bet-at-home.com AGDüsseldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019bet-at-home.com AG, DüsseldorfVermögen scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019scroll
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019scroll
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2019scroll
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019I. Allgemeine Angaben und Grundsätze Die bet-at-home.com AG mit Sitz in Düsseldorf (Deutschland), Tersteegenstraße 30, Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf HRB 52673 (Holdinggesellschaft), hat den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen zum 31. Dezember 2019 aufgestellt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 der bet-at-home.com AG ist nach den derzeit geltenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, unter Berücksichtigung der Interpretationen des „Standing Interpretations Committee" (SIC) bzw. des „International Financial Reporting Interpretations Committee" (IFRIC) aufgestellt. Der Zusammengefasste Konzernlagebericht 2019 ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Für den vorliegenden Konzernabschluss wurden grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 angewendet. Sich aufgrund neuer Standards ergebende Änderungen sind in den folgenden Ausführungen beschrieben (im Wesentlichen IFRS 16). Die folgenden Standards oder Interpretationen sind bereits veröffentlicht, für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 jedoch nicht verpflichtend anzuwenden: scroll
IFRS 16 ist seit dem 1. Januar 2019 grundsätzlich auf alle Leasingverhältnisse anzuwenden und regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Miet- und Leasingverhältnissen im Abschluss von Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. Ein Leasingverhältnis im Sinne des Standards liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält. Das Bilanzierungsmodell von IFRS 16 führt beim Leasingnehmer dazu, dass Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasing-/Mietvereinbarungen in der Konzernbilanz zu erfassen sind. IFRS 16 ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Erstanwendung von IFRS 16 im bet-at-home.com AG Konzern, die nach der modifiziert retrospektiven Methode durchgeführt wurde, betrifft die Darstellung der Mietverpflichtungen für Büroflächen. Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2019 langfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten für seine Operating-Leasingverhältnisse im Zusammenhang mit den Büroflächen in Düsseldorf, Linz und Malta für eine Laufzeit von fünf Jahren angesetzt und in der Konzernbilanz dargestellt. Der Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16 führte zum 1. Januar 2019 zu einer Erhöhung der Bilanzsumme um 4.240 TEUR. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Erstanwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 durch Abschreibungen für Nutzungsrechte (right-of-use assets) sowie Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten ersichtlich. Aus der erstmaligen Anwendung der übrigen oben genannten Standards und Interpretationen in der Zukunft rechnet die bet-at-home.com AG nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es wurde von einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung dieser Standards und Interpretationen abgesehen. Kerngeschäft der von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligungen ist das Anbieten von Sportwetten sowie Casino- und Pokerspielen ausschließlich über das Internet. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Seit dem 5. September 2009 verfügt die Betclic Everest Group SAS, Paris/Frankreich, über einen beherrschenden Anteil an der Muttergesellschaft des bet-at-home.com AG Konzerns. Die Betclic Everest Group SAS (company registration no. 501.420.939) stellt einen Konzernabschluss für den größten Kreis von verbundenen Unternehmen auf, in den der Konzernabschluss der bet-at-home.com AG einbezogen wird. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können rundungsbedingte Differenzen auftreten. II. Konsolidierungskreis Allgemeines In den Konzernabschluss ist der österreichische Teilkonzern der bet-at-home.com Entertainment GmbH mit Sitz in Linz/Österreich einbezogen. In den Teilkonzernabschluss der bet-at-home.com Entertainment GmbH sind fünf Tochterunternehmen (Enkelunternehmen der bet-at-home.com AG, Düsseldorf) einbezogen, bei denen der bet-at-home.com Entertainment GmbH unmittelbar oder mittelbar sämtliche Stimmrechte zustehen. An der bet-at-home.com Entertainment GmbH stehen der bet-at-home.com AG sämtliche Stimmrechte zu. Neben dem Mutterunternehmen bet-at-home.com AG wurden folgende Tochter- bzw. Enkelunternehmen im Geschäftsjahr voll konsolidiert: • bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz/Österreich (Anteil 100 %) • bet-at-home.com Holding Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) • bet-at-home.com Entertainment Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) • bet-at-home.com International Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) • bet-at-home.com Internet Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) • Jonsden Properties Ltd., Gibraltar (Anteil 100 %) Von den Anteilen an den vier maltesischen Gesellschaften hält die bet-at-home.com AG aufgrund maltesischer Gesellschaftsrechtserfordernisse jeweils 2 %. Es bestehen keine konzernfremden Anteile am Konzerneigenkapital. Im Jahresergebnis sind keine anderen Gesellschaftern zustehenden Ergebnisanteile enthalten. Veränderung Konsolidierungskreis Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine Veränderungen des Konsolidierungskreises. III. Konsolidierungsgrundsätze Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einzelnen einbezogenen inländischen und ausländischen Gesellschaften sowie der Teilkonzernabschluss Österreich wurden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt, von Wirtschaftsprüfern geprüft und gemäß den International Financial Reporting Standards unter der Fiktion der rechtlichen Einheit zusammengefasst. Für die im Jahr 2004 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogenen maltesischen Enkelunternehmen wurden IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse" und die Neufassungen der Standards IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte" vorzeitig mit dem 1. Januar 2004 gemäß IFRS 3.85 (limited retrospective application) angewendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt demnach nach der Neubewertungsmethode. Dabei wird dem Beteiligungsbuchwert das anteilige neubewertete Eigenkapital der Tochtergesellschaft gegenübergestellt (purchase accounting). Bei der Erstkonsolidierung der maltesischen Enkelgesellschaften ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Für die im Jahr 2008 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogene Jonsden Properties Ltd., Gibraltar, wurde der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Unterschiedsbetrag in Höhe von 2 TEUR mangels Vorliegen von identifizierbaren Vermögenswerten als Firmenwert ausgewiesen und im gleichen Jahr vollständig außerplanmäßig abgeschrieben. Die Jonsden Properties Ltd. hat sowohl mit der bet-at-home.com Internet Ltd. als auch mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. „Joint Venture"-Vereinbarungen nach IAS 31.3 abgeschlossen (Agreement for Shared Conduct of Business), wobei jedes Partnerunternehmen seine eigenen Vermögenswerte nutzt, seine eigenen Aufwendungen und Verbindlichkeiten eingeht und seine eigene Finanzierung aufbringt; die wirtschaftliche Tätigkeit wird jedoch gemeinschaftlich geführt. Zum 31. Dezember 2005 wurde der Teilkonzern Österreich erstmalig einbezogen. Im IFRS-Teilkonzern-abschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen sowie sonstige Forderungen mit korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aufgerechnet. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden - soweit vorliegend - eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung waren. Abzinsungen und andere einseitig ergebniswirksame Buchungen wurden im Konzernabschluss eliminiert, soweit diese bestanden haben. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen Die Aufstellung eines Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten internationalen Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechnungslegung (IAS/IFRS) erfordert Ermessensbeurteilungen, Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Beträge in den Aktiva und Passiva, Angaben im Konzernanhang und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen. Die Schätzungen und die damit verbundenen Annahmen beruhen auf Erfahrungswerten und sonstigen Einflussfaktoren, von denen erwartet wird, dass sie unter gegebenen Umständen angemessen sind, und die als Basis für die Beurteilung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden dienen, die nicht aus anderen Quellen ableitbar sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Einschätzungen abweichen. Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden laufend beurteilt. Anpassungen von Schätzungen werden in jener Periode erfasst, in der die Schätzung angepasst wird, sofern die Anpassung nur diese Periode oder diese und zukünftige Perioden betrifft. Die entscheidenden Beurteilungen durch die Unternehmensleitung in der Anwendung der IFRS, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, und Schätzungsunsicherheiten, durch die das Risiko entstehen kann, dass innerhalb der nächsten Geschäftsjahre eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind Folgende: scroll
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Erworbene immaterielle Vermögenswerte sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Es werden keine selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert. Die in 2018 und 2019 angefallenen Entwicklungskosten erfüllen die Ansatzkriterien des IAS 38 nicht. Die Abschreibung abnutzbarer Vermögenswerte erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angesetzt: scroll
Bei einer über sechs Monate hinausgehenden Nutzung eines im Geschäftsjahr erworbenen Vermögenswerts wird die Abschreibung im Teilkonzern mit einem vollen Jahresbetrag, bei kürzerer Nutzung mit dem halben Jahresbetrag oder dem auf Monatsbasis ermittelten Betrag angesetzt. Im Teilkonzern Österreich werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter jeweils 0,40 TEUR im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und sofort als Abgang behandelt. In Deutschland wird die Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter 0,15 TEUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst. Die unterschiedliche Handhabung hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmbarer Nutzungsdauer und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anzeichen erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die betroffenen Vermögenswerte. Liegt dieser Wert unter dem für die Gegenstände angesetzten Buchwert, wird eine Wertminderung vorgenommen. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen einer unbestimmten wirtschaftlichen Nutzungsdauer und werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf eine Wertminderung überprüft (sog. Impairment-Only Approach). Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, der dem höheren Wert von Nettoveräußerungswert oder Nutzungswert entspricht, den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals erfasst, wenn die vertraglichen Rechte erlangt oder die vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden. Die Transaktionen werden zum Valutatag erfasst. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte, die den Vermögenswert einschließen, entfällt. Das ist normalerweise dann gegeben, wenn der Vermögenswert verkauft wird oder alle dem Vermögenswert zugehörigen Geldflüsse unmittelbar an eine unabhängige Drittpartei weitergegeben werden. Liquide Mittel und kurzfristige Termineinlagen Die bet-at-home.com AG behandelt Kassenbestand, Sichteinlagen und Festgelder mit Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten als liquide Mittel. Längerfristige Festgelder mit einer Laufzeit von drei bis maximal zwölf Monaten werden als kurzfristige Termineinlagen ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie liquide Mittel sind nach IFRS 9 der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zuzuordnen. Ein Kreditrisiko liegt nicht vor. Die Schuldner sind in der Regel Finanzinstitute und vergleichbare Institutionen mit einwandfreier Bonität. Nennenswerte Ausfälle wurden in der Vergangenheit nicht verzeichnet und sind nicht zu erwarten. Abfertigungsrückstellungen (Abfindungsrückstellung) Aufgrund historischer gesetzlicher Verpflichtungen ist die bet-at-home.com Entertainment GmbH verpflichtet, an einzelne Mitarbeiter im Kündigungsfall oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung (Abfindung) zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und den beim Abfertigungsanfall (Abfindungsfall) maßgeblichen Bezügen abhängig. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung gemäß den Bestimmungen des IAS 19 „Employee benefits" wurde zum Konzernabschluss 31. Dezember 2019 von einem Versicherungsmathematiker durchgeführt und der Wert seinem Gutachten entsprechend erfolgswirksam erfasst. Da die erwarteten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste lediglich den Fall eines Mitarbeiters betreffen, werden auch in der Zukunft nur geringe versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste erwartet. Daher werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im Personalaufwand erfasst. Der Zinsaufwand verbleibt - wie der Dienstzeitaufwand - wie bisher im Personalaufwand und wird nicht im Finanzergebnis dargestellt. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses drohen, jedoch nicht vorliegen, wobei es wahrscheinlich sein muss, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss in der Zukunft führt. Rückstellungen werden mit jenem Betrag angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrags nicht möglich, wird keine Rückstellung gebildet, sondern es erfolgt die Offenlegung im Anhang. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit den Anschaffungskosten, die dem Rückzahlungsbetrag entsprechen, angesetzt. Umsatzrealisierung Der bet-at-home.com AG Konzern erzielt seine Erlöse aus dem Abschluss und der Abwicklung von Sportwetten sowie dem Angebot verschiedener Online-Spiele im Geschäftsbereich Online-Gaming. In Übereinstimmung mit der Branchenpraxis werden die Erlöse hierbei als Nettobetrag aus Wett- bzw. Spieleinsatz der Kunden und Auszahlung an diese zunächst als Brutto-Wett- und Gaming-Ertrag ausgewiesen. Nach Abzug von Wettgebühren und Glücksspielabgaben sowie der auf diese Erlöse zu entrichtenden Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen ergeben sich die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Netto-Wett- und Gamingerträge. Die originär bei den maltesischen Enkelunternehmen erfassten Wetteinsätze werden nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag erfolgten Spieleinsätze ausschließlich zeitpunktbezogen erfasst, sofern die zugrunde liegenden Wetten bereits entschieden sind. Wetteinsätze, die vor dem Bilanzstichtag von den Verrechnungskonten der Kunden abgebucht wurden, bei denen jedoch die der Wette zugrunde liegenden Sportereignisse erst nach dem Bilanzstichtag stattfinden ("pending bets"), werden gemäß IFRS 9 als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst und unter Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesen. Ertragsteuern Im Geschäftsjahr 2019 wurde analog zu den Vorjahren die Ertragsteuerrückerstattung aus der steuerlichen Gruppe Malta, in welcher alle maltesischen Gesellschaften des Konzerns ertragsteuerlich zusammengefasst sind, im Jahresabschluss desselben Jahres abgebildet. Die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzungen erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 (Income Taxes) nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Der Berechnung der Steuerlatenz liegt der Ertragsteuersatz von 25 % für Österreich bzw. von rund 5 % für Malta (unter Berücksichtigung des Tax Refunds) zugrunde. Die Erstanwendung von IFRS 16 zu den Operating-Leasingverhältnissen führte in der Berichtsperiode zu temporären Unterschieden zwischen den Wertansätzen in der Konzernbilanz und den steuerlichen Wertansätzen, wodurch sich aktive latente Steuern in Höhe von 8 TEUR ergeben. Finanzergebnis Das Finanzergebnis umfasst die aus der Anlage von Finanzmitteln erhaltenen Zinsen und zinsähnlichen Erträge. Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufs abgegrenzt. V. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und des Eigenkapitalspiegels Nachfolgend werden die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und des Eigenkapitalspiegels des Konzerns erläutert. Bei den Vergleichszahlen der Vorperiode handelt es sich um diejenigen des IFRS-Konzernabschlusses der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, zum 31. Dezember 2018. V.1. Erläuterungen zu den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. (1) Wett- und Gamingerträge und Segmentberichterstattung Zur Erhöhung der Lesbarkeit des Konzernabschlusses werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Wett- und Gamingerträge gezeigt. Die betragsmäßige Zusammensetzung der Wett- und Gamingerträge ist hier im Konzernanhang dargestellt. Der Konzern ist in den Produkt- bzw. Geschäftssegmenten Online-Sportwetten und Online-Gaming tätig. Das Segment Online-Gaming umfasst Casino, Poker, Vegas Games und Virtual Sports. Die Geschäftssegmente entsprechen der internen Organisations- und Managementstruktur sowie dem System der internen Finanzberichterstattung. Die Brutto-Wett- und Gamingerträge wurden dabei als Segmentergebnis definiert. Berichterstattung nach operativen Segmenten gemäß IFRS 8 scroll
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Das Segmentvermögen entspricht jeweils der Summe der Vermögenswerte der im jeweiligen Segment operativ tätigen Gesellschaft. Segmentberichterstattung - zusätzliche Informationen Die geographische Segmentierung der Wett- und Gamingeinsätze orientiert sich an der Herkunft der Spieler und stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Länderzusammenfassung nach Regionen wurde aufgrund der Vergleichbarkeit der einzelnen Märkte im Geschäftsjahr 2019 vorgenommen. (2) Sonstige betriebliche Erträge scroll
(3) Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Aufwendungen für Abfertigungen (Abfindungen) und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen beinhalten die Zahlungen gemäß Betriebliches- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG "Abfertigung neu") in Höhe von 206 TEUR (Vorjahr: 202 TEUR). Der Personalstand entwickelt sich wie folgt: scroll
(4) Werbeaufwand, Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Hinsichtlich des Rückgangs des Mietaufwands verweisen wir auf die Erläuterungen zur Erstanwendung von IFRS 16. (5) Abschreibungen scroll
Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine steuerliche Betriebsprüfung in Österreich, welche die Jahre 2013 bis 2015 betraf, abgeschlossen. Seitens der Betriebsprüfung wurden dabei Feststellungen in Bezug auf die Verrechnungspreisstruktur innerhalb des bet-at-home.com AG Konzerns getroffen. Zusätzlich zu den Einzelverrechnungen mit Gewinnaufschlag erfolgt die Abgeltung der konzernintern erbrachten Leistungen nunmehr auch entsprechend eines Wertschöpfungsbeitrags unter Zugrundelegung eines Profit-Splits. Die Auswirkungen der geänderten Verrechnungspreissystematik für die Jahre 2016 bis 2018 wurden im Konzernabschluss 2019 ebenso berücksichtigt. Im ausgewiesenen Steueraufwand für Vorjahre wurde eine Forderung gegenüber den Steuerbehörden in Malta in Höhe von 2.152 TEUR berücksichtigt. Diese Forderung resultiert aus der Änderung der Steuerklärungen der Vorjahre, die aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung in Österreich vorgenommen werden kann. Der Ausgleich dieser Forderung erfolgt unter Saldierung mit den Zahlungsverpflichtungen für die Steuererklärungen 2019 (geplant ca. Mitte 2020). (8) Konzernbilanzgewinn Der Konzernbilanzgewinn in Höhe von 27.251 TEUR (Vorjahr: 54.904 TEUR) entfällt ausschließlich auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens. V.2. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2019 (9) bis (10) Langfristige Vermögenswerte Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 sind im Kon-zernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt. (9) Geschäfts- oder Firmenwert Zusammensetzung: scroll
Übernahme Teilbetrieb Wetten-Schwechat Im Rahmen der Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 ergab sich ein verbleibender Firmenwert in Höhe von 155 TEUR. Gemäß IFRS 3 unterliegt dieser Geschäfts- oder Firmenwert keiner planmäßigen Abschreibung, sondern es hat jährlich ein Impairment-Test zu erfolgen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben. Übernahme Teilbetrieb Starbet International Ltd. Gemäß IFRS 3 ist dieser „asset deal" nach den gleichen Grundsätzen wie ein „share deal" zu behandeln, und demgemäß ist zum Erwerbszeitpunkt eine Erstkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgt. Nach Zuordnung des aufgedeckten Unterschiedsbetrags auf identifizierbare Vermögenswerte wurde der verbliebene Betrag (162 TEUR) als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben. Übernahme bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz Zum 31. Dezember 2005 wurde die bet-at-home.com Entertainment GmbH mit ihrem Teilkonzern erstmalig einbezogen und konsolidiert. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben. (10) Geleaste Bürogebäude Durch die Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden innerhalb des bet-at-home.com AG Konzerns Nutzungsrechte aus bestehenden Miet- und Leasingverhältnissen für die Büroflächen in Düsseldorf, Linz und Malta aktiviert. (11) Sachanlagen Die Aufgliederung des Sachanlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt. (12) Eigene Vorauszahlungen Eigene Vorauszahlungen betreffen Vorauszahlungen aus Werbe- und Sponsoringverträgen sowie Wartungsverträgen. (13) Sonstige Forderungen und Vermögenswerte Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögenswerte weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Bezüglich der Darstellung des Konzerneigenkapitals wird auch auf den Konzerneigenkapitalspiegel zum Konzernabschluss verwiesen. Das Grundkapital ist in 7.018.000 nennwertlose Stückaktien aufgeteilt. Die Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 hat beschlossen, das Grundkapital durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 3.509.000,00 EUR durch Ausgabe von 3.509.000 neuer Aktien auf 7.018.000,00 EUR zu erhöhen. Infolge der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln standen entsprechend der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 15. Juni 2016 jedem Aktionär aufgrund seines Aktienbesitzes, der am 20. Juni 2016 nach Börsenschluss bestand, im Verhältnis 1:1 Berichtigungsaktien zu, die am 21. Juni 2016 eingebucht wurden (Aktiensplit). Die Beteiligungsquoten der Aktionäre änderten sich durch diese Kapitalmaßnahme daher nicht. Die Kapitalrücklage resultiert aus einer Kapitalerhöhung im Jahr 2005 in Höhe von 290.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von 11,00 EUR pro Aktie (insgesamt 2.900 TEUR) und einer weiteren Kapitalerhöhung 2006 in Höhe von 319.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von 26,00 EUR pro Aktie (insgesamt 7.975 TEUR). Die Verminderung im Jahr 2016 um 3.509 TEUR resultiert aus der Umwandlung zur Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Mai 2013 ermächtigt worden, bis zum 12. Mai 2018 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch um höchstens 1.754.500,00 EUR, zu erhöhen. Das genehmigte Kapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 aufgehoben. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 17. Mai 2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 3.509.000,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.509.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). (17) Langfristige Schulden scroll
Zur Berechnung der Abfertigungsrückstellungen (Abfindungsrückstellungen) gemäß IAS 19 unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project-Unit-Credit-Methode) wurde ein Gutachten von einem Versicherungsmathematiker eingeholt, welches auf einem Rechnungszinsfuß von 0,84 % (Vorjahr: 1,85 %) und einer Steigerungsrate von 2,5 % jährlich basiert. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 ergibt sich zum 31. Dezember 2019 ein langfristiger Anteil der Verbindlichkeiten aus den aktivierten Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (länger als zwölf Monate) in Höhe von 2.566 TEUR. (18) bis (23) Kurzfristige Schulden Die kurzfristigen Schulden setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalten „pending bets" (gemäß IFRS 9) in Höhe von 650 TEUR (Vorjahr: 474 TEUR) sowie Kundenguthaben (gemäß IFRS 15) in Höhe von 6.704 TEUR (Vorjahr: 7.231 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Steuern betreffen Körperschaftsteuerverpflichtungen in Höhe von 24.682 TEUR (Vorjahr: 12.940 TEUR), Wettgebühren, Glücksspielabgaben und Umsatzsteuern auf elektronische Dienstleistungen in Höhe von 3.523 TEUR (Vorjahr: 3.359 TEUR) sowie übrige Steuern in Höhe von 3.854 TEUR (Vorjahr: 235 TEUR). Durch die Erstanwendung von IFRS 16 ergibt sich zum 31. Dezember 2019 ein kurzfristiger Anteil der Verbindlichkeiten aus den aktivierten Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (kürzer als zwölf Monate) in Höhe von 845 TEUR. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern umfassen offene Urlaube und Überstunden bzw. Prämien. Die Rückstellungen insgesamt entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt (TEUR): scroll
Aufgrund der hohen liquiden Mittel im bet-at-home.com AG Konzern waren im Geschäftsjahr 2019 die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie alle übrigen Verbindlichkeiten ausreichend gedeckt. V.3 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst ausschließlich den Bilanzposten „Liquide Mittel". Die Zinserträge für Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen sind unter dem Cashflow aus der Investitonstätigkeit ausgewiesen. Die übrigen Zinserträge sind der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. V.4 Erläuterungen zur Entwicklung des IFRS-Konzerneigenkapitals Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in dem Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt. VI. Sonstige Angaben VI.1. Finanzinstrumente Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz. „Pending bets" werden gemäß IFRS 9 als Finanzverbindlichkeiten (Derivat) ausgewiesen; darüber hinaus führt der Konzern keine Finanztransaktionen mit derivativen Instrumenten durch und hält ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten, Bargeldbestände sowie kurzfristige Termineinlagen. Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen Zahlungsdienstleister (Payment Provider). Fair Value Risikomanagement Grundsätzlich kommen für den Konzern folgende Klassen von Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Frage: scroll
Als Informationsgrundlage für die Berechnung der Vermögenswerte und Schulden werden interne Modelle oder andere Bewertungsmethoden verwendet, aber keine am Markt feststellbaren Daten (z. B. Kurse). Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 werden „pending bets" gemäß IFRS 9 als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst (Bewertung zum Fair Value nach Level 3) und unter Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass es sich dabei um Wetten handelt, die kurz vor dem Bilanzstichtag abgeschlossen worden sind, geht der Vorstand davon aus, dass der Fair Value zum Bilanzstichtag den Anschaffungskosten (Marktwert bei Wettabgabe) entspricht. Darüber hinaus liegen keine Finanzinstrumente, die zum Fair Value bewertet werden, vor. Die Angaben zu den Risiken, die sich aus etwaigen Finanzinstrumenten ergeben (IFRS 7.31, 33(b)) erfolgen im nachfolgenden Risikobericht. VI.2. Risikobericht Der Risikobericht umfasst wesentliche interne und externe Risiken der Geschäftstätigkeit, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des bet-at-home.com AG Konzerns haben können. Im Rahmen des betrieblichen Risikomanagementsystems werden Möglichkeiten und Gefahren nach qualitativen Kriterien identifiziert, die Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt sowie potenzielle Auswirkungen erläutert. Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifizert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und hierüber berichtet. Auch Regelungen zur Anwendung von Finanzinstrumenten sind Bestandteil dieses Risikomanagement-systems. Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern nicht gehalten. Der Vorstand beabsichtigt auch in Zukunft keinen Einsatz solcher Finanzinstrumente. VI.2.1. Steuerrechtliche und regulatorische Risiken In einigen Ländern Europas sind Wett- und Gaminganbieter weiterhin rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von staatlichen Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Unterstützt durch diverse Urteile des Europäischen Gerichtshofs geht der Vorstand davon aus, dass es langfristig zu einer weiteren Liberalisierung des Markts für Online-Sportwetten und Online-Gaming in der EU kommen wird. Jedoch weisen etliche nationale Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften auf, um den Markt für nationale Anbieter/Monopolisten weiterhin abzuschotten. Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen weiterhin sehr genau verfolgen und ist bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um Lizenzen für Online-Sportwetten und Online-Gaming anzusuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen. Es besteht das Risiko, dass einzelne Staaten Kunden von außerstaatlichen privaten Glücksspiel-Angeboten durch eine Providersperrung und Blockingmaßnahmen bei Payrnent-Providem rechtswidrig aussperren, zumal in einigen gesetzlichen Neuregelungen derartige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind. Regulatorisches Umfeld und Risiken aus bestehenden Rechtsunsicherheiten Der bet-at-home.com AG Konzern stützt seine Geschäftstätigkeit - soweit im betreffenden Land keine einzelstaatliche Lizenz vorliegt - auf in Malta erteilte Lizenzen für Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten, die nach rechtlicher Auffassung des bet-at-home.com AG Konzerns wegen der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, solange in dem jeweiligen Mitgliedsstaat die Regelungen betreffend Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten europarechtswidrig ausgestaltet bleiben. Daneben strebt der bet-at-home.com AG Konzern auch in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, in denen er tätig ist, weitere nationale Lizenzen an. Wenn einzelne Mitgliedsstaaten diskriminierende regulatorische Maßnahmen ergreifen, die private Anbieter von Online-Wetten und Online-Glücksspielen härter als staatliche Anbieter treffen und damit nach europäischem Recht unzulässig sind, könnte der bet-at-home.com AG Konzern nicht in der Lage sein, rechtzeitigen und hinreichend umfassenden Rechtsschutz gegen diese Maßnahmen zu erlangen. Ein zeitweiliger Ausschluss aus einzelnen Märkten könnte dazu führen, dass der bet-at-home.com AG Konzern durch wegbrechende Erträge nicht wieder auszugleichende Nachteile erleidet, selbst wenn sich die Maßnahmen im Nachhinein als rechtswidrig erweisen sollten. Einzelne Länder haben zudem zur Unterdrückung des Wett- und Glücksspielangebots sogenannte Providersperren bzw. Payment-Provider Blockingmaßnahmen veranlasst, sodass die Internetseiten des bet-at-home.com AG Konzerns in diesen Ländern für potentielle Kunden nicht erreichbar bzw. Geldflüsse erschwert sind. Wenn solche Maßnahmen eingerichtet werden, könnte dies bereits sehr kurzfristig Schädigungen des Konzerns mit sich bringen, gegebenenfalls auch früher als eine etwaige Möglichkeit, sich auf rechtlichem Wege gegen die Maßnahmen zu verteidigen. Die Entwicklungen des regulatorischen Umfelds waren im abgelaufenen Geschäftsjahr von weiteren Bestrebungen gekennzeichnet, den Online-Sportwetten und Online-Glücksspielsektor zu reglementieren und ein Lizenzsystem für private Anbieter zu etablieren. Die Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar: • In Deutschland hatte sich die bet-at-home.com Internet Ltd. nach dem Inkrafttreten des Glücks-spieländerungsstaatsvertrags bereits am 1. Juli 2012 um eine der zwanzig zu vergebenden Sportwettenlizenzen erfolgreich beworben. Dem Unternehmen wurde von der Behörde bereits im September 2014 mitgeteilt, dass es eine Lizenz erhalten wird. Zwischenzeitlich wurde das Vergabeverfahren auf Antrag der unterlegenen Bewerber aufgrund erheblicher Rechtsmängel höchstgerichtlich gestoppt, sodass bislang keine Erlaubnisse erteilt werden konnten. Im März 2019 haben die Ministerpräsidenten eine Novellierung des Glücksspieländerungsstaats-vertrags beschlossen, in der die Kontingentierung von Sportwettenkonzessionen aufgehoben und gleichzeitig die „Experimentierklausel" für Sportwetten bis zum Auslaufen des Glücksspiel-staatsvertrags zum 30. Juni 2021 verlängert wurde. Diese Neuregelung ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt konnten sich private Anbieter neuerlich um eine nationale Sportwettenkonzession bewerben. Die bet-at-home.com Internet Ltd. hat ihre Antragsunterlagen im Februar 2020 der Behörde übermittelt. Mit der Erteilung sind materielle Auflagen verbunden, wie etwa das Einstellen von nicht lizensiertem Angebot (beispielsweise Casino- und Pokerangebot) sowie monatliche Einsatzlimits. Im Januar 2020 haben sich die deutschen Bundesländer auf einen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) verständigt, der Mitte 2021 in Kraft treten soll. So sollen erstmals in Deutschland neben Sportwetten auch Online-Slots und Online-Poker in ein bundesweites Erlaubnissystem überführt werden. Den einzelnen Bundesländern soll es überlassen bleiben, ob sie für die klassischen Bankhalterspiele (wie beispielsweise Roulette und Blackjack) inklusive Live-Casino ebenfalls ein Erlaubnismodell wählen oder diese Produkte ausschließlich den Spielbanken vorbehalten werden. Das Bundesland Schleswig-Holstein hatte einen Sonderweg beschriften und bereits 2012 Lizenzen sowohl für Sportwetten- als auch Casinoprodukte im Internet u. a. auch an die bet-at-home.com Internet Ltd. vergeben. Diese Lizenzen sind Mitte bzw. Ende 2018 ausgelaufen und konnten formal aufgrund des Beitritts Schleswig-Holsteins zum Glücksspieländerungsstaats-vertrag nicht verlängert werden. Der Konzern hat sich daher entschlossen, das Casinoangebot in diesem Bundesland einzustellen. Im September 2019 hat das Unternehmen Übergangsgenehmigungen, sowohl für das Anbieten von Sportwetten als auch Casino erhalten, die bis zur Erteilung der jeweiligen bundesweiten Konzessionen aufrecht bleiben. Die bet-at-home.com Internet Ltd. behält sich vor, die materiellen Auflagen für Online Casino umzusetzen und sein Casinoangebot in Schleswig-Holstein wieder online zu stellen. • In Polen ist bereits am 1. April 2017 eine Änderung des Glücksspielgesetzes in Kraft getreten, welches grundsätzlich privaten Anbietern den Antrag auf Erteilung einer Sportwettenlizenz ermöglicht. Eine einzige Online Casino-Lizenz wurde dem staatlichen Anbieter zuerkannt, wodurch ausländische Anbieter europarechtswidrig diskriminiert werden. Auch die Sportwetten-regelung weist neben den unattraktiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen europarechtswidrige Bestimmungen auf. Seit Juli 2017 sieht sich der Konzern Vollzugsbestrebungen seitens der Behörden ausgesetzt, die sowohl IP-Blocking als auch Payment Blocking-Maßnahmen umfassen. Der Konzern hatte sich daher entschieden, sein Angebot weiter aufrechtzuerhalten, vorerst keinen Antrag auf Erteilung einer Lizenz zu stellen und gegen die diskriminierenden Regelungen mit Vehemenz gerichtlich vorzugehen. Die Hauptintention der eingeleiteten, rechtlichen Schritte besteht darin, einen Vorlageantrag an den Europäischen Gerichtshof zu erwirken, der die Vorgaben des Europarechts in Bezug auf das polnische Glücksspielgesetz überprüfen und dessen Europarechtswidrigkeit feststellen soll. Der Konzern wird die politischen und rechtlichen Entwicklungen weiterhin genau beobachten und seine Strategie entsprechend anpassen. • In der Schweiz ist mit dem 1. Januar 2019 eine Novelle des Geldspielgesetzes in Kraft getreten, die das Anbieten von Sportwetten und Glücksspielen über das Internet ausschließlich den nationalen Anbietern vorbehält. Ausländische Anbieter sollen damit vom schweizer Markt ferngehalten werden. Gemäß der Geldspielverordnung sind die Ausführungsbestimmungen zum IP-Blocking von nicht lizensierten Anbietern per 1. Juli 2019 in Kraft getreten. Am 3. September 2019 hatten die Behörden eine Blacklist veröffentlicht, in der auch Domains des Konzerns angeführt waren. Wenige Tage später erfolgte das Blocking dieser Domains. Der Konzern hatte sich dazu entschieden, gegen diese diskriminierenden Maßnahmen Rechtsmittel einzulegen und sein Angebot bis zum Zeitpunkt einer rechtskräftigen Entscheidung aufrecht zu erhalten. Bereits im Juni 2016 wurden die maltesischen Gesellschaften von der schweizer Finanzbehörde aufgefordert, sich in das nationale Umsatzsteuerregister eintragen zu lassen. Nach umfassender rechtlicher Prüfung und mehrmaligem Briefverkehr mit der Behörde ist eine Eintragung durch die bet-at-home.com Entertainment Ltd. im September 2018 erfolgt. Die Gesellschaft hat rückwirkend per 1. Januar 2017 Umsatzsteuer für die Casinoumsätze abgeführt. Aufgrund einer behördlichen Verfolgung eines Mitbewerbers hatte die bet-at-home.com Internet Ltd. im Oktober 2019 entschieden, sich unter Vorbehalt in das nationale Umsatzsteuerregister eintragen zu lassen und die Finanzdaten zu übermitteln. Zwischenzeitlich hatte der Konzern erreicht, dass die Steuerforderungen gegen die bet-at-home.com Internet Ltd. bis zu einer finalen Entscheidung sistiert werden. Es ist davon auszugehen, dass die strittigen Rechtsfragen sowohl bezüglich des genauen Zeitpunkts des Entstehens der Steuerpflicht als auch einer möglichen Verpflichtung der bet-at-home.com Internet Ltd. von den schweizer Gerichten geklärt werden müssen. Trotz fortschreitender Regulierungsbestrebungen sind Wett- und Gaming-Anbieter nach wie vor rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von Verbotsvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Dies hat die Unternehmen des bet-at-home.com AG Konzerns im Geschäftsjahr 2019 mit folgenden Verfahren betroffen: • Das Land Berlin hatte bereits Anfang 2015 gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. eine Untersagungsverfügung gegen das Bewerben und Anbieten von Casino-Produkten erlassen, die mittlerweile im Eilverfahren von dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt worden ist. Gegen diese Entscheidung sowie gegen die damit verbundenen Zwangsgeldfest-setzungen wurden vom betroffenen Unternehmen Rechtsmittel eingelegt. In einer letztinstanz-lichen Entscheidung wurde im September 2019 die Untersagungsverfügung gerichtlich bestätigt. Das Unternehmen hat nach Rücksprache mit der Behörde sein Casinoangebot in Berlin per 1. Januar 2020 einstellen müssen. • Das Land Hessen hat Mitte 2017 in einer Untersagungsverfügung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. das Anbieten von Casino-Produkten untersagt. Darin wird die Einstellung des Glücksspielangebots mit Ausnahme von Sportwetten auf reale Ereignisse aufgetragen, widrigenfalls die Verhängung von Zwangsgeld angedroht. Gegen die Verfügung wurde Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingebracht. Zuvor war die schriftliche Zustimmung des Regierungspräsidiums ergangen, die sofortige Vollziehung des Bescheids bis zur Hauptsacheentscheidung des Verwaltungsgerichts auszusetzen. • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Oktober 2017 im Rahmen eines Verfahrens gegen einen Mitbewerber entschieden, dass das Verbot, Casino- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs „Internet" für Sportwetten mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar ist. Insgesamt bleibt die Rechtsprechung zur Kohärenz der deutschen Glücksspielregelung uneinheitlich. Eine abschließende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht bzw. dem Europäischen Gerichtshof steht noch aus. • Im Juni 2018 wurden von der niederländischen Glücksspielaufsichtsbehörde gegen zwei maltesische Gesellschaften des Konzerns Geldstrafen in Summe von 410.000,00 EUR verhängt. Es wird den Gesellschaften vorgeworfen, insbesondere durch die Verwendung der holländischen Sprache bzw. eines entsprechenden Bonusangebots, unrechtmäßig niederländische Bürger angesprochen zu haben. Gegen die Strafbescheide wurden bereits umfassende Rechtsmittel eingelegt. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Konzern seine Verbandstätigkeiten für faire und rechtssichere Regulierung auf nationaler Ebene in den jeweiligen Ländern weiter verstärkt. Neben den bestehenden Mitgliedschaften beim Deutschen Sportwettenverband (DSWV), beim Deutschen Online Casinoverband (DOCV) sowie der Österreichischen Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG) wurde das Unternehmen auch Mitglied der Czech Internet Gaming Association. Die Risiken negativer Auswirkungen aus dem regulatorischen Umfeld sowie aus bestehenden Rechtsunsicherheiten sind im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hoch. Risiken im Zusammenhang mit der fortschreitenden Regulierung Auf politischer Ebene hat das europäische Parlament auf Initiative der EU-Kommission bereits 2011 eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel verabschiedet, die nationalen Sportwetten- und Glücksspielrege-lungen zu harmonisieren. Als erste Schritte sollen Spieler- und Datenschutzbestimmungen sowie Kontrollmechanismen weitgehend angeglichen werden. Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer und der nationalen Steuerhoheit ist in absehbarer Zeit mit keiner wesentlichen Vereinheitlichung maßgeblicher nationaler Vorschriften im Sportwetten- und Glücksspielbereich zu rechnen. Die Mitgliedsstaaten sind jedoch großteils bestrebt, den Online-Sportwetten- und Online-Glücksspielsektor zu reglementieren und ein Konzessionssystem - wenn auch nicht immer in Einklang mit den Vorgaben des Europarechts - auf nationaler Ebene zu etablieren. Das Risiko negativer Entwicklungen im Zuge der voranschreitenden Regulierung des Online Sektors ist im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hoch. Der Vorstand geht, gestützt durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs, davon aus, dass die Liberalisierung des Markts für Online-Sportwetten und Online-Gaming in vielen EU-Mitgliedsstaaten weiter voranschreiten wird. Jedoch weisen etliche Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften mit der Absicht auf, den Markt für den nationalen Anbieter weiterhin abzuschotten. Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen in Europa sehr genau verfolgen und ist bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um Lizenzen für Online-Sportwetten und Online-Gaming anzusuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen. Erhöhung der Steuersätze auf Wettgebühren und Glücksspielabgaben/Einführung neuer Steuern In jenen Ländern, in denen der bet-at-home.com AG Konzern tätig ist, werden vermehrt Steuern auf Sportwetten und Glücksspiele auf Basis unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen sowie Umsatzsteuern auf elektronische Dienstleistungen erhoben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Steuern und Abgaben in einzelnen Ländern künftig eine Höhe erreichen, die das Geschäft des bet-at-home.com AG Konzerns ganz oder in weiten Teilen unwirtschaftlich machen, sei es durch den Steuersatz oder durch die Wahl der Bemessungsgrundlage. Das Risiko von Steuererhöhungen oder der Einführung neuer Steuern und Abgaben ist aus heutiger Sicht im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hoch. Anerkennung Konzernverrechnungspreise In den letzten Jahren ist das regulatorische Umfeld für die Besteuerung von multinationalen Unternehmen allgemein wie auch für den bet-at-home.com AG Konzern insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise deutlich komplexer geworden, wobei Unternehmen ihre Bemühungen, den gestiegenen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, drastisch verstärken mussten. Die Diskussion zwischen den Staaten über die Verteilung des globalen Steuersubstrats ist derzeit noch in vollem Gange und wird - nicht zuletzt aufgrund des BEPS-Projekts der OECD zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen und Gewinnverlagerungen („Base Erosion and Profit Shifting") - zu weiteren grundlegenden Anpassungen der internationalen Besteuerung von multinationalen Unternehmen führen. Gleichzeitig ist jedoch die Sicherheit, dass die umgesetzten Verrechnungspreisansätze von den jeweils involvierten Steuerbehörden akzeptiert werden, stark gesunken, zumal grenzüberschreitende konzerninterne Transaktionen - wie zuletzt im Rahmen der im Geschäftsjahr 2019 abgeschlossenen steuerlichen Betriebsprüfung in Österreich - vermehrt in den Fokus der nationalen Steuerbehörden gerückt sind. Folge dieser Entwicklungen sind potentielle Steuer- und Zinsnachzahlungen sowie eine mögliche Doppelbesteuerung. Schadensersatzforderungen von Kunden bzw. Rückzahlung von Spielverlusten Mit einer Vielzahl an Maßnahmen unterstützt bet-at-home seine Kunden stets, verantwortungsvoll mit dem Glücksspiel umzugehen, kooperiert daher seit vielen Jahren unter anderem mit dem Institut für Glücksspiel und Abhängigkeit, welches in Deutschland und Österreich im Bereich der Suchtprävention aktiv ist. Darüber hinaus runden freiwillige und über das gesetzliche Erfordernis hinausgehende Kundenschutzmaßnahmen die Bestrebungen des bet-at-home.com AG Konzerns auf umfassenden Spielerschutz ab. Diese Maßnahmen werden mit jährlichen freiwilligen Compliance-Prüfungen durch den Branchenprüfungsverband eCogra verifiziert. Dennoch können etwaige Kundenklagen nicht ausgeschlossen werden. Mit Ende des Geschäftsjahres 2019 waren im Konzern Gerichtsverfahren mit einem Gesamtstreitwert von etwa 3,4 Mio. EUR anhängig, worin ehemalige Kunden Spielverluste gerichtlich zurückfordern. Der Konzern rechnet sich gute Erfolgsaussichten vor Gericht aus. Das Risiko von Schadensersatzforderungen von Kunden bzw. Klagen auf Rückzahlung von Spielverlusten ist im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von mittlerer Bedeutung. Risiko zum Verlust bzw. Widerruf von Lizenzen („Compliance-Risiko") Der bet-at-home.com AG Konzern stützt sein Angebot einerseits auf maltesische Lizenzen, die zu einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Märkten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union berechtigen, andererseits auf Lizenzen einzelner Mitgliedsstaaten. Würde ein Mitgliedsstaat die erteilte nationale Lizenz widerrufen, so könnte der bet-at-home.com AG Konzern voraussichtlich weiterhin auf die maltesische Lizenz gestützt seine Leistungen anbieten. Würde jedoch die maltesische Lizenz widerrufen werden, so müsste sich der Konzern entweder auf eine alternative Lizenz stützen oder würde den Zugang zu denjenigen Märkten verlieren, in denen er über keine Lizenz verfügt. Die jeweiligen maltesischen Lizenzen der Malta Garn ing Authority (MGA) werden unter Auflage eines laufend durchzuführenden System Audits erteilt, wobei die technische Ausstattung des Lizenzinhabers durch die MGA, insbesondere der Funktionalität und Sicherheit der IT, geprüft werden. Für den Fall, dass im Rahmen des System Audits Mängel festgestellt werden, kann die Malta Gaming Authority Auflagen erteilen oder die Lizenz widerrufen, sofern scroll
Die Konzerngesellschaften des bet-at-home.com AG Konzerns haben seit jeher die Lizenzbedingungen erfüllt und sämtliche System Audits positiv abgeschlossen, weshalb das Risiko eines Widerrufs von Lizenzen nach wie vor als gering zu bewerten ist. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen. VI.2.2. Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit Quotenmanagement und Buchmacherrisiko Falsche Quoteneinschätzungen oder manuelle Fehler der Buchmacher können zu höheren Auszahlungen an Kunden und somit zu Ertragseinbußen führen. Eine Vielzahl an Sicherungssystemen und stete Überwachung der Quoten durch Marktvergleich minimieren dieses Risiko. Ständige Weiterentwicklung der Software durch das IT-Projektteam ermöglicht ein konkurrenzfähiges Produkt am Wettmarkt. Sämtliche erforderlichen Maßnahmen, wie automatisierte Algorithmen zur Vermeidung von manuellen Quotenfehlern, zur Minimierung der Risiken wurden gesetzt, wodurch die Risiken in dem Zusammenhang sowie die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft werden. Da der bet-at-home.com AG Konzern Sportwetten nicht vermittelt, sondern als Gegenpartei der Kunden auftritt, geht der bet-at-home.com AG Konzern bei jeder Wette ein eigenes Risiko aus diesen Verträgen ein. Dieses Risiko wird zum einen dadurch reduziert, dass eine möglichst hohe Anzahl von Kunden an einer Wette mit unterschiedlichen Erwartungen auf den Ausgang teilnimmt, sodass ein weitgehender Ausgleich der wechselseitigen Wettpositionen unter den Kunden stattfindet. Zudem ermittelt der bet-at-home.com AG Konzern Wettquoten in Abhängigkeit von den Erwartungen der Kunden auf den Ausgang von Wetten und passt diese laufend bis zur Schließung der Wette an. Um den Kunden ein marktgerechtes Angebot unterbreiten zu können, werden dabei - jenseits von der durch die Positionierung der eigenen Kunden zu bietenden Wettquote - auch die Quoten von Wettbewerbern und somit dem Gesamtmarkt berücksichtigt. Technische Risiken Die vom Konzern angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfordern die zuverlässige Funktion einer Vielzahl technischer Systeme. Gravierende Beeinträchtigungen der IT-Systeme, insbesondere durch negative externe Einflüsse wie Hacker-Angriffe, DDoS-Attacken etc., könnten negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Durch weiter stark steigendes Geschäftsvolumen werden auch die Ansprüche an das Rechnungswesen und das Controlling in den Konzerngesellschaften weiter zunehmen. Zur Minimierung der IT-Risiken wurden im Jahr 2013 personelle Strukturen in Form eines IT-Sicherheitsbeauftragten (CISO) samt zugehörigen IT-Security-Engineers geschaffen, welche neben der Realisierung einzelner Sicherheitsmaßnahmen die Informationssicherheit im laufenden Betrieb sichern, etwaige Sicherheitsvorfälle untersuchen, anhand von Sensibilisierungsschulungen für die Etablierung der Informationssicherhefts-Richtlinie zuständig sind und dabei unter anderem Schwerpunkte auf folgende Maßnahmen innerhalb des bet-at-home.com AG Konzerns setzen: scroll
Der Vorstand geht davon aus, dass damit weitreichende Maßnahmen zur Minimierung der IT-Risiken gesetzt sind, womit die Risiken als mittel einzustufen sind. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen. Personal- und Mitarbeiterrisiko Der wirtschaftliche Erfolg des bet-at-home.com AG Konzerns wird auch in der Zukunft maßgeblich auf der Leistung aller Mitarbeiter und Führungskräfte beruhen. Mit dem zunehmenden Wettbewerb im Markt für Glücksspiel- und Wettprodukte wächst das Risiko, dass qualifizierte Mitarbeiter abgeworben werden oder neue geeignete Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Attraktive Rahmenbedingungen und hinreichende Perspektiven für die engagierten Mitarbeiter sowie fortlaufende Weiterbildungsmaßnahmen sollen das Personal- und Mitarbeiterrisiko sukzessive reduzieren. Die Risiken in diesem Zusammenhang sowie die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind als gering einzustufen. Fehlerhafte Leistungserbringung externer Dienstleister Der bet-at-home.com AG Konzern ist für die Abwicklung des operativen Geschäfts auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen, die über entsprechende besondere Kenntnisse und Technologien verfügen. Hiervon betroffen sind vor allem Softwareprodukte für die Bereiche Casino, Live-Casino, Poker, Vegas Games und Virtual Sports sowie unter anderem Daten- und Sprachkommunikation, Beschaffung, Installation, Fortentwicklung, Pflege und Wartung von Hardware und Software sowie Zahlungsabwicklungsprozesse. Es besteht die Möglichkeit, dass einer oder mehrere der eingesetzten externen Dienstleister die Leistungen nicht, nicht zeitgerecht oder nicht fehlerfrei erbringen. Es ist daher möglich, dass der bet-at-home.com AG Konzern sich auf Grund von Fehlern oder Versäumnissen der beauftragten externen Dienstleister ihrerseits außerstande sehen könnte, seine eigenen Verpflichtungen einwandfrei oder zeitgerecht zu erfüllen. Zudem könnten hiermit Einschränkungen seines Angebots verbunden sein bis hin zu Fehlern in der Abrechnung von Spielgewinnen, welche negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns haben könnten. Der Vorstand geht davon aus, dass durch regelmäßige System Audits, interne Reviews und Schulungen sowie laufendes Monitoring durch die Fachabteilungen Product-Management und Controlling ausreichende Maßnahmen zur Minimierung dieser externen Risiken gesetzt sind. Somit sind die Risiken als gering und im Vorjahresvergleich als konstant einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als mittel einzustufen. Risiken im Zusammenhang mit Sponsoring-Verträgen Sponsoring im Sportumfeld hat im Rahmen der Werbestrategie des bet-at-home.com AG Konzerns seit jeher eine zentrale Stellung. Einerseits ermöglicht das Sponsoring von überregionalen Sportvereinen die Steigerung der Markenbekanntheit von bet-at-home, andererseits werden in diesem Umfeld in erster Linie sportinteressierte Menschen auf die Marke aufmerksam, die eine zentrale Zielgruppe für Angebote des bet-at-home.com AG Konzerns darstellen. Im Bereich des Sport-Sponsorings lassen sich daher, jedenfalls auf dem derzeitigen Kostenniveau, Werbemittel besonders effizient einsetzen. Daneben führt das Sponsoring von angesehenen Sportvereinen dazu, dass deren Reputation und Glaubwürdigkeit eine positive Wahrnehmung der Marke bet-at-home in diesem Sinne fördert, auch weil Sportveranstaltungen ein hohes gesellschaftliches Ansehen genießen. Reputation und Glaubwürdigkeit sind für den bet-at-home.com AG Konzern ein zentraler Erfolgsfaktor. Sollte der bet-at-home.com AG Konzern auf Grund von Preissteigerungen für Sponsoring oder auf Grund einer Neubewertung des Angebots von Online-Wetten und Online-Glücksspielen durch die Spon-soringpartner oder aber auf Grund von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen künftig gezwungen sein, seine Sponsoringaktivitäten zu reduzieren oder einzustellen, würde dies die Wahrnehmung der Marke bet-at-home reduzieren und könnte damit möglicherweise den Umsatz und die Ertragslage des bet-at-home AG Konzerns negativ beeinflussen. Dieses Risiko wird unverändert zum Vorjahr als gering eingestuft. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering einzustufen. VI.2.3. Finanzielle Risiken Liquiditätsausstattung und Liquiditätsrisiko Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund der derzeitigen Liquiditätsausstattung des Konzerns ist das Liquiditätsrisiko als unverändert gering im Vorjahresvergleich einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts werden die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft. Zinsänderungs-, Währungsänderungs- und Wechselkursrisiko Das aus Geldanlagen resultierende Zinsänderungsrisiko ist als nicht wesentlich zu beurteilen. Die Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten orientiert sich an den Marktzinssätzen in Abhängigkeit von den Laufzeiten. Eine mögliche Veränderung des aktuell niedrigen Zinsniveaus um 0,5 %-Punkte würde das Finanzergebnis um 274 TEUR (Vorjahr: 391 TEUR) beeinflussen. Das Fremdwährungsrisiko wird durch Wechselkursschwankungen hervorgerufen. Trotz der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich die Zahlungsströme überwiegend in der Konzernwährung Euro. Wesentliche Währungsänderungsrisiken bestanden im Geschäftsjahr 2019 in polnischen Zloty. Transaktionen in anderen Währungen sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. Auf eine Absicherung des Währungsrisikos wird verzichtet. Eine Aufwertung (Abwertung) des polnischen Zloty um 10 % hätte das Periodenergebnis bzw. das Eigenkapital mit rund 139 TEUR (Vorjahr: 367 TEUR) belastet (erhöht). Die Änderung dieser Risikovariablen wurde auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen. Die Zinsänderungs-, Währungsänderungs- und Wechselkursrisiken des Konzerns sind als unverändert gering im Vorjahresvergleich einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering einzustufen. Ausfall von Forderungen („Kreditrisiko") Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls von Vertragspartnern. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar, da keine Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Für erwartete Storni aus Kreditkartengutschriften wurde vorgesorgt. Das Ausfallrisiko bezüglich Guthaben bei Kreditinstituten ist als gering anzusehen, da es sich bei den Kreditinstituten um solche von hoher Bonität handelt. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage als gering einzustufen. VI.3. Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Vorstandsmitglieder der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, waren im Geschäftsjahr 2019: scroll
Die Vorstandsmitglieder der Muttergesellschaft wurden von Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2019 mit fixen Bezügen in Höhe von 1.001 TEUR (Vorjahr: 795 TEUR) und mit variablen Bezügen in Form eines Managementbonus in Höhe von 995 TEUR (Vorjahr: 1.055 TEUR) vergütet. Darüber hinaus wurde von einer Konzerngesellschaft eine Vergütung für Beratungsleistungen in Höhe von 400 TEUR (Vorjahr: 280 TEUR) gezahlt. Eine weitere variable Vergütung in Höhe von 64 TEUR (Vorjahr: 811 TEUR) hat ein Vorstandsmitglied vom Mehrheitsaktionär der Gesellschaft erhalten. scroll
Die Muttergesellschaft hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2019 Kosten einer Unfallversicherung in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) zugunsten eines Vorstandsmitglieds übernommen und trug die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von 14 TEUR (Vorjahr: 15 TEUR). scroll
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Die oben genannte anteilsbasierte Vergütung ist für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 vereinbart und berechnet sich jeweils anhand eines fixen Prozentsatzes auf die Differenz zwischen dem Durchschnittskurs der Aktie im Beobachtungszeitraum des jeweiligen Geschäftsjahres und einem Referenzkurs (bezogen auf die Gesamtzahl der Aktien). Die angegebenen Beträge für 2019 sind in voller Höhe im Aufwand des Geschäftsjahres enthalten. Dem Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, gehörten im Geschäftsjahr 2019 folgende Mitglieder an: • Martin Arendts, MBL-HSG, Rechtsanwalt, Grünwald (Vorsitzender), • Jean-Laurent Nabet, Vorstand, Paris/Frankreich, • Isabelle Andres, Vorstand, Paris/Frankreich. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt im Geschäftsjahr 2019 eine feste Vergütung in Höhe von 40 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR). Frau Andres erhielt im Geschäftsjahr 2019 eine feste Vergütung in Höhe von 20 TEUR (Vorjahr: 20 TEUR). Zudem wurden notwendige Auslagen erstattet. Herr Nabet hat im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr auf seine Vergütung verzichtet. Im Geschäftsjahr 2019 sind keine wesentlichen Geschäftstransaktionen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen erfolgt. Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass das Mutterunternehmen nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen. VI.4. Abschlussprüferhonorar Im Geschäftsjahr 2019 sind Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer in Höhe von insgesamt 85 TEUR angefallen (Vorjahr: 93 TEUR): scroll
VI.5 Hinweis zur Erklärung zur Unternehmensführung für die bet-at-home.com AG gemäß § 289f HGB und den Konzern gemäß § 315d HGB sowie zum Corporate Governance Bericht Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https://www.bet-at-home.ag/de/corporategovernance abrufbar. Dort wird auch insgesamt über die Corporate Governance berichtet. VI.6 Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag Es sind keine Ereignisse im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres 2019 und der Aufstellung des Konzernabschlusses eingetreten, die den Geschäftsverlauf oder die Lage des Konzerns wesentlich beeinflussen könnten. VI.7 Ergebnisverwendungsvorschlag Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats wird der Vorstand der Muttergesellschaft der Hauptversammlung 2020 vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 eine Dividende über 2,00 EUR pro Aktie bzw. über insgesamt 14.036.000,00 EUR auszuschütten und 0,17 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. VI.8 Bilanzeid Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, den 28. Februar 2020
Dipl.-Ing. Franz Ömer Mag. Michael Quatember Konzernanlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2019scroll
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Zusammengefasster Lagebericht 2019A. Grundlagen des Konzerns A.1 Geschäftsmodell Der bet-at-home.com AG Konzern ist in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming tätig und zählt mit mehr als 5,2 Millionen registrierten Kunden zu den erfolgreichsten Anbietern Europas. Das vielfältige Angebot auf www.bet-at-home.com umfasst Sportwetten, Casino, Poker, Games und Virtual Sports. Allein das Sportwettenangebot umfasste im Geschäftsjahr 2019 über 472.000 Events zu mehr als 80 Sportarten. bet-at-home verfügt über Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Malta und Gibraltar. Zum 31. Dezember 2019 trugen 288 Mitarbeiter zur erfolgreichen Entwicklung des Konzerns bei. Neben einigen Ländern Osteuropas sind insbesondere der deutschsprachige Raum und einzelne Länder Westeuropas Märkte von zentraler Bedeutung. Über seine maltesischen Gesellschaften hält der Konzern verschiedene Online-Sportwetten- und Glücksspiellizenzen. Diese Lizenzen berechtigen das Unternehmen in den Absatzmärkten Deutschland, Westeuropa, Osteuropa und in weiteren Ländern jeweils zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Online-Sportwetten und Online-Casinos. Die Konzernstruktur des bet-at-home.com AG Konzerns im Detail Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, als Muttergesellschaft notiert im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Marktsegment Prime Standard. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den mittelbaren Beteiligungsunternehmen betrieben. Die bet-at-home.com AG hält 100 % an der bet-at-home.com Entertainment GmbH. Dieses Unternehmen mit Sitz in Linz (Österreich) ist vor allem für den ständigen Technologietransfer innerhalb des Konzerns sowie für die Weiterentwicklung der selbst erstellten Software verantwortlich und erbringt Dienstleistungen für die operativen maltesischen Gesellschaften. Über die bet-at-home.com Holding Ltd. mit Sitz in Malta hält das Unternehmen seine internationalen Lizenzen für Online-Sportwetten sowie Online-Glücksspiellizenzen für Casino, Poker, Games und Virtual Sports. Seit 2009 ist die bet-at-home.com AG Teil der Betclic Everest Group SAS, Paris, einer französischen Gruppe im Bereich Online-Gaming und Online-Sportwetten. A.2 Entwicklungstätigkeiten Zu den wichtigsten Assets im Konzern gehört eine funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software, die seit Anbeginn ständig intern ausgebaut und weiterentwickelt wird. Im Geschäftsjahr 2019 lag der Fokus der Softwareentwicklung auf „Seamless-Wallet" Lösungen, die aus Kundensicht den Transfer zwischen unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten einerseits sowie die Implementierung innovativer Produktlösungen andererseits in der Zukunft ermöglichen. Um die IT-Organisation gesamt weiter zu entwickeln sowie die Innovationsprozesse und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, wurde darüber hinaus im Geschäftsjahr 2019 ein umfassendes IT-Projekt zur Implementierung agiler Prozessabläufe gestartet. Parallel wurden Sportwetten- und Casino-Produkte für die Mobile- und Desktop-Plattform laufend ausgebaut und optimiert. Der wesentliche Faktoreinsatz in diesem Bereich sind die IT-Mitarbeiter selbst. B. Wirtschaftsbericht B.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Aus den bisherigen Erfahrungen in wesentlichen Märkten der Konzerngesellschaften lässt sich ableiten, dass die Geschäftsentwicklung im Online-Sportwetten- und Online-Gaming-Bereich weitestgehend unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in dem jeweiligen Markt ist. Der Vorstand geht davon aus, dass sich der Gesamtmarkt für Glücksspiele auch in Zukunft langfristig positiv entwickeln wird, wobei das Online-Segment weiter an Bedeutung gewinnen wird. Hierbei werden insbesondere die Durchdringung der Zielgruppe mit mobilen Endgeräten, Mobile-Gaming als innovativer Vertriebskanal sowie demographische Trends und eine zunehmende Online-Affinität als fördernde Faktoren zum Tragen kommen. Den vorgenannten Chancen steht das Risiko gegenüber, dass einzelne Staaten das Angebot bzw. einzelne Produktsegmente privater Glückspielanbieter aussperren. In einzelnen Ländern sind derartige europarechtswidrige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen. B.2 Geschäftsverlauf (1) Highlights im Geschäftsjahr 2019 bet-at-home feierte im Dezember 2019 sein 20-jähriges Bestehen in einer nach wie vor dynamischen Branche - vor allem in Europa ist das Marktwachstum der Sportwetten- und Gamingbranche stark von der nachhaltigen Entwicklung des Online-Markts geprägt. Im Geschäftsjahr 2019 hat der bet-at-home.com AG Konzern erneut seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt und abermals das höchste Spielvolumen der Unternehmensgeschichte in Höhe von mehr als 3,2 Mrd. EUR erzielen können. Der Brutto-Wett- und Gamingertrag lag bei 143,3 Mio. EUR und somit nahezu exakt auf dem Vorjahresvergleichswert (143,4 Mio. EUR). Aufgrund des Fehlens eines sportlichen Großereignisses setzte bet-at-home im Geschäftsjahr 2019 den Marketingschwerpunkt des Jahres auf den Start der europäischen Fußball-Ligen nach der Sommerpause und weitete das Engagement im europäischen Spitzensport auf weitere Kooperationen im Eishockey, Volleyball, Beachvolleyball und Basketball aus. Insgesamt lagen die Marketingaufwendungen im Geschäftsjahr 2019 mit 39,8 Mio. EUR über dem Wert der Vorjahresvergleichsperiode, wodurch mehr in die Steigerung der Markenbekanntheit investiert wurde als im Jahr der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 (Vorjahr: 38,3 Mio. EUR). Durch die gesteigerten Investitionen in die Markenbekanntheit liegt das EBITDA im Geschäftsjahr 2019 bei 35,2 Mio. EUR und somit um 1,0 Mio. EUR unter dem Referenzwert der Vorjahresperiode (36,2 Mio. EUR). Als Ergebnis einer steuerlichen Betriebsprüfung führten Körperschaftsteuernachzahlungen in Österreich aus zu ändernden Konzernverrechnungen und korrespondierend dazu Körperschaftsteuerrückforderungen in Malta zu einer Netto-Mehrbelastung von 13,9 Mio. EUR an Ertragsteuern. Neben dem von der steuerlichen Betriebsprüfung abgedeckten Prüfungszeitraum wurden im Geschäftsjahr 2019 sämtliche Veranlagungsjahre bis einschließlich 2019 vollständig GuV-wirksam angepasst. Diese Belastung führte zu einer Konzernsteuerquote von 45,7 % (Vorjahr: 6,8 %), wobei die um Einmaleffekte aus der steuerlichen Betriebsprüfung bereinigte Konzernsteuerquote für das Geschäftsjahr 2019 18,2 % beträgt. Laufende Innovationen auf den mobilen Plattformen und Apps sowie die Optimierung des Angebots für mobile Endgeräte stehen im operativen Engagement klar im Vordergrund, wodurch zum Ende des Geschäftsjahres 2019 bereits 60 % des Brutto-Wett- und Gamingertrags über mobile Endgeräte erwirtschaftet werden konnte. (2) Personal- und Sozialbereich Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Vorstand) im Konzern beträgt im Geschäftsjahr 2019.292 (Vorjahr: 304). Zum Bilanzstichtag 2019 beschäftigte der Konzern 288 Mitarbeiter (Vorjahr: 301). Die zielorientierte Personalentwicklung verbunden mit der Rekrutierung von fachlich hochqualifizierten Mitarbeitern ist die Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Konzerns. Darüber hinaus gilt die intensive fachliche Weiterbildung als zentraler Grundstein des Erfolgs. B.3 Lage des Konzerns Die Positionierung des Konzerns und insbesondere der Marke bet-at-home konnte auch im Geschäftsjahr 2019 weiter ausgebaut werden. Dies messen wir insbesondere daran, dass die Anzahl der registrierten Kunden im Geschäftsjahr 2019 auf mehr als 5,2 Millionen (Vorjahr: 5,0 Millionen) zugenommen hat. B.3.1 Ertragslage Der Bruttoertrag aus Online-Sportwetten (Wetteinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) liegt im Geschäftsjahr 2019 mit 59,0 Mio. EUR knapp unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 60,5 Mio. EUR). Der Bruttoertrag aus Online-Gaming (Gamingeinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr vor allem aufgrund der gestiegenen Gamingeinsätze auf 84,3 Mio. EUR (Vorjahr: 82,8 Mio. EUR). Online-Gaming beinhaltet die Produkte Casino, Poker, Games und Virtual Sports. Somit belaufen sich die Brutto-Wett- und Gamingerträge im Geschäftsjahr 2019 auf 143,3 Mio. EUR und damit auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 143,4 Mio. EUR), womit die Prognose zum Geschäftsjahr 2019 am oberen Ende der Bandbreite überschritten wurde. Der Brutto-Wett- und Gamingertrag stellt dabei einen sehr wesentlichen finanziellen Leistungsindikator für den Konzern dar. Unter Berücksichtigung der Wettsteuern und Glücksspielabgaben sowie der steuerlichen Belastungen im Rahmen der Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2019 ein Netto-Gaming-Ertrag von 117,5 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 115,1 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2019 stellt sich die Ertragslage wie folgt dar: scroll
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entspricht dem Ergebnis vor Steuern gemäß Gewinn- und Verlustrechnung Die im Vorjahr prognostizierte Ergebniserwartung von 29 Mio. EUR bis 33 Mio. EUR EBITDA konnte damit übertroffen werden. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 ergeben sich zusätzliche Abschreibungen für Nutzungsrechte (right-of-use assets) sowie Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten. Die Aktivierung der Leasingverbindlichkeiten aus IFRS 16 mindert analog den sonstigen betrieblichen Aufwand im Vergleich zu den Vorjahren (Mietaufwendungen) und wirkt demnach entlastend auf das EBITDA. Ohne die Erstanwendung von IFRS 16 wäre das EBITDA somit um 950 TEUR niedriger gewesen. Die Erstanwendung von IFRS 16 hat keine Auswirkung auf den Brutto-Wett- und Gamingertrag als bedeutsamsten Leistungsindikator. Die in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren bzw. Wettsteuern und Glücksspielabgaben haben das Geschäftsjahr 2019 mit 20.935 TEUR (Vorjahr: 20.953 TEUR) ergebnismindernd beeinflusst. Darüber hinaus führen Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen zu einer Ergebnisbelastung in Höhe von 4.884 TEUR (Vorjahr: 7.273 TEUR). Der Werbeaufwand hat sich im Geschäftsjahr 2019 auf 39.847 TEUR erhöht (Vorjahr: 38.327 TEUR). Der Personalaufwand steigerte sich im Geschäftsjahr 2019 um 1.243 TEUR auf 19.969 TEUR, wobei diese Erhöhung im Wesentlichen auf Gehaltssteigerungen zurückzuführen ist. B.3.2 Finanzlage Zum 31. Dezember 2019 stellte sich die Finanzlage wie folgt dar: scroll
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gibt die Dividendenzahlung an die Anteilseigner der Konzernobergesellschaft wieder. Der Konzern war jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. B.3.3 Vermögenslage Zum 31. Dezember 2019 stellt sich die Vermögenslage wie folgt dar: scroll
Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2019 beträgt 43,7 % (Vorjahr: 67,0 %). Die langfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 2.566 TEUR (Erstanwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019) sowie Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern in Höhe von 66 TEUR (Vorjahr: 49 TEUR). Die kurzfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.168 TEUR (Vorjahr: 3.303 TEUR), Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 32.059 TEUR (Vorjahr: 16.534 TEUR), kurzfristige Rückstellungen in Höhe von 1.608 TEUR (Vorjahr: 2.639 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15) in Höhe von 7.354 TEUR (Vorjahr: 7.705 TEUR), Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 in Höhe von 845 TEUR (Erstanwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 4.877 TEUR (Vorjahr: 3.822 TEUR). Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt. B.3.4 Gesamtbeurteilung der Lage des Konzerns Die sich aus der steuerlichen Betriebsprüfung in Österreich ergebenden Körperschaftsteuernachzahlungen haben das Geschäftsjahr 2019 negativ beeinflusst. Die aus der Betriebsprüfung erforderlichen Änderungen des Konzernverrechnungspreissystems führen künftig zu einer höheren Konzern-Körper-schaftsteuerquote. Dennoch stellt sich die wirtschaftliche Lage des Konzerns aus Sicht des Vorstands insgesamt sehr positiv dar. C. Nachtragsbericht Es gab keine Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres. D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht D.1 Prognosebericht Die Marke bet-at-home wird weiter international kostengünstig mit innovativen Marketingstrategien ausgebaut. Abhängig von der Entwicklung des regulatorischen Umfelds in den jeweiligen Ländern wird in allen Teilmärkten intensiv daran gearbeitet, die Marktanteile weiter zu erhöhen. Auf Basis der oben stehend in Abschnitt B.1 dargestellten Annahmen und Prämissen geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 von folgender Entwicklung aus: Der Vorstand rechnet aus derzeitiger Sicht im Geschäftsjahr 2020 mit einem Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 120 Mio. EUR und 132 Mio. EUR, wobei der Rückgang zum Brutto-Wett- und Gamingertrag im Geschäftsjahr 2019 insbesondere auf den Wegfall wesentlicher Teile des schweizer Markts und des deutlichen Rückgangs des polnischen Markts zurückzuführen ist. Ein etwaiger Umsatzrückgang aus regulatorischen Änderungen in Deutschland ist aktuell nicht abzuschätzen und daher nicht berücksichtigt. Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet der Vorstand ein EBITDA zwischen 23 Mio. EUR und 27 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2020 soll die Mitarbeiterzahl im Konzern auf etwa 305 Mitarbeiter bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 ansteigen. Der Vorstand geht von keinen negativen Auswirkungen durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit") aus, zumal Gesellschaften des Konzerns über Lizenzen im Vereinigten Königreich verfügen. D.2 Chancenbericht Innerhalb der letzten zehn Jahre erzielte der europäische Markt für Online-Glückspiel weltweit das größte Wachstum und soll auch weiterhin um 7 % pro Jahr bis 2024 zulegen. Dies wurde in diversen Studien von H2 Gambling Capital auch im Jahr 2019 erneut belegt. Laut den aktuellen Studien soll dieser Trend vor allem durch die breite Akzeptanz zum Konsum im Internet sowie die globale Durchdringung mobiler Anwendungen sowie demographischen Trends auch weiterhin anhalten und der konjunkturunabhängigen Glückspielbranche zu weiterhin nachhaltigem Wachstum in den folgenden Jahren verhelfen. D.3 Risikobericht Eine eingehende Erläuterung der Entwicklung der steuerrechtlichen und regulatorischen Risiken, der Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie der finanziellen Risiken erfolgt im Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 (Abschnitt „VI.2. Risikobericht"), worauf explizit verwiesen wird. D.3.1 Risikomanagementsystem Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Zusätzlich kommen vielfältige, teilweise automatisierte Softwaresysteme zum Einsatz. Zur Risikosteuerung werden beispielsweise laufend Bonitätsbeurteilungen und Risikosystemprüfungen in Form von Kreditkartenprüfungen, Auszahlungskontrollen sowie Analysen des Spielerverhaltens durchgeführt. Darüber hinaus wurden Controllingaktivitäten in den Teilbereichen Marketing, Partnerprogramm, Paymentsysteme und Konzernverrechnung weiter intensiviert. Zur Reduzierung der rechtlichen Risiken und zur Berücksichtigung des komplexen regulatorischen Umfelds wird auf namhafte externe Rechtsberater zurückgegriffen. Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifizert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und berichtet. D.3.2 Konzernrechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im bet-at-home.com AG Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen. Seit dem Bilanzstichtag haben sich keine maßgeblichen Änderungen ergeben. Die Verantwortung für das zur Risikoabsicherung erforderliche interne Kontroll- und Risikomanagement-system liegt beim Vorstand der bet-at-home.com AG, der den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme anhand spezifischer Anforderungen im Konzern ausgestaltet und überwacht. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems. Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist durch Konsolidierungs- und Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns gewährleistet, dass Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden. E. Erläuterungen zum Jahresabschluss der bet-at-home.com AG Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Abweichungen von den im Konzernabschluss anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sind nicht wesentlich. Vorliegend ist der Lagebericht der bet-at-home.com AG mit dem Konzernlagebericht des bet-at-home.com AG Konzerns zusammengefasst. Die bet-at-home.com AG ist als Managementholding des bet-at-home.com AG Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns abhängig. Diese sind im vorliegenden Zusammengefassten Lagebericht beschrieben. E.1 Ertragslage der bet-at-home.com AG scroll
Die Ertragslage der bet-at-home.com AG ist bestimmt von den hohen Dividendenausschüttungen ihrer Tochtergesellschaft bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich). Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Managementumlagen auf Tochtergesellschaften. Der Personalaufwand betrifft ausschließlich die beiden Vorstandsmitglieder der Gesellschaft. E.2 Vermögenslage der bet-at-home.com AG scroll
Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich). Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 15.055 TEUR entfallen mit 14.468 TEUR auf die Dividende der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich), für 2019. E.3 Finanzlage der bet-at-home.com AG scroll
F. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Frei verfügbare Mittel wurden in Festgeldanlagen investiert. In der Verwendung dieser Finanzinstrumente sieht der Konzern ein sehr geringes Risiko. G. Vergütungsbericht G.1 Vorstand Vergütungsstruktur Struktur und Höhe der Vorstandsbezüge legt der Aufsichtsrat fest. Von der Einrichtung eines gesonderten Personalausschusses wurde abgesehen, da der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern besteht und es daher eines solchen Ausschusses nicht bedarf. Die Angemessenheit der festgelegten Vorstandsvergütung wird regelmäßig überprüft. Für die Beurteilung werden zum einen der Umfang der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder, zum anderen Faktoren wie die Größe des Unternehmens, seine Vermögens-, Finanz-und Ertragslage sowie seine Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsaussichten herangezogen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder, soweit sie teils von der bet-at-home.com AG und teils von einer Tochtergesellschaft gewährt wird, besteht aus folgenden Komponenten: scroll
Die Gewährung und Höhe der einzelnen Vergütungsbestandteile, insbesondere von Boni und weiteren erfolgsbezogenen Komponenten, an die jeweiligen Vorstandsmitglieder richtet sich nach den ihnen übertragenen Funktionen und Aufgabenbereichen. a) Erfolgsunabhängige Komponenten Als erfolgsunabhängiger Bestandteil wird ein monatliches Festgehalt gezahlt. b) Erfolgsabhängige Jahresboni mit langfristiger Anreizwirkung bzw. mehrjähriger Bemessungsgrundlage Die Erfolgsbezogenheit der Jahresboni richtet sich auf Finanzkennzahlen gemäß dem Konzernabschluss. Bezug genommen wird dabei auf den erzielten Brutto-Wett- und Gamingertrag als bedeutsamster Leistungsindikator sowie auf das Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern (EBITDA). Die Zielerreichung richtet sich aufgrund dieser Parameter nach dem Erreichen der für mehrere Jahre im Vorhinein festgelegten Planziele. Die Ertrags- und Ergebnisziele sind dabei dergestalt verknüpft, dass beide Parameter jeweils ein Mindestziel überschreiten müssen, um insgesamt zu einem Bonusanspruch zu führen. Jahresboni gelangen nach Ablauf eines Geschäftsjahres nicht vollständig zur Auszahlung, sondern ein Teil wird nur dann ausbezahlt, wenn auch im Folgejahr die zu Beginn des ersten Jahres festgelegte Planziele erreicht werden. Die Berechnung der variablen Vergütung erfolgt auf der Grundlage eines Sockelbetrags im Rahmen eines Zielerreichungskorridors von 70 % bis 150 %. Bei 150 % liegt damit auch die betragsmäßige Höchstgrenze. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele ist ausgeschlossen. Zur detaillierten Darstellung der ergebnisabhängigen und ergebnisunabhängigen Vergütungsbestandteile wird explizit auf die Darstellung der Vorstandsvergütung im Konzernanhang (Abschnitt „VI.3. Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen") verwiesen. c) Variable Vergütungskomponente in Abhängigkeit zum Aktienkurs der bet-at-home.com AG Entstehung und Höhe dieser variablen Vergütungskomponente hängen davon ab, dass in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils ein bestimmtes Niveau des Aktienkurses der Aktien der bet-at-home.com AG überschritten wird (Sockelbetrag). Die Vergütung ist in jedem Jahr mit dem zehnfachen der jährlichen Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds beschränkt. Es ist vertraglich Vorsorge getroffen, dass keine weitere Zahlung im Rahmen dieser Vergütungskomponente zu leisten ist, sofern das jeweilige Mitglied des Vorstands vor einem jährlichen Zahlungstermin der Vergütung ohne wichtigen Grund von seinem Mandat zurücktritt. d) Nebenleistungen Darüber hinaus wurde von einer Konzerngesellschaft eine Vergütung für Beratungsleistungen in Höhe von 400 TEUR gezahlt. Die Gesellschaft hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2019 Kosten einer Unfallversicherung in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) zugunsten eines Vorstandsmitglieds übernommen und trug die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von 1,53 % des Bruttobezugs. Weitere Nebenleistungen, insbesondere Dienstfahrzeuge, werden nicht gewährt. Im Geschäftsjahr 2019 gewährte Zuwendungen und Zuflüsse Insoweit verweisen wir auf die Darstellung im Anhang zum Konzernabschluss. G.2 Aufsichtsrat Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 beginnend ab dem 1. Januar 2017 für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von 20.000,00 EUR, zahlbar einen Monat nach Ablauf des Geschäftsjahres. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von 40.000,00 EUR pro Jahr. Zudem werden notwendige Auslagen und Mehrwertsteuer erstattet. Einzelheiten zur gewährten Vergütung ergeben sich aus dem Anhang zum Konzernabschluss. H. Übernahmerechtliche Zusatzangaben (§ 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB) Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals der Muttergesellschaft sowie die Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, ergeben sich aus dem Konzernanhang (Abschnitt V.2 Ziffer (16) und Abschnitt I.), da entsprechende Angaben dort zu machen sind. Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Muttergesellschaft gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes (§ 84 AktG). Der Vorstand der Muttergesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 3.509.000,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.509.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Des Weiteren ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals, d. h. von 701.800,00 EUR, zu erwerben. Die zu erwerbenden Aktien dürfen - zusammen mit anderen eigenen Aktien - zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden. I. Hinweis zur Erklärung zur Unternehmensführung für die bet-at-home.com AG gemäß § 289f HGB und den Konzern gemäß § 315d HGB sowie zum Corporate Governance Bericht Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https://www.bet-at-home.ag/de/corporategovernance abrufbar. Dort wird auch insgesamt über die Corporate Govemance berichtet. J. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Der Unternehmenserfolg von bet-at-home spiegelt sich nicht nur in finanziellen Kennzahlen, sondern auch in nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wider. Sie betreffen neben dem Bestand und dem Zuwachs an registrierten Usern auch technologische Entwicklungen. Diese Aspekte sind nach Überzeugung von bet-at-home wesentliche Bausteine einer zukunftsweisenden Positionierung im internationalen Wettbewerbsumfeld. Zum 31. Dezember 2019 verzeichnete der Konzern insgesamt 5.238.789 (Vorjahr: 5.046.358) registrierte User. Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete bet-at-home 192.431 (Vorjahr: 217.664) Neuregistrierungen. Der Bedarf an zusätzlichen Mitarbeitern in der IT-Abteilung ist auf die konsequente Weiterentwicklung der selbst erstellten Software zurückzuführen. Die hohen Standards an funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software sowie die intern entwickelten Innovationen zählen zu den wichtigsten Assets innerhalb des Konzerns. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Software werden die Arbeitsleistungen für jeden Mitarbeiter von Projektteams einzeln bewertet und erfasst, um die IT-Projektstunden nachhaltig planen und evaluieren zu können. Im Geschäftsjahr 2019 wurden etwa 212.000 Projektstunden für IT-Entwicklungen aufgewendet (Vorjahr: 220.000). K. Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG Wir erklären gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.
Düsseldorf, den 28. Februar 2020
Dipl.-Ing. Franz Ömer Mag. Michael Quatember Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, auch im vergangenen Geschäftsjahr 2019 hat sich das Geschäft des bet-at-home.com AG Konzerns erfolgreich entwickelt. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 2019 konnte erneut die Auszahlung einer Dividende beschlossen werden. Der Erfolg und die Bekanntheit der Marke zeigen sich auch an mehr als 5,2 Millionen registrierten Kunden. Der Aufsichtsrat hat diese erfreuliche Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns begleitet. Er ist seinen Aufgaben und Verpflichtungen nach Gesetz und Satzung nachgekommen und hat die Arbeit des Vorstandes der bet-at-home.com AG regelmäßig überwacht und beratend unterstützt. Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG trat am 18. März 2019 in Frankfurt am Main, am 22. Mai 2019 in Frankfurt am Main, am 16. Juli 2019 in Linz, am 29. Oktober 2019 in Frankfurt am Main und am 17. Dezember 2019 in Frankfurt am Main zu Sitzungen zusammen, bei denen insbesondere die Unternehmensstrategie mit dem Vorstand erörtert wurde. Bei der Aufsichtsratssitzung am 26. März 2020 (Telefonkonferenz aufgrund von Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19) wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Zusammengefasste Lagebericht, der Abhängigkeitsbericht und die Prüfungshandlungen und -berichte mit dem von der Hauptversammlung bestimmten Abschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, besprochen. Innerhalb des Aufsichtsrats erfolgte ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch. Mehrere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren getroffen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde — wie in der Vergangenheit — angesichts von nur drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet. Der Vorstand hat uns im Berichtszeitraum laufend über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage sowie bedeutende Geschäftsvorfälle, wie etwa Lizenzierungsverfahren und etwaige Risiken informiert. Mit dem Vorstand wurden die strategische Entwicklung, die aktuellen Geschäftszahlen, das Marketingkonzept, steuerliche Fragen, die rechtliche Entwicklung im Wett- und Glücksspielbereich sowie laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erörtert und diskutiert. Wir konnten uns von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte überzeugen. Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Corporate Governance Bericht entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex erstellt, um zur Transparenz beizutragen und der gestiegenen Wahrnehmung am Kapitalmarkt gerecht zu werden. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen im Geschäftsbericht 2019 des bet-at-home.com AG Konzerns. Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, als von der Hauptversammlung gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses der bet-at-home.com AG sowie des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden mit dem Abschlussprüfer besprochen. Nach Durchführung der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben und dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Zusammengefasste Lagebericht geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden. Der geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der Zusammengefasste Lagebericht und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gem. § 170 AktG haben dem Aufsichtsrat nebst den Prüfungsberichten vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Zusammengefassten Lagebericht selbst geprüft und am 26. März 2020 mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei ausführlich über das Ergebnis seiner Prüfungen. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet. Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und den Ergebnissen seiner Prüfungen zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 14.036.000,17 einen Betrag von EUR 14.036.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und EUR 0,17 auf neue Rechnung vorzutragen. Prüfung des Berichts gem. § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019 Ferner hat der Abschlussprüfer den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG („Abhängigkeitsbericht“) für das Geschäftsjahr 2019 geprüft. Der Vorstand hat im Hinblick auf die Mehrheitsbeteiligung der Betclic Everest Group SAS, Paris, an der bet-at-home.com AG den Abhängigkeitsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs.1 AktG getätigt wurden. Aufgrund der Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat der Abschlussprüfer die Überzeugung erlangt, dass der Abhängigkeitsbericht die nach § 312 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Angaben enthält und dass die Berichterstattung einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht. Da gegen den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2019 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, hat der Abschlussprüfer den in § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.” Der Abhängigkeitsbericht sowie der hierzu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen selbst geprüft und bei der Sitzung am 26. März 2020 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung. Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer beantwortet. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts ist unter der Bilanz des Jahresabschlusses und im Anhang zum Konzernabschluss wiedergegeben. Unser besonderer Dank gilt dem Vorstand der bet-at-home.com AG und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns. Sie haben durch großes Engagement und ausgezeichnete Arbeit zur positiven Entwicklung des Konzerns maßgeblich beigetragen.
Düsseldorf, im März 2020
Der Aufsichtsrat BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die bet-at-home.com AG, Düsseldorf Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Zusammengefassten Lagebericht der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scroll
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistun-gen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Der nachstehend beschriebene Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesem Sachverhalt ab. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung; 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse; 3. Verweis auf weitergehende Informationen. Regulatorische Risiken hinsichtlich der Geschäftstätigkeit des Konzerns Sachverhalt und Problemstellung Das Geschäftsmodell des Konzerns ist unverändert grundsätzlichen Risiken hinsichtlich der regulatorischen Zulässigkeit des Angebots der Leistungen des Konzerns in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming ausgesetzt. Hierbei stehen in einzelnen Ländern staatliche Monopolvorschriften, die die Zulässigkeit einer Ausübung der Geschäftstätigkeit des Konzerns in Frage stellen, im Widerspruch zu einer für die Anbieter günstigen ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 8. September 2010 grundsätzlich die Zulässigkeit einer Diskriminierung privater Anbieter von Sportwetten und Online-Gaming gegenüber staatlichen Monopolanbietern verneint, die bestehenden gesetzlichen Regelungen für eine unbestimmte Übergangszeit aber zugelassen. Soweit dies rechtlich möglich ist, strebt der Konzern die Erlangung nationaler Lizenzen an, um die Risiken hinsichtlich der Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit zu verringern. Der Konzern betreibt derzeit sein Geschäft grundsätzlich auf der Basis von in Malta (und damit in der Europäischen Union) erlangten Lizenzen und geht davon aus, dass diese dem Grunde nach wegen der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, soweit nicht in einigen EU-Staaten bereits nationale Lizenzen erlangt werden konnten. Die aktuelle regulatorische Entwicklung im Kernmarkt Deutschland lässt erkennen, dass sich der Trend zu nationalen Regelungen fortsetzt. Einzelne EU-Mitgliedsstaaten versuchen weiterhin mit regulatorischen Maßnahmen, unterstützt von technischen Providersperren, die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu unterbinden. Soweit solche Maßnahmen erfolgreich sind, beeinträchtigt dies die wirtschaftliche Lage des Konzerns. Diese Beeinträchtigungen können potentiell, soweit wichtige Märkte der Gesellschaft in erheblichem Umfang betroffen sind, die Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen. Grundsätzlich geht der Konzern von der Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit auf der Basis geltenden EU-Rechts aus und tritt allfälligen regulatorischen Einschränkungen auch auf dem Rechtsweg entgegen. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir verfolgen die rechtliche Entwicklung sowie die Rechtsprechung auf diesem Gebiet kontinuierlich. Im Rahmen der Abschlussprüfung holen wir hierzu schriftliche Beurteilungen der auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Berater des Konzerns ein. Ausführliche Besprechungen mit den gesetzlichen Vertretern, um deren Einschätzung der Entwicklung zu erheben, sowie mit dem als Anwalt auf diese Fragen spezialisierten Vorsitzenden des Aufsichtsrats der bet-at-home.com AG treten dabei neben eigene Recherchen und Beurteilungen. Wir haben uns davon überzeugt, dass sich die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG durch regelmäßige Konsultation von spezialisierten Beratern und ein regelmäßiges internes Reporting zu diesen Fragen in die Lage versetzen, die regulatorischen Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, jederzeit qualifiziert einschätzen zu können, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG die regulatorischen Risiken in angemessener Weise beobachten und, soweit dies möglich ist, auf die Entwicklung im Sinne des Konzerns einwirken. Nach unserer Auffassung zeichnen sich aktuell keine Entwicklungen ab, die die Geschäftstätigkeit des Konzerns so grundsätzlich in Frage stellen, dass dies Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Berichterstattung (über das bisherige Maß hinaus) haben müsste. Verweis auf weitergehende Informationen Eine detaillierte Darstellung der Problematik der regulatorischen Situation im Bereich Online-Sportwetten und Online-Gaming sowie der aktuellen Entwicklung ist insbesondere im Konzernanhang (Abschnitt VI.2.1.) enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Angaben: scroll
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernjahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scroll
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder den Geschäftsbetrieb einzustellen, oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scroll
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2006 als Konzernabschlussprüfer der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Pannenbäcker.
Duisburg, den 28. Februar 2020 PKF Fasselt Schlage Th. Pannenbäcker Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Harrison Wirtschaftsprüfer |
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