung werden verrechnet.

Die offenen Termingeschäfte werden mit dem Terminkurs zum Abschlussstichtag bewertet. Nicht realisierte Verluste aus der Differenz zwischen Termin- und Marktpreisen werden passiviert und unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Im Rahmen der verlustfreien Bewertung nach IDW RS BFA 3 untersucht die Bank die Notwendigkeit der Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß § 340a i.V. mit § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB. Zur Ermittlung von Drohverlustrückstellungen im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs verwendet die Bank die barwertige Methode. Demzufolge ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, wenn der Buchwert des Zinsbuchs dessen Barwert ebenfalls unter Berücksichtigung von Kostenkomponenten übersteigt, was auf stille Lasten im Zinsbuch hinweist. Die Basis zur Kalkulation des Zinsbuchbarwerts ist eine Zahlungsreihe (Cashflow) aller am Bilanzstichtag kontrahierten zinstragenden Positionen. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung der Gebühren bzw. Provisionserträge und abzüglich der Risikokosten und der Kosten, die zur Bewirtschaftung des Zinsbuchs erforderlich sind. Die Risikokosten werden hierbei nach dem IDW RS BFA 7 Ansatz ermittelt. Die eventuellen Aktivüberhänge werden durch fiktive Geschäfte unter der Annahme des konservativ geschätzten Refinanzierungszinssatzes geschlossen. Die Notwendigkeit einer Drohverlustrückstellung ergab sich zum Bilanzstichtag nicht.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Bilanz

Barreserve

Zum Bilanzstichtag hielt die Bank Barreserven in Höhe von TEUR 20.992 (Vorjahr: TEUR 13.482). Davon entfielen TEUR 20.987 (Vorjahr: TEUR 13.480) auf Guthaben bei der Deutschen Bundesbank und TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 2) auf den Kassenbestand.

Forderungen an Kreditinstitute

Nach Restlaufzeiten gegliedert setzen sich die Forderungen an Kreditinstitute wie folgt zusammen:

31.12.2023 31.12.2022
  TEUR TEUR
täglich fällig 445.871 367.274
Restlaufzeit
- bis drei Monate 116.675 96.468
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 459.824 316.484
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 126 132
- mehr als fünf Jahre 0 0
  1.022.496 780.358

In den Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die AKBANK T.A.S und damit an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 70.602 (Vorjahr: TEUR 76.427) enthalten. Der Anstieg lässt sich durch die Erhöhung der Einlagen bei der Deutschen Bundesbank und Anstieg an Krediten an türkische Bankhäuser erklären.

Folgende Risikovorsorgen wurden in Abzug gebracht:

31.12.2023 31.12.2022
  TEUR TEUR
Länderrisikovorsorge 23.586 1.108
Pauschalwertberichtigung
nach IDW RS BFA 7
22 4.195

Die Erhöhung der Länderrisikovorsorge ist hauptsächlich durch eine Steigerung der Kreditvolumen gegenüber türkischen Kreditinstituten zu erklären.

Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden setzen sich, nach Restlaufzeiten gegliedert, wie folgt zusammen:

31.12.2023 31.12.2022
  TEUR TEUR
täglich fällig 32.525 48.981
Restlaufzeit
- bis drei Monate 1.078.905 546.790
- von drei Monaten bis ein Jahr 522.623 319.617
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 537.726 1.370.969
- mehr als fünf Jahre 0 0
  2.171.779 2.286.357

In den Forderungen an Kunden sind Forderungen an die Unternehmen der Sabanci Gruppe und damit an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 41.058 (Vorjahr: TEUR 26.899) enthalten.

Die Bank hat zum Bilanzstichtag keine Einzelwertberichtigungen (Vorjahr: TEUR 12.214) gebildet.

Folgende Risikovorsorgen wurden in Abzug gebracht:

31.12.2023 31.12.2022
  TEUR TEUR
Länderrisikovorsorge 43.841 84.884
Pauschalwertberichtigung
nach IDW RS BFA 7
1.077 4.019

Der Rückgang der Länderrisikovorsorge ist hauptsächlich durch eine Verringerung des Kreditvolumens gegenüber türkischen Kunden zu erklären.

Zur Besicherung von Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 571.387 (Vorjahr: TEUR 694.507) waren zum Bilanzstichtag Kundenguthaben in der gleichen Höhe verpfändet.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere mit einem Buchwert von TEUR 419.596 (Vorjahr: TEUR 380.816) sind zum Bilanzstichtag alle börsennotiert. Sie sind zum Bilanzstichtag in vollem Umfang dem Anlagevermögen zugeordnet. Die Entwicklung der Wertpapiere des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Anlage I des Anhangs) dargestellt.

Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von TEUR 35.613 (Vorjahr: TEUR 59.710) bestehen stille Reserven in Höhe von TEUR 595 (Vorjahr: TEUR 425), für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere mit einem Buchwert von TEUR 376.840 (Vorjahr: TEUR 321.106) bestehen stille Lasten in Höhe von TEUR 24.770 (Vorjahr: TEUR 33.463). Im Hinblick darauf, dass die Schuldverschreibungen dem Anlagevermögen zugeordnet sind und die niedrigeren Kurswerte nicht auf voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen beruhten, sondern nur durch die üblichen Marktvolatilitäten bedingt, d.h. insbesondere zinsinduziert waren, hat die Bank im Falle von stillen Lasten keine Abschreibungen auf die niedrigeren Kurswerte vorgenommen.

Im Geschäftsjahr 2024 werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von TEUR 30.712 (Vorjahr TEUR 27.890) fällig.

Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen beläuft sich auf TEUR 118.984 (Vorjahr: TEUR 3.290). Das Treuhandvermögen korreliert genau mit der Entwicklung der Treuhandverbindlichkeiten. Die korrespondierenden Treuhandverbindlichkeiten sind der Passivseite der Bilanz entnehmbar. Das Treuhandgeschäft wurde gegen Ende des Jahres 2022 aufgenommen, so dass sich bei vollem Geschäftsjahr 2023 eine Erhöhung zusammen mit der Ausweitung des Geschäftes bedingt.

Immaterielle Anlagewerte

Im Berichtsjahr befinden sich immaterielle Anlagewerte (EDV-Standardsoftware) in Höhe von TEUR 1.034 (Vorjahr: TEUR 988) im Bestand. Im Geschäftsjahr 2023 mussten wie auch im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen werden.

Die Entwicklung der immateriellen Anlagewerte ist im Anlagespiegel (Anlage I des Anhangs) dargestellt.

Sachanlagen

Die Gliederung der Sachanlagen in Höhe von TEUR 328 (Vorjahr: TEUR 359) zum Bilanzstichtag ist aus dem Anlagespiegel (Anlage I des Anhangs) ersichtlich. Im Geschäftsjahr 2023 mussten wie auch im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen werden.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2023 31.12.2022
  TEUR TEUR
Körperschaftsteuer-Forderung 3.721 10.489
Rechnungsvorauszahlungen 1.890 634
Umsatzsteuer-Forderung 1.539 1.683
Gewerbeertragsteuer-Forderung 411 7.347
Sonstige 4.435 1.994
  11.996 22.147

Aktive Rechnungsabgrenzung

Die aktive Rechnungsabgrenzung in Höhe von TEUR 1.840 (Vorjahr: TEUR 1.753) enthält in Höhe von TEUR 397 (Vorjahr: TEUR 274) abgegrenzte Vorausgebühren aus dem Kreditgeschäft.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Nach Restlaufzeiten gegliedert setzen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wie

folgt zusammen:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
täglich fällig 2.604 2.391
Restlaufzeit
- bis drei Monate 185.346 238.496
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 59.907 119.314
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 0 24.657
247.857 384.858

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten an die AKBANK T.A.S und damit an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 92.428 (Vorjahr: TEUR 165.778) enthalten.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen erhaltene Sicherheitsleistungen (Margin Calls) für derivative Geschäfte in Höhe von TEUR 33.037 (Vorjahr: TEUR 48.781).

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden setzen sich, nach Restlaufzeiten gegliedert, wie folgt zusammen:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
täglich fällig 539.734 603.573
Restlaufzeit
- bis drei Monate 1.029.543 482.252
- von drei Monaten bis ein Jahr 449.982 262.664
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 294.049 794.154
- mehr als fünf Jahre 56.720 58.221
2.370.028 2.200.864

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten an die Unternehmen der Sabanci Gruppe und damit an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 13.821 (Vorjahr: TEUR 7.103) enthalten.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden entfallen EUR 1.357 Mio. (Vorjahr: EUR 1.154 Mio.) auf das Einlagengeschäft mit Privatkunden und EUR 1.013 Mio. (Vorjahr: EUR 1.047 Mio.) auf das Einlagengeschäft mit institutionellen Kunden.

Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR 118.984 (Vorjahr: TEUR 3.288). Das korrespondierende Treuhandvermögen befindet sich auf den Aktiv-Seite der Bilanz.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Swapdifferenzen (passivisch) 6.255 18.314
Zinsabschlagsteuer inkl. Solidaritätszuschlag 1.898 233
Lieferanten- und sonstige Verbindlichkeiten 1.141 879
Lohn- und Kirchensteuer 198 141
Swapzinsabgrenzungen 0 2.613
Fremdwährung Umrechnungsergebnisse 0 9.957
Sonstige 0 354
  9.492 32.491

Passive Rechnungsabgrenzung

Die passive Rechnungsabgrenzung in Höhe von TEUR 9.982 (Vorjahr: TEUR 2.416) wurde für abgegrenzte Vorausgebühren aus dem Kreditgeschäft und für Disagio der Wertpapiererwerbe gebildet. Der Anstieg ist auf die geänderte Methodologie für die Bilanzierung des Disagios zurückzuführen.

Rückstellungen

Im Berichtsjahr bestehen Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 31.056 (Vorjahr: TEUR 0), davon in Höhe von TEUR 17.959 für Körperschaftsteuer und in Höhe von TEUR 13.097 für Gewerbesteuer.

Die anderen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Personalkosten 2.700 1.500
Drohverlustrückstellung 1.560 0
Ausstehende Rechnungen 831 636
Prüfungs- und Steuerberatungskosten 699 330
Nicht genommener Urlaub 575 299
Mietabgrenzung 58 80
Industrie- und Handelskammer 17 36
Sonstige 869 169
  7.309 3.050

Der Anstieg ist auf die Erhöhung der Rückstellungen für Personalkosten und für Drohverluste zurückzuführen.

Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn

Das gezeichnete Kapital von EUR 200.000.000,00 ist eingeteilt in 200.000.000,00 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.

Die Kapitalrücklage beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahr EUR 158.253.076,35.

Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 44.277.456,86 wurde gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 16. Mai 2023 vollständig in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und hat diese entsprechend auf EUR 504.332.792,39 erhöht.

Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf EUR 111.751.708,62.

Der Vorstand der Bank schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 111.751.708,62 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Eventualverbindlichkeiten

Die Eventualverbindlichkeiten bestehen aus Bürgschaften und Akkreditiven in Höhe von TEUR 84.546 (Vorjahr: TEUR 87.298). Davon bestehen Eventualverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von TEUR 6.468 (Vorjahr: TEUR 13.904) jedoch keine gegenüber den Vorstandsmitgliedern der Bank (Vorjahr: TEUR 0). Im Rahmen der jährlich durch das Kreditrisikomanagement der Bank erfolgten Überprüfungen des Kreditportfolios wurden auch die Bürgschaften und Akkreditive auf mögliche Ausfallrisiken hin untersucht. Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der guten Bonität der Kunden als sehr gering erachtet.

Andere Verpflichtungen

Andere Verpflichtungen aus unwiderruflichen Kreditzusagen bestehen zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: TEUR 938).

Weitere Angaben

Pauschalwertberichtigungen

Die Gesamtrisikovorsorge aufgrund von Länder- und latenten Kreditrisiken teilt sich wie folgt auf die einzelnen Bilanzposten auf:

  31.12.2023 31.12.2022
  TEUR TEUR
Forderungen an Kreditinstitute
- Länderwertberichtigung 23.586 1.108
- IDW RS BFA7 23 4.195
Forderungen an Kunden
- Länderwertberichtigung 43.841 84.884
- IDW RS BFA7 1.077 4.019
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
- IDW RS BFA7 0 2.832
Pauschalwertberichtigungen 68.257 97.037

Fremdwährungsaktiva und -passiva

Zum Bilanzstichtag belaufen sich die Fremdwährungsaktiva auf TEUR 1.607.745 (Vorjahr: 1.470.888), Fremdwährungspassiva belaufen sich auf TEUR 1.253.572 (Vorjahr: 1.283.304). Der saldierten aktivischen Fremdwährungsposition zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 390.600 (Vorjahr: aktivisch TEUR 187.584) stehen Währungsabsicherungsgeschäfte in Höhe von TEUR 390.465 (Vorjahr: TEUR 187.435) gegenüber.

Verfügungsbeschränkungen

Für die Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Bundesbank sind als Sicherheit Vermögensgegenstände mit einem Buchwert inklusive Zinsabgrenzung in Höhe von TEUR 10.142 (Vorjahr: TEUR 136.000) verpfändet.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Zinserträge in Höhe von TEUR 272.632 (Vorjahr: TEUR 135.388) stammen zu ca. 86% aus Kredit- und Geldmarktgeschäften und zu ca. 14% aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen. Ursächlich für den Anstieg ist im Wesentlichen die Verbesserung der Nettozinsspanne gegenüber dem Vorjahr.

Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 106.079 (Vorjahr: TEUR 38.560) stammen zum überwiegenden Teil aus Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von TEUR 63.142 (Vorjahr: TEUR 36.931). Die Erhöhung des leitenden Zinsniveaus ist für den Anstieg der Zinsaufwendungen maßgeblich verantwortlich.

Die Zinserträge entfallen zu über 80% auf Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Kreditinstituten in der Türkei. Die restlichen Zinserträge beziehen sich überwiegend auf Transaktionen mit Kunden und Kreditinstituten aus Deutschland.

Der Provisionsüberschuss von TEUR 9.792 (Vorjahr: 6.322) resultiert zu einem großen Teil aus Bereitstellungs- und Bearbeitungsgebühren bei Kreditvergaben und Treuhandgeschäften. Die Erträge beruhen im Wesentlichen auf Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Kreditinstituten mit Sitz in der Türkei (ca. 35%), Malta (ca. 58%) und Deutschland (ca. 5%). Die restlichen Erträge verteilen sich auf mehrere Länder.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen TEUR 409 (Vorjahr: TEUR 521). Sie enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 720) und Währungsgewinne von TEUR 327 (Vorjahr: Währungsverlust TEUR 220).

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen betragen im Berichtsjahr TEUR 30.253 (Vorjahr: TEUR 22.138). Davon entfallen TEUR 14.646 (Vorjahr: TEUR 11.555) auf Personalaufwand und TEUR 15.607 (Vorjahr: TEUR 10.583) auf andere Verwaltungsaufwendungen. Der Anstieg beim Personalaufwand ist auf die erhöhte Anzahl der Mitarbeiter zurückzuführen. Der Anstieg bei den anderen Verwaltungsaufwendungen ist im Wesentlichen auf den Anstieg von Softwareaufwendungen von TEUR 1.296, Anstieg bei den Beratungskosten von TEUR 1.499 und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften von TEUR 1.560 zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2023 kam es insgesamt zu Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapiere sowie Auflösungen von Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe TEUR 15.368 (Vorjahr: Abschreibungen und Wertberichtigungen von TEUR 20.299), erklärt durch die Auflösung der Länderrisikovorsorge und der Pauschalwertberichtigung im Sinne von IDW RS BFA7.

Die Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 94) stammen aus dem Verkauf von Anleihen des Anlagevermögens.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 49.419 (Vorjahr: TEUR 17.063) betreffen Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 28.471 (Vorjahr: TEUR 9.862) und Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 20.948 (Vorjahr: TEUR 7.201).

Im Juli 2021 haben sich die Staaten auf die von der G20 und der OECD initiierte sogenannte „Zwei-Säulen-Lösung“ geeinigt, die eine umfassende Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung für große multinational tätige Konzerne vorsieht. Beabsichtigt ist neben einer stärkeren Beteiligung der sogenannten Marktstaaten an den Gewinnen der ca. 100 größten Konzerne der Welt durch eine teilweise Neuzuweisung von Besteuerungsrechten auch die Einführung einer global effektiven Mindestbesteuerung in Höhe von 15 %. In Deutschland kommen die Bestimmungen des Mindeststeuergesetzes im Jahr 2024 zur Anwendung. Die Betroffenheit der AKBANK AG von der Mindestbesteuerung und mögliche Auswirkungen sind Gegenstand einer Analyse.

SONSTIGE ANGABEN

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen zukünftige, vertraglich vereinbarte Mietzahlungen für Büroräume. Die Mietzahlungen belaufen sich auf TEUR 9.424 (Vorjahr: TEUR 1.931), davon entfallen auf die Miete für das neue Büro bis zum Jahr 2034 TEUR 7.872 (Vorjahr: 0) und auf die Miete bis zum Jahr 2026 für das aktuelle Büro TEUR 1.552 (Vorjahr: TEUR 1.931). Für die Verpflichtungen in Bezug auf das aktuelle Büro wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.560 (Vorjahr: 0) gebildet. Die restlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 5.870 (Vorjahr: TEUR 5.694) und beziehen sich im Wesentlichen auf Software-Lizenzen mit der Laufzeit bis zum Jahr 2027.

Derivate

Am Bilanzstichtag bestehen in Höhe von TEUR 320.498 (Vorjahr: TEUR 370.393) noch nicht abgewickelte Währungsswaps und Kassageschäfte in Höhe von TEUR 1.102 (Vorjahr: TEUR 450), die ausschließlich zur Abdeckung von Währungsrisiken dienen. Der Zeitwert der Swaps zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 310.615 (Vorjahr: TEUR 369.477).

Um gleichzeitig das Zinsänderungsrisiko und das Fremdwährungsrisiko abzusichern, wurden Cross Currency Swaps in Höhe von TEUR 105.249 (Vorjahr: TEUR 236.096) bis längstens 2026 abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich ein negativer Barwert (ohne Zinsabgrenzung) in Höhe von TEUR 6.160 (Vorjahr: TEUR 19.727). Darüber hinaus wurden zur Absicherung des Zinsrisikos Interest Rate Swaps in Höhe von TEUR 591.493 (Vorjahr: 655.023) abgeschlossen.

Zum Bilanzstichtag bestehen mit verbundenen Unternehmen Cross Currency Swaps in Höhe von TEUR 18.371 (Vorjahr: TEUR 75.286). Wie im Vorjahr bestanden keine Zins Swaps und Währungsswaps mit verbundenen Unternehmen.

Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt 2023 waren inklusive Vorstand 84 Mitarbeiter (Vorjahr: 77) beschäftigt. Davon waren 4 leitende Angestellte und 80 Angestellte.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
a) Abschlussprüfungsleistungen
davon entfallen in 2022 TEUR 63 auf das Vorjahr
499 249
b) Andere Bestätigungsleistungen* 54 43
c) Steuerberatungsleistungen 0 0
d) sonstige Leistungen** 7 12

* Hierbei handelt es sich um die Prüfung nach § 89 Abs. 1 S. 1 WpHG

** Hierbei handelt es sich um die Verfahrensprüfung und Stichprobenprüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) und 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (“MACC”).

Organe

Der Vorstand setzte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt zusammen:

Herr Mehmet Tugal (Chief Executive Officer, CEO), Kronberg (ab 6. März 2023)

Herr Murat Sari (Chief Operating Officer, COO), Amsterdam

Herr Alper Özsoy (Chief Sales Officer, CSO), Oberursel

Herr Albert Sowa (Chief Risk Officer, CRO), Bad Soden (ab 1. Februar 2023)

Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Der Aufsichtsrat besteht zum Bilanzstichtag aus 10 Mitgliedern und setzte sich wie folgt zusammen:

Herr Hakan Binbasgil, Vorsitzender (Vice Chairman and Executive Board Member der AKBANK T.A.S., Istanbul, Türkei)

Herr Kaan Gür, stellvertretender Vorsitzender (CEO der AKBANK T.A.S., Istanbul, Türkei) (ab 23. Oktober 2023)

Herr Levent Celebioglu, stellvertretender Vorsitzender (Executive Vice President Corporate and Investment Banking der AKBANK T.A.S., Istanbul, Türkei)

Herr Türker Tunali (Executive Vice President, Chief Financial Officer der AKBANK T.A.S., Istanbul, Türkei)

Frau Burcu Civelek Yüce (Executive Vice President Strategy, Digital Banking and Payment Systems der AKBANK T.A.S., Istanbul, Türkei) (bis 16. Mai 2023)

Frau Gamze Sebnem Muratoglu (Executive Vice President - Treasury der AKBANK T.A.S., Istanbul, Türkei) (ab 16. Mai 2023)

Herr Emre Kahraman (Chief Risk Officer der AKBANK T.A.S., Istanbul, Türkei)

Frau Pinar Anapa (Executive Vice President People and Culture der AKBANK T.A.S., Istanbul, Türkei)

Herr Dr. Herbert Walter (Bankier, Frankfurt am Main)

Herr Peter Tils (Bankier, Berlin)

Herr Hüsnü Erel (Bankier, Istanbul, Türkei)

Bezüge der Organmitglieder

Die Gesamtbezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 betrugen TEUR 1.726 (Vorjahr: TEUR 1.661).

Die Gesamtbezüge der unabhängigen Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen TEUR 193 (Vorjahr: TEUR 167). Die restlichen Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten, wie auch im Vorjahr, keine Vergütung.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die AKBANK T.A.S, Istanbul, Türkei, war im Berichtszeitraum die alleinige Aktionärin der AKBANK AG.

Die AKBANK T.A.S. gehört mit Stand 31. Dezember 2023 zu 49 % der Haci Ömer Sabanci Holding A.S., Istanbul, ihren Tochtergesellschaften und Mitgliedern der Familie Sabanci, und ist zu 51 % im Streubesitz.

Als verbundene Unternehmen der Gesellschaft gelten die Haci Ömer Sabanci Holding A.S., Istanbul, und deren Tochterunternehmen.

Im Berichtsjahr bestanden Geschäftsbeziehungen zu verschiedenen verbundenen Unternehmen, wobei alle Rechtsgeschäfte zu Konditionen abgeschlossen wurden, wie sie auch unter fremden Dritten üblich sind.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Berichtszeitraums eingetreten sind und Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Bilanzstichtag haben, sind nicht eingetreten.

Konzernabschluss

Der Jahresabschluss der AKBANK AG wird in den Konzernabschluss der AKBANK T.A.S., Istanbul einbezogen. Dieser stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis auf. Der Konzernabschluss der AKBANK T.A.S. kann auf der Internetseite www.akbank.com eingesehen werden. Der Abschluss der Haci Ömer Sabanci Holding A.S. kann auf der Internetseite www.sabanci.com eingesehen werden.

 

Eschborn, den 29 Mai 2024

Der Vorstand

Mehmet Tugal Vorstandsvorsitzender & CEO

Albert Sowa Vorstandsmitglied & CRO

Alper Özsoy Vorstandsmitglied &CSO

Murat Sari Vorstandsmitglied &COO

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

  Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
  EUR EUR EUR EUR
A. Sachanlagen        
1. Einbauten in gemieteten Räumen 137.663,81 0,00 0,00 137.663,81
2. EDV-Anlagen 657.732,03 148.771,31 0,00 806.503,34
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 336.061,35 0,00 0,00 336.061,35
Summe Sachanlagen 1.131.457,19 148.771,31 0,00 1.280.228,50
B. Immaterielle Anlagewerte        
EDV-Standardsoftware 2.775.256,92 570.576,12 76.193,37 3.269.639,67
  Kumulierte Abschreibungen
  01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
  EUR EUR EUR EUR
A. Sachanlagen        
1. Einbauten in gemieteten Räumen 32.258,41 14.214,43 0,00 46.472,84
2. EDV-Anlagen 436.344,56 152.267,11 0,00 588.611,67
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 303.720,17 13.327,11 0,00 317.047,28
Summe Sachanlagen 772.323,14 179.808,65 0,00 952.131,79
B. Immaterielle Anlagewerte        
EDV-Standardsoftware 1.787.194,28 524.486,42 19.047,09 2.292.633,61
  Nettobuchwerte
  01.01.2023 31.12.2023
  EUR EUR
A. Sachanlagen    
1. Einbauten in gemieteten Räumen 105.405,40 91.190,97
2. EDV-Anlagen 221.387,47 217.891,67
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 32.341,18 19.014,07
Summe Sachanlagen 359.134,05 328.096,71
B. Immaterielle Anlagewerte    
EDV-Standardsoftware 988.062,64 977.006,06

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die AKBANK AG, Eschborn

Prüfungsurtei le

Wir haben den Jahresabschluss der AKBANK AG, Eschborn, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AKBANK AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

❶ Risikovorsorge im Kreditgeschäft

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

① Sachverhalt und Problemstellung

② Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

③ Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Risikovorsorge im Kreditgeschäft

① Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den Bilanzposten „Forderungen an Kunden“ und „Forderungen an Kreditinstitute“ Kreditforderungen in Höhe von T€ 3.194.275 (84,8% der Bilanzsumme) ausgewiesen. Für das Kreditportfolio besteht zum 31. Dezember 2023 eine bilanzielle Risikovorsorge bestehend aus Pauschalwertberichtigungen. Die Bemessung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird insbesondere durch die Struktur und Qualität der Kreditportfolien, gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren und die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle bestimmt. Die Pauschalwertberichtigungen decken das latente Kreditrisiko ab. Pauschalwertberichtigungen werden für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten gebildet. Dazu wird für nicht einzelwertberichtigte Kredite eine Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlusts für einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten gebildet, es sei denn das Kreditausfallrisiko hat sich seit Zugang signifikant erhöht. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditausfallrisikos seit Zugang wird für nicht einzelwertberichtigte Kredite eine Pauschalwertberichtigung für die über die Restlaufzeit erwarteten Verluste der betreffenden Kredite gebildet. Länderwertberichtigungen werden zusätzlich für die Kreditnehmer mit Sitz in der Türkei, bei denen ein erhöhtes Länderrisiko, insbesondere aufgrund von Inflation und gesamtwirtschaftlichen Verhältnissen, besteht, auf Basis einer Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit des Landes aus Ratingeinstufungen von drei anerkannten Ratingagenturen gebildet. Die Wertberichtigungen im Kreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft von hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen Ermessenspielräumen der gesetzlichen Vertreter verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Ausgestaltung des relevanten internen

Kontrollsystems der Gesellschaft beurteilt und darauf aufbauend die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die vorliegenden Unterlagen der Gesellschaft bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der entsprechenden Sicherheiten gewürdigt. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Pauschalwert-berichtigungen die von der Gesellschaft angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Wir haben dabei insbesondere auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der gesamt-wirtschaftliche Verhältnisse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer und die Werthaltigkeit der entsprechenden Sicherheiten gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Bewertung der Kundenforderungen nachvollzogen. Auf Basis der von uns durchgeführten

Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Vertretbarkeit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Kreditportfolios von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Kontrollen der Gesellschaft überzeugen.

③ Die Angaben der Gesellschaft zur Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft sind in den Abschnitten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden, Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden sowie weitere Angaben des Anhangs enthalten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. Mai 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der AKBANK AG, Eschborn, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Kay Böhm.“

 

Frankfurt am Main, den 29. Mai 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kay Böhm, Wirtschaftsprüfer

Muriel Atton, Wirtschaftsprüfer

Bericht des
Aufsichtsrats der Akbank AG
an die Hauptversammlung
am 28 . Juni 202 4
in Eschborn
Report of the
Supervisory Board of Akbank AG
to the Shareholders‘ Meeting
in Eschborn
on 28 June 202 4

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben wahrgenommen. Im Zuge dessen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Der Aufsichtsrat konnte sich hierbei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat kontinuierlich, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Bank relevanten Fragen der Strategie, der kurz- und langfristigen Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, der Compliance, Personalsituation sowie Themen herausragender Bedeutung unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung.

Alle Maßnahmen, welche satzungs-gemäß die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderten, wurden eingehend beraten und zur Beschlussfassung vorgelegt.

In the fiscal year 2023, the Supervisory Board performed the tasks assigned to it by law, the articles of association and the rules of procedure. In the course of this, the Supervisory Board continuously monitored the management of the Management Board and regularly advised it on the management of the company. In doing so, the Supervisory Board was always able to satisfy itself of the legality, appropriateness and regularity of the Management Board's work. The Management Board fulfilled its duty to provide information and informed the Supervisory Board continuously, promptly and comprehensively in written and verbal form about all issues of relevance to the bank relating to strategy, short and long-term planning, business development, the risk situation, risk management, compliance, staffing situation and matters of outstanding importance. This also included information on deviations in the actual development from previously reported targets and deviations in the course of business from planning.

All measures, which required the approval of the Supervisory Board pursuant to the company’s articles of association were thoroughly discussed and presented for the adoption of a resolution.

1 . Tätigkeiten des Aufsichtsrats 1. Activities of the Supervisory Board

Es fanden sechs Sitzungen des Aufsichtsrates statt, die jeweils am 17.01.2023, 21.03.2023, 16.05.2023, 18.07.2023, 19.09.2023, 28.11.2023 abgehalten wurden. Beschlüsse wurden durch den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen und wenn erforderlich auch schriftlich im Umlaufverfahren gefasst.

Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte heraus nachfolgende Ausschüsse gebildet:

Audit Committee, Risk Committee, Remuneration Committee, Nomination Committee, Procurement Committee und Supervisory Board Credit Consultation Committee.

Im Berichtszeitraum fanden jeweils sechs Sitzungen des Audit Committees, sechs Sitzungen des Risk Committees, eine Sitzung des Remuneration Committees, eine Sitzung des Nomination Committees, sechs Sitzungen des Procurement Committees und i.d.R. alle zwei Wochen das Supervisory Board Credit Consultation Committee statt.

The Supervisory Board held six meetings, which took place on 17.01.2023, 21.03.2023, 16.05.2023, 18.07.2023, 19.09.2023, 28.11.2023 The Supervisory Board adopted resolutions in the meetings and if necessary in writing by way of circulation.

The Supervisory Board has formed the following committees from among its members:

Audit Committee, Risk Committee, Remuneration Committee, Nomination Committee, Procurement Committee and Supervisory Board Credit Consultation Committee.

During the reporting period, there were six meetings of the Audit Committee, six meetings of the Risk Committee, one meeting of the Remuneration Committee, one meeting of the Nomination Committee, six meetings of the Procurement Committee and, as a rule, the Supervisory Credit Consultation Committee was held every two weeks.

2 . Eigene Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht des Geschäftsjahres 2023 2 . Own Audit of Financial Statement s and Report of the Management Board for the fiscal year 20 23

Die von der ordentlichen Hauptversammlung 2023 zum Abschlussprüfer gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, wurde mit der Jahresabschlussprüfung der Akbank AG beauftragt.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, hat den Jahresabschluss der Akbank AG einschließlich des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und auf Basis der Ergebnisse der Prüfung den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen sowie den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns auch selbst geprüft.

The audit firm PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, which was elected as auditor by the ordinary General Assembly 2023, was mandated to audit the annual financial statements of Akbank AG.

The audit firm, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, audited the annual financial statements of Akbank AG, including the management report for the financial year 2023, and issued an unqualified audit opinion based on the results of the audit.

The Supervisory Board also inspected these documents as well as the proposal of the Management Board on the appropriation the net profit for the year.

3 . Stellungnahme zur Prüfung des Abschlussprüfers und Feststellung des Jahresabschlusses 20 23 3 . Opinion on the Auditor’s Report and Adoption of financial statements for the fiscal year 2023

Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und der Lagebericht der Akbank AG lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Sie wurden in der Aufsichtsratssitzung vom 28. Juni 2024 mit dem Vorstand in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend behandelt.

Der Aufsichtsrat stimmte dabei dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und erhob nach eigener Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns einverstanden erklärt.

The auditor’s report on the financial statements and the Report of the Management Board of Akbank AG were presented to all Supervisory Board members. The Supervisory Board and the Management Board jointly dealt with these documents in the Supervisory Board meeting dated 28 June 2024 that was held in the presence of the auditor.

The Supervisory Board agreed to the result of the audit and did not raise any objections subsequent to its own inspection of the documents in question. The Supervisory Board approved the financial statements prepared by the Management Board. The financial statement was thus adopted. The Supervisory Board has agreed with the Management Board's proposal for the appropriation of net retained profits.

4 . Verbundene Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)

Der Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 (Abhängigkeitsbericht) wurde ebenfalls durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2024 von dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 zustimmend Kenntnis genommen und erhob nach eigener Prüfung keine Einwendungen.

4 . Affiliated companies

(dependency report)

The report of the Management Board on relationships with affiliated companies in the 2023 financial year (dependent company report) was also audited by PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main. At its meeting on June 28, 2024, the Supervisory Board took note of and approved the auditor's findings on relationships with affiliated companies in the 2023 financial year and raised no objections following its own review.

5 . Personelle Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat

Zum 1. Februar 2023 wurde Albert Sowa zum Vorstandsmitglied und Chief Risk Officer (CRO) bestellt. Das bis zu diesem Zeitpunkt die Funktion des CRO innehabende Vorstandsmitglied Murat Sari wurde zum 1. Februar 2023 zum Chief Operating Officer (COO) ernannt.

Zum 6. März 2023 wurde Mehmet Tugal zum Vorstandsvorsitzenden und Chief Executive Officer (CEO) berufen.

Mit Wirkung zum 16. Mai 2023 wurde Frau Burcu Civelek von Frau Gamze Sebnem Muratoglu als Aufsichtsratsmitglied abgelöst.

Herr Kaan Gür wurde zum 23. Oktober 2023 als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt und übernahm am 28. November 2023 den Co-Aufsichtsratsvorsitz.

5 . Personnel changes in the Management Board and Supervisory Board

Albert Sowa was appointed to a Management Board Member and Chief Risk Officer (CRO) as of 1 February 2023. The Management Board Member Murat Sari, who held the position of CRO until this date, was appointed Chief Operating Officer (COO) as of 1 February 2023.

Mehmet Tugal was appointed Chairman of the Management Board and Chief Executive Officer (CEO) on 6. March 2023.

With effect from 16 May 2023, Ms. Burcu Civelek was replaced by Ms. Gamze Sebnem Muratoglu as a member of the Supervisory Board.

Mr. Kaan Gür was appointed as a member of the Supervisory Board on 23 October 2023 and took over as Vice-Chairman of the Supervisory Board on 28 November 2023.

Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für ihr Engagement und ihren Einsatz sowie für die im vergangenen Geschäftsjahr gezeigten hohen Leistungen. Darüber hinaus danken wir den Aktionären, Kunden und Geschäftspartnern für ihr Vertrauen in die Akbank AG. We express our gratitude to all staff members and to the Management Board for their dedication and hard work as well as for the high performance proved in the preceding financial year. Moreover, we thank the shareholders, clients, and business partners for placing their trust in Akbank AG.

Eschborn, den 28. Juni 2024

Die Übersetzung wurde allein zu
Informationszwecken erstellt. Verbindlich
ist allein der deutsche Text.

Eschborn, 28 June 2024

Translation serves convenience
purposes only. The German wording
shall be binding in all respects .

__________________________

Hakan Binbaşgil

Vorsitzender des Aufsichtsrats / Chairman of the Supervisory Board

zur Niederschrift über die Sitzung des
Aufsichtsrats der Akbank AG

Beschluss fassung des Vorstands der
Akbank AG
über die Verwendung des Bilanzgewinns
für das Geschäftsjahr 2023

1.Die Mitglieder des Vorstands beschließen im Folgenden einstimmig:

„Der Vorstand der Akbank AG legt dem Aufsichtsrat gem. § 170 Abs. 2 AktG folgenden Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023 vor:

„Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 111.751.708,62 wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.“

To the Minutes of the Meeting of the
Supervisory Board of Akbank AG

Resolution of the Management Board of
Akbank AG
on the use of the net profit for the
fisca l y ear 20 23

1.The members of the Management Board resolve unanimously as follows:

“Pursuant to Sec. 170 Par. 2 German Stock Companies Act, the Management Board of Akbank AG presents the following proposal to the Supervisory Board for the use of the net profit for the fiscal year 2023:

”The net profit in the amount of EUR 111.751.708,62 shall be allocated to other revenue reserves.”

2.Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Die englische Übersetzung wurde zu Informationszwecken erstellt. Verbindlich ist allein der deutsche Text.

2.No further resolutions are adopted. English translation serves convenience purposes only. The German wording shall be binding in all respects.

Eschborn, den 28. Juni 2024

Eschborn, 28. Juni 2024

Der Vorstand/Management Board

Mehmet Tugal
Chairman of the MB & CEO

Alper Özsoy
Member of the MB & CSO

Murat Sari
Member of the MB & COO

Albert Sowa
Member of the MB & CRO

Niederschrift über die
ordentliche Hauptversammlung der
Akbank AG
am 28 . Juni 20 24 in Eschborn

Minutes
of the Ordinary Shareholders’ Meeting of
Akbank AG
on 28 Juni 2024 in Eschborn
Am 28. Juni 2024 fand eine Hauptversammlung der On 28 June 2024 the Shareholders’ Meeting of
AKBANK AG,

mit Sitz in Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 78036, in Eschborn statt.

having its seat in Eschborn, Germany, registered in the commercial register at the local court Frankfurt am Main under HRB 78036, was held in Eschborn.

Zu dieser Hauptversammlung sind erschienen:

The following persons attended this shareholders’ meeting:

1. vom Aufsichtsrat der Gesellschaft:

Herr Hakan Binbasgil

Herr Kaan Gür

Herr Levent Çelebioğlu

Herr Türker Tunali

Frau Gamze Şebnem Muratoğlu

Frau Pinar Anapa

Herr Emre Kahraman

Herr Hüsnü Erel

Dr. Herbert Walter

Herr Peter Tils

1.from the Supervisory Board of the Company:

Mr. Hakan Binbasgil

Mr. Kaan Gür

Mr. Levent Çelebioğlu

Mr. Türker Tunali

Ms. Gamze Şebnem Muratoğlu

Ms. Pinar Anapa

Mr. Emre Kahraman

Mr. Hüsnü Erel

Dr. Herbert Walter

Mr. Peter Tils

2.vom Vorstand der Gesellschaft:

Herr Mehmet Tugal

Herr Alper Özsoy
Herr Murat Sari

Herr Albert Sowa

2.from the Management Board of the Company:

Mr. Mehmet Tugal

Mr. Alper Özsoy

Mr. Murat Sari

Mr. Albert Sowa

3. die in dem dieser Niederschrift als Anlage1 beigefügten Teilnehmerverzeichnis aufgeführten Vertreterin der alleinigen Aktionärin Akbank T.A.Ş., Frau Arzu Akbulut. Die auf sie lautende Stimmrechtsvollmacht ist als Anlage 2 beigefügt.

3.Ms. Arzu Akbulut, the representative of the sole shareholder, Akbank T.A.Ş., as listed in the list of attendees attached to this minutes as Annex 1; the document of the proxy voting power made out to her name is attached as Annex 2.

Herr Binbasgil übernahm in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrats gem. § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft den Vorsitz in der Hauptversammlung (der „Vorsitzende“). Der Vorsitzende eröffnete die Hauptversammlung um 09:35 Uhr.

Der Vorsitzende stellte das Teilnehmerverzeichnis, das von der ersten Abstimmung bis zum Ende der Hauptversammlung zur Einsicht ausgelegt war, als richtig fest und unterzeichnete es.

Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass gemäß dem Teilnehmerverzeichnis in der Hauptversammlung das gesamte Aktienkapital vertreten war und dass es daher für die Beschlussfähigkeit der Versammlung einer förmlichen Einberufung nicht bedurfte. Kein Aktionär oder Aktionärsvertreter erhob Widerspruch.

Pursuant to sec. 15 subsec. 1 of the Company’s Articles of Association, Mr. Binbasgil, in his capacity as Chairman of the Supervisory Board presided the Shareholders’ Meeting (the “Chairman”). The Chairman opened the Shareholders’ Meeting at 09:35 a.m.

The Chairman accepted the list of attendees, which was displayed for inspection from the time of the first voting until the end of the Shareholders’ Meeting, as correct and signed it.

The Chairman, furthermore, ascertained that pursuant to the list of attendees, the entire share capital was represented in the Shareholders’ Meeting and thus the quorum of the Meeting did not require a formal calling. There was no objection raised by any shareholder or shareholder’s representative.

Sämtliche Erschienenen verzichteten sodann auf die Einhaltung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften für die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, und erkannten die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung an.

Unter Hinweis darauf, dass mangels Bestimmung der Art der Stimmabgabe in der Satzung der Vorsitzende die Art der Abstimmung in der Hauptversammlung festlegt, sofern die Hauptversammlung selbst nichts anderes bestimmt, legte der Vorsitzende fest, dass die Abstimmung durch Handaufheben erfolgen soll. Kein Aktionär oder Aktionärsvertreter erhob Widerspruch.

Der Vorsitzende erklärte, dass der Alleinaktionär Akbank T.A.Ş. sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands davon unterrichtet worden seien, dass am heutigen Tage um 09:35 Uhr in Frankfurt am Main eine ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft mit folgender

All persons appearing then waived the compliance with the provisions of law and the articles of association as to form and time for the calling, preparation and conduct of the Shareholders’ Meeting and acknowledged the quorum of the Shareholders’ Meeting.

With reference to the lack of provision in the Articles of Association with respect to the way of voting and the resulting determination of the way of voting at the Shareholders’ Meeting by the Chairman, unless otherwise determined by the Shareholders’ Meeting, the Chairman established that the voting shall take place by raising hands. There was no objection raised by any shareholder or shareholder’s representative.

The Chairman declared that the sole shareholder, Akbank T.A.Ş., as well as the members of the Supervisory Board and of the Management Board had been notified that today at 09:35 a.m. in Frankfurt am Main an ordinary Shareholders’ Meeting of the company takes place with the following

Tagesordnung

Agenda

stattfindet.

1. Vorlage und Erläuterung des aufgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 sowie Feststellung des Jahresabschusses zum 31. Dezember 2023

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

5. Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

6. Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

1. Presentation and explanation of the prepared annual financial statements and the report of the Supervisory Board for the fiscal year 2023 and approval of the annual financial statements of as of 31 December 2023

2. Adoption of the resolution on the appropriation of the net profit for the fiscal year 2023

3. Adoption of the resolution on the discharge to be granted to the members of the Management Board

4. Adoption of the resolution on the discharge to be granted to members of the Supervisory Board

5. Adoption of the resolution on the appointment of a member of the Supervisory Board

6. Adoption of the resolution on the appointment of members of the Supervisory Board

Kein Aktionär oder Aktionärsvertreter erhob gegen die Durchführung der Hauptversammlung mit vorstehender Tagesordnung Widerspruch.

Der Vorsitzende gab bekannt, dass keine Gegenanträge gemäß § 126 AktG bei der Gesellschaft eingegangen sind.

Sodann wurde die Tagesordnung wie folgt erledigt:

There was no objection raised by any shareholder or shareholder’s representative against the conduct of the Shareholders’ Meeting and the aforementioned Agenda.

The Chairman informed that no counter-motions pursuant to sec. 126 German Stock Corporation Act has been received.

Thereafter, the agenda was implemented as follows:

1. Vorlage und Erläuterung des aufgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 sowie Feststellung des Jahresabschusses zum 31. Dezember 2023

Der Vorsitzende erläuterte zunächst, dass der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 am 29. Mai 2024durch den Vorstand der Gesellschaft aufgestellt worden sei.

Der Vorsitzende erläuterte, dass der Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, den Lagebericht, den Abhängigkeitsbericht und den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns des Vorstands geprüft sowie den Abschlussbericht des Abschlussprüfers mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen habe. Der Aufsichtsrat habe nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben und den Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 28. Juni 2024 gebilligt, so dass dieser festgestellt sei.

Sämtliche Aktionäre und Aktionärsvertreter verzichteten auf die Erläuterung der Vorlagen des Vorstands sowie der Berichte des Aufsichtsrats gemäß § 176 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Keiner der Anwesenden begehrte die Verlesung der Vorlagen. Anträge zur Beschlussfassung wurden nicht gestellt.

1. Presentation and explanation of the prepared annual financial statements and the report of the Supervisory Board for the fiscal year 2023 and approval of the annual financial statements of as of 31 December 2023

The Chairman first explained that the annual financial statements of the Company as of 31 December 2023 were drawn up by the Management Board of the Company on 29 May 2024.

The Chairman explained that the Supervisory Board had reviewed the annual financial statements as of 31 December 2023, the report of the Management Board, the report of the Management Board on relations with the affiliated companies and the proposal on the use of the net profit made by the Management Board and acknowledged the final report of the auditor containing the unqualified auditor’s opinion. Pursuant to the final results of its own audit, the Supervisory Board raised no objections and approved the annual financial statements in its meeting dated 28 June 2024, to the extent that the annual financial statements are established.

All shareholders and shareholders’ representatives waived the explanation of the submissions by the Management Board as well as the reports of the Supervisory Board pursuant to sec. 176 subsec. 1 sentence 2 German Stock Corporation Act.

None of the persons present required the presentations to be read. No motions for the adoption of a resolution were made.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Der Vorsitzende erklärte, der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 111.751.708,62 wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt“

Sodann stellte der Vorsitzende fest, dass die Präsenz für die Abstimmung über die Verwendung des Bilanzgewinns 200.000.000 Stimmen betrage.

Der vorbezeichnete Vorschlag wurde sodann durch Handaufheben einstimmig angenommen. Der Vorsitzende gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest, dass die Hauptversammlung dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat entsprechend den Beschluss gefasst hat, den Bilanzgewinn vollständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

2. Resolution on the appropriation of t he net profit for the fiscal year 2023

The Chairman declared that the Management Board and the Supervisory Board propose the adoption of the following resolution:

„The net profit in the amount of
EUR 111.751.708,62 shall be allocated to other revenue reserves”

Then the Chairman established that the presence for the voting on the appropriation of the net profit amounted to 200,000,000 votes.

The aforementioned proposal was then unanimously adopted by raising hands. The Chairman disclosed the result of the voting and ascertained that the Shareholders’ Meeting adopted the resolution to implement the proposal of the Management Board and the Supervisory Board to completely allocate the net profit to other revenue reserves.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Vorsitzende erklärte, der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

"Den gegenwärtigen Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.“

Sodann stellte der Vorsitzende fest, dass die Präsenz für die Abstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 200.000.000 Stimmen betrage.

Ein Antrag auf gesonderte Abstimmung
über die Entlastung einzelner Mitglieder des Vorstands wurde nicht gestellt.

Der vorbezeichnete Vorschlag wurde sodann durch Handaufheben einstimmig angenommen.

Der Vorsitzende gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest, dass die Hauptversammlung den gegenwärtigen Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt hat.

3. R esolution on the discharge to be granted to the members of the Management Board

The Chairman declared that the Supervisory Board proposes the adoption of the following resolution:

"The current members of the Management Board shall be granted discharge for the fiscal year 2023.”

Then the Chairman established that the presence for the voting on the discharge granted to the members of the Management Board amounted to 200,000,000 votes.

No motion was made for the separate voting on the discharge granted to individual members of the Management Board.

The aforementioned proposal was then adopted univocally by raising hands.

The Chairman disclosed the result of the voting and ascertained that the Shareholders’ Meeting adopted the resolution on the discharge granted to the current members of the Managing Board for the fiscal year 2023.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Vorsitzende erklärte, der Vorstand schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

"Den gegenwärtigen Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie dem ausgeschiedenen Mitglied des Aufsichtsrats, Frau Burcu Civelek Yüce, wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.“

Sodann stellte der Vorsitzende fest, dass die Präsenz für die Abstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 200.000.000 Stimmen betrage.

Ein Antrag auf gesonderte Abstimmung über die Entlastung einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats wurde nicht gestellt.

Der vorbezeichnete Vorschlag wurde sodann durch Handaufheben einstimmig angenommen. Der Vorsitzende gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest, dass die Hauptversammlung den gegenwärtigen Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie dem ausgeschiedenen Mitglied des Aufsichtsrats, Frau Burcu Civelek Yüce für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt hat.

5. Beschlussfassung über die Wahl eines
Mitglieds des Aufsichtsrats

Der Vorsitzende erklärte, der Aufsichtsrat und die alleinige Aktionärin schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„die Amtsniederlegung des bisherigen Mitglieds des Aufsichtsrats, Herr Hüsnü Erel, anzunehmen, und

Frau Ecem Nalbantgil ,

wohnhaft in Istanbul , Türkei,

Bankier

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung, für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen“.

Die Hauptversammlung stimmte daraufhin einstimmig durch Handaufheben entsprechend dem vorstehenden Vorschlag des Aufsichtsrats und der alleinigen Aktionärin zu.

Der Vorsitzende stellte den Beschluss fest und teilte mit, dass die Amtsniederlegung des bisherigen Mitglieds des Aufsichtsrats, Herr Hüsnü Erel, angenommen wurde und

Frau Ecem Nalbantgil ,

wohnhaft in Istanbul, Türkei,

Bankier

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung, für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellt wurde.

6. Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Vorsitzende gab den nachfolgenden Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats und der alleinigen Aktionärin bekannt:

“Herr Hakan Binbasgil

Herr Kaan Gür

Herr Levent Çelebioğlu

Herr Türker Tunali

Frau Pinar Anapa

Herr Emre Kahraman

Herr Herbert Walter

Herr Peter Tils

Frau Gamze Şebnem Muratoğlu

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt zum Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen.“

Die Hauptversammlung stimmte daraufhin einstimmig durch Handaufheben entsprechend dem vorstehenden Vorschlag des Aufsichtsrats und der alleigen Aktionärin zu.

Der Vorsitzende stellte den Beschluss fest und teilte mit, dass

Herr Hakan Binbasgil

Herr Kaan Gür

Herr Levent Çelebioğlu

Herr Türker Tunali

Frau Pinar Anapa

Herr Emre Kahraman

Herr Herbert Walter

Herr Peter Tils

Frau Gamze Şebnem Muratoğlu

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung, für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt wurden.

4. R esolution on the discharge to be granted to the members of the Supervisory Board

The Chairman declared that the Management Board proposes the adoption of the following resolution:

"The current members of the Supervisory Board as well as the resigned member of the Supervisory Board Ms. Burcu Civelek Yüce shall be granted discharge for the fiscal year 2023.”

Then the Chairman established that the presence for the voting on the discharge granted to the members of the Supervisory Board amounted to 200,000,000 votes.

No motion was made for the separate voting on the discharge granted to individual members of the Supervisory Board.

The aforementioned proposal was then univocally adopted by raising hands. The Chairman disclosed the result of the voting and ascertained that the Shareholders’ Meeting adopted the resolution on the discharge granted to the current members of the Supervisory Board as well as the resigned member of the Supervisory Board, Ms. Burcu Civelek Yüce, for the fiscal year 2023.

5. Adoption of the resolution on the appointment of a member of the Supervisory Board

The Chairman declared that the Supervisory Board and the sole shareholder propose the adoption of the following resolution:

“To accept the resignation of Mr. Hüsnü Erel as member of the Supervisory Board and to appoint;

M s . Ecem Nalbantgil ,

residing Istanbul , Turkey ,

Executive Banker

until the end of the shareholders' meeting resolving on the 2024 financial statements.”

Thereupon, the Shareholders' Meeting unanimously passed a resolution according to the above proposal of the Supervisory Board and the sole shareholder by show of hands.

The Chairman stated that the resolution has been adopted and declared that the resignation of Mr. Hüsnü Erel as member of the Supervisory Board was accepted and

M s . Ecem Nalbantgil ,

residing Istanbul , Turkey ,

Executive Banker

has been appointed as member of the Supervisory Board until the end of the shareholders' meeting resolving on the 2024 financial statements.

6. Adoption of the resolution on the appointment of members of the Supervisory Board

The Chairman announced the following proposal of the Supervisory Board and the sole shareholder for approval:

“To appoint;

“Mr. Hakan Binbasgil

Mr. Kaan Gür

Mr. Levent Çelebioğlu

Mr. Türker Tunali

Ms. Pinar Anapa

Mr. Emre Kahraman

Mr. Herbert Walter

Mr. Peter Tils

Ms. Gamze Şebnem Muratoğlu

until the end of the shareholders' meeting resolving on the 2024 financial statements as member of the Supervisory Board.”

Thereupon, the Shareholders' Meeting unanimously passed a resolution according to the above proposal of the Supervisory Board and the sole shareholder by show of hands.

The Chairman stated that the resolution has been adopted and declared that

Mr. Hakan Binbasgil

Mr. Kaan Gür

Mr. Levent Çelebioğlu

Mr. Türker Tunali

Ms. Pinar Anapa

Mr. Emre Kahraman

Mr. Herbert Walter

Mr. Peter Tils

Ms. Gamze Şebnem Muratoğlu

have been appointed as Member of the Supervisory Board until the end of the shareholders' meeting resolving on the 2023 financial statements.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst. No further resolutions were adopted.
Der Vorsitzende stellte abschließend fest, dass sämtliche Fragen der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter beantwortet wurden. Kein Aktionär oder Aktionärsvertreter erhob hiergegen Widerspruch. Nachdem sich auf ausdrückliche Nachfrage des Vorsitzenden kein Teilnehmer mehr zu Wort meldete, schloss der Vorsitzende die Hauptversammlung um 09:58 Uhr. Finally, the Chairman ascertained that any and all questions by the shareholders or shareholder’s representatives were answered. There was no objection raised by the shareholders or by the shareholders’ representatives. After the Chairman explicitly asked whether any of the persons present wished to speak and none of the attendees requested to speak, the Chairman concluded the Shareholders’ Meeting at 09:58 a.m.
Hierüber habe ich, der unterzeichnete Vorsitzende des Aufsichtsrats, diese Niederschrift aufgenommen. I, the undersigned Chairman of the Supervisory Board, have recorded these minutes.
Die Übersetzung wurde allein zu Informationszwecken erstellt. Verbindlich ist allein der deutsche Text. Translation serves convenience purposes only. The German wording shall be binding in all respects.
Eschborn, den 28. Juni 2024 Eschborn, 28 June 2024

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Hakan Binbaşgil

Vorsitzender des Aufsichtsrats / Chairman of the Supervisory Board

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 28. Juni 2024 festgestellt.