bet-at-home.com AGDüsseldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Konzernbilanz zum 31. Dezember 2015bet-at-home.com AG, DüsseldorfVermögen
Konzerngewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015
IFRS - Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015
Anhang zum Konzernabschluss zum 31.12.2015I. Allgemeine Angaben und GrundsätzeDie bet-at-home.com AG mit Sitz in Düsseldorf, Tersteegenstrasse 30, Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf HRB 52673 (Holdinggesellschaft), hat den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen zum 31. Dezember 2015 aufgestellt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 der bet-at-home.com AG ist nach den derzeit geltenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Interpretationen des „Standing Interpretations Committee“ (SIC) bzw. des „International Financial Reporting Interpretations Committee“ (IFRIC) aufgestellt. Der Konzernlagebericht 2015 ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Grundsätzlich wurden für den vorliegenden Konzernabschluss die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 angewendet. Folgende Änderungen haben sich aufgrund des Inkrafttretens neuer Standards im Vergleich zum Vorjahr ergeben:
Die folgenden Standards oder Interpretationen sind bereits veröffentlicht, für den Konzernabschluss zum 31.12.2015 jedoch nicht verpflichtend anzuwenden:
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards und Interpretationen in der Zukunft rechnet die bet-at-home.com AG nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es wurde von einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung dieser Standards und Interpretationen abgesehen. Kerngeschäft der von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligungen ist das Anbieten von Sportwetten sowie Casino- und Pokerspielen ausschließlich über das Internet. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Seit dem 05.03.2009 verfügt die Betclic Everest SAS Group, Paris/Frankreich, über einen beherrschenden Anteil an der Muttergesellschaft des bet-at-home.com AG Konzerns. Die Betclic Everest SAS (company registration no. 501 420 939) stellt einen Konzernabschluss für den größten Kreis von verbundenen Unternehmen auf, in den der Konzernabschluss der bet-at-home.com AG einbezogen wird. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können rundungsbedingte Differenzen auftreten. II. KonsolidierungskreisAllgemeines In den Konzernabschluss ist der österreichische Teilkonzern der bet-at-home.com Entertainment Gmbh mit Sitz in Linz, Österreich, einbezogen. In den Teilkonzernabschluss der bet-at-home.com Entertainment Gmbh, Linz, sind fünf Tochterunternehmen (Enkelunternehmen der bet-at- home.com AG, Düsseldorf) einbezogen, bei denen der bet-at-home.com Entertainment Gmbh unmittelbar oder mittelbar sämtliche Stimmrechte zustehen. An der bet-at-home.com Entertainment Gmbh, Linz, stehen der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, sämtliche Stimmrechte zu. Neben dem Mutterunternehmen bet-at-home.com AG, Düsseldorf, wurden folgende Tochter- bzw. Enkelunternehmen im Geschäftsjahr voll konsolidiert:
Von den Anteilen an den vier maltesischen Enkelgesellschaften hält die Muttergesellschaft bet-at-home.com AG aufgrund maltesischen Gesellschaftsrechts jeweils 2 % treuhänderisch für die bet-at-home.com Entertainment Gmbh. Es bestehen keine konzernfremden Anteile am Konzerneigenkapital. Im Jahresergebnis sind keine anderen Gesellschaftern zustehenden Ergebnisanteile enthalten. Veränderung Konsolidierungskreis Im Geschäftsjahr 2015 gab es keine Veränderungen des Konsolidierungskreises. III. KonsolidierungsgrundsätzeDen Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einzelnen einbezogenen inländischen und ausländischen Gesellschaften sowie der Teilkonzernabschluss Österreich wurden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt, von Wirtschaftsprüfern geprüft und gemäß International Financial Reporting Standards unter der Fiktion der rechtlichen Einheit zusammengefasst. Für die im Jahr 2004 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogenen maltesischen Enkelunternehmen wurden IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und die Neufassungen der Standards IAS 36 “Wertminderung von Vermögenswerten“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ vorzeitig mit dem 01.01.2004 gemäß IFRS 3.85 (limited retrospektive application) angewendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt demnach nach der Neubewertungsmethode. Dabei wird dem Beteiligungsbuchwert das anteilige neubewertete Eigenkapital der Tochtergesellschaft gegenübergestellt (purchase accounting). Bei der Erstkonsolidierung der maltesischen Enkelgesellschaften ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Für die im Jahr 2008 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogene Jonsden Properties Ltd., Gibraltar, wurde der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Unterschiedsbetrag in Höhe von 2 TEUR mangels Vorliegen von identifizierbaren Vermögenswerten als Firmenwert ausgewiesen und im gleichen Jahr vollständig außerplanmäßig abgeschrieben. Die Jonsden Properties Ltd. hat sowohl mit der bet-at-home.com Internet Ltd. als auch mit der bet-at- home.com Entertainment Ltd. „Joint Venture“-Vereinbarungen nach IAS 31.3 abgeschlossen (Agreement for Shared Conduct of Business), wobei jedes Partnerunternehmen seine eigenen Vermögenswerte nutzt, seine eigenen Aufwendungen und Verbindlichkeiten eingeht und seine eigene Finanzierung aufbringt; die wirtschaftliche Tätigkeit wird jedoch gemeinschaftlich geführt. Zum 31.12.2005 wurde der Teilkonzern Österreich erstmalig einbezogen. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des TeilKonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen sowie sonstige Forderungen mit korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aufgerechnet. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden - soweit vorliegend - eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung waren. Abzinsungen und andere einseitig ergebniswirksame Buchungen wurden im Konzernabschluss eliminiert, soweit diese bestanden haben. IV. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErmessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen Die Erstellung eines Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten internationalen Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechnungslegung (IAS/IFRS) erfordert Ermessensbeurteilungen, Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Anwendung von Bilanzierungsund Bewertungsmethoden sowie Beträge in den Aktiva und Passiva, Angaben im Konzernanhang und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen. Die Schätzungen und die damit verbundenen Annahmen beruhen auf Erfahrungswerten und sonstigen Einflussfaktoren, von denen erwartet wird, dass sie unter gegebenen Umständen angemessen sind, und die als Basis für die Beurteilung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden dienen, die nicht aus anderen Quellen ableitbar sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Einschätzungen abweichen. Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden laufend beurteilt. Anpassungen von Schätzungen werden in jener Periode erfasst, in der die Schätzung angepasst wird, sofern die Anpassung nur diese Periode oder diese und zukünftige Perioden betrifft. Die entscheidenden Beurteilungen durch die Unternehmensleitung in der Anwendung der IFRS, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und Schätzungsunsicherheiten, durch die das Risiko entstehen kann, dass innerhalb der nächsten Geschäftsjahre eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind Folgende:
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Erworbene und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt des Erreichens der technischen Machbarkeit aktiviert, sofern aus diesen Vermögenswerten ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden kann und die Kosten für diesen Vermögenswert verlässlich ermittelt werden können. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Software wurden die Personalaufwendungen des Projektteams für jeden Mitarbeiter des Projektteams einzeln bewertet und als immaterieller Vermögenswert (IAS 38) aktiviert. In den Herstellungskosten sind Einzelkosten enthalten. Weitere Kosten wurden nicht aktiviert. Die Abschreibung abnutzbarer Vermögenswerte erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angesetzt:
Bei einer über sechs Monate hinausgehenden Nutzung eines im Geschäftsjahr erworbenen Vermögenswerts wird die Abschreibung im Teilkonzern mit einem vollen Jahresbetrag, bei kürzerer Nutzung mit dem halben Jahresbetrag oder dem auf Monatsbasis ermittelten Betrag angesetzt. Im Teilkonzern Österreich werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter jeweils 0,40 TEUR im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und sofort als Abgang behandelt. In Deutschland wird die Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter 0,15 TEUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten von 0,15 TEUR bis 1,00 TEUR werden in fünf gleichen Jahresraten abgeschrieben, wobei unterstellt wird, dass der Abgang dieser Vermögenswerte nach Ablauf von fünf Jahren erfolgt. Bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmbarer Nutzungsdauer und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anzeichen erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die betroffenen Vermögenswerte. Liegt dieser Wert unter dem für die Gegenstände angesetzten Buchwert, wird eine Wertminderung vorgenommen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich oder, wenn eine Indikation für eine Wertminderung vorliegt, einer Überprüfung der Werthaltigkeit unterzogen. Hierbei wird der Buchwert des immateriellen Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Ergibt sich bei diesem Test ein Wertminderungsbedarf, so wird der entsprechende Aufwand in der Position Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen einer unbestimmten wirtschaftlichen Nutzungsdauer und werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf eine Wertminderung überprüft (sog. Impairment-Only Approach). Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, der dem höheren Wert von Nettoveräußerungswert oder Nutzungswert entspricht, den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals erfasst, wenn die vertraglichen Rechte erlangt oder die vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden. Die Transaktionen werden zum Valutatag erfasst. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte, die den Vermögenswert einschließen, entfällt. Das ist normalerweise dann gegeben, wenn der Vermögenswert verkauft wird oder alle dem Vermögenswert zugehörigen Geldflüsse unmittelbar an eine unabhängige Drittpartei weitergegeben werden. Finanzvermögen - Wertpapiere des Umlaufvermögens Wertpapiere werden gemäß IAS 39 bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten bewertet und der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ (available forsale) zugeordnet, soweit die beizulegenden Zeitwerte aus Börsenkursen abzuleiten sind. Die Bewertung erfolgt, abgesehen von Wertberichtigungen und Gewinnen und Verlusten aus der Währungsumrechnung (IAS 39.55 (b) in Verbindung mit IAS 39.67), grundsätzlich mit den Zeitwerten am Bilanzstichtag erfolgsneutral über das sonstige kumulierte Ergebnis. Die Zeitwerte ergeben sich aufgrund von Börsenkursen. Liquide Mittel Die bet-at-home.com AG behandelt Kassenbestand, Sichteinlagen und Festgelder mit Laufzeiten von bis zu sechs Monaten als liquide Mittel. Ebenfalls als liquide Mittel werden längerfristige Festgelder behandelt, sofern eine Kündigung innerhalb einer Frist von sechs Monaten möglich ist. Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet und werden mit fortgeführten Anschaffungskosten oder mit dem gesunkenen Zeitwert (Nennwert) abzüglich Einzelwertberichtigungen für erwartete uneinbringliche Beträge bilanziert. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Rückstellungen werden mit jenem Betrag angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrags nicht möglich, wird keine Rückstellung gebildet, und es erfolgt die Offenlegung im Anhang. Abfertigungsrückstellungen Aufgrund historischer, gesetzlicher Verpflichtungen ist die bet-at-home.com Entertainment Gmbh verpflichtet, an einzelne Mitarbeiter im Kündigungsfall oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung gemäß den Bestimmungen des IAS19 „Employee benefits“ wurde zum Konzernabschluss 31. Dezember 2015 von einem Versicherungsmathematiker durchgeführt und der Wert dem Gutachten entsprechend erfolgswirksam erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im „sonstigen kumulierten Ergebnis“ erfasst. Der Zinsaufwand verbleibt - wie der Dienstzeitaufwand - im Personalaufwand und wird nicht im Finanzergebnis dargestellt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit den Anschaffungskosten, die dem Rückzahlungsbetrag entsprechen, angesetzt. Umsatzrealisierung Wettumsätze der maltesischen Enkelunternehmen werden nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag erfolgten Spielereinsätze erfasst, sofern die zugrunde liegenden Wetten bereits entschieden sind. Wetteinsätze, die vor dem Bilanzstichtag den Spielern von deren Verrechnungskonten abgebucht wurden, bei denen jedoch die der Wette zugrunde liegenden Sportereignisse erst nach dem Bilanzstichtag stattfinden ("pending bets"), werden in die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Die Wettgebühren und Glücksspielabgaben sowie - seit dem 1. Januar 2015- Umsatzsteuer werden in den Netto-Gaming-Erträgen erfasst. Ertragsteuern Im Geschäftsjahr 2015 wurde analog zu den Vorjahren die Ertragsteuerrückerstattung aus der steuerlichen Gruppe Malta, in welcher alle maltesischen Gesellschaften des Konzerns ertragsteuerlich zusammengefasst sind, im Jahresabschluss desselben Jahres abgebildet. Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede der Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz und deren für steuerliche Zwecke maßgeblichen Werte eingestellt. Die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzungen erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 (Income Taxes) nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Der Berechnung der Steuerlatenz liegt der Ertragsteuersatz von 25% für Österreich bzw. von rund 5% für Malta (unter Berücksichtigung des Tax Refunds) zugrunde. Finanzergebnis Das Finanzergebnis umfasst die aus der Anlage von Finanzmitteln erhaltenen Zinsen und zinsähnlichen Erträge. Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufs abgegrenzt. Im Finanzergebnis werden des Weiteren laufende Erträge aus Wertpapieren, Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie der Wertberichtigungsaufwand für die gehaltenen Wertpapiere (IAS 39.67) bzw. die Erträge aus Zuschreibungen zu den gehaltenen Wertpapieren sowie Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen erfasst. V. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und des EigenkapitalspiegelsNachfolgend werden die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und des Eigenkapitalspiegels des Konzerns erläutert. Bei den Vergleichszahlen der Vorperiode handelt es sich um diejenigen des IFRS-Konzernabschlusses der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, zum 31. Dezember 2014. V.1. Erläuterungen zu den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. (1) Brutto-Wett- und Gamingerträge und Segmentberichterstattung Zur Erhöhung der Lesbarkeit des Konzernabschlusses werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung die Brutto-Wett- und Gamingerträge gezeigt. Die betragsmäßige Zusammensetzung der Brutto-Wett- und Gamingerträge (Wett- und Gamingumsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) ist im Konzernanhang dargestellt. Der Konzern ist in den Produkt- bzw. Geschäftssegmenten Sportwetten und eGaming tätig. Das Segment eGaming umfasst Casino, Poker, Games und Virtual Sports. Die Geschäftssegmente entsprechen der internen Organisations- und Managementstruktur sowie dem System der internen Finanzberichterstattung. Berichterstattung nach operativen Segmenten gemäß IFRS 8
Zum 1. Januar 2015 hat sich der umsatzsteuerliche Leistungsort innerhalb der EU dahingehend geändert, dass nunmehr die Leistungserbringung im eGaming Bereich an dem Ort erfolgt, an dem der Kunde seinen Sitz hat, anstatt wie bisher am Sitz des anbietenden Unternehmens. Dies führte bei einzelnen unserer Produkten in verschiedenen Ländern der EU zum Erfordernis aufwandswirksame Umsatzsteuern abzuführen. Die neuen Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union führten im Geschäftsjahr 2015 zu einer erstmaligen Ergebnisbelastung in Höhe von 6.773 TEUR.
Segmentberichterstattung - zusätzliche Informationen Die geographische Segmentierung der Wett- und Gamingumsätze orientiert sich an der Herkunft der Spieler und stellt sich wie folgt dar:
Folgende Länderzusammenfassung nach Regionen wurde aufgrund der Vergleichbarkeit der einzelnen Märkte im Geschäftsjahr 2015 vorgenommen: Westeuropa: Andorra, Belgien, Deutschland, Färöer Inseln, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Jungferninseln (UK), Liechtenstein, Malta, Niederlande, Norwegen, San Marino, Schweden, Schweiz, Zypern Osteuropa: Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Weißrussland (2) Sonstige betriebliche Erträge
(3) Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen beinhalten die Zahlungen gemäß Betriebliches- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG "Abfertigung neu") in Höhe von 167 TEUR (2014: 151 TEUR). Der Personalstand entwickelt sich wie folgt:
(4) Werbeaufwand, Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
(5) Abschreibungen
(6) Finanzergebnis
(7) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
Die Neubewertung der Wertpapiere (aufgrund einer Zuschreibung der Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 82 TEUR über dem Anschaffungswert) führte in der Berichtsperiode zu temporären Unterschieden zwischen den Wertansätzen in der Konzernbilanz und den steuerlichen Wertansätzen, wodurch sich passive latente Steuern in Höhe von 6 TEUR ergeben. Der Unterschied zwischen den rechnerischen Ertragsteuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
(8) Konzernbilanzgewinn Der Konzernbilanzgewinn in Höhe von 79.501 TEUR (Vorjahr: 53.040 TEUR) entfällt ausschließlich auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens. V.2. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz zum 31.12.2015(9) bis (11) Langfristige Vermögenswerte Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt. (9) Immaterielle Vermögenswerte Selbst erstellte Software Die Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte beträgt zum 31. Dezember 2015 42 TEUR (31.12.2014: 114 TEUR). (10) Geschäfts- oder Firmenwert Zusammensetzung:
Übernahme Teilbetrieb Wetten-Schwechat Mit Vertrag vom 01.07.2007 hat die Betcompany s.a., Uruguay, den Kundenstock der Domains „wetten-schwechat.at“, „wetten-schwechat.com“ und „wetten-schwechat.de“ an die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, übertragen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 ergab sich ein Vermögenswert (Kundenstock für die depositing user) von 18 TEUR, der über die angenommene Nutzungsdauer von zwei Jahren abgeschrieben wird, sowie ein verbleibender Firmenwert in Höhe von 155 TEUR. Gemäß IFRS 3 unterliegt dieser Firmenwert keiner planmäßigen Abschreibung, sondern es hat jährlich ein Impairment-Test zu erfolgen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben. Übernahme Teilbetrieb Starbet International Ltd. Mit Vertrag vom 14.01.2008 hat die Starbet International Ltd., Ta'Xbiex/Malta, die Domains „starbet.de“ und „starbet.com“ (sowie die davon betroffenen Kundenbeziehungen) an die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, übertragen. Gemäß IFRS 3 ist dieser „asset deal“ nach den gleichen Grundsätzen wie ein „share deal“ zu behandeln, und demgemäß ist zu diesem Erwerbszeitpunkt eine Erstkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgt. Nach Zuordnung des aufgedeckten Unterschiedsbetrags auf identifizierbare Vermögenswerte wurde der verbliebene Betrag (162 TEUR) als Firmenwert ausgewiesen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben. Übernahme bet-at-home.com Entertainment Gmbh, Linz Zum 31.12.2005 wurde die bet-at-home.com Entertainment Gmbh mit ihrem Teilkonzern erstmalig einbezogen und konsolidiert. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben. (11) Sachanlagen Die Aufgliederung des Sachanlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2015 sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt. (12) Forderungen und sonstige Vermögenswerte Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögenswerte weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf und setzen sich wie folgt zusammen:
Die Forderungen an verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr kurzfristige Darlehen an den Mehrheitsaktionär Mangas BAH SAS, Paris. (13) Wertpapiere des Umlaufvermögens
Sämtliche Wertpapiere sind der Kategorie „available-for-sale“ zugeordnet und mit dem Marktwert bewertet. Die Marktwertveränderung wird erfolgsneutral über die Neubewertungsrücklage erfasst, sofern es sich nicht um eine Wertberichtigung bzw. eine Wertaufholung oder einen Gewinn oder Verlust aus Währungsumrechnung handelt. Die erfolgswirksamen Zuschreibungen zu den Wertpapieren betrugen im Geschäftsjahr 2015 8 TEUR (Vorjahr: 53 TEUR). Darüber hinaus kam es zu einer Aufwertung über die Anschaffungskosten gemäß IAS 39 (sonstiges kumuliertes Ergebnis) in Höhe von 82 TEUR (Vorjahr: 39 TEUR). (14) Liquide Mittel
(15) Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen aufgrund von Werbe- und Sponsoringverträgen sowie Wartungsverträgen. (16) Konzerneigenkapital Das Konzerneigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
Bezüglich der Darstellung des Konzerneigenkapitals wird auch auf den Konzerneigenkapitalspiegel zum Konzernabschluss verwiesen. Das Grundkapital ist in 3.509.000 nennwertlose Stückaktien aufgeteilt. Die Kapitalrücklage resultiert aus einer Kapitalerhöhung 2005 in Höhe von 290.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 11,00 pro Aktie (insgesamt 2.900 TEUR) und einer weiteren Kapitalerhöhung 2006 in Höhe von 319.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 26,00 pro Aktie (insgesamt 7.975 TEUR). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2013 ermächtigt, bis zum 12.05.2018 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.754.500,00, zu erhöhen. (17) Langfristige Schulden
Zur Berechnung der Abfertigungsrückstellungen gemäß IAS 19 unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project-Unit-Credit-Methode) wurde ein Gutachten von einem Versicherungsmathematiker eingeholt, welches auf einem Rechnungszinsfuß von 2,39 % (Vorjahr: 2,0 %) und einer Steigerungsrate von 2,5 % jährlich basiert. Die Neubewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens aufgrund einer Wertsteigerung über dem Anschaffungswert (82 TEUR) führte in der Berichtsperiode zu temporären Unterschieden zwischen den Wertansätzen in der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen, wodurch sich passive latente Steuern in Höhe von 6 TEUR ergeben. (18) bis (21) Kurzfristige Schulden und Rechnungsabgrenzung Die kurzfristigen Schulden und Rechnungsabgrenzungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Rückstellungen insgesamt entwickelten sich 2015 wie folgt (TEUR):
Die Wettgebühren und die Glücksspielabgaben des Monats Dezember 2015 wurden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 zurückgestellt; die Zahlung erfolgte im Januar 2016. Die Personalrückstellungen umfassen Urlaubsrückstände und Überstunden bzw. Prämien. In den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 9.355 TEUR (31.12.2014: 9.742 TEUR) enthalten. Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Wetteinsätze, die bereits vor dem Bilanzstichtag Spielern von deren Verrechnungskonten abgebucht wurden („pending bets“). Die der Wette zugrunde liegenden Sportereignisse finden allerdings erst nach dem Bilanzstichtag (zum größten Teil im Januar 2016) statt. V.3. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDer in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst ausschließlich den Bilanzposten „liquide Mittel". Die Zinserträge für Darlehen an verbundene Unternehmen sind im Geschäftsjahr 2015 erstmalig unter dem Cash Flow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen. Die übrigen Zinserträge sind der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. V.4. Erläuterungen zur Entwicklung des IFRS-KonzerneigenkapitalsDie Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in dem Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt. VI. Sonstige AngabenVI.1. FinanzinstrumenteOriginäre Finanzinstrumente Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz. Der Konzern führt keine Finanztransaktionen mit derivativen Instrumenten durch und hält ausschließlich Anteile an Investmentfonds (vorwiegend Geldmarktfonds), Guthaben bei Kreditinstituten sowie Bargeldbestände. Liquiditätsrisiko Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund der derzeit geringen Verschuldung des Konzerns besteht ein nur sehr beschränktes Liquiditätsrisiko. Der bestehende Liquiditätsbedarf kann durch vorhandene liquide Mittel gedeckt werden. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls von Vertragspartnern. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar, da keine Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Für erwartete Storni aus Kreditkartengutschriften wurde vorgesorgt. Das Ausfallrisiko bezüglich Guthaben bei Kreditinstituten ist als sehr gering anzusehen, da es sich bei den Kreditinstituten um solche von hoher Bonität handelt. Das Ausfallrisiko bei dem Darlehen an die Mangas BAH SAS ist als gering anzusehen, zumal die Darlehen durch gesamtschuldnerische Garantien der Gesellschafter des Mehrheitsaktionärs besichert sind. Das Ausfallrisiko bei den Investmentfondsanteilen ist aufgrund der Bonität der Emittenten als niedrig anzusetzen. Überfällige und/oder wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht. Wertberichtigungen aufgrund eines möglichen Ausfalls von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sind nicht erforderlich. Marktpreisrisiko Marktpreisrisiken können aus den Wertpapieren des Umlaufvermögens resultieren. Zum Bilanzstichtag werden Investmentfondsanteile gehalten, deren Kursrisiko im Vergleich zu Aktienanlagen begrenzt ist. Im Geschäftsjahr 2015 gab es weitere Kursanstiege. Bei einem möglichen Kursrückgang (Kursanstieg) von 5 %-Punkten würde sich das Ergebnis des Konzerns um 66 TEUR negativ (positiv) verändern (31.12.2014:62 TEUR). Zinsänderungsrisiko Das aus Geldanlagen resultierende Zinsänderungsrisiko ist als nicht wesentlich zu beurteilen. Die Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten orientiert sich an den Marktzinssätzen in Abhängigkeit von den Laufzeiten. Eine mögliche Veränderung des aktuell niedrigen Zinsniveaus um 0,5 %-Punkte würde das Finanzergebnis um 244 TEUR (31.12.2014: 151 TEUR) beeinflussen. Die übrigen Finanzinstrumente (aktiv und passiv) sind kurzfristig und unverzinst. Währungsänderungsrisiko und Wechselkursrisiko Das Fremdwährungsrisiko wird durch Wechselkursschwankungen hervorgerufen. Trotz der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich die Zahlungsströme überwiegend in der Konzernwährung Euro. Wesentliche Währungsänderungsrisiken bestanden im Geschäftsjahr 2015 in Polnischen Zloty. Transaktionen in anderen Währungen sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. Auf eine Absicherung des Währungsrisikos wird verzichtet. Eine Aufwertung (Abwertung) des Polnischen Zloty um 10 % hätte das Periodenergebnis bzw. das Eigenkapital mit rund 29 TEUR (31.12.2014: 62 TEUR) belastet (erhöht). Die Änderung dieser Risikovariablen wurde auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen. Fair Value Der Fair Value der Wertpapiere entspricht den Buchwerten. Der Fair Value der sonstigen Finanzinstrumente (Forderungen, Verbindlichkeiten) entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten annähernd den Buchwerten. Fair Values für diese Aktiva und Passiva wurden daher nicht ermittelt. Überleitung der Buchwerte (je Kategorie) nach IAS 39 auf die Fair Values:
Fair Value-Risikomanagement Grundsätzlich kommen für den Konzern folgende Klassen von Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Frage:
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie. Diese unterscheidet Fair Values nach der Bedeutung der in die Bewertung einbezogenen Inputparameter und verdeutlicht, inwiefern beobachtbare Marktdaten bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verfügbar sind.
Rechtsrisiko Zu den Rechtsrisiken wird auf Abschn. VI. 3. verwiesen. Risikomanagement Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Auch Regelungen zur Anwendung von Finanzinstrumenten sind Bestandteil dieses Risikomanagement-Systems. Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern nicht gehalten. Der Vorstand beabsichtigt auch in Zukunft keinen Einsatz solcher Finanzinstrumente. Betreffend rechtlicher Risiken wird auf Abschn. VI. 3. verwiesen. VI.2. Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und PersonenVorstandsmitglieder der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, waren im Geschäftsjahr 2015:
Die Vorstandsmitglieder der Muttergesellschaft wurden von Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2015 mit fixen Bezügen in Höhe von 457 TEUR (Vorjahr 418 TEUR) und mit variablen Bezügen in Form eines Managementbonus in Höhe von 919 TEUR (Vorjahr 306 TEUR) vergütet. Darüber hinaus wurde von einer Konzerngesellschaft eine Beratungsleistung in Höhe von 140 TEUR (Vorjahr 140 TEUR) ausbezahlt. Die Muttergesellschaft hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2015 Kosten einer zugunsten der Vorstandsmitglieder abgeschlossenen Unfallversicherung in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) übernommen und trug die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von 11 TEUR (Vorjahr: 7 TEUR). Dem Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, gehörten im Geschäftsjahr 2015 folgende Mitglieder an:
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt im Geschäftsjahr 2015 eine feste Vergütung in Höhe von 20 TEUR (Vorjahr 20 TEUR). Zudem wurden notwendige Auslagen erstattet. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2015 wie im Vorjahr auf ihre Vergütung verzichtet. Als wesentliche Geschäftstransaktionen mit nahestehenden Unternehmen sind im Geschäftsjahr 2015 Darlehensvergaben der Muttergesellschaft bet-at-home.com AG, Düsseldorf, an ein Unternehmen der Betclic Everest Gruppe, Paris, zu nennen. Die Konditionen sind fremdüblich. Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Geschäftstransaktionen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen erfolgt. Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass das Mutterunternehmen nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen. VI.3. Sonstige Verpflichtungen und ungewisse VerbindlichkeitenSonstige Verpflichtungen Die aufgrund bestehender Miet- und Leasingverträge künftig zu leistenden Zahlungen betragen in den nächsten fünf Jahren 3.680 TEUR (Vorjahr: 3.228 TEUR). Davon sind innerhalb eines Jahres 736 TEUR (Vorjahr: 646 TEUR) zu leisten. Es handelt sich hierbei um Mietzahlungen für Büroräumlichkeiten in Linz, Portomaso (Malta) und Düsseldorf. Da das bestehende Mietverhältnis der Räumlichkeiten in Linz, welches den überwiegenden Teil dieser Verpflichtungen ausmacht, nach Ablauf eines 48-monatigen Kündigungsverzichts und danach unter Einbehaltung einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsende aufgekündigt werden kann, ist die Gesamtverpflichtung des Mietverhältnisses aufgrund der unbestimmten Vertragsdauer nicht näher bestimmbar. Regulatorische Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen In den vergangenen Jahren war der Konzern von den Behörden einiger Länder Europas rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens seiner Tätigkeit, insbesondere aufgrund von Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Daraus resultierende Verwaltungsverfahren konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr alle positiv abgeschlossen werden. Seit Anfang 2015 ist in Deutschland ein neues Verfahren gegen ein maltesisches Tochterunternehmen anhängig. Der Stand dieses Verfahrens kann wie folgt zusammengefasst werden: Das Land Berlin hatte im März 2015 eine Verfügung erlassen, die es der bet-at-home.com Entertainment Ltd., Malta, untersagt, die Produkte Casino und Poker in Berlin anzubieten bzw. zu bewerben. Gegen diese Verfügung wurde Widerspruch eingelegt und ein Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin gestellt. Diesen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Berlin im September 2015 abgelehnt. Gegen den Beschluss wurde vom maltesischen Tochterunternehmen eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben. Eine abschließende Entscheidung über den Eilantrag ist im ersten Quartal 2016 zu erwarten. Während des Eilverfahrens wird die Behörde gemäß ihrer schriftlichen Zusage auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten, so dass es zwischenzeitlich zu keiner Festsetzung der angedrohten Zwangsgelder von einerseits 10 TEUR und weiterer 40 TEUR kommen wird und das Unternehmen sein Casino- und Poker-Angebot in Berlin weiter aufrecht erhalten kann. Folgende wesentliche Gerichtsverfahren gegen einzelne Konzerngesellschaften aufgrund von Kundenklagen auf Rückzahlung von Spielverlusten sind gegenwärtig anhängig:
Die Entwicklungen des regulatorischen Umfelds waren im abgelaufenen Geschäftsjahr von fortlaufenden Bestrebungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gekennzeichnet, den Online-Glücksspielsektor- wenn auch nicht immer in Einklang mit den Vorgaben des Europarechts - zu reglementieren und ein Konzessionssystem für private Anbieter zu etablieren.
In den für den Konzern kleineren Märkten hat es im Geschäftsjahr 2015 folgende Entwicklungen im regulatorischen Umfeld gegeben:
Zum 1. Januar 2015 wurde die EU-Mehrwertsteuer Richtlinie dahingehend geändert, dass alle auf elektronischem Wege erbrachten Leistungen an Privatpersonen und somit auch das Angebot von Sportwetten und Glückspielen im Internet in jenem Mitgliedsland steuerbar sind, in dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Den einzelnen Mitgliedsländern steht es frei, Ausnahmen von der Umsatzsteuerverpflichtung festzulegen. Nach eingehender rechtlicher Prüfung führt der Konzern seit Januar 2015 nach gesetzlichem Erfordernis Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen ab. Auf politischer Ebene hat das europäische Parlament auf Initiative der EU-Kommission bereits 2011 eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel verabschiedet, die nationalen Glücksspielregelungen zu harmonisieren. Als erste Schritte sollen Spieler- und Datenschutzbestimmungen sowie Kontrollmechanismen weitgehend angeglichen werden. Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer und der nationalen Steuerhoheit ist in absehbarer Zeit mit keiner wesentlichen Vereinheitlichung maßgeblicher nationaler Vorschriften im Glücksspielbereich zu rechnen. Der Vorstand geht, gestützt durch die positiven Urteile des Europäischen Gerichtshofs, davon aus, dass die 2011 begonnene Öffnung des eGaming-Markts in vielen EU-Mitgliedsstaaten weiter voranschreiten wird. Jedoch weisen etliche Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften mit der Absicht auf, den Markt für den nationalen Anbieter weiterhin abzuschotten. Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen sehr genau verfolgen und ist bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um eGaming-Lizenzen anzusuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen. Negative Ausgänge vorstehend aufgeführter Verfahren könnten erhebliche nachteilige Folgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. VI.4. AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr 2015 sind Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer in Höhe von insgesamt 67 TEUR angefallen (Vorjahr 87 TEUR), davon für
VI.5. Freiwillige Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG haben die für börsenotierte Gesellschaften vorgeschriebene Erklärung nach § 161 AktG freiwillig abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. Die Erklärung ist auf der Investor Relations Website www.bet-at-home.ag unter der Rubrik Corporate Governance veröffentlicht. VI.6. Wesentliche Vorgänge nach dem BilanzstichtagEs sind keine Ereignisse im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres 2015 und der Aufstellung des Konzernabschlusses eingetreten, die den Geschäftsverlauf oder die Lage des Konzerns wesentlich beeinflussen könnten.
Düsseldorf, den 26. Februar 2016 Dipl.-Ing. Franz Ömer Mag. Michael Quatember Konzernanlagenspiegel zum 31. Dezember 2015
Konzernlagebericht 2015A. Grundlagen des KonzernsA.1 Geschäftsmodell Der bet-at-home.com AG-Konzern ist in den Bereichen Online-Gaming und Online-Sportwetten tätig und zählt mit knapp 4,3 Millionen registrierten Kunden zu den erfolgreichsten Anbietern Europas. Das vielfältige Angebot auf www.bet-at-home.com umfasst Sportwetten, Poker, Casino, Games und Virtual Sports. Allein das Sportwettenangebot umfasste im Geschäftsjahr 2015 über 345.000 Events zu mehr als 75 Sportarten, bet-at-home.com verfügt über Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Malta und Gibraltar. Zum 31. Dezember 2015 trugen 264 Mitarbeiter zur erfolgreichen Entwicklung des Konzerns bei. Über seine maltesischen Gesellschaften hält der Konzern verschiedene Online-Sportwetten- und Glücksspiellizenzen. Diese Lizenzen berechtigen das Unternehmen in den Absatzmärkten Österreich, Westeuropa, Osteuropa und in weiteren Ländern jeweils zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Online-Sportwetten und Online-Casinos. Die Konzernstruktur des bet-at-home.com AG Konzerns im Detail Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, als Muttergesellschaft notierte zum Stichtag an der Frankfurter Wertpapierbörse im Marktsegment Entry Standard. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den mittelbaren Beteiligungsunternehmen betrieben. Die bet-at-home.com AG hält 100 % an der bet-at-home.com Entertainment Gmbh. Dieses Unternehmen mit Sitz in Linz (Österreich) ist vor allem für den ständigen Technologietransfer innerhalb des Konzerns sowie für die Weiterentwicklung der selbsterstellten Software verantwortlich und erbringt Dienstleistungen für die operativen maltesischen Gesellschaften. Über die bet-at-home.com Holding Ltd. mit Sitz in Malta hält das Unternehmen seine internationalen Glücksspiellizenzen für Sportwetten, Poker, Casino, Games und Virtual Sports. Seit 2009 ist die bet-at-home.com AG Teil der Betclic Everest SAS Group, Paris, einer führenden französischen Gruppe im Bereich Online-Gaming und Online-Sportwetten. A. 2 Forschung und Entwicklung Zu den wichtigsten Assets im Konzern gehört eine funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software. Die Software wird ständig ausgebaut und weiterentwickelt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2015 wurden Sportwetten- und Casino-Produkte für die Mobile-Plattform laufend ausgebaut und optimiert. Darüber hinaus ergänzt die Produktsparte Virtual Sports seit dem ersten Halbjahr 2015 die breite Produktpalette von bet-at-home.com. B. WirtschaftsberichtB.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Unabhängig von der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gehen das Management sowie auch alle die Branche covernden Research-Unternehmen weiterhin mittelfristig von deutlichen Wachstumsraten im eGaming-Bereich aus. B.2 Geschäftsverlauf (1) Highlights im Geschäftsjahr 2015 Der weitere Anstieg der Brutto-Wett- und Gamingerträge in Verbindung mit fortlaufenden Maßnahmen zur Effizienzverbesserung auf der Kostenseite führte im bet-at-home.com AG Konzern trotz neuer Steuerbelastungen seit dem 01.01.2015 (Umsatzsteuer) zu einem deutlichen Ergebnisanstieg im Vergleich zur Vorjahresperiode. Die konzernweite Bündelung des Einkaufs von Marketingleistungen in der in Gibraltar ansässigen Konzerngesellschaft führte auch im Geschäftsjahr 2015 zu wesentlichen Synergien, welche die Konzernentwicklung positiv beeinflussten. Mit Beginn des zweiten Quartals 2015 war bet-at-home.com durch eine neue international angelegte Werbekampagne in Form von TV-Spots, Plakaten und Onlinemedien in ganz Europa präsent. Die Werbekampagne wurde zeitlich zur finalen Phase der europäischen Fußballligen sowie den Endrunden der Champions League Saison 2014/15 gestartet. Für bet-at-home.com sind Fußball- Großereignisse seit jeher der ideale Zeitpunkt, um den Bekanntheitsgrad der Marke und damit die Anzahl der registrierten Kunden nachhaltig zu steigern. Zum Ende des Geschäftsjahres 2015 vertrauen knapp 4,3 Millionen registrierte Kunden auf bet-at-home.com. Nach dem erfolgreichen Launch des Mobile-Angebots für Sportwetten im Dezember 2013 sowie des Launchs des Mobile-Casino im Februar 2014, setzte bet-at-home.com mit der Einführung der Produktsparte Virtual Sports im April 2015 einen weiteren Meilenstein in der Unternehmensgeschichte. Dabei handelt es sich um rein virtuelle Simulationen unterschiedlicher Sportarten. Hochwertige 3D-Videos sowie authentische Stärkeverhältnisse der Teilnehmer sorgen für realistische Spielerlebnisse. Ein Zufallsgenerator garantiert dabei die Sicherheit der Ergebnisse. Der weitere permanente Ausbau im Livewetten-Bereich wird die Marktposition des Konzerns weiter festigen und die positive weitere Entwicklung sicherstellen. (2) Personal- und Sozialbereich Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Vorstand) im Konzern stieg im Geschäftsjahr 2015 auf 266 (Vorjahr 256). Zum Bilanzstichtag 2015 beschäftigte der Konzern 264 Mitarbeiter (Vorjahr 264). Die zielorientierte Personalentwicklung verbunden mit der Rekrutierung von fachlich hochqualifizierten Mitarbeitern ist die Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Konzerns. Mit einer sehr geringen Fluktuation kann die Qualität der Rekrutierungsmaßnahmen untermauert werden. Darüber hinaus gilt die intensive fachliche Weiterbildung als zentraler Grundstein des Erfolgs. B.3 Lage des Konzerns Die Positionierung des Konzerns und insbesondere der Marke bet-at-home.com konnte auch im Geschäftsjahr 2015 europaweit weiter ausgebaut werden. Die Anzahl der registrierten Kunden nahm im Geschäftsjahr 2015 auf knapp 4,3 Millionen (Vorjahr 4,0 Millionen) zu. B.3.1 Ertragslage Der Geschäftsverlauf kann erneut als äußerst zufriedenstellend bezeichnet werden. Der Bruttoertrag aus Sportwetten (Wettumsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) stieg insbesondere durch das erhöhte Spielvolumen im Geschäftsjahr 2015 auf 61,2 Mio. EUR (Vorjahr: 55,7 Mio. EUR). Auch der Bruttoertrag aus eGaming (Gamingumsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 60,4 Mio. EUR (Vorjahr: 51,4 Mio. EUR). eGaming beinhaltet die Produkte Poker, Casino, Games und Virtual Sports. Somit konnten in Summe die Brutto-Wett- und Gamingerträge mit 121,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2015 deutlich gesteigert werden (Vorjahr: 107,0 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung der Wettsteuern und Glücksspielabgaben sowie der erstmaligen steuerlichen Belastungen im Rahmen der neuen Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Netto-Gaming-Ertrag von 100,3 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 94,7 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2015 stellt sich die Ertragslage wie folgt dar:
*)
entspricht dem Ergebnis vor Steuern gemäß Gewinn- und Verlustrechnung Die in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren beziehungsweise Wettsteuern und Glücksspielabgaben haben das Geschäftsjahr 2015 mit 14.523 TEUR (Vorjahr: 12.282 TEUR) ergebnismindernd beeinflusst. Neue Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union führten im Geschäftsjahr 2015 erstmals zu einer Ergebnisbelastung in Höhe von 6.773 TEUR. Zum 01.01.2015 hat sich der umsatzsteuerliche Leistungsort innerhalb der EU dahingehend geändert, dass nunmehr die Leistungserbringung im eGaming Bereich an jenem Ort erfolgt, an dem der Kunde seinen Sitz hat, anstatt wie bisher am Sitz des anbietenden Unternehmens. Der Marketingaufwand (Werbeaufwendungen zuzüglich Sponsoringleistungen) hat sich im Geschäftsjahr 2015 planmäßig auf 36.451 TEUR reduziert (Vorjahr: 41.061 TEUR). Korrespondierend zum Anstieg der Mitarbeiteranzahl nahm der Personalaufwand von 14.410 TEUR im Geschäftsjahr 2014 um 1.110 TEUR auf 15.520 TEUR im Geschäftsjahr 2015 zu. B.3.2 Finanzlage Zum 31. Dezember 2015 stellte sich die Finanzlage wie folgt dar:
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit resultiert aus der Gewährung von kurzfristigen Darlehen an den Mehrheitsaktionär Mangas BAH SAS, Paris, in Höhe von 10.000 TEUR (Vorjahr 13.000 TEUR), die fremdüblich verzinst werden. B.3.3 Vermögenslage Zum 31. Dezember 2015 stellt sich die Vermögenslage wie folgt dar:
Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2015 74,2% (Vorjahr: 71,4%), das Eigenkapital konnte in absoluten Zahlen um 26.549 TEUR auf insgesamt 93.999 TEUR gesteigert werden. Der Anstieg des Konzerneigenkapitals resultiert aus dem Konzernergebnis zum 31. Dezember 2015 unter Berücksichtigung der eigenkapitalmindernden Ausschüttung einer Dividende im Mai 2015 in Höhe von 4.211 TEUR. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus der Gewährung von kurzfristigen Darlehen an den Mehrheitsaktionär Mangas BAH SAS, Paris, in Höhe von 55.000 TEUR (Vorjahr 45.000 TEUR), die fremdüblich verzinst werden. Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt. Die wirtschaftliche Lage des Konzerns stellt sich im Geschäftsjahr 2015 insgesamt sehr positiv dar. C. NachtragsberichtEs gab keine Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres. D. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtDie Marke bet-at-home.com wird weiter international kostengünstig mit innovativen Marketingstrategien ausgebaut. Entsprechend der Entwicklung des regulatorischen Umfelds in den jeweiligen Ländern wird in allen Teilmärkten intensiv daran gearbeitet, die Marktanteile weiter zu erhöhen. D.1 Prognosebericht Im Geschäftsjahr 2016 wird die Mitarbeiterzahl im Konzern voraussichtlich auf etwa 290 Mitarbeiter zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 ansteigen. Der Vorstand rechnet aus derzeitiger Sicht und bei unverändertem regulatorischen und steuerrechtlichen Umfeld im Geschäftsjahr 2016 mit einem Anstieg des Brutto-Wett- und Gamingertrags um 10% auf EUR 134,0 Mio. Für das Geschäftsjahr 2016 erwartet der Vorstand ein EBITDA in Höhe von rund EUR 30,0 Mio. D.2 Risikobericht Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Zusätzlich kommen vielfältige, teilweise automatisierte Softwaresysteme zum Einsatz. Zur Risikosteuerung werden beispielsweise laufend Bonitätsbeurteilungen und Risikosystemprüfungen in Form von Kreditkartenprüfungen, Auszahlungskontrollen sowie Analysen des Spielerverhaltens durchgeführt. Darüber hinaus wurden Controllingaktivitäten in den Teilbereichen Marketing, Partnerprogramm, Paymentsysteme und Konzernverrechnung weiter intensiviert. Zur Reduzierung der rechtlichen Risiken und zur Berücksichtigung des komplexen regulatorischen Umfelds wird auf namhafte externe Rechtsberater zurückgegriffen. D.2.1 Rechtliche Risiken In einigen Ländern Europas sind Wett- und Gaminganbieter rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von staatlichen Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Der Vorstand geht, unterstützt durch die positiven Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie der übrigen regulatorischen Entwicklungen, davon aus, dass es zu einer weiteren Liberalisierung des eGaming-Markts in den nächsten Jahren in vielen EU- Mitgliedsstaaten kommen wird. Jedoch weisen etliche Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften auf mit der Absicht, den Markt für den nationalen Anbie- ter/Monopolisten weiterhin abzuschotten. Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen weiterhin sehr genau verfolgen und ist bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um eGaming-Lizenzen zu ersuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen. Es besteht das Risiko, dass einzelne Staaten über eine Providersperrung die Kunden von außerstaatlichen privaten Gaming-Angeboten rechtsgrundlos aussperren, insbesondere, da in einigen gesetzlichen Neuregelungen betreffend eGaming derartige europarechtswidrige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind. Mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt bet-at-home.com seine Kunden stets, verantwortungsvoll mit dem Glückspiel umzugehen, kooperiert daher seit vielen Jahren unter anderem mit dem Institut für Glücksspiel und Abhängigkeit in Salzburg/Österreich und rundet die Maßnahmen zusätzlich mit jährlichen freiwilligen Compliance-Prüfungen durch den Branchenprüfungsverband eCogra ab. Trotzdem bestehen vereinzelte Risiken, dass Kunden mangels eigener Geschäftsfähigkeit und Erkrankung an Spielsucht in weiterer Folge Ansprüche gegen Gesellschaften des Konzerns stellen. Eine eingehende Erläuterung der Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen bzw. des rechtlichen Umfelds sowie der den bet-at-home.com-Konzern betreffenden Verfahren erfolgt im Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 (Abschn. „Sonstige Verpflichtungen und ungewisse Verbindlichkeiten“), worauf explizit verwiesen wird. D.2.2 Marktrisiken Mit der vom Vorstand erwarteten Liberalisierung könnten große Gaming- sowie Medienkonzerne auf den (kontinental-)europäischen Markt vorstoßen, sodass die Marktanteile des Konzerns sinken könnten. Dieses Risiko wurde unter anderem durch die Zugehörigkeit zur Betclic Everest SAS Gruppe jedoch deutlich reduziert. Insbesondere der hohe technische Standard sollte einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern darstellen. Durch geänderte Gesetzeslagen und Rechtsprechungen im Bereich eGaming könnte es in einzelnen Teilmärkten zu Einschränkungen bis hin zur Marktabschottung gegenüber privaten Wettanbietern kommen. Aufgrund der EuGH-Rechtsprechung sowie der Maßnahmen der EU-Kommission (eingeleitete Vertragsverfahren gegen EU-Mitgliedsstaaten) werden diese Risiken jedoch mittelfristig als gering eingeschätzt. D.2.3 Steuerliche Risiken Neben den in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren beziehungsweise Wettsteuern und Glücksspielabgaben könnte es darüber hinaus auch in anderen Ländern zu neuen (nachteiligen) Steuergesetzen kommen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinflussen können. D.2.4 Technische Risiken Die vom Konzern angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfordern die zuverlässige Funktion einer Vielzahl technischer Systeme. Gravierende Beeinträchtigungen der IT-Systeme, insbesondere durch negative externe Einflüsse wie Hacker-Angriffe, DDos-Attacken etc., könnten daher starke Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben. Durch weiter stark steigendes Geschäftsvolumen werden auch die Ansprüche an das Rechnungswesen und das Controlling in den Beteiligungsunternehmen weiter zunehmen. Der Vorstand geht davon aus, dass sämtliche Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken gesetzt sind. In regelmäßigen Abständen wird vom Vorstand zusammen mit den leitenden Mitarbeitern das Risikoumfeld analysiert und neue bzw. alternative Risikovermeidungs- und -reduzierungsmaßnahmen evaluiert. D.2.5 Operative Risiken Spezifische Risiken bei zugekaufter Software (Casino, Poker, Games, Virtual Sports) können aufgrund von Hard- und Softwarefehlern entstehen. Ebenso könnten falsche Quoteneinschätzungen der Buchmacher zu höheren Auszahlungen an Kunden führen. Eine Vielzahl an Sicherungssystemen und stete Überwachung der Quoten durch Marktvergleich minimieren dieses Risiko. Ständige Weiterentwicklung der Software durch das IT-Projektteam ermöglicht ein konkurrenzfähiges Produkt am Wettmarkt. Sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung der Risiken wurden gesetzt. D. 3 Chancenbericht Die Marke bet-at-home.com wird weiter international kostengünstig mit innovativen Marketingstrategien ausgebaut werden. Entsprechend der Entwicklung des regulatorischen Umfelds in den jeweiligen Ländern wird in allen Teilmärkten intensiv daran gearbeitet, die Marktanteile weiter zu erhöhen. Die Entwicklung des Weltmarkts für Online-Glückspiel zeigt auf, dass der europäische Markt (EU 28) innerhalb der letzten 10 Jahre weltweit den größten Wachstumsbeitrag lieferte. Dies wurde in diversen Studien von H2 Gambling Capital auch im Jahr 2015 erneut belegt. Laut aktuellen Studien soll dieser Trend vor allem durch die breite Akzeptanz zum Konsum im Internet auch weiterhin anhalten und der konjunkturunabhängigen Glückspielbranche zu weiterhin nachhaltigem Wachstum in den folgenden Jahren verhelfen. Durch die starke Markenpräsenz von bet-at-home.com und die stetige Etablierung am europäischen Markt für Online-Glücksspiel ist der Vorstand davon überzeugt, das globale Wachstum der Branche wie auch in der Vergangenheit weiterhin laufend übertreffen zu können. E. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenFrei verfügbare Mittel wurden in Festgeldanlagen und Investmentfondsanteile investiert. Die Investitionsentscheidungen des Vorstands erfolgen nur bei entsprechend positiver Ertrags- bzw. Wachstumsprognose für die jeweiligen Wertpapiere bzw. bei sehr guter Bonität der Emittenten. In der Verwendung dieser Finanzinstrumente sieht der Konzern ein sehr geringes Risiko. F. Erklärung zur Unternehmensführung und Bericht zur Corporate GovernanceDie Prinzipien verantwortungsbewusster Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Füh- rungs- und Kontrollgremien der bet-at-home.com AG. Da das Unternehmen im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse im Entry Standard gelistet ist, berichtet der Vorstand auf freiwilliger Basis in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a Abs. 1 HGB - zugleich auch für den Aufsichtsrat - über die Unternehmensleitung, -führung und Corporate Governance. Die Erklärung ist auf der Investor Relations Website www.bet-at-home.ag in der Rubrik Corporate Governance veröffentlicht.
Düsseldorf, den 26. Februar 2016 Dipl.-Ing. Franz Ömer Mag. Michael Quatember Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2015
Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, auch im vergangenen Geschäftsjahr 2015 hat sich das Geschäft des bet-at-home.com AG Konzerns erfolgreich entwickelt. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2015 konnte erneut die Auszahlung einer Dividende beschlossen werden. Der Erfolg und die Bekanntheit der Marke zeigen sich auch an nunmehr knapp 4,3 Millionen registrierten Kunden. Der Aufsichtsrat hat diese erfreuliche Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns begleitet. Er ist seinen Aufgaben und Verpflichtungen nach Gesetz und Satzung nachgekommen und hat die Arbeit des Vorstandes der bet-at-home.com AG regelmäßig überwacht und beratend unterstützt. Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG trat am 12. März 2015 in Düsseldorf, am 12. Mai 2015 in Frankfurt am Main, am 2. Juli 2015 in Paris, am 17. September 2015 in Linz, am 12. November 2015 in Frankfurt am Main und am 8. Dezember 2015 in Paris zu Sitzungen zusammen, bei denen insbesondere die Unternehmensstrategie mit dem Vorstand erörtert wurde. Bei der Aufsichtsratssitzung am 10. März 2016 in Düsseldorf wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der Corporate Governance Bericht, der Abhängigkeitsbericht und die Prüfungshandlungen und -berichte mit dem von der Hauptversammlung bestimmten Abschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, besprochen. Innerhalb des Aufsichtsrats erfolgte ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch. Mehrere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren getroffen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde - wie in der Vergangenheit - angesichts von nur drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Vorstand hat uns im Berichtszeitraum laufend über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage sowie bedeutende Geschäftsvorfälle, wie etwa Lizensierungsverfahren und Darlehen, und Risiken informiert. Mit dem Vorstand wurden die strategische Entwicklung, die aktuellen Geschäftszahlen, das Marketingkonzept (insbesondere die zur Erhöhung der Bekanntheit der Marke abgeschlossenen Sponsoringverträge), steuerliche Fragen, die rechtliche Entwicklung im Glücksspiel- und Wettbereich (wie etwa das Sportwetten-Konzessionierungsverfahren in Deutschland) sowie laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erörtert und diskutiert. Wir konnten uns von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte überzeugen. Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Corporate Governance Bericht entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex erstellt, um zur Transparenz beizutragen und der gestiegenen Wahrnehmung am Kapitalmarkt sowie der aktuellen Marktkapitalisierung gerecht zu werden. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen im Geschäftsbericht 2015 des bet-at-home.com AG Konzerns. Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, als von der Hauptversammlung gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses der bet-at- home.com AG sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden mit dem Abschlussprüfer besprochen. Nach Durchführung der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben und dass der Jahresabschluss und Konzernabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Konzernlageberichts geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden. Der geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gem. § 170 AktG haben dem Aufsichtsrat nebst den Prüfungsberichten Vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht selbst geprüft und am 10. März 2016 mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei ausführlich über das Ergebnis seiner Prüfungen. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet. Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und den Ergebnissen seiner Prüfungen zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2015 in Höhe von EUR 18.156.204,69 einen Betrag von EUR 15.790.500,00 an die Aktionäre auszuschütten und EUR 2.365.704,69 auf neue Rechnung vorzutragen. Prüfung des Berichts gem. § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2015Ferner hat der Abschlussprüfer den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG („Abhängigkeitsbericht“) für das Geschäftsjahr 2015 geprüft. Der Vorstand hat im Hinblick auf die Mehrheitsbeteiligung der MANGAS BAH SAS, Paris, Frankreich, einem Unternehmen der Betclic Everest Group SAS, Paris, an der bet-at-home.com AG den Abhängigkeitsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs.1 AktG getätigt wurden. Aufgrund der Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat der Abschlussprüfer die Überzeugung erlangt, dass der Abhängigkeitsbericht die nach § 312 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Angaben enthält und dass die Berichterstattung einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht. Da gegen den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2015 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, hat der Abschlussprüfer den in § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht angeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“ Der Abhängigkeitsbericht sowie der hierzu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen selbst geprüft und bei der Sitzung am 10. März 2016 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung. Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer beantwortet. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts ist unter der Bilanz des Jahresabschlusses und im Anhang zum Konzernabschluss wiedergegeben. Unser besonderer Dank gilt dem Vorstand der bet-at-home.com AG und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns. Sie haben durch großes Engagement und ausgezeichnete Arbeit zur positiven Entwicklung des Konzerns maßgeblich beigetragen.
Düsseldorf, im März 2016 Der Aufsichtsrat Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (einschließlich Gesamtergebnisrechnung), Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzie- rungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die im Konzernanhang und im Konzernlagebericht dargestellten rechtlichen Risiken hin.
Duisburg, den 27. Februar 2016 PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Th. Pannenbäcker, Wirtschaftsprüfer Görtz, Wirtschaftsprüfer |
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