Bertrandt Cognition GmbHEhningen§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021Auszug aus dem GesellschafterbeschlussDie alleinige Gesellschafterin der Bertrandt Cognition
GmbH mit Sitz in Ehningen, eingetragen beim Amtsgericht
Stuttgart unter HRB 770284, ist die Bertrandt Beteiligungen
GmbH, Ehningen. Zwischen der Bertrandt Beteiligungen GmbH
und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die
Bertrandt Beteiligungen GmbH zur Verlustübernahme gem.
§ 302 AktG gegenüber der Gesellschaft
verpflichtet ist.
Zwischen der Bertrandt AG, Ehningen, und der Bertrandt
Beteiligungen GmbH besteht wiederum ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die
Bertrandt AG zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG
gegenüber der Bertrandt Beteiligungen GmbH
verpflichtet ist.
Der Jahresabschluss der Bertrandt Cognition GmbH mit
Sitz in Ehningen, wird in den Konzernabschluss der
Bertrandt AG, Ehningen (HRB 245259 beim Amtsgericht
Stuttgart) miteinbezogen. Der Konzernabschluss,
Konzernlagebericht und Bestätigungsvermerk zum
Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Bertrandt AG
wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
veröffentlicht
Die alleinige Gesellschafterin beschließt unter
Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen
Formen und Fristen der Einberufung und Abhaltung einer
Gesellschafterversammlung einstimmig:
1. Die Gesellschafter beschließen daher § 264
Abs. 3 HGB anzuwenden und auf die Offenlegung des
Jahresabschlusses der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2021/2022 zu verzichten.
2. Es wird ebenfalls aufgrund § 264 Abs. 3 HGB auf
die Erstellung eines Anhangs verzichtet sowie auf die
Erstellung eines Lageberichts, sofern dieser aufgrund der
Überschreitung der Größenkriterien des
§ 267 HGB aufzustellen ist.
Ehningen, den 09. Dezember 2021
Bertrandt Beteiligungen GmbH
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