7C Solarparken AG

Bayreuth

JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2018 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2018

BERICHT DES VORSTANDS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2018 war das bisher erfolgreichste Jahr in der Geschichte der 7C Solarparken.

Das lag zum einen an dem erfolgten Ausbau des Bestandsportfolios von 118 MWp am Jahresende 2017 auf 154 MWp am Ende des Geschäftsjahres 2018, was einer Steigerung um 31% entsprach. Wir haben die 150 MWp schneller erreicht als geplant und liegen bei Vorlage dieses Berichts bereits bei 167 MWp plus dem bereits in Q1 getätigten Erwerb des Betriebsführungsgeschäfts eines PV Portfolios von 77 MWp, sodass wir mit unseren Vorbereitungen auf einen "tier-2" Status, d.h. dem Erreichen der 200 MWp. bis Ende des Jahres schon gut unterwegs sind. Maßgeblich durch den Erwerb des Amatec Projektentwicklungsgeschäfts im Frühjahr 2018 haben sich die Investitionen in Neubauanlagen in 2018 auf EUR 8,4 Mio. mehr als verdreifacht. Unterstützt wird das Wachstum durch einen guten Zugang zu den Kapitalmärkten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 haben wir zur Realisierung unseres Wachstums ein breites Spektrum an Finanzinstrumenten genutzt. Das ist notwendig, um als Gesellschaft in einem kapitalintensiven Markt erfolgreich zu sein. Im Februar haben wir ein Schuldscheindarlehen (EUR 25 Mio.) zu attraktiven Konditionen mit Laufzeiten von 5 und 7 Jahren begeben. Im Juni und November platzierten wir erfolgreich zwei Kapitalerhöhungen und erzielten einen Bruttoerlös von knapp EUR 16,9 Mio. Auf der Fremdkapitalseite haben wir das äußerst günstige Zinsumfeld konsequent genutzt und sehr teure Projektfinanzierungen abgelöst und durch zinsgünstige Darlehen ersetzt.

Das Jahr 2018 war in Deutschland das sonnenreichste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. Der "Jahrhundertsommer 2018" hat unsere Zahlen stark und positiv beeinflusst. Die positiven Auswirkungen auf den Umsatz lagen bei ca. 8 %. Können wir mit weiteren "Super-Sommern" rechnen? Wir wissen es nicht - aber was wir wissen ist, dass wir als deutscher PV-Betreiber vom Klimawandel mit mehr Sonnenstunden pro Jahr profitieren, aber genauso konsequent Lösungen für die nächste Generation durch unsere CO2-freien Investments voranbringen.

Auch in Bezug auf die finanziellen Eckdaten verlief das Geschäftsjahr 2018 für uns sehr erfolgreich. 7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 40,3 Mio. (i.VJ: EUR 33,0 Mio.) und erfüllte bzw. übertraf damit den Planansatz von größer EUR 35,1 Mio. des Vorjahres. Das EBITDA erhöhte sich auf EUR 35,1 Mio. (i.VJ: EUR 29,9 Mio.), was einer deutlichen Steigerung um 17,4% entspricht. Damit wurde auch der prognostizierte Wert des EBITDA von größer EUR 29,6 Mio., zuletzt im November 2018 im Rahmen des Geschäftsplans 2018 bis 2020 auf erwartete EUR 33 Mio. erhöht, deutlich erfüllt bzw. überschritten. Auch unser Cashflow je Aktie (CFPS) übertraf die Prognose (EUR 0,49 je Aktie) und stieg von EUR 0,49 in 2017 auf EUR 0,60 je Aktie in 2018. Darüber hinaus überschritt die Eigenkapitalquote zum ersten Mal in unserer Firmengeschichte die Marke von 30%. Die Anteilseigner der 7C Solarparken AG wollen wir, wie im vergangenen Jahr, an der positiven Ergebnisentwicklung des Unternehmens in angemessener Weise beteiligen. Wegen dem äußerst erfolgreichen Geschäftsjahr 2018 schlagen wir daher die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je Aktie vor. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 10% (2017: EUR 0,10).

Wir sehen das Jahr 2019 als ein Übergangsjahr in Hinsicht auf eine Normalisierung der Sonneneinstrahlung. Hier sind wir eher vorsichtig und gehen von durchschnittlichen Witterungsbedingungen aus. Auch in Hinsicht auf unseren PV-Eigenbestand gehen wir von einem Übergangsjahr aus. Wir zielen darauf ab, so schnell wie möglich den "tier-2" Status zu erreichen, sodass in 2020 der Eigenbestand mit einer "ZWEI" anfängt, um das volle Potential für unsere Aktionäre zu heben.

Weil unsere Pipeline gut gefüllt ist, beschäftigen wir uns schon eingehend mit unserer Reise auf 500 MWp und hoffen, dass uns unsere Aktionäre das notwendige Vertrauen dazu geben diese Reise gemeinsam zu unternehmen.

Der Vorstand geht bei seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2019 für den Konzern davon aus, dass sich der CFPS mit mindestens EUR 0,50 je Aktie den Werten für ein durchschnittliches Wetterjahr anpasst. Unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandsportfolios von 167 MWp erwartet der Vorstand für den Konzern eine leichte Steigerung der Umsatzerlöse auf EUR 41,0 Mio. Das EBITDA für das Geschäftsjahr 2019 wird mit mindestens EUR 35,0 Mio. prognostiziert, welches im Minimum auf einer Linie mit dem EBITDA des Geschäftsjahres 2018 liegt.

An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 7C Solarparken unseren Dank für die im Laufe des Berichtsjahres erzielten Fortschritte aussprechen. Unser Dank gilt auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihren geleisteten Beitrag, unseren Aktionären für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen sowie unseren zahlreichen Stakeholdern und Geschäftspartnern.

 

Bayreuth, 23. April 2019

Steven De Proost, CEO

Koen Boriau, CFO

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

auch im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands auf Basis dessen ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichterstattung regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Dabei hat er alle ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrgenommen.

Im Berichtsjahr ist der Aufsichtsrat zu insgesamt sechs ordentlichen Sitzungen zusammengekommen. An allen Sitzungen nahmen stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats und auch der Vorstand teil. Darüber hinaus fanden in mehreren Fällen auch fernmündliche Sitzungen als Telekonferenzen statt, wichtige und eilbedürftige Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefasst.

GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

Auch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand in einem regelmäßigen Austausch. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand schriftlich und mündlich über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Seine Berichtspflicht hat der Vorstand demnach vollumfänglich erfüllt.

In alle für das Unternehmen bedeutsamen Entscheidungen ist der Aufsichtsrat im Berichtsjahr einbezogen worden und hat zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war.

WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM

Der Aufsichtsrat befasste sich im Rahmen seiner Beratungs- und Überprüfungstätigkeit im Berichtszeitraum mit den folgenden thematischen Schwerpunkten:

Die Überprüfung der Geschäftsentwicklung aller Konzerngesellschaften sowie die Liquiditäts- und Finanzlage;

Die strategische Unternehmensplanung inklusive der Betrachtung/-Diskussion von M&A, Finanzierungs-, sowie allgemeinen Geschäftschancen;

Die im Berichtsjahr getätigten Akquisitionen bzw. Verkäufe, insbesondere der Erwerb des Amatec Geschäftsbetriebs;

Die erstmalige Ausgabe eines Schuldscheins mit einem Nominalwert von EUR 25,0 Mio. im Geschäftsjahr 2018

Beobachtung des Risikomanagements, insbesondere in Bezug auf die Gewährleistungs- sowie Einzelrisiken aus der Generalunternehmertätigkeit der 7C Solarparken AG;

Verfolgung / Erfüllungen der Zielvorgaben der strategischen Geschäftspläne 2016-2018 und 2017-2019, insbesondere die sich hieraus ergebenden Chancen;

Festsetzung des neuen strategischen Geschäftsplans 2018-2020: "Entwicklung zu einem 500 MWp Spieler in 2025";

Kapitalmaßnahmen, welche nachstehend genauer erläutert werden. Insgesamt stimmte der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 zwei Barkapitalerhöhungen mit einem Gesamtvolumen i.H.v. EUR 16,9 Mio. zu.

WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

Verabschiedung der Entsprechenserklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex (26. Januar 2018);

Zustimmung zum Erwerb des Amatec Geschäftsbetriebs, zum Erwerb der Anteile an den SPVs, deren Entwicklung schon vorangeschritten ist, sowie zum Erwerb der Anteile an der Amatec PV 25 GmbH & Co. KG ("Mühlheim") und Amatec Grunderwerb GmbH. Der Erwerb beinhaltet ebenfalls Kaufoptionen an 4 MW Bestandsprojekten aus den Jahren 2011-2017 (26. Januar 2018).

Zustimmung zur Aufnahme eines Schuldscheindarlehens und Abschluss eines Schuldscheindarlehensvertrags (22. Februar 2018);

Zustimmung zum Erwerb der Gesellschaften der SunX PV-Portfolio (9. April 2018);

Verabschiedung der Einladung für die ordentliche Hauptversammlung 2017 (19. April 2018);

Billigung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 nebst Lagebericht; der Jahresabschluss war damit festgestellt. (23. April 2018);

Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 nebst Konzernlagebericht; der Konzernjahresabschluss war damit festgestellt. (23. April 2018);

Wiederwahl von Herrn De Meester als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Frau Woods als stellvertretende Vorsitzende. (1. Juni 2018);

Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung von EUR 46.791.825,00 auf bis zu EUR 51.471.007,00 durch Ausgabe von bis zu 4.679.182 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (18. Juni 2018);

Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juni 2018 zu einer Kapitalerhöhung von EUR 51.471.007,00 auf bis zu EUR 53.394.083,00 unter Gewährung eines Bezugsrechts für bestehende Aktionäre durch Ausgabe von bis zu 1.923.076 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen (1. November 2018);

Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRAT

VORSTAND

Der Vorstand der 7C Solarparken AG setzt sich im Berichtsjahr unverändert aus Herrn Steven De Proost und Herrn Koen Boriau zusammen.

AUFSICHTSRAT

Zu personellen Veränderungen kam es im Aufsichtsrat im Berichtszeitraum nicht. Die Mandate der bestehenden Aufsichtsratsmitglieder wurden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juni 2018 verlängert.

DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Nach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 haben Aufsichtsrat und Vorstand am 26. Januar 2018 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2018 verabschiedet und auf der Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht. Etwaige Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex werden in dieser Erklärung offengelegt und erläutert. Über die Corporate Governance bei 7C Solarparken berichtet der Vorstand auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Teil des Geschäftsberichts.

Interessenskonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten.

JAHRESABSCHLUSS 2018

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juni 2018 haben die Aktionäre der Gesellschaft die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2018 der 7C Solarparken AG gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der Regelungen des Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer, den Prüfungsauftrag erteilt.

Den vom Vorstand erstellten Jahres- und Konzernabschluss samt zusammengefassten Lagebericht hat die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung für eine eigene Prüfung zugesendet. Diese Unterlagen waren in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 23. April 2019 im Beisein des Abschlussprüfers Gegenstand umfangreicher Erörterungen. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung. Ferner berichtete er, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er den Jahres- und den Konzernabschluss 2018. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt.

GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Der Vorstand der Gesellschaft hat vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 10.029.524,- zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigte Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag i.H.v. EUR 5.873.349,13 zu verwenden und den Restbetrag i.H.v. EUR 4.156.174,87 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt.

Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und ihren persönlichen Einsatz im Berichtsjahr. Unseren Aktionärinnen und Aktionären danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit Zustimmung der Aktionäre hoffen wir, die Grundlagen für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu schaffen.

 

Bayreuth, 23. April 2019

Hr. Joris de Meester, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr VOM 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

7C Solarparken AG, Bayreuth

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTUR

Der 7C Solarparken Konzern (im Folgenden kurz 7C Solarparken oder Konzern genannt) hat als Tätigkeitsschwerpunkt den Erwerb und Betrieb von PV-Anlagen bei laufender Optimierung der Anlagen. Mutterunternehmen des Konzerns ist die 7C Solarparken AG, mit Sitz in Bayreuth. Sie nimmt die Funktion einer operativen Holdinggesellschaft wahr. Ihr obliegt die Steuerung im Rahmen eines aktiven Anlagenmanagements sowie die kaufmännische und technische Betreuung der einzelnen Anlagen. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen sowie insgesamt 88 inländischen und 9 ausländischen Tochtergesellschaften. Der Konzern legt seinen Aktivitätsschwerpunkt auf den Erwerb und den Betrieb von PV-Anlagen in Deutschland.

Im Geschäftsjahr hat der Konzern den Amatec-Geschäftsbetrieb erworben. Hierdurch hat sich die Tätigkeit des Konzerns auf die Entwicklung von PV-Anlagen für den Eigenbestand ausgedehnt. Der Konzern verfügt aus gleichem Grund über ein Team, um nunmehr gelegentlich als Generalunternehmer für eigene PV-Anlagen aufzutreten.

Darüber hinaus verwaltet der Konzern sein im Eigentum befindliches Immobilienportfolio, das sog. PV Estate, in dem sich eigene Grundstücke und Gebäude befinden, die mit dem Solarbetrieb in Verbindung stehen. Dieses Portfolio wurde im Geschäftsjahr weiterhin auf opportunistische Weise ausgebaut.

Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, stellt in ihrer Funktion als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns einen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 315a Abs. 1 HGB auf. Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2018 stellt sich wie folgt dar:

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WERTSCHÖPFUNGSMODEL

7C Solarparken positioniert sich als unabhängiger Eigentümer/Betreiber von PV-Anlagen (Independent Power Producer oder kurz: IPP) mit Einspeisung hauptsächlich in Deutschland. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert der deutsche Staat feste Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisevergütungssatz festgelegt wird, sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen.

Das Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen sowie risikoarme Optimierung und Expansion des Portfolios für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Die Kernkompetenz des Konzerns besteht aus dem professionellen Management von PV-Anlagen über den gesamten Wertschöpfungszyklus, beginnend mit der Projektentwicklung und ausgewählten Aufgaben beim Bau von Neuanlagen, der Akquisition von Neubau- und Bestandsprojekten, der Finanzierung und Optimierung bis hin zum Betrieb der Anlage.

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Durch den Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebs im Februar 2018 wurde das Geschäftsmodel dauerhaft um die Entwicklung von neuen Solaranlagen erweitert, sodass 7C Solarparken nachhaltig von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungsphase profitieren kann. Gelegentlich können durch diesen Erwerb auch Aufgaben eines Generalunternehmens während der Bauphase hausintern übernommen werden wie z.B. der Einkauf von Modulen und Wechselrichtern oder die Baubeaufsichtigung.

Einen wesentlichen Bestandteil der Wertschöpfung stellt die Ertragssteigerung durch entweder die Entwicklung von neuen Solaranlagen oder die technische und kaufmännische Optimierung erworbener Bestandsanlagen dar.

Dabei achtet das Management in seinen Entscheidungen auf einen ressourcenschonenden Einsatz, der auf eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Anlagen und deren Wert abzielt. Ziel ist es, die Anlagen während der Laufzeit der Einspeisevergütung und soweit möglich darüber hinaus in ihrer Substanz zu erhalten. Angesichts der langfristigen und nachvollziehbaren Cashflows sind die Solarparks der Gesellschaft grundsätzlich in einem Verhältnis von 25% Eigenkapital und 75% Fremdkapital finanziert. Dadurch, dass rechtlich unabhängige Projektgesellschaften ("SPV´s") die Solarparks erwerben und betreiben, ergibt sich eine Risikostreuung und Risikominimierung für den Konzern.

Dennoch kommt es im Konzern gelegentlich zu einer Konzentrierung von Solaranlagen in einzelnen dieser Projektgesellschaften. Neue oder bestehende PV-Anlagen werden aufgrund verschiedener Kriterien (wie z.B. Standort, finanzierendes Kreditinstitut oder Charakteristika wie - Freifläche/Dach, Größe, Baujahr) zunehmend mit anderen Anlagen in einer Projektgesellschaft zusammengefasst. Einerseits können durch die Zusammenführung von Solaranlagen in einzelnen Gesellschaften Kostenersparnisse auf operativer sowie auf finanzieller Ebene erzielt werden, andererseits soll die Beschränkung der Anzahl der Projektgesellschaften zur besseren Steuerung des Konzerns beitragen. Der Konzern macht in der Festlegung seiner Struktur somit laufend eine Abwägung zwischen den Vorteilen der Risikostreuung und derjenigen der Reduktion der Anzahl an Projektgesellschaften. Neben der Produktion und dem Verkauf von Strom zu fixen und regulierten Preisen an oft öffentliche und gewerbliche Abnehmer (z.B. Netzbetreiber, Energiehändler und lokale Konsumenten) erwirbt die 7C Solarparken auch "PV Estate", welches auf Eigentum von Grundstücken und Gebäuden/Hallen in Bezug zu den unternehmenseigenen PV Anlagen abzielt. Diese Investitionen ermöglichen es dem Konzern durch die Einsparung der jährlichen Pachtkosten der PV Parks, eine wiederkehrende Rendite zu erzeugen, aber auch, vom Wert der betreffenden PV Anlagen über die Laufzeit der Einspeisevergütungen hinaus zu profitieren. Gelegentlich ermöglicht die PV-Estate-Aktivität zusätzliche Mieteinnahmen von Drittkunden, welche Teile der konzerneigenen Grundstücke nutzen.

ANLAGENPORTFOLIO

Der strategische Fokus des Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 und 5 MWp. Sollten sich wirtschaftlich interessante Möglichkeiten ergeben wird aber auch in kleinere oder größere Dach- oder Freiflächenanlagen investiert. Zum Ende des Jahres 2018 umfasste das Anlagen-Portfolio eine Leistung von 154 MWp, wovon 1,2 MWp Neuanlagen noch nicht ans Stromnetz angeschlossen waren. Das Gesamtportfolio produziert pro Jahr ungefähr 147 GWh Energie. Dies reicht aus, um mehr als 41.700 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 113.500 Tonnen CO2 eingespart.

ANLAGENBESTAND

Zum Bilanzstichtag betrieb 7C Solarparken mehr als 100 Solarparks mit einer Gesamtkapazität von insgesamt 154 MWp. Neben kleineren Investitionen in Dachanlagen in Belgien i.H.v. 4 MW (2,9%) befindet sich der Großteil des Portfolios an PV-Anlagen in Deutschland (97,1 %). Das Portfolio verteilt sich auf folgende Standorte:

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Der Konzern betreibt grundsätzlich Solaranlagen in ganz Deutschland, ist aber vor allem in den sonnenreichen Gebieten in Deutschland tätig: 30% des Portfolios befinden sich in Bayern, 21% in Sachsen-Anhalt sowie jeweils 11% in Rheinland-Pfalz und Sachsen. Änderungen in der Zusammenstellung der geografischen Zuordnung des Anlagenportfolios (z.B. künftige Investitionen in weniger sonnenreichen deutschen Regionen) kann somit die nicht-finanziellen Kennzahlen, nämlich den spezifischen Ertrag (kWh/kWp) sowie die Performance Ratio (negativ) beeinflussen.

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Der Konzern hat sowohl solare Freiflächen als auch Dachanlagen in seinem Bestand. Im Vergleich zu anderen größeren Solaranlagenbetreiber auf dem deutschen Markt hat der Konzern mit ca. 43% des Gesamtportfolios einen relativ hohen Anteil an Dachanlagen im Bestand. Dachanlagen sind zwar typischerweise operativ schwieriger zu betreiben und ertragsschwächer je installierter kW durch eine suboptimale Ausrichtung der Module, haben dafür aber eine höhere Einspeisevergütung und oft auch eine bessere Chance auf einen guten Strompreis nach Ablauf des Einspeisevergütungszeitraums, da sich Stromverbraucher meist in unmittelbarer Nähe der Solaranlage befinden.

ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOS

INVESTITIONEN

Das IPP Portfolio der 7C Solarparken stieg von 118 MWp zum Jahresende 2017 auf 154 MWp zum Jahresende 2018 an. Die folgende Übersicht zeigt die erworbenen und errichteten Anlagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

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INVESTITIONEN 2018 2017
Projekt Leistung (kWp) Projekt Leistung (kWp)
Q1 Sömmerda Bestandsanlage 1.200 Q1 Großfurra Neubau 4.081
Umpferstedt Bestandsanlage 999
Mühlheim Neubau 750
Demmin Bestandsanlage 629
Wallstawe I Bestandsanlage 748
Wallstawe II Bestandsanlage 442
Dähre 1 Bestandsanlage 750
Q2 SunX PV-Portfolio Bestandsanlage 9.482 Q2 Swan Energy Bestandsanlage 1.236
Weißer Weg Bestandsanlage 2.297
Q3 Ludwigsfelde II Neubau 749 Q3 Grafentraubach III Neubau 746
Bernsdorf Neubau 750 Nettgau Neubau 749
Calbe Neubau 750
Flöha Neubau 750
Himmelfürst Neubau 750
Falkenau Neubau 750
Weißenfels (im Bau) Neubau 648
Brandholz Bestandsanlage 1.881
Tangerhütte Bestandsanlage 6.249
Zschornewitz Neubau 2.641
Flieth-Stegelitz (im Bau) Neubau 564
Friedrichsholm Neubau 750
Derching Bestandsanlage 1.110
Säritz Bestandsanlage 630
Q4 Dähre 2 (im Bau) Neubau 640 Q4 Goldberg II Neubau 257
Opel Rüsselsheim Bestandsanlage 6.660
Bitterfeld II (im Bau) Neubau 4.606
Gesamt 36.904 Gesamt 18.335

Das strategische Wachstumsprogramm 2016-2018 von 7C Solarparken sah bis Ende 2018 ein Wachstum auf 150 MWp vor. Dieses Ziel wurde bereits im Laufe des Geschäftsjahres erreicht.

Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2018 neue Anlagen mit einer Leistung von 10,5 MWp (i.VJ: 10,4 MWp) gekauft bzw. beauftragt, wovon 1,9 MWp am Jahresende 2018 noch nicht ans Stromnetz angeschlossen waren (i.VJ. 4,6 MWp). Daneben wurden 26,4 MWp (i.VJ: 7,9 MWp) an Bestandsanlagen erworben. Insgesamt hat sich das Wachstum mit einer Zunahme des Portfolios um 36,9 MWp (i.VJ:. +18,3 MWp) erhöht.

Begünstigt wurde das erhöhte Akquisitionsvolumen bei den Neubauprojekten durch den Erwerb des Entwicklungsgeschäfts des Amatec Geschäftsbetriebs.

Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum für Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 5,9 MWp der Bau vor Jahresende angefangen (nicht aufgeführt in der Tabelle). Der Konzern bleibt damit weiterhin im wesentlichen Umfang im Neubaumarkt tätig.

DESINVESTITIONEN

Im Geschäftsjahr 2018 wurde das Projekt Mühlheim, das im Rahmen des Amatec-Geschäftsbetriebs im Februar 2018 erworben war, wieder veräußert.

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INVESTITIONEN 2018 2017
Projekt Leistung (kWp) Projekt Leistung (kWp)
Q3 Mühlheim 750 Q4 Leo 998

PV ESTATE Portfolio

Neben dem Erwerb von Solaranlagen tätigt der Konzern Investitionen in Immobilien, die (teilweise) für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden, das sog. PV Estate.

PV Estate 7C Solarparken zum 31. Dezember 2018

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IMMOBILIE TYP REGION GRÖßE LEISTUNG BETREIBER
Sandersdorf Konversionsfläche Sachsen-Anhalt 9,7 ha 5,1 MWp 7C Solarparken
Zerre Konversionsfläche Sachsen 28,5 ha 8,0 MWp u.a. inkl. 7C Solarparken
Hausen Logistikhalle Bayern 0,4 ha 0,1 MWp extern
Bayreuth Bürogebäude Bayern 0,2 ha 0,1 MWp 7C Solarparken
Pflugdorf Agrarfläche Bayern 16,5 ha 4,4 MWp 7C Solarparken
Kettershausen Agrarfläche Bayern 5,1 ha 2,4 MWp 7C Solarparken
Stolberg Konversionsfläche NRW 1,0 ha 0,6 MWp 7C Solarparken
Grafentraubach Industrie- und Bürogebäude Bayern 9,4 ha 2,7 MWp 7C Solarparken
Grube Warndt Konversionsfläche Saarland 6,8 ha 3,8 MWp 7C Solarparken
Großfurra Konversionsfläche Thüringen 6,9 ha 4,0 MWp 7C Solarparken
Mühlgrün Konversionsfläche Sachsen 1,5 ha 1,0 MWp 7C Solarparken
Bitterfeld Konversionsfläche Sachsen-Anhalt 12,4 ha 4,6 MWp 7C Solarparken
Umpferstedt Gewerbefläche Thüringen 2,8 ha 1,4 MWp 7C Solarparken
Calbe Gewerbefläche Sachsen-Anhalt 1,8 ha 0,7 MWp 7C Solarparken
Demmin Gewerbefläche Mecklenburg-Vorpommern 2,2 ha 0,6 MWp 7C Solarparken
Weißenfels Gewerbefläche Sachsen-Anhalt 1,1 ha 0,6 MWp 7C Solarparken
Zschornewitz Gewerbe- und Industriefläche Sachsen 4,1 ha 2,6 MWp 7C Solarparken

Auf den Grundstücken oder Gebäuden des PV Estates wurden entweder (teilweise) bereits eigene Solaranlagen betrieben oder es werden Solaranlagen von Dritten betrieben, deren Grundstücke oder Flächen langfristig von der 7C Solarparken an die jeweilige Gesellschaft verpachtet werden.

Insgesamt besaß der Konzern im Geschäftsjahr 2018 110,2 ha. Grundfläche im Eigentum, auf der Solaranlagen mit einer Leistung i.H.v. 42,8 MWp installiert waren oder sich im Bau befanden. Dies entspricht etwas mehr als einem Viertel im Verhältnis zum Gesamtportfolio.

Das PV Estate Portfolio wurde im Geschäftsjahr um insgesamt 12,0 ha erweitert. Darunter befinden sich Gewerbeflächen in Umpferstedt (Thüringen) und ein Grundstück in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) mit einer Größe von 2,8 ha und 2,2 ha. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Erwerbs des Amatec-Geschäftsbetriebs eine Gewerbefläche in Calbe (Sachsen-Anhalt) mit einer Größe von 1,8 ha und in Weißenfels (Sachsen-Anhalt) ein zusätzliches Grundstück von 1,1 ha erworben. Schließlich erwarb der Konzern zusammen mit der Solaranlage in Zschornewitz das dazugehörende Land mit einer Größe von 4,1 ha.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Immobilien veräußert. Im Vorjahr hatte der Konzern aus der Veräußerung einer Industriefläche einen Gewinn i.H.v. EUR 0,1 Mio. realisiert.

ZIELE UND STRATEGIEN

GESCHÄFTSPLANUNGSPROZESS

In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat stellt der Vorstand jährlich einen Geschäftsplan für einen drei Jahre umfassenden Zeitraum auf, in dem die strategischen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. Maßgeblich für den Konzern ist die Verfolgung und Erreichung dieses strategischen Plans. Bisher wurden fünf derartige Geschäftspläne veröffentlicht:

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GESCHÄFTSPLAN PERIODE STATUS
Ausschöpfung des vollen Potentials bis 2016 2014-2016 Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung
Kapitalzuwachs durch Konsolidierung 2015-2017 Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung
Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018 2016-2018 Plan wurde teilweise erfolgreich umgesetzt. Plan wird nicht weiterverfolgt und durch den Plan 2018-2020 ersetzt.
Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler 2017-2019 Plan wurde teilweise erfolgreich umgesetzt und teilweise durch den Plan 2018-2020 weiter konkretisiert.
Erhöhung des IPP-Portfolios auf 220 MWp 2018-2020 Umsetzung des Plans ist im Gange.

GESCHÄFTSPLAN "BAUSTEINE EINER STRATEGISCHEN TRANSAKTION BIS 2018"

Die Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2016-2018 "Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018" wurden der Öffentlichkeit zuerst auf dem Investorentag im September 2016 vorgestellt.

Die erfolgreiche Umsetzung des Plans hängt dabei von der Verwirklichung der nachfolgenden Transaktion und zweier Bausteine ab:

1.

Konsolidierung: Sämtliche Zielsetzungen zu diesem Punkt wurden bis Ende 2017 erreicht und wurden bereits im Vorjahresbericht ausführlich beschrieben.

2.

Optimierung 2.0: Die technische Verbesserung des eigenen Portfolios wurde bereits bis Ende 2017 umgesetzt und führte zu den erwarteten Verbesserungen des EBITDA. Die Optimierungsmaßnahmen und die Auswirkungen auf das EBITDA wurden im zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres ausführlich dargestellt.

3.

Strategische Transaktion 2018: Nachdem die Wachstumsinitiative auf 115 MWp sowie die Optimierung 2.0 vollzogen worden sind, strebte der Vorstand eine strategische Transaktion an, die aus dem "tier-3" Konzern einen "tier-2" Unternehmen machen sollte. Der Vorstand hat nach einer intensiven Marktanalyse entschieden, die Strategische Transaktion 2018 (3) in der oben beschrieben Form nicht zu realisieren. An ihre Stelle tritt der Geschäftsplan 2018-2020 (siehe weiter unten).

GESCHÄFTSPLAN 2017-2019 "ENTWICKLUNG ZU EINEM 200 MWP SPIELER"

Der Geschäftsplan 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wurde der Öffentlichkeit zuerst auf dem Investorentag im November 2017 vorgestellt. Während des Geschäftsjahres 2017 hat der Vorstand die Möglichkeiten einer "strategischen Transaktion 2018" untersucht und infolge dessen die 3. Zielsetzung des Geschäftsplans 2016-2018 in seiner ursprünglichen Form verworfen und eine Neuausrichtung konkretisiert.

Die allgemeine Zielsetzung bleibt beibehalten: Aus dem Unternehmen einen "tier-2" Spieler zu machen durch die Erhöhung Leistung auf 200 MWp. Dies soll nun in zwei Schritten erreicht werden:

1.

Strategische Transaktion 1: Mit diesem Schritt soll ein Wachstum der Leistung des Bestandsportfolios auf 150 MWp erreicht werden. Dazu sollten eine Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler geschlossen sowie eine alternative Finanzierung gesichert werden.

Die Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler soll dem Unternehmen einerseits ermöglichen, eine Pipeline an Solaranlagen zu sichern, andererseits die realisierten Renditen auf Neuanlageninvestitionen zu steigern. Darüber hinaus soll der Anteil von Neuanlagen im Portfolio zunehmen, sodass das Unternehmen von einer Steigerung der Strompreise (ggf. sogar noch während des EEG/FFAV Förderungszeitraums) profitieren kann.

Das Investitionsvolumen für das Erreichen der Leistung i.H.v. 150 MWp wird vom Vorstand auf EUR 50 Mio. geschätzt. Davon sollen EUR 35 Mio. durch Projektfinanzierung finanziert werden. Der Restbetrag i.H.v. EUR 15 Mio. soll durch die Aufnahme einer alternativen Finanzierung dargestellt werden. Diese Fremdfinanzierung sollte als Eigenkapital in den einzelnen Projekten eingesetzt werden. Aus diesem Grund wird es sich bei der alternativen Finanzierung um ein langfristiges Darlehen auf Ebene der Muttergesellschaft ohne zwischenzeitliche Tilgungen handeln müssen. Der Vorteil einer solchen Finanzierungsstruktur liegt darin, dass diese Finanzierungsart keine Verwässerung der Aktionäre zur Folge hat und die Kapitalstruktur optimiert wird.

2.

Strategische Transaktion 2: Durch einen zweiten Schritt soll dann das Wachstum bis 200 MWp, d.h. eine zusätzliche Leistung i.H.v. 50 MWp, gesichert werden. Dabei sind sowohl eine M&A Transaktion als auch ein Wachstum mit Unterstützung von Co-Investoren denkbar.

Beim Co-Investorenmodel ist 7C Solarparken bereit sich mit einem nicht beherrschenden Anteil, mit einem Eigenmitteleinsatz i.H.v. bis zu EUR 5 Mio., am Ausbau dieser zusätzlichen Leistung von 50 MWp zu beteiligen.

Es wird beabsichtigt, dass 7C Solarparken Anlagen für Drittinvestoren sichern, akquirieren, ggf. optimieren und danach die Betriebsführung übernehmen wird. Rückkaufoptionen, um ein eigenes "veräußerbares" Anlagenportfolio zu erreichen, werden dabei auch gezielt verhandelt werden.

Der Geschäftsplan 2017-2019 wurde in seiner Zielsetzung durch den Geschäftsplan 2018-2020 weiter konkretisiert.

GESCHÄFTSPLAN 2018-2020 "ERHÖHUNG DES IPP-PORTFOLIOS AUF 220 MWP"

Der Geschäftsplan 2018-2020 "Erhöhung des IPP-Portfolios auf 220 MWp" wurde der Öffentlichkeit bereits auf dem deutschen Eigenkapitalforum im November 2018 vorgestellt. Die Kernpunkte sind wie folgt:

Das Erreichen des "tier-2" Status bleibt das Hauptziel, um von niedrigeren Kapitalkosten und einer verbesserten Unternehmensbewertung zu profitieren.

Der Investitionsplan von über EUR 107 Mio. soll das IPP Portfolio bis 2020 auf 220 MWp anheben: Das Bestandsportfolio von 153 MWp soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland erweitert werden. Der Vorstand geht davon aus, dass bei vollständiger Ausführung des Geschäftsplans 2018-20 ein zwölf Monate umfassendes EBITDA i.H.v. EUR 41,3 Mio. und ein Cashflow je Aktie i.H.v. EUR 0,57 erreicht werden können. Die Eigenkapitalfinanzierung für den Investitionsplan soll aus der bestehenden Liquidität (EUR 19 Mio. inklusive der im November 2018 abgeschlossenen Barkapitalerhöhung mit einem Emissionserlös von rund EUR 5 Mio.) sowie zukünftig durch eine oder mehrere Kapitalerhöhung(en) (EUR 16 Mio.) in 2019-20 generiert werden.

Im Rahmen der langfristigen Geschäftsplanung hat der Vorstand seine Vision zum Ausbau von 220 MWp auf 500 MWp bis 2025 dargestellt. Dieser Ausbau kann nach Einschätzung des Vorstands verschiedene Formen annehmen:

Die Konsolidierung auf dem deutschen Markt vorantreiben, da es bereits im Geschäftsjahr 15 GWp an Solaranlagen von mehr als 1 MWp (mit verschiedensten Eigentümern) gibt;

Die Teilnahme an beabsichtigten deutschen Sonderauktionen (insgesamt 2 GWp) die laut Koalitionsvertrag der deutschen Regierung in den nächsten Jahren stattfinden werden;

Ein Einstieg in den neu aufkommende PPA-Markt (Abschluss von (mittel und langfristigen) Stromabnahmeverträgen) wird einen Trend hin zu größeren Neubauanlagen (> 10 MWp) bieten, da durch die Kostendegression bei zunehmender Anlagengröße der Eintritt in eine marktbasierte Vergütungsstruktur immer attraktiver wird;

Im Jahr 2025 läuft für ca. 4 GWp (Baujahr 2005) an deutschen Bestandsanlagen die Einspeisevergütung aus, sodass sich interessante Möglichkeiten zum Erwerb und Neuinstandsetzung (Repowering) dieser Anlagen ergeben können;

Investition in Neubau- oder Bestandsprojekte in stabilen und entwickelten EU-Ländern außerhalb Deutschlands.

Tendenziell wird nach Auslaufen der Einspeisevergütung (geschätzt in Mitte 2020) ein Trend zu größeren Neubauanlagen gesehen. Dadurch wird sich die Geschwindigkeit des Ausbaus des Portfolios erhöhen.

Der Ausbau auf 500 MWp bis 2025 soll zudem entweder durch Eigeninvestition oder auch durch den Beginn einer Anlagen- und Fondsverwaltung für Drittinvestoren vorangetrieben werden. Geplant ist die individuelle Gestaltung und passgenaue Strukturierung von Investitionen in PV-Anlagen für Drittinvestoren anzubieten sowie der Betrieb der von diesen Investoren gehaltenen Anlagen.

INTERNES STEUERUNGSYSTEM

Der Konzern verfügt über ein internes Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung. Das Managementinformationssystem sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2018 eine weitere Automatisierung und Dokumentierung von Buchführungsprozessen und Controlling durchgeführt. Der Vorstand hat ebenfalls die funktionelle Trennung von Rechnungslegung und Controlling verbessert. Darüber hinaus wurde die Automatisierung administrativer Geschäftstätigkeiten wie die interne Rechnungserstellung zwischen Konzerngesellschaften sowie das interne Cash Reporting vorangetrieben.

Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie der Umsatz, das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solarparks durch laufende Kontrolle und Verfolgung der Liquiditätsplanung.

Des Weiteren werden auch die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, wie Produktion, Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio im Rahmen der Steuerung täglich verfolgt.

Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose der wesentlichen Leistungsindikatoren und Entwicklungen für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst.

STEUERUNGSGRÖSSEN / KONTROLLSYSTEM

Formal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach DRS 20 die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind.

Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des Lageberichts zu finden. Grundsätzlich werden die Kennzahlen für den Konzern auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Andernfalls wäre ein Hinweis auf eine andere Definition angegeben.

STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Für die Steuerung des Konzerns sind die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren von zentraler Bedeutung zur zielorientierten und nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensplanung und -strategie:

Umsatz

EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)

CFPS (Cashflow je Aktie).

Der CFPS wird wie in untenstehender Tabelle berechnet. Der Netto Cashflow wird um die Zins- und Steuerzahlungen, den Zeitraum unmittelbar vor einer Akquisition betreffend, sowie auch um Zinszahlungen bezüglich der Refinanzierung eines Darlehens bereinigt. Dieser wird durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien geteilt, so dass sich der CFPS ergibt.

Die finanziellen Steuerungsgrößen für die 7C Solarparken AG sind im Wesentlichen identisch mit den Steuerungsgrößen, die im Konzern verwendet werden. Für die Steuerungsgrößen Umsatz und EBITDA werden dabei als Grundlage die Finanzzahlen der 7C Solarparken AG, die gem. HGB aufgestellt werden, verwendet. Der CFPS hat eine unwesentliche Bedeutung für die7C Solarparken AG und ist daher nur auf konsolidierter Basis relevant.

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‚EBITDA' = KONZERN EBITDA GEM. IFRS
NETTO CASHFLOW = EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen
• Bereinigung der effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum vor einer Akquisition betreffen
• Bereinigung der einmaligen Zinszahlungen aus Refinanzierung
CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien

STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE AB DEM GESCHÄFTSJAHR 2019

Der Konzern wird ab dem 1. Januar 2019 den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" anwenden müssen. Die Erstanwendung dieses Standards wird auf zwei zentrale finanzielle Leistungsindikatoren für die Steuerung des Konzerns einen wesentlichen Impakt haben, nämlich auf das EBITDA sowie (mittelbar über das EBITDA) auf den CFPS.

Der neue Standard IFRS 16 führt ein Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers einerseits als Aktivum (right-of-use asset) darzustellen sind, da ein Recht auf die Nutzung des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Vermögenswerts besteht. Andererseits ist eine Schuld aus dem Leasingverhältnis bilanziell auszuweisen, die die Verpflichtungen (konkret: diskontierte künftige Pachtzahlungen) widerspiegelt. Diese bilanzielle Verarbeitung führt dazu, dass in der Gewinn und Verlustrechnung Pacht- und Mietaufwand großenteils durch die Abschreibungen auf das Aktivum (right-of-use asset) aus dem Leasingverhältnis sowie durch Zinsaufwendungen aus den Leasingverpflichtungen ersetzt wird.

Demzufolge wird das EBITDA nach Einschätzung des Konzerns durch die Erstanwendung des neuen Standards IFRS 16 wesentlich beeinflusst. Dadurch entsteht die Notwendigkeit die Berechnung des CFPS wie folgt anzupassen:

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‚EBITDA' = KONZERN EBITDA GEM. IFRS
NETTO CASHFLOW = EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen
• Bereinigung der effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum vor einer Akquisition betreffen
• Bereinigung der einmaligen Zinszahlungen aus Refinanzierung
• Bereinigung um den gezahlten Pachtaufwand der nicht bereits im Betriebsaufwand enthalten war
CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien

Für genauere Angaben zum Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss wird auf den Konzernanhang verwiesen.

STEUERUNGSKENNZAHLEN NICHT FINANZIELLER ART

In Ergänzung zu den finanziellen Kennzahlen setzt 7C Solarparken im Konzern stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solaranlagen, Produktion (GWh/ MWh bzw. kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

GLOBALER PHOTOVOLTAIK-MARKT

Der globale Photovoltaik-Leistungsausbau erreichte im Jahr 2018 mit 104 GWp erneut einen neuen Rekordwert nach einem Leistungsausbau von 99,1 GWp in 2017. Trotz der abrupten Ausbaubeschränkungen in China im Frühjahr 2018 war der globale Markt stark genug um den Rückgang im größten Solarmarkt der Welt zu kompensieren. Deutschland verzeichnete eine sehr erfreuliche Steigerung von 1,8 GWp in 2017 auf 3,0 GWp in 2018 - ein Anstieg von 67%. Auch Europa ohne Deutschland verzeichnete ein kräftiges Wachstum von 36% auf 8,0 GWp. Der Hauptteil der Leistungsausbaus entfällt jedoch weiterhin auf Regionen außerhalb Europas, welches selbst nur weniger als 10,6% der Neuinstallationen ausmacht. Die drei größten PV-Märkte China, Indien und USA machen in Summe fast zwei Drittel des weltweiten Ausbaus aus. In China wurden im Jahr 2018 44,1 GWp an neuen Anlagen in Betrieb gesetzt (i.VJ.: 51,2 GWp), den zweiten Rang belegten die USA mit 11,4 GWp (i.VJ.: 11,8 GWp), gefolgt von Indien mit 8,3 GWp (i.VJ.: 9,6 GWp).

Globaler Leistungsausbau an Solaranlagen

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REGION (IN GW) 2012 2013 2014 2015
Deutschland 7,6 3,3 1,9 1,5
Europa ohne Deutschland 10,0 7,2 5 6,6
Rest der Welt 11,8 27,2 32,9 42,6
Summe des Ausbaus 29,4 37,7 39,8 50,7
Kumulativer Leistungsausbau 99,5 137,2 177 227,7
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REGION (IN GW) 2016 2017 2018
Deutschland 1,5 1,8 3,0
Europa ohne Deutschland 5,2 5,9 8,0
Rest der Welt 69 91,4 93,1
Summe des Ausbaus 75,7 99,1 104,1
Kumulativer Leistungsausbau 303,4 402,3 506,4

Quelle: SolarPower Europe

ENTWICKLUNG DER SYSTEMPREISE

Die Systempreise setzten ihren jahrelangen Abwärtstrend in 2018 verstärkt fort.

Die Modulpreise haben sich in Deutschland seit Anfang 2018 überdurchschnittlich stark um 27% verbilligt. Im Wesentlichen haben dazu die abrupten Ausbaubeschränkungen in China im Frühjahr 2018 sowie die Aufhebung des Mindestpreises der EU-Kommission im September 2018 massiv an der Senkung der Modulpreise beigetragen. Auch für die anderen Systemkosten (auch BOS "Balance of System") sind die Preise tendenziell zurückgegangen, allerdings bei weitem nicht in dem Maße wie die Modulpreise.

Deshalb lässt sich in den letzten Jahren aufgrund des stärkeren Absinkens der Modulpreise eine Verschiebung bei den Gesamtsystempreisen hin zu den BOS ("Balance of System") wahrnehmen. Konnte man bei den Gesamtkosten in 2010 noch ein Verhältnis zwischen Modulen und BOS von 60/40 feststellen, lag das Verhältnis Ende 2018 bei 36/64 Module/BOS.

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Insgesamt hat die Rentabilität von deutschen Solaranlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten (< 750 kWp), im letzten Jahr erheblich zugenommen, da die Systempreise im Verhältnis deutlich stärker gesunken sind als der Einspeisetarif. Die Gesetzesanpassung des EEGs im ersten Halbjahr 2019 ist vor dem Hintergrund zu sehen, eine schnellere Degression der Einspeisevergütungen zu erreichen.

DAS DEUTSCHE ERNEUERBARE ENERGIE GESETZ (EEG)

In Deutschland werden Vergütungsreglungen für erneuerbare Energieanlagen im Wesentlichen vom Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) bestimmt. Das EEG regelt unter anderem die Vergütung erneuerbarer Energien, inkl. Solaranlagen und legt fest, unter welchen Umständen und zu welchem Vergütungssatz eine Solaranlage vergütet wird. Dieser Vergütungssatz ändert sich dann für eine Solaranlage nicht mehr im Zeitraum des fest vergebenen Vergütungssatzes (siehe Erläuterungen nachfolgend).

Solaranlagen können entweder einen Vergütungssatz gemäß den Gesetzesbestimmungen erhalten oder sich um einen Vergütungssatz in einem Ausschreibeverfahren bewerben. Zwischen April 2015 und Dezember 2016 betraf das Ausschreibeverfahren alle Freiflächenanlagen. Seit Januar 2017 umfasst diese Reglung nunmehr alle Dach- und Freiflächenanlagen, die größer sind als 750 kWp.

Dadurch gibt es in Deutschland nun grundsätzlich zwei Vergütungssysteme für Solarstrom, die sich dem Grunde nach in nur drei wesentlichen Punkten unterscheiden:

Vergütungsdauer: Reguläre Einspeisevergütungen werden für Solaranlagen nach Inbetriebnahme für den Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich dem Jahr der ersten Inbetriebnahme vergeben, während die Fördersätze aus den Ausschreibungen nur für 20 Jahre zugewiesen werden.

Festlegungszeitpunkt: Bei einer regulären Einspeisevergütung erhält der Betreiber den Vergütungssatz oder die Einspeisevergütung erst nach Inbetriebnahme der Solaranlage. Daraus folgt, dass alle Solaranlagen, die in der gleichen Periode in Betrieb genommen worden sind, nach derselben Vergütungsstruktur vergütet werden. Erhält eine Solaranlage hingegen einen Zuschlag in einer Ausschreibung, so wird zuerst der Vergütungssatz festgelegt, wonach dem Betreiber ein bestimmter Zeitraum (18 Monate) gewährt wird, um das Projekt auch tatsächlich in Betrieb zu nehmen. Der Vergütungssatz für Solaranlagen mit einem Ausschreibungszuschlag ist somit anlagenspezifisch.

Vergütungssatzentwicklung: Die Entwicklung der Höhe der Vergütungssätze ist, was die reguläre Einspeisevergütung angeht, davon abhängig, ob die Ausbauziele für Solaranlagen erreicht werden. Die Höhe der zugewiesenen Vergütungssätze aus den Ausschreibungen richtet sich nach den Teilnehmern an der Ausschreibung und deren Geboten und ist deshalb marktorientiert.

Das EEG wird in regelmäßigem Abstand an neue Marktentwicklungen angepasst. Diese Änderungen gelten im Normalfall lediglich prospektiv, denn in Deutschland gilt grundsätzlich ein Bestandsschutz für Investoren in erneuerbaren Energien. Dieser Schutz wurde seit der Novelle des EEG im Jahr 2017 auch explizit in den Gesetzestext aufgenommen.

ENTWICKLUNG AUF DEM DEUTSCHEN MARKT

Der Anstieg des deutschen Zubaus an Solaranlagen auf 2,8 GWp (i.VJ.: 1,8 GWp) lässt sich laut Bundesnetzagentur mit über 2,1 GWp vor allem bei den Dachanlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten (Solaranlage < 750 kWp), beobachten.

Solaranlagen < 750 kWp (Freiflächen- und Dachanlagen) stellten im Jahr 2018 eine hervorragende Investitionsklasse dar, weil die Einspeisevergütungssätze seit Anfang 2017 kaum abgenommen haben unter deutlich sinkenden Systempreisen (Siehe Grafik oben), sodass die Anlagen bis 750 kWp im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahrfinanziell spürbar attraktiver geworden sind.

Diese Entwicklung wurde mit der Verabschiedung des seit 1. Januar 2019 geltenden Energiesammelgesetzes korrigiert. In den Monaten Februar bis April 2019 gelten nunmehr Sonderdegressionen auf Einspeisevergütungen für Anlagen, die ab diesen Monaten in Betrieb genommen werden, sodass sich die anzulegenden Einspeisevergütungen, wie aus der unten stehenden Grafik hervorgeht, deutlich reduziert haben.

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Für größere Anlagen (> 750 kWp) hingegen ist eine Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren, bei dem man sich um eine Vergütung bewerben muss, Pflicht. In den Ausschreibungsverfahren konnte man eine Senkung der Förderungshöhe in der gleichen Periode mit einem Drittel auf 46,90 EUR / MWh in der Oktober 2018 Ausschreibung wahrnehmen. Immerhin sollte beachtet werden, dass Anlagen im Ausschreibungsverfahren wegen ihrer Leistungsklasse deutlich niedrigere Systempreise als die oben beschriebenen Anlagen bis 750 kWp aufweisen.

Außerdem kommt hinzu, dass man im Falle einer Investition in eine Anlage, die im Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag erhält, sich zuerst die Förderungshöhe sichert und die Anlage mit einer Frist von 18 Monaten bauen kann. Dies im Gegensatz zum Einspeisevergütungssatz, den man erst im Moment der Inbetriebnahme fixiert und somit nachdem der Systempreis als Investitionskosten bereits geleistet worden ist. In dieser Hinsicht bilden die Zuschlagsätze aus dem Ausschreibungsverfahren einen Erwartungswert über die Entwicklung der Systempreise in den nächsten Quartalen. Somit zeigt die Tendenz für die Entwicklung der Systempreise auch nach dem Bilanzstichtag weiter nach unten. Des Weiteren gehen im Markt mehr und mehr Parteien in den Ausschreibungsverfahren dazu über sich einen "Mindest"-Strompreis zu sichern, den man dann für den Marktpreis austauschen kann, wenn der Strompreis über den Zuschlagspreis ansteigen würde. Denn Anlagen aus der Ausschreibung erhalten entweder den festgelegten Wert aus der Ausschreibung oder den EEX-Preis, falls dieser höher ist (siehe Grafik).

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Dies war bisher nur Zukunftsmusik, jedoch ist in den letzten Monaten der EEX Strompreis erstmals über die durchschnittlichen Zuschlagspreise gestiegen. Wenn sich diese Entwicklung weiter fortsetzt, werden die Marktteilnehmer zunehmend ihre Erwartungen bzgl. der Strompreise auf dem freien Strommarkt in ihren gebotenen Ausschreibungspreis einpreisen.

Dabei gibt es mehrere mittel- bis langfristige Entwicklungen, die steigende Strompreise in Deutschland auslösen könnten: z.B. der Ausstieg aus der Atomkraft, einen eventuellen Ausstieg aus Kohlenkraftwerken, steigende CO2-Preise oder Elektromobilität.

Mit der Verabschiedung des seit Januar 2019 geltenden Stromsammelgesetzes wurden auch Sonderausschreibungen von insgesamt 4 GWp für die Jahre 2019-21 beschlossen. Die Volumina erhöhen sich von Jahr zu Jahr. Für 2019 sind zwei zusätzliche Ausschreibungen mit jeweils 500 Mwp (für Anlagen > 750 kWp) vorgesehen - zum 1. März und 1. Dezember. 2020 wird es dann vier Zusatztermine geben mit einem Gesamtvolumen von 1,4 GWp. und 2021 ebenfalls vier Sonderausschreibungen mit insgesamt 1,6 GWp Leistung. Diese Sonderausschreibungen könnten sich positiv auf die Ausschreibungspreise auswirken, mindestens aber erhöht es das Potential für eine Zunahme des Anlagenbaus oberhalb 750 kWp in Deutschland und stellt somit eine Chance dar.

AUSBLICK FÜR DEN DEUTSCHEN PV MARKT

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2012 bereits das Ende der Solarförderung für Neubauprojekte bei Erreichen von einer kumulierten Leistung in Deutschland von 52 GWp an Solaranlagen definiert. Zum Jahresende lag die Kapazität an Solaranlagen in Deutschland lt. SolarPower Europe bereits bei 46 GWp, sodass innerhalb des EEGs lediglich ein weiterer Ausbau von 7 GWp als möglich erscheint. Diese Regelung hat jedoch keine Auswirkungen auf Anlagen, die ihre Einspeisevergütung vor dem Erreichen des 52 GWp-Deckels gesichert haben. Bei einem angenommenen Leistungsausbau von 3,5 GWp in 2019 und 2020 wird der Deckel nach Einschätzung des Konzerns schon Mitte 2020 erreicht. Allerdings werden alle die PV-Anlagen, die bei den oben beschriebenen Sonderausschreibungen den Zuschlag erhalten, nicht auf den 52 GW-Deckel angerechnet.

Der Konzern erwartet trotz des seit 1. Januar 2019 geltenden Energiesammelgesetzes weiterhin eine rege Ausbautätigkeit für Anlagen < 750 kWp. Außerdem wird erwartet, dass die Höhe der Einspeisevergütung für Dachprojekte und Freiflächen < 750 kWp der Entwicklung der Systempreise bis Mitte 2020 weiter folgen wird.

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Nach Auslaufen der Solarförderung für neue Projekte werden sich nach Einschätzung des Vorstands für Neubauprojekte verschiedene neue Stromvermarktungsmodelle etablieren können.

a) Verkauf von Strom zum FFAV-Tarif bzw. über die EEX-Strombörse

Für Anlagen in der Größenordnung größer 750 kWp bis 10 MWp wird es auch in Zukunft Ausschreibungen geben (Freiflächenausschreibungsverordnung ("FFAV" - Tarif), bei denen monatlich der FFAV-Tarif oder der EEX-Strombörsentarif (wenn höher) bezogen wird.

b) PPA (" Power Purchase Agreement") mit Stromhändlern (v.a. Freiflächenanlagen)

Eine Neuerung im deutschen Markt werden mittel- oder langfristige Festpreis-Abnahmeverträge mit einem Netzbetreiber oder Energiehändler sein. Besonders geeignet für solche Verträge sind große Freiflächenanlagen, die ihren Strom in das Hochspannungsnetz einspeisen können. Solche Anlagen sind u.U. nicht an der Maximalleistung von 10 MWp, die mit der Teilnahme an den Ausschreibungen in Verbindung steht, gebunden.

c) PPA mit Gebäudenutzern (v.a. Dachanlagen)

Schließlich eröffnen (langfristige) Verträge mit dem Kunden vor Ort neue Möglichkeiten für Dachanlagen. Kunden können z.B. Unternehmen sein, die für ihre Produktion direkt grünen Strom vor Ort abnehmen können. Sogar unter Anrechnung der EEG Umlage, die auch in diesem Marktmodell entrichtet werden muss, können sich hier in der Zukunft für Marktteilnehmer Chancen erschließen.

Zusammenfassend kann hervorgehoben werden, dass der Konzern sich noch an keinem der beschriebenen Marktmodellen beteiligt, da solche Modelle sich in Deutschland bisher nicht in einem wesentlichen Umfang etabliert haben. Der Konzern hat sich auch noch nicht entschieden an solchen Marktmodellen bedeutsam teilnehmen zu wollen, denn solche neuen Marktmodelle haben auch ein anderes Risikoprofil im Vergleich zu Solaranlagen die gem. EEG eine feste Einspeisevergütung erhalten. Dennoch wird der Konzern die Entwicklung dieser Marktmodelle beobachten und, falls sich Opportunitäten ergeben, einen Einstieg in Erwägung ziehen.

ERNEUERBARE ENERGIEN ERZEUGEN MEHR ALS EIN DRITTEL DER BRUTTOSTROMPRODUKTION IN DEUTSCHLAND

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BRUTTOSTROMPRODUKTION (TWH) 2017 2018 VERÄNDERUNG GESAMTANTEIL
IN %
Markt 654,1 648,9 -0,79% 100,0%
Kernenergie 75,9 76,1 0,26% 11,60%
Braunkohle 148,0 146,0 -1,35% 22,63%
Steinkohle 94,2 83,0 -11,89% 14,40%
Erdgas 86,0 83,0 -3,49% 13,15%
Sonstige 33,4 32,1 -3,89% 5,11%
Erneuerbare Energien 216,6 228,7 5,59% 33,11%
davon:
Wasser 19,7 16,9 -14,21% 7,39%
Onshore Wind 88,1 93,9 6,58% 41,06%
Offshore Wind 17,4 19,4 11,49% 8,48%
PV 39,8 46,4 16,58% 20,29%
Biomasse 51,5 52,1 1,17% 22,78%

Quelle: AG Energiebilanzen 2018

Die gesamte Bruttostromproduktion in Deutschland hat in 2018 leicht abgenommen (-0,8%). Die erneuerbaren Energien, die zusammen genommen den größten Anteil im deutschen Strommix haben, nahmen um 5,6% von 216,6 auf 228,7 Terrawattstunden (TWh) zu. Der Anteil der erneuerbaren Energien ist insgesamt auf 33,1% (i.VJ: 33,0%) gestiegen.

Die größte Steigerung der Produktion mit 16,6% verzeichnete die Photovoltaik vor der Windkraft auf See, welche um 11,5% zulegen konnte.

Der rasante Anstieg der Stromerzeugung der Photovoltaik kann auf die Rekordsonneneinstrahlung in Deutschland in 2018 und auf den Ausbau des Bestandes an erneuerbaren Energieanlagen zurückgeführt werden.

WETTBEWERB

Die Einführung der Ausschreibungsverfahren hat es in Deutschland seit September 2015 nahezu unmöglich gemacht, PV Anlagen mit mehr als 10 MWp zu errichten. Dies hatte zur Folge, dass Finanzinvestoren und industrielle Investoren, die bis dahin in dem Segment > 10 MWp ihre Zukäufe getätigt hatten, wesentlich in ihren Erwerbsmöglichkeiten beschränkt wurden. Darüber hinaus war die Anzahl an Neuanlagen mit einer Größe oberhalb der Marke von 750 kWp in Ihrem Volumen begrenzt, da das Ausschreibungsverfahren ein Maximum von 0,8 GWp festlegte. Mit der Verabschiedung des seit Januar 2019 geltenden Stromsammelgesetzes wurden Sonderausschreibungen beschlossen. Dies wird das Angebot an Neubauprojekten > 750 kWp. entsprechend erhöhen. Auch ist mit dem Auslaufen der Solarstromförderung voraussichtlich in 2020 eine Verschiebung hin zu langfristigen Stromabnahmeverträgen zu erwarten. Dies könnte eine Ausweitung von großen Projekten > 10 MWp zur Folge haben und den Wettbewerb um Projekte auf dem Markt lindern.

Für 7C Solarparken, die sich bisher in dem Wettbewerbsumfeld von Neubau- und Bestandsanlagen zwischen 0,75 - 5 MWp bewegt hat, erschließen sich hierdurch neue Chancen, zukünftig auch größere Anlagen zu erwerben.

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (BERICHTERSTATTUNG AUF BASIS DES IFRS KONZERNABSCHLUSSES)

GESCHÄFTSVERLAUF 2018

STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2016-2018

"BAUSTEINE EINER STRATEGISCHEN TRANSAKTION BIS 2018"

Auf dem Analystentag im September 2016 war der strategische Plan "Bausteine für eine strategische Transaktion bis 2018" vorgestellt worden. Die Zielsetzungen dieses Plans bestanden im Wesentlichen aus den folgenden Punkten:

• Zielsetzungen 2017

Konsolidierung: Erweiterung des Solaranlagenportfolios bis auf 115 MWp bis Ende 2017, sowohl durch den Erwerb von Neuanlagen als auch Bestandsanlagen;

Optimierungsprogramm 2.0: Eine tiefgreifende Optimierung von 25 % des Solaranlagenportfolios mit einem kapitalintensiven Programm.

• Zielsetzung 2018

Eine strategische Transaktion mit einem industriellen bzw. finanziellen Partner, die den Konzern von einem "tier-3" zu einem "tier-2" Unternehmen in ihrem Markt (Besitzer/ Betreiber von Solaranlagen) umwandelt. Konkret bedeutet dies ein Wachstum des Portfolios auf 200 MWp und/oder das Erreichen einer Marktkapitalisierung von EUR 200 Mio.

Die Zielsetzung 2017 aus dem Geschäftsplan 2016-2018 wurde mit einem erreichten Anlagenbestand in Höhe von 134 MWp deutlich übertroffen. Die Zielsetzung 2018 wird in der beschriebenen Weise nicht umgesetzt. An ihre Stelle ist der Geschäftsplan 2018-20 getreten (siehe unten).

OPTIMIERUNGSPROGRAMM 2.0

Mit dem Businessplan 2016-2018 wurde ein neues Optimierungsprogramm vorgestellt, das rund ein Viertel des gesamten PV-Portfolios (23 MWp) betrifft. Die Umsetzung der Optimierungsarbeiten wurde bereits in 2016 begonnen und im Geschäftsjahr 2017 erfolgreich beendet. Es wurde darüber ausführlich im Geschäftsbericht 2017 berichtet.

STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2018-2020

Während des Geschäftsjahres 2018 wurden die Zielsetzungen des Geschäftsplans 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wie folgt umgesetzt:

STRATEGISCHE TRANSAKTION 1:

ERWERB DES AMATEC-GESCHÄFTSBETRIEBS

Zur Umsetzung der Zusammenarbeit mit einem Entwickler hat die 7C Solarparken im ersten Quartal 2018 den Kauf des Amatec-Geschäftsbetriebs bekannt gegeben. Die Amatec Projects GmbH fokussiert sich auf die Entwicklung von Solaranlagen in Deutschland. Der gekaufte Geschäftsbetrieb besteht aus einer Vielzahl an Projekten in unterschiedlichen Entwicklungsphasen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 15 MWp. Des Weiteren verfügt der Geschäftsbetrieb über ein Portfolio an Projekten die sich in einer Frühentwicklungsphase befinden und ein Leistungsportfoliopotential von mehr als 40 MWp aufweisen. Im Rahmen des Erwerbs dieses Geschäftsbetriebs hat die 7C Solarparken zudem die Vorkaufsrechte an drei bereits bestehenden Anlagen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 4 MWp erlangt.

Die Amatec Projects GmbH konzentriert sich seit dem Erwerb des Geschäftsbetriebs auf die Entwicklung von Solaranlagen. Zu diesen Entwicklungsdienstleistungen gehören insbesondere die Sicherung von Pachtflächen durch den Abschluss von Pachtverträgen, die Herbeiführung von den für die Netzreservierung und den Anschluss benötigten Genehmigungen und Verträgen, die baurechtliche Planung der Solaranlage bis hin zur Vergabe und Verfolgung des Baus durch einen dritten Generalunternehmer. Gelegentlich übernimmt die Amatec Projects GmbH für konzerninterne Projekte die Beschaffung von Komponenten für neu zu errichtende Solaranlagen sowie die Planung und Überwachung des Baus von Solaranlagen. Insofern ändert sich durch diesen Erwerb das Risikoprofil der 7C Solarparken in geringem Umfang.

Die Erweiterung um diese Entwicklungsaktivität hat jedoch deutliche Auswirkungen auf die Konzernsteuerungsgrößen "EBITDA" und "CFPS". Aufgrund der Besonderheiten des Geschäftsmodells eines Projektentwicklers, der ausschließlich als konzerninterner Dienstleister tätig wird, verringert sich das EBITDA insbesondere durch die anfallenden Personalkosten, denen keine externen Umsatzerlöse bzw. Erträge aus Entwicklungsprämien gegenüberstehen. Die EBITDA-Prognose der 7C Solarparken für das Geschäftsjahr 2018 (siehe dazu den Prognosebericht innerhalb dieses Lageberichtes) trägt der Erweiterung dieser Geschäftsaktivitäten bereits Rechnung.

Mit dem Erwerb des Amatec Geschäftsbetriebs wurden die wesentlichen Voraussetzungen für das Leistungswachstum auf 150 MWp gem. der strategischen Transaktion 1 geschaffen, das bereits im dritten Quartal 2018 mit einer Leistung von 153 Mwp erreicht worden ist.

ABSCHLUSS EINER ALTERNATIVEN FINANZIERUNG

Die 7C Solarparken AG hat im ersten Quartal 2018 einen Schuldschein mit einem Volumen i.H.v. EUR 25,0 Mio. begeben. Der Schuldschein hat eine Fälligkeit mit 5 bis 7 Jahren und wird am Ende der Laufzeit getilgt. Der Zinssatz beträgt durchschnittlich 2,78% p.a.

Der Schuldschein ist für die 7C Solarparken insbesondere deshalb attraktiv, weil die hierdurch erhaltenen liquiden Mittel als Eigenmittel bei der Investition in Solaranlagen im Rahmen der konzerninternen Finanzierung zuzüglich zur Projektfinanzierung eingesetzt werden können. Geplant ist, EUR 15 Mio. der alternativen Finanzierung einzusetzen, um zusätzliche EUR 35 Mio. an Projektfinanzierung aufzunehmen, sodass insgesamt EUR 50 Mio. in Solaranlagen finanziert werden können. Damit erfüllt der Schuldschein die Bedingungen für die alternative Finanzierung gem. des strategischen Plans 2017-2019.

Mit dem Restbetrag von EUR 10,0 Mio. hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr eine teure Projektfinanzierung getilgt, sodass die Nettoverschuldung des Konzerns nicht zu dynamisch zugenommen hat und laufender Zinsaufwand verringert werden konnte.

STRATEGISCHE TRANSAKTION 2 CO-INVESTMENT MODELL BZW. M&A TRANSAKTION

Im Hinblick auf die geplante zweite strategische Transaktion hat der Vorstand nach einer intensiven Analyse des Marktes entschieden, das Wachstum auf 200 MWp bis Ende 2019 sowie den weiteren Ausbau auf 220 MWp bis Ende 2020 aus eigener Kraft umzusetzen und hat dafür den Geschäftsplan 2018-2020 vorgestellt.

STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2017-2019

Der Geschäftsplan 2018 - 2020 sieht das Anheben des IPP Portfolios auf 220 MWp bis 2020 vor. Das Bestandsportfolio von 154 MWp soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland erweitert werden. Basierend auf dem per 31. Dezember 2018 vorhandenen IPP-Portfolios von 154 MWp bedeutet das Erreichen der Zielmarke von 220 MWp eine Erweiterung des Portfolios um 66 MWp. Es wird mit Investitionen i.H.v. EUR 107 Mio. gerechnet, von denen EUR 72 Mio. in Form von Projektfinanzierungen und EUR 35 Mio. in Form von Eigenkapital finanziert werden. Die Erweiterung des Portfolios soll mit EUR 9 Mio. zum EBITDA beitragen.

Für die Zielerreichung plant der Vorstand zwei Jahre oder acht Quartale. Bis zum Tag der Veröffentlichung kann eine Erhöhung des Anlagenportfolios um 13 MWp (entspricht 20% der Erweiterung) auf 167 MWp konstatiert werden (siehe die Anhangangabe bzgl. der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag des Konzernanhangs). Damit sieht sich der Vorstand auf gutem Weg, die gesteckten Ziele des Geschäftsplans 2018-2020 zu erreichen.

PROGNOSE-IST-VERGLEICH

Der Vorstand der 7C Solarparken ging in seiner im zusammengefassten Lagebericht 2017 abgegebenen Prognose für die finanziellen Steuerungskennzahlen für 2018 von einer moderaten Erhöhung beim Umsatz, einer leichten Verringerung beim EBITDA und einem gleichbleibenden CFPS aus.

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in Mio. EUR 2018 (IST) 2018 (Prognose)
Umsatz 40,3 35,1
EBITDA 35,1 29,6
CFPS / Aktie [in EUR] 0,60 0,49

Die prognostizierten Umsatzerlöse (EUR 35,1 Mio.) konnten im Geschäftsjahr 2018 um 14,8% auf EUR 40,3 Mio. übertroffen werden. Das Solarparkportfolio konnte ein deutliches Wachstum verzeichnen. Die prognostizierten Umsatzerlöse konnten allerdings auch dank der im Vergleich zum langjährigen Mittel um 11,5% höheren Rekordsonneneinstrahlung übertroffen werden. Der Vorstand hat während des Geschäftsjahres die Prognose aufgrund der überdurchschnittlich guten Witterungsbedingungen zweimal erhöht.

Erfreulicherweise konnte die EBITDA-Prognose von EUR 29,6 Mio. im Berichtszeitraum um 18,6% sehr deutlich überschritten werden. Hier wirken sich sowohl das erhöhte PV-Anlagenvolumen als auch die weit über den Erwartungen liegende Sonneneinstrahlung aus.

Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 145 GWh, was 19% über der Prognose i.H.v. 122 GWh lag. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.062 kWh/ kWp erreicht und übertrifft somit den prognostizierten Wert von 961 kWh/kWp um 11%. Die Performance Ratio der Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 79,6% (Prognose: 80,0%). Die Performance Ratio blieb damit unter der Prognose hauptsächlich a) wegen der höheren Temperaturen - zwischen April und Juli 2018 war es im Durchschnitt 2 Grad wärmer als in einem durchschnittlichen Jahr; und höhere Temperaturen haben einen negativen Effekt auf die Performance Ratio; b) wegen weniger Regen (vor allem in Q3) als im Durchschnitt und daher einer höheren Verschmutzung der Module, was sich wiederum negativ auf die Performance Ratio auswirkt.

Das Geschäftsjahr 2018 geht als ein Jahr mit außerordentlich guter Sonneneinstrahlung in die Geschichte ein. Die Witterungsbedingungen lagen mit 1.204 kWh/m2 in 2018 um 11,5% über dem langjährigen Durchschnitt (1.080 kWh/m2). In den letzten 10 Jahren ist eine solche Abweichung (im positiven wie im negativen Sinne) nie vorgekommen.

ERTRAGSLAGE

UMSATZ

7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 40,3 Mio. (i.VJ: EUR 33,0 Mio.) und übertraf damit deutlich den Planansatz von größer EUR 35,1 Mio. sowie die im vierten Quartal des Berichtzeitraums wiederholt erhöhte Prognose von EUR 39,5 Mio. Die Umsatzerlöse bestehen im Geschäftsjahr, wie im Vorjahr, nahezu vollständig (99,1%) aus Stromverkäufen.

Die Zunahme der Umsatzerlöse ist demzufolge auch auf den Stromproduktionsanstieg zurückzuführen. Dieser resultiert vor allem aus dem vollständigen Einbezug der im Vorjahr erworbenen Solaranlagen (EUR 2,0 Mio.), den Umsätzen aller in der Vorjahresperiode noch im Bau befindlichen Anlagen (EUR 0,6 Mio.) sowie aus den Ertragsbeiträgen der in der Berichtsperiode erworbenen und neu gebauten Solaranlagen (EUR 2,7 Mio.). Gegenläufig wirkten sich die nicht mehr vorhandenen Umsatzerlöse (Erlösbeitrag 2017 EUR 0,5 Mio. EUR) des italienischen Solarparks, der erst im Dezember 2017 verkauft wurde, aus.

Darüber hinaus hat die Erhöhung des spezifischen Ertrags auf 1.062 kWh/kWp (Vorjahr: 982 kWh/kWp) infolge der sehr erfreulichen Witterungsbedingungen zu einer Steigerung der Umsatzerlöse in Höhe von EUR 2,6 Mio. geführt.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Sonstige betriebliche Erträge erzielte 7C Solarparken in Höhe von EUR 2,1 Mio. (i.VJ.: EUR 3,3 Mio.).

Der Großteil der sonstigen Erträge des Geschäftsjahres resultiert aus negativen Unterschiedsbeträgen aus durchgeführten Unternehmenserwerben i.H.v. EUR 1,3 Mio.(i.VJ.: EUR 0,5 Mio.). Die Erhöhung der negativen Unterschiedsbeträge ist im Wesentlichen auf das erhöhte Transaktionsvolumen für den Erwerb von PV-Anlagen im Geschäftsjahr 2018 sowie auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen Eckdaten der einzelnen Unternehmenserwerbstransaktionen in den beiden Berichtszeiträumen zurückzuführen.

Trotz dieser Zunahme der negativen Unterschiedsbeträge mit EUR 0,8 Mio. haben die sonstigen betrieblichen Erträge insgesamt mit EUR 1,2 Mio. abgenommen. Dies steht vor allem mit dem einmaligen Ertrag aus einem Vergleich mit einem Modulhersteller im Vorjahr (EUR 1,1 Mio.) sowie einem Vergleich bei der Solaranlage in Zernsdorf im Vorjahr (EUR 0,6 Mio.) in Verbindung.

Darüber hinaus, wurde in 2017 der Verkauf der CGT Baal realisiert, was zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag i.H.v. EUR 0,3 Mio. geführt hat. Der Verkauf der Anlage Mühlheim im Berichtszeitraum dahingegen hat einen Beitrag i.H.v. EUR 0,1 Mio. am sonstigen betrieblichen Ertrag geleistet.

PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum erwartungsgemäß aufgrund der Erhöhung der Mitarbeiterzahl von EUR 1,2 Mio. auf EUR 1,6 Mio.

Die Erhöhung des Personalaufwands ist auf die Zunahme der Mitarbeiter zurückzuführen. Der Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2018 neben den beiden Vorständen 18 Mitarbeiter (i. VJ: 14 Mitarbeiter), davon 10 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ.: 11 Mitarbeiter). Durchschnittlich beschäftigte der Konzern während der Berichtsperiode 18 Mitarbeiter (i. VJ.: 14 Mitarbeiter), davon 10 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ: 11 Mitarbeiter). Die Zunahme der Mitarbeiterzahl war die Folge der Übernahme des Amatec-Geschäftsbetriebs, der im Bereich der Projektentwicklung von Solaranlagen tätig ist.

SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND

Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich in der Berichtsperiode auf EUR 5,8 Mio. (i. VJ.: EUR 5,2 Mio.). Diese enthielten vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks, die sich von EUR 2,3 Mio. im Vorjahr auf 3,1 Mio. erhöhten. Dies ist hauptsächlich auf die Zunahme der Gesamtleistung des Portfolios, Vorratsbewegungen und Einmalaufwand für Reparaturmaßnahmen i.H.v. 0,4 Mio. zurückzuführen.

Die Kosten für den Betrieb der Solarparks betreffen Aufwendungen wie Reparaturen und Instandhaltung sowie Pachtzinsen, Mieten, Versicherungen und Kosten für die Rasen-/Grünpflege.

Sonstige Kosten wie z.B. Verwaltungskosten und Versicherungsaufwand sind in etwa dem gleichen Umfang angefallen.

Auch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb, unter anderem Kfz-, EDV- und Telekommunikationskosten, sind im sonstigen Betriebsaufwand erhalten. Diese Aufwendungen blieben insgesamt in etwa unverändert im Vergleich zum Vorjahr.

EBITDA

Der 7C Solarparken Konzern hat ein EBITDA von EUR 35,1 Mio. erzielt (i.VJ.: EUR 29,9 Mio.), was einer sichtlichen Steigerung um 17,5% entspricht.

Die EBITDA Marge reduzierte sich von 90,5% in 2017 auf 87,0% in 2018. Die Reduzierung der EBITDA-Marge hängt wie oben beschrieben zum einen mit dem Wegfall von Einmaleffekten in den sonstigen betrieblichen Erträgen aus 2017, wie z.B. Schadenersatz i.H.v. EUR 1,9 Mio. oder den Entkonsolidierungsgewinn der CTG Baal i.H.v. EUR 0,3 Mio. Weiterhin negativ haben sich die höheren Personalkosten aufgrund der Übernahme des Amatec-Geschäftsbetriebs ausgewirkt. Dagegen haben die Einmaleffekte aus sonstigen betrieblichen Erträgen, wie z.B. die negativen Unterschiedsbeträge i.H.v. EUR 1,3 Mio. und der Wegfall von einmaligen sonstigen betrieblichen Aufwendungen, wie z.B. die Kosten aus einem außengerichtlichen Vergleich (EUR 0,3 Mio.) oder aus Gewährleistungen (EUR 0,1 Mio.) aus dem Vorjahr, die EBITDA Marge positiv beeinflusst.

ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR 19,8 Mio. (i.VJ.: EUR 17,3 Mio.). Die Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen ist auf die Erweiterung des PV-Anlagen-Portfolios zurückzuführen.

EBIT

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 12,6 Mio. im Vorjahr auf EUR 15,3 Mio. in 2018 angestiegen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 37,9% (i.VJ.: 38,1%).

BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS

Während im Vorjahr ein Beteiligungs- und Finanzergebnis von minus EUR 5,1 Mio. ausgewiesen wurde, belief sich dieses in der Berichtsperiode auf minus EUR 7,1 Mio. Ursächlich für den erhöhten Wert ist der Wegfall des einmaligen Finanzertrags i.H.v. EUR 0,9 Mio. aus der Refinanzierung der Solaranlagen Moorenweis und Hiendorf im Geschäftsjahr 2017. Die erstmalige Einbeziehung der Zinsen für das Schuldscheindarlehen hat die Zinsaufwendungen im Geschäftsjahr 2018 mit EUR 0,6 Mio. belastet.

Des Weiteren haben Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von EUR 1,0 Mio. überwiegend für die Sondertilgung der Projektfinanzierungen der Säugling Solar GmbH & Co. KG (mit Zinssätzen von 4.1% und 5.7%) für eine Zunahme des Zinsaufwands gesorgt. Allerdings führt die Ablösung dieser Projektfinanzierung, die bei einer gleichbleibenden Verzinsung eine Laufzeit bis 2025 hatte, alleine im Berichtsjahr schon zu einer Verringerung der gezahlten Zinsen von mehr als EUR 0,4 Mio.

PERIODENERGEBNIS

Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2018 insgesamt auf EUR 2,2 Mio. (i.VJ.: EUR 1,4 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss von EUR 6,0 Mio. (i.VJ.: EUR 6,0 Mio.) setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 5,9 Mio. sowie dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von EUR 0,1 Mio. zusammen.

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

VERMÖGENSLAGE

Die Vermögenslage der 7C Solarparken setzt sich zu rund 84% (i.VJ: 86%) aus langfristigen Vermögenswerten zusammen. In der Berichtsperiode spiegelte sich die rege Investitionstätigkeit insbesondere in einer Zunahme der Solarparks (EUR 29,5 Mio.) unter einem etwas niedrigeren Betrag an Solarparks im Bau i. H.v. EUR 3,4 Mio. (i. VJ: EUR 3,8 Mio.) wider.

Die 7C Solarparken wies im Gegensatz zum Vorjahr einen Geschäfts- oder Firmenwert i.H.v. EUR 0,7 Mio. aus, der aus Unternehmenserwerben im Berichtszeitraum resultiert und im Wesentlichen aus dem Erwerb des SUNX PV-Portfolios stammt.

Die immateriellen Vermögenswerte der 7C Solarparken beliefen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 3,1 Mio. (i.VJ: EUR 0,6 Mio.) und bestehen aus Projektrechten sowie Rechten zur Erbringung von Dienstleistungen. Die Zunahme der immateriellen Vermögenswerte resultiert hauptsächlich aus den Projektrechten, die im Zuge des Amatec Unternehmenserwerbs (EUR 2,0 Mio.) sowie dem Erwerb der Kommanditanteile an der Surya 1 GmbH & Co. KG (EUR 0,4 Mio.) gekauft wurden.

Die Grundstücke und Gebäude, d.h. das sog. PV Estate, sind auf EUR 9,6 Mio. (i.VJ: EUR 8,2 Mio.) angewachsen. Bei den Zugängen handelt es sich um Grundstücke aus den Unternehmenserwerben Umpferstedt (EUR 0,6 Mio.), sowie Grundstücke in Verbindung mit dem Amatec Geschäftsbetrieb (EUR 0,6 Mio.) sowie um das wirtschaftliche Eigentum des Grundstücks in Demmin (EUR 0,1 Mio.), das wegen einer Kaufoption zum Vorzugspreis am Ende des Pachtzeitraums gem. IAS 17 in die Grundstücke und Gebäude einbezogen wurde. Darüber hinaus hat der Konzern im Geschäftsjahr ein Grundstück in Zschornewitz (EUR 0,2 Mio.) gekauft.

Die Solaranlagen sind mit EUR 266,2 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 236,7 Mio.) deutlich gestiegen, denn die Zunahmen haben die Abschreibungen i.H.v. EUR 19,6 Mio. mehr als ausgeglichen. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf dem Zugang von Photovoltaikanlagen aus Unternehmenserwerben (EUR 37,6 Mio.), Neuinvestitionen (EUR 7,7 Mio.), Umgliederungen aus den Anlagen im Bau (EUR 3,8 Mio.), sonstigen Zugängen und Umgliederungen aus den immateriellen Vermögenswerten i.H.v. EUR 0,8 Mio. und dem Verkauf der Solaranlage Mühlheim minus EUR 0,6 Mio.

Aktive latente Steuern wurden auf Verlustvorträge (u.a. aus steuerlichen Sonderabschreibungen) und auf Neubewertungen der Verbindlichkeiten sowie auf Aufwertungen des Anlagevermögens infolge der Kaufpreisallokation von Unternehmenserwerben angesetzt.

Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von EUR 39,8 Mio. am Jahresende 2017 auf EUR 54,8 Mio. zum 31. Dezember 2018 erhöht. Dies ist hauptsächlich auf einen Anstieg der liquiden Mittel (EUR 15,5 Mio.) zurückzuführen. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Gutschriftanzeigen oder Rechnungen aus dem Stromverkauf an Netzbetreiber, deren Bonität als gut und die Forderungen als einbringlich betrachtet werden. Die Netzbetreiber zahlen immer 1 bis 2 Monate nach Produktion die Gutschrift aus. Demzufolge setzen sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Jahresende 2018 aus Umsätzen aus den sonnenarmen Monaten November/Dezember zusammen.

Durch die Verwendung der Module in eigenen Projekten haben sich die Modulvorräte in der Berichtsperiode um EUR 0,7 Mio. auf EUR 0,9 Mio. verringert.

Zum 31. Dezember 2018 verfügte der Konzern über liquide Mittel in Höhe von EUR 49,5 Mio. (i.VJ: EUR 34,1 Mio.). Hiervon sind EUR 16,8 Mio. (i.VJ: EUR 15,9 Mio.) mit branchenüblichen Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avale belegt.

Die Bilanzsumme ist von EUR 294,4 Mio. auf EUR 345,0 Mio. angestiegen.

Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 104,7 Mio. (i.VJ: EUR 86,9 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 17,8 Mio. beziehungsweise um 20,5% basiert hauptsächlich auf der im Juni durchgeführten Kapitalerhöhung im Rahmen einer Privatplatzierung (EUR 11,9 Mio.), der im November durchgeführten Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht (EUR 5,0 Mio.) sowie dem positiven Konzernergebnis (EUR 6,0 Mio.) unter Berücksichtigung der Auszahlung von Dividenden i.H.v. EUR 4,7 Mio. Die Erstanwendung des IFRS 9 hatte mit EUR 0,1 Mio. nur geringen Einfluss auf den Eröffnungsbilanzwert des Eigenkapitals.

Die Eigenkapitalquote stieg leicht auf 30,4% (i.VJ: 29,5%). Infolge der Emission des Schuldscheindarlehens wird sich die Eigenkapitalquote ab dem Geschäftsjahr 2019 geringfügig verringern, somit deutlich oberhalb von 25% bleiben.

Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2018 insgesamt auf EUR 211,3 Mio. (i.VJ: EUR 180,7 Mio.). Es handelte sich hier um die Darlehen und Leasingverträge zur Finanzierung der Solarparks und der Immobilien des sog. PV Estate sowie auch des im Geschäftsjahr emittierten Schuldscheins.

Der Anstieg der passiven latenten Steuern von EUR 11,9 Mio. auf EUR 14,0 Mio. steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ansatz des Sachanlagevermögens zum Zeitwert im Rahmen der im Berichtszeitraum durchgeführten Kaufpreisallokationen.

Bei den langfristigen Rückstellungen war eine Zunahme um EUR 2,2 Mio. zum 31. Dezember .2018 im Vergleich zum 31. Dezember 2017 zu verzeichnen. Dies war vor allem auf die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen zurückzuführen, die im Wesentlichen aufgrund der Unternehmenszusammenschlüsse sowie anderer Portfolioveränderungen anstiegen. Daneben nahm auch die Drohverlustrückstellung mit EUR 0,1 Mio. zu, hauptsächlich, weil mit dem Amatec Geschäftsbetrieb ein Mietvertrag mit überhöhtem Mietzins übernommen wurde.

FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 15,5 Mio. (i.VJ: EUR 4,2 Mio.). Dabei wurde der "Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit" i.H.v. EUR 22,7 Mio. sowie der "Netto-Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit" i.H.v. EUR 18,9 Mio. eingesetzt, um den Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit i.H.v. EUR 26,2 Mio. auszugleichen, was per Saldo zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds führte. Die einzelnen Zahlungsmittelzu- bzw. abflüsse stellten sich wie folgt dar:

Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich von EUR 20,0 Mio. auf EUR 22,6 Mio. Er setzte sich im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus erfolgten Einzahlungen zusammen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug minus EUR 26,1 Mio. (i.VJ: minus EUR 11,6 Mio.) und resultierte im Wesentlichen aus dem Nettozahlungsmittelabfluss aus den unterschiedlichen Unternehmenserwerben (EUR 13,3 Mio.), den Investitionen in Sachanlagen (EUR 9,0 Mio.) - insbesondere Solaranlagen, dem Erwerb von Finanzanlagen (EUR 0,4 Mio.), dem Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen (EUR 0,4 Mio.) sowie den Anzahlungen auf Solaranlagen im Bau (EUR 3,4 Mio.) und schließlich dem Nettozahlungsmittelzufluss aus dem Verkauf der Solaranlage Mühlheim (EUR 0,9 Mio.).

Der positive Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf EUR 18,9 Mio. (i.VJ: EUR 4,3 Mio.). Dieser Betrag umfasst vor allem die beschriebenen Einzahlungen aus den Kapitalerhöhungen i.H.v. EUR 16,9 Mio. und die Einzahlung aus dem Schuldscheindarlehen i.H.v. EUR 25,0 Mio. sowie die Einzahlungen von neuen projektgebundenen Krediten i.H.v. EUR 15,9 Mio. Dagegen haben sich liquiditätsmindernd die Tilgung von Krediten in Höhe von EUR 33,4 Mio. sowie die erstmalige Ausschüttung von Dividenden i.H.v. EUR 4,7 Mio. ausgewirkt.

Bezüglich der außerbilanziellen Verpflichtungen sowie der zugesagten aber nicht genutzten Kreditlinien wird auf die Ausführungen im Konzernanhang verwiesen. Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Die sich abzeichnende Verbesserung des EBITDA sowie die Erweiterung des Anlagenportfolios spiegelt die Unternehmensplanung und Intention einer nachhaltigen und kontinuierlichen Geschäftsentwicklung erfolgreich wider. Der Vorstand beurteilt diese Entwicklung als positiv und sieht die Möglichkeit der weiteren Verbesserung des Unternehmenserfolgs durch die Ausführung des Geschäftsplans 2018-2020.

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG

(Berichterstattung auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - HGB)

GESCHÄFTSVERLAUF 2018

Im Vergleich zu ihren Tochtergesellschaften hatte die 7C Solarparken AG bisher eine relativ geringe Bedeutung für den Konzern als Ganzes, da die wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns - dessen Solaranlagen - meist von anderen Konzerngesellschaften gehalten werden. Der Stellenwert der 7C Solarparken AG gewinnt jedoch immer mehr an Bedeutung, nicht nur da die Muttergesellschaft zunehmend auch unmittelbar Solaranlagen betreibt, sondern in steigendem Maße auch die Finanzierung des Erwerbs von Bestandsanlagen sowie Errichtung neuer Anlagen in anderen Konzerngesellschaften sichert.

Die 7C Solarparken AG hat sowohl ihre Umsatz- als auch die EBITDA-Prognose deutlich übertroffen. Der 2018er Geschäftsverlauf ist im strategischen und finanziellen Sinne als durchaus positiv zu betrachten.

PROGNOSE-IST-VERGLEICH

Der Umsatz der 7C Solarparken AG hat mit EUR 6,2 Mio. die Prognose von EUR 2,7 Mio. deutlich übertroffen. Dies hängt damit zusammen, dass die Ertragslage neben den Umsätzen aus Stromerlösen ebenfalls durch Umsatzerlöse aus Dienstleistungen verbessert werden konnte.

Die starke Umsatzentwicklung hat sich auch auf das EBITDA positiv ausgewirkt, das den prognostizierten Wert (minus EUR 0,5 Mio.) mit EUR 0,9 Mio. deutlich übertreffen konnte.

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2018 (IST)
TEUR
2018 (Prognose)
TEUR
1. Umsatzerlöse 6.190 2.700
2. Sonstige betriebliche Erträge 270
= Gesamtleistung 6.461
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.565
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 297
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 804
b) Soziale Abgaben 105
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.837
6. EBITDA 852 -500

Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 11,9 GWh, was 11,2% über der Prognose i.H.v. 10,7 GWh lag. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.114 kWh/ kWp erreicht und übertrifft somit den prognostizierten Wert von 990 kWh/kWp um 12,6%. Die Performance Ratio der Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 84,6% (Prognose: 85,0%). Die Performance Ratio blieb damit unter der Prognose hauptsächlich a) wegen der höheren Temperaturen - zwischen April und Juli 2018 war es im Durchschnitt 2 Grad wärmer als in einem durchschnittlichen Jahr; und höhere Temperaturen haben einen negativen Effekt auf die Performance Ratio; b) wegen weniger Regen (vor allem in Q3) als im Durchschnitt und daher einer höheren Verschmutzung der Module, was sich wiederum negativ auf die Performance Ratio auswirkt.

ERTRAGSLAGE

UMSATZ

Die Umsatzerlöse der 7C Solarparken AG sind von EUR 3,6 Mio. im Vorjahr um 70% auf EUR 6,2 Mio. im Berichtszeitraum gestiegen. Dabei sind die Erlöse aus dem Stromverkauf von EUR 1,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 1,4 Mio. angestiegen. Hier trugen die Einbeziehung von den in 2017 erworbenen Anlagen Grafentraubach III und Goldberg II positiv zum Umsatz bei. Der größte Beitrag zum Umsatzsprung kam vom konzerninternen Umsatz, der sich auf EUR 4,6 Mio. (i.VJ: EUR 2,3 Mio.) im Wesentlichen aufgrund von Modulverkäufen verdoppeln konnte. Vor allem die Umsatzbeiträge aus den neuerworbenen Gesellschaften gaben hier den positiven Ausschlag.

Der Umsatz aus Dienstleistungen für Dritte (i.VJ: TEUR 130) ist im Jahr 2018 gemäß den Erwartungen im Vergleich zum Vorjahr auf TEUR 157 gestiegen. Dies hängt mit einem um TEUR 25 höheren periodenfremden Umsatz zusammen. Insgesamt wird erwartet, dass sich die externen Umsatzerlöse auf dieser Ebene stabilisieren werden. Darüber hinaus hat die 7C Solarparken AG Mieteinnahmen i.H.v. TEUR 15 durch die Vermietung Ihrer Immobilienobjekte erzielt (i.VJ: TEUR 60). Die Reduzierung in den Mieteinnahmen ist in der Anmeldung des Eigenbedarfs für die Lagerhallen in Grafentraubach begründet.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von EUR 16,8 Mio. im Vorjahr überproportional auf EUR 0,3 Mio. im Berichtsjahr gefallen und spiegeln vor allem Einmaleffekte im Geschäftsjahr 2017 wider, die sich aus dem Verkauf einer Beteiligung (EUR 15,1 Mio.), den Erlösen aus den außergerichtlichen Vergleichen (EUR 1,4 Mio.) sowie der Auflösung von Rückstellungen (EUR 0,2 Mio.) ergaben. Diesen Vorjahreseffekten stehen keine vergleichbaren Ereignisse in 2018 gegenüber.

MATERIALAUFWAND - AUFWENDUNGEN FÜR BEZOGENE LEISTUNGEN

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich mit EUR 2,6 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 0,7 Mio.) deutlich erhöht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Komponentenkäufe, insbesondere die Bestandsverminderung von Modulen, die in Rahmen der Erbringung der Optimierungsdienstleistungen und insbesondere für den Bau neuer Solaranlagen an die überwiegend konzerninternen Kunden verkauft wurden. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen lagen mit EUR 0,3 Mio. unterhalb des Vorjahreswertes (EUR 0,5 Mio.) und beinhalten weiterbelastete Leistungen im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen zur Optimierung und Beratung der PV- Anlagen.

PERSONALKOSTEN

Der Personalaufwendungen haben sich um EUR 0,1 Mio. auf insgesamt EUR 0,9 Mio. erhöht. Die Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresende betrug 10 (i.VJ: 11) Mitarbeiter.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich mit EUR 1,8 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 2,2 Mio.) deutlich reduziert.

ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,9 Mio. (i.VJ: EUR 0,8 Mio.). Ursächlich hierfür sind die Erweiterung der Geschäftstätigkeit und die unmittelbare Investition in Solaranlagen. Die Gesellschaft erfasste somit im Berichtsjahr Abschreibungen auf Solaranlagen i.H.v. EUR 0,8 Mio. (i.VJ: EUR 0,7 Mio.).

ZINSEN - STEUERN

Die Zinserträge mit EUR 3,1 Mio. sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen (EUR 2,0 Mio.). Dies hängt mit der wachsenden Rolle der 7C Solarparken AG als Finanzierungsgesellschaft des Konzerns zusammen. Es wird erwartet, dass die Zinserträge im Folgejahr 2019 noch weiter ansteigen werden. Es wurde weiterhin eine Ausschüttung von der Colexon Italia SRL i.H.v. EUR 0,1 Mio. sowie ein Beteiligungsertrag i.H.v. EUR 0,1 Mio. von der ProVireo Solarpark 3 Schönebeck GmbH & Co KG vereinnahmt.

Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls angestiegen und betrugen EUR 1,0 Mio. (i.VJ: EUR 0,6 Mio.). Ursächlich für den Anstieg sind im Wesentlichen die Zinsen für das Schuldscheindarlehen i.H.v. EUR 0,6 Mio.

Das Ergebnis nach Steuern liegt bei EUR 1,7 Mio. (i.VJ: EUR 16,7 Mio.). Trotz der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen ergaben sich Steueraufwendungen i.H.v. EUR 0,6 Mio. aufgrund der begrenzten Ansatzfähigkeit dieser Vorträge. Die sonstigen Steuern unterschritten das Vorjahresniveau. Im Ergebnis erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von EUR 1,7 Mio. (i.VJ: Jahresüberschuss von EUR 16,7 Mio.).

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

ANLAGEVERMÖGEN

Die immateriellen Vermögensgegenstände haben sich im Geschäftsjahr 2018 reduziert. Einerseits geschah dies aufgrund des Wegfalls von Vorauszahlungen für Projektentwicklung in die Solaranlagen (i.VJ: TEUR 13), andererseits wurde ein Betrag von TEUR 9 planmäßig abgeschrieben, sodass am Ende des Geschäftsjahres die Gesellschaft immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 17 (i.VJ: TEUR 39) in ihrem Jahresabschluss auswies.

Das Sachanlagevermögen sank leicht auf EUR 13,5 Mio. im Vergleich zu EUR 14,3 Mio. im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die gleichbleibende Anzahl an Solaranlagen und Grundstücken/Gebäuden und die darauf anfallenden regulären Abschreibungen zurückzuführen.

Die Finanzanlagen i.H.v. EUR 32,1 Mio. beinhalten die unmittelbaren Beteiligungen an Tochterunternehmen und entfallen hauptsächlich auf die Beteiligung an der 7C Solarparken NV, Mechelen / Belgien, i.H.v. EUR 24,7 Mio.

UMLAUFVERMÖGEN

Das Umlaufvermögen ist mit EUR 97,5 Mio. stark angestiegen (i.VJ: EUR 63,1 Mio.). Der signifikante Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der ausgereichten konzerninternen Darlehen von EUR 90,1 Mio. (i.VJ: EUR 53,5 Mio.). Dagegen ist das Vorratsvermögen von EUR 1,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 0,9 Mio. gesunken. Diese Abnahme hängt mit der Abnahme des Modulbestandes von EUR 1,4 Mio. auf EUR 0,2 Mio. zusammen, da viele Vorratsmodule in die Neubauprojekte geflossen sind. Allerdings betrugen geleistete Anzahlungen EUR 0,7 Mio. (i.VJ: EUR 0 Mio.).

Die Bilanzsumme nahm von EUR 109,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 143,9 Mio. am Bilanzstichtag zu.

EIGENKAPITAL

Das Eigenkapital der 7C Solarparken AG ist während des Geschäftsjahres 2018 insgesamt mit EUR 13,5 Mio. auf EUR 101,8 Mio. gestärkt worden. Hierzu haben neben dem positiven Jahresergebnis (EUR 1,7 Mio.) insbesondere die zwei Barkapitalerhöhungen i.H.v. EUR 16,9 Mio. beigetragen, die zur Finanzierung des eigenen Solaranlagenportfolios sowie der Erweiterung des Beteiligungsportfolios eingesetzt werden.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen stiegen um EUR 0,5 Mio. auf EUR 3,1 Mio. Dies ist vor allem bedingt durch die Zunahme der Steuerrückstellungen von EUR 0,6 Mio. während die sonstigen Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich geblieben sind.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten sind signifikant von EUR 19,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 38,9 Mio. zum Bilanzstichtag angestiegen. Ursächlich für den starken Anstieg ist im Wesentlichen die Begebung des Schuldscheindarlehens i.H.v. EUR 25 Mio. im Februar 2018. Im Vergleich zum Vorjahr (EUR 13,3 Mio.) haben sich die Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen auf EUR 11,4 Mio. reduziert. Auch hat die 7C Solarparken AG ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Konzerngesellschaften um EUR 3,8 Mio. verringert.

FINANZLAGE

Primäres Ziel der finanziellen Aktivitäten der Gesellschaft ist es, die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sowie die Steuerung der Finanzierungsaktivitäten innerhalb des Konzerns sicherzustellen. Der Kapitalbedarf der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Investitionsaktivitäten und der laufenden betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Schuldscheindarlehen und der Ausgabe neuer Aktien gedeckt. Der Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von EUR 1,9 Mio. konnte die Zahlungsmittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 0,2 Mio. und die Zahlungsabflüsse aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 2,6 Mio. nicht ganz ausgleichen. Der Kassenbestand reduzierte sich somit um EUR 0,8 Mio. auf EUR 6,3 Mio. (i.VJ: EUR 7,1 Mio.).

Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die von der Gesellschaft gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 12 Jahren Auswirkungen haben.

Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Der Vorstand ist mit der Entwicklung sehr zufrieden. Die 7C Solarparken AG konnte im Berichtszeitraum jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

PROGNOSEBERICHT

MUTTERGESELLSCHAFT

Aufgrund des strategischen Fokus des Konzerns werden die Erlöse der 7C Solarparken AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios generiert. Darüber hinaus wird die 7C Solarparken AG aus ihren eigenen Solaranlagen und PV Estate Umsatzerlöse generieren können. Des Weiteren werden einmalige Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres für das kommende Geschäftsjahr nicht im gleichen Umfang erwartet, sodass der Vorstand einen Umsatz von EUR 3,1 Mio. sowie ein positives EBITDA von EUR 0,2 Mio. plant.

Das Anlagenportfolio der Muttergesellschaft sollte eine Produktion von 10,4 GWh, einen Ertrag pro installierter Anlagenleistung von 973 kWh/kWp und eine Performance Ratio von 85% für das Geschäftsjahr 2019 erreichen.

KONZERN

Unter Berücksichtigung der Normalisierung der Wetterverhältnisse und der zeitanteiligen Kapazitätserweiterung im Rahmen der im Berichtsjahr getätigten Investitionen, die sich in 2019 erstmalig ganzjährig in der Ertragslage auswirken werden, erwartet der Vorstand für den Konzern eine Steigerung der Umsatzerlöse auf EUR 41,0 Mio. und einen EBITDA von mindestens EUR 35,0 Mio.

Der Vorstand geht bei seiner EBITDA Prognose für das Geschäftsjahr 2019 für den Konzern davon aus, dass das EBITDA, im Vergleich zum EBITDA des Berichtszeitraums (EUR 35,1 Mio.) mit mindestens EUR 35,0 Mio. im Minimum nahezu gleich bleiben wird. Belastend auf das EBITDA wirken sich dabei die kalkulierte Normalisierung der Wetterverhältnisse mit EUR 3,0 Mio. sowie eine Reduzierung der Einmaleffekte bei den sonstigen betrieblichen Erträgen mit EUR 0,4 Mio. aus. EBITDA steigernd sind die Volljahreseffekte der Akquisitionen aus 2018 mit EUR 1,2 Mio. sowie die Akquisitionen aus Q1 2019 mit EUR 1,4 Mio. Schließlich bewirkt die IFRS 16 Umstellung ab 2019 einen positiven Effekt auf das EBITDA mit EUR 1,0 Mio.

Der Vorstand prognostiziert den Cash Flow je Aktie für 2019 auf mindestens EUR 0,50 je Aktie. Damit wird sich der Cash Flow je Aktie nach dem außergewöhnlich guten Ergebnis 2018 auf ein nachhaltiges Niveau normalisieren.

Prognose Konzernzahlen 2019

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IN MIO. EUR 2018 (IST) 2019 (PROGNOSE)
Umsatz 40,3 41,0
EBITDA 35,1 >35,0
CFPS (EUR) 0,60 >0,50

Die Produktion wird auf 160 GWh und der Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) auf 1.003 kWh/ kWp prognostiziert. Die Performance Ratio der Anlagen soll in Folge im Geschäftsjahr 2018 bei 80% liegen.

Dieser Ausblick basiert auf den folgenden Annahmen:

Keine rückwirkenden regulatorischen Eingriffe;

Keine signifikanten Abweichungen von den langjährigen Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes von April bis Dezember;

Das Bestandsportfolio von 167 MWp (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts) wird für 6 Monate in den prognostizierten Finanzkennzahlen angesetzt;

Der kontinuierliche Ausbau auf 200 MWp bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019 trägt zum Umsatz oder EBITDA nicht bei;

Keine weiteren Umfinanzierungen;

Keine weiteren Kapitalerhöhungen.

RISIKO- UND CHANCENBERICHT

RISIKEN

RISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Die 7C Solarparken AG und die mit ihr konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch ihre Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems (IKS) von 7C Solarparken ist es, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet, sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat die externen Anforderungen nach dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards sowie den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen, unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt.

Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse, sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziele des RMS und des IKS von 7C Solarparken im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse sind die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, -steuerung und -kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:

Monitoring der Performance des PV-Portfolios: Stillstandzeiten werden durch ein Online-Monitoring in Echtzeit minimiert. Die Überwachung obliegt dem Konzern selbst.

Projektreservekonten: Für die Solaranlagen werden Projektreservekonten aus den laufenden Cashflows angespart, die für den Austausch von Komponenten verwendet werden können oder in einem einstrahlungsarmen Jahr in Anspruch genommen werden können

Liquiditäts- und Finanzierungsmanagement: Um Finanzierungsrisiken zu minimieren, stellt der Konzern sicher, dass die finanzierenden Banken keinen Zugriff auf andere Gesellschaften als die jeweilige Darlehensnehmerin haben. Prinzipiell werden ausschließlich sogenannte non-recourse-Finanzierungen abgeschlossen, bei denen die Haftungsmasse für die Bank auf die jeweilige Darlehensnehmerin beschränkt ist.

Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Abwicklung vorhandener Gewährleistungsfälle.

Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig.

RISIKOMANAGEMENTPROZESS

Das Risikomanagement von 7C Solarparken ist nach den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht.

IDENTIFIZIERUNG

Die Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf den Betrieb von Bestandsanlagen, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In vierteljährlichen Meetings werden die identifizierten Risiken prozessseitig überprüft. An den Besprechungen nehmen mindestens ein Vorstandsmitglied und eine Führungskraft aus Monitoring, O&M oder der kaufmännischen Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes, kaufmännisches und technisches Reporting.

BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSEN

In der "Risk Map" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsorientiertes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden.

RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHE

Die Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu Prioritätsabstufungen. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt.

Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von 7C Solarparken beeinflusst.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt:

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KATEGORIE VERGANGENE / AKTUELLE SCHÄTZUNG HÄUFIGKEIT FAKTOR WAHRSCHEINLICHKEIT
6 Sehr häufig Monatlich 12,0 Höchstwahrscheinlich
5 Häufig Zweimal pro Jahr 2,0 Sehr wahrscheinlich
4 Regelmäßig Einmal pro Jahr 1,0 Wahrscheinlich
3 Manchmal Alle 2 Jahre 0,5 Möglich
2 Selten Alle 5 Jahre 0,2 Unwahrscheinlich
1 Unbedeutend Alle 10 Jahre 0,1 Fast unmöglich

Um das Risiko zu bewerten, werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind:

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KATEGORIE SCHADENSGEWICHTUNG BEWERTUNG ANHAND DES EBITDA
6 Kritisch; existenzgefährdend EUR 5,0 Mio.
5 Sehr hoch EUR 2,0 Mio.
4 Hoch EUR 1,0 Mio.
3 Mittel EUR 0,5 Mio.
2 Gering EUR 0,2 Mio.
1 Unbedeutend EUR 0,1 Mio.

Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüberstellt, definiert 7C Solarparken die Ebenen der Prioritäten mit "gering", "mittel" und "hoch".

RISIKOPOSITIONEN

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BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKEN

In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet.

HOHE EINZELRISIKEN:

Liquiditätsabflüsse für Garantiefälle: Verschiedene Gewährleistungsrisiken stammen aus der früheren EPC-Tätigkeit der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) und dem Großhandel mit Modulen, genauso wie aus dem laufenden externen O&M Geschäft. Gewährleistungsansprüche können plötzlich durch Herstellungs-, Designfehler oder technische Defekte auftauchen, die durch Beschädigungen (Feuer, Undichtheit, usw.) oder anhand von Inspektionen am Ende des Gewährleistungszeitraumes oder O&M Vertrages ausgelöst werden. Nicht immer sind die Risiken das Resultat von Fehlern beim EPC oder der Ausführung der O&M Tätigkeit, sondern es gibt ebenso rechtliche Risiken, wenn ein Gerichtsverfahren aufgenommen werden sollte. 7C Solarparken steuert dieses Risiko, indem sie die Ausführung der O&M Vereinbarungen verbessert und sich mit verschiedenen Strategien auseinandersetzt, um diesen Ansprüchen entgegen zu wirken. Im Jahr 2019 könnten rund EUR 1,3 Mio. Liquidität für Instandhaltung, Präventivmaßnahmen und (außer-)gerichtliche Vergleiche für, in der Vergangenheit gebaute, Solarparks abfließen. Diese möglichen Instandhaltungsmaßnahmen sind von zahlreichen Faktoren beeinflusst und derzeit nicht vollumfänglich planbar.

MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:

Abhängigkeit von staatlicher Förderung: 7C Solarparken ist davon abhängig, dass keine rückwirkenden Änderungen zu den Gesetzen und regulatorischen Rahmenbedingungen, vor allem im deutschen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sowie in einem kleineren Ausmaß auch an ähnlichen regulatorischen Rahmenbedingungen in Belgien vorgenommen werden. Investitionen in Solaranlagen sind gekennzeichnet von erheblichen Investitionsvolumina, die mit sehr geringen Erhaltungsaufwendungen Umsatzerlöse über feste Einspeisevergütungen oder mithilfe grüner Zertifikate für einen verlängerten Zeitraum generieren (meistens 20 Jahre). Dadurch ist 7C Solarparken abhängig von politischen Systemen, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung die diese regulatorischen Rahmenbedingungen (im weitesten Sinne) hinsichtlich der Tarife und grünen Zertifikate konstant halten. Sowohl rückwirkende Eingriffe, eine andere Interpretation oder Anwendung der bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen sowie weitere (Pflicht-) Investitionsausgaben, z.B. zur Stärkung der Netzstabilität, könnten die Kapitalrendite verringern.

In der Konsequenz existiert ein erhebliches regulatorisches Risiko im Rahmen der Investitionsaktivitäten in Solaranlagen, welches nicht entschärft werden kann. 7C Solarparken akzeptiert dieses Risiko, jedoch nur in einem Geschäftsgebiet, in dem sie sich sicher fühlt und in dem die Regierungen wahrscheinlich keine rückwirkenden politischen Entscheidungen treffen werden. Für den Konzern sind Indikatoren dafür z.B. die Investitionen von Privathaushalten in Solaranlagen, die für den Gesetzgeber ein Risiko bei den Wahlen und die politische Stabilität eines bestimmten Landes darstellen. Aus diesem Grund konzentriert sich 7C Solarparken hauptsächlich auf Deutschland. Im EEG 2014 wurde der Bestandsschutz für 20 Jahre aufgenommen, so dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass sich dieses politische Risiko tatsächlich einstellt. Ein Einschnitt von 10 % bei der Einspeisevergütung hätte einen negativen Einfluss in Höhe von EUR 4,0 Mio. auf unser EBITDA zur Folge.

Zahlungsrisiken aus Lieferungen und Leistungen: Aufgrund der Fokussierung auf das Solarkraftwerksgeschäft entstehen die Forderungen fast ausschließlich auf Basis der Gesetze in den jeweiligen Ländern und hängen weitgehend von der Bonität der Stromnetzbetreiber ab. Seit Beginn dieses Geschäftes ist es zu keinem Zahlungsausfall gekommen. Die Zahlungsziele sind bisher in Deutschland und Belgien immer eingehalten worden. Ansonsten besteht für 7C Solarparken ein marktübliches Zahlungsrisiko aus Lieferungen und Leistungen oder aus finanziellen Forderungen. Ein verspätetes Begleichen offener Forderungen bzw. deren Ausfall hätte negative Auswirkungen auf den Cashflow der Gesellschaft. Daher werden alle Kunden, die mit 7C Solarparken Geschäfte abschließen möchten, vorab einer detaillierten Bonitätsprüfung unterzogen. Die Forderungsbestände werden laufend überwacht.

Projektfinanzierung: 7C Solarparken betreibt Solaranlagen meistens über Projektgesellschaften, deren bestehende langfristige Fremdfinanzierungen gemäß Tilgungsplan bedient werden. Die Verfügbarkeit von Projektfinanzierungen ist für den Ankauf von Neuprojekten von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus sollen die Bedingungen zu denen neue Projektfinanzierungen festgelegt werden können, ausreichend attraktiv sein, um die Umsetzung von Neuprojekten zu erlauben. Insofern sind das Wachstum von 7C Solarparken und die Erreichung der Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2018-2020 von dieser Verfügbarkeit sowie attraktiven Konditionen abhängig. Für bestehende Projektfinanzierungen müssen finanzielle Covenants (Auflagen) beachtet werden, um eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu vermeiden.

Risiken der Eigenkapitalbeschaffung: 7C Solarparken ist teilweise abhängig von der Stimmung am Kapitalmarkt und der Wahrnehmung der Investoren bezüglich des Eigenkapitals des Konzerns. Hauptsächlich verlangen institutionelle Investoren von Unternehmen eine gewisse Stabilität, ausreichende Marktkapitalisierung und tägliche Verfügbarkeit an der Börse. Sollte das Unternehmen keine neuen Investoren akquirieren können, wird 7C Solarparken nicht in der Lage sein, analog dem Marktstandard zweistellig zu wachsen.

Witterungsverhältnisse: Die Witterungsverhältnisse haben einen unmittelbaren Einfluss auf die PV-Stromproduktion der eigenen Anlagen. Darüber hinaus können starker Schneefall oder Sturm zu Schäden führen. Dies kann Einfluss auf die Liquiditätslage des Unternehmens haben. Obwohl die jährliche Schwankung bei der Einstrahlung bis zu 10 % betragen kann, reduziert sich die Unsicherheit so auf weniger als 2 % über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Risiken aus steuerlichen Außerprüfungen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses zusammengefassten Lageberichtes findet bei der 7C Solarparken AG sowie vier Konzerngesellschaften eine steuerliche Außenprüfung statt. Die Außenprüfungen betreffen die Zeiträume vom Jahr 2010 bis 2014. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des zusammengefassten Lageberichtes sind keine Sachverhalte oder Tatsachen aus der steuerlichen Außenprüfung dem Vorstand bekannt geworden, die im Vergleich zum Geschäftsbericht 2018 zu einer wesentlichen abweichenden Bilanzierung oder nicht erfasster steuerlicher Belastung in einer von diesen Gesellschaften führen könnten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung werden die bezeichneten Risiken und deren wirtschaftliche Auswirkungen als mittelschwer eingestuft. Der Vorstand kann das Risiko möglicher zusätzlicher Belastungen in Form von erhöhten Beratungsaufwendungen sowie Steuernachzahlungen nicht vollständig ausschließen. Die Steuerprüfungen werden voraussichtlich im Geschäftsjahr 2019 beendet.

Neben den Garantiefällen gibt es auch einige Eventualverbindlichkeiten aus einzelnen umgesetzten Projekten, die in der Vergangenheit von der Konzernmutter, der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) gebaut und im Rahmen des Risikomanagementprozesses untersucht und bewertet wurden. Im Konzernabschluss wurden diese Eventualverbindlichkeiten i.H.v. EUR 0,2 Mio. in den Rückstellungen weitergeführt.

GERINGE EINZELRISIKEN:

Seit dem Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebs betätigt sich der Konzern im Bereich der Projektentwicklung. Die im Rahmen der Projektierung von Solarparks durchgeführten Tätigkeiten (Flächenakquise und -sicherung; Bauleitplanung und Baugenehmigung; Netzanschluss und Trassensicherung) stellen für den Konzern eine neue Risikokategorie dar. Insbesondere kann man z.B. ohne Vorsatz gegen öffentliche Genehmigungen verstoßen. Weiterhin könnten sich Verträge und Genehmigungen unwirksam zeigen, es könnte zu Fehlinterpretationen von Gesetzen, Verordnungen und öffentlichen Auflagen kommen oder man könnte versehentlich (Form-) Verstöße gegen Fristen, Anzeigen, Meldungen, (...) machen, schließlich könnte sich auch die wirtschaftliche Projektierung als falsch herausstellen, sodass im schlimmsten Fall der Betrieb der selbstentwickelten Anlage und somit die Gesamtinvestition gefährdet ist. Durch die Übernahme eines der erfahrensten Projektentwicklerteams für Solaranlagen in Deutschland schätzt der 7C Solarparken Konzern das Projektierungsrisiko eher gering ein. Darüber hinaus wird das Risiko durch die Umsetzung des Vieraugenprinzips für wesentliche Projektunterlagen minimiert sowie durch den Abschluss von non-recourse Finanzierungen (ca. 75% der Investition) in meist von der Muttergesellschaft sowie anderen Konzerngesellschaften getrennten Zweckgesellschaften. Nach Auffassung des Vorstandes überwiegen im Übrigen die sich aus dem Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebes ergebenden Wachstumschancen wesentlich die Risiken der Projektentwicklung. Zusätzliche Risiken aus dem Bau- bzw. der Errichtung der Anlagen ergeben sich nicht, da die Projektrealisierung grundsätzlich an ein Generalunternehmen vergeben wird. Aus den vorgenannten Gründen hält der Konzern das mit dieser Aktivität verbundene Gesamtrisiko für den Konzern daher für vertretbar und gering.

Vereinzelt übernimmt der Konzern auch weitergehende Aufgaben bei konzerninternen Neubauprojekten, wie z.B. das Design, die Bauüberwachung oder die Auswahl bzw. den Erwerb von Hauptkomponenten (Module; Wechselrichter), um von der Wertschöpfungskette zu profitieren. Daraus können sich neue Risiken ergeben wie z.B. Designfehler, Inkompatibilität und Unzuverlässigkeit von ausgewählten Komponenten, Risiken die in Verbindung mit der Bestellung von Komponenten stehen und die z.B. zu niedrigen Erträgen der gebauten Solaranlagen oder zu höheren Entstehungskosten führen können. Insgesamt schätzt der Vorstand die sich ergebenden Risiken aus diesem Bereich als geringfügig ein.

Internationalisierung: Durch die weitgehende Einstellung der ausländischen Aktivitäten sind die mit diesen Märkten verbundenen Risiken gesunken. Neue Risiken wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht eingegangen. Das konsolidierte EBITDA außerhalb von Deutschland betrug in 2018 weniger als EUR 1,3 Mio. (i.VJ.: EUR 2,2 Mio.).

Personal: Die bisherige wirtschaftliche Entwicklung von 7C Solarparken beruhte maßgeblich auf der Leistung der Mitarbeiter. Für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg ist es daher wichtig, dass Schlüsselpersonen weiterhin für 7C Solarparken tätig sind.

Technische Abhängigkeit: Die Fokussierung des Konzerns auf Investitionen in Solaranlagen mit Schwerpunkt in Deutschland macht den Konzern von der Technik der Solaranlagen, den Ertragsprognosen, sowie der Stabilität des deutschen Netzes abhängig. Wir weisen diesem Risiko ein geringes Schadenspotenzial zu, da 7C Solarparken Parks bereits eine gute Erfolgsgeschichte vorweisen können.

Technologische Entwicklung: Die technologische Entwicklung auf dem PV-Markt wird weiterhin aufmerksam beobachtet, sodass das Anlagenportfolio mit sinnvollen technologischen Entwicklungen ergänzt werden kann oder es gewährleistet wird, dass Möglichkeiten in der Erweiterung bzw. Ergänzung des Geschäftsmodells nicht verpasst werden.

Finanzierungsinstrumente: 7C Solarparken hat im Februar 2018 ein Schuldscheindarlehen über EUR 25 Mio. bei verschiedenen Kreditinstituten und Pensionskassen emittiert. Das Schuldscheindarlehen ist in drei Tranchen mit Fälligkeiten in Februar 2023 (EUR 15 Mio.) und Februar 2025 (EUR 10 Mio.) aufgeteilt. Das Schuldscheindarlehen wurde mit marktüblichen Covenants auf Konzernebene (minimales Eigenkapitalratio) sowie auf Ebene der 7C Solarparken AG (minimaler Buchwert der angehalten Beteiligungen) abgeschlossen. Darüber hinaus wurden verschiedene Auflagen, die mit der Konzernstruktur und der Veräußerung von Solaranlagen in Verbindung stehen, vereinbart. Sollte der Konzern die Auflagen nicht einhalten (können), könnte dies im schlimmsten Fall zur (Teil-) Kündigung des Schuldscheindarlehens führen. Das Risiko wird jedoch derzeit als gering eingestuft.

Zins- und Währungsrisiken: Durch die Reduzierung der internationalen Präsenz außerhalb der europäischen Währungsunion bestehen für 7C Solarparken keine Fremdwährungsrisiken. Die Inanspruchnahme von Krediten hat sich entweder durch Verwendung derivativer Finanzinstrumente (Zinsswaps) oder durch die Festlegung von Festzinsen über einen mittelfristigen Zeitraum (bis zu 10 Jahren) fast ausschließlich auf festverzinsliche Darlehen reduziert, sodass die Gesellschaft für das bestehende Geschäft gegenwärtig keinen wesentlichen Marktzinssatzschwankungen ausgesetzt ist.

Thesaurierungsaktivitäten: Im Rahmen der Thesaurierung kauft und verkauft 7C Solarparken Wertpapiere und schließt auch Derivate ab. Diese Aktivitäten erfolgen auf Basis einer klar definierten Strategie und innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite. Dennoch ergeben sich aus dieser Aktivität für den Konzern geringe Einzelrisiken.

Wettbewerb: Im Berichtszeitraum hat sich der Markt in dem für 7C Solarparken relevanten Marktsegment weiter konsolidiert.

Technische (Produktions-) Risiken: 7C Solarparken ist abhängig von der technischen Zuverlässigkeit ihrer Solaranlagen, dem Ausbleiben von Naturkatastrophen und der Stabilität des deutschen Stromnetzes. Ein "Totalverlust" einer Anlage oder ein Ausfall der Stromproduktion über einen längeren Zeitraum kann aufgrund des Verschuldungsgrades die Existenz der jeweiligen Projektgesellschaft bedrohen. Die 7C Solarparken versucht dieses Risiko abzumildern, indem sie Komponenten auswählt, deren Leistungspotenzial über dem Durchschnitt liegt, wenn sie eine Anlage erwirbt oder baut und zusätzlich ein intensives Anlagenmonitoring betreibt, um frühzeitig potenzielle Probleme zu erkennen. Der Konzern versucht zudem das Risiko zu minimieren, indem der Betrieb und die Wartung im Unternehmen verbleibt und die Finanzierung im Moment der Investitionsentscheidung über die Projektgesellschaft ohne Rückgriffmöglichkeit auf den Konzern festgelegt wird. Hierbei ziehen wir auch in Betracht, als letzte Maßnahme das gesamte Eigenkapital im Eintrittsmoment des Risikos bzw. der Investitionsentscheidung für das Projekt zu verlieren. Zudem versucht der Konzern das Risiko teilweise an eine Versicherungsgesellschaft zu übertragen, die das Risiko eines Einnahmeausfalls für 6-12 Monate abdeckt. Trotzdem können einige Risiken, wie z.B. der Ausfall des deutschen Stromnetzes, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus und Nuklearunfälle nicht vermieden oder versichert werden. Demzufolge akzeptiert 7C Solarparken diese Risiken.

Der Konzern ist aus heutiger Sicht grundsätzlich in der Lage den aufgezeigten Risiken zu begegnen, diese zu steuern oder gegebenenfalls auch tragen zu können.

CHANCEN

Als Solarkraftwerksbetreiber mit einem klaren Fokus auf den deutschen Markt

Tier-2 Status: Durch das Erreichen des "tier-2" Status (d.h. einem PV-Anlagenbestand von 200 MWp) eröffnet sich für 7C Solarparken die Chance bei Finanzierungen und Investitionen auf dem Kapitalmarkt besser wahrgenommen zu werden. Eine höhere Marktkapitalisierung, eine solide Bilanzstruktur und eine verbesserte Liquidität in der Aktie eröffnen neue Möglichkeiten der Wachstumsfinanzierung und bei Investitionen. Dies führt allmählich zu niedrigeren Kapitalkosten und insgesamt zu einer verbesserten Unternehmensbewertung.

M&A: 7C Solarparken wird als seriöser Marktteilnehmer in der Konsolidierung von PV-Anlagen in der Größenordnung zwischen 1 bis 5 MWp wahrgenommen. Die Gesellschaft ist ständig auf der Suche nach neuen Investments oder Möglichkeiten, zu guten Konditionen eine PV Anlage kaufen bzw. veräußern zu können (M&A). Der Ausbau der Leistung auf 200 MWp bis 2019 ist die größte Chance für den Konzern zur Verbesserung der Umsatzerlöse sowie der EBITDA.

Entwicklung eigener PV-Projekte: 7C Solarparken verfügt über eine eigene Projektpipeline an neu zu errichtenden PV-Anlagen und plant, bis Ende 2020 ca. 15 MWp aus der Pipeline zu verwirklichen und vereinzelt Aufgaben eines Generalunternehmers für konzerneigene Projekte zu übernehmen. Die erweiterte vertikale Integrierung ermöglicht es dem Unternehmen Margen aus der Entwicklung und dem Bau der neuen Solaranlagen zu erwirtschaften.

Co-Investorenmodell / Asset Management: Der Konzern beabsichtigt das weitere Wachstum teilweise mit Investments von Drittinvestoren zu realisieren. Dies sollte der 7C Solarparken ermöglichen, mit einer wesentlich geringeren Investitionssumme das Portfolio sichtlich weiter auszubauen. Zusatzeffekte ergeben sich durch die Wahrnehmung von Dienstleistungen für dieses Portfolio, um so die eigene Ertragskraft zu steigern. Zusätzlich bestehen Chancen darin verwaltete PV-Portfolios zu erwerben, um die EBITDA-Basis der Gruppe zu diversifizieren.

Eintritt in den Windenergiemarkt: Der Konzern könnte zu dem bestehenden PV-Portfolio auf selektiver Basis Windanlagen beimischen. Dies würde das Risikoprofil des Stromertrags des Konzerns senken und damit PV-spezifische Umsatzrisiken verringern.

Niedriges Zinsniveau: a) Refinanzierung durch langfristiges und zinsgünstiges Schuldscheindarlehens, das als Eigenkapital in neuen PV-Projekten benutzt werden kann b) Rückzahlung teurer Darlehen unter Berücksichtigung von vorzeitiger Kündigung (Vorfälligkeitsentschädigung) c) Aufnahme zinsgünstiger Darlehen für neue PV-Projekte mit festem Zinssatz für mindestens 10 Jahre.

RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, und Ausfallrisiken. Ziel der Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Die 7C Solarparken verwendet im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Außerdem wird im Rahmen der Thesaurierungsaktivitäten im beschränkten Umfang Handel mit Wertpapieren und Derivaten betrieben. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.

WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Der Vorstand der 7C Solarparken AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der 7C Solarparken AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des Konzernlageberichts unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20.

Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet.

Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt.

Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Gesellschaften in Italien, Belgien, der Niederlande und Dänemark, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentralbei der 7C Solarparken AG in Bayreuth, in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt.

Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.

Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten.

GESAMTBEURTEILUNG

Das Unternehmen hat eine Organisation und ein Geschäftsmodell, welches als Plattform dient, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich von dem Altlastenrisiko der Vergangenheit, hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solaranlagen hauptsächlich in Deutschland verändert.

Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau und den M&A Chancen ergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken.

WEITERE GESETZLICHE ANGABEN

I. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315D, 289F HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält die jährliche Entsprechenserklärung, den Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.solarparken.com dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe (Darstellung) im (zusammengefassten) Lagebericht wird daher verzichtet.

II. VERGÜTUNGSBERICHT

Eine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für die Gesellschaft zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über die Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen.

VORSTAND

Vergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstandes. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung.

Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 72 bis 78%, der variable Teil zwischen 22 bis 28% der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden.

Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstandes Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten.

In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialversicherung der beiden Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden im Personalaufwand erfasst.

Im Geschäftsjahr 2018 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:

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Steven De Proost
CEO Seit 01.06.2014
Wohnort Betekom, Belgien
Ausbildung Wirtschaftsingenieur
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Koen Boriau
CFO Seit 28.05.2014
Wohnort Antwerpen, Belgien
Ausbildung Master Wirtschaftswissenschaften

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf:

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in TEUR Steven De Proost* Koen Boriau* Gesamt
Fixum 160 114 274
Tantieme 50 50 100
Sozialabgaben 16 16 33
Gesamt 226 180 407

*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbare oder unmittelbare Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt TEUR 407 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt. Die gezahlten Beträge entsprechen im Wesentlichen den oben ausgewiesenen Aufwendungen, zuzüglich die Zahlung der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100), die das Geschäftsjahr 2017 betreffen, abzüglich der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100) für das Jahr 2018.

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Vorjahr auf:

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in TEUR Steven De Proost* Koen Boriau* Gesamt
Fixum 160 105 265
Tantieme 50 50 100
Sozialabgaben 17 17 33
Gesamt 227 172 398

*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbare oder unmittelbare Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.

AUFSICHTSRAT

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 84 (i.VJ: TEUR 86). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in jedem Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einer fixen Vergütung sowie aus Sitzungsgeldern und Reisekostenerstattungen zusammensetzt.

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Name Vorsitzender Stellv. Vorsitz bzw. Mitglied Sitzungsgelder Reisekosten Gesamt
in TEUR
Joris de Meester 27 - 7 2 36
Bridget Woods - 18 7 2 27
Paul Decraemer - 18 7 1 26
Gesamt 27 36 21 5 88

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2018 und danach folgende Mitglieder:

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Joris de Meester
Mitglied Seit 15. Februar 2013
Vorsitzender Seit 15. Juli 2016
Stellvertretender Vorsitzender Bis 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Geschäftsführer OakInvest BVBA, Antwerpen/Belgien
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalter, HeatConvert U.A., Goor / Niederlande- Verwalter, PE Event Logistics Invest NV, Leuven / Belgien
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Bridget Woods
Mitglied Seit 17. Dezember 2015
Stellvertretende Vorsitzende Seit 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Unternehmensberaterin
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalter Quintel Intelligence Ltd., London, Groß Britannien
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Paul Decraemer
Mitglied Seit 14. Juli 2017
Berufliche Tätigkeit Geschäftsführer Paul Decraemer BVBA; Lochristi / Belgien CFO Inbiose NV, Zwijnaarde / Belgien
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalter, Seelution AB, Göteborg / Schweden - Verwalter, Capricorn Cleantech Fund NV, Leuven / Belgien - Verwalter, ABO-Group Environment NV, Gent / Belgien

III. ANGABEN GEMÄß § 315A ABS. 1 UND § 289A ABS.1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS

ZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315A ABS. 1 NR. 1 UND § 289A ABS. 1 NR. 1 HGB)

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 53.394.083,00. Es ist eingeteilt in 53.394.083 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit (insbesondere) keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre.

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10 % der Stimmrechte überschreiten, betreffen die folgenden Personen:

Librae Holding Ltd, Britische Jungferninseln

BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315A ABS. 1 NR. 2 UND § 289A ABS. 1 NR. 2)

Es sind dem Vorstand der Gesellschaft keine solche Vereinbarungen bekannt.

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315A ABS. 1 NR. 6 UND § 289A ABS. 1 NR. 6 HGB)

ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS

Die Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG ff.) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Sogenannte "Golden Parachute"-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstands erschweren, bestehen nicht.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315A ABS. 1 NR. 7 UND § 289A ABS. 1 NR. 7 HGB)

ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALS

GENEHMIGTES KAPITAL 2016

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 1. Juni 2018 hat das Genehmigte Kapital 2016 aufgehoben.

BEDINGTES KAPITAL 2016

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten ,die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen, oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel-und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016, d.h. insbesondere zu mindestens 80% des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA(r)- Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter bestimmten Verwässerungsschutzregeln. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016 abzuändern. Infolge der Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 2016 im Laufe des Geschäftsjahr 2017, beträgt das bedingte Kapital 2016 am Bilanzstichtag noch EUR 19.976.479,00 durch Ausgabe von bis 19.976.479 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Während des Berichtzeitraums wurde das Bedingte Kapital 2016 entsprechend der Erhöhung bzw. Herabsetzung des gezeichneten Kapitals, wie in Abschnitt 21.2.A Kapitalrücklage des Konzernanhangs bzw. 1.1.I des Anhangs der 7C Solarparken AG beschrieben, im gleichen Verhältnis erhöht bzw. herabgesetzt.

GENEHMIGTES KAPITAL 2018

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 1. Juni 2018 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 23.395.912,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur in den folgenden Fällen zulässig: (i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10% des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten; (iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; (iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 abzuändern.

Infolge der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals 2018 im Laufe des Geschäftsjahrs 2018, erstreckt sich die Ermächtigung des Vorstands im Rahmen des genehmigten Kapitals 2018 am Bilanzstichtag noch auf die Ausgabe von bis zu EUR 16.793.654,00 durch Ausgabe von bis zu 16.793.654 neuen auf den Inhaber lautenden Stückakten.

ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND VERÄUßERUNG VON EIGENEN AKTIEN

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

Diese Ermächtigung wurde am 12. Dezember 2014 wirksam und gilt bis zum 11. Dezember 2019.

Der Erwerb erfolgt nach Ermessen des Vorstands und innerhalb der sich aus den aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder außerhalb der Börse. Letzteres insbesondere durch ein öffentliches Kaufangebot und auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb festlegen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft gegenüber dem maßgeblichen Wert, so kann das Angebot angepasst werden. Im Falle der Anpassung wird auf den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Angebotsanpassung abgestellt.

Bei einem Erwerb der Aktien außerhalb der Börse in sonstiger Weise ist der maßgebliche Wert der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag des Abschlusses des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages.

Überschreitet bei einem öffentlichen Kaufangebot die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer vorangegangenen Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien wieder zu veräußern.

Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien kann über die Börse erfolgen.

Daneben kann die Veräußerung auch in anderer Weise als über die Börse vorgenommen werden, insbesondere auch zur Erfüllung von durch die Gesellschaft oder durch eine ihrer Konzerngesellschaften eingeräumten Wandlungs- oder Optionsrechten, sowie gegen Sachleistungen etwa zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder gewerblichen Schutzrechten.

Die Aktien können zudem Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden.

Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist insbesondere auch zulässig, sofern maximal Aktien, die 10 % des Grundkapitals, und zwar sowohl berechnet auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch auf den Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung veräußert werden und die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den maßgeblichen Wert von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % (ohne Nebenkosten) unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals gemäß dem vorherigen Satz ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bis zu der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung ausgegeben bzw. veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Als maßgeblicher Wert gilt dabei der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veräußerung der Aktien.

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei in allen obenstehenden Fällen ausgeschlossen.

Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, eigene Aktien den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann in diesem Fall mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (vereinfachtes Einziehungsverfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

Die o.g. Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.

Die Ermächtigung erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft zu allen sonstigen gesetzlich zugelassenen Zwecken und gilt auch für Aktien, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG oder auf anderem Wege, insbesondere gemäß § 71d Satz 5 AktG, erworben wurden oder werden.

Werden die Aktien der Gesellschaft nicht im XETRA(r)-Handel oder einem Nachfolgesystem gehandelt, so ist für die Bestimmung des maßgeblichen Werts der Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise) an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb bzw. der Veräußerung der Aktien an dem Börsenplatz maßgeblich, der in diesem Zeitraum den größten Handelsumsatz in Bezug auf die Aktien der Gesellschaft zu verzeichnen hatte.

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315A ABS. 1 NR. 8 UND § 289A ABS. 1 NR. 8 HGB)

Im Geschäftsjahr hat die 7C Solarparken AG einen Schuldschein in drei Tranchen ausgegeben. Der Schuldscheinvertrag sieht im Falle eines Kontrollwechsels ein außenordentliches Kündigungsrecht der Schuldscheininvestoren vor. Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315A ABS. 1 NR. 9 UND § 289A ABS. 1 NR. 9 HGB)

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht.

 

Bayreuth, 23. April 2019

Steven De Proost, CEO Vorstand

Koen Boriau, CFO Vorstand

JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2018 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2018

7C Solarparken AG, Bayreuth

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Aktiva

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31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 45.684.984 46.444.783
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.900 38.801
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen 16.900 25.839
2. Geleistete Anzahlungen - 12.962
II. Sachanlagen 13.527.464 14.277.834
1. Grundstücke und Gebäude 1.773.019 1.820.337
2. Solaranlagen 11.496.893 12.253.237
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 257.552 204.260
4. Solaranlagen im Bau - -
III. Finanzanlagen 32.140.620 32.128.148
Anteile an verbundenen Unternehmen 32.140.620 32.128.148
B. Umlaufvermögen 97.962.245 63.138.929
I. Vorräte 905.793 1.464.212
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 30.868 30.895
2. Handelswaren 207.184 1.433.316
3. Geleistete Anzahlungen 667.742 -
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 90.455.894 54.532.663
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 254.886 264.387
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 90.057.991 53.524.047
3. Sonstige Vermögensgegenstände 143.017 744.229
III. Wertpapiere 306.697 -
Sonstige Wertpapiere 306.697 -
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 6.293.860 7.142.055
C. Rechnungsabgrenzungsposten 245.327 248.817
SUMME AKTIVA 143.892.556 109.832.53

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 101.811.634 87.869.172
I. Gezeichnetes Kapital 53.394.083 46.791.825
II. Kapitalrücklage 38.388.026 33.931.722
III. Bilanzgewinn 10.029.524 7.145.624
B. Rückstellungen 3.128.636 2.452.490
1. Steuerrückstellungen 822.046 169.892
2. Sonstige Rückstellungen 2.306.590 2.282.598
C. Verbindlichkeiten 38.897.715 19.466.773
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 36.378.211 13.289.119
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65.024 91.427
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.668.837 5.435.306
4. Sonstige Verbindlichkeiten 785.642 650.920
davon aus Steuern EUR 163.225 (i.VJ. EUR 16.729) - -
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 3.840 (i.VJ. EUR 1.325)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 54.571 44.095
SUMME PASSIVA 143.892.556 109.832.530

Gewinn- und Verlustrechnung 2018 vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

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2018
EUR
2017
EUR
1. Umsatzerlöse 6.190.467 3.635.068
2. Sonstige betriebliche Erträge 270.403 16.822.157
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.565.331 673.239
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 297.407 468.430
2.862.738 1.141.669
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 803.803 677.983
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung davon für Altersversorgung TEUR 6 (i.VJ. TEUR 4) 104.951 99.137
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 882.410 822.117
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.836.980 2.217.787
7. Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 221 (i.VJ. TEUR 394) 221.224 393.561
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 2.221 (i.VJ. TEUR 1952) 3.119.896 1.963.971
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens - 350.000
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 89 (i.VJ. TEUR 260) 965.908 621.062
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 652.157 169.723
12. Ergebnis nach Steuern 1.693.041 16.715.280
13. Sonstige Steuern 3.309 6.808
14. Jahresüberschuss 1.689.733 16.708.472
15. Gewinnvortrag (i.VJ. Verlustvortrag) 2.466.442 -9.562.847
16. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 5.873.350 -
17. Bilanzgewinn 10.029.524 7.145.624

Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

7C Solarparken AG, Bayreuth

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Die 7C Solarparken AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 S.2 HGB i. V. m. § 264d HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Bayreuth und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth in der Abteilung B mit der Handelsregisternummer 6106 eingetragen.

Für die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird das gesetzliche Gliederungsschema angewendet. Zur besseren Verständlichkeit und Klarheit des Jahresabschlusses wurde innerhalb des Anlagevermögens das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2.A II bzw. Abs. 3.B Nr. 3 HGB erweitert um die Posten Solaranlagen und Solaranlagen im Bau.

1.1 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die bestehenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden stetig ausgeübt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

A. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über eine Nutzungsdauer von in der Regel 3 bis 5 Jahren.

B. SACHANLAGEN

Die bilanzierten Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aktiviert. Soweit erforderlich, werden auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen Nutzungsdauern zwischen 3 bis 33 Jahren zu Grunde.

C. FINANZANLAGEN

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

D. VORRÄTE

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse und Waren werden mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Geleistete Anzahlungen auf Vorräte wurden zum Nominalbetrag angesetzt.

E. FORDERUNGEN UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Nettoforderungen wird i.H.v. einem Prozent vorgenommen.

F. WERTPAPIERE

Die Gesellschaft hat im Berichterstattungszeitraum Wertpapiere i.H.v. TEUR 307 erworben, die mit den Anschaffungskosten bilanziert wurden.

G. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN

Die Bilanzierung der laufenden Bankguthaben und der Kassenbestände (Zahlungsmittel bzw. liquide Mittel) erfolgt mit dem jeweiligen Nennbetrag.

H. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

I. EIGENKAPITAL

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag bilanziert. Es besteht aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, aufgeteilt in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs 2 Nr. 1 und Nr. 4 HGB, sowie dem Bilanzgewinn.

J. RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen Verpflichtungen und werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ihrer Restlaufzeit entsprechend mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Es wurden Rückstellungen für Gewährleistungen gebildet, die ehemaligen Kunden eingeräumt wurden. Die tatsächliche Inanspruchnahme war zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung und der Erstellung des Abschlusses nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung wurden Annahmen getroffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Prozessrisiken, bekannte und vermutete Mängel sowie sich künftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungsprogramme haben Einfluss auf diese Schätzung.

Die Schätzungen werden einzelfallbezogen vorgenommen. Es wurden voraussichtliche Preissteigerungen von zwei Prozent zugrunde gelegt. Die Gewährleistungsrückstellungen werden in voller Höhe als kurzfristig angesehen, da mit einer Inanspruchnahme aus Gewährleistungen bzw. der Beseitigung der Gewährleistungen in überwiegender Zahl im Laufe des nächsten Geschäftsjahres zu rechnen ist und dies auch aufgrund der hohen Unsicherheit über das zeitliche Profil der Inanspruchnahmen als sachgerecht angesehen wird.

K. VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten (Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten) sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

L. FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden gemäß 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

M. VERWENDUNG VON ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zu Grunde gelegt, die sich auf den Ansatz, den Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Vermögensgegenstände, Schulden und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die zu Grunde gelegten Annahmen und Schätzungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer langfristiger Vermögensgegenstände und auf die Bewertung von Rückstellungen.

N. LATENTE STEUERN

Der Steuersatz für die Berechnung der aktiven latenten Steuern beträgt 29,48 Prozent. Von dem Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang der aktiven latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Sachverhalte, die den Ansatz passiver latenter Steuern erfordern, lagen nicht vor.

1.2 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

A. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

Die Entwicklung der Gegenstände des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

ANLAGENSPIEGEL

Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2018

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Stand Beginn Gj.
TEUR
Zugänge
TEUR
Umbuchungen
TEUR
Abgänge
TEUR
Stand 31.12.2018
TEUR
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen 63 - - - 63
Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände 13 - - 13 -
Grundstücke und Gebäude 1.919 - - - 1.919
Solaranlagen 13.399 - - - 13.399
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 447 123 - 85 485
Solaranlagen im Bau - - - - -
Finanzanlagen 32.626 13 - 148 32.490
Gesamt 48.466 136 - 246 48.356

Abschreibungen zum 31. Dezember 2018

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- Stand Beginn Gj.
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
Stand 31.12.2018
TEUR
Buchwert 31.12.2018
TEUR
Buchwert 31.12.2017
TEUR
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen 37 9 - 46 17 26
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände - - - - - 13
Grundstücke und Gebäude 99 47 - 146 1.773 1.820
Solaranlagen 1.146 756 - 1.902 11.497 12.253
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 243 70 85 227 258 204
Solaranlagen im Bau - - - - - -
Finanzanlagen 498 - 148 350 32.141 32.128
Gesamt 2.022 882 - 2.671 45.685 46.445

FINANZANLAGEVERMÖGEN

Die Finanzanlagen betreffen die in der folgenden Übersicht aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG.

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Beteiligung am 31.12.2018
%
Eigenkapital 31.12.2018
TEUR
Ergebnis 2018
TEUR
7C Solarparken NV, Mechelen Belgien 100 24.194 358
7C Rooftop Exchange BVBA, Mechelen Belgien 100 46 37
Siberië Solar BVBA, Mechelen Belgien 100 -30 45
Sabrina Solar BVBA, Mechelen Belgien 100 -156 47
Solar4Future Diest NV, Mechelen Belgien 100 457 136
SonnenSolarPark GmbH, Hausen Deutschland 100 -383 169
Solarpark Neudorf GmbH, Kasendorf Deutschland 100 696 239
Erste Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG Deutschland 19 0 -1
Zweite Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG Deutschland 19 0 -1
Solarpark Hohenberg GmbH, Marktleugast Deutschland 83 382 139
Solarparken IPP GmbH, Bayreuth Deutschland 100 2.574 634
Solarpark Taurus GmbH & Co KG, Maisach Deutschland 100 270 35
Erste Solarpark Xanten GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 420 62
Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 369 21
Schauer Solar GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 792 163
Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 944 181
Solarpark Zerre IV GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 574 139
Zerre Infrastriktur GbR, Wiesbaden Deutschland 29
Sonnendach K19 GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 585 165
Sonnendach K19 Haftungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100 163 63
Säugling Solar GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 9.584 -275
Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 -119 -195
Solarpark Gemini GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 1.706 215
Sphinx Solar GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 201 85
Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 1 159
Vardar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100 133 31
Amatec Projects GmbH, Bayreuth Deutschland 100 119 129
Solardach Wandersleben GmbH&Co.KG, Bayreuth Deutschland 82 831 -62
Solardach Steinburg GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -104 -34
Solardach Neubukow GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 488 15
Solardach LLG GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -113 35
Solardach Stieten GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 689 162
Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG Deutschland 52 126 9
SPI Sachsen I GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 1.985 91
Dritte Solarpark Glauchau GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 202 28
Solarpark Bitterfeld II GmbH & Co. KG Deutschland 100 1.267 6
Reetz Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 123 -21
Trebbin I Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 216 -23
Trebbin II Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 200 -18
Trebbin III Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 647 -59
Trebbin IV Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 167 -30
Trüstedt I Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 249 40
Trüstedt II Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 150 21
Trüstedt III Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 250 71
Trüstedt IV Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 237 39
Möckern Solar GmbH & Co. KG, Bareuth Deutschland 100 250 52
Säritz Solar, GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 250 5
Solarpark Brandholz GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 1.885 56
High Yield Solar Investments BV, Hilversum Niederlande 100 6.182 123
Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 -1.619 668
Solarpark MGGS Landbesitz GmbH, Bayreuth Deutschland 100 11 7
Lohengrin Solar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100 -99 -49
Tannhäuser Solar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100 -87 -35
Melkor UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Italien 100 237 193
Tulkas Solarpark Beteiligungs GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 437 212
COLEXON Italia S.r.l., Imola Italien 100 246 159
COLEXON IPP GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -1.380 20
COLEXON 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 804 211
Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 177 -21
Pinta Solarparks GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 -85 -41
Amatec PV Chemnitz GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 -96 -37
Amatec Grundbesitz GmbH, Bayreuth Deutschland 100 8 -10
Amatec PV 20 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100 -50 -48
Amatec PV 21 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100 -20 -18
Amatec PV 22 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100 -47 -45
Amatec PV 23 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100 -47 -46
Amatec PV 25 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100 1 47
Solarpark Bernsdorf GmbH & Co. KG Deutschland 100 -75 -74
Solarpark Calbe GmbH & Co.KG, Bayreuth Deutschland 100 -36 -35
Amatec PV 30 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100 -14 -12
Amatec PV 31 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100 -2 -2
Amatec PV 32 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100 -2 -2
Amatec PV 33 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100 -1 -1
Amatec PV 34 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100 -1 -1
Amatec PV 35 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100 -1 -1
Amatec PV 36 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100 -1 -1
Amatec PV 37 GmbH & Co. KG, Hebertsfelden Deutschland 100 -1 -1
Solardach Derching GmbH &Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 -11 2
Solarpark Tangerhütte GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 878 24
Solarpark CBG GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -3.018 325
Solarpark green GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -5.086 -380
COLEXON Solar Energy ApS, Virum Dänemark 100 1.538 28
Amatec Projects Management GmbH Deutschland 100 68 2
Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 4.160 1.297
Renewagy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 499 -138
Renewagy 21. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 3.203 98
Renewagy 22. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 1.659 282
Tristan Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 294 4
Solarpark Zschornewitz GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 1.694 -79
Surya 1 GmbH & Co.KG, Bayreuth Deutschland 100 -13 -14
Solarpark Heretsried GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -5.923 877
Sonnendach K40K65 GmbH & Co.KG Deutschland 100 1.813 -206
Solarpark Oberhörbach GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -3.470 307
Sonnendach M55 GmbH & Co. KG Deutschland 100 1.068 -146
Solarpark Longuich GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -3.818 565
ProVireo Solarpark 3 Schönebeck GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 120 141
ProVireo Projektverwaltungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100 1 1
Swan Energy NV Belgien 100 796 189
Folcwalding Verwaltungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100 10 -2

B. VORRÄTE

Die Vorräte der Gesellschaft betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie im Vorjahr geleistete Anzahlungen auf Vorräte. Unter den Handelswaren werden erworbene PV Module ausgewiesen, die im Rahmen von

Die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte betreffen eine Anzahlung auf einer Lieferung von PV Modulen die zum Weiterverkauf oder zur Eigenverwendung bestimmt sind.

C. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

D. FORDERUNGEN GEGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind von EUR 53,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 90,1 Mio. gestiegen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Darlehensforderungen zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr i.H.v. 78,0 Mio. (VJ: EUR 50,7 Mio.).

Darüber hinaus gab es Darlehensforderungen i.H.v. EUR 11,4 Mio. (VJ: EUR 2,1 Mio.) zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr.

Ebenso enthalten sind Forderungen aus Beteiligungserträgen i.H.v. EUR 185.000 (VJ: EUR 44.000).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten zudem EUR 0,5 Mio. (VJ: EUR 0,7 Mio.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr.

E. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die sonstigen Vermögensgegenstände i.H.v. TEUR 143 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Umsatzabgrenzungen i.H.v. TEUR 8, Umsatzsteuererstattungsansprüche i.H.v. TEUR 6 und eine Forderung i.H.v. TEUR 28 aufgrund einer Zollausgleichszahlung, deren Rückerstattung wir im nächsten Jahr erwarten, als auch geleistete Anzahlungen i.H.v. TEUR 35.

F. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN

Dieser Posten beinhaltet Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 6.294 (VJ: TEUR 7.142). Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 604 (VJ: TEUR 604) unterliegen Verfügungsbeschränkungen im Zusammenhang mit Vertragserfüllungsbürgschaften oder stellen Projektreservekonten für eigene Solaranlagen dar.

G. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Es wurden Bearbeitungsentgelte für langfristige Bankfinanzierungen i.H.v. TEUR 44 in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Dieses Agio wird über die Laufzeit der jeweiligen Bankfinanzierung aufgelöst.

H. GEZEICHNETES KAPITAL

Das gezeichnete Kapital bestand zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 aus insgesamt 53.394.083 Aktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie, sodass das Grundkapital der Gesellschaft EUR 53.394.083 betrug. Es gibt eine einheitliche Aktiengattung.

Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals wird in der folgenden Tabelle dargestellt:

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in TEUR
Gezeichnetes Kapital zum 01.01.2018 46.792
Kapitalerhöhung durch Privatplatzierung 6.602
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 20.000
Ordentliche Kapitalherabsetzung -20.000
Gezeichnetes Kapital zum 31.12.2018 53.394

Im Berichtsjahr wurden insgesamt zwei Kapitalerhöhungen durch Privatplatzierungen vorgenommen.

Mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 19.06.2018 wurde am gleichen Tag eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre im Rahmen des genehmigten Kapitals 2018 i.H.v. EUR 4.679.182,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,55 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 21.06.2018 in das Handelsregister eingetragen. Der Betrag von EUR 4.679.182,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 7.252.732,10 wurde in die Kapitalrücklage (Siehe 1.2.I Kapitalrücklage) überführt;

Mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 01.11.2018 wurde am 27.11.2018 eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre im Rahmen des genehmigten Kapitals 2018 i.H.v. EUR 1.923.076,00 einem Ausgabebetrag von EUR 2,60 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 29.11.2018 in das Handelsregister eingetragen. Der Betrag i.H.v. EUR 1.923.076,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 3.076.921,60 wurde in die Kapitalrücklage (Siehe 1.2.I Kapitalrücklage) überführt; bezüglich der Angaben zum genehmigten Kapital verweisen wir auf Punkt 1.4 Abschnitt G. dieses Anhangs.

Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum eine weitere Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nebst einer ordentlichen Kapitalherabsetzung vorgenommen:

Mit dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 01.06.2018 wurde das gezeichnete Kapital um einen Betrag von EUR 20.000.000,00 durch Umwandlung der Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB erhöht. Diese Kapitalerhöhung erfolgte gem. § 207 Abs. 2 Satz 2 AktG ohne die Ausgabe von neuen Aktien. Die Kapitalerhöhung wurde am 06.06.2018 im Handelsregister eingetragen.

Mit einem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 01.06.2018 wurde das gezeichnete Kapital gem. den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222, 228 ff. AktG zum Zwecke der Einstellung eines Teilbetrags des gezeichneten Kapitals in die freie Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB um einem Betrag von EUR 20.000.000,00 herabgesetzt. Die ordentliche Kapitalherabsetzung wurde am 06.06.2018 im Handelsregister eingetragen.

I. KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2018 EUR 38.388.026,08 (VJ: EUR 33.931.722,38). Sie ist aufgeteilt gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 HGB und entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:

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in TEUR
Kapitalrücklage zum 01.01.2018 33.932
Kapitalerhöhung durch Privatplatzierung 10.330
Entnahme zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittelnn -20.000
Einstellung in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB infolge der ordentlichen Kapitalherabsetzung 20.000
Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB -5.874
Kapitalrücklage zum 31.12.2018 38.388

Die Zunahme bestand aus dem Emissionsagio der Privatplatzierungen i.H.v. insgesamt EUR 10.329.653,70.

Entsprechend den oben beschriebenen Eigenkapitaltransaktionen im Berichtsjahr, gliedert sich die Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag wie folgt:

Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB: EUR 21,8 Mio. (VJ: EUR 31,4 Mio.)

Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB: EUR 16,6 Mio. (VJ: EUR 2,5 Mio.)

J. BILANZGEWINN

Der Bilanzgewinn hat sich während des Berichtszeitraums aufgrund folgenden Sachverhalten verändert:

Am 01. Juni 2018 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjähr 2017 i.H.v. EUR 4.679.182 (VJ: EUR 0,00), bzw. EUR 0,10 (VJ: 0,00) je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen.

Der verbleibende Bilanzgewinn nach Ausschüttung i.H.v. EUR 2.466.441 wird auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht sich um den erwirtschafteten Jahresüberschuss 2018 i.H.v. EUR 1.689.732 sowie um die Entnahme aus der Kapitalrücklage i.H.v. EUR 5.873.350 und datiert zum 31. Dezember 2018 auf EUR 10.029.523.

K. STEUERRÜCKSTELLUNGEN

Die Steuerrückstellungen betreffen erwartete Steueraufwendungen des laufenden Jahres für die Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie den Solidaritätszuschlag.

L. LATENTE STEUERN

Die Gesellschaft verfügte am Anfang des Berichtzeitraums über gewerbesteuerliche Verlustvorträge i.H.v. etwa EUR 22,6 Mio. und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge i.H.v. EUR 23,8 Mio. Die aktiven latenten Steuern werden nicht aktiviert, da die Gesellschaft ihr Wahlrecht gem. § 274 abs. 1 HGB in diesem Sinne nicht ausübt. Der anzusetzende Steuersatz, dem eine Berechnung der latenten Steuern zugrunde liegen würde, beträgt 29,48 %.

M. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2018
Gewährleistung 1.334
Drohverluste 308
Rechts- und Beratungskosten, Jahresabschluss- und Prüfungskosten 364
Aufsichtsratsvergütungen 140
Personal 100
Rückbaurückstellung Solaranlagen 36
Aufbewahrungskosten 26
Gesamt 2.307

Die 7C Solarparken AG räumte ihren Kunden unterschiedliche Gewährleistungsansprüche ein. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung sind Annahmen zu treffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Sich zukünftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungen haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten betreffen Vertragsstreitigkeiten. Die Rückstellung für Personalaufwendungen beinhaltet Tantiemen, nicht genommenen Urlaub sowie die zu erwartenden Aufwendungen für die Berufsgenossenschaft.

Die Rückstellungen für Drohverluste betreffen verlusttragende Verträge, die in den kommenden Jahren für konzerninterne Kunden ausgeführt werden sollen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

N. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN

Im Berichtszeitraum hat die 7C Solarparken AG weitere Bankfinanzierungen für die Finanzierung Ihrer Investitionen aufgenommen, sodass die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Bilanzstichtag EUR 36,4 Mio. (VJ: EUR 13,3 Mio.) betrugen. Die Zunahme ist auf das abgeschlossene Schuldscheindarlehen i.H.v. EUR 25,0 Mio. zurückzuführen.

Die Bankverbindlichkeiten i.H.v. EUR 11,4 Mio. (VJ: EUR 13,3 Mio.) gegenüber Kreditinstituten werden mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mietzahlungen besichert. Zudem wurden künftig abrufbare Sichteinlagen für bestimmte Bankdarlehen verpfändet.

Das Schuldscheindarlehen i.H.v. EUR 25 Mio. (VJ: EUR 0) ist nicht besichert.

Der Verbindlichkeitsspiegel wird in untenstehender Tabelle dargestellt:

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Restlaufzeit
Gesamtbetrag
TEUR
bis zu einem Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 36.378 1.164 20.660 14.555
im Vorjahr 13.289 1.411 6.599 5.279
davon besichert TEUR 11.378 (i.VJ. TEUR 13.289)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65 65 - -
im Vorjahr 91 91 - -
davon besichert TEUR 0 (i.VJ TEUR 0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.669 191 - 1.478
im Vorjahr 5.435 191 - 5.244
davon besichert TEUR 0 (i.VJ. TEUR 0)
Sonstige Verbindlichkeiten 786 786 - -
im Vorjahr 651 651 - -
davon besichert TEUR 0 (i.VJ. TEUR 0)
Gesamt 38.898 2.205 20.660 16.032
Gesamt (Vorjahr) 19.467 2.344 6.599 10.523

O. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 65 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

P. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben einen Wert i.H.v. TEUR 1.669 (VJ: TEUR 5.435). Davon haben TEUR 1.478 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. (VJ: TEUR 5.244).

Q. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

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31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Verbindlichkeiten Umsatzsteuer - 267
Verbindlichkeiten a. Lohn u. Gehalt 19 19
Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer 16 15
Verbindlichkeiten Steuern und Abgaben 147 1
Verbindlichkeiten Soziale Sicherung 4 1
Verbindlichkeiten aus Quellensteuer Aufsichtsratvergütungen 15 -
Sonstige Verbindlichkeiten 3 334
Zinsverbindlichkeiten 582 12
Gesamt 786 651

1.3 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

A. UMSATZERLÖSE

Umsatzerlöse i.H.v. TEUR 6.190 (VJ: TEUR 3.635) wurden im Berichtszeitraum realisiert.

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in TEUR 2018 2017
Umsatzerlöse 6.190 3.635

Die Umsätze verteilen sich regional wie folgt:

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in TEUR 2018 2017
Deutschland 6.145 3.486
Übriges Europa 46 150
Gesamt 6.190 3.635

Die Umsatzerlöse resultieren hauptsächlich aus Dienstleistungen, wie Wartung und Reparatur für die Photovoltaikanlagen der Kunden (TEUR 4.745). Gleichwohl investiert die Gesellschaft auch in eigene Solaranlagen und Immobilien, dadurch konnten externe Umsatzerlöse durch Stromverkauf (TEUR 1.430) bzw. Vermietung (TEUR 15) erwirtschaftet werden. Die Umsatzerlöse wurden zu 74,2 % (VJ: 62,5 %) gegenüber verbundenen Unternehmen realisiert.

In den ausgewiesenen Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsatzerlöse nur in einem unwesentlichen Umfang von TEUR 56 (VJ: TEUR 60) enthalten.

B. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2018
TEUR
2017
TEUR
Erträge aus dem Abgang von Finanzbeteiligungen - 15.067
Schadenersatz 137 828
Erträge aus aussgerichtlichen Vergleichen - 600
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 102 159
Erlöse aus Sachanlagenverkäufen 1 135
Erträge aus Herabsetzung von Verbindlichkeiten - 4
Erträge aus Kursdifferenzen - 4
Sonstige 30 24
Gesamt 270 16.822

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Beträge aus der Währungsumrechnung i.H.v. TEUR 0 (VJ: TEUR 4).

C. MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand resultiert im Wesentlichen aus dem Bezug von Fremdleistungen und dem Verbrauch von Modulen und sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Rahmen des technischen Betriebes.

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2018
TEUR
2017
TEUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.565 674
Aufwendungen für bezogene Leistungen 297 468
Materialaufwand (gesamt) 2.862 1.142

D. PERSONALAUFWAND

Die Kosten für die Altersversorgung betrugen im Berichtszeitraum TEUR 6 (VJ: TEUR 4).

E. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 1.837 umfassen im Wesentlichen Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten i.H.v. TEUR 410, Bank- und Kapitalmarktkosten i.H.v. TEUR 589.

Der Eingang einer Schadenersatzzahlung, die wirtschaftlich zwei verbunden Unternehmen gehört, hat zu außergewöhnlichen sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 125 geführt.

Periodenfremde Aufwendungen sind i.H.v. TEUR 55 angefallen.

F. ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGEN

Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten die Ausschüttungen der Colexon Italia, Imola / Italien, (TEUR 80) sowie der ProVireo Solarpark 3. Schönebeck GmbH & Co. KG, Bayreuth (TEUR 141). Beide Gesellschaften stehen im 100 %igen Eigentum der Gesellschaft.

G. ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE

Die Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren aus Zinsen für Bankguthaben und verzinsten Forderungen, aus Zinsen für Darlehen an Tochterunternehmen und aus Zinserträgen gemäß § 233a AO. In Summe betrugen die Zinsen TEUR 3.116 (VJ: TEUR 1.964).

H. SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen i.H.v. TEUR 966 (VJ: TEUR 621) spiegeln im Wesentlichen den Zinsaufwand für das im Berichtszeitraum aufgenommene Schuldscheindarlehen i.H.v. TEUR 578 sowie die Zinsen der Darlehen aus Tochterunternehmen i.H.v. TEUR 89 (VJ: TEUR 260) und den Zinsaufwand aus Darlehen von Kreditinstituten i.H.v. TEUR 273 (VJ: TEUR 254) wider. Zinsen aus dem Coupon der Wandelanleihe fielen aufgrund der Tilgung im Vorjahr in diesem Berichtszeitraum (VJ: TEUR 49) nicht mehr an. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen i.H.v. TEUR 24 (VJ: TEUR 29) und ähnliche Aufwendungen von TEUR 2 (VJ: TEUR 2) entstanden.

I. STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag teilen sich wie folgt auf:

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31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Gewerbesteuer 316 83
Körperschaftsteuer 318 83
Solidaritätszuschlag 18 5
Zinsabschlagsteuer - 1
Gesamt 652 170

J. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über einen ausschüttungsfähigen Gewinn von EUR 10.029.524.

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn i.H.v. EUR 10.029.524 aus dem Geschäftsjahr 2018 wie folgt zu verwenden:

- Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigte Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag i.H.v. EUR 5.873.349,13;

- der Restbetrag i.H.v. EUR 4.156.174,87 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

K. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND AUßERBILANZIELLE GESCHÄFTE

Die Gesellschaft ist im Rahmen der Veräußerung von fünf Solarprojekten Rückkaufverpflichtungen eingegangen. Die Rückkaufpreise belaufen sich in der Summe auf TEUR 1.291. Die Andienungsrechte der Käufer der Solarprojekte können nach einer Laufzeit der Anlagen von 20 Jahren am 31. Dezember 2029 ausgeübt werden. Die Restlaufzeit beläuft sich damit auf fünf Jahre. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Die Gesellschaft schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Andienungsrechte ausgeübt werden, als gering ein.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Dienstleistungsverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr i.H.v. TEUR 21 (VJ: TEUR 35) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren i.H.v. TEUR 31 (VJ: TEUR 2).

Außerdem ergeben sich aus Miet- und Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Verpflichtungen i.H.v. TEUR 42 (VJ: TEUR 46), davon TEUR 20 gegenüber verbundenen Unternehmen und mit einer Restlaufzeit von größer als eins bis zu fünf Jahren i.H.v. TEUR 75 (VJ: TEUR 84), davon TEUR 40 gegenüber verbundenen Unternehmen. Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

1.4 SONSTIGE ANGABEN

A. ANZAHL DER ARBEITNEHMER

Im Geschäftsjahr 2018 waren in der Gesellschaft durchschnittlich 11 Mitarbeiter beschäftigt. Der technischen Abteilung waren durchschnittlich 7 Mitarbeiter zuzurechnen und 4 Mitarbeiter dem kaufmännischen Bereich. Es wurden im Berichtsjahr zum Bilanzstichtag 11 Mitarbeiter beschäftigt, davon 4 kaufmännische und 7 technische Mitarbeiter.

B. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS

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2018
TEUR
2017
TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 2018 175 175
davon für den Jahresabschluss 35 35
davon für den Konzernabschluss 140 140
Vorjahresleistungen 16 -
Gesamt 191 175

C. GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN PERSONEN

Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden, bestanden im Jahr 2018 nicht.

D. VORSTAND

Im Geschäftsjahr 2018 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:

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Steven De Proost Wirtschaftsingenieur Betekom, BE CEO Seit 01.06.2014
Koen Boriau Master Wirtschaftswissenschaften Antwerpen, BE CFO Seit 28.05.2014

Die Bezüge für die Geschäftsführung, die wirtschaftlich der 7C Solarparken AG zugerechnet wurden, beliefen sich auf

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in TEUR Steven De Proost Koen Boriau Gesamt
Fixum 126 88 214
Im Vorjahr 120 86 206
Gesamt 126 88 214
Gesamt (Vorjahr) 120 86 206

Die Angaben der Bezüge der Vorstände wurden im vorausgegangenen Geschäftsjahr kompakt im zusammengefassten Lagebericht unter den Angaben zum Corporate Governance Codex angegeben. Eine separate Darstellung der gewährten Leistungen für die Vorstände erfolgt im Berichtsjahr im Anhang der Gesellschaft in der oben dargestellten Tabelle. Die Vorjahresbezüge sind ebenfalls dieser zu entnehmen.

Folgende Leistungszusagen bestehen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandsbestellung:

Herr Steven De Proost: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden.

Herr Koen Boriau: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden.

E. AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich in 2018 wie folgt zusammen:

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PERSON STELLUNG BERUFSTÄTIGKEIT
Joris De Meester Vorsitzender Aufsichtsrat seit 15. Juli 2016 Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 14.Juli 2016 Mitglied des Aufsichtsrats seit 15. Februar 2013 Geschäftsführer, OakInvest BVBA
Bridget Woods Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats seit 15.Juli 2016 Mitglied des Aufsichtsrats seit 17. Dezember 2015 Unternehmensberaterin
Paul Decraemer Mitglied des Aufsichtsrats seit 14. Juli 2017 Geschäftsführer, Paul Decraemer BVBA CFO Inbiose NV

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB der Aufsichtsratsmitglieder:

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PERSON MANDAT
Joris de Meester Verwalter, HeatConvert U.A., Goor/Niederlande Verwalter, PE Event Logistics Invest NV, Leuven, Belgien
Bridget Woods Verwalter Quintel Intelligence Ltd., London, Groß Britannien
Paul Decraemer Verwalter, Seelution AB, Göteborg/Schweden Verwalter, Capricorn Cleantech Fund NV, Leuven/Belgien Verwalter, ABO-Group Enviroment NV, Gent/Belgien

Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 84 (VJ: TEUR 86). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt. Der feste Anteil der jährlichen Vergütung beträgt für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie Mitglieder TEUR 18, für den Vorsitzenden jedoch TEUR 27 und ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Darüber hinaus wurden Sitzungsgelder von TEUR 0,5 pro Sitzung und Reisekostenerstattungen gezahlt.

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Name in TEUR (gerundet) Vorsitzender Stellv. Vorsitz bzw. Mitglied Sitzungsgelder Reisekosten Gesamt
Joris De Meester 27 - 7 2 36
im Vorjahr 27 - 8 1 36
Bridget Woods - 18 7 2 27
im Vorjahr - 18 8 3 29
Paul Decraemer - 18 7 1 25
im Vorjahr - 8 5 1 23
Andreas Schmidt - - - - -
im Vorjahr - 10 3 - 13
Gesamt 27 36 22 5 88
Gesamt im Vorjahr 27 36 22 5 90

F. STIMMRECHTSMITTEILUNGEN

Die Stimmrechte teilen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 im Wesentlichen wie folgt auf:

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Aktionär Anteil
Librae Holdings Ltd. 10,56%
Rodolphe de Spoelberch 8,07%
Distri Beheer 21 Comm VA 5,95%
Steven De Proost 4,73%
DVP Invest BVBA 4,46%
XIX Invest NV 4,40%
Vlaamse Energieholding CVBA 3,13%
Sufina BVBA 3,05%
Gesamt 44,35%

Erklärung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dem Unternehmen mitgeteilt worden sind.

Es ging im Geschäftsjahr 2018 der 7C Solarparken AG folgende Mitteilung zu.

Die Power X Holding NV, Opwijk, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.03.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 05.03.2018 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betrug;

Herr Steven De Proost, Betekom, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.06.2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 21.06.2018 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,91 % (das entspricht 2.528.606 Stimmrechten) betrug;

Die XIX-Invest NV, Brüssel, Belgien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.06.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 21.06.2018 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,56 % (das entspricht 2.345.014 Stimmrechten) betrug;

Die DVP INVEST BVBA, Brasschaat, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.06.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 21.06.2018 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,63 % (das entspricht 2.382.736 Stimmrechten) betrug;

Die Vlaamse Energieholding CVBA, Gent, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.11.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 29.11.2018 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,13 % (das entspricht 1.673.132 Stimmrechten) betrug.

G. GENEHMIGTES KAPITAL 2016

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 21.179.504,00 durch Ausgabe von bis zu 21.179.504 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Demzufolge betrug das genehmigte Kapital 2016 bis zu seiner Aufhebung noch EUR 16.943.332,00. Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 01. Juni 2018 hat das genehmigte Kapital 2016 aufgehoben.

H. GENEHMIGTES KAPITAL 2018

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 01. Juni 2018 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31.05.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 23.395.912,00 durch Ausgabe von bis zu 23.395.912 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Während des Berichtszeitraums hat der Vorstand diese Ermächtigung im Juni und November ausgeübt, um das Grundkapital mit EUR 6.602.258,00 durch Ausgabe von 6.602.258 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Demzufolge betrug das genehmigte Kapital 2018 bis zum Ende des Geschäftsjahres noch EUR 16.793.654,00.

I. BEDINGTES KAPITAL 2016

Die Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu 20.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Bis zum Ende des Berichtszeitraums wurden 23.521 Aktien durch eine Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 aus dem bedingten Kapital 2016 geschaffen. Das bedingte Kapital beläuft sich damit am Jahresende auf EUR 19.976.479,00.

Während des Berichtzeitraums wurde das Bedingte Kapital 2016 entsprechend der Erhöhung bzw. Herabsetzung des gezeichneten Kapitals, wie in Abschnitt 1.2.I beschrieben, im gleichen Verhältnis erhöht bzw. herabgesetzt.

1.5 NACHTRAGSBERICHT

Ereignisse von besonderer Bedeutung die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnten sind bis zum Tag der Veröffentlichung nicht bekannt.

1.6 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Die gemäß § 161 AktG abzugebende Erklärung, inwieweit den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird, wurde durch Veröffentlichung auf der Homepage abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht.

1.7 KONZERNVERHÄLTNISSE

Die 7C Solarparken AG ist das Mutterunternehmen des 7C Solarparken Konzerns und stellt einen Konzernabschluss nach IFRS auf, der im Bundesanzeiger offengelegt wird bzw. ist.

 

Bayreuth, 23. April 2019

Steven De Proost, Vorstand, CEO

Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO

WEITERE INFORMATIONEN

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt und dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beschrieben sind."

 

Bayreuth, 23. April 2019

Steven De Proost, CEO Vorstand

Koen Boriau, CFO Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die 7C Solarparken AG, Bayreuth

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der 7C Solarparken AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der 7C Solarparken AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt "Weitere gesetzliche Angaben" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zum Corporate Governance Kodex und die in Abschnitt "Versicherung der gesetzlichen Vertreter" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zum Corporate Governance Kodex und der Versicherung der gesetzlichen Vertreter.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1.) Sachverhalt und Problemstellung

2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3.) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

A. Bilanzierung der Kapitalmaßnahmen

1.

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr insgesamt drei Kapitalerhöhungen und eine ordentliche Kapitalherabsetzung durchgeführt. Die 7C Solarparken AG hat zum einen durch zwei Barkapitalerhöhungen (Privatplatzierung und Bezugsangebot an die Aktionäre) im Rahmen des genehmigten Kapitals 2018 insgesamt das gezeichnete Kapital um TEUR 6.602 und die Kapitalrücklage um TEUR 10.330 erhöht. Der Gesellschaft flossen hierdurch Barmittel in Höhe von insgesamt TEUR 16.932 zu. Daneben nahm die Gesellschaft eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 20.000 vor. Zug um Zug wurde das gezeichnete Kapital durch eine ordentliche Kapitalherabsetzung um diesen Betrag gemindert. Das Kapital wurde in die Kapitalrücklagen der Kategorie nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingelegt. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurde aus der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 5.873 entnommen und zur Ergebnisverwendung dem Bilanzgewinn zugeführt. Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinnes obliegt der Hauptversammlung. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung für die Prüfung.

2.

Im Rahmen unserer Prüfung der Abbildung dieser Sachverhalte in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang haben wir zunächst die zugrundeliegenden Beschlüsse der Hauptversammlung eingesehen sowie deren Umsetzung in den jeweiligen Notarurkunden nachvollzogen. Ferner haben wir die Ausgabe der neuen Aktien sowie den Zahlungsmitteleingang der Barkapitalerhöhungen auf den Bankkonten sowie die bilanzielle Erfassung in den Büchern der Gesellschaft nachvollzogen und mit den externen Belegen verglichen. Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der ordentlichen Kapitalherabsetzung sowie deren Einstellung in die Kapitalrücklage haben wir die Buchungen innerhalb des Eigenkapitals mit den Beschlüssen der Hauptversammlung sowie den Notarurkunden abgestimmt. Außerdem haben wir die zugehörigen Handelsregistereintragungen nachvollzogen. Des Weiteren haben wir die bilanzielle Abbildung und Darstellung der Entnahme aus der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die zugehörigen Angaben im Anhang auf Vollständigkeit, Richtigkeit und zutreffende Beschreibung überprüft. In Summe konnten wir uns durch die dargestellten und weiteren Prüfungshandlungen davon überzeugen, dass die Barkapitalerhöhungen und die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie die ordentliche Kapitalherabsetzung und die erfolgte anteilige Ergebnisverwendung durch Entnahme aus der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und deren Zuführung zum Bilanzgewinn in den Büchern der Gesellschaft sowie im Anhang zutreffend abgebildet wurde.

3.

Die Angaben der Gesellschaft zu den beschriebenen Kapitaltransaktionen sind im Abschnitt "Erläuterung zur Bilanz" des Anhangs enthalten.

B. Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen

1.

Im Jahresabschluss werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagevermögen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 32.141 ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund und der aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen möglicher Wertminderungen der Finanzanlagen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 7C Solarparken AG sowie aufgrund der Vielzahl der Tochtergesellschaften und der Komplexität der Bewertung war die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden jährlich in einem zweistufigen Verfahren einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf aufgrund dauerhafter Wertminderung zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der einzelnen Solaranlage. Mehrere Anlagen, die von einer rechtlichen Einheilt gehalten werden, werden anschließend zusammen betrachtet. Zu diesem Zweck ermittelt die 7C Solarparken AG zunächst einen Impairment Indikator, "EBITDA Yield", als Anhaltspunkt für eine mögliche, durch eine nachhaltige Ertragsschwäche der jeweiligen Anlage und damit des verbundenen Unternehmens bedingte dauerhafte Wertminderung. Unterschreitet der Indikator einen festgelegten Referenzwert, wird die für jedes verbundene Unternehmen vorliegende Ertragsplanung einer detaillierten Betrachtung unterzogen und ein Ertragswert ermittelt. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse nach Beendigung der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet.

2.

Im Rahmen unserer Prüfung der Bewertung des Finanzanlagevermögens haben wir unter anderem das methodische Vorgehen des Wertminderungstestes (Ermittlung des Impairment-Indikators "EBITDA Yield") sowie die Ermittlung des Barwertes der künftigen Zahlungsströme geprüft. Dabei haben wir die der Ermittlung des EBITDA Yield zugrundeliegenden Daten sowie die herangezogenen von der Gesellschaft, im Rahmen der von ihr getätigten Unternehmenserwerbe im Berichtsjahr durch detaillierte Berechnungen ermittelten Referenzwerte plausibilisiert. Für Anlagen, für die ein detaillierter Impairmenttest durchzuführen war, haben wir sodann die Parameter zur Ermittlung des Barwertes der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse (i.w. Leistungsvolumen der Anlage, angenommene Sonneneinstrahlung, Einspeisevergütung, Kapitalkosten) plausibilisiert und das Ergebnis rechnerisch nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Impairment-Indikatoren bzw. die Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung des Finanzanlagevermögens zu überprüfen. Die zugrundeliegenden Daten und Parameter stellen aus unserer Sicht insgesamt eine sachgerechte Grundlage zur Identifizierung eines Wertberichtigungsbedarfs dar.

3.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

den Bericht des Vorstands,

den Bericht des Aufsichtsrats,

die Erklärung zum Corporate Governance Codex,

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 1. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. September 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der 7C Solarparken AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Andrea Meyer.

 

Nürnberg, 23. April 2019

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer

Meyer, Wirtschaftsprüferin

DISCLAIMER

Der vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstands der 7C Solarparken AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunftsbezogenen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächliche Leistungen und Ergebnisse der 7C Solarparken AG anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Änderungen der Geschäftsstrategie. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die 7C Solarparken AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen.