bet-at-home.com AG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVSEITE

Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen        
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung   0,00   1,00
II. Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen   3.771.313,19   3.771.313,19
      3.771.313,19 3.771.314,19
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände        
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 15.054.849,42     46.271.682,45
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.153.915,06     1.032.995,34
    16.208.764,48   47.304.677,79
II. Guthaben bei Kreditinstituten   9.582.163,23   11.193.081,47
      25.790.927,71 58.497.759,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten     233.789,35 187.142,28
      29.796.030,25 62.456.215,73

PASSIVSEITE

       
        Vorjahr
    EUR EUR EUR
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   7.018.000,00   7.018.000,00
II. Kapitalrücklage   7.366.000,00   7.366.000,00
III. Bilanzgewinn   14.036.000,17   47.003.241,46
      28.420.000,17 61.387.241,46
B. Rückstellungen        
Sonstige Rückstellungen     101.002,50 166.422,00
C. Verbindlichkeiten        
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   106.178,24   0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 106.178,24 (Vorjahr EUR 0,00)        
2. Sonstige Verbindlichkeiten   1.168.849,34   902.552,27
davon aus Steuern EUR 34.576,59 (Vorjahr EUR 80.346,33)     1.275.027,58 902.552,27
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 4.494,06 (Vorjahr EUR 6.831,61)        
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.021.352,50 (Vorjahr EUR 742.958,55)        
      29.796.030,25 62.456.215,73

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse   843.609,91 881.078,17
2. Sonstige betriebliche Erträge   11.979,41 19.820,83
3. Personalaufwand      
a) Löhne und Gehälter 2.353.331,05   1.909.096,38
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 123.853,20   122.110,19
davon für Altersversorgung EUR 14.040,88 (Vorjahr EUR 14.570,98)   2.477.184,25 2.031.206,57
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen   1.119.385,62 1.171.453,97
5. Erträge aus Beteiligungen   14.992.562,00 46.094.266,00
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 14.992.562,00 (Vorjahr EUR 46.094.266,00)      
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge   220.131,59 218.877,67
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00)      
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen   0,00 8.941,00
davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00)      
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   -178.045,67 159.664,86
9. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss   12.649.758,71 43.842.776,27
10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr   1.386.241,46 3.160.465,19
II. Bilanzgewinn   14.036.000,17 47.003.241,46

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die bet-at-home.com AG hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist beim Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 52673 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB aufgrund der Zulassung ihrer Aktien zu einem organisierten Markt (Frankfurter Wertpapierbörse) eine große Kapitalgesellschaft.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

In dem Jahresabschluss sind in der Gewinn- und Verlustrechnung 2019 dividendenähnliche Erträge von verbundenen maltesischen Unternehmen unter den Erträgen aus Beteiligungen ausgewiesen.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer der Sachanlagen beträgt drei bis fünf Jahre.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte in Höhe des Nennwerts. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Auf- oder Abzinsungen waren nicht erforderlich.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang).

Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich).

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 15.055 TEUR entfallen mit 14.468 TEUR auf die Dividende für 2019 der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich).

Die sonstigen Vermögensgegenstände und die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Das Grundkapital beträgt am 31. Dezember 2019 EUR 7.018.000,00 (Vorjahr: EUR 7.018.000,00) und ist in 7.018.000 Stück Inhaberaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 pro Stückaktie eingeteilt. Die Kapitalrücklage beträgt am 31. Dezember 2019 EUR 7.366.000,00 (Vorjahr: EUR 7.366.000,00). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 3.509.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.509.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar-und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit EUR 101.002,50 (Vorjahr: EUR 166.422,00) Aufwendungen aus der Rechts- und Steuerberatung sowie der Wirtschaftsprüfung. Die Rückstellungen weisen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit EUR 1.100.037,05 (Vorjahr: EUR 743.601,61) Managementboni und eine Vergütungskomponente entsprechend der Entwicklung des Aktienkurses der bet-at-home.com AG (Share Price Incentive) für die beiden Vorstandsmitglieder.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 147.496,84 (Vorjahr: EUR 159.593,72) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und unter fünf Jahren.

Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten in Höhe von EUR 843.609,91 (Vorjahr: EUR 881.078,17).

Der Personalaufwand betrifft ausschließlich die beiden Vorstandsmitglieder.

Die Erträge aus Beteiligungen resultieren aus der Dividende für 2019 der bet-at-home.com Entertainment GmbH (EUR 14.468.016,00; Vorjahr: EUR 45.617.000,00) und den dividendenähnlichen Erträgen von verbundenen maltesischen Unternehmen (EUR 524.546,00; Vorjahr: EUR 477.266,00).

IV. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer.

Die Betclic Everest Group SAS, Paris (Frankreich), stellt als Mutterunternehmen der Gesellschaft einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird.

In Deutschland und in Österreich sind Wett- und Gaminganbieter rechtlichen Angriffen mit dem Ziel des Unterlassens ihrer Tätigkeit aufgrund zahlreicher Rechtsauseinandersetzungen im Wett- und Gamingbereich ausgesetzt. Dies betrifft auch verbundene Unternehmen der bet-at-home.com AG.

Mitglieder des Vorstands waren:

  Franz Ömer, Dipl.-Ingenieur, Ansfelden/Österreich;
  Michael Quatember, Magister, Linz/Österreich.

Das Vorstandsmitglied Franz Ömer ist Mitglied des Aufsichtsrats der Athos Immobilien AG, Linz (Österreich).

Die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wurden von Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2019 mit fixen Bezügen in Höhe von 1.001 TEUR (Vorjahr: 795 TEUR) und mit variablen Bezügen in Form eines Managementbonus in Höhe von 995 TEUR (Vorjahr: 1.055 TEUR) vergütet. Darüber hinaus wurde von einer Konzerngesellschaft eine Beratungsleistung in Höhe von 400 TEUR (Vorjahr: 280 TEUR) ausbezahlt. Eine weitere variable Vergütung in Höhe von 64 TEUR (Vorjahr: 811 TEUR) hat ein Vorstandsmitglied von dem Mehrheitsaktionär erhalten.

Zufluss (in EUR) DI Franz Ömer Mag. Michael Quatember
Vorstand Vorstand
2019 2018 2019 2018
Festvergütung 581.486,43 470.000,00 420.000,00 325.000,00
Nebenleistungen 400.000,00 280.000,00 0,00 0,00
Summe 981.486,43 750.000,00 420.000,00 325.000,00
Einjährige variable Vergütung 417.907,73 452.231,42 417.907,73 452.231,42
Langfristiger Managementbonus 79.796,86 75.169,41 79.796,86 75.169,41
Aktienbasierte Vergütung 0,00 0,00 64.413,39 811.140,44
Mehrjährige variable Vergütung 79.796,86 75.169,41 144.210,25 886.309,85
Summe 497.704,59 527.400,84 562.117,98 1.338.541,27
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 1.479.191,02 1.277.400,84 982.117,98 1.663.541,27

Die Gesellschaft hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2019 Kosten einer Unfallversicherung in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) zugunsten eines Vorstandsmitglieds übernommen und trug die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von 14 TEUR (Vorjahr: 15 TEUR).

Gewährte Zuwendungen (in EUR) DI Franz Ömer
Vorstand
2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
Festvergütung 470.000,00 581.486,43 581.486,43 581.486,43
Nebenleistungen 280.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00
Summe 750.000,00 981.486,43 981.486,43 981.486,43
Einjährige variable Vergütung 417.907,73 471.500,24 0,00 573.750,00
Langfristiger Managementbonus 79.796,86 73.748,42 0,00 101.250,00
Aktienbasierte Vergütung 0,00 204.876,53 0,00 15.267.350,87
Mehrjährige variable Vergütung 79.796,86 278.624,95 0,00 15.368.600,87
Summe 497.704,59 750.125,19 0,00 15.942.350,87
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 1.247.704,59 1.731.611,62 981.486,43 16.923.837,30
Gewährte Zuwendungen (in EUR) Mag. Michael Quatember
Vorstand
2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
Festvergütung 325.000,00 420.000,00 420.000,00 420.000,00
Nebenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 325.000,00 420.000,00 420.000,00 420.000,00
Einjährige variable Vergütung 417.907,73 471.500,24 0,00 573.750,00
Langfristiger Managementbonus 79.796,86 73.748,42 0,00 101.250,00
Aktienbasierte Vergütung 64.413,39 204.876,53 0,00 9.652.486,57
Mehrjährige variable Vergütung 144.210,25 278.624,95 0,00 9.753.736,57
Summe 562.117,98 750.125,19 0,00 10.327.486,57
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 887.117,98 1.170.125,19 420.000,00 10.747.486,57

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2019 folgende Mitglieder an:

  Martin Arendts, MBL-HSG, Rechtsanwalt, Grünwald, - Vorsitzender -;
  Jean-Laurent Nabet, Vorstand, Paris/Frankreich;
  Isabelle Andres, Vorstand, Paris/Frankreich.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Martin Arendts ist Mitglied des Aufsichtsrats der FIVV Finanzinformation & Vermögensverwaltung AG, München.

Das Aufsichtsratsmitglied Isabelle Andres ist Mitglied des Aufsichtsrats der ATARI S.A., Paris (Frankreich).

Das Aufsichtsratsmitglied Jean-Laurent Nabet ist Mitglied des Aufsichtsrats der Lov Group Invest SAS, Paris (Frankreich) und der Lov Hotel Collection Holding, Paris (Frankreich).

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt im Geschäftsjahr 2019 eine feste Vergütung in Höhe von 40 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR). Frau Andres erhielt im Geschäftsjahr 2019 eine feste Vergütung in Höhe von 20 TEUR (Vorjahr: 20 TEUR). Zudem wurden notwendige Auslagen erstattet. Herr Nabet hat im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr auf seine Vergütung verzichtet.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Beteiligungen an folgenden Unternehmen gehalten:

Firma, Sitz Anteil am Kapital Eigenkapital Jahresergebnis
bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz/Österreich unmittelbar 100% 25.614.704,02 16.774.475,36
  unmittelbar 2 %    
bet-at-home.com Holding Ltd., Portomaso/Malta mittelbar 100% 4.558.239,47 17.598.240,91
bet-at-home.com Entertainment Ltd., Portomaso/Malta unmittelbar 2 % 240.000,87 13.246.742,5
  mittelbar 100%    
  unmittelbar 2 %    
bet-at-home.com International Ltd., Portomaso/Malta mittelbar 100% 4.986,36 204.638,54
bet-at-home.com Internet Ltd., Portomaso/Malta unmittelbar 2 % 99.990,57 12.875.697,61
  mittelbar 100%    
Jonsden Properties Ltd., Gibraltar mittelbar 100% 261.077,58 70.401,20

Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats wird der Vorstand der Hauptversammlung 2020 vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn 2019 eine Dividende über EUR 2,00 pro Aktie bzw. über insgesamt EUR 14.036.000,00 auszuschütten und EUR 0,17 auf neue Rechnung vorzutragen.

Mitteilungen nach § 33 Abs. 1 S. 1 WpHG im Geschäftsjahr 2019

BDL Capital Management, Paris, Frankreich, hat uns mitgeteilt, dass ihr Gesamtstimmrechtsanteil an der bet-at-home.com AG am 26. April 2019 insgesamt 4,95 % betragen hat (das entspricht 347.487 von insgesamt 7.018.000 Stimmrechten).

Darüber hinaus hat uns BDL Capital Management, Paris, Frankreich, mitgeteilt, dass ihr Gesamtstimmrechtsanteil an der bet-at-home.com AG am 16. Juli 2019 insgesamt 2,99 % betragen hat (das entspricht 210.128 von insgesamt 7.018.000 Stimmrechten).

V. Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.

VI. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine Ereignisse im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres 2019 und der Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten, die den Geschäftsverlauf oder die Lage der Gesellschaft wesentlich beeinflussen könnten.

VII. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG haben die für börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebene Erklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. Die Erklärung ist auf der Investor Relations Website www.bet-at-home.ag unter der Rubrik Corporate Governance veröffentlicht.

VIII. Bilanzeid

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Düsseldorf, den 28. Februar 2020

Dipl.-Ing. Franz Ömer

Mag. Michael Quatember

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Wert 01.01.2019 Zugänge Abgänge Wert 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen        
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung        
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.375,57 0,00 1,00 2.374,57
II. Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen        
bah Entertainment GmbH 3.771.313,19 0,00 0,00 3.771.313,19
  3.773.688,76 0,00 1,00 3.773.687,76
kumulierte Abschreibungen
Wert 01.01.2019 Zugänge Abgänge Wert 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen        
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung        
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.374,57 0,00 0,00 2.374,57
II. Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen        
bah Entertainment GmbH 0,00 0,00 0,00 0,00
  2.374,57 0,00 0,00 2.374,57
Buchwerte Abschreibungen (Zuschreibungen)
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019
EUR EUR EUR
I. Sachanlagen      
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung      
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 1,00 0,00
II. Finanzanlagen      
Anteile an verbundenen Unternehmen      
bah Entertainment GmbH 3.771.313,19 3.771.313,19 0,00
  3.771.313,19 3.771.314,19 0,00

Zusammengefasster Lagebericht 2019

A. Grundlagen des Konzerns

A.1 Geschäftsmodell

Der bet-at-home.com AG Konzern ist in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming tätig und zählt mit mehr als 5,2 Millionen registrierten Kunden zu den erfolgreichsten Anbietern Europas.

Das vielfältige Angebot auf www.bet-at-home.com umfasst Sportwetten, Casino, Poker, Games und Virtual Sports. Allein das Sportwettenangebot umfasste im Geschäftsjahr 2019 über 472.000 Events zu mehr als 80 Sportarten. bet-at-home verfügt über Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Malta und Gibraltar. Zum 31. Dezember 2019 trugen 288 Mitarbeiter zur erfolgreichen Entwicklung des Konzerns bei.

Neben einigen Ländern Osteuropas sind insbesondere der deutschsprachige Raum und einzelne Länder Westeuropas Märkte von zentraler Bedeutung.

Über seine maltesischen Gesellschaften hält der Konzern verschiedene Lizenzen für Online-Sportwetten und Online-Gaming. Diese Lizenzen berechtigen das Unternehmen in den Absatzmärkten Deutschland, Westeuropa, Osteuropa und in weiteren Ländern jeweils zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Online-Sportwetten und Online-Gaming.

Die Konzernstruktur des bet-at-home.com AG Konzerns im Detail

Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, als Muttergesellschaft notiert im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Marktsegment Prime Standard. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den mittelbaren Beteiligungsunternehmen betrieben.

Die bet-at-home.com AG hält 100 % an der bet-at-home.com Entertainment GmbH. Dieses Unternehmen mit Sitz in Linz (Österreich) ist vor allem für den ständigen Technologietransfer innerhalb des Konzerns sowie für die Weiterentwicklung der selbst erstellten Software verantwortlich und erbringt Dienstleistungen für die operativen maltesischen Gesellschaften. Über die bet-at-home.com Holding Ltd. mit Sitz in Malta hält das Unternehmen seine internationalen Lizenzen für Online-Sportwetten und Online-Gam ing.

Seit 2009 ist die bet-at-home.com AG Teil der Betclic Everest Group SAS, Paris, einer französischen Gruppe im Bereich Online-Gaming und Online-Sportwetten.

A.2 Entwicklungstätigkeiten

Zu den wichtigsten Assets im Konzern gehört eine funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software, die seit Anbeginn ständig intern ausgebaut und weiterentwickelt wird. Im Geschäftsjahr 2019 lag der Fokus der Softwareentwicklung auf „Seamless-Wallet" Lösungen, die aus Kundensicht den Transfer zwischen unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten einerseits sowie die Implementierung innovativer Produktlösungen andererseits in der Zukunft ermöglichen. Um die IT-Organisa-tion gesamt weiter zu entwickeln sowie die Innovationsprozesse und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, wurde darüber hinaus im Geschäftsjahr 2019 ein umfassendes IT-Projekt zur Implementierung agiler Prozessabläufe gestartet. Parallel wurden Sportwetten- und Casino-Produkte für die Mobile- und Desktop-Plattform laufend ausgebaut und optimiert. Der wesentliche Faktoreinsatz in diesem Bereich sind die IT-Mitarbeiter selbst.

B. Wirtschaftsbericht

B.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Aus den bisherigen Erfahrungen in wesentlichen Märkten der Konzerngesellschaften lässt sich ableiten, dass die Geschäftsentwicklung im Online-Sportwetten- und Online-Gaming-Bereich weitestgehend unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in dem jeweiligen Markt ist.

Der Vorstand geht davon aus, dass sich der Gesamtmarkt für Glücksspiele auch in Zukunft langfristig positiv entwickeln wird, wobei das Online-Segment weiter an Bedeutung gewinnen wird. Hierbei werden insbesondere die Durchdringung der Zielgruppe mit mobilen Endgeräten, Mobile-Gaming als innovativer Vertriebskanal sowie demographische Trends und eine zunehmende Online-Affinität als fördernde Faktoren zum Tragen kommen. Den vorgenannten Chancen steht das Risiko gegenüber, dass einzelne Staaten das Angebot bzw. einzelne Produktsegmente privater Glückspielanbieter aussperren. In einzelnen Ländern sind derartige europarechtswidrige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen.

B.2 Geschäftsverlauf

(1) Highlights im Geschäftsjahr 2019

bet-at-home feierte im Dezember 2019 sein 20-jähriges Bestehen in einer nach wie vor dynamischen Branche - vor allem in Europa ist das Marktwachstum der Sportwetten- und Gamingbranche stark von der nachhaltigen Entwicklung des Online-Markts geprägt. Im Geschäftsjahr 2019 hat der bet-at-home.com AG Konzern erneut seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt und abermals das höchste Spielvolumen der Unternehmensgeschichte in Höhe von mehr als 3,2 Mrd. EUR erzielen können. Der Brutto-Wett- und Gamingertrag lag bei 143,3 Mio. EUR und somit nahezu exakt auf dem Vorjahresver-gleichswert (143,4 Mio. EUR).

Aufgrund des Fehlens eines sportlichen Großereignisses setzte bet-at-home im Geschäftsjahr 2019 den Marketingschwerpunkt des Jahres auf den Start der europäischen Fußball-Ligen nach der Sommerpause und weitete das Engagement im europäischen Spitzensport auf weitere Kooperationen im Eishockey, Volleyball, Beachvolleyball und Basketball aus. Insgesamt lagen die Marketingaufwendungen im Geschäftsjahr 2019 mit 39,8 Mio. EUR über dem Wert der Vorjahresvergleichsperiode, wodurch mehr in die Steigerung der Markenbekanntheit investiert wurde als im Jahr der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 (Vorjahr: 38,3 Mio. EUR).

Durch die gesteigerten Investitionen in die Markenbekanntheit liegt das EBITDA im Geschäftsjahr 2019 bei 35,2 Mio. EUR und somit um 1,0 Mio. EUR unter dem Referenzwert der Vorjahresperiode (36,2 Mio. EUR).

Als Ergebnis einer steuerlichen Betriebsprüfung führten Körperschaftsteuernachzahlungen in Österreich aus zu ändernden Konzernverrechnungen und korrespondierend dazu Körperschaftsteuerrückfor-derungen in Malta zu einer Netto-Mehrbelastung von 13,9 Mio. EUR an Ertragsteuern. Neben dem von der steuerlichen Betriebsprüfung abgedeckten Prüfungszeitraum wurden im Geschäftsjahr 2019 sämtliche Veranlagungsjahre bis einschließlich 2019 vollständig GuV-wirksam angepasst. Diese Belastung führte zu einer Konzernsteuerquote von 45,7 % (Vorjahr: 6,8 %), wobei die um Einmaleffekte aus der steuerlichen Betriebsprüfung bereinigte Konzernsteuerquote für das Geschäftsjahr 2019 18,2 % beträgt.

Laufende Innovationen auf den mobilen Plattformen und Apps sowie die Optimierung des Angebots für mobile Endgeräte stehen im operativen Engagement klar im Vordergrund, wodurch zum Ende des Geschäftsjahres 2019 bereits 60 % des Brutto-Wett- und Gamingertrags über mobile Endgeräte erwirtschaftet werden konnte.

(2) Personal- und Sozialbereich

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Vorstand) im Konzern beträgt im Geschäftsjahr 2019.292 (Vorjahr: 304). Zum Bilanzstichtag 2019 beschäftigte der Konzern 288 Mitarbeiter (Vorjahr: 301). Die zielorientierte Personalentwicklung verbunden mit der Rekrutierung von fachlich hochqualifizierten Mitarbeitern ist die Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Konzerns. Darüber hinaus gilt die intensive fachliche Weiterbildung als zentraler Grundstein des Erfolgs.

B.3 Lage des Konzerns

Die Positionierung des Konzerns und insbesondere der Marke bet-at-home konnte auch im Geschäftsjahr 2019 weiter ausgebaut werden. Dies messen wir insbesondere daran, dass die Anzahl der registrierten Kunden im Geschäftsjahr 2019 auf mehr als 5,2 Millionen (Vorjahr: 5,0 Millionen) zugenommen hat.

B.3.1 Ertragslage

Der Bruttoertrag aus Online-Sportwetten (Wetteinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) liegt im Geschäftsjahr 2019 mit 59,0 Mio. EUR knapp unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 60,5 Mio. EUR).

Der Bruttoertrag aus Online-Gaming (Gamingeinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr vor allem aufgrund der gestiegenen Gamingeinsätze auf 84,3 Mio. EUR (Vorjahr: 82,8 Mio. EUR). Online-Gaming beinhaltet die Produkte Casino, Poker, Games und Virtual Sports.

Somit belaufen sich die Brutto-Wett- und Gamingerträge im Geschäftsjahr 2019 auf 143,3 Mio. EUR und damit auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 143,4 Mio. EUR), womit die Prognose zum Geschäftsjahr 2019 am oberen Ende der Bandbreite überschritten wurde. Der Brutto-Wett- und Gamingertrag stellt dabei einen sehr wesentlichen finanziellen Leistungsindikator für den Konzern dar.

Unter Berücksichtigung der Wettsteuern und Glücksspielabgaben sowie der steuerlichen Belastungen im Rahmen der Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2019 ein Netto-Gaming-Ertrag von 117,5 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 115,1 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr 2019 stellt sich die Ertragslage wie folgt dar:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Brutto-Wett- und Gamingerträge 143.289 143.351
Betriebsleistung 118.854 116.199
EBT (Earnings Before Taxes) *) 33.105 34.995
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) **) 33.243 34.946
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) ***) 35.173 36.220

*) entspricht dem Ergebnis vor Steuern gemäß Gewinn- und Verlustrechnung

**) EBT abzüglich Finanzergebnis gemäß Gewinn- und Verlustrechnung

***) EBIT zuzüglich Abschreibungen gemäß Gewinn- und Verlustrechnung

Die im Vorjahr prognostizierte Ergebniserwartung von 29 Mio. EUR bis 33 Mio. EUR EBITDA konnte damit übertroffen werden.

Durch die Erstanwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 ergeben sich zusätzliche Abschreibungen für Nutzungsrechte (right-of-use assets) sowie Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten. Die Aktivierung der Leasingverbindlichkeiten aus IFRS 16 mindert analog den sonstigen betrieblichen Aufwand im Vergleich zu den Vorjahren (Mietaufwendungen) und wirkt demnach entlastend auf das EBITDA. Ohne die Erstanwendung von IFRS 16 wäre das EBITDA somit um 950 TEUR niedriger gewesen.

Die Erstanwendung von IFRS 16 hat keine Auswirkung auf den Brutto-Wett- und Gamingertrag als bedeutsamsten Leistungsindikator.

Die in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren bzw. Wettsteuern und Glücksspielabgaben haben das Geschäftsjahr 2019 mit 20.935 TEUR (Vorjahr: 20.953 TEUR) ergebnismindernd beeinflusst. Darüber hinaus führen Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen zu einer Ergebnisbelastung in Höhe von 4.884 TEUR (Vorjahr: 7.273 TEUR).

Der Werbeaufwand hat sich im Geschäftsjahr 2019 auf 39.847 TEUR erhöht (Vorjahr: 38.327 TEUR). Der Personalaufwand steigerte sich im Geschäftsjahr 2019 um 1.243 TEUR auf 19.969 TEUR, wobei diese Erhöhung im Wesentlichen auf Gehaltssteigerungen zurückzuführen ist.

B.3.2 Finanzlage

Zum 31. Dezember 2019 stellte sich die Finanzlage wie folgt dar:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Ergebnis vor Steuern 33.105 34.995
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 29.884 24.809
+ Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.456 -660
+ Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -46.446 -52.635
= Zahlungswirksame Veränd. des Finanzmittelbestands aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit -19.018 -28.487
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 68.774 97.261
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode 49.756 68.774

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gibt die Dividendenzahlung an die Anteilseigner der Konzernobergesellschaft wieder.

Der Konzern war jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

B.3.3 Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2019 stellt sich die Vermögenslage wie folgt dar:

Vermögen 31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte 8.172 3.406
Kurzfristige Vermögenswerte    
Forderungen aus Steuern 23.685 13.139
Eigene Vorauszahlungen 1.886 1.533
Sonstige Forderungen & Vermögenswerte 6.680 6.963
Kurzfristige Termineinlagen 5.000 9.525
Liquide Mittel 49.756 68.774
  95.179 103.339

Der Rückgang der liquiden Mittel in absoluten Zahlen resultiert im Wesentlichen aus der Ausschüttung einer Dividende im Mai 2019 in Höhe von 45.617 TEUR, somit 6,50 EUR (Vorjahr: 7,50 EUR) pro Aktie.

Eigen- und Fremdkapital 31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Konzerneigenkapital 41.635 69.288
Langfristige Schulden (Rückstellungen) 2.633 49
Kurzfristige Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) 50.912 34.003
  95.179 103.339

Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2019 beträgt 43,7 % (Vorjahr: 67,0 %).

Die langfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 2.566 TEUR (Erstanwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019) sowie Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern in Höhe von 66 TEUR (Vorjahr: 49 TEUR).

Die kurzfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.168 TEUR (Vorjahr: 3.303 TEUR), Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 32.059 TEUR (Vorjahr: 16.534 TEUR), kurzfristige Rückstellungen in Höhe von 1.608 TEUR (Vorjahr: 2.639 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15) in Höhe von 7.354 TEUR (Vorjahr: 7.705 TEUR), Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 in Höhe von 845 TEUR (Erstanwendung von IFRS 16 per 1. Januar 2019) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 4.877 TEUR (Vorjahr: 3.822 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt.

B.3.4 Gesamtbeurteilung der Lage des Konzerns

Die sich aus der steuerlichen Betriebsprüfung in Österreich ergebenden Körperschaftsteuernachzahlungen haben das Geschäftsjahr 2019 negativ beeinflusst. Die aus der Betriebsprüfung erforderlichen Änderungen des Konzernverrechnungspreissystems führen künftig zu einer höheren Konzern-Körper-schaftsteuerquote. Dennoch stellt sich die wirtschaftliche Lage des Konzerns aus Sicht des Vorstands insgesamt sehr positiv dar.

C. Nachtragsbericht

Es gab keine Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres.

D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

D.1 Prognosebericht

Die Marke bet-at-home wird weiter international kostengünstig mit innovativen Marketingstrategien ausgebaut. Abhängig von der Entwicklung des regulatorischen Umfelds in den jeweiligen Ländern wird in allen Teilmärkten intensiv daran gearbeitet, die Marktanteile weiter zu erhöhen.

Auf Basis der oben stehend in Abschnitt B.1 dargestellten Annahmen und Prämissen geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 von folgender Entwicklung aus:

Der Vorstand rechnet aus derzeitiger Sicht im Geschäftsjahr 2020 mit einem Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 120 Mio. EUR und 132 Mio. EUR, wobei der Rückgang zum Brutto-Wett- und Gamingertrag im Geschäftsjahr 2019 insbesondere auf den Wegfall wesentlicher Teile des schweizer Markts und des deutlichen Rückgangs des polnischen Markts zurückzuführen ist. Ein etwaiger Umsatzrückgang aus regulatorischen Änderungen in Deutschland ist aktuell nicht abzuschätzen und daher nicht berücksichtigt.

Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet der Vorstand ein EBITDA zwischen 23 Mio. EUR und 27 Mio. EUR.

Im Geschäftsjahr 2020 soll die Mitarbeiterzahl im Konzern auf etwa 305 Mitarbeiter bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 ansteigen.

Der Vorstand geht von keinen negativen Auswirkungen durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit") aus, zumal Gesellschaften des Konzerns über Lizenzen im Vereinigten Königreich verfügen.

D.2 Chancenbericht

Innerhalb der letzten zehn Jahre erzielte der europäische Markt für Online-Glückspiel weltweit das größte Wachstum und soll auch weiterhin um 7 % pro Jahr bis 2024 zulegen. Dies wurde in diversen Studien von H2 Gambling Capital auch im Jahr 2019 erneut belegt. Laut den aktuellen Studien soll dieser Trend vor allem durch die breite Akzeptanz zum Konsum im Internet sowie die globale Durchdringung mobiler Anwendungen sowie demographischen Trends auch weiterhin anhalten und der konjunkturunabhängigen Glückspielbranche zu weiterhin nachhaltigem Wachstum in den folgenden Jahren verhelfen.

D.3 Risikobericht

Eine eingehende Erläuterung der Entwicklung der steuerrechtlichen und regulatorischen Risiken, der Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie der finanziellen Risiken erfolgt im Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 (Abschnitt „VI.2. Risikobericht"), worauf explizit verwiesen wird.

D.3.1 Risikomanagementsystem

Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Zusätzlich kommen vielfältige, teilweise automatisierte Softwaresysteme zum Einsatz.

Zur Risikosteuerung werden beispielsweise laufend Bonitätsbeurteilungen und Risikosystemprüfungen in Form von Kreditkartenprüfungen, Auszahlungskontrollen sowie Analysen des Spielerverhaltens durchgeführt. Darüber hinaus wurden Controllingaktivitäten in den Teilbereichen Marketing, Partnerprogramm, Paymentsysteme und Konzernverrechnung weiter intensiviert. Zur Reduzierung der rechtlichen Risiken und zur Berücksichtigung des komplexen regulatorischen Umfelds wird auf namhafte externe Rechtsberater zurückgegriffen.

Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifizert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und berichtet.

D.3.2 Konzernrechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im bet-at-home.com AG Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen. Seit dem Bilanzstichtag haben sich keine maßgeblichen Änderungen ergeben.

Die Verantwortung für das zur Risikoabsicherung erforderliche interne Kontroll- und Risikomanagement-system liegt beim Vorstand der bet-at-home.com AG, der den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme anhand spezifischer Anforderungen im Konzern ausgestaltet und überwacht. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems.

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist durch Konsolidierungs- und Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns gewährleistet, dass Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.

E. Erläuterungen zum Jahresabschluss der bet-at-home.com AG

Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Abweichungen von den im Konzernabschluss anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sind nicht wesentlich.

Vorliegend ist der Lagebericht der bet-at-home.com AG mit dem Konzernlagebericht des bet-at-home.com AG Konzerns zusammengefasst. Die bet-at-home.com AG ist als Managementholding des bet-at-home.com AG Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns abhängig. Diese sind im vorliegenden Zusammengefassten Lagebericht beschrieben.

E.1 Ertragslage der bet-at-home.com AG

2019 2018 Veränderung
TEUR TEUR TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 844 881 -37 -4,3
Sonstige betriebliche Erträge 12 20 -8 -39,6
Ordentliche betriebliche Erträge 856 901 -45 -5,0
Personalaufwand 2.477 2.031 446 22,0
Verwaltungsaufwand 1.119 1.171 -52 -4,4
  3.597 3.203 394 12,3
Betriebsergebnis -2.741 -2.302 -439 19,1
Erträge aus Beteiligungen 14.993 46.094 -31.102 -67,5
Zinserträge 220 219 1 0,6
Zinsaufwendungen 0 9 -9 -100,0
Finanzergebnis 15.213 46.304 -31.092 -67,1
Ergebnis vor Ertragsteuern 12.472 44.002 -31.531 -71,7
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -178 160 -338 -211,5
Jahresüberschuss 12.650 43.843 -31.193 -71,1

Die Ertragslage der bet-at-home.com AG ist bestimmt von den hohen Dividendenausschüttungen ihrer Tochtergesellschaft bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich). Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Managementumlagen auf Tochtergesellschaften.

Der Personalaufwand betrifft ausschließlich die beiden Vorstandsmitglieder der Gesellschaft.

E.2 Vermögenslage der bet-at-home.com AG

31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Anlagevermögen            
Finanzanlagen 3.771 12,7 3.771 6,0 0 0,0
Umlaufvermögen            
Sonstige Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten 1.388 4,7 1.220 2,0 168 13,7
Forderungen verbundene Unternehmen 15.055 50,5 46.272 74,1 -31.217 -67,5
Liquide Mittel 9.582 32,2 11.193 17,9 -1.611 > 100
26 025   87,3 58.685 94,0 -32.660 -55,7
  29.796 100,0 62.456 100,0 -32.660 -52,3

Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich).

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 15.055 TEUR entfallen mit 14.468 TEUR auf die Dividende der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich), für 2019.

E.3 Finanzlage der bet-at-home.com AG

31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
TEUR TEUR % TEUR % TEUR %
Eigenkapital 28.420 95,4 61.387 98,3 -32.967 -53,7
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen            
Lieferanten 106 0,4 0 0,0 106  
Rückstellungen 101 0,3 166 0,3 -65 -39,3
Sonstige kurzfristige Passiva 1.169 3,9 903 1,4 266 29,5
  29.796 100,0 62.456 100,0 -32.660 -52,3

F. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Frei verfügbare Mittel wurden in Festgeldanlagen investiert. In der Verwendung dieser Finanzinstrumente sieht der Konzern ein sehr geringes Risiko.

G. Vergütungsbericht

G.1 Vorstand

Vergütungsstruktur

Struktur und Höhe der Vorstandsbezüge legt der Aufsichtsrat fest. Von der Einrichtung eines gesonderten Personalausschusses wurde abgesehen, da der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern besteht und es daher eines solchen Ausschusses nicht bedarf.

Die Angemessenheit der festgelegten Vorstandsvergütung wird regelmäßig überprüft. Für die Beurteilung werden zum einen der Umfang der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder, zum anderen Faktoren wie die Größe des Unternehmens, seine Vermögens-, Finanz-und Ertragslage sowie seine Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsaussichten herangezogen.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder, soweit sie teils von der bet-at-home.com AG und teils von einer Tochtergesellschaft gewährt wird, besteht aus folgenden Komponenten:

- Erfolgsunabhängige Komponenten;
- Erfolgsabhängige Jahresboni mit langfristiger Anreizwirkung bzw. mehrjähriger Bemessungsgrundlage;
- Variable Vergütungskomponenten in Abhängigkeit zum Aktienkurs der bet-at-home.com AG;
- Nebenleistungen.

Die Gewährung und Höhe der einzelnen Vergütungsbestandteile, insbesondere von Boni und weiteren erfolgsbezogenen Komponenten, an die jeweiligen Vorstandsmitglieder richtet sich nach den ihnen übertragenen Funktionen und Aufgabenbereichen.

a) Erfolgsunabhängige Komponenten

Als erfolgsunabhängiger Bestandteil wird ein monatliches Festgehalt gezahlt.

b) Erfolgsabhängige Jahresboni mit langfristiger Anreizwirkung bzw. mehrjähriger Bemessungsgrundlage

Die Erfolgsbezogenheit der Jahresboni richtet sich auf Finanzkennzahlen gemäß dem Konzernabschluss. Bezug genommen wird dabei auf den erzielten Brutto-Wett- und Gamingertrag als bedeutsamster Leistungsindikator sowie auf das Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern (EBITDA). Die Zielerreichung richtet sich aufgrund dieser Parameter nach dem Erreichen der für mehrere Jahre im Vorhinein festgelegten Planziele. Die Ertrags- und Ergebnisziele sind dabei dergestalt verknüpft, dass beide Parameter jeweils ein Mindestziel überschreiten müssen, um insgesamt zu einem Bonusanspruch zu führen.

Jahresboni gelangen nach Ablauf eines Geschäftsjahres nicht vollständig zur Auszahlung, sondern ein Teil wird nur dann ausbezahlt, wenn auch im Folgejahr die zu Beginn des ersten Jahres festgelegte Planziele erreicht werden.

Die Berechnung der variablen Vergütung erfolgt auf der Grundlage eines Sockelbetrags im Rahmen eines Zielerreichungskorridors von 70 % bis 150 %. Bei 150 % liegt damit auch die betragsmäßige Höchstgrenze. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele ist ausgeschlossen.

Zur detaillierten Darstellung der ergebnisabhängigen und ergebnisunabhängigen Vergütungsbestandteile wird explizit auf die Darstellung der Vorstandsvergütung im Konzernanhang (Abschnitt „VI.3. Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen") verwiesen.

c) Variable Vergütungskomponente in Abhängigkeit zum Aktienkurs der bet-at-home.com AG

Entstehung und Höhe dieser variablen Vergütungskomponente hängen davon ab, dass in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils ein bestimmtes Niveau des Aktienkurses der Aktien der bet-at-home.com AG überschritten wird (Sockelbetrag). Die Vergütung ist in jedem Jahr mit dem zehnfachen der jährlichen Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds beschränkt. Es ist vertraglich Vorsorge getroffen, dass keine weitere Zahlung im Rahmen dieser Vergütungskomponente zu leisten ist, sofern das jeweilige Mitglied des Vorstands vor einem jährlichen Zahlungstermin der Vergütung ohne wichtigen Grund von seinem Mandat zurücktritt.

d) Nebenleistungen

Darüber hinaus wurde von einer Konzerngesellschaft eine Vergütung für Beratungsleistungen in Höhe von 400 TEUR gezahlt.

Die Gesellschaft hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2019 Kosten einer Unfallversicherung in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) zugunsten eines Vorstandsmitglieds übernommen und trug die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von 1,53 % des Bruttobezugs. Weitere Nebenleistungen, insbesondere Dienstfahrzeuge, werden nicht gewährt.

Im Geschäftsjahr 2019 gewährte Zuwendungen und Zuflüsse

Insoweit verweisen wir auf die Darstellung im Anhang zum Konzernabschluss.

G.2 Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 beginnend ab dem 1. Januar 2017 für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von 20.000,00 EUR, zahlbar einen Monat nach Ablauf des Geschäftsjahres.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von 40.000,00 EUR pro Jahr. Zudem werden notwendige Auslagen und Mehrwertsteuer erstattet.

Einzelheiten zur gewährten Vergütung ergeben sich aus dem Anhang zum Konzernabschluss.

H. Übernahmerechtliche Zusatzangaben (§ 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB)

Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals der Muttergesellschaft sowie die Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, ergeben sich aus dem Konzernanhang (Abschnitt V.2 Ziffer (16) und Abschnitt I.), da entsprechende Angaben dort zu machen sind.

Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Muttergesellschaft gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes (§ 84 AktG).

Der Vorstand der Muttergesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 3.509.000,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.509.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Des Weiteren ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals, d. h. von 701.800,00 EUR, zu erwerben. Die zu erwerbenden Aktien dürfen - zusammen mit anderen eigenen Aktien - zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden.

I. Hinweis zur Erklärung zur Unternehmensführung für die bet-at-home.com AG gemäß § 289f HGB und den Konzern gemäß § 315d HGB sowie zum Corporate Governance Bericht

Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https://www.bet-at-home.ag/de/corporategovernance abrufbar. Dort wird auch insgesamt über die Corporate Govemance berichtet.

J. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Der Unternehmenserfolg von bet-at-home spiegelt sich nicht nur in finanziellen Kennzahlen, sondern auch in nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wider. Sie betreffen neben dem Bestand und dem Zuwachs an registrierten Usern auch technologische Entwicklungen. Diese Aspekte sind nach Überzeugung von bet-at-home wesentliche Bausteine einer zukunftsweisenden Positionierung im internationalen Wettbewerbsumfeld.

Zum 31. Dezember 2019 verzeichnete der Konzern insgesamt 5.238.789 (Vorjahr: 5.046.358) registrierte User. Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete bet-at-home 192.431 (Vorjahr: 217.664) Neuregistrierungen.

Der Bedarf an zusätzlichen Mitarbeitern in der IT-Abteilung ist auf die konsequente Weiterentwicklung der selbst erstellten Software zurückzuführen. Die hohen Standards an funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software sowie die intern entwickelten Innovationen zählen zu den wichtigsten Assets innerhalb des Konzerns. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Software werden die Arbeitsleistungen für jeden Mitarbeiter von Projektteams einzeln bewertet und erfasst, um die IT-Projektstunden nachhaltig planen und evaluieren zu können. Im Geschäftsjahr 2019 wurden etwa 212.000 Projektstunden für IT-Entwicklungen aufgewendet (Vorjahr: 220.000).

K. Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Wir erklären gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.

 

Düsseldorf, den 28. Februar 2020

Dipl.-Ing. Franz Ömer

Mag. Michael Quatember

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch im vergangenen Geschäftsjahr 2019 hat sich das Geschäft des bet-at-home.com AG Konzerns erfolgreich entwickelt. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 2019 konnte erneut die Auszahlung einer Dividende beschlossen werden. Der Erfolg und die Bekanntheit der Marke zeigen sich auch an mehr als 5,2 Millionen registrierten Kunden.

Der Aufsichtsrat hat diese erfreuliche Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns begleitet. Er ist seinen Aufgaben und Verpflichtungen nach Gesetz und Satzung nachgekommen und hat die Arbeit des Vorstandes der bet-at-home.com AG regelmäßig überwacht und beratend unterstützt.

Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG trat am 18. März 2019 in Frankfurt am Main, am 22. Mai 2019 in Frankfurt am Main, am 16. Juli 2019 in Linz, am 29. Oktober 2019 in Frankfurt am Main und am 17. Dezember 2019 in Frankfurt am Main zu Sitzungen zusammen, bei denen insbesondere die Unternehmensstrategie mit dem Vorstand erörtert wurde. Bei der Aufsichtsratssitzung am 26. März 2020 (Telefonkonferenz aufgrund von Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19) wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Zusammengefasste Lagebericht, der Abhängigkeitsbericht und die Prüfungshandlungen und -berichte mit dem von der Hauptversammlung bestimmten Abschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, besprochen.

Innerhalb des Aufsichtsrats erfolgte ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch. Mehrere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren getroffen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde — wie in der Vergangenheit — angesichts von nur drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet.

Der Vorstand hat uns im Berichtszeitraum laufend über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage sowie bedeutende Geschäftsvorfälle, wie etwa Lizenzierungsverfahren und etwaige Risiken informiert. Mit dem Vorstand wurden die strategische Entwicklung, die aktuellen Geschäftszahlen, das Marketingkonzept, steuerliche Fragen, die rechtliche Entwicklung im Wett- und Glücksspielbereich sowie laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erörtert und diskutiert. Wir konnten uns von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte überzeugen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Corporate Governance Bericht entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex erstellt, um zur Transparenz beizutragen und der gestiegenen Wahrnehmung am Kapitalmarkt gerecht zu werden. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen im Geschäftsbericht 2019 des bet-at-home.com AG Konzerns.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, als von der Hauptversammlung gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses der bet-at-home.com AG sowie des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden mit dem Abschlussprüfer besprochen. Nach Durchführung der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben und dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Zusammengefasste Lagebericht geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden.

Der geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der Zusammengefasste Lagebericht und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gem. § 170 AktG haben dem Aufsichtsrat nebst den Prüfungsberichten vorgelegen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Zusammengefassten Lagebericht selbst geprüft und am 26. März 2020 mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei ausführlich über das Ergebnis seiner Prüfungen.

Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.

Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet.

Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und den Ergebnissen seiner Prüfungen zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 14.036.000,17 einen Betrag von EUR 14.036.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und EUR 0,17 auf neue Rechnung vorzutragen.

Prüfung des Berichts gem. § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019

Ferner hat der Abschlussprüfer den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG („Abhängigkeitsbericht") für das Geschäftsjahr 2019 geprüft. Der Vorstand hat im Hinblick auf die Mehrheitsbeteiligung der Betclic Everest Group SAS, Paris, an der bet-at-home.com AG den Abhängigkeitsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs.1 AktG getätigt wurden.

Aufgrund der Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat der Abschlussprüfer die Überzeugung erlangt, dass der Abhängigkeitsbericht die nach § 312 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Angaben enthält und dass die Berichterstattung einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht.

Da gegen den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2019 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, hat der Abschlussprüfer den in § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.”

Der Abhängigkeitsbericht sowie der hierzu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen selbst geprüft und bei der Sitzung am 26. März 2020 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung. Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer beantwortet.

Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts ist unter der Bilanz des Jahresabschlusses und im Anhang zum Konzernabschluss wiedergegeben.

Unser besonderer Dank gilt dem Vorstand der bet-at-home. com AG und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns. Sie haben durch großes Engagement und ausgezeichnete Arbeit zur positiven Entwicklung des Konzerns maßgeblich beigetragen.

 

Düsseldorf, im März 2020

Der Aufsichtsrat

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die bet-at-home.com AG, Düsseldorf

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Zusammengefassten Lagebericht der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
- vermittelt der beigefügte Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Der nachstehend beschriebene Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesem Sachverhalt ab.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung;

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse;

3. Verweis auf weitergehende Informationen.

Werthaltigkeit der Finanzanlage/Regulatorische Risiken hinsichtlich der Geschäftstätigkeit des Konzerns

Sachverhalt und Problemstellung

Bestimmend für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist der wirtschaftliche Erfolg ihrer Tochtergesellschaften. Die wirtschaftliche Lage der Tochtergesellschaften wirkt sich über die Frage der Werthaltigkeit der Finanzanlage (Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich)) und deren Fähigkeit zur Leistung einer den Erwartungen entsprechenden Gewinnausschüttung unmittelbar auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aus.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesellschaften - und damit des Konzerns insgesamt - ist hierbei unverändert grundsätzlichen Risiken hinsichtlich der regulatorischen Zulässigkeit des Angebots der Leistungen des Konzerns in den Bereichen Sportwetten und eGaming ausgesetzt. Hierbei stehen in einzelnen Ländern staatliche Monopolvorschriften, die die Zulässigkeit einer Ausübung der Geschäftstätigkeit des Konzerns in Frage stellen, im Widerspruch zu einer für die Anbieter günstigen ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 8. September 2010 grundsätzlich die Zulässigkeit einer Diskriminierung privater Anbieter von Online-Sportwetten und Online-Gaming gegenüber staatlichen Monopolanbietern verneint, die bestehenden gesetzlichen Regelungen für eine unbestimmte Übergangszeit aber zugelassen.

Soweit dies rechtlich möglich ist, strebt der Konzern die Erlangung nationaler Lizenzen an, um die Risiken hinsichtlich der Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit zu verringern. Die Gesellschaft betreibt derzeit ihr Geschäft grundsätzlich auf der Basis von in Malta (und damit in der Europäischen Union) erlangten Lizenzen und geht davon aus, dass diese dem Grunde nach wegen der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, soweit nicht in einigen EU-Staaten bereits nationale Lizenzen erlangt werden konnten. Die aktuelle regulatorische Entwicklung im Kernmarkt Deutschland lässt erkennen, dass sich der Trend zu nationalen Regelungen fortsetzt.

Einzelne EU-Mitgliedsstaaten versuchen weiterhin mit regulatorischen Maßnahmen, unterstützt von technischen Providersperren, die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu unterbinden. Soweit solche Maßnahmen erfolgreich sind, beeinträchtigt dies die wirtschaftliche Lage des Konzerns. Diese Beeinträchtigungen können potentiell, soweit wichtige Märkte der Gesellschaft in erheblichem Umfang betroffen sind, die Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen. Grundsätzlich geht der Konzern von der Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit auf der Basis geltenden EU-Rechts aus und tritt allfälligen regulatorischen Einschränkungen auch auf dem Rechtsweg entgegen.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir verfolgen die rechtliche Entwicklung sowie die Rechtsprechung auf diesem Gebiet kontinuierlich. Im Rahmen der Abschlussprüfung holen wir hierzu schriftliche Beurteilungen der auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Berater des Konzerns ein. Ausführliche Besprechungen mit den gesetzlichen Vertretern, um deren Einschätzung der Entwicklung zu erheben, sowie mit dem als Anwalt auf diese Fragen spezialisierten Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft treten dabei neben eigene Recherchen und Beurteilungen.

Wir haben uns davon überzeugt, dass sich die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG durch regelmäßige Konsultation von spezialisierten Beratern und ein regelmäßiges internes Reporting zu diesen Fragen in die Lage versetzen, die regulatorischen Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, jederzeit qualifiziert einschätzen zu können, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können.

Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG die regulatorischen Risiken in angemessener Weise beobachten und, soweit dies möglich ist, auf die Entwicklung im Sinne der Gesellschaft einwirken. Nach unserer Auffassung zeichnen sich aktuell keine Entwicklungen ab, die die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft so grundsätzlich in Frage stellen, dass dies Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Berichterstattung (über das bisherige Maß hinaus) haben müsste.

Verweis auf weitergehende Informationen

Eine detaillierte Darstellung der Problematik der regulatorischen Situation im Bereich Online-Sportwetten und Online-Gaming sowie der aktuellen Entwicklung ist insbesondere im Konzernanhang (Abschnitt VI.2.1.) enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Zusammengefassten Lagebericht enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss (§ 297 Abs. 2 Satz 4 HGB) und zum Konzernlagebericht (§ 315 Abs. 1 Satz 5 HGB). Die sonstigen Informationen umfassen darüber hinaus die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

- wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde-liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
- beurteilen wir den Einklang des Zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2006 als Abschlussprüfer der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Pannenbäcker.

 

Duisburg, den 28. Februar 2020

PKF Fasselt Schlage
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

Th. Pannenbäcker

Wirtschaftsprüfer

Prof. Dr. Harrison

Wirtschaftsprüfer