bet-at-home.com AGDüsseldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018bet-at-home.com AG, DüsseldorfVermögen scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018scroll
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018scroll
Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018scroll
Anhang zum Konzernabschluss zum 31.12.2018I. Allgemeine Angaben und Grundsätze Die bet-at-home.com AG mit Sitz in Düsseldorf (Deutschland), Tersteegenstrasse 30, Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf HRB 52673 (Holdinggesellschaft), hat den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen zum 31. Dezember 2018 aufgestellt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 der bet-at-home.com AG ist nach den derzeit geltenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, unter Berücksichtigung der Interpretationen des „Standing Interpretations Committee" (SIC) bzw. des „International Financial Reporting Interpretations Committee" (I FRIC) aufgestellt. Der Zusammengefasste Konzernlagebericht 2018 ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Für den vorliegenden Konzernabschluss wurden grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 angewendet. Sich aufgrund neuer Standards ergebende Änderungen sind in den folgenden Ausführungen beschrieben (vor allem IFRS 9). Die folgenden Standards oder Interpretationen sind bereits veröffentlicht, für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 jedoch nicht verpflichtend anzuwenden: scroll
Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 auf die Erfassung und Darstellung der Erlöse des Konzerns haben sich aufgrund der zeitpunktbezogenen Natur der Geschäftstätigkeit erwartungsgemäß nicht ergeben. Die Erstanwendung von IFRS 16 wird im Wesentlichen die Darstellung der Mietverpflichtungen für Büroflächen betreffen. IFRS 16 ist grundsätzlich auf alle Leasingverhältnisse anzuwenden. Ein Leasingverhältnis im Sinne des Standards liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält. Der Konzern wird neue Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für seine Operating-Leasingverhältnisse der Büroflächen ansetzen. Die Art der Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Leasingverhältnissen wird sich ändern, da der Konzern nun Abschreibungen für Nutzungsrechte (right-of-use assets) sowie Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten ansetzt. Bislang hat der Konzern Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen linear über die Leasinglaufzeit erfasst. Aus der erstmaligen Anwendung der übrigen oben genannten Standards und Interpretationen in der Zukunft rechnet die bet-at-home.com AG nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es wurde von einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung dieser Standards und Interpretationen abgesehen. Kerngeschäft der von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligungen ist das Anbieten von Sportwetten sowie Casino- und Pokerspielen ausschließlich über das Internet. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Seit dem 5. September 2009 verfügt die Betclic Everest Group SAS, Paris/Frankreich, über einen beherrschenden Anteil an der Muttergesellschaft des bet-at-home.com AG Konzerns. Die Betclic Everest Group SAS (company registration no. 501 420 939) stellt einen Konzernabschluss für den größten Kreis von verbundenen Unternehmen auf, in den der Konzernabschluss der bet-at-home.com AG einbezogen wird. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können rundungsbedingte Differenzen auftreten. II. Konsolidierungskreis Allgemeines In den Konzernabschluss ist der österreichische Teilkonzern der bet-at-home.com Entertainment GmbH mit Sitz in Linz/Österreich einbezogen. In den Teilkonzernabschluss der bet-at-home.com Entertainment GmbH sind fünf Tochterunternehmen (Enkelunternehmen der bet-at-home.com AG, Düsseldorf) einbezogen, bei denen der bet-at-home.com Entertainment GmbH unmittelbar oder mittelbar sämtliche Stimmrechte zustehen. An der bet-at-home.com Entertainment GmbH stehen der bet-at-home.com AG sämtliche Stimmrechte zu. Neben dem Mutterunternehmen bet-at-home.com AG wurden folgende Tochter- bzw. Enkelunternehmen im Geschäftsjahr voll konsolidiert: • bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz/Österreich (Anteil 100 %) • bet-at-home.com Holding Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) • bet-at-home.com Entertainment Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) • bet-at-home.com International Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) • bet-at-home.com Internet Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) • Jonsden Properties Ltd., Gibraltar (Anteil 100 %) Von den Anteilen an den vier maltesischen Gesellschaften hält die bet-at-home.com AG aufgrund maltesischer Gesellschaftsrechtserfordernisse jeweils 2 %. Es bestehen keine konzernfremden Anteile am Konzerneigenkapital. Im Jahresergebnis sind keine anderen Gesellschaftern zustehenden Ergebnisanteile enthalten. Veränderung Konsolidierungskreis Im Geschäftsjahr 2018 gab es keine Veränderungen des Konsolidierungskreises. III. Konsolidierungsgrundsätze Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einzelnen einbezogenen inländischen und ausländischen Gesellschaften sowie der Teilkonzernabschluss Österreich wurden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt, von Wirtschaftsprüfern geprüft und gemäß den International Financial Reporting Standards unter der Fiktion der rechtlichen Einheit zusammengefasst. Für die im Jahr 2004 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogenen maltesischen Enkelunternehmen wurden IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse" und die Neufassungen der Standards IAS 36 'Wertminderung von Vermögenswerten" und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte" vorzeitig mit dem 1. Januar 2004 gemäß IFRS 3.85 (limited retrospektive application) angewendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt demnach nach der Neubewertungsmethode. Dabei wird dem Beteiligungsbuchwert das anteilige neubewertete Eigenkapital der Tochtergesellschaft gegenübergestellt (purchase accounting). Bei der Erstkonsolidierung der maltesischen Enkelgesellschaften ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Für die im Jahr 2008 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogene Jonsden Properties Ltd., Gibraltar, wurde der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Unterschiedsbetrag in Höhe von 2 TEUR mangels Vorliegen von identifizierbaren Vermögenswerten als Firmenwert ausgewiesen und im gleichen Jahr vollständig außerplanmäßig abgeschrieben. Die Jonsden Properties Ltd. hat sowohl mit der bet-at-home.com Internet Ltd. als auch mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. „Joint Venture"-Vereinbarungen nach IAS 31.3 abgeschlossen (Agreement for Shared Conduct of Business), wobei jedes Partnerunternehmen seine eigenen Vermögenswerte nutzt, seine eigenen Aufwendungen und Verbindlichkeiten eingeht und seine eigene Finanzierung aufbringt; die wirtschaftliche Tätigkeit wird jedoch gemeinschaftlich geführt. Zum 31. Dezember 2005 wurde der Teilkonzern Österreich erstmalig einbezogen. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen sowie sonstige Forderungen mit korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aufgerechnet. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden —soweit vorliegend — eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung waren. Abzinsungen und andere einseitig ergebniswirksame Buchungen wurden im Konzernabschluss eliminiert, soweit diese bestanden haben. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen Die Erstellung eines Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten internationalen Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechnungslegung (IAS/I FRS) erfordert Ermessensbeurteilungen, Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Beträge in den Aktiva und Passiva, Angaben im Konzernanhang und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen. Die Schätzungen und die damit verbundenen Annahmen beruhen auf Erfahrungswerten und sonstigen Einflussfaktoren, von denen erwartet wird, dass sie unter gegebenen Umständen angemessen sind, und die als Basis für die Beurteilung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden dienen, die nicht aus anderen Quellen ableitbar sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Einschätzungen abweichen. Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden laufend beurteilt. Anpassungen von Schätzungen werden in jener Periode erfasst, in der die Schätzung angepasst wird, sofern die Anpassung nur diese Periode oder diese und zukünftige Perioden betrifft. Die entscheidenden Beurteilungen durch die Unternehmensleitung in der Anwendung der IFRS, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und Schätzungsunsicherheiten, durch die das Risiko entstehen kann, dass innerhalb der nächsten Geschäftsjahre eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind Folgende: • Die Einschätzung eines positiven Ausgangs der derzeit laufenden Zivil- und Verwaltungsverfahren und der regulatorischen Entwicklungen. • Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Firmenwerte, des Kundenstocks und der Software erfolgt auf Basis von Einschätzungen der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme und Zinssätze. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Erworbene immaterielle Vermögenswerte sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Es werden keine selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert. Die in 2017 und 2018 angefallenen Entwicklungskosten erfüllen die Ansatzkriterien des IAS 38 nicht. Die Abschreibung abnutzbarer Vermögenswerte erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angesetzt: scroll
Bei einer über sechs Monate hinausgehenden Nutzung eines im Geschäftsjahr erworbenen Vermögenswerts wird die Abschreibung im Teilkonzern mit einem vollen Jahresbetrag, bei kürzerer Nutzung mit dem halben Jahresbetrag oder dem auf Monatsbasis ermittelten Betrag angesetzt. Im Teilkonzern Österreich werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter jeweils 0,40 TEUR im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und sofort als Abgang behandelt. In Deutschland wird die Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter 0,15 TEUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst. Bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmbarer Nutzungsdauer und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anzeichen erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die betroffenen Vermögenswerte. Liegt dieser Wert unter dem für die Gegenstände angesetzten Buchwert, wird eine Wertminderung vorgenommen. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen einer unbestimmten wirtschaftlichen Nutzungsdauer und werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf eine Wertminderung überprüft (sog. Impairment-Only Approach). Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, der dem höheren Wert von Nettoveräußerungswert oder Nutzungswert entspricht, den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals erfasst, wenn die vertraglichen Rechte erlangt oder die vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden. Die Transaktionen werden zum Valutatag erfasst. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte, die den Vermögenswert einschließen, entfällt. Das ist normalerweise dann gegeben, wenn der Vermögenswert verkauft wird oder alle dem Vermögenswert zugehörigen Geldflüsse unmittelbar an eine unabhängige Drittpartei weitergegeben werden. Liquide Mittel und kurzfristige Termineinlagen Die bet-at-home.com AG behandelt Kassenbestand, Sichteinlagen und Festgelder mit Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten als liquide Mittel. Längerfristige Festgelder mit einer Laufzeit von drei bis maximal zwölf Monaten werden als kurzfristige Termineinlagen ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie liquide Mittel, die nach IAS 39 bisher sämtlich der Kategorie „Kredite und Forderungen" zugeordnet waren, sind nach IFRS 9 nunmehr der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" im Sinne des IFRS 9 zuzuordnen. Die Umstellung hat jedoch keine Auswirkungen auf das Konzernergebnis oder das Konzerneigenkapital. Ein Kreditrisiko, das eine grundsätzlich nach dem sogenannten vereinfachten Ansatz zu bestimmende Risikovorsorge beim erstmaligen Ansatz nach der „expected-credit-loss"-Methode erfordern würde, liegt nicht vor. Die Schuldner sind in der Regel Finanzinstitute und vergleichbare Institutionen mit einwandfreier Bonität. Nennenswerte Ausfälle wurden in der Vergangenheit nicht verzeichnet und sind nicht zu erwarten. Abfertigungsrückstellungen (Abfindungsrückstellung) Aufgrund historischer gesetzlicher Verpflichtungen ist die bet-at-home.com Entertainment GmbH verpflichtet, an einzelne Mitarbeiter im Kündigungsfall oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung (Abfindung) zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall (Abfindungsfall) maßgeblichen Bezug abhängig. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung gemäß den Bestimmungen des IAS 19 „Employee benefits" wurde zum Konzernabschluss 31. Dezember 2018 von einem Versicherungsmathematiker durchgeführt und der Wert dem Gutachten entsprechend erfolgswirksam erfasst. Da die erwarteten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste lediglich den Fall eines Mitarbeiters betreffen, werden auch in der Zukunft nur geringe versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste erwartet. Daher werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im Personalaufwand erfasst. Der Zinsaufwand verbleibt - wie der Dienstzeitaufwand - wie bisher im Personalaufwand und wird nicht im Finanzergebnis dargestellt. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses drohen, jedoch nicht vorliegen, wobei es wahrscheinlich sein muss, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss in der Zukunft führt. Rückstellungen werden mit jenem Betrag angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrags nicht möglich, wird keine Rückstellung gebildet, und es erfolgt die Offenlegung im Anhang. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit den Anschaffungskosten, die dem Rückzahlungsbetrag entsprechen, angesetzt. Umsatzrealisierung Der bet-at-home.com AG Konzern erzielt seine Erlöse aus dem Abschluss und der Abwicklung von Sportwetten sowie dem Angebot verschiedener Online-Spiele im Geschäftsbereich Online-Gaming. In Übereinstimmung mit der Branchenpraxis werden die Erlöse hierbei als Nettobetrag aus Wett- bzw. Spieleinsatz der Kunden und Auszahlung an diese zunächst als Brutto-Wett- und Gaming-Ertrag ausgewiesen. Nach Abzug von Wettgebühren und Glücksspielabgaben sowie der auf diese Erlöse zu entrichtenden Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen ergeben sich die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Netto-Wett- und Gamingerträge. Die originär bei den maltesischen Enkelunternehmen erfassten Wetteinsätze werden nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag erfolgten Spieleinsätze ausschließlich zeitpunktbezogen erfasst, sofern die zugrunde liegenden Wetten bereits entschieden sind. Wetteinsätze, die vor dem Bilanzstichtag von den Verrechnungskonten der Kunden abgebucht wurden, bei denen jedoch die der Wette zugrunde liegenden Sportereignisse erst nach dem Bilanzstichtag stattfinden ("pending bets"), werden gemäß IFRS 9 als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst und unter Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesen. Ertragsteuern Im Geschäftsjahr 2018 wurde analog zu den Vorjahren die Ertragsteuerrückerstattung aus der steuerlichen Gruppe Malta, in welcher alle maltesischen Gesellschaften des Konzerns ertragsteuerlich zusammengefasst sind, im Jahresabschluss desselben Jahres abgebildet. Die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzungen erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 (Income Taxes) nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Der Berechnung der Steuerlatenz liegt der Ertragsteuersatz von 25 % für Österreich bzw. von rund 5 % für Malta (unter Berücksichtigung des Tax Refunds) zugrunde. Zum 31. Dezember 2018 liegen (wie zum Vorjahresbilanzstichtag) keine Unterschiede der Wertansätze vor. Finanzergebnis Das Finanzergebnis umfasst die aus der Anlage von Finanzmitteln erhaltenen Zinsen und zinsähnlichen Erträge. Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufs abgegrenzt. V. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und des Eigenkapitalspiegels Nachfolgend werden die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und des Eigenkapitalspiegels des Konzerns erläutert. Bei den Vergleichszahlen der Vorperiode handelt es sich um diejenigen des IFRS-Konzernabschlusses der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, zum 31. Dezember 2017. V.1. Erläuterungen zu den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Zur Erhöhung der Lesbarkeit des Konzernabschlusses werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Wett- und Gamingerträge gezeigt. Die betragsmäßige Zusammensetzung der Wett- und Gamingerträge ist hier im Konzernanhang dargestellt. Der Konzern ist in den Produkt- bzw. Geschäftssegmenten Online-Sportwetten und Online-Gaming tätig. Das Segment eGaming umfasst Casino, Poker, Vegas Games und Virtual Sports. Die Geschäftssegmente entsprechen der internen Organisations- und Managementstruktur sowie dem System der internen Finanzberichterstattung. Die Brutto-Wett- und Gamingerträge wurden dabei als Segmentergebnis definiert. Berichterstattung nach operativen Segmenten gemäß IFRS 8 scroll
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Das Segmentvermögen entspricht jeweils der Summe der Vermögenswerte der im jeweiligen Segment operativ tätigen Gesellschaft. Segmentberichterstattung - zusätzliche Informationen Die geographische Segmentierung der Wett- und Gamingeinsätze orientiert sich an der Herkunft der Spieler und stellt sich wie folgt dar: scroll
Folgende Länderzusammenfassung nach Regionen wurde aufgrund der Vergleichbarkeit der einzelnen Märkte im Geschäftsjahr 2018 vorgenommen: Osteuropa: Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Polen, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien Westeuropa (übrige): Finnland, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Malta, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Zypern (2) Sonstige betriebliche Erträge scroll
Der Anstieg der übrigen sonstigen Erträge entfällt mit 162 TEUR auf die Ausbuchung nicht zuordenbarer Bankeinzahlungen aus vergangenen Geschäftsjahren, die inzwischen verjährt sind, sowie mit 252 TEUR auf die Ausbuchung von unrechtmäßig erworbenen Kundenguthaben. (3) Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Aufwendungen für Abfertigungen (Abfindungen) und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen beinhalten die Zahlungen gemäß Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG "Abfertigung neu") in Höhe von 202 TEUR (2017: 194 TEUR). Der Personalstand entwickelt sich wie folgt: scroll
(4) Werbeaufwand, Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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(5) Abschreibungen scroll
(6) Finanzerträge scroll
Zinsen und ähnliche Erträge betreffen im Geschäftsjahr 2018 lediglich Zinserträge aus Festgeldveranlagungen und sonstige Zinsen und Erträge mit 49 TEUR (Vorjahr: 43 TEUR). (7) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Steueraufwand stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Unterschied zwischen den rechnerischen Ertragsteuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar: scroll
(8) Konzernbilanzgewinn Der Konzernbilanzgewinn in Höhe von 54.904 TEUR (Vorjahr: 74.927 TEUR) entfällt ausschließlich auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens. V.2. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz zum 31.12.2018 (9) bis (10) Langfristige Vermögenswerte Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2018 sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt. (9) Geschäfts- oder Firmenwert Zusammensetzung: scroll
Übernahme Teilbetrieb Wetten-Schwechat Im Rahmen der Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 ergab sich ein verbleibender Firmenwert in Höhe von 155 TEUR. Gemäß IFRS 3 unterliegt dieser Firmenwert keiner planmäßigen Abschreibung, sondern es hat jährlich ein Impairment-Test zu erfolgen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben. Übernahme Teilbetrieb Starbet International Ltd. Gemäß IFRS 3 ist dieser „asset deal" nach den gleichen Grundsätzen wie ein „share deal" zu behandeln und demgemäß ist zu diesem Erwerbszeitpunkt eine Erstkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgt. Nach Zuordnung des aufgedeckten Unterschiedsbetrags auf identifizierbare Vermögenswerte wurde der verbliebene Betrag (162 TEUR) als Firmenwert ausgewiesen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben. Übernahme bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz Zum 31.12.2005 wurde die bet-at-home.com Entertainment GmbH mit ihrem Teilkonzern erstmalig einbezogen und konsolidiert. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben. (10) Sachanlagen Die Aufgliederung des Sachanlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2018 sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt. (11) Forderungen aus Steuern scroll
(12) Eigene Vorauszahlungen Eigene Vorauszahlungen betreffen Vorauszahlungen aus Werbe- und Sponsoringverträgen sowie Wartungsverträgen. (13) Sonstige Forderungen und Vermögenswerte Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögenswerte weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(14) Kurzfristige Termineinlagen scroll
(15) Liquide Mittel scroll
(16) Konzerneigenkapital Das Konzerneigenkapital setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Bezüglich der Darstellung des Konzerneigenkapitals wird auch auf den Konzerneigenkapitalspiegel zum Konzernabschluss verwiesen. Das Grundkapital ist in 7.018.000 nennwertlose Stückaktien aufgeteilt. Die Hauptversammlung vom 18.05.2016 hat beschlossen, das Grundkapital durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 3.509.000,00 EUR durch Ausgabe von 3.509.000 neuer Aktien auf 7.018.000,00 EUR zu erhöhen. In Folge der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln standen entsprechend der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 15.06.2016 jedem Aktionär aufgrund seines Aktienbesitzes, der am 20.06.2016 nach Börsenschluss bestand, im Verhältnis 1:1 Berichtigungsaktien zu, die am 21.06.2016 eingebucht wurden (Aktiensplit). Die Beteiligungsquoten der Aktionäre änderten sich durch diese Kapitalmaßnahme daher nicht. Die Kapitalrücklage resultiert aus einer Kapitalerhöhung im Jahr 2005 in Höhe von 290.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von 11,00 EUR pro Aktie (insgesamt 2.900 TEUR) und einer weiteren Kapitalerhöhung 2006 in Höhe von 319.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von 26,00 EUR pro Aktie (insgesamt 7.975 TEUR). Die Verminderung 2016 um 3.509 TEUR resultiert aus der Umwandlung zur Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2013 ermächtigt worden, bis zum 12.05.2018 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch um höchstens 1.754.500,00 EUR, zu erhöhen. Das genehmigte Kapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2016 aufgehoben. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2016 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 17.05.2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 3.509.000,00 EUR durch ein-oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.509.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). (17) Langfristige Schulden scroll
Zur Berechnung der Abfertigungsrückstellungen (Abfindungsrückstellungen) gemäß IAS 19 unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project-Unit-Credit-Methode) wurde ein Gutachten von einem Versicherungsmathematiker eingeholt, welches auf einem Rechnungszinsfuß von 1,85 % (Vorjahr: 1,69 %) und einer Steigerungsrate von 2,5 % jährlich basiert. (18) bis (22) Kurzfristige Schulden und Rechnungsabgrenzung Die kurzfristigen Schulden und Rechnungsabgrenzungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalten „pending bets" (gemäß IFRS 9) in Höhe von 474 TEUR (Vorjahr: 848 TEUR) sowie Kundenguthaben (gemäß IFRS 15) in Höhe von 7.231 TEUR (Vorjahr: 7.467 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Steuern betreffen Körperschaftssteuerverpflichtungen in Höhe von 12.940 TEUR (Vorjahr: 13.758 TEUR), Wettgebühren, Glückspielabgaben und Umsatzsteuern auf elektronische Dienstleistungen in Höhe von 3.359 TEUR (Vorjahr: 3.557 TEUR), sowie übrige Steuern in Höhe von 235 TEUR (Vorjahr: 27 TEUR).Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern umfassen offene Urlaube und Überstunden bzw. Prämien. Die Rückstellungen insgesamt entwickelten sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt (TEUR): scroll
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Rückwirkend zum 31.12.2017 erfolgte eine Umgliederung von Ertragsteuerrückstellungen, kurzfristigen Personalrückstellungen, Rückstellungen für Wettgebühren, Glückspielabgaben und Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Steuern bzw. den sonstigen Verbindlichkeiten. In gleicher Weise erfolgte die Umgliederung der Kundenkonten (bisher Sonstige Verbindlichkeiten) sowie der „pending bets" (bisher Passive Rechnungsabgrenzungsposten) zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Die Auswirkungen dieser Umgliederungen auf die Vergleichsperiode 31.12.2017 stellen sich wie folgt dar: scroll
Aufgrund der hohen liquiden Mittel im bet-at-home.com AG Konzern waren im Geschäftsjahr 2018 die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie alle übrigen Verbindlichkeiten ausreichend gedeckt. V.3. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst ausschließlich den Bilanzposten „liquide Mittel". Die Zinserträge für Darlehen an verbundene Unternehmen sind unter dem Cash Flow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen. Die übrigen Zinserträge sind der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. V.4. Erläuterungen zur Entwicklung des IFRS-Konzerneigenkapitals Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in dem Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt. VI. Sonstige Angaben VI.1. Finanzinstrumente Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz. „Pending bets" werden gemäß IFRS 9 als Finanzverbindlichkeiten (Derivat) ausgewiesen, darüber hinaus führt der Konzern keine Finanztransaktionen mit derivativen Instrumenten durch und hält ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten, Bargeldbestände sowie kurzfristige Termineinlagen. Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen Zahlungsdienstleister (Payment Provider). Fair Value Risikomanagement Grundsätzlich kommen für den Konzern folgende Klassen von Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Frage: scroll
Zum Bilanzstichtag 31.12.2018 werden „pending bets" gemäß IFRS 9 als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst (Bewertung zum Fair Value nach Level 3) und unter Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich dabei um Wetten handelt, die kurz vor dem Bilanzstichtag abgeschlossen worden sind, geht der Vorstand davon aus, dass der Fair Value zum Bilanzstichtag den Anschaffungskosten (Marktwert bei Wettabgabe) entspricht. Darüber hinaus liegen keine Finanzinstrumente, die zum Fair Value bewertet werden, vor. Die Angaben zu den Risiken, die sich aus etwaigen Finanzinstrumenten ergeben (IFRS 7.31, 33(b)) erfolgen im nachfolgenden Risikobericht. VI.2. Risikobericht Der Risikobericht umfasst wesentliche interne und externe Risiken der Geschäftstätigkeit, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des bet-at-home.com AG Konzerns haben können. Im Rahmen des betrieblichen Risikomanagementsystems werden Möglichkeiten und Gefahren nach qualitativen Kriterien identifiziert, die Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt sowie potenzielle Auswirkungen erläutert. Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifizert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung, sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und berichtet. Auch Regelungen zur Anwendung von Finanzinstrumenten sind Bestandteil dieses Risikomanagement-Systems. Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern nicht gehalten. Der Vorstand beabsichtigt auch in Zukunft keinen Einsatz solcher Finanzinstrumente. VI.2.1 Steuerrechtliche und regulatorische Risiken In einigen Ländern Europas sind Wett- und Gaminganbieter nach wie vor rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von staatlichen Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Unterstützt durch diverse Urteile des Europäischen Gerichtshofs geht der Vorstand davon aus, dass es langfristig zu einer weiteren Liberalisierung des Marktes für Online-Sportwetten und Online-Gaming in der EU kommen wird. Jedoch weisen etliche nationale Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften auf, um den Markt für nationale Anbieter/Monopolisten weiterhin abzuschotten. Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen weiterhin sehr genau verfolgen und ist auch weiterhin bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um Lizenzen für Online-Sportwetten und Online-Gaming anzusuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen. Es besteht das Risiko, dass einzelne Staaten über eine Providersperrung und Blockingmaßnahmen bei Payment-Providern, die Kunden von außer-staatlichen privaten Glückspiel-Angeboten rechtsgrundlos aussperren, insbesondere, da in einigen gesetzlichen Neuregelungen derartige europarechtswidrige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind. Regulatorisches Umfeld und Risiken aus bestehenden Rechtsunsicherheiten: Der bet-at-home.com AG Konzern stützt seine Geschäftstätigkeit — soweit im betreffenden Land keine einzelstaatliche Lizenz vorliegt — auf in Malta erteilte Lizenzen für Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten, die nach rechtlicher Auffassung des bet-at-home.com AG Konzerns wegen der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, solange in dem jeweiligen Mitgliedsstaat die Regelungen betreffend Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten europarechtswidrig ausgestaltet bleiben. Daneben strebt der bet-at-home.com AG Konzern auch in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, in denen er tätig ist, weitere nationale Lizenzen an. Wenn einzelne Mitgliedsstaaten diskriminierende regulatorische Maßnahmen ergreifen, die private Anbieter von Online-Wetten und Online-Glücksspielen härter als staatliche Anbieter treffen und damit nach europäischem Recht unzulässig sind, könnte der bet-at-home.com AG Konzern nicht in der Lage sein, rechtzeitigen und hinreichend umfassenden Rechtschutz gegen diese Maßnahmen zu erlangen. Ein zeitweiliger Ausschluss aus einzelnen Märkten könnte dazu führen, dass der bet-at-home.com AG Konzern durch wegbrechende Erträge nicht wieder auszugleichende Nachteile erleidet, selbst wenn sich die Maßnahmen im Nachhinein als rechtswidrig erweisen sollten. Einzelne Länder haben zudem zur Unterdrückung des Wett- und Glückspielangebots sogenannte Provider-sperren bzw. Payment-Provider Blockingmaßnahmen veranlasst, d.h. die Internetseiten des bet-at-home.com AG Konzerns in diesen Ländern sind für potentielle Kunden nicht erreichbar bzw. sind Geldflüsse erschwert. Wenn solche Maßnahmen eingerichtet werden, könnte dies bereits sehr kurzfristig Schädigungen des Konzerns mit sich bringen, gegebenenfalls auch früher als eine etwaige Möglichkeit, sich auf rechtlichem Wege gegen die Maßnahmen zu verteidigen. Die Entwicklungen des regulatorischen Umfelds waren im abgelaufenen Geschäftsjahr von weiteren Bestrebungen gekennzeichnet, den Online-Sportwetten und Online-Glückspielsektor zu reglementieren und ein Lizenzsystem für private Anbieter zu etablieren. Die Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar: • In Deutschland hatte sich die bet-at-home.com Internet Ltd. nach dem Inkrafttreten des Glücksspieländerungsstaatsvertrages bereits am 1. Juli 2012 um eine der zwanzig zu vergebenden Sportwetten-lizenzen erfolgreich beworben. Dem Unternehmen wurde von der Behörde bereits im September 2014 mitgeteilt, dass es eine Lizenz erhalten wird. Zwischenzeitlich wurde das Vergabeverfahren auf Antrag der unterlegenen Bewerber aufgrund erheblicher Rechtsmängel höchstgerichtlich gestoppt, sodass bislang keine Erlaubnisse erteilt werden konnten. Die dafür im bestehenden Staatsvertrag vorgesehene Öffnung des Sportwetten-Marktes in Form einer „Experimentierklausel" endet bereits am 1. Juli 2019, ohne dass Lizenzen vergeben werden konnten. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Ministerpräsidenten eine Verlängerung der Experimentierklausel bis zum Auslaufen des Glücksspieländerungsstaatsvertrages Mitte 2021 beschließen werden. Ansonsten würde ein Rückfall in das Sportwetten Monopol drohen, das von den Gerichten bereits als rechtswidrig erachtet worden ist. • Die einzelnen Bundesländer konnten sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 nicht auf eine Nachfolgeregelung des bestehenden Glücksspieländerungsstaatsvertrages einigen. Während immer mehr Länder, angeführt von Schleswig-Holstein, Hessen und Nordrhein-Westfalen auf eine Marktöffnung für Online Casino bestehen, beharren andere Länder, angeführt von Berlin und Hamburg nach wie vor auf ein Fortbestehen des Online Casino-Verbots. Das Bundesland Schleswig-Holstein hatte einen Sonderweg beschritten und bereits 2012 Lizenzen für Sportwetten und Casino u.a. auch an die bet-at-home.com Internet Ltd. vergeben. Diese Lizenzen sind Mitte bzw. Ende 2018 ausgelaufen und konnten formal aufgrund des Beitritts Schleswig-Holsteins zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht verlängert werden. Der Konzern hat sich daher entschlossen, das Casinoangebot in diesem Bundesland einzustellen. Für die Sportwette besteht die Möglichkeit, eine Übergangsgenehmigung bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung zu erhalten. Die bet-at-home.com Internet Ltd. wird im 1. Quartal 2019 einen entsprechenden Antrag stellen, um auch weiterhin über eine glücksspielrechtliche Genehmigung in Deutschland zu verfügen. • Ende Februar 2018 hat das Finanzministerium in Österreich einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Glücksspielgesetzes veröffentlicht, nachdem ab 1. Oktober 2018 Online-Glücksspielanbieter ohne österreichische Lizenz von Internet-Service-Providern blockiert werden sollten. Nach massiven Interventionen der Glücksspielbranche wurde der Entwurf kurzfristig wieder zurückgezogen und bis zum Ende des Geschäftsjahres 2018 kein neuerlicher Entwurf eingebracht. Die Regierung beabsichtigt, sowohl Sportwetten als auch Glücksspiele im Internet umfassend neu zu regeln. Es ist als offen anzusehen, ob im Laufe des Jahres 2019 ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Begutachtung vorgelegt werden wird. • In Polen ist am 1. April 2017 eine Änderung des Glücksspielgesetzes in Kraft getreten, welches grundsätzlich privaten Anbietern den Antrag auf Erteilung einer Sportwettenlizenz ermöglicht. Eine einzige Online-Casino Lizenz wurde dem staatlichen Anbieter zuerkannt, wodurch ausländische Anbieter europarechtswidrig diskriminiert werden. Auch die Sportwettenregelung weist neben den unattraktiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen europarechtswidrige Bestimmungen auf. Seit Juli 2017 sieht sich der Konzern Vollzugsbestrebungen seitens der Behörden ausgesetzt, die sowohl I P-Blocking als auch Payment Blocking-Maßnahmen umfassen. Der Konzern hatte sich daher entschieden, sein Angebot weiter aufrechtzuerhalten, vorerst keinen Antrag auf Erteilung einer Lizenz zu stellen und gegen die diskriminierenden Regelungen mit Vehemenz gerichtlich vorzugehen. Die Hauptintention der eingeleiteten, rechtlichen Schritte besteht darin, einen Vorlageantrag an den Europäischen Gerichtshof zu erwirken, der die Vorgaben des Europarechts in Bezug auf das polnische Glücksspielgesetz überprüfen und dessen Europarechtswidrigkeit feststellen soll. Der Konzern wird die politischen und rechtlichen Entwicklungen weiterhin genau beobachten und seine Strategie entsprechend anpassen. • In der Schweiz ist mit 1. Januar 2019 eine Novelle des Geldspielgesetzes in Kraft getreten, die das Anbieten von Sportwetten und Glücksspielen über das Internet ausschließlich den nationalen Anbietern vorbehält. Ausländische Anbieter sollen künftig dem Schweizer Markt ferngehalten werden. Gemäß der Geldspielverordnung werden die Ausführungsbestimmungen zum IP-Blocking von nicht lizensierten Anbietern per 1. Juli 2019 in Kraft treten. Der Konzern prüft Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit den stationären Spielbanken, um sein Angebot über diesen Zeitraum hinaus aufrecht erhalten zu können. Da die Schweiz weder Mitglied der Europäischen Union noch ein Teil der EFTA-Staatengemeinschaft ist, können sich ausländische Unternehmen nicht auf deren nationale Genehmigungen berufen. Bereits im Juni 2016 wurden die maltesischen Gesellschaften von der Schweizer Finanzbehörde aufgefordert, sich in das nationale Umsatzsteuerregister eintragen zu lassen. Nach umfassender rechtlicher Prüfung und mehrmaligem Briefverkehr mit der Behörde ist eine derartige Eintragung durch die bet-at-home.com Entertainment Ltd. im September 2018 erfolgt. Die Gesellschaft beabsichtigt rückwirkend per 1. Januar 2017 Umsatzsteuer für die Casinoumsätze abzuführen und hat entsprechende Rückstellungen gebildet. Sowohl bezüglich des genauen Zeitpunkts des Entstehens der Steuerpflicht als auch einer möglichen Verpflichtung der bet-at-home.com Internet Ltd. für die Sportwette bestanden mit Ende des Geschäftsjahres uneinheitliche Rechtsauffassungen. Der Konzern strebt im ersten Halbjahr 2019 eine einvernehmliche Lösung mit der Schweizer Finanzbehörde an. Trotz fortschreitender Regulierungsbestrebungen sind Wett- und Gaming-Anbieter nach wie vor rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von Verbotsvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Dies hat die Unternehmen des bet-at-home.com AG Konzerns im Geschäftsjahr 2018 mit folgenden Verfahren betroffen: • Das Land Berlin hatte bereits Anfang 2015 gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. eine Untersagungsverfügung gegen das Bewerben und Anbieten von Casino-Produkten erlassen, die mittlerweile im Eilverfahren von dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt worden ist. Gegen diese Entscheidung sowie gegen die damit verbundenen Zwangsgeldfestsetzungen wurden vom betroffenen Unternehmen Rechtsmittel eingelegt. Mit einem rechtskräftigen Urteil wird nicht vor Mitte 2019 zu rechnen sein. Der Konzern wird in der Zwischenzeit sein Casino-Angebot in Berlin weiter aufrechterhalten. • Das Land Hessen hat Mitte 2017 in einer Untersagungsverfügung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. das Anbieten von Casino-Produkten untersagt. Darin wird die Einstellung des Glücksspielangebotes mit Ausnahme von Sportwetten auf reale Ereignisse aufgetragen, widrigenfalls die Verhängung von Zwangsgeld angedroht. Gegen die Verfügung wurde Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingebracht. Zuvor war die schriftliche Zustimmung des Regierungspräsidiums ergangen, die sofortige Vollziehung des Bescheides bis zur Hauptsachentscheidung des Verwaltungsgerichtes auszusetzen. Die Festsetzung des Zwangsgeldes droht daher bis zum Ausgang des erstinstanzlichen Klageverfahrens, das bis Ende 2019 dauern kann, nicht. • Im Juni 2018 wurden von der niederländischen Glücksspielaufsichtsbehörde gegen zwei maltesische Gesellschaften des Konzerns Geldstrafen in Summe von 410.000 EUR verhängt. Es wird den Gesellschaften vorgeworfen insbesondere durch die Verwendung der holländischen Sprache bzw. eines entsprechenden Bonusangebots unrechtmäßig niederländische Bürger angesprochen zu haben. Gegen die Strafbescheide wurden bereits umfassende Rechtsmittel eingelegt. Mit einer letztinstanzlichen Entscheidung ist nicht vor Ende 2020 zu rechnen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Oktober 2017 im Rahmen eines Verfahrens gegen einen Mitbewerber entschieden, dass das Verbot, Casino- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs „Internet" für Sportwetten mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht betonte zudem die Rechtmäßigkeit einer Untersagung von Online-Sportwetten, wenn deren Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt und diese auch nicht beantragt hat, weil das Erfordernis einer Lizenz mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar ist. Insgesamt bleibt die Rechtsprechung zur Kohärenz der deutschen Glücksspielregelung uneinheitlich. Eine abschließende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht bzw. den Europäischen Gerichtshof steht noch aus. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Konzern folgende Aktivitäten auf nationaler Ebene verstärkt: Neben der längerfristigen bestehenden Mitgliedschaft bei der Europäischen Gaming und Betting Association (EGBA) und dem im Geschäftsjahr 2015 erfolgten Beitritt zum Deutschen Sportwettenverband (DSWV) wurde bet-at-home.com Gründungsmitglied des Deutschen Online Casinoverbandes (DOCV) sowie der Österreichischen Vereinigung für Wetten und Glückspiel (OVWG). Sämtliche Verbände setzen sich für faire und rechtssichere Regulierungen in den jeweiligen Ländern ein. Die Risiken negativer Auswirkungen aus dem regulatorischen Umfeld sowie aus bestehenden Rechtsrisiken sind im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hoch. Risiken im Zusammenhang mit der fortschreitenden Liberalisierung Auf politischer Ebene hat das europäische Parlament auf Initiative der EU-Kommission bereits 2011 eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel verabschiedet, die nationalen Sportwetten- und Glücksspielregelungen zu harmonisieren. Als erste Schritte sollen Spieler- und Datenschutzbestimmungen sowie Kontrollmechanismen weitgehend angeglichen werden. Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer und der nationalen Steuerhoheit ist in absehbarer Zeit mit keiner wesentlichen Vereinheitlichung maßgeblicher nationaler Vorschriften im Sportwetten- und Glücksspielbereich zu rechnen. Die Mitgliedstaaten sind jedoch großteils bestrebt, den Online-Sportwetten- und Online-Glücksspiel-Sektor zu reglementieren und ein Konzessionssystem - wenn auch nicht immer in Einklang mit den Vorgaben des Europarechts - auf nationaler Ebene zu etablieren. Das Risiko negativer Entwicklungen im Zuge der voranschreitenden Liberalisierung ist im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hoch. In den Niederlanden verzögert sich die Marktöffnung für ausländische Anbieter weiter. Es gilt als unsicher, ob das Glücksspielgesetz im Laufe des Jahres 2019 beschlossen wird, da man sich innerhalb des Senates weiterhin über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes uneinig ist. Die Möglichkeit, einen Lizenzantrag im Jahr 2019 zu stellen, gilt aus heutiger Sicht als unwahrscheinlich. Grundsätzlich ist der Gesetzesentwurf europa-rechtskonform ausgestaltet, sodass der Konzern bestrebt ist, sich um nationale Lizenzen zu bewerben. In den USA hat der Supreme Court im Mai 2018 entschieden, dass die Bundesstaaten Sportwetten sowohl stationär als auch im Internet künftig frei regeln können. Daraufhin hatten New Jersey, Delaware, Pennsylvania und Rhode Island auch den Sportwettenmarkt für private Anbieter geöffnet. Der Konzern sondiert laufend die regulatorischen Entwicklungen, die Möglichkeit von Kooperationen mit nationalen Anbietern und ist insbesondere in den großen Bundesstaaten wie New York oder Kalifornien an einer Marktteilnahme interessiert. Der Vorstand geht, gestützt durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs, davon aus, dass die Liberalisierung des Marktes für Online-Sportwetten und Online-Gaming in vielen EU-Mitgliedsstaaten weiter voranschreiten wird. Jedoch weisen etliche Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften mit der Absicht auf, den Markt für den nationalen Anbieter weiterhin abzuschotten. Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen sehr genau verfolgen und ist bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um Lizenzen für Online-Sportwetten und Online-Gaming anzusuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen. Erhöhung der Steuersätze auf Wettgebühren und Glücksspielabgaben / Einführung neuer Steuern In jenen Ländern, in denen der bet-at-home.com AG Konzern tätig ist, werden vermehrt Steuern auf Sportwetten und Glücksspiele auf Basis unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen sowie Umsatzsteuern auf elektronische Dienstleistungen erhoben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Steuern und Abgaben in einzelnen Ländern künftig eine Höhe erreichen, die das Geschäft des bet-at-home.com AG Konzerns ganz oder in weiten Teilen unwirtschaftlich machen, sei es durch den Steuersatz oder durch die Wahl der Bemessungsgrundlage. Seit der Einführung der jeweiligen Steuern und Abgaben wurden die Steuersätze und Abgabenquoten weder erhöht noch gesenkt, weshalb das Risiko aus heutiger Sicht im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzustufen ist. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage hoch. Schadenersatzforderungen von Kunden bzw. Rückzahlung von Spielverlusten Mit einer Vielzahl an Maßnahmen unterstützt bet-at-home.com seine Kunden stets, verantwortungsvoll mit dem Glücksspiel umzugehen, kooperiert daher seit vielen Jahren unter anderem mit dem Institut für Glücksspiel und Abhängigkeit in Salzburg/Österreich und rundet die Maßnahmen zusätzlich mit jährlichen freiwilligen Compliance-Prüfungen durch den Branchenprüfungsverband eCogra ab. Trotzdem bestehen vereinzelte Risiken, dass Kunden, die im Rahmen von Wetten und/oder Glücksspielen Geld verloren haben, versuchen könnten bzw. auch weiterhin versuchen werden, diese Verluste als Schadenersatz gegen den bet-at-home.com AG Konzern mit der Begründung geltend zu machen, dass ihnen ein aufsichtsrechtlich unzulässiges Wett- oder Glücksspiel angeboten worden sei. Des Weiteren ist denkbar, dass Kunden unter Berufung auf eine Spielsuchterkrankung, Verluste als Schadenersatz gegen Konzerngesellschaften mit der Begründung geltend machen, dass sie beim Abschluss der Wette bzw. des Spiels nicht geschäftsfähig waren, oder dass Spielerschutzmechanismen (insbesondere Sperren) zu ihrem Schutz nicht oder zu spät in Kraft gesetzt wurden. Seit Oktober 2018 ist ein Verfahren gegen einen österreichischen Kunden anhängig, der 627.000 EUR an Spielverlusten gerichtlich zurückfordert. Die erste mündliche Verhandlung ist im Mai 2019 angesetzt. Der Konzern rechnet sich gute Erfolgsaussichten vor Gericht aus, zumal neue Studien vorgelegt werden können, die die Europarechtswidrigkeit des nationalen Glücksspielgesetzes belegen. Das Risiko von Schadenersatzforderungen von Kunden bzw. Klagen auf Rückzahlung von Spielverlusten ist im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von mittlerer Bedeutung. Risiko zum Verlust bzw. Widerruf von Lizenzen („Compliance-Risiko") Der bet-at-home.com AG Konzern stützt sein Angebot einerseits auf maltesische Lizenzen, die zu einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Märkten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union berechtigen, andererseits auf Lizenzen einzelner Mitgliedsstaaten. Würde ein Mitgliedsstaat die erteilte nationale Lizenz widerrufen, so könnte der bet-at-home.com AG Konzern voraussichtlich weiterhin auf die maltesische Lizenz gestützt, seine Leistungen anbieten. Würde jedoch die maltesische Lizenz widerrufen werden, so müsste sich der Konzern entweder auf eine alternative Lizenz stützen oder würde den Zugang zu denjenigen Märkten verlieren, in denen er über keine Lizenz verfügt. Die jeweiligen maltesischen Lizenzen der Malta Gaming Authority (MGA) werden unter Auflage eines laufend durchzuführenden System Audit erteilt, wobei die technische Ausstattung des Lizenzinhabers durch die MGA, insbesondere der Funktionalität und Sicherheit der IT, geprüft werden. Für den Fall, dass im Rahmen des System Audits Mängel festgestellt werden, kann die Malta Gaming Authority Auflagen erteilen oder die Lizenz widerrufen, sofern
Die Konzerngesellschaften des bet-at-home.com AG Konzerns haben seit jeher die Lizenzbedingungen erfüllt und sämtliche System Audits positiv abgeschlossen, weshalb das Risiko eines Widerrufs von Lizenzen nach wie vor als gering zu bewerten ist. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen. VI.2.2 Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit Quotenmanagement und Buchmacherrisiko: Falsche Quoteneinschätzungen oder manuelle Fehler der Buchmacher können zu höheren Auszahlungen an Kunden und somit zu Ertragseinbußen führen. Eine Vielzahl an Sicherungssystemen und stete Überwachung der Quoten durch Marktvergleich minimieren dieses Risiko. Ständige Weiterentwicklung der Software durch das IT-Projektteam ermöglicht ein konkurrenzfähiges Produkt am Wettmarkt. Sämtliche erfordedichen Maßnahmen, wie automatisierte Algorithmen zur Vermeidung von manuellen Quotenfehlern, zur Minimierung der Risiken wurden gesetzt, wodurch die Risiken in dem Zusammenhang sowie die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft werden. Da der bet-at-home.com AG Konzern Sportwetten nicht vermittelt, sondern als Gegenpartei der Kunden auftritt, geht der bet-at-home.com AG Konzern bei jeder Wette ein eigenes Risiko aus diesen Verträgen ein. Dieses Risiko wird zum einen dadurch reduziert, dass eine möglichst hohe Anzahl von Kunden an einer Wette mit unterschiedlichen Erwartungen auf den Ausgang teilnimmt, sodass ein weitgehender Ausgleich der wechselseitigen Wettpositionen unter den Kunden stattfindet. Zudem ermittelt der bet-at-home.com AG Konzern Wettquoten in Abhängigkeit von den Erwartungen der Kunden auf den Ausgang von Wetten und passt diese laufend bis zur Schließung der Wette an. Um den Kunden ein marktgerechtes Angebot unterbreiten zu können, werden dabei — jenseits von der durch die Positionierung der eigenen Kunden zu bietenden Wettquote — auch die Quoten von Wettbewerbern und somit dem Gesamtmarkt berücksichtigt. Technische Risiken: Die vom Konzern angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfordern die zuverlässige Funktion einer Vielzahl technischer Systeme. Gravierende Beeinträchtigungen der IT-Systeme, insbesondere durch negative externe Einflüsse wie Hacker-Angriffe, DDoS-Attacken etc., könnten negative Auswirkungen auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Durch weiter stark steigendes Geschäftsvolumen werden auch die Ansprüche an das Rechnungswesen und das Controlling in den Konzerngesellschaften weiter zunehmen. Zur Minimierung der IT-Risiken wurden im Jahr 2013 personelle Strukturen in Form eines IT-Sicherheitsbe-auftragten (CISO) samt zugehörigen IT-Security-Engineers geschaffen, welche neben der Realisierung einzelner Sicherheitsmaßnahmen die Informationssicherheit im laufenden Betrieb sichern, etwaige Sicherheitsvorfälle untersuchen, anhand von Sensibilisierungsschulungen für die Etablierung der Informationssicherheits-Richtlinie zuständig sind und dabei unter anderem Schwerpunkte auf folgende Maßnahmen innerhalb des bet-at-home.com AG Konzerns setzen:
Der Vorstand geht davon aus, dass damit weitreichende Maßnahmen zur Minimierung der IT-Risiken gesetzt sind, womit die Risiken als mittel einzustufen sind. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen. Personal- und Mitarbeiterrisiko Der wirtschaftliche Erfolg des bet-at-home.com AG Konzerns wird auch in der Zukunft maßgeblich auf der Leistung aller Mitarbeiter und Führungskräfte beruhen. Mit dem zunehmenden Wettbewerb im Markt für Glücksspiel- und Wettprodukte wächst das Risiko, dass qualifizierte Mitarbeiter abgeworben werden oder neue geeignete Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Attraktive Rahmenbedingungen und hinreichende Perspektiven für die engagierten Mitarbeiter sowie fortlaufende Weiterbildungsmaßnahmen sollen das Personal- und Mitarbeiterrisiko sukzessive reduzieren. Die Risiken in diesem Zusammenhang sowie die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind als gering einzustufen. Fehlerhafte Leistungserbringung externer Dienstleister: Der bet-at-home.com AG Konzern ist für die Abwicklung des operativen Geschäfts auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen, die über entsprechende besondere Kenntnisse und Technologien verfügen. Hiervon betroffen sind vor allem Softwareprodukte für die Bereiche Casino, Live-Casino, Poker, Vegas Games und Virtual Sports sowie unter anderem Daten- und Sprachkommunikation, Beschaffung, Installation, Fortentwicklung, Pflege und Wartung von Hardware und Software sowie Zahlungsabwicklungsprozesse. Es besteht die Möglichkeit, dass einer oder mehrere der eingesetzten externen Dienstleister die Leistungen nicht, nicht zeitgerecht oder nicht fehlerfrei erbringen. Es ist daher möglich, dass der bet-at-home.com AG Konzern sich auf Grund von Fehlern oder Versäumnissen der beauftragten externen Dienstleister ihrerseits außerstande sehen könnte, seine eigenen Verpflichtungen einwandfrei oder zeitgerecht zu erfüllen. Zudem könnten hiermit Einschränkungen seines Angebots verbunden sein bis hin zu Fehlern in der Abrechnung von Spielgewinnen, welche negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns haben könnten. Der Vorstand geht davon aus, dass durch regelmäßige System Audits, interne Reviews und Schulungen sowie laufendes Monitoring durch die Fachabteilungen Product-Management und Controlling ausreichende Maßnahmen zur Minimierung dieser externen Risiken gesetzt sind. Somit sind die Risiken als gering und im Vorjahresvergleich als konstant einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als mittel einzustufen. Risiken im Zusammenhang mit Sponsoring-Verträgen Sponsoring im Sportumfeld hat im Rahmen der Werbestrategie des bet-at-home.com AG Konzerns seit jeher eine zentrale Stellung. Einerseits ermöglicht das Sponsoring von überregionalen Sportvereinen die Steigerung der Markenbekanntheit von bet-at-home.com, andererseits werden in diesem Umfeld in erster Linie sportinteressierte Menschen auf die Marke aufmerksam, die eine zentrale Zielgruppe für Angebote des bet-at-home.com AG Konzerns darstellen. Im Bereich des Sport-Sponsorings lassen sich daher, jedenfalls auf dem derzeitigen Kostenniveau, Werbemittel besonders effizient einsetzen. Daneben führt das Sponsoring von angesehenen Sportvereinen dazu, dass deren Reputation und Glaubwürdigkeit eine positive Wahrnehmung der Marke bet-at-home.com in diesem Sinne fördert, auch weil Sportveranstaltungen ein hohes gesellschaftliches Ansehen genießen. Reputation und Glaubwürdigkeit sind für den bet-at-home.com AG Konzern ein zentraler Erfolgsfaktor. Sollte der bet-at-home.com AG Konzern auf Grund von Preissteigerungen für Sponsoring oder auf Grund einer Neubewertung des Angebots von Online-Wetten und Online-Glücksspielen durch die Sponsoringpartner oder aber auf Grund von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen künftig gezwungen sein, seine Sponsoring-aktivitäten zu reduzieren oder einzustellen, würde dies die Wahrnehmung der Marke bet-at-home.com reduzieren und könnte damit möglichweise den Umsatz und die Ertragslage des bet-at-home.com AG Konzerns negativ beeinflussen. Dieses Risiko wird unverändert zum Vorjahr als gering eingestuft. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering einzustufen. VI.2.3 Finanzielle Risiken Liquiditätsausstattung und Liquiditätsrisiko Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund der derzeitigen Liquiditätsausstattung des Konzerns ist das Liquiditätsrisiko als unverändert gering im Vorjahresvergleich einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts werden die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft. Zinsänderungs-, Währungsänderungs- und Wechselkursrisiko Das aus Geldanlagen resultierende Zinsänderungsrisiko ist als nicht wesentlich zu beurteilen. Die Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten orientiert sich an den Marktzinssätzen in Abhängigkeit von den Laufzeiten. Eine mögliche Veränderung des aktuell niedrigen Zinsniveaus um 0,5 %-Punkte würde das Finanzergebnis um 391 TEUR (31.12.2017: 509 TEUR) beeinflussen. Das Fremdwährungsrisiko wird durch Wechselkursschwankungen hervorgerufen. Trotz der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich die Zahlungsströme überwiegend in der Konzernwährung Euro. Wesentliche Währungsänderungsrisiken bestanden im Geschäftsjahr 2018 in Polnischen Zloty. Transaktionen in anderen Währungen sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. Auf eine Absicherung des Währungsrisikos wird verzichtet. Eine Aufwertung (Abwertung) des Polnischen Zloty um 10 % hätte das Periodenergebnis bzw. das Eigenkapital mit rund 367 TEUR (31.12.2017: 383 TEUR) belastet (erhöht). Die Änderung dieser Risikovariablen wurde auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen. Die Zinsänderungs-, Währungsänderungs- und Wechselkursrisiken des Konzerns sind als unverändert gering im Vorjahresvergleich einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering einzustufen. Ausfall von Forderungen („Kreditrisiko") Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls von Vertragspartnern. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar, da keine Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Für erwartete Storni aus Kreditkartengutschriften wurde vorgesorgt. Das Ausfallrisiko bezüglich Guthaben bei Kreditinstituten ist als gering anzusehen, da es sich bei den Kreditinstituten um solche von hoher Bonität handelt. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering einzustufen. VI.3. Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Vorstandsmitglieder der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, waren im Geschäftsjahr 2018: • Franz Ömer, Dipl.-Ing., Ansfelden/Österreich, • Michael Quatember, Magister, Linz/Österreich. Die Vorstandsmitglieder der Muttergesellschaft wurden von Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2018 mit fixen Bezügen in Höhe von 795 TEUR (Vorjahr: 795 TEUR) und mit variablen Bezügen in Form eines Managementbonus in Höhe von 1.055 TEUR (Vorjahr: 996 TEUR) vergütet. Darüber hinaus wurde von einer Konzerngesellschaft eine Beratungsleistung in Höhe von 280 TEUR (Vorjahr: 280 TEUR) ausbezahlt. scroll
Die Muttergesellschaft hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2018 Kosten einer Unfallversicherung in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) zugunsten eines Vorstandsmitgliedes übernommen und trug die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von 15 TEUR (Vorjahr: 14 TEUR). scroll
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Die Hauptgesellschafterin der bet-at-home.com AG, die Betclic Everest Group SAS, hat den Vorstandsmitgliedern im Jahr 2016 erstmals eine variable Vergütung zugesagt, die allein sie bezahlt und die damit weder die bet-at-home.com AG noch deren Tochtergesellschaften finanziell belastet. Die Entstehung und Höhe dieser variablen Vergütung hängt davon ab, dass in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils ein bestimmtes Niveau des Aktienkurses der Aktien der bet-at-home.com AG überschritten wird (Sockelbetrag). Ein zusätzlicher Anreiz für die Vorstandsmitglieder, der Entwicklung des Aktienkurses Bedeutung zuzumessen, wird dabei dergestalt geschaffen, dass die prozentuale Partizipation bei der Überschreitung des Sockelbetrags in dem Betrachtungszeitraum abnimmt und dass ein vereinbarter Mindestsatz der Dividende nicht zur Minderung des Sockelbetrags führt. Es ist vertraglich Vorsorge getroffen, dass die bet-at-home.com AG in diesem Zusammenhang, auch nicht für abzuführende Steuern, in Anspruch genommen wird. Diese Form der variablen Vergütung wird als zusätzlicher Anreiz für eine überdurchschnittliche Kapitalmarktpräsenz der Vorstandsmitglieder und demnach nicht für Dienste unmittelbar für die Gesellschaft gewährt, weshalb die Vergütung nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 2 fällt. Dem Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, gehörten im Geschäftsjahr 2018 folgende Mitglieder an: • Martin Arendts, MBL-HSG, Rechtsanwalt, Grünwald (Vorsitzender), • Jean-Laurent Nabet, Vorstand, Paris/Frankreich, • Isabelle Andres, Vorstand, Paris/Frankreich. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt im Geschäftsjahr 2018 eine feste Vergütung in Höhe von 40 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR). Frau Andres erhielt im Geschäftsjahr 2018 eine feste Vergütung in Höhe von 20 TEUR. Im Vorjahr hat Frau Andres auf ihre Vergütung verzichtet. Zudem wurden notwendige Auslagen erstattet. Herr Nabet hat im Geschäftsjahr 2018 wie im Vorjahr auf seine Vergütung verzichtet. Im Geschäftsjahr 2018 sind keine wesentlichen Geschäftstransaktionen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen erfolgt. Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass das Mutterunternehmen nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen. VI.4 Sonstige Verpflichtungen und ungewisse Verbindlichkeiten Sonstige Verpflichtungen Die aufgrund bestehender Miet- und Leasingverträge künftig zu leistenden Zahlungen betragen in den nächsten fünf Jahren 4.682 TEUR (Vorjahr: 4.600 TEUR). Davon sind innerhalb eines Jahres 936 TEUR (Vorjahr: 920 TEUR) zu leisten. Es handelt sich hierbei um Mietzahlungen für Büroräumlichkeiten in Linz, Portomaso (Malta) und Düsseldorf. Da das bestehende unbefristete Mietverhältnis der Räumlichkeiten in Linz, welches den überwiegenden Teil dieser Verpflichtungen ausmacht, unter Einbehaltung einer Frist zwischen drei und neun Monaten jeweils zum Monatsende aufgekündigt werden kann (die jeweiligen Kündigungsfristen hängen vom Umfang der gemieteten Büroflächen ab), ist die Gesamtverpflichtung des Mietverhältnisses auf Grund unbestimmter Vertragsdauer nicht näher bestimmbar. VI.5 Abschlussprüferhonorar Im Geschäftsjahr 2018 sind Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer in Höhe von insgesamt 93 TEUR angefallen (Vorjahr 96 TEUR), davon für scroll
VI.6 Hinweis zur Erklärung zur Unternehmensführung für die bet-at-home.com AG gem. §289f HGB und den Konzern gem. § 315d HGB sowie zum Corporate Governance Bericht Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https://www.bet-at-home.ag/de/corporategovernance abrufbar. Dort wird auch insgesamt über die Corporate Governance berichtet. VI.7 Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag Es sind keine Ereignisse im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres 2018 und der Aufstellung des Konzernabschlusses eingetreten, die den Geschäftsverlauf oder die Lage des Konzerns wesentlich beeinflussen könnten. VI.8 ErgebnisverwendungsvorschlagVorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats wird der Vorstand der Muttergesellschaft der Hauptversammlung 2019 vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn zum 31.12.2018 eine Dividende über 6,50 EUR pro Aktie bzw. über insgesamt 45.617.000,00 EUR auszuschütten und 1.386.241,46 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. VI.9 Bilanzeid Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, den 28. Februar 2019
Dipl.-Ing. Franz Ömer Mag. Michael Quatember Konzern-Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2018scroll
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Zusammengefasster Lagebericht 2018A. Grundlagen des Konzerns A.1 Geschäftsmodell Der bet-at-home.com AG Konzern ist in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming tätig und zählt mit mehr als 5,0 Millionen registrierten Kunden zu den erfolgreichsten Anbietern Europas. Das vielfältige Angebot auf www.bet-at-home.com umfasst Sportwetten, Casino, Poker, Games und Virtual Sports. Allein das Sportwettenangebot umfasste im Geschäftsjahr 2018 über 411.000 Events zu 83 Sportarten. bet-at-home.com verfügt über Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Malta und Gibraltar. Zum 31. Dezember 2018 trugen 301 Mitarbeiter zur erfolgreichen Entwicklung des Konzerns bei. Neben vielen Ländern Osteuropas sind insbesondere der deutschsprachige Raum und einzelne Länder Westeuropas Märkte von zentraler Bedeutung. Über seine maltesischen Gesellschaften hält der Konzern verschiedene Online-Sportwetten- und Glücks-spiellizenzen. Diese Lizenzen berechtigen das Unternehmen in den Absatzmärkten Österreich, Westeuropa, Osteuropa und in weiteren Ländern jeweils zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Online-Sportwetten und Online-Casinos. Die Konzernstruktur des bet-at-home.com AG Konzerns im Detail Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, als Muttergesellschaft notiert im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Marktsegment Prime Standard. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den mittelbaren Beteiligungsunternehmen betrieben. Die bet-at-home.com AG hält 100 % an der bet-at-home.com Entertainment GmbH. Dieses Unternehmen mit Sitz in Linz (Österreich) ist vor allem für den ständigen Technologietransfer innerhalb des Konzerns sowie für die Weiterentwicklung der selbsterstellten Software verantwortlich und erbringt Dienstleistungen für die operativen maltesischen Gesellschaften. Über die bet-at-home.com Holding Ltd. mit Sitz in Malta hält das Unternehmen seine internationalen Lizenzen für Online-Sportwetten sowie Online-Glücksspiellizenzen für Casino, Poker, Games und Virtual Sports. Seit 2009 ist die bet-at-home.com AG Teil der Betclic Everest Group SAS, Paris, einer französischen Gruppe im Bereich Online-Gaming und Online-Sportwetten. A.2 Forschung und Entwicklung Zu den wichtigsten Assets im Konzern gehört eine funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software. Die Software wird ständig ausgebaut und weiterentwickelt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2018 wurden Sportwetten- und Casino-Produkte für die Mobile-Plattform laufend ausgebaut und optimiert. Mit dem Launch der neuen Sportwetten-App im zweiten Quartal 2018 sowie einer neuen Plattform für eSports setzte bet-at-home.com weitere Meilensteine in der internen Produktentwicklung. Der wesentliche Faktorein-satz im Bereich Forschung und Entwicklung sind die Mitarbeiter im Bereich IT selbst. B. Wirtschaftsbericht B.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Aus den bisherigen Erfahrungen in wesentlichen Märkten der Konzerngesellschaften lässt sich ableiten, dass die Geschäftsentwicklung im Online-Sportwetten- und Online-Gaming Bereich weitestgehend unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in dem jeweiligen Markt ist. Der Vorstand geht davon aus, dass sich der Gesamtmarkt für Glücksspiele auch in Zukunft langfristig positiv entwickeln wird, wobei das Online-Segment weiter an Bedeutung gewinnen wird. Hierbei werden insbesondere die Durchdringung der Zielgruppe mit mobilen Endgeräten, Mobile-Gaming als innovativer Vertriebskanal sowie demografische Trends und eine zunehmende Online-Affinität als fördernde Faktoren zum Tragen kommen. Unterstützt wird diese Entwicklung durch die starke Skalierbarkeit des Geschäftsmodells sowie durch die erwartete fortschreitende Liberalisierung des Markts. B.2 Geschäftsverlauf (1) Highlights im Geschäftsjahr 2018 Im Geschäftsjahr 2018 hat der bet-at-home.com AG Konzern erneut seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt und erneut die höchsten Werte der Unternehmensgeschichte bei Spielvolumen und EBITDA erzielen können. Der Brutto-Wett- und Gaming-Ertrag im Geschäftsjahr 2018 lag bei 143,4 Mio. EUR und somit um 1,4 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres (145,4 Mio. EUR). Bei anhaltend hohen Investitionen in die Markenbekanntheit erhöhte sich das EBITDA im Geschäftsjahr 2018 um 2,1 % auf ein Rekordniveau von 36,2 Mio. EUR und lag um 0,7 Mio. EUR über dem Referenzwert der Vorjahresperiode (35,5 Mio. EUR). Die konzernweite Bündelung des Einkaufs von Marketingleistungen in der in Gibraltar ansässigen Konzerngesellschaft führte auch im Geschäftsjahr 2018 zu wesentlichen Synergien, welche die Konzernentwicklung positiv beeinflussten. Mit der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland setzte bet-at-home.com überwiegend im zweiten Quartal 2018 durch international angelegte Werbekampagnen einen weiteren Marketingschwerpunkt zur Steigerung des Bekanntheitsgrads der Marke bet-at-home.com sowie der Marktanteile in den Kernmärkten. Im Zuge der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland vom 14. Juni bis 15. Juli investierte bet-at-home.com ab Mai 2018 verstärkt in international angelegte Werbekampagnen in Form von TV-Spots, Plakaten und Onlinemedien sowie in umfangreiche Bonusaktionen. Der weitere permanente Ausbau im Livewetten-Bereich wird die Marktposition des Konzerns weiter festigen und die positive weitere Entwicklung sicherstellen. Laufende Innovationen auf den mobilen Plattformen und Apps sowie die Optimierung des Angebots für mobile Endgeräte stehen im operativen Engagement klar im Vordergrund, wodurch zum Ende des Geschäftsjahres 2018 bereits 54 % des Brutto-Wett- und Gaming-Er-trags über mobile Endgeräte erwirtschaftet werden konnte. (2) Personal- und Sozialbereich Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Vorstand) im Konzern stieg im Geschäftsjahr 2018 auf 304 (Vorjahr: 302). Zum Bilanzstichtag 2018 beschäftigte der Konzern 301 Mitarbeiter (Vorjahr: 311). Die zielorientierte Personalentwicklung verbunden mit der Rekrutierung von fachlich hochqualifizierten Mitarbeitern ist die Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Konzerns. Darüber hinaus gilt die intensive fachliche Weiterbildung als zentraler Grundstein des Erfolgs. B.3 Lage des Konzerns Die Positionierung des Konzerns und insbesondere der Marke bet-at-home.com konnte auch im Geschäftsjahr 2018 weiter ausgebaut werden. Dies messen wir insbesondere daran, dass die Anzahl der registrierten Kunden im Geschäftsjahr 2018 auf mehr als 5,0 Millionen (Vorjahr: 4,8 Millionen) zugenommen hat. B.3.1 Ertragslage Der Bruttoertrag aus Online-Sportwetten (Wetteinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) liegt im Geschäftsjahr 2018 mit 60,5 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 64,6 Mio. EUR). Der Bruttoertrag aus Online-Gaming (Gamingeinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr vor allem aufgrund der stark gestiegenen Gamingeinsätze auf 82,8 Mio. EUR (Vorjahr: 80,8 Mio. EUR). Online-Gaming beinhaltet die Produkte Casino, Poker, Games und Virtual Sports. Somit belaufen sich die Brutto-Wett- und Gamingerträge im Geschäftsjahr 2018 auf 143,4 Mio. EUR (Vorjahr: 145,4 Mio. EUR), womit die Prognose zum Geschäftsjahr 2018 sowie der Vergleichswert zum Geschäftsjahr 2017 geringfügig unterschritten wurden. Der Brutto-Wett- und Gaming-Ertrag stellt dabei einen sehr wesentlichen finanziellen Leistungsindikator für den Konzern dar. Unter Berücksichtigung der Wettsteuern und Glücksspielabgaben sowie der steuerlichen Belastungen im Rahmen der Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union wurde im Geschäftsjahr 2018 ein Netto-Wett- und Gaming-Ertrag von 115,1 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 117,8 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2018 stellt sich die Ertragslage wie folgt dar: scroll
*) entspricht dem Ergebnis vor Steuern gemäß Gewinn- und Verlustrechnung **) EBT abzüglich Finanzergebnis gemäß Gewinn- und Verlustrechnung ***) EBIT zuzüglich Abschreibungen gemäß Gewinn- und Verlustrechnung Die im Vorjahr prognostizierte Ergebniserwartung von 36 Mio. EUR bis 40 Mio. EUR EBITDA konnte damit erreicht werden. Die in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren beziehungsweise Wettsteuern und Glücksspiel-abgaben haben das Geschäftsjahr 2018 mit 20.953 TEUR (Vorjahr: 18.807 TEUR) ergebnismindernd beeinflusst. Darüber hinaus führen Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union zu einer Ergebnisbelastung in Höhe von 7.273 TEUR (Vorjahr: 8.828 TEUR). Der Werbeaufwand hat sich im Geschäftsjahr 2018 auf 38.327 TEUR reduziert (Vorjahr: 41.958 TEUR). Bei nahezu unveränderter Mitarbeiteranzahl nahm der Personalaufwand von 18.071 TEUR im Geschäftsjahr 2017 um 654 TEUR auf 18.725 TEUR im Geschäftsjahr 2018 zu, wobei diese Erhöhung im Wesentlichen auf Gehaltssteigerungen zurückzuführen ist. B.3.2 Finanzlage Zum 31. Dezember 2018 stellte sich die Finanzlage wie folgt dar: scroll
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gibt die Dividendenzahlung an die Anteilseigner der Muttergesellschaft wieder. Der Finanzmittelbestand von 68.774 TEUR untermauert bei Verbindlichkeiten von 31.363 TEUR und Rückstellungen von 2.688 TEUR die ausgezeichnete Finanzlage im Konzern zum 31.12.2018. Damit war der Konzern jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. B.3.3 Vermögenslage Zum 31. Dezember 2018 stellt sich die Vermögenslage wie folgt dar: scroll
Der Rückgang der liquiden Mittel in absoluten Zahlen resultiert aus der Ausschüttung einer Dividende im Mai 2018 in Höhe von 52.635 TEUR, somit 7,50 EUR pro Aktie (Vorjahr: 7,50 EUR). scroll
Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2018 beträgt 67,0 % (Vorjahr: 71,7 %). Die kurzfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.083 TEUR (Vorjahr: 1.758 TEUR), Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 16.534 TEUR (Vorjahr: 17.342 TEUR), kurzfristige Rückstellungen in Höhe von 2.639 TEUR (Vorjahr: 1.569 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15) in Höhe von 7.705 TEUR (Vorjahr: 8.324 TEUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 6.042 TEUR (Vorjahr: 6.297 TEUR). Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt. B.3.4 Gesamtbeurteilung der Lage des Konzerns Die wirtschaftliche Lage des Konzerns stellt sich im Geschäftsjahr 2018 insgesamt sehr positiv dar. C. Nachtragsbericht Es gab keine Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres. D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht D.1 Prognosebericht Die Marke bet-at-home.com wird weiter international kostengünstig mit innovativen Marketingstrategien ausgebaut. Abhängig von der Entwicklung des regulatorischen Umfelds in den jeweiligen Ländern wird in allen Teilmärkten intensiv daran gearbeitet, die Marktanteile weiter zu erhöhen. Auf Basis der obenstehend in Abschnitt B.1 dargestellten Annahmen und Prämissen geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 von folgender Entwicklung aus: Der Vorstand rechnet aus derzeitiger Sicht und bei unverändertem regulatorischen und steuerrechtlichem Umfeld im Geschäftsjahr 2019 mit einem Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 130 Mio. EUR und 143 Mio. EUR, wobei der Rückgang zum Brutto-Wett- und Gamingertrag zum Geschäftsjahr 2018 insbesondere auf rechtliche Unsicherheiten in der Schweiz zurückzuführen ist. Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet der Vorstand ein EBITDA zwischen 29 Mio. EUR und 33 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2019 soll die Mitarbeiterzahl im Konzern auf etwa 320 Mitarbeiter bis zum Bilanzstichtag 31.12.2019 ansteigen. Die Auswirkungen des voraussichtlich Ende März 2019 erfolgenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit") wird derzeit von der Geschäftsführung evaluiert. Da der Konzern über eine Lizenz im Vereinigten Königreich verfügt und über diese operiert wird zum jetzigen Zeitpunkt keine materielle Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet. D.2 Chancenbericht Die Marke bet-at-home.com wird weiter international kostengünstig mit innovativen Marketingstrategien ausgebaut werden. Entsprechend der Entwicklung des regulatorischen Umfelds in den jeweiligen Ländern wird in allen Teilmärkten intensiv daran gearbeitet, die Marktanteile weiter zu erhöhen. Die Entwicklung des Weltmarkts für Online-Glückspiel zeigt auf, dass der europäische Markt (EU 28) innerhalb der letzten zehn Jahre weltweit den größten Wachstumsbeitrag lieferte und weiterhin jährliche Wachstumsraten von 7,1 % erzielen soll. Dies wurde in diversen Studien von H2 Gambling Capital auch im Jahr 2018 erneut belegt. Laut den aktuellen Studien soll dieser Trend vor allem durch die breite Akzeptanz zum Konsum im Internet sowie die globale Durchdringung mobiler Anwendungen sowie demographischer Trends auch weiterhin anhalten und der konjunkturunabhängigen Glücksspielbranche zu weiterhin nachhaltigem Wachstum in den folgenden Jahren verhelfen. D.3 Risikobericht Eine eingehende Erläuterung der Entwicklung der steuerrechtlichen und regulatorischen Risiken, der Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie der finanziellen Risiken erfolgt im Anhang des Konzernabschlusses zum 31.12.2018 (Abschnitt „VI.2. Risikobericht"), worauf explizit verwiesen wird. D.3.1 Risikomanagementsystem Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Zusätzlich kommen vielfältige, teilweise automatisierte Softwaresysteme zum Einsatz. Zur Risikosteuerung werden beispielsweise laufend Bonitätsbeurteilungen und Risikosystemprüfungen in Form von Kreditkartenprüfungen, Auszahlungskontrollen sowie Analysen des Spielerverhaltens durchgeführt. Darüber hinaus wurden Controllingaktivitäten in den Teilbereichen Marketing, Partnerprogramm, Paymentsys-teme und Konzernverrechnung weiter intensiviert. Zur Reduzierung der rechtlichen Risiken und zur Berücksichtigung des komplexen regulatorischen Umfelds wird auf namhafte externe Rechtsberater zurückgegriffen. Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifizert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und berichtet. D.3.2 Konzernrechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagement- System Das interne Kontroll- und Risikomanagement-System im bet-at-home.com AG Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen. Seit dem Bilanzstichtag haben sich keine maßgeblichen Änderungen ergeben. Die Verantwortung für das zur Risikoabsicherung erforderliche interne Kontroll- und Risikomanagement-System liegt beim Vorstand der bet-at-home.com AG, der den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme anhand spezifischer Anforderungen im Konzern ausgestaltet und überwacht. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems. Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist durch Konsolidierungs- und Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns gewährleistet, dass Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden. E. Erläuterungen zum Jahresabschluss der bet-at-home.com AG Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Abweichungen von den im Konzernabschluss anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sind nicht wesentlich. Vorliegend ist der Lagebericht der bet-at-home.com AG mit dem Konzernlagebericht des bet-at-home.com AG Konzerns zusammengefasst. Die bet-at-home.com AG ist als Managementholding des bet-at-home.com AG Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns abhängig. Diese sind im vorliegenden Zusammengefassten Lagebericht beschrieben. E.1 Ertragslage der bet-at-home.com AG scroll
Die Ertragslage der bet-at-home.com AG ist bestimmt von den hohen Dividendenausschüttungen ihrer Tochtergesellschaft bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich). Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Managementumlagen auf Tochtergesellschaften. Der Personalaufwand betrifft ausschließlich die beiden Vorstandsmitglieder der Gesellschaft. Der Steueraufwand umfasst ausschließlich Ertragsteuern. E.2 Vermögenslage der bet-at-home.com AG scroll
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Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich). Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 46.207 TEUR entfallen mit 45.617 TEUR auf die Dividende der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich), für 2018. E.3 Finanzlage der bet-at-home.com AG scroll
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F. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Frei verfügbare Mittel wurden in Festgeldanlagen investiert. In der Verwendung dieser Finanzinstrumente sieht der Konzern ein sehr geringes Risiko. G. Vergütungsbericht G.1 Vorstand Vergütungsstruktur Struktur und Höhe der Vorstandsbezüge legt der Aufsichtsrat fest. Von der Einrichtung eines gesonderten Personalausschusses wurde abgesehen, da der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern besteht und es daher eines solchen Ausschusses nicht bedarf. Die Angemessenheit der festgelegten Vorstandsvergütung wird regelmäßig überprüft. Für die Beurteilung werden zum einen der Umfang der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder, zum anderen Faktoren wie die Größe des Unternehmens, seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie seine Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsaussichten herangezogen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder, soweit sie teils von der bet-at-home.com AG und teils von einer Tochtergesellschaft gewährt wird, besteht aus folgenden Komponenten:
Die Gewährung und Höhe der einzelnen Vergütungsbestandteile, insbesondere von Boni und weiteren erfolgsbezogenen Komponenten, an die jeweiligen Vorstandsmitglieder richtet sich nach den ihnen übertragenen Funktionen und Aufgabenbereichen.
Die Gesellschaft hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2018 Kosten einer Unfallversicherung in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) zugunsten eines Vorstandsmitgliedes übernommen und trug die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von 1,53 % des Bruttobezugs. Weitere Nebenleistungen, insbesondere Dienstfahrzeuge, werden nicht gewährt. Leistungen von Dritten an die Vorstandsmitglieder Die Hauptgesellschafterin der bet-at-home.com AG, die Betclic Everest Group SAS, hat den Vorstandsmitgliedern im Jahr 2016 erstmals eine variable Vergütung zugesagt, die allein sie bezahlt und die damit weder die bet-at-home.com AG noch deren Tochtergesellschaften finanziell belastet. Die Entstehung und Höhe dieser variablen Vergütung hängt davon ab, dass in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils ein bestimmtes Niveau des Aktienkurses der Aktien der bet-at-home.com AG überschritten wird (Sockelbetrag). Ein zusätzlicher Anreiz für die Vorstandsmitglieder, der Entwicklung des Aktienkurses Bedeutung zuzumessen, wird dabei dergestalt geschaffen, dass die prozentuale Partizipation bei der Überschreitung des Sockelbetrags in dem Betrachtungszeitraum abnimmt und dass ein vereinbarter Mindestsatz der Dividende nicht zur Minderung des Sockelbetrags führt. Es ist vertraglich Vorsorge getroffen, dass die bet-at-home.com AG in diesem Zusammenhang nicht, auch nicht für abzuführende Steuern, in Anspruch genommen wird. Im Geschäftsjahr 2018 gewährte Zuwendungen und Zuflüsse Insoweit verweisen wir auf die Darstellung im Anhang zum Konzernabschluss. G.2 Aufsichtsrat Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 17.05.2017 beginnend ab dem 01.01.2017 für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von 20.000,00 EUR, zahlbar einen Monat nach Ablauf des Geschäftsjahres. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von 40.000,00 EUR pro Jahr. Zudem werden notwendige Auslagen und Mehrwertsteuer erstattet. Einzelheiten zur gewährten Vergütung ergeben sich aus dem Anhang zum Konzernabschluss. H. Übernahmerechtliche Zusatzangaben (§ 315a Abs. 1 HGB) Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals der Muttergesellschaft sowie die Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, ergeben sich aus dem Konzernanhang (Abschnitt V.2 Ziffer (16) und Abschnitt I.), da entsprechende Angaben dort zu machen sind. Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Muttergesellschaft gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes (§ 84 AktG). Der Vorstand der Muttergesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2016 ermächtigt, bis zum 17.05.2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 3.509.000,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.509.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Des Weiteren ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2016 ermächtigt, bis zum 17.05.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals, d.h. von 701.800,00 EUR, zu erwerben. Die zu erwerbenden Aktien dürfen - zusammen mit anderen eigenen Aktien - zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden. I. Hinweis zur Erklärung zur Unternehmensführung für die bet-at-home.com AG gem. § 289f HGB und den Konzern gem. § 315d HGB sowie zum Corporate Governance Bericht Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https://www.bet-at-home.ag/de/corporategovernance abrufbar. Dort wird auch insgesamt über die Corporate Governance berichtet. J. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Der Unternehmenserfolg von bet-at-home.com spiegelt sich nicht nur in finanziellen Kennzahlen, sondern auch in nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wider. Sie betreffen neben dem Bestand und dem Zuwachs an registrierten Usern auch technologische Entwicklungen. Diese Aspekte sind nach Überzeugung von bet-at-home.com wesentliche Bausteine einer zukunftsweisenden Positionierung im internationalen Wettbewerbsumfeld. Zum 31.12.2018 verzeichnete der Konzern insgesamt 5.046.358 (31.12.2017: 4.828.694) registrierte User. Im Geschäftsjahr 2018 verzeichnete bet-at-home.com 217.664 (2017: 229.433) Neuregistrierungen. Der stetige Mitarbeiterzuwachs in der IT-Abteilung ist auf die konsequente Weiterentwicklung der selbsterstellten Software zurückzuführen. Die hohen Standards an funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software, sowie die intern entwickelten Innovationen zählen zu den wichtigsten Assets innerhalb des Konzerns. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Software werden die Arbeitsleistungen für jeden Mitarbeiter von Projektteams einzeln bewertet und erfasst, um die IT-Projektstunden nachhaltig planen und evaluieren zu können. Im Geschäftsjahr 2018 wurden etwa 220.000 Projektstunden für IT-Entwicklungen aufgewendet (Vorjahr 218.000). K. Bilanzeid Wir versichern nach bestem Wissen, dass im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, den 28. Februar 2019
Dipl.-Ing. Franz Ömer Mag. Michael Quatember Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, auch im vergangenen Geschäftsjahr 2018 hat sich das Geschäft des bet-at-home. com AG-Konzerns erfolgreich entwickelt. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 2018 konnte erneut die Auszahlung einer Dividende beschlossen werden. Der Erfolg und die Bekanntheit der Marke zeigen sich auch an mehr als 5,0 Millionen registrierten Kunden. Der Aufsichtsrat hat diese erfreuliche Entwicklung des bet-at-home.com AG-Konzerns begleitet. Er ist seinen Aufgaben und Verpflichtungen nach Gesetz und Satzung nachgekommen und hat die Arbeit des Vorstandes der bet-at-home.com AG regelmäßig überwacht und beratend unterstützt. Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG trat am 14. März 2018 in Düsseldorf, am 22. Mai 2018 in Frankfurt am Main, am 6. Juli 2018 in Frankfurt am Main, am 9. Oktober 2018 in Paris und am 3. Dezember 2018 in Frankfurt am Main zu Sitzungen zusammen, bei denen insbesondere die Unternehmensstrategie mit dem Vorstand erörtert wurde. Bei der Aufsichtsratssitzung am 18. März 2019 in Frankfurt wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Zusammengefasste Lagebericht, der Abhängigkeitsbericht und die Prüfungshandlungen und -berichte mit dem von der Hauptversammlung bestimmten Abschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, besprochen. Innerhalb des Aufsichtsrats erfolgte ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch. Mehrere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren getroffen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde — wie in der Vergangenheit — angesichts von nur drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Vorstand hat uns im Berichtszeitraum laufend über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage sowie bedeutende Geschäftsvorfälle, wie etwa Lizenzierungsverfahren und etwaige Risiken informiert. Mit dem Vorstand wurden die strategische Entwicklung, die aktuellen Geschäftszahlen, das Marketingkonzept, steuerliche Fragen, die rechtliche Entwicklung im Glücksspiel- und Wettbereich sowie laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erörtert und diskutiert. Wir konnten uns von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte überzeugen. Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Corporate Govemance Bericht entsprechend dem Deutschen Corporate Govemance Kodex erstellt, um zur Transparenz beizutragen und der gestiegenen Wahrnehmung am Kapitalmarkt gerecht zu werden. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen im Geschäftsbericht 2018 des bet-at-home.com AG Konzerns. Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, als von der Hauptversammlung gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses der bet-at-home. com AG sowie des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden mit dem Abschlussprüfer besprochen. Nach Durchführung der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben und dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Zusammengefasste Lagebericht geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden. Der geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der Zusammengefasste Lagebericht und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gem. § 170 AktG haben dem Aufsichtsrat nebst den Prüfungsberichten vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Zusammengefassten Lagebericht selbst geprüft und am 18. März 2019 mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei ausführlich über das Ergebnis seiner Prüfungen. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet. Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und den Ergebnissen seiner Prüfungen zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 in Höhe von EUR 47.003.241,46 einen Betrag von EUR 45.617.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und EUR 1.386.241,46 auf neue Rechnung vorzutragen. Prüfung des Berichts gem. § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2018 Ferner hat der Abschlussprüfer den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG („Abhängigkeitsbericht") für das Geschäftsjahr 2018 geprüft. Der Vorstand hat im Hinblick auf die Mehrheitsbeteiligung der Betclic Everest Group SAS, Paris, an der bet-at-home.com AG den Abhängigkeitsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs.1 AktG getätigt wurden. Aufgrund der Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat der Abschlussprüfer die Überzeugung erlangt, dass der Abhängigkeitsbericht die nach § 312 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Angaben enthält und dass die Berichterstattung einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht. Da gegen den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2018 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, hat der Abschlussprüfer den in § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht angeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war:" Der Abhängigkeitsbericht sowie der hierzu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen selbst geprüft und bei der Sitzung am 18. März 2019 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung. Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer beantwortet. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts ist unter der Bilanz des Jahresabschlusses und im Anhang zum Konzernabschluss wiedergegeben. Unser besonderer Dank gilt dem Vorstand der bet-at-home. com AG und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns. Sie haben durch großes Engagement und ausgezeichnete Arbeit zur positiven Entwicklung des Konzerns maßgeblich beigetragen.
Frankfurt am Main, im März 2019
Der Aufsichtsrat Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die bet-at-home.com AG, Düsseldorf Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigen kapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Zusammengefassten Lagebericht der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerkes genannten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse – entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und – vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und vermittelt der beigefügte Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Der nachstehend beschriebene Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesem Sachverhalt ab. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung; 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse; 3. Verweis auf weitergehende Informationen. Regulatorische Risiken hinsichtlich der Geschäftstätigkeit des Konzerns Sachverhalt und Problemstellung Das Geschäftsmodell des Konzerns ist unverändert grundsätzlichen Risiken hinsichtlich der regulatorischen Zulässigkeit des Angebots der Leistungen des Konzerns in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming ausgesetzt. Hierbei stehen in einzelnen Ländern staatliche Monopolvorschriften, die die Zulässigkeit einer Ausübung der Geschäftstätigkeit des Konzerns in Frage stellen, im Widerspruch zu einer für die Anbieter günstigen ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 8. September 2010 grundsätzlich die Zulässigkeit einer Diskriminierung privater Anbieter von Sportwetten und Online-Gaming gegenüber staatlichen Monopolanbietern verneint, die bestehenden gesetzlichen Regelungen für eine unbestimmte Übergangszeit aber zugelassen. Soweit dies rechtlich möglich ist, strebt der Konzern die Erlangung nationaler Lizenzen an, um die Risiken hinsichtlich der Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit zu verringern. Der Konzern betreibt derzeit sein Geschäft grundsätzlich auf der Basis von in Malta (und damit in der Europäischen Union) erlangten Lizenzen und geht davon aus, dass diese dem Grunde nach wegen der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, soweit nicht in einigen EU-Staaten bereits nationale Lizenzen erlangt werden konnten. Einzelne EU-Mitgliedsstaaten versuchen weiterhin mit regulatorischen Maßnahmen, unterstützt von technischen Providersperren, die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu unterbinden. Soweit solche Maßnahmen erfolgreich sind, beeinträchtigt dies die wirtschaftliche Lage des Konzerns. Diese Beeinträchtigungen können potentiell, soweit wichtige Märkte der Gesellschaft in erheblichem Umfang betroffen sind, die Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen. Grundsätzlich geht der Konzern von der Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit auf der Basis geltenden EU-Rechts aus und tritt allfälligen regulatorischen Einschränkungen auch auf dem Rechtsweg entgegen. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir verfolgen die rechtliche Entwicklung sowie die Rechtsprechung auf diesem Gebiet kontinuierlich. Im Rahmen der Abschlussprüfung holen wir hierzu schriftliche Beurteilungen der auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Berater des Konzerns ein. Ausführliche Besprechungen mit den gesetzlichen Vertretern, um deren Einschätzung der Entwicklung zu erheben, sowie mit dem als Anwalt auf diese Fragen spezialisierten Vorsitzenden des Aufsichtsrats der bet-at-home.com AG treten dabei neben eigene Recherchen und Beurteilungen. Wir haben uns davon überzeugt, dass sich die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG durch regelmäßige Konsultation von spezialisierten Beratern und ein regelmäßiges internes Reporting zu diesen Fragen in die Lage versetzen, die regulatorischen Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, jederzeit qualifiziert einschätzen zu können, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG die regulatorischen Risiken in angemessener Weise beobachten und, soweit dies möglich ist, auf die Entwicklung im Sinne des Konzerns einwirken. Nach unserer Auffassung zeichnen sich aktuell keine Entwicklungen ab, die die Geschäftstätigkeit des Konzerns so grundsätzlich in Frage stellen, dass dies Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Berichterstattung (über das bisherige Maß hinaus) haben müsste. Verweis auf weitergehende Informationen Eine detaillierte Darstellung der Problematik der regulatorischen Situation im Bereich Online-Sportwetten und Online-Gaming sowie der aktuellen Entwicklung ist insbesondere im Konzernanhang (Abschnitt VI.2.1) enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Angaben: – Die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss (§ 297 Abs. 2 Satz 4 HGB) und zum Konzernlagebericht (§ 315 Abs. 1 Satz 5 HGB) und – die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernjahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen – wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder – anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder den Geschäftsbetrieb einzustellen oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus – identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; – gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; – beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; – ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; – beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; – holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; – beurteilen wir den Einklang des Zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; – führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Dezember 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2006 als Konzernabschlussprüfer der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Pannenbäcker.
Duisburg, den 28. Februar 2019 PKF Fasselt Schlage Th. Pannenbäcker, Wirtschaftsprüfer Dr. Harrison, Wirtschaftsprüfer |
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