Ad-hoc | 12 December 1997 19:00
Ad hoc-Service: Bertrandt AG
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Ad hoc-Service: Bertrandt AG
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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Neue Informationen zu den am 10. Dezember 1997 durch Bertrandt
veröffentlichten möglichen Auswirkungen des “Gesetzes zur
Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform” im abgelaufenen
Geschäftsjahr der Bertrandt AG zum 30. September 1997
Wie heute bekannt wurde, hat der Vermittlungsausschuß von
Bundestag und Bundesrat am 11. Dezember 1997 überraschend die
Abmilderung verschiedener Steueränderungen beschlossen. Über
die möglichen Auswirkungen auf unser Unternehmen haben wir mit
der Ad hoc-Mitteilung vom 10. Dezember 1997 berichtet.
Aus der Abmilderung ergibt sich, daß die Änderungen des
Umwandlungssteuergesetzes erstmals auf Umwandlungsvorgänge
angewandt werden, deren Eintragung im Handelsregister nach dem
5. August 1997 beantragt wurden.
Damit ist die Bildung einer entsprechenden Rückstellung in
Höhe von 3,5 Mio. DM, über die wir in unserer Ad hoc-
Mitteilung vom 10. Dezember 1997 informiert haben, nicht mehr
erforderlich. Es entstehen somit keine negativen Auswirkungen
auf den Jahresüberschuß.
Der vom Wirtschaftsprüfer testierte und vom Aufsichtsrat
festgestellte Konzernjahresabschluß wird, gemäß den Regeln des
Neuen Marktes, bis spätestens Ende Januar 1998 veröffentlicht.
Tamm, 12. Dezember 1997
Bertrandt AG
Der Vorstand
Ende der Mitteilung