![]() 7C Solarparken AG (vormals: COLEXON Energy AG)Bayreuth (vormals: Hamburg)Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014Geschäftsbericht 2014LageberichtVORABInfolge des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2014 hat sich der Konzern am 26. Januar 2015 in 7C Solarparken AG umfimiert. Aus diesem Grund wurde der Geschäftsbericht unter dem Namen „7C Solarparken“ aufgestellt. Für Zwecke der Klarheit werden im folgenden Bericht die folgenden Namen genutzt:
ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICKTrotz des positiven weltweiten Trends, bei Erneuerbaren Energien und speziell Solarenergie, ist auf dem europäischen Markt ein weiterer Rückgang bei der Installation neuer Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zu beobachten. Die politische Landkarte in Europa verlangt nach mehr Erneuerbarer Energie, doch es existieren zu viele Diskrepanzen zwischen den Staaten bezüglich Rechtssicherheit und Stromnetz. Der einzige Weg Photovoltaik in Europa zu Wachstum zu verhelfen, liegt offensichtlich im Eigenverbrauch, da durch Kosten/Nutzen-Verbesserungen die Photovoltaik gegenüber den konventionellen Neuinvestitionen wettbewerbsfähig geworden ist. Unglücklicherweise sehen die Politiker in der „Grid Parity“ eine neue Quelle für staatliche (Steuer-)Einnahmen, was zu einer Unentschlossenheit des Marktes führt und wenig Spielraum für neue Marktteilnehmer zum Bau von PV-Anlagen bietet. Die Anlagenbauer in Europa sehen nach wie vor schweren Zeiten entgegen und es gibt kontinuierlich neue Opfer. Auf der anderen Seite sind PV-Anlagen ähnlich den REITs im Immobiliensektor als eine defensive Anlageklasse entdeckt worden. Diese sogenannten „YieldCos“ sind Tochtergesellschaften von großen Versorgern oder von Firmen im Bereich Umwelttechnik, die all ihre Vermögenswerte im Bereich Erneuerbarer Energien in spezielle Unternehmensformen einbringen, welche stabile Cashflows generieren und die dazugehörigen Dividenden auszahlen. Verschiedene „YieldCos“ (bisher in UK und in den USA/Kanada) sind 2014 mit dem Ziel an die Börse gegangen PV-Parks zu kaufen und den Aktionären somit Renditen von rund 5% anzubieten zu können. Auch die COLEXON Aktionäre profitieren von der Tatsache, dass anscheinend immer mehr Investoren ertragsbringende und gesetzlich geregelte Anlagegüter favorisieren. Diese Vorteile kommen jedoch nur durch den Zusammenschluss mit dem Geschäftsmodell der 7C Solarparken NV zur Entfaltung, welche durch die ordentliche Hauptversammlung am 17. April 2014 beschlossen wurde. Die neue Gruppe besaß Ende 2014 ein IPP Portfolio von mehr als 70 MWp, welches sie betreibt und betriebstechnisch führt. Die 7C Solarparken NV stellt hierbei eine Plattform zur Verfügung, die auf langfristiges Wachstum ausgerichtet ist. In der ersten Phase erfordert dies jedoch Kostenrationalisierung, Optimierung von bestehenden PV-Parks sowie ein verbessertes Handling von Garantiefällen, die aus der Historie von COLEXON als EPC-Partner herrühren. Die Strategie für die Jahre 2014 bis 2016 wurde im September 2014 veröffentlicht und prognostiziert auf konsolidierter Basis einen um 20% steigenden Cashflow je Aktie (pro Jahr) bis auf mindestens EUR 0,40 im Jahr 2016. Die ersten positiven Effekte der neuen Fokussierung haben sich bereits im Ergebnis 2014 niedergeschlagen und werden unsere Zahlen 2015 ebenfalls stützen. Besonders die Kostenbasis wurde substanziell reduziert, was durch den Trend der laufenden Ausgaben belegt wurde. Auf konsolidierter Basis stieg das EBITDA um 74,1% von EUR 9,6 Mio. auf EUR 16,7 Mio. Dies wurde jedoch auch von positiven Einmaleffekten in Höhe von EUR 5,5 Mio. begünstigt, welche mit den Badwills aus den Unternehmenserwerben zusammenhängen. Bereinigt um diese Einmaleffekte hat sich das EBITDA um 30,2% von EUR 8,6 Mio. in 2013 auf EUR 11,2 Mio. in 2014 erhöht. Der Cashflow je Aktie (CFPS) stieg auf EUR 0,26 und beinhaltet lediglich vier Monate der Colexon Energy AG. Der Vorstand prognostiziert für das Jahr 2015 eine Verbesserung des bereinigten EBITDA auf EUR 18,2-18,8 Mio. und eine Verbesserung des des Cashflows je Aktie (CFPS) auf EUR 0,37 bis 0,39. EXTERNE RAHMENBEDINGUNGENZUBAU 2014 WELTWEIT2014 war ein historisches Jahr, da erstmals die weltweiten Investitionen in Erneuerbare Energien die Investitionen in neue Kohle- und Gaskraftwerke überschritten haben. Bei diesem Trend spielte der PV-Markt eine Hauptrolle, da die PV-Industrie insgesamt 38,7 GW auslieferte - ein Allzeithoch. Schlüsselmärkte waren Asien, Nord- und Lateinamerika sowie Südafrika. Dabei führte China den globalen Markt mit 10,6 GW (i. Vj. 11,3 GW) an. Ebenso schnellte der japanische Markt, der den zweiten Platz einnahm, mit 9,7 GW nach oben, gefolgt vom US-Markt mit 6,2 GW. Das Wachstum, das früher unter dem Gesichtspunkt des Erreichens von staatlichen Zielen generiert wurde, wird nun von kleineren dezentralen Entwicklungen getrieben, vor allem im Bereich der industriellen und häuslichen Dachanlagen. Die Entwicklungsländer, allen voran Indien, welches sich zunehmend als ein Hauptmarkt herausbildet, stocken ihre Solarentwicklungen auf.
Quelle: EPIA: „Global Market Outlook for Photovoltaics until 2018“, 2014 basiert auf Bericht IEA PVPS Snapshot of Global PV Market 2014 Die Entwicklung in Europa hingegen war eine Enttäuschung, da trotz des starken Wachstums in UK der Markt im dritten Jahr hintereinander auf ungefähr 7 GW abnahm. Der deutsche Markt ging zum zweiten Mal in Folge zurück. Hierbei wurde Rückgang an Neuinstallationen um 42,3% auf 1,9 GWp verzeichnet, welcher unter dem jährlich neu ausgegebenen Korridor von 2,4 bis 2,6 GWp im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2.0 lag. Die Hauptgründe für diese deutliche Abschwächung waren a) die Kombination einer durchschnittlich um 9,3% niedrigeren Einspeisevergütung im Vergleich zu 2013 und Einfuhrzölle für chinesische Module, welche die 10%ige Kürzung der Herstellkosten eines T1 Modullieferanten in China nicht kompensieren konnte, sowie b) die negativen Effekte für den Zubau, die mit dem EEG 2.0 zum 1. August 2014 in Kraft getreten sind. DURCHBRUCH DER ERNEUERBAREN ENERGIEN IM DEUTSCHEN ENERGIEMIXNach der Energiebilanz AG erwirtschafteten die Erneuerbaren Energien 25,8% der gesamten deutschen Energieproduktion, wovon 5,8% der Photovoltaik zuzurechnen waren. Die Erneuerbaren Energien haben mittlerweile Braunkohle als Hauptenergiequelle im Energiemix verdrängt. Als Zielgröße wurde vom Staat eine Größenordnung von 40 bis 45% im Jahr 2025 ausgegeben. ![]() EEG REFORM IN DEUTSCHLANDDie grundlegende Reform, auf die sich die Bundesregierung verständigt hat, soll das Ausmaß und die Geschwindigkeit des Kostenanstiegs spürbar bremsen, indem die Vergütungssysteme vereinfacht und die Kosten auf einem vertretbaren Niveau stabilisiert werden. Hierzu hat die deutsche Regierung einen berechenbaren und im Gesetz verankert Ausbaukorridor festgelegt, in welchem insbesondere folgende Aspekte beachtet werden: mehr Kosteneffizienz durch Abbau von Überförderungen und Degression der Förderungen, stärkere marktwirtschaftlich orientierte Förderung, Konzentration der besonderen Ausgleichsregelung auf stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb und ausgewogene Regelung für die Eigenproduktion von Strom. Die Herausforderungen für eine kosteneffiziente Energiewende veranschaulicht die nachfolgende Grafik. Sie zeigt die Summe der Vergütungen für erneuerbare und konventionelle Stromerzeugung zu einem Zeitpunkt, an welchem die Erneuerbaren Energien einen Anteil von 35% am Stromverbrauch erreicht haben werden (voraussichtlich 2020). Der jährliche Energieverbrauch in Deutschland liegt bei ca. 600 TWh. 25% davon werden durch Erneuerbare Energien erzeugt, die durch das EEG 1.0 (2000 bis 2014) gefördert werden. Die durchschnittliche Vergütung über alle Technologien hinweg beträgt ca. 17 Cent/kWh. Diese „Lernkurve“ wird der Endverbraucher abbezahlen müssen, da ein Einvernehmen darüber besteht, dass in gesetzliche Zusagen nachträglich nicht eingegriffen werden soll. Die Steigerung des Anteils an Erneuerbaren Energien von 25 auf 35% (ca. 60 TWh/a) kann jedoch durch die Maßnahmen eines grundlegend überarbeiteten EEG 2.0 wesentlich kostengünstiger erfolgen. Die restliche Stromnachfrage wird durch den verbleibenden Kraftwerkspark gedeckt (ca. 390 TWh/a). Der Großhandelspreis für zukünftige Lieferungen (Futures) beträgt ca. 4 Cent/kWh. Dieser Preis deckt überwiegend nur die kurzfristigen Betriebskosten der Kraftwerke, nicht aber die Investitionskosten. Die Vollkosten eines neuen Steinkohle- oder Gaskraftwerks liegen bei 7 bis 11 Cent/kWh. Aus diesem Grund besteht die Gefahr nicht ausreichender Kraftwerkskapazitäten in Zeiten hoher Nachfrage. Die Koalition hat daher verabredet, mittelfristig einen zweiten Markt für das bereitstellen von Kapazität zu schaffen. Da die Bundesregierung keinen Einfluss auf die Höhe der Preise am Großhandelsmarkt hat und in bestehende Zusagen aus dem EEG 1.0 nicht eingreifen will, geht es bei der Umsetzung einer kosteneffizienten Energiewende vor allem darum, die Vergütungen für zusätzliche Erneuerbare-Energien-Anteile (EEG 2.0) und die Kapazitätszahlungen möglichst gering zu halten. ![]() Die nächste Grafik veranschaulicht die Wirkungen des reformierten EEG. Dargestellt wird die Summe der Vergütungen für neue EEG-Anlagen im Jahr 2015. Die Konzentration auf die kostengünstigsten Technologien, Wind Onshore und PV, bei gleichzeitiger Absenkung der Einspeisevergütungen bewirkt, dass die durchschnittliche Vergütung auf ca. 12 Cent/kWh sinkt. Bei der relativ teuren Biomasse erfolgt eine Konzentration auf Abfall- und Reststoffe und damit eine deutliche Mengenbegrenzung. Ein in der Summe hoher Anteil wird für Wind Offshore Anlagen zu zahlen sein, die noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen. Das technologische und industrielle Potenzial verbunden mit den Perspektiven für wirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplätze rechtfertigt allerdings die weitere Finanzierung der Wind Offshore Technologie. ![]() Unsere Anlagen unterliegen dem von der deutschen Regierung beschlossenen Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (2000) sowie dem Nachtrag, der 2008 veröffentlicht wurde. Im EEG sind die grundlegenden Parameter des Tarifsystems festgelegt, die dementsprechend auf alle Arten von Erneuerbaren Energien anzuwenden sind:
Das EEG wird durchscnittlich alle drei bis vier Jahre überprüft. Aufgrund der steigenden Energiepreise wurde eine Änderung im August 2012 verabschiedet und eine weitere Reform des EEG trat bereits ab 1. August 2014 in Kraft. Mit dem neuen Gesetz, das wir als „EEG 2.0“ bezeichnen, plant die Regierung den Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten Energieproduktion bis 2025 auf 40 bis 45% und bis 2035 auf 55 bis 60% zu erhöhen. Es wird die Subventionen zurückführen und technologieabhängige Höchstgrenzen einführen, während man sich nach und nach in die Richtung von Bieterverfahren begeben wird. Für jede Schlüsseltechnologie im Bereich der Erneuerbaren Energien wurde ein Ausbauziel hinsichtlich der installierten Leistung festgelegt:
In der nächsten Reform des EEG, welche 2017 in Kraft treten wird, werden voraussichtlich Bieterwettbewerbe eingeführt. Ziel ist es, einen intensiveren Wettbewerb anzustoßen, um die Einspeisesätze für erneuerbare Energien festzulegen. Um diese Vorgehensweise zu testen, ist in der gerade verabschiedeten Reform ein Schema für eine Pilotauktion für eine PV-Freiflächenanlage über jährlich 600 MW eingearbeitet. Während das EEG 1.0 dazu beigetragen hat, dass Erneuerbare Energien einen Anteil von bis zu 25% am Energiemix bei Kosten von EUR 170/MWh hatten, haben die Entscheidungsträger das neue Gesetzeswerk unter zwei Gesichtspunkten verabschiedet: 1. Wachstum der Erneuerbaren Energien von bis zu 35% bis 2020 und 2. Stabilisierung der Energiekosten für den Endverbraucher. Demzufolge hat die Regierung entschieden, dass die verbleibenden 10% wirtschaftlicher sein müssen und hat somit eine Entscheidung für Wind und Photovoltaik, mit den entsprechenden Korridoren, getroffen. Der folgende Text enthält die Veränderungen im Vergleich zum EEG 1.0 in Bezug auf die Photovoltaik:
REGULATORISCHE SICHERHEIT IN DEUTSCHLANDNeben den negativen Auswirkungen der Begrenzung beim Zubau konnte der deutsche Markt als sicherer denn je zuvor eingestuft werden. Das Schlüsselwort „Bestandsschutz“ wurde im Gesetzestext integriert und schützt Investoren vor rückwirkenden Änderungen, mit denen sich die europäische PV-Branche in den letzten Jahren ständig auseinandersetzen musste. Rückwirkende Eingriffe verwandeln Photovoltaik in ein risikoreiches Investment, was sie üblicherweise aufgrund der Unabhängigkeit zum Öl und der prognostizierbaren Einstrahlung jedoch nicht ist. Während des Jahres 2014 formulierte die Europäische Kommission neue Ziele für die Entwicklung des Marktes für Erneuerbare Energien und hat betont, dass Gesetzeswerke und zugehörige Richtlinien so transparent und vorhersagbar wie möglich sein müssen, da Investoren und die Finanzwirtschaft sehr auf die Qualität der politischen Entscheidungen reagieren. Es wurde deutlich empfohlen, keine weiteren rückwirkenden Maßnahmen zu beschließen. Dort wo es politische Inkohärenz, widersprüchliche Signale oder eine Art „Stop-or-Go“ Politik gibt, stoppen Investoren ihr finanzielles Engagement und die Endverbraucher zahlen mehr für ihre Energie. Im Widerspruch dazu hat Italien beschlossen die Einspeisevergütung für Bestandsanlagen mit einer Leistung von mehr als 200 kWp um 8 bis 20% zu kürzen ab dem 1. Januar 2015. Dies hat zu einem radikalen Vertrauensbruch in die Investition von PV-Anlagen in Italien geführt. WETTBEWERBBis zum jetzigen Zeitpunkt war der Kapitalmarkt eher unbedeutend für die Kapitalbeschaffung. Das Aufkommen der „YieldCos“ war der Auslöser für das sich ausbreitende Interesse, in Solarunternehmen zu investieren. Die Kombination von historisch niedrigen Zinsen, niedrigen Renditen für neue Parks, Knappheit von Assets, die eine Investition lohnen und der Bestandsschutz für bestehende Parks in Deutschland hat den Wert von Anlagen der Erneuerbaren Energien erhöht. Wir haben die die Erfahrung gemacht, dass der Wettbewerb zwischen Versicherungsgesellschaften, „YieldCos“ und Pensionsfonds/Family-Offices hauptsächlich über der Grenze von 10+MWp stattfindet. Eine weitere wesentliche Entwicklung im Segment der größeren Anlagen (>10 MWp) ist die Tatsache, dass Finanzgruppen, die bisher Konkurrenten für solche Projekte darstellten, nun direkt in das Vermögen oder in eine Subholdinggesellschaft der industriellen IPP-Unternehmen investieren. Ein Beispiel dafür ist der Eintritt der Gothaer Versicherung in die Capital Stage oder der von UBS Clean Energy Infrastructure in die KKB Energie. Im Segment zwischen 1-5 MWp, in dem die Gesellschaft tätig ist, ist der Wettbewerb zwar deutlich geringer, dennoch treten hier kleine Energieversorger wie beispielsweise die Stadtwerke in Erscheinung. Wir erwarten hier den Trend, dass Versorger weiterhin im Solarsegment tätig werden, was zum Beispiel durch die kürzliche Ankündigung von E.ON untermauert wird, die aus der konventionellen Energieerzeugung aussteigen und sich den Erneuerbaren Energien zuwenden wollen. STRATEGIE, ORGANISATION UND STEUERUNGGESCHÄFTSMODELL![]() Die neue Unternehmensgruppe positioniert sich eindeutig als reiner Eigentümer/Betreiber von PV-Anlagen mit Einspeisung hauptsächlich in Deutschland. Durch das EEG garantiert die Regierung hier feste Einspeisevergütungen für Erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisesatz festgelegt wird, sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen. Unser Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen sowie risikoarme Optimierung und Expansion für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Die Kernkompetenz ist das professionelle Managen von PV-Anlagen, beginnend mit der Akquisition, Finanzierung und Optimierung bis hin zum Betrieb der Anlage. Gelegentlich können die Anlagen auch wie ein Neuprojekt entwickelt werden, sodass von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungsphase profitiert werden kann. Die Entscheidungen des Managements lenken und bewahren die Werthaltigkeit der Anlage während der Laufzeit der Einspeisevergütung. Angesichts der langlebigen und nachvollziehbaren Cashflows werden die Parks der Gesellschaft generell in einem Verhältnis von 25% Eigenkapital und 75% Fremdkapital finanziert. Rechtlich unabhängige Projektgesellschaften („SPV´s“) erwerben und besitzen die Parks. Dies hat zur Folge, dass das Risiko von einzelnen Anlagen gestreut ist und das Risiko für die Gruppe bestmöglich minimiert wird. ASSET PORTFOLIODer strategische Fokus unseres Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 bis 5 MWp. Sollten sich außergewöhnliche Möglichkeiten auftun, wird aber auch in kleinere Dach- oder Freiflächenanlagen investiert. Am Ende des Jahres 2014 umfasst das Anlagen -Portfolio eine Leistung von 70,86 MWp, welche ungefähr 71 GWh Energie produziert und ausreicht, um mehr als 20.000 Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr 35.000 Tonnen CO2 eingespart.
STRATEGISCHE PLANUNGIm dritten Quartal 2014 hat COLEXON einen strategischen Plan für die Jahre 2014 bis 2016 definiert. Dieser Plan sieht vor, dass durch die Umsetzung der drei nachfolgenden wesentlichen Säulen der Cashflow je Aktie bis zum Jahr 2016 auf mindestens EUR 0,40 gesteigert werden soll:
UNTERNEHMENSSTRUKTURSITZEZum Tag der Veröffentlichung dieses Berichtes verfügt die COLEXON über einen Hauptsitz in Bayreuth. Der Hauptsitz der belgischen Unternehmenstochter 7C Solarparken NV ist in Mechelen, Belgien. Die Niederlassungen in Hamburg und Wesel waren bereits zum Stichtag des Berichtes geschlossen. ORGANISATIONDer Konzern wird geführt von zwei Vorständen die operativ in beiden Organisationsabteilungen tätig sind und ihre Aufgaben gemäß einer mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Geschäftsordnung erfüllen. Die Gruppe hat grundsätzlich zwei Organisationsabteilungen, für den kaufmännischen und technischen Bereich. Diese Abteilungen sind über die Landesgrenze hinaus organisiert. Für die Behandlung von Gewährleistungsfällen wurde eine separate Mannschaft definiert. UNTERNEHMENSSTEUERUNGEin internes Managementinformationssystem mit detaillierten Planungs- und Berichterstattungsprozessen sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. MITARBEITERENTWICKLUNGAufgrund der beschränkten Größe des Unternehmens ist der Bereich des Personal- und Change-Managements weiterhin von großer Bedeutung. Die Geschäftsentwicklung erfordert eine weitere Anpassung der Organisationsstruktur, welche vom Unternehmen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine außergewöhnlich hohe Flexibilität verlangt. STEUERUNGSSYSTEMDer Vorstand hat im Zuge der strategischen Neupositionierung in den letzten Monaten den erfolgreichen Unternehmenszusammenschluss vorbereitet und die internen Managementinformationssysteme für Planung, Steuerung und Berichterstattung auf den Prüfstand gestellt. Daraus ergab sich ein neues internes Managementinformationssystem mit bereichs- und unternehmensübergreifenden Planungs- und Steuerungsprozessen. Das System sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst. Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solarparks. Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst. STEUERUNGSGRÖSSEN UND KONTROLLSYSTEMFormal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach den Vorgaben des DRS 20 ausschließlich die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind. Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des Lageberichts zu finden, auf die nachfolgend verwiesen wird. STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGEFür die COLEXON stellt der Umsatz eine elementare Steuerungsgröße des operativen Geschäfts dar. Neben der kommunizierten Unternehmensstrategie bilden in erste Linie die Höhe der verfügbaren Liquidität, das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) die Bezugselemente. Auch das EBITDA vor Sonderfaktoren zählt zu den bedeutsamsten Steuerungskennzahlen des Konzerns. Die Bereinigung der Sonderfaktoren erfolgt dabei im Sinne einer Konzentration auf die operative Entwicklung und dient der besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den Berichtszeiträumen. Die Ergebniskennzahlen EBITDA und CFPS enthalten wesentliche IFRS-bedingte Bewertungseffekte. Dazu zählen beispielsweise die bei der Erstkonsolidierung von neuen Parks im Rahmen der Kaufpreisallokationen (Purchase Price Allocation, PPA) ermittelten Unterschiedsbeträge. Diese Erträge sind nahezu nicht prognostizierbar, da sie im Zusammenhang mit künftigen Investitionen stehen und von verschiedenen projektspezifischen Parametern bestimmt werden. COLEXON wird daher ein bereinigtes EBITDA und CFPS veröffentlichen, welches die Entwicklung des Unternehmens wesentlich transparenter und nachhaltiger widerspiegelt. BEREINIGTES EBITDA = IFRS EBITDA abzüglich der folgenden Sondereffekte: • Nicht zahlungswirksame Erträge aus dem Erwerb von Anlagen (z.B. PPA, Badwill) • Nicht zahlungswirksame Verluste aus dem Verkauf von Anlagen • Verbrauch oder Auflösung der Rückstellungen für Gewährleistung • Kosten für Restrukturierung und Schließungen • Einmalige Transaktionskosten (z.B. Unternehmenserwerb) • Sonstige Einmaleffekte und periodenfremde Erträge und Aufwendungen NETTO CASHFLOW = bereinigtes EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien In Ergänzung zu den finanziellen Kennzahlen setzt COLEXON stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solarkraftwerke, wie z.B. Performance Ratio. Die Performance Ratio (PR) ist eine der wichtigsten Qualitätsfaktoren zur Bewertung der Effektivität einer PV-Anlage. Sie ist weitgehend unabhängig von der Ausrichtung einer PV-Anlage und der Einstrahlung auf die PV-Anlage. Aus diesem Grund kann man mit Hilfe der Performance Ratio netzgekoppelte PV-Anlagen an verschiedenen Standorten weltweit vergleichen. Damit gibt sie an, welcher Anteil der Energie nach Abzug der Energieverluste (z. B. durch thermische Verluste und Leitungsverluste) und des Eigenverbrauchs für den Betrieb real für die Einspeisung zur Verfügung steht. Je näher der für eine PV-Anlage ermittelte PR- Wert an 100 % liegt, desto effektiver arbeitet diese PV-Anlage. Ein Wert von 100 % ist jedoch real nicht zu erreichen, da beim Betrieb der PV-Anlage auch immer Verluste auftreten, die unvermeidbar sind (z. B. thermische Verluste durch die Erwärmung der PV-Module). Leistungsfähige PV-Anlagen erreichen eine Performance Ratio von 75% bis 85%. Die Performance Ratio wird in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt. SEGMENTEDer neue Vorstand hatte sich seit seiner Bestellung entschieden, das Unternehmen als eine Einheit zu führen. Die Eingliederung der 7C Solarparken NV ändert diese Organisationsstruktur keinesfalls. In diesem Zusammenhang ist es daher nicht mehr notwendig, intern verschiedene Bereiche oder Segmente zu organisieren und separat darüber zu berichten. Operativ konzentriert man sich auf die Finanzinformationen des "Solarkraftwerkbetriebes" und die Performance der einzelnen Anlagen. Der Vorstand erhält daher ein zusammengefasstes Reporting über diesen Bereich. Aus diesen Gründen wird das Unternehmen für die Zwecke des IFRS 8 andere Segmente fortan nicht mehr separat führen und darstellen. TRANSAKTION: KAPITALERHÖHUNG GEGEN SACHEINLAGE VON 7C SOLARPARKEN NVTRANSAKTIONSHINTERGRUNDMit Blick auf die zukünftigen Chancen der Gesellschaft stellte sich die Frage, ob man an der interessanten Perspektive von Eigenverbrauchsanlagen für Gewerbe- und Industrieunternehmen partizipieren könnte. Die aktuellen Gesetzesänderungen haben diesen innovativen Weg jedoch leider erheblich erschwert.. Folgerichtig wurde bereits in 2013 der Fokus auf den Ausbau des Solarkraftwerksportfolios gerichtet. Dieser Ausbau kann aufgrund der veränderten Geschäftsstruktur nicht durch neue, noch zu errichtende Projekte erreicht werden, sondern nur durch den Ankauf bereits fertiggestellter PV-Anlagen, die aus unterschiedlichen Gründen veräußert werden. Hierfür standen bei Colexon Energy AG jedoch keine finanziellen Eigen- oder Fremdmittel zur Verfügung. Ohne die erforderlichen Investitionen in eine deutliche Erweiterung des Bestands an Solarparks aber lag, wie bereits auf der außerordentlichen Hauptversammlung im Februar 2013 dargestellt, der bisherige Solarkraftwerksbestand unterhalb der kritischen Größe, die erforderlich wäre, um das Unternehmen in der jetzigen Struktur bestmöglich wirtschaftlich zu führen und weiter zu entwickeln. Ausgehend von dieser Situation haben der damalige Vorstand und Aufsichtsrat in ständigen Konsultationen die Optionen der Gesellschaft zu einer Marktpositionierung geprüft, die den Aktionären die erfolgversprechendsten Chancen zur Werterhaltung und einer langfristigen Wertsteigerung der Gesellschaft boten. Es bestand zum einen die Möglichkeit, die Gesellschaft in der Weise wie sie gegenwärtig nach der erfolgreichen Restrukturierung positioniert ist und mit dem jetzigen Bestand an Solarparks fortzuführen. Zu berücksichtigen wäre bei diesem Weg aber, dass ein so stark verkleinertes Unternehmen grundsätzlich erhöhten Risiken ausgesetzt ist: (1) fehlende Attraktivität des Arbeitsplatzes und damit möglicher Verlust von erforderlichem betrieblichen Wissen, (2) deutlich erschwerte Möglichkeit, frisches Kapital aufzunehmen, das selbst ohne Wachstumsambitionen zur Überbrückung von Unwägbarkeiten notwendig werden könnte und (3) überproportionale Schwankungsbreite der grundsätzlich möglichen zukünftigen Dividendenfähigkeit aufgrund der jetzigen Größe des IPP-Portfolios. Als weitere Option kam ein Wachstum durch eine Zusammenschlussstrategie in Betracht. Kriterien für den Zusammenschluss mit einem Partner wären auf dessen Seite technische Kompetenz, ein eigener Bestand an Solarparks und ein nachgewiesener Marktzugang. Die technische Kompetenz würde sicherstellen, dass die Bestandsanlagen in gutem Zustand bleiben und würde mit der eigenen technischen Kompetenz das Profil des gemeinsamen Unternehmens stärken. Ein eigener Bestand an Solarparks stellt eine wichtige, stabilisierende Säule des Partners dar. Unter Zugrundelegung dieser Kriterien wurde mit der 7C Solarparken NV ein für den Zusammenschluss mit Colexon Energy AG geeignetes Unternehmen gefunden. Dieser fand auf der ordentlichen Hauptversammlung im April 2014 großen Anklang. EINTRAGUNG DER TRANSAKTIONAm 9. September 2014 konnte die Gesellschaft vermelden, dass der Hauptversammlungsbeschluss über die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage um bis zu EUR 24.717.000,00 auf bis zu EUR 33.589.278,00 in das Handelsregister eingetragen wurde. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 2. Oktober 2014 in das Handelsregister eingetragen, womit die Kapitalerhöhung wirksam geworden ist. Das Grundkapital der COLEXON betrug am 2. Oktober 2014 EUR 33.589.278,00, eingeteilt in 33.589.278 neue auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es handelt sich, bei der Sacheinlage der 7C Solarparken NV in die Colexon Energy AG um einen ‚umgekehrten Unternehmenserwerb‘ (Reverse Acquisition) im Sinne von IFRS 3. Der 9. September 2014 ist der Erstkonsolidierungstag der Colexon Energy AG im Konzernabschluss der COLEXON. Infolgedessen werden ausschließlich die zum 9. September 2014 gegebenen Größen der Gewinn- und Verlustrechnung (z.B. Umsatz) der 7C Solarparken NV in die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung einfließen, während das bis zum 9. September 2014 aufgelaufene Jahresergebnis der COLEXON ergebnisneutral im Eigenkapital dargestellt werden wird. Die Ergebnisgrößen beider Unternehmensteile, d.h. der COLEXON und der (übernommenen) 7C Solarparken NV, fließen hingegen erst ab dem 9. September 2014 (Zeitpunkt der Erstkonsolidierung) in den Konzernabschluss der COLEXON ein. Durch die bilanzielle Darstellung der Übernahme der 7C Solarparken NV ist für den Jahresabschluss 2014 der Konzernabschluss der COLEXON aus den Vorjahren vor der Übernahme der 7C Solarparken NV nicht mit diesem Konzernabschluss der COLEXON vergleichbar. Als Vorjahrszahlen aus 2013 wurden die Zahlen der 7C Solarparken NV aufgenommen. TRANSAKTIONSKOSTENDie Transaktionskosten betrugen bis zum Berichtsdatum 352 TEUR, davon sind 30 TEUR in der Konzern-Gewinn- und Verlust-Rechnung aufgenommen, da die Colexon Energy AG erst ab dem 9. September 2014 in die Konzern GuV einfließt. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGEERTRAGSLAGEDer Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2014 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 14,6 Mio. (i.VJ.: EUR 10,2 Mio.). Der Erlösanstieg um 42% ist vor allem auf die Erstkonsolidierung der Colexon Energy AG (ab 9. September 2014) und der Solaranlage Pflugdorf (ab 2. September 2014) zurückzuführen. Die Colexon Energy AG trug in diesem Zeitraum EUR 2,2 Mio. zum Umsatz bei, der Solarpark Pflugdorf EUR 0,3 Mio. Bereinigt um Unternehmenszusammenschlüsse stieg der Umsatz um 19,6% auf EUR 12,2 Mio. (i.VJ.: EUR 10,2 Mio.), da alle Erwerbe aus 2013 erst im Jahr 2014 ihre volle Wirkung entfalteten. Darüber hinaus hatte das Geschäftsjahr 2014 eine normale Sonneneinstrahlung, während das Jahr 2013 von eher schwachen Einstrahlungswerten gekennzeichnet (diese lagen ortsabhängig um 5 bis zu 10% unter den Werten eines normalen Jahres) und durch starken Schneefall geprägt war. Sonstige Erträge erzielte der Konzern in Höhe von EUR 6,5 Mio. (i.VJ.: EUR 1,9 Mio.). Der Konzern hat gemäß IFRS 3 zum Zeitpunkt des Erwerbs der Solarparks im Geschäftsjahr 2014 eine Kaufpreisallokation (PPA) durchgeführt, um die erworbenen Vermögenswerte und Schulden in den Konzernabschluss einzubeziehen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden, von denen der Konzern zu diesem Zeitpunkt Kenntnis hatte, identifiziert und zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Der Großteil der sonstigen Erträge im Geschäftsjahr 2014 steht in Verbindung mit dem Badwill i.H.v. EUR 5,6 Mio., der aus dem Zusammenschluss mit der High Yield Solar Investments BV (Solarpark Pflugdorf) in Höhe eines Betrages von EUR 0,1 Mio. sowie aus einem Badwill i.H.v. EUR 5,5 Mio. aus dem umgekehrten Unternehmenserwerb der Colexon Energy AG herrührt. Der Personalaufwand ist von EUR 0,1 Mio. im Geschäftsjahr 2013 auf EUR 0,5 Mio. im Berichtsjahr angestiegen. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Erstkonsolidierung der Colexon Energy AG zurückzuführen, da ab dem Stichtag 9. September 2014 EUR 0,3 Mio. von den Personalkosten der Colexon Energy AG hinzuaddiert werden mussten. Zum 31. Dezember 2014 beschäftigte der Konzern neben den beiden Vorständen 17 Mitarbeiter, davon 13 bei der Colexon Energy AG. Im Geschäftsjahr 2014 hatte die 7C Solarparken NV vier Mitarbeiter ohne Berücksichtigung der Geschäftsführung (Management). Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 3,7 Mio. (i.VJ.: EUR 2,4 Mio.). Hierin sind vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks enthalten. Der Anstieg ist hauptsächlich auf den Ausbau des Portfolios mit den Solaranlagen der Colexon Energy AG und der Solaranlage in Pflugdorf zurückzuführen. Unter anderem sind Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung sowie Pachtzinsen, Mieten, Versicherungen und Kosten für die Rasen-/Grünpflege angefallen. Auch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb, unter anderem Kfz-, EDV- und Telekommunikationskosten sowie Transaktionskosten aus dem Unternehmenszusammenschluss sind enthalten. Es wurde ein EBITDA von EUR 16,7 Mio. verzeichnet (i.VJ.: EUR 9,6 Mio.), was eine Steigerung von 74.1% bedeutet. Einmaleffekte kommen aus den Unternehmenserwerben (EUR 5,6 Mio.), sodass diese einen erheblichen Einfluss hatten. Der Verkauf der Erste Solarpark Radeberg GmbH & Co KG führte zu einem Nettoergebnis i.H.v. EUR 0,2 Mio. An den 7C Solarparken NV Anlagen in Hausen (2,1 MWp) und in Sandersdorf (5,1 MWp) wurden während des Geschäftsjahres 2014 Optimierungsprogramme i.H.v. EUR 0,2 Mio. durchgeführt. Teil des strategischen Plans 2014 bis 2016, der im September 2014 bekannt gegeben wurde, war, die Anlage in Thierhaupten zu optimieren. Dieses Upgrade wurde ausgeführt und verursachte Kosten von EUR 0,1 Mio. Bei allen diesen Anlagen ist ab 2015 durch eine bessere Leistungsfähigkeit von erhöhten Umsätzen auszugehen. Bereinigt um Einmaleffekte stieg das EBITDA von EUR 8,6 Mio. in 2013 um 30,2% auf EUR 11,2 Mio.
Der Cashflow je Aktie (CFPS) betrug im Jahr 2014 EUR 0,26, dabei wurde nur die letzten vier Monate der Zinsaufwand der Colexon Energy AG berücksichtigt. Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR 6,6 Mio. (i.VJ.: EUR 5,0 Mio.). Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 4,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 10,1 Mio. im Geschäftsjahr 2014 angestiegen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 69,7% (i.VJ.: 44,4%). Die Beteiligungs- und Finanzverluste haben sich von EUR 4,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 2,6 Mio. im Berichtsjahr verringert. Finanzaufwendungen sind in Höhe von EUR 4,3 Mio. (i.VJ.: EUR 3,6 Mio.) angefallen. Hierin ist der Zinsaufwand für die Projektfinanzierungen der Anlagen in den Zweckgesellschaften sowie die Effektivzinsberechnung enthalten. Ein einmaliger positiver Effekt i.H.v. EUR 2,0 Mio. resultierte aus der Bewertung der Beteiligung der 7C Solarparken NV an der Colexon Energy AG. Diese Aktien stellen nach dem Zusammenschluss eigene Aktien des Konzerns dar. Das hieraus resultierende Ergebnis vor Steuern (EBT) beträgt EUR 7,5 Mio. (i.VJ.: EUR 0,4 Mio.). Bereinigt hat sich das EBT von EUR -0,5 Mio. auf EUR -0,1 Mio. verbessert.
Der in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2014 insgesamt auf EUR 0,1 Mio. (i.VJ.: Steuerertrag EUR 0,0 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss von EUR 7,4 Mio. setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 7,4 Mio. und dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von EUR 0,1 Mio. zusammen. VERGLEICH DER IM VORJAHR BERICHTETEN PROGNOSE MIT DER TATSÄCHLICHEN GESCHÄFTSENTWICKLUNGIm Vorjahr wurden vom Konzern kein Prognosebericht erstellt, da – wie wie zuvor beschrieben – die Übernahme der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien durch die COLEXON Energy AG als „umgekehrter Unternehmenszusammenschluss“ nach IFRS 3 gilt und somit die Werte der 7C Solarparken NV als erwerbendes Unternehmen gilt. Als Gesellschaft mit Sitz in Belgien hat diese im Vorjahr keinen Lagebericht und somit auch keinen Prognosebericht erstellt, mit dem die tatsächliche Entwicklung in 2015 verglichen werden kann. VERMÖGENS- UND FINANZLAGEVERMÖGENSLAGEDas Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2014 auf EUR 38,4 Mio. (i.VJ.: EUR 22,5 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 15,9 Mio. beziehungsweise um 71% ist hauptsächlich auf den im Geschäftsjahr 2014 durchgeführten umgekehrten Unternehmenszusammenschluss und die Ausübung von Optionen zurückzuführen. Das im Vorjahr ausgewiesene Eigenkapital betrifft den 7C Solarparken NV Konzern. Die Eigenkapitalquote betrug 18,5% (i.VJ.: 21,0%). Die Bilanzsumme ist von EUR 107,2 Mio. auf EUR 207,8 Mio. angestiegen. Der Konzern wies zum 31. Dezember 2014 immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 0,5 Mio. (i.VJ.: EUR 0,6 Mio.) aus. Davon stammten EUR 0,2 Mio. aus Projektrechten der Solaranlage Blumenthal sowie EUR 0,3 Mio. aus erworbenen Verträgen für die weiteren Solaranlagen. Der Anstieg der Solaranlagen auf EUR 171,4 Mio. (i.VJ. 2013: EUR 92,0 Mio.) beruht im Wesentlichen auf Photovoltaikanlagen, die durch Unternehmenserwerbe in den Konzern gekommen sind; davon sind EUR 73,6 Mio. auf die zum Zeitwert bewerteten Solaranlagen der Colexon Energy AG zurückzuführen. Der Konzern hat sich ebenfalls zum Ziel gesetzt, weitere Immobilienobjekte zu erwerben, die eine Verbindung zum PV Markt haben („PV Estates“). Die PV-Estates erhöhten die Buchwerte von EUR 0,2 Mio. in 2013 auf EUR 3,9 Mio. in 2014 und setzen sich aus dem Erwerb der Grundstücke in Sandersdorf, Zerre, Kettershausen und Pflugdorf (die zwei letzten Grundstücke kamen durch Unternehmenserwerbe hinzu) sowie dem Kauf eines Gebäudes in Bayreuth zusammen. Die Beteiligungen betrafen im Vorjahr noch die Beteiligung an der Colexon Energy AG; durch die Vollkonsolidierung der Colexon Energy AG in den Konzern ist diese Altbeteiligung entfallen. Am Ende des Berichtszeitraums betraf der Wert lediglich die Beteiligung an der JV Solar S.R.L. i.H.v. EUR 1,4 Mio. Dieser Gesellschaft, an welcher der Konzern zu 50% beteiligt ist, gehören mittelbar vier Solaranlagen in Italien (Carapelle, Canosa, Ceprano und Rutigliano), die alle eine Größe von jeweils 1 MWp aufweisen. Aktive latente Steuern wurden auf Verlustvorträge und auf Neubewertungen der Verbindlichkeiten sowie auf Abwertungen des Anlagenvermögens infolge der Kaufpreisallokation von Unternehmenserwerben angesetzt. Ferner werden in den Parks Sonderabschreibungen nach § 7g EStG geltend gemacht. Die hieraus entstehenden Verlustvorträge können steuerlich genutzt werden. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von EUR 11,0 Mio. im Vorjahr auf EUR 23,8 Mio. zum 31. Dezember 2014 erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der liquiden Mittel zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2014 verfügte der Konzern über liquide Mittel in Höhe von EUR 20,4 Mio. Hiervon sind EUR 11,3 Mio. mit Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avalen belegt. Die Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2014 auf EUR 152,6 Mio. (i.VJ.: EUR 79,7 Mio.). Es handelte sich hier um die Darlehen und Leasingverträge zur Finanzierung der Solarparks sowie die von den Aktionären zur Verfügung gestellte Optionsschuldverschreibung. Die Zunahme der Verbindlichkeiten resultierte im Wesentlichen aus den Bankverbindlichkeiten der im Geschäftsjahr erstkonsolidierten, zum Zeitwert bewerteten Finanzierungen der Colexon Energy AG. Der Unternehmenszusammenschluss mit der Colexon Energy AG führte zu einer Zunahme der Finanzverbindlichkeiten um EUR 68,1 Mio., davon resultierten EUR 1,5 Mio. aus der Schuldverschreibung und der Restbetrag aus non-recourse Projektfinanzierungen. Die Optionsanleihe hat eine Laufzeit von einem Jahr und einen Kupon von 3,0%. Der Buchwert aller Finanzierungen unter IFRS hat einen Wert i.H.v. EUR 152,6 Mio., während der tatsächlicher Buchwert lediglich EUR 146,9 Mio. beträgt. Der Anstieg der passiven latenten Steuern von EUR 1,4 Mio. auf EUR 4,0 Mio. steht im Zusammenhang mit dem Ansatz des Sachanlagevermögens zum Fair Value im Rahmen der im Geschäftsjahr durchgeführten Kaufpreisallokationen. Bei den Rückstellungen war eine deutliche Erhöhung von EUR 2,3 Mio. in 2013 auf EUR 10,1 Mio. in 2014 zu verzeichnen. Diese Zunahme ist i.H.v. EUR 1,5 Mio. für höhere Rückbaurückstellungen aufgrund der Unternehmenszusammenschlüsse, für die Solaranlagen der Colexon Energy AG und der Pflugdorfer Anlage vorgesehen sowie auf eine Diskontierung der bestehenden Rückbaurücklagen. Daneben wurden im Rahmen der Transaktion Einzelrisiken i.H.v. EUR 3,7 Mio. sowie EUR 1,0 Mio. Drohverluste und Gewährleistungsrückstellungen von EUR 1,4 Mio. aufgedeckt. FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNGDie Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 11,0 Mio. (i.VJ.: EUR 2,4 Mio.) und setzte sich wie folgt zusammen: der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist von EUR 3,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 6,8 Mio. im Berichtsjahr angestiegen. Er setzt sich im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus erfolgten Einzahlungen zusammen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug EUR 8,4 Mio. (i.VJ.: EUR -3,3 Mio.) und resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme der flüssigen Mittel aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der Colexon Energy AG. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf EUR -4,1 Mio. (i.VJ.: EUR 2,0 Mio.). Dieser Betrag umfasst die Rückzahlung von Krediten und normale Tilgungen in Höhe von EUR 15,6 Mio. sowie Einzahlungen aus der Erhöhung von FInanzverbindlichkeiten i.H.v. EUR 11,2 Mio.. Die durch die Ausübung von Aktienoptionen resultierenden Einzahlungen betrugen insgesamt EUR 0,7 Mio. Bezüglich der außerbilanziellen Verpflichtungen sowie der zugesagten aber nicht genutzten Kreditlinien wird auf die Ausführungen im Konzernanhang verwiesen. Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. NACHTRAGSBERICHTAuf der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 haben die Aktionäre eine Reihe von Beschlüssen zu Satzungsänderungen gefasst, welche am 28. Januar 2015 ins Handelsregister eingetragen wurden. Die wichtigsten Entscheidungen waren zum einen die Umfirmierung der Colexon Energy AG in die 7C Solarparken AG, zum anderen die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Hamburg nach Bayreuth. Als Kapitalmaßnahme entschied die außerordentliche Hauptversammlung, 2.300.037 eigene Aktien einzuziehen, die vorher von der 7C Solarparken NV gehalten wurden. VERKAUF EIGENER AKTIENAm 12. Februar 2015 verkaufte die Gesellschaft eigene Aktien (insgesamt 409.739 Stück), die vorher im Besitz der Colexon Energy AG waren. Seit diesem Zeitpunkt besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien mehr. ERWERB EINER 648 KWP ANLAGE IN STOLBERGEbenfalls am 12. Februar 2015 hat die COLEXON eine Freiflächensolaranlage mit einer Nennleistung von 648 kWp in Stolberg (in der Nähe von Aachen) erworben. Gleichzeitig sind auch die darum liegenden 9.943 m2 großen Freiflächen gekauft worden. Auf den Flächen befand sich ehemals ein Militärcamp der belgischen Armee in Deutschland. Es handelt sich dabei um einen Erwerb, der gem. IFRS 3 wie eine Business Combination darzustellen ist. Der Konzern hat bereits eine vorläufige Kaufpreisallokation durchgeführt, die in der unterstehene Tabelle dargestellt wird.
Aus der Kaufpreisallokation kommt ein gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen vom TEUR 872 hervor, während ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 808 bezahlt wurde; der negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 64 ist im ersten Quartal 2015 ergebniswirksam zu vereinnahmen. Dieser negative Unterschiedsbetrag entstand dadurch, dass komplexe Verhältnisse im Erwerb der Anlage vorlagen. RÜCKKAUF EINER 1,5 MWP AUFDACHANLAGE IN GLAUCHAUAm 20. März 2015 hat die COLEXON eine 1,1 MWp Aufdachanlage in Glauchau, Sachsen, erworben. Diese Anlage wurde von der damaligen Colexon Energy AG in den Jahren 2009 und 2010 installiert, der Konzern war seitdem mit der Instandhaltung beauftragt. Am 23. März wurde eine weitere 0,4 MWp Aufdachanlage erworben. Die Anlage Glauchau III befindet sich auf dem gleichen Gelände wie die erworbene 1,1 MWp Aufdachanlage Glauchau I, ist jedoch auf einem anderen Hallendach mit einem separaten Netzanschluss installiert. Am Veröffentlichungsdatum wurde der Erwerb noch nicht im Handelsregister eingetragen. Der Vorstand rechnet damit, dass dies vor dem 30. Juni 2015 erfolgen wird. AUSÜBUNG VON OPTIONEN IM GEGENWERT VON EUR 0,8 MIO.Infolge der Ausübung im Rahmen des Ausübungszeitraums bis zum 31.März 2015 haben Inhaber der im August 2014 begebenen Optionsschuldverschreibung der 7C Solarparken AG, die Ausübung von 463.243 Inhaber-Optionsscheinen erklärt. Entsprechend wurden 463.243 neue 7C Solarparken AG Aktien zu EUR 1,76 bzw. einem Gegenwert von EUR 815.307,68 gezeichnet. VERKAUF DER UNTERNEHMENSBETEILIGUNG AN DER JV SOLAR S.R.L. FÜR 1,5 MIO.Die COLEXON hat am 22. April 2015 den Verkauf ihrer 50-prozentigen Gewinnbeteiligung an der JV Solar S.R.L. abgeschlossen. Die JV Solar S.R.L. hält 100% der Aktien der Future Energy Solar Production S.R.L. (“FESP”). FESP betreibt 4 je 1 MWp umfassende Photovoltaikanlagen in Süditalien (hauptsächlich in Apulien). Der Transaktionswert beinhaltet sowohl den Verkauf des Gesellschafterdarlehens, als auch das Eigenkapital für eine Barzahlung von EUR 1,5 Mio. Durch diesen Verkauf zieht sich die COLEXON aus dem Joint-Venture mit dem italienischen PV Projektierer Future Energy S.R.L. zurück. PROGNOSEBERICHTAKTUELLER STATUS DER STRATEGISCHEN MASSNAHMENDie Geschäftsentwicklung von COLEXON als Betreiber von Solarparks ist nicht unmittelbar mit dem zukünftigen Ausbau der Erneuerbare Energien verbunden. Der Fokus liegt vielmehr darauf, die Umsetzung der strategischen Ausrichtung sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat das Management am 20. März 2015 über den Stand der Umsetzung dieser strategischen Ziele informiert.
Weitere Wachstumschancen in Deutschland werden aktuell wahrgenommen und geprüft. Diese Möglichkeiten gehen entweder Hand in Hand mit Kapitalmarkttransaktionen oder weiteren Zusammenschlüssen, jedoch nur insofern diese keine verwässernden Effekte auf den CFPS haben. AUSBLICK 2015Der Vorstand geht bei seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2015 für den Konzern davon aus, dass sich die positive EBITDA- und CFPS-Entwicklung fortsetzen wird. Unter Einbeziehung der getätigten neuen Investitionen in 2015 und der nunmehr nicht mehr nur unterjährigen Konsolidierung der COLEXON Parks und Pflugdorf erwartet der Konzern eine Steigerung der Umsatzerlöse und des EBITDA auf mindestens EUR 22,6 Mio. bzw. EUR 18,0 Mio. Das bereinigte EBITDA wird sich voraussichtlich auf über EUR 18,2 Mio. erhöhen. Die Performance Ratio der Anlagen soll wegen technischer Optimierungen im Geschäftsjahr 2015 über 79,15% (i.VJ.: 78,40%) liegen. Prognose Konzernzahlen 2015
Dieser Ausblick beruht auf folgenden Annahmen:
BERICHT ZUR CORPORATE GOVERNANCEDie Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Wir verfolgen dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUR CORPORATE GOVERNANCEVorstand und Aufsichtsrat der Colexon Energy AG gaben auf der Internetseite der Gesellschaft www.solarparken.com unter der Rubrik „Investor Relations“ unter Corporate Governance eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG in Bezug auf die Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. §289a HGB bekannt. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGDie Strukturen der Unternehmensleitung und die Überwachung der COLEXON werden nachfolgend erläutert: AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNGDie Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die jährliche Hauptversammlung bei COLEXON findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (unter anderem Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). AUFSICHTSRATDie zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat von COLEXON besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Sie werden grundsätzlich von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung wurden zwei Mitglieder auf Antrag des Vorstandes gerichtlich bestellt, ein Mitglied wurde von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat arbeitet mit dem Vorstand zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und ist in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Mit seiner langjährigen Erfahrung und Kompetenz ist er ein wichtiger Berater des Vorstands und überwacht dessen Geschäftsführung in dem gesetzten Rahmen. Die Aufsichtsräte verfügen über besonderen Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung, wie gemäß § 100 Abs. 5 AktG gefordert. VORSTANDAls Leitungsorgan der Aktiengesellschaft führt der Vorstand die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus den im Vergütungsbericht im Einzelnen dargelegten, erfolgsabhängigen und fixen Bestandteilen zusammen. TRANSPARENZEine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei COLEXON einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse erfolgt im Geschäftsbericht sowie in den Zwischenberichten. Zusätzlich werden Informationen über Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen, Präsentationen und Mitteilungen sind im Internet unter Investor Relations / News Center einsehbar. COLEXON pflegt regelmäßig das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß § 15b Wertpapierhandelsgesetz (WPHG). Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNGDie KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer. Den Jahresabschluss der 7C Solarparken AG stellen wir nach den Vorschriften des HGB auf, den Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS). Zusätzlich stellen wir entsprechend den Anforderungen des HGB und des AktG einen Lagebericht und Konzernlagebericht auf. Die Rechnungslegung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht werden vom Aufsichtsrat geprüft und festgestellt bzw. gebilligt ÄNDERUNG DER SATZUNGDie Satzung der COLEXON kann gemäß den §§ 133 und 179 AktG nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden nach § 19 Abs. 1 der Satzung, soweit nicht durch die Satzung oder durch eine zwingende Bestimmung des Gesetzes etwas anderes vorgeschrieben wird, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, welche nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 14 der Satzung in Übereinstimmung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Aufsichtsrat übertragen worden. VERGÜTUNGSBERICHTEine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für uns zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen. VORSTANDVergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstandes. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung. Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 70 bis 75%, der variable Teil zwischen 25 bis 30% der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden. Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstandes Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten. Zusätzlich hatte der Konzern einen beitragsorientierten Pensionsplan für den alten Vorstand eingerichtet, in dem der Konzern fixe Beiträge an eine nicht zum Konzern gehörende Gesellschaft entrichtet. Der Konzern hat keine rechtliche oder faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn die dritte Gesellschaft nicht genügend Vermögenswerte hält, um die Pensionsansprüche zu begleichen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Geleistete Vorauszahlungen von Beiträgen werden in dem Umfang als Vermögenswert angesetzt, in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Zahlungen besteht. In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialsicherheit für die heutigen zwei Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Geleistete Vorauszahlungen von Abgaben werden in dem Umfang als Vermögenswert angesetzt, in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Zahlungen besteht. Im Geschäftsjahr 2014 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf:
*Der Vorstand hat in seiner Vorstandsvereinbarung eine variable Vergütung, die aber jahresbezogen ist. Die Ziele wurden bisher nicht definiert, der Vorstand geht nicht von einer Auszahlung der variablen Vergütung aus. Die Bezüge des alleinigen Vorstands beliefen sich im Vorjahr auf:
AUFSICHTSRATDie Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 73 (i.VJ.: TEUR 82). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2014 und danach folgende Mitglieder:
AKTIENBESITZ DER ORGANEDer Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern soll über die gesetzliche Pflicht hinaus gem. 6.3 DCGK im Corporate Governance Bericht angegeben werden, soweit dieser Besitz direkt oder indirekt größer als 1% ist. In der untenstehenden Tabelle wird der Aktien- sowie Optionsbesitz der Organmitglieder zum Berichtstag, insoweit er 1% übersteigt, dargestellt.
*soweit direkt und indirekt oberhalb von 1% der Aktien am 31.12.2014 von 34.038.494 Stückaktien. ERKLÄRUNG ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMENUnsere Gesellschaft hat für die im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmungen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, für jedes Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Weder im Interesse noch auf Veranlassung der herrschenden Gesellschaft wurden Maßnahmen zum Nachteil der Gesellschaft durchgeführt oder unterlassen. ANGABEN GEMÄß § 315 ABS. 4 UND § 289 ABS. 4 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS1. ZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315 ABS. 4 NR. 1 UND § 289 ABS. 4 NR. 1 HGB)ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALSDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 34.038.494,00. Es ist eingeteilt in 34.038.494 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit insbesondere keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre. DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITALDirekte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10% der Stimmrechte überschreiten, betreffen folgende Person: Rodolphe de Spoelberch (11,2%). 2. BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315 ABS. 4 NR. 2 UND § 289 ABS. 4 NR. 2)In der Periode vom 11. Februar 2014 bis zum 21. März 2014 hat die Gesellschaft 71 einzelne Verträge mit allen Aktionären der 7C Solarparken NV/Mechelen, Belgien, geschlossen. Gegenstand der Verträge war der Aktientausch von den jeweiligen Aktien des einzelnen Aktionärs in der 7C Solarparken NV/Mechelen, Belgien, in neue Aktien der Colexon Energy AG (Kapitalerhöhung durch Sacheinlage). Die Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister fand am 9. September 2014 statt, am 2. Oktober 2014 folgte dann die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung durch Sacheinlage in das Handelsregister. Insgesamt wurden über die bereits bestehenden Aktien hinaus aus diesen Verträgen 24.717.000 neue Aktien der Gesellschaft mit gleicher Gattung geschaffen. In diesen o.g. Verträgen haben sich alle 71 ehemaligen Aktionäre der 7C Solarparken NV, die nach Durchführung Aktionäre der Gesellschaft geworden sind, der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, ihre Aktien der Gesellschaft, die sie im Rahmen der o.g. Verträge erhalten haben, nicht mittelbar oder unmittelbar, zu verkaufen, zu übertragen oder öffentlich anzukündigen, dass sie einen solchen Verkauf oder eine Übertragung beabsichtigen innerhalb eines Jahres (sofern die Transaktion über die Börse stattfindet oder stattfinden soll) oder innerhalb von sechs Monaten (sofern die Transaktion außerbörslich stattfindet oder stattfinden soll), zu rechnen ab dem 7. Oktober, d.h. 3 Handelstage nach der Durchführung der Kapitalerhöhung. 3. BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315 ABS. 4 NR. 6 UND § 289 ABS. 4 NR. 6 HGB)ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDSDie Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. So genannte „Golden Parachute“-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstandes erschweren, bestehen nicht. 4. BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315 ABS. 4 NR. 7 UND § 289 ABS. 4 NR. 7 HGB)ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALSDie Hauptversammlung der Colexon Energy AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Dezember 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 8.397.319,00 durch Ausgabe von bis zu 8.397.319 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur zulässig, soweit die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und zudem die Voraussetzungen einer der folgenden Alternativen (i) bis (iv) erfüllt sind:
ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND VERÄUßERUNG VON EIGENEN AKTIENDie Hauptversammlung der Colexon Energy AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigung wird am 12. Dezember 2014 wirksam und gilt bis zum 11. Dezember 2019. Der Erwerb erfolgt nach Ermessen des Vorstands und innerhalb der sich aus den aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder außerhalb der Börse, letzteres insbesondere durch ein öffentliches Kaufangebot und auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb festlegen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft gegenüber dem maßgeblichen Wert, so kann das Angebot angepasst werden. Im Falle der Anpassung wird auf den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Angebotsanpassung abgestellt. Bei einem Erwerb der Aktien außerhalb der Börse in sonstiger Weise ist der maßgebliche Wert der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag des Abschlusses des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages. Überschreitet bei einem öffentlichen Kaufangebot die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer vorangegangenen Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien wieder zu veräußern. Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien kann über die Börse erfolgen. Daneben kann die Veräußerung auch in anderer Weise als über die Börse vorgenommen werden, insbesondere auch zur Erfüllung von durch die Gesellschaft oder durch eine ihrer Konzerngesellschaften eingeräumten Wandlungs- oder Optionsrechten sowie gegen Sachleistungen etwa zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder gewerblichen Schutzrechten. Die Aktien können zudem Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden. Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist insbesondere auch zulässig, sofern maximal Aktien, die 10 % des Grundkapitals, und zwar sowohl berechnet auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch auf den Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung veräußert werden und die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den maßgeblichen Wert von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % (ohne Nebenkosten) unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals gemäß dem vorherigen Satz ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bis zu der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung ausgegeben bzw. veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Als maßgeblicher Wert gilt dabei der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veräußerung der Aktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei in allen oben stehenden Fällen ausgeschlossen. Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, eigene Aktien den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann in diesem Fall mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (vereinfachtes Einziehungsverfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Die o.g. Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden. Die Ermächtigung erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft zu allen sonstigen gesetzlich zugelassenen Zwecken und gilt auch für Aktien, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG oder auf anderem Wege, insbesondere gemäß § 71d Satz 5 AktG, erworben wurden oder werden. Werden die Aktien der Gesellschaft nicht im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem gehandelt, so ist für die Bestimmung des maßgeblichen Werts der Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise) an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb bzw. der Veräußerung der Aktien an dem Börsenplatz maßgeblich, der in diesem Zeitraum den größten Handelsumsatz in Bezug auf die Aktien der Gesellschaft zu verzeichnen hatte. ERMÄCHTIGUNG ÜBER DIE HERABSETZUNG DES GRUNDKAPITALS IM WEGE DER EINZIEHUNG EIGENER AKTIEN GEMÄß §§ 237 ABS. 1 SATZ 1, 2. ALT, ABS. 2, 222 ABS. 1 AKTGDer Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten einer Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 2.300.037 eigenen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 und ihrer Durchführung festzulegen. 5. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315 ABS. 4 NR. 8 UND § 289 ABS. 4 NR. 8 HGB)Es bestehen keine Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind. 6. ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315 ABS. 4 NR. 9 UND § 289 ABS. 4 NR. 9 HGB)Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht. RISIKO- UND CHANCENBERICHTRISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEMDer Konzern und mit ihm die konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch die Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Die Zielsetzung des Risikomanagementsystem (RMS) sowie des Internen Kontrollsystems (IKS) der COLEXON ist, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat dabei die externen Anforderungen gemäß dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards und den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen, unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt. Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziele des RMS und des IKS der COLEXON im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse sind die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem wurden in 2014 der veränderten Konzernstruktur angepasst. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, –steuerung und –kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:
Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig. RISIKOMANAGEMENTPROZESSDas Risikomanagement der COLEXON ist an den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht. IDENTIFIZIERUNGDie Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf Bestandsparks, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken kontinuierlich aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In monatlichen Meetings werden prozessseitig die identifizierten Risiken überprüft. An den Besprechungen nehmen der Vorstand und die Führungskräfte aus Monitoring, O&M und der Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes kaufmännisches und technisches Reporting. BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSENIn der „Risk Map“ hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsgerichtetes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es sehr schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden. RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHEDie Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu gewissen Prioritäten. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt. Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von COLEXON beeinflusst. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt:
Um das Risiko zu bewerten werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind:
Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüber stellt, definiert COLEXON die Ebenen der Prioritäten mit „gering“, „mittel“ und „hoch“. RISIKOPOSITIONEN![]() BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKENIn regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden bzw. stellen heute besser planbare Größen dar. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet. HOHE EINZELRISIKEN:
MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:
GERINGE EINZELRISIKEN:
Im Allgemeinen betrachtet ist der Konzern aus heutiger Sicht in der Lage, die Risiken die obenstehend ausgeführt wurden, zu begegnen, zu steuern und tragen zu können. CHANCENIn der unterstehenden Ausführung werden die Chancen der Gesellschaft dargestellt. Diese Chancen sind bis auf die Optimierung der PV-Parks nicht im Voraus quantifizierbar. Die Optimierung der PV-Parks stellt daher die größter und sicherste Chance dar. OPTIMIERUNG DER PV-PARKSDie permanente Durchführung des bewährten Monitoring, von Messungen sowie die laufende Instandhaltung dürften ebenfalls zur weiteren Identifizierung von Optimierungschancen beitragen. Konkret handelt es sich dabei um die Optimierung der Performance Ratio mit mindestens 0,75%, von 78,4% auf 79,15%. CHANCEN AUFGRUND DER NIEDRIGEN ZINSSITUATIONNachdem unsere geschäftlichen Aktivitäten sehr kapitalintensiv und mit ca. 75% der Gesamtkosten von Fremdmitteln abhängig sind, werden wir von dem derzeit niedrigen Zinsniveau profitieren, falls sich neue Kaufgelegenheiten ergeben. Ein niedriges Zinsniveau geht typischerweise Hand in Hand mit einem schwachen Konjunkturzyklus, was dazu führt, dass die Zahl derjenigen, die eine PV-Anlage veräußern wollen, ansteigt. Hauptsächlich betrifft dies gemeinschaftlich zusammengeschlossene Eigentümer, die entschieden haben, eine Anlage auf ihrem eigenen Dach zu installieren. CHANCEN AUFGRUND DES UMTAUSCHS VON AKTIENOPTIONENDer Umtausch von Aktienoptionen (bezogen auf die Optionsanleihe) in Kapital würde zwei positive Effekte haben. Erstens würde es den Streubesitz erhöhen und die Möglichkeit einer höheren Marktkapitalisierung bieten. Zweitens würde es der Gesellschaft zusätzliche Liquidität zur Verfügung stellen, um weitere Parks zu erwerben. M&A UND GESCHÄFTSENTWICKLUNGDie COLEXON wird als seriöser Marktteilnehmer in der Konsolidierung von PV-Parks in der Größenordnung zwischen 1 bis 5 MWp wahrgenommen. Im Ergebnis ist die Gesellschaft ständig auf der Suche nach neuen Investments und in Kontakt mit Konkurrenten und M&A Partnern. Zusammenschlüsse könnten weiteres Größenwachstum und Synergien bei den Kosten zur Folge haben. GESAMTBEURTEILUNGMittlerweile wurde der Geschäftszusammenschluss erfolgreich vollzogen, so dass unser Unternehmen eine Organisation und ein Geschäftsmodell aufweist, die als Plattform dienen, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solarkraftwerken hauptsächlich in Deutschland, und dem Altlastenrisiko der Vergangenheit verändert. Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau sowie der Optimierung der Anlagen ergeben werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken. Alternativ kann das Unternehmen, das mittlerweile eine interessante Plattform darstellt, nach weiteren Gesellschaften Ausschau halten, die ebenso Anlagen in unserem Marktsegment besitzen, um hier die Vermögensbasis weiter auszubauen und weitere Synergieeffekte und Wachstum zu erzielen. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSDer Vorstand der Colexon Energy AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Colexon Energy AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des Konzernlageberichts unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20. Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet. Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Gesellschaften in Italien, Frankreich, Belgien, Dänemark und einige Gesellschaften in Deutschland, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentral. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt. Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult. Dem Aufsichtsrat der Colexon Energy AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß § 289A HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung enthält die jährliche Entsprechenserklärung, den Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist auf der Website der Gesellschaft unter http://www.solarparken.com den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe im Lagebericht wird daher verzichtet. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.“
Bayreuth, 21. Mai 2015 Steven De Proost, CEO Vorstand Koen Boriau, CFO Vorstand KonzernabschlussKONZERN-BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2014Aktiva
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2014
KONZERN-GESAMTERGEBNIS-RECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2014
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2014
VERÄNDERUNG DES EIGENKAPITALS
Anhang zum Konzernabschluss1. BERICHTENDES UNTERNEHMENDie Colexon Energy AG (ab 26. Januar 2015 firmierend als 7C Solarparken AG) (das „Unternehmen“ oder „COLEXON“) ist ein Unternehmen mit Sitz in Bayreuth. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet: An der Feuerwache 15, 95445 Bayreuth. Der Konzernabschluss des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als der „Konzern“ und einzeln als „Konzernunternehmen“ bezeichnet). Der Konzern investiert in und betreibt Solarkraftwerke mit stetigem Kapitalrückfluss und geringem Risiko vor allem in Deutschland, Belgien, Frankreich und Italien (siehe Anhangangabe 5 und 8). 2. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNGDer Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Er wurde vom Vorstand am 19. Mai 2015 zur Veröffentlichung genehmigt. Einzelheiten zu den Rechnungslegungsmethoden einschließlich der Änderungen von Rechnungslegungs-methoden finden sich in den Anhangangaben 33 und 34. 3. FUNKTIONALE UND DARSTELLUNGSWÄHRUNGDieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens, dargestellt. Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet. 4. VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGENDie Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. 4.1. ERMESSENSENTSCHEIDUNGENInformationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
4.2. ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGSUNSICHERHEITENInformationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteEine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der Konzern hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den Vorstand berichtet. Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Aufsichtsrat berichtet. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendet der Konzern soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
5. VERZEICHNIS DER TOCHTERUNTERNEHMENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 34.1 B. Nachstehend sind die wesentlichen Tochterunternehmen des Konzerns aufgeführt. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 sind neben der 7C Solarparken NV alle Unternehmen einbezogen, bei denen der COLEXON-Konzern die unmittelbare oder mittelbare Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzern-Zwischenabschluss einbezogen, an dem die Kontrolle auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, an dem die Kontrolle endet. Soweit Tochterunternehmen aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung sind, werden diese nicht konsolidiert. Nachfolgende Tochterunternehmen werden neben der Colexon Energy AG im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 einbezogen:
Folgende Unternehmen werden mit der Equity-Methode in den Konzern-Zwischenabschluss einbezogen:
Bezüglich der JV Solar S.R.L. ist anzumerken, dass obwohl der COLEXON 70% der Anteile dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach italienischem Recht gehören, sie nur zur Hälfte des Votums auf einer Gesellschaftersammlung berechtigt ist, sofern es Parität in den Gesellschaftsorganen gibt und ihr nur die Hälfte des wirtschaftlichen Nutzen zusteht. Die JV Solar S.R.L. hat ihrerseits eine 100%ige Beteiligung an die Future Energy Solar Production S.R.L., Agrate Brianza, die vier PV-Anlagen von jeweils ca. 1 MWp Leistung, d.h. insgesamt 4MWp betreibt. 6. TRANSAKTION MIT DER 7C SOLARPARKEN NVAuf der Hauptversammlung vom 17. April 2014 wurde eine Sacheinlage der 7C Solarparken NV, Mechelen/ Belgien, durch die Aktionäre der Colexon Energy AG beschlossen. Der Beschluss zur Sacheinlage wurde im September 2014 in das Handelsregister eingetragen und im Oktober 2014 durchgeführt. Die 7C Solarparken NV war ehemalige Großaktionärin der Colexon Energy AG mit mehr als 25% der Stimmrechte. Die Sacheinlage der 7C Solarparken NV, schaffte 24.717.000 neue Stückaktien, die an die einzelne Aktionäre der 7C Solarparken NV zu einem Verhältnis von 3.500 Stückaktien Colexon Energy AG für eine Aktie 7C Solarparken NV, getauscht wurden. (Siehe Anhangangabe 21). Der Sacheinlage ging in der Colexon Energy AG eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung von einer Aktie mit einer anschließenden Zusammenlegung von Aktien (2-1) vorab. (Siehe Anhangangabe 21). Die Transaktion ist als ein umgekehrter Unternehmenserwerb, eine sog. Reverse Acquisition, im Rahmen des IFRS Standards 3 zu bewerten, sodass buchhalterisch die Colexon Energy AG als erworbene Gesellschaft und die 7C Solarparken NV als erwerbende Gesellschaft darzustellen ist. Aus diesem Grund sind in diesem Konzernabschluss in der Gewinn und Verlustrechnung ab dem 1. Januar 2014 bis zum Erwerbszeitpunkt am 9. September 2014 die Vorjahreszahlen der 7C Solarparken NV alleine dargestellt, ab dem 9. September 2014 bis zum 31. Dezember 2014 wurde dann die Colexon Energy AG in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Im Rahmen der Aufnahme der Colexon Energy AG in den Konsolidierungskreis wurde eine Kaufpreisallokation durchgeführt, die in der Anhangangabe 7 dargestellt wird. Die Colexon Energy AG stellte bisher einen Konzernabschluss gem. den IFRS Regeln auf. Infolge der Transaktion und dem ungekehrten Unternehmenserwerb ist COLEXON aber, wie dies in Anhangangabe 32 erläutert wird, ein IFRS-Erstanwender mit Eröffnungsbilanz des Konzern zum 1. Januar 2013 und das Geschäftsjahr 2013 ist das Umstellungsjahr. Dies hat den Hintergrund, dass der 7C Solarparken Konzern IFRS bisher nicht angewendet hat für ihre Konzernabschlüsse. Aus diesen Gründen werden in diesem Anhang zu Erläuterungszwecken ebenfalls genauere Angaben zum Geschäftsjahr 2013 gemacht, insoweit es IFRS-Änderungen betrifft. Aus Sicht der 7C Solarparken NV wurde die Colexon Energy AG bis zum Transaktionsstichtag am 9. September 2014 mit der Equity-Methode bilanziert, weil sie davon ausging, maßgeblichen Einfluss, nicht aber Beherrschung über die Beteiligung zu haben. Diese Methode der Aufnahme in das Konzernergebnis wurde bis zum 8. September 2014 angewandt. 7. ERWERB VON TOCHTERUNTERNEHMENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 34.1 A. Der Erwerb bestehender Solaranlagen gehört neben dem reinen Betrieb dieser Anlagen zur Geschäftstätigkeit des Konzerns. Im Berichtzeitraum sowie im Vorjahr hat der Konzern verschiedene Gesellschaften erworben. Hauptsächlich wurde im Jahr 2014 selbstverständlich die Colexon Energy AG durch einen umgekehrten Unternehmenserwerb in den Konzern überführt, aber auch andere Gesellschaften wurden durch Erwerb in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Der Erwerb von Solaranlagen, unabhängig davon, ob die Akquisition mittelbar über eine Zweckgesellschaft oder unmittelbar erfolgt, wird nach Ermessen des Konzerns wie ein Unternehmenserwerb behandelt, weil der Konzern nicht nur die Solaranlagen, sondern im Allgemeinen auch alle mit den Solaranlagen in Verbindung stehenden Verträgen, Prozessen und Systemen mit übernimmt. Spezifisch ist es die Zielsetzung des Konzerns, beim Erwerb einzelner Solaranlagen ebenfalls Wartungs- und Managementverträge zu übernehmen, weil es dem Geschäftsmodell des Unternehmens entspricht, die mit den Anlagen in Verbindung stehenden Dienstleistungen im eigenen Hause auszuführen. Dies ist erforderlich, um die Anlagen in späteren Schritten optimal betreiben und ggf. optimieren zu können. Unternehmenserwerbe werden nach der Erwerbsmethode (gem. IFRS 3) bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung ist zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, der sich bestimmt aus der Summe der zum Tauschzeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der vom Veräußerer des zugekauften Unternehmens übernommen Verbindlichkeiten und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenserwerb verbundene Aufwendungen (Transaktions-Kosten) sind bei Anfall grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen. Die erworbene identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu bewerten. In diesem Prozedere, das auch Kaufpreisallokation genannt wird, werden eventuelle stille Reserven oder Lasten ebenfalls aufgedeckt. Im Wesentlichen handelt es sich bei den erworbenen Unternehmen des Konzerns um Gesellschaften, die Solaranlagen betreiben, sodass die Kaufpreisallokation in ihren meist materiellen Punkten aus der Bewertung der beizulegenden Zeitwerte der folgenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten besteht:
In einzelnen Fällen werden auch noch andere Verbindlichkeiten oder Vermögensgegenstände neu bewertet. Dabei wird ebenfalls der beizulegende Zeitwert angesetzt. Folgende identifizierbare Vermögenswerte und übernommene Verbindlichkeiten werden nicht mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet:
Aus der Differenz zwischen den identifizierbaren Vermögenswerten und den übernommen Verbindlichkeiten ergibt sich das gesamte identifizierbare erworbene Nettovermögen. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Verbindlichkeiten. Für den Fall, dass nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens größer ist als die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben), ist der übersteigende Betrag unmittelbar als Gewinn erfolgswirksam (innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung) zu erfassen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte innehaben und dem Inhaber im Falle der Liquidation das Recht geben, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, sind bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens zu bewerten. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben zu bewerten, die sich aus anderen Standards ergeben. Wenn die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende des Geschäftsjahres, in der der Zusammenschluss stattfindet, unvollständig ist, gibt der Konzern für die Posten mit unvollständiger Bilanzierung vorläufige Beträge an. Die vorläufig angesetzten Beträge sind während des Bewertungszeitraumes zu korrigieren oder zusätzliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind anzusetzen, um die neuen Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die die Bewertung der zu diesem Stichtag angesetzten Beträge beeinflusst hätten, wenn sie bekannt gewesen wären. Die für die Erstkonsolidierung verwendeten Kaufpreisallokationen sind teilweise nur vorläufig, da sich teilweise nach Erstellung der Kaufpreisallokation noch Erkenntnisse ergebe, die zu einer nachträglichen Anpassung innerhalb eines Jahres nach Erwerb führen können. In diesem Jahresbericht werden sowohl die Unternehmenserwerbe aus dem Berichtszeitraum (2014) wie auch aus dem Vorjahr (2013) dargestellt. Die Unternehmenszukäufe im Jahr 2013 waren der Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KG, Solar4Future Diest NV (Mechelen, Belgien), Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co KG, Solarpark Gemini GmbH & Co KG und EPC 34 GmbH & Co KG. Im Jahr 2014 waren dies High Yield Solar Investments BV (Hilversum, Niederlande) sowie die Colexon Energy AG durch umgekehrten Unternehmenserwerb der 7C Solarparken NV (Mechelen, Belgien). Sowohl für die Unternehmenserwerbe im Jahr 2013 als auch für diese im Jahr 2014 ergaben sich negative Unterschiedsbeträge (Badwills) in Höhe von insgesamt TEUR 5.644 (i.VJ.: TEUR 794). Die einzelnen Angaben zu den Unternehmenserwerben werden unten detailliert dargestellt. Die Angaben zu diesen Erwerben wurden noch nicht veröffentlicht und werden hier durch diese Veröffentlichung erstmals dargestellt. Die gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten, die bei der Bewertung der Solaranlagen angesetzt wurden, liegen für das Geschäftsjahr 2014 zwischen 3,5% und 6,2% (i.VJ.: 3,8% bis 4,5%). Die zukünftigen mit diesen Kapitalkosten diskontierten Cashflows wurden durch die Multiplikation der Einspeisevergütung bzw. den geschätzten künftigen Strompreisen sowie der geschätzten Stromproduktion errechnet. Die Produktionsschätzungen erfolgten mit einem Verfahren, in dem externe Gutachten und der historische Ertrag von Anlagen in der gleichen Region einbezogen werden. Dabei wird einer angemessenen Degradation der Solaranlage ebenfalls Rechnung getragen. ERWERB VON TOCHTERUNTERNEHMEN IM GESCHÄFTSJAHR 2013In den Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2014 ist der Erwerb einiger Konzerntöchter in 2013 eingeschlossen, für die eine Kaufpreisallokation gem. IFRS 3 durchgeführt wurde. Lagebericht7.1. ERWERB DER SOLARPARK SONNENBERG GMBH & CO KGZum Stichtag 7. Januar 2013 wurden 100% der Kommanditanteile der Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KG erworben. Portrait der AnlageDie Anlage hat ihren Standort im Nordwesten von Deutschland (Blumenthal, Mecklenburg-Vorpommern) und hatte ursprünglich eine Größe von 2,5 MWp. Die Anlage ging im Juli 2013 vollständig an das Netz. Im Laufe des Jahres 2013 wurde die Entscheidung getroffen, einen Teil der bestehenden Konversionsfläche zu nutzen, um die Leistung des Parks um 0,6 MWp auszubauen. Die nunmehr 3,1 MWp große Anlage wurde mit Suntech gebaut und es wurden Sunrise Module sowie Wechselrichter von AEG und Kaco verwendet. Der Park leistete 1.029 kWh/kWp in 2014 und hat eine garantierte Einspeisevergütung von EUR 187,6/MWh. Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KG
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden in 2013 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 332 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 240 aus dem erworbenen Unternehmen generiert. Nach der Erweiterung der Anlage um einen zweiten Teil beträgt das jährlich budgetierte EBITDA insgesamt TEUR 460. Bei der Transaktion handelte es sich um den Erwerb eines Solarparks in Mecklenburg Vorpommern. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 7. Januar 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals (PPA) betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt EUR 1,180 Mio. Der Kaufpreis für die erworbenen Anteile betrug EUR 1,180 Mio. und wurde bereits 2012 angezahlt. Im Kaufpreis waren ebenfalls die Projektrechte für eine zweite Anlage am gleichen Standort enthalten, für die ein immaterieller Vermögenswert i.H.v. TEUR 219 verbucht wurde. Diese Anlage wurde im April 2013 gebaut. 7.2. ERWERB DER SOLAR4FUTURE DIEST NVEs wurden zum Stichtag 31. Januar 2013 99,9% der Aktien der Solar4Future Diest NV erworben. Portrait der Anlage Im Jahr 2010 wurde eine Dachanlage über 1,8 MWp auf den Betriebsgebäuden von Toyota in Diest/Belgien gebaut. Die Anlage genießt einen Einspeisetarif von EUR 450/MWh über 20 Jahre von der flämischen Regierung. Sie besteht aus Dünnschichtmodulen, die vom Gewicht her nur geringe Auswirkungen auf die Dachflächen haben. Zentralwechselrichter von Solarmax sind das Herz der Anlage. Die Anlage leistete 842 kWh/kWp in 2014. Solarpark Solar4Future Diest NV
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden in 2013 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 699 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 625 aus dem erworbenen Unternehmen generiert. In einem vollständigen Jahr sollte die Gesellschaft ein budgetiertes EBITDA von TEUR 630 erzielen. Bei den aktiven latenten Steuern wurden Steuerverluste i.H.v. TEUR 494 angesetzt, die sich aus einer in der Vergangenheit in der erworbenen Gesellschaft genutzten Investitionskostenabzug ergaben. Diese Steuerverluste gehen gem. belgischen Einkommenssteuergesetz nicht mit dem Erwerb verloren. Die Differenz zum beizulegenden Zeitwert gem. Kaufpreisallokation von TEUR 418 sind die saldierte passive latente Steuer, die resultieren aus temporären Differenzen zwischen den Buchwert vor Kaufpreisallokation und dem neuen herbeizulegenden Zeitwerten gem. IFRS-regeln (TEUR 79). Bei der Transaktion handelte es sich um den Erwerb eines Solarparks in Belgien. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 31. Januar 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals (PPA) betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 737. Der Wert des Gesellschafterdarlehen war zum Stichtag TEUR 666. Der Kaufpreis für die erworbenen Anteile und für das Gesellschafterdarlehen betrug EUR 1,165 Mio., was zu einem Badwill von TEUR 238 führte. Der Badwill kam zustande, weil komplexe Strukturen bei dem Veräußerer nach dem Bau und im Betrieb durch den Erwerb aufgelöst werden konnten. 7.3. ERWERB DER SOLARPARK GEMINI GMBH & CO KGEs wurden 100% der Kommanditanteile der Solarpark Gemini GmbH & Co KG zum Stichtag 31. März 2013 erworben. Portrait der Anlage Diese 3,8 MWp große Bodenanlage wurde in der Grube Warndt, einer Konversionsfläche in der Nähe von Saarbrücken, Saarland gebaut. Sie besteht aus Chaori Modulen und Power One Wechselrichtern. Die Anlage wurde 2012 ans Netz genommen und erhält eine Einspeisevergütung von EUR 190/MWh. Sie produzierte 1.041 kWh/kWp in 2014. Solarpark Gemini GmbH & Co KG
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden in 2013 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 599 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 313 aus dem erworbenen Unternehmen generiert. In einem vollständigen Jahr sollte die Gesellschaft ein budgetiertes EBITDA von TEUR 606 erzielen. Bei der Transaktion handelte es sich um den Erwerb eines Solarparks in Grube Warndt, Saarland. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 31. März 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals (PPA) betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 170. Der Kaufpreis für die erworbenen Anteile betrug EUR 1, was zu einem Badwill von TEUR 170 führte. Im Rahmen der Transaktion erwarb der Konzern ebenfalls Finanzverbindlichkeiten i.H.v. TEUR 7.162. Diese Verbindlichkeiten sollten gem. Verkaufsvertrag aus der Aufnahme einer neuen Projektfinanzierung bei einer Bank (TEUR 5.839) sowie aus einer Sondertilgung i.H.v. EUR 1,7 Mio. zurückgeführt werden. Der Badwill kam zustande, weil komplexe Strukturen bei dem Veräußerer nach dem Bau und im Betrieb durch den Erwerb aufgelöst werden konnten. 7.4. ERWERB DER SOLARPARK CARPORT WOLNZACH GMBH & CO KGEs wurden 100% der Kommanditanteile der Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co KG zum Stichtag 31. März 2013 erworben. Portrait der Anlage Die 1,7 MWp große Carport Dachanlage in Bayern wurde 2012 mit Canadian Solar Modulen und SMA Wechselrichtern gebaut. Die Konstruktion wurde von Schletter in Ost-West Ausrichtung mit einer Neigung von 10° entwickelt. Die Anlage erhält eine Einspeisevergütung von EUR 207/MWh und produzierte 960 kWh/kWp im Verlauf des Jahres 2014. Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co KG
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden in 2013 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 275 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 232 aus dem erworbenen Unternehmen generiert. In einem vollständigen Jahr sollte die Gesellschaft ein budgetiertes EBITDA von TEUR 291 erzielen. Bei der Transaktion handelte es sich um den Erwerb eines Solarparks in Wolnzach, Bayern. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 31. März 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals (PPA) betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt minus TEUR 51, wobei aber ebenfalls Finanzverbindlichkeiten an den Verkäufer i.H.v. TEUR 656 übernommen wurden. Der Kaufpreis für die erworbenen Anteile und Finanzverbindlichkeiten an den Verkäufer betrugen TEUR 561, was zu einem Badwill von TEUR 44 führte. Der Badwill kam zustande, weil komplexe Strukturen bei dem Veräußerer nach dem Bau und im Betrieb durch den Erwerb aufgelöst werden konnten. 7.5. ERWERB DER EPC 34 GMBH & CO KGEs wurden 100% der Kommanditanteile der EPC 34 GmbH & Co KG zum Stichtag 1. Juli 2013 erworben. Portrait der Anlage Im Jahr 2011 wurde diese 5,1 MWp Freiflächenanlage in Sandersdorf, Sachsen-Anhalt, in Auftrag gegeben. Die Anlage wurde auf einer Konversionsfläche mit Sovello Modulen und Wechselrichtern von Solarmax gebaut. Die Sovello Module wurden im nahegelegen “Solar Valley” in Bitterfeld hergestellt, welches früher Q-Cells gehörte. Die Anlage produzierte 1.009 kWh/kWp in 2014 und erhält eine Einspeisevergütung von EUR 221/MWh. Solarpark EPC 34 GmbH & Co KG
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden in 2013 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 523 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 871 (inklusive Einmaleffekte aus Versicherungsentschädigungen i.H.v. TEUR 439) aus dem erworbenen Unternehmen generiert. In einem vollständigen Jahr sollte die Gesellschaft ein budgetiertes EBITDA von TEUR 952 erzielen. Bei der Transaktion handelte es sich um den Erwerb eines Solarparks in Sandersdorf, Sachsen-Anhalt. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 1. Juli 2013. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals (PPA) betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 342. Der Kaufpreis für die erworbenen Anteile betrug EUR 0, was zu einem Badwill von TEUR 342 führte. Im Rahmen der Transaktion erwarb der Konzern dafür aber die Verpflichtung, das Eigenkapital des erworbenen Unternehmens um EUR 2,2 Mio. zu erhöhen, um die Tilgung eines Teils der Finanzverbindlichkeiten i.H.v. EUR 2,2 Mio. zu gewährleisten. Der Badwill kam zustande, weil komplexe Strukturen bei dem Veräußerer nach dem Bau und im Betrieb durch den Erwerb aufgelöst werden konnten. ERWERB VON TOCHTERUNTERNEHMEN IM GESCHÄFTSJAHR 2014 Im Geschäftsjahr 2014 fanden der Erwerb des COLEXON-Konzerns sowie der High Yield Solar Investments BV Hilversum (Niederlande) statt. 7.6. ERWERB DER HIGH YIELD SOLAR INVESTMENTS BVPortrait der Anlage Im Jahr 2008 wurde die 4,4 MWp große Freiflächenanlage in Vilgertshofen, Bayern in Auftrag gegeben. Die Anlage wurde auf einer 16,5 ha großen Landwirtschaftsfläche mit First Solar Modulen und Siemens Wechselrichtern gebaut. Zusätzlich steht die Landwirtschaftsfläche im Eigentum der Projektgesellschaft. Trotz der hohen Qualität der Komponenten war die durchschnittliche Leistung der Anlage in den Jahren 2009-2014 lediglich bei 1.056 kWh/kWp. Die Gesellschaft wird ihr technisches Know-How nutzen, um die laufende Produktion zu erhöhen. Zum Stichtag 2. September 2014 wurden 100% der Anteile an der High Yield Solar Investments BV erworben. High Yield Solar Investments BV
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden in 2014 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 334 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 306 aus dem erworbenen Unternehmen generiert. In einem vollständigen Jahr sollte die Gesellschaft ein budgetiertes EBITDA von TEUR 1.495 erzielen. In der Kaufpreisallokation wurden, neben latenten Steuern die sich aus temporären Differenzen zwischen der herbeizulegenden Zeitwert und der Buchwert vor Kaufpreisallokation ergaben, ebenfalls aktive latente Steuern aus Steuerverluste i.H.v. EUR 1 Mio anerkannt. Diese Steuerverluste stammen teilweise aus den Niederlanden (EUR 0,1 Mio) aber großteils aus Deutschland (EUR 0,9 Mio.). Der Konzern geht davon aus, dass sie durch den Erwerb nicht verloren gegangen sind, weil zum Zeitpunkt des Erwerbs ausreichend stille Reserven vorhanden waren Bei der Transaktion handelte es sich um den Erwerb eines Solarparks in Vilgersthofen, Bayern. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt des Parks war der 2. September 2014. Der Unternehmenszusammenschluss wurde unter Anwendung der Erwerbsmethode durchgeführt. Der Wert des neubewerteten Eigenkapitals (PPA) betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt TEUR 2.391. Der Kaufpreis für die erworbenen Anteile betrug TEUR 2.310, sodass es einen Badwill i.H.v. TEUR 81 gab. Der Badwill kam zustande, weil komplexe Strukturen bei dem Veräußerer nach dem Bau und im Betrieb durch den Erwerb aufgelöst werden konnte. 7.7. ERWERB DER COLEXON ENERGY AGStichtag 9. September 2014. Wie bereits erläutert wurde, stellt der rechtliche Erwerb der 7C Solarparken NV durch die Colexon Energy AG einen umgekehrten Unternehmenserwerb gem. IFRS 3 dar. Daraus folgt, dass durch die Sacheinlage in Form der Anteile an der 7C Solarparken NV, die Altaktionäre der Gesellschaft lediglich 18,57% der Stimmen behalten haben. Die Tatsache, dass die „neuen“ einbringenden Aktionäre weder eine Erwerbergruppe bilden, noch eine Abstimmung über die Einlage stattgefunden hat, ist für die Anwendung von IFRS 3 unerheblich. Dies hat zur Folge, dass ab dem Erwerbszeitpunkt die 7C Solarparken NV als wirtschaftlicher Erwerber und die Colexon Energy AG als erworbene Gesellschaft darzustellen sind.
Gemäß IFRS 3 ist der Erwerbszeitpunkt der Tag, an dem die Beherrschung des erworbenen Unternehmens auf den Erwerber übergeht. Aufgrund der Klassifizierung der Transaktion als „Reverse Acquisition“ sind die 7C Solarparken NV bzw. deren Aktionären als Erwerber zu klassifizieren. Für die Bestimmung des Erwerbszeitpunktes ist daher entscheidend, zu welchem Zeitpunkt die entsprechenden Rechte, die den Aktionären der 7C Solarparken NV durch die ausgegebenen COLEXON-Aktien gewährt werden, entstehen. Das Stimmrecht entsteht gem. § 134 Abs. 2 AktG mit der vollständigen Leistung der Einlage. Dies setzt jedoch voraus, dass die mit dem Stimmrecht zugrunde liegenden Aktien wirksam entstanden sind. Nach §189 AktG wurde die Kapitalerhöhung zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister am 9. September 2014 wirksam, sodass dann die das Stimmrecht gewährenden COLEXON-Aktien für die Aktionäre der 7C Solarparken NV entstanden sind. Da zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung auch die Übertragung der 7C Solarparken-Anteile bereits erfolgt war, liegt eine Stimmrechtsmehrheit der Aktionäre der 7C Solarparken NV auf der Hauptversammlung von COLEXON ab diesem Zeitpunkt vor. Die spätere Durchführung der Kapitalerhöhung ist dahingehend nicht relevant, da über die geplante schuldrechtliche Vereinbarung das Eigentum sowie die Rechte und Pflichten an den 7C Solarparken-Anteilen bereits auf die COLEXON übergangen waren und eine Ablehnung der Eintragung der Durchführung als unwahrscheinlich anzusehen war. Somit stellte der Erwerbszeitpunkt, dem wirtschaftlichen Gehalt nach der 9. September 2014 dar. Die Erlangerung der Mehrheit an der Colexon Energy AG am 9. September 2014 vollzog sich für die 7C Solarparken NV in verschiedenen Schritten. Im ersten Schritt erwarb die 7C Solarparken NV im Zeitraum vom 18. Juli 2012 bis 27. Mai 2014 25,92% der Anteile (das entspricht 2.300.037 Aktien nach der Kapitalherabsetzung, siehe Anhangangabe 6) der Colexon Energy AG. Der Zeitwert bestimmt sich nach dem Kurs der Colexon Energy AG am 9. September 2014 in Höhe von EUR 1,465 je Aktie, demnach EUR 3.369.554,00 für die erste Tranche (siehe Anhangangabe 11).
Zur Bestimmung der Anschaffungskosten der zweiten Tranche für die verbliebenen 72,82% der Anteile der Colexon Energy AG wird im Rahmen des umgekehrten Unternehmenserwerbs von einer fiktiven Kapitalerhöhung der 7C Solarparken NV ausgegangen, um das tatsächlich entstandene Verhältnis der neuen Aktionärsstruktur am 9. September 2014 darzustellen.
*unter nicht-beachtung der eigenen Aktien Entsprechend IFRS 3.IE5 sind der Zeitwert der Gegenleistung bzw. in diesem Fall die Anschaffungskosten, nach der „most reliable measure“ zu bestimmen. Der Zeitwert hat dabei gem. IFRS 13.24 dem Wert zu entsprechen, der am Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt in einer üblichen Transaktion bei der Veräußerung der Vermögenswerte zu erziele wäre. Die 7C Solarparken NV Aktien werden aber nicht an einem Markt gehandelt, sodass man sich primär nach dem Zeitwert einer Colexon Energy AG Aktie zu richten hat. Das Gutachten von CONSUS Partners über den Erwerb der 7C Solarparken NV, welche die Grundlage für den TOP 6 der ordentlichen Hauptversammlung am 17. April 2014 der Colexon Energy AG war, legte das Tauschverhältnis von 3.500 Colexon Energy AG Aktien (nach Kapitalherabsetzung 2 zu 1) für eine Aktie der 7C Solarparken NV fest. Aus dem letzten Kurs der Colexon Energy AG Aktie am 9. September 2014 i.H.v. EUR 1,465 ergibt sich somit ein impliziter Kurs einer 7C Solarparken NV Aktie i.H.v. EUR 5.127,50.
Die 7C Solarparken NV hätte mit anderen Worten ihr Kapital um 1.611 Aktien zu einem Preis von EUR 5.127,50 erhöhen müssen, damit nach der Kapitalerhöhung das tatsächlich bewirkte Verhältnis von 81,43% zu 18,57% zwischen den Gesellschaftern beider Unternehmen bestanden hätte. Daraus resultieren Anschaffungskosten für die zweite Tranche von EUR 8.259.481. Insgesamt betragen somit die Anschaffungskosten (Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte) der 7C Solarparken NV für 100% für die Anteile der Colexon Energy AG aus der Summe der beiden Tranchen 11.629.034,81 EUR. KAUFPREISALLOKATION ZUM 9. SEPTEMBER 2014 Unter Berücksichtigung der Komplexität des Erwerbs und der Vielzahl der zu beurteilenden Einzelsachverhalte wurde erst in diesem Jahrabschluss eine abschließende Kaufpreisallokation auf den Erstkonsolidierungszeitpunkt vorgenommen. Gemäß IFRS 3 ist nach Bestimmung des Erstkonsolidierungszeitpunkts sowie der Anschaffungskosten des erworbenen Geschäfts (Colexon Energy AG) das erworbene (anteilige) Reinvermögen festzustellen und eine Aufteilung des Kaufpreises auf die erworbenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten vorzunehmen. Ein verbleibender Unterschiedsbetrag ist als Goodwill anzusetzen oder als negativer Unterschiedsbetrag ertragswirksam zu vereinnahmen. Kriterien für den Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die kumulativ erfüllt sein müssen, sind:
Bilanzierte und nicht bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt (9. September 2014) gem. IFRS 3 sind:
KOMMENTIERUNG DER KAUFPREISALLOKATION Immaterielle Vermögenswerte Bei den immateriellen Vermögenswerten wurden die Projektrechte, die sich in der Bilanz der italienischen Konzerntochter befanden, in Zuge der Bewertung vollständig abgeschrieben. Der Buchwert wurde so um TEUR 335 berichtigt. Diese Wertberichtigung ist auf der rückwirkenden Anpassung der Einspeisevergütung für italienischen Solaranlagen, die in August 2014 vom italienischen Parlement verabschiedet wurde, zurückzuführen. Grundstücke und Gebäude Das Grundstück der Gesellschaft in Kettershausen wurde einer Zeitwertberechnung unterzogen, wodurch TEUR 168 stille Reserven aufgedeckt wurden. Solarparks Die einzelnen Solaranlagen wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation einer Zeitwertberechnung unter Anwendung einer DCF Methode unterzogen. Dies führte zu stillen Reserven ab dem Erwerbzeitpunkt 9. September 2014 i.H.v. ca. EUR 5 Mio. Die einzige vollkonsolidierte italienische Solaranlage ‚Leo‘ dahingegen wurde aufgrund der vorgenannten Einspeisevergütungssenkung wertberichtigt. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Die Finanzanlagen i.H.v. TEUR 1.479 betreffen die 70% Beteiligung an der JV Solar S.R.L. (siehe Anhangangabe 19), wobei sich das wirtschaftliche Verhältnis auf eine 50% Beteiligung beschränkt. Die JV Solar S.R.L. wurde nach Ihrer jüngsten Einstufung als Finanzanlage im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet, was zu einer Beteiligungswertkorrektur i.H.v. TEUR 666 führte. Diese Wertberichtigung ist auf den vorgennanten rückwirkenden Eingriffen in der Einspeisevergütung für die vier italienische Solaranlagen, die im Eigentum der JV Solar S.R.L. stehen, zurückzuführen. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern stiegen um TEUR 429 an. Dieser Anstieg resultierte aus den Zeitwertdifferenzen in den Finanzverbindlichkeiten und den Rückstellungen aus der Kaufpreisallokation. Dieser Anstieg ist in Zusammenhang mit der Veränderung der passiven latenten Steuern, die sich aus den Zeitwertdifferenzen der Solaranlagen ergeben, zu betrachten. Darüber hinaus wurden EUR 0,9 Mio. Steuerverluste auf Ebene der Muttergesellschaft berücksichtigt. Zuzüglich wurde ein deutscher Steuerverlust auf Ebene einer dänischen Tochterunternehmen i.H.v. EUR 1,8 Mio., die aus Verlusten in den Solaranlagen in der Vergangenheit entstanden war, bilanziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrafen fast ausschließlich Forderungen gegenüber semi-öffentlichen Netzunternehmen in Italien und Deutschland aus dem Stromverkauf (EUR 1,1 Mio.). Daneben gab es Forderungen der Muttergesellschaft gegenüber Dritten für verkaufte Leistungen (TEUR 237). Sonstige Vermögenswerte Die sonstigen Vermögenswerte nahmen infolge der Neubewertung um EUR 1,9 Mio. ab. Dies betrifft die Einmalpachten i.H.v. EUR 1,2 Mio, die Colexon Energy AG für einige Solaranlagen angezahlt hat, aber die im Rahmen der Kaufpreisallokation den Solaranlagen zugerechnet wurden. Die Differenz betrifft nachrangige Gesellschafterforderungen gegenüber der JV Solar S.R.L., die nicht länger nachhaltig sind infolge der Bewertung dieser Gesellschaft. Diese Wertberichtigung ist aufgrund der vorgenannten Einspeisevergütungssenkung zurückzuführen. Eigenkapital Aus der Kaufpreisallokation ergaben sich insgesamt Stille Lasten i.H.v. ca. EUR 3,6 Mio., welche vom Eigenkapital abgesetzt wurden. Daraus ergabt sich ein gesamtes Eigenkapital der Colexon Energy AG am 9. September 2014 i.H.v. EUR 17,2 Mio. Langfristige Finanzverbindlichkeiten Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten dienen ausschließlich der Finanzierung der Solarkraftwerke. Die Verbindlichkeiten wurden einer Zeitwertberechnung unterzogen, was zu einer Erhöhung dieser Verbindlichkeiten um EUR 3,0 Mio. führte. Die Steigerung ist darauf zurückzuführen, dass die für die Laufzeit vertraglich geregelten fixen Zinssätze oberhalb der derzeit an den Markt angebotenen Zinssätze für die Projektfinanzierung der Solaranlagen liegt. Im angesetzten Wert sind ebenfalls Zinsswaps in Höhe von EUR 3,5 Mio erhalten. Diese wurden ebenfalls vor Kaufpreisallokation angesetzt, da Colexon Energy AG Hedge Accounting für diese Finanzinstrumente anwendet. (siehe Anhangangabe 26.3.C) Sonstige langfristige Rückstellungen Die Zunahme der sonstigen langfristigen Rückstellungen um EUR 6,6 Mio. hat ihren Ursprung vor allem der im Rahmen der Kaufpreisallokation erfolgten Bewertung bereits bestehender außerbilanziellen Eventualverbindlichkeiten (EUR 0,8 Mio.), der Identifizierung weiterer Eventualverbindlichkeiten aus weiteren identifizierten Prozessrisiken. Diese Eventualverbindlichkeiten wurden einer Zeitwertberechnung unter Ansatz der Wahrscheinlichkeit des Eintritts unterzogen. Darüber hinaus wurden Rückstellungen fürr sonstige Risiken mit dem Ursprung in Gewährleistungen, in den verlusttragenden O&M-Verträgen gebildet. Es wurden keine Eventualverbindlichkeiten identifiziert, für die keine Rückstellungen im Rahmen der Kaufpreisallokation gebildet worden sind. Die sonstigen Rückstellungen der Colexon Energy bestanden zum Zeitpunkt der Übernahme für EUR 1,2 Mio aus Rückbaurückstellungen für die eigene Solaranlagen, für EUR 1,5 Mio aus Gewährleistungen für die von der Colexon Energy gebauten Anlagen, EUR 1,0 Mio betreffen Drohverluste aus Wartungsverträgen, die von der Colexon Energy mit Dritten geschlossen wurden, sowie Einzelrisiken i.H.v. EUR 3,6 Mio., die einerseits aus Prozessrisiken und andererseits Rückkaufsverpflichtungen für Solaranlagen. Schließlich wurde auch eine Restrukturierungsrückstellung (TEUR 36) identifiziert. Für eine vollständige Auflistung und Beschreibungen wird auf Anhangangabe 25 verwiesen. Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern sanken infolge der Neubewertung um TEUR 3.644. Diese resultierten hauptsächlich aus der Neubewertung (Aufstockung) der Solaranlagen i.H.v. TEUR 5.010. Diese Erhöhung des Anlagevermögens hat zu temporären Differenzen mit der Handelsbilanz geführt, auf die passive latente Steuern gebildet werden sollen. Durch die Verrechnung mit den aktiven latenten Steuern, die aus temporären Differenzen in Zusammenhang mit der Aufstockung der Rückstellungen und der Finanzverbindlichkeiten neben der Anerkennung von steuerlichen Verlust auf Ebene der Muttergesellschaft sowie eine Tochtergesellschaft (Siehe Aufführungen unter aktiven latenten Steuern) entstanden sind, nahmen die passiven latenten Steuern netto ab. HERLEITUNG DES NEGATIVEN UNTERSCHIEDSBETRAGES (BADWILL) DES UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSSES Das übernommene identifizierbare Nettovermögen beträgt TEUR 17.192. Dabei wurde als Gegenleistung der ersten Tranche ein Betrag von TEUR 3.370 sowie der zweiten Tranche i.H.v. TEUR 8.259 ermittelt, sodass der negative Differenzbetrag von TEUR 5.564 als Badwill der Transaktion ergebniswirksam zu vereinnahmen ist. Der Vorstand hat gem. IFRS 3.36 vor Erfassung des Gewinns aus dem Erwerb nochmals beurteilt, ob alle erworbene Vermögenswerte und Schulden richtig identifiziert wurden und alle identifizierte Vermögenswerte und Schulden angesetzt wurden. Ferner hat der Vorstand die Verfahren zur Ermittlung dieser Werte überprüft.
Der negative Differenzbetrag kann erstens dadurch erklärt werden, dass die Bestimmung des Akquisitionspreises im April 2014 auf Grundlage eines Gutachtens über Ermittlung der Unternehmenswerte und Umtauschverhältnis erfolgte. Die Kaufpreisallokation wurde aber im September 2014 durchgeführt. Im Wesentlichen hat sich der Kapitalkostensatz verändert durch den Rückgang des Basiszinssatzes von 2,75% für die deutschen und 5,60% für die italienischen PV-Anlagen auf 1,30% bzw. 2,30%. Zweitens konnte bereits vor Übernahmezeitpunkt im September 2014 Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität der ehemaligen Colexon Energy AG ergriffen werden. Neben der Optimierung der Holdingkosten erfolge auch durch die Fokussierung auf den Schwerpunkt Betrieb von Solaranlagen sowie verwandter Dienstleistungen die Aufgabe des verlustreichen Geschäftsbereich Projektierung/Bau von PV-Anlagen. Im Zeitpunkt der PPA wurden Effekte aus den umgesetzten und wirksamen Maßnahmen berücksichtigt (z.B. Effekte aus dem bereits vollzogenen Personalabbau u.ä.). Schließlich hatte 7C Solarparken NV aufgrund der 25,9% Beteiligung als Aktionäre maßgeblichen Einfluss. Für die strategische Neuausrichtung der ehemals Colexon Energy AG war 7C Solarparken NV primärer und exklusiver Ansprechpartner, die Übernahme wurde von Vorstand und Aufsichtsrate der ehemaligen Colexon Energy AG angestrebt. Zum Gelingen der Transaktion musste ein Übernahmepreis gefunden werden, der gleichermaßen die Interessen der bestehenden Aktionären berücksichtigt und Kaufanreize für eine erfolgreiche Übernahme setzte, da die 7C Solarparken NV Gesellschafter unabhängig von einander das Angebot der Colexon Energy AG annehmen oder es ablehnen konnten. Wenn die Colexon Energy AG-Gruppe bereits zum 1. Januar 2014 vollkonsolidiert worden wäre, hätte sie zu den Konzernumsatzerlösen EUR 9,6 Mio. sowie zum EBITDA EUR 4,1 Mio. beigetragen. 7.B VERÄUßERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMENVERÄUßERUNG DER ERSTE SOLARPARK RADEBERG GMBH & CO KG Stichtag zum 01.11.2014 Die Gesellschaft Erste Solarpark Radeberg GmbH & Co KG betreibt eine Solaranlage mit einer Leistung von 858 kWp auf einem Dach in der Nähe von Radeberg. Die Anlage wurde von der Colexon Energy AG gebaut und im Jahr 2010 von der 7C Solarparken Gruppe erworben. Der Konzern führt technische und kaufmännische Dienstleistungen für die Gesellschaft durch. Der kaufmännische Dienstleistungsvertrag wurde 2013 durch den Konzern mit einem Wert von TEUR 65 erworben worden verbucht in den immateriellen Vermögenswerten.
Zum Stichtag 1. November 2014 wurde die Gesellschaft zu einem Verkaufspreis i.H.v. TEUR 846 inkl. dem Verkauf des kaufmännischen Vertrages veräußert. Der technische Wartungsvertrag ist vom Verkauf nicht berührt. In der obenstehenden Tabelle wird der Effekt des Verkaufes in der Konzernbilanz dargestellt. Der Kaufpreis wurde zum 1. November 2014 gezahlt, der Hauptanteil der Kaufpreisabrechnung läuft über eine Weiterberechnung der Transaktionskosten i.H.v. TEUR 214. Das Endkonsolidierungsergebnis beträgt TEUR 398, netto sind zum Stichtag TEUR 370 flüssige Mittel in den Konzern eingeflossen. Durch die Veräußerung des Erste Solarpark Radeberg entsteht eine Eventualverbindlichkeit (siehe Anhangangabe 28) durch das Wiederaufleben einer Rückkaufsverpflichtung der Solaranlage Radeberg durch die Colexon Energy AG im Jahr 2029. 8. GESCHÄFTSSEGMENTEDas Unternehmen ist fokussiert auf den Verkauf von Strom, den es mit eignen Solaranlagen produziert, sodass es 97% der Umsatzerlöse aus diesem Geschäft erzielt (i.VJ.: 98%). Daneben gibt es einige Aktivitäten untergeordneter Bedeutung (3% im Geschäftsjahr, 2% im Vorjahr). Diese Nebenaktivitäten beziehen sich auf externe Dienstleistungsverträge für technische und kaufmännische Services für Solaranlagen im In- und Ausland (siehe Anhangangabe 9.1). Die eigene Solaranlagen stelten zum Ende des Berichtszeitraums wie auch im Vorjahr 96% bzw. 97% des langfristigen Vermögens (außer latenten Steuern) des Konzerns dar.
Infolge der Übernahme der Colexon Energy AG lässt sich erwarten, dass der Anteil der Aktivitäten im Servicebereich beschränkt zunehmen wird bezogen auf den Umsatz, jedoch nicht auf das langfristige Vermögen. Der Konzern ist vor allem in Deutschland aktiv, weswegen in 2014 fast 88% des Umsatzes in Deutschland realisiert wurde (i.VJ. 82%). Die restlichen Umsatzerlösen erzielte der Konzern mit 8% in Belgien (i.VJ.: 12,8%) mit 3% in Frankreich (i.VJ.: 5%) sowie mit 1% in Italien (i.VJ.: 0%). Durch die Übernahme der Colexon Energy AG, ein noch mehr auf Deutschland ausgerichtetes Unternehmen, lässt sich erwarten, dass der deutsche Anteil am Umsatz im kommenden Jahr weiter zunehmen wird.
Das langfristige Vermögen (außer den latenten Steuern) wird in den unterstehenden Tabellen vorgestellt. Das deutsche langfristige Vermögen betrug am Ende des Berichtszeitraums 92% (i.VJ. 88%), das belgische und das französische Anlagevermögen nahmen im Vergleich zum Vorjahr um die Hälfte ab. Durch die Übernahme der Colexon Energy AG entstammten zum Ende des Berichtszeitraums 2% des langfristigen Vermögens aus Italien (i.VJ.: 0%).
Die Steuerung des Konzerns, unabhängig von der Aktivität oder Geographie, wird durch ein einheitliches personenidentisches Management (CODM) wahrgenommen. Der Konzern verfügt somit im Schluss nur über ein Geschäftssegment, welches einheitlich gesteuert wird. Es werden mehr als 95% des Umsatzes aus dem Verkauf des Stroms erzielt. Insgesamt dienen unmittelbar 96% des langfristigen Vermögens der Erzeugung und dem Verkauf des Stroms. Die Organisationsstruktur und das interne Reporting des Konzerns erfolgen entsprechend nicht nach unterschiedlichen Geschäftsbereichen. 9. UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 34.3. 9.1. UMSATZERLÖSE
Die Hauptaktivität des Konzerns ist die Produktion und der Verkauf von Strom aus Solaranlagen. Übrige Umsätze stammen aus Dienstleistungen, die der Konzern für Dritte erbringt. Diese Dienstleistungen sind technischer und kaufmännischer Art und betreffen vor allem Fernüberwachung, Reparatur und Wartung von Solaranlagen sowie deren Betriebsführung. 9.2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Es handelt sich bei den sonstigen betrieblichen Erträgen im Wesentlichen um den Badwill der Erwerbe im Jahr 2014 i.H.v. EUR 5,6 Mio. (i.VJ.: TEUR 794). Bei der Weiterberechnung im Vorjahr handelt es sich um die Weiterberechnungen von Netzanschlusskosten des Solarparks Grube Warndt an einen Generalunternehmer. Der Verkauf von Anlagenvermögen betrifft hauptsächlich die veräußerung der Erste Solarpark Radeberg GmbH & Co. KG (TEUR 398). Im Jahr 2013 umfassen den Posten „sonstige“ vor allem TEUR 121 einen Ertrag aus dem Verkauf von Colexon Energy AG Aktien. 10. BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN10.1. PERSONALAUFWAND
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 34.4. Der Personalbestand hat sich 2014 im Vergleich zu 2013 erheblich ausgeweitet, dies nicht zuletzt durch den Erwerb der Colexon Energy AG. Am Ende des Geschäftsjahres wurden trotz erheblichen Personalabbaus 17 Angestellte im Konzern beschäftigt, exklusive dem Vorstand (i.VJ.: 4). Durchschnittlich wurden während des Geschäftsjahres 17 Mitarbeiter beschäftigt (i.VJ.: 4). Ohne den Zusammenschluss mit der Colexon Energy AG hätte sich der Personalaufwand des Konzerns am Ende des Geschäftsjahres auf TEUR 254 (i.VJ.: TEUR 145) erhöht. Die deutliche Steigerung auf TEUR 542 ist hauptsächlich auf die Zunahme der Mitarbeiterzahl in der Colexon Energy AG zurückzuführen. Darüber hinaus wurden im Vorjahr sowie in den ersten fünf Monaten des Berichtszeitraums die Vergütungen für den heutigen Vorstand der Gesellschaft in den sonstigen Aufwendungen erfasst, da er seine Führungsaufgaben im Verwaltungsrat der 7C Solarparken NV in diesem Zeitraum mittelbar über seine eigene Gesellschaft wahrgenommen hat. 10.2. BEZOGENE LEISTUNGEN
Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2014 auf EUR 3,7 Mio. (i.VJ.: EUR 2,4 Mio.). Hierin sind vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks enthalten. Der Anstieg ist hauptsächlich auf den Ausbau des Portfolios mit den Solaranlagen der Colexon Energy AG und der Solaranlage in Pflugdorf zurückzuführen. Unter anderem sind Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung sowie Pachtzinsen, Mieten, Versicherungen und Kosten für die Rasen-/Grünpflege angefallen. Auch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb sind hierin einbezogen, unter anderem Kfz-, EDV- und Telekommunikationkosten sowie Transaktionskosten aus dem Unternehmenszusammenschluss. 10.3. ANDERE LEISTUNGEN AN DIE BESCHÄFTIGTENDer Konzern hat keine leistungsorientierten Versorgungspläne im Berichtszeitraum. Ebenfalls bestehen keine beitragsorientierten Versorgungspläne, die über die Zahlungen in die deutsche gesetztliche Rentenversicherung hinausgehen. Die Beiträge des Konzerns an die deutsche gesetzliche Rentenversicherung betrugen im Berichtszeitraum TEUR 21 (i.VJ.: TEUR 0). Für die ausländischen Mitarbeiter sind Beiträge an die jeweiligen gesetzlichen Rentenversicherungen von den normalen Sozialabgaben umfasst. Vorgenannte Beiträge sind in Anhangangabe 10.1 vollumfänglich in den Sozialabgaben dargestellt. 11. BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNISZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 34.5.
Die zur Ergebnisrechnung angepassten beizulegenden Zeitwerte der Beteiligung an der Colexon Energy AG kamen durch die Vollkonsolidierung ab dem 9. September 2014 (siehe Anhangangabe 7.7) zustande. Zu diesem Stichtag betrug der Zeitwert der Beteiligung an der Colexon Energy AG TEUR 3.370, während sich der Buchwert auf TEUR 1.761 belief, sodass ein erfolgswirksames Ergebnis i.H.v. TEUR 1.609 enstanden ist. Die aus dem sonstigen Ergebnis umgegliederten Anpassungen bzgl. der Beteiligung an der Colexon Energy AG betreffen die Nettodarstellung des sonstigen Ergebnis der Periode von 1. Januar bis zum 9. September (minus TEUR 102) unter Abzug der Rücklage für das sonstiges Ergebnis aus der Equity-Methode aus dem Vorjahr (TEUR 461), sodass netto ein erfolgwirksames Ergebnis i.H.v. TEUR 359 dem Finanzergebnis verbucht wurde. Im Ergebnis aus der Equity-Methode ist das erfolgswirksame Ergebnis der Beteiligung an der Colexon Energy AG i.H.v. minus TEUR 185 sowie das Ergebnis der JV Solar SRL und Sonnenbatterie Oberfranken GmbH minus i.H.v. TEUR 129, somit entstand insgesamt ein Beteiligungsverlust i.H.v. TEUR 314 (siehe Anhangangabe 19). Die Nettogewinne bzw- -verluste entfallen im Wesentlichen auf Zinserträge aus „Krediten und Forderungen“ sowie Zinsaufwendungen aus „Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten“. Er werden keine Ergebniseffekte aus finance leases und aus Derivaten mit bolanzieller Sicherungsbeziehung berücksichtigt, da diese keiner Bilanzierungskategorie des IAS 39 angehören. 12. (GESAMT-) ERGEBNIS JE AKTIEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 34.11. 12.1. UNVERWÄSSERTES (GESAMT-) ERGEBNIS JE AKTIEDie Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie und des unverwässerten Gesamtergebnisses je Aktie basieren auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien, wie im Folgenden dargestellt. A. Zurechnung des Gewinns auf Stammaktionäre (unverwässert)
(*) Es betrifft der Konzerngewinn der 7C Solarparken NV B. Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien (unverwässert)
(**) für die Berechnung der Stammaktien ders Konzerns zum 31. Dezember 2013 wird die Aktienzahl der 7C Solarparken NV mit dem Tauschverhältnis des Zusammenschlusses mit der COLEXON (siehe Ahangsangabe 7.7) von 3500 Colexon Energy AG : 1 7C Solarparken NV Aktie multipliziert, d.h., dass es Anfang des Geschäftsjahres 2013 4.965 Aktien in der 7C Solarparken NV und zum Ende des Geschäftsjahres 2013 7.062 Stückaktien in der 7C Solarparken NV gab.
12.2. VERWÄSSERTES (GESAMT-) ERGEBNIS JE AKTIEDie Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie und des verwässerten Gesamtergebnisses je Aktie basieren auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte potenzieller Stammaktien, wie im Folgenden dargestellt. A. Zurechnung des Gewinns auf Stammaktionäre (verwässert)
(*) Es betrifft der Konzerngewinn der 7C Solarparken NV B. Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien (verwässert)
(**) für die Berechnung der Stammaktien ders Konzerns zum 31. Dezember 2013 wird die Aktienzahl der 7C Solarparken NV mit dem Tauschverhältnis des Zusammenschlusses mit der COLEXON (siehe Ahangsangabe 7.7) von 3500 Colexon Energy AG : 1 7C Solarparken NV Aktie multipliziert, d.h., dass es Anfang des Geschäftsjahres 2013 4.965 Aktien in der 7C Solarparken NV und zum Ende des Geschäftsjahres 2013 7.062 Stückaktien in der 7C Solarparken NV gab.
12.3. OPTIONEN UND BEDINGTES KAPITALDie ordentliche Hauptversammlung am 17. April 2014 der Colexon Energy AG hat durch Beschluss das bedingte Kapitals um bis zu EUR 4.436.139,00 durch Ausgabe von bis zu 4.436.139 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht. Das bedingte Kapital wurde durch die Hauptversammlung zur Bedienung der 4.436.139 Optionen geschaffen, die durch die Ausgabe der Optionsschuldverschreibung in August 2014 entstanden sind. Die Optionen haben eine Laufzeit bis 2016, versehen mit schrittweise steigenden Ausübungspreisen. Im Geschäftsjahr 2014 war eine Ausübung zu EUR 1,56 je Aktie möglich, für das Geschäftsjahr 2015 beträgt der Ausübungspreis EUR 1,76 und im Jahr 2016 kann bis zum 4. Quartal eine Ausübung zu EUR 1,98 je Aktie erklärt werden. Zum Jahresende 2014 wurde bei einem Ausgabepreis i.H.v. EUR 1,56 je Aktie zu einem Gesamtbetrag von EUR 700.776,96 Optionen ausgeübt, sodass 449.216 neue Stückaktien mit gleicher Gattung geschaffen wurden. Ein Betrag i.H.v. EUR 449.216,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 251.560,96 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Somit verblieb zum Jahresende ein bedingtes Kapital i.H.v. EUR 3.986.923,00. Bei der obenstehenden Berechnung des gewässerten gewichteten Durchschnitts der Stammaktien zum 31. Dezember 2014 wurde das bedingte Kapital i.H.v. EUR 3.986.923,00 unberücksichtigt gelassen, da sich der durchschnittliche Marktwert der Aktien des Unternehmens während des Berichtzeitraums unterhalb des Ausübungspreises von EUR 1,56 je Aktie befand. Daher hätten weitere Ausübungen eher einer Verwässerung entgegengewirkt. Nach Jahresende 2014 wurde bei einem Ausgabepreis i.H.v. EUR 1,76 je Aktie zu einem Gesamtbetrag von EUR 815.307,68 Optionen ausgeübt, sodass 463.243 neue Stückaktien mit gleicher Gattung geschaffen wurden. Ein Betrag i.H.v. EUR 463.243,00 floss im April 2015 in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 352.064,68. Sollten diese Ausübungen bereits im Geschäftsjahr 2014 stattgefunden haben, dann hätte dies das verwässerte Ergebnis je Aktie um EUR 0,27 und das verwässerte Gesamtergebnis je Aktien um EUR 0,25 gewesen. Nach Ermessen des Vorstands ist der anzusetzende Zeitwert der Optionen am Tag der Ausgabe unwesentlich ist, sodass die Finanzinstrumente nicht im separat in der Bilanz ausgewiesen werden. 12.4 EIGENE AKTIENZum Stichtag des Zusammenschlusses mit der Colexon Energy AG, besaß der Konzern 2.300.037 Stückaktien an der Colexon Energy AG. Diese Aktien wurden infolge des umgekehrten Zusammenschlusses zu eigenen Aktien, die ab dem Transaktionsdatum (9. September 2014) die durchschnittliche Zahl der Aktien verringerten und das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie steigerten. Darüber hinaus hat der Konzern weitere 409.739 eigene Aktien an der Colexon Energy AG, die bereits in Eigentum der Gesellschaft standen, erworben. Die außerordentliche Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 hat beschlossen, 2.300.037 eigene Aktien durch Kapitalherabsetzung einzuziehen. Diese Herabsetzung wurde im Januar 2015 durchgeführt. Der Restbetrag der eigenen Aktien wurde am 12. Februar 2015 durch den Konzern veräußert (siehe Anhangangabe 30). 13. ERTRAGSTEUERZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 34.6. 13.1. IM GEWINN UND VERLUST ERFASSTE STEUERDie Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
Der latente Steueraufwand betrifft im Wesentlichen temporäre Unterschiede bei der Erfassung und Bewertung von Aktiva und Passiva nach den IFRS und steuerrechtlichen Vorschriften sowie aus erfolgswirksamen Konsolidierungsvorgängen. Sie werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpu nkt gelten bzw. erwartet werden. Der tatsächlicher Steueraufwand des laufendes Jahres betrug TEUR 236 (i.VJ minus EUR 14), tatsächlich wurde im Berichtszeitraum TEUR 34 Ertragssteuer gezahlt (i.VJ EUR 0). 13.2. IM SONSTIGEN ERGEBNIS ERFASSTE STEUERDer im sonstigen Ergebnis erfasste Steuer setzt sich wie folgt zusammen:
13.3. ÜBERLEITUNG DES EFFEKTIVEN STEUERSATZESDie Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steuerergebnis ist nachfolgend dargestellt:
13.4. NICHT ERFASSTE LATENTE STEUERANSPRÜCHEDie 7C Solarparken AG wies am Ende des Berichtzeitraums nicht erfasst latente Steuern in Höhe von EUR 6,5 Mio. am Konzernsteuerstatz gem. 13.5 gerechnet aus Verluster der Colexon Energy aus den Verlusten aus der Vergangenheit. Der Vorstand geht davon aus, dass diese Steueransprüche für den größten Teil nicht durch die Transaktion mit der 7C Solarparken NV verloren gegangen sind. Sie wurden aber nicht efasst, weil nicht wahrscheinlich ist, dass in einem aktuell vorhersehbaren Zeitraum versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die Muttergesellschaft diese latenten Steueransprüche nutzen kann. 13.5. ÜBERLEITUNG DES STEUERSATZESDer Steuersatz für das Geschäftsjahr 2013 wurde ermittelt durch eine Mischung des belgischen (33,99%) und des deutschen Steuersatzes (31,93%) des Konzerns, sodass ein Konzernsteuersatz von 32,99% angesetzt wurde. Im Geschäftsjahr 2014 konnte dieser Steuersatz nicht mehr beibehalten werden, weil der Konzern sich durch den Zusammenschluss mit COLEXON sehr eingreifend geändert hat und weil nahezu alle deutschen Konzerngesellschaften, inkl. der neue Konzernmutter Colexon Energy AG, nach Bayreuth umgezogen sind, bzw. ein solcher Umzug zum Jahresende kurzfristig bevorstand. Deshalb wurde für das Geschäftsjahr 2014 der in Bayreuth anwendbare deutsche Steuersatz i.H.v. 29,48% als Konzernsteuersatz verwendet. 13.6. VERÄNDERUNG DER LATENTEN STEUERN IN DER BILANZ WÄHREND DES JAHRESDie aktiven und passiven latenten Steuern zeigen die folgende Entwicklung:
Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist jedoch insoweit vorzunehmen als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Erträge mit bestehenden Verlustvorträge verrechnet werden können. Auf Grundlage der zurzeit in Deutschland geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen sind Beteiligungserträge und Erlöse aus Beteiligungsverkäufen unter bestimmten Bedingungen steuerbefreit. 14. VORRÄTE
Der Konzern verfügt über nur einen Vorrat für (Not-)Reparaturen an PV-Anlagen, z..B. Wechselrichter, Module und Verschleißteile. Das Handelsgeschäft hatte die COLEXON bereits 2012 aufgegeben, der Bestand wurde vollständig abgebaut. Teilweise wird auch ein Vorrat für zukünftige (Erweiterungs-)Projekte vorgehalten. 15. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, SONSTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 34.10 A.
Bei den geleisteten Anzahlungen handelt es sich um Vorauszahlungen für Reparatur- und Ertüchtigungsmaßnahmen einiger PV Anlagen. Die langfristigen Vermögenswerte zum Ende des Geschäftsjahres betreffen hauptsächlich den langfristigen Teil eines gewährten Kredites für ein Gebäude in Sachsen (TEUR 96) sowie einen langfristigen Teil einer Forderung aus einem außergerichtlichten Vergleich mit einem Altkunden (TEUR 374) und sonstige langfristige Vermögenswerte (TEUR 12). Die kurzfristigen Vermögenswerte bestehen aus einem Kaufpreis für den Verkauf einer Immobilie in Dänemark (TEUR 270), Steuerrückforderungen, u.a. aus der Vorsteuer (TEUR 155), aktiven Abgrenzungsposten (TEUR 989) und sonstige kurzfristige Vermögenswerte (TEUR 107). Die finanzielle, Vermögenswerte innerhalb der langfristigen und kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten werden separat in Anhangangabe 26 dargestellt. 15.1. KREDIT- UND MARKTRISIKEN SOWIE WERTMINDERUNGENDie Kredit- und Marktrisiken des Konzerns, die Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen werden in Anhangangabe 26 erläutert. 16. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 34.10 A.
Bei den Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung handelt es sich um Schuldendienstreservekonten sowie Bausparkonten, die im Rahmen der Finanzverbindlichkeiten (siehe Anhangangabe 23) angespart werden sollen. Diese Konten sind für die jeweilige zugehörige Finanzierung an die Bank oder Leasinggesellschaft als Sicherheit verpfändet. Die Zahlungsmittel die eingeschränkt und uneingeschränkt verfügsberechtigt werden separat in Anhangangabe 26 dargestellt. 17. SACHANLAGENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 34.8 und 34.12. 17.1. ÜBERLEITUNG DES BUCHWERTES
18. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 34.09 und 34.12.
18.1. AMORTISATIONENDie Projektrechte und die erworbenen Verträge werden über die Laufzeit des Projektes bzw. des Vertrages amortisiert. 19. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 34.10, 34.12 und 34.1 C. 19.1. AUFSTELLUNG DER NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN
19.2. ASSOZIIERTE UNTERNEHMENColexon Energy AG Bis zum 9. September 2014 war die Colexon Energy AG ein assoziiertes Unternehmen der 7C Solarparken NV, sodass die Equity-Methode bis zu diesem Datum Anwendung fand.
Mit dem umgekehrten Unternehmenserwerb kann für die aus der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen ein Schlussstrich gezogen werden. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 ist die Colexon Energy AG vollständig in den Konzern einbezogen. In der unterstehenden Tabelle wird erläutert wie die Vollkonsolidierung zustandekam. Im Geschäftsjahr 2014 hat der Konzern noch 160.364 Aktien an der Colexon Energy AG hinzugekauft, sodass die Gesamtstückzahl der an der Colexon Energy AG gehaltenen Aktien zum Stichtag der Transaktion 2,3 Mio Stück betrug (siehe Anhangangabe 7.7). Der Zeitwert der Colexon Energy Aktien des Konzerns betrug TEUR 3.370, sodass ein Finanzertrag von TEUR 1.609 realisiert wurde (siehe Anhangangabe 11). Schließlich resultierte ein Finanzertrag aus der Umgliederung der Rücklage des sonstigen Ergebnisses aus der Equity -Methode durch die Vollkonsolidierung der Colexon Energy AG in Höhe von TEUR 359.
JV Solar S.R.L. Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 34.10 und 34.12. Die nachstehende Tabelle zeigt Informationen zur Beteiligung an der JV Solar S.R.L. in Italien, die selber eine 100%ige Beteiligung an der FESP S.R.L. hält, welche vier Solaranlagen mit einer Leistung von jeweils 1 MWp in Italien betreibt. Es betrifft ein Gemeinschaftsunternehmen, das für den Konzern keine strategische Bedeutung hat. Der Konzern hat 70% der Eigenkapitalfinanzierung erbracht, ist aber nur zur Hälfte wirtschaftlich beteiligt und hat nur die Hälfte der Stimmrechte sowie Funktionen in Organen der Gesellschaft inne. Der Joint Venture Partner, der die übrigen 30% der Eigenkapitalfinanzierung hält und gleichwürdig wirtschaftlich an der JV Solar SRL beteiligt ist, ist der italienische Projektierer Future Energy SRL. Die Gruppe des Joint Venture Partners ist zuständig für die kaufmännische und technische Betriebsführung der Solaranlagen der FESP SRL.
Es handelt sich in der obrigen Darstellung um eine Subgruppekonsolidierung der JV Solar S.R.L. mit ihrem Tochterunternehmen FESP S.R.L. Die Beteiligung an der JV Solar S.R.L. wurde infolge des Zusammenschlusses mit der Colexon Energy AG erworben. Die Beteiligung wurde gem. der Erwerbsmethode zum Erwerbstag (9. September 2014) zum herbeizulegenden Zeitwert i.H.v. TEUR 1.479 in der Konzernbilanz berücksichtigt (siehe Anhangangabe 7.7). Dieser Wert ergbibt sich dadurch, dass in den langfristigen Verbindlichkeiten ebenfalls ein Gesellschafterdarlehen, der als Eigenkapital zu behandelen ist erhalten ist. Das Periodenergebnis der JV Solar S.R.L betrug im Zeitraum vom 9. September bis zum 31. Dezember des Berichtszeitraums minus TEUR 129. Diese Beteiligung wurde im April 2015 vollständig an den Joint Venture Partner verkauft (siehe Anhangangabe 30). Sonnenbatterie Oberfranken GmbH Der Konzern war im letzten Quartal des Geschäftsjahres Mitgründer der Sonnenbatterie Oberfranken GmbH und hat dabei TEUR 2 investiert. Die Gruppe hält auch eine Beteiligung in Höhe von 19% an diesem exklusiven Lieferanten von Sonnenbatterie in der Region Oberfranken, worauf der Konzern einen maßgeblichen Einfluss hat. Ergebnisse ergaben sich aus der Beteiligung nur geringfügig, es wurde ein Gewinn von TEUR 1 erwirtschaftet. 20. ANDERE FINANZANLAGEN
Der Konzern hält in Höhe von TEUR 31 Genossenschaftsanteile an der GLS Bank. 21. EIGENKAPITALZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 34.11. Für eine Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungstabelle verwiesen. Im Folgenden wird in 21.1 sowie 21.2 C und D die Entwicklung des Eigenkapitals der Colexon Energy AG (nicht des Konzerns) beschrieben. 21.1. GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGEKapitalherabsetzung Im Juli 2014 wurde eine Kapitalherabsetzung (im Verhältnis 2 zu 1) durchgeführt. Dies geschah in zwei Schritten: Erst wurde eine Aktie eingezogen, anschließend wurde die Anzahl der verbliebenen Aktien halbiert. Durch die beiden Maßnahmen verringerte sich das gezeichnete Kapital von EUR 17.774.557,00 auf EUR 8.872.278,00. Der Differenzbetrag wurde in die Kapitalrücklage eingebucht. Ausgabe von Stammaktien Im Oktober 2014 stieg das gezeichnete Kapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von 24.717.000 neuen Stückaktien für die Sacheinlage der 7C Solarparken NV um EUR 24.717.000,00. Schließlich wurden bis zum Jahresende bei einem Ausgabepreise von EUR 1,56 je Aktie Ausübungen der Optionsanleihe im Gesamtwert von EUR 700.776,96 erklärt, sodass 449.216 neue Stückaktien mit gleicher Gattung geschaffen wurden. Ein Betrag i.H.v. EUR 449.216,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 251.560,96 wurde in die Kapitalrücklage überführt. 21.2. ART UND ZWECK DER RÜCKLAGENA. Währungsumrechnungsrücklage Die Währungsumrechnungsrücklage umfasst alle Fremdwährungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung von Abschlüssen von ausländischen Geschäftsbetrieben sowie dem wirksamen Teil von etwaigen Fremdwährungsdifferenzen aufgrund von Absicherungen einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb (siehe Anhangangabe 34.2). Der Unternhmenszusammenschluss mit der Colexon Energy, hat dafür geführt, dass im Geschäftsjahr 2014 erstmals ein solches Rücklagekonto geführt wurde. Die Entwicklung dieses Kontos wird in unterstehenden Tabelle dargestellt.
B. Sonstige Ergebnis aus Hedging Die Rücklage aus Sicherungsgeschäften umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von den zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung der abgesicherten Zahlungsströme mit Gewinn oder Verlust.
C. Bedingtes Kapital und Optionen Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. April 2014 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2014) unter Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals 2005 beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. April 2014 um bis zu EUR 4.436.139,00 durch Ausgabe von bis zu 4.436.139 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Das bedingte Kapital wurde zur Bedienung der ausgeübten Optionen aus der Optionsschuldverschreibung geschaffen. Bis zum Ende des Berichtszeitraums wurden 449.216 Optionen an einem Ausübungspreis i.H.v. EUR 1,56 je Aktie (insgesamt somit TEUR 701) ausgeübt, sodass am 31. Dezember 2014 noch ein bedingtes Kapital i.H.v. 3.986.923 Aktien ausstehend verblieb. D. Genehmigtes Kapital Die außerordentliche Hauptversammlung vom 12. Dezember 2014 der Colexon Energy AG hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Dezember 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 8.397.319,00 durch Ausgabe von bis zu 8.397.319 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur zulässig, soweit die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und zudem weitere Voraussetzungen erfüllt sind. E. Rücklage für eigene Anteile Am 31. Dezember 2014 hielt der Konzern 2,7 Mio. eigene Anteile des Unternehmens. Diese Aktien kamen teilweise (2,3 Mio.) aus dem Bestand an Aktien an der Colexon Energy AG seitens der 7C Solarparken NV, der Rest entfiel auf gehaltene eigene Aktien der Colexon Energy AG. 22. KAPITALMANAGEMENTZiel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Steigerung der Rendite, die mit einer höheren Fremdkapitalquote erzielt werden könnte und den Vorteilen einer stabilen Kapitalbasis an. Der Konzern überwacht das Kapital mit Hilfe eines Verhältnisses bereinigter Nettoverschuldung zu bereinigtem Eigenkapital. Die bereinigte Nettoverschuldung umfasst neben den zinstragenden Krediten und Anleihen ebenfalls die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das bereinigte Eigenkapital umfasst alle Bestandteile des Eigenkapitals, mit Ausnahme der Rücklage aus Sicherungsgeschäften und dem sonstigen Ergebnis aus den mit der Equity-Methode bewerteten Unternehmen. Das Verhältnis der bereinigten Nettoverschuldung zum bereinigten Eigenkapital am Abschlussstichtag stellte sich wie folgt dar.
23. FINANZVERBINDLICHKEITEN23.1. KONDITIONEN- UND VERBINDLICHKEITENSPIEGEL
Informationen darüber, inwieweit der Konzern Zinsänderungs-, Währungs- und Liquditätsrisiken ausgesetzt ist, sind in der Anhangangabe 26 dargestellt. 23.2. GESICHERTE BANKDARLEHENDie ausstehenden Darlehen weisen folgende Konditionen aus.
Die gesicherten Bankdarlehen werden mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden (siehe Anhangangabe 17) sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mieteinzahlungen (siehe Anhangangabe 15) besichert. Zudem wurden Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung (Schuldendienstreservekonten sowie Bausparkonten) mit einem Buchwert von TEUR 10.746 (i.VJ.: TEUR 5.373) (siehe Anhangangabe 16) für bestimmte Bankdarlehen verpfändet. Dies sind die Projektreservekonten bzw. Bausparkonten. 23.3. UNGESICHERTE ANLEIHENDie ungegesichterten Anleihen betreffen ausschließlich die im August 2014 begebene Optionschuldverschreibung. Diese Optionsanleihe hat eine Laufzeit von einem Jahr (bis August 2015) und ein Kupon von 3,0%.
Die Optionschuldverschreibung wurde, unter Gewährung von Bezugs- sowie Überbezugsrecht, an die Aktionäre des Konzerns angeboten und besteht sowohl aus den hier ausgeführten ungesicherten Anleihen als auch aus Optionen, die in Anhangangabe 21.2(C) beschrieben werden. 23.4. VERBINDLICHTKEITEN AUS FINANZIERUNGSLEASINGDie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing betreffen ausschließlich folgende finanzierte Vermögenswerte: Solaranlagen (TEUR 1.508) sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (TEUR 30). Dabei handelt es sich in der letzteren Kategorie vor allem um Kraftfahrzeuge. Die ausstehenden Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten weisen folgende Konditionen aus.
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind wie folgt fällig:
Obwohl, ein Verstoß gegen das Finanzierungsleasing der Siberië Solar BVBA vorliegt (siehe Anhangangabe 23.5), geht der Konzern davon aus, dass das Finanzierungsleasing nach den vertraglichen Fälligkeiten weitergeführt wird. Diese Verbindlichkeit wurde deshalb in der Fälligkeitstabelle wie abgebildet dargestellt. Bedingte Mietzahlungen gab es im Berichtszeitraum wie, auch im Vorjahrszeitraum nicht. 23.5. VERSTÖßE GEGEN FINANZIERUNGSLEASINGBEDINGUNGENDer Konzern wies zum 31. Dezember 2014 ein gesichertes Leasingdarlehen mit einem Buchwert von TEUR 1.508 (2013: TEUR 1.565) aus. Gemäß den Vertragsbedingungen ist dieses Darlehen tranchenweise über die nächsten fünfzehn Jahre zurückzuzahlen. Allerdings enthält das Darlehen einen Covenant, der von der Gesellschaft gebrochen wurde. Die Bank hat weder den Leasingvertrag gekündigt, noch wurde eine Kündigung angedroht. Der Konzern geht deshalb von einer solchen Kündigung nicht aus. Nichtsdestotrotz wurde der Leasingvertrag vollständig den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten zugeordnet. 24. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 34.10 A.
Angaben zu den Währungs- und Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten werden in Anhangangabe 26 gemacht. 25. SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangabe 34.13.
A. RÜCKBAUVERPFLICHTUNGEN Die Rückbauverpflichtungen betreffen die Kosten, die nach Betriebsende einer Solaranlage, d.h. nach 20 bis 30 Jahren enstehen, wenn diese zurückgebaut wird. Die Rückbaukosten werden vom Konzern geschätzt. Es wird dabei einen gegenwärtigen Preis je kWp angenommen, der aufgesinzt wird mit einem geschätzten Preissteigerungsrate bis zum Zeitpunkt des Rückbaus. Dieser Betrag wird zum diskontierten Wert in einer Summe angesetzt und jedes Jahre aufgezinst. B. GEWÄHRLEISTUNGEN Die Rückstellung für Gewährleistungen bezieht sich hauptsächlich auf Anlagen, die in der Vergangenheit von Colexon Energy AG gebaut wurden und für die es Gewährleistungsrisiken gibt. Die Risiken in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit als auch auf den Umfang wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation erneut geschätzt. Die Inanspruchnahmen dieser Garantien werden größter Wahrscheinlichkeit nach im Zeitraum bis zum Geschäftsjahr 2017 stattfinden. Die Schätzungen bzgl. der Höhe und des Umfangs der Inanspruchnahme ist auf die langjähriger Erfahrung mit Altkunden der Colexon Energy AG gegründet, die jedoch einer gewissen Unsicherheit unterliegen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist eher als hoch einzuschätzen. In einzelnen Fällen sind Rückgriffsmöglichkeiten auf (Alt-)Subunternehmer möglich. C. DROHVERLUSTE Die Drohverluste stammen aus einer Ansammlung von verlusttragenden Verträgen im Bereich der betriebstechnischen Wartung von Photovoltaikanlagen der Colexon Energy AG. Diese Verträge haben eine Restlaufzeit von bis zu 17 Jahren und laufen bis zum Geschäftsjahr 2031 nach und nach aus. Die Verluste werden sich über diese Laufzeit realisieren können. Die Wirtschaftlichkeit einzelner Wartungsverträge, hängt hauptsächlich von der Qualität und Nachhaltigkeit der zu warteden Solaranlagen ab, so wie auch der Fehlerquote der Anlagen in einem bestimmten Jahr. Dabei ist ebenfalls die konzerninterne Effizienz bei der Ausführung dieser Verträge höchstrelevant für den tatsächlichen Umfang der erzielten Verluste. Langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass die Verluste dieses Portfolios von technischen Verträgen sich gut schätzen lässt, sodass das Eintreten dieser Verluste sehr wahrscheinlich ist. Die Höhe der Inanspruchnahme wurde auf Basis vergleichbarer Fälle geschätzt. D. EINZELRISIKEN Die Einzelrisiken bestehen einerseits aus Eventualverbindlichkeiten, die sich aus Prozessrisiken ergeben, die mit den von Colexon Energy AG gebauten Anlagen zusammenhängen. Zeitpunkt der Erfüllung wird nach Schätzung des Konzerns innerhalb von drei Jahren stattfinden. Der Umfang und Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist als sehr hoch einzustufen, obwohl der Ausgang der Verfahren zum Bilanzstichtag äußerst schwer einzuschätzen ist. In einzelnen Fällen sind Rückgriffsmöglichkeiten auf (Alt-)Subunternehmer möglich. Bezüglich der Höhe der Inanspruchnahme bestehen abhängig von den Verfahrensausgängen naturgemäß erhebliche Unsicherheiten. Die Ressourcenabflüsse können daher deutlich niedriger oder höher ausfallen. Außerdem ergeben sich Einzelrisiken aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die ebenfalls von Colexon Energy AG gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 15 Jahren Auswirkungen zeigen. Die Einzelrisiken werden wie Rückstellungen dargestellt, da sie im Rahmen der Kaufpreisallokation der Colexon Energy AG gem. IFRS 3 anerkannt wurden. E. PACHTRÜCKSTELLUNG In einem Vertrag hat die Gesellschaft vereinbart, dass in den ersten sieben Jahren des Pachtvertrages keine Pacht gezahlt wird. Für den zukünftigen Pachtzahlungszeitraum wird eine Rückstellung gebildet. 26. FINANZINSTRUMENTE – BEIZULEGENDE ZEITWERTE UND RISIKOMANAGEMENT26.1. EINSTUFUNGEN UND BEIZULEGENDE ZEITWERTEDie nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Finanzverbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Finanzverbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Ze itwert darstellt.
(*) In diesem Betrag ist ein Nettoverlust von TEUR 36 erhalten durch die Abnahme einer Wertberichtigung.
(*) In diesem Betrag ist ein Nettoverlust von TEUR 36 erhalten durch die Abnahme einer Wertberichtigung.
26.2. BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTEA. Bewertungstechniken und wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Stufe 2 verwendet wurden. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
* Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthalten gesicherte und ungesicherte Bankdarlehen, ungesicherte Anleihen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen. 26.3. FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENTDer Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:
A. GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTS Der Vorstand des Unternehmens trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Konzernrisikomanagements. Der Vorstand hat dazu einen Risikomanagementausschuss eingesetzt, der für die Überwachung und Weiterentwicklung der Risikomanagementrichtlinien des Konzerns zuständig ist. Der Ausschuss berichtet dem Vorstand regelmäßig über seine Tätigkeit. Die Gründsatze des Risikomanagementsystems lassen sich auf die finanziellen Risiken übertragen, diesbezüglich wird auf den Risikobericht im Konzernlagebericht Seite 43 verwiesen. Die Risikomanagementrichtlinien des Konzerns wurden zur Identifizierung und Analyse der Risiken des Konzerns entwickelt, um geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Entwicklung der Risiken und die Einhaltung der Limits zu überwachen. Die Risikomanagementrichtlinien und das Risikomanagementsystem werden regelmäßig überprüft, um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten des Konzerns aufgreifen zu können. Durch die bestehenden Ausbildungs- und Managementstandards sowie die zugehörigen Prozesse soll ein zielführendes Kontrollumfeld sichergestellt werden in dem alle Mitarbeiter ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten verstehen. Der Aufsichtsrat überwacht die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzernrisikomanagements durch den Vorstand und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Risiken denen der Konzern ausgesetzt ist. Die interne Revision unterstützt den Aufsichtsrat bei seinen Überwachungsaufgaben. Dazu werden sowohl regelmäßige Prüfungen als auch Ad-hoc-Prüfungen der Risikomanagementkontrollen und -verfahren durchgeführt, deren Ergebnisse unmittelbar dem Aufsichtsrat berichtet werden. B. AUSFALLRISIKO Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlangen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Bei den Forderungen der Solarparks handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf der produzierten Kilowattstunden. Die Abnahme des produzierten Stroms, die auf vertraglich basierten Vergütungssätzen basiert, ist in allen Märkten, auf denen der Konzern aktiv ist, gesetzlich geregelt und sichergestellt. Es handelt sich dabei ausschließlich um kurzfristige Forderungen, die in der Regel innerhalb von zwei Monaten ausgeglichen werden. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt der Vorstand auch die Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beeinflussen können. Gleichwohl kann der Vorstand nur beschränkt Einfluss nehmen auf die Kundenbasis, da diese oftmals gesetzlich verpflichtet ist. Strommengen abzunehmen bzw. der Konzern verpflichtet ist, den erzeugten Strom zu liefern. Der Risikomanagementausschuss hat ein Forderungsmanagement eingeführt mit dessen Hilfe Neukunden zunächst individuell hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit analysiert werden bevor der Konzern seine standardisierten Liefer- und Zahlungskonditionen anbietet. Diese Analyse umfasst, soweit erhältlich, auch externe Ratings und in bestimmten Fällen ebenfalls Bankauskünfte. Somit werden Kundenlimits für einzelne Kunden festgelegt. Diese stellen den maximal ausstehenden Betrag dar, der ohne Zustimmung durch den Risikomanagementausschuss gewährt werden kann. Die Limits werden quartalsweise überprüft. Fast alle Kunden des Konzerns sind semi-öffentliche Netzunternehmen. Für keinen dieser Kunden war bisher die Erfassung einer Wertminderung notwendig. Zur Überwachung des Ausfallrisikos wird vor allem auf die zeitliche Abrechnung, die üblicherweise von Seiten des Kunden erfolgt und die zeitliche Zahlung der Abrechnung geachtet. WERTMINDERUNGENDer Vorstand schätzt auf Einzelbasis ein, ob überfälligen Beträge nach wie vor in voller Höhe einbringlich sind. Diese Einschätzung basiert auf dem Zahlungsverhalten der Vergangenheit sowie aus dem semi-öffentlichen Charakter fast aller Kunden. Der Konzern führt am Ende des Geschäftsjahres durch den Zusammenschluss mit der Colexon Energy AG erstmals ein Wertberichtigungskonto. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos bestand aus einer Zunahme von TEUR 36 im Berichtszeitraum.
ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTEDer Konzern hat am 31. Dezember 2014 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von TEUR 20.438 (i.VJ.: TEUR 9.413) im Bestand. Diese Summe stellt somit auch das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei unterschiedlichen Banken oder Finanzinstituten in ganz Deutschland, aber auch im beschränkten Ausmaß in anderen Ländern wie z.B. Dänemark, Italien und Belgien unterhalten. DERIVATEDer Konzern schließt zur Abdeckung des Zinsrisikos Fix-für-Floating Zinswaps ab. Derivate werden bei unterschiedlichen deutschen Banken oder Finanzinstituten abgeschlossen. Vorzugsweise wird mit der Bank das Swapgeschäft abgeschlossen, mit der auch das variabel verzinste Darlehen vereinbart wurde. ERHALTENE SICHERHEITENDer Konzern hat für den Verkauf von Strom durch Händlern auf den Strombörse (siehe Anhangangabe 34.3 A) Sicherheiten erhalten. Diese Sicherheiten sind meistens Bürgschaften. Am Ende des Berichtszeitraums betrugen diese Sicherheiten EUR 1,9 Mio. (i.VJ.: EUR 1,6 Mio.). VERTRAGSVERSTÖßE GEGEN FINANZIERUNGSLEASINGIm Geschäftsjahr hat ein Tochterunternehmen des Konzerns gegen ein Covenant eines Finanzierungsleasings verstoßen. Betroffen ist ein Finanzierungsleasing i.H.v. EUR 1,5 Mio worauf im Geschäftsjahr vertragsgemäß TEUR 94 Zinsen und TEUR 57 Tilgung geleistet wurden. Ein Zahlungsverzögerung oder einen Ausfall gab es somit nicht. Der Covenant bestand aus der Überschreitung des jährlichen EBITDA durch den gesamten Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) mit mindestens 20%. Es wurde lediglich eine Überschreitung von 16% erreicht. Grund hierfür war die Gewährung einer verzinsten konzerninternen Kreditfazilität an diese Tochtergesellschaft für einen Modulankauf der Tochterunternehmen. Zweitens solle laut ein zweiter Covenant, die Solvabilität der Gesellschaft um mindestens 15% liegen. Durch das Ansetzen von der degressiven Abschreibungsmethode war das tatsächliche Solvabilitätsverhältnis aber um 4%. Die Finanzierungsleasing wurde im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr vollständig in die kurzfristige Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten gestellt. C. LIQUIDITÄTSRISIKO Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist seine Verpflichtungen pünktlich zur Fälligkeit zu erfüllen. Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 20.438 (i.VJ.: TEUR 9.413) verfügt. Darüber hinaus werden mit hoher Sicherheit aus den laufenden Solarparks Zahlungsströme erwartet, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus problemlos laufzeitäquivalent bedienen können. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. IFRS 7 fordert weiterhin eine Fälligkeitsanalyse sowohl für derivative als auch originäre finanzielle Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Fälligkeitsanalyse zeigt, inwieweit die undiskontierten Cashflows im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2014 (31. Dezember 2013) die zukünftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen. BEDEUTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOSIm Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um undiskontierte Bruttobeträge inklusive geschätzter Zinszahlungen, jedoch ohne Darstellung der Auswirkung von Verrechnungen.
Die Bruttozuflüsse/(-abflüsse), die in der vorhergehenden Tabelle angegeben werden, stellen die undiskontierten Zahlungsströme im Zusammenhang mit derivativen finanziellen Verbindlichkeiten dar, die zu Risikomanagementzwecken gehalten werden und normalerweise nicht vor ihrer vertraglichen Fälligkeit ausgeglichen werden. Die Darstellung zeigt die Nettozahlungsströme von Derivaten mit einem Nettobarausgleich und die Bruttomittelzuflüsse und -abflüsse von Derivaten, bei denen ein gleichzeitiger Bruttozahlungsausgleich vorliegt. Wie in den Anhangangabe 23 angegeben verfügt der Konzern hauptsächlich über gesicherte Bankdarlehen, die Auflagen enthalten. Ein künftiger Verstoß gegen die Auflagen kann dazu führen, dass das Darlehen früher als in der oberen Tabelle angegeben zurückzuzahlen ist. Es handelt sich dabei ausschließlich um Projektfinanzierungen und es gibt generell keinen Rückgriff (non-recourse) auf andere Konzerngesellschaften. Die Zinszahlungen für variabel verzinsliche Darlehen und Anleihen in der oberen Tabelle wurden sofern sie durch Swaps eingedeckt sind mit einem festen Zinssatz angesetzt. Sie spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze wandeln. D. MARKTRISIKO Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, beispielsweise Wechselkurse, Zinssätze oder Aktienkurse, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagementausschusses. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, das Hedge-Accounting eingesetzt werden. Der Konzern sieht zum Ende des Berichtszeitraums keine Risikokonzentrationen für unserem Unternehmen. WÄHRUNGSRISIKO Die Gesellschaft war Währungsrisiken nur in unwesentlichen Umfang ausgesetzt, da der Konzern lediglich über einige dänische Tochtergesellschaften verfügt, die keine eigenständige operative Tätigkeit ausüben, sondern vielmehr als Holdinggesellschaften einzuordnen sind. Die dänischen Konzerntöchter haben keine Finanzierungen und der Konzern ist somit nur für die in Dänemark angesammelte Liquidität sowie für einen kurzfristigen Vermögenswert einem Währungsrisiko ausgesetzt. Zum Bilanzstichtag betrug die Liquidität in Dänemark TEUR 288. Darüber hinaus gab es in einer dänischen Tochtergesellschaft durch einen Immobiliënverkauf eine Forderung i.H.v. TEUR 268, wofür der Konzern ebenfalls das Währungsrisiko von Euro zu dänischen Kronen tragen musste. ZINSÄNDERUNGSRISIKO Der Konzern ist im Wesentlichen einem Zinsänderungsrisiko im Rahmen der Finanzierung von Solaranlagen ausgesetzt. Aus Bankdarlehen mit variabler Verzinsung, die in der Anhangangabe 23.2 aufgeführt sind, resultiert ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko. Diese Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit Zinsswaps abgesichtert. Diese Zinsswaps stellen sich wie folgt zusammen:
Die Überleitung der Zinsswaps während des Geschäftsjahres 2014 lässt sich wie folgt herleiten
(*) Die Ablösung dieser Zinsswaps ist nur teilweise in den Finanzierungsaufwendungen aufwandswirksam erfasst (zu TEUR 11) weil der Großteil bereits in der Kaufpreisallokation der Colexon Energy AG (siehe Anhangangabe 7.7) in die Finanzverbindlichkeiten erfasst wurde. (**) aus dem Zusammenschluss mit der Colexon Energy Für einige Bankdarlehen wurden keine Zinsswaps abgeschlossen. Der nicht mit Zinsswaps abgesicherte Teil der Finanzverbindlichkeiten belief sich zum 31. Dezember TEUR 482 (i.VJ.: 0 EUR). Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/-100 Basispunkte mit der Laufzeit von einem Jahr mit einer variablen verzinslichen Bankenfinanzierung, die nicht mit Zinsswaps abgesichert sind.
Zur Absicherung des Zinsrisikos ist der Konzern Zinssicherungsgeschäfte („Swaps“) eingegangen. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie ggf. auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde. Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Demnach unterliegen alle fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne des IFRS 7. Marktzinsänderungen von Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen eines Cashflow-Hedges zur Absicherung zinsbedingter Zahlungsschwankungen designiert wurden, haben Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und werden daher bei den eigenkapitalbezogenen Sensitivitätsrechnungen berücksichtigt. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/-100 Basispunkte bei Konstanz aller übrigen Variablen für den effektiven Teil derivativer Finanzinstrumente auf das Eigenkapital:
Die durchgeführten Effektivitätstests per 31. Dezember 2014 lieferten für sämtliche Sicherungsbeziehungen eine Effektivität in einer Bandbreite von 96% bis 102% und liegen damit innerhalb der erlaubten Bandbreite von 80% bis -120%. 27. OPERATING-LEASINGVERHÄLTNISSEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 34.14. 27.1. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMERDer Konzern least eine Reihe von Dächern und Freiflächen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen. Die Leasingverhältnisse haben durchchnittlich eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren, nach Ablauf dieses Zeitraums wird eine oder mehrere Verlängerungsoption(en) des Leasingverhältnisses für weitere fünf bis zehn Jahre ermöglicht. Die Leasingzahlungen bestehen vor allem aus Mietzahlungen, die von der Produktion der Photovoltaikanlagen abhängig sind. In sehr beschränktem Ausmaß hat der Konzern auch einige Operating-Leasingverträge bzgl. des Fuhrparks der Gesellschaft sowie der angemieteten Büroräume. Bei der Darstellung der künftigen Mindestleasingzahlungen wird davon ausgegangen, dass die Gesellschaft die Verlängerungsoptionen bzgl. der dargestellten Verträge nicht wahrnehmen wird. A. KÜNFTIGE MINDESTLEASINGZAHLUNGEN Zum 31. Dezember 2014 sind die künftigen Mindestleasingzahlungen von unkündbaren Leasingverhältnissen wie folgt zu zahlen.
B. IM GEWINN ODER VERLUST ERFASSTE BETRÄGE
Die vermeldete Leasingverhältnisse haben unterschiedliche Preisanpassungenklausel; einige haben einen festen Inflationssatz, andere sind an der Entwicklung eines Inflationsindexes verbunden. Daneben gibt es auch Verträge ohne Inflationsanpassung, weil sie einen festen Preis haben oder weil sie produktionabhängig sind. 27.2. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBERDer Konzern hat ebenfalls einige Grundstücke und Gebäude im Eigentum, die neben der Eigennutzung auch teilweise langfristig vermietet werden. Dies betrifft meistens Operating-Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von über 20 Jahren für die Vermietung von Freiflächen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen. A. KÜNFTIGE MINDESTLEASINGZAHLUNGEN Zum 31. Dezember 2014 stehen die folgenden künftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen von unkündbaren Leasingverhältnissen aus:
B. IM GEWINN ODER VERLUST ERFASSTE BETRÄGE 2014 wurden Mieteinnahmen aus Immobilien von TEUR 76 (i.VJ.: TEUR 1) in den Umsatzerlösen erfasst :
28. EVENTUALVERBINDLICHKEITENZum Ende des Berichtszeitraums besteht aus möglichen Rückkaufverpflichtungen einer Solaranlage innerhalb eines Zeitraums von ca. 15 Jahren eine außerbilanzielle Eventualverbindlichkeit. Der Barwert der maximal möglichen Eventualverpflichtung beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 238. 29. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN29.1. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONENA. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst:
Die Vergütung für den heutigen Vorstand betrug für das Jahr 2013 TEUR 126. Es betrifft Vergütung des heutigen Vorstands im Verwaltungsrat der 7C Solarparken NV, TEUR 126. Die Vergütung des heutigen Vorstandes der Colexon Energy AG für den Berichtszeitraum betrug TEUR 154, davon wurde TEUR 52 (bis Mai 2014) im Verwaltungsrat der 7C Solarparken NV erhalten und TEUR 102 als Vorstandsvergütung der Colexon Energy AG (ab dem Transaktionsdatum 9. September 2014) als Aufwand erfasst. B. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN Vorstandsmitglieder des Unternehmens verfügen über 9,85 % der Stimmrechtsanteile des Unternehmens. Der zusammengefasste Wert der Geschäftsvorfälle und der ausstehenden Salden im Zusammenhang mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen und Unternehmen über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einflüsse haben waren wie folgt:
(*) Die Vorzeichnungs- und Aktientauschvereinbarung wurde durch den heutigen Vorstand im Februar 2014 mit der Colexon Energy AG geschlossen. Sie betrifft den Zeitraum vor der Bestellung als Vorstand der Gesellschaft. Es handelt sich dabei um den Tausch der Aktien der 7C Solarparken NV, die mittelbar und unmittelbar vom heutigen Vorstand gehalten wurden und in Colexon Energy AG Aktien umgetauscht wurden. Der hier angegebene Wert bezieht sich auf den theoretischen Wert des Gutachtens von Consus Partners, welcher der Hauptversammlung am 17. April 2014 in eingeschränkter Form vorlag. (**) Der Vorstand stellt dem Konzern mittelbar über eine Gesellschaft eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Diese Transaktion wurde als Fremdleistung in den betrieblichen Aufwendungen erfasst und hier separat dargestellt. Die Detachierung wird zu Marktwerten abgegolten. C. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATS Der zusammengefasste Wert der Geschäftsvorfälle und der ausstehenden Salden im Zusammenhang mit Mitgliedern des Aufsichtsrat und Unternehmen über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einflüsse haben waren wie folgt:
(*) Die Vorzeichnungs- und Aktientauschvereinbarung wurde durch heutige Aufsichtsratsmitglieder im Februar 2014 mit der Colexon Energy AG geschlossen. Sie betreffen teilweise den Zeitraum vor der Bestellung als Aufsichtsrat der Gesellschaft. Es handelt sich dabei um den Tausch der Aktien der 7C Solarparken NV. Der hier angegebene Wert bezieht sich auf den theoretischen Wert des Gutachtens von Consus Partners, welcher der Hauptversammlung am 17. April 2014 in eingeschränkter Form vorlag. D. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE UNTERNEHMEN
(*) bis zum Zeitpunkt der Vollkonsolidierung am 9. September 2014 Neben den in den Konzernabschluss einbezogen Tochterunternehmen steht die COLEXON unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftigstätigkeit mit nahe stehenden Personen und Gesellschaften in Beziehung. Obenstehend werden Geschäftsvorfälle mit nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen alle oben genannten Forderungen und Verbindlichkeiten sind kurzfristig. Die Zeichnung des Anleihens (Siehe Anhangangabe 23.3) der Colexon Energy AG durch die 7C Solarparken NV (TEUR 902) würde ebenfalls als einmaliger Geschäft vermerkt. Die Anleihenstücke wurden an die ehem. Aktionäre der 7C Solarparken NV vor Zusammenschluss weiterveräußert. Schließlich hat die 7C Solarparken NV Ende August 2014 von der Colexon Energy AG ein Darlehen i.H.v. TEUR 400 erhalten. 30. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAGAuf der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 haben die Aktionäre eine Reihe von Entscheidungen genehmigt, die angenommen und am 28. Januar 2015 ins Handelsregister eingetragen wurden. Die wichtigsten Entscheidungen waren zum Einen die Umfirmierung von Colexon Energy AG in 7C Solarparken AG und zum anderen die Sitzverlegung der Gesellschaft von Hamburg nach Bayreuth. Was die Kapitalmaßnahmen betrifft, so entschied die außerordentliche Hauptversammlung 2.300.037 eigene Aktien einzuziehen, die vorher von 7C Solarparken NV gehalten wurden. VERKAUF EIGENER AKTIENAm 12. Februar 2015 verkaufte die Gesellschaft darüber hinaus eigene Aktien (insgesamt 409.739 Stück), die vorher im Besitz der Colexon Energy AG waren. Seitdem besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien mehr. ERWERB EINER 648 KWP ANLAGE IN STOLBERGEbenfalls am 12. Februar 2015 hat COLEXON eine Freiflächensolaranlage mit einer Nennleistung von 648 kWp in Stolberg (in der Nähe von Aachen) erworben. Gleichzeitig sind auch die angrenzenden 9.943 m2 großen Freiflächen gekauft worden. Auf den Flächen befand sich ein ehemaliges Militärcamp der belgischen Armee in Deutschland. Es handelt sich dabei um einen Erwerb der gem. IFRS 3 wie eine „Business Combination“ darzustellen ist. Der Konzern hat bereits eine vorläufige Kaufpreisallokation durchgeführt, die in der untenstehenen Tabelle dargestellt wird.
Aus der Kaufpreisallokation kommt ein gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen vom TEUR 872 hervor, während ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 808 bezahlt wurde; der negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 64 ist im ersten Quartal 2015 ergebniswirksam zu vereinnahmen. Dieser negative Unterschiedsbetrag entstand dadurch, dass komplexe Verhältnisse im Erwerb der Anlage vorlagen, die durch die Übernahme aufgelöst werden konnten. RÜCKKAUF 1,5 MWP AUFDACHANLAGE IN GLAUCHAUAm 20. März 2015 hat die COLEXON eine 1,1 MWp Aufdachanlage in Glauchau, Sachsen, erworben. Diese Anlage wurde von der damaligen Colexon Energy AG in den Jahren 2009 und 2010 installiert. Der Konzern war seitdem mit der Instandhaltung beauftragt. Am 23. März 2015 wurde eine weitere 0,4 MWp Aufdachanlage erworben. Die Anlage Glauchau III befindet sich auf dem gleichen Gelände wie die erworbene 1,1 MWp Aufdachanlage Glauchau I, ist jedoch auf einem anderen Hallendach mit einem separaten Netzanschluss installiert. Am Veröffentlichungsdatum wurde der Erwerb noch nicht im Handelsregister eingetragen. Der Vorstand rechnet damit, dass dies vor dem 30. Juni 2015 erfolgen wird. AUSÜBUNG OPTIONEN IM GEGENWERT VON EUR 0,8 MIO.Infolge der Ausübung, die im Rahmen des Ausübungszeitraums bis zum 31.03.2015 möglich war, haben Inhaber der im August 2014 begebenen Optionsschuldverschreibung der 7C Solarparken AG, die Ausübung von 463.243 Inhaber-Optionsscheinen erklärt. Entsprechend wurden 463.243 neue 7C Solarparken AG Aktien zu je EUR 1,76 bzw. einem Gegenwert von EUR 815.307,68 gezeichnet. VERKAUF DER UNTERNEHMENSBETEILIGUNG AN DER JV SOLAR S.R.L. FÜR 1,5 MIO.Die COLEXON hat am 22. April 2015 den Verkauf ihrer 50-prozentigen Gewinnbeteiligung an der JV Solar S.R.L. abgeschlossen. Die JV Solar S.R.L. hält 100% der Aktien der Future Energy Solar Production S.R.L. (“FESP”). FESP betreibt vier je 1 MWp umfassende Photovoltaikanlagen in Süditalien (hauptsächlich in Apulien). Der Transaktionswert beinhaltet sowohl den Verkauf des Gesellschafterdarlehens als auch das Eigenkapital für eine Barzahlung von EUR 1,5 Mio. Durch diesen Verkauf zieht sich die COLEXON aus dem Joint-Venture mit dem italienischen PV Projektierer Future Energy S.R.L. zurück. 31. ANGABEN NACH § 315A HGB31.1. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für Abschlussprüfungsleistungen zum 31. Dezember 2014 beträgt TEUR 120. Neben den vorgenannten Abschlussprüfungsleistungen sind weitere Aufwendungen in Höhe von TEUR 15 für andere Bestätigungsleistungen des Abschlussprüfers berücksichtigt. 31.2. CORPORATE GOVERNANCEDie Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde abgegeben und den Aktionäre auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Für genauere Angaben wird auf den Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichtes verwiesen. 31.3. MITARBEITERIn 2014 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 8 Mitarbeiter, zum 31. Dezember 2014 waren 17 Mitarbeiter im Konzern tätig. 32. ERSTANWENDUNG VON IFRSWie bereits in Anhangangabe 6 erläutert, ist der Konzernbilanz der COLEXON gem. IFRS 3 (Umgekehrten Unternehmenserwerb) so darzustellen als ob Colexon Energy AG die erworbene Gesellschaft und die 7C Solarparken NV die erwebende Gesellschaft ist. Die 7C Solarparken NV hat bisher lediglich nach den Regeln der Belgian GAAP Konzernbilanzen offengelegt. Aus diesem Grund ist der Konzern IFRS-Erstanwender mit Eröffnungsbilanz des Konzerns zum 1. Januar 2013 und das Geschäftsjahr 2013 ist das Umstellungsjahr. Hierdurch wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 1. Januar 2014 zum Zwecke der Übereinstimmung mit den IFRS Regeln geändert. Der Übergang auf IFRS wird gemäß IFRS 1 erstmalige ab dem 1. Januar 2013 angewendet. Die aus dem Übergang auf IFRS resultierenden Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend beschrieben. Die Überleitungsrechnungen der Auswirkung des Übergangs auf IFRS werden im Anhang des ersten IFRS-Abschlusses dargestellt. Der Übergang auf IFRS führte zu folgenden Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Überleitung der Eröffnungsbilanz des Konzerns am 1. Januar 2013 von Belgian GAAP nach IFRS sieht wie folgt aus:
KOMMENTIERUNG DER DIFFERENZEN DER ERÖFFNUNGSBILANZ DES KONZERNS ZUM 1. JANUAR 2013Die Differenzen zwischen Belgian GAAP und IFRS setzen sich im Wesentlichen zusammen aus: VERMÖGENSWERTEGründungskosten können unter Belgian GAAP grundsätzlich, wenn von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, aktiviert werden, von der der Konzern für den Abschluss nach Belgian GAAP bisher gebraucht gemacht hat. Diese Aktivierung der Gründungskosten wurde gemäß IFRS zurückgenommen. Darüber hinaus wurden die Disagios und die Strukturierungskosten der finanziellen Verbindlichkeiten bei den Darlehen statt in den Emissionsagios angesetzt. Ein Geschäfts- und Firmenwert wurde gemäß IFRS im Gegensatz zum Belgian GAAP nicht abgeschrieben. Dieser historische Geschäftswert entstand durch den Zukauf des Minderheitsanteils (25%) in der 7C Rooftop Exchange BVBA (Mechelen, Belgien). Da die Gesellschaft hauptsächlich die Konzerntochter tätig war, wurde der Geschäftswert zurückgenommen. Die Solaranlagen stiegen durch die Integration der Rückbaustellungen erheblich im Wert in den historischen Anschaffungskosten der Solaranlagen. Die Beteiligungen stiegen durch die Anwendung der Equity-Methode bei der Behandlung der Beteiligung in der Colexon Energy AG seit dem Ankauf im Juli 2012 an. Die aktiven latenten Steuern nahmen durch die Saldierung der temporären Differenzen, die im Rahmen der Preisallokation entstanden sind, ab. SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGENDie langfristigen Rückstellungen nahmen erheblich durch die Behandlung gemäß IFRS zu, indem die Rückstellungen nicht über die Periode angesammelt, sondern vielmehr auf einmal unter Ansatz der Diskontierungsmethode in die Rückstellungen gebucht wurden. Bei den Rückstellungen handelte es sich um die Rückbaurückstellungen für Solaranlagen (sehe Anhangangabe 25). FINANZVERBINDLICHKEITENDie finanziellen Verbindlichkeiten nahmen im Wesentlichen durch die Verwendung der Effektivzinsmethode ab. Diese führte dazu, dass die Disagios und Strukturierungskosten, die unter Belgian GAAP im Anlagevermögen verbucht wurden, nun gemeinsam mit den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen wurden. EIGENKAPITALDie negativen Konsolidierungsunterschiede ergaben sich aus dem Badwill aus Unternehmenserwerben vor der Eröffnungsbilanz des Konzerns. Negative Konsolidierungunterschiede wurden unter Belgian GAAP auf ihren nachhaltigen Wert geprüft und dann als ein selbständiger Teil des Eigenkapitals ausgewiesen. Gemäß IFRS wurden diese Unterschiede in die Gewinnrücklagen geführt. Andere Eigenkapitaländerungen ergaben sich aus Änderungen von anderen Bilanzposten. Die Bilanz zum 31. Dezember 2013 wird in untenstehender Tabelle verdeutlicht:
KOMMENTIERUNG DER DIFFERENZEN DER VORJAHRSBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013Die Differenzen zwischen Belgian GAAP und IFRS setzen sich im Wesentlichen aus den folgenden Effekten zusammen: VERMÖGENSWERTEDie Gründungskosten wurden wie bereits erläutert unter Belgian GAAP aktiviert. Darüber hinaus wurden die Disagios und die Strukturierungskosten der finanziellen Verbindlichkeiten bei den Darlehen angesetzt. Diese Aktivierung sowie deren Fortführung wurde gemäß IFRS zurückgenommen. Ein Geschäft- und Firmenwert wurde gemäß IFRS im Gegensatz zum Belgian GAAP nicht abgeschrieben. Dieser historische Geschäftswert entstand durch den Zukauf des Minderheitsanteils (25%) in der 7C Rooftop Exchange BVBA (Mechelen, Belgien). Da die Gesellschaft hauptsächlich wie die Konzerntochter tätig war, wurde der Geschäftswert zurückgenommen. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte setzen sich aus der Kaufpreisallokation aus den Unternehmenserwerben im Jahr 2013 zusammen. Dies betraf, wie bereits in der Anhangangabe 7 erläutert die Projektrechte aus dem Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KG. Die Solaranlagen stiegen einerseits durch die Intergration der Rückbaurückstellungen in den historischen Anschaffungskosten der Solaranlagen und, andererseits durch den wie bereits in Anhangangabe 7 erläuterten beizulegenden Zeitwert, der Kaufpreisallokation der Unternehmenserwerbe im Jahr 2013 erheblich im Wert. Die Beteiligungen erhöhten sich seit dem Ankauf im Juli 2012 durch die Anwendung der Equity-Methode bei der Beteiligung an der Colexon Energy AG. Dabei wurde auf die Beteiligung an der Colexon Energy AG ein Badwill angerechnet, der auch in 2013 teilweise berücksichtigt wurde. Dies führte, wie bereits in Anhangangabe 7 erläutert, zum verbuchten positiven Ergebnis. Die aktiven latenten Steuern nahmen durch die Erhöhung der finanziellen Verbindlichkeiten aus der Kaufpreisallokation, die Anerkennung von steuerlichen Verlusten, vor allem durch die Kaufpreisallokation der Solar4Future Diest NV, sowie den Rückstellungen zum diskontierten Wert zu, was zu temporären Änderungen führte, die den aktiven latenten Steuern zugeführt wurden. SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGENDie langfristigen Rückstellungen nahmen durch die Rückstellungsmethode gemäß IFRS zu, dadurch dass die Rückstellungen im Gegensatz zum Belgian GAAP nicht über die Berichtsperioden bis zur voraussichtlichen Nutzung hinweg angesammelt wurden, sondern vielmehr in einem Betrag unter Ansatz der Diskontierungsmethode in die Rückstellungen gebucht wurden. Bei diesen Rückstellungen handelte es sich um die Rückbaurückstellungen für die Solaranlagen. FINANZVERBINDLICHKEITENDie finanziellen Verbindlichkeiten reduzierten sich in der Eröffnungsbilanz des Konzerns durch die Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Anwendung dieser Methode führt dazu, dass die Disagios und Strukturierungskosten, die unter dem Belgian GAAP im Anlagevermögen verbucht wurden, nun gemeinsam mit den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen wurden. In Summe betrachtet, nahmen die finanziellen Verbindlichkeiten jedoch erheblich durch den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Verbindlichkeiten bei den Unternehmenserwerben zu. PASSIVE LATENTE STEUERNDie Zunahme der passiven latenten Steuern ist im Zusammenhang mit den durch die Erwerbsmethode zugenommen Solaranlagen zu betrachten, die Steigerung in Anlagenwert führt zu temporäiren Differenzen auf die passive latente Steuern gebildet wurden. EIGENKAPITALDie negativen Konsolidierungsunterschiede ergaben sich aus den Badwills aus Unternehmenserwerben vor Eröffnungsbilanz des Konzerns, die gemäß Belgian GAAP als separater Teil des Eigenkapitals darzustellen waren. Negative Konsolidierungsdifferenzen wurden unter dem Belgian GAAP auf ihren nachhaltigen Wert geprüft und anschließend als selbständiger Teil des Eigenkapitals ausgewiesen. Gemäß IFRS werden diese Unterschiede in die Gewinnrücklagen geführt. Andere Eigenkapitaländerungen ergaben sich aus den Änderungen anderer Bilanzposten. Die Gewinn- und Verlustauswirkung der IFRS Umstellung sieht wie folgt aus:
KOMMENTIERUNG DER DIFFERENZEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ZUM 31 DEZEMBER 2013Die Differenzen zwischen Belgian GAAP und IFRS setzen sich im Wesentlichen aus den folgenden Effekten zusammen: SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich nach IFRS vor allem durch die ergebniswirksame Darstellung der negativen Unterschiedsbeträgen (Badwill) in Höhe von TEUR 794 und dem Mehrwerte aus dem Verkauf von Aktien der Colexon Energy AG, die unter dem Belgian GAAP anders berechnet wurden. BEZOGENE LEISTUNGENDie bezogene Leistungen nahmen durch Anwendung der Effektivzinsmethode leicht ab (TEUR 87). ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGENDie Anwendung der Equity Methode bei der Anerkennung von Ergebnissen der Colexon Energy AG, die Diskontierung von Rückbauverpflichtungen sowie die Effektivzinsmethode führten dazu, dass die Zinsaufwendungen mit TEUR 719 zugenommen haben. STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAGDie Steuer von Einkommen und Ertrag nahmen zu durch die Umkehrung der temporären Differenzen nach gem. der Erwerbsmethode angesetzten Kaufpreisallokation. SONSTIGES ERGEBNISDas sonstige Ergebnis betrifft vor allem das aus der Equity Methode der Beteiligung an der Colexon Energy AG anerkannte sonstige Ergebnis der Colexon Energy AG sowie das Ergebnis aus der Anwendung des Hedge Accounting. 33. ÄNDERUNGEN VON RECHNUNGSLEGUNGSMETHODENMit Ausnahme der nachstehenden Änderungen hat der Konzern die in Anhangangabe 34 dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet. ÄNDERUNGEN DER GESCHÄTZTEN NUTZUNGSDAUER VON SOLARANLAGENInfolge des Prozesses, die Vermögensgegenstände der Colexon Energy AG zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten, hat der Konzern die bis zum Zeitpunkt der Transaktion verwendeten geschätzten Nutzungsdauern von Solaranlagen überprüft. Bis zum 9. September 2014 schrieb der Konzern Solaranlagen auf 20 Jahre ab. Im Rahmen einer allgemeinen Studie wurde festgestellt, dass die übernommene Colexon-Gruppe ihre Solaranlagen auf bis zu 30 Jahre abschrieb. Weiterhin wurde festgestellt, dass die technische Nutzungsdauer von Solaranlagen durchaus höher als 20 Jahre, aber maximal 30 Jahre sein kann. Darüber hinaus hat der Konzern festgestellt, dass in den meisten Fällen die Pachtverträge bzgl. der Immobilienobjekte, auf denen sich die Solaranlagen befinden, ebenfalls in der Mehrheit der Fälle eine Laufzeit haben, die über 20 Jahren liegt. Schließlich wurde festgestellt, dass die Marktintegrierung der Erneuerbaren Energien in Deutschland, aber auch in anderen Ländern, ein weit vorangeschrittenes Stadium erreicht hat, sodass zu erwarten ist, dass auch nach der Periode der Einspeisevergütungen oder der Grünstromzertifikate es Möglichkeiten geben wird den Strom am privaten Markt oder an der Börse zu veräußern. Diesen Umständen Rechnung tragend, schätzt der Konzern die Nutzungsdauer der Solaranlagen zwischen 20 und 30 Jahren ein, abhängig davon welche Nutzungsdauer der technische Zustand und die Gegebenheiten erlauben und unter Ansetzung der Laufzeit der Pachtvereinbarungen. Diese neue Bewertungsregel wird ab dem 9. September 2014 im Konzernabschluss umgesetzt. Der Effekt auf die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Solaranlagen des Konzerns sowie auf das EBIT sehen wie folgt aus:
Der Konzern ist bei dieser Analyse davon ausgegangen, dass die Unternehmenserwerbe sowie Veräußerungen aus dem Geschäftsjahr 2014 (siehe Anhangangabe 7) für das gesamte Jahr gerechnet werden. 34. WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSMETHODENMit Ausnahme der in Anhangangabe 33 erläuterten Änderungen hat der Konzern die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet. Die folgenden Seiten enthalten Einzelheiten zu den im nachstehenden Inhaltsverzeichnis aufgeführten wesentlichen Rechnungslegungsmethoden.
34.1. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEA. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE Nach Beherrschungserhalt bilanziert der Konzern Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu bewerten. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Verbindlichkeiten. Für den Fall, dass nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens größer ist als die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben), ist der übersteigende Betrag unmittelbar als Gewinn erfolgswirksam (innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung) zu erfassen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte innehaben und dem Inhaber im Falle der Liquidation das Recht geben, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, sind bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens zu bewerten. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben zu bewerten, die sich aus anderen Standards ergeben. Wenn die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende des Geschäftsjahres, in der der Zusammenschluss stattfindet, unvollständig ist, gibt der Konzern für die Posten mit unvollständiger Bilanzierung vorläufige Beträge an. Die vorläufig angesetzten Beträge sind während des Bewertungszeitraumes zu korrigieren oder zusätzliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind anzusetzen, um die neuen Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die die Bewertung der zu diesem Stichtag angesetzten Beträge beeinflusst hätten, wenn sie bekannt gewesen wären. Die für die Erstkonsolidierung verwendeten Kaufpreisallokationen sind teilweise nur vorläufig, da sich teilweise nach Erstellung der Kaufpreisallokation noch Erkenntnisse ergebe, die zu einer nachträglichen Anpassung innerhalb eines Jahres nach Erwerb führen können. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Dividendenpapieren verbunden sind. Die übertragene Gegenleistung enthält keine mit der Erfüllung von zuvor bestehenden Beziehungen verbundenen Beträge. Solche Beträge werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistungen im Gewinn oder Verlust erfasst. B. TOCHTERUNTERNEHMEN Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt an dem die Beherrschung endet. C. NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. D. VERLUST DER BEHERRSCHUNG Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet. E. ANTEILE AN FINANZANLAGEN, DIE NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERT WERDEN Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen und an einem Gemeinschaftsunternehmen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, über die der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei er Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzt anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Verbindlichkeiten zu haben. Anteile an assoziierten Unternehmen und dem Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet. F. BEI DER KONSOLIDIERUNG ELIMINIERTE GESCHÄFTSVORFÄLLE Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt. 34.2. FREMDWÄHRUNGA. GESCHÄFTSVORFÄLLE IN FREMDWÄHRUNG Die in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt, der Berichtswährung und funktionale Währung der Muttergesellschaft ist Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung des Konzerns (EUR) werden im Konzernabschluss direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust der Periode erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden nicht umgerechnet. Der Stichtagskurs der dänischen Krone zum Euro zum 31. Dezember 2014 war DKK/EUR 7,4443 (i.VJ.: DKK/EUR 7,4595). B. AUSLÄNDISCHE GESCHÄFTSBETRIEBE Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwertes und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsvorfalls umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist. Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung, gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen Einflusses führt, wird der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Währungsumrechnungsrücklage erfasste Betrag in den Gewinn oder Verlust als Teil des Abgangserfolgs umgegliedert. Bei nur teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, wird der entsprechende Teil der kumulierten Umrechnungsdifferenz den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Soweit der Konzern ein assoziiertes oder gemeinschaftlich geführtes Unternehmen, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, teilweise veräußert, jedoch der maßgebliche Einfluss bzw. die gemeinschaftliche Führung erhalten bleibt, wird der entsprechende Anteil der kumulierten Währungsumrechnungsdifferenz in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. 34.3. UMSATZERLÖSEA. VERKAUF VON STROM ODER GÜTERN Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom werden erfasst, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Danach sind im Grunde Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom zu erfassen, wenn die Güter bzw. der Strom geliefert wurden und der rechtliche Eigentumsübergang erfolgt ist. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in § 33 g EEG die sogenannte Marktprämie eingeführt worden. Die Marktprämie zahlt der Netzbetreiber an Betreiber von Anlagen zu Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien, die anstelle des EEG-Vergütungsmodells die Direktvermarktung ihres Stroms an der Strombörse wählen. An der Strombörse erhalten die Anlagenbetreiber den regulären Marktpreis, der unterhalb des Vergütungsanspruchs nach den EEG liegt. Die Differenz zwischen der EEG-Abnahmevergütung und dem durchschnittlichen monatlichen Marktpreis an der Strombörse gleicht die Marktprämie aus. Die tatsächliche Menge des direkt vermarkteten Stroms wird über Zählerstände festgestellt. Bei Zahlung der Marktprämie sowie der Managementprämie nach §§ 33 g und 33 i des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) durch den Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber handelt es sich um echte, nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse. B. ERBRINGEN VON DIENSTLEISTUNGEN Der Konzern ist mit der Erbringung von mit Erneuerbaren Energien verbundenen technischen und kommerziellen Dienstleistungen beschäftigt. Wenn die Dienstleistungen im Rahmen einer einzigen Vereinbarung in verschiedenen Berichtsperioden erbracht werden, wird das Entgelt zwischen den Dienstleistungen auf Grundlage der relativen beizulegenden Zeitwerte aufgeteilt. Die Umsatzerlöse aus dem Erbringen von Dienstleistungen werden im Verhältnis zum Fertigstellungsgrad des Geschäfts am Abschlussstichtag erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird anhand der Begutachtung der erbrachten Arbeitsleistungen beurteilt. C. PROVISIONEN Wenn der Konzern bei einem Erwerb einer Solaranlage eher in der Eigenschaft als Agent denn als Prinzipal handelt, sind die erfassten Umsatzerlöse der Nettobetrag der vom Konzern verdienten Provision. D. BEIHILFE ÖFFENTLICHER HAND Der Konzern empfängt Zuwendungen der öffentlichen Hand im Sinne von IAS 20.39. Die Zuwendung besteht in dem Gewähren einer Einspeisevergütung, d.h. einen garantierten Strompreis der über dem Marktpreis hinausgeht für eine längere Periode (20 Jahren). Der Höhe der Zuwendungen ließ sich errechnen durch den durchschnittlichen Marktpreis von der Einspeisevergütungssätzen der einzelnen Anlagen des Konzerns abzuziehen und die Differenz mit der Produktion der jeweiligen Anlage zu multiplizieren. Insgesamt betrug die Zuwendung im Berichtszeitraum EUR 12,1 Mio. (i. VJ. EUR 8,1 Mio.) 34.4. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMERA. KURZFRISTIG FÄLLIGE LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. B. ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung von anteilsbasierten Vergütungsprämien an Arbeitnehmer wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals über den Zeitraum erfasst, in dem die Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf die Prämien erwerben. Der als Aufwand erfasste Betrag wird angepasst, um die Anzahl der Prämien widerzuspiegeln, für die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktunabhängigen Leistungsbedingungen erwartungsgemäß erfüllt werden, sodass der letztlich als Aufwand erfasste Betrag auf der Anzahl der Prämien basiert, die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktunabhängigen Leistungsbedingungen am Ende des Erdienungszeitraums erfüllen. Für anteilsbasierte Vergütungsprämien mit Nichtausübungsbedingungen wird der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung unter Berücksichtigung dieser Bedingungen ermittelt; eine Anpassung der Unterschiede zwischen erwarteten und tatsächlichen Ergebnissen ist nicht vorzunehmen. Der beizulegende Zeitwert des Betrags, der an die Arbeitnehmer im Hinblick auf Wertsteigerungsrechte zu zahlen ist, die bar beglichen werden, wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung der Verbindlichkeiten über den Zeitraum erfasst, in dem die Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf diese Zahlungen erwerben. Die Verbindlichkeit wird an jedem Abschlussstichtag sowie am Erfüllungstag basierend auf dem beilzulegenden Zeitwert der Wertsteigerungsrechte neu bewertet. Alle Änderungen der Verbindlichkeit werden im Gewinn oder Verlust erfasst. C. BEITRAGSORIENTIERTE PLÄNE Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. D. LEISTUNGEN AUS ANLASS DER BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand erfasst: wenn der Konzern das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn der Konzern Kosten für eine Umstrukturierung erfasst. Ist bei Leistungen nicht zu erwarten, dass sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten werden, werden sie abgezinst. 34.5. FINANZERTRÄGE UND FINANZIERUNGSAUFWENDUNGENDie Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:
Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode im Gewinn oder Verlust erfasst. Dividendenerträge werden im Gewinn oder Verlust zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung entsteht. 34.6. ERTRAGSTEUERNDer Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. A. TATSÄCHLICHE STEUERN Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert. B. LATENTE STEUERN Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:
Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder Ergebnisse verbessert. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag ergeben. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 34.7. VORRÄTEVorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten basieren auf dem First-in-first-out-Verfahren. Im Fall von hergestellten Erzeugnissen beinhalten die Herstellungskosten einen angemessenen Anteil an den auf der normalen Betriebskapazität basierenden Produktionsgemeinkosten. 34.8. SACHANLAGENA. ERFASSUNG UND BEWERTUNG Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben. Zu jedem Bilanzstichtag wird beurteilt, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf für in der Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte vorliegen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar bzw. ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes vorgeschrieben, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang des eventuell erforderlichen Wertminderungsaufwands zu ermitteln. Ist die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Vermögenswerte individuell nicht möglich, werden zusammen eingesetzte Vermögenswerte zu zahlungsgenerierenden Einheiten zusammengefasst, auf deren Ebene Zahlungsströme abschätzbar sind. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Wert aus dem Zeitwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme aus diesem Vermögenswert bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Zugrundelegung eines risikoadjustierten Abzinsungssatzes vor Steuern auf den Barwert abgezinst. B. NACHTRÄGLICHE ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. C. ABSCHREIBUNG Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Geleaste Vermögenswerte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer, abgeschrieben, sofern nicht hinreichend sicher ist, dass das Eigentum zum Ende des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen lauten wie folgt:
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. 34.9. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEA. ERFASSUNG UND BEWERTUNG Immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die immateriellen Vermögenswerte verfügen alle über eine begrenzte Nutzungsdauer und sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Liegt der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei Fortfall der Gründe für früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen. Die Abschreibungen für Projektrechte erfolgen über 20 bis 30 Jahre, analog der Nutzungsdauer der Photovoltaikanlagen und der bestehenden Pachtverträge. Die Abschreibungen der übrigen immateriellen Vermögenswerte (erworbene Verträge) erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren. B. NACHTRÄGLICHE AUSGABEN Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen. C. AMORTISATIONEN Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Geschäfts-oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern lauten:
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte, wie unter A erläutert, werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. 34.10. FINANZINSTRUMENTEFinanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich gemäß IAS 39 in die folgenden Kategorien eingeteilt: finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Kredite und Forderungen. Der Konzern stuft nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ein. A. NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN – ANSATZ UND AUSBUCHUNG Der Konzern bilanziert Kredite und Forderungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält. Jeder Anteil an solchen übertragenen finanziellen Vermögenswerten, die im Konzern entstehen oder verbleiben, wird als separater Vermögenswert oder separate Verbindlichkeit bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn der Konzern einen Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. B. NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE – BEWERTUNG FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE, DIE ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTET WERDENFinanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wird. Ein finanzieller Vermögenswert wird als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn dieser:
Zurechenbare Transaktionskosten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und entsprechende Änderungen, welche auch alle Zins- und Dividendenerträge umfassen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. BIS ZUR ENDFÄLLIGKEIT ZU HALTENDE FINANZINVESTITIONENFinanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit zu halten beabsichtigt und halten kann, ausgenommen vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert. Diese Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. KREDITE UND FORDERUNGENKredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Solche Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. C. NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN – BEWERTUNG Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden diese finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. D. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND BILANZIERUNG VON SICHERUNGSGESCHÄFTEN Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken. Eingebettete Derivate werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert. Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet; zurechenbare Transaktionskosten werden bei Anfall im Gewinn oder Verlust erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. ABSICHERUNG VON ZAHLUNGSSTRÖMENBei Derivaten, die zur Absicherung gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme bestimmt sind, wird der effektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften ausgewiesen. Der ineffektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Der kumuliert im Eigenkapital erfasste Betrag verbleibt zunächst im sonstigen Ergebnis und wird in der gleichen Periode oder den gleichen Perioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen der abgesicherte Posten den Gewinn oder Verlust beeinflusst. Soweit das Sicherungsinstrument die Voraussetzungen zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft nicht mehr erfüllt, ausläuft bzw. veräußert, beendet, ausgeübt oder nicht mehr als Absicherungsinstrument bestimmt wird, wird die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft eingestellt. Wird mit dem Eintritt einer erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird der bisher im Eigenkapital kumuliert erfasste Betrag in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. E. NETTOGEWINNE/-VERLUSTE Falls Nettogewinne und –Verluste saldiert werden können, werden die von Konzern saldiert. Das Ergebnis wird in den Finanzerträgen und –Aufwendungen dargestellt. F. OPTIONSSCHULDVERSCHREIBUNG Die COLEXON Energy Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2014 Optionsschuldverschreibungen 2014/15 emittiert. Jeder Schuldverschreibung ist anfänglich ein Inhaber-Optionsrecht beigefügt. Jeder Optionsschein bereichting den Inhaber, nach Maßgabe der dafür geltenden Optionsbedingungen eine auf den Inhaber leutende Stammaktie der Anleiheschuldnerin zu beziehen. Die Optionsscheine werden ab dem Tag der Ausgabe von der jeweiligen Schuldverschreibung abgetrennt und können separat übertragen werden. Die Bewertung erfolt im Einklang mit IAS 39, so dass die Schuldverschreibung bei Emission mit deren beizulegenden Zeitwert erfasst und anchließend zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet wird. Die Optionscheine werden gemäß IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert und daher nicht folgebewertet. 34.11. GEZEICHNETES KAPITALA. STAMMAKTIEN Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital (gegebenenfalls netto nach Steuern) erfasst. B. RÜCKERWERB UND WIEDERAUSGABE VON EIGENKAPITALANTEILEN (EIGENE ANTEILE) Wenn im Eigenkapital ausgewiesenes gezeichnetes Kapital zurückgekauft wird, wird der gezahlte Betrag einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten vom Eigenkapital abgezogen. Die erworbenen Anteile werden als eigene Anteile klassifiziert und in der Rücklage für eigene Anteile ausgewiesen. Werden eigene Anteile später veräußert oder erneut ausgegeben, wird der Erlös als Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Ein etwaiger Differenzbetrag ist innerhalb der Kapitalrücklage zu berücksichtigen. 34.12. WERTMINDERUNGA. NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft ist, einschließlich eines Anteils an einem Unternehmen, das nach der Equity-Methode bilanziert wird, wird an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob es einen objektiven Hinweis darauf gibt, dass eine Wertminderung eingetreten ist. Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten:
Bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument gilt ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwertes unter dessen Anschaffungskosten als ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Der Konzern hält einen Rückgang um 20 Prozent für signifikant und einen Zeitraum von neun Monaten für länger anhaltend. ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEDer Konzern berücksichtigt Hinweise auf Wertminderungen für diese finanziellen Vermögenswerte sowohl auf der Ebene des einzelnen Vermögenswertes als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden im Hinblick auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die sich als nicht spezifisch wertgemindert herausstellen, werden anschließend kollektiv auf etwaige Wertminderungen beurteilt, die eingetreten, aber noch nicht identifiziert worden sind. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht bedeutsam sind, werden kollektiv auf Wertminderungen beurteilt, indem Vermögenswerte mit ähnlichen Risikoeigenschaften in einer Gruppe zusammengefasst werden. Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendet der Konzern historische Informationen über den zeitlichen Anfall von Einzahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste, angepasst um eine Ermessensentscheidung des Vorstands darüber, ob die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kreditbedingungen derart sind, dass die tatsächlichen Verluste wahrscheinlich größer oder geringer sind als die Verluste, die aufgrund der historischen Trends zu erwarten wären. Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswertes. Verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst und in einem Konto für Wertberichtigungen wiedergegeben. Falls der Konzern keine realistischen Aussichten auf die Einbringlichkeit des Vermögenswertes hat, werden die Beträge abgeschrieben. Wenn ein nach der Erfassung der Wertberichtigung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertberichtigung zur Folge hat, wird die Verringerung der Wertberichtigung im Gewinn oder Verlust erfasst. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGENEin Wertminderungsaufwand hinsichtlich einer Finanzanlage, die nach der Equity-Methode bilanziert wird, wird bewertet, indem der erzielbare Betrag der Anteile mit ihrem Buchwert verglichen wird. Ein Wertminderungsaufwand wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Wertminderungsaufwand wird rückgängig gemacht, wenn es eine vorteilhafte Änderung der Schätzungen gegeben hat, die zur Feststellung des erzielbaren Betrags verwendet wurden. B. NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte des Konzerns – mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGEs) sind. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken eines Vermögenswertes oder einer ZGE widerspiegelt. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer ZGE seinen/ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Wertminderungen, die im Hinblick auf ZGEs erfasst werden, werden zuerst etwaigen der ZGE zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerten zugeordnet und dann den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der ZGE (Gruppe von ZGEs) auf anteiliger Basis zugeordnet. Ein Wertminderungsaufwand im Hinblick auf den Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. 34.13. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENRückstellungen werden für sämtliche externe Verpflichtungen gebildet, soweit die Inanspruchnahme eher wahrscheinlich ist und die Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Daneben werden Drohverlustrückstellungen für sog. „belastende Verträge“ entsprechend der Vorschriften von IAS 37 gebildet. Bei der Bewertung der Rückstellung wird der wahrscheinlichste Wert, bei einer Bandbreite unterschiedlicher Werte deren Erwartungswert, angesetzt. Die Ermittlung und Bewertung erfolgt, sofern möglich, anhand vertraglicher Vereinbarungen; ansonsten basieren die Berechnungen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und Schätzungen des Vorstands. Rückstellungen für drohende Verluste aus ungünstigen Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten. Rückstellungen für Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der betreffenden Waren oder der Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen gebildet. Die Höhe der Rückstellung basiert auf der historischen Entwicklung von Gewährleistungen sowie einer Betrachtung aller zukünftig möglichen, mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Gewährleistungsfälle. Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert angesetzt, die Abzinsung erfolgt mit Marktzinssätzen, die dem Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt. 34.14. LEASINGVERHÄLTNISSEA. FESTSTELLUNG, OB EINE VEREINBARUNG EIN LEASINGVERHÄLTNIS ENTHÄLT Bei Abschluss einer Vereinbarung stellt der Konzern fest, ob eine solche Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Bei Abschluss oder Neubeurteilung einer Vereinbarung, die ein Leasingverhältnis enthält, trennt der Konzern die von einer solchen Vereinbarung geforderten Zahlungen und andere Entgelte in diejenigen für das Leasingverhältnis und diejenigen für andere Posten auf der Grundlage ihrer relativen beizulegenden Zeitwerte auf. Wenn der Konzern bei einem Finanzierungsleasing zu dem Ergebnis kommt, dass es nicht möglich ist, die Zahlungen verlässlich zu trennen, werden ein Vermögenswert und eine Verbindlichkeit zu einem dem beilzulegenden Zeitwert des zugrunde liegenden Vermögenswertes entsprechenden Betrag erfasst. Die Verbindlichkeit wird anschließend unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Konzerns reduziert, wenn Zahlungen erfolgt sind und die auf die Verbindlichkeit angerechneten Finanzierungskosten erfasst wurden. B. LEASINGGEGENSTÄNDE Vermögenswerte, die von dem Konzern im Rahmen eines Leasingverhältnisses gehalten werden, bei denen dem Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, werden als Finanzierungsleasing eingestuft. Beim erstmaligen Ansatz wird der Leasinggegenstand in Höhe des niedrigeren Wertes aus seinem beizulegenden Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bewertet. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Vermögenswert in Übereinstimmung mit der für diesen Vermögenswert anzuwendenden Rechnungslegungsmethode bilanziert. Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen werden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Bilanz des Konzerns erfasst. C. LEASINGZAHLUNGEN Geleistete Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses im Gewinn oder Verlust erfasst. Erhaltene Leasinganreize werden als Bestandteil des Gesamtleasingaufwands über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Geleistete Mindestleasingzahlungen im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen werden in den Finanzierungsaufwand und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt. Der Finanzierungsaufwand wird so über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt, dass über die Perioden ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Schuld entsteht. 35. NEUE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WURDENEine Reihe von neuen Standards und Änderungen zu Standards sind in der ersten Berichtsperiode eines nach dem 1. Januar 2014 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden; der Konzern hat die nachstehenden neuen oder geänderten Standards bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses nicht angewendet.
Die nachstehenden neuen oder geänderten Standards haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Änderungen zu IFRS 11: Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten
WEITERE INFORMATIONENBESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSWir haben den von der 7C Solarparken AG (bis 26. Januar 2015 COLEXON Energy AG, Hamburg) und ihrer Tochtergesellschaften – bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernbilanz, Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernanhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 21. Mai 2015 KPMG AG Cheung, Wirtschaftsprüfer Peppekus, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionäre, Auch im Geschäftsjahr 2014 hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben und Pflichten nach Gesetz, Satzung sowie den verschiedenen Regelungen wie dem Corporate Governance Kodex und Geschäftsordnung umfassend und sorgfältig wahrgenommen. Er hat den Vorstand in vielen Situationen beratend unterstützt und die Geschäftsführung überwacht. Inhaltlich hat er sich intensiv mit der Lage des Unternehmens beschäftigt und die Konsequenzen der sich ständig verändernden energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausführlich diskutiert. Der wechselnde Markt und das wachsende Bedürfnis nach einer kritischen Größe waren die Treiber für den Geschäftszusammenschluss zwischen der Colexon Energy AG und 7C Solarparken NV und formten die Unternehmensgruppe zu einem ernstzunehmenden Marktteilnehmer mit einer für ein Investment akzeptablen Größe. In fünf ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats haben wir uns im Geschäftsjahr 2014 mit allen für das Unternehmen relevanten Fragen – meistens im Zusammenhang mit der neuen Konzernstrategie – befasst. Alle Aufsichtsratsmitglieder nahmen an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil. Darüber hinaus wurden außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats wichtige und eilbedürftige Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Durch den Vorstand wurden wir regelmäßig und zeitnah sowohl schriftlich als auch mündlich umfassend über die Marktentwicklungen, die Unternehmensrisiken und die Chancen informiert. Die im September 2014 veröffentlichte neue Strategie, die einen Cash flow je Aktie von € 0,40 in 2016 zum Ziel hat, wurde gründlich mit dem Vorstand diskutiert und stellt die Basis für weiteres Wachstum und die Vergütungen für die Aktionäre dar. Wir hatten ausreichend Gelegenheit, uns im Plenum des Aufsichtsrats aktiv mit den Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstandes auseinanderzusetzen. Im Speziellen haben wir uns zu einer besonderen Sitzung getroffen, um die Risiken zu beleuchten, die mit dem (erfolgreichen) Umzug der Anlage Astenhof und dem alten EPC Geschäftsmodell verbunden waren. GRUNDLEGENDE INFORMATIONENDer Vorstand der Colexon Energy AG ist seiner Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2014 vollumfänglich nachgekommen. Sowohl in der Vorbereitung als auch während der gemeinsamen Sitzungen erhielt der Aufsichtsrat schriftlich und mündlich detaillierte Informationen. Diese betrafen insbesondere die Lage und Entwicklung der Gesellschaft, die Unternehmensplanung, Risiken und die Entwicklung des Risikomanagements. Anhand dieser zeitnahen und umfassenden Berichterstattung sowie diverser Kontakte außerhalb der Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat im Jahresverlauf beständig Einblick in die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns verschafft. Darüber hinaus stand insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats in einem regelmäßigen Kontakt mit dem Vorstand. Auf dieser Grundlage war der Aufsichtsrat nach jeweils eigener Prüfung in der Lage, Maßnahmen, welche nach dem Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands seiner Zustimmung bedurften, zuzustimmen. Hierbei war der Aufsichtsrat in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUMDie wesentlichen Themen der Beratungs- und Überprüfungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum beinhalteten folgende Punkte:
WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATSIm Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:
Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor. PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRATVorstand Am 27. Mai des Berichtjahres trat Herr Koen Boriau in den Vorstand ein und wurde am 1. Juni durch Herrn Steven De Proost ergänzt. Herr Volker Hars schied am 1. Juni 2014 aus dem Vorstand aus. Aufsichtsrat Im Aufsichtsrat ergaben sich im Berichtsjahr verschiedenen Veränderungen. Herr Markus Neumann hat mit Wirkung zum Ablauf des 17. April 2014 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 17. April 2014 wurde Herr Markus Kienle zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an diese außerordentliche Hauptversammlung haben die Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Joris De Meester zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie Herrn Dr. Peter Dill zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Mit Wirkung zum 30. Juni 2014 hat Herr Dr. Peter Dill seinen Mandat niederlegt. Der Vorstand hat daraufhin einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds gestellt. Am 24. Juli wurde demzufolge die Bestellung von Herrn Paul Decraemer als neues Aufsichtsratsmitglied eingetragen. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats vom 29. Juli 2014 haben die Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Paul Decraemer zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie Herrn Joris De Meester zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Der Aufsichtsrat dankt den beiden ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für ihre engagierte und konstruktive Arbeit. DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEXMit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex haben sich Vorstand und Aufsichtsrat im Berichtszeitraum eingehend auseinandergesetzt. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2014 wurde im Januar 2014 auf der Website des Unternehmens veröffentlicht, im Februar 2014 durch den Aufsichtsrat und Vorstand ergänzt und sodann insgesamt verabschiedet. Über die Corporate Governance bei colexon berichtet der Vorstand, zugleich auch für den Aufsichtsrat, im Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichts. Im Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2014 kein Fall von Interessenskonflikten aufgetreten. JAHRESABSCHLUSS 2014Die ordentliche Hauptversammlung am 17. April 2014 hat Herrn Richard Müllner, Wirtschaftsprüfer, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 gewählt. Der Aufsichtsrat erteilte den Prüfungsauftrag nicht und die Bestellung wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 aufgehoben. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2014 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 bestellt. Der Jahresabschluss der Colexon Energy AG, der Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Buchführung für das Geschäftsjahr 2014 von KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung wurden die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. An dieser Sitzung am 21. Mai 2015 hat der Abschlussprüfer teilgenommen. Er hat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Er informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und darüber, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen, ausführlich erörtert und den Jahresabschluss und Lagebericht, den Konzernabschluss und Konzernlagebericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Es ergaben sich keine Einwendungen. Dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer schließt sich der Aufsichtsrat an. In seiner Sitzung am 21. Mai 2015 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss wurde damit festgestellt. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGAufgrund des ausgewiesenen Bilanzverlustes in der Aktiengesellschaft entfällt in diesem Jahr die Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. BEZIEHUNG ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMENZudem wurde freiwillig durch den Vorstand ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2014 erstellt. Dieser war Gegenstand der Prüfung durch den Aufsichtsrat und fand keine Beanstandungen. Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und hoffen mit Zustimmung der Aktionäre die Grundlagen für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu schaffen.
Bayreuth, 21. Mai 2015 Paul Decraemer, Vorsitzender des Aufsichtsrats DISCLAIMERDer vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstandes der 7C Solarparken AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunfts-bezogenen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächlichen Leistungen und Ergebnisse der 7C Solarparken AG anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Anderungen der Geschäftsstrategie. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die 7C Solarparken AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen. |
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