![]() 7C Solarparken AGBayreuthJAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2015 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2015BERICHT DES VORSTANDSNach der Umsetzung der im Strategischen Plan 2014-16 definierten Restrukturierungs- und Optimierungsziele strebt die 7C Solarparken nun die nächsten Wachstumsstufen an. Unser auf Expansion gerichteter Fokus hat in 2015 bereits zu einem Anstieg der installierten Kapazität um rd. 20 % auf 86 MWp geführt. Wir haben uns als neues Ziel gesetzt, bis zum Jahresende 2017 eine installierte Kapazität von 105 MWp zu erreichen. Dieses Ziel planen wir durch den weiteren Erwerb operativer Vermögenswerte mit Optimierungs- und/oder Refinanzierungspotenzial zu erreichen, während auch Neubauprojekte in das Bestandsportfolio aufgenommen werden sollen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2015 hatte 7C Solarparken die meisten ihrer Ressourcen mit Blick auf die Umsetzung des Strategischen Plans 2014-16 (Kostenrationalisierung, Optimierung & Refinanzierung von Assets und rein selektives Wachstum) umgeschichtet. Auf diese Weise haben wir die Grundlagen für eine weitere Wertsteigerung mit einem klaren Bekenntnis zu einem Kapazitätswachstum auf mehr als 100 MWp geschaffen und zielen auf eine Marktkapitalisierung jenseits der EUR 100 Mio. Grenze ab. Wir sind davon überzeugt, dass 7C Solarparken beide vorstehenden Kriterien erfüllen muss, um stärker in den Fokus institutioneller Investoren zu rücken und von großen Branchenteilnehmern wahrgenommen zu werden. Durch die Wandlung der Optionen im Laufe des Berichtsjahres, die Platzierung eigener Aktien, den Erwerb sämtlicher Anteile am 14 MWp- „Miskina“-Portfolio sowie eine Privatplatzierung in Höhe von EUR 1,5 Mio. rückt die angestrebte Marktkapitalisierung zunehmend in Reichweite. Gleichzeitig wird die Equity Story von 7C Solarparken zunehmend von Analysten, Börsenmagazinen und professionellen Investoren aufgegriffen. Zum jetzigen Zeitpunkt begleiten drei Analystenhäuser (KBC Securities, SMC Research, WGZ Bank) unsere Aktie, wohingegen es zum Jahresende 2014 nur ein Analystenhaus war. Unser Aktienkurs hat sich nicht zuletzt wegen der verstärkten Marktbeobachtung von EUR 1,49 je Aktie (30. Dezember 2014) auf EUR 2,25 je Aktie (30. Dezember 2015) erhöht. Außerdem ist es uns gelungen, unserer Prognose für 2015 zu übertreffen. Das bereinigte EBITDA stieg von EUR 11,2 Mio. in 2014 auf EUR 20,2 Mio. in 2015 an, während unsere Prognose Werte in eine Bandbreite von EUR 18,2 – 18,8 Mio. vorgesehen hatte. Unser Cashflow je Aktie (CFPS) verbesserte sich von EUR 0,26 in 2014 auf EUR 0,41 in 2015und liegt damit oberhalb des oberen Endes unserer Prognose von EUR 0,37 -0,39.Sowohl die Prognosegenauigkeit sowie der Umstand das der CFPS aus der laufenden Geschäftstätigkeit erzielt werden konnte zeigt die hohe Qualität unserer Ergebnisse. Wir gehen davon aus, dass sich der positive Trend in 2016 fortsetzen wird. Zudem erwarten wir, dass sich ergebnisverbessernde Effekte aus den im vierten Quartal 2015 durchgeführten Investitonen in 2016 bemerkbar machen. Unter Berücksichtigung der beschriebenen Entwicklungen erhöhen wir unsere Prognose für den Cashflow je Aktie (CFPS) von EUR 0,42 auf EUR 0,43. Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) wird unter dem Vorbehalt normaler Wetterbedingungen auf mindestens EUR 23,7 Mio. steigen. An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 7C Solarparken unseren Dank für die im Laufe des Berichtsjahres erzielten Fortschritte aussprechen. Unser Dank gilt auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihren geleisteten Beitrag, unseren Aktionären für ihre Unterstützung und Vertrauen sowie unseren zahlreichen Stakeholdern und Geschäftspartnern.
Steven De Proost, CEO Koen Boriau, CFO. BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionäre, Der Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG hat den Vorstand auch im Geschäftsjahr 2015 bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben überwacht. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat insgesamt zehn ordentliche Sitzungen abgehalten. An jeden dieser Sitzungen waren alle Mitglieder des Aufsichtsrats und auch der Vorstand anwesend. Darüber hinaus wurden in mehreren Fällen wichtige und eilbedürftige Umlaufbeschlüsse gefasst. Thematisch befasste sich der Aufsichtsrat auf seinen Sitzungen neben dem Bericht des Vorstands zur Geschäfts- und Finanzlage der 7C Solarparken AG und ihrer Tochtergesellschaften insbesondere mit der strategischen Unternehmensplanung und den im Berichtsjahr getätigten Akquisitionen bzw. Verkäufen sowie mehreren Kapitalmaßnahmen. Hierzu zählten der im September 2015 veröffentlichte neue Strategieplan 2015-2017, der einen Cashflow je Aktie von € 0,50 in 2017 zum Ziel gesetzt hat, welchen der Aufsichtsrat im Vorweg intensiv mit dem Vorstand besprochen hatte sowie der Erwerb des Miskina-Portfolios. Neben dem Verkauf der 409.739 eigenen Aktien im Februar 2015 stimmte der Aufsichtsrat im Oktober 2015 auch einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 34.580.043,00 um EUR 697.674,00 auf EUR 35.277.717,00 auf Basis des von der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juli 2015 genehmigten Kapitals 2015 zu. Grundlegende InformationenDer Vorstand der 7C Solarparken AG ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Seine Berichtspflicht hat der Vorstand demnach vollumfänglich sowohl in den gemeinsamen Sitzungen als auch außerhalb dieser erfüllt. So standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand in einem regelmäßigen Kontakt. Der Aufsichtsrat ist in alle für das Unternehmen bedeutsamen Entscheidungen einbezogen worden. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Wesentliche Themenstellungen im BerichtszeitraumDie wesentlichen Themen der Beratungs- und Überprüfungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum beinhalteten folgende Punkte:
Wesentliche Beschlüsse des AufsichtsratsIm Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:
Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor. Personelle Veränderungen im Vorstand und im AufsichtsratVorstand Es fanden im Geschäftsjahr 2015 keine personellen Veränderungen im Vorstand statt. Aufsichtsrat Im Aufsichtsrat ergaben sich im Berichtsjahr verschiedenen Veränderungen. Herr Markus Kienle hat mit Wirkung zum 28. Februar 2015 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seiner Stelle wurde Herr Karl Heinz Einhäuser, geschäftsführender Gesellschafter der Viba sweets GmbH, Floh-Seligenthal, wohnhaft in Schmalkalden, durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juli 2015 bestätigten die Aktionäre der Gesellschaft über Aufsichtsratswahlen die Mitglieder Karl Heinz Einhäuser und Paul Decraemer. Karl Heinz Einhäuser hat mit Wirkung zum Ablauf des 17. Dezember 2015 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seiner Stelle wurde durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung am 17. Dezember 2015 Frau Bridget Woods, Unternehmensberaterin, wohnhaft in London, Groß-Britannien, zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. In den konstituierenden Sitzungen des Aufsichtsrats im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung haben die Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Paul Decraemer zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie Herrn Joris De Meester zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Der Aufsichtsrat dankt den beiden im Berichtsjahr ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für ihre engagierte und konstruktive Arbeit. Deutscher Corporate Governance KodexAuch im Berichtsjahr haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG intensiv mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2015 auf Basis des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wurde am 24. Februar 2015 durch den Aufsichtsrat und Vorstand verabschiedet und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Über die Corporate Governance bei 7C Solarparken berichtet der Vorstand, zugleich auch für den Aufsichtsrat, im Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichts. Im Jahr 2015 ist zwischen der OakInvest BVBA, Antwerpen/Belgien und der 7C Solarparken AG einen Beratungsvertrag geschlossen. Aufsichtsratmitglied Joris de Meester ist Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Für die Beratungsdienstleistungen erhielt der OakInvest BVBA eine Vergütung i.H.v. TEUR 14,-. Darüber hinaus, sind im Geschäftsjahr 2015 keine Fälle von Interessenkonflikten aufgetreten. Jahresabschluss 2015Die ordentliche Hauptversammlung am 15. Juli 2015 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 gewählt. Der Aufsichtsrat erteilte den Prüfungsauftrag nicht und die Bestellung wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 17. Dezember 2015 aufgehoben. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 17. Dezember 2015 wurde die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Beachtung der Regelungen des Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer den Prüfungsauftrag erteilt. Die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Jahresabschlüsse der 7C Solarparken AG und des Konzerns sowie die jeweiligen Lageberichte für das Geschäftsjahr 2015 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung für eine eigene Prüfung erhalten. Diese Unterlagen wurden in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 14. April 2016 im Beisein des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen berichtete, erörtert. Der Abschlussprüfer beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrats eingehend, er informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und darüber, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Den Prüfungsbericht und das Ergebnis der Prüfung nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er im den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss. Damit ist dieser gemäß § 172 AktG festgestellt. GewinnverwendungsvorschlagAufgrund des ausgewiesenen Bilanzverlustes entfällt in diesem Jahr die Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und ihren persönlichen Einsatz und unseren Aktionärinnen und Aktionären für das entgegenbrachte Vertrauen. Mit Zustimmung der Aktionäre hoffen wir, die Grundlagen für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu schaffen.
Bayreuth, 14. April 2016 Hr. Paul Decraemer, Vorsitzender des Aufsichtsrats ZUSAMMENGEFASSTERLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2015 BIS ZUM 31. DEZEMBER 20157C Solarparken AG, BayreuthGRUNDLAGEN DES KONZERNSGeschäftsmodell und KonzernstrukturDer 7C Solarparken Konzern (im folgenden kurz 7C Solarparken oder Konzern genannt) hat als Tätigkeitsschwerpunkt den Erwerb und Betrieb von PV-Anlagen bei laufender Optimierung der Anlagen. Mutterunternehmen des Konzerns ist die 7C Solarparken AG, Bayreuth. Sie nimmt die Funktion einer operativen Holdinggesellschaft war. Ihr obliegt die Steuerung im Rahmen eines aktiven Anlagenmangements sowie die kaufmännische und technische Betreuung der Einzelnen Anlagen. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen sowie insgesamt 40 inländischen und 10 ausländischen Tochergesellschaften. Der Konzern legt seinen Aktivitätsschwerpunkt auf den Erwerb und den Betrieb von PV-Anlagen sowie von sog. PV Estate in Deutschland. Die 7C Soarparken AG, Bayreuth stellt in ihrer Funktion als oberstes Mutterunternehmen der Gruppe einen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 315a Abs. 1 HGB auf. Die Konzernstruktur stellt sich wie folgt dar: ![]() WERTSCHÖPFUNGSMODEL7C Solarparken positioniert sich als Eigentümer/Betreiber von PV-Anlagen mit Einspeisung hauptsächlich in Deutschland. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert hier der deutsche Staat feste Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisesatz festgelegt wird, sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen. Das Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen sowie risikoarme Optimierung und Expansion für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Unsere Kernkompetenz ist das professionelle Management von PV-Anlagen beginnend mit der Akquisition, Finanzierung und Optimierung bis hin zum Betrieb der Anlage. Gelegentlich können die Anlagen auch wie ein Neuprojekt entwickelt werden, sodass 7C Solarparken von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungsphase profitieren kann. ![]() Ein wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfung stellt die Ertragssteigerung durch technische und kaufmännsiche Optimierungen der Anlagen dar. Dabei achtet das Management in seinen Entscheidungen auf einen resoucenschonenden Einsatz, die auf eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Anlagen und deren Wert abzielt. Ziel ist es die Anlagen während der Laufzeit der Einspeisevergütung und soweit möglich darüber hinaus in iherer Substanz zu erhalten. Angesichts der langfristigen und nachvollziehbaren Cashflows sind die Solarparks der Gesellschaft grundsätzlich in einem Verhältnis von 25 % Eigenkapital und 75 % Fremdkapital finanziert. Dadurch, dass rechtlich unabhängige Projektgesellschaften („SPV´s“) die Solarparks erwerben und besitzen, ergibt sich eine Risikostreuung und Risikominierung für den Konzern. Neben der Produktion und dem Verkauf von Strom zu fixen und regulierten Preisen an oft (semi-) öffentliche, Abnehmer (z.B. Netzbetreiber, Energiehändler und lokale Konsumenten) erwirbt die 7C Solarparken Gruppe auch „PV Estate“, welches auf passives Eigentum von Grundstücken und Gebäuden/Hallen im Bezug zu den unternehmenseigenen PV Anlagen abzielt. Diese Investitionen ermöglichen es der Gesellschaft, durch die Einsparung der jährlichen Pachtkosten der PV Parks eine wiederkehrende Rendite zu erzeugen, aber auch, vom Wert der zugrunde liegenden PV Anlagen über die Laufzeit der Einspeisevergütungen hinaus zu profitieren. Gelegentlich ermöglicht die PV Estate Aktivität zusätzliche Mieteinnahmen von Drittkunden, welche Teile der konzerneigenen Grundstücke nutzen. ANLAGENPORTFOLIODer strategische Fokus des Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 und 5 MWp. Sollten sich außergewöhnliche Möglichkeiten auftun, wird aber auch in kleinere Dach- oder Freiflächenanlagen investiert. Am Ende des Jahres 2015 umfasste das Anlagen-Portfolio eine Leistung von 86,3 MWp, welche pro Jahr ungefähr 85 GWh Energie produziert und ausreicht, um mehr als 21.000 Haushalte mit drei Personen zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 56.000 Tonnen CO2 eingespart. Entwicklung des AnlagenportfoliosInvestitionen Das IPP Portfolio von 7C Solarparken stieg von 70.860 kWp zum Jahresende 2014 auf 86.341 kWp zum Jahresende 2015 an. Die planmäßige Ausführung des selektiven Wachstumsprogramms 2014-2016 führte zum Erwerb der Anlagen Glauchau I (1,1 MWp umfassende Aufdachanlage), Glauchau III (0,4 MWp umfassende Aufdachanlage) und Stolberg CA2 (0,65 MWp umfassende Freiflächenanlage) im Laufe der ersten Jahreshälfte 2015. Im Laufe des zweiten Halbjahreshälfte 2015 wurde der Erwerb des 13,7 MWp umfassenden “Miskina” Portfolios, welches aus sechs in Rheinland-Pfalz und Bayern befindlichen Anlagen besteht, durchgeführt: Oberhörbach (1,9 MWp), Heretsried (2,0 MWp), Ramstein (2,5 MWp), Kissing (2,4 MWp), Wiesenbach (1,8 MWp) und Longuich (3,2 MWp). Interessanterweise war die Aufdachanlage in Ramstein (siehe Bild) im Jahr 2007 von der COLEXON errichtet worden und ist immer Teil des externen Betriebs- und Wartungs- (O&M)- sowie Garantie-Portfolio gewesen. Obwohl das Portfolio hochqualitative Komponenten aufweist (Yingli, First Solar, Solarworld, SMA etc.), haben die Anlagen in Kissing und Wiesenbach unter technischen Mängeln durch zu geringe Reinigung der Module und einem regelmäßigen Ausfall der Anschlussboxen und Inverter gelitten. Als Teil der Strategie für die Jahre 2015 bis 2017 hat das technische Team von 7C Solarparken ein Konzept zur Behebung dieser Mängel entwickelt, um die Verfügbarkeit und den Output beider Installationen auf normale Level zurückzubringen. Gegen Jahresende 2015 hat 7C Solarparken das Portfolio weiter umgebildet durch den Erwerb einer 0,6 MWp umfassenden Aufdachanlage und einer 1,1 MWp umfassenden Freilandanlage in Grafentraubach sowie eines kleinen Aufdachanlagen-Portfolios „Tulkas“ in der Region Leipzig mit 0,6 MWp. Desinvestitionen Im Rahmen der Portfolioptimierung und Konzentration auf Investitionen in Deutschland haben wir uns im Geschäftsjahr 2015 auch von einigen Anlagen getrennt. 7C Solarparken hat ihren 50 %igen Anteil an der JV Solar SRL, welche vier Solarparks mit je 1 MWp in südlichen Regionen Italiens hält veräußert. Nach dieser Transaktion ist das Projekt „Leo“ in Norditalien die noch einzig verbleibende italienische Solaranlage im Portfolio. Zudem wurde die einzige in Frankreich befindliche Installation in Sainte Maxime mit 1,0 MWp an einen schweizerischen Solarparkeigentümer/-betreiber mit klarem Fokus auf Frankreich im Rahmen des Geschäftsplans 2015-2017 verkauft. Unser Investmentportfolio stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: scroll
PV ESTATE PORTFOLIONeben dem Erwerb von Solaranlagen tätigt der Konzern ebenfalls Investitionen in Immobilien, die mit den Solaranlagen in Verbindung stehen, das sog. PV Estate. In der ersten Jahreshälfte von 2015 hat die Gruppe neben der Anlage Stolberg, ebenfalls das dazu gehörende 1,0 ha. große Grundstück erworben. Ende 2015 wurde im Rahmen des Erwerbs der Freifläche und Dachanlage in Grafentraubach, die Konversionsfläche und das Industrie- und Bürogebäude an diesem Standort an das PV Estate Portfolios zugefügt. scroll
Ziele und StrategienGESCHÄFTSPLAN 2015-2017 „KONSOLIDIERUNG DURCH KAPITALZUWACHS“![]() Maßgeblich für den Konzern ist die Verfolgung und Erreichung des strategischen Plans, der jährlich für einen drei Jahreszeitraum erstellt wird. Der Zielwert des strategischen Plans für die Jahre 2014-2016, den Cashflow je Aktie auf EUR 0,40 bis 2016 zu steigern wurde bereits in 2015 mit einem Cashflow je Aktie von EUR 0,41erreicht bzw. übertroffen. 7C Solarparken hat infolge dessen ihre Ziele angehoben und einen neuen strategischen Plan 2015-17 „Kapitalzuwachs durch Konsolidierung“ auf ihrem Analystentag im September 2015 vorgestellt. Das Hauptziel des Plans besteht darin, einen jährlichen Cashflow je Aktie von EUR 0,50 bis 2017 zu erzielen. Die erfolgreiche Umsetzung des Plans hängt dabei von der Verwirklichung der nachfolgenden vier Säulen ab:
SteuerungDer Konzern verfügt über ein internes Mangementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung. Das Managementinformationssystem sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst. Der Vorstand hat das interne Management-Informationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung im Geschäftsjahr 2015 erneut auf den Prüfstandgestellt. Daraus ergaben sich mehrere Änderungen in der Personalzusammensetzung, weitergehende Funktionstrennungen und im Bereich der Berichterstattung die Implementierung einer Konsolidierungssoftware (IBM Cognos), die erstmalig zum Ende des Berichtsjahres eingesetzt wurde. Im Jahr 2016 planen wir weitere Maßnahmen zur Organisationsentwicklung durchzuführen. Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie der Umsatz, das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Zur besseren Vergleichbarkeit und Verdeutlichung der originären Ertragskraft des Konzerns wird daneben das bereinigte EBITDA berücksichtigt und auch publiziert, das um einmalige (IFRS-Bewertungs-) Effekte aus dem Verkauf und Kauf von Anlagen korrigiert wird. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solarparks durch laufende Kontrolle und Verfolgung der Liquiditätsplanung. Darüber hinaus werden auch die nicht-finanziellen Leistungindikatoren, wie Produktion, Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio im Rahmen der Steuerung monatlich verfolgt. Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose der wesentlichen Leistungsindikatoren und Entwicklungen für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst. Steuerungsgrößen / KontrollsystemFormal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach den Vorgaben des DRS 20 ausschließlich die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind. Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des Lageberichts zu finden. Grundsätzlich werden die Kennzahlen auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Andernfalls wäre ein Hinweis auf eine andere Definition angegeben. Steuerungskennzahlen der Ertrags-, Finanz- und VermögenslageFür die Steuerung des Konzerns sind folgenden finanziellen Leistungsindikatoren von zentraler Bedeutung zur zielorientierten und nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensplanung und -strategie:
Wie bereits oben kurz beschrieben wird zur besseren Vergleichbarkeit und Klarstellung der Ertragskraft einmalige Sondereffekte aus der Erstkonsolidierung, Entkonsolidierung sowie (IFRS-) Bewertungseffekte im Rahmen des Kaufs und/ oder Verkaufs von Anlagen eliminiert und daraus ein bereinigtes EBITDA abgeleitet, dessen Ermittlung in der untenstehenden Tabelle angeführt ist. In der Berichterstattung wird das bereinigte EBITDA lediglich dargestellt, soweit die Sondereffekte zu einer Verzerrung des Bildes der Ertrags- und Wirtschaftskraft des Konzerns führen würden. Der CFPS wird wie in unten stehender Tabelle berechnet. Im Vergleich zum Vorjahr wird der Netto Cash Flow um die Zins- und Steuerzahlungen, den Zeitraum unmittelbar von einer Akquisition betreffend, bereinigt. Dieser durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien geteilt wird, so dass sich der CFPS ergibt. Der Netto Cashflow errechnet sich aus der Differenz zwischen dem bereinigten EBITDA und den effektiven Zins- und Steuerzahlungen. Bei einem Unternehmenserwerb könnte sich dies konkret wie folgt darstellen: Wird bei einem Erwerb zum 1. November im Dezember die effektive Zinszahlung für den Zeitraum von Juli bis Dezember geleistet, würde diese den CFPS im Zeitraum Juli bis einschließlich Oktober zu stark vermindern. Aus diesem Grund wird der CFPS um die effektiven Zinszahlungen zwischen Juli und Oktober bereinigt. Im Ergebnis resultiert aus der Anpassung tendenziell ein höherer CFPS. Die Vorjahresangaben bleiben von der Änderung unberührt, da die beschriebenen Anpassungen im Vorjahr nicht einschlägig waren. Die finanziellen Steuerungsgrößen für die 7C Solarparken AG sind im Wesentlichen identisch mit den Steuerungsgrößen, die im Konzern verwendet werden. Der CFPS hat eine unwesentliche Bedeutung für die 7C Solarparken AG und ist daher nur auf konsolidierter Basis relevant. BEREINIGTES EBITDA = IFRS EBITDA abzüglich der folgenden Sondereffekte: • Nicht zahlungswirksame Erträge aus dem Erwerb von Anlagen (z.B. PPA, Badwill) • Nicht zahlungswirksame Verluste aus dem Verkauf von Anlagen • Verbrauch oder Auflösung der Rückstellungen für Gewährleistung • Kosten für Restrukturierung und Schließungen • Einmalige Transaktionskosten (z.B. Unternehmenserwerb) • Sonstige Einmaleffekte und periodenfremde Erträge und Aufwendungen NETTO CASHFLOW = bereinigtes EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen • Bereinigung der effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum vor einer Akquisition betreffen CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien Steuerungskennzahlen nicht finanzieller ArtIn Ergänzung zu den finanziellen Kennzahlen setzt 7C Solarparken im Konzern stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solarkraftwerke, Produktion (kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt. WIRTSCHAFTSBERICHTGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenGLOBALER PHOTOVOLTAIK-MARKTscroll
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Quelle: EPIA: „Global Market Outlook for Photovoltaics until 2019“, IEA-PVPS Bericht Mit Anwendung von anderen Quellen (GTM Research, PV Market Alliance) für 2015 Mit einem Anstieg des globalen PV Marktes um 50 GW in 2015 hat sich dieser von einem Nischenmarkt zu einer wachstumsstarken Branche entwickelt. Die kumulativ global installierte Kapazität für PV-Strom nahm von 178,9 GW in 2014 auf 229 GW in 2015 zu, trotz der prognostizierten Rückgänge bei den jährlichen Neuinstallationen mehrerer führender Märkte wie Deutschland und Italien. China blieb mit 15 GW in 2015 der weltweit größte Markt für jährlich neuinstallierte PV-Anlagen. Japan schnitt mit einem Ausbau i.H.v. 11 GW an zweiter Stelle ab. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass diese Rangstelle sich in der Zukunft beibehalten wird, im Hinblick darauf, dass das Land den Wandel von Dachanlagen mit hoher Einspeisevergütung nach großen Projekten mit Ausschreibungsverfahren aufgeben wird. Darauf folgten die USA mit einem Zubau von 7 GW, während Indien dank der erstarkenden Politik und der zunehmenden politischen Unterstützung eine spürbare Nachfrage in seinem PV-Markt verzeichnet hat. Nach der Änderung des Erneuerbaren Energien Gesetzes im August 2014 hat Deutschland im Jahr 2015 eine jährlich installierte Leistung von 1,5 GW erreicht und damit das PV-Installationsziel in einer Bandbreite zwischen 2,4 und 2,6 GW aufgrund der fortlaufenden Degression der Einspeisevergütungen, dem negativen Einfluss der im Mai 2015 auf EUR 0,56 festgelegten Mindestimportpreise für Chinesische Solarmodule nebst dem Zuschlag von EUR 61,7/MWh auf den Eigenverbrauch verfehlt. DEUTSCHER PHOTOVOLTAIK-MARKT![]() Quelle: BNetzA (edited by HeinConcept slides) - http://www.heinconcept.de/images/HC_Marktdaten_PV_2015_Gesamt.pdf Von der installierten Leistung i.H.v. 1,5 GWp, die im Laufe des Jahres 2015 gebaut worden ist, war nur 179 MWp größer als 1 MWp. Im vorrigen Jahr 2014 war dies noch 611 MWp und im Jahr 2013 sogar 1,2 GWp. Der Grund liegt darin, dass Freiflächenanlagen, die meist größer als 1 MWp sind, nicht mehr unter einer vorgegebenen EEG-Einspeisevergütung reguliert, aber Gegenstand eines Versteigerungs-prozesses sind, hat sich die monatliche Neubauaktivität in Deutschland wegen der neuen Auktionsverfahren, welche im April, August und September 2015 durchgeführt wurden, im Berichtsjahr relativ volatil gezeigt. Das neue Ausschreibungsverfahren dient dem geregelten Ausbau von Solarparks und der Ermittlung der Förderhöhe für teilnehmende PV-Projekte. Unterschieden wird dabei zwischen zwei Varianten: Beim “pay-as-bid-Verfahren” erhalten ausgewählte Teilnehmer den Fördersatz, den sie geboten haben, um einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb mit ihrer PV-Anlage zu gewährleisten. Beim “uniform-pricing-Verfahren” erhalten hingegen alle Bieter den Gebotswert des jeweils höchsten bezuschlagten Gebots als Förderung. Auktionsergebnisse in 2015 scroll
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de Im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde im April 2015 in Deutschland werden den Betreibern zwischen 8,48 und 9,42 Cent pro Kilowattstunde gezahlt, wenn sie es schaffen, ihre Anlagen in den kommenden 24 Monaten zu realisieren. Im August 2015 fand die zweite Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen statt. Hier wurden die Zuschläge nach dem uniform-pricing-Modell vergeben. Im Gegensatz zur ersten Runde, in welcher jeder Auktionsteilnehmer den gebotenen Preis im Erfolgsfall erhielt, war nun das letzte bezuschlagte Gebot maßgeblich preisbestimmend für alle Beteiligten. Kritik an diesem Vorgehen hatte es schon im Vorfeld der Auktion gegeben und die Befürchtungen bewahrheiteten sich schnell. Mit 1,0 Cent pro Kilowattstunde ging mindestens ein Bieter mit einem strategischen Gebot in die Runde; wohlwissend, dass die Vergütung am Ende deutlich darüber liegen würde. Diese Auktionsform wurde auch bei der dritten Runde der Photovoltaik-Ausschreibungen verwendet. Der Einheitspreis für die dritte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen lag bei 8,00 Cent pro kWh. Alle bezuschlagten Gebote, sofern sie die Zweitsicherheit fristgerecht hinterlegt hatten, erhielten diesen Preis für den eingespeisten Solarstrom. Nach der vorläufigen Auswertung der Bundesnetzagentur lagen die Gebote in der dritten Runde zwischen 0,09 Cent und 10,98 Cent pro Kilowattstunde. Damit hat sich wie schon in der zweiten Runde gezeigt, dass beim Einheitspreisverfahren Gebote abgegeben werden, die nicht den wahren Grenzkosten für Freiflächenanlagen entsprechen. In der zweiten Runde lag das niedrigste Gebot sogar bei 0,01 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Umstellung der Förderung für Erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen, die im Zuge der diesjährigen EEG-Novelle verankert werden sollen, setzt das Bundeswirtschaftsministerium auf das pay-as-bid-Verfahren zur Preisermittlung. Die vierte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen findet am 1. April 2016 statt. Voraussichtlich im Februar 2016 wird die Bundesnetzagentur die entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Die ausgeschriebene Menge wird dann bei 125 Megawatt liegen. Insgesamt sollen im laufenden Jahr erneut drei Ausschreibungen mit einem Gesamtvolumen von gerade einmal 400 Megawatt durchgeführt werden. 2015 hatte die Ausschreibungsmenge noch 500 Megawatt betragen – allerdings ist bislang keine der bezuschlagten Photovoltaik-Anlagen an das Netz angeschlossen worden. Angesichts des ermittelten Einheitspreises in der dritten Runde dürfte die Realisierung dieser Freiflächenanlagen ebenfalls kaum in Kürze erfolgen, der Zeitrahmen sieht jedoch auch eine Frist von 24 Monaten vor. Eckdaten der EEG-Reform 2016: Gemeinsame Ausschreibungen für Dach- Und FreiflächenanlagenDas Bundeswirtschaftsministerium hat am 25. November 2015 ein neues Eckpunktepapier für die EEG-Reform 2016 veröffentlicht. Geplant sind demnach künftig Ausschreibungen für alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über einen Megawatt – dies umfasst Freiflächenanlagen, Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Anlagen auf sonstigen baulichen Anlagen, wie zum Beispiel Deponien. Neu ist, dass es gemeinsame Ausschreibungen für Photovoltaik-Dach- und Freiflächenanlagen geben soll. Dafür wird das Kontingent auf 500 Megawatt jährlich erhöht (von 400 MWp aktuell). Der Ausschluss von Eigenverbrauchsanlagen bei den Ausschreibungen soll aber weiterhin gelten. Bei Freiflächenanlagen sieht das Papier keine Änderung der Flächenkulisse der Pilot-Ausschreibung vor. Teilnehmen können demnach weiterhin PV-Anlagen auf Seitenrandstreifen (110 Meter entlang Autobahnen und Schienenwegen), auf Konversionsflächen, auf versiegelten Flächen, auf höchstens zehn Ackerflächen pro Jahr in benachteiligten Gebieten und auf Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA). Zudem bleibt es bei der Maximalgröße von zehn Megawatt pro Anlage. Bei dem sogenannten „atmenden Deckel“ (eine gleitende Degression der Einspeisevergütungen) für Photovoltaik-Dachanlagen mit weniger als einem Megawatt Leistung sieht das Eckpunktepapier auch eine Änderung vor: Dieser Deckel soll künftig schneller auf Änderungen des Marktes reagieren. Daher wird der Betrachtungszeitraum von bisher zwölf auf sechs Monate verkürzt. Liegt der Zubau unterhalb von 2.000 Megawatt, sinkt die Degression schneller. Das Bundeswirtschaftsministerium will offenbar den 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik aus dem EEG streichen. Mit Erreichen dieser installierten Photovoltaik-Leistung war ein Auslaufen der Solarförderung geplant. Nun hat die Bundesregierung dafür aber Ausbaukorridore für die erneuerbaren Energien festgelegt. Sie richten sich danach, wie groß der Bruttostromverbrauch der Erneuerbaren zu einem bestimmten Zeitpunkt sein soll. Am oberen Rand des Ausbaukorridors würden so 45 % Erneuerbare bis 2025 zugrundegelegt. Bei der Photovoltaik zeigt sich dabei, dass das Bundeswirtschaftsministerium frühestens 2020 wieder von einem Erreichen des eigentlichen Zielkorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung jährlich ausgeht. Dabei werden zudem hohe Realisierungsquoten von 90 % für PV-Anlagen aus Ausschreibungen angelegt. Die Steuerung der Solarförderung über den atmenden Deckel wird hingegen mit der EEG-Novelle erhalten bleiben. Allerdings wird der Referenzzeitraum für die Festlegung der Degression auf sechs Monate verkürzt. Damit soll schneller auf Markteinbrüche – wie zuletzt bei der Photovoltaik – reagiert werden können, wo die Vergütungssätze seit einem knappen halben Jahr aufgrund des stagnierenden Zubaus zumindest stabil sind. Allerdings konnte dieser Effekte als Reaktion auf das deutliche Unterschreiten des Zubaukorridors erst mit einiger zeitlicher Verzögerung erreicht werden. Mit der EEG-Reform ist zudem geplant, dass es bei einer Unterschreitung von kumuliert 1.400 Megawatt jährlichem Photovoltaik-Zubau zu Quartalsbeginn einen einmaligen Aufschlag von 1,5 % geben soll. Bei einem Unterschreiben der 1.000-Megawatt-Grenze würde dieser einmalig 3,0 % betragen. Erneuerbare Energien erzeugen fast ein Drittel des Stroms in Deutschlandscroll
Quelle:.:https://www.bdew.de/internet.nsf/id/20151221-pi-erneuerbare-energien-erzeugen-fast-ein-drittel-des-stroms-in-deutschland-de/$file/151221_BDEW_veroeffentlicht_Erzeugungsmix_Anlage_fuer_online.pdf Die Erneuerbaren Energien haben den größten Anteil im deutschen Strommix. Im Jahr 2015 erzeugten regenerative Anlagen 30 Prozent des Gesamtstroms (2014: 25,9 %), dies ergaben vorläufige Erhebungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der weiter erhöhte Anlagenzubau und die günstigen Witterungsverhältnisse haben den Erneuerbaren Energien diesen Rekordwert beschert. Insgesamt stieg die Bruttostromerzeugung im Berichtsjahr auf 647,1 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) (2014: 627,8 Mrd. kWh). Den größten Anteil der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien machte die Stromerzeugung von Windenergieanlagen an Land (Onshore) mit 12 % (2014: 8,9 %) am Strommix aus. Hinzu kamen 1,3 % (2014: 0,2 %) durch Offshore-Windenergieanlagen (im Meer errichtete Anlagen). Photovoltaikanlagen produzierten ebenfalls mehr Strom als im Vorjahr und erreichten einen Anteil von 5,9 % (2014: 5,7 %). Biomasse erzielte 6,8 % (2014: 6,9 %) am Strommix, und die Stromerzeugung aus Wasserkraft belief sich auf einen Anteil von 3,0 % (2014: 3,1 %). In absoluten Zahlen stieg die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien von 162,5 Mrd. kWh in 2014 auf 194,1 Mrd. kWh. Braunkohlekraftwerke erzielten einen Anteil an der Stromerzeugung von 24,0 % (2014: 24,8 %). Steinkohlekraftwerke trugen 18,2 % (2014: 18,9 %) bei. Der Anteil von Kernenergie lag bei 14,1 % (2014: 15,5 %). Der Anteil von Erdgas an der Stromerzeugung ist erneut auf 8,8 % (2014: 9,7 %) gesunken. YIELDCO – ein fragwürdiges Geschäftsmodell in einem Niedrigzinsumfeld– Entwicklung im WettbewerbDas Geschäftsmodel der 7C Solarparken sieht ein Wachstum durch den Erwerb bestehender Anlagen, ggf. den Bau neuer Anlagen sowie die technische wie kaufmännische Optimierung des bestehenden Portfolios vor. Insbesondere der Erwerb bestehender und die Errichtung neuer Anlagen erfordert die Beschaffung neuen Kapitals sowie die Verfügbarkeit neuer Anlagen ggf. inklusive des Grund- und Bodens zum Kauf. Dadurch steht der Konzern nicht nur im Spannungsfeld der inländischen Marktentwicklung, sondern sieht sich den mittelbaren Auswirkungen der globalen Branchenentwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien sowie den Kapitalmärkten ausgesetzt. Die wechselseitige Abhänigkeit der Rendite von den Rahmenbedingungen und dem Verdrängungswettbewerb im Investmentsektor und Infrastrukturbereich erfordert eine genaue Beobachtung und Analyse der sich abzeichnenden Trends und der daraus resultierenden Chancen und Risiken. Eines der größten Geschichten der sauberen Energien und damit auch der einschneidensten Entwicklungen in den letzten Jahren war der Durchbruch und der Kollaps des „YieldCo“ Modells gewesen. Der wesentliche Gegenstand einer YieldCo Gesellschaft ist es, Erneuerbare Energie Projekte in einem Pool zu bündeln, welcher in Zeiten eines Niedrigzinsumfelds eine stabile Rendite oberhalb von Unternehmensanleihen mit ähnlicher Laufzeit generiert, gleichzeitig aber relativ geringe Risiken für die Investoren birgt. Für viele Asset Manager wird es fast unmöglich sein, direkt in Einzelprojekte zu investieren: Vielleicht haben sie nicht die erforderlichen Managementfähigkeiten, Zeit oder das technische Wissen; sie könnten nicht dazu in der Lage sein, ein ausreichend großes Portfolio zur Diversifizierung der Asset spezifischen Risiken zu entwickeln; oder es könnte ihnen untersagt sein, nicht börsennotierte Unternehmen zu halten. YieldCo‘s entsprechen daher einer wirklichen Nachfrage: ein börsennotiertes Portfolio von Assets, welches eine Risikodiversifizierung und Liquidität bietet. Auf der anderen Seite des Atlantiks war das Unternehmen NRG Yield der YieldCo der Pionier, welches aus dem US-Versorger NRG Energy im Juli 2013 heraus gegründet worden war. NRG Yield hat insgesamt $ 1,7 Mrd. aufgebracht. Durch die IPO’s der Gesellschaften TransAlta Renewables, Pattern Energy Group, Abengoa Yield, NextEra Energy Partners, TerraForm Power und in jüngerer Zeit 8Point3 Energy Partners, eine Assetfirma von First Solar und SunPower wurde es an der Börse aufgenommen. In Europa war Greencoat UK Wind der Pionier, ein unabhängiger im März 2013 angelegter Fond mit Unterstützung des UK Departments für Wirtschaft. Seitdem haben sich ihm andere UK Fonds wie Bluefield Solar Income Fund, The Renewables Infrastructure Group, Foresight Solar Fund, John Laing Environmental Assets Group and NextEnergy Solar Fund hinzugesellt. Es hat auch zwei kontinentale IPO’s in 2015 mit YieldCo Charakteristik gegeben. Zu nennen sind hier Saeta Yield, welches aus der spanischen Infrastrukturgesellschaft ACS heraus gegliedert wurde und Chorus Clean Energy, ein Zusammenschluss verschiedener geschlossener Fonds in Deutschland. Wichtig hierbei zu beachten ist, dass die Nordamerikanischen Gesellschaften alle durch die Abspaltung von einem Bündel an Assets aus großen Unternehmen gegründet wurden (Projektentwickler, Modullieferanten, Energieversorger), welche ihre eigenen Projekte entwickeln und ‚die Rechte‘ um Ihre Projekten zu kaufen an den “sponsored” Yieldco abtreten Im Gegensatz dazu haben die Europäischen Unternehmen, mit Ausnahme vom John Laing Fonds und Saeta Yield, ihre Assets von Drittparteien im Wettbewerb mit anderen Bietern, in einigen Fällen auch von Entwicklern über bilaterale Vereinbarungen, gekauft und sind daher stärker unabhängig von ihren jeweiligen „Sponsoren“. ![]() Trotz der Attraktivität und Skalierbarkeit des YieldCo Konzepts gibt es drei Vorbehalte, welche US YieldCo’s relativ verwundbar machen. Keine Unabhängigkeit: Geförderte YieldCo haben langfristige Optionen, Projekte von früheren Muttergesellschaften (zu teuren Bedingungen) zu kaufen, das sog. Erstangebotsrecht (ROFO). Selten investieren sie in Projekte, welche von Drittunternehmen entwickelt wurden, was sie sehr abhängig von ihrem Sponsor macht. Hohe Bewertung: YieldCo‘s werden eher als Wachstumswerte gesehen und gewertet, als dass sie eine Aggregation von Projekten sind. Es gilt zu verstehen was sie am Ende des Tages sind – ein Asset Portfolio. Die meisten Wind- und Solarprojekte weisen eine Laufzeit von 20 bis 25 Jahren mit Renditen über den ersten 15 bis 20 Jahren auf und sind oft untermauert von Einspeisevergütungen, Stromabnahmevereinbarungen oder langfristige grüne Zertifikats-Verkaufsvereinbarungen. Renditeabweichungen aufgrund von Wetterbedingungen werden gut verstanden und Restwerte werden weniger als 10 % des ursprünglichen Wertes gesehen. Fehlende Transparenz in Cashflows: Es wurde die Markterfahrung gemacht, dass, so lange YieldCo’s ihr Projekt Portfolio durch Akquisitionen (finanziert durch Eigenkapital) aufbauen, sie natürlich in der Lage sind, eine sich ständig erhöhende Dividende je Aktie zu zahlen. Jedoch gibt es in diesem Konzept eine inhärente Gefahr für den Investor, weil die zugrunde liegenden Cashflows hinsichtlich der häufigen Kapitalerhöhungen nicht transparent sind, welche indirekt als Form von Dividenden zurück gezahlt werden. Ebenso entschieden viele YieldCo’s eher variable Zinssätze auf Fremdfinanzierungen zu akzeptieren, als (höhere) fixe Raten, um einen maximalen Gewinn und das Dividendenpotenzial auf kurze Sicht zu sichern. Hohe Dividenden lassen die Aktie attraktiv aussehen, gemessen als Dividendenertrag und erschaffen ein Interesse zwischen neuen Investoren, neues Eigenkapital beizutragen, um weiteres Wachstum zu ermöglichen. Das Geschäftsmodell stürzte im zweiten Halbjahr 2015 in sich zusammen. Der Kollaps des erneuerbaren YieldCo Modells war eines der größten Enttäuschungen für Investoren im Solarbereich in 2015. Dividendenerträge von 5 % im ersten Halbjahr 2015 signalisierten die Bereitschaft der Investoren, weiteres Eigenkapital zuzuführen, um Transaktionen mit dem YieldCo Sponsor zu verringern oder den Erwerb von Dritten verwaltetem Vermögen zu ermöglichen. Der Ausverkauf der YieldCo, offensichtlich durch gesunkene Energiepreise und dem Abbau von Risiken seitens Hedge-Fonds ausgelöst, hat sich in eine hitzige Diskussion über durch Eigenkapital finanzierte Dividenden und Interessenskonflikte zwischen YieldCo’s und ihren Sponsoren entwickelt. Am deutlichsten hat sich dies im Zuge der anhaltenden Turbulenzen innerhalb der SunEdison Unternehmensökosystem bemerkbar gemacht. YieldCos machten 10-15 % der Gesamtinvestitionen in Erneuerbare Energien mit weltweiter Kapazitätserzeugung aus, sodass die Abwesenheit börsennotierter Investoren aus diesem Bereich wahrscheinlich einen beschränkten negativen Einfluss auf die Grundlagen von Solar und Wind haben wird. Das Scheitern des Geschäftsmodels der YIELDCO führt für die 7C Solarparken zum Einen mittelbar oder unmittelbar zu einer Verringerung der potentiellen Kaufinteressenten für eigene Anlagen. Zum Anderen zeigt es, dass das Geschäftsmodell des Konzerns, der aktive Betrieb und das Mangement von Anlagen im Vergleich zu reinen Finanzinvestitionen deutlich mehr Substanz hat und durch die eigene Unabhängigkeit nachhaltiger ist. Wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns (IFRS Angaben)GESCHÄFTSVERLAUF 2015 ERREICHUNG DER ZIELSETZUNGEN DES GESCHÄFTSPLANS 2014-2016Im September 2014 hat der Vorstand den strategischen Plan “Ausschöpfung des vollen Potentials bis 2016“ bekanntgegeben, in der die Zielsetzungen für den Zeitraum bis 2016 definiert wurden. Dieser Plan sah vor, dass durch die Umsetzung der drei wesentlichen Säulen Kostenrationalisierung, Optimierung der Parks und Selektives Wachstum der CFPS (2016) auf mindestens EUR 0,40 gesteigert werden soll. Während des Geschäftsjahres 2015 wurde die Zielsetzung des CFPS (2016) auf EUR 0,42 erhöht. Mit dem Halbjahresabschluss 2015 hat die 7C Solarparken bekanntgegeben, dass die Umsetzung der drei Hauptkomponenten des Strategieplans vorzeitig erreicht wurde: • Kostenrationalisierung Durch die drastische Reduktion der hierarchischen Ebenen, der Aufhebung oder Neuverhandlung von Verträgen, die Verlagerung des Geschäftssitzes und die Substitution konzernexterner durch konzerninterne Managementberatung sollten bis 2016 auf Ebene der Muttergesellschaft EUR 1,9 Mio. an Kostensenkungen erzielt werden. Diese Zielsetzung für 2016 wurde bereits im Jahr 2015 gesichert. • Optimierung der Parks Das Management hatte die Leistungsperformance aller Parks im Jahr 2014 analysiert und sich zum Ziel gesetzt, die Performance Ratio des gesamten Portfolios um 0,75 %, d.h. von 78,4 % auf 79,15 %, zu steigern. In diesem Zusammenhang wurden im Geschäftsjahr 2015 verschiedene Maßnahmen ergriffen, hauptsächlich bei den Anlagen Thierhaupten (5,0 MWp) und Zernsdorf (1,5 MWp). Es war geplant, die Optimierung dieser Assets bis zum Ende des zweiten Quartals 2015 abzuschließen. Die erforderlichen Arbeiten in Thierhaupten wurden vollständig im ersten Quartal 2015 erbracht, während der Umbau und die Optimierung in Zernsdorf Ende des zweiten Quartals 2015 abgeschlossen wurden. Das Portfolio der 7C Solarparken hat im Jahr 2015 eine Performance Ratio in Höhe von 80,3 % erwirtschaftet. Auf Basis des gleichen Anlagenbestands wie im Jahr 2014, d.h. ohne die getätigten Investitionen und Verkäufe, wurde im Geschäftsjahr 2015 eine Performance Ratio von 80,3 % erreicht, sodass das Ziel von 79,15 % aus dem Geschäftsplan bis 2016 schon im Berichtsjahr überschritten wurde. • Selektives Wachstum Das Unternehmen hatte sich außerdem zum Ziel gesetzt, das EBITDA um EUR 0,6 Mio. durch opportunistische Akquisitionen zu erhöhen. Der Fokus lag dabei auf dem Erwerb von Anlagen, die schlecht laufen und finanzielle Covenants nicht einhalten oder den Rückkauf jener Anlagen, die von der 7C Solarparken AG, als ehemaligen COLEXON gebaut wurden. Bedingt durch den Erwerb der PV-Anlagen Stolberg (mit einem jährlichen EBITDA-Beitrag in Höhe von EUR 0,1 Mio.) im ersten Quartal 2015 sowie die Akquisition der PV-Anlagen Glauchau I und Glauchau III (mit einem gemeinsamen jährlichen EBITDA Beitrag in Höhe von EUR 0,5 Mio.) wurde das Ziel am Anfang des zweiten Quartals 2015 erfüllt. PROGNOSE-IST-VERGLEICHDie Prognose des Geschäftsberichtes 2014für den Berichtszeitraum bzw. die Prognose aus dem Prospekt August 2015 wurden in allen Aspekten erreicht oder überschritten. Der Umsatz lag mit EUR 25,4Mio. ungefähr 9,1 % über der Obergrenze der Prognosezahlen. Dies hängt vor allem mit den guten Einstrahlungsbedingungen (+6,2 % im Vergleich zu den Prognoseunterstellungen) im Geschäftsjahr 2015 zusammen. Daneben lag die Performance Ratio der Anlagen im Berichtszeitraum bei 80,3 % (Prognose: 79,15 %). Diese Zunahme stand vor allem im Zusammenhang mit der schneller als geplanten Umsetzung der Optimierung der Anlagen Thierhaupten und Zernsdorf, das Ausbleiben des Schneefalls im vierten Quartal 2015 sowie auch eine verbesserte Verfügbarkeit der Anlagen durch optimierte Wartung. Diese Erhöhung der Performance Ratios ist für die 1,6 %ige Umsatzzunahme im Vergleich zu den Prognosewerten verantwortlich. Die Erhöhung der EBITDA-Prognoseobergrenze im Zuge der Prospekterstellung im Berichtszeitraum von EUR 18,6 Mio. auf EUR 19,0 Mio. hat sich bestätigt, denn das EBITDA hat EUR 24,9 Mio. erreicht, sodass die Prognose aus dem Geschäftsbericht 2015 deutlich überschritten wurde. Prognose-Ist-Vergleich Konzernzahlen scroll
Bereinigt um Einmaleffekte überstieg das EBITDA mit EUR 20,2 Mio. deutlich die Prognosewerte aus dem Geschäftsbericht. Da die strategischen Maßnahmen aus dem Geschäftsplan 2014-2016 alle bereits wirksam bzw. realisiert worden sind und die Prognose für das Jahr 2015 in jeglicher Hinsicht erreicht wurde, kann der Geschäftsverlauf im Jahr 2015 als insgesamt positiv beurteilt werden. STAND DER UMSETZUNG DER STRATEGISCHEN MASSNAHMEN AUS DEM GESCHÄFTSPLAN 2015-2017Seit der Veröffentlichung des neuen strategischen Plans 2015-2017 im September 2015 hat der Vorstand konsequent Fortschritte mit Blick auf die Erreichung der Ziele gemacht: • Konsolidierung Im November 2015 wurde das Miskina Portfolio erworben, was zu einer Ausweitung des Portfolios um 13,8MWp geführt hat. Im Dezember 2015 hat die Akquisition von Grafentraubach und Tulkas zu einer weiteren Expansion um 3,8 MWp geführt, wohingegen der Verkauf von Sainte Maxime die Asset-Basis um 1 MWp verringert hat. Hinsichtlich der Finanzierung der Portfolio Expansion wurde im Oktober 2015 eine Barkapitalerhöhung im Rahmen einer Privatplatzierung von EUR 1,5 Mio. durchgeführt, während im Januar 2016 weitere EUR 2,0 Mio. durch eine Barkapitalerhöhung eingeworben wurden. • Optimierung Miskina Die notwendigen Maßnahmen für die technische Optimierung der Miskina wurden identifiziert und die benötigten Verträge geschlossen. Die Refinanzierung wird bis zum Ende des dritten Quartals 2016 abgeschlossen. • Struktur & Verkauf Im Dezember 2015 hat die Gesellschaft die Beteiligung an der Sainte Maxime Solaire SAS(U) verkauft, welche die Anlage Sainte Maxime (1,0 MWp) betrieb, wodurch ein Entkonsolidierungserfolg von TEUR 662. erzielt wurde. Zur Umsetzung der Vereinfachung der Struktur sowie der Rationalisierung von rechtlichen Einheiten wurde im Oktober 2015 die Gesellschaft Colexon 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG auf die Colexon IPP GmbH verschmolzen. ERTRAGSLAGEUmsatz7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2015 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 25,4 Mio. (i.VJ.: EUR 14,6 Mio.). Der Erlösanstieg um 74 % ist vor allem auf die erstmalige volljährige Konsolidierung der COLEXON und der Solaranlage Pflugdorf zurückzuführen. Die Erwerbe aus der ersten Jahreshälfte 2015 haben sich ebenfalls bereits im Konzernumsatz ausgewirkt. Schließlich haben die verbesserten Einstrahlungsbedingungen und die erhöhte Performance Ratio des Portfolios zur Umsatzsteigerung beigetragen. Sonstige betriebliche ErträgeSonstige Erträge erzielte der Konzern in Höhe von EUR 5,7 Mio. (i.VJ.: EUR 6,5Mio.). Der Konzern hat gemäß IFRS 3 zum Zeitpunkt des Erwerbs der Solarparks im Geschäftsjahr 2015 eine Kaufpreisallokation (PPA) durchgeführt, um die erworbenen Vermögenswerte und Schulden in den Konzernabschluss einzubeziehen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden, von denen der Konzern zu diesem Zeitpunkt Kenntnis hatte, identifiziert und zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Der Großteil der sonstigen Erträge im Geschäftsjahr 2015 steht in Verbindung mit den negativen Unterschiedsbeträgen aus den Erwerben von Stolberg (TEUR 150), Glauchau I (TEUR 266), Glauchau III (TEUR 100), Hölter, (TEUR 34), Grafentraubach (EUR 2.276) und Tulkas (TEUR 29), deren Summe i.H.v. TEUR 2.859den negativen Unterschiedsbetrag im Vorjahr, resultierend aus den Erwerben der COLEXON und der Anlage in Pflugdorf (EUR 5,6 Mio.), unterschreitet. Neben den Akquisitionen hat die Desinvestition der Sainte Maxime Solaire SASU zu einem Entkonsolidierungsgewinn i.H.v. TEUR 662 geführt. Die Portfolioptimierung mittels des Verkauf von Anlagen wurde durch den Vorstand im Strategieplan 2015-2017 vorgesehen. Diese Aktivität sollte jedes Jahr mit rund EUR 0,2 Mio. zum EBITDA beitragen. Mit dem oben genannten Verkauf wurde das Ziel bereits für das Jahr 2015 erreicht. PersonalaufwandDer Personalaufwand ist von TEUR 542 im Geschäftsjahr 2014 auf TEUR 1.274 im Berichtsjahr angestiegen. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Auswirkung der erstmaligen ganzjährigen Konsolidierung der COLEXON zurückzuführen, da die nach Durchführung eines Optimierungsprogramms die Mitarbeiter der erworbenen7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) nunmehr ein volles Jahr statt nur der letzten 4 Monate in den Konzern aufgenommen wurden. Zum 31. Dezember 2015 beschäftigte der Konzern neben den beiden Vorständen 12 Mitarbeiter, davon acht bei der 7C Solarparken AG. Durchschnittlich beschäftigte der Konzern während des Geschäftsjahres 14 Mitarbeiter, davon zehn bei der 7C Solarparken AG. Sonstiger BetriebsaufwandDie betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 4,9 Mio. (i.VJ.: EUR 3,7 Mio.). Hierin sind vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks enthalten. Der Anstieg ist hauptsächlich auf den Ausbau des Portfolios mit den Solaranlagen der damaligen COLEXON und der Solaranlage in Pflugdorf zurückzuführen. Unter anderem sind Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung sowie Pachtzinsen, Mieten, Versicherungen und Kosten für die Rasen-/Grünpflege angefallen. Auch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb, unter anderem Kfz-, EDV- und Telekommunikationskosten sowie Transaktionskosten aus dem Unternehmenszusammenschluss sind hierin enthalten. EBITDADie 7C Solaparken AG hat ein EBITDA von EUR 24,9 Mio. verzeichnet (i.VJ.: EUR 16,7 Mio.), was einer Steigerung um 49,1 % entspricht. Einmaleffekte ergeben sich aus Unternehmenserwerben (TEUR 2.856), die einen erheblichen Einfluss hatten. Bereinigt um Einmaleffekte stieg das EBITDA von EUR 11,2 Mio. in 2014 um 80 % auf EUR 20,2 Mio. im Berichtszeitraum. scroll
Der Cashflow je Aktie (CFPS) betrug im Jahr 2015 EUR 0,41, sodass der Plan erreicht wurde. AbschreibungenDie Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR 11,8 Mio. (i.VJ.: EUR 6,6 Mio.) sowie eine einmalige Wertberichtigung des Goodwills aus dem Erwerb des Miskina Portfolios i.H.v. EUR 1,5 Mio. (i.VJ.: EUR 0). Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 10,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 11,6 Mio. im Geschäftsjahr 2015 angestiegen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 45,7 % (i.VJ.: 69,7 %). Neben den planmäßigen Abschreibungen ist auch eine Wertberichtigung des Firmenwerts der Miskina Akquisition i.H.v. EUR 1,6 Mio. erfolgt. Diese Wertberichtigung basiert auf der Ausgabe von 5,2 Mio. auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag sowie der Entrichtung eines Barkaufpreises von EUR 2,7 Mio. im Ausgleich für die Sacheinlage. Diese Gegenleistungen wurden erstmals Ende April 2015 vor dem Hintergrund der Unterzeichnung eines „Memorandum of Understanding“ ankündigt, die Transaktion am 31. August 2015 mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beschlossen. Maßgebliche für den Ausgabepreis der neuen Aktien war der Aktienpreis am 2. November 2015. Da sich die Nachhaltigkeit des Firmenwerts in diesem Fall nicht verantworten lässt, hat der Vorstand beschlossen, diesen voll zu wertberichtigen. Finanzielles ErgebnisWährend im Vorjahr Beteiligungs- und Finanzverluste von EUR 2,6 Mio. ausgewiesen wurden, ergaben sich im Berichtsjahr Beteiligungs- und Finanzverluste i.H.v. EUR 5,2 Mio. Die Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 6,0 Mio. (i.VJ.: EUR 4,3 Mio.) betreffen die Projektfinanzierungen der Anlagen. Der in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2015 insgesamt auf EUR 0,8 Mio. (i.VJ.: Steueaufwand EUR 0,1 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss von EUR 5,5 Mio. setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 5.500und dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von TEUR 41 zusammen. VERMÖGENS- UND FINANZLAGEVermögenslage7C Solarparken wies zum 31. Dezember 2015 immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 0,5 Mio. (i.VJ.: EUR 0,5 Mio.) aus. Davon stammten EUR 0,2 Mio. aus Projektrechten der Solaranlage Blumenthal sowie EUR 0,3 Mio. aus erworbenen Verträgen für die weiteren Solaranlagen. Der Anstieg der Solaranlagen auf EUR 220,1 Mio. (i.VJ. 2013: EUR 171,4 Mio.) beruht im Wesentlichen auf Photovoltaikanlagen, die durch Unternehmenserwerbe in den Konzern gekommen sind; davon sind EUR 47,8 Mio. auf die zum Zeitwert bewerteten Solaranlagen des Miskina Portfolios zurückzuführen. Der Konzern hat sich ebenfalls zum Ziel gesetzt, weitere Immobilienobjekte zu erwerben, die eine Verbindung zum PV Markt haben („PV Estate“). Die PV-Estate Assets erhöhten die Buchwerte von EUR 3,9 Mio. in 2014 auf EUR 6,9 Mio. in 2015. Die Steigerung ist vor allem auf dem Erwerb der Grundstücke und Gebäude in Grafentraubach (EUR 2,8 Mio.) zurückzuführen. Die Beteiligungen betrafen im Vorjahr noch die Beteiligung an der JV Solar S.R.L. i.H.v. EUR 1,4 Mio. Dieser Gesellschaft, an welcher der Konzern zu 50 % beteiligt war, gehören mittelbar vier Solaranlagen in Italien (Carapelle, Canosa, Ceprano und Rutigliano), die alle eine Größe von jeweils 1 MWp aufweisen. Die Beteiligung wurde im April 2015 vollständig veräußert. Aktive latente Steuern wurden auf Verlustvorträge und auf Neubewertungen der Verbindlichkeiten sowie auf Abwertungen des Anlagenvermögens infolge der Kaufpreisallokation von Unternehmenserwerben angesetzt. Ferner werden in den Parks Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sowie degressive Abschreibungen gem. § 235 Abs. 3 HGB (Fassung 2008) geltend gemacht. Die hieraus entstehenden Verlustvorträge können steuerlich genutzt werden. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von EUR 23,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 31,4 Mio. zum 31. Dezember 2015 erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der liquiden Mittel zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2015 verfügte der Konzern über liquide Mittel in Höhe von EUR 27,3 Mio. Hiervon sind EUR 14,3 Mio. mit Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avalen belegt. Die Bilanzsumme ist von EUR 207,8 Mio. auf EUR 264,7 Mio. angestiegen. Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2015 auf EUR 62,3 Mio. (i.VJ.: EUR 38,4 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 23,9 Mio. beziehungsweise um 62 % basiert hauptsächlich auf den im Geschäftsjahr 2015 durchgeführten Kapitalerhöhungen im Rahmen von Privatplatzierungen sowie Optionsausübungen als auch auf der Sacheinlage des Miskina Portfolios. Die Eigenkapitalquote betrug 23,5 % (i.VJ.: 18,5 %). Die Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2014 auf EUR 181,8 Mio. (i.VJ.: EUR 152,6 Mio.). Es handelte sich hier um die Darlehen und Leasingverträge zur Finanzierung der Solarparks sowie die den Aktionären zur Verfügung gestellte Optionsschuldverschreibung. Die Zunahme der Verbindlichkeiten resultierte im Wesentlichen aus den Bankverbindlichkeiten der im Geschäftsjahr erstkonsolidierten, zum Zeitwert bewerteten Finanzierungen des Miskina Portfolios sowie den anderen Erwerben. Die Optionsanleihe sowie die Finanzierung der Renewagy 3. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG wurde im Jahr 2015 vollständig zurückgeführt. Der Buchwert aller Finanzierungen unter IFRS hat einen Wert i.H.v. EUR 181,3 Mio., während der tatsächlicher Buchwert lediglich EUR 178,3Mio. beträgt. Der Anstieg der passiven latenten Steuern von EUR 4,0 Mio. auf EUR 9,0 Mio. steht im Zusammenhang mit dem Ansatz des Sachanlagevermögens zum Fair Value im Rahmen der im Geschäftsjahr durchgeführten Kaufpreisallokationen. Bei den Rückstellungen war eine Abnahme um EUR 2,6 Mio. in 2015 im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Zuführungen wurden vorgenommen i.H.v. EUR 0,9 Mio. erforderlich waren für höhere Rückbauverpflichtungen aufgrund der Unternehmenszusammenschlüsse, für die Solaranlagen Stolberg, Glauchau I, Glauchau III, das Miskina Portfolio, Grafentraubach und Tulkas. Gegenläufig wirkte sich die Auflösung von Rückstellungen für die Einzelrisiken, Drohverluste und Gewährleistungen, die im Rahmen des Ankaufs der Glauchau I, Glauchau III und des Miskina Portfolios mit EUR 1,4 Mio. gegenstandlos wurden, aus. Darüber hinaus wurden EUR 0,5 Mio. Rückstellungen aus Gewährleistungsrisiken und Einzelrisiken durch neue Erkenntnisse und Ereignissen im Geschäftsjahr aufgelöst sowie für einen Betrag i.H.v. EUR 1,9 Mio. im Zuge des Vergleichs in Sachen „Waldeck“ verbraucht. Anderseits nahmen diese Rückstellungen für einen Betrag TEUR 274 durch neue Einschätzungen von Prozessrisiken zu. Die Aufzinsung der Rückstellungen führte schließlich zu einer Erhöhung i.H.v. TEUR 263. Finanzlage Und KapitalflussrechnungDie Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 6,9 Mio. (i.VJ.: EUR 11,0 Mio.) und setzte sich wie folgt zusammen: der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist von EUR 6,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 13,4 Mio. im Berichtsjahr angestiegen. Er setzt sich im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus erfolgten Einzahlungen zusammen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug EUR 3,3 Mio. (i.VJ.: EUR 8,4 Mio.) und resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme der flüssigen Mittel aus den unterschiedlichen Unternehmenserwerben, den Verkauferlös aus Sainte Maxime Solaire sowie die Beteiligung in JV Solar SRL abzüglich die Investitionen in Sachanlagen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf minus EUR 9,8 Mio. (i.VJ.: minus EUR 4,1 Mio.). Dieser Betrag umfasst die Rückzahlung von Krediten und normale Tilgungen in Höhe von EUR 16,3 Mio. sowie Einzahlungen aus der Erhöhung von Finanzverbindlichkeiten i.H.v. EUR 2,8 Mio. Die durch die Ausübung von Aktienoptionen resultierenden Einzahlungen betrugen insgesamt EUR 5,0 Mio, durch die Barkapitalerhöhung i.H.v. EUR 1,5 Mio. Bezüglich der außerbilanziellen Verpflichtungen sowie der zugesagten aber nicht genutzten Kreditlinien wird auf die Ausführungen im Konzernanhang verwiesen. Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Die sich abzeichnende Verbesserung des EBITDA sowie die Erweiterung des Anlagenportfolios spiegelt die Unternehmensplanung und Intension einer nachthaltigen kontinuierlichen Geschäftsentwicklung wieder. Der Vorstand beurteilt diese Entwicklung als positiv und sieht die Möglichkeit der kurzfristigen Verbesserung des Unternehmenserfolgs durch Optimierung der im Geschäftsjahr 2015 zugekauften Anlagen. Wirtschaftliche Entwicklung der 7C Solarparken AG (Berichterstattung auf Basis des HGB)GESCHÄFTSVERLAUF 2015Im Vergleich zu den anderen Konzerngesellschaften hat die 7C Solarparken AG eine relativ geringe Bedeutung für die Gruppe als Ganzes, da die wesentlichen Vermögensgegenstände der Gruppe, ihre PV Installationen, von Zweckgesellschaften gehalten werden. Der Geschäftsverlauf für 2015 ist, trotz des Nichterreichen der Prognose auf Ebene der 7C Solarparken AG, insgesamt als positiv zu betrachten, da die Maßnahmen für die Umsetzung des Geschäftsplans 2014-2016 auf Ebene der Muttergesellschaft ergriffen sind. PROGNOSE-IST-VERGLEICHIm Lagebericht 2014 der 7C Solarparken AG hatte der Vorstand der Gesellschaft darauf hingewiesen, dass das EBITDA der Muttergesellschaft in 2015 in einer Größenordnung von EUR -1,0 Mio. negativ sein würde. Tatsächlich hat die Muttergesellschaft ein EBITDA von EUR -1,1 Mio. realisiert. Die Zielsetzung wurde somit nur geringfügig unterschritten, obwohl außerordentliche Kosten im Zusammenhang mit der IFRS-Erstanwendung (EUR 0,2 Mio.) sowie die Erstellung des Wertpapierprospekts 2015 (EUR 0,4 Mio.) und weitere Einmaleffekte, wie z.B. Aufwendungen für die Akquisitionen und Kapitalerhöhungen (EUR 0,1 Mio.) das Ergebnis negativ beeinflusst haben. ERTRAGSLAGEUmsatzDie Umsatzerlöse der 7C Solarparken AG sind um 35,0 % von EUR 1,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 1,5 Mio. im Berichtzeitraum angestiegen. Der konzerninterne Umsatz hat sich dabei mit EUR 1,1 Mio. (i.VJ.: TEUR 460) mehr als verdoppelt. Aufgrund der Portfolioerweiterung konnte die Muttergesellschaft des Konzerns nun Dienstleistungen für ein größeres internes Anlagenportfolio erbringt. Externe Erlöse sind dahingegen, gemäß den Erwartungen, um 40,1 % auf TEUR 390 (i.VJ.. TEUR 650) gesunken. Dies hängt nicht nur mit der Positionierung der Gruppe als reiner Solaranlagenbetreiber zusammen, was mit einem geringeren Umsatz für Dienstleistungen gegenüber Dritten verbunden ist, sondern auch mit dem Erwerb von Solargesellschaften, für die 7C Solarparken AG bereits als Dienstleister tätig war, sodass Umsätze gegenüber diesen Solargesellschaften nach Erwerb als konzerninterne Umsätze abgebildet werden. Insbesondere unterhielt die 7C Solarparken AG mit den Gesellschaften SPI Sachsen I ApS & Co: KG, Dritte Solarpark Glauchau GmbH & Co. KG und der Solarpark Heretsried GmbH vor ihrer Konzernzugehörigkeit geschäftliche Beziehungen. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge sanken von EUR 2,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 2,3 Mio. und spiegeln wie im letzten Jahr im Wesentlichen Einmaleffekte wider, die sich aus der erfolgreichen Abarbeitung von Gewährleistungsthemen und Auflösung von Rückstellungen ergaben. Materialaufwand - Aufwendungen für bezogene LeistungenDer Materialaufwand ist mit TEUR 327 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 2.073) substantiell gesunken, wie auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen, die mit TEUR 257 deutlich unter dem Vorjahreswert (EUR 1,9 Mio.) lagen, weil das Vorjahr durch einmalige Aufwendungen vom Umzug der Astenhof (Waldeck) Anlage geprägt war. PersonalkostenDie Strategie, die laufenden Ausgaben auf Muttergesellschaftsebene im Vergleich zu 2013 um EUR 1,9 Mio. in 2016 zu reduzieren, hat im Jahr 2015 bereits Früchte getragen. Der Personalabbau von 19 Mitarbeitern Ende 2013 auf 13 Angestellte am Jahresende 2014, bis nun auf 8 am Ende des Geschäftsjahres 2015, hat zu einer Senkung der Personalkosten auf TEUR 819 (i.VJ.. EUR 1,9 Mio.) geführt. Bereinigt um Einmaleffekte im vorigen Jahr, u.a. Abfindungen und Tantiemen, sind die Personalkosten in der 7C Solarparken AG um lediglich TEUR 477 gesunken. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich mit EUR 3,9 Mio. zwar erheblich im Vergleich zum Vorjahr (EUR 3,7 Mio.) reduziert, wurden dennoch aber beeinflusst durch erhöhte Kosten infolge des Mehraufwands durch die nachlaufende Kosten der IFRS-Erstkonsolidierung 2014 sowie den Wertpapierprospekt 2015. EBITDABeim EBITDA war ein Verlust von EUR 1,2 Mio. zu verzeichnen (2014: EUR -3,9 Mio. EUR). Bereinigt beträgt das EBITDA EUR -1,3 Mio (i.VJ.: EUR -3,8 Mio.). scroll
AbschreibungenDie Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,1 Mio. (i.VJ.: EUR 0,1 Mio.). Da die Investition in die Immobilien nebst Solaranlagen „Grafentraubach“ erst Ende des Jahres getätigt wurde, hatte sie noch keinen Einfluss auf die Abschreibungen im Geschäftsjahr. Es ist daher zu erwarten, dass die Abschreibungen im Jahr 2016 erheblich zunehmen werden. Zinsen - SteuernDie Zinserträge mit TEUR 488 sind im Vergleich zum Vorjahr merklich angestiegen (2014: TEUR 369). Dies hängt mit der wachsenden Rolle der 7C Solarparken AG als Finanzierungsgesellschaft des Konzerns zusammen. Insbesondere durch die Sacheinlage der Gesellschafterdarlehen der Miskina-Gesellschaften werden nach derzeitiger Erwartung im laufenden Geschäftsjahr die Zinseinnahmen noch weiter ansteigen. Die Zinsaufwendungen sind mit TEUR 297ebenfalls angestiegen (i.VJ.:54 TEUR), weil die Aktiengesellschaft mehr Bankdarlehen zur Finanzierung Ihrer Investitionen aufgenommen hat. Das Ergebnis vor Steuern liegt bei EUR -1,1 Mio. (i.VJ.: –3,7 Mio.). Aufgrund der Verlustsituation ergaben sich lediglich geringfüge Steueraufwendungen für nicht abziehbare Ausgaben im Bereich der laufenden Körperschafts- und Gewerbesteuer. Die starke Veränderung im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus Rückstellungsauflösungen für Gewerbe- und Körperschaftsteuer i.H.v. TEUR 492. Die sonstigen Steuern liegen nahezu auf Vorjahresniveau, sodass die Gesellschaft im Ergebnis einen Jahresfehlbetrag von Mio. 1,1 EUR (Vj. Jahresfehlbetrag von Mio. 3,2 EUR) ausweist. VERMÖGENS- UND FINANZLAGEAnlagevermögenDie immateriellen Vermögensgegenstände haben im Geschäftsjahr 2015 leicht zugenommen, einerseits durch die Investition in die Konsolidierungssoftware der IBM i.H.v. TEUR 33, andererseits durch Vorauszahlungen für Projektentwicklung i.H.v. TEUR 13. Das Sachanlgevermögen erhöhte sich im um EUR 7,0 Mio. auf nunmehr EUR 7,2 Mio. Diese Entwicklung ist nahezu vollständig auf die Zugänge von Grundstücken und Gebäuden i.H.v. EUR 1,9 Mio. sowie Solaranlagen auf Freiflächen und Dächern i.H.v. EUR 5,0 Mio. im Rahmen der Investitionen in das Objekt Grafentraubach zurückzuführen. Die Gesellschaft tätigte erstmalig im Berichtsjahr unmittelbare Investitionen in Solaranlagen. Die Finanzanlagen beinhalten die unmittelbarenen Beteiligungen an Tochterunternehmen und entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligung an der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, i.H.v. EUR 24,7 Mio. und die Beteiligung an der Colexon Solar Invest A/S, Virum, Dänemark, i.H.v. EUR 13,5 Mio. Die Zunahme um EUR 5,8 Mio. im Berichtszeitraum resultierte aus dem Ankauf der Geschäftsanteile an den Gesellschaften des Miskina-Portfolios (EUR 4,7 Mio.), dem Erwerb der Melkor UG (haftungsbeschränkt) i.H.v. EUR 0,6 Mio. sowie mit EUR 0,5 Mio. der Colexon Italia SRL; hier wurde eine Forderung gegenüber dieser Tochtergesellschaft in eine Beteiligung umgewandelt. UmlaufvermögenDas Umlaufvermögen erhöhte sich um EUR 11,6 Mio. auf EUR 23,1 Mio. Der signifikanten Anstieg resulitert im Wesentlichen aus der Übernahme von Gesellschafterdarlehen im Rahmen des Erwerbs des Miskina Portfolios i.H.v. EUR 7,2 Mio. Zudem zeigte sich eine deutliche Zunahme der sonstigen Vermögensgegenstände aufgrund von Ansprüchen auf Versicherungsentschädigungen in Höhe von EUR 1,2 Mio. Die Bilanzsumme erhöhte sich von EUR 50,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 74,7 Mio. am Ende des Geschäftsjahres 2015. EigenkapitalDas Eigenkapital der 7C Solarparken AG hat trotz des Jahresverlustes von EUR 1,1 Mio. insgesamt um EUR 12,0 Mio. auf EUR 55,8 Mio. im Geschäftsjahr zugenommen. Bedingt durch die zentrale Holdingfunktion der Gesellschaft wurden Kapitalerhöhungen zur Finanzierung der Erweiterung des Beteiligungsportfolios durchgeführt. Insbesondere die Sachkapitalerhöhung im Rahmen des Erwerbs des Miskina Portfolios (EUR 9,3 Mio.) und die verschiedenen Barkapitalerhöhungen in Folge der Optionsausübungen i.H.v. 5,0 Mio. sowie die Privatplatzierung in November 2015 i.H.v. EUR 1,5 Mio. führten zur Zunahme des Eigenkapitals. Daneben wirkte sich der Verkauf und die Einziehung eigener Aktien auf die Entwicklung des Eigenkapitals aus. Während der Verkauf eigener Aktien im Februar 2015 zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um EUR 0,7 Mio. führte, verringerte sich mit der Einziehung eigener Anteile das Eigenkapital. Die von der Tochtergesellschaft 7C Solarparken NV, Belgien/ Mechelen bis Anfang 2015 gehaltenen Anteile, dotiert zu einem Nennwert von EUR 2,3 Mio., wurden im Berichtsjahr zum Nennwert sowie einer Aufgeldzahlung von EUR 1,5 Mio. zurückerworben und im Wege einer Kapitalherabsetzung vernichtet. Dies hatte eine Reduzierung des Eigenkapitals um EUR. 3,5 Mio. zur Folge. RückstellungenDie Rückstellungen erhöhten sich um EUR 1,1 Mio. auf EUR 4,6 Mio. Während die Rückstellungen für Drohverluste sowie die sonstigen Rückstellungen sich um rd. EUR 0,1 Mio. leicht verringerte, erhöheten sich die Rückstellungen für Gewährleistungen und Einzelrisiken deutlich um EUR 1,1 Mio. Ursächlich für den signifikaten Anstieg ist die Konkretisierung von Gewährleistungsansprüchen durch einen geschlossenen Vergleich mit der Gegenpartei. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten haben sich auf EUR 14,3 Mio. (i.VJ. EUR 2,9 Mio.) stark erhöht. Ursächlich für den starken Anstieg sind im Wesentlichen die Aufnahme von Bankdarlehen im Rahmen der Finanzierung der Neuinvestitionen in Höhe von EUR 8,8 Mio. Die Anleihen gingen bedingt durch die Tilgung der Optionsanleihe in Höhe von EUR 1,5 Mio. zurück, demgegenüber wurden für die Neuinvestitionen im Jahr 2015 EUR 8,8 Mio. an Darlehen bei Kreditinstituten aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen nahmen im Wesentlichen durch noch nicht vollständig beglichene Gegenleistungen für die Übertragung der eigenen Aktien von der 7C Solarpakren NV, Mechelen auf die Muttergesellschaft in Höhe von rund EUR 2,7 Mio. sowie aufgrund des Aufbaus kurzfristiger Kontokorentkonten in Höhe von EUR 1,1 Mio. bei einer Tochtergesellschaft stichtagsbedingt zu. FinanzlagePrimäres Ziel der finanziellen Aktivitäten des Managements ist es, die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sicherzustellen. Der Kapitalbedarf der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Investitionsaktivitäten wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Zahlungsmittelzuflüsse aus Ausgabe junger Aktien sowie die Aufnahme von Bankdarlehen gedeckt. Der Kassenbestand verbesserte sich während des Geschäftsjahres um EUR 2,1 Mio. (i.VJ.. 2,0 Mio.) Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die ehemals ebenfalls von der Gesellschaft gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 14 Jahren Auswirkungen haben. Insgesamt beurteilt der Vorstand die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz als günstig. NACHTRAGSBERICHTAusübung von Optionen im Gegenwert von EUR 1,6 MIO.Im Ausübungszeitraums bis zum 31.Dezember 2015 haben Inhaber der im August 2014 begebenen Optionsschuldverschreibung der 7C Solarparken AG die Ausübung von 803.018 Inhaber-Optionsscheinen erklärt. Entsprechend wurden 803.018neue7C Solarparken AG Aktien zu EUR 1,76 je Aktie bzw. einem Gegenwert von EUR 1.413.311,60 gezeichnet. Die neuen Aktien wurden im Januar 2016 ausgegeben. Infolge der Ausübung im Rahmen des Ausübungszeitraums bis zum 31. März 2016 haben die Inhaber der Optionsscheine die Ausübung von 78.274 Optionsscheinen erklärend. Entsprechend wurden 78.274 neue7C Solarparken AG Aktien zu EUR 1,98 je Aktie bzw. zu einem Gegenwert von EUR 154.982,52 gezeichnet. Die neue Aktien wurde im April 2016 ausgegeben. Privatplatzierung einer Barkapitalerhöhung von EUR 2,1 Mio.Der Vorstand der 7C Solarparken AG hat am 15. Januar 2016 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2015 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde in Höhe von EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 2,07 je Aktie erhöht. Hieraus wurde ein Brutto-Emissionserlös von EUR 2,07 Mio. erzielt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 stimm- und gewinnbezugsberechtigt. Verkauf der Beteiligung an der Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KGIm Februar 2016 hat der Konzern die Gesellschaft Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KG (PV Anlage Blumenthal, 3,1 MWp) für einen Preis i.H.v. EUR 2,0 Mio. im Rahmen der Umsetzung des Unternehmensplans 2015-2017 veräußert. Der Strategieplan sieht in der Säule ‘Strukturierung und Verkauf’ in einem EBITDA-Beitrag von opportunistischen Verkäufen von mindestens EUR 0,2 Mio. vor. Diese Zielsetzung wurde mit diesem Verkauf erreicht. Bau und Inbetriebnahme der Anlage „Fahrenholz“Im ersten Quartal 2016 hat das Unternehmen den Bau der 2.0 MWp Anlage Fahrenholz (Niedersachsen) an die IBC Solar in Auftrag gegeben. Die Neuanlage wurde mit Modulen von Riesen- und Stringwechselrichtern von Sungrow errichtet. Sie hat eine Einspeisevergütung i.H.v. EUR 89,1 / MWh, aufgrund ihrer Inbetriebnahme im März 2016. Die Anlage ist seit dem 2. Quartal 2016 ans Netz angeschlossen. Die Investitionssumme lag bei EUR 2,0 Mio. Erwerb des Grundstücks „Grube Warndt“Seit dem Jahr 2013 betreibt der Konzern eine Solaranlage namens „Grube Warndt“ im Saarland. Im Oktober 2015 hat die 7C Solarparken AG das Eigentum sowie das Erbbaurecht an den zugehörigen Grundstücken erworben. Die Auflassungsvormerkung wurde erst im Januar 2016 eingetragen. Der Kaufpreis betrug EUR 0,6 Mio. und wurde teilweise durch Darlehen (EUR 0,4 Mio.) finanziert. Der Erwerb der Grundstücke bzw. des Erbbaurechts wird zu Pachtersparnissen führen bis zum Ende der Laufzeit der Anlage „Grube Warndt“. Vergleich des Rechtstreits „Waldeck“Zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags war die 7C Solarparken Beklagte in einem Gerichtsverfahren betreffend vermeintliche Haftpflichtansprüche des Konzerns des Verpächter bzgl. Dach- und Gebäudeschaden sowie Folgeschaden aus dem Winter 2010/2011 in Zusammenhang mit der PV Anlage in Astenhof/Waldeck. Im Jahr 2014 haben die Parteien entschieden den Rechststreit in einen ruhenden Zustand zu setzen mit dem Ziel einen außengerichtlichen Vergleich zu bewirken. Der Rechtstreit „Waldeck“ bzw. geschlossene Vergleich wurde im Konzernabschluss sowie im Jahresabschluss der Muttergesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 berücksichtigt. Die getroffenen Vereinbarungen sehen die Abgeltung aller Ansprüche durch eine einmalige Zahlung i.H.v. EUR 1,9 Mio. an den Anspruchsteller vor. In parallelen Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer wurde ein Erstattungsanspruch für den Schadensersatz i.H.v. EUR 1,2 Mio. vereinbart und bilanziert. PROGNOSEBERICHTMuttergesellschaftAufgrund des strategischen Fokus der Unternehmensgruppe werden die Erlöse der 7C Solarparken AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios kommen. Mit dem Auslaufen von Verträgen werden sich die Einnahmen aus den O&M Dienstleistungen von Dritten weiter reduzieren. Andererseits werden einmalige Kosten des Vorjahres nicht im gleichen Umfang im Jahr 2016 anfallen, sodass der Vorstand einen Umsatz von EUR 1,7 Mio. sowie ein negatives EBITDA von EUR -1,0 Mio. plant. KonzernDer Vorstand geht bei seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2016 für den Konzern davon aus, dass sich die positive EBITDA- und CFPS-Entwicklung fortsetzen wird. Unter Berücksichtigung der Kapazitätserweiterung im Rahmen der im Berichtsjahr getätigten Investitionen, die sich in 2016 erstmalig ganzjährig in der Ertragslage auswirken werden, erwartet der Vorstand für den Konzern eine Steigerung der Umsatzerlöse und des EBITDA auf mindestens EUR 28,8 Mio., bzw. EUR 23,7 Mio. Die Performance Ratio der Anlagen soll in Folge technischer Optimierungen im Geschäftsjahr 2016 über 78,91 % liegen. Prognose Konzernzahlen 2016 scroll
Dieser Ausblick beruht auf folgenden Annahmen:
RISIKO- UND CHANCENBERICHTRisikomanagement und internes KontrollsystemDie 7C Solarparken AG und die mit ihrkonsolidierten Einzelgesellschaften sind durch ihre Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems (IKS) von7C Solarparken ist es zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMShat die externen Anforderungen nachdem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards sowie den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen, unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt. Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziele des RMS und des IKSvon7C Solarparken im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse sind die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem wurden in 2014 der veränderten Konzernstruktur angepasst. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, -steuerung und -kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:
Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig. RisikomanagementprozessDas Risikomanagement der 7C Solarparken ist an den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht. IdentifizierungDie Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf Bestandsparks, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken kontinuierlich aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In monatlichen Meetings werden prozessseitig die identifizierten Risiken überprüft. An den Besprechungen nehmen der Vorstand und die Führungskräfte aus Monitoring, O&M und der Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes kaufmännisches und technisches Reporting. Bewertung und Einteilung in RisikoklassenIn der „Risk Map“ hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsgerichtetes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden. Risikopositionen aufgrund von Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzieller SchadenshöheDie Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu gewissen Prioritäten. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt. Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von 7C Solarparken beeinflusst. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt: scroll
Um das Risiko zu bewerten werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind: scroll
Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüber stellt, definiert 7C Solarparken die Ebenen der Prioritäten mit „gering“, „mittel“ und „hoch“. Risikopositionen![]() Bestandsgefährende Risiken und weitere EinzelrisikenIn regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden bzw. stellen heute besser planbare Größen dar. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet. Hohe Einzelrisiken:
Mittelschwere Einzelrisiken:
Geringe Einzelrisiken:
Der Konzern ist aus heutiger Sicht grundsätzlich in der Lage, den aufgezeigten Risiken, zu begegnen, diese zu steuern oder gegebenenfalls auch tragen zu können. ChancenDer Vorstand sieht folgende wesentliche Chancen, die allerdings bis auf die Optimierung der PV-Parks nicht quantifizierbar sind. Optimierung der PV-ParksDie permanente Durchführung des bewährten Monitorings, von Messungen sowie die laufende Instandhaltung der PV-Parks dürften zur Identifizierung von weiterem Optimierungspotenzial beitragen. Insbesondere die Optimierung der Solaranlagen „Kissing“ und „Wiesenhof“ stellt im Geschäftsjahr 2016 eine Chance dar. Chancen aufgrund der niedrigen ZinssituationNachdem unsere geschäftlichen Aktivitäten sehr kapitalintensiv sind, werden wir weiterhin von dem derzeit niedrigen Zinsniveau profitieren, falls sich neue Kaufgelegenheiten ergeben. Ein niedriges Zinsniveau geht typischerweise Hand in Hand mit einem schwachen Konjunkturzyklus, was dazu führt, dass die Zahl derjenigen, die eine PV-Anlage veräußern wollen, ansteigt. Hauptsächlich betrifft dies gemeinschaftlich zusammengeschlossene Eigentümer, die entschieden haben, eine Anlage auf ihrem eigenen Dach zu installieren. Insbesondere die Umfinanzierung des Miskina-Portfolios, die im Geschäftsjahr 2016 durchgeführt werden soll, stellt eine Chance zur Verbesserung der CFPS dar. M&A UND GESCHÄFTSENTWICKLUNG7C Solarparken wird als seriöser Marktteilnehmer in der Konsolidierung von PV-Parks in der Größenordnung zwischen 1 bis 5 MWp wahrgenommen. Die Gesellschaft ist ständig auf der Suche nach neuen Investments. Der Aufbau der Leistung bis 105 MWp bis 2017 ist die größte Chance für den Konzern. GesamtbeurteilungDas Unternehmen weist eine Organisation und ein Geschäftsmodell auf, die als Plattform dienen, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solarkraftwerken hauptsächlich in Deutschland, und dem Altlastenrisiko der Vergangenheit verändert. Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau und den M&A Chancenergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken. WEITERE GESETZLICHE ANGABENi. Erklärung der UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Entsprechenserklärung sowie die Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zu Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die wir zusammegefaßt darstellen. Wir verfolgen dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUR CORPORATE GOVERNANCEVorstand und Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG haben auf der Internetseite www.solarparken.comin der Rubrik „Investor Relations“ unter Corporate Governance die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG nach den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 289a HGB bekannt gegeben. ERKLÄRUNGZUUNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN SOWIE ARBEITWEISE VON VORSTAND UND AUFSISCHTSRATDie Strukturen der Unternehmensleitung und die Überwachung der 7C Solarparken werden nachfolgend erläutert: Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die jährliche Hauptversammlung der 7C Solarparken AG findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (unter anderem Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). AufsichtsratDie zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat von 7C Solarparken AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Sie werden grundsätzlich von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung wurden alle Mitglieder von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat arbeitet mit dem Vorstand zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und ist in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Mit seiner langjährigen Erfahrung und Kompetenz ist er ein wichtiger Berater des Vorstands und überwacht dessen Geschäftsführung in dem gesetzten Rahmen. Die Aufsichtsräte verfügen über besonderen Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung, wie gemäß § 100 Abs. 5 AktG gefordert. VorstandAls Leitungsorgan der Aktiengesellschaft führt der Vorstand die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus den im Vergütungsbericht im Einzelnen dargelegten, erfolgsabhängigen und fixen Bestandteilen zusammen. TransparenzEine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei 7C Solarparken einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Geschäftsentwicklung erfolgt im Geschäftsbericht sowie in den Zwischenberichten. Zusätzlich werden Informationen über Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen, Präsentationen und Mitteilungen sind im Internet unter Investor Relations bzw. News Center einsehbar. Die 7C Solarparken AG pflegt regelmäßig das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß § 15b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer. Den Jahresabschluss der 7C Solarparken AG stellen wir nach den Vorschriften des HGB auf, den Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS). Zusätzlich stellen wir entsprechend den Anforderungen des HGB und des AktG einen zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht auf. Die Rechnungslegung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht werden vom Aufsichtsrat geprüft und festgestellt bzw. gebilligt. Änderung der SatzungDie Satzung der 7C Solarparken AG kann gemäß den §§ 133 und 179 AktG nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden nach § 19 Abs. 1 der Satzung, soweit nicht durch die Satzung oder durch eine zwingende Bestimmung des Gesetzes etwas anderes vorgeschrieben wird, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Die Befugnis zur Änderung der Satzung, welche nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 14 der Satzung in Übereinstimmung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Aufsichtsrat übertragen worden. ii. VergütungsberichtEine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für uns zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen. VORSTANDVergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstandes. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung. Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 70 bis 75 %, der variable Teil zwischen 25 bis 30 % der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden. Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstandes Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten. In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialversicherung der beiden Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden im Personalaufwand erfasst. Geleistete Vorauszahlungen von Abgaben werden in dem Umfang als Vermögenswert angesetzt, in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Zahlungen besteht. Im Vorjahr hatte die 7C Solarparken AG noch einen beitragsorientierten Pensionsplan für den alten Vorstand eingerichtet, in dem feste Beiträge an eine nicht zum Konzern gehörende Gesellschaft entrichtet wurden. Die 7C Solarparken AG hat keine rechtliche oder faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn die dritte Gesellschaft nichtgenügend Vermögenswerte hält, um die Pensionsansprüche zu begleichen. Im Geschäftsjahr 2015 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten: scroll
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf: scroll
*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbare oder unmittelbare Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns. Im Geschäftsjahr 2015 wurden insgesamt TEUR 302 an die Mitglieder des Vorstandes ausgezahlt. Die gezahlten Beträge entsprechen im Wesentlichen den oben ausgewiesenen Aufwendungen des Geschäftsjahres mit Ausnahme der Hälfte der belgischen Sozialabgaben (TEUR 16) sowie der rückgestellten Tantiemen für das Jahr 2015 (TEUR 100). Im Vorjahr 2014 hat neben dem heutigen Vorstand folgenden Vorstand der Gesellschaft Leistungen erhalten: scroll
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Vorjahr auf: scroll
AUFSICHTSRATDie Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 90 (i.VJ.: TEUR 73). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt. scroll
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2015 und danach folgende Mitglieder: scroll
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AKTIENBESITZ DER ORGANEDer Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern soll über die gesetzliche Pflicht hinaus gem. 6.2DCGK im Corporate Governance Bericht angegeben werden, soweit dieser Besitz direkt oder indirekt größer als 1 % ist. In der untenstehenden Tabelle wird der Aktien- sowie Optionsbesitz der Organmitglieder zum Berichtstag, insoweit er 1 % übersteigt, dargestellt. scroll
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*soweit direkt und indirekt oberhalb von 1 % der Aktien am 31.12.2015 von 40.477.717 Stückaktien. iii. Angaben gemäß § 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 4 HGB sowie erläuternder Bericht des VorstandsZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315 ABS. 4 NR. 1 UND § 289 ABS. 4 NR. 1 HGB)Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 40.477.717,00. Es ist eingeteilt in 40.777.717 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit insbesondere keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre. Direkte oder indirekte Beteiligungen am KapitalDirekte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10 % der Stimmrechte überschreiten, betreffen die folgende Personen:
1die Berechnung lässt Kapitalmaßnahmen seit dem Berichtsstichtag außen vor und unterstellt eine Gesamtstimmrechtanzahl 40.477.717(Stand zum 31.12.2015) BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315 ABS. 4 NR. 2 UND § 289 ABS. 4 NR. 2)Es sind der Vorstand der Gesellschaft keine solche Vereinbarungen bekannt. BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315 ABS. 4 NR. 6 UND § 289 ABS. 4 NR. 6 HGB)Ernennung und Abberufung des VorstandsDie Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. So genannte „Golden Parachute“-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstandes erschweren, bestehen nicht. BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315 ABS. 4 NR. 7 UND § 289 ABS. 4 NR. 7 HGB)Erhöhung des GrundkapitalsGENEHMIGTES KAPITAL 2014 Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Dezember 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 8.397.319,00 durch Ausgabe von bis zu 8.397.319 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur zulässig, soweit die Kapitalerhöhung 10% des Grundkapitals nicht übersteigt und zudem die Voraussetzungen einer der folgenden Alternativen (i) bis (iv) erfüllt sind:
Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2015 hat das Genehmigte Kapital 2014 aufgehoben. GENEHMIGTES KAPITAL 2015 Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 16.100.850,00 durch Ausgabe von bis zu 16.100.850 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2015 abzuändern. Ermächtigung zum Erwerb und Veräußerung von eigenen AktienDie Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigung wird am 12. Dezember 2014 wirksam und gilt bis zum 11. Dezember 2019. Der Erwerb erfolgt nach Ermessen des Vorstands und innerhalb der sich aus den aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder außerhalb der Börse, letzteres insbesondere durch ein öffentliches Kaufangebot und auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb festlegen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft gegenüber dem maßgeblichen Wert, so kann das Angebot angepasst werden. Im Falle der Anpassung wird auf den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Angebotsanpassung abgestellt. Bei einem Erwerb der Aktien außerhalb der Börse in sonstiger Weise ist der maßgebliche Wert der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag des Abschlusses des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages. Überschreitet bei einem öffentlichen Kaufangebot die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer vorangegangenen Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien wieder zu veräußern. Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien kann über die Börse erfolgen. Daneben kann die Veräußerung auch in anderer Weise als über die Börse vorgenommen werden, insbesondere auch zur Erfüllung von durch die Gesellschaft oder durch eine ihrer Konzerngesellschaften eingeräumten Wandlungs- oder Optionsrechten sowie gegen Sachleistungen etwa zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder gewerblichen Schutzrechten. Die Aktien können zudem Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden. Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist insbesondere auch zulässig, sofern maximal Aktien, die 10 % des Grundkapitals, und zwar sowohl berechnet auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch auf den Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung veräußert werden und die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den maßgeblichen Wert von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % (ohne Nebenkosten) unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals gemäß dem vorherigen Satz ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bis zu der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung ausgegeben bzw. veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Als maßgeblicher Wert gilt dabei der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandels-tagen vor der Veräußerung der Aktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei in allen oben stehenden Fällen ausgeschlossen. Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, eigene Aktien den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann in diesem Fall mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (vereinfachtes Einziehungsverfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Die o.g. Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden. Die Ermächtigung erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft zu allen sonstigen gesetzlich zugelassenen Zwecken und gilt auch für Aktien, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG oder auf anderem Wege, insbesondere gemäß § 71d Satz 5 AktG, erworben wurden oder werden. Werden die Aktien der Gesellschaft nicht im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem gehandelt, so ist für die Bestimmung des maßgeblichen Werts der Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise) an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb bzw. der Veräußerung der Aktien an dem Börsenplatz maßgeblich, der in diesem Zeitraum den größten Handelsumsatz in Bezug auf die Aktien der Gesellschaft zu verzeichnen hatte. Ermächtigung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung eigener Aktien gemäß §§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt, Abs. 2, 222 Abs. 1 AktGDer Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten einer Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 2.300.037 eigenen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 und ihrer Durchführung festzulegen. Diese Kapitalherabsetzung ist zum 26. Januar 2015 durchgeführt worden. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315 ABS. 4 NR. 8 UND § 289 ABS. 4 NR. 8 HGB)Es bestehen keine Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind. ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315 ABS. 4 NR. 9 UND § 289 ABS. 4 NR. 9 HGB)Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht. iv. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessDer Vorstand der 7C Solarparken AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der 7C Solarparken AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des Konzernlageberichts unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20. Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet. Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Gesellschaften in Italien, Frankreich, Belgien, Dänemark und einige Gesellschaften in Deutschland, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentral. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt. Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult. Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten. v. Versicherung der gesetzlichen Vertreter„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss bzw. Konzernlagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt und im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beschrieben sind.“
Bayreuth, 11. April 2016 Steven De Proost, CEO Vorstand Koen Boriau, CFO Vorstand Jahresabschluss FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2015 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2015Bilanz Z U M 31. DEZEMBER 20157C Solarparken AG, BayreuthAKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung 2015 VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2015scroll
Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2015 BIS ZUM 31. DEZEMBER 20157C Solarparken AG, Bayreuth1. ALLGEMEINE ANGABENDie 7C Solarparken AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB sowie den Vorschriften des AktG erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. 1.1. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden – gegenüber dem Vorjahr unveränderten – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: 1.1.1. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über eine Nutzungsdauer von in der Regel 3 bis 5 Jahren. 1.1.2. Sachanlagen Die bilanzierten Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aktiviert. Soweit erforderlich, werden auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen Nutzungsdauern zwischen 3 bis 33 Jahren zu Grunde. 1.1.3. Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. 1.1.4. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Module werden mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. 1.1.5. Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Netto-Forderungen wurde in Höhe von einem Prozent vorgenommen. 1.1.6. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Die Bilanzierung der laufenden Bankguthaben und der Kassenbestände (Zahlungsmittel bzw. liquide Mittel) erfolgt mit dem jeweiligen Nennbetrag. 1.1.7. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 1.1.8. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen Verpflichtungen; sie sind in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Es wurden Rückstellungen für Gewährleistungen gebildet, die ehemaligen Kunden eingeräumt wurden. Die tatsächliche Inanspruchnahme war zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung und der Erstellung des Abschlusses nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung wurden Annahmen getroffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Prozessrisiken, bekannte und vermutete Mängel, sowie sich zukünftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungsprogramme haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Schätzungen werden Einzelfallbezogen vorgenommen. Es wurden voraussichtliche Preissteigerungen von zwei Prozent zugrunde gelegt. Die Gewährleistungsrückstellungen werden in voller Höhe als kurzfristig angesehen, da mit einer Inanspruchnahme aus Gewährleistungen bzw. der Beseitigung der Gewährleistung in der überwiegenden Zahl der Fälle im Laufe des nächsten Geschäftsjahres zu rechnen ist und dies auch aufgrund der hohen Unsicherheit über das zeitliche Profil der Inanspruchnahmen als sachgerecht angesehen wird. 1.1.9. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten (Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten) sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 1.1.10. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. 1.1.11. Verwendung von Annahmen und Schätzungen Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zu Grunde gelegt, die sich auf den Ansatz, den Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Vermögensgegenstände, Schulden und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die zu Grunde gelegten Annahmen und Schätzungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer langfristiger Vermögensgegenstände und auf die Bewertung von Rückstellungen. 1.1.12. Latente Steuern Von dem Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Sachverhalte, die den Ansatz passiver latenter Steuern erfordern, lagen nicht vor. Der Steuersatz für die Berechnung der aktiven latenten Steuern würde 29,48 Prozent betragen. 1.2. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ1.2.1 Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung der Gegenstände des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. 1.2.2 Immaterielle Vermögensgegenstände Auf die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgten ausschließlich planmäßige Abschreibungen. Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten hauptsächlich Software sowie Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände zukünftiger Solaranlagen. Im Jahr 2015 wurde in eine neue Konsolidierungssoftware (TEUR 31) investiert sowie Anzahlungen auf Projektrechte einer zukünftigen Solaranlage (TEUR 13) und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände (TEUR 2) getätigt. 1.2.3 Grundstücke und Gebäude Im Dezember 2015 hat die Gesellschaft in Grafentraubach mehrere Grundstücke und Gebäude im Gesamtwert von EUR 2,0 Mio. erworben. Die Grundstücke mit einem anteiligen Anschaffungswert i.H.v. TEUR 393 sind teilweise mit den Gebäuden, teilweise mit einer Solar-Freiflächenanlage bebaut. Daneben existieren noch unbebaute Flächen, deren weitere Verwendung die Gesellschaft prüft. Die Gebäude hatten einen Anschaffungswert i.H.v. EUR 1,6 Mio. und sind nur teilweise vermietet. 1.2.4 Solaranlagen Die Gesellschaft hat zum Berichtsjahresende neben Immobilen ebenfalls eine Solar-Aufdach- und eine Solar-Freiflächenanlage in Grafentraubach mit einem Anschaffungswert i.H.v. EUR 5,0 Mio. erworben. 1.2.5 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Die sonstigen Sachanlagen bestanden im Wesentlichen aus Kfz, Betriebs- und Geschäftsausstattung und IT-Hardware. Die Zugänge betrafen insbesondere Büroeinrichtung, geringwertige Wirtschaftsgüter, IT-Hardware und Büromöbel. Die Abgänge betrafen insbesondere Büroeinrichtung und IT-Hardware. ANLAGENSPIEGEL Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2015 scroll
Abschreibungen zum 31. Dezember 2015 scroll
1.2.6 Finanzanlagen Wie der Anlagespiegel zeigt erhöhten sich die Investitionen in das Finanzanlagevermögen um EUR 5,8 Mio. von EUR 38,3 Mio. auf EUR 44,1 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. Ursächlich hierfür ist in erster Linie der Erwerb der Gesellschaften des Miskina Portfolios (EUR 5,3 Mio.) sowie die Umwandlung einer Ausleihung an die Tochtergesellschaft Colexon Italia SRL (TEUR 465) in Eigenkapital. Die Finanzanlagen betreffen die in der folgenden Übersicht aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG. scroll
1.2.7 Vorratsvermögen Die Vorräte der Gesellschaft betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, PV-Module und Wechselrichter, die für Instandhaltungsmaßnahmen vorgehalten werden sowie geleistete Anzahlungen auf Leistungen. 1.2.8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Es gab TEUR 227 (i.VJ.: TEUR 375) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Es bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Gesellschaftern. 1.2.9 Forderungen gegen verbundenen Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind von EUR 8,6 Mio. auf EUR 19,2 Mio. angestiegen. scroll
Die Zunahme der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind vor allem auf die Sacheinlage der Gesellschafterdarlehen des Miskina Portfolios (EUR 7,3 Mio.) in die Gesellschaft zurückzuführen. Daneben hat die Muttergesellschaft der Tochtergesellschaft Renewagy 3. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG zur Ablösung ihrer Projektfinanzierung ein Darlehen i.H.v. EUR 2,7 Mio. gewährt, der Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft hat sie ein Darlehen i.H.v. EUR 0,6 Mio. für den Vergleich im Rechtstreit des Schadenkomplex ‚Waldeck‘ gewährt. An die Solarparken IPP GmbH wurde zur Finanzierung weiterer Investitionen ein Kredit i.H.v. EUR 1,7 Mio. ausgezahlt. Das Darlehen der Colexon IPP GmbH nahm um die Zinsen (EUR 0,2 Mio.) zu. Demgegenüber haben die 7C Solarparken NV eine Summe von EUR 0,6 Mio. und die Colexon Italia SRL eine Summe von EUR 0,8 Mio. an Gesellschafterdarlehen getilgt. Der Restbetrag des Darlehens an die Colexon Italia SRL (EUR 0,5 Mio.) wurde in die Finanzanlagen umgegliedert. Es bestanden EUR 16,6 Mio. (i.VJ.: EUR 8,5 Mio.) an Forderungen gegen verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Es gibt keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die Gesellschafter sind. 1.2.10 Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen von TEUR 1.327 sind TEUR 54 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten und betreffen ausschließlich ein Darlehen an einen Grundstücksverpächter. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten eine Forderung gegenüber einer Versicherung (EUR 1,2 Mio.) aus der Inanspruchnahme eines Haftpflichtschadens i.V.m. der ehemaligen PV- Anlage Waldeck. Insgesamt setzen sich die sonstige Vermögensgegenstände wie folgt zusammen: scroll
1.2.11 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Diese Position beinhaltet ein Guthaben von TEUR 2.100 (i.VJ.: TEUR 1.998). Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 337 (i.VJ.: TEUR 457) unterliegen Verfügungsbeschränkungen im Zusammenhang mit Vertragserfüllungsbürgschaften. 1.2.12 Gezeichnetes Kapital Infolge des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2014 wurde im Januar 2015 eine Kapitalherabsetzung um EUR 2.300.037,00 durch die Einziehung von 2.300.037 eigenen Stückaktien durchgeführt. Infolge des Beschlusses des Vorstands unter Zustimmung des Aufsichtsrats vom 31. August 2015 wurde die Sacheinlage aller Anteile der Gesellschaften Solarpark CBG GmbH, Solarpark Green GmbH, Solarpark Heretsried GmbH, Solarpark Oberhörbach GmbH und Solarpark Longuich GmbH nebst Gesellschafterdarlehen an diese Gesellschaften i.H.v. EUR 7,3 Mio. (vorne und weiter auch „Miskina Portfolio“ genannt) am 30. Oktober 2015 durchgeführt. Dadurch stieg im Oktober 2015 das gezeichnete Kapital um EUR 5.200.000,00 durch die Ausgabe von 5.200.000 neuen Stückaktien für die Sacheinlage des Miskina Portfolios. Ein weiterer Betrag i.H.v. EUR 4.067.975,00 wurde in die Kapitalrücklage überführt (siehe 1.2.14 Kapitalrücklage). Mit Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat vom 22. Oktober 2015 wurde am gleichen Tag eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen einer Privatplatzierung in Höhe von EUR 697.674,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,15 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 2. November 2015 in das Handelsregister eingetragen. Ein Betrag i.H.v. EUR 697.674,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 802.325,10 wurde in die Kapitalrücklage (siehe 1.2.14 Kapitalrücklage) überführt. Darüber hinaus wurden während der Ausübungszeiträume der Optionsanleihe im März, Juni und September des Berichtszeitraums insgesamt 2.841.586 neue Aktien zu einem Ausgabepreise von EUR 1,76 je Aktie und einem Gegenwert von EUR 5.001.191,36 gezeichnet. Ein Betrag i.H.v. EUR 2.841.586,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 2.159.605,36 wurde in die Kapitalrücklage (siehe 1.2.14 Kapitalrücklage) überführt. Die Optionen wurden aus dem bedingten Kapital, das infolge des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 (siehe 1.4.10) geschaffen wurde, bedient. Die Optionen wurden gemeinsam mit dem Anleihen (siehe 1.2.18) begeben. Diese Anleihen wurden ebenfalls infolge eines Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 emittiert. scroll
Aufgrund der vorgenannten Kapitalherabsetzung, Barkapitalerhöhung, Kapitalerhöhung durch Sacheinlage und Optionsausübungen erhöhte sich das gezeichnete Kapital insgesamt von EUR 34,0 Mio. auf EUR 40,5 Mio. Damit bestand das Gezeichnete Kapital zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 aus insgesamt 40.477.717 Aktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie. 1.2.13 Eigene Anteile Am Anfang des Berichtszeitraums hatte die Gesellschaft noch 409.739 eigene Aktien im Bestand. Im Januar 2015 hat die 7C Solarparken AG dann 2.300.037 eigene Aktien von ihrer Tochtergesellschaft der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien zu einem Kaufpreis i.H.v. EUR 3.459.255,65 erworben. Die Differenz zwischen dem Nennwert i.H.v. EUR 2.300.037 und dem Kaufpreis wurde mit der Kapitalrücklage (siehe 1.2.14 Kapitalrücklage) verrechnet. Infolge des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2014 wurde im Januar 2015 eine Kapitalherabsetzung um EUR 2.300.037,00 durch die Einziehung von 2.300.037 Aktien durchgeführt. Im Februar 2015 wurden die restlichen 409.739 eigenen Aktien zu einem Verkaufspreis i.H.v. EUR 1,62 je Aktie außerbörslich veräußert. Die Differenz zwischen dem Nennwert i.H.v. EUR 409.739 und dem Verkaufspreis wurde in die Kapitalrücklage (siehe 1.2.14 Kapitalrücklage) geführt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien mehr im Bestand, sodass die Rücklage für eigene Aktien vollständig zurückgeführt war. 1.2.14 Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2015 TEUR 26.364 (i.VJ.: TEUR 20.240), bestehend aus einer Abnahme der Kapitalrücklage (TEUR -1.159) infolge der Einziehung von 2,3 Mio. eigenen Aktien sowie eine Zunahme der Kapitalrücklage (TEUR 254) infolge des Verkaufs der restlichen eigenen Aktien (siehe 1.2.12 und 1.2.13). Der Restbetrag betrifft das Emissionsagio aus der Privatplatzierung (TEUR 802), die Sacheinlage des Miskina-Portfolios (TEUR 4.068) sowie Optionsausübungen (TEUR 2.160) (siehe 1.2.12). scroll
1.2.15 Bilanzverlust Der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.083 wird auf neue Rechnung vorgetragen. In dem Bilanzverlust sind Verlustvorträge in Höhe von TEUR 9.961 eingeflossen, sodass der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2015 TEUR 11.044 beträgt. 1.2.16 Steuerrückstellung Aufgrund der Verlustsituation der Gesellschaft wurde wie im Vorjahr keine Steuerrückstellung gebildet. 1.2.17 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die 7C Solarparken AG (ehemals Colexon Energy AG oder deren Rechtsvorgängerinnen) räumte ihren Kunden unterschiedliche Gewährleistungsansprüche ein. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung sind Annahmen zu treffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Sich zukünftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungsprogramme haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Gewährleistungs-rückstellungen erhöhten sich netto von EUR 1,8 Mio. auf EUR 3,1 Mio. Aufgrund eines geschlossenen Vergleichs im Rahmen eines Haftungsfalls i.V.m der ehemaligen PV-Anlagen „Waldeck“ wurden zusätzliche Rückstellungen i.H.v. EUR 1,6 Mio. EUR zugeführt. Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten betreffen Vertragsstreitigkeiten. Die Rückstellung für Personalaufwendungen beinhaltet Tantiemen und Abfindungen, nicht genommenen Urlaub sowie die zu erwartenden Aufwendungen für die Berufsgenossenschaft. Rückbaurückstellung für Solaranlagen wurden im Berichtszeitraum erstmals angesetzt, weil im Jahr 2015 die 7C Solarparken AG Direktinvestitionen in Solaranlagen getätigt hat. Die Rückstellungen für Drohverluste betreffen verlusttragende Verträge, die in den kommenden Jahren für konzerninterne und –externe Kunden ausgeführt werden sollen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. 1.2.18 Anleihen Im Vorjahr bestand eine Anleihe i.H.v. EUR 1,5 Mio., welche im Berichtszeitraum vereinbarungsgemäß getilgt wurde. 1.2.19 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Im Berichtszeitraum hat die 7C Solarparken AG erstmals Finanzierungen von Kreditinstituten i.H.v. EUR 8,8 Mio. bezogen zur Finanzierung des Erwerbs des Miskina Portfolios (EUR 2,7 Mio.), sowie für den Kauf der PV Anlagen und Immobilien in Grafentraubach (EUR 4,8 Mio.). Daneben wurde für konzerninterne Finanzierung eine Finanzverbindlichkeit i.H.v. EUR 1,3 Mio. aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mieteinzahlungen besichert. Zudem wurden künftig abrufbare Sichteinlagen für bestimmte Bankdarlehen verpfändet. Dies sind die Projektreservekonten bzw. Bausparkonten. Der Verbindlichkeitenspiegel wird in unterstehende Tabelle dargestellt: scroll
1.2.20 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 237 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 1.2.21 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben i.H.v. TEUR 1.089 (i.VJ. TEUR 1.172) eine Restlaufzeit von länger als einem Jahr. scroll
1.2.22 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. scroll
1.2.23 Aufgliederung der Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf: scroll
1.3. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG1.3.1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.499 (i.VJ.: TEUR 1.110) bestehen zu 74 % (i.VJ. 41 %) aus Umsätzen gegenüber verbundenen Unternehmen. Dies hängt damit zusammen, dass die Muttergesellschaft fortlaufend in die Gruppenstrategie zur Fokussierung auf die eigene PV-Anlagen umsetzt. scroll
Die Umsatzerlöse, sowohl intern als extern, resultieren fast ausschließlich aus (technischen) Leistungen, z.B. Wartung und Reparatur, für die Photovoltaikanlagen der 7C Solarparken Kunden. Infolge der Direktinvestitionen in Solaranlagen und Immobilien in Grafentraubach am Ende des Berichtszeitraums werden im laufenden Geschäftsjahr 2016 auch Miete und Einspeisevergütung vereinnahmt werden. Die Umsätze verteilen sich wie folgt auf verbundene Unternehmen und fremde Dritte: scroll
1.3.2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Fremdwährungsgewinne in Höhe von EUR 0,28 (i.VJ.: TEUR 0,03). Periodenfremde Erträge gab es i.H.v. TEUR 39, inkl. Auflösung von Rückstellungen. 1.3.3. Materialaufwand Der Materialaufwand resultiert im Wesentlichen aus dem Bezug von Fremdleistungen und dem Verbrauch von Modulen und sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Rahmen des technischen Betriebes. 1.3.4. Personalaufwand Der Personalaufwand untergliedert sich wie folgt: scroll
Die Kosten für die Altersversorgung betrugen im Berichtszeitraum TEUR 1 (i.VJ.: TEUR 275). 1.3.5. Abschreibungen Die Abschreibungen des Geschäftsjahres entfielen auf planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen. 1.3.6. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich in den wesentlichen Positionen wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Fremdwährungsaufwendungen in Höhe von TEUR 0,4 (i.VJ.: TEUR 0,4). 1.3.7. Beteiligungserträge Die 7C Solarparken AG hat infolge ihrer Obliegenheiten gem. des belgischen Aktienrechts eine Aktie der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien an eine Konzerntochter veräußert und hieraus einen Ertrag i.H.v. TEUR 2 erzielt. Im Vorjahr gab es solche Einnahmen aus Beteiligungen nicht. 1.3.8. Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren aus Zinsen für Bankguthaben und verzinslichen Forderungen, aus Zinsen für Darlehen an Tochterunternehmen und aus Zinserträgen gemäß § 233a AO. In Summe betrugen die Zinsen TEUR 488 (i.VJ.: TEUR 369). 1.3.9. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen i.H.v. TEUR 297 spiegeln im Wesentlichen Zinsaufwand für Darlehen aus Tochterunternehmen (TEUR 170) wider. Daneben fielen Zinsen aus dem Kupon der Anleihe (TEUR 29) sowie Zinsaufwand aus Darlehen von Kreditinstituten (TEUR 33) an. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsungen von Rückstellungen in Höhe von TEUR 62 (i.VJ.: TEUR 0) und ähnliche Aufwendungen (TEUR 3) entstanden. 1.3.10. Erträge aus Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuererstattungen teilen sich wie folgt auf: scroll
1.3.11. Sonstige Steuern Der Posten betrifft die Kfz-Steuer in Höhe von TEUR 2,7 (i.VJ. TEUR 3,7). 1.3.12. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Die Gesellschaft ist im Rahmen der Veräußerung von sechs Solarprojekten Rückkaufverpflichtungen eingegangen. Die Rückkaufpreise belaufen sich in der Summe auf TEUR 1.346. Die Andienungsrechte durch die Käufer der Solarprojekte können nach einer Laufzeit der Anlagen von 20 Jahren am 31. Dezember 2029 ausgeübt werden. Die Restlaufzeit beläuft sich damit auf fünf Jahre. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Dienstleistungsverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 57 (i.VJ.: TEUR 3) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren in Höhe von TEUR 40 (i.VJ.: TEUR 14). Außerdem ergeben sich aus Miet- und Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Verpflichtungen in Höhe von TEUR 48 (i.VJ.: TEUR 32) und mit einer Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren in Höhe von TEUR 126 (i.VJ.: TEUR 8). Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 1.4. SONSTIGE ANGABEN1.4.1. Herleitung des EBITDA Der EBITDA für den Berichtszeitraum betrug TEUR -1.176 (i.VJ.: TEUR -3.933). scroll
1.4.2. Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2015 waren durchschnittlich 10 Mitarbeiter (i.VJ.: 13 Mitarbeiter) beschäftigt . Der technische Abteilung waren durchschnittlich 8 Mitarbeiter zuzurechnen, wobei 2 Mitarbeiter kaufmännisch tätig waren. Es wurden im Berichtsjahr zum Bilanzstichtag 8 Mitarbeiter (i.VJ.: 13 Mitarbeiter) beschäftigt , davon eine kaufmännische Mitarbeiterin und 7 technische Mitarbeiter. 1.4.3. Honorare des Abschlussprüfers scroll
1.4.4. Geschäfte mit nahestehenden Personen Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden, hat es in 2015 nicht gegeben. 1.4.5. Vorstand Im Geschäftsjahr 2015 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten: scroll
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf: scroll
*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich exkl. mittelbarer Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns. Für diese Aufstellung wird auf den zusammengefassten Lagebericht verwiesen. Die Bezüge des Vorstands beliefen sich im Vorjahr auf: scroll
Folgende Leistungszusagen bestehen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandsbestellung: Herr Steven De Proost: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne, dass hierfür ein wichtiger Grund besteht und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden. Herr Koen Boriau: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne, dass hierfür ein wichtiger Grund besteht und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden. 1.4.6. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich in 2015 wie folgt zusammen: scroll
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB der Aufsichtsratsmitglieder: scroll
Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 89 (i.VJ.: TEUR 73). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt. Der feste Anteil der jährlichen Vergütung beträgt für Mitglieder TEUR 18, für den Vorsitzenden jedoch TEUR 27 und ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Darüber hinaus wurden Sitzungsgelder von TEUR 0,5 pro Sitzung und Reisekostenerstattungen gezahlt. 1.4.7. Stimmrechtsmitteilungen Die Stimmrechte teilen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 im Wesentlichen wie folgt auf: scroll
Erklärung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dem Unternehmen mitgeteilt worden sind. Die nachstehenden Angaben beruhen dabei auf den jeweils zuletzt für das Geschäftsjahr 2015 von den Mitteilungspflichtigen gemachten Mitteilungen. Folgende Mitteilungen hat die 7C Solarparken AG erhalten: 7C Solarparken NV, Mechelen, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland, am 29.01.2015 die Schwelle von 3 % und 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 0,0 % (das entspricht 0 Stimmrechte) betrug. Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland, teilt gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland, am 29.01.2015 die Schwelle von 3 %und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 8,54 % (das entspricht 2.709.776 Stimmrechte) beträgt. Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland, teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland, am 06.02.2015 die Schwelle von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 1,29 % (das entspricht 409.739 Stimmrechte) beträgt. Sufina BVBA, Gent, Belgien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland, am 12.02.2015 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,76 % (das entspricht 1.194.739 Stimmrechte) betrug. Viba sweets GmbH, Schmalkalden, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.11.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland, am 29.10.2015 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,95 % (das entspricht 1.175.000 Stimmrechte) betrug. Herr Peter van Assche, Belgien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.10.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG , Bayreuth, Deutschland am 29.10.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,68 % (das entspricht 1.066.180 Stimmrechten) betragen hat. Weitere 0,10 % der Stimmrechte (das entspricht 38.500 Stimmrechten) sind Herrn van Assche gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Librae Holdings Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.11.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland, am 29.10.2015 die Schwelle von 3 %, 5 % und 10 % überschritten hat und an diesem Tag 12,42 % (das entspricht 4.940.000 Stimmrechte) betrug. Die Rawlinson & Hunter Trustees SA as trustee for Tchenguiz Three Trust, Genf, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.11.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 29.10.2015 die Schwelle von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 12,42 % (das entspricht 4.940.000 Stimmrechten) betrug. 12,42 % der Stimmrechte (das entspricht 4.940.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Librae Holdings Limited. Herr Victor Naim Tchenguiz, Israel, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.11.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG , Bayreuth, Deutschland am 29.10.2015 die Schwelle von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 12,42 % (das entspricht 4.940.000 Stimmrechten) betrug. 12,42 % der Stimmrechte (das entspricht 4.940.000 Stimmrechten) sind Herrn Tchenguiz gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Rawlinson & Hunters Trustees SA, Librae Holdings Limited. Die Rawlinson & Hunter SA, Genf, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.11.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG , Bayreuth, Deutschland am 29.10.2015 die Schwelle von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 12,42 % (das entspricht 4.940.000 Stimmrechten) betrug. 12,42 % der Stimmrechte (das entspricht 4.940.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Rawlinson & Hunters SA, Librae Holdings Limited. Viba sweets GmbH, Floh-Seligental, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.11.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland, am 29.10.2015 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,95 % (das entspricht 1.175.000 Stimmrechte) betrug. 1.4.8. Genehmigtes Kapital 2014 Die außerordentliche Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 12. Dezember 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Dezember 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 8.397.319,00 durch Ausgabe von bis zu 8.397.319 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur zulässig, soweit die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und zudem weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2015 hat das Genehmigte Kapital 2014 aufgehoben. 1.4.9. Genehmigtes Kapital 2015 Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 16.100.850,00 durch Ausgabe von bis zu 16.100.850 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. 1.4.10. Bedingtes Kapital Die Hauptversammlung vom 17. April 2014 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2014) unter Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals 2005 beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. April 2014 um bis zu EUR 4.436.139,00 durch Ausgabe von bis zu 4.436.139 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung der ausgeübten Optionen aus der Optionsschuldverschreibung. Bis zum Ende des Berichtszeitraums wurden 4.093.703 Optionen ausgeübt, sodass am 31. Dezember 2015 noch ein bedingtes Kapital i.H.v. 342.436 Aktien übrig war. 1.5. ENTSPRECHENSERKLÄRUNGDie gemäß § 161 AktG abzugebende Erklärung, inwieweit den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird, wurde durch Veröffentlichung auf der Homepage abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. 1.6. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.“ 1.7. KONZERNVERHÄLTNISSEDie 7C Solarparken AG ist das Mutterunternehmen des 7C Solarparken Konzerns und stellt somit den Konzernabschluss, der im Bundesanzeiger offengelegt ist, auf.
Bayreuth, 11. April 2016 Steven De Proost, Vorstand (CEO) Koen Boriau, Finanzvorstand (CFO) WEITERE INFORMATIONENBestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und des zusammengefassten Lageberichts der 7C Solarparken AG, Bayreuth, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss und über den zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Nürnberg, 12. April 2016 Baker Tilly Roelfs AG Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer Meyer, Wirtschaftsprüferin DisclaimerDer vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstandes der 7C Solarparken AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunfts-bezogenen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächlichen Leistungen und Ergebnisse der 7C Solarparken AG anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Änderungen der Geschäftsstrategie. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die 7C Solarparken AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen. |
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