bet-at-home.com AG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz zum 31. Dezember 2022

bet-at-home.com AG Düsseldorf

Aktivseite

scrollen
EUR Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 10.871.313,19 10.871.313,19
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.539.321,96 308.846,96
2. Sonstige Vermögensgegenstände 7.654.389,49 110.899,53
  10.193.711,45 419.746,49
II. Guthaben bei Kreditinstituten 962.344,09 2.169.754,07
  11.156.055,54 2.589.500,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 165.033,55 103.842,40
  22.192.402,28 13.564.656,15

Passivseite

   
EUR Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 7.018.000,00 7.018.000,00
II. Kapitalrücklage 7.366.000,00 7.366.000,00
III. Bilanzverlust -2.807.534,26 -965.132,10
  11.576.465,74 13.418.867,90
B. Rückstellungen    
Sonstige Rückstellungen 104.740,00 88.124,34
C. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.135,01 999,60
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 49.135,01 EUR (Vorjahr 999,60 EUR)    
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.528.750,00 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.933.311,53 56.664,31
davon aus Steuern 316.804,78 EUR (Vorjahr 50.415,15 EUR) 10.511.196,54 57.663,91
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 2.606,75 EUR (Vorjahr 4.749,16 EUR)    
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 374.118,53 EUR (Vorjahr 56.664,31 EUR)    
  22.192.402,28 13.564.656,15

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

scrollen
EUR Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 572.016,50 832.962,67
2. Sonstige betriebliche Erträge 20.709,23 72.745,96
3. Personalaufwand    
a) Löhne und Gehälter -627.777,91 -1.339.786,95
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -56.281,26 -123.775,21
davon für Altersversorgung 6.098,75 EUR (Vorjahr 13.574,28 EUR) -684.059,17 -1.463.562,16
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.798.653,50 -1.023.181,58
5. Erträge aus Beteiligungen 2.507.470,00 148.587,00
davon aus verbundenen Unternehmen 2.507.470,00 EUR (Vorjahr 148.587,00 EUR)    
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.989,00 35.052,00
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR)    
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -153.342,22 -10.764,42
davon an verbundene Unternehmen 85.937,50 EUR (Vorjahr 0,00 EUR)    
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -308.532,00 110.614,07
9. Ergebnis nach Steuern = Jahresergebnis -1.842.402,16 -1.297.546,46
10. Verlust-/​Gewinnvortrag aus dem Vorjahr -965.132,10 332.414,36
11. Bilanzverlust -2.807.534,26 -965.132,10

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die bet-at-home.com AG hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist beim Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 52673 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB aufgrund der Zulassung ihrer Aktien zu einem organisierten Markt (Frankfurter Wertpapierbörse) eine große Kapitalgesellschaft.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips in Höhe des Nennwerts.

Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Auf- oder Abzinsungen waren nicht erforderlich.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang).

Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich).

In den Forderungen aus verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen Forderungen aus Dividendenansprüchen gegen die bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, i. H. v. EUR 2.500.000,00 enthalten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen im Liquidationszeitraum erworbene Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Höhe von EUR 6.992.387,33. Die Restlaufzeit für diese Forderungen liegt zwischen einem und fünf Jahren. Alle übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Hinsichtlich des Massevermögens und der vom Liquidator anerkannten Masseverbindlichkeiten der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) bestehen Unsicherheiten. Das Massevermögen und die anerkannten Masseverbindlichkeiten beeinflussen aber die Quote, die die Gläubiger auf ihre festgestellten Forderungen erhalten werden. Der daraus resultierenden Unsicherheiten wird im Rahmen der Bewertung der Forderung gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) durch die Annahme und Würdigung verschiedener Szenarien begegnet.

Als Ergebnis der Gewichtung der verschiedenen Rückflüsse in den jeweiligen Szenarien wurden die Forderungen mit rund der Hälfte des Nominalbetrags bewertet. Aus derzeitiger Sicht wird mit einer Abwicklung des Insolvenzverfahrens in Malta der bet-at-home.com Entertainment Ltd (in Liquidation) Ende 2024 gerechnet und zu diesem Zeitpunkt die Bedienung der Forderungen aus der Masse erwartet.

Ob der erwartete Rückfluss sich tatsächlich einstellt, hängt aber auch davon ab, ob und inwieweit Rückforderungen klagender Spieler in Zukunft noch erfolgreich sind. Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Kosten für Sachverständige und Berater mindern zusätzlich das zu verteilende Massevermögen.

Das Gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2022 EUR 7.018.000,00 (Vorjahr: EUR 7.018.000,00) und ist in 7.018.000 Stück Inhaberaktien mit einem rechnerischen Anteil am Gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 1,00 pro Stückaktie eingeteilt. Die Kapitalrücklage beträgt am 31. Dezember 2022 EUR 7.366.000,00 (Vorjahr: EUR 7.366.000,00).

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 17. Mai 2026 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.403.600,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.403.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Des Weiteren ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen - zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind - zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit EUR 104.740,00 (Vorjahr: EUR 88.124,34) Aufwendungen aus der Rechts- und Steuerberatung sowie der Abschlussprüfung. Die Rückstellungen weisen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.

Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen resultieren mit EUR 7.528.750,00 (Vorjahr: EUR 0,00) aus einem konzerninternen Darlehen, welches marktgerecht verzinst wird und eine unbestimmte Laufzeit hat.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.500.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00) aus der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), welche im ersten Quartal 2024 zahlungswirksam werden. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten in Höhe von EUR 572.016,50 (Vorjahr: EUR 832.962,67).

Der Personalaufwand betrifft ausschließlich das Vorstandsmitglied bzw. die im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 2.500.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00) zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd (in Liquidation).

Die Erträge aus Beteiligungen resultieren in Höhe von EUR 7.470,00 (Vorjahr: EUR 148.587,00) aus dividendenähnlichen Erträgen von verbundenen maltesischen Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2022 wurde von der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, eine Dividende i. H. v. EUR 2.500.000,00 ausgeschüttet (Vorjahr: EUR 0,00).

In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung von Forderungen i. H. v. EUR 67.386,00 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen im Wesentlichen eine gebildete Rückstellung für die laufende Betriebsprüfung der Jahre 2015-2018.

IV. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer.

Die Betclic Everest Group SAS, Paris (Frankreich), stellt als Mutterunternehmen der Gesellschaft einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird.

Vorstandsmitglieder der bet-at-home.com AG waren im Geschäftsjahr 2022

scrollen

Franz Ömer, Dipl.-Ingenieur, Vorstandsmitglied, Ansfelden/​Österreich bis 28. Februar 2022;

Michael Quatember, Magister, Vorstandsmitglied, Linz/​Österreich bis 28. Februar 2022.

Marco Falchetto, Magister, Vorstandsmitglied, Mödling/​Österreich. Herr MMag. Falchetto ist nunmehr seit 1. März 2022 alleiniges Vorstandsmitglied der bet-at-home.com AG.

Der Vorstandsvergütungsaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf insgesamt EUR 849.784,91 (Vorjahr: EUR 1.420.000,00 inklusive Beratungsleistungen i. H. v. EUR 400.000,00). Davon entfällt ein Betrag i. H. v. EUR 281.200,00 (Vorjahr: EUR 0,00) auf die rechnerische Zuteilung der Ansprüche aus einer langfristigen variablen Vergütung, welcher rückgestellt wurde.

Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der bet-at-home.com AG sind im Vergütungsbericht individualisiert dargestellt. Der Vergütungsbericht wird auf der Website der Gesellschaft unter https:/​/​www.bet-at-home.ag/​de/​corporategovernance veröffentlicht.

Die am 28. Februar 2022 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Franz Ömer und Michael Quatember wurden von Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2022 mit fixen Bezügen in Höhe von EUR 243.217,72 (Vorjahr: EUR 1.020.000,00) und mit variablen Bezügen in Form eines Managementbonus in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 934.415,32) vergütet. Eine Vergütung für Beratungsleistungen wurde im Geschäftsjahr 2022 nicht mehr ausbezahlt (Vorjahr: EUR 400.000,00).

scrollen
DI Franz Ömer Mag. Michael Quatember
Zufluss
(in EUR)
Vorstand Vorstand
2022 2021 2022 2021
Festvergütung 145.547,95 600.000,00 97.669,77 420.000,00
Beratungsleistungen 0,00 400.000,00 0,00 0,00
Summe 145.547,95 1.000.000,00 97.669,77 420.000,00
Einjährige variable Vergütung 0,00 384.001,74 0,00 384.001,74
Langfristiger Managementbonus 0,00 83.205,92 0,00 83.205,92
Aktienbasierte Vergütung 0,00 0,00 0,00 0,00
Mehrjährige variable Vergütung 0,00 83.205,92 0,00 83.205,92
Summe 0,00 467.207,66 0,00 467.207,66
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 145.547,95 1.467.207,66 97.669,77 887.207,66

Das am 21. Februar 2022 bestellte und zum 1. März 2022 alleinige Vorstandmitglied Marco Falchetto wurde im Geschäftsjahr 2022 mit fixen Bezügen i. H. v. EUR 325.367,19 vergütet.

scrollen
Zufluss
(in EUR)
MMag. Marco Falchetto Vorstand 2022
Festvergütung 325.367,19
Beratungsleistungen 0,00
Summe 325.367,19
Einjährige variable Vergütung 0,00
Langfristiger Managementbonus 0,00
Aktienbasierte Vergütung 0,00
Mehrjährige variable Vergütung 0,00
Summe 0,00
Versorgungsaufwand 0,00
Gesamtvergütung 325.367,19

Die Gesellschaft trug im Geschäftsjahr 2022 die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von EUR 6.098,75 (Vorjahr: EUR 13.574,284). Eine Unfallversicherung zugunsten eines Vorstandmitgliedes wurde im Geschäftsjahr 2022 nicht übernommen (Vorjahr. EUR 1.302,48).

scrollen
MMag. Marco Falchetto
Gewährte Zuwendungen
(in EUR)
Vorstand
2021 2022 2022 (Min) 2022 (Max)
Festvergütung 0,00 325.367,19 325.367,19 325.367,19
Beratungsleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 0,00 325.367,19 325.367,19 325.367,19
STI 0,00 0,00 0,00 0,00
LTI 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00 0,00 0,00
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 0.00 325.367,19 325.367,19 325.367,19
scrollen
DI Franz Ömer
Gewährte Zuwendungen
(in EUR)
Vorstand
2021 2022 2022 (Min) 2022 (Max)
Festvergütung 600.000,00 145.547,95 145.547,95 145.547,95
Beratungsleistungen 400.000,00 0,00 0,00 0,00
Summe 1.000.000,00 145.547,95 145.547,95 145.547,95
Einjährige variable Vergütung 0,00 0,00 0,00 0,00
Langfristiger Managementbonus 0,00 0,00 0,00 0,00
Aktienbasierte Vergütung 0,00 0,00 0,00 0,00
Mehrjährige variable Vergütung 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00 0,00 0,00
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 1.000.000,00 145.547,95 145.547,95 145.547,95
scrollen
Mag. Michael Quatember
Gewährte Zuwendungen
(in EUR)
Vorstand
2021 2022 2022 (Min) 2022 (Max)
Festvergütung 420.000,00 97.669,77 97.669,77 97.669,77
Beratungsleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 420.000,00 97.669,77 97.669,77 97.669,77
Einjährige variable Vergütung 0,00 0,00 0,00 0,00
Langfristiger Managementbonus 0,00 0,00 0,00 0,00
Aktienbasierte Vergütung 0,00 0,00 0,00 0,00
Mehrjährige variable Vergütung 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00 0,00 0,00
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 420.000,00 97.669,77 97.669,77 97.669,77

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2022 folgende Mitglieder an:

scrollen

Martin Arendts, MBL-HSG, Rechtsanwalt, Grünwald (Vorsitzender);

Véronique Giraudon, Vorstand, Paris (Frankreich) (stellvertretende Vorsitzende);

François Riahi, Vorstand, Paris (Frankreich).

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Martin Arendts ist Mitglied des Aufsichtsrats der FIVV Finanzinformation & Vermögensverwaltung AG, München.

Das Aufsichtsratsmitglied François Riahi ist CEO bei der FL Entertainment N.V. (Niederlande).

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt im Geschäftsjahr 2022 eine feste Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00 (Vorjahr: EUR 40.000,00). Zudem wurden notwendige Auslagen erstattet. Frau Giraudon und Herr Riahi haben im Geschäftsjahr 2022 auf ihre Vergütung verzichtet.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden Beteiligungen an folgenden Unternehmen gehalten:

scrollen
Eigenkapital
EUR
Jahresergebnis
EUR
Anteil am Kapital 31.12.2022 01.01.-31.12.2022
bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich) unmittelbar 100 % 24.080.722,88 6.343.956,78
Entertainment Beteiligungsholding GmbH, Linz (Österreich) mittelbar 100 % -37.010.44 -72.010.44
bet-at-home.com Niederlande GmbH, Linz (Österreich) mittelbar 100 % -415.998,81 -450.998,81
bet-at-home.com Holding Ltd., Portomaso (Malta) unmittelbar 2 % mittelbar 100 % 6.623.441,67 2.499.455,35
bet-at-home.com International Ltd., Portomaso (Malta) unmittelbar 2 % mittelbar 100 % -547.551,74 -239.819,52
bet-at-home.com Internet Ltd., Portomaso (Malta) unmittelbar 2 % mittelbar 100 % 99.991,41 373.498,20
Jonsden Properties Ltd., Gibraltar mittelbar 100 % 320.172,42 21.726,35

Mitteilungen nach § 33 Abs. 1 S. 1 WpHG im Geschäftsjahr 2022

Der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr 2022 keine Stimmrechtsmitteilungen zugegangen.

V . Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.

V I. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag

Am 1. Februar 2023 ist der bet-at-home Konzern mit einer neuen Plattform und einem neuen Sportwettenprodukt auf der ".com Domäne" online gegangen. Kunden profitieren einerseits von einem wesentlich breiteren Wettangebot, zahlreichen neuen Funktionalitäten und attraktiven Promotionen. Andererseits traten unmittelbar nach der Migration erwartungsgemäß negative Effekte auf die Bestandskundenanzahl sowie Wett- bzw. Zahlungstransaktionen auf. Die negativen Migrationsauswirkungen sind vorrangig auf die notwendige Umgewöhnung der Bestandskunden an die veränderte Usernavigation zurückzuführen. Mitigierende Marketingmaßnahmen wurden planmäßig eingeleitet.

Die ".com Domäne" betreffend sind nunmehr ehemals wesentliche Unternehmensfunktionen der bet-at-home-Gruppe (vor allem die Entwicklung und der Betrieb der Kunden- und Zahlungsplattform, sowie des Online-Sportwettenproduktes) zur Durchführung an unseren Outsourcing Partner ausgelagert worden. Der Konzern wird sich künftig im Bereich der Eigenleistungen vor allem auf das Marketing und das Management der Kundenbeziehungen fokussieren.

Die neue Plattform und das neue Sportwettenprodukt für den deutschen Markt (".de Domäne") befindet sich in der finalen Umsetzungsphase. Aufgrund der komplexen und spezifischen regulativen Vorgaben und dem sich daraus ergebenden Mehraufwand erfolgt die Migration auf die neue deutsche Plattorm zu Beginn des zweiten Quartals.

V II. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG haben die für börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebene Erklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. Die Erklärung ist auf der Investor Relations Website www.bet-at-home.ag unter der Rubrik Corporate Governance veröffentlicht.

V III. Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Düsseldorf, den 1. März 2023

MMag. Marco Falchetto

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022

scrollen
Anschaffungs- und Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2022
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2022
EUR
Stand 01.01.2022
EUR
Zugänge
EUR
I. Sachanlagen            
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung            
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.374,57 0,00 0,00 2.374,57 2.374,57 0,00
II. Finanzanlagen            
Anteile an verbundenen Unternehmen            
bah Entertainment GmbH 10.871.313,19 0,00 0,00 10.871.313,19 0,00 0,00
  10.873.687,76 0,00 0,00 10.873.687,76 2.374,57 0,00
scrollen
kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2022
EUR
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
I. Sachanlagen        
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung        
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 2.374,57 0,00 0,00
II. Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen        
bah Entertainment GmbH 0,00 0,00 10.871.313,19 10.871.313,19
  0,00 2.374,57 10.871.313,19 10.871.313,19

Zusammengefasster Lagebericht 2022

A. Grundlagen des Konzerns

A.1 Geschäftsmodell

Der bet-at-home.com AG Konzern ist über seine maltesischen Konzerngesellschaften in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming tätig und zählt mit mehr als 5,5 Millionen registrierten Kunden zu den erfolgreichsten Anbietern Europas.

Das vielfältige Angebot auf bet-at-home Webseiten umfasst Sportwetten, Casino, Games und Virtual Sports. Alleine das Sportwettenangebot umfasste im Geschäftsjahr 2022 über 580.000 Events zu mehr als 55 Sportarten, davon etwa 250.000 Live-Events. Der bet-at-home.com AG Konzern verfügt über Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Malta und Gibraltar. Zum 31. Dezember 2022 trugen 109 Mitarbeiter zur Entwicklung des Konzerns bei.

Für den bet-at-home.com AG Konzern ist derzeit insbesondere der deutschsprachige Raum von zentraler Bedeutung.

Die verschiedenen über Malta gehaltenen Online-Sportwetten- und Online-Glücksspiellizenzen berechtigen den Konzern in den Absatzmärkten Deutschland sowie in einigen weiteren Ländern der Europäischen Union jeweils zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Online-Sportwetten und OnlineCasinos.

Die Struktur des bet-at-home.com AG Konzerns

Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, als Muttergesellschaft notiert im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Marktsegment Prime Standard. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den mittelbaren Beteiligungsunternehmen betrieben.

Die bet-at-home.com AG hält 100 % an der bet-at-home.com Entertainment GmbH. Dieses Unternehmen mit Sitz in Linz/​Österreich ist vor allem für den ständigen Technologietransfer innerhalb des Konzerns sowie für die Weiterentwicklung der selbst erstellten Software verantwortlich und erbringt Dienstleistungen für andere Konzerngesellschaften. Über die bet-at-home.com Holding Ltd. mit Sitz in St. Julian's, Malta, hält das Unternehmen seine internationalen Lizenzen für Online-Sportwetten sowie Online-Glücksspiellizenzen für Casino, Games, Poker und Virtual Sports.

Seit 2009 ist die bet-at-home.com AG Teil der Betclic Everest Group SAS, Paris/​Frankreich, einer französischen Gruppe im Bereich Online-Gaming und Online-Sportwetten.

A.2 Entwicklungstätigkeiten und Outsourcing (ab 2023)

Seit Anbeginn setzte die bet-at-home.com AG vorrangig auf interne Ressourcen für die Konzeptionierung, Entwicklung und ständige Anpassung von branchenspezifischen Softwarelösungen für den Eigenbedarf. Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt durch eine Abkehr des historischen Ansatzes, der umfangreichen Eigenentwicklung und einer Hinwendung zur Vorbereitung auf ein verstärktes Outsourcing im Laufe des Geschäftsjahres 2023. Haupttreiber der strategischen Neuausrichtung waren die stetig komplexer werdenden technologischen Anforderungen sowie ein erhöhter Kostendruck in Kombination mit einer steigenden Angebotsvielfalt von kosteneffizienten und qualitativ hochwertigen kommerziellen Branchenlösungen. Im Fokus des ersten Halbjahres lagen die Bewertung alternativer Anbieter sowie die letztendliche Auswahl und Ausgestaltung der vertraglichen Bindung des geeignetsten Partners. In der zweiten Jahreshälfte lag das operative Augenmerk auf der Ausarbeitung und Bereitstellung umfangreicher Spezifikationen sowie auf der Implementationsbegleitung und Testung der neuen Plattform. Insbesondere wurden weitreichende Anpassungen der Software an regulatorische Vorgaben für den deutschen Markt spezifiziert und umgesetzt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 lässt die bet-at-home-Gruppe sukzessive wesentliche Unternehmensfunktionen von diesem Outsourcing Partner durchführen. Dies betrifft wesentliche technologische Komponenten, vor allem die Entwicklung und den Betrieb der Kunden- und Zahlungsplattform sowie des Online-Sportwettenproduktes (der Betrieb der Online-Casinos wurde bereits in der Vergangenheit an Dienstleister ausgelagert). Im Bereich der Eigenentwicklung fokussiert sich die bet-at-home-Gruppe künftig ausschließlich auf jene kundenrelevanten Komponenten, die nicht oder nur unzureichend extern bezogen werden können.

Das Outsourcing Auftragsvolumen wird sich am erzielten Net Gaming Revenue aus Online Sportwetten bemessen und erreicht einerseits künftig voraussichtlich einen niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Betrag pro Jahr. Andererseits kann zukünftig durch das Outsourcing interner Aufwand in der bet-at-home-Gruppe reduziert werden, wobei die Vorbereitung auf das Outsourcing sowie Kostenreduzierungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2022 zu einem signifikanten Abbau des eigenen Mitarbeiterstamms geführt haben.

B. Wirtschaftsbericht

B.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Kalenderjahr 2022 war beeinflusst von der allgemeinen Straffung der Geldpolitik, getrieben von höheren Inflationsraten, Covid-19-Maßnahmen sowie dem Ukraine-Krieg. Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für das Kalenderjahr 2022 ein im Vergleich zum Vorjahr abgeschwächtes globales Wirtschaftswachstum i. H. v. 3,4 %. Nach Schätzungen von Eurostat stieg das BIP in der Eurozone um 3,5 % und in der EU um 3,6 % im Vergleich zu 2021.

Aus den bisherigen Erfahrungen in wesentlichen Märkten des bet-at-home.com AG Konzerns lässt sich ableiten, dass die Geschäftsentwicklung im Online-Sportwetten- und Online-Gaming-Bereich weitestgehend unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in den jeweiligen Märkten ist. Grundsätzlich hat sich das Geschäft der bet-at-home.com AG in der Vergangenheit daher als durchwegs krisenresistent erwiesen. Im Geschäftsjahr 2022 war trotz Inflation und zunehmend angespannter Wirtschaftslage kein wesentlicher Effekt auf das Spielverhalten zu erkennen.

Die Aufhebung der Covid-19-Maßnahmen in Europa im Jahr 2022 wirkte sich positiv auf das Marktsegment des stationären Glücksspiels aus, während sich die Wachstumsraten der Einnahmen aus Online-Glücksspielen im Vergleich zum Vorjahr etwas verlangsamten. H2 Gambling Capital schätzt, dass die Einnahmen aus Online-Glücksspielen im Geschäftsjahr 2022 um 8 % stiegen.

Die Durchdringung der Zielgruppe mit mobilen Endgeräten, Mobile-Gaming als innovativer Vertriebskanal sowie demografische T<rends und eine zunehmende Online-Affinität werden bei neuen Markteintritten als fördernde Faktoren weiterhin zunehmend zum Tragen kommen.

B.2 Geschäftsverlauf

(1) Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2022

Nachdem in Deutschland die Kundenaktivität bedingt durch die Umsetzung der Sportwettenkonzession im Geschäftsjahr 2021 rückläufig war, entwickelte sich das Geschäft im Geschäftsjahr 2022 trotz zusätzlicher Auflagen weitgehend stabil. Im Mai 2022 wurde von der Behörde in Hessen ein erlaubnisfähiges Wettprogramm veröffentlicht, das massive Beschränkungen insbesondere im Bereich der Livewetten vorsieht. Dagegen konnte die bet-at-home.com Internet Ltd. zwischenzeitlich erfolgreich gerichtlich vorgehen, sodass zumindest bis Ende 2022 das bestehende Wettprogramm beibehalten werden konnte. Im ersten Halbjahr 2022 stellte die Gesellschaft einen Antrag auf Verlängerung der bestehenden Sportwettenkonzession sowie einen Antrag auf Erteilung einer bundesweiten Konzession für virtuelle Automatenspiele. Ende des Geschäftsjahres 2022 ist es dem Konzern gelungen, durch den Erhalt von Konzessionen für alle angebotenen Produkte eine hohe Rechts- und Planungssicherheit zu erreichen.

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV2021) sieht in Deutschland vor, dass grundsätzlich ein anbieter- und produktübergreifendes Einzahlungslimit von monatlich 1.000 EUR einzuhalten ist. Bestimmungen zum Einzahlungslimit sind aber bisher aufgrund von erhobenen Klagen gegen die entsprechenden Regelungen des GlüStV2021 lediglich auf Ebene des Anbieters im Bereich OnlineCasino umgesetzt worden. Die zuständige Aufsichtsbehörde hatte der bet-at-home.com Internet Limited kurzfristig mitgeteilt, dass die Einzahlungslimits unter Beachtung der Voraussetzungen der Gewährung eines erhöhten Limits für die Sportwette bis zum 1. Juli 2022 nunmehr insgesamt einzuhalten sind. Entsprechende Änderungen wurden bis zum Stichtag umgesetzt und sind seither in Kraft.

Seit dem Beginn des Geschäftsjahres 2021 hatte in Österreich die Zunahme an Kundenklagen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) auf Erstattung von Spielverlusten im OnlineCasino zu massiven Belastungen des Konzerns geführt. Obwohl der bet-at-home.com AG Konzern das Online-Casino Monopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung nach wie vor als europarechtswidrig erachtet und demnach die maltesische bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) - somit jene Konzerngesellschaft, deren wesentlichste Geschäftstätigkeit der Betrieb von Online-Casino war - als rechtmäßigen Online-Casino Anbieter (auch) für Kunden in Österreich sieht, wurde aufgrund einer fortschreitenden negativen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs im Oktober 2021 das Angebot des Online-Casinos für Kunden aus Österreich durch die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) eingestellt. Mangels positiver Fortführungsprognose wurde am 13. Mai 2022 rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung am 23. Dezember 2021 ein gerichtliches Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") über diese maltesische Gesellschaft eröffnet, zumal diese nicht mehr in der Lage war, ihre Verbindlichkeiten durch bestehende oder eigenständig generierte Mittel zu bedienen. Die Entkonsolidierung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) ist zum 13. Mai 2022 erfolgt.

Mit einem Brutto-Wett- und Gamingertrag i. H. v. 53,5 Mio. EUR wurde die prognostizierte Bandbreite zwischen 52 Mio. EUR und 54 Mio. EUR erreicht. Die EBITDA-Prognose von - 2 Mio. EUR und - 4,5 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2022 wurde unter anderem aufgrund des am oberen Ende der prognostizierten Bandbreite gelegenen Brutto-Wett- und Gamingertrags als auch aufgrund geringerer Personalkosten als budgetiert deutlich übertroffen.

(2) Personal- und Sozialbereich

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Vorstand) im Konzern beträgt im Geschäftsjahr 2022.177 (Vorjahr: 272). Zum Bilanzstichtag 2022 beschäftigte der Konzern 109 Mitarbeiter (Vorjahr: 260).

Trotz der Durchführung von zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden, aus wirtschaftlicher Notwendigkeit und vor dem Hintergrund des geplanten Outsourcings in 2023 resultierenden Restrukturierungsprogrammen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022, welche auch die ordentliche Kündigung von mehr als hundert Beschäftigten im Konzern umfasste, bleibt die zielorientierte Personalentwicklung ihrer hochqualifizierten Mitarbeiter die Grundlage für die weitere Entwicklung des Konzerns. Darüber hinaus gilt die intensive fachliche Weiterbildung als zentraler Grundstein der Personalentwicklung.

B.3 Lage des Konzerns
B.3.1 Ertragslage

Sämtliche Angaben zur Ertragslage beziehen sich auf den fortgeführten Geschäftsbereich (d. h. ohne die Aktivitäten der im Geschäftsjahr 2022 entkonsolidierten bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation)). Zu detaillierten Ausführungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich wird explizit auf den Konzernanhang Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" verwiesen.

Der Bruttoertrag aus Online-Sportwetten (Wetteinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) aus dem fortgeführten Geschäftsbereich liegt im Geschäftsjahr 2022 mit 49,0 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 56,6 Mio. EUR).

Der Bruttoertrag aus Online-Gaming (Gamingeinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) aus dem fortgeführten Geschäftsbereich erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR). Online-Gaming beinhaltet die Produkte Casino, Games und Virtual Sports.

Somit belaufen sich die Brutto-Wett- und Gamingerträge aus dem fortgeführten Geschäftsbereich im Geschäftsjahr 2022 auf 53,5 Mio. EUR und somit, im Wesentlichen bedingt durch die Einstellung des Angebots im Vereinigten Königreich, reduzierter Brutto-Wett- und Gamingerträge in der Schweiz sowie durch die Umsetzung der produktübergreifenden Einzahlungslimits in Deutschland ab Mitte 2022, unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 59,3 Mio. EUR). Der Brutto-Wett- und Gamingertrag stellt dabei einen sehr wesentlichen finanziellen Leistungsindikator für den Konzern dar.

Die in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren beziehungsweise Wettsteuern und Glücksspielabgaben haben das Geschäftsjahr 2022 mit 11.396 TEUR (Vorjahr: 11.737 TEUR) ergebnismindernd beeinflusst. Darüber hinaus führen Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen zu einer Ergebnisbelastung in Höhe von 99 TEUR (Vorjahr: 45 TEUR).

Unter Berücksichtigung dieser Wettsteuern und Glücksspielabgaben sowie der steuerlichen Belastungen im Rahmen der Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2022 ein Netto-Gaming-Ertrag von 42,0 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 47,6 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr stellt sich die Ertragslage wie folgt dar:

scrollen
01.01.-31.12.2022
TEUR
01.01.-31.12.2021
TEUR
Brutto-Wett- und Gamingerträge 53.532 59.347
Netto-Wett- und Gamingerträge 42.036 47.564
Betriebsleistung 45.482 51.565
EBT (Earnings Before Taxes) *) -690 11.432
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) **) -105 11.673
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) ***) 2.105 13.970

*) entspricht dem Ergebnis vor Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
**) EBT abzüglich Finanzergebnis gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
***) EBIT zuzüglich Abschreibungen gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Der Werbeaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf 13.628 TEUR (Vorjahr: 11.867 TEUR). Der Personalaufwand reduzierte sich im Geschäftsjahr 2022 signifikant um 5.096 TEUR auf 13.508 TEUR. Dieser Rückgang in den Aufwendungen resultiert aus der Angleichung der Kostenstruktur im Rahmen von zwei angekündigten und durchgeführten Restrukturierungsprogrammen.

B.3.2 Finanzlage

Sämtliche Angaben zur Finanzlage beziehen sich auf den fortgeführten Geschäftsbereich. Zu detaillierten Ausführungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich wird explizit auf den Konzernanhang Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" verwiesen.

Zum 31. Dezember 2022 stellte sich die Finanzlage wie folgt dar:

scrollen
31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Ergebnis vor Steuern - 690 11.432
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -5.018 10.495
+ Cashflow aus der Investitionstätigkeit -874 -1.896
+ Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -770 -18.417
= Zahlungswirksame Veränd. des Finanzmittelbestands aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit -6.662 -9.818
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 41.989 51.807
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode 35.327 41.989

Neben zahlungswirksamen Sachverhalten aus dem operativen Geschäftsbetrieb enthält der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Wesentlichen den Abgang von Vermögenswerten und Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist durch den Aufbau von langfristigen sonstigen Forderungen und Vermögenswerten i. H. v. 9.145 TEUR negativ beeinflusst. Wir gehen derzeit davon aus, dass dieser Posten bis Ende 2024 zu einem Zahlungseingang führt.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet im Wesentlichen Auszahlungen für Anlagenzugänge.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gibt die Tilgung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen wider.

Der Konzern war jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen im fortgeführten Geschäftsbereich nachzukommen.

B.3.3 Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2022 stellt sich die Vermögenslage wie folgt dar:

scrollen
Vermögenswerte 31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte 18.773 8.388
Forderungen aus Steuern 5.113 8.381
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 3.449 4.196
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 35.327 41.989
Zur Schließung gehaltene Vermögenswerte 0 12.830
  62.662 75.783

Die Position Langfristige Vermögenswerte enthält Forderungen i. H. v. 9.145 TEUR gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) aus diversen unterschiedlichen Geschäftsvorfällen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Konzernanhang (Abschnitt VI. 2. Ziffer 13).

scrollen
Eigen- und Fremdkapital 31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
Konzerneigenkapital 28.949 17.042
Langfristige Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) 11.792 891
Kurzfristige Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) 21.921 57.850
  62.662 75.783

Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2022 beträgt 46,2 % (31. Dezember 2021: 22,5 %). Der Anstieg des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Konzerngesamtjahresergebnis. Darin enthalten ist ein Gewinn aus der Entkonsolidierung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) zum 13. Mai 2022 in Höhe von 13.107 TEUR welcher aus dem Abgang sämtlicher Vermögenswerte und Schulden der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) resultiert.

Die langfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 1.437 TEUR (31. Dezember 2021: 794 TEUR), Verbindlichkeiten in Höhe von 7.773 TEUR (31. Dezember 2021: 0 TEUR) gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), welche aus laufenden Geschäftsvorfällen mit dieser bis zum 13. Mai 2022 resultieren, mit 2.500 TEUR Verbindlichkeiten aus der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) (31. Dezember 2021: 0 TEUR) sowie Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern in Höhe von 82 TEUR (31. Dezember 2021: 97 TEUR).

Die kurzfristigen Schulden beinhalten sonstige Rückstellungen in Höhe von 1.903 TEUR (31. Dezember 2021: 1.709 TEUR), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.548 TEUR (31. Dezember 2021: 1.432 TEUR), Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 11.852 TEUR (31. Dezember 2021: 14.608 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15) in Höhe von 4.940 TEUR (31. Dezember 2021: 5.437 TEUR), Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 in Höhe von 443 TEUR (31. Dezember 2021: 900 TEUR), sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 1.235 TEUR (31. Dezember 2021: 6.443 TEUR) sowie Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Schließung gehaltenen Vermögenswerten in Höhe von 0 TEUR (31. Dezember 2021: 27.322 TEUR).

Aufgrund der Konzessionierung des Casinogeschäftes in Deutschland wurden dort zusätzliche Sicherheiten (Bankgarantie) im Umfang von 5 Mio. EUR, abgesichert durch den Mutterkonzern der bet-at-home.com AG, erbracht.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden wie im Vorjahr keine Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt.

B.3.4 Gesamtbeurteilung der Lage des Konzerns

Die wirtschaftliche Lage des Konzerns im fortgeführten Geschäftsbereich, welcher sich nunmehr überwiegend aus dem Segment Online-Sportwetten zusammensetzt, stellt sich aufgrund der durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen und der künftigen Auslagerung wesentlicher Unternehmensfunktionen insgesamt positiv dar, wenngleich die Klagen von Kunden, die ihre Spielverluste in Österreich und Deutschland zurückfordern, ein Risiko darstellen und deren Abwehr weiterhin Kapazitäten binden werden.

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

C.1 Risikobericht

Der Risikobericht umfasst wesentliche interne und externe Risiken der Geschäftstätigkeit, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des bet-at-home.com AG Konzerns haben können. Im Rahmen des betrieblichen Risikomanagementsystems werden Möglichkeiten und Gefahren nach qualitativen Kriterien identifiziert, die Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt sowie potentielle Auswirkungen erläutert.

Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen.

Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifiziert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analysen wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen weiterhin überwacht und darüber berichtet.

Auch Regelungen zur Anwendung von Finanzinstrumenten sind Bestandteil dieses Risikomanagement-Systems. Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern nicht gehalten. Der Vorstand beabsichtigt auch in Zukunft keinen Einsatz solcher Finanzinstrumente.

C.1.1 Regulatorische und steuerrechtliche Risiken

In einigen Ländern Europas sind Wett- und Gaminganbieter weiterhin rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von staatlichen Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Nach wie vor weisen nationale Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften auf, um den Markt für nationale Anbieter/​Monopolisten abzuschotten.

Der Vorstand wird die künftigen regulatorischen und steuerrechtlichen Entwicklungen weiterhin verfolgen und ist bestrebt, in nach ökonomischen Gesichtspunkten ausgewählten Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um Lizenzen für Online-Sportwetten und Online-Gaming anzusuchen, um somit vermehrt Rechtssicherheit zu schaffen. Die Europäischen Staaten sind zunehmend bemüht, Kunden von nicht lizensierten privaten Glücksspiel-Angeboten durch Blockingmaßnahmen der Website sowie Providersperren von der Marktteilnahme auszuschließen, zumal in einigen gesetzlichen Regelungen derartige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind. Die Maßnahmen erhöhen die Attraktivität von nationalen Lizenzen.

Regulatorisches Umfeld und Risiken aus bestehenden Rechtsunsicherheiten

Sofern sich der bet-at-home.com AG Konzern in einem EU-Mitgliedsland auf keine nationale Konzession stützen kann, wird die Geschäftstätigkeit innerhalb der Europäischen Union auf Basis der in Malta erteilten Lizenzen für Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten angeboten, die nach rechtlicher Auffassung des bet-at-home.com AG Konzerns aufgrund der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, solange in dem jeweiligen Mitgliedsstaat die Regelungen betreffend Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten europarechtswidrig ausgestaltet bleiben.

Die regulatorischen Entwicklungen in den EU-Mitgliedsländern sind jedoch von zunehmenden Bestrebungen gekennzeichnet, ein Konzessionssystem für private Anbieter von Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten zu etablieren, wodurch die nationalen Konzessionen der einzelnen Länder für den Konzern immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Im Kernmarkt Deutschland ist es dem Konzern Ende des Geschäftsjahres 2022 gelungen, durch den Erhalt von Konzessionen für alle angebotenen Produkte eine hohe Rechts- und Planungssicherheit zu erreichen.

Die wesentlichen regulatorischen Entwicklungen stellen sich wie folgt dar:

scrollen

In Deutschland ist per 1. Juli 2021 ein neuer Glückspielstaatsvertrag in Kraft getreten, in dem der Markt für Online-Casino Produkte erstmals geöffnet worden ist. Diese Regelungen sehen neben bundesweiten Konzessionen für Sportwetten erstmals auch Konzessionen für virtuelle Automatenspiele sowie die Möglichkeit einer Konzessionsvergabe für Bankhalterspiele im Internet auf Länderebene vor. Die bet-at-home.com Internet Ltd. hatte sich unmittelbar nach dem Inkrafttreten um eine virtuelle Automatenkonzession beworben, die der Gesellschaft im vierten Quartal 2022 von der zuständigen Behörde in Sachsen-Anhalt erteilt worden ist. Die mit Ende 2022 ausgelaufene Sportwetten-Konzession wurde der bet-at-home.com Internet Ltd. ebenfalls im vierten Quartal 2022 mit einer Gültigkeit bis Ende 2027 neu ausgestellt.

Bei den klassischen Bankhalterspielen, wie beispielsweise Roulette und Blackjack, bleibt es den einzelnen Bundesländern vorbehalten, ob sie Konzessionen an private Anbieter vergeben oder diese Konzessionen ausschließlich den Spielbanken übertragen, wobei die Anzahl dieser Konzessionen an die Anzahl der jeweiligen Spielbanken in den Ländern gesetzlich gekoppelt ist. Mit Stand Ende 2022 haben die Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen eine Marktöffnung für Bankhalterspiele beschlossen, wobei in Schleswig-Holstein bereits im dritten Quartal 2022 eine Antragstellung möglich war. Der Konzern zieht einen Antrag auf Erteilung einer Konzession für Bankhalterspiele in Nordrhein-Westfalen - abhängig von den Auflagen - ernsthaft in Erwägung.<

scrollen

Bereits im September 2020 hatten sich die Bundesländer auf eine Übergangsregulierung bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags geeinigt. Demnach wurden diejenigen Glücksspielanbieter von Vollzugsmaßnahmen und Sanktionen wegen des Fehlens einer deutschen Konzession ausgenommen, die Online-Glücksspiele unter Beachtung der voraussichtlichen zukünftigen Regulierungen des Glücksspielregulierungsstaatsvertrags 2021 betreiben. Die betroffene Konzerngesellschaft hatte aufgrund dieser Übergangsbestimmungen seit dem 15. September 2020 das Casino-Angebot eingeschränkt und Auflagen wie zum Beispiel monatliche Einzahlungslimits umgesetzt. Dadurch ist es im Kernmarkt Deutschland zu deutlichen Umsatzeinbußen im Segment Online-Casino gekommen. Diese Übergangsregulierung ist mit der Erteilung der ersten Konzession für virtuelle Automatenspiele im dritten Quartal 2022 ausgelaufen. Der Vorstand begrüßt die mit der Erteilung der Konzessionen verbundene Rechtssicherheit in Deutschland.

In Polen hatte sich der Konzern im Mai 2021 - zumindest temporär - zurückgezogen. Eine Rückkehr in den polnischen Markt ist nach einer umfassenden Marktanalyse derzeit nicht geplant, da vom Vorstand die Entwicklung der deutschsprachigen Kernmärkte vorangetrieben werden soll.

Der Vorstand hat gemeinsam mit dem Aufsichtsrat beschlossen, den Markt im Vereinigten Königreich einzustellen. Die Glückspiellizenz wurde am 12. Juli 2022 an die britische Aufsichtsbehörde zurückgegeben.

In der Schweiz hat die bet-at-home.com Internet Ltd. im Juni 2022 einen Rechtsstreit in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von IP Blocking Maßnahmen vor dem Schweizer Höchstgericht verloren. Die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) hat ihr Casino-<Angebot im Zuge ihrer eingeleiteten Abwicklung bereits per 31. Dezember 2021 in der Schweiz eingestellt. Die Fortführung des Sportwetten-Angebots wird durch den Vorstand mit seinen Beratern laufend evaluiert.

Bereits im Juni 2016 wurden die maltesischen Gesellschaften bet-at-home.com Internet Ltd. und bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) von der Schweizer Finanzbehörde aufgefordert, sich in das nationale Umsatzsteuerregister eintragen zu lassen. Nach umfassender rechtlicher Prüfung und mehrmaligem Briefverkehr mit der Behörde ist eine Eintragung durch die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) im September 2018 erfolgt. Die Gesellschaft hatte rückwirkend per 1. Januar 2017 Umsatzsteuer für die schweizerischen Casinoumsätze abgeführt. Für den von der Finanzbehörde vorgeschriebenen Zeitraum 2013 bis 2016 wurde keine Rückstellung gebildet, weil ein potentieller Abfluss von Ressourcen als nicht wahrscheinlich eingestuft worden war. Im Mai 2022 wurde die Schweizer Steuerbehörde von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ("winding up by the court") der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Kenntnis gesetzt.

Die bet-at-home.com Internet Ltd. hat im Oktober 2019 entschieden, sich unter Vorbehalt in das nationale Umsatzsteuerregister eintragen zu lassen und die Finanzdaten zu übermitteln. Die Gesellschaft hat erreicht, dass bis zu einer finalen gerichtlichen Entscheidung etwaige Steuerforderungen der Behörde ausgesetzt werden. Dies gilt auch für den oben beschriebenen Sachverhalt der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation). Das potentielle Risiko der bet-at-home.com Internet Ltd. beträgt für den Zeitraum 2013 bis 2016 1,1 Mio. EUR, für die Jahre seit 2017 2,5 Mio. EUR zuzüglich Zinsen. Auch hier wurde zum 31. Dezember 2022 keine diesbezügliche Rückstellung nach IAS 37 gebildet.

Im Dezember 2020 hatten die bet-at-home.com Internet Ltd. sowie die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) Steuerverfügungen für den Zeitraum 2013 bis 2016 bzw. 2017 erhalten, gegen die Rechtsmittel bei der Behörde eingelegt wurden. Die bet-at-home.com Internet Ltd. hat gegen die im zweiten Halbjahr 2022 ergangene Rechtsmittelentscheidung der Steuerbehörde den Rechtsweg vor den nationalen Gerichten beschritten, mit einer rechtskräftigen Entscheidung wird nicht vor Ende 2024 zu rechnen sein.

Trotz fortschreitender Regulierungsbestrebungen sind Wett- und Glücksspiel-Anbieter weiterhin rechtlichen Angriffen, insbesondere aufgrund von Verbotsvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt, wobei sich der Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2022 auf zivilrechtliche Rückforderungsansprüche von Kunden verlagert hat. Dies hat sich auf die Unternehmen des bet-at-home.com AG Konzerns wie folgt ausgewirkt:

scrollen

Trotz freiwilliger und über das gesetzliche Erfordernis hinausgehender Kundenschutzmaßnahmen zum umfassenden Spielerschutz war die maltesische Konzerngesellschaft bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Österreich - wie berichtet - bereits in den letzten Geschäftsjahren Ansprüchen von Kunden auf Erstattung von Spielverlusten im Online-Casino ausgesetzt. Der bet-at-home.com AG Konzern erachtet das OnlineCasino Monopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung nach wie vor als europarechtswidrig und betrachtete die betreffende, ehemalige Konzerngesellschaft demnach als rechtmäßigen Online-Casino Anbieter in Österreich. Nicht zuletzt aufgrund der aus der aktuellen EuGH-Rechtsprechung abgeleiteten Erforderlichkeit einer wiederkehrenden Überprüfung auch durch die österreichischen Gerichte, die nach Auffassung des bet-at-home.com AG Konzerns derzeit nicht in gebotenem Umfang stattfindet, ging der bet-at-home.com AG Konzern von einer positiven Entwicklung der Rechtsprechung aus.

Im zweiten Halbjahr 2021 hatte der österreichische Oberste Gerichtshof in mehreren negativen Beschlüssen das heimische Monopol als rechtskonform erachtet und die jeweiligen Verträge mit den Spielern aufgelöst. Es wurde daher bereits im Oktober 2021 beschlossen, das Angebot des Online-Casinos in Österreich jedenfalls vorübergehend einzustellen.

Mangels positiver Fortführungsprognose der von der Einstellung betroffenen bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) wurde - wie bereits erwähnt - am 13. Mai 2022 dem Antrag auf ein gerichtliches Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") über diese maltesische Gesellschaft stattgegeben.

scrollen

Im März 2022 hat die bet-at-home.com Niederlande GmbH einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz für das Anbieten von Sportwetten- und Glücksspielen in den Niederlanden gestellt. Die Erteilung war aufgrund eines umfassenden Ausschlusskatalogs als unsicher zu bewerten und wäre mit hohen Auflagen sowie Umsetzungsaufwand verbunden gewesen. Der Vorstand hat im vierten Quartal 2022 nach reiflicher Überlegung entschieden, den Lizenzantrag zurückzuziehen und den niederländischen Markt weiterhin geschlossen zu halten.

Bereits im Juni 2019 wurde die Internetseite www.bet-at-home.com in Kroatien geblockt. Der Konzern sieht die betreffende Konzerngesellschaft als rechtmäßigen Anbieter, zumal die nationalen Vorschriften vorsehen, dass ausschließlich stationäre Lizenznehmer Sportwetten und Glücksspiele im Internet anbieten dürfen und somit ausländische Unternehmer europarechtswidrig diskriminiert werden. Daher wurden gegen die Blocking Maßnahmen umfassende Rechtsmittel eingelegt. Mit einer gerichtlichen Entscheidung über diese Beschwerde ist im ersten Halbjahr 2023 zu rechnen.

Auf politischer Ebene hat das europäische Parlament auf Initiative der EU-Kommission bereits 2011 eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel verabschiedet, die nationalen Sportwetten- und Glücksspielregelungen zu harmonisieren. Als erste Schritte sollten Spieler- und Datenschutzbestimmungen sowie Kontrollmechanismen weitgehend angeglichen werden. Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer und der nationalen Steuerhoheit ist in absehbarer Zeit mit keiner wesentlichen Vereinheitlichung maßgeblicher nationaler Vorschriften im Sportwetten- und Glücksspielbereich zu rechnen. Die Mitgliedsstaaten sind jedoch großteils bestrebt, den Online-Sportwetten und Online-Glücksspielsektor zu reglementieren und ein Konzessionssystem - wenn auch nicht immer in Einklang mit den Vorgaben des Europarechts - auf nationaler Ebene zu etablieren. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von nationalen Konzessionsvorgaben verlagert der Europäische Gerichtshof zunehmend auf die Ebene der nationalen Gerichte, wodurch die Vorgaben des Europarechts zunehmend vernachlässigt werden.

Die Risiken negativer Auswirkungen aus dem regulatorischen Umfeld sowie aus bestehenden regulatorischen Rechtsunsicherheiten sind im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin als mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hoch. Hierbei wurde insbesondere die Fokussierung auf eine geringere Anzahl von Märkten berücksichtigt.

Steuerrechtliche Risiken

In jenen Ländern, in denen die operativen maltesischen Gesellschaften des bet-at-home.com AG Konzerns tätig sind, werden vermehrt Steuern auf Sportwetten und Glücksspiele auf Basis unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen sowie Umsatzsteuern auf elektronische Dienstleistungen erhoben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Steuern und Abgaben in einzelnen Ländern künftig eine Höhe erreichen, die das Geschäft der operativen maltesischen Gesellschaft des bet-at-home.com AG Konzerns ganz oder in weiten Teilen unwirtschaftlich machen, sei es durch den Steuersatz oder durch die Wahl der Bemessungsgrundlage.

In den letzten Jahren ist das regulatorische Umfeld für die Besteuerung von multinationalen Unternehmen allgemein wie auch für den bet-at-home.com AG Konzern insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise deutlich komplexer geworden, wobei Unternehmen ihre Bemühungen, den gestiegenen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, drastisch verstärken mussten. Die grundsätzliche Einigung zwischen den Staaten über die Verteilung des globalen Steuersubstrats wird - gemeinsam mit der bevorstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer - zu weiteren grundlegenden Anpassungen der internationalen Besteuerung von multinationalen Unternehmen führen.

Gleichzeitig ist jedoch die Sicherheit, dass die umgesetzten Verrechnungspreisansätze von den jeweils involvierten Steuerbehörden akzeptiert werden, stark gesunken, zumal grenzüberschreitende konzerninterne Transaktionen vermehrt in den Fokus der nationalen Steuerbehörden gerückt sind. Folge dieser Entwicklungen sind potentielle Steuer- und Zinsnachzahlungen sowie eine mögliche Doppelbesteuerung.

Das steuerrechtliche Risiko ist aus heutiger Sicht im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hoch.

C.1.2 Risiken aus Kundenrückforderungen von Spielverlusten und Lizenzrisiken

Kundenrückforderungen von Spielverlusten

Mit einer Vielzahl an Maßnahmen unterstützt bet-at-home seine Kunden stets, verantwortungsvoll mit dem Glücksspiel umzugehen und kooperiert seit vielen Jahren unter anderem mit dem Institut für Glücksspiel und Abhängigkeit, welches in Deutschland und Österreich im Bereich der Suchtprävention aktiv ist. Darüber hinaus runden freiwillige und über das gesetzliche Erfordernis hinausgehende Kundenschutzmaßnahmen die Bestrebungen des bet-at-home.com AG Konzerns auf umfassenden Spielerschutz ab. Diese Maßnahmen werden mit jährlichen freiwilligen Compliance-Prüfungen durch den Branchenprüfungsverband eCogra verifiziert.

Seit Beginn des Geschäftsjahres 2022 versuchen Kunden, Schadensersatzansprüche in Bezug auf ihre Spielverluste im Online-Casino, das von der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) angeboten wurde, nunmehr gegen andere Konzerngesellschaften gerichtlich geltend zu machen. Mit Ende des Geschäftsjahres 2022 waren in Österreich diesbezüglich 35 Gerichtsverfahren mit einem Gesamtstreitwert von etwa 5,5 Mio. EUR anhängig. Auch in Deutschland sehen sich andere Konzerngesellschaften Klagen auf Rückforderung von Online-Casino Spielverlusten ausgesetzt. Mit Ende des Geschäftsjahres 2022 waren 18 Gerichtsverfahren mit einem Gesamtstreitwert von etwa 1,9 Mio. EUR in Deutschland anhängig.

Das Risiko von Kundenforderungen aus Spielverlusten beziehungsweise Schadensersatzansprüchen ist als mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von mittlerer Bedeutung.

Risiko zum Verlust bzw. Widerruf von Lizenzen

Die Konzerngesellschaften stützen ihr Angebot auf verschiedene Lizenzen, die zu einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Märkten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union berechtigen.

In Deutschland hält die bet-at-home.com Internet Ltd. seit Oktober 2020 eine bundesweite Konzession zum Anbieten von Sportwetten sowie seit Dezember 2022 eine bundesweite Konzession zum Anbieten von virtuellen Automatenspielen. In den Konzessionsbestimmungen ist ein Widerruf bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen die Auflagen vorgesehen. Ein Audit ist bislang nicht erfolgt. Die bet-at-home.com Internet Ltd. überwacht laufend lizenzrechtliche Änderungen und passt bei Änderungsbedarf interne Prozesse entsprechend an.

Die jeweiligen maltesischen Lizenzen der Malta Gaming Authority (MGA) werden unter Auflage eines laufend durchzuführenden System-Audit erteilt, wobei die technische Ausstattung des Lizenzinhabers durch die MGA, insbesondere der Funktionalität und Sicherheit der IT, geprüft werden.

Für den Fall, dass im Rahmen des System-Audits Mängel festgestellt werden, kann die Malta Gaming Authority Auflagen erteilen oder die Lizenz widerrufen, sofern

scrollen

der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen nicht einhält,

die Kundenforderungen nicht bedient werden,

der Lizenznehmer in Insolvenz fällt,

die Lizenz unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt wurde,

der Lizenznehmer gegen Geldwäschevorschriften verstößt,

der Lizenznehmer Steuern oder Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt,

es nach dem alleinigen Ermessen der Lizenzbehörde hinreichende Gründe zum Entzug der Lizenz gibt oder sie davon ausgeht, dass der Lizenznehmer dem Ruf des maltesischen Wettgeschäfts schadet.

Das Risiko eines Widerrufs von bestehenden Lizenzen ist als gering einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.

C.1.3 Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit

Quotenmanagement und Buchmacherrisiko

Falsche Quoteneinschätzungen oder manuelle Fehler der Buchmacher können zu höheren Auszahlungen an Kunden und somit zu Ertragseinbußen führen. Eine Vielzahl an Sicherungssystemen und stete Überwachung der Quoten durch Marktvergleich minimieren dieses Risiko. Ständige Weiterentwicklung der Software durch das IT-Projektteam ermöglicht ein konkurrenzfähiges Produkt am Wettmarkt. Sämtliche erforderlichen Maßnahmen, wie automatisierte Algorithmen zur Vermeidung von manuellen Quotenfehlern und zur Minimierung der Risiken, wurden gesetzt, wodurch die Risiken in dem Zusammenhang sowie die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft werden.

Da der bet-at-home.com AG Konzern Sportwetten nicht vermittelt, sondern als Gegenpartei der Kunden auftritt, geht der bet-at-home.com AG Konzern bei jeder Wette ein eigenes Risiko aus diesen Verträgen ein. Dieses Risiko wird zum einen dadurch reduziert, dass eine möglichst hohe Anzahl von Kunden an einer Wette mit unterschiedlichen Erwartungen auf den Ausgang teilnimmt, sodass ein weitgehender Ausgleich der wechselseitigen Wettpositionen unter den Kunden stattfindet.

Zudem ermittelt der bet-at-home.com AG Konzern bisher Wettquoten in Abhängigkeit von den Erwartungen der Kunden auf den Ausgang von Wetten und passt diese laufend bis zur Schließung der Wette an. Um den Kunden ein marktgerechtes Angebot unterbreiten zu können, werden dabei - jenseits von der durch die Positionierung der eigenen Kunden zu bietenden Wettquote - auch die Quoten von Wettbewerbern und somit dem Gesamtmarkt berücksichtigt.

Durch die strategische Neuausrichtung zu einem umfangreichen Outsourcing ab 2023, insbesondere die Zulieferung des Online-Sportwettproduktes werden wesentliche Aspekte der Quotenberechnung sukzessive im Geschäftsjahr 2023 an externe Dienstleister ausgelagert. Unternehmenskritische Prozesse im Bereich des Quoten- und Kundenrisikomanagements werden an die neuen Gegebenheiten und an das Zusammenspiel mit externen Dienstleistern angepasst.

Das Risiko im Zusammenhang mit dem Quotenmanagement und kritischen Buchmacherprozessen ist als gering einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von hoher Bedeutung.

Technische Risiken

Die vom Konzern angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfordern die zuverlässige Funktion einer Vielzahl technischer Systeme. Gravierende Beeinträchtigungen der IT-Systeme, insbesondere durch negative externe Einflüsse wie Hacker-Angriffe, DDoS-Attacken etc. könnten negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.

Zur Minimierung der Informationssicherheits- und IT-Risiken verfügt der bet-at-home.com AG Konzern über personelle Strukturen in Form eines Informationssicherheitsbeauftragten (CISO) samt Team, welches neben der Realisierung einzelner Sicherheitsmaßnahmen die Informationssicherheit im laufenden Betrieb sichert, etwaige Sicherheitsvorfälle untersucht, anhand von Sensibilisierungsschulungen für die Etablierung der Informationssicherheits-Richtlinie zuständig ist und dabei unter anderem Schwerpunkte auf folgende Maßnahmen innerhalb des bet-at-home.com AG Konzerns setzt:

scrollen

Erstellung von Richtlinien und Prozessen im Rahmen des Informationssicherheitsmanagement-Systems (ISMS);

Risikomanagement basierend auf international anerkannten Standards;

Security Monitoring (Identifizierung von Schwachstellen und potentiellen Bedrohungen von Hard- und Software);

Mitarbeiter-Trainings und Schulungen hinsichtlich Sicherheitsbewusstsein;

Verschlüsselung von vertraulichen Daten (insbesondere Kreditkartendaten, Passwörtern);

Sicherheit der Kunden-Schnittstelle auf Benutzeroberfläche und Übertragungsweg;

Schutz der Produktivumgebung durch IDS/​IPS, Netzwerk-Firewall und Web Application Firewall-Systeme;

Betrieb einer zentral verwalteten Anti-Viren-Software;

Vulnerability-Management und monatliche Vulnerability-Scans;

Jährliche Penetration-Tests im Rahmen von System-Audits;

Security Compliance hinsichtlich PCI-DSS, eCogra und etablierter Jurisdictions;

Hoch-redundante Infrastruktur ISO 27001-zertifizierte Data-Center-Provider.

Das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) des bet-at-home.com AG Konzerns ist seit Mitte 2021 nach der internationalen Norm ISO/​IEC 27001 zertifiziert.

Durch umfangreiches Outsourcing insbesondere des Betriebs der Kunden- und Zahlungsplattform sowie des Online Sportwettproduktes wird es im Jahr 2023 auch im Technologiebereich zur Verlagerung von Risiken und damit einhergehend zu notwendigen Anpassungen des Informationssicherheitsmanagementsystems kommen. Für die Periode während und unmittelbar nach Umstellung von den eigenen, komplexen, über Jahre optimierten und stabilisierten Systemkomponenten auf neu konfigurierte Systemkomponenten des Outsourcing-Partners kommt es temporär zu wesentlich erhöhten technischen Risiken. Mittel- und langfristig wird sich das technische Risiko im Zusammenhang mit den eigenen vom Konzern entwickelten und gewarteten Systemkomponenten aufgrund der verringernden Anzahl und reduzierten Komplexität deutlich reduzieren.

Der Vorstand geht davon aus, dass weitreichende Maßnahmen zur Minimierung der IT-Risiken gesetzt sind, womit die Risiken als mittel einzustufen sind. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.

Compliance Risiken

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Grundlage für das Geldwäschepräventionskonzept bilden die Vorgaben der EU-Geldwäscherichtlinien und deren nationale Umsetzungen.

Ziel der Geldwäscheprävention ist es, dass die Einbringung von illegalen Vermögenswerten in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf verhindert wird.

In einer Gesamtbetrachtung wurden alle potentiellen, geldwäscherelevanten Risiken analysiert. Auf Grundlage dieser Risikoanalyse hat bet-at-home ein Geldwäschepräventionssystem implementiert, welches auf einem risikobasierten Ansatz beruht.

Alle Kunden durchlaufen einen Know-your-Customer-Prozess. Dieser umfasst unter anderem die eindeutige Feststellung und Dokumentation der Identität des Kunden sowie anlassbezogen die Herkunft des Vermögens, das während der Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion eingesetzt wird. Im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehungen werden sowohl politisch exponierte Personen identifiziert als auch Abgleiche mit Terror- und Sanktionslisten vorgenommen.

Der Geldwäschebeauftragte ist für die laufenden Entwicklungen und Verbesserungen des gesamten AML-Systems zuständig. Im Rahmen von jährlichen Schulungen werden die Mitarbeiter über Neuerungen und Änderungen im Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungspräventionsbereich informiert, sodass jeder Mitarbeiter etwaige risikobehaftete Transaktionen bzw. Geschäftsbeziehungen frühzeitig erkennen kann. Die Mitarbeiter sind bei Vorliegen von Verdachtsmomenten verpflichtet, diese dem Geldwäschebeauftragten zu melden.

Der Geldwäschebeauftragte handelt autonom und weisungsfrei und ist für die Einreichung von Verdachtsmeldungen an die jeweils zuständige Behörde verantwortlich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er auf fachkundige Mitarbeiter seiner Abteilung zurückgreifen.

Die Geschäftsführung wird vom Geldwäschebeauftragten in regelmäßigen Abständen über die Aktivitäten und Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung informiert.

Das sektorspezifische hohe Geldwäsche-Risikopotential in Verbindung mit dem Sitz der Konzerngesellschaften in Malta führt oftmals zur Auferlegung erhöhter Sorgfaltspflichten gegenüber dem bet-at-home.com AG Konzern seitens Banken und Anbietern von Zahlungsdiensten.

Die hohe sektorspezifische Risikoeinstufung äußert sich beispielsweise in strengeren periodischen KYC-Prozessen ("know your customer") als auch in komplexeren Initialanforderungen bei der Etablierung neuer Geschäftsbeziehungen mit Banken und Zahlungsdienstleistern.

Durch die eingeschränkte Anzahl an kooperationsbereiten Banken wird eine weiterführende Diversifikation der Geschäftsbeziehungen dahingehend erschwert, dass sich die Zusammenarbeit auf wenige Partner mit entsprechend hohen Volumina konzentriert und damit erhöhte Abhängigkeiten und ein gestiegenes Ausfallrisiko entstehen. Darüber hinaus bewerten Zahlungsdienstleister die Online-Sportwetten- und Online-Gaming-Branche insgesamt und insbesondere die glücksspielrechtlichen Risiken des Produktangebots in einzelnen Ländern unterschiedlich, sodass der bet-at-home.com AG Konzern Restriktionen im Bereich der Zahlungsmittel, die den Endkunden für Ein- und Auszahlungen ihrer Wett- und Spielguthaben zur Verfügung stehen, unterliegt. In weiterer Folge können sich Markteintrittsbarrieren im geografischen Unternehmenswachstum ergeben, zumal komplexe länderspezifische Regularien zu erfüllen sind und gegebenenfalls nicht alle Zahlungsmöglichkeiten, die im betreffenden Land von den Kunden bevorzugt werden, angeboten werden können. Die stetig steigenden regulatorischen Anforderungen zur Sicherung der Kundenguthaben vor Zahlungsausfällen führen dazu, dass Kundengelder jederzeit zur Gänze in Form liquider Mittel auszahlungsbereit verfügbar gehalten werden müssen, zusätzlich Bankgarantien und Haftungen gegenüber den Lizenzbehörden einzubringen sind und somit teilweise eine Überbesicherung entsteht und die frei verfügbare Liquidität wesentlich reduziert wird. In diesem Bereich besteht ein Risiko, diesen zunehmend restriktiver werdenden und die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigenden Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden, somit lizenzrechtliche Bedingungen nicht mehr erfüllen zu können und den Zugang zu regulierten Märkten zu verlieren.

Den oben angeführten Compliance-Risiken im Bereich der Banken und Zahlungsanbieter begegnet der bet-at-home.com AG Konzern mit verstärkter Diversifikation. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, neue Geschäftspartner für Treasury- und Zahlungsverkehrslösungen zu integrieren und somit Ausfallsrisiken zu streuen, Aufschläge in den Transaktionskosten zu reduzieren und kundenseitige Zahlungsmethoden über mehrere Partner redundant und damit ausfallssicherer zu betreiben.

Die Risiken in diesem Zusammenhang sind als mittel einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.

Risiken aus Pandemien, Umweltkatastrophen oder Krieg

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ereignisse wie etwa Pandemien, Umweltkatastrophen oder Krieg eintreten, welche zu anhaltenden Behinderungen im laufenden Geschäft des bet-at-home.com AG Konzerns führen könnten. Der Vorstand hat Maßnahmen getroffen, den operativen Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können.

Die Risiken in diesem Zusammenhang sind als nach wie vor gering, aber im Periodenvergleich als erhöht einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.

Personal- und Mitarbeiterrisiko

Die Weiterentwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns wird auch in der Zukunft maßgeblich auf der Leistung aller Mitarbeiter und Führungskräfte beruhen. Mit dem zunehmenden Wettbewerb im Markt für Glücksspiel- und Wettprodukte sowie dem Fachkräftemangel im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wächst das Risiko, dass qualifizierte Mitarbeiter abgeworben oder neue geeignete Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Attraktive Rahmenbedingungen und hinreichende Perspektiven für die engagierten Mitarbeiter sowie fortlaufende Weiterbildungsmaßnahmen sollen das Personal- und Mitarbeiterrisiko sukzessive reduzieren.

Die Durchführung zweier unmittelbar aufeinanderfolgender, umfangreicher Personalreduzierungsprogramme im Jahr 2022 schlagen sich negativ auf die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung nieder und erhöhen dadurch personal- und mitarbeiterbezogene Risiken. Durch den reduzierten Personalstand erhöht sich das Risiko, dass mögliche unvorhergesehene Personalabgänge nicht zeitgerecht kompensiert werden können.

Mittel- und langfristig wird das Personal- und Mitarbeiterrisiko in kritischen Bereichen durch das Outsourcing und der damit einhergehenden Reduktion des notwendigen Mitarbeiterstamms in diesen Bereichen reduziert.

Die Risiken in diesem Zusammenhang sind weiterhin als mittel und im Vorjahrsvergleich als erhöht einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr als erhöht und damit als mittel einzustufen.

Fehlerhafte Leistungserbringung externer Dienstleister

Der bet-at-home.com AG Konzern ist für die Abwicklung des operativen Geschäfts auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen, die über entsprechende besondere Kenntnisse und Technologien verfügen. Hiervon betroffen waren vor allem Softwareprodukte für die Bereiche Casino, Games und Virtual Sports sowie unter anderem Daten- und Sprachkommunikation, Beschaffung, Installation, Fortentwicklung, Pflege und Wartung von Hardware und Software sowie Zahlungsabwicklungsprozesse. Im Geschäftsjahr 2023 werden zudem weitere wichtige Technologie-Komponenten, vor allem die Entwicklung und den Betrieb der Kunden- und Zahlungsplattform, sowie das Online Sportwettenprodukt an externe Dienstleister sukzessive ausgelagert. Das Outsourcing der Kernkomponenten ist teilweise mit einem Wechsel der angebundenen Drittanbieter für Nebenleistungen verbunden, beziehungsweise werden bewährte Drittanbieter neu integriert. Durch neue Komponenten und veränderte Integrationen entsteht kurzfristig ein erhöhtes Verfügbarkeits- und Prozessrisiko, welchem durch vorausschauende Planung und stetigem Austausch mit den externen Dienstleistern begegnet wird. Es besteht die Möglichkeit, dass einer oder mehrere der eingesetzten externen Dienstleister die Leistungen nicht, nicht stabil oder nicht fehlerfrei erbringen, beziehungsweise deren Integration fehlerhaft ist.

Es ist daher möglich, dass sich der bet-at-home.com AG Konzern aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen der beauftragten externen Dienstleister seinerseits außerstande sehen könnte, seine eigenen funktionalen und nicht funktionalen Anforderungen gegenüber den Endkunden einwandfrei oder zum angestrebten Standard zu erfüllen. Zudem könnten hiermit Einschränkungen der Kunden in Bezug auf generelle Systemverfügbarkeit oder seitens des Produkt- oder Zahlungsmittelangebots verbunden sein bis hin zu Fehlern in der Abrechnung von Spielgewinnen, welche negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns haben könnten.

Der Vorstand geht davon aus, dass durch regelmäßige System-Audits, interne Reviews und Schulungen sowie laufendes Monitoring durch die Fachabteilungen Product-Management und Controlling ausreichende Maßnahmen zur Minimierung dieser externen Risiken gesetzt sind. Die Risiken in diesem Zusammenhang erhöhen sich jedoch durch die künftige Auslagerung weiterer wesentlicher Unternehmensfunktionen und deren Erledigung von Outsourcing Partnern. Somit sind die Risiken als mittel und im Vorjahresvergleich als erhöht einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch und damit im Vorjahresvergleich als erhöht einzustufen.

C.1.4 Finanzielle Risiken

Liquiditätsausstattung und Liquiditätsrisiko

Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können.

Eine wesentliche Unsicherheit für die künftige Liquiditätslage resultiert daraus, wann und in welcher Höhe der bet-at-home.com AG Konzern noch Zahlungen im Rahmen der Abwicklung an die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) und an die maltesischen Steuerbehörden zu leisten hat, beziehungsweise in diesem Zusammenhang eigene Forderungen erfüllt werden. Aus heutiger Sicht ist eine jedenfalls vorübergehende Liquiditätsminderung von bis zu 13,9 Mio. EUR möglich, wenn der bet-at-home.com AG Konzern zunächst sämtliche Verbindlichkeiten in diesem Zusammenhang erfüllt und erst danach der Höhe nach noch unbestimmte Zahlungen auf seine Forderungen erhält. Zudem muss der bet-at-home.com AG Konzern in der Lage sein, die im laufenden operativen Geschäft anfallenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, im Rahmen regulatorischer Anforderungen Sicherheiten gegenüber Lizenzbehörden zu erbringen.

Soweit es dem bet-at-home.com AG Konzern nicht gelingt, entsprechende Sicherheiten durch Bankgarantien zu erbringen, müssten vorhandene liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt werden. Die dann verbleibende frei verfügbare Liquidität könnte sich bereits bei negativen Abweichungen von der bestehenden Planung als kritisch erweisen, wenn zudem aufgrund von Zahlungen an die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) und an die maltesischen Steuerbehörden eine darüber hinausgehende erhebliche Minderung der Liquidität eingetreten sein sollte.

Das Liquiditätsrisiko ist in diesem Zusammenhang als mittel und im Vorjahresvergleich als erhöht einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.

Zinsänderungs-, Währungsänderungs- und Wechselkursrisiko

Das aus Geldanlagen resultierende Zinsänderungsrisiko ist als nicht wesentlich zu beurteilen. Die Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten orientiert sich an den Marktzinssätzen in Abhängigkeit von den Laufzeiten. Eine mögliche Veränderung des aktuellen Zinsniveaus um 0,5 %-Punkte würde das Finanzergebnis um 177 TEUR beeinflussen.

Das Fremdwährungsrisiko wird durch Wechselkursschwankungen hervorgerufen. Trotz der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich die Zahlungsströme überwiegend in der Konzernwährung Euro. Transaktionen in anderen Währungen außer Euro sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. Unabhängig davon wurde auch in den Vorjahren auf eine Absicherung des Währungsrisikos verzichtet.

Die Zinsänderungs-, Währungsänderungs- und Wechselkursrisiken des Konzerns sind als gering und im Vorjahresvergleich niedriger einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering einzustufen.

Ausfall von Forderungen ("Kreditrisiko")

Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls von Vertragspartnern. Mit Ausnahme der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) (ausgewiesen unter den langfristigen Sonstigen Forderungen und Vermögenswerten) liegt kein Kreditrisiko vor. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar, da keine Aufrechnungsvereinbarungen bestehen.

Bei den zum 31. Dezember 2022 bilanzierten Forderungen gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) besteht ein erhöhtes Ausfallsrisiko, da sich diese Gesellschaft in Konkurs ("winding up by court") befindet und derzeit noch keine Gewissheit über die Höhe der seitens des Liquidators anzuerkennenden Forderungen gegenüber der Masse besteht. Den daraus resultierenden Unsicherheiten ist der Vorstand im Rahmen der Bewertung der Forderung gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) durch die Annahme und Würdigung verschiedener Szenarien im Sinne einer bestmöglichen Schätzung begegnet. Wird wider Erwarten ein deutlich höheres Volumen an Masseforderungen als aktuell vom Vorstand eingeschätzt anerkannt, reduziert dies die Quotenzahlung auf die vom bet-at-home.com AG Konzern geltend gemachten Forderungen und damit den Rückfluss aus diesen Forderungen. Das Ausfallrisiko der Forderungen gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) wird als gering bis mittel eingestuft. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als mittel bis hoch einzustufen.

Das Ausfallrisiko bezüglich Guthaben bei Kreditinstituten ist als gering anzusehen, aber aufgrund einer Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage im Vorjahresvergleich als erhöht einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.

C.1.5 Risikomanagementsystem

Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Zusätzlich kommen vielfältige, teilweise automatisierte Softwaresysteme zum Einsatz.

Zur Risikosteuerung werden beispielsweise laufend Bonitätsbeurteilungen und Risikosystemprüfungen in Form von Kreditkartenprüfungen, Auszahlungskontrollen sowie Analysen des Spielerverhaltens durchgeführt. Darüber hinaus wurden Controlling-Aktivitäten in den Teilbereichen Marketing, Partnerprogramm, Paymentsysteme und Konzernverrechnung weiter intensiviert. Zur Reduzierung der rechtlichen Risiken und zur Berücksichtigung des komplexen regulatorischen Umfelds wird auf namhafte externe Rechtsberater zurückgegriffen.

Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Sorge, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifiziert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und darüber berichtet.

Die Anforderung gemäß § 91 Abs. 2 AktG, alle wesentlichen und/​oder den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen durch ein Risikofrüherkennungssystem frühzeitig erkennen zu können, erfüllt der bet-at-home.com AG Konzern durch das konzernweite Risikomanagementsystem mit einheitlichen Rahmenbedingungen und Standards für die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystem.

C.1.6 Konzernrechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im bet-at-home.com AG Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen. Seit dem Bilanzstichtag haben sich keine maßgeblichen Änderungen ergeben.

Die Verantwortung für das zur Risikoabsicherung erforderliche interne Kontroll- und Risikomanagement-System liegt beim Vorstand der bet-at-home.com AG, der den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme anhand spezifischer Anforderungen im Konzern ausgestaltet und überwacht. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems.

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist durch Konsolidierungs- und Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns gewährleistet, dass Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.

C.2 Chancenbericht

Innerhalb der letzten zehn Jahre erzielte der europäische Markt für Online-Glücksspiel weltweit das größte Wachstum und soll auch weiterhin um ca. 10 % pro Jahr bis 2026 zulegen. Dies wurde in diversen Studien von H2 Gambling Capital zuletzt im Januar 2022 erneut belegt. Laut den aktuellen Studien soll dieser Trend vor allem durch die breite Akzeptanz zum Konsum im Internet und die globale Durchdringung mobiler Anwendungen sowie demografischen Trends auch weiterhin anhalten und der konjunkturunabhängigen Glücksspielbranche zu weiterhin nachhaltigem Wachstum in den folgenden Jahren verhelfen.

C.3 Prognosebericht

Im Geschäftsjahr 2023 steht - neben erneutem Umsatzwachstum - die Umsetzung der strategischen Neuausrichtung zu einem vermehrten Outsourcing und die entsprechende Anpassung wichtiger Prozesse im Fokus der operativen Tätigkeiten.

Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Outsourcing Partner werden bet-at-home Plattformen auf die Zielmärkte maßgeschneidert und gleichzeitig auf den neuesten technologischen Stand gehoben. Kunden profitieren einerseits von einem wesentlich breiteren Wettangebot, zahlreichen neuen Funktionalitäten und attraktiven Promotions. Andererseits erwartet der bet-at-home.com AG Konzern insbesondere unmittelbar nach der Migration negative Effekte auf Bestandskundenanzahl und Wett-bzw. Zahlungstransaktionen aufgrund der notwendigen Umgewöhnung auf die neue Plattform.

Der Mitarbeiterstamm wird im Geschäftsjahr 2023 auf dem durch die Abbauprogramme des vergangenen Geschäftsjahres deutlich reduzierten Niveau gehalten. Der strategische Fokus interner Ressourcen wird auf ein effizientes und deutlich verbessertes Kundenmanagement gerichtet.

Die durch den Mitarbeiterabbau und verschiedene weitere Fixkostenreduzierungsmaßnahmen freigewordenen finanziellen Ressourcen werden im Geschäftsjahr 2023 vorranging für Kundenakquise- und Marketingmaßnahmen für Bestandskunden eingesetzt.

Die wieder gestiegene Dominanz des Sportwettenproduktes im Produktportfolio und dessen Abhängigkeit vom Sporteventkalender wird zu verstärkten saisonalen Unterschieden führen. Insbesondere da im aktuellen Jahr kein wesentliches, umsatzrelevantes, außersaisonales Sport-Großereignis stattfindet.

Aufgrund der hohen Bekanntheit und Akzeptanz der Marke "bet-at-home" wird im Geschäftsjahr 2023 der umsatzseitige, strategische Schwerpunkt auf einen Ausbau der Kernmärkte Deutschland und Österreich gelegt. Der Konzern bietet im Geschäftsjahr 2023 in Deutschland sämtliche Produkte basierend auf nationalen Lizenzen an.

Der Vorstand erwartet eine stabile regulatorische Entwicklung des Kernmarkts Deutschland, wobei von einer anbieter- und produktübergreifenden Umsetzung des gesetzlich vorgesehenen Einzahlungslimits mit einer Erhöhungsmöglichkeit für alle konzessionierten Produkte unter den behördlich vorgegebenen Voraussetzungen im ersten Halbjahr 2023 auszugehen ist. Für den Kernmarkt Österreich plant der Vorstand insbesondere durch den Einsatz von gezieltem Marketing die starke Marktposition im Bereich Sportwetten weiter auszubauen.

Der Vorstand rechnet aufgrund eines attraktiveren Produkterlebnisses durch die Neugestaltung der Plattform und des Sportwettenproduktes sowie einer Fokussierung der internen Kapazitäten auf Marketing und das Management der Kundenbeziehungen mit einer Steigerung der Marktanteile in bestehenden Kernmärkten. Nationale Lizenzen werden in den EU-Mitgliedsländern weiterhin an Bedeutung gewinnen und zu einer entsprechenden Rechtssicherheit beitragen.

Demzufolge plant der Vorstand im Geschäftsjahr 2023 aus heutiger Sicht mit folgenden Bandbreiten im Konzern der bet-at-home.com AG:

scrollen

Brutto-Wett- und Gamingertrag: 50 Mio. EUR bis 60 Mio. EUR

EBITDA: -3 Mio. EUR bis 1 Mio. EUR

D. Erläuterungen zum Jahresabschluss der bet-at-home.com AG

Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Abweichungen von den im Konzernabschluss anzuwendenden Bewertungsnormen der International Financial Reporting Standards (IFRS) sind nicht wesentlich.

Vorliegend ist der Lagebericht der bet-at-home.com AG mit dem Konzernlagebericht des bet-at-home.com AG Konzerns zusammengefasst. Die bet-at-home.com AG ist als Managementholding des bet-at-home.com AG Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns abhängig. Diese sind im vorliegenden Zusammengefassten Lagebericht beschrieben.

D.1 Ertragslage der bet-at-home.com AG

scrollen
2022 2021 Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 572 833 -261 -31,3
Sonstige betriebliche Erträge 21 73 -52 -71,5
Ordentliche betriebliche Erträge 593 906 -313 -34,6
Personalaufwand -684 -1.464 780 -53,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.799 -1.023 -2.775 271,3
  -4.483 -2.487 -1.996 80,3
Betriebsergebnis -3.890 -1.581 -2.309 146,0
Erträge aus Beteiligungen 2.507 149 2.359 1.587,5
Zinserträge 2 35 -33 -94,3
Zinsaufwendungen -153 -11 -143 1.324,5
Finanzergebnis 2.356 173 2.183 1.262,9
Ergebnis vor Ertragsteuern -1.534 -1.408 -126 8,9
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -309 111 -419 -378,9
Ergebnis nach Ertragsteuern -1.842 -1.298 -545 42,0

Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Managementumlagen auf Tochtergesellschaften.

Der Personalaufwand betrifft ausschließlich das Vorstandsmitglied bzw. die vormaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft.

Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen auf Aufwendungen in Höhe von 2.500 TEUR aus der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) zurückzuführen.

D.2 Vermögenslage der bet-at-home.com AG

scrollen
31.12.2022 31.12.2021 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Anlagevermögen            
Finanzanlagen 10.871 49,0 10.871 80,1 0 0,0
Umlaufvermögen            
Sonstige Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten 7.819 35,2 215 1,6 7.605 3.541,3
Forderungen verbundene Unternehmen 2.539 11,4 309 2,3 2.230 722,2
Liquide Mittel 962 4,3 2.170 16,0 -1.207 -55,6
  11.321 51,0 2.693 19,9 8.628 320,3
  22.192 100,0 13.565 100,0 8.628 63,6

Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH. Die Position Sonstige Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten enthält Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation); wir verweisen auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses.

In Bezug auf die sonstigen Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss der bet-at-home.com AG.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Wesentlichen Forderungen aus Dividendenansprüchen gegen die bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, i. H. v. 2.500 TEUR enthalten.

D.3 Finanzlage der bet-at-home.com AG

scrollen
31.12.2022 31.12.2021 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Eigenkapital 11.576 52,2 13.419 98,9 -1.842 -13,7
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen            
Sonstige langfristige Passiva 10.029 45,2 0 0,0 10.029  
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen            
Lieferanten 49 0,2 1 0,0 48 4.815,5
Rückstellungen 105 0,5 88 0,6 17 18,9
Sonstige kurzfristige Passiva 433 2,0 57 0,4 377 664,7
  22.192 100,0 U 13.565 100,0 8.628 63,6

Die Position Sonstige langfristige Passiva umfasst konzerninterne Darlehensverbindlichkeiten i. H. v. 7.529 TEUR sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 2.500 TEUR aus der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation).

Wir verweisen zudem auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses.

E. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Frei verfügbare Mittel wurden in Festgeldanlagen investiert. In der Verwendung dieser Finanzinstrumente sieht der Konzern ein sehr geringes Risiko.

F. Übernahmerechtliche Zusatzangaben (§ 289a und § 315a HGB)

Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals der Muttergesellschaft sowie die Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, ergeben sich aus dem Konzernanhang (Abschnitt VI.2. Ziffer (19) und Abschnitt I.), da entsprechende Angaben dort zu machen sind.

Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Muttergesellschaft gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes (§ 84 AktG).

Der Vorstand der Muttergesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2026 das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.403.600,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.403.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Des Weiteren ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Gezeichneten Kapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Gezeichneten Kapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind - zu keinem Zeitpunkt 10 % des Gezeichneten Kapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden.

G. Hinweis zur Erklärung zur Unternehmensführung für die bet-at-home.com AG gemäß § 289f HGB und den Konzern gemäß § 315d HGB sowie zum Corporate Governance Bericht

Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https:/​/​www.bet-at-home.ag/​de/​corporategovernance abrufbar. Weitere Informationen zu Corporate Governance - wie etwa die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat, sowie die Erklärungen zur Unternehmensführung der vorherigen Geschäftsjahre - stehen ebenfalls auf der Webseite der bet-at-home.com AG zur Verfügung.

H. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die wirtschaftliche Entwicklung von bet-at-home spiegelt sich nicht nur in finanziellen Kennzahlen, sondern auch in nicht finanziellen Leistungsindikatoren wider. Sie betreffen neben dem Bestand und dem Zuwachs an registrierten Usern auch technologische Entwicklungen. Diese Aspekte sind nach Überzeugung von bet-at-home wesentliche Bausteine einer zukunftsweisenden Positionierung im internationalen Wettbewerbsumfeld.

Zum 31. Dezember 2022 verzeichnete bet-at-home insgesamt 5.631.965 registrierte User (Vorjahr: 5.543.573). Im Geschäftsjahr 2022 verzeichnete bet-at-home 88.392 Neuregistrierungen (Vorjahr: 181.695).

Die hohen Standards an funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software sowie die intern entwickelten Innovationen zählen zu den wichtigsten Assets innerhalb des Konzerns. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Software werden die Arbeitsleistungen für jeden Mitarbeiter von Projektteams einzeln bewertet und erfasst, um die IT-Projektstunden nachhaltig planen und evaluieren zu können.

I. Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Wir erklären gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.

 

Düsseldorf, den 1. März 2023

MMag. Marco Falchetto

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die bet-at-home.com AG, Düsseldorf

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Zusammengefassten Lagebericht der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

scrollen

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 waren. Der nachstehend beschriebene Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Regulatorische Risiken hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

2. Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd., Malta (in Liquidation)

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss) und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen

1. Regulatorische Risiken hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

a) Bestimmend für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesellschaft bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, Österreich. Die wirtschaftliche Entwicklung der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, Österreich, ist hierbei unverändert grundsätzlichen Risiken hinsichtlich der regulatorischen Zulässigkeit von Leistungen in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming ausgesetzt. Hierbei stehen in einzelnen Ländern staatliche Monopolvorschriften, die die Zulässigkeit von Online-Sportwetten und Online-Gaming in Frage stellen, im Widerspruch zu einer für die Anbieter günstigen ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 8. September 2010 grundsätzlich die Zulässigkeit einer Diskriminierung privater Anbieter von Online-Sportwetten und OnlineGaming gegenüber staatlichen Monopolanbietern verneint, die bestehenden gesetzlichen Regelungen für eine unbestimmte Übergangszeit aber zugelassen.

Trotzdem versuchen einzelne EU-Mitgliedsstaaten weiterhin mit regulatorischen Maßnahmen, unterstützt von technischen Providersperren, das Anbieten von OnlineSportwetten und Online-Gaming zu unterbinden. Soweit solche Maßnahmen erfolgreich sind, beeinträchtigt dies die wirtschaftliche Lage der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, Österreich, nachhaltig. Solche Maßnahmen können potentiell, soweit wichtige Märkte in erheblichem Umfang betroffen sind, die Ertragslage der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, Österreich, sowie der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigen. Grundsätzlich geht die Gesellschaft von der Zulässigkeit vom Anbieten von Online-Sportwetten und Online-Gaming auf der Basis geltenden EU-Rechts aus. Allen möglichen regulatorischen Einschränkungen wird auch auf dem Rechtsweg entgegengetreten.

Das operative Geschäft der Tochtergesellschaft der bet-at-home.com Entertainment GmbH wird derzeit grundsätzlich auf der Basis von in Malta erlangten Lizenzen betrieben, und es wird davon ausgegangen, dass diese dem Grunde nach wegen der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, soweit nicht in einigen EU-Staaten bereits nationale Lizenzen erlangt werden konnten. Soweit dies rechtlich möglich ist, wird die Erlangung nationaler Lizenzen angestrebt, um die Risiken hinsichtlich der Zulässigkeit des Anbietens von OnlineSportwetten und Online-Gaming zu verringern. Die aktuelle regulatorische Entwicklung in den Kernmärkten Deutschland und Österreich lässt erkennen, dass sich der Trend zu nationalen Lizenzsystemen fortsetzt. So plant der österreichische Finanzminister eine neue unabhängige Glücksspielbehörde, die zukünftig für die Konzessionsvergabe zuständig sein soll. Die geplante Reform folgt der Entwicklung in zahlreichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und wird zukünftig das staatliche Glücksspielmonopol durch eine zeitgemäße Regulierung in Form eines Lizenzsystems ersetzen. Das Ergebnis dieser rechtlichen Einstufung regulatorischer Risiken ist in hohem Maße von der rechtlichen Einschätzung und Beurteilung europäischer, nationaler und österreichischer Rechtsprechung der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der rechtlichen Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Eine detaillierte Darstellung des Sachverhalts der regulatorischen Situation im Bereich Online-Sportwetten und Online-Gaming sowie der aktuellen Entwicklung ist insbesondere im Zusammengefassten Lagebericht (Abschnitt C.1.1) enthalten.

b) Wir verfolgen die rechtliche Entwicklung sowie die Rechtsprechung auf diesem Gebiet kontinuierlich. Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir hierzu, in Ergänzung zu Befragungen, schriftliche Beurteilungen der auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Berater eingeholt. Neben eigenen Recherchen und Beurteilungen haben wir ausführliche Besprechungen mit den gesetzlichen Vertretern und dem als Anwalt auf diese Fragen spezialisierten Vorsitzenden des Aufsichtsrats der bet-at-home.com AG geführt, um deren Einschätzung der rechtlichen Entwicklung und Risiken zu erheben.

Wir haben uns davon überzeugt, dass sich die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG durch regelmäßige Konsultation von spezialisierten Beratern und ein regelmäßiges internes Reporting zu diesen Fragen in die Lage versetzen, die regulatorischen Risiken jederzeit qualifiziert einschätzen zu können, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können.

2. Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. Malta (in Liquidation)

a) Gemäß der aktuellen österreichischen Regelung des Glücksspielwesens (Glücksspielgesetz - GSpG) ist es nur der Casinos Austria AG, Wien, Österreich, erlaubt, OnlineGlücksspiel anzubieten (§ 3 GSpG Glücksspielmonopol). Nach Auffassung des österreichischen Finanzministeriums berechtigen ausländische Lizenzen nicht zur Durchführung von Online-Casino Angeboten an österreichische Kunden und sind daher derzeit rechtswidrig und illegal. Demgegenüber vertritt die bet-at-home.com AG unverändert die Auffassung, dass das Glücksspielmonopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung europarechtswidrig sei.

Aufgrund der aktuellen Rechtslage hat die bet-at-home.com AG im Oktober 2021 bekanntgegeben, das Angebot des Online-Casinos für Kunden aus Österreich durch die maltesische bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) vorläufig einzustellen. Mangels positiver Fortführungsprognose wurde am 23. Dezember 2021 ein gerichtliches Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") über diese maltesische Gesellschaft beantragt, da diese perspektivisch nicht mehr in der Lage war, ihre Verbindlichkeiten durch bestehende oder eigenständig generierte Mittel zu bedienen.

Dieser Antrag wurde am 13. Mai 2022 vom zuständigen maltesischen Gericht positiv beschieden; gleichzeitig wurde ein Insolvenzverwalter bestellt. Mangels Kontrolle wurde die maltesische Gesellschaft zum 13. Mai 2022 entkonsolidiert. Aus der Sicht des Konzerns bestehen zum 31. Dezember 2022 weiterhin Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) mit einem aus den erwarteten Rückflüssen abgeleiteten Nettobuchwert in Höhe von insgesamt 6.993 TEUR, was rund die Hälfte des Nominalbetrags darstellt und deren Ausgleich nun im Rahmen des Insolvenzverfahrens von der Gesellschaft erwartet wird. Mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens wird bis Ende 2024 gerechnet.

Ob und in welcher Höhe für Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) Zahlungsrückflüsse erfolgen, hängt von dem Ergebnis des Insolvenzverfahrens ab. Deshalb ist die Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in hohem Maße durch die Einschätzungen und ermessensbehafteten Annahmen der gesetzlichen Vertreter beeinflusst. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der betragsmäßigen Höhe der zum 31. Dezember 2022 bilanzierten, als langfristig eingestuften Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) waren Risiken aus rechtlichen Auseinandersetzungen insbesondere im Zusammenhang mit der in Liquidation befindlichen bet-at-home.com Entertainment Ltd. und die Bewertung Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für die Prüfung.

Wie im Anhang im Abschnitt III. "Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung" und im Zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt C.1.4 "Finanzielle Risiken" (Abschnitt: "Ausfall von Forderungen ("Kreditrisiko")") dargestellt, haben die gesetzlichen Vertreter bei ihren Einschätzungen und Annahmen insbesondere berücksichtigt, dass sich die maltesische bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in einem maltesischen Insolvenzverfahren befindet, dessen zeitlicher Ablauf und finaler Ausgang sich nur schwer vorhersagen lassen.

Bei juristischen Verfahren wird anhand der dem Vorstand sowie der Rechtsabteilung vorliegenden Informationen und in enger Abstimmung mit den für die bet-at-home.com AG tätigen Rechtsanwälten und Beratern geprüft, ob und in welcher Höhe bilanzielle Vorsorge zu treffen ist.

Die dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren in Malta einschließlich der Ausführungen zu den zugrundeliegenden Ursachen sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss sind im Anhang im Abschnitt III. "Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung" und im Zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt C.1.4 "Finanzielle Risiken" (Abschnitt: "Ausfall von Forderungen ("Kreditrisiko")") dargestellt.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem den von der Gesellschaft eingerichteten Prozess, der die Erfassung der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, die Einschätzung hinsichtlich des Verfahrensablaufs und -ausgangs sowie die zutreffende bilanzielle Darstellung sicherstellt, beurteilt. Zur Beurteilung der zutreffenden Bewertung der vom Insolvenzverfahren betroffenen Forderungen haben wir im Rahmen einer risikoorientierten Auswahl neben vorliegenden Gerichtsentscheidungen insbesondere die von der bet-at-home.com AG vorgelegten Arbeitsergebnisse, Stellungnahmen sowie wahrscheinlichkeitsgewichteten Bewertungsszenarien von für die bet-at-home.com AG tätigen Experten anhand von internen und externen Prüfungsnachweisen plausibilisiert und geprüft.

Darüber hinaus haben wir, neben der Auswertung von externen Rechtsanwaltsbestätigungen zum Verlauf des Insolvenzverfahrens, regelmäßig im Jahr 2022 und im Zeitraum danach bis zur Beendigung der Abschlussprüfung Gespräche mit der internen Rechtsabteilung geführt, um uns die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den Einschätzungen bezüglich der laufenden Verfahren geführt haben, erläutern lassen. Die Erläuterungen und die erhaltenen Informationen und Nachweise haben wir jeweils kritisch hinterfragt und gewürdigt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

scrollen

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB,

die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB sowie der Corporate Governance Bericht gemäß Grundsatz 23 des Deutsche Corporate Governance Kodex (2022), auf die in Abschnitt G. des Zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, sowie

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

scrollen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

scrollen

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei betathomeJA22.zip (SHA256-Hashwert: f0649b75f3e62fda3c1873c10bc87e4f73577ea7c18073c8fcfff928136727ad) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (6.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

scrollen

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2006 als Abschlussprüfer der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Frederik Hegmanns.

 

Duisburg, den 1. März 2023

PKF Fasselt
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

A. Schienstock, Wirtschaftsprüfer

Hegmanns, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

das vergangene Geschäftsjahr 2022 war für den bet-at-home.com AG Konzern kein einfaches Jahr. Aufgrund der Herausforderungen, mit denen das Unternehmen konfrontiert war, mussten einschneidende Maßnahmen ergriffen werden. Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung erfolgte ein verstärktes Outsourcing mit einer entsprechenden Anpassung kritischer Prozesse.

Anfang 2022 sind die langjährigen Vorstandsmitglieder Franz Ömer und Michael Quatember auf eigenen Wunsch zum regulären Ablauf ihrer Bestellung per Ende Februar 2022 aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt Ihnen für ihren Einsatz. Der Aufsichtsrat hat Herrn Marco Falchetto per 21. Februar 2022 zum Vorstand der bet-at-home.com AG bestellt.

Ordentliche Hauptversammlung 2022

Angesichts der anhaltenden Pandemielage und gemäß der vom deutschen Gesetzgeber vorgesehenen erweiterten Möglichkeit, virtuelle Hauptversammlungen auch im Jahr 2022 abzuhalten, hat sich der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand dazu entschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 17. Mai 2022 virtuell auszutragen. Sämtliche Beschlussvorschläge, einschließlich der Billigung des Vergütungsberichts und der Neufassung des Vergütungssystems für den Vorstand, wurden mit Stimmenmehrheit angenommen.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Jahr 2022 hat der Aufsichtsrat die Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns begleitet. Er hat seine obliegenden Aufgaben nach Gesetz und Satzung wahrgenommen, die Arbeit des Vorstands der bet-at-home.com AG regelmäßig überwacht und die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet.

Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG hat im Geschäftsjahr 2022 vier reguläre Sitzungen abgehalten, nämlich am 16. März 2022, am 17. Mai 2022, am 19. Oktober 2022 und am 16. Dezember 2022. Alle regulären Sitzungen fanden mittels Videokonferenzen statt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an allen Sitzungen teilgenommen.

Wesentlicher Bestandteil der Aufsichtsratssitzungen war die Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftslage mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie zu Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung, zu den regulatorischen Änderungen und zu möglichen Folgen, zum Stand der Lizenzanträge und von Kundenklagen, zur Entkonsolidierung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) nach der Einstellung des Angebots von OnlineCasino sowie zum Outsourcing wesentlicher Unternehmensfunktionen.

Darüber hinaus fanden einige außerordentliche Sitzungen, sowie auch weitere anlassbezogene Abstimmungen und Besprechungen statt, bei denen wesentliche Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands erörtert wurden.

Bei der Aufsichtsratssitzung am 29. März 2023 wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Zusammengefasste Lagebericht, der Abhängigkeitsbericht, der Vergütungsbericht und die Prüfungshandlungen und -berichte mit dem von der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 bestimmten Abschlussprüfer PKF FASSELT Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, besprochen.

Innerhalb des Aufsichtsrats erfolgte ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch, ohne dass Interessenskonflikte aufgetreten wären. Mehrere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren getroffen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde - wie in den Vorjahren - angesichts von nur drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet.

Der Vorstand hat uns im Berichtszeitraum regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Strategieumsetzung, die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage sowie bedeutende Geschäftsvorfälle, wie etwa Gerichts- und Lizenzierungsverfahren und etwaige Risiken informiert. Mit dem Vorstand wurden die strategische Entwicklung, die aktuellen Geschäftszahlen, das Marketingkonzept, steuerliche Fragen, die Entwicklung der Kundenrückforderungen von Spielverlusten und die rechtliche Entwicklung im Wett- und Glücksspielbereich im Allgemeinen sowie laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erörtert und diskutiert. Wir konnten uns von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte überzeugen.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde die PKF FASSELT Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, als von der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses der bet-at-home.com AG sowie des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden mit dem Abschlussprüfer besprochen. Nach Durchführung der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben und dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Zusammengefasste Lagebericht geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden.

Der geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der Zusammengefasste Lagebericht haben dem Aufsichtsrat nebst den Prüfungsberichten vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat den Berichten selbst geprüft und am 29. März 2023 mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei ausführlich sowohl über das Ergebnis seiner Prüfungen, als auch über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet.

Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und den Ergebnissen seiner Prüfungen zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG ist damit festgestellt.

Prüfung des Berichts gem. § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022

Ferner hat der Abschlussprüfer den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG ("Abhängigkeitsbericht") für das Geschäftsjahr 2022 geprüft. Der Vorstand hat im Hinblick auf die Mehrheitsbeteiligung der Betclic Everest Group SAS, Paris, an der bet-at-home.com AG den Abhängigkeitsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs.1 AktG getätigt wurden.

Aufgrund der Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat der Abschlussprüfer die Überzeugung erlangt, dass der Abhängigkeitsbericht die nach § 312 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Angaben enthält und dass die Berichterstattung einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht.

Da gegen den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2022 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, hat der Abschlussprüfer den in § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Abhängigkeitsbericht sowie der hierzu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen selbst geprüft und bei der Sitzung am 29. März 2023 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung. Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer beantwortet.

Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts ist unter der Bilanz des Jahresabschlusses und im Anhang zum Konzernabschluss wiedergegeben.

Corporate Governance im Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG verstehen gelebte Corporate Governance Praktiken als verantwortungsbewusste Unternehmensleitung und -kontrolle mit hohen internationalen Standards und zentraler Bedeutung für erhöhte Transparenz gegenüber den Aktionären.

Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 und in der Fassung vom 28. April 2022 sind auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https:/​/​www.bet-at-home.ag/​de/​corporategovernance abrufbar. Weitere Informationen zu Corporate Governance - wie etwa die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat, sowie die Erklärungen zur Unternehmensführung der vorherigen Geschäftsjahre -stehen zudem auf der Internetseite unter https:/​/​www.bet-at-home.ag/​de/​corporategovernance zur Verfügung.

Abschließend möchte ich im Namen des Aufsichtsrats dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dank und Anerkennung für ihr hohes persönliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein im herausfordernden, vergangenen Geschäftsjahr aussprechen. Unser besonderer Dank gilt den Kundinnen und Kunden und vor allem den Aktionärinnen und Aktionären der bet-at-home.com AG für das uns entgegengebrachte Vertrauen.

 

Düsseldorf, im März 2023

Der Aufsichtsrat