Corporate | 15 February 2008 09:14


bet-at-home.com AG: Urteil des Bundesgerichtshofes: Anbieten von Sportwetten nicht

bet-at-home.com AG / Rechtssache

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Urteil des Bundesgerichtshofes: Anbieten von Sportwetten nicht
wettbewerbswidrig

Der Bundesgerichtshof hat am 14.02 die Klagen gegen private Anbieter von
Sportwetten abgewiesen. Die Beklagten hatten im Zeitraum zwischen Januar
2003 bis Dezember 2005 die Beteiligung an Sportwetten mit festen
Gewinnquoten angeboten, für die ihnen in Deutschland eine behördliche
Erlaubnis nicht erteilt worden war. Die Vorinstanzen hatten darin einen
Verstoß gegen die Strafvorschrift des § 284 des Strafgesetzbuches (StGB)
gesehen, nach der das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen ohne
behördliche Erlaubnis strafbar ist. Wegen des in der Zuwiderhandlung gegen
§ 284 StGB liegenden Wettbewerbsverstoßes waren die Beklagten unter
anderem zur Unterlassung verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Beurteilung nicht angeschlossen, da
das staatliche Monopol vor dem 28.03.2006 gegen das Grundgesetz und gegen
den Art. 43 und 49 EG garantierte Niederlassungsfreiheit und des freien
Dienstleistungsverkehr verstößt.

Prüfung, ob die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des staatlichen
Wettmonopols im Zeitraum nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 nunmehr mit europäischem
Gemeinschaftsrecht und deutschem Verfassungsrecht vereinbar ist, bedurfte
es in den entschiedenen Fällen, in denen die Angebote privater
Sportwettenanbieter aus der Zeit vor dem 28. März 2006 zu beurteilen
waren, nicht.

Die bet-at-home.com AG begrüßt diese Entscheidung. Es wurde seitens des
Unternehmens immer klargestellt, dass die operative Beteiligung 
bet-at-home.com Internet Ltd. in Malta ihre Dienstleistungen in Deutschland
anbieten darf.

Aufsichtsratsvorsitzender und Wettrechtsexperte Dr. Martin Arendts
erklärt: 'Die Europäische Kommission hat den Staatsvertrag bereits im
letzten Jahr mehrfach als europarechtswidrig beurteilt und nunmehr ein
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Eine gerichtliche Prüfung durch
den Europäischen Gerichtshof wird er nicht überleben.'


Über bet-at-home.com AG:
Die bet-at-home.com AG ist eine eGambling-Beteiligungsgesellschaft mit
Tochtergesellschaften in Deutschland, Österreich und Malta.
Über Tochterunternehmen verfügt man über eine Casino- und Sportwetten
Lizenz, ausgestellt vom EU-Land Malta.
Sportwetten und Casinospiele werden auf www.bet-at-home.com,
Pferdewetten auf www.racebets.com angeboten.

Investor Relations:
Guido Schmitt, Investor Relations
bet-at-home.com AG
Kronprinzenstraße 82-84
40217 Düsseldorf
GERMANY

Telefon: +49(0)211/17934770
Fax: +49(0)211/17934757
Email:ir@bet-at-home.com 
www.bet-at-home.ag

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15.02.2008  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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