Bertrandt AktiengesellschaftEhningenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017LageberichtAGGRUNDLAGEN DES KONZERNSGESCHÄFTSMODELL UND STRATEGIE Seit über 40 Jahren erarbeitet Bertrandt als einer der führenden Technologie-Partner an 53 Standorten in Europa, Asien und den USA im Kundenauftrag individuelle Lösungen. Das Leistungsspektrum in der Automobil- und Luftfahrtindustrie umfasst alle Prozess-Schritte in den Projektphasen Konzeption, Konstruktion, Entwicklung, Modellbau, Werkzeugerstellung, Fahrzeugbau, Fertigungsplanung bis hin zu Serienanlauf und -betreuung. Zusätzlich werden die einzelnen Entwicklungsschritte durch Simulation, Prototypenbau und Erprobung abgesichert. So werden in unseren Technologiezentren, die sich in Kundennähe befinden, Projekte unterschiedlichster Größe gemeinsam vorangetrieben. Diese verfügen über eigene Designstudios, Elektroniklabore sowie Versuchs- und Testeinrichtungen. Zu den Kunden zählen nahezu alle europäischen Hersteller und bedeutende Systemlieferanten. Darüber hinaus werden technische Dienstleistungen außerhalb der Mobilitätsindustrien in den Zukunftsbranchen Energie-, Medizin- und Elektrotechnik sowie für den Maschinen- und Anlagenbau deutschlandweit angeboten. Dabei lassen Beständigkeit, Verlässlichkeit und Investition in Infrastruktur und technische Anlagen Kundenbeziehungen wachsen. Das sind für Bertrandt wesentliche Erfolgsfaktoren. BASIS DES GESCHÄFTSMODELLS Aufgrund verkürzter Entwicklungszeiten und neuer Technologien nimmt die Komplexität individueller Mobilitätslösungen in der Automobil- und Luftfahrtbranche fortwährend zu. Trends wie beispielsweise umweltfreundliche Mobilität, automatisiertes und vernetztes Fahren oder Komfort und Sicherheit erfordern detailliertes technisches Wissen und ganzeinheitliches Denken in der Produktentwicklung. Als Mitgestalter zukünftiger Mobilität passt Bertrandt sein Leistungsspektrum stets den Bedürfnissen der Kunden und den sich ändernden Marktbedingungen an. Durch die interdisziplinäre Vernetzung und Weiterentwicklung von Wissen sichert sich das Unternehmen seinen Status als einer der führenden europäischen Partner auf dem Markt für Entwicklungsdienstleistungen. Aufgrund der fortschreitenden Branchenkonsolidierung und der wachsenden Kunden- und Themenvielfalt prüft Bertrandt auch Opportunitäten im Bereich des anorganischen Wachstums. Für Bertrandt bildet das langjährige Engineering-Know-how aus den Mobilitätsindustrien eine solide Basis, um individuelle Entwicklungslösungen in neuen Branchen umzusetzen und weiterzuentwickeln. Die für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung beschriebenen wichtigsten Markttrends sind im Detail: UMWELTFREUNDLICHE INDIVIDUELLE MOBILITÄT Die Verbrauchsreduzierung bei Neuwagen hat in den zurückliegenden Jahren große Fortschritte gemacht. Der Kraftstoffverbrauch und damit auch der CO2-Ausstoß von Neuwagen sind stetig gesunken. Bei der aktuell geltenden Euro-6-Abgasnorm etwa konnten die Schadstoffemissionen gegenüber Euro 0 um rund 95 Prozent gesenkt werden. Die Optimierungsmaßnahmen an klassischen Antrieben haben allerdings Grenzen, weswegen die Hybridisierung der Fahrzeuge immer mehr an Bedeutung gewinnt. Diese Technologie erlaubt etwa eine Bremsenergie-Rückgewinnung und durch die teilweise elektrische Antriebsunterstützung einen deutlich höheren Grad an Systemoptimierung. So können Effizienzpotenziale gehoben werden, die mit konventionellen Antrieben allein nicht möglich sind. Jedoch werden Technologien, die signifikant zur Verbrauchsreduzierung beitragen, immer aufwendiger. Für die Zukunft ist daher laut dem Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) mit einem deutlichen Anstieg der Entwicklungskosten für diese Technologien zu rechnen. Speziell die deutsche Automobilindustrie treibt die Entwicklung alternativer Antriebe mit großem Aufwand voran, da beispielsweise Elektrofahrzeuge einen erheblichen Beitrag zur Emissionsvermeidung und zum Umweltschutz leisten können. Der VDA prognostiziert, dass die deutsche Automobilindustrie alleine in die Entwicklung alternativer Antriebe – vor allem in die Elektromobilität – etwa 40 Mrd. EUR bis zum Jahr 2020 investiert. Bis dahin werden deutsche Automobilhersteller das Modellangebot an Elektrofahrzeugen voraussichtlich mehr als verdreifacht haben, von aktuell 30 auf rund 100. Die deutsche Automobilindustrie zählt damit im internationalen Vergleich zu den Leitanbietern in Sachen Elektromobilität. AUTOMATISIERTES UND VERNETZTES FAHREN Unter automatisiertem Fahren versteht man das eigenständige, zielgerichtete Fahren eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr mit bordeigenen Sensoren, nachgeschalteter Software und im Fahrzeug gespeicherten Kartenmaterial für die Erfassung der Fahrzeugumgebung. Je nach Situation wird das Fahrzeug so in der Lage sein, die passende Fahraufgabe auszuführen. Automatisierte Fahrfunktionen lassen sich aber durch Vernetzung nochmals deutlich erweitern. Vernetzung und Digitalisierung innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs werden daher zukünftig immer wichtiger. Fahrerassistenzsysteme, die ein assistiertes (Längs- oder Querführung) und teilautomatisiertes (fahrerüberwachte Längs- und Querführung) Fahren ermöglichen, sind heute bereits in Serienmodellen erhältlich. In den kommenden Fahrzeuggenerationen wird dann auch die entsprechende Sensorik, Aktuatorik und Informationsverarbeitung verfügbar sein, die Funktionen der Hoch- und Vollautomatisierung für spezifische Anwendungsszenarien ermöglichen. In das Kraftfahrzeug integrierte elektronische Systeme unterstützen den Autofahrer bei seiner Fahraufgabe, indem sie informieren, warnen und – falls dafür ausgelegt – aktiv regelnd in das Fahrgeschehen eingreifen. Diese Systeme werden durch eine stetige Verbesserung der Umgebungserfassung und Situationsanalyse fortwährend leistungsfähiger. Das erlaubt zukünftig einen noch höheren Grad der Automatisierung der Assistenzfunktionen. Die deutsche Automobilindustrie hat momentan bereits einen Anteil von 58 Prozent an den weltweiten Patenten im vernetzten und automatisierten Fahren. Laut den Verbandsexperten des VDA investieren Hersteller und Zulieferer in den nächsten drei bis vier Jahren weitere 16 bis 18 Mrd. EUR in Technologien der Digitalisierung. MODELL- UND VARIANTENVIELFALT Modul- und Plattformstrategien sowie Gleichteile ermöglichen Automobilherstellern ein breites Angebot an Fahrzeugvarianten. Skaleneffekte über mehrere Modelle und Baureihen hinweg erlauben es den Herstellern, auch in kleineren Stückzahlen gewinnbringend zu produzieren. Ziel dieser Strategie ist es, einen Großteil des weltweiten Gesamtmarkts inklusive kleinerer Marktnischen abzudecken. Als Konsequenz der zunehmenden Verschärfung der Abgasrichtlinien rückt für viele Automobilhersteller zudem die Elektromobilität stärker in den Fokus ihrer Technologie-Entwicklung. Mittelfristige Modellplanungen werden vor diesem Hintergrund vielfach um eigens für alternative Antriebe entwickelte Modelle ergänzt. INDUSTRIE 4.0 Der Begriff Industrie 4.0 steht für die vollständige Digitalisierung und Integration der industriellen Wertschöpfungskette. Die Verbindung von Informations- und Kommunikationstechnologie mit der Automatisierungstechnik zum Internet der Dinge und Dienste ermöglicht immer höhere Grade der Vernetzung in und zwischen Produktionsanlagen, vom Lieferanten bis hin zum Kunden. Durch die Digitalisierung, also die Überführung analoger in digitale Daten, ändern sich Geschäftsprozesse entscheidend. Neben einer starken Vernetzung von Menschen und Objekten werden dabei zahlreiche Innovationen ermöglicht, die zu branchenübergreifenden Veränderungen führen. Für diese Entwicklung müssen Informationen unterschiedlichster Art digital umgesetzt, verarbeitet, gespeichert und übertragen werden. Das ist dann die Basis für eine neue Stufe der Organisation und Steuerung der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten. Diese Veränderung in Unternehmen führt dazu, dass Produktionsprozesse und -abläufe durch eine erhöhte Transparenz sowohl flexibilisiert als auch optimiert werden können. Maschinenauslastung oder kundenindividuelle Produktkombinationen können verbessert oder überhaupt erst umgesetzt werden. Das Beratungsunternehmen McKinsey & Company erwartet daher, dass die Digitalisierung die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren fundamental verändern wird. Dies wird sowohl Großkonzerne betreffen, aber auch das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, den Mittelstand. Wenn gerade mittelständische Unternehmen die aus der Digitalisierung resultierenden Chancen konsequent nutzen, resultiert daraus ein zusätzliches Wertschöpfungspotenzial von ca. 126 Mrd. EUR im Jahr 2025, schätzen die Experten. LEISTUNGSSPEKTRUM Das umfassende Leistungsspektrum von Bertrandt bietet jedem Kunden maßgeschneiderte und ganzheitliche Lösungen entlang des gesamten Produktentstehungsprozesses. Als einer der führenden europäischen Entwicklungsspezialisten ist Bertrandt ein verlässlicher Partner für aktuelle und zukünftige Aufgabenstellungen in allen Projektphasen des Engineerings. Von der Kompetenz des gesamten Konzerns kann der Kunde dank der konzernübergreifenden Fachbereichsstruktur sowie der niederlassungsorientierten Marktbearbeitung direkt vor Ort profitieren. Das vielfältige Leistungsangebot lässt sich im Wesentlichen in die Bereiche fachspezifische Leistungen, Dienstleistungen und Entwicklung von Komponenten, Modulen und Fahrzeugderivaten unterteilen. FACHSPEZIFISCHE LEISTUNGEN Um den Kunden ein bestmögliches Ergebnis bieten zu können, sind für jeden Schritt des Entwicklungsprozesses fachspezifische Kenntnisse entscheidend. Durch das hohe Maß an Spezialwissen, langjährige Erfahrung sowie fachübergreifende Schnittstellen lassen sich die unterschiedlichen Bereiche optimal bearbeiten. Sämtliche Disziplinen können entweder in die Modul- und Systementwicklung integriert sein oder aber als Einzelleistung beauftragt werden. DIENSTLEISTUNGEN Parallel zum Entwicklungsprozess fällt entlang der gesamten Wertschöpfungskette eine Vielzahl von Aufgaben an. Sei es Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Lieferantensteuerung oder die Dokumentation des gesamten Projekts – Bertrandt bietet einen umfassenden Service. Dadurch wird der Kunde unterstützt und kann sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren. ENTWICKLUNG MODULE UND DERIVATE Bertrandt richtet sein Leistungsspektrum kontinuierlich an den sich verändernden Ansprüchen der Auftraggeber aus. Durch die Fokussierung der Hersteller auf ihr Kerngeschäft vergeben sie komplexere Entwicklungsaufgaben an externe Partner. Das erforderliche Know-how zur Bearbeitung von der Komponenten- über die Modul- bis hin zur ganzheitlichen Derivatentwicklung deckt Bertrandt durch seine Erfahrung und seine Spezialisten ab. Die Projektverantwortung für die Entwicklungsaufgaben beinhaltet beispielsweise die Schnittstellenbetreuung zwischen Kunden, Systemlieferanten und Bertrandt sowie die Überwachung von Qualität, Kosten und Terminen. KONZERNWEITE FACHBEREICHE Gruppenweites Fachwissen sowie über 40 Jahre gesammelte Erfahrungen stehen dem Kunden direkt vor Ort durch eigenständige Bertrandt-Niederlassungen zur Verfügung. In Fachbereichen werden Themen gebündelt und koordiniert. Sie stellen die Vernetzung und Weiterentwicklung des Know-hows innerhalb des Konzerns sicher. Kundenwünsche können so individuell bedient werden. DESIGN SERVICES/DESIGNMODELLBAU UND RAPID TECHNOLOGIES Design ist die Verbindung von Form und Funktion mit Emotion. Es nimmt eine kaufentscheidende Rolle im Entstehungsprozess von Automobilen und Flugzeugen ein. Damit die Komponenten perfekt zusammenspielen, bietet Bertrandt im Bereich Design Services/Designmodellbau und Rapid Technologies Leistungen in unterschiedlicher Ausprägung an – in Skizzen, virtuell oder als Muster im Modellbau. Unser Kunde definiert das Ziel, Bertrandt berät in der aktiven und kreativen Umsetzung – und realisiert Visionen mittels Virtual Reality, immer auf der Höhe der aktuellen Entwicklungen. Denn neben klassischen Tools nutzen Designer bei Bertrandt Zukunftstechnologien, wie die 3-D-Visualisierung, und fungieren als Forschungspartner von Hochschulen. KAROSSERIE-ENTWICKLUNG Die Karosserie-Entwicklung ist geprägt von zukünftigen CO2-Emissionsobergrenzen, Gewichtsreduktion durch Leichtbau in modernen Automobilen oder Flugzeugen, Materialkompetenz bei Faserverbundstoffen, hochfesten Stählen sowie Aluminium oder neuesten Entwicklungen in Licht und Sicht. Bertrandt bietet seinen Kunden kompetente und Erfolg versprechende Lösungsansätze für zukünftige Herausforderungen in der Karosserie-Entwicklung. Das tiefe und breite Leistungsspektrum in der Entwicklung Karosserie basiert bei uns auf den Säulen Rohbau, Exterieur und Interieur. INTERIEUR-ENTWICKLUNG Eine zentrale Rolle im Entstehungsprozess von Automobilen und Flugzeugen nimmt die Entwicklung des Interieurs ein. Ob Autositz oder Cockpit – Automobilhersteller nutzen Design-Elemente und Oberflächenbeschaffenheiten im Interieur zunehmend als Differenzierungsmerkmale. Ergonomie, Komfort, Sicherheit und Funktionalität prägen das Design der Innenräume. Komplexe Komponenten- und Modulumfänge im Innenraum – zum Beispiel die Instrumententafel im Cockpit, Verkleidungsteile wie Hard- und Soft-Trim oder komplette Sitzanlagen – werden daher bei Bertrandt durchgängig bearbeitet. Von der Idee bis zur optimalen Lösung. ELEKTRONIK-ENTWICKLUNG Bereits heute haben Software sowie elektrische und elektronische Komponenten einen hohen Wertschöpfungsanteil bei der Fahrzeugentwicklung. Der Grund ist die zentrale Rolle der Mechatronik und Elektronik hinsichtlich Funktionalität, Sicherheit und Mobilität. Das Auto der Zukunft wird noch mehr Technologie und Innovationen, noch mehr Elektrik und Elektronik erfordern. Die Komplexität der Anforderungen in der Automobil- und Luftfahrtentwicklung nimmt zu. Die Automobil-Elektronik erstreckt sich über den gesamten Bereich des Produktentstehungsprozesses – von der Anforderung über die Elektronik-Entwicklung bis hin zur Integration und Absicherung auf Komponenten-, System- und Fahrzeugebene. Diese Entwicklungsschritte bietet Bertrandt für nahezu alle Fahrzeug-Elektronik-Domänen an. Dabei bewegen wir uns in den klassischen Themengebieten wie Infotainment, Komfort, Fahrwerk, Bordnetze etc. bis hin zu den aktuellen und neuen Herausforderungen rund um elektrifiziertes Fahren und Vernetzung des Fahrzeugs (Car2X) in den Bereichen Fahrerassistenzsysteme, automatisiertes Fahren, Onlinedienste/Apps und Infrastrukturen/IT. POWERTRAIN-ENTWICKLUNG Steigende Ansprüche an die Fahrdynamik bei niedrigen Emissionen und geringerem Verbrauch – das sind die Herausforderungen für die Motoren-Entwicklung. Wesentliche Innovationsträger sind neue und alternative Antriebsstränge, beispielsweise Hybrid- oder Elektroantriebe, aber auch der Ausbau vorhandener Konzepte. Vor allem in den Bereichen Verbrennungsmotor, Hybrid- und Elektroantrieb muss ein Entwicklungsdienstleister fachübergreifende Kompetenz beweisen. Bauteilentwicklung, Thermodynamik, Motorsteuerung und Thermomanagement sind hierfür die wesentlichen Leistungsfelder bei Bertrandt. Entwicklungsschwerpunkte konzentrieren sich auf die Motorapplikation, Abgasnachbehandlung, Reduzierung von Emissionen, Downsizing und Elektrifizierung des Antriebsstrangs. FAHRWERKSENTWICKLUNG Anforderungen an Fahrdynamik, Fahrkomfort und Fahrverhalten prägen den Charakter eines Automobils. Der steigende Einsatz elektronischer Fahrregel- und Fahrerassistenzsysteme bedingt eine starke Einbindung der Elektronik-Entwicklung in den Entwicklungsprozess. Auch Energieeffizienz und Verlustleistungsminimierung im Fahrwerk haben einen erheblichen Einfluss auf die CO2-Reduzierungspotenziale im Fahrzeug. Unsere Kunden können uns im Bereich Fahrwerk zu allen Teilprozessen beauftragen – von der Entwicklung mechanischer und mechatronischer Komponenten bis hin zur Konzeption und Erprobung von Fahrwerkseigenschaften. Auch in den Bereichen Achsen, Lenkung und Bremsen ist Bertrandt ein verlässlicher Partner. SIMULATION Um den Ansprüchen unserer Kunden nach kürzeren Entwicklungszeiten zu entsprechen, wird bei Bertrandt im simultanen Engineering gearbeitet. Durch den gezielten Einsatz virtueller CAE-Methoden stellen unsere Berechnungsingenieure bereits in frühen Entwicklungsstadien die Weichen für das Erreichen der funktionalen Ziele, wie zum Beispiel Crash-Performance, Insassenschutz, Steifigkeits- und Komfortverhalten. Der Fokus im Fachbereich Simulation liegt auf der virtuell getriebenen Entwicklung mit der robusten Erreichung funktionaler Ziele. VERSUCH/ERPROBUNG Zukunftsfähigkeit erfordert die Entwicklung und Erprobung neuer Realitäten und Lösungen. Um für unsere Kunden ein optimales und wegweisendes Ergebnis sicherzustellen, prüft, testet und validiert Bertrandt realitätsnah, kompromisslos und ausgesprochen erfinderisch, was die Entwicklung neuer und härtester Testsysteme und -verfahren betrifft: mit dem klaren Ziel und Versprechen, Kunden mit Know-how und wegweisenden Testsystemen zu unterstützen – vom ersten Konzept bis zur kompletten Fahrzeugerprobung. Je besser und früher das Produkt messgenau und reproduzierbar geprüft und einer Validierung unterzogen werden kann, desto kürzer die Entwicklungszeit, desto größer die Kosteneinsparung und desto höher die Wirtschaftlichkeit. Ob es um Funktionsabsicherung und Lebensdauertests geht, um Umweltsimulation, Funktionserprobung von Tanksystemen, Shed-Messungen oder Fahrzeugerprobung – Bertrandt ist in allen Disziplinen ein erfahrener Testing-Partner. ENTWICKLUNGSBEGLEITENDE DIENSTLEISTUNGEN Steigende Qualitätsanforderungen und eine hohe Prozess-Sicherheit spielen bei Automobilherstellern und -zulieferern eine große Rolle. Genau hier setzen die Entwicklungsbegleitenden Dienstleistungen von Bertrandt an. Unser Leistungsspektrum gliedert sich in vier Haupt-Kompetenzfelder: Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Prozessmanagement und Logistik. Unsere Kunden unterstützen wir entlang der gesamten Prozesskette bis in den Bereich Aftersales, unter anderem bei Datenmanagement, Lean Management, Industrial Engineering, Produktions- und Logistikplanung und der Materialfluss-Simulation. WIRTSCHAFTSBERICHTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG Zu Beginn des Bertrandt-Geschäftsjahres 2016/2017 kam es laut den Experten der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose zu einer spürbaren Aufhellung der Weltkonjunktur. Der globale Handel legte gegen Jahresende kräftig zu, nachdem er über weite Strecken des Jahres 2016 eher stagnierte. Die Industrieproduktion expandierte um den Jahreswechsel ebenfalls deutlich, die Frühindikatoren fielen für fast alle Weltregionen positiv aus. Für die USA verzeichneten die Experten im Kalenderjahr 2016 ein Wirtschaftswachstum von 1,6 Prozent. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union konnten um 1,8 Prozent zulegen. China erreichte als Folge staatlicher Fördermaßnahmen für das Gesamtjahr ein Wirtschaftswachstum von 6,7 Prozent. Deutschland konnte in 2016 seine Wirtschaftsleistung um 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigern. Ab dem Frühjahr 2017 expandierte die Weltwirtschaft dem aktuellen Herbstgutachten der Fachleute der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose zufolge dann kräftig. Getragen wurde dieser Aufschwung sowohl vom privaten Konsum, als auch von den Investitionen der Unternehmen. Der weltweite Aufschwung dürfte sich nach Expertenmeinung in der zweiten Hälfte 2017 mit geringfügig verminderter Geschwindigkeit fortsetzen. Vor diesem Hintergrund erwarten die Fachleute für 2017 in den USA einen Anstieg der Wirtschaftsleistung von 2,1 Prozent. China behält aller Voraussicht nach seine Dynamik bei und kommt auf ein Plus von 6,7 Prozent. Die Europäische Union kann der Prognose zufolge um 2,3 Prozent zulegen, das deutsche Bruttoinlandsprodukt der Schätzung nach um 2,2 Prozent. ENTWICKLUNG AUTOMOBILINDUSTRIE Nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA) wuchs der Neuwagenabsatz 2016 weltweit um vier Prozent auf rund 81,6 Mio. Pkw und überschritt damit erstmals die 80-Millionen-Marke. Gemäß den Statistiken des VDA wuchs der Absatz in den Vereinigten Staaten von Amerika gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozent auf 17,5 Mio. so genannte Light Vehicles. Damit wurde ein historischer Höchststand erreicht. China war mit einer Steigerungsrate von 18 Prozent erneut größter Einzelmarkt weltweit und verzeichnete mit 23,7 Mio. neu zugelassenen Pkw abermals ein Allzeithoch. Mit einem Plus von 5,8 Prozent setzte auch Westeuropa seinen Wachstumskurs fort und registrierte fast 14 Mio. Neuzulassungen im vergangenen Jahr. Bis zum Ende des Bertrandt-Geschäftsjahres am 30. September 2017 setzte sich der überwiegend positive Trend für die Automobilbranche weiter fort. In den ersten drei Quartalen dieses Jahres sank der Absatz von Light-Vehicles in den USA um -1,9 Prozent auf rund 12,8 Mio. Einheiten. In China hielt die dynamische Entwicklung weiter an, die Neuzulassungszahlen stiegen um 3,3 Prozent auf über 16,7 Mio. Pkw. Der westeuropäische Markt konnte ebenfalls weiter auf rund 11 Mio. Neuzulassungen wachsen und lag damit 2,8 Prozent über dem Vorjahresniveau. Für das Gesamtjahr 2017 rechnet der VDA mit einem globalen Neuwagenabsatz von rund 83,6 Mio. Pkw. Der Umsatz der deutschen Automobilindustrie erreichte nach einer Erhebung des VDA in 2016 mit 404,6 Mrd. EUR annähernd das Vorjahresniveau. Dabei sank der Auslandanteil mit 256,3 Mrd. EUR leicht (minus drei Prozent gegenüber dem Vorjahr), wohingegen der Inlandsumsatz auf 148,3 Mrd. EUR stieg (plus fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr). Im Vergleich zu 2015 stieg die Zahl der Beschäftigten in 2016 um gut zwei Prozent auf 808.491. Damit konnten sechs Jahre in Folge Arbeitsplätze geschaffen werden. Die deutsche Automobilindustrie investiert aufgrund der vielfältigen technologischen Themen laut Matthias Wissmann, Präsident des VDA aktuell in Forschung und Entwicklung weltweit 39 Mrd. EUR pro Jahr – doppelt so viel wie vor zehn Jahren. In einem intensiven globalen Wettbewerbsumfeld schaffen die Unternehmen so die Grundlagen für ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre technologische Spitzenstellung. ENTWICKLUNG LUFTFAHRTINDUSTRIE Die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie hat sich laut Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) in 2016 sehr gut entwickelt. Das Umsatzwachstum der Gesamtbranche betrug wie im Vorjahr acht Prozent, der Umsatz erreichte ein neues Allzeithoch von 37,5 Mrd. EUR (Vorjahr 34,7 Mrd. EUR). Auch die Anzahl der Beschäftigten verzeichnete ein leichtes Plus von einem Prozent und stieg damit auf 108.000 (Vorjahr 106.800). Damit wurde neben einem Bestwert beim Branchenumsatz auch ein Allzeithoch bei der Beschäftigtenanzahl markiert. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung waren mit vier Mrd. EUR in 2016 leicht rückläufig (Vorjahr 4,2 Mrd. EUR) und entsprechen einem Anteil von 11 Prozent des Branchenumsatzes. Als Grund für den Rückgang der Forschungs- und Entwicklungsleistungen führt der Verband den weitestgehenden Abschluss der Entwicklungsleistungen für wichtige Flugzeugprogramme an. Die Branche investiert daher verstärkt in neue Technologien und Produkte im Hinblick auf die Entwicklung der nächsten Generation von Flugzeugen ebenso wie für Produktweiterentwicklungen für laufende Flugzeugprogramme. Ein wichtiges Thema ist dabei auch die Einführung von Industrie 4.0 und Digitalisierung in Entwicklung, Produktion und Services. Die beiden großen Luftfahrtkonzerne Airbus und Boeing sehen übereinstimmend den globalen Wachstumstrend in der Zivilluftfahrt nach wie vor intakt. Die jährlich aktualisierte Langfristprognose von Airbus schätzt, dass sich der weltweite Bedarf an neuen Zivilflugzeugen im Zeitraum von 2017 bis 2036 auf bis zu 34.900 Stück beläuft. Den Marktwert beziffert Airbus dabei auf rund 4,5 Bill. EUR. Boeing geht für den gleichen Zeitraum von einem noch höheren Volumen aus und prognostiziert 41.030 neue zivile Flugzeuge bis 2036. Dies entspricht einem aktuellen Marktwert von annähernd 5,2 Bill. EUR. ENTWICKLUNG ANDERE INDUSTRIEN Die geopolitischen Spannungen beeinflussten ebenso wie die Umbrüche im Euroraum und das weiterhin verhaltene Wachstum in den Schwellenländern die exportorientierte deutsche Wirtschaft im letzten Quartal des Jahres 2016. Es zeigt sich jedoch branchenübergreifend, dass die deutlich verbesserten Rahmenbedingungen des Welthandels zu einer Erholung der wirtschaftlichen Situation in 2017 führen. Für die vier Schwerpunktbranchen von Bertrandt außerhalb der Automobil- und Luftfahrtindustrie stellt sich die Entwicklung im Einzelnen folgendermaßen dar: Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) ermittelte für das Jahr 2016 einen Branchenumsatz von rund 215 Mrd. EUR, ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent. Angesichts eines sich erholenden weltwirtschaftlichen Umfelds durch ansteigende Investitionen geht der Verband für 2017 jedoch von einer Steigerung der Produktion um drei Prozent gegenüber dem Vorjahr aus. Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) berichtete in 2016 einen leicht stagnierenden Umsatz in Höhe von 178,5 Mrd. EUR für die Branche (-0,3 Prozent). Für das Jahr 2017 rechnen die Verbandsexperten aufgrund der deutlich verbesserten Rahmenbedingungen jedoch wieder mit einem Produktionswachstum von 2,5 Prozent. Der Fachverband Medizintechnik des Deutschen Industrieverbands für optische, medizinische und mechatronische Technologien e. V. (SPECTARIS) berechnete einen Gesamtumsatz von 29,2 Mrd. Euro für das Jahr 2016. Dies bedeutet eine Umsatzsteigerung von 5,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch für 2017 erwartet der Branchenverband ein Umsatzwachstum, dass sich zwischen vier und fünf Prozent bewegen soll. Der Umsatz im Bereich der Energietechnik sank 2016 leicht um rund ein Prozent auf 12,5 Mrd. EUR, wie der Fachverband Energietechnik des ZVEI berichtete. Für 2017 gehen die Branchenexperten von einem Anstieg des globalen Marktes für Energietechnik von drei Prozent aus. ENTWICKLUNG ENGINEERINGMARKT Die Fachzeitung Automobilwoche stellte in einer Auswertung fest, dass die führenden 25 Entwicklungsdienstleister ihre Umsätze in 2016 um durchschnittlich 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigern konnten. Das Wachstum rührte vor allem von der Modellvielfalt und der steigenden Paketvergabe der Automobilhersteller her. Letztere ist auch Grund für die fortschreitende Konsolidierung innerhalb der Branche. Die Entwicklung des Markts für Technologie-Beratung und Engineering Services in Deutschland wird von der Firma Lünendonk in einer Studie von 2016 weiterhin positiv gesehen. Die Erwartungen für das Jahr 2017 liegen bei einem Marktwachstum von 4,8 Prozent. GESCHÄFTSVERLAUFGESCHÄFTSJAHRESENTWICKLUNG Die im Risikobericht des vergangenen Jahres dargestellten Risiken haben sich im Geschäftsjahr 2016/2017 teilweise realisiert. Es kam zu fortgesetzten Verzögerungen bei der Vergabe von externen Entwicklungsaufträgen an Engineering-Dienstleister, die das Gesamtleistungs- und Ergebniswachstum der Bertrandt AG im Berichtszeitraum maßgeblich beeinflussten. Ferner war die fortgesetzte Anspannung auf der Preisseite deutlich spürbar. Die Entwicklung des Geschäftsverlaufs des ersten Halbjahres und die der Automobilindustrie hatten den Vorstand der Bertrandt AG dazu bewogen, seine Einschätzung bezüglich der Entwicklung für das Gesamtjahr 2016/2017 für den Konzern im Mai 2017 an die kurzfristig anspruchsvollen Rahmenbedingungen anzupassen. GESAMTLEISTUNG Diese Rahmenbedingungen spiegeln sich in der rückläufigen Entwicklung der Gesamtleistung der Bertrandt AG wider. Sie erzielte im Berichtszeitraum eine Gesamtleistung von 883.066 TEUR (Vorjahr 899.405 TEUR. Der Umsatz reduzierte sich auf 880.161 TEUR (Vorjahr 883.400 TEUR) und die Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen lag mit 1.881 TEUR (Vorjahr 15.375 TEUR) deutlich unter dem Vorjahr. Die aktivierten Eigenleistungen verzeichneten einen geringen Zuwachs auf 1.024 TEUR (Vorjahr 630 TEUR). Damit konnte der Umsatz wegen des gedämpften Geschäftsverlaufs nicht wie ursprünglich noch prognostiziert gegenüber dem Vorjahr dynamisch zwischen 25 und 50 Mio. EUR gesteigert werden. AUFWANDSKENNZAHLEN Im Vergleich zum Vorjahr stellten sich die Aufwandskennzahlen im Geschäftsjahr 2016/2017 wie folgt dar: Der projektbezogene Materialaufwand belief sich auf 85.371 TEUR (Vorjahr 82.007 TEUR). Durch den fortgesetzten Aufbau von qualifizierten Spezialisten stieg der Personalaufwand auf 635.934 TEUR (Vorjahr 633.538 TEUR). Die Personalaufwandsquote betrug 72,0 Prozent (Vorjahr 70,4 Prozent). Die Abschreibungen stiegen infolge des hohen Investitionsniveaus der Vorjahre im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum von 27.787 TEUR auf 28.986 TEUR. Die Abschreibungsquote bezogen auf die Gesamtleistung betrug 3,3 Prozent (Vorjahr 3,1 Prozent). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 87.654 TEUR (Vorjahr 82.540 TEUR). Sie nahmen im Berichtszeitraum u.a. durch gestiegene Mietaufwendungen für Geschäftsräume um 6,2 Prozent zu. In Relation zur Gesamtleistung sind sie von 9,2 Prozent auf 9,9 Prozent gestiegen. EBIT Im Geschäftsjahr 2016/2017 konnte die Bertrandt AG ein EBIT in Höhe von 56.960 TEUR (Vorjahr 86.149 TEUR) und eine Marge von 6,5 Prozent (Vorjahr 9,6 Prozent) erwirtschaften. Damit wurde nicht die vom Management prognostizierte leichte Steigerung des EBIT von bis zu 2,5 Mio. EUR über dem Vorjahr erreicht. Durch die fortgesetzten Verzögerungen bei der Vergabe von externen Entwicklungsaufträgen an Engineering-Dienstleister kam es im Berichtszeitraum in einzelnen Bereichen des Unternehmens zu Unterauslastung. Ferner war die fortgesetzte Anspannung auf der Preisseite deutlich spürbar. Dies schlug sich in der Ergebnisqualität des Berichtszeitraumes deutlich nieder. FINANZERGEBNIS Das Finanzergebnis von Bertrandt war mit 179 TEUR leicht positiv (Vorjahr 1.647 TEUR).Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge erhöhten sich auf 2.994 TEUR (Vorjahr 2.293 TEUR), die Erträgen aus Gewinnabführung auf 764 TEUR (Vorjahr 519 TEUR). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen nahmen auf 3.586 TEUR (Vorjahr 2.955 TEUR) aufgrund der vollen Wirksamkeit des Schuldscheindarlehens im Geschäftsjahr 2016/2017 zu. ERGEBNIS NACH STEUERN In Folge der Umsetzung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung das Zwischenergebnis „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ gestrichen. Bei einem Ertragsteueraufwand von 15.454 TEUR (Vorjahr 27.286 TEUR) sank die Steuerquote im Berichtszeitraum auf 27,2 Prozent (Vorjahr 31,3 Prozent). Das Ergebnis nach Steuern betrug 41.685 TEUR (Vorjahr 60.510 TEUR). VERMÖGENSLAGE Das Unternehmen verfügt über eine fristenkongruente Bilanzstruktur. Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 774.888 TEUR auf 755.727 TEUR im Zuge der niedrigeren Gesamtleistung vermindert. Das Anlagevermögen stieg auf 175.131 TEUR (Vorjahr 172.502 TEUR), was im Wesentlichen auf die fortgesetzte Investitionstätigkeit zurückzuführen ist. Diese zeigt sich im Anstieg des Sachanlagevermögens auf 161.484 TEUR (Vorjahr 156.653 TEUR) durch Investitionen in die Erstellung weiterer Testzentren. Das Umlaufvermögen reduzierte sich auf 575.725 TEUR (Vorjahr 597.449). Maßgeblich dafür ist die Verringerung der liquiden Mittel von 141.152 TEUR auf 116.162, die auf die Dividendenausschüttung im Geschäftsjahr bei Ausbleiben eines ausreichenden Free Cashflow zurückzuführen ist. Die positive Ertragslage spiegelt sich auch in einem erhöhten Eigenkapital von 295.585 TEUR (Vorjahr 279.504) wider. Die Veränderung resultiert aus dem erzielten Jahresüberschuss in Höhe von 41.309 TEUR (Vorjahr 60.030 TEUR) abzüglich der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende, die in Höhe von 25.229 TEUR zur Ausschüttung kam. Mit einer Eigenkapitalquote von 39,1 Prozent ist Bertrandt nach wie vor ein substanzstarkes Unternehmen (Vorjahr 36,1 Prozent). Die Rückstellungen reduzierten sich aufgrund von Verbrauch und Auflösung vor allem im Bereich der Personalrückstellungen um 18.816 TEUR auf 71.032 TEUR (Vorjahr 89.848 TEUR) ab. Die Verbindlichkeiten sanken um 16.394 TEUR auf 388.822 TEUR (Vorjahr 405.216 TEUR). Maßgeblicher Grund hierfür sind die auf 163.671 TEUR verringerten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr 181.227 TEUR). CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Bertrandt verzeichnete im Geschäftsjahr 2016/2017 wie prognostiziert analog der Geschäftsentwicklung einen positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 29.287 TEUR (Vorjahr 80.508 TEUR). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Ergebnisrückgang aufgrund der gedämpften Geschäftsdynamik sowie den ausgabewirksamen Abbau von Rückstellungen zurückzuführen. INVESTITIONEN Das Investitionsvolumen sank im Vergleich zum Vorjahr um 26.202 TEUR auf 33.979 TEUR (Vorjahr 60.181 TEUR) und konnte fast vollständig aus dem operativen Cashflow dargestellt werden. Die Investitionen in Sachanlagen verminderten sich gegenüber dem Vorjahr um 24.342 TEUR und beliefen sich im Berichtszeitraum auf insgesamt 29.544 TEUR (Vorjahr 53.886 TEUR). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände sind um 2.137 TEUR auf 2.946 (Vorjahr 5.083 TEUR) zurückgegangen. Die Investitionen in Finanzanlagen beliefen sich auf 1.489 TEUR (Vorjahr 1.212 TEUR). GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF Die temporär anspruchsvollen Rahmenbedingungen mit fortgesetzter Verzögerung bei der Vergabe von externen Entwicklungsaufträgen an Engineering-Dienstleister und hohem Preisdruck führten bei Bertrandt im Geschäftsjahr 2016/2017 zu einem Rückgang der Gesamtleistung und des EBIT. Die drei maßgeblichen Einflussfaktoren steigende Modell- und Variantenvielfalt, umweltfreundliche individuelle Mobilität sowie automatisiertes und vernetztes Fahren sind jedoch langfristig intakt und bieten weiterhin Perspektiven für die Zukunft. Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche Lage und die zukünftigen Perspektiven des Unternehmens daher positiv. Mit einer Eigenkapitalquote von 39,1 Prozent steht Bertrandt auf einer soliden finanziellen Basis. Aufgrund der guten Kapitalbasis und der getätigten Investitionen sind die Voraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft geschaffen. PERSONALMANAGEMENT Bei der Bertrandt AG inklusive der über Betriebsführungsverträge angebundenen inländischen Tochtergesellschaften waren im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2016/2017 10.293 Arbeiter und Angestellte (Vorjahr 10.490) beschäftigt. Diese erarbeiten für Kunden im In- und Ausland maßgeschneiderte Entwicklungslösungen auf höchstem Niveau. Die zentralen Leitmotive der Bertrandt-Unternehmenskultur sind dabei Teamgeist, flache Hierarchien, ein mitarbeiterfreundliches Umfeld, Flexibilität, Dynamik und Leistung. Sie ermöglichen Wachstum und Vorankommen, die weit über in Zahlen messbare Erfolge hinausgeht. Werte wie Loyalität, Vertrauen und unternehmerisches Denken prägen das Miteinander bei Bertrandt. Doch ein gutes Betriebsklima kann nur dann vorherrschen, wenn die angestrebten Werte auch gelebt werden. Eine Verantwortung, die jede Mitarbeiterin und Mitarbeiter im Unternehmen trägt, jeden Tag und von Anfang an. Dass Bertrandt ein wettbewerbsfähiger Arbeitgeber ist, bestätigte sich im Berichtszeitraum von unabhängiger Stelle neuerlich: Im trendence Graduate Barometer 2017 – Engineering Edition – wurde das Unternehmen seit 2012 kontinuierlich unter die 100 beliebtesten Arbeitgeber in Deutschland gewählt. Bertrandt verbesserte sich im aktuellen trendence Graduate Barometer im Vergleich zum Vorjahr nochmals und belegt nun Rang 80. Auch Universum zeichnete Bertrandt 2017 wieder als einen der hundert attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands aus. Der Konzern belegt hier Platz 79. PERSONAL-RECRUITING Personal-Recruiting nimmt bei Bertrandt eine zentrale Rolle ein. Ziel ist es, qualifizierte Mitarbeiter für das Unternehmen zu begeistern und zu gewinnen. Neben dem fachlichen Know-how sind soziale Kompetenzen und die Persönlichkeit von großer Bedeutung. Als zukunftsfähiges Unternehmen spricht Bertrandt potenzielle Mitarbeiter mit einer Employer-Branding-Kampagne auf zahlreichen Veranstaltungen gezielt an. Hierbei möchte das Unternehmen nicht nur auf den ersten Blick Interesse wecken, sondern nachhaltig überzeugen. Engagierten und qualifizierten Bewerbern bietet Bertrandt vielfältige Einstiegsmöglichkeiten. Vielschichtige Projekte sowie das tiefe und breite Leistungsspektrum bieten Spezialisten, berufserfahrenen Ingenieuren und Technikern sowie Hochschulabsolventen interessante Aufgaben in technologischen Schlüsselbranchen. Hierzu hat Bertrandt seine Aktivitäten auch im Bereich Social Media im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter ausgebaut. WEITERBILDUNG Zahlreiche technologische Neuerungen und ein hoher Qualitätsanspruch seitens der Kunden fordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bertrandt ist sich dieser Herausforderung bewusst. Um die hohen Anforderungen bestmöglich bedienen zu können, wird das Know-how der Mitarbeiter stetig weiterentwickelt und jeder Einzelne gefördert. Vor diesem Hintergrund führt das Unternehmen fortlaufend Weiterbildungsmaßnahmen durch. Im Sinne von lebenslangem Lernen wird eine breite Palette an technischen und methodischen Trainings, Führungskräfte-Programmen und spezifischen Projektmanagement-Lehrgängen im Bertrandt-Wissensportal, dem Bertrandt-eigenen Seminarprogramm, angeboten. Insgesamt hat Bertrandt konzernweit im abgelaufenen Geschäftsjahr 10,2 Mio. EUR (Vorjahr 11,3 Mio. EUR) in Form von Weiterbildungsmaßnahmen in Mitarbeiter sowie Führungskräfte investiert. AUSBILDUNG Die Ausbildung von Nachwuchskräften hat bei Bertrandt seit jeher einen hohen Stellenwert. Durch zahlreiche Ausbildungsprogramme und -formen sowie die enge Kooperation mit Hochschulen fördert Bertrandt den eigenen Nachwuchs. Beispielsweise bilden wir auch akademische Nachwuchskräfte in der Elektromobilität aus. Im Geschäftsjahr 2016/2017 absolvierten im Durchschnitt 334 Kollegen in der Bertrandt AG inklusive der über Betriebsführungsverträge angebundenen inländischen Tochtergesellschaften eine Ausbildung oder ein Studium in technischen oder kaufmännischen Bereichen. KONZERNORGANISATION UND –STEUERUNGINTERNATIONALE KONZERNSTRUKTUR Die Bertrandt AG ist die Muttergesellschaft des Bertrandt-Konzerns, der national und international mit rechtlich selbstständigen Gesellschaften oder in Form von Betriebsstätten in Deutschland, China, England, Frankreich, Österreich, Rumänien, Spanien, der Türkei, Ungarn und den USA agiert. Der Vorstand der Bertrandt AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist insbesondere in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, eingebunden. Die Tochtergesellschaften der Bertrandt AG werden grundsätzlich von ihrer Geschäftsleitung in eigener Verantwortung geführt. In regelmäßigen Geschäftsleitungssitzungen zwischen Vorstand und der jeweiligen Geschäftsleitung werden die Interessen der Tochtergesellschaft mit den Konzern-Interessen abgestimmt. Konjunkturelle und branchenspezifische Veränderungen werden laufend überwacht und rechtzeitig in die operative Steuerung der Geschäftsfelder einbezogen. WERTSTEIGERUNG IM FOKUS Den Unternehmenswert unter Berücksichtigung ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte nachhaltig zu steigern, steht im Zentrum jedes Handelns. Im Bertrandt-Konzern gibt es ein Steuerungssystem, das auf die Wertsteigerung des Gesamtkonzerns abzielt. Daraus abgeleitet ergeben sich Zielsetzungen für die Segmente und die Tochtergesellschaften. Die Steuerung von Bertrandt erfolgt pyramidal vom Konzern über Segmente und Tochtergesellschaften bis auf Profitcenter-Ebene. Die periodische Steuerung wird unter Berücksichtigung der durch die internationale Rechnungslegung definierten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln durchgeführt. Als Kennzahlen für diese Steuerung nutzt Bertrandt neben der Gesamtleistung das EBIT und den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Die bisherige Steuerungsgröße Umsatz wurde durch die Gesamtleistung ersetzt, da diese die Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Leistungen sowie aktivierte Eigenleistungen mit berücksichtigt. Letztgenannte werden im Zuge des Wandels des Geschäftsmodells von Bertrandt immer wichtiger und dadurch entsprechend mit einbezogen. Bei der bisherigen Steuerungsgröße Betriebsergebnis wird ab dem Geschäftsjahr der gebräuchlichere Fachausdrucks EBIT verwendet, welcher methodisch identisch ermittelt wird. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG DER GESELLSCHAFT NACH § 289a HGB HANDELSGESETZBUCH (HGB) Relevante Unternehmensführungspraktiken Bertrandt richtet sein unternehmerisches Handeln an der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wie auch den Rechtsordnungen der Länder aus, in denen die Gesellschaft tätig ist. Über die verantwortungsvolle Unternehmensführung in Übereinstimmung mit den Gesetzen hinaus hat das Unternehmen konzerninterne Regelungen aufgestellt, die das Wertesystem und die Führungsprinzipien innerhalb des Konzerns widerspiegeln. Compliance Im Wettbewerb sind nur solche Unternehmen dauerhaft erfolgreich, die ihre Kunden durch Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit und Fairness nachhaltig überzeugen. Nach unserem Verständnis sind hierfür die Einhaltung der gesetzlichen Regeln sowie der unternehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsätze (Compliance) unverzichtbar. Die Bertrandt-Unternehmenskultur ist auf diese Prinzipien ausgerichtet, wobei wir uns seit jeher nicht nur an gesetzliche Bestimmungen gebunden fühlen. Auch freiwillig eingegangene Verpflichtungen und ethische Grundsätze sind integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und zugleich die Richtschnur, an der sich Entscheidungen ausrichten. Im Zentrum stehen dabei unter anderem die Integrität des Geschäftsverkehrs, der Schutz unseres Wissensvorsprungs, die Einhaltung des Kartellrechts und aller außenhandelsrelevanten Vorschriften, eine ordnungsgemäße Aktenführung und Finanzkommunikation, sowie Chancengleichheit und das Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird bei Bertrandt kontinuierlich von den Mitarbeitern und von den Geschäftspartnern eingefordert und überwacht. Unser Wertesystem: Das Bertrandt-Leitbild Bertrandt ist ein zukunftsorientiertes Unternehmen und wird durch ein klares und eindeutiges Wertesystem geprägt. Die Eckpfeiler sind Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit, Klarheit und Vertrauen in die Menschen. Aus diesem Wertesystem wurde bereits im Jahr 1996 das sogenannte Bertrandt-Leitbild entwickelt. Dieses Leitbild, das 2017 aktualisiert wurde, ist die Richtschnur für die Unternehmensstrategie, für unser tägliches Handeln und unsere soziale Verantwortung. Mit dem Leitbild soll nicht nur das Miteinander innerhalb des Bertrandt-Konzerns, sondern auch das Füreinander hinsichtlich unserer Kunden und Aktionäre geregelt werden. Engagement und Vertrauen sind hierbei Werte, die Bertrandt jeden Tag aufs Neue betont. Offenheit, Vertrauen und gegenseitige Wertschätzung prägen die tägliche Zusammenarbeit. Das Leitbild veranschaulicht unseren Aktionären, Kunden, der Öffentlichkeit und den Beschäftigten die Basis unseres unternehmerischen Erfolgs. Bertrandt ist für seine Kunden, Aktionäre und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein langjähriger, verlässlicher Partner. Das Leitbild der Gesellschaft ist unter „http://www.bertrandt.com/fileadmin/data/downloads/00_Unternehmen/2017_Bertrandt-Leitbild.pdf“ verfügbar. Risikomanagement Der sorgsame Umgang mit potenziellen Risiken für das Unternehmen besitzt in unserer täglichen Arbeit einen hohen Stellenwert. Wir haben ein Risikomanagement-System installiert, das uns dabei hilft, Risiken aufzudecken und Risikopositionen zu optimieren. Dieses System passen wir fortlaufend an die sich ändernden Rahmenbedingungen an. Der vom Aufsichtsrat eingerichtete Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements einschließlich des internen Kontrollsystems und der Compliance sowie der erforderlichen Unabhängigkeit und Auswahl des Abschlussprüfers. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Die Rechnungslegung des Bertrandt-Konzerns erfolgt nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Der Einzelabschluss der Bertrandt AG wird nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Der Abschlussprüfer ist unabhängig. Er übernimmt die Prüfung sowohl des Konzern- wie auch des Einzelabschlusses der Bertrandt AG. Als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrates mit Sachverstand auf den Gebieten von Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach § 100 Absatz 5 AktG hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Klaus Bleyer benannt (sogenannter „Financial Expert“). Transparenz Die Aktionäre, sämtliche Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Investoren, Aktionärsvereinigungen und Medien werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert. Kommunikationsmedium ist hierbei hauptsächlich das Internet. Alle Personen, die für das Unternehmen tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben, werden über die sich aus dem Insiderrecht ergebenden Pflichten informiert. Die Berichterstattung über die Lage und die Ergebnisse der Bertrandt AG erfolgt durch Quartals-, Halbjahres- und Geschäftsberichte, durch Bilanzpressekonferenzen und die Hauptversammlung und durch Telefonkonferenzen sowie Veranstaltungen mit internationalen Finanzanalysten und Investoren im In- und Ausland. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattungen sind im Finanzkalender, der im Internet unter „http://www.bertrandt.com/investor-relations/kalender.html“ zu finden ist, zusammengefasst. Neben dieser regelmäßigen Berichterstattung werden nicht öffentlich bekannte Informationen, die bei der Bertrandt AG eingetreten sind und die geeignet sind, den Börsenkurs der Bertrandt-Aktie erheblich zu beeinflussen, im Rahmen von Ad-hoc-Mitteilungen nach § 15 WpHG bzw. ab dem 3. Juli 2016 nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 bekannt gemacht. Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats Der Vorstand tritt gewöhnlich zweiwöchentlich und bei Bedarf ad hoc zusammen, der Aufsichtsrat gewöhnlich vier Mal im Jahr sowie bei Bedarf. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance. Er legt dem Aufsichtsrat außerdem die Investitions-, Finanz- und Ertragsplanung des Konzerns für das kommende Geschäftsjahr vor. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unterrichtet der Vorsitzende des Vorstands den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich. Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Konzerns, dürfen Vorstandsmitglieder nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Personal- und einen Prüfungsausschuss gebildet. Zur Steigerung der Effizienz nimmt der Personalausschuss auch die Aufgaben des Nominierungsausschusses wahr. Diese Ausschüsse bereiten bestimmte Themenkreise zur Diskussion und Beschlussfassung im Plenum vor. Bei einzelnen Themen wurden die Entscheidungsbefugnisse vom Aufsichtsrat auf die Ausschüsse übertragen. Sie führen Sitzungen bei Bedarf durch. Der Personalausschuss setzt sich aus den Herren Dr. Klaus Bleyer (Ausschussvorsitzender), Maximilian Wölfle (Stellvertreter) und Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn zusammen. Dem Prüfungsausschuss gehören die Herren Dr. Klaus Bleyer (Ausschussvorsitzender), Maximilian Wölfle (Stellvertreter) und Horst Binnig an. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Bertrandt AG tätig ist. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates finden Sie unter „http://www.bertrandt.com/unternehmen/aufsichtsrat.html“. Informationen zu den von den Mitgliedern ausgeübten Berufen und Angaben zu den Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien sind im Geschäftsbericht 2016/2017 (dort Konzern-Abschluss/Konzern-Anhang) enthalten, der unter „http://www.bertrandt.com/investor-relations/finanzberichte.html“ nach seiner Veröffentlichung am 14. Dezember 2017 zugänglich ist. Festlegungen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG Am 1. Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft. Es sieht vor, dass der Aufsichtsrat einer börsennotierten oder der Mitbestimmung unterliegenden Gesellschaft für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand Zielgrößen festzulegen hat. Der Vorstand einer solchen Gesellschaft hat seinerseits Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Liegt der Frauenanteil zur Zeit der Festlegungen von Vorstand und Aufsichtsrat unter 30 %, so dürfen die Zielgrößen den jeweils bereits erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Gleichzeitig mit der Festlegung der Zielgrößen sind Fristen für deren Erreichung zu bestimmen, die nicht länger als fünf Jahre sein dürfen. Die Zielgrößen können unter Fristsetzung bis längstens 30. Juni 2022 festgelegt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss im Mai 2017 gemäß § 111 Absatz 5 AktG für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0 Prozent festgelegt, die bis zum 30. September 2021 erreicht werden soll. Dies entspricht dem Ist-Zustand im Zeitpunkt der Festlegung der Zielgröße. Der Vorstand der Gesellschaft hat durch Beschluss im Mai 2017 gemäß § 76 Absatz 4 AktG für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 0 Prozent und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 0 Prozent festgelegt, die jeweils bis zum 30. September 2021 erreicht werden sollen. Die beiden Führungsebenen im Sinne von § 76 Absatz 4 AktG wurden anhand der bestehenden Berichtslinien innerhalb der Gesellschaft unterhalb des Vorstands festgelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss im September 2017 gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil von 0 Prozent festgelegt, die bis zum 30. September 2021 erreicht werden soll. Die zuvor im September 2015 festgelegten Zielgrößen in gleicher Höhe wurden im Vorstand und in der ersten Ebene darunter erreicht, nicht aber in der zweiten Ebene unter dem Vorstand und im Aufsichtsrat. Der Frauenanteil betrug hier erfreulicherweise 38,46% bzw. im Aufsichtsrat 33,33%. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG vom 25. September 2017 „Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der Bertrandt AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 5. Mai 2015 – bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015 – („Fassung 2015“) grundsätzlich entsprochen wurde. Nicht angewandt wurden Empfehlungen aus den Ziffern 3.8 Abs. 3, 4.1.5, 4.2.3 Abs. 3, 4.2.5 Abs. 3 und 4, 5.2 Abs. 2, 5.3.2 Satz 3, 5.4.1 Abs. 2 und 3, Ziffer 5.4.2 Satz 1, 5.5.2, 5.5.3 Satz 1 und 7.1.2 Satz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex Fassung 2015. Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 – bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017 und berichtigt am 19. Mai 2017 – („Fassung 2017“) wurde und wird grundsätzlich entsprochen. Seit dem 24. April 2017 nicht angewandt wurden und werden die Empfehlungen aus den Ziffern 3.8 Abs. 3, 4.1.3 Satz 2, 4.1.5, 4.2.3 Abs. 3, 4.2.5 Abs. 3 und 4, 5.3.2 Abs. 3 Sätze 2 und 3, 5.4.1 Abs. 2 und 4, Ziffer 5.4.2 Satz 1, 5.5.2, 5.5.3 Satz 1 und 7.1.2 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex Fassung 2017. Diese Abweichungen von einzelnen Empfehlungen beruhen auf folgenden Erwägungen: Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK Fassungen 2015 und 2017 Die Bertrandt AG hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abgeschlossen. Abweichend von Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK Fassungen 2015 und 2017 sieht diese für die Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor. Die Bertrandt AG hat die Versicherungspolice abgeschlossen, um ihre Interessen in einem hypothetischen Schadensfall abzusichern. Ziffer 4.1.3 Satz 2 DCGK Fassung 2017 Die Bertrandt AG hat ein angemessenes, an der Risikolage der Gesellschaft ausgerichtetes Compliance Management System, über das nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 auch berichtet werden soll. Im Hinblick auf diese neuen gesetzlichen Bestimmungen wurde und wird von der weitergehenden Offenlegung nach Ziffer 4.1.3 Satz 2 DCGK Fassung 2017 abgewichen. Ziffer 4.2.3 Abs. 3 DCGK Fassungen 2015 und 2017 Von Ziffer 4.2.3 Abs. 3 DCGK Fassungen 2015 und 2017 wurde und wird abgewichen. Der Aufsichtsrat strebt für die Vorstandsmitglieder kein bestimmtes „Versorgungsniveau“ im Ruhestand an, sondern eine markt- und unternehmenskonforme Vergütung der aktiven Tätigkeit. Versorgungszusagen werden daher grundsätzlich nicht gewährt. Sie bestehen, wie seit vielen Jahren auch im Geschäftsbericht ausgewiesen, lediglich gegenüber einem aktiven und einem ehemaligen Vorstandsmitglied. Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 DCGK Fassungen 2015 und 2017 Von den Empfehlungen aus Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 DCGK Fassungen 2015 und 2017 wurde und wird abgewichen, da nach Ansicht der Gesellschaft durch die geltenden gesetzlichen Vorschriften, die uneingeschränkt zur Anwendung kommen, eine hinreichende Transparenz der Vorstandsvergütung erreicht wird. Ziffer 5.2 Abs. 2 Fassung 2015 bzw. Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 DCGK Fassung 2017 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist bereits seit vielen Jahren zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Dies hat sich bewährt, weshalb von Ziffer 5.2 Abs. 2 DCGK Fassung 2015 bzw. der wortgleichen Empfehlung der Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 3 DCGK Fassung 2017 abgewichen wurde und wird. Ziffer 5.3.2 Satz 3 DCGK Fassung 2015 bzw. Ziffer 5.3.2 Absatz 3 Satz 2 DCGK Fassung 2017 und Ziffer 5.4.2 Satz 1 DCGK Fassung 2015 bzw. Ziffer 5.4.2 Satz 1 erster Halbsatz Fassung 2017 sowie Ziffer 5.4.2 Satz 1 zweiter Halbsatz DCGK Fassung 2017 und Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK Fassungen 2015 und 2017 Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass ihrem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern angehört. Nachdem aber der Begriff „unabhängige Mitglieder“ in Ziffer 5.4.2 Satz 2 DCGK in den Fassungen 2015 und 2017 nicht abschließend definiert wurde, erklärt die Gesellschaft aufgrund des Umstands, dass drei der vier von der Kapitalseite bestellten Mitglieder, unter diesen der Aufsichtsratsvorsitzende, bereits drei und mehr Wahlperioden im Aufsichtsrat sitzen, höchstvorsorglich eine Abweichung von den Ziffern 5.3.2 Satz 3 DCGK in der Fassung von 2015 bzw. Ziffer 5.3.2 Absatz 3 Satz 2 DCGK in der Fassung 2017 sowie von Ziffer 5.4.2 Satz 1 DCGK in der Fassung 2015 bzw. Ziffer 5.4.2 Satz 1 erster Halbsatz in der Fassung 2017 und auch von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK in den Fassungen 2015 und 2017. Auch von Ziffer 5.4.2 Satz 1 zweiter Halbsatz DCGK in der Fassung 2017 wurde und wird abgewichen. Das Geschäftsmodell der Bertrandt AG basiert u.a. auf einer verlässlichen Vertraulichkeit im Hinblick auf Entwicklungsprozesse und Innovationszyklen der Kunden sowie auf einen zuverlässigen Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Kunden; um das Vertrauen der Kunden in diese Prozesse der Gesellschaft zu bestärken, sitzt kein Vertreter eines einzelnen Aktionärs im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 3 DCGK Fassung 2015 bzw. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 4 DCGK Fassung 2017 sowie Ziffer 4.1.5 DCGK Fassungen 2015 und 2017 Von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 3 DCGK Fassung 2015 bzw. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 4 DCGK Fassung 2017 sowie Ziffer 4.1.5 DCGK Fassungen 2015 und 2017 wurde und wird abgewichen. Für die Bertrandt AG kommt es bei der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie von anderen Führungspositionen im Unternehmensinteresse vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Die Gesellschaft ist zwar der Ansicht, dass der Aufsichtsrat auch unter Berücksichtigung der in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK in den Fassungen 2015 und 2017 genannten Gesichtspunkte sachgerecht besetzt ist. Um sich aber bei einer künftigen Kandidatensuche nicht von vornherein einschränken zu müssen, verzichtet der Aufsichtsrat darauf, ein starres Kompetenzprofil oder konkrete Ziele zu beschließen. Mit Rücksicht darauf hat die Gesellschaft auch keine Regelgrenze der Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK in den Fassungen 2015 und 2017 festgelegt. Ohne eine Festlegung konkreter Ziele bzw. eines Kompetenzprofils wurde und wird zwangsläufig auch von Ziffer 5.4.1 Abs. 3 DCGK in der Fassung 2015 bzw. Ziffer 5.4.1 Abs. 4 DCGK in der Fassung 2017 abgewichen. Ziffer 5.5.2 und Ziffer 5.5.3 Satz 1 DCGK Fassungen 2015 und 2017 Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung die Behandlung von Interessenkollisionen eigenständig und abweichend von den Empfehlungen in den Ziffern 5.5.2 und 5.5.3 Satz 1 DCGK Fassungen 2015 und 2017 geregelt. Die Geschäftsordnung verpflichtet jedes Aufsichtsratsmitglied, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen; der Aufsichtsratsvorsitzende ist zur Offenlegung gegenüber seinem Stellvertreter verpflichtet. Diese Bestimmungen gehen über Ziffer 5.5.3 S. 1 DCGK Fassungen 2015 und 2017 hinaus und differenzieren nicht danach, ob Interessenkonflikte wesentlich oder nur vorübergehend sind, sondern erfassen jegliche Konflikte. Ein Verzicht auf eine öffentliche Behandlung solcher Mitteilungen soll den Aufsichtsratsmitgliedern im Gesellschaftsinteresse erlauben, mit dem Vorsitzenden auch bloße Anscheinsfälle vertrauensvoll zu erörtern. Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK Fassung 2015 bzw. Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK Fassung 2017 Die Bertrandt AG hat den Bericht für das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2016/2017 am 20. Februar 2017, für das 2. Quartal am 31. Mai 2017 und für das 3. Quartal am 30. August 2017 veröffentlicht. Die Bertrandt AG erfüllt mit ihrer Berichterstattung stets die strengen Anforderungen des Prime Standards der Deutschen Börse. Solange der Deutsche Corporate Governance Kodex nicht mit den Regelungen des Prime Standards synchronisiert ist, behielt und behält sich die Bertrandt AG vor, von Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK Fassung 2015 bzw. Satz 3 der Fassung 2017 abzuweichen .
Ehningen, 25. September 2017 Der Vorstand Dietmar Bichler, Vorsitzender Der Aufsichtsrat Dr. Klaus Bleyer, Vorsitzender
Ehningen, 11. Dezember 2017 Der Vorstand Dietmar Bichler, Vorsitzender Markus Ruf, Mitglied des Vorstands Der Aufsichtsrat Dr. Klaus Bleyer, Vorsitzender Maximilian Wölfle, Stellvertretender Vorsitzender VergütungsberichtVERGÜTUNGSSTRUKTUR DES VORSTANDS Die Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen/erfolgsunabhängigen und variablen Bestandteilen zusammen. Die fixe/erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus Festvergütung und Nebenleistungen zusammen. Als Festvergütung erhält jedes Vorstandsmitglied Jahresfestbezüge, die in zwölf gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Monats zahlbar sind. Die fixe/erfolgsunabhängige Vergütung belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr bei Herrn Dietmar Bichler auf 668 TEUR (Vorjahr 668 TEUR), bei Herrn Hans-Gerd Claus auf 330 TEUR (Vorjahr 330 TEUR), bei Herrn Michael Lücke auf 330 TEUR (Vorjahr 330 TEUR) und bei Herrn Markus Ruf auf 330 TEUR (Vorjahr 330 TEUR). Die variable Komponente ist an die Entwicklung der Ergebnissituation des Bertrandt-Konzerns gekoppelt. Die variable Komponente beläuft sich für das abgelaufene Geschäftsjahr bei Herrn Dietmar Bichler insgesamt auf 1.571 TEUR (Vorjahr 2.321 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2015/2016 864 TEUR (Vorjahr 1.260 TEUR), bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt auf 786 TEUR (Vorjahr 1.161 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2015/2016 432 TEUR (Vorjahr 630 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt auf 786 TEUR (Vorjahr 1.161 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2015/2016 432 TEUR (Vorjahr 630 TEUR ) und bei Herrn Markus Ruf insgesamt auf 786 TEUR (Vorjahr 1.161 TEUR), davon mit langfristiger Anreizwirkung aus 2015/2016 432 TEUR (Vorjahr 630 TEUR). Das Vergütungssystem für den Vorstand ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung im Sinne von § 87 Abs. 1 Satz 2 AktG ausgerichtet. Als variable Komponente erhalten die Vorstandsmitglieder eine erfolgsabhängige Tantieme, die an das sich aus der Rechnungslegung nach IFRS ergebende EBIT des Bertrandt-Konzerns anknüpft. Bemessungsgrundlage der Tantieme ist das erreichte EBIT in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Die variable Komponente wird zum kleineren Teil nach dem Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres ermittelt, überwiegend jedoch erst abhängig von der weiteren Geschäftsentwicklung im darauffolgenden Geschäftsjahr (sogenannte Bonus/Malus-Regelung). Allen Vorstandsmitgliedern wird ein Fahrzeug zur dienstlichen und privaten Nutzung gestellt. Darüber hinaus sind alle Vorstandsmitglieder über eine Gruppenunfallversicherung versichert. Die steuerpflichtigen geldwerten Vorteile der Nebenleistungen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/2017 bei Herrn Dietmar Bichler insgesamt 13 TEUR (Vorjahr 15 TEUR), bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt 14 TEUR (Vorjahr 14 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt 23 TEUR (Vorjahr 23 TEUR), bei Herrn Markus Ruf insgesamt 14 TEUR (Vorjahr 14 TEUR). Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/2017 bei Herrn Dietmar Bichler insgesamt 2.252 TEUR (Vorjahr 3.004 TEUR), bei Herrn Hans-Gerd Claus insgesamt 1.130 TEUR (Vorjahr 1.505 TEUR), bei Herrn Michael Lücke insgesamt 1.139 TEUR (Vorjahr 1.514 TEUR), bei Herrn Markus Ruf insgesamt 1.130 TEUR (Vorjahr 1505 TEUR) und für alle aktiven Vorstandsmitglieder insgesamt 5.651 TEUR (Vorjahr 7.528 TEUR). Derzeit sind weder Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ausgegeben noch bestehen entsprechende Planungen. Die vom Aufsichtsrat umgesetzte Vergütungsstruktur sieht grundsätzlich keine Pensionszusagen zum Bezug einer Altersrente gegenüber Vorstandsmitgliedern vor. Dem entsprechend bestehen solche Zusagen auch nur gegenüber einem aktiven (Herr Dietmar Bichler) sowie einem ehemaligen Vorstandsmitglied, wurzelnd in Zusagen aus der Zeit vor dem Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Aktiengesellschaft. Für Herrn Dietmar Bichler ergibt sich hieraus ein Versorgungsanspruch mit einem Barwert von 2.466 TEUR (Vorjahr 2.185 TEUR). Die Gesellschaft hat hierfür im abgelaufenen Geschäftsjahr 281 TEUR (Vorjahr 136 TEUR) zurückgestellt. Bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) vom 31. Juli 2009 wurde Herrn Dietmar Bichler eine Abfindung in Höhe der Hälfte der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr bezogenen festen und variablen Vergütung zugesagt, falls er aus den Diensten der Gesellschaft ausscheidet, ohne dass in seiner Person ein Grund gegeben ist, der eine fristlose Kündigung durch die Gesellschaft rechtfertigen würde und die Nichtverlängerung des Vertrages oder der Widerruf der Bestellung nicht auf den eigenen Wunsch von Herrn Bichler zurückzuführen ist. VERGÜTUNGSSTRUKTUR DES AUFSICHTSRATS Die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Februar 2014 geändert. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Bertrandt AG verankert. Demnach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung von 32 TEUR. Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich ein Viertel der festen Vergütung, Vorsitzende eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich ein weiteres Viertel der festen Vergütung. Insgesamt erhalten Aufsichtsratsmitglieder jedoch höchstens das Vierfache der festen Vergütung. Die Vergütung ist nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Gewinnverwendung zahlbar. Die Aufsichtsratsvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2016/2017 auf insgesamt 320 TEUR (Vorjahr 320 TEUR). Seit dem Geschäftsjahr 2013/2014 erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine erfolgsorientierte Vergütung mehr. ANGABEN ZUM GEZEICHNETEN KAPITALANGABEN ZUM GEZEICHNETEN KAPITAL UND OFFENLEGUNG VON MÖGLICHEN ÜBERNAHMEHEMMNISSEN (§ 315 ABS. 4 HGB) Das Grundkapital beträgt 10.143.240,00 EUR und ist unterteilt in 10.143.240 Inhaberaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, ausgenommen die von der Bertrandt AG gehaltenen eigenen Anteile und die unter dem Mitarbeiteraktienprogramm bezogenen Aktien, die einer vertraglichen Sperrfrist unterliegen. Ansonsten verweisen wir auf die Anhangsangaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG. Mehr als zehn Prozent der Stimmrechte halten die nachfolgend aufgeführten Anteilseigner:
Im Übrigen verweisen wir auf die weiteren Angaben im Konzernanhang unter Ziffer [45]. Für Inhaber von Aktien gelten keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnis verleihen. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands orientiert sich an den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 6 der Satzung. Satzungsänderungen bedürfen gemäß § 179 AktG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst werden muss. Der Vorstand ist von der Hauptversammlung am 18. Februar 2015 ermächtigt worden, bis zum 31. Januar 2020 eigene Aktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.000.000 EUR zu erwerben. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Februar 2017 wurde der Vorstand ferner ermächtigt, das Grundkapital der Bertrandt Aktiengesellschaft bis zum 31. Januar 2022 gemäß Satzung mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um bis zu 4.000.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017). Die Bertrandt AG hat folgende wesentliche Vereinbarung getroffen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change-of-Control) beinhaltet: Unbeanspruchte Kreditrahmenvereinbarungen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kreditgeber vor. Mit Mitgliedern des Vorstands beziehungsweise Arbeitnehmern bestehen keine Vereinbarungen über Entschädigungen für den Fall eines Kontrollwechsels. CHANCEN- UND RISIKOBERICHTDas Rechnungswesen und Controlling von Bertrandt arbeiten mit einem rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem, das die vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung von Informationen gewährleistet. Zunächst werden in diesem Kapitel das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem beschrieben. Im weiteren Verlauf werden die relevanten Risiken sowie die Chancen betrachtet, die die Geschäftstätigkeit von Bertrandt beeinflussen können. BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS Die Einzelabschlüsse der Bertrandt AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet. Die vorgegebenen Konzernrichtlinien des Bilanzierungshandbuchs gewährleisten dabei eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung. Die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften werden geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Zudem werden sie unter Beachtung des vorgelegten Berichts der Abschlussprüfer plausibilisiert. Eine klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, der Einsatz von zahlreichen IT-Berechtigungskonzepten, die verschlüsselte Versendung von Informationen sowie die Durchführung von Plausibilitätskontrollen sind ebenfalls wichtige Kontrollelemente, die bei der Erstellung von Jahresabschlüssen Anwendung finden. Die Mitarbeiter werden laufend über bilanzrechtliche Themenstellungen informiert und kontinuierlich geschult. BESCHREIBUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS Ziel unseres Risikomanagementsystems ist es, potenzielle Risiken frühestmöglich zu identifizieren und zu minimieren beziehungsweise vollständig zu vermeiden. Dadurch sollen mögliche Schäden vom Unternehmen und eine potenzielle Bestandsgefährdung abgewendet werden. Das vierstufige interne Kontroll- und Risikomanagementsystem des Bertrandt-Konzerns identifiziert und dokumentiert ergebnis- und bestandsgefährdende Risiken. Es bezieht alle in- und ausländischen Gesellschaften des Bertrandt-Konzerns ein. Bei der Identifikation der Risiken und der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen arbeiten der Vorstand, die Geschäftsführung der jeweiligen Niederlassung und Zentralfunktionen, wie das Konzerncontrolling, eng zusammen. Regelmäßige sowie Ad-hoc-Risikoerhebungen bewerten so alle Risiken, die unsere Geschäftsentwicklung beeinflussen könnten, hinsichtlich ihrer Höhe, Eintrittswahrscheinlichkeit und Bedeutung. Dabei werden ähnliche oder gleiche Risiken bei in- und ausländischen Gesellschaften zusammengefasst und so in ihrer Bedeutung für den Konzern transparent gemacht. Abhängig vom Ergebnis werden geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung mit hoher Priorität erarbeitet, mit Best-Practice-Maßnahmen verglichen und die so erarbeitete Strategie zeitnah von der jeweiligen Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit den notwendigen Zentralfunktionen umgesetzt. Die Bewertung und Identifikation der Risiken erfolgt pro Niederlassung anhand der maximalen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Schadenshöhe beschreibt die Auswirkung auf das EBIT der jeweiligen Niederlassung. Die Kategorien „Schadenshöhe“ sind im Detail:
Die Kategorien „Eintrittswahrscheinlichkeit“ sind im Detail:
Darauf aufbauend erfolgen bei den Risiken eine Brutto- und eine Nettobewertung. Bei der Bruttobewertung wird der Risikofall bewertet ohne Berücksichtigung bereits getroffener Gegenmaßnahmen. Die Nettobewertung berücksichtigt die getroffenen Gegenmaßnahmen und ermöglicht somit, die Wirksamkeit der getroffenen Gegenmaßnahmen zu beurteilen. Aus der Multiplikation der Schadenshöhe mit der Eintrittswahrscheinlichkeit errechnet sich dann der Schadenserwartungswert eines Risikos. Aggregiert für den Gesamtkonzern wird so nach A-, B- oder C-Risiken unterschieden:
Die identifizierten Risiken werden mehrmals jährlich aktualisiert und in einem aggregierten Risikobericht dargestellt, der es dem Vorstand ermöglicht, sich einen Überblick der Risikosituation des Konzerns zu verschaffen. Neue Risiken, die zwischen den Aktualisierungsintervallen auftreten, werden gegebenenfalls als Ad-hoc-Risikomeldung erfasst und dem Vorstand berichtet. Das Risikoprofil von Bertrandt wird laufend aktualisiert und zeigt nachfolgende potenzielle Einzelrisiken. Diese identifizierten Risiken werden darüber hinaus einer Bewertung unterzogen, um festzustellen, ob es sich um essenzielle Risiken handelt. Darüber hinaus wurden Risiken von untergeordneter Bedeutung plausibilisiert, jedoch wegen deren geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, der erwarteten Schadenshöhe und aus Gründen der Wesentlichkeit nicht gesondert dargestellt. FINANZRISIKEN Der Bertrandt-Konzern ist als international tätiger Dienstleister Finanzrisiken ausgesetzt. Diese Finanzrisiken umfassen Ausfallrisiken für Kundenforderungen, Liquiditätsrisiken, Produkthaftungs- und Nachforderungsrisiken sowie Risiken aus Zins- und Währungskursschwankungen. Die Absicherung dieser Risiken erfolgt zentral durch das Konzern-Treasury. Eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau, im Bertrandt-Konzern vorhandene, nicht ausgenutzte Kreditlinien sowie alternative Finanzierungsinstrumente stellen jederzeit die Liquiditätsversorgung sicher. Bei Bedarf ermöglicht der Einsatz von Finanzderivaten die Steuerung in den einzelnen Zinsbindungsfrist- und Währungssegmenten. Finanzrisiken werden der Kategorie B zugeordnet mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risiko eines möglichen Forderungsausfalls soll durch präventive Bonitätsprüfungen minimiert werden. Individuellen Einzelrisiken wird im Bedarfsfall durch einzelfallbasierte Kreditversicherungen Rechnung getragen. Einem eventuellen Produkthaftungsrisiko wird durch eine entsprechende Versicherung begegnet. Nachforderungen des Kunden wird durch ein stringentes Projektmanagement entgegengewirkt. Dieses Risiko wird als A-Risiko mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. ÄNDERUNG DER OUTSOURCINGSTRATEGIE DER OEM UND UMFANG DER VERGEBENEN PROJEKTE In den letzten Jahren hat die Automobilindustrie durch die steigende Anzahl von Antriebstechnologien, die zunehmende Modellvielfalt und eine Verkürzung der Modellzyklen das Outsourcing von Entwicklungsdienstleistungen forciert. Zudem zeichnet sich weiterhin ein Trend zu mehr Werkverträgen ab. Gleichzeitig steigt der Umfang der Projekte und damit auch die Verantwortung für Bertrandt. Das aus den Großprojekten erwachsende Risiko stuft Bertrandt mit B ein, verbunden mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit. Bertrandt begegnet diesem Risiko mit einem stringenten Projektmanagement. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die Hersteller in Teilbereichen Entwicklungsdienstleistungen selbst erbringen. Dies hätte für Bertrandt eine Reduzierung des aktuellen und des zukünftigen Geschäftsvolumens zur Folge, die sich negativ auf die Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken könnte. Das Risiko einer kundenseitigen Änderung der Outsourcing-Strategie ist nach Einschätzung von Bertrandt ein Risiko der Kategorie A, verbunden mit einer niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit. Die seit Ende September 2015 geführte öffentliche Diskussion um die Messung von Emissionswerten bei Pkw und die Debatte über eine mögliche Anpassung bei der Messmethodik durch die Gesetzgeber beschäftigt immer noch alle Akteure der deutschen Automobilbranche. Als Konsequenz daraus rückt für viele Automobilhersteller Elektromobilität stärker in den Fokus ihrer Technologie-Entwicklung. Ein strategischer Wandel in der Antriebstechnologie scheint sich aktuell zu vollziehen. Mittelfristige Modellplanungen werden vor diesem Hintergrund vielfach geprüft und überarbeitet, was in eine Reduzierung der Variantenvielfalt münden kann. Entsprechend stellt das Risiko eines Projektstopps oder einer Projektverschiebung für Bertrandt ein B-Risiko dar, die Eintrittswahrscheinlichkeit wird aber als gering eingestuft. PREISENTWICKLUNG Unsere Kunden achten permanent auf ihre Effizienz und damit auch auf den Preis zugekaufter Entwicklungsdienstleistungen. Zudem wirkt sich hier auch das gesteigerte Maß an Komplexität als Folge der formaljuristischen Anpassungen im Bereich der Werkverträge aus. Ferner wird kundenseitig auch eine partielle Verlagerung von Entwicklungsumfängen in Länder forciert, die ein günstigeres Lohnniveau aufweisen. Der Bertrandt-Konzern begegnet diesen Rahmenbedingungen mit einer optimierten Kostenstruktur, einem hohen Maß an Qualität und einer projektbezogenen Standortdiversifikation im Ausland. Ein preislicher Wettbewerb wird demnach dauerhaft bestehen. Daher stuft Bertrandt dies als A-Risiko ein, verbunden mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. IMPLEMENTIERUNG NEUER PROZESSE Fester Bestandteil des Geschäftsmodells eines Entwicklungsdienstleisters wie Bertrandt ist die ständige Orientierung an den technischen Bedürfnissen der Kunden. Das bringt die fortlaufende Implementierung neuer Prozesse, Softwaretools und Systeme mit sich. Die fehlerfreie Umsetzung der Einführung ist notwendig, um die obligatorischen Zertifizierungen zu erhalten. Ferner könnte die mangelhafte Umsetzung neuer Prozesse zu Fehlauslastungen führen. Um diesem Risiko adäquat zu begegnen, hat Bertrandt ein ganzheitliches Managementsystem installiert, um nicht-finanzielle Leistungsindikatoren regelmäßig zu messen und zu beurteilen. Das dient der Erfüllung der Kundenanforderungen sowie der Optimierung und Weiterentwicklung interner Abläufe. Das Managementsystem fokussiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bertrandt darauf, effektiv und fehlerfrei zu arbeiten und Optimierungspotenzial aufzudecken. Das Managementsystem wird jährlich von externen Zertifizierungsstellen geprüft. Grundlage bilden die Anforderungen und Vorgaben der folgenden Normen:
Die Bewertung der Geschäftsprozesse erfolgt durch das interne Managementsystem aggregiert über die Niederlassungen für den Bertrandt-Konzern. Die Gesamtbewertung repräsentiert den Status der Geschäftsprozesse, die in insgesamt fünf Bewertungsbereiche in Anlehnung an die High-Level-Struktur der neuen Managementsystem-Normen gegliedert ist:
Als Grundlage der Bewertung der Geschäftsprozesse dient eine 100-Punkte-Skala, deren Werte nachfolgend mit folgenden Aussagen verknüpft werden:
Das durchgeführte Bewertungsverfahren der Geschäftsprozesse des Bertrandt-Konzerns ergibt für das Geschäftsjahr 2016/2017 folgende Ergebnisse für unsere nicht-finanziellen Leistungsindikatoren:
Die Ergebnisse sind als Indikatoren zur Aussage der Stabilität und der Nachhaltigkeit der Geschäftsprozesse des integrierten Managementsystems von Bertrandt zu bewerten. Die Bewertungsbereiche wurden zur Vorbereitung auf den neuen Normstandard der DIN EN ISO 9001:2015 in einer angepassten, detaillierteren Erhebung zusammengestellt. Alle Ergebnisse der Bewertungsbereiche liegen wie im Vorjahr eindeutig über der 75-Punkte-Grenze, die die Geschäftsprozesse als stabil und beherrscht ausweist und die Nachhaltigkeit sicherstellt. Im Kerngeschäft der Dienstleistungserbringung erzielten wir denselben hohen Wert wie im Vorjahr. Bei der kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse konnten wir unsere Leistungswerte gegenüber dem Vorjahr wiederum steigern. Modifikationen im Risiko- und Chancenmanagement führten zu einer nachhaltigen Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr. Die Aktivitäten des Managements konzentrieren sich weiterhin auf die Effizienzsteigerung sowie die Leistungsoptimierung der Prozesse im Konzern. Bedingt durch zusätzliche Anforderungen, die sich aus dem Kontext des Unternehmens ergeben, gibt die Kennzahl leicht nach. Entsprechende Maßnahmen sind bereits gestartet und wirken dem Trend entgegen. Die im Vorjahr eingeleiteten Aktivitäten zur Qualifikation und zum nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagement zeigten Wirkung: das Vorjahresniveau wurde gehalten. Bertrandt schätzt das Risiko der Implementierung neuer Prozesse insgesamt als Risiko der Kategorie B ein mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit. IT-SICHERHEIT Als Entwicklungsdienstleister ist Bertrandt in hohem Maße auf eine reibungslos funktionierende und sichere elektronische Datenverarbeitung angewiesen. Auf den stetigen Wandel der Geschäftsprozesse und den Kostendruck müssen wir sehr schnell mit Lösungen reagieren. Die Herausforderung dabei ist, die Gesamtkosten der IT zu optimieren sowie gleichzeitig Funktionalität und Sicherheit zu erhöhen. Seit 2005 sind gruppenweit interne Security-Circles etabliert, die die einheitlichen Sicherheitsstandards definieren und überwachen. Von 2006 an wurden wir an verschiedenen Standorten nach ISO 27001 zertifiziert und haben weitergehende interne IT-Sicherheitsprozesse mit Hilfe einheitlicher Standards implementiert, die auch kontinuierlich mit unseren Kunden abgestimmt werden. Bertrandt setzt fortwährend verschiedene Lösungen ein, um Schwachstellen zu identifizieren, beispielsweise neueste Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme oder auch sogenannte Content-Scanner. Zur Erhöhung der Sicherheit wurden zusätzliche Maßnahmen umgesetzt, zum Beispiel eine Zwei-Faktor-Authentifizierung oder auch starke Verschlüsselungen für Kundenanbindungen. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2015/2016 die Position eines Chief Information Security Officer (CISO) eingerichtet. Aggregiert auf den Gesamtkonzern ist dieses Risiko der Kategorie A zuzuordnen. Angesichts der umfangreichen präventiven Maßnahmen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering gesehen. PERSONAL Eine unzureichende Verfügbarkeit sowie die Fluktuation von qualifiziertem Personal könnten sich hemmend auf die Geschäftsentwicklung auswirken. In dieser Kategorie werden daher die Knappheit an qualifizierten Bewerbern und das daraus erwachsende Risiko für das Unternehmen subsumiert. Die Rekrutierung qualifizierten Personals sowie die stetige Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern die Verfügbarkeit des notwendigen Know-hows und das Unternehmenswachstum. Bertrandt ist daher stets darauf bedacht, seiner Belegschaft ein attraktives Arbeitsumfeld mit interessanten, abwechslungsreichen und anspruchsvollen Tätigkeiten zu bieten. Dass Bertrandt zum wiederholten Mal in Folge 2017 als Top-Arbeitgeber im Bereich Engineering ausgezeichnet wurde, zeigt, dass die ergriffenen Maßnahmen ihre Wirkung entfalten. Dennoch ist beispielsweise ein Wechsel von Mitarbeitern zum Kunden nicht gänzlich auszuschließen, da diese auch sehr attraktive berufliche Perspektiven bieten können. Das Risiko der Fluktuation ist aus Sicht von Bertrandt der Kategorie B zuzuordnen, verbunden mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risiko der Knappheit an qualifiziertem Personal ist momentan ebenfalls in die Kategorie B einzuordnen, ebenso mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. GESAMTRISIKO Das beschriebene Frühwarnsystem unterstützt das Management dabei, bestehende Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem wurde wie jedes Jahr im Rahmen der diesjährigen Abschlussprüfung einer Pflichtprüfung unterzogen. Zusammenfassend ergibt die Risikoanalyse auf Basis der uns heute bekannten Informationen ein zufriedenstellendes Ergebnis: Danach sind Risiken mit einem existenzgefährdenden Schadens- oder Gefährdungspotenzial für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bertrandt-Konzerns derzeit nicht erkennbar. CHANCEN Als Technologieunternehmen steht Bertrandt als kompetenter Partner an der Seite seiner Kunden. Ziel ist, das Unternehmen durch eine nachhaltige Unternehmensführung erfolgreich am Markt zu positionieren und seine führende Marktstellung durch ein breites und tiefes Leistungsspektrum weiter auszubauen. Die drei wesentlichen Treiber des Bertrandt-Geschäftsmodells sind Modellvielfalt, technologischer Fortschritt und Fremdvergabeverhalten. Im Folgenden wird die mögliche Entwicklung dieser drei Einflussfaktoren aus Sicht der Bertrandt AG dargestellt und die sich daraus ergebenden Chancen für den Konzern abgeleitet. Die Kategorien „Eintrittswahrscheinlichkeit“ für diese Trends unterteilt Bertrandt wie folgt:
Bezüglich der möglichen finanziellen Auswirkungen der Chancen unterscheidet Bertrandt die folgenden Kategorien:
MODELLVIELFALT Die seit Ende September 2015 geführte öffentliche Diskussion um die Messung von Emissionswerten bei Pkw und die Debatte über eine mögliche Anpassung bei der Messmethodik durch die Gesetzgeber beschäftigt immer noch alle Akteure der deutschen Automobilbranche. Als Konsequenz daraus rückt für viele Automobilhersteller Elektromobilität stärker in den Fokus ihrer Technologie- Entwicklung. Ein strategischer Wandel in der Antriebstechnologie zeichnet sich ab. Mittelfristige Modellplanungen werden vor diesem Hintergrund vielfach geprüft und überarbeitet, was in eine Reduzierung konventionell angetriebener Modelle oder eine Ausweitung alternativer Antriebsvarianten münden kann. Der Ausgang dieser Entwicklung ist nach heutigem Stand nicht abschätzbar und birgt für Bertrandt sowohl Risiken als auch Chancen. Bertrandt analysiert kontinuierlich die Modellentwicklung seiner aktuellen und potenziellen Kunden im Automobilbereich. Das Marktvolumen besteht zum einen aus den schon am Markt befindlichen Modellen unserer Kunden, die in regelmäßigen zeitlichen Abständen eine Modellpflege und ein Nachfolgemodell erhalten. Hinzu kommen neue Modelle, die bislang keinen Vorgänger hatten. Für unsere bestehenden Kunden erwarten wir ausgehend vom Jahr 2017 bis 2022 nach aktuellem Stand 102 neue Modelle. Das Marktforschungsinstitut Frost & Sullivan kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Branchenexperten erwarten, dass das Modellwachstum der 13 führenden Automobilhersteller weltweit bis 2022 mehr als acht Prozent betragen wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Szenario schätzt Bertrandt aus diesem Grund hoch ein bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr hat sich die Einschätzung nicht verändert. TECHNOLOGISCHER FORTSCHRITT Entwicklungsseitig befindet sich das Automobil inmitten des größten Umbruchs seiner Geschichte, wie der VDA in einer Studie zur Situation in der deutschen Automobilindustrie jüngst feststellte. Die digitale Vernetzung und die Globalisierung forcieren demnach kontinuierlich den weltweiten Innovationswettlauf um die besten Technologien. Auf sämtlichen Kontinenten wächst der Mobilitätsbedarf; gefragt sind nachhaltige und umweltfreundliche Fahrzeugkonzepte. In Konsequenz steigen die für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung bei Bertrandt wichtigen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in der Automobilindustrie weiter an. Die deutsche Automobilindustrie investiert aktuell in Forschung und Entwicklung weltweit 39 Mrd. EUR pro Jahr – doppelt so viel wie vor zehn Jahren. Für den zivilen Flugzeugbau gehen die Prognosen der beiden großen Flugzeughersteller Airbus und Boeing von einem stabilen Wachstum bis 2036 aus. Dieser Anstieg ist wie in den vorangegangenen Jahren auf die wachsende Internationalisierung und den zunehmenden Tourismus zurückzuführen. Die technologischen Entwicklungstrends werden dabei nach wie vor von Nachhaltigkeit und Komfort bestimmt. Alternative Werkstoffe und neue Triebwerkstechnologien sollen helfen, das Gewicht und damit den Treibstoffverbrauch zu senken. Modernere Kabinen werden den Aufenthalt für die Passagiere so bequem wie möglich machen. Die vier Schwerpunktbranchen von Bertrandt außerhalb der Automobil- und Luftfahrtindustrie werden wesentlich von der zunehmenden Digitalisierung der Prozesse beeinflusst. Die Etablierung intelligenter, digital vernetzter Systeme bilden die Basis für die Umsetzung effizienterer Wertschöpfungsketten – von der Idee eines Produkts über die Entwicklung, Fertigung, Nutzung und Wartung bis hin zum Recycling. Für Deutschland als international führenden Industrieausrüster bietet Industrie 4.0 große Chancen. Dies spiegelt sich auch wider in der Entwicklung des Geschäftsklimaindex des ifo Instituts – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. Die darin erhobenen Erwartungen zu den Entwicklungen in den kommenden Monaten befanden sich seit Jahresbeginn deutlich über dem langfristigen Mittelwert. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Potenziale in den Branchen Energie, Medizin und Elektrotechnik sowie Maschinen- und Anlagenbau bieten auch Wachstumsmöglichkeiten für externe Entwicklungspartner wie Bertrandt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines weiterhin steigenden technologischen Anspruchs in den Zielbranchen des Bertrandt-Konzerns wird nach heutigem Stand hoch eingeschätzt, bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Diese Beurteilung entspricht der des Vorjahres. FREMDVERGABEVERHALTEN Die Entwicklung des Marktes für Technologie-Beratung und Engineering Services in Deutschland wird von der Firma Lünendonk weiterhin positiv gesehen. Die Erwartungen von 2018 bis 2022 liegen bei einem Marktwachstum von 4,6 Prozent pro Jahr. Die Experten erwarten in diesem Zeitraum eine deutliche Verschiebung der Kundennachfrage hin zu innovativen Lösungen im Bereich Software, Embedded Systems sowie Elektrik/Elektronik. Dies bedeutet für Entwicklungsdienstleister wie Bertrandt, dass sie sich den neuen Themenfeldern annehmen und dort Kompetenzen aufbauen müssen, um weiterhin am Markt erfolgreich sein zu können. Denkbar wäre auch, dass ein fortgesetzter Kompetenzaufbau nach sorgfältiger Prüfung erhöhte Investitionen nach sich zieht, wodurch neue Wachstumspotenziale für Bertrandt entstehen können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer weiterhin steigenden Fremdvergabe von Entwicklungsdienstleistungen in der Kernbranche des Bertrandt-Konzerns schätzen wir nach heutigem Stand daher hoch ein bei einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtleistung. Dieser Umstand hat sich seit dem vergangenen Geschäftsjahr nicht verändert. PROGNOSEBERICHTRAHMENBEDINGUNGEN In ihrem Herbstgutachten gehen die Experten der führenden deutschen Wirtschaftsinstitute von einer Fortsetzung des weltweiten Wirtschaftswachstums aus. Der Schätzung zufolge soll die Weltproduktion in diesem Jahr um 3,1 Prozent und im kommenden Jahr ebenfalls um 3,1 Prozent zunehmen. Der Aufschwung wird dabei aller Voraussicht nach sowohl von den fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch von den Schwellenländern getragen. In den USA soll das Wachstum der Wirtschaftsleistung im kommenden Jahr 2,3 Prozent betragen. Für China prognostizieren die Institute, dass sich der Trend der Wachstumsverlangsamung fortsetzt und das reale Bruttoinlandsprodukt um 6,4 Prozent ansteigt. Für die Europäische Union wird ebenfalls mit einer Verlangsamung des Wachstums gegenüber dem Vorjahr gerechnet. Die Wirtschaftsleistung soll hier um zwei Prozent, gegenüber dem Vorjahr wachsen. In Deutschland erwarten die Experten für das Jahr 2017 einen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von 2,1 Prozent. BRANCHENSITUATION Für das Jahr 2018 geht die Unternehmensberatung AlixPartners von einer weiterhin positiven Marktsituation aus und prognostiziert einen globalen Anstieg der Neuwagenverkäufe auf 97 Mio. Fahrzeuge. In den USA sehen die Experten einen leichten Rückgang auf 16,4 Mio. neu zugelassene Fahrzeuge für das Gesamtjahr. Die Neuzulassungen in Europa dürften ihr hohes Niveau aus dem Vorjahr von rund 20 Mio. Pkw beibehalten, schätzen die Marktexperten. Der wichtige Absatzmarkt China soll auch im kommenden Jahr einen neuen Absatzrekord erreichen. Nach Expertenschätzung wird sich die Anzahl der Neuwagenverkäufe auf annähernd 31 Mio. steigern, was allerdings den taiwanesischen Markt einschließt. Insgesamt geht AlixPartners bis 2024 von einem jährlichen Marktzuwachs von 2,8 Prozent bei den Pkw-Neuzulassungen aus. Die Akteure der Automobilbranche sind aktuell aufgefordert, mit technischer Kompetenz und digitalem Know-how die individuelle Mobilität neu zu gestalten. Die Weiterentwicklung der klassischen Antriebe und alternative Kraftstoffe, der Ausbau der Elektromobilität und die digitale Revolution im Automobil bis hin zum automatisierten Fahren sind die zu lösenden Herausforderungen. Der sich vollziehende technologische Wandel innerhalb der Branche ist groß. Die derzeitigen Technologie-Themen haben auch unmittelbare Auswirkungen auf die Kundennachfrage und die Anforderungen, die an Entwicklungsdienstleister gestellt werden. Durch eine Fokussierung auf neue Geschäftsfelder sowie spezifische Zukunftstechnologien, die ein gesondertes Know-how erfordern, können sich Dienstleister für ihre Auftraggeber weiterhin als strategische Entwicklungspartner positionieren. Auf Basis dieser intakten Markttreiber sieht die Firma Lünendonk mittelfristig weiteres Wachstumspotenzial für die Vergabe von Entwicklungsleistungen an Unternehmen wie Bertrandt. In den vergangenen Jahren gelang es der Luftfahrtindustrie bereits, den Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung drastisch zu senken, wie der BDLI feststellte. Die Branche hat sich jedoch im Rahmen der europäischen „Flightpath 2050“-Vereinbarungen auch langfristig ambitionierte Ziele gesetzt. Bis 2050 sollen im Vergleich zum Jahr 2000 die CO2-Emissionen um 75 Prozent und der Ausstoß von Stickoxid um 90 Prozent pro Passagierkilometer gesenkt werden. Die Lärmbelastung soll bis dahin um 65 Prozent reduziert werden. Neben den Umweltzielen möchten Flugzeughersteller wie auch Zulieferer den Komfort für die Passagiere an Bord weiter steigern. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass auch zukünftig Entwicklungsbedarf in diesem Marktsegment besteht, da die aktuelle Modellpalette an die neuen Anforderungen angepasst werden muss. Der VDMA geht in seiner Produktionsprognose für 2018 von einem Wachstum in Höhe von drei Prozent aus. Die Verbandsexperten zeigen sich dabei zuversichtlich, dass der Aufschwung bei den Investitionen den deutschen Maschinenbauern Auftrieb verleiht. Für die Elektroindustrie erwarten die Experten des ZVEI 2018 ein Marktwachstum von zwei Prozent in Deutschland. Speziell für den Bereich Energietechnik liegen seitens des ZVEI nur Zahlen für die Entwicklung des Weltmarkts vor. Dieser soll im kommenden Jahr um vier Prozent wachsen. Der Fachverband SPECTARIS erwartet in 2018 eine Umsatzsteigerung in der deutschen Medizintechnikbranche von 3,8 Prozent. Das Marktwachstum für Technologie-Beratung und Engineering Services der vergangenen Jahre setzt sich nach Einschätzung der Firma Lünendonk auch in den kommenden Jahren fort. Dabei sehen die Marktforschungsexperten auch weiterhin tendenziell Vorteile für große und umsatzstarke Unternehmen. Ihnen sollte der Trend zur Vergabe größerer Auftragspakete seitens der Kundenunternehmen entgegenkommen, da sie einerseits über die notwendige Infrastruktur verfügen und andererseits ausreichend Kapazitäten zur Verfügung haben, um große Projekte zu bearbeiten. Es zeigt sich auch eine fortgesetzte Verschiebung der Kundennachfrage hin zu innovativen Lösungen im Bereich Software, Embedded Systems sowie Elektrik und Elektronik. Speziell Automobilhersteller und -zulieferer vollziehen dahingehend eine strategische Neuausrichtung in der Vergabe dieser Themen. Im Ergebnis prognostiziert die Studie bis 2022 ein jährliches Marktwachstum von durchschnittlich 4,6 Prozent. POTENZIALE Als Technologieunternehmen steht Bertrandt als kompetenter Partner an der Seite seiner Kunden. Ziel ist, das Unternehmen durch eine nachhaltige Unternehmensführung erfolgreich am Markt zu positionieren und die führende Marktstellung durch ein breites und tiefes Leistungsspektrum weiter auszubauen. Das Leistungsspektrum in der Automobilindustrie deckt die gesamte Wertschöpfungskette der Produktentstehung ab. Bertrandt positioniert sich dabei als Engineering-Dienstleister für ganzheitliche Fahrzeugentwicklung und versteht sich als Innovationstreiber in richtungsweisenden Themen wie beispielsweise der Elektronik. Die Kundenbasis von Bertrandt ist bewusst breit gefächert. Das Unternehmen fungiert sowohl in der Automobil- als auch in der Luftfahrtindustrie als kompetenter Berater und praxisorientierter Umsetzer in der Entwicklung technologischer Zukunftstrends. Aufgrund der steigenden Anforderungen im Mobilitätsbereich seitens der Verbraucher und des Gesetzgebers sowie der hohen Varianten- und Modellvielfalt sieht Bertrandt auch in den kommenden Jahren Potenzial, seine Marktstellung als Entwicklungsdienstleister und Technologiekonzern weiterhin nachhaltig zu festigen und auszubauen. Dies spiegelt sich ebenfalls in den bereits getätigten und noch geplanten Investitionen in Infrastruktur und technische Anlagen wider. Auch außerhalb der Mobilitätsindustrie gibt es für das Unternehmen gute Perspektiven, sich mit seinen Kompetenzen in Branchen wie Energie-, Medizin- und Elektrotechnik sowie Maschinen- und Anlagenbau am Markt zu positionieren. Durch die dezentrale Struktur ist Bertrandt als vertrauenswürdiger Partner in unmittelbarer Nähe der Kunden vertreten. Wünsche können somit direkt aufgenommen und weltweit in Projekten umgesetzt werden. Mit gezielten Investitionen optimiert Bertrandt kontinuierlich sein Leistungsspektrum. Auf einer soliden wirtschaftlichen Basis wird dadurch der Unternehmenswert dauerhaft und nachhaltig gesteigert. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind eine bestmögliche Kundenorientierung, engagierte Mitarbeiter und ein effizientes Kosten- und Kapazitätsmanagement. GESAMTAUSSAGE ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG Der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2017/2018 ist weiterhin von zahlreichen Entwicklungen in der Automobilbranche geprägt, deren Ausgang aktuell nicht abschließend beurteilt werden kann. Je nach Entwicklung der beschriebenen Einflussfaktoren können sich für die Bertrandt AG im kommenden Geschäftsjahr Chancen oder Risiken ergeben. Solange sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen nicht verschlechtern, die Hersteller nachhaltig in die Forschung und Entwicklung neuer Technologien und Modelle investieren, Entwicklungsleistungen weiterhin an Dienstleister vergeben werden sowie qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, geht Bertrandt für das Geschäftsjahr 2017/2018 in Abhängigkeit von der Realisierung aus Beständen an fertigen und unfertigen Leistungen von einer positiven Unternehmensentwicklung und damit einer Ausweitung der Gesamtleistung zwischen 15 und 30 Mio. EUR aus. Angesichts der dargestellten Herausforderungen geht das Management von einem Anstieg des EBIT zwischen 5 Mio. und 15 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr aus. Die Entwicklung der Gesamtleistung und des EBIT werden dabei maßgeblich von den Gewinnrealisierungszeitpunkten aus der Abrechnung von Projekten beeinflusst werden. Bertrandt rechnet auf Gesamtjahressicht mit einem korrespondierend mit der EBIT-Steigerung gegenüber Vorjahr ausgeweiteten positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Die Höhe der Ausweitung ergibt sich in Abhängigkeit der Mittelbindung im kurzfristigen Umlaufvermögen im Zuge der Gesamtleistungsentwicklung. Im Bereich der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren ist es unser Ziel, das hohe Niveau auch im Geschäftsjahr 2017/2018 beizubehalten.
Ehningen, 30. November 2017 Der Vorstand Dietmar Bichler, Vorsitzender des Vorstands Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands, Technik Michael Lücke, Mitglied des Vorstands, Vertrieb Markus Ruf, Mitglied des Vorstands, Finanzen Bilanz zum 30.09.2017Aktiva
*Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) mit Beginn des Geschäftsjahres 2016/2017, Vorjahreswerte 2015/2016 sind nicht angepasst. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016/2017
*Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) mit Beginn des Geschäftsjahres 2016/2017, Vorjahreswerte 2015/2016 sind nicht angepasst. Anhang für das Geschäftsjahr vom 1.10.2016 bis 30.09.2017der Bertrandt AG, Ehningen1. Allgemeine BemerkungenDie Bertrandt AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in 71139 Ehningen, Birkensee 1, Deutschland (Registernummer HRB 245259, Amtsgericht Stuttgart). Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der vorliegende Jahresabschluss der Bertrandt AG zum 30. September 2017 wurde nach den Vorschriften des HGB und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes erstellt. Die Regelungen des am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden in diesem Geschäftsjahr erstmalig angewendet und wirken sich auf den Jahresabschluss im Wesentlichen durch eine erweiterte Begriffsdefinition der Umsatzerlöse aus. Sofern sich hieraus Änderungen im Ausweis von Bilanzposten oder in der Gewinn-und Verlustrechnung ergeben, wurden die Vorjahresbeträge nicht angepasst. Hierdurch ist die Vergleichbarkeit einzelner Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2015/2016 eingeschränkt. Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich nach dem Gesamtkostenverfahren. In Folge der Umsetzung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung das Zwischenergebnis „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ gestrichen. Infolge der Neudefinition der Umsatzerlöse haben sich auch die Zusammenstellung der Positionen „sonstige betriebliche Erträge“, „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ und „sonstige betriebliche Aufwendungen“ geändert. Weitere Anpassungen aufgrund des BilRUG waren von untergeordneter Bedeutung. Das gesetzliche Gliederungsschema wurde nach den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ um die Zwischensumme „EBIT“ ergänzt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt in Euro. Soweit nicht anders vermerkt, sind sämtliche Beträge in tausend Euro (TEUR) angegeben. Die Bertrandt AG erstellt gemäß § 290 in Verbindung mit § 315a HGB den Konzernabschluss nach IFRS für den größten und für den kleinsten Kreis von Unternehmen. Dieser wird im Bundesanzeiger elektronisch offengelegt. 2. Besonderheiten aufgrund von BetriebsführungsverträgenDie Bertrandt AG hat mit einzelnen Gesellschaften Betriebs- und Teilbetriebsführungsverträge abgeschlossen. Die Gesellschaften führen im Außenverhältnis den Betrieb in eigenem Namen, aber für Rechnung der Muttergesellschaft. Für die Bilanzierung der Bertrandt AG und den einzelnen Gesellschaften ergeben sich daraus folgende Auswirkungen:
3. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag wie folgt bewertet: Forderungen und Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sowie liquide Mittel und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr werden die Forderungen und flüssigen Mittel unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden planmäßig linear über deren Nutzungsdauer abgeschrieben. Als Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von drei Jahren unterstellt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Die aktivierten Firmenwerte wurden entsprechend ihrer angenommenen Nutzungsdauer über 15 Jahre abgeschrieben. Sachanlagen Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Soweit erforderlich, werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Für Gebäude werden Nutzungsdauern zwischen 17 und 40 Jahren, für Außenanlagen von zehn Jahren und für technische Anlagen und Maschinen zwischen drei und 20 Jahren angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird bei normaler Beanspruchung über drei bis 19 Jahre abgeschrieben. Die Nutzungsdauern der Sachanlagen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Neuzugänge werden nach der linearen Methode pro rata temporis abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen auf Sachanlagen werden mit dem Nennwert der Zahlung bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über 150 Euro bis 410 Euro werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben und im Anlagenspiegel fiktiv als Abgang ausgewiesen. Finanzanlagen Die Finanzanlagen setzen sich aus Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und sonstigen Ausleihungen zusammen. Die Bewertung erfolgt jeweils zu den Anschaffungskosten beziehungsweise – aufgrund von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen – zu dem niedrigeren beizulegenden Wert. Soweit die Voraussetzungen für eine dauernde Wertminderung gegeben sind, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sind diese Voraussetzungen für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr gegeben, wird eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden ausgehend von den Einstandspreisen unter Vornahme von notwendigen Abschlägen bewertet. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten entsprechend dem Bearbeitungsgrad. Die fertigen, noch nicht abgenommenen, Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet, wobei der verlustfreien Bewertung Rechnung getragen wird. Die fertigen, vom Auftraggeber abgenommenen, aber nicht abgerechneten Leistungen werden zu Auftragswerten bewertet und unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in ausreichender Höhe vorgenommen. Die Steuererstattungsansprüche nach § 37 KStG (Körperschaftsteuerguthaben) werden zum Barwert angesetzt. Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis der Mitteilungen der Versicherer mit dem Deckungskapital und der ausgewiesenen Überschussbeteiligung angesetzt. Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum Stichtagskurs, höchstens jedoch zu deren Anschaffungskosten, bewertet. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel werden zum Nominalbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Aufwendungen bzw. Erträge die den folgenden Geschäftsjahren zuzurechnen sind. Eigenkapital und Sonderposten für Investitionszuschüsse Die Positionen des Eigenkapitals und der Sonderposten für Investitionszuschüsse sind zumNennbetrag ausgewiesen. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen werden unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet. Dabei werden die Rückstellungen mit einem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungs-Abzinsungs-Verordnung (RückAbzinsVO) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB abgezinst. Zukünftige zu erwartende Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Prämissen getroffen:
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 589 TEUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Für die Jubiläumsrückstellung wurde erstmalig zum Bilanzstichtag 30.09.17 ein Bewertungs-Gutachten eingeholt. Unter Verwendung der Richttafeln 2005 G nach Klaus Heubeck wird die Rückstellung zum Barwert (Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode) angesetzt. Die Abzinsung der Rückstellung erfolgt unter Anwendung eines von der Bundesbank nach der Rückstellungs-Abzinsungs-Verordnung (RückAbzinsVO) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB. Die zukünftig zu erwartende Entgeltsteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Folgende Prämissen wurden getroffen:
In den Steuerrückstellungen und den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit deren Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Latente Steuern werden nach § 274 Abs.1 HGB für temporäre Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen werden. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Gesellschaft. Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Die Ermittlung der latenten Steuern folgt dem bilanzorientierten Temporary-Konzept. Aktive und passive latente Steuern werden nicht abgezinst. 4. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist gesondert im Anlagespiegel (siehe Anlage zum Anhang) dargestellt. Bei den im Anlagespiegel dargestellten sonstigen Ausleihungen handelt es sich um langfristig gewährte Mitarbeiterdarlehen, sowie Darlehensgewährungen an Dritte. Der unter Finanzanlagen ausgewiesene Anteilsbesitz der Bertrandt AG ist gesondert in den Anlagen zum Anhang dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Rückdeckungsversicherungsansprüche in Höhe von 1.815 TEUR (Vorjahr 1.662 TEUR) sowie Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen in Höhe von 3.102 TEUR (Vorjahr 1.636 TEUR). Darüber hinaus ist das zum Barwert angesetzte Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von 170 TEUR (Vorjahr 163 TEUR) enthalten. Die sonstigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Darlehensgewährung.
Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Bankguthaben, Fest- und Termingelder. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten umfasst Vorauszahlungen für Wartungs- und sonstige Dienstleistungsverträge sowie abgegrenzte Aufwendungen für Urlaubsgeld. Eigenkapital Im Einzelnen stellt sich das Eigenkapital der Bertrandt AG wie folgt dar:
Nach § 58 Abs. 2 AktG wurden aus dem Jahresüberschuss 15.951 TEUR (Vorjahr 30.015 TEUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Im Bilanzgewinn von 39.524 TEUR (Vorjahr 39.394) ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 14.166 TEUR (Vorjahr 9.379 TEUR) enthalten. Gezeichnetes Kapital Das zum Nennbetrag angesetzte gezeichnete Kapital der Bertrandt AG beträgt 10.143 TEUR und teilt sich auf in 10.143.240 nennwertlose Stückaktien und eigene Anteile, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von einem Euro entfällt. Die eigenen Anteile sind mit ihrem Nennwert in Höhe von 52 TEUR (Vorjahr 52 TEUR) offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Genehmigtes Kapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Februar 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Bertrandt Aktiengesellschaft bis zum 31. Januar 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um bis zu 4.000.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Vom genehmigten Kapital wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Sonderposten für Investitionszuschüsse Für den unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesenen Betrag in Höhe von 246 TEUR (Vorjahr 278 TEUR) ist im Berichtszeitraum die Auflösung entsprechend der anteiligen Abschreibung mit 32 TEUR erfolgt. Der Investitionszuschuss wurde im Rahmen eines Bauvorhabens am Standort in Tappenbeck gewährt. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind unter anderem solche für ausstehende Rechnungen, ungewisse Verbindlichkeiten sowie die Verpflichtungen im Personal- und Sozialbereich berücksichtigt. Allen übrigen erkennbaren Risiken wurde in angemessenem Umfang Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten Die Bertrandt AG hat im Geschäftsjahr 2015/2016 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 200.000 TEUR begeben. Die Fristigkeiten des Schuldscheindarlehens belaufen sich auf fünf, sieben und zehn Jahren. Bei Fälligkeit der jeweiligen Laufzeit ist eine Rückzahlung zu 100 Prozent durchzuführen. Ein Sondertilgungsrecht besteht nicht. Die kurzfristigen Finanzschulden in Höhe von 5.296 TEUR (Vorjahr 2.559 TEUR) resultieren aus kurzfristigen Finanzschulden gegenüber Kreditinstitute und abgegrenzten noch nicht bezahlten Zinsen. Die Verbindlichkeiten im Berichtsjahr sowie im Vorjahr stellen sich wie folgt dar:
Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten umfasst Mieteinnahmen, die Erträge für Perioden nach dem Stichtag darstellen. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungAufgrund der Ausweitung des Begriffs der Umsatzerlöse infolge der Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) werden bestimmte Erträge, die vormals den sonstigen betrieblichen Erträgen zuzuordnen waren, nunmehr den Umsatzerlösen zugeordnet. Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind aufgrund der Neufassung von §277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG (HGB n.F.) nicht vergleichbar, da auf eine Anpassung der Vorjahresumsatzerlöse verzichtet wurde. Bei Anwendung des §277 Abs.1 HGB n.F. hätten sich für das Vorjahr folgende Umsatzerlöse ergeben:
Von den Umsatzerlösen entfallen 816.278 TEUR auf das Inland und 63.883 TEUR auf das Ausland. Nach Tätigkeitsbereichen teilen sich die Umsatzerlöse wie folgt auf:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 11.839 TEUR sind folgende wesentlichen periodenfremden Erträge enthalten: 4.918 TEUR (Vorjahr 3.352 TEUR) aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen und 223 TEUR (Vorjahr 449 TEUR) aus wertberichtigten Forderungen. Die neutralen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 420 TEUR (Vorjahr 401 TEUR). Darüber hinaus sind die Gewinne aus der Währungsumrechnung in Höhe von 196 TEUR (Vorjahr 365 TEUR) sowie Erträge in Höhe von 32 TEUR (Vorjahr 31 TEUR) aus der Auflösung des Sonderpostens für die Investitionszuschüsse unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Korrespondierend zu den Erträgen die nunmehr den Umsatzerlösen zugeordnet werden sind bestimmte Aufwendungen, die zuvor dem sonstigen betrieblichen Aufwand zuzuordnen waren, in den Aufwendungen für bezogene Leistungen zugeordnet. Die Vorjahreszahlen sind nicht vergleichbar, da auf eine Anpassung der Vorjahreswerte verzichtet wurde. Bei Anwendung des § 277 Abs.1 HGB n.F. hätten sich für das Vorjahr folgende Aufwendungen für bezogene Leistungen ergeben:
In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 2.506 TEUR (Vorjahr 2.029 TEUR) enthalten. Die Abschreibungen auf Sachanlagen enthalten Abschreibungen aus voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen in Höhe von 82 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Kosten für Verwaltung und Betrieb, Mieten, Beratung, Instandhaltung und Versicherungen. Des Weiteren sind neutrale Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 166 TEUR (Vorjahr 122 TEUR) sowie Aufwendungen aus wertberichtigten Forderungen in Höhe von 616 TEUR (Vorjahr 371 TEUR) und weitere periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 5 TEUR (Vorjahr 185 TEUR) enthalten. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sind in Höhe von 977 TEUR (Vorjahr 461 TEUR) ebenfalls unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Aus den in Höhe von insgesamt 2.994 TEUR ausgewiesenen sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind 2.006 TEUR (Vorjahr 1.876 TEUR) aus verbundenen Unternehmen und 53 TEUR (Vorjahr 90 TEUR) aus der Abzinsung von Rückstellungen enthalten. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge aus verbundenen Unternehmen resultieren aus Darlehensgewährungen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 45 TEUR (Vorjahr 55 TEUR) und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 186 TEUR (Vorjahr 400 TEUR). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten neben der Körperschaftsteuer die Gewerbesteuer für die Gesellschaften des Organkreises sowie ausländische Quellensteuer. Davon entfallen auf das laufende Jahr 16.945 TEUR Steueraufwand (Vorjahr 26.440 TEUR) und Ertrag für Vorjahre 1.491 TEUR (Vorjahr 846 TEUR). 6. Ergänzende AngabenBestellte Sicherheiten Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine bestellten Sicherheiten. Haftungsverhältnisse Die Haftungsverhältnisse resultieren ausschließlich aus Verpflichtungen für verbundene Unternehmen, welche gegenüber Dritten übernommen wurden und entfallen auf:
Eine Inanspruchnahme aus den Mitverpflichtungen ist aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die künftigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, Wartungs-, Leasing- und Lieferantenverträgen für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind wie folgt fällig:
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der Bertrandt AG und der über Betriebsführungsverträge angebundenen inländischen Tochtergesellschaften während des Geschäftsjahres teilt sich wie folgt auf:
Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB Bei der Beteiligung an der Bertrandt Entwicklungen AG & Co. OHG, Stuttgart, ist die Bertrandt AG unbeschränkt haftender Gesellschafter. Honorar des Abschlussprüfers Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer nach § 319 Abs. 1 HGB setzt sich wie folgt zusammen:
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Bertrandt AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Die Honorare für Steuerberatungsleistungen betreffen im Wesentlichen Anfragen im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen sowie der Betriebsprüfung. Die sonstigen Leistungen umfassen überwiegend die Bearbeitung von Anfragen im Rahmen der grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendung, zu Änderungen der Rechnungslegung nach HGB beziehungsweise IFRS sowie zu Konsolidierungssachverhalten. WpHG Mitteilungen Mitteilung nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 6, S. 2 WpHG Mit Schreiben vom 15. Dezember 2005, bei uns eingegangen am 23. Dezember 2005, hat uns die CSI Asset Management Establishment, Vaduz, Liechtenstein, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 12. Dezember 2005 die Stimmrechtsschwelle von 5 Prozent unterschritten hat und nun 3,77 Prozent beträgt. Davon sind der CSI Asset Management Establishment 3,77 Prozent der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 in Verbindung mit S. 2 WpHG zuzurechnen. Mitteilung nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 6 WpHG Mit Schreiben vom 15. Dezember 2005, bei uns eingegangen am 23. Dezember 2005, hat uns die Absolute Capital Management Holding Limited, Grand Cayman, Cayman Island, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 12. Dezember 2005 die Stimmrechtsschwelle von 5 Prozent unterschritten hat und nun 3,77 Prozent beträgt. Davon sind der Absolute Capital Management Holdings Limited 3,77 Prozent der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Mitteilungen nach §§ 21 Abs. 1 S. 1, 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG * a) Die Porsche GmbH, Stuttgart, die Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), die Louise Daxer-Piëch GmbH, Stuttgart, die Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Stuttgart, die Gerhard Porsche GmbH, Stuttgart, die Wolfgang Porsche GmbH, Stuttgart, die Hans-Peter Porsche GmbH, Stuttgart, die Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Österreich), die Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), die Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), die Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), die Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Frau Louise Daxer-Piëch, Wien (Österreich), Herr Mag. Josef Ahorner, Wien (Österreich), Frau Mag. Louise Kiesling, Wien (Österreich), Prof. Ferdinand Alexander Porsche, Gries/Pinzgau (Österreich), Dr. Oliver Porsche, Salzburg (Österreich), Herr Kai-Alexander Porsche, Innsbruck (Österreich), Herr Mark Philipp Porsche, Innsbruck (Österreich), Herr Gerhard Anton Porsche, Mondsee (Österreich), Dr. Wolfgang Porsche, München, Herr Hans-Peter Porsche, Salzburg (Österreich) und Herr Peter Daniell Porsche, Hallein/Rif (Österreich) haben uns jeweils am 27. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil jedes der vorstehend genannten Mitteilenden an der Bertrandt AG am 11. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 26. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 19. März 2003 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 26. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent erreicht hatte und dann 25,00 Prozent betrug; 29. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; 14. Januar 2004 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 1. September 2004 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 17. Februar 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 11. März 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 18. Mai 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 28. September 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug sowie 24. Oktober 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hat, dann 25,01 Prozent betrug und nunmehr 25,14 Prozent beträgt und dass die vorstehend genannten Stimmrechtsanteile den Mitteilenden jeweils nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren bzw. sind.* c) Die Familie Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH, Stuttgart, hat uns am 27. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Familie Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH an der Bertrandt AG am 19. Dezember 2003 die Schwellen von 5 Prozent und 10 Prozent überschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; 14. Januar 2004 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 1. September 2004 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 17. Februar 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 11. März 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 18. Mai 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 28. September 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; sowie 24. Oktober 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hat, dann 25,01 Prozent betrug und nunmehr 25,14 Prozent beträgt und dass die vorstehend genannten Stimmrechtsanteile der Familie Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH jeweils nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren bzw. sind. d) Die Ferdinand Piëch GmbH, Wiernsheim, die Hans-Michel Piëch GmbH, Wiernsheim, die Dipl.-Ing. Dr.h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), die Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), Dr. Ferdinand Piëch, Salzburg (Österreich), und Dr. Hans Michel Piëch, Salzburg (Österreich), haben uns jeweils am 27. März 2006 gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil jedes der vorstehend genannten Mitteilenden an der Bertrandt AG am 11. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 26. Februar 2002 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 19. März 2003 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 26. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent erreicht hatte und dann 25,00 Prozent betrug; 29. September 2003 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug; 14. Januar 2004 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 1. September 2004 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 17. Februar 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 11. März 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,998 Prozent betrug; 18. Mai 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hatte und dann 25,01 Prozent betrug; 28. September 2005 die Schwelle von 25 Prozent unterschritten hatte und dann 24,99 Prozent betrug sowie 24. Oktober 2005 die Schwelle von 25 Prozent überschritten hat, dann 25,01 Prozent betrug und nunmehr 25,14 Prozent beträgt und dass die vorstehend genannten Stimmrechtsanteile den Mitteilenden jeweils nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren bzw. sind. * Hinweis der Gesellschaft: lit a), c) und d) aufgrund nachstehend abgedruckter neuerer Stimmrechtsmitteilungen teilweise überholt, lit. b) entfallen aufgrund freiwilliger Konzernstimmrechtsmitteilung vom 16. Juni 2016. Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Mit dem Schreiben vom 17. November 2006 hat uns die Familie Porsche Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, A-5020 Salzburg, gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Mitteilenden an der Bertrandt AG am 13. November 2006 die Schwellen von 5 Prozent, 10 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und nunmehr 25,01 Prozent beträgt. Diese Stimmrechtsanteile sind der Mitteilenden nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Mitteilung nach § 26 Abs. 1 S. 1 WpHG Die Friedrich Boysen-Unternehmensstiftung mit Sitz in Altensteig, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 21. Februar 2011 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 14,9 Prozent der Stimmrechte (1.511.343 Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte werden von der Friedrich Boysen Holding GmbH mit Sitz in Altensteig, Deutschland, gehalten, und der Friedrich Boysen-Unternehmensstiftung gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die von der Friedrich Boysen Holding GmbH erworbenen 7,45 Prozent der Stimmrechte (755.671 Stimmrechte) wurden durch Ausübung eines durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 S. 1 WpHG verliehenen Rechts der Friedrich Boysen Holding GmbH, Aktien der Bertrandt AG zu erwerben, erlangt. Mitteilung nach § 26 Abs. 1 S. 1 WpHG Die Friedrich Boysen Holding GmbH mit Sitz in Altensteig, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 21. Februar 2011 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 14,9 Prozent der Stimmrechte (1.511.342 Stimmrechte) beträgt. Die von der Friedrich Boysen Holding GmbH erworbenen 7,45 Prozent der Stimmrechte (755.671 Stimmrechte) wurden durch Ausübung eines durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 S. 1 WpHG verliehenen Rechts der Friedrich Boysen Holding GmbH, Aktien der Bertrandt AG zu erwerben, erlangt. Mitteilung nach § 26 Abs. 1 S. 1 WpHG Mit Schreiben vom 28. Februar 2011, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns die b.invest AG mit Sitz in Ehningen, Deutschland mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 24. Februar 2011 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 4,8 Prozent der Stimmrechte (486.876 Stimmrechte) beträgt. Mitteilung nach § 26 Abs. 1 S. 1 WpHG Mit Schreiben vom 12. August 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG, Ehningen, Deutschland, am 10. August 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und an diesem Tag 25,01 % (das entspricht 2.537.095 Stimmrechten) beträgt. Sämtliche der vorgenannten 2.537.095 Stimmrechte sind der LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart, Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, Familien Porsche-Kiesling Beteiligung GmbH, Grünwald und Louise Daxer-Piëch GmbH, Grünwald. Mitteilung nach § 26 Abs. 1 S. 1 WpHG I. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten: Der Stimmrechtsanteil der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten). Sämtliche Stimmrechte der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart. II. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten: Der Stimmrechtsanteil der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten). Sämtliche Stimmrechte der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart. III. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Louise Daxer-Piech GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten: Der Stimmrechtsanteil der Louise Daxer-Piech GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten). Sämtliche Stimmrechte der Louise Daxer-Piech GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart. IV. Mit Schreiben vom 11. September 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Ahorner Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten: Der Stimmrechtsanteil der Ahorner Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 11. September 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent überschritten und betrug an diesem Tag 25,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.537.095 Stimmrechten). Sämtliche Stimmrechte der Ahorner Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, sind dieser nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg; Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart. Veröffentlichung von Mitteilungen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG 1. Mit Schreiben vom 2. Juli 2014, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns von der Vermögensverwaltungsgesellschaft Familie Bichler bR, Iptingen, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht: Der Stimmrechtsanteil der Vermögensverwaltungsgesellschaft Familie Bichler bR, Iptingen, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 2. Juli 2014 die Schwelle von 5 Prozent unterschritten und betrug an diesem Tag 3,94 Prozent (400.000 Stimmrechte). 2. Mit Schreiben vom 2. Juli 2014, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns von Herrn Dietmar Bichler, Deutschland, folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht: Der Stimmrechtsanteil des Herrn Dietmar Bichler, Deutschland, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 2. Juli 2014 die Schwelle von 5 Prozent unterschritten und betrug an diesem Tag 3,94 Prozent (400.000 Stimmrechte). Sämtliche Stimmrechte des Herrn Dietmar Bichler, Deutschland, sind diesem nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über das folgende kontrollierte Unternehmen zuzurechnen, dessen Stimmrechtsanteil an der Bertrandt Aktiengesellschaft 3 Prozent oder mehr beträgt: Vermögensverwaltungsgesellschaft Familie Bichler bR, Iptingen, Deutschland. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 20. Juli 2015, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Frau Dr. Geraldine Porsche, Republik Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht: Der Stimmrechtsanteil von Frau Dr. Geraldine Porsche an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 14. Juli 2015 die Schwellen von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent und 25 Prozent überschritten und beträgt an diesem Tag 28,97 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.938.189 Stimmrechten). Diese Stimmrechtsanteile sind Frau Dr. Geraldine Porsche, Republik Österreich, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Namen der kontrollierten Unternehmen, von denen bei der Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 3 Prozent oder mehr zugerechnet werden: Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH; Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart. Mit Schreiben vom 20. Juli 2015, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Frau Diana Porsche, Republik Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht: Der Stimmrechtsanteil von Frau Diana Porsche an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 14. Juli 2015 die Schwellen von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent und 25 Prozent überschritten und beträgt an diesem Tag 28,97 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.938.189 Stimmrechten). Diese Stimmrechtsanteile sind Frau Diana Porsche, Republik Österreich, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Namen der kontrollierten Unternehmen, von denen bei der Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 3 Prozent oder mehr zugerechnet werden: Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH; Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart; Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 1. Juni 2016, eingegangen bei uns an demselben Tag, sowie Schreiben vom 16. Juni 2016, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben uns folgende freiwillige Konzernstimmrechtsmitteilungen aufgrund einer konzerninternen Umstrukturierung von Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Herrn Felix Alexander Porsche, nach §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG erreicht: Der Stimmrechtsanteil von Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Herrn Felix Alexander Porsche an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 1. Juni 2016 und am 15. Juni 2016 28,97 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 2.938.189 Stimmrechten) betragen. Diese Stimmrechtsanteile sind Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Herrn Felix Alexander Porsche nach § 22 WpHG zuzurechnen. Namen der Aktionäre mit 3 Prozent oder mehr Stimmrechte: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit den obersten beherrschenden Personen: Strang 1: Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Herrn Felix Alexander Porsche; Familie WP Holding GmbH; Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH; Ferdinand Alexander Porsche GmbH; Familie Porsche Beteiligung GmbH; Porsche Automobil Holding SE; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (28,97 Prozent der Stimmrechte); Strang 2: Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Herrn Felix Alexander Porsche; Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung; Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH, Ferdinand Alexander Porsche GmbH; Familie Porsche Beteiligung GmbH; Porsche Automobil Holding SE; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT; Porsche Holding Stuttgart GmbH, Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (28,97 Prozent der Stimmrechte). Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 5. Juli 2017, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Konzernstimmrechtsmitteilung von Peter Zaldivar nach § 21 Abs. 1 WpHG erreicht: Der Stimmrechtsanteil von Peter Zaldivar an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 26. Juni 2017 5,07 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 514.381 von insgesamt 10.143.240 Stimmrechten) betragen. Diese Stimmrechtsanteile sind Peter Zaldivar nach § 22 WpHG zuzurechnen. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person: Peter Zaldivar, Kabouter Management, LLC (5,07 Prozent der Stimmrechte). Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 11. Juli 2017, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Kabouter International Opportunities Fund II, LLC mit Sitz in Chicago, USA, nach § 21 Abs. 1 WpHG erreicht: Der Stimmrechtsanteil der Kabouter International Opportunities Fund II, LLC mit Sitz in Chicago, USA, an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland, hat am 5. Juli 2017 5,01 Prozent der Stimmrechte (dies entspricht 508.295 von insgesamt 10.143.240 Stimmrechten) betragen. Die Kabouter International Opportunities Fund II, LLC mit Sitz in Chicago, USA, wird weder beherrscht noch beherrscht sie andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten an der Bertrandt Aktiengesellschaft mit Sitz in Ehningen, Deutschland. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 4. August 2017, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns die MainFirst SICAV mit Sitz in Senningerberg, Luxemburg, mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG am 1. August 2017 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 2,68 Prozent der Stimmrechte (271.771 Stimmrechte) beträgt. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 4. Oktober 2017, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der Axxion S.A. mit Sitz in Grevenmacher, Luxemburg erreicht: Die Axxion S.A. mit Sitz in Grevenmacher, Luxemburg, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung „Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten“ mit dem Datum der Schwellenberührung 1. Oktober 2017 Gesamtstimmrechtsanteile gemeldet. Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 4,96 Prozent (letzte Mitteilung n/a), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Mitteilung n/a) und die Summe der Anteile 4,96 Prozent (letzte Mitteilung n/a). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 21, 22 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000523805 absolut direkt (§ 21 WpHG) 1000, zugerechnet (§ 22 WpHG) 502529, Summe 503529, in Prozent direkt (§ 21 WpHG) 0,01 Prozent, zugerechnet (§ 22 WpHG) 4,95 Prozent, Summe 4,96 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht. Ergänzend wurde erläutert: Die Axxion S.A. übernimmt per 1.10.2017 die Verwaltung des Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen. Die Stimmrechte der oben aufgeführten Aktien werden somit von der bisherigen Verwaltungsgesellschaft an die AXXION S.A. übertragen. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 5. Oktober 2017, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung der BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland erreicht: Die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, hat als Mitteilungspflichtige aus dem Grund der Mitteilung „Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten“ mit dem Datum der Schwellenberührung 1. Oktober 2017 Gesamtstimmrechtsanteile gemeldet. Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 0 Prozent (letzte Mitteilung 3,15 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Mitteilung 0 Prozent) und die Summe der Anteile 0 Prozent (letzte Mitteilung 3,15 Prozent). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 21, 22 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000523805 absolut direkt (§ 21 WpHG) 0, zugerechnet (§ 22 WpHG) 0, Summe 0, in Prozent direkt (§ 21 WpHG) 0,00 Prozent, zugerechnet (§ 22 WpHG) 0,00 Prozent, Summe 0,00 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht. Ergänzend wurde erläutert: Die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft beendete per 01.10.2017 die Verwaltung des Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen. Die Stimmrechte der oben aufgeführten Aktien, die von dem Konto dieses Fonds gehalten werden, werden somit auf die neue Verwaltungsgesellschaft übertragen. Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG Mit Schreiben vom 9. November 2017, eingegangen bei uns an demselben Tag, hat uns folgende Stimmrechtsmitteilung von Herrn Hon. Prof. Dr. techn. h.c. Dipl.-Ing. ETH Ferdinand Karl Piech erreicht: Herrn Hon. Prof. Dr. techn. h.c. Dipl.-Ing. ETH Ferdinand Karl Piech, Geburtsdatum 17.04.1937, hat uns als Mitteilungspflichtiger aus dem Grund der Mitteilung „Sonstiger Grund: Veräußerung eines Tochterunternehmens“ mit dem Datum der Schwellenberührung 8. November 2017 Gesamtstimmrechtsanteile gemeldet. Der neue Anteil der Stimmrechte beträgt 0 Prozent (letzte Mitteilung 25,01 Prozent), der Anteil der Instrumente 0 Prozent (letzte Mitteilung n/a) und die Summe der Anteile 0 Prozent (letzte Mitteilung n/a). Die Gesamtzahl der Stimmrechte an unserer Gesellschaft wurde mit 10.143.240 angegeben. Zu den Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen nach §§ 21, 22 WpHG wurde mitgeteilt ISIN DE000523805 absolut direkt (§ 21 WpHG) 0, zugerechnet (§ 22 WpHG) 0, Summe 0, in Prozent direkt (§ 21 WpHG) 0,00 Prozent, zugerechnet (§ 22 WpHG) 0,00 Prozent, Summe 0,00 Prozent. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Mitteilungspflichtige weder beherrscht wird, noch andere Unternehmen mit meldepflichtigen Stimmrechten beherrscht. Ergänzend wurde erläutert: Diese Stimmrechtsmitteilung erfolgt gleichzeitig mit befreiender Wirkung für die Dipl. Ing. Dr. h.c. Ferdinand K. Piech GmbH, Salzburg, und die Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Salzburg. Auf Grund der Veräußerung der Beteiligungen an der Auto 2015 Beteiligungs GmbH durch die Dipl. Ing. Dr. h.c. Ferdinand K. Piech GmbH, Salzburg, werden auch der Dipl. Ing. Dr. h.c. Ferdinand K. Piech GmbH, Salzburg, und der Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Salzburg, keine Stimmrechte an der Bertrandt Aktiengesellschaft mehr zugerechnet. Erklärung zum Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der Bertrandt AG haben die Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Diese ist auf der Bertrandt-Homepage dauerhaft zugänglich unter „http://www.bertrandt.com/investor-relations/corporate-governance.html“. Nachtragsbericht Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Bertrandt AG haben. Angaben zu Organen der Gesellschaft Vorstand Dietmar Bichler Vorsitzender des Vorstands
Hans-Gerd Claus Mitglied des Vorstands Technik Michael Lücke Mitglied des Vorstands Vertrieb
Markus Ruf Mitglied des Vorstands Finanzen
Die Gesamtbezüge für aktive Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 betragen 5.651 TEUR (Vorjahr 7.528 TEUR) und enthalten ein Fixum sowie eine erfolgsabhängige Komponente. Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts enthalten. Zum 30.09.17 betrug die Pensionsrückstellung für ein ehemaliges Mitglied des Vorstands 987 TEUR. Im Geschäftsjahr wurden diesem ehemaligen Vorstandsmitglied 58 TEUR an Ruhegehälter ausbezahlt. Der Bestand der von Vorstandsmitgliedern während des Geschäftsjahres 2016/2017 gehaltenen Bertrandt-Aktien ist in folgender Übersicht dargestellt:
Optionen werden nicht aufgeführt, da derzeit kein Optionsprogramm besteht. Aufsichtsrat Dr. Klaus Bleyer Vorsitzender des Aufsichtsrats
Maximilian Wölfle Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Horst Binni g
Prof Dr. -Ing. Wilfried Si h n
Stefanie Blumenauer Arbeitnehmervertreterin
Astrid Fleischer Arbeitnehmervertreterin
Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016/2017 insgesamt eine fixe Vergütung in Höhe von 320 TEUR (Vorjahr 320 TEUR). Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallen die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Beträge:
Im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses erhielten die Arbeitnehmervertreterinnen des Aufsichtsrats marktübliche Gehälter. Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016/2017 für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, keine Vergütungen gezahlt oder Vorteile gewährt. Der Bestand der von Mitgliedern des Aufsichtsrats gehaltenen Bertrandt-Aktien stellt sich wie folgt dar:
Optionen werden nicht aufgeführt, da derzeit kein Optionsprogramm besteht.
1) vor Ergebnisabführung 2) auf die Offenlegung der Jahresabschlüsse zum 30.09.2017 wird gemäß § 264 Absatz 3 HGB und § 264b HGB verzichtet 3) Einbezug zum 01.01.2017 4) mittelbare Beteiligung 5) mittelbare und unmittelbare Beteiligung 6) Jahresabschluss zum 31.12.2016 Anlage zum Anhang Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017der Bertrandt AG, EhningenEntwicklung und Aufgliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögen zum 30. September 2017 in TEUR
Vorschlag zur Gewinnverwendung Die Dividendenausschüttung der Bertrandt Aktiengesellschaft richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 30. September 2017 der Bertrandt Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016/2017 der Bertrandt Aktiengesellschaft in Höhe von 39.523.737,13 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 2,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 14.165.637,13 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
Ehningen, 30. November 2017 Der Vorstand Dietmar Bichler, Vorsitzender des Vorstands Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands, Technik Michael Lücke, Mitglied des Vorstands, Vertrieb Markus Ruf, Mitglied des Vorstands, Finanzen Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid) Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungs-grundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bertrandt AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Bertrandt AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie wesentliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Bertrandt AG beschrieben sind.
Ehningen, 30 November 2017 Der Vorstand Dietmar Bichler, Vorsitzender des Vorstands Hans-Gerd Claus, Mitglied des Vorstands, Technik Michael Lücke, Mitglied des Vorstands, Vertrieb Markus Ruf, Mitglied des Vorstands, Finanzen Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bertrandt Aktiengesellschaft, EhningenVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB sowie den Corporate Governance-Bericht nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahres abschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: (1) Bewertung der unfertigen und fertigen Leistungen Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: [1] Sachverhalt und Problemstellung [2] Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse [3] Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: (1) Bewertung der unfertigen und fertigen Leistungen [1] Im Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, zum 30. September 2017 sind unfertige und fertige Leistungen in Höhe von € 177 Mio. ausgewiesen. Der Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 23,4 %. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt mit den entsprechend dem Projektfortschritt zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten (Ist-Kosten). Die unfertigen sowie die fertigen, aber noch nicht abgenommenen Leistungen, unterliegen der verlustfreien Bewertung. Hierzu sind die noch anfallenden Kosten sowie die insgesamt zu erwartenden Umsatzerlöse zu schätzen, um eventuelle Verluste bis zur Fertigstellung dem Imparitätsprinzip entsprechend zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen. Die Schätzung der noch anfallenden Kosten sowie der insgesamt zu erwartenden Umsatzerlöse ist mit Unsicherheiten behaftet. Aufgrund der inhärenten Unsicherheit bei Schätzungen und aufgrund der Bedeutung der Position für den Jahresabschluss war dieser Posten im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. [2] Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das Vorgehen und die systemtechnische Ausgestaltung zur Erfassung der angefallenen Ist-Kosten gewürdigt, und die manuellen sowie die im System implementierten Kontrollen zu den jeweiligen Aufträgen untersucht. Ergänzend haben wir das methodische Vorgehen, die internen Prozesse und Kontrollen bei der Ermittlung der noch anfallenden Kosten und der zu erwartenden Erlöse gewürdigt, und die eingerichteten Prüfschritte und Kontrollen zur Ermittlung eventueller Wertminderungen nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Systeme, Verfahren und Kontrollen unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, eine sachgerechte und stetige Bewertung der unfertigen und fertigen Leistungen vorzunehmen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass sowohl die Schätzungen als auch die zu eventuellen Schätzungsänderungen führenden Ereignisse und Maßnahmen hinreichend dokumentiert sind. [3] Verweis auf weitergehende Informationen Angaben der Gesellschaft zu den unfertigen und fertigen Leistungen sind auf S. 10 im Anhang enthalten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Februar 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. September 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1994 als Abschlussprüfer der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERINDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Angelika Kraus.
Stuttgart, den 30. November 2017 PricewaterhouseCoopers GmbH Angelika Kraus, Wirtschaftsprüferin ppa. Dagmar Liphardt, Wirtschaftsprüferin AUFSICHTSRATSTÄTIGKEIT IM GESCHÄFTSJAHR 2016/2017Das Geschäftsjahr 2016/2017 entwickelte sich aufgrund der anhaltend anspruchsvollen branchenspezifischen Rahmenbedingungen weniger dynamisch als erwartet. Die Abgaskrise, Unternehmensübernahmen und der Transformationsprozess in der Automobilindustrie führten zu Projektverschiebungen beziehungsweise zu verzögerten Kapazitätsabrufen und zu einem steigenden Preisdruck. Vor diesem Hintergrund konnte der Bertrandt-Konzern seine Marktstellung als Entwicklungsdienstleister und Technologiekonzern weiter festigen und ausbauen. Der Aufsichtsrat der Bertrandt AG hat im Geschäftsjahr 2016/2017 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt und mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung rechtzeitig und unmittelbar eingebunden. Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungsaufgaben waren schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands, die regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Strategie, Geschäftsentwicklung, Planung und Risikolage informiert haben. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Tätigkeit darauf geachtet, dass gesetzliche Regelungen, die Satzung des Unternehmens sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und des Vorstands eingehalten wurden. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war und ist geprägt von einem offenen und kontinuierlichen Dialog. Insbesondere die Abstimmung zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden, die bei Bedarf auch neben den turnusmäßigen Aufsichtsratssitzungen stattfand, erfolgte intensiv und lösungsorientiert. Wesentliche Erkenntnisse und Informationen aus diesen Gesprächen hat der Aufsichtsratsvorsitzende den Aufsichtsratsmitgliedern weitervermittelt, sodass diese in allen relevanten Angelegenheiten den gleichen Informationsstand hatten und ihnen die Gelegenheit gegeben war, ihren Rat einzubringen. SCHWERPUNKTE DER BERATUNGEN DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat überwachte während des gesamten Geschäftsjahres die Arbeit des Vorstands und stand ihm beratend zur Seite. Hierzu ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung von Bertrandt sowie über die aktuelle Marktlage und deren Auswirkungen auf Bertrandt informieren. Neben der Überwachung des Geschäftsverlaufs der Bertrandt AG sowie des Bertrandt-Konzerns beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Es wurden grundsätzliche Fragen zur Unternehmenspolitik beziehungsweise zur strategischen Ausrichtung, deren Umsetzung in der kurz- und mittelfristigen Planung, zum Risikomanagement und zur Finanzierungsstrategie des Unternehmens erörtert. Der Aufsichtsrat setzte sich mit dem internen Kontrollsystem auseinander und hat dessen Funktionsfähigkeit überprüft. Des Weiteren wurden die Aufsichtsräte ausführlich über die Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage, die Markt- und Wettbewerbssituation sowie die Personalsituation unterrichtet. Im Geschäftsjahr 2016/2017 kam der Aufsichtsrat zu vier turnusmäßigen Sitzungen zusammen: am 12. Dezember 2016, am 23. Februar 2017, am 29. Mai 2017 und am 25. September 2017. An diesen Sitzungen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. In der Sitzung am 12. Dezember 2016 beschäftigte sich der Aufsichtsrat neben den regelmäßigen Themen unter anderem mit den Jahresabschlüssen der Bertrandt AG und des Konzerns. Außerdem wurden im Rahmen dieser Sitzung die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung, die am 23. Februar 2017 in Sindelfingen stattfand, verabschiedet. Der Aufsichtsrat beriet auf Vorschlag des Prüfungsausschusses über den Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017. Vom Wirtschaftsprüfer wurde eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung eingeholt. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Effizienzprüfung seiner Tätigkeit und verabschiedete den Corporate Governance Bericht nach Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex sowie die Erklärung zur Unternehmensführung. In der Sitzung am 23. Februar 2017 beschäftigte sich der Aufsichtsrat neben anderem mit den Konzernkennzahlen und den Berichten der Niederlassungen. In der Sitzung am 29. Mai 2017 befasste sich der Aufsichtsrat neben den Berichten des Vorstands mit dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ und den Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Darüber hinaus wurden die Aufsichtsräte zu aktuellen gesetzlichen Änderungen geschult. Behandelt wurden unter anderem der neue Bilanzierungsstandard IFRS 16. In der Aufsichtsratssitzung am 25. September 2017 wurde unter anderem die Konzern-Planung für das kommende Geschäftsjahr verabschiedet. Die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde beschlossen. In der Sitzung am 11. Dezember 2017 hat der Aufsichtsrat diesen Bericht beschlossen und den Vorsitzenden zu dessen Unterzeichnung beauftragt und bevollmächtigt. ORGANISATION UND ARBEIT DER AUSSCHÜSSEDer Aufsichtsrat hat zur Erfüllung seiner Aufgaben den Personal- und den Prüfungsausschuss gebildet. Der Personalausschuss setzt sich aus den Herren Dr. Klaus Bleyer (Ausschussvorsitzender), Maximilian Wölfle (stellvertretender Ausschussvorsitzender) und Prof. Dr.-Ing. Wilfried Sihn zusammen. Zur Steigerung der Effizienz nimmt der Personalausschuss auch die Aufgaben des Nominierungsausschusses wahr. Dem Prüfungsausschuss gehören die Herren Dr. Klaus Bleyer (Ausschussvorsitzender), Maximilian Wölfle (stellvertretender Ausschussvorsitzender) und Horst Binnig an. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Bertrandt AG tätig ist. Herr Dr. Klaus Bleyer ist Financial Expert und unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten von Rechnungslegung und Abschlussprüfung nach § 100 Abs. 5 AktG. Im Geschäftsjahr 2016/2017 beriet sich der Prüfungsausschuss sechs Mal. In der Sitzung am 12. Dezember 2016 beschäftigte sich der Prüfungsausschuss in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer mit den Jahresabschlüssen der Bertrandt AG und des Konzerns sowie den Prüfungsinhalten, - schwerpunkten und -ergebnissen. Darüber hinaus wurden die Prüfungsschwerpunkte für das kommende Geschäftsjahr verabschiedet. In den telefonisch durchgeführten Sitzungen am 6. Februar 2017, am 12. Mai 2017 und am 21. August 2017 wurden unter anderem die jeweils zur Veröffentlichung anstehenden Finanzberichte hinsichtlich Umsatz-, Ergebnis- und Cashflow-Entwicklung erörtert. In der Sitzung am 29. Mai 2017 hat sich der Prüfungsausschuss über die Gefahren für die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers und die von diesen angewendeten und zu dokumentierenden Schutzmaßnahmen beraten. In der Sitzung am 25. September 2017 wurde unter anderem die Umsetzung von Änderungen im Hinblick auf das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) erörtert. Der Personalausschuss tagte im Geschäftsjahr 2016/2017 am 12. Dezember 2016 und am 29. Mai 2017. Im Mittelpunkt stand die Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. CORPORATE GOVERNANCEDer Begriff Corporate Governance steht für die verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. In den Sitzungen am 12. Dezember 2016, 29. Mai 2017 und 25. September 2017 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Im Rahmen der Sitzung am 25. September 2017 beschloss der Aufsichtsrat die aktuelle Fassung der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Bis auf wenige Ausnahmen folgt die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex. Die Abweichungen werden in der Entsprechenserklärung erläutert. Neben dem Geschäftsbericht ist insbesondere auch die Entsprechenserklärung auf der Bertrandt-Website unter der Rubrik Investor Relations dauerhaft zugänglich. PRÜFUNG DER JAHRESABSCHLÜSSEDie ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt AG wählte am 23. Februar 2017 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/2017. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für die Bertrandt AG sowie der Konzern-Abschluss und der Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016/2017 wurden unter Einbeziehung der Buchführung vom Abschlussprüfer geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Nach Aufstellung und rechtzeitig vor der Sitzung erhielten alle Aufsichtsratsmitglieder die Abschlüsse und Lageberichte des Geschäftsjahres 2016/2017, die Berichte des Abschlussprüfers und den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns. Nachdem sich der Prüfungsausschuss vorbereitend mit den Themen auseinandergesetzt hatte, befasste sich der Gesamtaufsichtsrat in der Sitzung am 11. Dezember 2017 mit dem Prozess der Abschlusserstellung sowie mit dem Rechnungslegungsergebnis. An dieser Sitzung nahmen die den Jahres- und Konzern-Abschluss testierenden Wirtschaftsprüfer ebenfalls teil. Sie berichteten über die Prüfung insgesamt, über die festgelegten Prüfungsschwerpunkte, die unternehmensspezifischen, besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (sogenannte Key Audit Matters) und andere wesentliche Ergebnisse der Prüfung. Darüber hinaus beantworteten sie die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats. Es ergaben sich keine Einwendungen seitens des Aufsichtsrats. Nach eigener Prüfung, die zu keinen Einwendungen führte, nahm der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzern-Abschluss, den Lagebericht der Bertrandt AG und des Konzerns sowie den Prüfungsbericht zustimmend zur Kenntnis und billigte den Jahresabschluss und den Konzern-Abschluss. Damit sind zugleich der Jahresabschluss festgestellt und der Konzern-Abschluss gebilligt worden. Der Aufsichtsrat folgte dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016/2017 der Bertrandt Aktiengesellschaft. DANKDer Aufsichtsrat dankt allen Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeitern des Bertrandt-Konzerns im In- und Ausland für ihre geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Sie haben mit großem Engagement in einem sehr anspruchsvollen Marktumfeld ein gutes Ergebnis erzielt.
Ehningen, 11. Dezember 2017 DR. KLAUS BLEYER, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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