![]() 7C Solarparken AGBayreuthKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017KONZERNGESCHÄFTSBERICHT 2017BERICHT DES VORSTANDSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, auch im Geschäftsjahr 2017 konnten wir erneut ein ausgezeichnetes Ergebnis erzielen und dabei unser dynamisches Wachstum fortsetzen. Mit dem Ausbau unseres Bestandsportfolios auf 118 MWp zum Jahresende 2017 und der erfolgreichen Umsetzung unseres Optimierungsprogramms 2.0 konnten wir im Geschäftsjahr 2017 unsere Finanzkennzahlen deutlich verbessern. 7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 33,0 Mio. (i.VJ: EUR 30,3 Mio.) und erfüllte bzw. übertraf damit den Planansatz von größer EUR 32,0 Mio. des Vorjahres. Das EBITDA erhöhte sich auf EUR 29,9 Mio. (i.VJ: EUR 27,9 Mio.), was einer deutlichen Steigerung um 7,2 % entspricht. Damit wurde auch der prognostizierte Wert des EBITDA von größer EUR 27,0 Mio., zuletzt im November 2017 im Rahmen des Geschäftsplans 2017 bis 2019 auf erwartete EUR 28,5 Mio. erhöht, deutlich erfüllt bzw. überschritten. Unser Cashflow je Aktie (CFPS) verbesserte sich prognosegemäß weiter von EUR 0,45 in 2016 auf EUR 0,49 in 2017. Darüber hinaus verbesserte sich die Eigenkapitalquote weiter auf fast 30 %. Wir sind daher sehr stolz, unseren Aktionären erstmals eine Dividende von EUR 0,10 je Aktie zur Ausschüttung vorschlagen zu können. Obwohl unser aktuelles Portfolio schon bereits bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf 134 MWp gestiegen ist, zielen wir weiterhin auf einen Ausbau der installierten Leistung auf 200 MWp innerhalb der nächsten zwei Jahre ab, um das volle Potential für unsere Aktionäre zu heben. Hierfür haben wir im Februar 2018 den ersten Meilenstein durch den Erwerb des "Amatec" Geschäftsbetriebs sowie den zweiten Meilenstein durch die Ausgabe eines Schuldscheins in Höhe von EUR 25 Mio. gelegt. Diese strategische Transaktion ermöglicht es uns ein Unternehmenswachstum auf 150 MWp zu realisieren und bei Erreichung dieser Marke den CFPS im Jahr 2019 auf EUR 0,55 je Aktie maximieren zu können. Der Vorstand geht bei seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2018 für den Konzern davon aus, dass der CFPS im Geschäftsjahr 2018 dem Berichtsjahr 2017 mit EUR 0,49 je Aktie unverändert bleiben wird. Ursächlich hierfür ist eine leichte zeitliche Verschiebung: Während die Zinsen für den Schuldschein bereits im Jahr 2018 vollumfänglich anfallen, werden die Erträge aus den Investitionen sich erst entwickeln und nur teilweise bereits im Jahr 2018 einen positiven Effekt auf das operative Ergebnis haben. Unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandsportfolios von 134 MWp erwartet der Vorstand für den Konzern eine Steigerung der Umsatzerlöse auf EUR 35,1 Mio. Das EBITDA für das Geschäftsjahr 2018 wird mit EUR 29,6 Mio. prognostiziert, welches leicht unter dem berichteten EBITDA des Geschäftsjahres 2017 ist, dennoch liegt die EBITDA-Prognose deutlich oberhalb des bereinigten EBITDAs 2017 (EUR 28,2 Mio.). An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 7C Solarparken unseren Dank für die im Laufe des Berichtsjahres erzielten Fortschritte aussprechen. Unser Dank gilt auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihren geleisteten Beitrag, unseren Aktionären für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen sowie unseren zahlreichen Stakeholdern und Geschäftspartnern.
Bayreuth, 23. April 2018 Steven De Proost, CEO Koen Boriau, CFO BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, auch im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands auf Basis dessen ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichterstattung regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Dabei hat er alle ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Im Berichtsjahr ist der Aufsichtsrat zu insgesamt acht ordentlichen Sitzungen zusammengekommen. An allen Sitzungen nahmen stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats und auch der Vorstand teil. Darüber hinaus fanden in mehreren Fällen auch fernmündliche Sitzungen als Telekonferenzen statt, wichtige und eilbedürftige Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefasst. GRUNDLEGENDE INFORMATIONENAuch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand in einem regelmäßigen Austausch. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand schriftlich und mündlich über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Seine Berichtspflicht hat der Vorstand demnach vollumfänglich erfüllt. In alle für das Unternehmen bedeutsame Entscheidungen ist der Aufsichtsrat im Berichtsjahr einbezogen worden und hat zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war. WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUMDer Aufsichtsrat befasste sich im Rahmen seiner Beratungs- und Überprüfungstätigkeit im Berichtszeitraum mit den folgenden thematischen Schwerpunkten:
WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATSIm Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:
Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor. PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRATVORSTANDDer Vorstand der 7C Solarparken AG setzt sich im Berichtsjahr unverändert aus Herrn Steven De Proost und Herrn Koen Boriau zusammen. AUFSICHTSRATZu personellen Veränderungen kam es im Aufsichtsrat. Herr Andreas Schmidt hat mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juli 2017 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seiner Stelle haben die Aktionäre Herrn Paul Decraemer, Geschäftsführer Paul Decraemer BVBA, wohnhaft in Lochristi (Belgien), auf der ordentlichen Hauptversammlung zum neuen Mitglied gewählt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Schmidt für seine engagierte und konstruktive Arbeit für die Zeit, während derer er im Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG tätig war. DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEXNach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 5. Mai 2015 haben Aufsichtsrat und Vorstand am 13. März 2017 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2017 verabschiedet und auf der Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht. Etwaige Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex werden in dieser Erklärung offengelegt und erläutert. Über die Corporate Governance bei 7C Solarparken berichtet der Vorstand auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Teil des Geschäftsberichts. Interessenskonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten. JAHRESABSCHLUSS 2017Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juli 2017 haben die Aktionäre der Gesellschaft die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2017 der 7C Solarparken AG gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Beachtung der Regelungen des Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer den Prüfungsauftrag erteilt. Den vom Vorstand erstellten Jahres- und Konzernabschluss samt zusammengefassten Lagebericht hat die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung für eine eigene Prüfung zugesendet. Diese Unterlagen waren in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 23. April 2018 im Beisein des Abschlussprüfers Gegenstand umfangreicher Erörterungen. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung Ferner berichtete er, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er den Jahres- und den Konzernabschluss 2017. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGDer Vorstand der Gesellschaft hat vorschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 7.145.624,40 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 4.679.182,50 zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von EUR 2.466.441,90 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt. Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und ihren persönlichen Einsatz im Berichtsjahr. Unseren Aktionärinnen und Aktionären danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen. Mit Zustimmung der Aktionäre hoffen wir, die Grundlagen für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu schaffen.
Bayreuth, 23. April 2018 Hr. Joris De Meester, Vorsitzender des Aufsichtsrats ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2017 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2017GRUNDLAGEN DES KONZERNSGESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTURDer 7C Solarparken Konzern (im folgenden kurz 7C Solarparken oder Konzern genannt) hat als Tätigkeitsschwerpunkt den Erwerb und Betrieb von PV-Anlagen bei laufender Optimierung der Anlagen. Mutterunternehmen des Konzerns ist die 7C Solarparken AG, mit Sitz in Bayreuth. Sie nimmt die Funktion einer operativen Holdinggesellschaft wahr. Ihr obliegt die Steuerung im Rahmen eines aktiven Anlagenmanagements sowie die kaufmännische und technische Betreuung der einzelnen Anlagen. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen sowie insgesamt 50 inländischen und 9 ausländischen Tochtergesellschaften. Der Konzern legt seinen Aktivitätsschwerpunkt auf den Erwerb und den Betrieb von PV-Anlagen sowie von sog. PV Estate in Deutschland. Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, stellt in ihrer Funktion als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns einen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 315a Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB auf. Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2017 stellt sich wie folgt dar: ![]() WERTSCHÖPFUNGSMODEL7C Solarparken positioniert sich als unabhängiger Eigentümer/Betreiber von PV-Anlagen (Independent Power Producer oder kurz: IPP) mit Einspeisung hauptsächlich in Deutschland. Durch das Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) garantiert der deutsche Staat feste Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisesatz festgelegt wird, sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen. Das Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen sowie risikoarme Optimierung und Expansion des Portfolios für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Unsere Kernkompetenz ist das professionelle Management von PV-Anlagen, beginnend mit der Akquisition, Finanzierung und Optimierung bis hin zum Betrieb der Anlage. ![]() Gelegentlich können die Anlagen auch wie ein Neuprojekt entwickelt werden, sodass 7C Solarparken von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungsphase profitieren kann. Im Rahmen des Strategischen Plans 2017-2019 wurde eine intensive Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler in Aussicht gestellt, damit der Bereich "eigene Entwicklung" intensiviert werden kann. Durch den Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebs nach dem Bilanzstichtag sind die notwendigen Voraussetzungen für diese Intensivierung eingeleitet worden. Die Folgen der Intensivierung sowie des Erwerbs werden im Wirtschaftsbericht detailliert dargestellt. Einen wesentlichen Bestandteil der Wertschöpfung stellt die Ertragssteigerung durch technische und kaufmännische Optimierung der Anlagen dar. Dabei achtet das Management in seinen Entscheidungen auf einen ressourcenschonenden Einsatz, der auf eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Anlagen und deren Wert abzielt. Ziel ist es, die Anlagen während der Laufzeit der Einspeisevergütung und soweit möglich darüber hinaus in ihrer Substanz zu erhalten. Angesichts der langfristigen und nachvollziehbaren Cashflows sind die Solarparks der Gesellschaft grundsätzlich in einem Verhältnis von 25 % Eigenkapital und 75 % Fremdkapital finanziert. Dadurch, dass rechtlich unabhängige Projektgesellschaften ("SPV's") die Solarparks erwerben und betreiben, ergibt sich eine Risikostreuung und Risikominimierung für den Konzern. Neben der Produktion und dem Verkauf von Strom zu fixen und regulierten Preisen an oft öffentliche und gewerbliche Abnehmer (z.B. Netzbetreiber, Energiehändler und lokale Konsumenten) erwirbt die 7C Solarparken auch "PV Estate", welches auf Eigentum von Grundstücken und Gebäuden/Hallen in Bezug zu den unternehmenseigenen PV Anlagen abzielt. Diese Investitionen ermöglichen es der Gesellschaft, durch die Einsparung der jährlichen Pachtkosten der PV Parks eine wiederkehrende Rendite zu erzeugen, aber auch, vom Wert der betreffenden PV Anlagen über die Laufzeit der Einspeisevergütungen hinaus zu profitieren. Gelegentlich ermöglicht die PV Estate Aktivität zusätzliche Mieteinnahmen von Drittkunden, welche Teile der konzerneigenen Grundstücke nutzen. ANLAGENPORTFOLIODer strategische Fokus des Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 und 5 MWp. Sollten sich wirtschaftlich interessante Möglichkeiten ergeben wird aber auch in kleinere Dach- oder Freiflächenanlagen investiert. Zum Ende des Jahres 2017 umfasste das Anlagen-Portfolio eine Leistung von 118 MWp, wovon 4,1 MWp sich zum Jahresende im Bau befanden. Das Gesamtportfolio produziert pro Jahr ungefähr 102 GWh Energie. Dies reicht aus, um mehr als 29.000 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 79.000 Tonnen CO2 eingespart. ANLAGENBESTANDDas Anlagenportfolio stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: PV Anlagen 7C Solarparken zum 31. Dezember 2017scroll
Das Investmentportfolio wurde im Erstellungszeitraum um deutsche Solaranlagen mit einer Gesamtleistung i.H.v. 15,9 MWp ausgeweitet. Damit betrug zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes das Anlagenportfolio 134 MWp. Darüber hinaus wurde die Freiflächenanlage Bitterfeld II, Deutschland, die sich zum Bilanzstichtag noch im Bau befand, jedoch bereits dem Anlagenportfolio zugeordnet wurde, mit 4,6 MWp fertiggestellt und ans Netz angeschlossen. Im Rahmen des Strategischen Plans 2016-2018 wurde das Optimierungsprogramm 2.0 definiert, nach dem die Anlagen des Bestandsportfolios systematisch technischen Verbesserungen unterzogen werden. Die Ergebnisse des Optimierungsprogramms werden im Detail in diesem zusammengefassten Lagebericht innerhalb des Wirtschaftsberichtes weiter erläutert, wir vereisen auf den entsprechenden Abschnitt Geschäftsverlauf. ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOSINVESTITIONENDas IPP Portfolio der 7C Solarparken stieg von 100 MWp zum Jahresende 2016 auf 118 MWp zum Jahresende 2017 an. scroll
Das strategische Wachstumsprogramm 2015-2017 von 7C Solarparken sah bis 2017 ein Wachstum auf 105 MWp vor. Der Vorstand hat im Oktober 2016 dieses Ziel bis 2017 auf 115 MWp im strategischen Geschäftsplan 2016-2018 erhöht. Da das Portfolio am Ende der Berichtsperiode 118 MWp betrug, wurde auch die erhöhte Zielsetzung überschritten. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2017 neue Anlagen mit einer Leistung von 5,7 MWp (i.VJ: 9,4 MWp) gekauft bzw. beauftragt. Darüber hinaus befanden sich 4,6 MWp am Ende am Bilanzstichtag im Bau (i.V. 4,1 MWp). Der Konzern bleibt damit weiterhin im Wesentlichen Umfang im Neubaumarkt tätig. Darüber hinaus wurden 7,9 MWp (i.VJ: 7,8 MWp) an Bestandsanlagen erworben. Insgesamt hat sich das Wachstum mit einer Zunahme des Portfolios um 18,3 MWp (i. VJ:. +21,3 MWp) geringfügig verlangsamt. Infolge des Erwerbes des Entwicklungsgeschäfts des Amatec-Geschäftsbetriebs im ersten Halbjahr 2018 ist zu erwarten, dass sowohl die Geschwindigkeit des Wachstums des Bestandsportfolios als auch der Anteil der Neuanlagen im Bestandsportfolio zunehmen werden. DESINVESTITIONENIm Rahmen des Geschäftsplans 2015-2017 wurde im Dezember 2017 die Gesellschaft CTG Baal SRL, Imola / Italien, welche die italienische Freiflächenanlage ,Leo' (998 kWp) betreibt, veräußert. scroll
PV ESTATE PORTFOLIONeben dem Erwerb von Solaranlagen tätigt der Konzern Investitionen in Immobilien, die mit den Solaranlagen in Verbindung stehen, das sog. PV Estate. PV Estate 7C Solarparken zum 31. Dezember 2017scroll
Im Geschäftsjahr 2017 hat der Konzern 1,4 ha Industriefläche in Grafentraubach veräußert. Aus dieser Transaktion wurde im Berichtsjahr ein Gewinn i.H.v. TEUR 104 realisiert. Daneben hat der Konzern durch den Erwerb der Gesellschaft Solarpark Bitterfeld II GmbH & Co. KG eine Konversionsfläche von 12,4 ha zum PV Estate Portfolio hinzugefügt. Insgesamt besaß der Konzern zum Berichtstichtag 98,4 ha. Grundfläche im Eigentum, auf der Solaranlagen mit einer Leistung i.H.v. 35,9 MWp installiert waren oder sich im Bau befanden. Dies entspricht etwa einem Drittel im Verhältnis zum Gesamtportfolio. Das PV Estate Portfolio wurde Erstellungszeitraum um eine Gewerbefläche von 2,1 ha. in Umpferstedt (Thüringen) sowie eine Konversionsfläche in Calbe mit einer Größe von 1,8 ha erweitert. ZIELE UND STRATEGIENGESCHÄFTSPLANUNGSPROZESSIn Abstimmung mit dem Aufsichtsrat stellt der Vorstand jährlich einen Geschäftsplan für einen drei Jahres umfassenden Zeitraum auf, in dem die strategischen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. Maßgeblich für den Konzern ist die Verfolgung und Erreichung dieses strategischen Plans. Bisher wurden vier derartige Geschäftspläne veröffentlicht: scroll
GESCHÄFTSPLAN "BAUSTEINE EINER STRATEGISCHEN TRANSAKTION BIS 2018"Die Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2016-2018 "Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018" wurden der Öffentlichkeit bereits auf dem Investorentag im September 2016 vorgestellt. Die erfolgreiche Umsetzung des Plans hängt dabei von der Verwirklichung der nachfolgenden Transaktion und zweier Bausteine ab: 1. Konsolidierung: Wesentliche Zielsetzung des Plans ist es, das Anlagenportfolio bis Ende 2017 auf 115 MWp zu erhöhen. Mit dieser Leistungserhöhung soll eine EBITDA-Erhöhung von EUR 2,0 Mio. erzielt werden. Die Planung geht von Investitionen i.H.v. EUR 23,8 Mio. aus, wovon nominal EUR 16,0 Mio. durch Fremdkapital (Verschuldungsgrad rd. 67 %) und EUR 7,6 Mio. durch Eigenmittel finanziert werden sollen. Darüber hinaus werden noch zusätzliche EUR 1,0 Mio. in die Erweiterung des PV Estate-Portfolios investiert. Die Eigenmittel i.H.v. EUR 8,6 Mio. sollen durch EUR 2,5 Mio. aus einer Wandelanleihe, die schon im Oktober 2016 emittiert wurde, durch weitere Kapitalerhöhungen i.H.v. EUR 3,4 Mio. sowie i.H.v. EUR 2,7 Mio. aus Liquiditätsüberschüssen finanziert werden. 2. Optimierung 2.0: Die technische Verbesserung des eigenen Portfolios soll zu einer jährlichen Erhöhung des EBITDA um EUR 0,4 Mio. führen. Diese wird, wie oben beschrieben, vor allem durch die Reinigung, den Austausch oder die Neusortierung der Module und die Beseitigung von Isolationsfehlern erreicht werden. Mit dem Programm werden 23,2 MWp oder fast ein Viertel des Gesamtportfolios abgedeckt. Als Investitionskosten für die Optimierung wurden EUR 2,2 Mio. erwartet. 3. Strategische Transaktion 2018: Nachdem die Wachstumsinitiative auf 115 MWp sowie die Optimierung 2.0 vollzogen worden sind, strebt der Vorstand eine strategische Transaktion an, die aus dem Tier-3 Konzern ein Tier-2 Unternehmen machen soll. Dafür sind eine Marktkapitalisierung oberhalb von EUR 200 Mio. und oder ein Anlagenportfolio von 200 MWp unentbehrlich. Dies soll entweder durch eine industrielle oder finanzielle Transaktion erreicht werden. Eine industrielle Transaktion könnte sich wie folgt darstellen: (i) Verschmelzung mit einem börsennotierten Erneuerbaren-Energieunternehmen mit risikoarmen Aktivitäten und Integration / Synergiepotential. (ii) Erwerb oder (umgekehrter) Unternehmenszusammenschluss mit einem nicht börsennotierten PV-Anlagenportfolio mit Optimierungspotential (iii) Übernahme durch eine größere Yieldco, die eine deutsche Plattform erwerben möchte. Eine finanzielle Transaktion wäre eine Partnerschaft mit Finanzinvestor(en), die Liquiditätsmittel (Eigenkapital, Fremdfinanzierung) zur Verfügung stellen, damit der Konzern seine Kapitalkosten für die Wachstumsinitiativen senken kann. GESCHÄFTSPLAN 2017-2019 "ENTWICKLUNG ZU EINEM 200 MWP SPIELER"Der Geschäftsplan 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wurde der Öffentlichkeit zuerst auf dem Investorentag im November 2017 vorgestellt. Während des Geschäftsjahres 2017 hat der Vorstand die Möglichkeiten einer "strategischen Transaktion 2018" untersucht und infolge dessen die 3. Zielsetzung des Geschäftsplans 2016-2018 weiter konkretisiert. Die allgemeine Zielsetzung bleibt beibehalten: Aus dem Unternehmen einen Tier-2 Spieler zu machen durch die Erhöhung Leistung auf 200 MWp. Dies soll nun in zwei Schritten erreicht werden: 1. Strategische Transaktion 1: Mit diesem Schritt soll ein Wachstum der Leistung des Bestandsportfolios auf 150 MWp erreicht werden. Dazu sollten eine Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler geschlossen sowie eine alternative Finanzierung gesichert werden. Die Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler soll dem Unternehmen einerseits ermöglichen, eine Pipeline an Solaranlagen zu sichern, andererseits die realisierten Renditen auf Neuanlageninvestitionen zu steigern. Darüber hinaus soll der Anteil von Neuanlagen im Portfolio zunehmen, sodass das Unternehmen von einer Steigerung der Strompreise (ggf. sogar noch während des EEG/FFAV Förderungszeitraums) profitieren kann. Das Investitionsvolumen für das Erreichen der Leistung i.H.v. 150 MWp wird vom Vorstand auf EUR 50 Mio. geschätzt. Davon sollen EUR 35 Mio. durch Projektfinanzierung finanziert werden. Der Restbetrag i.H.v. EUR 15 Mio. soll durch die Aufnahme einer alternativen Finanzierung dargestellt werden. Diese Fremdfinanzierung sollte als Eigenkapital in den einzelnen Projekten eingesetzt werden. Aus diesem Grund wird es sich bei der alternativen Finanzierung um ein langfristiges Darlehen auf Ebene der Muttergesellschaft ohne zwischenzeitliche Tilgungen handeln müssen. Der Vorteil einer solchen Finanzierungsstruktur liegt darin, dass diese Finanzierungsart keine Verwässerung der Aktionäre zur Folge hat und die Kapitalstruktur optimiert wird. 2. Strategische Transaktion 2 : Durch einen zweiten Schritt soll dann das Wachstum bis 200 MWp, d.h. eine zusätzliche Leistung i.H.v. 50 MWp, gesichert werden. Dabei sind sowohl eine M&A Transaktion als auch ein Wachstum mit Unterstützung von Co-Investoren denkbar. Beim Co-Investorenmodel ist 7c Solarparken bereit sich mit einem nicht beherrschenden Anteil, mit einem Eigenmitteleinsatz in Höhe von bis zu EUR 5 Mio., am Ausbau dieser zusätzlichen Leistung von 50 MWp zu beteiligen. Es wird beabsichtigt, dass 7C Solarparken die Anlagen für die Drittinvestoren sichern, akquirieren, ggf. optimieren und danach operieren wird. Rückkaufoptionen, um ein eigenes "veräußerbares Anlagenportfolio zu erreichen, werden dabei auch gezielt verhandelt werden. Beide genannten strategischen Transkationen 1 und 2 sollten im Zeitraum 2018 bis 2019 geplant und umgesetzt werden. Der Vorstand hat sich zu dieser schrittweisen Herangehensweise entschlossen, damit das Unternehmen in seinen Wachstumschancen nicht ausschließlich von externen Entscheidungsprozessen (ggf. von einer Gegenseite) abhängig wird, um die avisierte Leistung von 200 MWp zu erreichen. INTERNES STEUERUNGSSYSTEMDer Konzern verfügt über ein internes Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung. Das Managementinformationssystem sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst. Der Vorstand hat das interne Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung im Geschäftsjahr 2017 weiter optimiert. Daraus ergab sich eine Standardisierung und Automatisierung von Buchführungsprozessen und Controlling. Im Jahr 2018 plant der Vorstand weitere Maßnahmen zur Organisationsentwicklung durchzuführen. Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie der Umsatz, das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Zur besseren Vergleichbarkeit und Verdeutlichung der originären Ertragskraft des Konzerns wird daneben bis zum 31. Dezember 2017 das bereinigte EBITDA berücksichtigt, das um (einmalige oder IFRS-) Effekte aus z.B. dem Verkauf und Kauf von Geschäftsbetrieben korrigiert wird. Ab dem Geschäftsjahr 2018 wird das bereinigte EBITDA nicht weiter als Steuerungskennzahl verwendet, das sich der Konzern zunehmend auf der Entwicklung, Kauf und Verkauf von Solaranlagen fokussieren wird. Damit sind die bereinigten Effekte aus dem Kauf und Verkauf von Solaranlagen nicht länger als Sondersachverhalte zu betrachten. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solarparks durch laufende Kontrolle und Verfolgung der Liquiditätsplanung. Des Weiteren werden auch die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, wie Produktion, Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio im Rahmen der Steuerung täglich verfolgt. Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose der wesentlichen Leistungsindikatoren und Entwicklungen für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst. STEUERUNGSGRÖSSEN / KONTROLLSYSTEMFormal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach DRS 20 die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind. Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des Lageberichts zu finden. Grundsätzlich werden die Kennzahlen für den Konzern auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Andernfalls wäre ein Hinweis auf eine andere Definition angegeben. STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE BIS ZUM 31. DEZEMBER 2017Für die Steuerung des Konzerns sind die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren von zentraler Bedeutung zur zielorientierten und nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensplanung und -strategie:
Wie bereits oben kurz beschrieben, werden zur besseren Vergleichbarkeit und Definition der Ertragskraft einmalige Sondereffekte aus der Erstkonsolidierung, Entkonsolidierung sowie (IFRS-) Bewertungseffekten im Rahmen des Kaufs und/ oder Verkaufs von Anlagen eliminiert und daraus bis zum 31. Dezember 2017 ein bereinigtes EBITDA abgeleitet, dessen Ermittlung in der untenstehenden Tabelle aufgeführt ist. In der Berichterstattung wird das bereinigte EBITDA lediglich dargestellt, soweit die Sondereffekte zu einer Verzerrung des Bildes der Ertrags- und Wirtschaftskraft des Konzerns führen würden. Der CFPS wird wie in untenstehender Tabelle berechnet. Im Vergleich zum Vorjahr wird der Netto Cashflow um die Zins- und Steuerzahlungen, den Zeitraum unmittelbar vor einer Akquisition betreffend, sowie auch um Zinszahlungen bezüglich der Refinanzierung eines Darlehens bereinigt. Dieser wird durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien geteilt, so dass sich der CFPS ergibt. Der Netto Cashflow errechnet sich aus der Differenz zwischen dem bereinigten EBITDA und den effektiven Zins- und Steuerzahlungen. Bei einem Unternehmenserwerb könnte sich dies konkret wie folgt darstellen: Wird bei einem Erwerb zum 1. November im Dezember die effektive Zinszahlung für den Zeitraum von Juli bis Dezember geleistet, würde diese den CFPS im Zeitraum Juli bis einschließlich Oktober zu stark vermindern. Aus diesem Grund werden die effektiven Zinszahlungen zwischen Juli und Oktober im CFPS eliminiert Im Ergebnis resultiert aus der Anpassung tendenziell ein höherer CFPS. Die Vorjahresangaben bleiben von der Änderung unberührt, da die beschriebenen Anpassungen im Vorjahr nicht einschlägig waren. Die finanziellen Steuerungsgrößen für die 7C Solarparken AG sind im Wesentlichen identisch mit den Steuerungsgrößen, die im Konzern verwendet werden. Der CFPS hat eine unwesentliche Bedeutung für die 7C Solarparken AG und ist daher nur auf konsolidierter Basis relevant. BEREINIGTES EBITDA = IFRS EBITDA abzüglich der folgenden Sondereffekte:
NETTO CASHFLOW = bereinigtes EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen
CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE AB DEM GESCHÄFTSJAHR 2018Für die Steuerung des Konzerns sind die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren von zentraler Bedeutung zur zielorientierten und nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensplanung und -strategie:
Wie bereits oben kurz beschrieben, stellt die 7C Solarparken ab dem Geschäftsjahr 2018 nunmehr auf die drei vorgenannten finanziellen Leistungsindikatoren ab. Die bis zum Jahresende 2017 benutzte Steuerungsgröße bereinigtes EBITDA findet keine weitere Beachtung und Anwendung mehr und wird daher auch nicht weiter in die Berichterstattung aufgenommen. Der CFPS wird wie in untenstehender Tabelle berechnet. Im Vergleich zum Vorjahr wird der Netto Cashflow um die Zins- und Steuerzahlungen, den Zeitraum unmittelbar vor einer Akquisition betreffend, sowie auch um Zinszahlungen bezüglich der Refinanzierung eines Darlehens bereinigt. Dieser wird durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien geteilt, so dass sich der CFPS ergibt. Der Netto Cashflow errechnet sich aus der Differenz zwischen dem EBITDA und den effektiven Zins- und Steuerzahlungen. Bei einem Unternehmenserwerb könnte sich dies konkret wie folgt darstellen: Wird bei einem Erwerb zum 1. November im Dezember die effektive Zinszahlung für den Zeitraum von Juli bis Dezember geleistet, würde diese den CFPS im Zeitraum Juli bis einschließlich Oktober zu stark vermindern. Aus diesem Grund werden die effektiven Zinszahlungen zwischen Juli und Oktober im CFPS eliminiert Im Ergebnis resultiert aus der Anpassung tendenziell ein höherer CFPS. Die Vorjahresangaben bleiben von der Änderung unberührt, da die beschriebenen Anpassungen im Vorjahr nicht einschlägig waren. Die finanziellen Steuerungsgrößen für die 7C Solarparken AG sind im Wesentlichen identisch mit den Steuerungsgrößen, die im Konzern verwendet werden. Der CFPS hat eine unwesentliche Bedeutung für die 7C Solarparken AG und ist daher nur auf konsolidierter Basis relevant. ,EBITDA' = KONZERN EBITDA GEM. IFRS NETTO CASHFLOW = EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen
CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien STEUERUNGSKENNZAHLEN NICHT FINANZIELLER ARTIn Ergänzung zu den finanziellen Kennzahlen setzt 7C Solarparken im Konzern stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solaranlagen, Produktion (GWh/ MWh bzw. kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt. WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENGLOBALER PHOTOVOLTAIK-MARKTscroll
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Quelle: Solarpower Europe Der Leistungsausbau im weltweiten Photovoltaikmarkt ist im Jahr 2017 auf 98,9 MWp angestiegen, was in etwa einem Anstieg der Wachstumsrate um 30 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Hauptteil der Leistungszunahme entfällt jedoch weiterhin auf Regionen außerhalb Europas. In China wurden im Jahr 2017 52,8 GWp an neuen Anlagen in Betrieb gesetzt, den zweiten Rang belegten die USA mit 11,8 GWp, gefolgt von Indien mit 9,6 GWp. in Summe machten diese Länder Drei Viertel des weltweiten Ausbaus aus. Der europäische Photovoltaikmarkt hat im Jahr 2017 infolge einer Zunahme der Gesamtleistung neuer Anlagen i.H.v. 8,7 GWp fast mit der weltweiten Wachstumsrate schritthalten können (+29 %). Dennoch macht Europa nur weniger als 9 % der Neuinstallationen aus. In Deutschland wurden im Geschäftsjahr 2017 Solaranlagen mit 1,8 GWp gebaut, was ein Wachstum von 20 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt (1,5 GWp). In der Türkei wurden ebenfalls 1,8 GWp in Betrieb genommen, in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden wurden die Leistungen jeweils um 0,9 GWp ausgebaut. MODULPREISE SINKEN WEITERDie Modulpreise sind während des Geschäftsjahres 2017 weiter gesunken: ![]() Entwicklung von hochwertigen Modulpreisen in EUR / Wp Quelle: http://www.pvxchange.com/priceindex/ Da Module etwa 50 % des Baupreises einer Solaranlage ausmachen, ist die andauernde Preissenkung zweifelsohne ein wichtiger Grund, warum der Bau von Neuanlagen weltweit zugenommen hat. In Verbindung mit dem geringer werdenden Anteil Deutschlands (bzw. Europas) am weltweiten Anlagenausbau sinkt auch deren Bedeutung in der weltweiten Nachfrage für Solarmodule. Daher ist der Modulpreis vor allem abhängig von der Nachfrage auf anderen Kontinenten. Aufgrund der Tatsache, dass die meisten in Europa verwendeten Module nicht im Inland hergestellt werden und in Verbindung mit der Wesentlichkeit von Modulen mit Blick auf die Gesamtinvestitionskosten, ist die finanzielle Attraktivität für die Errichtung von Neuanlagen auch in Deutschland sehr vom Bau von Solaranlagen in anderen Ländern (bzw. auf anderen Kontinenten) abhängig. Es ist zu erwarten, dass die Modulpreise weiter sinken werden. DEUTSCHES ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG)Am 1. Januar 2017 ist eine Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft getreten. Das EEG regelt unter anderem die Vergütung erneuerbarer Energien, inkl. Solaranlagen und legt fest, unter welchen Umständen und zu welchem Vergütungssatz eine Solaranlage vergütet wird. Dieser Vergütungssatz ändert sich dann für eine Solaranlage nicht mehr im Zeitraum des fest vergebenen Vergütungssatzes (siehe Erläuterungen nachfolgend). Solaranlagen können entweder einen Vergütungssatz gemäß den Gesetzesbestimmungen erhalten oder sich um einen Vergütungssatz in einem Ausschreibeverfahren bewerben. Zwischen April 2015 und Dezember 2016 betraf das Ausschreibeverfahren alle Freiflächenanlagen. Seit Januar 2017 umfasst diese Reglung nunmehr alle Dach- und Freiflächenanlagen, die größer sind als 750 kWp. Dadurch gibt es in Deutschland nun grundsätzlich zwei Vergütungssysteme für Solarstrom, die sich dem Grunde nach in nur drei wesentlichen Punkten unterscheiden:
ENTWICKLUNG DER DEUTSCHEN VERGÜTUNGSSÄTZESeit dem Beginn der Ausschreibungen (FFAV) in Deutschland im April 2015 ist der durchschnittliche Preis, zu dem Zuschläge erteilt werden, von EUR 91,7 / MWh auf EUR 49,1 / MWh zuletzt in der Ausschreibung im Oktober 2017 gesunken. Dies entspricht einer Reduzierung um 47 %. In der ersten Ausschreibung des laufenden Geschäftsjahres im Februar 2018 ging der durchschnittliche Preis weiter zurück (auf EUR 43,3 / MWh). ![]() Vergütungssätze für deutsche Solaranlagen in EUR/ MWh Quelle Bundesnetzagentur, eigene Darstellung Die Vergütungssätze für Solaranlagen in der regulären Einspeisevergütung (d.h. für Anlagen mit einer Leistung < 750 kWp) sind im Zeitraum zwischen April 2015 und Oktober 2017 (-2 %) sind im Gegensatz zu den Vergütungen aus den Ausschreibeverfahren (d.h. für Anlagen mit einer Leistung > 750 kWp) kaum gesunken. Aufgrund dieser Entwicklung hat die relative Rentabilität im Vergleich zu den größeren Anlagen deutlich zugenommen, obwohl die Systemkosten für kleineren Solaranlagen höher liegen. Dem steht bei Vergütungssätzen aus dem Ausschreibeverfahren aber positiv gegenüber, dass der Betreiber einen Zeitraum von 18 Monaten zum Bau der Anlage erhält, und somit die Marktteilnehmer auch auf zukünftig Reduzierungen der Systemkosten (u.a. Module) spekulieren können. ERNEUERBARE ENERGIEN ERZEUGEN MEHR ALS EIN DRITTEL DER BRUTTOSTROMPRODUKTION IN DEUTSCHLANDscroll
Quelle: AG Energiebilanzen 2017 Die gesamte Bruttostromproduktion in Deutschland ist während der Berichtsperiode leicht angestiegen (+0,8 %). Die erneuerbaren Energien, die zusammen genommen den größten Anteil im deutschen Strommix haben, nahmen zweistellig um 15,0 % von 188,3 Terrawattstunden (TWh) auf 216,6 TWh zu. Der Anteil der erneuerbaren Energien insgesamt hat sich demzufolge auf 33 % (i.VJ: 29 %) erhöht. Die Steigerung beruht vor allem auf einer Zunahme der Produktion der Windkraft im Inland sowie auf See, welche beide um mehr als 30 % zulegen konnten. Mit Abstand steht an dritter Stelle Lediglich an dritter Stelle stehen die Solaranlagen, deren Wachstum mit +4,5 % vergleichsweise gering ausfiel. Die rasante Anstieg der Stromerzeugung der Windturbinen im Inland (onshore) und auf See (offshore) ist nicht ausschließlich auf das Leistungswachstum auf 56,2 GW (+13 %) zurückzuführen, sondern steht vor allem mit den wesentlich besseren Windgeschwindigkeiten als im Vorjahr in Verbindung. . Solaranlagen haben insgesamt 39,8 TWh in die öffentlichen Netze eingespeist. Die Gesamtproduktion hat sich demzufolge um 4,5 % erhöht, Diese Zunahme in der Produktion kann auf die besseren Witterungsbedingungen und auf den Ausbau des Bestandes zurückgeführt werden. WETTBEWERBDie Einführung der Ausschreibungsverfahren hat es in Deutschland seit September 2015 nahezu unmöglich gemacht, PV Anlagen mit mehr als 10 MWp zu errichten. Dies hat zur Folge, dass Finanzinvestoren und industrielle Investoren, die bisher in dem Segment > 10 MWp ihre Zukäufe getätigt haben, wesentlich in ihren Erwerbsmöglichkeiten beschränkt werden. Darüber hinaus ist die Anzahl an Neuanlagen mit einer Größe oberhalb der Marke von 750 kWp in Ihrem Volumen begrenzt, da das Ausschreibungsverfahren ein Maximum von 0,8 GWp festlegt. Das Wettbewerbsumfeld, in dem sich 7C Solarparken bewegt (1-5 MWp), nimmt einerseits zu, die Anzahl der verfügbaren Projekte in diesem Segment ist aber weiterhin begrenzt. Die 7C Solarparken wird daher weiterhin Bestandsanlagen akquirieren sowie zunehmend auch Anlagen < 750 kWp einsetzen. Die avisierte Zusammenarbeit bzw. der Erwerb eines Entwicklers soll schließlich ebenfalls einen besseren Zugang zu neuen Anlagen schaffen. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (BERICHTERSTATTUNG AUF BASIS DES IFRS KONZERNABSCHLUSSES)GESCHÄFTSVERLAUF 2017STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2016-2018 "BAUSTEINE EINER STRATEGISCHEN TRANSAKTION BIS 2018"Auf dem Analystentag im September 2016 war der strategische Plan "Bausteine für eine strategische Transaktion bis 2018" vorgestellt worden. Die Zielsetzungen dieses Plans bestanden im Wesentlichen aus den folgenden Punkten:
KONSOLIDIERUNGZum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2017 verfügt der Konzern über ein Solaranlagenportfolio von 134 MWp und hat damit die Zielsetzung aus dem Geschäftsplan deutlich übertroffen. Die Investitionen, die ab dem 4. Quartal 2016 im Rahmen dieses Geschäftsplans getätigt wurden, werden im Einzelnen in der unterstehenden Tabelle dargestellt: scroll
Mit diesen Investitionen in einer Gesamtsumme von EUR 34,9 Mio. (Planwert: EUR 23,8 Mio.) wurde eine jährliche Erhöhung des EBITDA von EUR 2,9 Mio. erreicht. OPTIMIERUNGSPROGRAMM 2.0Mit dem Businessplan 2016-2018 wurde ein neues Optimierungsprogrammvorgestellt, das rund ein Viertel des gesamten PV-Portfolios (23 MWp) betrifft. Mit der Umsetzung der Optimierungsarbeiten wurde bereits in 2016 begonnen. Der Optimierungsprogramm 2.0 wurde im Geschäftsjahr erfolgreich beendet. Insgesamt wurden Investitionskosten von bis zu EUR 2,2 Mio. geplant, um eine Umsatzsteigerung von EUR 0,4 Mio. pro Jahr zu erreichen. Der Großteil der Optimierungsmaßnahmen betrifft den Austausch, die Neusortierung oder Reinigung der Module aufgrund von Hotspots (d.h. heiße Flecken, die die Leistung verringern) sowie sonstiger thermischer Effekte oder Mismatching. Am 31. Dezember 2016 hatte der Konzern die Optimierung verschiedener Anlagen bereits erfolgreich abgeschlossen. Maßnahmen für einige Anlagen wurden noch im Jahr 2017 umgesetzt. Somit wurden Im Berichtsjahr 2017 TEUR 462 ausgegeben, wovon TEUR 380 im Berichtszeitraum als Investitionen auf die Solaranlagen aktiviert wurden. Die Investitionen des Optimierungsprogramms 2.0 aus den vergangenen Jahren sind in der unterstehenden Tabelle dargestellt. scroll
In einzelnen Fällen wurde entschieden die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen nicht zu ergreifen, weil sie nach näheren Betrachtung aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn machen würden. Die Solaranlage in Mockrehna zum Beispiel sollte mittels Investitionen von EUR 0,35 Mio. neu instandgesetzt und die Ertragskraft der Anlage so um EUR 0,2 Mio. p.a. verstärkt werden. Die tatsächlichen notwendigen Investitionen überstiegen nach detaillierter Prüfung deutlich die Planwerte, sodass auf den Umbau der Solaranlage Mockrehna verzichtet wird, was jedoch auch die Ertragskraft der Anlage nicht erhöhen wird. Der geplante Wechselrichtertausch für die Anlage Opel Kaiserslautern hat ebenfalls nicht im vollen Umfang stattgefunden. Dennoch kann das Optimierungsprogramm 2.0 als erfolgreich abgeschlossen eingestuft werden. Wie aus der unterstehenden Tabelle hervorgeht, wurde bei deutlich geringeren Investitionskosten i.H.v. EUR 1,3 Mio. (im Vergleich zum Planwert EUR 2,2 Mio.) eine Umsatzsteigerung von EUR 0,37 Mio. erreicht, was nahezu den Planwert von EUR 0,4 Mio. entspricht. scroll
STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2017-2019Während des Berichtszeitraums wurde noch keine der Zielsetzungen des Geschäftsplans 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" umgesetzt, da diese erst im November 2017 vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt worden waren. Im laufenden Jahr 2018 wurden jedoch bereits einige Maßnahmen aus dem Plan umsetzt: STRATEGISCHE TRANSAKTION 1:ERWERB DES AMATEC-GESCHÄFTSBETRIEBSZur Umsetzung der Zusammenarbeit mit einem Entwickler hat die 7C Solarparken im ersten Quartal 2018 den Kauf des Amatec-Geschäftsbetriebs bekannt gegeben. Die Amatec Projects GmbH, deren Team aus dem Geschäftsführer sowie seinen vier Mitarbeitern besteht, fokussiert sich auf die Entwicklung von Solaranlagen in Deutschland. Der gekaufte Geschäftsbetrieb besteht aus einer Vielzahl an Projekten in unterschiedlichen Entwicklungsphasen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 15 MWp. Des Weiteren verfügt der Geschäftsbetrieb über ein Portfolio an Projekten die sich in einer Frühentwicklungsphase befinden und ein Leistungsportfolio von mehr als 40 MWp aufweisen. Im Rahmen des Erwerbs dieses Geschäftsbetriebs hat die 7C Solarparken zudem die Vorkaufsrechte an drei bereits bestehenden Anlagen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 4 MWp erlangt. Die Amatec Projects GmbH wird sich auch nach dem Erwerb des Geschäftsbetriebs auf die Entwicklung von Solaranlagen fokussieren. Zu diesen Entwicklungsdienstleistungen gehören insbesondere die Sicherung von Pachtflächen durch den Abschluss von Pachtverträgen, die Herbeiführung von den, für die Netzreservierung und -den Anschluss benötigte Genehmigungen und Verträgen, die baurechtliche Planung der Solaranlage bis hin zur Vergabe und Verfolgung des Baus durch einen dritten Generalunternehmer. Somit gehören die Beschaffung von Komponenten für neu zu errichtende Solaranlagen sowie der Bau von Solaranlage nicht zu den Aufgaben der Amatec Projects GmbH. Insofern ändert sich durch diesen Erwerb das Risikoprofil der 7C Solarparken nur in geringem Umfang. Die Erweiterung um diese Entwicklungsaktivität hat jedoch deutliche Auswirkungen auf die Konzernsteuerungsgrößen "EBITDA" und "CFPS". Aufgrund der Besonderheiten des Geschäftsmodells eines Projektentwicklers, der ausschließlich als konzerninterner Dienstleister tätig wird verringert sich das EBITDA insbesondere durch die anfallenden Personalkosten denen keine externen Umsatzerlöse bzw. Erträge aus Entwicklungsprämien gegenüberstehen. Die EBITDA-Prognose der 7C Solarparken für das Geschäftsjahr 2018 (siehe dazu den Prognosebericht innerhalb dieses Lageberichtes) trägt der Erweiterung dieser Geschäftsaktivitäten bereits Rechnung. Mit dem Erwerb des Amatec Geschäftsbetriebs sind die wesentlichen Voraussetzungen für das Leistungswachstum auf 150 MWp gem. der strategischen Transaktion 1 geschaffen. ABSCHLUSS EINER ALTERNATIVEN FINANZIERUNGDie 7C Solarparken AG hat im ersten Quartal 2018 einen Schuldschein mit einer Hauptsumme von EUR 25,0 Mio. begeben. Der Schuldschein hat eine Fälligkeit mit 5 bis 7 Jahren und wird am Ende der Laufzeit getilgt. Der Zinssatz beträgt durchschnittlich 2,78 % p.a. Der Schuldschein ist für die 7C Solarparken deshalb attraktiv, weil er als Eigenmittel eingesetzt werden kann bei der Investition in Solaranlagen, zu denen alternativ auch Projektfinanzierungen aufgenommen werden könnten. Geplant ist, EUR 15 Mio. der alternativen Finanzierung einzusetzen, um zusätzliche EUR 35 Mio. an Projektfinanzierung aufzunehmen, sodass insgesamt EUR 50 Mio. in Solaranlagen finanziert werden können. Damit erfüllt der Schuldschein die Bedingungen für die alternative Finanzierung gem. des strategischen Plans 2017-2019. Mit dem Restbetrag von EUR 10,0 Mio. wird die Gesellschaft eine teure Projektfinanzierung tilgen, sodass die Nettoverschuldung des Konzerns nicht zu dynamisch zunimmt und laufender Zinsaufwand verringert werden kann. Da sich jedoch zwischen dem Tag der Aufnahme der Finanzmittel des Schuldscheins und dem Tag der vollständigen Verwendung mehrere Monaten befinden werden, wird der CFPS im ersten Jahr der Aufnahme vom Zinsaufwand des Schuldscheins negativ beeinflusst werden. Dies spiegelt sich in der CFPS-Prognose für das Geschäftsjahr 2018 (siehe Prognosebericht) wider. STRATEGISCHE TRANSAKTION 2: CO-INVESTMENT MODELL BZW. M&A TRANSAKTIONIm Hinblick auf die geplante zweite strategische Transaktion gibt es derzeit noch keine Neuigkeiten zu berichten. Die Vorgehensweise und der Zeitplan zur Umsetzung werden derzeit genauestens von der Gesellschaft geprüft. PROGNOSE-IST-VERGLEICHDie Prognose des Geschäftsberichtes 2016 für den Berichtszeitraum wurde in allen Aspekten erreicht oder überschritten. Der Umsatz lag mit EUR 33,0 Mio. ungefähr 3,1 % über dem prognostizierten Wert. Die EBITDA-Prognose von mind. EUR 27,0 Mio. wurde im Berichtszeitraum um 10,6 % sehr deutlich überschritten. Allerdings hatte die 7C im Rahmen ihres Geschäftsplans 2017-2019 die EBITDA-Prognose für 2017 von EUR 27,0 Mio. auf EUR 28,5 Mio. erhöht. Verglichen mit dieser Prognoseanpassung im November 2017 liegt das EBITDA noch rund 5 % über dem Planwert. Prognose-Ist-Vergleich Konzernzahlenscroll
Bereinigt um Einmaleffekte erfüllt das EBITDA mit EUR 28,2 Mio. ebenfalls deutlich den Prognosewert aus dem zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres. Der Geschäftsverlauf im Jahr 2017 kann somit als insgesamt positiv beurteilt werden. Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 102,5 GWh, was 0,5 % über der Prognose i.H.v. 101,9 GWh lag. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 982 kWh/ kWp erreicht und übertrifft somit den prognostizierten Wert von 970 kWh/kWp um 1,2 %. Die Performance Ratio der Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 80,4 % (Prognose: 80,0 %). ERTRAGSLAGEUMSATZ7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 33,0 Mio. (i.VJ: EUR 30,3 Mio.) und erfüllt damit deutlich den Planansatz von größer EUR 32,0 Mio. des Vorjahres. Der Erlösanstieg um 8,9 % resultiert vor allem aus der erstmalige volljährigen Einbezug der im Vorjahr erworbenen Solaranlagen (+EUR 1,8 Mio.) sowie aus den Ertragsbeiträgen der im Berichtsjahr erworbenen Solaranlagen (+ EUR 0,8 Mio.). Darüber hinaus hat die Erhöhung des spezifischen Ertrags auf 982 kWh/kWp infolge der Witterungsbedingungen sowie das Optimierungsprogramms 2.0 zu einer Steigerung der Umsatzerlöse in Höhe von 2 % geführt (+EUR 0,6 Mio.). Schließlich produzierte die Solaranlage Longuich wieder ganzjährig Strom (+EUR 0,2 Mio.), nachdem im Vorjahr ein PKW-Auffahrunfall auf das Trafohaus zu Betriebsunterbrechungen geführt hatte. Gegenläufig wirkte sich die Entkonsolidierung der Sonnenbatterie Center Franken GmbH aus (-EUR 0,4 Mio.) sowie die Verringerung der externen Dienstleistungen aus, da sich der Konzern mehr auf den eigenen Anlagenbetrieb fokussiert hat (-EUR 0,3 Mio.). Die Veräußerung der italienischen Anlage "Leo" fand im letzten Quartal von 2017 statt, sodass sich dies erst auf den Umsatz des nächsten Geschäftsjahres auswirken wird. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGESonstige betriebliche Erträge erzielte 7C Solarparken in Höhe von EUR 3,3 Mio. (i.VJ: EUR 4,6 Mio.). Der Großteil der sonstigen Erträge des Berichtsjahres resultiert aus erhaltenem Schadenersatz i.H.v. EUR 1,9 Mio. (i.VJ: EUR 0,3 Mio.). Zum einen haben verschiedene Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2017 mit einem Modulhersteller einen Vergleich geschlossen, woraus Erträge i.H.v. EUR 1,1 Mio. vereinnahmt werden konnten. Daneben hat der Konzern im Berichtszeitraum einen außergerichtlichen Vergleich i.H.v. EUR 0,6 Mio. mit einem Statiker bzgl. der Anlage Zernsdorf geschlossen. Im Vorjahr bestand der Schadenersatz vor allem aus Zahlungen, die mit dem Ausfall der Anlage Longuich (EUR 0,2 Mio.) in Verbindung standen. Im Berichtszeitraum wurden negative Unterschiedsbeträge aus durchgeführten Unternehmenserwerben i.H.v. TEUR 505 (i.VJ:. TEUR 1.857) realisiert. Die Verringerung der sonstigen betrieblichen Erträge ist im Wesentlichen auf die unterschiedlichen individuellen Situationen innerhalb der einzeln Unternehmenserwerbe sowie den Rahmenbedingungen des Marktumfelds in den beiden Geschäftsjahren zurückführen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist zudem der Entkonsolidierungsgewinn i.H.V. TEUR 339 der veräußerten Tochtergesellschaft CTG BAAL SRL enthalten, welchem im Vorjahr ein Entkonsolidierungsgewinn im Wesentlichen aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft Solarpark Sonnenberg GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 432 gegenübersteht. Im Berichtsjahr wurden nicht mehr benötigte Rückstellungen, im Wesentlichen für Gewährleistungen, insgesamt in Höhe von TEUR 118 (i.VJ: TEUR 1.430) erfolgswirksam aufgelöst. Des Weiteren wurde eine Teilfläche der Immobilie in Grafentraubach veräußert was zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag i.H.v. TEUR 104 geführt hat. PERSONALAUFWANDDer Personalaufwand erhöhte sich geringfügig von TEUR 1.168 im Geschäftsjahr 2016 auf TEUR 1.176. Der Konzern beschäftigte zum 31.Dezember 2017 neben den beiden Vorständen 14 Mitarbeiter, davon 11 bei der 7C Solarparken AG. Durchschnittlich beschäftigte der Konzern während des Geschäftsjahres 14 Mitarbeiter, davon 11 bei der 7C Solarparken AG. SONSTIGER BETRIEBSAUFWANDDie betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 5,2 Mio. (i.VJ: EUR 5,8 Mio.). Diese enthielten vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks. Der Rückgang um EUR 0,6 Mio. ist hauptsächlich auf eine Kombination von Einmaleffekten des Bericht- und Vorjahres zurückzuführen. Im Berichtsjahr wurden EUR 0,1 Mio. in die Rückstellungen für Gewährleistungen gestellt. Im Vorjahreszeitraum waren EUR 0,9 Mio. an Aufwendungen im Rahmen der Gewährleistungen angefallen. Im Geschäftsjahr 2017 sind Aufwendungen in Höhe von EUR 0,3 Mio. i.V.m. dem o.g. außergerichtlichen Vergleich der Anlage Zernsdorf angefallen. Darüber hinaus wurde das Vorratsvermögen aufgrund gefallener Modulpreise zum Jahresende um EUR 0,2 Mio. wertberichtigt. Schließlich sind trotz des Ausbaus des Solaranlagenportfolios die Aufwendungen für den Betrieb der Solaranlagen, die aus Reparaturen und Instandhaltung sowie Pachtzinsen, Mieten und Kosten für die Rasen/Grünpflege bestehen, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von EUR 2,6 Mio. deutlich um EUR 0,3 Mio. auf EUR 2,3 Mio. zurückgegangen. Sonstige Aufwendungen für den laufenden Geschäftsbetrieb, wie unter anderem Verwaltungskosten (z.B. EDV oder Rechts- und Beratungskosten), Kfz-Kosten, periodenfremde Aufwendungen oder Versicherungsaufwendungen, sind nahezu unverändert geblieben. EBITDADer 7C Solarparken Konzern hat ein EBITDA von EUR 29,9 Mio. erzielt (i.VJ: EUR 27,9 Mio.), was einer sichtlichen Steigerung um 7,2 % entspricht. Damit wurde der prognostizierte Wert von größer als EUR 27,0 Mio. deutlich überschritten. Aufgrund von Einmaleffekten, die sich insbesondere aus Schadenersatzeinnahmen (EUR 1,6 Mio;) ergaben, realisierte der Konzern ein bereinigtes EBITDA in Höhe von EUR 28,2 Mio. welches sich wie folgt ermittelt: scroll
Auf Basis des, um Sondereinflüssen bereinigten EBITDA ermittelt der Konzern den Cashflow je Aktie (CFPS), der im Berichtsjahr somit EUR 0,49 (i.VJ: EUR 0,45) betrug und den Erwartungen des Vorstands von einem CFPS zwischen EUR 0,48-0,50 genau entsprach. Obwohl die EBITDA-Marge von 92,6 % im Vorjahr auf 90,5 % im Berichtsjahr zurückgegangen ist, stieg die bereinigte-EBITDA Marge von 83,7 % auf 85,4 %. ABSCHREIBUNGENDie Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR 17,3 Mio. (i.VJ: EUR 16,0 Mio.) Die Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen ist auf die Erweiterung des PV-Anlagen-Portfolios zurückzuführen. EBITDas Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 12,0 Mio. im Vorjahr auf EUR 12,6 Mio. im Geschäftsjahr 2017 angestiegen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 38,1 % (i.VJ: 39,6 %). BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNISWährend im Vorjahr Beteiligungs- und Finanzverluste von EUR 5,8 Mio. ausgewiesen wurden, beliefen sich diese im Berichtsjahr auf EUR 5,1 Mio. Ursächlich für die Verbesserung des Finanzergebnisses sind im Wesentlichen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 5,6 Mio. (i.VJ: EUR 6,2 Mio.) die Projektfinanzierungen betreffen und welche sich aufgrund der im Berichtsjahr getätigten Refinanzierungen sowie aus dem ganzjährigen Effekt der Vorjahres-Refinanzierungen verringerten. PERIODENERGEBNISDer in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2017 insgesamt auf EUR 1,4 Mio. (i.VJ: Steueraufwand EUR 1,5 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss von EUR 6,0 Mio. setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 6,0 Mio. sowie dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von TEUR 16 zusammen. VERMÖGENS- UND FINANZLAGEVERMÖGENSLAGEDie Vermögenslage der 7C Solarparken setzt sich zu rund 86 % (i.VJ: 87 %) aus langfristigen Vermögenswerten zusammen. Im Berichtsjahr spiegelte sich die rege Investitionstätigkeit insbesondere in einer Zunahme der Solarparks (+ EUR 7,4 Mio.) unter einem geringfügigen Rückgang der Solarparks im Bau (- EUR 0,8 Mio.) wider. Die immateriellen Vermögenswerte der 7C Solarparken beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf EUR 0,6 Mio. (i.VJ: EUR 0,6 Mio.) und beinhalteten insbesondere Projektrechte sowie Rechte zur Erbringung von Dienstleistungen die im Zuge der Konzernerweiterungen im Berichtsjahr erworben wurden. Die Grundstücke und Gebäude, d.h. das sog. PV Estate, sind auf EUR 8,1 Mio. (i.VJ: EUR 7,9 Mio.) angewachsen. Dabei stehen den Zugängen aus dem Erwerb der Solarpark Bitterfeld II GmbH & Co. KG, in der sich ein Grundstück befand (EUR 0,3 Mio.), sowie der Investition in ein Carport (EUR 0,1 Mio.) die anteilige Abschreibung auf Gebäude von EUR 0,1 Mio. sowie der Verkauf einer Teilfläche der Immobilie Grafentraubach (EUR 0,1 Mio.) gegenüber. Der Anstieg der Solaranlagen auf EUR 236,7 Mio. (i.VJ: EUR 229,3 Mio.) beruht im Wesentlichen auf den Zugang von Photovoltaikanlagen, die durch Unternehmenserwerbe im Berichtszeitraum erstmalig in den Konzern einbezogen wurden (EUR 19,6 Mio.). Darüber hinaus wurde die Errichtung neuer Anlagen, die sich zum Teil bereits im Vorjahr im Bau befanden mit einem Investitionsvolumen von insgesamt. EUR 7,2 Mio. erfolgreich abgeschlossen. Durch den Verkauf der CTG Baal SRL, verringerte sich das Anlagenportfolio um EUR 2,4 Mio. Die Anlage Bitterfeld befand sich zum Ende des Berichtszeitraums noch im Bau (EUR 3,8 Mio.). Den Zugängen des Anlagevermögens stehen dabei planmäßige Abschreibungen i.H.v. EUR 17,0 Mio. (i.VJ: EUR 15,7 Mio.) gegenüber. Nach der Equity-Methode bewertete Anteile bestanden zum 31. Dezember 2017 nicht mehr. Während die Anteile an der Sonnenbatterie Center Franken GmbH veräußert wurden, erlangte der Konzern über die Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG (vormals: KOGEP GmbH & Co Solar 122 KG) Beherrschung während des Berichtszeitraumes, so dass diese Gesellschaft erstmalig vollkonsolidiert wurde. Aktive latente Steuern wurden auf Verlustvorträge und auf Neubewertungen der Verbindlichkeiten sowie auf Aufwertungen des Anlagevermögens infolge der Kaufpreisallokation von Unternehmenserwerben angesetzt. Ferner werden in den Parks Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sowie degressive Abschreibungen gem. § 235 Abs. 3 HGB (Fassung 2008) geltend gemacht. Die hieraus entstehenden Verlustvorträge können steuerlich genutzt werden. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von EUR 36,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 39,8 Mio. zum 31. Dezember 2017 erhöht. Dies ist hauptsächlich auf einen Anstieg der liquiden Mittel (+ EUR 4,2 Mio.) zurückzuführen, während die Vorräte um EUR 1,3 Mio. zugelegt haben, wobei sich im Wesentlichen auf Vorräte geleistete Anzahlungen um EUR 0,8 Mio. verringerten. Es wird geplant den Modulvorrat kurzfristig im Bau der eigenen Solaranlagen einzusetzen. Demgegenüber verringerten sich die sonstigen Vermögenswerte im Wesentlichen aufgrund der Rückzahlung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen für Anlagen, die kurz vor Vorjahresende in Betrieb genommen wurden bzw. sich im Bau befanden (Goldberg, Leipzig, Großfurra, Ludwigsfelde). Gegenläufig wirkte sich die Anrechnung der Umsatzsteuererstattungsansprüche auf die sich am 31. Dezember 2017 noch im Bau befindlichen Solaranlage Bitterfeld sowie der Forderung i.H.v. TEUR 600 in Verbindung mit dem außengerichtlichen Vergleich bezügliche der Solaranlage Zernsdorf, so dass sich insgesamt ein Rückgang um EUR 0,4 Mio. auf EUR 3,0 Mio. ergab. Zum 31. Dezember 2017 verfügte der Konzern über liquide Mittel in Höhe von EUR 34,1 Mio (i.VJ: EUR 29,9 Mio.). Hiervon sind EUR 15,9 Mio. (i.VJ: EUR 13,4 Mio.) mit Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avalen belegt. Die Bilanzsumme ist von EUR 285,1 Mio. auf EUR 294,4 Mio. angestiegen. Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2017 auf EUR 86,9 Mio. (i.VJ: EUR 71,0 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 15,9 Mio. beziehungsweise um 22,4 % basiert hauptsächlich auf den im Geschäftsjahr 2017 durchgeführten Kapitalerhöhungen im Rahmen von Privatplatzierungen und Optionsausübungen sowie dem positiven Geschäftsergebnis. Die Eigenkapitalquote verstärkte sich dementsprechend kräftig auf 29,5 % (i.VJ: 24,9 %). Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2017 insgesamt auf EUR 180,7 Mio. (i.VJ: EUR 186,5 Mio.). Es handelte sich hier um die Darlehen und Leasingverträge zur Finanzierung der Solarparks, sowie im Vorjahr die den Aktionären zur Verfügung gestellte Wandelanleihe. Der Anstieg der passiven latenten Steuern von EUR 11,0 Mio. auf EUR 11,9 Mio. steht im Zusammenhang mit dem Ansatz des Sachanlagevermögens zum Zeitwert im Rahmen der im Geschäftsjahr durchgeführten Kaufpreisallokationen. Bei den langfristigen Rückstellungen war eine Zunahme um EUR 0,8 Mio. in 2017 im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Während die Rückbauverpflichtungen im Wesentlichen auf Grund der Unternehmenszusammenschlüsse sowie anderen Portfolioveränderungen und Effekte aus der Aufzinsung um EUR 1,0 Mio. anstiegen, wirkte sich der Verbrauch bzw. die Auflösung von Rückstellungen für die Einzelrisiken, Drohverluste und Gewährleistungen i.H.v. EUR 0,2 Mio. mindernd aus. FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNGDie Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 4,2 Mio. (i.VJ: EUR 2,6 Mio.). Dabei wurde der "Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit" i.H.v. EUR 20,0 Mio. eingesetzt, um den Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit i.H.v. EUR 4,3 Mio. und den Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit i.H.v. EUR 11,6 Mio. auszugleichen was per Saldo zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds führte. Die einzelnen Zahlungsmittel zu- bzw. abflüsse stellten sich wie folgt dar: Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich von EUR 19,7 Mio. auf EUR 20,0 Mio. Er setzte sich im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus erfolgten Einzahlungen zusammen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug minus EUR 11,6 Mio. (i.VJ: minus EUR 17,7 Mio.) und resultierte im Wesentlichen aus dem Nettozahlungsmittelabfluss aus den unterschiedlichen Unternehmenserwerben (EUR 5,8 Mio.), den Investitionen in Sachanlagen (EUR 2,8 Mio.), insbesondere Solaranlagen sowie den Anzahlungen auf Solaranlagen im Bau i.H.v. EUR 3,8 Mio., und schließlich dem Nettozahlungsmittelzufluss aus dem Verkauf der CTG Baal SRL (EUR 0,8 Mio.). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf minus EUR 4,3 Mio. (i.VJ: EUR 0,5 Mio.). Dieser Betrag umfasst die Rückzahlung von der Finanzierung der Renewagy 2. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG und normale Tilgungen in Höhe von EUR 41,2 Mio. sowie Einzahlungen aus der Erhöhung von Finanzverbindlichkeiten i.H.v. EUR 27,6 Mio. Die Einzahlungen aus Barkapitalerhöhungen betrugen insgesamt EUR 9,8 Mio. Bezüglich der außerbilanziellen Verpflichtungen sowie der zugesagten aber nicht genutzten Kreditlinien wird auf die Ausführungen im Konzernanhang verwiesen. Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Die sich abzeichnende Verbesserung des EBITDA sowie die Erweiterung des Anlagenportfolios spiegelt die Unternehmensplanung und Intention einer nachhaltigen und kontinuierlichen Geschäftsentwicklung erfolgreich wider. Der Vorstand beurteilt diese Entwicklung als positiv und sieht die Möglichkeit der weiteren Verbesserung des Unternehmenserfolgs durch die Ausführung des strategischen Plans 2016-2018, dessen Vorgaben im Berichtsjahr durch den strategischen Plan 2017-2019 verfeinert wurden. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG(Berichterstattung auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - HGB)GESCHÄFTSVERLAUF 2017Im Vergleich zu den anderen Tochtergesellschaften hatte die 7C Solarparken AG bisher eine relativ geringe Bedeutung für den Konzern als Ganzes, da die wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns, dessen Solaranlagen, meist von anderen Konzerngesellschaften gehalten werden. Der Stellenwert der 7C Solarparken AG gewinnt jedoch immer mehr an Bedeutung, nicht nur da die Muttergesellschaft zunehmend auch unmittelbar Solaranlagen betreibt, sondern in steigenden Maße auch die Finanzierung des Erwerbs von Bestandsanlagen sowie Errichtung neuer Anlagen in anderen Konzerngesellschaften sichert. Im Geschäftsjahr 2017 hat die 7C Solarparken AG Ihr eigenes Anlagenportfolio um die Solaranlagen Grafentraubach III und Goldberg II erweitert und die Solaranlage Großfurra in Betrieb genommen. Demzufolge verfügt die Muttergesellschaft nunmehr über eine Leistung i.H.v. 10,7 MWp. Daneben hat die 7C Solarparken AG die Beteiligung an der Colexon Solar Energy ApS an ein Tochterunternehmen verkauft. Die Aufdeckung der stillen Reserven i.H.v. EUR 15,1 Mio., die aus dieser Transaktion erfolgte, hat den Bilanzverlust der 7C Solarparken AG, aus dem Vorjahr i.H.v. minus EUR 9,6 Mio. vollständig ausgeglichen, sodass damit die Grundlage für eine künftige Dividendenpolitik geschaffen wurde. Darüber hinaus hat die 7C Solarparken AG sowohl Ihre Umsatz- als vor allem auch die EBITDA-Prognose weitgehend übertreffen. Der 2017er Geschäftsverlauf ist im strategischen und finanziellen Sinne als durchaus positiv zu betrachten. PROGNOSE-IST-VERGLEICHDer Umsatz der 7C Solarparken AG hat mit EUR 3,6 Mio. die Prognose von EUR 1,3 Mio. deutlich übertroffen. Dies hängt damit zusammen, dass die Ertragslage neben den Umsätzen aus Stromerlösen ebenfalls durch Umsatzerlöse aus Dienstleistungen i.V.m. dem Optimierungsprogramm 2.0, verbessert werden konnte. Die starke Umsatzentwicklung hat sich auch auf das EBITDA positiv ausgewirkt, denn mit. EUR 16,3 Mio. wurde die Prognose von EUR 0,4 Mio. um ein Mehrfaches überschritten. Um Einmaleffekte bereinigt wurde jedoch ein EBITDA von EUR 0,6 Mio. erzielt, was ebenfalls deutlich oberhalb der Prognose lag. Das EBITDA und bereinigte EBITDA der 7C Solarparken AG ermittelte sich für das Berichtsjahr wie folgt: scroll
ERTRAGSLAGEUMSATZDie Umsatzerlöse der 7C Solarparken AG sind von EUR 3,7 Mio. im Vorjahr um 2,3 % auf EUR 3,6 Mio. im Berichtszeitraum zurückgegangen. Allerdings konnte die Basisgrundlage der Umsatzerlöse signifikant verbessert werden, denn die Erlöse aus dem Stromverkauf sind von EUR 0,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 1,2 Mio. angestiegen. Der konzerninterne Umsatz hat sich dabei jedoch um EUR 2,3 Mio. (i.VJ: EUR 2,6 Mio.) verringert. Obwohl die Muttergesellschaft des Konzerns aufgrund der Portfolioerweiterung nun Dienst- und Optimierungsleistungen für ein größeres internes Anlagenportfolio erbringen kann, waren die Umsatzerlöse im Vorjahr erheblich von den Dienstleistungen im Rahmen des Optimierungsprogramms 2.0 geprägt. Der Umsatz aus Dienstleistungen für Dritte (im VJ: TEUR 366) ist im Jahr 2017 gemäß den Erwartungen im Vergleich zum Vorjahr nochmals um EUR 0,2 Mio. auf TEUR 130 gesunken. Dies hängt mit der Positionierung des Konzerns als reinen Solaranlagenbetreiber zusammen, was mit einem geringeren Umsatz für Dienstleistungen gegenüber Dritten verbunden ist. Es wird erwartet, dass die externen Umsatzerlöse auf dieser Ebene stabilisieren werden. Darüber hinaus hat die 7C Solarparken AG Mieteinnahmen i.H.v. TEUR 60 durch die Vermietung Ihrer Immobilienobjekte erzielt (i.VJ: TEUR 68). SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge sind von EUR 1,3 Mio. im Vorjahr überproportional auf EUR 16,8 Mio im Berichtsjahr angestiegen und spiegeln vor allem Einmaleffekte wider, die sich aus dem Verkauf einer Beteiligung sowie den Erlösen aus den außergerichtlichen Vergleichen ergaben. MATERIALAUFWAND - AUFWENDUNGEN FÜR BEZOGENE LEISTUNGENDie Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich mit TEUR 673 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 536) deutlich erhöht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Komponentenkäufe, insbesondere die Bestandsveränderung von Modulen, die in Rahmen der Erbringung der Optimierungsdienstleistungen oder für den Bau neuer Solaranlagen an die überwiegend konzerninternen Kunden verkauft wurden. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen lagen mit TEUR 468 unterhalb des Vorjahreswertes (TEUR 857) und beinhalten weiterbelastete Leistungen im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen zur Optimierung und Beratung der PV- Anlagen. PERSONALKOSTENDer Personalaufwendungen hat sich leicht um TEUR 44 auf insgesamt TEUR 777 erhöht Die Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresende betrug 11 (VJ: 10) Mitarbeiter. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich mit EUR 2,2 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 2,5 Mio.) geringfügig reduziert. ABSCHREIBUNGENDie Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,8 Mio. (i.VJ: EUR 0,5 Mio.). Ursächlich hierfür sind die Erweiterung der Geschäftstätigkeit und die unmittelbare Investition in Solaranlagen. Die Gesellschaft erfasste somit im Berichtsjahr Abschreibungen auf Solaranlagen i.H.v. TEUR 700 (i.VJ: TEUR 417). Die Abschreibungen auf die Immobilie "Grafentraubach" in 2017 betrugen TEUR 47 (i.VJ: TEUR 47). Mittels der weiteren Investitionen in Solaranlagen im Berichtsjahr ,ist zu erwarten, dass die Abschreibungen im Jahr 2018 weiter zunehmen werden. ZINSEN - STEUERNDie Zinserträge mit TEUR 1.964 sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen (TEUR 1.354). Dies hängt mit der wachsenden Rolle der 7C Solarparken AG als Finanzierungsgesellschaft des Konzerns zusammen. Insbesondere der Verkauf der Beteiligung an der Colexon Solar Energy ApS an eine Konzerngesellschaft, der durch ein Gesellschafterdarlehen finanziert wurden, hat zu der Zunahme der Zinserträge beigetragen. Es wird erwartet, dass die Zinserträge im Folgejahr 2018 noch weiter ansteigen werden. Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls angestiegen und betrugen TEUR 621 (i.VJ: TEUR 510). Ursächlich für den Anstieg ist im Wesentlich die Neuaufnahme von Bankdarlehen zur Finanzierung der Erweiterung des Anlagen- und Beteiligungsportfolios. Es wurde eine Ausschüttung der Colexon Italia SRL i.H.v. TEUR 350 vereinnahmt, während die Beteiligung an derselben Gesellschaft um den gleichen Betrag in Form einer Abschreibung auf eine Finanzanlage wertberichtet wurde. Das Ergebnis nach Steuern liegt bei EUR 16,7 Mio. (i.VJ: EUR 1,4 Mio.). Trotz der Verwendung von steuerlichen Verlustvorträgen ergaben sich geringfüge Steueraufwendungen (TEUR 169) aufgrund der begrenzten Ansatzfähigkeit dieser Vorträge. Die sonstigen Steuern unterschritten das Vorjahresniveau. Im Ergebnis erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von EUR 16,7 Mio. (i.VJ: Jahresüberschuss von EUR 1,5 Mio.). VERMÖGENS- UND FINANZLAGEANLAGEVERMÖGENDie immateriellen Vermögensgegenstände haben sich im Geschäftsjahr 2017 reduziert. Einerseits geschah dies in Folge von Umgliederungen von Vorauszahlungen für Projektentwicklung in die Solaranlagen i.H.v. TEUR 37, andererseits wurde ein Betrag von TEUR 15 planmäßig abgeschrieben, sodass am Ende des Geschäftsjahres die Gesellschaft immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 39 (i.VJ: TEUR 91) in ihrem Jahresabschluss auswies. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich leicht auf EUR 14,2 Mio. im Vergleich zu EUR 14,0 Mio im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Zugänge von Solaranlagen auf Freiflächen i.H.v. EUR 1,0 Mio. im Rahmen der Investitionen in die Objekte Grafentraubach III und Goldberg II zurückzuführen. Daneben wurde die Solaranlage Großfurra, die sich zum Vorjahresende noch im Bau befand in die Position Solaranlagen umgebucht (EUR 3,4 Mio.). Insgesamt wurden EUR 0,8 Mio. planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagevermögen vorgenommen. Die Finanzanlagen i.H.v. EUR 32,1 Mio. beinhalten die unmittelbareren Beteiligungen an Tochterunternehmen und entfallen hauptsächlich auf die Beteiligung an der 7C Solarparken NV, Mechelen / Belgien, i.H.v. EUR 24,7 Mio. Im Geschäftsjahr 2017 wurden alle Geschäftsanteile an der Swan Energy NV für EUR 1,1 Mio. erworben und die Beteiligung an der Colexon Italia SRL um TEUR 350 wertberichtigt. Die Geschäftsanteile an der Colexon Solar Energy ApS, Söborg, Dänemark, (i.VJ: EUR 13,9 Mio.) wurden an eine Konzerngesellschaft vollständig veräußert. Die Finanzanlagen nahmen daher von EUR 45,2 Mio. im Vorjahr auf 32,1 Mio. zum Ende des Berichtszeitraums ab. UMLAUFVERMÖGENDas Umlaufvermögen hat sich mit EUR 63,1 Mio (i.VJ: EUR 32,2 Mio.) nahezu verdoppelt. Der signifikante Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der ausgereichten konzerninternen Darlehen von EUR 26,3 Mio. Darüber hinaus zeigt sich eine Erhöhung des Vorratsvermögens um EUR 0,4 Mio. Diese Zunahme hängt mit der aktiven Rolle der 7C Solarparken AG in der Erarbeitung von Vergleichen zwischen einem Modulhersteller und verschiedenen Konzerngesellschaften zusammen. Die Bilanzsumme nahm von EUR 91,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 109,8 Mio. am Bilanzstichtag zu. EIGENKAPITALDas Eigenkapital der 7C Solarparken AG ist während des Geschäftsjahres 2017 insgesamt mit EUR 26,6 Mio. auf EUR 87,8 Mio. gestärkt worden. Hierzu hat insbesondere der Jahresüberschuss i.H.v. EUR 16,7 Mio. beigetragen. Des Weiteren wurden im Berichtsjahr drei Barkapitalerhöhungen i.H.v. EUR 9,8 Mio. zur Finanzierung des eigenen Solaranlagenportfolios sowie der Erweiterung des Beteiligungsportfolios durchgeführt. Schließlich hat das Eigenkapital durch die Optionsausübung und die Wandlung eines Teils der Wandelschuldverschreibung während des Geschäftsjahres 2017 um weitere EUR 0,2 Mio. zugelegt. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen stiegen geringfügig um EUR 0,1 Mio. auf EUR 2,6 Mio. Dies ist vor allem bedingt durch die Zunahme der Steuerrückstellung von EUR 0,2 Mio., während die sonstigen Rückstellungen mit EUR 0,1 Mio. gesunken sind. VERBINDLICHKEITENDie Verbindlichkeiten sind signifikant von EUR 28,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 19,5 Mio. zum Bilanzstichtag gesunken. Ursächlich für den starken Rückgang sind im Wesentlichen die Bezahlung von Verbindlichkeiten für Lieferungen und Leistungen i.V.m. dem Bau von Solaranlagen i.H.v. EUR 4,0 Mio. Daneben führte auch die Tilgung bzw. im geringen Umfang die Wandlung der Wandelschuldverschreibung (EUR 2,5 Mio.) sowie die netto Verringerung von Bankdarlehen in Höhe von EUR 0,7 Mio zu einem Rückgang. Drittens hat die 7C Solarparken AG ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Konzerngesellschaften um EUR 2,0 Mio. verringert. Lediglich die sonstigen Verbindlichkeiten sind um EUR 0,6 Mio. im Vergleich zum Vorjahreswert angestiegen. Dies ist einerseits auf die bestehende Umsatzsteuerzahllast (EUR 0,3 Mio.) sowie auf einer bestehenden Verbindlichkeit aus einem Vergleich i.V.m. der Solaranlage Zernsdorf (EUR 0,3 Mio.) zurückzuführen. FINANZLAGEPrimäres Ziel der finanziellen Aktivitäten der Gesellschaft ist es, die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sowie die Steuerung der Finanzierungsaktivitäten innerhalb des Konzerns sicherzustellen. Der Kapitalbedarf der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Investitionsaktivitäten und der laufenden betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Zahlungsmittelzuflüsse aus der Ausgabe neuer Aktien sowie der Aufnahme von Bankdarlehen gedeckt. Der Zahlungsmittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe EUR 7,5 Mio. konnte damit die Zahlungsmittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 1,8 Mio. und der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 1,2 Mio. ausgleichen. Der Kassenbestand verbesserte sich somit um EUR 4,5 Mio. auf EUR 7,1 Mio. (i.VJ: EUR 2,6 Mio.). Der konzerninterne Verkauf der Tochtergesellschaft Colexon Solar Energy ApS berührte die Zahlungsmittelströme im Berichtsjahr nicht, da die Transaktion über die Ausreichung eines konzerninternen Darlehens erfolgte. Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die von der Gesellschaft gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 13 Jahren Auswirkungen haben. Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Insbesondere die konzerninterne Veräußerung der Colexon Solar Energy ApS prägte im Berichtszeitraum das Jahresergebnis mit ihrem außerordentlichen Erfolgsbeitrag, so dass die 7C Solarparken AG ihren Bilanzverlust in einen Bilanzgewinn umwandeln konnte. Der Vorstand ist mit der Entwicklung sehr zufrieden. Die 7C Solarparken AG konnte im Berichtszeitraum jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. PROGNOSEBERICHTMUTTERGESELLSCHAFTAufgrund des strategischen Fokus des Konzerns werden die Erlöse der 7C Solarparken AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios generiert. Darüber hinaus wird die 7C Solarparken AG aus Ihren eigenen Solaranlagen und PV Estate Umsatzerlöse generieren können. Daneben werden einmalige Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres für das kommende Geschäftsjahr nicht im gleichen Umfang erwartet, sodass der Vorstand einen Umsatz von EUR 2,7 Mio. sowie ein negatives EBITDA von EUR 0,5 Mio. plant. Das Anlagenportfolio der Muttergesellschaft sollte eine Produktion von 10,7 GWh, einen Ertrag pro installierter Anlagenleistung von 990 kWh/kWp und eine Performance Ratio von 85 % für das Geschäftsjahr 2018 erreichen. KONZERNDer Vorstand geht bei seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2018 für den Konzern davon aus, dass das EBITDA leicht, im Vergleich zum EBITDA des Berichtszeitraums (EUR 29,9 Mio.) verringern wird auf EUR 29,6 Mio. Dieser absolute Rückgang ist zurückzuführen auf die erweiterten Aktivitäten der 7C Solarparken hinsichtlich der Projektentwicklung sowie der Sondereffekte aus dem Berichtszeitraum, die sich positiv auf das EBITDA 2017 ausgewirkt haben. Das prognostizierte EBITDA für das Geschäftsjahr 2018 i.H.v. EUR 29,6 Mio. liegt bei wirtschaftlicher Betrachtung deutlich oberhalb des um diese Sondereffekten bereinigten EBITDA (EUR 28,2 Mio). Hinsichtlich weiterer Informationen zu den Annahmen und Ausgangsgrößen für das EBITDA 2018 verweisen wir auf die untenstehenden Angaben. Der CFPS wird sich seitwärts entwickeln, da der Vorstand erwartet, dass die Zinsen aus einer alternativen Finanzierung für nahezu das gesamte Geschäftsjahr anfallen werden, die Investitionen demgegenüber aber nur teilweise schon positiv zu den operativen Ergebnissen beitragen werden. Unter Berücksichtigung dieser zeitanteiligen Kapazitätserweiterung im Rahmen der im Berichtsjahr getätigten Investitionen, die sich in 2018 erstmalig ganzjährig in der Ertragslage auswirken werden, erwartet der Vorstand für den Konzern eine Steigerung der Umsatzerlöse auf EUR 35,1 Mio. bzw. einen Rückgang des EBITDA auf EUR 29,6 Mio. Prognose Konzernzahlen 2017scroll
Die Produktion wird auf 122 GWh und der Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) auf 961 kWh/ kWp prognostiziert. Die Performance Ratio der Anlagen soll in Folge im Geschäftsjahr 2018 bei 80 % liegen. Dieser Ausblick basiert auf den folgenden Annahmen:
RISIKO- UND CHANCENBERICHTRISIKENRISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEMDie 7C Solarparken AG und die mit ihr konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch ihre Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems (IKS) von 7C Solarparken ist es, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat die externen Anforderungen nach dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards sowie den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen unter Hinzuziehung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt. Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziele des RMS und des IKS von 7C Solarparken im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse sind die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, -steuerung und -kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:
Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig. RISIKOMANAGEMENTPROZESSDas Risikomanagement von 7C Solarparken ist nach den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht. IDENTIFIZIERUNGDie Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf den Betrieb von Bestandsanlagen, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In vierteljährlichen Meetings werden die identifizierten Risiken prozessseitig überprüft. An den Besprechungen nehmen mindestens ein Vorstandsmitglied und eine Führungskraft aus Monitoring, O&M oder der kaufmännischen Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes, kaufmännisches und technisches Reporting. BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSENIn der "Risk Map" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsorientiertes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden. RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHEDie Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu Prioritätsabstufungen. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt. Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt, wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von 7C Solarparken beeinflusst. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt: scroll
Um das Risiko zu bewerten, werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind: scroll
Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüberstellt, definiert 7C Solarparken die Ebenen der Prioritäten mit "gering", "mittel" und "hoch". RISIKOPOSITIONEN![]() BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKENIn regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet. HOHE EINZELRISIKEN:
MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:
GERINGE EINZELRISIKEN:
Der Konzern ist aus heutiger Sicht grundsätzlich in der Lage, den aufgezeigten Risiken, zu begegnen, diese zu steuern oder gegebenenfalls auch tragen zu können. CHANCENDer Vorstand sieht folgende wesentliche Chancen, die allerdings bis auf die Optimierung der PV-Anlagen nicht quantifizierbar sind. ZUSAMMENARBEIT MIT EINEM PROJEKTENTWICKLERDer Konzern plant im Rahmen des Geschäftsplans 2017-2019 mit einem Projektentwickler zusammen zu arbeiten, um einerseits das Wachstum als auch die Rendite an (neuen) deutschen Solarprojekten zu erhöhen. Nach dem Bilanzstichtag hat 7C Solarparken deshalb bekanntgegeben, dass er den Geschäftsbetrieb der Amatec gekauft hat. Insgesamt besteht der Amatec-Geschäftsbetrieb aus einer bereits in Betrieb genommenen Solaranlage von 0,75 kWp sowie einer Vielzahl an Projekten in unterschiedlichen Entwicklungsphasen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 15 MWp. Des Weiteren verfügt der Geschäftsbetrieb über ein Portfolio an Projekten die sich in einer Frühentwicklungsphase befinden und ein Leistungsportfolio von mehr als 40 MWp aufweisen. Im Rahmen des Erwerbs dieses Geschäftsbetriebs hat die 7C Solarparken zudem die Vorkaufsrechte an drei bereits bestehenden Anlagen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 4 MWp erlangt. AUSGABE EINES SCHULDSCHEINSDer Konzern plant im Rahmen des Geschäftsplans 2017-2019 eine alternative Finanzierung von EUR 15,0 Mio. abzuschließen. Diese Fremdfinanzierung soll als Eigenkapital in den Projektgesellschaften eingesetzt werden, sodass Finanzierungen über Mittel der Aktionäre dafür sollten nicht benötigt werden. Demzufolge wird die Ausgabe einer solchen Finanzierung die Kapitalkosten des Konzerns sinken. Nach dem Ablauf des Bilanzstichtags wurde ein Schuldschein mit einem Volumen von EUR 25,0 Mio. erfolgreich platziert. Dieser Summe ist deutlich höher als die geplanten EUR 15,0 Mio., die für den Ausbau auf 150 MWp notwendig sind, sodass der Konzern im ersten Quartal 2018 eine Projektfinanzierung i.H.v. ca. EUR 10,0 Mio. (inkl. Vorfälligkeitsentschädigung) zurückgezahlt hat. Diese Refinanzierung wird einen positiven Effekt auf die gezahlten Zinsen haben. CO-INVESTORMODELDer Konzern beabsichtigt das geplante Wachstum von 150 MWp bis zu 200 MWp teilweise mit Investments von Drittinvestoren zu realisieren. Dies sollte der 7C Solarparken ermöglichen, mit einer wesentlichen geringeren Investitionssumme i.H.v. ca. EUR 5 Mio. das Portfolio sichtlich weiter auszubauen und die Dienstleistungen für dieses Portfolio zu erbringen, um so die eigene Ertragskraft zu steigern. M&A UND GESCHÄFTSENTWICKLUNG7C Solarparken wird als seriöser Marktteilnehmer in der Konsolidierung von PV Parks in der Größenordnung zwischen 1 bis 5 MWp wahrgenommen. Die Gesellschaft ist ständig auf der Suche nach neuen Investments oder Möglichkeiten, zu guten Konditionen eine PV Anlage veräußern zu können (M&A). Der Ausbau der Leistung auf 200 MWp bis 2019 ist die größte Chance für den Konzern zur Verbesserung der Umsatzerlöse sowie des EBITDA. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTENDie sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, und Ausfallrisiken. Ziel der Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Die 7C Solarparken verwendet im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Es wird kein Handel mit Derivaten betrieben. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSDer Vorstand der 7C Solarparken AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der 7C Solarparken AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des Konzernlageberichts unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20. Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet. Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Gesellschaften in Italien, Belgien, der Niederlande und Dänemark, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentral bei der 7C Solarparken AG in Bayreuth, in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt. Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult. Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten. GESAMTBEURTEILUNGDas Unternehmen hat eine Organisation und ein Geschäftsmodell, welches als Plattform dient, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich von dem Altlastenrisiko der Vergangenheit, hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solaranlagen hauptsächlich in Deutschland verändert. Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau und den M&A Chancen ergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken. WEITERE GESETZLICHE ANGABENI. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315 ABS. 5, 289A ABS. 1 HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung enthält die jährliche Entsprechenserklärung, den Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.solarparken.com dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe (Darstellung) im (zusammengefassten) Lagebericht wird daher verzichtet. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUR CORPORATE GOVERNANCEVorstand und Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG haben auf der Internetseite www.solarparken.com in der Rubrik "Investor Relations" unter Corporate Governance die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG nach den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 289a HGB bekannt gegeben. II. VERGÜTUNGSBERICHTEine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für die Gesellschaft zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über die Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen. VORSTANDVergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstands. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung. Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 71 bis 78 %, der variable Teil zwischen 22 bis 29 % der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden. Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstands Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten. In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialversicherung der beiden Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden im Personalaufwand erfasst. Im Geschäftsjahr 2017 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten: scroll
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Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf: scroll
Im Geschäftsjahr 2017 wurden insgesamt TEUR 398 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt. Die gezahlten Beträge entsprechen im Wesentlichen den oben ausgewiesenen Aufwendungen, zuzüglich die Zahlung der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100), die das Geschäftsjahr 2016 betreffen, abzüglich der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100) für das Jahr 2017. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Vorjahr auf: scroll
AUFSICHTSRATDie Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 90 (i.VJ: TEUR 106). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in jedem Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einer fixen Vergütung sowie aus Sitzungsgeldern und Reisekostenerstattungen zusammensetzt. scroll
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2017 und danach folgende Mitglieder: scroll
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III. ANGABEN GEMÄß § 315 ABS. 4 UND § 289 ABS.4 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDSZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315 ABS. 4 NR. 1 UND § 289 ABS. 4 NR. 1 HGB)ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALSDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 46.791.825,00. Es ist eingeteilt in 46.791.825 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit (insbesondere) keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre. DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITALDirekte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10 % der Stimmrechte überschreiten, betreffen die folgenden Personen:
BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315 ABS. 4 NR. 2 UND § 289 ABS. 4 NR. 2)Es sind dem Vorstand der Gesellschaft keine solche Vereinbarungen bekannt. BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315 ABS. 4 NR. 6 UND § 289 ABS. 4 NR. 6 HGB)ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDSDie Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG ff.) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Sogenannte "Golden Parachute"-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstands erschweren, bestehen nicht. BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315 ABS. 4 NR. 7 UND § 289 ABS. 4 NR. 7 HGB)ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALSGENEHMIGTES KAPITAL 2015Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2016 hat das Genehmigte Kapital 2015 aufgehoben. GENEHMIGTES KAPITAL 2016Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2016 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 21.179.504,00 durch Ausgabe von bis zu 21.179.504 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig: (i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne von§ 203 Abs. 1 und 2, und § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabepreis bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten; (iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; oder (iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Infolge der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals 2016 im Laufe des Geschäftsjahr 2017, erstreckt sich die Ermächtigung des Vorstands im Rahmen des genehmigten Kapitals 2016 am Bilanzstichtag noch auf die Ausgabe von bis zu EUR 16.943.332,00 durch Ausgabe von bis 16.943.332 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. BEDINGTES KAPITAL 2016Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten ,die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen, oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel-und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016, d.h. insbesondere zu mindestens 80 % des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA®- Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter bestimmten Verwässerungsschutzregeln. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016 abzuändern. Infolge der Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 2016 im Laufe des Geschäftsjahr 2017, beträgt das bedingt Kapital 2016 am Bilanzstichtag noch EUR 19.976.479,00 durch Ausgabe von bis 19.976.479 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND VERÄUßERUNG VON EIGENEN AKTIENDie Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigung wurde am 12. Dezember 2014 wirksam und gilt bis zum 11. Dezember 2019. Der Erwerb erfolgt nach Ermessen des Vorstands und innerhalb der sich aus den aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder außerhalb der Börse. Letzteres insbesondere durch ein öffentliches Kaufangebot und auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb festlegen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft gegenüber dem maßgeblichen Wert, so kann das Angebot angepasst werden. Im Falle der Anpassung wird auf den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Angebotsanpassung abgestellt. Bei einem Erwerb der Aktien außerhalb der Börse in sonstiger Weise, ist der maßgebliche Wert der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag des Abschlusses des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages. Überschreitet bei einem öffentlichen Kaufangebot die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer vorangegangenen Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien wieder zu veräußern. Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien kann über die Börse erfolgen. Daneben kann die Veräußerung auch in anderer Weise als über die Börse vorgenommen werden, insbesondere auch zur Erfüllung von, durch die Gesellschaft oder durch eine ihrer Konzerngesellschaften eingeräumten Wandlungs- oder Optionsrechten, sowie gegen Sachleistungen etwa zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder gewerblichen Schutzrechten. Die Aktien können zudem Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden. Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist insbesondere auch zulässig, sofern maximal Aktien, die 10 % des Grundkapitals, und zwar sowohl berechnet auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch auf den Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung veräußert werden und die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den maßgeblichen Wert von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % (ohne Nebenkosten) unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals gemäß dem vorherigen Satz ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bis zu der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung ausgegeben bzw. veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Als maßgeblicher Wert gilt dabei der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veräußerung der Aktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei in allen obenstehenden Fällen ausgeschlossen. Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, eigene Aktien den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann in diesem Fall mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (vereinfachtes Einziehungsverfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Die o.g. Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden. Die Ermächtigung erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft zu allen sonstigen gesetzlich zugelassenen Zwecken und gilt auch für Aktien, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG oder auf anderem Wege, insbesondere gemäß § 71d Satz 5 AktG, erworben wurden oder werden. Werden die Aktien der Gesellschaft nicht im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem gehandelt, so ist für die Bestimmung des maßgeblichen Werts der Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise) an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb bzw. der Veräußerung der Aktien an dem Börsenplatz maßgeblich, der in diesem Zeitraum den größten Handelsumsatz in Bezug auf die Aktien der Gesellschaft zu verzeichnen hatte. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315 ABS. 4 NR. 8 UND § 289 ABS. 4 NR. 8 HGB)Es bestehen keine Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind. ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315 ABS. 4 NR. 9 UND § 289 ABS. 4 NR. 9 HGB)Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht.
Bayreuth, 23. April 2018 Steven De Proost, CEO, Vorstand Koen Boriau, CFO, Vorstand Konzernabschluss FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2017 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2017Konzern-Bilanz zum 31. DEZEMBER 2017AKTIVA scroll
KONZERN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGFÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017scroll
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2017scroll
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2017scroll
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Hinsichtlich der freien Verfügbarkeit der
Mittel verweisen wir auf die Anhangangabe 16 VERÄNDERUNG DES EIGENKAPITALSscroll
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Die Anhangangaben auf Seiten 72 bis 147 sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Anhang ZUM KONZERNABSCHLUSSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2017 BIS ZUM 31. DEZEMBER 20171. BERICHTENDES UNTERNEHMENDie 7C Solarparken AG (das "Unternehmen" oder "7C Solarparken") ist ein Unternehmen mit Sitz in Bayreuth, Deutschland. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet: An der Feuerwache 15, 95445 Bayreuth. Der Konzernabschluss des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als der "Konzern" und einzeln als "Konzernunternehmen" bezeichnet). Der Konzern investiert in und betreibt Solaranlagen mit stetigem Kapitalrückfluss und geringem Risiko vor allem in Deutschland und Belgien (siehe Anhangangabe 5 und 8). Hinsichtlich verwendeter Abkürzungen verweisen wir auf das in Anhangangabe 34 dargestellte Abkürzungsverzeichnis. 2. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNGDer Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Ergänzend wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses die nach § 315a Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Grundsätze über Ansatz, Bewertung und Ausweis werden von allen Gesellschaften innerhalb des Konsolidierungskreises einheitlich angewendet. Die Darstellung in der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Der Vorstand geht von der Unternehmensfortführung aus. Der Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Der Vorstand der 7C Solarparken AG hat den Konzernabschluss 2017 am 23. April 2018 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Er wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat am 23. April 2018 zur Veröffentlichung genehmigt. Einzelheiten zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden einschließlich der Änderungen von Rechnungslegungsmethoden finden sich in der Anhangangabe 6. 3. FUNKTIONALE UND DARSTELLUNGSWÄHRUNGDieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der 7C Solarparken AG (Mutterunternehmen) aufgestellt und in Tausend Euro (TEUR) dargestellt, wodurch es zu Rundungsdifferenzen kommen kann. 4. VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGENDie Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. 4.1 ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGENInformationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden sowie Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge wesentlichen beeinflussen bzw. ein beträchtliches Risiko darstellen können sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTEEine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der Konzern hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört eine hausinterne Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert. Der Vorstand führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Unternehmen die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendet der Konzern soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
5. VERZEICHNIS DER TOCHTERUNTERNEHMENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.1 B. Nachstehend sind die wesentlichen Tochterunternehmen des Konzerns aufgeführt. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 sind alle Unternehmen einbezogen, bei denen die 7C Solarparken AG die unmittelbare oder mittelbare Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Kontrolle auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Kontrolle endet. Nachfolgende Tochterunternehmen werden von der 7C Solarparken AG im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 einbezogen: scroll
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Für die Hälfte der Beteiligung wird durch
Solarpark Zerre IV GmbH & Co KG gehalten. Folgende Gesellschaften wurden nach dem Bilanzstichtag umfirmiert: scroll
Folgende Gesellschaften wurden infolge des Verkaufs der Gesamtbeteiligung innerhalb des Geschäftsjahres nicht mehr durch Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 einbezogen:
Folgende Gesellschaft wurde infolge des Verkaufs der Gesamtbeteiligung innerhalb des Geschäftsjahres nicht mehr nach der Equity-Methode in den Konzernzwischenabschluss zum 31. Dezember 2017 einbezogen:
Folgende Gesellschaft wurde infolge der Beherrschungserlangung nicht länger nach der Equity-Methode sondern durch Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 einbezogen:
6. WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN6.1. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEA. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSENach Erlangung der Beherrschung bilanziert der Konzern Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventuralverbindlichkeiten sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Betrag, um den die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Wertansatz aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und, dem beizulegenden Zeitwert etwaiger zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen das Nettovermögen des Akquisitionsobjektes übersteigt. Wenn die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende des Geschäftsjahres, in der der Zusammenschluss stattfindet, unvollständig ist, gibt der Konzern für die Posten mit unvollständiger Bilanzierung vorläufige Beträge an. Die vorläufig angesetzten Beträge sind während des maximal ein Jahr umfassenden Bewertungszeitraumes retrospektiv zu korrigieren. Zusätzliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind anzusetzen, um neue Informationen über Fakten und Umstände zu berücksichtigen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die die Bewertung der zu diesem Stichtag angesetzten Beträge beeinflusst hätten, wenn sie bekannt gewesen wären. Sofern der Erwerb zu einem Preis unter dem beizulegender Zeitwert erfolgt ist, wird die Differenz unmittelbar als erfolgswirksam erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Dividendenpapieren verbunden sind. Etwaige bedingte Gegenleistungen werden zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden als Gewinn oder Verlust erfasst. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. B. TOCHTERUNTERNEHMENTochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn die Gesellschaft schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt an dem die Beherrschung endet. C. NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILENicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. D. VERLUST DER BEHERRSCHUNGVerliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht sie die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet. E. ANTEILE AN UNTERNEHMEN, DIE NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTET WERDENDie Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bzw. Anteile umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen und an einem Gemeinschaftsunternehmen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Ein Gemeinschaftsunternehmen liegt vor, wenn der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden beim erstmaligen Ansatz mit Anschaffungskosten bewertet, wozu auch Transaktionskosten zählen. In der Folge erfasst der Konzern das anteilige Gesamtergebnis, bis der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet. F. BEI DER KONSOLIDIERUNG ELIMINIERTE GESCHÄFTSVORFÄLLEKonzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie alle Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. 6.2. FREMDWÄHRUNGA. GESCHÄFTSVORFÄLLE IN FREMDWÄHRUNGDie in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt, der funktionalen Währung der Muttergesellschaft. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung in die funktionale Währung werden im Konzernabschluss direkt in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gezeigt. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden nicht umgerechnet. Der Stichtagskurs der dänischen Krone zum Euro zum 31. Dezember 2017 betrug DKK/EUR 7,4440 (i.VJ: DKK/EUR 7,4500). B. AUSLÄNDISCHE GESCHÄFTSBETRIEBEVermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsvorfalls umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gezeigt. Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung, gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen Einflusses führt, wird der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Währungsumrechnungsrücklage erfasste Betrag in den Gewinn oder Verlust als Teil des Abgangserfolgs umgegliedert. Bei nur teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, wird der entsprechende Teil der kumulierten Umrechnungsdifferenz den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Soweit der Konzern ein assoziiertes oder gemeinschaftlich geführtes Unternehmen, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, teilweise veräußert, jedoch der maßgebliche Einfluss bzw. die gemeinschaftliche Führung erhalten bleibt, wird der entsprechende Anteil der kumulierten Währungsumrechnungsdifferenz in die Konzern-Gewinn oder Verlustrechnung umgegliedert. 6.3. UMSATZERLÖSEA. VERKAUF VON STROM UND ANDEREN GÜTERNUmsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom werden erfasst, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Daher sind Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom zu erfassen, wenn die Güter bzw. der Strom geliefert wurden und der wirtschaftliche Eigentumsübergang erfolgt ist. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in § 33 g EEG die sogenannte Marktprämie eingeführt worden. Die Marktprämie zahlt der Netzbetreiber an Betreiber von Anlagen zur Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien, die anstelle des EEG-Vergütungsmodells die Direktvermarktung ihres Stroms an der Strombörse wählen. An der Strombörse erhalten die Anlagenbetreiber den regulären Marktpreis, der unterhalb des Vergütungsanspruchs nach den EEG liegt. Die Differenz zwischen der EEG-Abnahmevergütung und dem durchschnittlichen monatlichen Marktpreis an der Strombörse gleicht die Marktprämie aus. Die tatsächliche Menge des direkt vermarkteten Stroms wird über Zählerstände festgestellt. Bei Zahlung der Marktprämie sowie der Managementprämie nach §§ 33 g und 33 i des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) durch den Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber handelt es sich um echte, nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse. B. ERBRINGEN VON DIENSTLEISTUNGENDer Konzern erbringt außerdem mit Erneuerbaren Energien verbundene technische und kommerzielle Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse werden mit Beendigung der Dienstleistung realisiert. Werden Dienstleistungen im Rahmen einer einzigen Vereinbarung aber in verschiedenen Berichtsperioden erbracht erfolgt eine Umsatzabgrenzung. C. PROVISIONENHandelt der Konzern beim Erwerb einer Solaranlage in der Eigenschaft als Agent und nicht Prinzipal entsprechen die Umsatzerlöse dem Nettobetrag der erhaltenen Provisionen. 6.4. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMERA. KURZFRISTIG FÄLLIGE LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMERVerpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. B. LEISTUNGEN AUS ANLASS DER BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSESLeistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand erfasst: Wenn der Konzern das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn der Konzern Kosten für eine Umstrukturierung erfasst. Ist nicht zu erwarten, dass Leistungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten werden, werden sie abgezinst. 6.5. FINANZERTRÄGE UND FINANZIERUNGSAUFWENDUNGENDie Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:
Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst, an dem der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung entsteht. 6.6. ERTRAGSTEUERNDer Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden erfolgswirksam erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder einem im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. A. TATSÄCHLICHE STEUERNTatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen miteinander verrechnet. B. LATENTE STEUERNLatente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:
Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder Ergebnisse erhöht. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag ergeben. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden verrechnet, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 6.7. VORRÄTEVorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten basieren auf dem First-In-First-Out-Verfahren. Etwaige Wertminderungen der Vorräte werden in den sonstigen Betriebsaufwendungen dargestellt. 6.8. SACHANLAGENA. ERFASSUNG UND BEWERTUNGSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben. Zu jedem Bilanzstichtag wird beurteilt, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf für in der Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte vorliegen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar bzw. ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes vorgeschrieben, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang des eventuell erforderlichen Wertminderungsaufwands zu ermitteln. Ist die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Vermögenswerte individuell nicht möglich, werden zusammen eingesetzte Vermögenswerte zu zahlungsgenerierenden Einheiten zusammengefasst, auf deren Ebene Zahlungsströme abschätzbar sind. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Wert aus dem Zeitwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme aus diesem Vermögenswert bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Zugrundelegung eines risikoadjustierten Abzinsungssatzes vor Steuern auf den Barwert abgezinst. B. NACHTRÄGLICHE ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTENNachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. C. ABSCHREIBUNGDurch die Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern verteilt. Die Abschreibungen werden erfolgswirksam erfasst. Geleaste Vermögenswerte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer, abgeschrieben, sofern nicht hinreichend sicher ist, dass das Eigentum zum Ende des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen lauten wie folgt: scroll
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. 6.9. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEA. ERFASSUNG UND BEWERTUNGImmaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die immateriellen Vermögenswerte verfügen alle über eine begrenzte Nutzungsdauer und sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Liegt der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei Fortfall der Gründe für früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen. Die Abschreibungen für Projektrechte erfolgen über 20 bis 30 Jahre, analog der Nutzungsdauer der Photovoltaikanlagen und der bestehenden Pachtverträge. Die Abschreibungen der übrigen immateriellen Vermögenswerte (erworbene Verträge) erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren. B. NACHTRÄGLICHE AUSGABENNachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben werden erfolgswirksam erfasst. C. ABSCHREIBUNGENImmaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden erfolgswirksam erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern lauten: scroll
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte, wie unter A erläutert, werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. 6.10. FINANZINSTRUMENTEFinanzielle Vermögenswerte/Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich gemäß IAS 39 in die folgenden Kategorien eingeteilt: finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Kredite und Forderungen. A. NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN - ANSATZ UND AUSBUCHUNGDer Konzern bilanziert Kredite und Forderungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält. Jeder Anteil an solchen übertragenen finanziellen Vermögenswerten, die im Konzern entstehen oder verbleiben, wird als separater Vermögenswert oder separate Verbindlichkeit bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn der Konzern einen Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. B. NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE -BEWERTUNGFINANZIELLE VERMÖGENSWERTE, DIE ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTET WERDENFinanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wird. Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr verfügte der Konzern über finanzielle Vermögenswerte die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. BIS ZUR ENDFÄLLIGKEIT ZU HALTENDE FINANZINVESTITIONENFinanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit zu halten beabsichtigt und halten kann, ausgenommen vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert. Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr lagen diese vor. KREDITE UND FORDERUNGENKredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Solche Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. C. NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN -BEWERTUNGNicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden diese finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. D. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND BILANZIERUNG VON SICHERUNGSGESCHÄFTENDer Konzern hält derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken. Eingebettete Derivate werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert. Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet; zurechenbare Transaktionskosten werden bei Anfall im Gewinn oder Verlust erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. ABSICHERUNG VON ZAHLUNGSSTRÖMENBei Derivaten, die zur Absicherung gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme bestimmt sind, wird der effektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften ausgewiesen. Der ineffektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Der kumuliert im Eigenkapital erfasste Betrag verbleibt zunächst im sonstigen Ergebnis und wird in der gleichen Periode oder den gleichen Perioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen der abgesicherte Posten den Gewinn oder Verlust beeinflusst. Soweit das Sicherungsinstrument die Voraussetzungen zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft nicht mehr erfüllt, ausläuft bzw. veräußert, beendet, ausgeübt oder nicht mehr als Absicherungsinstrument bestimmt wird, wird die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft eingestellt. Wird mit dem Eintritt einer erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird der bisher im Eigenkapital kumuliert erfasste Betrag erfolgswirksam erfasst. E. NETTOGEWINNE/-VERLUSTENettogewinne und -Verluste, die verrechnet werden können, werden in den Finanzerträgen und -Aufwendungen dargestellt. 6.11. GEZEICHNETES KAPITALA. STAMMAKTIENDie der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital (gegebenenfalls netto nach Steuern) erfasst. B. RÜCKERWERBUNDWIEDERAUSGABEVON EIGENKAPITALANTEILEN (EIGENE ANTEILE)Wenn im Eigenkapital ausgewiesenes gezeichnetes Kapital zurückgekauft wird, wird der gezahlte Betrag einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten vom Eigenkapital abgezogen. Die erworbenen Anteile werden als eigene Anteile klassifiziert. Aufgelder werden und in der Kapitalrücklage ausgewiesen. Werden eigene Anteile später veräußert oder erneut ausgegeben, führt dies zur Erhöhung des Eigenkapitals. Ein etwaiger Differenzbetrag ist innerhalb der Kapitalrücklage zu berücksichtigen. 6.12. WERTMINDERUNGA. NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEEin finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet ist, sowie ein Anteil an einem Unternehmen, der nach der Equity-Methode bilanziert wird, wird an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob es einen objektiven Hinweis auf eine Wertminderung gibt. Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten:
Bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument gilt ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwertes unter dessen Anschaffungskosten als ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Der Konzern hält einen Rückgang um 20 Prozent für signifikant und einen Zeitraum von neun Monaten für länger anhaltend. ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEDer Konzern berücksichtigt Hinweise auf Wertminderungen für diese finanziellen Vermögenswerte sowohl auf der Ebene des einzelnen Vermögenswertes als auch auf zusammengefasster Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden im Hinblick auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die sich als nicht spezifisch wertgemindert herausstellen, werden anschließend zusammengefasst auf Wertminderungen beurteilt. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht bedeutsam sind, werden nach ähnlichen Risikoeigenschaften zusammengefasst auf Wertminderungen beurteilt. Bei der zusammengefassten Beurteilung von Wertminderungen verwendet der Konzern historische Informationen über den zeitlichen Anfall von Einzahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste, angepasst um eine Ermessensentscheidung des Vorstands darüber, ob die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kreditbedingungen derart sind, dass die tatsächlichen Verluste wahrscheinlich größer oder geringer sind als die Verluste, die aufgrund der historischen Trends zu erwarten wären. Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswertes, und dem Buchwert berechnet. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Falls der Konzern keine realistischen Aussichten auf die Einbringlichkeit des Vermögenswertes hat, werden die Beträge abgeschrieben. Wenn ein nach der Erfassung der Wertminderung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertminderung zur Folge hat, wird die Verringerung der Wertminderung erfolgswirksam erfasst. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGENEine Wertminderung bei Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, ergibt sich wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Die Wertminderung wird erfolgswirksam erfasst. Eine Wertminderung wird rückgängig gemacht, wenn sich der erzielbare Betrag durch eine vorteilhafte Änderung der Schätzungen wieder erhöht hat. B. NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEDie Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte des Konzerns - mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen - werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGEs) sind. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken eines Vermögenswertes oder einer ZGE widerspiegelt. Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer ZGE seinen/ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen, die im Hinblick auf ZGEs erfasst werden, werden zuerst etwaigen der ZGE zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerten zugeordnet und dann den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der ZGE (Gruppe von ZGEs) auf anteiliger Basis zugeordnet. Eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwert wird bei eventuellen Wertersteigerungen nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird eine Wertminderung nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre. 6.13. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENRückstellungen werden für sämtliche externe Verpflichtungen gebildet, soweit die Inanspruchnahme eher wahrscheinlich ist und die Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Daneben werden Drohverlustrückstellungen für sog. "belastende Verträge" entsprechend der Vorschriften von IAS 37 gebildet. Bei der Bewertung der Rückstellung wird der wahrscheinlichste Wert, bei einer Bandbreite unterschiedlicher Werte der Erwartungswert angesetzt. Die Ermittlung und Bewertung erfolgt, sofern möglich, anhand vertraglicher Vereinbarungen. Ansonsten basieren die Berechnungen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und Schätzungen des Vorstands. Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert angesetzt. Die Ab- bzw. Aufzinsung erfolgt mit Marktzinssätzen, die für den Zeitraum bis zur Erfüllung gelten. Die ergebniswirksame Anpassung wird innerhalb des Finanzierungsaufwands dargestellt. 6.14. LEASINGVERHÄLTNISSEA. FESTSTELLUNG, OB EINE VEREINBARUNG EIN LEASINGVERHÄLTNIS ENTHÄLTBei Abschluss einer Vereinbarung stellt der Konzern fest, ob eine solche Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Bei Abschluss oder Neubeurteilung einer Vereinbarung, die ein Leasingverhältnis enthält, trennt der Konzern die von einer solchen Vereinbarung geforderten Zahlungen und andere Entgelte in diejenigen für das Leasingverhältnis und diejenigen für andere Posten auf der Grundlage ihrer relativen beizulegenden Zeitwerte auf. Wenn der Konzern bei einem Finanzierungsleasing zu dem Ergebnis kommt, dass es nicht möglich ist, die Zahlungen verlässlich zu trennen, werden ein Vermögenswert und eine Verbindlichkeit zu einem dem beilzulegenden Zeitwert des zugrunde liegenden Vermögenswertes entsprechenden Betrag erfasst. Die Verbindlichkeit wird anschließend unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Konzerns reduziert, wenn Zahlungen erfolgt sind und die auf die Verbindlichkeit angerechneten Finanzierungskosten erfasst wurden. B. LEASINGGEGENSTÄNDEVermögenswerte, die von dem Konzern im Rahmen eines Leasingverhältnisses gehalten werden, bei denen dem Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, werden als Finanzierungsleasing eingestuft. Beim erstmaligen Ansatz wird der Leasinggegenstand in Höhe des niedrigeren Wertes aus seinem beizulegenden Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bewertet. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Vermögenswert in Übereinstimmung mit der für diesen Vermögenswert anzuwendenden Rechnungslegungsmethode bilanziert. Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen werden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Bilanz des Konzerns erfasst. C. LEASINGZAHLUNGENGeleistete Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses im Gewinn oder Verlust erfasst. Erhaltene Leasinganreize werden als Bestandteil des Gesamtleasingaufwands über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Geleistete Mindestleasingzahlungen im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen werden in den Finanzierungsanteil und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt. Der Finanzierungsanteil wird so über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt, dass sich über die Perioden ein konstanter Zinssatz ergibt. 7. ERWERB UND VERÄUßERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.1 A. In der Regel erfolgt der Erwerb von Solaranlagen durch den Kauf von Unternehmen, welche die Anlagen als Vermögenswerte halten. Da es sich bei den erworbenen Unternehmen um Geschäftsbetriebe handelt, werden diese Erwerbe als Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 bilanziert. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu bewerten. Bei dieser Kaufpreisallokation werden auch die stillen Reserven und Lasten aufgedeckt. Die Kaufpreisallokation umfasst im Wesentlichen die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der folgenden Vermögenswerte und Schulden:
In einzelnen Fällen werden auch weitere Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte neu bewertet. Folgende identifizierbare Vermögenswerte und übernommene Verbindlichkeiten werden nicht mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet:
Typische Akquiseobjekte für den Konzern stellen Gesellschaften bzw. deren Anlagen dar, die sich in technisch, finanziell und kaufmännisch komplexen und anspruchsvollen Situationen befinden. Aufgrund der hohen Komplexität und zeitlich zügig umzusetzenden Transaktionsabwicklung kommt es regelmäßig zu negativen Unterschiedsbeträgen, da ein unter diesen Bedingungen festgesetzter Kaufpreis einem aus einem Notverkauf resultierenden Kaufpreis ähnelt. Aus der Differenz zwischen den identifizierbaren Vermögenswerten und den übernommen Schulden ergibt sich das gesamte identifizierbare erworbene Nettovermögen. Ein positiver oder negativer Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich wie unter Abschnitt 6.1 .A Unternehmenszusammenschlüsse dargestellt. In diesem Jahresbericht werden die Unternehmenserwerbe aus dem Berichtszeitraum 2017 detailliert dargestellt (siehe Anhangangabe 7.1.). Die folgende Tabelle gibt zunächst einen Kurzüberblick über alle im Jahr 2017 durchgeführten Unternehmenserwerbe: scroll
Für die Unternehmenserwerbe im Jahr 2017 ergaben sich negative Unterschiedsbeträge in Höhe von insgesamt TEUR 505 (i.VJ: TEUR 1.858). Es ergab sich weder im Jahr 2017 noch im Vorjahr ein Geschäfts- und Firmenerwerb aus Unternehmenserwerben. Die Angaben zu diesen Erwerben werden zum Teil im Rahmen diesen Konzernanhangs erstmals dargestellt. Die gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten, die bei der Bewertung der Solaranlagen angesetzt wurden, liegen für das Geschäftsjahr 2017 zwischen 2,3 % und 2,7 % (i.VJ: 2,0 % bis 2,5 %). Die zukünftigen mit diesen Kapitalkosten diskontierten Cashflows wurden durch die Multiplikation der Einspeisevergütung bzw. den geschätzten künftigen Strompreisen sowie der geschätzten Stromproduktion errechnet. Die Stromproduktion wurde geschätzt, in dem externe Gutachten und der historische Ertrag von Anlagen in der gleichen Region herangezogen wurden. Dabei wird eine angemessene Degradation der Solaranlage ebenfalls berücksichtigt. 7.1. ERWERB VON TOCHTERUNTERNEHMEN IM GESCHÄFTSJAHR 2017Im Geschäftsjahr 2017 fanden die folgenden Erwerbe statt, für die eine Kaufpreisallokation durchgeführt wurde. A. ERWERB DER SOLARDACH HALBERSTADT GMBH & CO. KGMit Wirkung zum 27. Januar 2017 hat der Konzern die Beherrschung über die Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG (vormals: KOGEP GmbH & Co. Solar 122 KG) erlangt. Zwar verfügte der Konzern bereits im Vorjahr über einen Kapitalanteil von 51,52 % an der Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG, jedoch bestand keine Stimmrechtsmehrheit aufgrund vertraglicher Reglungen im Gesellschaftsvertrag der Solardach Halberstadt GmbH & Co., sodass keine Beherrschung ausgeübt werden konnte. Mit Wirkung zum 27. Januar 2017 entfielen die Beschränkungen und der Konzern konnte erstmals seine Beherrschung ausüben. Demzufolge wird die Beteiligung, die bisher nach der Equity-Methode bilanziert wurde, ab dem 27. Januar 2017 erstmalig vollkonsolidiert. PORTRAIT DER ANLAGEIm Jahr 2009 wurde eine Dachanlage über 240 kWp in Halberstadt, Sachsen-Anhalt, in Betrieb genommen. Es wurden beim Bau First Solar Module sowie Wechselrichter von SMA verwendet. Die Anlage erhält eine Einspeisevergütung von EUR 400/MWh. Der Solarpark leistete in den letzten 12 Monaten noch eine Produktion i.H.v. 837 kWh/kWp. scroll
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2017 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 87 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 46 sowie ein Jahresergebnis von TEUR 10 aus dem erworbenen Unternehmen generiert. In einem vollständigen Geschäftsjahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 84, ein EBITDA von TEUR 72 und ein Jahresergebnis von minus TEUR 1 erzielen. Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 272, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 265 bezahlt wurde; der sich hieraus ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 7 wurde im Jahr 2017 erfolgswirksam im Posten ,sonstiger betrieblicher Ertrag' vereinnahmt. B. ERWERB DER SWAN ENERGY NVMit Wirkung zum 6. April 2017 wurden 100 % der Anteile der Swan Energy NV, Mechelen/ Belgien erworben. PORTRAIT DER ANLAGEDie Swan Energy NV besitzt ein Portfolio bestehend aus drei Solaraufdachanlagen: Defranq Tongeren (204 kWp), Defranq Roeselare (381 kWp) und Engels Lokeren (640 kWp), die alle ihren Standort in Belgien (Region Flandern) haben. Die Dachanlagen wurden alle im Jahr 2011 ans Netz angeschlossen. Die Anlagen sind bestückt mit Yingli Modulen sowie Wechselrichtern von SMA. Alle Anlagen erhalten, einer Einspeisevergütung ähnliche Grünstromzertifikate, mit einem Wert von EUR 330/MWh. Darüber hinaus wird der erzeugte Strom zu einem Preis zwischen EUR 44-54/MWh unmittelbar an die Dacheigentümer oder einem Stromhändlerverkauft. In den letzten 12 Monaten vor dem Unternehmenszusammenschluss wiesen die Anlagen eine Produktion zwischen 937-1040 kWh/kWp aus. scroll
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2017 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 390, ein EBITDA in Höhe von TEUR 350 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR 165 aus dem erworbenen Unternehmen generiert. In einem 12 Monate umfassenden Geschäftsjahr würde die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von TEUR 422, ein EBITDA von TEUR 370 und ein Jahresergebnis von TEUR 142 erzielen. Aus der Kaufpreisallokation resultiert ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 1.652, dem ein gezahlter Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 1.170 gegenübersteht. Der sich als Saldogröße ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 482 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst. C. ERWERB DER SONNENDACH M55 GMBH & CO. KG UND DER SONNENDACH K40K65 GMBH & CO. KGMit Wirkung zum 7. Dezember 2017 wurden 100 % der Kommanditanteile der Solardach M55 GmbH & Co. KG und 100 % der Kommanditanteile der Sonnendach K40K65 GmbH & Co. KG erworben. PORTRAIT DER ANLAGENDie erworbenen Gesellschaften betreiben verschiedene Solardachanlagen in Rüsselsheim (Hessen), die eine Gesamtleistung von 6,7 MWp aufweisen. Die Solaranlagen gingen alle im Dezember 2011 ans Netz. Es wurden beim Bau Suntech Module sowie Wechselrichter von Refusol verwendet. Die Anlage erhält eine Einspeisevergütung von EUR 236/MWh, die Solaranlagen leisteten in Summe einen spezifischen Ertrag von 1.062 kWh/kWp in den letzten 12 Monaten vor dem Unternehmenszusammenschluss. scroll
Aufgrund der Erstkonsolidierung zum 31.12.2017 wurden weder Umsatzerlöse noch ein sonstiges Ergebnis aus den erworbenen Unternehmen generiert. In einem 12 Monate umfassenden Geschäftsjahr wird erwartet, dass die erworbenen Unternehmen bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von TEUR 1.628, ein EBITDA von TEUR 1.505 und ein Jahresergebnis von TEUR 132 erzielen. Aus der Kaufpreisallokation resultiert ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 6.165, dem ein gezahlter Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 6.149 gegenübersteht. Der sich als Saldogröße ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 16 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst. D. ERWERB DER SOLARPARK BITTERFELD II GMBH & CO. KGZum Stichtag 9. Oktober 2017 hat die 7C Solarparken folgende einzelne Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Rahmen des Erwerbs der Kommanditanteile der Solarpark Bitterfeld II GmbH & Co. KG übernommen, da die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb erst nach Abschluss der Errichtung eines Solarparks aufnehmen wird. scroll
Die Gesellschaft hatte am Transaktionsstichtag ein Grundstück im Eigentum, auf dem eine Solaranlage ("Bitterfeld") entwickelt und errichtet werden soll. Der Bau der Solaranlage soll durch den Verkäufer erfolgen. Der Auftrag zum Bau einer Solaranlage stellte somit das Hauptgeschäft zwischen dem Konzern und dem Verkäufer dar. Nahezu die gesamte Investitionen in die zu errichtende Solaranlage erfolgte bereits bis zum Bilanzstichtag und zeigt sich innerhalb des Anlagevermögens unter den Solarparks im Bau. Die Solaranlage wurde noch während des ersten Quartals 2018 fertiggestellt und in Betrieb genommen. E. AUFSTOCKUNG DER SOLARDACH WANDERSLEBEN GMBH & CO. KGAm 1. Januar 2017 hielt der Konzern eine Beteiligung i.H.v. 81,92 % an der Solardach Wandersleben GmbH & Co. KG, die im ersten Halbjahr 2017 auf 84,09 % aufgestockt wurde. Zu diesem Zweck wurden mit TEUR 21 nicht beherrschende Anteile i.H.v. TEUR 35 zurückgekauft. Die Differenz i.H.v. TEUR 14 wird im Eigenkapital unmittelbar den Aktionären der 7C Solarparken AG zugeschrieben. 7.2. VERÄUßERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN A. VERÄUßERUNG DER CTG BAAL SRLMit Wirkung zum 19. Dezember 2017 wurden 100 % der Anteile und ein Gesellschafterdarlehen an der CTG Baal SRL veräußert und die Gesellschaft in Folge dessen entkonsolidiert. Die Gesellschaft CTG Baal SRL betreibt eine Solaranlage mit einer Leistung von 998 kWp auf einer Freifläche in Fusignano, Italien. Der Solarpark wurde im ersten Quartal 2011 in Betrieb genommen. scroll
Für die Anteile und das Gesellschafterdarlehen konnte ein Verkaufspreis i.H.v. TEUR 1.185 erzielt und vereinnahmt werden. Bei einem identifizierten veräußerten Nettovermögen von TEUR 846 beträgt das Entkonsolidierungsergebnis TEUR 339, zum Stichtag sind netto TEUR 790 flüssige Mittel in den Konzern eingeflossen. B. VERÄUßERUNG DER 19 %IGEN ANTEILE AN DER SONNENBATTERIE CENTER FRANKEN GMBHMit Wirkung zum 22. Februar 2017 wurden 19 %, die bisher nach der Equity Methode bewerteten Anteile der Sonnenbatterie Center Franken GmbH zu einem Verkaufspreis i.H.v. TEUR 26 veräußert. Der Differenzbetrag zum Equity-Wert (TEUR 19) und unter Berücksichtigung einer Kapitalerhöhung (TEUR 2) im Februar 2017 wurde als finanzieller Ertrag in Höhe von TEUR 5 vereinnahmt. 8. GESCHÄFTSSEGMENTEDer Konzern ist fokussiert auf den Verkauf von Strom, den dieser mit eigenen Solaranlagen produziert, sodass nahezu 99 % der Umsatzerlöse aus diesem Geschäft erzielt werden (i.VJ: 96 %). Daneben gibt es einige Aktivitäten von untergeordneter Bedeutung (1 %iger Anteil im Geschäftsjahr, 4 %iger Anteil im Vorjahr). Diese Nebenaktivitäten beziehen sich auf Verträge für technische und kaufmännische Dienstleistungen bzgl. Solaranlagen konzernfremder Dritter im In- und Ausland sowie aus Mieteinnahmen von Dritten aus dem PV-Estate. Im Vorjahr waren schließlich noch Umsatzerlöse der Sonnenbatterie Center Franken GmbH enthalten für das erste Halbjahr, in dem diese Gesellschaft noch vollkonsolidiert wurde. (siehe Anhangangabe 9.1). Die eigenen Solaranlagen stellen zum Ende des Berichtszeitraums 95 % (i.VJ: 94 %) des langfristigen Vermögens (ohne latente Steuern) des Konzerns dar. scroll
Der Konzern ist vor allem in Deutschland tätig, weswegen im Jahr 2017 93,4 % des Umsatzes in Deutschland erzielt wurden (i.VJ: 94,9 %). Die restlichen Umsatzerlöse erwirtschaftete der Konzern mit einem Anteil von 5,0 % in Belgien (i.VJ: 3,7 %) und schließlich mit einem Anteil von 1,7 % in Italien (i.VJ: 1,4 %). scroll
Die Umsatzerlöse des Konzerns erhöhten sich um TEUR 2.694 auf insgesamt TEUR 32.988. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die erstmalige ganzjährige Einbeziehung der Erwerbe aus dem Jahr 2016 sowie die zeitanteiligen Umsatzerlöse der Akquisitionen aus dem Jahr 2017. Der Umsatz in Belgien hat aufgrund des Erwerbs der Sabrina Solar BVBA (Dezember 2016) sowie der Swan Energy NV (April 2017) Im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Die Fokussierung des Konzerns auf den deutschen Markt spiegelt sich dennoch in den Umsatzanteilen nach geographischen Märkten deutlich wider. Durch den Verkauf der CTG Baal SRL im Dezember 2017 wird der Konzern ab dem Geschäftsjahr 2018 nicht mehr im wesentlichen Umfang aktiv in Italien tätig sein. Das langfristige Vermögen (ohne latente Steuern) wird in den untenstehenden Tabellen dargestellt. Vom gesamten langfristigen Vermögen auf Konzernebene waren zum Ende des Berichtszeitraums wie im Vorjahr 96 % geographisch Deutschland zuzuordnen. Das langfristige Vermögen in Belgien stieg durch die Vollkonsolidierung der Swan Energy NV um 1 % auf 4 % an. Die Entkonsolidierung der CTG Baal SRL, das Tochterunternehmen mit dem Betrieb der einzigen italienischen Solaranlage des Konzerns, hat dazu geführt, dass das langfristige Vermögen in Italien auf unter TEUR 1 verringert wurde. 31.12.2017scroll
31.12.2016scroll
Der Konzern verfügt nur über ein Geschäftssegment, welches einheitlich durch den Gesamtvorstand gesteuert wird. Es werden nahezu 99 % des Umsatzes aus dem Verkauf des Stroms erzielt. Insgesamt dienen unmittelbar 95 % (2016: 94 %) des langfristigen Vermögens der Erzeugung und dem Verkauf des Stroms. Die Organisationsstruktur und das interne Reporting des Konzerns erfolgen entsprechend nicht nach unterschiedlichen Geschäftsbereichen. 9. UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.3. 9.1. UMSATZERLÖSEscroll
Die Hauptaktivität des Konzerns besteht in der Produktion und dem Verkauf von Strom aus Solaranlagen. Übrige Umsätze stammen aus Mieteinnahmen sowie Dienstleistungen, die der Konzern für Dritte erbringt. Die Mieteinnahmen betreffen die Einkünfte aus dem sog. PV Estate Portfolio. Die Dienstleistungen sind technischer und kaufmännischer Art und betreffen vor allem Fernüberwachung, Reparatur und Wartung von Solaranlagen sowie deren Betriebsführung. Sonstige Umsatzerlöse im Vorjahr bezogen sich hauptsächlich auf den Verkauf von kleinen Solaranlagen und Batterien der Sonnenbatterie Center Franken GmbH (TEUR 423). 9.2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEEs handelt sich bei den sonstigen betrieblichen Erträgen im Geschäftsjahr hauptsächlich um Erträge aus Schadenersatzleistungen i.H.v. insgesamt TEUR 1.867. Dabei handelte es sich vor allem um Erträge aus Vergleichsvereinbarungen zwischen einem Modulhersteller und verschiedenen Konzerngesellschaften (TEUR 1.110). Daneben hat der Konzern im Dezember 2017 einen außengerichtlichen Vergleich in Verbindung mit der Solaranlage Zernsdorf geschlossen aus dem Erträge (TEUR 600) realisiert werden konnten, denen sonstige betriebliche Aufwendungen (TEUR 330) für Gutachter und ähnliches gegenüberstehen. Erträge aus negativen Unterschiedsbeträgen im Rahmen von Kaufpreisallokationen wurden i.H.v. TEUR 505 (i.VJ: TEUR 1.858) vereinnahmt. Aus dem Verkauf der CTG Baal SRL ergab sich einen Entkonsolidierungsgewinn i.H.v. TEUR 339. Schließlich wurde im Geschäftsjahr 2017 eine Teilfläche der Immobilie in Grafentraubach verkauft, aus dem ein Gewinn i.H.v. TEUR 104 realisiert wurde. scroll
10. BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN10.1. PERSONALAUFWANDscroll
Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter hat sich im Jahr 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 von 15 auf 14 verringert. Am Ende des Geschäftsjahres 2017 wurden 14 Angestellte im Konzern beschäftigt, exklusive dem Vorstand (i.VJ: 13 Mitarbeiter). 10.2. SONSTIGER BETRIEBSAUFWANDscroll
Der sonstige Betriebsaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf EUR 5,2 Mio. (i.VJ: EUR 5,8 Mio.). Hierin sind vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks i.H.v. EUR 2,3 Mio. (i.VJ: 2,6 Mio.) enthalten. Unter anderem sind Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung sowie Pachtzinsen, Mieten und Kosten für die Rasen-/Grünpflege angefallen. Die Forderungsverluste und Wertminderungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund von Wertminderungen auf das Vorratsvermögen. Durch Marktpreisveränderungen für Solarmodule sank der Nettoveräußerungswert unter den Buchwert und führte zu einem Wertminderungsbedarf i.H.v. TEUR 151. Ebenfalls ergab sich aus einem außengerichtlichen Vergleich in Verbindung mit der Anlage Zernsdorf ein Aufwand in Höhe von TEUR 330. Dem gegenüber stand jedoch auch einen höherer Ertrag aus dem gleichen Vorgang (siehe Anhangangabe 9.2). Die Erhöhung einzelner Gewährleistungsrückstellungen schließlich hatte einen Aufwand i.H.v. TEUR 107 (i.VJ: TEUR 931) zur Folge. 10.3. ANDERE LEISTUNGEN AN DIE BESCHÄFTIGTENDer Konzern verfügt über keine leistungsorientierten Versorgungspläne im Berichtszeitraum. Ebenfalls bestehen keine beitragsorientierten Versorgungspläne, die über die Zahlungen in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung hinausgehen. Vorgenannte Beiträge sind in Anhangangabe 10.1 vollumfänglich in den Soziale Abgaben dargestellt. 11. BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNISZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.5. scroll
Der Zinsertrag aus Darlehen und Forderungen betrifft Zinserträge aus flüssigen Mitteln und Darlehen, die das Unternehmen an dritte Parteien gibt. Die sonstigen Finanzerträge entstanden im Wesentlichen in Höhe von TEUR 873 im Rahmen der Refinanzierung von Bankdarlehen (i.VJ: 639) und den erfolgswirksam realisiertem Unterschied zwischen dem Nennbetrag und den fortgeführten Anschaffungskosten dieses Darlehens. Der Rückzahlungsbetrag der Bankdarlehen lag unter dem Buchwert dieser Bankdarlehen, sodass in Höhe der Differenz ein Ertrag realisiert wurde. Darüber hinaus gab es einen Ertrag aus dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zinsswap der Swan Energy AG i.H.v. TEUR 35 (i VJ: TEUR 0). Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 5.574 (i.VJ: TEUR 6.182) betreffen fast ausschließlich Projektfinanzierungen von Solaranlagen und PV-Estate i.H.v. TEUR 5.496 (i.VJ: TEUR 6.101) und Finanzierungsleasing von Solaranlagen i.H.v. TEUR 77 (i.VJ: TEUR 82). 12. ERGEBNIS JE AKTIEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.11. 12.1. UNVERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIEDie Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie und des unverwässerten Ergebnis je Aktie basieren auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien, wie im Folgenden dargestellt. A. ZURECHNUNG DES GEWINNS AUF STAMMAKTIONÄRE (UNVERWÄSSERT)scroll
B. GEWICHTETER DURCHSCHNITT DER STAMMAKTIEN (UNVERWÄSSERT)scroll
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12.2. VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIEDie Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie und des verwässerten Gesamtergebnisses je Aktie basieren auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte potenzieller Stammaktien, wie im Folgenden dargestellt. A. ZURECHNUNG DES GEWINNS AUF STAMMAKTIONÄRE (VERWÄSSERT)scroll
B. GEWICHTETER DURCHSCHNITT DER STAMMAKTIEN (VERWÄSSERT)scroll
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12.3. OPTIONEN UND BEDINGTES KAPITALA. BEDINGTES KAPITAL 2014Im Dezember 2016 wurden 68.487 Optionen ausgeübt, für die allerdings erst im Januar 2017 68.487 neue Stückaktien mit gleicher Gattung und einem Gegenwert von EUR 68.487,00 emittiert wurden. Der Differenzbetrag i.H.v. EUR 67.117,26 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Diese neuen Stückaktien wurden bei der Berechnung des gewässerten gewichteten Durchschnitts der Stammaktien zum 31. Dezember des Vorjahres unter "Auswirkung von in-the-money-Optionen" bereits berücksichtigt. Das bedingte Kapital 2014 diente zur Bedienung der ausgeübten Optionen aus der Optionsschuldverschreibung 2014. Vom ersten Ausübungszeitraum im September 2014 bis zum Ende des Berichtszeitraums 2017 wurden insgesamt 4.162.190 Optionen ausgeübt. Nach dem 31. Dezember 2016 war eine Ausübung endgültig nicht mehr möglich. Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2017 der 7C Solarparken AG hat das bedingte Kapital 2014 aufgehoben. B. BEDINGTES KAPITAL 2016Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben wurden. Bis zum Ende des Berichtszeitraums am 31.12.017 wurden 23.521 Aktien durch eine Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 aus dem bedingten Kapital 2016 geschaffen. Das bedingte Kapital 2016 beläuft sich damit zum Jahresende auf EUR 19.976.479,00. 13. ERTRAGSTEUERNZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.6. 13.1. IM GEWINN UND VERLUST ERFASSTE STEUERNDie Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der latente Steueraufwand betrifft im Wesentlichen temporäre Unterschiede bei der Erfassung und Bewertung von Aktiva und Passiva nach den IFRS sowie aus erfolgswirksamen Konsolidierungsvorgängen und Änderungen im Bestand der Verlustvorträge, die sich nicht durch Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben. Sie werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Der tatsächliche Steueraufwand bestand aus dem Steueraufwand des laufendes Jahres i.H.v. TEUR 460 (i.VJ TEUR 254) sowie aus Anpassungen des Vorjahres i.H.v. TEUR -97 (i.VJ: TEUR 324). Tatsächlich wurden im Berichtszeitraum TEUR 355an Ertragssteuern gezahlt (i.VJ: EUR 164). 13.2. IM SONSTIGEN ERGEBNIS ERFASSTE STEUERDie im sonstigen Ergebnis erfasste Steuer setzt sich wie folgt zusammen: scroll
13.3. ÜBERLEITUNG DES EFFEKTIVEN STEUERSATZESDer Konzernsteuersatz für das Geschäftsjahr 2017 beträgt wie im Vorjahr 29,48 %. Die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steuerergebnis ist nachfolgend dargestellt: scroll
Die Abnahme des effektiven Steuersatzes im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Anwendung von nicht erfassten Steuerverlusten in der 7C Solarparken AG und auf periodenfremden tatsächlichen Steuern, die die Abnahme der nicht steuerbaren Erträge aus Unternehmenserwerben mehr als ausgeglichen haben, zurückzuführen. 13.4. NICHT ERFASSTE LATENTE STEUERANSPRÜCHEFür Verlustvorträge des Mutterunternehmens 7C Solarparken AG in Höhe von EUR 5,8 Mio. (i.VJ: EUR 6,1 Mio.) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (vgl. Anhangangabe 13.5). Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge entfällt ein Betrag i.H.v. EUR 3,2 Mio. (i. VJ: EUR 3,3 Mio.) und auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge ein Betrag i.H.v. EUR 2,6 Mio. (i. VJ: EUR 2,7 Mio.), da ihre Nutzbarkeit nach derzeitiger Einschätzung nicht wahrscheinlich ist. Auf temporäre Unterschiede in Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden in Höhe von TEUR 168 (i. VJ: TEUR 360) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. 13.5. VERÄNDERUNG DER LATENTEN STEUERN IN DER BILANZ WÄHREND DES JAHRESDie aktiven und passiven latenten Steuern zeigen die folgende Entwicklung: scroll
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Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass zukünftige Erträge erwirtschaftet werden und mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden können. Der Konzern hat in mehreren Unternehmen in der laufenden Periode oder der Vorperiode Verluste erlitten. Bei diesen Unternehmen werden, nach Verrechnung mit passiven latenten Steuern, latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 1.623 angesetzt. Der Konzern geht davon aus, dass die zukünftigen zu versteuernden Ergebnisse wahrscheinlich ausreichen, um diese latenten Steueransprüche realisieren zu können. Am Ende des Berichtszeitraums ergab sich somit ein Nettobetrag der passiven latenten Steuern i.H.v. TEUR 7.357 (i.VJ: TEUR 5.644). Die Veränderung des Nettobetrags der passiven latenten Steuern wird in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
14. VORRÄTEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.7 scroll
Der Konzern bevorratet grundsätzlich Ersatzteile für (Not-)Reparaturen an PV-Anlagen, z.B. Wechselrichter, Module und Verschleißteile. Im Geschäftsjahr 2017 hat sich das Vorratsvermögen an Modulen aufgrund mehrerer Vergleichsvereinbarungen mit einem Modulhersteller erheblich erhöht. Zum Jahresende wurden die Module zum Nettoveräußerungserlös bewertet, der unter den Anschaffungskosten lag. Die erforderliche Wertminderung i.H.v. TEUR 151 wurde im sonstigen Betriebsaufwand erfasst. 15. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, SONSTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.10 A. scroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten nahezu ausnahmslos Gutschriftanzeigen oder Rechnungen aus dem Stromverkauf an Netzbetreiber, deren Bonität als gut und die Forderungen als einbringlich betrachtet werden. Die langfristigen Vermögenswerte zum Ende des Geschäftsjahres 2017 betreffen hauptsächlich eine Einmalpacht für das Leasing von Dachanlagen für die Dauer des Finanzierungsleasings i.H.v. TEUR 338 (i.VJ: TEUR 259) sowie einen langfristigen Teil einer Forderung und gewährte Darlehen und Kredite von TEUR 15 (i. VJ: TEUR 204), ferner sind Forderungen aus einem außergerichtlichen Vergleich mit einem Altkunden TEUR 133 (i. VJ: TEUR 133) sowie sonstige langfristige Vermögenswerte von TEUR 8 (i. VJ: TEUR 8) darin enthalten. Die kurzfristigen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Vorsteuer für den Ankauf von Solaranlagen sowie insbesondere aus einer Forderung aus einem außergerichtlichen Vergleich bzgl. der Anlage Zernsdorf i.H.v. TEUR 600und dem kurzfristigen Teil langfristiger Vermögenswerte i.H.v. TEUR 50 (i.VJ: TEUR 182). Die finanziellen Vermögenswerte innerhalb der langfristigen und kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte werden separat in Anhangangabe 26 dargestellt. 15.1. KREDIT- UND MARKTRISIKEN SOWIE WERTMINDERUNGENDie Kredit- und Marktrisiken des Konzerns, die Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen werden in Anhangangabe 26 erläutert. 16. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.10 A. scroll
Bei den Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung handelt es sich um Schuldendienstreservekonten sowie Bausparkonten, die im Rahmen der Finanzverbindlichkeiten (siehe Anhangangabe 23) angespart werden sollen. Diese Konten sind für die jeweilige zugehörige Finanzierung an die Bank oder Leasinggesellschaft als Sicherheit verpfändet. Es betrifft Projektreservekonten i.H.v. TEUR 12.184 (2015: TEUR 9.338), Bausparkonten i.H.v. TEUR 2.869 (2016: TEUR 3.604) sowie sonstige Konten i.H.v. TEUR 805 (2016: TEUR 416). Bei den Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung können grundsätzlich regelmäßig Kapitaldienstzahlungen vorgenommen werden. Aufgrund der guten Liquiditätssituation wurden diese im Berichtsjahr nicht im Rahmen der gewöhnlichen Kapitaldienstzahlungen in Anspruch genommen. Die Zahlungsmittel, die eingeschränkt und uneingeschränkt verfügungsberechtigt sind, werden separat in Anhangangabe 26 dargestellt. 17. SACHANLAGENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.8 und 6.12. 17.1. ÜBERLEITUNG DES BUCHWERTES2017scroll
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Betriebs- und Geschäftsausstattung Die ausgewiesen Solarparks, Gebäude und Grundstücke dienen zur Sicherung der in Anhangangabe 23 erläuterten Finanzverbindlichkeiten. 18. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.9 und 6.12. 18.1. ÜBERLEITUNG DES BUCHWERTES2017scroll
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18.2. ABSCHREIBUNGENDie Projektrechte und die erworbenen Verträge werden über die Laufzeit des Projektes bzw. des Vertrages amortisiert. 19. NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE ANTEILEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.10, 6.12 Wir verweisen auf Anhangangabe 7.1.A sowie 7.2.B 19.1. AUFSTELLUNG DER NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE ANTEILEscroll
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i. VJ: KOGEP GmbH & Co Solar 122 KG 19.2. ASSOZIIERTE UNTERNEHMENSONNENBATTERIE CENTER FRANKEN GMBHMit Wirkung zum 22. Februar 2017 wurden die bisher nach der Equity- Methode bewerteten Anteile an der Sonnenbatterie Center Franken GmbH veräußert. Wir verweisen auch auf Anhangangabe 7.2.B. SOLARDACH HALBERSTADT GMBH & CO KGDer Konzern hatte am 17. August 2016 51,52 % der Kommanditanteile der Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG (damals: KOGEP GmbH & Co. Solar 122 KG) erworben. Aufgrund gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen konnte die 7C Solarparken, trotz einer Mehrheitsbeteiligung am Kommanditkapital der Gesellschaft i.H.v. 51,52 % keine Beherrschung sondern lediglich einen maßgeblichen Einfluss ausüben. Mit Wirkung zum 27. Januar 2017 lagen keine Stimmrechtsrestrektionen mehr vor, so dass die 7C Solarparken ab diesem Zeitpunkt Beherrschung ausüben konnte und die Anteile im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einfließen. Wir verweisen auf die Anhangangabe 7.1 .A. 20. ANDERE FINANZANLAGENscroll
Die Genossenschaftsanteile entfallen vollständig auf die Anteile an der GLS Bank. 21. EIGENKAPITALZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.11. Für eine Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. 21.1. GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGEA. AUSGABE VON STAMMAKTIENIm Januar 2017 wurden insgesamt 68.487 neue Aktien im Rahmen der Ausübung von Optionen zu einem Ausgabepreis von EUR 1,98 je Aktie und einem Gegenwert von EUR 68.487,00 emittiert. Der Differenzbetrag i.H.v. EUR 67.117,26 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Die Optionen wurden aus dem bedingten Kapital, das infolge des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 geschaffen wurde, bedient. Diese Anleihe wurde ebenfalls infolge eines Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 emittiert. Die Optionen konnten bis Dezember 2016 ausgeübt werden, weitere Ausübungen aus diesen Optionen sind nicht mehr möglich. Mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 16.01.2017 wurde am 17.01.2017 eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre durch eine Privatplatzierung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2016 in Höhe von EUR 765.766,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,30 je Aktie platziert. Ein Betrag von EUR 765.766,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 995.495,80 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 31.03.2017 wurde am 03.04.2017 eine weitere Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre durch eine Privatplatzierung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2016 in Höhe von EUR 1.500.000,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,30 je Aktie platziert. Ein Betrag i.H.v. EUR 1.500.000,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 1.950.000,00 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Im Oktober 2017 wurden 23.521 Anteile der Wandelschuldverschreibungen zum Preis von 2,50 EUR je Aktie getauscht. Ein Betrag von EUR 23.521,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 35.281,50 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 09.11.2017 wurde am 10.11.2017 eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre durch eine Privatplatzierung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2016 in Höhe von EUR 1.970.406,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,35 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 14.11.2017 in das Handelsregister eingetragen. Ein Betrag i.H.v. EUR 1.970.406,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 2.660.048,10 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Zum Ende der Berichtsperiode hat der Konzern keine eigenen Aktien gehalten. B. ENTWICKLUNG DER ANZAHL DER IM UMLAUF BEFINDLICHEN AKTIENscroll
C. BEDINGTES KAPITAL 2014Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. April 2014 hatte die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2014) unter Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals 2005 beschlossen. Das Grundkapital war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. April 2014 um bis zu EUR 4.436.139,00 durch Ausgabe von bis zu 4.436.139 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Das bedingte Kapital wurde zur Bedienung der ausgeübten Optionen aus der Optionsschuldverschreibung geschaffen. Da nach dem 31. Dezember 2016 eine Ausübung der Optionen nicht länger möglich war, hat die ordentliche Hauptversammlung vom 14. Juli 2017 das bedingte Kapital 2014 aufgehoben. Dieser Beschluss wurde am 27. Juli 2017 in das Handelsregister eingetragen D. BEDINGTES KAPITAL 2016Die ordentliche Hauptversammlung am 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Aus dem bedingten Kapital 2016 wurde die Wandlung von 23.521 Stücke der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 in 23.521 neue auf den Inhaber lautende Aktien im Oktober 2017 bedient. Am 31. Dezember 2017 betrug somit das bedingte Kapital 2016 noch EUR 19.976.479,00. E. GENEHMIGTES KAPITAL 2016Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat den Vorstand der 7C Solarparken AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 21.179.504,00 durch Ausgabe von bis zu 21.179.504 neuen, auf dem Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Beschluss wurde am 21. Juli 2016 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand hat im Berichtszeitraum mehrmals von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, sodass insgesamt 4.236.172 neue auf dem Inhaber lautende Stückaktien aus dem genehmigten Kapital im Jahr 2017 emittiert wurden. Demzufolge betrug das genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag noch EUR 16.943.332,00. 21.2. ART UND ZWECK DER RÜCKLAGENA. KAPITALRÜCKLAGEscroll
B. GEWINNRÜCKLAGEscroll
C. WÄHRUNGSUMRECHNUNGSRÜCKLAGEDie Währungsumrechnungsrücklage umfasst alle Fremdwährungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung von Abschlüssen von ausländischen Geschäftsbetrieben sowie dem wirksamen Teil von etwaigen Fremdwährungsdifferenzen aufgrund von Absicherungen einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb (siehe Anhangangabe 6.2). Die Entwicklung dieses Kontos wird in der unterstehenden Tabelle dargestellt. scroll
D. SONSTIGE ERGEBNIS AUS HEDGINGDie Rücklage aus Sicherungsgeschäften umfasst die kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes der zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumente bis zur späteren Erfassung der abgesicherten Zahlungsströme sonstigen Ergebnis. scroll
22. KAPITALMANAGEMENTZiel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Steigerung der Rendite, die mit einer höheren Fremdkapitalquote erzielt werden könnte und den Vorteilen einer stabilen Kapitalbasis an. Der Konzern überwacht das Kapital mit Hilfe des Verhältnisses der bereinigten Nettoverschuldung zu bereinigtem Eigenkapital. Die bereinigte Nettoverschuldung umfasst neben prinzipiell zinstragenden Krediten und Anleihen ebenfalls Finanzierungsleasing, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das bereinigte Eigenkapital umfasst alle Bestandteile des Eigenkapitals, mit Ausnahme der Rücklage aus Sicherungsgeschäften. Das Verhältnis der Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar: scroll
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davon TEUR 15.858 (i.VJ: TEUR 13.403) mit
eingeschränkter Verfügungsberechtigung. 23. FINANZVERBINDLICHKEITEN23.1. KONDITIONEN- UND VERBINDLICHKEITENSPIEGELscroll
Informationen darüber, inwieweit der Konzern Zinsänderungs-, Währungs- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt ist, sind in der Anhangangabe 26 dargestellt. Nach dem Bilanzstichtag wurden beide Finanzierungen der Säugling Solar mit einem Darlehensvolumen von insgesamt TEUR 9.032 aus dem, im ersten Quartal 2018 emittierten Schuldschein (Siehe Anhangangabe 30) getilgt. 23.2. BANKDARLEHENDie ausstehenden Darlehen weisen folgende Konditionen aus: scroll
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Die gesicherten Bankdarlehen sind mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden (siehe Anhangangabe 17) sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mieteinzahlungen (siehe Anhangangabe 15) branchenüblich gesichert. Zudem wurden Sichteinlagen mit einem Buchwert von TEUR 15.858 (i.VJ: TEUR 13.403) (siehe Anhangangabe 16) für bestimmte Bankdarlehen verpfändet. Dies sind die Schuldendienstreservekonten bzw. Bausparkonten auf die im Zuge von planmäßigen Kapitaldiensten zugegriffen werden kann. Es lagen zum Bilanzstichtag keine Verstöße gegen Covenants aus Bankverbindlichkeiten vor. 23.3. WANDELANLEIHENDie 7C Solarparken AG emittierte im Oktober 2016 eine Wandelanleihe in Höhe von nominal 2,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von einem Jahr (bis September 2017) und einem Zinssatz von 2,5 %. Die Anleihebedingungen sehen dabei für den Wandelanleiheinhaber die Möglichkeit der Ausübung des Wandlungsrechtes und den Bezug von insgesamt bis zu 1.000.000 neue Aktien vor. Die Emittentin ihrerseits hat das Recht der Wandlung in Aktien oder in Form eines Barausgleiches, der sich aus dem Durchschnittskurs der XETRA Schlusskurse innerhalb eines Zeitraums von zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen errechnet. Im September 2017 wurde ein Betrag von EUR 58.802,50 aus der Wandelanleihe in 23.521 neue auf den Inhaber lautende Aktien gewandelt. Der Restbetrag von TEUR 2.441 wurde im Geschäftsjahr planmäßig getilgt. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Wandelanleihen ausgegeben. 23.4. VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZIERUNGSLEASINGAm Ende des Berichtszeitraums betreffen die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing ausschließlich finanzierte Vermögenswerte in Form von Solaranlagen (TEUR 1.370) in Belgien. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden im Geschäftsjahr vollständig abgelöst. Die ausstehenden Finanzierungsleasingverbindlichkeiten weisen folgende Konditionen aus: scroll
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Es besteht zum Vertragsende eine Kaufoption i.H.v. TEUR 20 für die geleaste Solaranlage in Belgien. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind wie folgt fällig: scroll
Es lagen zum Bilanzstichtag keine Verstöße gegen Finanzierungsleasingbedingungen vor. Bedingte Mietzahlungen gab es im Berichtszeitraum wie auch im Vorjahrszeitraum nicht. 24. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.10 A. scroll
Zu den Währungs- und Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe 26. Die Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen das am Ende des Geschäftsjahres 2017 noch eine Solaranlage (TEUR 3.639) gezahlt werden musste, im Vorjahr waren die ausstehenden Verbindlichkeiten für Neubauten mit TEUR 5.943 noch wesentlich höher. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich nicht wesentlich geändert. In einem Pachtvertrag wurde vereinbart, dass in den ersten sieben Jahren der Vertragsdauer keine Pacht gezahlt wird. In den pachtfreien Jahren wird eine anteilige Rückstellung angesammelt, die während des zukünftigen Pachtzeitraums ratierlich verbraucht wird. Dadurch wird der Pachtaufwand gleichmäßig auf den Pachtzeitraum verteilt. Die Pachtrückstellung wurde im Berichtszeitraum, wie im Vorjahr unter den sonstigen langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. 25. LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.13. 2017scroll
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A. RÜCKBAUVERPFLICHTUNGENDie Rückbauverpflichtungen betreffen die Kosten, die nach Betriebsende einer Solaranlage, d.h. nach 20 bis 30 Jahren entstehen, wenn diese zurückgebaut wird. Die Rückbaukosten werden vom Konzern geschätzt. Es wird dabei ein vom Markt abgeleiteter Preis je kWp zum Rückbau angenommen, der mit einer geschätzten Preissteigerungsrate bis zum Zeitpunkt des Rückbaus aufgezinst wird. Dieser Betrag wird zum diskontierten Wert in einer Summe angesetzt und jedes Jahr aufgezinst. B. GEWÄHRLEISTUNGENDie Rückstellung für Gewährleistungen bezieht sich hauptsächlich auf Anlagen, die in der Vergangenheit von der COLEXON gebaut wurden und für die es Gewährleistungsrisiken gibt. Die Risiken in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit als auch auf den Umfang wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation geschätzt und seit dem Erstansatz kontinuierlich überprüft. Die Inanspruchnahmen dieser Garantien werden nach größter Wahrscheinlichkeit in einem Zeitraum zwischen zwei und drei Jahren stattfinden. Die Schätzungen der Höhe und des Umfangs der Inanspruchnahme beruht auf langjähriger Erfahrung mit Altkunden der COLEXON, die jedoch einer gewissen Unsicherheit unterliegen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist eher als hoch einzuschätzen. In einzelnen Fällen sind Rückgriffsmöglichkeiten auf (Alt-)Subunternehmer möglich. C. DROHVERLUSTEDie Drohverluste stammen aus einer Ansammlung von verlusttragenden Verträgen im Bereich der betriebstechnischen Wartung von Photovoltaikanlagen der COLEXON. Die Verträge waren am Bilanzstichtag nahezu abgelaufen. D. EINZELRISIKENDie Einzelrisiken bestehen einerseits aus Eventualverbindlichkeiten, die sich aus Prozessrisiken ergeben, die mit den von der COLEXON gebauten Anlagen zusammenhängen. Der Zeitpunkt der Erfüllung wird nach Schätzung des Konzerns innerhalb von drei Jahren sein. Der Umfang und Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist als sehr hoch einzustufen, obwohl der Ausgang der Verfahren zum Bilanzstichtag äußerst schwer einzuschätzen ist. In einzelnen Fällen sind Rückgriffsmöglichkeiten auf (Alt-)Subunternehmer möglich. Bezüglich der Höhe der Inanspruchnahme bestehen abhängig von den Verfahrensausgängen naturgemäß erhebliche Unsicherheiten. Die Ressourcenabflüsse können daher deutlich niedriger oder signifikant höher ausfallen. Außerdem ergeben sich Einzelrisiken aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die ebenfalls von COLEXON gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 14 Jahren Auswirkungen zeigen. Die Einzelrisiken werden wie Rückstellungen dargestellt, da sie im Rahmen der Kaufpreisallokation gem. IFRS 3 berücksichtigt wurden. E. PACHTRÜCKSTELLUNGDie Pachtrückstellung wurde im Berichtszeitraum, wie im Vorjahr unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. 26. FINANZINSTRUMENTE - BEIZULEGENDE ZEITWERTE UND RISIKOMANAGEMENT26.1. EINSTUFUNGEN UND BEIZULEGENDE ZEITWERTEDie nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Finanzverbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Finanzverbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. 31. Dezember 2017scroll
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26.2. BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTEBEWERTUNGSTECHNIKEN UND WESENTLICHE, NICHT BEOBACHTBARE INPUTFAKTORENDie nachfolgenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 und Stufe 3 verwendet wurden sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren: ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZINSTRUMENTEscroll
NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZINSTRUMENTEscroll
26.3. FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENTDer Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:
A. GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTSDer Vorstand trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Konzernrisikomanagements. Der Vorstand hat dazu einen Risikomanagementausschuss eingesetzt, der für die Überwachung und Weiterentwicklung der Risikomanagementrichtlinien des Konzerns zuständig ist. Der Ausschuss berichtet dem Vorstand regelmäßig über seine Tätigkeit. Die Grundsätze des Risikomanagementsystems lassen sich auf die finanziellen Risiken übertragen, diesbezüglich wird auf den Risikobericht im Konzernlagebericht Seite 45 verwiesen. Die Risikomanagementrichtlinien des Konzerns wurden zur Identifizierung und Analyse der Risiken des Konzerns entwickelt, um geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Entwicklung der Risiken und die Einhaltung der Limits zu überwachen. Die Risikomanagementrichtlinien und das Risikomanagementsystem werden regelmäßig überprüft, um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten des Konzerns aufgreifen zu können. Durch die bestehenden Ausbildungs- und Managementstandards sowie die zugehörigen Prozesse soll ein zielführendes Kontrollumfeld sichergestellt werden, in dem alle Mitarbeiter ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten verstehen. Der Aufsichtsrat überwacht die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzernrisikomanagements durch den Vorstand und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist. B. AUSFALLRISIKODas Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlangen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Bei den Forderungen der Solarparks handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf der produzierten Kilowattstunden. Die Abnahme des produzierten Stroms, die auf vertraglich Vergütungssätzen basiert, ist in allen Märkten, auf denen der Konzern aktiv ist, gesetzlich geregelt und sichergestellt. Es handelt sich dabei ausschließlich um kurzfristige Forderungen, die in der Regel innerhalb von zwei Monaten ausgeglichen werden. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt der Vorstand auch die Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beeinflussen können. Gleichwohl kann der Vorstand nur beschränkt Einfluss nehmen auf die Kundenbasis, da diese oftmals gesetzlich verpflichtet ist, Strommengen abzunehmen bzw. der Konzern verpflichtet ist, den erzeugten Strom zu liefern. Fast alle Kunden des Konzerns sind semi-öffentliche Netzunternehmen. Für keinen dieser Kunden war bisher die Erfassung einer Wertminderung notwendig. Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden vor allem auf die zeitliche Abrechnung, die üblicherweise von Seiten des Kunden erfolgt und die zeitliche Zahlung der Abrechnung geachtet. WERTMINDERUNGENDer Vorstand schätzt auf Einzelbasis ein, ob überfällige Beträge nach wie vor in voller Höhe einbringlich sind. Diese Einschätzung basiert auf dem Zahlungsverhalten der Vergangenheit sowie aus dem semi-öffentlichen Charakter fast aller Kunden. Der Konzern führt ein Wertminderungskonto. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum 31. Dezember 2017 im Nennwert von TEUR 500 (2016: TEUR 416) wertgemindert. In der laufenden Periode ergab sich somit eine Zunahme von TEUR 84 (i. VJ: TEUR 75), die erfolgswirksam im sonstigen Betriebsaufwand erfasst werden. scroll
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und weisen aufgrund des branchenüblichen Gutschriftverfahrens eine Fälligkeit von 15-30 Tagen aus. Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar: scroll
ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTEDer Konzern hat am 31. Dezember 2017 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von TEUR 34.068 (i.VJ: TEUR 29.896) im Bestand. Diese Summe stellt somit das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei unterschiedlichen Banken oder Finanzinstituten in ganz Deutschland, aber auch im beschränkten Ausmaß in anderen Ländern wie z.B. Italien und Belgien, unterhalten. DERIVATEDer Konzern schließt zur Abdeckung des Zinsrisikos Fix-für-Floating Zinsswaps ab. Derivate werden bei unterschiedlichen deutschen Banken oder Finanzinstituten abgeschlossen. Grundsätzlich werden Swapgeschäfte mit der Bank, die auch die variabel verzinste Krediten gewährt hat, abgeschlossen. ERHALTENE SICHERHEITENDer Konzern hat für den Verkauf von Strom durch Händler auf den Strombörsen (siehe Anhangangabe 6.3 A) Sicherheiten erhalten. Diese Sicherheiten sind meistens Bürgschaften. Am Ende des Berichtszeitraums betrugen diese Sicherheiten EUR 1,4 Mio. (i.VJ: EUR 1,3 Mio.). C. LIQUIDITÄTSRISIKODas Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen pünktlich zur Fälligkeit zu erfüllen. Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 34.068 (i.VJ: TEUR 29.896) verfügt. Darüber hinaus werden mit hoher Sicherheit aus den laufenden Solarparks Zahlungsströme erwartet, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus laufzeitäquivalent bedienen können. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. IFRS 7 fordert weiterhin eine Fälligkeitsanalyse sowohl für derivative als auch originäre finanzielle Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Fälligkeitsanalyse zeigt, inwieweit die undiskontierten Cashflows im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2017 (31. Dezember 2016) die zukünftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen. BEDEUTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOSIm Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um undiskontierte Bruttobeträge inklusive geschätzter Zinszahlungen, jedoch ohne Darstellung der Auswirkung von Verrechnungen. 31. Dezember 2017scroll
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Die Bruttozuflüsse/-abflüsse, die in der vorhergehenden Tabelle angegeben werden, stellen die undiskontierten Zahlungsströme im Zusammenhang mit derivativen finanziellen Verbindlichkeiten dar, die zu Risikomanagementzwecken gehalten und normalerweise nicht vor ihrer vertraglichen Fälligkeit ausgeglichen werden. Die Darstellung zeigt die Nettozahlungsströme von Derivaten mit einem Nettobarausgleich und die Bruttomittelzuflüsse und -abflüsse von Derivaten, bei denen ein gleichzeitiger Bruttozahlungsausgleich vorliegt. Wie in der Anhangangabe 23 angegeben, verfügt der Konzern hauptsächlich über Bankdarlehen, die Auflagen enthalten. Ein künftiger Verstoß gegen die Auflagen kann dazu führen, dass das Darlehen früher als in der obigen Tabelle angegeben, zurückzuzahlen ist. Es handelt sich dabei ausschließlich um Projektfinanzierungen und es gibt prinzipiell keinen Rückgriff (non-recourse) auf andere Konzerngesellschaften. Die Zinszahlungen für variabel verzinsliche Darlehen und Anleihen in der obigen Tabelle wurden, sofern sie durch Swaps eingedeckt sind, mit einem festen Zinssatz angesetzt. Sie spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze wandeln. D. MARKTRISIKODas Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, beispielsweise Wechselkurse, Zinssätze oder Aktienkurse ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagementausschusses. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, das Hedge-Accounting eingesetzt werden. Für den Konzern werden zum Ende des Berichtszeitraums keine Risikokonzentrationen für dessen Gesellschaften gesehen. WÄHRUNGSRISIKODie Gesellschaft war Währungsrisiken nur im unwesentlichen Umfang ausgesetzt, da der Konzern lediglich über eine dänische Tochtergesellschaft verfügt, die keine eigenständige operative Tätigkeit ausübt, sondern vielmehr als Holdinggesellschaft einzuordnen ist. Die dänische Konzerntochter hat keine finanziellen Verbindlichkeiten und das Liquiditätsrisiko ist auf kurzfristige Vermögenswerte begrenzt, mit Ausnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, da diese in Euro lauten. Es gab darüber hinaus in der dänischen Tochtergesellschaft keine wesentlichen Forderungen an Dritte, wofür der Konzern das Währungsrisiko von dänischen Kronen zu Euro tragen müsste. ZINSÄNDERUNGSRISIKODer Konzern ist im Wesentlichen einem Zinsänderungsrisiko im Rahmen der Finanzierung von Solaranlagen ausgesetzt. Aus Bankdarlehen mit variabler Verzinsung, die in der Anhangangabe 23.2 aufgeführt sind, resultiert ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko. Diese Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit Zinsswaps abgesichert. Diese Zinsswaps stellen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Überleitung der Zinsswaps während des Geschäftsjahres 2017 lässt sich wie folgt herleiten: scroll
Für Bankdarlehen in Höhe von TEUR 190 (i.VJ: TEUR 2.920) wurden keine Zinsswaps abgeschlossen. Darüber hinaus wurde für das Darlehen der Swan Energy NV i.H.v. TEUR 1.827 ein anteiliger Zinsswap von 75 % des Kreditvolums abgeschlossen. Demzufolge besteht ein Zinsänderungsrisiko auf dem verbleibenden Darlehensbetrag von TEUR 457. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/-100 Basispunkte mit der Laufzeit von einem Jahr mit einer variablen verzinslichen Bankenfinanzierung, die nicht mit Zinsswaps abgesichert sind. scroll
Zur Absicherung des Zinsrisikos ist die 7C Solarparken Zinssicherungsgeschäfte ("Swaps") eingegangen. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie ggf. auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde. Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne des IFRS 7. Marktzinsänderungen von Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen ("Swaps") eines Cashflow-Hedges zur Absicherung zinsbedingter Zahlungsschwankungen designiert wurden, haben Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und werden daher bei den eigenkapitalbezogenen Sensitivitätsrechnungen berücksichtigt. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/-100 Basispunkte bei Konstanz aller übrigen Variablen für den effektiven Teil derivativer Finanzinstrumente auf das Eigenkapital: scroll
Die durchgeführten Effektivitätstests per 31. Dezember 2017 lieferten für sämtliche Sicherungsbeziehungen eine Effektivität in einer Bandbreite von 93 % bis 102 % und liegen damit innerhalb einer Bandbreite von 80 % bis 120 %. 27. OPERATING-LEASINGVERHÄLTNISSEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.14. 27.1. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMERDer Konzern least eine Reihe von Dächern und Freiflächen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen. Die Leasingverhältnisse haben durchschnittlich eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren, nach Ablauf dieses Zeitraums wird durch eine oder mehrere Verlängerungsoption(en) das Leasingverhältnis für weitere fünf bis zehn Jahre ermöglicht. Die Leasingzahlungen bestehen vor allem aus Mietzahlungen, die von der Produktion der Photovoltaikanlagen abhängig sind. In sehr beschränktem Ausmaß hat der Konzern auch einige Operating-Leasingverträge bzgl. des Fuhrparks der Gesellschaft sowie der angemieteten Büroräume. Bei der Darstellung der künftigen Mindestleasingzahlungen wird davon ausgegangen, dass die Gesellschaft die Verlängerungsoptionen bzgl. der dargestellten Verträge nicht wahrnehmen wird. A. KÜNFTIGE MINDESTLEASINGZAHLUNGENZum 31. Dezember sind die künftigen Mindestleasingzahlungen von unkündbaren Leasingverhältnissen wie folgt zu zahlen: scroll
B. IM GEWINN ODER VERLUST ERFASSTE BETRÄGEscroll
Die bestehenden Leasingverhältnisse haben unterschiedliche Preisanpassungsklauseln; einige haben einen festen Inflationssatz, andere sind an der Entwicklung eines Inflationsindizes verbunden. Daneben gibt es auch Verträge ohne Inflationsanpassung, weil sie einen festen Preis haben oder weil sie produktionsabhängig sind. 27.2. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBERDer Konzern hat ebenfalls einige Grundstücke und Gebäude im Eigentum, die neben der Eigennutzung auch teilweise langfristig vermietet werden. Dies betrifft meistens Operating-Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von über 20 Jahren für die Vermietung von Freiflächen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie kurz- bis mittelfristig vermietete Büroräume (bis zu drei Jahre). A. KÜNFTIGE MINDESTLEASINGZAHLUNGENZum 31. Dezember stehen die folgenden künftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen von unkündbaren Leasingverhältnissen aus: scroll
B. IM GEWINN ODER VERLUST ERFASSTE BETRÄGEIn 2017 wurden Mieteinnahmen aus Immobilien von TEUR 149 (i.VJ: TEUR 159) in den Umsatzerlösen erfasst : scroll
28. EVENTUALVERBINDLICHKEITENAm Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten. 29. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN29.1. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONENA. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONENDie Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst: scroll
Die Vergütung für den bestehenden Vorstand betrug für das Jahr 2017 TEUR 413 (i.VJ: TEUR 381) für seine Funktionen im Konzern (mittelbar und unmittelbar). B. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONENDie Vorstandsmitglieder verfügen über 6,48 % der Stimmrechtsanteile des Unternehmens. Der zusammengefasste Wert der Geschäftsvorfälle und der ausstehenden Salden im Zusammenhang mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen und Unternehmen, über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einflüsse haben, waren wie folgt: scroll
C. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATSEs gab weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahreszeitraum Geschäftsvorfälle oder ausstehende Salden aus solchen Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit Mitgliedern des Aufsichtsrats und Unternehmen, über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einflüsse haben. D. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT UNTERNEHMEN, DIE NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTET WERDENEs gab zum Bilanzstichtag keine Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Im Vorjahr bestanden mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode im Konzern bilanziert wurden, kurzfristige Forderungen aus Liefer- und Leistungen in Höhe von TEUR 26. E. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT SONSTIGEN NAHESTEHENDEN PERSONENIm Berichtszeitraum gab es keine Geschäftsvorfälle mit sonstigen nahestehenden Personen. 30. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAGPLATZIERUNG EINES SCHULDSCHEINSIm Februar 2018 hat die 7C Solarparken AG erstmalig ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Millionen Euro zu einem großteils fixierten durchschnittlichen Zins von ca. 2,78 % am Kapitalmarkt begeben. Das Schuldscheindarlehen ist in zwei Tranchen mit jeweils 5 beziehungsweise 7 Jahren Laufzeit unterteilt. scroll
INBETRIEBNAHME DER ANLAGE "BITTERFELD"Die Solaranlage Bitterfeld II (4,6 MWp), die sich zum Bilanzstichtag im Bau befand, wurde im ersten Quartal 2018 ans Stromnetz angeschlossen und ist mit Modulen von Canadian Solar und Wechselrichtern von Sungrow ausgestattet. Die Solaranlage setzt sich zusammen aus einem Teil (0,7 MWp), der die reguläre Einspeisevergütung aus dem EEG erhält sowie einem zweiten Teil (3,9 MWp), für den ein Zuschlag aus dem Ausschreibungsverfahren (Dezember 2016) abgetreten wurde, sodass beide Teile eine 20-jährige Einspeisevergütung erhalten. ERWERB DES "AMATEC" GESCHÄFTSBETRIEBSIm Februar 2018 hat die 7C Solarparken den Amatec-Unternehmenserwerb sowie 100 % der Kommanditanteile der folgenden Gesellschaften erworben:
Darüber hinaus hat die 7C Solarparken an vier weiteren Gesellschaften mit Sitz in Hebertsfelden (Amatec PV 20 GmbH & Co KG, Amatec PV 21 GmbH & Co KG, Amatec PV 22 GmbH & Co KG, Amatec PV 23 GmbH & Co KG) sämtliche Kommanditanteile im Rahmen des Amatec-Unternehmenserwerbs unter aufschiebenden Bedingungen erworben. Die 7C Solarparken erlangt erst Beherrschung über diese Anteile sofern bzw. im Zeitpunkt in dem die Projektentwicklung abgeschlossen und die Baureife für die in diesen Projektgesellschaften konzipierten Anlagen hergestellt ist. Während der Kaufpreis für diese vier Projektgesellschaften bereits im Zuge des Amatec-Unternehmenserwerbs festgelegt wurde, ist noch unsicher, ob die projektierten Anlagen zur Baureife bzw. zum Bau gelangen. Insgesamt besteht der Amatec-Geschäftsbetrieb aus einer bereits in Betrieb genommenen Solaranlage von 0,75 kWp sowie einer Vielzahl an Projekten in unterschiedlichen Entwicklungsphasen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 15 MWp. Des Weiteren verfügt der Geschäftsbetrieb über ein Portfolio an Projekten die sich in einer Frühentwicklungsphase befinden und ein Leistungsportfolio von mehr als 40 MWp aufweisen. Im Rahmen des Erwerbs dieses Geschäftsbetriebs hat die 7C Solarparken zudem die Vorkaufsrechte an drei bereits bestehenden Anlagen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 4 MWp erlangt. ERWERB VERSCHIEDENER PV-ANLAGENIm Erstellungszeitraum hat die 7C Solarparken verschiedene bestehende Solaranlagen erworben, die ggf. einen eigenständigen Geschäftsbetrieb darstellen und im Rahmen einer Kaufpreisallokation gem. IFRS 3 im Geschäftsjahr 2018 bilanziert werden. In der untenstehenden Tabelle werden die Anlagen bzw. Gesellschaftserwerbe vereinfacht dargestellt: INVESTITIONEN IN BESTANDSANLAGENscroll
Darüber hinaus hat der Konzern auch mehrere neue Solaranlagen gekauft bzw. den Bau in Auftrag gegeben, die in der untenstehenden Tabelle dargestellt werden. INVESTITIONEN IN NEUANLAGENscroll
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im Bau am Tag der Veröffentlichung des Geschäftsberichts Bei der Anlage Mühlheim handelt es sich um die neue Anlage, die im Rahmen des Amatec-Geschäftsbetriebs erworben wurde. Die Anlage Calbe ist ebenfalls eine Anlage aus der 15 MWp Pipeline des Amatec-Geschäftsbetriebs, für die im Erstellungszeitraum der Bau gestartet wurde. In den obenstehenden Tabellen stellt sich die Investition aus Fremdkapital sowie Eigenmittel dar. Bei dem Fremdkapital handelt es sich um den Nennwert der übernommenen Bankverbindlichkeiten (falls vorhanden). Die Eigenmittel betreffen den Barkaufpreis die man für die Solaranlage bzw. die Anteile der Projektgesellschaft entrichtet hat. Beim EBITDA Beitrag handelt es sich um das geschätzte Ergebnis, die diese Anlage unter normalen Witterungsbedingungen für ein Gesamtjahr erwirtschaftet. Insgesamt wurde das Portfolio der Solaranlage nach dem Bilanzstichtag mit 15,8 MWp erweitert, sodass am Tag der Veröffentlichung der Konzern über ein Solaranlagenportfolio mit einer Leistung von 134 MWp verfügte. Eine abschließende Bewertung und Bilanzierung im Sinne von IFRS 3 ist bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses noch nicht erfolgt. SICHERUNG NEUER ZINSSÄTZEFür verschiedene Bankverbindlichkeiten wurden bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes die festen Zinskonditionen für den Zeitraum nach der Zinsbindung festgelegt bzw. neue fixe Zinskonditionen verhandelt und stellen sich wie folgt dar: scroll
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Siehe auch Anhangangabe 23.2 für die bestehenden
Bankverbindlichkeiten 31. ANGABEN NACH § 315A HGB31.1. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERSscroll
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für Abschlussprüfungsleistungen zum 31. Dezember 2017 sowie Nachbelastungen aus dem Vorjahr betragen insgesamt TEUR 175 (i. VJ: TEUR 160). Neben den vorgenannten Abschlussprüfungsleistungen sind weitere Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (i. VJ: TEUR 105) für andere Bestätigungsleistungen des Abschlussprüfers berücksichtigt. 31.2. CORPORATE GOVERNANCEDie Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde abgegeben und den Aktionäre auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Für genauere Angaben wird auf den Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichtes verwiesen. 31.3. MITARBEITERIn 2017 beschäftigte der Konzern durchschnitt lich 14 Mitarbeiter (i. VJ: 15), zum 31. Dezember 2017 waren 14 Mitarbeiter (i. VJ: 13) im Konzern tätig. 32. NEUE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WURDEN7C Solarparken wendet die Grundsätze des Framework sowie alle zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 durch die EU im Rahmen des Endorsement übernommenen und verpflichtend anzuwendenden IFRS des International Accounting Standards Board (IASB) sowie die verpflichtend anzuwendenden Auslegungsregeln des International Financial Reporting Interpretations Committee des IASB (IFRIC) an. Die folgenden neuen Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von bestehenden Standards und Interpretationen waren für das Geschäftsjahr 2017 erstmalig anzuwenden, ohne dass dies wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung des Konzernabschlusses von 7C Solarparken hat:
Die Änderungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung des Vermögens- Finanz- und Ertragslage des vorliegenden Konzernabschluss. Folgende vom IASB neu herausgegebenen bzw. überarbeiteten Standards oder Interpretationen, die im vorliegenden Konzernabschluss indes noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, hat 7C Solarparken nicht freiwillig vorzeitig angewandt; z.T. steht die EU-Übernahme noch aus. Der Konzern prüft derzeit, ob die Änderungen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. scroll
33. AUSWIRKUNG NEUER STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WURDEN33.1. IFRS 9Der Standard ersetzt den IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" und regelt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2018 beginnen. Hierbei kommt ein neuer Einstufungs- und Bewertungsansatz bei finanziellen Vermögenswerten zum Tragen, der auch einen Wechsel von einem Modell der "eingetretenen Verluste" (incurred losses) hin zu einem Modell "erwartete Kreditausfälle" (expected credit loss) beinhaltet. Dabei wird auf alle Schuldinstrumente die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden anhand wahrscheinlichkeitsgewichteter Einschätzungen eine vorweggenommene Wertminderung zu bilden sein. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte aus IFRS 15 wird bei 7C Solarparken insgesamt ein vereinfachter Ansatz in Anspruch genommen werden. Hierzu werden historische Ausfallraten analysiert und um aktuelle Informationen und Erwartungen ergänzt um die notwendigen Wertminderungen zu ermitteln. Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit sowie den Branchen der Erfahrungen mit den Netzbetreibern und sonstigen Kunden werden hieraus insgesamt nur sehr geringfügige Auswirkungen erwartet. 33.2. IFRS 1Die Erstanwendung wird im Konzernabschluss der 7C Solarparken nach der modifizierten retrospektiven Methode erfolgen, d.h. kumulierte Unterschiede zwischen altem und neuem Recht werden per 1. Januar 2018 gegen die Gewinnrücklagen eingebucht. Nach gegenwärtigen Untersuchungsstand sieht der Konzern keine Wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, oder Ertragslage des Konzerns aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit, dem Betrieb von PV-Analgen und der Veräußerung von Strom. 33.3. IFRS 16Die verpflichtende Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse erfolgt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich möglich, falls auch IFRS 15 Verträge mit Kunden bereits vollumfänglich (vorzeitig) angewendet wird. Die 7C Solarparken plant jedoch keine vorzeitige Anwendung. 7C Solarparken plant die Erstanwendung im Rahmen des modifiziert rückwirkenden Ansatzes und beurteilt die Vermögenswerte als wäre IFRS 16 bereits immer angewendet worden jedoch erfolgt die Aktivierung der Vermögenswerte in Höhe des Wertes der Leasingverbindlichkeit zum Nettobarwert der zum Zeitpunkt der Erstanwendung ausstehenden Leasingzahlungen. Damit entspricht der Vermögenswert der Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt der Erstanwendung. Dementsprechend erfolgt keine Anpassung im Eigenkapital zu diesem Zeitpunkt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Betrachtung würde sich folgende Auswirkungen auf die Bilanz ergeben, sofern der neue Standard IFRS 16 bereits zum Bilanzstichtag angewendet geworden wäre: scroll
Der Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 auf die Gewinn und Verlustrechnung des Konzerns des Berichtzeitraums wird in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
34. ABKÜRZUNGS- UND BEGRIFFSVERZEICHNISscroll
35. ORGANE DER GESELLSCHAFTA. MITGLIEDER DES VORSTANDSscroll
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B. MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATSscroll
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Bayreuth, 23. April 2018 Steven De Proost, CEO, Vorstand Koen Boriau, CFO, Vorstand WEITERE INFORMATIONENVERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt und dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beschrieben sind."
Bayreuth, 23. April 2018 Steven De Proost, CEO, Vorstand Koen Boriau, CFO, Vorstand Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die 7C Solarparken AG, BayreuthVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der 7C Solarparken AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der 7C Solarparken AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU- APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1.) Sachverhalt und Problemstellung 2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3.) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: A. Bilanzielle Abbildung des Erwerbs von Tochterunternehmen1.) Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 die Geschäftsbetriebe der Swan Energy NV, mit Sitz in Melle, Belgien, der Sonnendach M55 GmbH & Co. KG (vormals: Wattner SunAsset Solarkraftwerk 021 GmbH & Co. KG) mit Sitz in Rüsselsheim, der Sonnendach K40K65 GmbH & Co. KG (vormals: Wattner SunAsset Solarkraftwerk 011 GmbH & Co. KG) mit Sitz in Rüsselsheim, Deutschland, der Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG (vormals: KOGEP GmbH & Co. Solar 122 KG), mit Sitz in Bayreuth, Deutschland, erworben. Insgesamt betrug der Kaufpreis für diese Unternehmenserwerbe TEUR 7.584. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich zum Fair Value am Tag des Erwerbs angesetzt. Unter Berücksichtigung eines der Gesellschaft zuzurechnenden anteilig erworbenen Nettovermögens von TEUR 8.089 ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag von TEUR 505. Typische Erwerbsobjekte stellen Gesellschaften bzw. Anlagen dar, die sich in technisch, finanziell und kaufmännisch komplexen und anspruchsvollen Situationen befinden, so dass für die Durchführung der Transaktion ein enges Zeitfenster zur Verfügung steht. Sofern es gelingt, aus dem Kauf einen Kaufpreisvorteil für den Konzern zu erzielen, kommt es zu negativen Unterschiedsbeträgen, da ein unter diesen Bedingungen zustande gekommener Kaufpreis quasi aus einem Notverkauf resultiert. Aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen der Unternehmenserwerbe auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 7C Solarparken, handelt es sich im Hinblick auf die Komplexität der Bewertungen um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. 2.) Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung der Unternehmenserwerbe haben wir zunächst die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen der Unternehmenserwerbe eingesehen, nachvollzogen und mit dem von der Gesellschaft angenommenen Erwerbszeitpunkte abgeglichen bzw. dessen zutreffende Festlegung beurteilt sowie die gezahlten Kaufpreise als Gegenleistung für die erhaltenen Anteile mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen abgestimmt. Für die genannten Unternehmenserwerbe haben wir die zugrundeliegenden Eröffnungsbilanzwerte beurteilt. Zentral berechnete Fair Values (Fair Values bspw. von Anlagevermögen) wurden von uns durch Abstimmung mit den aufgestellten Cash-Flow-Planungen der jeweiligen Gesellschaft und den betriebenen Solaranlagen in Verbindung mit den einschlägigen Regulierungen des EEG und den verwendeten Parametern beurteilt. Wurden negative Unterschiedsbeträge ermittelt haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Bewertung bzw. Prüfung der Bewertung der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden zum Fair Value sowie die Verteilung des Unterschiedsbetrags ("Re-Assessment) unter Berücksichtigung der verwendeten und ggf. modifizierten Parameter in besonderem Maße plausibilisiert. Darüber hinaus wurde durch die Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit der nach IFRS 3 geforderten Anhangangaben nachvollzogen. In Summe konnten wir uns davon überzeugen, dass die Erwerbe zutreffend abgebildet wurden. 3.) Die Angaben der 7C Solarparken zu den Unternehmenserwerben sind im Abschnitt "7. Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen" des Konzern-Anhangs enthalten. B. Werthaltigkeit der Solarparks1.) Im Konzernabschluss der 7C Solarparken werden unter dem Bilanzposten "Sachanlagen" Solarparks in Höhe von TEUR 236.693 (80,4 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Solarparks werden jährlich entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben und zudem anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest ("Impairment-Test") unterzogen, um eine mögliche Wertminderung zu ermitteln. Als Anhaltspunkt für mögliche Wertminderungen ist insbesondere die Entwicklung des operativen Geschäftes relevant die über den sog. "EBITDA Yield" (EBITDA je Solarpark/Buchwert je Solarpark verglichen mit Branchenwerten) gemessen wird (Impairment-Indikator). Unterschreitet der EBITDA Yield die anhand der Peergroup ermittelte Referenzgröße, wird für den Solarpark ein detaillierter Impairment-Test vorgenommen. Dabei wird der beizulegende Wert nach dem DCF-Verfahren als Barwert der künftigen Zahlungsströme aus Planungsrechnungen für die Restlaufzeit der jeweiligen Anlage ermittelt. Hierbei werden insbesondere das Leistungsvolumen der Anlage, die Sonneneinstrahlung und die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten des jeweiligen Solarparks. Das Ergebnis dieser Bewertung ist stark von den Annahmen der einzelnen Bewertungsparameter abhängig. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund mit den daraus sicher ergebenden wesentlichen Auswirkungen von eventuellen außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Vermögens- und Ertragslage der 7C Solarparken AG, handelt es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. 2.) Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen des Impairment Testes (Ermittlung des Impairment-Indikators "EBITDA Yield") sowie die Ermittlung des Barwertes der künftigen Zahlungsströme geprüft. Dabei haben wir die der Ermittlung des EBITDA Yield zugrundeliegenden Daten sowie die herangezogenen Referenzwerte der Peer Group plausibilisiert. Für Anlagen, für die ein detaillierter Impairmenttest durchzuführen war, haben wir sodann die Parameter zur Ermittlung des Barwertes der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse (i.w. Leistungsvolumen der Anlage, angenommene Sonneinstrahlung, Einspeisevergütung, Kapitalkosten) plausibilisiert und das Ergebnis rechnerisch nachvollzogen. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass das methodische Vorgehen zur Ermittlung des Impairment Indikators sachgerecht ist, die von den gesetzlichen Vertretern herangezogenen Bewertungsparameter und -annahmen plausibel sind und die Barwerte der künftigen Zahlungsmittelüberschüsse zutreffend abgeleitet wurden. Die Werthaltigkeit der Solarparks wurde daher sachgerecht beurteilt. 3.) Die Angaben der Gesellschaft zu den Sachanlagen sind im Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" im Unterpunkt "17. Sachanlagen" enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtsDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagerbericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juli 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. September 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der 7C Solarparken AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Andrea Meyer.
Nürnberg, 23. April 2018 Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer Meyer, Wirtschaftsprüferin DISCLAIMERDer vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstands der 7C Solarparken AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunftsbezogenen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächliche Leistungen und Ergebnisse der 7C Solarparken AG anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Änderungen der Geschäftsstrategie. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die 7C Solarparken AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen. |
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