7C Solarparken AG

Bayreuth

KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2018 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2018

BERICHT DES VORSTANDS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2018 war das bisher erfolgreichste Jahr in der Geschichte der 7C Solarparken.

Das lag zum einen an dem erfolgten Ausbau des Bestandsportfolios von 118 MWp am Jahresende 2017 auf 154 MWp am Ende des Geschäftsjahres 2018, was einer Steigerung um 31% entsprach. Wir haben die 150 MWp schneller erreicht als geplant und liegen bei Vorlage dieses Berichts bereits bei 167 MWp plus dem bereits in Q1 getätigten Erwerb des Betriebsführungsgeschäfts eines PV Portfolios von 77 MWp, sodass wir mit unseren Vorbereitungen auf einen "tier-2" Status, d.h. dem Erreichen der 200 MWp. bis Ende des Jahres schon gut unterwegs sind. Maßgeblich durch den Erwerb des Amatec Projektentwicklungsgeschäfts im Frühjahr 2018 haben sich die Investitionen in Neubauanlagen in 2018 auf EUR 8,4 Mio. mehr als verdreifacht. Unterstützt wird das Wachstum durch einen guten Zugang zu den Kapitalmärkten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 haben wir zur Realisierung unseres Wachstums ein breites Spektrum an Finanzinstrumenten genutzt. Das ist notwendig, um als Gesellschaft in einem kapitalintensiven Markt erfolgreich zu sein. Im Februar haben wir ein Schuldscheindarlehen (EUR 25 Mio.) zu attraktiven Konditionen mit Laufzeiten von 5 und 7 Jahren begeben. Im Juni und November platzierten wir erfolgreich zwei Kapitalerhöhungen und erzielten einen Bruttoerlös von knapp EUR 16,9 Mio. Auf der Fremdkapitalseite haben wir das äußerst günstige Zinsumfeld konsequent genutzt und sehr teure Projektfinanzierungen abgelöst und durch zinsgünstige Darlehen ersetzt.

Das Jahr 2018 war in Deutschland das sonnenreichste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. Der "Jahrhundertsommer 2018" hat unsere Zahlen stark und positiv beeinflusst. Die positiven Auswirkungen auf den Umsatz lagen bei ca. 8 %. Können wir mit weiteren "Super-Sommern" rechnen? Wir wissen es nicht - aber was wir wissen ist, dass wir als deutscher PV-Betreiber vom Klimawandel mit mehr Sonnenstunden pro Jahr profitieren, aber genauso konsequent Lösungen für die nächste Generation durch unsere CO2-freien Investments voranbringen.

Auch in Bezug auf die finanziellen Eckdaten verlief das Geschäftsjahr 2018 für uns sehr erfolgreich. 7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 40,3 Mio. (i.VJ: EUR 33,0 Mio.) und erfüllte bzw. übertraf damit den Planansatz von größer EUR 35,1 Mio. des Vorjahres. Das EBITDA erhöhte sich auf EUR 35,1 Mio. (i.VJ: EUR 29,9 Mio.), was einer deutlichen Steigerung um 17,4% entspricht. Damit wurde auch der prognostizierte Wert des EBITDA von größer EUR 29,6 Mio., zuletzt im November 2018 im Rahmen des Geschäftsplans 2018 bis 2020 auf erwartete EUR 33 Mio. erhöht, deutlich erfüllt bzw. überschritten. Auch unser Cashflow je Aktie (CFPS) übertraf die Prognose (EUR 0,49 je Aktie) und stieg von EUR 0,49 in 2017 auf EUR 0,60 je Aktie in 2018. Darüber hinaus überschritt die Eigenkapitalquote zum ersten Mal in unserer Firmengeschichte die Marke von 30%. Die Anteilseigner der 7C Solarparken AG wollen wir, wie im vergangenen Jahr, an der positiven Ergebnisentwicklung des Unternehmens in angemessener Weise beteiligen. Wegen dem äußerst erfolgreichen Geschäftsjahr 2018 schlagen wir daher die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je Aktie vor. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 10% (2017: EUR 0,10).

Wir sehen das Jahr 2019 als ein Übergangsjahr in Hinsicht auf eine Normalisierung der Sonneneinstrahlung. Hier sind wir eher vorsichtig und gehen von durchschnittlichen Witterungsbedingungen aus. Auch in Hinsicht auf unseren PV-Eigenbestand gehen wir von einem Übergangsjahr aus. Wir zielen darauf ab, so schnell wie möglich den "tier-2" Status zu erreichen, sodass in 2020 der Eigenbestand mit einer "ZWEI" anfängt, um das volle Potential für unsere Aktionäre zu heben.

Weil unsere Pipeline gut gefüllt ist, beschäftigen wir uns schon eingehend mit unserer Reise auf 500 MWp und hoffen, dass uns unsere Aktionäre das notwendige Vertrauen dazu geben diese Reise gemeinsam zu unternehmen.

Der Vorstand geht bei seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2019 für den Konzern davon aus, dass sich der CFPS mit mindestens EUR 0,50 je Aktie den Werten für ein durchschnittliches Wetterjahr anpasst. Unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandsportfolios von 167 MWp erwartet der Vorstand für den Konzern eine leichte Steigerung der Umsatzerlöse auf EUR 41,0 Mio. Das EBITDA für das Geschäftsjahr 2019 wird mit mindestens EUR 35,0 Mio. prognostiziert, welches im Minimum auf einer Linie mit dem EBITDA des Geschäftsjahres 2018 liegt.

An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 7C Solarparken unseren Dank für die im Laufe des Berichtsjahres erzielten Fortschritte aussprechen. Unser Dank gilt auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihren geleisteten Beitrag, unseren Aktionären für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen sowie unseren zahlreichen Stakeholdern und Geschäftspartnern.

 

Bayreuth, 23. April 2019

Steven De Proost, CEO

Koen Boriau, CFO

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

auch im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands auf Basis dessen ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichterstattung regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Dabei hat er alle ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrgenommen.

Im Berichtsjahr ist der Aufsichtsrat zu insgesamt sechs ordentlichen Sitzungen zusammengekommen. An allen Sitzungen nahmen stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats und auch der Vorstand teil. Darüber hinaus fanden in mehreren Fällen auch fernmündliche Sitzungen als Telekonferenzen statt, wichtige und eilbedürftige Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefasst.

GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

Auch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand in einem regelmäßigen Austausch. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand schriftlich und mündlich über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Seine Berichtspflicht hat der Vorstand demnach vollumfänglich erfüllt.

In alle für das Unternehmen bedeutsamen Entscheidungen ist der Aufsichtsrat im Berichtsjahr einbezogen worden und hat zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war.

WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM

Der Aufsichtsrat befasste sich im Rahmen seiner Beratungs- und Überprüfungstätigkeit im Berichtszeitraum mit den folgenden thematischen Schwerpunkten:

Die Überprüfung der Geschäftsentwicklung aller Konzerngesellschaften sowie die Liquiditäts- und Finanzlage;

Die strategische Unternehmensplanung inklusive der Betrachtung/-Diskussion von M&A, Finanzierungs-, sowie allgemeinen Geschäftschancen;

Die im Berichtsjahr getätigten Akquisitionen bzw. Verkäufe, insbesondere der Erwerb des Amatec Geschäftsbetriebs;

Die erstmalige Ausgabe eines Schuldscheins mit einem Nominalwert von EUR 25,0 Mio. im Geschäftsjahr 2018

Beobachtung des Risikomanagements, insbesondere in Bezug auf die Gewährleistungs- sowie Einzelrisiken aus der Generalunternehmertätigkeit der 7C Solarparken AG;

Verfolgung / Erfüllungen der Zielvorgaben der strategischen Geschäftspläne 2016-2018 und 2017-2019, insbesondere die sich hieraus ergebenden Chancen;

Festsetzung des neuen strategischen Geschäftsplans 2018-2020: "Entwicklung zu einem 500 MWp Spieler in 2025";

Kapitalmaßnahmen, welche nachstehend genauer erläutert werden. Insgesamt stimmte der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 zwei Barkapitalerhöhungen mit einem Gesamtvolumen i.H.v. EUR 16,9 Mio. zu.

WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

Verabschiedung der Entsprechenserklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex (26. Januar 2018);

Zustimmung zum Erwerb des Amatec Geschäftsbetriebs, zum Erwerb der Anteile an den SPVs, deren Entwicklung schon vorangeschritten ist, sowie zum Erwerb der Anteile an der Amatec PV 25 GmbH & Co. KG ("Mühlheim") und Amatec Grunderwerb GmbH. Der Erwerb beinhaltet ebenfalls Kaufoptionen an 4 MW Bestandsprojekten aus den Jahren 2011-2017 (26. Januar 2018).

Zustimmung zur Aufnahme eines Schuldscheindarlehens und Abschluss eines Schuldscheindarlehensvertrags (22. Februar 2018);

Zustimmung zum Erwerb der Gesellschaften der SunX PV-Portfolio (9. April 2018);

Verabschiedung der Einladung für die ordentliche Hauptversammlung 2017 (19. April 2018);

Billigung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 nebst Lagebericht; der Jahresabschluss war damit festgestellt. (23. April 2018);

Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 nebst Konzernlagebericht; der Konzernjahresabschluss war damit festgestellt. (23. April 2018);

Wiederwahl von Herrn De Meester als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Frau Woods als stellvertretende Vorsitzende. (1. Juni 2018);

Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung von EUR 46.791.825,00 auf bis zu EUR 51.471.007,00 durch Ausgabe von bis zu 4.679.182 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (18. Juni 2018);

Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juni 2018 zu einer Kapitalerhöhung von EUR 51.471.007,00 auf bis zu EUR 53.394.083,00 unter Gewährung eines Bezugsrechts für bestehende Aktionäre durch Ausgabe von bis zu 1.923.076 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen (1. November 2018);

Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRAT

VORSTAND

Der Vorstand der 7C Solarparken AG setzt sich im Berichtsjahr unverändert aus Herrn Steven De Proost und Herrn Koen Boriau zusammen.

AUFSICHTSRAT

Zu personellen Veränderungen kam es im Aufsichtsrat im Berichtszeitraum nicht. Die Mandate der bestehenden Aufsichtsratsmitglieder wurden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juni 2018 verlängert.

DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Nach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 haben Aufsichtsrat und Vorstand am 26. Januar 2018 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2018 verabschiedet und auf der Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht. Etwaige Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex werden in dieser Erklärung offengelegt und erläutert. Über die Corporate Governance bei 7C Solarparken berichtet der Vorstand auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Teil des Geschäftsberichts.

Interessenskonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten.

JAHRESABSCHLUSS 2018

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juni 2018 haben die Aktionäre der Gesellschaft die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2018 der 7C Solarparken AG gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der Regelungen des Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer, den Prüfungsauftrag erteilt.

Den vom Vorstand erstellten Jahres- und Konzernabschluss samt zusammengefassten Lagebericht hat die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung für eine eigene Prüfung zugesendet. Diese Unterlagen waren in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 23. April 2019 im Beisein des Abschlussprüfers Gegenstand umfangreicher Erörterungen. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung. Ferner berichtete er, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er den Jahres- und den Konzernabschluss 2018. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt.

GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Der Vorstand der Gesellschaft hat vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 10.029.524,- zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigte Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag i.H.v. EUR 5.873.349,13 zu verwenden und den Restbetrag i.H.v. EUR 4.156.174,87 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt.

Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und ihren persönlichen Einsatz im Berichtsjahr. Unseren Aktionärinnen und Aktionären danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit Zustimmung der Aktionäre hoffen wir, die Grundlagen für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu schaffen.

 

Bayreuth, 23. April 2019

Hr. Joris de Meester, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

7C Solarparken AG, Bayreuth

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTUR

Der 7C Solarparken Konzern (im Folgenden kurz 7C Solarparken oder Konzern genannt) hat als Tätigkeitsschwerpunkt den Erwerb und Betrieb von PV-Anlagen bei laufender Optimierung der Anlagen. Mutterunternehmen des Konzerns ist die 7C Solarparken AG, mit Sitz in Bayreuth. Sie nimmt die Funktion einer operativen Holdinggesellschaft wahr. Ihr obliegt die Steuerung im Rahmen eines aktiven Anlagenmanagements sowie die kaufmännische und technische Betreuung der einzelnen Anlagen. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen sowie insgesamt 88 inländischen und 9 ausländischen Tochtergesellschaften. Der Konzern legt seinen Aktivitätsschwerpunkt auf den Erwerb und den Betrieb von PV-Anlagen in Deutschland.

Im Geschäftsjahr hat der Konzern den Amatec-Geschäftsbetrieb erworben. Hierdurch hat sich die Tätigkeit des Konzerns auf die Entwicklung von PV-Anlagen für den Eigenbestand ausgedehnt. Der Konzern verfügt aus gleichem Grund über ein Team, um nunmehr gelegentlich als Generalunternehmer für eigene PV-Anlagen aufzutreten.

Darüber hinaus verwaltet der Konzern sein im Eigentum befindliches Immobilienportfolio, das sog. PV Estate, in dem sich eigene Grundstücke und Gebäude befinden, die mit dem Solarbetrieb in Verbindung stehen. Dieses Portfolio wurde im Geschäftsjahr weiterhin auf opportunistische Weise ausgebaut.

Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, stellt in ihrer Funktion als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns einen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 315a Abs. 1 HGB auf. Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2018 stellt sich wie folgt dar:

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WERTSCHÖPFUNGSMODEL

7C Solarparken positioniert sich als unabhängiger Eigentümer/Betreiber von PV-Anlagen (Independent Power Producer oder kurz: IPP) mit Einspeisung hauptsächlich in Deutschland. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert der deutsche Staat feste Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisevergütungssatz festgelegt wird, sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen.

Das Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen sowie risikoarme Optimierung und Expansion des Portfolios für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Die Kernkompetenz des Konzerns besteht aus dem professionellen Management von PV-Anlagen über den gesamten Wertschöpfungszyklus, beginnend mit der Projektentwicklung und ausgewählten Aufgaben beim Bau von Neuanlagen, der Akquisition von Neubau- und Bestandsprojekten, der Finanzierung und Optimierung bis hin zum Betrieb der Anlage.

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Durch den Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebs im Februar 2018 wurde das Geschäftsmodel dauerhaft um die Entwicklung von neuen Solaranlagen erweitert, sodass 7C Solarparken nachhaltig von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungsphase profitieren kann. Gelegentlich können durch diesen Erwerb auch Aufgaben eines Generalunternehmens während der Bauphase hausintern übernommen werden wie z.B. der Einkauf von Modulen und Wechselrichtern oder die Baubeaufsichtigung.

Einen wesentlichen Bestandteil der Wertschöpfung stellt die Ertragssteigerung durch entweder die Entwicklung von neuen Solaranlagen oder die technische und kaufmännische Optimierung erworbener Bestandsanlagen dar.

Dabei achtet das Management in seinen Entscheidungen auf einen ressourcenschonenden Einsatz, der auf eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Anlagen und deren Wert abzielt. Ziel ist es, die Anlagen während der Laufzeit der Einspeisevergütung und soweit möglich darüber hinaus in ihrer Substanz zu erhalten. Angesichts der langfristigen und nachvollziehbaren Cashflows sind die Solarparks der Gesellschaft grundsätzlich in einem Verhältnis von 25% Eigenkapital und 75% Fremdkapital finanziert. Dadurch, dass rechtlich unabhängige Projektgesellschaften ("SPV´s") die Solarparks erwerben und betreiben, ergibt sich eine Risikostreuung und Risikominimierung für den Konzern.

Dennoch kommt es im Konzern gelegentlich zu einer Konzentrierung von Solaranlagen in einzelnen dieser Projektgesellschaften. Neue oder bestehende PV-Anlagen werden aufgrund verschiedener Kriterien (wie z.B. Standort, finanzierendes Kreditinstitut oder Charakteristika wie - Freifläche/Dach, Größe, Baujahr) zunehmend mit anderen Anlagen in einer Projektgesellschaft zusammengefasst. Einerseits können durch die Zusammenführung von Solaranlagen in einzelnen Gesellschaften Kostenersparnisse auf operativer sowie auf finanzieller Ebene erzielt werden, andererseits soll die Beschränkung der Anzahl der Projektgesellschaften zur besseren Steuerung des Konzerns beitragen. Der Konzern macht in der Festlegung seiner Struktur somit laufend eine Abwägung zwischen den Vorteilen der Risikostreuung und derjenigen der Reduktion der Anzahl an Projektgesellschaften. Neben der Produktion und dem Verkauf von Strom zu fixen und regulierten Preisen an oft öffentliche und gewerbliche Abnehmer (z.B. Netzbetreiber, Energiehändler und lokale Konsumenten) erwirbt die 7C Solarparken auch "PV Estate", welches auf Eigentum von Grundstücken und Gebäuden/Hallen in Bezug zu den unternehmenseigenen PV Anlagen abzielt. Diese Investitionen ermöglichen es dem Konzern durch die Einsparung der jährlichen Pachtkosten der PV Parks, eine wiederkehrende Rendite zu erzeugen, aber auch, vom Wert der betreffenden PV Anlagen über die Laufzeit der Einspeisevergütungen hinaus zu profitieren. Gelegentlich ermöglicht die PV-Estate-Aktivität zusätzliche Mieteinnahmen von Drittkunden, welche Teile der konzerneigenen Grundstücke nutzen.

ANLAGENPORTFOLIO

Der strategische Fokus des Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 und 5 MWp. Sollten sich wirtschaftlich interessante Möglichkeiten ergeben wird aber auch in kleinere oder größere Dach- oder Freiflächenanlagen investiert. Zum Ende des Jahres 2018 umfasste das Anlagen-Portfolio eine Leistung von 154 MWp, wovon 1,2 MWp Neuanlagen noch nicht ans Stromnetz angeschlossen waren. Das Gesamtportfolio produziert pro Jahr ungefähr 147 GWh Energie. Dies reicht aus, um mehr als 41.700 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 113.500 Tonnen CO2 eingespart.

ANLAGENBESTAND

Zum Bilanzstichtag betrieb 7C Solarparken mehr als 100 Solarparks mit einer Gesamtkapazität von insgesamt 154 MWp. Neben kleineren Investitionen in Dachanlagen in Belgien i.H.v. 4 MW (2,9%) befindet sich der Großteil des Portfolios an PV-Anlagen in Deutschland (97,1 %). Das Portfolio verteilt sich auf folgende Standorte:

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Der Konzern betreibt grundsätzlich Solaranlagen in ganz Deutschland, ist aber vor allem in den sonnenreichen Gebieten in Deutschland tätig: 30% des Portfolios befinden sich in Bayern, 21% in Sachsen-Anhalt sowie jeweils 11% in Rheinland-Pfalz und Sachsen. Änderungen in der Zusammenstellung der geografischen Zuordnung des Anlagenportfolios (z.B. künftige Investitionen in weniger sonnenreichen deutschen Regionen) kann somit die nicht-finanziellen Kennzahlen, nämlich den spezifischen Ertrag (kWh/kWp) sowie die Performance Ratio (negativ) beeinflussen.

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Der Konzern hat sowohl solare Freiflächen als auch Dachanlagen in seinem Bestand. Im Vergleich zu anderen größeren Solaranlagenbetreiber auf dem deutschen Markt hat der Konzern mit ca. 43% des Gesamtportfolios einen relativ hohen Anteil an Dachanlagen im Bestand. Dachanlagen sind zwar typischerweise operativ schwieriger zu betreiben und ertragsschwächer je installierter kW durch eine suboptimale Ausrichtung der Module, haben dafür aber eine höhere Einspeisevergütung und oft auch eine bessere Chance auf einen guten Strompreis nach Ablauf des Einspeisevergütungszeitraums, da sich Stromverbraucher meist in unmittelbarer Nähe der Solaranlage befinden.

ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOS

INVESTITIONEN

Das IPP Portfolio der 7C Solarparken stieg von 118 MWp zum Jahresende 2017 auf 154 MWp zum Jahresende 2018 an. Die folgende Übersicht zeigt die erworbenen und errichteten Anlagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

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INVESTITIONEN 2018 2017
Projekt Leistung (kWp) Projekt Leistung (kWp)
Q1 Sömmerda Bestandsanlage 1.200 Q1 Großfurra Neubau 4.081
Umpferstedt Bestandsanlage 999
Mühlheim Neubau 750
Demmin Bestandsanlage 629
Wallstawe I Bestandsanlage 748
Wallstawe II Bestandsanlage 442
Dähre 1 Bestandsanlage 750
Q2 SunX PV-Portfolio Bestandsanlage 9.482 Q2 Swan Energy Bestandsanlage 1.236
Weißer Weg Bestandsanlage 2.297
Q3 Ludwigsfelde II Neubau 749 Q3 Grafentraubach III Neubau 746
Bernsdorf Neubau 750 Nettgau Neubau 749
Calbe Neubau 750
Flöha Neubau 750
Himmelfürst Neubau 750
Falkenau Neubau 750
Weißenfels (im Bau) Neubau 648
Brandholz Bestandsanlage 1.881
Tangerhütte Bestandsanlage 6.249
Zschornewitz Neubau 2.641
Flieth-Stegelitz (im Bau) Neubau 564
Friedrichsholm Neubau 750
Derching Bestandsanlage 1.110
Säritz Bestandsanlage 630
Q4 Dähre 2 (im Bau) Neubau 640 Q4 Goldberg II Neubau 257
Opel Rüsselsheim Bestandsanlage 6.660
Bitterfeld II (im Bau) Neubau 4.606
Gesamt 36.904 Gesamt 18.335

Das strategische Wachstumsprogramm 2016-2018 von 7C Solarparken sah bis Ende 2018 ein Wachstum auf 150 MWp vor. Dieses Ziel wurde bereits im Laufe des Geschäftsjahres erreicht.

Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2018 neue Anlagen mit einer Leistung von 10,5 MWp (i.VJ: 10,4 MWp) gekauft bzw. beauftragt, wovon 1,9 MWp am Jahresende 2018 noch nicht ans Stromnetz angeschlossen waren (i.VJ. 4,6 MWp). Daneben wurden 26,4 MWp (i.VJ: 7,9 MWp) an Bestandsanlagen erworben. Insgesamt hat sich das Wachstum mit einer Zunahme des Portfolios um 36,9 MWp (i.VJ:. +18,3 MWp) erhöht.

Begünstigt wurde das erhöhte Akquisitionsvolumen bei den Neubauprojekten durch den Erwerb des Entwicklungsgeschäfts des Amatec Geschäftsbetriebs.

Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum für Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 5,9 MWp der Bau vor Jahresende angefangen (nicht aufgeführt in der Tabelle). Der Konzern bleibt damit weiterhin im wesentlichen Umfang im Neubaumarkt tätig.

DESINVESTITIONEN

Im Geschäftsjahr 2018 wurde das Projekt Mühlheim, das im Rahmen des Amatec-Geschäftsbetriebs im Februar 2018 erworben war, wieder veräußert.

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INVESTITIONEN 2018 2017
Projekt Leistung (kWp) Projekt Leistung (kWp)
Q3 Mühlheim 750 Q4 Leo 998

PV ESTATE Portfolio

Neben dem Erwerb von Solaranlagen tätigt der Konzern Investitionen in Immobilien, die (teilweise) für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden, das sog. PV Estate.

PV Estate 7C Solarparken zum 31. Dezember 2018

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IMMOBILIE TYP REGION GRÖßE LEISTUNG BETREIBER
Sandersdorf Konversionsfläche Sachsen-Anhalt 9,7 ha 5,1 MWp 7C Solarparken
Zerre Konversionsfläche Sachsen 28,5 ha 8,0 MWp u.a. inkl. 7C Solarparken
Hausen Logistikhalle Bayern 0,4 ha 0,1 MWp extern
Bayreuth Bürogebäude Bayern 0,2 ha 0,1 MWp 7C Solarparken
Pflugdorf Agrarfläche Bayern 16,5 ha 4,4 MWp 7C Solarparken
Kettershausen Agrarfläche Bayern 5,1 ha 2,4 MWp 7C Solarparken
Stolberg Konversionsfläche NRW 1,0 ha 0,6 MWp 7C Solarparken
Grafentraubach Industrie- und Bürogebäude Bayern 9,4 ha 2,7 MWp 7C Solarparken
Grube Warndt Konversionsfläche Saarland 6,8 ha 3,8 MWp 7C Solarparken
Großfurra Konversionsfläche Thüringen 6,9 ha 4,0 MWp 7C Solarparken
Mühlgrün Konversionsfläche Sachsen 1,5 ha 1,0 MWp 7C Solarparken
Bitterfeld Konversionsfläche Sachsen-Anhalt 12,4 ha 4,6 MWp 7C Solarparken
Umpferstedt Gewerbefläche Thüringen 2,8 ha 1,4 MWp 7C Solarparken
Calbe Gewerbefläche Sachsen-Anhalt 1,8 ha 0,7 MWp 7C Solarparken
Demmin Gewerbefläche Mecklenburg-Vorpommern 2,2 ha 0,6 MWp 7C Solarparken
Weißenfels Gewerbefläche Sachsen-Anhalt 1,1 ha 0,6 MWp 7C Solarparken
Zschornewitz Gewerbe- und Industriefläche Sachsen 4,1 ha 2,6 MWp 7C Solarparken

Auf den Grundstücken oder Gebäuden des PV Estates wurden entweder (teilweise) bereits eigene Solaranlagen betrieben oder es werden Solaranlagen von Dritten betrieben, deren Grundstücke oder Flächen langfristig von der 7C Solarparken an die jeweilige Gesellschaft verpachtet werden.

Insgesamt besaß der Konzern im Geschäftsjahr 2018 110,2 ha. Grundfläche im Eigentum, auf der Solaranlagen mit einer Leistung i.H.v. 42,8 MWp installiert waren oder sich im Bau befanden. Dies entspricht etwas mehr als einem Viertel im Verhältnis zum Gesamtportfolio.

Das PV Estate Portfolio wurde im Geschäftsjahr um insgesamt 12,0 ha erweitert. Darunter befinden sich Gewerbeflächen in Umpferstedt (Thüringen) und ein Grundstück in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) mit einer Größe von 2,8 ha und 2,2 ha. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Erwerbs des Amatec-Geschäftsbetriebs eine Gewerbefläche in Calbe (Sachsen-Anhalt) mit einer Größe von 1,8 ha und in Weißenfels (Sachsen-Anhalt) ein zusätzliches Grundstück von 1,1 ha erworben. Schließlich erwarb der Konzern zusammen mit der Solaranlage in Zschornewitz das dazugehörende Land mit einer Größe von 4,1 ha.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Immobilien veräußert. Im Vorjahr hatte der Konzern aus der Veräußerung einer Industriefläche einen Gewinn i.H.v. EUR 0,1 Mio. realisiert.

ZIELE UND STRATEGIEN

GESCHÄFTSPLANUNGSPROZESS

In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat stellt der Vorstand jährlich einen Geschäftsplan für einen drei Jahre umfassenden Zeitraum auf, in dem die strategischen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. Maßgeblich für den Konzern ist die Verfolgung und Erreichung dieses strategischen Plans. Bisher wurden fünf derartige Geschäftspläne veröffentlicht:

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GESCHÄFTSPLAN PERIODE STATUS
Ausschöpfung des vollen Potentials bis 2016 2014-2016 Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung
Kapitalzuwachs durch Konsolidierung 2015-2017 Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung
Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018 2016-2018 Plan wurde teilweise erfolgreich umgesetzt. Plan wird nicht weiterverfolgt und durch den Plan 2018-2020 ersetzt.
Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler 2017-2019 Plan wurde teilweise erfolgreich umgesetzt und teilweise durch den Plan 2018-2020 weiter konkretisiert.
Erhöhung des IPP-Portfolios auf 220 MWp 2018-2020 Umsetzung des Plans ist im Gange.

GESCHÄFTSPLAN "BAUSTEINE EINER STRATEGISCHEN TRANSAKTION BIS 2018"

Die Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2016-2018 "Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018" wurden der Öffentlichkeit zuerst auf dem Investorentag im September 2016 vorgestellt.

Die erfolgreiche Umsetzung des Plans hängt dabei von der Verwirklichung der nachfolgenden Transaktion und zweier Bausteine ab:

1.

Konsolidierung: Sämtliche Zielsetzungen zu diesem Punkt wurden bis Ende 2017 erreicht und wurden bereits im Vorjahresbericht ausführlich beschrieben.

2.

Optimierung 2.0: Die technische Verbesserung des eigenen Portfolios wurde bereits bis Ende 2017 umgesetzt und führte zu den erwarteten Verbesserungen des EBITDA. Die Optimierungsmaßnahmen und die Auswirkungen auf das EBITDA wurden im zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres ausführlich dargestellt.

3.

Strategische Transaktion 2018: Nachdem die Wachstumsinitiative auf 115 MWp sowie die Optimierung 2.0 vollzogen worden sind, strebte der Vorstand eine strategische Transaktion an, die aus dem "tier-3" Konzern einen "tier-2" Unternehmen machen sollte. Der Vorstand hat nach einer intensiven Marktanalyse entschieden, die Strategische Transaktion 2018 (#3) in der oben beschrieben Form nicht zu realisieren. An ihre Stelle tritt der Geschäftsplan 2018-2020 (siehe weiter unten).

GESCHÄFTSPLAN 2017-2019 "ENTWICKLUNG ZU EINEM 200 MWP SPIELER"

Der Geschäftsplan 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wurde der Öffentlichkeit zuerst auf dem Investorentag im November 2017 vorgestellt. Während des Geschäftsjahres 2017 hat der Vorstand die Möglichkeiten einer "strategischen Transaktion 2018" untersucht und infolge dessen die 3. Zielsetzung des Geschäftsplans 2016-2018 in seiner ursprünglichen Form verworfen und eine Neuausrichtung konkretisiert.

Die allgemeine Zielsetzung bleibt beibehalten: Aus dem Unternehmen einen "tier-2" Spieler zu machen durch die Erhöhung Leistung auf 200 MWp. Dies soll nun in zwei Schritten erreicht werden:

1.

Strategische Transaktion # 1: Mit diesem Schritt soll ein Wachstum der Leistung des Bestandsportfolios auf 150 MWp erreicht werden. Dazu sollten eine Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler geschlossen sowie eine alternative Finanzierung gesichert werden.

Die Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler soll dem Unternehmen einerseits ermöglichen, eine Pipeline an Solaranlagen zu sichern, andererseits die realisierten Renditen auf Neuanlageninvestitionen zu steigern. Darüber hinaus soll der Anteil von Neuanlagen im Portfolio zunehmen, sodass das Unternehmen von einer Steigerung der Strompreise (ggf. sogar noch während des EEG/FFAV Förderungszeitraums) profitieren kann.

Das Investitionsvolumen für das Erreichen der Leistung i.H.v. 150 MWp wird vom Vorstand auf EUR 50 Mio. geschätzt. Davon sollen EUR 35 Mio. durch Projektfinanzierung finanziert werden. Der Restbetrag i.H.v. EUR 15 Mio. soll durch die Aufnahme einer alternativen Finanzierung dargestellt werden. Diese Fremdfinanzierung sollte als Eigenkapital in den einzelnen Projekten eingesetzt werden. Aus diesem Grund wird es sich bei der alternativen Finanzierung um ein langfristiges Darlehen auf Ebene der Muttergesellschaft ohne zwischenzeitliche Tilgungen handeln müssen. Der Vorteil einer solchen Finanzierungsstruktur liegt darin, dass diese Finanzierungsart keine Verwässerung der Aktionäre zur Folge hat und die Kapitalstruktur optimiert wird.

2.

Strategische Transaktion # 2: Durch einen zweiten Schritt soll dann das Wachstum bis 200 MWp, d.h. eine zusätzliche Leistung i.H.v. 50 MWp, gesichert werden. Dabei sind sowohl eine M&A Transaktion als auch ein Wachstum mit Unterstützung von Co-Investoren denkbar.

Beim Co-Investorenmodel ist 7C Solarparken bereit sich mit einem nicht beherrschenden Anteil, mit einem Eigenmitteleinsatz i.H.v. bis zu EUR 5 Mio., am Ausbau dieser zusätzlichen Leistung von 50 MWp zu beteiligen.

Es wird beabsichtigt, dass 7C Solarparken Anlagen für Drittinvestoren sichern, akquirieren, ggf. optimieren und danach die Betriebsführung übernehmen wird. Rückkaufoptionen, um ein eigenes "veräußerbares" Anlagenportfolio zu erreichen, werden dabei auch gezielt verhandelt werden.

Der Geschäftsplan 2017-2019 wurde in seiner Zielsetzung durch den Geschäftsplan 2018-2020 weiter konkretisiert.

GESCHÄFTSPLAN 2018-2020 "ERHÖHUNG DES IPP-PORTFOLIOS AUF 220 MWP"

Der Geschäftsplan 2018-2020 "Erhöhung des IPP-Portfolios auf 220 MWp" wurde der Öffentlichkeit bereits auf dem deutschen Eigenkapitalforum im November 2018 vorgestellt. Die Kernpunkte sind wie folgt:

Das Erreichen des "tier-2" Status bleibt das Hauptziel, um von niedrigeren Kapitalkosten und einer verbesserten Unternehmensbewertung zu profitieren.

Der Investitionsplan von über EUR 107 Mio. soll das IPP Portfolio bis 2020 auf 220 MWp anheben: Das Bestandsportfolio von 153 MWp soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland erweitert werden. Der Vorstand geht davon aus, dass bei vollständiger Ausführung des Geschäftsplans 2018-20 ein zwölf Monate umfassendes EBITDA i.H.v. EUR 41,3 Mio. und ein Cashflow je Aktie i.H.v. EUR 0,57 erreicht werden können. Die Eigenkapitalfinanzierung für den Investitionsplan soll aus der bestehenden Liquidität (EUR 19 Mio. inklusive der im November 2018 abgeschlossenen Barkapitalerhöhung mit einem Emissionserlös von rund EUR 5 Mio.) sowie zukünftig durch eine oder mehrere Kapitalerhöhung(en) (EUR 16 Mio.) in 2019-20 generiert werden.

Im Rahmen der langfristigen Geschäftsplanung hat der Vorstand seine Vision zum Ausbau von 220 MWp auf 500 MWp bis 2025 dargestellt. Dieser Ausbau kann nach Einschätzung des Vorstands verschiedene Formen annehmen:

Die Konsolidierung auf dem deutschen Markt vorantreiben, da es bereits im Geschäftsjahr 15 GWp an Solaranlagen von mehr als 1 MWp (mit verschiedensten Eigentümern) gibt;

Die Teilnahme an beabsichtigten deutschen Sonderauktionen (insgesamt 2 GWp) die laut Koalitionsvertrag der deutschen Regierung in den nächsten Jahren stattfinden werden;

Ein Einstieg in den neu aufkommende PPA-Markt (Abschluss von (mittel und langfristigen) Stromabnahmeverträgen) wird einen Trend hin zu größeren Neubauanlagen (> 10 MWp) bieten, da durch die Kostendegression bei zunehmender Anlagengröße der Eintritt in eine marktbasierte Vergütungsstruktur immer attraktiver wird;

Im Jahr 2025 läuft für ca. 4 GWp (Baujahr 2005) an deutschen Bestandsanlagen die Einspeisevergütung aus, sodass sich interessante Möglichkeiten zum Erwerb und Neuinstandsetzung (Repowering) dieser Anlagen ergeben können;

Investition in Neubau- oder Bestandsprojekte in stabilen und entwickelten EU-Ländern außerhalb Deutschlands.

Tendenziell wird nach Auslaufen der Einspeisevergütung (geschätzt in Mitte 2020) ein Trend zu größeren Neubauanlagen gesehen. Dadurch wird sich die Geschwindigkeit des Ausbaus des Portfolios erhöhen.

Der Ausbau auf 500 MWp bis 2025 soll zudem entweder durch Eigeninvestition oder auch durch den Beginn einer Anlagen- und Fondsverwaltung für Drittinvestoren vorangetrieben werden. Geplant ist die individuelle Gestaltung und passgenaue Strukturierung von Investitionen in PV-Anlagen für Drittinvestoren anzubieten sowie der Betrieb der von diesen Investoren gehaltenen Anlagen.

INTERNES STEUERUNGSYSTEM

Der Konzern verfügt über ein internes Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung. Das Managementinformationssystem sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2018 eine weitere Automatisierung und Dokumentierung von Buchführungsprozessen und Controlling durchgeführt. Der Vorstand hat ebenfalls die funktionelle Trennung von Rechnungslegung und Controlling verbessert. Darüber hinaus wurde die Automatisierung administrativer Geschäftstätigkeiten wie die interne Rechnungserstellung zwischen Konzerngesellschaften sowie das interne Cash Reporting vorangetrieben.

Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie der Umsatz, das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solarparks durch laufende Kontrolle und Verfolgung der Liquiditätsplanung.

Des Weiteren werden auch die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, wie Produktion, Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio im Rahmen der Steuerung täglich verfolgt.

Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose der wesentlichen Leistungsindikatoren und Entwicklungen für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst.

STEUERUNGSGRÖSSEN / KONTROLLSYSTEM

Formal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach DRS 20 die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind.

Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des Lageberichts zu finden. Grundsätzlich werden die Kennzahlen für den Konzern auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Andernfalls wäre ein Hinweis auf eine andere Definition angegeben.

STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Für die Steuerung des Konzerns sind die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren von zentraler Bedeutung zur zielorientierten und nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensplanung und -strategie:

Umsatz

EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)

CFPS (Cashflow je Aktie).

Der CFPS wird wie in untenstehender Tabelle berechnet. Der Netto Cashflow wird um die Zins- und Steuerzahlungen, den Zeitraum unmittelbar vor einer Akquisition betreffend, sowie auch um Zinszahlungen bezüglich der Refinanzierung eines Darlehens bereinigt. Dieser wird durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien geteilt, so dass sich der CFPS ergibt.

Die finanziellen Steuerungsgrößen für die 7C Solarparken AG sind im Wesentlichen identisch mit den Steuerungsgrößen, die im Konzern verwendet werden. Für die Steuerungsgrößen Umsatz und EBITDA werden dabei als Grundlage die Finanzzahlen der 7C Solarparken AG, die gem. HGB aufgestellt werden, verwendet. Der CFPS hat eine unwesentliche Bedeutung für die7C Solarparken AG und ist daher nur auf konsolidierter Basis relevant.

‚EBITDA' = KONZERN EBITDA GEM. IFRS

NETTO CASHFLOW = EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen • Bereinigung der effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum vor einer Akquisition betreffen • Bereinigung der einmaligen Zinszahlungen aus Refinanzierung

CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien

STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE AB DEM GESCHÄFTSJAHR 2019

Der Konzern wird ab dem 1. Januar 2019 den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" anwenden müssen. Die Erstanwendung dieses Standards wird auf zwei zentrale finanzielle Leistungsindikatoren für die Steuerung des Konzerns einen wesentlichen Impakt haben, nämlich auf das EBITDA sowie (mittelbar über das EBITDA) auf den CFPS.

Der neue Standard IFRS 16 führt ein Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers einerseits als Aktivum (right-of-use asset) darzustellen sind, da ein Recht auf die Nutzung des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Vermögenswerts besteht. Andererseits ist eine Schuld aus dem Leasingverhältnis bilanziell auszuweisen, die die Verpflichtungen (konkret: diskontierte künftige Pachtzahlungen) widerspiegelt. Diese bilanzielle Verarbeitung führt dazu, dass in der Gewinn und Verlustrechnung Pacht- und Mietaufwand großenteils durch die Abschreibungen auf das Aktivum (right-of-use asset) aus dem Leasingverhältnis sowie durch Zinsaufwendungen aus den Leasingverpflichtungen ersetzt wird.

Demzufolge wird das EBITDA nach Einschätzung des Konzerns durch die Erstanwendung des neuen Standards IFRS 16 wesentlich beeinflusst. Dadurch entsteht die Notwendigkeit die Berechnung des CFPS wie folgt anzupassen:

‚EBITDA' = KONZERN EBITDA GEM. IFRS

NETTO CASHFLOW = EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen • Bereinigung der effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum vor einer Akquisition betreffen • Bereinigung der einmaligen Zinszahlungen aus Refinanzierung • Bereinigung um den gezahlten Pachtaufwand der nicht bereits im Betriebsaufwand enthalten war

CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien

Für genauere Angaben zum Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss wird auf den Konzernanhang verwiesen.

STEUERUNGSKENNZAHLEN NICHT FINANZIELLER ART

In Ergänzung zu den finanziellen Kennzahlen setzt 7C Solarparken im Konzern stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solaranlagen, Produktion (GWh/ MWh bzw. kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

GLOBALER PHOTOVOLTAIK-MARKT

Der globale Photovoltaik-Leistungsausbau erreichte im Jahr 2018 mit 104 GWp erneut einen neuen Rekordwert nach einem Leistungsausbau von 99,1 GWp in 2017. Trotz der abrupten Ausbaubeschränkungen in China im Frühjahr 2018 war der globale Markt stark genug um den Rückgang im größten Solarmarkt der Welt zu kompensieren. Deutschland verzeichnete eine sehr erfreuliche Steigerung von 1,8 GWp in 2017 auf 3,0 GWp in 2018 - ein Anstieg von 67%. Auch Europa ohne Deutschland verzeichnete ein kräftiges Wachstum von 36% auf 8,0 GWp. Der Hauptteil der Leistungsausbaus entfällt jedoch weiterhin auf Regionen außerhalb Europas, welches selbst nur weniger als 10,6% der Neuinstallationen ausmacht. Die drei größten PV-Märkte China, Indien und USA machen in Summe fast zwei Drittel des weltweiten Ausbaus aus. In China wurden im Jahr 2018 44,1 GWp an neuen Anlagen in Betrieb gesetzt (i.VJ.: 51,2 GWp), den zweiten Rang belegten die USA mit 11,4 GWp (i.VJ.: 11,8 GWp), gefolgt von Indien mit 8,3 GWp (i.VJ.: 9,6 GWp).

Globaler Leistungsausbau an Solaranlagen

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REGION (IN GW) 2012 2013 2014 2015
Deutschland 7,6 3,3 1,9 1,5
Europa ohne Deutschland 10,0 7,2 5 6,6
Rest der Welt 11,8 27,2 32,9 42,6
Summe des Ausbaus 29,4 37,7 39,8 50,7
Kumulativer Leistungsausbau 99,5 137,2 177 227,7
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REGION (IN GW) 2016 2017 2018
Deutschland 1,5 1,8 3,0
Europa ohne Deutschland 5,2 5,9 8,0
Rest der Welt 69 91,4 93,1
Summe des Ausbaus 75,7 99,1 104,1
Kumulativer Leistungsausbau 303,4 402,3 506,4

Quelle: SolarPower Europe

ENTWICKLUNG DER SYSTEMPREISE

Die Systempreise setzten ihren jahrelangen Abwärtstrend in 2018 verstärkt fort.

Die Modulpreise haben sich in Deutschland seit Anfang 2018 überdurchschnittlich stark um 27% verbilligt. Im Wesentlichen haben dazu die abrupten Ausbaubeschränkungen in China im Frühjahr 2018 sowie die Aufhebung des Mindestpreises der EU-Kommission im September 2018 massiv an der Senkung der Modulpreise beigetragen. Auch für die anderen Systemkosten (auch BOS "Balance of System") sind die Preise tendenziell zurückgegangen, allerdings bei weitem nicht in dem Maße wie die Modulpreise.

Deshalb lässt sich in den letzten Jahren aufgrund des stärkeren Absinkens der Modulpreise eine Verschiebung bei den Gesamtsystempreisen hin zu den BOS ("Balance of System") wahrnehmen. Konnte man bei den Gesamtkosten in 2010 noch ein Verhältnis zwischen Modulen und BOS von 60/40 feststellen, lag das Verhältnis Ende 2018 bei 36/64 Module/BOS.

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Insgesamt hat die Rentabilität von deutschen Solaranlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten (< 750 kWp), im letzten Jahr erheblich zugenommen, da die Systempreise im Verhältnis deutlich stärker gesunken sind als der Einspeisetarif. Die Gesetzesanpassung des EEGs im ersten Halbjahr 2019 ist vor dem Hintergrund zu sehen, eine schnellere Degression der Einspeisevergütungen zu erreichen.

DAS DEUTSCHE ERNEUERBARE ENERGIE GESETZ (EEG)

In Deutschland werden Vergütungsreglungen für erneuerbare Energieanlagen im Wesentlichen vom Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) bestimmt. Das EEG regelt unter anderem die Vergütung erneuerbarer Energien, inkl. Solaranlagen und legt fest, unter welchen Umständen und zu welchem Vergütungssatz eine Solaranlage vergütet wird. Dieser Vergütungssatz ändert sich dann für eine Solaranlage nicht mehr im Zeitraum des fest vergebenen Vergütungssatzes (siehe Erläuterungen nachfolgend).

Solaranlagen können entweder einen Vergütungssatz gemäß den Gesetzesbestimmungen erhalten oder sich um einen Vergütungssatz in einem Ausschreibeverfahren bewerben. Zwischen April 2015 und Dezember 2016 betraf das Ausschreibeverfahren alle Freiflächenanlagen. Seit Januar 2017 umfasst diese Reglung nunmehr alle Dach- und Freiflächenanlagen, die größer sind als 750 kWp.

Dadurch gibt es in Deutschland nun grundsätzlich zwei Vergütungssysteme für Solarstrom, die sich dem Grunde nach in nur drei wesentlichen Punkten unterscheiden:

Vergütungsdauer: Reguläre Einspeisevergütungen werden für Solaranlagen nach Inbetriebnahme für den Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich dem Jahr der ersten Inbetriebnahme vergeben, während die Fördersätze aus den Ausschreibungen nur für 20 Jahre zugewiesen werden.

Festlegungszeitpunkt: Bei einer regulären Einspeisevergütung erhält der Betreiber den Vergütungssatz oder die Einspeisevergütung erst nach Inbetriebnahme der Solaranlage. Daraus folgt, dass alle Solaranlagen, die in der gleichen Periode in Betrieb genommen worden sind, nach derselben Vergütungsstruktur vergütet werden. Erhält eine Solaranlage hingegen einen Zuschlag in einer Ausschreibung, so wird zuerst der Vergütungssatz festgelegt, wonach dem Betreiber ein bestimmter Zeitraum (18 Monate) gewährt wird, um das Projekt auch tatsächlich in Betrieb zu nehmen. Der Vergütungssatz für Solaranlagen mit einem Ausschreibungszuschlag ist somit anlagenspezifisch.

Vergütungssatzentwicklung: Die Entwicklung der Höhe der Vergütungssätze ist, was die reguläre Einspeisevergütung angeht, davon abhängig, ob die Ausbauziele für Solaranlagen erreicht werden. Die Höhe der zugewiesenen Vergütungssätze aus den Ausschreibungen richtet sich nach den Teilnehmern an der Ausschreibung und deren Geboten und ist deshalb marktorientiert.

Das EEG wird in regelmäßigem Abstand an neue Marktentwicklungen angepasst. Diese Änderungen gelten im Normalfall lediglich prospektiv, denn in Deutschland gilt grundsätzlich ein Bestandsschutz für Investoren in erneuerbaren Energien. Dieser Schutz wurde seit der Novelle des EEG im Jahr 2017 auch explizit in den Gesetzestext aufgenommen.

ENTWICKLUNG AUF DEM DEUTSCHEN MARKT

Der Anstieg des deutschen Zubaus an Solaranlagen auf 2,8 GWp (i.VJ.: 1,8 GWp) lässt sich laut Bundesnetzagentur mit über 2,1 GWp vor allem bei den Dachanlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten (Solaranlage < 750 kWp), beobachten.

Solaranlagen < 750 kWp (Freiflächen- und Dachanlagen) stellten im Jahr 2018 eine hervorragende Investitionsklasse dar, weil die Einspeisevergütungssätze seit Anfang 2017 kaum abgenommen haben unter deutlich sinkenden Systempreisen (Siehe Grafik oben), sodass die Anlagen bis 750 kWp im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahrfinanziell spürbar attraktiver geworden sind.

Diese Entwicklung wurde mit der Verabschiedung des seit 1. Januar 2019 geltenden Energiesammelgesetzes korrigiert. In den Monaten Februar bis April 2019 gelten nunmehr Sonderdegressionen auf Einspeisevergütungen für Anlagen, die ab diesen Monaten in Betrieb genommen werden, sodass sich die anzulegenden Einspeisevergütungen, wie aus der unten stehenden Grafik hervorgeht, deutlich reduziert haben.

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Für größere Anlagen (> 750 kWp) hingegen ist eine Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren, bei dem man sich um eine Vergütung bewerben muss, Pflicht. In den Ausschreibungsverfahren konnte man eine Senkung der Förderungshöhe in der gleichen Periode mit einem Drittel auf 46,90 EUR / MWh in der Oktober 2018 Ausschreibung wahrnehmen. Immerhin sollte beachtet werden, dass Anlagen im Ausschreibungsverfahren wegen ihrer Leistungsklasse deutlich niedrigere Systempreise als die oben beschriebenen Anlagen bis 750 kWp aufweisen.

Außerdem kommt hinzu, dass man im Falle einer Investition in eine Anlage, die im Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag erhält, sich zuerst die Förderungshöhe sichert und die Anlage mit einer Frist von 18 Monaten bauen kann. Dies im Gegensatz zum Einspeisevergütungssatz, den man erst im Moment der Inbetriebnahme fixiert und somit nachdem der Systempreis als Investitionskosten bereits geleistet worden ist. In dieser Hinsicht bilden die Zuschlagsätze aus dem Ausschreibungsverfahren einen Erwartungswert über die Entwicklung der Systempreise in den nächsten Quartalen. Somit zeigt die Tendenz für die Entwicklung der Systempreise auch nach dem Bilanzstichtag weiter nach unten. Des Weiteren gehen im Markt mehr und mehr Parteien in den Ausschreibungsverfahren dazu über sich einen "Mindest"-Strompreis zu sichern, den man dann für den Marktpreis austauschen kann, wenn der Strompreis über den Zuschlagspreis ansteigen würde. Denn Anlagen aus der Ausschreibung erhalten entweder den festgelegten Wert aus der Ausschreibung oder den EEX-Preis, falls dieser höher ist (siehe Grafik).

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Dies war bisher nur Zukunftsmusik, jedoch ist in den letzten Monaten der EEX Strompreis erstmals über die durchschnittlichen Zuschlagspreise gestiegen. Wenn sich diese Entwicklung weiter fortsetzt, werden die Marktteilnehmer zunehmend ihre Erwartungen bzgl. der Strompreise auf dem freien Strommarkt in ihren gebotenen Ausschreibungspreis einpreisen.

Dabei gibt es mehrere mittel- bis langfristige Entwicklungen, die steigende Strompreise in Deutschland auslösen könnten: z.B. der Ausstieg aus der Atomkraft, einen eventuellen Ausstieg aus Kohlenkraftwerken, steigende CO2-Preise oder Elektromobilität.

Mit der Verabschiedung des seit Januar 2019 geltenden Stromsammelgesetzes wurden auch Sonderausschreibungen von insgesamt 4 GWp für die Jahre 2019-21 beschlossen. Die Volumina erhöhen sich von Jahr zu Jahr. Für 2019 sind zwei zusätzliche Ausschreibungen mit jeweils 500 Mwp (für Anlagen > 750 kWp) vorgesehen - zum 1. März und 1. Dezember. 2020 wird es dann vier Zusatztermine geben mit einem Gesamtvolumen von 1,4 GWp. und 2021 ebenfalls vier Sonderausschreibungen mit insgesamt 1,6 GWp Leistung. Diese Sonderausschreibungen könnten sich positiv auf die Ausschreibungspreise auswirken, mindestens aber erhöht es das Potential für eine Zunahme des Anlagenbaus oberhalb 750 kWp in Deutschland und stellt somit eine Chance dar.

AUSBLICK FÜR DEN DEUTSCHEN PV MARKT

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2012 bereits das Ende der Solarförderung für Neubauprojekte bei Erreichen von einer kumulierten Leistung in Deutschland von 52 GWp an Solaranlagen definiert. Zum Jahresende lag die Kapazität an Solaranlagen in Deutschland lt. SolarPower Europe bereits bei 46 GWp, sodass innerhalb des EEGs lediglich ein weiterer Ausbau von 7 GWp als möglich erscheint. Diese Regelung hat jedoch keine Auswirkungen auf Anlagen, die ihre Einspeisevergütung vor dem Erreichen des 52 GWp-Deckels gesichert haben. Bei einem angenommenen Leistungsausbau von 3,5 GWp in 2019 und 2020 wird der Deckel nach Einschätzung des Konzerns schon Mitte 2020 erreicht. Allerdings werden alle die PV-Anlagen, die bei den oben beschriebenen Sonderausschreibungen den Zuschlag erhalten, nicht auf den 52 GW-Deckel angerechnet.

Der Konzern erwartet trotz des seit 1. Januar 2019 geltenden Energiesammelgesetzes weiterhin eine rege Ausbautätigkeit für Anlagen < 750 kWp. Außerdem wird erwartet, dass die Höhe der Einspeisevergütung für Dachprojekte und Freiflächen < 750 kWp der Entwicklung der Systempreise bis Mitte 2020 weiter folgen wird.

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Nach Auslaufen der Solarförderung für neue Projekte werden sich nach Einschätzung des Vorstands für Neubauprojekte verschiedene neue Stromvermarktungsmodelle etablieren können.

a) Verkauf von Strom zum FFAV-Tarif bzw. über die EEX-Strombörse

Für Anlagen in der Größenordnung größer 750 kWp bis 10 MWp wird es auch in Zukunft Ausschreibungen geben (Freiflächenausschreibungsverordnung ("FFAV" - Tarif), bei denen monatlich der FFAV-Tarif oder der EEX-Strombörsentarif (wenn höher) bezogen wird.

b) PPA (" Power Purchase Agreement") mit Stromhändlern (v.a. Freiflächenanlagen)

Eine Neuerung im deutschen Markt werden mittel- oder langfristige Festpreis-Abnahmeverträge mit einem Netzbetreiber oder Energiehändler sein. Besonders geeignet für solche Verträge sind große Freiflächenanlagen, die ihren Strom in das Hochspannungsnetz einspeisen können. Solche Anlagen sind u.U. nicht an der Maximalleistung von 10 MWp, die mit der Teilnahme an den Ausschreibungen in Verbindung steht, gebunden.

c) PPA mit Gebäudenutzern (v.a. Dachanlagen)

Schließlich eröffnen (langfristige) Verträge mit dem Kunden vor Ort neue Möglichkeiten für Dachanlagen. Kunden können z.B. Unternehmen sein, die für ihre Produktion direkt grünen Strom vor Ort abnehmen können. Sogar unter Anrechnung der EEG Umlage, die auch in diesem Marktmodell entrichtet werden muss, können sich hier in der Zukunft für Marktteilnehmer Chancen erschließen.

Zusammenfassend kann hervorgehoben werden, dass der Konzern sich noch an keinem der beschriebenen Marktmodellen beteiligt, da solche Modelle sich in Deutschland bisher nicht in einem wesentlichen Umfang etabliert haben. Der Konzern hat sich auch noch nicht entschieden an solchen Marktmodellen bedeutsam teilnehmen zu wollen, denn solche neuen Marktmodelle haben auch ein anderes Risikoprofil im Vergleich zu Solaranlagen die gem. EEG eine feste Einspeisevergütung erhalten. Dennoch wird der Konzern die Entwicklung dieser Marktmodelle beobachten und, falls sich Opportunitäten ergeben, einen Einstieg in Erwägung ziehen.

ERNEUERBARE ENERGIEN ERZEUGEN MEHR ALS EIN DRITTEL DER BRUTTOSTROMPRODUKTION IN DEUTSCHLAND

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BRUTTOSTROMPRODUKTION (TWH) 2017 2018 VERÄNDERUNG GESAMTANTEIL
IN %
Markt 654,1 648,9 -0,79% 100,0%
Kernenergie 75,9 76,1 0,26% 11,60%
Braunkohle 148,0 146,0 -1,35% 22,63%
Steinkohle 94,2 83,0 -11,89% 14,40%
Erdgas 86,0 83,0 -3,49% 13,15%
Sonstige 33,4 32,1 -3,89% 5,11%
Erneuerbare Energien 216,6 228,7 5,59% 33,11%
davon:
Wasser 19,7 16,9 -14,21% 7,39%
Onshore Wind 88,1 93,9 6,58% 41,06%
Offshore Wind 17,4 19,4 11,49% 8,48%
PV 39,8 46,4 16,58% 20,29%
Biomasse 51,5 52,1 1,17% 22,78%

Quelle: AG Energiebilanzen 2018

Die gesamte Bruttostromproduktion in Deutschland hat in 2018 leicht abgenommen (-0,8%). Die erneuerbaren Energien, die zusammen genommen den größten Anteil im deutschen Strommix haben, nahmen um 5,6% von 216,6 auf 228,7 Terrawattstunden (TWh) zu. Der Anteil der erneuerbaren Energien ist insgesamt auf 33,1% (i.VJ: 33,0%) gestiegen.

Die größte Steigerung der Produktion mit 16,6% verzeichnete die Photovoltaik vor der Windkraft auf See, welche um 11,5% zulegen konnte.

Der rasante Anstieg der Stromerzeugung der Photovoltaik kann auf die Rekordsonneneinstrahlung in Deutschland in 2018 und auf den Ausbau des Bestandes an erneuerbaren Energieanlagen zurückgeführt werden.

WETTBEWERB

Die Einführung der Ausschreibungsverfahren hat es in Deutschland seit September 2015 nahezu unmöglich gemacht, PV Anlagen mit mehr als 10 MWp zu errichten. Dies hatte zur Folge, dass Finanzinvestoren und industrielle Investoren, die bis dahin in dem Segment > 10 MWp ihre Zukäufe getätigt hatten, wesentlich in ihren Erwerbsmöglichkeiten beschränkt wurden. Darüber hinaus war die Anzahl an Neuanlagen mit einer Größe oberhalb der Marke von 750 kWp in Ihrem Volumen begrenzt, da das Ausschreibungsverfahren ein Maximum von 0,8 GWp festlegte. Mit der Verabschiedung des seit Januar 2019 geltenden Stromsammelgesetzes wurden Sonderausschreibungen beschlossen. Dies wird das Angebot an Neubauprojekten > 750 kWp. entsprechend erhöhen. Auch ist mit dem Auslaufen der Solarstromförderung voraussichtlich in 2020 eine Verschiebung hin zu langfristigen Stromabnahmeverträgen zu erwarten. Dies könnte eine Ausweitung von großen Projekten > 10 MWp zur Folge haben und den Wettbewerb um Projekte auf dem Markt lindern.

Für 7C Solarparken, die sich bisher in dem Wettbewerbsumfeld von Neubau- und Bestandsanlagen zwischen 0,75 - 5 MWp bewegt hat, erschließen sich hierdurch neue Chancen, zukünftig auch größere Anlagen zu erwerben.

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (BERICHTERSTATTUNG AUF BASIS DES IFRS KONZERNABSCHLUSSES)

GESCHÄFTSVERLAUF 2018

STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2016-2018

"BAUSTEINE EINER STRATEGISCHEN TRANSAKTION BIS 2018"

Auf dem Analystentag im September 2016 war der strategische Plan "Bausteine für eine strategische Transaktion bis 2018" vorgestellt worden. Die Zielsetzungen dieses Plans bestanden im Wesentlichen aus den folgenden Punkten:

• Zielsetzungen 2017

Konsolidierung: Erweiterung des Solaranlagenportfolios bis auf 115 MWp bis Ende 2017, sowohl durch den Erwerb von Neuanlagen als auch Bestandsanlagen;

Optimierungsprogramm 2.0: Eine tiefgreifende Optimierung von 25 % des Solaranlagenportfolios mit einem kapitalintensiven Programm.

• Zielsetzung 2018

Eine strategische Transaktion mit einem industriellen bzw. finanziellen Partner, die den Konzern von einem "tier-3" zu einem "tier-2" Unternehmen in ihrem Markt (Besitzer/ Betreiber von Solaranlagen) umwandelt. Konkret bedeutet dies ein Wachstum des Portfolios auf 200 MWp und/oder das Erreichen einer Marktkapitalisierung von EUR 200 Mio.

Die Zielsetzung 2017 aus dem Geschäftsplan 2016-2018 wurde mit einem erreichten Anlagenbestand in Höhe von 134 MWp deutlich übertroffen. Die Zielsetzung 2018 wird in der beschriebenen Weise nicht umgesetzt. An ihre Stelle ist der Geschäftsplan 2018-20 getreten (siehe unten).

OPTIMIERUNGSPROGRAMM 2.0

Mit dem Businessplan 2016-2018 wurde ein neues Optimierungsprogramm vorgestellt, das rund ein Viertel des gesamten PV-Portfolios (23 MWp) betrifft. Die Umsetzung der Optimierungsarbeiten wurde bereits in 2016 begonnen und im Geschäftsjahr 2017 erfolgreich beendet. Es wurde darüber ausführlich im Geschäftsbericht 2017 berichtet.

STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2018-2020

Während des Geschäftsjahres 2018 wurden die Zielsetzungen des Geschäftsplans 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wie folgt umgesetzt:

STRATEGISCHE TRANSAKTION # 1:

ERWERB DES AMATEC-GESCHÄFTSBETRIEBS

Zur Umsetzung der Zusammenarbeit mit einem Entwickler hat die 7C Solarparken im ersten Quartal 2018 den Kauf des Amatec-Geschäftsbetriebs bekannt gegeben. Die Amatec Projects GmbH fokussiert sich auf die Entwicklung von Solaranlagen in Deutschland. Der gekaufte Geschäftsbetrieb besteht aus einer Vielzahl an Projekten in unterschiedlichen Entwicklungsphasen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 15 MWp. Des Weiteren verfügt der Geschäftsbetrieb über ein Portfolio an Projekten die sich in einer Frühentwicklungsphase befinden und ein Leistungsportfoliopotential von mehr als 40 MWp aufweisen. Im Rahmen des Erwerbs dieses Geschäftsbetriebs hat die 7C Solarparken zudem die Vorkaufsrechte an drei bereits bestehenden Anlagen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 4 MWp erlangt.

Die Amatec Projects GmbH konzentriert sich seit dem Erwerb des Geschäftsbetriebs auf die Entwicklung von Solaranlagen. Zu diesen Entwicklungsdienstleistungen gehören insbesondere die Sicherung von Pachtflächen durch den Abschluss von Pachtverträgen, die Herbeiführung von den für die Netzreservierung und den Anschluss benötigten Genehmigungen und Verträgen, die baurechtliche Planung der Solaranlage bis hin zur Vergabe und Verfolgung des Baus durch einen dritten Generalunternehmer. Gelegentlich übernimmt die Amatec Projects GmbH für konzerninterne Projekte die Beschaffung von Komponenten für neu zu errichtende Solaranlagen sowie die Planung und Überwachung des Baus von Solaranlagen. Insofern ändert sich durch diesen Erwerb das Risikoprofil der 7C Solarparken in geringem Umfang.

Die Erweiterung um diese Entwicklungsaktivität hat jedoch deutliche Auswirkungen auf die Konzernsteuerungsgrößen "EBITDA" und "CFPS". Aufgrund der Besonderheiten des Geschäftsmodells eines Projektentwicklers, der ausschließlich als konzerninterner Dienstleister tätig wird, verringert sich das EBITDA insbesondere durch die anfallenden Personalkosten, denen keine externen Umsatzerlöse bzw. Erträge aus Entwicklungsprämien gegenüberstehen. Die EBITDA-Prognose der 7C Solarparken für das Geschäftsjahr 2018 (siehe dazu den Prognosebericht innerhalb dieses Lageberichtes) trägt der Erweiterung dieser Geschäftsaktivitäten bereits Rechnung.

Mit dem Erwerb des Amatec Geschäftsbetriebs wurden die wesentlichen Voraussetzungen für das Leistungswachstum auf 150 MWp gem. der strategischen Transaktion # 1 geschaffen, das bereits im dritten Quartal 2018 mit einer Leistung von 153 Mwp erreicht worden ist.

ABSCHLUSS EINER ALTERNATIVEN FINANZIERUNG

Die 7C Solarparken AG hat im ersten Quartal 2018 einen Schuldschein mit einem Volumen i.H.v. EUR 25,0 Mio. begeben. Der Schuldschein hat eine Fälligkeit mit 5 bis 7 Jahren und wird am Ende der Laufzeit getilgt. Der Zinssatz beträgt durchschnittlich 2,78% p.a.

Der Schuldschein ist für die 7C Solarparken insbesondere deshalb attraktiv, weil die hierdurch erhaltenen liquiden Mittel als Eigenmittel bei der Investition in Solaranlagen im Rahmen der konzerninternen Finanzierung zuzüglich zur Projektfinanzierung eingesetzt werden können. Geplant ist, EUR 15 Mio. der alternativen Finanzierung einzusetzen, um zusätzliche EUR 35 Mio. an Projektfinanzierung aufzunehmen, sodass insgesamt EUR 50 Mio. in Solaranlagen finanziert werden können. Damit erfüllt der Schuldschein die Bedingungen für die alternative Finanzierung gem. des strategischen Plans 2017-2019.

Mit dem Restbetrag von EUR 10,0 Mio. hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr eine teure Projektfinanzierung getilgt, sodass die Nettoverschuldung des Konzerns nicht zu dynamisch zugenommen hat und laufender Zinsaufwand verringert werden konnte.

STRATEGISCHE TRANSAKTION # 2 CO-INVESTMENT MODELL BZW. M&A TRANSAKTION

Im Hinblick auf die geplante zweite strategische Transaktion hat der Vorstand nach einer intensiven Analyse des Marktes entschieden, das Wachstum auf 200 MWp bis Ende 2019 sowie den weiteren Ausbau auf 220 MWp bis Ende 2020 aus eigener Kraft umzusetzen und hat dafür den Geschäftsplan 2018-2020 vorgestellt.

STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2017-2019

Der Geschäftsplan 2018 - 2020 sieht das Anheben des IPP Portfolios auf 220 MWp bis 2020 vor. Das Bestandsportfolio von 154 MWp soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland erweitert werden. Basierend auf dem per 31. Dezember 2018 vorhandenen IPP-Portfolios von 154 MWp bedeutet das Erreichen der Zielmarke von 220 MWp eine Erweiterung des Portfolios um 66 MWp. Es wird mit Investitionen i.H.v. EUR 107 Mio. gerechnet, von denen EUR 72 Mio. in Form von Projektfinanzierungen und EUR 35 Mio. in Form von Eigenkapital finanziert werden. Die Erweiterung des Portfolios soll mit EUR 9 Mio. zum EBITDA beitragen.

Für die Zielerreichung plant der Vorstand zwei Jahre oder acht Quartale. Bis zum Tag der Veröffentlichung kann eine Erhöhung des Anlagenportfolios um 13 MWp (entspricht 20% der Erweiterung) auf 167 MWp konstatiert werden (siehe die Anhangangabe bzgl. der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag des Konzernanhangs). Damit sieht sich der Vorstand auf gutem Weg, die gesteckten Ziele des Geschäftsplans 2018-2020 zu erreichen.

PROGNOSE-IST-VERGLEICH

Der Vorstand der 7C Solarparken ging in seiner im zusammengefassten Lagebericht 2017 abgegebenen Prognose für die finanziellen Steuerungskennzahlen für 2018 von einer moderaten Erhöhung beim Umsatz, einer leichten Verringerung beim EBITDA und einem gleichbleibenden CFPS aus.

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in Mio. EUR 2018 (IST) 2018 (Prognose)
Umsatz 40,3 35,1
EBITDA 35,1 29,6
CFPS / Aktie [in EUR] 0,60 0,49

Die prognostizierten Umsatzerlöse (EUR 35,1 Mio.) konnten im Geschäftsjahr 2018 um 14,8% auf EUR 40,3 Mio. übertroffen werden. Das Solarparkportfolio konnte ein deutliches Wachstum verzeichnen. Die prognostizierten Umsatzerlöse konnten allerdings auch dank der im Vergleich zum langjährigen Mittel um 11,5% höheren Rekordsonneneinstrahlung übertroffen werden. Der Vorstand hat während des Geschäftsjahres die Prognose aufgrund der überdurchschnittlich guten Witterungsbedingungen zweimal erhöht.

Erfreulicherweise konnte die EBITDA-Prognose von EUR 29,6 Mio. im Berichtszeitraum um 18,6% sehr deutlich überschritten werden. Hier wirken sich sowohl das erhöhte PV-Anlagenvolumen als auch die weit über den Erwartungen liegende Sonneneinstrahlung aus.

Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 145 GWh, was 19% über der Prognose i.H.v. 122 GWh lag. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.062 kWh/ kWp erreicht und übertrifft somit den prognostizierten Wert von 961 kWh/kWp um 11%. Die Performance Ratio der Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 79,6% (Prognose: 80,0%). Die Performance Ratio blieb damit unter der Prognose hauptsächlich a) wegen der höheren Temperaturen - zwischen April und Juli 2018 war es im Durchschnitt 2 Grad wärmer als in einem durchschnittlichen Jahr; und höhere Temperaturen haben einen negativen Effekt auf die Performance Ratio; b) wegen weniger Regen (vor allem in Q3) als im Durchschnitt und daher einer höheren Verschmutzung der Module, was sich wiederum negativ auf die Performance Ratio auswirkt.

Das Geschäftsjahr 2018 geht als ein Jahr mit außerordentlich guter Sonneneinstrahlung in die Geschichte ein. Die Witterungsbedingungen lagen mit 1.204 kWh/m2 in 2018 um 11,5% über dem langjährigen Durchschnitt (1.080 kWh/m2). In den letzten 10 Jahren ist eine solche Abweichung (im positiven wie im negativen Sinne) nie vorgekommen.

ERTRAGSLAGE

UMSATZ

7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 40,3 Mio. (i.VJ: EUR 33,0 Mio.) und übertraf damit deutlich den Planansatz von größer EUR 35,1 Mio. sowie die im vierten Quartal des Berichtzeitraums wiederholt erhöhte Prognose von EUR 39,5 Mio. Die Umsatzerlöse bestehen im Geschäftsjahr, wie im Vorjahr, nahezu vollständig (99,1%) aus Stromverkäufen.

Die Zunahme der Umsatzerlöse ist demzufolge auch auf den Stromproduktionsanstieg zurückzuführen. Dieser resultiert vor allem aus dem vollständigen Einbezug der im Vorjahr erworbenen Solaranlagen (EUR 2,0 Mio.), den Umsätzen aller in der Vorjahresperiode noch im Bau befindlichen Anlagen (EUR 0,6 Mio.) sowie aus den Ertragsbeiträgen der in der Berichtsperiode erworbenen und neu gebauten Solaranlagen (EUR 2,7 Mio.). Gegenläufig wirkten sich die nicht mehr vorhandenen Umsatzerlöse (Erlösbeitrag 2017 EUR 0,5 Mio. EUR) des italienischen Solarparks, der erst im Dezember 2017 verkauft wurde, aus.

Darüber hinaus hat die Erhöhung des spezifischen Ertrags auf 1.062 kWh/kWp (Vorjahr: 982 kWh/kWp) infolge der sehr erfreulichen Witterungsbedingungen zu einer Steigerung der Umsatzerlöse in Höhe von EUR 2,6 Mio. geführt.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Sonstige betriebliche Erträge erzielte 7C Solarparken in Höhe von EUR 2,1 Mio. (i.VJ.: EUR 3,3 Mio.).

Der Großteil der sonstigen Erträge des Geschäftsjahres resultiert aus negativen Unterschiedsbeträgen aus durchgeführten Unternehmenserwerben i.H.v. EUR 1,3 Mio.(i.VJ.: EUR 0,5 Mio.). Die Erhöhung der negativen Unterschiedsbeträge ist im Wesentlichen auf das erhöhte Transaktionsvolumen für den Erwerb von PV-Anlagen im Geschäftsjahr 2018 sowie auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen Eckdaten der einzelnen Unternehmenserwerbstransaktionen in den beiden Berichtszeiträumen zurückzuführen.

Trotz dieser Zunahme der negativen Unterschiedsbeträge mit EUR 0,8 Mio. haben die sonstigen betrieblichen Erträge insgesamt mit EUR 1,2 Mio. abgenommen. Dies steht vor allem mit dem einmaligen Ertrag aus einem Vergleich mit einem Modulhersteller im Vorjahr (EUR 1,1 Mio.) sowie einem Vergleich bei der Solaranlage in Zernsdorf im Vorjahr (EUR 0,6 Mio.) in Verbindung.

Darüber hinaus, wurde in 2017 der Verkauf der CGT Baal realisiert, was zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag i.H.v. EUR 0,3 Mio. geführt hat. Der Verkauf der Anlage Mühlheim im Berichtszeitraum dahingegen hat einen Beitrag i.H.v. EUR 0,1 Mio. am sonstigen betrieblichen Ertrag geleistet.

PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum erwartungsgemäß aufgrund der Erhöhung der Mitarbeiterzahl von EUR 1,2 Mio. auf EUR 1,6 Mio.

Die Erhöhung des Personalaufwands ist auf die Zunahme der Mitarbeiter zurückzuführen. Der Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2018 neben den beiden Vorständen 18 Mitarbeiter (i. VJ: 14 Mitarbeiter), davon 10 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ.: 11 Mitarbeiter). Durchschnittlich beschäftigte der Konzern während der Berichtsperiode 18 Mitarbeiter (i. VJ.: 14 Mitarbeiter), davon 10 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ: 11 Mitarbeiter). Die Zunahme der Mitarbeiterzahl war die Folge der Übernahme des Amatec-Geschäftsbetriebs, der im Bereich der Projektentwicklung von Solaranlagen tätig ist.

SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND

Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich in der Berichtsperiode auf EUR 5,8 Mio. (i. VJ.: EUR 5,2 Mio.). Diese enthielten vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks, die sich von EUR 2,3 Mio. im Vorjahr auf 3,1 Mio. erhöhten. Dies ist hauptsächlich auf die Zunahme der Gesamtleistung des Portfolios, Vorratsbewegungen und Einmalaufwand für Reparaturmaßnahmen i.H.v. 0,4 Mio. zurückzuführen.

Die Kosten für den Betrieb der Solarparks betreffen Aufwendungen wie Reparaturen und Instandhaltung sowie Pachtzinsen, Mieten, Versicherungen und Kosten für die Rasen-/Grünpflege.

Sonstige Kosten wie z.B. Verwaltungskosten und Versicherungsaufwand sind in etwa dem gleichen Umfang angefallen.

Auch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb, unter anderem Kfz-, EDV- und Telekommunikationskosten, sind im sonstigen Betriebsaufwand erhalten. Diese Aufwendungen blieben insgesamt in etwa unverändert im Vergleich zum Vorjahr.

EBITDA

Der 7C Solarparken Konzern hat ein EBITDA von EUR 35,1 Mio. erzielt (i.VJ.: EUR 29,9 Mio.), was einer sichtlichen Steigerung um 17,5% entspricht.

Die EBITDA Marge reduzierte sich von 90,5% in 2017 auf 87,0% in 2018. Die Reduzierung der EBITDA-Marge hängt wie oben beschrieben zum einen mit dem Wegfall von Einmaleffekten in den sonstigen betrieblichen Erträgen aus 2017, wie z.B. Schadenersatz i.H.v. EUR 1,9 Mio. oder den Entkonsolidierungsgewinn der CTG Baal i.H.v. EUR 0,3 Mio. Weiterhin negativ haben sich die höheren Personalkosten aufgrund der Übernahme des Amatec-Geschäftsbetriebs ausgewirkt. Dagegen haben die Einmaleffekte aus sonstigen betrieblichen Erträgen, wie z.B. die negativen Unterschiedsbeträge i.H.v. EUR 1,3 Mio. und der Wegfall von einmaligen sonstigen betrieblichen Aufwendungen, wie z.B. die Kosten aus einem außengerichtlichen Vergleich (EUR 0,3 Mio.) oder aus Gewährleistungen (EUR 0,1 Mio.) aus dem Vorjahr, die EBITDA Marge positiv beeinflusst.

ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR 19,8 Mio. (i.VJ.: EUR 17,3 Mio.). Die Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen ist auf die Erweiterung des PV-Anlagen-Portfolios zurückzuführen.

EBIT

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 12,6 Mio. im Vorjahr auf EUR 15,3 Mio. in 2018 angestiegen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 37,9% (i.VJ.: 38,1%).

BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS

Während im Vorjahr ein Beteiligungs- und Finanzergebnis von minus EUR 5,1 Mio. ausgewiesen wurde, belief sich dieses in der Berichtsperiode auf minus EUR 7,1 Mio. Ursächlich für den erhöhten Wert ist der Wegfall des einmaligen Finanzertrags i.H.v. EUR 0,9 Mio. aus der Refinanzierung der Solaranlagen Moorenweis und Hiendorf im Geschäftsjahr 2017. Die erstmalige Einbeziehung der Zinsen für das Schuldscheindarlehen hat die Zinsaufwendungen im Geschäftsjahr 2018 mit EUR 0,6 Mio. belastet.

Des Weiteren haben Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von EUR 1,0 Mio. überwiegend für die Sondertilgung der Projektfinanzierungen der Säugling Solar GmbH & Co. KG (mit Zinssätzen von 4.1% und 5.7%) für eine Zunahme des Zinsaufwands gesorgt. Allerdings führt die Ablösung dieser Projektfinanzierung, die bei einer gleichbleibenden Verzinsung eine Laufzeit bis 2025 hatte, alleine im Berichtsjahr schon zu einer Verringerung der gezahlten Zinsen von mehr als EUR 0,4 Mio.

PERIODENERGEBNIS

Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2018 insgesamt auf EUR 2,2 Mio. (i.VJ.: EUR 1,4 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss von EUR 6,0 Mio. (i.VJ.: EUR 6,0 Mio.) setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 5,9 Mio. sowie dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von EUR 0,1 Mio. zusammen.

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

VERMÖGENSLAGE

Die Vermögenslage der 7C Solarparken setzt sich zu rund 84% (i.VJ: 86%) aus langfristigen Vermögenswerten zusammen. In der Berichtsperiode spiegelte sich die rege Investitionstätigkeit insbesondere in einer Zunahme der Solarparks (EUR 29,5 Mio.) unter einem etwas niedrigeren Betrag an Solarparks im Bau i. H.v. EUR 3,4 Mio. (i. VJ: EUR 3,8 Mio.) wider.

Die 7C Solarparken wies im Gegensatz zum Vorjahr einen Geschäfts- oder Firmenwert i.H.v. EUR 0,7 Mio. aus, der aus Unternehmenserwerben im Berichtszeitraum resultiert und im Wesentlichen aus dem Erwerb des SUNX PV-Portfolios stammt.

Die immateriellen Vermögenswerte der 7C Solarparken beliefen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 3,1 Mio. (i.VJ: EUR 0,6 Mio.) und bestehen aus Projektrechten sowie Rechten zur Erbringung von Dienstleistungen. Die Zunahme der immateriellen Vermögenswerte resultiert hauptsächlich aus den Projektrechten, die im Zuge des Amatec Unternehmenserwerbs (EUR 2,0 Mio.) sowie dem Erwerb der Kommanditanteile an der Surya 1 GmbH & Co. KG (EUR 0,4 Mio.) gekauft wurden.

Die Grundstücke und Gebäude, d.h. das sog. PV Estate, sind auf EUR 9,6 Mio. (i.VJ: EUR 8,2 Mio.) angewachsen. Bei den Zugängen handelt es sich um Grundstücke aus den Unternehmenserwerben Umpferstedt (EUR 0,6 Mio.), sowie Grundstücke in Verbindung mit dem Amatec Geschäftsbetrieb (EUR 0,6 Mio.) sowie um das wirtschaftliche Eigentum des Grundstücks in Demmin (EUR 0,1 Mio.), das wegen einer Kaufoption zum Vorzugspreis am Ende des Pachtzeitraums gem. IAS 17 in die Grundstücke und Gebäude einbezogen wurde. Darüber hinaus hat der Konzern im Geschäftsjahr ein Grundstück in Zschornewitz (EUR 0,2 Mio.) gekauft.

Die Solaranlagen sind mit EUR 266,2 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 236,7 Mio.) deutlich gestiegen, denn die Zunahmen haben die Abschreibungen i.H.v. EUR 19,6 Mio. mehr als ausgeglichen. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf dem Zugang von Photovoltaikanlagen aus Unternehmenserwerben (EUR 37,6 Mio.), Neuinvestitionen (EUR 7,7 Mio.), Umgliederungen aus den Anlagen im Bau (EUR 3,8 Mio.), sonstigen Zugängen und Umgliederungen aus den immateriellen Vermögenswerten i.H.v. EUR 0,8 Mio. und dem Verkauf der Solaranlage Mühlheim minus EUR 0,6 Mio.

Aktive latente Steuern wurden auf Verlustvorträge (u.a. aus steuerlichen Sonderabschreibungen) und auf Neubewertungen der Verbindlichkeiten sowie auf Aufwertungen des Anlagevermögens infolge der Kaufpreisallokation von Unternehmenserwerben angesetzt.

Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von EUR 39,8 Mio. am Jahresende 2017 auf EUR 54,8 Mio. zum 31. Dezember 2018 erhöht. Dies ist hauptsächlich auf einen Anstieg der liquiden Mittel (EUR 15,5 Mio.) zurückzuführen. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Gutschriftanzeigen oder Rechnungen aus dem Stromverkauf an Netzbetreiber, deren Bonität als gut und die Forderungen als einbringlich betrachtet werden. Die Netzbetreiber zahlen immer 1 bis 2 Monate nach Produktion die Gutschrift aus. Demzufolge setzen sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Jahresende 2018 aus Umsätzen aus den sonnenarmen Monaten November/Dezember zusammen.

Durch die Verwendung der Module in eigenen Projekten haben sich die Modulvorräte in der Berichtsperiode um EUR 0,7 Mio. auf EUR 0,9 Mio. verringert.

Zum 31. Dezember 2018 verfügte der Konzern über liquide Mittel in Höhe von EUR 49,5 Mio. (i.VJ: EUR 34,1 Mio.). Hiervon sind EUR 16,8 Mio. (i.VJ: EUR 15,9 Mio.) mit branchenüblichen Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avale belegt.

Die Bilanzsumme ist von EUR 294,4 Mio. auf EUR 345,0 Mio. angestiegen.

Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 104,7 Mio. (i.VJ: EUR 86,9 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 17,8 Mio. beziehungsweise um 20,5% basiert hauptsächlich auf der im Juni durchgeführten Kapitalerhöhung im Rahmen einer Privatplatzierung (EUR 11,9 Mio.), der im November durchgeführten Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht (EUR 5,0 Mio.) sowie dem positiven Konzernergebnis (EUR 6,0 Mio.) unter Berücksichtigung der Auszahlung von Dividenden i.H.v. EUR 4,7 Mio. Die Erstanwendung des IFRS 9 hatte mit EUR 0,1 Mio. nur geringen Einfluss auf den Eröffnungsbilanzwert des Eigenkapitals.

Die Eigenkapitalquote stieg leicht auf 30,4% (i.VJ: 29,5%). Infolge der Emission des Schuldscheindarlehens wird sich die Eigenkapitalquote ab dem Geschäftsjahr 2019 geringfügig verringern, somit deutlich oberhalb von 25% bleiben.

Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2018 insgesamt auf EUR 211,3 Mio. (i.VJ: EUR 180,7 Mio.). Es handelte sich hier um die Darlehen und Leasingverträge zur Finanzierung der Solarparks und der Immobilien des sog. PV Estate sowie auch des im Geschäftsjahr emittierten Schuldscheins.

Der Anstieg der passiven latenten Steuern von EUR 11,9 Mio. auf EUR 14,0 Mio. steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ansatz des Sachanlagevermögens zum Zeitwert im Rahmen der im Berichtszeitraum durchgeführten Kaufpreisallokationen.

Bei den langfristigen Rückstellungen war eine Zunahme um EUR 2,2 Mio. zum 31. Dezember .2018 im Vergleich zum 31. Dezember 2017 zu verzeichnen. Dies war vor allem auf die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen zurückzuführen, die im Wesentlichen aufgrund der Unternehmenszusammenschlüsse sowie anderer Portfolioveränderungen anstiegen. Daneben nahm auch die Drohverlustrückstellung mit EUR 0,1 Mio. zu, hauptsächlich, weil mit dem Amatec Geschäftsbetrieb ein Mietvertrag mit überhöhtem Mietzins übernommen wurde.

FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 15,5 Mio. (i.VJ: EUR 4,2 Mio.). Dabei wurde der "Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit" i.H.v. EUR 22,7 Mio. sowie der "Netto-Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit" i.H.v. EUR 18,9 Mio. eingesetzt, um den Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit i.H.v. EUR 26,2 Mio. auszugleichen, was per Saldo zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds führte. Die einzelnen Zahlungsmittelzu- bzw. abflüsse stellten sich wie folgt dar:

Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich von EUR 20,0 Mio. auf EUR 22,6 Mio. Er setzte sich im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus erfolgten Einzahlungen zusammen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug minus EUR 26,1 Mio. (i.VJ: minus EUR 11,6 Mio.) und resultierte im Wesentlichen aus dem Nettozahlungsmittelabfluss aus den unterschiedlichen Unternehmenserwerben (EUR 13,3 Mio.), den Investitionen in Sachanlagen (EUR 9,0 Mio.) - insbesondere Solaranlagen, dem Erwerb von Finanzanlagen (EUR 0,4 Mio.), dem Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen (EUR 0,4 Mio.) sowie den Anzahlungen auf Solaranlagen im Bau (EUR 3,4 Mio.) und schließlich dem Nettozahlungsmittelzufluss aus dem Verkauf der Solaranlage Mühlheim (EUR 0,9 Mio.).

Der positive Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf EUR 18,9 Mio. (i.VJ: EUR 4,3 Mio.). Dieser Betrag umfasst vor allem die beschriebenen Einzahlungen aus den Kapitalerhöhungen i.H.v. EUR 16,9 Mio. und die Einzahlung aus dem Schuldscheindarlehen i.H.v. EUR 25,0 Mio. sowie die Einzahlungen von neuen projektgebundenen Krediten i.H.v. EUR 15,9 Mio. Dagegen haben sich liquiditätsmindernd die Tilgung von Krediten in Höhe von EUR 33,4 Mio. sowie die erstmalige Ausschüttung von Dividenden i.H.v. EUR 4,7 Mio. ausgewirkt.

Bezüglich der außerbilanziellen Verpflichtungen sowie der zugesagten aber nicht genutzten Kreditlinien wird auf die Ausführungen im Konzernanhang verwiesen. Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Die sich abzeichnende Verbesserung des EBITDA sowie die Erweiterung des Anlagenportfolios spiegelt die Unternehmensplanung und Intention einer nachhaltigen und kontinuierlichen Geschäftsentwicklung erfolgreich wider. Der Vorstand beurteilt diese Entwicklung als positiv und sieht die Möglichkeit der weiteren Verbesserung des Unternehmenserfolgs durch die Ausführung des Geschäftsplans 2018-2020.

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG

(Berichterstattung auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - HGB)

GESCHÄFTSVERLAUF 2018

Im Vergleich zu ihren Tochtergesellschaften hatte die 7C Solarparken AG bisher eine relativ geringe Bedeutung für den Konzern als Ganzes, da die wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns - dessen Solaranlagen - meist von anderen Konzerngesellschaften gehalten werden. Der Stellenwert der 7C Solarparken AG gewinnt jedoch immer mehr an Bedeutung, nicht nur da die Muttergesellschaft zunehmend auch unmittelbar Solaranlagen betreibt, sondern in steigendem Maße auch die Finanzierung des Erwerbs von Bestandsanlagen sowie Errichtung neuer Anlagen in anderen Konzerngesellschaften sichert.

Die 7C Solarparken AG hat sowohl ihre Umsatz- als auch die EBITDA-Prognose deutlich übertroffen. Der 2018er Geschäftsverlauf ist im strategischen und finanziellen Sinne als durchaus positiv zu betrachten.

PROGNOSE-IST-VERGLEICH

Der Umsatz der 7C Solarparken AG hat mit EUR 6,2 Mio. die Prognose von EUR 2,7 Mio. deutlich übertroffen. Dies hängt damit zusammen, dass die Ertragslage neben den Umsätzen aus Stromerlösen ebenfalls durch Umsatzerlöse aus Dienstleistungen verbessert werden konnte.

Die starke Umsatzentwicklung hat sich auch auf das EBITDA positiv ausgewirkt, das den prognostizierten Wert (minus EUR 0,5 Mio.) mit EUR 0,9 Mio. deutlich übertreffen konnte.

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2018 (IST)
TEUR
2018 (Prognose)
TEUR
1. Umsatzerlöse 6.190 2.700
2. Sonstige betriebliche Erträge 270
= Gesamtleistung 6.461
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.565
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 297
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 804
b) Soziale Abgaben 105
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.837
6. EBITDA 852 -500

Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 11,9 GWh, was 11,2% über der Prognose i.H.v. 10,7 GWh lag. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.114 kWh/ kWp erreicht und übertrifft somit den prognostizierten Wert von 990 kWh/kWp um 12,6%. Die Performance Ratio der Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 84,6% (Prognose: 85,0%). Die Performance Ratio blieb damit unter der Prognose hauptsächlich a) wegen der höheren Temperaturen - zwischen April und Juli 2018 war es im Durchschnitt 2 Grad wärmer als in einem durchschnittlichen Jahr; und höhere Temperaturen haben einen negativen Effekt auf die Performance Ratio; b) wegen weniger Regen (vor allem in Q3) als im Durchschnitt und daher einer höheren Verschmutzung der Module, was sich wiederum negativ auf die Performance Ratio auswirkt.

ERTRAGSLAGE

UMSATZ

Die Umsatzerlöse der 7C Solarparken AG sind von EUR 3,6 Mio. im Vorjahr um 70% auf EUR 6,2 Mio. im Berichtszeitraum gestiegen. Dabei sind die Erlöse aus dem Stromverkauf von EUR 1,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 1,4 Mio. angestiegen. Hier trugen die Einbeziehung von den in 2017 erworbenen Anlagen Grafentraubach III und Goldberg II positiv zum Umsatz bei. Der größte Beitrag zum Umsatzsprung kam vom konzerninternen Umsatz, der sich auf EUR 4,6 Mio. (i.VJ: EUR 2,3 Mio.) im Wesentlichen aufgrund von Modulverkäufen verdoppeln konnte. Vor allem die Umsatzbeiträge aus den neuerworbenen Gesellschaften gaben hier den positiven Ausschlag.

Der Umsatz aus Dienstleistungen für Dritte (i.VJ: TEUR 130) ist im Jahr 2018 gemäß den Erwartungen im Vergleich zum Vorjahr auf TEUR 157 gestiegen. Dies hängt mit einem um TEUR 25 höheren periodenfremden Umsatz zusammen. Insgesamt wird erwartet, dass sich die externen Umsatzerlöse auf dieser Ebene stabilisieren werden. Darüber hinaus hat die 7C Solarparken AG Mieteinnahmen i.H.v. TEUR 15 durch die Vermietung Ihrer Immobilienobjekte erzielt (i.VJ: TEUR 60). Die Reduzierung in den Mieteinnahmen ist in der Anmeldung des Eigenbedarfs für die Lagerhallen in Grafentraubach begründet.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von EUR 16,8 Mio. im Vorjahr überproportional auf EUR 0,3 Mio. im Berichtsjahr gefallen und spiegeln vor allem Einmaleffekte im Geschäftsjahr 2017 wider, die sich aus dem Verkauf einer Beteiligung (EUR 15,1 Mio.), den Erlösen aus den außergerichtlichen Vergleichen (EUR 1,4 Mio.) sowie der Auflösung von Rückstellungen (EUR 0,2 Mio.) ergaben. Diesen Vorjahreseffekten stehen keine vergleichbaren Ereignisse in 2018 gegenüber.

MATERIALAUFWAND - AUFWENDUNGEN FÜR BEZOGENE LEISTUNGEN

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich mit EUR 2,6 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 0,7 Mio.) deutlich erhöht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Komponentenkäufe, insbesondere die Bestandsverminderung von Modulen, die in Rahmen der Erbringung der Optimierungsdienstleistungen und insbesondere für den Bau neuer Solaranlagen an die überwiegend konzerninternen Kunden verkauft wurden. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen lagen mit EUR 0,3 Mio. unterhalb des Vorjahreswertes (EUR 0,5 Mio.) und beinhalten weiterbelastete Leistungen im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen zur Optimierung und Beratung der PV- Anlagen.

PERSONALKOSTEN

Der Personalaufwendungen haben sich um EUR 0,1 Mio. auf insgesamt EUR 0,9 Mio. erhöht. Die Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresende betrug 10 (i.VJ: 11) Mitarbeiter.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich mit EUR 1,8 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 2,2 Mio.) deutlich reduziert.

ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,9 Mio. (i.VJ: EUR 0,8 Mio.). Ursächlich hierfür sind die Erweiterung der Geschäftstätigkeit und die unmittelbare Investition in Solaranlagen. Die Gesellschaft erfasste somit im Berichtsjahr Abschreibungen auf Solaranlagen i.H.v. EUR 0,8 Mio. (i.VJ: EUR 0,7 Mio.).

ZINSEN - STEUERN

Die Zinserträge mit EUR 3,1 Mio. sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen (EUR 2,0 Mio.). Dies hängt mit der wachsenden Rolle der 7C Solarparken AG als Finanzierungsgesellschaft des Konzerns zusammen. Es wird erwartet, dass die Zinserträge im Folgejahr 2019 noch weiter ansteigen werden. Es wurde weiterhin eine Ausschüttung von der Colexon Italia SRL i.H.v. EUR 0,1 Mio. sowie ein Beteiligungsertrag i.H.v. EUR 0,1 Mio. von der ProVireo Solarpark 3 Schönebeck GmbH & Co KG vereinnahmt.

Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls angestiegen und betrugen EUR 1,0 Mio. (i.VJ: EUR 0,6 Mio.). Ursächlich für den Anstieg sind im Wesentlichen die Zinsen für das Schuldscheindarlehen i.H.v. EUR 0,6 Mio.

Das Ergebnis nach Steuern liegt bei EUR 1,7 Mio. (i.VJ: EUR 16,7 Mio.). Trotz der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen ergaben sich Steueraufwendungen i.H.v. EUR 0,6 Mio. aufgrund der begrenzten Ansatzfähigkeit dieser Vorträge. Die sonstigen Steuern unterschritten das Vorjahresniveau. Im Ergebnis erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von EUR 1,7 Mio. (i.VJ: Jahresüberschuss von EUR 16,7 Mio.).

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

ANLAGEVERMÖGEN

Die immateriellen Vermögensgegenstände haben sich im Geschäftsjahr 2018 reduziert. Einerseits geschah dies aufgrund des Wegfalls von Vorauszahlungen für Projektentwicklung in die Solaranlagen (i.VJ: TEUR 13), andererseits wurde ein Betrag von TEUR 9 planmäßig abgeschrieben, sodass am Ende des Geschäftsjahres die Gesellschaft immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 17 (i.VJ: TEUR 39) in ihrem Jahresabschluss auswies.

Das Sachanlagevermögen sank leicht auf EUR 13,5 Mio. im Vergleich zu EUR 14,3 Mio. im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die gleichbleibende Anzahl an Solaranlagen und Grundstücken/Gebäuden und die darauf anfallenden regulären Abschreibungen zurückzuführen.

Die Finanzanlagen i.H.v. EUR 32,1 Mio. beinhalten die unmittelbaren Beteiligungen an Tochterunternehmen und entfallen hauptsächlich auf die Beteiligung an der 7C Solarparken NV, Mechelen / Belgien, i.H.v. EUR 24,7 Mio.

UMLAUFVERMÖGEN

Das Umlaufvermögen ist mit EUR 97,5 Mio. stark angestiegen (i.VJ: EUR 63,1 Mio.). Der signifikante Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der ausgereichten konzerninternen Darlehen von EUR 90,1 Mio. (i.VJ: EUR 53,5 Mio.). Dagegen ist das Vorratsvermögen von EUR 1,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 0,9 Mio. gesunken. Diese Abnahme hängt mit der Abnahme des Modulbestandes von EUR 1,4 Mio. auf EUR 0,2 Mio. zusammen, da viele Vorratsmodule in die Neubauprojekte geflossen sind. Allerdings betrugen geleistete Anzahlungen EUR 0,7 Mio. (i.VJ: EUR 0 Mio.).

Die Bilanzsumme nahm von EUR 109,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 143,9 Mio. am Bilanzstichtag zu.

EIGENKAPITAL

Das Eigenkapital der 7C Solarparken AG ist während des Geschäftsjahres 2018 insgesamt mit EUR 13,5 Mio. auf EUR 101,8 Mio. gestärkt worden. Hierzu haben neben dem positiven Jahresergebnis (EUR 1,7 Mio.) insbesondere die zwei Barkapitalerhöhungen i.H.v. EUR 16,9 Mio. beigetragen, die zur Finanzierung des eigenen Solaranlagenportfolios sowie der Erweiterung des Beteiligungsportfolios eingesetzt werden.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen stiegen um EUR 0,5 Mio. auf EUR 3,1 Mio. Dies ist vor allem bedingt durch die Zunahme der Steuerrückstellungen von EUR 0,6 Mio. während die sonstigen Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich geblieben sind.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten sind signifikant von EUR 19,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 38,9 Mio. zum Bilanzstichtag angestiegen. Ursächlich für den starken Anstieg ist im Wesentlichen die Begebung des Schuldscheindarlehens i.H.v. EUR 25 Mio. im Februar 2018. Im Vergleich zum Vorjahr (EUR 13,3 Mio.) haben sich die Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen auf EUR 11,4 Mio. reduziert. Auch hat die 7C Solarparken AG ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Konzerngesellschaften um EUR 3,8 Mio. verringert.

FINANZLAGE

Primäres Ziel der finanziellen Aktivitäten der Gesellschaft ist es, die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sowie die Steuerung der Finanzierungsaktivitäten innerhalb des Konzerns sicherzustellen. Der Kapitalbedarf der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Investitionsaktivitäten und der laufenden betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Schuldscheindarlehen und der Ausgabe neuer Aktien gedeckt. Der Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von EUR 1,9 Mio. konnte die Zahlungsmittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 0,2 Mio. und die Zahlungsabflüsse aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 2,6 Mio. nicht ganz ausgleichen. Der Kassenbestand reduzierte sich somit um EUR 0,8 Mio. auf EUR 6,3 Mio. (i.VJ: EUR 7,1 Mio.).

Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die von der Gesellschaft gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 12 Jahren Auswirkungen haben.

Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Der Vorstand ist mit der Entwicklung sehr zufrieden. Die 7C Solarparken AG konnte im Berichtszeitraum jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

PROGNOSEBERICHT

MUTTERGESELLSCHAFT

Aufgrund des strategischen Fokus des Konzerns werden die Erlöse der 7C Solarparken AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios generiert. Darüber hinaus wird die 7C Solarparken AG aus ihren eigenen Solaranlagen und PV Estate Umsatzerlöse generieren können. Des Weiteren werden einmalige Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres für das kommende Geschäftsjahr nicht im gleichen Umfang erwartet, sodass der Vorstand einen Umsatz von EUR 3,1 Mio. sowie ein positives EBITDA von EUR 0,2 Mio. plant.

Das Anlagenportfolio der Muttergesellschaft sollte eine Produktion von 10,4 GWh, einen Ertrag pro installierter Anlagenleistung von 973 kWh/kWp und eine Performance Ratio von 85% für das Geschäftsjahr 2019 erreichen.

KONZERN

Unter Berücksichtigung der Normalisierung der Wetterverhältnisse und der zeitanteiligen Kapazitätserweiterung im Rahmen der im Berichtsjahr getätigten Investitionen, die sich in 2019 erstmalig ganzjährig in der Ertragslage auswirken werden, erwartet der Vorstand für den Konzern eine Steigerung der Umsatzerlöse auf EUR 41,0 Mio. und einen EBITDA von mindestens EUR 35,0 Mio.

Der Vorstand geht bei seiner EBITDA Prognose für das Geschäftsjahr 2019 für den Konzern davon aus, dass das EBITDA, im Vergleich zum EBITDA des Berichtszeitraums (EUR 35,1 Mio.) mit mindestens EUR 35,0 Mio. im Minimum nahezu gleich bleiben wird. Belastend auf das EBITDA wirken sich dabei die kalkulierte Normalisierung der Wetterverhältnisse mit EUR 3,0 Mio. sowie eine Reduzierung der Einmaleffekte bei den sonstigen betrieblichen Erträgen mit EUR 0,4 Mio. aus. EBITDA steigernd sind die Volljahreseffekte der Akquisitionen aus 2018 mit EUR 1,2 Mio. sowie die Akquisitionen aus Q1 2019 mit EUR 1,4 Mio. Schließlich bewirkt die IFRS 16 Umstellung ab 2019 einen positiven Effekt auf das EBITDA mit EUR 1,0 Mio.

Der Vorstand prognostiziert den Cash Flow je Aktie für 2019 auf mindestens EUR 0,50 je Aktie. Damit wird sich der Cash Flow je Aktie nach dem außergewöhnlich guten Ergebnis 2018 auf ein nachhaltiges Niveau normalisieren.

Prognose Konzernzahlen 2019

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IN MIO. EUR 2018 (IST) 2019 (PROGNOSE)
Umsatz 40,3 41,0
EBITDA 35,1 >35,0
CFPS (EUR) 0,60 >0,50

Die Produktion wird auf 160 GWh und der Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) auf 1.003 kWh/ kWp prognostiziert. Die Performance Ratio der Anlagen soll in Folge im Geschäftsjahr 2018 bei 80% liegen.

Dieser Ausblick basiert auf den folgenden Annahmen:

Keine rückwirkenden regulatorischen Eingriffe;

Keine signifikanten Abweichungen von den langjährigen Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes von April bis Dezember;

Das Bestandsportfolio von 167 MWp (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts) wird für 6 Monate in den prognostizierten Finanzkennzahlen angesetzt;

Der kontinuierliche Ausbau auf 200 MWp bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019 trägt zum Umsatz oder EBITDA nicht bei;

Keine weiteren Umfinanzierungen;

Keine weiteren Kapitalerhöhungen.

RISIKO- UND CHANCENBERICHT

RISIKEN

RISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Die 7C Solarparken AG und die mit ihr konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch ihre Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems (IKS) von 7C Solarparken ist es, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet, sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat die externen Anforderungen nach dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards sowie den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen, unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt.

Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse, sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziele des RMS und des IKS von 7C Solarparken im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse sind die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, -steuerung und -kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:

Monitoring der Performance des PV-Portfolios: Stillstandzeiten werden durch ein Online-Monitoring in Echtzeit minimiert. Die Überwachung obliegt dem Konzern selbst.

Projektreservekonten: Für die Solaranlagen werden Projektreservekonten aus den laufenden Cashflows angespart, die für den Austausch von Komponenten verwendet werden können oder in einem einstrahlungsarmen Jahr in Anspruch genommen werden können

Liquiditäts- und Finanzierungsmanagement: Um Finanzierungsrisiken zu minimieren, stellt der Konzern sicher, dass die finanzierenden Banken keinen Zugriff auf andere Gesellschaften als die jeweilige Darlehensnehmerin haben. Prinzipiell werden ausschließlich sogenannte non-recourse-Finanzierungen abgeschlossen, bei denen die Haftungsmasse für die Bank auf die jeweilige Darlehensnehmerin beschränkt ist.

Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Abwicklung vorhandener Gewährleistungsfälle.

Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig.

RISIKOMANAGEMENTPROZESS

Das Risikomanagement von 7C Solarparken ist nach den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht.

IDENTIFIZIERUNG

Die Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf den Betrieb von Bestandsanlagen, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In vierteljährlichen Meetings werden die identifizierten Risiken prozessseitig überprüft. An den Besprechungen nehmen mindestens ein Vorstandsmitglied und eine Führungskraft aus Monitoring, O&M oder der kaufmännischen Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes, kaufmännisches und technisches Reporting.

BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSEN

In der "Risk Map" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsorientiertes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden.

RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHE

Die Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu Prioritätsabstufungen. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt.

Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von 7C Solarparken beeinflusst.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt:

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KATEGORIE VERGANGENE / AKTUELLE SCHÄTZUNG HÄUFIGKEIT FAKTOR WAHRSCHEINLICHKEIT
6 Sehr häufig Monatlich 12,0 Höchstwahrscheinlich
5 Häufig Zweimal pro Jahr 2,0 Sehr wahrscheinlich
4 Regelmäßig Einmal pro Jahr 1,0 Wahrscheinlich
3 Manchmal Alle 2 Jahre 0,5 Möglich
2 Selten Alle 5 Jahre 0,2 Unwahrscheinlich
1 Unbedeutend Alle 10 Jahre 0,1 Fast unmöglich

Um das Risiko zu bewerten, werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind:

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KATEGORIE SCHADENSGEWICHTUNG BEWERTUNG ANHAND DES EBITDA
6 Kritisch; existenzgefährdend EUR 5,0 Mio.
5 Sehr hoch EUR 2,0 Mio.
4 Hoch EUR 1,0 Mio.
3 Mittel EUR 0,5 Mio.
2 Gering EUR 0,2 Mio.
1 Unbedeutend EUR 0,1 Mio.

Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüberstellt, definiert 7C Solarparken die Ebenen der Prioritäten mit "gering", "mittel" und "hoch".

RISIKOPOSITIONEN

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BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKEN

In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet.

HOHE EINZELRISIKEN:

Liquiditätsabflüsse für Garantiefälle: Verschiedene Gewährleistungsrisiken stammen aus der früheren EPC-Tätigkeit der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) und dem Großhandel mit Modulen, genauso wie aus dem laufenden externen O&M Geschäft. Gewährleistungsansprüche können plötzlich durch Herstellungs-, Designfehler oder technische Defekte auftauchen, die durch Beschädigungen (Feuer, Undichtheit, usw.) oder anhand von Inspektionen am Ende des Gewährleistungszeitraumes oder O&M Vertrages ausgelöst werden. Nicht immer sind die Risiken das Resultat von Fehlern beim EPC oder der Ausführung der O&M Tätigkeit, sondern es gibt ebenso rechtliche Risiken, wenn ein Gerichtsverfahren aufgenommen werden sollte. 7C Solarparken steuert dieses Risiko, indem sie die Ausführung der O&M Vereinbarungen verbessert und sich mit verschiedenen Strategien auseinandersetzt, um diesen Ansprüchen entgegen zu wirken. Im Jahr 2019 könnten rund EUR 1,3 Mio. Liquidität für Instandhaltung, Präventivmaßnahmen und (außer-)gerichtliche Vergleiche für, in der Vergangenheit gebaute, Solarparks abfließen. Diese möglichen Instandhaltungsmaßnahmen sind von zahlreichen Faktoren beeinflusst und derzeit nicht vollumfänglich planbar.

MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:

Abhängigkeit von staatlicher Förderung: 7C Solarparken ist davon abhängig, dass keine rückwirkenden Änderungen zu den Gesetzen und regulatorischen Rahmenbedingungen, vor allem im deutschen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sowie in einem kleineren Ausmaß auch an ähnlichen regulatorischen Rahmenbedingungen in Belgien vorgenommen werden. Investitionen in Solaranlagen sind gekennzeichnet von erheblichen Investitionsvolumina, die mit sehr geringen Erhaltungsaufwendungen Umsatzerlöse über feste Einspeisevergütungen oder mithilfe grüner Zertifikate für einen verlängerten Zeitraum generieren (meistens 20 Jahre). Dadurch ist 7C Solarparken abhängig von politischen Systemen, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung die diese regulatorischen Rahmenbedingungen (im weitesten Sinne) hinsichtlich der Tarife und grünen Zertifikate konstant halten. Sowohl rückwirkende Eingriffe, eine andere Interpretation oder Anwendung der bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen sowie weitere (Pflicht-) Investitionsausgaben, z.B. zur Stärkung der Netzstabilität, könnten die Kapitalrendite verringern.

In der Konsequenz existiert ein erhebliches regulatorisches Risiko im Rahmen der Investitionsaktivitäten in Solaranlagen, welches nicht entschärft werden kann. 7C Solarparken akzeptiert dieses Risiko, jedoch nur in einem Geschäftsgebiet, in dem sie sich sicher fühlt und in dem die Regierungen wahrscheinlich keine rückwirkenden politischen Entscheidungen treffen werden. Für den Konzern sind Indikatoren dafür z.B. die Investitionen von Privathaushalten in Solaranlagen, die für den Gesetzgeber ein Risiko bei den Wahlen und die politische Stabilität eines bestimmten Landes darstellen. Aus diesem Grund konzentriert sich 7C Solarparken hauptsächlich auf Deutschland. Im EEG 2014 wurde der Bestandsschutz für 20 Jahre aufgenommen, so dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass sich dieses politische Risiko tatsächlich einstellt. Ein Einschnitt von 10 % bei der Einspeisevergütung hätte einen negativen Einfluss in Höhe von EUR 4,0 Mio. auf unser EBITDA zur Folge.

Zahlungsrisiken aus Lieferungen und Leistungen: Aufgrund der Fokussierung auf das Solarkraftwerksgeschäft entstehen die Forderungen fast ausschließlich auf Basis der Gesetze in den jeweiligen Ländern und hängen weitgehend von der Bonität der Stromnetzbetreiber ab. Seit Beginn dieses Geschäftes ist es zu keinem Zahlungsausfall gekommen. Die Zahlungsziele sind bisher in Deutschland und Belgien immer eingehalten worden. Ansonsten besteht für 7C Solarparken ein marktübliches Zahlungsrisiko aus Lieferungen und Leistungen oder aus finanziellen Forderungen. Ein verspätetes Begleichen offener Forderungen bzw. deren Ausfall hätte negative Auswirkungen auf den Cashflow der Gesellschaft. Daher werden alle Kunden, die mit 7C Solarparken Geschäfte abschließen möchten, vorab einer detaillierten Bonitätsprüfung unterzogen. Die Forderungsbestände werden laufend überwacht.

Projektfinanzierung: 7C Solarparken betreibt Solaranlagen meistens über Projektgesellschaften, deren bestehende langfristige Fremdfinanzierungen gemäß Tilgungsplan bedient werden. Die Verfügbarkeit von Projektfinanzierungen ist für den Ankauf von Neuprojekten von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus sollen die Bedingungen zu denen neue Projektfinanzierungen festgelegt werden können, ausreichend attraktiv sein, um die Umsetzung von Neuprojekten zu erlauben. Insofern sind das Wachstum von 7C Solarparken und die Erreichung der Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2018-2020 von dieser Verfügbarkeit sowie attraktiven Konditionen abhängig. Für bestehende Projektfinanzierungen müssen finanzielle Covenants (Auflagen) beachtet werden, um eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu vermeiden.

Risiken der Eigenkapitalbeschaffung: 7C Solarparken ist teilweise abhängig von der Stimmung am Kapitalmarkt und der Wahrnehmung der Investoren bezüglich des Eigenkapitals des Konzerns. Hauptsächlich verlangen institutionelle Investoren von Unternehmen eine gewisse Stabilität, ausreichende Marktkapitalisierung und tägliche Verfügbarkeit an der Börse. Sollte das Unternehmen keine neuen Investoren akquirieren können, wird 7C Solarparken nicht in der Lage sein, analog dem Marktstandard zweistellig zu wachsen.

Witterungsverhältnisse: Die Witterungsverhältnisse haben einen unmittelbaren Einfluss auf die PV-Stromproduktion der eigenen Anlagen. Darüber hinaus können starker Schneefall oder Sturm zu Schäden führen. Dies kann Einfluss auf die Liquiditätslage des Unternehmens haben. Obwohl die jährliche Schwankung bei der Einstrahlung bis zu 10 % betragen kann, reduziert sich die Unsicherheit so auf weniger als 2 % über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Risiken aus steuerlichen Außerprüfungen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses zusammengefassten Lageberichtes findet bei der 7C Solarparken AG sowie vier Konzerngesellschaften eine steuerliche Außenprüfung statt. Die Außenprüfungen betreffen die Zeiträume vom Jahr 2010 bis 2014. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des zusammengefassten Lageberichtes sind keine Sachverhalte oder Tatsachen aus der steuerlichen Außenprüfung dem Vorstand bekannt geworden, die im Vergleich zum Geschäftsbericht 2018 zu einer wesentlichen abweichenden Bilanzierung oder nicht erfasster steuerlicher Belastung in einer von diesen Gesellschaften führen könnten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung werden die bezeichneten Risiken und deren wirtschaftliche Auswirkungen als mittelschwer eingestuft. Der Vorstand kann das Risiko möglicher zusätzlicher Belastungen in Form von erhöhten Beratungsaufwendungen sowie Steuernachzahlungen nicht vollständig ausschließen. Die Steuerprüfungen werden voraussichtlich im Geschäftsjahr 2019 beendet.

Neben den Garantiefällen gibt es auch einige Eventualverbindlichkeiten aus einzelnen umgesetzten Projekten, die in der Vergangenheit von der Konzernmutter, der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) gebaut und im Rahmen des Risikomanagementprozesses untersucht und bewertet wurden. Im Konzernabschluss wurden diese Eventualverbindlichkeiten i.H.v. EUR 0,2 Mio. in den Rückstellungen weitergeführt.

GERINGE EINZELRISIKEN:

Seit dem Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebs betätigt sich der Konzern im Bereich der Projektentwicklung. Die im Rahmen der Projektierung von Solarparks durchgeführten Tätigkeiten (Flächenakquise und -sicherung; Bauleitplanung und Baugenehmigung; Netzanschluss und Trassensicherung) stellen für den Konzern eine neue Risikokategorie dar. Insbesondere kann man z.B. ohne Vorsatz gegen öffentliche Genehmigungen verstoßen. Weiterhin könnten sich Verträge und Genehmigungen unwirksam zeigen, es könnte zu Fehlinterpretationen von Gesetzen, Verordnungen und öffentlichen Auflagen kommen oder man könnte versehentlich (Form-) Verstöße gegen Fristen, Anzeigen, Meldungen, (...) machen, schließlich könnte sich auch die wirtschaftliche Projektierung als falsch herausstellen, sodass im schlimmsten Fall der Betrieb der selbstentwickelten Anlage und somit die Gesamtinvestition gefährdet ist. Durch die Übernahme eines der erfahrensten Projektentwicklerteams für Solaranlagen in Deutschland schätzt der 7C Solarparken Konzern das Projektierungsrisiko eher gering ein. Darüber hinaus wird das Risiko durch die Umsetzung des Vieraugenprinzips für wesentliche Projektunterlagen minimiert sowie durch den Abschluss von non-recourse Finanzierungen (ca. 75% der Investition) in meist von der Muttergesellschaft sowie anderen Konzerngesellschaften getrennten Zweckgesellschaften. Nach Auffassung des Vorstandes überwiegen im Übrigen die sich aus dem Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebes ergebenden Wachstumschancen wesentlich die Risiken der Projektentwicklung. Zusätzliche Risiken aus dem Bau- bzw. der Errichtung der Anlagen ergeben sich nicht, da die Projektrealisierung grundsätzlich an ein Generalunternehmen vergeben wird. Aus den vorgenannten Gründen hält der Konzern das mit dieser Aktivität verbundene Gesamtrisiko für den Konzern daher für vertretbar und gering.

Vereinzelt übernimmt der Konzern auch weitergehende Aufgaben bei konzerninternen Neubauprojekten, wie z.B. das Design, die Bauüberwachung oder die Auswahl bzw. den Erwerb von Hauptkomponenten (Module; Wechselrichter), um von der Wertschöpfungskette zu profitieren. Daraus können sich neue Risiken ergeben wie z.B. Designfehler, Inkompatibilität und Unzuverlässigkeit von ausgewählten Komponenten, Risiken die in Verbindung mit der Bestellung von Komponenten stehen und die z.B. zu niedrigen Erträgen der gebauten Solaranlagen oder zu höheren Entstehungskosten führen können. Insgesamt schätzt der Vorstand die sich ergebenden Risiken aus diesem Bereich als geringfügig ein.

Internationalisierung: Durch die weitgehende Einstellung der ausländischen Aktivitäten sind die mit diesen Märkten verbundenen Risiken gesunken. Neue Risiken wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht eingegangen. Das konsolidierte EBITDA außerhalb von Deutschland betrug in 2018 weniger als EUR 1,3 Mio. (i.VJ.: EUR 2,2 Mio.).

Personal: Die bisherige wirtschaftliche Entwicklung von 7C Solarparken beruhte maßgeblich auf der Leistung der Mitarbeiter. Für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg ist es daher wichtig, dass Schlüsselpersonen weiterhin für 7C Solarparken tätig sind.

Technische Abhängigkeit: Die Fokussierung des Konzerns auf Investitionen in Solaranlagen mit Schwerpunkt in Deutschland macht den Konzern von der Technik der Solaranlagen, den Ertragsprognosen, sowie der Stabilität des deutschen Netzes abhängig. Wir weisen diesem Risiko ein geringes Schadenspotenzial zu, da 7C Solarparken Parks bereits eine gute Erfolgsgeschichte vorweisen können.

Technologische Entwicklung: Die technologische Entwicklung auf dem PV-Markt wird weiterhin aufmerksam beobachtet, sodass das Anlagenportfolio mit sinnvollen technologischen Entwicklungen ergänzt werden kann oder es gewährleistet wird, dass Möglichkeiten in der Erweiterung bzw. Ergänzung des Geschäftsmodells nicht verpasst werden.

Finanzierungsinstrumente: 7C Solarparken hat im Februar 2018 ein Schuldscheindarlehen über EUR 25 Mio. bei verschiedenen Kreditinstituten und Pensionskassen emittiert. Das Schuldscheindarlehen ist in drei Tranchen mit Fälligkeiten in Februar 2023 (EUR 15 Mio.) und Februar 2025 (EUR 10 Mio.) aufgeteilt. Das Schuldscheindarlehen wurde mit marktüblichen Covenants auf Konzernebene (minimales Eigenkapitalratio) sowie auf Ebene der 7C Solarparken AG (minimaler Buchwert der angehalten Beteiligungen) abgeschlossen. Darüber hinaus wurden verschiedene Auflagen, die mit der Konzernstruktur und der Veräußerung von Solaranlagen in Verbindung stehen, vereinbart. Sollte der Konzern die Auflagen nicht einhalten (können), könnte dies im schlimmsten Fall zur (Teil-) Kündigung des Schuldscheindarlehens führen. Das Risiko wird jedoch derzeit als gering eingestuft.

Zins- und Währungsrisiken: Durch die Reduzierung der internationalen Präsenz außerhalb der europäischen Währungsunion bestehen für 7C Solarparken keine Fremdwährungsrisiken. Die Inanspruchnahme von Krediten hat sich entweder durch Verwendung derivativer Finanzinstrumente (Zinsswaps) oder durch die Festlegung von Festzinsen über einen mittelfristigen Zeitraum (bis zu 10 Jahren) fast ausschließlich auf festverzinsliche Darlehen reduziert, sodass die Gesellschaft für das bestehende Geschäft gegenwärtig keinen wesentlichen Marktzinssatzschwankungen ausgesetzt ist.

Thesaurierungsaktivitäten: Im Rahmen der Thesaurierung kauft und verkauft 7C Solarparken Wertpapiere und schließt auch Derivate ab. Diese Aktivitäten erfolgen auf Basis einer klar definierten Strategie und innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite. Dennoch ergeben sich aus dieser Aktivität für den Konzern geringe Einzelrisiken.

Wettbewerb: Im Berichtszeitraum hat sich der Markt in dem für 7C Solarparken relevanten Marktsegment weiter konsolidiert.

Technische (Produktions-) Risiken: 7C Solarparken ist abhängig von der technischen Zuverlässigkeit ihrer Solaranlagen, dem Ausbleiben von Naturkatastrophen und der Stabilität des deutschen Stromnetzes. Ein "Totalverlust" einer Anlage oder ein Ausfall der Stromproduktion über einen längeren Zeitraum kann aufgrund des Verschuldungsgrades die Existenz der jeweiligen Projektgesellschaft bedrohen. Die 7C Solarparken versucht dieses Risiko abzumildern, indem sie Komponenten auswählt, deren Leistungspotenzial über dem Durchschnitt liegt, wenn sie eine Anlage erwirbt oder baut und zusätzlich ein intensives Anlagenmonitoring betreibt, um frühzeitig potenzielle Probleme zu erkennen. Der Konzern versucht zudem das Risiko zu minimieren, indem der Betrieb und die Wartung im Unternehmen verbleibt und die Finanzierung im Moment der Investitionsentscheidung über die Projektgesellschaft ohne Rückgriffmöglichkeit auf den Konzern festgelegt wird. Hierbei ziehen wir auch in Betracht, als letzte Maßnahme das gesamte Eigenkapital im Eintrittsmoment des Risikos bzw. der Investitionsentscheidung für das Projekt zu verlieren. Zudem versucht der Konzern das Risiko teilweise an eine Versicherungsgesellschaft zu übertragen, die das Risiko eines Einnahmeausfalls für 6-12 Monate abdeckt. Trotzdem können einige Risiken, wie z.B. der Ausfall des deutschen Stromnetzes, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus und Nuklearunfälle nicht vermieden oder versichert werden. Demzufolge akzeptiert 7C Solarparken diese Risiken.

Der Konzern ist aus heutiger Sicht grundsätzlich in der Lage den aufgezeigten Risiken zu begegnen, diese zu steuern oder gegebenenfalls auch tragen zu können.

CHANCEN

Als Solarkraftwerksbetreiber mit einem klaren Fokus auf den deutschen Markt

Tier-2 Status: Durch das Erreichen des "tier-2" Status (d.h. einem PV-Anlagenbestand von 200 MWp) eröffnet sich für 7C Solarparken die Chance bei Finanzierungen und Investitionen auf dem Kapitalmarkt besser wahrgenommen zu werden. Eine höhere Marktkapitalisierung, eine solide Bilanzstruktur und eine verbesserte Liquidität in der Aktie eröffnen neue Möglichkeiten der Wachstumsfinanzierung und bei Investitionen. Dies führt allmählich zu niedrigeren Kapitalkosten und insgesamt zu einer verbesserten Unternehmensbewertung.

M&A: 7C Solarparken wird als seriöser Marktteilnehmer in der Konsolidierung von PV-Anlagen in der Größenordnung zwischen 1 bis 5 MWp wahrgenommen. Die Gesellschaft ist ständig auf der Suche nach neuen Investments oder Möglichkeiten, zu guten Konditionen eine PV Anlage kaufen bzw. veräußern zu können (M&A). Der Ausbau der Leistung auf 200 MWp bis 2019 ist die größte Chance für den Konzern zur Verbesserung der Umsatzerlöse sowie der EBITDA.

Entwicklung eigener PV-Projekte: 7C Solarparken verfügt über eine eigene Projektpipeline an neu zu errichtenden PV-Anlagen und plant, bis Ende 2020 ca. 15 MWp aus der Pipeline zu verwirklichen und vereinzelt Aufgaben eines Generalunternehmers für konzerneigene Projekte zu übernehmen. Die erweiterte vertikale Integrierung ermöglicht es dem Unternehmen Margen aus der Entwicklung und dem Bau der neuen Solaranlagen zu erwirtschaften.

Co-Investorenmodell / Asset Management: Der Konzern beabsichtigt das weitere Wachstum teilweise mit Investments von Drittinvestoren zu realisieren. Dies sollte der 7C Solarparken ermöglichen, mit einer wesentlich geringeren Investitionssumme das Portfolio sichtlich weiter auszubauen. Zusatzeffekte ergeben sich durch die Wahrnehmung von Dienstleistungen für dieses Portfolio, um so die eigene Ertragskraft zu steigern. Zusätzlich bestehen Chancen darin verwaltete PV-Portfolios zu erwerben, um die EBITDA-Basis der Gruppe zu diversifizieren.

Eintritt in den Windenergiemarkt: Der Konzern könnte zu dem bestehenden PV-Portfolio auf selektiver Basis Windanlagen beimischen. Dies würde das Risikoprofil des Stromertrags des Konzerns senken und damit PV-spezifische Umsatzrisiken verringern.

Niedriges Zinsniveau: a) Refinanzierung durch langfristiges und zinsgünstiges Schuldscheindarlehens, das als Eigenkapital in neuen PV-Projekten benutzt werden kann b) Rückzahlung teurer Darlehen unter Berücksichtigung von vorzeitiger Kündigung (Vorfälligkeitsentschädigung) c) Aufnahme zinsgünstiger Darlehen für neue PV-Projekte mit festem Zinssatz für mindestens 10 Jahre.

RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, und Ausfallrisiken. Ziel der Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Die 7C Solarparken verwendet im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Außerdem wird im Rahmen der Thesaurierungsaktivitäten im beschränkten Umfang Handel mit Wertpapieren und Derivaten betrieben. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.

WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Der Vorstand der 7C Solarparken AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der 7C Solarparken AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des Konzernlageberichts unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20.

Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet.

Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt.

Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Gesellschaften in Italien, Belgien, der Niederlande und Dänemark, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentralbei der 7C Solarparken AG in Bayreuth, in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt.

Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.

Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten.

GESAMTBEURTEILUNG

Das Unternehmen hat eine Organisation und ein Geschäftsmodell, welches als Plattform dient, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich von dem Altlastenrisiko der Vergangenheit, hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solaranlagen hauptsächlich in Deutschland verändert.

Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau und den M&A Chancen ergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken.

WEITERE GESETZLICHE ANGABEN

I. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315D, 289F HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält die jährliche Entsprechenserklärung, den Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.solarparken.com dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe (Darstellung) im (zusammengefassten) Lagebericht wird daher verzichtet.

II. VERGÜTUNGSBERICHT

Eine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für die Gesellschaft zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über die Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen.

VORSTAND

Vergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstandes. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung.

Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 72 bis 78%, der variable Teil zwischen 22 bis 28% der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden.

Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstandes Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten.

In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialversicherung der beiden Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden im Personalaufwand erfasst.

Im Geschäftsjahr 2018 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:

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Steven De Proost
CEO Seit 01.06.2014
Wohnort Betekom, Belgien
Ausbildung Wirtschaftsingenieur
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Koen Boriau
CFO Seit 28.05.2014
Wohnort Antwerpen, Belgien
Ausbildung Master Wirtschaftswissenschaften

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf:

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in TEUR Steven De Proost* Koen Boriau* Gesamt
Fixum 160 114 274
Tantieme 50 50 100
Sozialabgaben 16 16 33
Gesamt 226 180 407

*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbare oder unmittelbare Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt TEUR 407 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt. Die gezahlten Beträge entsprechen im Wesentlichen den oben ausgewiesenen Aufwendungen, zuzüglich die Zahlung der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100), die das Geschäftsjahr 2017 betreffen, abzüglich der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100) für das Jahr 2018.

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Vorjahr auf:

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in TEUR Steven De Proost* Koen Boriau* Gesamt
Fixum 160 105 265
Tantieme 50 50 100
Sozialabgaben 17 17 33
Gesamt 227 172 398

*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbare oder unmittelbare Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.

AUFSICHTSRAT

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 84 (i.VJ: TEUR 86). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in jedem Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einer fixen Vergütung sowie aus Sitzungsgeldern und Reisekostenerstattungen zusammensetzt.

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Name Vorsitzender Stellv. Vorsitz bzw. Mitglied Sitzungsgelder Reisekosten Gesamt
in TEUR
Joris de Meester 27 - 7 2 36
Bridget Woods - 18 7 2 27
Paul Decraemer - 18 7 1 26
Gesamt 27 36 21 5 88

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2018 und danach folgende Mitglieder:

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Joris de Meester
Mitglied Seit 15. Februar 2013
Vorsitzender Seit 15. Juli 2016
Stellvertretender Vorsitzender Bis 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Geschäftsführer OakInvest BVBA, Antwerpen/Belgien
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalter, HeatConvert U.A., Goor / Niederlande- Verwalter, PE Event Logistics Invest NV, Leuven / Belgien
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Bridget Woods
Mitglied Seit 17. Dezember 2015
Stellvertretende Vorsitzende Seit 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Unternehmensberaterin
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalter Quintel Intelligence Ltd., London, Groß Britannien
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Paul Decraemer
Mitglied Seit 14. Juli 2017
Berufliche Tätigkeit Geschäftsführer Paul Decraemer BVBA; Lochristi / Belgien CFO Inbiose NV, Zwijnaarde / Belgien
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalter, Seelution AB, Göteborg / Schweden - Verwalter, Capricorn Cleantech Fund NV, Leuven / Belgien - Verwalter, ABO-Group Environment NV, Gent / Belgien

III. ANGABEN GEMÄß § 315A ABS. 1 UND § 289A ABS.1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS

ZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315A ABS. 1 NR. 1 UND § 289A ABS. 1 NR. 1 HGB)

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 53.394.083,00. Es ist eingeteilt in 53.394.083 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit (insbesondere) keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre.

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10 % der Stimmrechte überschreiten, betreffen die folgenden Personen:

Librae Holding Ltd, Britische Jungferninseln

BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315A ABS. 1 NR. 2 UND § 289A ABS. 1 NR. 2)

Es sind dem Vorstand der Gesellschaft keine solche Vereinbarungen bekannt.

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315A ABS. 1 NR. 6 UND § 289A ABS. 1 NR. 6 HGB)

ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS

Die Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG ff.) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Sogenannte "Golden Parachute"-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstands erschweren, bestehen nicht.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315A ABS. 1 NR. 7 UND § 289A ABS. 1 NR. 7 HGB)

ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALS

GENEHMIGTES KAPITAL 2016

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 1. Juni 2018 hat das Genehmigte Kapital 2016 aufgehoben.

BEDINGTES KAPITAL 2016

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten ,die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen, oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016, d.h. insbesondere zu mindestens 80% des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA(r)- Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter bestimmten Verwässerungsschutzregeln. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016 abzuändern. Infolge der Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 2016 im Laufe des Geschäftsjahr 2017, beträgt das bedingte Kapital 2016 am Bilanzstichtag noch EUR 19.976.479,00 durch Ausgabe von bis 19.976.479 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Während des Berichtzeitraums wurde das Bedingte Kapital 2016 entsprechend der Erhöhung bzw. Herabsetzung des gezeichneten Kapitals, wie in Abschnitt 21.2.A Kapitalrücklage des Konzernanhangs bzw. 1.1.I des Anhangs der 7C Solarparken AG beschrieben, im gleichen Verhältnis erhöht bzw. herabgesetzt.

GENEHMIGTES KAPITAL 2018

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 1. Juni 2018 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 23.395.912,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur in den folgenden Fällen zulässig: (i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10% des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten; (iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; (iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 abzuändern.

Infolge der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals 2018 im Laufe des Geschäftsjahrs 2018, erstreckt sich die Ermächtigung des Vorstands im Rahmen des genehmigten Kapitals 2018 am Bilanzstichtag noch auf die Ausgabe von bis zu EUR 16.793.654,00 durch Ausgabe von bis zu 16.793.654 neuen auf den Inhaber lautenden Stückakten.

ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND VERÄUßERUNG VON EIGENEN AKTIEN

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

Diese Ermächtigung wurde am 12. Dezember 2014 wirksam und gilt bis zum 11. Dezember 2019.

Der Erwerb erfolgt nach Ermessen des Vorstands und innerhalb der sich aus den aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder außerhalb der Börse. Letzteres insbesondere durch ein öffentliches Kaufangebot und auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb festlegen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft gegenüber dem maßgeblichen Wert, so kann das Angebot angepasst werden. Im Falle der Anpassung wird auf den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Angebotsanpassung abgestellt.

Bei einem Erwerb der Aktien außerhalb der Börse in sonstiger Weise ist der maßgebliche Wert der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag des Abschlusses des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages.

Überschreitet bei einem öffentlichen Kaufangebot die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer vorangegangenen Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien wieder zu veräußern.

Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien kann über die Börse erfolgen.

Daneben kann die Veräußerung auch in anderer Weise als über die Börse vorgenommen werden, insbesondere auch zur Erfüllung von durch die Gesellschaft oder durch eine ihrer Konzerngesellschaften eingeräumten Wandlungs- oder Optionsrechten, sowie gegen Sachleistungen etwa zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder gewerblichen Schutzrechten.

Die Aktien können zudem Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden.

Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist insbesondere auch zulässig, sofern maximal Aktien, die 10 % des Grundkapitals, und zwar sowohl berechnet auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch auf den Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung veräußert werden und die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den maßgeblichen Wert von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % (ohne Nebenkosten) unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals gemäß dem vorherigen Satz ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bis zu der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung ausgegeben bzw. veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Als maßgeblicher Wert gilt dabei der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veräußerung der Aktien.

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei in allen obenstehenden Fällen ausgeschlossen.

Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, eigene Aktien den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann in diesem Fall mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (vereinfachtes Einziehungsverfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

Die o.g. Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.

Die Ermächtigung erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft zu allen sonstigen gesetzlich zugelassenen Zwecken und gilt auch für Aktien, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG oder auf anderem Wege, insbesondere gemäß § 71d Satz 5 AktG, erworben wurden oder werden.

Werden die Aktien der Gesellschaft nicht im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem gehandelt, so ist für die Bestimmung des maßgeblichen Werts der Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise) an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb bzw. der Veräußerung der Aktien an dem Börsenplatz maßgeblich, der in diesem Zeitraum den größten Handelsumsatz in Bezug auf die Aktien der Gesellschaft zu verzeichnen hatte.

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315A ABS. 1 NR. 8 UND § 289A ABS. 1 NR. 8 HGB)

Im Geschäftsjahr hat die 7C Solarparken AG einen Schuldschein in drei Tranchen ausgegeben. Der Schuldscheinvertrag sieht im Falle eines Kontrollwechsels ein außenordentliches Kündigungsrecht der Schuldscheininvestoren vor. Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315A ABS. 1 NR. 9 UND § 289A ABS. 1 NR. 9 HGB)

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht.

 

Bayreuth, 23. April 2019

Steven De Proost, CEO Vorstand

Koen Boriau, CFO Vorstand

KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2018 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2018

7C Solarparken AG, Bayreuth

Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

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in TEUR Anhangangabe 31.12.2018 31.12.2017
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 18.1 655 -
Immaterielle Vermögenswerte 18.1 3.055 617
Grundstücke und Gebäude 17.1 9.589 8.183
Solarparks 17.1 266.234 236.693
Solarparks im Bau 17.1 3.367 3.824
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.1 351 280
Andere Finanzanlagen 20 493 31
Sonstige langfristige Vermögenswerte 15 1.145 494
Aktive latente Steuern 13 5.291 4.502
Summe langfristige Vermögenswerte 290.181 254.624
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 14 928 1.637
Geleistete Anzahlungen 15 713 11
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15 1.033 788
Steuererstattungsansprüche 216 322
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 15 2.351 2.987
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16 49.533 34.068
Summe kurzfristige Vermögenswerte 54.774 39.814
Bilanzsumme 344.955 294.438

PASSIVA

in TEUR Anhangangabe 31.12.2018 31.12.2017
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 21.1 53.394 46.792
Kapitalrücklagen 21.2 A 26.649 16.545
Sonstiges Ergebnis aus Hedging -65 -60
Gewinnrücklagen 21.2.B 24.236 23.147
Währungsumrechnungsrücklage 21.2.C -6 -12
Nicht beherrschende Anteile 528 482
Summe Eigenkapital 104.735 86.895
Schulden
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 23, 26 187.025 161.696
Langfristige Rückstellungen 25 10.739 8.507
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 24 121 132
Passive latente Steuern 13 14.014 11.859
Summe langfristige Schulden 211.899 182.193
Kurzfristige Schulden
Steuerschulden 1.191 400
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 23, 26 24.313 19.017
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24 1.739 4.987
Sonstige Verbindlichkeiten 24 1.077 946
Summe kurzfristige Schulden 28.321 25.350
Summe Schulden 240.220 207.543
Bilanzsumme 344.955 294.438

Die Anhangangaben auf Seiten 72 bis 162 sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

KONZERN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

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in TEUR Anhangangabe 2018 2017
Umsatzerlöse 9.1 40.322 32.988
Sonstige betriebliche Erträge 9.2 2.135 3.294
Personalaufwand 10.1 -1.564 -1.176
Sonstige Betriebsaufwendungen 10.2 -5.811 -5.247
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 35.083 29.859
Abschreibungen 17, 18 -19.812 -17.287
Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBIT) 15.271 12.572
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11 106 976
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11 -7.199 -6.093
Ergebnis aus der Equity-Methode 11, 19 - 5
Beteiligungs- und Finanzergebnis -7.093 -5.112
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 8.178 7.460
Ertragsteuern 13 -2.228 -1.425
Periodenergebnis 5.950 6.036
davon Aktionäre der 7C Solarparken AG 12.1.A 5.891 6.019
davon Nicht beherrschende Anteile 59 16
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 12.1.B 0,12 0,14
Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 12.2.B 0,12 0,14

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

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in TEUR Anhangangabe 2018 2017
Periodenergebnis 5.950 6.036
Posten, die in die Gewinn oder Verlustrechnung umgegliedert werden können:
Marktwertänderungen der als Hedge accounting designierten Finanzinstrumente 21.2.D -7 28
Währungsumrechnung 21.2.C 5 -
Steuern 2 -3
Sonstiges Ergebnis nach Steuern - 24
Konzerngesamtergebnis 5.950 6.060

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

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in TEUR Anhangangabe 2018 2017
Periodenergebnis 5.950 6.036
- Abschreibungen auf Sachanlagen 17 19.723 17.231
- Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte 18 88 56
- Positive Nettounterschiedsbeträge (Kaufpreisallokation) 7 -1.277 -505
- Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen / Erträge -143 -185
- Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte 9.2, 10.2 164 85
- Wertminderungen von Vorräten 10.2 64 151
- Netto-Finanzierungsaufwendungen 11 7.093 5.117
- Gewinn- oder Verlustanteil aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen bzw. Finanzanlagen -75 -110
- Gewinn aus dem Verkauf eines Tochterunternehmens nach Steuern - -339
- (plus) Steueraufwendungen 13 2.228 1.425
Veränderungen bei:
- Vorräten 7, 14 645 -1.379
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen 7, 15 629 791
- Vorauszahlungen 7 -702 837
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen 7, 24, 25 -5.003 -2.272
Cash-Zufluss aus der betrieblichen Tätigkeit 29.382 26.939
Gezahlte Zinsen 11 -5.354 -5.870
Gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen 11 -1.195 -690
Gezahlte Ertragsteuern 13 -213 -355
Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 22.621 20.023
Erhaltene Zinsen 11 43 55
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen/Immateriellen Vermögenswerten 917 188
Verkauf von Anteilen an mit Equity Methode bilanzierte Unternehmen 11 - 26
Veräußerung eines Tochterunternehmen, abzüglich veräußerter liquider Mittel 7 - 790
Erwerb von Tochterunternehmen, abzüglich erworbener liquider Mittel abzüglich ungezahlter bedingter Kaufpreise 7 -13.275 -5.788
Erwerb von Sachanlagen 17 -8.970 -2.757
Anzahlungen auf Anlagen im Bau 17 -3.367 -3.824
Zahlung von Einmalpachtzinsen 15 -535 -106
Nettoinvestitionen in Finanzanlagen 20 -444 -
Erwerb bzw. Aufstockung von Anteilen an Unternehmen, die mit der Equity Methode bilanziert werden 7, 19 - -135
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten 20 -424 -
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -26.056 -11.552
Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen 21 16.932 9.842
Einzahlungen aus der Ausgabe von ungesicherten Anleihen 23 25.000 -
Einzahlungen aus Finanzverbindlichkeiten 23 15.866 27.632
Einzahlungen aus der Ausübung von Aktienoptionen 21 - 136
Transaktionskosten in Bezug auf Kredite und Ausleihungen 11 -506 -276
Transaktionskosten in Bezug auf Kapitalerhöhungen -240 -309
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 7 - -21
Rückzahlung von Krediten / Tilgungen 23 -33.389 -41.217
Auszahlungen für Finanzierungsleasing-Verbindlichkeiten 23 -71 -67
Gezahlte Dividenden -4.692 -18
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 18.899 -4.299
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 15.464 4.172
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar* 16 34.068 29.896
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember* 49.533 34.068

*Hinsichtlich der Verfügbarkeit der Mittel verweisen wir auf die Anhangangabe 16; von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten entfällt ein Betrag von TEUR 814 (i.VJ. TEUR 709) auf die nicht-beherrschende Anteile.

VERÄNDERUNG DES EIGENKAPITALS

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in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage
Stand zum 1. Januar 2018 46.792 16.545
Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 9
Angepasster Stand zum 1. Januar 2018 46.792 16.545
Gewinn
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis 0 0
Transaktionskosten direkt in Equity -225
Ausgabe von Stammaktien 6.602 10.330
Dividenden
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens 6.602 10.104
Stand zum 31. Dezember 2018 53.394 26.649
42.464 11.926
Gewinn
Sonstiges Ergebnis
0 0
Transaktionskosten direkt in Equity -309
Ausgabe von Stammaktien 4.236 5.606
Ausgeübte Optionen bzw. Wandlung von 92 102
Unternehmenszusammenschluss
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen
Dividenden
Umgliederung -780
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens 4.328 4.620
Stand zum 31. December 2017 46.792 16.545
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in TEUR Währungsumrechnungsrücklage Sonstiges Ergebnis aus Hedging Gewinnrücklage Summe
Stand zum 1. Januar 2018 -12 -60 23.147 86.413
Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 9 -124 -124
Angepasster Stand zum 1. Januar 2018 -12 -60 23.024 86.288
Gewinn 5.891 5.891
Sonstiges Ergebnis 5 -5 0
Gesamtergebnis 5 -5 5.891 5.891
Transaktionskosten direkt in Equity 0 -225
Ausgabe von Stammaktien 16.932
Dividenden -4.679 -4.679
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens 0 0 -4.679 12.027
Stand zum 31. Dezember 2018 -6 -65 24.236 104.207
-11 -85 16.335 70.628
Gewinn 6.019 6.019
Sonstiges Ergebnis 0 25 24
0 25 6.019 6.044
Transaktionskosten direkt in Equity -309
Ausgabe von Stammaktien 9.842
Ausgeübte Optionen bzw. Wandlung von 194
Unternehmenszusammenschluss 0
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen 14 14
Dividenden 0
Umgliederung 780 0
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens 0 0 794 9.741
Stand zum 31. December 2017 -12 -60 23.147 86.413
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in TEUR Nicht beherrschende Anteile Gesamtes Eigenkapital
Stand zum 1. Januar 2018 482 86.895
Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 9 0 -124
Angepasster Stand zum 1. Januar 2018 482 86.771
Gewinn 59 5.950
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis 59 5.950
Transaktionskosten direkt in Equity -225
Ausgabe von Stammaktien 16.932
Dividenden -13 -4.692
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens -13 12.014
Stand zum 31. Dezember 2018 528 104.735
386 71.014
Gewinn 16 6.036
Sonstiges Ergebnis 0 24
16 6.060
Transaktionskosten direkt in Equity -309
Ausgabe von Stammaktien 9.842
Ausgeübte Optionen bzw. Wandlung von 194
Unternehmenszusammenschluss 132 132
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen -35 -21
Dividenden -18 -18
Umgliederung 0
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens 80 9.821
Stand zum 31. December 2017 482 86.895

Anhang zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

7C Solarparken AG, Bayreuth

1. BERICHTENDES UNTERNEHMEN

Die 7C Solarparken AG (das "Unternehmen" oder "7C Solarparken") ist ein Unternehmen mit Sitz in Bayreuth, Deutschland. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet: An der Feuerwache 15, 95445 Bayreuth. Der Konzernabschluss des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als der "Konzern" und einzeln als "Konzernunternehmen" bezeichnet). Der Konzern investiert in und betreibt Solaranlagen mit stetigem Kapitalrückfluss und geringem Risiko vor allem in Deutschland und Belgien (siehe Anhangangabe 5 und 8).

Hinsichtlich verwendeter Abkürzungen verweisen wir auf das in Anhangangabe 34 dargestellte Abkürzungsverzeichnis.

2. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Ergänzend wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses die nach § 315a Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Grundsätze über Ansatz, Bewertung und Ausweis werden von allen Gesellschaften innerhalb des Konsolidierungskreises einheitlich angewendet.

Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gliederung wird durch Zwischensummen (EBITDA/ EBIT) erweitert.

Der Vorstand geht von der Unternehmensfortführung aus. Der Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage.

Der Konzernabschluss 2018 wird am 23. April 2019 zur Veröffentlichung genehmigt.

Einzelheiten zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden einschließlich der Änderungen von Rechnungslegungsmethoden finden sich in der Anhangangabe 6.

3. FUNKTIONALE UND DARSTELLUNGSWÄHRUNG

Dieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der 7C Solarparken AG (Mutterunternehmen) aufgestellt und in Tausend Euro (TEUR) dargestellt, wodurch es zu Rundungsdifferenzen kommen kann.

4. VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.

4.1 ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN

Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden sowie Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge wesentlichen beeinflussen bzw. ein beträchtliches Risiko darstellen können sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

Anhangangabe 7 in Hinblick auf den Erwerb von Tochterunternehmen: in den Fällen der vorläufigen Ermittlung beizulegender Zeitwerte aufgrund unvollständiger Informationen;

Anhangangabe 13.4 - Ansatz aktiver latenter Steuern: Unsicherheit bzgl. des künftig zu versteuernden Ergebnis;

Anhangangaben 25 und 28 - Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten: Wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenzu- oder -abflusses sowie bei der Diskontierung;

Anhangangabe 30 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Anhangangabe 33.A Auswirkung neuer Standards und Interpretationen die noch nicht angewendet wurden. IFRS 16

BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Der Konzern hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört eine hausinterne Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert.

Der Vorstand führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Unternehmen die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendet der Konzern soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

Anhangangabe 7 - Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen;

Anhangangabe 26 - Finanzinstrumente.

5. VERZEICHNIS DER TOCHTERUNTERNEHMEN

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.2 B.

Nachstehend sind die wesentlichen Tochterunternehmen des Konzerns aufgeführt.

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 sind alle Unternehmen einbezogen, bei denen die 7C Solarparken AG die unmittelbare oder mittelbare Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Kontrolle auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Kontrolle endet.

Nachfolgende Tochterunternehmen werden von der 7C Solarparken AG im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 einbezogen:

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BEZEICHNUNG SITZ BETEILIGUNG
%
Solarpark Oberhörbach GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Sonnendach M55 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark Longuich GmbH, Baureuth Deutschland 100,00
Solarpark Heretsried GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Sonnendach K40K65 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark CBG GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark green GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Colexon Solar Energy ApS, Søborg Dänemark 100,00
Amatec Projects Management GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Renewagy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Renewagy 21. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Renewagy 22. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Tristan Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark Zschornewitz GmbH & Co KG Deutschland 100,00
Surya 1 GmbH & Co KG Deutschland 100,00
Melkor UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100,00
Tulkas Beteiligungs GmbH (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Colexon Italia S.R.L., Imola Italien 100,00
ProVireo Projektverwaltungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
ProVireo Solarpark 3. Schönebeck GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Colexon IPP GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Pinta Solarparks GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Amatec PV Chemnitz GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Amatec Grundbesitz GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Amatec PV 20 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100,00
Amatec PV 21 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100,00
Amatec PV 22 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100,00
Amatec PV 23 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100,00
Amatec PV 25 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100,00
Solarpark Bernsdorf GmbH & Co. KG Deutschland 100,00
Solar Park Calbe GmbH & Co. KG Deutschland 100,00
Amatec PV 30 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100,00
Amatec PV 31 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100,00
Amatec PV 32 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100,00
Amatec PV 33 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100,00
Amatec PV 34 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100,00
Amatec PV 35 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100,00
Amatec PV 36 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100,00
Amatec PV 37 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100,00
Solardach Derching GmbH & Co. KG Deutschland 100,00
Solarpark Tangerhütte GmbH & Co. KG Deutschland 100,00
7C Solarparken NV, Mechelen Belgien 100,00
7C Rooftop Exchange BVBA, Mechelen Belgien 100,00
Siberië Solar BVBA, Mechelen Belgien 100,00
Sabrina Solar BVBA, Mechelen Belgien 100,00
Solar4Future Diest NV, Mechelen Belgien 99,9
Solarpark Neudorf GmbH, Kasendorf Deutschland 100,00
Solarpark Hohenberg GmbH, Marktleugast Deutschland 83,00
High Yield Solar Investments BV, Hilversum Niederlande 100,00
Solarpark Pflugdorf GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark MGGS Landbesitz GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Tannhäuser Solar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100,00
Lohengrin Solar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100,00
SonnenSolarpark GmbH, Hausen Deutschland 100,00
Solarparken IPP GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark Taurus GmbH & Co. KG, Maisach Deutschland 100,00
Erste Solarpark Xanten GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Schauer Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark Zerre Infrastruktur GbR, Wiesbaden * Deutschland 30,00
Solarpark Zerre IV GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Sonnendach K19 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Sonnendach K19 Haftungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Säugling Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark Gemini GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Sphinx Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
SPI Sachsen I GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Dritte Solarpark Glauchau GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Vardar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100,00
Amatec Projects GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Solardach Wandersleben GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 84,09
Solardach LLG GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Solardach Stieten GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solardach Steinburg GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Solardach Neubukow GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 51,52
Solarpark Bitterfeld II GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Reetz Solar GmbH & Co KG, Co. Deutschland 100,00
Möckern Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Trebbin I Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Trebbin II Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Trebbin III Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Trebbin IV Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Trüstedt I Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Trüstedt II Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Trüstedt III Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Trüstedt IV Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Säritz Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Swan Energy NV, Mechelen Belgien 100,00
Folcwalding Verwaltungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark Brandholz GmbH & Co KG Deutschland 100,00

* Die Hälfte der Beteiligung wird durch Solarpark Zerre IV GmbH & Co KG gehalten.

Folgende Gesellschaften wurden nach ihrer Gründung innerhalb des Geschäftsjahres nach der Equity-Methode mit je zu 20% in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 einbezogen:

Erste Solarpark Nowgorod GmbH & Co KG, Bayreuth, Deutschland

Zweite Solarpark Nowgorod GmbH & Co KG, Bayreuth, Deutschland

6. WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

6.1 ÄNDERUNGEN IN DEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

Zum 1. Januar 2018 hat der Konzern erstmalig IFRS 15 (Siehe A) sowie IFRS 9 (Siehe B) angewendet. Aufgrund der vom Konzern gewählten Übergangsmethoden bei der Anwendung dieser Standards wurden die Vergleichsinformationen in vorliegenden Abschluss mit Ausnahme des separat dargestelltem Wertminderungsaufwands für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere finanzielle Vermögenswerte (Siehe B) nicht an den neuen Standards angepasst.

In den nächsten zwei Abschnitten werden die Auswirkungen der Anwendung der beiden neuen Standards ausführlicher dargestellt.

A. IFRS 15

Gemäß IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" werden Umsatzerlöse dann realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erhält. Weiterhin wird der Umsatz mit dem Betrag der Gegenleistung bewertet, den das Unternehmen zu erhalten erwartet.

Der neue Standard ersetzt die bestehenden Standards IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IAS 18 "Umsatzerlöse".

Verkauf von Strom: der Konzern erzielt durch die Produktion bzw. den Verkauf von Strom Umsatzerlöse. Der Kunde erhält die Verfügungsmacht über das vereinbarte Gut mit der Einspeisung, d.h. die Übergabe, ins (öffentliche) Netz oder durch Direktverbrauch. Dieser Verkauf stellt jeweils eine einzelne Leistungsverpflichtung da. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Strom werden anhand der Messung des ausgehenden Stroms bestimmt und realisiert. Etwaige periodenfremde Erlösvermehrungen und -schmälerungen auf Basis von Messungsabweichungen oder Fehlmessungen des Konzerns im Vergleich zum Kunden, die sich erst nach Abschluss der jeweiligen Berichtsperiode ergeben, werden ebenfalls in den Umsatzerlösen, realisiert. Etwaige Abweichungen zwischen den Messungen des Konzerns und des Kunden finden jedoch erfahrungsgemäß nur in sehr eingeschränktem Umfang statt.

Die erzielten Strompreise für die Verträge mit Kunden in Deutschland werden im Wesentlichen durch die EEG-Regelungen festgelegt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in § 33 g EEG die sogenannte Marktprämie eingeführt worden. Die Marktprämie zahlt der Netzbetreiber an Betreiber von Anlagen zur Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien, die anstelle des EEG-Vergütungsmodells die Direktvermarktung ihres Stroms an der Strombörse wählen. An der Strombörse erhalten die Anlagenbetreiber den regulären Marktpreis, der unterhalb des Vergütungsanspruchs nach den EEG liegt. Die Differenz zwischen der EEG-Abnahmevergütung und dem durchschnittlichen monatlichen Marktpreis an der Strombörse gleicht die Marktprämie aus. Die tatsächliche Menge des direkt vermarkteten Stroms wird über Zählerstände festgestellt. Bei Zahlung der Marktprämie sowie der Managementprämie nach §§ 33 g und 33 i des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) durch den Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber handelt es sich um echte, nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse.

Dienstleistungen: es betrifft hauptsächlich Dienstleistungen für die technische Wartung bzw. kaufmännische Führung von Solaranlagen für Dritte. Der Verkauf von Dienstleistungen stellt im Regelfall nur eine einzelne Leistungsverpflichtung da. Die Erlöse werden entsprechend der Leistungserbringung Zug um Zug realisiert.

Verkauf anderer Güter: der Konzern verkauft in Einzelfällen Module bzw. andere Komponenten für Solaranlagen an Dritte. Die Umsatzerlösrealisation erfolgt sobald der Kunde Kontrolle über die Ware erhalten hat.

IFRS 15 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Demzufolge wurde der neue Standard im Konzern erstmalig für das Geschäftsjahr 2018 angewendet. Diese Erstanwendung erfolgt nach der modifizierten retrospektiven Methode, d.h. kumulierte Differenzen würden per 1. Januar 2018 gegen die Gewinnrücklagen eingebucht werden. Solche Differenzen wurden jedoch nicht identifiziert, daher ergaben sich aus der Erstanwendung des neuen IFRS 15 Standards keine Auswirkungen auf der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns, weder in der Eröffnungsbilanz noch in den Umsatzerlösen für das Geschäftsjahr 2018 selbst.

B. IFRS 9

IFRS 9 "Finanzinstrumente" enthält neue Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie neue Regelungen zu Wertminderungen. Die einschlägigen Vorschriften für die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten hat der Konzern jedoch weitestgehend aus IAS 39 übernommen. Darüber hinaus enthält der neue Standard neue umfangreichere Anhangangaben sowie Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Der neue Standard ersetzt den bestehenden Standard IAS 39 "Finanzinstrumente : Ansatz und Bewertung" und ist erstmalig in Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Demzufolge erfolgte die Erstanwendung im Konzern erstmalig für das Geschäftsjahr 2018. Die Erstanwendung erfolgte durch die Anpassung des Eröffnungbilanzwerts im Eigenkapital erfolgen und die Vergleichsperiode entsprechend der bisherigen Regelungen dargestellt (modifizierte retrospektive Anwendung).

Gem. IAS 39 wurden finanzielle Vermögenswerte eingestuft in die folgenden Kategorien:

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS)

Kredite und Forderungen (L&R)

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FAHfT)

Gem. IFRS 9 wird ein finanzieller Vermögenswert entsprechend dem Geschäftsmodel und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme nunmehr eingestuft in eine der folgenden Kategorien:

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn er folgende Kriterien erfüllt:

Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Schuldinstrumente, die diese Kriterien erfüllen, zuzüglich aber auch einen Veräußerungszweck als Geschäftsmodell kennen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, hat der Konzern ein unwiderrufliches Wahlrecht, das alle Wertänderungen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Alle anderen finanziellen Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der Konzern hatte weder am Tag der Erstanwendung noch am Bilanzstichtag Schuldinstrumente, die nicht die Kriterien für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfüllten. Der Konzern hat weder am Tag der Erstanwendung noch am Bilanzstichtag von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zu bewerten.

Aus der geänderten Kategorisierung haben sich folgende Ausweisänderungen zum 1. Januar 2018 ergeben:

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in TEUR Bewertungskategorie nach IAS 39 Wertansatz zum 31. Dezember 2017 Bewertungskategorie nach IFRS 9 Gewinnrücklagen vor Steuern zum 01.01.2018* Wertansatz zum 1. Januar 2018
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Sonst. langfristige Vermögenswerte L&R, k.A. 494 AC, k.A. -15 479
Andere Finanzanlagen L&R 31 FVTPL - 31
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen L&R 788 AC -39 749
Sonst. kurzfristige Vermögenswerte L&R, k.A. 2.987 AC, k.A. -121 2.866
Zahlungsmittel & Zahlungsmitteläquivalente L&R 34.068 AC - 34.068
Summe 38.368 -175 38.193

*Anpassung aufgrund IFRS 9 in den Gewinnrücklagen nach Steuern beträgt TEUR 124

Gemäß IFRS 9 wurde das Wertminderungssmodel der eingetretenen Verluste durch ein Model der erwarteten Kreditausfälle ("ECL") für Schuldinstrumente, die zu AC oder zum FVOCI bewertet werden, ersetzt. Hierbei werden historische Ausfallraten und aktuelle Informationen und Erwartungen analysiert, um die notwendigen Wertminderungen zu ermitteln. Dieses neue prospektive Wertminderungsmodel hat zu einer Erhöhung des Wertminderungskontos in der Eröffnungsbilanz i.H.v. TEUR 175 geführt.

Für weiteren Angaben bzgl. der Entwicklung der erwarteten Kreditausfälle wird auf die Anhangangabe 26.B verwiesen.

Demzufolge wurde die Erhöhung des Wertminderungskontos (netto, nach Berücksichtigung der zugehörigen aktiven latenten Steuer) in der Eröffnungsbilanz in den Gewinnrücklagen mit einem Betrag von TEUR 124 zum 1. Januar 2018 dargestellt.

Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erfüllten alle bestehenden Sicherungsbeziehungen des Konzerns die Voraussetzungen für eine Bilanzierung als fortlaufende Sicherungsbeziehungen. Die Änderungen durch IFRS 9 haben keine Auswirkung auf die Bilanz zum 1. Januar 2018.

Aufgrund der erstmaligen Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten ergaben sich keine Auswirkungen auf das Ergebnis je Aktie.

6.2. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

A. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE

Nach Erlangung der Beherrschung bilanziert der Konzern Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten.

Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Betrag, um den die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Wertansatz aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und, dem beizulegenden Zeitwert etwaiger zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen das Nettovermögen des Akquisitionsobjektes übersteigt.

Wenn die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende des Geschäftsjahres, in der der Zusammenschluss stattfindet, unvollständig ist, gibt der Konzern für die Posten mit unvollständiger Bilanzierung vorläufige Beträge an. Die vorläufig angesetzten Beträge sind während des maximal ein Jahr umfassenden Bewertungszeitraumes retrospektiv zu korrigieren. Zusätzliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind anzusetzen, um neue Informationen über Fakten und Umstände zu berücksichtigen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die die Bewertung der zu diesem Stichtag angesetzten Beträge beeinflusst hätten, wenn sie bekannt gewesen wären.

Sofern der Erwerb zu einem Preis unter dem beizulegenden Zeitwert erfolgt ist, wird die Differenz unmittelbar als erfolgswirksam erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Dividendenpapieren verbunden sind.

Etwaige bedingte Gegenleistungen werden zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden als Gewinn oder Verlust erfasst. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

B. TOCHTERUNTERNEHMEN

Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn die Gesellschaft schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt an dem die Beherrschung endet.

C. NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE

Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.

Änderungen des Anteils des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.

D. VERLUST DER BEHERRSCHUNG

Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht sie die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet.

E. ANTEILE AN UNTERNEHMEN, DIE NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTET WERDEN

Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bzw. Anteile umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen und an einem Gemeinschaftsunternehmen.

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Ein Gemeinschaftsunternehmen liegt vor, wenn der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt.

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden beim erstmaligen Ansatz mit Anschaffungskosten bewertet, wozu auch Transaktionskosten zählen. In der Folge erfasst der Konzern das anteilige Gesamtergebnis, bis der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet.

F. BEI DER KONSOLIDIERUNG ELIMINIERTE GESCHÄFTSVORFÄLLE

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie alle Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert.

6.3. FREMDWÄHRUNG

A. GESCHÄFTSVORFÄLLE IN FREMDWÄHRUNG

Die in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt, der funktionalen Währung der Muttergesellschaft. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung in die funktionale Währung werden im Konzernabschluss direkt in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gezeigt. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden nicht umgerechnet.

Der Stichtagskurs der dänischen Krone zum Euro zum 31. Dezember 2018 betrug DKK/EUR 7,4815 (i.VJ: DKK/EUR 7,4440).

B. AUSLÄNDISCHE GESCHÄFTSBETRIEBE

Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen werden in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gezeigt.

Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung, gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen Einflusses führt, wird der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Währungsumrechnungsrücklage erfasste Betrag in den Gewinn oder Verlust als Teil des Abgangserfolgs umgegliedert. Bei nur teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, wird der entsprechende Teil der kumulierten Umrechnungsdifferenz den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Soweit der Konzern ein assoziiertes oder gemeinschaftlich geführtes Unternehmen, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, teilweise veräußert, jedoch der maßgebliche Einfluss bzw. die gemeinschaftliche Führung erhalten bleibt, wird der entsprechende Anteil der kumulierten Währungsumrechnungsdifferenz in die Konzern-Gewinn oder Verlustrechnung umgegliedert.

6.4. UMSATZERLÖSE: ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN

Seit dem 1. Januar 2018 wendet der Konzern den neuen IFRS 15 Standard "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" an. Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns für Verträge mit Kunden werden in Abschnitt 6.1.A beschrieben.

6.5. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

A. KURZFRISTIG FÄLLIGE LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.

B. LEISTUNGEN AUS ANLASS DER BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand erfasst: Wenn der Konzern das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn der Konzern Kosten für eine Umstrukturierung erfasst. Ist nicht zu erwarten, dass Leistungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten werden, werden sie abgezinst.

6.6. FINANZERTRÄGE UND FINANZIERUNGSAUFWENDUNGEN

Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:

Zinserträge;

Zinsaufwendungen;

Nettogewinn oder -verlust aus der Zeitwertbewertung von finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden;

Nettogewinn oder -verlust aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL);

Fremdwährungsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten;

Gewinne aus der Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert eines jeden vorher existierenden Anteils an einem bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Unternehmen;

Verluste aus der Zeitwertbewertung bedingter Gegenleistungen, die als finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft sind;

Erfasste Wertminderungsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte, die als Anschaffungskosten geführt werden (AC) (mit der Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen);

Nettogewinn oder -verlust aus Sicherungsinstrumenten, die infolge ihrer Unwirksamkeit zur Absicherung von Zahlungsströme, im Gewinn oder Verlust erfasst werden, und;

Umgliederungen von Nettoverlusten, die zuvor im sonstigen Ergebnis erfasst wurden.

Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst, an dem der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung entsteht.

6.7. ERTRAGSTEUERN

Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden erfolgswirksam erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder einem im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.

A. TATSÄCHLICHE STEUERN

Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen.

Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen miteinander verrechnet.

B. LATENTE STEUERN

Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:

temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst;

temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden, und

zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes.

Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder Ergebnisse erhöht.

Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird.

Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.

Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag ergeben.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden verrechnet, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

6.8. VORRÄTE

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten basieren auf dem First-In-First-Out-Verfahren.

Etwaige Wertminderungen der Vorräte werden in den sonstigen Betriebsaufwendungen dargestellt.

6.9. SACHANLAGEN

A. ERFASSUNG UND BEWERTUNG

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert.

Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt.

Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben.

Zu jedem Bilanzstichtag wird beurteilt, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf für in der Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte vorliegen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar bzw. ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes vorgeschrieben, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang des eventuell erforderlichen Wertminderungsaufwands zu ermitteln. Ist die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Vermögenswerte individuell nicht möglich, werden zusammen eingesetzte Vermögenswerte zu zahlungsgenerierenden Einheiten zusammengefasst, auf deren Ebene Zahlungsströme abschätzbar sind. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Wert aus dem Zeitwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme aus diesem Vermögenswert bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Zugrundelegung eines risikoadjustierten Abzinsungssatzes vor Steuern auf den Barwert abgezinst.

B. NACHTRÄGLICHE ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN

Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird.

C. ABSCHREIBUNG

Durch die Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern verteilt. Die Abschreibungen werden erfolgswirksam erfasst. Geleaste Vermögenswerte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer, abgeschrieben, sofern nicht hinreichend sicher ist, dass das Eigentum zum Ende des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen lauten wie folgt:

Solaranlagen 20-30 Jahre

Gebäude 30-40 Jahre

Technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-12 Jahre

Einbauten und Zubehör 5-10 Jahre

Solaranlagen bestehen grundsätzlich aus zwei wesentlichen Bestandteilen, die zu unterschiedlichen Nutzungsdauern linear abgeschrieben werden (Komponentenansatz), nämlich das Recht auf eine gesetzliche Vergütung je erzeugte MWh (Einspeisevergütung bzw. Grünstromzertifikat), was über dem Zeitraum der gesetzlichen Vergütungszusage abgeschrieben wird, sowie die technischen Komponenten der Solaranlage, die über ihre (längere) technische Nutzungsdauer abgeschrieben werden, soweit eine Nutzung nach dem Zeitraum der gesetzlichen Vergütungszusage technisch, rechtlich bzw. wirtschaftlich nach Einschätzung des Konzerns möglich bzw. geplant ist.

Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

6.10. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

A. ERFASSUNG UND BEWERTUNG

Immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Die immateriellen Vermögenswerte verfügen alle über eine begrenzte Nutzungsdauer und sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Liegt der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei Fortfall der Gründe für früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen.

B. NACHTRÄGLICHE AUSGABEN

Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben werden erfolgswirksam erfasst.

C. ABSCHREIBUNGEN

Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden erfolgswirksam erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Die geschätzten Nutzungsdauern lauten:

Projektrechte 20-30 Jahre

Erworbene Verträge 15-20 Jahre

Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte, wie unter A erläutert, werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Die Abschreibungen für Projektrechte erfolgen über 20 bis 30 Jahre, analog der Nutzungsdauer der Photovoltaikanlagen und der bestehenden Pachtverträge.

6.11. FINANZINSTRUMENTE

Folgende Rechnungslegungsmethoden wurden im Geschäftsjahr 2018 infolge der Erstanwendung des neuen Standards IFRS 9 geändert. Die unten beschriebene Vorgehensweise gilt ab dem 1. Januar 2018.

A. ANSATZ UND ERSTMALIGE BEWERTUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und emittierte Schuldverschreibungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.

Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL bewertet wird, kommen hierzu die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb oder seiner Ausgabe zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.

B. KLASSIFIZIERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) nur möglich für Schuldinstrumente;

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) nur möglich für Schuldinstrumente sowie Eigenkapitalinvestments;

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) möglich für Schuldinstrumente, Eigenkapitalinvestments sowie derivative finanzielle Vermögenswerte.

IFRS 9 verlangt, dass die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten (lediglich für Schuldinstrumente) sowohl auf Grundlage des Geschäftsmodells, das für die betroffenen finanziellen Vermögenswerte verwendet wird, als auch der vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften des individuellen finanziellen Vermögenswertes (Solely Payments of Principal and Interest (SPPI) - Kriterium) bestimmt werden. Die Reihenfolge der Prüfung ist nicht vorgegeben.

Nach dem Standard IFRS 9 sind folgende drei Geschäftsmodelle möglich:

Halteabsicht ("Hold to Collect") - finanzielle Vermögenswerte, die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen,

Halte- und Verkaufsabsicht ("Hold to Collect and Sell") - finanzielle Vermögenswerte, die mit dem Ziel gehalten werden, sowohl die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch zu verkaufen,

Sonstige ("other") - finanzielle Vermögenswerte, die mit Handelsabsicht gehalten werden oder die die Kriterien der anderen beiden Kategorien nicht erfüllen.

Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfordert eine Prüfung auf der Grundlage von Fakten und Umständen zum Zeitpunkt der Beurteilung. Das Grundmodell beim Konzern ist grundsätzlich "Halteabsicht". Trotz Zuordnung zu diesem Geschäftsmodell sind ungeplante Verkäufe im normalen Geschäftsverlauf als auch nach IFRS 9 möglich. Dies könnte im Konzern unter dem Form des Verkaufs einer Solaranlage nebst angelaufenen Forderungen aus Lieferung und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente gelegentlich vorkommen.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:

Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:

Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und

seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr hat der Konzern Schuldinstrumente gehalten.

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen.

Der Konzern hat im Berichtsjahr von seinem Wahlrecht ein Eigenkapitalinvestment als FVOCI zu designieren keinen Gebrauch gemacht.

Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet.

Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, zu FVTPL zu designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.

Der Konzern hat im Berichtsjahr keine diesbezügliche Entscheidung getroffen.

Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht umgewidmet, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode umgewidmet, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.

C. FOLGEBEWERTUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

Finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL

Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Für Derivate die als Sicherungsinstrumente designiert worden sind, siehe Anhangangabe 26.B.

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.

Schuldinstrumente zu FVOCI

Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Der Konzern hält gegenwärtig keine Schuldinstrumente zu FVOCI.

Eigenkapitalinvestments zu FVOCI

Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Der Konzern hält gegenwärtig keine Schuldinstrumente zu FVOCI.

D. AUSBUCHUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält.

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst.

E. VERRECHNUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

F. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND BILANZIERUNG VON SICHERUNGSGESCHÄFTEN

Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Zinsrisiken. Eingebettete Derivate werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert.

Grundsätzlich werden Derivate beim erstmaligen Ansatz sowie im Rahmen der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst.

Der Konzern designiert jedoch bestimmte Derivate als Sicherungsinstrumente, um die Schwankungen in Zahlungsströmen abzusichern, die mit höchstwahrscheinlich erwarteten Transaktionen verbunden sind, die aus Änderungen von Zinssätzen resultieren.

Zum Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren.

Wenn ein Derivat demzufolge als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (cash flow hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Gleichwohl, wendet der Konzern entsprechend der Übergangsregelungen des IFRS 9 die bisherigen Bilanzierungsregelungen des IAS 39 (siehe unten) bezogen auf das hedge accounting für die bestehenden Zinsderivate an, sodass lediglich für Zinsderivate mit einer Effektivität zwischen 80 und 120%, die obenstehende Vorgehensweise infalle von Absicherungen von Zahlungsströme angewendet wird, andere Zinsderivate werden erfolgswirksam zum Zeitwet beigelegt.

In Falle von Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.

Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet.

Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn der Verlust beeinflussen.

Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

6.12. GEZEICHNETES KAPITAL

A. STAMMAKTIEN

Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital (gegebenenfalls netto nach Steuern) erfasst.

B. RÜCKERWERB UND WIEDERAUSGABE VON EIGENKAPITALANTEILEN (EIGENE ANTEILE)

Wenn im Eigenkapital ausgewiesenes gezeichnetes Kapital zurückgekauft wird, wird der gezahlte Betrag einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten vom Eigenkapital abgezogen. Die erworbenen Anteile werden als eigene Anteile klassifiziert. Aufgelder werden und in der Kapitalrücklage ausgewiesen. Werden eigene Anteile später veräußert oder erneut ausgegeben, führt dies zur Erhöhung des Eigenkapitals. Ein etwaiger Differenzbetrag ist innerhalb der Kapitalrücklage zu berücksichtigen.

6.13. WERTMINDERUNG

A. FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE DIE ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET WERDEN

Hier wird die Vorgehensweise ab dem 1. Januar 2018 beschrieben.

Der Konzern bilanziert Wertminderungen für erwartete Kreditverluste (ECL) generell für:

finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden;

Schuldinstrumente bewertet zu FVOCI und;

Vertragsvermögenswerte.

Der Konzern bemisst die Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste, außer für die folgenden Wertberichtungen, die in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen werden:

Schuldverschreibungen, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und

andere Schuldverschreibungen und Bankguthaben, bei den sich das Ausfallrisiko (zum Beispiel das Kreditausfallrisiko über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments) seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat.

Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet.

Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen.

Der Konzern nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen ist, wenn es mehr als 90 Tage überfällig ist.

Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:

es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtung vollständig an den Konzern zahlen kann, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls welche vorhanden sind) zurückgreifen muss oder

der finanzielle Vermögenswert mehr als 180 Tage überfällig ist.

Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren.

12-Monats-Kreditverluste sind der Anteil der erwarteten Kreditverluste, die aus Ausfallereignissen resultieren, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag (oder einem kürzeren Zeitraum, falls die erwartete Laufzeit des Instruments weniger als zwölf Monate beträgt) möglich sind.

Der bei der Schätzung von erwarteten Kreditverluste maximal zu berücksichtigende Zeitraum ist die maximale Vertragslaufzeit, in der der Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt ist.

Bemessung erwarteter Kreditverluste

Erwartete Kreditverluste sind die wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzungen der Kreditverluste. Kreditverluste werden als Barwert der Zahlungsausfälle (das heißt die Differenz zwischen den Zahlungen, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt) bemessen.

Erwartete Kreditverluste werden mit dem Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes abgezinst.

Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität

Der Konzern schätzt zu jeden Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten oder Schuldverschreibungen zu FVOCI in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten:

Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in der Bonität beeinträchtig ist, umfassen die folgenden beobachtbaren Daten:

signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Kreditnehmers;

ein Vertragsbruch, wie beispielsweise Ausfall oder eine Überfälligkeit von mehr als 360 Tagen;

Restrukturierung eines Darlehens oder Kredits durch den Konzern, die er andernfalls nicht in Betracht ziehen würde;

es ist wahrscheinlich, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, oder

durch finanzielle Schwierigkeiten bedingtes Verschwinden eines aktiven Marktes für ein Wertpapier.

Darstellung der Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz

Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.

Bei Schuldverschreibungen, die zu FVOCI bewertet sind, wird die Wertminderung im Gewinn oder Verlust erfasst und in das sonstige Ergebnis eingestellt.

Abschreibung

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist.

Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Einklang mit dem Standard IFRS 9 den vereinfachten Ansatz des Wertminderungsmodels an. Dieser basiert auf den erwarteten künftigen noch nicht eingetretenen Kreditausfällen (Expected Credit Losses oder ECL).

Der Konzern kategorisiert dazu die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf von Strom in weitestgehend homogenen Gruppen, die ähnliche Charakteristika aufweisen hinsichtlich ihrer geschätzen Ausfallrisiken. Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob die Rechte des Konzerns sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, ob sich der Kunde an eignenen Stromkunden den dem Konzern zu zahlende Forderung weiterberechnen kann (EEG-Umlage) oder ob es ein staatliches oder semi-öffentliches Unternehmen der Kunde ist, betrifft.

Darüber hinaus wird differenziert, ob eine Sicherheit für die Forderungen gestellt wurde und ob diese Sicherheit aus einer Bankbürgschaft oder aus einer Patronatserklärung besteht.

Das Risiko auf Kreditausfall für sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, d.h. die nicht aus dem Verkauf von Strom stammen, wird auf Einzelbasis der Charakteristika der betreffenden Kunden sowie etwaige gestellten Sicherheiten vom Konzern eingeschätzt.

Für sonstige finanzielle Vermögenswerte führt der Konzern eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. Der Konzern erwartet keine signifikante Einziehung des abgeschriebenen Betrags. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können dennoch Vollstreckungsmaßnahmen zur Einziehung überfälliger Forderungen unterliegen, um in Einklang mit der Konzernrichtlinie zu handeln.

Aufgrund des Tagesgeschäftes der 7C Solarparken sind die Kunden des Konzerns zum überwiegenden Teil Netzbetreiber und andere Anlagenbetreiber bzgl. der Analyse Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungenverweisen wir auf Anhangangabe 26.3.B.

B. NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte des Konzerns - mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen - werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt.

Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGEs) sind.

Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken eines Vermögenswertes oder einer ZGE widerspiegelt.

Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer ZGE seinen/ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen, die im Hinblick auf ZGEs erfasst werden, werden zuerst etwaigen der ZGE zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerten zugeordnet und dann den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der ZGE (Gruppe von ZGEs) auf anteiliger Basis zugeordnet.

Eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwert wird bei eventuellen Wertersteigerungen nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird eine Wertminderung nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre.

6.14. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden für sämtliche externe Verpflichtungen gebildet, soweit die Inanspruchnahme eher wahrscheinlich ist und die Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Daneben werden Drohverlustrückstellungen für sog. "belastende Verträge" entsprechend der Vorschriften von IAS 37 gebildet. Bei der Bewertung der Rückstellung wird der wahrscheinlichste Wert, bei einer Bandbreite unterschiedlicher Werte der Erwartungswert angesetzt. Die Ermittlung und Bewertung erfolgt, sofern möglich, anhand vertraglicher Vereinbarungen. Ansonsten basieren die Berechnungen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und Schätzungen des Vorstands.

Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert angesetzt. Die Ab- bzw. Aufzinsung erfolgt mit Marktzinssätzen, die für den Zeitraum bis zur Erfüllung gelten. Die ergebniwirksame Anpassung wird innerhalb des Finanzierungsaufwands dargestellt.

6.15. LEASINGVERHÄLTNISSE

A. FESTSTELLUNG, OB EINE VEREINBARUNG EIN LEASINGVERHÄLTNIS ENTHÄLT

Bei Abschluss einer Vereinbarung stellt der Konzern fest, ob eine solche Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält.

Bei Abschluss oder Neubeurteilung einer Vereinbarung, die ein Leasingverhältnis enthält, trennt der Konzern die von einer solchen Vereinbarung geforderten Zahlungen und andere Entgelte in diejenigen für das Leasingverhältnis und diejenigen für andere Posten auf der Grundlage ihrer relativen beizulegenden Zeitwerte auf. Wenn der Konzern bei einem Finanzierungsleasing zu dem Ergebnis kommt, dass es nicht möglich ist, die Zahlungen verlässlich zu trennen, werden ein Vermögenswert und eine Verbindlichkeit zu einem dem beilzulegenden Zeitwert des zugrunde liegenden Vermögenswertes entsprechenden Betrag erfasst. Die Verbindlichkeit wird anschließend unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Konzerns reduziert, wenn Zahlungen erfolgt sind und die auf die Verbindlichkeit angerechneten Finanzierungskosten erfasst wurden.

B. LEASINGGEGENSTÄNDE

Vermögenswerte, die von dem Konzern im Rahmen eines Leasingverhältnisses gehalten werden, bei denen dem Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, werden als Finanzierungsleasing eingestuft. Beim erstmaligen Ansatz wird der Leasinggegenstand in Höhe des niedrigeren Wertes aus seinem beizulegenden Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bewertet. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Vermögenswert in Übereinstimmung mit der für diesen Vermögenswert anzuwendenden Rechnungslegungsmethode bilanziert.

Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen werden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Bilanz des Konzerns erfasst.

C. LEASINGZAHLUNGEN

Geleistete Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses im Gewinn oder Verlust erfasst. Erhaltene Leasinganreize werden als Bestandteil des Gesamtleasingaufwands über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

Geleistete Mindestleasingzahlungen im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen werden in den Finanzierungsanteilund den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt. Der Finanzierungsanteil wird so über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt, dass sich über die Perioden ein konstanter Zinssatz ergibt.

7. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE UND ERWERB VON TOCHTERUNTERNEHMEN

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.2 A und B.

In der Regel erfolgt der Erwerb von Solaranlagen durch den Kauf von Unternehmen, welche die Anlagen als Vermögenswerte halten. Da es sich bei den erworbenen Unternehmen um Geschäftsbetriebe handelt, werden diese Erwerbe als Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 bilanziert.

Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu bewerten. Bei dieser Kaufpreisallokation, werden auch die stillen Reserven und Lasten aufgedeckt.

Die Kaufpreisallokation umfasst im Wesentlichen die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der folgenden Vermögenswerte und Schulden zugrunde:

Immaterielle Vermögenswerte, z.B. erworbene Verträge oder Projektrechte für Solaranlagen (siehe Anhangangabe 18);

Solaranlagen (siehe Anhangangabe 17);

Gebäude und Grundstücke: Hauptsächlich diejenigen, auf denen die Solaranlagen errichtet wurden oder werden können (siehe Anhangangabe 17);

Fremdfinanzierung: Hierbei handelt es sich meistens um Projektfinanzierungen mit längeren Laufzeiten (siehe Anhangangabe 23);

Verbindlichkeiten gegenüber dem Veräußerer: Im Grundsatz bestehen solche Verbindlichkeiten aus Rechnungen für den Bau oder die Entwicklung der erworbenen Solaranlage;

Rückbauverpflichtungen für die Solaranlagen werden gem. den Bewertungsmethoden (siehe Anhangangabe 25) des Konzerns angesetzt.

In einzelnen Fällen werden auch weitere Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte neu bewertet. Folgende identifizierbare Vermögenswerte und übernommene Verbindlichkeiten werden nicht mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet:

Latente Steueransprüche oder latente Steuerschulden, die gemäß IAS 12 wie Ertragsteuern zu bewerten sind sowie;

Verbindlichkeiten und Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in Verbindung mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer, die gem. IAS 19 wie Leistungen an Arbeitnehmer zu erfassen und zu bewerten sind.

Typische Akquiseobjekte für den Konzern stellen Gesellschaften bzw. deren Anlagen dar, die sich in technisch, finanziell und kaufmännisch komplexen und anspruchsvollen Situationen befinden. Aufgrund der hohen Komplexität und zeitlich zügig umzusetzenden Transaktionsabwicklung kommt es regelmäßig zu negativen Unterschiedsbeträgen, da ein unter diesen Bedingungen festgesetzter Kaufpreis einem aus einem Notverkauf resultierenden Kaufpreis ähnelt.

Aus der Differenz zwischen den identifizierbaren Vermögenswerten und den übernommen Schulden ergibt sich das gesamte identifizierbare erworbene Nettovermögen.

Ein positiver oder negativer Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich wie unter Abschnitt 6.2.A Unternehmenszusammenschlüsse dargestellt.

In diesem Jahresbericht werden die Unternehmenserwerbe aus dem Berichtszeitraum 2018 detailliert dargestellt (siehe Anhangangabe 7.1.). Die folgende Tabelle gibt zunächst einen Kurzüberblick über alle im Jahr 2018 durch geführten Unternehmenserwerbe:

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Erwerbsobjekt Solaranlage(n) Erwerbszeitpunkt
Anlagenkauf Umpferstedt Sömmerda 1. Jan 18
Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebs:
Übernommene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Amatec Grundbesitz GmbH
Amatec PV 25 GmbH & Co KG Mühlheim
Amatec PV 26 GmbH & Co KG Bernsdorf
Amatec PV 29 GmbH & Co KG Calbe
Amatec PV 30 GmbH & Co KG Hebertsfelden 19. Feb 18
Amatec PV 31 GmbH & Co KG Tennisanlage
Amatec PV 32 GmbH & Co KG Schönebeck
Amatec PV 20 GmbH & Co KG Flöha
Amatec PV 21 GmbH & Co KG Weißenfels
Amatec PV 22 GmbH & Co KG Himmelfürst
Amatec PV 23 GmbH & Co KG Falkenau
Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co. KG (vormals Howaldt Energies Solar Demmin GmbH & Co. KG) Demmin 6. Mrz 18
Pinta Solarparks GmbH & Co KG Wallstawe I Wallstawe II Dähre 22. Mrz 18
SunX PV-Portfolio:
Trebbin I Solar GmbH & Co. KG Trebbin I
Trebbin II Solar GmbH & Co. KG Trebbin II
Trebbin III Solar GmbH & Co. KG Trebbin III
Trebbin IV Solar GmbH & Co. KG Trebbin IV
Reetz Solar GmbH & Co. KG Reetz 26. Apr 18
Trüstedt I Solar GmbH & Co. KG Trüstedt I
Trüstedt II Solar GmbH & Co. KG Trüstedt II
Trüstedt III Solar GmbH & Co. KG Trüstedt III
Trüstedt IV Solar GmbH & Co. KG Trüstedt IV
Möckern Solar GmbH & Co. KG Möckern
Amatec PV Chemnitz GmbH & Co KG Chemnitz Weißer Weg 7. Jun 18
Solardach Derching GmbH & Co KG Derching 30. Jul 18
Solarpark Tangerhütte GmbH & Co KG Tangerhütte 2. Jul 18
Säritz Solar GmbH & Co. KG Säritz 4. Sep 18
Solarpark Brandholz GmbH & Co KG Brandholz 20. Nov 18

Für die Unternehmenserwerbe im Jahr 2018 ergaben sich negative Unterschiedsbeträge in Höhe von insgesamt TEUR 1.277 (i.VJ: TEUR 505). Im Jahr 2018 ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenserwerben in Höhe von insgesamt TEUR 678 (2017: TEUR 0).

Die Angaben zu diesen Erwerben werden im Rahmen dieses Konzernanhangs ausführlich dargestellt. Die gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten, die bei der Bewertung der Solaranlagen angesetzt wurden, liegen für das Geschäftsjahr 2018 zwischen 2,4% und 2,7% (i.VJ: 2,3% bis 2,7%). Die zukünftigen mit diesen Kapitalkosten diskontierten Cashflows wurden durch die Multiplikation der Einspeisevergütung bzw. den geschätzten künftigen Strompreisen sowie der geschätzten Stromproduktion errechnet. Die Stromproduktion wurde geschätzt, indem externe Gutachten und der historische Ertrag von Anlagen in der gleichen Region herangezogen wurden. Dabei wird eine angemessene Degradation der Solaranlage ebenfalls berücksichtigt.

7.1. ERWERB VON TOCHTERUNTERNEHMEN IM GESCHÄFTSJAHR 2018

Im Geschäftsjahr 2018 fanden die folgenden Erwerbe statt, für die eine Kaufpreisallokation durchgeführt wurde.

A. ERWERB VON UMPFERSTEDT / SÖMMERDA

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 hat der Konzern in einem Anlagenkauf (asset deal) zwei Freiflächensolaranlagen mit einer Gesamtleistung von 2,2 MWp in Thüringen erworben.

PORTRAIT DER ANLAGE

Der Kauf umfasst 2 Freiflächen PV- Anlagen in Umpferstedt (1,0 MWp) und Sömmerda (1,2 MWp), welche sich in Thüringen befinden. Da die Projekte bereits 2012 ans Netz angeschlossen wurden, erhalten beide neu erworbenen Projekte eine Einspeisevergütung von EUR 179/MWh. Es sind Module von Solar Frontier und Jinko Solar verbaut. Neben den Solaranlagen wurde ebenfalls das Gewerbegrundstück (2,2 ha.), auf der sich die Solaranlage Umpferstedt befindet, miterworben. Der Unternehmenszusammenschluss wurde zu 100% aus Eigenmitteln finanziert (TEUR 3.678). In einem vollständigen Geschäftsjahr würde der Geschäftsbetrieb bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 390, ein EBITDA von TEUR 338 und ein Jahresergebnis von TEUR 14 erzielen.

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in TEUR Buchwert vor Kaufpreisallokation Zeitwert gem. Kaufpreisallokation
Sachanlagen 3.678 4.729
Rückstellungen - -110
Passive latente Steuern - -277
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 3.678 4.342
Kaufpreis
Kaufpreis 3.678
Gesamtkaufpreis 3.678
Negativer Unterschiedsbetrag (-)
Kaufpreis 3.678
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 4.342
Negativer Unterschiedsbetrag (-) -664
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) -3.678

Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Januar 2018 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 445 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 367 sowie ein Ergebnis von TEUR 0,7 aus dem erworbenen Geschäftsbetrieb generiert.

Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 4.342, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 3.678 bezahlt wurde; der sich hieraus ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 664 wurde im Jahr 2018 erfolgswirksam im Posten "sonstiger betrieblicher Ertrag" vereinnahmt.

B. ERWERB DES AMATEC GESCHÄFTSBETRIEBS

Im Rahmen des strategischen Plans 2017-2019 hatte 7C Solarparken eine Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler in Aussicht gestellt. Mit dem Kauf des Amatec Geschäftsbetriebs hat die 7C Solarparken ihren strategischen Wachstumsplan mit dem Kauf einer deutschen Projektentwicklungsgesellschaft erfolgreich umgesetzt.

Mit Wirkung zum 19. Februar 2018 hat die 7C Solarparken einen Kaufvertrag mit der Amatec GmbH bzw. Amatec Group GmbH über den Geschäftsbereich Projektentwicklung ,über den Erwerb einer Grundbesitzgesellschaft, einzelner Projektgesellschaften sowie über den Erwerb einer Projektpipeline abgeschlossen. Die Transaktion bestand somit aus einer Kombination zwischen einem Anlagenkauf (asset deal) sowie mehreren Anteilskäufen (share deal).

Der Amatec Geschäftsbereich betrifft den Projektentwicklungsbereich, dem drei Mitarbeiter angehören. Durch den Erwerb dieses Spezialistens der Entwicklung deutscher PV-Projekte verfügt 7C Solarparken nun über eine eigene Platform neue Anlagen zu verwirklichen. Im Rahmen des Erwerbs des Projektgeschäft wurde gleichzeitig eine Projektpipeline von insgesamt 55 MWp, die im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht baureif und damit nicht separat bewertbar und veräußerbar ist, miterworben. Diese Pipeline wurde demzufolge nicht in der unterstehenden Kaufpreisallokation separat bewertet.

Es wurden keine Gewährleistungen oder Verträge aus dem Projektentwicklungsgeschäft vor Erwerbsstichtag übernommen. Dennoch wird der Konzern die Bankgebühren für Bürgschaftsavale des Alt-Geschäfts wirtschaftlich übernehmen. Ebenfalls wurde im Zuge des Anlagenkaufs ein Mietvertrag mit dem Verkäufer für drei Jahre abgeschlossen. Insoweit beide Verpflichtungen nicht marküblichen Konditionen entsprechen, wurde hierfür im Rahmen der Kaufpreisallokation Rückstellungen bilanziert.

Die Amatec Grundbesitz GmbH wurde mit einem Anteilskauf zu 100% übernommen. Diese Gesellschaft hat Kaufverträge geschlossen bzgl. des Erwerbs von Gewerbegrundstücke in Calbe (1,8 ha) und Weißenfels (1,1 ha), auf die die jeweiligen Projekte im Laufe des Jahres 2018 errichtet worden sind.

Die Amatec PV 25 GmbH & Co KG wurde mit einem Anteilskauf zu 100% übernommen. Die Gesellschaft betreibt eine 750 kWp Anlage in Mühlheim an der Ruhr, Nordrheinwestfalen und wurde 2018 mit einem Tarif von EUR 111 / MWh an das Stromnetz angeschlossen. Die Anlage in Mühlheim an der Ruhr wurde noch im Erwerbsjahr (Juli 2018) wieder veräußert.

Darüber hinaus wurden einzelne Projektgesellschaften (namentlich abgekürzt: Amatec PV 20 bis PV 23 sowie PV 26, PV 29 und PV 32) mit einem Volumen an Projekten in Entwicklung von 15 MWp übernommen, deren Projekte teilweise bereits im Erwerbszeitpunkt baureif waren. Teilweise wurde der Verkauf auf die Sicherstellung der Baureife durch den Erhalt der Baugenehmigung aufschiebend bedingt. Für den Erwerb dieser Projektpipeline wurde ein bedingter Kaufpreis i.H.v. TEUR 1.002 vereinbart. Bis zum Bilanzstichtag waren alle aufschiebenden Bedingungen erfüllt, so dass die Projektrechte vollständig in die Kaufpreisallokation und die Erstkonsolidierung einflossen.

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AMATEC GESCHÄFTSBEREICH Amatec PV 25 GmbH & Co KG Amatec PV 26 GmbH & Co KG
in TEUR BW* ZW* BW* ZW* BW* ZW*
Goodwill 2.001 - - - - -
Projektrechte - - - - - 166
Sachanlagen - - 653 859 - -
Sonst. Langfristige Vermögenswerte - - 210 - - -
Sonst. Kurzfristige Vermögenswerte - - 28 28 - -
Aktive latente Steuern - 633 - 12 - -
Flüssige Mittel - - - - - -
Finanzverbindlichkeiten - - -634 -634 - -
Rückstellungen - -147 - -38 - -
Sonst. Verbindlichkeiten - - -262 -262 -5 -5
Passive latente Steuern - - - - - -49
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 2.001 486 -6 -35 -5 112
Kaufpreis
Nicht-bedingter Kaufpreis 1.269
Bedingter Kaufpreis 1.002
Gesamtkaufpreis 2.271
Geschäfts- oder Firmenwert
Kaufpreis 2.271
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 2.167
Geschäfts- oder Firmenwert 104
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) 2.254
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Amatec PV 29 GmbH & Co KG Amatec PV 30 GmbH & Co KG Amatec PV 31 GmbH & Co KG
in TEUR BW* ZW* BW* ZW* BW* ZW*
Goodwill - - - - - -
Projektrechte - 218 - - - -
Sachanlagen - - - - - -
Sonst. Langfristige Vermögenswerte - - - - - -
Sonst. Kurzfristige Vermögenswerte 5 - - - - -
Aktive latente Steuern - 1 - - - -
Flüssige Mittel - - - - - -
Finanzverbindlichkeiten - - -1 -1 - -
Rückstellungen - - - - - -
Sonst. Verbindlichkeiten -1 -1 -1 -1 -1 -1
Passive latente Steuern - -64 - - - -
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 4 154 -1 -1 -1 -1
Kaufpreis
Nicht-bedingter Kaufpreis
Bedingter Kaufpreis
Gesamtkaufpreis
Geschäfts- oder Firmenwert
Kaufpreis
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen
Geschäfts- oder Firmenwert
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-)
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Amatec PV 32 GmbH & Co KG Amatec Grundbesitz GmbH Amatec PV 20 GmbH & Co KG
in TEUR BW* ZW* BW* ZW* BW* ZW*
Goodwill - - - - - -
Projektrechte - 441 - - 50 73
Sachanlagen - - 237 457 - -
Sonst. Langfristige Vermögenswerte - - - - - -
Sonst. Kurzfristige Vermögenswerte - - 13 13 - -
Aktive latente Steuern - - - - - -7
Flüssige Mittel - - 16 16 - -
Finanzverbindlichkeiten - - - - - -
Rückstellungen - - - - - -
Sonst. Verbindlichkeiten -1 -1 -13 -13 -51 -51
Passive latente Steuern - -130 - -65 - -
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen -1 310 253 408 -1 15
Kaufpreis
Nicht-bedingter Kaufpreis
Bedingter Kaufpreis
Gesamtkaufpreis
Geschäfts- oder Firmenwert
Kaufpreis
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen
Geschäfts- oder Firmenwert
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-)
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Amatec PV 22 GmbH & Co KG Amatec PV 23 GmbH & Co KG Amatec PV 21 GmbH & Co KG
in TEUR BW* ZW* BW* ZW* BW* ZW*
Goodwill - - - - - -
Projektrechte 50 519 50 485 - 118
Sachanlagen - - - - - -
Sonst. Langfristige Vermögenswerte - - - - - -
Sonst. Kurzfristige Vermögenswerte - - - - - -
Aktive latente Steuern - - - - - -
Flüssige Mittel - - - - - -
Finanzverbindlichkeiten - - - - - -
Rückstellungen - - - - - -
Sonst. Verbindlichkeiten -51 -51 -51 -51 -1 -1
Passive latente Steuern - -138 - -128 - -35
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen -1 330 -1 305 0 83
Kaufpreis
Nicht-bedingter Kaufpreis
Bedingter Kaufpreis
Gesamtkaufpreis
Geschäfts- oder Firmenwert
Kaufpreis
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen
Geschäfts- oder Firmenwert
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-)
scroll
SUMME
in TEUR BW* ZW*
Goodwill
Projektrechte 150 2.021
Sachanlagen 890 1.316
Sonst. Langfristige Vermögenswerte 210 -
Sonst. Kurzfristige Vermögenswerte 47 42
Aktive latente Steuern - 640
Flüssige Mittel 17 17
Finanzverbindlichkeiten -635 -635
Rückstellungen -2 -39
Sonst. Verbindlichkeiten -437 -584
Passive latente Steuern - -609
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 2.141 2.167
Kaufpreis
Nicht-bedingter Kaufpreis
Bedingter Kaufpreis
Gesamtkaufpreis
Geschäfts- oder Firmenwert
Kaufpreis
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen
Geschäfts- oder Firmenwert
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-)

KG* BW = Buchwert vor Kaufpreisallokation, * ZW = Zeitwert gem. Kaufpreisallokation

Aus der Kaufpreisallokation resultiert ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 2.167 welches einem Kaufpreis von TEUR 2.271 gegenübersteht. Der sich als Saldogröße ergebende Goodwill i.H.v. TEUR 104 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziell erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert steht in Verbindung mit Projekten, die sich in einem frühen Stand des Enwicklungsprozesses befanden, jedoch nicht ausreichend ausgereift waren, um die Kriterien der Aktivierung als Projektrecht erfüllen zu können.

C. ERWERB DER SOLARPARK MEYENKREBS GMBH & CO. KG

Zum Stichtag 6. März 2018 hat die 7C Solarparken eine PV-Freiflächenanlage mit 629 kWp in Mecklenburg-Vorpommern erworben. Die PV-Anlage ist seit dem Jahr 2011 im Betrieb und erhält einen Einspeisetarif i.H.v. EUR 219,7/MWh. Es wurden beim Bau NexPower Module und Kaco Wechselrichter verwendet.

In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von TEUR 118, ein EBITDA von TEUR 100 und ein Jahresergebnis von TEUR 5 erzielen.

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in TEUR Buchwert vor Kaufpreisallokation Zeitwert gem. Kaufpreisallokation
Sachanlagen 833 1.148
Sonst. Vermögenswerte 28 9
Aktive latente Steuern - 11
Flüssige Mittel 44 44
Finanzverbindlichkeiten -721 -802
Rückstellungen -18 -31
Sonst. Verbindlichkeiten -5 -5
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 161 374
Kaufpreis
Kaufpreis 370
Gesamtkaufpreis 370
Negativer Unterschiedsbetrag
Kaufpreis 370
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 374
Negativer Unterschiedsbetrag (-) -4
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) -326

Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 374, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 370 bezahlt wurde; der sich hieraus ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 4 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst.

Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im März 2018 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 114 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 87 sowie ein Jahresergebnis von TEUR 23 aus der erworbenen Freiflächenanlage generiert.

D. ERWERB DER PINTA SOLARPARKS GMBH & CO KG

Zum Stichtag 22. März 2018 hat die 7C Solarparken ein Portfolio von drei neu errichteten PV-Dachanlagen mit insgesamt 1,9 MWp mit zusätzlichem Erweiterungspotential auf den vorhandenen Dachflächen übernommen. Die Anlagen befinden sich in der Nähe von Salzwedel in Sachsen-Anhalt und sind mit REC PV-Modulen und Huawei Wechselrichtern ausgerüstet. Die Planung für das Portfolio sieht bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen einen jährlichen Umsatz von TEUR 201, ein EBITDA von TEUR 166 und einen Nettogewinn von TEUR 9 vor.

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in TEUR Buchwert vor Kaufpreisallokation Zeitwert gem. Kaufpreisallokation
Immaterielle Vermögenswerte - 206
Sachanlagen 1.895 2.488
Sonst. Vermögenswerte 281 26
Flüssige Mittel 99 99
Finanzverbindlichkeiten -1.820 -1.812
Rückstellungen -3 -97
Sonst. Verbindlichkeiten -58 -58
Passive latente Steuern - -92
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 394 759
Kaufpreis 664
Gesamtkaufpreis 664
Negativer Unterschiedsbetrag (-)
Kaufpreis 664
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 759
Negativer Unterschiedsbetrag (-) -95
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) -565

Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2018 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 199 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 148 sowie ein Jahresergebnis von TEUR 23 aus den erworbenen PV Dachanlagen generiert.

Aus der Kaufpreisallokation resultiert ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 759, dem ein gezahlter Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 664 gegenübersteht. Der sich als Saldogröße ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 95 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst.

E. ERWERB DES 9,5 MW SUNX PV-PORTFOLIOS

Mit Wirkung zum 26. April 2018 wurde ein 9,5 MWp PV-Dachanlagenportfolio mit Anlagen an zehn Standorten in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg erworben. Die Dachanlagen befinden sich in zehn Gesellschaften, die in der vorstehenden Übersicht bereits aufgelistet wurden.

PORTRAIT DER ANLAGEN

Die zehn PV-Anlagen wurden im Zeitraum 2012-16 auf auf Dächern landwirtschaftlich genutzter Gebäude errichtet und erhalten einen durchschnittlichen Einspeisetarif von ca. EUR 160/MWh.

Die Anlagen sind mit PV-Modulen von LDK Solar, Tianwei, Canadian Solar und Renesola sowie mit Wechselrichter von Diehl, Power One und Siemens ausgerüstet.

In einem 12 Monate umfassenden Geschäftsjahr wird erwartet, dass die erworbenen Unternehmen bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von TEUR 1.321, ein EBITDA von TEUR 985 und ein Jahresergebnis von TEUR 274 erzielen.

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in TEUR Buchwert vor Kaufpreisallokation Zeitwert gem. Kaufpreisallokation
Immaterielle Vermögenswerte 2 2
Sachanlagen 9.461 13.667
Sonst. Vermögenswerte 1.327 148
Aktive latente Steuern - 1.741
Flüssige Mittel 116 116
Finanzverbindlichkeiten -9.208 -9.208
Rückstellungen -474
Sonst. Verbindlichkeiten -1.767 -1.787
Passive latente Steuern -265 -1.559
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen -333 2.248
Kaufpreis
Netto gezahlt 2.507
Bedingter Kaufpreis 236
Gesamtkaufpreis 2.743
Geschäfts- oder Firmenwert
Kaufpreis 2.743
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 2.248
Geschäfts- oder Firmenwert 495
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) -2.392

Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.268 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 614 sowie ein Jahresergebnis von TEUR 162 aus den erworbenen Unternehmen generiert.

Aus der Kaufpreisallokation resultiert ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 2.248, dem ein gezahlter Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 2.507 gegenübersteht. Ein Betrag i.H.v. TEUR 236 von diesem Kaufpreis wurde bedingt auf die Erfüllung einzelner technischer und rechtlicher Meilensteine zurückgehalten. Der bedingte Kaufpreis wurde als Verbindlichkeit passiviert zum Jahresende 2018. Der sich als Saldogröße i.H.v. TEUR 495 ergebende Wert wurde als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziell erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus erwarteten Synergiepotentialen, die durch Optimierungen in der Verwaltungs- und Finanzierungsstruktur der erworbenen Anlagen und Einheiten im Rahmen der Eingliederung in den Konzern realisiert werden sollen.

F. ERWERB DER AMATEC PV CHEMNITZ GMBH & CO KG

Die Akquisition der Solaranlage "Weißer Weg" mit 2,3 MWp ist eine Freiflächenanlage in Chemnitz und hat eine Einspeisevergütung von EUR 89/MWh (Inbetriebnahmejahr 2016) und besteht aus Komponenten von Talesun und Huawei.

In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 190, ein EBITDA von TEUR 152 und ein Jahresergebnis von TEUR -25 erzielen.

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in TEUR Buchwert vor Kaufpreisallokation Zeitwert gem. Kaufpreisallokation
Sachanlagen 2.443 2.623
Sonst. Vermögenswerte 35 35
Aktive latente Steuern - 10
Flüssige Mittel 135 135
Finanzverbindlichkeiten -2.150 -2.182
Rückstellungen - -11
Sonst. Verbindlichkeiten -13 -13
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 451 492
Kaufpreis
Kaufpreis 515
Gesamtkaufpreis 515
Geschäfts- oder Firmenwert
Kaufpreis 515
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 492
Geschäfts- oder Firmenwert 23
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) -380

Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 492, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 515 bezahlt wurde. Für diesen Unternehmenserwerb hat der Konzern einen Geschäfts- oder Firmenwert i.H.v. TEUR 23 bezahlt; dieser wurde im Berichtszeitraum erfolgswirksam wertberichtigt.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ergab sich aus verschiedenen Kaufpreisverhandlungsrunden. Im Ergebnis führte der erhöhte Kaufpreis zu keinen akutell bezifferbaren Mehrwert, sodass dieser in voller Höhe einer Wertminderung unterzogen wurde.

Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Juni 2018 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 130 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 93 sowie ein Jahresergebnis von TEUR 47 aus der erworbenen Freiflächenanlage generiert.

G. ERWERB DER SOLARDACH DERCHING GMBH & CO KG

Mit Wirkung zum 30. Juli 2018 hat der Konzern 100% der Kommanditanteile der Solardach Derching GmbH & Co KG erworben.

Die Gesellschaft betreibt eine Aufdachanlage aus dem Jahre 2010 mit einer Leistung von 1.1 MWp in Derching / Bayern. Die Anlage wurde mit AU Optronics Modulen und AEG Wechselrichtern gebaut und erhält eine Einspeisevergütung in Höhe von 303/MWh. In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 322, ein EBITDA von TEUR 270 und ein Jahresergebnis von TEUR 27 erzielen.

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in TEUR Buchwert vor Kaufpreisallokation Zeitwert gem. Kaufpreisallokation
Sachanlagen 2.683 2.946
Sonst. Vermögenswerte 174 174
Aktive latente Steuern - 3
Flüssige Mittel 37 37
Finanzverbindlichkeiten -2.181 -2.203
Rückstellungen - -56
Sonst. Verbindlichkeiten -85 -85
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 627 816
Kaufpreis
Kaufpreis 591
Gesamtkaufpreis 591
Negativer Unterschiedsbetrag
Kaufpreis 591
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 816
Negativer Unterschiedsbetrag -225
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) -554

Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 816, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 591 bezahlt wurde; der sich hieraus ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 225 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst.

Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2018 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 167, ein EBITDA in Höhe von TEUR 92 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR -52 aus dem erworbenen Unternehmen generiert.

H. ERWERB DER SOLARPARK TANGERHÜTTE GMBH & CO KG

Zum Stichtag 2. Juli 2018 hat die 7C Solarparken zwei PV-Freiflächenanlagen mit insgesamt 6,2 MWp in Sachsen-Anhalt übernommen. Eine Leistung von 5,5 MWp wurde in 2017 mit Komponenten von Canadian Solar und Huawei errichtet und genießt eine Einspeisevergütung von EUR 88/MWh, während die kürzlich erfolgte Erweiterung um 750 kWp - bei vergleichbarer Einspeisevergütung - mit PV-Modulen von Q-Cells ausgerüstet ist. Bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen bringen die Anlagen Umsatzerlöse von ca. TEUR 486 pro Jahr, ein EBITDA von TEUR 412 und ein Jahresrgebnis von TEUR 45.

Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 1.524, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 1.325 bezahlt wurde; der sich hieraus ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 199 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst.

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in TEUR Buchwert vor Kaufpreisallokation Zeitwert gem. Kaufpreisallokation
Sachanlagen 4.816 6.419
Sonst. Vermögenswerte 508 211
Flüssige Mittel 302 302
Finanzverbindlichkeiten -4.406 -4.662
Rückstellungen -24 -312
Sonst. Verbindlichkeiten -285 -282
Passive latente Steuern - -152
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 912 1.524
Kaufpreis
Kaufpreis 1.325
Gesamtkaufpreis 1.325
Negativer Unterschiedsbetrag
Kaufpreis 1.325
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 1.524
Negativer Unterschiedsbetrag -199
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) -1.023

Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsollidierung im Jahr 2018 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 162, ein EBITDA in Höhe von TEUR 114 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR -50 aus dem erworbenen Unternehmen generiert.

I. ERWERB DER SÄRITZ SOLAR GMBH & CO. KG

Mit Wirkung zum 4. September 2018 hat der Konzern die Säritz Solar GmbH & Co. KG mit einer 630 kWp Dachanlage in Brandenburg erworben. Diese Anlage ist ausgestattet mit Modulen von Canadian Solar und Siemens Wechselrichtern und erhält eine Vergütung von EUR 222/MWh gemäß der EEG-Inbetriebnahme in 2012.

Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 357, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 413 bezahlt wurde; der sich hieraus ergebende Geschäfts- oder Firmenwert. beträgt somit TEUR 56.

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in TEUR Buchwert vor Kaufpreisallokation Zeitwert gem. Kaufpreisallokation
Sachanlagen 905 1.383
Sonst. Vermögenswerte 113 11
Aktive latente Steuern - 51
Flüssige Mittel 16 16
Finanzverbindlichkeiten -990 -1.041
Rückstellungen - -31
Sonst. Verbindlichkeiten -32 -32
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 13 357
Kaufpreis
Kaufpreis 393
Bedingter Kaufpreis 20
Gesamtkaufpreis 413
Geschäfts- oder Firmenwert
Kaufpreis 413
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 357
Geschäfts- oder Firmenwert 56
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) -376

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird dadurch begründet, dass die Gesellschaft überhöhte Verwaltungskosten hat, die durch die Verschmelzung der erworbenen Gesellschaft auf andere Gesellschaften vermieden werden können. Der Konzern hat die Absicht innerhalb der nächsten Geschäftsjahre dieses Einsparpotential zu realisieren. Diese Ersparnisse stellen jedoch Synergieeffekte dar, die im Rahmen der Bewertung der Solaranlage nicht einbezogen wurden. Der Geschäfts- oder Firmenwert kann somit durch dieses Ersparnispotential begründet werden.

Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2018 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 67 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 29 sowie ein Jahresergebnis von TEUR -21 aus den erworbenen PV Dachanlagen generiert. Die Planung für das Portfolio sieht bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen einen jährlichen Umsatz von TEUR 135, ein EBITDA von TEUR 118 und einen Nettogewinn von TEUR 27 vor.

J. ERWERB DER SOLARPARK BRANDHOLZ GMBH & CO. KG

Mit Wirkung zum 20. November 2018 hat die 7C Solarparken AG die Solarpark Brandholz GmbH & Co. KG erworben, die zwei Freiflächenanlagen mit insgesamt 1,9 MWp enthält. Die Anlagen wurden in den Jahren 2016 und 2017 mit REC Modulen und Sungrow bzw. Huawei Wechselrichtern erstellt und befinden sich in Hessen. In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 183 , ein EBITDA von TEUR 143 und ein Jahresergebnis von TEUR 21 erzielen.

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in TEUR Buchwert vor Kaufpreisallokation Zeitwert gem. Kaufpreisallokation
Sachanlagen 1.798 1.944
Sonst. Vermögenswerte 36 36
Passive latente Steuer - -33
Flüssige Mittel 157 157
Rückstellungen -11 -94
Sonst. Verbindlichkeiten -36 -36
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 1.946 1.975
Kaufpreis
Kaufpreis 1.885
Gesamtkaufpreis 1.885
Negativer Unterschiedbetrag
Kaufpreis 1.885
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 1.975
Negativer Unterschiedsbetrag (-) -90
Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) -1.727

Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 1.975, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 1.885 bezahlt wurde; der sich hieraus ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 90 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst.

Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2018 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 3, ein EBITDA in Höhe von TEUR 5 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR -7 aus dem erworbenen Unternehmen generiert.

7.2. ERWERB VON TOCHTERUNTERNEHMEN IM GESCHÄFTSJAHR 2018

Im Folgenden wird der Erwerb von Tochterunternehmen dargestellt, der nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschluss (Business Combination nach IFRS 3) erfolgte.

A. ERWERB DER SOLARPARK ZSCHORNEWITZ GMBH & CO KG

Zum Stichtag 1. Juli 2018 hat die 7C Solarparken folgende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Rahmen des Erwerbs der Kommanditanteile der Solarpark Zschornewitz GmbH & Co. KG übernommen. Die Gesellschaft wird ihren Geschäftsbetrieb erst nach Abschluss der Errichtung eines Solarparks aufnehmen.

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in TEUR Buchwert am Tag der Erstkonsolidierung
Sachanlagen 2
Flüssige Mittel 3
Sonst. Verbindlichkeiten -2

Die Gesellschaft plante am Transaktionsstichtag ein Grundstück zu erwerben sowie eine Solaranlage ("Zschornewitz") auf diesem Grundstück zu erwerben. Der Bau der Solaranlage soll durch den Verkäufer erfolgen. Der Kauf eines Grundstücks sowie der Auftrag zum Bau einer Solaranlage stellte somit das Hauptgeschäft zwischen dem Konzern und dem Verkäufer dar. Nahezu die gesamten Investitionen in die zu errichtende Solaranlage erfolgte bereits bis zum Bilanzstichtag und zeigt sich innerhalb des Anlagevermögens unter den Solarparks.

Der Konzern hat einen Kaufpreis von TEUR 3 für die Kommanditanteile der Gesellschaft gezahlt.

B. ERWERB DER SURYA 1 GMBH & CO KG

Zum Stichtag 1. Dezember 2018 hat die 7C Solarparken folgende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Rahmen des Erwerbs der Kommanditanteile der Surya 1 GmbH & Co. KG übernommen, da die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb erst nach Abschluss der Errichtung eines Solarparks aufnehmen wird.

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in TEUR Buchwert am Tag der Erstkonsolidierung
Immaterielle Vermögenswerte (Projektrechte) 414

Die Gesellschaft plante am Transaktionsstichtag mehrere Solaranlage ("Surya Portfolio") auf verschiedenen Dächern zu errichten. Dazu hat die Gesellschaft die Projektrechte, die als immaterielle Vermögenswerte angesetzt wurden, inne. Dies betrifft hauptsächlich die Netzzusagen, Pachtverträge sowie GU Verträge. Der Bau der Solaranlagen hat im letzten Quartal 2018 angefangen. Am Tag der Veröffentlichung befanden sich die Solaranlagen noch im Bau.

Der Konzern hat am Jahresende einen Kaufpreis von TEUR 414 für die Vermögenswerte der Gesellschaft bezahlt.

8. GESCHÄFTSSEGMENTE

Der Konzern ist fokussiert auf den Verkauf von Strom, den dieser mit eigenen Solaranlagen produziert, sodass über 99% der Umsatzerlöse aus diesem Geschäft erzielt werden (i.VJ: 99%). Daneben gibt es einige Aktivitäten von untergeordneter Bedeutung (jeweils ca. 1%iger Anteil im Geschäftsjahr und im Vorjahr). Diese Nebenaktivitäten beziehen sich auf Verträge für technische und kaufmännische Dienstleistungen bzgl. Solaranlagen konzernfremder Dritter im In- und Ausland sowie aus Mieteinnahmen von Dritten aus dem PV-Estate. (siehe Anhangangabe 9.1).

Der Konzern verfügt nur über ein Geschäftssegment, welches einheitlich durch den Gesamtvorstand gesteuert wird. Es werden über 99% des Umsatzes aus dem Verkauf von Stroms erzielt. Insgesamt dienen unmittelbar 94% (i.VJ.: 94%) des langfristigen Vermögens der Erzeugung und dem Verkauf von Strom. Die Organisationsstruktur und das interne Reporting des Konzerns erfolgen entsprechend nicht nach unterschiedlichen Geschäftsbereichen.

Die eigenen Solaranlagen stellen zum Ende des Berichtszeitraums 93% (i.VJ: 95%) des langfristigen Vermögens (ohne latente Steuern) des Konzerns dar.

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Solarparks 266.234 236.693
Langfristige Vermögenswerte (exkl. latente Steuern) 284.890 250.122
Anteil der Solarparks 93 % 95 %

Die Fokussierung des Konzerns auf den deutschen Markt spiegelt sich deutlich in den Umsatzanteilen nach geographischen Märkten wider. Im Geschäftsjahr 2018 wurde 95,3% des Umsatzes in Deutschland erzielt (i.VJ.: 93,4%). Die Umsatzerlöse erwirtschaftete der Konzern mit einem Anteil von 4,7% in Belgien (i.VJ.: 5,0%). Durch den Verkauf der CTG Baal SRL im Dezember 2017 generierte der Konzern im Berichtszeitraum in Italien keinen Strom mehr. (i.VJ: 1,7%).

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2018 2017
in TEUR Umsatz % Umsatz %
Deutschland 38.428 95,3 % 30.800 93,4 %
Belgien 1.894 4,7 % 1.641 5,0 %
Italien - 0,0 % 547 1,7 %
Gesamt 40.322 32.988

Das langfristige Vermögen (ohne latente Steuern) wird in den untenstehenden Tabellen dargestellt. Vom gesamten langfristigen Vermögen auf Konzernebene waren 97% zum Ende des Berichtszeitraums (im Vorjahr 96%) geographisch Deutschland zuzuordnen. Das langfristige Vermögen in Belgien sank durch die Fokussierung der Investitionen auf Deutschland um 1% auf 3%. In Italien war im Geschäftsjahr wie im Vorjahr nur im unwesentlichen Umfang langfristiges Vermögen vorhanden.

31.12.2018

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in TEUR Deutschland Belgien Italien Gesamt
Geschäfts- oder Firmenwert 655 - - 655
Immaterielle Vermögenswerte 3.055 - - 3.055
Grundstücke und Gebäude 9.589 - - 9.589
Solarparks 256.717 9.717 - 266.234
Solarparks im Bau 3.367 - - 3.367
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 350 1 - 351
Sonstige langfristige Vermögenswerte 1.494 144 1 1.638
Gesamt 275.027 9.862 1 284.890
97 % 3 % 0 % 100 %

31.12.2017

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in TEUR Deutschland Belgien Italien Gesamt
Immaterielle Vermögenswerte 617 - - 617
Grundstücke und Gebäude 8.183 - - 8.183
Solarparks 226.170 10.523 - 236.693
Solarparks im Bau 3.824 - - 3.824
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 276 4 - 280
Sonstige langfristige Vermögenswerte 519 5 1 525
Gesamt 239.589 10.532 1 250.122
96 % 4 % 0 % 100 %

9. UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.1.A sowie 6.4.

Der Effekt der Erstanwendung des neuen Standards IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden auf die Umsatzerlöse des Konzerns wird in Anhangsangabe 6.1.A erläutert. Die Erstanwendung dieses Standards führte zu keinen Änderungen bei den Umsatzerlösen des Konzerns, die Umsatzerlöse aus dem Vorjahr wurden nicht angepasst.

9.1. UMSATZERLÖSE

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in TEUR 2018 2017
Verkaufter Strom 39.955 32.596
Erlöse aus Dienstleistungen 236 223
Sonstige 131 169
Sonstige 443 21
Gesamt 40.322 32.988

Die Hauptaktivität des Konzerns besteht in der Produktion und dem Verkauf von Strom aus Solaranlagen. Darüber hinaus erbringt der Konzern Dienstelistungen technischer und kaufmännischer Art die vor allem Fernüberwachung, Reparatur und Wartung von Solaranlagen sowie deren Betriebsführung betreffen.. Die sonstigen Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus Mieteinnahmen aus dem sog. PV Estate Portfolio.

Die Zunahme der Umsatzerlöse (+22%) ist fast ausschließlich auf die Zunahme des verkauften Strom (+23%) infolge der guten Witterungsverhältnisse sowie die Erweiterung des Portfolios zurückzuführen.

9.2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Es handelt sich bei den sonstigen betrieblichen Erträgen im Geschäftsjahr hauptsächlich um Erträge aus negativen Unterschiedsbeträgen im Rahmen von Kaufpreisallokationen i.H.v. insgesamt TEUR 1.277 (i.VJ. TEUR 505). Daneben hat der Konzern TEUR 338 an Schadensersatz für Versicherungsfälle und Schadensregulierung erhalten. Im Vorjahr wurde diese Position mit TEUR 1.867 aufgrund außergerichtlicher Vergleichen in Verbindung mit der Solaranlage Zernsdorf sowie mit einem Modulhersteller deutlich positiv beeinflusst.

Schließlich konnten durch den Verkauf der Solaranlage Mühlheim Erträge i.H.v. TEUR 83 erwirtschaftet werden, im Vorjahr konnte aus dem Verkauf einer Teilfläche der Immobilie in Grafentraubach ein Gewinn i.H.v. TEUR 104 realisiert werden.

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in TEUR 2018 2017
Negativer Unterschiedsbetrag aus Unternehmenserwerben 1.277 505
Schadensersatz 338 1.867
Periodenfremde Erträge 215 85
Verkauf von Anlagevermögen 83 105
Entkonsolidierungsgewinn 0 339
Auflösung von Rückstellungen 62 118
Sonstige 160 274
Gesamt 2.135 3.294

In den anderen sonstigen betrieblichen Erträge befinden sich vor allem Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter Verbindlichkeiten sowie ebenfalls Erträge aus der Auflösung von Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.V TEUR 15.

10. BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

10.1. PERSONALAUFWAND

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in TEUR 2018 2017
Löhne und Gehälter 892 628
Vorstandsvergütung 406 398
Soziale Abgaben 139 124
Sonstiger Personalaufwand 127 24
Gesamt 1.564 1.176

Die Personalkosten erhöhten sich von TEUR 1.176 im Geschäftsjahr 2017 auf TEUR 1.564 in 2018. Der Grund liegt im Wesentlichen in der Zunahme der Mitarbeiteranzahl infolge des Erwerbs des Amatec Geschäftbetriebs. Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter hat sich dementsprechend im Berichtszeitraum im Vergleich zum Jahr 2017 von 14 auf 18 erhöht. Am Ende des Berichtszeitraum wurden 18 Angestellte im Konzern beschäftigt exklusive dem Vorstand (2017: 14 Mitarbeiter).

Der sonstige Personalaufwand erfasst Aufwendungen für die Altersversorgung, die sich mit der Übernahme der Mitarbeiter der Amatec GmbH entsprechend erhöht haben sowie aufgrund variabler Vergütungen für Mitarbeiter.

10.2. SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND

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in TEUR 2018 2017
Verwaltungskosten 699 717
Kosten Solarparks 3.050 2.347
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten 760 611
Kosten aus außengerichtlichen Vergleichen - 330
Gewährleistungen - 107
KfZ- und Reisekosten 295 240
Versicherungen 317 276
Forderungsverluste und Wertminderungen auf Vorräte 243 235
Periodenfremde Aufwendungen 137 186
Raumkosten 60 32
Sonstige 251 166
Total 5.811 5.247

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks i.H.v. EUR 3,1 Mio. (i.VJ: 2,3 Mio.) enthalten. Unter anderem sind Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung sowie Pachtzinsen, Mieten und Kosten für die Rasen-/Grünpflege angefallen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf zwei Effekte zurückzuführen, erstens die Zunahme der Gesamtleistung des Portfolios und zweitens auf einmaligen Reparaturaufwendungen, u.A. unter der Form von Modultauschen i.H.v. EUR 0,4 Mio.

Die Forderungsverluste und Wertminderungen fielen im gleichen Umfang wie im Vorjahr an. Auch im Berichtszeitraum kam es zu Wertminderungen auf das Vorratsvermögen i.H.v. TEUR 64 (i.VJ. TEUR 151). Durch weitere Marktpreisveränderungen für Solarmodule sank der Nettoveräußerungswert unter den Buchwert des Vorratsvermögens.

10.3. ANDERE LEISTUNGEN AN DIE BESCHÄFTIGTEN

Der Konzern verfügt über keine leistungsorientierten Versorgungspläne im Berichtszeitraum. Ebenfalls bestehen keine beitragsorientierten Versorgungspläne, die über die Zahlungen in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung hinausgehen. Vorgenannte Beiträge sind in Anhangangabe 10.1 vollumfänglich in den Sozialen Abgaben dargestellt.

11. BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.6.

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in TEUR 2018 2017
Zinserträge aus:
- Zahlungsmitteln & Zahlungsmitteläquivalente 34 25
- Sonstigen finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten 9 29
Gesamtzinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden 43 55
Marktwertänderungen des ineffektiven Teils der Zinsswaps 28 35
Sonstige Finanzerträge 1 886
Ertrag aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet werden 34 -
Ergebnis aus dem Verkauf von Finanzanlagen aus Equity-Methode - 5
Sonstige Finanzerträge 63 927
Finanzerträge 106 981
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten:
Zinsaufwendungen -6.712 -5.574
Aufzinsung der Rückstellungen -289 -240
Bankkosten, Courtagen und sonstige Finanzaufwendungen -289 -2
Wâhrungsumrechnungsdifferenzen -11 -1
Aufwand aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet werden -7 -
Finanzaufwendungen --7.199 --6.093
Beteiligungs- und Finanzergebnis -7.093 -5.112

Die Zinserträge stammen aus flüssigen Mitteln sowie aus Darlehen, die das Unternehmen an dritte Parteien gegeben hat und zu fortgeführten Anschaffungskosten geführt werden. Die sonstigen Finanzerträge entstanden im Berichtszeitraum im Wesentlichen aus Erträgen aus der Herbeiführung zum Zeitwert von Aktien, die erfolgswirksam zum Zeitwert herbeigelegt werden. Darüber hinaus gab es einen Ertrag aus dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zinsswap der Swan Energy NV i.H.v. TEUR 28 (i VJ: TEUR 35).

Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 6.712 (i.VJ: TEUR 5.574) betreffen fast hauptsächlich Projektfinanzierungen von Solaranlagen und PV-Estate i.H.v. TEUR 5.051 (i.VJ: TEUR 5.496), zuzüglich die Zinsen auf den im Februar 2018 emittierten Schuldscheindarlehen i.H.v. TEUR 622 und Finanzierungsleasing von Solaranlagen i.H.v. TEUR 73 (i.VJ: TEUR 77).

Darüber hinaus umfassen die Zinsaufwendungen auch Vorfälligkeiten auf die Ablösung von Projektfinanzierungen von Solaranlagen i.H.v. TEUR 965. Im Vorjahr wurden noch Erträge aus der Refinanzierung von Bankdarlehen i.H.v. TEUR 873 erzielt. Der Rückzahlungsbetrag der Bankdarlehen lag im Vorjahr im Gegensatz zum Berichtszeitraum unter dem Buchwert dieser Bankdarlehen, sodass in Höhe der Differenz ein Ertrag anstelle eines Zinsaufwands aus Vorfälligkeitsentschädigung realisiert wurde.

12. ERGEBNIS JE AKTIE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.12.

12.1. UNVERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE

Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie und des unverwässerten Gesamtergebnisses je Aktie basieren auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien, wie im Folgenden dargestellt.

A. ZURECHNUNG DES GEWINNS AUF STAMMAKTIONÄRE (UNVERWÄSSERT)

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in TEUR 2018 2017
Gewinn, den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar 5.891 6.019
Gewinn, den Inhabern der Stammaktien zurechenbar 5.891 6.019

B. GEWICHTETER DURCHSCHNITT DER STAMMAKTIEN (UNVERWÄSSERT)

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in Tausend Aktien 2018 2017
Ausgegebene Stammaktien zum 1. Januar 46.792 100 % 42.270 100 %
Auswirkung der ausgeübten Aktienoptionen 0 % 68 99 %
Auswirkung aus dem Wandel von Anleihen 0 % 24 20 %
Auswirkung einer Privatplatzierungen 6.602 41 % 4.236 49 %
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien zum Ende der Berichtsperiode 49.469 44.427
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in EUR 2018 2017
Ergebnis pro Aktie
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (gerundet)) 0,12 0,14

12.2. VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE

Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie und des verwässerten Gesamtergebnisses je Aktie verweisen wir auf die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses sowie des unverwässerten Gesamtergebnisses, da keine Verwässerungseffekte potenzieller jungen Stammaktien bestehen.

12.3. OPTIONEN UND BEDINGTES KAPITAL

A. BEDINGTES KAPITAL 2014

Im Dezember 2016 wurden 68.487 Optionen ausgeübt, für die allerdings erst im Januar 2017 68.487 neue Stückaktien mit gleicher Gattung und einem Gegenwert von EUR 68.487,00 emittiert wurden. Der Differenzbetrag i.H.v. EUR 67.117,26 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Diese neuen Stückaktien wurden bei der Berechnung des gewässerten gewichteten Durchschnitts der Stammaktien zum 31. Dezember des Vorjahres unter "Auswirkung von in-the-money-Optionen" bereits berücksichtigt.

Das bedingte Kapital 2014 diente zur Bedienung der ausgeübten Optionen aus der Optionsschuldverschreibung 2014. Vom ersten Ausübungszeitraum im September 2014 bis zum Ende des Berichtszeitraums 2017 wurden insgesamt 4.162.190 Optionen ausgeübt. Nach dem 31. Dezember 2016 war eine Ausübung endgültig nicht mehr möglich. Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2017 der 7C Solarparken AG hat das bedingte Kapital 2014 aufgehoben.

B. BEDINGTES KAPITAL 2016

Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben wurden. Bis zum Ende des Berichtszeitraums am 31.12.017 wurden 23.521 Aktien durch eine Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 aus dem bedingten Kapital 2016 geschaffen. Das bedingte Kapital 2016 beläuft sich damit zum Jahresende auf EUR 19.976.479,00.

13. ERTRAGSTEUERN

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.7.

13.1. IM GEWINN UND VERLUST ERFASSTE STEUERN

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2018 2017
Tatsächlicher Steueraufwand
Laufendes Jahr 557 460
Ertragsteuern Vorjahr 506 -97
Latenter Steueraufwand
davon aus Entstehung bzw. Auflösung temporärer Differenzen -255 776
davon aus Verlustvorträgen 1.420 285
Steueraufwand 2.228 1.425

Der latente Steueraufwand betrifft im Wesentlichen temporäre Unterschiede bei der Erfassung und Bewertung von Aktiva und Passiva nach den IFRS sowie aus erfolgswirksamen Konsolidierungsvorgängen und Änderungen im Bestand der Verlustvorträge, die sich nicht durch Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben.

Sie werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.

Der tatsächliche Steueraufwand bestand aus dem Steueraufwand des laufendes Jahres i.H.v. TEUR 557 (i.VJ TEUR 460) sowie aus Anpassungen des Vorjahres i.H.v. TEUR 506 (i.VJ: TEUR -97). Tatsächlich wurden im Berichtszeitraum TEUR 213 an Ertragssteuern gezahlt (i.VJ: EUR 355).

13.2. IM SONSTIGEN ERGEBNIS ERFASSTE STEUER

Die im sonstigen Ergebnis erfasste Steuer setzt sich wie folgt zusammen:

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2018 2017
in TEUR Vor Steuern Steuerertrag/ -aufwand Nach Steuern Vor Steuern Steuerertrag/ -aufwand Nach Steuern
Absicherung von Zahlungsströmen -7 3 -4 28 -3 25
Ausländische Geschäftsbetriebe - Währungsumrechnungsdifferenzen 5 - 5 - - -

13.3. ÜBERLEITUNG DES EFFEKTIVEN STEUERSATZES

Der Konzernsteuersatz für das Geschäftsjahr 2018 beträgt wie im Vorjahr 29,48 %.

Die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steuerergebnis ist nachfolgend dargestellt::

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in TEUR % 2018 % 2017
Gewinn vor Steuern 29,48 % 8.178 29,48 % 7.460
Steuern auf der Grundlage des inländischen Steuersatzes 2.410 2.199
Steuersatzeffekte ausländischer Steuerrechtskreise 0,29 % 24 0,09 % 6
Steuersatzsenkung 0,00 % - 0,14 % 10
Nicht abziehbare Aufwendungen / nicht steuerbare Erträge -1,73 % -142 -0,62 % -46
Temporäre Differenzen und Verluste, für die keine latenten Steuern erfasst wurden 1,08 % 89 -3,31 % -247
Ertragsteuern Vorjahr 6,18 % 506 -1,30 % -97
Minderung des latenten Steueraufwandes auf Grund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste sowie bisher nicht berücksichtigter temporärer Unterschiede einer früheren Periode -8,92 % -729 -5,43 % -405
Sonstige Steuereffekte 0,86 % 71 0,04 % 5
Effektiver Steuersatz 27,25 % 2.228 19,09 % 1.425

Die Zunahme des effektiven Steuersatzes im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Zunahme der Ertragssteuern für Vorjahre sowie auf die Erhöhung der temporären Differenzen für die keine latenten Steuern erfasst werden. Gegenläufig wirkte sich die Erfassung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge aus (siehe nächster Abschnitt).

13.4. NICHT ERFASSTE LATENTE STEUERANSPRÜCHE

Für Verlustvorträge des Mutterunternehmens 7C Solarparken AG in Höhe von EUR 5,1 Mio. (i.VJ: EUR 5,8 Mio.) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (vgl. Anhangangabe 13.5). Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge entfällt ein Betrag i.H.v. EUR 2,8 Mio. (i. VJ: EUR 3,2 Mio.) und auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge ein Betrag i.H.v. EUR 2,3 Mio. (i. VJ: EUR 2,6 Mio.), da ihre Nutzbarkeit nach derzeitiger Einschätzung nicht wahrscheinlich ist.

Auf temporäre Unterschiede in Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden in Höhe von TEUR 48 (i. VJ: TEUR 168) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.

13.5. VERÄNDERUNG DER LATENTEN STEUERN IN DER BILANZ

Die aktiven und passiven latenten Steuern zeigen die folgende Entwicklung:

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Aktive latente Steuern
(in TEUR)
2018 2017 Änderung
Immaterielle Vermögenswerte 549 - k.A.
Sachanlagen 1.201 925 30 %
Finanzielle Verbindlichkeiten 840 623 35 %
Sonstige langfristige Rückstellungen 2.205 1.616 36 %
Steuerliche Verlustvorträge 16.543 16.315 1 %
Gesamt 21.338 19.479 10 %
Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern -16.047 -14.977 7 %
Aktive latente Steuern nach Saldierung 5.291 4.502 18 %
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Passive latente Steuern
(in TEUR)
2018 2017 Änderung
Immaterielle Vermögenswerte -843 -116 628 %
Sachanlagen -27.925 -25.624 9 %
Finanzielle Verbindlichkeiten -581 -358 62 %
Sonstige langfristige Rückstellungen -245 -271 -10 %
Andere Posten -469 -466 1 %
Gesamt --30.061 -26.836 12 %
Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern 16.047 14.977 7 %
Passive latente Steuern nach Saldierung -14.014 -11.859 18 %

Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass zukünftige Erträge erwirtschaftet werden und mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden können.

Der Konzern hat in mehreren Unternehmen in der laufenden Periode oder der Vorperiode Verluste erlitten. Bei diesen Unternehmen werden, nach Verrechnung mit passiven latenten Steuern, latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 963 angesetzt. Der Konzern geht davon aus, dass die zukünftigen zu versteuernden Ergebnisse wahrscheinlich ausreichen, um diese latenten Steueransprüche realisieren zu können.

Am Ende des Berichtszeitraums ergab sich somit ein Nettobetrag der passiven latenten Steuern i.H.v. TEUR 8.723 (i.VJ: TEUR 7.357). Die Veränderung des Nettobetrags der passiven latenten Steuern wird in der folgenden Tabelle dargestellt:

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in TEUR 2018 2017
Nettobetrag der passiven (+) bzw. aktiven (-) latenten Steuern zum 1. Januar 7.357 5.644
Latenter Steueraufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung 1.166 1.061
im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern -3 3
Nettozugang passiver latenten Steuern aus Unternehmenserwerben 318 666
Nettoabgang passiver latenten Steuern aus Unternehmensveräußerung - -118
Nettozugang aktiver latenten Steuern aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 -37 -
Nettoabgang passiver latenten Steuern durch sonstige Bewegungen im Eigenkapital -15 -
Sonstige Veränderung -63 101
Nettobetrag der passiven (aktiven) latenten Steuern (+/(-)) zum 31. Dezember 8.723 7.357

14. VORRÄTE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.8

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Rohstoffe und Verbrauchsgüter 27 27
Module 901 1.610
Gesamt 928 1.637

Der Konzern bevorratet grundsätzlich Module für die Errichtung von Solaranlagen für den Eigenbestand sowie Ersatzteile für (Not-)Reparaturen an PV-Anlagen, z.B. Wechselrichter, Module und Verschleißteile.

Im Geschäftsjahr 2018 wurde das Vorratsvermögen, das sich im Vorjahr aufgrund mehrerer Vergleichsvereinbarungen mit einem Modulhersteller erheblich angestiegen war, in den Bau von neuen Solaranlagen eingesetzt. Die Module zum Jahresende 2018 betreffen vor allem Modulen, die im Laufe des Jahres 2019 in neue PV-Anlagen eingebaut werden sollen.

Zum Jahresende wurden die Module zum Nettoveräußerungserlös bewertet, der unter den Anschaffungskosten lag. Die erforderliche Wertminderung i.H.v. TEUR 64 (i.VJ. TEUR 151) wurde im sonstigen Betriebsaufwand erfasst.

15. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, SONSTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.11 . Der Effekt der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 und IFRS 9 ist in der Anhangangabe 6.1.A sowie 6.1.B dargestellt

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Geleistete Anzahlungen 713 11
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.033 788
Sonst. langfristige Vermögenswerte 1.145 494
Sonst. kurzfristige Vermögenswerte 2.351 2.986
Gesamt 5.242 4.278
Langfristige Vermögenswerte 1.145 494
Kurzfristige Vermögenswerte 4.096 3.784
Gesamt 5.242 4.278

Die geleisteten Anzahlungen sind im Wesentlichen gestiegen aufgrund von Modulkäufen die bereits vor Jahresende angezahlt wurden. Die Lieferung der Module fand nach dem Bilanzstichtag im neuen Jahr statt.

Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Gutschriftanzeigen oder Rechnungen aus dem Stromverkauf an Netzbetreiber, deren Bonität als gut und die Forderungen als einbringlich betrachtet werden.

Die Eröffnungsbilanzwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerte wurden aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 am 1. Januar 2018, wie dargestellt in Anhangangabe 6.1, mit insgesamt TEUR 175 wertgemindert. Diese Wertminderung wurde in der Eröffnungsbilanz innerhalb der Gewinnrücklagen erfasst.

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus Umsatzsteuervorauszahlungen i.H.v. TEUR 1.360 (iVJ: TEUR 1.473), Rechnungsabgrenzungen i.H.v. TEUR 611 (i.VJ: TEUR 529) sowie sonstige kurzfristige Forderungen i.H.v. TEUR 380 (i. VJ: TEUR 983).

Die langfristigen Vermögenswerte betreffen hauptsächlich Einmalzahlungen für das Anpachten von Dächern für die Dauer des Pachtverhältnisses i.H.v. TEUR 816 (i.VJ.: TEUR 338), den langfristigen Teil von zwei gewährten Darlehen i.H.v. TEUR 268 (i.VJ. TEUR 15) sowie TEUR 61 (I.VJ.: TEUR 8) Sicherheitsleistungen (Kautionen).

Die Kredit- und Marktrisiken des Konzerns, die Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen werden in Anhangangabe 26 erläutert.

16. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.11 .

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurden aufgrund der Erstanwendung des neuen Standards IFRS 9 am 1. Januar 2018 als finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, eingestuft.

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung 16.775 15.858
Sofort abrufbare Sichteinlagen 32.758 18.211
In der Kapitalflussrechnung dargestellte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 49.533 34.068

Bei den Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung handelt es sich um Projektreservekonten i.H.v. TEUR 12.591 (i.VJ.: TEUR 12.184), Bausparkonten i.H.v. TEUR 2.926 (i.VJ.: TEUR 2.869) sowie sonstige Konten i.H.v. TEUR 1.259 (i.VJ.: TEUR 805). Diese Konten sind für die jeweilige zugehörige Finanzierung einer Solaranlage an die Bank oder Leasinggesellschaft als Sicherheit hinterlegt, damit die vereinbarten regelmäßigen Kapitaldienstzahlungen (insbesondere in den Monaten Dezember bis Februar) geleistet werden können. Diese gewährten Sicherheiten sind geschäftsartimmanent und dienen damit der Aufrechterhaltung der Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der altäglichen Geschäftsabläufe. Aufgrund der sehr guten Liquiditätssituation wurden diese im Berichtsjahr nicht im Rahmen der gewöhnlichen Kapitaldienstzahlungen in Anspruch genommen.

Die Zahlungsmittel, die eingeschränkt und uneingeschränkt verfügungsberechtigt sind, werden separat in Anhangangabe 26 dargestellt.

17. SACHANLAGEN

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.9 und 6.13.

2018

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in TEUR Anhangangabe Grundstücke und Gebäude Solarparks BGA* Solarparks im Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. Januar 2018 8.379 293.544 785 3.824 306.532
Abgänge durch Verkauf - -859 -36 -894
Zugänge durch Unternehmenszusammenschlüsse 7 1.036 37.627 38.663
Zugänge durch Investitionen 453 7.727 167 3.367 11.713
Sonstige Zugänge 25 625 625
Umgliederung 3.824 -3.824 -
Umgliederung aus den immateriellen Vermögenswerten 18 150 150
Stand zum 31. Dezember 2018 9.868 342.637 916 3.367 356.789
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand zum 1. Januar 2018 -197 -56.852 -505 - -57.553
Abgänge durch Verkauf - - 27 - 27
Abschreibungen -82 -19.551 -87 - -19.721
Stand zum 31. Dezember 2018 -279 -76.403 -565 - -77.247
Buchwerte
Stand zum 31. Dezember 2018 9.589 266.234 351 3.367 279.542

2017

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in TEUR Grundstücke und Gebäude Solarparks BGA* Solarparks im Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. Januar 2017 8.005 269.722 730 4.614 283.071
Abgänge durch Verkauf -83 -3.034 -1 -3.118
Konsolidierungskreisänderungen 338 19.623 19.961
Zugänge durch Investitionen 118 2.263 55 3.824 6.261
Sonstige Zugänge 320 320
Umgliederung 4.614 -4.614 -
Umgliederungen aus den immateriellen Vermögenswerten 37 37
Stand zum 31. Dezember 2017 8.379 293.544 785 3.824 306.532
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand zum 1. Januar 2017 -116 -40.399 -426 -40.941
Abgänge durch Verkauf 619 619
Abschreibungen -80 -17.072 -78 -17.231
Stand zum 31. Dezember 2017 -197 -56.852 -505 -57.553
Buchwerte
Stand zum 31. Dezember 2017 8.183 236.693 280 3.824 248.980

* Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die ausgewiesen Solarparks, Gebäude und Grundstücke dienen zur Sicherung der in Anhangangabe 23 erläuterten Finanzverbindlichkeiten.

Am Bilanzstichtag gab es noch finanzielle Verpflichtungen i.V.m. dem Bau von Solaranlagen i.H.v. EUR 2,9 Mio. Diese nicht-bilanzierte Verpflichtungen stehen mit noch nicht-erfüllten Leistungen bzgl. den sich am Jahresende im Bau befindlichen Anlagen in Verbindung.

18. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT SOWIE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.10 und 6.13.B.

18.1. ÜBERLEITUNG DES BUCHWERTES

2018

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in TEUR Anhang -angabe Geschäfts- oder Firmenwert Erworbene Verträge Projekt rechte Sonstige Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. Januar 2018 1.551 653 29 902 2.323
Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 7 678 87 2.142 - 2.906
Zugänge aus sonstigen Konsolidierungskreisänderungen 7 414 414
Umgliederungen in die Sachanlagen 17 -150 -150
Umgliederung -13 -13
Zugänge durch Investitionen 9 1 10
Stand zum 31. Dezember 2018 2.229 740 2.430 91 5.490
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand zum 1. Januar 2018 -1.551 -89 - -65 -1.705
Abschreibungen -19 -25 -9 -53
Wertminderung -23 - -13 - -36
Umgliederung 13
Stand zum 31. Dezember 2017 -1.574 -108 -25 -74 -1.781
Buchwerte
Stand zum 31. Dezember 2018 655 632 2.405 17 3.710

2017

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in TEUR Anhangangabe Geschäfts- oder Firmenwert Erworbene Verträge Projekt rechte Sonstige Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. Januar 2017 1.551 653 49 91 2.344
Konsolidierungskreisänderungen 7 116 16
Umgliederung in die Sachanlagen 17 -37 -37
Umgliederung 1 -1 -
Stand zum 31. Dezember 2017 1.551 653 29 90 2.323
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand zum 1. Januar 2017 -1.551 -48 -25 -25 -1.649
Abschreibungen -41 -15 -56
Umgliederung 25 -25 -
Stand zum 31. Dezember 2017 -1.551 -89 - -65 -1.705
Buchwerte
Stand zum 31. Dezember 2017 - 564 29 25 617

18.2. ABSCHREIBUNGEN

Die Projektrechte und die erworbenen Verträge werden über die Laufzeit des Projektes bzw. des Vertrages amortisiert.

18.3. WERTMINDERUNGEN

Es wurden im Berichtszeitraum Projektrechte i.H.v. TEUR 13 wertgemindert, weil es unwahrscheinlich geworden ist, dass diese Projekte noch realisiert werden.

Zum Jahresende wies der Konzern ein Geschäfts- oder Firmenwert i.H.v. TEUR 655 (i.VJ TEUR 0) aus der mit dem Sun-X PV-Portfolio, die Säritz Solar sowie mit dem Amatec Geschäftsbetrieb in Verbindung stand. Diese Geschäfts- oder Firmenwert wurde einen Werthaltigkeitstest unterzogen, die in diesen Fällen lediiglich auf der Nutzungswert ausgelegt war. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes wurden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wurde.

Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit ergab sich kein Wertminderungsbedarf auf die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte. Der o. g. Diskontierungszinssatz lag bei 2,5%. Eine Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 1 %-Punkt hätte zu keiner Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte geführt.

Dahingegen wurde unmittelbar nach Erwerb der Geschäfts- oder Firmenwert bzgl. des Unternehmenszusammenschluss "Chemnitz Weißer Weg" wertgemindert, wie bereits im Anhangangabe 7 näher erläutert wurde.

19. NACH DER EQUITY-METHODE BERWERTETE ANTEILE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.11, 6.13.

Der Konzern hat im dritten Quartal die Gesellschaften Erste Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG sowie Zweite Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG mitgegründet und sich zu je 20% beteiligt. Da der Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden die Gesellschaften mit der Equity Methode bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2018 waren die Gesellschaften jedoch noch Vorratsgesellschaften, in die die Gesellschafter keine Einlagen eingezahlt haben. Es wird geplant, dass diese Gesellschaften im Jahr 2019 in neue Solaranlagen investieren. Der Buchwert je Beteiligung betrug zum Jahresende nahezu TEUR 0. Aus Wesentlichkeitsgründen wird auf eine weitere Darstellung der Beteiligung sowie des Ergebnisses im Jahr 2018 verzichtet.

20. ANDERE FINANZANLAGEN

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.11, 6.13.

Der Effekt der Erstanwendung der neuen Standards IFRS 9 auf die finanzielle Vermögenswerte des Konzerns wird in der Anhangangabe 6.1.B dargestellt. Die anderen Finanzanlagen in dieser Angabe stellen finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet werden, dar. Die Vorjahreszahlen wurden auf Grund der gewählten Überleitungsmethode nicht angepasst.

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Genossenschaftsanteile 32 31
Aktienbestand 461 -
Andere Finanzanlagen 493 31

Die anderen Finanzanlagen bestehen einerseits wie im Vorjahr aus Genossenschaftsanteilen an Finanzinstituten, die der Konzern in Rahmen von Geschäftsverbindungen mit den jeweiligen Banken hält. Hauptsächlich bestehen diese Finanzanlagen aber aus börsennotierten Aktien, die der Konzern im Depot hält. Die Anschaffungskosten der am Bilanzstichtag ausgewiesen anderen Finanzanlagen betrugen TEUR 476.

21. EIGENKAPITAL

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.12.

Für eine Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

21.1. GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGE

A. AUSGABE VON STAMMAKTIEN

Im Berichtsjahr wurden insgesamt zwei Kapitalerhöhungen durch Privatplatzierungen vorgenommen.

Mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 18. Juni 2018 wurde am 19. Juni 2018 eine Barkapitalerhöhung durch eine Privatplatzierung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2018 unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre in Höhe von EUR 4.679.182,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,55 je Aktie platziert. Ein Betrag i.H.v. EUR 4.679.182,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 7.252.732,10 wurde in die Kapitalrücklage überführt.

Mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 1. November 2018 wurde am 27.November 2018 eine Barkapitalerhöhung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2018 in Höhe von EUR 1.923.076,00 und einem Ausgabebetrag von EUR 2,60 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 29. November 2018 in das Handelsregister eingetragen. Der Betrag i.H.v. EUR 1.923.076,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 3.076.921,60 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Zum Ende der Berichtsperiode hat der Konzern keine eigenen Aktien gehalten.

B. ENTWICKLUNG DER ANZAHL DER IM UMLAUF BEFINDLICHEN ANTEILE

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Tsd. Aktien
Im Umlauf befindliche Aktien zum 1. Januar 2017 42.464
Ausgabe von Stammaktien im Jahr 2017 4.328
Im Umlauf befindliche Aktien zum 1. Januar 2018 46.792
Ausgabe von Stammaktien im Jahr 2018 6.602
Im Umlauf befindliche Aktien zum 31. Dezember 2018 53.394
Davon durch den Konzern gehaltene eigene Aktien -

C. BEDINGTES KAPITAL 2016

Die ordentliche Hauptversammlung am 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Aus dem bedingten Kapital 2016 wurde die Wandlung von 23.521 Stücke der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 in 23.521 neue auf den Inhaber lautende Aktien im Oktober 2017 bedient. Am 31. Dezember 2018 betrug somit das bedingte Kapital 2016 noch EUR 19.976.479,00.

Während des Berichtzeitraums wurde das Bedingte Kapital 2016 entsprechend der Erhöhung bzw. Herabsetzung des gezeichneten Kapitals, wie in Abschnitt 21.2.A Kapitalrücklage beschrieben, im gleichen Verhältnis erhöht bzw. herabgesetzt.

D. GENEHMIGTES KAPITAL 2016

Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat den Vorstand der 7C Solarparken AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 21.179.504,00 durch Ausgabe von bis zu 21.179.504 neuen, auf dem Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Beschluss wurde am 21. Juli 2016 in das Handelsregister eingetragen.

Der Vorstand hat im Berichtszeitraum mehrmals von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, sodass insgesamt 4.236.172 neue auf dem Inhaber lautende Stückaktien aus dem genehmigten Kapital im Jahr 2017 emittiert wurden. Demzufolge betrug das genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 noch EUR 16.943.332,00. Die Hauptversammlung vom 1. Juni 2018 hat die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2016 beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 6. Juni 2018 in das Handelsregister eingetragen.

E. GENEHMIGTES KAPITAL 2018

Die ordentliche Hauptversammlung vom 1. Juni 2018 hat den Vorstand der 7C Solarparken AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2023 um insgesamt bis zu EUR 23.395.912 durch Ausgabe von bis zu 23.395.912 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018). Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Beschluss wurde am 6. Juni 2018 in das Handelsregister eingetragen. Die 7C Solarparken AG hat am 19. Juni 2018 eine Kapitalerhöhung von EUR 46.791.825,00 auf bis zu EUR 51.471.007,00 durch Ausgabe von bis zu 4.679.182 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgreich beendet. Die neuen Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung ausschließlich bei institutionellen Investoren in Deutschland und im europäischen Ausland zu dem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 2,55 je Aktie platziert. Mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 01. November 2018 wurde am 09. November 2018 eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre in Höhe von EUR 1.923.076,00 und einem Ausgabebetrag von EUR 2,60 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 29. November 2018 in das Handelsregister eingetragen. Der Betrag i.H.v. EUR 1.923.076,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 3.076.921,60 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Nach den zwei im Rahmen des Genehmigten Kapital 2018 durchgeführten Kapitalerhöhungen beträgt somit das Genehmigte Kapital 2018 am Bilanzstichtag noch EUR 16.793.654,00.

21.2. ART UND ZWECK DER RÜCKLAGEN

A. KAPITALRÜCKLAGE

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in TEUR 2018 2017
Stand zu Beginn des Jahres 16.545 11.926
Veränderung des Aufgeldes (siehe Tz. 21.1) 10.330 5.708
Transaktionskosten direkt im Eigenkapital erfasst -225 -309
Umgliederung Transaktionskosten direkt im Eigenkapital aus Vorjahren - -780
Stand zum Ende des Jahres 26.649 16.546

Im Berichtszeitraum wurde die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB der Muttergesellschaft des Konzerns am 6. Juni 2018 infolge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit EUR 20.000.000,00 ins gezeichnete Kapital der Muttergesellschaft des Konzerns umgewandelt. Diese Kapitalerhöhung erfolgte gem. § 207 Abs. 2 Satz 2 AktG ohne die Ausgabe von neuen Aktien. Am gleichen Tag wurde das gezeichnete Kapital gem. den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222, 228 ff. AktG um den gleichen Betrag herabgesetzt, zum Zwecke, den Betrag in die freie Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustellen. Dieser Vorgang ist somit vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Muttergesellschaft des Konzerns auch künftige Ausschüttungen, ggf. mittelbar aus der freien Kapitalrücklage, ermöglichen will.

Die Kapitalrücklage des Konzerns entspricht nicht der Kapitalrücklage der Muttergesellschaft im Jahresabschluss nach HGB, da sich das Eigenkapital des Konzerns infolge des umgekehrten Unternehmenserwerbs aus dem Jahr 2014 gem. den IFRS Standards sich nicht nach dem Eigenkapital der Muttergesellschaft im Jahresabschluss richtet. Demzufolge wurde auf die Darstellung dieser Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nebst Kapitalherabsetzung im Konzerneigenkapitalspiegel sowie in dieser Anhangangabe verzichtet.

B. GEWINNRUCKLAGE

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in TEUR 2018 2017
Stand zu Beginn des Jahres 23.147 16.334
Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 9 -124 -
Gewinn 5.554 6.019
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen - 14
Umgliederung Transaktionskosten direkt im Eigenkapital aus Vorjahren - 780
Dividenden -4.679 -
Stand zum Ende des Jahres 23.899 23.147

C. WÄHRUNGSUMRECHNUNGSRÜCKLAGE

Die Währungsumrechnungsrücklage umfasst alle Fremdwährungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung von Abschlüssen von ausländischen Geschäftsbetrieben sowie dem wirksamen Teil von etwaigen Fremdwährungsdifferenzen aufgrund von Absicherungen einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb (siehe Anhangangabe 6.2). Die Entwicklung dieses Kontos wird in der unterstehenden Tabelle dargestellt.

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in TEUR
Währungsumrechnungsrücklage zum 1. Januar 2017 -11
Sonstiges Ergebnis aus Währungsumrechnung im Jahr 2017 -
Währungsumrechnungsrücklage zum 31. Dezember 2017 -12
Sonstiges Ergebnis aus Währungsumrechnung im Jahr 2018 5
Währungsumrechnungsrücklage zum 31. Dezember 2018 -6

D. SONSTIGE ERGEBNIS AUS HEDGING

Die Rücklage aus Sicherungsgeschäften umfasst die kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes der zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumente bis zur späteren Erfassung der abgesicherten Zahlungsströme sonstigen Ergebnis.

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in TEUR
Sonstiges Ergebnis aus Hedging zum 1. Januar 2017 -85
Änderungen des sonstigen Ergebnisses durch Marktänderungen der als Hedge accounting designierten Finanzinstrumente im Jahr 2017 25
Sonstiges Ergebnis aus Hedging zum 31. Dezember 2018 -60
Änderungen des sonstigen Ergebnisses durch Marktänderungen der als Hedge accounting designierten Finanzinstrumente im Jahr 2018 -5
Sonstiges Ergebnis aus Hedging zum 31. Dezember 2018 -65

22. KAPITALMANAGEMENT

Ziel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen.

Der Vorstand strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Steigerung der Rendite, die mit einer höheren Fremdkapitalquote erzielt werden könnte und den Vorteilen einer stabilen Kapitalbasis an.

Der Konzern überwacht das Kapital mit Hilfe des Verhältnisses der bereinigten Nettoverschuldung zu bereinigtem Eigenkapital. Die bereinigte Nettoverschuldung umfasst neben prinzipiell zinstragenden Krediten und Anleihen ebenfalls Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das bereinigte Eigenkapital umfasst alle Bestandteile des Eigenkapitals, mit Ausnahme der Rücklage aus Sicherungsgeschäften.

Das Verhältnis der Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Kurzfristige und langfristige Finanzverbindlichkeiten 211.337 180.713
Abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente* -49.533 -34.068
Nettoverschuldung 161.804 146.643
Eigenkapital ohne hedging reserve 104.800 86.955
Bilanzsumme 344.955 294.438
Eigenkapitalquote (in %) 30,4 29,5

*davon TEUR 16.775 (i.VJ: TEUR 15.858) mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung.

23. FINANZVERBINDLICHKEITEN

23.1. KONDITIONEN- UND VERBINDLICHKEITENSPIEGEL

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Langfristige Schulden
Gesicherte Bankdarlehen 161.011 160.198
Ungesicherte Anleihen 24.678 -
Langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 1.091 1.232
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden 245 266
Gesamt 187.025 161.696
Kurzfristige Schulden
Kurzfristig fälliger Teil gesicherter Bankdarlehen sowie Zinsabgrenzungen 24.165 18.946
Kurzfristig fälliger Teil der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 148 71
Gesamt 24.313 19.017

Informationen darüber, inwieweit der Konzern Zinsänderungs-, Währungs- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt ist, sind in der Anhangangabe 26 dargestellt.

Nach dem Bilanzstichtag wurden beide Finanzierungen der Solarpark Hohenberg GmbH mit einem Darlehensvolumen von insgesamt TEUR 7.300 sowie der Projektfinanzierung der Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG i.H.v. TEUR 360 (siehe Anhangangabe 23.2) aus den Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten getilgt.

23.2. BANKDARLEHEN

Die ausstehenden Darlehen weisen folgende Konditionen aus:

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in TEUR Währung Zinssatz Fälligkeitsjahr
7C Solarparken AG B EUR 2,20% 2018
C EUR 1,75% 2018-26
D EUR 1,76% 2018-26
F EUR 1,51% 2018-31
G EUR 1,55% 2018-32
H EUR 2,10% 2018-32
I EUR 2,30% 2018-24
Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG A EUR 2,15% 2018-26
B EUR 1,79% 2018-25
Solarpark Heretsried GmbH A EUR 2,00% 2018-24
B EUR 2,13% 2018-25
Säugling Solar GmbH & Co KG A EUR 4,10% 2018-25
B EUR 5,70% 2018-25
Renewagy 21. Solarprojektgesellschaft mbH A EUR 3,30% 2018-23
B EUR 2,30% 2018-25
Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG A EUR 4,70% 2018-24
B EUR 3,50% 2018-27
Solarpark Hohenberg GmbH A EUR 4,90% 2019-28
B EUR 4,90% 2019-29
Solarpark Longuich GmbH EUR 2,13% 2018-25
Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co KG EUR 3,60% 2018-30
Solarpark green GmbH C EUR 1,75% 2018-26
D EUR 4,75% 2018-25
Renewagy 22. Solarprojektgesellschaft mbH A EUR 2,50% 2018-25
B EUR 1,35% 2018-34
Solarpark Gemini GmbH & Co KG EUR 3,00% 2018-31
Solarpark Oberhörbach GmbH EUR 2,13% 2018-25
Solarpark Neudorf GmbH B EUR EURIBOR 3M + 1,6 % 2018-24
C EUR 3,10% 2020-27
D EUR 1,95% 2018-27
Solar4Future Diest NV EUR 5,70% 2018-26
Provireo Solarpark 3 Schönebeck GmbH & Co KG A EUR 2,70% 2018-30
B EUR 1,99% 2018-30
Solarpark CBG GmbH EUR 1,75% 2018-25
Renewagy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG B EUR 2,20% 2018-26
Solardach Stieten GmbH & Co KG A EUR 4,75% 2018-26
B EUR 3,55% 2018-26
C EUR 5,59% 2018-26
TULKAS Solarpark Beteiligungs GmbH & Co KG A EUR 4,99% 2018-27
B EUR 4,70% 2018-28
C EUR 3,95% 2018-30
D EUR EURIBOR 6M 2018-24
E EUR 4,50% 2018-26
SonnenSolarPark GmbH A EUR 2,90% 2018-24
B EUR 6,00% 2018-25
Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co KG A EUR 3,40% 2018-26
B EUR 4,60% 2018-25
C EUR 2,35% 2018-29
D EUR 0,00% 2018-31
Solardach Wandersleben GmbH & Co KG A EUR 4,75% 2018-26
C EUR 2,53% 2018-25
Schauer Solar GmbH & Co KG EUR 3,70% 2018-27
Sonnendach K19 GmbH & Co KG A EUR 3,90% 2018-26
B EUR 1,74% 2018-26
SPI Sachsen I GmbH & Co KG EUR 3,18% 2018-27
Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co KG A EUR 3,30% 2018-29
B EUR 2,50% 2018-29
Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG A EUR EURIBOR 3M +0,9% 2018-20
B EUR 2,30% 2018-24
Solardach Neubokow GmbH & Co. KG A EUR 5,00% 2018-26
B EUR 5,59% 2018-26
Solarpark Zerre IV GmbH & Co KG A EUR 3,40% 2018-26
B EUR 3,60% 2018-29
Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co KG A EUR 4,80% 2018-27
B EUR 4,80% 2018-27
C EUR 3,80% 2018-26
Solarpark Taurus GmbH & Co KG EUR 3,80% 2018-29
Erste Solarpark Xanten GmbH & Co KG EUR 4,40% 2018-26
Dritte Solarpark Glauchau GmbH & Co KG EUR 3,10% 2018-27
Vardar UG (haftungsbeschränkt) B EUR 2,37% 2018-25
Sphinx Solar GmbH & Co KG EUR 2,40% 2018-25
Solarparken IPP GmbH A EUR 3,00% 2018-21
B EUR 2,60% 2018-28
Lohengrin Solar UG A EUR 2,10% 2018-34
Siberië Solar BVBA A EUR 2,90% 2018-18
B EUR 5,69% 2018-20
7C Solarparken NV B EUR 2,40% 2018-19
Sabrina Solar BVBA EUR 1,69% 2018-29
Solardach Halberstadt GmbH & Co KG EUR 4,80% 2018-29
Swan Energy NV A EUR EURIBOR 3M + 1,75% 2018-27
B EUR 1,76% 2018-18
Solardach Steinburg GmbH EUR 1,45% 2018-35
Solardach LLG GmbH A EUR 1,65% 2018-32
Solardach LLG GmbH B EUR 2,10% 2018-34
Solardach LLG GmbH C EUR 2,30% 2018-36
Tannhäuser Solar UG (haftungsbeschränkt) EUR 1,90% 2018-34
Sonnendach K40K65 GmbH & Co KG EUR 3,49% 2018-25
Sonnendach K40K65 GmbH & Co KG EUR 3,49% 2018-29
Sonnendach M55 GmbH & Co KG EUR 3,49% 2018-25
Sonnendach M55 GmbH & Co KG EUR 1,95% 2018-29
Tristan Solar GmbH & Co. KG EUR 2,16% 2018-29
Solarpark Bitterfeld II GmbH & Co. KG EUR 2,10% 2018-35
Pinta Solarparks GmbH & Co KG EUR 1,80% 2018-27
Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co KG EUR 4,50% 2018-28
Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co KG EUR 4,25% 2018-28
Solarpark Tangerhütte GmbH & Co KG EUR 2,65% 2018-35
Solarpark Tangerhütte GmbH & Co KG EUR 3,15% 2018-36
Solarpark Tangerhütte GmbH & Co KG EUR 1,35% 2018-20
Amatec PV 22 GmbH & Co KG EUR 1,82% 2018-36
Amatec PV 23 GmbH & Co KG EUR 1,82% 2018-36
Solarpark Bernsdorf GmbH & Co KG EUR 1,95% 2018-36
Solardach Derching GmbH & Co KG EUR 2,13% 2018-29
Amatec PV 29 GmbH & Co KG EUR 2,45% 2018-37
Amatec PV Chemnitz GmbH & Co KG EUR 2,15% 2018-33
Reetz Solar GmbH & Co. KG EUR 2,80% 2018-31
Trebbin I Solar GmbH & Co. KG A EUR 2,80% 2018-27
B EUR 2,00% 2018-31
Trebbin II Solar GmbH & Co. KG EUR 2,80% 2018-27
Trebbin III Solar GmbH & Co. KG A EUR 2,80% 2018-27
B EUR 2,75% 2018-30
C EUR 2,00% 2018-31
Trebbin IV Solar GmbH & Co. KG EUR 2,80% 2018-27
Trüstedt I Solar GmbH & Co. KG A EUR 2,80% 2018-31
B EUR 1,40% 2018-34
Trüstedt II Solar GmbH & Co. KG EUR 2,80% 2018-31
Trüstedt III Solar GmbH & Co. KG A EUR 2,80% 2018-31
B EUR 1,40% 2018-34
Trüstedt IV Solar GmbH & Co. KG A EUR 2,80% 2018-31
B EUR 1,40% 2018-34
Möckern Solar GmbH & Co. KG EUR 2,80% 2018-31
Säritz Solar GmbH & Co KG EUR 2,80% 2018-31
Kontokorrent EUR
GESAMT DARLEHEN
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31 Dezember 2018 31 Dezember 2017
in TEUR Nennbetrag Buchwert Nennbetrag Buchwert
7C Solarparken AG - - 750 750
3.918 3.692 4.310 4.039
1.192 1.192 1.276 1.276
1.169 1.169 1.246 1.246
2.376 2.354 2.546 2.522
523 518 560 555
2.200 2.200 2.600 2.600
Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG 11.109 11.109 12.499 12.499
12.084 11.966 13.810 13.675
Solarpark Heretsried GmbH 3.467 3.398 4.044 3.952
5.110 5.016 5.840 5.719
Säugling Solar GmbH & Co KG 0 0 3.826 3.826
-0 -0 5.206 5.206
Renewagy 21. Solarprojektgesellschaft mbH 7.583 7.593 8.667 8.679
64 64 73 73
Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG 2.155 2.079 2.547 2.481
5.576 5.653 6.123 6.218
Solarpark Hohenberg GmbH 3.650 3.650 3.650 3.650
3.650 3.650 3.650 3.650
Solarpark Longuich GmbH 5.320 5.222 6.080 5.954
Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co KG 5.420 5.484 5.902 5.977
Solarpark green GmbH 3.425 3.418 3.875 3.867
1.079 1.079 1.223 1.223
Renewagy 22. Solarprojektgesellschaft mbH 3.945 3.862 4.509 4.404
649 649 690 690
Solarpark Gemini GmbH & Co KG 4.362 4.253 4.698 4.573
Solarpark Oberhörbach GmbH 3.605 3.525 4.120 4.018
Solarpark Neudorf GmbH 471 471 549 549
750 750 750 750
1.628 1.628 1.803 1.803
Solar4Future Diest NV 3.165 3.475 3.468 3.848
Provireo Solarpark 3 Schönebeck GmbH & Co KG 2.855 3.021 3.098 3.300
405 418 440 455
Solarpark CBG GmbH 3.118 3.062 3.548 3.476
Renewagy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG 2.851 2.828 3.208 3.181
Solardach Stieten GmbH & Co. KG 1.657 1.674 1.588 1.634
737 777 829 881
- - 276 286
TULKAS Solarpark Beteiligungs GmbH & Co KG 444 448 493 536
370 399 408 440
72 76 79 83
160 160 190 190
1.255 1.255 1.423 1.423
SonnenSolarPark GmbH 733 733 867 867
1.396 1.356 1.650 1.603
Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co KG 1.546 1.546 1.752 1.752
23 23 26 26
464 452 510 495
287 213 296 216
Solar Wandersleben GmbH & Co KG 1.824 1.864,422 2.139 2.200
65 65,400 75 76
Schauer Solar GmbH & Co KG 1.968 1.968 2.187 2.187
Sonnendach K19 GmbH & Co KG 1.913 1.876 2.168 2.126
632 632 716 716
SPI Sachsen I GmbH & Co KG 1.875 1.928 2.084 2.149
Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co KG 1.061 1.059 1.142 1.138
948 907 1.034 987
Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG 338 338 563 563
1.152 1.152 1.215 1.215
Solardach Neubokow GmbH & Co. KG 1.421 1.426 1.550 1.588
73 71 79 82
Solarpark Zerre IV GmbH & Co KG 1.043 1.043 1.183 1.183
308 308 336 336
Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co KG 599 599 670 670
202 202 226 226
210 210 236 236
Solarpark Taurus GmbH & Co KG 1.030 1.030 1.128 1.128
Erste Solarpark Xanten GmbH & Co KG 919 919 1.034 1.034
Dritte Solarpark Glauchau GmbH & Co KG 669 686 743 764
Vardar UG (haftungsbeschränkt) 373 373 402 402
Sphinx Solar GmbH & Co KG 253 253 286 286
Solarparken IPP GmbH 154 154 206 206
23 23 26 26
Lohengrin Solar UG 763 756 811 803
Siberië Solar BVBA - - 14 14
6 6 8 8
7C Solarparken NV 46 46 46 46
Sabrina Solar BVBA 587 587 642 642
Solardach Halberstadt GmbH & Co KG 360 366 404 422
Swan Energy NV 1.485 1.620 1.659 1.827
- -0 50 50
Solardach Steinburg GmbH 699 694 740 734
Solardach LLG GmbH 831 822 890 881
Solardach LLG GmbH 1.051 1.041 1.117 1.106
Solardach LLG GmbH 623 623 - -
Tannhäuser Solar UG (haftungsbeschränkt) 598 598 635 635
Sonnendach K40K65 GmbH & Co KG 3.079 3.209 5.765 6.129
Sonnendach K40K65 GmbH & Co KG 4.079 4.079 - -
Sonnendach M55 GmbH & Co KG 1.705 1.823 3.012 3.202
Sonnendach M55 GmbH & Co KG 1.809 1.791 - -
Tristan Solar GmbH & Co. KG 3.209 3.209 - -
Solarpark Bitterfeld II GmbH & Co. KG 2.881 2.881 - -
Pinta Solarparks GmbH & Co KG 1.772 1.765 - -
Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co KG 358 405 - -
Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co KG 318 334 - -
Solarpark Tangerhütte GmbH & Co KG 3.350 3.541 - -
Solarpark Tangerhütte GmbH & Co KG 545 600 - -
Solarpark Tangerhütte GmbH & Co KG 365 363 - -
Amatec PV 22 GmbH & Co KG 575 569 - -
Amatec PV 23 GmbH & Co KG 530 525 - -
Solarpark Bernsdorf GmbH & Co KG 690 690 - -
Solardach Derching GmbH & Co KG 2.075 2.092 - -
Amatec PV 29 GmbH & Co KG 652 652 - -
Amatec PV Chemnitz GmbH & Co KG 2.150 2.180 - -
Reetz Solar GmbH & Co. KG 543 569 - -
Trebbin I Solar GmbH & Co. KG 210 218 - -
213 214 - -
Trebbin II Solar GmbH & Co. KG 626 672 - -
Trebbin III Solar GmbH & Co. KG 587 608 - -
545 568 - -
43 43 - -
Trebbin IV Solar GmbH & Co. KG 704 730 - -
Trüstedt I GmbH Solar & Co. KG 1.110 1.162 - -
157 151 - -
Trüstedt II Solar GmbH & Co. KG 538 563 - -
Trüstedt III GmbH Solar & Co. KG 1.029 1.078 - -
157 151 - -
Trüstedt IV Solar GmbH & Co. KG 1.040 1.089 - -
157 151 - -
Möckern Solar GmbH & Co. KG 974 1.020 - -
Säritz Solar GmbH & Co KG 958 1.005 - -
Kontokorrent - - 8 8
GESAMT DARLEHEN 183.853 184.503 178.797 179.143

Die Bankdarlehen sind mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden (siehe Anhangangabe 17) sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mieteinzahlungen (siehe Anhangangabe 15) branchenüblich besichert. Zudem wurden Sichteinlagen mit einem Buchwert von TEUR 15.517 (i.VJ: TEUR 15.053) (siehe Anhangangabe 16) für bestimmte Bankdarlehen verpfändet. Dies sind die Schuldendienstreservekonten bzw. Bausparkonten auf die im Zuge von planmäßigen Kapitaldiensten zugegriffen werden kann.

Zum Bilanzstichtag gab es Zinsabgrenzungen auf den oben dargestellten Darlehen i.H.v. TEUR 51, die in den kurzfristigen Teil gesicherter Bankdarlehen und Zinsabgrenzungen dargestellt wurden.

Es lagen zum Bilanzstichtag keine Verstöße gegen Covenants aus Bankverbindlichkeiten vor.

23.3. VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZIERUNGSLEASING

Am Ende des Berichtszeitraums betreffen die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing finanzierte Vermögenswerte in Form von Solaranlagen (TEUR 1.231) in Belgien und eine Grundstückskaufoption für ein Grundstück. Es betrifft ein 2,2 ha großes Grundstück in Demmin/Mecklenburg-Vorpommern, auf dem eine 0,6 MWp Solaranlage (Meyenkrebs) installiert wurde. Die ausstehenden Finanzierungsleasingverbindlichkeiten weisen folgende Konditionen aus:

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in TEUR Währung Zinssatz Fälligkeitsjahr
Siberië Solar BVBA EUR 5,7 % 2018-30
Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co. KG EUR 2,0 % 2018-32
Gesamt
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31.12.2018 31.12.2017
in TEUR Nennbetrag Buchwert Nennbetrag Buchwert
Siberië Solar BVBA 1.231 1.231 1.302 1.302
Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co. KG 10 8 - -
Gesamt 1.241 1.238 1.302 1.302

Es besteht zum Vertragsende eine Kaufoption i.H.v. TEUR 20 für die geleaste Solaranlage in Belgien.

Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind wie folgt fällig:

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Künftige Mindestzahlungen Zinszahlungen Barwert der Künftige Mindestzahlungen
in TEUR 2018 2017 2018 2017 2018 2017
Unter einem Jahr 144 145 69 73 75 71
Zwischen einem und fünf Jahren 578 578 229 248 349 330
Über fünf Jahre 984 1.121 171 220 814 900
Gesamt 1.707 1.844 468 542 1.238 1.302

Es lagen zum Bilanzstichtag keine Verstöße gegen Finanzierungsleasingbedingungen vor. Bedingte Mietzahlungen gab es im Berichtszeitraum wie auch im Vorjahrszeitraum nicht.

23.4. UNGESICHERTE ANLEIHEN

Im Februar 2018 hat die 7C Solarparken AG erstmalig ein Schuldscheindarlehen mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR 25 Mio. zu einem überwiegend fixierten durchschnittlichen Zins von ca. 2,78% am Kapitalmarkt begeben. Das Schuldscheindarlehen ist in drei Tranchen mit 5 beziehungsweise 7 Jahren Laufzeit unterteilt.

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in TEUR Tranche Nominalzinssatz Fälligkeitsjahr Nennbetrag Buchwert
Tranche A EURIBOR 3M + 2,00 % 2023 1.500 1.477
Tranche B 2,48% 2023 13.500 13.329
Tranche C 3,29% 2025 10.000 9.872
Gesamt 25.000 24.678

Die Zinsen für Tranche B und C des Schuldscheins sind einmal jährlich im Februar fällig, erstmals im Jahr 2019. Die Zinsen für Tranche A werden halbjährlich den Schuldscheininvestoren entrichtet (im Februar und August). Somit wurde zum Bilanzstichtag TEUR 607 Zinsaufwendungen bzgl. des Schuldscheindarlehens abgegrenzt, die im kurzfristigen Teil gesicherter Bankdarlehen und Zinsabgrenzungen dargestellt wurden.

24. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.11 A.

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.739 4.987
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 121 132
Sonstige Verbindlichkeiten 984 946
Gesamt 2.843 6.064

Zu den Währungs- und Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe 26.

Die Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass am Ende des Geschäftsjahres 2017 noch eine Solaranlage (TEUR 3.639) gezahlt werden musste. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr in der Summe nicht wesentlich geändert.

In einem Pachtvertrag wurde vereinbart, dass in den ersten sieben Jahren der Vertragsdauer keine Pacht gezahlt wird. In den pachtfreien Jahren wird eine anteilige Rückstellung angesammelt, die während des zukünftigen Pachtzeitraums ratierlich verbraucht wird. Dadurch wird der Pachtaufwand gleichmäßig auf den Pachtzeitraum verteilt. Die Pachtrückstellung wurde im Berichtszeitraum, wie im Vorjahr unter den sonstigen langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

25. LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.14.

2018

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Rückbauverpfl. Gewährleistung Drohverluste Einzelrisiken Sonstige Gesamt
Stand zum 1. Januar 2018 6.330 1.429 14 688 47 8.507
Zugang durch Unternehmenserwerb 1358 - 147 - 5 1.510
Abgang durch Verkauf -37 - - - - -37
Erhöhung der Rückstellungen 625 - - - 9 634
In Anspruch genommene Rückstellungen - -46 -57 - - -102
Auflösung von Rückstellungen - -60 - - -2 -62
Aufzinsung bzw. Abzinsung 255 10 3 20 - 289
Stand zum 31. Dezember 2018 8.531 1.334 107 708 59 10.739

2017

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Rückbauverpfl. Gewährleistung Drohverluste Einzelrisiken Sonstige Gesamt
Stand zum 1. Januar 2017 5.443 1.463 98 697 44 7.744
Zugang durch Unternehmenserwerb 345 - - - 3 348
Abgang durch Entkonsolidierung -56 - - - - -56
Erhöhung der Rückstellungen 370 107 - - - 477
In Anspruch genommene Rückstellungen - -43 -84 - - -128
Auflösung von Rückstellungen - -110 - -9 - -118
Aufzinsung bzw. Abzinsung 228 12 - - - 240
Stand zum 31. Dezember 2017 6.330 1.429 14 688 47 8.507

A. RÜCKBAUVERPFLICHTUNGEN

Die Rückbauverpflichtungen betreffen die Kosten, die nach Betriebsende einer Solaranlage, d.h. nach 20 bis 30 Jahren entstehen, wenn diese zurückgebaut wird. Die Rückbaukosten werden vom Konzern geschätzt. Es wird dabei ein vom Markt abgeleiteter Preis je kWp zum Rückbau angenommen, der mit einer geschätzten Preissteigerungsrate bis zum Zeitpunkt des Rückbaus aufgezinst wird. Dieser Betrag wird zum diskontierten Wert in einer Summe angesetzt und jedes Jahr aufgezinst.

B. GEWÄHRLEISTUNGEN

Die Rückstellung für Gewährleistungen bezieht sich hauptsächlich auf Anlagen, die in der Vergangenheit von der COLEXON gebaut wurden und für die es Gewährleistungsrisiken gibt. Die Risiken in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit als auch auf den Umfang wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation geschätzt und seit dem Erstansatz kontinuierlich überprüft. Die Inanspruchnahmen dieser Garantien werden nach größter Wahrscheinlichkeit in einem Zeitraum zwischen eins und zwei Jahren stattfinden. Die Schätzungen der Höhe und des Umfangs der Inanspruchnahme beruht auf langjähriger Erfahrung mit Altkunden der COLEXON, die jedoch einer gewissen Unsicherheit unterliegen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist eher als hoch einzuschätzen. In einzelnen Fällen sind Rückgriffsmöglichkeiten auf (Alt-)Subunternehmer möglich.

C. DROHVERLUSTE

Die Drohverluste stammten in der Eröffnungsbilanz aus einer Ansammlung von verlusttragenden Verträgen im Bereich der betriebstechnischen Wartung von Photovoltaikanlagen der COLEXON. Die Verträge waren am Bilanzstichtag abgelaufen. Im Berichtszeitraum hat der Konzern im Rahmen des Erwerbs des Amatec-Geschäftsbetriebs Mietverträge erworben, für die keine normalen Marktbedingungen galten, da die Mietzahlungen oberhalb des Werts der erhaltenten Gegensliestung liegen. Für diese Mietverträge wurde im Rahmen der Kaufpreisallokation Drohverlustrückstellungen gebildet. Diese Drohverlustrückstellung wird über die Laufzeit der Mietverträge in Anrechnung auf den überhöhten Mieten aufgehoben.

D. EINZELRISIKEN

Die Einzelrisiken bestehen einerseits aus Eventualverbindlichkeiten, die sich aus Prozessrisiken ergeben, die mit den von der COLEXON gebauten Anlagen zusammenhängen. Der Zeitpunkt der Erfüllung wird nach Schätzung des Konzerns innerhalb von zwei bis drei Jahren sein. Der Umfang und Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist als sehr hoch einzustufen, obwohl der Ausgang der Verfahren zum Bilanzstichtag äußerst schwer einzuschätzen ist. In einzelnen Fällen sind Rückgriffsmöglichkeiten auf (Alt-)Subunternehmer möglich. Bezüglich der Höhe der Inanspruchnahme bestehen abhängig von den Verfahrensausgängen naturgemäß erhebliche Unsicherheiten. Die Ressourcenabflüsse können daher deutlich niedriger oder signifikant höher ausfallen.

Außerdem ergeben sich Einzelrisiken aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die ebenfalls von COLEXON gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 13 Jahren Auswirkungen zeigen. Die Einzelrisiken werden wie Rückstellungen dargestellt, da sie im Rahmen der Kaufpreisallokation gem. IFRS 3 berücksichtigt wurden.

26. FINANZINSTRUMENTE - BEIZULEGENDE ZEITWERTE UND RISIKOMANAGEMENT

Der Effekt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf den Konzernabschluss ist in Anhangsangabe 6.1.B dargestellt. Aufgrund der gewählten Umstellungsmethode sind die Vergleichswerte nicht angepasst worden mit Ausnahme bestimmter Sicherungsbeziehungen.

26.1. EINSTUFUNGEN UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Finanzverbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Finanzverbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

31. Dezember 2018

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Buchwert
in TEUR Anhangangabe Beizulegender Zeitwert Sicherungsinstrumente Zwingend zu FVTPL - sonstige Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) Gesamt
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Eigenkapitalinvestments 20 - 493 - 493
Geleistete Anzahlungen - - 713 713
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen 15 - - 1.033 1.033
Sofort abrufbare Sichteinlagen 16 - - 32.758 32.758
Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung 16 - - 16.775 16.775
Sonstige langfristige Vermögenswerte 15 - - 330 330
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 15 - - 2.305 2.305
Gesamt - 493 53.914 54.407
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Beizulegender Zeitwert
in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Eigenkapitalinvestments 493 493
Geleistete Anzahlungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen
Sofort abrufbare Sichteinlagen
Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung
Sonstige langfristige Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Gesamt 493 493

31. Dezember 2018

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Buchwert
in TEUR Anhangangabe Beizulegender Zeitwert Sicherungsinstrumente Zwingend zu FVTPL - sonstige Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Gesamt
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden 23 -92 -153 - -245
Gesamt -92 -153 - -245
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Bankdarlehen 23 -185.176 -185.176
Ungesicherte Anleihen -24.678 -24.678
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 23 -1.239 -1.239
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24 -1.739 -1.739
Sonstige Verbindlichkeiten 24 0 0
Gesamt - - -212.833 -212.833
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Beizulegender Zeitwert
in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden - -245 - -245
Gesamt - -245 - -245
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Bankdarlehen - - -193.497 -193.497
Ungesicherte Anleihen - - -26.015 -26.015
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - - -1.501 -1.501
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten - - - -
Gesamt - - 221.013 221.013

31. Dezember 2017

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Buchwert
in TEUR Anhangangabe Beizulegender Zeitwert Sicherungsinstrumente Bis zur Endfälligkeit gehalten Kredite und Forderungen Sonstige finanzielle Schulden Gesamt
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Geleistete Anzahlungen - - 11 - 11
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen 15 - - 788 - 788
Sofort abrufbare Sichteinlagen 16 - - 18.211 - 18.211
Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung 16 - - 15.858 - 15.858
Sonstige langfristige Vermögenswerte 15 - - 494 - 494
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 15 - - 2.987 - 2.987
Gesamt - - 38.348 - 38.348
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Buchwert Beizulegender Zeitwert
in TEUR Nicht in Anwendungsbereich des IFRS 7 Buchwert laut Bilanz Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Geleistete Anzahlungen - 11
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen - 788
Sofort abrufbare Sichteinlagen - 18.211
Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung - 15.858
Sonstige langfristige Vermögenswerte - 494
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - 2.987
Gesamt - 38.348

31 Dezember 2017

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Buchwert
in TEUR Anhangangabe Beizulegender Zeitwert Sicherungsinstrumente Kredite und Forderungen zur Veräußerung verfügbar Sonstige finanzielle Schulden
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden 23 -266 - - -
Gesamt -266
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Bankdarlehen 23 -179.143
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 23 -1.303
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24 -4.987
Sonstige Verbindlichkeiten 24 -19
Gesamt - -5.106 - -180.446
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Buchwert Beizulegender Zeitwert
in TEUR Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden -266 - -266 - -266
Gesamt -266 - -266 - -266
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Bankdarlehen -179.143 - - -188.359 -188.359
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -1.303 - - -1.614 -1.614
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -4.987 - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten -119 - - - -
Gesamt -185.552 - - -189.973 -189.973

26.2. BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE

BEWERTUNGSTECHNIKEN UND WESENTLICHE, NICHT BEOBACHTBARE INPUTFAKTOREN

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 und Stufe 3 verwendet wurden sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren:

ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE

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Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren Zusammenhang zwischen wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegen den Zeitwert
Zinsswaps Marktvergleichsverfahren: Die beizulegenden Zeitwerte basieren auf standardisierten Berechnungen eines reputierten deutschen Kreditinstituts, wobei nur auf den Markt beobachtbare Inputfaktoren angesetzt werden. Nicht anwendbar Nicht anwendbar

NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE

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Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten* Abgezinste Cashflows in einem DCF-Verfahren unter Ansatz der Marktzinsen und Laufzeit des Darlehens Nicht anwendbar

* Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthalten gesicherte und ungesicherte Bankdarlehen, ungesicherte Anleihen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen.

26.3. FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT

Der Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:

Ausfallrisiko (siehe B)

Liquiditätsrisiko (siehe C)

Marktrisiko (siehe D).

A. GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTS

Der Vorstand trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Konzernrisikomanagements. Der Vorstand hat dazu einen Risikomanagementausschuss eingesetzt, der für die Überwachung und Weiterentwicklung der Risikomanagementrichtlinien des Konzerns zuständig ist. Der Ausschuss berichtet dem Vorstand regelmäßig über seine Tätigkeit. Die Grundsätze des Risikomanagementsystems lassen sich auf die finanziellen Risiken übertragen, diesbezüglich wird auf den Risikobericht im zusammengefassten Lagebericht Seite 44 verwiesen.

Die Risikomanagementrichtlinien des Konzerns wurden zur Identifizierung und Analyse der Risiken des Konzerns entwickelt, um geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Entwicklung der Risiken und die Einhaltung der Limits zu überwachen. Die Risikomanagementrichtlinien und das Risikomanagementsystem werden regelmäßig überprüft, um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten des Konzerns aufgreifen zu können.

Durch die bestehenden Ausbildungs- und Managementstandards sowie die zugehörigen Prozesse soll ein zielführendes Kontrollumfeld sichergestellt werden, in dem alle Mitarbeiter ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten verstehen.

Der Aufsichtsrat überwacht die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzernrisikomanagements durch den Vorstand und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist.

B. AUSFALLRISIKO

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Schuldinstrumenten unter Form von Darlehen die der Konzerns an Dritten verschafft hat. Bei den Forderungen der Solarparks handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf der produzierten Kilowattstunden. Die Abnahme des produzierten Stroms, die auf vertraglich Vergütungssätzen basiert, ist in allen Märkten, auf denen der Konzern aktiv ist, gesetzlich geregelt und sichergestellt. Es handelt sich dabei ausschließlich um kurzfristige Forderungen, die in der Regel innerhalb von zwei Monaten ausgeglichen werden.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt der Vorstand auch die Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beeinflussen können. Gleichwohl kann der Vorstand nur beschränkt Einfluss nehmen auf die Kundenbasis, da diese oftmals gesetzlich verpflichtet ist, Strommengen abzunehmen bzw. der Konzern verpflichtet ist, den erzeugten Strom zu liefern.

Fast alle Kunden des Konzerns sind semi-öffentliche Netzunternehmen. Für keinen dieser Kunden war bisher die Erfassung einer Wertminderung notwendig. Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden vor allem auf die zeitliche Abrechnung, die üblicherweise von Seiten des Kunden erfolgt und die zeitliche Zahlung der Abrechnung geachtet.

WERTMINDERUNGEN FORDERUNGEN AUS LIEFERUNG & LEISTUNGEN

Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Einklang mit dem Standard IFRS 9 den vereinfachten Ansatz des Wertminderungsmodels an. Dieses basiert auf den erwarteten künftigen noch nicht eingetretenen Kreditausfällen (Expected Credit Losses oder ECL).

Der Konzern kategorisiert dazu die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf von Strom in weitestgehend homogene Gruppen, die ähnliche Charakteristika aufweisen hinsichtlich ihrer geschätzen Ausfallrisiken. Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob die Rechte des Konzerns sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, ob sich der Kunde an eignenen Stromkunden den dem Konzern zu zahlende Forderung weiterberechnen kann (EEG-Umlage) oder ob es ein staatliches oder semi-öffentliches Unternehmen der Kunde ist, betrifft. Darüber hinaus wird differenziert, ob eine Sicherheit für die Forderungen gestellt wurden und ob diese Sicherheit aus einer Bankbürgschaft oder aus einer Patronatserklärung besteht.

Das Risiko auf Kreditausfall für sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, d.h. die nicht aus dem Verkauf von Strom stammen, wird auf Einzelbasis der Charakteristika der betreffenden Kunden sowie etwaige gestellten Sicherheiten vom Konzern eingeschätzt.

Am 1. Januar hat der Konzern in Zuge der Erstanwendung des Standards IFRS 9 eine Wertminderunge i.H.v. TEUR 39 auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Diese Wertminderung wurde in der Eröffnungsbilanz des Konzerns eingebucht und basierte auf dem Forderungebestand zum 31. Dezember 2017 (siehe Anhangangabe 6.1.B).

Der Konzern führt ein Wertminderungskonto. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum 31. Dezember 2018 im Nennwert von TEUR 561 (2017: TEUR 500) wertgemindert. In der laufenden Periode ergab sich somit eine Zunahme von TEUR 22 (i. VJ: TEUR 84), die erfolgswirksam im sonstigen Betriebsaufwand erfasst werden.

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in TEUR 2018 2017
Wertberichtigungskonto zum 1.1 500 416
Zunahme durch die Erstanwendung des neuen Standards IFRS 9 39 -
Zunahme 22 84
Wertberichtigungskonto zum 31.12 561 500

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und weisen aufgrund des branchenüblichen Gutschriftverfahrens eine Fälligkeit von 15-30 Tagen aus.

Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:

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Überfallig, aber nicht wertgemindert
in TEUR Summe Weder überfällig noch < 30 Tage 30-60 Tage 60-90 Tage >90
2018 1.033 964 1 - 66 2
2017 788 733 1 9 - 45

WERTMINDERUNGEN SONSTIGER FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE, DIE ZUM FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET WERDEN

Sonstige finanzielle Vermögenswerte die zum fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, betreffen vor allem Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, sowie auch Schuldinstrumenten unter Form von Darlehen die der Konzerns an Dritten verschafft hat.

Am 1. Januar 2018 hat der Konzern in Zuge der Erstanwendung des Standards IFRS 9 eine Wertminderungen i.H.v. TEUR 136 auf sonstigen finanziellen Vermögenswerten gebildet. Diese Wertminderung wurde in der Eröffnungsbilanz des Konzerns eingebucht und basierte auf dem Bestand zum 31. Dezember 2017 (siehe Anhangangabe 6.1.B).

Am Bilanzstichtag hatte sich dieser Bestand nur unwesentlich verändert, dennoch wurde TEUR 142 als nicht wertnachhaltig erfolgswirksam ausgebucht.

ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Der Konzern hat am 31. Dezember 2018 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von TEUR 49.533 (i.VJ: TEUR 34.068) im Bestand. Diese Summe stellt somit das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar. Der Konzern hat bezüglich dieser Finanzvermögenswerten keine Wertminderungen gebildet.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei unterschiedlichen Banken oder Finanzinstituten in ganz Deutschland, aber auch im beschränkten Ausmaß in anderen Ländern wie z.B. Italien und Belgien, unterhalten.

Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 hatte der Konzern zum 1. Januar 2018 auf den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten keine Wertminderung gebildet. Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.

DERIVATE

Der Konzern schließt zur Abdeckung des Zinsrisikos Fix-für-Floating Zinsswaps ab. Derivate werden bei unterschiedlichen deutschen Banken oder Finanzinstituten abgeschlossen. Grundsätzlich werden Swapgeschäfte mit der Bank, die auch die variabel verzinsten Kredite gewährt hat, abgeschlossen.

ERHALTENE SICHERHEITEN

Der Konzern hat für den Verkauf von Strom durch Händler auf den Strombörsen (siehe Anhangangabe 6.1 A, 6.4) Sicherheiten erhalten. Diese Sicherheiten sind meistens Bürgschaften. Am Ende des Berichtszeitraums betrugen diese Sicherheiten EUR 1,5 Mio. (i.VJ: EUR 1,4 Mio.).

C. LIQUIDITÄTSRISIKO

Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen pünktlich zur Fälligkeit zu erfüllen. Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 49.533 (i.VJ: TEUR 34.068) verfügt. Darüber hinaus werden mit hoher Sicherheit aus den laufenden Solarparks Zahlungsströme erwartet, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus laufzeitäquivalent bedienen können. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

IFRS 7 fordert weiterhin eine Fälligkeitsanalyse sowohl für derivative als auch originäre finanzielle Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Fälligkeitsanalyse zeigt, inwieweit die undiskontierten Cashflows im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2018 (31. Dezember 2017) die zukünftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen.

BEDEUTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS

Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um undiskontierte Bruttobeträge inklusive geschätzter Zinszahlungen, jedoch ohne Darstellung der Auswirkung von Verrechnungen.

31. Dezember 2018

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Buchwert Nominalbetrag Vertragliche Zahlungsströme
in TEUR Gesamt < 1 Jahr < 5 Jahre >5 Jahre
Gesicherte Bankdarlehen inkl. Zinsswaps 184.755 183.861 214.489 28.483 99.167 86.840
Ungesicherte Anleihen 24.678 25.000 29.129 694 17.777 10.658
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 1.238 1.241 1.709 145 578 986
Gesamt 210.672 210.101 245.327 29.322 117.522 98.484

31. Dezember 2017

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Buchwert Nominalbetrag Vertragliche Zahlungsströme
in TEUR Gesamt < 1 Jahr < 5 Jahre >5 Jahre
Gesicherte Bankdarlehen inkl. Zinsswaps 179.410 178.797 205.808 23.841 94.518 87.449
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 1.302 1.302 1.844 145 578 1.121
Gesamt 180.713 180.099 207.652 23.986 95.096 88.570

Die Bruttozuflüsse/-abflüsse, die in der vorhergehenden Tabelle angegeben werden, stellen die undiskontierten Zahlungsströme im Zusammenhang mit derivativen finanziellen Verbindlichkeiten dar, die zu Risikomanagementzwecken gehalten und normalerweise nicht vor ihrer vertraglichen Fälligkeit ausgeglichen werden. Die Darstellung zeigt die Nettozahlungsströme von Derivaten mit einem Nettobarausgleich und die Bruttomittelzuflüsse und -abflüsse von Derivaten, bei denen ein gleichzeitiger Bruttozahlungsausgleich vorliegt.

Wie in der Anhangangabe 23 angegeben, verfügt der Konzern hauptsächlich über Bankdarlehen, die Auflagen enthalten. Ein künftiger Verstoß gegen die Auflagen kann dazu führen, dass das Darlehen früher als in der obigen Tabelle angegeben, zurückzuzahlen ist. Es handelt sich dabei ausschließlich um Projektfinanzierungen und es gibt prinzipiell keinen Rückgriff (non-recourse) auf andere Konzerngesellschaften.

Die Zinszahlungen für variabel verzinsliche Darlehen und Anleihen in der obigen Tabelle wurden, sofern sie durch Swaps eingedeckt sind, mit einem festen Zinssatz angesetzt. Sie spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze wandeln.

D. MARKTRISIKO

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, beispielsweise Wechselkurse, Zinssätze oder Aktienkurse ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.

Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagementausschusses. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, das Hedge-Accounting eingesetzt werden. Für den Konzern werden zum Ende des Berichtszeitraums keine Risikokonzentrationen für dessen Gesellschaften gesehen.

WÄHRUNGSRISIKO

Die Gesellschaft war Währungsrisiken nur im unwesentlichen Umfang ausgesetzt, da der Konzern lediglich über eine dänische Tochtergesellschaft verfügt, die keine eigenständige operative Tätigkeit ausübt, sondern vielmehr als Holdinggesellschaft einzuordnen ist. Die dänische Konzerntochter hat keine finanziellen Verbindlichkeiten und das Liquiditätsrisiko ist auf kurzfristige Vermögenswerte begrenzt, mit Ausnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, da diese in Euro lauten. Es gab darüber hinaus in der dänischen Tochtergesellschaft keine wesentlichen Forderungen an Dritte, wofür der Konzern das Währungsrisiko von dänischen Kronen zu Euro tragen müsste.

ZINSÄNDERUNGSRISIKO

Der Konzern ist im Wesentlichen einem Zinsänderungsrisiko im Rahmen der Finanzierung von Solaranlagen ausgesetzt. Aus Bankdarlehen mit variabler Verzinsung, die in der Anhangangabe 23.2 aufgeführt sind, resultiert ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko. Diese Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit Zinsswaps abgesichert. Diese Zinsswaps stellen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR Währung Zinssatz Fälligkeitsjahr 31.12.2018 Buchwert 31.12.2017 Buchwert
Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG EUR 0,68 % gg. EURIBOR (3M) 2017-20 3 8
Solarpark Neudorf GmbH EUR 1,98 % gg, EURIBOR (3M) 2017-22 24 32
Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG EUR 1,18 % gg, EURIBOR (3M) 2019-24 64 45
Swan Energy NV EUR 3,35 % gg, EURIBOR (3M) 2017-27 153 181
Gesamt 245 266

Die Überleitung der Zinsswaps während des Geschäftsjahres 2018 lässt sich wie folgt herleiten:

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in TEUR Währung Zeitwert 31.12.2018 Zeitwert 31.12.2017 Differenz Periodenergebnis Differenz im sonstigen Ergebnis
Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG EUR -3 -8 - 5
Solarpark Neudorf GmbH EUR -24 -32 - 8
Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG EUR -64 -45 - -19
Swan Energy NV EUR -153 -181 28 -21
Gesamt -245 -266 -35 -21

Für Bankdarlehen in Höhe von TEUR 160 (i.VJ: TEUR 190) wurden keine Zinsswaps abgeschlossen. Darüber hinaus wurde für das Darlehen der Swan Energy NV i.H.v. TEUR 1.620 (i.VJ: TEUR 1.827) ein anteiliger Zinsswap von 75 % des Kreditvolums abgeschlossen. Demzufolge besteht ein Zinsänderungsrisiko auf dem verbleibenden Darlehensbetrag von TEUR 405 (i. VJ.:TEUR 457). Schließlich gibt es eine Tranche innerhalb des Schuldscheindarlehen mit einem variablen Zins i.H.v. TEUR 1477.

Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/-100 Basispunkte mit der Laufzeit von einem Jahr mit einer variablen verzinslichen Bankenfinanzierung, die nicht mit Zinsswaps abgesichert ist.

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Zinsniveau +100 Basispunkte -100 Basispunkte +100 Basispunkte -100 Basispunkte
Var. verzinsliche Bankfinanzierungen 33 -33 14 -14
Var. verzinsliche unsicherte Anleihen 15 -15 - -
Ergebniseffekte nicht-effektive derivative Finanzinstrumente 48 -52 66 -59
Gesamt 96 -100 80 -73

Zur Absicherung des Zinsrisikos ist die 7C Solarparken Zinssicherungsgeschäfte ("Swaps") eingegangen. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie ggf. auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde.

Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne des IFRS 7.

Marktzinsänderungen von Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen ("Swaps") eines Cashflow-Hedges zur Absicherung zinsbedingter Zahlungsschwankungen designiert wurden, haben Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und werden daher bei den eigenkapitalbezogenen Sensitivitätsrechnungen berücksichtigt.

Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/-100 Basispunkte bei Konstanz aller übrigen Variablen für den effektiven Teil derivativer Finanzinstrumente auf das Eigenkapital:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Zinsniveau +100 Basispunkte -100 Basispunkte +100 Basispunkte -100 Basispunkte
Eigenkapitaländerungen effektive derivative Finanzinstrumente 67 -70 80 -75

Die durchgeführten Effektivitätstests per 31. Dezember 2018 lieferten für sämtliche Sicherungsbeziehungen eine Effektivität in einer Bandbreite von 90% bis 101% und liegen damit innerhalb einer Bandbreite von 80% bis 120%.

27. OPERATING-LEASINGVERHÄLTNISSE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.15.

27.1. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER

Der Konzern least eine Reihe von Dächern und Freiflächen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen. Die Leasingverhältnisse haben durchschnittlich eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren, nach Ablauf dieses Zeitraums wird durch eine oder mehrere Verlängerungsoption(en) das Leasingverhältnis für weitere fünf bis zehn Jahre ermöglicht. Die Leasingzahlungen bestehen vor allem aus Mietzahlungen, die von der Produktion der Photovoltaikanlagen abhängig sind.

In sehr beschränktem Ausmaß hat der Konzern auch einige Operating-Leasingverträge bzgl. des Fuhrparks der Gesellschaft sowie der angemieteten Büroräume.

Bei der Darstellung der künftigen Mindestleasingzahlungen wird davon ausgegangen, dass die Gesellschaft die Verlängerungsoptionen bzgl. der dargestellten Verträge nicht wahrnehmen wird.

A. KÜNFTIGE MINDESTLEASINGZAHLUNGEN

Zum 31. Dezember sind die künftigen Mindestleasingzahlungen von unkündbaren Leasingverhältnissen wie folgt zu zahlen:

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in TEUR 2018 2017
Bis zu einem Jahr 976 739
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 3.465 3.182
Länger als fünf Jahre 9.086 6.299
Gesamt 13.527 10.220

B. IM GEWINN ODER VERLUST ERFASSTE BETRÄGE

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in TEUR 2018 2017
Leasingaufwand 895 780
Gesamt 895 780

Die bestehenden Leasingverhältnisse haben unterschiedliche Preisanpassungsklauseln; einige haben einen festen Inflationssatz, andere sind an der Entwicklung eines Inflationsindizes verbunden. Daneben gibt es auch Verträge ohne Inflationsanpassung, weil sie einen festen Preis haben oder weil sie produktionsabhängig sind.

27.2. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBER

Der Konzern hat ebenfalls einige Grundstücke und Gebäude im Eigentum, die neben der Eigennutzung auch teilweise langfristig vermietet werden. Dies betrifft meistens Operating-Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von über 20 Jahren für die Vermietung von Freiflächen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie kurz- bis mittelfristig vermietete Büroräume (bis zu drei Jahre).

A. KÜNFTIGE MINDESTLEASINGZAHLUNGEN

Zum 31. Dezember stehen die folgenden künftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen von unkündbaren Leasingverhältnissen aus:

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in TEUR 2018 2017
Bis zu einem Jahr 82 89
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 268 199
Länger als fünf Jahre 332 372
Gesamt 681 660

B. IM GEWINN ODER VERLUST ERFASSTE BETRÄGE

In 2018 wurden Mieteinnahmen aus Immobilien von TEUR 98 (i.VJ: TEUR 149) in den Umsatzerlösen erfasst:

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in TEUR 2018 2017
Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt werden 98 149
Gesamt 98 149

28. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Im Dezember 2018 hat der Konzern die Beherrschung der Projektgesellschaft Surya 1 GmbH & Co. KG erlangt, sodass sie im Berichtsjahr erstmals vollkonsolidiert wurde. Die Projektgesellschaft verfügt über ein Portfolio an (teilweise) projektierten Solaranlagen, die nach dem Erwerbszeitpunkt vollentwickelt und anschließend gebaut werden sollen. Bis zum Bilanzstichtag hat der Konzern für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte EUR 0,4 Mio. bezahlt. Dieser Betrag wurde zum Bilanzstichtag innerhalb der immaterielle Vermögenswerte als Projekterechte bilanziert. Im kommenden Geschäftsjahr kann es abhängig von der Entwicklung und Realisierung des Projektportfolios der Projektgesellschaft zu weiteren Zahlungen i.H.v. von bis zu EUR 0,5 Mio. aus dem Erwerb dieser immateriellen Vermögenswerte bei Umsetzung aller Projekten und unter Erreichung aller Zielsetzungen kommen.

Die Grundlage für weitere Zahlungen ist jedoch derzeit ungewiss und von vielen technische, rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen abhängig, die der Konzern am Bilanzstichtag nicht verlässlich beurteilen kann. Der Mehrkaufpreis von EUR 0,5 Mio. stellt daher eine Eventualverbindlichkeit dar.

Am Bilanzstichtag bestanden keine anderen Eventualverbindlichkeiten.

29. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN

29.1. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

A. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst:

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in TEUR 2018 2017
Kurzfristig fällige Leistungen 406 413
Gesamt 406 413

Die Vergütung für den bestehenden Vorstand betrug für das Jahr 2018 TEUR 406 (i.VJ: TEUR 413) für seine Funktionen im Konzern (mittelbar und unmittelbar).

B. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

Die Vorstandsmitglieder verfügen über 5,7 % der Stimmrechtsanteile des Unternehmens.

Der zusammengefasste Wert der Geschäftsvorfälle und der ausstehenden Salden im Zusammenhang mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen und Unternehmen, über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einflüsse haben, waren wie folgt:

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in TEUR Werte der Geschäftsvorfälle Salden ausstehend zum 31. Dezember
Geschäftsvorfall 2018 2017 2018 2017
Dienstleistung (*) 1 - - -
Fremdleistung (**) 44 5 - -

(*) der Konzern erbringt Buchführungsdienstleistungen für eine Gesellschaft eines Vorstands des Konzerns. Die Dienstleistungen werden zu Marktwerten abgegolten.

(**) Ein Vorstand stellte im dem Konzern mittelbar über eine Gesellschaft im Geschäftsjahr (sowie für eine beschränkte Zeit im Vorjahr) eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Diese Transaktion wurde als Fremdleistung in den betrieblichen Aufwendungen erfasst und hier separat dargestellt. Die Überlassung von Mitarbeitern wird zu Marktwerten abgegolten.

C. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATS

Es gab weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahreszeitraum Geschäftsvorfälle oder ausstehende Salden aus solchen Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit Mitgliedern des Aufsichtsrats und Unternehmen, über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einflüsse haben.

D. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT UNTERNEHMEN, DIE NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE WERDEN

Es gab zum Bilanzstichtag zwei Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden: die Erste Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG sowie die Zweite Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG. Es betrifft Vorratsgesellschaften, für die Investitionen in Solaranlagen im Geschäftsjahr 2019 geplant werden. Die Konzerngesellschaft, Sonnendach K19 Haftungs GmbH ist die geschäftsführende Gesellschafterin in den Vorratgesellschaften und hat dafür im Geschäftsjahr eine Vergütung von unwesentlicher Bedeutung (< TEUR 1) erhalten.

E. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT SONSTIGEN NAHESTEHENDEN PERSONEN

Im Berichtszeitraum gab es keine Geschäftsvorfälle mit sonstigen nahestehenden Personen.

30. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

A. ERWERB DES BETRIEBSFÜHRUNGSGESCHÄFTS EINES PV PORTFOLIOS VON 77 MWP

Im Februar 2019 hat 7C Solarparken eine Betriebsführungsgeschäft für operative Solaranlagen mit einer Leistung von insgsamt 77 MWp zu einem Barkaufpreis i.H.v. EUR 2,3 Mio. erworben. 7C Solarparken erwartet, dass die Gesellschaft stetige Einnahmen in Form von Managementgebühren i.H.v. ca. EUR 0,4 Mio. erwirtschaften wird. Die mit dieser Transaktion gewonnene Ertrags- und Leistungsperpektive passt in die Vision des Konzerns das Anlagenportfolio bis 2025 auf 500 MWp auszubauen -inklusive der im Rahmen von Betriebsführungsverträgen betreuten Anlagen von Dritten.

B. ERWERB EINER ERSTEN DEUTSCHEN WINDANLAGE

7C Solarparken gibt ihre erste Investition in einen deutschen Windpark bekannt. Diese Entscheidung kann sowohl durch opportunistische Überlegungen als auch vor dem strategischen Hintergrund das Risikoprofil des Stromertrags des Konzerns weiter zu senken bis ein optimales Niveau mit einem Mix aus 90% PV-generiertem Strom und 10% Wind-generiertem Strom erreicht ist, begründet werden. Der 2,78 MW Windpark wurde 2016 in Betrieb genommen, besteht aus einer General Electric Turbine, und befindet sich in Medard, Rheinland-Pfalz. Die Windturbine erhält eine Einspeisevergütung von EUR 86/MWh. Der Konzern schätzt die jährlichen Umsatzerlöse mit EUR 0,6 Mio. ein. Für den Erwerb wurde ein Kaufpreis i.H.v. EUR 1,4 Mio. zuzüglich der Übernahme einer Nettoverschuldung i.H.v. ca. EUR 4,7 Mio., gezahlt.

C. ERWERB VON BESTANDSANLAGEN

Im Erstellungszeitraum hat die 7C Solarparken verschiedene bestehende Solaranlagen erworben, die einen eigenständigen Geschäftsbetrieb darstellen und im Rahmen einer Kaufpreisallokation gem. IFRS 3 im Geschäftsjahr 2019 bilanziert werden. In der untenstehenden Tabelle werden die Anlagen bzw. Gesellschaftserwerbe vereinfachend dargestellt:

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INVESTITIONEN IN BESTANDSANLAGEN
in Mio. EUR
Leistung (MWp) EBITDA-Beitrag p.a. INVESTITION NETTOVERSCHULDUNG EIGENMITTEL
Oppin 0,9 0,2 2,2 1,1 1,2
Blankenberg 1,1 0,3 2,0 1,0 1,0
Glasewitz 1,5 0,3 2,4 1,3 1,0
Stephanposching 0,6 0,2 1,1 0,8 0,2
Geesthacht 0,6 0,1 1,1 0,6 0,4
Summe 4,7 1,1 7,7 4,9 3,9

OPPIN

Im Januar 2019 hat der Konzern, eine 0,9 MWp Dachbestandsanlage in Oppin (Sachsen Anhalt) erworben. Der Solarpark ist mit First Solar Modulen und SMA Wechselrichtern ausgestattet und erfreut sich einer Einspeisevergütung von EUR 308/MWh, da die EEG-Inbetriebnahme im Jahr 2010 erfolgt ist.

BLANKENBERG

Der Konzern hat im ersten Quartal einen Kaufvertrag bzgl. einer 1,1 MWp Freiflächensolaranlage in Blankenberg (Mecklenburg-Vorpommern), die mit NexPower Modulen und Kaco Wechselrichtern ausgestattet ist, abgeschlossen. Der Solarpark erhält eine Einspeisevergütung i.H.v. EUR 319/MWh (Jahr der Inbetriebnahme 2009) und hat einen spezifischen Ertrag von ca. 850 kWh/kWp. Am Tag der Veröffentlichung stand der Kaufvertrag noch unter marktüblichen aufschiebenden Bedingungen.

GLASEWITZ

7C Solarparken hat über eine 1,5 MWp PV-Freiflächenanlage in Glasewitz (Mecklenburg-Vorpommern) einen Kaufvertrag unterzeichnet. Die betroffene Solaranlage ist ausgestattet mit NexPower Modulen and Kaco Wechselrichtern. Der Solarpark erhält eine Einspeisevergütung von EUR 284/MWh (Jahr der Inbetriebnahme 2010) und hat einen spezifischen Ertrag von ca. 850 kWh/kWp. Am Tag der Veröffentlichung stand der Kaufvertrag noch unter marktüblichen aufschiebenden Bedingungen.

STEPHANSPOSCHING

Anfang des Geschäftsjahr 2019 hat die 7C Solarparken einen Vertrag bzgl. einer 0,6 MWp Freiflächenanlage in Stephansposching (Bayern) mit Trina Solar Modulen und Kaco Wechselrichtern übernommen. Der Solarpark erhält eine Einspeisevergütung von EUR 355/MWh (Jahr der Inbetriebnahme 2008) und hat einen spezifischen Ertrag von ca. 1.000 kWh/kWp. Am Tag der Veröffentlichung stand der Kaufvertrag noch unter marktüblichen aufschiebenden Bedingungen.

GEESTHACHT

Der Konzern hat im März 2019 eine 0,6 MWp Dachbestandsanlage in Geesthacht (Schleswig-Holstein) erworben. Die Anlage, die eine Einspeisevergütung von EUR 262/MWh erhält, wurde 2011 in Betrieb genommen. Die Dachanlage ist ausgestattet mit Modulen von Canadian Solar und SMA Wechselrichtern. Der spezifische Ertrag liegt bei ca. 860 kWp/kWh.

D. SOLARANLAGEN DIE SICH AM BILANZSTICHTAG IM BAU BEFANDEN MIT ERFOLGTEM NETZANSCHLUSS

Folgende Solaranlagen befanden sich am Bilanzstichtag noch im Bau und wurden demzufolge als Anlagen im Bau in Höhe von TEUR 1.117 in der Bilanz erfasst. Ans Netz angeschlossen wurden diese Anlagen im Erstellungszeitraum.

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INVESTITIONEN IN NEUANLAGEN
in TEUR
Leistung (MWp) EBITDA-Beitrag p.a. GESAMTINVESTITION
Weißenfels 0,6 41 496
Dähre II 0,6 83 785
Summe 1,2 124 1.281

E. SICH IM BAU BEFINDLICHEN ANLAGEN

Der Konzern hat vor dem Bilanzstichtag den Bau mehrerer Anlagen in Auftrag gegeben, deren Errichtung begonnen aber noch nicht beendet wurde. Diese, in der unten stehenden Tabelle dargestellten Anlagen, wurden als Anlagen im Bau in Höhe von TEUR 2.250 bilanziert. Im Erstellungszeitraum konnte die Einspeisevergütung bereits gesichert werden, bis zum Tag der Veröffentlichung erfolgte noch kein Netzanschluss.

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INVESTITIONEN IN NEUANLAGEN Bundesland Typ Leistung (MWp) Einspeisevergütung (EUR/MWh)
Umpferstedt II Thüringen Freifläche 0,4 83
Walstawe III Sachsen-Anhalt Dachanlage 0,7 104
Neustadt I&II Bayern Dachanlagen 0,7 104
Aerzen Niedersachsen Dachanlage 0,7 104
Bünde Nordrhein-Westfalen Dachanlage 0,7 104
Surya Mecklenburg-Vorpommern Dachanlagen 2,5 104
Flieth-Steglitz Brandenburg Dachanlage 0,6 101
Summe 6,6

F. VERGLEICH MIT EINEM MODULEHERSTELLER

Die 7C Solarparken AG hat für sich und als Vertreterin mehrerer ihrer Tochtergesellschaften im Erstellungszeitraum einen Vergleich mit einem Modulhersteller und verschiedenen Konzerngesellschaften geschlossen. Der Konzern erhält insgesamt 2,75 MWp neue Module im Gegenzug zur Aufgabe von Gewährleistungenanspruchen gegenüber dem Hersteller. Die Module können in künftigen neuen Projekten verbaut werden. Die Sachleistung entspricht einen Wert von mindestens EUR 0,5 Mio.

31. ANGABEN NACH § 315A HGB

31.1. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

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in TEUR 2018 2017
Abschlussprüfungsleistungen 175 175
Abschlussprüfungsleistungen Vorjahr 16 -
Andere Bestätigungsleistungen - -
Gesamt 191 175

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für Abschlussprüfungsleistungen zum 31. Dezember 2018 sowie Nachbelastungen aus dem Vorjahr betragen insgesamt TEUR 191 (i. VJ: TEUR 175). Neben den vorgenannten Abschlussprüfungsleistungen sind weitere Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (i. VJ: TEUR 0) für andere Bestätigungsleistungen des Abschlussprüfers berücksichtigt.

31.2. CORPORATE GOVERNANCE

Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde abgegeben und den Aktionäre auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Für genauere Angaben wird auf den Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichtes verwiesen.

31.3. MITARBEITER

In 2018 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 18 Mitarbeiter (i. VJ: 14), zum 31. Dezember 2018 waren 18 Mitarbeiter (i. VJ: 14) im Konzern tätig.

32. NEUE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WURDEN

7C Solarparken wendet die Grundsätze des Framework sowie alle zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 durch die EU im Rahmen des Endorsement übernommenen und verpflichtend anzuwendenden IFRS des International Accounting Standards Board (IASB) sowie die verpflichtend anzuwendenden Auslegungsregeln des International Financial Reporting Interpretations Committee des IASB (IFRIC) an.

Die folgenden neuen Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von bestehenden Standards und Interpretationen waren für das Geschäftsjahr 2018 erstmalig anzuwenden, ohne dass dies wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung des Konzernabschlusses von 7C Solarparken hat:

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Standard (veröffentlicht am) Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach beginnen Inhalt und Bedeutung Auswirkung
IAS 40 1. Januar 2018 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien unwesentlich
IFRS 2 1. Januar 2018 Anteilsbasierte Vergütung (Klassifizierung und Bewertung anteilsbasierter Transaktionen) unwesentlich
IFRS 4 1. Januar 2018 Anwendung des IFRS 9 mit IFRS 4 Versicherungsverträge unwesentlich
IFRS 9 1. Januar 2018 Finanzinstrumente siehe Erläuterungen in Anhangangabe 6.1.B
IFRS 15 1. Januar 2018 Erlöse aus Verträge mit Kunden siehe Erläuterungen in Anhangangabe 6.1.A
IFRIC 22 1. Januar 2018 Transaktionen in fremden Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen unwesentlich
Div. 1. Januar 2018 Jährliche Verbesserungen 2014-2016: Änderungen an IFRS 1 und IAS 16 unwesentlich

Die Änderungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung des Vermögens- Finanz- und Ertragslage des vorliegenden Konzernabschluss.

Das IASB hat folgende, aus heutiger Sicht grundsätzlich relevante, neue beziehungsweise geänderte Standards verabschiedet. Da diese Standards jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden sind beziehungsweise eine Übernahme durch die EU zum Teil noch aussteht, hat 7C Solarparken diese Standards im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 nicht angewendet. Die neuen Standards beziehungsweise Änderungen von bestehenden Standards sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem jeweiligen Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen. Eine vorzeitige Anwendung erfolgt für gewöhnlich nicht, auch wenn einzelne Standards dies zulassen.

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Standard (veröffentlicht am) Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach beginnen Inhalt und Bedeutung
IAS 19 1. Januar 2019 Änderung: Neubewertung bei einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung
IAS 28 1. Januar 2019 Änderung: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
IFRS 9 1. Januar 2019 Änderung: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
IFRS 16 1. Januar 2019 Leasingverhältnisse (siehe Erläuterungen)
IFRS 17 1. Januar 2019 Versicherungsverträge
IFRIC 23 1. Januar 2019 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
Diverse 1. Januar 2019 Jährliche Verbesserungen 2015-2017: Änderungen an IFRS 3 und IAS 12
Für IFRS 16 basieren erwartete Auswirkungen auf derzeitigen Beurteilungen, die unter Abschnitt 4.3. dargestellt werden.
IFRS 16 "Leasingverhältnisse" (13. Januar 2016) 1. Januar 2019 IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, Ausweis sowie Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen. Für Leasingnehmer sieht der Standard eine Bilanzierung gemäß dem Right-of-Use-Ansatz vor. Der neue Standard ersetzt IAS 17 (Bilanzierung gemäß dem Risk-and-Reward-Ansatz) und ist verpflichtend für Geschäftsjahre ab 01.01.2019 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich möglich, falls auch IFRS 15 vollumfänglich vorzeitig angewendet wird. IFRS 16 legt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten bezüglich von Leasingverhältnissen fest und verpflichtet Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell ähnlich der Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 zu erfassen. Der neue Standard enthält zwei Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung für Leasingnehmer: Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte (z. B. PCs) und kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger). Zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen (d. h. die Leasingverbindlichkeit) sowie einen Vermögenswert für das gewährte Recht, den Leasinggegenstand während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu nutzen (d. h. das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand). Leasingnehmer müssen den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand gesondert erfassen. Zudem müssen Leasingnehmer bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Laufzeitänderung des Leasingverhältnisses oder Änderung künftiger Leasingzahlungen infolge einer Änderung des für die Bestimmung der Leasingzahlungen verwendeten Indexes oder Zinssatzes) eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vornehmen. Den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit werden Leasingnehmer im Allgemeinen als Anpassung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfassen. Der Konzern prüft die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage die unter Anhangangabe 33. Dargestellt wird.
Jährliches Verbesserungsprojekt 2015-2017 1. Januar 2019 Mit den Änderungen an IFRS 3 wird klargestellt, dass ein Unternehmen, wenn es Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist, seine zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile neu bewertet. Mit den Änderungen an IFRS 11 wird klargestellt, dass ein Unternehmen, wenn es gemeinsame Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist, seine zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile nicht neu bewertet. Im Einzelnen können sich hier Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.

33. AUSWIRKUNG NEUER STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WURDEN

A. IFRS 16

Die verpflichtende Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse erfolgt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die 7C Solarparken macht keine vorzeitige Anwendung.

7C Solarparken plant die Erstanwendung im Rahmen des modifiziert rückwirkenden Ansatzes und beurteilt die Vermögenswerte als wäre IFRS 16 bereits immer angewendet worden. Jedoch erfolgt die Aktivierung der Vermögenswerte in Höhe des Wertes der Leasingverbindlichkeit zum Nettobarwert der zum Zeitpunkt der Erstanwendung ausstehenden Leasingzahlungen.

Damit entspricht der Vermögenswert der Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt der Erstanwendung. Dementsprechend erfolgt keine Anpassung im Eigenkapital zu diesem Zeitpunkt.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Betrachtung würden sich folgende Auswirkungen auf die Bilanz ergeben, sofern der neue Standard IFRS 16 bereits zum Bilanzstichtag angewendet worden wäre:

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in TEUR 31.12.2018 Änderung unter Anwendung IFRS 16 31.12.2018 wie berichtet Änderung
Solaranlagen 262.837 266.234 -1,3%
Vermögenswerte aus Leasingverhältnisse (Right-of-Use Assets) 15.741 - k.A.
Sonst. langfristige Vermögenswerte 330 1.145 -71,2%
Sonst. kurzfristige Vermögenswerte 2.305 2.351 -1,9%
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 11.596 - k.A.
LT Sonstige Verbindlichkeiten 957 1.077 -11%
Bilanzsumme 356.438 344.955 3,3%
Eigenkapital 104.613 104.735 -0,1%
Eigenkapitalquote 29,3% 30,4% -3,3%

Der Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 auf die Gewinn und Verlustrechnung des Konzerns des Berichtzeitraums wird in der folgenden Tabelle dargestellt:

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in TEUR 1.1. - 31.12.2018 Änderung unter Anwendung IFRS 16 1.1. - 31.12.2018 wie berichtet Änderung
Sonstige Betriebsaufwendungen -4.838 -5.811 -16,7 %
EBITDA 36.055 35.083 2,8 %
Abschreibungen -20.942 -19.812 5,7 %
EBIT 15.113 15.271 -1,0 %
Zinsaufwendungen -7.438 -7.199 3,3 %
EBT 7.939 8.178 -2,9 %
Steuer -2.111 -2.228 -5,2 %
Periodenergebnis 5.828 5.950 -2,1 %
Ergebnis je Aktie 0,12 0,12 -2,1 %

34. ABKÜRZUNGS- UND BEGRIFFSVERZEICHNIS

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EPC Steht für Engineering, Procurement and Construction und betrifft den Vertragsgegenstand eines Kauf- oder Werkvertrages, der Design, Komponentenbeschaffung und den Bau einer PV-Anlage zum Vertragsgegenstand hat.
B&W Betrieb und Wartung auch Operation & Maintenance (O&M) genannt
COLEXON Der börsennotierte Konzern oder die Gesellschaft bevor sie am 9. September 2014 übernommen wurde.
Einspeisevergütung Die Vergütung, die für den ins Netz eingespeisten Strom bezahlt wird
Direktvermarktung Stromverkauf an der EEX-Börse
EEG Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in der jeweils anzuwendenden Fassung z.B. EEG 2017.
GW Gigawatt
GWp Gigawatt Peak
MWp Megawatt Peak
kWp Kilowatt Peak
AktG Aktiengesetz
HGB Handelsgesetzbuch
IFRS International Financial Reporting Standards
PV-Anlage Photovoltaik-Anlage
PV Estate Erwerb von Immobilienobjekten, die (teilweise) für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden.

35. ORGANE DER GESELLSCHAFT

A. MITGLIEDER DES VORSTANDS

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Steven De Proost
CEO Seit 01.06.2014
Wohnort Betekom, Belgien
Ausbildung Wirtschaftsingenieur
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Koen Boriau
CFO Seit 28.05.2014
Wohnort Antwerpen, Belgien
Ausbildung Master Wirtschaftswissenschaften

B. MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

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Joris de Meester
Mitglied Seit 15. Februar 2013
Vorsitzender Seit 15. Juli 2016
Stellvertretender Vorsitzender Bis 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Geschäftsführer OakInvest BVBA, Antwerpen/Belgien
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalter, HeatConvert U.A., Goor / Niederlande - Verwalter, PE Event Logistics Invest NV, Leuven / Belgien
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Bridget Woods
Mitglied Seit 17. Dezember 2015
Stellvertretender Vorsitzender Seit 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Unternehmensberaterin
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalterin Quintel Intelligence Ltd., London, Groß Britannien
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Paul Decraemer
Mitglied Seit 14. Juli 2017
Berufliche Tätigkeit Geschäftsführer Paul Decraemer BVBA; Lochristi / Belgien CFO Inbiose NV, Zwijnaarde / Belgien
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalter, Seelution AB, Göteborg / Schweden - Verwalter, Capricorn Cleantech Fund NV, Leuven / Belgium - Verwalter, ABO-Group Enviroment NV, Gent/Belgien

 

Bayreuth, 23. April 2019

Steven De Proost, CEO Vorstand

Koen Boriau, CFO Vorstand

WEITERE INFORMATIONEN

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt und dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beschrieben sind."

 

Bayreuth, 23. April 2019

Steven De Proost, CEO Vorstand

Koen Boriau, CFO Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die 7C Solarparken AG, Bayreuth

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der 7C Solarparken AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der 7C Solarparken AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Bilanzielle Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen

Werthaltigkeit der Solarparks

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1.) Sachverhalt und Problemstellung

2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3.) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

A. Bilanzielle Abbildung des Erwerbs von Tochterunternehmen

1.

Der Konzern 7C Solarparken hat im Geschäftsjahr 2018 zahlreiche rechtlichen Einheiten bzw. Geschäftsbetriebe in verschiedenen Bundesländern in Deutschland erworben bei denen es sich um Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 handelt. Ein Teil dieser Erwerbe führte bei einem Kaufpreis von TEUR 5.942 und einem erworbenen Nettovermögen von TEUR 5.264 zu einem Geschäfts- und Firmenwert von TEUR 678. Beim anderen Teil ergab sich unter Berücksichtigung des Kaufpreises von TEUR 8.513 und dem erworbenen Nettovermögen von TEUR 9.790 ein negativer Unterschiedsbetrag von TEUR 1.277. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich zum Fair Value am Tag des Erwerbs angesetzt. Typische Erwerbsobjekte stellen Anlagen dar, die sich in technisch, finanziell und kaufmännisch komplexen und anspruchsvollen Situationen befinden, sodass für die Durchführung der Transaktion ein enges Zeitfenster zur Verfügung steht. Sofern es gelingt, aus dem Kauf einen Kaufpreisvorteil für den Konzern zu erzielen, kommt es regelmäßig zu negativen Unterschiedsbeträgen, da ein unter diesen Bedingungen zustande gekommener Kaufpreis quasi aus einem Notverkauf resultiert. Aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen der Unternehmenserwerbe auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 7C Solarparken sowie der Komplexität bei der Bewertung liegt, ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor.

2.

Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung der Unternehmenserwerbe haben wir zunächst die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen der Unternehmenserwerbe eingesehen, nachvollzogen und mit dem von der Gesellschaft angenommenen Erwerbszeitpunkte abgeglichen bzw. dessen zutreffende Festlegung beurteilt sowie die gezahlten Kaufpreise als Gegenleistung für die erhaltenen Anteile mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen abgestimmt. Für die genannten Unternehmenserwerbe haben wir die zugrundeliegenden Eröffnungsbilanzwerte beurteilt. Zentral berechnete Fair Values (Fair Values bspw. von Anlagevermögen) wurden von uns durch Abstimmung mit den aufgestellten Cash-Flow-Planungen der jeweiligen Gesellschaft und den betriebenen Solaranlagen in Verbindung mit den einschlägigen Regulierungen des EEG und den verwendeten Parametern beurteilt. Wurden negative Unterschiedsbeträge ermittelt haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Bewertung bzw. Prüfung der Bewertung der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden zum Fair Value sowie die Verteilung des Unterschiedsbetrags ("Re-Assessment) unter Berücksichtigung der verwendeten und ggf. modifizierten Parameter in besonderem Maße plausibilisiert. Darüber hinaus wurde durch die Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit der nach IFRS 3 geforderten Anhangangaben nachvollzogen. In Summe konnten wir uns davon überzeugen, dass die Erwerbe zutreffend abgebildet wurden.

3.

Die Angaben von 7C Solarparken zu den Unternehmenserwerben sind im Abschnitt "7. Unternehmenszusammenschlüsse und Erwerb von Tochterunternehmen" des Konzern-Anhangs enthalten.

B. Werthaltigkeit der Solarparks

1.

Im Konzernabschluss von 7C Solarparken werden unter dem Bilanzposten "Sachanlagen" Solarparks in Höhe von TEUR 266.234 (77,4 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Solarparks werden jährlich entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben und zudem anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest ("Impairment-Test") unterzogen, um eine mögliche Wertminderung zu ermitteln. Als Anhaltspunkt für mögliche Wertminderungen ist insbesondere die Entwicklung des operativen Geschäftes relevant die über den sog. "EBITDA Yield" (EBITDA je Solarpark/Buchwert je Solarpark) gemessen wird (Impairment-Indikator). Unterschreitet der EBITDA Yield einen festen von 7C Solarparken ermittelten Referenzwert wird für den Solarpark ein detaillierter Impairment-Test vorgenommen. Dabei wird der beizulegende Wert nach dem DCF-Verfahren als Barwert der künftigen Zahlungsströme aus Planungsrechnungen für die Restlaufzeit der jeweiligen Anlage ermittelt. Hierbei werden insbesondere das Leistungsvolumen der Anlage, die Sonneneinstrahlung und die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten des jeweiligen Solarparks. Das Ergebnis dieser Bewertung ist stark von den Annahmen der einzelnen Bewertungsparameter abhängig. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund mit den daraus sicher ergebenden wesentlichen Auswirkungen von eventuellen außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns, handelt es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

2.

Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen des Impairment Testes (Ermittlung des Impairment-Indikators "EBITDA Yield") sowie die Ermittlung des Barwertes der künftigen Zahlungsströme geprüft. Dabei haben wir die der Ermittlung des EBITDA Yield zugrundeliegenden Daten sowie die herangezogenen, im Rahmen der von 7C Solarparken getätigten Unternehmenserwerbe im Berichtsjahr durch detaillierte Berechnungen ermittelten Referenzwert plausibilisiert. Für Anlagen, für die ein detaillierter Impairmenttest durchzuführen war, haben wir sodann die Parameter zur Ermittlung des Barwertes der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse (i.w. Leistungsvolumen der Anlage, angenommene Sonneinstrahlung, Einspeisevergütung, Kapitalkosten) plausibilisiert und das Ergebnis rechnerisch nachvollzogen. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass das methodische Vorgehen zur Ermittlung des Impairment Indikators sachgerecht ist, die von den gesetzlichen Vertretern herangezogenen Bewertungsparameter und -annahmen plausibel sind und die Barwerte der künftigen Zahlungsmittelüberschüsse zutreffend abgeleitet wurden. Die Werthaltigkeit der Solarparks wurde daher sachgerecht beurteilt.

3.

Die Angaben von 7C Solarparken zu den Sachanlagen sind im Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" im Unterpunkt "17. Sachanlagen" enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

den Bericht des Vorstands,

den Bericht des Aufsichtsrats,

die Erklärung zum Corporate Governance Codex,

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lageberichts

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagerbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 1. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. September 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der 7C Solarparken AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Andrea Meyer.

 

Nürnberg, 23. April 2019

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer

Meyer, Wirtschaftsprüferin

DISCLAIMER

Der vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstands der 7C Solarparken AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunftsbezogenen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächliche Leistungen und Ergebnisse der 7C Solarparken AG anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Änderungen der Geschäftsstrategie. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die 7C Solarparken AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen.