![]() 7C Solarparken AGBayreuthJAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2016 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2016BERICHT DES VORSTANDSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das Geschäftsjahr 2016 ist für die 7C Solarparken sehr gut verlaufen. Das Portfolio, mit einer Gesamtleistung von mittlerweile über 100 MWp, lieferte wie erwartet erneut planbare Cashflows. Trotz leicht unterdurchschnittlichen Einstrahlungsbedingungen ist es uns gelungen, unsere Prognosen für 2016 zu übertreffen. Das bereinigte EBITDA stieg von EUR 20,2 Mio. in 2015 auf EUR 25,3 Mio. in 2016 an, während unsere Prognose EUR 23,7 Mio. vorgesehen hatte. Unser Cashflow je Aktie (CFPS) verbesserte sich von EUR 0,41 in 2015 auf EUR 0,45 in 2016 und liegt damit über unserer Prognose von EUR 0,43. Sowohl die Prognosegenauigkeit, als auch der Umstand, dass der CFPS aus der laufenden Geschäftstätigkeit erzielt werden konnte, zeigt die hohe Qualität unserer Ergebnisse. Wir gehen davon aus, dass sich der positive Trend in 2017 fortsetzen wird. Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) wird unter dem Vorbehalt normaler Wetterbedingungen auf mindestens EUR 27,0 Mio. steigen. Der Aufbau unseres Portfolios auf 100 MWp Gesamtleistung stellt einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte unserer Gesellschaft dar. Wir sind uns jedoch bewusst, dass der zukünftige Erfolg unseres Unternehmens nicht auf der Vergangenheit, sondern auf profitablem Wachstum gegründet sein wird. Derzeit befindet sich die Solarbranche in einer Konsolidierungsphase. Diese Marktentwicklung beruht auf der Notwendigkeit größere Portfolios zu bilden, Synergien zu erzeugen und die Kapitalkosten im heutigen Niedrigrenditenumfeld zu senken. Das Ziel, unsere installierte Leistung zu verdoppeln, sowie auch unsere Wahrnehmung auf den Kapitalmärkten zu erhöhen, planen wir durch die Strategische Transaktion aus dem Geschäftsplan 2016-2018, die bis 2018 festzulegen ist. Hinsichtlich dieser Zielsetzung sind wir bereits im Gespräch mit potentiellen industriellen und finanziellen Partnern. Wir freuen uns darauf unseren Aktionären eine Transaktion in 2018 präsentieren zu können, die zu einer Wertsteigerung der Gesellschaft führt. An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 7C Solarparken unseren Dank für die im Laufe des Berichtsjahres erzielten Fortschritte aussprechen. Unser Dank gilt auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihren geleisteten Beitrag, unseren Aktionären für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen sowie unseren zahlreichen Stakeholdern und Geschäftspartnern.
Bayreuth, 26. April 2017 Steven De Proost, CEO Koen Boriau, CFO BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionäre, der Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG hat den Vorstand auch im Geschäftsjahr 2016 bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben überwacht. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat insgesamt acht ordentliche Sitzungen abgehalten. In Sitzungen, in der Beschlüsse gefasst werden waren alle Mitglieder des Aufsichtsrats und auch der Vorstand anwesend. Darüber hinaus wurde in mehreren Fällen in einer Telekonferenz getagt, sowie wichtige und eilbedürftige Umlaufbeschlüsse gefasst. Thematisch befasste sich der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen neben dem Bericht des Vorstands zur Geschäfts- und Finanzlage der 7C Solarparken AG und ihren Tochtergesellschaften insbesondere mit der strategischen Unternehmensplanung und den im Berichtsjahr getätigten Akquisitionen bzw. Verkäufen sowie mehreren Kapitalmaßnahmen. Hierzu zählt (A) der im September 2016 veröffentlichte neue Strategieplan 2016-2018, der vor allem aus einer Zunahme des Anlagenportfolio bis 115 MWp besteht; (B) ein Optimierungsprogramm des Bestandsportfolios im Jahr 2017 sowie (C) eine strategische Transaktion im Jahr 2018. Durch dies soll 7C Solarparken den „Tier 2“ Status erlangen. Der Geschäftsplan wurde im Voraus von Aufsichtsrat und Vorstand ausführlich besprochen. Neben der Kapitalerhöhung von EUR 2,1 Mio. im Januar 2016, stimmte der Aufsichtsrat im September 2016 auch der Ausgabe einer Wandelanleihe in Höhe von EUR 2,5 Mio. zu. GRUNDLEGENDE INFORMATIONENDer Vorstand der 7C Solarparken AG ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Seine Berichtspflicht hat der Vorstand demnach vollumfänglich sowohl in den gemeinsamen Sitzungen als auch außerhalb dieser erfüllt. So standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand in regelmäßigem Kontakt. Der Aufsichtsrat ist in alle für das Unternehmen bedeutsame Entscheidungen einbezogen worden. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war. WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUMDie wesentlichen Themen der Beratungs- und Überprüfungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum beinhalteten folgende Punkte:
WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATSIm Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:
Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor. PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRATVORSTAND Es fanden im Geschäftsjahr 2016 keine personellen Veränderungen im Vorstand statt. AUFSICHTSRAT Im Aufsichtsrat ergab sich im Berichtsjahr eine Veränderung. Herr Paul Decraemer hat mit Wirkung zum 15. Juli 2016 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seiner Stelle wurde Herr Andreas Schmidt, Investment Banker, wohnhaft in Frankfurt am Main, auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juli 2016, zum neuen Mitglied gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 haben die Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Joris de Meester zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie Frau Bridget Woods zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Decraemer für seine engagierte und konstruktive Arbeit über die viele Jahre hinweg, in denen er im Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG sowie zuvor im Verwaltungsrat der 7C Solarparken NV als Vorsitzender tätig war. DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEXAuch im Berichtsjahr haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG intensiv mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2016 auf Basis des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 wurde am 25. Februar 2016 durch den Aufsichtsrat und Vorstand verabschiedet und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Etwaige Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex werden in dieser Erklärung offengelegt und erläutert. Über die Corporate Governance bei 7C Solarparken berichtet der Vorstand auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Teil des Geschäftsberichts. Es sind im Geschäftsjahr 2016 keine Fälle von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat aufgetreten. JAHRESABSCHLUSS 2016Die ordentliche Hauptversammlung am 15. Juli 2016 hat die Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Niederlassung Nürnberg zum Abschluss- und Konzernprüfer für das Geschäftsjahr 2016 gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Beachtung der Regelungen des Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer den Prüfungsauftrag erteilt. Die Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Jahresabschlüsse der 7C Solarparken AG und des Konzerns sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung für eine eigene Prüfung erhalten. Diese Unterlagen wurden in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 26. April 2017 im Beisein des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen berichtete, erörtert. Der Abschlussprüfer beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrats eingehend, er informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und darüber, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Den Prüfungsbericht und das Ergebnis der Prüfung nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er in den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss ein. Damit ist dieser gemäß § 172 AktG festgestellt. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGAufgrund des vorhandenen Bilanzverlustes schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und ihren persönlichen Einsatz und unseren Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Mit Zustimmung der Aktionäre hoffen wir, die Grundlagen für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu schaffen.
Bayreuth, 26. April 2017 Hr. Joris de Meester, Vorsitzender des Aufsichtsrats ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2016 BIS ZUM 31. DEZEMBER 20167C Solarparken AG, BayreuthGRUNDLAGEN DES KONZERNSGESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTURDer 7C Solarparken Konzern (im folgenden kurz 7C Solarparken oder Konzern genannt) hat als Tätigkeitsschwerpunkt den Erwerb und Betrieb von PV-Anlagen bei laufender Optimierung der Anlagen. Mutterunternehmen des Konzerns ist die 7C Solarparken AG, mit Sitz in Bayreuth. Sie nimmt die Funktion einer operativen Holdinggesellschaft wahr. Ihr obliegt die Steuerung im Rahmen eines aktiven Anlagenmanagements, sowie die kaufmännische und technische Betreuung der einzelnen Anlagen. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen sowie insgesamt 48 inländischen und 9 ausländischen Tochtergesellschaften. Der Konzern legt seinen Aktivitätsschwerpunkt auf den Erwerb und den Betrieb von PV-Anlagen sowie von sog. PV Estate in Deutschland. Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, stellt in ihrer Funktion als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns einen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 315a Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB auf. Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2016 stellt sich wie folgt dar: ![]() WERTSCHÖPFUNGSMODEL7C Solarparken positioniert sich als unabhängiger Eigentümer/Betreiber von PV-Anlagen (Independent Power Producer oder kurz: IPP) mit Einspeisung hauptsächlich in Deutschland. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert der deutsche Staat feste Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisesatz festgelegt wird, sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen. Das Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen, sowie risikoarme Optimierung und Expansion des Portfolios für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Unsere Kernkompetenz ist das professionelle Management von PV-Anlagen beginnend mit der Akquisition, Finanzierung und Optimierung bis hin zum Betrieb der Anlage. Gelegentlich können die Anlagen auch wie ein Neuprojekt entwickelt werden, sodass 7C Solarparken von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungsphase profitieren kann. ![]() Einen wesentlichen Bestandteil der Wertschöpfung stellt die Ertragssteigerung durch technische und kaufmännische Optimierung der Anlagen dar. Dabei achtet das Management in seinen Entscheidungen auf einen ressourcenschonenden Einsatz, der auf eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Anlagen und deren Wert abzielt. Ziel ist es, die Anlagen während der Laufzeit der Einspeisevergütung und soweit möglich darüber hinaus in ihrer Substanz zu erhalten. Angesichts der langfristigen und nachvollziehbaren Cashflows sind die Solarparks der Gesellschaft grundsätzlich in einem Verhältnis von 25 % Eigenkapital und 75 % Fremdkapital finanziert. Dadurch, dass rechtlich unabhängige Projektgesellschaften („SPV´s“) die Solarparks erwerben und betreiben, ergibt sich eine Risikostreuung und Risikominimierung für den Konzern. Neben der Produktion und dem Verkauf von Strom, zu fixen und regulierten Preisen an oft öffentliche und gewerbliche Abnehmer (z.B. Netzbetreiber, Energiehändler und lokale Konsumenten) erwirbt die 7C Solarparken Gruppe auch „PV Estate“, welches auf passives Eigentum von Grundstücken und Gebäuden/Hallen in Bezug zu den unternehmenseigenen PV Anlagen abzielt. Diese Investitionen ermöglichen es der Gesellschaft, durch die Einsparung der jährlichen Pachtkosten der PV Parks eine wiederkehrende Rendite zu erzeugen, aber auch, vom Wert der betreffenden PV Anlagen über die Laufzeit der Einspeisevergütungen hinaus zu profitieren. Gelegentlich ermöglicht die PV Estate Aktivität zusätzliche Mieteinnahmen von Drittkunden, welche Teile der konzerneigenen Grundstücke nutzen. ANLAGENPORTFOLIODer strategische Fokus des Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 und 5 MWp. Sollten sich wirtschaftlich interessante Möglichkeiten ergeben, wird aber auch in kleinere Dach- oder Freiflächenanlagen investiert. Am Ende des Jahres 2016 umfasste das Anlagen-Portfolio eine Leistung von 100,5 MWp, welches pro Jahr ungefähr 102 GWh Energie produziert. Dies reicht aus, um mehr als 25.000 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 67.000 Tonnen CO2 eingespart. ANLAGENBESTANDDas Anlagenportfolio stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: PV Anlagen 7C Solarparken zum 31. Dezember 2016 scroll
Das Investmentportfolio wurde im ersten Quartal 2017 um die Dachanlage Swan Energy in Belgien mit 1.236 kWp erweitert. Zudem wurde die Freiflächenanlage in Großfurra, Deutschland mit 4.082 kWp fertiggestellt und ans Netz angeschlossen. Damit betrug zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes das Anlagenportfolio 105,8 MWp. Im Rahmen des Strategischen Plans 2016-2018 wurde das Optimierungsprogramm 2.0 definiert nach dem die Anlagen des Bestandsportfolios systematisch technischen Verbesserungen unterzogen werden. Das Optimierungsprogram wird im Detail in diesem zusammengefassten Lagebericht innerhalb des Wirtschaftsberichtes weiter erläutert, wir vereisen auf den entsprechenden Abschnitt Geschäftsverlauf. ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOSINVESTITIONENDas IPP Portfolio der 7C Solarparken stieg von 86.341 kWp zum Jahresende 2015 auf 100.464 kWp zum Jahresende 2016 an. Damit wurde erstmals in der Unternehmenshistorie die 100 MWp Schwelle überschritten. scroll
Das strategische Wachstumsprogramm 2015-2017 von 7C Solarparken sah ein Wachstum bis Ende 2016 auf 100 MWp und bis 2017 ein Wachstum auf 105 MWp vor. Die Zielsetzung für 2016 wurde überschritten, denn das Portfolio erreichte 100,5 MWp. Im September 2016 hat der Vorstand mit dem Geschäftsplan 2016-2018, die Zielsetzung für das Jahr 2017 auf eine Leistung von 115 MWp erhöht. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr neue Anlagen mit einer Leistung von 9,4 MWp (i.VJ. 0 MWp) gekauft oder deren Bau beauftragt. Damit ist der Konzern seit 2011 wieder im wesentlichen Umfang im Neubaumarkt tätig. Darüber hinaus wurden 7,8 MWp (i.VJ. 18,2 MWp) an Bestandsanlagen erworben. Insgesamt hat sich das Wachstum mit einer Zunahme des Portfolios um 21,3 MWp (i. VJ. +18,2 MWp) beschleunigt. Auch für das Jahr 2017 ist zu erwarten, dass Neuanlagen einen großen Anteil an der geplanten Leistungszunahme auf 115 MWp einnehmen werden. DesinvestitionenIm Rahmen des Geschäftsplans 2015-2017 wurde im Jahr 2016 die Gesellschaft Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KG, welche die Freiflächenanlage ‚Blumenthal‘ (3.124 kWp) betreibt, veräußert. scroll
PV ESTATE PortfolioNeben dem Erwerb von Solaranlagen tätigt der Konzern Investitionen in Immobilien, die mit den Solaranlagen in Verbindung stehen, das sog. PV Estate. In der ersten Jahreshälfte von 2016 hat der Konzern das zur „Grube Warndt“ (Solarpark Gemini GmbH & Co KG - 3,8 MWp) gehörende, 6,8 ha große Grundstück erworben. In der zweiten Jahreshälfte 2016 hat der Konzern die Grundstücke „Großfurra“ mit 6,9 ha und „Mühlgrün“ mit 1,5 ha erworben. PV Estate 7C Solarparken zum 31. Dezember 2016 scroll
Im ersten Quartal 2017 hat der Konzern 1,4 ha Industriefläche in Grafentraubach an die Gemeinde veräußert. Aus dieser Transaktion wurde ein Gewinn i.H.v. TEUR 68 im ersten Quartal 2017 realisiert. ZIELE UND STRATEGIENGESCHÄFTSPLANUNGSPROZESSMaßgeblich für den Konzern ist die Verfolgung und Erreichung des strategischen Plans, der jährlich für einen Drei- Jahres-Zeitraum erstellt wird. Bisher wurden drei derartige Geschäftspläne veröffentlicht: scroll
GESCHÄFTSPLAN „BAUSTEINE EINER STRATEGISCHEN TRANSAKTION BIS 2018“Die Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2016-2018 „Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018“ wurden der Öffentlichkeit zuerst auf dem Investorentag im September 2016 vorgestellt. Die erfolgreiche Umsetzung des Plans hängt dabei von der Verwirklichung der nachfolgenden Transaktion und zweier Bausteine ab:
INTERNES STEUERUNGSYSTEMDer Konzern verfügt über ein internes Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung. Das Managementinformationssystem sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst. Der Vorstand hat das interne Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung im Geschäftsjahr 2016 wesentlich verbessert. Daraus ergaben sich mehrere Änderungen in der Personalzusammensetzung, weitergehende Funktionstrennungen, Internalisierung von Buchführungsfunktionen, Standardisierung von Buchführungsprozessen und im Bereich der Berichterstattung die Implementierung einer Konsolidierungssoftware (IBM Cognos), die erstmalig für das vollständige Berichtsjahr eingesetzt wurde. Im Jahr 2017 plant der Vorstand weiter Maßnahmen zur Organisationsentwicklung durchzuführen. Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie der Umsatz, das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Zur besseren Vergleichbarkeit und Verdeutlichung der originären Ertragskraft des Konzerns wird daneben das bereinigte EBITDA berücksichtigt und auch publiziert, das um (einmalige oder IFRS-) Effekte aus z.B. dem Verkauf und Kauf von Geschäftsbetriebe korrigiert wird. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solarparks durch laufende Kontrolle und Verfolgung der Liquiditätsplanung. Des Weiteren werden auch die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, wie Produktion, Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio im Rahmen der Steuerung täglich verfolgt. Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose der wesentlichen Leistungsindikatoren und Entwicklungen für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst. STEUERUNGSGRÖSSEN / KONTROLLSYSTEMFormal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach den Vorgaben des DRS 20 ausschließlich die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind. Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des Lageberichts zu finden. Grundsätzlich werden die Kennzahlen auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Andernfalls wäre ein Hinweis auf eine andere Definition angegeben. STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGEFür die Steuerung des Konzerns sind die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren von zentraler Bedeutung zur zielorientierten und nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensplanung und -strategie:
Wie bereits oben kurz beschrieben werden zur besseren Vergleichbarkeit und Klarstellung der Ertragskraft einmalige Sondereffekte aus der Erstkonsolidierung, Entkonsolidierung sowie (IFRS-) Bewertungseffekte im Rahmen des Kaufs und/ oder Verkaufs von Anlagen eliminiert und daraus ein bereinigtes EBITDA abgeleitet, dessen Ermittlung in der untenstehenden Tabelle aufgeführt ist. In der Berichterstattung wird das bereinigte EBITDA lediglich dargestellt, soweit die Sondereffekte zu einer Verzerrung des Bildes der Ertrags- und Wirtschaftskraft des Konzerns führen würden. Der CFPS wird wie in untenstehender Tabelle berechnet. Im Vergleich zum Vorjahr wird der Netto Cashflow um die Zins- und Steuerzahlungen, den Zeitraum unmittelbar von einer Akquisition betreffend, sowie auch um Zinszahlungen bezüglich der Refinanzierung eines Darlehens bereinigt. Dieser wird durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien geteilt, so dass sich der CFPS ergibt. Der Netto Cashflow errechnet sich aus der Differenz zwischen dem bereinigten EBITDA und den effektiven Zins- und Steuerzahlungen. Bei einem Unternehmenserwerb könnte sich dies konkret wie folgt darstellen: wird bei einem Erwerb zum 1. November im Dezember die effektive Zinszahlung für den Zeitraum von Juli bis Dezember geleistet, würde diese den CFPS im Zeitraum Juli bis einschließlich Oktober zu stark vermindern. Aus diesem Grund wird der CFPS um die effektiven Zinszahlungen zwischen Juli und Oktober bereinigt. Im Ergebnis resultiert aus der Anpassung tendenziell ein höherer CFPS. Die Vorjahresangaben bleiben von der Änderung unberührt, da die beschriebenen Anpassungen im Vorjahr nicht einschlägig waren. Die finanziellen Steuerungsgrößen für die 7C Solarparken AG sind im Wesentlichen identisch mit den Steuerungsgrößen, die im Konzern verwendet werden. Der CFPS hat eine unwesentliche Bedeutung für die 7C Solarparken AG und ist daher nur auf konsolidierter Basis relevant. BEREINIGTES EBITDA = IFRS EBITDA abzüglich der folgenden Sondereffekte: • Nicht zahlungswirksame Erträge aus dem Erwerb von Anlagen (z.B. PPA, negativer Unterschiedsbetrag) • Nicht zahlungswirksame Verluste aus dem Verkauf von Anlagen • Verbrauch oder Auflösung der Rückstellungen für Gewährleistung • Kosten für Restrukturierung und Schließungen • Einmalige Transaktionskosten (z.B. Unternehmenserwerb) • Sonstige Einmaleffekte und periodenfremde Erträge und Aufwendungen NETTO CASHFLOW = bereinigtes EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen • Bereinigung der effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum vor einer Akquisition betreffen • Bereinigung der einmaligen Zinszahlungen aus Refinanzierung CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien STEUERUNGSKENNZAHLEN nicht finanzieller ArtIn Ergänzung zu den finanziellen Kennzahlen setzt 7C Solarparken im Konzern stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solarkraftwerke, Produktion (GWh/ MWh bzw. kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt. WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENGLOBALER PHOTOVOLTAIK-MARKTscroll
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Quelle: EPIA: „Global Market Outlook for Photovoltaics until 2019“, IEA-PVPS Bericht Mit Anwendung von anderen Quellen (GTM Research, PV Market Alliance) für 2016 Das Wachstum im europäischen Photovoltaikmarkt ist wieder rückläufig: nur 6,7 GW wurden in 2016 zugebaut; lediglich in Großbritannien, Deutschland und Frankreich gab es einen Zubau oberhalb einem GW. Ein wesentlicher Grund für den geringeren Zubau ist vor allem ein starker Nachfragerückgang in Großbritannien, nachdem dort die Einspeisevergütung für kleinere Anlagen gekürzt und das Förderprogramm für große Solarkraftwerke zum Ende des ersten Quartals 2016 beendet wurde. Im vergangenen Jahr wurden in Großbritannien 3,7 GW Photovoltaik neu installiert, in diesem Jahr waren es nur noch 1,5 GW - hauptsächlich im ersten Quartal. In einigen europäischen Märkten hat der Zubau jedoch zugenommen. Einer der stärksten Wachstumsmärkte ist zum Beispiel die Türkei. Während der Zubau in Europa rückläufig ist, hat in den USA der Zubau mit insgesamt 14,1 GW (i.VJ. 7,3 MW) neu installierter Photovoltaik-Anlagen, also etwa um 93 Prozent zugelegt. In China wurden in diesem Jahr rund 30 GW zugebaut, was eine Verdoppelung des Zubaus im Jahr 2015 (15 GW) bedeutet. Das ist mehr als der gesamte Photovoltaik-Zubau in Europa in den vergangenen drei Jahren. Auf den Plätzen drei und vier liegen – gemessen am Photovoltaik-Zubau in diesem Jahr – Japan mit 10,5 GW und Indien mit 4 GW. DEUTSCHER PHOTOVOLTAIK-MARKT![]() Quelle: BNetzA, eigene Darstellung In Deutschland wurden während der Berichtsperiode ungefähr 1,5 GWp installiert. Dies hat die Gesamtleistung auf 41 GWp angehoben. Der Zunahme der Gesamtleistung ist damit vergleichbar mit dem Zubau im Jahr 2015. Die Marktentwicklung zeigt aber einen ganz anderen Trend: Während 2015 noch ein stetiger Abstieg der Neubauten zu verzeichnen war, zeigt das letzte Quartal 2016 eine wesentliche Zunahme des Zubauvolumens. Dies ist das Ergebnis (i) einer starken Senkung der Modulpreise (siehe unten), (ii) attraktiver Finanzierungsbedingungen (iii) der Inbetriebnahme der ersten Projekte aus den Ausschreibungen statt aus dem regulären Prozess. Dies wird dadurch erklärt, dass die Projekte die in der ersten Ausschreibung vom April 2015 den Zuschlag bekommen haben, bis Ende 2016 Zeit hatten, um die Anlagen in Betrieb zu nehmen oder einen Abschlag von EUR 3 / MWh auf der Vergütung in Kauf zu nehmen. Ein wesentlichen trendbeeinflussender Faktor ist, das (iv) Bauvorhaben von größeren Dachanlagen (> 750 KWp), ab dem Inkrafttreten von EEG 2017 an Ausschreibungen teilnehmen müssen. MODULPREISE SINKENDie Modulpreise fielen ab Juli 2016 deutlich ab. Ein starker Zubau von 22 GWp im ersten Halbjahr in China, gefolgt von den plötzlichen Einschnitten bei den Photovoltaik-Einspeisevergütungen und den Ausbauzielen in China (von 150 auf 110 GWp bis 2020) hat für weltweite Überkapazitäten und niedrige Modulpreise gesorgt. Die Preise für qualitativ hochwertige Module sind seit Juli um rd. 15 % gesunken. ![]() Quelle: http://www.pvxchange.com/priceindex/ Da Module etwa 50 % des Baupreises einer Solaranlage ausmachen, ist diese Preissenkung sicherlich ein wichtiger Grund, warum der Bau von deutschen Neuanlagen im letzten Quartal 2016 stark zugenommen hat. EEG 2017 IN KRAFT GETRETENSeit dem 1. Januar 2017 ist eine Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) in Kraft getreten. Das EEG regelt unter anderem die Vergütung erneuerbarer Energien, inkl. Solaranlagen. Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für noch zu bauende Anlagen, nicht für Bestandsanlagen, da in Deutschland weiterhin ein Bestandsschutz gilt. Künftig sollen demnach Ausschreibungen für alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 750 kWp – dies umfasst Freiflächenanlagen, Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Anlagen sowie auf sonstigen baulichen Anlagen, wie zum Beispiel Deponien, abgehalten werden. Dieses Verfahren wurde bereits in den Pilotauschreibungen (siehe unten) in den vergangenen Quartalen, allerdings bisher nur für Freiflächenanlagen> 1 MWp, getestet. Neu ist somit, dass es gemeinsame Ausschreibungen für -Dach- und Freiflächenanlagen geben soll. ![]() Das Kontingent des ausgeschriebenen Volumens wird ab dem 1. Januar 2017 auf jährlich 600 Megawatt (von aktuell 400-500 MWp) erhöht. Ebenfalls neu ist, dass die Länder künftig in benachteiligten Gebieten nach EU-Recht ebenfalls Ackerflächen für den Photovoltaikbetrieb eröffnen können. Die benachteiligten Gebiete, die weitläufige Teile von Deutschland umfassen, werden dunkelgrün auf der Karte dargestellt. Ab dem 1. Januar 2017 ist die Inanspruchnahme einer Zahlung für Strom aus neu in Betrieb genommenen Solaranlagen ab einer Größe von 750 kWp nur noch über eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen möglich. In den Ausschreibungen wird die Höhe der Stromvergütung ermittelt (Siehe unten). Photovoltaik-Anlagen bis 750 kWp (auch Freiflächenanlagen) dahingegen werden vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Sie werden weiter nach den Bestimmungen des EEG 2017 vergütet. Quelle: http://www.pv-magazine.de/uploads/RTEmagicC_Benachteiligte_Gebiete_Deutschland_Entwurf_BMWi.jpg In der vorigen Fassung des EEG war eine monatliche Degression (Senkung) von Einspeisevergütungen für Neuanlagen von 0,5 % monatlich vorgesehen. Wenn der Zubau der vergangenen 12 Monaten zu einem Quartalsbeginn weniger 2,4 GWp betrug, wurde die Degression auf 0,25 % monatlich für die nächsten drei Monate verringert. Bei einem Zubau von weniger als 1,5 GWp fände demnach keine monatlichen Kürzung mehr statt. Wurden dahingegen mehr als 2,6 GWp installiert, könnte die Degression auf bis zu 2,8 % steigen. Der Mechanismus wurde eingeführt, um die Schwankungen vom langfristigen Ziel des Zubaus i.H.v. 2,5 GWp abzuschwächen, allerdings war eine umgekehrte Degression, also eine Zunahme der gesetzlichen Einspeisevergütung nicht geregelt. Dies hat dazu geführt, dass die Ausbauziele (2,5 GWp) für Solaranlagen nun schon an drei aufeinander folgenden Jahren verfehlt wurden. AUKTIONSERGEBNISSE IN 2015 UND 2016scroll
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de In den letzten eineinhalb Jahren wurden quartalsweise Ausschreibungsrunden organisiert, in welchen man sich mit geplanten PV Projekten um die Einspeisevergütung bewerben konnte. In den ersten beiden (Pilot-) ausschreibungsrunden im Jahr 2015 wurden zwei Pricing-Systeme getestet. Zum einen ‘Pay as Bid’, was bedeutet, dass man den Preis bekommt, welchen man geboten hat. Zum anderen ‘Uniform Pricing’, was bedeutet, dass bei mehreren Gewinnern der Ausschreibung, alle Gewinner den gleichen Preis bekommen, nämlich den höchsten Preis der einen Zuschlag erhalten hat. Nach diesem Test hat sich der Gesetzgeber entschlossen am ´Pay as Bid´-Verfahren festzuhalten. Die Rückgang der Anzahl der eingereichten Angebote sowie der Gebotsausschlüsse lässt eine Schlussfolgerung; zu: der Markt professionalisiert sich, sowohl hinsichtlich der Qualität der teilnehmenden Anlagen, als auch die Qualifikation und vermutlich auch Anzahl der Bieter. Die Qualität der teilnehmenden Anlagen bzw. Gebotsunterlagen zeigt sich dadurch dass weniger Gebote aus dem Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden, denn die Gebotsausschlüsse haben sich von 37 falsch eingereichten Projekten bis auf fünf in der letzten Ausschreibungsrunde verringert. Die Betrachtung der eingereichten Angebotsmenge lässt auch darauf schließen, dass sich langsam eine Konzentration der Bieter abzeichnet, denn die MW-Anzahl in Vergleich zur ausgeschriebenen Menge ist ebenfalls erheblich gesunken. Im April 2015 wurden für jedes eingereichte Gebot 0,2 MWp bezuschlagt, im April 2016 waren es bereits 0,23 MWp und im letzten Quartal 2016 0,38 MWp. Schließlich ist bemerkenswert, dass sich die Preise aus den Ausschreibungen sehr schnell nach unten entwickelt haben. Hatte die erste Ausschreibungsrunde April 2015 noch eine durchschnittliche Förderhöhe von 92 EUR /MWh, so liegt diese im Dezember 2016 mit 69 EUR /MWh schon 25 % darunter. Damit ist die Förderhöhe auch erstmals knapp unter die 70 EUR /MWh gesunken. ERNEUERBARE ENERGIEN ERZEUGEN MEHR ALS EIN DRITTEL DER BRUTTOSTROMPRODUKTION IN DEUTSCHLANDscroll
Quelle: AG Energiebilanzen 2016 Die gesamte Bruttostromproduktion in Deutschland ist während der Berichtperiode fast konstant geblieben. Die erneuerbaren Energien, die zusammen genommen den größten Anteil im Anteil im deutschen Strommix haben, haben aber leicht mit 1,4 % von 188,6 Terrawattstunden (TWh) auf 191,3 TWh zugenommen. Der Anteil der erneuerbaren Energien hat sich demzufolge auf 29,5 % (i.VJ. 29,1 %) erhöht, trotz der schlechten Witterungsbedingungen im Jahr 2016. Die Erhöhung beruht vor allem auf einer Zunahme der Wasserkraft (+7,5 %) und der Biomasse (+2,0 %), die weniger von den Witterungsbedingungen abhängig sind. Die Stromerzeugung mit Windturbinen im Inland (onshore), die den Hauptteil der erneuerbaren Energieproduktion bildet, ist um 5,8 % zurückgegangen, vor allem bedingt unterdurchschnittliche Windgeschwindigkeiten. Das Wachstum der installierten Leistung der offshore Windturbinen hat jedoch die Abnahme der Inlandwindproduktion fast völlig ausgeglichen. Solaranlagen haben insgesamt 38,3 TWh in die öffentlichen Netze eingespeist. Die Gesamtproduktion hat sich demzufolge mit 1,0 % verringert, trotzt einem Zubau von 1,5 GWp im Jahr 2016. Diese Senkung in der Produktion kann völlig auf die Witterungsbedingungen zurückgeführt werden. Unter normalen Umständen ist für das Jahr 2017 wieder eine Zunahme der Solarstromerzeugung zu erwarten. WETTBEWERBDie Einführung der Ausschreibungsverfahren hat die Möglichkeit in Deutschland PV Anlagen > 10 MWp zu errichten, seit September 2015 faktisch unmöglich gemacht. Dies hat zur Folge, dass Finanzinvestoren sowie auch industrielle Investoren, die bisher in dem Segment > 10 MWp ihre Zukäufe getätigt haben, wesentlich in ihren Erwerbsmöglichkeiten beschränkt werden. Es ist daher zu erwarten, dass der Wettbewerb in dem sich 7C Solarparken bewegt (1-5 MWp) zunehmen wird. Die Konsolidierungsbewegung auf dem deutschen Markt, wozu auch das Übernahmeangebot der Capital Stage AG gegenüber der Chorus Clean Energy AG zählt, wird sich aus diesem Grund erwartungsgemäß weiter verstärken. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (Berichterstattung auf Basis des IFRS Konzernabschlusses)GESCHÄFTSVERLAUF 2016 STAND DER UMSETZUNG DER STRATEGISCHEN MaSSnahmen AUS DEM GEschÄFTSPLAN 2015-2017Seit der Veröffentlichung des neuen strategischen Plans 2015-2017 im September 2015 hat der Vorstand konsequent Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung der Ziele gemacht: ![]() KONSOLIDIERUNG Wesentliche Prämisse des Plans ist es, die Asset-Basis bis 2017 auf 105 MWp zu erhöhen. Mit dem Bau der Anlagen Fahrenholz (2,0 MWp), Mühlgrün (1,0 MWp), Goldberg (1,8 MWp), Steinburg (0,9 MWp), Schinne (0,9 MWp), Ludwigsfelde (1,3 MWp) und Leipzig (1,5 MWp), sowie dem Erwerbs der Anlagen Wandersleben (1,4 MWp), Groß-Stieten (1,4 MWp), Neubukow (0,9 MWp), Halberstadt (0,2 MWp), Schönebeck (3,4 MWp) und Jet Logistics (0,4 MWp) ist das Anlagenportfolio unter Berücksichtigung der Veräußerung der Anlage Blumenthal (3,1 MWp) von 86,3 MWp zum Jahresende 2015 bis auf 100,5 MWp zum 31. Dezember 2016 angestiegen (vgl. oben Abschnitt Anlagenportfolio). Im Erstellungszeitraum des Konzernabschlusses wurde darüber hinaus die Anlage Großfurra (4,1 MWp) in Betrieb genommen und das Anlagenportfolio „Swan Energy“ (1,2 MWp) erworben, sodass das Anlagenportfolio zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses bereits 105,8 MWp betrug. Das Ziel für das Jahr 2017 (105 MWp) wurde somit bereits überschritten. Dieses Ziel wurde aber im Rahmen des strategischen Plans 2016-2018 auf 115 MWp bis Ende 2017 angehoben (siehe unten), somit werden weitere Portfolioausweitungen für die nächsten Quartale geplant. OPTIMIERUNG MISKINA TECHNISCHE OPTIMIERUNG DES MISKINA-PORTFOLIOS Die Optimierung wurde im ersten Halbjahr 2016 durchgeführt und beendet. Ziel war es, mit Investitionskosten von bis zu EUR 1,0 Mio. eine EBITDA-Zunahme i.H.v. EUR 0,2 Mio. pro Jahr zu erreichen. SOLARANLAGE KISSING Die Optimierung der Solaranlage Kissing umfasste die Internalisierung des Wartungsvertrags, eine umfassende Reinigung, den Austausch der Generatoranschlusskästen (GAK), sowie den Austausch der Wechselrichter zur Verbesserung der Performance Ratio (PR). scroll
Für den Monats-Vergleich wurde in der Tabelle die monatsbezogene Performance Ratio der Solaranlage (jeweils nach Temperaturkorrektur) nach jedem Optimierungsschritt dargestellt. Die Performance Ratio nach Beendigung aller Optimierungsmaßnahmen beträgt im Monat Juni 2016 79,4 % und kann mit dem Jahreswert vor Optimierung von 71,1 % verglichen werden. Die Performance Ratio hat sich somit um rund 11,7 % verbessert, was einer Umsatzsteigerung von TEUR 90 p.a. für diese Anlage entspricht. SOLARANLAGE WIESENBACH Für die Solaranlage Wiesenbach wurde das gleiche Optimierungsprogramm (bis auf die Reinigung der Module) durchgeführt, was zu einer angenäherten Verbesserung der Performance Ratio von 72,2 % auf 79,1 % um rund 9,6 % führt. Dies entspricht einer Umsatzerhöhung von TEUR 70 p.a. scroll
ERGEBNIS DER OPTIMIERUNGSARBEITEN Insgesamt entstanden im Berichtsjahr zusätzliche ergebnismindernde Aufwendungen von insgesamt TEUR 40 und Ertragsausfälle von TEUR 64 durch die Optimierung der beiden Anlagen. Zudem wurden Technische Komponenten i.H.v. TEUR 548 aktiviert. 7C Solarparken erwartet aufgrund der durchgeführten Maßnahmen entsprechend der obigen Darstellung jährlich höhere Umsatzerlöse von rund TEUR 160 sowie jährlich um rund TEUR 22 geringere Wartungs- und Stromkosten für diese Anlagen. Zusammenfassend lässt sich somit festhalten, dass ein jährlicher zusätzlicher EBITDA Beitrag von rund TEUR 182 (Planwert: EUR 0,2 Mio.) mit geringeren Investitionskosten (TEUR 652) als der Planwert von EUR 1,0 Mio., realisiert wurde. REFINANZIERUNG Desweiteren sollte ursprünglich eine Refinanzierung der Miskina Projekte Oberhörbach, Ramstein, Heretsried, Wiesenbach und Longuich vorgenommen werden. Diese Refinanzierung wurde noch um das Projekt Kissing erweitert und im ersten Halbjahr 2016 beendet. Insgesamt wurden EUR 2,3 Mio. (Planwert: EUR 2,4 Mio.) Vorfälligkeitsentschädigungen an die finanzierenden Banken ausgezahlt. Dieser Wert lag somit leicht unter den Plankosten. Im Geschäftsjahr wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung von EUR 1,9 Mio. für diese Finanzierung entrichtet (i.VJ. EUR 0,4 Mio.). Die Ausführung des Plans führte zu einer Senkung des realen Zinssatzes von 5,5 % auf 2,1 % (Planwert < 2,2 %). Jährlich werden wie geplant durch die Refinanzierung EUR 1,0 Mio. weniger Zinsen gezahlt. Die Optimierung des Miskina-Portfolios wurde somit erfolgreich abgeschlossen. STRUKTUR & VERKAUF Die Gesellschaft beabsichtigt, ein aktiveres Portfolio Management durchzuführen, welches durch den Handel von Solaranlagen implementiert wird. Dies bedeutet den aktiven Kauf und Verkauf von Assets. Damit sollte auf Holdingebene ein EBITDA von EUR 0,2 Mio. p.a. erzielt werden. Mit dem Verkauf der Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KG, die der Solarpark Blumenthal betreibt, erzielte der Konzern einen Entkonsolidierungsgewinn i.H.v. TEUR 432, der im EBITDA des Mutterunternehmens enthalten ist. Die Zielsetzung für das Jahr 2016 wurde somit weitgehend überschritten. RATIONALISIERUNG VON RECHTLICHEN EINHEITEN: Aufgrund der vorangegangenen Unternehmenszusammenschlüsse hält die 7C Solarparken Beteiligungen in Form von Zwischenholdings, die im Rahmen des strategischen Plans aufgegeben werden können, um die Management Struktur zu vereinfachen und Kosten zu sparen. Im Jahr 2016 wurde bereits die Solarpark Claußnitz GmbH & Co KG, sowie die Renewagy 3. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG aufgelöst, sowie die Colexon HTI Import og Handel A/S und der Colexon Solar Invest A/S liquidiert. Während des Geschäftsjahres 2015 wurde bereits die Colexon 5. Solarprojektgesellschaft GmbH & Co KG aufgelöst. Demzufolge wurde innerhalb des Planungshorizontes 2015 und 2016 der Konzern um 5 Konzerngesellschaften verkleinert, sodass der Vorstand die Zielsetzung als erreicht ansieht. PROGNOSE-IST-VERGLEICHDie Prognose des Geschäftsberichtes 2015 für den Berichtszeitraum, die dem Prospekt vom Juni 2016 ebenfalls zugrunde lag, wurden in allen Aspekten erreicht oder überschritten. Der Umsatz zeigte sich mit EUR 30,3 Mio. ungefähr 5,2 % über dem prognostizierten Wert. Bereinigt um den Effekt der Umsätze aus der Sonnenbatterie Center Franken GmbH (TEUR 423), die in der zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres veräußert wurde, lag der Umsatz um 3,8 % höher als prognostiziert. Die EBITDA-Prognose von > EUR 23,7 Mio. wurde im Berichtszeitraum um 18 % überschritten, die mit EUR 27,9 Mio. sogar wesentlich oberhalb des unterjährig angehobenen Wertes des nicht testierten Halbjahresberichtes von EUR 24,0 Mio. lag. Prognose-Ist-Vergleich Konzernzahlen scroll
Bereinigt um Einmaleffekte überstieg das EBITDA mit EUR 25,3 Mio. deutlich den Prognosewert aus dem zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres. Da die strategischen Maßnahmen aus dem Geschäftsplan 2015-2017 alle umgesetzt und die Prognose für das Jahr 2016 in jeglicher Hinsicht erreicht wurde, kann der Geschäftsverlauf im Jahr 2016 als insgesamt positiv beurteilt werden. Die Produktion in Megawattstunden (MWh) lag im Berichtszeitraum bei 88,9 GWh, sodass ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit 962 kWh/ kWp erreicht wurde. Die Performance Ratio der Anlagen lagen im Berichtszeitraum bei rund 79,09 % (Prognose: 78,91 %). ERREICHUNG DER ZIELSETZUNGEN DES GESCHÄFTSPLANS 2016-2018Bereits auf dem Analystentag im September 2016 wurde der strategischen Plan „Bausteine für eine strategische Transaktion bis 2018“ vorgestellt. Die Zielsetzungen dieses Plans bestanden aus den folgenden Punkten:
KONSOLIDIERUNG Am Tag der Veröffentlichung des Geschäftsberichtes hat der Konzern ein Solaranlagenportfolio von 105,8 MWp. Weitere Zukäufe werden im Laufe des Jahres 2017 erfolgen. OPTIMIERUNGSPROGRAMM 2.0 Mit dem Businessplan 2016-2018 wurde ein neues Optimierungsprogramm vorgestellt, das rund ein Viertel des gesamten PV-Portfolios betrifft. Mit der Umsetzung der Optimierungen wurde bereits in 2016 begonnen. Die Details dieses Optimierungsplans sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. scroll
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Insgesamt sind Investitionskosten von bis zu EUR 2,2 Mio. geplant, um eine Umsatzsteigerung von EUR 0,4 Mio. pro Jahr zu erreichen. Der Großteil der Optimierungsmaßnahmenbetrifft den Austausch, die Neusortierung oder Reinigung der Module aufgrund von Hotspots (d.h. heißer Flecken, die die Leistung verringern) sowie sonstige Thermischen Effekten oder Mismatching. Zum Bilanzstichtag waren bereits die Optimierungsmaßnahmen in acht Anlagen vollständig oder zumindest teilweise umgesetzt. SOLAR ASSET “MOORENWEIS” In Moorenweis wurden im Berichtsjahr bei etwa 5,0 % der Module (d.s. 700 Stück) während der Durchführung des Optimierungsprogramms 2.0 Hotspots festgestellt. Die betroffenen Module wurden im letzten Quartal 2016 ausgetauscht. Dies führt nun zu einer Verbesserung der PR um 2,9 % anstelle der geplanten 2,2 %. Es wurden TEUR 110 investiert (geplant: TEUR 150), wodurch eine Steigerung des EBITDA von etwa TEUR 70 p.a. ab 2017 erreicht wird, (geplant TEUR 50). SOLAR ASSET “GRAFENTRAUBACH” Auf der Freiflächenanlage in Grafentraubach wurden im letzten Quartal 2016 etwa 300 Module (d.s. 5 % der Module der Anlage) als von Hotspots betroffen identifiziert und getauscht. Dadurch konnte die Performance Ratio um 3,6 % anstelle der erwarteten 2,9 % gesteigert werden. Die Investition von TEUR 51 lag deutlich unter den geplanten TEUR 80. Dadurch wurde eine Steigerung des EBITDA von etwa TEUR 19 pro Jahr (geplant TEUR 16 pro Jahr) erzielt. SOLAR ASSET “OBERHÖRBACH” Die Modulkanten der Anlage “Oberhörbach” wurden gereinigt und die Module wurden neu sortiert, da hier verschiedene Modultypen zusammen installiert sind. Diese Verbesserung sollte zu einer Steigerung der Performance Ratio von 5,6 % führen; die Investitionskosten waren mit TEUR 150 geplant.. Am Ende des Jahres waren die Modulkanten gereinigt (Kosten TEUR 7) und es wurde bereits eine Steigerung der Performance Ratio in Höhe von 6,5 % erzielt. SOLAR ASSET “OPEL KAISERSLAUTERN” Als Folge eines Sandsturms im Berichtsjahr waren die Module der Anlage Opel Kaiserslautern stark verschmutzt. Außerdem wiesen die Wechselrichter unter hoher Einstrahlung Störungen auf. Das Ziel nach Beseitigung beider Probleme war eine 3,6 prozentige Steigerung der Performance Ratio bei einer Investition von TEUR 40. Die Kosten für die Optimierung betrugen TEUR 20 und haben zu einer Verbesserung der Performance Ratio von 6,9 % geführt. Für die defekten Wechselrichter wurde eine Lösung mit dem Hersteller verhandelt und erreicht. Der Austausch der Wechselrichter wird im Jahr 2017 erfolgen. Die technischen Veränderungen werden zu einer Steigerung des EBITDA um TEUR 36 anstelle der geplanten TEUR 19 pro Jahr führen. SOLAR ASSET “WELDEN” Die Anlage in Welden wurde gründlich gereinigt im Rahmen des Optimierungsprograms 2.0 mit einem Aufwand von TEUR 3 (Planwert: TEUR 10). Diese Reinigung wird eine augenblickliche Verbesserung der Produktion mit 2,7 % bzw. eine Umsatzerhöhung von TEUR 4 p.a. bewirken. SOLAR ASSET “WANDERSLEBEN” Die Anlage Wandersleben wurde während der Berichtsperiode mit dem Ziel erworben, die Performance Ratio wesentlich zu verbessern. Gemäß dem Optimierungsprogramm 2.0 wurden etwa 27 % der Module dieser Anlage gegen neue Module ausgetauscht (First Solar 3er Serie oder Tenesol) und etwa 10 der 170 Wechselrichter repariert. Außerdem sollten die durch die landwirtschaftliche Nutzung vor Ort extrem verschmutzten Module gründlich gereinigt werden. Zum Ende des Berichtszeitraumes war die Durchführung der Optimierung bis auf die Reinigung abgeschlossen. Die Verbesserung der Performance Ratio ohne die Reinigung beträgt bereits 4,3 %, wobei eine Steigerung von 5,1 % geplant war. Die Investitionskosten liegen mit TEUR 246 unter den geplanten TEUR 350. Es wird eine EBITDA-Steigerung von jährlich TEUR 20 erzielt. SOLAR ASSET “GROß-STIETEN” Groß-Stieten ist eine Solaranlage, die durch einen Unternehmenserwerb im Jahr 2016 ins Portfolio kam. Die Anlage hatte ein sicheres Optimierungspotential, denn sie konnte gereinigt und die vorhandenen Isolationsfehler durch den Austausch von Modulen behoben werden. Während der Berichtsperiode wurden in Groß-Stieten eine Investition i.H.v. TEUR 227 durchgeführt (Budget: TEUR 350). Die Produktion der Anlage hat sich durch den Modulaustausch mit 3,6 % und durch die Reinigung nochmal mit 3,7 % verbessert. Die planmäßige Zunahme der Produktion mit 7,1 % wurde daher erreicht. SOLAR ASSET “NEUBUKOW” Auf der Anlage wurden eine gründliche Reinigung und ein Modulaustausch vorgenommen, denn diese wiesen zahlreiche Isolationsfehler auf. Insgesamt wurde zu diesem Zweck im Jahr 2016 TEUR 48 in diese Anlage investiert. (Budget: TEUR 180). Die Produktion sollte hierdurch um 4,6 % steigen und somit nach ersten Analysen eine Verbesserung des Ertrags um 5,7 % mit sich bringen. STRATEGISCHE TRANSAKTION Der Vorstand ist, am Tag Veröffentlichung des Geschäftsberichtes mit mehreren industriellen und finanziellen Marktteilnehmern im Gespräch, um eine künftige Zusammenarbeit zu erreichen. ERTRAGSLAGEUMSATZ7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2016 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 30,3 Mio. (i.VJ.: EUR 25,4 Mio.) und übertrifft damit den Planansatz von > EUR 28,8 Mio. des Vorjahres. Der Erlösanstieg um 19 % resultiert vor allem aus der erstmalige volljährigen Einbezug der Ertragskraft der im Vorjahr erworbenen Solaranlagen (+EUR 4,9 Mio.) sowie aus den Ertragsbeiträgen der im Berichtsjahr erworbenen Solaranlagen (+ EUR 2,0 Mio.). Zudem hat die Sonnenbatterie Center Franken GmbH, während des Zeitraums ihrer Einbeziehung in den Konzern mit (Januar bis Juni 2016) TEUR 423 zum Umsatz beigetragen. Gegenläufig wirkte sich die Desinvestition der französischen Anlage Sainte Maxime Ende 2015 aus. Hierdurch ergab sich eine Verringerung des Umsatzes um TEUR 503 im Vergleich zum Vorjahr. Die Veräußerung der Anlage in Blumenthal im ersten Quartal 2016 führte zu einer Verringerung der Umsatzerlöse um TEUR 569. Aufgrund der schlechteren Einstrahlungsbedingungen, wärmere Temperaturen und die niedrigere Performance Ratio, des Bestands-Portfolios verringerte sich der Umsatz um EUR 1,3 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGESonstige Erträge erzielte 7C Solarparken in Höhe von EUR 4,6 Mio. (i.VJ.: EUR 5,7 Mio.). Der Großteil der sonstigen Erträge resultiert aus den erfolgswirksam erfassten negativen Unterschiedsbeträgen in Höhe von TEUR 1.857 aus den im Berichtsjahr durchgeführten Unternehmenserwerben. Diesen stehen Erträge im Vorjahr in Höhe von TEUR 2.856 gegenüber die ebenfalls aus negativen Unterschiedsbeträgen aus Unternehmenserwerben resultierten. Die Verringerung der sonstigen betrieblichen Erträge ist im Wesentlichen auf die Situation in den einzelnen erworbenen Gesellschaften zurückzuführen. Im Berichtsjahr wurden nicht mehr benötigte Rückstellungen, im Wesentlichen für Gewährleistungen, Drohverlustrückstellungen sowie Einzelrisiken, insgesamt in Höhe von TEUR 1.430 (i.Vj. TEUR 504) erfolgswirksam aufgelöst. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind zudem der Entkonsolidierungsgewinn i.H.V. TEUR 432 der veräußerten Tochtergesellschaft Solarpark Sonnenberg GmbH & Co. KG enthalten. Dem im Vorjahr ein Endkonsolidierungsgewinn aus der französischen Tochtergesellschaft Sainte Maxime Solaire SASU in Höhe von TEUR 662 gegenübersteht. Die im Vorjahr erfasste Schadensersatzleistungen in Höhe von TEUR 1.233 stehen im Berichtsjahr lediglich Erstattungsleistungen aus Schadensfällen in Höhe von TEUR 288 gegenüber. PERSONALAUFWANDDer Personalaufwand verringerte sich geringfügig von TEUR 1.274 im Geschäftsjahr 2015 auf TEUR 1.215 im Berichtsjahr im Wesentlichen aufgrund veränderter Personalstruktur. Der Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2016 neben den beiden Vorständen 13 Mitarbeiter, davon 10 bei der 7C Solarparken AG. Durchschnittlich beschäftigte der Konzern während des Geschäftsjahres 15 Mitarbeiter, davon 10 bei der 7C Solarparken AG. SONSTIGER BETRIEBSAUFWANDDie betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 5,8 Mio. (i.VJ.: EUR 4,9 Mio.). Diese enthalten vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks. Der Anstieg ist hauptsächlich auf den Ausbau des Solaranlagenportfolios zurückzuführen. Unter anderem sind höhere Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung sowie Pachtzinsen, Mieten, Versicherungen und Kosten für die Rasen-/Grünpflege angefallen. Auch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb, unter anderem Kfz-, EDV- und Telekommunikationskosten sind hierin enthalten. EBITDADer 7C Solarparken Konzern hat ein EBITDA von EUR 27,9 Mio. erzielt (i.VJ.: EUR 24,9 Mio.), was einer Steigerung um 12,4 % entspricht. Damit wurde der prognostizierte Wert von > EUR 23,7 Mio. deutlich überschritten. Aufgrund von Einmaleffekten, die sich insbesondere aus Unternehmenserwerben (TEUR 1.857) ergaben, realisierte der Konzern ein bereinigtes EBITDA in Höhe von EUR 25,3 Mio. das sich wie folgt ermittelt: scroll
Auf Basis des, um Sondereinflüsse bereinigten EBITDA ermittelt der Konzern den Cashflow je Aktie (CFPS) der im Berichtsjahr somit EUR 0,45 (i.VJ. EUR 0,41) betrug und die Erwartungen des Vorstandes von > EUR 0,43 deutlich übertroffen hat. ABSCHREIBUNGENDie Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR 16,0 Mio. (i.VJ.: EUR 11,8 Mio.) Im Vorjahr fand noch eine einmalige Wertberichtigung des Goodwills aus dem Erwerb des Miskina Portfolios i.H.v. EUR 1,5 Mio. statt, im Berichtszeitraum hingegen gab es keine Wertberichtigungen. Die Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen ist auf die Erweiterung des PV-Anlagen-Portfolios zurückzuführen. EBITDas Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 11,6 Mio. im Vorjahr auf EUR 12,0 Mio. im Geschäftsjahr 2016 angestiegen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 39,6 % (i.VJ.: 45,7 %). Beteiligungs- und FinanzergebnisWährend im Vorjahr Beteiligungs- und Finanzverluste von EUR 5,2 Mio. ausgewiesen wurden, ergaben sich im Berichtsjahr Beteiligungs- und Finanzverluste i.H.v. EUR 5,8 Mio. Ursächlich für die Verschlechterung des Finanzergebnisses sind im Wesentlichen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 6,6 Mio. (i.VJ. EUR 6,0 Mio.) die Projektfinanzierungen betreffen und sich aufgrund der Portfolioerweiterung im Berichtsjahr erhöhten. PERIODENERGEBNISDer in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2016 insgesamt auf EUR 1,5 Mio. (i.VJ.: Steueraufwand EUR 0,8 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss von EUR 4,7 Mio. setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 4,7 Mio dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von minus TEUR 2 zusammen. VERMÖGENS- UND FINANZLAGEVERMÖGENSLAGEDie Vermögenslage der 7C Solarparken wird zu rund 87 % (i.VJ. 88 %) bestimmt von langfristigen Vermögenswerten. Im Berichtsjahr spiegelte sich die rege Investitionstätigkeit insbesondere in einer Zunahme der Solarparks (+ EUR 9,2 Mio.) sowie der Solarparks im Bau (+ EUR 4,6 Mio.). Die immateriellen Vermögenswerte der 7C Solarparken dotierten zum 31. Dezember 2016 in Höhe von EUR 0,7 Mio. (i.VJ.: EUR 0,5 Mio.) und beinhalten insbesondere Projektrechte sowie Rechte zur Erbringung von Dienstleistungen die im Zuge der Konzernerweiterungen im Berichtsjahr erworben wurden. Die Grundstücke und Gebäude, d.h. das sog. PV Estate, sind auf EUR 7,9 Mio. angewachsen (i.VJ. EUR 6,9 Mio.). Dabei stehen den Zugängen aus dem Erwerb der zum Teil bebauten Grundstücke Grube Warndt (EUR 0,6 Mio.), Mühlgrün (EUR 0,1 Mio.) und Großfurra (EUR 0,4 Mio.) die anteilige Abschreibung auf Gebäude EUR 0,1 Mio. gegenüber. Der Anstieg der Solaranlagen auf EUR 229,3 Mio. (i.VJ. EUR 220,1 Mio.) beruht im Wesentlichen auf Photovoltaikanlagen, die durch Unternehmenserwerbe in den Konzern gekommen sind (EUR 20,0 Mio.). Darüber hinaus wurde der Bau neuer Anlagen i.H.v. EUR 9,8 Mio. erfolgreich beendet. Der Verkauf der Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KG, hatte zur Folge, dass die Solaranlage Blumenthal aus dem Portfolio ausgeschieden ist (EUR 4,8 Mio.). Die Anlagen Ludwigsfelde und Großfurra befanden sich zum Ende des Berichtszeitraums noch im Bau (EUR 4,6 Mio.). Den Zugängen stehen dabei planmäßige Abschreibungen i.H.v. EUR 15,7 Mio. (i.VJ. EUR 11,6 Mio.) gegenüber. Unter den Finanzanlagen werden die Beteiligungen an der Sonnenbatterie Center Franken GmbH (TEUR 19) und an der KOGEP GmbH & Co Solar 122 KG (TEUR 133) ausgewiesen. Die KOGEP GmbH & Co. Solar 122 KG wurde im Berichtsjahr erworben. Aktive latente Steuern wurden auf Verlustvorträge und auf Neubewertungen der Verbindlichkeiten sowie auf Aufwertungen des Anlagevermögens infolge der Kaufpreisallokation von Unternehmenserwerben angesetzt. Ferner werden in den Parks Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sowie degressive Abschreibungen gem. § 235 Abs. 3 HGB (Fassung 2008) geltend gemacht. Die hieraus entstehenden Verlustvorträge können steuerlich genutzt werden. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von EUR 31,4 Mio. im Vorjahr auf EUR 36,1 Mio. zum 31. Dezember 2016 erhöht. Dies ist erstens auf einen Anstieg der liquiden Mittel zurückzuführen, und zweitens auf den Anstieg der Anzahlungen mit EUR 0,8 Mio. Die Erhöhung der geleisteten Anzahlungen steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Modulkauf für die Portfolioerweiterung bzw. den Austausch von Modulen. Zudem erhöhten sich die sonstigen Vermögenswerte um EUR 1,4 Mio. auf EUR 3,4 Mio. im Wesentlichen aufgrund Umsatzsteuererstattungsansprüchen für Anlagen, die kurz vor Jahresende in Betrieb genommen wurden (Goldberg, Leipzig) bzw. sich am 31. Dezember noch im Bau befanden (Großfurra, Ludwigsfelde). das unter den sonstigen Vermögenswerten erfasste Vorratsvermögen hat um EUR 0,2 Mio. zugenommen, was mit dem Modultausch im Rahmen des Optimierungsprogramms 2.0 in Verbindung steht. Zum 31. Dezember 2016 verfügte der Konzern über liquide Mittel in Höhe von EUR 29,9 Mio (i.VJ. EUR 27,3 Mio.). Hiervon sind EUR 13,4 Mio. (i.VJ. EUR 14,3 Mio.) mit Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avalen belegt. Die Bilanzsumme ist von EUR 264,7 Mio. auf EUR 285,1 Mio. angestiegen. Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2016 auf EUR 71,0 Mio. (i.VJ.: EUR 62,3 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 8,6 Mio. beziehungsweise um 14,0 % basiert hauptsächlich auf den im Geschäftsjahr 2016 durchgeführten Kapitalerhöhungen im Rahmen von Privatplatzierungen und Optionsausübungen sowie dem positiven Geschäftsergebnis. Die Eigenkapitalquote betrug 24,9 % (i.VJ.: 23,5 %). Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2016 insgesamt auf EUR 186,5 Mio. (i.VJ.: EUR 181,5 Mio.). Es handelte sich hier um die Darlehen und Leasingverträge zur Finanzierung der Solarparks sowie die den Aktionären zur Verfügung gestellte Wandelanleihe. Die Zunahme der langfristigen Finanzverbindlichkeiten von EUR 3,6 Mio. resultierte im Wesentlichen aus der Erweiterung des Konsolidierungskreises sowie der Fremdfinanzierungen der Neubauten und die Wandelanleihe. Der Anstieg der passiven latenten Steuern von EUR 9,0 Mio. auf EUR 11,0 Mio. steht im Zusammenhang mit dem Ansatz des Sachanlagevermögens zum Zeitwert im Rahmen der im Geschäftsjahr durchgeführten Kaufpreisallokationen. Bei den Rückstellungen war eine geringe Zunahme um EUR 0,3 Mio. in 2016 im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Während die Rückbauverpflichtungen im Wesentlichen auf Grund der Unternehmenszusammenschlüsse und anderen Portfolioveränderungen und Effekten aus der Aufzinsung um EUR 0,7 Mio. anstiegen, wirkt der Verbrauch bzw. die Auflösung von Rückstellungen für die Einzelrisiken, Drohverluste und Gewährleistungen i.H.v. EUR 0,4 Mio. gegenläufig. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten haben sich um EUR 1,4 Mio. im Wesentlichen aufgrund der Erweiterung des Konsolidierungskreises erhöht. FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNGDie Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 2,6 Mio. (i.VJ.: EUR 6,9 Mio.). Dabei konnte der Zahlungsmittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit i.H.v. EUR 19,7 Mio. und der Zahlungsmittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit i.H.v. EUR 0,5 Mio. den Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit i.H.v. EUR 17,7 Mio. ausgleichen und führten per Saldo zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds. Die einzelnen Zahlungsmittel zu- bzw. Zahlungsmittelabflüsse stellen sich wie folgt dar: Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich von EUR 19,7 Mio. auf EUR 28,0 Mio. Er setzt sich im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus erfolgten Einzahlungen zusammen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug minus EUR 17,7 Mio. (i.VJ.: EUR 3,3 Mio.) und resultiert im Wesentlichen aus dem Nettozahlungsmittelabfluss aus den unterschiedlichen Unternehmenserwerben (EUR 3,3 Mio.), den Investitionen in PV Estate (EUR 1,0 Mio.), den Investitionen in Solaranlagen, den Anzahlungen auf Solaranlagen im Bau i.H.v. EUR 14,6 Mio. sowie dem Nettozahlungsmittelzufluss aus dem Verkauf der Solarpark Sonnenberg GmbH & Co. KG (EUR 1,6 Mio.). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf EUR 0,5 Mio. (i.VJ.: minus EUR 9,8 Mio.). Dieser Betrag umfasst die Rückzahlung von Krediten aus dem Miskina Portfolio und normale Tilgungen in Höhe von EUR 42,7 Mio. sowie Einzahlungen aus der Erhöhung von Finanzverbindlichkeiten i.H.v. EUR 37,6 Mio. Die Einzahlungen durch die Ausübung von Aktienoptionen betrugen insgesamt EUR 1,8 Mio, während diese durch die Barkapitalerhöhung bei EUR 2,1 Mio. lagen. Schließlich wurde durch die Wandelanleiheausgabe EUR 2,5 Mio. vereinnahmt. Bezüglich der außerbilanziellen Verpflichtungen sowie der zugesagten aber nicht genutzten Kreditlinien wird auf die Ausführungen im Konzernanhang verwiesen. Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Die sich abzeichnende Verbesserung des EBITDA sowie die Erweiterung des Anlagenportfolios spiegelt die Unternehmensplanung und Intention einer nachhaltigen und kontinuierlichen Geschäftsentwicklung wider. Der Vorstand beurteilt diese Entwicklung als positiv und sieht die Möglichkeit der weiteren Verbesserung des Unternehmenserfolgs durch die Ausführung des Optimierungsprograms 2.0. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG (Berichterstattung auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - HGB)GESCHÄFTSVERLAUF 2016Im Vergleich zu den Tochtergesellschaften hat die 7C Solarparken AG eine relativ geringe Bedeutung für den Konzern als Ganzes, da die wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns, dessen Solaranlagen, meist von den Tochtergesellschaften gehalten werden. Der Stellenwert der 7C Solarparken AG gewinnt jedoch an Bedeutung, da die Muttergesellschaft zunehmend auch unmittelbar Solaranlagen betreibt bzw. diese auch errichtet. So wurden im Geschäftsjahr Investitionen in die Solaranlagen Fahrenholz und Goldberg i.H.v. EUR 3,8 Mio. unmittelbar durch die 7C Solarparken AG getätigt, während sich die Investition in die Immobilien und Solaranlagen in Grafentraubach (erworben im Dezember 2015) erstmals volljährig positiv auf den Geschäftsverlauf insbesondere die Ertragslage durch die Generierung von Umsatzerlösen aus der Stromeinspeisung auswirkte. Am Ende des Geschäftsjahres befand sich darüber hinaus die Solaranlage „Großfurra“ mit einem Investitionsvolumen von EUR 3,5 Mio. noch im Bau. Der Geschäftsverlauf für 2016 ist im Allgemeinen strategisch durch die Erweiterung auf eigenen Anlagen und dadurch auch finanziell als positiv zu betrachten, da die 7C Solarparken AG sowohl die Umsatz- als auch die EBITDA-Prognose weitgehend überschritten hat. PROGNOSE-IST-VERGLEICHDer Umsatz ist mit EUR 3,7 Mio. weit über die Prognose von EUR 1,7 Mio. hinaus gestiegen. Dies hängt damit zusammen, dass die Ertragslage neben den Umsätzen aus Stromerlösen ebenfalls durch Umsatzerlöse aus Dienstleistungen, vor allem aus den Leistungen i.V.m. der Optimierung von Wiesenbach, Kissing und dem Optimierungsprogramm 2.0 erhöht werden konnte. Die positive Umsatzentwicklung hat sich auch auf die EBITDA-Zahlen ausgewirkt, denn mit einem EBITDA i.H.v. EUR 0,3 Mio. wurde die Prognose von minus EUR 1,0 Mio. weit überschritten. Um Einmaleffekte bereinigt wurde ein negatives EBITDA von minus EUR 1,1 Mio. erzielt, was geringfügig unter der Prognose lag. Das EBITDA und bereinigte EBITDA der 7C Solarparken AG ermittelt sich für das Berichtsjahr wie folgt: scroll
ERTRAGSLAGEUMSATZDie Umsatzerlöse der 7C Solarparken AG sind um 148,0 % von EUR 1,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 3,7 Mio. im Berichtszeitraum angestiegen. Der konzerninterne Umsatz hat sich dabei mit EUR 2,6 Mio. (i.VJ.: EUR 1,1 Mio.) mehr als verdoppelt. Aufgrund der Portfolioerweiterung kann die Muttergesellschaft des Konzerns nun Dienst- und Optimierungsleistungen für ein größeres internes Anlagenportfolio erbringen. Die eigenen Investitionen in Solaranlagen trugen im Jahr 2016 bereits TEUR 685 zum Umsatz bei (i.VJ. TEUR 0). Der Umsatz aus Dienstleistungen für Dritte (TEUR 366) ist im Jahr 2016 gemäß den Erwartungen im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 390) leicht gesunken. Dies hängt mit der Positionierung der Gruppe als reinem Solaranlagenbetreiber zusammen, was mit einem geringeren Umsatz für Dienstleistungen gegenüber Dritten verbunden ist. Es wird erwartet, dass die externen Umsatzerlöse im Jahr 2017 weiter sinken werden. Schließlich hat die 7C Solarparken AG erstmals Mieteinnahmen i.H.v. TEUR 68 durch Ihre Immobilienobjekte erzielt (i.VJ. TEUR 0). Die Erstanwendung von BilRUG und die damit verbundenen Regelungen zum Ausweis von Erträgen unter den Umsatzerlösen führten zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Entwicklung der Umsatzerlöse. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge sanken von EUR 2,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 1,3 Mio. und spiegeln wie im Vorjahr im Wesentlichen Einmaleffekte wider, die sich aus der erfolgreichen Abarbeitung von Gewährleistungsthemen und der Auflösung von Rückstellungen ergaben. MATERIALAUFWANDDie Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich mit TEUR 537 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 70) deutlich erhöht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Komponentenkäufe, insbesondere der Kauf von Modulen, die in Rahmen der Erbringung der Optimierungsdienstleistungen an die überwiegend konzerninternen Kunden verkauft wurden. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen lagen mit TEUR 875 ebenfalls oberhalb des Vorjahreswertes (TEUR 257) und beinhalten weiterbelastete Leistungen im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen zur Optimierung und Beratung der PV- Anlagen. PERSONALKOSTENDer Personalabbau und die Neuorientierung, welche im Jahr 2014 mit dem strategischen Plan 2014-2016 eingeleitet wurden, konnte im Berichtsjahr erfolgreich beendet werden. Die Anzahl der Mitarbeiter wurde von 19 Mitarbeitern Ende 2013 auf 10 am Ende des Geschäftsjahres 2016 (i.VJ. 8 Mitarbeiter) gesenkt. Dies hat zu einer weiteren Verringerung der Personalkosten auf TEUR 733 (i.VJ. TEUR 819) geführt. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich mit EUR 2,5 Mio. im Vergleich zum Vorjahr zwar erheblich (EUR 3,9 Mio.) reduziert, wurden aber dennoch durch Aufwendungen i.R.d. Wertpapierprospekts 2016 und die vielfältigen Kapitalmaßnahmen im Berichtszeitraum beeinflusst. ABSCHREIBUNGENDie Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,5 Mio. (i.VJ.: EUR 0,1 Mio.). Ursächlich hierfür sind die Erweiterung der Geschäftstätigkeit und die unmittelbare Investition in Solaranlagen. Die Gesellschaft erfasste somit im Berichtsjahr Abschreibungen auf Solaranlagen i.H.v. TEUR 417 (i.VJ. TEUR 29). Die Abschreibungen auf die Immobilie „Grafentraubach“ in 2016 i.H.v. TEUR 47 (i.VJ. TEUR 4), die erst Ende des Jahres 2015 gekauft verstärkte diese Entwicklung. Durch die geplanten weiteren Investitionen in Solaranlagen der Gesellschaft, ist daher zu erwarten, dass die Abschreibungen im Jahr 2017 weiter zunehmen werden. ZINSEN - STEUERNDie Zinserträge mit TEUR 1.354 sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen (2015: TEUR 488). Dies hängt mit der wachsenden Rolle der 7C Solarparken AG als Finanzierungsgesellschaft des Konzerns zusammen. Insbesondere die volljährige Ansetzung der Gesellschafterdarlehen aus der Sachkapitaleinlage des Miskina-Portfolios im Oktober 2015 hat zur Zunahme beigetragen. Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls angestiegen und betragen TEUR 510 (i.VJ.: 297 TEUR). Ursächlich für den Anstieg ist im Wesentlich Neuaufnahmen von Bankdarlehen zur Finanzierung der Erweiterung des Anlagen- und Beteiligungsportfolios. Das Ergebnis nach Steuern liegt bei EUR 1,5 Mio. (i.VJ.: minus EUR 1,1 Mio.). Aufgrund der hohen Verlustvorträge ergaben sich lediglich geringfüge Steueraufwendungen für nicht abziehbare Ausgaben im Bereich der laufenden Körperschafts- und Gewerbesteuer. Die sonstigen Steuern liegen höher als das Vorjahresniveau, sind allerdings in der Summe nicht wesentlich, sodass die Gesellschaft im Ergebnis einen Jahresüberschuss von EUR 1,5 Mio. (i.VJ. Jahresfehlbetrag von EUR 1,1 Mio.) erwirtschaftete. VERMÖGENS- UND FINANZLAGEANLAGEVERMÖGENDie immateriellen Vermögensgegenstände sind im Geschäftsjahr 2016 angestiegen, einerseits durch weitere Investitionen in Software i.H.v. TEUR 24, andererseits durch Vorauszahlungen für Projektentwicklung i.H.v. TEUR 38. Zudem wurden TEUR 15 abgeschrieben, sodass am Ende des Geschäftsjahres die Gesellschaft immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 91 (i.VJ. TEUR 45) verzeichnete. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich auf EUR 14,0 Mio. im Vergleich zu EUR 7,2 Mio im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Zugänge von Solaranlagen auf Freiflächen i.H.v. EUR 3,8 Mio. im Rahmen der Investitionen in die Objekte Fahrenholz und Goldberg zurückzuführen. Darüber hinaus befand sich die Anlage Großfurra zum Jahresende noch im Bau (EUR 3,4 Mio.). Die Finanzanlagen beinhalten die unmittelbareren Beteiligungen an Tochterunternehmen und entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligung an der 7C Solarparken NV, Mechelen / Belgien, i.H.v. EUR 24,7 Mio. Die Beteiligung an der Colexon Solar Invest A/S, i.H.v. EUR 13,5 Mio. wurde durch die Liquidation dieser dänischen Gesellschaft ausgebucht. Die Colexon Solar Invest A/S war zu 100 % an der Colexon Solar Energy ApS, Virum, Dänemark beteiligt. Diese Beteiligung wurde infolge der Liquidation ihrer dänischen Muttergesellschaft auf die 7C Solarparken AG übertragen. Dies führte zu einer Erhöhung des Beteiligungsansatzes auf EUR 13,9 Mio. Schließlich hat die 7C Solarparken AG die Provireo Solarpark 3. Schönebeck GmbH & Co. KG für TEUR 768 sowie die Provireo Projektverwaltungs GmbH für TEUR 11 erworben. Die Finanzanlagen nahmen daher von EUR 44,1 Mio. im Vorjahr auf 45,2 Mio. am Ende des Berichtszeitraums zu. UMLAUFVERMÖGENDas Umlaufvermögen erhöhte sich um EUR 9,2 Mio. auf EUR 32,3 Mio. Der signifikante Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der ausgereichten konzerninternen Darlehen mit EUR 7,9 Mio. Darüber hinaus erhöhte sich das Vorratsvermögen inkl. der Anzahlungen auf dieses mit EUR 0,9 Mio. Diese Zunahme hängt mit der aktiven Rolle der 7C Solarparken AG in der Ausführung des Optimierungsprogramms 2.0 zusammen. Die Bilanzsumme erhöhte sich von EUR 74,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 91,9 Mio. am Ende des Geschäftsjahres 2015. EIGENKAPITALDas Eigenkapital der 7C Solarparken AG ist während des Geschäftsjahres insgesamt mit EUR 5,3 Mio. auf EUR 61,1 Mio. gestärkt worden. Der Jahresüberschuss i.H.v. EUR 1,5 Mio. hat wesentlich dazu beigetragen. Darüber hinaus wurde im Januar 2016 eine Barkapitalerhöhung i.H.v. EUR 2,1 Mio. zur Finanzierung des eigenen Solaranlagenportfolios sowie der Erweiterung des Beteiligungsportfolios durchgeführt. Schließlich hat das Eigenkapital durch Optionsausübungen während des Geschäftsjahres um weitere EUR 1,7 Mio. zugenommen. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen verringerten sich um EUR 2,1 Mio. auf EUR 2,5 Mio. Dies ist vor allem bedingt durch den vollständigen Rückstellungsverbrauch aus dem Vergleich mit dem Dacheigentümer der ehemaligen Solaranlage in Waldeck (EUR 1,9 Mio.) sowie durch die Abnahme der Rückstellungen für Drohverluste von EUR 0,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 0,4 Mio. am Ende des Geschäftsjahres. Ursächlich für die Netto-Abnahme der Rückstellungen für Drohverluste sind die Aufhebung von einzelnen Verlustverträgen und die Anpassung dieser Rückstellungen an die neu eingeschätzte Erfüllungspflicht für diese Verträge anfallenden Kosten. VERBINDLICHKEITENDie Verbindlichkeiten verdoppelten sich auf EUR 28,2 Mio. (i.VJ. EUR 14,3 Mio.). Ursächlich für den starken Anstieg sind im Wesentlichen die Aufnahme von Bankdarlehen im Rahmen der Finanzierung der Neuinvestitionen in Höhe von EUR 5,2 Mio., die Ausgabe einer Wandelanleihe in Höhe von EUR 2,5 Mio. und eine Zunahme der ausstehenden Verbindlichkeiten für Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 4,0 Mio, was einer am Bilanzstichtag unbezahlten Rechnung für den Bau der Solaranlage Großfurra zuzuschreiben ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen nahmen mit EUR 2,2 Mio zu, was auf die zunehmende Verflechtung der Muttergesellschaft mit einer steigenden Anzahl an Konzerngesellschaften zurückzuführen ist. FINANZLAGEPrimäres Ziel der finanziellen Aktivitäten der Gesellschaft ist es, die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sicherzustellen. Der Kapitalbedarf der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Investitionsaktivitäten wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Zahlungsmittelzuflüsse aus der Ausgabe neuer Aktien, einer Wandelanleihe sowie der Aufnahme von Bankdarlehen gedeckt. Der Zahlungsmittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe EUR 11,6 Mio. konnte damit die Zahlungsmittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 8,6 Mio. und der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 2,6 Mio. ausgleichen. Der Kassenbestand verbesserte sich somit um EUR 0,4 Mio. auf EUR 2,6 Mio. (i.VJ.: EUR 2,1 Mio.). Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die von der Gesellschaft gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 13 Jahren Auswirkungen haben. Insgesamt beurteilt der Vorstand die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses als günstig. PROGNOSEBERICHTMUTTERGESELLSCHAFTAufgrund des strategischen Fokus der Unternehmensgruppe werden die Erlöse der 7C Solarparken AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios generiert. Mit dem Auslaufen von Verträgen werden sich die Einnahmen aus den O&M Dienstleistungen für Dritte weiter reduzieren. Infolge der weiteren Konkretisierung der Geschäftstätigkeit der Muttergesellschaft wird die 7C Solarparken AG ihre bereits im Berichtsjahr begonnen unmittelbaren Investitionstätigkeiten in Solaranlagen (Grafentraubach, Fahrenholz, Goldberg, Großfurra) sowie PV-Estate (Grafentraubach) in den kommenden Geschäftsjahren weiter intensivieren und erwartet infolge dessen für das Geschäftsjahr 2017 deutliche Umsatzsteigerungen aus der Stromerzeugung. Darüber hinaus werden einmalige Aufwendungen des Berichtsjahres für das kommende Geschäftsjahr nicht im gleichen Umfang erwartet, sodass der Vorstand einen Umsatz von EUR 1,3 Mio. sowie ein positives EBITDA von EUR 0,4 Mio. plant. Das Anlagenportfolio der Muttergesellschaft sollte eine Produktion von 9.199 MWh, einen Ertrag pro installierter Anlagenleistung von 954 kWh/kWp und ein Performance Ratio von 79,5 % für das Geschäftsjahr 2017 erreichen. KONZERNDer Vorstand geht bei seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2017 für den Konzern davon aus, dass sich die positive EBITDA- und CFPS-Entwicklung fortsetzen wird. Unter Berücksichtigung der Kapazitätserweiterung im Rahmen der im Berichtsjahr getätigten Investitionen, die sich in 2017 erstmalig ganzjährig in der Ertragslage auswirken werden, erwartet der Vorstand für den Konzern eine Steigerung der Umsatzerlöse auf mindestens EUR 32,0 Mio. bzw. eine Steigerung des EBITDA auf mindestens EUR 27,0 Mio. Prognose Konzernzahlen 2016 scroll
Die Produktion wird auf 101,9 MWh und der Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) werden auf 970 kWh/ kWp prognostiziert. Die Performance Ratio der Anlagen soll in Folge der technischen Optimierung 2.0 im Geschäftsjahr 2017 bei über 80,0 % liegen. Dieser Ausblick beruht auf folgenden Annahmen:
RISIKO- UND CHANCENBERICHTRISIKENRISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEMDie 7C Solarparken AG und die mit ihr konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch ihre Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems (IKS) von 7C Solarparken ist es, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet, sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat die externen Anforderungen nach dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards sowie den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen, unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt. Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse, sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziele des RMS und des IKS von 7C Solarparken im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse sind die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, -steuerung und -kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:
Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig. RISIKOMANAGEMENTPROZESSDas Risikomanagement von 7C Solarparken ist nach den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht. IDENTIFIZIERUNGDie Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf den Betrieb von Bestandsanlagen, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In vierteljährlichen Meetings werden die identifizierten Risiken prozessseitig überprüft. An den Besprechungen nehmen mindestens ein Vorstandsmitglied und eine Führungskraft aus Monitoring, O&M oder der kaufmännischen Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes, kaufmännisches und technisches Reporting. BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSENIn der „Risk Map“ hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsorientiertes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden. RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHEDie Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu Prioritätsabstufungen. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt. Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von 7C Solarparken beeinflusst. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt: scroll
Um das Risiko zu bewerten, werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind: scroll
Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüberstellt, definiert 7C Solarparken die Ebenen der Prioritäten mit „gering“, „mittel“ und „hoch“. RISIKOPOSITIONEN![]() BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKENIn regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet. HOHE EINZELRISIKEN:
MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:
GERINGE EINZELRISIKEN:
Der Konzern ist aus heutiger Sicht grundsätzlich in der Lage, den aufgezeigten Risiken, zu begegnen, diese zu steuern oder gegebenenfalls auch tragen zu können. CHANCENDer Vorstand sieht folgende wesentliche Chancen, die allerdings bis auf die Optimierung der PV-Anlagen nicht quantifizierbar sind. OPTIMIERUNG 2.0Die permanente Durchführung des bewährten Monitorings, und Messungen, sowie die laufende Instandhaltung der PV Anlagen dürften zur Identifizierung von weiterem Optimierungspotenzial beitragen. Insbesondere das Optimierungsprogramm 2.0 aus dem Geschäftsplan 2016-2018 stellt eine Chance dar. CHANCEN AUFGRUND DER NIEDRIGEN ZINSSITUATIONNachdem unsere geschäftlichen Aktivitäten sehr kapitalintensiv sind, werden wir weiterhin von dem derzeit niedrigen Zinsniveau profitieren, falls sich neue Kaufgelegenheiten ergeben. Ein niedriges Zinsniveau geht typischerweise Hand in Hand mit einem schwachen Konjunkturzyklus, was dazu führt, dass die Zahl derjenigen, die eine PV Anlage veräußern wollen, ansteigt. Hauptsächlich betrifft dies gemeinschaftlich zusammengeschlossene Eigentümer, die entschieden haben, eine Anlage auf ihrem eigenen Dach zu installieren. Insbesondere die Umfinanzierung der Anlagen Moorenweis und Hiendorf, die im Geschäftsjahr 2017 durchgeführt werden soll, stellt eine Chance zur Verbesserung der CFPS dar. M&A UND GESCHÄFTSENTWICKLUNG7C Solarparken wird als seriöser Marktteilnehmer in der Konsolidierung von PV Parks in der Größenordnung zwischen 1 bis 5 MWp wahrgenommen. Die Gesellschaft ist ständig auf der Suche nach neuen Investments oder die Möglichkeit zu guten Konditionen eine PV Anlage veräußern zu können (gemeinsam M&A). Der Ausbau der Leistung auf 115 MWp bis 2017 ist die größte Chance für den Konzern zur Verbesserung der Umsatzerlöse sowie des EBITDA. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTENDie sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, und Ausfallrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Die 7C Solarparken verwendet im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Markt-risiken besteht. Es wird kein Handel mit Derivaten betrieben. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSDer Vorstand der 7C Solarparken AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der 7C Solarparken AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie dem Konzernlagebericht unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20. Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet. Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Gesellschaften in Italien, Belgien, der Niederlande und Dänemark, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentralbei der 7C Solarparken AG in Bayreuth, in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt. Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult. Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten. GESAMTBEURTEILUNGDas Unternehmen hat eine Organisation und ein Geschäftsmodell, welches als Plattform dient, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich von dem Altlastenrisiko der Vergangenheit, hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solaranlagen hauptsächlich in Deutschland verändert. Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau und den M&A Chancen ergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken. WEITERE GESETZLICHE ANGABENI. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315 Abs. 5, 289A Abs. 1 HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung enthält die jährliche Entsprechenserklärung, den Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.solarparken.com dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe (Darstellung) im (zusammengefassten) Lagebericht wird daher verzichtet. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUR CORPORATE GOVERNANCEVorstand und Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG haben auf der Internetseite www.solarparken.com in der Rubrik „Investor Relations“ unter Corporate Governance die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG nach den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 289a HGB bekannt gegeben. II. VERGÜTUNGSBERICHTEine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für die Gesellschaft zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über die Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen. VORSTANDVergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstandes. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung. Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 71 bis 78 %, der variable Teil zwischen 22 bis 29 % der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden. Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstandes Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten. In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialversicherung der beiden Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden im Personalaufwand erfasst. Im Geschäftsjahr 2016 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten: scroll
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Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf: scroll
*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbare oder unmittelbare Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns. Im Geschäftsjahr 2016 wurden insgesamt TEUR 409 an die Mitglieder des Vorstandes ausgezahlt. Die gezahlten Beträge entsprechen im Wesentlichen den oben ausgewiesenen Aufwendungen, zuzüglich die Zahlung von rückgestellten Sozialabgaben (TEUR 33), die dem Geschäftsjahr 2015 betreffen abzüglich der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100) für das Jahr 2016, zuzüglich einen Betrag von TEUR 95, nämlich der zugewiesenen Tantiemen vom gesamten rückgestellten Betrag von TEUR 100 für das Jahr 2015 . Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Vorjahr auf: scroll
*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbare oder unmittelbare Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns. AUFSICHTSRATDie Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 106 (i.Vj.: TEUR 90). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in jedem Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einer fixen Vergütung sowie aus Sitzungsgeldern und Reisekostenerstattungen zusammensetzt. scroll
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2016 und danach folgende Mitglieder: scroll
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AKTIENBESITZ DER ORGANEDer Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern soll über die gesetzliche Pflicht hinaus gem. 6.2 DCGK im Corporate Governance Bericht angegeben werden, soweit dieser Besitz direkt oder indirekt größer als 1 % ist. In der untenstehenden Tabelle wird der Aktien- sowie Wandelschuldverschreibungsbesitz der Organmitglieder zum Berichtstag, insoweit er 1 % übersteigt, dargestellt. scroll
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*soweit direkt und indirekt oberhalb von 1 % der Aktien am 31.12.2016 von 42.463.645 Stückaktien. **soweit direkt und indirekt oberhalb von 1 % der Wandelschuldverschreibungen am 31.12.2016 von 1.000.000 Stück III. ANGABEN GEMÄß § 315 ABS. 4 UND § 289 ABS.4 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDSZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315 Abs. 4 Nr. 1 und § 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB)ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALSDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 42.463.645,00. Es ist eingeteilt in 42.463.645 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit (insbesondere) keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre. DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITALDirekte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10 % der Stimmrechte überschreiten, betreffen die folgenden Personen:
BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315 ABS. 4 NR. 2 UND § 289 ABS. 4 NR. 2)Es sind dem Vorstand der Gesellschaft keine solche Vereinbarungen bekannt. BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315 ABS. 4 NR. 6 UND § 289 ABS. 4 NR. 6 HGB)ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDSDie Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG ff.) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Sogenannte „Golden Parachute“-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstandes erschweren, bestehen nicht. BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315 ABS. 4 NR. 7 UND § 289 ABS. 4 NR. 7 HGB)ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALSGENEHMIGTES KAPITAL 2015 Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 16.100.850,00 durch Ausgabe von bis zu 16.100.850 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Desweiteren wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2015 abzuändern. Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2016 hat das Genehmigte Kapital 2015 aufgehoben. GENEHMIGTES KAPITAL 2016 Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2016 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 21.179.504,00 durch Ausgabe von bis zu 21.179.504 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Desweiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. BEDINGTES KAPITAL 2016 Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten ,die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen, oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel-und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016, d.h. insbesondere zu mindestens 80 % des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstandes über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA®- Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter bestimmten Verwässerungsschutzregeln. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016 abzuändern. ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND VERÄUßERUNG VON EIGENEN AKTIEN Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigung wurde am 12. Dezember 2014 wirksam und gilt bis zum 11. Dezember 2019. Der Erwerb erfolgt nach Ermessen des Vorstands und innerhalb der sich aus den aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder außerhalb der Börse. Letzteres insbesondere durch ein öffentliches Kaufangebot und auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb festlegen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft gegenüber dem maßgeblichen Wert, so kann das Angebot angepasst werden. Im Falle der Anpassung wird auf den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Angebotsanpassung abgestellt. Bei einem Erwerb der Aktien außerhalb der Börse in sonstiger Weise, ist der maßgebliche Wert der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag des Abschlusses des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages. Überschreitet bei einem öffentlichen Kaufangebot die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer vorangegangenen Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien wieder zu veräußern. Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien kann über die Börse erfolgen. Daneben kann die Veräußerung auch in anderer Weise als über die Börse vorgenommen werden, insbesondere auch zur Erfüllung von, durch die Gesellschaft oder durch eine ihrer Konzerngesellschaften eingeräumten Wandlungs- oder Optionsrechten, sowie gegen Sachleistungen etwa zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder gewerblichen Schutzrechten. Die Aktien können zudem Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden. Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist insbesondere auch zulässig, sofern maximal Aktien, die 10 % des Grundkapitals, und zwar sowohl berechnet auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch auf den Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung veräußert werden und die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den maßgeblichen Wert von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % (ohne Nebenkosten) unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals gemäß dem vorherigen Satz ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bis zu der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung ausgegeben bzw. veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Als maßgeblicher Wert gilt dabei der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veräußerung der Aktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei in allen obenstehenden Fällen ausgeschlossen. Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, eigene Aktien den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann in diesem Fall mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (vereinfachtes Einziehungsverfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Die o.g. Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden. Die Ermächtigung erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft zu allen sonstigen gesetzlich zugelassenen Zwecken und gilt auch für Aktien, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG oder auf anderem Wege, insbesondere gemäß § 71d Satz 5 AktG, erworben wurden oder werden. Werden die Aktien der Gesellschaft nicht im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem gehandelt, so ist für die Bestimmung des maßgeblichen Werts der Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise) an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb bzw. der Veräußerung der Aktien an dem Börsenplatz maßgeblich, der in diesem Zeitraum den größten Handelsumsatz in Bezug auf die Aktien der Gesellschaft zu verzeichnen hatte. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315 ABS. 4 NR. 8 UND § 289 ABS. 4 NR. 8 HGB)Es bestehen keine Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind. ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315 ABS. 4 NR. 9 UND § 289 ABS. 4 NR. 9 HGB)Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht.
Bayreuth, 26. April 2017 Steven De Proost, CEO Vorstand Koen Boriau, CFO Vorstand Jahresabschluss FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2016 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2016Bilanz zum 31. DEZEMBER 20167C Solarparken AG, BayreuthAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung 2016 VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2016scroll
Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2016 BIS ZUM 31. DEZEMBER 20167C Solarparken AG, Bayreuth1. ALLGEMEINE ANGABENDie 7C Solarparken AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 S.2 HGB i.V.m. § 264d HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB sowie den Vorschriften des AktG erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Bayreuth und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth in der Abteilung B mit der Handelsregisternummer 6106 eingetragen. Für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2016 werden erstmalig die Regelungen des HGB in der Fassung des BilRUG angewendet. Eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist nur eingeschränkt möglich, da die angewendeten Bilanzierungsvorschriften nicht auf das Vorjahr anzuwenden sind. Zur besseren Verständlichkeit und Klarheit des Jahresabschlusses wurden innerhalb des Anlagevermögens und dem Posten Rückstellungen das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2.A II bzw. Abs 3.B Nr. 3 HGB erweitert. Innerhalb des Anlagevermögens werden Solaranlagen sowie Solaranlagen im Bau als eigener Posten dargestellt. Ferner wird die Position sonstige Rückstellungen innerhalb der Bilanz nach ihren wesentlichen Positionen aufgegliedert. 1.1 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend, die unverändert zum Vorjahr beibehalten wurden mit Ausnahme der Bilanzierungsänderungen, die sich im Rahmen des BilRUG ergaben. Die Auswirkungen der geänderten Bilanzvorschriften werden im jeweiligen Abschnitt zur Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. A. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEDie immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über eine Nutzungsdauer von in der Regel 3 bis 20 Jahren. B. SACHANLAGENDie bilanzierten Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aktiviert. Soweit erforderlich, werden auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen Nutzungsdauern zwischen 3 bis 33 Jahren zu Grunde. C. FINANZANLAGENDie Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. D. VORRÄTERoh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse und Waren werden mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. E. FORDERUNGEN UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDESämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Netto-Forderungen wurde in Höhe von einem Prozent vorgenommen. F. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTENDie Bilanzierung der laufenden Bankguthaben und der Kassenbestände (Zahlungsmittel bzw. liquide Mittel) erfolgt mit dem jeweiligen Nennbetrag. G. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENAls Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. H. RÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen Verpflichtungen; sie sind in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Es wurden Rückstellungen für Gewährleistungen gebildet, die ehemaligen Kunden eingeräumt wurden. Die tatsächliche Inanspruchnahme war zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung und der Erstellung des Abschlusses nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung wurden Annahmen getroffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Prozessrisiken, bekannte und vermutete Mängel sowie sich zukünftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungsprogramme haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Schätzungen werden einzelfallbezogen vorgenommen. Es wurden voraussichtliche Preissteigerungen von zwei Prozent zugrunde gelegt. Die Gewährleistungsrückstellungen werden in voller Höhe als kurzfristig angesehen, da mit einer Inanspruchnahme aus Gewährleistungen bzw. der Beseitigung der Gewährleistungen in überwiegender Zahl im Laufe des nächsten Geschäftsjahres zu rechnen ist und dies auch aufgrund der hohen Unsicherheit über das zeitliche Profil der Inanspruchnahmen als sachgerecht angesehen wird. I. VERBINDLICHKEITENDie Verbindlichkeiten (Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten) sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. J. FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNGGeschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden gemäß 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. K. VERWENDUNG VON ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGENIm Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zu Grunde gelegt, die sich auf den Ansatz, den Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Vermögensgegenstände, Schulden und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die zu Grunde gelegten Annahmen und Schätzungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer langfristiger Vermögensgegenstände und auf die Bewertung von Rückstellungen. L. LATENTE STEUERNDer Steuersatz für die Berechnung der aktiven latenten Steuern beträgt 29,48 Prozent. Von dem Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang der aktiven latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Sachverhalte, die den Ansatz passiver latenter Steuern erfordern, lagen nicht vor. 1.2 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZA. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENSDie Entwicklung der Gegenstände des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. ANLAGENSPIEGELscroll
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FINANZANLAGEVERMÖGEN Die Finanzanlagen betreffen die in der folgenden Übersicht aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG. scroll
* die in der obenstehenden Tabelle erläuterten Firmierungen entsprechen denen am Tag der Veröffentlichung dieses Jahresabschlusses. Die Firmierungen dieser Gesellschaften lassen sich wie folgt zusammen fassen: scroll
B. VORRÄTEDie Vorräte der Gesellschaft betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse und Waren sowie Geleistete Anzahlungen. Unter den fertigen Erzeugnisse und waren, werden PV Modulen ausgewiesen, die zur Eigenverwendung oder in Rahmen von Dienstleistungsverträgen zum Weiterverkauf bestimmt sind. Die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte betreffen eine Anzahlung auf einer Lieferung von PV Modulen. C. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von TEUR 422 auf TEUR 355 gesunken. Es gab TEUR 133 (i.VJ.: TEUR 227) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Es bestehen keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern. D. FORDERUNGEN GEGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMENDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind von EUR 19,2 Mio im Vorjahr. auf EUR 27,3 Mio. gestiegen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Darlehensforderungen zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit größer als 1 Jahr i.H.v. 21,7 Mio. (i.VJ.: EUR 16,6 Mio.). Darüber hinaus gab es Darlehensforderungen i.H.v. EUR 4,5 Mio. (i.VJ.: EUR 0,4 Mio.) zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Schließlich gab es EUR 1,0 Mio. (i.VJ:. EUR 2,2 Mio.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen. Es gibt keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die Gesellschafter sind. E. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEIn den sonstigen Vermögensgegenständen von TEUR 985 sind TEUR 13 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten und betreffen ausschließlich ein Darlehen an einen Verpächter. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem Umsatzsteuererstattungsansprüche i.H.v. TEUR 683, die mit dem Bau einer neuen Anlage der Gesellschaft in Verbindung stehen. Im Vorjahr umfassten die sonstige Vermögensgegenstände vor allem Forderungen gg. Versicherer, die vollständig im Berichtszeitraum beglichen wurden. F. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTENDiese Position beinhaltet ein Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 2.595 (i.VJ.: TEUR 2.100). Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 492 (i.VJ.: TEUR 337) unterliegen Verfügungsbeschränkungen im Zusammenhang mit Vertragserfüllungsbürgschaften oder stellen Projektreservekonten für eigene Solaranlagen da. G. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENEs wurden Bearbeitungsentgelte für langfristige Bankfinanzierungen i.H.v. TEUR 37 in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Dieses aktivierte Entgelt wird über die Laufzeit der jeweiligen Bankfinanzierung aufgelöst. H. GEZEICHNETES KAPITALDas gezeichnete Kapital bestand zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 aus insgesamt 42.463.645 Aktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie, sodass das Grundkapital der Gesellschaft EUR 42.463.645,00 betrug. Es gibt eine einheitliche Aktiengattung. Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals wird in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
Mit Beschluss des Vorstands und Aufsichtsrates vom 15. Januar 2016 wurde am gleichen Tag eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen einer Privatplatzierung in Höhe von EUR 1.000.000,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,07 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 20. Januar 2016 in das Handelsregister eingetragen. Ein Betrag i.H.v. EUR 1.000.000,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 1.070.000,00 wurde in die Kapitalrücklage (Siehe 1.2.I Kapitalrücklage) überführt. Darüber hinaus wurden im Januar 2016 aus Ausübungen der Optionen aus der Optionsanleihe im Dezember des Vorjahres 803.018 neue Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 1,76 je Aktie und einem Gegenwert von EUR 1.413.311,68 ausgegeben. Schließlich wurden während der Ausübungszeiträume der vorgenannten Optionen der Optionsanleihe im März, Juni und September des Berichtszeitraums insgesamt 182.910 neue Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 1,98 je Aktie und einem Gegenwert von EUR 362.161,80 gezeichnet. Insgesamt floss aus den Optionsausübungen ein Betrag i.H.v. EUR 985.928,00 in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 789.545,48 wurde in die Kapitalrücklage (Siehe 1.2.I Kapitalrücklage) überführt. Die Optionen wurden aus dem bedingten Kapital, das infolge des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 (Siehe 1.4.I Bedingtes Kapital 2014 dieses Anhangs) geschaffen wurde, bedient. Die Optionen wurden gemeinsam mit der Optionsanleihe 2014 ausgegeben. Diese Anleihe wurden ebenfalls infolge eines Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 emittiert. Nach dem 31. Dezember 2016 ist eine Ausübung der Option nicht mehr möglich. Aufgrund der vorgenannten Barkapitalerhöhung und Optionsausübungen erhöhte sich das gezeichnete Kapital insgesamt von EUR 40,5 Mio. auf EUR 42,5 Mio. zum Bilanzstichtag. I. EIGENE ANTEILEZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien im Bestand, sodass es keine Rücklage für eigene Aktien gab. J. KAPITALRÜCKLAGEDie Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2016 TEUR 28.224 (i.VJ.: TEUR 26.364): scroll
Die Zunahme bestand aus den Emissionsagios aus der Privatplatzierung (TEUR 1.070), sowie Optionsausübungen (TEUR 790) (siehe 1.2.G). K. BILANZVERLUSTDer Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.481 wird auf neue Rechnung vorgetragen, sodass sich zum Bilanzstichtag ein Bilanzverlust ergibt. In dem Bilanzverlust sind Verlustvorträge in Höhe von TEUR 11.044 aus Vorjahren eingeflossen, sodass der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2016 TEUR 9.563 beträgt. L. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die 7C Solarparken AG räumte ihren Kunden unterschiedliche Gewährleistungsansprüche ein. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung sind Annahmen zu treffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Sich zukünftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungsprogramme haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Gewährleistungsrückstellungen verringerten sich netto von EUR 3,1 Mio. auf EUR 1,5 Mio. Dies resultierte aus dem Vollzug eines geschlossenen Vergleichs im Rahmen eines Haftungsfalls i.V.m der ehemaligen PV-Anlagen „Waldeck“. Die Rückstellung wurde somit verbraucht. Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten betreffen Vertragsstreitigkeiten. Die Rückstellung für Personalaufwendungen beinhaltet Tantiemen, nicht genommenen Urlaub sowie die zu erwartenden Aufwendungen für die Berufsgenossenschaft. Die Rückbaurückstellung für Solaranlagen verringerte sich in der Summe, weil ein Rückbau für einige Anlagen als unwahrscheinlich angesehen wird. Die Rückstellungen für Drohverluste betreffen verlusttragende Verträge, die in den kommenden Jahren für konzerninterne und –externe Kunden ausgeführt werden sollen. Während des Geschäftsjahres wurden die Rückstellungen für Drohverluste neu eingeschätzt, auf Basis effizienter internen Abläufe im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie einer Reihe von Vertragsbeendigungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. M. LATENTE STEUERNDie Gesellschaft verfügte am Anfang des Berichtzeitraums über gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von in etwa EUR 26,9 Mio. und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge i.H.v. EUR 27,0 Mio. Die aktiven latenten Steuern werden nicht aktiviert, da die Gesellschaft ihr Wahlrecht gem. § 274 abs. 1 HGB in diesem Sinne nicht ausübt. Der anzusetzende Steuersatz, dem eine Berechnung der latenten Steuern zugrunde liegen würde, beträgt 29,48 %. N. ANLEIHENAm 19. Oktober 2016 wurde eine konvertible Anleihe i.H.v. EUR 2,5 Mio emittiert. Die Anleihe hat einen Zinssatz von 2,5 % und eine Laufzeit von einem Jahr. Der Gesellschaft steht das Wahlrecht zu, im Falle einer Ausübung des Wandelrechtes durch die Inhaber, diese in Bar oder in Aktien zu bedienen. Im Falle einer nicht Ausübung durch die Inhaber wird die Wandelanleihe zu ihrem Nennwert (EUR 2,5 Mio.) getilgt. O. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENIm Berichtszeitraum hat die 7C Solarparken AG weitere Bankfinanzierungen für die Finanzierung Ihrer Investitionen aufgenommen, sodass die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Bilanzstichtag EUR 14,0 Mio. (i.VJ.: EUR 8,8 Mio.) betrugen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mietzahlungen besichert. Zudem wurden künftig abrufbare Sichteinlagen für bestimmte Bankdarlehen verpfändet. Der Verbindlichkeitenspiegel wird in untenstehender Tabelle dargestellt: scroll
Die Verbindlichkeiten ggü Kreditinstituten sind durch u.A. Abtretung von Guthaben, das Recht auf Einspeisevergütung, Versicherungen gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Großteils durch die Solaranlage im Bau gesichert. P. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENSämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 4.199 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Q. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER VERBUNDENEN UNTERNEHMENDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben einen Wert i.H.v. TEUR 7.409 (i.VJ.: TEUR 5.161). Davon haben TEUR 7.081 eine Restlaufzeit von größer als 5 Jahren. (i.VJ.: TEUR 1.172). R. SONSTIGE VERBINDLICHKEITENDie sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. scroll
1.3 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGA. UMSATZERLÖSEUmsatzerlöse in Höhe von TEUR 3.719 (i.VJ.: TEUR 1.499) wurden im Berichtszeitraum realisiert. Die Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen (TEUR 2.967), der Einspeisung von Strom (TEUR 685) sowie Mieterträge (TEUR 68). Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilRUG ergaben sich einige Veränderungen hinsichtlich des Ausweises innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund einer weiter gefassten Umsatzerlösdefinition. Wie aus der unterstehenden Tabelle ersichtlich ist, hätten die Umsatzerlöse des Vorjahres bei TEUR 1.538 gelegen, wenn die Vorschriften des BilRUG schon im Vorjahr angewendet worden wären. scroll
Die Umsätze verteilen sich regional wie folgt: scroll
Die Umsatzerlöse resultieren hauptsächlich aus (technischen) Dienstleistungen, wie Wartung und Reparatur für die Photovoltaikanlagen der Kunden (TEUR 2.367) sowie eine enthaltene Provision i.H.v. TEUR 600 aus der Beratung für den Verkauf von einer Solaranlagen betreibenden Konzerngesellschaft. Die Umsatzerlöse wurden zu 88 % gegenüber verbundenen Unternehmen realisiert, im Vorjahr waren die technischen Leistungen noch zu 74 % konzernintern. Dies hängt damit zusammen, dass die Muttergesellschaft sich fortlaufend weiter in die Gruppenstrategie zur Fokussierung auf die eigenen PV-Anlagen anpasst. Gleichwohl investiert die Gesellschaft zunehmend auch in eigene Solaranlagen und Immobilien, die durch Stromverkauf bzw. Vermietung externe Umsatzerlöse erwirtschaften. Infolge dieser Direktinvestitionen in Solaranlagen und Immobilien wurden im Geschäftsjahr 2016 erstmals im wesentlichen Umfang Mieten (TEUR 68) und Stromverkaufserlöse (TEUR 685) gegenüber Dritten vereinnahmt. Periodenfremde Umsatzerlöse gab es nur in einem unwesentlichen Umfang (TEUR 111). B. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
*die periodenfremde Erträge stellen in der neuen Definition gem. den Vorschriften des BilRUG Umsatzerlöse da. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Fremdwährungsgewinne in Höhe von EUR 0,0 (i.VJ.: EUR 0,28). Hauptsächlich sind die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen durch die Neueinschätzung der Drohverlustverträge i.H.v. TEUR 601 (vgl. 1.2.K) entstanden, aber auch durch die Verjährung der Rückstellungen für technische Gewährleistungen (TEUR 345), die im Berichtszeitraum nicht in Anspruch genommen worden sind und demzufolge verjährten. C. MATERIALAUFWANDDer Materialaufwand resultiert im Wesentlichen aus dem Bezug von Fremdleistungen und dem Verbrauch von Modulen und sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Rahmen des technischen Betriebes. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilRUG ergaben sich Folgeänderungen in der Zuordnung von Aufwendungen, die bisher unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurden und ab dem Geschäftsjahr 2016 unter den bezogenen Leistungen innerhalb des Materialaufwands ausgewiesen werden. Wie aus der unterstehenden Tabelle ersichtlich ist, hätten die Aufwendungen für bezogene Leistungen des Vorjahres bei TEUR 434 statt TEUR 257 gelegen, wenn die Vorschriften des BilRUG schon im Vorjahr angewendet worden wären. Der gesamte Materialaufwand hätte dann im Jahr 2015 TEUR 505 statt TEUR 327 betragen. scroll
D. PERSONALAUFWANDEs wurden während des Berichtzeitraums keine Abfindungen für Mitarbeiter bezahlt (i.VJ.: TEUR 10). Die Kosten für die Altersversorgung betrugen im Berichtszeitraum TEUR 2 (i.VJ.: TEUR 1). E. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: Der Aufwand für Rückstellungen besteht hauptsächlich aus einer Erhöhung einer bereits bestehenden Rückstellung bezüglich eines Rechtstreits einer durch die COLEXON errichtete Anlage (TEUR 490) sowie einer Zuführung der Rückstellung für Gewährleistungen (TEUR 214) und einer Erhöhung der Rückstellung durch die Neueinschätzung der Drohverlustverträge (TEUR 280). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Fremdwährungsaufwendungen in Höhe von TEUR 1,6 (i.VJ.: TEUR 0,4). Periodenfremde Aufwendungen sind nur in unwesentlichen Umfang angefallen. F. Erträge Aus BeteiligungenIm Jahr 2016 hat die Colexon Italia, Imola / Italien, an der die Gesellschaft zu 100 % beteiligt ist, eine Dividende i.H.v. TEUR 860 ausgezahlt. G. ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGEDie Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren aus Zinsen für Bankguthaben und verzinsten Forderungen, aus Zinsen für Darlehen an Tochterunternehmen und aus Zinserträgen gemäß § 233a AO. In Summe betrugen die Zinsen TEUR 1.354 (i.VJ.: TEUR 488). Die Zunahme der Zinserträge hängt zusammen mit der sich ausdehnenden Funktion der Gesellschaft als Finanzierungsgesellschaft für andere Konzerngesellschaften. H. SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen i.H.v. TEUR 510 (i.VJ.: TEUR 297) spiegeln im Wesentlichen den Zinsaufwand für Darlehen aus Tochterunternehmen i.H.v. TEUR 249 (i.VJ.: TEUR 170) wider. Daneben fielen Zinsen aus dem Coupon der Wandelanleihe (TEUR 13), sowie Zinsaufwand aus Darlehen von Kreditinstituten I.H.v. TEUR 177 (i.VJ.: TEUR 33) an. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsungen von Rückstellungen in Höhe von TEUR 66 (i.VJ.: TEUR 62) und ähnliche Aufwendungen von TEUR 5 (i.VJ.: TEUR 3) entstanden. Die Erhöhung dieser Aufwendungen ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle in der Finanzierung des Konzerns, dessen Mutter sie ist, führt, sowie andererseits durch die Zinslasten der langfristigen Finanzierungen der neuen Investitionen in eigene Solaranlagen und Immobilien. I. STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAGDie Steuern vom Einkommen und Ertrag teilen sich wie folgt auf: scroll
Während deutsche Körperschaftsteuer i.H.v. TEUR 3 erstattet wurde, hat die Gesellschaft infolge der Liquidation der Colexon Solar Invest A/S eine Nachzahlung der dänischen Körperschaftsteuer i.H.v. TEUR 11 in den Aufwand aufnehmen müssen. J. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGDer Vorstand schlägt vor, der Jahresüberschuss i.H.v. EUR 1.480.689 auf neue Rechnung vorzutragen. K. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND AUßERBILANZIELLE GESCHÄFTEDie Gesellschaft ist im Rahmen der Veräußerung von fünf Solarprojekten Rückkaufverpflichtungen eingegangen. Die Rückkaufpreise belaufen sich in der Summe auf TEUR 1.291. Die Andienungsrechte der Käufer der Solarprojekte können nach einer Laufzeit der Anlagen von 20 Jahren am 31. Dezember 2029 ausgeübt werden. Die Restlaufzeit beläuft sich damit auf fünf Jahre. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Die Gesellschaft schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Andienungsrechte ausgeübt werden als gering ein. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Dienstleistungsverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 53 (i.VJ.: TEUR 57) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren in Höhe von TEUR 31 (i.VJ.: TEUR 40). Außerdem ergeben sich aus Miet- und Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Verpflichtungen in Höhe von TEUR 50 (i.VJ.: TEUR 48), davon TEUR 20 gegenüber verbundenen Unternehmen und mit einer Restlaufzeit von größer als eins bis zu fünf Jahren in Höhe von TEUR 113 (i.VJ.: TEUR 126), davon TEUR 60 gegenüber verbundenen Unternehmen. Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 1.4 SONSTIGE ANGABENA. ANZAHL DER ARBEITNEHMERIm Geschäftsjahr 2016 waren in der Gesellschaft durchschnittlich 9 Mitarbeiter beschäftigt. Der technischen Abteilung waren durchschnittlich 7 Mitarbeiter zuzurechnen und 2 Mitarbeiter der Kaufmännischen. Es wurden im Berichtsjahr zum Bilanzstichtag 10 Mitarbeiter beschäftigt, davon 3 kaufmännische Mitarbeiter und 7 technische Mitarbeiter. B. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERSscroll
C. GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN PERSONENGeschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden, bestanden im Jahr 2016 nicht. D. VORSTANDIm Geschäftsjahr 2016 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten: scroll
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf: scroll
*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich exkl. mittelbarer Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns. Für diese Aufstellung wird auf den zusammengefassten Lagebericht verwiesen. Die Bezüge des Vorstands beliefen sich im Vorjahr auf: scroll
Folgende Leistungszusagen bestehen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandsbestellung: Herr Steven De Proost: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne, dass hierfür ein wichtiger Grund besteht und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden. Herr Koen Boriau: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne, dass hierfür ein wichtiger Grund besteht und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden. E. AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich in 2016 wie folgt zusammen: scroll
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB der Aufsichtsratsmitglieder: scroll
Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 106 (i.VJ.: TEUR 89). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt. Der feste Anteil der jährlichen Vergütung beträgt für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie Mitglieder TEUR 18, für den Vorsitzenden jedoch TEUR 27 und ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Darüber hinaus wurden Sitzungsgelder von TEUR 0,5 pro Sitzung und Reisekostenerstattungen gezahlt. F. STIMMRECHTSMITTEILUNGENDie Stimmrechte teilen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 im Wesentlichen wie folgt auf: scroll
Erklärung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dem Unternehmen mitgeteilt worden sind. Es ging im Geschäftsjahr 2016 der 7C Solarparken AG folgende Mitteilung zu. Herr Hermann Müller, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.01.2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 26.10.2007 die Schwelle von 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. G. GENEHMIGTES KAPITAL 2015Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 16.100.850,00 durch Ausgabe von bis zu 16.100.850 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2016 hat das genehmigte Kapital 2015 aufgehoben. H. GENEHMIGTES KAPITAL 2016Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2016 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 21.179.504,00 durch Ausgabe von bis zu 21.179.504 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. I. BEDINGTES KAPITAL 2014Die Hauptversammlung vom 17. April 2014 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2014) unter Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals 2005 beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. April 2014 um bis zu 4.436.139,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.436.139 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung der ausgeübten Optionen aus der Optionsschuldverschreibung. Bis zum Ende des Berichtszeitraums wurden 4.162.190 Optionen ausgeübt. Nach dem 31. Dezember 2016 ist eine Ausübung endgültig nicht mehr möglich. J. BEDINGTES KAPITAL 2016Die Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu 20.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Im September 2016 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen eine solche Wandelanleihe auszugeben, die im Oktober 2017 zur Ausgabe von 1.000.000 neue auf den Inhaber lautenden Stückaktien führen könnte. 1.5 NACHTRAGSBERICHTAUSÜBUNG VON OPTIONEN IM GEGENWERT VON EUR 0,1 MIO. Innerhalb des Ausübungszeitraumes, der am 31. Dezember 2016 endete, wurden durch die Inhaber von den im August 2014 ausgegebenen Optionsschuldverschreibung der 7C Solarparken AG, Ausübung für 68.487 Inhaber-Optionsscheinen erklärt. Entsprechend wurden 68.487 neue 7C Solarparken AG Aktien zu EUR 1,98 je Aktie bzw. einem Gegenwert von EUR 135.604,26 gezeichnet. Die neuen Aktien wurden im Januar 2017 ausgegeben. Dieser Ausübungszeitraum war der letzte, in der Optionen aus der Optionsschuldverschreibung angemeldet werden konnten. PRIVATPLATZIERUNG ZWEIER BARKAPITALERHÖHUNGEN VON INSGESAMT EUR 5,2 MIO. Der Vorstand der 7C Solarparken AG hat am 16. Januar 2017 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde in Höhe von EUR 765.766,00 durch Ausgabe von 765.766 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 2,30 je Aktie erhöht. Hieraus wurde ein Brutto-Emissionserlös von EUR 1,76 Mio. erzielt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 stimm- und gewinnbezugsberechtigt. Darüber hinaus hat der Vorstand der 7C Solarparken am 31. März 2017 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde in Höhe von EUR 1.500.000,00 durch Ausgabe von 1.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 2,30 je Aktie erhöht. Hieraus wurde ein Brutto-Emissionserlös von EUR 3,45 Mio. erzielt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 stimm- und gewinnbezugsberechtigt. INBETRIEBNAHME DER ANLAGE „GROßFURRA“ Die Solaranlage Großfurra (4,1 MWp), die sich zum Bilanzstichtag im Bau befand, wurde im ersten Quartal 2017 ans Stromnetz angeschlossen. Die Anlage ist mit Modulen von Neo Solar Power und Wechselrichtern von Sungrow ausgestattet. Die Solaranlage hatte im fünften bundesweiten Ausschreibungsverfahren (August 2016) den Zuschlag erhalten und bekommt eine 20-jährige Einspeisevergütung. ERWERB DES ANLAGENPORTFOLIOS „SWAN ENERGY“ Am 3. April 2017 hat die 7C Solarparken AG sämtliche Anteile der belgischen Projektgesellschaft „Swan Energy NV“ erworben. Sie ist Eigentümerin von drei Dachanlagen mit insgesamt 1,2 MWp, die mit Yingli Modulen und SMA Wechselrichtern ausgestattet, 2011 inbetriebgenommen wurden. Die Anlagen profitieren von einer Einspeisevergütung von EUR 330 / MWh. Im letzten Jahr hat das Portfolio ein EBITDA von TEUR 400 generiert, während der Nennwert der langfristigen Finanzverbindlichkeiten am 31. Dezember 2016 EUR 1,9 Mio. betrug. Die Anlage war der Gesellschaft bereits bekannt und Ziel ist es ebenfalls die kaufmännische und technische Verwaltung der Anlagen kurzfristig zu übernehmen. 1.6 ENTSPRECHENSERKLÄRUNGDie gemäß § 161 AktG abzugebende Erklärung, inwieweit den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird, wurde durch Veröffentlichung auf der Homepage abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. 1.7 KONZERNVERHÄLTNISSEDie 7C Solarparken AG ist das Mutterunternehmen des 7C Solarparken Konzerns und stellt einen Konzernabschluss nach IFRS auf, der im Bundesanzeiger offengelegt wird bzw. ist.
Bayreuth, 26. April 2017 Steven De Proost, Vorstand, CEO Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO WEITERE INFORMATIONENVERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt und dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beschrieben sind.“
Bayreuth, 26. April 2017 Steven De Proost, CEO, Vorstand Koen Boriau, CFO, Vorstand Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und des zusammengefassten Lageberichts der 7C Solarparken AG, Bayreuth, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss und über den zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Nürnberg, 26. April 2017 Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer Meyer, Wirtschaftsprüferin DISCLAIMERDer vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstandes der 7C Solarparken AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunfts-bezogenen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächliche Leistungen und Ergebnisse der 7C Solarparken AG anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Änderungen der Geschäftsstrategie. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die 7C Solarparken AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen. |
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