bet-at-home.com AGDüsseldorfKonzernabschluss zum 31. Dezember 2011Konzernbilanz zum 31.12.2011bet-at-home.com AG, DüsseldorfV e r m ö g e n
Konzerngewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2011
IFRS - Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2011
Anhang zum Konzernabschluss zum 31.12.2011I. Allgemeine Angaben und GrundsätzeDie bet-at-home.com AG mit Sitz in Düsseldorf, Kronprinzenstraße 82-84, Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf HRB 52673 (Holdinggesellschaft), hat den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen zum 31.12.2011 aufgestellt. Der Konzernabschluss zum 31.12.2011 der bet-at-home.com AG ist nach den derzeit geltenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Interpretationen des „Standing Interpretations Committee" (SIC) bzw. des „International Financial Reporting Interpretations Committee" (IFRIC) aufgestellt. Der Konzernlagebericht 2011 ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Für den vorliegenden Konzernabschluss wurden die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet wie zum letzten Bilanzstichtag 31.12.2010. Die folgenden Standards oder Interpretationen sind bereits veröffentlicht, für den Konzernabschluss zum 31.12.2011 jedoch nicht verpflichtend anzuwenden:
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards und Interpretationen in der Zukunft rechnet die bet-at-home.com AG nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Von einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung dieser Standards und Interpretationen wird abgesehen. Kerngeschäft der von der Holdinggesellschaft gehaltenen Beteiligungen ist das Anbieten von Sportwetten sowie Casino- und Pokerspielen ausschließlich über das Internet (in über 70 Ländern). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Seit dem 5.3.2009 verfügt die Betclic Everest SAS Group, Paris/Frankreich, über einen beherrschenden Anteil an der Muttergesellschaft des bet-at-home.com-Konzerns. Die Betclic Everest SAS stellt einen Konzernabschluss auf, in den der Konzernabschluss der bet-at-home.com AG einbezogen wird. II. KonsolidierungskreisAllgemeines In den Konzernabschluss ist der österreichische Teilkonzern der bet-at-home.com Entertainment GmbH mit Sitz in Linz, Österreich, einbezogen. In den Teilkonzernabschluss der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, sind fünf Tochterunternehmen (Enkelunternehmen der bet-at.home.com AG, Düsseldorf) einbezogen, bei denen der bet-at-home.com Entertainment GmbH unmittelbar oder mittelbar sämtliche Stimmrechte zustehen. An der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, stehen der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, sämtliche Stimmrechte zu. Neben dem Mutterunternehmen bet-at-home.com AG, Düsseldorf, wurden folgende Tochter- bzw. Enkelunternehmen im Geschäftsjahr voll konsolidiert:
Von den Anteilen an den vier maltesischen Enkelgesellschaften hält die Muttergesellschaft bet-at-home.com AG aufgrund maltesischen Gesellschaftsrechts jeweils 2% treuhänderisch für die bet-at-home.com Entertainment GmbH. Es bestehen keine konzernfremden Anteile am Konzerneigenkapital. Im Jahresergebnis sind keine anderen Gesellschaftern zustehende Ergebnisanteile enthalten. Veränderung Konsolidierungskreis Es gab im Geschäftsjahr 2011 keine Änderungen des Konsolidierungskreises. III. KonsolidierungsgrundsätzeDen Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einzelnen einbezogenen inländischen und ausländischen Gesellschaften sowie der Teilkonzernabschluss Österreich wurden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt, von Wirtschaftsprüfern geprüft und gemäß International Financial Reporting Standards unter der Fiktion der rechtlichen Einheit zusammengefasst. Für die im Jahr 2004 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogenen maltesischen Enkelunternehmen wurde IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse" und die Neufassungen der Standards IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte" vorzeitig mit dem 01.01.2004 gemäß IFRS 3.85 (limited retrospektive application) angewendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt demnach nach der Neubewertungsmethode. Dabei wird dem Beteiligungsbuchwert das anteilige, neubewertete Eigenkapital der Tochtergesellschaft gegenübergestellt (purchase accounting). Bei der Erstkonsolidierung der maltesischen Enkelgesellschaften ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Für die im Jahr 2008 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogene Jonsden Properties Ltd., Gibraltar, wurde der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 2 mangels Vorliegen von identifizierbaren Vermögenswerten als Firmenwert ausgewiesen und im gleichen Jahr vollständig außerplanmäßig abgeschrieben. Die Jonsden Properties Ltd. hat sowohl mit der bet-at-home.com Internet Ltd. als auch mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. „Joint Venture"-Vereinbarungen nach IAS 31.3 abgeschlossen (Agreement for Shared Conduct of Business), wobei jedes Partnerunternehmen seine eigenen Vermögenswerte nutzt, seine eigenen Aufwendungen und Verbindlichkeiten eingeht und seine eigene Finanzierung aufbringt; die wirtschaftliche Tätigkeit wird jedoch gemeinschaftlich geführt. Zum 31.12.2005 wurde der Teilkonzern Österreich erstmalig einbezogen. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 1.052. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen sowie sonstige Forderungen mit korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aufgerechnet. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung waren. Abzinsungen und andere einseitig ergebniswirksame Buchungen wurden im Konzernabschluss eliminiert. IV. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErmessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen Die Erstellung eines Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten internationalen Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechnungslegung (IAS/IFRS) erfordert Ermessensbeurteilungen, Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Beträge in den Aktiva und Passiva, Konzernanhangangaben und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen. Die Schätzungen und damit verbundenen Annahmen beruhen auf Erfahrungswerten und sonstigen Einflussfaktoren, von denen erwartet wird, dass sie unter gegebenen Umständen angemessen sind, und die als Basis für die Beurteilung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden dienen, die nicht aus anderen Quellen ableitbar sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Einschätzungen abweichen. Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden laufend beurteilt. Anpassungen von Schätzungen werden in jener Periode erfasst, in der die Schätzung angepasst wird, sofern die Anpassung nur diese Periode oder diese und zukünftige Perioden betrifft. Die entscheidenden Beurteilungen durch die Unternehmensleitung in der Anwendung der IFRS, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und Schätzungsunsicherheiten, durch die das Risiko entstehen kann, dass innerhalb der nächsten Geschäftsjahre eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind Folgende:
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Erworbene und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt des Erreichens der technischen Machbarkeit aktiviert, sofern aus diesen Vermögenswerten ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden kann und die Kosten für diesen Vermögenswert verlässlich ermittelt werden können. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Software wurden die Personalaufwendungen des Projektteams für jeden Mitarbeiter des Projektteams einzeln bewertet und als immaterieller Vermögenswert (IAS 38) aktiviert. In den Herstellungskosten sind Einzelkosten enthalten. Weitere Kosten wurden nicht aktiviert. Die Abschreibung abnutzbarer Vermögenswerte erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstandes. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angesetzt:
Bei einer über sechs Monate hinausgehenden Nutzung eines im Geschäftsjahr erworbenen Vermögenswerts wird die Abschreibung im Teilkonzern mit einem vollen Jahresbetrag, bei kürzerer Nutzung mit dem halben Jahresbetrag oder dem auf Monatsbasis ermittelten Betrag angesetzt. Im Teilkonzern Österreich werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter jeweils TEUR 0,40 im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und sofort als Abgang behandelt. In Deutschland wird die Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter TEUR 0,15 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten von TEUR 0,15 bis TEUR 1,00 werden in fünf gleichen Jahresraten abgeschrieben, wobei unterstellt wird, dass der Abgang dieser Vermögenswerte nach Ablauf von fünf Jahren erfolgt. Bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmbarer Nutzungsdauer und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anzeichen erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrages für die betroffenen Vermögenswerte. Liegt dieser Wert unter dem für die Gegenstände angesetzten Buchwert, wird eine Wertminderung vorgenommen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich oder, wenn eine Indikation für eine Wertminderung vorliegt, einer Überprüfung der Werthaltigkeit unterzogen. Hierbei wird der Buchwert des immateriellen Vermögenswertes mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Ergibt sich bei diesem Test ein Wertminderungsbedarf, so wird der entsprechende Aufwand in der Position Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen einer unbestimmten wirtschaftlichen Nutzungsdauer und werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf eine Wertminderung überprüft (sog. Impairment-Only Approach). Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, der dem höheren Wert von Nettoveräußerungswert oder Nutzungswert entspricht, den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Diesbezüglich wird auf Punkt (13) des Konzernanhangs verwiesen. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals erfasst, wenn die vertraglichen Rechte erlangt oder die vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden. Die Transaktionen werden zum Valutatag erfasst. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte, die den Vermögenswert einschließen, entfällt. Das ist normalerweise dann gegeben, wenn der Vermögenswert verkauft wird oder alle dem Vermögenswert zugehörigen Geldflüsse unmittelbar an eine unabhängige Drittpartei weitergegeben werden. Finanzvermögen Wertpapiere des Umlaufvermögens Wertpapiere werden gemäß IAS 39 bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten bewertet und der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar" (available-for-sale) zugeordnet, soweit die beizulegenden Zeitwerte aus Börsenkursen abzuleiten sind. Die Bewertung erfolgt abgesehen von Wertberichtigungen und Gewinnen und Verlusten aus der Währungsumrechnung (IAS 39.55 (b) in Verbindung mit IAS 39.67) grundsätzlich mit den Zeitwerten am Bilanzstichtag erfolgsneutral über die Neubewertungsrücklage. Die Zeitwerte ergeben sich auf Grund von Börsenkursen. Liquide Mittel Die bet-at-home.com AG behandelt Kassenbestand, Sichteinlagen und Festgelder mit Laufzeiten von bis zu sechs Monaten als liquide Mittel. Ebenfalls als liquide Mittel werden längerfristige Festgelder behandelt, sofern eine Kündigung innerhalb einer Frist von sechs Monaten möglich ist. Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind der Kategorie „Kredite und Forderungen" zugeordnet und werden mit fortgeführten Anschaffungskosten oder mit dem gesunkenen Zeitwert (Nennwert) abzüglich Einzelwertberichtigungen für erwartete uneinbringliche Beträge bilanziert. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt, und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Rückstellungen werden mit jenem Betrag angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrages nicht möglich, wird keine Rückstellung gebildet und es erfolgt die Offenlegung im Anhang. Abfertigungsrückstellungen Aufgrund gesetzlicher und einzelvertraglicher Verpflichtungen ist die bet-at-home.com Entertainment GmbH verpflichtet, an Mitarbeiter im Kündigungsfall oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung gemäß den Bestimmungen des IAS 19 „Employee benefits" wurde von einem Versicherungsmathematiker durchgeführt und der Wert dem Gutachten entsprechend erfolgswirksam erfasst. Auf die Anwendung der Korridormethode wurde verzichtet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit den Anschaffungskosten, die dem Rückzahlungsbetrag entsprechen, angesetzt. Umsatzrealisierung Wettumsätze der maltesischen Enkelunternehmen werden nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag erfolgten Spielereinsätze erfasst, sofern die zugrunde liegenden Wetten bereits entschieden sind. Wetteinsätze, die vor dem Bilanzstichtag den Spielern von deren Verrechnungskonten abgebucht wurden, bei denen jedoch die der Wette zugrunde liegenden Sportereignisse erst nach dem Bilanzstichtag stattfinden ("pending bets"), werden in die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Die Wettgebühren und Glücksspielabgaben werden in den Netto-Gaming Erträgen erfasst. Ertragsteuern Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede der Wertansätze von Vermögensgegenständen und Schulden in der Konzernbilanz und deren für steuerliche Zwecke maßgeblichen Werte eingestellt. Die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzungen erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 „Income Taxes" nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden in jenem Ausmaß gebildet, in dem mit einem Verbrauch der Verlustvorträge innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes gerechnet werden kann. Im Geschäftsjahr 2011 wurde analog zum Vorjahr die Ertragssteuerrückerstattung aus der steuerlichen Gruppe Malta, in welcher alle maltesischen Gesellschaften des Konzerns ertragssteuerlich zusammengefasst sind, im Jahresabschluss desselben Jahres abgebildet. Finanzergebnis Das Finanzergebnis umfasst die aus der Anlage von Finanzmitteln erhaltenen Zinsen und zinsähnlichen Erträge. Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufs abgegrenzt. Im Finanzergebnis werden des Weiteren laufende Erträge aus Wertpapieren, Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie der Wertberichtigungsaufwand für die gehaltenen Wertpapiere (IAS 39.67) bzw. die Erträge aus Zuschreibungen auf gehaltene Wertpapiere und geleistete Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen erfasst. V. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und des EigenkapitalspiegelsNachfolgend werden die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und des Eigenkapitalspiegels des Konzerns erläutert. Bei den Vergleichszahlen der Vorperiode handelt es sich um diejenigen des IFRS-Konzernabschlusses der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, zum 31.12.2010. V.1. Erläuterungen zu den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. (1) Brutto-Wett- und Gamingerträge und Segmentberichterstattung Zur Verbesserung der Klarheit des Konzernabschlusses werden ab dem Geschäftsjahr 2011 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nur die Brutto-Wett- und Gamingerträge gezeigt. Die betragsmäßige Zusammensetzung der Brutto-Wett- und Gamingerträge (Wett- und Gamingumsätze abzüglich Auszahlungen für Gewinne) ist nunmehr im Konzernanhang dargestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Der Konzern ist in den Produkt- bzw. Geschäftssegmenten Sportwetten und eGaming tätig. Das Segment eGaming umfasst Casinospiele, Hundewetten, Games und Pokerspiele. Die Geschäftssegmente entsprechen der internen Organisations- und Managementstruktur sowie dem System der internen Finanzberichterstattung. Berichterstattung nach operativen Segmenten gemäß IFRS 8
Segmentberichterstattung - zusätzliche Informationen Die geographische Segmentierung der Wett- und Gamingumsätze orientiert sich an der Herkunft der Spieler und stellt sich wie folgt dar:
Folgende Länderzusammenfassung nach Regionen wurde aufgrund der Vergleichbarkeit der einzelnen Märkte vorgenommen: Westeuropa: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Jungferninseln (UK), Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien, Zypern Osteuropa: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Weißrussland (3) Aktivierte Eigenleistungen Unter den aktivierten Eigenleistungen des Vorjahres sind die Herstellungskosten für aktivierte, selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Software) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2011 sind keine aktivierungsfähigen Arbeiten durchgeführt worden. (4) Sonstige betriebliche Erträge
(5) Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen beinhalten die Zahlungen gemäß Betriebliches- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG "Abfertigung neu") in Höhe von TEUR 84 (im Vorjahr TEUR 59). Der Personalstand entwickelt sich wie folgt:
(6) Werbeaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendunge Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Der Jackpotaufwand des Geschäftsjahres 2010 wurde als Softwareprovider-Aufwand unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen (TEUR 684). Sonstige betriebliche Aufwendungen
(7) Abschreibungen
(8) und (9) Finanzergebnis
(10) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Berechnung der inländischen latenten Steuern des Vorjahres wurden der zukünftig geltende Gewerbesteuersatz in Höhe von 15,58 % und der geltende Körperschaftsteuersatz von 15,00 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags zugrunde gelegt. Die Berechnung im deutschen Konzern erfolgte mit einem Gesamtsteuersatz von 31,40 %. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Punkt 15 — latente Steuern — verwiesen. (11) Konzernbilanzgewinn Der Konzernbilanzgewinn in Höhe von TEUR 18.205 (Vorjahr TEUR 13.604) entfällt ausschließlich auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens. V.2. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz zum 31.12.2011(12) und (13) Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt. Selbst erstellte Software Im Geschäftsjahr 2011 wurden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 0 (im Vorjahr: TEUR 58) aktviert. Die Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte beträgt zum 31. Dezember 2011 TEUR 198 (Vorjahr: TEUR 325). (13) Geschäfts- oder Firmenwert Zusammensetzung:
Übernahme Teilbetrieb Wetten-Schwechat Mit Vertrag vom 01.07.2007 hat die Betcompany s.a., Uruguay, den Kundenstock der Domains „wetten-schwechat.at", „wetten-schwechat.com" und „wetten-schwechat.de" an die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, übertragen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 ergab sich ein Vermögenswert (Kundenstock für die depositing user) von TEUR 18, der über die angenommene Nutzungsdauer von zwei Jahren abgeschrieben wird, sowie ein verbleibender Firmenwert in Höhe von TEUR 155. Gemäß IFRS 3 unterliegt dieser Firmenwert keiner planmäßigen Abschreibung, sondern es hat jährlich ein Impairment-Test zu erfolgen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben. Übernahme Teilbetrieb Starbet International Ltd. Mit Vertrag vom 14.01.2008 hat die Starbet International Ltd., Ta'Xbiex/Malta, die Domains „starbet.de" und „starbet.com" (sowie die davon betroffenen Kundenbeziehungen) an die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, übertragen. Gemäß IFRS 3 ist dieser „asset deal" nach den gleichen Grundsätzen wie ein „share deal" zu behandeln und demgemäß ist zu diesem Erwerbszeitpunkt eine Erstkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgt. Nach Zuordnung des aufgedeckten Unterschiedsbetrages auf identifizierbare Vermögenswerte wurde der verbliebene Betrag (TEUR 162) als Firmenwert ausgewiesen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben. Übernahme bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz Zum 31.12.2005 wurde die bet-at-home.com Entertainment GmbH mit ihrem Teilkonzern erstmalig einbezogen und konsolidiert. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 1.052. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben. (14) Sachanlagen Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr sind im Konzernanlagenspiegel angeführt. (15) Aktive latente Steuern Temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen in der Konzernbilanz und den steuerlichen Wertansätzen führen zu folgenden aktivierten latenten Steueransprüchen bzw. -schulden:
Auf Grund mangelnder kurzfristiger Verwertbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, wurden die in vergangenen Geschäftsjahren gebildeten aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge im Geschäftsjahr 2011 ergebniswirksam aufgelöst. Die Veränderung der aktivierten latenten Steuern leitet sich folgendermaßen auf den ausgewiesenen Steueraufwand bzw. -ertrag über:
Der Unterschied zwischen den rechnerischen Ertragsteuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
(16) und (17) Forderungen und sonstige Vermögenswerte Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögenswerte weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf und setzen sich wie folgt zusammen:
(18) Wertpapiere des Umlaufvermögens
Sämtliche Wertpapiere sind der Kategorie „available-for-sale" zugeordnet und mit dem Marktwert bewertet. Die Marktwertveränderung wird erfolgsneutral über die Neubewertungsrücklage erfasst, sofern es sich nicht um eine Wertberichtigung bzw. eine Wertaufholung oder einen Gewinn- oder Verlust aus Währungsumrechnung handelt. Die Abschreibungen der Wertpapiere auf den Stichtagskurs betrugen 2011 TEUR 338 (Vorjahr TEUR 0). Die Zuschreibungen zu den Wertpapieren betrugen 2011 TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 136). (19) Liquide Mittel
(20) Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen aufgrund von Werbe- und Sponsoringverträgen sowie Wartungsverträgen. (21) Eigenkapital Das Konzerneigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
Bezüglich der Darstellung des Konzerneigenkapitals wird auch auf den Konzerneigenkapitalspiegel zum Konzernabschluss verwiesen. Das Grundkapital ist in 3.509.000 nennwertlose Stückaktien aufgeteilt. Die Kapitalrücklage resultiert aus einer Kapitalerhöhung 2005 in Höhe von 290.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 11,00 pro Aktie (insgesamt TEUR 2.900) und einer weiteren Kapitalerhöhung 2006 in Höhe von 319.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 26,00 pro Aktie (insgesamt TEUR 7.975). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.08.2009 ermächtigt, bis zum 30.08.2014 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.754.500,00 zu erhöhen. (22) Langfristige Schulden
Zur Berechnung der Abfertigungsrückstellungen gemäß IAS 19 unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project-Unit-Credit-Method) wurde ein Gutachten von einem Versicherungsmathematiker eingeholt, welches auf einem Rechnungszinsfuß von 4,75 % (Vorjahr 4,5 %) und einer Steigerungsrate von 2,5 % jährlich basiert. Auf die Anwendung der Korridormethode wird verzichtet. (23) bis (26) Kurzfristige Schulden und Rechnungsabgrenzung Die kurzfristigen Schulden und Rechnungsabgrenzungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Rückstellungen insgesamt entwickelten sich 2011 wie folgt (TEUR):
Zum 1. Januar 2011 wurde in Österreich eine Wettgebühr und eine Glücksspielabgabe für Wetten bzw. Glücksspiele, die von Österreich aus erfolgen, eingeführt. Der Vorstand geht davon aus, dass diese gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist. Trotzdem werden monatlich die Gebühren und Abgaben abgeführt. Die Wettgebühr und die Glücksspielabgabe für den Monat Dezember 2011 wurden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 zurückgestellt. Die Zahlung erfolgte im Januar 2012. In den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von TEUR 9.043 (Vorjahr: TEUR 8.275) enthalten. Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Wetteinsätze, die bereits vor dem Bilanzstichtag Spielern von deren Verrechnungskonten abgebucht wurden (,,pending bets"). Die der Wette zugrundeliegenden Sportereignisse finden allerdings erst nach dem Bilanzstichtag (zum größten Teil im Januar 2012) statt. V.3. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDer in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst ausschließlich den Bilanzposten "liquide Mittel". V.4. Erläuterungen zur Entwicklung des IFRS-KonzerneigenkapitalsDie Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in dem Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt. VI. Sonstige AngabenVI. 1. FinanzinstrumenteOriginäre Finanzinstrumente Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz. Der Konzern führt keine Finanztransaktionen mit derivativen Instrumenten durch und hält ausschließlich Anteile an Investmentfonds (vorwiegend Geldmarktfonds), Guthaben bei Kreditinstituten sowie Bargeldbestände. Liquiditätsrisiko Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund der derzeit geringen Verschuldung des Konzerns besteht ein nur sehr beschränktes Liquiditätsrisiko. Der bestehende Liquiditätsbedarf kann durch vorhandene liquide Mittel gedeckt werden. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspartnern. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar, da keine Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Für erwartete Storni aus Kreditkartengutschriften wurde vorgesorgt. Das Ausfallrisiko von Guthaben bei Kreditinstituten ist als sehr gering anzusehen, da es sich bei den Kreditinstituten um solche von unzweifelhafter Bonität handelt. Das Ausfallrisiko bei den Investmentfondsanteilen ist auf Grund der Bonität der Emittenten als niedrig anzusetzen. Wertberichtigungen aufgrund eines Ausfalls von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sind nicht erforderlich. Überfällige und/oder wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht. Marktpreisrisiko Marktpreisrisiken können aus den Wertpapieren der kurzfristigen Vermögenswerte resultieren. Zum Bilanzstichtag werden Investmentfondsanteile gehalten, deren Kursrisiko im Vergleich zu Aktienanlagen begrenzt ist. Gleichwohl war 2008 infolge der Marktentwicklung ein erheblicher Kursverfall bei den Wertpapieren zu verzeichnen, wobei die überwiegenden Teile dieser Kursverluste in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 nahezu wieder ausgeglichen werden konnten. Im Geschäftsjahr 2011 gab es wiederum deutlichere Kursrückgänge. Bei einem möglichen Kursrückgang (Kursanstieg) von 5 %Punkte würde sich das Ergebnis des Konzerns um 41 TEUR negativ (positiv) verändern (Vorjahr: 106 TEUR). Zinsänderungsrisiko Das aus Geldanlagen resultierende Zinsänderungsrisiko ist als nicht wesentlich zu beurteilen. Die Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten orientiert sich an den Marktzinssätzen in Abhängigkeit von den Laufzeiten. Eine mögliche Veränderung des aktuell niedrigen Zinsniveaus um 0,5 %-Punkte würde das Finanzergebnis um 196 TEUR (Vorjahr: 171 TEUR) beeinflussen. Die übrigen Finanzinstrumente (aktiv und passiv) sind kurzfristig und unverzinst. Währungsänderungsrisiko und Wechselkursrisiko Das Fremdwährungsrisiko wird durch Wechselkursschwankungen hervorgerufen. Trotz der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich die Zahlungsströme überwiegend in der Konzernwährung Euro. Wesentliche Währungsänderungsrisiken bestanden 2011 ausschließlich in polnischen Zloty und Schweizer Franken. Transaktionen in anderen Währungen sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. Auf eine Absicherung des Währungsrisikos wird verzichtet. Eine Aufwertung (Abwertung) des Polnischen Zloty um 10% hätte das Periodenergebnis bzw. das Eigenkapital mit rund TEUR 89 (im Vorjahr TEUR 105) belastet (erhöht). Eine Aufwertung (Abwertung) des Schweizer Franken um 10% hätte das Periodenergebnis bzw. das Eigenkapital mit rund TEUR 7 (im Vorjahr TEUR 61) erhöht (belastet). Die Änderung dieser Risikovariablen wurde auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen. Fair Value Der Fair Value der Wertpapiere entspricht den Buchwerten. Der Fair Value der sonstigen Finanzinstrumente (Forderungen, Verbindlichkeiten) entspricht auf Grund der kurzen Laufzeiten annähernd den Buchwerten. Fair Values für diese Aktiva und Passiva wurden daher nicht ermittelt. Überleitung der Buchwerte (je Kategorie) nach IAS 39 auf die Fair Values:
Rechtsrisiko Zu den Rechtsrisiken wird auf Abschn. VI.3. des Konzemanhangs verwiesen. Risikomanagement Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Auch Regelungen zur Anwendung von Finanzinstrumenten sind Bestandteil dieses Risikomanagement-Systems. Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern nicht gehalten. Der Vorstand beabsichtigt auch in Zukunft keinen Einsatz solcher Finanzinstrumente. Betreffend rechtlicher Risiken wird auf Abschn. VI.3. des Konzernanhangs verwiesen. VI. 2. Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Unternehmen und PersonenVorstandsmitglieder der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, waren im Geschäftsjahr 2011:
Die Bezüge des Vorstands beliefen sich 2011 auf TEUR 280 (Vorjahr: TEUR 280). Dipl.-Ing. Franz Ömer und Ing. Jochen Dickinger waren im Geschäftsjahr 2011 gleichzeitig als Geschäftsführer des Teilkonzerns bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, tätig. Die Bezüge der Geschäftsführer dort beliefen sich 2011 auf TEUR 280 (Vorjahr: TEUR 280). Dem Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, gehörten im Geschäftsjahr 2011 folgende Mitglieder an:
Die Vergütungen und Reisekostenerstattungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2011 TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 17). Als wesentliche Geschäftstransaktionen mit nahestehenden Unternehmen sind 2011 unterjährige Darlehensvergaben der Muttergesellschaft bet-at-home.com AG an ein Unternehmen der Betclic Everest SAS Gruppe, Paris, zu nennen. Die Konditionen waren marktüblich. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Geschäftstransaktionen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen erfolgt. VI. 3. Sonstige Verpflichtungen und ungewisse VerbindlichkeitenSonstige Verpflichtungen Die aufgrund bestehender Miet- und Leasingverträge künftig zu leistenden Zahlungen betragen in den nächsten fünf Jahren TEUR 2.215 (Vorjahr: TEUR 1.875). Davon sind innerhalb eines Jahres TEUR 443 (Vorjahr: TEUR 375) zu leisten. Es handelt sich hierbei um Mietzahlungen für Büroräumlichkeiten in Linz, Portomaso (Malta) und Düsseldorf. Da das bestehende Mietverhältnis der Räumlichkeiten in Linz, welches den überwiegenden Teil dieser Verpflichtungen ausmacht, nach Ablauf eines 48-monatigen Kündigungsverzichts und danach unter Einbehaltung einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsende aufgekündigt werden kann, ist die Gesamtverpflichtung des Mietverhältnisses aufgrund der unbestimmten Vertragsdauer nicht näher bestimmbar. Regulatorische Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen In Österreich, Deutschland und der Schweiz sind Wett- und Gaminganbieter rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund staatlicher Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Dies hat auch die bet-at-home.com Entertainment GmbH (Teilkonzern) im abgelaufenen Geschäftsjahr mit drei Verfahren betroffen. Der Stand dieser drei derzeit laufenden Verfahren kann wie folgt zusammengefasst werden:
Darüber hinaus sind laufende Verfahren gegenüber Tochtergesellschaften in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg anhängig. Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, betreibt Verwaltungsverfahren in sechs deutschen Bundesländern; ein Wettbewerbsverfahren konnte 2010 erfolgreich abgeschlossen werden. Der Stand dieser Verfahren kann wie folgt zusammengefasst werden: Gegen die bet-at-home.com AG wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf, der Regierung Mittelfranken, dem Regierungspräsidium Karlsruhe sowie den Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und Berlin mehrere Untersagungsverfügungen erlassen. Demnach wurde die bet-at-home.com AG aufgefordert, das Glücksspielangebot ihrer Tochterunternehmen bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, und bet-at-home.com Entertainment Ltd., Malta im jeweiligen Bundesland zu unterlassen bzw. die Werbung einzustellen. Sämtliche Verfahren sind gerichtlich anhängig, wobei die Eilverfahren teilweise entschieden sind. Das OVG Münster hat als zuständiges oberstes Gericht für Nordrhein-Westfalen der Beschwerde der bet-at-home.com AG zwischenzeitlich stattgegeben, womit die Bewerbung von Glücksspiel im Internet derzeit zulässig ist. Es wird damit gerechnet, dass auch das Hauptverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die Entwicklungen des regulatorischen Umfeldes lassen sich wie folgt zusammenfassen: In Italien hat sich eine Tochtergesellschaft erfolgreich um Lizenzen für Sportwetten und eGaming beworben, die mit Bescheid vom 17. November 2011 zugesprochen wurden. Der Vorstand sieht es als große strategische Chance, mit dem Erwerb dieser Lizenzen weiteres kontinuierliches langfristiges Wachstum ohne rechtliche Risiken in einem besonders glücksspielaffinen Markt zu erzielen. Im September 2010 hat der Europäische Gerichtshof in einem unerwartet klaren Urteil („Markus Stoß” und „Carmen Media") die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der deutschen Glücksspielregelung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung festgestellt, weil sie die geltend gemachten Ziele nicht auf konsistente und systematische Weise verfolge. Der Europäische Gerichtshof betont die Notwendigkeit einer konsistenten, kohärenten und systematischen Glücksspielpolitik und setzt den staatlichen Monopolen enge Grenzen. Die deutschen obersten Gerichte haben mittlerweile die Europarechtswidrigkeit in ihren Urteilen grundsätzlich bestätigt, vertreten jedoch die Auffassung, dass das Internetverbot im Glücksspielstaatsvertrag isoliert zu betrachten und kohärent ausgestaltet sei und weiter Bestandskraft hätte. Als Folge dieser Entscheidungen kam es in 2011 zu uneinheitlichen Urteilen der deutschen Gerichte, von denen insbesondere Online-Anbieter negativ betroffen waren. Mit Auslaufen des deutschen Glücksspielstaatsvertrages Ende 2011 hat Schleswig-Holstein im Alleingang eine Nachfolgeregelung verabschiedet, die es privaten Anbietern ab 1. Januar 2012 ermöglichen soll, zu fairen Rahmenbedingungen Lizenzen für Sportwetten und eGaming zu erwerben. Die übrigen deutschen Bundesländer konnten sich 2011 auf keinen neuen Vertragsentwurf einigen. Aufgrund des geplanten Erwerbs der Lizenzen in Schleswig-Holstein erwartet der Vorstand künftig positive Verfahrensausgänge (auch in den übrigen Bundesländern) sowie einen weitgehend ungehinderten Marktzutritt in Gesamt-Deutschland. Im September 2010 hat der Europäische Gerichtshof im Urteil „Engelmann" entschieden, dass die österreichische Rechtslage, wonach sich nur in Österreich niedergelassene Gesellschaften um eine Casinolizenz bewerben und ein Casino betreiben dürfen, mit der im EU-Recht verankerten Niederlassungsfreiheit unvereinbar sei. Dies nahm der österreichische Gesetzgeber zum Anlass um die Casino-Lizenzen europaweit auszuschreiben. Eine maltesische Tochtergesellschaft hat sich am 29. Juli 2011 um die einzige Online Casino Lizenz beworben. Damit sollte die Rechtssicherheit in Österreich neben der bestehenden inländischen Sportwettenlizenz bzw. den maltesischen Glücksspiellizenzen weiter gestärkt werden. Diskriminierende Bedingungen, die eindeutig auf den österreichischen Monopolisten zugeschnitten waren, führten erwartungsgemäß zu einem negativen Bescheid, welcher der Gesellschaft am 10. Oktober 2011 zugestellt wurde. In einer Beschwerde gegen den Bescheid beim Verfassungsgerichtshof wurden die dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Rechtsverletzungen explizit dargestellt. Mit einer Erkenntnis wird frühestens Ende 2013 gerechnet. Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren einschlägigen Urteilen den Spielraum des nationalen Gesetzgebers für restriktive Zugangsbeschränkungen weiter eingeengt. In den Urteilen „Zeturr vom 30. Juni 2011 sowie „Ömer/Dickinger" vom 15. September 2011 hat sich der Europäische Gerichtshof erstmals ausdrücklich mit dem Internet als Vertriebsweg auseinandergesetzt. Er hat klargelegt, dass ein Mitgliedsstaat diesen Vertriebsweg in der nationalen Gesetzgebung nicht ohne Beweiserbringung schlechterstellen darf. Das Internet muss daher künftig wie der stationäre Vertrieb behandelt werden. Besondere Auflagen, die nur im Online-Bereich gelten, sind nicht zulässig. Aus dem Urteil betreffend die beiden Vorstandsmitglieder der bet-at-home.com AG geht zudem klar hervor, dass Werbung für staatliche Monopole nur mehr eingeschränkt zulässig ist und der Staat detailliert nachweisen muss, dass Monopole erforderlich sind. Auf politischer Ebene hat das Europäische Parlament auf Vorschlag der EU-Kommission 2011 eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel verabschiedet, die nationalen Glücksspielregelungen zu harmonisieren. Als erster Schritt sollen Spieler- und Datenschutzbestimmungen sowie Kontrollmechanismen weitgehend angeglichen werden. Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer und der nationalen Steuerhoheit ist in absehbarer Zeit mit keiner wesentlichen Vereinheitlichung maßgeblicher nationaler Vorschriften im Glücksspielbereich zu rechnen. Der Vorstand geht, unterstützt durch die positiven Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie der übrigen regulatorischen Entwicklungen davon aus, dass es in den nächsten Jahren zu einer Liberalisierung des eGaming-Marktes in vielen EU-Mitgliedsstaaten kommen wird. Jedoch weisen etliche Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften auf mit der Absicht, den Markt für den nationalen Anbieter/Monopolisten weiterhin abzuschotten. Der Vorstand wird die zukünftigen Entwicklungen sehr genau verfolgen und ist bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um eGaming-Lizenzen zu ersuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen. Es besteht das Risiko, dass einzelne Staaten über Providersperren die Kunden von außerstaatlichen privaten Gaming-Angeboten rechtsgrundlos aussperren, insbesondere da in einigen gesetzlichen Neuregelungen betreffend eGaming derartige europarechtswidrige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind. Negative Ausgänge der vorstehend erwähnten Verfahren könnten erhebliche nachteilige Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. VI.4. AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr 2011 sind Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer in Höhe von insgesamt TEUR 80 enthalten, davon für
VI.5. Wesentliche Vorgänge nach dem BilanzstichtagEs sind keine Ereignisse im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres 2011 und der Erstellung des Konzernabschlusses eingetreten, die den Geschäftsverlauf oder die Lage des Konzerns wesentlich beeinflussen können.
Düsseldorf, den 23. Februar 2012 Jochen Dickinger Franz Ömer Konzernanlagenspiegel zum 31. Dezember 2011
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2011
Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2011
Konzernlagebericht 2011A) Darstellung des Geschäftsverlaufs 2011I. Entwicklung der Branche Das Geschäftsjahr 2011 war wiederum durch ein deutliches Wachstum der eGaming-Branche gekennzeichnet, wobei weiterhin das Online-Segment am deutlichsten zulegen konnte. Das Management sowie auch alle die Branche covernden Research-Unternehmen gehen weiterhin mittelfristig von deutlichen Wachstumsraten aus. II. Finanzierungsmaßnahmen Im Geschäftsjahr 2011 wurden keine Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt. III. Umsatz- und Ertragsentwicklung Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, übt als Holdinggesellschaft außer der Verwaltung der eigenen Beteiligung keine Geschäftstätigkeit aus. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsunternehmen betrieben. Konzernweit stellt sich die Umsatz- und Ertragsentwicklung 2011 wie folgt dar: Der Geschäftsverlauf kann als äußerst zufrieden stellend bezeichnet werden. Das Geschäftsjahr 2011 war durch ein sehr hohes Wachstum in allen Geschäftsbereichen geprägt. Der Bruttoertrag aus Sportwetten (Wettumsätze abzüglich Auszahlungen für Gewinne) konnte um 11,5% auf 31,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2011 (Vorjahr: 28,3 Mio. EUR) gesteigert werden. Der Bruttoertrag aus eGaming (Gamingumsätze abzüglich Auszahlungen für Gewinne) konnte um 9,0% auf 41,2 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2011 (Vorjahr: 37,8 Mio. EUR) gesteigert werden. eGaming beinhaltet die Produkte Casino, Poker, Games und Hundewetten. Somit konnten in Summe die Brutto-Wett- und Gamingerträge um 10,1% von 66,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2010 auf 72,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2011 gesteigert werden. Unter Berücksichtigung der Wettgebühren und Glücksspielabgaben wurde im Geschäftsjahr 2011 ein Netto-Gaming Ertrag von 66,1 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 65,7 Mio. EUR). Die Positionierung des Konzerns und insbesondere die Marke bet-at-home.com konnten auch im Geschäftsjahr 2011 vor allem wieder in Ost- und Südeuropa weiter ausgebaut werden. Die Zahl der registrierten Kunden konnte auf über 2.700.000 (Vorjahr 2.200.000) gesteigert werden. IV. Personal- und Sozialbereich Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Vorstand) im Konzern stieg im Geschäftsjahr 2011 auf 164 (Vorjahr 126). Zum Bilanzstichtag 2011 beschäftigte der Konzern 181 Mitarbeiter (Vorjahr 133). Die zielorientierte Personalentwicklung verbunden mit der Rekrutierung von fachlich hochqualifizierten Mitarbeitern ist die Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Konzerns. Mit einer sehr geringen Fluktuation kann die Qualität der Rekrutierungsmaßnahmen untermauert werden. Darüber hinaus gilt die intensive fachliche Weiterbildung als zentraler Grundstein des Erfolges. V. Wesentliche Vorgänge während des Geschäftsjahres Mit weiteren Effizienzsteigerungen im Bereich unserer Marketingaktivitäten konnte die Dynamik des Wachstums auch im Geschäftsjahr 2011 weiter ausgebaut werden, obwohl kein sportliches Großereignis stattgefunden hat. Die konzernweite Bündelung des Einkaufs von Marketingleistungen in der in Gibraltar im Geschäftsjahr 2008 erworbenen Tochtergesellschaft führte auch im Geschäftsjahr 2011 zu wesentlichen Synergien, welche die Konzernentwicklung positiv beeinflussten. Innerhalb der Betclic Everest SAS Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2011 die Evaluierung von Kostensenkungspotentialen weiter intensiviert, und in Folge haben erfolgreiche Umsetzungsmaßnahmen zu positiven Effekten geführt. Die in den Geschäftsjahren 2009 bis 2011 getätigten wesentlichen Investitionen im Bereich der langfristigen Vermögenswerte und deren laufende Inbetriebnahme, stellten die technische Kapazität für das rasche Wachstum der Geschäftsjahre 2010 und 2011 aber auch für künftiges Wachstum sicher. Ein weiterer zentraler Schwerpunkt war auch 2011 wieder die Produktweiterentwicklung, wobei insbesondere das konzerninterne IT-Know-how genutzt wurde. Das im Sommer 2009 in Betrieb genommene neue Produkt Games wurde von unseren Kunden ausgezeichnet angenommen, weshalb die Anzahl der angebotenen Spiele auch im Geschäftsjahr 2011 sukzessive erweitert wurde. Auch in den kommenden Jahren beabsichtigen wir einen weiteren Ausbau dieses Produktes. Der massive Ausbau im Bereich Livewetten verbunden mit einem deutlich erhöhten Livestreaming-Angebot wird die Marktposition des Konzerns weiter festigen und die positive weitere Entwicklung sicherstellen. Der Erwerb der italienischen Lizenz für Sportwetten und eGaming im Geschäftsjahr 2011 stellt eine große strategische Chance dar, welche weiteres langfristiges Wachstum in einem besonders glücksspielaffinen Markt sicherstellen wird. B) Finanzielle Leistungsindikatoren - Darstellung der Ertrags-, Vermögens-und FinanzlageZum 31. Dezember 2011 stellen sich die Vermögenslage und die Finanzlage wie folgt dar:
Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 60,0% zum 31. Dezember 2010 auf 62,1% zum 31. Dezember 2011, wobei der Anstieg des Konzerneigenkapitals aus dem Konzernergebnis 2011 resultiert. Basierend auf dem positiven Konzern-Cash-Flow konnten die liquiden Mittel deutlich gesteigert werden. Der Anstieg der kurzfristigen Schulden beruht zum überwiegenden Teil auf höheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und höheren sonstigen Verbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2011 stellt sich die Ertragslage wie folgt dar:
*) entspricht dem Ergebnis vor Steuern gemäß Gewinn- und Verlustrechnung **) EBT abzüglich Finanzergebnis gemäß Gewinn- und Verlustrechnung ***) EBIT zuzüglich Abschreibungen gemäß Gewinn- und Verlustrechnung Die seit 1. Januar 2011 abzuführende österreichische Wettgebühr und Glücksspielabgabe hat das Geschäftsjahr 2011 mit 6.211 TEUR ergebnismindernd beeinflusst. Der Marketingaufwand (Werbeaufwendungen zuzüglich Sponsoringleistungen) ist von 36.664 TEUR auf 40.812 TEUR gestiegen. Korrespondierend zum Anstieg der Mitarbeiteranzahl nahm der Personalaufwand von 6.097 TEUR im Geschäftsjahr 2010 um 2.197 TEUR auf 8.294 TEUR im Geschäftsjahr 2011 zu. Die wirtschaftliche Lage des Konzerns stellt sich zum 31. Dezember 2011 insgesamt sehr positiv dar. C) Wesentliche Risiken der zukünftigen EntwicklungVI. Risikomanagement Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Zusätzlich kommen vielfältige, teilweise automatisierte Softwaresysteme zum Einsatz. Zur Risikosteuerung werden beispielsweise laufend Bonitätsbeurteilungen und Risikosystemprüfungen in Form von Kreditkartenprüfungen, Auszahlungskontrollen sowie Analysen des Spielerverhaltens durchgeführt. Darüber hinaus wurden Controllingaktivitäten in den Teilbereichen Marketing, Partnerprogramm, Paymentsysteme und Konzernverrechnung noch weiter intensiviert. Zur Reduzierung der rechtlichen Risiken und zur Berücksichtigung des komplexen regulatorischen Umfelds wird auf namhafte externe Rechtsberater zurückgegriffen. VII. Rechtliche Risiken In Österreich, Deutschland und der Schweiz sind Wett- und Gaminganbieter rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von staatlichen Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Der Vorstand geht, unterstützt durch die positiven Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie der übrigen regulatorischen Entwicklungen davon aus, dass es zu einer Liberalisierung des eGaming-Marktes in den nächsten Jahren in vielen EU-Mitgliedsstaaten kommen wird. Jedoch weisen etliche Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften auf, mit der Absicht den Markt für den nationalen Anbieter/Monopolisten weiterhin abzuschotten. Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen sehr genau verfolgen und ist bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um eGaming-Lizenzen zu ersuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen. Es besteht das Risiko, dass einzelne Staaten über eine Providersperrung die Kunden von außerstaatlichen privaten Gaming-Angeboten rechtsgrundlos aussperren, insbesondere, da in einigen gesetzlichen Neuregelungen betreffend eGaming derartige europarechtswidrige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind. Eine eingehende Erläuterung der Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen bzw. des rechtlichen Umfelds sowie der den bet-at-home.com-Konzern betreffenden Verfahren erfolgt im Anhang unseres Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 (Abschn. „Regulatorische Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen"), worauf explizit verwiesen wird. VIII. Marktrisiken Mit der von uns erwarteten Liberalisierung könnten große Gaming- sowie Medienkonzerne auf den (kontinental-) europäischen Markt vorstoßen, so dass die Marktanteile unseres Konzerns sinken könnten. Aufgrund geänderter Gesetzeslagen und Rechtsprechungen im Bereich eGaming könnte es in einzelnen Teilmärkten zu Einschränkungen bis hin zur Marktabschottung gegenüber privaten Wettanbietern kommen. IX. Steuerliche Risiken Zum 1. Januar 2011 wurde in Österreich eine Wettgebühr und eine Glücksspielabgabe für Wetten bzw. Glücksspiele, die von Österreich aus erfolgen, eingeführt. Darüber hinaus könnte es auch in anderen Ländern zu neuen (nachteiligen) Steuergesetzen kommen, welche die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns wesentlich beeinflussen können. X. Technische Risiken Die vom Konzern angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfordern die zuverlässige Funktion einer Vielzahl technischer Systeme. Gravierende Beeinträchtigungen der IT-Systeme, insbesondere durch negative externe Einflüsse wie Hacker-Angriffe, DDos-Attacken etc., könnten daher starke Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben. Durch weiter stark steigendes Geschäftsvolumen werden auch die Ansprüche an das Rechnungswesen und das Controlling in den Beteiligungsunternehmen weiter zunehmen. Wir gehen davon aus, dass sämtliche Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken gesetzt sind. In regelmäßigen Abständen werden vom Vorstand zusammen mit den leitenden Mitarbeitern das Risikoumfeld analysiert und neue bzw. alternative Risikovermeidungs- und reduzierungsmaßnahmen evaluiert. XI. Operative Risiken Spezifische Risiken bei zugekaufter Software (Casino, Poker) können aufgrund von Hard- und Softwarefehlern entstehen. Ebenso könnten falsche Quoteneinschätzungen der Buchmacher zu höheren Auszahlungen an Kunden führen. Eine Vielzahl an Sicherungssystemen und eine stete Überwachung der Quoten durch Marktvergleich minimieren dieses Risiko. Ständige Weiterentwicklung der Software durch das IT-Projektteam ermöglicht ein konkurrenzfähiges Produkt am Wettmarkt. Sämtliche erforderliche Maßnahmen zur Minimierung der Risiken wurden gesetzt. D) Verwendung von FinanzinstrumentenFrei verfügbare Mittel wurden in Festgeldanlagen und Investmentfondsanteile investiert. Die Investitionsentscheidungen des Vorstands erfolgen nur bei entsprechend positiver Ertrags- bzw. Wachstumsprognose für die jeweiligen Wertpapiere bzw. bei einwandfreier Bonität der Emittenten. E) Zukünftige EntwicklungDie Marke bet-at-home.com wird weiter international kostengünstig mit innovativen Marketingstrategien ausgebaut. Der Schwerpunkt der Expansionsaktivitäten wird dabei wie bisher in Ost- und Südeuropa liegen. Entsprechend der Entwicklung des regulatorischen Umfelds in den jeweiligen Ländern wird in allen Teilmärkten intensiv daran gearbeitet, die Marktanteile weiter zu erhöhen. Im Geschäftsjahr 2012 wird die Mitarbeiterzahl im Konzern voraussichtlich auf knapp 260 Mitarbeiter zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 ansteigen. Wir rechnen aus heutiger Sicht im Geschäftsjahr 2012 mit einem Anstieg des Brutto-Wett- und Gaming-Ertrages im Konzern auf ungefähr 80,0 Mio. EUR, wobei ein positives Ergebnis angestrebt wird. F) Forschung und EntwicklungZu den wichtigsten Assets im Konzern gehört eine funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software. Die Software wird ständig weiter ausgebaut und entwickelt. G) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des GeschäftsjahresEs gab keine Vorgänge von bedeutender Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres.
Düsseldorf, den 23. Februar 2012 Jochen Dickinger Franz Omer Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschuss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die im Konzernanhang und im Konzernlagebericht dargestellten rechtlichen Risiken hin.
Duisburg, den 24. Februar 2012 PKF FASSELT SCHLAGE Th. Pannenbäcker, Wirtschaftsprüfer Dr. Schöneberger, Wirtschaftsprüfer |
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