7C Solarparken AGBayreuthJahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019BERICHT DES VORSTANDSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Sehr geehrte Damen und Herren, Das Geschäftsjahr 2019 war ein sehr positives Jahr für die 7C Solarparken AG. Finanziell konnten wir unser EBITDA auf EUR 38,1 Mio. verbessern, dank eines weiteren leicht über dem langjährigen Durchschnitt liegenden Einstrahlungsjahres und einer schnell wachsenden Kapazität unseres IPP-Portfolios. Strategisch gesehen stieg unser IPP-Portfolio von 154 MWp auf 190 MWp zum Jahresende 2019. Zusätzlich haben wir Betriebsführungsverträge für 77 MWp deutsche Freiflächenanlagen, die Drittinvestoren gehören, erworben. Unser geplanter "tier-2" Status, d.h. ein 200 MWp IPP-Portfolio aufzubauen und/oder eine Marktkapitalisierung von EUR 200 Mio. zu erreichen, wurde bereits im ersten Quartal 2020 vollständig erreicht. Die Kapitalmärkte haben diese Leistung durch einen höheren Aktienkurs zusammen mit einem starken Anstieg des täglichen Handelsvolumens belohnt. Offensichtlich wurde das Interesse institutioneller Anleger an erneuerbaren Vermögenswerten, die eine sichere Rendite erzielen, auch durch die anhaltend niedrigen Zinsen und eine stärkere Befürwortung globaler Klimaschutzmaßnahmen angezogen. 7C Solarparken hat im Geschäftsjahr 2019 eine Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von 171,3 GWh ausgewiesen und damit einen Ausstoß von 141.000 Tonnen CO2 eingespart. Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 43,1 Mio. (i.V. EUR 40,3 Mio.) und übertraf damit die Prognose aus dem Geschäftsbericht 2018 von EUR 41,0 Mio. Das EBITDA erhöhte sich auf EUR 38,1 Mio., was einer bedeutenden Steigerung von 8,6% entspricht. Die Zielwerte des EBITDAs von größer EUR 35 Mio., bzw. nach Anhebung des Geschäftsplans 2020-22 von größer als EUR 37,5 Mio., wurden damit deutlich erfüllt bzw. übertroffen. Nach dem Rekordeinstrahlungsjahr 2018 reduzierte sich unser Cashflow je Aktie ("CFPS") leicht von EUR 0,60 im Vorjahr auf ein solides Ergebnis von EUR 0,55 in 2019. Die Eigenkapitalquote lag mit komfortablen 32,3% zum zweiten Mal in unserer Firmengeschichte über der Marke von 30,0%. Trotz des etwas niedrigeren CFPS schlagen wir unseren Aktionären eine Ausschüttung einer Dividende von unverändert EUR 0,11 je Aktie vor. Für 2020 planen wir unsere Kapazität weiter auf 220 MWp zu erhöhen. Ferner werden wir uns auch auf die Eingliederung und Optimierung mehrerer Projekte konzentrieren, die wir bereits in den letzten zwei Jahren erworben haben. Der Bedarf an Eigenkapital zur Finanzierung der Kapazitätserweiterungen für 2020 wurde bereits mit den zwei Kapitalerhöhungen im Jahr 2019 gedeckt bzw. erfolgreich abgeschlossen. Das Ziel ist es das Anlagenportfolio bis Ende 2022 auf 500 MWp eigene IPP-Anlagen sowie Anlagen von Dritten im Rahmen des Betriebsführungsgeschäftsauszubauen. Dafür wird jedoch weiteres Kapital erforderlich sein. Unsere Prognose für das Jahr 2020 setzt jedoch auf die Erträge des bestehenden Portfolios (201 MWp) auf. Weiterhin rechnen wir in unserer Prognose mit der schwächeren Produktion aus dem ersten Quartal 2020 sowie einer Belastung des Jahresergebnisses durch die Corona Krise. Beide Effekte werden nach unserer heutigen Schätzung die Umsatzerlöse, das EBITDA sowie den Netto Cashflow einmalig i.H.v EUR 1,0 Mio. negativ beeinflussen. Die Corona Krise wirkt sich für unseren Konzern dadurch aus, dass der Energieverbrauch bei Industrie und Gewerbe spürbar rückläufig ist. Dies führt zu negativen Strompreisen insbesondere am Wochenende. Deutsche Solaranlagen, die ab 2016 in Betrieb genommen wurden, erhalten gemäß dem erneuerbaren Energiegesetz (EEG) in einem Umfeld von Negativpreisen leider keine Einspeisevergütung für ihre Produktion. Wir gehen aber derzeit davon aus, dass sich wie in China die wirtschaftliche Aktivität nach zwei Monaten normalisiert und negative Strompreise wieder eine Ausnahme bilden werden. Wir haben in unserer Prognose den CFPS mit 0,48 je Aktie (für das verbleibende Jahr) den Werten eines durchschnittlichen Wetterjahres angepasst. Unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandsportfolios von 201 MWp erwarten wir auf Konzernebene gleichbleibende Umsatzerlöse von EUR 43,0 Mio. und ein EBITDA von EUR 36,0 Mio. Zusätzliches Wachstum ist darin nicht enthalten, obwohl die Finanzierung und die erhöhte Anzahl von Aktien bereits die volle Investition (220 MWp) widerspiegeln. Wichtig ist, dass wir unseren Dreijahresplan aktualisiert haben, der nun auf einen nachhaltigen Cashflow pro Aktie von > 0,60 EUR bei Erreichen der 500 MWp Ende 2022 hinweist. An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 7C Solarparken unseren Dank für die im Laufe des Berichtsjahres erzielten Fortschritte aussprechen. Unser Dank gilt auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihren geleisteten Beitrag, unseren Aktionären für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen sowie unseren zahlreichen Stakeholdern und Geschäftspartnern.
Bayreuth, 8. April 2020 Steven De Proost, Vorstandvorsitzender, CEO Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, auch im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands auf Basis dessen ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichterstattung regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Dabei hat er alle ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschen Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Im Berichtsjahr ist der Aufsichtsrat zu insgesamt fünf ordentlichen Sitzungen zusammengekommen. An allen Sitzungen nahmen stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats und auch der Vorstand teil. Darüber hinaus fanden in mehreren Fällen auch fernmündliche Sitzungen als Telekonferenzen statt, wichtige und eilbedürftige Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefasst. Der Aufsichtsrat freut sich über den positiven Verlauf des Geschäftsjahres 2019 und das Erreichen bzw. Übertreffen der Prognose 2019. Zugleich reicht die vom IPP-Portfolio erzeugte Energie aus, um mehr als 51.000 Drei-Personen-Haushalte mit Strom zu versorgen und mehr als 141.000 Tonnen CO2 einzusparen. Damit trägt das Unternehmen wesentlich zum Wandel zu einer nachhaltigen Volkswirtschaft bei. GRUNDLEGENDE INFORMATIONENAuch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand in einem regelmäßigen Austausch. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand schriftlich und mündlich über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Seine Berichtspflicht hat der Vorstand demnach vollumfänglich erfüllt. In alle für das Unternehmen bedeutsamen Entscheidungen ist der Aufsichtsrat im Berichtsjahr einbezogen worden und hat zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war. WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUMDer Aufsichtsrat befasste sich im Rahmen seiner Beratungs- und Überprüfungstätigkeit im Berichtszeitraum mit den folgenden thematischen Schwerpunkten:
WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATSIm Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:
Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor. PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRATVORSTAND Der Vorstand der 7C Solarparken AG setzt sich im Berichtsjahr unverändert aus Herrn Steven De Proost und Herrn Koen Boriau zusammen. AUFSICHTSRAT Zu personellen Veränderungen kam es im Aufsichtsrat im Berichtszeitraum nicht. DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEXNach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 haben Aufsichtsrat und Vorstand am 29. Januar 2019 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2019 verabschiedet und auf der Website des Unternehmens (www.solarparken.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Etwaige Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex werden in dieser Erklärung offengelegt und erläutert. Über die Corporate Governance bei 7C Solarparken berichtet der Vorstand auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Teil des Geschäftsberichts. Im Jahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat darüber hinaus mit den geplanten Änderungen des deutschen Corporate Governance Kodex i.V.m. den Gesetzesänderungen des deutschen Aktiengesetztes (ARUG II) auseinandergesetzt. Es wird darüber im Bericht des Aufsichtsrats 2020 weitere Erläuterungen geben. Interessenskonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten. JAHRESABSCHLUSS 2019Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juni 2019 haben die Aktionäre der Gesellschaft die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2019 der 7C Solarparken AG gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer, den Prüfungsauftrag erteilt. Den vom Vorstand erstellten Jahres- und Konzernabschluss samt zusammengefassten Lagebericht hat die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung für eine eigene Prüfung zugesendet. Diese Unterlagen waren in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 8. April 2020 im Beisein des Abschlussprüfers Gegenstand umfangreicher Erörterungen. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung. Ferner berichtete er, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er den Jahres- und den Konzernabschluss 2019. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGDer Vorstand der Gesellschaft hat vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 10.616.263 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigte Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag i.H.v. EUR 6.749.209, zu verwenden und den Restbetrag i.H.v. EUR 3.867.055 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt. Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und ihren persönlichen Einsatz im Berichtsjahr. Unseren Aktionärinnen und Aktionären danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen. Mit Zustimmung der Aktionäre hoffen wir die Grundlagen für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu schaffen.
Bayreuth, 8. April 2020 Hr. Joris De Meester, Vorsitzender des Aufsichtsrats ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 20197C Solarparken AG, BayreuthGRUNDLAGEN DES KONZERNSGESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTURDer 7C Solarparken Konzern (im Folgenden kurz 7C Solarparken oder der Konzern genannt) hat als Tätigkeitsschwerpunkt den Verkauf von Strom aus Solar-/Windanlagen, sowie den Erwerb, den Betrieb und die laufende Optimierung dieser Anlagen. Der Konzern erwirbt Bestandsanlagen oder entwickelt neue Standorte für Solaranlagen mit einem eigenen Entwicklungsteam und lässt diese in der Regel von Drittfirmen errichten. Gelegentlich tritt der Konzern auch als Generalunternehmer für eigene PV Anlagen auf. Darüber hinaus verwaltet der Konzern sein im Eigentum befindliches Immobilienportfolio im sogenannten PV Estate, in dem sich eigene Grundstücke und Gebäude befinden, die mit dem Solarbetrieb in Verbindung stehen. Der Konzern baut seine Aktivitäten im PV Estate in Deutschland kontinuierlich aus. Durch den Erwerb des Betriebsführungsgeschäftes mit 77 MWp PV-Bestandsanlagen Anfang des Jahres 2019 gehört nunmehr auch die Betriebsführung von Anlagen von Drittinvestoren zu den Aktivitäten des Konzerns. Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2019 stellt sich wie folgt dar: Mutterunternehmen des Konzerns ist die 7C Solarparken AG, mit Sitz in Bayreuth. Sie nimmt die Funktion einer operativen Holdinggesellschaft wahr. Ihr obliegt die Steuerung im Rahmen eines aktiven Anlagenmanagements, die Finanzierung von Konzerngesellschaften sowie die kaufmännische und technische Betreuung der einzelnen Anlagen. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen sowie insgesamt 102 inländischen und 9 ausländischen Tochtergesellschaften. Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, stellt in ihrer Funktion als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns einen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 315e Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB auf. WERTSCHÖPFUNGSMODEL 7C Solarparken positioniert sich als unabhängiger Eigentümer/Betreiber von Solar- und Windanlagen (Independent Power Producer oder kurz: "IPP") mit der Einspeisung des generierten Stroms hauptsächlich in Deutschland. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert der deutsche Staat feste Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisesatz festgelegt wird - bzw. im Falle einer Ausschreibung im Zeitpunkt der Ausschreibungsbekanntgabe (schon vor Baubeginn) - sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen. Der Konzern hat 2019 seine zwei ersten deutschen Windanlagen mit insgesamt 5,9 MW erworben. Diese Investitionen sollen die Schwankungen im Stromertrag des Konzerns verringern. Der Vorstand hat festgestellt, dass die Volatilität der Gesamtproduktion abnimmt, wenn dem Solarportfolio bis zu 10% an Windanlagen beigemischt werden, d.h. dass schlechte Einstrahlungsjahre von der Produktion der Windanlagen tendenziell gestützt, gute Einstrahlungsjahre jedoch durch schlechtere Windverhältnisse ebenfalls teilweise kompensiert werden. Zum 31.12.2019 stellt die bisherige Investition in Windanlagen 3,1% der Kapazität vom gesamten Anlagen-Portfolio dar. Das Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen sowie risikoarme Optimierung und Expansion des Portfolios für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Die Kernkompetenz des Konzerns ist das professionelle Management von Solar- und Windanlagen, beginnend mit der Akquisition, Finanzierung und Betrieb bis hin zur Optimierung der Anlagen. Ein wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfung ist die Ertragssteigerung durch technische und kaufmännische Optimierung der Solar- und Windanlagen. Dabei achtet das Management in seinen Entscheidungen auf einen Ressourcen-schonenden Ansatz, der auf eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Anlagen und deren Wert abzielt. Ziel ist es, die Anlagen während der Laufzeit der Einspeisevergütung und soweit möglich darüber hinaus in ihrer Substanz zu erhalten. Angesichts der langfristigen und nachvollziehbaren Cashflows sind die Solar- und Windparks der Gesellschaft grundsätzlich in einem Verhältnis von 25% Eigenkapital und 75% Fremdkapital finanziert. Dadurch, dass rechtlich unabhängige Projektgesellschaften ("SPV´s") die Solar- und Windparks erwerben und betreiben, ergibt sich eine Risikostreuung und Risikominimierung für den Konzern. Der Konzern verfügt auch über ein eigenes Projektentwicklungsgeschäft, das einen zusätzlichen Wachstumskanal für den Ausbau des IPP-Portfolios bildet. Die Aufgaben der Projektentwicklung bestehen im Wesentlichen darin neue PV-Projektansätze bis zur Baureife zu bringen. Insbesondere die Identifizierung von geeigneten Flächen, die Vereinbarung von Pacht- / Nutzungs- und Gestattungsverträgen, die Bauplanung und -genehmigung sowie der Netzanschluss sind Inhalte der Projektentwicklung. Darüber hinaus gehört auch die Auswahl des Generalunternehmers für den Bau der Anlage zu den Aufgaben des Projektentwicklungsteams. Bei den Anlagen, deren Einspeisetarif durch das Ausschreibungsverfahren (FFAV) vergeben werden, gehört die Angebotsvorbereitung ebenso zu den Aufgaben der Projektentwicklung. Gelegentlich engagiert sich die 7C Solarparken bei Neubauprojekten auch in der Bauplanung, der Anschaffung der Hauptkomponenten (v.a. Module; Wechselrichter) sowie der Bauüberwachung, sodass der Konzern von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungs- und Realisierungsphase profitieren kann. Mit dem Erwerb des Betriebsführungsgeschäfts für operative Solaranlagen mit einer Leistung von insgesamt 77 MWp im Februar 2019 hat 7C Solarparken den Grundstein für die Anlagen- und Fondsverwaltung für Drittinvestoren gelegt. Dieser Geschäftsbereich eröffnet 7C Solarparken neue Wachstumsmöglichkeiten. Zum einen ergeben sich Möglichkeiten Anteile an den Fondsgesellschaften zu erwerben. Zum anderen kann ein Mehrwert durch Synergieeffekte beim Einkauf u.a. von technischen Dienstleistungen oder Versicherungen realisiert werden. Schließlich kann der Konzern auch zusätzliche Dienstleistungen den Fondsgesellschaften anbieten. Die mit dieser Transaktion gewonnene Ertrags- und Leistungsperspektive passt in die Planung des Konzerns, um das Anlagenportfolio - wie im Geschäftsplan 2020 - 2022 dargelegt - bis 2022 auf 500 MWp auszubauen inklusive der im Rahmen von Betriebsführungsverträgen betreuten Anlagen von Dritten. Neben der Produktion und dem Verkauf von Strom zu fixen und regulierten Preisen an oft öffentliche und gewerbliche Abnehmer (z.B. Netzbetreiber, Energiehändler und lokale Konsumenten) erwirbt die 7C Solarparken im "PV Estate" Eigentum an Grundstücken und Gebäuden/Hallen in Bezug auf unternehmenseigene oder unternehmensfremde PV Anlagen sowie neue Solarprojektentwicklungen. Diese Investitionen ermöglichen es der Gesellschaft, durch die Einsparung der jährlichen Pachtkosten der PV Parks eine wiederkehrende Rendite zu erzeugen, aber auch, vom Wert der betreffenden PV Anlagen über die Laufzeit der Einspeisevergütungen hinaus zu profitieren. Gelegentlich ermöglicht die PV Estate Aktivität zusätzliche Mieteinnahmen von Drittkunden, welche Teile der konzerneigenen Grundstücke nutzen. ANLAGENPORTFOLIO Der strategische Fokus des Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 und 5 MWp. Sollten sich wirtschaftlich interessante Möglichkeiten ergeben, wird aber auch in kleinere bzw. größere Dach- oder Freiflächenanlagen investiert. Zum Ende des Jahres 2019 summierte sich das Solar- und Windanlagenportfolio auf eine Leistung von 190 MWp., davon waren 184 MWp Solaranlagen (96,9% des Gesamtportfolios) und 6 MW Windkraftanlagen (3,1% des Gesamtportfolios). Davon befanden sich 2,4 MWp der Solaranlagen zum Jahresende 2019 noch im Bau und 2,6 MWp im Erwerb. Das Gesamtportfolio produziert pro Jahr ungefähr 183 GWh Energie. Dies reicht aus, um mehr als 51.000 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 141.000 Tonnen CO2 eingespart. ANLAGENBESTANDA. Solaranlagen Zum Bilanzstichtag betrieb 7C Solarparken mehr als 119 Solarparks mit einer Gesamtkapazität von insgesamt 184 MWp. Neben kleineren Investitionen in Dachanlagen in Belgien i.H.v. 4 MWp (2,4%) befindet sich der Großteil des Portfolios an PV-Anlagen in Deutschland (97,6%). Das Portfolio verteilt sich auf folgende Standorte: Solaranlagen nach Region Quelle: Eigene Darstellung Der Konzern betreibt grundsätzlich Solaranlagen in ganz Deutschland, ist aber vor allem in den sonnenreichen Gebieten in Deutschland tätig: 26,9% des Portfolios befinden sich in Bayern, 20,3% in Sachsen-Anhalt sowie 11,1% in Sachsen. Änderungen in der Zusammenstellung der geografischen Zuordnung des Anlagenportfolios (z.B. künftige Investitionen in weniger sonnenreiche deutsche Regionen) können somit die nicht-finanziellen Kennzahlen, nämlich den spezifischen Ertrag (kWh/kWp) sowie die Performance Ratio (negativ) beeinflussen. Die durchschnittliche Größe der Solarparks liegt derzeit bei 1,5 MWp pro Anlage. Zusammensetzung des Solaranlagenportfolios nach Typ (Dach/Freifläche) und Größe (kWp) Quelle: Eigene Darstellung Der Konzern verfügt in seinem Portfolio sowohl über solare Freiflächen als auch über Dachanlagen. Den größten Anteil an den Solaranlagen bilden die Freiflächenanlagen mit 53%. Im Vergleich zu anderen größeren Solaranlagenbetreibern auf dem deutschen Markt hat der Konzern mit ca. 45% des Gesamtportfolios einen relativ hohen Anteil an Dachanlagen in Deutschland im Bestand. Die Dachanlagen in Belgien machen schließlich 2% des gesamten Solarportfolios aus. Dachanlagen sind zwar typischerweise operativ schwieriger zu betreiben und durch eine häufig suboptimale Ausrichtung der Module ertragsschwächer je installierter kW, haben dafür aber eine höhere Einspeisevergütung und oft auch eine bessere Chance auf einen guten Strompreis nach Ablauf des Einspeisevergütungszeitraums, da sich Stromverbraucher meist in unmittelbarer Nähe der Solaranlage befinden. B. Windanlagen Das Windanlagenportfolio des Konzerns besteht aus zwei in 2019 erworbenen und operativen Windanlagen. Beide Anlagen liegen in einer windreichen Region in Rheinland-Pfalz. Die Gesamtkapazität der Anlagen liegt bei 5,9 MW. Während die Anlage Medard 2 (2,8 MW) in 2016 in Betrieb genommen worden ist und mit einer Turbine von General Electric ausgestattet ist, wird die 2015er Anlage Stetten 2 (3,1 MW) mit einer Vestas-Turbine betrieben. ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOSINVESTITIONEN Das IPP-Portfolio der 7C Solarparken stieg von 154 MWp zum Jahresende 2018 auf 190 MWp zum Jahresende 2019 an. Die folgende Übersicht zeigt die erworbenen und errichteten Anlagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. scroll
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Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2019 neue Anlagen mit einer Leistung von 15,3 MWp (i.VJ: 10,5 MWp) gekauft bzw. beauftragt, davon waren 2,4 MWp zum Jahresende 2019 noch nicht ans Stromnetz angeschlossen (i.VJ. 1,9 MWp) und 2,6 MWp befanden sich noch im Erwerb. Zudem wurden 20,7 MWp (i.VJ: 26,4 MWp) an Bestandsanlagen erworben. Wie die Tabelle zeigt, ist das IPP-Portfolio insgesamt mit einer vergleichbaren Dynamik wie bereits 2018 um 36,0 MWp (i.VJ:. +36,9 MWp) gewachsen. Begünstigt wurden die Akquisitionen von Neubauprojekten durch das eigene Projektentwicklungsgeschäft. Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum für Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 3,5 MWp der Bau vor Jahresende begonnen (nicht aufgeführt in der Tabelle). Zum Bilanzstichtag wurden für den Bau dieser Anlagen noch keine wesentlichen Anzahlungen geleistet. Der Konzern bleibt damit weiterhin in bedeutenden Umfang im Neubaumarkt tätig. DESINVESTITIONEN Im Geschäftsjahr 2019 wurde kein Bestandsprojekt veräußert. PV ESTATE PORTFOLIO Neben dem Erwerb von Solar- und Windanlagen tätigt der Konzern Investitionen in Immobilien, die mehrheitlich für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden, das sog. PV Estate. PV Estate 7C Solarparken zum 31. Dezember 2019 scroll
Auf den Grundstücken oder Gebäuden des PV Estates werden entweder (teilweise) bereits eigene Solaranlagen betrieben bzw. neue Solarprojekte entwickelt oder es werden Grundstücke oder Flächen von der 7C Solarparken langfristig an Dritte verpachtet, die darauf ihre eigenen Solaranlagen betreiben. Insgesamt besaß der Konzern am Ende des Geschäftsjahres 2019 133,5 ha Grundfläche im Eigentum, auf der Solaranlagen mit einer Leistung von 51,5 MWp installiert waren oder sich im Bau befanden. Dies entspricht etwas mehr als einem Viertel im Verhältnis zum Anlagenportfolio. Das PV Estate Portfolio wurde im Geschäftsjahr um insgesamt 23,5 ha erweitert. Darunter befinden sich mit 5,0 ha Gewerbe- und Industrieflächen in Brandenburg a.d. Havel (Brandenburg) und eine Konversionsfläche in Osterode (Niedersachsen) mit 10,3 ha. Darüber hinaus wurde in Henschleben (Thüringen) eine Ausgleichsfläche mit 4,0 ha erworben. In Calbe konnte eine Gewerbe- und Industriefläche mit 1,7 ha für PV-Neubauprojekte von insgesamt 2,1 MWp erworben werden. Schließlich wurde in Bernsdorf eine Gewerbefläche mit 2,6 ha für eine PV-Eigenentwicklung der 7C Solarparken erworben. Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine Fläche mit 0,2 ha in Hausen veräußert. Aus dem Verkauf dieser Fläche hat der Konzern einen Gewinn i.H.v. EUR 0,1 Mio. realisiert. ZIELE UND STRATEGIENGESCHÄFTSPLANUNGSPROZESS In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat stellt der Vorstand jährlich einen Geschäftsplan für einen drei Jahre umfassenden Zeitraum auf, in dem die strategischen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. Maßgeblich für den Konzern ist die Verfolgung und Erreichung dieses strategischen Plans. Bisher wurden sechs derartige Geschäftspläne veröffentlicht: scroll
GESCHÄFTSPLAN 2017-2019 "ENTWICKLUNG ZU EINEM 200 MWP SPIELER" Der Geschäftsplan 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wurde der Öffentlichkeit zuerst auf dem Investorentag im November 2017 vorgestellt. Während des Geschäftsjahres 2017 hat der Vorstand die Möglichkeiten einer "strategischen Transaktion 2018" untersucht und infolge dessen die 3. Zielsetzung des Geschäftsplans 2016-2018 in seiner ursprünglichen Form verworfen und eine Neuausrichtung konkretisiert. Die allgemeine Zielsetzung wird beibehalten: Aus dem Unternehmen einen "tier-2" Spieler zu machen durch die Erhöhung der Leistung auf 200 MWp. Dies soll nun in zwei Schritten erreicht werden:
Der Geschäftsplan 2017-2019 wurde in seiner Zielsetzung durch den Geschäftsplan 2018-2020 weiter konkretisiert. GESCHÄFTSPLAN 2018-2020 "ERHÖHUNG DES IPP-PORTFOLIOS AUF 220 MWP" Der Geschäftsplan 2018-2020 "Erhöhung des IPP-Portfolios auf 220 MWp" wurde der Öffentlichkeit bereits auf dem deutschen Eigenkapitalforum im November 2018 vorgestellt. Die Kernpunkte sind wie folgt:
GESCHÄFTSPLAN 2020-2022 "INTEGRATION DES WACHSTUMS, DANN SKALIERUNG AUF 500MWP" Der Geschäftsplan 2020-2022 wurde auf der MKK Investorenkonferenz in München im Dezember 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt. Kernpunkte des Geschäftsplans sind wie folgt:
INTERNES STEUERUNGSSYSTEMDer Konzern verfügt über ein internes Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung. Das Managementinformationssystem sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2019 eine weitere Automatisierung und Dokumentierung von Buchführungsprozessen und Controlling durchgeführt. Der Vorstand hat ebenfalls die funktionelle Trennung von Rechnungslegung und Controlling verbessert. Darüber hinaus wurde die Automatisierung administrativer Geschäftstätigkeiten wie die interne Rechnungserstellung zwischen Konzerngesellschaften oder das interne Cash Reporting erfolgreich implementiert. Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie die Umsatzerlöse, das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solarparks durch laufende Kontrolle und Verfolgung der Liquiditätsplanung. Des Weiteren werden auch die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, wie Produktion, Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio im Rahmen der Steuerung täglich verfolgt. Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose der wesentlichen Leistungsindikatoren und Entwicklungen für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst. STEUERUNGSGRÖSSEN / KONTROLLSYSTEM Formal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach DRS 20 die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind. Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des zusammengefassten Lageberichts zu finden. Grundsätzlich werden die Kennzahlen für den Konzern auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Andernfalls wäre ein Hinweis auf eine andere Definition angegeben. STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE Der Konzern wendet seit dem 1. Januar 2019 den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" an. Die Erstanwendung dieses Standards hatte für die Steuerung des Konzerns einen wesentlichen Einfluss auf zwei zentrale finanzielle Leistungsindikatoren, nämlich auf das EBITDA sowie (mittelbar über das EBITDA) auf den CFPS. Der neue Standard IFRS 16 hat ein Rechnungslegungsmodell eingeführt, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers einerseits als Aktivum ("Nutzungsrecht") darzustellen sind, da ein Recht auf die Nutzung des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Vermögenswerts besteht. Andererseits ist eine Schuld aus dem Leasingverhältnis bilanziell auszuweisen, die die Verpflichtungen (konkret: diskontierte künftige Pachtzahlungen, "Leasingverbindlichkeiten") widerspiegelt. Diese bilanzielle Verarbeitung führt dazu, dass in der Gewinn- und Verlustrechnung der Pacht- und Mietaufwand größtenteils durch die Abschreibungen auf das Nutzungsrecht aus dem Leasingverhältnis sowie durch Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten ersetzt wird. Demzufolge wurde das EBITDA durch die Erstanwendung des neuen Standards IFRS 16 wesentlich beeinflusst. Dadurch entstand die Notwendigkeit die Berechnung des CFPS im Vergleich zum Vorjahr um den unterstrichenen Satz anzupassen: EBITDA = KONZERN EBITDA GEM. IFRS NETTO CASHFLOW = EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen
CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien Für genauere Angaben zum Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss wird auf den Konzernanhang verwiesen. STEUERUNGSKENNZAHLEN NICHT FINANZIELLER ART In Ergänzung zu den finanziellen Kennzahlen setzt 7C Solarparken im Konzern stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solaranlagen, Produktion (GWh/ MWh bzw. kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt. WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENGLOBALER PHOTOVOLTAIKMARKT Der globale Photovoltaik-Leistungsausbau erreichte im Jahr 2019 mit geschätzten 121 GWp erneut einen neuen Rekordwert nach einem Leistungsausbau von 104 GWp in 2018. China bleibt der größte Solarmarkt in der Welt, wenngleich die Ausbauzahlen nach dem abrupten Förderungsstopp in 2018 auch in 2019 rückläufig waren. Deutschland verzeichnete eine sehr erfreuliche Steigerung von 3,0 GWp in 2018 auf 3,9 GWp in 2019 - ein Anstieg von 30%. Auch Europa ohne Deutschland verzeichnete ein kräftiges Wachstum von 5,9 GWp auf 12,8 GWp. Der Hauptteil der Leistungsausbaus entfällt jedoch weiterhin auf Regionen außerhalb Europas, welches selbst nur weniger als 14% der Neuinstallationen ausmacht. China, USA und Indien bleiben die drei größten PV-Märkte in 2019. Globaler Leistungsausbau an Solaranlagen scroll
Quelle: SolarPower Europe; Bloomberg, eigene Darstellung scroll
Quelle: SolarPower Europe; Bloomberg, eigene Darstellung ENTWICKLUNG DER SYSTEMPREISE Die Systempreise haben ihren jahrelangen Abwärtstrend in 2019 in abgeschwächter Weise fortgeführt. Die Modulpreise haben sich in Deutschland 2019 um 9% reduziert. Dies ist im Vergleich zu 2018, als die Modulpreise infolge der abrupten Ausbaubeschränkungen im größten Solarmarkt China und wegen der Aufhebung des Mindestpreises der EU-Kommission noch um 27% nachgaben, eine moderate Verringerung. Entwicklung der Modulpreise in Deutschland in 2019 in EUR / Wp Quelle: pvxchange; eigene Darstellung Auch für die anderen Systemkosten (auch BOS "Balance of System") gehen die Preise zurück, allerdings bei weitem nicht in dem Maße wie für Module. Zusätzlich müssen projektspezifische Standortfaktoren wie z.B. Umzäunung, Ausgleichsmaßnahmen, Länge der Kabeltrassen, Notwendigkeit eines Trafo, etc. berücksichtigt werden, die die BOS Kosten deutlich beeinflussen können und im Verhältnis zu den Gesamtkosten zunehmen, da die Gesamtkosten ständig sinken. Insgesamt lässt sich in den letzten Jahren aufgrund des stärkeren Rückgangs der Modulpreise eine Verschiebung bei den Gesamtsystempreisen hin zu den BOS Kosten (ohne Berücksichtigung spezifischer Standortfaktoren) wahrnehmen. Konnte man bei den Gesamtkosten in 2010 noch ein Verhältnis zwischen Modulen und BOS von 60/40 feststellen, lag das Verhältnis Ende 2019 bei 35/65 Module/BOS. Deutsche Systempreise in EUR / Wp (links) - Einspeisetarifentwicklung in EUR / MWh (rechts) ENTWICKLUNG DER STROMERZEUGUNG IN DEUTSCHLAND IN 2019 Die Summe der erneuerbaren Energiequellen Solar, Wind, Wasser und Biomasse lag in 2019 bei ca. 237,4 TWh. Sie liegen damit um beträchtliche 10% über dem Niveau des Vorjahreszeitraums mit 215,8 TWh. Der Anteil an der öffentlichen Nettostromerzeugung, d.h. dem Strommix, der tatsächlich aus der Steckdose kommt, liegt bei ca. 46%. scroll
Quelle: Fraunhofer-Institut: Stromerzeugung in Deutschland in 2019 - Eigene Darstellung Photovoltaikanlagen speisten in 2019 ca. 46,5 TWh in das öffentliche Netz ein. Die Produktion hat sich gegenüber dem Vorjahr, trotz des Einstrahlungsrekords im Vorjahr, um ca. 0,8 TWh bzw. 1,7% erhöht. Gemeinsam produzierten Solar- und Windenergieanlagen im Geschäftsjahr ca. 173,7 TWh gegenüber 155,6 TWh in 2018. Damit liegen sie auf dem ersten Platz der Stromquellen und konnten erstmals mehr Strom erzeugen als Braunkohle und Steinkohle (zusammen: 150,9 TWh). Die Nettoproduktion der konventionellen Energieträger Braunkohle und Steinkohle hat signifikant abgenommen, was mit den gestiegenen Kosten für CO2-Zertifikate und den gesunkenen Strompreisen an der EEX Strombörse zusammenhängt. DAS DEUTSCHE ERNEUERBARE ENERGIE GESETZ (EEG) In Deutschland werden Vergütungsreglungen für erneuerbare Energieanlagen im Wesentlichen vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt. Das EEG regelt unter anderem die Vergütung erneuerbarer Energien, inkl. Solaranlagen und legt fest, unter welchen Umständen und zu welchem Vergütungssatz eine Solaranlage vergütet wird. Dieser Vergütungssatz ändert sich dann für eine Solaranlage nicht mehr im Zeitraum des fest vergebenen Vergütungssatzes (siehe nachfolgende Erläuterungen). Während alle Solaranlagen, die kleiner als 750 kWp sind, einen Vergütungssatz gemäß EEG-Bestimmungen erhalten, gelten für alle Dach- und Freiflächenanlagen, die größer sind als 750 kWp. ein in einem Ausschreibeverfahren festgelegter Vergütungssatz. Dadurch gibt es in Deutschland grundsätzlich zwei Vergütungssysteme für Solarstrom, die sich dem Grunde nach in nur drei wesentlichen Punkten unterscheiden:
Das EEG wird in regelmäßigem Abstand an neue Marktentwicklungen angepasst. Diese Änderungen gelten im Normalfall lediglich prospektiv, denn in Deutschland gilt grundsätzlich ein Bestandsschutz für Investoren in erneuerbaren Energien. Dieser Schutz wurde seit der Novelle des EEG im Jahr 2017 auch explizit in den Gesetzestext aufgenommen. Am 1. Januar 2019 ist das sogenannte Energiesammelgesetz in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen für den PV-Bereich betreffen a) Sonderausschreibungen: insgesamt sollen bis 2021 vier GW Solaranlagen zusätzlich ausgeschrieben werden. Die Ausschreibungsmengen sollen zur Erhöhung des Wettbewerbs von 1,0 GW in 2019 über 1,4 GW in 2020 auf 1,6 GW in 2021 anwachsen. Die Sonderausschreibungen werden nicht auf den bestehenden 52-GWp-Deckel für Solaranlagen angerechnet. b) Senkung der Einspeiseerlöse für Neuanlagen bis 750 kWp. (siehe unter "Entwicklungen auf dem deutschen PV Markt"). Eine weitere benötigte Änderung des EEGs steht noch aus: nach aktueller Rechtslage des EEG läuft die Solarförderung für Photovoltaikanlagen bis 750 Kilowatt Peak aus, sobald die installierte Photovoltaik-Kapazität in Deutschland von 52 Gigawatt (sogenannter "Solardeckel") erreicht ist. Neue Solaranlagen <750 kWp bekommen ab diesem Zeitpunkt keine Einspeisevergütung nach dem EEG mehr. ENTWICKLUNGEN AUF DEM DEUTSCHEN PV MARKT In Deutschland sind im Laufe des Jahres 2019 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 3,9 GWp (2018: 3,0 GWp) errichtet worden. Das entspricht einer Steigerung der Neuinstallationen um 30% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Anstieg des deutschen Zubaus an Solaranlagen lässt sich laut Bundesnetzagentur mit über 3,2 GWp vor allem bei den Dachanlagen und Freiflächenanlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten (Solaranlagen < 750 kWp), beobachten, während Ausschreibungsprojekte und Projekte mit PPA (Freiflächen- und Dachanlagen > 750 kWp) bei knapp 0,8 GWp lagen. Trotz der Verabschiedung des seit 1. Januar 2019 geltenden Energiesammelgesetzes, das die EEG-Tarife für Solaranlagen < 750 kWp (Freiflächen- und Dachanlagen) verstärkt nach unten korrigiert, stellten im Jahr 2019 somit die "kleinen" Solaranlagen bis 750 kWp weiterhin das dominierende Segment im PV Markt in Deutschland dar. Wie aus der untenstehenden Grafik hervorgeht, haben sich die Einspeisevergütungen infolge der Einführung des Energiesammelgesetzes seit Januar 2019 deutlich reduziert. Im Dezember 2019 lag der anzulegende Wert für Dachanlagen bis 750 kWp noch bei EUR 81,3/MWh und für Freiflächen bis 750 kWp bei EUR 72,8/MWh. Entwicklung der Einspeisevergütung und Vergütung aus dem Ausschreibungsverfahren Quelle: Bundesnetzagentur, Eigene Darstellung Für größere Anlagen (> 750 kWp) hingegen ist eine Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren, bei dem man sich um eine Vergütung bewerben muss, Pflicht. In Deutschland gibt es drei Arten von Ausschreibungen für größere Anlagen (> 750 kWp - 10 MWp):
Die in den Ausschreibungen zugeschlagenen Preise haben sich in 2019 bei ca. 55 EUR je MWh stabilisiert, nachdem die Zuschlagspreise in den letzten drei Jahren kontinuierlich gefallen waren. Immerhin sollte beachtet werden, dass Anlagen im Ausschreibungsverfahren wegen ihrer größeren Leistungsklasse tendenziell deutlich niedrigere Systempreise als die oben beschriebenen Anlagen bis 750 kWp aufweisen. Außerdem kommt hinzu, dass man im Falle einer Investition in eine Anlage, die im Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag erhält, sich zuerst die Förderungshöhe sichert und die Anlage mit einer Frist von 18 Monaten bauen kann. Dies im Gegensatz zum Einspeisevergütungssatz, den man erst im Moment der Inbetriebnahme fixiert und somit nachdem der Systempreis als Investitionskosten bereits geleistet worden ist. AUSBLICK FÜR DEN DEUTSCHEN PV MARKT Im September 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet. Es wurden eine Vielzahl an Maßnahmen in diesem Programm beschlossen, die zur Reduzierung der CO2 Emissionen beitragen sollen. Am relevantesten für die Solarbranche sowie auch für den Konzern ist die beschlossene Abschaffung des 52 GWp Deckels für geförderte Solaranlagen sowie die mittelfristige Bepreisung des CO2-Ausstoßes. Im EEG war bis jetzt ein maximaler Ausbau der Solaranlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten, auf 52 GWp festgelegt. Das bedeutete, dass sobald diese installierte Leistung erreicht ist, keine neuen Anlagen bis 750 kWp eine Einspeisevergütung beanspruchen können. Darüber hinaus soll es zu einer Bepreisung von CO2 -kommen. Obwohl es sich gemäß den Medienberichten nicht um eine unmittelbare Steuer auf CO2-Ausstoß handeln wird, sondern vielmehr um eine Intensivierung des Zertifikathandels, wird prinzipiell jegliche Bepreisung von CO2 dazu führen, dass die Produktionskosten von konventionellen Energiequellen zur Stromerzeugung (z.B. Kohle, Gas) steigen werden, sodass der Strompreis tendenziell zunehmen wird. Dies wird Investitionen in den Ausbau von erneuerbaren Energieanlagen interessanter machen. Der Zeitraum der stufenweisen Erhöhung des CO2 Preises, den sich die Bundesregierung dabei gesteckt hat, ist so langfristig, dass sich die Erwerbsstrategie für den Konzern kurz- bis mittelfristig erstmals nicht ändern wird. AUFHEBUNG DES 52 GWp DECKELS Zum Jahresende lag die Kapazität an Solaranlagen in Deutschland lt. SolarPower Europe bereits bei 49,9 GWp. Bei einem angenommenen Leistungsausbau von 3,5 GWp in 2020 wird der Deckel von 52 GWp nach Einschätzung des Konzerns bereits im Laufe des Jahres 2020 erreicht werden. Der Entwurf der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm sieht nun ein Ausbauziel von insgesamt 98 GWp bis 2030 vor. Bis zum Redaktionsschluss des Geschäftsberichts 2019 war die Umsetzung der Abschaffung des 52 GWp Deckels noch nicht vollbracht. PV Kapazität in Deutschland in GWp Ob und wann der 52 GWp Deckel aufgehoben wird, ist am Tag der Veröffentlichung des Geschäftsberichts noch ungewiss. Der Konzern sieht aus heutiger Sicht zwei verschiedene Szenarien als wahrscheinlich an:
Zukünftig Konzentration auf Ausschreibungsverfahren und Stromvermarktungsmodelle Unbeschadet der Aufhebung des 52 GWp Deckels für kleinere Solaranlagen, werden sich nach Einschätzung des Vorstands für Neubauprojekte mittelfristig verschiedene neue Stromvermarktungsmodelle etablieren:
Der PPA Markt könnte sich insbesondere als interessant erweisen, wenn die Strompreise an der Strombörse in den kommenden Jahren ansteigen werden. Ein solcher Anstieg wird von verschiedenen Marktbeobachtern z.B. von Brainpool Energy erwartet. Diese Berater rechnen in ihrem Strompreisszenario Outlook 2050 in den nächsten 5 Jahren mit einem Anstieg der Strompreise an der EEX Strombörse von derzeitig 40 EUR/MWh auf ca. 60 EUR/MWh. Getrieben wird diese Entwicklung primär durch den Ausstieg aus der Atomkraft nach 2023, der sukzessiven Erhöhung der CO2 Preise sowie der Notwendigkeit neue Gasanlagen zu bauen, um - angesichts der fluktuierenden Stromerzeugung durch Wind und Sonne - die Grundversorgung des Stroms sicherzustellen. Zusammenfassend kann hervorgehoben werden, dass der Konzern sich noch an keinem der o.g. Stromvermarktungsmodellen beteiligt, da solche Modelle sich in Deutschland bisher nicht in einem wesentlichen Umfang etabliert haben. Der Konzern wird genau beobachten, wie sich die Umsetzung der angekündigten Aufhebung des 52 GWp-Deckels entwickelt. Die zukünftige Ausrichtung des Konzerns wird sich daher stark an den weiteren Marktentwicklungen in Deutschland ausrichten. WETTBEWERB Die Einführung der Ausschreibungsverfahren hat es in Deutschland seit September 2015 nahezu unmöglich gemacht, PV Anlagen mit mehr als 10 MWp zu errichten. Dies hatte zur Folge, dass Finanzinvestoren und industrielle Investoren, die bis dahin in dem Segment > 10 MWp ihre Zukäufe getätigt hatten, wesentlich in ihren Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt wurden. Diese Investoren fokussieren sich hauptsächlich auf PPAs > 10 MWp im In- und Ausland. Der Wettbewerbsdruck von solchen großen Investoren auf die Projekte zwischen >750kWp und <10 MWp nimmt dadurch ab. Falls bei Erreichen der 52 GWp keine Lösung seitens der Politik greifbar ist, werden Projekte bis 750 kWp in das Ausschreibungsverfahren ausweichen. Dies könnte diese Projekte teurer machen, da a) Projektrechte für den Bau dieser Projekte steigen könnten und b) wegen der zu kalkulierenden Kosten für die stattfindenden Ausschreibungen. Schließlich könnte das Erreichen des 52 GWp Deckels zur Folge haben, dass das Angebot an neuen Projekten bis 750 kWp durch die o.g. Gründe abnimmt und somit sich der Wettbewerb für die Akquisition von Bestandsanlagen erhöht. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (BERICHTERSTATTUNG AUF BASIS DES IFRS KONZERNABSCHLUSSES)GESCHÄFTSVERLAUF 2019 STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2017-2019 Während des Geschäftsjahres 2019 wurden die Zielsetzungen des Geschäftsplans 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wie folgt umgesetzt: STRATEGISCHE TRANSAKTION 1: Durch den Erwerb des Amatec Geschäftsbetriebs in Verbindung mit der Ausgabe einer alternativen Finanzierung (Schuldschein 2018) mit einem Volumen i.H.v. EUR 25,0 Mio., worüber bereits im Geschäftsbericht 2018 ausführlich berichtet wurde, hat der Konzern die strategische Transaktion 1 erfolgreich beendet. STRATEGISCHE TRANSAKTION 2 CO-INVESTMENT MODELL BZW. M&A TRANSAKTION Im Hinblick auf die geplante zweite strategische Transaktion hat der Vorstand nach einer intensiven Analyse des Marktes entschieden, das Wachstum auf 200 MWp bis Ende 2019 sowie den weiteren Ausbau auf 220 MWp bis Ende 2020 aus eigener Kraft umzusetzen und hat dafür den Geschäftsplan 2018-2020 vorgestellt. STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2018-2020 Der Geschäftsplan 2018 - 2020 sieht das Anheben des IPP Portfolios auf 220 MWp bis Ende 2020 vor. Das Bestandsportfolio von 153 MWp soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland erweitert werden. Es wird mit Investitionen i.H.v. EUR 107 Mio. gerechnet, von denen EUR 72 Mio. in Form von Projektfinanzierungen und EUR 35 Mio. in Form von Eigenmitteln (davon EUR 16 Mio. neue Kapitalerhöhung(en)) finanziert werden. Die Erweiterung des Portfolios soll mit EUR 9,3 Mio. zum EBITDA beitragen. Das entspricht einem Investition / EBITDA Multiplikator von 11,5x. Die vom Konzern getätigte Investition ist dabei zu definieren als der Kaufpreis, der für den Erwerb dem Verkäufer entrichtet wurde, zzgl. der neu aufgenommenen bzw. erworbenen Bankverbindlichkeiten zu ihrem Nennwert unter Abzug etwaiger erworbener Flüssigmittel. Bis zum Bilanzstichtag hat der Konzern das Portfolio um 37 MWp auf 190 MWp erweitert. Dieses Portfoliowachstum umfasste neue Solaranlagen (16 MWp), Bestandsanlagen (15 MWp) sowie auch Windanlagen (6 MWp). Insgesamt wurden bisher EUR 44,0 Mio. investiert, davon waren EUR 20,5 Mio. Projektfinanzierungen und EUR 23,5 Mio. Eigenmittel. Letztere wurden planmäßig auch mit einer Kapitalerhöhung im Juni 2019 (EUR 15,2 Mio.) von Investoren erbracht. Die neuen Anlagen werden voraussichtlich in einem vollständigen Jahr mit normaler Witterung EUR 3,8 Mio. zum Konzern-EBITDA beitragen. Die Investitionen wurden somit bisher mit einem deutlich niedrigeren Finanzierungshebel von 47% Eigenmitteln (Plan: 33%) und 53% Projektfinanzierungen (Plan: 67%) getätigt. Zusammenfassend sind somit bereits 55% des Ausbauziels von 67 MWp im Jahr 2019 erreicht, die restlichen 30 MWp werden im Jahr 2020 realisiert werden (Siehe unten). Die Portfolioerweiterung war mit einem durchschnittlichen Jahr der Inbetriebnahme 2017 deutlich jünger als eingeplant. Dies zeigte sich auch in der durchschnittlichen Einspeisevergütung i.H.v. 110 EUR / MWh, gegenüber 170 EUR / MWh Einspeisevergütung, die im Geschäftsplan 2018-2020 angesetzt war. Ursächlich für die geringere Einspeisevergütung waren die Opportunitäten für Neubauten im Markt, die vom Konzern im Jahr 2019 vorrangig umgesetzt wurden. Trotz des jüngeren Profils des Portfolios lag der Investition / EBITDA Multiplikator real bei 11,6x und somit kaum höher als der eingeplante Faktor von 11,5x; obwohl die Nutzungsdauer der Portfolioerweiterungen (und somit die Laufzeit der gesetzlich verankerten Einspeisevergütungen) deutlich länger ist als der Planwert. Die Erfüllung des Geschäftsplans 2018-2020 wurde weiter durch den neuen Geschäftsplan 2020-2022 konkretisiert. STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2020-2022 Portfolioerweiterung auf 220 MWp Das verbleibende geplante Portfoliowachstum von 190 MWp zum Bilanzstichtag um 30 MWp auf 220 MWp zum Jahresende 2020 wurde größtenteils bereits vor Jahresende konkretisiert. Der Vorstand hat am 26.02.2020 bekanntgegeben, dass der Konzern seinen Meilensteinwert von 200 MWp Anlagenvermögen erreicht hat und sich damit zu einem "Tier-2" Unternehmen entwickelt hat, d.h. ein 200 MWp IPP-Portfolio aufzubauen und/oder eine Marktkapitalisierung von EUR 200 Mio. zu erreichen. In den kommenden Quartalen 2020 soll somit das Portfolio mit weiteren 20 MWp ausgebaut werden. Der Konzern hält trotz aktueller Corona Krise an dieser Planung fest. Gleichwohl plant der Konzern damit, dass es beim Netzbetreiber durch die Corona Krise zu Engpässen beim Netzanschluss von neuen Projekten kommen wird. Bei der Konkretisierung des Geschäftsplans 2018-2020 wurde im Geschäftsplan 2020-2022 für diesen weiteren Portfolioausbau mit Investitionen i.H.v. EUR 26 Mio. und einem EBITDA Beitrag von EUR 2,0 Mio. geplant. Bei Umsetzung dieser Planänderung wird der Konzern zusammen mit den bereits erfolgten Investitionen im Jahr 2019 bisher von rund EUR 70 Mio. getätigt haben und damit voraussichtlich EUR 5,8 Mio. EBITDA-Beitrag erwirtschaften. Damit wird bei Erreichung des MWp-Ziels voraussichtlich sowohl die Investitionen (EUR 37 Mio.) als auch das EBITDA (EUR 3,5 Mio.) bisher unterhalb des originären Ansatzes des Geschäftsplans 2018-2020 liegen. Die bisherigen erworbenen Anlagen waren dafür durchschnittlich weitergehend jünger und dadurch mit längeren Einspeisezeiträumen ausgestattet ohne dass wesentlich höhere Kaufpreise bezahlt wurden (Investition/EBITDA Multiplikator von 11-12x). Integration des Wachstums Ein Hauptaugenmerk in 2020 liegt auf der Integration des jüngsten Wachstums.
Skalierung auf 500 MWp Der Konzern hat bisher keine Umsetzung bzgl. der Skalierung auf 500 MWp zu berichten. PROGNOSE-IST-VERGLEICH Der Vorstand der 7C Solarparken ging in seiner abgegebenen Prognose für die finanziellen Steuerungskennzahlen für 2019 von einer moderaten Erhöhung beim Umsatz, einer in etwa gleichen EBITDA und einem deutlich verringerten CFPS aus. scroll
Die prognostizierten Umsatzerlöse (EUR 41,0 Mio.) konnten im Geschäftsjahr 2019 um 5,1% auf EUR 43,1 Mio. übertroffen werden. Der Vorstand hat während des Geschäftsjahres die Prognose auf "mindestens EUR 42 Mio." aufgrund des positiven Geschäftsverlaufs und dem deutlichen Wachstum des IPP-Portfolios einmal erhöht. Erfreulicherweise konnte die EBITDA-Prognose von EUR >35 Mio. im Berichtszeitraum um 9,1% auf EUR 38,1 Mio. deutlich überschritten werden. Der erreichte EBITDA-Wert liegt auch über der im November 2019 erhöhten EBITDA Prognose von "mindestens EUR 37,5 Mio." Hier wirkten sich einmalige Einnahmen positiv aus: insbesondere konnten Erträge aus negativen Unterschiedsbeträgen aus Unternehmenserwerben i.H.v. EUR 1,1 Mio. sowie ein Schadenersatz aus dem Vergleich mit einem Modulhersteller (EUR 0,6 Mio.) vereinnahmt werden. Schließlich wurde einmalig ein Ertrag von EUR 0,2 Mio. aus der Aufdeckung stiller Reserven im Vorratsvermögen infolge der Erbringung des Vermögens als Sacheinlage in eine Fondsgesellschaft realisiert. Der CFPS lässt sich wie folgt ableiten: scroll
Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 171,3 GWh und lag damit 7,1% über der Prognose i.H.v. 160,0 GWh. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.022 kWh/ kWp erreicht und liegt 1,9% über dem prognostizierten Wert von 1.003 kWh/kWp. Dies ist hauptsächlich auf die leicht überdurchschnittlichen spezifischen Erträge im Jahr 2019 im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt zurückzuführen. Die Performance Ratio der PV-Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 80,2% und lag damit sehr nah bei der Prognose von 80,0%. ERTRAGSLAGE UMSATZ 7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 43,1 Mio. (i.VJ: EUR 40,3 Mio.) und übertraf damit deutlich den Planansatz von EUR 41,0 Mio. sowie die im vierten Quartal des Berichtzeitraums erhöhte Prognose von mindestens EUR 42,0 Mio. Die Umsatzerlöse bestehen im Geschäftsjahr zu 97,4% hauptsächlich aus Stromverkäufen (Vorjahr: 99,1%). Mit dem Erwerb des Betriebsführungsgeschäft für Drittinvestoren haben sich die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen von EUR 0,2 Mio. in 2018 auf EUR 1,0 Mio. erhöht. Dies entspricht 2,3% vom Gesamtumsatz (Vorjahr: 0,6%). Die Zunahme der Umsatzerlöse ist ebenso auf den Stromproduktionsanstieg zurückzuführen. Dieser resultiert vor allem aus dem vollständigen Einbezug der im Vorjahr erworbenen Solaranlagen (EUR 1,0 Mio.), den Umsätzen aller in der Vorjahresperiode noch im Bau befindlichen Anlagen (EUR 0,7 Mio.) sowie aus den Ertragsbeiträgen der in der Berichtsperiode erworbenen und neu gebauten Solaranlagen (EUR 1,5 Mio.). Gegenläufig war die Entwicklung des spezifischen Ertrags auf 1.022 kWh/kWp (Vorjahr: 1.062 kWh/kWp), der in Folge einer Normalisierung der Witterungsbedingungen nach dem Jahrhundertsommer 2018 zu einer Minderung der vergleichbaren Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,2 Mio. führte. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Sonstige betriebliche Erträge erzielte 7C Solarparken in Höhe von EUR 2,9 Mio. (i.VJ.: EUR 2,1 Mio.). Ein Großteil der sonstigen Erträge des Geschäftsjahres resultiert aus erfolgswirksam erfassten negativen Unterschiedsbeträgen aus durchgeführten Unternehmenserwerben i.H.v. EUR 1,1 Mio. (i.VJ.: EUR 1,3 Mio.). Die leichte Reduzierung der negativen Unterschiedsbeträge ist im Wesentlichen auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen Eckdaten der einzelnen Unternehmenserwerbstransaktionen in den beiden Berichtszeiträumen zurückzuführen. Des Weiteren verbuchte der Konzern einmalige Erträge aus Versicherungsentschädigungen und Schadensersatz i.H.v. EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). Nennenswert ist ein Vergleich mit einem Modulhersteller in Höhe von EUR 0,6 Mio. Weiterhin konnten verschiedene Rückstellungen i.H.v. insgesamt EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.) aufgrund geänderter Einschätzungsparameter aufgelöst werden. Schließlich wurde einmalig ein Ertrag von EUR 0,2 Mio. aus der Aufdeckung stiller Reserven im Vorratsvermögen infolge der Erbringung als Sacheinlage in eine Fondsgesellschaft realisiert. PERSONALAUFWAND Der Personalaufwand blieb im Berichtszeitraum konstant mit EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) Der Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2019 neben den beiden Vorständen 19 Mitarbeiter (i. VJ: 18 Mitarbeiter), davon 12 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ.: 10 Mitarbeiter). Durchschnittlich beschäftigte der Konzern während der Berichtsperiode 18 Mitarbeiter (i. VJ.: 18 Mitarbeiter), davon 11 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ: 10 Mitarbeiter). SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich in der Berichtsperiode auf EUR 6,3 Mio. (i. VJ.: EUR 5,8 Mio.). Diese beinhalten vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks. Trotz des Ausbaus des Portfolios konnten diese um EUR 0,5 Mio. auf EUR 2,5 Mio. reduziert werden. Ursächlich für die Verringerung ist in erster Linie die Einführung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse". Die erstmalige Anwendung dieses IFRS-Standards ab dem 1. Januar 2019 führte dazu, dass fixe Pachtaufwendungen i.H.v: EUR 0,8 Mio. nicht länger in den Kosten für den Betrieb der Solarparks enthalten sind. Gegenläufig nahmen die Verwaltungskosten i.H.v. EUR 0,3 Mio. sowie die Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten um EUR 0,4 Mio. zu. Dies steht vor allem mit der Zunahme der Transaktionskosten aus den Erwerben im Zusammenhang. Insgesamt wurde der Modulbestand einmalig um EUR 0,4 Mio. wertgemindert, davon entfielen EUR 0,1 Mio. auf neue Module, die zu einem höheren Preis als Ersatzprodukt für bestimmte Konzernanlagen eingekauft worden sind und EUR 0,3 Mio. auf Altmodule, die im Rahmen der Umsetzung von Gewährleistungsansprüchen Teil des Vorratsvermögen sind. Die Kosten für den Betrieb der Solarparks betreffen Aufwendungen wie Reparaturen und Instandhaltung sowie Versicherungen, Eigenstrombedarf, Materialkosten und Kosten für die Rasen-/Grünpflege. Auch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb, unter anderem Kfz-, EDV- und Telekommunikationskosten, sind im sonstigen Betriebsaufwand enthalten. Diese Aufwendungen blieben insgesamt in etwa unverändert im Vergleich zum Vorjahr. EBITDA Der 7C Solarparken Konzern hat ein EBITDA von EUR 38,1 Mio. erzielt (i.VJ.: EUR 35,1 Mio.), was einer Steigerung von 8,5% entspricht. Die EBITDA Marge erhöhte sich leicht von 87,0% in 2018 auf 88,4% in 2019. Positiv auf die EBITDA-Marge haben sich die Zunahme der einmaligen Effekte im sonstigen betrieblichen Ertrag sowie die erstmalige Anwendung von IFRS 16, bei der die Pachtaufwendungen nicht mehr den Betriebsaufwendungen zuzuordnen sind, mit EUR 0,8 Mio. ausgewirkt. Gegenläufig hat sich eine Wertminderung der Vorräte i.H.v. EUR 0,4 Mio. sowie eine Zunahme der Gestattungsrückstellungen i.H.v. von EUR 0,5 Mio. ausgewirkt. ABSCHREIBUNGEN Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und Nutzungsrechte in Höhe von EUR 22,8 Mio. (i.VJ.: EUR 19,7 Mio.). Die Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen ist auf die Erweiterung des Anlagenportfolios (+EUR 1,9 Mio.), erstmalige Abschreibungen auf Nutzungsrechte (+EUR 1,2 Mio.) i.V.m. der Erstanwendung des Standards IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ab dem 01.01.2019 zurückzuführen. Zusätzlich wurden immaterielle Vermögenswerte mit EUR 0,1 Mio. planmäßig und Geschäfts- oder Firmenwerte aus Erwerben in 2019 mit EUR 0,5 Mio. sowie Projektrechte mit EUR 0,2 Mio. außerplanmäßig abgeschrieben. EBIT Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 15,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 14,5 Mio. in 2019 zurückgegangen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 33,5% (i.VJ.: 37,9%). BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS Während im Vorjahr ein Beteiligungs- und Finanzergebnis von minus EUR 7,1 Mio. ausgewiesen wurde, belief sich dieses in der Berichtsperiode auf minus EUR 5,8 Mio. Die Abnahme ist einerseits darauf zurückzuführen, dass in der Vorjahresperiode noch eine Vorfälligkeitsentschädigung von EUR 1,0 Mio., hauptsächlich für die vorzeitige Tilgung der Projektfinanzierungen der Säugling Solar GmbH & Co. KG bezahlt wurde. Zum anderen ist die Abnahme auf die vollständige Rückzahlung der hochverzinsten Projektfinanzierungen der Solarpark Hohenberg GmbH (Zinssatz: 4,9%) im Laufe des ersten Halbjahr 2019 zurückzuführen (EUR 0,1 Mio.). Darüber hinaus hat der Konzern Finanzerträge aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von EUR 0,6 Mio. erwirtschaftet. Gegenläufig fielen erstmalig Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten (EUR 0,3 Mio.) an, die mit der Erstanwendung des neuen Standards IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ab dem 01.01.2019 in Verbindung stehen. PERIODENERGEBNIS Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2019 insgesamt auf EUR 0,7 Mio. (i.VJ.: EUR 2,2 Mio.). Der Steueraufwand des Konzerns wurde durch mehrere Einmaleffekte positiv beeinflusst. Erstens wurde der tatsächliche Steueraufwand des Vorjahres von einem Steuerertrag i.H.v. EUR 1,0 Mio. geprägt. Dies resultiert im Wesentlichen aus einer Veränderung der Steuererklärungen der Muttergesellschaft aus dem Zeitraum 2010-2014 (Ertrag i.H.v. EUR 0,6 Mio.) sowie der Auflösung von Steuerrückstellungen, die die Vorjahre betrafen (Ertrag i.H.v. EUR 0,5 Mio.). Beides steht im Zusammenhang mit den Ergebnissen aus der im Berichtsjahr abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfung. Zweitens wurde der latente Steueraufwand von der Anpassung des Konzernsteuerhebesatzes durch die Abnahme des Gewerbesteuerhebesatzes in Bayreuth mit 0,7% sowie die Senkung des belgischen Steuerhebesatzes von 34% auf 30% mit insgesamt EUR 0,2 Mio. positiv beeinflusst. Darüber hinaus wurden EUR 0,5 Mio. bisher nicht erfasste steuerliche Verluste im Berichtszeitraum verwendet. Der Konzernjahresüberschuss von EUR 8,0 Mio. (i.VJ.: EUR 6,0 Mio.) setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 7,9 Mio. sowie dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von EUR 0,1 Mio. zusammen. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE VERMÖGENSLAGE Die Vermögenslage der 7C Solarparken setzt sich zu rund 83% (i.VJ: 84%) aus langfristigen Vermögenswerten zusammen. In der Berichtsperiode nahmen die langfristigen Vermögenswerte, insbesondere durch die rege Investitionstätigkeit in Solar- und Windanlagen sowie durch die Bilanzierung von Nutzungsrechten (EUR 20,0 Mio.) aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ab 01.01.2019 zu. Die immateriellen Vermögenswerte der 7C Solarparken beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 4,2 Mio. (i.VJ. EUR 3,1 Mio.) und beinhalteten insbesondere Projektrechte sowie die Serviceverträge der Betriebsführung von Anlagen Dritter, die im Zuge der Unternehmenserwerbe in der Berichtsperiode erworben wurden. Die Grundstücke und Gebäude, d.h. das sog. PV Estate, sind auf EUR 10,4 Mio. (i.VJ. EUR 9,6 Mio.) angewachsen. Bei den Zugängen handelt es sich um Grundstücke in Brandenburg a.d. Havel (Brandenburg), Osterode (Niedersachsen), Henschleben (Thüringen), Calbe (Sachsen-Anhalt) und Bernsdorf (Sachsen). Insgesamt vergrößerte sich das PV Estate Portfolio mit diesen Erwerben um 23,5 ha auf 133,5 ha. Der Konzern hat im Berichtszeitraum EUR 29,9 Mio. in die Erweiterung des Solaranlagenportfolios investiert. Aus Unternehmenserwerben erhöhten sich die Solaranlagen um EUR 18,5 Mio. Weiterhin wurden Investitionen von EUR 7,8 Mio. getätigt und Solaranlagen mit einem Buchwert von EUR 3,2 Mio. fertiggestellt, die sich am 31.12.2018 noch im Bau befanden. Schließlich wurden Projektrechte i.H.v. EUR 0,3 Mio. in die Solaranlagen umgegliedert. Gegenläufig wirkte sich eine Umgliederung von Solaranlagen in die Nutzungsrechte aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" um EUR 4,7 Mio. zum 01.01.2019 aus. Es handelt sich dabei um Miet- und Pachtverträge, deren einmalige (d.h. bereits abgegoltene) Pachtzahlung bisher in den Solaranlagen dargestellt wurde sowie um eine Solaranlage und ein Grundstück, für die ein Leasingverhältnis besteht. Die planmäßigen Abschreibungen betrugen EUR 21,0 Mio. Demzufolge ist der Buchwert der Solaranlagen in der Summe auf EUR 270,3 Mio. (i. VJ. EUR 266,2 Mio.) gestiegen. Die Solarparks im Bau entsprachen einem Buchwert von EUR 3,5 Mio. am Bilanzstichtag (i.VJ. EUR 3,4 Mio.) Im Berichtszeitraum hat der Konzern Investitionen von EUR 12,3 Mio. in die ersten zwei Windanlagen getätigt, auf die planmäßige Abschreibungen i.H.v. EUR 0,4 Mio. anfielen. Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ab dem 01.01.2019 ergibt sich bei den Sachanlagen eine neue Position "Nutzungsrechte". Am 01.01.2019 hat der Konzern erstmalig Nutzungsrechte i.H.v. EUR 17,5 Mio. angesetzt. Erstens wurden eine Solaranlage und ein Grundstück mit einem Buchwert von EUR 1,4 Mio., die bisher vom Konzern gemäß IAS 17 bilanziert wurden, in die Nutzungsrechte umgegliedert. Darüber hinaus wurden Einmalpachtzahlungen i.H.v. insgesamt EUR 4,4 Mio., nämlich EUR 3,5 Mio. aus den Solaranlagen und EUR 0,9 Mio. aus den langfristigen und kurzfristigen Vermögenswerten in die Nutzungsrechte umgegliedert. Den Nutzungsrechten wurden Leasingverbindlichkeiten i.H.v. EUR 13,0 Mio. gegenübergestellt. Davon wurden EUR 1,2 Mio. aus den Finanzverbindlichkeiten umgegliedert. Im Laufe des Geschäftsjahres nahmen die Nutzungsrechte infolge von Unternehmenserwerben um EUR 2,8 Mio. zu, während der Abschluss von neuen Mietverträgen zur Bilanzierung von EUR 1,1 Mio. Nutzungsrechte führte. Gegenläufig wirkten sich die planmäßigen Abschreibungen i.H.v. EUR 1,2 Mio. sowie die Auflösung eines Mietvertrags vor Vertragsende (EUR 0,2 Mio.) aus. Somit belief sich der Buchwert der Nutzungsrechte am Bilanzstichtag auf EUR 20,0 Mio. Der neue Geschäftsplan 2020-2022 sieht vor, dass der Konzern durch Zukäufe sowie durch die Begleitung von kapitalintensiven Maßnahmen in den von ihr verwalteten Fondsgesellschaften eine Beteiligung aufbaut. Bis zum Jahresende hat der Konzern EUR 2,7 Mio. Anteile in solchen Fondsgesellschaften aufgebaut, die sie infolge ihres maßgeblichen Einflusses auf diese Gesellschaften nach der Equity Methode bilanziert. Aktive latente Steuern wurden auf Verlustvorträge und auf Neubewertungen der Verbindlichkeiten sowie auf Aufwertungen des Anlagevermögens infolge der Kaufpreisallokation von Unternehmenserwerben angesetzt. Ferner werden in den Parks Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sowie degressive Abschreibungen gem. § 235 Abs. 3 HGB (Fassung 2008) geltend gemacht. Die hieraus entstehenden Verlustvorträge können steuerlich genutzt werden. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich deutlich von EUR 54,8 Mio. am Jahresende 2018 auf EUR 70,0 Mio. zum 31. Dezember 2019 erhöht. Dies ist hauptsächlich auf einen Anstieg der liquiden Mittel auf EUR 59,0 Mio. (2018: EUR 49,5 Mio.) zurückzuführen. Hiervon sind EUR 15,3 Mio. (i.VJ: EUR 16,8 Mio.) mit branchenüblichen Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avale belegt. Die Bilanzsumme ist von EUR 345,0 Mio. auf EUR 401,3 Mio. angestiegen. Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 129,8 Mio. (i.VJ: EUR 104,7 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 25,0 Mio. beziehungsweise um 23,9% basiert hauptsächlich auf der im Juni durchgeführten Kapitalerhöhung im Rahmen einer Privatplatzierung (EUR 15,2 Mio.), der im November durchgeführten Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht (EUR 8,0 Mio.) sowie dem positiven Konzernergebnis (EUR 8,0 Mio.) unter Berücksichtigung der Auszahlung von Dividenden i.H.v. EUR 5,9 Mio. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 30,4% zum 31. Dezember 2018 auf solide 32,3% zum Bilanzstichtag. Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2019 insgesamt auf EUR 221,2 Mio. (2018: EUR 211,3 Mio.). Es handelte sich hier um die Darlehen zur Finanzierung der Solar- und Windparks, der Immobilien des sog. PV Estate sowie auch um den im Vorjahr emittierten Schuldschein. Die lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betrugen zum Bilanzstichtag EUR 15,7 Mio. Die Zunahme ist ausschließlich auf die Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zurückzuführen. Am 01.01.2019 wurden EUR 11,7 Mio. Leasingverbindlichkeiten, denen in gleicher Höhe Nutzungsrechte zuzuordnen sind, erstmalig bilanziell erfasst. Darüber hinaus wurden EUR 1,2 Mio. aus den Finanzverbindlichkeiten umgegliedert. Im Berichtszeitraum haben die Leasingverbindlichkeiten einerseits durch Unternehmenserwerbe mit EUR 2,8 Mio. und durch den Abschluss von neuen Leasingverträgen um EUR 0,6 Mio. zugenommen, andererseits nahmen sie durch die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten i.V.m. Nutzungsrechten um EUR 0,3 Mio. zu. Gegenläufig wurden sie durch die Entrichtung von Pachtzahlungen um EUR 1,0 Mio. getilgt. Der Anstieg der passiven latenten Steuern von EUR 14,0 Mio. auf EUR 16,0 Mio. steht im Zusammenhang mit dem Ansatz des Sachanlagevermögens zum Zeitwert im Rahmen der im Berichtszeitraum durchgeführten Kaufpreisallokationen. Bei den langfristigen Rückstellungen war eine Zunahme um EUR 2,5 Mio. auf EUR 13,2 Mio. zu verzeichnen. Dies war vor allem auf die Rückbaurückstellungen zurückzuführen, die im Wesentlichen auf Grund der Unternehmenserwerbe sowie der Neubauprojekte und aus der Aufzinsung um EUR 2,0 Mio. anstiegen. Daneben stiegen Rückstellungen für Gestattungsverträge mit EUR 0,5 Mio. an. Schließlich nahm die Drohverlustrückstellung mit EUR 0,1 Mio. ab, weil ein Mietvertrag für ein Bürogebäude vor Vertragsende beendet werden konnte. FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 9,5 Mio. (i.VJ: EUR 15,5 Mio.). Dabei wurde der "Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit" i.H.v. EUR 27,9 Mio. sowie der "Netto-Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit" i.H.v. EUR 9,6 Mio. eingesetzt, um den Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit i.H.v. EUR 28,0 Mio. auszugleichen, was per Saldo zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds führte. Die einzelnen Zahlungsmittelzu- bzw. abflüsse stellten sich wie folgt dar: Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich von EUR 22,6 Mio. auf EUR 27,9 Mio. Er resultiert im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus generierten Einzahlungen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug minus EUR 28,0 Mio. (i.VJ: minus EUR 26,1 Mio.) und resultierte im Wesentlichen aus dem Nettozahlungsmittelabfluss aus den unterschiedlichen Unternehmenserwerben (EUR 12,5 Mio.), den Investitionen in Sachanlagen (EUR 10,1 Mio.) - insbesondere Solaranlagen und neue Nutzungsrechte, dem Erwerb von Anteilen die nach der Equity Methode bilanziert werden (EUR 2,7 Mio.), sowie den Anzahlungen auf Solaranlagen im Bau (EUR 3,3 Mio.). Positiv auf den Cashflow aus der Investitionstätigkeit wirkte sich ein Verkauf einzelner Finanzanlagen in Höhe von EUR 0,4 Mio. aus. Der positive Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf EUR 9,6 Mio. (i.VJ: minus EUR 18,9 Mio.). Dieser Betrag umfasst vor allem die beschriebenen Einzahlungen aus den Kapitalerhöhungen i.H.v. EUR 23,2 Mio. sowie die Einzahlungen von neuen projektgebundenen Krediten i.H.v. EUR 22,6 Mio. sowie die Aufnahme von neuen Leasingverbindlichkeiten (EUR 0,7 Mio.). Dagegen haben sich liquiditätsmindernd die Tilgung von Krediten in Höhe von EUR 29,4 Mio., die Ausschüttung von Dividenden i.H.v. EUR 5,9 Mio. sowie Tilgungen der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 von EUR 1,1 Mio. ausgewirkt. Schließlich betrugen die Transaktionskosten für die Fremd- und Eigenkapitalbeschaffung EUR 0,5 Mio. Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Die sich abzeichnende Verbesserung des EBITDA sowie die Erweiterung des Anlagenportfolios spiegelt die Unternehmensplanung und Intention einer nachhaltigen und kontinuierlichen Geschäftsentwicklung erfolgreich wider. Der Vorstand beurteilt diese Entwicklung als positiv und sieht die Möglichkeit der weiteren Verbesserung des Unternehmenserfolgs durch die Ausführung des Geschäftsplans 2020-2022. WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG(Berichterstattung auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - HGB) GESCHÄFTSVERLAUF 2019 Im Vergleich zu ihren Tochtergesellschaften hatte die 7C Solarparken AG bisher eine relativ geringe Bedeutung für den Konzern als Ganzes, da die wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns - dessen Solar- und Windanlagen - meist von anderen Konzerngesellschaften gehalten werden. Der Stellenwert der 7C Solarparken AG gewinnt jedoch immer mehr an Bedeutung, nicht nur da die Muttergesellschaft zunehmend auch unmittelbar Solaranlagen betreibt, sondern in steigendem Maße auch die Finanzierung des Erwerbs von Bestandsanlagen sowie die Errichtung neuer Anlagen in anderen Konzerngesellschaften sichert. Die 7C Solarparken AG hat sowohl ihre Umsatz- als auch die EBITDA-Prognose deutlich übertroffen. Der 2019er Geschäftsverlauf ist im strategischen und finanziellen Sinne als positiv zu betrachten. PROGNOSE-IST-VERGLEICH Der Umsatz der 7C Solarparken AG hat mit EUR 6,3 Mio. die Prognose von EUR 3,1 Mio. deutlich übertroffen. Dies hängt damit zusammen, dass die Ertragslage vor allem durch externe Umsatzerlöse aus Dienstleistungen verbessert werden konnte. Die Umsätze aus Stromerlösen gingen dagegen nach dem Rekordjahr 2018 um 5,1% zurück. Die gute Umsatzentwicklung hat sich auch auf das EBITDA positiv ausgewirkt, das den prognostizierten Wert (EUR 0,2 Mio.) mit EUR 0,8 Mio. deutlich übertreffen konnte. scroll
Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 11,2 GWh, was 7,7% über der Prognose i.H.v. 10,4 GWh lag. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.056 kWh/ kWp erreicht und übertrifft somit den prognostizierten Wert von 973 kWh/kWp um 8,5%. Die Performance Ratio der Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 85,5% (Prognose: 85,0%). Die Performance Ratio lag damit leicht über dem prognostizierten Wert. ERTRAGSLAGE UMSATZ Die Umsatzerlöse der 7C Solarparken AG haben sich mit EUR 6,3 Mio. (i. VJ. EUR 6,2 Mio.) leicht erhöht. Positiv auf die Umsatzentwicklung hat sich der konzernexterne Umsatz ausgewirkt, der sich auf EUR 0,6 Mio. (i.VJ: EUR 0,1 Mio.) im Wesentlichen aufgrund von Umsätzen aus Dienstleistungen an PV-Anlagen aus dem im Jahr 2019 neu erworbenen Betriebsführungsgeschäft erhöhte. Zu nennen sind u.a. die Reparatur eines Hagelschadens (EUR 0,3 Mio.) in einer Anlage sowie der Wechselrichterumbau in einer anderen Anlage (EUR 0,1 Mio.). Negativ auf die Umsatzentwicklung hat sich ein Rückgang aus dem konzerninternen Umsatz um EUR 0,3 Mio. auf EUR 4,3 Mio. ausgewirkt, worin eine leichte Verringerung von Modulverkäufen im Vergleich zum Vorjahr zum Tragen kommt. Auch hat sich der Stromverkauf um EUR 0,1 Mio. auf EUR 1,4 Mio. aufgrund der Normalisierung vom außerordentlich guten Solarjahr 2018 reduziert. Darüber hinaus hat die 7C Solarparken AG Mieteinnahmen i.H.v. TEUR 23 durch die Vermietung Ihrer Immobilienobjekte erzielt (i.VJ: TEUR 15). SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen (EUR 0,7 Mio.) wurde im Wesentlichen einmalig ein Ertrag von EUR 0,3 Mio. aus der Aufdeckung stiller Reserven infolge der Erbringung von Vorratsvermögen als Sacheinlage in eine Fondsgesellschaft sowie ein Gewinn aus der Veräußerung von Aktien in Höhe von EUR 0,2 Mio. vereinnahmt. ERHÖHUNG BESTAND UNFERTIGER LEISTUNGEN Die Gesamtleistung hat sich durch den Bestand an unfertiger Leistung um EUR 0,3 Mio. erhöht. Hierunter fällt der am Jahresende 2019 noch nicht vollständig abgeschlossene Modultausch für eine Anlage aus dem Betriebsführungsgeschäft. MATERIALAUFWAND - AUFWENDUNGEN FÜR BEZOGENE LEISTUNGEN Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich mit EUR 2,5 Mio. (i. VJ. EUR 2,6 Mio.) leicht verringert. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich deutlich von EUR 0,3 Mio. in 2018 auf EUR 0,9 Mio. in 2019 erhöht. Ausschlaggebend hierfür waren zum einen die Aufwendungen aus den erhöhten Umsätzen für Dienstleistungen aus dem Betriebsführungsgeschäft und zum anderen eine erhöhte Verrechnung konzerninterner Dienstleistungen. PERSONALKOSTEN Die Personalaufwendungen haben sich um 5,9% aufgrund der Personalzusammensetzung auf insgesamt EUR 0,9 Mio. leicht reduziert. Die Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresende betrug 12 (i.VJ: 10) Mitarbeiter. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2019 um EUR 0,3 Mio. auf EUR 2,1 Mio. erhöht. Diese Erhöhung ist vor allem auf Gewährleistungsaufwand in Höhe von EUR 0,4 Mio. zurückzuführen. ABSCHREIBUNGEN Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,9 Mio. (i.VJ: EUR 0,9 Mio.). ZINSEN - STEUERN Die Zinserträge mit EUR 3,8 Mio. sind deutlich angestiegen (EUR 3,1 Mio.). Dies hängt mit der Rolle der 7C Solarparken AG als Finanzierungsgesellschaft des Konzerns zusammen. Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls angestiegen und betrugen EUR 1,1 Mio. (i.VJ: EUR 1,0 Mio.). Ursächlich für den Anstieg ist, dass die Solarparken AG zunehmend als Finanzierungsholding für den Konzern auftritt und Finanzierungen für Projekte in anderen Projektgesellschaften aufnimmt. Das Ergebnis nach Steuern liegt bei EUR 3,8 Mio. (i.VJ: EUR 1,7 Mio.). Durch die Auflösung von Steuerrückstellungen aus Vorjahren sowie durch das Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung ergaben sich einmalige Steuererlöse, die die Steueraufwendungen übertrafen. Insgesamt waren die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mit - EUR 0,8 Mio. negativ (2018: + EUR 0,7 Mio.). Die sonstigen Steuern lagen bei TEUR 9 (2018: TEUR 3). Im Ergebnis erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von EUR 3,8 Mio. (i.VJ: Jahresüberschuss von EUR 1,7 Mio.). VERMÖGENS- UND FINANZLAGE ANLAGEVERMÖGEN Die immateriellen Vermögensgegenstände haben sich im Geschäftsjahr 2019 reduziert. Ein Betrag von TEUR 9 wurde planmäßig abgeschrieben, so dass am Ende des Geschäftsjahres die Gesellschaft immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 8 (i.VJ: TEUR 17) in ihrem Jahresabschluss auswies. Das Sachanlagevermögen sank auf EUR 12,7 Mio. im Vergleich zu EUR 13,5 Mio. im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die gleichbleibende Anzahl an Solaranlagen und Grundstücken/Gebäuden und die darauf anfallenden regulären Abschreibungen zurückzuführen. Die Finanzanlagen i.H.v. EUR 38,1 Mio. (2018: EUR 32,1 Mio.) beinhalten die unmittelbaren Beteiligungen an Tochterunternehmen und entfallen hauptsächlich auf die Beteiligung an der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, i.H.v. EUR 24,7 Mio. Im Jahr 2019 wurden Beteiligungen an neuen Tochterunternehmen i.H.v. EUR 2,2 Mio. erworben. Außerdem wurden zwei bereits bestehende Beteiligungen an verbundenen Unternehmen mit zusammen EUR 2,4 Mio. aufgestockt. Sonstige Beteiligungen sind im Geschäftsjahr für insgesamt EUR 1,4 Mio. erworben worden. UMLAUFVERMÖGEN Das Umlaufvermögen ist mit EUR 121,7 Mio. stark angestiegen (i.VJ: EUR 98,0 Mio.). Der signifikante Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der ausgereichten konzerninternen Darlehen auf EUR 105,1 Mio. (i.VJ: EUR 90,1 Mio.). Auch das Vorratsvermögen ist von EUR 0,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 3,1 Mio. gestiegen. Diese Zunahme hängt mit der Erhöhung des Modulbestandes von EUR 0,2 Mio. auf EUR 2,8 Mio. zusammen, da viele Module für die Neubauprojekte bereits eingekauft wurden. Die Bilanzsumme nahm von EUR 143,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 172,7 Mio. am Bilanzstichtag zu. EIGENKAPITAL Das Eigenkapital der 7C Solarparken AG ist während des Geschäftsjahres 2019 insgesamt mit EUR 21,1 Mio. auf EUR 122,9 Mio. gestärkt worden. Hierzu haben neben dem positiven Jahresergebnis (EUR 3,8 Mio.) insbesondere die zwei Barkapitalerhöhungen i.H.v. EUR 23,2 Mio. beigetragen, die zur Finanzierung des eigenen Solaranlagenportfolios sowie der Erweiterung des Beteiligungsportfolios eingesetzt werden. Gegenläufig hat sich die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre der Gesellschaft (EUR 5,9 Mio.) ausgewirkt. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen fielen um EUR 0,2 Mio. auf EUR 2,9 Mio. im Geschäftsjahr 2019. Dies ist vor allem bedingt durch die Abnahme der Steuerrückstellungen um EUR 0,4 Mio. Gegenläufig wirkte sich die leichte Erhöhung der sonstigen Rückstellungen um EUR 0,2 Mio. aus. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten sind von EUR 38,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 46,8 Mio. zum Bilanzstichtag angestiegen. Ursächlich für den starken Anstieg ist im Wesentlichen die zunehmende Funktion der 7C Solarparken AG als Finanzierungsholding insbesondere für die Finanzierung von Konzerngesellschaften. Im Vergleich zum Vorjahr (EUR 36,4 Mio.) haben sich die Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen auf EUR 44,9 Mio. erhöht. Dagegen hat die 7C Solarparken AG ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Konzerngesellschaften um EUR 1,4 Mio. verringert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um EUR 0,9 Mio. auf EUR 1,0 Mio. hauptsächlich aufgrund einer offenen Rechnung bezüglich eines Modulkaufs gestiegen. FINANZLAGE Primäres Ziel der finanziellen Aktivitäten der Gesellschaft ist es, die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sowie die Steuerung der Finanzierungsaktivitäten innerhalb des Konzerns sicherzustellen. Der Kapitalbedarf der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Investitionsaktivitäten und der laufenden betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Zahlungsmittelzuflüsse aus Bankfinanzierungen und der Ausgabe neuer Aktien gedeckt. Der Zahlungsmittelabfluss aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von EUR 2,5 Mio. und die Zahlungsmittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 5,7 Mio. standen beträchtliche Zahlungszuflüsse aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 13,3 Mio. gegenüber. Der Kassenbestand erhöhte sich somit um EUR 5,0 Mio. auf EUR 11,3 Mio. (i.VJ: EUR 6,3 Mio.). Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die von der Gesellschaft gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst im Zeitpunkt der Ausübung nach Ablauf von 11 Jahren Auswirkungen haben. Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Der Vorstand ist mit der Entwicklung sehr zufrieden. Die 7C Solarparken AG konnte im Berichtszeitraum jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. PROGNOSEBERICHTMUTTERGESELLSCHAFTAufgrund des strategischen Fokus des Konzerns werden die Erlöse der 7C Solarparken AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios generiert. Darüber hinaus wird die 7C Solarparken AG aus ihren eigenen Solaranlagen und PV Estate Umsatzerlöse generieren können. Des Weiteren werden einmalige Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres für das kommende Geschäftsjahr nicht im gleichen Umfang erwartet, sodass der Vorstand einen Umsatz von EUR 3,3 Mio. sowie ein negatives EBITDA von EUR 0,5 Mio. plant. Das Anlagenportfolio der Muttergesellschaft sollte eine Produktion von 10,5 GWh, einen Ertrag pro installierter Anlagenleistung von 984 kWh/kWp und eine Performance Ratio von 84% für das Geschäftsjahr 2020 erreichen. KONZERNUnter Berücksichtigung der zeitanteiligen Kapazitätserweiterung im Rahmen der im Berichtsjahr getätigten Investitionen, die sich in 2020 erstmalig ganzjährig in der Ertragslage auswirken werden und den Konsequenzen aus der Corona Krise erwartet der Vorstand für den Konzern gleichbleibende Umsatzerlöse von EUR 43,0 Mio. und ein EBITDA von EUR 36,0 Mio. Der Vorstand geht bei seiner EBITDA Prognose für das Geschäftsjahr 2020 für den Konzern davon aus, dass sich das prognostizierte EBITDA mit EUR 36,0 Mio. im Vergleich zum EBITDA des Berichtszeitraums (EUR 38,1 Mio.) etwas abschwächen wird. Der Vorstand prognostiziert den Cash Flow je Aktie für 2020 auf EUR 0,48 je Aktie, der sich aus dem Herausrechnen von den o.g. Einmaleffekten ergibt. Prognose Konzernzahlen 2020 scroll
Die Produktion wird auf 188 GWh und der Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) auf 972 kWh/ kWp prognostiziert. Die Performance Ratio der Anlagen soll in Folge im Geschäftsjahr 2020 bei 78% liegen. Dieser Ausblick basiert auf den folgenden Annahmen:
RISIKO- UND CHANCENBERICHTRISIKENRISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM Die 7C Solarparken AG und die mit ihr konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch ihre Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems (IKS) von 7C Solarparken ist es, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat die externen Anforderungen nach dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards sowie den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen unter Hinzuziehung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt. Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziel des RMS und des IKS von 7C Solarparken im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen kann. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, -steuerung und -kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:
Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig. RISIKOMANAGEMENTPROZESS Das Risikomanagement von 7C Solarparken ist nach den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht. IDENTIFIZIERUNG Die Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf den Betrieb von Bestandsanlagen, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In vierteljährlichen Meetings werden die identifizierten Risiken prozessseitig überprüft. An den Besprechungen nehmen mindestens ein Vorstandsmitglied und eine Führungskraft aus Monitoring, O&M oder der kaufmännischen Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes, kaufmännisches und technisches Reporting. BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSEN In der "Risk Map" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsorientiertes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden. RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHE Die Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu Prioritätsabstufungen. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt. Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt, wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von 7C Solarparken beeinflusst. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt: scroll
Um das Risiko zu bewerten, werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind: scroll
Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüberstellt, definiert 7C Solarparken die Ebenen der Prioritäten mit "gering", "mittel" und "hoch". RISIKOPOSITIONEN BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKENIn regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet. HOHE EINZELRISIKEN:
MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:
GERINGE EINZELRISIKEN:
Der Konzern ist aus heutiger Sicht grundsätzlich in der Lage den aufgezeigten Risiken zu begegnen, diese zu steuern oder gegebenenfalls auch tragen zu können. CHANCENAls Solarkraftwerksbetreiber mit einem klaren Fokus auf den deutschen Markt
RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTENDie sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, und Ausfallrisiken. Ziel der Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Die 7C Solarparken verwendet im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Außerdem wird im Rahmen der Thesaurierungsaktivitäten im beschränkten Umfang Handel mit Wertpapieren und Derivaten betrieben. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSDer Vorstand der 7C Solarparken AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der 7C Solarparken AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des zusammengefassten Lagebericht unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20. Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet. Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Gesellschaften in Italien, Belgien, der Niederlande und Dänemark, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentral bei der 7C Solarparken AG in Bayreuth, in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt. Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult. Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten. GESAMTBEURTEILUNGDas Unternehmen hat eine Organisation und ein Geschäftsmodell, welches als Plattform dient, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich von dem Altlastenrisiko der Vergangenheit hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solaranlagen hauptsächlich in Deutschland verändert. Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau und den M&A Chancen ergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken. WEITERE GESETZLICHE ANGABENI. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315D, 289F HGBWir sind dazu übergegangen, die Erklärung zur Unternehmensführung, welche die jährliche Entsprechenserklärung enthält, den Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Informationen zur Festlegung der Frauenquote zusammenzufassen. Die Ausführungen hierzu sind den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.solarparken.com dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe (Darstellung) im zusammengefassten Lagebericht wird daher verzichtet. II. VERGÜTUNGSBERICHTEine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für die Gesellschaft zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über die Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen. VORSTANDVergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstands. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung. Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 75 bis 80%, der variable Teil zwischen 20 bis 25% der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden. Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstands Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen, die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten. In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialversicherung der beiden Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden im Personalaufwand erfasst. Im Geschäftsjahr 2019 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten: scroll
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Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf: scroll
* Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbarer oder unmittelbarer Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns. Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt TEUR 449 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt. Die gezahlten Beträge entsprechen im Wesentlichen den oben ausgewiesenen Aufwendungen, zuzüglich die Zahlung der zurückgestellten Tantiemen (TEUR 100), die das Geschäftsjahr 2018 betreffen, abzüglich der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100) für das Jahr 2019. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Vorjahr auf: scroll
* Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbarer oder unmittelbarer Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns. AUFSICHTSRATDie Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 84 (i.VJ: TEUR 84). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in jedem Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einer fixen Vergütung sowie aus Sitzungsgeldern und Reisekostenerstattungen zusammensetzt. scroll
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2019 und danach folgende Mitglieder: Joris De Meester scroll
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
Bridget Woods scroll
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
Paul Decraemer scroll
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
III. ANGABEN GEMÄß § 315A ABS. 1 UND § 289A ABS.1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDSZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315A ABS. 1 NR. 1 UND § 289A ABS. 1 NR. 1 HGB)ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 61.356.441,00. Es ist eingeteilt in 61.356.441 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit (insbesondere) keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre. DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL Direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10% der Stimmrechte überschreiten, betreffen die folgenden Personen:
BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315A ABS. 1 NR. 2 UND § 289A ABS. 1 NR. 2)Es sind dem Vorstand der Gesellschaft keine solche Vereinbarungen bekannt. BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315A ABS. 1 NR. 6 UND § 289A ABS. 1 NR. 6 HGB)ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS Die Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG ff.) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Sogenannte "Golden Parachute"-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstands erschweren, bestehen nicht. BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315A ABS. 1 NR. 7 UND § 289A ABS. 1 NR. 7 HGB)ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALS BEDINGTES KAPITAL 2016 Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten ,die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen, oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016, d.h. insbesondere zu mindestens 80% des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA(r)- Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter bestimmten Verwässerungsschutzregeln. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016 abzuändern. Infolge der Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 2016 im Laufe des Geschäftsjahr 2017, beträgt das bedingte Kapital 2016 am Bilanzstichtag noch EUR 19.976.479,00 durch Ausgabe von bis 19.976.479 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Im Vorjahr wurde das Bedingte Kapital 2016 entsprechend der Erhöhung bzw. Herabsetzung des gezeichneten Kapitals, wie in Abschnitt 21.2.A Kapitalrücklage des Konzernanhangs bzw. 1.1.I des Anhangs der 7C Solarparken AG beschrieben, im gleichen Verhältnis erhöht bzw. herabgesetzt. GENEHMIGTES KAPITAL 2018 Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 7. Juni 2019 hat das Genehmigte Kapital 2018 aufgehoben. GENEHMIGTES KAPITAL 2019 Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 7. Juni 2019 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 6. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 26.697.041,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur in den folgenden Fällen zulässig: (i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten; (iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; (iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2019 abzuändern. Infolge der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals 2019 im Laufe des Geschäftsjahrs 2019, erstreckt sich die Ermächtigung des Vorstands im Rahmen des genehmigten Kapitals 2019 am Bilanzstichtag noch auf die Ausgabe von bis zu EUR 18.734.683,00 durch Ausgabe von bis zu 18.734.683 neuen auf den Inhaber lautenden Stückakten. ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND VERÄUßERUNG VON EIGENEN AKTIEN Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigung wurde am 12. Dezember 2014 wirksam. Sie wurde während des Geschäftsjahres 2019 nicht verwendet und ist seit dem 11. Dezember 2019 erloschen. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315A ABS. 1 NR. 8 UND § 289A ABS. 1 NR. 8 HGB)Die 7C Solarparken AG hat einen Schuldschein in drei Tranchen ausgegeben. Der Schuldscheinvertrag sieht im Falle eines Kontrollwechsels ein außenordentliches Kündigungsrecht der Schuldscheininvestoren vor. Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind. ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315A ABS. 1 NR. 9 UND § 289A ABS. 1 NR. 9 HGB)Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht.
Bayreuth, 8. April 2020 Steven De Proost, Vorstandvorsitzender, CEO Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 20197C Solarparken AG, BayreuthAKTIVA scroll
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2019 VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019scroll
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 20197C Solarparken AG, Bayreuth1. ALLGEMEINE ANGABENDie 7C Solarparken AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 S.2 HGB i. V. m. § 264d HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Bayreuth und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth in der Abteilung B mit der Handelsregisternummer 6106 eingetragen. Für die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird das gesetzliche Gliederungsschema angewendet. Zur besseren Verständlichkeit und Klarheit des Jahresabschlusses wurde innerhalb des Anlagevermögens das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2.A II bzw. Abs. 3.B Nr. 3 HGB erweitert um die Posten Solaranlagen und Solaranlagen im Bau. 1.1 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie bestehenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden stetig ausgeübt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: A. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über eine Nutzungsdauer von in der Regel 3 bis 5 Jahren. B. SACHANLAGEN Die bilanzierten Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aktiviert. Soweit erforderlich, werden auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen Nutzungsdauern zwischen 3 bis 33 Jahren zu Grunde. C. FINANZANLAGEN Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. D. VORRÄTE Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse und Waren werden mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte wurden zum Nominalbetrag angesetzt. E. FORDERUNGEN UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Nettoforderungen wird i.H.v. einem Prozent vorgenommen. F. WERTPAPIERE Die Gesellschaft hat im Berichterstattungszeitraum Wertpapiere i.H.v. TEUR 42 erworben und i.H.v. TEUR 272 verkauft. Der verbleibende Bestand wurde mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. G. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN Die Bilanzierung der laufenden Bankguthaben und der Kassenbestände (Zahlungsmittel bzw. liquide Mittel) erfolgt mit dem jeweiligen Nennbetrag. H. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. I. EIGENKAPITAL Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag bilanziert. Es besteht aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, aufgeteilt in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs 2 Nr. 1 und Nr. 4 HGB, sowie dem Bilanzgewinn. J. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen Verpflichtungen und werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ihrer Restlaufzeit entsprechend mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Es wurden Rückstellungen für Gewährleistungen gebildet, die ehemaligen Kunden eingeräumt wurden. Die tatsächliche Inanspruchnahme war zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung und der Erstellung des Abschlusses nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung wurden Annahmen getroffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Prozessrisiken, bekannte und vermutete Mängel sowie sich künftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungsprogramme haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Schätzungen werden einzelfallbezogen vorgenommen. Es wurden voraussichtliche Preissteigerungen von zwei Prozent zugrunde gelegt. Die Gewährleistungsrückstellungen werden in voller Höhe als kurzfristig angesehen, da mit einer Inanspruchnahme aus Gewährleistungen bzw. der Beseitigung der Gewährleistungen in überwiegender Zahl im Laufe des nächsten Geschäftsjahres zu rechnen ist und dies auch aufgrund der hohen Unsicherheit über das zeitliche Profil der Inanspruchnahmen als sachgerecht angesehen wird. K. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten (Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten) sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. L. FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden gemäß 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. M. VERWENDUNG VON ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zu Grunde gelegt, die sich auf den Ansatz, den Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Vermögensgegenstände, Schulden und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die zu Grunde gelegten Annahmen und Schätzungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer langfristiger Vermögensgegenstände und auf die Bewertung von Rückstellungen. N. LATENTE STEUERN Der Steuersatz für die Berechnung der aktiven latenten Steuern beträgt 28,78 Prozent. Von dem Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang der aktiven latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Sachverhalte, die den Ansatz passiver latenter Steuern erfordern, lagen nicht vor. 1.2 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZA. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS Die Entwicklung der Gegenstände des Anlagevermögens sind dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. ANLAGENSPIEGELAnschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2019 scroll
Abschreibungen zum 31. Dezember 2019 scroll
FINANZANLAGEVERMÖGEN Die Finanzanlagen betreffen die in der folgenden Übersicht aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG. scroll
B. VORRÄTE Die Vorräte der Gesellschaft betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie im Vorjahr geleistete Anzahlungen auf Vorräte. Unter den Handelswaren werden erworbene PV Module ausgewiesen. C. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D. FORDERUNGEN GEGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind von EUR 90,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 105,1 Mio. gestiegen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Darlehensforderungen zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr i.H.v. 87,4 Mio. (VJ: EUR 78,0 Mio.). Darüber hinaus gab es Darlehensforderungen i.H.v. EUR 16,1 Mio. (VJ: EUR 11,4 Mio.) zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Ebenso enthalten sind Forderungen aus Beteiligungserträgen i.H.v. EUR 0,3 Mio. (VJ: EUR 0,2 Mio.). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten zudem EUR 1,3 Mio. (VJ: EUR 0,5 Mio.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Die Zunahme resultiert vor allem aus der umsatzsteuerlichen Organschaft des Konzerns und beinhaltet die Umsatzsteuerforderungen der verbundenen Unternehmen im Berichtserstattungszeitraum. E. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die sonstigen Vermögensgegenstände i.H.v. TEUR 1.235 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Umsatzabgrenzungen i.H.v. TEUR 14, Umsatzsteuererstattungsansprüche i.H.v. TEUR 508, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererstattungsansprüche aus dem Vorjahr i.H.v. TEUR 578 und eine Forderung i.H.v. TEUR 28 aufgrund einer Zollausgleichszahlung, deren Rückerstattung wir im nächsten Jahr erwarten, als auch geleistete Anzahlungen i.H.v. TEUR 58. F. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN Dieser Posten beinhaltet Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 11.286 (VJ: TEUR 6.294). Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 690 (VJ: TEUR 604) unterliegen Verfügungsbeschränkungen im Zusammenhang mit Vertragserfüllungsbürgschaften oder stellen Projektreservekonten für eigene Solaranlagen dar. G. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Es wurden Bearbeitungsentgelte für langfristige Bankfinanzierungen i.H.v. TEUR 38 in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Dieses Agio wird über die Laufzeit der jeweiligen Bankfinanzierung aufgelöst. H. GEZEICHNETES KAPITAL Das gezeichnete Kapital bestand zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 aus insgesamt 61.356.441 Aktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie, sodass das Grundkapital der Gesellschaft EUR 61.356.441 betrug. Es gibt eine einheitliche Aktiengattung. Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals wird in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
Im Berichtsjahr wurden insgesamt zwei Kapitalerhöhungen durch Privatplatzierungen vorgenommen.
I. KAPITALRÜCKLAGE Die Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2019 EUR 50.967.309,38 (VJ: EUR 38.388.026,08). Sie ist aufgeteilt gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 HGB und entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt: scroll
Die Zunahme bestand aus dem Emissionsagio der Privatplatzierungen i.H.v. insgesamt EUR 15.254.952,30. Entsprechend den oben beschriebenen Eigenkapitaltransaktionen im Berichtsjahr, gliedert sich die Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag wie folgt:
J. BILANZGEWINN Der Bilanzgewinn hat sich während des Berichtszeitraums aufgrund folgender Sachverhalte verändert: Am 07. Juni 2019 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjähr 2018 i.H.v. EUR 5.873.349 (VJ: EUR 4.679.182), bzw. EUR 0,11 (VJ: 0,11) je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen. Der verbleibende Bilanzgewinn nach der Ausschüttung i.H.v. EUR 4.156.175 wird auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht sich um den erwirtschafteten Jahresüberschuss 2019 i.H.v. EUR 3.784.419 sowie um die Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB i.H.v. EUR 2.675.669 und datiert zum 31. Dezember 2019 auf EUR 10.616.263. K. STEUERRÜCKSTELLUNGEN Die Steuerrückstellungen betreffen erwartete Steueraufwendungen des laufenden Jahres für die Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie den Solidaritätszuschlag. L. LATENTE STEUERN Die Gesellschaft verfügte am Ende des Berichtzeitraums über gewerbesteuerliche Verlustvorträge i.H.v. etwa EUR 20,3 Mio. und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge i.H.v. EUR 21,4 Mio. Die aktiven latenten Steuern werden nicht aktiviert, da die Gesellschaft ihr Wahlrecht gem. § 274 Abs. 1 HGB nicht ausübt. Der anzusetzende Steuersatz, dem eine Berechnung der latenten Steuern zugrunde liegen würde, beträgt 28,78%. M. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: scroll
Die 7C Solarparken AG räumte ihren Kunden unterschiedliche Gewährleistungsansprüche ein. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung sind Annahmen zu treffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Sich zukünftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungen haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten betreffen Vertragsstreitigkeiten. Die Rückstellung für Personalaufwendungen beinhaltet Tantiemen, nicht genommenen Urlaub sowie die zu erwartenden Aufwendungen für die Berufsgenossenschaft. Die Rückstellungen für Drohverluste betreffen verlusttragende Verträge, die in den kommenden Jahren für konzerninterne Kunden ausgeführt werden sollen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. N. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN Im Berichtszeitraum hat die 7C Solarparken AG weitere Bankfinanzierungen für die Finanzierung Ihrer Investitionen aufgenommen, sodass die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Bilanzstichtag EUR 44,9 Mio. (VJ: EUR 36,4 Mio.) betrugen. Die Bankverbindlichkeiten i.H.v. EUR 19,9 Mio. (VJ: EUR 11,4 Mio.) gegenüber Kreditinstituten werden mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mietzahlungen besichert. Zudem wurden künftig abrufbare Sichteinlagen für bestimmte Bankdarlehen verpfändet. Das Schuldscheindarlehen i.H.v. EUR 25 Mio. (VJ: EUR 25 Mio.) ist nicht besichert. Der Verbindlichkeitsspiegel wird in untenstehender Tabelle dargestellt: scroll
O. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 988 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. P. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben einen Wert i.H.v. TEUR 308 (VJ: TEUR 1.669). Q. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. scroll
1.3 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGA. UMSATZERLÖSE Umsatzerlöse i.H.v. TEUR 6.263 (VJ: TEUR 6.190) wurden im Berichtszeitraum realisiert. scroll
Die Umsätze verteilen sich regional wie folgt: scroll
Die Umsatzerlöse resultieren hauptsächlich aus Dienstleistungen, wie Wartung und Reparatur für die Photovoltaikanlagen der Kunden (TEUR 4.880). Gleichwohl investiert die Gesellschaft auch in eigene Solaranlagen und Immobilien, dadurch konnten externe Umsatzerlöse durch Stromverkauf (TEUR 1.358) bzw. Vermietung (TEUR 23) erwirtschaftet werden. Die Umsatzerlöse wurden zu 68,3 % (VJ: 74,2 %) gegenüber verbundenen Unternehmen realisiert. In den ausgewiesenen Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsatzerlöse nur in einem unwesentlichen Umfang von TEUR 23 (VJ: TEUR 56) enthalten. B. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Geschäftsjahr konnte ein Ertrag aus der Aufdeckung stiller Reserven im Rahmen der Einbringung von Vorratsvermögen als Sacheinlage (TEUR 258) realisiert werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Beträge aus der Währungsumrechnung i.H.v. TEUR 0 (VJ: TEUR 0). C. MATERIALAUFWAND Der Materialaufwand resultiert im Wesentlichen aus dem Bezug von Fremdleistungen und dem Verbrauch von Modulen und sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Rahmen des technischen Betriebes. scroll
D. PERSONALAUFWAND Die Kosten für die Altersversorgung betrugen im Berichtszeitraum TEUR 5 (VJ: TEUR 6). E. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 2.091 umfassen im Wesentlichen Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten i.H.v. TEUR 567, Bank- und Kapitalmarktkosten i.H.v. TEUR 436, Aufwendungen für Gewährleistungen i.H.v. TEUR 352. Periodenfremde Aufwendungen sind i.H.v. TEUR 106 angefallen. F. ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGEN Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten die Ausschüttungen der ProVireo Solarpark 3. Schönebeck GmbH & Co. KG, Bayreuth (TEUR 106), sowie der Solarpark Glasewitz GmbH & Co. KG, Bayreuth (TEUR 11). Beide Gesellschaften stehen im 100 %igen Eigentum der Gesellschaft. G. ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE Die Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren aus Zinsen für Bankguthaben und verzinsten Forderungen, aus Zinsen für Darlehen an Tochterunternehmen und aus Zinserträgen gemäß § 233a AO. In Summe betrugen die Zinsen TEUR 3.834 (VJ: TEUR 3.116). H. SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN Die sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen i.H.v. TEUR 1.102 (VJ: TEUR 966) spiegeln im Wesentlichen den Zinsaufwand für das im Berichtszeitraum aufgenommene Schuldscheindarlehen i.H.v. TEUR 690 sowie die Zinsen der Darlehen aus Tochterunternehmen i.H.v. TEUR 62 (VJ: TEUR 89) und den Zinsaufwand aus Darlehen von Kreditinstituten i.H.v. TEUR 332 (VJ: TEUR 273) wider. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen i.H.v. TEUR 17 (VJ: TEUR 24) und ähnliche Aufwendungen von TEUR 1 (VJ: TEUR 2) entstanden. I. STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG Die Steuern vom Einkommen und Ertrag teilen sich wie folgt auf: scroll
J. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über einen ausschüttungsfähigen Gewinn von EUR 10.616.263 Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn i.H.v. EUR 10.616.263 aus dem Geschäftsjahr 2019 wie folgt zu verwenden:
K. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTE Die Gesellschaft ist im Rahmen der Veräußerung von fünf Solarprojekten Rückkaufverpflichtungen eingegangen. Die Rückkaufpreise belaufen sich in der Summe auf TEUR 1.291. Die Andienungsrechte der Käufer der Solarprojekte können nach einer Laufzeit der Anlagen von 20 Jahren am 31. Dezember 2029 ausgeübt werden. Die Restlaufzeit beläuft sich damit auf fünf Jahre. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Die Gesellschaft schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Andienungsrechte ausgeübt werden, als gering ein. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Dienstleistungsverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr i.H.v. TEUR 21 (VJ: TEUR 21) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren i.H.v. TEUR 10 (VJ: TEUR 31). Außerdem ergeben sich aus Miet- und Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Verpflichtungen i.H.v. TEUR 20 (VJ: TEUR 42), davon TEUR 20 gegenüber verbundenen Unternehmen und mit einer Restlaufzeit von größer als eins bis zu fünf Jahren i.H.v. TEUR 20 (VJ: TEUR 75), davon TEUR 20 gegenüber verbundenen Unternehmen. Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 1.4 SONSTIGE ANGABENA. ANZAHL DER ARBEITNEHMER Im Geschäftsjahr 2019 waren in der Gesellschaft durchschnittlich 11 Mitarbeiter beschäftigt. Der technischen Abteilung waren durchschnittlich 7 Mitarbeiter zuzurechnen und 4 Mitarbeiter dem kaufmännischen Bereich. Es wurden im Berichtsjahr zum Bilanzstichtag 12 Mitarbeiter beschäftigt, davon 5 kaufmännische und 7 technische Mitarbeiter. B. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS scroll
C. GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN PERSONEN Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden, bestanden im Jahr 2019 nicht. D. VORSTAND Im Geschäftsjahr 2019 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten: scroll
Die Bezüge für die Geschäftsführung, die wirtschaftlich der 7C Solarparken AG zugerechnet wurden, beliefen sich auf scroll
Die Angaben der Bezüge der Vorstände wurden im vorausgegangenen Geschäftsjahr kompakt im zusammengefassten Lagebericht unter den Angaben zum Vergütungsbericht angegeben. Eine separate Darstellung der gewährten Leistungen für die Vorstände erfolgt im Berichtsjahr im Anhang der Gesellschaft in der oben dargestellten Tabelle. Die Vorjahresbezüge sind ebenfalls dieser zu entnehmen. Folgende Leistungszusagen bestehen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandsbestellung: Herr Steven De Proost: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden. Herr Koen Boriau: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden. E. AUFSICHTSRAT Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich in 2019 wie folgt zusammen: scroll
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB der Aufsichtsratsmitglieder: scroll
Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 79 (VJ: TEUR 84). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt. Der feste Anteil der jährlichen Vergütung beträgt für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie Mitglieder TEUR 18, für den Vorsitzenden jedoch TEUR 27 und ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Darüber hinaus wurden Sitzungsgelder von TEUR 0,5 pro Sitzung und Reisekostenerstattungen gezahlt. scroll
F. STIMMRECHTSMITTEILUNGEN Die Stimmrechte teilen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 im Wesentlichen wie folgt auf: scroll
Erklärung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG: Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dem Unternehmen mitgeteilt worden sind. Im Geschäftsjahr 2019 gingen der 7C Solarparken AG folgende Mitteilungen zu:
G. GENEHMIGTES KAPITAL 2018 Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 01. Juni 2018 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31.05.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 23.395.912,00 durch Ausgabe von bis zu 23.395.912 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Während des Berichtszeitraums hat der Vorstand diese Ermächtigung im Juni und November ausgeübt, um das Grundkapital mit EUR 6.602.258,00 durch Ausgabe von 6.602.258 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Demzufolge betrug das genehmigte Kapital 2018 bis zu seiner Aufhebung noch EUR 16.793.654,00. Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 07. Juni 2019 hat das genehmigte Kapital 2018 aufgehoben. H. GENEHMIGTES KAPITAL 2019 Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 07. Juni 2019 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 06.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 26.697.041,00 durch Ausgabe von bis zu 26.697.041 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Während des Berichtszeitraums hat der Vorstand diese Ermächtigung im Juni und Dezember ausgeübt, um das Grundkapital mit EUR 7.962.358,00 durch Ausgabe von 7.962.358 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Demzufolge betrug das genehmigte Kapital 2019 bis zum Ende des Geschäftsjahres noch EUR 18.734.683,00. I. BEDINGTES KAPITAL 2016 Die Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu 20.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Bis zum Ende des Berichtszeitraums wurden 23.521 Aktien durch eine Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 aus dem bedingten Kapital 2016 geschaffen. Das bedingte Kapital beläuft sich damit am Jahresende auf EUR 19.976.479,00. Während des Berichtzeitraums gab es keine Veränderungen des bedingten Kapitals 2016. NACHTRAGSBERICHTIm Erstellungszeitraum des Jahresabschlusses der 7C Solarparken AG wurde Deutschland von der Corona Virus Pandemie stark getroffen. Dabei wurde die wirtschaftliche Aktivität in vielen Sektoren beschränkt. Die Pandemie wirkte sich im Erstellungszeitraum auf verschiedene Art und Weise auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft aus. Am Tag der Veröffentlichung des Jahresabschlusses hat die Pandemie bzw. ihre Folgen noch keinen wesentlichen Einfluss auf die Leistungskennzahlen der Gesellschaft ausgeübt. Die sich abzuleitenden Risiken der Pandemie können jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Die vom Vorstand bereits im Erstellungszeitraum identifizierten Risiken wurden im Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichtes erläutert. Weiterhin wurden bereits einzelne Risiken auch im Prognosebericht des zusammengefassten Lageberichtes berücksichtigt, was in diesem Bericht auch näher beschrieben ist. Über die tatsächlichen Folgen auf die Kennzahlen des Konzerns wird der Vorstand im Laufe des Jahres 2020 näher berichten. Im März 2020 hat die 7C Solarparken AG ein weiteres Schuldscheindarlehen mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR 11,5 Mio. zu einem fixierten Zins von 1,8% am Kapitalmarkt begeben. Das Schuldscheindarlehen erstreckt sich über 5 Jahre und wird am Ende der Laufzeit zurückbezahlt. Die neue Liquidität kann als Eigenmittel in neuen Projekten eingesetzt werden und ist Teil des strategischen Geschäftsplans 2020-22. 1.5 ENTSPRECHENSERKLÄRUNGDie gemäß § 161 AktG abzugebende Erklärung, inwieweit den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird, wurde durch Veröffentlichung auf der Homepage abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. 1.6 KONZERNVERHÄLTNISSEDie 7C Solarparken AG ist das Mutterunternehmen des 7C Solarparken Konzerns und stellt einen Konzernabschluss nach IFRS auf, der im Bundesanzeiger offengelegt wird bzw. ist.
Bayreuth, 8. April 2020 Steven De Proost Vorstandvorsitzender, CEO Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO WEITERE INFORMATIONENVERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt und dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beschrieben sind."
Bayreuth, 8. April 2020 Steven De Proost, Vorstandvorsitzender, CEO Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSAn die 7C Solarparken AG, Bayreuth VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der 7C Solarparken AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der 7C Solarparken AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt "Weitere gesetzliche Angaben" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 315d, 289f HGB" haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: A. Darstellung und Bewertung des Finanzanlagevermögens 1.) Im Jahresabschluss werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagevermögen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 36.642 ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund und der aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen möglicher Wertminderungen der Finanzanlagen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 7C Solarparken AG sowie aufgrund der Vielzahl der Tochtergesellschaften und der Komplexität der Bewertung war die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden jährlich in einem zweistufigen Verfahren einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf aufgrund dauerhafter Wertminderung zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der einzelnen Solaranlage, welche den zentralen Geschäftsgegenstand der jeweiligen Finanzanlage darstellt. Mehrere Anlagen, die von einer rechtlichen Einheilt gehalten werden, werden anschließend zusammen betrachtet. Zu diesem Zweck ermittelt die 7C Solarparken AG zunächst einen Impairment Indikator, "EBITDA Yield", als Anhaltspunkt für eine mögliche, durch eine nachhaltige Ertragsschwäche der jeweiligen Anlage und damit des verbundenen Unternehmens bedingte dauerhafte Wertminderung. Unterschreitet der Indikator einen festgelegten Referenzwert, wird die für jedes verbundene Unternehmen vorliegende Ertragsplanung einer detaillierten Betrachtung unterzogen und ein Ertragswert ermittelt. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse nach Beendigung der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. 2.) Im Rahmen unserer Prüfung der Bewertung des Finanzanlagevermögens haben wir unter anderem das methodische Vorgehen des Wertminderungstestes (Ermittlung des Impairment-Indikators "EBITDA Yield") sowie die Ermittlung des Barwertes der künftigen Zahlungsströme geprüft. Dabei haben wir die der Ermittlung des EBITDA Yield zugrundeliegenden Daten sowie die herangezogenen von der Gesellschaft ermittelten Referenzwerte plausibilisiert. Für Anlagen, für die ein detaillierter Impairmenttest durchzuführen war, haben wir sodann die Parameter zur Ermittlung des Barwertes der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse (i.w. Leistungsvolumen der Anlage, angenommene Sonneneinstrahlung, Einspeisevergütung, Kapitalkosten) plausibilisiert und das Ergebnis rechnerisch nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Impairment-Indikatoren bzw. die Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung des Finanzanlagevermögens zu überprüfen. Die zugrundeliegenden Daten und Parameter stellen aus unserer Sicht insgesamt eine sachgerechte Grundlage zur Identifizierung eines Wertberichtigungsbedarfs dar. 3.) Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" enthalten. B. Darstellung und Bewertung der Forderungen verbundener Unternehmen 1.) Im Jahresabschluss werden unter dem Bilanzposten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 105.087 ausgewiesen. Dies sind 60,9 % der Bilanzsumme. Damit stellen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtvermögens dar. Die Einschätzung hinsichtlich der Bonität der verbundenen Unternehmen sowie einer umfassenden Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung der verbundenen Unternehmen, die in weiten Teilen ermessensbehaftet ist, kommt damit eine erhebliche Bedeutung im Rahmen der Bewertung der Forderungen gegen verbundenen Unternehmen und somit zugleich eine erhebliche Bedeutung im Jahresabschluss der 7C Solarparken AG zu. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für die Prüfung. 2.) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst den Prozess der Überprüfung der Saldenidentität und anschließend durch aussagebezogene Prüfungshandlungen die Übereinstimmung der ausgewiesenen Forderungen mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten der jeweiligen verbundenen Unternehmen abgestimmt. Zudem haben wir die, auf der Unternehmensplanung der jeweiligen Tochtergesellschaft basierenden Bonitätseinschätzung nachvollzogen und die zugrundeliegende Planung sowie die Annahmen dieser Planung einer kritischen Würdigung unterzogen. Nach prüferischem Ermessen haben wir zudem die Identifikation potenziell risikobehafteter Forderungen nachvollzogen. Die Prozesse und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen halten wir für angemessen. 3.) Die Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutsche Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der 7C Solarparken AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Andrea Meyer.
Nürnberg, 8. April 2020 Baker Tilly GmbH & Co. KG Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer Meyer, Wirtschaftsprüferin DISCLAIMERDer vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstands der 7C Solarparken AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunftsbezogenen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächlichen Leistungen und Ergebnisse der 7C Solarparken AG bzw. des Konzerns anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Änderungen der Geschäftsstrategie. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die 7C Solarparken AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen. |
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