7C Solarparken AGBayreuthKonzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019BERICHT DES VORSTANDSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Sehr geehrte Damen und Herren, Das Geschäftsjahr 2019 war ein sehr positives Jahr für die 7C Solarparken AG. Finanziell konnten wir unser EBITDA auf EUR 38,1 Mio. verbessern, dank eines weiteren leicht über dem langjährigen Durchschnitt liegenden Einstrahlungsjahres und einer schnell wachsenden Kapazität unseres IPP-Portfolios. Strategisch gesehen stieg unser IPP-Portfolio von 154 MWp auf 190 MWp zum Jahresende 2019. Zusätzlich haben wir Betriebsführungsverträge für 77 MWp deutsche Freiflächenanlagen, die Drittinvestoren gehören, erworben. Unser geplanter "tier-2" Status, d.h. ein 200 MWp IPP-Portfolio aufzubauen und/oder eine Marktkapitalisierung von EUR 200 Mio. zu erreichen, wurde bereits im ersten Quartal 2020 vollständig erreicht. Die Kapitalmärkte haben diese Leistung durch einen höheren Aktienkurs zusammen mit einem starken Anstieg des täglichen Handelsvolumens belohnt. Offensichtlich wurde das Interesse institutioneller Anleger an erneuerbaren Vermögenswerten, die eine sichere Rendite erzielen, auch durch die anhaltend niedrigen Zinsen und eine stärkere Befürwortung globaler Klimaschutzmaßnahmen angezogen. 7C Solarparken hat im Geschäftsjahr 2019 eine Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von 171,3 GWh ausgewiesen und damit einen Ausstoß von 141.000 Tonnen CO2 eingespart. Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 43,1 Mio. (i.V. EUR 40,3 Mio.) und übertraf damit die Prognose aus dem Geschäftsbericht 2018 von EUR 41,0 Mio. Das EBITDA erhöhte sich auf EUR 38,1 Mio., was einer bedeutenden Steigerung von 8,6% entspricht. Die Zielwerte des EBITDAs von größer EUR 35 Mio., bzw. nach Anhebung des Geschäftsplans 2020-22 von größer als EUR 37,5 Mio., wurden damit deutlich erfüllt bzw. übertroffen. Nach dem Rekordeinstrahlungsjahr 2018 reduzierte sich unser Cashflow je Aktie ("CFPS") leicht von EUR 0,60 im Vorjahr auf ein solides Ergebnis von EUR 0,55 in 2019. Die Eigenkapitalquote lag mit komfortablen 32,3% zum zweiten Mal in unserer Firmengeschichte über der Marke von 30,0%. Trotz des etwas niedrigeren CFPS schlagen wir unseren Aktionären eine Ausschüttung einer Dividende von unverändert EUR 0,11 je Aktie vor. Für 2020 planen wir unsere Kapazität weiter auf 220 MWp zu erhöhen. Ferner werden wir uns auch auf die Eingliederung und Optimierung mehrerer Projekte konzentrieren, die wir bereits in den letzten zwei Jahren erworben haben. Der Bedarf an Eigenkapital zur Finanzierung der Kapazitätserweiterungen für 2020 wurde bereits mit den zwei Kapitalerhöhungen im Jahr 2019 gedeckt bzw. erfolgreich abgeschlossen. Das Ziel ist es das Anlagenportfolio bis Ende 2022 auf 500 MWp eigene IPP-Anlagen sowie Anlagen von Dritten im Rahmen des Betriebsführungsgeschäftsauszubauen. Dafür wird jedoch weiteres Kapital erforderlich sein. Unsere Prognose für das Jahr 2020 setzt jedoch auf die Erträge des bestehenden Portfolios (201 MWp) auf. Weiterhin rechnen wir in unserer Prognose mit der schwächeren Produktion aus dem ersten Quartal 2020 sowie einer Belastung des Jahresergebnisses durch die Corona Krise. Beide Effekte werden nach unserer heutigen Schätzung die Umsatzerlöse, das EBITDA sowie den Netto Cashflow einmalig i.H.v EUR 1,0 Mio. negativ beeinflussen. Die Corona Krise wirkt sich für unseren Konzern dadurch aus, dass der Energieverbrauch bei Industrie und Gewerbe spürbar rückläufig ist. Dies führt zu negativen Strompreisen insbesondere am Wochenende. Deutsche Solaranlagen, die ab 2016 in Betrieb genommen wurden, erhalten gemäß dem erneuerbaren Energiegesetz (EEG) in einem Umfeld von Negativpreisen leider keine Einspeisevergütung für ihre Produktion. Wir gehen aber derzeit davon aus, dass sich wie in China die wirtschaftliche Aktivität nach zwei Monaten normalisiert und negative Strompreise wieder eine Ausnahme bilden werden. Wir haben in unserer Prognose den CFPS mit 0,48 je Aktie (für das verbleibende Jahr) den Werten eines durchschnittlichen Wetterjahres angepasst. Unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandsportfolios von 201 MWp erwarten wir auf Konzernebene gleichbleibende Umsatzerlöse von EUR 43,0 Mio. und ein EBITDA von EUR 36,0 Mio. Zusätzliches Wachstum ist darin nicht enthalten, obwohl die Finanzierung und die erhöhte Anzahl von Aktien bereits die volle Investition (220 MWp) widerspiegeln. Wichtig ist, dass wir unseren Dreijahresplan aktualisiert haben, der nun auf einen nachhaltigen Cashflow pro Aktie von > 0,60 EUR bei Erreichen der 500 MWp Ende 2022 hinweist. An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 7C Solarparken unseren Dank für die im Laufe des Berichtsjahres erzielten Fortschritte aussprechen. Unser Dank gilt auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihren geleisteten Beitrag, unseren Aktionären für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen sowie unseren zahlreichen Stakeholdern und Geschäftspartnern.
Bayreuth, 8. April 2020 Steven De Proost, Vorstandsvorsitzender, CEO Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, auch im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands auf Basis dessen ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichterstattung regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Dabei hat er alle ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschen Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Im Berichtsjahr ist der Aufsichtsrat zu insgesamt fünf ordentlichen Sitzungen zusammengekommen. An allen Sitzungen nahmen stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats und auch der Vorstand teil. Darüber hinaus fanden in mehreren Fällen auch fernmündliche Sitzungen als Telekonferenzen statt, wichtige und eilbedürftige Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefasst. Der Aufsichtsrat freut sich über den positiven Verlauf des Geschäftsjahres 2019 und das Erreichen bzw. Übertreffen der Prognose 2019. Zugleich reicht die vom IPP-Portfolio erzeugte Energie aus, um mehr als 51.000 Drei-Personen-Haushalte mit Strom zu versorgen und mehr als 141.000 Tonnen CO2 einzusparen. Damit trägt das Unternehmen wesentlich zum Wandel zu einer nachhaltigen Volkswirtschaft bei. GRUNDLEGENDE INFORMATIONENAuch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand in einem regelmäßigen Austausch. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand schriftlich und mündlich über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Seine Berichtspflicht hat der Vorstand demnach vollumfänglich erfüllt. In alle für das Unternehmen bedeutsamen Entscheidungen ist der Aufsichtsrat im Berichtsjahr einbezogen worden und hat zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war. WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUMDer Aufsichtsrat befasste sich im Rahmen seiner Beratungs- und Überprüfungstätigkeit im Berichtszeitraum mit den folgenden thematischen Schwerpunkten:
WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATSIm Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:
Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor. PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRATVORSTAND Der Vorstand der 7C Solarparken AG setzt sich im Berichtsjahr unverändert aus Herrn Steven De Proost und Herrn Koen Boriau zusammen. AUFSICHTSRAT Zu personellen Veränderungen kam es im Aufsichtsrat im Berichtszeitraum nicht. DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEXNach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 haben Aufsichtsrat und Vorstand am 29. Januar 2019 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2019 verabschiedet und auf der Website des Unternehmens (www.solarparken.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Etwaige Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex werden in dieser Erklärung offengelegt und erläutert. Über die Corporate Governance bei 7C Solarparken berichtet der Vorstand auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Teil des Geschäftsberichts. Im Jahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat darüber hinaus mit den geplanten Änderungen des deutschen Corporate Governance Kodex i.V.m. den Gesetzesänderungen des deutschen Aktiengesetztes (ARUG II) auseinandergesetzt. Es wird darüber im Bericht des Aufsichtsrats 2020 weitere Erläuterungen geben. Interessenskonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten. JAHRESABSCHLUSS 2019Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juni 2019 haben die Aktionäre der Gesellschaft die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2019 der 7C Solarparken AG gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer, den Prüfungsauftrag erteilt. Den vom Vorstand erstellten Jahres- und Konzernabschluss samt zusammengefassten Lagebericht hat die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung für eine eigene Prüfung zugesendet. Diese Unterlagen waren in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 8. April 2020 im Beisein des Abschlussprüfers Gegenstand umfangreicher Erörterungen. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung. Ferner berichtete er, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er den Jahres- und den Konzernabschluss 2019. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGDer Vorstand der Gesellschaft hat vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 10.616.263 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigte Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag i.H.v. EUR 6.749.209, zu verwenden und den Restbetrag i.H.v. EUR 3.867.055 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt. Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und ihren persönlichen Einsatz im Berichtsjahr. Unseren Aktionärinnen und Aktionären danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen. Mit Zustimmung der Aktionäre hoffen wir die Grundlagen für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu schaffen.
Bayreuth, 8. April 2020 Hr. Joris De Meester, Vorsitzender des Aufsichtsrats ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 20197C Solarparken AG, BayreuthGRUNDLAGEN DES KONZERNSGESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTURDer 7C Solarparken Konzern (im Folgenden kurz 7C Solarparken oder der Konzern genannt) hat als Tätigkeitsschwerpunkt den Verkauf von Strom aus Solar-/Windanlagen, sowie den Erwerb, den Betrieb und die laufende Optimierung dieser Anlagen. Der Konzern erwirbt Bestandsanlagen oder entwickelt neue Standorte für Solaranlagen mit einem eigenen Entwicklungsteam und lässt diese in der Regel von Drittfirmen errichten. Gelegentlich tritt der Konzern auch als Generalunternehmer für eigene PV Anlagen auf. Darüber hinaus verwaltet der Konzern sein im Eigentum befindliches Immobilienportfolio im sogenannten PV Estate, in dem sich eigene Grundstücke und Gebäude befinden, die mit dem Solarbetrieb in Verbindung stehen. Der Konzern baut seine Aktivitäten im PV Estate in Deutschland kontinuierlich aus. Durch den Erwerb des Betriebsführungsgeschäftes mit 77 MWp PV-Bestandsanlagen Anfang des Jahres 2019 gehört nunmehr auch die Betriebsführung von Anlagen von Drittinvestoren zu den Aktivitäten des Konzerns. Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2019 stellt sich wie folgt dar: Mutterunternehmen des Konzerns ist die 7C Solarparken AG, mit Sitz in Bayreuth. Sie nimmt die Funktion einer operativen Holdinggesellschaft wahr. Ihr obliegt die Steuerung im Rahmen eines aktiven Anlagenmanagements, die Finanzierung von Konzerngesellschaften sowie die kaufmännische und technische Betreuung der einzelnen Anlagen. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen sowie insgesamt 102 inländischen und 9 ausländischen Tochtergesellschaften. Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, stellt in ihrer Funktion als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns einen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 315e Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB auf. WERTSCHÖPFUNGSMODEL 7C Solarparken positioniert sich als unabhängiger Eigentümer/Betreiber von Solar- und Windanlagen (Independent Power Producer oder kurz: "IPP") mit der Einspeisung des generierten Stroms hauptsächlich in Deutschland. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert der deutsche Staat feste Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisesatz festgelegt wird - bzw. im Falle einer Ausschreibung im Zeitpunkt der Ausschreibungsbekanntgabe (schon vor Baubeginn) - sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen. Der Konzern hat 2019 seine zwei ersten deutschen Windanlagen mit insgesamt 5,9 MW erworben. Diese Investitionen sollen die Schwankungen im Stromertrag des Konzerns verringern. Der Vorstand hat festgestellt, dass die Volatilität der Gesamtproduktion abnimmt, wenn dem Solarportfolio bis zu 10% an Windanlagen beigemischt werden, d.h. dass schlechte Einstrahlungsjahre von der Produktion der Windanlagen tendenziell gestützt, gute Einstrahlungsjahre jedoch durch schlechtere Windverhältnisse ebenfalls teilweise kompensiert werden. Zum 31.12.2019 stellt die bisherige Investition in Windanlagen 3,1% der Kapazität vom gesamten Anlagen-Portfolio dar. Das Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen sowie risikoarme Optimierung und Expansion des Portfolios für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Die Kernkompetenz des Konzerns ist das professionelle Management von Solar- und Windanlagen, beginnend mit der Akquisition, Finanzierung und Betrieb bis hin zur Optimierung der Anlagen. Ein wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfung ist die Ertragssteigerung durch technische und kaufmännische Optimierung der Solar- und Windanlagen. Dabei achtet das Management in seinen Entscheidungen auf einen Ressourcen-schonenden Ansatz, der auf eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Anlagen und deren Wert abzielt. Ziel ist es, die Anlagen während der Laufzeit der Einspeisevergütung und soweit möglich darüber hinaus in ihrer Substanz zu erhalten. Angesichts der langfristigen und nachvollziehbaren Cashflows sind die Solar- und Windparks der Gesellschaft grundsätzlich in einem Verhältnis von 25% Eigenkapital und 75% Fremdkapital finanziert. Dadurch, dass rechtlich unabhängige Projektgesellschaften ("SPV´s") die Solar- und Windparks erwerben und betreiben, ergibt sich eine Risikostreuung und Risikominimierung für den Konzern. Der Konzern verfügt auch über ein eigenes Projektentwicklungsgeschäft, das einen zusätzlichen Wachstumskanal für den Ausbau des IPP-Portfolios bildet. Die Aufgaben der Projektentwicklung bestehen im Wesentlichen darin neue PV-Projektansätze bis zur Baureife zu bringen. Insbesondere die Identifizierung von geeigneten Flächen, die Vereinbarung von Pacht- / Nutzungs- und Gestattungsverträgen, die Bauplanung und -genehmigung sowie der Netzanschluss sind Inhalte der Projektentwicklung. Darüber hinaus gehört auch die Auswahl des Generalunternehmers für den Bau der Anlage zu den Aufgaben des Projektentwicklungsteams. Bei den Anlagen, deren Einspeisetarif durch das Ausschreibungsverfahren (FFAV) vergeben werden, gehört die Angebotsvorbereitung ebenso zu den Aufgaben der Projektentwicklung. Gelegentlich engagiert sich die 7C Solarparken bei Neubauprojekten auch in der Bauplanung, der Anschaffung der Hauptkomponenten (v.a. Module; Wechselrichter) sowie der Bauüberwachung, sodass der Konzern von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungs- und Realisierungsphase profitieren kann. Mit dem Erwerb des Betriebsführungsgeschäfts für operative Solaranlagen mit einer Leistung von insgesamt 77 MWp im Februar 2019 hat 7C Solarparken den Grundstein für die Anlagen- und Fondsverwaltung für Drittinvestoren gelegt. Dieser Geschäftsbereich eröffnet 7C Solarparken neue Wachstumsmöglichkeiten. Zum einen ergeben sich Möglichkeiten Anteile an den Fondsgesellschaften zu erwerben. Zum anderen kann ein Mehrwert durch Synergieeffekte beim Einkauf u.a. von technischen Dienstleistungen oder Versicherungen realisiert werden. Schließlich kann der Konzern auch zusätzliche Dienstleistungen den Fondsgesellschaften anbieten. Die mit dieser Transaktion gewonnene Ertrags- und Leistungsperspektive passt in die Planung des Konzerns, um das Anlagenportfolio - wie im Geschäftsplan 2020 - 2022 dargelegt - bis 2022 auf 500 MWp auszubauen inklusive der im Rahmen von Betriebsführungsverträgen betreuten Anlagen von Dritten. Neben der Produktion und dem Verkauf von Strom zu fixen und regulierten Preisen an oft öffentliche und gewerbliche Abnehmer (z.B. Netzbetreiber, Energiehändler und lokale Konsumenten) erwirbt die 7C Solarparken im "PV Estate" Eigentum an Grundstücken und Gebäuden/Hallen in Bezug auf unternehmenseigene oder unternehmensfremde PV Anlagen sowie neue Solarprojektentwicklungen. Diese Investitionen ermöglichen es der Gesellschaft, durch die Einsparung der jährlichen Pachtkosten der PV Parks eine wiederkehrende Rendite zu erzeugen, aber auch, vom Wert der betreffenden PV Anlagen über die Laufzeit der Einspeisevergütungen hinaus zu profitieren. Gelegentlich ermöglicht die PV Estate Aktivität zusätzliche Mieteinnahmen von Drittkunden, welche Teile der konzerneigenen Grundstücke nutzen. ANLAGENPORTFOLIO Der strategische Fokus des Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 und 5 MWp. Sollten sich wirtschaftlich interessante Möglichkeiten ergeben, wird aber auch in kleinere bzw. größere Dach- oder Freiflächenanlagen investiert. Zum Ende des Jahres 2019 summierte sich das Solar- und Windanlagenportfolio auf eine Leistung von 190 MWp., davon waren 184 MWp Solaranlagen (96,9% des Gesamtportfolios) und 6 MW Windkraftanlagen (3,1% des Gesamtportfolios). Davon befanden sich 2,4 MWp der Solaranlagen zum Jahresende 2019 noch im Bau und 2,6 MWp im Erwerb. Das Gesamtportfolio produziert pro Jahr ungefähr 183 GWh Energie. Dies reicht aus, um mehr als 51.000 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 141.000 Tonnen CO2 eingespart. ANLAGENBESTANDA. Solaranlagen Zum Bilanzstichtag betrieb 7C Solarparken mehr als 119 Solarparks mit einer Gesamtkapazität von insgesamt 184 MWp. Neben kleineren Investitionen in Dachanlagen in Belgien i.H.v. 4 MWp (2,4%) befindet sich der Großteil des Portfolios an PV-Anlagen in Deutschland (97,6%). Das Portfolio verteilt sich auf folgende Standorte: Solaranlagen nach Region Quelle: Eigene Darstellung Der Konzern betreibt grundsätzlich Solaranlagen in ganz Deutschland, ist aber vor allem in den sonnenreichen Gebieten in Deutschland tätig: 26,9% des Portfolios befinden sich in Bayern, 20,3% in Sachsen-Anhalt sowie 11,1% in Sachsen. Änderungen in der Zusammenstellung der geografischen Zuordnung des Anlagenportfolios (z.B. künftige Investitionen in weniger sonnenreiche deutsche Regionen) können somit die nicht-finanziellen Kennzahlen, nämlich den spezifischen Ertrag (kWh/kWp) sowie die Performance Ratio (negativ) beeinflussen. Die durchschnittliche Größe der Solarparks liegt derzeit bei 1,5 MWp pro Anlage. Zusammensetzung des Solaranlagenportfolios nach Typ (Dach/Freifläche) und Größe (kWp) Quelle: Eigene Darstellung Der Konzern verfügt in seinem Portfolio sowohl über solare Freiflächen als auch über Dachanlagen. Den größten Anteil an den Solaranlagen bilden die Freiflächenanlagen mit 53%. Im Vergleich zu anderen größeren Solaranlagenbetreibern auf dem deutschen Markt hat der Konzern mit ca. 45% des Gesamtportfolios einen relativ hohen Anteil an Dachanlagen in Deutschland im Bestand. Die Dachanlagen in Belgien machen schließlich 2% des gesamten Solarportfolios aus. Dachanlagen sind zwar typischerweise operativ schwieriger zu betreiben und durch eine häufig suboptimale Ausrichtung der Module ertragsschwächer je installierter kW, haben dafür aber eine höhere Einspeisevergütung und oft auch eine bessere Chance auf einen guten Strompreis nach Ablauf des Einspeisevergütungszeitraums, da sich Stromverbraucher meist in unmittelbarer Nähe der Solaranlage befinden. B. Windanlagen Das Windanlagenportfolio des Konzerns besteht aus zwei in 2019 erworbenen und operativen Windanlagen. Beide Anlagen liegen in einer windreichen Region in Rheinland-Pfalz. Die Gesamtkapazität der Anlagen liegt bei 5,9 MW. Während die Anlage Medard 2 (2,8 MW) in 2016 in Betrieb genommen worden ist und mit einer Turbine von General Electric ausgestattet ist, wird die 2015er Anlage Stetten 2 (3,1 MW) mit einer Vestas-Turbine betrieben. ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOSINVESTITIONEN Das IPP-Portfolio der 7C Solarparken stieg von 154 MWp zum Jahresende 2018 auf 190 MWp zum Jahresende 2019 an. Die folgende Übersicht zeigt die erworbenen und errichteten Anlagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2019 neue Anlagen mit einer Leistung von 15,3 MWp (i.VJ: 10,5 MWp) gekauft bzw. beauftragt, davon waren 2,4 MWp zum Jahresende 2019 noch nicht ans Stromnetz angeschlossen (i.VJ. 1,9 MWp) und 2,6 MWp befanden sich noch im Erwerb. Zudem wurden 20,7 MWp (i.VJ: 26,4 MWp) an Bestandsanlagen erworben. Wie die Tabelle zeigt, ist das IPP-Portfolio insgesamt mit einer vergleichbaren Dynamik wie bereits 2018 um 36,0 MWp (i.VJ:. +36,9 MWp) gewachsen. Begünstigt wurden die Akquisitionen von Neubauprojekten durch das eigene Projektentwicklungsgeschäft. Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum für Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 3,5 MWp der Bau vor Jahresende begonnen (nicht aufgeführt in der Tabelle). Zum Bilanzstichtag wurden für den Bau dieser Anlagen noch keine wesentlichen Anzahlungen geleistet. Der Konzern bleibt damit weiterhin in bedeutenden Umfang im Neubaumarkt tätig. DESINVESTITIONEN Im Geschäftsjahr 2019 wurde kein Bestandsprojekt veräußert. PV ESTATE PORTFOLIO Neben dem Erwerb von Solar- und Windanlagen tätigt der Konzern Investitionen in Immobilien, die mehrheitlich für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden, das sog. PV Estate. PV Estate 7C Solarparken zum 31. Dezember 2019
Auf den Grundstücken oder Gebäuden des PV Estates werden entweder (teilweise) bereits eigene Solaranlagen betrieben bzw. neue Solarprojekte entwickelt oder es werden Grundstücke oder Flächen von der 7C Solarparken langfristig an Dritte verpachtet, die darauf ihre eigenen Solaranlagen betreiben. Insgesamt besaß der Konzern am Ende des Geschäftsjahres 2019 133,5 ha Grundfläche im Eigentum, auf der Solaranlagen mit einer Leistung von 51,5 MWp installiert waren oder sich im Bau befanden. Dies entspricht etwas mehr als einem Viertel im Verhältnis zum Anlagenportfolio. Das PV Estate Portfolio wurde im Geschäftsjahr um insgesamt 23,5 ha erweitert. Darunter befinden sich mit 5,0 ha Gewerbe- und Industrieflächen in Brandenburg a.d. Havel (Brandenburg) und eine Konversionsfläche in Osterode (Niedersachsen) mit 10,3 ha. Darüber hinaus wurde in Henschleben (Thüringen) eine Ausgleichsfläche mit 4,0 ha erworben. In Calbe konnte eine Gewerbe- und Industriefläche mit 1,7 ha für PV-Neubauprojekte von insgesamt 2,1 MWp erworben werden. Schließlich wurde in Bernsdorf eine Gewerbefläche mit 2,6 ha für eine PV-Eigenentwicklung der 7C Solarparken erworben. Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine Fläche mit 0,2 ha in Hausen veräußert. Aus dem Verkauf dieser Fläche hat der Konzern einen Gewinn i.H.v. EUR 0,1 Mio. realisiert. ZIELE UND STRATEGIENGESCHÄFTSPLANUNGSPROZESS In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat stellt der Vorstand jährlich einen Geschäftsplan für einen drei Jahre umfassenden Zeitraum auf, in dem die strategischen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. Maßgeblich für den Konzern ist die Verfolgung und Erreichung dieses strategischen Plans. Bisher wurden sechs derartige Geschäftspläne veröffentlicht:
GESCHÄFTSPLAN 2017-2019 "ENTWICKLUNG ZU EINEM 200 MWP SPIELER" Der Geschäftsplan 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wurde der Öffentlichkeit zuerst auf dem Investorentag im November 2017 vorgestellt. Während des Geschäftsjahres 2017 hat der Vorstand die Möglichkeiten einer "strategischen Transaktion 2018" untersucht und infolge dessen die 3. Zielsetzung des Geschäftsplans 2016-2018 in seiner ursprünglichen Form verworfen und eine Neuausrichtung konkretisiert. Die allgemeine Zielsetzung wird beibehalten: Aus dem Unternehmen einen "tier-2" Spieler zu machen durch die Erhöhung der Leistung auf 200 MWp. Dies soll nun in zwei Schritten erreicht werden:
Der Geschäftsplan 2017-2019 wurde in seiner Zielsetzung durch den Geschäftsplan 2018-2020 weiter konkretisiert. GESCHÄFTSPLAN 2018-2020 "ERHÖHUNG DES IPP-PORTFOLIOS AUF 220 MWP" Der Geschäftsplan 2018-2020 "Erhöhung des IPP-Portfolios auf 220 MWp" wurde der Öffentlichkeit bereits auf dem deutschen Eigenkapitalforum im November 2018 vorgestellt. Die Kernpunkte sind wie folgt:
GESCHÄFTSPLAN 2020-2022 "INTEGRATION DES WACHSTUMS, DANN SKALIERUNG AUF 500MWP" Der Geschäftsplan 2020-2022 wurde auf der MKK Investorenkonferenz in München im Dezember 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt. Kernpunkte des Geschäftsplans sind wie folgt:
INTERNES STEUERUNGSSYSTEMDer Konzern verfügt über ein internes Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung. Das Managementinformationssystem sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2019 eine weitere Automatisierung und Dokumentierung von Buchführungsprozessen und Controlling durchgeführt. Der Vorstand hat ebenfalls die funktionelle Trennung von Rechnungslegung und Controlling verbessert. Darüber hinaus wurde die Automatisierung administrativer Geschäftstätigkeiten wie die interne Rechnungserstellung zwischen Konzerngesellschaften oder das interne Cash Reporting erfolgreich implementiert. Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie die Umsatzerlöse, das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solarparks durch laufende Kontrolle und Verfolgung der Liquiditätsplanung. Des Weiteren werden auch die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, wie Produktion, Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio im Rahmen der Steuerung täglich verfolgt. Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose der wesentlichen Leistungsindikatoren und Entwicklungen für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst. STEUERUNGSGRÖSSEN / KONTROLLSYSTEM Formal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach DRS 20 die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind. Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des zusammengefassten Lageberichts zu finden. Grundsätzlich werden die Kennzahlen für den Konzern auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Andernfalls wäre ein Hinweis auf eine andere Definition angegeben. STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE Der Konzern wendet seit dem 1. Januar 2019 den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" an. Die Erstanwendung dieses Standards hatte für die Steuerung des Konzerns einen wesentlichen Einfluss auf zwei zentrale finanzielle Leistungsindikatoren, nämlich auf das EBITDA sowie (mittelbar über das EBITDA) auf den CFPS. Der neue Standard IFRS 16 hat ein Rechnungslegungsmodell eingeführt, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers einerseits als Aktivum ("Nutzungsrecht") darzustellen sind, da ein Recht auf die Nutzung des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Vermögenswerts besteht. Andererseits ist eine Schuld aus dem Leasingverhältnis bilanziell auszuweisen, die die Verpflichtungen (konkret: diskontierte künftige Pachtzahlungen, "Leasingverbindlichkeiten") widerspiegelt. Diese bilanzielle Verarbeitung führt dazu, dass in der Gewinn- und Verlustrechnung der Pacht- und Mietaufwand größtenteils durch die Abschreibungen auf das Nutzungsrecht aus dem Leasingverhältnis sowie durch Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten ersetzt wird. Demzufolge wurde das EBITDA durch die Erstanwendung des neuen Standards IFRS 16 wesentlich beeinflusst. Dadurch entstand die Notwendigkeit die Berechnung des CFPS im Vergleich zum Vorjahr um den unterstrichenen Satz anzupassen: EBITDA = KONZERN EBITDA GEM. IFRS NETTO CASHFLOW = EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen
CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien Für genauere Angaben zum Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss wird auf den Konzernanhang verwiesen. STEUERUNGSKENNZAHLEN NICHT FINANZIELLER ART In Ergänzung zu den finanziellen Kennzahlen setzt 7C Solarparken im Konzern stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solaranlagen, Produktion (GWh/ MWh bzw. kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt. WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENGLOBALER PHOTOVOLTAIKMARKT Der globale Photovoltaik-Leistungsausbau erreichte im Jahr 2019 mit geschätzten 121 GWp erneut einen neuen Rekordwert nach einem Leistungsausbau von 104 GWp in 2018. China bleibt der größte Solarmarkt in der Welt, wenngleich die Ausbauzahlen nach dem abrupten Förderungsstopp in 2018 auch in 2019 rückläufig waren. Deutschland verzeichnete eine sehr erfreuliche Steigerung von 3,0 GWp in 2018 auf 3,9 GWp in 2019 - ein Anstieg von 30%. Auch Europa ohne Deutschland verzeichnete ein kräftiges Wachstum von 5,9 GWp auf 12,8 GWp. Der Hauptteil der Leistungsausbaus entfällt jedoch weiterhin auf Regionen außerhalb Europas, welches selbst nur weniger als 14% der Neuinstallationen ausmacht. China, USA und Indien bleiben die drei größten PV-Märkte in 2019. Globaler Leistungsausbau an Solaranlagen
Quelle: SolarPower Europe; Bloomberg, eigene Darstellung
Quelle: SolarPower Europe; Bloomberg, eigene Darstellung ENTWICKLUNG DER SYSTEMPREISE Die Systempreise haben ihren jahrelangen Abwärtstrend in 2019 in abgeschwächter Weise fortgeführt. Die Modulpreise haben sich in Deutschland 2019 um 9% reduziert. Dies ist im Vergleich zu 2018, als die Modulpreise infolge der abrupten Ausbaubeschränkungen im größten Solarmarkt China und wegen der Aufhebung des Mindestpreises der EU-Kommission noch um 27% nachgaben, eine moderate Verringerung. Entwicklung der Modulpreise in Deutschland in 2019 in EUR / Wp Quelle: pvxchange; eigene Darstellung Auch für die anderen Systemkosten (auch BOS "Balance of System") gehen die Preise zurück, allerdings bei weitem nicht in dem Maße wie für Module. Zusätzlich müssen projektspezifische Standortfaktoren wie z.B. Umzäunung, Ausgleichsmaßnahmen, Länge der Kabeltrassen, Notwendigkeit eines Trafo, etc. berücksichtigt werden, die die BOS Kosten deutlich beeinflussen können und im Verhältnis zu den Gesamtkosten zunehmen, da die Gesamtkosten ständig sinken. Insgesamt lässt sich in den letzten Jahren aufgrund des stärkeren Rückgangs der Modulpreise eine Verschiebung bei den Gesamtsystempreisen hin zu den BOS Kosten (ohne Berücksichtigung spezifischer Standortfaktoren) wahrnehmen. Konnte man bei den Gesamtkosten in 2010 noch ein Verhältnis zwischen Modulen und BOS von 60/40 feststellen, lag das Verhältnis Ende 2019 bei 35/65 Module/BOS. Deutsche Systempreise in EUR / Wp (links) - Einspeisetarifentwicklung in EUR / MWh (rechts) ENTWICKLUNG DER STROMERZEUGUNG IN DEUTSCHLAND IN 2019 Die Summe der erneuerbaren Energiequellen Solar, Wind, Wasser und Biomasse lag in 2019 bei ca. 237,4 TWh. Sie liegen damit um beträchtliche 10% über dem Niveau des Vorjahreszeitraums mit 215,8 TWh. Der Anteil an der öffentlichen Nettostromerzeugung, d.h. dem Strommix, der tatsächlich aus der Steckdose kommt, liegt bei ca. 46%.
Quelle: Fraunhofer-Institut: Stromerzeugung in Deutschland in 2019 - Eigene Darstellung Photovoltaikanlagen speisten in 2019 ca. 46,5 TWh in das öffentliche Netz ein. Die Produktion hat sich gegenüber dem Vorjahr, trotz des Einstrahlungsrekords im Vorjahr, um ca. 0,8 TWh bzw. 1,7% erhöht. Gemeinsam produzierten Solar- und Windenergieanlagen im Geschäftsjahr ca. 173,7 TWh gegenüber 155,6 TWh in 2018. Damit liegen sie auf dem ersten Platz der Stromquellen und konnten erstmals mehr Strom erzeugen als Braunkohle und Steinkohle (zusammen: 150,9 TWh). Die Nettoproduktion der konventionellen Energieträger Braunkohle und Steinkohle hat signifikant abgenommen, was mit den gestiegenen Kosten für CO2-Zertifikate und den gesunkenen Strompreisen an der EEX Strombörse zusammenhängt. DAS DEUTSCHE ERNEUERBARE ENERGIE GESETZ (EEG) In Deutschland werden Vergütungsreglungen für erneuerbare Energieanlagen im Wesentlichen vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt. Das EEG regelt unter anderem die Vergütung erneuerbarer Energien, inkl. Solaranlagen und legt fest, unter welchen Umständen und zu welchem Vergütungssatz eine Solaranlage vergütet wird. Dieser Vergütungssatz ändert sich dann für eine Solaranlage nicht mehr im Zeitraum des fest vergebenen Vergütungssatzes (siehe nachfolgende Erläuterungen). Während alle Solaranlagen, die kleiner als 750 kWp sind, einen Vergütungssatz gemäß EEG-Bestimmungen erhalten, gelten für alle Dach- und Freiflächenanlagen, die größer sind als 750 kWp. ein in einem Ausschreibeverfahren festgelegter Vergütungssatz. Dadurch gibt es in Deutschland grundsätzlich zwei Vergütungssysteme für Solarstrom, die sich dem Grunde nach in nur drei wesentlichen Punkten unterscheiden:
Das EEG wird in regelmäßigem Abstand an neue Marktentwicklungen angepasst. Diese Änderungen gelten im Normalfall lediglich prospektiv, denn in Deutschland gilt grundsätzlich ein Bestandsschutz für Investoren in erneuerbaren Energien. Dieser Schutz wurde seit der Novelle des EEG im Jahr 2017 auch explizit in den Gesetzestext aufgenommen. Am 1. Januar 2019 ist das sogenannte Energiesammelgesetz in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen für den PV-Bereich betreffen a) Sonderausschreibungen: insgesamt sollen bis 2021 vier GW Solaranlagen zusätzlich ausgeschrieben werden. Die Ausschreibungsmengen sollen zur Erhöhung des Wettbewerbs von 1,0 GW in 2019 über 1,4 GW in 2020 auf 1,6 GW in 2021 anwachsen. Die Sonderausschreibungen werden nicht auf den bestehenden 52-GWp-Deckel für Solaranlagen angerechnet. b) Senkung der Einspeiseerlöse für Neuanlagen bis 750 kWp. (siehe unter "Entwicklungen auf dem deutschen PV Markt"). Eine weitere benötigte Änderung des EEGs steht noch aus: nach aktueller Rechtslage des EEG läuft die Solarförderung für Photovoltaikanlagen bis 750 Kilowatt Peak aus, sobald die installierte Photovoltaik-Kapazität in Deutschland von 52 Gigawatt (sogenannter "Solardeckel") erreicht ist. Neue Solaranlagen <750 kWp bekommen ab diesem Zeitpunkt keine Einspeisevergütung nach dem EEG mehr. ENTWICKLUNGEN AUF DEM DEUTSCHEN PV MARKT In Deutschland sind im Laufe des Jahres 2019 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 3,9 GWp (2018: 3,0 GWp) errichtet worden. Das entspricht einer Steigerung der Neuinstallationen um 30% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Anstieg des deutschen Zubaus an Solaranlagen lässt sich laut Bundesnetzagentur mit über 3,2 GWp vor allem bei den Dachanlagen und Freiflächenanlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten (Solaranlagen < 750 kWp), beobachten, während Ausschreibungsprojekte und Projekte mit PPA (Freiflächen- und Dachanlagen > 750 kWp) bei knapp 0,8 GWp lagen. Trotz der Verabschiedung des seit 1. Januar 2019 geltenden Energiesammelgesetzes, das die EEG-Tarife für Solaranlagen < 750 kWp (Freiflächen- und Dachanlagen) verstärkt nach unten korrigiert, stellten im Jahr 2019 somit die "kleinen" Solaranlagen bis 750 kWp weiterhin das dominierende Segment im PV Markt in Deutschland dar. Wie aus der untenstehenden Grafik hervorgeht, haben sich die Einspeisevergütungen infolge der Einführung des Energiesammelgesetzes seit Januar 2019 deutlich reduziert. Im Dezember 2019 lag der anzulegende Wert für Dachanlagen bis 750 kWp noch bei EUR 81,3/MWh und für Freiflächen bis 750 kWp bei EUR 72,8/MWh. Entwicklung der Einspeisevergütung und Vergütung aus dem Ausschreibungsverfahren Quelle: Bundesnetzagentur, Eigene Darstellung Für größere Anlagen (> 750 kWp) hingegen ist eine Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren, bei dem man sich um eine Vergütung bewerben muss, Pflicht. In Deutschland gibt es drei Arten von Ausschreibungen für größere Anlagen (> 750 kWp - 10 MWp):
Die in den Ausschreibungen zugeschlagenen Preise haben sich in 2019 bei ca. 55 EUR je MWh stabilisiert, nachdem die Zuschlagspreise in den letzten drei Jahren kontinuierlich gefallen waren. Immerhin sollte beachtet werden, dass Anlagen im Ausschreibungsverfahren wegen ihrer größeren Leistungsklasse tendenziell deutlich niedrigere Systempreise als die oben beschriebenen Anlagen bis 750 kWp aufweisen. Außerdem kommt hinzu, dass man im Falle einer Investition in eine Anlage, die im Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag erhält, sich zuerst die Förderungshöhe sichert und die Anlage mit einer Frist von 18 Monaten bauen kann. Dies im Gegensatz zum Einspeisevergütungssatz, den man erst im Moment der Inbetriebnahme fixiert und somit nachdem der Systempreis als Investitionskosten bereits geleistet worden ist. AUSBLICK FÜR DEN DEUTSCHEN PV MARKT Im September 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet. Es wurden eine Vielzahl an Maßnahmen in diesem Programm beschlossen, die zur Reduzierung der CO2 Emissionen beitragen sollen. Am relevantesten für die Solarbranche sowie auch für den Konzern ist die beschlossene Abschaffung des 52 GWp Deckels für geförderte Solaranlagen sowie die mittelfristige Bepreisung des CO2-Ausstoßes. Im EEG war bis jetzt ein maximaler Ausbau der Solaranlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten, auf 52 GWp festgelegt. Das bedeutete, dass sobald diese installierte Leistung erreicht ist, keine neuen Anlagen bis 750 kWp eine Einspeisevergütung beanspruchen können. Darüber hinaus soll es zu einer Bepreisung von CO2 -kommen. Obwohl es sich gemäß den Medienberichten nicht um eine unmittelbare Steuer auf CO2-Ausstoß handeln wird, sondern vielmehr um eine Intensivierung des Zertifikathandels, wird prinzipiell jegliche Bepreisung von CO2 dazu führen, dass die Produktionskosten von konventionellen Energiequellen zur Stromerzeugung (z.B. Kohle, Gas) steigen werden, sodass der Strompreis tendenziell zunehmen wird. Dies wird Investitionen in den Ausbau von erneuerbaren Energieanlagen interessanter machen. Der Zeitraum der stufenweisen Erhöhung des CO2 Preises, den sich die Bundesregierung dabei gesteckt hat, ist so langfristig, dass sich die Erwerbsstrategie für den Konzern kurz- bis mittelfristig erstmals nicht ändern wird. AUFHEBUNG DES 52 GWp DECKELS Zum Jahresende lag die Kapazität an Solaranlagen in Deutschland lt. SolarPower Europe bereits bei 49,9 GWp. Bei einem angenommenen Leistungsausbau von 3,5 GWp in 2020 wird der Deckel von 52 GWp nach Einschätzung des Konzerns bereits im Laufe des Jahres 2020 erreicht werden. Der Entwurf der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm sieht nun ein Ausbauziel von insgesamt 98 GWp bis 2030 vor. Bis zum Redaktionsschluss des Geschäftsberichts 2019 war die Umsetzung der Abschaffung des 52 GWp Deckels noch nicht vollbracht. PV Kapazität in Deutschland in GWp Ob und wann der 52 GWp Deckel aufgehoben wird, ist am Tag der Veröffentlichung des Geschäftsberichts noch ungewiss. Der Konzern sieht aus heutiger Sicht zwei verschiedene Szenarien als wahrscheinlich an:
Zukünftig Konzentration auf Ausschreibungsverfahren und Stromvermarktungsmodelle Unbeschadet der Aufhebung des 52 GWp Deckels für kleinere Solaranlagen, werden sich nach Einschätzung des Vorstands für Neubauprojekte mittelfristig verschiedene neue Stromvermarktungsmodelle etablieren:
Der PPA Markt könnte sich insbesondere als interessant erweisen, wenn die Strompreise an der Strombörse in den kommenden Jahren ansteigen werden. Ein solcher Anstieg wird von verschiedenen Marktbeobachtern z.B. von Brainpool Energy erwartet. Diese Berater rechnen in ihrem Strompreisszenario Outlook 2050 in den nächsten 5 Jahren mit einem Anstieg der Strompreise an der EEX Strombörse von derzeitig 40 EUR/MWh auf ca. 60 EUR/MWh. Getrieben wird diese Entwicklung primär durch den Ausstieg aus der Atomkraft nach 2023, der sukzessiven Erhöhung der CO2 Preise sowie der Notwendigkeit neue Gasanlagen zu bauen, um - angesichts der fluktuierenden Stromerzeugung durch Wind und Sonne - die Grundversorgung des Stroms sicherzustellen. Zusammenfassend kann hervorgehoben werden, dass der Konzern sich noch an keinem der o.g. Stromvermarktungsmodellen beteiligt, da solche Modelle sich in Deutschland bisher nicht in einem wesentlichen Umfang etabliert haben. Der Konzern wird genau beobachten, wie sich die Umsetzung der angekündigten Aufhebung des 52 GWp-Deckels entwickelt. Die zukünftige Ausrichtung des Konzerns wird sich daher stark an den weiteren Marktentwicklungen in Deutschland ausrichten. WETTBEWERB Die Einführung der Ausschreibungsverfahren hat es in Deutschland seit September 2015 nahezu unmöglich gemacht, PV Anlagen mit mehr als 10 MWp zu errichten. Dies hatte zur Folge, dass Finanzinvestoren und industrielle Investoren, die bis dahin in dem Segment > 10 MWp ihre Zukäufe getätigt hatten, wesentlich in ihren Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt wurden. Diese Investoren fokussieren sich hauptsächlich auf PPAs > 10 MWp im In- und Ausland. Der Wettbewerbsdruck von solchen großen Investoren auf die Projekte zwischen >750kWp und <10 MWp nimmt dadurch ab. Falls bei Erreichen der 52 GWp keine Lösung seitens der Politik greifbar ist, werden Projekte bis 750 kWp in das Ausschreibungsverfahren ausweichen. Dies könnte diese Projekte teurer machen, da a) Projektrechte für den Bau dieser Projekte steigen könnten und b) wegen der zu kalkulierenden Kosten für die stattfindenden Ausschreibungen. Schließlich könnte das Erreichen des 52 GWp Deckels zur Folge haben, dass das Angebot an neuen Projekten bis 750 kWp durch die o.g. Gründe abnimmt und somit sich der Wettbewerb für die Akquisition von Bestandsanlagen erhöht. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (BERICHTERSTATTUNG AUF BASIS DES IFRS KONZERNABSCHLUSSES)GESCHÄFTSVERLAUF 2019 STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2017-2019 Während des Geschäftsjahres 2019 wurden die Zielsetzungen des Geschäftsplans 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wie folgt umgesetzt: STRATEGISCHE TRANSAKTION 1: Durch den Erwerb des Amatec Geschäftsbetriebs in Verbindung mit der Ausgabe einer alternativen Finanzierung (Schuldschein 2018) mit einem Volumen i.H.v. EUR 25,0 Mio., worüber bereits im Geschäftsbericht 2018 ausführlich berichtet wurde, hat der Konzern die strategische Transaktion 1 erfolgreich beendet. STRATEGISCHE TRANSAKTION 2 CO-INVESTMENT MODELL BZW. M&A TRANSAKTION Im Hinblick auf die geplante zweite strategische Transaktion hat der Vorstand nach einer intensiven Analyse des Marktes entschieden, das Wachstum auf 200 MWp bis Ende 2019 sowie den weiteren Ausbau auf 220 MWp bis Ende 2020 aus eigener Kraft umzusetzen und hat dafür den Geschäftsplan 2018-2020 vorgestellt. STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2018-2020 Der Geschäftsplan 2018 - 2020 sieht das Anheben des IPP Portfolios auf 220 MWp bis Ende 2020 vor. Das Bestandsportfolio von 153 MWp soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland erweitert werden. Es wird mit Investitionen i.H.v. EUR 107 Mio. gerechnet, von denen EUR 72 Mio. in Form von Projektfinanzierungen und EUR 35 Mio. in Form von Eigenmitteln (davon EUR 16 Mio. neue Kapitalerhöhung(en)) finanziert werden. Die Erweiterung des Portfolios soll mit EUR 9,3 Mio. zum EBITDA beitragen. Das entspricht einem Investition / EBITDA Multiplikator von 11,5x. Die vom Konzern getätigte Investition ist dabei zu definieren als der Kaufpreis, der für den Erwerb dem Verkäufer entrichtet wurde, zzgl. der neu aufgenommenen bzw. erworbenen Bankverbindlichkeiten zu ihrem Nennwert unter Abzug etwaiger erworbener Flüssigmittel. Bis zum Bilanzstichtag hat der Konzern das Portfolio um 37 MWp auf 190 MWp erweitert. Dieses Portfoliowachstum umfasste neue Solaranlagen (16 MWp), Bestandsanlagen (15 MWp) sowie auch Windanlagen (6 MWp). Insgesamt wurden bisher EUR 44,0 Mio. investiert, davon waren EUR 20,5 Mio. Projektfinanzierungen und EUR 23,5 Mio. Eigenmittel. Letztere wurden planmäßig auch mit einer Kapitalerhöhung im Juni 2019 (EUR 15,2 Mio.) von Investoren erbracht. Die neuen Anlagen werden voraussichtlich in einem vollständigen Jahr mit normaler Witterung EUR 3,8 Mio. zum Konzern-EBITDA beitragen. Die Investitionen wurden somit bisher mit einem deutlich niedrigeren Finanzierungshebel von 47% Eigenmitteln (Plan: 33%) und 53% Projektfinanzierungen (Plan: 67%) getätigt. Zusammenfassend sind somit bereits 55% des Ausbauziels von 67 MWp im Jahr 2019 erreicht, die restlichen 30 MWp werden im Jahr 2020 realisiert werden (Siehe unten). Die Portfolioerweiterung war mit einem durchschnittlichen Jahr der Inbetriebnahme 2017 deutlich jünger als eingeplant. Dies zeigte sich auch in der durchschnittlichen Einspeisevergütung i.H.v. 110 EUR / MWh, gegenüber 170 EUR / MWh Einspeisevergütung, die im Geschäftsplan 2018-2020 angesetzt war. Ursächlich für die geringere Einspeisevergütung waren die Opportunitäten für Neubauten im Markt, die vom Konzern im Jahr 2019 vorrangig umgesetzt wurden. Trotz des jüngeren Profils des Portfolios lag der Investition / EBITDA Multiplikator real bei 11,6x und somit kaum höher als der eingeplante Faktor von 11,5x; obwohl die Nutzungsdauer der Portfolioerweiterungen (und somit die Laufzeit der gesetzlich verankerten Einspeisevergütungen) deutlich länger ist als der Planwert. Die Erfüllung des Geschäftsplans 2018-2020 wurde weiter durch den neuen Geschäftsplan 2020-2022 konkretisiert. STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2020-2022 Portfolioerweiterung auf 220 MWp Das verbleibende geplante Portfoliowachstum von 190 MWp zum Bilanzstichtag um 30 MWp auf 220 MWp zum Jahresende 2020 wurde größtenteils bereits vor Jahresende konkretisiert. Der Vorstand hat am 26.02.2020 bekanntgegeben, dass der Konzern seinen Meilensteinwert von 200 MWp Anlagenvermögen erreicht hat und sich damit zu einem "Tier-2" Unternehmen entwickelt hat, d.h. ein 200 MWp IPP-Portfolio aufzubauen und/oder eine Marktkapitalisierung von EUR 200 Mio. zu erreichen. In den kommenden Quartalen 2020 soll somit das Portfolio mit weiteren 20 MWp ausgebaut werden. Der Konzern hält trotz aktueller Corona Krise an dieser Planung fest. Gleichwohl plant der Konzern damit, dass es beim Netzbetreiber durch die Corona Krise zu Engpässen beim Netzanschluss von neuen Projekten kommen wird. Bei der Konkretisierung des Geschäftsplans 2018-2020 wurde im Geschäftsplan 2020-2022 für diesen weiteren Portfolioausbau mit Investitionen i.H.v. EUR 26 Mio. und einem EBITDA Beitrag von EUR 2,0 Mio. geplant. Bei Umsetzung dieser Planänderung wird der Konzern zusammen mit den bereits erfolgten Investitionen im Jahr 2019 bisher von rund EUR 70 Mio. getätigt haben und damit voraussichtlich EUR 5,8 Mio. EBITDA-Beitrag erwirtschaften. Damit wird bei Erreichung des MWp-Ziels voraussichtlich sowohl die Investitionen (EUR 37 Mio.) als auch das EBITDA (EUR 3,5 Mio.) bisher unterhalb des originären Ansatzes des Geschäftsplans 2018-2020 liegen. Die bisherigen erworbenen Anlagen waren dafür durchschnittlich weitergehend jünger und dadurch mit längeren Einspeisezeiträumen ausgestattet ohne dass wesentlich höhere Kaufpreise bezahlt wurden (Investition/EBITDA Multiplikator von 11-12x). Integration des Wachstums Ein Hauptaugenmerk in 2020 liegt auf der Integration des jüngsten Wachstums.
Skalierung auf 500 MWp Der Konzern hat bisher keine Umsetzung bzgl. der Skalierung auf 500 MWp zu berichten. PROGNOSE-IST-VERGLEICH Der Vorstand der 7C Solarparken ging in seiner abgegebenen Prognose für die finanziellen Steuerungskennzahlen für 2019 von einer moderaten Erhöhung beim Umsatz, einer in etwa gleichen EBITDA und einem deutlich verringerten CFPS aus.
Die prognostizierten Umsatzerlöse (EUR 41,0 Mio.) konnten im Geschäftsjahr 2019 um 5,1% auf EUR 43,1 Mio. übertroffen werden. Der Vorstand hat während des Geschäftsjahres die Prognose auf "mindestens EUR 42 Mio." aufgrund des positiven Geschäftsverlaufs und dem deutlichen Wachstum des IPP-Portfolios einmal erhöht. Erfreulicherweise konnte die EBITDA-Prognose von EUR >35 Mio. im Berichtszeitraum um 9,1% auf EUR 38,1 Mio. deutlich überschritten werden. Der erreichte EBITDA-Wert liegt auch über der im November 2019 erhöhten EBITDA Prognose von "mindestens EUR 37,5 Mio." Hier wirkten sich einmalige Einnahmen positiv aus: insbesondere konnten Erträge aus negativen Unterschiedsbeträgen aus Unternehmenserwerben i.H.v. EUR 1,1 Mio. sowie ein Schadenersatz aus dem Vergleich mit einem Modulhersteller (EUR 0,6 Mio.) vereinnahmt werden. Schließlich wurde einmalig ein Ertrag von EUR 0,2 Mio. aus der Aufdeckung stiller Reserven im Vorratsvermögen infolge der Erbringung des Vermögens als Sacheinlage in eine Fondsgesellschaft realisiert. Der CFPS lässt sich wie folgt ableiten:
Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 171,3 GWh und lag damit 7,1% über der Prognose i.H.v. 160,0 GWh. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.022 kWh/ kWp erreicht und liegt 1,9% über dem prognostizierten Wert von 1.003 kWh/kWp. Dies ist hauptsächlich auf die leicht überdurchschnittlichen spezifischen Erträge im Jahr 2019 im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt zurückzuführen. Die Performance Ratio der PV-Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 80,2% und lag damit sehr nah bei der Prognose von 80,0%. ERTRAGSLAGE UMSATZ 7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 43,1 Mio. (i.VJ: EUR 40,3 Mio.) und übertraf damit deutlich den Planansatz von EUR 41,0 Mio. sowie die im vierten Quartal des Berichtzeitraums erhöhte Prognose von mindestens EUR 42,0 Mio. Die Umsatzerlöse bestehen im Geschäftsjahr zu 97,4% hauptsächlich aus Stromverkäufen (Vorjahr: 99,1%). Mit dem Erwerb des Betriebsführungsgeschäft für Drittinvestoren haben sich die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen von EUR 0,2 Mio. in 2018 auf EUR 1,0 Mio. erhöht. Dies entspricht 2,3% vom Gesamtumsatz (Vorjahr: 0,6%). Die Zunahme der Umsatzerlöse ist ebenso auf den Stromproduktionsanstieg zurückzuführen. Dieser resultiert vor allem aus dem vollständigen Einbezug der im Vorjahr erworbenen Solaranlagen (EUR 1,0 Mio.), den Umsätzen aller in der Vorjahresperiode noch im Bau befindlichen Anlagen (EUR 0,7 Mio.) sowie aus den Ertragsbeiträgen der in der Berichtsperiode erworbenen und neu gebauten Solaranlagen (EUR 1,5 Mio.). Gegenläufig war die Entwicklung des spezifischen Ertrags auf 1.022 kWh/kWp (Vorjahr: 1.062 kWh/kWp), der in Folge einer Normalisierung der Witterungsbedingungen nach dem Jahrhundertsommer 2018 zu einer Minderung der vergleichbaren Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,2 Mio. führte. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Sonstige betriebliche Erträge erzielte 7C Solarparken in Höhe von EUR 2,9 Mio. (i.VJ.: EUR 2,1 Mio.). Ein Großteil der sonstigen Erträge des Geschäftsjahres resultiert aus erfolgswirksam erfassten negativen Unterschiedsbeträgen aus durchgeführten Unternehmenserwerben i.H.v. EUR 1,1 Mio. (i.VJ.: EUR 1,3 Mio.). Die leichte Reduzierung der negativen Unterschiedsbeträge ist im Wesentlichen auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen Eckdaten der einzelnen Unternehmenserwerbstransaktionen in den beiden Berichtszeiträumen zurückzuführen. Des Weiteren verbuchte der Konzern einmalige Erträge aus Versicherungsentschädigungen und Schadensersatz i.H.v. EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). Nennenswert ist ein Vergleich mit einem Modulhersteller in Höhe von EUR 0,6 Mio. Weiterhin konnten verschiedene Rückstellungen i.H.v. insgesamt EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.) aufgrund geänderter Einschätzungsparameter aufgelöst werden. Schließlich wurde einmalig ein Ertrag von EUR 0,2 Mio. aus der Aufdeckung stiller Reserven im Vorratsvermögen infolge der Erbringung als Sacheinlage in eine Fondsgesellschaft realisiert. PERSONALAUFWAND Der Personalaufwand blieb im Berichtszeitraum konstant mit EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) Der Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2019 neben den beiden Vorständen 19 Mitarbeiter (i. VJ: 18 Mitarbeiter), davon 12 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ.: 10 Mitarbeiter). Durchschnittlich beschäftigte der Konzern während der Berichtsperiode 18 Mitarbeiter (i. VJ.: 18 Mitarbeiter), davon 11 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ: 10 Mitarbeiter). SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich in der Berichtsperiode auf EUR 6,3 Mio. (i. VJ.: EUR 5,8 Mio.). Diese beinhalten vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks. Trotz des Ausbaus des Portfolios konnten diese um EUR 0,5 Mio. auf EUR 2,5 Mio. reduziert werden. Ursächlich für die Verringerung ist in erster Linie die Einführung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse". Die erstmalige Anwendung dieses IFRS-Standards ab dem 1. Januar 2019 führte dazu, dass fixe Pachtaufwendungen i.H.v: EUR 0,8 Mio. nicht länger in den Kosten für den Betrieb der Solarparks enthalten sind. Gegenläufig nahmen die Verwaltungskosten i.H.v. EUR 0,3 Mio. sowie die Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten um EUR 0,4 Mio. zu. Dies steht vor allem mit der Zunahme der Transaktionskosten aus den Erwerben im Zusammenhang. Insgesamt wurde der Modulbestand einmalig um EUR 0,4 Mio. wertgemindert, davon entfielen EUR 0,1 Mio. auf neue Module, die zu einem höheren Preis als Ersatzprodukt für bestimmte Konzernanlagen eingekauft worden sind und EUR 0,3 Mio. auf Altmodule, die im Rahmen der Umsetzung von Gewährleistungsansprüchen Teil des Vorratsvermögen sind. Die Kosten für den Betrieb der Solarparks betreffen Aufwendungen wie Reparaturen und Instandhaltung sowie Versicherungen, Eigenstrombedarf, Materialkosten und Kosten für die Rasen-/Grünpflege. Auch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb, unter anderem Kfz-, EDV- und Telekommunikationskosten, sind im sonstigen Betriebsaufwand enthalten. Diese Aufwendungen blieben insgesamt in etwa unverändert im Vergleich zum Vorjahr. EBITDA Der 7C Solarparken Konzern hat ein EBITDA von EUR 38,1 Mio. erzielt (i.VJ.: EUR 35,1 Mio.), was einer Steigerung von 8,5% entspricht. Die EBITDA Marge erhöhte sich leicht von 87,0% in 2018 auf 88,4% in 2019. Positiv auf die EBITDA-Marge haben sich die Zunahme der einmaligen Effekte im sonstigen betrieblichen Ertrag sowie die erstmalige Anwendung von IFRS 16, bei der die Pachtaufwendungen nicht mehr den Betriebsaufwendungen zuzuordnen sind, mit EUR 0,8 Mio. ausgewirkt. Gegenläufig hat sich eine Wertminderung der Vorräte i.H.v. EUR 0,4 Mio. sowie eine Zunahme der Gestattungsrückstellungen i.H.v. von EUR 0,5 Mio. ausgewirkt. ABSCHREIBUNGEN Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und Nutzungsrechte in Höhe von EUR 22,8 Mio. (i.VJ.: EUR 19,7 Mio.). Die Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen ist auf die Erweiterung des Anlagenportfolios (+EUR 1,9 Mio.), erstmalige Abschreibungen auf Nutzungsrechte (+EUR 1,2 Mio.) i.V.m. der Erstanwendung des Standards IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ab dem 01.01.2019 zurückzuführen. Zusätzlich wurden immaterielle Vermögenswerte mit EUR 0,1 Mio. planmäßig und Geschäfts- oder Firmenwerte aus Erwerben in 2019 mit EUR 0,5 Mio. sowie Projektrechte mit EUR 0,2 Mio. außerplanmäßig abgeschrieben. EBIT Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 15,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 14,5 Mio. in 2019 zurückgegangen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 33,5% (i.VJ.: 37,9%). BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS Während im Vorjahr ein Beteiligungs- und Finanzergebnis von minus EUR 7,1 Mio. ausgewiesen wurde, belief sich dieses in der Berichtsperiode auf minus EUR 5,8 Mio. Die Abnahme ist einerseits darauf zurückzuführen, dass in der Vorjahresperiode noch eine Vorfälligkeitsentschädigung von EUR 1,0 Mio., hauptsächlich für die vorzeitige Tilgung der Projektfinanzierungen der Säugling Solar GmbH & Co. KG bezahlt wurde. Zum anderen ist die Abnahme auf die vollständige Rückzahlung der hochverzinsten Projektfinanzierungen der Solarpark Hohenberg GmbH (Zinssatz: 4,9%) im Laufe des ersten Halbjahr 2019 zurückzuführen (EUR 0,1 Mio.). Darüber hinaus hat der Konzern Finanzerträge aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von EUR 0,6 Mio. erwirtschaftet. Gegenläufig fielen erstmalig Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten (EUR 0,3 Mio.) an, die mit der Erstanwendung des neuen Standards IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ab dem 01.01.2019 in Verbindung stehen. PERIODENERGEBNIS Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2019 insgesamt auf EUR 0,7 Mio. (i.VJ.: EUR 2,2 Mio.). Der Steueraufwand des Konzerns wurde durch mehrere Einmaleffekte positiv beeinflusst. Erstens wurde der tatsächliche Steueraufwand des Vorjahres von einem Steuerertrag i.H.v. EUR 1,0 Mio. geprägt. Dies resultiert im Wesentlichen aus einer Veränderung der Steuererklärungen der Muttergesellschaft aus dem Zeitraum 2010-2014 (Ertrag i.H.v. EUR 0,6 Mio.) sowie der Auflösung von Steuerrückstellungen, die die Vorjahre betrafen (Ertrag i.H.v. EUR 0,5 Mio.). Beides steht im Zusammenhang mit den Ergebnissen aus der im Berichtsjahr abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfung. Zweitens wurde der latente Steueraufwand von der Anpassung des Konzernsteuerhebesatzes durch die Abnahme des Gewerbesteuerhebesatzes in Bayreuth mit 0,7% sowie die Senkung des belgischen Steuerhebesatzes von 34% auf 30% mit insgesamt EUR 0,2 Mio. positiv beeinflusst. Darüber hinaus wurden EUR 0,5 Mio. bisher nicht erfasste steuerliche Verluste im Berichtszeitraum verwendet. Der Konzernjahresüberschuss von EUR 8,0 Mio. (i.VJ.: EUR 6,0 Mio.) setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 7,9 Mio. sowie dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von EUR 0,1 Mio. zusammen. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE VERMÖGENSLAGE Die Vermögenslage der 7C Solarparken setzt sich zu rund 83% (i.VJ: 84%) aus langfristigen Vermögenswerten zusammen. In der Berichtsperiode nahmen die langfristigen Vermögenswerte, insbesondere durch die rege Investitionstätigkeit in Solar- und Windanlagen sowie durch die Bilanzierung von Nutzungsrechten (EUR 20,0 Mio.) aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ab 01.01.2019 zu. Die immateriellen Vermögenswerte der 7C Solarparken beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 4,2 Mio. (i.VJ. EUR 3,1 Mio.) und beinhalteten insbesondere Projektrechte sowie die Serviceverträge der Betriebsführung von Anlagen Dritter, die im Zuge der Unternehmenserwerbe in der Berichtsperiode erworben wurden. Die Grundstücke und Gebäude, d.h. das sog. PV Estate, sind auf EUR 10,4 Mio. (i.VJ. EUR 9,6 Mio.) angewachsen. Bei den Zugängen handelt es sich um Grundstücke in Brandenburg a.d. Havel (Brandenburg), Osterode (Niedersachsen), Henschleben (Thüringen), Calbe (Sachsen-Anhalt) und Bernsdorf (Sachsen). Insgesamt vergrößerte sich das PV Estate Portfolio mit diesen Erwerben um 23,5 ha auf 133,5 ha. Der Konzern hat im Berichtszeitraum EUR 29,9 Mio. in die Erweiterung des Solaranlagenportfolios investiert. Aus Unternehmenserwerben erhöhten sich die Solaranlagen um EUR 18,5 Mio. Weiterhin wurden Investitionen von EUR 7,8 Mio. getätigt und Solaranlagen mit einem Buchwert von EUR 3,2 Mio. fertiggestellt, die sich am 31.12.2018 noch im Bau befanden. Schließlich wurden Projektrechte i.H.v. EUR 0,3 Mio. in die Solaranlagen umgegliedert. Gegenläufig wirkte sich eine Umgliederung von Solaranlagen in die Nutzungsrechte aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" um EUR 4,7 Mio. zum 01.01.2019 aus. Es handelt sich dabei um Miet- und Pachtverträge, deren einmalige (d.h. bereits abgegoltene) Pachtzahlung bisher in den Solaranlagen dargestellt wurde sowie um eine Solaranlage und ein Grundstück, für die ein Leasingverhältnis besteht. Die planmäßigen Abschreibungen betrugen EUR 21,0 Mio. Demzufolge ist der Buchwert der Solaranlagen in der Summe auf EUR 270,3 Mio. (i. VJ. EUR 266,2 Mio.) gestiegen. Die Solarparks im Bau entsprachen einem Buchwert von EUR 3,5 Mio. am Bilanzstichtag (i.VJ. EUR 3,4 Mio.) Im Berichtszeitraum hat der Konzern Investitionen von EUR 12,3 Mio. in die ersten zwei Windanlagen getätigt, auf die planmäßige Abschreibungen i.H.v. EUR 0,4 Mio. anfielen. Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ab dem 01.01.2019 ergibt sich bei den Sachanlagen eine neue Position "Nutzungsrechte". Am 01.01.2019 hat der Konzern erstmalig Nutzungsrechte i.H.v. EUR 17,5 Mio. angesetzt. Erstens wurden eine Solaranlage und ein Grundstück mit einem Buchwert von EUR 1,4 Mio., die bisher vom Konzern gemäß IAS 17 bilanziert wurden, in die Nutzungsrechte umgegliedert. Darüber hinaus wurden Einmalpachtzahlungen i.H.v. insgesamt EUR 4,4 Mio., nämlich EUR 3,5 Mio. aus den Solaranlagen und EUR 0,9 Mio. aus den langfristigen und kurzfristigen Vermögenswerten in die Nutzungsrechte umgegliedert. Den Nutzungsrechten wurden Leasingverbindlichkeiten i.H.v. EUR 13,0 Mio. gegenübergestellt. Davon wurden EUR 1,2 Mio. aus den Finanzverbindlichkeiten umgegliedert. Im Laufe des Geschäftsjahres nahmen die Nutzungsrechte infolge von Unternehmenserwerben um EUR 2,8 Mio. zu, während der Abschluss von neuen Mietverträgen zur Bilanzierung von EUR 1,1 Mio. Nutzungsrechte führte. Gegenläufig wirkten sich die planmäßigen Abschreibungen i.H.v. EUR 1,2 Mio. sowie die Auflösung eines Mietvertrags vor Vertragsende (EUR 0,2 Mio.) aus. Somit belief sich der Buchwert der Nutzungsrechte am Bilanzstichtag auf EUR 20,0 Mio. Der neue Geschäftsplan 2020-2022 sieht vor, dass der Konzern durch Zukäufe sowie durch die Begleitung von kapitalintensiven Maßnahmen in den von ihr verwalteten Fondsgesellschaften eine Beteiligung aufbaut. Bis zum Jahresende hat der Konzern EUR 2,7 Mio. Anteile in solchen Fondsgesellschaften aufgebaut, die sie infolge ihres maßgeblichen Einflusses auf diese Gesellschaften nach der Equity Methode bilanziert. Aktive latente Steuern wurden auf Verlustvorträge und auf Neubewertungen der Verbindlichkeiten sowie auf Aufwertungen des Anlagevermögens infolge der Kaufpreisallokation von Unternehmenserwerben angesetzt. Ferner werden in den Parks Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sowie degressive Abschreibungen gem. § 235 Abs. 3 HGB (Fassung 2008) geltend gemacht. Die hieraus entstehenden Verlustvorträge können steuerlich genutzt werden. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich deutlich von EUR 54,8 Mio. am Jahresende 2018 auf EUR 70,0 Mio. zum 31. Dezember 2019 erhöht. Dies ist hauptsächlich auf einen Anstieg der liquiden Mittel auf EUR 59,0 Mio. (2018: EUR 49,5 Mio.) zurückzuführen. Hiervon sind EUR 15,3 Mio. (i.VJ: EUR 16,8 Mio.) mit branchenüblichen Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avale belegt. Die Bilanzsumme ist von EUR 345,0 Mio. auf EUR 401,3 Mio. angestiegen. Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 129,8 Mio. (i.VJ: EUR 104,7 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 25,0 Mio. beziehungsweise um 23,9% basiert hauptsächlich auf der im Juni durchgeführten Kapitalerhöhung im Rahmen einer Privatplatzierung (EUR 15,2 Mio.), der im November durchgeführten Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht (EUR 8,0 Mio.) sowie dem positiven Konzernergebnis (EUR 8,0 Mio.) unter Berücksichtigung der Auszahlung von Dividenden i.H.v. EUR 5,9 Mio. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 30,4% zum 31. Dezember 2018 auf solide 32,3% zum Bilanzstichtag. Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2019 insgesamt auf EUR 221,2 Mio. (2018: EUR 211,3 Mio.). Es handelte sich hier um die Darlehen zur Finanzierung der Solar- und Windparks, der Immobilien des sog. PV Estate sowie auch um den im Vorjahr emittierten Schuldschein. Die lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betrugen zum Bilanzstichtag EUR 15,7 Mio. Die Zunahme ist ausschließlich auf die Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zurückzuführen. Am 01.01.2019 wurden EUR 11,7 Mio. Leasingverbindlichkeiten, denen in gleicher Höhe Nutzungsrechte zuzuordnen sind, erstmalig bilanziell erfasst. Darüber hinaus wurden EUR 1,2 Mio. aus den Finanzverbindlichkeiten umgegliedert. Im Berichtszeitraum haben die Leasingverbindlichkeiten einerseits durch Unternehmenserwerbe mit EUR 2,8 Mio. und durch den Abschluss von neuen Leasingverträgen um EUR 0,6 Mio. zugenommen, andererseits nahmen sie durch die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten i.V.m. Nutzungsrechten um EUR 0,3 Mio. zu. Gegenläufig wurden sie durch die Entrichtung von Pachtzahlungen um EUR 1,0 Mio. getilgt. Der Anstieg der passiven latenten Steuern von EUR 14,0 Mio. auf EUR 16,0 Mio. steht im Zusammenhang mit dem Ansatz des Sachanlagevermögens zum Zeitwert im Rahmen der im Berichtszeitraum durchgeführten Kaufpreisallokationen. Bei den langfristigen Rückstellungen war eine Zunahme um EUR 2,5 Mio. auf EUR 13,2 Mio. zu verzeichnen. Dies war vor allem auf die Rückbaurückstellungen zurückzuführen, die im Wesentlichen auf Grund der Unternehmenserwerbe sowie der Neubauprojekte und aus der Aufzinsung um EUR 2,0 Mio. anstiegen. Daneben stiegen Rückstellungen für Gestattungsverträge mit EUR 0,5 Mio. an. Schließlich nahm die Drohverlustrückstellung mit EUR 0,1 Mio. ab, weil ein Mietvertrag für ein Bürogebäude vor Vertragsende beendet werden konnte. FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 9,5 Mio. (i.VJ: EUR 15,5 Mio.). Dabei wurde der "Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit" i.H.v. EUR 27,9 Mio. sowie der "Netto-Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit" i.H.v. EUR 9,6 Mio. eingesetzt, um den Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit i.H.v. EUR 28,0 Mio. auszugleichen, was per Saldo zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds führte. Die einzelnen Zahlungsmittelzu- bzw. abflüsse stellten sich wie folgt dar: Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich von EUR 22,6 Mio. auf EUR 27,9 Mio. Er resultiert im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus generierten Einzahlungen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug minus EUR 28,0 Mio. (i.VJ: minus EUR 26,1 Mio.) und resultierte im Wesentlichen aus dem Nettozahlungsmittelabfluss aus den unterschiedlichen Unternehmenserwerben (EUR 12,5 Mio.), den Investitionen in Sachanlagen (EUR 10,1 Mio.) - insbesondere Solaranlagen und neue Nutzungsrechte, dem Erwerb von Anteilen die nach der Equity Methode bilanziert werden (EUR 2,7 Mio.), sowie den Anzahlungen auf Solaranlagen im Bau (EUR 3,3 Mio.). Positiv auf den Cashflow aus der Investitionstätigkeit wirkte sich ein Verkauf einzelner Finanzanlagen in Höhe von EUR 0,4 Mio. aus. Der positive Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf EUR 9,6 Mio. (i.VJ: minus EUR 18,9 Mio.). Dieser Betrag umfasst vor allem die beschriebenen Einzahlungen aus den Kapitalerhöhungen i.H.v. EUR 23,2 Mio. sowie die Einzahlungen von neuen projektgebundenen Krediten i.H.v. EUR 22,6 Mio. sowie die Aufnahme von neuen Leasingverbindlichkeiten (EUR 0,7 Mio.). Dagegen haben sich liquiditätsmindernd die Tilgung von Krediten in Höhe von EUR 29,4 Mio., die Ausschüttung von Dividenden i.H.v. EUR 5,9 Mio. sowie Tilgungen der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 von EUR 1,1 Mio. ausgewirkt. Schließlich betrugen die Transaktionskosten für die Fremd- und Eigenkapitalbeschaffung EUR 0,5 Mio. Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Die sich abzeichnende Verbesserung des EBITDA sowie die Erweiterung des Anlagenportfolios spiegelt die Unternehmensplanung und Intention einer nachhaltigen und kontinuierlichen Geschäftsentwicklung erfolgreich wider. Der Vorstand beurteilt diese Entwicklung als positiv und sieht die Möglichkeit der weiteren Verbesserung des Unternehmenserfolgs durch die Ausführung des Geschäftsplans 2020-2022. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG(Berichterstattung auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - HGB) GESCHÄFTSVERLAUF 2019 Im Vergleich zu ihren Tochtergesellschaften hatte die 7C Solarparken AG bisher eine relativ geringe Bedeutung für den Konzern als Ganzes, da die wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns - dessen Solar- und Windanlagen - meist von anderen Konzerngesellschaften gehalten werden. Der Stellenwert der 7C Solarparken AG gewinnt jedoch immer mehr an Bedeutung, nicht nur da die Muttergesellschaft zunehmend auch unmittelbar Solaranlagen betreibt, sondern in steigendem Maße auch die Finanzierung des Erwerbs von Bestandsanlagen sowie die Errichtung neuer Anlagen in anderen Konzerngesellschaften sichert. Die 7C Solarparken AG hat sowohl ihre Umsatz- als auch die EBITDA-Prognose deutlich übertroffen. Der 2019er Geschäftsverlauf ist im strategischen und finanziellen Sinne als positiv zu betrachten. PROGNOSE-IST-VERGLEICH Der Umsatz der 7C Solarparken AG hat mit EUR 6,3 Mio. die Prognose von EUR 3,1 Mio. deutlich übertroffen. Dies hängt damit zusammen, dass die Ertragslage vor allem durch externe Umsatzerlöse aus Dienstleistungen verbessert werden konnte. Die Umsätze aus Stromerlösen gingen dagegen nach dem Rekordjahr 2018 um 5,1% zurück. Die gute Umsatzentwicklung hat sich auch auf das EBITDA positiv ausgewirkt, das den prognostizierten Wert (EUR 0,2 Mio.) mit EUR 0,8 Mio. deutlich übertreffen konnte.
Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 11,2 GWh, was 7,7% über der Prognose i.H.v. 10,4 GWh lag. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.056 kWh/ kWp erreicht und übertrifft somit den prognostizierten Wert von 973 kWh/kWp um 8,5%. Die Performance Ratio der Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 85,5% (Prognose: 85,0%). Die Performance Ratio lag damit leicht über dem prognostizierten Wert. ERTRAGSLAGE UMSATZ Die Umsatzerlöse der 7C Solarparken AG haben sich mit EUR 6,3 Mio. (i. VJ. EUR 6,2 Mio.) leicht erhöht. Positiv auf die Umsatzentwicklung hat sich der konzernexterne Umsatz ausgewirkt, der sich auf EUR 0,6 Mio. (i.VJ: EUR 0,1 Mio.) im Wesentlichen aufgrund von Umsätzen aus Dienstleistungen an PV-Anlagen aus dem im Jahr 2019 neu erworbenen Betriebsführungsgeschäft erhöhte. Zu nennen sind u.a. die Reparatur eines Hagelschadens (EUR 0,3 Mio.) in einer Anlage sowie der Wechselrichterumbau in einer anderen Anlage (EUR 0,1 Mio.). Negativ auf die Umsatzentwicklung hat sich ein Rückgang aus dem konzerninternen Umsatz um EUR 0,3 Mio. auf EUR 4,3 Mio. ausgewirkt, worin eine leichte Verringerung von Modulverkäufen im Vergleich zum Vorjahr zum Tragen kommt. Auch hat sich der Stromverkauf um EUR 0,1 Mio. auf EUR 1,4 Mio. aufgrund der Normalisierung vom außerordentlich guten Solarjahr 2018 reduziert. Darüber hinaus hat die 7C Solarparken AG Mieteinnahmen i.H.v. TEUR 23 durch die Vermietung Ihrer Immobilienobjekte erzielt (i.VJ: TEUR 15). SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen (EUR 0,7 Mio.) wurde im Wesentlichen einmalig ein Ertrag von EUR 0,3 Mio. aus der Aufdeckung stiller Reserven infolge der Erbringung von Vorratsvermögen als Sacheinlage in eine Fondsgesellschaft sowie ein Gewinn aus der Veräußerung von Aktien in Höhe von EUR 0,2 Mio. vereinnahmt. ERHÖHUNG BESTAND UNFERTIGER LEISTUNGEN Die Gesamtleistung hat sich durch den Bestand an unfertiger Leistung um EUR 0,3 Mio. erhöht. Hierunter fällt der am Jahresende 2019 noch nicht vollständig abgeschlossene Modultausch für eine Anlage aus dem Betriebsführungsgeschäft. MATERIALAUFWAND - AUFWENDUNGEN FÜR BEZOGENE LEISTUNGEN Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich mit EUR 2,5 Mio. (i. VJ. EUR 2,6 Mio.) leicht verringert. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich deutlich von EUR 0,3 Mio. in 2018 auf EUR 0,9 Mio. in 2019 erhöht. Ausschlaggebend hierfür waren zum einen die Aufwendungen aus den erhöhten Umsätzen für Dienstleistungen aus dem Betriebsführungsgeschäft und zum anderen eine erhöhte Verrechnung konzerninterner Dienstleistungen. PERSONALKOSTEN Die Personalaufwendungen haben sich um 5,9% aufgrund der Personalzusammensetzung auf insgesamt EUR 0,9 Mio. leicht reduziert. Die Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresende betrug 12 (i.VJ: 10) Mitarbeiter. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2019 um EUR 0,3 Mio. auf EUR 2,1 Mio. erhöht. Diese Erhöhung ist vor allem auf Gewährleistungsaufwand in Höhe von EUR 0,4 Mio. zurückzuführen. ABSCHREIBUNGEN Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,9 Mio. (i.VJ: EUR 0,9 Mio.). ZINSEN - STEUERN Die Zinserträge mit EUR 3,8 Mio. sind deutlich angestiegen (EUR 3,1 Mio.). Dies hängt mit der Rolle der 7C Solarparken AG als Finanzierungsgesellschaft des Konzerns zusammen. Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls angestiegen und betrugen EUR 1,1 Mio. (i.VJ: EUR 1,0 Mio.). Ursächlich für den Anstieg ist, dass die Solarparken AG zunehmend als Finanzierungsholding für den Konzern auftritt und Finanzierungen für Projekte in anderen Projektgesellschaften aufnimmt. Das Ergebnis nach Steuern liegt bei EUR 3,8 Mio. (i.VJ: EUR 1,7 Mio.). Durch die Auflösung von Steuerrückstellungen aus Vorjahren sowie durch das Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung ergaben sich einmalige Steuererlöse, die die Steueraufwendungen übertrafen. Insgesamt waren die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mit - EUR 0,8 Mio. negativ (2018: + EUR 0,7 Mio.). Die sonstigen Steuern lagen bei TEUR 9 (2018: TEUR 3). Im Ergebnis erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von EUR 3,8 Mio. (i.VJ: Jahresüberschuss von EUR 1,7 Mio.). VERMÖGENS- UND FINANZLAGE ANLAGEVERMÖGEN Die immateriellen Vermögensgegenstände haben sich im Geschäftsjahr 2019 reduziert. Ein Betrag von TEUR 9 wurde planmäßig abgeschrieben, so dass am Ende des Geschäftsjahres die Gesellschaft immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 8 (i.VJ: TEUR 17) in ihrem Jahresabschluss auswies. Das Sachanlagevermögen sank auf EUR 12,7 Mio. im Vergleich zu EUR 13,5 Mio. im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die gleichbleibende Anzahl an Solaranlagen und Grundstücken/Gebäuden und die darauf anfallenden regulären Abschreibungen zurückzuführen. Die Finanzanlagen i.H.v. EUR 38,1 Mio. (2018: EUR 32,1 Mio.) beinhalten die unmittelbaren Beteiligungen an Tochterunternehmen und entfallen hauptsächlich auf die Beteiligung an der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, i.H.v. EUR 24,7 Mio. Im Jahr 2019 wurden Beteiligungen an neuen Tochterunternehmen i.H.v. EUR 2,2 Mio. erworben. Außerdem wurden zwei bereits bestehende Beteiligungen an verbundenen Unternehmen mit zusammen EUR 2,4 Mio. aufgestockt. Sonstige Beteiligungen sind im Geschäftsjahr für insgesamt EUR 1,4 Mio. erworben worden. UMLAUFVERMÖGEN Das Umlaufvermögen ist mit EUR 121,7 Mio. stark angestiegen (i.VJ: EUR 98,0 Mio.). Der signifikante Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der ausgereichten konzerninternen Darlehen auf EUR 105,1 Mio. (i.VJ: EUR 90,1 Mio.). Auch das Vorratsvermögen ist von EUR 0,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 3,1 Mio. gestiegen. Diese Zunahme hängt mit der Erhöhung des Modulbestandes von EUR 0,2 Mio. auf EUR 2,8 Mio. zusammen, da viele Module für die Neubauprojekte bereits eingekauft wurden. Die Bilanzsumme nahm von EUR 143,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 172,7 Mio. am Bilanzstichtag zu. EIGENKAPITAL Das Eigenkapital der 7C Solarparken AG ist während des Geschäftsjahres 2019 insgesamt mit EUR 21,1 Mio. auf EUR 122,9 Mio. gestärkt worden. Hierzu haben neben dem positiven Jahresergebnis (EUR 3,8 Mio.) insbesondere die zwei Barkapitalerhöhungen i.H.v. EUR 23,2 Mio. beigetragen, die zur Finanzierung des eigenen Solaranlagenportfolios sowie der Erweiterung des Beteiligungsportfolios eingesetzt werden. Gegenläufig hat sich die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre der Gesellschaft (EUR 5,9 Mio.) ausgewirkt. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen fielen um EUR 0,2 Mio. auf EUR 2,9 Mio. im Geschäftsjahr 2019. Dies ist vor allem bedingt durch die Abnahme der Steuerrückstellungen um EUR 0,4 Mio. Gegenläufig wirkte sich die leichte Erhöhung der sonstigen Rückstellungen um EUR 0,2 Mio. aus. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten sind von EUR 38,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 46,8 Mio. zum Bilanzstichtag angestiegen. Ursächlich für den starken Anstieg ist im Wesentlichen die zunehmende Funktion der 7C Solarparken AG als Finanzierungsholding insbesondere für die Finanzierung von Konzerngesellschaften. Im Vergleich zum Vorjahr (EUR 36,4 Mio.) haben sich die Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen auf EUR 44,9 Mio. erhöht. Dagegen hat die 7C Solarparken AG ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Konzerngesellschaften um EUR 1,4 Mio. verringert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um EUR 0,9 Mio. auf EUR 1,0 Mio. hauptsächlich aufgrund einer offenen Rechnung bezüglich eines Modulkaufs gestiegen. FINANZLAGE Primäres Ziel der finanziellen Aktivitäten der Gesellschaft ist es, die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sowie die Steuerung der Finanzierungsaktivitäten innerhalb des Konzerns sicherzustellen. Der Kapitalbedarf der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Investitionsaktivitäten und der laufenden betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Zahlungsmittelzuflüsse aus Bankfinanzierungen und der Ausgabe neuer Aktien gedeckt. Der Zahlungsmittelabfluss aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von EUR 2,5 Mio. und die Zahlungsmittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 5,7 Mio. standen beträchtliche Zahlungszuflüsse aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 13,3 Mio. gegenüber. Der Kassenbestand erhöhte sich somit um EUR 5,0 Mio. auf EUR 11,3 Mio. (i.VJ: EUR 6,3 Mio.). Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die von der Gesellschaft gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst im Zeitpunkt der Ausübung nach Ablauf von 11 Jahren Auswirkungen haben. Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Der Vorstand ist mit der Entwicklung sehr zufrieden. Die 7C Solarparken AG konnte im Berichtszeitraum jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. PROGNOSEBERICHTMUTTERGESELLSCHAFTAufgrund des strategischen Fokus des Konzerns werden die Erlöse der 7C Solarparken AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios generiert. Darüber hinaus wird die 7C Solarparken AG aus ihren eigenen Solaranlagen und PV Estate Umsatzerlöse generieren können. Des Weiteren werden einmalige Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres für das kommende Geschäftsjahr nicht im gleichen Umfang erwartet, sodass der Vorstand einen Umsatz von EUR 3,3 Mio. sowie ein negatives EBITDA von EUR 0,5 Mio. plant. Das Anlagenportfolio der Muttergesellschaft sollte eine Produktion von 10,5 GWh, einen Ertrag pro installierter Anlagenleistung von 984 kWh/kWp und eine Performance Ratio von 84% für das Geschäftsjahr 2020 erreichen. KONZERNUnter Berücksichtigung der zeitanteiligen Kapazitätserweiterung im Rahmen der im Berichtsjahr getätigten Investitionen, die sich in 2020 erstmalig ganzjährig in der Ertragslage auswirken werden und den Konsequenzen aus der Corona Krise erwartet der Vorstand für den Konzern gleichbleibende Umsatzerlöse von EUR 43,0 Mio. und ein EBITDA von EUR 36,0 Mio. Der Vorstand geht bei seiner EBITDA Prognose für das Geschäftsjahr 2020 für den Konzern davon aus, dass sich das prognostizierte EBITDA mit EUR 36,0 Mio. im Vergleich zum EBITDA des Berichtszeitraums (EUR 38,1 Mio.) etwas abschwächen wird. Der Vorstand prognostiziert den Cash Flow je Aktie für 2020 auf EUR 0,48 je Aktie, der sich aus dem Herausrechnen von den o.g. Einmaleffekten ergibt. Prognose Konzernzahlen 2020
Die Produktion wird auf 188 GWh und der Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) auf 972 kWh/ kWp prognostiziert. Die Performance Ratio der Anlagen soll in Folge im Geschäftsjahr 2020 bei 78% liegen. Dieser Ausblick basiert auf den folgenden Annahmen:
RISIKO- UND CHANCENBERICHTRISIKENRISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM Die 7C Solarparken AG und die mit ihr konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch ihre Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems (IKS) von 7C Solarparken ist es, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat die externen Anforderungen nach dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards sowie den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen unter Hinzuziehung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt. Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziel des RMS und des IKS von 7C Solarparken im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen kann. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, -steuerung und -kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:
Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig. RISIKOMANAGEMENTPROZESS Das Risikomanagement von 7C Solarparken ist nach den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht. IDENTIFIZIERUNG Die Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf den Betrieb von Bestandsanlagen, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In vierteljährlichen Meetings werden die identifizierten Risiken prozessseitig überprüft. An den Besprechungen nehmen mindestens ein Vorstandsmitglied und eine Führungskraft aus Monitoring, O&M oder der kaufmännischen Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes, kaufmännisches und technisches Reporting. BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSEN In der "Risk Map" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsorientiertes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden. RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHE Die Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu Prioritätsabstufungen. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt. Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt, wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von 7C Solarparken beeinflusst. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt:
Um das Risiko zu bewerten, werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind:
Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüberstellt, definiert 7C Solarparken die Ebenen der Prioritäten mit "gering", "mittel" und "hoch". RISIKOPOSITIONEN BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKENIn regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet. HOHE EINZELRISIKEN:
MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:
GERINGE EINZELRISIKEN:
Der Konzern ist aus heutiger Sicht grundsätzlich in der Lage den aufgezeigten Risiken zu begegnen, diese zu steuern oder gegebenenfalls auch tragen zu können. CHANCENAls Solarkraftwerksbetreiber mit einem klaren Fokus auf den deutschen Markt
RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTENDie sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, und Ausfallrisiken. Ziel der Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Die 7C Solarparken verwendet im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Außerdem wird im Rahmen der Thesaurierungsaktivitäten im beschränkten Umfang Handel mit Wertpapieren und Derivaten betrieben. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSDer Vorstand der 7C Solarparken AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der 7C Solarparken AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des zusammengefassten Lagebericht unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20. Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet. Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Gesellschaften in Italien, Belgien, der Niederlande und Dänemark, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentral bei der 7C Solarparken AG in Bayreuth, in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt. Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult. Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten. GESAMTBEURTEILUNGDas Unternehmen hat eine Organisation und ein Geschäftsmodell, welches als Plattform dient, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich von dem Altlastenrisiko der Vergangenheit hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solaranlagen hauptsächlich in Deutschland verändert. Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau und den M&A Chancen ergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken. WEITERE GESETZLICHE ANGABENI. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315D, 289F HGBWir sind dazu übergegangen, die Erklärung zur Unternehmensführung, welche die jährliche Entsprechenserklärung enthält, den Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Informationen zur Festlegung der Frauenquote zusammenzufassen. Die Ausführungen hierzu sind den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.solarparken.com dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe (Darstellung) im zusammengefassten Lagebericht wird daher verzichtet. II. VERGÜTUNGSBERICHTEine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für die Gesellschaft zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über die Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen. VORSTANDVergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstands. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung. Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 75 bis 80%, der variable Teil zwischen 20 bis 25% der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden. Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstands Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen, die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten. In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialversicherung der beiden Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden im Personalaufwand erfasst. Im Geschäftsjahr 2019 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf:
* Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbarer oder unmittelbarer Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns. Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt TEUR 449 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt. Die gezahlten Beträge entsprechen im Wesentlichen den oben ausgewiesenen Aufwendungen, zuzüglich die Zahlung der zurückgestellten Tantiemen (TEUR 100), die das Geschäftsjahr 2018 betreffen, abzüglich der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100) für das Jahr 2019. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Vorjahr auf:
* Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbarer oder unmittelbarer Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns. AUFSICHTSRATDie Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 84 (i.VJ: TEUR 84). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in jedem Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einer fixen Vergütung sowie aus Sitzungsgeldern und Reisekostenerstattungen zusammensetzt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2019 und danach folgende Mitglieder: Joris De Meester
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
Bridget Woods
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
Paul Decraemer
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
III. ANGABEN GEMÄß § 315A ABS. 1 UND § 289A ABS.1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDSZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315A ABS. 1 NR. 1 UND § 289A ABS. 1 NR. 1 HGB)ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 61.356.441,00. Es ist eingeteilt in 61.356.441 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit (insbesondere) keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre. DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL Direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10% der Stimmrechte überschreiten, betreffen die folgenden Personen:
BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315A ABS. 1 NR. 2 UND § 289A ABS. 1 NR. 2)Es sind dem Vorstand der Gesellschaft keine solche Vereinbarungen bekannt. BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315A ABS. 1 NR. 6 UND § 289A ABS. 1 NR. 6 HGB)ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS Die Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG ff.) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Sogenannte "Golden Parachute"-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstands erschweren, bestehen nicht. BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315A ABS. 1 NR. 7 UND § 289A ABS. 1 NR. 7 HGB)ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALS BEDINGTES KAPITAL 2016 Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten ,die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen, oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016, d.h. insbesondere zu mindestens 80% des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA(r)- Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter bestimmten Verwässerungsschutzregeln. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016 abzuändern. Infolge der Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 2016 im Laufe des Geschäftsjahr 2017, beträgt das bedingte Kapital 2016 am Bilanzstichtag noch EUR 19.976.479,00 durch Ausgabe von bis 19.976.479 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Im Vorjahr wurde das Bedingte Kapital 2016 entsprechend der Erhöhung bzw. Herabsetzung des gezeichneten Kapitals, wie in Abschnitt 21.2.A Kapitalrücklage des Konzernanhangs bzw. 1.1.I des Anhangs der 7C Solarparken AG beschrieben, im gleichen Verhältnis erhöht bzw. herabgesetzt. GENEHMIGTES KAPITAL 2018 Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 7. Juni 2019 hat das Genehmigte Kapital 2018 aufgehoben. GENEHMIGTES KAPITAL 2019 Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 7. Juni 2019 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 6. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 26.697.041,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur in den folgenden Fällen zulässig: (i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten; (iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; (iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2019 abzuändern. Infolge der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals 2019 im Laufe des Geschäftsjahrs 2019, erstreckt sich die Ermächtigung des Vorstands im Rahmen des genehmigten Kapitals 2019 am Bilanzstichtag noch auf die Ausgabe von bis zu EUR 18.734.683,00 durch Ausgabe von bis zu 18.734.683 neuen auf den Inhaber lautenden Stückakten. ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND VERÄUßERUNG VON EIGENEN AKTIEN Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigung wurde am 12. Dezember 2014 wirksam. Sie wurde während des Geschäftsjahres 2019 nicht verwendet und ist seit dem 11. Dezember 2019 erloschen. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315A ABS. 1 NR. 8 UND § 289A ABS. 1 NR. 8 HGB)Die 7C Solarparken AG hat einen Schuldschein in drei Tranchen ausgegeben. Der Schuldscheinvertrag sieht im Falle eines Kontrollwechsels ein außenordentliches Kündigungsrecht der Schuldscheininvestoren vor. Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind. ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315A ABS. 1 NR. 9 UND § 289A ABS. 1 NR. 9 HGB)Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht.
Bayreuth, 8. April 2020 Steven De Proost, Vorstandvorsitzender, CEO Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 20197C Solarparken AG, BayreuthKONZERN-BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019AKTIVA
KONZERN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019
* Hinsichtlich der Verfügbarkeit der Mittel verweisen wir auf die Anhangangabe 16; von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten entfällt ein Betrag von TEUR 325 (i.VJ. TEUR 814) auf die nicht-beherrschende Anteile. VERÄNDERUNG DES EIGENKAPITALS
Die Anhangangaben auf Seiten 75 bis 171 sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 20197C Solarparken AG, Bayreuth1. BERICHTENDES UNTERNEHMENDie 7C Solarparken AG (das "Unternehmen" oder "7C Solarparken") ist ein Unternehmen mit Sitz in Bayreuth, Deutschland. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet: An der Feuerwache 15, 95445 Bayreuth. Der Konzernabschluss des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als der "Konzern" und einzeln als "Konzernunternehmen" bezeichnet). Der Konzern investiert in und betreibt Solar- und Windanlagen mit stetigem Kapitalrückfluss und geringem Risiko vor allem in Deutschland und Belgien (siehe Anhangangabe 5 und 8). Hinsichtlich verwendeter Abkürzungen verweisen wir auf das in Anhangangabe 33 dargestellte Abkürzungsverzeichnis. 2. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNGDer Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Ergänzend wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses die nach § 315e Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Grundsätze über Ansatz, Bewertung und Ausweis werden von allen Gesellschaften innerhalb des Konsolidierungskreises einheitlich angewendet. Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gliederung wird durch Zwischensummen (EBITDA/ EBIT) erweitert. Der Vorstand geht von der Unternehmensfortführung aus. Der Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Der Konzernabschluss 2019 wird am 8. April 2020 zur Veröffentlichung genehmigt. Einzelheiten zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden einschließlich der Änderungen von Rechnungslegungsmethoden finden sich in der Anhangangabe 6. 3. FUNKTIONALE UND DARSTELLUNGSWÄHRUNGDieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der 7C Solarparken AG (Mutterunternehmen) aufgestellt und in Tausend Euro (TEUR) dargestellt, wodurch es zu Rundungsdifferenzen kommen kann. 4. VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGENDie Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. 4.1 ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden sowie Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge wesentlich beeinflussen bzw. ein beträchtliches Risiko darstellen können, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der Konzern hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört eine hausinterne Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert. Der Vorstand führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Unternehmen die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendet der Konzern soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem Output der niedrigste Stufe entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
5. VERZEICHNIS DER TOCHTERUNTERNEHMENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.2 B. Nachstehend sind die wesentlichen Tochterunternehmen des Konzerns aufgeführt. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sind alle Unternehmen einbezogen, bei denen die 7C Solarparken AG die unmittelbare oder mittelbare Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Kontrolle auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Kontrolle endet. Nachfolgende Tochterunternehmen werden von der 7C Solarparken AG im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 einbezogen:
Folgende Gesellschaften waren aufgrund des maßgeblichen Einflusses für das ganze Geschäftsjahr nach der Equity Methode bilanziert:
Insgesamt sind diese Gesellschaften für den Konzern von untergeordneten Bedeutung. Der Konzern hat im Geschäftsjahr in den folgenden Gesellschaften eine Beteiligung aufgebaut. Der Konzern übt alleine die Geschäftsführung über die Gesellschaften aus. Die aktive Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte durch die Vielzahl der Mitgesellschafter in den vergangenen Geschäftsjahren, wurde analysiert und als beschränkt eingestuft. Vor diesem Hintergrund ist der Konzern in der Lage maßgeblichen Einfluss auszuüben. Demzufolge sind diese Gesellschaften nach der Equity Methode in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 erstmalig einbezogen:
6. WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN6.1. ÄNDERUNGEN DER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN Siehe auch Anhangangaben 6.15, 15, 17.1, 17.2, 23.3 und 24. Der Konzern wendet im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an. Dennoch wurden im Geschäftsjahr die neuen Standards und Interpretationen angewandt, die verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend nach dem 1. Januar 2019 sind. Insbesondere wurde zum 1. Januar 2019 der Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" erstmals angewandt. Dieser Standard regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den vorherigen Standard IAS 17. Nach dem neuen Standard besteht nunmehr eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht von Rechten und Pflichten aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Dabei handelt es sich im Konzern vor allem um Nutzungsverträge (Miet-, Pacht oder Gestattungsverträge) bezüglich Dach- und Freiflächen, sowie Kabeltrassen, die vom Konzern für den Betrieb von Solar/Windparks langfristig geleast werden. Leasingverhältnisse für den Leasinggeber, z.B. das PV Estate, sind vom neuen Standard nicht wesentlich betroffen. Demzufolge bilanziert der Konzern als Leasingnehmer ab 1. Januar 2019 das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (right-of-use asset) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit (lease liability). Der Konzern wendet für die Erstanwendung von IFRS 16 die modifiziert retrospektive Methode an. Dies beinhaltet, dass die Vorjahreswerte am 31. Dezember 2018 nicht an den neuen Standard angepasst werden, sondern weiterhin gem. dem bisherigen Standard IAS 17 dargestellt werden. In folgender Tabelle werden die Effekte dargestellt, welche aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 resultieren.
Die außerbilanziellen Verbindlichkeiten gem. IAS 17 zum 31. Dezember 2018 lassen sich wie folgt auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 überleiten: Überleitung zu den Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16
Da die Erstanwendung von IFRS 16 mit EUR 11,7 Mio. zu einer Bilanzverlängerung führt und das Eigenkapital unter der gewählten Anwendungsmethode nicht beeinflusst wird, nimmt die Eigenkapitalquote am 1. Januar 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018 infolge dessen mit 1% ab. Bei der Erstanwendung von IFRS 16 hat der Konzern dafür optiert die Wesentlichkeitsgrenze von EUR 5.000,00 in Bezug auf den Ansatz von Leasingverhältnisse nicht anzuwenden. Der Konzern weist keine Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten i.V.m. Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit kleiner als einem Jahr aus. 6.2. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE A. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE Nach Erlangung der Beherrschung bilanziert der Konzern Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Betrag, um den die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Wertansatz aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert etwaiger zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen das Nettovermögen des Akquisitionsobjektes übersteigt. Wenn die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende des Geschäftsjahres, in der der Zusammenschluss stattfindet, unvollständig ist, gibt der Konzern für die Posten mit unvollständiger Bilanzierung vorläufige Beträge an. Die vorläufig angesetzten Beträge sind während des maximal ein Jahr umfassenden Bewertungszeitraumes retrospektiv zu korrigieren. Zusätzliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind anzusetzen, um neue Informationen über Fakten und Umstände zu berücksichtigen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die die Bewertung der zu diesem Stichtag angesetzten Beträge beeinflusst hätten, wenn sie bekannt gewesen wären. Sofern der Erwerb zu einem Preis unter dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens erfolgt ist, wird die Differenz unmittelbar als erfolgswirksam erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Dividendenpapieren verbunden sind. Etwaige bedingte Gegenleistungen werden zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden als Gewinn oder Verlust erfasst. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. B. TOCHTERUNTERNEHMEN Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn die Gesellschaft schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt an dem die Beherrschung endet. C. NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. D. VERLUST DER BEHERRSCHUNG Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht sie die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet. E. ANTEILE AN UNTERNEHMEN, DIE NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTET WERDEN Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bzw. Anteilen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Anteile an assoziierten Unternehmen werden beim erstmaligen Ansatz mit Anschaffungskosten bewertet, wozu auch Transaktionskosten zählen. In der Folge erfasst der Konzern das anteilige Gesamtergebnis bis der maßgebliche Einfluss endet. 6.3. FREMDWÄHRUNG A. GESCHÄFTSVORFÄLLE IN FREMDWÄHRUNG Die in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt, der funktionalen Währung der Muttergesellschaft. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung in die funktionale Währung werden im Konzernabschluss direkt in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gezeigt. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden nicht umgerechnet. Der Stichtagskurs der dänischen Krone zum Euro zum 31. Dezember 2019 betrug DKK/EUR 7,4731 (i.VJ: DKK/EUR 7,4815). Der durchschnittliche Kurs des Geschäftsjahres 2019 der dänischen Krone zum Euro betrug DKK/EUR 7,4670 (i.VJ: DKK/EUR 7,4539). B. AUSLÄNDISCHE GESCHÄFTSBETRIEBE Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsvorfalls umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gezeigt wird. Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung oder des maßgeblichen Einflusses führt, wird der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Währungsumrechnungsrücklage erfasste Betrag in den Gewinn oder Verlust als Teil des Abgangserfolgs umgegliedert. Bei nur teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, wird der entsprechende Teil der kumulierten Umrechnungsdifferenz den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Soweit der Konzern ein assoziiertes oder gemeinschaftlich geführtes Unternehmen, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, teilweise veräußert, jedoch der maßgebliche Einfluss bzw. die gemeinschaftliche Führung erhalten bleibt, wird der entsprechende Anteil der kumulierten Währungsumrechnungsdifferenz in die Konzern-Gewinn oder Verlustrechnung umgegliedert. 6.4. UMSATZERLÖSE : ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN Es werden "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" (d.h. Umsatzerlöse) dann realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erhält. Weiterhin wird der Umsatz mit dem Betrag der Gegenleistung bewertet, den das Unternehmen zu erhalten erwartet. Die folgende Auflistung gibt Auskunft über Art und Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden und die damit verbundenen Grundsätze der Erlösrealisierung:
6.5. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER A. KURZFRISTIG FÄLLIGE LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. B. LEISTUNGEN AUS ANLASS DER BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand erfasst: Wenn der Konzern das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn der Konzern Kosten für eine Umstrukturierung erfasst. Ist nicht zu erwarten, dass Leistungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten werden, werden sie abgezinst. 6.6. FINANZERTRÄGE UND FINANZIERUNGSAUFWENDUNGEN Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:
Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst, an dem der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung entsteht. 6.7. ERTRAGSTEUERN Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden erfolgswirksam erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder einem im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. A. TATSÄCHLICHE STEUERN Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen miteinander verrechnet. B. LATENTE STEUERN Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:
Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder Ergebnisse erhöht. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag ergeben. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden verrechnet, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 6.8. VORRÄTE Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten basieren auf dem First-In-First-Out-Verfahren. Etwaige Wertminderungen der Vorräte werden in den sonstigen Betriebsaufwendungen dargestellt. 6.9. SACHANLAGEN A. ERFASSUNG UND BEWERTUNG Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben. B. NACHTRÄGLICHE ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. C. ABSCHREIBUNG Durch die Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern verteilt. Die Abschreibungen werden erfolgswirksam erfasst. Geleaste Vermögenswerte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer, abgeschrieben, sofern nicht hinreichend sicher ist, dass das Eigentum zum Ende des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen lauten wie folgt:
Solarparks und Windparks bestehen grundsätzlich aus zwei wesentlichen Bestandteilen, die zu unterschiedlichen Nutzungsdauern linear abgeschrieben werden (Komponentenansatz), nämlich das Recht auf eine gesetzliche Vergütung je erzeugte MWh (Einspeisevergütung bzw. Grünstromzertifikat), was über dem Zeitraum der gesetzlichen Vergütungszusage abgeschrieben wird, sowie die technischen Komponenten der Solaranlage bzw. Windanlage, die über ihre (längere) technische Nutzungsdauer abgeschrieben werden, soweit eine Nutzung nach dem Zeitraum der gesetzlichen Vergütungszusage technisch, rechtlich bzw. wirtschaftlich nach Einschätzung des Konzerns möglich bzw. geplant ist. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. 6.10. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE A. ERFASSUNG UND BEWERTUNG Immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. B. NACHTRÄGLICHE ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben werden erfolgswirksam erfasst. C. ABSCHREIBUNGEN Immaterielle Vermögenswerte verfügen über eine begrenzte Nutzungsdauer und sie werden (mit Ausnahme von Projektrechten, siehe unten) über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Liegt der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei Fortfall der Gründe für früher vorgenommene Wertminderungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen. Die Abschreibungen werden erfolgswirksam erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern lauten:
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte, wie unter A. erläutert, werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Projektrechte werden als immaterielle Vermögenswerte bilanziert bis die Sachanlagen (Solaranlagen) mit denen die Projektrechte in Verbindung stehen inbetriebgenommen werden. Die immateriellen Vermögenswerte werden dann in die Sachanlagen umgegliedert und über die Nutzungsdauer der Sachanlagen abgeschrieben. Sie werden während der Umsetzung des Projekts nicht abgeschrieben. Projekte, die aus mehreren Anlagenabschnitten bestehen, werden erst mit der Realisierung des letzten Projektsabschnitts und somit mit der Inbetriebnahme der letzten Sachanlage vollständig in die Sachanlagen umgegliedert. Abschreibungen finden bis zur vollständigen Umsetzung aller Projektabschnitten nicht statt. 6.11. FINANZINSTRUMENTE A. ANSATZ UND ERSTMALIGE BEWERTUNG VON FINANZINSTRUMENTEN Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und emittierte Schuldverschreibungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird. Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL bewertet wird, kommen hierzu die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb oder seiner Ausgabe zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. B. KLASSIFIZIERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:
IFRS 9 verlangt, dass die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten (lediglich für Schuldinstrumente) sowohl auf Grundlage des Geschäftsmodells, das für die betroffenen finanziellen Vermögenswerte verwendet wird, als auch der vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften des individuellen finanziellen Vermögenswertes (Solely Payments of Principal and Interest (SPPI) - Kriterium) bestimmt werden. Die Reihenfolge der Prüfung ist nicht vorgegeben. Nach dem Standard IFRS 9 sind folgende drei Geschäftsmodelle möglich:
Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfordert eine Prüfung auf der Grundlage von Fakten und Umständen zum Zeitpunkt der Beurteilung. Das Grundmodell beim Konzern ist grundsätzlich "Halteabsicht". Trotz Zuordnung zu diesem Geschäftsmodell sind ungeplante Verkäufe im normalen Geschäftsverlauf (als auch nach IFRS 9) möglich. Dies könnte im Konzern durch Verkauf einer Solaranlage nebst angelaufenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente gelegentlich vorkommen. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:
Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:
Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen. Der Konzern hat im Berichtsjahr von seinem Wahlrecht ein Eigenkapitalinvestment als FVOCI zu designieren keinen Gebrauch gemacht. Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, zu FVTPL zu designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern. Der Konzern hat im Berichtsjahr keine diesbezügliche Entscheidung getroffen. Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht umgewidmet, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode umgewidmet, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt. C. FOLGEBEWERTUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN Finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Für Derivate die als Sicherungsinstrumente designiert worden sind, siehe Anhangangabe 26.B. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Schuldinstrumente zu FVOCI Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Der Konzern hält gegenwärtig keine Schuldinstrumente zu FVOCI. Eigenkapitalinvestments zu FVOCI Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Der Konzern hält gegenwärtig keine Schuldinstrumente zu FVOCI. D. AUSBUCHUNG VON FINANZINSTRUMENTEN Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst. E. VERRECHNUNG VON FINANZINSTRUMENTEN Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. F. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND BILANZIERUNG VON SICHERUNGSGESCHÄFTEN Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Zinsrisiken. Grundsätzlich werden Derivate beim erstmaligen Ansatz sowie im Rahmen der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Konzern designiert jedoch bestimmte Derivate als Sicherungsinstrumente, um die Schwankungen in Zahlungsströmen abzusichern, die mit höchstwahrscheinlich erwarteten Transaktionen verbunden sind, die aus Änderungen von Zinssätzen resultieren. Zum Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren. Wenn ein Derivat demzufolge als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (cash flow hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Gleichwohl, wendet der Konzern entsprechend der Übergangsregelungen des IFRS 9 die Bilanzierungsregelungen des IAS 39 (siehe unten) bezogen auf das hedge accounting für die im Zeitpunkt der Erstanwendung (01.01.2018) bestehenden Zinsderivate an, sodass lediglich für Zinsderivate mit einer Effektivität zwischen 80 und 120%, die obenstehende Vorgehensweise im Falle von Absicherungen von Zahlungsströme angewendet wird, andere Zinsderivate werden erfolgswirksam zum Zeitwert beigelegt. In Falle von Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung, eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung werden einheitlich im sonstigen Ergebnis aus Hegding im Eigenkapital zusammengefasst und dargestellt. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn der Verlust beeinflussen. Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. 6.12. GEZEICHNETES KAPITAL A. STAMMAKTIEN Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital (gegebenenfalls netto nach Steuern) erfasst. B. RÜCKERWERB UND WIEDERAUSGABE VON EIGENKAPITALANTEILEN (EIGENE ANTEILE) Wenn im Eigenkapital ausgewiesenes gezeichnetes Kapital zurückgekauft wird, wird der gezahlte Betrag einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten vom Eigenkapital abgezogen. Die erworbenen Anteile werden als eigene Anteile klassifiziert. Aufgelder werden und in der Kapitalrücklage ausgewiesen. Werden eigene Anteile später veräußert oder erneut ausgegeben, führt dies zur Erhöhung des Eigenkapitals. Ein etwaiger Differenzbetrag ist innerhalb der Kapitalrücklage zu berücksichtigen. 6.13. WERTMINDERUNGEN A. FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE DIE ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET WERDEN Der Konzern bilanziert Wertminderungen für erwartete Kreditverluste (ECL) generell für:
Der Konzern bemisst die Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste, außer für die folgenden Wertberichtungen, die in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen werden:
Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen. Der Konzern nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 90 Tage überfällig ist. Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. 12-Monats-Kreditverluste sind der Anteil der erwarteten Kreditverluste, die aus Ausfallereignissen resultieren, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag (oder einem kürzeren Zeitraum, falls die erwartete Laufzeit des Instruments weniger als zwölf Monate beträgt) möglich sind. Der bei der Schätzung von erwarteten Kreditverluste maximal zu berücksichtigende Zeitraum ist die maximale Vertragslaufzeit, in der der Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt ist. Bemessung erwarteter Kreditverluste Erwartete Kreditverluste sind die wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzungen der Kreditverluste. Kreditverluste werden als Barwert der Zahlungsausfälle (das heißt die Differenz zwischen den Zahlungen, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt) bemessen. Erwartete Kreditverluste werden mit dem Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes abgezinst. Darstellung der Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen. Bei Schuldverschreibungen, die zu FVOCI bewertet sind, wird die Wertminderung im Gewinn oder Verlust erfasst und in das sonstige Ergebnis eingestellt. Wertminderung Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird wertgemindert, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Einklang mit dem Standard IFRS 9 den vereinfachten Ansatz des Wertminderungsmodels an. Dieser basiert auf den erwarteten künftigen noch nicht eingetretenen Kreditausfällen (Expected Credit Losses oder ECL). Der Konzern kategorisiert dazu die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf von Strom in weitestgehend homogenen Gruppen, die ähnliche Charakteristika aufweisen hinsichtlich ihrer geschätzen Ausfallrisiken. Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob die Rechte des Konzerns sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, d.h. ob sich der Kunde an eigenen Stromkunden den dem Konzern zu zahlende Forderung weiterberechnen kann (EEG-Umlage) oder ob der Kunde ein staatliches oder semi-öffentliches Unternehmen der Kunde ist, betrifft. Darüber hinaus wird differenziert, ob eine Sicherheit für die Forderungen gestellt wurde und ob diese Sicherheit aus einer Bankbürgschaft oder aus einer Patronatserklärung besteht. Das Risiko auf Kreditausfall für sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, d.h. die nicht aus dem Verkauf von Strom stammen, wird auf Einzelbasis der Charakteristika der betreffenden Kunden sowie etwaige gestellten Sicherheiten vom Konzern eingeschätzt. Für sonstige finanzielle Vermögenswerte führt der Konzern eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. Der Konzern erwartet keine signifikante Einziehung des abgeschriebenen Betrags. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können dennoch Vollstreckungsmaßnahmen zur Einziehung überfälliger Forderungen unterliegen, um in Einklang mit der Konzernrichtlinie zu handeln. Aufgrund des Tagesgeschäftes der 7C Solarparken sind die Kunden des Konzerns zum überwiegenden Teil Netzbetreiber und andere Anlagenbetreiber bzgl. der Analyse Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungenverweisen wir auf Anhangangabe 26.3.B. B. NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte des Konzerns - mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen - werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGEs) sind. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken eines Vermögenswertes oder einer ZGE widerspiegelt. Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer ZGE seinen/ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen, die im Hinblick auf ZGEs erfasst werden, werden zuerst etwaigen der ZGE zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerten zugeordnet und dann den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der ZGE (Gruppe von ZGEs) auf anteiliger Basis zugeordnet. Eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwert wird bei eventuellen Wertersteigerungen nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird eine Wertminderung nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre. 6.14. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Rückstellungen werden für sämtliche externe Verpflichtungen gebildet, soweit die Inanspruchnahme eher wahrscheinlich ist und die Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Daneben werden Drohverlustrückstellungen für sog. "belastende Verträge" entsprechend der Vorschriften von IAS 37 gebildet. Bei der Bewertung der Rückstellung wird der wahrscheinlichste Wert, bei einer Bandbreite unterschiedlicher Werte der Erwartungswert angesetzt. Die Ermittlung und Bewertung erfolgt, sofern möglich, anhand vertraglicher Vereinbarungen. Ansonsten basieren die Berechnungen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und Schätzungen des Vorstands. Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert angesetzt. Die Ab- bzw. Aufzinsung erfolgt mit Marktzinssätzen, die für den Zeitraum bis zur Erfüllung gelten. Die ergebniswirksame Anpassung wird innerhalb des Finanzierungsaufwands dargestellt. 6.15. LEASINGVERHÄLTNISSE Siehe auch Anhanhangabe 6.1 für die Darstellung zur Erstanwendung. Der Konzern hat den neuen Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" nach dem modifiziert retrospektiven Ansatz angewendet und hat daher die Vergleichsinformationen nicht angepasst, sondern weiterhin nach IAS 17 und IFRIC 4 dargestellt. Die Details der Rechnungslegungsmethoden nach IAS 17 und IFRIC 4 werden separat dargestellt. A. AB DEM 1. JANUAR 2019 ANGEWENDETE METHODE: Seit der Anwendung des einheitlichen Bilanzierungsmodells für Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16 zum 1. Januar 2019 erfolgt beim Leasingnehmer keine Unterscheidung mehr in Operating- und Finanzierungsleasingverhältnisse, sodass grundsätzlich sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind. Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob der Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswert beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Diese Methode wird auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden. Der Konzern als Leasingnehmer Am Bereitstellungsdatum, d.h. der Tag, an dem der Vermögenswert zur Nutzung durch den Konzern verfügbar ist, erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das genutzte Nutzungsrecht ("die Nutzungsrechte") sowie eine Leasingverbindlichkeit. Die Anschaffungskosten dieses Vermögenswertes beinhalten die vorgenannte Leasingverbindlichkeit zuzüglich alle entstandenen anfänglichen direkten Kosten, sowie alle bereits vor oder am Bereitstellungsdatum geleisteten Leasingzahlungen abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize sowie alle geschätzten Kosten für Rückbau und vergleichbare Verpflichtungen. Der Konzern rechnet dabei aber die Rückbaukosten für Wind- und Solaranlagen diesen Vermögenswerten zu und nicht den Nutzungsrechten, unabhängig davon, ob das Leasingverhältnis eine Rückbauverpflichtung enthält oder nicht. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Rückbauverpflichtung immanent an den Bau und Betrieb dieser Aktivklasse (Wind- und Solaranlagen) gebunden ist. Anschließend werden die Nutzungsrechte vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer ist der kürzere Zeitraum aus der Nutzungsdauer der mit dem Nutzungsrecht verbundenen Wind- und Solaranlagen und der Laufzeit des Leasingvertrages (ggf. unter Ansetzung von Verlängerungsoptionen). Verfügt der Konzern über eine Kaufoption, was in der Regel nicht der Fall ist, und wir diese als hinreichend sicher einschätzten, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger linearer Abschreibungen und Wertminderungen und angepasst um Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz, oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende implizite Zinssatz im Regelfall nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, wendet der Konzern in der Regel den Grenzfremdkapitalzinssatz an. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird ermittelt als der Zinssatz, den ein Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Dazu ermittelt der Konzern Zinssätze aus verschiedenen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat. Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, die ausschließlich produktionsabhängige Leasingzahlungen zugrunde liegen. Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse kürzer als 12 Monate, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. Darüber hinaus weist der Konzern keine Nutzungsrechte- und Leasingverbindlichkeiten aus für Leasingverhältnisse, die ausschließlich produktionsabhängige Leasingzahlungen unterliegen. Diese vollkommen variablen Leasingzahlungen werden im Aufwand erfasst. Weiterhin wird für Leasingverhältnisse, die eine von der Produktion abhängige Leasingzahlung unter Ansetzung einer festen Mindestzahlung unterliegen, der über die Mindestzahlung hinausgehende Betrag im Aufwand erfasst. Der Konzern als Leasinggeber Bei Vertragsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Wenn der Konzern als Leasinggeber auftritt, stuft er bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis ein. Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat der Konzern eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst. Der Konzern bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechtes aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, auf das der Konzern die oben beschriebene Ausnahme anwendet, stuft er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein. Wenn eine Vereinbarung Leasing- und Nichtleasingkomponenten enthält, wendet der Konzern IFRS 15 zur Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgeltes an. Der Konzern wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an. Die bei der Berechnung der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis angesetzten geschätzten, nicht garantierten Restwerte werden vom Konzern regelmäßig überprüft. Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden vom Konzern über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den sonstigen Umsatzerlösen erfasst. Grundsätzlich haben sich die für den Konzern als Leasinggeber anzuwendenden Rechnungslegungsmethoden nach IFRS 16 nicht von denen in der Vergleichsperiode unterschieden. Hiervon ausgenommen sind abgeschlossene Unterleasingverhältnisse, die als Finanzierungsleasing eingestuft werden, diese bestanden aber im Berichtszeitraum nicht. B. VOR DEM 1. JANUAR 2019 ANGEWENDETE METHODE: Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält Bei Abschluss einer Vereinbarung stellt der Konzern fest, ob eine solche Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Bei Abschluss oder Neubeurteilung einer Vereinbarung, die ein Leasingverhältnis enthält, trennt der Konzern die von einer solchen Vereinbarung geforderten Zahlungen und andere Entgelte in diejenigen für das Leasingverhältnis und diejenigen für andere Posten auf der Grundlage ihrer relativen beizulegenden Zeitwerte auf. Wenn der Konzern bei einem Finanzierungsleasing zu dem Ergebnis kommt, dass es nicht möglich ist, die Zahlungen verlässlich zu trennen, werden ein Vermögenswert und eine Verbindlichkeit zu einem dem beilzulegenden Zeitwert des zugrunde liegenden Vermögenswertes entsprechenden Betrag erfasst. Die Verbindlichkeit wird anschließend unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Konzerns reduziert, wenn Zahlungen erfolgt sind und die auf die Verbindlichkeit angerechneten Finanzierungskosten erfasst wurden. Leasinggegenstände Vermögenswerte, die von dem Konzern im Rahmen eines Leasingverhältnisses gehalten werden, bei denen dem Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, werden als Finanzierungsleasing eingestuft. Beim erstmaligen Ansatz wird der Leasinggegenstand in Höhe des niedrigeren Wertes aus seinem beizulegenden Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bewertet. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Vermögenswert in Übereinstimmung mit der für diesen Vermögenswert anzuwendenden Rechnungslegungsmethode bilanziert. Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen werden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Bilanz des Konzerns erfasst. Leasingzahlungen Geleistete Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses im Gewinn oder Verlust erfasst. Erhaltene Leasinganreize werden als Bestandteil des Gesamtleasingaufwands über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Geleistete Mindestleasingzahlungen im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen werden in den Finanzierungsanteil und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt. Der Finanzierungsanteil wird so über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt, dass sich über die Perioden ein konstanter Zinssatz ergibt. 7. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.2 A und B. In der Regel erfolgt der Erwerb von Solaranlagen durch den Kauf von Unternehmen, welche die Anlagen als Vermögenswerte halten. Da es sich bei den erworbenen Unternehmen um Geschäftsbetriebe handelt, werden diese Erwerbe als Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 bilanziert. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu bewerten. Bei dieser Kaufpreisallokation werden auch die stillen Reserven und Lasten aufgedeckt. Die Kaufpreisallokation umfasst im Wesentlichen die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der folgenden Vermögenswerte und Schulden:
In einzelnen Fällen werden auch weitere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten neu bewertet. Folgende identifizierbare Vermögenswerte und übernommene Verbindlichkeiten werden nicht mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet:
Typische Akquiseobjekte für den Konzern stellen Gesellschaften bzw. deren Anlagen dar, die sich in technisch, finanziell und kaufmännisch komplexen und anspruchsvollen Situationen befinden. Aufgrund der hohen Komplexität und zeitlich zügig umzusetzenden Transaktionsabwicklung kommt es regelmäßig zu negativen Unterschiedsbeträgen, da ein unter diesen Bedingungen festgesetzter Kaufpreis einem aus einem Notverkauf resultierenden Kaufpreis ähnelt. Aus der Differenz zwischen den identifizierbaren Vermögenswerten und den übernommen Schulden ergibt sich das gesamte identifizierbare erworbene Nettovermögen. Ein positiver oder negativer Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich wie unter Abschnitt 6.2.A Unternehmenszusammenschlüsse dargestellt. In diesem Jahresbericht werden die Unternehmenserwerbe aus dem Berichtszeitraum 2019 detailliert dargestellt (siehe Anhangangabe 7.1.). Die folgende Tabelle gibt zunächst einen Kurzüberblick über alle im Jahr 2019 durchgeführten Unternehmenserwerbe:
Für die Unternehmenserwerbe im Jahr 2019 ergaben sich negative Unterschiedsbeträge in Höhe von insgesamt TEUR 1.125 (i.VJ: TEUR 1.277). Im Jahr 2019 ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenserwerben in Höhe von insgesamt TEUR 1.147 (2018: TEUR 678). Die Angaben zu diesen Erwerben werden im Rahmen dieses Konzernanhangs ausführlich dargestellt. Die gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten, die bei der Bewertung der Solaranlagen angesetzt wurden, liegen für das Geschäftsjahr 2019 zwischen 1,9% und 3,2% (i.VJ: 2,4% bis 2,7%). Die zukünftigen mit diesen Kapitalkosten diskontierten Cashflows wurden durch die Multiplikation der Einspeisevergütung bzw. den geschätzten künftigen Strompreisen sowie der geschätzten Stromproduktion errechnet. Die Stromproduktion wurde geschätzt, indem externe Gutachten und der historische Ertrag von Anlagen in der gleichen Region herangezogen wurden. Dabei wird eine angemessene Degradation der Solaranlage ebenfalls berücksichtigt. 7.1. ERWERB VON GESCHÄFTSBETRIEBEN IM GESCHÄFTSJAHR 2019 Im Geschäftsjahr 2019 fanden die folgenden Erwerbe statt, für die eine Kaufpreisallokation durchgeführt wurde: A. ERWERB DER SOLARDACH GUTENBERG GMBH & CO. KG Mit Wirkung zum 24. Januar 2019 hat der Konzern 100% der Kommanditanteile der Solardach Gutenberg GmbH & Co. KG erworben. Die Gesellschaft betreibt eine Solardachanlage mit einer Gesamtleistung von 0,9 MWp in Oppin, Sachsen-Anhalt. Da das Projekt bereits 2010 ans Netz angeschlossen wurde, erhält die neu erworbene PV-Anlage eine Einspeisevergütung von EUR 308/MWh. Die Anlage ist mit Modulen von First Solar und SMA Wechselrichtern ausgestattet.
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Januar 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 260 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 230 sowie ein Ergebnis von TEUR -301 aus der Anlage generiert. Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 1.014, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 1.191 bezahlt wurde. Die sich ergebende Saldogröße i.H.v. TEUR 177 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziell erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergab sich aus verschiedenen Kaufpreisverhandlungsrunden. Im Ergebnis führte der erhöhte Kaufpreis zu keinem aktuell bezifferbaren Mehrwert, sodass dieser in voller Höhe einer Wertminderung unterzogen wurde. B. ERWERB DES ERNST RUSS PORTFOLIOSIm Februar 2019 hat die 7C Solarparken vom Ernst Russ Konzern das Betriebsführungsgeschäft für operative Solaranlagen, die Drittinvestoren gehören, erworben und damit den Grundstein für eine eigene Anlagen- und Fondsverwaltung gelegt. Der Erwerb war in der Form eines Anteilskaufs, der die in der Tabelle auf der nächsten Seite genannten Gesellschaften zu je 100% umfasst. Das betreute Anlagenportfolio besteht aus Freiflächenanlagen mit einer Leistung von insgesamt 77 MWp. Die Freiflächenanlagen stimmen mit den Bestandsanlagen der 7C Solarparken hinsichtlich geografischer Lage, Komponentenwahl und Leistungskraft sehr gut überein. Das Geschäft wurde durch den Erwerb der Solarparken AM GmbH als Holdinggesellschaft sowie 6 Komplementärgesellschaften zu jeweils 6 Fondsgesellschaften und 15 Projektgesellschaften, in denen die Solarparks mit insgesamt 77 MWp enthalten sind, in den Konzern aufgenommen. Die erworbenen Gesellschaften erbringen dabei lediglich kaufmännische Dienstleistungen für die Fonds sowie dazu gehörige Projektgesellschaften. Technische Dienstleistungsverträge werden von Drittfirmen für die Projektgesellschaften erbracht. Künftig werden in einem normalen Geschäftsjahr Managementgebühren in Höhe von ca. EUR 0,4 Mio p.a. aus dem erworbenen Geschäft erwirtschaftet werden. Der Konzern hat in dieser Akquisition keine Mitarbeiter übernommen. In einem 12 Monate umfassenden Geschäftsjahr wird erwartet, dass die erworbenen Firmen Umsatzerlöse von TEUR 358 sowie ein EBITDA von TEUR 285 und einen Nettogewinn von TEUR 203 erzielen.
Aus der Kaufpreisallokation resultiert ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 1.737, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 2.385 bezahlt wurde. Der sich als Saldogröße ergebende positive Differenzbetrag i.H.v. TEUR 648 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziell erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird damit begründet, dass der Konzern durch die Investition Synergiepotential und Skaleneffekte im Einkauf sowie im Einsatz von Ressourcen erreichen wird sowie sich die Möglichkeit schafft (technische) Dienstleistungen für die Projektgesellschaften zu erbringen, und damit die Ertragskraft des Konzerns zu steigern. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Februar 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 277 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 134 sowie ein Ergebnis von TEUR 40 aus den angesetzten Serviceverträgen generiert. Darüber hinaus hat der Konzern zuzüglich Umsatzerlöse aus technischen Dienstleistungen und Modulverkäufen i.H.v. TEUR 481 sowie einen sonstigen betrieblichen Ertrag i.H.v. TEUR 263 aus der Einbringung von Modulen als Sacheinlage in eine Fondsgesellschaft erfolgswirksam vereinnahmen können. C. ERWERB DER WINDPARK MEDARD 2 GMBH & CO. KG Zum Stichtag 18. Februar 2019 hat die 7C Solarparken ihre erste Investition in einen deutschen Windpark durch den Erwerb der 100%-igen Kommanditanteile an der Windpark Medard 2 GmbH & Co. KG getätigt. Der 2,78 MW Windpark wurde 2016 in Betrieb genommen, befindet sich in Medard, Rheinland-Pfalz, und besteht aus einer General Electric Turbine. Die Windturbine erhält eine Einspeisevergütung von EUR 86/MWh
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 448 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 360 sowie ein Jahresergebnis von TEUR -238 aus der erworbenen Windkraftanlage generiert. Die Planung sieht bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen einen jährlichen Umsatz von TEUR 620, ein EBITDA von TEUR 487 und einen Nettogewinn von TEUR 150 vor. Aus der Kaufpreisallokation resultiert ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 1.696, dem ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 1.432 gegenübersteht. Ein Betrag i.H.v. TEUR 76 von diesem Kaufpreis wurde bedingt auf die Ermittlung der tatsächlichen Mehrwertsteuerverbindlichkeit zurückgehalten. Der bedingte Kaufpreis wurde bis zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt. Der sich als Saldogröße ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 265 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst. D. ERWERB VON GEESTHACHT Mit Wirkung zum 27. März 2019 wurde eine Dachanlage mit einer Gesamtkapazität von 556 kWp in Schleswig-Holstein erworben. Die Dachanlage wurde mit Modulen von Algatec und Wechselrichter von STP ausgetattet. Da die Anlage 2011 errichtet wurde, genießt sie eine Einspeisevergütung von EUR 262/MWh. In einem 12 Monate umfassenden Geschäftsjahr wird erwartet, dass die erworbene Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von TEUR 122, ein EBITDA von TEUR 112 und ein Jahresergebnis von TEUR 36 erzielt.
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 108 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 100 sowie ein Jahresergebnis von TEUR 29 aus der Anlage generiert. Aus der Kaufpreisallokation resultiert ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 491, dem ein gezahlter Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 429 gegenübersteht. Der sich als Saldogröße ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 62 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst. E. ERWERB DES BLANKENBERG/GLASEWITZ PORTFOLIOS Zum Stichtag 3. Juni 2019 hat die 7C Solarparken in einer Transaktion alle Kommanditanteile der Gesellschaften Solarpark Blankenberg GmbH & Co. KG und Solarpark Glasewitz GmbH & Co. KG mit jeweils einem Freiflächensolarpark mit einer Gesamtleistung von 2,6 MWp in Mecklenburg-Vorpommern erworben. Es wurden in beiden Solarparks NexPower Module und Kaco Wechselrichter verwendet. Die Blankenberg PV-Anlage ist seit dem Jahr 2009 in Betrieb und erhält einen Einspeisetarif i.H.v. EUR 319/MWh. Die Glasewitz PV-Anlage erhält eine Einspeisevergütung in Höhe von EUR 284/MWp (Jahr der Inbetriebnahme: 2010). Beide Anlagen haben einen spezifischen Ertrag von ca. 850 kWh/kWp. In einem 12 Monate umfassenden Jahr werden die Anlagen bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von TEUR 683, ein EBITDA von TEUR 611 und ein Jahresergebnis von TEUR 223 erzielen.
Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 2.399, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 2.015 bezahlt wurde. Der sich hieraus ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 384 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 283 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 218 sowie ein Jahresergebnis von TEUR -151 aus der Anlage generiert. F. ERWERB VON STEPHANSPOSCHING Mit Wirkung zum 2. August 2019 wurde ein Freiflächensolarpark mit einer Gesamtkapazität von 580 kWp in Bayern erworben. Diese Anlage ist ausgestattet mit Modulen von Trina Solar und Kaco Wechselrichtern und erhält eine Vergütung von EUR 354,9/MWh. In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 220, ein EBITDA von TEUR 190 und ein Jahresergebnis von TEUR 68 erzielen.
Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 522, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 225 bezahlt wurde. Der sich hieraus ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 297 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 44, ein EBITDA in Höhe von TEUR 32 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR -14 aus der erworbenen Solaranlage generiert. G. ERWERB VON GÜSTROW Mit Wirkung zum 23.Oktober 2019 wurde eine Dachanlage mit einer Gesamtkapazität von 2,2 MWp in Mecklenburg-Vorpommern erworben. Die Dachanlage ist mit Modulen von Risen und Wechselrichtern von Delta ausgetattet. Da die Anlage 2016 errichtet wurde, genießt sie eine Einspeisevergütung von EUR 99/MWh. In einem 12 Monate umfassenden Geschäftsjahr wird erwartet, dass die erworbene Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von TEUR 187, ein EBITDA vonTEUR 152 und ein Jahresergebnis von TEUR 42 erzielt. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsollidierung im Jahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 9, ein EBITDA in Höhe von TEUR 8 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR -19 aus der erworbenen Solaranlage generiert.
Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 1.970, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 2.000 bezahlt wurde. Der sich hieraus ergebende Geschäfts- oder Firmenwert beträgt somit TEUR 30. Der bedingte Kaufpreis wurde als eine Verbindlichkeit zum Stichtag passiviert und bestand am Jahresende 2019 weiterhin. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergab sich aus verschiedenen Kaufpreisverhandlungsrunden. Im Ergebnis führte der erhöhte Kaufpreis zu keinen aktuell bezifferbaren Mehrwert, sodass dieser in volle Höhe einer Wertminderung unterzogen wurde. H. ERWERB DER WINDPARK STETTEN II GMBH & CO. KG Mit Wirkung zum 7. November 2019 hat der Konzern alle Kommanditanteile an der Windpark Stetten II GmbH & Co. KG erworben. Der Windpark mit einer Gesamtkapazität von 3,08 MW wurde 2015 in Betrieb genommen, befindet sich in Stetten, Rheinland-Pfalz und besteht aus einer Vestas V112 Turbine. Die Windturbine erhält eine Einspeisevergütung von EUR 89/MWh. In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 608, ein EBITDA von TEUR 445 und ein Jahresergebnis von TEUR -15 erzielen.
Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 1.772, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 2.053 bezahlt wurde. Der Saldo i.H.v. TEUR 292 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der bedingte Kaufpreis wurde bis zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im November 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 70 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 57 sowie ein Jahresergebnis von TEUR -479 aus der erworbenen Windkraftanlage generiert. I. ERWERB DER PV GÖRIKE GMBH & CO. KG Mit Wirkung zum 6. Dezember 2019 hat der Konzern 100% der Kommanditanteile an der PV Görike GmbH & Co. KG mit einer 6,4 MWp Dachanlage in Hessen erworben. Diese Anlage ist ausgestattet mit Modulen von Hanwha Q-Celles und KACO Wechselrichtern und erhält eine Vergütung von EUR 61/MWh. Die Dachanlage wurde im Jahr 2018 in Betrieb genommen. In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 388, ein EBITDA von TEUR 322 und ein Jahresergebnis von TEUR -70 erzielen.
Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 2.425, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 2.335 bezahlt wurde. Der sich hieraus ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 90 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst. Der bedingte Kaufpreis (TEUR 400) wurde als eine Verbindlichkeit zum Stichtag passiviert und vor dem Jahresende 2019 zur Auszahlung gebracht. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 0, ein EBITDA in Höhe von TEUR 0 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR -194 aus dem erworbenen Unternehmen generiert. J. ERWERB DER JUWI SOLARPARK 13 GMBH & CO. KG Mit Wirkung zum 12. Dezember 2019 hat der Konzern 100% der Kommanditanteile an der juwi Solarpark 13 GmbH & Co. KG (künftig: Solarpark Gorgast GmbH & Co. KG) mit einem 750 kWp Freiflächensolarpark in Brandenburg erworben. Diese Anlage ist ausgestattet mit Modulen von Jinko und ABB Wechselrichtern und erhält eine Vergütung von EUR 80,8/MWh gemäß der EEG-Inbetriebnahme in 2019. In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 64, ein EBITDA von TEUR 43 und ein Jahresergebnis von TEUR -4 erzielen. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 0, ein EBITDA in Höhe von TEUR 0 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR -8 aus dem erworbenen Unternehmen generiert.
Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 804, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 776 bezahlt wurde. Der sich hieraus ergebende negative Unterschiedsbetrag beträgt somit TEUR 28. 8. GESCHÄFTSBEREICHEDer Konzern ist fokussiert auf den Verkauf von Strom, den dieser mit eigenen Wind- und Solaranlagen produziert, sodass über 97,4% der Umsatzerlöse aus diesem Geschäft erzielt werden (i.VJ: 99%). Daneben gibt es einige Aktivitäten von untergeordneter Bedeutung (jeweils ca. 3%iger Anteil im Geschäftsjahr und 1% Anteil im Vorjahr). Diese Nebenaktivitäten beziehen sich auf Verträge für technische und kaufmännische Dienstleistungen bzgl. bestimmter Fondsgesellschaften bzw. Solaranlagen konzernfremder Dritter im In- und Ausland sowie aus Mieteinnahmen von Dritten aus dem PV-Estate. (siehe Anhangangabe 9.1). Der Konzern verfügt nur über ein Geschäftssegment, welches einheitlich durch den Gesamtvorstand gesteuert wird. Es werden über 99% des Umsatzes aus dem Verkauf von Strom erzielt. Insgesamt dienen unmittelbar 93% (i.VJ.: 93%) des langfristigen Vermögens der Erzeugung und dem Verkauf von Strom. Die Organisationsstruktur und das interne Reporting des Konzerns erfolgen entsprechend nicht nach unterschiedlichen Geschäftsbereichen. Die eigenen Solar- und Windanlagen nebst den Nutzungsrechten, die alle damit in Verbindung stehen, stellen zum Ende des Berichtszeitraums 93% (i.VJ: 93%) des langfristigen Vermögens (ohne latente Steuern) des Konzerns dar.
Die Fokussierung des Konzerns auf den deutschen Markt spiegelt sich deutlich in den Umsatzanteilen nach geographischen Märkten wider. Im Geschäftsjahr 2019 wurde 96,0% des Umsatzes in Deutschland erzielt (i.VJ.: 95,3%). Die restlichen Umsatzerlöse erwirtschaftete der Konzern mit einem Anteil von 4,0% in Belgien (i.VJ.: 4,7%).
Das langfristige Vermögen (ohne latente Steuern) wird in den untenstehenden Tabellen dargestellt. Vom gesamten langfristigen Vermögen auf Konzernebene waren 97% zum Ende des Berichtszeitraums (im Vorjahr 97%) geographisch Deutschland zuzuordnen. Das langfristige Vermögen in Belgien blieb durch die Fokussierung der Investitionen auf Deutschland bei 3%. 31.12.2019
31.12.2018
9. UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.4. 9.1. UMSATZERLÖSE
Die Hauptaktivität des Konzerns besteht in der Produktion und dem Verkauf von Strom aus Solar- und Windanlagen. Darüber hinaus erbringt der Konzern Dienstleistungen technischer und kaufmännischer Art, die vor allem Fernüberwachung, Reparatur und Wartung von Solaranlagen sowie deren Betriebsführung betreffen. Die sonstigen Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus Mieteinnahmen aus dem sog. PV Estate Portfolio. Die Zunahme der Umsatzerlöse (+7%) ist auf die Zunahme des verkauften Stroms (+5%) infolge der Erweiterung des Portfolios (+EUR 3,2 Mio.) trotz schlechteren Witterungsverhältnisse im Vergleich zum Vorjahr (minus EUR 1,2 Mio.), sowie der Erhöhung der Erlöse aus Dienstleistungen zurückzuführen. Davon ist EUR 0,8 Mio. auf das im Geschäftsjahr erworbene kaufmännische Betriebsführungsgeschäft der Ernst Russ zurückzuführen. Der Konzern erwirtschaftete Umsatzerlöse i.H.v. rund EUR 17,4 Mio. mit drei Kunden, die jeweils mehr als 10% zum Umsatz beitragen. Es wurden keine Umsatzerträge aus der Untervermietung von Nutzungsrechten erwirtschaftet. 9.2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Es handelt sich bei den sonstigen betrieblichen Erträgen im Geschäftsjahr hauptsächlich um Erträge aus negativen Unterschiedsbeträgen im Rahmen von Kaufpreisallokationen i.H.v. insgesamt TEUR 1.125 (i.VJ. TEUR 1.277). Daneben hat der Konzern TEUR 1.030 an Schadensersatz für Versicherungsfälle und Schadensregulierung erhalten (i.VJ. TEUR 338).
Es konnte im Geschäftsjahr aus dem Verkauf eines (Teil-)Grundstücks ein Ertrag i.H.v. TEUR 23 verzeichnet werden. Im Vorjahr wurde aus dem Verkauf einer Solaranlage TEUR 83 erwirtschaftet. Die anderen sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten einen Ertrag i.H.v. EUR 0,2 Mio. aus der Aufdeckung von stillen Reserven im Zuge der Erbringung von Vorratsvermögen als Sacheinlage in die HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG. 10. BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN10.1. PERSONALAUFWAND
Die Personalkosten erhöhten sich von TEUR 1.564 im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 1.600 in 2019. Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (18) ist dementsprechend im Berichtszeitraum im Vergleich zum Jahr 2018 unverändert geblieben. Am Ende des Berichtszeitraum wurden 19 Angestellte im Konzern beschäftigt exklusive dem Vorstand (2018: 18 Mitarbeiter). Der sonstige Personalaufwand im Vorjahr erfasst Aufwendungen für die Altersversorgung, die sich mit der Übernahme der Mitarbeiter des Amatec Geschäftsbetriebs entsprechend erhöht haben sowie aufgrund variabler Vergütungen für Mitarbeiter. 10.2. SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND
Im sonstigen Betriebsaufwand sind vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks i.H.v. EUR 2,5 Mio. (i.VJ: EUR 3,1 Mio.) enthalten. Unter anderem sind Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung sowie variable Nutzungsentgelte und Kosten für die Rasen-/Grünpflege angefallen. Die Senkung (EUR 0,4 Mio.) dieser Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr trotz Zunahme des Anlagenportfolios ist auf die Erstanwendung des Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ab dem 1. Januar 2019 zurückzuführen. Die Erstanwendung hatte zur Folge, dass fixe Pachtaufwendungen im Jahr 2019 nicht länger im sonstigen Betriebsaufwand erfasst werden. Im Vorjahr sind solche fixe Pachtaufwendungen noch i.H.v. EUR 0,8 Mio. verbucht. Bereinigt um die Erstanwendung des neuen IFRS Standards wären die Kosten für den Betrieb der Solarparks um EUR 0,4 Mio. gestiegen, was sich durch den rasanten Ausbau des Anlagenportfolios erklärt. Die Verwaltungskosten sowie die Rechts- Beratungs- und Prüfungskosten sind um je EUR 0,4 Mio. angestiegen. Dies steht hauptsächlich mit den im Geschäftsjahr getätigten Investitionen zusammen, die nicht nur in Anzahl, sondern vor allem in der Komplexität (Erwerb eines Betriebsführungsgeschäfts sowie Anschaffung von Windanlagen) zugenommen haben. Darüber hinaus hat die Verschlankung der Konzernstruktur nach dem Geschäftsplan 2020-2022 den Verwaltungsaufwand einmalig um EUR 0,1 Mio. belastet. Die Forderungsverluste und Wertminderungen fielen im gleichen Umfang wie im Vorjahr an. Auch im Berichtszeitraum kam es zu Wertminderungen auf das Vorratsvermögen i.H.v. TEUR 428 (i.VJ. TEUR 64). Durch weitere Marktpreisveränderungen für Solarmodule sank der Nettoveräußerungswert unter den Buchwert des Vorratsvermögens. Aufwendungen im Zusammenhang mit variablen Leasingraten, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthalten sind, betrugen TEUR 78. Diese variablen Leasingraten sind im Regelfall abhängig von der Produktion des jeweils auf dem Leasinggegenstand errichteten Solar- oder Windpark. Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverträgen sind i.H.v. TEUR 10 entstanden. 10.3. ANDERE LEISTUNGEN AN DIE BESCHÄFTIGTEN Der Konzern verfügt über keine leistungsorientierten Versorgungspläne im Berichtszeitraum. Ebenfalls bestehen keine beitragsorientierten Versorgungspläne, die über die Zahlungen in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung hinausgehen. Vorgenannte Beiträge sind in Anhangangabe 10.1 vollumfänglich in den Sozialen Abgaben dargestellt. 11. BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNISZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.6.
Die Zinserträge stammen aus flüssigen Mitteln sowie aus Darlehen, die das Unternehmen an dritte Parteien gegeben hat und zu fortgeführten Anschaffungskosten geführt werden. Die sonstigen Finanzerträge entstanden im Berichtszeitraum im Wesentlichen aus Erträgen aus der Vereinbarung von neuen Zinskonditionen auf Finanzverbindlichkeiten, die in Vorjahren und im Geschäftsjahr im Rahmen von Unternehmenserwerben erstmalig bilanziert wurden (TEUR 380). Darüber hinaus wurde ein Ertrag i.H.v. TEUR 298 (i.VJ. TEUR 34) aus der Herbeiführung zum Zeitwert sowie Verkauf von Aktien, die erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet werden, erwirtschaftet. Schließlich wurde ein Ertrag aus dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zinsswap der Swan Energy NV i.H.v. TEUR 17 (i VJ: TEUR 28) realisiert. Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 5.640 (i.VJ: TEUR 6.712) betreffen fast hauptsächlich Projektfinanzierungen von Solar-, Windanlagen und PV-Estate i.H.v. TEUR 4.879 (i.VJ: TEUR 5.051), zuzüglich die Zinsen auf das im Februar 2018 emittierten Schuldscheindarlehen i.H.v. TEUR 690 (i.V.J.: TEUR 622) und Zinsaufwendungen von einer Leasingverbindlichkeit i.V.m. einer Solaranlage i.H.v. TEUR 69 (i.VJ: TEUR 73). Schließlich ist ein Verlust i.H.v. TEUR 12 (i.VJ. TEUR 7) aus der Herbeiführung zum Zeitwert von Aktien, die erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet werden, eingetreten. 12. ERGEBNIS JE AKTIEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.12. 12.1. UNVERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie und des unverwässerten Ergebnis je Aktie basieren auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien, wie im Folgenden dargestellt. A. ZURECHNUNG DES GEWINNS AUF STAMMAKTIONÄRE (UNVERWÄSSERT)
B. GEWICHTETER DURCHSCHNITT DER STAMMAKTIEN (UNVERWÄSSERT)
12.2. VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie und des verwässerten Gesamtergebnisses je Aktie verweisen wir auf die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses sowie des unverwässerten Gesamtergebnisses, da keine Verwässerungseffekte potenzieller jungen Stammaktien bestehen. 12.3. OPTIONEN UND BEDINGTES KAPITAL A. BEDINGTES KAPITAL 2016 Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben wurden. Bis zum Ende des Berichtszeitraums am 31.12.017 wurden 23.521 Aktien durch eine Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 aus dem bedingten Kapital 2016 geschaffen. Das bedingte Kapital 2016 beläuft sich damit zum Jahresende auf EUR 19.976.479,00. 13. ERTRAGSTEUERNZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.7. 13.1. IM GEWINN UND VERLUST ERFASSTE STEUERN Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
Der latente Steueraufwand betrifft im Wesentlichen temporäre Unterschiede bei der Erfassung und Bewertung von Aktiva und Passiva nach den IFRS sowie aus erfolgswirksamen Konsolidierungsvorgängen und Änderungen im Bestand der Verlustvorträge, die sich nicht durch Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben. Sie werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Der tatsächliche Steueraufwand bestand aus dem Steueraufwand des laufendes Jahres i.H.v. TEUR 1.005 (i.VJ TEUR 557) sowie aus Anpassungen des Vorjahres i.H.v. minus TEUR 1.031 (i.VJ: TEUR 506). Diese Anpassung des Vorjahres ist im Wesentlichen auf eine Veränderung der Steuererklärungen der Muttergesellschaft aus dem Zeitraum 2010-2014 im Rahmen der Betriebsprüfung zurückzuführen (Ertrag i.H.v. TEUR 570) sowie die Auflösung von Steuerrückstellungen, die das Vorjahr betrafen (Ertrag i.H.v. TEUR 484). Tatsächlich wurden im Berichtszeitraum TEUR 678 an Ertragssteuern gezahlt (i.VJ: EUR 213). 13.2. IM SONSTIGEN ERGEBNIS ERFASSTE STEUER Die im sonstigen Ergebnis erfasste Steuer setzt sich wie folgt zusammen:
13.3. ÜBERLEITUNG DES EFFEKTIVEN STEUERSATZES Der Konzernsteuersatz ist der in Bayreuth anwendbare deutsche Steuersatz und beträgt für das Geschäftsjahr 2019 28,78 % (im Vorjahr: 29,48%), da der in Bayreuth anwendbare deutsche Steuersatz infolge der Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes mit 0,7% abgenommen hat. Die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steuerergebnis ist nachfolgend dargestellt:
Die Abnahme des effektiven Steuersatzes im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen zurückzuführen auf (i) die Anpassung der Ertragssteuern aus den Vorjahren i.H.v. EUR 1,0 Mio. (vgl. Anhangangabe 13.1) (ii) die Nutzung von steuerlichen Verluste die nicht erfasst wurden i.H.v. EUR 0,5 Mio. (vgl. Anhangangabe 13.4) sowie (ii) die Effekte der Anpassung des Konzernsteuerhebesatzes und die Senkung des belgischen Steuerhebesatzes von 34% auf 30% (EUR 0,2 Mio.). 13.4. NICHT ERFASSTE LATENTE STEUERANSPRÜCHE Für Verlustvorträge des Mutterunternehmens 7C Solarparken AG in Höhe von EUR 2,5 Mio. (i.VJ: EUR 5,1 Mio.) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (vgl. Anhangangabe 13.5). Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge entfällt ein Betrag i.H.v. EUR 1,5 Mio. (i. VJ: EUR 2,8 Mio.) und auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge ein Betrag i.H.v. EUR 1,1 Mio. (i. VJ: EUR 2,3 Mio.), da ihre Nutzbarkeit nach derzeitiger Einschätzung nicht wahrscheinlich ist. Die Änderung der nicht erfassten latenten Steuern ist im Wesentlichen auf die folgenden drei Gründe zurückzuführen: (i) die erstmaligen Erfassung dieser Verlustvorträge i.H.v. EUR 0,7 Mio., (ii) die Anpassung des Verlustvortragsbestands im Vorjahresvergleich in Verbindung mit der steuerlichen Außensteuerprüfung der Muttergesellschaft (EUR 1,7 Mio.) sowie (iii) die Senkung des Steuerhebesatzes i.H.v. EUR 0,1 Mio. Auf temporäre Unterschiede in Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden in Höhe von TEUR 68 (i. VJ: TEUR 48) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. 13.5. VERÄNDERUNG DER LATENTEN STEUERN IN DER BILANZ Die aktiven und passiven latenten Steuern zeigen die folgende Entwicklung:
Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass zukünftige Erträge erwirtschaftet werden und mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden können. Der Konzern hat in mehreren Unternehmen in der laufenden Periode oder der Vorperiode Verluste erlitten. Bei diesen Unternehmen werden, nach Verrechnung mit passiven latenten Steuern, latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 2.215 angesetzt. Der Konzern geht davon aus, dass die zukünftigen zu versteuernden Ergebnisse wahrscheinlich ausreichen, um diese latenten Steueransprüche realisieren zu können. Am Ende des Berichtszeitraums ergab sich somit ein Nettobetrag der passiven latenten Steuern i.H.v. TEUR 10.293 (i.VJ: TEUR 8.723). Die Veränderung des Nettobetrags der passiven latenten Steuern wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
14. VORRÄTEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.8
Der Konzern bevorratet grundsätzlich Module für die Errichtung von Solaranlagen für den Eigenbestand sowie Ersatzteile für (Not-)Reparaturen an PV-Anlagen, z.B. Wechselrichter, Module und Verschleißteile. Der Modulevorrat ist im Vergleich zum Vorjahr mit EUR 1,9 Mio. erheblich angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückzuführen: (i) der Konzern bilanzierte Altmodule (EUR 0,7 Mio.) für die Gewährleistungsansprüche beim Modulhersteller gestellt worden sind (ii) es wurden bereits neue Module (EUR 2,1 Mio.) für die Umsetzung der Projektpipeline des Konzerns im Laufe von 2020 eingekauft. Der Modulbestand zum Ende des Vorjahres wurde fast vollumfänglich im Geschäftsjahr in neue PV Anlagen eingebaut. Zum Jahresende wurden die Module zum Nettoveräußerungserlös bewertet, der unter den Anschaffungskosten lag. Die erforderliche Wertminderung i.H.v. TEUR 428 (i.VJ. TEUR 64) wurde im sonstigen Betriebsaufwand erfasst. 15. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, SONSTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.1, 6.11. Siehe auch Anhangangabe 26
Die geleisteten Anzahlungen zum Ende des Geschäftsjahres sind nahezu vollumfänglich auf eine Vorauszahlung des Erwerbs der Zweckgesellschaft des Projekts "Bündel 1" i.H.v. EUR 1,7 Mio. zurückzuführen. Zum Ende des Vorjahres bestanden die geleisteten Anzahlungen im Wesentlichen noch aus Vorauszahlungen auf Modulkäufen. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Gutschriftanzeigen oder Rechnungen aus dem Stromverkauf an Netzbetreiber, deren Bonität als gut und die Forderungen als einbringlich betrachtet werden. Darüber hinaus umfassen diese Forderungen auch ausstehende Zahlungen für Dienstleistungen i.V.m. dem kaufmännischen Betriebsführungsgeschäft. Die Geschäftsführung für den Kunden wird vom Konzern ausgeübt, sodass diese Forderungen ebenfalls als werthaltig betrachtet werden können. Die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr (+EUR 1,3 Mio.) setzt sich wie folgt zusammen: (i) Forderungen aus dem im Geschäftsjahr akquirierten kaufmännischen Betriebsführungsgeschäfts (+ EUR 0,5 Mio.) (ii) Gutschriften aus den Windanlagen (+EUR 0,1 Mio.) (iii) die Zunahme des Solaranlagenportfolios (+ EUR 0,2 Mio.) sowie auch bessere Einstrahlungsbedingungen im Dezember 2019 (+ EUR 0,4 Mio.). Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich in Folge der Erstanwendung von IFRS 16 zum 01.01.2019 um TEUR 816. Es handelt sich dabei um den langfristigen Teil von Einmalzahlungen für das Anpachten von Dächern für die Dauer des Pachtverhältnisses, die am Erstanwendungstichtag in die Nutzungsrechte umgegliedert wurden. Die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte stellen sich aus dem langfristigen Teil von drei gewährten Darlehen i.H.v. TEUR 403 (i.VJ. TEUR 268) sowie TEUR 40 (i.VJ.: TEUR 61) Sicherheitsleistungen (Kautionen) zusammen. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus einem Darlehen an einer konzernfremden Solargesellschaft, um den Bau einer Solaranlage zu finanzieren (TEUR 887), Forderungen aus Umsatzsteuervorauszahlungen i.H.v. TEUR 788 (iVJ: TEUR 1.360) sowie Rechnungsabgrenzungen i.H.v. TEUR 365 (i.VJ: TEUR 611) und sonstige kurzfristige Forderungen i.H.v. TEUR 721 (i. VJ: TEUR 380). Durch die Erstanwendung von IFRS 16 zum 01.01.2019 wurden Vorauszahlungen auf Leasingraten bezüglich Gestattungsverträgen i.H.v. TEUR 59, die im Vorjahr von den Leasinggebern bereits entrichtet wurden und am Vorjahresbilanzstichtag noch als kurzfristiger Vermögenswert bilanziert wurden, als Tilgung gegen die Leasingverbindlichkeiten umgegliedert. Darüber hinaus, wurde der kurzfristige Teil von Einmalzahlungen für das Anpachten von Dächern für die Dauer des Pachtverhältnisses i.H.v. TEUR 49 in die Nutzungsrechte umgegliedert. Die Kredit- und Marktrisiken des Konzerns, die Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen werden in Anhangangabe 26 erläutert. 16. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.11 .
Bei den Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung handelt es sich um Projektreservekonten i.H.v. TEUR 14.120 (i.VJ.: TEUR 12.591), Bausparkonten i.H.v. TEUR 503 (i.VJ.: TEUR 2.926) sowie sonstige Konten i.H.v. TEUR 726 (i.VJ.: TEUR 1.259). Diese Konten sind für die jeweilige zugehörige Finanzierung einer Solaranlage an die Bank oder Leasinggesellschaft als Sicherheit hinterlegt, damit die vereinbarten regelmäßigen Kapitaldienstzahlungen (insbesondere in den Monaten Dezember bis Februar) geleistet werden können. Diese gewährten Sicherheiten sind geschäftsartimmanent und dienen damit der Aufrechterhaltung der Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der alltäglichen Geschäftsabläufe. Aufgrund der sehr guten Liquiditätssituation wurden diese im Berichtsjahr nicht im Rahmen der gewöhnlichen Kapitaldienstzahlungen in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr wurden durch Unternehmenszusammenschlüsse (Siehe Anhangangabe 7) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. insgesamt TEUR 2.037 miterworben. Die Zahlungsmittel, die eingeschränkt und uneingeschränkt verfügungsberechtigt sind, werden separat in Anhangangabe 26 dargestellt. 17. SACHANLAGEN17.1. SACHANLAGEN Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.9 und 6.13. 2019
2018
* Betriebs- und Geschäftsausstattung Die ausgewiesen Solarparks, Gebäude und Grundstücke dienen zur Sicherung der in Anhangangabe 23 erläuterten Finanzverbindlichkeiten. Am Bilanzstichtag gab es noch finanzielle Verpflichtungen i.V.m. dem Bau von Solaranlagen i.H.v. EUR 1,4 Mio. Diese nicht-bilanzierten Verpflichtungen stehen mit noch nicht-erfüllten Leistungen bzgl. den sich am Jahresende im Bau befindlichen Anlagen in Verbindung. 17.2. DETAILS DER NUTZUNGSVERTRÄGE ANSCHAFFUNGSWERTE Nutzungsverträge i.V.m.
Der Konzern leaset mehrere Vermögenswerte, darunter ein Grundstück, eine Solaranlage sowie Gebäudedächer, Freiflächen, Kabeltrassen für Solar- und Windparks und im geringen Umfang Büroräume. Die durchschnittliche Laufzeit der Nutzungsrechte i.V.m. Gestattungsverträgen von Solar- und Windparks beträgt zum Bilanzstichtag 19,1 Jahre. Für die Leasingverhältnisse in Verbindung mit Gestattungsverträgen hat der Konzern im Regelfall weder Option noch Verpflichtung, geleaste Vermögenswerte zum Ende des Leasingverhältnisses zu erwerben. Die Verpflichtungen zur Zahlung des Nutzungsentgeltes des Konzerns bzgl. der Gestattungsverträge sind prinzipiell ungesichtert, da der Leasinggeber im Regelfall auf sein Vermieterpfandrecht verzichtet hat. Die Absicherung des Rückbaus von Solar- und Windparks, die auf geleasten Vermögenswerten errichtet wurden, erfolgt häufig in Form von Bürgschaften bzw. Verpfändung von Bankkonten. Der Leasinggeber ist im Regelfall zur Kündigung des Leasingverhältnisses berechtigt, sofern der Konzern seine Verpflichtungen (auch z.B. die Leasingzahlung) versäumt. Ein Nutzungsvertrag bzgl. einem Bürogebäude wurde im Geschäftsjahr frühzeitig abgelöst. Es sind keine Nutzungsverträge im Geschäftsjahr planmäßig ausgelaufen. Der Konzern hat eine Kaufoption bezüglich der geleasten Solaranlage (TEUR 20) nebst Grundstück (TEUR 10). Bezüglich der geleasten Solaranlage wurden verschiedene Sicherheiten gestellt: die Wesentlichste sind: die Verpfändung einer Liquiditätsreserve, die Abtretung der Ansprüche aus den Verträgen mit Kunden, sowie die Sicherungsübereignung der Solaranlage. 18. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT SOWIE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.10 und 6.13.B. 18.1. ÜBERLEITUNG DES BUCHWERTES 2019
Die Projektrechte zum Jahresende 2019 bestehen im Wesentlichen aus folgenden geplanten bzw. teilrealisierten PV-Anlagen: Surya (TEUR 483), Himmelfürst (TEUR 469), Falkenau (TEUR 434) sowie Schönebeck (TEUR 220) sowie Calbe (TEUR 218). 2018
18.2. ABSCHREIBUNGEN Die erworbenen Verträge werden über die Laufzeit des Vertrages amortisiert. 18.3. WERTMINDERUNGEN Es wurden im Berichtszeitraum Projektrechte i.H.v. TEUR 229 aus der Entwicklungspipeline wertgemindert, weil sie nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Im Berichtszeitraum wurden für verschiedene Unternehmenserwerbe ein Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Dem Geschäfts- oder Firmenwert aus den Akquisitionen von Solardach Gutenberg GmbH & Co. KG, Windpark Stetten II GmbH & Co. KG sowie aus dem Erwerb von Güstrow konnten keine Synergieeffekte oder Geschäftsmöglichkeiten zugewiesen werden (Siehe Anhangangabe 7). Demzufolge wurde der Geschäfts- oder Firmenwert zum Jahresende im vollen Umfang (TEUR 499) wertgemindert. Zum Jahresende wies der Konzern einen Geschäfts- oder Firmenwert i.H.v. TEUR 1.303 (i.VJ TEUR 655) aus, der mit dem Sun-X PV-Portfolio (inkl. Säritz Solar) (TEUR 551) sowie mit dem Amatec Geschäftsbetrieb (TEUR 104) und dem aus der Ernst Russ Transaktion erworbenen Betriebsführungsgeschäft (TEUR 648) in Verbindung stand. Diese Geschäfts- oder Firmenwerte wurden verschiedenen Werthaltigkeitstests unterzogen, die in diesen Fällen auf den Nutzungswert ausgelegt waren. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes wurden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wurde. Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit ergab sich kein Wertminderungsbedarf auf die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte. Dabei hat der Konzern die Überprüfung auf Ebene der o.g. Zahlungsgenerierenden Einheiten (Sun-X-PV-Portfolio, Amatec Geschäftsbetrieb und Betriebsführungsgeschäft) ausgeführt. Der dabei verwendete. Diskontierungszinssatz lag bei 2,5%. Eine Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 1%-Punkt hätte zu keiner Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte geführt. Die weiteren Annahmen, die der Konzern dabei getroffen hat, sind wie folgt: A. SUN-X-PV PORTFOLIO Die Annahmen, die der Konzern bei der Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes des Sun-X-PV-Portofolios (inkl. Säritz Solar) getroffen hat, beziehen sich erstens auf die Ertragskraft der Solaranlagen, insbesondere durch Annahmen bezüglich Einstrahlung, Performance Ratio, Einspeisevergütung sowie geschätzter Strompreise nach dem Einspeisevergütungszeitraum. Daneben wurden Annahmen hinsichtlich den anzusetzenden Kosten des Sun-X-PV-Portfolios getroffen, wobei etwaige Synergieeffekte nicht Rechnung getragen wurde. Infolgedessen wurde ermittelt, ob Synergieeffekte bestehen, die der Konzern im Zeitraum voraussichtlich 2020-2046 realisieren wird und die nicht bereits in die Bewertung der Solaranlagen eingeflossen sind. Der Zeitraum von größer 5 Jahren lässt sich durch den langfristigen Charakter des Solargeschäfts erklären. Die diskontierten Synergieeffekte stellen den Nutzungswert des Geschäfts- oder Firmenwert dar. B. AMATEC GESCHÄFTSBETRIEB Der Konzern hat bei der Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts Annahmen getroffen bezüglich der Realisierbarkeit der Projektpipeline, die sich im Amatec Geschäftsbetrieb befindet und sich voraussichtlich in den nächsten 3 Jahre umsetzen läßt. Dabei wurde bei der Bewertung der Projektpipeline etwaige bereits aktivierte immaterielle Vermögenswerte bezüglich dieser Projektpipeline in Abzug gebracht. Annahmen zur Realisierbarkeit der Projektpipeline beziehen sich im Wesentlichen auf die Ertragskraft der geplanten Solaranlagen, die Flächensicherung, den Erhalt öffentlicher Genehmigungen sowie Systempreise. C. BETRIEBSFÜHRUNGSGESCHÄFT Diese zahlungsmittelgenerierende Einheit wurde von 7C Solarparken im Geschäftsjahr vom Ernst Russ Konzern erworben. Die 7C Solarparken hat sich bei der Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die Identifizierung von Geschäftsmöglichkeiten beschränkt, die sich voraussichtlich im Rahmen des Betriebsführungsgeschäft mit den Kunden im Jahr 2020, allerdings für einen Zeitraum von 2020 bis 2032 umsetzen lassen. Der Zeitraum von größer 5 Jahren lässt sich durch den langfristigen Charakter des Solarbetriebsführungsgeschäfts erklären. Wesentliche Annahmen bei der Berechnung der identifizierten Geschäftsmöglichkeiten sind das Ausbleiben von rückwirkenden Änderungen im EEG sowie Annahmen zur Ertragskraft der Solaranlagen, die vom Konzern im Rahmen dieses Geschäfts verwaltet werden, insbesondere durch Annahmen bezüglich Einstrahlung, Performance Ratio und Einspeisevergütung. 19. NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE FINANZANLAGENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.11, 6.13. 19.1. AUFSTELLUNG DER NACH DER EQUITY METHODE BEWERTETEN FINANZANLAGEN
Bezüglich der Gesellschaften Infrastrukturgesellschaft Bisscheim GmbH & Co. KG sowie Solarpark Zerre Infrastruktur GbR werden keine weiteren Angaben gemacht, da sie für den Konzern von untergeordneter Bedeutung sind. 19.2. ASSOZIERTE UNTERNEHMEN A. HCI ENERGY 1 SOLAR GMBH & CO. KG
Die Tabelle stellt die HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG inkl. Ihrer 100%-igen Tochtergesellschaften HCI Solarpark Igling-Buchloe GmbH & Co. KG sowie HCI Solarpark Neuhaus-Stetten GmbH & Co. KG dar. Die Beteiligung wurde im Dezember 2019 erworben, sodass noch keine Ergebnisvereinnahmung im Geschäftsjahr vorgenommen wurde. Der Konzern bilanziert die Beteiligung nach der Equity Methode, weil er einen maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben kann, trotz einer Beteiligungshöhe von lediglich 15%. Ursächlich für den maßgeblichen Einfluss ist die Tatsache, dass der Konzern die Geschäftsführung der Gesellschaften alleine ausübt nebst der beschränkten aktiven Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte durch die Vielzahl der Mitgesellschafter. B. HCI ENERGY 2 SOLAR GMBH & CO. KG
Die Tabelle stellt die HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG inkl. Ihrer 100%-igen Tochtergesellschaften HCI Solarpark Dettenhofen GmbH & Co. KG sowie HCI Solarpark Oberostendorf GmbH & Co. KG dar. Die Beteiligung wurde im Dezember 2019 erworben, sodass noch keine Ergebnisvereinnahmung im Geschäftsjahr vorgenommen wurde. C. ERSTE SOLARPARK NOWGOROD GMBH & CO KG / ZWEITE SOLARPARK NOWGOROD GMBH & CO KG Der Konzern hat im dritten Quartal 2018 die Gesellschaften Erste Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG sowie Zweite Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG mitgegründet und sich zu je 20% beteiligt. Da der Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden die Gesellschaften nach der Equity Methode bilanziert. Im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr waren die Gesellschaften jedoch noch Vorratsgesellschaften, in die die Gesellschafter keine Einlagen eingezahlt haben. Es wird geplant, dass diese Gesellschaften im Jahr 2020 in neue Solaranlagen investieren. Der Buchwert je Beteiligung betrug zum Jahresende TEUR 0. Aus Wesentlichkeitsgründen wird auf eine weitere Darstellung der Beteiligung sowie des Ergebnisses im Jahr 2019 verzichtet. 20. ANDERE FINANZANLAGENDie anderen Finanzanlagen in dieser Angabe stellen finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet werden, dar.
Die anderen Finanzanlagen bestehen einerseits wie im Vorjahr aus Genossenschaftsanteilen an Finanzinstituten, die der Konzern in Rahmen von Geschäftsverbindungen mit den jeweiligen Banken hält. Hauptsächlich bestehen diese Finanzanlagen aber aus börsennotierten Aktien, die der Konzern im Depot hält sowie aus Anteilen an Fondsgesellschaften, die vom Konzern verwaltet werden. Die Anschaffungskosten der am Bilanzstichtag ausgewiesenen anderen Finanzanlagen betrugen TEUR 224. 21. EIGENKAPITALZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.12. Für eine Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. 21.1. GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGE A. AUSGABE VON STAMMAKTIEN Im Berichtsjahr wurden insgesamt zwei Kapitalerhöhungen durch Privatplatzierungen vorgenommen. Auf Basis des Ermächigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 7. Juni 2019 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand am 25. Juni 2019 eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre durch eine Privatplatzierung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2019 in Höhe von EUR 5.339.408 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,85 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 27. Juni 2019 in das Handelsregister eingetragen. Ein Betrag i.H.v. EUR 5.339.408 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 9.877.905 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Der Vorstand hat am 15. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 23. Oktober 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.622.950,00 durch Ausgabe von 2.622.950 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Gründungskapital der Gesellfschaft von je EUR 1,00 zu erhöhen. Die Barkapitalerhöhung wurde am 11. Dezember 2019 in das Handelsregister eingetragen. Der Betrag i.H.v. EUR 2.622.950 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 5.377.047,50 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Zum Ende der Berichtsperiode hat der Konzern keine eigenen Aktien gehalten. B. ENTWICKLUNG DER ANZAHL DER IM UMLAUF BEFINDLICHEN AKTIEN
C. BEDINGTES KAPITAL 2016 Die ordentliche Hauptversammlung am 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Aus dem bedingten Kapital 2016 wurde die Wandlung von 23.521 Stücke der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 in 23.521 neue auf den Inhaber lautende Aktien im Oktober 2017 bedient. Am 31. Dezember 2019 betrug somit das bedingte Kapital 2016 noch EUR 19.976.479,00. D. GENEHMIGTES KAPITAL 2018 Die ordentliche Hauptversammlung vom 1. Juni 2018 hat den Vorstand der 7C Solarparken AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2023 um insgesamt bis zu EUR 23.395.912 durch Ausgabe von bis zu 23.395.912 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018). Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Beschluss wurde am 6. Juni 2018 in das Handelsregister eingetragen. Die 7C Solarparken AG hat am 19. Juni 2018 eine Kapitalerhöhung von EUR 46.791.825,00 auf bis zu EUR 51.471.007,00 durch Ausgabe von bis zu 4.679.182 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgreich beendet. Die neuen Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung ausschließlich bei institutionellen Investoren in Deutschland und im europäischen Ausland zu dem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 2,55 je Aktie platziert. Mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 01. November 2018 wurde am 09. November 2018 eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre in Höhe von EUR 1.923.076,00 und einem Ausgabebetrag von EUR 2,60 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 29. November 2018 in das Handelsregister eingetragen. Der Betrag i.H.v. EUR 1.923.076,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 3.076.921,60 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Nach den zwei im Rahmen des Genehmigten Kapital 2018 durchgeführten Kapitalerhöhungen beträgt somit das Genehmigte Kapital 2018 am Bilanzstichtag noch EUR 16.793.654,00. Das verbleibende genehmigte Kapital 2018 wurde mit dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juni 2019 aufgehoben. E. GENEHMIGTES KAPITAL 2019 Die ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juni 2019 hat den Vorstand der 7C Solarparken AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 6. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 26.697.041,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Beschluss wurde am 13. Juni 2019 in das Handelsregister eingetragen. Die 7C Solarparken AG hat am 25. Juni 2019 eine Kapitalerhöhung von EUR 53.394.083 auf bis zu EUR 58.733.491 durch Ausgabe von bis zu 5.339.408 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgreich beendet. Die neuen Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung ausschließlich bei institutionellen Investoren in Deutschland und im europäischen Ausland zu dem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 2,85 je Aktie platziert. Dieser Beschluss wurde am 27. Juni 2019 in das Handelsregister eingetragen. Die 7C Solarparken AG hat am 15. November 2019 eine Kapitalerhöhung von EUR 58.733.491 auf bis zu EUR 61.356.441 durch Ausgabe von bis zu 2.622.950 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Gewährung eines Bezugsrechts an die Aktionäre erfolgreich beendet. Die neuen Aktien wurden zu einem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 3,05 je Aktie plaziert. Die nicht von den bestehenden Aktionären gezeichneten Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung platziert. Der Beschluss wurde am 11. Dezember 2019 in das Handelsregister eingetragen. Nach den zwei im Rahmen des Genehmigten Kapital 2019 durchgeführten Kapitalerhöhungen beträgt somit das Genehmigte Kapital 2019 am Bilanzstichtag noch EUR 18.734.683,00. 21.2. ART UND ZWECK DER RÜCKLAGEN A. KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage des Konzerns entspricht nicht der Kapitalrücklage der Muttergesellschaft im Jahresabschluss nach HGB, da sich das Eigenkapital des Konzerns infolge des umgekehrten Unternehmenserwerbs aus dem Jahr 2014 gem. den IFRS Standards sich nicht nach dem Eigenkapital der Muttergesellschaft im Jahresabschluss richtet. Die Transaktionskosten, die i.H.v. TEUR 304 direkt im Eigenkapital erfasst wurden, enthalten einen tatsächlichen Steueraufwand i.H.v. TEUR 38. Ein latenter Steueraufwand auf solche Transaktionskosten wurde nicht angesetzt. B. GEWINNRÜCKLAGE
Im Geschäftsjahr wurden EUR 0,11 je Aktie (i.VJ. EUR 0,10 je Aktie) an die Aktionäre der 7C Solarparken AG ausgeschüttet. Dies entspricht einer Gesamtausschüttung von TEUR 5.873 (i.VJ. TEUR 4.679). Der Vorstand der 7C Solarparken AG wird der Hauptversammlung im Jahr 2020 vorschlagen eine Dividende von EUR 0,11 je Aktie, mithin TEUR 6.749 aus dem Bilanzgewinn 2019 der Muttergesellschaft auszuschütten. C. WÄHRUNGSUMRECHNUNGSRÜCKLAGE Die Währungsumrechnungsrücklage umfasst alle Fremdwährungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung von Abschlüssen von ausländischen Geschäftsbetrieben sowie dem wirksamen Teil von etwaigen Fremdwährungsdifferenzen aufgrund von Absicherungen einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb (siehe Anhangangabe 6.2). Die Entwicklung dieses Kontos wird in der unterstehenden Tabelle dargestellt.
D. SONSTIGES ERGEBNIS AUS HEDGING Die Rücklage aus Sicherungsgeschäften umfasst die kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes der zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumente bis zur späteren Erfassung der abgesicherten Zahlungsströme im sonstigen Ergebnis.
22. KAPITALMANAGEMENTSiehe Anhangangaben 16 und 23 sowie den Eigenkapitalspiegel. Ziel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Steigerung der Rendite, die mit einer höheren Fremdkapitalquote erzielt werden könnte und den Vorteilen einer stabilen Kapitalbasis an. Der Konzern überwacht das Kapital mit Hilfe des Verhältnisses der bereinigten Nettoverschuldung zu bereinigtem Eigenkapital. Die bereinigte Nettoverschuldung umfasst neben prinzipiell zinstragenden Krediten und Anleihen ebenfalls Leasingverbindlichkeiten, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und Leasingverbindlichkeiten die mit Nutzungsrechten aus Gestattungsverträgen von Solar- und Windparks in Verbindung stehen. Das bereinigte Eigenkapital umfasst alle Bestandteile des Eigenkapitals, mit Ausnahme der Rücklage aus Sicherungsgeschäften. Das Verhältnis der Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:
* davon TEUR 15.349 (i.VJ: TEUR 16.775) mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung. 23. FINANZVERBINDLICHKEITENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.1 23.1. KONDITIONEN- UND VERBINDLICHKEITENSPIEGEL
Informationen darüber, inwieweit der Konzern Zinsänderungs-, Währungs- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt ist, sind in der Anhangangabe 26 dargestellt. 23.2. BANKDARLEHEN Die ausstehenden Darlehen weisen folgende Konditionen aus:
Die Bankdarlehen sind mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden (siehe Anhangangabe 17) sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mieteinzahlungen (siehe Anhangangabe 15) branchenüblich besichert. Zudem wurden Sichteinlagen mit einem Buchwert von TEUR 14.640 (i.VJ: TEUR 15.517) (siehe Anhangangabe 16) für bestimmte Bankdarlehen verpfändet. Dies sind die Schuldendienstreservekonten bzw. Bausparkonten, auf die im Zuge von planmäßigen Kapitaldiensten zugegriffen werden kann. Zum Bilanzstichtag gab es Zinsabgrenzungen auf die oben dargestellten Darlehen i.H.v. TEUR 65, die in den kurzfristigen Teil gesicherter Bankdarlehen und Zinsabgrenzungen dargestellt wurden. Es lagen zum Bilanzstichtag keine Verstöße gegen Covenants aus Bankverbindlichkeiten vor. 23.3. LEASINGVERBINDLICHKEITEN Infolge der Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" wurden zum 01.01.2019 Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen, die bis zum 31.12.2018 als Finanzierungsleasing eingestufft wurden, mit einem Betrag von EUR 1,2 Mio. von Finanzverbindlichkeiten in Leasingverbindlichkeiten umgegliedert. Darüber hinaus wurden Leasingverbindlichkeiten, die mit Nutzungsrechten i.V.m. Gestattungsverträgen von Solarparks (EUR 11,6 Mio.), sowie Gestattungverträgen von sonstigen Vermögenswerten (EUR 0,2 Mio.) in Verbindung standen, erstmalig bilanziell erfasst. Die ausstehenden Leasingverbindlichkeiten weisen zum Bilanzstichtag folgende Konditionen aus: Leasingverbindlichkeiten in Verbindung mit
* es handelt sich um den Grenzfremdkapitalzinssatz
* es handelt sich um den Grenzfremdkapitalzinssatz Infolge von Unternehmenserwerben während des Berichtzeitraums sind die vorgenannten Leasingverbindlichkeiten mit EUR 3,4 Mio. angestiegen. Der Abschluss von neuen Nutzungsverträgen hat zu einer Zunahme dieser Leasingverbindlichkeiten mit EUR 0,1 Mio. geführt. Die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten im Berichtszeitraum betrug EUR 0,3 Mio. Gegenläufig hat sich die Tilgung dieser Leasingverbindlichkeiten mit EUR 0,9 Mio., sowie die vorzeitige Auflösung eines Nutzungsvertrags, für den eine Leasingverbindlichkeit bilanziert war, i.H.v. EUR 0,1 Mio. ausgewirkt. Nach dem Bilanzstichtag wurde die Leasingverbindlichkeit i.V.m. einem Solarpark vom Konzern vollständig abgelöst. Dabei wurde dem Leasinggeber eine Vorfälligkeitsentschädigung von EUR 0,3 Mio. entrichtet. Es lagen zum Bilanzstichtag keine Verstöße gegen Leasingverbindlichkeiten vor. Bedingte Mietzahlungen gab es im Berichtszeitraum wie auch im Vorjahrszeitraum nicht. 23.4. UNGESICHERTE ANLEIHEN Im Februar 2018 hat die 7C Solarparken AG erstmalig ein Schuldscheindarlehen mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR 25 Mio. zu einem überwiegend fixierten durchschnittlichen Zins von ca. 2,78% am Kapitalmarkt begeben. Das Schuldscheindarlehen ist in drei Tranchen mit 5 beziehungsweise 7 Jahren Laufzeit unterteilt.
Die Zinsen für Tranche B und C des Schuldscheins sind einmal jährlich im Februar fällig. Die Zinsen für Tranche A werden halbjährlich den Schuldscheininvestoren entrichtet (im Februar und August). Somit wurde zum Bilanzstichtag TEUR 607 Zinsaufwendungen bzgl. des Schuldscheindarlehens abgegrenzt, die im kurzfristigen Teil gesicherter Bankdarlehen und Zinsabgrenzungen dargestellt wurden. 24. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITENZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.1, 6.11 A.
Zu den Währungs- und Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe 26. Die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass am Ende des Geschäftsjahres 2019 noch Module, die sich bereits im Vorrat befinden (TEUR 868), gezahlt werden müssen. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Personalverbindlichkeiten (TEUR 244) sowie Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer (TEUR 153) und bedingte Gegenleistungen aus Unternehmenserwerben aus dem Geschäftsjahr sowie aus dem Vorjahr (TEUR 446) 25. LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.14. 2019
2018
A. RÜCKBAUVERPFLICHTUNGEN Die Rückbauverpflichtungen betreffen die Kosten, die nach Betriebsende einer Solar- und Windanlage, d.h. nach 20 bis 30 Jahren entstehen, wenn diese zurückgebaut wird. Die Rückbaukosten werden vom Konzern geschätzt. Es wird dabei ein vom Markt abgeleiteter Preis je kWp zum Rückbau angenommen, der mit einer geschätzten Preissteigerungsrate bis zum Zeitpunkt des Rückbaus aufgezinst wird. Dieser Betrag wird zum diskontierten Wert in einer Summe angesetzt und jedes Jahr aufgezinst. B. GEWÄHRLEISTUNGEN Die Rückstellung für Gewährleistungen bezieht sich hauptsächlich auf Anlagen, die in der Vergangenheit von der COLEXON gebaut wurden und für die es Gewährleistungsrisiken gibt. Die Risiken in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit als auch auf den Umfang wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation geschätzt und seit dem Erstansatz kontinuierlich überprüft. Die Inanspruchnahmen dieser Garantien werden nach größter Wahrscheinlichkeit in einem Zeitraum zwischen ein und zwei Jahren stattfinden. Die Schätzungen der Höhe und des Umfangs der Inanspruchnahme beruhen auf langjähriger Erfahrung mit Altkunden der COLEXON, die jedoch einer gewissen Unsicherheit unterliegen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist eher als hoch einzuschätzen. In einzelnen Fällen sind Rückgriffsmöglichkeiten auf (Alt-)Subunternehmer möglich. C. DROHVERLUSTE Der Konzern verfügt über Mietverträge, für die keine normalen Marktbedingungen gelten, da die Mietzahlungen oberhalb des Werts der erhaltenten Gegenleistung liegen. Für diese Mietverträge wurde im Rahmen der Kaufpreisallokation eines Unternehmenserwerbs Drohverlustrückstellungen gebildet. Ein Mietvertrag wurde während des Geschäftsjahres aufgehoben. Die verbliebene Drohverlustrückstellung wird über die Laufzeit der verbleibenden Mietverträge in Anrechnung auf den überhöhten Mieten aufgehoben. D. EINZELRISIKEN Die Einzelrisiken bestehen einerseits aus übernommenen Eventualverbindlichkeiten, die sich aus Prozessrisiken ergeben, die mit den von der COLEXON gebauten Anlagen zusammenhängen. Der Zeitpunkt der Erfüllung wird nach Schätzung des Konzerns innerhalb von zwei bis drei Jahren sein. Der Umfang und Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist als sehr hoch einzustufen, obwohl der Ausgang der Verfahren zum Bilanzstichtag äußerst schwer einzuschätzen ist. In einzelnen Fällen sind Rückgriffsmöglichkeiten auf (Alt-)Subunternehmer möglich. Bezüglich der Höhe der Inanspruchnahme bestehen abhängig von den Verfahrensausgängen naturgemäß erhebliche Unsicherheiten. Die Ressourcenabflüsse können daher deutlich niedriger oder signifikant höher ausfallen. Außerdem ergeben sich Einzelrisiken aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die ebenfalls von COLEXON gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 13 Jahren Auswirkungen zeigen. Die Einzelrisiken werden wie Rückstellungen dargestellt, da sie im Rahmen der Kaufpreisallokation gem. IFRS 3 berücksichtigt wurden. E. GESTATTUNGSVERTRÄGE Der Konzern hat im Rahmen eines Unternehmenserwerb im Jahr 2017 die Verpflichtung übernommen, die Dächer, worauf der Konzern eigene Solaraufdachanlagen betreibt, instandzuhalten. Der Konzern hat im Geschäftsjahr festgestellt, dass es bei der Instandhaltung der Dächer im Vorerwerbszeitraum zu Reparaturrückständen gekommen ist. Im Geschäftsjahr wurde der Konzern weiterhin von der Vertragspartei aufgefordert die Instandhaltungsrückstände vorzunehmen. Der Konzern befindet sich derzeit mit der Vertragspartei in Verhandlungen, ob sowie in welchem Zeitraum und in welchem Umfang noch genauer zu definierende Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen sind. Der Konzern stuft jedoch den Mittabfluss als wahrscheinlich ein und hat entsprechend eine Rückstellung dafür gebildet. Bezüglich der Höhe der Inanspruchnahme bestehen jedoch abhängig von den Verhandlungen mit der Vertragspartei naturgemäß erhebliche Unsicherheiten. Die Ressourcenabflüsse können daher niedriger oder höher ausfallen. 26. FINANZINSTRUMENTE - BEIZULEGENDE ZEITWERTE UND RISIKOMANAGEMENT26.1. EINSTUFUNGEN UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Finanzverbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Finanzverbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
31. Dezember 2019
31. Dezember 2018
31. Dezember 2018
6.2. BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE BEWERTUNGSTECHNIKEN UND WESENTLICHE, NICHT BEOBACHTBARE INPUTFAKTOREN Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 und Stufe 3 verwendet wurden sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren: ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
* Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthalten gesicherte und ungesicherte Bankdarlehen sowie ungesicherte Anleihen 26.3. FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT Der Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:
A. GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTS Der Vorstand trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Konzernrisikomanagements. Der Vorstand hat dazu einen Risikomanagementausschuss eingesetzt, der für die Überwachung und Weiterentwicklung der Risikomanagementrichtlinien des Konzerns zuständig ist. Der Ausschuss berichtet dem Vorstand regelmäßig über seine Tätigkeit. Die Grundsätze des Risikomanagementsystems lassen sich auf die finanziellen Risiken übertragen, diesbezüglich wird auf den Risikobericht im zusammengefassten Lagebericht Seite 48 verwiesen. Die Risikomanagementrichtlinien des Konzerns wurden zur Identifizierung und Analyse der Risiken des Konzerns entwickelt, um geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Entwicklung der Risiken und die Einhaltung der Limits zu überwachen. Die Risikomanagementrichtlinien und das Risikomanagementsystem werden regelmäßig überprüft, um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten des Konzerns aufgreifen zu können. Durch die bestehenden Ausbildungs- und Managementstandards sowie die zugehörigen Prozesse soll ein zielführendes Kontrollumfeld sichergestellt werden, in dem alle Mitarbeiter ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten verstehen. Der Aufsichtsrat überwacht die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzernrisikomanagements durch den Vorstand und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist. B. AUSFALLRISIKO Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Schuldinstrumenten unter Form von Darlehen die der Konzerns an Dritten verschafft hat. Bei den Forderungen der Solarparks handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf der produzierten Kilowattstunden. Die Abnahme des produzierten Stroms, die auf vertraglich Vergütungssätzen basiert, ist in allen Märkten, auf denen der Konzern aktiv ist, gesetzlich geregelt und sichergestellt. Es handelt sich dabei ausschließlich um kurzfristige Forderungen, die in der Regel innerhalb von zwei Monaten ausgeglichen werden. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt der Vorstand auch die Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beeinflussen können. Gleichwohl kann der Vorstand nur beschränkt Einfluss nehmen auf die Kundenbasis, da diese oftmals gesetzlich verpflichtet ist, Strommengen abzunehmen bzw. der Konzern verpflichtet ist, den erzeugten Strom zu liefern. Fast alle Kunden des Konzerns sind semi-öffentliche Netzunternehmen. Für keinen dieser Kunden war bisher die Erfassung einer Wertminderung notwendig. Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden vor allem auf die zeitliche Abrechnung, die üblicherweise von Seiten des Kunden erfolgt und die zeitliche Zahlung der Abrechnung geachtet. WERTMINDERUNGEN FORDERUNGEN AUS LIEFERUNG & LEISTUNGEN Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Einklang mit dem Standard IFRS 9 den vereinfachten Ansatz des Wertminderungsmodels an. Dieses basiert auf den erwarteten künftigen noch nicht eingetretenen Kreditausfällen (Expected Credit Losses oder ECL). Der Konzern kategorisiert dazu die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf von Strom in weitestgehend homogene Gruppen, die ähnliche Charakteristika aufweisen hinsichtlich ihrer geschätzen Ausfallrisiken. Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob die Rechte des Konzerns sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, ob sich der Kunde an eignenen Stromkunden den dem Konzern zu zahlende Forderung weiterberechnen kann (EEG-Umlage) oder ob es ein staatliches oder semi-öffentliches Unternehmen der Kunde ist, betrifft. Darüber hinaus wird differenziert, ob eine Sicherheit für die Forderungen gestellt wurden und ob diese Sicherheit aus einer Bankbürgschaft oder aus einer Patronatserklärung besteht. Das Risiko auf Kreditausfall für sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, d.h. die nicht aus dem Verkauf von Strom stammen, wird auf Einzelbasis der Charakteristika der betreffenden Kunden sowie etwaige gestellten Sicherheiten vom Konzern eingeschätzt. Der Konzern führt ein Wertminderungskonto. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum 31. Dezember 2019 im Nennwert von TEUR 643 (2018: TEUR 561) wertgemindert. In der laufenden Periode ergab sich somit eine Zunahme von TEUR 82 (i. VJ: TEUR 22), die erfolgswirksam im sonstigen Betriebsaufwand erfasst werden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und weisen aufgrund des branchenüblichen Gutschriftverfahrens eine Fälligkeit von 15-30 Tagen aus. Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
WERTMINDERUNGEN SONSTIGER FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE, DIE ZUM FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET WERDEN Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, betreffen vor allem Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, sowie auch Schuldinstrumenten in der Form von Darlehen, die der Konzerns an Dritten ausgereicht hat. Wie in der Anhangangabe 6.13 beschrieben wird, führt der Konzern für diese finanziellen Vermögenswerte eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Wertminderung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE Der Konzern hatte am 31. Dezember 2019 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von TEUR 59.028 (i.VJ: TEUR 49.533) im Bestand. Diese Summe stellt somit das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar. Der Konzern hat bezüglich dieser Finanzvermögenswerte keine Wertminderungen gebildet. Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ein geringes Ausfallrisiko aufweisen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei unterschiedlichen Banken oder Finanzinstituten in ganz Deutschland, aber auch im beschränkten Ausmaß in anderen Ländern wie z.B. Italien und Belgien, unterhalten. DERIVATE Der Konzern schließt zur Abdeckung des Zinsrisikos Fix-für-Floating Zinsswaps ab. Derivate werden bei unterschiedlichen deutschen Banken oder Finanzinstituten abgeschlossen. Grundsätzlich werden Swapgeschäfte mit der Bank, die auch die variabel verzinsten Kredite gewährt hat, abgeschlossen. ERHALTENE SICHERHEITEN Der Konzern hat für den Verkauf von Strom durch Händler auf den Strombörsen (siehe Anhangangabe 6.1 A, 6.4) Sicherheiten erhalten. Diese Sicherheiten sind meistens Bürgschaften. Am Ende des Berichtszeitraums betrugen diese Sicherheiten EUR 1,6 Mio. (i.VJ: EUR 1,5 Mio.). C. LIQUIDITÄTSRISIKO Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen pünktlich bei Fälligkeit zu erfüllen. Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 59.028 (i.VJ: TEUR 49.533) verfügt. Darüber hinaus werden mit hoher Sicherheit aus den laufenden Solarparks Zahlungsströme erwartet, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus laufzeitäquivalent bedienen können. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. IFRS 7 fordert weiterhin eine Fälligkeitsanalyse sowohl für derivative als auch originäre finanzielle Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Fälligkeitsanalyse zeigt, inwieweit die undiskontierten Cashflows im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018) die zukünftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen. BEDEUTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um undiskontierte Bruttobeträge inklusive geschätzter Zinszahlungen, jedoch ohne Darstellung der Auswirkung von Verrechnungen. 31. Dezember 2019
31. Dezember 2018
Die Bruttozuflüsse/-abflüsse, die in der vorhergehenden Tabelle angegeben werden, stellen die undiskontierten Zahlungsströme von Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Zinsswaps, die zu Risikomanagementzwecken gehalten und normalerweise nicht vor ihrer vertraglichen Fälligkeit ausgeglichen werden, dar. Wie in der Anhangangabe 23 angegeben, verfügt der Konzern hauptsächlich über Bankdarlehen, die Auflagen enthalten. Ein künftiger Verstoß gegen die Auflagen kann dazu führen, dass das Darlehen früher als in der obigen Tabelle angegeben, zurückzuzahlen ist. Es handelt sich dabei ausschließlich um Projektfinanzierungen und es gibt prinzipiell keinen Rückgriff (non-recourse) auf andere Konzerngesellschaften. Die Zinszahlungen für variabel verzinsliche Darlehen und Anleihen in der obigen Tabelle wurden, sofern sie durch Swaps eingedeckt sind, mit einem festen Zinssatz angesetzt. Sie spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze wandeln. D. MARKTRISIKO Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, beispielsweise Wechselkurse, Zinssätze oder Aktienkurse ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagementausschusses. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, das Hedge-Accounting eingesetzt werden. Für den Konzern werden zum Ende des Berichtszeitraums keine Risikokonzentrationen für dessen Gesellschaften gesehen. WÄHRUNGSRISIKO Die Gesellschaft war Währungsrisiken nur im unwesentlichen Umfang ausgesetzt, da der Konzern lediglich über eine dänische Tochtergesellschaft verfügt, die keine eigenständige operative Tätigkeit ausübt, sondern vielmehr als Holdinggesellschaft einzuordnen ist. Die dänische Konzerntochter hat keine finanziellen Verbindlichkeiten und das Liquiditätsrisiko ist auf kurzfristige Vermögenswerte begrenzt, mit Ausnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, da diese in Euro lauten. Es gab darüber hinaus in der dänischen Tochtergesellschaft keine wesentlichen Forderungen an Dritte, wofür der Konzern das Währungsrisiko von dänischen Kronen zu Euro tragen müsste. ZINSÄNDERUNGSRISIKO Der Konzern ist im Wesentlichen einem Zinsänderungsrisiko im Rahmen der Finanzierung von Solaranlagen ausgesetzt. Aus Bankdarlehen mit variabler Verzinsung, die in der Anhangangabe 23.2 aufgeführt sind, resultiert ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko. Diese Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit Zinsswaps abgesichert. Diese Zinsswaps stellen sich wie folgt zusammen:
Bezüglich des Nominalvolumens der Bankdarlehen, worauf sich die Zinsswaps beziehen, wird auf Anhangangabe 23.2 verwiesen. Die Überleitung der Zinsswaps während des Geschäftsjahres 2019 lässt sich wie folgt herleiten:
Für Bankdarlehen in Höhe von TEUR 130 (i.VJ: TEUR 160) wurden keine Zinsswaps abgeschlossen. Darüber hinaus wurde für das Darlehen der Swan Energy NV i.H.v. TEUR 1.417 (i.VJ: TEUR 1.620) ein anteiliger Zinsswap von 75% des Kreditvolums abgeschlossen. Demzufolge besteht ein Zinsänderungsrisiko auf dem verbleibenden Darlehensbetrag von TEUR 328 (i. VJ.:TEUR 405). Schließlich gibt es eine Tranche innerhalb des Schuldscheindarlehen mit einem variablen Zins i.H.v. TEUR 1.482 (i.VJ: TEUR 1.477). Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/-100 Basispunkte mit der Laufzeit von einem Jahr mit einer variablen verzinslichen Bankenfinanzierung, die nicht mit Zinsswaps abgesichert ist.
Zur Absicherung des Zinsrisikos ist die 7C Solarparken Zinssicherungsgeschäfte ("Swaps") eingegangen. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie ggf. auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde. Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne des IFRS 7. Marktzinsänderungen von Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen ("Swaps") eines Cashflow-Hedges zur Absicherung zinsbedingter Zahlungsschwankungen designiert wurden, haben Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und werden daher bei den eigenkapitalbezogenen Sensitivitätsrechnungen berücksichtigt. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/-100 Basispunkte bei Konstanz aller übrigen Variablen für den effektiven Teil derivativer Finanzinstrumente auf das Eigenkapital:
Die durchgeführten Effektivitätstests per 31. Dezember 2019 lieferten für sämtliche Sicherungsbeziehungen eine Effektivität in einer Bandbreite von 90% bis 101% und liegen damit innerhalb einer Bandbreite von 80% bis 120%. 27. OPERATING-LEASINGVERHÄLTNISSEZu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.15. 27.1. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER In unwesentlichem Ausmaß hat der Konzern auch einen Operating-Leasingvertrag bzgl. eines angemieteten Büroraums mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten. Weiterhin hat der Konzern verschiedene Gestattungsverträge geschlossen, deren Leasingzahlung ausschließlich auf Grundlage der Umsatzerlöse bzw. der Produktion des auf der geleasten Fläche vom Konzern betriebenen Solarparks errechnet werden. Eine Mindestleasingzahlung gibt es bei diesen Gestattungsverträgen nicht. Die variablen Leasingzahlungen aus diesen Gestattungsverträgen werden erfolgswirksam im sonstigen Betriebsaufwand erfasst. 27.2. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBER Der Konzern hat ebenfalls einige Grundstücke und Gebäude im Eigentum, die neben der Eigennutzung auch teilweise langfristig vermietet werden. Dies betrifft meistens Operating-Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von über 20 Jahren für die Vermietung von Freiflächen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie kurz- bis mittelfristig vermietete Büroräume (bis zu fünf Jahre). A. KÜNFTIGE MINDESTLEASINGZAHLUNGEN Zum 31. Dezember 2019 stehen die folgenden künftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen von unkündbaren Leasingverhältnissen aus:
Zum 31. Dezember 2018 stehen die folgenden künftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen von unkündbaren Leasingverhältnissen aus:
B. IM GEWINN ODER VERLUST ERFASSTE BETRÄGE In 2019 wurden Mieteinnahmen aus Immobilien von TEUR 121 (i.VJ: TEUR 98) in den Umsatzerlösen erfasst :
28. EVENTUALVERBINDLICHKEITENAm Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten. 29. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN29.1. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN A. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst:
Die Vergütung für die bestehenden Mitglieder des Management betrug für das Jahr 2019 TEUR 449 (i.VJ: TEUR 406 für seine Funktionen im Konzern (mittelbar und unmittelbar). B. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN Die Vorstandsmitglieder verfügen über 3,9% der Stimmrechtsanteile des Unternehmens am Tag der Veröffentlichung. Der zusammengefasste Wert der Geschäftsvorfälle und der ausstehenden Salden in Zusammenhang mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen und Unternehmen, über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einflüsse haben, waren wie folgt:
(*) der Konzern erbringt Buchführungsdienstleistungen für eine Gesellschaft eines Vorstands des Konzerns. Die Dienstleistungen werden zu Marktwerten abgegolten. (**) Ein Vorstand stellte dem Konzern mittelbar über eine Gesellschaft im Geschäftsjahr eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Diese Transaktion wurde als Fremdleistung in den betrieblichen Aufwendungen erfasst und hier separat dargestellt. Die Überlassung von Mitarbeitern wird zu Marktwerten abgegolten. C. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATS Es gab weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahreszeitraum Geschäftsvorfälle oder ausstehende Salden aus solchen Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit Mitgliedern des Aufsichtsrats und Unternehmen, über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einflüsse haben. D. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT UNTERNEHMEN, DIE NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTET WERDEN
* jeweils inkl. 2 Tochtergesellschaften Darüber hinaus hat der Konzern mit der HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG einen zum Bilanzstichtag erfüllten Vertrag bzgl. der Übereignung von Altmodulen im Tausch zu deren Ausbau und Einbau von neuen Modulen. Der Erfüllungswert dieses Vertrages beträgt rd. EUR 0,7 Mio. Weiterhin hat der Konzern einen nicht-erfüllten Dienstleistungsvertrag mit der HCI Energy 1 GmbH & Co. KG geschlossen bzgl. der Umsetzung der Gewährleistungsansprüche gegenüber einem Modulhersteller. Der Erfüllungswert des Vertrages ist ergebnisabhängig von dem Ausgang der Gewährleistungsansprüche. E. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT SONSTIGEN NAHESTEHENDEN PERSONEN Im Berichtszeitraum gab es keine Geschäftsvorfälle mit sonstigen nahestehenden Personen. 30. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAGA. CORONA-VIRUS PANDEMIE Im Erstellungszeitraum des Konzernabschlusses der 7C Solarparken wurden die Länder, in denen der Konzern tätig ist, stark von der Corona Virus Pandemie getroffen. Dabei wurde die wirtschaftliche Aktivität in vielen Sektoren beschränkt. Die Pandemie wirkte sich im Erstellungszeitraum auf verschiedene Art und Weise auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns aus. Am Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses hat die Pandemie bzw. ihre Folgen noch keinen wesentlichen Einfluss auf die Leistungskennzahlen des Konzerns ausgeübt. Die sich abzuleitenden Risiken der Pandemie können jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Die vom Vorstand bereits im Erstellungszeitraum identifizierten Risiken wurden im Risiko- und Chancenbericht des kombinierten Lageberichtes erläutert. Weiterhin wurden bereits einzelne Risiken auch im Prognosebericht des kombinierten Lageberichtes berücksichtigt, was in diesem Bericht auch näher beschrieben ist. Über die tatsächlichen Folgen auf die Kennzahlen des Konzern wird der Vorstand im Laufe des Jahres 2020 näher berichten. B. SCHULDSCHEINDARLEHEN EUR 11,5 MIO. Im März 2020 hat die 7C Solarparken AG ein weiteres Schuldscheindarlehen mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR 11,5 Mio. zu einem fixierten Zins von 1,8% am Kapitalmarkt begeben. Das Schuldscheindarlehen erstreckt sich über 5 Jahre und wird am Ende der Laufzeit zurückbezahlt. Die neue Liquidität kann als Eigenmittel in neuen Projekten eingesetzt werden und ist Teil des strategischen Geschäftsplans 2020-22. 31. ANGABEN NACH § 315A HGB31.1. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für Abschlussprüfungsleistungen zum 31. Dezember 2019 sowie Nachbelastungen aus dem Vorjahr betragen insgesamt TEUR 184 (i. VJ: TEUR 191). Neben den vorgenannten Abschlussprüfungsleistungen sind weitere Aufwendungen in Höhe von TEUR 9 (i. VJ: TEUR 0) für andere Bestätigungsleistungen des Abschlussprüfers berücksichtigt. 31.2. CORPORATE GOVERNANCE Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Für genauere Angaben wird auf den Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichtes verwiesen. 31.3. MITARBEITER In 2019 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 18 Mitarbeiter (i. VJ: 18), zum 31. Dezember 2019 waren 19 Mitarbeiter (i. VJ: 18) im Konzern tätig. 32. NEUE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WURDEN7C Solarparken wendet die Grundsätze des Framework sowie alle zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 durch die EU im Rahmen des Endorsement übernommenen und verpflichtend anzuwendenden IFRS des International Accounting Standards Board (IASB) sowie die verpflichtend anzuwendenden Auslegungsregeln des International Financial Reporting Interpretations Committee des IASB (IFRIC) an. 32.1. ERSTMALIG IM GESCHÄFTSJAHR ANGEWENDET Die folgenden neuen Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von bestehenden Standards und Interpretationen waren für das Geschäftsjahr 2019 erstmalig anzuwenden:
Die Änderungen hatten, mit Ausnahme der Erstanwendung von IFRS 16, die im Anhangangabe 6.1 erläutert wird, keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des vorliegenden Konzernabschlusses. 32.2. NOCH NICHT IM GESCHÄFTSJAHR ANGEWENDET Das IASB hat folgende, aus heutiger Sicht grundsätzlich relevante, neue beziehungsweise geänderte Standards verabschiedet. Da diese Standards jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden sind beziehungsweise eine Übernahme durch die EU zum Teil noch aussteht, hat 7C Solarparken diese Standards im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 nicht angewendet. Die neuen Standards beziehungsweise Änderungen von bestehenden Standards sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem jeweiligen Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen. Eine vorzeitige Anwendung erfolgt für gewöhnlich nicht, auch wenn einzelne Standards dies zulassen.
33. ABKÜRZUNGS- UND BEGRIFFSVERZEICHNIS
34. ORGANE DER GESELLSCHAFTA. MITGLIEDER DES VORSTANDS
B. MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
Bayreuth, 8. April 2020 Steven De Proost, Vorstandsvorsitzender, CEO Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO WEITERE INFORMATIONENVERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt und dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beschrieben sind."
Bayreuth, 8. April 2020 Steven De Proost, Vorstandsvorsitzender, CEO Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSAn die 7C Solarparken AG, Bayreuth VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der 7C Solarparken AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der 7C Solarparken AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt "Weitere gesetzliche Angaben" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 315d, 289f HGB" haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: A. Bilanzielle Abbildung des Erwerbs von Tochterunternehmen
B. Werthaltigkeit der Solarparks
Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagerbericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der 7C Solarparken AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Andrea Meyer.
Nürnberg, 8. April 2020 Baker Tilly GmbH & Co. KG Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer Meyer, Wirtschaftsprüferin DISCLAIMERDer vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstands der 7C Solarparken AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunftsbezogenen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächlichen Leistungen und Ergebnisse der 7C Solarparken AG bzw. des Konzerns anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Änderungen der Geschäftsstrategie. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die 7C Solarparken AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen. |
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