Corporate | 23 October 2006 10:34
bet-at-home.com AG: Online-Poker erfolgreich gestartet / Stellungnahme zur rechtlichen Entwicklung in Deutschland und Österreich
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* Online-Poker erfolgreich gestartet
* Stellungnahme zur rechtlichen Entwicklung in Deutschland und Österreich
Die bet-at-home.com Entertainment Ltd., Malta bietet nun Online-Poker auf
der Homepage www.bet-at-home.com an.
Online-Poker erfreut sich in Europa immer größerer Beliebtheit. Die
Londoner Wirtschaftsberatung MECN geht davon aus, dass weltweit mit stark
steigender Tendenz etwa fünf Millionen Menschen online Poker spielen.
Deutschland: Die Bundesländer in Deutschland planen mittels Staatsvertrag
private Glücksspielanbieter zu verbieten. Obwohl einzelne
Ministerpräsidenten sich für eine Liberalisierung aussprechen, kann nicht
ausgeschlossen werden, dass dieser Staatsvertrag in den jeweiligen
Landtagen ratifiziert wird.
EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy will den von den deutschen
Ministerpräsidenten geplanten Staatsvertrag zum Lotteriemonopol nicht
hinnehmen. Er drohte, ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren bis zur
letzten Instanz durchzufechten.
Die geplanten Regelungen benachteiligten private Anbieter, sagte der
irische Politiker dem Nachrichtenmagazin ‘Spiegel’. Sie widersprächen damit
der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt und verstießen so gegen
EU-Recht, Niemand hindere Deutschland daran, strenge Regeln für das
Glücksspiel zu erlassen. ‘Es müssen nur Regeln sein, die für jeden
gleichermaßen gelten, also für private und staatliche Anbieter’, betonte
McCreevy.
Die EU-Kommission habe bereits gegen acht weitere Mitgliedstaaten (darunter
auch Österreich) Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, sagte McCreevy.
‘Ich hoffe, dass wir nicht mit allen beteiligten Staaten bis zur letzten
Instanz gehen müssen. Aber wenn die Länder nicht einsichtig sind, werden
wir das tun.’ (Quelle : Spiegel)
Zuvor hatte bereits Damaso Ruiz-Jarabo Colomer, der Generalanwalt des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bemängelt, dass ein staatliches Monopol
gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoße und privaten Anbietern den
Rücken gestärkt.
Österreich: Die österreichische Tochtergesellschaft bet-at-home.com
Entertainment AG wurde von dem ‘Verein der Anonymen Spieler’ wegen
illegalen Glücksspiels angezeigt. Die Geschäftsführung sieht die Vorwürfe
als völlig haltlos und prüft rechtliche Schritte wegen Verleumdung, übler
Nachrede und Kreditschädigung. Es liegt ein Gutachten vor, erstellt vom aus
österreichischem TV bekannten Verfassungs- und Verwaltungsrechtexperten
Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer gemeinsam mit Herrn Dr. Schwartz. Das
Gutachten kommt zu einem klaren Ergebnis. Die bet-at-home.com darf ihre
Dienstleistungen auch in Österreich anbieten. Dieses Gutachten steht auf
der IR-Homepage
www.bet-at-home.ag zum Download zur Verfügung.
Über bet-at-home.com AG:
Die bet-at-home.com AG ist ein Unternehmen mit Beteiligungen in
Deutschland, Österreich und Malta.
Über Tochterunternehmen verfügt man über eine Casino- und Sportwetten
Lizenz, ausgestellt vom EU-Land Malta.
Sportwetten und Casinospiele werden auf www.bet-at-home.com, Pferdewetten
auf www.racebets.com angeboten.
Investor Relations:
Guido Schmitt, Investor Relations
bet-at-home.com AG
Kronprinzenstraße 82-84
40217 Düsseldorf
GERMANY
Telefon: +49(0)211/17934770
Fax: +49(0)211/17934757
Email: ir@bet-at-home.com
www.bet-at-home.ag
ISIN: DE000A0DNAY5
WKN: A0DNAY
Kuerzel: ACX
Börsen: : Frankfurt, Xetra, Wien.
(c)DGAP 23.10.2006
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