Bertrandt Cognition GmbH

Ehningen

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021

Auszug aus dem Gesellschafterbeschluss

Die alleinige Gesellschafterin der Bertrandt Cognition GmbH mit Sitz in Ehningen, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 770284, ist die Bertrandt Beteiligungen GmbH, Ehningen. Zwischen der Bertrandt Beteiligungen GmbH und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die Bertrandt Beteiligungen GmbH zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG gegenüber der Gesellschaft verpflichtet ist.

Zwischen der Bertrandt AG, Ehningen, und der Bertrandt Beteiligungen GmbH besteht wiederum ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass die Bertrandt AG zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG gegenüber der Bertrandt Beteiligungen GmbH verpflichtet ist.

Der Jahresabschluss der Bertrandt Cognition GmbH mit Sitz in Ehningen, wird in den Konzernabschluss der Bertrandt AG, Ehningen (HRB 245259 beim Amtsgericht Stuttgart) miteinbezogen. Der Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Bertrandt AG wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers veröffentlicht

Die alleinige Gesellschafterin beschließt unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Formen und Fristen der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung einstimmig:

1. Die Gesellschafter beschließen daher § 264 Abs. 3 HGB anzuwenden und auf die Offenlegung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021/​2022 zu verzichten.

2. Es wird ebenfalls aufgrund § 264 Abs. 3 HGB auf die Erstellung eines Anhangs verzichtet sowie auf die Erstellung eines Lageberichts, sofern dieser aufgrund der Überschreitung der Größenkriterien des § 267 HGB aufzustellen ist.

Ehningen, den 09. Dezember 2021

Bertrandt Beteiligungen GmbH