![]() 7C Solarparken AGBayreuthJAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2018 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2018BERICHT DES VORSTANDSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Sehr geehrte Damen und Herren, das Geschäftsjahr 2018 war das bisher erfolgreichste Jahr in der Geschichte der 7C Solarparken. Das lag zum einen an dem erfolgten Ausbau des Bestandsportfolios von 118 MWp am Jahresende 2017 auf 154 MWp am Ende des Geschäftsjahres 2018, was einer Steigerung um 31% entsprach. Wir haben die 150 MWp schneller erreicht als geplant und liegen bei Vorlage dieses Berichts bereits bei 167 MWp plus dem bereits in Q1 getätigten Erwerb des Betriebsführungsgeschäfts eines PV Portfolios von 77 MWp, sodass wir mit unseren Vorbereitungen auf einen "tier-2" Status, d.h. dem Erreichen der 200 MWp. bis Ende des Jahres schon gut unterwegs sind. Maßgeblich durch den Erwerb des Amatec Projektentwicklungsgeschäfts im Frühjahr 2018 haben sich die Investitionen in Neubauanlagen in 2018 auf EUR 8,4 Mio. mehr als verdreifacht. Unterstützt wird das Wachstum durch einen guten Zugang zu den Kapitalmärkten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 haben wir zur Realisierung unseres Wachstums ein breites Spektrum an Finanzinstrumenten genutzt. Das ist notwendig, um als Gesellschaft in einem kapitalintensiven Markt erfolgreich zu sein. Im Februar haben wir ein Schuldscheindarlehen (EUR 25 Mio.) zu attraktiven Konditionen mit Laufzeiten von 5 und 7 Jahren begeben. Im Juni und November platzierten wir erfolgreich zwei Kapitalerhöhungen und erzielten einen Bruttoerlös von knapp EUR 16,9 Mio. Auf der Fremdkapitalseite haben wir das äußerst günstige Zinsumfeld konsequent genutzt und sehr teure Projektfinanzierungen abgelöst und durch zinsgünstige Darlehen ersetzt. Das Jahr 2018 war in Deutschland das sonnenreichste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. Der "Jahrhundertsommer 2018" hat unsere Zahlen stark und positiv beeinflusst. Die positiven Auswirkungen auf den Umsatz lagen bei ca. 8 %. Können wir mit weiteren "Super-Sommern" rechnen? Wir wissen es nicht - aber was wir wissen ist, dass wir als deutscher PV-Betreiber vom Klimawandel mit mehr Sonnenstunden pro Jahr profitieren, aber genauso konsequent Lösungen für die nächste Generation durch unsere CO2-freien Investments voranbringen. Auch in Bezug auf die finanziellen Eckdaten verlief das Geschäftsjahr 2018 für uns sehr erfolgreich. 7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 40,3 Mio. (i.VJ: EUR 33,0 Mio.) und erfüllte bzw. übertraf damit den Planansatz von größer EUR 35,1 Mio. des Vorjahres. Das EBITDA erhöhte sich auf EUR 35,1 Mio. (i.VJ: EUR 29,9 Mio.), was einer deutlichen Steigerung um 17,4% entspricht. Damit wurde auch der prognostizierte Wert des EBITDA von größer EUR 29,6 Mio., zuletzt im November 2018 im Rahmen des Geschäftsplans 2018 bis 2020 auf erwartete EUR 33 Mio. erhöht, deutlich erfüllt bzw. überschritten. Auch unser Cashflow je Aktie (CFPS) übertraf die Prognose (EUR 0,49 je Aktie) und stieg von EUR 0,49 in 2017 auf EUR 0,60 je Aktie in 2018. Darüber hinaus überschritt die Eigenkapitalquote zum ersten Mal in unserer Firmengeschichte die Marke von 30%. Die Anteilseigner der 7C Solarparken AG wollen wir, wie im vergangenen Jahr, an der positiven Ergebnisentwicklung des Unternehmens in angemessener Weise beteiligen. Wegen dem äußerst erfolgreichen Geschäftsjahr 2018 schlagen wir daher die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je Aktie vor. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 10% (2017: EUR 0,10). Wir sehen das Jahr 2019 als ein Übergangsjahr in Hinsicht auf eine Normalisierung der Sonneneinstrahlung. Hier sind wir eher vorsichtig und gehen von durchschnittlichen Witterungsbedingungen aus. Auch in Hinsicht auf unseren PV-Eigenbestand gehen wir von einem Übergangsjahr aus. Wir zielen darauf ab, so schnell wie möglich den "tier-2" Status zu erreichen, sodass in 2020 der Eigenbestand mit einer "ZWEI" anfängt, um das volle Potential für unsere Aktionäre zu heben. Weil unsere Pipeline gut gefüllt ist, beschäftigen wir uns schon eingehend mit unserer Reise auf 500 MWp und hoffen, dass uns unsere Aktionäre das notwendige Vertrauen dazu geben diese Reise gemeinsam zu unternehmen. Der Vorstand geht bei seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2019 für den Konzern davon aus, dass sich der CFPS mit mindestens EUR 0,50 je Aktie den Werten für ein durchschnittliches Wetterjahr anpasst. Unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandsportfolios von 167 MWp erwartet der Vorstand für den Konzern eine leichte Steigerung der Umsatzerlöse auf EUR 41,0 Mio. Das EBITDA für das Geschäftsjahr 2019 wird mit mindestens EUR 35,0 Mio. prognostiziert, welches im Minimum auf einer Linie mit dem EBITDA des Geschäftsjahres 2018 liegt. An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 7C Solarparken unseren Dank für die im Laufe des Berichtsjahres erzielten Fortschritte aussprechen. Unser Dank gilt auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihren geleisteten Beitrag, unseren Aktionären für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen sowie unseren zahlreichen Stakeholdern und Geschäftspartnern.
Bayreuth, 23. April 2019 Steven De Proost, CEO Koen Boriau, CFO Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, auch im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands auf Basis dessen ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichterstattung regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Dabei hat er alle ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Im Berichtsjahr ist der Aufsichtsrat zu insgesamt sechs ordentlichen Sitzungen zusammengekommen. An allen Sitzungen nahmen stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats und auch der Vorstand teil. Darüber hinaus fanden in mehreren Fällen auch fernmündliche Sitzungen als Telekonferenzen statt, wichtige und eilbedürftige Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefasst. GRUNDLEGENDE INFORMATIONENAuch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand in einem regelmäßigen Austausch. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand schriftlich und mündlich über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Seine Berichtspflicht hat der Vorstand demnach vollumfänglich erfüllt. In alle für das Unternehmen bedeutsamen Entscheidungen ist der Aufsichtsrat im Berichtsjahr einbezogen worden und hat zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war. WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUMDer Aufsichtsrat befasste sich im Rahmen seiner Beratungs- und Überprüfungstätigkeit im Berichtszeitraum mit den folgenden thematischen Schwerpunkten:
WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATSIm Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:
Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor. PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRATVORSTAND Der Vorstand der 7C Solarparken AG setzt sich im Berichtsjahr unverändert aus Herrn Steven De Proost und Herrn Koen Boriau zusammen. AUFSICHTSRAT Zu personellen Veränderungen kam es im Aufsichtsrat im Berichtszeitraum nicht. Die Mandate der bestehenden Aufsichtsratsmitglieder wurden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juni 2018 verlängert. DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEXNach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 haben Aufsichtsrat und Vorstand am 26. Januar 2018 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2018 verabschiedet und auf der Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht. Etwaige Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex werden in dieser Erklärung offengelegt und erläutert. Über die Corporate Governance bei 7C Solarparken berichtet der Vorstand auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Teil des Geschäftsberichts. Interessenskonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten. JAHRESABSCHLUSS 2018Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juni 2018 haben die Aktionäre der Gesellschaft die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2018 der 7C Solarparken AG gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der Regelungen des Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer, den Prüfungsauftrag erteilt. Den vom Vorstand erstellten Jahres- und Konzernabschluss samt zusammengefassten Lagebericht hat die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung für eine eigene Prüfung zugesendet. Diese Unterlagen waren in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 23. April 2019 im Beisein des Abschlussprüfers Gegenstand umfangreicher Erörterungen. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung. Ferner berichtete er, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er den Jahres- und den Konzernabschluss 2018. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGDer Vorstand der Gesellschaft hat vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 10.029.524,- zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigte Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag i.H.v. EUR 5.873.349,13 zu verwenden und den Restbetrag i.H.v. EUR 4.156.174,87 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt. Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und ihren persönlichen Einsatz im Berichtsjahr. Unseren Aktionärinnen und Aktionären danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen. Mit Zustimmung der Aktionäre hoffen wir, die Grundlagen für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu schaffen.
Bayreuth, 23. April 2019 Hr. Joris de Meester, Vorsitzender des Aufsichtsrats Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr VOM 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 20187C Solarparken AG, BayreuthGRUNDLAGEN DES KONZERNSGESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTURDer 7C Solarparken Konzern (im Folgenden kurz 7C Solarparken oder Konzern genannt) hat als Tätigkeitsschwerpunkt den Erwerb und Betrieb von PV-Anlagen bei laufender Optimierung der Anlagen. Mutterunternehmen des Konzerns ist die 7C Solarparken AG, mit Sitz in Bayreuth. Sie nimmt die Funktion einer operativen Holdinggesellschaft wahr. Ihr obliegt die Steuerung im Rahmen eines aktiven Anlagenmanagements sowie die kaufmännische und technische Betreuung der einzelnen Anlagen. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen sowie insgesamt 88 inländischen und 9 ausländischen Tochtergesellschaften. Der Konzern legt seinen Aktivitätsschwerpunkt auf den Erwerb und den Betrieb von PV-Anlagen in Deutschland. Im Geschäftsjahr hat der Konzern den Amatec-Geschäftsbetrieb erworben. Hierdurch hat sich die Tätigkeit des Konzerns auf die Entwicklung von PV-Anlagen für den Eigenbestand ausgedehnt. Der Konzern verfügt aus gleichem Grund über ein Team, um nunmehr gelegentlich als Generalunternehmer für eigene PV-Anlagen aufzutreten. Darüber hinaus verwaltet der Konzern sein im Eigentum befindliches Immobilienportfolio, das sog. PV Estate, in dem sich eigene Grundstücke und Gebäude befinden, die mit dem Solarbetrieb in Verbindung stehen. Dieses Portfolio wurde im Geschäftsjahr weiterhin auf opportunistische Weise ausgebaut. Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, stellt in ihrer Funktion als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns einen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 315a Abs. 1 HGB auf. Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2018 stellt sich wie folgt dar: ![]() WERTSCHÖPFUNGSMODEL7C Solarparken positioniert sich als unabhängiger Eigentümer/Betreiber von PV-Anlagen (Independent Power Producer oder kurz: IPP) mit Einspeisung hauptsächlich in Deutschland. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert der deutsche Staat feste Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisevergütungssatz festgelegt wird, sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen. Das Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen sowie risikoarme Optimierung und Expansion des Portfolios für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Die Kernkompetenz des Konzerns besteht aus dem professionellen Management von PV-Anlagen über den gesamten Wertschöpfungszyklus, beginnend mit der Projektentwicklung und ausgewählten Aufgaben beim Bau von Neuanlagen, der Akquisition von Neubau- und Bestandsprojekten, der Finanzierung und Optimierung bis hin zum Betrieb der Anlage. ![]() Durch den Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebs im Februar 2018 wurde das Geschäftsmodel dauerhaft um die Entwicklung von neuen Solaranlagen erweitert, sodass 7C Solarparken nachhaltig von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungsphase profitieren kann. Gelegentlich können durch diesen Erwerb auch Aufgaben eines Generalunternehmens während der Bauphase hausintern übernommen werden wie z.B. der Einkauf von Modulen und Wechselrichtern oder die Baubeaufsichtigung. Einen wesentlichen Bestandteil der Wertschöpfung stellt die Ertragssteigerung durch entweder die Entwicklung von neuen Solaranlagen oder die technische und kaufmännische Optimierung erworbener Bestandsanlagen dar. Dabei achtet das Management in seinen Entscheidungen auf einen ressourcenschonenden Einsatz, der auf eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Anlagen und deren Wert abzielt. Ziel ist es, die Anlagen während der Laufzeit der Einspeisevergütung und soweit möglich darüber hinaus in ihrer Substanz zu erhalten. Angesichts der langfristigen und nachvollziehbaren Cashflows sind die Solarparks der Gesellschaft grundsätzlich in einem Verhältnis von 25% Eigenkapital und 75% Fremdkapital finanziert. Dadurch, dass rechtlich unabhängige Projektgesellschaften ("SPV´s") die Solarparks erwerben und betreiben, ergibt sich eine Risikostreuung und Risikominimierung für den Konzern. Dennoch kommt es im Konzern gelegentlich zu einer Konzentrierung von Solaranlagen in einzelnen dieser Projektgesellschaften. Neue oder bestehende PV-Anlagen werden aufgrund verschiedener Kriterien (wie z.B. Standort, finanzierendes Kreditinstitut oder Charakteristika wie - Freifläche/Dach, Größe, Baujahr) zunehmend mit anderen Anlagen in einer Projektgesellschaft zusammengefasst. Einerseits können durch die Zusammenführung von Solaranlagen in einzelnen Gesellschaften Kostenersparnisse auf operativer sowie auf finanzieller Ebene erzielt werden, andererseits soll die Beschränkung der Anzahl der Projektgesellschaften zur besseren Steuerung des Konzerns beitragen. Der Konzern macht in der Festlegung seiner Struktur somit laufend eine Abwägung zwischen den Vorteilen der Risikostreuung und derjenigen der Reduktion der Anzahl an Projektgesellschaften. Neben der Produktion und dem Verkauf von Strom zu fixen und regulierten Preisen an oft öffentliche und gewerbliche Abnehmer (z.B. Netzbetreiber, Energiehändler und lokale Konsumenten) erwirbt die 7C Solarparken auch "PV Estate", welches auf Eigentum von Grundstücken und Gebäuden/Hallen in Bezug zu den unternehmenseigenen PV Anlagen abzielt. Diese Investitionen ermöglichen es dem Konzern durch die Einsparung der jährlichen Pachtkosten der PV Parks, eine wiederkehrende Rendite zu erzeugen, aber auch, vom Wert der betreffenden PV Anlagen über die Laufzeit der Einspeisevergütungen hinaus zu profitieren. Gelegentlich ermöglicht die PV-Estate-Aktivität zusätzliche Mieteinnahmen von Drittkunden, welche Teile der konzerneigenen Grundstücke nutzen. ANLAGENPORTFOLIODer strategische Fokus des Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 und 5 MWp. Sollten sich wirtschaftlich interessante Möglichkeiten ergeben wird aber auch in kleinere oder größere Dach- oder Freiflächenanlagen investiert. Zum Ende des Jahres 2018 umfasste das Anlagen-Portfolio eine Leistung von 154 MWp, wovon 1,2 MWp Neuanlagen noch nicht ans Stromnetz angeschlossen waren. Das Gesamtportfolio produziert pro Jahr ungefähr 147 GWh Energie. Dies reicht aus, um mehr als 41.700 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 113.500 Tonnen CO2 eingespart. ANLAGENBESTANDZum Bilanzstichtag betrieb 7C Solarparken mehr als 100 Solarparks mit einer Gesamtkapazität von insgesamt 154 MWp. Neben kleineren Investitionen in Dachanlagen in Belgien i.H.v. 4 MW (2,9%) befindet sich der Großteil des Portfolios an PV-Anlagen in Deutschland (97,1 %). Das Portfolio verteilt sich auf folgende Standorte: ![]() Der Konzern betreibt grundsätzlich Solaranlagen in ganz Deutschland, ist aber vor allem in den sonnenreichen Gebieten in Deutschland tätig: 30% des Portfolios befinden sich in Bayern, 21% in Sachsen-Anhalt sowie jeweils 11% in Rheinland-Pfalz und Sachsen. Änderungen in der Zusammenstellung der geografischen Zuordnung des Anlagenportfolios (z.B. künftige Investitionen in weniger sonnenreichen deutschen Regionen) kann somit die nicht-finanziellen Kennzahlen, nämlich den spezifischen Ertrag (kWh/kWp) sowie die Performance Ratio (negativ) beeinflussen. ![]() Der Konzern hat sowohl solare Freiflächen als auch Dachanlagen in seinem Bestand. Im Vergleich zu anderen größeren Solaranlagenbetreiber auf dem deutschen Markt hat der Konzern mit ca. 43% des Gesamtportfolios einen relativ hohen Anteil an Dachanlagen im Bestand. Dachanlagen sind zwar typischerweise operativ schwieriger zu betreiben und ertragsschwächer je installierter kW durch eine suboptimale Ausrichtung der Module, haben dafür aber eine höhere Einspeisevergütung und oft auch eine bessere Chance auf einen guten Strompreis nach Ablauf des Einspeisevergütungszeitraums, da sich Stromverbraucher meist in unmittelbarer Nähe der Solaranlage befinden. ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOSINVESTITIONENDas IPP Portfolio der 7C Solarparken stieg von 118 MWp zum Jahresende 2017 auf 154 MWp zum Jahresende 2018 an. Die folgende Übersicht zeigt die erworbenen und errichteten Anlagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. scroll
Das strategische Wachstumsprogramm 2016-2018 von 7C Solarparken sah bis Ende 2018 ein Wachstum auf 150 MWp vor. Dieses Ziel wurde bereits im Laufe des Geschäftsjahres erreicht. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2018 neue Anlagen mit einer Leistung von 10,5 MWp (i.VJ: 10,4 MWp) gekauft bzw. beauftragt, wovon 1,9 MWp am Jahresende 2018 noch nicht ans Stromnetz angeschlossen waren (i.VJ. 4,6 MWp). Daneben wurden 26,4 MWp (i.VJ: 7,9 MWp) an Bestandsanlagen erworben. Insgesamt hat sich das Wachstum mit einer Zunahme des Portfolios um 36,9 MWp (i.VJ:. +18,3 MWp) erhöht. Begünstigt wurde das erhöhte Akquisitionsvolumen bei den Neubauprojekten durch den Erwerb des Entwicklungsgeschäfts des Amatec Geschäftsbetriebs. Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum für Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 5,9 MWp der Bau vor Jahresende angefangen (nicht aufgeführt in der Tabelle). Der Konzern bleibt damit weiterhin im wesentlichen Umfang im Neubaumarkt tätig. DESINVESTITIONENIm Geschäftsjahr 2018 wurde das Projekt Mühlheim, das im Rahmen des Amatec-Geschäftsbetriebs im Februar 2018 erworben war, wieder veräußert. scroll
PV ESTATE PortfolioNeben dem Erwerb von Solaranlagen tätigt der Konzern Investitionen in Immobilien, die (teilweise) für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden, das sog. PV Estate. PV Estate 7C Solarparken zum 31. Dezember 2018 scroll
Auf den Grundstücken oder Gebäuden des PV Estates wurden entweder (teilweise) bereits eigene Solaranlagen betrieben oder es werden Solaranlagen von Dritten betrieben, deren Grundstücke oder Flächen langfristig von der 7C Solarparken an die jeweilige Gesellschaft verpachtet werden. Insgesamt besaß der Konzern im Geschäftsjahr 2018 110,2 ha. Grundfläche im Eigentum, auf der Solaranlagen mit einer Leistung i.H.v. 42,8 MWp installiert waren oder sich im Bau befanden. Dies entspricht etwas mehr als einem Viertel im Verhältnis zum Gesamtportfolio. Das PV Estate Portfolio wurde im Geschäftsjahr um insgesamt 12,0 ha erweitert. Darunter befinden sich Gewerbeflächen in Umpferstedt (Thüringen) und ein Grundstück in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) mit einer Größe von 2,8 ha und 2,2 ha. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Erwerbs des Amatec-Geschäftsbetriebs eine Gewerbefläche in Calbe (Sachsen-Anhalt) mit einer Größe von 1,8 ha und in Weißenfels (Sachsen-Anhalt) ein zusätzliches Grundstück von 1,1 ha erworben. Schließlich erwarb der Konzern zusammen mit der Solaranlage in Zschornewitz das dazugehörende Land mit einer Größe von 4,1 ha. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Immobilien veräußert. Im Vorjahr hatte der Konzern aus der Veräußerung einer Industriefläche einen Gewinn i.H.v. EUR 0,1 Mio. realisiert. ZIELE UND STRATEGIENGESCHÄFTSPLANUNGSPROZESSIn Abstimmung mit dem Aufsichtsrat stellt der Vorstand jährlich einen Geschäftsplan für einen drei Jahre umfassenden Zeitraum auf, in dem die strategischen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. Maßgeblich für den Konzern ist die Verfolgung und Erreichung dieses strategischen Plans. Bisher wurden fünf derartige Geschäftspläne veröffentlicht: scroll
GESCHÄFTSPLAN "BAUSTEINE EINER STRATEGISCHEN TRANSAKTION BIS 2018"Die Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2016-2018 "Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018" wurden der Öffentlichkeit zuerst auf dem Investorentag im September 2016 vorgestellt. Die erfolgreiche Umsetzung des Plans hängt dabei von der Verwirklichung der nachfolgenden Transaktion und zweier Bausteine ab:
GESCHÄFTSPLAN 2017-2019 "ENTWICKLUNG ZU EINEM 200 MWP SPIELER"Der Geschäftsplan 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wurde der Öffentlichkeit zuerst auf dem Investorentag im November 2017 vorgestellt. Während des Geschäftsjahres 2017 hat der Vorstand die Möglichkeiten einer "strategischen Transaktion 2018" untersucht und infolge dessen die 3. Zielsetzung des Geschäftsplans 2016-2018 in seiner ursprünglichen Form verworfen und eine Neuausrichtung konkretisiert. Die allgemeine Zielsetzung bleibt beibehalten: Aus dem Unternehmen einen "tier-2" Spieler zu machen durch die Erhöhung Leistung auf 200 MWp. Dies soll nun in zwei Schritten erreicht werden:
Der Geschäftsplan 2017-2019 wurde in seiner Zielsetzung durch den Geschäftsplan 2018-2020 weiter konkretisiert. GESCHÄFTSPLAN 2018-2020 "ERHÖHUNG DES IPP-PORTFOLIOS AUF 220 MWP"Der Geschäftsplan 2018-2020 "Erhöhung des IPP-Portfolios auf 220 MWp" wurde der Öffentlichkeit bereits auf dem deutschen Eigenkapitalforum im November 2018 vorgestellt. Die Kernpunkte sind wie folgt: Das Erreichen des "tier-2" Status bleibt das Hauptziel, um von niedrigeren Kapitalkosten und einer verbesserten Unternehmensbewertung zu profitieren. Der Investitionsplan von über EUR 107 Mio. soll das IPP Portfolio bis 2020 auf 220 MWp anheben: Das Bestandsportfolio von 153 MWp soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland erweitert werden. Der Vorstand geht davon aus, dass bei vollständiger Ausführung des Geschäftsplans 2018-20 ein zwölf Monate umfassendes EBITDA i.H.v. EUR 41,3 Mio. und ein Cashflow je Aktie i.H.v. EUR 0,57 erreicht werden können. Die Eigenkapitalfinanzierung für den Investitionsplan soll aus der bestehenden Liquidität (EUR 19 Mio. inklusive der im November 2018 abgeschlossenen Barkapitalerhöhung mit einem Emissionserlös von rund EUR 5 Mio.) sowie zukünftig durch eine oder mehrere Kapitalerhöhung(en) (EUR 16 Mio.) in 2019-20 generiert werden. Im Rahmen der langfristigen Geschäftsplanung hat der Vorstand seine Vision zum Ausbau von 220 MWp auf 500 MWp bis 2025 dargestellt. Dieser Ausbau kann nach Einschätzung des Vorstands verschiedene Formen annehmen:
Tendenziell wird nach Auslaufen der Einspeisevergütung (geschätzt in Mitte 2020) ein Trend zu größeren Neubauanlagen gesehen. Dadurch wird sich die Geschwindigkeit des Ausbaus des Portfolios erhöhen. Der Ausbau auf 500 MWp bis 2025 soll zudem entweder durch Eigeninvestition oder auch durch den Beginn einer Anlagen- und Fondsverwaltung für Drittinvestoren vorangetrieben werden. Geplant ist die individuelle Gestaltung und passgenaue Strukturierung von Investitionen in PV-Anlagen für Drittinvestoren anzubieten sowie der Betrieb der von diesen Investoren gehaltenen Anlagen. INTERNES STEUERUNGSYSTEMDer Konzern verfügt über ein internes Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung. Das Managementinformationssystem sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2018 eine weitere Automatisierung und Dokumentierung von Buchführungsprozessen und Controlling durchgeführt. Der Vorstand hat ebenfalls die funktionelle Trennung von Rechnungslegung und Controlling verbessert. Darüber hinaus wurde die Automatisierung administrativer Geschäftstätigkeiten wie die interne Rechnungserstellung zwischen Konzerngesellschaften sowie das interne Cash Reporting vorangetrieben. Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie der Umsatz, das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solarparks durch laufende Kontrolle und Verfolgung der Liquiditätsplanung. Des Weiteren werden auch die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, wie Produktion, Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio im Rahmen der Steuerung täglich verfolgt. Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose der wesentlichen Leistungsindikatoren und Entwicklungen für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst. STEUERUNGSGRÖSSEN / KONTROLLSYSTEMFormal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach DRS 20 die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind. Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des Lageberichts zu finden. Grundsätzlich werden die Kennzahlen für den Konzern auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Andernfalls wäre ein Hinweis auf eine andere Definition angegeben. STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGEFür die Steuerung des Konzerns sind die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren von zentraler Bedeutung zur zielorientierten und nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensplanung und -strategie:
Der CFPS wird wie in untenstehender Tabelle berechnet. Der Netto Cashflow wird um die Zins- und Steuerzahlungen, den Zeitraum unmittelbar vor einer Akquisition betreffend, sowie auch um Zinszahlungen bezüglich der Refinanzierung eines Darlehens bereinigt. Dieser wird durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien geteilt, so dass sich der CFPS ergibt. Die finanziellen Steuerungsgrößen für die 7C Solarparken AG sind im Wesentlichen identisch mit den Steuerungsgrößen, die im Konzern verwendet werden. Für die Steuerungsgrößen Umsatz und EBITDA werden dabei als Grundlage die Finanzzahlen der 7C Solarparken AG, die gem. HGB aufgestellt werden, verwendet. Der CFPS hat eine unwesentliche Bedeutung für die7C Solarparken AG und ist daher nur auf konsolidierter Basis relevant. scroll
STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE AB DEM GESCHÄFTSJAHR 2019Der Konzern wird ab dem 1. Januar 2019 den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" anwenden müssen. Die Erstanwendung dieses Standards wird auf zwei zentrale finanzielle Leistungsindikatoren für die Steuerung des Konzerns einen wesentlichen Impakt haben, nämlich auf das EBITDA sowie (mittelbar über das EBITDA) auf den CFPS. Der neue Standard IFRS 16 führt ein Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers einerseits als Aktivum (right-of-use asset) darzustellen sind, da ein Recht auf die Nutzung des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Vermögenswerts besteht. Andererseits ist eine Schuld aus dem Leasingverhältnis bilanziell auszuweisen, die die Verpflichtungen (konkret: diskontierte künftige Pachtzahlungen) widerspiegelt. Diese bilanzielle Verarbeitung führt dazu, dass in der Gewinn und Verlustrechnung Pacht- und Mietaufwand großenteils durch die Abschreibungen auf das Aktivum (right-of-use asset) aus dem Leasingverhältnis sowie durch Zinsaufwendungen aus den Leasingverpflichtungen ersetzt wird. Demzufolge wird das EBITDA nach Einschätzung des Konzerns durch die Erstanwendung des neuen Standards IFRS 16 wesentlich beeinflusst. Dadurch entsteht die Notwendigkeit die Berechnung des CFPS wie folgt anzupassen: scroll
Für genauere Angaben zum Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss wird auf den Konzernanhang verwiesen. STEUERUNGSKENNZAHLEN NICHT FINANZIELLER ARTIn Ergänzung zu den finanziellen Kennzahlen setzt 7C Solarparken im Konzern stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solaranlagen, Produktion (GWh/ MWh bzw. kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt. WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENGLOBALER PHOTOVOLTAIK-MARKTDer globale Photovoltaik-Leistungsausbau erreichte im Jahr 2018 mit 104 GWp erneut einen neuen Rekordwert nach einem Leistungsausbau von 99,1 GWp in 2017. Trotz der abrupten Ausbaubeschränkungen in China im Frühjahr 2018 war der globale Markt stark genug um den Rückgang im größten Solarmarkt der Welt zu kompensieren. Deutschland verzeichnete eine sehr erfreuliche Steigerung von 1,8 GWp in 2017 auf 3,0 GWp in 2018 - ein Anstieg von 67%. Auch Europa ohne Deutschland verzeichnete ein kräftiges Wachstum von 36% auf 8,0 GWp. Der Hauptteil der Leistungsausbaus entfällt jedoch weiterhin auf Regionen außerhalb Europas, welches selbst nur weniger als 10,6% der Neuinstallationen ausmacht. Die drei größten PV-Märkte China, Indien und USA machen in Summe fast zwei Drittel des weltweiten Ausbaus aus. In China wurden im Jahr 2018 44,1 GWp an neuen Anlagen in Betrieb gesetzt (i.VJ.: 51,2 GWp), den zweiten Rang belegten die USA mit 11,4 GWp (i.VJ.: 11,8 GWp), gefolgt von Indien mit 8,3 GWp (i.VJ.: 9,6 GWp). Globaler Leistungsausbau an Solaranlagen scroll
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Quelle: SolarPower Europe ENTWICKLUNG DER SYSTEMPREISEDie Systempreise setzten ihren jahrelangen Abwärtstrend in 2018 verstärkt fort. Die Modulpreise haben sich in Deutschland seit Anfang 2018 überdurchschnittlich stark um 27% verbilligt. Im Wesentlichen haben dazu die abrupten Ausbaubeschränkungen in China im Frühjahr 2018 sowie die Aufhebung des Mindestpreises der EU-Kommission im September 2018 massiv an der Senkung der Modulpreise beigetragen. Auch für die anderen Systemkosten (auch BOS "Balance of System") sind die Preise tendenziell zurückgegangen, allerdings bei weitem nicht in dem Maße wie die Modulpreise. Deshalb lässt sich in den letzten Jahren aufgrund des stärkeren Absinkens der Modulpreise eine Verschiebung bei den Gesamtsystempreisen hin zu den BOS ("Balance of System") wahrnehmen. Konnte man bei den Gesamtkosten in 2010 noch ein Verhältnis zwischen Modulen und BOS von 60/40 feststellen, lag das Verhältnis Ende 2018 bei 36/64 Module/BOS. ![]() Insgesamt hat die Rentabilität von deutschen Solaranlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten (< 750 kWp), im letzten Jahr erheblich zugenommen, da die Systempreise im Verhältnis deutlich stärker gesunken sind als der Einspeisetarif. Die Gesetzesanpassung des EEGs im ersten Halbjahr 2019 ist vor dem Hintergrund zu sehen, eine schnellere Degression der Einspeisevergütungen zu erreichen. DAS DEUTSCHE ERNEUERBARE ENERGIE GESETZ (EEG)In Deutschland werden Vergütungsreglungen für erneuerbare Energieanlagen im Wesentlichen vom Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) bestimmt. Das EEG regelt unter anderem die Vergütung erneuerbarer Energien, inkl. Solaranlagen und legt fest, unter welchen Umständen und zu welchem Vergütungssatz eine Solaranlage vergütet wird. Dieser Vergütungssatz ändert sich dann für eine Solaranlage nicht mehr im Zeitraum des fest vergebenen Vergütungssatzes (siehe Erläuterungen nachfolgend). Solaranlagen können entweder einen Vergütungssatz gemäß den Gesetzesbestimmungen erhalten oder sich um einen Vergütungssatz in einem Ausschreibeverfahren bewerben. Zwischen April 2015 und Dezember 2016 betraf das Ausschreibeverfahren alle Freiflächenanlagen. Seit Januar 2017 umfasst diese Reglung nunmehr alle Dach- und Freiflächenanlagen, die größer sind als 750 kWp. Dadurch gibt es in Deutschland nun grundsätzlich zwei Vergütungssysteme für Solarstrom, die sich dem Grunde nach in nur drei wesentlichen Punkten unterscheiden:
Das EEG wird in regelmäßigem Abstand an neue Marktentwicklungen angepasst. Diese Änderungen gelten im Normalfall lediglich prospektiv, denn in Deutschland gilt grundsätzlich ein Bestandsschutz für Investoren in erneuerbaren Energien. Dieser Schutz wurde seit der Novelle des EEG im Jahr 2017 auch explizit in den Gesetzestext aufgenommen. ENTWICKLUNG AUF DEM DEUTSCHEN MARKTDer Anstieg des deutschen Zubaus an Solaranlagen auf 2,8 GWp (i.VJ.: 1,8 GWp) lässt sich laut Bundesnetzagentur mit über 2,1 GWp vor allem bei den Dachanlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten (Solaranlage < 750 kWp), beobachten. Solaranlagen < 750 kWp (Freiflächen- und Dachanlagen) stellten im Jahr 2018 eine hervorragende Investitionsklasse dar, weil die Einspeisevergütungssätze seit Anfang 2017 kaum abgenommen haben unter deutlich sinkenden Systempreisen (Siehe Grafik oben), sodass die Anlagen bis 750 kWp im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahrfinanziell spürbar attraktiver geworden sind. Diese Entwicklung wurde mit der Verabschiedung des seit 1. Januar 2019 geltenden Energiesammelgesetzes korrigiert. In den Monaten Februar bis April 2019 gelten nunmehr Sonderdegressionen auf Einspeisevergütungen für Anlagen, die ab diesen Monaten in Betrieb genommen werden, sodass sich die anzulegenden Einspeisevergütungen, wie aus der unten stehenden Grafik hervorgeht, deutlich reduziert haben. ![]() Für größere Anlagen (> 750 kWp) hingegen ist eine Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren, bei dem man sich um eine Vergütung bewerben muss, Pflicht. In den Ausschreibungsverfahren konnte man eine Senkung der Förderungshöhe in der gleichen Periode mit einem Drittel auf 46,90 EUR / MWh in der Oktober 2018 Ausschreibung wahrnehmen. Immerhin sollte beachtet werden, dass Anlagen im Ausschreibungsverfahren wegen ihrer Leistungsklasse deutlich niedrigere Systempreise als die oben beschriebenen Anlagen bis 750 kWp aufweisen. Außerdem kommt hinzu, dass man im Falle einer Investition in eine Anlage, die im Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag erhält, sich zuerst die Förderungshöhe sichert und die Anlage mit einer Frist von 18 Monaten bauen kann. Dies im Gegensatz zum Einspeisevergütungssatz, den man erst im Moment der Inbetriebnahme fixiert und somit nachdem der Systempreis als Investitionskosten bereits geleistet worden ist. In dieser Hinsicht bilden die Zuschlagsätze aus dem Ausschreibungsverfahren einen Erwartungswert über die Entwicklung der Systempreise in den nächsten Quartalen. Somit zeigt die Tendenz für die Entwicklung der Systempreise auch nach dem Bilanzstichtag weiter nach unten. Des Weiteren gehen im Markt mehr und mehr Parteien in den Ausschreibungsverfahren dazu über sich einen "Mindest"-Strompreis zu sichern, den man dann für den Marktpreis austauschen kann, wenn der Strompreis über den Zuschlagspreis ansteigen würde. Denn Anlagen aus der Ausschreibung erhalten entweder den festgelegten Wert aus der Ausschreibung oder den EEX-Preis, falls dieser höher ist (siehe Grafik). ![]() Dies war bisher nur Zukunftsmusik, jedoch ist in den letzten Monaten der EEX Strompreis erstmals über die durchschnittlichen Zuschlagspreise gestiegen. Wenn sich diese Entwicklung weiter fortsetzt, werden die Marktteilnehmer zunehmend ihre Erwartungen bzgl. der Strompreise auf dem freien Strommarkt in ihren gebotenen Ausschreibungspreis einpreisen. Dabei gibt es mehrere mittel- bis langfristige Entwicklungen, die steigende Strompreise in Deutschland auslösen könnten: z.B. der Ausstieg aus der Atomkraft, einen eventuellen Ausstieg aus Kohlenkraftwerken, steigende CO2-Preise oder Elektromobilität. Mit der Verabschiedung des seit Januar 2019 geltenden Stromsammelgesetzes wurden auch Sonderausschreibungen von insgesamt 4 GWp für die Jahre 2019-21 beschlossen. Die Volumina erhöhen sich von Jahr zu Jahr. Für 2019 sind zwei zusätzliche Ausschreibungen mit jeweils 500 Mwp (für Anlagen > 750 kWp) vorgesehen - zum 1. März und 1. Dezember. 2020 wird es dann vier Zusatztermine geben mit einem Gesamtvolumen von 1,4 GWp. und 2021 ebenfalls vier Sonderausschreibungen mit insgesamt 1,6 GWp Leistung. Diese Sonderausschreibungen könnten sich positiv auf die Ausschreibungspreise auswirken, mindestens aber erhöht es das Potential für eine Zunahme des Anlagenbaus oberhalb 750 kWp in Deutschland und stellt somit eine Chance dar. AUSBLICK FÜR DEN DEUTSCHEN PV MARKTDer Gesetzgeber hat im Jahr 2012 bereits das Ende der Solarförderung für Neubauprojekte bei Erreichen von einer kumulierten Leistung in Deutschland von 52 GWp an Solaranlagen definiert. Zum Jahresende lag die Kapazität an Solaranlagen in Deutschland lt. SolarPower Europe bereits bei 46 GWp, sodass innerhalb des EEGs lediglich ein weiterer Ausbau von 7 GWp als möglich erscheint. Diese Regelung hat jedoch keine Auswirkungen auf Anlagen, die ihre Einspeisevergütung vor dem Erreichen des 52 GWp-Deckels gesichert haben. Bei einem angenommenen Leistungsausbau von 3,5 GWp in 2019 und 2020 wird der Deckel nach Einschätzung des Konzerns schon Mitte 2020 erreicht. Allerdings werden alle die PV-Anlagen, die bei den oben beschriebenen Sonderausschreibungen den Zuschlag erhalten, nicht auf den 52 GW-Deckel angerechnet. Der Konzern erwartet trotz des seit 1. Januar 2019 geltenden Energiesammelgesetzes weiterhin eine rege Ausbautätigkeit für Anlagen < 750 kWp. Außerdem wird erwartet, dass die Höhe der Einspeisevergütung für Dachprojekte und Freiflächen < 750 kWp der Entwicklung der Systempreise bis Mitte 2020 weiter folgen wird. ![]() Nach Auslaufen der Solarförderung für neue Projekte werden sich nach Einschätzung des Vorstands für Neubauprojekte verschiedene neue Stromvermarktungsmodelle etablieren können. a) Verkauf von Strom zum FFAV-Tarif bzw. über die EEX-Strombörse Für Anlagen in der Größenordnung größer 750 kWp bis 10 MWp wird es auch in Zukunft Ausschreibungen geben (Freiflächenausschreibungsverordnung ("FFAV" - Tarif), bei denen monatlich der FFAV-Tarif oder der EEX-Strombörsentarif (wenn höher) bezogen wird. b) PPA (" Power Purchase Agreement") mit Stromhändlern (v.a. Freiflächenanlagen) Eine Neuerung im deutschen Markt werden mittel- oder langfristige Festpreis-Abnahmeverträge mit einem Netzbetreiber oder Energiehändler sein. Besonders geeignet für solche Verträge sind große Freiflächenanlagen, die ihren Strom in das Hochspannungsnetz einspeisen können. Solche Anlagen sind u.U. nicht an der Maximalleistung von 10 MWp, die mit der Teilnahme an den Ausschreibungen in Verbindung steht, gebunden. c) PPA mit Gebäudenutzern (v.a. Dachanlagen) Schließlich eröffnen (langfristige) Verträge mit dem Kunden vor Ort neue Möglichkeiten für Dachanlagen. Kunden können z.B. Unternehmen sein, die für ihre Produktion direkt grünen Strom vor Ort abnehmen können. Sogar unter Anrechnung der EEG Umlage, die auch in diesem Marktmodell entrichtet werden muss, können sich hier in der Zukunft für Marktteilnehmer Chancen erschließen. Zusammenfassend kann hervorgehoben werden, dass der Konzern sich noch an keinem der beschriebenen Marktmodellen beteiligt, da solche Modelle sich in Deutschland bisher nicht in einem wesentlichen Umfang etabliert haben. Der Konzern hat sich auch noch nicht entschieden an solchen Marktmodellen bedeutsam teilnehmen zu wollen, denn solche neuen Marktmodelle haben auch ein anderes Risikoprofil im Vergleich zu Solaranlagen die gem. EEG eine feste Einspeisevergütung erhalten. Dennoch wird der Konzern die Entwicklung dieser Marktmodelle beobachten und, falls sich Opportunitäten ergeben, einen Einstieg in Erwägung ziehen. ERNEUERBARE ENERGIEN ERZEUGEN MEHR ALS EIN DRITTEL DER BRUTTOSTROMPRODUKTION IN DEUTSCHLANDscroll
Quelle: AG Energiebilanzen 2018 Die gesamte Bruttostromproduktion in Deutschland hat in 2018 leicht abgenommen (-0,8%). Die erneuerbaren Energien, die zusammen genommen den größten Anteil im deutschen Strommix haben, nahmen um 5,6% von 216,6 auf 228,7 Terrawattstunden (TWh) zu. Der Anteil der erneuerbaren Energien ist insgesamt auf 33,1% (i.VJ: 33,0%) gestiegen. Die größte Steigerung der Produktion mit 16,6% verzeichnete die Photovoltaik vor der Windkraft auf See, welche um 11,5% zulegen konnte. Der rasante Anstieg der Stromerzeugung der Photovoltaik kann auf die Rekordsonneneinstrahlung in Deutschland in 2018 und auf den Ausbau des Bestandes an erneuerbaren Energieanlagen zurückgeführt werden. WETTBEWERBDie Einführung der Ausschreibungsverfahren hat es in Deutschland seit September 2015 nahezu unmöglich gemacht, PV Anlagen mit mehr als 10 MWp zu errichten. Dies hatte zur Folge, dass Finanzinvestoren und industrielle Investoren, die bis dahin in dem Segment > 10 MWp ihre Zukäufe getätigt hatten, wesentlich in ihren Erwerbsmöglichkeiten beschränkt wurden. Darüber hinaus war die Anzahl an Neuanlagen mit einer Größe oberhalb der Marke von 750 kWp in Ihrem Volumen begrenzt, da das Ausschreibungsverfahren ein Maximum von 0,8 GWp festlegte. Mit der Verabschiedung des seit Januar 2019 geltenden Stromsammelgesetzes wurden Sonderausschreibungen beschlossen. Dies wird das Angebot an Neubauprojekten > 750 kWp. entsprechend erhöhen. Auch ist mit dem Auslaufen der Solarstromförderung voraussichtlich in 2020 eine Verschiebung hin zu langfristigen Stromabnahmeverträgen zu erwarten. Dies könnte eine Ausweitung von großen Projekten > 10 MWp zur Folge haben und den Wettbewerb um Projekte auf dem Markt lindern. Für 7C Solarparken, die sich bisher in dem Wettbewerbsumfeld von Neubau- und Bestandsanlagen zwischen 0,75 - 5 MWp bewegt hat, erschließen sich hierdurch neue Chancen, zukünftig auch größere Anlagen zu erwerben. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (BERICHTERSTATTUNG AUF BASIS DES IFRS KONZERNABSCHLUSSES)GESCHÄFTSVERLAUF 2018STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2016-2018"BAUSTEINE EINER STRATEGISCHEN TRANSAKTION BIS 2018"Auf dem Analystentag im September 2016 war der strategische Plan "Bausteine für eine strategische Transaktion bis 2018" vorgestellt worden. Die Zielsetzungen dieses Plans bestanden im Wesentlichen aus den folgenden Punkten: • Zielsetzungen 2017
• Zielsetzung 2018
Die Zielsetzung 2017 aus dem Geschäftsplan 2016-2018 wurde mit einem erreichten Anlagenbestand in Höhe von 134 MWp deutlich übertroffen. Die Zielsetzung 2018 wird in der beschriebenen Weise nicht umgesetzt. An ihre Stelle ist der Geschäftsplan 2018-20 getreten (siehe unten). OPTIMIERUNGSPROGRAMM 2.0 Mit dem Businessplan 2016-2018 wurde ein neues Optimierungsprogramm vorgestellt, das rund ein Viertel des gesamten PV-Portfolios (23 MWp) betrifft. Die Umsetzung der Optimierungsarbeiten wurde bereits in 2016 begonnen und im Geschäftsjahr 2017 erfolgreich beendet. Es wurde darüber ausführlich im Geschäftsbericht 2017 berichtet. STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2018-2020Während des Geschäftsjahres 2018 wurden die Zielsetzungen des Geschäftsplans 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wie folgt umgesetzt: STRATEGISCHE TRANSAKTION 1: ERWERB DES AMATEC-GESCHÄFTSBETRIEBS Zur Umsetzung der Zusammenarbeit mit einem Entwickler hat die 7C Solarparken im ersten Quartal 2018 den Kauf des Amatec-Geschäftsbetriebs bekannt gegeben. Die Amatec Projects GmbH fokussiert sich auf die Entwicklung von Solaranlagen in Deutschland. Der gekaufte Geschäftsbetrieb besteht aus einer Vielzahl an Projekten in unterschiedlichen Entwicklungsphasen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 15 MWp. Des Weiteren verfügt der Geschäftsbetrieb über ein Portfolio an Projekten die sich in einer Frühentwicklungsphase befinden und ein Leistungsportfoliopotential von mehr als 40 MWp aufweisen. Im Rahmen des Erwerbs dieses Geschäftsbetriebs hat die 7C Solarparken zudem die Vorkaufsrechte an drei bereits bestehenden Anlagen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 4 MWp erlangt. Die Amatec Projects GmbH konzentriert sich seit dem Erwerb des Geschäftsbetriebs auf die Entwicklung von Solaranlagen. Zu diesen Entwicklungsdienstleistungen gehören insbesondere die Sicherung von Pachtflächen durch den Abschluss von Pachtverträgen, die Herbeiführung von den für die Netzreservierung und den Anschluss benötigten Genehmigungen und Verträgen, die baurechtliche Planung der Solaranlage bis hin zur Vergabe und Verfolgung des Baus durch einen dritten Generalunternehmer. Gelegentlich übernimmt die Amatec Projects GmbH für konzerninterne Projekte die Beschaffung von Komponenten für neu zu errichtende Solaranlagen sowie die Planung und Überwachung des Baus von Solaranlagen. Insofern ändert sich durch diesen Erwerb das Risikoprofil der 7C Solarparken in geringem Umfang. Die Erweiterung um diese Entwicklungsaktivität hat jedoch deutliche Auswirkungen auf die Konzernsteuerungsgrößen "EBITDA" und "CFPS". Aufgrund der Besonderheiten des Geschäftsmodells eines Projektentwicklers, der ausschließlich als konzerninterner Dienstleister tätig wird, verringert sich das EBITDA insbesondere durch die anfallenden Personalkosten, denen keine externen Umsatzerlöse bzw. Erträge aus Entwicklungsprämien gegenüberstehen. Die EBITDA-Prognose der 7C Solarparken für das Geschäftsjahr 2018 (siehe dazu den Prognosebericht innerhalb dieses Lageberichtes) trägt der Erweiterung dieser Geschäftsaktivitäten bereits Rechnung. Mit dem Erwerb des Amatec Geschäftsbetriebs wurden die wesentlichen Voraussetzungen für das Leistungswachstum auf 150 MWp gem. der strategischen Transaktion 1 geschaffen, das bereits im dritten Quartal 2018 mit einer Leistung von 153 Mwp erreicht worden ist. ABSCHLUSS EINER ALTERNATIVEN FINANZIERUNG Die 7C Solarparken AG hat im ersten Quartal 2018 einen Schuldschein mit einem Volumen i.H.v. EUR 25,0 Mio. begeben. Der Schuldschein hat eine Fälligkeit mit 5 bis 7 Jahren und wird am Ende der Laufzeit getilgt. Der Zinssatz beträgt durchschnittlich 2,78% p.a. Der Schuldschein ist für die 7C Solarparken insbesondere deshalb attraktiv, weil die hierdurch erhaltenen liquiden Mittel als Eigenmittel bei der Investition in Solaranlagen im Rahmen der konzerninternen Finanzierung zuzüglich zur Projektfinanzierung eingesetzt werden können. Geplant ist, EUR 15 Mio. der alternativen Finanzierung einzusetzen, um zusätzliche EUR 35 Mio. an Projektfinanzierung aufzunehmen, sodass insgesamt EUR 50 Mio. in Solaranlagen finanziert werden können. Damit erfüllt der Schuldschein die Bedingungen für die alternative Finanzierung gem. des strategischen Plans 2017-2019. Mit dem Restbetrag von EUR 10,0 Mio. hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr eine teure Projektfinanzierung getilgt, sodass die Nettoverschuldung des Konzerns nicht zu dynamisch zugenommen hat und laufender Zinsaufwand verringert werden konnte. STRATEGISCHE TRANSAKTION 2 CO-INVESTMENT MODELL BZW. M&A TRANSAKTION Im Hinblick auf die geplante zweite strategische Transaktion hat der Vorstand nach einer intensiven Analyse des Marktes entschieden, das Wachstum auf 200 MWp bis Ende 2019 sowie den weiteren Ausbau auf 220 MWp bis Ende 2020 aus eigener Kraft umzusetzen und hat dafür den Geschäftsplan 2018-2020 vorgestellt. STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2017-2019Der Geschäftsplan 2018 - 2020 sieht das Anheben des IPP Portfolios auf 220 MWp bis 2020 vor. Das Bestandsportfolio von 154 MWp soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland erweitert werden. Basierend auf dem per 31. Dezember 2018 vorhandenen IPP-Portfolios von 154 MWp bedeutet das Erreichen der Zielmarke von 220 MWp eine Erweiterung des Portfolios um 66 MWp. Es wird mit Investitionen i.H.v. EUR 107 Mio. gerechnet, von denen EUR 72 Mio. in Form von Projektfinanzierungen und EUR 35 Mio. in Form von Eigenkapital finanziert werden. Die Erweiterung des Portfolios soll mit EUR 9 Mio. zum EBITDA beitragen. Für die Zielerreichung plant der Vorstand zwei Jahre oder acht Quartale. Bis zum Tag der Veröffentlichung kann eine Erhöhung des Anlagenportfolios um 13 MWp (entspricht 20% der Erweiterung) auf 167 MWp konstatiert werden (siehe die Anhangangabe bzgl. der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag des Konzernanhangs). Damit sieht sich der Vorstand auf gutem Weg, die gesteckten Ziele des Geschäftsplans 2018-2020 zu erreichen. PROGNOSE-IST-VERGLEICHDer Vorstand der 7C Solarparken ging in seiner im zusammengefassten Lagebericht 2017 abgegebenen Prognose für die finanziellen Steuerungskennzahlen für 2018 von einer moderaten Erhöhung beim Umsatz, einer leichten Verringerung beim EBITDA und einem gleichbleibenden CFPS aus. scroll
Die prognostizierten Umsatzerlöse (EUR 35,1 Mio.) konnten im Geschäftsjahr 2018 um 14,8% auf EUR 40,3 Mio. übertroffen werden. Das Solarparkportfolio konnte ein deutliches Wachstum verzeichnen. Die prognostizierten Umsatzerlöse konnten allerdings auch dank der im Vergleich zum langjährigen Mittel um 11,5% höheren Rekordsonneneinstrahlung übertroffen werden. Der Vorstand hat während des Geschäftsjahres die Prognose aufgrund der überdurchschnittlich guten Witterungsbedingungen zweimal erhöht. Erfreulicherweise konnte die EBITDA-Prognose von EUR 29,6 Mio. im Berichtszeitraum um 18,6% sehr deutlich überschritten werden. Hier wirken sich sowohl das erhöhte PV-Anlagenvolumen als auch die weit über den Erwartungen liegende Sonneneinstrahlung aus. Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 145 GWh, was 19% über der Prognose i.H.v. 122 GWh lag. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.062 kWh/ kWp erreicht und übertrifft somit den prognostizierten Wert von 961 kWh/kWp um 11%. Die Performance Ratio der Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 79,6% (Prognose: 80,0%). Die Performance Ratio blieb damit unter der Prognose hauptsächlich a) wegen der höheren Temperaturen - zwischen April und Juli 2018 war es im Durchschnitt 2 Grad wärmer als in einem durchschnittlichen Jahr; und höhere Temperaturen haben einen negativen Effekt auf die Performance Ratio; b) wegen weniger Regen (vor allem in Q3) als im Durchschnitt und daher einer höheren Verschmutzung der Module, was sich wiederum negativ auf die Performance Ratio auswirkt. Das Geschäftsjahr 2018 geht als ein Jahr mit außerordentlich guter Sonneneinstrahlung in die Geschichte ein. Die Witterungsbedingungen lagen mit 1.204 kWh/m2 in 2018 um 11,5% über dem langjährigen Durchschnitt (1.080 kWh/m2). In den letzten 10 Jahren ist eine solche Abweichung (im positiven wie im negativen Sinne) nie vorgekommen. ERTRAGSLAGEUMSATZ7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 40,3 Mio. (i.VJ: EUR 33,0 Mio.) und übertraf damit deutlich den Planansatz von größer EUR 35,1 Mio. sowie die im vierten Quartal des Berichtzeitraums wiederholt erhöhte Prognose von EUR 39,5 Mio. Die Umsatzerlöse bestehen im Geschäftsjahr, wie im Vorjahr, nahezu vollständig (99,1%) aus Stromverkäufen. Die Zunahme der Umsatzerlöse ist demzufolge auch auf den Stromproduktionsanstieg zurückzuführen. Dieser resultiert vor allem aus dem vollständigen Einbezug der im Vorjahr erworbenen Solaranlagen (EUR 2,0 Mio.), den Umsätzen aller in der Vorjahresperiode noch im Bau befindlichen Anlagen (EUR 0,6 Mio.) sowie aus den Ertragsbeiträgen der in der Berichtsperiode erworbenen und neu gebauten Solaranlagen (EUR 2,7 Mio.). Gegenläufig wirkten sich die nicht mehr vorhandenen Umsatzerlöse (Erlösbeitrag 2017 EUR 0,5 Mio. EUR) des italienischen Solarparks, der erst im Dezember 2017 verkauft wurde, aus. Darüber hinaus hat die Erhöhung des spezifischen Ertrags auf 1.062 kWh/kWp (Vorjahr: 982 kWh/kWp) infolge der sehr erfreulichen Witterungsbedingungen zu einer Steigerung der Umsatzerlöse in Höhe von EUR 2,6 Mio. geführt. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGESonstige betriebliche Erträge erzielte 7C Solarparken in Höhe von EUR 2,1 Mio. (i.VJ.: EUR 3,3 Mio.). Der Großteil der sonstigen Erträge des Geschäftsjahres resultiert aus negativen Unterschiedsbeträgen aus durchgeführten Unternehmenserwerben i.H.v. EUR 1,3 Mio.(i.VJ.: EUR 0,5 Mio.). Die Erhöhung der negativen Unterschiedsbeträge ist im Wesentlichen auf das erhöhte Transaktionsvolumen für den Erwerb von PV-Anlagen im Geschäftsjahr 2018 sowie auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen Eckdaten der einzelnen Unternehmenserwerbstransaktionen in den beiden Berichtszeiträumen zurückzuführen. Trotz dieser Zunahme der negativen Unterschiedsbeträge mit EUR 0,8 Mio. haben die sonstigen betrieblichen Erträge insgesamt mit EUR 1,2 Mio. abgenommen. Dies steht vor allem mit dem einmaligen Ertrag aus einem Vergleich mit einem Modulhersteller im Vorjahr (EUR 1,1 Mio.) sowie einem Vergleich bei der Solaranlage in Zernsdorf im Vorjahr (EUR 0,6 Mio.) in Verbindung. Darüber hinaus, wurde in 2017 der Verkauf der CGT Baal realisiert, was zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag i.H.v. EUR 0,3 Mio. geführt hat. Der Verkauf der Anlage Mühlheim im Berichtszeitraum dahingegen hat einen Beitrag i.H.v. EUR 0,1 Mio. am sonstigen betrieblichen Ertrag geleistet. PERSONALAUFWANDDer Personalaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum erwartungsgemäß aufgrund der Erhöhung der Mitarbeiterzahl von EUR 1,2 Mio. auf EUR 1,6 Mio. Die Erhöhung des Personalaufwands ist auf die Zunahme der Mitarbeiter zurückzuführen. Der Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2018 neben den beiden Vorständen 18 Mitarbeiter (i. VJ: 14 Mitarbeiter), davon 10 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ.: 11 Mitarbeiter). Durchschnittlich beschäftigte der Konzern während der Berichtsperiode 18 Mitarbeiter (i. VJ.: 14 Mitarbeiter), davon 10 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ: 11 Mitarbeiter). Die Zunahme der Mitarbeiterzahl war die Folge der Übernahme des Amatec-Geschäftsbetriebs, der im Bereich der Projektentwicklung von Solaranlagen tätig ist. SONSTIGER BETRIEBSAUFWANDDie betrieblichen Aufwendungen beliefen sich in der Berichtsperiode auf EUR 5,8 Mio. (i. VJ.: EUR 5,2 Mio.). Diese enthielten vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks, die sich von EUR 2,3 Mio. im Vorjahr auf 3,1 Mio. erhöhten. Dies ist hauptsächlich auf die Zunahme der Gesamtleistung des Portfolios, Vorratsbewegungen und Einmalaufwand für Reparaturmaßnahmen i.H.v. 0,4 Mio. zurückzuführen. Die Kosten für den Betrieb der Solarparks betreffen Aufwendungen wie Reparaturen und Instandhaltung sowie Pachtzinsen, Mieten, Versicherungen und Kosten für die Rasen-/Grünpflege. Sonstige Kosten wie z.B. Verwaltungskosten und Versicherungsaufwand sind in etwa dem gleichen Umfang angefallen. Auch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb, unter anderem Kfz-, EDV- und Telekommunikationskosten, sind im sonstigen Betriebsaufwand erhalten. Diese Aufwendungen blieben insgesamt in etwa unverändert im Vergleich zum Vorjahr. EBITDADer 7C Solarparken Konzern hat ein EBITDA von EUR 35,1 Mio. erzielt (i.VJ.: EUR 29,9 Mio.), was einer sichtlichen Steigerung um 17,5% entspricht. Die EBITDA Marge reduzierte sich von 90,5% in 2017 auf 87,0% in 2018. Die Reduzierung der EBITDA-Marge hängt wie oben beschrieben zum einen mit dem Wegfall von Einmaleffekten in den sonstigen betrieblichen Erträgen aus 2017, wie z.B. Schadenersatz i.H.v. EUR 1,9 Mio. oder den Entkonsolidierungsgewinn der CTG Baal i.H.v. EUR 0,3 Mio. Weiterhin negativ haben sich die höheren Personalkosten aufgrund der Übernahme des Amatec-Geschäftsbetriebs ausgewirkt. Dagegen haben die Einmaleffekte aus sonstigen betrieblichen Erträgen, wie z.B. die negativen Unterschiedsbeträge i.H.v. EUR 1,3 Mio. und der Wegfall von einmaligen sonstigen betrieblichen Aufwendungen, wie z.B. die Kosten aus einem außengerichtlichen Vergleich (EUR 0,3 Mio.) oder aus Gewährleistungen (EUR 0,1 Mio.) aus dem Vorjahr, die EBITDA Marge positiv beeinflusst. ABSCHREIBUNGENDie Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR 19,8 Mio. (i.VJ.: EUR 17,3 Mio.). Die Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen ist auf die Erweiterung des PV-Anlagen-Portfolios zurückzuführen. EBITDas Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 12,6 Mio. im Vorjahr auf EUR 15,3 Mio. in 2018 angestiegen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 37,9% (i.VJ.: 38,1%). BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNISWährend im Vorjahr ein Beteiligungs- und Finanzergebnis von minus EUR 5,1 Mio. ausgewiesen wurde, belief sich dieses in der Berichtsperiode auf minus EUR 7,1 Mio. Ursächlich für den erhöhten Wert ist der Wegfall des einmaligen Finanzertrags i.H.v. EUR 0,9 Mio. aus der Refinanzierung der Solaranlagen Moorenweis und Hiendorf im Geschäftsjahr 2017. Die erstmalige Einbeziehung der Zinsen für das Schuldscheindarlehen hat die Zinsaufwendungen im Geschäftsjahr 2018 mit EUR 0,6 Mio. belastet. Des Weiteren haben Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von EUR 1,0 Mio. überwiegend für die Sondertilgung der Projektfinanzierungen der Säugling Solar GmbH & Co. KG (mit Zinssätzen von 4.1% und 5.7%) für eine Zunahme des Zinsaufwands gesorgt. Allerdings führt die Ablösung dieser Projektfinanzierung, die bei einer gleichbleibenden Verzinsung eine Laufzeit bis 2025 hatte, alleine im Berichtsjahr schon zu einer Verringerung der gezahlten Zinsen von mehr als EUR 0,4 Mio. PERIODENERGEBNISDer in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2018 insgesamt auf EUR 2,2 Mio. (i.VJ.: EUR 1,4 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss von EUR 6,0 Mio. (i.VJ.: EUR 6,0 Mio.) setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 5,9 Mio. sowie dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von EUR 0,1 Mio. zusammen. VERMÖGENS- UND FINANZLAGEVERMÖGENSLAGEDie Vermögenslage der 7C Solarparken setzt sich zu rund 84% (i.VJ: 86%) aus langfristigen Vermögenswerten zusammen. In der Berichtsperiode spiegelte sich die rege Investitionstätigkeit insbesondere in einer Zunahme der Solarparks (EUR 29,5 Mio.) unter einem etwas niedrigeren Betrag an Solarparks im Bau i. H.v. EUR 3,4 Mio. (i. VJ: EUR 3,8 Mio.) wider. Die 7C Solarparken wies im Gegensatz zum Vorjahr einen Geschäfts- oder Firmenwert i.H.v. EUR 0,7 Mio. aus, der aus Unternehmenserwerben im Berichtszeitraum resultiert und im Wesentlichen aus dem Erwerb des SUNX PV-Portfolios stammt. Die immateriellen Vermögenswerte der 7C Solarparken beliefen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 3,1 Mio. (i.VJ: EUR 0,6 Mio.) und bestehen aus Projektrechten sowie Rechten zur Erbringung von Dienstleistungen. Die Zunahme der immateriellen Vermögenswerte resultiert hauptsächlich aus den Projektrechten, die im Zuge des Amatec Unternehmenserwerbs (EUR 2,0 Mio.) sowie dem Erwerb der Kommanditanteile an der Surya 1 GmbH & Co. KG (EUR 0,4 Mio.) gekauft wurden. Die Grundstücke und Gebäude, d.h. das sog. PV Estate, sind auf EUR 9,6 Mio. (i.VJ: EUR 8,2 Mio.) angewachsen. Bei den Zugängen handelt es sich um Grundstücke aus den Unternehmenserwerben Umpferstedt (EUR 0,6 Mio.), sowie Grundstücke in Verbindung mit dem Amatec Geschäftsbetrieb (EUR 0,6 Mio.) sowie um das wirtschaftliche Eigentum des Grundstücks in Demmin (EUR 0,1 Mio.), das wegen einer Kaufoption zum Vorzugspreis am Ende des Pachtzeitraums gem. IAS 17 in die Grundstücke und Gebäude einbezogen wurde. Darüber hinaus hat der Konzern im Geschäftsjahr ein Grundstück in Zschornewitz (EUR 0,2 Mio.) gekauft. Die Solaranlagen sind mit EUR 266,2 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 236,7 Mio.) deutlich gestiegen, denn die Zunahmen haben die Abschreibungen i.H.v. EUR 19,6 Mio. mehr als ausgeglichen. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf dem Zugang von Photovoltaikanlagen aus Unternehmenserwerben (EUR 37,6 Mio.), Neuinvestitionen (EUR 7,7 Mio.), Umgliederungen aus den Anlagen im Bau (EUR 3,8 Mio.), sonstigen Zugängen und Umgliederungen aus den immateriellen Vermögenswerten i.H.v. EUR 0,8 Mio. und dem Verkauf der Solaranlage Mühlheim minus EUR 0,6 Mio. Aktive latente Steuern wurden auf Verlustvorträge (u.a. aus steuerlichen Sonderabschreibungen) und auf Neubewertungen der Verbindlichkeiten sowie auf Aufwertungen des Anlagevermögens infolge der Kaufpreisallokation von Unternehmenserwerben angesetzt. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von EUR 39,8 Mio. am Jahresende 2017 auf EUR 54,8 Mio. zum 31. Dezember 2018 erhöht. Dies ist hauptsächlich auf einen Anstieg der liquiden Mittel (EUR 15,5 Mio.) zurückzuführen. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Gutschriftanzeigen oder Rechnungen aus dem Stromverkauf an Netzbetreiber, deren Bonität als gut und die Forderungen als einbringlich betrachtet werden. Die Netzbetreiber zahlen immer 1 bis 2 Monate nach Produktion die Gutschrift aus. Demzufolge setzen sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Jahresende 2018 aus Umsätzen aus den sonnenarmen Monaten November/Dezember zusammen. Durch die Verwendung der Module in eigenen Projekten haben sich die Modulvorräte in der Berichtsperiode um EUR 0,7 Mio. auf EUR 0,9 Mio. verringert. Zum 31. Dezember 2018 verfügte der Konzern über liquide Mittel in Höhe von EUR 49,5 Mio. (i.VJ: EUR 34,1 Mio.). Hiervon sind EUR 16,8 Mio. (i.VJ: EUR 15,9 Mio.) mit branchenüblichen Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avale belegt. Die Bilanzsumme ist von EUR 294,4 Mio. auf EUR 345,0 Mio. angestiegen. Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 104,7 Mio. (i.VJ: EUR 86,9 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 17,8 Mio. beziehungsweise um 20,5% basiert hauptsächlich auf der im Juni durchgeführten Kapitalerhöhung im Rahmen einer Privatplatzierung (EUR 11,9 Mio.), der im November durchgeführten Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht (EUR 5,0 Mio.) sowie dem positiven Konzernergebnis (EUR 6,0 Mio.) unter Berücksichtigung der Auszahlung von Dividenden i.H.v. EUR 4,7 Mio. Die Erstanwendung des IFRS 9 hatte mit EUR 0,1 Mio. nur geringen Einfluss auf den Eröffnungsbilanzwert des Eigenkapitals. Die Eigenkapitalquote stieg leicht auf 30,4% (i.VJ: 29,5%). Infolge der Emission des Schuldscheindarlehens wird sich die Eigenkapitalquote ab dem Geschäftsjahr 2019 geringfügig verringern, somit deutlich oberhalb von 25% bleiben. Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2018 insgesamt auf EUR 211,3 Mio. (i.VJ: EUR 180,7 Mio.). Es handelte sich hier um die Darlehen und Leasingverträge zur Finanzierung der Solarparks und der Immobilien des sog. PV Estate sowie auch des im Geschäftsjahr emittierten Schuldscheins. Der Anstieg der passiven latenten Steuern von EUR 11,9 Mio. auf EUR 14,0 Mio. steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ansatz des Sachanlagevermögens zum Zeitwert im Rahmen der im Berichtszeitraum durchgeführten Kaufpreisallokationen. Bei den langfristigen Rückstellungen war eine Zunahme um EUR 2,2 Mio. zum 31. Dezember .2018 im Vergleich zum 31. Dezember 2017 zu verzeichnen. Dies war vor allem auf die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen zurückzuführen, die im Wesentlichen aufgrund der Unternehmenszusammenschlüsse sowie anderer Portfolioveränderungen anstiegen. Daneben nahm auch die Drohverlustrückstellung mit EUR 0,1 Mio. zu, hauptsächlich, weil mit dem Amatec Geschäftsbetrieb ein Mietvertrag mit überhöhtem Mietzins übernommen wurde. FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNGDie Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 15,5 Mio. (i.VJ: EUR 4,2 Mio.). Dabei wurde der "Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit" i.H.v. EUR 22,7 Mio. sowie der "Netto-Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit" i.H.v. EUR 18,9 Mio. eingesetzt, um den Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit i.H.v. EUR 26,2 Mio. auszugleichen, was per Saldo zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds führte. Die einzelnen Zahlungsmittelzu- bzw. abflüsse stellten sich wie folgt dar: Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich von EUR 20,0 Mio. auf EUR 22,6 Mio. Er setzte sich im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus erfolgten Einzahlungen zusammen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug minus EUR 26,1 Mio. (i.VJ: minus EUR 11,6 Mio.) und resultierte im Wesentlichen aus dem Nettozahlungsmittelabfluss aus den unterschiedlichen Unternehmenserwerben (EUR 13,3 Mio.), den Investitionen in Sachanlagen (EUR 9,0 Mio.) - insbesondere Solaranlagen, dem Erwerb von Finanzanlagen (EUR 0,4 Mio.), dem Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen (EUR 0,4 Mio.) sowie den Anzahlungen auf Solaranlagen im Bau (EUR 3,4 Mio.) und schließlich dem Nettozahlungsmittelzufluss aus dem Verkauf der Solaranlage Mühlheim (EUR 0,9 Mio.). Der positive Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf EUR 18,9 Mio. (i.VJ: EUR 4,3 Mio.). Dieser Betrag umfasst vor allem die beschriebenen Einzahlungen aus den Kapitalerhöhungen i.H.v. EUR 16,9 Mio. und die Einzahlung aus dem Schuldscheindarlehen i.H.v. EUR 25,0 Mio. sowie die Einzahlungen von neuen projektgebundenen Krediten i.H.v. EUR 15,9 Mio. Dagegen haben sich liquiditätsmindernd die Tilgung von Krediten in Höhe von EUR 33,4 Mio. sowie die erstmalige Ausschüttung von Dividenden i.H.v. EUR 4,7 Mio. ausgewirkt. Bezüglich der außerbilanziellen Verpflichtungen sowie der zugesagten aber nicht genutzten Kreditlinien wird auf die Ausführungen im Konzernanhang verwiesen. Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Die sich abzeichnende Verbesserung des EBITDA sowie die Erweiterung des Anlagenportfolios spiegelt die Unternehmensplanung und Intention einer nachhaltigen und kontinuierlichen Geschäftsentwicklung erfolgreich wider. Der Vorstand beurteilt diese Entwicklung als positiv und sieht die Möglichkeit der weiteren Verbesserung des Unternehmenserfolgs durch die Ausführung des Geschäftsplans 2018-2020. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG(Berichterstattung auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - HGB)GESCHÄFTSVERLAUF 2018Im Vergleich zu ihren Tochtergesellschaften hatte die 7C Solarparken AG bisher eine relativ geringe Bedeutung für den Konzern als Ganzes, da die wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns - dessen Solaranlagen - meist von anderen Konzerngesellschaften gehalten werden. Der Stellenwert der 7C Solarparken AG gewinnt jedoch immer mehr an Bedeutung, nicht nur da die Muttergesellschaft zunehmend auch unmittelbar Solaranlagen betreibt, sondern in steigendem Maße auch die Finanzierung des Erwerbs von Bestandsanlagen sowie Errichtung neuer Anlagen in anderen Konzerngesellschaften sichert. Die 7C Solarparken AG hat sowohl ihre Umsatz- als auch die EBITDA-Prognose deutlich übertroffen. Der 2018er Geschäftsverlauf ist im strategischen und finanziellen Sinne als durchaus positiv zu betrachten. PROGNOSE-IST-VERGLEICHDer Umsatz der 7C Solarparken AG hat mit EUR 6,2 Mio. die Prognose von EUR 2,7 Mio. deutlich übertroffen. Dies hängt damit zusammen, dass die Ertragslage neben den Umsätzen aus Stromerlösen ebenfalls durch Umsatzerlöse aus Dienstleistungen verbessert werden konnte. Die starke Umsatzentwicklung hat sich auch auf das EBITDA positiv ausgewirkt, das den prognostizierten Wert (minus EUR 0,5 Mio.) mit EUR 0,9 Mio. deutlich übertreffen konnte. scroll
Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 11,9 GWh, was 11,2% über der Prognose i.H.v. 10,7 GWh lag. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.114 kWh/ kWp erreicht und übertrifft somit den prognostizierten Wert von 990 kWh/kWp um 12,6%. Die Performance Ratio der Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 84,6% (Prognose: 85,0%). Die Performance Ratio blieb damit unter der Prognose hauptsächlich a) wegen der höheren Temperaturen - zwischen April und Juli 2018 war es im Durchschnitt 2 Grad wärmer als in einem durchschnittlichen Jahr; und höhere Temperaturen haben einen negativen Effekt auf die Performance Ratio; b) wegen weniger Regen (vor allem in Q3) als im Durchschnitt und daher einer höheren Verschmutzung der Module, was sich wiederum negativ auf die Performance Ratio auswirkt. ERTRAGSLAGEUMSATZDie Umsatzerlöse der 7C Solarparken AG sind von EUR 3,6 Mio. im Vorjahr um 70% auf EUR 6,2 Mio. im Berichtszeitraum gestiegen. Dabei sind die Erlöse aus dem Stromverkauf von EUR 1,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 1,4 Mio. angestiegen. Hier trugen die Einbeziehung von den in 2017 erworbenen Anlagen Grafentraubach III und Goldberg II positiv zum Umsatz bei. Der größte Beitrag zum Umsatzsprung kam vom konzerninternen Umsatz, der sich auf EUR 4,6 Mio. (i.VJ: EUR 2,3 Mio.) im Wesentlichen aufgrund von Modulverkäufen verdoppeln konnte. Vor allem die Umsatzbeiträge aus den neuerworbenen Gesellschaften gaben hier den positiven Ausschlag. Der Umsatz aus Dienstleistungen für Dritte (i.VJ: TEUR 130) ist im Jahr 2018 gemäß den Erwartungen im Vergleich zum Vorjahr auf TEUR 157 gestiegen. Dies hängt mit einem um TEUR 25 höheren periodenfremden Umsatz zusammen. Insgesamt wird erwartet, dass sich die externen Umsatzerlöse auf dieser Ebene stabilisieren werden. Darüber hinaus hat die 7C Solarparken AG Mieteinnahmen i.H.v. TEUR 15 durch die Vermietung Ihrer Immobilienobjekte erzielt (i.VJ: TEUR 60). Die Reduzierung in den Mieteinnahmen ist in der Anmeldung des Eigenbedarfs für die Lagerhallen in Grafentraubach begründet. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge sind von EUR 16,8 Mio. im Vorjahr überproportional auf EUR 0,3 Mio. im Berichtsjahr gefallen und spiegeln vor allem Einmaleffekte im Geschäftsjahr 2017 wider, die sich aus dem Verkauf einer Beteiligung (EUR 15,1 Mio.), den Erlösen aus den außergerichtlichen Vergleichen (EUR 1,4 Mio.) sowie der Auflösung von Rückstellungen (EUR 0,2 Mio.) ergaben. Diesen Vorjahreseffekten stehen keine vergleichbaren Ereignisse in 2018 gegenüber. MATERIALAUFWAND - AUFWENDUNGEN FÜR BEZOGENE LEISTUNGENDie Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich mit EUR 2,6 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 0,7 Mio.) deutlich erhöht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Komponentenkäufe, insbesondere die Bestandsverminderung von Modulen, die in Rahmen der Erbringung der Optimierungsdienstleistungen und insbesondere für den Bau neuer Solaranlagen an die überwiegend konzerninternen Kunden verkauft wurden. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen lagen mit EUR 0,3 Mio. unterhalb des Vorjahreswertes (EUR 0,5 Mio.) und beinhalten weiterbelastete Leistungen im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen zur Optimierung und Beratung der PV- Anlagen. PERSONALKOSTENDer Personalaufwendungen haben sich um EUR 0,1 Mio. auf insgesamt EUR 0,9 Mio. erhöht. Die Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresende betrug 10 (i.VJ: 11) Mitarbeiter. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich mit EUR 1,8 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 2,2 Mio.) deutlich reduziert. ABSCHREIBUNGENDie Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,9 Mio. (i.VJ: EUR 0,8 Mio.). Ursächlich hierfür sind die Erweiterung der Geschäftstätigkeit und die unmittelbare Investition in Solaranlagen. Die Gesellschaft erfasste somit im Berichtsjahr Abschreibungen auf Solaranlagen i.H.v. EUR 0,8 Mio. (i.VJ: EUR 0,7 Mio.). ZINSEN - STEUERNDie Zinserträge mit EUR 3,1 Mio. sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen (EUR 2,0 Mio.). Dies hängt mit der wachsenden Rolle der 7C Solarparken AG als Finanzierungsgesellschaft des Konzerns zusammen. Es wird erwartet, dass die Zinserträge im Folgejahr 2019 noch weiter ansteigen werden. Es wurde weiterhin eine Ausschüttung von der Colexon Italia SRL i.H.v. EUR 0,1 Mio. sowie ein Beteiligungsertrag i.H.v. EUR 0,1 Mio. von der ProVireo Solarpark 3 Schönebeck GmbH & Co KG vereinnahmt. Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls angestiegen und betrugen EUR 1,0 Mio. (i.VJ: EUR 0,6 Mio.). Ursächlich für den Anstieg sind im Wesentlichen die Zinsen für das Schuldscheindarlehen i.H.v. EUR 0,6 Mio. Das Ergebnis nach Steuern liegt bei EUR 1,7 Mio. (i.VJ: EUR 16,7 Mio.). Trotz der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen ergaben sich Steueraufwendungen i.H.v. EUR 0,6 Mio. aufgrund der begrenzten Ansatzfähigkeit dieser Vorträge. Die sonstigen Steuern unterschritten das Vorjahresniveau. Im Ergebnis erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von EUR 1,7 Mio. (i.VJ: Jahresüberschuss von EUR 16,7 Mio.). VERMÖGENS- UND FINANZLAGEANLAGEVERMÖGENDie immateriellen Vermögensgegenstände haben sich im Geschäftsjahr 2018 reduziert. Einerseits geschah dies aufgrund des Wegfalls von Vorauszahlungen für Projektentwicklung in die Solaranlagen (i.VJ: TEUR 13), andererseits wurde ein Betrag von TEUR 9 planmäßig abgeschrieben, sodass am Ende des Geschäftsjahres die Gesellschaft immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 17 (i.VJ: TEUR 39) in ihrem Jahresabschluss auswies. Das Sachanlagevermögen sank leicht auf EUR 13,5 Mio. im Vergleich zu EUR 14,3 Mio. im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die gleichbleibende Anzahl an Solaranlagen und Grundstücken/Gebäuden und die darauf anfallenden regulären Abschreibungen zurückzuführen. Die Finanzanlagen i.H.v. EUR 32,1 Mio. beinhalten die unmittelbaren Beteiligungen an Tochterunternehmen und entfallen hauptsächlich auf die Beteiligung an der 7C Solarparken NV, Mechelen / Belgien, i.H.v. EUR 24,7 Mio. UMLAUFVERMÖGENDas Umlaufvermögen ist mit EUR 97,5 Mio. stark angestiegen (i.VJ: EUR 63,1 Mio.). Der signifikante Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der ausgereichten konzerninternen Darlehen von EUR 90,1 Mio. (i.VJ: EUR 53,5 Mio.). Dagegen ist das Vorratsvermögen von EUR 1,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 0,9 Mio. gesunken. Diese Abnahme hängt mit der Abnahme des Modulbestandes von EUR 1,4 Mio. auf EUR 0,2 Mio. zusammen, da viele Vorratsmodule in die Neubauprojekte geflossen sind. Allerdings betrugen geleistete Anzahlungen EUR 0,7 Mio. (i.VJ: EUR 0 Mio.). Die Bilanzsumme nahm von EUR 109,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 143,9 Mio. am Bilanzstichtag zu. EIGENKAPITALDas Eigenkapital der 7C Solarparken AG ist während des Geschäftsjahres 2018 insgesamt mit EUR 13,5 Mio. auf EUR 101,8 Mio. gestärkt worden. Hierzu haben neben dem positiven Jahresergebnis (EUR 1,7 Mio.) insbesondere die zwei Barkapitalerhöhungen i.H.v. EUR 16,9 Mio. beigetragen, die zur Finanzierung des eigenen Solaranlagenportfolios sowie der Erweiterung des Beteiligungsportfolios eingesetzt werden. RÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen stiegen um EUR 0,5 Mio. auf EUR 3,1 Mio. Dies ist vor allem bedingt durch die Zunahme der Steuerrückstellungen von EUR 0,6 Mio. während die sonstigen Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich geblieben sind. VERBINDLICHKEITENDie Verbindlichkeiten sind signifikant von EUR 19,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 38,9 Mio. zum Bilanzstichtag angestiegen. Ursächlich für den starken Anstieg ist im Wesentlichen die Begebung des Schuldscheindarlehens i.H.v. EUR 25 Mio. im Februar 2018. Im Vergleich zum Vorjahr (EUR 13,3 Mio.) haben sich die Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen auf EUR 11,4 Mio. reduziert. Auch hat die 7C Solarparken AG ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Konzerngesellschaften um EUR 3,8 Mio. verringert. FINANZLAGEPrimäres Ziel der finanziellen Aktivitäten der Gesellschaft ist es, die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sowie die Steuerung der Finanzierungsaktivitäten innerhalb des Konzerns sicherzustellen. Der Kapitalbedarf der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Investitionsaktivitäten und der laufenden betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Schuldscheindarlehen und der Ausgabe neuer Aktien gedeckt. Der Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von EUR 1,9 Mio. konnte die Zahlungsmittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 0,2 Mio. und die Zahlungsabflüsse aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 2,6 Mio. nicht ganz ausgleichen. Der Kassenbestand reduzierte sich somit um EUR 0,8 Mio. auf EUR 6,3 Mio. (i.VJ: EUR 7,1 Mio.). Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die von der Gesellschaft gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 12 Jahren Auswirkungen haben. Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Der Vorstand ist mit der Entwicklung sehr zufrieden. Die 7C Solarparken AG konnte im Berichtszeitraum jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. PROGNOSEBERICHTMUTTERGESELLSCHAFTAufgrund des strategischen Fokus des Konzerns werden die Erlöse der 7C Solarparken AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios generiert. Darüber hinaus wird die 7C Solarparken AG aus ihren eigenen Solaranlagen und PV Estate Umsatzerlöse generieren können. Des Weiteren werden einmalige Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres für das kommende Geschäftsjahr nicht im gleichen Umfang erwartet, sodass der Vorstand einen Umsatz von EUR 3,1 Mio. sowie ein positives EBITDA von EUR 0,2 Mio. plant. Das Anlagenportfolio der Muttergesellschaft sollte eine Produktion von 10,4 GWh, einen Ertrag pro installierter Anlagenleistung von 973 kWh/kWp und eine Performance Ratio von 85% für das Geschäftsjahr 2019 erreichen. KONZERNUnter Berücksichtigung der Normalisierung der Wetterverhältnisse und der zeitanteiligen Kapazitätserweiterung im Rahmen der im Berichtsjahr getätigten Investitionen, die sich in 2019 erstmalig ganzjährig in der Ertragslage auswirken werden, erwartet der Vorstand für den Konzern eine Steigerung der Umsatzerlöse auf EUR 41,0 Mio. und einen EBITDA von mindestens EUR 35,0 Mio. Der Vorstand geht bei seiner EBITDA Prognose für das Geschäftsjahr 2019 für den Konzern davon aus, dass das EBITDA, im Vergleich zum EBITDA des Berichtszeitraums (EUR 35,1 Mio.) mit mindestens EUR 35,0 Mio. im Minimum nahezu gleich bleiben wird. Belastend auf das EBITDA wirken sich dabei die kalkulierte Normalisierung der Wetterverhältnisse mit EUR 3,0 Mio. sowie eine Reduzierung der Einmaleffekte bei den sonstigen betrieblichen Erträgen mit EUR 0,4 Mio. aus. EBITDA steigernd sind die Volljahreseffekte der Akquisitionen aus 2018 mit EUR 1,2 Mio. sowie die Akquisitionen aus Q1 2019 mit EUR 1,4 Mio. Schließlich bewirkt die IFRS 16 Umstellung ab 2019 einen positiven Effekt auf das EBITDA mit EUR 1,0 Mio. Der Vorstand prognostiziert den Cash Flow je Aktie für 2019 auf mindestens EUR 0,50 je Aktie. Damit wird sich der Cash Flow je Aktie nach dem außergewöhnlich guten Ergebnis 2018 auf ein nachhaltiges Niveau normalisieren. Prognose Konzernzahlen 2019 scroll
Die Produktion wird auf 160 GWh und der Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) auf 1.003 kWh/ kWp prognostiziert. Die Performance Ratio der Anlagen soll in Folge im Geschäftsjahr 2018 bei 80% liegen. Dieser Ausblick basiert auf den folgenden Annahmen:
RISIKO- UND CHANCENBERICHTRISIKENRISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEMDie 7C Solarparken AG und die mit ihr konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch ihre Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems (IKS) von 7C Solarparken ist es, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet, sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat die externen Anforderungen nach dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards sowie den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen, unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt. Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse, sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziele des RMS und des IKS von 7C Solarparken im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse sind die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, -steuerung und -kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:
Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig. RISIKOMANAGEMENTPROZESSDas Risikomanagement von 7C Solarparken ist nach den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht. IDENTIFIZIERUNGDie Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf den Betrieb von Bestandsanlagen, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In vierteljährlichen Meetings werden die identifizierten Risiken prozessseitig überprüft. An den Besprechungen nehmen mindestens ein Vorstandsmitglied und eine Führungskraft aus Monitoring, O&M oder der kaufmännischen Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes, kaufmännisches und technisches Reporting. BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSENIn der "Risk Map" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsorientiertes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden. RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHEDie Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu Prioritätsabstufungen. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt. Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von 7C Solarparken beeinflusst. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt: scroll
Um das Risiko zu bewerten, werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind: scroll
Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüberstellt, definiert 7C Solarparken die Ebenen der Prioritäten mit "gering", "mittel" und "hoch". RISIKOPOSITIONEN![]() BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKENIn regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet. HOHE EINZELRISIKEN:
MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:
GERINGE EINZELRISIKEN:
Der Konzern ist aus heutiger Sicht grundsätzlich in der Lage den aufgezeigten Risiken zu begegnen, diese zu steuern oder gegebenenfalls auch tragen zu können. CHANCENAls Solarkraftwerksbetreiber mit einem klaren Fokus auf den deutschen Markt
RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTENDie sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, und Ausfallrisiken. Ziel der Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Die 7C Solarparken verwendet im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Außerdem wird im Rahmen der Thesaurierungsaktivitäten im beschränkten Umfang Handel mit Wertpapieren und Derivaten betrieben. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSDer Vorstand der 7C Solarparken AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der 7C Solarparken AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des Konzernlageberichts unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20. Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet. Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Gesellschaften in Italien, Belgien, der Niederlande und Dänemark, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentralbei der 7C Solarparken AG in Bayreuth, in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt. Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult. Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten. GESAMTBEURTEILUNGDas Unternehmen hat eine Organisation und ein Geschäftsmodell, welches als Plattform dient, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich von dem Altlastenrisiko der Vergangenheit, hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solaranlagen hauptsächlich in Deutschland verändert. Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau und den M&A Chancen ergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken. WEITERE GESETZLICHE ANGABENI. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315D, 289F HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung enthält die jährliche Entsprechenserklärung, den Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.solarparken.com dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe (Darstellung) im (zusammengefassten) Lagebericht wird daher verzichtet. II. VERGÜTUNGSBERICHTEine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für die Gesellschaft zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über die Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen. VORSTANDVergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstandes. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung. Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 72 bis 78%, der variable Teil zwischen 22 bis 28% der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden. Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstandes Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten. In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialversicherung der beiden Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden im Personalaufwand erfasst. Im Geschäftsjahr 2018 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten: scroll
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Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf: scroll
*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbare oder unmittelbare Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns. Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt TEUR 407 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt. Die gezahlten Beträge entsprechen im Wesentlichen den oben ausgewiesenen Aufwendungen, zuzüglich die Zahlung der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100), die das Geschäftsjahr 2017 betreffen, abzüglich der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100) für das Jahr 2018. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Vorjahr auf: scroll
*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbare oder unmittelbare Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns. AUFSICHTSRATDie Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 84 (i.VJ: TEUR 86). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in jedem Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einer fixen Vergütung sowie aus Sitzungsgeldern und Reisekostenerstattungen zusammensetzt. scroll
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2018 und danach folgende Mitglieder: scroll
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III. ANGABEN GEMÄß § 315A ABS. 1 UND § 289A ABS.1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDSZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315A ABS. 1 NR. 1 UND § 289A ABS. 1 NR. 1 HGB)ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALSDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 53.394.083,00. Es ist eingeteilt in 53.394.083 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit (insbesondere) keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre. DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITALDirekte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10 % der Stimmrechte überschreiten, betreffen die folgenden Personen:
BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315A ABS. 1 NR. 2 UND § 289A ABS. 1 NR. 2)Es sind dem Vorstand der Gesellschaft keine solche Vereinbarungen bekannt. BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315A ABS. 1 NR. 6 UND § 289A ABS. 1 NR. 6 HGB)ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDSDie Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG ff.) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Sogenannte "Golden Parachute"-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstands erschweren, bestehen nicht. BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315A ABS. 1 NR. 7 UND § 289A ABS. 1 NR. 7 HGB)ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALSGENEHMIGTES KAPITAL 2016 Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 1. Juni 2018 hat das Genehmigte Kapital 2016 aufgehoben. BEDINGTES KAPITAL 2016 Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten ,die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen, oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel-und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016, d.h. insbesondere zu mindestens 80% des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA(r)- Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter bestimmten Verwässerungsschutzregeln. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016 abzuändern. Infolge der Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 2016 im Laufe des Geschäftsjahr 2017, beträgt das bedingte Kapital 2016 am Bilanzstichtag noch EUR 19.976.479,00 durch Ausgabe von bis 19.976.479 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Während des Berichtzeitraums wurde das Bedingte Kapital 2016 entsprechend der Erhöhung bzw. Herabsetzung des gezeichneten Kapitals, wie in Abschnitt 21.2.A Kapitalrücklage des Konzernanhangs bzw. 1.1.I des Anhangs der 7C Solarparken AG beschrieben, im gleichen Verhältnis erhöht bzw. herabgesetzt. GENEHMIGTES KAPITAL 2018 Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 1. Juni 2018 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 23.395.912,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur in den folgenden Fällen zulässig: (i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10% des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten; (iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; (iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 abzuändern. Infolge der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals 2018 im Laufe des Geschäftsjahrs 2018, erstreckt sich die Ermächtigung des Vorstands im Rahmen des genehmigten Kapitals 2018 am Bilanzstichtag noch auf die Ausgabe von bis zu EUR 16.793.654,00 durch Ausgabe von bis zu 16.793.654 neuen auf den Inhaber lautenden Stückakten. ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND VERÄUßERUNG VON EIGENEN AKTIEN Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigung wurde am 12. Dezember 2014 wirksam und gilt bis zum 11. Dezember 2019. Der Erwerb erfolgt nach Ermessen des Vorstands und innerhalb der sich aus den aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder außerhalb der Börse. Letzteres insbesondere durch ein öffentliches Kaufangebot und auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb festlegen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft gegenüber dem maßgeblichen Wert, so kann das Angebot angepasst werden. Im Falle der Anpassung wird auf den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Angebotsanpassung abgestellt. Bei einem Erwerb der Aktien außerhalb der Börse in sonstiger Weise ist der maßgebliche Wert der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag des Abschlusses des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages. Überschreitet bei einem öffentlichen Kaufangebot die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer vorangegangenen Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien wieder zu veräußern. Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien kann über die Börse erfolgen. Daneben kann die Veräußerung auch in anderer Weise als über die Börse vorgenommen werden, insbesondere auch zur Erfüllung von durch die Gesellschaft oder durch eine ihrer Konzerngesellschaften eingeräumten Wandlungs- oder Optionsrechten, sowie gegen Sachleistungen etwa zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder gewerblichen Schutzrechten. Die Aktien können zudem Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden. Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist insbesondere auch zulässig, sofern maximal Aktien, die 10 % des Grundkapitals, und zwar sowohl berechnet auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch auf den Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung veräußert werden und die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den maßgeblichen Wert von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % (ohne Nebenkosten) unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals gemäß dem vorherigen Satz ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bis zu der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung ausgegeben bzw. veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Als maßgeblicher Wert gilt dabei der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veräußerung der Aktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei in allen obenstehenden Fällen ausgeschlossen. Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, eigene Aktien den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann in diesem Fall mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (vereinfachtes Einziehungsverfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Die o.g. Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden. Die Ermächtigung erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft zu allen sonstigen gesetzlich zugelassenen Zwecken und gilt auch für Aktien, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG oder auf anderem Wege, insbesondere gemäß § 71d Satz 5 AktG, erworben wurden oder werden. Werden die Aktien der Gesellschaft nicht im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem gehandelt, so ist für die Bestimmung des maßgeblichen Werts der Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise) an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb bzw. der Veräußerung der Aktien an dem Börsenplatz maßgeblich, der in diesem Zeitraum den größten Handelsumsatz in Bezug auf die Aktien der Gesellschaft zu verzeichnen hatte. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315A ABS. 1 NR. 8 UND § 289A ABS. 1 NR. 8 HGB)Im Geschäftsjahr hat die 7C Solarparken AG einen Schuldschein in drei Tranchen ausgegeben. Der Schuldscheinvertrag sieht im Falle eines Kontrollwechsels ein außenordentliches Kündigungsrecht der Schuldscheininvestoren vor. Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind. ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315A ABS. 1 NR. 9 UND § 289A ABS. 1 NR. 9 HGB)Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht.
Bayreuth, 23. April 2019 Steven De Proost, CEO Vorstand Koen Boriau, CFO Vorstand JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2018 BIS ZUM 31. DEZEMBER 20187C Solarparken AG, BayreuthBilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung 2018 vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 20187C Solarparken AG, Bayreuth1. ALLGEMEINE ANGABENDie 7C Solarparken AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 S.2 HGB i. V. m. § 264d HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Bayreuth und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth in der Abteilung B mit der Handelsregisternummer 6106 eingetragen. Für die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird das gesetzliche Gliederungsschema angewendet. Zur besseren Verständlichkeit und Klarheit des Jahresabschlusses wurde innerhalb des Anlagevermögens das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2.A II bzw. Abs. 3.B Nr. 3 HGB erweitert um die Posten Solaranlagen und Solaranlagen im Bau. 1.1 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie bestehenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden stetig ausgeübt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: A. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEDie immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über eine Nutzungsdauer von in der Regel 3 bis 5 Jahren. B. SACHANLAGENDie bilanzierten Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aktiviert. Soweit erforderlich, werden auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen Nutzungsdauern zwischen 3 bis 33 Jahren zu Grunde. C. FINANZANLAGENDie Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. D. VORRÄTERoh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse und Waren werden mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte wurden zum Nominalbetrag angesetzt. E. FORDERUNGEN UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDESämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Nettoforderungen wird i.H.v. einem Prozent vorgenommen. F. WERTPAPIEREDie Gesellschaft hat im Berichterstattungszeitraum Wertpapiere i.H.v. TEUR 307 erworben, die mit den Anschaffungskosten bilanziert wurden. G. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTENDie Bilanzierung der laufenden Bankguthaben und der Kassenbestände (Zahlungsmittel bzw. liquide Mittel) erfolgt mit dem jeweiligen Nennbetrag. H. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENAls Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. I. EIGENKAPITALDas Eigenkapital wird zum Nennbetrag bilanziert. Es besteht aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, aufgeteilt in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs 2 Nr. 1 und Nr. 4 HGB, sowie dem Bilanzgewinn. J. RÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen Verpflichtungen und werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ihrer Restlaufzeit entsprechend mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Es wurden Rückstellungen für Gewährleistungen gebildet, die ehemaligen Kunden eingeräumt wurden. Die tatsächliche Inanspruchnahme war zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung und der Erstellung des Abschlusses nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung wurden Annahmen getroffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Prozessrisiken, bekannte und vermutete Mängel sowie sich künftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungsprogramme haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Schätzungen werden einzelfallbezogen vorgenommen. Es wurden voraussichtliche Preissteigerungen von zwei Prozent zugrunde gelegt. Die Gewährleistungsrückstellungen werden in voller Höhe als kurzfristig angesehen, da mit einer Inanspruchnahme aus Gewährleistungen bzw. der Beseitigung der Gewährleistungen in überwiegender Zahl im Laufe des nächsten Geschäftsjahres zu rechnen ist und dies auch aufgrund der hohen Unsicherheit über das zeitliche Profil der Inanspruchnahmen als sachgerecht angesehen wird. K. VERBINDLICHKEITENDie Verbindlichkeiten (Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten) sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. L. FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNGGeschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden gemäß 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. M. VERWENDUNG VON ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGENIm Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zu Grunde gelegt, die sich auf den Ansatz, den Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Vermögensgegenstände, Schulden und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die zu Grunde gelegten Annahmen und Schätzungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer langfristiger Vermögensgegenstände und auf die Bewertung von Rückstellungen. N. LATENTE STEUERNDer Steuersatz für die Berechnung der aktiven latenten Steuern beträgt 29,48 Prozent. Von dem Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang der aktiven latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Sachverhalte, die den Ansatz passiver latenter Steuern erfordern, lagen nicht vor. 1.2 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZA. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENSDie Entwicklung der Gegenstände des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. ANLAGENSPIEGEL Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2018 scroll
Abschreibungen zum 31. Dezember 2018 scroll
FINANZANLAGEVERMÖGEN Die Finanzanlagen betreffen die in der folgenden Übersicht aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG. scroll
B. VORRÄTEDie Vorräte der Gesellschaft betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie im Vorjahr geleistete Anzahlungen auf Vorräte. Unter den Handelswaren werden erworbene PV Module ausgewiesen, die im Rahmen von Die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte betreffen eine Anzahlung auf einer Lieferung von PV Modulen die zum Weiterverkauf oder zur Eigenverwendung bestimmt sind. C. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENSämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D. FORDERUNGEN GEGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMENDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind von EUR 53,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 90,1 Mio. gestiegen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Darlehensforderungen zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr i.H.v. 78,0 Mio. (VJ: EUR 50,7 Mio.). Darüber hinaus gab es Darlehensforderungen i.H.v. EUR 11,4 Mio. (VJ: EUR 2,1 Mio.) zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Ebenso enthalten sind Forderungen aus Beteiligungserträgen i.H.v. EUR 185.000 (VJ: EUR 44.000). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten zudem EUR 0,5 Mio. (VJ: EUR 0,7 Mio.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. E. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEDie sonstigen Vermögensgegenstände i.H.v. TEUR 143 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Umsatzabgrenzungen i.H.v. TEUR 8, Umsatzsteuererstattungsansprüche i.H.v. TEUR 6 und eine Forderung i.H.v. TEUR 28 aufgrund einer Zollausgleichszahlung, deren Rückerstattung wir im nächsten Jahr erwarten, als auch geleistete Anzahlungen i.H.v. TEUR 35. F. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTENDieser Posten beinhaltet Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 6.294 (VJ: TEUR 7.142). Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 604 (VJ: TEUR 604) unterliegen Verfügungsbeschränkungen im Zusammenhang mit Vertragserfüllungsbürgschaften oder stellen Projektreservekonten für eigene Solaranlagen dar. G. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENEs wurden Bearbeitungsentgelte für langfristige Bankfinanzierungen i.H.v. TEUR 44 in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Dieses Agio wird über die Laufzeit der jeweiligen Bankfinanzierung aufgelöst. H. GEZEICHNETES KAPITALDas gezeichnete Kapital bestand zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 aus insgesamt 53.394.083 Aktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie, sodass das Grundkapital der Gesellschaft EUR 53.394.083 betrug. Es gibt eine einheitliche Aktiengattung. Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals wird in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
Im Berichtsjahr wurden insgesamt zwei Kapitalerhöhungen durch Privatplatzierungen vorgenommen.
Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum eine weitere Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nebst einer ordentlichen Kapitalherabsetzung vorgenommen:
I. KAPITALRÜCKLAGEDie Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2018 EUR 38.388.026,08 (VJ: EUR 33.931.722,38). Sie ist aufgeteilt gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 HGB und entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt: scroll
Die Zunahme bestand aus dem Emissionsagio der Privatplatzierungen i.H.v. insgesamt EUR 10.329.653,70. Entsprechend den oben beschriebenen Eigenkapitaltransaktionen im Berichtsjahr, gliedert sich die Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag wie folgt:
J. BILANZGEWINNDer Bilanzgewinn hat sich während des Berichtszeitraums aufgrund folgenden Sachverhalten verändert: Am 01. Juni 2018 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjähr 2017 i.H.v. EUR 4.679.182 (VJ: EUR 0,00), bzw. EUR 0,10 (VJ: 0,00) je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen. Der verbleibende Bilanzgewinn nach Ausschüttung i.H.v. EUR 2.466.441 wird auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht sich um den erwirtschafteten Jahresüberschuss 2018 i.H.v. EUR 1.689.732 sowie um die Entnahme aus der Kapitalrücklage i.H.v. EUR 5.873.350 und datiert zum 31. Dezember 2018 auf EUR 10.029.523. K. STEUERRÜCKSTELLUNGENDie Steuerrückstellungen betreffen erwartete Steueraufwendungen des laufenden Jahres für die Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie den Solidaritätszuschlag. L. LATENTE STEUERNDie Gesellschaft verfügte am Anfang des Berichtzeitraums über gewerbesteuerliche Verlustvorträge i.H.v. etwa EUR 22,6 Mio. und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge i.H.v. EUR 23,8 Mio. Die aktiven latenten Steuern werden nicht aktiviert, da die Gesellschaft ihr Wahlrecht gem. § 274 abs. 1 HGB in diesem Sinne nicht ausübt. Der anzusetzende Steuersatz, dem eine Berechnung der latenten Steuern zugrunde liegen würde, beträgt 29,48 %. M. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: scroll
Die 7C Solarparken AG räumte ihren Kunden unterschiedliche Gewährleistungsansprüche ein. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung sind Annahmen zu treffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Sich zukünftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungen haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten betreffen Vertragsstreitigkeiten. Die Rückstellung für Personalaufwendungen beinhaltet Tantiemen, nicht genommenen Urlaub sowie die zu erwartenden Aufwendungen für die Berufsgenossenschaft. Die Rückstellungen für Drohverluste betreffen verlusttragende Verträge, die in den kommenden Jahren für konzerninterne Kunden ausgeführt werden sollen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. N. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENIm Berichtszeitraum hat die 7C Solarparken AG weitere Bankfinanzierungen für die Finanzierung Ihrer Investitionen aufgenommen, sodass die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Bilanzstichtag EUR 36,4 Mio. (VJ: EUR 13,3 Mio.) betrugen. Die Zunahme ist auf das abgeschlossene Schuldscheindarlehen i.H.v. EUR 25,0 Mio. zurückzuführen. Die Bankverbindlichkeiten i.H.v. EUR 11,4 Mio. (VJ: EUR 13,3 Mio.) gegenüber Kreditinstituten werden mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mietzahlungen besichert. Zudem wurden künftig abrufbare Sichteinlagen für bestimmte Bankdarlehen verpfändet. Das Schuldscheindarlehen i.H.v. EUR 25 Mio. (VJ: EUR 0) ist nicht besichert. Der Verbindlichkeitsspiegel wird in untenstehender Tabelle dargestellt: scroll
O. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENSämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 65 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. P. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER VERBUNDENEN UNTERNEHMENDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben einen Wert i.H.v. TEUR 1.669 (VJ: TEUR 5.435). Davon haben TEUR 1.478 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. (VJ: TEUR 5.244). Q. SONSTIGE VERBINDLICHKEITENDie sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. scroll
1.3 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGA. UMSATZERLÖSEUmsatzerlöse i.H.v. TEUR 6.190 (VJ: TEUR 3.635) wurden im Berichtszeitraum realisiert. scroll
Die Umsätze verteilen sich regional wie folgt: scroll
Die Umsatzerlöse resultieren hauptsächlich aus Dienstleistungen, wie Wartung und Reparatur für die Photovoltaikanlagen der Kunden (TEUR 4.745). Gleichwohl investiert die Gesellschaft auch in eigene Solaranlagen und Immobilien, dadurch konnten externe Umsatzerlöse durch Stromverkauf (TEUR 1.430) bzw. Vermietung (TEUR 15) erwirtschaftet werden. Die Umsatzerlöse wurden zu 74,2 % (VJ: 62,5 %) gegenüber verbundenen Unternehmen realisiert. In den ausgewiesenen Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsatzerlöse nur in einem unwesentlichen Umfang von TEUR 56 (VJ: TEUR 60) enthalten. B. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Beträge aus der Währungsumrechnung i.H.v. TEUR 0 (VJ: TEUR 4). C. MATERIALAUFWANDDer Materialaufwand resultiert im Wesentlichen aus dem Bezug von Fremdleistungen und dem Verbrauch von Modulen und sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Rahmen des technischen Betriebes. scroll
D. PERSONALAUFWANDDie Kosten für die Altersversorgung betrugen im Berichtszeitraum TEUR 6 (VJ: TEUR 4). E. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 1.837 umfassen im Wesentlichen Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten i.H.v. TEUR 410, Bank- und Kapitalmarktkosten i.H.v. TEUR 589. Der Eingang einer Schadenersatzzahlung, die wirtschaftlich zwei verbunden Unternehmen gehört, hat zu außergewöhnlichen sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 125 geführt. Periodenfremde Aufwendungen sind i.H.v. TEUR 55 angefallen. F. ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGENDie Erträge aus Beteiligungen beinhalten die Ausschüttungen der Colexon Italia, Imola / Italien, (TEUR 80) sowie der ProVireo Solarpark 3. Schönebeck GmbH & Co. KG, Bayreuth (TEUR 141). Beide Gesellschaften stehen im 100 %igen Eigentum der Gesellschaft. G. ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGEDie Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren aus Zinsen für Bankguthaben und verzinsten Forderungen, aus Zinsen für Darlehen an Tochterunternehmen und aus Zinserträgen gemäß § 233a AO. In Summe betrugen die Zinsen TEUR 3.116 (VJ: TEUR 1.964). H. SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen i.H.v. TEUR 966 (VJ: TEUR 621) spiegeln im Wesentlichen den Zinsaufwand für das im Berichtszeitraum aufgenommene Schuldscheindarlehen i.H.v. TEUR 578 sowie die Zinsen der Darlehen aus Tochterunternehmen i.H.v. TEUR 89 (VJ: TEUR 260) und den Zinsaufwand aus Darlehen von Kreditinstituten i.H.v. TEUR 273 (VJ: TEUR 254) wider. Zinsen aus dem Coupon der Wandelanleihe fielen aufgrund der Tilgung im Vorjahr in diesem Berichtszeitraum (VJ: TEUR 49) nicht mehr an. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen i.H.v. TEUR 24 (VJ: TEUR 29) und ähnliche Aufwendungen von TEUR 2 (VJ: TEUR 2) entstanden. I. STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAGDie Steuern vom Einkommen und Ertrag teilen sich wie folgt auf: scroll
J. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGDie Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über einen ausschüttungsfähigen Gewinn von EUR 10.029.524. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn i.H.v. EUR 10.029.524 aus dem Geschäftsjahr 2018 wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigte Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag i.H.v. EUR 5.873.349,13; - der Restbetrag i.H.v. EUR 4.156.174,87 ist auf neue Rechnung vorzutragen. K. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND AUßERBILANZIELLE GESCHÄFTEDie Gesellschaft ist im Rahmen der Veräußerung von fünf Solarprojekten Rückkaufverpflichtungen eingegangen. Die Rückkaufpreise belaufen sich in der Summe auf TEUR 1.291. Die Andienungsrechte der Käufer der Solarprojekte können nach einer Laufzeit der Anlagen von 20 Jahren am 31. Dezember 2029 ausgeübt werden. Die Restlaufzeit beläuft sich damit auf fünf Jahre. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Die Gesellschaft schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Andienungsrechte ausgeübt werden, als gering ein. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Dienstleistungsverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr i.H.v. TEUR 21 (VJ: TEUR 35) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren i.H.v. TEUR 31 (VJ: TEUR 2). Außerdem ergeben sich aus Miet- und Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Verpflichtungen i.H.v. TEUR 42 (VJ: TEUR 46), davon TEUR 20 gegenüber verbundenen Unternehmen und mit einer Restlaufzeit von größer als eins bis zu fünf Jahren i.H.v. TEUR 75 (VJ: TEUR 84), davon TEUR 40 gegenüber verbundenen Unternehmen. Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 1.4 SONSTIGE ANGABENA. ANZAHL DER ARBEITNEHMERIm Geschäftsjahr 2018 waren in der Gesellschaft durchschnittlich 11 Mitarbeiter beschäftigt. Der technischen Abteilung waren durchschnittlich 7 Mitarbeiter zuzurechnen und 4 Mitarbeiter dem kaufmännischen Bereich. Es wurden im Berichtsjahr zum Bilanzstichtag 11 Mitarbeiter beschäftigt, davon 4 kaufmännische und 7 technische Mitarbeiter. B. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERSscroll
C. GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN PERSONENWesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden, bestanden im Jahr 2018 nicht. D. VORSTANDIm Geschäftsjahr 2018 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten: scroll
Die Bezüge für die Geschäftsführung, die wirtschaftlich der 7C Solarparken AG zugerechnet wurden, beliefen sich auf scroll
Die Angaben der Bezüge der Vorstände wurden im vorausgegangenen Geschäftsjahr kompakt im zusammengefassten Lagebericht unter den Angaben zum Corporate Governance Codex angegeben. Eine separate Darstellung der gewährten Leistungen für die Vorstände erfolgt im Berichtsjahr im Anhang der Gesellschaft in der oben dargestellten Tabelle. Die Vorjahresbezüge sind ebenfalls dieser zu entnehmen. Folgende Leistungszusagen bestehen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandsbestellung: Herr Steven De Proost: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden. Herr Koen Boriau: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden. E. AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich in 2018 wie folgt zusammen: scroll
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB der Aufsichtsratsmitglieder: scroll
Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 84 (VJ: TEUR 86). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt. Der feste Anteil der jährlichen Vergütung beträgt für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie Mitglieder TEUR 18, für den Vorsitzenden jedoch TEUR 27 und ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Darüber hinaus wurden Sitzungsgelder von TEUR 0,5 pro Sitzung und Reisekostenerstattungen gezahlt. scroll
F. STIMMRECHTSMITTEILUNGENDie Stimmrechte teilen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 im Wesentlichen wie folgt auf: scroll
Erklärung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dem Unternehmen mitgeteilt worden sind. Es ging im Geschäftsjahr 2018 der 7C Solarparken AG folgende Mitteilung zu.
G. GENEHMIGTES KAPITAL 2016Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 21.179.504,00 durch Ausgabe von bis zu 21.179.504 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Demzufolge betrug das genehmigte Kapital 2016 bis zu seiner Aufhebung noch EUR 16.943.332,00. Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 01. Juni 2018 hat das genehmigte Kapital 2016 aufgehoben. H. GENEHMIGTES KAPITAL 2018Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 01. Juni 2018 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31.05.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 23.395.912,00 durch Ausgabe von bis zu 23.395.912 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Während des Berichtszeitraums hat der Vorstand diese Ermächtigung im Juni und November ausgeübt, um das Grundkapital mit EUR 6.602.258,00 durch Ausgabe von 6.602.258 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Demzufolge betrug das genehmigte Kapital 2018 bis zum Ende des Geschäftsjahres noch EUR 16.793.654,00. I. BEDINGTES KAPITAL 2016Die Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu 20.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Bis zum Ende des Berichtszeitraums wurden 23.521 Aktien durch eine Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 aus dem bedingten Kapital 2016 geschaffen. Das bedingte Kapital beläuft sich damit am Jahresende auf EUR 19.976.479,00. Während des Berichtzeitraums wurde das Bedingte Kapital 2016 entsprechend der Erhöhung bzw. Herabsetzung des gezeichneten Kapitals, wie in Abschnitt 1.2.I beschrieben, im gleichen Verhältnis erhöht bzw. herabgesetzt. 1.5 NACHTRAGSBERICHTEreignisse von besonderer Bedeutung die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnten sind bis zum Tag der Veröffentlichung nicht bekannt. 1.6 ENTSPRECHENSERKLÄRUNGDie gemäß § 161 AktG abzugebende Erklärung, inwieweit den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird, wurde durch Veröffentlichung auf der Homepage abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. 1.7 KONZERNVERHÄLTNISSEDie 7C Solarparken AG ist das Mutterunternehmen des 7C Solarparken Konzerns und stellt einen Konzernabschluss nach IFRS auf, der im Bundesanzeiger offengelegt wird bzw. ist.
Bayreuth, 23. April 2019 Steven De Proost, Vorstand, CEO Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO WEITERE INFORMATIONENVERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt und dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beschrieben sind."
Bayreuth, 23. April 2019 Steven De Proost, CEO Vorstand Koen Boriau, CFO Vorstand Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die 7C Solarparken AG, Bayreuth VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der 7C Solarparken AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der 7C Solarparken AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt "Weitere gesetzliche Angaben" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zum Corporate Governance Kodex und die in Abschnitt "Versicherung der gesetzlichen Vertreter" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1.) Sachverhalt und Problemstellung 2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3.) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: A. Bilanzierung der Kapitalmaßnahmen
B. Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen
Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 1. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. September 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der 7C Solarparken AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Andrea Meyer.
Nürnberg, 23. April 2019 Baker Tilly GmbH & Co. KG Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer Meyer, Wirtschaftsprüferin DISCLAIMERDer vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstands der 7C Solarparken AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunftsbezogenen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächliche Leistungen und Ergebnisse der 7C Solarparken AG anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Änderungen der Geschäftsstrategie. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die 7C Solarparken AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen. |
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