Ad-hoc | 10 December 1997 19:56
Ad hoc-Service: Bertrandt AG
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Ad hoc-Service: Bertrandt AG
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Mögliche Auswirkung des “Gesetzes zur Fortsetzung der
Unternehmenssteuerreform” im abgelaufenen Geschäftsjahr der
Bertrandt AG zum 30. September 1997
Das vom Bundestag und Bundesrat am 05. September 1997
beschlossene und am 31. Oktober 1997 verkündete “Gesetz zur
Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform” ist mit sehr
einschneidenden Gesetzesänderungen verbunden, die den
Einnahmeausfall aus dem Wegfall der Gewerbekapitalsteuer zum
01. Januar 1998 ausgleichen sollen. Diese überraschend
verabschiedeten Gesetzesänderungen u.a. des
Umwandlungssteuergesetzes wirken auf den 01. Januar 1997
zurück.
Die rückwirkende Streichung des Satzes 4 von § 12 Absatz 2 des
Umwandlungssteuergesetzes belastet nunmehr die mit Wirkung zum
31. Mai 1997 durchgeführte Verschmelzung der Bertrandt
Ingenieurbüro GmbH, Stuttgart, auf die Bertrandt AG, Tamm, mit
einem Steuerrisiko in Höhe von rund 3,5 Mio. DM.
Obwohl die Bundessteuerberaterkammer, das Institut der
Wirtschaftsprüfer sowie zahlreiche Verbände massive Kritik
geäußert und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die
Rückwirkung vorgetragen haben, muß von einer rückwirkenden
Steuererhebung ausgegangen werden. Daher werden wir für diese
zu erwartende Steuerlast eine entsprechende Rückstellung
bilden. Aufgrund der eingangs beschriebenen ungewöhnlichen
Vorgehensweise zur Gesetzesänderung besteht die Möglichkeit
eines Billigkeitserlasses durch den Gesetzgeber. Hinzu kommt,
daß aufgrund der Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle mit
Verfassungsklagen zu rechnen ist.
Ob die von Bertrandt zu führenden Rechtsmittel Erfolg haben
werden, läßt sich derzeit nicht mit ausreichender
Wahrscheinlichkeit vorhersehen.
Daher ergeben sich für die im 4. Quartalsbericht dargestellten
guten Ergebnisse Konsequenzen. Der nach HGB ermittelte Konzern-
Jahresüberschuß in Höhe von rund 3,7 Mio. DM wird durch diesen
Steuereffekt deutlich reduziert.
Trotz dieses außerordentlichen Zusatzaufwandes geht der
Vorstand davon aus, daß der Hauptversammlung die Ausschüttung
einer Dividende vorgeschlagen wird.
Tamm, 10. Dezember 1997 Bertrandt AG
Der Vorstand
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