bet-at-home.com AG

Düsseldorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021

bet-at-home.com AG, Düsseldorff

Vermögenswerte

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Anhang Nr. 31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
A. Langfristige Vermögenswerte
1. Immaterielle Vermögenswerte (9) 850 882
2. Geschäfts- oder Firmenwert (10) 1.369 1.369
3. Geleaste Bürogebäude (11) 1.629 2.499
4. Sachanlagen (12) 3.089 2.617
5. Aktive latente Steuern (13) 1.450 36
8.388 7.403
B. Kurzfristige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Steuern (14) 8.381 24.806
2. Vorauszahlungen (15) 1.329 1.428
3. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte (16) 2.867 4.692
4. Kurzfristige Termineinlagen (17) 0 5.000
5. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (18) 41.989 51.807
6. Zur Schließung gehaltene Vermögenswerte (19) 12.830 0
67.396 87.733
Summe Vermögenswerte 75.783 95.136

Eigenkapital und Schulden

Anhang Nr. 31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
A. Eigenkapital
1. Gezeichnetes Kapital (20) 7.018 7.018
2. Kapitalrücklage (20) 7.366 7.366
3. Konzernbilanzgewinn (20) 2.658 36.509
17.042 50.893
B. Langfristige Schulden
1. Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern (21) 97 74
2. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (21) 794 1.695
891 1.769
C. Kurzfristige Schulden
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (22) 1.432 4.004
2. Verbindlichkeiten aus Steuern (23) 14.608 27.306
3. Sonstige Rückstellungen (24) 1.709 1.419
4. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (25) 5.437 5.908
5. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (26) 900 872
6. Sonstige Verbindlichkeiten (27) 6.443 2.966
7. Schulden in Zusammenhang mit zur Schließung gehaltenen Vermögenswerten (28) 27.322 0
57.850 42.474
Summe Eigenkapital und Schulden 75.783 95.136

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

bet-at-home.com AG, Düsseldorf

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Anhang Nr. 01.01. - 31.12.2021
TEUR
01.01. - 31.12.2020
TEUR
angepasst
Fortgeführter Geschäftsbereich
Brutto-Wett- und Gamingerträge (1) 59.347 54.623
Wettgebühren und Glücksspielabgaben (1) -11.737 -9.537
Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen (1) -45 -157
Netto-Wett- und Gamingerträge 47.564 44.929
Sonstige betriebliche Erträge (2) 4.001 3.658
Betriebsleistung 51.565 48.586
Personalaufwand (3) -18.604 -19.673
Werbeaufwand (4) -11.867 -8.842
Sonstige betriebliche Aufwendungen (4) -7.124 -6.891
Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern 13.970 13.180
Abschreibungen (5) -2.297 -2.022
Ergebnis vor Zinsen und Steuern 11.673 11.158
Finanzergebnis (6) -241 -126
Ergebnis vor Steuern 11.432 11.032
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (7) -733 -2.015
Gewinn aus fortzuführendem Geschäftsbereich 10.700 9.017
Aufgegebener Geschäftsbereich
Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich (8) -27.005 14.277
Konzernjahresergebnis Gesamt -16.306 23.294
Ergebnis je Aktie gesamt in EUR (gerundet) (gerundet)
unverwässert -2,32 3,32
verwässert -2,32 3,32
Ergebnis je Aktie für fortgeführten Geschäftsbereich in EUR
unverwässert 1,52 1,28
verwässert 1,52 1,28
Ergebnis je Aktie für aufgegebenen Geschäftsbereich in EUR
unverwässert -3,85 2,03
verwässert -3,85 2,03

IFRS - Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

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01.01. - 31.12.2021
TEUR
01.01. - 31.12.2020 TEUR angepasst
Konzernjahresergebnis Gesamt -16.306 23.294
Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgliederbar sein könnten: 0 0
Posten, die später nicht aufwands- oder ertragswirksam umgliederbar sein können: 0 0
Sonstiges kumuliertes Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -16.306 23.294

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021

bet-at-home.com AG, Düsseldorf

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Anhang Nr. 2021
TEUR
2020 TEUR angepasst
Ergebnis vor Steuern 11.432 11.032
+ Ergebnis aus dem aufgegebenem Geschäftsbereich (8) -27.005 14.277
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (5) 2.297 2.022
+/​- Zunahme /​ Abnahme der Rückstellungen 313 -181
-/​+ Zunahme /​ Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 5.539 2.410
+/​- Zunahme /​ Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 434 -3.521
-/​+ Zunahme /​ Abnahme der Aktiva im Zusammenhang mit zur Schließung gehaltener Vermögenswerte (19) -12.830 0
+/​- Zunahme /​ Abnahme der Schulden in Zusammenhang mit zur Schließung gehaltener Vermögenswerte (28) 27.322 0
-/​+ Zahlungen/​Erstattungen für Ertragsteuern 2.994 -7.889
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 10.495 18.148
- Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen) -1.896 -1.216
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.896 -1.216
- Tilgung Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen -872 -845
- Auszahlungen an Anteilseigner (Dividenden) -17.545 -14.036
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -18.417 -14.881
= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit -9.818 2.051
= Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 51.807 49.756
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode (18) 41.989 51.807

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2021

bet-at-home.com AG, Düsseldorf

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Gezeichnetes Kapital
TEUR
Kapitalrücklage
TEUR
Konzernbilanzgewinn
TEUR
Gesamtes Eigenkapital
TEUR
Stand 01.01.2020 7.018 7.366 27.251 41.635
Dividendenausschüttung 0 0 -14.036 -14.036
Konzernjahresergebnis Gesamt 0 0 23.294 23.294
Stand 31.12.2020 7.018 7.366 36.509 50.893
Stand 01.01.2021 7.018 7.366 36.509 50.893
Dividendenausschüttung 0 0 -17.545 -17.545
Konzernjahresergebnis Gesamt 0 0 -16.306 -16.306
Stand 31.12.2021 7.018 7.366 2.658 17.042

Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021

bet-at-home.com AG, Düsseldorf

I. Allgemeine Angaben und Grundsätze

Die bet-at-home.com AG mit Sitz in Düsseldorf, Tersteegenstraße 30, Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf HRB 52673 (Holdinggesellschaft), hat den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen zum 31. Dezember 2021 aufgestellt.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der bet-at-home.com AG ist nach den derzeit geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind aufgestellt.

Der Zusammengefasste Lagebericht 2021 ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.

Für den vorliegenden Konzernabschluss wurden grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 angewendet. Die ab 1. Januar 2021 zwingend anzuwendenden Änderungen "IBOR-Reform" (Änderung von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 (Phase 2) sowie die Änderung des IFRS 16 in Zusammenhang mit Covid-19 bezogene Mietkonzessionen haben keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.

Die folgenden Standards/​Anpassungen zu Standards sind bereits veröffentlicht, für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 jedoch nicht verpflichtend anzuwenden:

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Standard Regelungsinhalte herausgegeben im Datum der EU- Endorsements Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend ab
STANDARDS
IFRS 17 Versicherungsverträge Mai 17 Nov 2021 01.01.2023
ANPASSUNGEN
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept 2018 Mai 2020 Jun 2021 01.01.2022
IFRS 17 Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen Dez 21 noch festzulegen 01.01.2023
IAS 1 Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig Angabe von Bilanzierungsmethoden Jan 20 Feb 21 noch festzulegen 01.01.2023
IAS 8 Definition von Bilanzierungsschätzungen Feb 21 noch festzulegen 01.01.2023
IAS 12 Ertragsteuern Mai 21 noch festzulegen 01.01.2023
IAS 16 Sachanlagen: Erlöse bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befinden Mai 20 Jun 2021 01.01.2022
IAS 37 Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung Mai 20 Jun 2021 01.01.2022
DIVERSE Verbesserungen (Annual Improvements 2018 - 2020) der International Financial Reporting Standards Mai 20 Jun 2021 01.01.2022

Aus der erstmaligen Anwendung der oben genannten Standards und Interpretationen in der Zukunft rechnet der bet-at-home.com AG Konzern nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Von einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung dieser Standards wurde laufend wie auch im Vorjahr abgesehen.

Kerngeschäft der von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligungen ist das Anbieten von Sportwetten sowie Casino- und Pokerspielen ausschließlich über das Internet.

Der Konzernabschluss ist in 1.000 EUR (TEUR) aufgestellt. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können rundungsbedingte Differenzen auftreten.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Seit dem 5. September 2009 verfügt die Betclic Everest Group SAS, Paris/​Frankreich, über einen beherrschenden Anteil an der Muttergesellschaft des bet-at-home.com AG Konzerns. Die Betclic Everest Group SAS (company registration no. 501.420.939) stellt einen Konzernabschluss für den größten Kreis von verbundenen Unternehmen auf, in den der Konzernabschluss der bet-at-home.com AG einbezogen wird.

Mangels positiver Fortführungsprognose wurde am 23. Dezember 2021 ein gerichtliches Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") über die in den Konzernabschluss der bet-at-home.com AG einbezogene Konzerngesellschaft bet-at-home.com Entertainment Ltd., St. Julian's, Malta, beantragt. In Bezug auf die detaillierten Darstellungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich "Online-Casino in Österreich" wird auf die Ausführungen unter Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" des Konzernanhangs verwiesen.

II. Konsolidierungskreis

Allgemeines

In den Konzernabschluss ist der österreichische Teilkonzern der bet-at-home.com Entertainment GmbH mit Sitz in Linz/​Österreich einbezogen. In den Teilkonzernabschluss der bet-at-home.com Entertainment GmbH sind fünf Tochterunternehmen (Enkelunternehmen der bet-at-home.com AG) einbezogen, bei denen der bet-at-home.com Entertainment GmbH unmittelbar oder mittelbar sämtliche Stimmrechte zustehen. An der bet-at-home.com Entertainment GmbH stehen der bet-at-home.com AG sämtliche Stimmrechte zu.

Neben dem Mutterunternehmen bet-at-home.com AG wurden folgende Tochter- bzw. Enkelunternehmen im Geschäftsjahr voll konsolidiert:

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bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz/​Österreich (Anteil 100 %);

bet-at-home.com Holding Ltd., St. Julian's/​Malta (Anteil 100 %);

bet-at-home.com Entertainment Ltd., St. Julian's/​Malta (Anteil 100 %);

bet-at-home.com International Ltd., St. Julian's/​Malta (Anteil 100 %);

bet-at-home.com Internet Ltd., St. Julian's/​Malta (Anteil 100 %);

Jonsden Properties Ltd., Gibraltar (Anteil 100 %).

Von den Anteilen an den vier maltesischen Gesellschaften hält die bet-at-home.com AG aufgrund vormaliger maltesischer Gesellschaftsrechtserfordernisse jeweils 2 %.

Es bestehen keine konzernfremden Anteile am Konzerneigenkapital. Im Jahresergebnis sind keine anderen Gesellschaftern zustehenden Ergebnisanteile enthalten.

Veränderung Konsolidierungskreis

Im Geschäftsjahr 2021 gab es keine Veränderungen des Konsolidierungskreises.

III. Konsolidierungsgrundsätze

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einzelnen einbezogenen inländischen und ausländischen Gesellschaften sowie der Teilkonzernabschluss Österreich wurden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt, von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft und gemäß den International Financial Reporting Standards unter der Fiktion der rechtlichen Einheit zusammengefasst.

Für die im Jahr 2004 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogenen maltesischen Enkelunternehmen wurden IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" und die Neufassungen der Standards IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" und IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" vorzeitig mit dem 1. Januar 2004 gemäß IFRS 3.85 (limited retrospective application) angewendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt demnach nach der Neubewertungsmethode. Dabei wird dem Beteiligungsbuchwert das anteilige neubewertete Eigenkapital der Tochtergesellschaft gegenübergestellt (purchase accounting). Bei der Erstkonsolidierung der maltesischen Enkelgesellschaften ergaben sich keine Unterschiedsbeträge.

Für die im Jahr 2008 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogene Jonsden Properties Ltd. wurde der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Unterschiedsbetrag in Höhe von 2 TEUR mangels Vorliegen von identifizierbaren Vermögenswerten als Firmenwert ausgewiesen und im gleichen Jahr vollständig außerplanmäßig abgeschrieben.

Die Jonsden Properties Ltd. hat sowohl mit der bet-at-home.com Internet Ltd. als auch mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. "Joint Venture"-Vereinbarungen nach nunmehr IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen" abgeschlossen.

Zum 31. Dezember 2005 wurde der Teilkonzern Österreich erstmalig einbezogen. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden zu diesem Zeitpunkt alle Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten neu bewertet. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein Firmenwert in Höhe von 1.052 TEUR.

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen sowie sonstige Forderungen mit korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aufgerechnet. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden - soweit vorliegend - eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung waren. Abzinsungen und andere einseitig ergebniswirksame Buchungen wurden im Konzernabschluss eliminiert, soweit diese bestanden haben. Diese Grundsätze der Schulden- und Ertrtagskonsolidierung wurden für die Darstellung des fortgeführten bzw. aufgegebenen Geschäftsbereichs teilweise durchbrochen, um eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des fortgeführten Geschäftsbereichs zu gewährleisten (wirtschaftliche Betrachtungsweise).

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen

Die Aufstellung eines Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten internationalen Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechnungslegung (IAS/​IFRS) erfordert Ermessensbeurteilungen, Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Beträge im Konzernabschluss und Angaben im Konzernanhang beeinflussen. Die Schätzungen und die damit verbundenen Annahmen beruhen auf Erfahrungswerten und sonstigen Einflussfaktoren, von denen erwartet wird, dass sie unter gegebenen Umständen angemessen sind und die als Basis für die Beurteilung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden dienen, die nicht aus anderen Quellen ableitbar sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Einschätzungen abweichen.

Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden laufend beurteilt. Anpassungen von Schätzungen werden in jener Periode erfasst, in der die Schätzung angepasst wird, sofern die Anpassung nur diese Periode oder diese und zukünftige Perioden betrifft.

Die Beurteilungen durch die Unternehmensleitung in der Anwendung der IFRS, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und Schätzungsunsicherheiten, durch die das Risiko entstehen kann, dass innerhalb der nächsten Geschäftsjahre eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind Folgende:

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Die Einschätzung des Ausgangs der derzeit laufenden Zivil- und Verwaltungsverfahren und der regulatorischen Entwicklungen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Firmenwerte, des Kundenstocks und der Software erfolgt auf Basis von Einschätzungen der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme und Zinssätze.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Erworbene immaterielle Vermögenswerte sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.

Es werden keine selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert. Die in 2020 und 2021 angefallenen Entwicklungskosten erfüllen die Ansatzkriterien des IAS 38 nicht.

Die Abschreibung abnutzbarer Vermögenswerte erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angesetzt:

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Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10
Kundenstock 2
Software 3

Bei einer über sechs Monate hinausgehenden Nutzung eines im Geschäftsjahr erworbenen Vermögenswerts wird die Abschreibung im Teilkonzern mit einem vollen Jahresbetrag, bei kürzerer Nutzung mit dem halben Jahresbetrag oder dem auf Monatsbasis ermittelten Betrag, angesetzt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter jeweils 0,80 TEUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und sofort als Abgang behandelt.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmbarer Nutzungsdauer und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anzeichen erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die betroffenen Vermögenswerte. Liegt dieser Wert unter dem für die Gegenstände angesetzten Buchwert, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen einer unbestimmten wirtschaftlichen Nutzungsdauer und werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf eine Wertminderung überprüft (sog. Impairment-Only Approach). Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, der dem höheren Wert von Nettoveräußerungswert oder Nutzungswert entspricht, den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Geleaste Bürogebäude

Geleaste Bürogebäude aus Leasingverhältnissen werden (IFRS 16) bei Erstansatz mit den Barwerten der Leasingverbindlichkeiten erfasst. Dies führt zum Ansatz von langfristigen Vermögenswerten einerseits sowie zu kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten andererseits. Die Anwendung von IFRS 16 im Konzern, die nach der modifiziert retrospektiven Methode durchgeführt wurde, betrifft die Darstellung der Mietverpflichtungen für Büroflächen in Düsseldorf, Linz und Malta. Diese sind zum überwiegenden Teil unbefristet. Von der Geschäftsführung wurde zum 1. Januar 2019 überwiegend eine Restlaufzeit von fünf Jahren angenommen.

Die Schätzung der Laufzeit von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 basiert auf der unkündbaren Grundmietzeit des Leasingverhältnisses sowie der Einschätzung der Ausübung bestehender Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Die Festlegung der Laufzeit sowie der verwendeten Diskontierungszinssätze hat Einfluss auf die Höhe der Nutzungsrechte und der Leasingverbindlichkeiten.

Die Bestimmung des Fremdkapitalzinssatzes erfolgt unternehmensindividuell anhand eines Vergleichszinssatzes, den das Unternehmen zahlen müsste, wenn der Vermögenswert mit Fremdmitteln erworben würde. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz beträgt 3,0 % bzw. 4,0 % (Vorjahr: 3,0 % bzw. 4,0 %).

Finanzielle Vermögenswerte und Schulden

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals erfasst, wenn die vertraglichen Rechte erlangt oder die vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden. Die Transaktionen werden zum Valutatag erfasst. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte, die den Vermögenswert einschließen, entfällt. Das ist normalerweise dann gegeben, wenn der Vermögenswert verkauft wird oder alle dem Vermögenswert zugehörigen Geldflüsse unmittelbar an eine unabhängige Drittpartei weitergegeben werden.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie kurzfristige Termineinlagen

Die bet-at-home.com AG behandelt Kassenbestand, Sichteinlagen und Festgelder mit Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Längerfristige Festgelder mit einer Laufzeit von drei bis maximal zwölf Monaten werden als kurzfristige Termineinlagen ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie liquide Mittel sind nach IFRS 9 der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zuzuordnen. Ein Kreditrisiko liegt nicht vor. Die Schuldner sind in der Regel Finanzinstitute und vergleichbare Institutionen mit einwandfreier Bonität. Nennenswerte Ausfälle wurden in der Vergangenheit nicht verzeichnet und sind nicht zu erwarten.

Abfertigungsrückstellungen (Abfindungsrückstellung)

Aufgrund historischer gesetzlicher Verpflichtungen ist die bet-at-home.com Entertainment GmbH verpflichtet, an einzelne Mitarbeiter im Kündigungsfall oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung (Abfindung) zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und den beim Abfertigungsanfall (Abfindungsfall) maßgeblichen Bezügen abhängig.

Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung gemäß den Bestimmungen des IAS 19 "Employee benefits" wurde zum Konzernabschluss 31. Dezember 2021 von einem Versicherungsmathematiker durchgeführt und der Wert seinem Gutachten entsprechend erfolgswirksam erfasst.

Da die erwarteten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste lediglich den Fall eines Mitarbeiters betreffen, werden auch in der Zukunft nur geringe versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste erwartet. Daher werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im Personalaufwand erfasst. Der Zinsaufwand verbleibt - wie der Dienstzeitaufwand - wie bisher im Personalaufwand und wird nicht im Finanzergebnis dargestellt.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden für gegenwärtige, rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressorucen führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann (IAS 37.14). Sie werden in Höhe des Barwerts der zukünftig erwarteten Mittelabflüsse zulasten des operativen Aufwands des jeweiligen Funktionsbereichs gebildet. Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag in den Funktionsbereichen erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrags nicht möglich, wird keine Rückstellung gebildet, sondern es erfolgt die Offenlegung im Anhang.

Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten werden für rechtliche Risiken, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gebildet, die zur Gänze zum 31. Dezember 2021 dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnen sind. Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen oft komplexe Fragen auf und sind mit zahlreichen Unsicherheiten und Schwierigkeiten verbunden, u.a. aufgrund des Sachverhalts und der Umstände jedes einzelnen Falls, des Gerichts, bei dem die Klage anhängig ist, sowie aufgrund von Unterschieden im anwendbaren Recht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere bei der Beurteilung des wahrscheinlichen Ausgangs von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kundenklagen im Bereich Online-Casino Österreich in Verbindung mit dem beantragten gerichtlichen Abwicklungsverfahren (winding-up), aus welchen wesentliche finanzielle Risiken und Aufwendungen für den bet-at-home.com AG Konzern entstehen können.

Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der der Rechtsabteilung des bet-at-home.com AG Konzerns vorliegenden Informationen und in enger Abstimmung mit den für die Gesellschaft tätigen Rechtsanwälten und Beratern geprüft, ob und in welcher Höhe bilanzielle Vorsorge getroffen werden muss. Soweit nach vernünftigem Ermessen eines dieser Verfahren wahrscheinlich zu bereits heute verlässlich messbaren Mittelabflüssen führen wird, erfolgt die Bildung einer Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten. Diese Rückstellungen decken die geschätzten Zahlungen an die klagenden Kunden, die Gerichts- und Verfahrenskosten sowie die Kosten für Rechtsanwälte und Berater ab. Mitunter kann die Existenz einer gegenwärtigen Verpflichtung oder die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Ressourcenabflusses aus einem anhängigen oder künftigen juristischen Verfahren nicht verlässlich eingeschätzt werden. Über den Stand wesentlicher "rechtlicher Risiken" und daraus abgeleiteten Eventualverbindlichkeiten wird im Zusammengefassten Lagebericht ("C.1 Risikobericht") informiert.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit den Anschaffungskosten, die dem Rückzahlungsbetrag entsprechen, angesetzt.

Umsatzrealisierung

Der bet-at-home.com AG Konzern erzielt seine Erlöse aus dem Abschluss und der Abwicklung von Sportwetten sowie dem Angebot verschiedener Online-Spiele im Geschäftsbereich Online-Gaming. In Übereinstimmung mit der Branchenpraxis werden die Erlöse hierbei als Nettobetrag aus Wett- bzw. Spieleinsatz der Kunden und Auszahlung an diese zunächst als Brutto-Wett- und Gaming-Ertrag ausgewiesen. Nach Abzug von Wettgebühren und Glücksspielabgaben sowie der auf diese Erlöse zu entrichtenden Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen ergeben sich die in der KonzernGewinn- und Verlustrechnung angegebenen Netto-Wett- und Gamingerträge.

Die originär bei den maltesischen Enkelunternehmen erfassten Wetteinsätze werden nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag erfolgten Spieleinsätze ausschließlich zeitpunktbezogen erfasst, sofern die zugrunde liegenden Wetten bereits entschieden sind. Wetteinsätze, die vor dem Bilanzstichtag von den Verrechnungskonten der Kunden abgebucht wurden, bei denen jedoch die der Wette zugrunde liegenden Sportereignisse erst nach dem Bilanzstichtag stattfinden ("pending bets"), werden gemäß IFRS 9 als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst und unter Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesen.

Ertragsteuern

Im Geschäftsjahr 2021 wurde analog zu den Vorjahren die Ertragsteuerrückerstattung aus der steuerlichen Gruppe Malta, in welcher alle maltesischen Gesellschaften des Konzerns ertragsteuerlich zusammengefasst sind, im Jahresabschluss desselben Jahres abgebildet.

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden berücksichtigt, soweit sie voraussichtlich im Planungszeitraum mit steuerpflichtigen Einkünften verrechnet werden können.

Die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzungen erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 "Ertragsteuern" nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Der Berechnung der Steuerlatenz liegt der Ertragsteuersatz von rund 31 % für Deutschland bzw. von 25 % für Österreich sowie von rund 5 % für Malta (unter Berücksichtigung des Tax Refunds) zugrunde.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis umfasst die aus der Anlage von Finanzmitteln erhaltenen Zinsen und zinsähnlichen Erträge. Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufs abgegrenzt.

V. Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)

Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Bestandteil des Konzerngeschäfts, dessen Geschäftsbereich und zugehörigen Cashflows vom restlichen Konzern klar abgegrenzt werden können und der

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einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt,

Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten, wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist oder

ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde.

Eine Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich geschieht bei Veräußerung oder sobald der Geschäftsbereich die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt, wenn dies früher der Fall ist.

Wenn ein Geschäftsbereich als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft wird, wird die Gesamtergebnisrechnung des Vergleichsjahres so angepasst, als ob der Geschäftsbereich von Beginn des Vergleichsjahres an aufgegeben worden wäre.

Aufgabe des Geschäftsbereichs des Online-Casinos in Österreich

Am 18. Oktober 2021 gab der Konzern bekannt, das Angebot des Online-Casino in Österreich vorübergehend einzustellen, da sich eine maltesische Konzerngesellschaft in Österreich zunehmend klageweise geltend gemachten Ansprüchen von Kunden auf Erstattung von Spielverlusten im OnlineCasino ausgesetzt sieht. Obwohl der bet-at-home.com AG Konzern von der europarechtlichen Rechtmäßigkeit seines Handelns und zudem von der zivilrechtlichen Unzulässigkeit der Klagen ausgeht, hätte die Fortsetzung des Angebots von Online-Casino in Österreich vor abschließender rechtlicher Klärung über einen nicht mehr absehbaren Zeitraum hinweg zu einem stetig steigenden Risikopotential geführt, welches insgesamt unvertretbar erscheint.

Nachdem auch zum Ende des Geschäftsjahres 2021 nicht absehbar war, ob das Online-Casino in Österreich zeitnah wieder angeboten werden kann, war eine wirtschaftliche Fortführung der maltesischen bet-at-home.com Entertainment Ltd. - somit jener Konzerngesellschaft, deren wesentlichste Geschäftstätigkeit zu diesem Zeitpunkt der Betrieb von Online-Casino in Österreich war - nicht möglich. Als Folge der Entscheidung zur Beendigung der Online-Gaming Aktivitäten in Österreich, die von der maltesischen bet-at-home.com Entertainment Ltd. angeboten wurden, werden diese Aktivitäten als aufgegebener Geschäftsbereich im Sinne des IFRS 5 ausgewiesen.

Mangels positiver Fortführungsprognose wurde am 23. Dezember 2021 ein gerichtliches Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") über die bet-at-home.com Entertainment Ltd. beantragt, zumal diese Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten durch bestehende oder eigenständig generierte Mittel zu bedienen. Am 14. Februar 2022 fand eine Anhörung zum Antrag einer gerichtlichen Abwicklung (winding-up) der bet-at-home.com Entertainment Ltd. vor der First Hall, Commercial Division (Kammer für Handelsrecht des Zivilgerichts) in Malta statt. Es wurden in der Anhörung vom 14. Februar 2022 keine Beschlüsse gefasst. Die nächste Anhörung wird am 13. Mai 2022 stattfinden.

Zumal nach dem 31. Dezember 2021 von der abzuwickelnden Gesellschaft keine weiteren operativen Geschäfte mehr zu erwarten sind, wurde auch ein Joint Venture Agreement zwischen der bet-at-home.com Entertainment Ltd. und einer weiteren Konzerngesellschaft zum 31. Dezember 2021 gekündigt.

Rückwirkende Anpassung von Vorperioden

Angaben zu aufgegebenen Geschäftsbereichen sind für frühere im Konzernabschluss dargestellte Berichtsperioden so anzupassen, dass sich die Angaben auf alle Geschäftsbereiche beziehen, die bis zum Abschlussstichtag der aktuellen Berichtsperiode aufgegeben wurden.

Dies bedeutet, dass die im Konzernabschluss dargestellten Vergleichsperioden sowohl in der aktuellen Periode als auch in der Vorjahresvergleichsperiode als fortgeführte Geschäftsbereiche in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der IFRS-Gesamtergebnisrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung darzustellen sind. Hierdurch wird gewährleistet, dass die ausgewiesenen Kennzahlen aus fortzuführender Geschäftstätigkeit vergleichbar sind und eine sinnvolle Basis zur Vorhersage künftiger Gewinne darstellen.

Zu diesem Zweck hat der Vorstand den vor der Aufgabe des Geschäftsbereichs entstandenen Umsatz und diesbezügliche Kosten, abzüglich nicht realisierter Gewinne aus Transaktionen mit fortzuführenden Geschäftsbereichen im Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs eliminiert. Konzerninterne Transaktionen wurden vollständig aus den konsolidierten finanziellen Ergebnissen eliminiert. Die Eliminierungen wurden den fortzuführenden Geschäftsbereichen und dem aufgegebenen Geschäftsbereich in einer Art und Weise zugeordnet, die die Fortführung dieser Transaktionen berücksichtigt, da der Vorstand diese Art der Darstellung für sachgerecht hält.

Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich:

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01.01.- 31.12.2021
TEUR
01.01.- 31.12.2020
TEUR
Brutto-Wett- und Gamingerträge 37.652 72.305
Wettgebühren und Glücksspielabgaben -10.291 -12.848
Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen -677 -3.801
Netto-Wett- und Gamingerträge 26.684 55.656
Sonstige betriebliche Erträge 4.116 4.213
Betriebsleistung 30.801 59.869
Personalaufwand -234 -253
Werbeaufwand -13.798 -21.659
Sonstige betriebliche Aufwendungen -43.821 -20.192
Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern -27.053 17.765
Abschreibungen 0 0
Ergebnis vor Zinsen und Steuern -27.053 17.765
Finanzergebnis 47 0
Ergebnis vor Steuern -27.005 17.764
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 -3.488
Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich -27.005 14.277

Das Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich in Höhe von -27.005 TEUR (GJ 2020: 14.277 TEUR) ist vollständig den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen.

Auswirkungen auf die Bilanzposten des Konzerns:

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VERMÖGEN 31.12.2021
TEUR
Forderungen aus Steuern 7.560
Forderungen gegen verbundene Unternehmen (fortgeführter Geschäftsbereich) 4.993
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 57
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 220
Zur Schließung gehaltene Vermögenswerte 12.830
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SCHULDEN 31.12.2021
TEUR
Rückstellungen aus Kundenklagen 24.246
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 383
Verbindlichkeiten aus Steuern 2.620
Sonstige Verbindlichkeiten 73
Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit zur Schließung gehaltenen Vermögenswerten 27.322

Die maltesische Konzerngesellschaft bet-at-home.com Entertainment Ltd. war in Österreich im Geschäftsjahr 2021 stark zunehmenden Klagen von Kunden auf Erstattung von Spielverlusten im OnlineCasino ausgesetzt. Nach einem negativen OGH-Beschluss im Oktober 2021 in Verbindung mit der signifikant gestiegenen Anzahl von Kundenklagen auf über 20 Mio. EUR (31. Dezember 2020: ca. 5 Mio. EUR) wurde unter Einbindung von Rechtsanwälten und Beratern eine Aktualisierung der Einschätzung von Rechtsrisiken aus Kundenklagen vorgenommen. Die ohnehin stark ermessensbehaftete Einschätzung von bet-at-home in Bezug auf den erwarteten Mittelabfluss wurde insofern an die neue Risikosituation angepasst.

Insbesondere unter Berücksichtigung der Komplexität der rechtlichen Fragen und den rechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf den weiteren Verlauf des Klageverhalten von Kunden, welches u.a. beeinflusst wird durch das im Dezember 2021 beantragte Abwicklungsverfahren (winding-up), wird der Mittelabfluss eingegangener Spielerklagen zum 31. Dezember 2021 sowie im Erstellungszeitraum als überwiegend wahrscheinlich eingestuft. Aufgrunddessen hat sich der Verpflichtungsumfang im Vorjahresvergleich signifikant erhöht. Durch die bilanzielle Erfassung von Rückstellungen für Rechtsrisiken aus Kundenklagen wurde dem Rechtsrisiko Rechnung getragen. Im aufgegebenen Geschäftsbereich wurden zum 31. Dezember 2021 insgesamt Rückstellungen im Zusammenhang mit österreichischen Kundenklagen einschließlich der Nebenkosten der Verfahren in Höhe von 24,2 Millionen EUR gebildet.

Konzern-Kapitalflussrechnung aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich

Die Konzern-Kapitalflussrechnung zum Geschäftsjahr 2021 beinhaltet bereits sämtliche Darstellungen des fortgeführten Geschäftsbereichs aus der IFRS 5 Überleitung der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung sowie der Konzernbilanz.

VI. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns

Nachfolgend werden die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns erläutert. Bei den Vergleichszahlen der Vorperiode handelt es sich um diejenigen des IFRS-Konzernabschlusses der bet-at-home.com AG zum 31. Dezember 2020.

VI.1. Erläuterungen zu den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.

(1) Wett- und Gamingerträge und Segmentberichterstattung

Zur Erhöhung der Lesbarkeit des Konzernabschlusses werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Wett- und Gamingerträge gezeigt. Die betragsmäßige Zusammensetzung der Wett- und Gamingerträge ist hier im Konzernanhang dargestellt.

bet-at-home ist in den Produkt- bzw. Geschäftssegmenten Online-Sportwetten und Online-Gaming tätig. Das Segment Online-Gaming umfasst Casino, Poker, Vegas Games und Virtual Sports.

Die Geschäftssegmente entsprechen der internen Organisations- und Managementstruktur sowie dem System der internen Finanzberichterstattung. Die Brutto-Wett- und Gamingerträge wurden dabei als Segmentergebnis definiert.

Berichterstattung nach operativen Segmenten gemäß IFRS 8

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Geschäftssegmente
2021 Online Sportwetten
TEUR
Online-Gaming (Casino, Poker, Games, Virtual Sports)
TEUR
Konzernsumme
TEUR
Wett- und Gamingeinsätze 458.042 57.137 515.179
Auszahlungen für Gewinne -401.458 -54.375 -455.833
Brutto-Wett- und Gamingerträge 56.585 2.762 59.347
Wettgebühren und Glücksspielabgaben -10.589 -1.148 -11.737
Aufwandswirksame Umsatzsteuern -45 0 -45
Netto-Wett- und Gamingerträge 45.950 1.614 47.564
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Geschäftssegmente
2020 OnlineSportwetten TEUR angepasst Online-Gaming (Casino, Poker, Games, Virtual Sports) TEUR angepasst Konzernsumme TEUR angepasst
Wett- und Gamingeinsätze 449.850 38.270 488.120
Auszahlungen für Gewinne -397.272 -36.225 -433.497
Brutto-Wett- und Gamingerträge 52.578 2.045 54.623
Wettgebühren und Glücksspielabgaben -9.220 -317 -9.537
Aufwandswirksame Umsatzsteuern -157 0 -157
Netto-Wett- und Gamingerträge 43.201 1.728 44.929

Segmentberichterstattung - zusätzliche Informationen

Die geographische Segmentierung der Wett- und Gamingeinsätze orientiert sich an der Herkunft der Spieler und stellt sich wie folgt dar:

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2021 2020
TEUR TEUR angepasst
Deutschland 192.720 37% 152.910 31%
Osteuropa 58.150 11% 94.285 19%
Westeuropa (übrige) 264.309 51% 240.926 49%
515.179 100% 488.120 100%

Die Länderzusammenfassung nach Regionen wurde aufgrund der Vergleichbarkeit der einzelnen Märkte im Geschäftsjahr 2021 vorgenommen.

(2) Sonstige betriebliche Erträge

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2021
TEUR
2020 TEUR angepasst
Kostenverrechnung an aufgegebene Geschäftsbereiche 3.423 3.135
Fremdwährungskursgewinne 88 124
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 4 39
Übrige 486 359
4.001 3.658

(3) Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2021
TEUR
2020 TEUR angepasst
Gehälter 14.461 15.509
Aufwendungen für Abfertigungen (Abfindungen) und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 239 230
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 3.803 3.825
Sonstige Sozialaufwendungen 101 109
18.604 19.673

Die Aufwendungen für Abfertigungen (Abfindungen) und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen beinhalten die Zahlungen gemäß Betriebliches- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG "Abfertigung neu") in Höhe von 217 TEUR (Vorjahr: 222 TEUR).

Der Personalstand entwickelt sich wie folgt:

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Stichtag Durchschnittlich
31.12.2021 31.12.2020 2021 2.2020
Angestellte 260 284 272 289
Vorstand des Mutterunternehmens und Geschäftsführer bet-at-home.com Entertainment GmbH 2 2 2 2

(4) Werbeaufwand, Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2021
TEUR
2020 TEUR angepasst
Werbeaufwand
Werbekosten 5.800 1.425
Boni und Gutscheine 4.803 5.975
Sponsoring 1.264 1.443
11.867 8.842

Der gesteigerte Werbeaufwand resultiert aus international angelegten Werbekampagnen in Form von TV-Spots, Plakaten und Onlinemedien im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft im Juni und Juli 2021.

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2021
TEUR
2020 TEUR angepasst
Sonstige betriebliche Aufwendungen Nebenkosten des Geldverkehrs 1.233 1.479
Softwareprovider-Aufwand 197 253
Informationsdienste und Softwarewartung 3.220 2.659
Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten 334 459
Zuführungen zu Wertberichtigungen auf Forderungen, Forderungsverluste und Schadensfälle 255 196
Währungskursdifferenzen und ähnliche Aufwendungen 85 175
Kosten Geschäftsbericht, Hauptversammlung, Börsenkosten 427 409
Aufsichtsratsvergütungen 40 50
Sonstige Kosten 1.333 1.210
7.124 6.891

(5) Abschreibungen

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2021
TEUR
2020 TEUR angepasst
Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände 238 217
Abschreibung auf geleaste Bürogebäude 871 871
Abschreibung auf Sachanlagen 1.082 881
Abschreibung auf geringwertige Vermögensgegenstände 105 53
2.297 2.022

(6) Finanzergebnis

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2021
TEUR
2020 TEUR angepasst
Finanzerträge
Zinsen und ähnliche Erträge 1 1
Finanzaufwendungen
Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen -68 -95
Sonstige Finanzaufwendungen -173 -32
-241 -126

Zinsen und ähnliche Erträge betreffen im Geschäftsjahr 2021 lediglich Zinserträge aus Festgeldveranlagungen und sonstige Zinsen und Erträge mit 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR).

(7) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:

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2021
TEUR
2020 TEUR angepasst
Laufende Ertragsteuern Berichtsperiode, Teilkonzern Österreich 650 2.166
Erträge aus latenten Steuern -1.414 -28
Steueraufwand/​-ertrag für Vorjahre 1.497 -123
733 2.015

Die ausgewiesenen latenten Steuern resultieren aus Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen der geleasten Büroflächen, Sachanlagen sowie Leistungen an Arbeitnehmer. Der Unterschied zwischen den rechnerischen Ertragsteuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:

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2021
TEUR
2020 TEUR angepast
Ergebnis vor Steuern 11.432 11.032
Rechnerische Ertragsteuerbelastung, Österreich (25%) 2.858 2.758
Steueraufwand/​-ertrag Vorjahre 1.497 -123
Steuerdifferenzen Steuergruppe Malta -2.215 -1.239
Erträge aus latenten Steuern -1.414 -28
sonstige Abweichungen und Steuersatzänderungen 6 647
Tatsächlicher/​Ausgewiesener Steueraufwand 733 2.015

(8) Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich

Sämtliche Angaben und Überleitungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich sind unter Abschnitt V "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" im Konzernanhang dargestellt, worauf explizit verwiesen wird.

VI.2. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2021
(9) bis (13) Langfristige Vermögenswerte

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt.

(9) Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten insbesondere Domains, Software und Lizenzen, Die Nutzungsdauer beträgt drei Jahre.

(10) Geschäfts- oder Firmenwert

Historische Zusammensetzung:

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31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Übernahme Teilbetrieb "Wetten-Schwechat" 155 155
Übernahme Teilbetrieb Starbet International Ltd. 162 162
Übernahme bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz/​Österreich 1.052 1.052
1.369 1.369
davon Geschäftssegment Online-Sportwetten 1.054 1.054
davon Geschäftssegment Online-Gaming 315 315

Übernahme bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz

Zum 31. Dezember 2005 wurde die bet-at-home.com Entertainment GmbH mit ihrem Teilkonzern erstmalig einbezogen und konsolidiert. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert.

Zum 31. Dezember 2021 wurde auf Ebene der Geschäftssegmente ein Impairment Test nach IAS 36 durchgeführt. Eine außerplanmäßige Abschreibung wird gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes bzw. der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) unter den Buchwert gesunken ist. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzgl. Veräußerungskosten. Dem Impairment Test lag die verabschiedete Unternehmensplanung 2022 bis 2025 zugrunde, die auf dem fortgeführten Geschäftsbereich basiert. Der verwendete Abzinsungszinssatz betrug 10% (Vorjahre 10%). Ein Wertminderungsbedarf ist zum Stichtag nicht gegeben.

(11) Geleaste Bürogebäude

Geleaste Bürogebäude (Anwendung von IFRS 16) betreffen die Nutzungsrechte aus bestehenden Miet- und Leasingverhältnissen innerhalb des bet-at-home.com AG Konzerns für die Büroflächen in Düsseldorf, Linz und Malta.

(12) Sachanlagen

Die Aufgliederung des Sachanlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt.

(13) Aktive latente Steuern

Aufgrund der Differenzen zwischen den Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten nach IAS/​IFRS und ihren steuerlichen Wertansätzen sowie für mögliche zukünftige Steuerentlastungen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen ergibt sich insgesamt eine Steuerentlastung aus latenten Steuern. Für diese Steuerentlastung hat die Gesellschaft aktive latente Steuern anzusetzen. Die aktiven latenten Steuern im Geschäftsjahr 2021 betragen insgesamt 1.450 TEUR (Vorjahr: 36 TEUR). Davon resultieren 1.420 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) aus körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen einer Konzerngesellschaft, die in den Jahren bis 2025 laut Einschätzung des Vorstands zur Verrechnung mit steuerpflichtigen Gewinnen genutzt werden können. Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 4.671 TEUR wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt.

(14) Forderungen aus Steuern

Die Forderungen aus Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Steuerrückforderung 2021 (Tax Refund Malta) 3.429 0
Steuerrückforderung 2020 (Tax Refund Malta) 1.898 3.574
Steuerrückforderung 2019 (Tax Refund Malta) 48 4.875
Steuerrückforderung Vorjahre Betriebsprüfung Österreich (BAH Internet Ltd) 0 8.372
Steuerrückforderung Vorjahre Betriebsprüfung Österreich (BAH Entertainment Ltd) 0 7.308
Körperschaftsteuer Vorauszahlung Österreich 1.925 0
Sonstige 1.081 676
8.381 24.806

(15) Vorauszahlungen

Eigene Vorauszahlungen betreffen Vorauszahlungen aus Werbe- und Sponsoringverträgen sowie Wartungsverträgen.

(16) Sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögenswerte weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf und setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Forderungen an Zahlungsdienstleister 2.394 4.289
Sonstige Forderungen 473 404
2.867 4.692

(17) Kurzfristige Termineinlagen

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31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten (Laufzeit > 3 Monate) 0 5.000

Im Geschäftsjahr 2021 wurden langfristig veranlagte Festgelder mit einer Laufzeit von drei bis zwölf Monaten nicht weiter verlängert, sodass diese Guthaben bei Kreditinstituten nunmehr den Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten zugeordnet worden sind.

(18) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

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31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten (Laufzeit < 3 Monate) und Kassenbestand 41.989 51.807

Insoweit Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sowie kurzfristige Termineinlagen zur Besicherung von Haftungen dienen, unterliegen diese einer Verfügungsbeschränkung. Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden 5.380 TEUR (Vorjahr: 380 TEUR) an verpfändeten Mitteln ausgewiesen, die kurzfristig innerhalb von drei Monaten zur Verfügung stehen können. Der Anstieg ist einer Verfügungsbeschränkung im Zusammenhang mit Lizenzbedingungen der Sportwettenkonzession in Deutschland zuzuordnen, wonach gegenüber der ausstellenden Behörde eine Garantie zur Sicherstellung von Auszahlungsansprüchen der Kunden in Höhe von 5.000 TEUR zu erbringen ist. Im Vorjahr war diese Sicherstellung von Zahlungsansprüchen in gleicher Höhe als Festgeld mit einer Laufzeit von drei bis zwölf Monaten gewährleistet und somit als kurzfristige Termineinlage ausgewiesen.

Darüber hinaus beinhalten die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auch Einzahlungen von Kunden, welche in der Konzernbilanz unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 5.437 TEUR (Vorjahr 5.908 TEUR) ausgewiesen sind.

(19) Zur Schließung gehaltene Vermögenswerte

Sämtliche Angaben und Überleitungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich sind unter Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" im Konzernanhang dargestellt, worauf explizit verwiesen wird.

(20) Konzerneigenkapital

Das Konzerneigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:

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31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Gezeichnetes Kapital 7.018 7.018
Kapitalrücklage 7.366 7.366
Konzernbilanzgewinn 2.658 36.509
17.042 50.893

Bezüglich der Darstellung des Konzerneigenkapitals wird auch auf die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

Das Gezeichnete Kapital ist in 7.018.000 nennwertlose Stückaktien aufgeteilt.

Die Kapitalrücklagen stammen aus Kapitalerhöhungen in den Jahren 2005 und 2006 und verminderten sich im Jahr 2016 um 3.509 TEUR im Zuge einer Erhöhung des Gezeichneten Kapitals aus Gesellschaftsmittel.

Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 ermächtigt worden, bis zum 17. Mai 2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien (Stückaktien) gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.754.500,00, zu erhöhen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 17. Mai 2026 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 1.403.600,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.403.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Des Weiteren ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen - zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind - zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden.

(21) Langfristige Schulden

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31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 97 74
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 794 1.695
891 1.769

Zur Berechnung der Abfertigungsrückstellungen (Abfindungsrückstellungen) gemäß IAS 19 unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project-Unit-Credit-Methode) wurde ein Gutachten von einem Versicherungsmathematiker eingeholt, welches auf einem Rechnungszinsfuß von 0,8 % (Vorjahr: 0,3 %) und einer Steigerungsrate von 5,0 % jährlich basiert. Der Zinsaufwand verbleibt (so wie der Dienstzeitaufwand) im Personalaufwand und wird nicht im Finanzergebnis dargestellt. Die Restlaufzeit beträgt in etwa 15 Jahre.

(22) bis (28) Kurzfristige Schulden

Die kurzfristigen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.432 4.004
Verbindlichkeiten aus Steuern 14.608 27.306
Sonstige Rückstellungen 1.709 1.419
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5.437 5.908
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 900 872
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 6.443 2.966
Schulden in Zusammenhang mit zur Schließung gehaltenen Vermögenswerten 27.322 0
57.850 42.474

Die Verbindlichkeiten aus Steuern betreffen Körperschaftsteuerverpflichtungen in Höhe von 13.304 TEUR (Vorjahr: 24.134 TEUR), Wettgebühren, Glücksspielabgaben und Umsatzsteuern auf elektronische Dienstleistungen in Höhe von 1.271 TEUR (Vorjahr: 3.032 TEUR) sowie übrige Steuern in Höhe von 32 TEUR (Vorjahr: 139 TEUR).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalten "pending bets" (gemäß IFRS 9) in Höhe von 281 TEUR (Vorjahr: 364 TEUR) sowie Kundenguthaben (gemäß IFRS 15) in Höhe von 5.156 TEUR (Vorjahr: 5.543 TEUR).

Im Dezember 2021 wurde die Restrukturierung der Tochtergesellschaft in Österreich bekanntgegeben, womit die Kostenstruktur des Konzerns an die gesunkenen Umsatzerlöse resultierend aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich (V. "Aufgegebener Geschäftsbereich IFRS 5") angepasst werden sollen. Der Restrukturierungsplan sieht Maßnahmen vor, welche aus einem Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungsprogramm bestehen und eine einmalige Reduktion von 65 Beschäftigten umfassen. Basierend auf den ordentlichen Kündigungen werden von geringfügigen Ausnahmen abgesehen die betroffenen Beschäftigten bis zum planmäßigen Ausscheiden im Konzern beschäftigt bleiben. Wesentliche Freisetzungsprämien und/​oder Freistellungszeiten wurden nicht vereinbart oder angeboten. Auch die gekündigten Mietflächen werden bis zum Auslaufen bestehender Mietverträge genutzt werden. Aus diesen Gründen war zum 31. Dezember 2021 eine geringfügige Rückstellung gemäß IAS 19 oder IAS 37 zu bilden.

Zum 31. Dezember 2021 ergibt sich ein kurzfristiger Anteil der Verbindlichkeiten aus den nach IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (kürzer als zwölf Monate) in Höhe von 900 TEUR (Vorjahr: 872 TEUR).

Zum 31. Dezember 2021 bestehen Schulden in Zusammenhang mit zur Schließung gehaltenen Vermögenswerten in Höhe von 27.322 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Sämtliche Angaben und Überleitungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich, insbesondere zu Rückstellungen aus Rechtsstreitigkeiten sind unter Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" dargestellt, worauf explizit verwiesen wird.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 4.993 0
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 790 1.944
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 381 420
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 279 602
6.443 2.966

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten gegenüber dem aufgegebenen Geschäftsbereich (wirtschaftliche Betrachtungsweise).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern umfassen offene Urlaube und Überstunden bzw. Prämien.

Die Sonstigen Rückstellungen insgesamt entwickelten sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt (TEUR):

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Stand 31.12.2020 Verbrauch Auflösung Zuweisung Stand 31.12.2021
Prüfung- und Beratung 358 354 4 890 890
Affiliate Programm 1.061 1.061 0 713 713
Sonstige 0 0 0 106 106
1.419 1.415 4 1.709 1.709

Aufgrund der hohen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im bet-at-home.com AG Konzern waren im Geschäftsjahr 2021 die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie alle übrigen Verbindlichkeiten im fortgeführten Geschäftsbereich ausreichend gedeckt.

VI .3. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst ausschließlich den Bilanzposten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente". Die enthaltenen Zinserträge sind überwiegend der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen.

VI. 4. Erläuterungen zur Entwicklung des Konzerneigenkapitals

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

VII. Sonstige Angaben

VI I.1. Finanzinstrumente

Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz. "Pending bets" werden gemäß IFRS 9 als Finanzverbindlichkeiten (Derivat) ausgewiesen; darüber hinaus führt der Konzern keine Finanztransaktionen mit derivativen Instrumenten durch und hält ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten, Bargeldbestände sowie kurzfristige Termineinlagen. Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen Zahlungsdienstleister (Payment Provider).

Fair Value Risikomanagement

Grundsätzlich kommen für den Konzern folgende Klassen von Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Frage:

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Level 1: Börsennotierte Kurse in aktiven Märkten werden für identische Vermögenswerte und Schulden verwendet.

Level 2: Entweder direkt (d. h. wie Kurse) oder indirekt feststellbare Vorgaben werden als Informationsgrundlage für die Berechnung der Vermögenswerte oder Schulden verwendet (keine börsennotierten Kurse).

Level 3: Als Informationsgrundlage für die Berechnung der Vermögenswerte und Schulden werden interne Modelle oder andere Bewertungsmethoden verwendet, aber keine am Markt feststellbaren Daten (z. B. Kurse).

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 werden "pending bets" gemäß IFRS 9 als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst (Bewertung zum Fair Value nach Level 3) und unter "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass es sich dabei um Wetten handelt, die kurz vor dem Bilanzstichtag abgeschlossen worden sind, geht der Vorstand davon aus, dass der Fair Value zum Bilanzstichtag den Anschaffungskosten (Marktwert bei Wettabgabe) entspricht.

Darüber hinaus liegen keine Finanzinstrumente, die zum Fair Value bewertet werden, vor.

Die Angaben zu den Risiken, die sich aus etwaigen Finanzinstrumenten ergeben (IFRS 7.31, 33(b)) erfolgen in den nachfolgenden Erläuterungen zu den finanziellen Risiken.

VII.2 Finanzielle Risiken

Liquiditätsausstattung und Liquiditätsrisiko

Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund des aktuellen negativen Cashflows im bet-at-home.com AG Konzern ist das Liquiditätsrisiko im Geschäftsjahr 2021 als mittel einzustufen.

Zinsänderungs-, Währungsänderungs- und Wechselkursrisiko

Das aus Geldanlagen resultierende Zinsänderungsrisiko ist als nicht wesentlich zu beurteilen. Die Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten orientiert sich an den Marktzinssätzen in Abhängigkeit von den Laufzeiten. Eine mögliche Veränderung des aktuell niedrigen Zinsniveaus um 0,5 %-Punkte würde das Finanzergebnis um 210 TEUR (Vorjahr: 284 TEUR) beeinflussen.

Das Fremdwährungsrisiko wird durch Wechselkursschwankungen hervorgerufen. Trotz der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich die Zahlungsströme überwiegend in der Konzernwährung Euro, zumal der Konzern zum 31.05.2021 auch sein Angebot in Polen eingestellt hat. Transaktionen in anderen Währungen außer Euro sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. Unabhängig davon wurde auch in den Vorjahren auf eine Absicherung des Währungsrisikos verzichtet.

Ausfall von Forderungen ("Kreditrisiko")

Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls von Vertragspartnern. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar, da keine Aufrechnungsvereinbarungen bestehen.

VII.3. Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Gleichberechtigte Vorstandsmitglieder der bet-at-home.com AG waren im Geschäftsjahr 2021

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Franz Ömer, Dipl.-Ingenieur, Vorstandsmitglied, Ansfelden/​Österreich,

Michael Quatember, Magister, Vorstandsmitglied, Linz/​Österreich,

Mit Wirkung zum 21. Februar 2022 wurde Herr Marco Falchetto, Magister, Vorstandsmitglied, Linz (Österreich), zum Vorstandsmitglied bestellt.

Die Vorstandsmitglieder Franz Ömer und Michael Quatember wurden von Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2021 mit fixen Bezügen in Höhe von 1.020 TEUR (Vorjahr: 1.020 TEUR) und mit variablen Bezügen in Form eines Managementbonus in Höhe von 934 TEUR (Vorjahr: 1.090 TEUR) vergütet. Darüber hinaus wurde von einer Konzerngesellschaft eine Vergütung für Beratungsleistungen in Höhe von 400 TEUR (Vorjahr: 400 TEUR) gezahlt. Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 wurde pro Vorstandsmitglied eine aktienbasierte Vergütung vereinbart, welche sich jeweils anhand eines fixen Prozentsatzes auf die Differenz zwischen dem Durchschnittskurs der Aktie im Beobachtungszeitraum des jeweiligen Geschäftsjahres und einem Referenzkurs (bezogen auf die Gesamtzahl der Aktien) berechnet. Für das Geschäftsjahr 2020 wurden die Kriterien der aktienbasierte Vergütungskomponente nicht erreicht. Demnach wurde in 2021 auch keine Vergütung ausbezahlt (Vorjahr: 410 TEUR).

Zudem verweisen wir auf den erstmalig für das Geschäftsjahr 2021 erstellten Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht wird auf der Website der Gesellschaft unter https:/​/​www.bet-at-home.ag/​de/​corporategovernance veröffentlicht.

Dem Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG gehörten im Geschäftsjahr 2021 folgende Mitglieder an:

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Martin Arendts, MBL-HSG, Rechtsanwalt, Grünwald (Vorsitzender);

Véronique Giraudon, Vorstand, Paris/​Frankreich (stellvertretende Vorsitzende);

François Riahi, Vorstand, Paris/​Frankreich (seit 18. Mai 2021);

Nicolas Béraud, Vorstand, Bordeaux/​Frankreich (bis 18. Mai 2021).

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt im Geschäftsjahr 2021 eine feste Vergütung in Höhe von 40 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR). Im Vorjahr erhielt ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied 10 TEUR. Zudem wurden notwendige Auslagen erstattet. Frau Giraudon, Herr Riahi und Herr Béraud haben im Geschäftsjahr 2021 auf ihre Vergütung verzichtet.

Im Geschäftsjahr 2021 sind keine wesentlichen Geschäftstransaktionen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen erfolgt.

Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass das Mutterunternehmen nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.

V II.4. Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr 2021 sind Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer in Höhe von insgesamt 96 TEUR angefallen (Vorjahr: 84 TEUR), welche sich vollständig auf Prüfungsleistungen beziehen.

V II.5. Hinweis zur Erklärung zur Unternehmensführung für die bet-at-home.com AG gemäß § 289f HGB und den Konzern gemäß § 315d HGB sowie zum Corporate Governance Bericht

Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https:/​/​www.bet-at-home.ag/​de/​corporategovernance abrufbar. Dort wird auch insgesamt über die Corporate Governance berichtet.

V II.6. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag

Hinsichtlich des aktuellen Standes im gerichtlichen Abwicklungsverfahren der bet-at-home.com Entertainment Ltd. verweisen wir explizit auf Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)". Darüber hinaus sind keine weiteren Ereignisse im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres 2021 und der Aufstellung des Konzernabschlusses eingetreten, die den Geschäftsverlauf oder die Lage des Konzerns wesentlich beeinflussen könnten. Insbesondere sind bis zum Aufstellungszeitpunkt keine weiteren wesentlichen Kundenklagen, die nicht in der Rückstellung zum 31. Dezember 2021 erfasst worden sind, eingetroffen.

Mit Wirkung zum 21. Februar 2022 wurde Herr Marco Falchetto zum Vorstandsmitglied der bet-at-home.com AG bestellt. Herr Franz Ömer wird zum regulären Ablauf seiner Bestellung Ende Februar 2022 und auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausscheiden. Zu diesem Zeitpunkt wird ebenfalls Herr Michael Quatember zum regulären Ablauf seiner Bestellung und auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausscheiden.

V II.7. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Düsseldorf, den 25. Februar 2022

gez. Dipl.-Ing. Franz Ömer

gez. Mag. Michael Quatember

gez. Mag. Marco Falchetto

Konzernanlagenspiegel zum 31. Dezember 2021

bet-at-home.com AG Düsseldorf

Anlage zum Anhang

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 01.01.2021
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
Umgliederungen
TEUR
Veränderung aufgegebener Geschäftsbereich
TEUR
Stand am 31.12.2021
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenswerte 3.732 167 0 41 -162 3.777
II. Geschäfts- oder Firmenwert 1.369 0 0 0 0 1.369
III. Geleaste Bürogebäude 4.240 0 0 0 0 4.240
IV. Sachanlagen 8.501 1.729 1.974 -41 -1 8.215
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.495 1.308 1.974 381 -1 8.209
2. Anlagen in Bau 6 422 0 -421 0 6
17.842 1.896 1.974 0 -163 17.602
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kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01.2021
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
Veränderung aufgegebener Geschäftsbereich
TEUR
Stand am 31.12.2021
TEUR
Buchwert 31.12.2021
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenswerte 2.850 238 0 -162 2.927 850
II. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 0 0 0 1.369
III. Geleaste Bürogebäude 1.741 871 0 0 2.612 1.629
IV. Sachanlagen 5.885 1.188 1.946 -1 5.126 3.089
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.885 1.188 1.946 -1 5.126 3.083
2. Anlagen in Bau 0 0 0 0 0 6
10.476 2.297 1.946 -163 10.664 6.937
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Buchwert 31.12.2020
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenswerte 882
II. Geschäfts- oder Firmenwert 1.369
III. Geleaste Bürogebäude 2.499
IV. Sachanlagen 2.617
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.611
2. Anlagen in Bau 6
7.367

Konzernanlagenspiegel zum 31. Dezember 2020

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 01.01.2020
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
Umgliederungen
TEUR
Veränderung aufgegebener Geschäftsbereich
TEUR
Stand am 31.12.2020
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenswerte 3.580 152 0 0 0 3.732
II. Geschäfts- oder Firmenwert 1.369 0 0 0 0 1.369
III. Geleaste Bürogebäude 4.240 0 0 0 0 4.240
IV. Sachanlagen 7.505 1.065 69 0 0 8.501
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.459 484 68 621 0 8.495
2. Anlagen in Bau 46 581 1 -621 0 6
16.694 1.217 69 0 0 17.842
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kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01.2020
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
Veränderung aufgegebener Geschäftsbereich
TEUR
Stand am 31.12.2020
TEUR
Buchwert 31.12.2020
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenswerte 2.633 218 0 0 2.850 882
II. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 0 0 0 1.369
III. Geleaste Bürogebäude 871 871 0 0 1.741 2.499
IV. Sachanlagen 5.019 934 68 0 5.885 2.617
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.019 934 68 0 5.885 2.611
2. Anlagen in Bau 0 0 0 0 0 6
8.522 2.022 68 0 10.476 7.367
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Buchwert 31.12.2019
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenswerte 947
II. Geschäfts- oder Firmenwert 1.369
III. Geleaste Bürogebäude 3.370
IV. Sachanlagen 2.486
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.440
2. Anlagen in Bau 46
8.172

Zusammengefasster Lagebericht 2021

bet-at-home.com AG, Düsseldorf

A. Grundlagen des Konzerns

A.1 Geschäftsmodell

Der bet-at-home.com AG Konzern ist über seine operativen maltesischen Konzerngesellschaften in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming tätig und zählt mit mehr als 5,5 Millionen registrierten Kunden zu den erfolgreichsten Anbietern Europas.

Das vielfältige Angebot auf www.bet-at-home.com umfasst Sportwetten, Casino, Games und Virtual Sports. Allein das Sportwettenangebot umfasste im Geschäftsjahr 2021 über 1.000.000 Events zu mehr als 50 Sportarten, davon 206.000 Live-Events. bet-at-home verfügt über Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Malta und Gibraltar. Zum 31. Dezember 2021 trugen 260 Mitarbeiter zur Entwicklung des Konzerns bei.

Neben einigen Ländern Osteuropas sind insbesondere der deutschsprachige Raum und einzelne Länder Westeuropas Märkte von zentraler Bedeutung.

Die verschiedenen Online-Sportwetten- und Online-Glücksspiellizenzen werden von den maltesischen Konzerngesellschaften gehalten. Diese Lizenzen berechtigen das Unternehmen in den Absatzmärkten Deutschland, Westeuropa, Osteuropa und in weiteren Ländern jeweils zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Online-Sportwetten und Online-Casinos.

Die Konzernstruktur des bet-at-home.com AG Konzerns im Detail

Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, als Muttergesellschaft notiert im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Marktsegment Prime Standard. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den mittelbaren Beteiligungsunternehmen betrieben.

Die bet-at-home.com AG hält 100 % an der bet-at-home.com Entertainment GmbH. Dieses Unternehmen mit Sitz in Linz/​Österreich ist vor allem für den ständigen Technologietransfer innerhalb des Konzerns sowie für die Weiterentwicklung der selbst erstellten Software verantwortlich und erbringt Dienstleistungen für andere Konzerngesellschaften. Über die bet-at-home.com Holding Ltd. mit Sitz in St. Julian's, Malta hält das Unternehmen seine internationalen Lizenzen für Online-Sportwetten sowie Online-Glücksspiellizenzen für Casino, Games, Poker und Virtual Sports.

Seit 2009 ist die bet-at-home.com AG Teil der Betclic Everest Group SAS, Paris/​Frankreich, einer französischen Gruppe im Bereich Online-Gaming und Online-Sportwetten.

A.2 Entwicklungstätigkeiten

Zu den wichtigsten Assets im Konzern gehört eine funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software, die seit Anbeginn ständig intern ausgebaut und weiterentwickelt wird. Im Januar 2021 lag der Fokus der Softwareentwicklung auf der Erstellung einer Plattform für den deutschen Markt, welche die Bedingungen der deutschen Sportwettenkonzession sowie die Anpassung des Online-Casino-Angebots an die deutsche Übergangsregulierung bis zum Start des Lizenzierungsprozess Mitte 2021 abbildet. Darüber hinaus wurden die "Seamless-Wallet"-Lösungen weiterentwickelt, die aus Kundensicht den Transfer zwischen unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten einerseits sowie die Implementierung innovativer Produktlösungen andererseits in der Zukunft ermöglichen. Parallel wurden Sportwetten- und Casino-Produkte für die Mobile- und Desktop-Plattform laufend ausgebaut und optimiert. Der wesentliche Faktoreinsatz in diesem Bereich sind die IT-Mitarbeiter selbst. Eine Aktivierung von Eigenleistungen nach IAS 38 erfolgt nicht, da die Voraussetzungen des IAS 38.57 nicht erfüllt sind.

B. Wirtschaftsbericht

B.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Aus den bisherigen Erfahrungen in wesentlichen Märkten des bet-at-home.com AG Konzerns lässt sich ableiten, dass die Geschäftsentwicklung im Online-Sportwetten- und Online-Gaming-Bereich weitestgehend unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in dem jeweiligen Markt ist.

Der Vorstand geht davon aus, dass sich der Gesamtmarkt für Sportwetten und Glücksspiele auch in Zukunft langfristig positiv entwickeln wird. Die branchenbezogenen regulatorischen Rahmenbedingungen in den europäischen Mitgliedsstaaten sind von zunehmenden Bestrebungen gekennzeichnet, Lizenzsysteme für private Anbieter von Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten zu etablieren, wodurch nationale Lizenzen einzelner Länder immer mehr an Bedeutung gewinnen werden. Dem steht allerdings auch das Risiko in einzelnen Ländern gegenüber, private Glücksspielanbieter von Produktsegmenten auszusperren, zumal vereinzelt derartige europarechtswidrige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind.

Die Durchdringung der Zielgruppe mit mobilen Endgeräten, Mobile-Gaming als innovativer Vertriebskanal sowie demografische Trends und eine zunehmende Online-Affinität werden bei neuen Markteintritten als fördernde Faktoren immer mehr zum Tragen kommen.

B.2 Geschäftsverlauf

(1) Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2021

Im Februar 2021 setzte die bet-at-home.com Internet Ltd. die Bedingungen der im November 2020 erhaltenen bundesweiten Sportwettenlizenz im Kernmarkt Deutschland mittels Implementierung einer eigenen Deutschland-Plattform für deutsche Kunden um. Gesetzliche Auflagen wie beispielsweise ein aufwändiger Registrierungsprozess sowie ein eingeschränktes Wettangebot wirkten sich negativ auf die Kundenaktivität insbesondere im ersten Halbjahr 2021 aus, sodass die Fußball-Europameisterschaft hinter den Erwartungen blieb. Wenngleich durch die Lizenzierung langfristige Rechtssicherheit im Kernmarkt Deutschland gewonnen werden konnte, leidet die Attraktivität des verbleibenden lizenzierbaren Online-Gaming Angebots in Deutschland unter den Limitierungen und behördlichen Auflagen. So blieb auch das Segment Online-Gaming durch das Verbot von populären Spielen wie beispielsweise Roulette und Blackjack unter den Erwartungen.

In Polen hatten die Konzerngesellschaften bet-at-home.com Internet Ltd. und bet-at-home.com Entertainment Ltd. ursprünglich ihr Angebot trotz Vollzugsbestrebungen (beispielsweise IP-Blocking und Payment-Blocking Maßnahmen) der Behörden seit Juli 2017 aufrecht erhalten und sind gegen die diskriminierenden Regelungen gerichtlich vorgegangen. Um keinen Ausschluss von künftigen möglichen Lizenzierungsverfahren in Polen nach sich zu ziehen, hat der Konzern per Ende Mai 2021 sein Angebot vom polnischen Markt - zumindest temporär - zurückgezogen, woraus sich ein über die bisherigen Beschränkungen in Polen hinausgehender negativer Umsatz- und ergebniswirksamer Einflussfaktor im Geschäftsjahr 2021 ergab.

Hauptsächlich war das Geschäftsjahr 2021 allerdings geprägt durch zunehmende rechtliche Auseinandersetzungen im Spannungsfeld der Grundfreiheiten innerhalb der Europäischen Union und den nationalen Monopolvorschriften. Insbesondere in Österreich hat die Zunahme an Kundenklagen auf Erstattung von Spielverlusten im Online-Casino zu massiven Belastungen des Konzerns geführt. Obwohl der bet-at-home.com AG Konzern das Online-Casino Monopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung nach wie vor als europarechtswidrig erachtet und demnach die maltesische bet-at-home.com Entertainment Ltd. - somit jene Konzerngesellschaft, deren wesentlichste Geschäftstätigkeit der Betrieb von Online-Casino war - als rechtmäßigen Online-Casino Anbieter (auch) für Kunden aus in Österreich sieht, ist aufgrund eines Beschlusses des österreichischen Obersten Gerichtshofs seit Oktober 2021 unklar, ob der bet-at-home.com AG Konzern seine Rechtsauffassung schon in absehbarer Zeit vor österreichischen Gerichten durchsetzen kann. Als Folge daraus wurde im Oktober 2021 das Angebot des Online-Casinos für Kunden aus Österreich durch die bet-at-home.com Entertainment Ltd. eingestellt.

Um die Kostenstruktur des Konzerns an die gesunkenen Umsatzerlöse anzupassen, haben Vorstand und Aufsichtsrat Anfang Dezember 2021 eine Restrukturierung der österreichischen Konzern-Dienstleistungsgesellschaft verabschiedet. Der Restrukturierungsplan sieht Maßnahmen vor, welche aus einem Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungsprogramm bestehen und eine einmalige Reduktion von 65 Beschäftigten umfassen.

Nachdem auch zum Ende des Geschäftsjahres 2021 nicht absehbar war, ob das Online-Casino auch für Kunden aus Österreich zeitnah wieder angeboten werden kann, war eine wirtschaftliche Fortführung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. nicht möglich.

Mangels positiver Fortführungsprognose wurde am 23. Dezember 2021 ein gerichtliches Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") über diese maltesische Gesellschaft beantragt, zumal diese nicht mehr in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten durch bestehende oder eigenständig generierte Mittel zu bedienen.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Zusammengefassten Lageberichts hat das zuständige Gericht in Malta noch nicht rechtskräftig entschieden.

Wie unterjährig über Adhoc-Mitteilungen bekanntgegeben, konnte die ursprüngliche Prognose für das Geschäftsjahr 2021 mit einem Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 106 Mio. EUR und 118 Mio. EUR sowie einem EBITDA zwischen 18 Mio. EUR und 22 Mio. EUR aufgrund der vorgehend erläuterten negativen Einflussfaktoren im Geschäftsjahr 2021 nicht erzielt werden.

(2) Personal- und Sozialbereich

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Vorstand) im Konzern beträgt im Geschäftsjahr 2021.272 (Vorjahr: 289). Zum Bilanzstichtag 2021 beschäftigte der Konzern 260 Mitarbeiter (Vorjahr: 284). Trotz eines im Dezember 2021 angekündigten Restrukturierungsplans, der auch die ordentliche Kündigung von 65 Beschäftigten im Konzern umfasst, bleibt die zielorientierte Personalentwicklung unserer hochqualifizierten Mitarbeiter die Grundlage für die weitere Entwicklung des Konzerns. Darüber hinaus gilt die intensive fachliche Weiterbildung als zentraler Grundstein der Personalentwicklung.

B.3 Lage des Konzerns

B.3.1 Ertragslage

Sämtliche Angaben zur Ertragslage beziehen sich auf den fortgeführten Geschäftsbereich. Zu detaillierten Ausführungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich wird explizit auf den Konzernanhang Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" verwiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

Der Bruttoertrag aus Online-Sportwetten (Wetteinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) aus dem fortgeführten Geschäftsbereich liegt im Geschäftsjahr 2021 mit 56,6 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 52,6 Mio. EUR).

Der Bruttoertrag aus Online-Gaming (Gamingeinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) aus dem fortgeführten Geschäftsbereich erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 2,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR). Online-Gaming beinhaltet die Produkte Casino, Games und Virtual Sports.

Somit belaufen sich die Brutto-Wett- und Gamingerträge aus dem fortgeführten Geschäftsbereich im Geschäftsjahr 2021 auf 59,3 Mio. EUR und somit über Vorjahresniveau (Vorjahr: 54,6 Mio. EUR). Der Brutto-Wett- und Gamingertrag stellt dabei einen sehr wesentlichen finanziellen Leistungsindikator für den Konzern dar.

Die in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren beziehungsweise Wettsteuern und Glücksspielabgaben haben das Geschäftsjahr 2021 mit 11.737 TEUR (Vorjahr: 9.537 TEUR) ergebnismindernd beeinflusst. Darüber hinaus führen Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen zu einer Ergebnisbelastung in Höhe von 45 TEUR (Vorjahr: 157 TEUR).

Unter Berücksichtigung dieser Wettsteuern und Glücksspielabgaben sowie der steuerlichen Belastungen im Rahmen der Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2021 ein Netto-Gaming-Ertrag von 47,6 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 44,9 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr 2021 stellt sich die Ertragslage wie folgt dar:

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01.01.-31.12.2021
TEUR
01.01.-31.12.2020 TEUR angepasst
Brutto-Wett- und Gamingerträge 59.347 54.623
Netto-Wett- und Gamingerträge 47.564 44.929
Betriebsleistung 51.565 48.586
EBT (Earnings Before Taxes) *) 11.432 11.032
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) **) 11.673 11.158
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) ***) 13.970 13.180

*) entspricht dem Ergebnis vor Steuern gemäß Gewinn- und Verlustrechnung
**) EBT abzüglich Finanzergebnis gemäß Gewinn- und Verlustrechnung
***) EBIT zuzüglich Abschreibungen gemäß Gewinn- und Verlustrechnung

Der Werbeaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2021 auf 11.867 TEUR (Vorjahr: 8.842 TEUR). Der gesteigerte Werbeaufwand resultiert aus international angelegten Werbekampagnen in Form von TVSpots, Plakaten und Onlinemedien im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft im Juni und Juli 2021. Der Personalaufwand reduzierte sich im Geschäftsjahr 2021 marginal um 1.069 TEUR auf 18.604 TEUR.

B.3.2 Finanzlage

Sämtliche Angaben zur Finanzlage beziehen sich auf den fortgeführten Geschäftsbereich. Zu detaillierten Ausführungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich wird explizit auf den Konzernanhang Abschnitt V "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" verwiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

Zum 31. Dezember 2021 stellte sich die Finanzlage wie folgt dar:

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31.12.2021
TEUR
31.12.2020 TEUR angepasst
Ergebnis vor Steuern 11.432 11.032
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 10.495 18.148
+ Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.896 -1.216
+ Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -18.417 -14.881
= Zahlungswirksame Veränd. des Finanzmittelbestands aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit -9.818 2.051
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 51.807 49.756
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode 41.989 51.807

Der Rückgang des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus dem Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich sowie der Abnahme der Aktiva im Zusammenhang mit zur Schließung gehaltener Vermögenswerte.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet Auszahlungen für Anlagenzugang.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gibt die Dividendenzahlung an die Anteilseigner der Konzernobergesellschaft wieder.

Der Konzern war jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen im fortgeführten Geschäftsbereich nachzukommen.

B.3.3 Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2021 stellt sich die Vermögenslage wie folgt dar:

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Vermögenswerte 31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Langfristige Vermögenswerte 8.388 7.403
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Steuern 8.381 24.806
Vorauszahlungen 1.329 1.428
Sonstige Forderungen & Vermögenswerte 2.867 4.692
Kurzfristige Termineinlagen 0 5.000
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 41.989 51.807
Zur Schließung gehaltene Vermögenswerte 12.830 0
75.783 95.136

Der Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in absoluten Zahlen resultiert im Wesentlichen aus der Ausschüttung einer Dividende im Mai 2021 in Höhe von 17.545 TEUR, somit EUR 2,50 pro Aktie (Vorjahr: EUR 2,00).

Die Herleitung der Zur Schließung gehaltenen Vermögenswerte in Höhe von 12.830 TEUR ist im Konzernanhang im Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" erläutert, worauf explizit verwiesen wird.

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Eigen- und Fremdkapital 31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Konzerneigenkapital 17.042 50.893
Langfristige Schulden (Rückstellungen) 891 1.769
Kurzfristige Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) 57.850 42.474
75.783 95.136

Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2021 beträgt 22,5 % (Vorjahr: 53,5 %). Der Rückgang des Eigenkapitals ergibt sich aus der Ausschüttung einer Dividende im Mai 2021 in der Höhe von 17,5 Mio. EUR - somit 2,50 EUR pro Aktie - sowie aus dem Konzernjahresergebnis Gesamt in Höhe von -16.306 TEUR (Vorjahr: 23.294 TEUR).

Die langfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 794 TEUR (Vorjahr: 1.695 TEUR) sowie Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern in Höhe von 97 TEUR (Vorjahr: 74 TEUR).

Die kurzfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.432 TEUR (Vorjahr: 4.004 TEUR), Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 14.608 TEUR (Vorjahr: 27.306 TEUR), sonstige Rückstellungen in Höhe von 1.709 TEUR (Vorjahr: 1.419 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15) in Höhe von 5.437 TEUR (Vorjahr: 5.908 TEUR), Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 in Höhe von 900 TEUR (Vorjahr: 872 TEUR), Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Schließung gehaltenen Vermögenswerten in Höhe von 27.322 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 6.443 TEUR (Vorjahr: 2.966 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt.

B.3.4 Gesamtbeurteilung der Lage des Konzerns

Die wirtschaftliche Lage des Konzerns im fortgeführten Geschäftsbereich, welche sich nunmehr überwiegend aus dem Segment Online-Sportwetten zusammensetzt, stellt sich insgesamt positiv dar, wenngleich das beantragte gerichtliche Abwicklungsverfahren des aufgegebenen Geschäftsbereichs noch erhebliche Kapazitäten binden wird.

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

C.1 Risikobericht

Der Risikobericht umfasst wesentliche interne und externe Risiken der Geschäftstätigkeit, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des bet-at-home.com AG Konzerns haben können. Im Rahmen des betrieblichen Risikomanagementsystems werden Möglichkeiten und Gefahren nach qualitativen Kriterien identifiziert, die Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt sowie potenzielle Auswirkungen erläutert.

Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen.

Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifiziert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und darüber berichtet.

Auch Regelungen zur Anwendung von Finanzinstrumenten sind Bestandteil dieses Risikomanagement-Systems. Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern nicht gehalten. Der Vorstand beabsichtigt auch in Zukunft keinen Einsatz solcher Finanzinstrumente.

C.1.1 Regulatorische und steuerrechtliche Risiken

In einigen Ländern Europas sind Wett- und Gaminganbieter weiterhin rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von staatlichen Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Etliche nationale Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter weisen diskriminierende Vorschriften auf, um den Markt für nationale Anbieter/​Monopolisten weiterhin abzuschotten.

Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen weiterhin sehr genau verfolgen und ist bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um Lizenzen für Online-Sportwetten und Online-Gaming anzusuchen und somit vermehrt Rechtssicherheit zu schaffen. Es besteht das Risiko, dass einzelne EU-Staaten Kunden von außerstaatlichen privaten Glücksspiel-Angeboten durch eine Providersperrung und Blockingmaßnahmen bei Payment-Providern rechtswidrig aussperren, zumal in einigen gesetzlichen Neuregelungen derartige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind.

Regulatorisches Umfeld und Risiken aus bestehenden Rechtsunsicherheiten

Der bet-at-home.com AG Konzern stützt seine Geschäftstätigkeit innerhalb der Europäischen Union - soweit im betreffenden Land keine einzelstaatliche Lizenz vorliegt - grundsätzlich auf in Malta erteilte Lizenzen für Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten, die nach rechtlicher Auffassung des bet-at-home.com AG Konzerns wegen der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, solange in dem jeweiligen Mitgliedsstaat die Regelungen betreffend Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten europarechtswidrig ausgestaltet bleiben.

Wenn einzelne Mitgliedsstaaten diskriminierende regulatorische Maßnahmen ergreifen, die private Anbieter von Online-Wetten und Online-Glücksspielen härter als staatliche Anbieter treffen und damit nach europäischem Recht unzulässig sind, könnte der bet-at-home.com AG Konzern nicht in der Lage sein, rechtzeitigen und hinreichend umfassenden Rechtsschutz gegen diese Maßnahmen zu erlangen. Ein zeitweiliger Ausschluss aus einzelnen Märkten könnte weiterhin dazu führen, dass der bet-at-home.com AG Konzern durch wegbrechende Erträge nicht wieder auszugleichende Nachteile erleidet, selbst wenn sich die Maßnahmen im Nachhinein als rechtswidrig erweisen sollten.

Das Geschäftsjahr 2021 war geprägt durch zunehmende rechtliche Auseinandersetzungen im Spannungsfeld der Grundfreiheiten innerhalb der Europäischen Union und den nationalen Monopolvorschriften, wobei in vielen Ländern eine klare Tendenz der Rechtsprechung zugunsten der nationalen Verbotsvorschriften zu erkennen ist. Insbesondere in Österreich hat die Zunahme an Klagen von Kunden, die ihre Spielverluste im Online-Casino gerichtlich zurückfordern, zu massiven Belastungen des Konzerns geführt.

Gleichzeitig sind die regulatorischen Entwicklungen in den EU-Mitgliedsländern von zunehmenden Bestrebungen gekennzeichnet, ein Lizenzsystem für private Anbieter von Online Glücksspiel und Online Sportwetten zu etablieren, wodurch die nationalen Lizenzen der einzelnen Länder für den Konzern immer mehr an Bedeutung gewinnen werden.

Der bet-at-home.com AG Konzern reagiert auf diese rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen und wird weitere Lizenzanträge in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten stellen. Um Lizenzanträge nicht zu gefährden, sind im Vorfeld häufig Marktschließungen erforderlich, die kurzfristig zu Umsatzeinbußen führen.

Die regulatorische Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar:

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In Deutschland ist per 1. Juli 2021 ein neuer Glückspielstaatsvertrag in Kraft getreten, in dem die bestehenden Sportwettenkonzessionen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden und der Markt für Online-Casino Produkte erstmals geöffnet worden ist. Diese Regelungen sehen bundesweite Konzessionen für virtuelle Automatenspiele sowie die Möglichkeit einer Konzessionsvergabe für Bankhalterspiele im Internet auf Länderebene vor. Die bet-at-home.com Internet Ltd. hatte sich unmittelbar nach dem Inkrafttreten um eine virtuelle Automatenkonzession beworben und rechnet mit einer Vergabe im ersten Halbjahr 2022.

Es bleibt den einzelnen Bundesländern Vorbehalten, ob sie für die klassischen Bankhalterspiele, wie beispielsweise Roulette und Blackjack, länderweise Konzessionen an private Anbieter vergeben oder diese Konzessionen ausschließlich den Spielbanken übertragen, wobei die Anzahl dieser Konzessionen an die Anzahl der jeweiligen Spielbanken in den Ländern gesetzlich gekoppelt ist. Es wird sich im Laufe des Jahres 2022 herausstellen, welche Bundesländer ein derartiges Vergabeverfahren an private Online-Anbieter wie bet-at-home anstreben. Mit Stand Ende 2021 hatte nur das Land Nordrhein-Westfalen eine Marktöffnung für Bankhalterspiele beschlossen.

Bereits im September 2020 hatten sich die Bundesländer auf eine Übergangsregulierung bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages geeinigt. Demnach wurden diejenigen Glücksspielanbieter von Vollzugsmaßnahmen und Sanktionen wegen des Fehlens einer deutschen Konzession ausgenommen, die Online-Glücksspiele unter Beachtung der voraussichtlichen zukünftigen Regulierungen des Glücksspielregulierungsstaatsvertrags 2021 betreiben. Die betroffene Konzerngesellschaft hatte aufgrund dieser Übergangsbestimmungen seit dem 15. September 2020 das Casino-Angebot eingeschränkt und Auflagen wie zum Beispiel monatliche Einzahlungslimits umgesetzt. Dadurch ist es im Kernmarkt Deutschland zu deutlichen Umsatzeinbußen im Segment Online-Casino gekommen.

Der Vorstand begrüßt die verbesserte Rechtssicherheit im Bereich der Casino-Produkte neben der bestehenden bundesweiten Sportwettenkonzession.

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In Polen ist bereits am 1. April 2017 eine Änderung des Glücksspielgesetzes in Kraft getreten, welches grundsätzlich privaten Anbietern den Antrag auf Erteilung einer Sportwettenlizenz ermöglicht. Eine einzige Online-Casino Lizenz wurde dem staatlichen Anbieter zuerkannt, wodurch ausländische Anbieter europarechtswidrig diskriminiert werden. Auch die Sportwettenregelung weist neben den unattraktiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen europarechtswidrige Bestimmungen auf. Seit Juli 2017 sah sich der Konzern Vollzugsbestrebungen seitens der Behörden ausgesetzt, die sowohl IP-Blocking- als auch Payment Blocking-Maßnahmen umfassten. Das Angebot von bet-at-home wurde ursprünglich weiter aufrecht erhalten. Der Konzern ist gegen die diskriminierenden Regelungen gerichtlich vorgegangen. Ein weiteres Anbieten am polnischen Markt findet seit dem 01.06.2021 nicht mehr statt, denn dieses hätte möglicherweise den Ausschluss von künftigen Lizenzierungsverfahren in Polen nach sich gezogen. Hieraus ergab sich zwischenzeitlich ein über die bisherigen Beschränkungen in Polen hinausgehender negativer Umsatz- und ergebniswirksamer Einflussfaktor im zweiten Halbjahr 2021. Ende 2021 wurde nach einer umfassenden Evaluierung entschieden, durch eine neu zu gründende polnische Gesellschaft einen Antrag auf Erteilung einer Sportwettenkonzession zu stellen. Trotz einiger Unsicherheitsfaktoren wird damit gerechnet, das Sportwettenangebot in Polen gegen Ende 2022 wieder aufnehmen zu können.

In der Schweiz ist mit dem 1. Januar 2019 eine Novelle des Geldspielgesetzes in Kraft getreten, die das Anbieten von Sportwetten und Glücksspielen über das Internet ausschließlich den nationalen Anbietern vorbehält. Ausländische Anbieter sollen damit vom Schweizer Markt ferngehalten werden. Gemäß der Geldspielverordnung sind die Ausführungsbestimmungen zum IP-Blocking von nicht lizensierten Anbietern per 1. Juli 2019 in Kraft getreten. Am 3. September 2019 hatten die Behörden eine Blacklist veröffentlicht, in der auch Domains des Konzerns angeführt waren. Wenige Tage später erfolgte das Blocking dieser Domains. Der Konzern hatte sich dazu entschieden, gegen diese Maßnahmen Rechtsmittel einzulegen und sein Angebot vorerst bis zum Zeitpunkt einer rechtskräftigen Entscheidung aufrecht zu erhalten. Im Zuge der beantragten Abwicklung der maltesischen bet-at-home.com Entertainment Ltd. musste das Casino-Angebot eingestellt werden.

Bereits im Juni 2016 wurden die maltesischen Gesellschaften bet-at-home.com Internet Ltd. und bet-at-home.com Entertainment Ltd. von der Schweizer Finanzbehörde aufgefordert, sich in das nationale Umsatzsteuerregister eintragen zu lassen. Nach umfassender rechtlicher Prüfung und mehrmaligem Briefverkehr mit der Behörde ist eine Eintragung durch die bet-at-home.com Entertainment Ltd. im September 2018 erfolgt. Die Gesellschaft hat rückwirkend per 1. Januar 2017 Umsatzsteuer für die schweizerischen Casinoumsätze abgeführt und führte diese seither laufend ab. Für die von der Finanzbehörde vorgeschriebenen Zeiträume 2013 bis 2016 sieht die Gesellschaft keine rechtliche Begründung diese Umsatzsteuer abzuführen. Es wurde keine diesbezügliche Rückstellung gebildet, weil ein potentieller Abfluss von Ressourcen als nicht wahrscheinlich eingestuft wird. Das potenzielle Risiko beträgt 1,3 Mio. EUR.

Die bet-at-home.com Internet Ltd. hat im Oktober 2019 entschieden, sich unter Vorbehalt in das nationale Umsatzsteuerregister eintragen zu lassen und die Finanzdaten zu übermitteln. Die Gesellschaft hat erreicht, dass bis zu einer finalen gerichtlichen Entscheidung etwaige Steuerforderungen der Behörde ausgesetzt werden. Dies gilt auch für den oben beschriebenen Sachverhalt der bet-at-home.com Entertainment Ltd. Das potentielle Risiko der bet-at-home.com Internet Ltd. beträgt für den Zeitraum 2013 bis 2016 1,1 Mio. EUR, für die Jahre seit 2017 2,1 Mio. EUR. Auch hier wurde zum 31. Dezember 2021 keine diesbezügliche Rückstellung gebildet.

Im Dezember 2020 hatten die beiden maltesischen Konzerngesellschaften Steuerverfügungen für den Zeitraum 2013 bis 2016 bzw. 2017 erhalten, gegen die Rechtsmittel bei der Behörde eingelegt wurden. Mit einer behördlichen Entscheidung ist im ersten Halbjahr 2022 zu rechnen. Dagegen könnte der Rechtsweg vor den nationalen Gerichten beschritten werden, sodass mit einer rechtskräftigen Entscheidung nicht vor 2024 zu rechnen sein wird.

Trotz fortschreitender Regulierungsbestrebungen sind Wett- und Gaming-Anbieter nach wie vor rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von Verbotsvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Dies hat sich, fortgesetzt, auf die Unternehmen des bet-at-home.com AG Konzerns im Geschäftsjahr 2021 wie folgt ausgewirkt:

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Trotz freiwilliger und über das gesetzliche Erfordernis hinausgehender Kundenschutzmaßnahmen zum umfassenden Spielerschutz war die maltesische Konzerngesellschaft bet-at-home.com Entertainment Ltd. in Österreich wie berichtet bereits in den letzten Geschäftsjahren Ansprüchen von Kunden auf Erstattung von Spielverlusten im Online-Casino ausgesetzt. Der bet-at-home.com AG Konzern erachtet das Online-Casino Monopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung nach wie vor als europarechtswidrig und sieht die betreffende Konzerngesellschaft demnach als rechtmäßigen Online-Casino Anbieter in Österreich. Nicht zuletzt aufgrund der aus der aktuellen EuGH-Rechtsprechung abgeleiteten Erforderlichkeit einer wiederkehrenden Überprüfung auch durch die österreichischen Gerichte, die nach Auffassung des bet-at-home.com AG Konzerns derzeit nicht in gebotenem Umfang stattfindet, ging der bet-at-home.com AG Konzern bisher von einer positiven Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere bei den Obergerichten in den Rechtsmittelinstanzen, bis Ende des ersten Halbjahres 2022 aus.

Aufgrund eines negativen Beschlusses des österreichischen Obersten Gerichtshofs mit Kenntnisnahme im Oktober 2021 wurde es jedoch unklar, ob der bet-at-home.com AG Konzern seine Rechtsauffassung in absehbarer Zeit vor den österreichischen Gerichten durchsetzen kann. Es wurde daher im Oktober beschlossen, das Angebot des Online-Casinos in Österreich jedenfalls vorübergehend einzustellen. Denn obwohl der bet-at-home.com AG Konzern auch von der europarechtlichen Rechtmäßigkeit seines Handelns und zudem von der zivilrechtlichen Unzulässigkeit der Klagen ausgeht, würde die Fortsetzung des Angebots von Online-Casinos für Kunden aus Österreich vor abschließender rechtlicher Klärung über einen derzeit nicht mehr absehbaren Zeitraum hinweg zu einem stetig steigenden Risikopotential führen, das insgesamt unvertretbar erscheint. Die Entscheidung über eine etwaige Wiederaufnahme des Angebots des Online-Casinos in Österreich wird künftig in Abhängigkeit von der Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen getroffen werden.

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Im Juni 2018 wurden von der niederländischen Glücksspielaufsichtsbehörde gegen zwei maltesische Gesellschaften des Konzerns Geldstrafen in Summe von EUR 410.000,00 verhängt. Es wird den Gesellschaften vorgeworfen, insbesondere durch die Verwendung der holländischen Sprache bzw. eines entsprechenden Bonusangebots, unrechtmäßig niederländische Bürger angesprochen zu haben. Gegen die Strafbescheide wurden umfassende Rechtsmittel eingelegt. In einer finalen gerichtlichen Entscheidung im März 2021 wurden die Strafen auf EUR 300.000,00 reduziert und mittlerweile bezahlt.

Im Juni 2019 wurde die Internetseite www.bet-at-home.com in Kroatien geblockt. Der Konzern sieht die betreffende Konzerngesellschaft als rechtmäßigen Anbieter, zumal die nationalen Vorschriften vorsehen, dass ausschließlich stationäre Lizenznehmer Sportwetten und Glücksspiele im Internet anbieten dürfen und somit ausländische Unternehmer europarechtswidrig diskriminiert werden. Daher wurden gegen die Blockingmaßnahmen umfassende Rechtsmittel eingelegt. Gegen die negativen Urteile wurde im April 2021 eine Beschwerde an das Höchstgericht, mit der Zielsetzung einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Feststellung der Europarechtswidrigkeit der kroatischen Glücksspielregulierung zu erwirken, eingereicht.

Im August 2021 haben die slowenischen Behörden die maltesischen Gerichte um Rechtshilfe zur Eintreibung einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von EUR 33.000 ersucht. Das slowenische Glücksspielgesetz steht im fundamentalen Widerspruch zu den Grundprinzipien des Europarechts, zumal nur nationale stationäre Casino-Anbieter eine Lizenz zum Anbieten im Internet erhalten können. Die maltesischen Gerichte haben im November 2021 das Verfahren eingestellt.

Auf politischer Ebene hat das europäische Parlament auf Initiative der EU-Kommission bereits 2011 eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel verabschiedet, die nationalen Sportwetten- und Glücksspielregelungen zu harmonisieren. Als erste Schritte sollen Spieler- und Datenschutzbestimmungen sowie Kontrollmechanismen weitgehend angeglichen werden. Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer und der nationalen Steuerhoheit ist in absehbarer Zeit mit keiner wesentlichen Vereinheitlichung maßgeblicher nationaler Vorschriften im Sportwetten- und Glücksspielbereich zu rechnen. Die Mitgliedsstaaten sind jedoch großteils bestrebt, den Online-Sportwetten und Online-Glücksspielsektor zu reglementieren und ein Konzessionssystem - wenn auch nicht immer in Einklang mit den Vorgaben des Europarechts - auf nationaler Ebene zu etablieren. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von nationalen Konzessionsvorgaben verlagert der Europäische Gerichtshof zunehmend auf die Ebene der nationalen Gerichte, wodurch die Vorgaben des Europarechts zunehmend vernachlässigt werden.

Die Risiken negativer Auswirkungen aus dem regulatorischen Umfeld sowie aus bestehenden regulatorischen Rechtsunsicherheiten sind im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin als mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hoch.

Steuerrechtliche Risiken

In jenen Ländern, in denen die operativen maltesischen Gesellschaften des bet-at-home.com AG Konzerns tätig sind, werden vermehrt Steuern auf Sportwetten und Glücksspiele auf Basis unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen sowie Umsatzsteuern auf elektronische Dienstleistungen erhoben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Steuern und Abgaben in einzelnen Ländern künftig eine Höhe erreichen, die das Geschäft der operativen maltesischen Gesellschaft des bet-at-home.com AG Konzerns ganz oder in weiten Teilen unwirtschaftlich machen, sei es durch den Steuersatz oder durch die Wahl der Bemessungsgrundlage.

In den letzten Jahren ist das regulatorische Umfeld für die Besteuerung von multinationalen Unternehmen allgemein wie auch für den bet-at-home.com AG Konzern insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise deutlich komplexer geworden, wobei Unternehmen ihre Bemühungen, den gestiegenen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, drastisch verstärken mussten. Die grundsätzliche Einigung zwischen den Staaten über die Verteilung des globalen Steuersubstrats wird - gemeinsam mit der bevorstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer - zu weiteren grundlegenden Anpassungen der internationalen Besteuerung von multinationalen Unternehmen führen.

Gleichzeitig ist jedoch die Sicherheit, dass die umgesetzten Verrechnungspreisansätze von den jeweils involvierten Steuerbehörden akzeptiert werden, stark gesunken, zumal grenzüberschreitende konzerninterne Transaktionen vermehrt in den Fokus der nationalen Steuerbehörden gerückt sind. Folge dieser Entwicklungen sind potentielle Steuer- und Zinsnachzahlungen sowie eine mögliche Doppelbesteuerung.

Das steuerrechtliche Risiko ist aus heutiger Sicht im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage hoch.

C.1.2 Risiken aus Kundenrückforderungen von Spielverlusten und Lizenzrisiken

Kundenrückforderungen von Spielverlusten

Mit einer Vielzahl an Maßnahmen unterstützt bet-at-home seine Kunden stets, verantwortungsvoll mit dem Glücksspiel umzugehen, kooperiert seit vielen Jahren unter anderem mit dem Institut für Glücksspiel und Abhängigkeit, welches in Deutschland und Österreich im Bereich der Suchtprävention aktiv ist. Darüber hinaus runden freiwillige und über das gesetzliche Erfordernis hinausgehende Kundenschutzmaßnahmen die Bestrebungen des bet-at-home.com AG Konzerns auf umfassenden Spielerschutz ab. Diese Maßnahmen werden mit jährlichen freiwilligen Compliance-Prüfungen durch den Branchenprüfungsverband eCogra verifiziert.

Wie bereits ausgeführt war die maltesische Konzerngesellschaft bet-at-home.com Entertainment Ltd. in Österreich im Geschäftsjahr 2021 mit stark zunehmenden Ansprüchen von Kunden auf Erstattung von Spielverlusten im Online-Casino ausgesetzt. Da der bet-at-home.com AG Konzern das OnlineCasino Monopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung nach wie vor als europarechtswidrig erachtet, hat bet-at-home auf diese Entwicklung reagiert und unter Einbindung renommierter Anwälte und Universitätsprofessoren seine Anstrengungen weiter intensiviert, um im Zuge einer Anerkennung der maltesischen Lizenzen durch die Gerichte in Österreich die Ansprüche der Spieler abzuwehren.

Mit Ende des Geschäftsjahres 2021 waren in Österreich Gerichtsverfahren mit einem Gesamtstreitwert von etwa 20,9 Mio. EUR anhängig (31.12.2020: 4,8 Mio. EUR). Insgesamt wurden zum 31. Dezember 2021 im aufgegebenen Geschäftsbereich Rückstellungen im Zusammenhang mit österreichischen Kundenklagen einschließlich von Nebenkosten der Verfahren in Höhe von 24,2 Mio. EUR gebildet. Bis zum Aufstellungszeitpunkt sind keine weiteren wesentlichen Kundenklagen, die nicht in der Rückstellung zum 31. Dezember 2021 erfasst worden sind, eingetroffen.

Auch in Deutschland sieht sich eine maltesische Gesellschaft Klagen auf Rückforderung von OnlineCasino Spielverlusten ausgesetzt. Mit Ende des Geschäftsjahres 2021 waren in Deutschland 16 Gerichtsverfahren mit einem Gesamtstreitwert von etwa 0,7 Mio. EUR anhängig. Während in der aktuellen Rechtsprechung die österreichischen Gerichte die Rückforderungsansprüche der Spieler alleine aufgrund einer fehlenden nationalen Glücksspiellizenz bejahen, steht nach der Auffassung einiger deutscher Gerichte die Kenntnis oder das Kennenmüssen der Spieler von der fehlenden nationalen Lizenz des Anbieters einer Rückabwicklung entgegen. Es wurde zum 31. Dezember 2021 keine Rückstellung gebildet.

Das Risiko von Kundenrückforderungen von Spielverlusten im fortgeführten Geschäftsbereich ist im Vergleich zu den Vorjahren als mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von hoher Bedeutung.

Risiko zum Verlust bzw. Widerruf von Lizenzen

Die operativen Konzerngesellschaften stützen ihr Angebot auf verschiedene Lizenzen, die zu einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Märkten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Großbritannien berechtigen.

Die jeweiligen maltesischen Lizenzen der Malta Gaming Authority (MGA) werden unter Auflage eines laufend durchzuführenden System-Audit erteilt, wobei die technische Ausstattung des Lizenzinhabers durch die MGA, insbesondere der Funktionalität und Sicherheit der IT, geprüft werden.

Für den Fall, dass im Rahmen des System-Audits Mängel festgestellt werden, kann die Malta Gaming Authority Auflagen erteilen oder die Lizenz widerrufen, sofern

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der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen nicht einhält,

die Kundenforderungen nicht bedient werden,

der Lizenznehmer in Insolvenz fällt,

die Lizenz unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt wurde,

der Lizenznehmer gegen Geldwäschevorschriften verstößt,

der Lizenznehmer Steuern oder Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt,

es nach dem alleinigen Ermessen der Lizenzbehörde hinreichende Gründe zum Entzug der Lizenz gibt oder sie davon ausgeht, dass der Lizenznehmer dem Ruf des maltesischen Wettgeschäfts schadet.

Die britische Lizenzbehörde (UKGC) führte in der Vergangenheit jeweils im Zweijahrestakt sogenannte Compliance Assessments durch, wobei die UKGC bei diesen Assessments den Fokus regelmäßig auf die Themen Spielerschutz und Anti-Geldwäsche-Bestimmungen legt. In der Vergangenheit konnten diese Überprüfungen jeweils ohne wesentliche Beanstandungen absolviert werden, womit auch bei zukünftigen Assessments zu rechnen ist. Die bet-at-home.com Internet Ltd. überwacht zudem laufend lizenzrechtliche Änderungen und passt bei Änderungsbedarf interne Prozesse entsprechend an.

Die Konzerngesellschaften des bet-at-home.com AG Konzerns haben auch im Geschäftsjahr 2021 die Lizenzbedingungen erfüllt und konnten die bislang stattgefundenen System-Audits positiv abschließen, weshalb das Risiko eines Widerrufs von Lizenzen nach wie vor als gering zu bewerten ist. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.

C.1.3 Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit

Quotenmanagement und Buchmacherrisiko

Falsche Quoteneinschätzungen oder manuelle Fehler der Buchmacher können zu höheren Auszahlungen an Kunden und somit zu Ertragseinbußen führen. Eine Vielzahl an Sicherungssystemen und stete Überwachung der Quoten durch Marktvergleich minimieren dieses Risiko. Ständige Weiterentwicklung der Software durch das IT-Projektteam ermöglicht ein konkurrenzfähiges Produkt am Wettmarkt. Sämtliche erforderlichen Maßnahmen, wie automatisierte Algorithmen zur Vermeidung von manuellen Quotenfehlern und zur Minimierung der Risiken, wurden gesetzt, wodurch die Risiken in dem Zusammenhang sowie die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft werden.

Da der bet-at-home.com AG Konzern Sportwetten nicht vermittelt, sondern als Gegenpartei der Kunden auftritt, geht der bet-at-home.com AG Konzern bei jeder Wette ein eigenes Risiko aus diesen Verträgen ein. Dieses Risiko wird zum einen dadurch reduziert, dass eine möglichst hohe Anzahl von Kunden an einer Wette mit unterschiedlichen Erwartungen auf den Ausgang teilnimmt, sodass ein weitgehender Ausgleich der wechselseitigen Wettpositionen unter den Kunden stattfindet.

Zudem ermittelt der bet-at-home.com AG Konzern Wettquoten in Abhängigkeit von den Erwartungen der Kunden auf den Ausgang von Wetten und passt diese laufend bis zur Schließung der Wette an. Um den Kunden ein marktgerechtes Angebot unterbreiten zu können, werden dabei - jenseits von der durch die Positionierung der eigenen Kunden zu bietenden Wettquote - auch die Quoten von Wettbewerbern und somit dem Gesamtmarkt berücksichtigt.

Technische Risiken

Die vom Konzern angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfordern die zuverlässige Funktion einer Vielzahl technischer Systeme. Gravierende Beeinträchtigungen der IT-Systeme, insbesondere durch negative externe Einflüsse wie Hacker-Angriffe, DDoS-Attacken etc. könnten negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.

Zur Minimierung der Informationssicherheits- und IT-Risiken verfügt der bet-at-home.com AG Konzern über personelle Strukturen in Form eines Informationssicherheitsbeauftragten (CISO) samt Team, welches neben der Realisierung einzelner Sicherheitsmaßnahmen die Informationssicherheit im laufenden Betrieb sichert, etwaige Sicherheitsvorfälle untersucht, anhand von Sensibilisierungsschulungen für die Etablierung der Informationssicherheits-Richtlinie zuständig ist und dabei unter anderem Schwerpunkte auf folgende Maßnahmen innerhalb des bet-at-home.com AG Konzerns setzt:

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Erstellung von Richtlinien und Prozessen im Rahmen des Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS);

Risikomanagement basierend auf international anerkannten Standards;

Security Monitoring (Identifizierung von Schwachstellen und potenziellen Bedrohungen von Hard- und Software);

Mitarbeiter-Trainings und Schulungen hinsichtlich Sicherheitsbewusstsein;

Verschlüsselung von vertraulichen Daten (insbesondere Kreditkartendaten, Passwörtern);

Sicherheit der Kunden-Schnittstelle auf Benutzeroberfläche und Übertragungsweg;

Schutz der Produktivumgebung durch IDS/​IPS, Netzwerk-Firewall und Web Application Firewall-Systeme;

Betrieb einer zentral verwalteten Anti-Viren-Software;

Vulnerability Management und monatliche Vulnerability-Scans;

Jährliche Penetration-Tests im Rahmen von System-Audits;

Security Compliance hinsichtlich PCI-DSS, eCogra und etablierter Jurisdictions;

Hoch-redundante Infrastruktur ISO 27001-zertifizierte Data-Center-Provider.

Das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) des bet-at-home.com AG Konzerns ist seit Mitte 2021 nach der internationalen Norm ISO/​IEC 27001 zertifiziert.

Der Vorstand geht davon aus, dass damit weitreichende Maßnahmen zur Minimierung der IT-Risiken gesetzt sind, womit die Risiken als mittel einzustufen sind. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.

Compliance Risiken

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellen erhebliche Herausforderungen für das internationale Finanzsystem dar. Um dieser grenzüberschreitenden Bedrohung zu begegnen, wurden auf EU-Ebene gemeinsame Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (EU-Geldwäsche-Richtlinien) erlassen. Die supranationale EU-Risikoanalyse und die darauf aufbauende nationale Risikoanalyse der Mitgliedsstaaten bewertete das Online-Glücksspiel mit erhöhtem Risiko. Das sektorspezifische hohe Geldwäsche-Risikopotential in Verbindung mit dem Sitz einzelner operativer Konzerngesellschaften in Malta führt oftmals zur Auferlegung erhöhter Sorgfaltspflichten gegenüber dem bet-at-home.com AG Konzern seitens Banken und Anbietern von Zahlungsdiensten.

Die hohe sektorspezifische Risikoeinstufung äußert sich beispielsweise in strengeren periodischen KYC-Prozessen ("know your customer") als auch in komplexeren Initialanforderungen bei der Etablierung neuer Geschäftsbeziehungen mit Banken und Zahlungsdienstleistern.

Durch die eingeschränkte Anzahl an kooperationsbereiten Banken wird eine weiterführende Diversifikation der Geschäftsbeziehungen dahingehend erschwert, sodass sich die Zusammenarbeit auf wenige Partner mit entsprechend hohen Volumina konzentriert und damit erhöhte Abhängigkeiten und ein gestiegenes Ausfallsrisiko entstehen. Darüber hinaus bewerten Zahlungsdienstleister die Online-Sportwetten- und Online-Gaming-Branche insgesamt und insbesondere die glücksspielrechtlichen Risiken des Produktangebots in einzelnen Ländern unterschiedlich, sodass der bet-at-home.com AG Konzern Restriktionen im Bereich der Zahlungsmittel, die den Endkunden für Ein- und Auszahlungen ihrer Wett- und Spielguthaben zur Verfügung stehen, unterliegt. In weiterer Folge können sich Markteintrittsbarrieren im geografischen Unternehmenswachstum ergeben, zumal komplexe länderspezifische Regularien zu erfüllen sind und gegebenenfalls nicht alle Zahlungsmöglichkeiten, die im betreffenden Land von den Kunden bevorzugt werden, angeboten werden können. Die stetig steigenden regulatorischen Anforderungen zur Sicherung der Kundenguthaben vor Zahlungsausfällen führen dazu, dass Kundengelder jederzeit zur Gänze in Form liquider Mittel auszahlungsbereit verfügbar gehalten werden müssen, zusätzlich Bankgarantien und Haftungen gegenüber den Lizenzbehörden einzubringen sind und somit teilweise eine Überbesicherung entsteht und die frei verfügbare Liquidität wesentlich reduziert wird. In diesem Bereich besteht ein Risiko, diesen zunehmend restriktiver werdenden und die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigenden Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden, somit lizenzrechtliche Bedingungen nicht mehr erfüllen zu können und den Zugang zu regulierten Märkten zu verlieren.

Den oben angeführten Compliance-Risiken im Bereich der Banken und Zahlungsanbieter begegnet der bet-at-home.com AG Konzern mit verstärkter Diversifikation. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, neue Geschäftspartner für Treasury- und Zahlungsverkehrslösungen zu integrieren und somit Ausfallsrisiken zu streuen, Aufschläge in den Transaktionskosten zu reduzieren und kundenseitige Zahlungsmethoden über mehrere Partner redundant und damit ausfallssicherer zu betreiben.

Die Risiken in diesem Zusammenhang sowie etwaige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind als mittel einzustufen.

Risiken aus Pandemien und Umweltkatastrophen

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ereignisse wie etwa Pandemien oder Umweltkatastrophen eintreten, welche zu erheblichen oder anhaltenden Behinderungen im laufenden Geschäft des bet-at-home.com AG Konzerns führen könnten. Der Vorstand hat Maßnahmen getroffen, den operativen Geschäftsbetrieb dezentral mittels Homeworking aufrecht erhalten zu können.

Die Risiken in diesem Zusammenhang sind als gering einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.

Personal- und Mitarbeiterrisiko

Die Weiterentwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns wird auch in der Zukunft maßgeblich auf der Leistung aller Mitarbeiter und Führungskräfte beruhen. Mit dem zunehmenden Wettbewerb im Markt für Glücksspiel- und Wettprodukte sowie dem Fachkräftemangel im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wächst das Risiko, dass qualifizierte Mitarbeiter abgeworben werden oder neue geeignete Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Attraktive Rahmenbedingungen und hinreichende Perspektiven für die engagierten Mitarbeiter sowie fortlaufende Weiterbildungsmaßnahmen sollen das Personal- und Mitarbeiterrisiko sukzessive reduzieren.

Die Risiken in diesem Zusammenhang sind als mittel einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering einzustufen.

Fehlerhafte Leistungserbringung externer Dienstleister

Der bet-at-home.com AG Konzern ist für die Abwicklung des operativen Geschäfts auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen, die über entsprechende besondere Kenntnisse und Technologien verfügen. Hiervon betroffen sind vor allem Softwareprodukte für die Bereiche Casino, Games und Virtual Sports sowie unter anderem Daten- und Sprachkommunikation, Beschaffung, Installation, Fortentwicklung, Pflege und Wartung von Hardware und Software sowie Zahlungsabwicklungsprozesse. Es besteht die Möglichkeit, dass einer oder mehrere der eingesetzten externen Dienstleister die Leistungen nicht, nicht zeitgerecht oder nicht fehlerfrei erbringen.

Es ist daher möglich, dass der bet-at-home.com AG Konzern sich aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen der beauftragten externen Dienstleister ihrerseits außerstande sehen könnte, seine eigenen Verpflichtungen einwandfrei oder zeitgerecht zu erfüllen. Zudem könnten hiermit Einschränkungen seines Angebots verbunden sein bis hin zu Fehlern in der Abrechnung von Spielgewinnen, welche negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns haben könnten.

Der Vorstand geht davon aus, dass durch regelmäßige System-Audits, interne Reviews und Schulungen sowie laufendes Monitoring durch die Fachabteilungen Product-Management und Controlling ausreichende Maßnahmen zur Minimierung dieser externen Risiken gesetzt sind. Somit sind die Risiken als gering und im Vorjahresvergleich als konstant einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als mittel einzustufen.

C.1.4 Finanzielle Risiken

Liquiditätsausstattung und Liquiditätsrisiko

Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund des aktuellen negativen Cashflows im bet-at-home.com AG Konzern ist das Liquiditätsrisiko im Geschäftsjahr 2021 als mittel einzustufen.

Das Ausfallrisiko bezüglich Guthaben bei Kreditinstituten ist als gering anzusehen, da es sich bei den Kreditinstituten um solche von hoher Bonität handelt. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.

Zinsänderungs-, Währungsänderungs- und Wechselkursrisiko

Das aus Geldanlagen resultierende Zinsänderungsrisiko ist als nicht wesentlich zu beurteilen. Die Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten orientiert sich an den Marktzinssätzen in Abhängigkeit von den Laufzeiten. Eine mögliche Veränderung des aktuell niedrigen Zinsniveaus um 0,5 %-Punkte würde das Finanzergebnis um 210 TEUR (Vorjahr: 284 TEUR) beeinflussen.

Das Fremdwährungsrisiko wird durch Wechselkursschwankungen hervorgerufen. Trotz der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich die Zahlungsströme überwiegend in der Konzernwährung Euro, zumal der Konzern zum 31. Mai 2021 auch sein Angebot in Polen eingestellt hat. Transaktionen in anderen Währungen außer Euro sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. Unabhängig davon wurde auch in den Vorjahren auf eine Absicherung des Währungsrisikos verzichtet.

Die Zinsänderungs-, Währungsänderungs- und Wechselkursrisiken des Konzerns sind als unverändert gering im Vorjahresvergleich einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering einzustufen.

Ausfall von Forderungen ("Kreditrisiko")

Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls von Vertragspartnern. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar, da keine Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko zum Ausfall von Forderungen im Konzern sind als unverändert gering im Vorjahresvergleich einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering einzustufen.

C.1.5 Risikomanagementsystem

Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Zusätzlich kommen vielfältige, teilweise automatisierte Softwaresysteme zum Einsatz.

Zur Risikosteuerung werden beispielsweise laufend Bonitätsbeurteilungen und Risikosystemprüfungen in Form von Kreditkartenprüfungen, Auszahlungskontrollen sowie Analysen des Spielerverhaltens durchgeführt. Darüber hinaus wurden Controllingaktivitäten in den Teilbereichen Marketing, Partnerprogramm, Paymentsysteme und Konzernverrechnung weiter intensiviert. Zur Reduzierung der rechtlichen Risiken und zur Berücksichtigung des komplexen regulatorischen Umfelds wird auf namhafte externe Rechtsberater zurückgegriffen.

Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifiziert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und darüber berichtet.

Die Anforderung gemäß § 91 Absatz 2 AktG, alle wesentlichen und/​oder den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen durch ein Risikofrüherkennungssystem frühzeitig erkennen zu können, erfüllen wir durch das konzernweite Risikomanagement-System mit einheitlichen Rahmenbedingungen und Standards für die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystem im Konzern.

C.1.6 Konzernrechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Das interne Kontroll- und Risikomanagement-System im bet-at-home.com AG Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen. Seit dem Bilanzstichtag haben sich keine maßgeblichen Änderungen ergeben.

Die Verantwortung für das zur Risikoabsicherung erforderliche interne Kontroll- und Risikomanagement-System liegt beim Vorstand der bet-at-home.com AG, der den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme anhand spezifischer Anforderungen im Konzern ausgestaltet und überwacht. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems.

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden.

Weiterhin ist durch Konsolidierungs- und Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns gewährleistet, dass Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.

C.2 Chancenbericht

Innerhalb der letzten zehn Jahre erzielte der europäische Markt für Online-Glücksspiel weltweit das größte Wachstum und soll auch weiterhin um 9,2 % pro Jahr bis 2026 zulegen. Dies wurde in diversen Studien von H2 Gambling Capital zuletzt im Januar 2022 erneut belegt. Laut den aktuellen Studien soll dieser Trend vor allem durch die breite Akzeptanz zum Konsum im Internet und die globale Durchdringung mobiler Anwendungen sowie demographischen Trends auch weiterhin anhalten und der konjunkturunabhängigen Glücksspielbranche zu weiterhin nachhaltigem Wachstum in den folgenden Jahren verhelfen.

C.3 Prognosebericht

Nachdem nationale Lizenzen in den EU-Mitgliedsländern weiterhin an Bedeutung gewinnen werden und zudem weitere Rechtssicherheit mit sich bringen, beabsichtigt der bet-at-home.com AG Konzern im Geschäftsjahr 2022 in den Niederlanden und in Polen nationale Lizenzen für Online-Sportwetten und Online-Gaming zu beantragen. Aus heutiger Sicht ist mit Lizenzerteilungen frühestens im zweiten Halbjahr 2022 zu rechnen. Für die Vorbereitung auf diese Lizenzierungsprozesse werden Einmalkosten wie gesellschaftsrechtliche Vorkehrungen, Beratungskosten und Setup-Fees erforderlich sein. Darüber hinaus ist im Kernmarkt Deutschland im ersten Halbjahr 2022 mit der Umsetzung Produktübergreifender Einsatzlimits für die Segmente Online-Sportwetten und Online-Gaming zu rechnen.

Unter Berücksichtigung der geplanten Markteintritte in Polen und den Niederlanden, der Auswirkungen aus der Einstellung des Angebots von Online-Casino in Österreich, der Implementierung weiterer Lizenzbestimmungen in Deutschland, der Umsetzung des verabschiedeten Restrukturierungsplans sowie der beantragten Abwicklung der maltesischen bet-at-home.com Entertainment Ltd. rechnet der Vorstand im Geschäftsjahr 2022 im bet-at-home.com AG Konzern mit einem Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 50 Mio. EUR und 60 Mio. EUR. Für das Geschäftsjahr 2022 wird im bet-at-home.com AG Konzern ein ausgeglichenes EBITDA zwischen -2 Mio. EUR und 2 Mio. EUR erwartet. Etwaige Entkonsolidierungseffekte der maltesischen bet-at-home.com Entertainment Ltd. sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Es wird erwartet, dass sich die Mitarbeiterzahl durch die Umsetzung des Restrukturierungsplans auf etwa 180 Mitarbeiter bis zum 31. Dezember 2022 reduziert.

D. Erläuterungen zum Jahresabschluss der bet-at-home.com AG

Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Abweichungen von den im Konzernabschluss anzuwendenden Bewertungsnormen der International Financial Reporting Standards (IFRS) sind nicht wesentlich.

Vorliegend ist der Lagebericht der bet-at-home.com AG mit dem Konzernlagebericht des bet-at-home.com AG Konzerns zusammengefasst. Die bet-at-home.com AG ist als Managementholding des bet-at-home.com AG Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns abhängig. Diese sind im vorliegenden Zusammengefassten Lagebericht beschrieben.

D.1 Ertragslage der bet-at-home.com AG

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2021 2020 Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 833 1.052 -219 -20,8
Sonstige betriebliche Erträge 73 67 5 7,9
Ordentliche betriebliche Erträge 906 1.119 -214 -19,1
Personalaufwand -1.464 -2.273 809 -35,6
Verwaltungsaufwand -1.023 -1.111 88 -7,9
-2.487 -3.384 897 -26,5
Betriebsergebnis -1.581 -2.265 684 -30,2
Erträge aus Beteiligungen 149 20.200 -20.051 -99,3
Zinserträge 35 170 -135 -79,4
Zinsaufwendungen -11 -4 -7 175,6
Finanzergebnis 173 20.366 -20.193 -99,2
Ergebnis vor Ertragsteuern -1.408 18.101 -19.510 -107,8
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 111 -224 335 -149,4
Ergebnis nach Ertragsteuern -1.298 17.877 -19.175 -107,3

Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Managementumlagen auf Tochtergesellschaften.

Der Personalaufwand betrifft ausschließlich die beiden gleichberechtigten Vorstandsmitglieder Franz Ömer und Michael Quatember der Gesellschaft.

D.2 Vermögenslage der bet-at-home.com AG

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31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Anlagevermögen
Finanzanlagen 10.871 80,1 10.871 32,6 0 0,0
Umlaufvermögen
Sonstige Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten 215 1,6 452 1,4 -238 -52,5
Forderungen verbundene Unternehmen 309 2,3 20.463 61,4 -20.154 -98,5
Liquide Mittel 2.170 16,0 1.554 4,7 616 39,6
2.693 19,9 22.470 67,4 -19.776 -88,0
13.565 100,0 33.341 100,0 -19.776 -59,3

Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH.

D.3 Finanzlage der bet-at-home.com AG

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31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Eigenkapital 13.419 98,9 32.261 96,8 -18.843 -58,4
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Lieferanten 1 0,0 38 0,1 -37 -97,4
Rückstellungen 88 0,6 147 0,4 -59 -40,2
Sonstige kurzfristige Passiva 57 0,4 894 2,7 -837 -93,7
13.565 100,0 33.341 100,0 -19.776 -59,3

E. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Frei verfügbare Mittel wurden in Festgeldanlagen investiert. In der Verwendung dieser Finanzinstrumente sieht der Konzern ein sehr geringes Risiko.

F. Übernahmerechtliche Zusatzangaben (§ 289a und § 315a HGB)

Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals der Muttergesellschaft sowie die Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, ergeben sich aus dem Konzernanhang (Abschnitt V.2. Ziffer (16) und Abschnitt I.), da entsprechende Angaben dort zu machen sind.

Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Muttergesellschaft gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes (§ 84 AktG).

Der Vorstand der Muttergesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2026 das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 1.403.600,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.403.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Des Weiteren ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Gezeichneten Kapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Gezeichneten Kapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen -zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind - zu keinem Zeitpunkt 10 % des Gezeichneten Kapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden.

G. Hinweis zur Erklärung zur Unternehmensführung für die bet-at-home.com AG gemäß § 289f HGB und den Konzern gemäß § 315d HGB sowie zum Corporate Governance Bericht

Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https:/​/​www.bet-at-home.ag/​de/​corporategovemance abrufbar. Dort wird auch insgesamt über die Corporate Governance berichtet.

H. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die wirtschaftliche Entwicklung von bet-at-home spiegelt sich nicht nur in finanziellen Kennzahlen, sondern auch in nicht finanziellen Leistungsindikatoren wider. Sie betreffen neben dem Bestand und dem Zuwachs an registrierten Usern auch technologische Entwicklungen. Diese Aspekte sind nach Überzeugung von bet-at-home wesentliche Bausteine einer zukunftsweisenden Positionierung im internationalen Wettbewerbsumfeld.

Zum 31. Dezember 2021 verzeichnete bet-at-home insgesamt 5.543.573 registrierte User (Vorjahr: 5.361.878). Im Geschäftsjahr 2021 verzeichnete bet-at-home 181.695 Neuregistrierungen (Vorjahr: 123.089).

Die hohen Standards an funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software sowie die intern entwickelten Innovationen zählen zu den wichtigsten Assets innerhalb des Konzerns. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Software werden die Arbeitsleistungen für jeden Mitarbeiter von Projektteams einzeln bewertet und erfasst, um die IT-Projektstunden nachhaltig planen und evaluieren zu können.

I. Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Wir erklären gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.

 

Düsseldorf, den 25. Februar 2022

gez. Dipl.-Ing. Franz Ömer

gez. Mag. Michael Quatember

gez. Mag. Marco Falchetto

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die bet-at-home.com AG, Düsseldorf

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Zusammengefassten Lagebericht der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Der nachstehend beschriebene Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Regulatorische Risiken hinsichtlich der Geschäftstätigkeit des Konzerns

2. Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Kundenklagen in Österreich

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss) und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen

1. Regulatorische Risiken hinsichtlich der Geschäftstätigkeit des Konzerns

a) Das Geschäftsmodell des Konzerns ist unverändert grundsätzlichen Risiken hinsichtlich der regulatorischen Zulässigkeit von angebotenen Leistungen des Konzerns in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming ausgesetzt. Hierbei stehen in einzelnen Ländern staatliche Monopolvorschriften, die die Zulässigkeit von OnlineSportwetten und Online-Gaming in Frage stellen, im Widerspruch zu einer für die Anbieter günstigen ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 8. September 2010 grundsätzlich die Zulässigkeit einer Diskriminierung privater Anbieter von Online-Sportwetten und Online-Gaming gegenüber staatlichen Monopolanbietern verneint, die bestehenden gesetzlichen Regelungen für eine unbestimmte Übergangszeit aber zugelassen.

Trotzdem versuchen einzelne EU-Mitgliedsstaaten weiterhin mit regulatorischen Maßnahmen, unterstützt von technischen Providersperren, die Geschäftstätigkeit des Konzerns zu unterbinden. Soweit solche Maßnahmen erfolgreich sind, beeinträchtigt dies die wirtschaftliche Lage des Konzerns nachhaltig. Solche Maßnahmen können potenziell, soweit wichtige Märkte der Gesellschaft in erheblichem Umfang betroffen sind, die Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen. Grundsätzlich geht der Konzern von der Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit bzw. dem Anbieten von Online-Sportwetten und Online-Gaming auf der Basis geltenden EU-Rechts aus. Allen möglichen regulatorischen Einschränkungen wird auch auf dem Rechtsweg entgegengetreten.

Der Konzern betreibt derzeit sein Geschäft grundsätzlich auf der Basis von in Malta erlangten Lizenzen, und es wird davon ausgegangen, dass diese dem Grunde nach wegen der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, soweit nicht in einigen EU-Staaten bereits nationale Lizenzen erlangt werden konnten. Soweit dies rechtlich möglich ist, wird die Erlangung nationaler Lizenzen angestrebt, um die Risiken hinsichtlich der Zulässigkeit des Anbietens von Online-Sportwetten und Online-Gaming zu verringern. Die aktuelle regulatorische Entwicklung in den Kernmärkten Deutschland und Österreich lässt erkennen, dass sich der Trend zu nationalen Lizenzsystemen fortsetzt. So hat das österreichische Bundesministerium für Finanzen mit dem 1. Januar 2022 eine neue unabhängige Glücksspielbehörde geschaffen, die zukünftig für die Konzessionsvergabe zuständig sein soll. Die angekündigte Reform folgt der Entwicklung in zahlreichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und wird zukünftig das staatliche Glücksspielmonopol durch eine zeitgemäße Regulierung in Form eines Lizenzsystems ersetzen. Das Ergebnis dieser rechtlichen Einstufung regulatorischer Risiken ist in hohem Maße von der rechtlichen Einschätzung und Beurteilung europäischer und nationaler, österreichischer Rechtsprechung der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität der rechtlichen Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Eine detaillierte Darstellung der Problematik der regulatorischen Situation im Bereich Online-Sportwetten und Online-Gaming sowie der aktuellen Entwicklung ist insbesondere im Zusammengefassten Lagebericht (Abschnitt C.1.1) enthalten.

b) Wir verfolgen die rechtliche Entwicklung sowie die Rechtsprechung auf diesem Gebiet kontinuierlich. Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir hierzu, in Ergänzung zu Befragungen, schriftliche Beurteilungen der auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Berater des Konzerns eingeholt. Neben eigenen Recherchen und Beurteilungen haben wir ausführliche Besprechungen mit den gesetzlichen Vertretern und dem als Anwalt auf diese Fragen spezialisierten Vorsitzenden des Aufsichtsrats der bet-at-home.com AG geführt, um deren Einschätzung der rechtlichen Entwicklung und Risiken zu erheben.

Wir haben uns davon überzeugt, dass sich die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG durch regelmäßige Konsultation von spezialisierten Beratern und ein regelmäßiges internes Reporting zu diesen Fragen in die Lage versetzen, die regulatorischen Risiken jederzeit qualifiziert einschätzen zu können, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können.

2. Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Kundenklagen in Österreich

a) Aufgrund der aktuellen österreichischen Glücksspielregelung ist es nur der Casinos Austria AG erlaubt, Online-Glücksspiel anzubieten (§ 3 GSpG Glücksspielmonopol). Ausländische Lizenzen berechtigen nicht zur Durchführung von Online-Casino Angeboten und sind daher derzeit nach Auffassung des österreichischen Finanzministeriums rechtswidrig und illegal. Daher können Spielverluste auf der Grundlage eines nichtigen Glücksspielvertrags zwischen Spieler und Online-Casino grundsätzlich zurückgefordert werden. Die Oberlandesgerichte Wien und Innsbruck haben in der Vergangenheit entschieden, dass konzessionslose Online-Casinos Spielverluste zurückzahlen müssen. Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat zudem in seinem Beschluss vom 20. Mai 2021 bestätigt, dass das österreichische Glücksspielmonopol unionrechtskonform ist.

Demgegenüber vertritt die bet-at-home.com AG unverändert die Auffassung, dass das Glücksspielmonopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung europarechtswidrig sei. Die bet-at-home.com AG beruft sich hier sowohl auf die Rechtsauffassung des Branchenverbands, der Österreichischen Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG), als auch auf aktuelle Rechtsgutachten. Diese sehen in der Ausgestaltung der Glücksspiel- und Wettregulierung in Österreich eine unzulässige Beschränkung der EU-Dienstleistungsfreiheit, die in weiten Teilen im Widerspruch zu dem unionsrechtlichen Kohärenzgebot steht.

Dennoch hat die bet-at-home.com AG aufgrund des Beschlusses des Obersten Gerichtshofs vom 20. Mai 2021 erklärt, vorläufig keine Online-Casino Angebote mehr durchzuführen, da nunmehr unklar ist, ob der bet-at-home AG Konzern seine Rechtsauffassung schon in absehbarer Zeit vor österreichischen Gerichten durchsetzen kann. Aus diesem Grund hat die Gesellschaft Rückstellungen für Kundenklagen einschließlich Nebenkosten in Höhe von 24,2 Mio. EUR im aufgegebenen Geschäftsbereich (IFRS 5) gebildet.

Ob und in welcher Höhe für die rechtlichen Risiken aus Kundenklagen in Österreich die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist, ist dabei in hohem Maße durch die Einschätzungen und ermessensbehafteten Annahmen der gesetzlichen Vertreter beeinflusst. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der betragsmäßigen Höhe der geltend gemachten Ansprüche waren die vorgenannten rechtlichen Auseinandersetzungen aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für die Prüfung.

Wie im Konzernanhang im Abschnitt IV. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und im Zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt C.1 "Risikobericht" dargestellt, haben die gesetzlichen Vertreter bei ihren Einschätzungen und Annahmen insbesondere berücksichtigt, dass die maltesische Konzerngesellschaft bet-at-home.com Entertainment Ltd. in Österreich im Geschäftsjahr 2021 mit stark zunehmenden Ansprüchen von Kunden auf Erstattung von Spielverlusten im Online-Casino ausgesetzt war, der bet-at-home.com AG Konzern das Online-Casino Monopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung nach wie vor als europarechtswidrig erachtet und der Konzern im Geschäftsjahr 2021 seine Anstrengungen weiter intensiviert hat, um im Zuge einer Anerkennung der maltesischen Lizenzen durch die Gerichte in Österreich die Ansprüche von klagenden Spielern abzuwehren.

Vor dem Hintergrund wurde seitens der gesetzlichen Vertreter des Weiteren berücksichtigt, dass die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren dem Grundsatz nach schwer bis nicht vorhersagbar sind und sich besondere Schwierigkeiten insbesondere bei der Beurteilung des wahrscheinlichen Ausgangs von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kundenklagen im Bereich Online-Casino Österreich in Verbindung mit dem beantragten gerichtlichen Abwicklungsverfahren (winding-up), aus welchen dem Konzern bet-at-home.com AG wesentliche finanzielle Risiken und Aufwendungen entstehen können. Bei juristischen Verfahren wird anhand der dem Vorstand sowie der Rechtsabteilung des Konzerns vorliegenden Informationen und in enger Abstimmung mit den für die bet-at-home.com AG tätigen Rechtsanwälten und Beratern geprüft, ob und in welcher Höhe bilanzielle Vorsorge getroffen werden muss.

Die dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit den Kundenklagen in Österreich einschließlich der Ausführungen zu den zugrunde liegenden Ursachen sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss sind in den Abschnitten IV. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie V. "Aufgegebener Geschäftsbereich" (IFRS 5) des Konzernanhangs und im Abschnitt C.1 "Risikobericht" des Zusammengefassten Lageberichts dargestellt.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem den von der Gesellschaft eingerichteten Prozess, der die Erfassung der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, die Einschätzung hinsichtlich des Verfahrensausgangs sowie die zutreffende bilanzielle Darstellung eines Rechtsstreits sicherstellt, beurteilt. Zur Beurteilung der zutreffenden bilanziellen Darstellung von Rechtsrisiken aufgrund von Kundenrückforderungen in Österreich haben wir im Rahmen einer risikoorientierten Auswahl neben vorliegenden Gerichtsentscheidungen insbesondere von der bet-at-home.com AG vorgelegte Arbeitsergebnisse und Stellungnahmen von Experten gewürdigt.

Darüber hinaus haben wir regelmäßig im ganzen Jahr Gespräche mit der internen Rechtsabteilung geführt sowie, um uns die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den Einschätzungen bezüglich der laufenden Verfahren geführt haben, erläutern zu lassen. Die Erläuterungen und die erhaltenen Informationen und Nachweise haben wir jeweils kritisch hinterfragt und gewürdigt.

Zur Beurteilung der Vollständigkeit haben wir zum Bilanzstichtag darüber hinaus externe Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt, die wir mit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Risikoeinschätzung abgeglichen und kritisch gewürdigt haben. Wir haben zudem das Mengen- und Wertgerüst der Rückstellungen für einzelne Sachverhalte stichprobenartig überprüft. Unter Berücksichtigung dieser Einschätzungen haben wir zudem die den Rückstellungen für erwartete Verteidigungskosten zugrunde liegenden Prämissen kritisch gewürdigt und die Höhe der Rückstellungen anhand von internen und externen Prüfungsnachweisen plausibilisiert.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

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die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und zum Zusammengefassten Lagebericht nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB,

die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB sowie der Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutsche Corporate Governance Kodex, auf die in Abschnitt G. des Zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, und

die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernjahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder den Geschäftsbetrieb einzustellen, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei betathomeKA21.zip (SHA256-Hashwert: 9025b357484fd9e8578f408d296d3af036c955bc85ce22116d1026b14c60cd45) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2006 als Konzernabschlussprüfer der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekannt zu machenden Fassungen - sind lediglich elektronische Widergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Frederik Hegmanns.

 

Duisburg, den 25. Februar 2022

PKF Fasselt
Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

A. Schienstock, Wirtschaftsprüfer

F. Hegmanns, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2021 hat den bet-at-home.com AG Konzern vor Herausforderungen gestellt. Neben der Umsetzung von Lizenzbedingungen im Kernmarkt Deutschland war das Jahr von der Zunahme an Klagen auf Erstattung von Spielverlusten bei Online-Casinospielen in Österreich geprägt, welche zu massiven Belastungen des Konzerns geführt haben.

Nach der Verabschiedung eines Restrukturierungsprogramms für die österreichischen Konzerndienstleistungsgesellschaft und der Einstellung des Angebots des Online-Casinos für Kunden aus Österreich durch die bet-at-home.com Entertainment Ltd. wurde mangels positiver Fortführungsprognose am 23. Dezember 2021 ein gerichtliches Abwicklungsverfahren über diese maltesische Gesellschaft beantragt, da diese nicht mehr in der Lage war, ihre Verbindlichkeiten durch bestehende oder eigenständig generierte Mittel zu bedienen.

Die langjährigen Vorstandsmitglieder Franz Ömer und Michael Quatember sind auf eigenen Wunsch zum regulären Ablauf ihrer Bestellung per Ende Februar 2022 aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat Herrn Marco Falchetto per 21. Februar 2022 zum Vorstand der bet-at-home.com AG bestellt.

Ordentliche Hauptversammlung 2021

Zum Schutz der Gesundheit unserer Aktionäre, Mitarbeiter und Dienstleister hat sich der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand angesichts der anhaltenden Pandemielage dazu entschlossen, die ordentliche Hauptversammlung im Mai 2021 erneut virtuell auszutragen. Auf dieser virtuellen ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 wurden sämtliche Beschlussvorschläge mit Stimmenmehrheit angenommen, darunter auch die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 2,50 je Aktie.

Des Weiteren hat die ordentliche Hauptversammlung Herrn François Riahi zum Aufsichtsrat unserer Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, gewählt. Herr Riahi folgte auf Herrn Nicolas Béraud, der sein Mandat zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2021 niedergelegt hatte.

Sitzungstätigkeiten des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns begleitet. Er ist seinen Aufgaben und Verpflichtungen nach Gesetz und Satzung nachgekommen und hat die Arbeit des Vorstands der bet-at-home.com AG regelmäßig überwacht und beratend unterstützt.

Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG hielt am 16. März 2021, am 18. Mai 2021, am 8. Juli 2021, am 15. Oktober 2021 und am 2. Dezember 2021 reguläre Sitzungen ab, bei denen insbesondere die Unternehmensstrategie mit dem Vorstand erörtert wurde. Darüber hinaus fanden weitere anlassbezogene Abstimmungen und Besprechungen statt. Wie auch im Vorjahr fanden sämtliche Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2021 pandemiebedingt mittels Videokonferenzen statt. Dabei haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats an allen Sitzungen teilgenommen.

Bei der Aufsichtsratssitzung am 16. März 2022 wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Zusammengefasste Lagebericht, der Abhängigkeitsbericht, der Vergütungsbericht und die Prüfungshandlungen und -berichte mit dem von der Hauptversammlung bestimmten Abschlussprüfer PKF FASSELT Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, besprochen.

Innerhalb des Aufsichtsrats erfolgte ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch, ohne dass Interessenskonflikte aufgetreten wären. Mehrere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren getroffen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde - wie in der Vergangenheit - angesichts von nur drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet.

Der Vorstand hat uns im Berichtszeitraum laufend über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage sowie bedeutende Geschäftsvorfälle, wie etwa Gerichts- und Lizenzierungsverfahren und etwaige Risiken informiert. Mit dem Vorstand wurden die strategische Entwicklung, die aktuellen Geschäftszahlen, das Marketingkonzept, steuerliche Fragen, die Entwicklung der Rückforderungen von Spielverlusten und die rechtliche Entwicklung im Wett- und Glücksspielbereich im Allgemeinen sowie laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erörtert und diskutiert. Wir konnten uns von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte überzeugen.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde die PKF FASSELT Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, als von der Hauptversammlung gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses der bet-at-home.com AG sowie des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden mit dem Abschlussprüfer besprochen. Nach Durchführung der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben und dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Zusammengefasste Lagebericht geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden.

Der geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der Zusammengefasste Lagebericht haben dem Aufsichtsrat nebst den Prüfungsberichten vorgelegen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Zusammengefassten Lagebericht selbst geprüft und am 16. März 2022 mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei ausführlich über das Ergebnis seiner Prüfungen.

Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.

Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet.

Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und den Ergebnissen seiner Prüfungen zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG ist damit festgestellt.

Prüfung des Berichts gem. § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2021

Ferner hat der Abschlussprüfer den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG ("Abhängigkeitsbencht") für das Geschäftsjahr 2021 geprüft. Der Vorstand hat im Hinblick auf die Mehrheitsbeteiligung der Betclic Everest Group SAS, Paris, an der bet-at-home.com AG den Abhängigkeitsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs.1 AktG getätigt wurden.

Aufgrund der Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat der Abschlussprüfer die Überzeugung erlangt, dass der Abhängigkeitsbericht die nach § 312 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Angaben enthält und dass die Berichterstattung einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht.

Da gegen den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2021 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, hat der Abschlussprüfer den in § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Abhängigkeitsbericht sowie der hierzu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen selbst geprüft und bei der Sitzung am 16. März 2022 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung. Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer beantwortet.

Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts ist unter der Bilanz des Jahresabschlusses und im Anhang zum Konzernabschluss wiedergegeben.

Corporate Governance im Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG verstehen gelebte Corporate Governance als verantwortungsbewusste Unternehmensleitung und -kontrolle mit hohen internationalen Standards und zentraler Bedeutung für erhöhte Transparenz gegenüber unseren Aktionären.

Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 sind auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https:/​/​www.bet-at-home.ag/​de/​corporategovernance abrufbar. Dort wird auch insgesamt über die Corporate Governance berichtet.

Unser besonderer Dank gilt dem Vorstand der bet-at-home. com AG, insbesondere den ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands Herrn Ömer und Herrn Quatember für ihren jahrelangen Einsatz in einem herausfordernden regulatorischen Umfeld, sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns. Sie haben in diesen herausfordernden Zeiten großes Engagement gezeigt und ausgezeichnete Arbeit geleistet.

 

Düsseldorf, im März 2022

Der Aufsichtsrat