bet-at-home.com AG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz zum 31. Dezember 2024

Aktivseite

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EUR Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 10.871.313,19 10.871.313,19
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.093.154,26 2.722.520,81
2. Sonstige Vermögensgegenstände 674.734,23 7.624.024,18
8.767.888,49 10.346.544,99
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.921.960,65 1.258.684,24
10.689.849,14 11.605.229,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.750,44 39.292,13
21.574.912,77 22.515.834,55

Passivseite

EUR Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 7.018.000,00 7.018.000,00
II. Kapitalrücklage 7.366.000,00 7.366.000,00
III. Bilanzverlust -2.777.536,24 -2.254.267,98
11.606.463,76 12.129.732,02
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 162.520,00 163.799,56
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.065,18 3.312,66
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 5.065,18 EUR (Vorjahr 3.312,66 EUR)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.591.194,46 7.567.083,33
3. Sonstige Verbindlichkeiten 209.669,37 2.651.906,98
davon aus Steuern 57.762,34 EUR (Vorjahr 130.061,74 EUR) 9.805.929,01 10.222.302,97
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 4.320,21 EUR (Vorjahr 3.598,79 EUR)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 103.495,45 EUR (Vorjahr 2.651.906,98)
21.574.912,77 22.515.834,55

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

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EUR Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 828.672,69 764.384,13
2. Sonstige betriebliche Erträge 33.910,34 143.261,29
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -786.078,80 -679.813,93
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -51.793,05 -51.742,45
davon für Altersversorgung 9.987,15 EUR (Vorjahr 10.139,32 EUR) -837.871,85 -731.556,38
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -733.246,25 -2.053.827,71
5. Abschreibung Umlaufvermögen -6.975.091,89 0,00
6. Erträge aus Beteiligungen 7.500.000,00 2.500.000,00
davon aus verbundenen Unternehmen 7.500.000,00 EUR (Vorjahr 2.500.000,00 EUR)
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 24.919,04 0,00
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -364.560,34 -170.878,83
davon an verbundene Unternehmen 346.111,14 EUR (Vorjahr 152.395,83 EUR)
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 101.883,78
10. Ergebnis nach Steuern = Jahresergebnis -523.268,26 553.266,28
11. Verlust-/​Gewinnvortrag aus dem Vorjahr -2.254.267,98 -2.807.534,26
12. Bilanzverlust -2.777.536,24 -2.254.267,98

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die bet-at-home.com AG hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist beim Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 52673 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB aufgrund der Zulassung ihrer Aktien zu einem organisierten Markt (Frankfurter Wertpapierbörse) eine große Kapitalgesellschaft.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Bewertung der Forderungen, der sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten gemindert um notwendige Abschreibungen bilanziert. Die Bilanzierung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte in Höhe des Nennwerts.

Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde entsprechend dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB verzichtet.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und berücksichtigen alle bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Auf- oder Abzinsungen waren nicht erforderlich.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang).

Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich).

In den Forderungen aus verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen Forderungen aus Dividendenansprüchen gegen die bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, i. H. v. EUR 7.500.000,00 enthalten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen erworbene Ansprüche von Spielern aus Rückzahlungsforderungen aus Spielverlusten gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Höhe von EUR 7.623.051,24. Die erworbenen Ansprüche wurden im Geschäftsjahr 2024 zu 91,5% wertberichtigt, da die Insolvenzverwalterin der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) sämtliche Klagen der Spieler inklusive externer Berater und sonstigen Gebühren aufgrund des Gaming Acts 56 (vorm. Bill 55) nicht anerkennen kann. Während der Gerichtsanhörung am 10. April 2024 in Malta entschied der Richter im Sinne der Insolvenzverwalterin. Der Buchwert der erworbenen Ansprüche beträgt zum 31. Dezember 2024 EUR 672.878,39 (Vorjahr EUR 7.623.051,24). Die Restlaufzeit für diese Forderungen liegt zwischen einem und vier Jahren. Alle übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Das Gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2024 EUR 7.018.000,00 (Vorjahr: EUR 7.018.000,00) und ist in 7.018.000 Stück Inhaberaktien mit einem rechnerischen Anteil am Gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 1,00 pro Stückaktie eingeteilt. Die Kapitalrücklage beträgt am 31. Dezember 2024 EUR 7.366.000,00 (Vorjahr: EUR 7.366.000,00).

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juli 2024 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 15. Juli 2029 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 3.509.000,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.509.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juli 2024 ermächtigt, bis zum 25. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder -falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bis zum diesem Zeitpunkt bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handelns in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit EUR 162.520,00 (Vorjahr: EUR 163.799,56) Aufwendungen aus der Rechts- und Steuerberatung sowie der Abschlussprüfung.

Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen resultieren mit EUR 9.591.194,46 (Vorjahr: EUR 7.567.083,33) aus einem konzerninternen Darlehen, welches marktgerecht verzinst wird und eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren hat.

Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten auf EUR 209.669,37 (Vorjahr: EUR 2.641.906,98) ergibt sich durch die Zahlung von EUR 2.500.000,00 für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) im zweiten Quartal 2024.

Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten in Höhe von EUR 828.672,69 (Vorjahr: EUR 764.384,13).

Der Personalaufwand betrifft ausschließlich das Vorstandsmitglied.

Die Abschreibungen in Höhe von EUR 6.975.091,89 (Vorjahr: EUR 0,00) betreffen die Abwertung von erworbenen Ansprüchen von Spielern gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 733.246,25 (Vorjahr: EUR 2.053.827,71) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Investors-Relation, Prüfungsaufwand und Aufsichtsratvergütungen.

Im Geschäftsjahr 2024 wurde von der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, eine Dividende i. H. v. EUR 2.500.000,00 ausgeschüttet (Vorjahr: EUR 2.500.000,00). Außerdem wurde in 2024 einen Sonderdividende i. H. v. EUR 5.000.000,00 aus dem Bilanzgewinn 2023 der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz ausgeschüttet.

In den Zinsaufwendungen i. H. v. EUR 364.560,34 sind Aufwendungen in Zusammenhang mit konzerninternen Darlehen von verbundenen Unternehmen i. H. v. EUR 346.111,14 enthalten (Vorjahr: EUR 152.395,83).

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge i. H. v. EUR 24.919,04 betreffen die Aufzinsung von erworbenen Forderungen in Zusammenhang mit der Bewertung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation)

IV. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer.

Seit dem 5. September 2009 verfügt die Betclic Everest Group SAS, Paris/​Frankreich, über einen beherrschenden Anteil an der Muttergesellschaft des BaH Konzerns. Die Betclic Everest Group SAS (company registration no. 501.420.939) stellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von verbundenen Unternehmen auf, in den der Konzernabschluss der BaH einbezogen wird. Die Banijay Group (vormals FL Entertainment N.V.), Niederlande, welche an der Börse in Amsterdam notiert, ist wiederrum die oberste Muttergesellschaft der Betclic Everest Group SAS, Paris/​Frankreich, und stellt einen Konzernabschluss für den größten Kreis von verbundenen Unternehmen auf.

Das Vorstandsmitglied der bet-at-home.com AG war im Geschäftsjahr 2024

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Herr Marco Falchetto, Magister, Mödling/​Österreich. Herr MMag. Falchetto ist seit 1. März 2022 alleiniges Vorstandsmitglied der bet-at-home.com AG.

Die Vorstandsvergütung beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf insgesamt EUR 853.376,88 (Vorjahr: EUR 564.999,90).

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2024 folgende Mitglieder an:

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Herr Martin Arendts, MBL-HSG, Rechtsanwalt, Grünwald (Vorsitzender);

Frau Véronique Giraudon,Paris (Frankreich) (stellvertretende Vorsitzende);

Herr François Riahi, Paris (Frankreich).

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Martin Arendts ist Mitglied des Aufsichtsrats der FIVV Finanzinformation & Vermögensverwaltung AG, München.

Die stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Véronique Giraudon ist CFO der BetClic Everest Group (Frankreich)

Das Aufsichtsratsmitglied François Riahi ist CEO bei der Banija Group N.V. (vormals FL Entertainment N.V.) (Niederlande).

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt im Geschäftsjahr 2024 eine feste Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00 (Vorjahr: EUR 40.000,00). Zudem wurden notwendige Auslagen erstattet. Frau Giraudon und Herr Riahi haben im Geschäftsjahr 2024 auf ihre Vergütung verzichtet.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Beteiligungen an folgenden Unternehmen gehalten:

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Firma, Sitz Anteil am Kapital 31.12.2024 Eigenkapital
EUR
01.01. - 31.12.2024 Jahresergebnis
EUR
bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich) unmittelbar 100 % 16.536.520,11 -1.300.239,82
Entertainment Beteiligungsholding GmbH, Linz (Österreich) mittelbar 100 % -45.752,68 -8.586,30
bet-at-home.com Niederlande GmbH, Linz (Österreich) mittelbar 100 % -523.525,49 -29.437,15
bet-at-home.com Holding Ltd., Mosta (Malta) unmittelbar 2 % mittelbar 100 % 7.389.231,72 4.144.024,02
bet-at-home.com International Ltd., Mosta (Malta) unmittelbar 2 % mittelbar 100 % -986.761,32 -171.508,42
bet-at-home.com Internet Ltd., Mosta (Malta) unmittelbar 2 % mittelbar 100 % -986.761,32 -171.508,42
Jonsden Properties Ltd., Gibraltar mittelbar 100 % 346.874,59 10.913,75

Mitteilungen nach § 33 Abs. 1 S. 1 WpHG im Geschäftsjahr 2024

Der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr 2024 keine Stimmrechtsmitteilungen zugegangen. Der Verlust des Geschäftsjahres 2024 wird auf den Verlustvortrag vorgetragen.

V. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG haben die für börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebene Erklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. Die Erklärung ist auf der Investor Relations Website www.bet-at-home.ag unter der Rubrik Corporate Governance veröffentlicht.

 

Düsseldorf, den 27. März 2025

gez. MMag. Marco Falchetto

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2024
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2024
EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.374,57 0,00 2.374,57 0,00
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen bah Entertainment GmbH 10.871.313,19 0,00 0,00 10.871.313,19
10.873.687,76 0,00 0,00 10.873.687,76
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kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2024
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2024
EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.374,57 0,00 2.374,57 0,00
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen bah Entertainment GmbH 0,00 0,00 0,00 0,00
2.374,57 0,00 0,00 2.374,57
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Buchwerte
31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen bah Entertainment GmbH 10.871.313,19 10.871.313,19
10.871.313,19 10.871.313,19

Zusammengefasster Lagebericht 2024

A. Grundlagen des Konzerns

A.1 Geschäftsmodell

Der bet-at-home.com AG Konzern (im Folgenden auch "BaH Konzern") ist über seine maltesischen Konzerngesellschaften in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming tätig und zählt mit mehr als 5,8 Millionen registrierten Kunden zu den führenden Anbietern im deutschsprachigen Raum.

Das Angebot auf bet-at-home Webseiten umfasst Sportwetten und Online-Casino. Allein das Sportwettenangebot umfasste im Geschäftsjahr 2024 über 1,3 Mio. Events einschließlich eSport Events, davon etwa 1,2 Mio. Live-Events, zu mehr als 55 Sportarten einschließlich eSport-Disziplinen. Der BaH Konzern verfügt über Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Malta und Gibraltar.

Die verschiedenen über maltesische Firmen gehaltenen Online-Sportwetten- und Online-Glücksspiellizenzen berechtigen den Konzern in den Absatzmärkten Deutschland sowie einigen weiteren Ländern der Europäischen Union jeweils zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Online-Sportwetten und Online-Casinos.

Die Struktur des bet-at-home.com AG Konzerns

Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, als Muttergesellschaft notiert im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Marktsegment Prime Standard. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den mittelbaren Beteiligungsunternehmen betrieben.

Die bet-at-home.com AG hält 100 % an der bet-at-home.com Entertainment GmbH. Dieses Unternehmen mit Sitz in Linz/​Österreich erbringt zahlreiche Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen IT, Finance, Kundenmanagement und Recht für andere Konzerngesellschaften. Über die bet-at-home.com Holding Ltd. mit Sitz in Mosta, Malta, hält das Unternehmen seine internationalen Lizenzen für Online-Sportwetten sowie Online-Glücksspiellizenzen für Casino, Games, Poker und Virtual Sports. Die Jonsden Properties Ltd., Gibraltar, kauft Marketingdienstleistungen für den BaH Konzern ein.

A.2. Ziele und Strategien

Der BaH Konzern verfolgt eine nachhaltige Wachstumsstrategie, die auf langfristige Marktetablierung, technologischer Innovation und regulatorischer Konformität basiert. Ziel ist es, die Marktpräsenz in bestehenden regulierten Märkten weiter auszubauen und gleichzeitig durch ein optimiertes Kundenerlebnis die langfristige Kundenbindung zu stärken.

Marktpräsenz

Der BaH Konzern konzentriert sich auf die Festigung und den Ausbau der Marktposition in den regulierten Kernmärkten in Deutschland und Österreich durch ein breites Wettangebot, inklusive eSports sowie Aufbau strategischer Partnerschaften.

Kundenakquise und -bindung

Die Akquise neuer Kunden sowie die Steigerung der Kundenloyalität stehen im Mittelpunkt der Strategie. Durch gezielte Marketinginvestitionen und die Umsetzung des innovativen auf Echtzeitdatenverarbeitung basierten Kundenbindungsprogramms will der BaH Konzern die Verweildauer seiner Kunden steigern.

Technologische Innovation

Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Big Data-Analysen werden die Personalisierung und Optimierung des Angebots vorangetrieben. Zudem wird in die Weiterentwicklung der mobilen Applikationen investiert, um den steigenden Anforderungen der Kunden gerecht zu werden.

Regulatorische Konformität

Ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie ist die Einhaltung aller relevanten regulatorischen Anforderungen auf den Märkten.

Spielerschutz

Der BaH Konzern setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspiel ein, indem umfassende Responsible-Gaming-Maßnahmen implementiert sind und werden. Dazu gehören transparente Spielinformationen, persönliche Spiellimits, Selbstausschlussoptionen sowie KI-gestützte Frühwarnsysteme zur Erkennung problematischen Spielverhaltens. Ergänzend kooperiert der BaH Konzern mit verschiedenen unabhängigen Organisationen, um ein sicheres und nachhaltiges Wettumfeld zu gewährleisten.

A.3. Steuerungssystem

Das Steuerungssystem des BaH Konzerns ist auf langfristiges profitables Wachstum und kontinuierliche Wertschöpfung ausgerichtet. Der Vorstand verantwortet als Hauptentscheidungsträger das internationale Geschäft und verabschiedet die Planung, die sich aus der Konzernstrategie ableitet. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Geschäftsentwicklung verwendet der Konzern die nachfolgend beschriebenen Kennzahlen, die es ermöglichen, die Geschäftstätigkeiten zuverlässig und nachvollziehbar zu messen.

Finanzielle Steuerungskennzahlen

Mit der Fokussierung auf langfristiges profitables Wachstum sind der Brutto-Wett- und Gamingertrag (Gross Gaming Revenue - GGR) (siehe Abschnitt B.3.1 des zusammengefassten Lageberichts), das EBITDA vor Sondereinflüssen (siehe Abschnitt B.3.1 des zusammengefassten Lageberichts) und die Liquidität (siehe Abschnitt B.3.2 des zusammengefassten Lageberichts) die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen für den BaH Konzern. In diesem Sinne sind sie maßgeblich für die interne Steuerung und die Beurteilung der Geschäftsentwicklung und damit auch der Kern der Prognose. Diese Leistungsindikatoren sind zudem Teil der Bemessungsgrundlage für die jährliche variable Vergütung (Variable Vergütung 1) des Vorstands.

Brutto-Wett- und Gamingertrag

Der Brutto-Wett- und Gamingertrag (GGR) ist die wichtigste Kennzahl für den Online-Wetten und Online-Casino Bereich. Er wird als Wett- bzw. Gamingeinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne berechnet. Der Brutto-Wett- und Gamingertrag hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:

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Marktbekanntheit und Marktanteil

Sportwettangebot sowie Angebot von Online-Casinospielen

Kundenbindungsprogramm

Kundenfreundliche Einzahlungsmethode

EBITDA vor Sondereinflüssen als alternative Leistungskennzahl

Der Konzernlagebericht und der Abschluss des BaH Konzerns werden nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Zusätzlich zu den darin geforderten Angaben und Kennzahlen veröffentlicht der BaH Konzern seit dem Geschäftsjahr 2023 ein EBITDA vor Sondereinflüssen als alternative Leistungskennzahl (Alternative Performance Measures = APM), die diesen Regulierungen nicht unterliegt und für die es keinen allgemein akzeptierten Berichtsstandard gibt (Nicht-IFRS Kennzahl). Obwohl die Daten aus dem Konzernabschluss entnommen oder abgeleitet wurden, wurden weder diese Daten noch die ihnen zugrunde liegenden Annahmen einer Prüfung oder prüferischen Durchsicht unterzogen. Daher sollte diese Kennzahl nur als ergänzende Information angesehen werden. Der Vorstand geht davon aus, dass das EBITDA vor Sondereinflüssen eine geeignetere Kennzahl für die Beurteilung der operativen Geschäftstätigkeit ist, da es weder durch Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen noch durch Sondereinflüsse belastet ist. Der BaH Konzern ermittelt diese Nicht-IFRS Leistungskennzahl mit dem Ziel, eine Vergleichbarkeit der operativen Geschäftstätigkeit im Zeitablauf bzw. mit Unternehmen der Branche zu ermöglichen. Dies erfolgt durch bestimmte Anpassungen der nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellten Konzernbilanz- oder Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungspositionen. Die Anpassungen können dabei aus unterschiedlichen Berechnungs- und Bewertungsmethoden, uneinheitlichen Geschäftsaktivitäten sowie Sondereffekten resultieren, die sich auf die Aussagekraft dieser Position auswirken. Dies betrifft im BaH Konzern Sachverhalte aus Kundenklagen der Vorjahre, die Bewertung der seit dem 23. Dezember 2021 in Abwicklung befindlichen bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) sowie Mehrwertsteuernachzahlungen in der Schweiz der Jahre 2014 bis 2023. Das so ermittelte EBITDA vor Sondereinflüssen gilt für alle Perioden und wird sowohl intern zur Steuerung des Geschäfts als auch extern zur Beurteilung der Leistung und Leistungsfähigkeit des BaH Konzerns eingesetzt. Bei der Berechnung dieser Nicht-IFRS-Kennzahl wird das EBITDA jeweils um Sonderaufwendungen erhöht und um Sondererträge reduziert.

Bei der Einstufung von Aufwendungen und Erträgen als nicht wiederkehrend oder außergewöhnlich muss umsichtiges Urteilsvermögen walten gelassen und sichergestellt werden, dass die Einstufung die Art des Postens sachgerecht widerspiegelt.

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2024
TEUR
2023
TEUR
Brutto-Wett- und Gamingertrag 52.300 46.176
EBITDA vor Sondereinflüssen 4.845 2.361

Sowohl der Brutto-Wett- und Gamingertrag als auch das EBITDA vor Sondereiflüssen sind im Geschäftsjahr gestiegen, einerseits bedingt durch die in 2024 stattgefundene Europameisterschaft im Sommer andererseits durch die Marketinginvestitionen zur Steigerung der Markenbekanntheit.

Liquide Mittel

Das Ziel des BaH Konzerns in der Steuerung der Liquidität ist es, sicherzustellen, dass stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation des Konzerns zu schädigen.

Da der BaH Konzern keine langfristigen Kredite hat, beschränkt sich das Ausfallrisiko auf das Working Capital. Der Konzern nutzt eine wöchentliche Liquiditätsplanung, um die Zahlungsströme zu optimieren. Dies ermöglicht eine Überwachung des Zahlungsmittelbedarfs und die Optimierung der Zuflüsse auf das eingesetzte Kapital. Der Konzern begrenzt sein Ausfallrisiko dadurch, dass der Wetteinsatz sofort fällig ist.

Der Konzern strebt an, die Höhe der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf einem Stand zu halten, der über den erwarteten Zahlungsabflüssen liegt.

B. Wirtschaftsbericht

B.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nach einem Jahr der Stagnation erholte sich die Wirtschaft des Euroraums im Jahr 2024 , während die Inflation zurückging. Trotz des leichten Beschäftigungswachstums und der Erholung der Reallöhne, die das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte gestützt haben, blieb der private Verbrauch verhalten bzw. wird generell gezögert, das zusätzliche Einkommen zu verbrauchen.

Gemäß den letzten Schätzungen der Europäischen Kommission vom November 2024 wird sich das BIP in der EU um 0,9 % und im Euro-Währungsgebiet um 0,8 % im Jahr 2024 voraussichtlich erhöhen. Die Gesamtinflation im Euro-Währungsgebiet wird sich nach der Prognose der Europäischen Kommission zufolge im Jahr 2024 mehr als halbieren, und zwar von 5,4 % im Jahr 2023 auf 2,4 %, bevor sie auf 2,1 % im Jahr 2025 zurückgehen dürfte.

Aus den bisherigen Erfahrungen in den wesentlichen Märkten des BaH Konzerns lässt sich ableiten, dass die Geschäftsentwicklung im Online-Sportwetten- und Online-Gaming-Bereich weitestgehend unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in den jeweiligen Märkten ist. Grundsätzlich hat sich das Geschäft des BaH Konzerns in der Vergangenheit als durchweg krisenresistent erwiesen.

Die höhere Durchdringung mobiler Geräte, die zunehmende Online-Affinität und Mobile-Gaming als etablierter Vertriebskanal werden weiterhin die Haupttreiber des Markts für Online-Gaming sein. Laut aktueller Schätzung erwartet H2 Gambling Capital, dass die Online-Bruttospielerträge im Jahr 2024 voraussichtlich um 6 % ansteigen werden. Das kommerzielle Potential einzelner Online-Gaming Märkte wird künftig wesentlich von der Ausgestaltung der jeweiligen nationalen regulatorischen Vorgaben abhängen, Dies kann durch mögliche striktere Ausgestaltung des erlaubten Wettprogramms erfolgen, in der Zulassung neuer Online Casino Spiele und auch mögliche Erhöhungen der Steuersätze für branchenübliche Steuern (Wette- und Glücksspielabgaben).

B.2 Geschäftsverlauf

(1) Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2024

Dem BaH Konzern ist es bereits Ende des Geschäftsjahres 2022 gelungen, durch die Erteilung einer Konzession für virtuelle Automatenspiele und die Verlängerung der Konzession für Sportwetten bis Ende 2027 für alle angebotenen Produkte eine wesentlich erhöhte Rechts- und Planungssicherheit in seinem Kernmarkt Deutschland zu erreichen.

Nachdem die Kundenaktivität bedingt durch die Konzessionsauflagen seit 2021 rückläufig war, entwickelt sich die Kundenzahl mittlerweile weitgehend stabil, wobei sich die Einführung von produkt- und anbieterübergreifenden, monatlichen Wettlimits am 1. Juli 2022, sowie die Meldung erhöhter Wettlimits in die bundesweite LUGAS Datenbank seit dem zweiten Quartal 2023 negativ auf das Einzahlungsverhalten der Kunden ausgewirkt haben. Aufgrund eines umfassenden Vergleichs der lizensierten Anbieter mit der Aufsichtsbehörde unter Beteiligung des sogenannten Glücksspielkollegiums konnte zwischenzeitlich ein praktikables, wenn auch deutlich limitiertes Wettangebot sichergestellt werden, welches im Einvernehmen mit der Behörde bereits erweitert werden konnte und laufend verbessert wird. So wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2024 weitere 170 Wettbewerbe von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Die Beschränkungen für konzessionierte Anbieter im Bereich der virtuellen Automatenspiele sowie das Verbot der Bankhalterspiele im Zusammenspiel mit unzureichenden Maßnahmen gegen nicht konzessionierte Anbieter wirken sich hingegen weiterhin negativ auf den Geschäftsverlauf des BaH Konzerns aus. Die aktuellen Kriterien für die Genehmigung eines erhöhten monatlichen Einzahlungslimits pro Kunde im Geschäftsjahr 2024 werden von der Aufsichtsbehörde im Austausch mit dem deutschen Sportwettenverband (DSWV) laufend evaluiert.

Stand der Umstrukturierung

Nach dem im Jahr 2023 abgeschlossenen Outsourcing zentraler Unternehmensprozesse zu externen Dienstleistern und der Neugestaltung der Plattform und des Sportwettenprodukts hat der BaH Konzern im Geschäftsjahr 2024 verstärkten Fokus auf Kundenmanagement und Marketing sowie die Weiterentwicklung des Wettbewerbsvorteils gelegt.

Die durch Fixkostenreduzierungsmaßnahmen erzielten Einsparungen im operativen Betrieb wurden im Geschäftsjahr 2024 für die verstärkte Bewerbung der "bet-at-home" Marke, den Ausbau der Marktposition im Bereich Sportwetten in den Kernmärkten Deutschland und Österreich, sowie Neukundengewinnung und Reaktivierung von Bestandskunden genutzt. Besonderes Augenmerk der Marketinginvestitionen wurde dabei auf das erste Halbjahr 2024 gelegt, insbesondere auf den Beginn der Fußball-Europameisterschaft 2024, die von Mitte Juni bis Mitte Juli in Deutschland stattgefunden hat.

Im Technologiebereich hat der BaH Konzern im Jahr 2024 mit der Umsetzung des auf Echtzeitdatenverarbeitung basierten Kundenbindungsprogramms sowie mit datengetriebenen Automatisierungen in den Bereichen wie CRM, Sportrisikomanagement, Betrugsprävention fortgefahren. Parallel wurden das Online-Casino- und Sportwettenprodukt sowie die Kundenplattform in enger Zusammenarbeit mit den Outsourcing Partner EveryMatrix laufend optimiert und auf die Kundenbedürfnisse und rechtliche Erfordernisse des deutschsprachigen Markts angepasst.

Stand bet-at-home.com Entertainment Ltd (in Liquidation)

Am 23. Dezember 2021 wurde das gerichtliche Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") für die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) beantragt. Mit der Bestellung des Insolvenzverwalters ("Official Receiver") am 13. Mai 2022 hat das Mutterunternehmen die Beherrschung verloren und die Gesellschaft aus dem Konzern entkonsolidiert.

Im Juni 2023 hat die maltesische Regierung den Gaming Act Article 56A (sog. "Bill 55") verabschiedet, wonach ausländische Urteile gegen maltesische Glücksspielanbieter von den dortigen Gerichten nicht anerkannt werden und nicht vollstreckt werden dürfen. Verschiedene EU-Mitgliedstaaten haben Klage gegen den Gaming Act Article 56A beim EuGH eingereicht, der nun entscheiden muss, ob diese mit dem EU-Recht konform ist. Bis es zu einer Entscheidung des EuGHs kommt, kann es mehrere Jahre dauern.

Mitte 2023 wurde ein neuer Insolvenzverwalter bestellt, der im Oktober 2024 die Gläubigerliste der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) im Sinne des Gaming Act Article 56A angepasst hat und sämtliche rückgestellten Kundenklagen gestrichen hat. Somit ist die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) ein solventes Unternehmen, das voraussichtlich im Kalenderjahr 2025 liquidiert werden soll. Der BaH Konzern erwartet in diesem Zusammenhang einen Liquidationserlös.

Stand Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen in der Schweiz

Am 10. Juli 2024 hat die bet-at-home.com Internet Ltd. ein erstinstanzliches Urteil bezüglich der Mehrwertsteuer - Pflicht für die Steuerperioden 2013 bis 2017 in der Schweiz erhalten. Demnach werden die Ansprüche aus der Steuerperiode 2013 als verjährt angesehen. Inhaltlich folgt das Gericht der Auffassung der Behörde und qualifiziert die Sportwette als elektronische Dienstleistung. Somit erkennt das Gericht Steuerforderungen in der Höhe von 1.735 TEUR zuzüglich Zinsen an, Ansprüche über 185 TEUR wären demnach verjährt.

Am 11. November 2024 hat der BaH Konzern Kenntnis davon erlangt, dass die obengenannte Entscheidung, die sich auf die Jahre 2014 bis 2017 bezieht, letztinstanzlich bestätigt wurde. Die Gesellschaft hatte in diesem Zusammenhang bereits einen Betrag in Höhe von 4.875 TEUR zum 30.09.2024 rückgestellt und seitdem angepasst, so dass nach Auffassung der Gesellschaft die zu erwartenden Steuernachzahlungen (inkl. Zinsen) für den Zeitraum 2014 bis 2017 und ab dem Jahr 2018 bis zum 31.12.2024 abgedeckt sind. Im vierten Quartal 2024 wurden bereits die Zahlungen der Jahre 2014 bis 2018 in Höhe von 1.661 TEUR (exklusive Zinsen) erledigt. Die Verbindlichkeit zum 31.12.2024 beträgt 2.925 TEUR (inklusive Zinsen). Die Zahlungen der Jahre 2019 und 2020 über 962 TEUR folgten im Jänner 2025. Die Zinsen werden separat von der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgeschrieben. Zudem wurden die Mehrwertsteuerleistungen für das Geschäftsjahr 2024 laufend beglichen.

Veränderungen im rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Sportwetten und Glücksspielen in den Kernmärkten des BaH Konzerns blieben im Geschäftsjahr 2024 weitgehend unverändert.

Auch im Bereich der regulatorischen Vorschriften inklusive Antigeldwäsche (AML - Anti Money Laundering) und Datenschutz gab es keine wesentlichen Änderungen. Die deutsche Aufsichtsbehörde hat im Rahmen ihres rechtlichen Ermessens einige restriktive Positionen bezüglich der Auslegung des Glücksspielstaatsvertrages eingenommen, die sich wirtschaftlich nachteilig für den Konzern auswirken könnten. Dies betrifft insbesondere den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kunden für erhöhte Einzahlungen.

Veränderung im Markt und Wettbewerbsumfeld, Veränderung Marktanteil

Trotz der restriktiven Rahmenbedingungen setzen einige Mitbewerber erheblichen Marketingaufwand ein, um ihre Marktanteile in Deutschland zu erhöhen. Eine vom Unternehmen in Auftrag gegebene Studie zeigt allerdings, dass die Marke "bet-at-home" eine hohe Bekanntheit aufweist, da zwei Drittel der sportinteressierten Zielgruppe mit ihr vertraut sind. Laut den Zahlen des deutschen Finanzministeriums lässt sich für 2024 ein Marktanteil von 1,9 % im Bereich Sportwetten ableiten (2023: 2,4%).

Laut dem österreichischen Branchenradar betrug der Marktanteil von bet-at-home 4,5%. Mitbewerber haben ihre Werbeaktivitäten, insbesondere im Bereich Sportsponsoring, erheblich ausgeweitet und verzeichnen zusammen die meisten Werbeauftritte. Bezüglich der Bekanntheit der Sportwetten-Plattformen liegt die Marke bet-at-home in Österreich unter den Top 5.

Mit einem Brutto-Wett- und Gamingertrag i. H. v. 52.300 TEUR (siehe Abschnitt B.3.1 des zusammengefassten Lageberichts) wurde die prognostizierte Bandbreite zwischen 45.000 TEUR bis 53.000 TEUR erreicht. Die im November 2024 angepasste Prognose für das EBITDA vor Sondereinflüssen (siehe Abschnitt B.3.1 des zusammengefassten Lageberichts) in der Bandbreite von 1.500 TEUR bis 4.500 TEUR für das Geschäftsjahr 2024 wurde mit einem EBITDA von 4.845 TEUR leicht übertroffen.

B.3 Lage des Konzerns

B.3.1 Ertragslage

Sämtliche Angaben zur Ertragslage beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2024.

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2024
TEUR
2023
TEUR
Brutto Wett- und Gamingertrag 52.300 46.176
Wettgebühren und Glücksspielabgaben -10.298 -10.058
Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen -407 -28
Netto Wett- und Gamingertrag 41.595 36.090

Die Brutto-Wett- und Gamingerträge im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich auf 52.300 TEUR und lagen somit über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 46.176 TEUR), was auf die positive Entwicklung sowohl bei den Sportwetten als auch im Online Casino zurückzuführen ist. Die gestiegenen Erträge wurden durch umfangreiche Initiativen und Marketingmaßnahmen sowie die im Juni und Juli stattgefundene Fußball Europameisterschaft erzielt.

Die in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren bzw. Wettsteuern und Glücksspielabgaben haben das Geschäftsjahr 2024 mit 10.298 TEUR (Vorjahr: 10.058 TEUR) ergebnismindernd beeinflusst. Darüber hinaus führen Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen zu einer Ergebnisbelastung in Höhe von 407 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR).

Unter Berücksichtigung dieser Wettsteuern und Glücksspielabgaben wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Netto-Gamingertrag von 41.595 TEUR erzielt (Vorjahr: 36.090 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2024 stellt sich die Ertragslage wie folgt dar:

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01.01. - 31.12.2024
TEUR
01.01. - 31.12.2023
TEUR
Brutto-Wett- und Gamingerträge 52.300 46.176
Netto-Wett- und Gamingerträge 41.595 36.090
Betriebsleistung EBT * 43.169 39.104
(Earnings Before Taxes) EBIT ** -3.205 -1.431
(Earnings Before Interest and Taxes) EBITDA *** -4.553 -835
(Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) EBITDA vor Sondereinflüssen **** -3.288 807
(Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation vor Sondereinflüssen) 4.845 2.361

* entspricht dem Ergebnis vor Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
** EBT abzüglich Finanzergebnis gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
*** EBIT zuzüglich Abschreibungen gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
**** EBITDA vor Sondereinflüssen: Zur Definition siehe B. 3.5 "Sonstige Finanzinformationen - EBITDA vor Sondereinflüssen als alternative Leistungskennzahl" des Konzernlageberichts

Der Werbeaufwand im Geschäftsjahr 2024 setzt sich wie folgt zusammen:

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2024
TEUR
2023
TEUR
Werbe- und Sponsoringaufwendungen
Werbeaufwendungen und Partnerboni 10.757 11.231
Boni und Gutscheine 7.759 5.695
Sponsoring 59 103
18.575 17.029

Die Werbe- und Marketingaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 18.575 TEUR (Vorjahr: 17.029 TEUR). Die Erhöhung der Werbe- und Marketingaufwendungen ergibt sich aus Investitionen rund um die Fußball-Europameisterschaft 2024, die von Mitte Juni bis Mitte Juli im Kernmarkt Deutschland stattgefunden hat.

Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2024 bleibt stabil auf 8.693 TEUR (Vorjahr: 8.653 TEUR).

Das EBITDA vor Sondereinflüsen belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 4.845 TEUR (Vorjahr: 2.361 TEUR).

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Überleitung 31.12.2024
TEUR
31.12.2023
TEUR
EBITDA lt. Konzern Gewinn- und Verlustrechnung -3.288 807
Rechtsfälle/​Kundenklagen 825 2.692
Wertberichtigungen 2.378 -1.138
Rechtsfall Mehrwertsteuer Schweiz 2014 bis 2023 4.931 0
EBITDA vor Sondereinflüssen 4.845 2.361

Die Sondereinflüsse werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen. Diese betreffen mit 825 TEUR (Vorjahr: 2.692 TEUR) insbesondere Aufwände i. Z. m. Kundenklagen in Höhe von 578 TEUR (Vorjahr: 1.271 TEUR) sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 246 TEUR (Vorjahr: 420 TEUR). Des Weiteren sind Aufwände in Höhe von 2.378 TEUR (Vorjahr ein Ertrag: 1.138 TEUR) aus der zum 31.12.2024 vorgenommenen Bewertung von Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) enthalten. Am 11. November 2024 hat die BaH ein letztinstazliches Urteil erhalten, dass die Sportwette als elektronische Dienstleistung zu qualifizieren ist und infolge dessen der Mehrwertssteuer in der Schweiz unterliegt. In einer Rückstellung für die Jahre 2014 bis 2023 inklusive Zinsen wurde für diesen Sachverhalt i. H. v. 4.931 TEUR vorgesorgt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwände stellen sich im Geschäftjahr 2024 wie folgt dar:

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2024
TEUR
2023
TEUR
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Nebenkosten des Geldverkehrs 3.428 2.970
Softwareprovider-Aufwand 2.381 237
Informationsdienste und Softwarewartung 1.083 2.784
Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten 1.129 1.310
Währungskursdifferenzen und ähnliche Aufwendungen 876 368
Kosten Geschäftsbericht, Hauptversammlung, Börsenkosten 225 348
Aufsichtsratsvergütungen 40 40
Sonstige Kosten 10.026 4.557
19.189 12.615

Der Anstieg im Softwareprovider-Aufwand begründet sich mit dem erfolgten Outsourcing zu EveryMatrix und der Zahlung der monatlichen Gebühr basierend auf dem NGR (Netto-Wett- und Gaming Ertrag). Dem gegenüber steht eine Minderung des Aufwandes in den Informationsdiensten und Softwarewartung, da infolge des Outsourcings keine Zukäufe für Sportwettenereignisse und Quotenzulieferer anfallen. Bedingt durch die Auslagerung der Software, sind auch die Kosten für Softwarewartung gesunken.

Die Veränderung der Position "Sonstige Kosten" resultiert im Wesentlichen aus Aufwendungen i. Z. m. der Schweizer Umsatzsteuer auf Sportwetten für die Jahre 2014 bis 2023 i. H. v. 3.785 TEUR zuzüglich Zinsen i. H. v. 800 TEUR. Hintergrund ist ein erstinstanzliches und im Jahr 2024 letztinstanzlich bestätigtes Urteil zur Mehrwertsteuerpflicht für elektronische Dienstleistungen. Die Differenz in Höhe von 345 TEUR im Vergleich zur Position "Rechtsfall Mehrwertsteuer Schweiz 2014 bis 2023" im EBITDA vor Sondereinflüssen (Anhangangabe V.) betrifft Fremdwährungskursverluste aus diesem Sachverhalt, aufgrund der Aufwertung des schweizer Franken gegenüber dem Euro der letzten Jahre.

Das Finanzergebnis und die Veränderung des Fair Values stellen sich im Geschäftsjahr wie folgt dar:

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2024
TEUR
2023
TEUR
Finanzerträge
Zinsen und ähnliche Erträge 36 130
Erträge aus der Veränderung von Fair Values 9.108 0
Finanzaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwände 0 0
Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen -97 -23
Aufwendungen/​Erträge aus der Veränderung von Fair Values -7.698 252
Sonstige Finanzaufwendungen 0 -702
1.348 -343

Die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian's/​Malta, hat Online-Casino-Spiele auf Basis ihrer maltesischen Konzessionen in Europa angeboten. Wegen des Fehlens einer nationalen Konzession in Österreich haben dortige Gerichte entschieden, dass Verluste, die ein Spieler im Rahmen von Online-Casino-Spielen verursacht, vom Glücksspielanbieter zu erstatten sind. Im Zuge dieser Rechtsprechung haben Prozessfinanzierer die gerichtlichen Ansprüche von Spielern aufgekauft und der Gesellschaft mit Sammelklage gedroht.

Am 23. Dezember 2021 wurde das gerichtliche Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") für die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) beantragt. Mit der Bestellung des Insolvenzverwalters ("Official Receiver") am 13. Mai 2022 hat das Mutterunternehmen die Beherrschung im Sinne von IFRS 10 verloren und die Gesellschaft entkonsolidiert. Entsprechend IFRS 10.25 (b) ist der verbleibende Anteil an der Gesellschaft zu bilanzieren und neu zu bewerten (Fair Value). In den Folgeperioden sind die Anteile nach IFRS 5.2.1 und IFRS 9.4.1.4 zum Fair Value zu bewerten. Grundlage der Fair Value Ermittlung ist der erwartetet Liquidationserlös aus der Auflösung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian's/​Malta.

Im Geschäftsjahr 2022 hat sich die bet-at-home.com AG mit mehreren Prozessfinanzierern verständigt und die gerichtlich festgestellten Rückzahlungsansprüche der Spieler (insgesamt 21.000 TEUR) gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Malta für insgesamt 7.623 TEUR erworben. Entsprechend IFRS 9.5.2.1 und IFRS 9.4.1.4 sind die erworbenen Ansprüche in den Folgeperioden zum Fair Value zu bewerten, der sich aus den erwarteten Rückflüssen aus den Rückzahlungsansprüchen ergibt.

Im Juni 2023 hat die maltesische Regierung den Gaming Act Article 56A (sog. Bill 55) verabschiedet, wonach ausländische Urteile gegen maltesische Glücksspielanbieter von den dortigen Gerichten nicht anerkannt werden und nicht vollstreckt werden dürfen. Verschiedene EU-Mitgliedstaaten haben Klage gegen den Gaming Act Article 56A beim EuGH eingereicht, der nun entscheiden muss, ob dieser mit dem EU-Recht konform ist. Bis es zu einer Entscheidung des EuGH kommt, kann es mehrere Jahre dauern.

Zum 31. Dezember 2024 muss der Konzern den Fair Value der erworbenen Ansprüche der Spieler und den Fair Value der verbleibenden Anteile an der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) ermitteln. Beide Werte stehen in einer komplementären Beziehung zueinander, weil ein hoher Liquidationserlös impliziert, dass die Rückzahlungsansprüche nicht in der Insolvenzmasse berücksichtigt worden sind und umgekehrt.

Im Rahmen der Ermittlung der Fair Values für die erworbenen Spielerforderungen und den Anteilen an der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian's/​Malta, hat der Konzern zunächst die möglichen Szenarien für eine Liquidation festgelegt und diesen Wahrscheinlichkeiten zugeordnet. Für die jeweiligen Szenarien hat der Konzern die erwarteten Rückflüsse geschätzt, deren Abwicklungsdauern eingeschätzt und diese risikoadäquat abgezinst. Dabei wurden folgende Ermessensentscheidungen getroffen:

1. Das Insolvenzgericht kann die Ansprüche der Spieler im Rahmen der Liquidation anerkennen oder nicht. Da aktuell Gaming Act Article 56A konsequent von den maltesischen Gerichten umgesetzt wird, geht die Gesellschaft mit einer Wahrscheinlichkeit von 90% davon aus, dass die Ansprüche der Spieler nicht anerkannt werden. Die Cashflows ergeben sich aus dem Liquidationserlös.

2. Dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Gericht entgegen Gaming Act Article 56A die Ansprüche der Spieler anerkennen würde, um bspw. auf eine Entscheidung des EuGH zu warten, wurde eine Wahrscheinlichkeit von 10% zugeordnet. Dabei wurde weiter differenziert:

a. Der EuGH erklärt entgegen der Auffassung von Experten, dass Gaming Act Article 56A EU-Konform ist: 15%. Die Cashflows ergeben sich aus dem Liquidationserlös.

b. Der EuGH erklärt Gaming Act Article 56A für einen Verstoß gegen EU-Recht: 85%. Die Cashflows ergeben sich aus den erworbenen Spieleransprüchen entsprechend der Insolvenzquote.

3. Im Falle von 1. wurde ein Abwicklungszeitraum von 1 Jahr unterstellt. Im Falle von 2. wurde ein Abwicklungszeitraum von 4 Jahren unterstellt.

Mitte 2023 wurde ein neuer Insolvenzverwalter bestellt, der die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) voraussichtlich im Kalenderjahr 2025 liquidieren will. Da die Gerichte in Malta Gaming Act Article 56A anwenden, geht die bet-at-home.com AG aktuell davon aus, dass die Spielerforderungen nicht zur Insolvenzmasse zählen. Hierdurch ergibt sich ein Fair Value für die in der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Malta verbleibenden Anteile i.H. v. 9.108 TEUR (im Vorjahr 0 TEUR). In der Konsequenz ist der Fair Value der erworbenen Spieleransprüche mangels zu erwartender Rückflüsse auf 437 TEUR (Vorjahr 8.134 TEUR) gesunken.

B.3.2 Finanzlage

Sämtliche Angaben zur Finanzlage beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2024.

Zum 31. Dezember 2024 stellte sich die Finanzlage wie folgt dar:

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31.12.2024
TEUR
31.12.2023
TEUR
Ergebnis vor Steuern -3.205 -1.431
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 792 104
+ Cashflow aus der Investitionstätigkeit 18 -343
+ Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -329 -443
= Zahlungswirksame Veränd. des Finanzmittelbestands aus laufender
Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit 481 -682
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 29.265 29.947
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode 29.746 29.265

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet im Wesentlichen Einzahlungen für Anlagenzugänge.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gibt die Tilgung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen wieder.

Der Finanzmittelbestand enthält Einzahlungen von Kunden in Höhe von 4.441 TEUR (31. Dezember 2023: 4.281 TEUR.)

Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte eine Umgliederung von 5.180 TEUR (Vorjahr: 5.380 TEUR) aus dem Finanzmittelbestand in die langfristigen Forderungen und Vermögenswerte, da über diese Zahlungsmittel Verfügungsbeschränkungen in Form von Garantien i. H. v. 5.000 TEUR für die Sportwettenlizenz in Deutschland sowie 180 TEUR Hinterlegung an die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung der Schweiz) bestehen.

Kapitalstruktur

Seit der umfassenden Umstrukturierung 2022 ist der Konzern bestrebt, nachhaltig positive Cash-Flows zu generieren, um die Kapitalbasis zu stärken und die weitere positive Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Die Höhe der Kapitalausstattung soll geeignet sein, um alle Eventualitäten an rechtlichen Unsicherheiten zu decken und einen ungehinderten Betrieb des Geschäfts zu ermöglichen.

Die Kapitalstruktur besteht aus Nettoschulden (im wesentlichen die kurzfristigen Schulden abzüglich den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) sowie dem Eigenkapital des Konzerns. Dieses setzt sich zusammen aus ausgegebenen Aktien, der Kapitalrücklage und dem Bilanzgewinn.

Aus regulatorischen Verpflichtungen ergeben sich für den Konzern keine Eigenkapitalanforderungen. In dieser Hinsicht ist auf die branchenübliche Hinterlegung von Zahlungsmitteln bzw. Garantien für Lizenzen hinzuweisen.

Der Konzern verfolgt keine konkrete Erreichung eines Nettoverschuldungsgrades, sondern ist bestrebt, die oben genannten Ziele zur nachhaltigen Fortführung des Geschäftsbetriebes sicherzustellen.

Da der Konzern keine langfristigen Kredite hat, beschränkt sich das Ausfallrisiko auf das Working Capital. Der Konzern nutzt eine wöchentliche Liquiditätsplanung, um die Zahlungsströme zu optimieren. Dies ermöglicht eine Überwachung des Zahlungsmittelbedarfs und die Optimierung der Zuflüsse auf das eingesetzte Kapital.

Der Konzern strebt an, die Höhe der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf einem Stand zu halten, der über den erwarteten Zahlungsabflüssen aus finanziellen Verbindlichkeiten (außer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) liegt. In Höhe von 5. 180 TEUR bestehen Verfügungsbeschränkungen für Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente, davon 5.000 TEUR für Garantieleistung für die Lizensierung der Sportwette in Deutschland, sowie 180 TEUR als Hinterlegung für die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung Schweiz).

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der BaH Konzern keine Bankfinanzierungen oder andere langfristige Finanzierungen hat und das Liquiditätsrisiko auf die Working Capital Finanzierung beschränkt.

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2024
TEUR
2023
TEUR
Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente 34.926 34.645
davon frei verfügbar 29.746 29.265
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.262 1.655
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 4.441 4.281
Sonstige Verbindlichkeiten 13.178 4.451
Verbindlichkeiten aus Steuern 6.271 6.323
Working Capital 4.595 12.555

Der Konzern war jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

B.3.3 Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2024 stellt sich die Vermögenslage wie folgt dar:

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Vermögenswerte 31.12.2024
TEUR
31.12.2023
TEUR
Langfristige Vermögenswerte 9.772 23.427
Kurzfristige Vermögenswerte
Anteile an verbundenen Unternehmen 9.108 0
Forderungen aus Steuern 275 727
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 3.778 3.360
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 29.746 29.265
52.680 56.779

In der Vermögenslage ist insbesondere zu Verschiebungen zwischen den langfristigen und kurzfristigen Vermögenswerten gekommen. Darüber hinaus haben sich die Vermögenswerte insgesamt um 7% verringert.

Die Verschiebung der Vermögenswerte resultiert insbesondere daher, dass der BaH Konzern abweichend zu den Vorjahren nun mit einer Liquidation der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian's/​Malta im Geschäftjahr 2025 rechnet und es dadurch zu Umgliederungen und Neubewertungen gekommen ist. In diesem Zusammenhang wurden Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) i. H. v. 869 TEUR als kurzfristig klassifiziert. Daneben wurde der Fair Value Bewertung der verbleibenden Anteile an der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), zum 31. Dezember 2024 erstmalig i. H.v. 9.108 TEUR bewertet. Gleichzeitig erfolgte eine Abwertung der eingekauften Spielerforderungen auf 437 TEUR (Vorjahr: 8.134 TEUR).

Gegenläufig wirkte sich die Umgliederung von 5.180 TEUR aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in die langfristigen Forderungen und Vermögenswerte aus, da über diese Zahlungsmittel Verfügungsbeschränkungen in Form von Garantien i. H. v. 5.000 TEUR Sportwettenlizenz in Deutschland sowie 180 TEUR Hinterlegung an die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung der Schweiz) bestehen.

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Eigen- und Fremdkapital 31.12.2024
TEUR
31.12.2023
TEUR
Konzerneigenkapital 22.992 27.444
Langfristige Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) 1.198 9.275
Kurzfristige Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) 28.490 20.060
52.680 56.779

Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2024 sank auf 43,6 % (31. Dezember 2023: 48,3 %). Die Konzernbilanzsumme reduzierte sich von 56.779 TEUR auf 52.680 TEUR.

Die langfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 1.082 TEUR (31. Dezember 2023: 1.409 TEUR) sowie Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern in Höhe von 116 TEUR (31. Dezember 2023: 93 TEUR).

Auch im Bereich der Schulden ergaben sich Umgliederungen aufgrund der veränderten Einschätzung des BaH Konzerns in Bezug auf den Liquidationszeitpunkt der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian ́s/​Malta. In der Folge wurden 7.773 TEUR Verbindlichkeiten gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian ́s/​Malta, aus den langfristigen Schulden in die kurzfristigen Schulden (sonstige Verbindlichkeiten) umgegliedert.

Die kurzfristigen Schulden beinhalten sonstige Rückstellungen in Höhe von 3.007 TEUR (31. Dezember 2023: 3.027 TEUR), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.262 TEUR (31. Dezember 2023: 1.655 TEUR), Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 6.271 TEUR (31. Dezember 2023: 6.323 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 4.441 TEUR (31. Dezember 2023: 4.281 TEUR), Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 in Höhe von 331 TEUR (31. Dezember 2023: 322 TEUR) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 13.178 TEUR (31. Dezember 2023: 4.451 TEUR).

B.4. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die wirtschaftliche Entwicklung des BaH Konzerns spiegelt sich nicht nur in finanziellen Kennzahlen, sondern auch in nicht finanziellen Leistungsindikatoren wider. Sie betreffen den Bestand und den Zuwachs an registrierten Usern sowie die Markenstärke und die Kundenzufriedenheit. Aufgrund des verstärkten Outsourcings von Kernprozessen sind diese Aspekte nach Überzeugung des BaH Konzerns wesentliche Bausteine einer zukunftsweisenden Positionierung im Wettbewerbsumfeld.

Bestand/​Zuwachs

Zum 31. Dezember 2024 verzeichnete der BaH Konzern insgesamt 5.810.178 registrierte User (Vorjahr: 5.712.143). Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete der BaH Konzern 98.035 Neuregistrierungen (Vorjahr: 80.178). Wir verweisen auf B.3.1 Ertragslage im Lagebericht.

Markenstärke

Die Stärke der "bet-at-home" Marke ist eine zentrale Voraussetzung für die langfristige Entwicklung des BaH Konzerns. Mit dem Ziel, eine nachhaltige Steigerung der Markenstärke zu schaffen, hat der Konzern seine Marketinginitiativen im Geschäftsjahr 2024 ausgeweitet und rund um die wesentlichen Sport-Großereignisse des Jahres ausgerichtet.

Die Trends zu Markenbekanntheit und Markenwahrnehmung sowie die langfristige Entwicklung des Markenwerts werden systematisch durch Befragung in den Kernmärkten Deutschland und Österreich mindestens alle zwei Jahre erfasst und analysiert. Die Analyse umfasst die ungestützte und gestützte Bekanntheit der Marke sowie die qualitative Bewertung der Werte. Die Studie zur Markenbekanntheit ist das Ergebnis von Online-Interviews, die von einem externen Institut mit einem repräsentativen Panel Deutscher und Österreichischer Männer im Alter zwischen 18 und 69 Jahren mit Interesse an Sportwetten durchgeführt wird. Die Befragten entsprachen in ihrer Zusammensetzung, sowohl den genannten als auch nicht genannten Merkmalen, den definierten Zielgruppen. Diese Übereinstimmung innerhalb der Grenzen der statistischen Genauigkeit ist eine notwendige Voraussetzung für die Verallgemeinbarkeit der Ergebnisse. Jede Messung wird für den BaH Konzern und für ausgewählte Mitbewerber erstellt. Die Messung kann nach Altersgruppe, Haushaltsgröße, Nettoeinkommensgruppe und geografischer Region aufgeschlüsselt werden.

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Bekanntheit 2024 2022
Deutschland Platz 6 Platz 5
Österreich Paltz 5 Platz 6

Kundenzufriedenheit

Neben der Messung der Markenstärke erfolgt eine regelmäßige Auswertung des NPS (Net Promoter Score), der misst, inwiefern Kunden das Angebot des Konzerns und die "bet-at-home" Marke weiterempfehlen würden, sowie eine fortlaufende Erfassung von direktem Kundenfeedback. Dazu werden zweimal jährlich Umfragen an aktive deutschsprachige Kunden (Deutschland und Österreich) mit Email-Optin gesendet, ob sie das Angebot des BaH Konzerns auf Basis von Punkteverteilung weiterempfehlen würden. Derzeit liegt der NPS Wert bei -8, wobei die Vergangenheit gezeigt hat, dass ein negativer NPS Wert mit einer größeren Umstellung (zB Änderung der Webseite, rechtliche Vorgaben und Produkten) einhergeht.

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

C.1 Prognosebericht

Gemessen am EBITDA vor Sondereinflüssen plant der bet-at-home.com AG Konzern, seinen erfolgreichen Kurs aus dem vergangenen Jahr im Geschäftsjahr 2025 konsequent fortzusetzen. Der Fokus liegt weiterhin auf der Steigerung der Kundenzufriedenheit, der Optimierung effizienter und skalierbarer interner Prozesse, der kontinuierlichen Stärkung der Marke "bet-at-home" in den Kernmärkten Deutschland und Österreich, sowie in einem pro-aktiven Umgang mit rechtlichen und regulatorischen Veränderungen.

Hohe Kundenzufriedenheit

Die Zufriedenheit der Kunden bleibt ein zentrales Unternehmensziel. Geplant sind weitere Verbesserungen im Kundenservice, die Einführung neuer, benutzerfreundlicher Funktionen auf der Plattform sowie attraktive, personalisierte Angebote, die gezielt auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind. Um diese Ziele zu erreichen, setzt das Unternehmen verstärkt auf datengetriebene Echtzeitautomatisierungen und den Einsatz künstlicher Intelligenz. Dadurch soll das Vertrauen in die Marke weiter gefestigt und die Kundenbindung nachhaltig gestärkt werden.

Effiziente und skalierbare Prozesse

Die kontinuierliche Analyse und Optimierung interner Abläufe bleibt ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Durch die Implementierung moderner Technologien und die Automatisierung von Prozessen sollen weitere Effizienzsteigerungen erzielt, Ressourcen optimal genutzt und Kosten langfristig reduziert werden.

Stärkung der Marke in den Kernmärkten

Die Marke "bet-at-home" soll in den Kernmärkten Deutschland und Österreich weiter gefestigt werden. Der Vorstand rechnet damit, dass gezielte Marketingkampagnen und strategische Partnerschaften die Markenbekanntheit erhöhen und zur Gewinnung neuer Kunden, sowie zur Reaktivierung von Bestandskunden beitragen werden.

Proaktives Risikomanagement

Ein vorausschauender Umgang mit regulatorischen und rechtlichen Veränderungen bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die enge Zusammenarbeit mit Behörden sowie die frühzeitige Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen gewährleisten eine regelkonforme und zukunftssichere Unternehmensstruktur. Dies ermöglicht es dem bet-at-home.com AG Konzern, nicht nur Risiken zu minimieren, sondern auch Wettbewerbsvorteile durch eine transparente und rechtskonforme Marktpräsenz zu nutzen.

Regulatorische Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Der Vorstand wird die künftigen regulatorischen und steuerrechtlichen Entwicklungen weiterhin verfolgen und ist bestrebt, in nach ökonomischen Gesichtspunkten ausgewählten Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um Lizenzen für Online-Sportwetten und Online-Gaming anzusuchen und das bestehende Angebot zu erweitern. Die europäischen Staaten sind zunehmend bemüht, Kunden von nicht lizensierten privaten Glücksspiel-Angeboten durch Blocking Maßnahmen der Website sowie durch regulatorische Auflagen für Zahlungsdienstleister von der Marktteilnahme auszuschließen, zumal in einigen gesetzlichen Regelungen derartige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind. Die Maßnahmen erhöhen die Attraktivität von nationalen Lizenzen.

In Deutschland ist mit weiteren regulatorischen Anpassungen zu rechnen, insbesondere mit Erweiterungen des erlaubnisfähigen Wettangebots sowie zusätzlichen Auflagen für das System zur Erhöhung von Einzahlungslimits der Kunden. Die konkrete Ausgestaltung dieser Maßnahmen wird maßgeblich die Kanalisierung des Online-Gaming-Marktes zu konzessionierten Anbietern beeinflussen und damit einen erheblichen Einfluss auf die Ertragsmöglichkeiten des Konzerns im deutschen Kernmarkt haben.

Zudem besteht in Deutschland weiterhin Rechtsunsicherheit aufgrund uneinheitlicher Rechtsprechung. Ein wegweisendes Verfahren könnte jedoch mehr Klarheit schaffen . In einem aktuellen Rechtsstreit zwischen einem Mitbewerber und einem Spieler hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. Juli 2024 entschieden, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorzulegen, ob die Dienstleistungsfreiheit eines maltesischen Sportwettenanbieters einer Erstattung von Verlusten aus einem nicht konzessionierten Online-Sportwettenangebot entgegensteht. Die Entscheidung des EuGHs wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 erwartet und könnte erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Situation in Deutschland haben.

In Österreich hat sich das Risiko durch Kundenklagen aufgrund der Einstellung des Casino-Angebots, der gesetzlichen Verjährungsbestimmungen und bereits getroffener Vergleichslösungen entsprechend reduziert. Dennoch können zukünftige Forderungen gegen Konzerngesellschaften oder deren Organe nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Zudem ist angesichts der anhaltend schwachen Konjunktur und der Notwendigkeit zur Budgetkonsolidierung in Österreich mit einer Erhöhung der Steuern auf Sportwettenumsätze zu rechnen. Am 7. März 2025 hat der Nationalrat in Österreich eine Erhöhung der Wettgebühr von derzeit 2% auf 5% ab 1. April 2025 beschlossen.

Marktentwicklung und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Dominanz des Sportwettenangebots im Produktportfolio führt im Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich zu verstärkten saisonalen Schwankungen, da im aktuellen Jahr kein umsatzrelevantes, außersaisonales Sport-Großereignis stattfindet.

Finanzielle Prognose für das Geschäftsjahr 2025

Angesichts der anhaltend schwachen Konjunktur und der Notwendigkeit zur Budgetkonsolidierung kommt es in Österreich unter anderem zu einer Erhöhung der Steuern auf Sportwettenumsätze. Am 7. März 2025 hat der österreichische Gesetzgeber eine Erhöhung der Wettgebühr von derzeit 2 % auf 5 % ab dem 1. April 2025 beschlossen. Diese kurzfristige und signifikante Anpassung der Wettgebühr führt im Periodenvergleich zu einer erheblichen Belastung des Netto-Wett- und Gamingertrags. Eine unmittelbare Weitergabe der erhöhten Kosten an die Kunden könnte jedoch die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen, falls Mitbewerber diese Maßnahme nicht ebenfalls umsetzen. Insgesamt stellt die Steueranpassung eine Herausforderung dar, und der Konzern wird seine Anpassungsstrategie unter Berücksichtigung der Wettbewerbsbedingungen sowie mit Blick auf die langfristige Rentabilität und Marktpositionierung entwickeln und umsetzen. Aufgrund der zahlreichen maßgeblichen Unsicherheiten, die den Geschäftserfolg beeinflussen können, plant der Vorstand des BaH Konzerns aus heutiger Sicht für das Geschäftsjahr 2025 mit einer erweiterten Bandbreite von:

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Brutto-Wett- und Gamingertrag: 46.000 TEUR bis 54.000 TEUR

EBITDA vor Sondereinflüssen: 0 TEUR bis 4.000 TEUR

Der BaH Konzern wird seine strategische Ausrichtung konsequent weiterverfolgen, um sich langfristig als führender Anbieter in seinen Kernmärkten zu positionieren und sich gleichzeitig flexibel an regulatorische Veränderungen anzupassen.

C.2. Risikobericht

Der Risikobericht umfasst wesentliche interne und externe Risiken der Geschäftstätigkeit, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BaH Konzerns haben können. Im Rahmen des betrieblichen Risikomanagementsystems werden Möglichkeiten und Gefahren nach qualitativen Kriterien identifiziert, die Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt sowie potenzielle Auswirkungen erläutert.

C.2.1. Risiken

C.2.1.1. Regulatorische und steuerrechtliche Risiken

In einigen Ländern Europas sind Wett- und Gaminganbieter rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von staatlichen Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Nach wie vor weisen nationale Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften auf, um den Markt für nationale Anbieter/​Monopolisten abzuschotten. Aufgrund von Marktschließungen und dem Fokus auf die DACH - Märkte hat sich das Risiko diesbezüglich reduziert.

Regulatorisches Umfeld und Risiken aus bestehenden Rechtsunsicherheiten

Sofern sich der BaH Konzern auf keine nationale Konzession stützen kann, wird die Geschäftstätigkeit innerhalb der EU auf Basis der in Malta erteilten Lizenzen für Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten angeboten, die aufgrund der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, solange in dem jeweiligen Land die Regelungen betreffend Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten unionsrechtswidrig ausgestaltet bleiben.

Die regulatorischen Entwicklungen in den EU-Mitgliedsländern sind von zunehmenden Bestrebungen gekennzeichnet, ein Konzessionssystem für private Anbieter von Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten zu etablieren, wodurch die nationalen Konzessionen der einzelnen Länder für den Konzern immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Im Kernmarkt Deutschland ist es dem Konzern Ende des Geschäftsjahres 2022 gelungen, durch den Erhalt von Konzessionen für alle angebotenen Produkte eine hohe Rechts- und Planungssicherheit zu erreichen.

Die relevanten regulatorischen Entwicklungen stellen sich wie folgt dar:

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In Deutschland: Ein wesentliches ökonomisches Risiko in Deutschland besteht in möglichen Änderungen der behördlichen Vorgaben zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere in Bezug auf Spielerlimits. Strengere Vorschriften zu Einzahlungslimits, Einsatzbegrenzungen oder Spielfrequenzkontrollen könnten das Kundenverhalten beeinflussen und zu einem Rückgang der Umsätze führen. Zudem könnten verschärfte Werbevorgaben die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns beeinträchtigen. Bereits im Jahr 2024 haben die zuständigen Behörden mögliche Änderungen in diesem Bereich evaluiert, deren konkrete Ausgestaltung jedoch noch nicht spezifiziert. Dies führt zu erhöhter Unsicherheit hinsichtlich zukünftiger regulatorischer Rahmenbedingungen.

Die Behörde hatte Ende 2024 mitgeteilt, dass sich eine wesentliche Methode (Bonitätsauskunft) zur Feststellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kunden als ungeeignet erwiesen hat und eine Alternative gefunden werden muss. Eine weniger kundenfreundliche Methode bzw. zusätzliche Auflagen könnten sich ab dem zweiten Quartal 2025 negativ auf das Geschäftsergebnis auswirken.

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In der Schweiz hat die bet-at-home.com Internet Ltd. im Juni 2022 einen Rechtsstreit in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von IP Blocking Maßnahmen vor dem Schweizer Höchstgericht verloren. Die Entwicklungen und Marktchancen werden durch das operative Management mit seinen Beratern laufend evaluiert. Durch ständige Blocking-Maßnahmen kann es zu Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit des Angebots kommen und damit einhergehend der Verlust von Kunden und somit im Umsatz.

In Malta ist Ende Juni 2023 eine neue gesetzliche Regelung durch den "Gaming Act Article 56A" vormals "Bill No. 55" in Kraft getreten. Unter Berufung auf einen Ausnahmetatbestand in der EU-Vollstreckungsverordnung werden mit Verweis auf die maltesische "Public Policy" ausländische Gerichtsurteile, die dem maltesischen Glücksspielgesetz widersprechen, nicht anerkannt. Im April 2024 hatte das zuständige maltesische Gericht in einem Urteil festgehalten, dass die Forderungen aus Spielerklagen im Abwicklungsverfahren der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) basierend auf der aktuellen Rechtslage nicht anzuerkennen sind. In einer Anhörung im Oktober 2024 hat der Insolvenzverwalter eine bereingte Gläubigerliste vorgelegt, in der die Spieleransprüche nicht berücksichigt worden sind. Während der letzten Anhörung Anfang Februar 2025 wurden die auf Basis dieser Gläubigerliste neu erstellten "Statement of Affairs", dem Schulden- und Vermögesverzeichnis der in Abwicklung befindlichen Gesellschaft - dem Gericht vorgelegt, das bis zum nächsten Anhörungstermin im Mai 2025 finalisiert werden soll. Die maltesische Insolvenzverwalterin ist nach wie vor bestrebt, das Liquidationsverfahren aufgrund dieser Entwicklungen zeitnah abzuschließen. Es ist sowohl eine Klage beim EuGH als auch eine Beschwerde bei der EU-Kommission zur Unionsrechtskonformität der maltesischen Bestimmung anhängig. Eine negative Entscheidung würde den Druck auf Malta erhöhen, den Gaming Act Article 56A aufzuheben oder abzuändern.

In Österreich sind Online- Casinospiele im Rahmen des Glücksspielmonopols geregelt. Eine Entscheidung über eine mögliche Änderung oder Öffnung des Monopols ist in Q2.2025 zu erwarten.

Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer und der nationalen Steuerhoheit ist in absehbarer Zeit mit keiner wesentlichen Vereinheitlichung maßgeblicher nationaler Vorschriften im Sportwetten- und Glücksspielbereich zu rechnen. Die Mitgliedsstaaten sind jedoch größtenteils bestrebt, den Online-Sportwetten und Online-Glücksspielsektor zu reglementieren und ein Konzessionssystem - wenn auch nicht immer in Einklang mit den Vorgaben des Europarechts - auf nationaler Ebene zu etablieren. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von nationalen Konzessionsvorgaben verlagert der Europäische Gerichtshof zunehmend auf die Ebene der nationalen Gerichte, wodurch die Vorgaben des Europarechts zunehmend vernachlässigt werden.

Die Risiken negativer Auswirkungen aufgrund bestehender regulatorischer Rechtsunsicherheiten sind als mittel einzuschätzen. Im Falle eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns hoch. Dabei wurde insbesondere berücksichtigt, dass sich der Konzern auf eine im historischen Vergleich geringere Anzahl von Märkten konzentriert, wodurch regulatorische Änderungen potentiell größere wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Steuerrechtliche Risiken

In jenen Ländern, in denen die operativen maltesischen Gesellschaften des BaH Konzerns tätig sind, werden vermehrt Steuern auf Sportwetten und Glücksspiele auf Basis unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen sowie Umsatzsteuern auf elektronische Dienstleistungen erhoben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Steuern und Abgaben in einzelnen Ländern künftig eine Höhe erreichen, die das Geschäft der operativen maltesischen Gesellschaft des BaH Konzerns ganz oder in weiten Teilen unwirtschaftlich machen, sei es durch den Steuersatz oder durch die Wahl der Bemessungsgrundlage.

In Österreich wurde am 7. März 2025 die Erhöhung der Wettgebühr von 2% auf 5 % auf den Wettumsatz beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. April 2025 in Kraft.

In den letzten Jahren ist das regulatorische Umfeld für die Besteuerung von multinationalen Unternehmen allgemein wie auch für den BaH Konzern insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise deutlich komplexer geworden, wobei Unternehmen ihre Bemühungen, den gestiegenen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, drastisch verstärken mussten. Die grundsätzliche Einigung zwischen den Staaten über die Verteilung des globalen Steuersubstrats wird - gemeinsam mit der bevorstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer zu weiteren grundlegenden Anpassungen der internationalen Besteuerung von multinationalen Unternehmen führen.

Der BaH Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen des Pillar Two. Die Regelgungen der EU Richtlinie 2022/​2523 wurde in den relevanten Jurisidiktionen wie folgt in nationales Recht umgesetzt:

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Deutschland: Das Mindeststeuergesetz (MinStG) zur Umsetzung der Richtlinie wurde am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 28. Dezember 2023 in Kraft.

Malta: Die Regelungen wurden per 20. Februar 2024 in nationales Recht umgesetzt. Malta hat dabei wesentliche, von der Richtlinie erlaubte, Regelungen zum Aufschub der Umsetzung von Bestimmungen ausgenützt. Die Bestimmungen zur Income Inclusion Rule ("IIR"), Undertaxed Profits Rule ("UTPR") und der Qualified Domestic Top-up Tax ("QDTT") werden daher erst mit 31. Dezember 2029 in nationales Recht umgesetzt. Aufgrund dieses Aufschubes rechnet der Konzern bis 2029 nicht damit, eine Top-Up Tax in Malta abführen zu müssen.

Österreich: Mit 31. Dezember 2023 ist das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) in Kraft getreten.

Gemäß der Richtlinie muss der Konzern eine Zusatzsteuer (Top-Up Tax) in Höhe der Differenz zwischen dem GloBE-Effektivsteuersatz und dem Mindestsatz von 15 % zahlen. Der Konzern unterliegt mit Ausnahme der Tochtergesellschaften in Malta, in den anderen Jurisidktionen, in denen er tätig ist, einem Effektivsteuersatz von mehr als 15 %. Aufrund der aufgeschobenen Umsetzung von wesentlichen Bestandteilen der Richtlinie und der Ergebnissituation des BaH Konzerns 2024 geht der Konzern davon aus, dass für das Jahr 2024 keine zusätzlichen Steuern abzuführen sind. Für die Folgejahre evaluiert der Konzern etwaige Auswirkungen.

Gleichzeitig ist die Sicherheit, dass die umgesetzten Verrechnungspreisansätze von den jeweils involvierten Steuerbehörden akzeptiert werden, gesunken, zumal grenzüberschreitende konzerninterne Transaktionen vermehrt in den Fokus der nationalen Steuerbehörden gerückt sind. Folge dieser Entwicklungen sind potenzielle Steuer- und Zinsnachzahlungen sowie eine mögliche Doppelbesteuerung. Seit 2020 schließt die bet-at-home.com Entertainment GmbH (Österreich) mit der Finanzbehörde in Österreich ein Tax Ruling ab, welches ab 2023 jährlich auf Aktualität evaluiert wird und 2026 erneuert werden muss.

Das Umsatzsteuerrisiko in der Schweiz hat sich im aktuellen Geschäftsjahr realisiert, da ein letztinstanzliches Gerichtsurteil Sportwetten als elektronische Dienstleistung eingestuft hat. Diese Entscheidung wurde im laufenden Geschäftsjahr 2024 vollständig bilanziell berücksichtigt. Infolgedessen hat sich das Risiko für künftige Berichtsperioden signifikant reduziert.

C.2.1.2 Risiken aus Kundenrückforderungen von Spielverlusten und Lizenzrisiken

Kundenrückforderungen von Spielverlusten

Trotz diverser Maßnahmen zum Spielerschutz bleibt der Konzern rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden ausgesetzt, die ihre Spielverluste gerichtlich zurückfordern.

In Österreich waren mit Ende des Geschäftsjahres 2024 25 Kundenklagen mit einem Gesamtstreitwert von etwa 3.000 TEUR gerichtsanhängig. Grundsätzlich ist es dem Vorstand mit seinen Beratern gelungen, durch attraktive Vergleichslösungen das künftige Risiko weitgehend zu begrenzen. Im Rahmen des Konzernabschlusses zum Ende des Geschäftsjahres 2024 wurde das Risiko von den Rechtsberatern des BaH Konzerns als unter 50% eingeschätzt.

Auch in Deutschland versuchen Kunden ihre Verluste aus Sportwetten und Casinospielen von den Konzerngesellschaften gerichtlich zurückzufordern. Mit Ende des Geschäftsjahres 2024 waren 53 Kundenklagen mit einem Gesamtstreitwert von etwa 3.200 TEUR gerichtsanhängig. Gemäß Risikoeinschätzung der Rechtsvertreter wurde bilanzielle Vorsorge in Höhe von 1.126 TEUR (Vorjahr: 1.715 TEUR) getroffen. Die Kunden stützen ihre Forderungen in der Regel auf fehlende nationale Glücksspiellizenzen zum Zeitpunkt der Spielverluste. Neben der Erlaubnisfähigkeit und behördlichen Duldung stehen diesen Forderungen insbesondere positive Kenntnis der Kunden entgegen. Zudem verjähren derartige Ansprüche grundsätzlich nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Klägers, wobei auch eine zehnjährige Verjährung im Ermessen der Gerichte liegt. Zumal der Konzern seit Ende 2022 sowohl Lizenzen für Sportwetten als auch Casinospiele hält, ist das Risiko zeitlich limitiert. Im Dezember 2024 wurde erstmals eine Kundenforderung auf Rückerstattung von Spielverlusten gerichtlich geltend gemacht, die Zeiträume ab der Erteilung der deutschen Sportwettenkonzession betreffen. Der Kläger führt an, dass der Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für Einzahlungen ab 1.000 EUR nicht erbracht wurde. Obwohl überzeugende Argumente vorliegen, die darauf abzielen, diese Ansprüche zu entkräften, ist der Ausgang derartiger Verfahren als unsicher einzuschätzen. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft weitere gleichgelagerte Ansprüche geltend gemacht werden.

Mit Verkündung am 25. Juli 2024 legte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) dem europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines maltesischen Anbieters von Sportwetten einer Erstattung der im Rahmen eines Online- Sportwetten Angebots ohne nationale Lizenz erlittenen Verluste von Spielern entgegensteht. Der beklagte Mitbewerber hatte für den maßgeblichen Zeitraum bereits eine Konzession für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland beantragt, deren Vergabe aufgrund eines unionsrechtswidrigen Verfahrens gerichtlich gestoppt worden ist. Der EuGH entschied in einem strafrechtlichen Ausgangsverfahren im Zusammenhang mit Sportwetten, dass ein Mitgliedstaat nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts keine strafrechtlichen Sanktionen für ein Verhalten verhängen darf, das auf der Nichterfüllung einer verwaltungsrechtlichen Anforderung beruht, sofern der Mitgliedstaat die Erfüllung dieser Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht verweigert oder verhindert hat. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die abgeschlossenen Sportwettenverträge zivilrechtlich als nichtig angesehen werden dürfen.

Im Dezember 2024 hat das Landgericht (LG) Erfurt in weiteren Vorlagefragen an den EuGH bezüglich der Rückforderbarkeit von Sportwetten- und Casinoverlusten die bestehenden Vorlagen des BGH und eines maltesischen Gerichts ergänzt. In diesen Fragen geht es in erster Linie darum, ob ein materieller Verstoß gegen Bestimmungen des Glückspielstaatsvertrages oder Konzessionsauflagen, die sich als unrechtmäßig erwiesen haben, zu derartigen Ansprüchen führen.

Mit einer finalen Entscheidung ist basierend auf dem Urteil des EuGHs im 2. Halbjahr 2025 zu rechnen, zumal das Gericht in Luxemburg in der Regel innerhalb eines Jahres entscheidet. Der diesem Fall zugrundeliegende Sachverhalt ist für den BaH Konzern einschlägig und der Ausgang des Verfahrens somit von hoher Bedeutung. Der Vorstand rechnet zwischenzeitlich mit keiner massiven Zunahme an Spielerklagen.

Das grundsätzliche Risiko aus Kundenklagen in Deutschland ist insgesamt als hoch einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von hoher Bedeutung.

Risiko zum Verlust bzw. Widerruf von Lizenzen

Die Konzerngesellschaften stützen ihr Angebot auf verschiedene Lizenzen, die einen rechtssicheren Zugang zu den Märkten einzelner Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ermöglichen.

In Deutschland hält die bet-at-home.com Internet Ltd. bundesweite Konzessionen für Sportwetten sowie für virtuelle Automatenspiele. Das Unternehmen passt seine internen Prozesse kontinuierlich an die lizenzrechtlichen Anforderungen der Behörde an und ist dabei zunehmend auf externe Technologiepartnern angewiesen.

Die maltesischen Lizenzen der Malta Gaming Authority (MGA) erfordern ein System-Audit, bei dem die technische Ausstattung des Lizenzinhabers, insbesondere die IT-Sicherheit, geprüft wird. Darüber hinaus werden regelmäßig Compliance-Audits durchgeführt, die bisher ohne nennenswerte Beanstandungen abgeschlossen wurden.

Zusätzlich hält der Konzern eine Sportwettenlizenz aus Irland, die im dritten Quartal 2023 um zwei Jahre verlängert wurde.

Die einzelnen Konzessionsbestimmungen sehen Geldstrafen sowie in Ausnahmefällen einen Widerruf bei wiederholten, schwerwiegenden Verstößen vor. Das Risiko eines Lizenzwiderrufs wird als gering eingeschätzt, jedoch wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Falle eines Risikoeintritts hoch.

C.2.1.3 Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit

Quotenmanagement und Buchmacherrisiko

Fehlerhafte Quoteneinschätzungen durch den Dienstleister oder manuelle Fehler seitens der hausinternen Buchmacher können zu erhöhten Auszahlungen an Kunden führen und infolgedessen zu Einbußen im Ertrag. Mit der strategischen Entscheidung, verstärkt auf Outsourcing zu setzen, wurden zentrale Prozesse im Quotenmanagement an einen externen Partner übertragen. Durch die Implementierung umfassender Sicherungssysteme seitens des Outsourcing-Partners und durch eine kontinuierliche Überwachung der Quoten durch Marktvergleiche wird aktiv dazu beigetragen, das Risiko fehlerhafter Quoteneinschätzungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung der konzerneigenen Datenplattform durch das interne IT-Team trägt dazu bei, die Fähigkeiten im Monitoring von Kernprozessen zu stärken und die Leistung des externen Dienstleisters laufend zu evaluieren.

Die Risiken im Zusammenhang mit ungenauen Quoteneinschätzungen und kritischen Buchmacherprozessen werden als gering bis mittel eingestuft. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von mittlerer Bedeutung.

Technische Risiken

Die vom Konzern angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfordern die zuverlässige Funktion einer Vielzahl technischer Systeme. Gravierende Beeinträchtigungen der IT-Systeme, insbesondere durch negative externe Einflüsse wie Hacker-Angriffe, DDoS-Attacken etc., könnten negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.

Zur Minimierung der Informationssicherheits- und IT-Risiken verfügt der BaH Konzern über personelle Strukturen in Form eines Informationssicherheitsbeauftragten (CISO), welcher neben der Realisierung einzelner Sicherheitsmaßnahmen die Informationssicherheit im laufenden Betrieb sichert, etwaige Sicherheitsvorfälle untersucht, anhand von Sensibilisierungsschulungen für die Etablierung der Informationssicherheits-Richtlinie zuständig ist.

Das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) des BaH Konzerns ist seit Mitte 2021 nach der internationalen Norm ISO/​IEC 27001 zertifiziert.

Im Zuge der strategischen Neuausrichtung, die eine verstärkte Nutzung von Outsourcing vorsieht, werden wesentliche Transaktionssysteme - insbesondere nunmehr auch der Betrieb der Kunden- und Zahlungsplattform sowie des Online-Sportwettenprodukts - von einem externen Partner betrieben. Die konzernintern entwickelte und betriebene Datenplattform unterstützt dabei sowohl operative Prozesse als auch Managemententscheidungen.

Die damit einhergehende Verlagerung von Risiken auf den Outsourcing-Partner erforderte eine Anpassung des Informationssicherheitsmanagementsystems im Technologiebereich. Der externe Partner übernimmt nun umfassende Maßnahmen zur Minimierung von Informationssicherheits- und IT-Risiken und ist sowohl nach ISO 27001 als auch nach PCI-DSS zertifiziert.

Mit der im Geschäftsjahr 2023 abgeschlossenen Migration von über Jahre optimierten und stabilisierten eigenen Systemkomponenten auf neu konfigurierte Systeme des Outsourcing-Partners war kurzfristig ein erhöhtes technisches und prozessuales Risiko verbunden. Dieses Risiko hat sich im Vergleich zum Vorjahr sukzessive reduziert. Die verbleibenden Herausforderungen resultieren sowohl aus den technischen Komponenten selbst als auch aus der gestiegenen Komplexität, die verstärkt Abstimmungen zwischen den beteiligten Fach- und Compliance-Abteilungen erfordern.

Mittel- bis langfristig wird sich das Risiko weiter verringern, insbesondere durch bereits eingeleitete und geplante Stabilisierungsmaßnahmen, die eine optimierte Zusammenarbeit und eine verbesserte Integration der Systemkomponenten sicherstellen.

Der Vorstand geht davon aus, dass umfassende Maßnahmen zur Minimierung der IT-Risiken ergriffen wurden. Daher werden diese im Vorjahresvergleich als geringer, aber weiterhin als mittel eingestuft. Im Falle eines Risikoeintritts wären die potenziellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als hoch zu bewerten.

Fehlerhafte Leistungserbringung externer Dienstleister

Der BaH Konzern ist für die Abwicklung des operativen Geschäfts auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen, die über entsprechende besondere Kenntnisse und Technologien verfügen. Hiervon betroffen sind vor allem Softwareprodukte für die Bereiche Sportwetten, Casino, Games und Virtual Sports sowie die Kundenplattform, Daten- und Sprachkommunikation, Beschaffung, Installation, Fortentwicklung, Pflege und Wartung von Hardware und Software sowie Zahlungsabwicklungsprozesse. Es besteht das Risiko, dass einer oder mehrere der beauftragten externen Dienstleister ihre Leistungen nicht, nicht stabil oder nicht fehlerfrei erbringen oder dass deren Integration fehlerhaft erfolgt. Infolgedessen könnte der BaH Konzern aufgrund solcher Fehler oder Versäumnisse dieser Dienstleister möglicherweise nicht in der Lage sein, seine eigenen funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen gegenüber den Endkunden einwandfrei oder gemäß dem angestrebten Standard zu erfüllen. Dies könnte zu Einschränkungen für Kunden hinsichtlich der allgemeinen Systemverfügbarkeit oder des Produkt- und Zahlungsmittelangebots führen, bis hin zu Fehlern in der Abrechnung von Spielgewinnen, welche negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns haben könnten.

Zudem werden geänderte regulatorische Vorgaben, die häufig weitreichende technologische Anpassungen erfordern, von den zuständigen Behörden mitunter mit geringer Vorlaufzeit bekannt gegeben und eingefordert. Durch die Auslagerung wesentlicher Komponenten besteht das Risiko, dass externe Partner die notwendigen Anpassungen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, nicht im geforderten Umfang oder nicht in der erforderlichen Qualität implementieren.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Systemausfälle, Einschränkungen in der Verfügbarkeit oder qualitative Mängel nicht zeitnah auf dem angestrebten Standard erkannt und behoben werden, da die Mitarbeiter des BaH Konzerns keinen oder nur mittelbaren Zugriff auf das Systemmonitoring der Servicepartner haben und somit auf die Qualitätssicherungsprozesse externer Dienstleister bei der Fehlererkennung und -behebung angewiesen sind.

Durch regelmäßige System-Audits, interne Reviews, Schulungen und kontinuierliches Monitoring durch die Fachabteilungen Product-Management und Controlling wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um diese Risiken zu minimieren. Die kontinuierliche Investition in eine interne Datenplattform verbessert die Möglichkeiten des System-Monitorings, um mögliche Fehler sowohl in der eigenen Leistungserstellung als auch in der Leistung externer Dienstleister frühzeitig zu erkennen und zeitnah zu beheben.

Die Risiken fehlerhafter Leistungserbringung durch externe Dienstleister sind als mittel einzuschätzen. Im Falle eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als hoch einzustufen.

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Grundlage für das Geldwäschepräventionskonzept bilden die Vorgaben der EU-Geldwäscherichtlinien und deren nationale Umsetzungen.

Ziel der Geldwäscheprävention ist es, dass die Einbringung von illegalen Vermögenswerten in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf verhindert wird.

In einer Gesamtbetrachtung wurden alle potenziellen, geldwäscherelevanten Risiken analysiert. Auf Grundlage dieser Risikoanalyse hat der BaH Konzern ein Geldwäschepräventionssystem implementiert, welches auf einem risikobasierten Ansatz beruht.

Alle Kunden durchlaufen einen Know-your-Customer-Prozess. Dieser umfasst unter anderem die eindeutige Feststellung und Dokumentation der Identität des Kunden sowie anlassbezogen die Herkunft des Vermögens, das während der Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion eingesetzt wird. Im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehungen werden sowohl politisch exponierte Personen identifiziert als auch Abgleiche mit Terror- und Sanktionslisten vorgenommen.

Der Geldwäschebeauftragte ist für die laufenden Entwicklungen und Verbesserungen des gesamten AML-Systems zuständig. Im Rahmen von jährlichen Schulungen werden die Mitarbeiter über Neuerungen und Änderungen im Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungspräventionsbereich informiert, sodass jeder Mitarbeiter etwaige risikobehaftete Transaktionen bzw. Geschäftsbeziehungen frühzeitig erkennen kann. Die Mitarbeiter sind bei Vorliegen von Verdachtsmomenten verpflichtet, diese dem Geldwäschebeauftragten zu melden.

Der Geldwäschebeauftragte handelt autonom und weisungsfrei und ist für die Einreichung von Verdachtsmeldungen an die jeweils zuständige Behörde verantwortlich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er auf fachkundige Mitarbeiter seiner Abteilung zurückgreifen .

Die Geschäftsführung wird vom Geldwäschebeauftragten in regelmäßigen Abständen über die Aktivitäten und Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung informiert.

Die Risiken in diesem Zusammenhang sind als gering einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als mittel einzustufen.

Risiken aus Geschäftsbeziehungen in Verbindung mit Finanzdienstleistern

Finanzdienstleister für Branchen mit erhöhtem Geldwäscherisiko, wie der Online-Gaming-Branche, sehen sich wachsenden Compliance-Anforderungen gegenüber. Die zunehmend komplexe regulatorische Landschaft führt zu verschärften Vorgaben in den Bereichen Finanztransparenz, Risikomanagement und Geldwäscheprävention, wodurch die Sorgfaltspflichten, insbesondere bei KYC-Prozessen und neuen Geschäftsbeziehungen, steigen.

Die damit einhergehenden steigenden Kosten und Anforderungen führen dazu, dass nur wenige Finanzdienstleister Geschäftskunden aus der Online-Gaming Branche akzeptieren. Dies führt zu einer erhöhten Abhängigkeit von wenigen Finanzdienstleistern und steigert den Ausfallschaden für Bankguthaben im Falle eines Scheiterns dieser Institute.

Die Risiken im Zusammenhang mit dem Ausfall von Zahlungsdienstleistern werden als gering eingeschätzt. Im Falle eines Risikoeintritts wären die potenziellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BaH Konzerns jedoch erheblich.

Personal- und Mitarbeiterrisiko

Die Weiterentwicklung des BaH Konzerns wird auch in der Zukunft maßgeblich auf der Leistung aller Mitarbeiter und Führungskräfte beruhen. Mit dem zunehmenden Wettbewerb im Markt für Glücksspiel- und Wettprodukte sowie dem Fachkräftemangel im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wächst das Risiko, dass qualifizierte Mitarbeiter abgeworben oder neue, geeignete Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Attraktive Rahmenbedingungen und hinreichende Perspektiven für die engagierten Mitarbeiter sowie fortlaufende Weiterbildungsmaßnahmen sollen das Personal- und Mitarbeiterrisiko sukzessive reduzieren.

Infolge der Durchführung zweier Personalreduzierungsprogramme im Jahr 2022 wird die Verantwortung kritischer Unternehmensprozesse nunmehr durch jeweils weniger Mitarbeiter wahrgenommen . Dies führt zu einer erhöhten Abhängigkeit vom bestehenden Personal. Rekrutierung von qualifiziertem Personal bleibt eine Herausforderung, bedingt durch die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage, häufige Skepsis seitens der Arbeitnehmer gegenüber der Online-Gaming Branche, einem überhitzten Arbeitsmarkt, sowie einer zunehmend negativen öffentlichen Berichterstattung. Damit erhöht sich das Risiko, dass mögliche unvorhergesehene Personalabgänge nicht zeitgerecht durch interne Ressourcen oder externe Neuzugänge kompensiert werden können. Zur Risikominimierung werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Managementkontinuität und einer geordneten Nachfolgeplanung ergriffen. Zudem wurden im vergangenen Geschäftsjahr zahlreiche Arbeitsabläufe angepasst und standardisiert, um die Abhängigkeit von Einzelpersonen weiter zu reduzieren.

Die Risiken in diesem Zusammenhang sind weiterhin als mittel bis hoch einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als mittel einzustufen.

C.2.2. Risikomanagementsystem

Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Zusätzlich kommen vielfältige, teilweise automatisierte Softwaresysteme zum Einsatz.

Die Auslagerung zentraler Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2023 hat zu signifikanten Veränderungen in der Natur, den Möglichkeiten und dem Umfang der Risikoüberwachung dieser Bereiche geführt. Trotz der Übertragung der exekutiven Verantwortung für diese ausgelagerten Arbeitsabläufe und technologischen Komponenten an den Outsourcing-Partner, bleibt es unerlässlich, dass der Konzern ein adäquates Risikomanagement sicherstellt. Dies wird durch kontinuierliche Investitionen in Anpassung, Erweiterung und Verbesserung entsprechender Risikomanagementsysteme sichergestellt. Insbesondere wurden zahlreiche Projekte zur Etablierung und Erweiterung einer eigenen Datenplattform nach den neuesten technologischen Standards initiiert. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Echtzeitverarbeitung einer Vielzahl von Datenströmen, die vom Outsourcing-Partner bereitgestellt werden, sowie deren Integration mit Daten aus den Altsystemen und Kundenverhaltensprognosen mittels maschinellen Lernens. Zur Risikosteuerung werden zudem laufend Bonitätsbeurteilungen und Risikosystemprüfungen in Form von Kreditkartenprüfungen, Auszahlungskontrollen sowie Analysen des Spielerverhaltens durchgeführt. Darüber hinaus wurden Controlling-Aktivitäten in den Teilbereichen Marketing, Partnerprogramm, Paymentsysteme und Konzernverrechnung weiter intensiviert. Zur Reduzierung der rechtlichen Risiken und zur Berücksichtigung des komplexen regulatorischen Umfelds wird auf namhafte externe Rechtsberater zurückgegriffen.

Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Sorge, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifiziert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und darüber berichtet.

Die Anforderung gemäß § 91 Abs. 2 AktG, alle wesentlichen und/​oder den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen durch ein Risikofrüherkennungssystem frühzeitig erkennen zu können, erfüllt der BaH Konzern durch das konzernweite Risikomanagementsystem mit einheitlichen Rahmenbedingungen und Standards für die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystems.

C.3. Chancenbericht

Die Verlagerung der Nachfrage ins Internet sowie die fortschreitende Digitalisierung bieten zunehmend Wachstumschancen für den Konzern. Im Glücksspielsektor setzt sich der Trend von stationären Angeboten hin zu Online-Wetten fort. Laut dem "Branchenradar" betrug der Anteil der Online-Wetten am gesamten Wetteinsatz in Österreich im Jahr 2020 noch 74,5 %, und wird voraussichtlich bis Ende 2025 auf 86 % ansteigen.

In Deutschland könnte der Erwerb von Konzessionen für Bankhalterspiele wie Roulette und BlackJack auf Länderebene positive Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben. Zudem ist mit einer kontinuierlichen Erweiterung des Wettprogramms zu rechnen. Eine mögliche Erhöhung der Einsatzbegrenzung von derzeit EUR 1 pro virtuellen Slot könnte zu einer Stärkung des lizensierten Marktes führen. Insgesamt stellen die verstärkten Bemühungen der deutschen Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung des Schwarzmarktes ein bedeutendes Wachstumspotential dar.

In Österreich könnte das Auslaufen des Glücksspielmonopols im September 2027 sowie die erstmalige Vergabe von Konzessionen für Online-Casinospiele mittelfristig zu einem signifikanten Marktwachstum führen. Grundsätzlich eröffnet die fortschreitende Neuregulierung des Online- Glückspielsektors Möglichkeiten in neue Märkte einzutreten.

Durch das gezielte Outsourcing wesentlicher Technologiekomponenten sowie die kontinuierliche Optimierung der zentralen Geschäftsabläufe hat der BaH Konzern seine Effizienz und Effektivität nachhaltig gesteigert. Ein hoher Automatisierungsgrad sorgt für skalierbare Geschäftsprozesse und ermöglicht es künftig mit einem nahezu unveränderten Mitarbeiterbestand ein deutlich höheres Geschäftsvolumen zu bewältigen.

Diese strategische Ausrichtung erlaubt eine flexiblere Anpassung an Marktveränderungen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns. Darüber hinaus werden Ressourcen gezielt für Innovationen und die Weiterentwicklung des Produktportfolios eingesetzt, wodurch neue Wachstumschancen erschlossen werden können. Die optimierte Kostenstruktur trägt zusätzlich zur langfristigen Profitabilität und finanziellen Stabilität des Unternehmens bei.

Zudem evaluiert der Vorstand kontinuierlich den Markt nach Möglichkeiten zur regionalen Expansion sowie potenziellen strategischen Partnerschaften, um weiteres Wachstum und eine nachhaltige Marktpositionierung zu fördern.

Die zielorientierte Personalentwicklung hochqualifizierter Mitarbeiter ist die Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Konzerns. Darüber hinaus gilt die intensive fachliche Weiterbildung als zentraler Grundstein des Erfolgs.

C.4. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im BaH Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen. Neben ergänzenden internen Kontroll- und Risikomanagementmaßnahmen in Bezug auf das im Geschäftsjahr 2023 abgeschlossene Outsourcing von Kernprozessen haben sich im Vorjahresvergleich keine maßgeblichen Änderungen ergeben.

Die Verantwortung für das zur Risikoabsicherung erforderliche interne Kontroll- und Risikomanagement-System liegt beim Vorstand der bet-at-home.com AG, der den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme anhand spezifischer Anforderungen im Konzern ausgestaltet und überwacht. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems.

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist durch Konsolidierungs- und Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns gewährleistet, dass Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.

C.5. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Liquiditätsausstattung und Liquiditätsrisiko

Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können.

Frei verfügbare Mittel wurden in Festgeldanlagen investiert. In der Verwendung dieser Finanzinstrumente sieht der Konzern ein sehr geringes Risiko.

Eine wesentliche Unsicherheit für die künftige Liquiditätslage resultiert daraus, wann und in welcher Höhe der BaH Konzern noch Zahlungen im Rahmen der Abwicklung an die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) und an die maltesischen Steuerbehörden zu leisten hat bzw. in diesem Zusammenhang eigene Forderungen erfüllt werden.

Darüber hinaus besteht eine erhebliche Unsicherheit in der Liquidationsplanung im Hinblick auf potenzielle zukünftige Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Kundenklagen. Die international uneinheitlichen Gesetzgebungen und die Übertragung wesentlicher Sachverhalte zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof führen dazu, dass je nach zukünftiger Rechtsprechung unterschiedliche Entwicklungen möglich sind.

Des Weiteren besteht die Notwendigkeit, im Rahmen regulatorischer Anforderungen Sicherheiten gegenüber Lizenzbehörden zu erbringen. Soweit es dem BaH Konzern nicht gelingt, entsprechende Sicherheiten durch Bankgarantien zu erbringen, müssten vorhandene liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt werden. Regulatorischen Anforderungen zur Sicherung der Kundenguthaben vor Zahlungsausfällen führen zur Liquiditätsbindung. und Überbesicherung, was die frei verfügbare Liquidität reduziert und das Risiko einer Nichterfüllung lizenzrechtlicher Bedingungen und dem Verlust des Zugangs zu regulierten Märkten erhöht.

Das Liquiditätsrisiko ist unverändert als mittel einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als hoch einzustufen.

Ausfall von Forderungen ("Kreditrisiko")

Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls von Vertragspartnern.

Mit Ausnahme der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) (ausgewiesen unter den langfristigen sonstigen Forderungen und Vermögenswerten) liegt kein nennenswertes Kreditrisiko vor. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar. Es bestehen keine Aufrechnungsmöglichkeiten.

Die Risiken bezüglich reduzierter Rückflüsse aus Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) haben sich verringert. Die Forderungen gegen die Gesellschaft wurden auf Basis der von der Insolvenzverwaltern erstellten und vom Gericht im Oktober 2024 bestätigten Gläubigerliste im BaH Konzern bilanziert. Während der Gerichtsanhörung am 10. April 2024 in Malta folgte der Richter der Auffassung der Insolvenzverwalterin, dass sämtliche rückgestellte Kundenklagen inklusive externer Rechtsanwaltskosten und sonstigen Gebühren (25.000 TEUR) in der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) nicht anerkannt werden. Gestützt wird diese Entscheidung durch den Gaming Act Article 56A des maltesischen Glücksspielgesetzes, der im Juli 2023 in Malta verabschiedet wurde und besagt, dass ausländische Forderungen, die sich auf fehlende nationale Lizenzen berufen, gegenüber in Malta lizensierten Anbietern nicht anerkannt werden. Dies betrifft, neben Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen bis zum 13. Mai 2022 auch in der Liquidationsphase erworbene Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation). Im Geschäftsjahr 2024 wurden daher die eingekauften Spielerforderungen in Höhe von 8.134 TEUR auf 437 TEUR abgewertet. Während der letzten Anhörung Anfang Februar 2025 wurden die auf Basis dieser Gläubigerliste neu erstellten "Statement of Affairs" - dem Schulden- und Vermögesverzeichnis der in Abwicklung befindlichen Gesellschaft - dem Gericht vorgelegt, die bis zum nächsten Anhörungstermin im Mai 2025 finalisiert werden sollen. Den bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) ist der Vorstand unter Zuziehung externer Experten mit dem Treffen bestimmter Annahmen und der Würdigung verschiedener Szenarien im Sinne einer bestmöglichen Schätzung begegnet. Das Risiko, dass die Rückflüsse aus der Liquidation der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) geringer sind als in deren Bewertung veranschlagt wird, hat sich im Vorjahresvergleich reduziert, wird jedoch unverändert als gering bis mittel eingestuft. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns weiterhin als mittel bis hoch einzustufen.

D. Erläuterungen zum Jahresabschluss der bet-at-home.com AG

Vorliegend ist der Lagebericht der bet-at-home.com AG mit dem Konzernlagebericht des BaH Konzerns zusammengefasst. Die bet-at-home.com AG ist als Managementholding des BaH Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des BaH Konzerns abhängig. Diese sind im vorliegenden Zusammengefassten Lagebericht beschrieben.

D.1 Ertragslage der bet-at-home.com AG

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2024 2023 Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 828,7 764,4 64,3 8,4
Sonstige betriebliche Erträge 33,9 143,3 -109,4 -76,3
Ordentliche betriebliche Erträge 862,6 907,6 -45,1 -5,0
Personalaufwand -837,9 -731,6 -106,3 14,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen -733,2 -2.053,8 1.320,6 -64,3
Abschreibung Umlaufvermögen -6.975,1 0,0 -6.975,1 0,0
-8.546,2 -2.785,4 -5.760,8 206,8
Betriebsergebnis -7.683,6 -1.877,7 -5.805,9 309,2
Erträge aus Beteiligungen 7.500,0 2.500,0 5.000,0 200,0
Zinserträge 24,9 0,0 24,9 0,0
Zinsaufwendungen -364,6 -170,9 -193,7 113,3
Finanzergebnis 7.160,4 2.329,1 4.831,2 207,4
Ergebnis vor Ertragsteuern -523,3 451,4 -974,7 -215,9
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,0 101,9 -101,9 -100,0
Ergebnis nach Ertragsteuern -523,3 553,3 -1.076,5 -194,6

Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Managementumlagen auf Tochtergesellschaften.

Die Abschreibung im Umlaufvermögen i. H. v. 6.975 TEUR betrifft eingekaufte Spielerforderungen aus dem Jahr 2022 und steht im direkten Zusammenhang mit der in Insolvenz befindlichen bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian's/​Malta. Der Insolvenzverwalter der bet-at-home,com Entertainment Ltd. (in Liquidation) folgt dem Gaming Act Article 56A und hat sämtlichen in der Gesellschaft rückgestellten Spielerklagen nicht anerkannt und aus der Gläubigerliste gestrichen. Das Gericht ist dem Insolvenzverwalter gefolgt und hat im Oktober 2024 die Gläubigerliste anerkannt.

Die Beträge aus Beteiligungen setzten sich aus einer Ausschüttung einer Sonderdividende über 5.000 TEUR aus dem Geschäftsjahr 2023 sowie einer Zusage einer Dividende über 2.500 TEUR aus dem Geschäftsjahr 2024 der bet-at-home.com Entertainment GmbH zusammen.

Der Personalaufwand betrifft ausschließlich das Vorstandsmitglied.

D.2 Vermögenslage der bet-at-home.com AG

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31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Anlagevermögen
Finanzanlagen 10.871,3 50,4 10.871,3 48,3 0,0 0,0
Umlaufvermögen
Sonstige Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten 688,5 3,2 7.663,3 34,0 -6.974,8 -91,0
Forderungen verbundene Unternehmen 8.093,2 37,5 2.722,5 12,1 5.370,6 197,3
Liquide Mittel 1.922,0 8,9 1.258,7 5,6 663,3 52,7
10.703,6 49,6 11.644,5 51,7 -940,9 -8,1
21.574,9 100,0 22.515,8 100,0 -940,9 -4,2

Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH.

Die sonstigen Vermögensgegenständen i. H. v. 688 TEUR (Vorjahr: 7.663 TEUR) haben sich durch die Abschreibung von eingekauften Spielerforderungen gegenüber der in einem Abwicklungsverfahren befindlichen bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) i. H. v. 6.950 TEUR auf 673 TEUR (Vorjahr: 7.623 TEUR) reduziert, da der Insolvenzverwaltern den Gaming Act Article 56A umsetzt und sämtliche rückgestellten Spielerforderungen aus der Gläubigerliste gestrichen hat. Der restliche Betrag i. H. v. 15 TEUR (Vorjahr: 39 TEUR) betreffen Rechnungsabgrenzungsposten.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Wesentlichen Forderungen aus Dividendenansprüchen gegen die bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, i. H. v. 7.500 TEUR enthalten.

D.3 Finanzlage der bet-at-home.com AG

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31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Eigenkapital 11.606,5 53,8 12.129,7 56,2 -523,3 -4,3
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Sonstige langfristige Passiva 9.591,2 44,5 7.567,1 35,1 2.024,1
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Lieferanten 5,1 0,0 3,3 0,0 1,8 52,9
Rückstellungen 162,5 0,8 163,8 0,8 -1,3 -0,8
Sonstige kurzfristige Passiva 209,7 1,0 2.651,9 12,3 -2.442,2 -92,1
21.574,9 100,0 22.515,8 100,0 -940,9 -4,2

Die Position Sonstige langfristige Passiva umfasst konzerninterne Darlehensverbindlichkeiten i. H. v. 9.591 TEUR.

Die BAH AG wird sowohl durch eine Arbeitskräfteüberlassung an die Tochtergeslleschaft bet-at-home.com Entertainment GmbH finanziert als auch aus Dividendenansprüchen aus den operativen Gesellschaften in Malta, die bet-at-home.com Internet Ltd. und die bet-at-home.com International Ltd. sowie aus Phasengleichen Dividendenausschüttungen der bet-at-home.com Holding Ltd., Malta und der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Österreich.

E. Übernahmerechtliche Zusatzangaben (§ 289a und § 315a HGB)

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Zum 31. Dezember 2024 beträgt das gezeichnete Kapital der bet-at-home.com AG EUR 7.018.000 . Es ist eingeteilt in 7.018.000 auf den/​die Inhaber:in lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag), jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Es gibt keine internen Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen.

3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Der Gesellschaft lagen per 31. Dezember 2024 folgende Meldungen hinsichtlich direkter oder indirekter Beteiligungen vor, die 10 % der Stimmrechte übersteigen:

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Betclic Everest Group S.A.S., Frankreich: 53,9 %, die unmittelbar gehalten werden (Meldung vom 5. Juli 2022).

Die Beteiligung der Betclic Everst Group SAS wird Herrn Stéphane Courbit über folgende Gesellschaften zugerechnet: Lov Group Invest SAS, Financière Lov SAS, BANIJAY GROUP N.V.

4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien der Gesellschaft mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Eine mittelbare Stimmrechtskontrolle im Sinne von § 289a Abs. 1 Nr. 5 und § 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB durch am Kapital beteiligte Arbeitnehmer findet nicht statt.

6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

a) Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der bet-at-home.com AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder und etwaiger stellvertretender Vorstandsmitglieder setzt der Aufsichtsrat fest. Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§ 84, 85 AktG.

Die Mitglieder des Vorstands bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Sie bedarf eines erneuten Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann. Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist der Aufsichtsrat beschlussfähig, wenn alle seine drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.

b) Gemäß § 179 AktG bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Sie kann weitere Erfordernisse aufstellen. Beschlüsse der Hauptversammlung werden gem. § 20 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit fordert. Schreibt das Gesetz neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vor, so genügt, soweit gesetzlich zulässig, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals; dies gilt insbesondere für Beschlussfassungen gem. § 103 AktG (Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder), § 179 AktG (Satzungsänderungen), § 182 AktG (Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen), § 207 AktG (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) und § 221 AktG (insbesondere Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen).

Nach § 24 der Satzung der bet-at-home.com AG ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und, falls das genehmigte Kapital bis zum 15. Juli 2029 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

7. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juli 2024 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 15. Juli 2029 das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 3.509.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.509.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Mai 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Mai 2025 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

8. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen, sowie Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots

Die Gesellschaft hat keine wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Auch wurden keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmer:innen getroffen.

F. Hinweis zur Erklärung zur Unternehmensführung für die bet-at-home.com AG gemäß § 289f HGB und den Konzern gemäß § 315d HGB sowie zum Corporate Governance Bericht

Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung inklusive der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https:/​/​www.bet-at-home.ag/​de/​cor-porate-governance/​ abrufbar. Weitere Informationen zu Corporate Governance - wie etwa die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat sowie die Erklärungen zur Unternehmensführung der vorherigen Geschäftsjahre - stehen ebenfalls auf der Webseite der bet-at-home.com AG zur Verfügung.

G. Schlusserklärung zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht), § 312 Abs. 3 Satz 3AktG

Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und anderen Maßnahmen nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist.

 

Düsseldorf, den 27. März 2025

gez. MMag. Marco Falchetto

BESTÄTIGUNG DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die bet-at-home.com AG, Düsseldorf:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Abgaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Angaben.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Wechsel des Abschlussprüfers

Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der bet-at-home.com AG für das vorherige, am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr wurden von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der mit Datum vom 5. März 2024 nicht modifizierte Prüfungsurteile zu diesem Jahresabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht abgegeben hat.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren.

Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgenden Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Abschlussprüfung:

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Regulatorische Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

Bewertung der erworbenen Spieleransprüche gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian ́s/​Malta

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt gegliedert:

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Sachverhalt und Problemstellung

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Regulatorische Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

1. Sachverhalt und Problemstellung

Die bet-at-home.com AG ist ein europaweiter Glücksspielanbieter von Online-Sportwetten und Online-Gaming (Slots). Die Kernmärkte sind Deutschland und Österreich. Das Glücksspiel unterliegt in Europa der staatlichen Aufsicht und Kontrolle. Der Konzern beantragt daher für jedes Land/​EU-Mitgliedstatt, in dem er tätig ist, eine nationale staatliche Konzession.

Für den Markt in Deutschland wurde dem Konzern Ende 2022 eine Konzession für Online-Sportwetten und Online-Gaming (Slots) bis Ende 2027 gewährt. In Österreich gibt es ein staatliches Monopol für Online-Casinos (Online-Gaming). Da das Monopol für Online-Gaming (Slots) in Österreich an die österreichische Lotteriegesellschaft (Casino Austria) vergeben wurde, ist der Konzern in diesem Bereich auch nicht in Österreich aktiv. Dagegen fallen Online-Sportwetten nicht unter das staatliche Glücksspielmonopol (Glücksspielgesetz). Hier ist der Konzern auf Basis der maltesischen Konzessionen tätig.

Für alle anderen EU-Märkte, für die der Konzern keine nationale Konzession besitzt, wird das operative Geschäft über die Tochterunternehmen in Malta auf der Basis von in Malta gewährten Lizenzen betrieben (europäische Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit). Dabei stehen unverändert in einzelnen EU-Ländern staatliche Monopolvorschriften, die die Zulässigkeit von Online-Sportwetten und Online-Gaming durch private Anbieter in Frage stellen, im Widerspruch zu einer für die Anbieter günstigen ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. So hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 8. September 2010 grundsätzlich die Zulässigkeit einer Diskriminierung privater Anbieter von Online-Sportwetten und Online-Gaming gegenüber staatlichen Monopolanbietern verneint. Allerdings hat er die bestehenden gesetzlichen Regelungen für eine unbestimmte Übergangszeit für zulässig angesehen.

Unabhängig von der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes versuchen einzelne EU-Mitgliedsstaaten weiterhin mit regulatorischen Maßnahmen das Glücksspielwesen zu unterbinden bzw. zu erschweren. Soweit solche Maßnahmen auf wichtigen Absatzmärkten (Kernmärkten) erfolgreich sind, beeinträchtigt dies die wirtschaftliche Lage der bet-at-home.com AG nachhaltig negativ. Letztlich könnte dies zu einem Schaden des Geschäftsmodells führen.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität der rechtlichen Bewertung ist dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir wie folgt auf dieses Risiko reagiert:

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Wir verfolgen die rechtliche Entwicklung sowie die Rechtsprechung auf diesem Gebiet kontinuierlich. Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir hierzu, in Ergänzung zu Befragungen, schriftliche Beurteilungen der auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Berater eingeholt. Neben eigenen Recherchen und Beurteilungen haben wir ausführliche Besprechungen mit den gesetzlichen Vertretern und dem als Anwalt auf diese Fragen spezialisierten Vorsitzenden des Aufsichtsrats der bet-at-home.com AG geführt, um deren Einschätzung der rechtlichen Entwicklung und Risiken zu erheben.

Wir haben uns davon überzeugt, dass sich die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG durch regelmäßige Konsultation von spezialisierten Beratern und ein regelmäßiges internes Reporting zu diesen Fragen in die Lage versetzen, die regulatorischen Risiken jederzeit qualifiziert einschätzen zu können, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Beurteilung der regulatorischen Risiken begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Der zusammengefasste Lagebericht (Abschnitt C.2.1.1 "Regulatorische und steuerrechtliche Risiken") enthält weitergehende Informationen zur Darstellung der regulatorischen Risiken im Bereich Online-Sportwetten und Online-Gaming sowie der aktuellen Entwicklung.

Bewertung der erworbenen Spieleransprüche gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian ́s/​Malta

1. Sachverhalt und Problemstellung

Die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian ́s/​Malta, hat Online-Casino-Wetten auf Basis ihrer maltesischen Konzessionen in Deutschland und Österreich angeboten. Wegen des Fehlens einer nationalen Konzession in Deutschland und Österreich haben die zuständigen Gerichte entschieden, dass Verluste, die ein Spieler im Rahmen von Online-Casino-Wetten erleidet, vom Glücksspielanbieter zu erstatten sind. Im Zuge dieser Rechtsprechung haben sich mehrere Prozessfinanzierer auf die Durchsetzung derartiger Ansprüche fokussiert und diese erworben.

Als Reaktion auf die umfangreichen Klagen wurde am 23. Dezember 2021 das gerichtliche Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") für die bet-at-home Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian ́s/​Malta, beantragt und am 13. Mai 2022 vom Gericht ein Insolvenzverwalter ("Official Receiver") bestellt.

Im Geschäftsjahr 2022 hat sich die Gesellschaft mit mehreren Prozessfinanzierern verständigt und die gerichtlich festgestellten Rückzahlungsansprüche der Spieler (insgesamt ca. TEUR 21.000) gegen die bet-at-home Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian ́s/​Malta, für insgesamt TEUR 7.623 erworben und als sonstigen Vermögensgegenstand aktiviert.

Im Juni 2023 hat die maltesische Regierung Artikel 56a (sogenannte Bill 55) des Gaming Acts verabschiedet, wonach ausländische Urteile gegen maltesische Glücksspielanbieter von den dortigen Gerichten nicht anerkannt werden und nicht vollstreckt werden dürfen. Verschiedene EU-Mitgliedstaaten haben Klage gegen Bill 55 beim EuGH eingereicht, der nun entscheiden muss, ob diese mit dem EU-Recht vereinbar ist. Bis es zu einer Entscheidung des EuGH kommt, kann es mehrere Jahre dauern.

Mitte 2024 wurde ein anderer Insolvenzverwalter bestellt, der die bet-at-home Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian ́s/​Malta, im Kalenderjahr 2025 liquidieren will. Da die Gerichte in Malta Bill 55 anwenden müssen, geht die bet-at-home.com AG aktuell davon aus, dass die Spieleransprüche nicht zur Insolvenzmasse zählen. In diesem Fall wären die Spieleransprüche mangels zu erwartender Rückflüsse nicht mehr werthaltig. Die Gesellschaft hat die Spieleransprüche bis auf einen Wert von TEUR 672 abgeschrieben, weil nicht zu 100% ausgeschlossen werden kann, dass die Liquidation mehrere Jahre dauert und der EuGH zwischenzeitlich entscheidet, dass Bill 55 gegen EU-Recht verstößt.

Wegen der betragsmäßigen Bedeutung der erworbenen Ansprüche der Spieler, der Komplexität der Bewertung und den mit der Bewertung verbundenen Unsicherheiten aufgrund der Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter, ist die Bewertung der Ansprüche der Spieler gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian ́s/​Malta, im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass der Marktwert der Spielerforderungen nicht in angemessener Höhe - zu hoch oder zu niedrig - bewertet ist.

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir wie folgt auf dieses Risiko reagiert:

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In einem ersten Schritt haben wir das zugrundeliegende Bewertungsmodell auf Plausibilität und Angemessenheit beurteilt. Neben vorliegenden Gerichtsentscheidungen haben wir insbesondere die vorgelegten Arbeitsergebnisse, Stellungnahmen sowie wahrscheinlichkeitsgewichteten Bewertungsszenarien vom für die bet-at-home.com AG tätigen Sachverständigen anhand von internen und externen Prüfungsnachweisen geprüft.

Wir haben auch den vom Konzern eingerichteten Prozess, der die Erfassung der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, die Einschätzung hinsichtlich des Verfahrensablaufs und -ausgangs sowie die zutreffende bilanzielle Darstellung sicherstellt, beurteilt.

Darüber hinaus haben wir, neben der Auswertung von externen Rechtsanwaltsbestätigungen zum Verlauf des Insolvenzverfahrens regelmäßig im Rahmen der Abschlussprüfung Gespräche mit der internen Rechtsabteilung geführt, um uns die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den Einschätzungen bezüglich der laufenden Verfahren geführt haben, erläutern zu lassen. Die Erläuterungen und die erhaltenen Informationen und Nachweise haben wir jeweils kritisch hinterfragt und gewürdigt.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Beurteilung des niedrigeren beizulegenden Wertes begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren in Malta einschließlich der Ausführungen zu den zugrunde liegenden Ursachen sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss sind im Anhang in Abschnitt III. "Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung" und im zusammengefassten Lagebericht in Abschnitt C.2.1.4 "Finanzielle Risiken" (Unterabschnitt: "Ausfall von Forderungen ("Kreditrisiko")") und in Abschnitt C.2.1.2. "Risiken aus Kundenrückforderungen von Spielverlusten und Lizenzrisiken" dargestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

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die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB,

die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB sowie der Corporate Governance Bericht gemäß Grundsatz 23 des Deutsche Corporate Governance Kodex (2022), auf die in Abschnitt F. des Zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, sowie

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der

Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der JA (1).zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Juli 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. August 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2024 als Abschlussprüfer der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen.

Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Jörg Wiegand.

 

Hamburg, den 27. März 2025

MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschft

Dodenhoff, Wirtschaftsprüfer

Wiegand, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem im Jahr 2023 abgeschlossenen Outsourcing zentraler Unternehmensprozesse zu externen Dienstleistern hat der bet-at-home.com AG Konzern im Geschäftsjahr 2024 seinen Fokus auf Kundenmanagement und Marketing sowie die Weiterentwicklung des Online-Casino- und Sportwettenprodukts gelegt.

Überwachung und Beratung des Vorstands

Im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat die Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns begleitet. Er hat seine Aufgaben nach Gesetz und Satzung wahrgenommen, die Arbeit des Vorstands der bet-at-home.com AG regelmäßig überwacht und die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet. Dabei erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand dessen Geschäftsentscheidungen und -planungen. Der Aufsichtsrat wurde durch den Vorstand sowohl in Sitzungen als auch außerhalb von Sitzungen über die aktuelle Unternehmensentwicklung informiert. Auf der Grundlage schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte erörterte der Aufsichtsrat in seinen Beratungen die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. In Bezug auf Maßnahmen der Geschäftsführung überprüfte der Aufsichtsrat deren Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit sowie deren Wirtschaftlichkeit. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen und maßgebliche Entwicklungen wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand erläutert und mit ihm erörtert. Der Aufsichtsrat hat Beschlüsse zu bestimmten Maßnahmen nach Vorlage relevanter Informationen und Unterlagen sowie nach Beratung gefasst. Auch innerhalb des Aufsichtsrats erfolgte ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch.

Bildung von Ausschüssen

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Die Bildung von Ausschüssen erscheint bei dieser Größe nicht erforderlich und sinnvoll, da die denkbaren Aufgaben von Ausschüssen ebenso effektiv und kompetent vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen werden können. Das Gesamtgremium nimmt insbesondere auch die Aufgaben des Prüfungsausschusses wahr.

Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 und Beratungsschwerpunkte

Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG hat im Geschäftsjahr 2024 vier reguläre Sitzungen abgehalten, nämlich am 20. März 2024, am 29. Mai 2024, am 27. September 2024 und am 22. November 2024. Alle regulären Sitzungen fanden als Videokonferenzen statt.

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat im Berichtszeitraum regelmäßig und insbesondere in den Sitzungen zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die Finanzlage sowie bedeutende Geschäftsvorfälle informiert. Wesentlicher Bestandteil aller Aufsichtsratssitzungen des Geschäftsjahres war die Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftslage mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie zu Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung. Erörterung fanden ferner in den Sitzungen die regulatorischen Entwicklungen auf den Kernmärkten, Rechtsstreitigkeiten mit Kunden wegen deren Forderungen auf Erstattung von Spielverlusten im Online-Casino und die Liquidation der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation). Der Aufsichtsrat konnten sich zudem von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte des bet-at-home.com AG Konzerns überzeugen.

Zudem ergaben sich folgende weitere Beratungsschwerpunkte:

In der Aufsichtsratssitzung am 20. März 2024 wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht, der Abhängigkeitsbericht und der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 im Beisein des Abschlussprüfers behandelt. Der Vorstand berichtete über die Ergebnisse in den ersten zwei Monaten des Jahres und den aktuellen Geschäftsverlauf, sowie vorgelegte das Marketingbudget für das Geschäftsjahr 2024. Schließlich verabschiedete der Aufsichtsrat die Erklärung zur Unternehmensführung.

In der Sitzung am 29. Mai 2024 lag der Schwerpunkt auf der neuen bet-at-home Marketingkampagne vor dem Beginn der Fußball-Europameisterschaft 2024 und auf den Marketinginvestitionen im ersten Halbjahr 2024. Der Vorstand erläuterte ebenfalls die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens, die Ergebnisse des ersten Quartals 2024 und den Ausblick für die Marketingaufwendungen und die Liquiditätsplanung im gesamten Geschäftsjahr 2024. Ferne hat der Aufsichtsrat die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juli 2024 erörtert sowie die der ordentlichen Hauptversammlung 2024 zu unterbreitenden Beschlussvorschläge, einschließlich zur Bestellung des neuen Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, gebilligt. Da keine Erneuerung eines Prüfungsmandats erfolgen sollte, wurde zur Bestellung des neuen Abschluss- und Konzernabschlussprüfers ein Auswahlverfahren gem. der Verordnung (EU) Nr. 537/​2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 durchgeführt. Dabei wurde auf der Grundlage benannter Entscheidungskriterien eine Mehrzahl von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften um die Abgabe von Angeboten ersucht. Anhand der Auswertung der eingereichten Angebotsunterlagen und auf Grund von persönlichen Gesprächen wurde auf der Grundlage der festgelegten Entscheidungskriterien ein Scoring ermittelt und hieraus eine Präferenz angeleitet, was in dem der Hauptversammlung am 16. Juli 2024 vorgelegten Wahlvorschlag mündete. Der Aufsichtsrat hat sich gemeinsam mit dem Vorstand dazu entschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 16. Juli 2024 virtuell abzuhalten.

In der Sitzung am 27. September 2024 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat über den bisherigen Geschäftsverlauf des Unternehmens, den Ausblick für das Geschäftsjahr 2024 und gab ein Update zu der aktuellen Marketingkampagne und zu Marketingaufwendungen.

In der Sitzung am 22. November 2024 berichtete der Vorstand umfassend zur aktuellen Geschäftslage sowie zur Finanzergebnisse für das dritte Quartal 2024 und zum Ausblick des Berichtsjahres. Die vom Vorstand vorgelegte vorläufige Budgetplanung für den Zeitraum 2025 bis 2028 stand im Mittelpunkt. Ferner setzte sich der Aufsichtsrat mit aktuellem Stand der Rechtsprechung in Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten in der Schweiz, sowie regulatorischen Entwicklungen auseinander, und beschlossen die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex.

Beratungen und Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen

Darüber hinaus fanden anlassbezogene Erörterungen und Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen statt, die insbesondere wesentliche Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands zum Gegenstand hatten, mehrere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren getroffen.

Individualisierte Offenlegung der Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an Aufsichtsratssitzungen bzw. Beschlussfassungen im Geschäftsjahr 2024

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an allen Sitzungen teilgenommen.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024

Die MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wurde als von der Hauptversammlung am 16. Juli 2024 gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses der bet-at-home.com AG sowie des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 beauftragt. Nach Durchführung der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben und dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden.

Der geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 haben dem Aufsichtsrat nebst den Prüfungsberichten rechtzeitig vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen selbst geprüft und am 27. März 2025 mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei über seine Prüfung, insbesondere über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging auf besonders wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die erfolgten Prüfungshandlungen ein. Der Abschlussprüfer stand dem Aufsichtsrat für Fragen und weitere Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet.

Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und den Ergebnissen seiner Prüfungen zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG ist damit festgestellt.

Prüfung des Berichts gem. § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024

Ferner hat der Abschlussprüfer den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG ("Abhängigkeitsbericht") für das Geschäftsjahr 2024 geprüft. Der Vorstand hat im Hinblick auf die unmittelbare Mehrheitsbeteiligung der Betclic Everest Group SAS, Paris, an der bet-at-home.com AG den Abhängigkeitsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs.1 AktG getätigt wurden.

Aufgrund der Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat der Abschlussprüfer die Überzeugung erlangt, dass der Abhängigkeitsbericht die nach § 312 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Angaben enthält und dass die Berichterstattung einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht.

Da gegen den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, hat der Abschlussprüfer den in § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Abhängigkeitsbericht sowie der hierzu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen selbst geprüft und bei der Sitzung am 27. März 2025 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung. Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer beantwortet.

Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts ist unter der Bilanz des Jahresabschlusses und im Anhang zum Konzernabschluss wiedergegeben.

Corporate Governance im Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG verstehen gelebte Corporate Governance Praktiken als verantwortungsbewusste Unternehmensleitung und -kontrolle mit hohen internationalen Standards und zentraler Bedeutung für erhöhte Transparenz gegenüber den Aktionären. Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("Kodex") sind auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https:/​/​www.bet-at-home.ag/​de/​corporate-governance/​ abrufbar. Weitere Informationen zu Corporate Governance - wie etwa die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat, sowie die Erklärungen zur Unternehmensführung sowie Entsprechenserklärungen der vorherigen Geschäftsjahre - stehen zudem auf der Internetseite unter https:/​/​www.bet-at-home.ag/​de/​corporate-governance/​ zur Verfügung.

Interessenkonflikte

Gemäß den Empfehlungen des Kodex soll jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenlegen. Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren.

Im Berichtsjahr sind keine Interessenskonflikte aufgetreten.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Die Mitglieder des Aufsichtsrats bilden sich fortlaufend fort. Der Vorsitzender des Aufsichtsrats ist als Rechtsanwalt insbesondere auf Glückspiel- und Wettrecht sowie auf Aktienrecht spezialisiert. Als langjähriges Mitglied der Aufsichtsratsvereinigung FEA (Financial Experts Association) nimmt er an deren Fortbildungsveranstaltungen sowie an Fortbildungsveranstaltungen von Hauptversammlungsdienstleistern zu neuen rechtlichen Entwicklungen (Corporate Governance, ESG etc.) teil.

Abschließend möchte der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung für ihr hohes persönliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein in dem herausfordernden vergangenen Geschäftsjahr aussprechen. Unser besonderer Dank gilt den Kundinnen und Kunden und vor allem den Aktionärinnen und Aktionären der bet-at-home.com AG für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Düsseldorf, im März 2025

Der Aufsichtsrat