bet-at-home.com AGDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31. Dezember 2015Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Anhang für das Geschäftsjahr 2015I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss wurde gern. §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267a Abs. 1 HGB eine Kleinstkapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften wird kein Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft nimmt nur die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB in Anspruch. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer der Sachanlagen beträgt drei bis fünf Jahre. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte in Höhe des Nennwertes. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Auf- oder Abzinsungen waren nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und VerlustrechnungDie sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 174.165,13 (Vorjahr: EUR 102.007,03) und die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 71.588.416,80 (Vorjahr: EUR 49.661.026,59) haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Das Grundkapital beträgt am 31.12.2015 EUR 3.509.000,00 (Vorjahr: EUR 3.509.000,00) und ist in 3.509.000 Stück Inhaberaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 pro Stückaktie eingeteilt. Die Kapitalrücklage beträgt am 31.12.2015 EUR 10.875.000,00 (Vorjahr: EUR 10.875.000,00). Entnahmen aus der oder Einstellungen in die Kapitalrücklage sind im Geschäftsjahr 2015 nicht erfolgt. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2013 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12. Mai 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 1.754.500,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.754.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die sonstigen Rückstellungen weisen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und alle sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Darlehen von verschiedenen Gesellschaften des bet-at-home.com Konzerns und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Steuerschulden in Höhe von EUR 67.267,27 (Vorjahr EUR 12.243,60), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 3.463,02 (Vorjahr EUR 1.952,81) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.834,00 (Vorjahr EUR 6.685,76). Die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres betreffen in Höhe von EUR 414.887,00 (Vorjahr EUR 334.265,00) dividendenähnliche Erträge von verbundenen Unternehmen, von denen die Gesellschaft treuhänderisch Anteile für ihre Tochtergesellschaft hält, Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten in Höhe von EUR 773.056,71 (Vorjahr EUR 514.139,06) sowie übrige sonstige Erträge in Höhe von EUR 43.449,56 (Vorjahr EUR 108.925,85). Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht zu machen. IV. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer. Die Betclic Everest SAS Group, Paris (Frankreich), stellt als Mutterunternehmen der Gesellschaft einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird. In Deutschland und in Österreich sind Wett- und Gaminganbieter rechtlichen Angriffen mit dem Ziel des Unterlassens ihrer Tätigkeit von Seiten staatlicher und privater Mitbewerber aufgrund zahlreicher Rechtsauseinandersetzungen im Wett- und Gamingbereich ausgesetzt. Dies betrifft auch verbundene Unternehmen und die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG. Mitglieder des Vorstands waren:
Die Vorstandsmitglieder der Muttergesellschaft wurden von Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2015 mit fixen Bezügen in Höhe von 457 TEUR (Vorjahr 418 TEUR) und mit variablen Bezügen in Form eines Managementbonus in Höhe von 919 TEUR (Vorjahr 306 TEUR) vergütet. Darüber hinaus wurde von einer Konzerngesellschaft eine Beratungsleistung in Höhe von 140 TEUR (Vorjahr 140 TEUR) ausbezahlt. Die Muttergesellschaft hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2015 Kosten einer zugunsten der Vorstandsmitglieder abgeschlossenen Unfallversicherung in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) übernommen und trug die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von 11 TEUR (Vorjahr: 7 TEUR). Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2015 folgende Mitglieder an:
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt im Geschäftsjahr 2015 eine feste Vergütung in Höhe von 20 TEUR (Vorjahr 20 TEUR). Zudem wurden notwendige Auslagen erstattet. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2015 wie im Vorjahr auf ihre Vergütung verzichtet. Im Geschäftsjahr 2015 wurden Beteiligungen an folgenden Unternehmen gehalten:
V. Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktGDer Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.
Düsseldorf, den 26. Februar 2016
Dipl.-Ing. Franz Ömer Mag. Michael Quatember Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2015
Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, auch im vergangenen Geschäftsjahr 2015 hat sich das Geschäft des bet-at-home.com AG Konzerns erfolgreich entwickelt. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2015 konnte erneut die Auszahlung einer Dividende beschlossen werden. Der Erfolg und die Bekanntheit der Marke zeigen sich auch an nunmehr knapp 4,3 Millionen registrierten Kunden. Der Aufsichtsrat hat diese erfreuliche Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns begleitet. Er ist seinen Aufgaben und Verpflichtungen nach Gesetz und Satzung nachgekommen und hat die Arbeit des Vorstandes der bet-at-home.com AG regelmäßig überwacht und beratend unterstützt. Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG trat am 12. März 2015 in Düsseldorf, am 12. Mai 2015 in Frankfurt am Main, am 2. Juli 2015 in Paris, am 17. September 2015 in Linz, am 12. November 2015 in Frankfurt am Main und am 8. Dezember 2015 in Paris zu Sitzungen zusammen, bei denen insbesondere die Unternehmensstrategie mit dem Vorstand erörtert wurde. Bei der Aufsichtsratssitzung am 10. März 2016 in Düsseldorf wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der Corporate Governance Bericht, der Abhängigkeitsbericht und die Prüfungshandlungen und -berichte mit dem von der Hauptversammlung bestimmten Abschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, besprochen. Innerhalb des Aufsichtsrats erfolgte ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch. Mehrere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren getroffen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde wie in der Vergangenheit angesichts von nur drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Vorstand hat uns im Berichtszeitraum laufend über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage sowie bedeutende Geschäftsvorfälle, wie etwa Lizensierungsverfahren und Darlehen, und Risiken informiert. Mit dem Vorstand wurden die strategische Entwicklung, die aktuellen Geschäftszahlen, das Marketingkonzept (insbesondere die zur Erhöhung der Bekanntheit der Marke abgeschlossenen Sponsoringverträge), steuerliche Fragen, die rechtliche Entwicklung im Glücksspiel-und Wettbereich (wie etwa das Sportwetten-Konzessionierungsverfahren in Deutschland) sowie laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erörtert und diskutiert. Wir konnten uns von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte überzeugen. Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Corporate Governance Bericht entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex erstellt, um zur Transparenz beizutragen und der gestiegenen Wahrnehmung am Kapitalmarkt sowie der aktuellen Marktkapitalisierung gerecht zu werden. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen im Geschäftsbericht 2015 des bet-at-home.com AG Konzerns. Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, als von der Hauptversammlung gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses der bet-at-home.com AG sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden mit dem Abschlussprüfer besprochen. Nach Durchführung der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben und dass der Jahresabschluss und Konzernabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Konzernlageberichts geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden. Der geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gem. § 170 AktG haben dem Aufsichtsrat nebst den Prüfungsberichten vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht selbst geprüft und am 10. März 2016 mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei ausführlich über das Ergebnis seiner Prüfungen. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet. Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und den Ergebnissen seiner Prüfungen zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2015 in Höhe von EUR 18.156.204,69 einen Betrag von EUR 15.790.500,00 an die Aktionäre auszuschütten und EUR 2.365.704,69 auf neue Rechnung vorzutragen. Prüfung des Berichts gem. § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2015 Ferner hat der Abschlussprüfer den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG („Abhängigkeitsbericht") für das Geschäftsjahr 2015 geprüft. Der Vorstand hat im Hinblick auf die Mehrheitsbeteiligung der MANGAS BAH SAS, Paris, Frankreich, einem Unternehmen der Betclic Everest Group SAS, Paris, an der bet-at-home.com AG den Abhängigkeitsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs.1 AktG getätigt wurden. Aufgrund der Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat der Abschlussprüfer die Überzeugung erlangt, dass der Abhängigkeitsbericht die nach § 312 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Angaben enthält und dass die Berichterstattung einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht. Da gegen den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2015 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, hat der Abschlussprüfer den in § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der Abhängigkeitsbericht sowie der hierzu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen selbst geprüft und bei der Sitzung am 10. März 2016 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung. Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer beantwortet. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts ist unter der Bilanz des Jahresabschlusses und im Anhang zum Konzernabschluss wiedergegeben. Unser besonderer Dank gilt dem Vorstand der bet-at-home.com AG und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns. Sie haben durch großes Engagement und ausgezeichnete Arbeit zur positiven Entwicklung des Konzerns maßgeblich beigetragen.
Düsseldorf, im März 2016
Der Aufsichtsrat Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die bet-at-home.com AG Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nebst Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der bet-at-home.com AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Risiken hin, die aus Rechtsstreitigkeiten resultieren, die gegen ein verbundenes ausländisches Unternehmen geführt werden und sich gegen die Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit (Anbieten von Online-Glücksspielen im Internet) richten.
Duisburg, den 26. Februar 2016 PKF FASSELT SCHLAGE Th. Pannenbäcker, Wirtschaftsprüfer Görtz, Wirtschaftsprüfer |
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