![]() Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in MünchenMünchenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017GruppeMunich Re ist einer der weltweit führenden Risikoträger und kombiniert Erst- und Rückversicherung unter einem Dach. Auf diese Weise kann die Gruppe auf dem Markt der Risiken weite Teile der Wertschöpfungskette abdecken. Nahezu alle Rückversicherungseinheiten treten unter der einheitlichen Marke Munich Re auf. Die ERGO Group AG (ERGO) engagiert sich in fast allen Zweigen der Lebens-, Kranken- sowie der Schaden- und Unfallversicherung. Die weltweiten Kapitalanlagen von Munich Re werden von der MEAG betreut, die ihre Kompetenz auch privaten und institutionellen Anlegern außerhalb der Gruppe anbietet. Das Geschäftsfeld Munich Health wurde zum 1. Februar 2017 aufgelöst. Aktuelle Informationen über Munich Re finden Sie unter www.munichre.com. Verantwortungsbewusstes und vorausschauendes Handeln für das Unternehmen wie für die Gesellschaft ist ein zentraler Leitgedanke von Munich Re. Unsere gruppenweite Corporate-Responsibility-Strategie haben wir am Shared-Value-Ansatz ausgerichtet. Das heißt, dass wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt miteinander verbinden, um den wesentlichen globalen Herausforderungen zu begegnen. Deshalb konzentrieren wir uns darauf, die Folgen des Klimawandels abzuschwächen, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle gesellschaftlichen Gruppen weltweit zu verbessern und das Risikobewusstsein im Unternehmen, bei unseren Mitarbeitern, Kunden, Aktionären sowie der Gesellschaft zu stärken. Wir verfügen über die entsprechenden Fähigkeiten, Ressourcen und Risikoexpertise, um neue, zunehmend auch digitale Lösungsansätze zu entwickeln. In enger Zusammenarbeit mit anerkannten Partnern generieren wir Mehrwert durch unsere Geschäftslösungen und Initiativen. Unsere freiwilligen Selbstverpflichtungen wie die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, die Principles for Responsible Investment und die Principles for Sustainable Insurance bilden dabei die Basis für unser verantwortliches Handeln. Umwelt, Sozial- sowie Governance-Aspekte berücksichtigen wir proaktiv in unserem Versicherungsgeschäft sowie im Kapitalanlagemanagement. Wir haben ein gruppenweit gültiges Umweltmanagementsystem aufgebaut und arbeiten seit 2015 CO2 -neutral. Mit unserem gesellschaftlichen Engagement nehmen wir unsere Rolle als verantwortungsvolles Unternehmen wahr und setzen dabei auf Projekte mit Nähe zu unserem Kerngeschäft. Alle Informationen zu unseren Aktivitäten finden Sie auf dem Corporate-Responsibility-Portal unter www.munichre.com/cr-de. Talentierte und leistungsstarke Mitarbeiter begreifen wir als Schlüsselfaktor für langfristige Erfolge von Munich Re. Unsere international und auf Vielfalt ausgerichtete Personalarbeit legt dabei großen Wert auf eine Unternehmens- und Führungskultur, die bei unseren hoch qualifizierten Mitarbeitern Leistungsbereitschaft und Innovationskraft fördert. Weitere Informationen finden Sie unter www.munichre.com/mitarbeiter. Am 31. Dezember 2017 waren weltweit 42.410 (43.428) Mitarbeiter bei Munich Re beschäftigt. Davon waren 28,6% (28,5%) in der Rückversicherung und 71,4% (71,5%) der Mitarbeiter bei ERGO beschäftigt. Auf Grundlage der europäischen Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie hat das Handelsrecht (HGB) für das Geschäftsjahr 2017 erstmals Anforderungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen kodifiziert. Die für Munich Re (Gruppe) und die Münchener Rück AG identifizierten berichtspflichtigen Aspekte im Sinne der gesetzlichen Anforderungen sind:
Unter dem Sachverhalt Corporate Responsibility in der Versicherung und in den Kapitalanlagen werden Angaben zu den gesetzlich definierten Aspekten Umwelt, Sozialbelange und Menschenrechte aufgegriffen. Den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB finden Sie im Internet unter www.munichre.com/cg-de bei unseren Informationen zur Corporate Governance. Struktur der GruppeDie Rückversicherungsunternehmen der Gruppe sind weltweit und in nahezu allen Versicherungszweigen tätig. Wir bieten die gesamte Produktpalette an, von der traditionellen Rückversicherung bis zu innovativen Lösungen für die Risikoübernahme. Die Unternehmen agieren von ihren jeweiligen Stammsitzen aus sowie über zahlreiche Zweigniederlassungen, Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Zur Rückversicherungsgruppe gehören auch Spezialerstversicherer, deren Geschäft besondere Lösungskompetenz benötigt. Sie sind bei ihrem Marktauftritt durch den Zusatz Risk Solutions gekennzeichnet. Bei ERGO bündeln wir alle Erstversicherungsaktivitäten von Munich Re. Etwa 69 (69)% der gebuchten Bruttobeiträge erwirtschaftet ERGO in Deutschland, 31 (31)% stammen aus dem internationalen, hauptsächlich mittel- und osteuropäischen Geschäft. Auch auf asiatischen Märkten wie Indien, China, Singapur und Thailand engagiert sie sich. Ab 1. Februar 2017 wurde zusätzlich die Verantwortung für das internationale Gesundheitserstversicherungsgeschäft von Munich Health auf ERGO International übertragen. Segmentierung![]() Die Münchener Rück AG und die ERGO Group AG stehen unter einheitlicher Leitung im Sinne des Aktiengesetzes. Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen von Konzernführung und ERGO bei maßgeblichen Entscheidungen sind in den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Beherrschungsverträgen und Konzernleitlinien geregelt. Mit vielen Konzernunternehmen bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, insbesondere zwischen der ERGO Group AG und ihren Töchtern. RückversicherungDie Rückversicherung betreibt Lebens-, Gesundheits- sowie Schaden- und Unfallrückversicherungsgeschäft. Ferner erfassen wir hier unsere spezialisierten Erstversicherungsaktivitäten, soweit sie von der Rückversicherungsorganisation gesteuert werden, ebenso wie Zeichnungsagenturen (Managing General Agencies, MGA). In der Rückversicherung arbeiten wir mit mehr als 4.000 Firmenkunden aus über 160 Ländern zusammen. Als Rückversicherer zeichnen wir unser Geschäft im direkten Kontakt mit Erstversicherern, über Makler und zunehmend im Rahmen exklusiver, strategischer Partnerschaften. Neben dem traditionellen Rückversicherungsgeschäft beteiligen wir uns ebenso an Versicherungspools, Public Private Partnerships sowie an Geschäft in spezialisierten Nischensegmenten auch als Erstversicherer. Unseren Kunden im Industrie- und Großprojektgeschäft bieten wir mit unserem Leistungsfeld Risk Solutions ein breites Spektrum an Spezialprodukten, maßgeschneiderten Versicherungslösungen und Services an. Diese Aktivitäten werden aus der Rückversicherung heraus gesteuert. Unsere Kunden erhalten damit direkten Zugang zu Expertise, Innovationskraft und Kapazität eines weltweit führenden Risikoträgers. Aufgrund unseres Knowhow im Kapitalmanagement sind wir ein gesuchter Ansprechpartner für Angebote, die auf die Anforderungen an Bilanz-, Solvenz- und Ratingkapital sowie auf die Risikomodelle unserer Kunden abgestimmt sind. Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit in der Rückversicherung Leben/GesundheitDas weltweite Geschäft in der Lebensrückversicherung wird im Ressort Life and Health gezeichnet. Es ist unterteilt in drei geografische Regionen und einen weiteren Geschäftsbereich, der spezialisierte Lösungen für Kapitalmarktrisiken entwickelt. Den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit bilden die traditionellen Rückversicherungslösungen, die sich auf den Transfer des Sterblichkeitsrisikos konzentrieren. Darüber hinaus sind wir im Markt für sogenannte Living-Benefits-Produkte aktiv. Dies sind Versicherungsprodukte wie Berufsunfähigkeit, Pflegefall, Eintritt von schweren Krankheiten ("Critical Illness"), die eine zunehmende Nachfrage verzeichnen. Ferner bieten wir Kapazität für Langlebigkeitsrisiken an. Dabei konzentrieren wir uns bis dato auf das Vereinigte Königreich. Neben der Übernahme versicherungstechnischer Risiken unterstützen wir unsere Kunden bei der Entwicklung neuer Lebensversicherungsprodukte. Zusätzlich bieten wir ihnen ein breites, zunehmend auch digitalisiertes Serviceangebot, das von der medizinischen Expertise bis zu automatisierten Lösungen in der Risiko- und Leistungsprüfung reicht. Darüber hinaus erweitern wir ständig unsere maßgeschneiderten strukturierten Konzepte, mit denen unsere Kunden ihre Kapitalausstattung, ihre Liquidität oder bedeutende Performanceindikatoren optimieren können. Auch für Kapitalmarktrisiken, die in Sparprodukten häufig enthalten sind, steigt der Rückversicherungsbedarf. Wir beraten unsere Kunden umfassend in der Produktgestaltung und bieten Absicherung für die eingebetteten kapitalmarktabhängigen Optionen und Garantien. Unsere eigene Exponierung sichern wir wiederum am Kapitalmarkt ab. Um die Nähe zu unseren Kunden zu gewährleisten, sind wir in vielen Märkten mit lokalen Tochtergesellschaften und Niederlassungen vertreten. Den größten Anteil unseres Geschäfts zeichnen wir durch unsere Niederlassung in Kanada sowie unsere Tochtergesellschaft in den USA. Die europäischen Märkte bedienen wir aus unseren Standorten in Deutschland, England, Spanien und Italien. Gleichzeitig haben wir eine starke lokale Präsenz in Australien und Südafrika sowie in allen wichtigen Wachstumsmärkten Lateinamerikas und Asiens, seit 2017 auch mit einer Zweigniederlassung in Indien. Die zentrale Steuerung des Asiengeschäfts durch eine eigene Niederlassung in Singapur unterstreicht die strategische Bedeutung dieser Region für die Lebensrückversicherung. Das bislang von Munich Health verantwortete Rückversicherungsgeschäft wurde ab dem 1. Februar 2017 in die Verantwortung des Ressorts Life and Health übertragen. Dementsprechend wurden die rückversicherungsbezogenen Geschäftseinheiten von Munich Health mit den Einheiten der Lebensrückversicherung im Ressort Life and Health zusammengeführt. Dadurch können zahlreiche Synergien gehoben werden. Die Ressorts in der Rückversicherung Schaden/UnfallDas Ressort Global Clients and North America pflegt unsere Geschäftsverbindungen zu großen international tätigen Versicherungsgruppen, zu global agierenden Lloyd's-Syndikaten und zu Bermuda-Gesellschaften. Ferner bündelt es unser Knowhow auf dem nordamerikanischen Markt und ist zuständig für unsere Tochtergesellschaften im Schaden- und Unfallbereich in dieser Region. Hinzu kommt das weltweite Geschäft in Spezialsparten wie der Arbeiterunfallversicherung. Die drei großen, in den USA ansässigen Tochtergesellschaften sind Munich Reinsurance America Inc. (Munich Re, US), The Hartford Steam Boiler Inspection and Insurance Company (HSB) und American Modern Insurance Group Inc. (American Modern). Munich Re, US zeichnet Schaden/Unfall-Rückversicherungsgeschäft sowie Nischen-Erstversicherungsgeschäft. Die Erstversicherer HSB und American Modern sind auf Produkte spezialisiert, bei denen die Nähe zum Kunden und wie in der Rückversicherung das Verstehen der Exponierung von hoher Bedeutung sind. Das Ressort Europe and Latin America ist für das Schaden- und Unfallgeschäft unserer Kunden aus Europa (ausgenommen Deutschland) sowie aus Lateinamerika und der Karibik zuständig. Geschäftseinheiten zum Beispiel in London, Madrid, Paris und Mailand sichern uns die Marktnähe und regionale Kompetenz. In den südamerikanischen Märkten stellen wir die Kundennähe unter anderem durch unser brasilianisches Tochterunternehmen Munich Re do Brazil Resseguradora S.A. und unsere Niederlassung in Bogota sicher. Das Ressort Germany, Asia Pacific and Africa betreibt das Schaden- und Unfallgeschäft mit unseren Kunden in Deutschland sowie in Afrika, Asien, Australien, Neuseeland und der pazifischen Inselwelt. Im vergangenen Jahr haben wir unsere regionale Aufstellung der schon bestehenden Niederlassungen in Mumbai, Peking, Sydney und Singapur verstärkt, um die Geschäftsopportunitäten des stark wachsenden asiatisch-pazifischen Versicherungsmarkts noch besser ausschöpfen zu können. Auch die Niederlassung in Seoul stellt die Nähe zu den Kunden in dieser Region sicher. Zudem hat unsere neue Allbranchen-Niederlassung in Tokio den Betrieb aufgenommen. Auf dem afrikanischen Markt sind wir mit unserem Tochterunternehmen Munich Reinsurance Company of Africa Ltd. mit Hauptsitz in Johannesburg und weiteren Repräsentanzen vertreten. Mit all diesen Niederlassungen und weiteren Repräsentanzen stellen wir unsere Wettbewerbsposition auf diesen wichtigen Wachstumsmärkten durch Engagement und Präsenz vor Ort sicher. Das Ressort Special and Financial Risks (SFR) betreut die Sparten Kredit, Transport, Luft- und Raumfahrt sowie die Agro-, Unternehmer- und weitere ausgewählte Sonderrisiken. Auch der Geschäftsbereich Corporate Insurance Partner, der sich den Industriekunden widmet und einen Teil von Risk Solutions darstellt, gehört zu diesem Ressort. Eine weitere wichtige Komponente der Risk-Solution-Strategie ist die dem Ressort zugeordnete Great Lakes Insurance SE mit Hauptsitz in München und einer großen Niederlassung in London. Mit ihr realisieren wir Geschäftspotenzial im rückversicherungsnahen Nischen-Erstversicherungsgeschäft. ERGODer zweite Pfeiler von Munich Re ist das Erstversicherungsgeschäft. Unter dem Dach der ERGO Group AG agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG und ERGO Digital Ventures AG drei separate Einheiten, in denen wir jeweils deutsches, internationales sowie Direkt- und Digitalgeschäft bündeln. Die ERGO Deutschland AG bündelt das traditionelle Deutschlandgeschäft. Die ERGO International AG steuert das internationale Geschäft innerhalb der Gruppe. Die ERGO Digital Ventures AG als dritte Säule ist für alle Digital- und Direktaktivitäten der Gruppe zuständig. Bei ERGO Digital Ventures wird seit 2017 wegen der wachsenden Bedeutung automobiler Finanzdienstleistungen der neue Geschäftsbereich "ERGO Mobility Solutions" verantwortet. Über ERGO bieten wir Produkte in allen wesentlichen Versicherungssparten an: der Lebensversicherung, der deutschen Krankenversicherung, nahezu sämtlichen Zweigen der Schaden- und Unfallversicherung, der Reiseversicherung sowie der Rechtsschutzversicherung. In Kombination mit Assistance- und Serviceleistungen sowie einer individuellen Beratung decken wir den Bedarf von Privat- und Firmenkunden. ERGO betreut über 35 Millionen überwiegend private Kunden in mehr als 30 Ländern, wobei der Schwerpunkt auf Europa und Asien liegt. Aktuelle Informationen zu ERGO finden Sie auch unter www.ergo-group.com. In Deutschland zählt der Erstversicherer mit der ERGO Versicherung AG zu den großen Anbietern in der Sach- sowie Rechtsschutzversicherung. Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG treibt als Spezialist für kapitalmarktorientierte Versicherungen die Neuausrichtung von Vorsorgeprodukten und Biometrieprodukten voran. Die Gesellschaften ERGO Lebensversicherung AG und Victoria Lebensversicherung AG konzentrieren sich auf die Abwicklung unseres Bestands an klassischen Lebensversicherungen. Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG ist ein führender Anbieter und Spezialist im Gesundheitsmarkt und spricht mit ihrem breiten Angebot von Zusatzversicherungen privat wie gesetzlich Versicherte an. Die ERV ist der Spezialist in der Reiseversicherung und über Deutschland hinaus auch international führend. Eine eigene Vertriebsgesellschaft, die ERGO Beratung und Vertrieb AG, vereint in Deutschland verschiedene Vertriebswege unter einem Dach. Im Rahmen des ERGO Strategieprogramms hat ERGO zum 1. Januar 2017 die Ausschließlichkeitsvertriebe in einer Vertriebsorganisation (ERGO Ausschließlichkeitsorganisation) gebündelt. Der Strukturvertrieb der ERGO Pro wird als eigenständiger Verantwortungsbereich weiterentwickelt. Die Kooperation mit der UniCredit Bank AG in Deutschland endete zum 31. Dezember 2017. Um die Nähe zu den Produktgebern zu erhöhen, hat ERGO bereits 2016 im Zuge des Strategieprogramms der Gruppe den Makler- und Kooperationsvertrieb in die Produktressorts Personen- und Schaden-/Unfallversicherung überführt. Unter Führung der ERGO Digital Ventures AG verantworten die ERGO Direkt Versicherungen das Direktgeschäft und bringen als Online-Kompetenzzentrum die Expertise für den digitalen Vertrieb ein, der im gesamten Markt immer mehr an Bedeutung gewinnt. In Europa und Asien ist ERGO mit Lebens- und Sachversicherern sowie Spezialversicherern für Reiseversicherung und Rechtsschutz vertreten. In Europa sind vor allem die ERGO Gesellschaften in Österreich, Polen, dem Baltikum und Griechenland in ihren Märkten stark präsent. In Griechenland stieg ERGO 2016 nach dem Zukauf eines Versicherers zum Marktführer in der Schaden-/Unfallversicherung auf. Auch unsere Rechtsschutzversicherer zählen als erfahrene Spezialisten in ihren Märkten jeweils zu den führenden Anbietern. In Asien ist ERGO über Joint Ventures in den stark wachsenden Märkten Indien und China sowie in weiteren Ländern vertreten. In Indien entwickelt sich HDFC ERGO weiterhin sehr erfreulich. In China erschließt ERGO China Life als Joint Venture mit dem staatlichen Finanzinvestor SSAIH das Potenzial der großen Provinzen Shandong und Jiangsu. Auch in Thailand entwickelt sich unsere Beteiligung positiv. Das von Munich Health verantwortete internationale Erstversicherungsgesundheitsgeschäft wurde ab dem 1. Februar 2017 auf ERGO International übertragen. Unsere MarkenMunich Re (Gruppe)![]() Die Darstellung ist exemplarisch und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die genauen Beteiligungsverhältnisse entnehmen Sie bitte der Aufstellung des Anteilsbesitzes. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht beschreibt die Struktur und Systematik der Vergütung für den Vorstand und den Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr und enthält detaillierte Informationen zur individuellen Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Er beinhaltet zudem eine Darstellung des neuen Vergütungssystems für den Vorstand, das zum 1. Januar 2018 implementiert wurde und auf der Hauptversammlung 2018 zur Abstimmung gestellt wird. Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Jahr 2017Das Aufsichtsratsplenum beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft es regelmäßig. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie je ein Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer angehören, bereitete im Berichtsjahr die Beschlussvorschläge für das Aufsichtsratsplenum vor. Das bisherige Vergütungssystem für den Vorstand war bereits darauf ausgerichtet, einen Anreiz für den langfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens zu schaffen und die Interessen der Vorstandsmitglieder mit den Interessen der Aktionäre in Einklang zu bringen. Es entsprach den relevanten gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben einschließlich des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Das Vergütungssystem für den Vorstand umfasste fixe und variable Bestandteile sowie die betriebliche Altersversorgung. Einzelheiten können der folgenden Tabelle entnommen werden: Struktur und Systematik der Vorstandsvergütungscroll
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Die Anteile ergaben sich bei 100% Zielerreichung/Bewertung
bei der variablen Vergütung. Fixe VergütungDie fixen Vergütungsbestandteile setzten sich aus der Grundvergütung sowie den Sachbezügen und Nebenleistungen, wie Dienstwagen, Versicherungen und Gesundheitsvorsorge, zusammen. Die Lohnsteuer für die geldwerten Vorteile auf Sachbezüge und Nebenleistungen trug die Gesellschaft. Variable VergütungDie variable Vergütungskomponente stellte auf den geschäftlichen Gesamterfolg des Konzerns, den Erfolg definierter Geschäftsbereiche sowie auf die persönliche Leistung der einzelnen Mitglieder des Vorstands ab. Ausschlaggebend für die Höhe der variablen Vergütung war, inwieweit die jeweils jährlich neu festgelegten Ziele für den Jahres- und Mehrjahreszeitraum erreicht wurden und wie die Komponente "Gesamtleistung" jeweils bewertet wurde. Bei der Würdigung der Gesamtleistung des Vorstandsgremiums und der einzelnen Vorstandsmitglieder wurde insbesondere auch die in den Zielvereinbarungen nicht erfasste Leistung berücksichtigt, die entsprechend positiv oder negativ bewertet werden konnte. Zudem konnte der Aufsichtsrat auf vom Vorstand nicht beeinflussbare Entwicklungen während des Beurteilungszeitraums reagieren. Jahres- und Mehrjahresziele, Würdigung der Gesamtleistung und Aktieninvestment bildeten zusammen ein ausgewogenes und ökonomisches, das heißt stark risikobasiert ausgerichtetes Anreizsystem. Des Weiteren wurde großer Wert darauf gelegt, dass die Zielsetzung für die Vorstandsmitglieder nicht zu einer Fehlsteuerung führte. Während des ein- und dreijährigen Beurteilungszeitraums fand keine Adjustierung der Ziele statt und es wurden keine garantierten variablen Vergütungsbestandteile gewährt. Einzelheiten zu den Bemessungsgrundlagen für die Jahres- und Mehrjahres-Performance können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Variable Vergütung basierend auf der Jahres-Performancescroll
Variable Vergütung basierend auf der Mehrjahres-Performancescroll
Zielwerte und Zielerreichungen für die variable VergütungDie bis 2017 festgelegten finanziellen und persönlichen Ziele der Vorstandsmitglieder waren sehr granular und im Interesse der Objektivität, Messbarkeit und Steuerung sehr konkret gefasst. Sie enthielten kommerziell sensitive Informationen, die in hohem Maße markt- und wettbewerbsrelevant sind und Kundeninteressen betreffen. Deshalb werden keine konkreten Zielvorgaben auf Basis des bisherigen Vergütungssystems publiziert. Zur Erhöhung der Transparenz des Vergütungsberichts wird die Gesamtzielerreichung je Vergütungskomponente in den Vergütungstabellen gemäß DCGK zusätzlich veröffentlicht. Begrenzung der variablen Vergütung (Malus)Das Vergütungssystem für den Vorstand war derart gestaltet, dass mittels der Komponente "Gesamtleistung" sowohl auf Jahres- als auch auf Mehrjahresbasis negative Erfolgsbeiträge zu einer Kürzung der variablen Vergütung führen. Zudem waren die finanziellen Mehrjahresziele so konzipiert, dass das Ergebnis eines schlechten Jahres die Gesamtzielerreichung so beeinflussen kann, dass sie auf "null" fällt. So führte der durch Hurrikanschäden bedingte Ergebnisrückgang des Jahres 2017 zu einem vollständigen Bonusausfall beim Konzernziel der Jahres-Performance und zu einer signifikanten Einbuße bei drei Mehrjahres-Bonusplänen. Aufgrund der flexiblen Bonuspolitik war es zudem möglich, dass insgesamt keine variable Vergütung ausbezahlt wird. Ergänzend wurde das Malus-Prinzip durch das verpflichtende Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft realisiert, in dem ein Teil des ausbezahlten Bonus erneut ins Risiko gestellt und so mit den Interessen der Aktionäre verknüpft wurde. Die Anstellungsverträge für ab 1. Januar 2017 erstmals bestellte Vorstandsmitglieder sehen darüber hinaus vor, dass bei Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund oder bei Niederlegung des Mandats durch das Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund alle noch nicht ausbezahlten variablen Vergütungsbestandteile verfallen. Fortzahlung der Bezüge bei ArbeitsunfähigkeitBei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder infolge anderer Gründe, die das Vorstandsmitglied nicht zu vertreten hat, werden die Bezüge bis zur Beendigung des Anstellungsvertrags weitergezahlt. Die Gesellschaft kann den Anstellungsvertrag vorzeitig beenden, wenn das Vorstandsmitglied länger als zwölf Monate arbeitsunfähig und voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben uneingeschränkt zu erfüllen (dauernde Arbeitsunfähigkeit). In diesem Fall erhält das Vorstandsmitglied eine Arbeitsunfähigkeitsrente. SonstigesAktienoptionsprogrammeFür den Vorstand existieren keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche Anreizsysteme. MandatsvergütungenVergütungen aus Mandaten sind an die Gesellschaft abzuführen. Ausgenommen sind lediglich Vergütungen aus Mandaten, die vom Aufsichtsrat ausdrücklich als "persönlich" eingestuft werden. Abfindungs-Cap und Change of ControlDie vor dem 1. Januar 2017 bestellten Mitglieder des Vorstands haben keinen dienstvertraglichen Anspruch auf Abfindungszahlungen. Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit durch die Gesellschaft ohne wichtigen Grund gilt für gegebenenfalls zu leistende Zahlungen, dass diese insgesamt den Wert von zwei Jahresgesamtvergütungen (bei Kontrollerwerb oder Kontrollwechsel im Sinne von § 29 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes - WpÜG: drei Jahresgesamtvergütungen) nicht übersteigen und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten, wenn diese kürzer ist. Sofern der Anstellungsvertrag aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Die Berechnung der Zahlung erfolgt auf Basis der Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr. Vorstandsmitglieder, die ab 1. Januar 2017 erstmals bestellt werden, haben im Falle der vorzeitigen Beendigung ihres Anstellungsvertrags durch die Gesellschaft ohne wichtigen Grund einen dienstvertraglichen Anspruch auf Abfindungszahlungen. Dieser beläuft sich auf die Höhe von zwei Jahresvergütungen, er ist jedoch in jedem Fall auf die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags beschränkt, wenn diese kürzer ist. Für die Berechnung der Jahresvergütung sind die jährliche Grundvergütung und die tatsächlich ausgezahlte variable Vergütung des letzten vollen abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Beendigung des Anstellungsvertrags maßgebend; Sachbezüge, sonstige Nebenleistungen und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bleiben dabei unberücksichtigt. Bezüge, die das Vorstandsmitglied während der Kündigungsfrist nach Beendigung seiner Bestellung erhält, werden auf die Abfindung angerechnet. Ein Anspruch auf Abfindungszahlungen besteht nicht im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund. Generell stellt die Gesellschaft bei Abfindungszahlungen sicher, dass diese der während des gesamten Tätigkeitszeitraums erbrachten Leistung entsprechen. AltersversorgungDie Mitglieder des Vorstands erhielten bis einschließlich 2008 eine leistungsorientierte Pensionszusage, also die Zusage eines festen Pensionsbetrags. Seit 2009 erhalten neue Vorstandsmitglieder eine beitragsorientierte Pensionszusage. Hierfür stellt die Gesellschaft während der Laufzeit des Anstellungsvertrags für jedes Kalenderjahr (Beitragsjahr) einen Versorgungsbeitrag zur Verfügung, der einheitlich 25,5% der Ziel-Gesamtdirektvergütung (= Grundvergütung + variable Vergütung auf Basis 100% Gesamtbewertung) beträgt. Die Höhe des Versorgungsbeitrags wird unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds (unter anderem DAX-30-Gesellschaften) sowie der Versorgungsbeiträge für die Mitarbeitergruppen unterhalb des Vorstands festgelegt. Dieser Versorgungsbeitrag wird an einen Rückdeckungsversicherer abgeführt. Die aus den Beitragszahlungen resultierende Versicherungsleistung sagt die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied als Pensionsleistung zu. Die vor 2009 bestellten Vorstandsmitglieder wurden in das neue System übergeleitet. Sie behielten die zum Überleitungszeitpunkt bestehende Anwartschaft aus der leistungsorientierten Pensionszusage (Festbetrag in Euro), die als Besitzstandsrente festgeschrieben wurde. Für die Dienstjahre ab 1. Januar 2009 erhalten sie eine beitragsorientierte Pensionszusage (Zuwachsrente). Für die Versorgungszusagen aus leistungs- und beitragsorientierter Altersversorgung bestimmt der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau -auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - und berücksichtigt den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen. Darüber hinaus gehören die Mitglieder des Vorstands der Münchener Rück Versorgungskasse an, die beitragsorientierte Pensionszusagen für sie bereitstellt. Leistungen für den Fall der Beendigung der TätigkeitVorstandsmitglieder, die vor 2006 bestellt wurden, erhalten für die ersten sechs Monate nach Pensionierung oder Ausscheiden Ruhegeld in Höhe ihrer bisherigen monatlichen Grundvergütung, sofern ein Anspruch auf Altersruhegeld, Ruhegeld aufgrund Invalidität oder vorgezogenes gekürztes Ruhegeld besteht. AltersruhegeldEin Vorstandsmitglied, das vor dem 1. April 2012 erstmals bestellt wurde, hat Anspruch auf Ruhegeld, wenn es nach Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst der Gesellschaft ausscheidet. Ein Vorstandsmitglied, das ab dem 1. April 2012 erstmals bestellt wurde, hat Anspruch auf Ruhegeld, wenn es nach Vollendung des 62. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst der Gesellschaft ausscheidet. Alle Vorstandsmitglieder müssen spätestens am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden, aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Leistung:
Ruhegeld aufgrund InvaliditätInvalidität liegt vor, wenn das Vorstandsmitglied voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls außerstande ist oder bereits sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, seinen Beruf auszuüben. Der Anspruch auf Ruhegeld aufgrund Invalidität entsteht frühestens mit Ablauf einer Entgeltpflicht bzw. Entgeltfortzahlungspflicht, nachdem der Vertrag einvernehmlich aufgehoben, infolge Nichtverlängerung oder Widerrufs der Vorstandsbestellung beendet oder wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit von der Gesellschaft gekündigt wurde. Leistung:
Vorgezogenes gekürztes RuhegeldEin vor dem 1. Januar 2017 bestelltes Vorstandsmitglied hat Anspruch auf vorgezogenes gekürztes Ruhegeld, wenn der Vertrag infolge Nichtverlängerung oder Widerrufs der Vorstandsbestellung beendet wird, ohne dass das Vorstandsmitglied durch eine grobe Verletzung seiner Pflichten oder seinen eigenen Wunsch dazu Veranlassung gegeben hat. Voraussetzung hierfür ist, dass das Vorstandsmitglied das 50. Lebensjahr bereits überschritten hat, bei Vertragsende seit mehr als zehn Jahren in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft stand und die Vorstandsbestellung schon mindestens einmal verlängert worden war. Leistung:
Ab dem 1. Januar 2017 erstmals bestellte Vorstandsmitglieder haben keinen Anspruch auf vorgezogenes gekürztes Ruhegeld. Unverfallbare Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und HinterbliebenenversorgungLeistungen aus unverfallbaren Anwartschaften werden bei Vollendung des 60. bzw. 62. Lebensjahres, bei Invalidität oder bei Tod des Vorstandsmitglieds gezahlt. Unverfallbare Anwartschaft nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG):Das Vorstandsmitglied hat Anspruch auf eine unverfallbare Anwartschaft nach dem Betriebsrentengesetz, wenn es vor Vollendung des 60. bzw. 62. Lebensjahres aus den Diensten der Gesellschaft ausscheidet und die Versorgungszusage zum Zeitpunkt des Ausscheidens mindestens fünf Jahre bestanden hat. Leistung:
HinterbliebenenversorgungBei Tod eines Vorstandsmitglieds während der aktiven Dienstzeit erhalten die Hinterbliebenen für die Dauer von sechs Monaten weiterhin die bisherige monatliche Grundvergütung, wenn der Verstorbene vor 2006 in den Vorstand berufen wurde. Bei Vorstandsmitgliedern, die ab 2006 erstmals bestellt wurden, wird für drei Monate die bisherige monatliche Grundvergütung an die Berechtigten gezahlt. Bei Tod eines Vorstandsmitglieds nach der Pensionierung erhalten die Hinterbliebenen für die Dauer von drei Monaten das bisherige monatliche Ruhegeld, wenn die Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft oder die Geburt des Kindes vor Beginn des Ruhegeldbezugs erfolgte. Hinterbliebene Ehe- und eingetragene Lebenspartner erhalten im Regelfall 60%, Halbwaisen 20% und Vollwaisen 40% der leistungsorientierten Pensionszusage oder des versicherten Ruhegelds als Rente, wobei die Gesamtsumme das Ruhegeld des Vorstandsmitglieds nicht übersteigen darf. Wurde das Ruhegeld des Vorstandsmitglieds wegen vorzeitiger Pensionierung gekürzt, errechnen sich die Hinterbliebenenleistungen aus dem gekürzten Ruhegeld. Gesamtbezüge des VorstandsDie Höhe der Ziel-Gesamtdirektvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Personalausschusses (ab 2018: des Vergütungsausschusses) des Aufsichtsrats festgesetzt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, dessen persönliche Leistung, die Leistung des Vorstands als Ganzes, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft sowie die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten bei der Münchener Rück AG gilt. Der Aufsichtsrat berücksichtigt hierbei das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung und legt für die Gegenüberstellung fest, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft (Tarifmitarbeiter, außertarifliche Mitarbeiter) abzugrenzen sind. Zur Prüfung der Angemessenheit der Vergütung werden ferner die Daten von Gesellschaften im Vergleichsumfeld (u.a. DAX 30) erhoben; als Orientierungspunkt für die Höhe der Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden wird der Median der Vergütungen der DAX-30-Gesellschaften herangezogen. Neue Vorstandsmitglieder werden so eingestuft, dass in den ersten drei Jahren ausreichend Potenzial für eine Entwicklung der Vergütung zur Verfügung steht. Der Ausweis der Vorstandsvergütung erfolgt nach zwei unterschiedlichen Regelwerken: auf Basis des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 17 - DRS 17 (geändert 2010) sowie des DCGK. Dadurch kommt es bei einzelnen Vergütungsbestandteilen und den Gesamtbezügen zu Abweichungen. Vorstandsvergütung nach DRS17Nach DRS 17 wird die Vergütung für die Jahres-Performance 2017 mit den dafür gebildeten Rückstellungen unter Berücksichtigung des Mehr-/Minderaufwands für das Vorjahr ausgewiesen, da die zugrunde liegende Tätigkeit bis zum Bilanzstichtag vollständig erbracht wurde und der erforderliche Organbeschluss bereits absehbar ist. Die Vergütung für die Mehrjahres-Performance 20142016 ist nach DRS 17 im Jahr der Auszahlung, also 2017, einzubeziehen. Höhe der fixen und variablen VergütungDie Gesamtbezüge des Vorstands der Münchener Rück AG für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen betrugen im Geschäftsjahr 19,8 (23,1) Millionen €. Sie verringerten sich somit gegenüber den Vorjahresbezügen um rund 3,3 Millionen €. Ausschlaggebend hierfür ist im Wesentlichen, dass aufgrund der Hurrikanschäden 2017 die Zielerreichung für das Konzernziel 0% beträgt und die Bewertungen für das Geschäftsfeldziel Rückversicherung sowohl auf Jahres- als auch auf Dreijahresbasis niedriger ausfallen als im Vorjahr. Die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß DRS 17 (geändert 2010) (nach § 285 Satz 1 Nr. 9a Satz 5-8 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5-8 HGB)scroll
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Zum Aufstellungszeitpunkt lag noch kein Beschluss
des Aufsichtsrats über die Auszahlungsbeträge für die Jahres-Performance
2017 vor. Der Ausweis der Vergütung für die Jahres-Performance erfolgt
auf Basis von Schätzungen, d. h. den entsprechend gebildeten Rückstellungen
und dem Mehr-/Minderaufwand für 2016. Die für die Jahres-Performance
2016 ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus der jeweiligen
Rückstellung für 2016 und dem entsprechenden Mehr-/Minderaufwand für
2015. Die tatsächlichen Bonuszahlungen für 2016 können den Vergütungstabellen
"Zufluss gem. DCGK" entnommen werden. Die Zusagebeträge für die variable Vergütung können Sie der folgenden Tabelle entnehmen: Zusagebeträge für die variable Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder bei Bewertung mit 100% gemäß DRS 17 (geändert 2010), Korridor 0-200%scroll
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Die für 2017 zugesagte Vergütung für die Jahreskomponente
ist zahlbar 2018, die für 2018 zugesagte Vergütung 2019. PensionsanwartschaftenUm die Pensionsanwartschaften für aktive Vorstandsmitglieder zu finanzieren, entstanden im Geschäftsjahr Personalaufwendungen in Höhe von 6,4 (6,5) Millionen €, wovon 1,3 Millionen € auf die leistungsorientierten Pensionszusagen und ca. 5,1 Millionen € auf die beitragsorientierten Pensionszusagen entfallen. Durch die Risikoauslagerung an einen externen Rückdeckungsversicherer im Rahmen des beitragsorientierten Systems liegen die sichtbaren Kosten der Altersversorgung seit 2009 markant höher. Die Gesellschaft nimmt diese Kostensteigerung in Kauf, um spätere Aufwandserhöhungen zu vermeiden und langfristige versorgungsspezifische Risiken auszuschließen. Für die einzelnen Mitglieder des Vorstands ergeben sich folgende Zusagen, Barwerte, Beitragssätze und Personalaufwendungen: Pensionsanwartschaftenscroll
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Wert entspricht bei übergeleiteten Vorstandsmitgliedern
festgeschriebener jährlicher Besitzstandsrente zum 31.12.2008. Vorstandsvergütung nach DCGKNach den Vorgaben des DCGK zeigen die nachfolgenden Tabellen die jedem einzelnen Vorstandsmitglied für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen sowie die für das Berichtsjahr zugeflossene Vergütung. Grundvergütung, Sachbezüge/Nebenleistungen und Versorgungsaufwand (Summe aus Personalaufwand für leistungsorientierte und beitragsorientierte Pensionszusagen) stimmen mit den Angaben nach DRS 17 überein. Abweichungen ergeben sich zum Teil bei der variablen Vergütung für die Jahres- und Mehrjahres-Performance. Nachfolgend die Tabellen für Zuwendung und Zufluss gemäß DCGK: Gewährte Zuwendungen gem. DCGKscroll
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Albo: Aufgrund des Ausscheidens verfällt der
Anspruch auf noch nicht ausbezahlte variable Vergütung. Zufluss gem. DCGKscroll
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Im Geschäftsbericht 2016 wurden die Auszahlungsbeträge
für Jahres-Performance 2016 und Mehrjahres-Performance 2014-2016 auf
Basis der Rückstellungen ausgewiesen, da noch kein Beschluss des Aufsichtsrats
über die tatsächlichen Bonusbeträge vorlag. Im Geschäftsbericht 2017
werden für 2016 die vom Aufsichtsrat beschlossenen tatsächlichen Auszahlungsbeträge
ausgewiesen. Vergütung der Mitglieder des Vorstands ab dem Jahr 2018Separater Vergütungsausschuss ab 2018Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung ab 1. Januar 2018 einen separaten Vergütungsausschuss eingerichtet, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie jeweils ein Vertreter der Anteilseigner und Arbeitnehmer angehören. Es ist vorgesehen, nach der Aufsichtsratswahl 2019 den Ausschuss so zu besetzen, dass beide Anteilseignervertreter dem Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht länger als zehn Jahre angehören. Damit wollen wir einer zentralen Anforderung unserer Aktionäre nachkommen. Infolge der Einrichtung des Vergütungsausschusses wurde die Zuständigkeit für alle Vergütungsangelegenheiten der Vorstandsmitglieder vom Personalausschuss auf den Vergütungsausschuss übertragen. Die übrigen Aufgaben des Personalausschusses, wie die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie der Abschluss von Verträgen, bleiben hiervon unberührt. Neues Vergütungssystem ab 2018Der Aufsichtsrat hat auch aufgrund der Ablehnung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands auf der Hauptversammlung 2017 zum 1. Januar 2018 ein neues Vergütungssystem beschlossen. Dieses erfüllt wie das bisherige System die rechtlichen Anforderungen, berücksichtigt die im Vorjahr geäußerten wesentlichen Kritikpunkte und ist deutlich schlanker, weniger komplex und verständlicher. Die starke Komplexitätsreduzierung, kombiniert mit der Verwendung extern akzeptierter Kennzahlen, ermöglicht es der Gesellschaft, künftig die Bemessungsgrundlagen und Bewertungen für die Vorstandsvergütung transparenter zu veröffentlichen und somit den Anforderungen von Aktionären und ihren Vertretern besser gerecht zu werden. Das neue Vergütungssystem für den Vorstand wird auf der Hauptversammlung am 25. April 2018 zur Abstimmung gestellt. Nachfolgend werden Struktur und Systematik der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands ab 2018 dargestellt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Änderungen gegenüber dem bisherigen Vergütungssystem, die im Einzelnen begründet werden. Die Vergütung besteht weiterhin aus fixen (erfolgsunabhängigen) und variablen (erfolgsabhängigen) Bestandteilen sowie einer betrieblichen Altersversorgung. Details zeigt die folgende Tabelle: Struktur und Systematik der Vorstandsvergütung ab 2018scroll
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Die Anteile ergeben sich bei 100% Bewertung
bei der variablen Vergütung. Fixe VergütungDie fixe Vergütung besteht aus der Grundvergütung sowie den bereits bisher gewährten Sachbezügen und Nebenleistungen, u.a. Dienstwagen und Versicherungen. Die Gesellschaft trägt weiterhin die Lohnsteuer für die geldwerten Vorteile auf Sachbezüge und Nebenleistungen. Der Anteil der Grundvergütung an der Ziel-Gesamtdirektvergütung wird von bisher 30% auf 50% erhöht. Die höhere Gewichtung der Grundvergütung sorgt für eine ausgewogenere Zusammensetzung der Gesamtvergütung, wie sie auch von den Solvency-II-Vorschriften gefordert wird. Hiernach sollen feste und variable Vergütungsbestandteile in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, sodass der feste Anteil einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht und es dem Unternehmen ermöglicht wird, eine völlig flexible Bonuspolitik anzuwenden, einschließlich der Möglichkeit, überhaupt keine variable Vergütung zu zahlen. Durch den reduzierten variablen Anteil soll ein Anreiz für die Vorstandsmitglieder vermieden werden, zugunsten höherer Bonuszahlungen zu hohe Risiken einzugehen. Außerdem wird die variable Vergütung, die ausschließlich auf finanzielle Ziele abstellt und qualitative Aspekte nur noch im Rahmen der Würdigung der Gesamtleistung berücksichtigt, wesentlich volatiler, als dies bisher mit qualitativen Zielen der Fall war. Auch einzelne Investoren plädieren zunehmend für eine Stärkung des Fixgehalts. Aus diesen Gründen erscheint eine höhere Grundvergütung angemessen. Variable VergütungBemessungsgrundlagen und Verknüpfung mit der UnternehmensstrategieDie variable Vergütung wurde grundlegend neu gestaltet. Sie besteht weiterhin aus einer einjährigen und einer mehrjährigen Komponente, die beide wie bisher zukunftsbezogen sind. Die jeweils verwendeten Bemessungsgrundlagen unterscheiden sich jedoch von denen des bisherigen Vergütungssystems. Ein entscheidender Grund hierfür ist, dass der von Investoren aus Transparenzgründen geforderte Ausweis der finanziellen Ziele der Vorstandsmitglieder wegen Wettbewerbsrelevanz und Beeinträchtigung von Kundeninteressen bisher nicht erfolgen konnte. Bei den Bemessungsgrundlagen des neuen Vergütungssystems bestehen diese Nachteile nicht. Für das im Jahresbonus verwendete IFRS-Konzernergebnis werden der genaue Zielwert sowie die jeweiligen Werte für 0% und 200% Zielerreichung (lineare Skalierung) ab sofort extern kommuniziert. Eine nachträgliche Adjustierung des Zielwerts ist ausgeschlossen. Nach Ablauf des Beurteilungszeitraums wird das erreichte IFRS-Konzernergebnis und die entsprechende Zielerreichung ebenfalls veröffentlicht. Für den im Mehrjahresbonus verwendeten Total Shareholder Return (TSR) der Münchener-Rück-Aktie, der relativ im Vergleich zur Peer Group gemessen wird, stehen die konkreten Werte für die Bemessung der Zielerreichung erst am Ende der Planlaufzeit fest. Welche Werte für 0% und 200% der linearen Skalierung grundsätzlich herangezogen werden, wird noch vor der Hauptversammlung 2018 extern bekannt gegeben. Nach Bemessung der Zielerreichung wird auch diese zusammen mit den Vergleichswerten der Peer Group veröffentlicht. Damit besteht für die finanziellen Ziele eine umfängliche Transparenz. Die Verwendung jeweils nur einer finanziellen Kennzahl im Jahres- und im Mehrjahresbonus erhöht die Verständlichkeit der variablen Vergütung. Die Gesellschaft hat sich bewusst hierfür entschieden, um die Komplexität gegenüber dem früheren Vergütungssystem zu verringern. Mit dem IFRS-Konzernergebnis und dem TSR der Münchener-Rück-Aktie im Vergleich zur Peer Group werden zwei ambitionierte und anspruchsvolle Kennzahlen verwendet, welche die langfristige Unternehmensstrategie fördern. Beide Kennzahlen sind vom Vorstand beeinflussbar. Die Geschäftsstrategie von Munich Re ist auf profitables Wachstum und eine erfolgreiche Positionierung im Wettbewerb ausgerichtet. Das IFRS-Konzernergebnis als etabliertes Ergebnisaggregat und relevante Zielgröße für den Kapitalmarkt trägt im Rahmen der einjährigen variablen Vergütungskomponente einer hohen und stabilen Ergebniskraft Rechnung. Der Zielwert für das IFRS-Konzernergebnis basiert auf der jährlichen Planung, in der sich wiederum die Geschäftsstrategie von Munich Re niederschlägt. Auf Basis ihrer langfristigen strategischen Ausrichtung und der ökonomischen Steuerung des Konzerns ist Munich Re überzeugt, nachhaltig Wert für ihre Aktionäre in Form des TSR zu schaffen. Der TSR berücksichtigt neben der Kursentwicklung auch die Dividendenzahlungen. Die Steigerung des TSR im Vergleich zur Peer Group stellt als mehrjährige Komponente den größten Teil der neuen variablen Vergütung für den Vorstand dar. Aus Sicht der Gesellschaft ist der relative TSR gut dazu geeignet, die Interessen der Aktionäre und der Vorstandsmitglieder in Einklang zu bringen. Da die TSR-Entwicklung über mehrere Jahre gemessen wird, bildet nicht nur die absolute, sondern ebenso die relative TSR-Entwicklung die nachhaltige und langfristige Performance von Munich Re ab. Denn eine im Vergleich zur Peer Group überdurchschnittliche TSR-Entwicklung ist auf lange Sicht nicht vorstellbar, ohne zugleich gute Geschäftsergebnisse zu erzielen und damit auch für die Aktionäre Wert zu schaffen. Die Leistung der Peer Group zu übertreffen, kann selbst in einem schwachen Marktumfeld noch im Aktionärsinteresse liegen. Nach Vorliegen der Zielerreichung hat der Aufsichtsrat sowohl beim Jahres- als auch beim Mehrjahresbonus die Möglichkeit, im Rahmen der Würdigung der Gesamtleistung die Managementleistung der einzelnen Vorstandsmitglieder und des Kollektivorgans sowie Lage, Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch einen Zu- oder Abschlag von bis zu 20%-Punkten auf die jeweilige Zielerreichung. Bei der Würdigung der Gesamtleistung sind insbesondere finanzielle und nichtfinanzielle Kriterien für die Leistung des Einzelnen sowie die Leistung des betreffenden Geschäftsbereichs/Ressorts und des Geschäftsfelds heranzuziehen. Es können auch Aspekte berücksichtigt werden, die auf Zeiträume zurückgehen, welche vor dem jeweiligen Beurteilungszeitraum liegen. Der Aufsichtsrat hat hierfür einen Kriterienkatalog mit folgenden beispielhaften Bonus-/Malus-Aspekten festgelegt: Jahres- und Mehrjahresbonus: Bewertungskriterien für die Würdigung der Gesamtleistungscroll
Darüber hinaus können weitere wesentliche Aspekte berücksichtigt werden. Ob Zu- oder Abschläge vorgenommen wurden und wofür und in welcher Höhe sie erfolgten, wird jeweils transparent gemacht. Im Rahmen der Würdigung der Gesamtleistung können auch Faktoren berücksichtigt werden, welche die Geschäftsentwicklung beeinflussen, aber nicht durch die verwendeten Kennzahlen IFRS-Konzernergebnis und TSR abgebildet werden. Daher bedarf es im Interesse eines einfachen und transparenten Vergütungssystems keiner weiteren finanziellen Bemessungsgrundlagen. Zielwerte JahresbonusZiel des Jahresbonus ist die Erreichung eines hohen IFRS-Konzernergebnisses. Für das Jahr 2018 wurde ein Zielwert von 2.300 Millionen € und im Hinblick auf den Zielkorridor von 0-200% folgende lineare Skalierung festgelegt: 1.600 Mio. € = 0% Zielerreichung 2.300 Mio. € = 100% Zielerreichung 3.000 Mio. € = 200% Zielerreichung Der gewählte Zielwert für 2018 stellt aufgrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik und des harten Wettbewerbs auf den Rückversicherungsmärkten ein herausforderndes Ziel für die Mitglieder des Vorstands dar. Zielwerte MehrjahresbonusZiel des Mehrjahresbonus ist eine nachhaltige Entwicklung der Performance der Münchener-Rück-Aktie, gemessen am TSR, im Vergleich zur Peer Group. Die Gesellschaften für die Peer Group wurden anhand grundsätzlich vergleichbarer Geschäftstätigkeit und Größe ausgewählt. Maßgeblich ist zudem, dass sie börsennotiert sind und ähnlichen Rechnungslegungsstandards wie Munich Re unterliegen, weshalb nur europäische Erst- und Rückversicherungsgesellschaften berücksichtigt werden. Zur Peer Group gehören Allianz, Axa, Generali, Hannover Rück, SCOR, Swiss Re und Zurich Insurance Group. Dieselbe Peer Group wird auch im Rahmen der Analystenkonferenz herangezogen. Der Mehrjahresbonus läuft insgesamt über fünf Kalenderjahre. Im ersten Kalenderjahr werden die TSR-Anfangswerte, am Ende der Laufzeit die Endwerte ermittelt und zur Bestimmung der Zielerreichung verglichen. Die Berechnungen erfolgen auf der Basis von Stichtagswerten. Welche Werte für die Zielbewertung (Skalierung) grundsätzlich herangezogen werden, entscheidet der Aufsichtsrat in seiner Sitzung im März 2018. Da der Redaktionsschluss für den Geschäftsbericht vor der Aufsichtsratssitzung lag, konnten diese Informationen im Rahmen des Vergütungsberichts noch nicht dargestellt werden. Sie werden jedoch am 16. März 2018 auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Aufschub und ZurückbehaltungDer flexible und aufgeschobene Mehrjahresbonus trägt mit seiner Laufzeit der Art und dem Zeithorizont der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft Rechnung. Der TSR im Mehrjahresbonus bildet eine nachhaltige und langfristige Wertentwicklung der Münchener-Rück-Aktie umfassend ab, sodass ein weiterer mehrjähriger Zurückbehaltungszeitraum, der wiederum auf die Aktienkursentwicklung abstellt, weder sinnvoll noch erforderlich ist. Auch für den Jahresbonus bringt ein solcher Zurückbehaltungszeitraum keinen signifikanten Mehrwert, da der Jahresbonus lediglich einen Anteil von 15% an der Gesamtvergütung ausmacht. Begrenzung der variablen Vergütung (Malus) und Rückforderungsmöglichkeit (Clawback)Da der Aufsichtsrat sowohl beim Jahres- als auch beim Mehrjahresbonus auf die Zielerreichung einen Zu- oder Abschlag von bis zu 20%-Punkten vornehmen kann, um die individuelle und kollektive Leistung der Vorstandsmitglieder zu würdigen, hat er die Möglichkeit, im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen die variable Vergütung zu kürzen. Für ab 1. Januar 2017 erstmals bestellte Vorstandsmitglieder ist zudem im Anstellungsvertrag vorgesehen, dass bei Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund oder bei Niederlegung des Vorstandsmandats durch das Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund alle noch nicht ausbezahlten variablen Vergütungsbestandteile verfallen. Darüber hinaus wird der Gesellschaft in sämtlichen Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder das Recht eingeräumt, etwaige Anordnungen der Aufsichtsbehörde zur Beschränkung, Streichung oder Nicht-Auszahlung der variablen Vergütung im Verhältnis zum Vorstandsmitglied umzusetzen. Vertragliche Regelungen zur Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungsbestandteile (Clawback) setzen eine schwerwiegende Pflichtverletzung voraus. Seit 2018 enthalten alle Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder eine Klausel, der zufolge das Vorstandsmitglied insbesondere gemäß § 93 Aktiengesetz verpflichtet ist, der Gesellschaft den Schaden zu ersetzen, der dieser durch eine Verletzung seiner Pflichten entsteht. Die vertragliche Schadenersatzklausel sichert die Gesellschaft ab; sie ist dazu geeignet, im Falle einer schwerwiegenden Pflichtverletzung das Vermögen der Gesellschaft zu schützen. Einer zusätzlichen Klausel zur Rückforderung bereits ausbezahlter Boni bedarf es aus Sicht der Gesellschaft daher nicht. Höchstgrenzen der VergütungEine Höchstgrenze für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder ergibt sich aus dem festgelegten Zielkorridor von 0-200%. Eine etwaige höhere Zielerreichung wird bei 200% gekappt; in diesem Fall kann folglich auch kein Zuschlag durch die Würdigung der Gesamtleistung mehr erfolgen. Wie vom DCGK gefordert, weist die Vergütung außerdem insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Bestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen auf. Aktienbesitz der Mitglieder des Vorstands (Share Ownership)Im neuen Vergütungssystem ist anders als bisher kein Eigeninvestment der Vorstandsmitglieder in Aktien der Gesellschaft mehr vorgesehen. Dies hat folgende Gründe: Der im Mehrjahresbonus verwendete TSR bildet die Entwicklung der Münchener-Rück-Aktie bereits ab, sodass der Einklang mit den Aktionärsinteressen sichergestellt ist. Aus Sicht der Gesellschaft sprechen die ständig steigenden insiderrechtlichen Vorschriften für Aktienkäufe/-verkäufe und die zunehmenden Ermittlungen -auch im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsbestandteilen -mehr und mehr gegen eine Vergütung in Form von verpflichtendem Aktienerwerb. Die daraus drohenden Reputationsschäden für die Unternehmen sind enorm (auch wenn Verfahren wieder eingestellt werden) und wirken sich auch für die Aktionäre negativ aus. Hinzu kommt, dass die vor 2017 bestellten Vorstandsmitglieder aktuell eine hohe Anzahl von Aktien der Gesellschaft halten. Alle Vorstandsmitglieder müssen zudem aus dem Jahres-Performance-Plan 2017 und aus allen oder einzelnen Mehrjahres-Performance-Plänen (20152017, 2016-2018 und 2017-2019) in den nächsten Jahren weiter in Aktien der Gesellschaft investieren. Aktienbesitz der Mitglieder des Vorstandsscroll
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Letzter Börsenhandelstag des Jahres 2017. AltersversorgungDie Regelungen zur Altersversorgung der Vorstandsmitglieder sind gegenüber 2017 unverändert. SonstigesKeine garantierte variable Vergütung (Sign-on Boni/ Recruitment Boni)Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich keine garantierte variable Vergütung. Nur wenn ein neues Vorstandsmitglied einen Bonus des Vorarbeitgebers verliert, werden in Ausnahmefällen und gegen entsprechenden Nachweis Sign-on bzw. Recruitment Boni bezahlt. Der Ausgleich verlorener variabler Vergütungsbestandteile des Vorarbeitgebers ist in jedem Fall auf das erste Jahr beschränkt. Die Auszahlung erfolgt in mehreren Teilbeträgen und ist an Auszahlungsvoraussetzungen geknüpft. Abfindungs-Cap und Change of ControlDie vor dem 1. Januar 2017 bestellten Mitglieder des Vorstands haben keinen dienstvertraglichen Anspruch auf Abfindungszahlungen. Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit durch die Gesellschaft ohne wichtigen Grund gilt für gegebenenfalls zu leistende Zahlungen, dass diese insgesamt den Wert von zwei Jahresgesamtvergütungen (bei Kontrollerwerb oder Kontrollwechsel im Sinne von § 29 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes - WpÜG: drei Jahresgesamtvergütungen) nicht übersteigen und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten, wenn diese kürzer ist. Sofern der Anstellungsvertrag aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Die Berechnung der Zahlung erfolgt auf Basis der Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr. Vorstandsmitglieder, die ab 1. Januar 2017 erstmals bestellt werden, haben im Falle der vorzeitigen Beendigung ihres Anstellungsvertrags ohne wichtigen Grund durch die Gesellschaft einen dienstvertraglichen Anspruch auf Abfindungszahlungen. Dieser beläuft sich auf die Höhe von zwei Jahresvergütungen, er ist jedoch in jedem Fall auf die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags beschränkt, wenn diese kürzer ist. Für die Berechnung der Jahresvergütung sind die jährliche Grundvergütung und die tatsächlich ausgezahlte variable Vergütung des letzten vollen abgelaufenen Geschäftsjahres vor der Beendigung des Anstellungsvertrags maßgebend; Sachbezüge, sonstige Nebenleistungen und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bleiben dabei unberücksichtigt. Bezüge, die das Vorstandsmitglied während der Kündigungsfrist nach Beendigung seiner Bestellung erhält, werden auf die Abfindung angerechnet. Ein Anspruch auf Abfindungszahlungen besteht nicht im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund. Generell stellt die Gesellschaft bei Abfindungszahlungen sicher, dass diese der während des gesamten Tätigkeitszeitraums erbrachten Leistung entsprechen. VergütungshöheWie bisher setzt der Aufsichtsrat die Ziel-Gesamtdirektvergütung für die Vorstandsmitglieder unter Berücksichtigung der Aufgaben und Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, der Leistung des gesamten Vorstands sowie der Lage, des Erfolgs und der Zukunftsaussichten der Gesellschaft fest. Er achtet dabei auf die Üblichkeit der Vergütung und die Angemessenheit gegenüber den Gesellschaften des Vergleichsumfelds (u.a. DAX 30). Die Ziel-Gesamtdirektvergütung des Vorstandsvorsitzenden orientiert sich am Median der entsprechenden Vergütungen der Vorstandsvorsitzenden der DAX-30-Gesellschaf-ten. Daneben berücksichtigt der Aufsichtsrat -auch in der zeitlichen Entwicklung -das Verhältnis der Vergütung des Vorstands zur Vergütung des oberen Führungskreises und der übrigen Belegschaft. Vergütungsrelationen (Pay Ratios)Im Jahr 2017 betrug die Relation der Ziel-Gesamtdirektvergütung des Vorstandsvorsitzenden zur Ziel-Gesamtdirektvergütung des Durchschnitts aller Mitarbeiter der Gesellschaft (ohne Vorstand) 37. Die Relation der Ziel-Gesamtdirektvergütung des Durchschnitts aller Vorstandsmitglieder zur Ziel-Gesamtdirektvergütung des Durchschnitts aller Mitarbeiter (ohne Vorstand) lag im Jahr 2017 bei 23. Externe BeraterMunich Re hat für die Konzeption und Umsetzung des ab 2018 geltenden Vergütungssystems für den Vorstand keine Unterstützung externer Berater in Anspruch genommen. Schlusswort des AufsichtsratsAus Sicht des Aufsichtsrats ist das ab 2018 geltende Vergütungssystem für den Vorstand angemessen, nachhaltig und transparent. Es verknüpft die Vergütung mit der Geschäftsstrategie, dem Unternehmenserfolg und der Performance der Münchener-Rück-Aktie und berücksichtigt daher in besonderem Maße die Interessen sowohl der Gesellschaft als auch ihrer Aktionäre. Darüber hinaus ermöglicht das neue Vergütungssystem die von Aktionären und ihren Vertretern geforderte Transparenz bezüglich der Zielwerte und Zielerreichungen und trägt der am bisherigen Vergütungssystem geäußerten Kritik Rechnung. Der Aufsichtsrat bittet daher alle Aktionäre um Zustimmung zu dem neuen Vergütungssystem. Gesamtbezüge des AufsichtsratsVergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2017Im Berichtsjahr erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine jährliche Festvergütung von jeweils 90.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt eine jährliche Vergütung von 180.000 €, sein erster Stellvertreter eine jährliche Vergütung von 135.000 €. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhielten jeweils zusätzlich 45.000 €, die Mitglieder des Ständigen Ausschusses jeweils zusätzlich 13.500 € und die Mitglieder des Personalausschusses jeweils zusätzlich 27.000 €. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten jeweils das Zweifache der genannten Beträge. Für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss und im Vermittlungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gewährt. Für die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse -mit Ausnahme des Vermittlungsausschusses -erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jeden Sitzungstag einmalig ein Sitzungsgeld von 1.000 €. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2018Die Vergütung für die Tätigkeit in dem mit Wirkung zum 1. Januar 2018 neu eingerichteten Vergütungsausschuss soll der Hauptversammlung 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Danach sollen die Mitglieder für die Tätigkeit in diesem Ausschuss jeweils zusätzlich 27.000 € erhalten. Für Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Vergütungs- und dem Personalausschuss angehören, soll die Mitgliedschaft im Vergütungsausschuss bereits durch die Vergütung ihrer Tätigkeit im Personalausschuss abgegolten sein. Darüber hinaus ist für das Jahr 2018 keine Veränderung der Aufsichtsratsvergütung vorgesehen. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ab dem Jahr 2019Der Hauptversammlung 2018 soll mit Wirkung ab 1. Januar 2019 eine Erhöhung der seit 2014 unveränderten Aufsichtsratsvergütung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zusätzliche rechtliche Vorgaben haben unmittelbare Auswirkungen auf das Anforderungsprofil und die konkrete Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats. Beispiele hierfür sind die 2016 in Kraft getretene EU-Abschlussprüferverordnung und das Abschlussprüfungsreformgesetz, die EU-Marktmissbrauchsverordnung und das 2017 in Kraft getretene CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Darüber hinaus führen diese erweiterten Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder zu erhöhten Haftungsrisiken. Um den gestiegenen Anforderungen, insbesondere an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und an die Mitglieder des Prüfungsausschusses, gerecht zu werden, sollen die Vergütungen des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie der Mitglieder des Prüfungsausschusses angehoben werden. Die jährliche Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats soll deshalb von 90.000 € auf 100.000 € angehoben werden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll künftig eine jährliche Vergütung von 220.000 €, sein erster Stellvertreter von 150.000 € erhalten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sollen für ihre Ausschusstätigkeit jeweils zusätzlich 55.000 €, die Mitglieder des Ständigen Ausschusses jeweils zusätzlich 15.000 € erhalten. Die Mitglieder des Personalausschusses und des Vergütungsausschusses sollen jeweils zusätzlich 30.000 € erhalten; für Mitglieder des Aufsichtsrats, die beiden Ausschüssen angehören, soll die Mitgliedschaft im Vergütungsausschuss bereits durch die Vergütung ihrer Mitgliedschaft im Personalausschuss abgegolten sein. Die Vorsitzenden der Ausschüsse sollen jeweils unverändert das Zweifache der genannten Beträge erhalten. Für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss und im Vermittlungsausschuss soll unverändert keine Vergütung gezahlt werden. Die Höhe des Sitzungsgeldes, das für einen Sitzungstag nur einmalig gezahlt wird, soll weiterhin 1.000 € pro Sitzung betragen. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sieht unverändert weder variable Vergütungskomponenten noch Pensionsregelungen vor. Nach dieser Anpassung entspricht die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats dem Vergütungsniveau vergleichbarer DAX-30-Unternehmen. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder1scroll
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Jeweils zuzüglich Umsatzsteuer gemäß der jeweiligen
Satzungsbestimmungen. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas Wachstum der Weltwirtschaft beschleunigte sich 2017 deutlich. Die konjunkturelle Dynamik in den USA, der Eurozone und Japan nahm weiter zu. Chinas Wachstumsrate blieb hoch, und Brasilien und Russland erholten sich von ihren Rezessionen. Die Inflationsraten in den entwickelten Volkswirtschaften waren im Jahresdurchschnitt höher als im Vorjahr, blieben aber insgesamt auf einem moderaten Niveau. KapitalmärkteDie globale Divergenz der Geldpolitik verstärkte sich 2017. Die US-amerikanische Zentralbank setzte ihren Zinsanhebungszyklus fort. Zudem hat sie damit begonnen, auslaufende Anleihen nicht mehr vollständig zu reinvestieren und damit ihre Bilanz allmählich zu verkleinern. Dagegen blieb die Europäische Zentralbank (EZB) bei ihrer Niedrigzinspolitik und setzte ihr Programm zum Ankauf von Vermögenswerten fort. Sie senkte jedoch das monatliche Volumen ihrer Anleihekäufe und kündigte eine weitere Reduktion ab Januar 2018 an. Zinsen 10-jährige Staatsanleihenscroll
Das globale Niedrigzinsumfeld stellte die Versicherer bei der Kapitalanlage weiterhin vor große Herausforderungen. Die Renditen zehnjähriger deutscher Staatsanleihen erreichten im Juli nach Spekulationen über ein bevorstehendes Ende der expansiven Geldpolitik der EZB ein Hoch von 0,6%, fielen aber bis zum Jahresende auf 0,4% zurück. Auch in den USA blieben die Renditen von Staatsanleihen auf relativ niedrigen Niveaus -trotz starken Wirtschaftswachstums und Leitzinserhöhungen. Eine Ursache dafür war die anhaltend schwache Kerninflation. Zu Beginn des Jahres führten unter anderem Sorgen über einen Erfolg nationalistischer Parteien und eine erneute Krise der Eurozone zu einer Ausweitung der Renditedifferenz zwischen deutschen Staatsanleihen und Anleihen anderer Eurozonenländer. Nach der französischen Präsidentschaftswahl und einer Wahlrechtsreform in Italien wurden die Renditedifferenzen im Jahresverlauf wieder geringer. Aktienmärktescroll
Die Aktienmärkte verzeichneten 2017 deutliche Kursanstiege, und die Volatilität war sehr niedrig. Der Euro Stoxx 50 legte im Berichtszeitraum rund 6% zu. Der US-amerikanische Dow-Jones-Index stieg um rund 25% -getrieben von der Erwartung, dass viele Unternehmen von der Ende des Jahres beschlossenen Steuerreform profitieren würden. Im Jahresverlauf stieg der Euro-Wechselkurs gegenüber den meisten wichtigen Währungen deutlich. Ende Dezember 2017 war er gegenüber dem US-Dollar rund 14%, gegenüber dem kanadischen Dollar rund 6% und gegenüber dem Pfund Sterling rund 4% höher als zum Jahresende 2016. Im Jahresdurchschnitt war der Wert des Euro 2017 im Vergleich zum Vorjahr gegenüber dem US-Dollar jedoch nur 2% höher, gegenüber dem kanadischen Dollar ungefähr gleich und gegenüber dem Pfund Sterling deutlich höher (rund 7%). Weitere Informationen zu den Wechselkursen finden Sie im Konzernanhang. VersicherungswirtschaftNach vorläufigen Schätzungen stiegen die Beitragseinnahmen der deutschen Versicherungswirtschaft 2017 leicht an. Die Beiträge in der Schaden- und Unfallversicherung und in der Krankenversicherung wuchsen robust. Dagegen gingen sie in der Lebensversicherung leicht zurück. Das Marktumfeld in der Schaden- und Unfallrückversicherung veränderte sich im Jahresverlauf 2017. Die Nachfrage nach Rückversicherung wurde weltweit unterstützt von robustem Wachstum in großen Erstversicherungsmärkten -sowohl in den Industrieländern als auch in den Schwellenländern. Bei den Erneuerungen der Schaden-/Unfall-Rückversicherungsverträge in der ersten Jahreshälfte gaben die Preise nur noch leicht nach. Der Zufluss von alternativem Kapital war weiterhin stark und trug zu einer mehr als ausreichenden Kapazität auf dem Rückversicherungsmarkt bei. Auch aufgrund der anhaltend robusten Eigenkapitalbasis der Rückversicherungsunternehmen blieb das Wettbewerbsumfeld schwierig. Das zweite Halbjahr war geprägt von enormen Schäden vor allem durch Hurrikane in Nordamerika und der Karibik, Erdbeben in Mexiko und Waldbrände in Kalifornien. Die volkswirtschaftlichen Schäden aus Naturkatastrophen erreichten dadurch 2017 die zweithöchste jemals registrierte Summe. Bei den Erneuerungen zum 1. Januar 2018 stiegen die Preise auf breiter Front, in der Intensität auch vor dem Hintergrund der leichten Zinsanstiege allerdings nur moderat. Wichtige SteuerungsinstrumenteUnternehmensführung -unser Denken und Handeln ist wertorientiertZiel unseres unternehmerischen Denkens und Handelns ist es, Risiken in allen Facetten zu erfassen, zu bewerten, zu diversifizieren und an den Risiken gemessen nachhaltig Wert für unsere Aktionäre, Kunden und Mitarbeiter zu schaffen. Diesem Ziel dienen unser aktives Kapitalmanagement und die konsequente Anwendung wert- und risikoorientierter Steuerungssysteme. Den Rahmen für jegliche Geschäftstätigkeit bildet unsere Risikostrategie, aus der wir verschiedene Limitierungen und Meldeschwellen ableiten. Kernelement ist unsere ökonomische Kapitalausstattung, die wir im Einklang mit dem Aufsichtsregime Solvency II ermitteln. Daneben beachten wir eine Vielzahl wichtiger Nebenbedingungen. Dazu gehören Regelungen nationaler Rechnungslegungsvorschriften, steuerliche Aspekte, Liquiditätsanforderungen sowie aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen von Ratingagenturen. Folgende Aspekte prägen unsere wertorientierte Unternehmensführung:
Bei der Auswahl geeigneter Zielgrößen sind gegenläufige Aspekte abzuwägen: Einerseits sollten die oft komplexen ökonomischen Realitäten so gut wie möglich abgebildet werden, um das Unternehmen dadurch auf nachhaltige Wertschaffung auszurichten, andererseits sollten die Ziele für Anleger, Mitarbeiter und Öffentlichkeit einfach und gut verständlich sein. Die Steuerungsinstrumente in der GruppeWichtige Steuerungsinstrumente auf Gruppenebene sind die ökonomische Wertschaffung (Economic Earnings) sowie das IFRS-Konzernergebnis. Economic EarningsAusgangspunkt der wertorientierten Steuerung ist die ökonomische Wertschaffung innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Periode), die wir anhand des zentralen Steuerungsinstruments Economic Earnings ermitteln. Diese entsprechen der Veränderung der anrechnungsfähigen Eigenmittel nach Solvency II, angepasst um Bestandteile, die keine ökonomische Wertschaffung der Periode darstellen, wie beispielsweise Kapitalmaßnahmen und Veränderung regulatorisch motivierter Beschränkungen. ![]() Die Economic Earnings umfassen insbesondere den Ergebnisbeitrag aus unserem Neugeschäft sowie die Wertänderungen des Bestandsgeschäfts gegenüber der Vorjahresbewertung. Weiterhin einbezogen wird die Entwicklung der anrechnungsfähigen Eigenmittel aufgrund der Wirkung veränderter Kapitalmarktparameter auf der Aktiv- und Passivseite der Solvency-II-Bilanz. Im Rahmen des gruppeneinheitlichen Steuerungsmodells der Economic Earnings verwenden wir in den Geschäftsfeldern konzeptionell übereinstimmende wert- und risikokapitalbasierte Steuerungsansätze, die in ihrer individuellen Ausprägung den Merkmalen des jeweiligen Geschäfts Rechnung tragen: Dies sind der Wertbeitrag für die Schaden- und Unfallrückversicherung sowie die Überrendite aus unserer Kapitalanlagetätigkeit (Asset-Liability-Management). Im Bereich der Rückversicherung Leben und Gesundheit kommen der Neugeschäftswert und die Veränderung des Bestandsgeschäfts zur Anwendung, die auf der Solvency-II-Bilanz basieren. Für ERGO wird das Steuerungsinstrument Economic Earnings direkt verwendet, da hierfür keine geschäftsfeldindividuellen Anpassungen notwendig sind. Die Konzernsteuerung ist so ausgerichtet, dass wir in der Lage sind, die Wertschaffung zu maximieren und dabei auch Nebenbedingungen zu beachten. IFRS-KonzernergebnisDas IFRS-Konzernergebnis ist ein Erfolgsmaß, das sich aus unserer externen Rechnungslegung ergibt. Es dient Investoren, Analysten und der Öffentlichkeit als wichtiges, branchenübergreifendes Kriterium zur Bewertung des Unternehmenserfolgs im abgelaufenen Geschäftsjahr. Durch den Rückgriff auf eine einheitliche Datenbasis ermöglicht das IFRS-Konzernergebnis den Vergleich mit den Wettbewerbern am Kapitalmarkt und stellt somit ein Steuerungsinstrument auf Grundlage unserer Finanzberichterstattung dar. Weitere SteuerungsinstrumenteReturn on Risk adjusted Capital (RoRaC)Auch in der risikoadjustierten Eigenkapitalrendite nach Steuern (RoRaC) drückt sich unser wertorientiertes Handeln aus. Der RoRaC ist eine Mischung aus Rechnungslegungsgrößen und ökonomischen Kennzahlen. Er setzt die am Kapitalmarkt gängige Erfolgsgröße IFRS-Konzernergebnis, die wir um die risikofreie Verzinsung nach Steuern der zusätzlich vorhandenen ökonomischen Eigenmittel bereinigen, in Relation zur erforderlichen Kapitalanforderung. Der Zähler der Formel besteht aus dem veröffentlichten IFRS-Konzernergebnis, nach Abzug von risikofreien Zinsen nach Steuern (Zinssatz x [1 - Steuersatz]), die -bei gegebener Risikotoleranz -auf Kapital generiert werden, das nicht unter Risiko steht. Bei Letzterem handelt es sich um die zusätzlich vorhandenen ökonomischen Eigenmittel. Diese entsprechen dem Überschuss der anrechnungsfähigen Eigenmittel abzüglich der nachrangigen Verbindlichkeiten über die 1,75-fache Solvenzkapitalanforderung. Ergibt sich eine Unterdeckung, wird diese nicht berücksichtigt. ![]() Schaden-Kosten-QuoteDie Schaden-Kosten-Quote wird regelmäßig für die Schaden- und Unfallversicherung ausgewiesen. Die Schaden-Kosten-Quote bezeichnet dabei das prozentuale Verhältnis der Summe aus Leistungen an Kunden und Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb zu den verdienten Beiträgen, und zwar jeweils netto, das heißt nach Rückversicherungsabgaben. Sie ist die Summe von Schadenquote und Kostenquote. Bei einer Schaden-Kosten-Quote von 100% entsprechen die Schäden und Kosten genau den Prämieneinnahmen. Die Leistungen an Kunden schließen neben den bezahlten Schäden und der Veränderung der Schadenrückstellungen einen Großteil der sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen ein.2 Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb umfassen im Wesentlichen die Kosten, die beim Abschluss neuer Versicherungsverträge und für die laufende Verwaltung von Verträgen anfallen. Die Schaden-Kosten-Quote ist isoliert betrachtet für uns keine hinreichend aussagefähige Zielgröße. Sie ist bedingt geeignet für den Vergleich mit der finanziellen Entwicklung von Wettbewerbern, wobei unterschiedliche Berechnungsmethoden und verschieden zusammengesetzte Portfolios die Vergleichbarkeit beeinträchtigen. Grundsätzlich möchten wir die Schaden-Kosten-Quote durch gutes Underwriting und Schadenmanagement so niedrig wie möglich halten.
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Für die Berechnung des RoRaC setzen wir die
Kapitalgrößen zu Beginn des Betrachtungszeitraums an. GeschäftsverlaufGesamtaussage des Vorstands zum Geschäftsverlauf und zur Lage der GruppeUnser Ergebnisziel für das Berichtsjahr, einen Gewinn von 2,0 bis 2,4 Milliarden € zu erwirtschaften, konnten wir nicht erreichen. Wegen der erheblichen Belastungen aus Naturkatastrophen lag unser Konzerngewinn bei 392 (2.581) Millionen €. Das liegt im Rahmen unserer Erwartung aus der Quartalsmitteilung zum 30. September 2017, in der wir für das Berichtsjahr einen kleinen Gewinn prognostizierten. Die außerordentlich hohen Sachschäden aus den Wirbelstürmen Harvey, Irma und Maria führten zu einem negativen Konzernergebnisbeitrag in der Schaden- und Unfallrückversicherung von -476 (2.025) Millionen €, die Schaden-Kosten-Quote stieg auf 114,1 (95,7)% der verdienten Nettobeiträge. In der Lebens- und Gesundheitsrückversicherung erzielten wir ein versicherungstechnisches Ergebnis von 428 (561) Millionen €. Dieses Ergebnis liegt erfreulich knapp unter unserem zu Jahresbeginn prognostizierten Erwartungswert von 450 Millionen € und sogar über dem im August abgesenkten Zielwert von 400 Millionen €. Dabei belasteten hohe Aufwendungen für die Ablösung von lang laufenden Rückversicherungsverträgen das Segment, wodurch wir allerdings unser Ergebnis in zukünftigen Jahren verbessern werden. Das Geschäftsfeld ERGO konnte die im Halbjahresfinanzbericht auf 200 bis 250 Millionen € erhöhte Zielspanne mit einem Konzernergebnis von 273 (41) Millionen € übertreffen. Ein deutlich verbessertes versicherungstechnisches Ergebnis im In- und Ausland sowie geringere Aufwendungen haben zu dieser erfreulichen Entwicklung beigetragen. Geschäftsverlauf der Gruppe und Überblick zur Entwicklung der KapitalanlagenWichtige Kennzahlen1scroll
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Vorjahreswerte angepasst aufgrund geänderter
Segmentzuordnung sowie IAS 8. Das Beitragsvolumen stieg im Berichtsjahr leicht an. Hierzu haben großvolumige Verträge und Wachstum mit bestehenden Geschäftspartnern in der Rückversicherung beigetragen und Zuwächse im Schaden/Unfall- und Gesundheitsgeschäft von ERGO beigetragen. Gegenläufig wirkten negative Währungseffekte sowie der Verkauf von ERGO Italia. Konzernumsatz![]() Der RoRaC für das Gesamtjahr lag aufgrund der hohen Schadenbelastungen aus Naturkatastrophen bei nur 1,5 (10,9)%, die Rendite auf das gesamte Eigenkapital (RoE) bei 1,3 (8,1)%. Die Economic Earnings lassen sich durch Faktoren aus dem Neu- und Bestandsgeschäft, die der Versicherungstechnik zuzuordnen sind, sowie durch Einflüsse von Kapitalmarktparametern erklären. Hinsichtlich der Kapitalmarktparameter belasten negative Effekte aus Fremdwährungen die Rückversicherung; positiv hingegen wirkten der leichte Anstieg der risikofreien Zinsen im Euroraum, reduzierte Risikozuschläge auf festverzinsliche Wertpapiere und gestiegene Aktienkurse in der Rückversicherung und ERGO gleichermaßen. Die operative Wertschaffung war im Segment Rückversicherung Schaden/ Unfall durch das hohe Großschadenaufkommen belastet, fiel für die übrigen Segmente der Gruppe aber positiv aus. Das Konzernergebnis 2017 lag deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Ausschlaggebend war der erhebliche Rückgang des versicherungstechnischen Ergebnisses wegen der hohen Schäden aus Naturkatastrophen. Unser Kapitalanlageergebnis (ohne Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug) blieb nahezu konstant. Die Neubewertung von Bilanzpositionen in Fremdwährung zu Stichtagskursen führte zu einem negativen Währungsergebnis, das mit -294 (485) Millionen € im sonstigen nicht operativen Ergebnis ausgewiesen wird. Belastend wirkte vor allem die Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar. Im Berichtsjahr weisen wir eine negative Steuerquote von -315,0 (22,7)% aus. Aus der US-Steuerreform resultiert ein positiver Einmaleffekt von 79 Millionen €. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag erläutern wir im Konzernanhang. Kapitalanlagen nach Anlageartenscroll
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Enthalten sind die bilanzierten und die nicht
bilanzierten unrealisierten Gewinne/Verluste. Unser Bestand an Kapitalanlagen zu Bilanzwerten verringerte sich vor allem aufgrund der wertmindernden Auswirkung steigender Zinsen und der Währungsentwicklung auf unsere festverzinslichen Wertpapiere. Das höhere Zinsniveau und die Realisierung von Bewertungsreserven waren ausschlaggebend für die gesunkenen unrealisierten Gewinne/Verluste bei den Darlehen und festverzinslichen sonstigen Wertpapieren, jederzeit veräußerbar. Zinsträgerportfolio nach ökonomischen Kategorien1![]()
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Darstellung enthält im Wesentlichen festverzinsliche
Wertpapiere und Darlehen einschließlich Einlagen und Guthaben bei
Kreditinstituten zu Marktwerten. Die Approximation ist nicht vollständig
mit IFRS-Zahlen vergleichbar. Im Berichtszeitraum erhöhten wir unsere Investitionen in Unternehmensanleihen und Staatsanleihen. Im Gegenzug verringerten wir unsere Investitionen in Pfandbriefe, Bankanleihen und Kreditstrukturen. Gut die Hälfte unseres Zinsträgerportfolios war zum Stichtag in Staatsanleihen angelegt. Der weitaus überwiegende Teil stammt nach wie vor aus Ländern, die als besonders sicher eingeschätzt werden. Unser Bestand an Staatsanleihen aus Deutschland und den USA zu Marktwerten belief sich auf 13,8 (14,3)% und 8,7 (9,6)% bezogen auf das Zinsträgerportfolio. Staatsanleihen aus Italien und Spanien waren mit jeweils rund 1,6 (1,7)% und 2,3 (1,7) % unseres Zinsträgerbestands enthalten. Papiere der Länder Zypern und Ukraine hielten wir nicht im Bestand. Bei der Neuanlage investierten wir im Berichtsjahr vor allem in spanische, australische und finnische Staatsanleihen. Vermindert hatten wir im Berichtsjahr vor allem Papiere deutscher und türkischer Emittenten. Der Kauf von Staatsanleihen aus Schwellenländern gehört zu unserer ausgewogenen Anlagestrategie. Deren Anteil belief sich auf 8,7% bezogen auf das Staatsanleihenportfolio. Der Schwerpunkt unseres Engagements in Pfandbriefen lag mit rund 37% weiterhin bei deutschen Papieren. Frankreich und das Vereinigte Königreich waren in unserem Bestand mit Anteilen von 20% und 9% enthalten. Die regionale Gewichtung der Unternehmensanleihen lag mit 36% auf Titeln aus den USA sowie mit 36% auf Titeln aus der Eurozone. Das Portfolio aus Staatsanleihen, Pfandbriefen und Unternehmensanleihen zeichnete sich durch eine gute Ratingstruktur aus. Etwa 83% der Papiere waren zum 31. Dezember 2017 in Ratingklassen von AAA bis A eingestuft. Unser Engagement in Bankanleihen ist limitiert und wurde im Laufe des Jahres weiter reduziert. Der Anteil an unserem gesamten Zinsträgerportfolio lag zum Stichtag bei 2%. In diesem Bestand waren Papiere aus südeuropäischen Staaten mit 2% enthalten. Das Gros der Bankanleihen bildeten die sogenannten Senior Bonds mit 84%, also Anleihen ohne Nachrangvereinbarung oder Verlustbeteiligung. Nachrangige und verlusttragende Anleihen hatten einen Anteil von 16%. Der Bestand an Kreditstrukturen zu Marktwerten sank durch Verkäufe. Der Anteil betrug zum Stichtag 2% des gesamten Zinsträgerportfolios. Es handelt sich bei dieser Anlagekategorie um verbriefte Forderungen (Asset-Backed Securities, ABS, und Mortgage-Backed Securities, MBS), zum Beispiel Verbriefungen von Immobilienfinanzierungen, Konsumentenkrediten oder Studentendarlehen. Rund 52% unserer Kreditstrukturen wiesen ein Rating von AAA auf. Unser Aktienportfolio vor Berücksichtigung von Derivaten inklusive der Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen zu Marktwerten erhöhte sich im Laufe des Jahres durch Käufe sowie die positive Entwicklung an den Aktienmärkten. Die Aktienquote betrug 7,3 (6,0) %. Die Aktienquote inklusive Derivaten machte 6,7 (4,9)% aus. Zusätzlich sichern wir uns gegen eine beschleunigte Inflation bei anhaltend niedrigem Zinsniveau ab. Dazu hielten wir Inflationsanleihen von 8,5 (10,0) Milliarden € (Marktwerte). Dem Inflationsschutz dienen auch Sachwerte wie Aktien, Immobilien, Rohstoffe sowie Investitionen in Infrastruktur, erneuerbare Energien und neue Technologien. Darüber hinaus geht mit unserem Engagement in Sachwerten ein positiver Diversifikationseffekt für das Gesamtportfolio einher. Ergebnis aus Kapitalanlagen1scroll
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Das Ergebnis aus Kapitalanlagen nach Anlagearten
finden Sie im Konzernanhang. Aufgrund der weiterhin niedrigen Wiederanlagerendite waren die laufenden Erträge gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Die Wiederanlagerendite betrug 1,9 (1,8)%. Wegen des niedrigen Zinsniveaus im Berichtsjahr lag die Verzinsung von Neuinvestitionen weiterhin unter der durchschnittlichen Rendite unseres bestehenden Portfolios festverzinslicher Kapitalanlagen. Bei den Zu-/Abschreibungen auf nichtderivative Kapitalanlagen verzeichneten wir per saldo geringere Abschreibungen, sowohl auf unseren Aktienbestand als auch bei festverzinslichen Wertpapieren. Die Abgangsgewinne (netto) fielen im Vergleich zum Vorjahr etwas geringer aus und resultieren insbesondere aus unserem Portfolio der festverzinslichen Wertpapiere. Im Derivateergebnis verzeichneten wir aus Zu-/Abschreibungen und Abgängen einen Nettoverlust. In der Erstversicherung führte die positive Entwicklung an den Aktienmärkten zu Verlusten auf unsere Aktienderivate. In der Rückversicherung reduzierten wir das Volumen unserer Absicherungsderivate, sodass im Vorjahresvergleich geringere Verluste aus der positiven Entwicklung an den Aktienmärkten zu verzeichnen waren. Unser Bestand an physischen Aktien profitierte deutlich von der Marktentwicklung im Geschäftsjahr. Die Gesamtrendite des Aktienportfolios inklusive der Aktienderivate erhöhte sich auf 8,0 (2,6) %. Der im Berichtsjahr zu verzeichnende Zinsanstieg belastete hingegen das Ergebnis aus Zinsderivaten. Insbesondere aus dem Zinsabsicherungsprogramm von ERGO, das der Absicherung langfristiger Zinsgarantien in der Lebensversicherung gegen niedrige Zinsen dient, verzeichneten wir Verluste. Ergebnis aus Aktien und Aktienderivaten1scroll
Rückversicherung Leben/GesundheitWichtige Kennzahlenscroll
Die Geschäftszahlen des Jahres 2017 sowie des Vorjahres beinhalten das Gesundheitsgeschäft der rückversicherungsbezogenen Geschäftseinheiten, die von Munich Health zum 1. Februar 2017 übernommen und mit dem Ressort Leben verschmolzen wurden. UmsatzDen überwiegenden Teil unseres Geschäfts generieren wir in Fremdwährungen. Den größten Anteil haben dabei der kanadische Dollar und der US-Dollar mit 38% bzw. 21 %. Deshalb wird die Umsatzentwicklung wesentlich von schwankenden Wechselkursen beeinflusst. Bei unveränderten Wechselkursen wären unsere Beitragseinnahmen um 1,9% gestiegen. Der Umsatzzuwachs beruht maßgeblich auf einigen großvolumigen Verträgen, die wir in Australien, Asien und Kanada zeichneten. Die Nachfrage nach finanziell motivierter Rückversicherung blieb ebenfalls auf einem hohen Niveau. In etlichen für uns wichtigen Märkten verzeichneten wir einen anhaltend hohen Wettbewerb. Zudem dämpfte in vielen Märkten die anhaltende Niedrigzinsphase weiterhin die Geschäftsentwicklung bei unseren Kunden und damit auch die Nachfrage nach traditioneller Rückversicherung. Dennoch sind wir in Asien und Nordamerika mit der Entwicklung unseres Neugeschäfts sehr zufrieden. ErgebnisDas versicherungstechnische Ergebnis kann nicht an das sehr gute Ergebnis des Vorjahres anknüpfen. Das Ergebnis ist belastet durch die außerordentliche Ablösung von verlustträchtigen US-Verträgen im zweiten und dritten Quartal. Ökonomisch sind die Ablösungen sinnvoll und wertschaffend, da sie die Ergebnisse in zukünftigen Jahren verbessern und zudem die Unsicherheit in der Ergebnisentwicklung reduzieren. Einige weitere Sondereffekte konnten die Belastung teilweise kompensieren. Über alle Märkte hinweg lag das Schadenaufkommen in der Lebensrückversicherung im Bereich unserer Erwartung. Dies trifft im Besonderen auf das Todesfallgeschäft in den USA zu. Hingegen verzeichneten wir über das gesamte Jahr ein erhöhtes Schadenaufkommen im australischen Invaliditätsgeschäft, insbesondere ausgelöst durch längere Leistungsdauern. Kompensiert wurde dies durch niedriges Schadenaufkommen in den europäischen Märkten und Kanada. In der Gesundheitsrückversicherung schlossen wir das Jahr mit einem Fehlbetrag im einstelligen Millionenbereich ab, ausgelöst durch Reserveverstärkungen in den USA. Das Ergebnis aus dem Teil des Geschäfts, der wegen unzureichenden Risikotransfers nicht im versicherungstechnischen Ergebnis ausgewiesen wird, entwickelt sich weiterhin sehr zufriedenstellend und liegt mit 51 (41) Millionen € aufgrund von Geschäftswachstum über dem Niveau des Vorjahres. Das Kapitalanlageergebnis liegt um 179 Millionen € über dem Vorjahresniveau. Der Anstieg ist hauptsächlich auf ein verbessertes Derivateergebnis, insbesondere aus Aktienderivaten, zurückzuführen. Unsere Kernmärkte im EinzelnenGemessen am Umsatz zeichnen wir über die Hälfte (ca. 60%) unseres weltweiten Rückversicherungsgeschäfts im Bereich Leben und Gesundheit in Nordamerika, wobei Kanada (ca. 40%) vor den USA (ca. 20%) rangiert. Etwa ein Fünftel des Umsatzes kommt aus Europa, darunter das Vereinigte Königreich mit ca. 10% und Deutschland mit ca. 5%. Weitere wesentliche Anteile stammen aus Asien (ca. 10%) und Australien/Neuseeland (ca. 5%). Auch in Afrika und Lateinamerika sind wir gut positioniert, aufgrund der geringen Größe der Märkte ist deren Anteil an unserem globalen Geschäft allerdings überschaubar (zusammen ca. 5%). In Kanada verbuchte unsere Niederlassung Munich Re, Toronto, unveränderte Beitragseinnahmen von 5,0 (5,0) Milliarden €. Die Umsatzentwicklung wird maßgeblich von wenigen großvolumigen Verträgen bestimmt. Die Einheit behauptete ihre führende Marktposition und erzielte zum wiederholten Mal ein sehr erfreuliches versicherungstechnisches Ergebnis. Sie trägt damit überproportional zum Gesamtergebnis bei. In den USA sanken die Bruttobeiträge leicht auf 2,8 (2,9) Milliarden €. Wir zählen zu den wichtigsten Rückversicherern auf diesem weltgrößten Markt. Das versicherungstechnische Ergebnis lag erwartungsgemäß unter dem Niveau des Vorjahres. Ausschlaggebend dafür sind Ergebnisbelastungen aus der Ablösung von verlustträchtigen Verträgen sowie negative Reservierungseffekte im Bereich Gesundheit, die nur teilweise durch positive Sondereffekte kompensiert werden konnten. Die Schadenbelastung in der Lebensrückversicherung lag nach der Belastung durch einige Großschäden im Vorjahr wieder im Rahmen unserer Erwartung. Mit der Entwicklung des Neugeschäfts sind wir sowohl in Bezug auf Volumen als auch Profitabilität sehr zufrieden. Der Umsatz in Europa sank leicht auf 2,3 (2,4) Milliarden €, wovon 1,2 (1,3) Milliarden € aus dem Vereinigten Königreich stammten. Weitere 381 (407) Millionen € kamen aus Deutschland. Der Rückgang im Vereinigten Königreich resultiert aus Wechselkurseffekten. Auf einer bereinigten Basis ergibt sich eine weitgehend konstante Beitragsentwicklung, wobei der Anteil des Langlebigkeitsgeschäfts weiter wächst. Das versicherungstechnische Ergebnis entwickelte sich erneut sehr zufriedenstellend. In Asien stiegen unsere Beitragseinnahmen auf 1,4 (1,3) Milliarden €. Das Neugeschäft entwickelt sich weiterhin sehr erfreulich. Mit unserer breiten Aufstellung profitieren wir vom Wachstumspotenzial in der Region. Das versicherungstechnische Ergebnis lag auf gutem Niveau und im Rahmen unserer Erwartung. Bei unserer Tochtergesellschaft Munich Reinsurance Company of Australasia Ltd., über die wir unser Lebensrückversicherungsgeschäft in Australien und Neuseeland zeichnen, erhöhten sich die Prämieneinnahmen auf 850 (729) Millionen €. Ausschlaggebend dafür ist ein groß-volumiger Vertrag aus dem dritten Quartal 2016, der 2017 in vollem Umfang ergebniswirksam wurde. Wir verfolgen im australischen Markt dennoch eine sehr restriktive Zeichnungspolitik, da weite Teile des Invaliditätsgeschäfts weiterhin nicht unseren Profitabilitätsansprüchen genügen. Weil die Schadenbelastung in diesem Bereich unsere Erwartungen übertraf, was im Besonderen an der Leistungsdauer der Schadenfälle lag, verzeichnen wir im versicherungstechnischen Ergebnis einen Fehlbetrag. Rückversicherung Schaden/UnfallWichtige Kennzahlenscroll
UmsatzUnsere Beitragseinnahmen in der Schaden- und Unfallrückversicherung stiegen leicht um 0,1 % gegenüber dem Vorjahr. Hierbei beeinflussten Wechselkurse die Umsatzentwicklung negativ. Wir zeichnen unser Portfolio zu 11 % in Euro sowie zu 89% in Fremdwährung, davon entfallen 54 Prozentpunkte auf Geschäftsaktivitäten in US-Dollar und 13 Prozentpunkte in Pfund Sterling. Bei unveränderten Wechselkursen wäre der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 1,9% gestiegen. Die Entwicklung unseres Beitragsvolumens resultiert aus gegenläufigen Portfoliobewegungen. Durch die Reduzierung von Vertragsanteilen über alle Sparten und Regionen und den gezielten Abbau von unprofitablem Geschäft (vor allem proportionale Großverträge in China) ergab sich ein deutlicher Abrieb bei den gebuchten Bruttobeiträgen. Dieser konnte durch die selektive Zeichnung von attraktivem Neugeschäft und durch organisches Wachstum mit bestehenden Geschäftspartnern ausgeglichen werden. Diese Geschäftschancen boten sich erneut weltweit, vor allem in Nordamerika und spartenübergreifend (mit Schwerpunkt auf Haftpflicht- und Sachversicherung sowie Luftfahrt). Das Marktumfeld der Erneuerungsrunden 2017 blieb wettbewerbsintensiv, nicht zuletzt auch deshalb, weil unverändert ausreichende Rückversicherungskapazität in allen Sparten zur Verfügung stand. Die zu verzeichnenden Preisrückgänge fielen jedoch deutlich geringer aus als in den Erneuerungsrunden der vergangenen Jahre und bestätigten die zuvor bereits beobachteten Stabilisierungstendenzen. In einzelnen Märkten konnten wir selektiv Geschäftsopportunitäten mit auskömmlichen Margen realisieren. Generell halten wir an unserer profitabilitätsorientierten Zeichnungspolitik fest. ErgebnisDas Konzernergebnis und das operative Ergebnis in der Schaden- und Unfallrückversicherung verminderten sich gegenüber dem Vorjahr. Bei einer gegenüber dem Vorjahr höheren Belastung aus Großschäden verringerte sich das versicherungstechnische Ergebnis im Vergleich zu dem besonders gut verlaufenden Vorjahr. Die übliche Überprüfung der Rückstellungen ergab, dass wir -bereinigt um Anpassungen bei den Provisionen -für das Gesamtjahr die Rückstellungen für Schäden aus früheren Jahren um rund 870 Millionen € reduzieren konnten; dies entspricht etwa 5,2 Prozentpunkten der Schaden-Kosten-Quote. Die positive Entwicklung betraf beinahe alle Sparten unseres Portfolios. Das Sicherheitsniveau der Rückstellungen ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. 2017 verzeichneten wir Großschäden in Höhe von -4.314 (-1.542) Millionen € nach Retrozession und vor Steuern. Dieser Betrag, in dem Gewinne und Verluste aus der Abwicklung für Großschäden aus vergangenen Jahren enthalten sind, entspricht einem Anteil von 25,8% der verdienten Nettoprämie. Diese Belastung liegt aufgrund der hohen Schäden aus Naturkatastrophen deutlich über dem entsprechenden Wert des Vorjahres sowie über unserer Großschadenerwartung von 12% der verdienten Nettobeiträge. Insgesamt summierten sich die Großschäden aus Naturkatastrophen für das Gesamtjahr 2017 auf -3.678 (-929) Millionen €. Dies entspricht 22,0 (5,5)% der verdienten Nettoprämie und liegt deutlich über dem zu erwartenden Niveau von 8% der verdienten Nettoprämie. Die mit Abstand größten Schadenereignisse des Jahres waren die Hurrikane Harvey, Irma und Maria, die im August und September in der Karibik und in den USA schwere Verwüstungen anrichteten. Sie betreffen uns mit insgesamt -2,7 Milliarden € nach Entlastung durch unsere Retrozession. Hinzu kamen die starken Waldbrände, die sich im Oktober und Dezember in Kalifornien entzündeten. Wir rechnen hieraus mit einer Belastung von insgesamt knapp -500 Millionen €. Weitere Schäden größeren Ausmaßes resultierten aus zwei Erdbeben in Mexiko im September (-270 Millionen €). Darüber hinaus verursachte Zyklon Debbie im März in Australien schwere Überschwemmungen, für die wir mit einer Belastung von rund -100 Millionen € rechnen. Die von Menschen verursachten Großschäden beliefen sich auf -636 (-613) Millionen € und liegen etwas über dem Vorjahreswert. Sie machten bezogen auf die verdienten Nettobeiträge 3,8 (3,6)% aus. Die Entwicklung war geprägt von einer Vielzahl von Einzelereignissen, darunter auch der tragische Brand des Londoner Grenfell Tower. Die Schaden-Kosten-Quote verschlechterte sich aufgrund der hohen Großschadenbelastung 2017 deutlich auf 114,1 % (95,7%). Den bezahlten Schäden und der Veränderung der Schadenrückstellung von insgesamt -13.474 (-10.725) Millionen € sowie den Nettoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb von -5.600 (-5.496) Millionen € standen verdiente Nettobeiträge von 16.723 (16.946) Millionen € gegenüber. Das Kapitalanlageergebnis lag um 306 Millionen € über dem Vorjahresniveau. Der Anstieg beim Kapitalanlageergebnis ist vor allem auf ein verbessertes Derivateergebnis aus Aktien- und Zinsderivaten zurückzuführen. Unsere Kernmärkte im Einzelnen und ausgewählte SpezialspartenGemessen am Umsatz zeichnen wir ca. 45% unseres weltweiten Schaden- und Unfallrückversicherungsgeschäfts inklusive Risk Solutions in Nordamerika (inklusive Kanada). Etwa 35% des Umsatzes kommen aus Europa, davon mehr als die Hälfte aus dem Vereinigten Königreich. Weitere wesentliche Anteile stammen aus Asien (ca. 10%), Australien/Neuseeland (ca. 5%) und Lateinamerika (ca. 5%). Auf dem US-Markt konnten wir im vergangenen Jahr in der Rückversicherung bei ausgewählten Kunden wachsen und zusätzlich profitables Neugeschäft zeichnen. Munich Reinsurance America Inc. hat das Prämienvolumen von 3.409 (2.410) Millionen € daher deutlich gesteigert. Der Preisdruck in der Rückversicherung hielt im ersten Halbjahr weiter an. Im zweiten Halbjahr wurde das Ergebnis aller US-Einheiten geprägt von den Hurrikanen Harvey, Irma und Maria. Zusätzlich haben weitere Naturereignisse wie die Waldbrände in Kalifornien, lokale Hagelereignisse und Tornados das Ergebnis belastet. Das Prämienaufkommen der Hartford Steam Boiler Group (HSB Group) belief sich auf 968 (993) Millionen €. Hier bauen wir unser Produktspektrum unter anderem bei Internet of Things (IoT)-Versicherungslösungen aus -auch indem wir unser Knowhow über spezifische Zukäufe erweitern. Bei der American Modern belief sich der Umsatz auf 1.131 (1.215) Millionen €. In Kanada sind wir im Non-Life-Bereich mit der Munich Reinsurance Company of Canada und der Temple Insurance Company vertreten. Das Prämienvolumen von 284 (311) Millionen € entwickelte sich aufgrund der Aufgabe von unprofitablem Geschäft leicht rückläufig. Das Geschäft in Europa ist über das Sachversicherungsgeschäft hinaus stark geprägt durch das Kraftfahrtversicherungsgeschäft im Vereinigten Königreich. Wir konnten dort unser Beitragsvolumen bei 3.210 (3.266) Millionen € weitgehend stabil halten. Unter Berücksichtigung unveränderter Wechselkurse wäre das Beitragsvolumen allerdings gewachsen. Dieser Anstieg beruht vor allem auf dem Ausbau unserer Erstversicherungsaktivitäten sowie auf Ratenverbesserungen im Kraftfahrtversicherungsgeschäft. In Kontinentaleuropa konnte das Beitragsvolumen trotz eines schwierigen Marktumfelds moderat gesteigert werden. Einbußen aus unserer konsequenten zyklus- und ergebnisorientierten Portfoliosteuerung in der traditionellen Rückversicherung konnten durch einen Ausbau im Erstversicherungsgeschäft und alternativer Kapitallösungen überkompensiert werden. Das Geschäftsvolumen im Schaden/Unfall-Bereich in unserem Schweizer Tochterunternehmen New Reinsurance Company Ltd. (New Re) sank im Geschäftsjahr 2017 um 22% auf 574 Millionen €. Dabei hatte das klassische Rückversicherungsgeschäft einen Prämienanstieg zu verzeichnen, der jedoch durch sinkendes Volumen im strukturierten Versicherungsgeschäft aufgezehrt wurde. In Deutschland konnten wir trotz eines weiterhin herausfordernden Marktumfelds die Beitragseinnahmen 2017 auf 646 (566) Millionen € steigern. In Australien und Neuseeland haben wir uns aus dem Erstversicherungsgeschäft zurückgezogen, während wir in der Rückversicherung unsere starke Marktposition halten konnten. Insgesamt verringerten sich die Beiträge auf 698 (935) Millionen €. In Japan sind die Beitragseinnahmen gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Sie belaufen sich auf 281 (292) Millionen €. In China haben wir uns im Sinne einer konsequent ergebnisorientierten Portfoliosteuerung selektiv aus unprofitablen proportionalen Großverträgen zurückgezogen, was durch organisches Wachstum und selektiven Geschäftsausbau teilweise kompensiert wurde. Insgesamt haben sich die Beitragseinnahmen auf 615 (1.190) Millionen € reduziert. In Indien konnten wir unser Geschäft auch 2017 weiter ausbauen und haben die Beitragseinnahmen auf 120 (74) Millionen € gesteigert. Mit unserer lokalen Niederlassung sind wir gut aufgestellt, um auch künftig an den erwarteten Wachstumspotenzialen erfolgreich zu partizipieren. In der Karibik, in Latein- und Zentralamerika stellten wir weiterhin eine hohe Kapazität für die Deckung von Naturgefahren bereit, insbesondere für Sturm und Erdbeben. Unsere starke Marktposition konnten wir weiterhin verteidigen. Trotz Ratenreduzierungen im Naturkatastrophengeschäft konnten wir das Beitragsvolumen von 1.050 (992) Millionen € bei auskömmlichen Margen noch steigern. In den Spezialbranchen ist das Marktumfeld unverändert durch hohe Wettbewerbsintensität geprägt. In der Agroversicherung sanken unsere Prämieneinnahmen gegenüber dem Vorjahr um 24% auf 756 (989) Millionen €. Hier wurde das Geschäft mit einem großen Kunden nicht erneuert. Aufgrund des hohen Preisdrucks in ausgewählten Segmenten zeigte die Transportversicherung gegenüber dem Vorjahr um 9% gesunkene Beitragseinnahmen von 766 (840)1 Millionen €. Trotz der Hurrikane konnte eine Verbesserung der Schaden-Kosten-Quote erreicht werden. In der Kredit- und Kautionsrückversicherung blieben die Beiträge mit 634 (641)1 Millionen € auf dem Niveau des Vorjahres. Der Ratendruck im klassischen Kreditgeschäft konnte durch profitables Neugeschäft in Spezial- und Nischensegmenten ausgeglichen werden. Aufgrund des schwierigen Marktumfelds sanken die Prämieneinnahmen in der direkten Industrieversicherung, die wir über unsere Einheit Corporate Insurance Partner betreiben, auf 431 (529) Millionen €. Die Vermarktung innovativer Produkte und der selektive Ausbau des Portfolios konnten diesen Effekt nicht ausgleichen. Schäden aus den Hurrikanen belasteten das Ergebnis im Berichtszeitraum. Durch gezielten Portfolioausbau und die Generierung von Neugeschäft stiegen die Beitragseinnahmen in der Luft- und Raumfahrtversicherung um 7% auf 502 (468)1 Millionen €. Die Einheit Capital Partners bietet unseren Kunden ein breites Spektrum an strukturierten individuellen Rückversicherungs- und Kapitalmarktlösungen an. Zusätzlich nutzen wir die Leistungen dieser Einheit für eigene Zwecke, um auf Basis unserer Risikostrategie Retrozessionsschutz zu kaufen. Im Berichtsjahr wurden sieben Kundentransaktionen in Höhe von 880 Millionen US-Dollar und 200 Millionen € strukturiert. Ferner hat Capital Partners eine Sidecar-Transaktion von 360 Millionen US-Dollar (Eden Re II Ltd., Series 2017-1) für eigene Zwecke am Kapitalmarkt platziert. ERGOERGO hat Mitte 2016 ein umfassendes Strategieprogramm gestartet und ist heute effizienter aufgestellt, investiert konsequent in die Digitalisierung und stärkt ihre internationalen Strukturen. Mit einem erfolgreichen Abschluss des Strategieprogramms im Jahr 2021 plant ERGO, einen nachhaltigen Beitrag von mehr als 600 Millionen € zum Jahresergebnis von Munich Re zu leisten. Bei der Neuorganisation des Vertriebs hat das Unternehmen deutliche Fortschritte erzielt: Seit Jahresbeginn 2017 gibt es nur noch eine Ausschließlichkeitsorganisation. Der im Zuge des Strategieprogramms notwendige Arbeitsplatzabbau wurde bereits zu rund 70% realisiert. ERGO Leben/Gesundheit DeutschlandWichtige Kennzahlenscroll
UmsatzDie gebuchten Bruttobeiträge stiegen vor allem aufgrund höherer Beiträge im Geschäftsbereich Gesundheit Deutschland, insbesondere aufgrund der positiven Entwicklung in der Krankheitskostenvollversicherung. Auch der Geschäftsbereich Direkt Deutschland erzielte ein Beitragsplus, während in Leben Deutschland ein Beitragsrückgang zu verzeichnen war. Auf das Lebensversicherungsgeschäft ist auch der Rückgang der gesamten Beitragseinnahmen im Segment zurückzuführen. ErgebnisDas versicherungstechnische Ergebnis im Segment ERGO Leben/Gesundheit Deutschland lag über dem Vorjahreswert, was aus einem Anstieg in den Geschäftsbereichen Leben Deutschland und Gesundheit Deutschland resultierte. Im Vergleich zum Vorjahr sank das Kapitalanlageergebnis, maßgeblich bedingt durch ein niedrigeres Derivateergebnis und rückläufige laufende Erträge. Insgesamt führte dies zu einem Anstieg des operativen Ergebnisses. Das Konzernergebnis verbesserte sich, unter anderem auch aufgrund des Wegfalls von Sondereffekten des Vorjahres. Umsätze und Ergebnisse nach GeschäftsbereichIm Segment ERGO Leben/Gesundheit Deutschland berichten wir über die Geschäftsbereiche Leben Deutschland, Gesundheit Deutschland sowie Direkt Deutschland. Leben DeutschlandWichtige Kennzahlenscroll
Für den Beitragsrückgang waren geringere laufende Beiträge aufgrund des anhaltenden Bestandsabbaus ursächlich. Der Rückgang der Einmalbeiträge resultierte im Wesentlichen aus einer geringeren Neugeschäftsproduktion. Auch im Neuzugang nach laufenden Beiträgen lagen wir unter Vorjahresniveau. Gemessen in der unter Investoren gebräuchlicheren Größe Jahresbeitragsäquivalent (Annual Premium Equivalent, APE: laufende Beiträge plus ein Zehntel der Einmalbeiträge) verzeichneten wir einen Rückgang um 8,6%. Neugeschäft Leben Deutschlandscroll
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Das Jahresbeitragsäquivalent entspricht dem
laufenden Beitrag zuzüglich 10% der Einmalbeiträge. Der Anstieg beim versicherungstechnischen Ergebnis ist unter anderem auf geringere Belastungen aus dem Zinsumfeld sowie den Wegfall von Einmaleffekten des Vorjahres zurückzuführen. Das Kapitalanlageergebnis lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 2.699 (3.064) Millionen €. Den Rückgang hat vor allem ein niedrigeres Derivateergebnis verursacht; bei steigenden Marktzinsen ergaben sich Belastungen aus den Instrumenten zur Zinsabsicherung. In Summe konnte ein Anstieg beim operativen Ergebnis verzeichnet werden. Gesundheit DeutschlandWichtige Kennzahlenscroll
In diesem Geschäftsbereich entfallen bezogen auf den Umsatz ca. 91 % auf die Krankenversicherung und ca. 9 % auf die Reiseversicherung. Die Beiträge in der Ergänzungsversicherung wuchsen im Vergleich zum Vorjahr um 4,4% und in der Krankheitskostenvollversicherung um 2,2%, unter anderem aufgrund der Beitragsanpassungen. Die Ergänzungsversicherung nach Art der Schadenversicherung entwickelte sich unter anderem aufgrund der guten Neugeschäftsentwicklung deutlich positiv (16,6%). Zum Beitragsanstieg hat auch die Reiseversicherung, die wir im In- und Ausland betreiben, mit einem Wachstum von 2,7% beigetragen. Der Anstieg beim versicherungstechnischen Ergebnis ist unter anderem auf höhere Beitragseinnahmen und einen Rückgang der Kosten sowie eine verbesserte Profitabilität zurückzuführen. Das Kapitalanlageergebnis entwickelte sich mit 1.384 (1.230) Millionen € positiv. Hier machten sich unter anderem geringere Abschreibungen und ein höheres Abgangsergebnis positiv bemerkbar. Insgesamt verblieb ein operatives Ergebnis auf dem Vorjahresniveau. Direkt DeutschlandWichtige Kennzahlenscroll
Das Direktkrankenversicherungsgeschäft macht bezogen auf den Umsatz des Geschäftsbereichs ca. 46% aus. Auf das Direktlebensversicherungsgeschäft entfallen ca. 38% und auf das Direktschaden- und Unfallversicherungsgeschäft ca. 16%. Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen im Vorjahresvergleich; ursächlich hierfür war insbesondere das Wachstum in der Krankenversicherung (+6,3%) durch unsere Zahntarife. Auch im Schaden- und Unfallgeschäft erzielten wir ein höheres Beitragsaufkommen (+2,9%). Dagegen fielen die gebuchten Bruttobeiträge im Lebensversicherungsgeschäft gegenüber dem Vorjahr niedriger aus (-4,5%). Der Rückgang der Gesamtbeiträge beruhte insbesondere auf die im Neugeschäft erfolgte Einstellung des Kapitalisierungsprodukts MaxiZins. Der Neuzugang im Lebensversicherungsgeschäft lag gemessen am Jahresbeitragsäquivalent um 24,1 % unter dem Vorjahreswert. Die Schaden-Kosten-Quote im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft verbesserte sich mit 82,0 (86,7) % deutlich gegenüber dem Vorjahr und lag damit weiterhin auf einem sehr guten Niveau. Neugeschäft Direkt Leben Deutschlandscroll
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Das Jahresbeitragsäquivalent entspricht dem
laufenden Beitrag zuzüglich 10% der Einmalbeiträge. Das versicherungstechnische Ergebnis verringerte sich im Vorjahresvergleich leicht. Beim Kapitalanlageergebnis verzeichneten wir mit 114 (120) Millionen € einen Rückgang, der unter anderem auf geringere laufende Erträge zurückzuführen war. In Summe führte dies zu einem rückläufigen operativen Ergebnis. ERGO Schaden/Unfall DeutschlandWichtige Kennzahlenscroll
UmsatzDie Kraftfahrt- und Unfallversicherung sind unsere größten Versicherungszweige. Darauf entfallen ca. 20% bzw. 19% bezogen auf den Umsatz des Segments. Die Beitragseinnahmen entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr positiv. Wir konnten vor allem in den sonstigen Versicherungssparten wachsen (+18,0%), hier unter anderem in der Transportversicherung. In der Feuer- und Sachversicherung (+5,6%), in der Rechtsschutzversicherung (+2,1%) sowie in der Haftpflichtversicherung (+0,2%) konnten wir das Beitragsaufkommen ebenfalls steigern. In der Kraftfahrtversicherung (-0,2%) und in der Unfallversicherung (-1,2%) vereinnahmten wir dagegen geringere Beiträge als 2016. ErgebnisDas versicherungstechnische Ergebnis im Segment ERGO Schaden/Unfall Deutschland erreichte nahezu das Vorjahresniveau. Insgesamt lag die Großschadenbelastung im abgelaufenen Geschäftsjahr etwas über unseren Erwartungen. Das Kapitalanlageergebnis stieg vor allem aufgrund eines höheren Abgangsergebnisses sowie geringerer Abschreibungen auf Aktien. Das gestiegene Kapitalanlageergebnis sowie der Wegfall von Restrukturierungsaufwendungen waren maßgeblich für den Anstieg des Konzernergebnisses. Die Schaden-Kosten-Quote lag 2017 um 0,5 Prozentpunkte etwas höher als im Vorjahr. Ursächlich hierfür war eine höhere Schadenquote, die unter anderem durch Schäden für Naturereignisse und Reservestärkungen im zweiten Halbjahr beeinflusst wurde. Die Kostenquote verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr. Den bezahlten Schäden und der Veränderung der Schadenrückstellung von insgesamt -2.053 (-1.955) Millionen € sowie den Nettoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb von -1.072 (-1.108) Millionen € standen verdiente Nettobeiträge von 3.204 (3.158) Millionen € gegenüber. ERGO InternationalWichtige Kennzahlenscroll
Die Geschäftszahlen des Jahres 2017 sowie des Vorjahres beinhalten das internationale Gesundheitsgeschäft in der Erstversicherung, das von Munich Health zum 1. Februar 2017 in das Geschäftsfeld ERGO integriert und hier dem Segment ERGO International übertragen wurde. UmsatzBezogen auf den Umsatz des Segments entfallen auf die Schaden- und Unfallversicherung ca. 52%, auf Gesundheit ca. 26% und auf die Lebensversicherung ca. 22%. Unsere größten Märkte sind Polen mit ca. 26% des Beitragsvolumens, Belgien mit ca. 20% und Spanien mit ca. 14%. Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen leicht im Vorjahresvergleich. Ursache hierfür war vor allem das deutliche Wachstum in der internationalen Schaden- und Unfallversicherung. Zudem konnten wir im internationalen Gesundheitsgeschäft wachsen. Der leichte Rückgang der Gesamtbeiträge ist auf ein geringeres Lebensversicherungsgeschäft zurückzuführen. In der internationalen Lebensversicherung verzeichneten wir mit 1.164 (1.530) Millionen € gesamte Beitragseinnahmen unter dem Vorjahresniveau. Der deutliche Rückgang ist insbesondere auf den Verkauf des italienischen Geschäfts sowie auf Einbußen in Polen und Österreich zurückzuführen. Das internationale Lebensneugeschäft lag gemessen am Jahresbeitragsäquivalent um 45,2% unter dem Vorjahr. In Gesundheit erhöhten sich die Beiträge um 3,7% auf 1.405 (1.354) Millionen € aufgrund von Zuwächsen in Spanien und Belgien. Im internationalen Schaden- und Unfallgeschäft erwirtschafteten wir 2017 Beitragseinnahmen von 2.783 (2.502) Millionen € (+11,2%). Insbesondere in unserem größten Markt Polen konnten wir deutliches Wachstum verzeichnen (+30,2%). Auch in Griechenland und im Baltikum steigerten wir das Beitragsaufkommen. Neugeschäft Leben Internationalscroll
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Das Jahresbeitragsäquivalent entspricht dem
laufenden Beitrag zuzüglich 10% der Einmalbeiträge. ErgebnisDas versicherungstechnische Ergebnis im Segment ERGO International verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr. Gründe für die positive Entwicklung waren unter anderem der Wegfall von negativen Vorjahreseffekten in Italien sowie Tarifanpassungen im polnischen Schaden- und Unfallgeschäft. Das Kapitalanlageergebnis lag unter dem Vorjahreswert, was vor allem auf ein niedrigeres Abgangsergebnis und geringere laufende Erträge zurückzuführen war. Der Wegfall von Sondereffekten im sonstigen nicht operativen Ergebnis sowie das gestiegene versicherungstechnische Ergebnis waren maßgeblich für die Verbesserung des Konzernergebnisses. Im internationalen Schaden- und Unfallgeschäft ging die Schaden-Kosten-Quote gegenüber dem Vorjahr zurück. Sie verbesserte sich vor allem in Polen -aufgrund von Tarifanpassungen - sowie im Baltikum. Auch im internationalen Gesundheitsgeschäft verbesserte sich die Schaden-Kosten-Quote um 0,5 Prozentpunkte. Den bezahlten Schäden und der Veränderung der Schadenrückstellung von zusammen -2.060 (-1.942) Millionen € sowie den Nettoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb von -1.022 (-990) Millionen € standen verdiente Nettobeiträge von 3.236 (2.993) Millionen € gegenüber. FinanzlageAnalyse der KapitalstrukturUnser Geschäft als Erst- und Rückversicherer prägt die Struktur unserer Bilanz: Da wir unsere Gruppe konsequent auf Wertschöpfung im Kerngeschäft ausgerichtet haben, dienen die Kapitalanlagen der Bedeckung versicherungstechnischer Rückstellungen (79% der Bilanzsumme). Das Eigenkapital (11 % der Bilanzsumme) sowie die Anleihen, die als strategisches Fremdkapital einzuordnen sind (1 % der Bilanzsumme), machen die wichtigsten Finanzmittel aus. Entwicklung des Konzerneigenkapitalsscroll
Neben der Dividendenausschüttung und dem Aktienrückkaufprogramm war vor allem die Verminderung der Rücklage aus der Währungsumrechnung für den Rückgang des Eigenkapitals verantwortlich. Strategisches FremdkapitalAls strategisches Fremdkapital bezeichnen wir alle Finanzierungsinstrumente mit Fremdkapitalcharakter, die nicht direkt mit dem operativen Versicherungsgeschäft zusammenhängen. Sie ergänzen unsere Finanzmittel, sollen im Wesentlichen die Kapitalkosten optimieren und sicherstellen, dass jederzeit ausreichend Liquidität vorhanden ist. Um unsere Kapitalstruktur transparent zu machen, quantifizieren wir unseren Verschuldungsgrad, der im Wettbewerbervergleich erfreulich niedrig ist: Er definiert sich als prozentuales Verhältnis des strategischen Fremdkapitals zur Summe aus Konzerneigenkapital und strategischem Fremdkapital. Dabei bleiben die versicherungstechnischen Rückstellungen unberücksichtigt, obwohl sie uns zu einem großen Teil langfristig als Finanzierungsquelle für die Vermögensanlage zur Verfügung stehen. Verschuldungsgradscroll
Nach den aufsichtsrechtlichen Regeln von Solvency II sind nachrangige Verbindlichkeiten als Eigenmittel anerkannt, sofern diese zur Verlustdeckung unter der Annahme der Unternehmensfortführung ständig zur Verfügung stehen. Die nachrangigen Verbindlichkeiten von Munich Re belaufen sich auf 2.790 Millionen €. Davon wurden zum Stichtag 2.411 Millionen € als anrechnungsfähige Eigenmittel gemäß Solvency II berücksichtigt. Aufgrund dessen reduziert sich das strategische Fremdkapital auf 714 Millionen € und es ergibt sich lediglich ein Verschuldungsgrad von 2,3 %. Versicherungstechnische RückstellungenVon den versicherungstechnischen Rückstellungen sind der Rückversicherung etwa 33% zuzuordnen und der Erstversicherung rund 67%. Im Gegensatz zu Verbindlichkeiten aus Krediten und emittierten Wertpapieren können wir bei Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft Zahlungszeitpunkt und -höhe nicht sicher vorhersehen. Das gilt vor allem für die Rückversicherung. Während in der Sachversicherung ein Großteil der Rückstellungen bereits innerhalb von zwei bis drei Jahren ausgezahlt ist, fallen in der Lebensversicherung oder in der Haftpflichtversicherung unter Umständen auch Jahrzehnte nach Abschluss der Verträge noch erhebliche Beträge an. Die Währungsverteilung unserer Rückstellungen spiegelt die globale Ausrichtung unserer Gruppe wider. Neben dem Euro sind der US-Dollar, der kanadische Dollar und der australische Dollar die wichtigsten Valuten. VerfügungsbeschränkungenWir sind ein weltweit tätiges Versicherungsunternehmen sodass einige unserer Finanzmittel Verfügungsbeschränkungen unterliegen. So verpflichten etwa die Aufsichtsbehörden einiger Länder ausländische Rückversicherer, Prämien- und Reservedepots zugunsten der Erstversicherer zu stellen oder Treuhandkonten bzw. Bürgschaften bei bestimmten Finanzinstituten einzurichten. Zum Stichtag betraf das Kapitalanlagen von insgesamt 8,8 (9,7) Milliarden €. Zudem sind wir Eventualverbindlichkeiten eingegangen, die im Konzernanhang erläutert werden. KapitalausstattungMit unserem aktiven Kapitalmanagement streben wir an, dass die Kapitalausstattung von Munich Re allen maßgeblichen Anforderungen entspricht. Neben dem Kapitalbedarf gemäß unserem internen Risikomodell müssen weitergehende Anforderungen von Aufsichtsbehörden, Ratingagenturen und der für uns maßgeblichen Versicherungsmärkte erfüllt werden. Ein wesentliches Maß der Kapitalstärke des Unternehmens ist die Solvency-II-Bedeckungsquote, die wir im Risikobericht erläutern. Unsere Finanzkraft soll profitable Wachstumsmöglichkeiten eröffnen, von normalen Schwankungen der Kapitalmarktbedingungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden und auch nach großen Schadenereignissen oder substanziellen Börsenkursrückgängen grundsätzlich gewahrt bleiben. Angemessene Kapitalausstattung bedeutet für uns ebenso, dass die Eigenmittel der Gruppe das erforderliche Maß nicht dauerhaft übersteigen. Nicht benötigtes Kapital geben wir unseren Aktionären über attraktive Dividenden und Aktienrückkäufe zurück. Kapitalrückgaben sind insoweit Grenzen gesetzt, als die Regelungen des deutschen Handelsrechts (HGB) die Muttergesellschaft Münchener Rück AG zu einer über den wirtschaftlichen Bedarf hinausgehenden Dotierung der Schwankungsrückstellung in der lokalen Rechnungslegung zwingen. Dies schmälert die Gewinnrücklagen und beschränkt die Ausschüttungsmöglichkeiten, stabilisiert aber in Jahren mit hohem Schadenaufwand die Ergebnisse. Zum 31. Dezember 2017 betrug die Schwankungsrückstellung der Münchener Rück AG 7,7 Milliarden €. Ergänzende Informationen hierzu finden Sie unter Münchener Rück AG (Erläuterungen auf Basis des HGB). Zwischen 2006 und 2017 gaben wir insgesamt 24,3 Milliarden € an unsere Aktionäre zurück. Im März 2017 hat der Vorstand ein weiteres Aktienrückkaufprogramm auf den Weg gebracht. Bis zur Hauptversammlung am 25. April 2018 sollen Aktien bis zu einem Kaufpreis von maximal 1 Milliarde € zurückgekauft werden. Im Berichtsjahr kauften wir insgesamt eigene Aktien im Wert von 1.017 Millionen € zurück. Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB sowie § 289a Abs. 1 HGB und erläuternder Bericht des VorstandsZusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas Grundkapital der Münchener Rück AG in Höhe von 587.725.396,48 € war am 31. Dezember 2017 in insgesamt 155.027.908 auf den Namen lautende, voll eingezahlte Stückaktien eingeteilt. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach den Bestimmungen des deutschen Aktienrechts (§ 67 AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenDie börsennotierten Namensaktien sind vinkuliert. Die Ausgabe vinkulierter Namensaktien geht bei der Münchener Rück AG auf ihre Gründung im Jahr 1880 zurück. Die Vinkulierung bedeutet, dass diese Aktien nur mit Zustimmung der Münchener Rück AG auf einen neuen Erwerber übertragen werden können. Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung der Münchener Rück AG steht es im freien Ermessen der Gesellschaft, die Zustimmung zu erteilen. Da die Abläufe für Aktiengeschäfte effizient gestaltet sind, führt diese Zustimmung zu keinerlei Verzögerungen bei der Eintragung ins Aktienregister. Sie wurde in den vergangenen Jahrzehnten ausnahmslos erteilt. Es bestehen vertragliche Vereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands über zwei- oder vierjährige Veräußerungssperren zu Aktien der Gesellschaft, die diese im Rahmen aktienbasierter Vergütungsprogramme erwerben müssen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Ausgenommen davon sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetz ausgeschlossen. Ist ein Aktionär im eigenen Namen für Aktien, die einem anderen gehören, verzeichnet, bestehen gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung aus der Eintragung keine Stimmrechte, soweit sie zu diesem Zeitpunkt die Grenze von 2% des satzungsmäßigen Grundkapitals überschreiten. Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreitenDirekte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital der Münchener Rück AG, die zum 31. Dezember 2017 10% der Stimmrechte überschritten, sind der Münchener Rück AG nicht bekannt oder gemeldet worden. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausübenDie Arbeitnehmer, die Aktien der Münchener Rück AG halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre nach der Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der SatzungDer rechtliche Rahmen für Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist vorgegeben durch die Mitbestimmungsvereinbarung, §§ 13 Abs. 3, 16 der Satzung und §§ 84, 85 AktG sowie §§ 24, 47, 303 VAG. Die Mitbestimmungsvereinbarung und die Satzung der Münchener Rück AG haben die Rechtsgedanken des Mitbestimmungsgesetzes übernommen. Nach § 16 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen und der Aufsichtsrat bestimmt im Übrigen die Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Derzeit umfasst der Vorstand acht Mitglieder (bis zum 31.12.2017 neun Mitglieder). Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands nach § 84 AktG und kann sie -falls ein wichtiger Grund vorliegt -jederzeit abberufen. Wird ein Vorstandsmitglied erstmals bestellt, beträgt die Laufzeit seines Dienstvertrags üblicherweise zwischen drei und maximal fünf Jahren. Verlängerungen um bis zu fünf Jahre sind möglich. Für die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist nach § 13 Abs. 3 der Satzung im Aufsichtsrat eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Wird in einem ersten Beschluss diese erforderliche Mehrheit nicht erreicht, so erfolgt die Bestellung bzw. Abberufung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein solcher zweiter Beschluss ist erst nach angemessener Bedenkzeit und nach Behandlung der Angelegenheit in einem dafür zuständigen Ausschuss, danach aber auch im Umlaufverfahren möglich. In besonderen Ausnahmefällen können Vorstandsmitglieder nach § 85 AktG auch gerichtlich bestellt werden. Das Aktiengesetz enthält allgemeine Bestimmungen über Satzungsänderungen (§§ 124 Abs. 2 Satz 3, 179-181 AktG). Danach kann nur die Hauptversammlung eine Änderung der Satzung beschließen. Dem Beschluss müssen mindestens drei Viertel des Grundkapitals zustimmen, das bei der Beschlussfassung vertreten ist. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit (höher und niedriger) bestimmen und weitere Erfordernisse aufstellen. Die Satzung der Münchener Rück AG sieht solche Besonderheiten jedoch nicht vor. Für Änderungen der Satzung bei einer Erhöhung oder Herabsetzung des Grundkapitals enthält das Aktiengesetz besondere Vorschriften (§§ 182–240 AktG). Danach bestimmt grundsätzlich die Hauptversammlung über Kapitalmaßnahmen. In einem von ihr festgelegten Rahmen kann sie den Vorstand zu bestimmten (Kapital-)Maßnahmen ermächtigen. Welche Ermächtigungen bei der Münchener Rück AG bestehen, ist nachfolgend aufgeführt. In allen Fällen ist ein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich, der mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des Grundkapitals gefasst werden muss, das bei der Beschlussfassung vertreten ist. Die Satzung der Münchener Rück AG sieht auch für diese Beschlüsse keine anderen (insbesondere höheren) Mehrheiten oder weiteren Erfordernisse vor. Nach § 14 der Satzung und § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG hat der Aufsichtsrat die Befugnis, Änderungen vorzunehmen, die nur die Fassung der Satzung betreffen. Befugnisse des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDie Befugnisse der Mitglieder des Vorstands ergeben sich aus §§ 71, 76-94 AktG. Zur Ausgabe von Aktien oder zum Aktienrückkauf stehen dem Vorstand folgende Befugnisse zu:
Die vollständige Fassung der genannten Ermächtigungen und der Erklärung des Vorstands finden Sie in den Tagesordnungen der genannten Hauptversammlungen unter www.munichre.com/hv/archiv. Die Satzung der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft finden Sie unter www.munichre.com/satzung. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden WirkungenAufgrund unserer Zeichnungsrichtlinien enthalten unsere Rückversicherungsverträge in der Regel eine Klausel, die beiden Vertragsteilen ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt, falls "die andere Partei fusioniert oder sich ihre Eigentums- und Beherrschungsverhältnisse wesentlich ändern". Solche oder ähnliche Klauseln sind branchentypisch. Gebräuchlich sind sie auch in Joint-Venture- oder Kooperationsverträgen zwischen verschiedenen Anteilseignern eines gemeinsamen Beteiligungsunternehmens. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sindEntschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen weder mit den Mitgliedern des Vorstands noch mit Arbeitnehmern. Analyse der Konzern-KapitalflussrechnungDer Zahlungsmittelfluss von Munich Re ist stark geprägt von unserem Geschäft als Erst- und Rückversicherer: Wir erhalten in der Regel zuerst die Beiträge für die Risikoübernahme und leisten erst später Zahlungen im Schadenfall. Die Kapitalflussrechnung von Versicherungsunternehmen ist daher begrenzt aussagekräftig. In der Kapitalflussrechnung werden Währungskurseffekte sowie Einflüsse aus Veränderungen des Konsolidierungskreises eliminiert. Konzern-Kapitalflussrechnungscroll
In der Konzern-Kapitalflussrechnung wird das Konzernergebnis in Höhe von 392 Millionen € auf den Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit übergeleitet. Das Konzernergebnis wird unter anderem um den Anstieg der versicherungstechnischen Rückstellungen von 6.003 Millionen € korrigiert. Der -zur Bereinigung des Konzerngewinns vom Mittelfluss abzuziehende -positive Saldo aus den Gewinnen und Verlusten aus dem Abgang von Kapitalanlagen stammt im Wesentlichen aus dem Verkauf jederzeit veräußerbarer Wertpapiere. Die Einzahlungen aus dem Verkauf oder der Endfälligkeit von Kapitalanlagen von 2.067 Millionen € bestimmen den Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit stammt im Wesentlichen aus der Dividendenzahlung 2017, dem Aktienrückkaufprogramm und der Tilgung von nachrangigen Verbindlichkeiten. Insgesamt stieg im Berichtsjahr der Zahlungsmittelbestand, der die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und den Kassenbestand umfasst, um 405 Millionen € (inklusive Währungseinflüssen) auf 3.628 Millionen €. Es bestanden Verfügungsbeschränkungen und Verpfändungen als Sicherheit in Höhe von 45 (10) Millionen €. RisikoberichtRisk Governance und Risikomanagement-SystemRisikomanagement-OrganisationOrganisatorischer AufbauMunich Re hat ein Governance-System etabliert, das in Übereinstimmung mit den Solvency-II-Anforderungen ist. Wesentliche Bestandteile sind die Risikomanagement-, die Compliance-, die Audit- und die Versicherungsmathematische Funktion. Das Risikomanagement auf Gruppenebene wird im Bereich Integrated Risk Management (IRM) wahrgenommen und steht unter der Leitung des Chief Risk Officer (Group-CRO). Neben den Gruppenfunktionen gibt es weitere Risikomanagement-Einheiten in den Geschäftsfeldern, die jeweils von einem CRO geleitet werden. Risk GovernanceDurch eine klare Zuordnung von Rollen und Verantwortlichkeiten für alle wesentlichen Risiken stellt unsere Risk Governance eine angemessene Risiko- und Kontrollkultur sicher. Verschiedene Gremien auf Gruppen- und Geschäftsfeldebene unterstützen die Risk Governance. Bei wesentlichen Entscheidungen des Vorstands ist eine Stellungnahme durch die Risikomanagementfunktion erforderlich. Festlegung der RisikostrategieDie Risikostrategie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie von Munich Re und legt fest, wo, wie und in welchem Ausmaß wir Risiken eingehen. Die Fortentwicklung der Risikostrategie ist in den Jahresplanungszyklus und damit in die Geschäftsplanung eingebettet. Sie wird vom Vorstand verabschiedet und als wesentlicher Bestandteil des Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) regelmäßig mit dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erörtert. Die Risikostrategie wird bestimmt, indem wir für vorgegebene Risikokriterien Toleranzwerte festlegen, die sich an der Kapital- und Liquiditätsausstattung sowie an unserem angestrebten Gewinn orientieren und eine Vorgabe für die Geschäftsbereiche der Gruppe sind. Umsetzung der Strategie und Risikomanagement-KreislaufDer vom Vorstand festgelegte Risikoappetit wird in der Geschäftsplanung berücksichtigt und ist in der operativen Geschäftsführung verankert. Bei Kapazitätsengpässen oder Konflikten mit dem Limit- und Regelsystem wird nach festgelegten Eskalations- und Entscheidungsprozessen verfahren. Diese stellen sicher, dass Geschäftsinteressen und Risikomanagement-Aspekte abgewogen und im Rahmen des Möglichen in Einklang gebracht werden. Die operative Umsetzung des Risikomanagements umfasst Identifikation, Analyse und Bewertung aller wesentlichen Risiken. Daraus leiten sich die Berichterstattung, die Limitierung und die Überwachung der Risiken ab. Die Identifikation von Risiken erfolgt über geeignete Prozesse und Kennzahlen, die durch Expertenmeinungen ergänzt werden. Die Risikofrüherkennung erfasst auch Emerging Risks. Das sind nach unserer Definition Trends oder plötzlich eintretende Ereignisse, die sich durch ein hohes Maß an Unsicherheit in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit, auf die zu erwartende Schadenhöhe und ihre möglichen Auswirkungen auf Munich Re auszeichnen. Im Rahmen der Risikoanalyse findet eine quantitative und qualitative Bewertung aller Risiken auf konsolidierter Gruppenebene statt, um mögliche Wechselwirkungen der Risiken über alle Geschäftsfelder zu berücksichtigen. Die interne Risikoberichterstattung informiert den Vorstand regelmäßig über die Risiken in Bezug auf die einzelnen Risikokategorien und die Lage der gesamten Gruppe. So ist sichergestellt, dass negative Trends rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Die externe Risikoberichterstattung soll unseren Kunden, Aktionären und den Aufsichtsbehörden einen verständlichen Überblick über die Risikolage der Gruppe verschaffen. Konkrete Risikolimitierungen leiten wir aus der Risikostrategie ab. Ausgehend von den definierten Risikotoleranzen werden Limite, Regeln und -sofern notwendig -risikomindernde Maßnahmen beschlossen und umgesetzt. Darüber hinaus verfügen wir über ein umfangreiches Frühwarnsystem, das uns auf mögliche Kapazitätsengpässe aufmerksam macht. Die quantitative Risikoüberwachung wird kennzahlenbasiert sowohl zentral als auch an dezentralen Stellen durchgeführt. Risiken, die sich nicht unmittelbar in Zahlen ausdrücken lassen, überwachen wir nach ihrer Wesentlichkeit und Zuordnung dezentral oder zentral. Das Risikomanagement-System wird von Group Audit, Wirtschaftsprüfern und der BaFin regelmäßig geprüft. Wesentliche RisikenWir definieren Risiko als eine mögliche künftige Entwicklung oder ein Ereignis, das zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen kann. Risiken, die sich nachhaltig negativ auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage von Munich Re auswirken können, bezeichnen wir als "wesentlich". Diese Definition haben wir -unter Berücksichtigung der individuellen Risikotragfähigkeit -in gleicher Weise auf die einzelnen Geschäftsbereiche und Gesellschaften übertragen. Wir unterscheiden dabei zwischen Risiken, die in unserem internen Modell abgebildet sind, und weiteren Risiken. Im internen Modell abgebildete RisikenSolvenzkapitalanforderung -internes ModellMunich Re verfügt über ein vollständiges internes Modell, das den erforderlichen Kapitalbedarf ermittelt, um die Verpflichtungen der Gruppe auch nach extremen Schadenereignissen erfüllen zu können. Wir berechnen damit die unter Solvency II geforderte Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR). Die Solvenzkapitalanforderung gibt den Betrag an anrechnungsfähigen Eigenmitteln an, den Munich Re benötigt, um mit einer vorgegebenen Risikotoleranz unerwartete Verluste des Folgejahres ausgleichen zu können. Dabei entspricht dem SCR der Value-at-Risk der ökonomischen Gewinn- und Verlustverteilung über einen einjährigen Zeithorizont zu einem Sicherheitsniveau von 99,5%. Diese Größe gibt somit den ökonomischen Verlust von Munich Re an, der bei gleichbleibenden Exponierungen statistisch in höchstens einem von 200 Jahren überschritten wird. Unser internes Modell fußt auf gesondert modellierten Verteilungen für die Risikokategorien Schaden/Unfall, Leben/Gesundheit, Markt, Kredit sowie operationelle Risiken. Bei der Kalibrierung dieser Verteilungen verwenden wir im Wesentlichen historische Daten, teilweise ergänzt um Expertenschätzungen. Um dem Zeithorizont von einem Jahr zu entsprechen und um eine stabile und angemessene Einschätzung unserer Risikoparameter zu erreichen, bilden unsere historischen Daten einen langen Zeitraum ab. Weiterhin berücksichtigen wir Diversifikationseffekte, die durch unsere breite Aufstellung über verschiedene Risikokategorien und durch die Kombination von Erst- und Rückversicherungsgeschäft erzielt werden. Dabei würdigen wir auch Abhängigkeiten zwischen den Risiken, die im Vergleich zur Annahme der Unabhängigkeit zu höheren Kapitalanforderungen führen können. Abschließend bestimmen wir den Effekt der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern. Die Tabelle zeigt die Solvenzkapitalanforderung von Munich Re und ihrer Risikokategorien zum 31. Dezember 2017. Solvenzkapitalanforderung (SCR)1scroll
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Vorjahreswerte angepasst aufgrund der geänderten
Zusammensetzung der berichtspflichtigen Segmente. Der Rückgang der Solvenzkapitalanforderung, der sich in allen Risikokategorien beobachten lässt, resultiert im Wesentlichen aus den Entwicklungen an den Kapitalmärkten, insbesondere der Aufwertung des Euro gegenüber allen maßgeblichen Währungen und den moderat angestiegenen Euro-Zinsen. Weiterhin trugen Aktualisierungen in den Modellen der Risikokategorien Markt und Kredit sowie in den Naturkatastrophenmodellen zum Rückgang bei. Der Diversifikationseffekt zwischen den Risikokategorien Schaden/Unfall, Leben/Gesundheit, Markt, Kredit und operationelle Risiken beträgt 35% und ist damit prozentual nahezu unverändert zum Vorjahr. Weitere Erläuterungen zu den Veränderungen in den übrigen Risikokategorien finden sich in den nachfolgenden Abschnitten. Versicherungstechnisches Risiko Schaden/UnfallDie Risikokategorie Schaden/Unfall umfasst die versicherungstechnischen Risiken aus den Sparten Sachversicherung, Motor, Haftpflicht, Unfall, Transport, Luft- und Raumfahrt, Kreditversicherung sowie Spezialsparten, die ebenfalls dem Bereich Schaden/Unfall zugeordnet werden. Ergänzende risikorelevante Informationen zur Schaden- und Unfallversicherung finden Sie auch im Konzernanhang. Unter versicherungstechnischem Risiko verstehen wir hier, dass die versicherten Schäden über unseren Erwartungen liegen können. Wesentliche Risiken sind dabei das Beitrags- und das Reserverisiko. Das Beitragsrisiko umfasst, dass künftige Entschädigungen aus versicherten, aber noch nicht eingetretenen Schäden höher ausfallen als erwartet. Reserverisiko heißt, dass die Schadenrückstellungen, die für bereits eingetretene Schäden ausgewiesen werden, nicht ausreichend bemessen sind. Bei der Bewertung der Schadenrückstellungen folgen wir einem vorsichtigen Reservierungsansatz und schätzen Unsicherheiten konservativ ein. Wir vergleichen zudem jedes Quartal die gemeldeten Schäden mit unserer Schadenerwartung, um ein dauerhaft hohes Reservierungsniveau sicherzustellen. Wir unterscheiden zwischen Schäden, deren Aufwand in einem Geschäftsfeld 10 Millionen € übersteigt, den Großschäden, den Kumulschäden, die mehr als ein Risiko (auch mehrere Sparten) betreffen, und allen anderen Schäden, den Basisschäden. Für Basisschäden ermitteln wir das Risiko einer Nachreservierung für Bestandsrisiken innerhalb eines Jahres (Reserverisiko) sowie das Risiko einer Untertarifierung (Beitragsrisiko). Dazu nutzen wir aktuarielle Methoden, die jeweils auf Standard-Reservierungsverfahren aufsetzen, aber den Einjahreshorizont berücksichtigen. Der Kalibrierung dieses Ansatzes liegen unsere eigenen historischen Schaden- und Schadenabwicklungsdaten zugrunde. Die Ermittlung von Reserve- und Beitragsrisiko findet auf geeigneten homogenen Segmenten unseres Schaden/Unfall-Portfolios statt. Zur Aggregation des Risikos auf Gesamtportfolio-Ebene verwenden wir Korrelationen, in deren Schätzung eigene historische Schadenerfahrung einfließt. Wir begrenzen unsere Risikoexponierung, indem wir beispielsweise Naturkatastrophenrisiken, aber auch mögliche von Menschen verursachte Schäden limitieren und budgetieren. Dafür entwickeln unsere Experten Szenarien für mögliche Naturereignisse, die naturwissenschaftliche Faktoren, Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzielle Schadenhöhe berücksichtigen. Ausgehend von diesen Modellen werden die Auswirkungen verschiedener Ereignisse auf unser Portfolio ermittelt und in Form eines stochastischen Modells mathematisch erfasst. Eine weitere Maßnahme zur Steuerung versicherungstechnischer Risiken besteht darin, einen Teil unseres Risikos über Rückversicherung oder Retrozession an andere Risikoträger abzugeben. Für die meisten unserer Unternehmen besteht gruppeninterner und/oder externer Rückversicherungs- und Retrozessionsschutz. Neben der traditionellen Retrozession nutzen wir den alternativen Risikotransfer insbesondere für Naturkatastrophenrisiken. Dazu werden Versicherungsrisiken unter Zuhilfenahme von Zweckgesellschaften an den Kapitalmarkt transferiert. Solvenzkapitalanforderung (SCR) Schaden/Unfallscroll
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Solvenzkapitalanforderung Schaden/UnfallDie Reduktion der Solvenzkapitalanforderung bei den Basisschäden ist hauptsächlich auf die Aufwertung des Euro zurückzuführen. Bei den Groß- und Kumulschäden wirkt einerseits der Geschäftsausbau risikoerhöhend, andererseits führen die Aufwertung des Euro vor allem gegenüber dem US-Dollar sowie die Aktualisierungen von Modellen großer Naturgefahrenszenarien zu einem Rückgang der Solvenzkapitalanforderung. Die Kumulrisiko-Szenarien werden in unserem internen Modell als unabhängige Ereignisse betrachtet. Die Grafiken zeigen, wie wir unsere Exponierung gegenüber den Spitzenszenarien bei einer Wiederkehrperiode von 200 Jahren für das kommende Jahr einschätzen: Atlantic Hurricaneaggregierter VaR (Wiederkehrperiode 200 Jahre) Mrd. € (vor Steuern), Selbstbehalt ![]() Erdbeben Nordamerikaaggregierter VaR (Wiederkehrperiode 200 Jahre) Mrd. € (vor Steuern), Selbstbehalt ![]() Sturm Europaaggregierter VaR (Wiederkehrperiode 200 Jahre) Mrd. € (vor Steuern), Selbstbehalt ![]() Versicherungstechnisches Risiko Leben/GesundheitUnter versicherungstechnischem Risiko verstehen wir, dass versicherte Leistungen im Lebens- und Gesundheitsversicherungsgeschäft über unseren Erwartungen liegen können. Dabei sind besonders die biometrischen Risiken und Risiken aus Kundenverhalten (zum Beispiel Storno, Kapitalwahlrecht) von Bedeutung. Wir unterscheiden dabei zwischen kurz- und langfristig auf das Portfolio einwirkenden Risiken. Als kurzfristig wirksame Entwicklungen modellieren wir -neben dem einfachen Zufallsrisiko höherer Schadenbelastungen im Einzeljahr -vor allem über den aktuariellen Schätzungen liegende Schadenerfahrung, die sich durch seltene, aber kostenintensive Ereignisse wie Pandemien ergeben können. Weitere relevante Informationen zu den Risiken der Lebens- und Gesundheitsversicherung finden Sie auch im Konzernanhang. Speziell die Produkte der Lebensversicherung und ein Großteil unseres Gesundheitserstversicherungsgeschäfts zeichnen sich durch Langfristigkeit und einen über die Gesamtlaufzeit der Verträge verteilten Ergebnisausweis aus. Langfristig wirksame negative Entwicklungen von Risikotreibern können den Wert des versicherten Portfolios senken (Trendrisiken). Die Risikotreiber Sterblichkeit und Invalidität werden durch das Geschäftsfeld Rückversicherung und hier vor allem durch die Exponierungen in Nordamerika dominiert. Der Risikotreiber Langlebigkeit findet sich zum einen in den in Deutschland vertriebenen Produkten von ERGO, hier gemeinsam mit typischen Risiken aus Kundenverhalten wie zum Beispiel Storno. Darüber hinaus zeichnen wir sie jedoch auch im Geschäftsfeld Rückversicherung und hier vor allem im Vereinigten Königreich. In geringerem Maß treten Risiken im Zusammenhang mit der Erhöhung von Behandlungskosten insbesondere im Geschäftsfeld ERGO auf. Versicherungstechnische Risiken der Lebensversicherung im Geschäftsfeld ERGO werden zudem stark vom Kapitalmarktumfeld beeinflusst, da sie abhängig sind von der Fähigkeit zur Erwirtschaftung des Garantiezinses. Die Risikomodellierung unterlegt die einzelnen Annahmeänderungen mit Wahrscheinlichkeiten und erzeugt somit eine vollständige Gewinn- und Verlustverteilung. Diese Wahrscheinlichkeiten kalibrieren wir insbesondere anhand von historischen Daten, die wir aus den zugrunde liegenden Portfolios gewinnen. Zusätzlich ziehen wir für die Modellierung des Sterblichkeitstrendrisikos auch allgemeine Sterblichkeitsraten der Bevölkerung heran. Um das vielfältige Geschäft angemessen parametrisieren zu können, werden in der Modellierung Portfolios mit einer homogenen Risikostruktur zusammengefasst. Anschließend werden die einzelnen Gewinn- und Verlustverteilungen unter Berücksichtigung der Abhängigkeitsstruktur zu einer Gesamtverteilung aggregiert. Unser größtes kurzfristiges Kumulrisiko in der Risikokategorie Leben/Gesundheit ist das Eintreten einer schweren Pandemie. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir unsere gesamte Exponierung eingehend analysieren (Szenarioanalyse) und geeignete Maßnahmen zur Risikosteuerung bestimmen. In der Rückversicherung steuern wir durch eine risikoadäquate Zeichnungspolitik die Übernahme biometrischer Risiken. Die Übernahme von Zins- und sonstigen Marktrisiken wird häufig durch eine Deponierung der Rückstellungen beim Zedenten mit garantierter Verzinsung des Depots ausgeschlossen. Darüber hinaus werden diese Risiken in Einzelfällen durch geeignete Kapitalmarktinstrumente abgesichert. In der Erstversicherung sorgt die Produktgestaltung für eine substanzielle Risikominderung. Bei adversen Entwicklungen tragen Teile der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, die erfolgsabhängig gebildet und aufgelöst werden, erheblich zum Risikoausgleich bei. In der Gesundheitserstversicherung besteht zusätzlich bei den meisten langfristigen Verträgen die Möglichkeit bzw. die Verpflichtung zur Beitragsanpassung. In der Praxis werden jedoch die Grenzen der Belastbarkeit der Versicherungsnehmer zu beachten sein. Bei den eher kurzfristig auf das Portfolio einwirkenden Pandemie- und den längerfristig einwirkenden Langlebigkeitsszenarien werden im Rahmen der Risikostrategie Limite festgelegt. Die Sensitivität des internen Modells gegenüber den Eingabeparametern untersuchen wir regelmäßig. Neben dem Zins betrifft dies die biometrischen Risikotreiber. Solvenzkapitalanforderung Leben/GesundheitIm Geschäftsfeld Rückversicherung wird der Rückgang der Solvenzkapitalanforderung vor allem durch die Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar und dem kanadischen Dollar verursacht. Im Geschäftsfeld ERGO führen die moderat gestiegenen Euro-Zinsen zu einer Reduktion der Solvenzkapitalanforderung. MarktrisikoWir definieren Marktrisiko als einen ökonomischen Verlust, der infolge von Kursveränderungen auf den Kapitalmärkten auftritt. Hierzu gehören unter anderem das Aktienkursrisiko, das allgemeine Zinsrisiko, das spezifische Zinsrisiko, das Immobilienpreisrisiko und das Währungsrisiko. Das allgemeine Zinsrisiko beschreibt dabei Änderungen der Basiszinskurven, während das spezifische Zinsrisiko Änderungen in den Kreditrisikoaufschlägen berücksichtigt, zum Beispiel auf Euro-Staatsanleihen unterschiedlicher Emittenten oder auf Unternehmensanleihen. Darüber hinaus zählen wir das Risiko, dass sich Inflationsraten verändern, ebenso zum Marktrisiko wie die Änderung der impliziten Volatilitäten (Kosten von Optionen). Marktpreisschwankungen beeinflussen nicht nur unsere Kapitalanlagen, sondern auch die versicherungstechnischen Verpflichtungen. Dies ist vor allem in der Lebenserstversicherung der Fall. Aufgrund der teilweise langfristigen Zinsgarantien und der vielfältigen Optionen der Versicherten in der traditionellen Lebensversicherung kann der Wert der Verpflichtungen mitunter stark von den Kapitalmarktgegebenheiten abhängen. Die Modellierung von Marktrisiken erfolgt durch Monte-Carlo-Simulation möglicher künftiger Marktszenarien. Dabei bewerten wir unsere Aktiva und Passiva für jedes simulierte Marktszenario neu und erhalten damit die Wahrscheinlichkeitsverteilung für Änderungen der Basiseigenmittel. Die Marktrisiken steuern wir durch geeignete Limit- und Frühwarnsysteme im Rahmen unseres Asset-Liability-Managements. Diese Steuerung findet unter anderem durch den Einsatz von Derivaten wie Aktienfutures, Optionen und Zinsswaps statt, die in der Regel zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Die Wirkung von Optionen wird bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung berücksichtigt. Weitere Informationen zu derivativen Finanzinstrumenten finden Sie im Konzernanhang. Solvenzkapitalanforderung (SCR) Markt1scroll
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Vorjahreswerte angepasst aufgrund der geänderten
Zusammensetzung der berichtspflichtigen Segmente. Solvenzkapitalanforderung MarktAktienrisikoDie im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Aktienexponierung (nach der Berücksichtigung von Derivaten) schlägt sich in einem Anstieg der Solvenzkapitalanforderung nieder. ZinsrisikoDer Rückgang des allgemeinen bzw. des spezifischen Zinsrisikos im Geschäftsfeld Rückversicherung resultiert maßgeblich aus einer Reduktion von lang laufenden Verbindlichkeiten sowie einem moderaten Abbau des Kreditrisikoengagements. Im Geschäftsfeld ERGO ist das Zinsrisiko deutlich gesunken. Ein Großteil dieses Rückgangs ist auf den moderaten Anstieg des Zinsniveaus in der Eurozone und auf eine verbesserte Abbildung der Lebens- und Gesundheitseinheiten im Marktrisiko zurückzuführen. Im Geschäftsfeld Rückversicherung beträgt der Marktwert der zinssensitiven Kapitalanlagen zum 31. Dezember 66,6 (74,6) Milliarden €. Gemessen in Einheiten der modifizierten Duration beträgt die Zinssensitivität dieser Kapitalanlagen 5,8 (5,8), während die modifizierte Duration der Passivseite 4,2 (4,5) ausmacht. Die Veränderung der frei verfügbaren Eigenmittel bei einem Zinsrückgang um einen Basispunkt beträgt ca. 3,1 (2,5) Millionen €. Dies bedeutet, dass die Zinssensitivität der Verbindlichkeiten weitestgehend durch die Kapitalanlagen abgesichert wird. Der Marktwert der zinssensitiven Kapitalanlagen beträgt im Geschäftsfeld ERGO zum 31. Dezember 130,6 (132,5) Milliarden €. Die zinssensitiven Kapitalanlagen weisen eine modifizierte Duration von 8,8 (9,3) und die Verpflichtungen von 9,5 (10,5) auf. Dies führt zu einer Exponierung gegenüber fallenden Zinsen, die weitestgehend aus den langfristigen Optionen und Garantien des Lebensversicherungsgeschäfts stammt. Die Veränderung der frei verfügbaren Eigenmittel bei einem Rückgang des Zinsniveaus um einen Basispunkt beträgt ca. -9,8 (-22,1) Millionen €. ImmobilienrisikoInfolge von Zukäufen und Marktwertsteigerungen unseres Immobilienportfolios steigt das Immobilienrisiko leicht an. WährungsrisikoDas Währungsrisiko ist nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr. KreditrisikoWir definieren Kreditrisiko als einen ökonomischen Verlust, der für Munich Re entstehen kann, wenn sich die finanzielle Lage eines Kontrahenten verändert. Neben Kreditrisiken, die sich durch die Anlage in Wertpapiere oder im Zahlungsverkehr mit Kunden ergeben, gehen wir Kreditrisiken auch aktiv durch die Zeichnung von Kredit- oder Finanzrückversicherung sowie im entsprechenden Erstversicherungsgeschäft ein. Kreditrisiken ermittelt Munich Re mit einem Portfoliomodell, das über einen längeren Zeitraum (mindestens einen vollen Kreditzyklus) kalibriert wird und das sowohl Marktwertänderungen aufgrund von Bonitätsänderungen als auch Ausfälle von Schuldnern berücksichtigt. Das Kreditrisiko aus Kapitalanlagen (inklusive Depotforderungen, Staatsanleihen und Credit Default Swaps ) und zedierten Reserven wird dabei auf Basis einzelner Schuldner berechnet. Für die zugehörigen Migrations- und Ausfallwahrscheinlichkeiten verwenden wir historische Kapitalmarktdaten. Korrelationseffekte zwischen einzelnen Schuldnern werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Zugehörigkeit zu Branchen und Ländern abgeleitet. Den Branchen- und Länderkorrelationen liegen die Abhängigkeiten der jeweilig zugehörigen Aktienindizes zugrunde. Die Ableitung des Kreditrisikos aus sonstigen Forderungen erfolgt auf Basis unternehmenseigener Expertenschätzungen. Im Lebens- und Gesundheitserstversicherungsgeschäft berücksichtigen wir darüber hinaus den Anteil der risikoreduzierenden Wirkung am Kreditrisiko, der durch die Versicherungsnehmerbeteiligung an den Überschüssen entsteht. Weiterhin kapitalisieren wir auch Kreditrisiken für sehr gut geratete Staatsanleihen. Die Ratings der festverzinslichen Wertpapiere und Darlehen finden Sie im Konzernanhang. Um unsere gruppenweiten Kreditrisiken zu überwachen und zu steuern, verfügen wir über ein konzernweit gültiges, bilanzübergreifendes Kontrahentenlimitsystem. Die Limite pro einzelnem Kontrahenten (Firmengruppe oder Land) orientieren sich an dessen finanzieller Lage entsprechend den Ergebnissen unserer Fundamentalanalysen, Ratings und Marktdaten sowie an der vom Vorstand definierten Risikotoleranz. Die Auslastung der Limite berechnet sich auf Basis des Credit Equivalent Exposures (CEE). Für Wertpapierleihen und Wertpapierpensionsgeschäfte existieren zusätzlich Volumenlimite. Konzernweite Vorgaben für das Collateral-Management, zum Beispiel bei OTC-Derivaten und bei der Emission von Katastrophenanleihen, vermindern das sich daraus ergebende Kreditrisiko. Über ein Finanzsektorlimit wird auf Gruppenebene das Zinsträger- und CDS-Exposure gegenüber Emittenten aus dem Finanzsektor limitiert. Zur Überwachung der Länderrisiken greifen wir neben den gängigen Ratings auf eigene Analysen der politischen, wirtschaftlichen und fiskalischen Situation in den wichtigsten Staaten zurück, die für Emissionen in Betracht kommen. Auf dieser Basis sowie unter Berücksichtigung der Anlagenotwendigkeiten der Geschäftsfelder in den jeweiligen Währungsräumen und Ländern werden Limite oder konkrete Maßnahmen durch das Group Investment Committee verabschiedet, welche konzernweit bei der Vermögensanlage sowie für die Versicherung von politischen Risiken bindend sind. Mithilfe definierter Stress-Szenarien prognostizieren unsere Experten mögliche Folgen für die Finanzmärkte, die Marktwerte unserer Kapitalanlagen und die Barwerte der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Auf Gruppenebene dämpfen dabei die hohe Diversifikation in den Kapitalanlagen, die Struktur der Verbindlichkeiten sowie das aktive gruppenweite Asset-Liability-Management etwaige negative Effekte. Das Ausfallrisiko im Bereich Retrozessionen und externer Rückversicherung steuern wir mithilfe von Limiten, die das Retro Security Committee festlegt. Zum 31. Dezember sind unsere in Rückdeckung gegebenen Rückstellungen gegenüber Rückversicherern folgenden Ratingklassen zugeordnet: In Rückdeckung gegebene versicherungstechnische Rückstellungen nach Ratingscroll
Zu unseren Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft finden Sie weitere Angaben im Konzernanhang. Solvenzkapitalanforderung KreditDer Rückgang der Solvenzkapitalanforderung resultiert aus den Entwicklungen an den Kapitalmärkten, insbesondere der Aufwertung des Euro gegenüber allen maßgeblichen Währungen. Zur Reduktion haben auch Modellaktualisierungen beigetragen, vor allem die verfeinerte Abbildung von Migrations- und Ausfallwahrscheinlichkeiten. Operationelles RisikoWir verstehen unter dem operationellen Risiko das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, mitarbeiter- und systembedingten oder externen Vorfällen. Darunter fallen zum Beispiel kriminelle Handlungen von Mitarbeitern oder Dritten, Insidergeschäfte, Verstöße gegen das Kartellrecht, Geschäftsunterbrechungen, Fehler in der Geschäftsabwicklung, Nichteinhaltung von Meldepflichten sowie Unstimmigkeiten mit Geschäftspartnern. Das Management der operationellen Risiken erfolgt über unser IKS, ein über alle Risikodimensionen und Unternehmensbereiche hinweg integriertes System zum Management von operationellen Risiken. Es adressiert neben den für die Konzernleitung geltenden Anforderungen auch die jeweiligen lokalen Vorschriften. Zur Behebung erkannter Schwächen oder Fehler werden angemessene Maßnahmen bis hin zu größeren Projekten umgesetzt. Ein wichtiger Bestandteil des IKS ist die Sicherstellung der Verlässlichkeit des Konzernabschlusses und der Jahresabschlüsse der Einzelunternehmen sowie die Identifikation, Steuerung und Kontrolle von Risiken aus dem Rechnungslegungsprozess. Der korrekte Ausweis und die zweckgerechte Bewertung sämtlicher Positionen unserer Abschlüsse sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in Anhang und Lagebericht sind zu gewährleisten. Dazu sind in der Gruppe ein Bilanzierungshandbuch und ein regelmäßiges Informationssystem für Änderungen konzernweit einheitlicher Regeln etabliert. Für die Finanzbuchhaltung und -berichterstattung bestehen Wesentlichkeitsgrenzen, um die Angemessenheit der internen Kontrollen mit einem adäquaten Aufwand-Nutzen-Verhältnis sicherzustellen. Die aus Gruppensicht für die Finanzberichterstattung wesentlichen Risiken sind Bestandteil unseres IKS und werden regelmäßig von den Risikoträgern geprüft und angepasst. Die Konzernabschlusserstellung beruht auf einer zentralen IT-Lösung mit konzernweit weitgehend einheitlichen Hauptbüchern. Durch laufende Kontrollen ist sie vor nicht autorisierten Zugriffen geschützt. Sie fußt auf harmonisierten Stammdaten, einheitlichen Prozessen und Buchungsregeln sowie einer standardisierten Schnittstelle für die Datenlieferung an den Konzern oder Teilkonzern. Berechtigungskonzepte regeln den Zugriff auf die Rechnungslegungssysteme. Die Ordnungsmäßigkeit des Datenmanagements in den Rechnungslegungssystemen wird regelmäßig durch Group Audit geprüft. Zur Quantifizierung der operationellen Risiken verwenden wir Szenarioanalysen. Die Ergebnisse fließen in die Modellierung der Solvenzkapitalanforderung für operationelle Risiken ein. Zur Validierung dieser Ergebnisse werden verschiedene Instrumente herangezogen, beispielsweise Ergebnisse des IKS oder interne und externe Schadendaten. Bezüglich des internen Modells wird die Sensitivität gegen die wichtigsten Input-Parameter regelmäßig geprüft. Dies betrifft insbesondere die Abhängigkeit des Ergebnisses von Frequenz und Schadenhöhe sowie die Parametrisierung der Korrelationen zwischen einzelnen Szenarien. Die Analysen zeigen im Berichtsjahr keine Auffälligkeiten. Solvenzkapitalanforderung operationelles RisikoDie Reduktion der Solvenzkapitalanforderung ist auf die aktualisierte Einschätzung einiger Szenarien zurückzuführen, hier insbesondere das Ergreifen von risikomindernden Maßnahmen bezüglich Cyberrisiken. Weitere RisikokategorienMithilfe geeigneter Verfahren identifizieren und analysieren wir speziell das Reputationsrisiko, das strategische Risiko, das Liquiditätsrisiko und das Sicherheitsrisiko. Auch diese Risiken werden in unserem Risikomanagementprozess bewertet und gesteuert. ReputationsrisikoWir definieren Reputationsrisiko als ein Risiko, das sich aus einer möglichen Beeinträchtigung des Ansehens von Munich Re als Folge einer negativen öffentlichen Wahrnehmung, einer Verschlechterung des Unternehmensratings oder des Unternehmenswerts etc. ergibt. Die Beurteilung von derartigen Ereignissen (beispielsweise Geschäftsvorfälle, strategische Entscheidungen) in Bezug auf Reputationsrisiken wird in den Geschäftsfeldern durch sogenannte Reputational Risk Committees vorgenommen. Sofern ein Reputationsrisiko potenziell Auswirkungen auf Munich Re (Gruppe) hat, werden weitere Zentralbereiche in die Beurteilung einbezogen. Strategisches RisikoWir definieren strategisches Risiko als Risiko, das von falschen Geschäftsentscheidungen, schlechter Umsetzung von Entscheidungen oder mangelnder Anpassungsfähigkeit an Veränderungen in der Unternehmensumwelt ausgeht. Strategische Risiken existieren in Bezug auf die vorhandenen und neuen Erfolgspotenziale des Konzerns und seiner Geschäftsfelder. Das strategische Risiko steuern wir, indem wir für wesentliche strategische Themen Risikoanalysen vornehmen und die Implementierung für notwendig erachtete Maßnahmen regelmäßig nachhalten. Bei der operativen Geschäftsplanung und den Prozessen bei Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen wirkt der Chief Risk Officer mit. LiquiditätsrisikoZiel des Managements von Liquiditätsrisiken ist es sicherzustellen, dass wir unseren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können. Dafür wird die Liquiditätsposition auf Ebene der Einheiten anhand von strengen Verfügbarkeitsanforderungen laufend überwacht. Die kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanung wird regelmäßig an den Vorstand berichtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisiko erfolgt über unsere ganzheitliche Risikostrategie. Dabei legt der Vorstand Toleranzen fest, aus denen Mindest-Liquiditätsanforderungen für den Geschäftsbetrieb abgeleitet werden. Diese Risikotoleranzen werden jährlich überprüft, die Einhaltung der Mindestanforderungen wird fortlaufend überwacht. Mithilfe von quantitativen Risikokriterien stellen wir sicher, dass Munich Re auch unter adversen Szenarien ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Die Liquiditätsposition wird dafür sowohl in versicherungstechnischen Katastrophenszenarien als auch in negativen Kapitalmarktsituationen beurteilt. Weitere Informationen zu Liquiditätsrisiken aus dem Lebens- und Gesundheitsversicherungsgeschäft bzw. dem Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft finden Sie im Konzernanhang. SicherheitsrisikoWir definieren Sicherheitsrisiken als Risiken, die sich aus der Bedrohung der Sicherheit unserer Mitarbeiter, Daten, Informationen und Sachwerte ergeben. Um der zunehmenden Verbreitung von Informationstechnologie in Gesellschaft und Wirtschaft Rechnung zu tragen, untersuchen wir hier insbesondere verstärkt Cyberrisiken. Zur Steuerung und Koordination der Maßnahmen zum Management von Sicherheitsrisiken sind in den Geschäftsfeldern Security Risk Committees eingerichtet worden. Die Security Risk Committees setzen sich aus Verantwortlichen der operativen Bereiche (zum Beispiel IT-Sicherheit), den Kontrollfunktionen (zum Beispiel Informationssicherheitsbeauftragter, Datenschutz) und Vertretern der Geschäfts- und Zentralbereiche zusammen. Bedeckungsquote nach Solvency IIDie Solvency-II-Bedeckungsquote ergibt sich als Quotient der anrechnungsfähigen Eigenmittel und der Solvenzkapitalanforderung: Solvency-II-Bedeckungsquote1scroll
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Anrechenbare Eigenmittel ohne Anwendung von
Übergangsmaßnahmen bei versicherungstechnischen Rückstellungen; mit
Anwendung von Übergangsmaßnahmen bei versicherungstechnischen Rückstellungen
betragen die anrechenbaren Eigenmittel 42,6 (48,2) Milliarden €; SII-Bedeckungsquote:
297 (316)%. In den anrechnungsfähigen Eigenmitteln zum Bilanzstichtag wurde die vom Vorstand beschlossene Dividende für das Geschäftsjahr 2017 als Abzugsposten berücksichtigt. Um die Auswirkungen möglicher weiterer Kapitalmaßnahmen auf die Solvency-II-Bedeckungsquote für den Bilanzleser transparent darzustellen, haben wir uns entschlossen, ein mögliches Aktienrückkaufprogramm 2018/2019 in Höhe von 1 Milliarde € und eine mögliche Tilgung einer Nachranganleihe mit Kündigungsoption im Jahr 2018 in Höhe von 300 Millionen Pfund Sterling entsprechend zu berücksichtigen. Für beide lagen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses keine Gremien-Beschlüsse bzw. Genehmigungen vor. Sonstige RisikenWirtschafts- und Finanzmarktentwicklungen und regulatorische RisikenMunich Re ist stark im Euroraum investiert. Dabei legen wir Wert auf eine entsprechend breite Diversifikation der Kapitalanlagen als Gegenposition zu unseren versicherungstechnischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Euro. Das anhaltende Niedrigzinsumfeld stellt jedoch weiterhin vor allem Lebensversicherungsgesellschaften im Euroraum vor große Herausforderungen. Die Schwankungen an den Kapitalmärkten führen zu hohen Volatilitäten von Kapitalanlagen und Verbindlichkeiten. Diesen Risiken wirken wir mittels verschiedener Risikomanagement-Maßnahmen entgegen. Politische Risiken in der Eurozone existieren weiterhin aufgrund kritischer Auseinandersetzungen im Spannungsfeld nationaler Interessen der Einzelstaaten. Die Reduktion des geldpolitischen Stimulus durch die Europäische Zentralbank könnte zur Steigerung der Refinanzierungskosten für einige Staaten führen. Die Austrittsverhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich brachten jüngst Fortschritte, jedoch kann ein Ausgang ohne ein geordnetes Ergebnis mit entsprechenden Folgewirkungen für einzelne EU-Länder noch nicht ausgeschlossen werden. Verschiedene Erst- und Rückversicherungseinheiten von Munich Re betreiben dort Geschäft. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wird dieses Geschäft verändern. Wir haben ein gruppenweites Projekt aufgesetzt, um unsere lokale Organisation an die direkten Auswirkungen des Brexits anzupassen. Daneben können sich indirekte Auswirkungen auf unser Geschäft ergeben, zum Beispiel aufgrund einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung, fallender Wechselkurse oder einer steigenden Inflation. Auch aufgrund möglicher gegenläufiger Effekte ist gegenwärtig allerdings nicht absehbar, was dies konkret für Munich Re bedeuten würde. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Brexit-Szenarien erwarten wir nach derzeitigem Stand insgesamt keine signifikanten negativen direkten oder indirekten Auswirkungen des Brexits auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Munich Re. In Deutschland sind im Rahmen der anhaltenden Diskussion über die Bürgerversicherung auch politische Eingriffe mit Konsequenzen für die private Krankenversicherung denkbar, Implikationen lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht ableiten. Neben den politischen Unwägbarkeiten in Europa, der Situation in den Schwellenländern und im Mittleren Osten sorgen die Differenzen zwischen den USA und Nordkorea für Unsicherheiten. Weitere Eskalationen könnten merkliche Folgen für die Region sowie die globalen Kapitalmärkte haben. Potenzielle Auswirkungen aus Entwicklungen dieser Art auf unser Risikoprofil analysieren wir fortlaufend. Mit der US-Steuerreform wurden steuerlich nachteilige Regelungen für konzerninterne Retrozessionen mit aus US-Sicht ausländischen Einheiten eingeführt. Zur Vermeidung der daraus resultierenden steuerlichen Mehrbelastungen hat Munich Re die konzerninterne Retrozessionsstruktur bei den US-Tochtergesellschaften umgestellt und die Kapitalisierung entsprechend angepasst. KlimawandelDer Klimawandel ist langfristig eines der größten Änderungsrisiken für die Versicherungswirtschaft. Wir gehen davon aus, dass der Klimawandel langfristig zu einer Zunahme von wetterbedingten Extremereignissen führt. Unsere langjährig aufgebauten Kompetenzen im Risikomanagement und unsere hochentwickelten Risikomodelle ermöglichen uns, diese Änderungsrisiken einzuschätzen und neue Lösungen für unsere Erst- und Rückversicherungskunden zu entwickeln. RechtsrisikenGesellschaften von Munich Re (Gruppe) sind im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit in gerichtliche und aufsichtsrechtliche Verfahren sowie in Schiedsverfahren in verschiedenen Ländern involviert. Der Ausgang der schwebenden oder drohenden Verfahren ist nicht bestimmbar oder vorhersagbar. Wir sind jedoch der Ansicht, dass keines dieser Verfahren wesentliche negative Auswirkungen auf die finanzielle Lage von Munich Re hat. ZusammenfassungUnsere Leitungsgremien haben im Berichtsjahr in den definierten Prozessen die Risikotoleranz für die wesentlichen Risikokategorien explizit festgelegt und anhand von Kennzahlen beziffert. Die Risikotoleranz haben wir entlang der Gruppenhierarchie festgesetzt, dokumentiert und im Unternehmen kommuniziert. Die Risikoexponierungen wurden 2017 regelmäßig quantifiziert und mit der Risikotoleranz abgeglichen. Die Risikosituation von Munich Re halten wir daher für tragfähig und kontrolliert. ChancenberichtDurch unsere starke Kundenorientierung, unsere globalen Risikomanagementkompetenzen und unser Branchenwissen sind wir gut aufgestellt, um von sich kontinuierlich wandelnden Märkten und verändertem Kundenverhalten zu profitieren und mit maßgeschneiderten Lösungen für unsere Kunden neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Die nachfolgend erläuterten Potenziale für Munich Re beziehen sich grundsätzlich gleichermaßen auf alle Geschäftsbereiche, sofern nicht anderslautend beschrieben. Wirtschaftliche RahmenbedingungenDas aktuell weltweit starke Wirtschaftswachstum sollte sich positiv auf die Nachfrage nach Versicherungsschutz auswirken und in den meisten Sparten höhere Prämienvolumina nach sich ziehen. Zudem könnte eine weniger expansive Geldpolitik zu einer Normalisierung an den Anleihemärkten führen. Dies würde zwar Kurseinbußen nach sich ziehen und unser Kapitalanlageergebnis kurzfristig belasten, langfristig unserem Versicherungsgeschäft jedoch zugutekommen und Mehrerträge mit sich bringen. Allerdings eröffnen sich auch durch das noch immer vorherrschende Niedrigzinsumfeld und die daraus resultierende Belastung für unsere Zedenten vielfältige Geschäftsmöglichkeiten für unsere Rückversicherungstätigkeiten. Innovation und DigitalisierungDurch die Digitalisierung wandeln sich die Märkte in einem immer stärkeren Maße, und ein sich veränderndes Kundenverhalten erfordert Flexibilität auf der Deckungs- und Lösungsseite. Den dafür notwendigen Wandel im Hinblick auf innovative Produkte und Services, aber auch Prozesse unterstützt Munich Re sowohl durch umfangreiche Investitionen in unsere digitale Infrastruktur und Fähigkeiten als auch durch Kooperationen mit strategischen Partnern, unter anderem Start-ups. Durch die Präsenz in wichtigen Zentren der Start-up-Szene, die Zusammenarbeit mit Acceleratoren sowie die Aktivitäten unserer neuen Einheiten "Digital Partners" und "Digital Ventures" entstehen zahlreiche Kooperations- und Geschäftsideen, mit deren Hilfe Munich Re ihr Geschäftsmodell über die Versicherungswertschöpfungskette hinaus erweitern und die Wachstumspotenziale der digitalen Welt erschließen kann. Über die gesamte Wertschöpfungskette und alle Geschäftseinheiten streben wir einen möglichst hohen Automatisierungsgrad an, um sowohl die Bedürfnisse von unseren Kunden und uns nach Qualität, Geschwindigkeit und Sicherheit zu befriedigen als auch die Effizienz zu erhöhen. Umfassende Investitionen in Daten-, Infrastruktur und Mitarbeiter ermöglichen uns, Big-Data-Analysen noch systematischer für das eigene Geschäft zu nutzen und unseren Kunden zugänglich zu machen. So verwendet beispielsweise unsere US-Tochter Hartford Steam Boiler (HSB) Sensortechnologie, um gemeinsam mit unseren Industriekunden innovative Internet-of-Things-Versicherungslösungen zu entwickeln. Dass unsere Kunden zunehmend klassische und digitale Kanäle für ihre Information und den Produktkauf nutzen, bestärkt uns in unserem Bestreben, die Integration der verschiedenen Produkte und Vertriebskanäle voranzutreiben und den Direktvertrieb in allen Sparten der Erstversicherung auszubauen. Darüber hinaus setzen wir die sich entwickelnden digitalen Möglichkeiten für eine erweiterte Senkung und Absicherung von Gesundheitsrisiken ein, um unser Angebot von der reinen Kostenübernahme im Krankheitsfall zu Gesundheitserhaltung und Prävention weiterzuentwickeln. Gesellschaftliche und ökonomische TrendsDie positive wirtschaftliche Dynamik und die geringe Versicherungsdurchdringung in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern bieten Chancen zum profitablen Ausbau und zur weiteren Diversifizierung des Geschäftsportfolios. Die alternde Bevölkerung wird in der Lebens- und Gesundheitsversicherung zu steigendem Bedarf an Vorsorgeprodukten führen; hierbei spielt die MEAG mit ihrer Kompetenz in der Vermögensanlage neben den Erst- und Rückversicherungsunternehmen unserer Gruppe eine bedeutende Rolle; als Rückversicherer stehen wir auch für Lebensversicherungsunternehmen, die nicht zu unserer Gruppe gehören, mit integrierten Rückversicherungs- und Finanzlösungen zum Wohl der Kunden bereit. Klimawandel und NaturkatastrophenWir gehen davon aus, dass der Klimawandel langfristig zu einer Zunahme von wetterbedingten Naturkatastrophen führt; das wachsende Schadenpotenzial erhöht den Bedarf nach Erst- und Rückversicherungsprodukten. Unsere Kompetenzen im Risikomanagement und unsere hochentwickelten Risikomodelle ermöglichen uns, diese Risiken professionell einzuschätzen, bedarfsgerechte Preise für die traditionellen Absicherungsprodukte zu kalkulieren sowie neue Lösungen für unsere Erst- und Rückversicherungskunden zu entwickeln. Erweiterung der Grenzen der VersicherbarkeitWir arbeiten mit unseren Kunden daran, in vielerlei Weise die Grenzen der Versicherbarkeit auszudehnen, und beschäftigen uns unter anderem mit Cyberrisiken und der Erweiterung der Deckungsmöglichkeiten. So bieten wir unseren Kunden inzwischen diverse Deckungskonzepte für Risiken und Schäden durch schadhafte Produktsoftware oder Cyberattacken an. Daneben entwickeln wir für unsere Kunden ein breites Spektrum an Versicherungsdeckungen für Risiken, von denen viele in einer veränderten Welt ein wesentlich bedeutenderes Gewicht als die traditionell von der Versicherungswirtschaft abgedeckten Gefahren haben, zum Beispiel Unternehmerrisiken in ihren vielfältigen Ausprägungen. AusblickDie kommende Entwicklung unseres Unternehmens schätzen wir mithilfe von Planungen, Prognosen und Erwartungen ein. Somit spiegeln sich im folgenden Ausblick ausschließlich unsere unvollkommenen Annahmen und subjektiven Ansichten wider. Falls diese nicht oder nicht vollständig eintreten, übernehmen wir selbstverständlich keine Haftung. Eine verlässliche Vorhersage von IFRS-Ergebnissen ist einerseits wegen der offenkundigen Schwankungen beim Anfall von Großschäden nicht möglich; andererseits erschweren die ausgeprägte Volatilität von Kapitalmärkten und Währungskursen sowie die Eigenheiten der IFRS-Rechnungslegung eine Ergebnisprognose. So können sich für das Kapitalanlage-, Währungs- und Konzernergebnis -trotz der Orientierung unserer Kapitalanlagen an den Charakteristika unserer Verpflichtungen -erhebliche Ausschläge ergeben. Vergleich des Ausblicks für 2017 mit dem erreichten ErgebnisMunich Re (Gruppe)Vergleich Ausblick Munich Re (Gruppe) 2017 mit erreichtem Ergebnisscroll
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Einschließlich des Ergebnisses aus Rückversicherungsverträgen,
das aufgrund von nicht ausreichendem Risikotransfer im nicht versicherungstechnischen
Ergebnis ausgewiesen wird. Die Bruttobeiträge lagen trotz negativer Währungseffekte über dem Vorjahresniveau und übertrafen mit 49,1 Milliarden € leicht den Mittelwert der erwarteten Spanne von 48 bis 50 Milliarden €. Zu Jahresbeginn hatten wir für das Geschäftsjahr 2017 ein Ergebnis von 2,0 bis 2,4 Milliarden € in Aussicht gestellt. Die außerordentlich hohen Schadenbelastungen aus den Wirbelstürmen Harvey, Irma und Maria im dritten Quartal veranlassten uns, das Ergebnisziel aufzugeben und nur noch einen "kleinen Gewinn" in Aussicht zu stellen. Mit 392 Millionen € haben wir die angepasste Jahresprognose erreicht. Das Ziel einer Rendite von 15% auf unser Risikokapital (RoRaC) nach Steuern über den Zyklus der Versicherungs- und Zinsmärkte war angesichts der weiterhin sehr niedrigen Zinsen auf risikoarme Kapitalanlagen ohnehin nur schwer zu erreichen; wir haben es für 2017 aus den oben genannten Gründen weit verfehlt. Wir erzielten einen RoRaC von nur 1,5%. Die Verzinsung auf das gesamte IFRS-Kapital (Return on Equity, ROE) betrug 1,3%. Im Umfeld andauernd niedriger Zinsen auf risikoarme Kapitalanlagen ist eine Rendite von 15% auf unser Risikokapital (RoRaC) nach Steuern über den Zyklus hinweg auch weiterhin nicht realistisch zu erreichen. Deshalb wird dieses Ziel nicht mehr verfolgt. Das Kapitalanlageergebnis der Gruppe (ohne Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug) lag mit 7,6 Milliarden € deutlich über unserer Erwartung von gut 7 Milliarden €. Die laufenden Kapitalerträge sanken trotz des anhaltenden Zinsabriebs nur leicht. Veräußerungsgewinne bei festverzinslichen Wertpapieren und Aktien konnten Verluste aus Absicherungsderivaten und Abschreibungen deutlich überkompensieren. Das Kapitalanlageergebnis entspricht insgesamt einer -angesichts des Kapitalmarktumfelds eher hohen - Rendite von 3,2%, bezogen auf den durchschnittlichen Marktwert des Portfolios. Damit lagen wir über der ursprünglich erwarteten Kapitalanlagerendite von "rund 3%". Das zu Beginn des Geschäftsjahres erwartete Ziel für die Economic Earnings 2017 in der Größenordnung von 2,0 bis 2,4 Milliarden € der IFRS-Ergebnisprognose haben wir nicht erreicht. Die Economic Earnings 2017 in Höhe von insgesamt 0,5 Milliarden € sind durch hohe Schäden aus Naturkatastrophen sowie hohe negative Effekte aus Fremdwährungen belastet, die gegenüber der Erwartung für die Gruppe nur in Teilen durch ansonsten positive Varianzen aus dem Asset-Liability-Management und der operativen Geschäftstätigkeit kompensiert werden konnten. RückversicherungFür das Geschäftsfeld Rückversicherung hatten wir zu Beginn des Geschäftsjahres gebuchte Bruttobeiträge in einer Spanne von 31 bis 33 Milliarden € in Aussicht gestellt und mit 31,6 Milliarden € erreicht. Die Lebens- und Gesundheitsrückversicherung lag mit gebuchten Bruttobeiträgen in Höhe von 13,7 Milliarden € aufgrund einiger großvolumiger Verträge, die in Australien, Asien und Kanada gezeichnet wurden, im oberen Bereich der erwarteten Spanne von 13 bis 14 Milliarden €. In der Schaden- und Unfallrückversicherung rechneten wir mit gebuchten Bruttobeiträgen zwischen 17,5 und 18,5 Milliarden €; mit 17,8 Milliarden € lagen wir trotz der Reduzierung von Vertragsanteilen und des gezielten Abbaus von nicht profitablem Geschäft innerhalb der Spanne. Zu Jahresbeginn prognostizierten wir in der Lebens- und Gesundheitsrückversicherung ein versicherungstechnisches Ergebnis einschließlich des Ergebnisses aus Rückversicherungsverträgen ohne ausreichendem Risikotransfer von mindestens 450 Millionen €. Aufgrund der unter unserer Erwartung liegenden Ergebnisentwicklung im zweiten und dritten Quartal, unter anderem durch die Ablösung von verlustträchtigen Portfolios in den USA, reduzierten wir unser Ziel für das Geschäftsjahr auf etwa 400 Millionen €. Aufgrund der guten Entwicklung im vierten Quartal lag das Ergebnis mit 428 Millionen € erfreulicherweise zwischen der ursprünglichen und abgesenkten Spanne. Die Schaden-Kosten-Quote in der Schaden- und Unfallrückversicherung war mit 114,1 % deutlich höher als die ursprünglich angestrebte Quote von rund 97%. Die außerordentlich hohen Sachschäden aus den Wirbelstürmen Harvey, Irma und Maria veranlassten uns im dritten Quartal, den Erwartungswert für die Schaden-Kosten-Quote für das Gesamtjahr auf 112% deutlich zu erhöhen. Dass wir die angepasste Quote um 2,1 Prozentpunkte verfehlt haben, lag hauptsächlich an der beträchtlichen Großschadenbelastung aus Naturkatastrophen im vierten Quartal. Entlastend wirkte 2017 die Auflösung von Rückstellungen für Basisschäden vergangener Jahre. Für das Geschäftsjahr konnten wir Schadenrückstellungen, angepasst um Provisionseffekte, in Höhe von rund 870 Millionen € auflösen. Das Konzernergebnis 2017 in der Rückversicherung verfehlte mit 120 Millionen € unsere ursprüngliche Erwartung eines Ergebnisses zwischen 1,8 und 2,2 Milliarden € deutlich. ERGODie gesamten Beitragseinnahmen im Geschäftsfeld ERGO betrugen 18,5 Milliarden € und lagen damit im oberen Bereich unseres Zielkorridors für 2017 von 18 und 19 Milliarden €, die gebuchten Bruttobeiträge lagen mit 17,5 Milliarden € sogar am oberen Ende der prognostizierten Spanne von 17 und 17,5 Milliarden €. In ERGO Leben/Gesundheit Deutschland hatten wir gesamte Beitragseinnahmen von "etwas unter 10 Milliarden €" prognostiziert und mit 9,9 Milliarden € erreicht. Die gebuchten Bruttobeiträge lagen mit 9,2 Milliarden € über der Erwartung von "rund 9 Milliarden €". Unsere Umsatzerwartung für den Geschäftsbereich Leben Deutschland von Gesamtbeiträgen über rund 3,5 Milliarden € wurde mit 3,5 Milliarden € erreicht. Die Bruttobeiträge im Geschäftsbereich Gesundheit Deutschland lagen mit 5,3 Milliarden € im Zielkorridor von 5 bis 5,5 Milliarden €. Die Bruttobeiträge im Segment Schaden/Unfall Deutschland überstiegen mit 3,3 Milliarden € das Ziel von "etwas über 3 Milliarden €". Die Schaden-Kosten-Quote in der Kompositversicherung Deutschland erwarteten wir zu Jahresbeginn, einen normalen Großschadenverlauf vorausgesetzt, bei rund 99%. Aufgrund gesunkener Kosten reduzierten wir unsere Erwartung für die Schaden-Kosten-Quote im Halbjahresfinanzbericht auf 98%. Mit einer Quote von 97,5% lagen wir unter der angepassten Erwartung, obwohl die Schadenquote durch einen Großschaden im dritten Quartal negativ beeinflusst wurde. In ERGO International betrugen die gebuchten Bruttobeiträge 5,0 Milliarden € gegenüber einer Prognose zu Jahresbeginn von "etwas unter 5 Milliarden €". Die gesamten Beitragseinnahmen erwarteten wir in Höhe von rund 5,5 Milliarden €, mit 5,4 Milliarden € lagen sie nur leicht darunter. Zu Jahresbeginn strebten wir bei normaler Großschadenlast eine Schaden-Kosten-Quote für das Segment ERGO Schaden/Unfall International von rund 98% an. Aufgrund der guten Entwicklung in den ersten neun Monaten konnten wir unseren Prognosewert im dritten Quartal auf 97% reduzieren. Da sich die positive Entwicklung auch im vierten Quartal fortsetzte, lag die Schaden-Kosten-Quote am Jahresende mit 95,3% deutlich unter der angepassten Erwartung. Zu Jahresbeginn hatten wir für das Geschäftsfeld ERGO ein Ergebnis von 150 bis 200 Millionen € in Aussicht gestellt. Aufgrund des guten Ergebnisses im ersten Halbjahr erhöhten wir unseren Zielkorridor im Halbjahresfinanzbericht auf 200 bis 250 Millionen €. Mit einem sehr erfreulichen Konzernergebnis von 273 Millionen € hat ERGO sogar die erhöhte Prognose deutlich übertroffen. Ausblick 2018Ausblick Munich Re (Gruppe)scroll
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Einschließlich des Ergebnisses aus Rückversicherungsverträgen,
das aufgrund von nicht ausreichendem Risikotransfer im nicht versicherungstechnischen
Ergebnis ausgewiesen wird. RückversicherungDie gesamte Rückversicherung dürfte 2018 Bruttobeiträge in einer Spanne von 29 bis 31 Milliarden € erwirtschaften und damit unter dem Vorjahresniveau liegen, wobei Wechselkurseffekte erheblichen Einfluss auf diese Schätzung haben können. Das Konzernergebnis der Rückversicherung sollte 2018 zwischen 1,8 und 2,2 Milliarden € liegen. Das Ergebnis liegt damit deutlich über dem von einem außergewöhnlichen Großschadenkumul geprägten Resultat aus 2017. Für 2018 rechnen wir in der Lebens- und Gesundheitsrückversicherung mit gebuchten Bruttobeiträgen zwischen 9,5 und 10,5 Milliarden €. Der Mittelwert liegt gut 3,5 Milliarden € unter dem Vorjahreswert, vor allem bedingt durch die Beendigung großvolumiger Verträge und negative Wechselkurseffekte. Das versicherungstechnische Ergebnis sowie das Ergebnis aus Rückversicherungsverträgen ohne ausreichenden Risikotransfer sollte bei mindestens 475 Millionen € liegen und damit erheblich über dem Vorjahreswert. Das Ergebnis aus Rückversicherungsverträgen ohne ausreichenden Risikotransfer wird im sonstigen operativen Ergebnis ausgewiesen und ist damit Bestandteil des nicht versicherungstechnischen Ergebnisses. Für 2018 rechnen wir in der Schaden- und Unfallrückversicherung mit gebuchten Bruttobeiträgen zwischen 19,5 und 20,5 Milliarden € und damit mit bis zu 2,7 Milliarden € mehr als im Vorjahr. Der Anstieg wird unter anderem durch den Abschluss neuer großvolumiger Verträge in den USA und in Australien verursacht. Wir erwarten eine Schaden-Kosten-Quote von 99% der verdienten Nettobeiträge. Dabei gehen wir von Rückstellungsauflösungen für Schäden aus früheren Jahren im Umfang von mindestens 4 Prozentpunkten aus. Der deutliche Rückgang der Schaden-Kosten-Quote von rund 15 Prozentpunkten zu der 2017 erzielten Quote ist im Wesentlichen auf die zufallsbedingt hohen Schäden aus Naturkatastrophen im Vorjahr zurückzuführen. Für 2018 rechnen wir wieder mit Großschäden im Umfang von gut 2 Milliarden €; das entspricht 12% der verdienten Nettobeiträge. Die Verhandlungen für die zu Jahresbeginn 2018 in Kraft tretenden Verträge standen unter dem Einfluss der 2017 außerordentlich hoch ausgefallenen Großschäden aus Naturkatastrophen. Entgegen der Erwartung zu Beginn der Erneuerungsverhandlungen blieben dennoch die Rückversicherungskapazitäten hoch. Die Preise für Rückversicherungsschutz stiegen dementsprechend nicht flächendeckend. Allerdings stiegen sie durchaus deutlich in den von Naturkatastrophen betroffenen Märkten, während sich die Preise in den schadenfreien Bereichen weltweit stabilisierten. In diesem Marktumfeld erhöhte sich das Preisniveau unseres per Januar erneuerten Portfolios erstmals nach vier Jahren wieder (+0,8%), und zwar selbst ohne Berücksichtigung des Zinsanstiegs, der uns ebenfalls zugutekommt. Die positive Entwicklung unseres dominierenden, proportionalen Buches (+0,5%) wurde noch weiter erhöht durch noch größere Verbesserungen im nicht-proportionalen Bereich (+3,0%). Maßgebliche Treiber hierfür sind deutliche Preissteigerungen für schadenbehaftetes Geschäft sowohl auf der Original- als auch auf der Rückversicherungsseite. Das zum 1. Januar 2018 gezeichnete Prämienvolumen stieg um 19% auf rund 9,9 Milliarden €. Dank unserer guten Kundenbeziehungen und unseres gefragten Know-hows konnten wir in allen Regionen und Sparten attraktive Geschäftsmöglichkeiten realisieren. Diese boten sich sowohl im Ausbau bestehender Kundenbeziehungen als auch im Neugeschäft und beinhalten auch einige sehr großvolumige Transaktionen. In den Erneuerungsrunden zum 1. April 2018 (vor allem Japan) sowie zum 1. Juli 2018 (Teile der Portfolios in den USA, Australien und Lateinamerika) wird ein Prämienvolumen aus dem Rückversicherungsvertragsgeschäft von rund 4 Milliarden € neu verhandelt. Munich Re erwartet, dass sich das Marktumfeld in diesen anstehenden Erneuerungsrunden weiter erholt, wobei die Schadenerfahrung in den einzelnen Teilmärkten jeweils eine große Rolle spielt. ERGODie gesamten Beitragseinnahmen in unserem Geschäftsfeld ERGO dürften 2018 in etwa auf dem Vorjahresniveau zwischen 18 und 19 Milliarden € liegen, die gebuchten Bruttobeiträge zwischen 17 und 18 Milliarden €. Für das Geschäftsfeld ERGO erwarten wir für 2018 ein Konzernergebnis in einer Spanne von 250 bis 300 Millionen € und damit ungefähr auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2017, das überraschend gut verlaufen ist. Im Segment Leben/Gesundheit Deutschland erwarten wir gesamte Beitragseinnahmen von 9,5 bis 10 Milliarden €, die gebuchten Bruttobeiträge dürften bei 9 bis 9,5 Milliarden € liegen. Wir rechnen für den Geschäftsbereich Leben Deutschland auch aufgrund des schrumpfenden Bestands mit insgesamt rückläufigen Gesamtbeiträgen für das Geschäftsjahr 2018 von etwa 3 bis 3,5 Milliarden € und mit gebuchten Bruttobeiträgen in einer Bandbreite von 2,5 bis 3 Milliarden €. Für den Geschäftsbereich Gesundheit Deutschland gehen wir davon aus, dass die gebuchten Bruttobeiträge mit 5 bis 5,5 Milliarden € über dem Vorjahresniveau liegen. Im Geschäftsbereich Direkt Deutschland sollten die gebuchten Bruttobeiträge 2018 mit 1 bis 1,2 Milliarden € leicht zulegen. Im Segment Schaden/Unfall Deutschland wollen wir gebuchte Bruttobeiträge in einer Spanne von 3 bis 3,5 Milliarden € erreichen. Die Schaden-Kosten-Quote sollte bei einer normalen Großschadenlast bei rund 96% liegen. In unserem Segment International rechnen wir 2018 mit gebuchten Bruttobeiträgen von 4,5 bis 5 Milliarden € und mit einem gesamten Beitragsvolumen von 5 bis 5,5 Milliarden €, mit Unwägbarkeiten hinsichtlich der Nachfrage nach Einmalbeitragsgeschäft in der Lebensversicherung. Im Gesundheitsgeschäft sowie in der Schaden- und Unfallversicherung gehen wir von leicht rückläufigen Beiträgen aus. Bei einer normalen Großschadenlast streben wir eine Schaden-Kosten-Quote von rund 97% an. Munich Re (Gruppe)Für 2018 erwarten wir für den Konzern gebuchte Bruttobeiträge zwischen 46 und 49 Milliarden €. Der Mittelwert liegt gut 1,5 Milliarden € unter dem Vorjahresniveau. In der Erwartung liegen die Economic Earnings 2018 aufgrund methodischer Unterschiede leicht über der IFRS-Ergebnisprognose von 2,1 bis 2,5 Milliarden €. Dabei nehmen wir stabile Kapitalmärkte, ein normales Großschadenaufkommen und unveränderte Modellierungs-Parameter an. Abweichungen von diesen Annahmen können sich anders auf die Economic Earnings auswirken als in der IFRS-Rechnungslegung. Für das Jahr 2018 rechnen wir bei einem erwartungsgemäßen Großschadenverlauf mit einem deutlichen Anstieg des versicherungstechnischen Ergebnisses von Munich Re auf 2,5 bis 2,7 Milliarden €. Für unsere Kapitalanlagen gehen wir für 2018, insbesondere aufgrund von Währungseffekten, von leicht geringeren laufenden Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen aus. Wie im Vorjahr wollen wir auch im Jahr 2018 unsere breit diversifizierten Investitionen und Investitionszusagen im Bereich Alternative Investments schrittweise erhöhen. Unsere mit 7,3% moderate Aktienquote wollen wir nur wenig verändern, um die Abschreibungsrisiken weiterhin zu begrenzen. Die laufenden Erträge aus unseren Kapitalanlagen sollten leicht über dem Vorjahresniveau bei rund 2,8% liegen. Insgesamt gehen wir von einem Kapitalanlageergebnis aus, das unter dem Vorjahresniveau bei gut 7 Milliarden € liegen dürfte und einer jährlichen Verzinsung unserer Kapitalanlagen von rund 3% entspräche. Der Konzerngewinn dürfte deutlich über dem Ergebnis aus dem von hohen Schäden aus Naturkatastrophen geprägten Jahr 2017 liegen. Es existiert weiterhin eine außerordentlich hohe Unsicherheit -politisch und makroökonomisch -auf allen für uns relevanten Märkten. Dennoch streben wir für 2018 ein Konzernergebnis von 2,1 bis 2,5 Milliarden € an. Die Steuerquote dürfte bei rund 20% liegen. Die Prognosen verstehen sich vorbehaltlich des Großschadenverlaufs, der Veränderung von Schadenrückstellungen und der Gewinn- und Verlustauswirkungen von gravierenden Währungskurs- oder Kapitalmarktbewegungen, signifikanter Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen, besonderer Restrukturierungsaufwendungen und anderer außergewöhnlicher Effekte. Von Juni 2017 bis Ende Februar 2018 haben wir Aktien im Wert von 919 Millionen € zurückgekauft; weitere 81 Millionen € sollen bis zur Hauptversammlung im April 2018 für Rückkäufe aufgewendet werden. Mit dem Einzug dieser Aktien geben wir nicht benötigtes Kapital an die Aktionäre zurück. Trotz der Rückkäufe ermöglicht es uns unsere gute Kapitalausstattung auch weiterhin, eine attraktive Dividende zu zahlen und gezielt Chancen für profitables Wachstum zu nutzen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung soll 2018 wie im Vorjahr eine Dividende von 8,60 € pro Aktie gezahlt werden. Dies entspricht einer gesamten Ausschüttung von 1,3 Milliarden €. Konzernbilanz zum 31. Dezember 20171Aktiva scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 20171Postenscroll
Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2017scroll
Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das Geschäftsjahr 2017scroll
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Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2017scroll
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Wesentlicher Bestandteil des Zahlungsmittelbestands
sind die Guthaben bei Kreditinstituten. KonzernanhangAnwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS)Der Konzernabschluss von Munich Re wurde auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die versicherungstechnischen Posten werden im Einklang mit den Vorschriften des IFRS 4, Versicherungsverträge, auf der Grundlage der US GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles) auf dem Stand der Erstanwendung des IFRS 4 am 1. Januar 2005 bilanziert und bewertet. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktiengesetzVorstand und Aufsichtsrat der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG haben im November 2017 eine aktualisierte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG) abgegeben und ihren Aktionären über das Internet unter www.munichre.com/cg-de dauerhaft zugänglich gemacht. Bilanzierung und BewertungAusübung von Ermessen und Schätzungen bei der Bilanzierung und BewertungZur Erstellung des Konzernabschlusses ist es erforderlich, bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ermessen auszuüben sowie Schätzungen vorzunehmen und Annahmen zu treffen. Diese wirken sich auf ausgewiesene Jahresabschlussposten in der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf Angaben zu Eventualverbindlichkeiten aus. Gerade in der Erst- und Rückversicherung ist für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen der Einsatz von Schätzverfahren von erheblicher Bedeutung, zumal die Bewertung stets auf Modellen beruht und die Entwicklung der künftigen Zahlungsströme von Versicherungsverträgen nicht ex ante abschließend vorhersehbar ist. Jedoch spielen Ermessensentscheidungen und Schätzwerte auch bei weiteren Posten sowie bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises eine erhebliche Rolle. Unsere internen Prozesse sind darauf ausgerichtet, die Wertansätze unter Berücksichtigung aller relevanten Informationen möglichst zuverlässig zu ermitteln. Grundlage für die Wertermittlung sind die besten Erkenntnisse des Managements zu den jeweiligen Sachverhalten zum Abschlussstichtag. Dennoch liegt es in der Charakteristik dieser Posten, dass Schätzwerte gegebenenfalls im Zeitverlauf angepasst werden müssen, da neuere Erkenntnisse bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. Ermessensentscheidungen sowie Schätzwerte sind insbesondere bei den folgenden Posten von Bedeutung und werden in den Erläuterungen dieser Posten näher beschrieben:
Berichtswährung und VorzeichenlogikBerichtswährung ist der Euro (€). Betragsangaben werden auf Millionen € gerundet dargestellt. Daher können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Betragsangaben in Klammern beziehen sich auf das Vorjahr. Aufwendungen und Auszahlungen werden mit negativen Vorzeichen, Erträge und Einzahlungen werden ohne Vorzeichen dargestellt. VorjahreszahlenDie Konzernbilanzen der Geschäftsjahre 2015 und 2016 und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die entsprechenden Posten der Erläuterungen des Geschäftsjahres 2016 wurden im Konzernanhang rückwirkend angepasst; siehe Abschnitt "Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und weitere Anpassungen". Die übrigen Vorjahreswerte wurden auf derselben Grundlage ermittelt wie die Zahlen für das Geschäftsjahr 2017. Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und weitere AnpassungenDie Anwendung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden folgt dem Prinzip der Stetigkeit. Im Geschäftsjahr 2017 waren folgende geänderte IFRS erstmalig verpflichtend anzuwenden, die Übernahme in das europäische Recht ist bei diesen Änderungen erfolgt:
Zielsetzung der Änderung von IAS 7 ist es, dass Abschlussadressaten die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit besser beurteilen können. Dies umfasst sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Vorgänge. Zur Umsetzung dieser Anforderung wird unter Erläuterungen zur Konzernbilanz - Passiva (29) Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit deren Entwicklung im Geschäftsjahr mittels einer Überleitungsrechnung dargestellt. Die übrigen Änderungen sind für Munich Re nicht bzw. von untergeordneter Bedeutung. Zusätzlich hat der IASB im September 2017 ein zweites Leitliniendokument "Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen" veröffentlicht. Das Dokument soll Unternehmen bei der Entscheidung unterstützen, ob Informationen für die Abschlussadressaten entscheidungsrelevant sind und daher veröffentlicht werden sollten. Es stellt keinen IFRS dar und ist daher nicht verpflichtend anzuwenden. Es kann jedoch seit dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung von Unternehmen berücksichtigt werden. Munich Re macht von dieser Möglichkeit Gebrauch, wenn die Leitlinien für unsere Entscheidungsfindung nützlich sind. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Berechnungsmethoden für den technischen Zinsertrag sind Veränderungen für die deutsche Krankenerstversicherung vorgenommen worden, um dessen Aussagekraft zu verbessern. Bei Ermittlung des technischen Zinsertrags werden nun nicht versicherungstechnische Ergebniskomponenten bei der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung genauer abgegrenzt. Diese Änderung wurde im Einklang mit IAS 8.14 rückwirkend durchgeführt. Nicht fällige Zinsforderungen wurden in der Vergangenheit unter den Sonstigen Forderungen ausgewiesen. Sie werden nunmehr den verschiedenen Posten der zugrunde liegenden zinstragenden Finanzinstrumente zugeordnet. Die jeweiligen Posten wurden entsprechend angepasst. Dabei handelt es sich um eine Ausweisänderung nach IAS 1.41, mit der wir der insbesondere im Bankensektor üblichen Ausweispraxis folgen. Die Änderung wurde rückwirkend durchgeführt. Die Anpassungen wirken sich folgendermaßen auf die Konzernbilanzen der Geschäftsjahre 2015 und 2016 und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2016 aus: Konzernbilanzscroll
Konzernbilanzscroll
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Noch nicht in Kraft getretene Standards und Änderungen von StandardsMunich Re beabsichtigt, sofern nicht anders angegeben, alle noch nicht in Kraft getretenen Standards sowie Änderungen von Standards erstmals mit dem verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt für Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union anzuwenden. Die jeweiligen Zeitpunkte für die verpflichtende Erstanwendung sind bei den im Folgenden aufgeführten neuen Standards angegeben. Mit IFRS 9 (07/2014), Finanzinstrumente, werden die bisherigen Regelungen des IAS 39 zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten abgelöst. Danach richtet sich die Kategorisierung finanzieller Vermögenswerte künftig nach den vertraglichen Zahlungsströmen und dem Geschäftsmodell, dem der Vermögenswert zugeordnet wird. Dementsprechend erfolgt die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgswirksamer Erfassung der Wertänderungen. Für finanzielle Verbindlichkeiten ändern sich die Bewertungsvorschriften nicht, mit der Ausnahme, dass bei einer freiwilligen Bewertung zu beizulegenden Zeitwerten (Fair Value Option) Wertänderungen aufgrund der Änderung der Bonität des Unternehmens künftig erfolgsneutral zu erfassen sind. Für die Erfassung von Wertminderungen sieht IFRS 9 ein "Modell der erwarteten Verluste" (Expected Loss Model) vor, bei dem -anders als im bisherigen "Modell der eingetretenen Verluste" (Incurred Loss Model) des IAS 39 -erwartete Verluste bereits vor deren Eintritt antizipiert und bilanziell als Aufwand berücksichtigt werden müssen. Dabei gibt es nur noch ein Modell für die Erfassung von Wertminderungen, das einheitlich für alle finanziellen Vermögenswerte, die unter die Impairmentvorschriften des IFRS 9 fallen, anzuwenden ist. Das bilanzielle Hedge Accounting nach IFRS 9 ist stärker am Risikomanagement eines Unternehmens ausgerichtet als die bisherigen Regelungen des IAS 39. Einher gehen die Vorschriften des IFRS 9 mit umfangreichen zusätzlichen Angabepflichten im Anhang, die in IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben, übernommen wurden. Die Regelungen sind grundsätzlich verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Aufgrund der großen Bedeutung dieses Standards für Munich Re haben wir ein konzernweites Projekt aufgesetzt, in dem die Regelungen im Detail analysiert wurden und aktuell die erforderlichen Implementierungsschritte vorangetrieben werden. Im Oktober 2017 hat der IASB eine Änderung zu IFRS 9 (rev. 10/2017), Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung, veröffentlicht. Über diese Änderung erfolgt eine Klarstellung, wie bestimmte Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 zu klassifizieren und damit zu bewerten sind. Diese Änderung ist grundsätzlich ab 2019 anzuwenden und wird von Munich Re im Rahmen des Gesamtprojekts zu IFRS 9 berücksichtigt. Die Übernahme in das europäische Recht ist für diese Änderung noch nicht erfolgt. IFRS 17, Versicherungsverträge, der die Bilanzierung und Bewertung von Versicherungsverträgen neu regelt, wurde im Mai 2017 veröffentlicht; siehe hierzu die gesonderten Ausführungen. Diese neuen Regelungen sind verpflichtend erstmals ab 2021 anzuwenden. Aufgrund des engen Zusammenhangs der versicherungstechnischen Verpflichtungen und der Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen ist eine abgestimmte Bewertung dieser Posten im Abschluss von essenzieller Bedeutung, um rein bilanzielle Verwerfungen zu vermeiden. Daher drängte die Versicherungswirtschaft auf eine Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts des IFRS 9 für diese Branche in Abstimmung mit dem Zeitplan für den neuen Versicherungsstandard. Der IASB hat dieses Anliegen aufgenommen und im September 2016 einen entsprechenden Änderungsstandard zu IFRS 4, Versicherungsverträge, veröffentlicht. Dieser gibt unter anderem die Möglichkeit, die Erstanwendung von IFRS 9 auf 2021 zu verschieben. Dafür war es erforderlich, auf Basis des Abschlusses zum 31. Dezember 2015 nachzuweisen, dass die überwiegende Aktivität auf Ebene der Gruppe das Versicherungsgeschäft ist. Versicherungsgeschäft gilt zumindest dann als "vorherrschend", wenn zum Beurteilungszeitpunkt mehr als 90% der Gesamtverbindlichkeiten mit dem Versicherungsgeschäft verbunden waren. Dazu zählen neben solchen Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 4 auch zum Zeitwert angesetzte Verpflichtungen aus Investmentverträgen und andere Verbindlichkeiten, die aus dem Versicherungsgeschäft resultieren. Bei Munich Re machte am 31. Dezember 2015 der Anteil der mit dem Versicherungsgeschäft verbundenen Verbindlichkeiten an den Gesamtverbindlichkeiten rund 96,5% aus. Zwischenzeitlich hat keine Änderung der Geschäftstätigkeit stattgefunden, die eine neue Beurteilung erforderlich machen würde. In dem Übergangszeitraum müssen ab 2018 zusätzliche qualitative und quantitative Angaben zu Kapitalanlagen veröffentlicht werden, um eine gewisse Vergleichbarkeit mit Unternehmen, die den IFRS 9 bereits anwenden, zu ermöglichen. Insbesondere sind die beizulegenden Zeitwerte und deren Änderung während des Geschäftsjahres für finanzielle Vermögenswerte anzugeben, getrennt nach solchen, die nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, und den übrigen, bei denen dies nicht der Fall ist. Es muss auch transparent gemacht werden, wie ein Unternehmen den Nachweis erbracht hat, dass es für die Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 qualifiziert ist. Munich Re wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und ab 2018 die Angaben zu den Auswirkungen von IFRS 9 veröffentlichen. IFRS 15 (05/2014), Erlöse aus Verträgen mit Kunden,regelt den Zeitpunkt und die Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse eines Unternehmens. Da die Vereinnahmung von Erlösen aus Versicherungsverträgen und Finanzinstrumenten nicht unter den neuen Standard fällt, ist er für die Bilanzierung unseres Kerngeschäfts von untergeordneter Bedeutung. Die Größenordnung der nach IFRS 15 zu erfassenden Umsatzerlöse wird im Verhältnis zu den gebuchten Bruttobeiträgen voraussichtlich ca. 1 % betragen. Daher und aufgrund der Tatsache, dass sich für die wenigen Anwendungsfälle des IFRS 15 bei Munich Re keine bedeutsamen Abweichungen zur bisherigen Bilanzierung ergeben werden, sind auch keine wesentlichen Auswirkungen durch die Implementierung dieses Standards zu erwarten. Derartige Anwendungsfälle sind vor allem technische Ingenieur- und Prüfungsleistungen, Assistance-Leistungen, Kapitalanlageverwaltungsleistungen sowie Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung versicherungsbezogener Software. Im April 2016 wurde bereits eine Änderung zu IFRS 15, Klarstellungen zu IFRS 15, veröffentlicht, die für Munich Re jedoch ebenfalls von untergeordneter Bedeutung ist. Insgesamt ist der Standard verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Aufgrund der neuen Vorschriften zur Separierung bestimmter Komponenten aus Versicherungsverträgen gemäß IFRS 17 sind die Auswirkungen von IFRS 15 mit Einführung des neuen Standards zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen erneut zu beurteilen. Diese Analysen sind integraler Bestandteil des umfassenden Projekts zur Implementierung von IFRS 17. Mit IFRS 16 (01/2016), Leasingverhältnisse, werden insbesondere die Bilanzierungsvorschriften für den Leasingnehmer neu geregelt. IFRS 16 führt ein einheitliches Bilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Künftig muss ein Leasingnehmer das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts als ein Nutzungsrecht bilanzieren. Für die Zahlungsverpflichtung der Leasingraten hat der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit zu erfassen. Die Bilanzierungsvorschriften für den Leasinggeber bleiben weitestgehend unverändert. Aus einer ersten Analyse erwarten wir, dass künftig Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen für Grundstücke, Büroräume und -ausstattung sowie Fuhrpark bilanziell zu erfassen sind. Darüber hinaus werden die bisherigen Leasingaufwendungen durch einen Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen für die Verbindlichkeiten ersetzt. Für kurzfristige Vermögenswerte und für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte existiert eine Ausnahmeregelung, die zulässt, diese weiterhin nicht zu bilanzieren. Munich Re wird hiervon Gebrauch machen. Beim Übergang auf IFRS 16 beabsichtigen wir zudem, die Ausnahmeregelung bezüglich der Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses anzuwenden. IFRS 16 wird somit auf alle Verträge angewendet, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen und nach IAS 17, Leasingverhältnisse, und IFRIC 4, Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, als Leasingverhältnisse identifiziert worden sind. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Zum 31. Dezember 2017 betragen die künftigen Mindestleasingzahlungen für unkündbare Operating-Leasingverhältnisse (auf nicht abgezinster Basis) 409 Millionen €, siehe Erläuterungen unter Sonstige Angaben - (50) Leasing. Generell erwarten wir durch die Neuregelungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von Munich Re. Mit IFRS 17 (05/2017), Versicherungsverträge, hat der IASB erstmals einen Standard veröffentlicht, der den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Versicherungsverträgen vollumfänglich regelt; die Regelungen gehen mit umfangreichen Angaben im Anhang einher. Dieser neue Standard wird IFRS 4, Versicherungsverträge, ersetzen. IFRS 17 ist anzuwenden für alle Erstversicherungsverträge, aktive und passive Rückversicherung sowie Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Die Bewertungsvorschriften basieren grundsätzlich auf einem sogenannten Bausteinansatz, der sich aus einem Erfüllungswert (abgezinsten erwarteten künftigen Zahlungsströmen sowie einer expliziten Risikomarge) und einer vertraglichen Servicemarge zusammensetzt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist insbesondere für kurzlaufende Verträge ein vereinfachter Bewertungsansatz zulässig. Für bestimmte Erstversicherungsverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung sowie für die passive Rückversicherung ist das generelle Bewertungsmodell in jeweils angepasster Form anzuwenden, um den Besonderheiten dieses Geschäfts Rechnung zu tragen. Die Bewertung erfolgt nicht auf Ebene des einzelnen Vertrags, sondern auf Basis von Portfolios, die weiter in vorgegebene Gruppen zu untergliedern sind. Dabei sind weitgehend alle Zahlungsströme zu berücksichtigen, die aus dem Abschluss von Versicherungsverträgen resultieren. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bestimmte Posten, die derzeit in unserem Abschluss gesondert ausgewiesen werden, künftig entfallen werden. Neu ist auch die klar vorgegebene Unterscheidung in der Gewinn- und Verlustrechnung zwischen dem in IFRS 17 genau definierten versicherungstechnischen Ergebnis, das sich aus dem versicherungstechnischen Umsatz und den versicherungstechnischen Aufwendungen zusammensetzt, und den versicherungstechnischen Finanzerträgen bzw. -aufwendungen. Der versicherungstechnische Umsatz ist so definiert, dass eine Vergleichbarkeit mit der Umsatzgröße anderer Branchen erreicht werden soll und insbesondere keine Sparbeiträge als Ergebnisbestandteil ausgewiesen werden dürfen. Gleichzeitig erfordert diese neue Definition ein grundlegendes Umdenken gegenüber unserer heute ausgewiesenen Umsatzgröße, welche die gesamten Beiträge umfasst. Für die Erfassung von Wertänderungen aufgrund von Änderungen finanzieller Parameter enthält IFRS 17 ein Wahlrecht, diese entweder erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Dieses Wahlrecht kann auf Ebene einzelner Portfolios ausgeübt werden. Die neuen Vorschriften erfordern die Angabe detaillierter Überleitungsrechnungen für Veränderungen der einzelnen Bewertungsbausteine, da unter IFRS 17 die Bewertung des Versicherungsgeschäfts auf Modellen basiert, in die auch nicht beobachtbare Parameter eingehen. Die Angaben zu Risiken aus Versicherungsverträgen bleiben weitgehend unverändert. IFRS 17 wird die Bilanzierung von Versicherungsverträgen und die damit verbundenen Prozesse grundlegend verändern. Da die erforderlichen Anpassungen sehr aufwendig sein werden, haben wir mit deren detaillierter Analyse begonnen. In dem ebenfalls bereits aufgesetzten Implementierungsprojekt sind von Beginn alle wichtigen Bereiche unserer Rück- und Erstversicherungsgruppe involviert, um frühzeitig sicherzustellen, dass alle Besonderheiten der einzelnen Versicherungssparten berücksichtigt werden. IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 wurden im November 2016, im September 2016 bzw. im Oktober 2017 in das europäische Recht übernommen, für IFRS 17 steht diese Übernahme noch aus. Zusätzlich hat der IASB Änderungen an folgenden Standards veröffentlicht, die mit Ausnahme des IFRS 2 und der Jährlichen Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 20142016, noch nicht in das europäische Recht übernommen wurden.
Die Änderungen sind 2018 bzw. 2019 verpflichtend anzuwenden, jedoch für Munich Re nicht bzw. von untergeordneter Bedeutung. KonsolidierungKonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss beziehen wir die Münchener Rück AG und alle Unternehmen ein, die von der Münchener Rück AG direkt oder indirekt beherrscht werden (Tochterunternehmen). Bei der großen Mehrzahl der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen hält die Münchener Rück AG direkt oder indirekt alle bzw. die eindeutige Mehrheit der Stimmrechte. Eine kleine Anzahl von Unternehmen beziehen wir aufgrund der Berücksichtigung vertraglicher Rechte, die zu Bestimmungsmacht über die relevanten Geschäftsaktivitäten führen, in unseren Konsolidierungskreis ein. Bei der Beurteilung der Einbeziehungspflicht von Anteilen an Investmentfonds berücksichtigen wir insbesondere den Grad der Variabilität der Vergütung des Fondsmanagers, Abberufungsrechte bzw. die Rolle der Investoren in Organen und Gremien des Investmentfonds. Dabei liegt teilweise eine Beherrschung vor, obwohl die Anteilsquote geringer als 50% ist. Bei der Beurteilung von strukturierten Unternehmen konzentrieren wir unsere Analyse auf die Entscheidungen, die in der jeweiligen Einheit noch zu treffen sind, und auf die Agentenverhältnisse zwischen den Beteiligten. Bei den strukturierten Unternehmen, die wir zur Emission von Katastrophenanleihen gründen, betrachten wir vor allem unser Verhältnis zum Treuhänder und unsere Möglichkeiten zur Einflussnahme auf dessen Entscheidungen. In der Regel beherrschen wir das strukturierte Unternehmen auch dann nicht, wenn wir selbst Anleihen halten. Die Aufstellung des gesamten Anteilsbesitzes finden Sie im Abschnitt Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2017 gemäß § 313 Abs. 2 HGB. Nachfolgend sind die Zahlungsmittelflüsse und Nettovermögen aus der Übernahme und dem Verlust der Beherrschung über konsolidierte Tochterunternehmen oder sonstige Geschäftsbetriebe dargestellt: Zahlungsmittelfluss aus der Übernahme der Beherrschungscroll
Übernommenes Nettovermögenscroll
Zahlungsmittelfluss aus dem Verlust der Beherrschungscroll
Abgehendes Nettovermögenscroll
Unternehmenszusammenschlüsse des GeschäftsjahresZum 1. Januar 2017 erwarb Munich Re über ihre Tochtergesellschaft MR RENT-Investment GmbH, München, 100% der stimmberechtigten Anteile an der Windparkgesellschaft Eolus Vindpark Tolv AB, Hässleholm, Schweden von Eolus Vindpark Elva AB, Hässleholm, Schweden. Eolus Vindpark Tolv AB wurde direkt nach dem Erwerb in Wind Farm Iglasjön AB umbenannt und hält Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 26,4 Megawatt. Der Unternehmenserwerb ist Teil unserer Investitionsstrategie in Infrastruktur. Am 20. Juni 2017 erwarb Munich Re zusätzliche 10,6% der Anteile an dem Spezialfonds MEAG European Prime Opportunities (MEAG Euro Pro) für insgesamt 58,6 Millionen € in bar. Hierdurch erhöhte Munich Re ihre Anteile auf insgesamt 54,8% und erlangte so die Beherrschung. Der Erwerb erfolgte über die Tochtergesellschaften ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Hamburg, DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft, Köln, ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, Düsseldorf, ERGO Pensionskasse AG, Düsseldorf, ERGO DIREKT Lebensversicherung AG, Fürth, und Vorsorge Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Düsseldorf. Der Investitionsschwerpunkt von MEAG Euro Pro liegt in hochwertigen und langfristig vermieteten Büroimmobilien in überwiegend westeuropäischen Metropolen. Die Investitionen des MEAG Euro Pro erfolgen mittels Direktanlagen und Beteiligungen. Durch den Erwerb wird im Konzern das Investitionsportfolio der Kapitalanlage in Immobilien weiter aufgebaut. Der beizulegende Zeitwert des von Munich Re gehaltenen Eigenkapitalanteils an MEAG Euro Pro unmittelbar vor dem Erwerbszeitpunkt betrug 244,5 Millionen €. Aus der Neubewertung dieses Anteils resultierte ein realisierter Gewinn von 1,4 Millionen €, der in den Erträgen aus Kapitalanlagen als Abgangsergebnis von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren erfasst wurde. Für den Zeitraum vom 20. Juni bis zum Bilanzstichtag sind Erträge und Aufwendungen von MEAG Euro Pro in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Erträge aus Kapitalanlagen sind mit 24,6 Millionen € erfasst. Der Ergebnisbeitrag zum Konzernergebnis betrug 8,4 Millionen €. Wäre der Unternehmenszusammenschluss bereits am 1. Januar 2017 erfolgt, hätte der MEAG Euro Pro mit Erträgen aus Kapitalanlagen von 43,9 Millionen € und mit einem Ergebnis von 14,0 Millionen € zum Konzernergebnis beigetragen. Die beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar: Beizulegende Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunktscroll
Am 30. Juni 2017 erwarb Munich Re über ihre Tochtergesellschaft Munich American Holding Corporation, Wilmington, Delaware, USA 100% der stimmberechtigten Anteile an der Allianz Life and Annuity Company, Minneapolis, Minnesota, USA. Allianz Life and Annuity Company wurde nach dem Erwerb in Munich Re US Life Corporation umbenannt. Die Gesellschaft bietet Lebens- und Rentenversicherungen an und ist in 46 US-Bundesstaaten sowie im Bundesdistrikt Columbia lizenziert. Der Erwerb erweitert die Möglichkeiten von Munich Re in der Strukturierung des US-amerikanischen Lebensrückversicherungsgeschäfts. Assoziierte Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenUnternehmen und Spezialfonds gelten als assoziierte Unternehmen, wenn wir deren Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblich beeinflussen können. Hiervon gehen wir regelmäßig aus, wenn wir Stimmrechte oder vergleichbare Rechte von 20% bis 50% halten, es sei denn, die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens bzw. Spezialfonds ist weitestgehend vorbestimmt. Unternehmen und Spezialfonds gelten als Gemeinschaftsunternehmen, wenn wir deren maßgebliche Tätigkeiten nur mittels einstimmiger Zustimmung aller zur gemeinschaftlichen Führung berechtigten Parteien bestimmen können und wir lediglich Rechte an deren Nettovermögen besitzen. Gemeinschaftliche TätigkeitEine gemeinschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn deren maßgebliche Tätigkeiten nur mittels einstimmiger Zustimmung aller zur gemeinschaftlichen Führung berechtigten Parteien bestimmt werden können und diese Parteien, aufgrund der Rechtsform der gemeinschaftlichen Tätigkeit, vertraglicher Regelungen oder sonstiger Umstände, anstelle von Rechten am Nettovermögen Rechte an den Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für die Schulden der gemeinschaftlichen Tätigkeit haben. Unseren Anteil an den Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen von gemeinschaftlichen Tätigkeiten, an welchen wir gemeinschaftliche Führung haben, bilanzieren wir gemäß den jeweils einschlägigen IFRS. Strukturierte UnternehmenStrukturierte Unternehmen sind Einheiten, die derart ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Entscheidung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich Stimmrechte nur auf administrative Aufgaben beziehen und die relevanten Geschäftsaktivitäten durch vertragliche Vereinbarungen gesteuert werden. Munich Re hält Anteile an konsolidierten und nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen. Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen gliedert Munich Re in Abhängigkeit von der Art des strukturierten Unternehmens in Investmentfonds und Verbriefungsgesellschaften. Investmentfonds Zu unterscheiden sind Investmentfonds für Investitionen, die im Rahmen der Kapitalanlage von Munich Re erfolgen, und Investmentfonds für Investitionen, die im Rahmen der Kapitalanlage für Versicherungsnehmer aus fondsgebundenen Lebensversicherungen getätigt werden. Die Investmentfonds finanzieren sich überwiegend durch die Ausgabe von Anteilscheinen, die jederzeit zurückgegeben werden können. Einige der Investmentfonds werden von der MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH verwaltet, andere von konzernfremden Fondsmanagern. Zudem weisen wir unter den Investmentfonds alle Anlagen in Infrastruktur, Forst sowie in Private Equity und sonstige Kapitalanlagen aus. Verbriefungsgesellschaften Munich Re investiert in forderungsbesicherte Wertpapiere, die von Verbriefungsgesellschaften begeben werden, die Munich Re nicht selbst gegründet hat. Zudem nutzt Munich Re Verbriefungsgesellschaften zur Emission von Katastrophenanleihen und investiert in Katastrophenanleihen Dritter. Die Verbriefungsgesellschaften finanzieren sich durch Ausgabe der Wertpapiere. Zum Schutz des eigenen Portfolios nutzt Munich Re neben der traditionellen Retrozession den alternativen Risikotransfer. Dazu werden Versicherungsrisiken unter Zuhilfenahme von Verbriefungsgesellschaften an den Kapitalmarkt transferiert. Darüber hinaus tritt Munich Re als Investor auf dem Gebiet von Katastrophenrisiken auf. Munich Re investiert unter anderem in verschiedene Wertpapiere, deren Rückzahlung und Verzinsung in der Regel an das Eintreten von Naturkatastrophen gekoppelt ist. Die Wertpapiere werden von Verbriefungsgesellschaften emittiert, die Munich Re grundsätzlich nicht selbst gründet. Größe der strukturierten Unternehmen Für Investmentfonds einschließlich der Anlagen in Infrastruktur, Forst und Private Equity und sonstige Kapitalanlagen sowie Investmentfonds für die fondsgebundene Lebensversicherung gibt der Bilanzwert Auskunft über die Größe der strukturierten Unternehmen. Bei forderungsbesicherten Wertpapieren und der Verbriefung von Versicherungsrisiken wird das Emissionsvolumen (Nennwert) als Indikator für die Bewertung der Größe der strukturierten Unternehmen herangezogen. Die ausgewiesene Größe bezieht sich sowohl auf das Emissionsvolumen der von Munich Re selbst aufgelegten Verbriefungsgesellschaften als auch auf das Emissionsvolumen derjenigen Verbriefungsgesellschaften, in die Munich Re investiert ist. Maximales Verlustrisiko Das maximale Verlustrisiko entspricht, mit Ausnahme der Investmentfonds für die Kapitalanlage aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, dem ausgewiesenen Bilanzwert der jeweiligen Posten der Aktivseite bzw. null für die Posten der Passivseite. Somit besteht für die Posten der Aktivseite in der Regel kein Unterschiedsbetrag zwischen dem Bilanzwert der Anteile an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen und dem maximalen Verlustrisiko. Grundsätzlich entspricht das maximale Verlustrisiko bei Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung ebenfalls dem Bilanzwert der Anteile. Die Kapitalanlage erfolgt jedoch auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers. Verwaltetes Fondsvermögen Die MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH verwaltet auch Investmentfonds für Privatkunden und institutionelle Anleger, für die sie Verwaltungsvergütungen erhält. Die Verwaltungsvergütungen werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das maximale Verlustrisiko stellt den Verlust der zukünftigen Verwaltungsvergütungen dar. Für die Fondsverwaltung wurden im Geschäftsjahr Erträge in Höhe von 41 (34) Millionen € erzielt. Die Höhe des verwalteten Fondsvermögens gibt Auskunft über die Größe der nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen. Zum 31. Dezember 2017 umfasste das verwaltete Fondsvermögen 4.239 (3.836) Millionen €. Zum Teil ist Munich Re auch selbst mit einem geringen Anteil in diese Fonds investiert. Förderung nicht konsolidierter strukturierter Unternehmen Munich Re erbringt Strukturierungs- und Beratungsleistungen für Kunden im Rahmen der Gründung und Strukturierung von Verbriefungsgesellschaften. Munich Re hält zum 31. Dezember 2017 keine Anteile an diesen strukturierten Unternehmen. Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmenscroll
Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmenscroll
AktivseiteA Immaterielle VermögenswerteGeschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen werden planmäßig mindestens einmal jährlich Werthaltigkeitsprüfungen unterzogen. Bei Vorliegen von Wertminderungsindikatoren führen wir zusätzlich außerplanmäßige Prüfungen durch. Zur Werthaltigkeitsprüfung sind die Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen, die aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses Nutzen ziehen sollen. Ein etwaiger Wertminderungsbedarf ergibt sich aus dem Vergleich des Buchwerts (inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts) einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit deren erzielbarem Betrag. Der erzielbare Betrag ist das Maximum aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Sofern der erzielbare Betrag niedriger ist als der Buchwert, wird eine außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder -Firmenwerts erfasst. Zur Bestimmung des erzielbaren Betrags sind zahlreiche Annahmen erforderlich, die zu signifikanten Wertunterschieden führen können. Die wesentlichen Annahmen werden unter Erläuterungen zur Konzernbilanz - Aktiva (1) Geschäfts- oder Firmenwert erläutert. Für Änderungen der wesentlichen Annahmen, die wir für realistisch halten, werden im Rahmen der Werthaltigkeitstests Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Falls hierbei der erzielbare Betrag unter den Buchwert fällt, berichten wir im oben genannten Abschnitt darüber. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte enthalten überwiegend erworbene Versicherungsbestände und Softwarebestände. Die erworbenen Versicherungsbestände setzen wir bei Erwerb mit dem Bestandsbarwert (PVFP - Present Value of Future Profits) an. Dieser bestimmt sich als der Barwert der erwarteten Erträge aus dem übernommenen Portfolio ohne Berücksichtigung von Neugeschäft und Steuereffekten. Die planmäßige Abschreibung erfolgt entsprechend der Realisierung der Überschüsse aus den Versicherungsbeständen, die der PVFP-Berechnung zugrunde liegen. Die erworbenen Versicherungsbestände werden regelmäßig in einem Angemessenheitstest nach IFRS 4 auf ihre Werthaltigkeit überprüft; siehe hierzu die Erläuterungen unter Passivseite - C Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto). Die Abschreibungen weisen wir unter den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb aus. Softwarebestände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und grundsätzlich linear über eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auf das Ergebnis aus Kapitalanlagen, auf die Leistungen an Kunden und auf die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb verteilt. Wenn keine Zuordnung auf die Funktionsbereiche möglich ist, werden sie im sonstigen nicht operativen Ergebnis ausgewiesen. Sofern erforderlich, werden die Bestände außerplanmäßig ab- oder zugeschrieben. B KapitalanlagenGrundstücke und Bauten in den Kapitalanlagen betreffen fremdgenutzte Objekte. Sie werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Unterhaltskosten erfassen wir als Aufwand. Bauliche Maßnahmen werden grundsätzlich ab 5% der bisherigen historischen Gebäudeanschaffungs-/-herstellungskosten auf Aktivierbarkeit analysiert. Gebäude schreiben wir nach dem Komponentenansatz entsprechend ihrer gebäudeklassenspezifischen gewichteten Nutzungsdauer planmäßig linear ab. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern betragen überwiegend zwischen 40 und 55 Jahre. Sowohl bei Grundstücken als auch bei Gebäuden nehmen wir außerplanmäßige Abschreibungen vor, wenn ihr erzielbarer Betrag unter den Buchwert sinkt. Anteile an verbundenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind, setzen wir regelmäßig mit ihrem beizulegenden Zeitwert an. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts weisen wir in den übrigen Rücklagen unter den unrealisierten Gewinnen und Verlusten aus. Für den Konzernabschluss wesentliche Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen bewerten wir nach der Equity-Methode, das heißt mit unserem Anteil an deren Eigenkapital, wobei unser Anteil am Jahresergebnis im Ergebnis aus Kapitalanlagen enthalten ist. In der Regel werden Eigenkapital und Jahresergebnis dem letzten verfügbaren Jahres- oder Konzernabschluss des assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmens entnommen. Bei Abschlüssen bedeutender assoziierter bzw. Gemeinschaftsunternehmen werden angemessene Anpassungen an unsere Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen und außerordentliche Sachverhalte phasengleich berücksichtigt. Darlehen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht auf einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden mit fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet. Abschreibungen nehmen wir vor, wenn mit der Rückzahlung eines Darlehens nicht mehr zu rechnen ist. Festverzinsliche oder nicht festverzinsliche Wertpapiere, die jederzeit veräußerbar sind und die nicht erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet oder unter den Darlehen ausgewiesen werden, bilanzieren wir mit dem beizulegenden Zeitwert, wobei wir Wertänderungen erfolgsneutral im Eigenkapital erfassen. Unrealisierte Gewinne oder Verluste werden unter Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen bestimmt und nach Abzug latenter Steuern und der Beträge, die bei Lebens- und Krankenversicherern bei Realisierung den Versicherungsnehmern zustehen (Rückstellung für latente Beitragsrückerstattung), direkt in die übrigen Rücklagen eingestellt. Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Wertpapiere enthalten Handelsbestände und Wertpapiere, die als erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Handelsbestände umfassen insbesondere alle derivativen Finanzinstrumente mit positiven Zeitwerten, die wir erworben haben, um Risiken zu steuern und ökonomisch zu sichern, die jedoch nicht den Vorgaben des IAS 39 für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung genügen. Bei den Wertpapieren, die als erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet klassifiziert werden, handelt es sich um strukturierte Wertpapiere sowie um Papiere, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden, um Bilanzierungsinkongruenzen zu vermeiden. Depotforderungen sind Forderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft an unsere Kunden in Höhe der von diesen vertragsgemäß einbehaltenen Bardepots. Wir bilanzieren sie mit dem Nominalbetrag. Die sonstigen Kapitalanlagen beinhalten insbesondere Einlagen bei Kreditinstituten, Anlagen in erneuerbare Energien sowie physisches Gold und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für Einlagen bei Kreditinstituten wenden wir die Effektivzinsmethode an. Anlagen in erneuerbare Energien werden linear mit mindestens 4%, mehrheitlich jedoch mit 5%, über eine Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren planmäßig abgeschrieben. Der jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfung folgen bei Bedarf außerplanmäßige Ab- oder Zuschreibungen. Ist der erzielbare Betrag des physischen Golds geringer als der Buchwert, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Analog schreiben wir erfolgswirksam maximal bis zu den Anschaffungskosten zu. Pensionsgeschäfte und WertpapierleiheIm Rahmen von Pensionsgeschäften erwerben wir als Pensionsnehmer gegen Zahlung eines Betrags Wertpapiere mit der gleichzeitigen Verpflichtung, diese zu einem späteren Zeitpunkt an den Pensionsgeber zurückzuverkaufen. Da die Chancen und Risiken aus den Wertpapieren beim Pensionsgeber verbleiben, werden diese bei uns nicht bilanziert. Vielmehr ist in Höhe des gezahlten Betrags eine Forderung gegenüber dem Pensionsgeber unter den sonstigen Kapitalanlagen, Einlagen bei Kreditinstituten, auszuweisen. Zinserträge aus diesen Geschäften zeigen wir im Ergebnis aus Kapitalanlagen. Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen, weisen wir weiterhin in der Bilanz aus, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, bei Munich Re verbleiben. Von uns entliehene Wertpapiere zeigen wir folglich nicht in der Bilanz. Gebühren aus der Wertpapierleihe werden im Ergebnis aus Kapitalanlagen erfasst. Ansatz von FinanzinstrumentenWir erfassen finanzielle Vermögenswerte zum Handelstag. Ermittlung der beizulegenden ZeitwerteIFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als den Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Alle Kapitalanlagen und übrigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bzw. solche Kapitalanlagen und übrige Posten, deren beizulegender Zeitwert lediglich im Anhang anzugeben ist, ordnen wir einem Level der Bewertungshierarchie des IFRS 13 zu, die drei Level für die Bewertung vorsieht. Die Zuordnung gibt Auskunft darüber, welche der ausgewiesenen Zeitwerte über Transaktionen am Markt zustande gekommen sind und in welchem Umfang die Bewertung wegen fehlender Markttransaktionen anhand von Modellen erfolgt. Sofern Marktpreise vorliegen, stellen diese einen objektiven Maßstab für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert dar. Wenn die Bewertung auf Basis von Modellen erfolgt, besteht ein gewisser Spielraum bei der Anwendung solcher Verfahren. Dabei ist die Ermessensentscheidung von Munich Re umso größer, je mehr Parameter verwendet werden, die nicht am Markt beobachtbar sind, sondern auf internen Einschätzungen beruhen. Erläuterungen zu den Bewertungsmodellen sowie zu den Bewertungsprozessen finden Sie unter Erläuterungen zur Konzernbilanz - Aktiva (4) Bewertungshierarchie der Zeitwertbewertung von Vermögenswerten. Über einen internen Prozess stellen wir sicher, dass die Bewertungsbasis zu jedem Stichtag zu einer korrekten Zuordnung zu den Bewertungsleveln des IFRS 13 führt. Bei Level 1 handelt es sich um unbereinigte notierte Marktpreise auf aktiven Märkten für identische finanzielle Vermögenswerte, auf die Munich Re zum Bewertungsstichtag zugreifen kann. Wenn ein notierter Preis auf einem aktiven Markt verfügbar ist, ist dieser stets zu berücksichtigen. Wir haben dieser Hierarchiestufe überwiegend Aktien, Aktienfonds sowie börsengehandelte Derivate und börsengehandelte nachrangige Verbindlichkeiten zugeordnet. Bei den Vermögenswerten, die Level 2 zugeordnet werden, erfolgt die Bewertung auf Basis von Modellen, die auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Sofern das Instrument eine festgelegte Vertragslaufzeit besitzt, müssen die für die Bewertung verwendeten Parameter über die gesamte Vertragslaufzeit des Instruments beobachtbar sein. Außerdem ordnen wir diesem Level solche Vermögenswerte zu, für die Preise von Preisanbietern zur Verfügung gestellt werden, aber nicht nachweisbar ist, dass diese auf Basis tatsächlicher Markttransaktionen zustande gekommen sind. Im Wesentlichen haben wir dieser Hierarchiestufe Inhaberschuldverschreibungen und Rentenfonds, Schuldscheindarlehen, Pfandbriefe, nachrangige Wertpapiere, nicht börsengehandelte Derivate sowie physisches Gas zugeordnet. Bei Vermögenswerten, die Level 3 zugeordnet werden, verwenden wir Bewertungsmethoden, die auch auf nicht am Markt beobachtbaren Parametern basieren. Dies ist nur zulässig, sofern keine beobachtbaren Marktdaten verfügbar sind. Die verwendeten Parameter spiegeln die Annahmen von Munich Re darüber wider, welche Einflussgrößen die Marktteilnehmer bei der Preissetzung berücksichtigen würden. Wir verwenden dazu die besten verfügbaren Informationen, einschließlich unternehmensinterner Daten. Bei den dieser Bewertungsstufe zugeordneten Beständen handelt es sich überwiegend um Grundstücke und Gebäude sowie Immobilienfonds und Fonds, die vorrangig in Instrumente investieren, die theoretisch bewertet werden, um Investitionen in Infrastruktur und in Private Equity, um bestimmte Kreditstrukturen und um Anteile an verbundenen, assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Auch die Versicherungsderivate ordnen wir Level 3 zu. Für Darlehen sowie Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Finanztransaktionen und passivische Anleihen, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, entscheiden wir im Einzelfall, welchem Level der Bewertungshierarchie die vorliegenden Zeitwerte entsprechen. Veränderungen einzelner Parameter können aufgrund ihrer Hebelwirkung den ausgewiesenen Zeitwert der nach Level 3 bewerteten Instrumente erheblich beeinflussen. Wenn wir im Einzelfall derartige Anpassungen bei der Bewertung vornehmen, erläutern wir die daraus resultierenden Auswirkungen. Nettoergebnis aus KapitalanlagenDas Nettoergebnis aus Kapitalanlagen setzt sich zusammen aus den laufenden Erträgen, Erträgen aus Zuschreibungen, Gewinnen und Verlusten aus dem Abgang von Kapitalanlagen, sonstigen Erträgen, Abschreibungen auf Kapitalanlagen sowie Verwaltungs-, Zins- und sonstigen Aufwendungen. Die laufenden Erträge und Aufwendungen aus den nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Kapitalanlagen berechnen sich nach der Effektivzinsmethode. Das heißt, eventuell vorhandene Agien oder Disagien werden ergebniswirksam über die Laufzeit verteilt. Wertminderungen (Impairment)Wir prüfen zu jedem Bilanzstichtag, ob es bei unseren finanziellen Vermögenswerten und Gruppen finanzieller Vermögenswerte objektive substanzielle Hinweise gibt, die auf eine Wertminderung hindeuten. Da für die Erfassung von Wertminderungen sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe nach Ermessensentscheidungen zu treffen sind, haben wir hierzu einen Prozess etabliert, der gewährleistet, dass zu jedem Stichtag alle Kapitalanlagen, bei denen eine Wertminderung vorliegen könnte, identifiziert und einem Impairmenttest unterzogen werden. Auf Basis dieser Testergebnisse wird zunächst eine Vorschlagsliste von Kapitalanlagen, für die eine Wertminderung zu erfassen ist, erstellt, die dann einer nochmaligen Verifizierung unter Einbeziehung des Managements unterzogen wird. IAS 39.59 enthält eine Liste mit Hinweisen auf Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte. Zusätzlich bestimmt IAS 39.61, dass der wesentliche oder nachhaltige Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten bei Wertpapieren mit Eigenkapitalcharakter als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung gilt. Diese Regelungen werden durch interne Richtlinien konkretisiert. Wir gehen davon aus, dass bei börsennotierten Aktien ein signifikantes Absinken des beizulegenden Zeitwerts vorliegt, wenn der Marktwert im Betrachtungszeitpunkt mindestens 20% oder mindestens 6 Monate unter den durchschnittlichen historischen Gesellschaftseinstandskursen liegt. Bei festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Darlehen werden zur Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, insbesondere Hinweise auf erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten sowie die aktuelle Marktsituation und Nachrichtenlage über einen Emittenten herangezogen. Wir ermitteln die Anschaffungskosten auf Basis der durchschnittlichen Gesellschaftseinstandskurse. Die Abschreibung erfolgt bei Wertminderung auf den beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag und wird erfolgswirksam erfasst. C Kapitalanlagen mit VersicherungsbezugKapitalanlagen aus fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen bilanzieren wir zum Marktwert. Die unrealisierten Gewinne oder Verluste aus Marktwertänderungen werden im Ergebnis aus Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug berücksichtigt. Ihnen stehen Veränderungen der entsprechenden versicherungstechnischen Rückstellungen (siehe Passivseite - D Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der fondsgebundenen Lebensversicherung (brutto)) in gleicher Höhe gegenüber, die in das versicherungstechnische Ergebnis einbezogen werden. Sonstige Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug werden nicht für das Asset-Liability-Management eingesetzt. Dazu gehören Versicherungsderivate, Derivate zur Absicherung von Variable Annuities, Wetter- und Rohstoffderivate sowie physisches Gas. Versicherungsderivate umfassen die in Variable Annuities eingebetteten Derivate, die derivativen Bestandteile aus Naturkatastrophenanleihen und aus Verbriefungen von Sterblichkeits- und Morbiditätsrisiken, individuell ausgestaltete Derivate auf Versicherungsrisiken sowie die derivativen Bestandteile, die vom zugrunde liegenden Versicherungsvertrag getrennt wurden. Zu den Versicherungsderivaten gehören auch die in derivativer Form abgeschlossenen Retrozessionen, die der Absicherung übernommener Versicherungsrisiken dienen. Unter Versicherungsrisiken verstehen wir solche Risiken, die in modifizierter Form auch durch einen Versicherungsvertrag im Sinne des IFRS 4 übernommen werden können. Die sonstigen Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug werden mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert, wobei wir Wertveränderungen erfolgswirksam erfassen. Bei physischem Gas ist der beizulegende Zeitwert um die geschätzten Verkaufskosten zu reduzieren. Nettoergebnis aus Kapitalanlagen mit VersicherungsbezugDas Nettoergebnis aus Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug entspricht in seiner Zusammensetzung dem Nettoergebnis aus Kapitalanlagen. D Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen RückstellungenDie Anteile unserer Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen ermitteln wir gemäß den vertraglichen Bedingungen aus den jeweiligen versicherungstechnischen Rückstellungen; siehe Passivseite - C Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto). Bonitätsrisiken werden berücksichtigt. E ForderungenWir setzen die laufenden Steuerforderungen entsprechend der lokalen Steuergesetzgebung und die sonstigen Forderungen mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten an. Die Werthaltigkeitsprüfung unserer Forderungen erfolgt in einem zweistufigen Prozess zunächst auf Ebene einzelner Posten und zusätzlich auf der Grundlage von Gruppen von Forderungen. Die so ermittelte Wertminderung wird aufwandswirksam erfasst. Entfallen die Gründe für die Abschreibung, nehmen wir eine erfolgswirksame Zuschreibung maximal auf die ursprünglichen fortgeführten Anschaffungskosten vor. Die laufenden Steuerforderungen umfassen tatsächliche Ertragsteuern und gegebenenfalls Zinsen auf Steuern der einzelnen Gesellschaften, die sich auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Besteuerung ergeben. Sonstige Steuerforderungen werden unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen. F Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und KassenbestandDie Zahlungsmittelbestände weisen wir mit ihrem Nennwert aus. G Aktivierte AbschlusskostenIn den aktivierten Abschlusskosten werden Provisionen und andere variable Kosten abgegrenzt, die unmittelbar bei Abschluss oder Verlängerung von Versicherungsverträgen anfallen. In Übereinstimmung mit IFRS 4 wenden wir für die aktivierten Abschlusskosten des Lebenserstversicherungsgeschäfts kein Shadow Accounting an. In der Lebensversicherung sowie der langfristigen Krankenerstversicherung werden die aktivierten Abschlusskosten über die planmäßige Laufzeit der Verträge abgeschrieben. Bei der Bestimmung des Abschreibungsbetrags berücksichtigen wir eine rechnungsmäßige Verzinsung sowie eine Bestandsveränderung durch den Abgang von Verträgen. In der Schaden- und Unfallversicherung, der kurzfristigen Krankenerstversicherung sowie der Krankenrückversicherung schreiben wir die aktivierten Abschlusskosten linear über die durchschnittliche Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren ab. H Aktive SteuerabgrenzungAktive latente Steuern müssen bilanziert werden, wenn Aktivposten in der Konzernbilanz niedriger oder Passivposten höher anzusetzen sind als in der Steuerbilanz des betreffenden Konzernunternehmens und sich diese Differenzen in der Zukunft mit steuerlicher Wirkung wieder ausgleichen (temporäre Differenzen). Ebenso werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Aktive latente Steuern werden erfasst, soweit aufgrund der steuerlichen Ergebnisplanung eine Verwertung mit ausreichender Sicherheit zu erwarten ist. Dabei wird ein in der Regel fünfjähriger Prognosezeitraum betrachtet. Wir berücksichtigen die landesspezifischen Steuersätze und die jeweilige steuerliche Situation der Konzerngesellschaft; teilweise verwenden wir zur Vereinfachung einheitliche Steuersätze für einzelne Sachverhalte oder Tochterunternehmen. Änderungen des Steuersatzes und der Steuergesetze, die am Bilanzstichtag bereits beschlossen sind, beachten wir. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert ausgewiesen, sofern sie dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde betreffen. Die Saldierung wird dabei insoweit vorgenommen, als für die zugrunde liegenden Steuerforderungen und -verbindlichkeiten eine Aufrechnung grundsätzlich möglich ist. I Übrige AktivaÜbrige Aktiva bilanzieren wir grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Abschreibungen erfolgen überwiegend linear, wobei die zugrunde gelegten Nutzungsdauern bis zu 55 Jahren betragen. Sofern erforderlich, werden die eigengenutzten Grundstücke und Bauten und die Betriebs- und Geschäftsausstattung außerplanmäßig ab- oder zugeschrieben. Die Abschreibungen und Zuschreibungen werden auf die Funktionsbereiche verteilt. J Zur Veräußerung bestimmte VermögenswerteBei den zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten handelt es sich um Vermögenswerte, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung höchstwahrscheinlich ist. Der Posten kann einzelne Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten enthalten. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte bilanzieren wir mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten, sofern dieser niedriger ist als der Buchwert. Sie werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Bei Finanzinstrumenten bleibt die Bewertung unverändert, es ändert sich lediglich der Ausweis. PassivseiteA EigenkapitalDer Posten Ausgegebenes Kapital und Kapitalrücklage enthält die von den Aktionären der Münchener Rück AG auf die Aktien eingezahlten Beträge. Das Ausgegebene Kapital beinhaltet das Gezeichnete Kapital abzüglich des rechnerischen Werts der eigenen Aktien, welche die Münchener Rück AG zum Bilanzstichtag im Bestand hat. Eingezogene Aktien werden mit ihrem rechnerischen Wert im Gezeichneten Kapital und in den Gewinnrücklagen berücksichtigt. Die Kapitalrücklage enthält Gewinne aus der Veräußerung eigener Aktien durch die Münchener Rück AG. Als Gewinnrücklagen weisen wir die Gewinne aus, die Konzernunternehmen seit ihrer Zugehörigkeit zu Munich Re erzielt und nicht ausgeschüttet haben, sowie Erträge und Aufwendungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises. Darüber hinaus wird bei einer Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Anpassungsbetrag für frühere Perioden, die nicht in den Abschluss einbezogen werden, im Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen der frühesten dargestellten Periode erfasst. Die Gewinnrücklagen enthalten außerdem Effekte aus Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungszusagen. Die eigenen, im Konzern zum Bilanzstichtag gehaltenen Aktien werden direkt von den Gewinnrücklagen abgesetzt. In den übrigen Rücklagen berücksichtigen wir vor allem unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Bewertung von jederzeit veräußerbaren sonstigen Wertpapieren zu beizulegenden Zeitwerten, aus Anteilen an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen, die wir nicht nach der Equity-Methode bewerten. Weiterhin werden hier die unrealisierten Gewinne und Verluste aus der Equity-Bewertung assoziierter und Gemeinschaftsunternehmen und die aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen resultierenden Umrechnungsdifferenzen ausgewiesen, ebenso das Bewertungsergebnis aus der Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedges). B Nachrangige VerbindlichkeitenNachrangige Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten, die im Liquidations- oder Insolvenzfall erst nach den Forderungen anderer Gläubiger erfüllt werden dürfen. Sie werden mit fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet. C Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto)Die versicherungstechnischen Rückstellungen werden in der Bilanz brutto ausgewiesen, das heißt vor Abzug des Anteils, der auf unsere Rückversicherer entfällt; siehe Aktivseite - D Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen. Der Rückversicherungsanteil wird anhand der einzelnen Rückversicherungsverträge ermittelt und bilanziert. Die Abschlusskosten aus Versicherungsverträgen aktivieren wir und verteilen sie über die Laufzeit der Verträge; siehe Aktivseite - G Aktivierte Abschlusskosten. Grundlage für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen sind die Standards FAS 60 (Lebenserstversicherung ohne erfolgsabhängige Überschussbeteiligung, Krankenerstversicherung sowie der überwiegende Teil der Rückversicherungsverträge), FAS 97 (Lebenserstversicherung nach dem Universal-Life-Modell, fondsgebundene Lebensversicherungen sowie Lebensrückversicherung für übernommene Verträge nach FAS 97) und FAS 120 (Lebenserstversicherung mit erfolgsabhängiger Überschussbeteiligung) der US GAAP. Kreditversicherungen werden nach den Vorschriften des IFRS 4 bilanziert. Die Beitragsüberträge entsprechen den bereits vereinnahmten Beiträgen, die auf künftige Risikoperioden entfallen. Diese Beiträge werden in der Erstversicherung für jeden Versicherungsvertrag taggenau abgegrenzt; in der Rückversicherung verwenden wir zum Teil Pauschalsätze, soweit die Daten nicht vorliegen, die für eine zeitanteilige Berechnung erforderlich sind. Die Bildung von Beitragsüberträgen ist auf kurzfristiges Versicherungsgeschäft beschränkt. Dies betrifft die Schadenversicherung sowie Teile der Unfall- und Krankenversicherung. Bei langfristigem Geschäft wird eine Deckungsrückstellung gebildet. Die Deckungsrückstellung wird bei langfristigem Versicherungsgeschäft für die Verpflichtungen aus garantierten Ansprüchen der Versicherungsnehmer in Höhe des versicherungsmathematisch errechneten Werts gebildet. Dies betrifft die Lebensversicherung sowie Teile der Kranken- und der Unfallversicherung, soweit das Geschäft nach Art des Lebensversicherungsgeschäfts betrieben wird. Bewertet wird in der Regel nach der prospektiven Methode, indem die Differenz der Barwerte der zukünftigen Leistungen und der zukünftigen Beiträge gebildet wird. In die Berechnung gehen biometrische Rechnungsgrundlagen ein, insbesondere Annahmen in Bezug auf Sterblichkeit, Invalidisierung und Morbidität, sowie Annahmen zur Kapitalanlageverzinsung, zum Storno und zu Kosten. Diese werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf realistischer Basis geschätzt und umfassen adäquate Sicherheitsmargen, die das Änderungs-, Irrtums- und Zufallsrisiko berücksichtigen. In der Rückversicherung erfolgt die Bewertung teilweise individuell für jedes Einzelrisiko und teilweise kollektiv für rückgedeckte Bestände. Dafür werden biometrische Rechnungsgrundlagen verwendet, die auf Tafeln der nationalen Aktuarvereinigungen basieren. Sie werden für den jeweiligen rückversicherten Bestand an die beobachteten Wahrscheinlichkeiten für den Eintritt eines Versicherungsfalls angepasst. Zinssätze werden so gewählt, dass sie die bestmögliche Schätzung der erwarteten Kapitalerträge widerspiegeln, abzüglich eines Sicherheitsabschlags. Für den Großteil des Bestands werden diese Annahmen zu Beginn des Vertrags festgelegt und über die Laufzeit nicht verändert. In der Erstversicherung wird in der Regel jedes Risiko individuell bewertet. In der deutschen Lebenserstversicherung werden biometrische Rechnungsgrundlagen auf der Basis der Tafeln der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. verwendet. Im übrigen Erstversicherungsgeschäft kommen hauptsächlich die Tafeln der nationalen Aktuarvereinigungen zum Einsatz. Diskontiert wird in der Lebenserstversicherung mit einem Rechnungszins, der durch den jeweiligen aufsichtsrechtlichen Höchstrechnungszins begrenzt ist. In der Krankenerstversicherung werden Zinssätze so gewählt, dass sie der bestmöglichen Schätzung der erwarteten Kapitalerträge abzüglich eines Sicherheitsabschlags entsprechen. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird zum Bilanzstichtag gebildet für Zahlungsverpflichtungen aus Versicherungsverträgen, bei denen die Höhe der Versicherungsleistung oder die Fälligkeit noch unsicher ist. Ein Teil der Rückstellung betrifft bekannte Versicherungsfälle, für die wir individuell bestimmte Rückstellungen bilden. Zusätzlich sind Aufwendungen für Versicherungsfälle berücksichtigt, deren Eintritt noch nicht bekannt ist. Zudem werden Rückstellungen gebildet für bereits bekannte Versicherungsfälle, deren Ausmaß aber später umfangreicher ist, als zunächst abzusehen war. In all diesen Rückstellungen sind jeweils Aufwendungen für interne und externe Schadenregulierungskosten enthalten. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beruht auf Schätzungen; die tatsächlichen Zahlungen können daher höher oder niedriger ausfallen. Angesetzt wird der realistisch geschätzte künftige Erfüllungsbetrag; dabei werden Erfahrungen der Vergangenheit und Annahmen in Bezug auf die weitere Entwicklung (zum Beispiel soziale, wirtschaftliche oder technische Einflussfaktoren) berücksichtigt. Die künftigen Zahlungsverpflichtungen werden überwiegend nicht abgezinst; Ausnahmen hiervon gelten bei einigen Rückstellungen für Berufsunfähigkeitsrenten, Renten in der Arbeiterunfallversicherung und in anderen Sparten der Schaden- und Unfallversicherung. Munich Re verwendet bei der Bestimmung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle eine Reihe aktuarieller Projektionsmethoden. Sofern Bandbreiten existieren, wird innerhalb dieser ein realistischer Schätzwert für den Endschaden festgelegt. Bei der Anwendung der statistischen Verfahren betrachten wir Großschäden gesondert. Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten überwiegend die Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Erstversicherung und die Rückstellung für Gewinnanteile in der Rückversicherung. Erstere wird in der Lebens- und Krankenerstversicherung für Verpflichtungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer gebildet, die am Bilanzstichtag noch nicht unwiderruflich den einzelnen Verträgen zugeordnet sind. Diese Rückstellungen werden nach nationalen Vorschriften ausschließlich für das deutsche Erstversicherungsgeschäft gebildet; dabei verwenden wir in der Regel einen retrospektiven Ansatz auf der Grundlage aufsichtsrechtlicher oder einzelvertraglicher Regelungen. Daneben werden Rückstellungen gebildet für latente Beitragsrückerstattung für die auf Versicherungsnehmer entfallenden Anteile an den Bewertungsunterschieden zwischen IFRS und lokaler Rechnungslegung. Dabei werden die erwarteten zukünftigen Quoten zur Überschussbeteiligung zugrunde gelegt. Für unrealisierte Gewinne und Verluste aus jederzeit veräußerbaren Kapitalanlagen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden (siehe Aktivseite - B Kapitalanlagen - Festverzinsliche oder nicht festverzinsliche Wertpapiere, die jederzeit veräußerbar sind), bilden wir die resultierende Rückstellung für latente Beitragsrückerstattung erfolgsneutral; ansonsten berücksichtigen wir Veränderungen dieser Rückstellung erfolgswirksam. AngemessenheitstestAlle versicherungstechnischen Rückstellungen werden in einem Angemessenheitstest nach IFRS 4 (Liability Adequacy Test) regelmäßig überprüft. Wenn aktuelle Erfahrungen zeigen, dass die auf der Grundlage der ursprünglichen Annahmen gebildeten Rückstellungen abzüglich der aktivierten Abschlusskosten und der Barwert der zugehörigen Beiträge nicht ausreichen, um die erwarteten zukünftigen Leistungen zu decken, passen wir die betroffenen versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgswirksam an und weisen dies in den Erläuterungen zur Konzernbilanz als außerplanmäßige Veränderungen aus; siehe Erläuterungen zur Konzernbilanz - Aktiva (2) Sonstige immaterielle Vermögenswerte, Aktiva (13) Aktivierte Abschlusskosten und Passiva (21) Deckungsrückstellung. Die Angemessenheit der Beitragsüberträge sowie der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle überprüfen wir in Bezug auf den aktuell realistisch geschätzten künftigen Erfüllungsbetrag, die Angemessenheit der Deckungsrückstellung prüfen wir auf der Basis aktueller realistischer Schätzungen der Rechnungsgrundlagen, des anteiligen Ergebnisses aus Kapitalanlagen sowie (für überschussbeteiligte Verträge) der künftigen Überschussbeteiligung. D Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der fondsgebundenen Lebensversicherung (brutto)Dieser Posten umfasst die Deckungsrückstellung zu Lebenserstversicherungen, bei denen die Versicherungsnehmer das Anlagerisiko selbst tragen (fondsgebundene Lebensversicherung). Der Wert der Deckungsrückstellung entspricht im Wesentlichen dem Marktwert der jeweiligen Kapitalanlagen, die unter Aktivseite - C Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug - Kapitalanlagen aus fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen ausgewiesen werden. Die Veränderungen dieser Rückstellung werden vollständig im versicherungstechnischen Ergebnis berücksichtigt. Soweit sie auf unrealisierten Gewinnen und Verlusten aus Marktwertveränderungen der zugehörigen Kapitalanlagen beruhen, stehen diesen gegenläufige Veränderungen im Ergebnis aus Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug gegenüber. E Andere RückstellungenDer Posten umfasst unter anderem die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Bei beitragsorientierten Pensionszusagen leisten die Unternehmen einen festen Beitrag an einen Versicherer oder einen Pensionsfonds. Die Verpflichtung des Unternehmens ist mit der Zahlung des Beitrags endgültig abgegolten. Bei leistungsorientierten Pensionszusagen erteilen Unternehmen oder Pensionsfonds dem Mitarbeiter eine bestimmte Pensionszusage. Die Beiträge, die das Unternehmen zur Finanzierung zu zahlen hat, sind nicht im Vorhinein festgelegt. Stehen den Pensionsverpflichtungen Vermögenswerte einer rechtlich eigenständigen Einheit gegenüber (zum Beispiel eines Fonds oder eines Contractual Trust Agreements in Form einer doppelseitigen Treuhand), die ausschließlich zur Bedeckung der erteilten Pensionsversprechen verwendet werden dürfen und dem Zugriff etwaiger Gläubiger entzogen sind (Planvermögen), so sind die Pensionsverpflichtungen unter Abzug dieser Vermögenswerte auszuweisen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte die zugehörigen ausgelagerten Pensionsverpflichtungen, ist dieser Rückzahlungsanspruch unter den sonstigen Forderungen auszuweisen. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Es werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Anwartschaften und laufenden Renten bewertet, sondern es wird auch ihre zukünftige Entwicklung berücksichtigt. Die Annahmen über die zukünftige Entwicklung werden entsprechend den Gegebenheiten in den einzelnen Ländern festgelegt. Der Zinssatz, mit dem die Pensionsverpflichtungen abgezinst werden, orientiert sich an den Zinssätzen, die für langfristige Anleihen von Emittenten bester Bonität gelten (zum Beispiel Industrie- oder Staatsanleihen). Daneben umfasst der Posten die übrigen Rückstellungen. Wir bilden sie in Höhe des voraussichtlichen Bedarfs. Sofern der Zinseffekt unwesentlich ist, werden sie nicht abgezinst. F VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten umfassen Anleihen, Depotverbindlichkeiten, laufende Steuer- und sonstige Verbindlichkeiten. Die finanziellen Verbindlichkeiten bilanzieren wir grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten. Derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Details zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind unter Aktivseite - B Kapitalanlagen - Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dargestellt. Die laufenden Steuerverbindlichkeiten umfassen tatsächliche Ertragsteuern und Steuerzinsen der einzelnen Gesellschaften, die sich auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Besteuerung ergeben. Sonstige Steuerverbindlichkeiten werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Steuerverbindlichkeiten für tatsächliche Steuern werden ohne Abzinsung entsprechend den voraussichtlichen Steuernachzahlungen für das Geschäftsjahr und für Vorjahre angesetzt. G Passive SteuerabgrenzungPassive latente Steuern müssen bilanziert werden, wenn Aktivposten in der Konzernbilanz höher oder Passivposten niedriger anzusetzen sind als in der Steuerbilanz des betreffenden Konzernunternehmens und sich diese Differenzen in der Zukunft mit steuerlicher Wirkung wieder ausgleichen (temporäre Differenzen); siehe Aktivseite -H Aktive Steuerabgrenzung. H Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung bestimmten VermögenswertenIn diesem Posten sind Verbindlichkeiten ausgewiesen, die zusammen mit Veräußerungsgruppen übertragen werden sollen; siehe Aktivseite - J Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte. WährungsumrechnungDie Berichtswährung von Munich Re ist der Euro (€). Die Nettovermögenswerte ausländischer Tochterunternehmen, deren Landeswährung nicht der Euro ist, rechnen wir mit den Stichtagskursen vom Jahresende in Euro um, Ergebnisse mit Quartalsdurchschnittskursen. Umrechnungsdifferenzen, die hieraus resultieren, werden im Eigenkapital in der Rücklage aus der Währungsumrechnung erfasst. Dagegen werden Umrechnungsdifferenzen in den Abschlüssen unserer Tochterunternehmen überwiegend erfolgswirksam erfasst und im sonstigen nicht operativen Ergebnis ausgewiesen. Die Umrechnungskurse der für uns wichtigsten Währungen lauten: Umrechnungskursescroll
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SegmentberichterstattungDie Basis für die Segmentierung unserer Geschäftstätigkeit bildet entsprechend dem "Management-Approach" die interne Steuerung von Munich Re. Wir haben fünf berichtspflichtige Segmente identifiziert:
Zum 1. Februar 2017 wurde das Geschäftsfeld Munich Health aufgelöst. Die rückversicherungsbezogenen Geschäftseinheiten von Munich Health wurden mit dem Segment Rückversicherung Leben verschmolzen, das Krankenerstversicherungsgeschäft wurde auf ERGO International übertragen. Das Segment Rückversicherung Leben wurde in Rückversicherung Leben/Gesundheit umbenannt. Die interne Steuerung wurde entsprechend geändert und die Posten der Segmentinformationen sowie die Erläuterungen im Anhang wurden für das Vorjahr angepasst. Bestimmte Erstversicherer, deren Geschäft spezialisierte Lösungskompetenz benötigt, sind an die Rückversicherung als Risikoträger gekoppelt. Deshalb betreiben wir deren Geschäft aus der Rückversicherung heraus; entsprechend sind sie den Rückversicherungssegmenten zugeordnet. Die IFRS-Ergebnisbeiträge sind Grundlage der Planung und Strategie aller Segmente. Daher ist das IFRS-Segmentergebnis die einheitliche Bemessungsgrundlage für die interne Steuerung. Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Darlehen werden unkonsolidiert im Posten Sonstiges nicht operatives Ergebnis, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und Finanzierungsergebnis der jeweiligen Segmente ausgewiesen. Ansonsten erfolgt der Ausweis nach Eliminierung aller konzerninternen Geschäftsvorfälle und Beteiligungsverhältnisse. Segmentaktiva1scroll
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Segmentpassivascroll
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Segment-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
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Sonstige Segmentangabenscroll
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Erläuterungen zur Ermittlung der Schaden-Kosten-Quote1scroll
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Erläuterungen zur Schaden-Kosten-Quote finden
Sie im Lagebericht unter Wichtige Steuerungsinstrumente. Langfristige Vermögenswerte nach Ländern1scroll
Investitionen in langfristige Vermögenswerte pro Segment1scroll
Gebuchte Bruttobeiträge1scroll
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Die Zuordnung der Beiträge erfolgt in der
Regel nach dem Ort des versicherten Risikos. Erläuterungen zur Konzernbilanz - Aktiva1 Geschäfts- oder FirmenwertEntwicklung des Geschäfts- oder Firmenwertsscroll
Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte zu zahlungsmittelgenerierenden EinheitenFür die Werthaltigkeitsprüfung werden die Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die aus den Synergien der Unternehmenszusammenschlüsse Nutzen ziehen. Gleichzeitig stellt die Einheit bzw. die Gruppe von Einheiten, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, die niedrigste Ebene dar, auf welcher der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird. Die Geschäfts- oder Firmenwerte in der Rückversicherung sind den Ressorts oder Gruppen von Ressorts zugeordnet, in der Erstversicherung dem Segment ERGO Schaden/Unfall Deutschland sowie den legalen Einheiten. Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte zu zahlungsmittelgenerierenden Einheitenscroll
Die Geschäfts- oder Firmenwerte, die unter den diversen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ausgewiesen werden, sind einzeln und in Summe nicht signifikant im Vergleich zum gesamten Geschäfts- oder Firmenwert. Als signifikant betrachten wir Beträge, die 10% oder mehr des gesamten Geschäfts- oder Firmenwerts ausmachen. Wesentliche Annahmen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags im Rahmen der WerthaltigkeitsprüfungenDie Werthaltigkeitsprüfungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein wesentlicher Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts zugeordnet wurde, basieren auf den folgenden Annahmen: scroll
Die Berechnung dieser Nutzungswerte erfolgt auf der Grundlage von ausschüttungsfähigen Planergebnissen, basierend auf dem gegenwärtigen Marktumfeld und der aktuellsten vom Management genehmigten Unternehmensplanung. Die Unternehmenspläne werden im Dialog zwischen den operativen Bereichen, den zuständigen Controlling-Einheiten und dem Vorstand erstellt, mindestens quartalsweise überprüft und fortgeschrieben. Die oben dargestellten wesentlichen Annahmen zur Entwicklung der Beitragseinnahmen und der Schaden-Kosten-Quoten resultieren aus der Aggregation der Einzelunternehmenspläne der Gesellschaften einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die wesentlichen Annahmen zur Entwicklung des Aktienmarkts und des Zinsniveaus werden auf der Grundlage des gegenwärtigen Marktumfelds festgelegt. Nach der Detailplanungsphase schätzen wir das langfristig erzielbare Planergebnis auf Basis eines angepassten letzten Planjahres und unter Berücksichtigung von aus makroökonomischen Prognosen abgeleiteten Wachstumsraten und Kapitalanlagerenditen. Als Diskontsätze wurden mithilfe des Capital Asset Pricing Model (CAPM) abgeleitete Eigenkapitalkostensätze verwendet. Die Berechnungen erfolgten nach Berücksichtigung von normalisierten Steuern. In der Tabelle wird für Ausweiszwecke jeweils ein korrespondierender Diskontsatz vor Steuern angegeben. Es wurden Sensitivitätsanalysen für die Diskontsätze, die Wachstumsraten und die ausschüttungsfähigen Planergebnisse durchgeführt. Dabei wurde kein Wertminderungsbedarf identifiziert. 2 Sonstige immaterielle VermögenswerteEntwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswertescroll
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Verfügungsbeschränkungen und Verpfändungen als Sicherheit auf immaterielle Vermögenswerte bestehen in Höhe von 115 (127) Millionen €. 3 Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden GrundstückenEntwicklung der Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstückenscroll
Der beizulegende Zeitwert der fremdgenutzten Grundstücke und Bauten beträgt zum Bilanzstichtag 7.865 (6.857) Millionen €. Bewertungen führen für den von der Gruppe verwalteten Bestand grundsätzlich konzerninterne Gutachter und für den von Dritten verwalteten Bestand externe Gutachter durch. Die Grundstücke und Bauten sind Level 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet; siehe Aktivseite - B Kapitalanlagen - Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte. Maßgeblich für die Bewertung ist die Ermittlung der Nachhaltigkeit von Einnahme- und Ausgabeströmen unter Berücksichtigung der Entwicklung der Marktgegebenheiten am Standort der Immobilie. Der beizulegende Zeitwert wird objektindividuell bestimmt, indem die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse auf den Bewertungszeitpunkt diskontiert werden. Je nach Objektart und objektindividuellem Chancen-/Risikoprofil der Immobilie werden dabei Zinssätze für Wohngebäude von 1,25% bis 4,25%, für Bürogebäude von 2,75% bis 6,5% sowie für Einzelhandel von 3% bis 6,5% verwendet. Die Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen sind im Wesentlichen auf die Aufstockung unserer Anteile an einem Immobilien-Spezialfonds zurückzuführen. Mit dem zusätzlichen Anteilserwerb und der daraus resultierenden Erlangung der Beherrschung haben wir den Spezialfonds im Berichtsjahr als ein zu konsolidierendes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. In den Umgliederungen weisen wir Grundstücke und Bauten der Veräußerungsgruppe von -22 Millonen € aus. Für den Grundbesitz bestehen Verfügungsbeschränkungen und Verpfändungen als Sicherheit in Höhe von 916 (853) Millionen €. Die Verpflichtungen zum Erwerb von Grundbesitz belaufen sich auf 239 (46) Millionen €. 4 Bewertungshierarchie der Zeitwertbewertung von VermögenswertenAlle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie solche Vermögenswerte, die zwar in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, dieser jedoch im Anhang anzugeben ist, ordnen wir einem Level der Bewertungshierarchie des IFRS 13 zu. Ausführungen zu den Kriterien für die Zuordnung zu den einzelnen Leveln der Bewertungshierarchie finden Sie unter Aktivseite - B Kapitalanlagen - Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte. Wir überprüfen regelmäßig zu jedem Stichtag, ob die Zuordnung unserer Vermögenswerte zu den Leveln der Bewertungshierarchie noch zutreffend ist. Sofern sich Veränderungen bei der Basis für die Bewertung ergeben haben, weil beispielsweise ein Markt nicht mehr aktiv ist oder weil bei der Bewertung auf Parameter zurückgegriffen wurde, die eine andere Zuordnung erforderlich machen, nehmen wir die notwendigen Anpassungen vor. Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Modelle, anhand derer die beizulegenden Zeitwerte unserer Bestände ermittelt werden, sofern keine Marktpreise verfügbar sind: Bewertungsmethoden für Vermögenswertescroll
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Versicherungsderivate (ohne Variable Annuities) werden Level 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet. Für die derivativen Bestandteile aus Katastrophenbonds basiert deren Bewertung auf den durch Broker zugelieferten Werten für die zugehörigen Anleihen, weshalb eine Quantifizierung der verwendeten nicht beobachtbaren Parameter nicht möglich ist. Falls für individuell ausgestaltete Versicherungsderivate keine beobachtbaren Eingabeparameter zur Verfügung stehen, werden die Bewertungen mittels Barwertmethode anhand aktueller Zinsstrukturkurven und historischer Ereignisdaten vorgenommen. Aufgrund des geringen Volumens sind die Auswirkungen alternativer Eingangsparameter und Annahmen unwesentlich. Die für die Bewertung von Variable Annuities zu berücksichtigenden Parameter werden entweder direkt aus Marktdaten abgeleitet, insbesondere Volatilitäten, Zinsstrukturkurven und Devisenkassakursen, oder sie werden von aktuariellen Daten abgeleitet, insbesondere biometrischen Raten und Stornoraten. Die verwendeten Stornoraten werden in Abhängigkeit vom spezifischen Versicherungsprodukt und von den aktuellen Kapitalmärkten dynamisch modelliert und liegen zwischen 0,5% und 50%. Ein Anstieg oder Rückgang der Stornoraten von 10% würde zu einer Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Portfolios von -/+1 % führen. Die Annahmen zur Sterblichkeit basieren auf den veröffentlichten Sterbetafeln, die im Hinblick auf die Zielmärkte und die Erwartungen der Aktuare angepasst werden. Der Einfluss dieser sowie weiterer nicht beobachtbarer Annahmen ist nicht materiell. Die Abhängigkeit zwischen unterschiedlichen Kapitalmarktparametern wird durch entsprechende Korrelationsmatrizen dargestellt. Wir ordnen diese Produkte Level 3 der Bewertungshierarchie zu. Bei den übrigen Kapitalanlagen mit Zuordnung auf Level 3 handelt es sich überwiegend um externe Fondsanteile (insbesondere Private Equity, Immobilien sowie Fonds, die in diverse Vermögenswerte investieren, die theoretisch bewertet werden) sowie relativ illiquide Kreditstrukturen (insbesondere Commercial Mortgage-Backed Securities sowie Collateralized Loan Obligations). Für Erstere gibt es keine regelmäßige Kursversorgung, sondern es werden von den jeweiligen Assetmanagern die Net Asset Values (NAVs) zugeliefert. Für Letztere existieren ebenfalls keine ausreichend guten Kursquellen bei Marktdaten-Providern; wir greifen bei der Bewertung daher auf Broker-Bewertungen zurück. Bei diesen Kapitalanlagen findet somit durch uns keine eigene Bewertung anhand nicht beobachtbarer Parameter statt. Wir führen eine regelmäßige Plausibilisierung der zugelieferten Bewertungen anhand vergleichbarer Kapitalanlagen durch. Zum 31. Dezember 2017 werden rund 13 (12)% der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Kapitalanlagen Level 1 der Bewertungshierarchie zugeordnet, 83 (84) % Level 2 und 4 (4) % Level 3, wie in nachfolgender Tabelle dargestellt. Von den nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen liegt lediglich für eine Gesellschaft ein notierter Marktpreis vor. Dieser beläuft sich auf 104 (96) Millionen € und ist dem Level 1 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Im Geschäftsjahr haben wir die Zuordnung zu den Bewertungsleveln grundsätzlich beibehalten. Bei den betragsmäßig geringeren Übertragungen, die Level 3 der Bewertungshierarchie betreffen, handelt es sich um Anpassungen an unsere Konzernvorgaben. Die Überleitungsrechnung vom Anfangs-auf den Endbestand für die Kapitalanlagen, die Level 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet werden, ist der übernächsten Tabelle zu entnehmen. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Gewinne oder Verluste zeigen wir im Ergebnis aus Kapitalanlagen bzw. im Ergebnis aus Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug, die im Eigenkapital ausgewiesenen Gewinne oder Verluste zeigen wir in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2017 im Posten Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen, im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste). Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Gewinne (Verluste), die auf die zum Ende des Geschäftsjahres ausgewiesenen Kapitalanlagen entfallen, weisen wir in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2017 im Posten Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen, in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übernommen, aus. Zuordnung der Kapitalanlagen (inklusive der Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug) zu einem Level der Bewertungshierarchiescroll
Überleitungsrechnung der Level 3 zugeordneten Kapitalanlagenscroll
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5 Anteile an verbundenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenDie Zuschreibungen auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen betrugen 15 (39) Millionen €. Sie verteilen sich auf folgende Segmente: Rückversicherung Schaden/Unfall 14 (37) Millionen € und ERGO Leben/ Gesundheit Deutschland 1 (2) Million €. Die Abschreibungen auf diese Unternehmen betrugen -11 (-14) Millionen €. Sie verteilen sich auf folgende Segmente: Rückversicherung Schaden/Unfall 0 (-14) Millionen € und ERGO International -11 (0) Millionen €. Im Geschäftsjahr wurden Anteile an den Verlusten assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von -3 (0) Millionen € bilanziell nicht erfasst. Dies entspricht auch dem Gesamtbetrag der bilanziell nicht erfassten Verluste. Weitere Angaben zu verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind dargestellt unter Sonstige Angaben (48) Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen, (49) Maßgebliche Beschränkungen sowie in der Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2017 gemäß § 313 Abs. 2 HGB. Aggregierte Finanzinformationen über Anteile an nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmenscroll
6 DarlehenZusammensetzung der Darlehenscroll
Bei den übrigen Darlehen handelt es sich überwiegend um Pfandbriefe und Staatsanleihen. Der beizulegende Zeitwert der Darlehen bestimmt sich nach anerkannten Bewertungsmethoden in Einklang mit dem Barwertprinzip unter Berücksichtigung beobachtbarer Marktparameter; siehe hierzu (4) Bewertungshierarchie der Zeitwertbewertung von Kapitalanlagen. Er beträgt zum Stichtag 65.490 (68.276) Millionen €. Rating der übrigen Darlehen auf der Basis fortgeführter Anschaffungskostenscroll
Die Ratingkategorien orientieren sich an der Einteilung der führenden internationalen Ratingagenturen. Bei den Hypothekendarlehen sowie den Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine besteht praktisch kein Kreditrisiko. 7 Sonstige Wertpapiere, jederzeit veräußerbarBei über 40% der Schuldtitel von Kapitalgesellschaften handelt es sich um Pfandbriefe sowie Emissionen von Förderbanken und vergleichbaren Instituten. Der übrige Bestand setzt sich zusammen aus Emissionen von Unternehmen außerhalb des Bankensektors, wobei jedes Einzelrisiko weniger als 1 % ausmacht, Anleihen von Banken sowie von Landesbanken und Asset-Backed Securities/Mortgage-Backed Securities. Der weitgehende Anteil an Asset-Backed Securities/Mortgage-Backed Securities wird in die Ratingkategorie A oder besser eingestuft. Verfügungsbeschränkungen und Verpfändungen als Sicherheit bestehen in Höhe von 7.677 (8.661) Millionen €. Keines der ausgewiesenen Wertpapiere ist zum Jahresende an Dritte verliehen (1.715 Millionen €). Verliehene Papiere werden nicht ausgebucht, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, weiterhin bei Munich Re bleiben. Von den unrealisierten Gewinnen und Verlusten von 10.883 (11.573) Millionen € sind 4.672 (4.309) Millionen € -nach Abzug der Rückstellung für latente Beitragsrückerstattung, latenter Steuern, von nicht beherrschenden Anteilen am Eigenkapital und der Konsolidierungs- und Währungseffekte -im Eigenkapital (Übrige Rücklagen) enthalten. Erlöse aus Veräußerungen im Geschäftsjahrscroll
Realisierte Gewinne und Verlustescroll
Rating der festverzinslichen Wertpapiere auf der Basis beizulegender Zeitwertescroll
Die Ratingkategorien orientieren sich an der Einteilung der führenden internationalen Ratingagenturen. Zusammensetzung der sonstigen Wertpapiere, jederzeit veräußerbarscroll
8 Sonstige Wertpapiere, erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet und Kapitalanlagen mit VersicherungsbezugDie als erfolgswirksam zum Zeitwert bewerteten Wertpapiere umfassen Handelsbestände von 1.623 (2.293) Millionen € und Wertpapiere, die als erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet klassifiziert werden, von 357 (402) Millionen €. Die Handelsbestände enthalten festverzinsliche Wertpapiere von 18 (18) Millionen €, nicht festverzinsliche Wertpapiere von 67 (68) Millionen € sowie Derivate von 1.538 (2.207) Millionen €. Von den Wertpapieren, die als erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet klassifiziert werden, entfallen 146 (179) Millionen € auf festverzinsliche Wertpapiere und 211 (223) Millionen € auf nicht festverzinsliche Wertpapiere. 15 (10) Millionen € der als erfolgswirksam zum Zeitwert bewerteten Wertpapiere sind innerhalb eines Jahres fällig. Verfügungsbeschränkungen und Verpfändungen als Sicherheit bestehen für Wertpapiere, die als erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet klassifiziert werden, in Höhe von 36 (0) Millionen €. Rating der festverzinslichen Wertpapiere auf der Basis beizulegender Zeitwertescroll
Die Ratingkategorien orientieren sich an der Einteilung der führenden internationalen Ratingagenturen. Die Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug beinhalten Kapitalanlagen aus fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen von 8.772 (8.428) Millionen € und Sonstige Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug von 891 (1.130) Millionen €. Derivative Finanzinstrumente werden bei Munich Re eingesetzt, um Zinsänderungs-, Währungs- und sonstige Marktpreisrisiken zu steuern und abzusichern. Dies geschieht innerhalb der einzelnen Konzernunternehmen im Rahmen der jeweiligen aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie zusätzlicher innerbetrieblicher Richtlinien. Ein Ausfallrisiko ist bei börsengehandelten Produkten aufgrund des täglichen Einschussverfahrens praktisch nicht gegeben. Die außerbörslich abgeschlossenen Over-the-Counter-Derivate enthalten hingegen ein theoretisches Risiko in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Daher wählt Munich Re für diese Geschäfte nur solche Kontrahenten, die eine hohe Bonität aufweisen, und tauscht täglich Sicherheiten auf Basis der aktuellen Marktwerte aus. Munich Re hält zum 31. Dezember 2017 für Derivate Sicherheiten in Form von Wertpapieren mit einem Rating von mindestens AA. Der beizulegende Zeitwert dieser Sicherheiten beträgt 26 (785) Millionen €. Die erhaltenen Sicherheiten unterliegen einem Vollrechtsübertrag, werden aber nicht weiterverkauft oder verpfändet. Ausweis der Derivate nach Bilanzpostenscroll
Obwohl Munich Re Derivate grundsätzlich dazu einsetzt, um Risiken zu steuern und ökonomisch zu sichern, erfüllt nur ein Anteil von 21 (59) Millionen € die Vorgaben des IAS 39 für eine Bilanzierung als Sicherungsbeziehung. IAS 39 unterscheidet zwischen der Absicherung beizulegender Zeitwerte (Fair-Value-Hedge) und der Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge). Fair-Value-Hedge Bei der Absicherung beizulegender Zeitwerte wird die Änderung des Zeitwerts des Sicherungsinstruments zusammen mit der Änderung des Zeitwerts des abgesicherten Instruments erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich unter dem Posten Ergebnis aus Kapitalanlagen ausgewiesen. Bei Munich Re werden Sicherungsbeziehungen in Form einer Absicherung beizulegender Zeitwerte eingesetzt, um gezielt und effizient Risiken aus Zins- und sonstigen Marktpreisänderungen zu mindern. Für die Absicherungen werden im Wesentlichen Swaps und Forwards verwendet. Zum Jahresende bestanden keine Fair-Value-Hedges mehr, die besicherte Nachranganleihe der Münchener Rück AG wurde im Juni 2017 getilgt. Der beizulegende Zeitwert der hierfür eingesetzten Derivate betrug zum Stichtag 2016 31 Millionen €, diese befinden sich zum aktuellen Stichtag nicht mehr im Bestand. Im Geschäftsjahr erfassten wir Wertänderungen für die Sicherungsinstrumente von -31 Millionen € sowie für die zugehörigen Grundgeschäfte von 32 Millionen € erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Cashflow Hedge Die Absicherung von Zahlungsströmen spielt bei Schwankungen eine Rolle, die beispielsweise durch variable Zinszahlungen verursacht werden. Bei Munich Re werden mit Cashflow Hedges überwiegend Zinsrisiken abgesichert. Hierfür setzen wir hauptsächlich Zinsswaps ein. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments erfassen wir zu diesem Zweck erfolgsneutral im Eigenkapital. Erst mit dem tatsächlichen Kapitalab- oder -zufluss, den der abgesicherte Sachverhalt verursacht, wird die so gebildete Eigenkapitalposition erfolgswirksam aufgelöst. Die dem ineffektiven Teil der Absicherung zuzuschreibende Wertänderung des Zeitwerts des Sicherungsinstruments ist zum Stichtag zu vernachlässigen. Zum Stichtag ergibt sich eine Eigenkapitalposition aus der Absicherung von Zahlungsströmen von 7 (-8) Millionen €. Der saldierte beizulegende Zeitwert der Derivate, die in diese Kategorie fallen, beläuft sich zum Stichtag auf 21 (28) Millionen €. Restlaufzeit und Höhe der am Bilanzstichtag abgesicherten Zahlungsströmescroll
9 DepotforderungenDie Depotforderungen dienen unmittelbar als Sicherheit für die von den Zedenten in Rückdeckung übernommenen versicherungstechnischen Rückstellungen und können von diesen nicht unabhängig verwertet werden. Daher ist das Kreditrisiko begrenzt. Höhe und Veränderungen der Depotforderungen leiten sich aus dem Wert der Veränderungen der zugehörigen versicherungstechnischen Rückstellungen für das in Rückdeckung genommene Versicherungsgeschäft ab. Insofern haben Depotforderungen keine vertraglich fixierte Fälligkeit, ihre Abwicklung erfolgt grundsätzlich in Abhängigkeit von der Abwicklung der korrespondierenden Rückstellungen. 10 Sonstige KapitalanlagenDie sonstigen Kapitalanlagen enthalten Einlagen bei Kreditinstituten von 3.138 (3.029) Millionen €, Anlagen in erneuerbare Energien von 468 (482) Millionen €, physisches Gold von 357 (361) Millionen € sowie Forstinvestments von 46 (47) Millionen €. Unter den Einlagen bei Kreditinstituten weisen wir 134 (117) Millionen € Forderungen gegenüber dem Pensionsgeber für unsere als Pensionsnehmer getätigten echten Pensionsgeschäfte aus. Von den Einlagen bei Kreditinstituten sind 3.122 (3.027) Millionen € innerhalb eines Jahres fällig. Bei diesen Einlagen entspricht der beizulegende Zeitwert deshalb weitgehend den Buchwerten. Für die Einlagen bei Kreditinstituten bestehen Verfügungsbeschränkungen und Verpfändungen als Sicherheit in Höhe von 12 (14) Millionen €. Entwicklung der Anlagen in erneuerbare Energienscroll
Für Anlagen in erneuerbare Energien bestehen Verfügungsbeschränkungen und Verpfändungen als Sicherheit von 182 (206) Millionen €. 11 Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen RückstellungenAnteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungenscroll
Details zu den Anteilen der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen sind dargestellt unter Erläuterungen zur Konzernbilanz - Passiva (20) Beitragsüberträge, (21) Deckungsrückstellung, (22) Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, (23) Übrige versicherungstechnische Rückstellungen sowie im Risikobericht unter Kreditrisiken. 12 Sonstige ForderungenZusammensetzung der sonstigen Forderungenscroll
Von den Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft entfallen 653 (485) Millionen € auf Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern. In den übrigen Forderungen enthalten sind Forderungen von 2.306 (1.968) Millionen €, die aus Verträgen ohne signifikanten Risikotransfer resultieren. Diese Verträge fallen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 4. Verfügungsbeschränkungen und Verpfändungen als Sicherheit der übrigen Forderungen bestehen in Höhe von 62 (54) Millionen €. Die übrigen Forderungen enthalten Barsicherheiten in Höhe von 356 (534) Millionen €, die überwiegend für Derivategeschäfte gestellt werden. Da der weitaus größte Teil der sonstigen Forderungen mit 10.497 (9.300) Millionen € eine Laufzeit von weniger als einem Jahr aufweist, entsprechen die beizulegenden Zeitwerte dieser Forderungen weitgehend den Buchwerten. Zum 31. Dezember 2017 verteilten sich unsere Abrechnungsforderungen aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft in Anlehnung an die Ratingkategorien von Standard & Poor's folgendermaßen: Rating der Abrechnungsforderungenscroll
Von allen unseren Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft waren am Bilanzstichtag 379 (346) Millionen € länger als 90 Tage fällig. Die durchschnittlichen Forderungsausfälle der vergangenen drei Jahre belaufen sich auf 282 (261) Millionen €. 13 Aktivierte AbschlusskostenAktivierte Abschlusskostenscroll
Entwicklung der aktivierten Abschlusskosten (brutto)scroll
In den planmäßigen Veränderungen ist neben Abschreibungen auch eine planmäßige Verzinsung enthalten. Unter die außerplanmäßigen Veränderungen fallen Zu- und Abschreibungen aufgrund von Änderungen der den Berechnungen zugrunde liegenden Annahmen, die eine Anpassung der Bewertung erforderlich machen. Im Segment ERGO Leben/Gesundheit erfolgte im Geschäftsjahr eine Anpassung der Annahmen über das zukünftige Storno, Kosten und das langfristige Zinsniveau, das sich an der nachhaltigen laufenden Verzinsung der Kapitalanlagen orientiert. Diese Anpassungen führten insgesamt zu einer außerplanmäßigen Erhöhung der aktivierten Abschlusskosten. Im Segment ERGO International erfolgte im Geschäftsjahr eine Anpassung der Annahmen über das zukünftige Storno, Kosten und das langfristige Zinsniveau, das sich an der nachhaltigen laufenden Verzinsung der Kapitalanlagen orientiert. Diese Anpassungen führten insgesamt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der aktivierten Abschlusskosten. 14 SteuerabgrenzungDie in der Konzernbilanz ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern betreffen die nachfolgenden Bilanzposten: Auf temporäre Differenzen von 52 (52) Millionen € in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, sogenannte Outside Basis Differences, wurden keine latenten Steuern gebildet. Steuerabgrenzungscroll
Nachfolgend sind die vorhandenen steuerlichen Verlust-vorträge und Steuergutschriften aufgegliedert: Steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriftenscroll
15 Übrige AktivaDie übrigen Aktiva enthalten vor allem Sachanlagen, davon 2.280 (2.374) Millionen € eigengenutzte Grundstücke und Bauten sowie 241 (272) Millionen € Betriebs- und Geschäftsausstattung. Auf vorausgezahlte Versicherungsleistungen entfallen 333 (339) Millionen €, auf Derivate 27 (68) Millionen € sowie auf Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 170 (177) Millionen €. Entwicklung der Sachanlagenscroll
Der beizulegende Zeitwert der Grundstücke und Bauten beläuft sich auf 2.936 (2.912) Millionen €. Dieser ist Level 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet; siehe Aktivseite - B Kapitalanlagen - Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte. Die Methodik zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte ist unter Erläuterungen zur Konzernbilanz - Aktiva (3) Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken beschrieben. Die aktivierten Ausgaben für Anlagen im Bau betragen 4 (8) Millionen € für Grundbesitz und 22 (25) Millionen € für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Verpflichtungen zum Erwerb von Grundbesitz machen 3 (3) Millionen € und zum Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 12 (15) Millionen € aus. 16 Zur Veräußerung bestimmte VermögenswerteIm vierten Quartal 2017 klassifizierten wir zwei als Kapitalanlage genutzte Immobilien im Segment ERGO Leben/Gesundheit Deutschland als zur Veräußerung bestimmt. Die Buchwerte belaufen sich auf 22,2 Millionen €. Der Abgang der beiden Immobilien erfolgte im ersten Quartal 2018. Wir erwarten ein positives Abgangsergebnis, das unter Berücksichtigung von Steuern und der Versicherungsnehmerbeteiligung für den Konzerngewinn nicht wesentlich ist. Im Dezember 2017 hat sich die ERGO Group AG mit der Allianz Gruppe über den Verkauf der Rechtsschutz-Tochter D.A.S. Schweiz geeinigt. Zum 31. Dezember 2017 weisen wir deren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als eine Veräußerungsgruppe gesondert in unserer Bilanz aus. Die ebenfalls an die Allianz Gruppe veräußerten Portfolios der D.A.S. Rechtsschutz-Töchter in Luxemburg und der Slowakei wurden aus Wesentlichkeitsgründen nicht bilanziell umgegliedert. Die Bewertung als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 führte zu keinen Wertanpassungen. Mit dem Verkauf fokussiert ERGO seine strategische Ausrichtung. Aus dem Abgang erwarten wir einen Gewinn im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Der Verkauf steht noch unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung. Wir rechnen mit dem Vollzug der Transaktion und der damit verbundenen Entkonsolidierung im zweiten Quartal 2018. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen, die in den übrigen Rücklagen ausgewiesen werden, enthalten 0,4 Millionen € unrealisierte Nettogewinne aus den Veräußerungsgruppen. Die Zuordnung der zu Veräußerung bestimmten langfristigen Vermögenswerte auf die Segmente ist in unserer Segmentberichterstattung dargestellt. Geschäftsvorfälle zwischen der Veräußerungsgruppe und den fortgeführten Geschäftsbereichen des Konzern wurden weiterhin vollständig eliminiert. In der nachfolgenden Tabelle sind die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus den Veräußerungsgruppen und den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten dargestellt: Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögensgegenstände oder Veräußerungsgruppenscroll
Die in der Tabelle ausgewiesenen Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind dem Level 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet. Von den Sonstigen Wertpapieren, jederzeit veräußerbar sind 52 Millionen € dem Level 1 und 23 Millionen € dem Level 2 der Bewertungshierarchie zugeordnet. Erläuterungen zur Konzernbilanz - Passiva17 EigenkapitalDas Grundkapital von 587.725.396,48 € gliedert sich zum 31. Dezember 2017 in insgesamt 155.027.908 volleingezahlte und stimmberechtigte nennwertlose Namensaktien. Die Anzahl der Aktien im Umlauf hat sich wie folgt entwickelt: Entwicklung der Aktien im Umlaufscroll
Am 31. Dezember 2017 waren 3.768.477 Aktien der Münchener Rück AG mit einem rechnerischen Nennwert von ca. 14,3 Millionen € im Bestand von Konzerngesellschaften. Das entspricht einem Anteil am Grundkapital von rund 2,4%. Munich Re kaufte im Geschäftsjahr 5.643.062 eigene Aktien zurück. Sie betreffen das am 11. April 2017 beendete Aktienrückkaufprogramm 2016/2017 und das am 15. März 2017 durch den Vorstand der Münchener Rück AG beschlossene Programm 2017/2018, das den Erwerb von Aktien im Wert von bis zu 1 Milliarde € bis zur Hauptversammlung 2018 vorsieht. Die Anschaffungskosten der Aktien, die zum Geschäftsjahresende im Besitz von Konzerngesellschaften waren, betrugen insgesamt 683.557.316,33 €. Für das Geschäftsjahr 2016 wurden 1.333 Millionen € an die Anteilseigner der Münchener Rück AG ausgeschüttet. Dies entsprach einer Dividende von 8,60 € je gewinnberechtigter Aktie. Zusammensetzung des genehmigten Kapitalsscroll
Zusammensetzung des bedingten Kapitalsscroll
Eigenkapitalzusammensetzungscroll
Die übrigen Rücklagen enthalten 365 (2.195) Millionen € aus der Währungsumrechnung und 7 (-8) Millionen € aufgrund des Bewertungsergebnisses aus Cashflow Hedges. Außerdem sind in den übrigen Rücklagen unrealisierte Gewinne und Verluste enthalten, die sich wie folgt auf die verschiedenen Posten verteilen: Unrealisierte Gewinne und Verlustescroll
Steuereffekte, die in den direkt im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen enthalten sindscroll
Die direkt im Eigenkapital erfassten Steuern in Höhe von 121 (57) Millionen € beinhalten latente Steuern in Höhe von 120 (23) Millionen € und laufende Steuern auf unrealisierte Gewinne und Verluste in den Kapitalanlagen in Höhe von 1 (34) Millionen €. Angaben zum Kapitalmanagement finden Sie im Lagebericht unter Finanzlage - Kapitalausstattung. 18 Bewertungshierarchie VerbindlichkeitenAlle finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bzw. solche finanziellen Verbindlichkeiten, die zwar in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, dieser jedoch im Anhang anzugeben ist, ordnen wir einem Level der Bewertungshierarchie des IFRS 13 zu. Wir überprüfen zu jedem Stichtag, ob die Zuordnung dieser Verbindlichkeiten zu den Leveln der Bewertungshierarchie noch zutreffend ist. Sofern sich Veränderungen bei der Basis für die Bewertung ergeben haben, weil beispielsweise ein Markt nicht mehr aktiv ist oder weil bei der Bewertung auf Parameter zurückgegriffen wurde, die eine andere Zuordnung erforderlich machen, nehmen wir die notwendigen Anpassungen vor. Für die zur Bewertung von Derivaten verwendeten Bewertungsmodelle verweisen wir auf die Tabelle und Ausführungen unter Erläuterungen zur Konzernbilanz - Aktiva (4) Bewertungshierarchie der Zeitwertbewertung von Vermögenswerten. Die Bewertung der Nachranganleihen, für die keine Marktpreise verfügbar sind, erfolgt anhand von Barwertverfahren unter Berücksichtigung beobachtbarer Marktparameter. Für die Bewertung der von uns begebenen Anleihe verwenden wir die von Preisprovidern zur Verfügung gestellten Marktwerte der korrespondierenden Aktiva. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte unserer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt anhand der Barwertmethode, teilweise ausschließlich unter Verwendung beobachtbarer Marktparameter, teilweise auch unter Berücksichtigung nicht beobachtbarer Parameter. Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung der finanziellen Verbindlichkeiten zu einem Level der Bewertungshierarchie: Zuordnung der Verbindlichkeiten zu einem Level der Bewertungshierarchiescroll
Wir bewerten derzeit nur Derivate mit negativem Marktwert zum beizulegenden Zeitwert. Von diesen ordnen wir die Versicherungsderivate Level 3 der Bewertungshierarchie zu. Die Überleitungsrechnung vom Anfangs-auf den Endbestand für diese Versicherungsderivate ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Überleitungsrechnung der Level 3 zugeordneten Verbindlichkeitenscroll
Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Gewinne oder Verluste zeigen wir im Ergebnis aus Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug, die im Eigenkapital ausgewiesenen Gewinne oder Verluste zeigen wir in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2017 im Posten Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen, im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste). Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Gewinne (Verluste), die auf die zum Ende des Geschäftsjahres ausgewiesenen Verbindlichkeiten entfallen, weisen wir in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2017 im Posten Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen, in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übernommen aus. 19 Nachrangige VerbindlichkeitenBis zum Zeitpunkt der frühesten Kündigungsmöglichkeiten erfolgen bei den Anleihen der Münchener Rück AG Liquiditätsabflüsse in Höhe der jeweiligen Zinszahlungen. Im Geschäftsjahr betrugen diese -254 (-263) Millionen €. Danach sind die Liquiditätsabflüsse variabel und hängen vom jeweiligen Zinsniveau ab. Für die Namensschuldverschreibungen der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft sowie für die Anleihe der HSB Group ist der Mittelabfluss variabel in Abhängigkeit vom jeweiligen Zinsniveau. Der beizulegende Zeitwert der nachrangigen Verbindlichkeiten beträgt zum Bilanzstichtag 3.309 (4.725) Millionen €. Für die Anleihen der Münchener Rück AG liegen als beizulegende Zeitwerte die Börsenwerte vor. Für die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten ziehen wir Barwertverfahren unter Verwendung beobachtbarer Marktparameter heran, um die beizulegenden Zeitwerte zu ermitteln. Zusammensetzung der nachrangigen Verbindlichkeitenscroll
1
Im 2. Quartal 2017 hat die Emittentin die
gesamte Anleihe getilgt. 20 BeitragsüberträgeBeitragsüberträgescroll
Entwicklung der Beitragsüberträge (brutto)scroll
21 DeckungsrückstellungDeckungsrückstellungscroll
Deckungsrückstellung nach Art des Versicherungsschutzes (brutto)scroll
Die Deckungsrückstellung in der Lebensrückversicherung bezieht sich zum größten Teil auf Verträge mit dominierendem Todesfall- oder Invaliditätsrisiko. In der Rückversicherung haben Rentenversicherungen ein deutlich geringeres Gewicht als in der Erstversicherung. Um die Deckungsrückstellung im Bestandsgeschäft zu bewerten, werden im Wesentlichen die gleichen Rechnungsgrundlagen verwendet wie im Vorjahr. Im Segment ERGO Leben/Gesundheit erfolgte im Geschäftsjahr eine Anpassung der Annahmen über das zukünftige Storno, Kosten und das langfristige Zinsniveau, das sich an der nachhaltigen laufenden Verzinsung der Kapitalanlagen orientiert. Die Deckungsrückstellung erhöht sich aufgrund dieser Anpassungen. Weitere Angaben zu den versicherungstechnischen Risiken finden Sie im Risikobericht unter Wesentliche Risiken. Entwicklung der Deckungsrückstellung (brutto)scroll
Die unter Veränderungen Konsolidierungskreis/Sonstiges ausgewiesene Veränderung betrifft mit 321 (462) Millionen € Sparbeiträge für Kapitalisierungsprodukte und mit -517 (-2.434) Millionen € Portfolioein- und -austritte. In den planmäßigen Veränderungen der Deckungsrückstellung sind die aus der prospektiven Kalkulation resultierenden Veränderungen aufgrund von Beitragszahlungen, Leistungsfällen und der Abwicklung der Diskontierung im Geschäftsjahr enthalten. 22 Rückstellung für noch nicht abgewickelte VersicherungsfälleRückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfällescroll
Art der Rückstellung (brutto)scroll
Die Rentendeckungsrückstellung bezieht sich auf regelmäßige Zahlungen für Berufsunfähigkeits- und Invaliditätsfälle und wickelt sich für gewöhnlich langfristig ab. Ein Großteil dieser Rückstellung wird in den Segmenten Rückversicherung Leben/Gesundheit und ERGO Leben/ Gesundheit Deutschland für zukünftige Rentenzahlungen gebildet, ein kleiner Teil bezieht sich auf Rentenzahlungen für Unfall-, Haftpflicht- und Arbeiterunfallversicherung. Die biometrischen Rechnungsgrundlagen sind aktuariell angemessen gewählt. Rentendeckungsrückstellungen werden als Barwert der erwarteten zukünftigen Zahlungen berechnet. Die verwendeten Diskontzinsen werden unter Erläuterungen zu Risiken aus Versicherungsverträgen (39) Angaben zu Risiken aus dem Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft und (40) Angaben zu Risiken aus dem Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft dargestellt. Die Einzelschadenrückstellung ist der Betrag, der erwartungsgemäß benötigt wird, um die Schäden zu regulieren, die am Bilanzstichtag bekannt sind und bereits gemeldet wurden. Der größte Teil dieser Rückstellung wird zum Nominalwert bewertet. Die Rückstellung für Spätschäden wird mithilfe aktuarieller Methoden auf der Basis historischer Schadenentwicklungsdaten und unter Berücksichtigung absehbarer zukünftiger Trends berechnet. Erwartete Auszahlungen aus den Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (nur Schaden/Unfall)scroll
Die Ermittlung der erwarteten Auszahlungstermine aus den Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle kann mit beträchtlicher Unsicherheit verbunden sein. Entwicklung der Schadenrückstellung für Schaden/Unfall1 scroll
Die dargestellten Schadenaufwendungen für das Geschäftsjahr umfassen sowohl die für das Geschäftsjahr geleisteten Zahlungen als auch Aufwendungen zur Bildung der Rückstellung für die Schadenfälle des Geschäftsjahres. Die Rückstellungen für Schäden aus Vorjahren werden regelmäßig unter Berücksichtigung der Exposure- und Schadeninformationen sowie der Schadenerfahrungen der Vergangenheit als bestmögliche Schätzungen aktualisiert. Die zugehörige Veränderung gegenüber dem Vorjahresstand zeigen wir unter Schadenaufwendungen für Vorjahre. Im Posten Veränderungen Konsolidierungskreis/Sonstiges weisen wir die Schadenrückstellung (brutto) der Veräußerungsgruppe in Höhe von -30 Millionen € aus. Die meisten Branchen verzeichneten im Geschäftsjahr eine vergleichsweise geringe Schadenmeldeaktivität aus Vorjahren, was einen positiven Einfluss auf die Prognose des Endschadens hatte. Nettoabwicklungsergebnis Schaden/Unfall Die Werte in den folgenden Abwicklungsdreiecken beziehen sich auf mehr als 99% des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts unseres Konzerns. Schadenzahlungen für die einzelnen Anfalljahre (pro Kalenderjahr, netto)scroll
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Schadenrückstellungen für die einzelnen Anfalljahre zum jeweiligen Stichtag (netto)scroll
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Endschadenstand für die einzelnen Anfalljahre zum jeweiligen Stichtag (netto)scroll
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Der Endschaden eines Anfalljahres enthält alle Zahlungen, die bis zum Bilanzstichtag für dieses Anfalljahr geleistet wurden, sowie die zu diesem Zeitpunkt verbleibende Schadenrückstellung. Bei vollständiger Kenntnis aller bis zum Bilanzstichtag verursachten Schäden würde der Endschadenstand für jedes Anfalljahr unverändert bleiben. In der Praxis ist der auf Schätzung beruhende Endschadenstand jedoch Schwankungen ausgesetzt, die den wachsenden Kenntnisstand über die Schadenfälle reflektieren. Änderungen im Konsolidierungskreis, insbesondere Zugänge, oder die Zusammensetzung der berichtspflichtigen Segmente können den Endschadenstand ebenfalls beeinflussen. Die Abwicklungsdreiecke beruhen auf währungsbereinigten Größen. Hierfür wurden alle Werte auf Basis der Endjahreskurse von der jeweiligen Landeswährung in die Konzernwährung (Euro) umgerechnet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Währungsumrechnung nicht zu Abwicklungseffekten führt. 23 Übrige versicherungstechnische RückstellungenZusammensetzung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungenscroll
Von der Rückstellung für Beitragsrückerstattung nach nationalen Vorschriften entfallen 77 (84) Millionen € auf die Schaden- und Unfallversicherung. Die Rückstellung für latente Beitragsrückerstattung wird ausschließlich in der Lebens- und Krankenversicherung gebildet. Der Anteil der Rückversicherer an den übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen beträgt 125 (-1) Millionen €, davon entfallen 0 (1) Millionen € auf die in Rückdeckung gegebene Rückstellung für Beitragsrückerstattung nach nationalen Vorschriften. Entwicklung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung nach nationalen Vorschriftenscroll
Entwicklung der Rückstellung für latente Beitragsrückerstattungscroll
Die Veränderung der Rückstellung für latente Beitragsrückerstattung aufgrund unrealisierter Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen reflektiert den auf die erwartete zukünftige Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an der im vergangenen Jahr eingetretenen Veränderung der Marktwerte. Um den auf die Rückstellung für latente Beitragsrückerstattung entfallenden Anteil der Bewertungsdifferenzen zu bestimmen, werden Quoten zwischen 50% und 92,5% nach Steuern verwendet. 24 Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der fondsgebundenen Lebensversicherung (brutto)Entwicklung der Rückstellung (brutto)scroll
Diese Rückstellungen werden retrospektiv bewertet. Die Entnahme für versicherungstechnische Risiken aus den Beiträgen und der Deckungsrückstellung erfolgt auf der Grundlage vorsichtiger Annahmen in Bezug auf die erwartete Sterblichkeit und Invalidisierung. Dabei verwenden wir analog zur Deckungsrückstellung für die nicht fondsgebundene Lebensversicherung Rechnungsgrundlagen auf der Basis bester Schätzwerte mit angemessenen Sicherheitszuschlägen. Die Rückstellungen werden unmittelbar bedeckt durch die Kapitalanlagen aus fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen. Geringe Differenzbeträge zu diesen Kapitalanlagen ergeben sich aus passivierten, noch nicht verdienten Beitragsanteilen in den Rückstellungen. 25 Andere RückstellungenZusammensetzung der anderen Rückstellungenscroll
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenFür die Mitarbeiter von Munich Re wird in der Regel über beitrags- oder leistungsorientierte Pensionszusagen für die Zeit nach der Pensionierung vorgesorgt. Dabei werden regionale Besonderheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Art der Pensionszusage richtet sich nach der jeweiligen Versorgungsordnung. Die Pensionsverpflichtungen umfassen Zusagen sowohl an aktive oder mit unverfallbarer Anwartschaft ausgeschiedene Anwärter als auch laufende Rentenleistungen. Leistungsorientierte Pensionszusagen werden sowohl intern über Pensionsrückstellungen als auch extern finanziert. Die externe Finanzierung erfolgt über Fonds oder Rückdeckungsversicherungen. Für beitragsorientierte Pensionszusagen beträgt der Aufwand im Geschäftsjahr -66 (-67) Millionen €, für Beiträge an staatliche Pläne -113 (-111) Millionen €. Der Barwert der erdienten Ansprüche aus leistungsorientierten Pensionszusagen beträgt 5.924 (6.095) Millionen €, das zu saldierende Planvermögen beträgt 3.253 (3.388) Millionen €. Die leistungsorientierten Pensionszusagen umfassen folgende wesentliche Pläne: Auf die Pensionszusagen der Münchener Rück AG entfallen 1.490 (1.550) Millionen € des Barwerts der erdienten Ansprüche der leistungsorientierten Pensionszusagen und 1.619 (1.718) Millionen € des Planvermögens. Die Zusagen umfassen Leistungen für die Versorgungsfälle Invalidität und Alter sowie eine Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall. Die Höhe der Zusagen orientiert sich in der Regel an Dienstzeit und Gehalt. Die bis 31. Dezember 2007 erteilten Leistungszusagen werden über einen Fonds finanziert. Für Neueintritte ab 1. Januar 2008 erfolgt die Versorgung über beitragsorientierte Leistungszusagen, die über Rückdeckungsversicherungen finanziert werden. Sowohl der Fonds als auch die Rückdeckungsversicherungen wurden in ein Contractual Trust Agreement (CTA-Modell) eingebracht. Aufgrund reduzierter Überschusserwartungen aus den Rückdeckungsversicherungen reduziert sich der Barwert der erdienten Ansprüche sowie das Planvermögen um 110 Millionen €. Auf die Pensionszusagen der ERGO Group entfallen 2.960 (2.967) Millionen € des Barwerts der erdienten Ansprüche der leistungsorientierten Pensionszusagen und 422 (420) Millionen € des Planvermögens. Die Zusagen umfassen Leistungen für die Versorgungsfälle Invalidität und Alter sowie eine Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall. Die Höhe der Zusagen orientiert sich in der Regel an Dienstzeit und Gehalt. Die Zusagen sind gewöhnlich über Pensionsrückstellungen finanziert. Für Neueintritte erfolgt die Versorgung über beitragsorientierte Leistungszusagen, die über konzerneigene Rückdeckungsversicherungen finanziert werden. Es bestehen Zusagen über medizinische Versorgung. Auf die Pensionszusagen von Munich Reinsurance America Inc. entfallen 694 (771) Millionen € des Barwerts der erdienten Ansprüche der leistungsorientierten Pensionszusagen und 501 (530) Millionen € des Planvermögens. Die Zusagen umfassen Leistungen für Ruhegelder für die Mitarbeiter und deren Hinterbliebene. Die Höhe der Zusagen orientiert sich in der Regel am ruhegeldfähigen Gehalt und an der Dienstzeit. Der Plan ist über einen Fonds und über Pensionsrückstellungen finanziert. Er wurde für Eintritte ab dem 1. Januar 2006 geschlossen. Für die verbliebenen Begünstigten wurde der Plan dann zum 31. Dezember 2011 ebenfalls geschlossen. Für alle Begünstigten erfolgt die Versorgung ab dem 1. Januar 2012 über einen beitragsorientierten Plan. Es bestehen Zusagen über medizinische Versorgung im Alter. Entwicklung des Barwerts der erdienten Ansprüche aus leistungsorientierten Pensionszusagenscroll
Der Barwert der erdienten Ansprüche aus Leistungen für medizinische Versorgung beträgt zum Bilanzstichtag 281 (310) Millionen €. Der Barwert der erdienten Ansprüche aus leistungsorientierten Pensionszusagen verteilt sich wie folgt: Aufteilung des Barwertsscroll
Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen ist es erforderlich, Annahmen über zukünftige Entwicklungen zu treffen. Die Konzernunternehmen legen folgende Annahmen (gewichtete Durchschnittswerte) zugrunde: Versicherungsmathematische Annahmenscroll
Wir verwenden allgemein anerkannte biometrische Rechnungsgrundlagen, die in der Regel auf unternehmensspezifische Verhältnisse angepasst werden. Im Mittel hat eine 65-jährige Planteilnehmerin eine weitere Lebenserwartung von 24,2 Jahren, ein 65-jähriger Planteilnehmer von 24,2 Jahren. Entwicklung des Planvermögens für leistungsorientierte Pensionszusagenscroll
Zusammensetzung des Planvermögens zur Bedeckung der Pensionsverpflichtungenscroll
Zusammensetzung des Planvermögens zur Bedeckung der Pensionsverpflichtungenscroll
Das Planvermögen enthält wie im Vorjahr keine eigenen Aktien. Für das Geschäftsjahr 2017 werden Kapitalüberträge auf das Planvermögen in Höhe von 81 (103) Millionen € erwartet. Entwicklung der Erstattungsansprüche für leistungsorientierte Pensionszusagenscroll
Die Erstattungsansprüche ergeben sich aus Rückdeckungsversicherungen, die abgeschlossen wurden, um die Versorgungsverpflichtungen abzusichern. Aus der Begrenzung eines Vermögenswerts, der aus überdotierten leistungsorientierten Plänen resultiert, ergab sich ein Effekt von 13 (9) Millionen €. Finanzierungsstatus der leistungsorientierten Pensionszusagenscroll
Das Planvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der zugeordneten leistungsorientierten Pensionszusagen und als Vorsorge für künftige Mittelabflüsse. Dies ist in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, in anderen Ländern erfolgt die Bereitstellung von Planvermögen auf freiwilliger Basis. Das Verhältnis von beizulegendem Zeitwert des Planvermögens zum Barwert der erdienten Ansprüche aus leistungsorientierten Pensionszusagen wird als Finanzierungsgrad bezeichnet. Übersteigt der Barwert der erdienten Ansprüche aus leistungsorientierten Pensionszusagen den jeweiligen beizulegenden Zeitwert des Planvermögens, stellt dies eine Unterdeckung dar, die dann über Pensionsrückstellungen finanziert wird. Übersteigt der Zeitwert des Planvermögens den Barwert der erdienten Ansprüche aus leistungsorientierten Pensionszusagen, entsteht ein Vermögenswert aus der leistungsorientierten Pensionszusage. Da diese Betrachtung für jeden Plan einzeln durchgeführt wird, kann in Summe sowohl eine Pensionsrückstellung als auch ein Vermögenswert aus leistungsorientierten Pensionszusagen entstehen. Marktschwankungen können im Zeitablauf Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens bewirken. Durch Veränderung der versicherungsmathematischen Annahmen (zum Beispiel Lebenserwartung, Rechnungszins) oder durch Abweichungen des tatsächlichen Risikoverlaufs vom angenommenen Risikoverlauf kann sich der Barwert der erdienten Ansprüche aus leistungsorientierten Pensionszusagen ändern. Beide Faktoren können damit zu Schwankungen des Finanzierungsgrads führen. Um diese Schwankungen möglichst zu vermeiden, wird bei der Wahl der Kapitalanlage darauf geachtet, dass sich bei der Veränderung bestimmter Einflussfaktoren die Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens mit den Schwankungen des Barwerts der erdienten Ansprüche aus leistungsorientierten Pensionszusagen so weit wie möglich ausgleichen (Asset-Liability-Matching). Entwicklung der Rückstellung für leistungsorientierte Pensionszusagenscroll
Zusammensetzung des im Geschäftsjahr gebuchten Aufwandsscroll
Die Aufwendungen werden auf die Funktionsbereiche verteilt und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Wesentlichen unter den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Leistungen an Kunden ausgewiesen. Die tatsächlichen Verluste aus dem Planvermögen betragen 1 (tatsächliche Erträge 400) Million €, die tatsächlichen Erträge aus Erstattungsansprüchen 1 (15) Million €. Vertragliche Restlaufzeit der Versorgungsverpflichtungenscroll
Die gewichtete durchschnittliche vertragliche Restlaufzeit der Versorgungsverpflichtungen beträgt 20 (21) Jahre. Ein Anstieg oder Rückgang folgender wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen beeinflusst den Barwert der erdienten Pensionsansprüche: Sensitivitätsanalysescroll
Die Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Annahmen isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen separat aufzuzeigen. Übrige RückstellungenÜbrige Rückstellungenscroll
Die Rückstellungen für Restrukturierung betreffen im Wesentlichen das Projekt "Kontinuierliche Verbesserung der Wettbewerbsposition" mit 39 (69) Millionen € sowie den umfassenden Umbau der Vertriebsorganisationen mit 170 (214) Millionen € der ERGO Group. Zusätzlich weist ERGO weitere Restrukturierungsrückstellungen für das "ERGO Strategieprogramm" mit 333 (391) Millionen € sowie für die Einstellung des Neugeschäfts und Abwicklung der Vertriebsorganisation in Belgien in Höhe von 30 (136) Millionen € aus. Die Rückstellung für die mehrjährige variable Vergütung setzt sich aus Komponenten für die Mehrjahres-Performance sowie die mittelfristigen Incentive-Pläne zusammen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte. Die Rückstellungen für Restrukturierung, Vorruhestandsleistungen/Altersteilzeit, Jubiläumsleistungen, die Mehrjahres-Performance und mittelfristige Incentive-Pläne sind überwiegend langfristig, während die Rückstellungen für Provisionen, Gehaltsverpflichtungen und sonstige Innen- und Außendienstvergütung sowie Sonstiges im Wesentlichen kurzfristig sind. 26 AnleihenZusammensetzung der Anleihenscroll
Liquiditätsabflüsse erfolgen bis zur Endfälligkeit jährlich in Höhe der Zinszahlungen. Diese betrugen im Geschäftsjahr -25 (-25) Millionen US$. Der beizulegende Zeitwert beträgt zum Bilanzstichtag 354 (410) Millionen €. 27 DepotverbindlichkeitenDie Depotverbindlichkeiten sind einbehaltene Sicherheiten für die an Rückversicherer und Retrozessionäre in Rückdeckung abgegebenen versicherungstechnischen Rückstellungen. Die Veränderungen der Depotverbindlichkeiten leiten sich im Regelfall aus den Veränderungen der zugehörigen in Rückdeckung gegebenen versicherungstechnischen Rückstellungen ab. Daher haben Depotverbindlichkeiten keine vertraglich fixierte Fälligkeit, ihre Abwicklung erfolgt grundsätzlich in Abhängigkeit von der Abwicklung der korrespondierenden Rückstellungen. 28 Sonstige VerbindlichkeitenZusammensetzung der sonstigen Verbindlichkeitenscroll
Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft umfassen überwiegend Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern, die aus angesammelten Überschussanteilen, Beitragsdepots und Verträgen der Erstversicherer ohne signifikanten Risikotransfer resultieren. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen 110 (127) Millionen € auf Bankverbindlichkeiten von Konzerngesellschaften, die Munich Re im Rahmen der Investitionsstrategie für Infrastruktur erworben hat. Die übrigen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten von 1.622 (1.439) Millionen €, die sich aus Verträgen der Rückversicherer ohne signifikanten Risikotransfer ergeben, derivative Finanzinstrumente mit einem negativen beizulegenden Zeitwert von 665 (872) Millionen € und negative Zeitwerte von Versicherungsderivaten sowie von Absicherungsderivaten von Variable Annuities von insgesamt 719 (939) Millionen €. In den übrigen Verbindlichkeiten sind zudem Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 25 (24) Millionen € und Zins- und Mietverbindlichkeiten von 131 (175) Millionen € enthalten. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die vertraglichen Fälligkeiten unserer sonstigen Verbindlichkeiten. Da Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft untrennbar mit dem zugrunde liegenden Versicherungsgeschäft verbunden sind, sind diese hier nicht berücksichtigt. Dies gilt derzeit auch für die im Variable-Annuity-Geschäft enthaltenen Derivate; siehe Erläuterungen zu Risiken aus Versicherungsverträgen (39) Angaben zu Risiken aus dem Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft. Die hier aufgeführten Derivate sind mit ihren Marktwerten berücksichtigt. Restlaufzeiten der sonstigen Verbindlichkeiten auf der Basis von Bilanzwerten (ohne Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und ohne Verbindlichkeiten aus derivativen Bestandteilen von Variable Annuities)scroll
Der überwiegende Teil der Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrifft unverzinsliche Verbindlichkeiten, bei denen Bilanzwerte und undiskontierte Zahlungsströme identisch sind. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 59 (47) Millionen €, von denen aus Derivaten 674 (391) Millionen € innerhalb eines Jahres fällig. Gegebenenfalls bestehende Abweichungen bei den Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr zu den undiskontierten Zahlungsströmen sind für die Darstellung der Bedeutung der finanziellen Verbindlichkeiten für unsere Finanzlage und unseren Unternehmenserfolg unwesentlich. 29 Verbindlichkeiten aus FinanzierungstätigkeitDie zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Veränderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit vom Jahresbeginn bis zum Bilanzstichtag stellen sich wie folgt dar: Entwicklung der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeitscroll
In den langfristigen Finanzschulden sind nachrangige Verbindlichkeiten und Anleihen enthalten. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung30 BeiträgeBeiträgescroll
Die gesamten Bruttobeiträge enthalten neben den gebuchten Bruttobeiträgen insbesondere auch Sparbeiträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen und Kapitalisierungsprodukten. Beiträge aus dem langfristigen Versicherungsgeschäft, insbesondere in der Lebenserstversicherung, werden bei Fälligkeit in voller Höhe als verdiente Beiträge berücksichtigt und als Ertrag erfasst. Aus dem fondsgebundenen Geschäft sind unter den gebuchten Bruttobeiträgen nur die Risiko- und Kostenbeiträge erfasst. Von den gebuchten Beiträgen aus dem kurzfristigen Versicherungsgeschäft werden anteilig Beitragsüberträge abgegrenzt; siehe Erläuterungen zur Konzernbilanz - Passiva (20) Beitragsüberträge. Die Beitragsüberträge werden entsprechend der Risikoentlastung über die Dauer der Verträge aufgelöst. 31 Technischer ZinsertragDer technische Zinsertrag entspricht dem Betrag, den wir im Versicherungsgeschäft aus der überwiegend risikolosen Anlage der Kapitalanlagen erwirtschaften, welche die versicherungstechnischen Rückstellungen bedecken. Zudem werden die Depotverbindlichkeiten als Bezugsgröße für den technischen Zins herangezogen. Damit wird auch der Anteil der Kapitalerträge, die den Depotzinsaufwendungen entsprechen, als Komponente in den technischen Zins einbezogen und in das versicherungstechnische Ergebnis umgegliedert. Zu quantitativen Angaben zum technischen Zins verweisen wir auf die Segment-Gewinn- und Verlustrechnung. Je nach Art des betriebenen Versicherungsgeschäfts und der damit verbundenen gesetzlichen Regelungen ist der technische Zinsertrag bezogen auf die Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen segmentspezifisch unterschiedlich zu interpretieren: Im Segment Rückversicherung Leben/Gesundheit entspricht der technische Zinsertrag im Lebensrückversicherungsgeschäft der risikolosen Verzinsung der versicherungstechnischen Rückstellungen. Für deponierte Rückstellungen stimmt der technische Zinsertrag mit dem vertraglich vereinbarten Zins überein. Im Krankenrückversicherungsgeschäft entspricht die Verzinsung bei langfristigen Rückversicherungsverträgen den vertraglich vereinbarten Zinszuführungen. Bei kurzfristigem Rückversicherungsgeschäft wird der technische Zinsertrag anhand der risikolosen Verzinsung der versicherungstechnischen Rückstellungen mit dem jeweiligen länderspezifischen Zinssatz berechnet. Im Segment Rückversicherung Schaden/Unfall tragen wir der Tatsache Rechnung, dass in früheren Jahren gebildete Rückstellungen durch Kapitalanlagen mit höheren Zinsen bedeckt werden, als es dem heutigen Marktzinsniveau entspricht. Daher entspricht der technische Zinsertrag der risikolosen Verzinsung unserer diskontierten versicherungstechnischen Rückstellungen zum jeweils historischen Zins, unter Berücksichtigung der entsprechenden Laufzeit und Währung. Der Differenzbetrag zwischen diskontierten und bilanziellen Rückstellungen wird kurzfristig verzinst. Im Segment ERGO Leben/Gesundheit Deutschland setzt sich der technische Zinsertrag für Lebenserstversicherungsgesellschaften zusammen aus den Gewinnen und Verlusten aus der fondsgebundenen Lebensversicherung, der Garantieverzinsung und der anhand der nicht technischen Ergebnisquellen ermittelten Überschussbeteiligung. Für Krankenerstversicherungsgesellschaften entspricht der technische Zinsertrag der Zinszuführung zur Alterungsrückstellung (Rechnungszins) sowie der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Diese beruht auf der Zinszuführung zur Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung, dem den Rechnungszins überschreitenden Ergebnis aus Kapitalanlagen sowie der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den sonstigen nicht versicherungstechnischen Ergebnisbestandteilen. Im Segment ERGO Schaden/Unfall Deutschland wird der technische Zinsertrag analog zum Vorgehen im Segment Rückversicherung Schaden/Unfall berechnet. Im Segment ERGO International entspricht der technische Zinsertrag für Lebenserstversicherungsgesellschaften der risikolosen Verzinsung der Deckungsrückstellung mit dem jeweils länderspezifischen Zins, den Gewinnen und Verlusten aus der fondsgebundenen Lebensversicherung und der Überschussbeteiligung, soweit entsprechende Vertragsmodelle vorliegen. Der technische Zinsertrag für Schaden/Unfall-Erstversicherungsgesellschaften wird analog zum Vorgehen im Segment Rückversicherung Schaden/Unfall berechnet. Der technische Zinsertrag für Krankenerstversicherungsgeschäft beruht auf der Verzinsung der sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen mit dem jeweiligen länderspezifischen risikolosen Zinssatz und, soweit vorhanden, auf der Zinszuführung zur Deckungsrückstellung. 32 Leistungen an KundenLeistungen an Kundenscroll
Die Veränderung der Deckungsrückstellung (netto) enthält 414 (178) Millionen € unrealisierte Gewinne/Verluste aus fondsgebundenen Lebensversicherungen. Die Leistungen an Kunden schließen Aufwendungen für die Überschussbeteiligung an Versicherungsnehmer ein. Davon entfallen -1.009 (-985) Millionen € auf die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nach nationalen Vorschriften, -319 (-208) Millionen € auf die erfolgswirksame Veränderung der Rückstellung für latente Beitragsrückerstattung sowie -107 (-166) Millionen € auf die Direktgutschrift. Das sonstige versicherungstechnische Ergebnis ergibt sich in der Lebenserstversicherung überwiegend aus der Verzinsung des Ansammlungsguthabens von Versicherungsnehmern. Aufwendungen für eine Gewinnbeteiligung in der Rückversicherung werden nicht unter den Leistungen an Kunden ausgewiesen, sondern unter den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb. 33 Aufwendungen für den VersicherungsbetriebAufwendungen für den Versicherungsbetriebscroll
34 Ergebnis aus KapitalanlagenErgebnis aus Kapitalanlagen nach Anlagearten (vor Umgliederung technischer Zins)scroll
Das Ergebnis aus Grundstücken und Bauten enthält Mieterträge von 427 (405) Millionen €. In den Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen sind Betriebskosten und Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung von Grundstücken und Bauten von -79 (-69) Millionen € enthalten. Aus Darlehen wurden Zinserträge in Höhe von 1.929 (2.063) Millionen € erzielt. Laufende Erträge entstanden aus sonstigen Wertpapieren, die jederzeit veräußerbar sind, in Höhe von 3.547 (3.755) Millionen € und aus Derivaten in Höhe von 112 (114) Millionen €. Zinsaufwendungen aus nicht-derivativen Kapitalanlagen entstanden in Höhe von -12 (-12) Millionen €, Verwaltungsaufwendungen in Höhe von -380 (-375) Millionen € und sonstige Aufwendungen in Höhe von -96 (-86) Millionen €. Abschreibungen auf nicht-derivative Kapitalanlagenscroll
35 Ergebnis aus Kapitalanlagen mit VersicherungsbezugErgebnis aus Kapitalanlagen mit Versicherungsbezugscroll
36 Sonstiges operatives ErgebnisSonstiges operatives Ergebnisscroll
Die sonstigen operativen Erträge enthalten überwiegend Erträge aus erbrachten Dienstleistungen von 497 (527) Millionen €, Zinsen und ähnliche Erträge von 111 (70) Millionen €, Erträge aus der Auflösung/Verminderung von sonstigen Rückstellungen bzw. Wertberichtigungen auf Forderungen von 29 (57) Millionen € sowie Erträge aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten, die teilweise auch vermietet sind, von 30 (48) Millionen €. Die sonstigen operativen Aufwendungen enthalten neben Aufwendungen für erbrachte Dienstleistungen von -399 (-431) Millionen € im Wesentlichen Aufwendungen für Zinsen und ähnliche Aufwendungen von -131 (-92) Millionen €, sonstige Abschreibungen von -29 (-57) Millionen € sowie sonstige Steuern von -127 (-107) Millionen €. Zudem sind Aufwendungen für eigengenutzte Grundstücke und Bauten, die teilweise auch vermietet sind, von -13 (-24) Millionen € enthalten. Im sonstigen operativen Ergebnis ist auch das Ergebnis aus Rückversicherungsverträgen ohne ausreichenden Risikotransfer von 55 (43) Millionen € enthalten. Davon entfallen 51 (41) Millionen € auf das Segment Rückversicherung Leben/Gesundheit. 37 Sonstiges nicht operatives Ergebnis, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und FinanzierungsergebnisSonstiges nicht operatives Ergebnis, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und Finanzierungsergebnisscroll
Das sonstige nicht operative Ergebnis steht nicht in Zusammenhang mit dem Abschluss, der Verwaltung oder der Regulierung von Versicherungsverträgen oder der Verwaltung von Kapitalanlagen. Es enthält im Wesentlichen das Fremdwährungsergebnis von -294 (485) Millionen €, das sonstige nicht versicherungstechnische Ergebnis von -497 (-245) Millionen €, Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte von -68 (-96) Millionen € sowie Restrukturierungsaufwendungen von -76 (-583) Millionen €. Im Finanzierungsergebnis fassen wir sämtliche Zinserträge, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen zusammen, die unmittelbar mit strategischem Fremdkapital in Verbindung stehen. Strategischen Charakter haben für uns die Fremdkapitalien, die nicht in einem originären und direkten Zusammenhang mit dem operativen Versicherungsgeschäft stehen. Finanzierungsergebnis nach Finanzierungsinstrumentenscroll
38 ErtragsteuernIn diesem Posten werden die Körperschaft- und Gewerbeertragsteuern der inländischen Konzerngesellschaften (einschließlich Solidaritätszuschlag und Steuerzinsen) sowie die vergleichbaren Ertragsteuern der ausländischen Konzerngesellschaften ausgewiesen. Die Ermittlung der Ertragsteuern schließt die Berechnung von Steuerabgrenzungen (latenten Steuern) ein. Aufteilung des ausgewiesenen Steueraufwands/-ertrags nach Hauptbestandteilenscroll
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der erwarteten zu den tatsächlich ausgewiesenen Ertragsteuern. Der erwartete Steueraufwand errechnet sich aus dem Konzernergebnis vor Ertragsteuern (nach sonstigen Steuern) multipliziert mit dem Konzernsteuersatz. Der anzuwendende Konzernsteuersatz beläuft sich auf 33%. Darin sind die Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer berücksichtigt. Die Bandbreite der Gewerbesteuerhebesätze reicht von 240% bis 490%. Überleitungsrechnung zum effektiven Steueraufwand/-ertragscroll
Die effektive Steuerbelastung ermittelt sich aus den ausgewiesenen Ertragsteuern im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern (nach sonstigen Steuern). Im Geschäftsjahr ergibt sich eine Steuerentlastung von -315,0%, im Vorjahr eine Steuerbelastung von 22,7%. Erläuterungen zu Risiken aus Versicherungsverträgen und FinanzinstrumentenMunich Re berichtet auf der Grundlage unterschiedlicher Rechtsvorschriften über Risiken, denen sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ausgesetzt ist: Im Anhang ist gemäß IFRS 4 über Risiken aus Versicherungsverträgen und nach IFRS 7 über Risiken aus Finanzinstrumenten zu berichten. Weitere Angaben über Risiken sind im Lagebericht auf Basis von § 315 Abs. 2 Nr. 2 HGB sowie über den Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 20 zur Lageberichterstattung erforderlich. Da die Berichterstattung über Risiken nicht nur die Rechnungslegung, sondern auch die Tätigkeit des Integrierten Risikomanagements (IRM) von Munich Re betrifft, stehen Angaben über Risiken sowohl im Risikobericht innerhalb des Lageberichts als auch in den Erläuterungen zu Risiken aus Versicherungsverträgen sowie in den jeweiligen Erläuterungen zu versicherungstechnischen Rückstellungen und Finanzinstrumenten im Anhang. Soweit erforderlich, verweisen wir im Risikobericht und in den Erläuterungen zu den jeweiligen Posten auf die korrespondierenden Ausführungen. Die Angaben im Risikobericht erstrecken sich weitgehend auf eine rein ökonomische Sichtweise. Dieser Bericht erläutert die Organisation des Risikomanagements sowie die Risikostrategie von Munich Re, stellt kurz die wesentlichen Risiken dar, denen wir ausgesetzt sind, und beschreibt das über unser internes Risikomodell berechnete ökonomische Risikokapital. Zudem enthält der Bericht Ausführungen zu spezifischen Risikokomplexen. Die gemäß den Vorgaben des IFRS 4 erforderliche quantitative Angabe der Auswirkungen bei Änderung von Annahmen bei der Bewertung von Versicherungsverträgen und im Marktumfeld wird durch Angabe des ökonomischen Risikokapitals ebenfalls im Risikobericht abgedeckt. Im Anhang beschreiben wir detailliert die Unsicherheiten bei der Bewertung von Versicherungsverträgen. Für Risiken aus Finanzinstrumenten enthalten die Erläuterungen im Anhang darüber hinaus entsprechend den Vorschriften des IFRS 7 Angaben zu den Restlaufzeiten und zum Rating. 39 Angaben zu Risiken aus dem Lebens- und KrankenversicherungsgeschäftWesentliche Risiken aus dem Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft umfassen versicherungstechnische Risiken, Marktrisiken und Liquiditätsrisiken. Diese Risiken stellen wir ausführlich im Risikobericht dar. Versicherungstechnisches Risiko Bei den versicherungstechnischen Risiken sind insbesondere das biometrische Risiko und das Stornorisiko von Bedeutung. Biometrische Risiken betreffen vor allem Sterblichkeit, Invalidität, Morbidität sowie Langlebigkeit. Die biometrischen Annahmen, die wir für die Bewertung der Versicherungsverträge in unseren Beständen verwenden, werden auf der Grundlage aktualisierter Bestandsinformationen regelmäßig überprüft. Speziell in der Erstversicherung werden dabei auch länderspezifische Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden berücksichtigt. Zudem ziehen wir Marktstandards heran, um die Angemessenheit der biometrischen Rechnungsgrundlagen sowie der darin enthaltenen Trendannahmen zu überprüfen. In der Rückversicherung ergibt sich ein Stornorisiko auch aus der mittelbaren Übernahme von Stornorisiken von den Zedenten. Durch eine geeignete Vertragsgestaltung werden in der Regel sowohl dieses Risiko als auch das wirtschaftliche Risiko einer außerplanmäßigen Kündigung von Rückversicherungsverträgen weitgehend ausgeschlossen. Dem Stornorisiko in der Erstversicherung wird durch eine entsprechende Liquiditätsplanung und eine adäquate Ermittlung des Rückkaufswerts Rechnung getragen. Marktrisiko Bezogen auf unsere versicherungstechnischen Rückstellungen sind wir insbesondere dem Zinsrisiko ausgesetzt. Zu unterscheiden sind Zinsänderungs- und Zinsgarantierisiken. Zinsänderungsrisiken resultieren aus der Diskontierung der Deckungsrückstellung sowie von Teilen der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle. Entsprechend den bilanziellen Bewertungsvorschriften wird der Diskontzins zu Vertragsbeginn fixiert und in der Regel im Vertragsverlauf nicht mehr angepasst. Insofern hängt die bilanzielle Bewertung dieser versicherungstechnischen Rückstellungen zunächst nicht unmittelbar von der Höhe der Marktzinsen ab. Ökonomisch resultiert jedoch prinzipiell ein Zinsrisiko aus der Notwendigkeit, mit den Erträgen der Kapitalanlagen, welche die Rückstellungen bedecken, den kalkulatorisch zur Bewertung der Rückstellung verwendeten Diskontzins zu erwirtschaften. In der Rückversicherung verwenden wir für die Deckungsrückstellung und die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle folgende Zinssätze: Rückstellungen nach Diskontzinssätzen - Rückversicherung (brutto)scroll
Bedecken Depotforderungen die Rückstellungen, ist die Verzinsung unmittelbar durch einen Zufluss von Kapitalerträgen sichergestellt, den die Zedenten in der Regel garantieren. Folglich besteht für die Rückstellungen, für die von den Zedenten mindestens der Diskontzinssatz garantiert wird, kein Zinsrisiko. Für die gesamten Depotforderungen geben die Zedenten wie im Vorjahr eine Zinsgarantie. In der Lebenserstversicherung wird in der Regel über die gesamte Laufzeit eine implizite oder explizite Zinsgarantie auf der Basis eines zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fixierten Zinssatzes gewährt. Der zur Berechnung der Deckungsrückstellung verwendete Diskontzins ist für den überwiegenden Teil der Verträge in unseren Beständen identisch mit diesem Zinssatz. Aus dem Kapitalanlageergebnis ist -eventuell unter Einbeziehung des versicherungstechnischen Ergebnisses -eine entsprechende Mindestverzinsung für die vertraglich garantierten Leistungen langfristig zu erwirtschaften. In der langfristigen Krankenerstversicherung wird ebenfalls ein kalkulatorischer Diskontzins verwendet, um die Deckungsrückstellung zu bestimmen. Dieser kann aber grundsätzlich bei einer Beitragsanpassung verändert werden. Für das kurzfristige Geschäft besteht kein unmittelbares Zinsrisiko. In der Erstversicherung stellen sich die für den Bestand relevanten Diskontzinsen für die Deckungsrückstellung und die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wie folgt dar: Rückstellungen nach Diskontzinssätzen - Erstversicherung (brutto)scroll
In der deutschen Krankenerstversicherung werden darüber hinaus für die Beitragszuschlagsrückstellung und für die Rückstellung für Beitragsermäßigung im Alter, die beide Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung sind und insgesamt 5.148 (4.981) Millionen € betragen, kalkulatorische Diskontzinsen zwischen 1,5% und 3,5% verwendet. Diese Zinssätze können bei einer Beitragsanpassung geändert werden. Weitere Marktrisiken sind insbesondere bei fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen, beim Kapitalwahlrecht der aufgeschobenen Rentenversicherung und bei derivativen Bestandteilen von Variable Annuities von Bedeutung. Für die fondsgebundenen Lebensversicherungsverträge in unseren Beständen werden die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko der Versicherungsnehmer gehalten. Somit ergibt sich hieraus kein unmittelbares Marktrisiko. Eine entsprechende Tarifgestaltung stellt sicher, dass die für eine garantierte Mindestleistung im Todesfall erforderlichen Beitragsanteile jeweils bedarfsgerecht entnommen werden, orientiert am aktuellen Fondsvermögen. Das Kapitalwahlrecht bei der aufgeschobenen Rentenversicherung verschafft dem Versicherungsnehmer die Option, sich die Rente zu einem festgelegten Zeitpunkt durch eine Einmalzahlung abfinden zu lassen. Hierbei ergibt sich ein potenzielles Risiko, wenn bei einem Zinsniveau deutlich oberhalb des für die Rentenkalkulation verwendeten Diskontzinssatzes unerwartet viele Versicherungsnehmer ihr Wahlrecht ausüben. Es besteht jedoch keine unmittelbare Zins- oder Marktsensitivität, da die Ausübung des Wahlrechts aufgrund der vorhandenen Versicherungskomponente durch individuelle Faktoren beim Versicherungsnehmer entscheidend beeinflusst wird. In einigen Erst- und Rückversicherungsverträgen sind derivative Bestandteile von Variable Annuities enthalten, die getrennt vom zugrunde liegenden Vertrag bewertet und deren Wertveränderungen im Ergebnis aus Kapitalanlagen mit Versicherungsbezug erfasst werden. Die Bewertung dieser eingebetteten Derivate ist sensitiv bezüglich Aktienkursen, Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Zinsen. Die Sensitivitäten werden jedoch nahezu vollständig kompensiert, weil diesen Derivaten zum Großteil direkt Finanzderivate zu Sicherungszwecken gegenüberstehen. Liquiditätsrisiko Für Munich Re könnte ein Liquiditätsrisiko bestehen, wenn der Zahlungsmittelabfluss durch Zahlungen für Versicherungsfälle und die mit dem Geschäft in Zusammenhang stehenden Kosten den Zahlungsmittelzufluss aus Beiträgen sowie aus Kapitalanlagen übersteigen würde. Für unser größtenteils langfristiges Geschäft analysieren wir daher den zukünftig erwarteten Saldo aus Zahlungszuflüssen durch Beitragszahlungen und aus Zahlungsabflüssen durch die Auszahlung von Versicherungsleistungen und Kosten. Am Bilanzstichtag ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten zukünftig erwarteten versicherungstechnischen Zahlungssalden (einschließlich der von Variable Annuities) nach Laufzeitbändern. Da nur versicherungstechnische Zahlungsströme betrachtet werden, gehen Rückflüsse, die aus Kapitalerträgen und frei werdenden Kapitalanlagen resultieren, nicht in die Quantifizierungen ein. Erwarteter zukünftiger versicherungstechnischer Zahlungsstrom (brutto)1scroll
Bei diesen Schätzwerten ist zu beachten, dass diese in die Zukunft gerichteten Angaben mit einer beträchtlichen Unsicherheit verbunden sein können. 40 Angaben zu Risiken aus dem Schaden- und UnfallversicherungsgeschäftFür Versicherungsverträge aus dem Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft ist insbesondere das Schätzrisiko in Bezug auf die Höhe des erwarteten Schadenbedarfs für zukünftige Schäden aus laufenden Versicherungsverträgen (Beitragsrisiko) sowie für bereits eingetretene Versicherungsfälle (Reserverisiko) von Bedeutung. Für Teile des Bestands besteht ein Zinsrisiko. Darüber hinaus ist das Liquiditätsrisiko zu berücksichtigen. Beitragsrisiko Je nach Versicherungszweig sind unsere Bestände in der Rück- und Erstversicherung in unterschiedlichem Maß Beitragsrisiken ausgesetzt. Aus den in der folgenden Tabelle dargestellten Schaden- und Schaden-Kosten-Quoten der vergangenen Jahre lassen sich Rückschlüsse auf die historischen Schwankungsanfälligkeiten in den Versicherungszweigen sowie mögliche wechselseitige Abhängigkeiten ziehen. Die Volatilitäten sind sowohl auf Schwankungen der Schadenbelastungen als auch des Marktpreisniveaus für die gewährten Deckungen zurückzuführen. Beiträge sowie Schaden- und Kostenbelastung nach Versicherungszweigenscroll
Bei der Preiskalkulation zu übernehmender Risiken besteht in den Versicherungszweigen Unfall, Feuer und Transport sowie in Teilen der Technischen Rückversicherung und der Erstversicherung eine hohe Sensitivität bei den zugrunde liegenden Annahmen über Naturkatastrophen. In der folgenden Tabelle sind daher die Schaden-Kosten-Quoten aus der Rückversicherung Schaden/Unfall mit und ohne Berücksichtigung von Schäden aus Naturkatastrophen dargestellt. Schaden-Kosten-Quoten in der Rückversicherung der vergangenen 10 Jahre1scroll
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2012 haben wir unsere Segmentberichterstattung
auf eine Darstellung ohne Konsolidierungsspalte umgestellt. Die Zahlen
für das Vorjahr wurden entsprechend angepasst. Die Vergleichbarkeit
mit den Jahren 2010 und früher ist dadurch eingeschränkt. Insbesondere Großschäden, unter denen wir einzelne Schäden mit einer Schadenhöhe über 10 Millionen € verstehen, haben für die Schwankungsanfälligkeit des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts im Rückversicherungsbereich Relevanz. Die unten aufgeführte Analyse zeigt, dass die Schwankungsanfälligkeit der einzelnen Jahre in dieser Schadenkategorie überwiegend auf die jeweilige Intensität der Naturkatastrophenbelastung zurückzuführen ist. Die sonstigen Kumulrisiken weisen einen deutlich weniger volatilen Verlauf auf. Großschäden in der Rückversicherung nach einzelnen Kalenderjahren (netto)scroll
Für die Großschadenbelastung im Jahr 2017 waren insbesondere die drei Wirbelstürme Harvey, Irma und Maria verantwortlich. Weitere Angaben zu Risiken aus Groß- und Kumulschäden finden Sie in den Ausführungen zum Geschäftsverlauf sowie im Risikobericht. Reserverisiko Bei der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle besteht die Unsicherheit einer Besser- oder Schlechterabwicklung. Eine besondere Sensitivität bezüglich des Reserverisikos besteht bei Verträgen mit langen Abwicklungsdauern. Dies trifft insbesondere auf die Haftpflichtversicherung zu, bei der sich Haftungen mit erheblicher zeitlicher Verzögerung manifestieren können. Vor allem bei Asbesthaftungen decken wir Schäden, die zum Teil vor mehreren Jahrzehnten gezeichnet worden waren und mit einer zeitlichen Verzögerung von 30 bis 50 Jahren auftreten. Demzufolge haben wir auch Rückstellungen gebildet für Schadenbelastungen aus längst gekündigten Haftpflichtpolicen, die vor dem Hintergrund der damaligen rechtlichen Rahmenbedingungen einen entsprechenden Versicherungsschutz boten. Rückstellungen für Asbest- und Umwelthaftpflichtschädenscroll
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Die Vorjahreszahlen wurden um die Wechselkurseinflüsse
angepasst. Die Entwicklung unserer Schadenrückstellungen sowie die entsprechenden Abwicklungsergebnisse sind unter Erläuterungen zur Konzernbilanz - Passiva (22) Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle dargestellt. Zinsrisiken Ökonomisch resultiert ein Zinsrisiko aus der Notwendigkeit, mit den Erträgen der Kapitalanlagen, welche die Rückstellungen bedecken, den kalkulatorisch zur Bewertung der Rückstellung verwendeten Diskontzins zu erwirtschaften. Bilanziell betrifft das Zinsrisiko nur die Teile der versicherungstechnischen Rückstellungen, die diskontiert werden und für die nicht von den Zedenten mindestens in gleicher Höhe ein garantierter Zufluss von Kapitalerträgen aus Depotforderungen sichergestellt ist. Für diese Diskontierung verwenden wir die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Zinssätze. Diskontierte versicherungstechnische Rückstellungen nach Zinssätzen (brutto)scroll
Der überwiegende Teil der diskontierten Rückstellungen in der Rückversicherung wird für das US-amerikanische Arbeiterunfallgeschäft gebildet. Die Diskontzinssätze für dieses Geschäft sind aufsichtsrechtlich reguliert und werden pro Anfalljahr prospektiv festgelegt. Die Diskontierung der Rückstellungen in der Erstversicherung ist ebenfalls überwiegend aufsichtsrechtlich geregelt. Liquiditätsrisiko Für Munich Re könnten sich Liquiditätsrisiken ergeben, wenn der Zahlungsmittelabfluss durch Zahlungen für Versicherungsfälle und die mit dem Geschäft in Zusammenhang stehenden Kosten den Zahlungsmittelzufluss aus Beiträgen sowie aus Kapitalanlagen übersteigen würde. Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass in den zurückliegenden Kalenderjahren in der Versicherungstechnik durchweg eine positive Liquiditätssituation vorlag. Daneben stehen uns zur Erfüllung unserer Liquiditätsverpflichtungen auch umfangreiche, ausreichend liquide Kapitalanlagen zur Verfügung. Versicherungstechnische Zahlungsflüsse der einzelnen Kalenderjahre (brutto)scroll
Sonstige Angaben41 MutterunternehmenOberstes Mutterunternehmen des Konzerns ist die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, Königinstraße 107, 80802 München. Der Sitz der Gesellschaft ist München, Deutschland (Handelsregisternummer: HRB 42039, Registergericht: Amtsgericht München). Die Gesellschaft erfüllt neben ihrer Aufgabe als Rückversicherer auch die Aufgaben einer Holding des Konzerns. 42 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenAngaben über die Bezüge der Organmitglieder sowie über Geschäftsvorfälle mit diesen finden Sie im Lagebericht unter Vergütungsbericht sowie unter (45) Vergütungsbericht. Geschäftsvorfälle zwischen der Münchener Rück AG und den Tochterunternehmen, die als nahestehende Unternehmen anzusehen sind, wurden durch die Konsolidierung eliminiert und werden im Anhang nicht erläutert. Geschäftsbeziehungen, die mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen bestehen, sind insgesamt von untergeordneter Bedeutung; dies gilt ebenso für die Geschäftsbeziehungen zu assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Für die Direktzusagen auf betriebliche Altersversorgung hat die Münchener Rück AG ein Contractual Trust Agreement in Form einer doppelseitigen Treuhand eingerichtet. Die Münchener Rück Versorgungskasse gilt als nahestehendes Unternehmen gemäß IAS 24. Die Beiträge an die Versorgungskasse werden als Aufwand für beitragsorientierte Pensionszusagen ausgewiesen; siehe Erläuterungen zur Konzernbilanz - Passiva (25) Andere Rückstellungen. Zu Transaktionen nahestehender Unternehmen mit Aktien der Münchener Rück AG siehe Erläuterungen zur Konzernbilanz - Passiva (17) Eigenkapital. 43 PersonalaufwendungenDie Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, die Leistungen an Kunden (für Schadenregulierung) und das Ergebnis aus Kapitalanlagen umfassen folgende Personalaufwendungen: Zusammensetzung der Personalaufwendungenscroll
44 Mid-Term Incentive PlanDie Münchener Rück AG legt seit 1. Januar 2009 Mid-Term Incentive Pläne mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren auf. Berechtigt zur Teilnahme an diesen aktienkursbezogenen Vergütungsplänen mit Barausgleich ist das obere Management in München. Die Teilnehmer erhalten Performance Share Units (PSU-Rechte). Im vierten Jahr nach Planbeginn entsteht der Anspruch auf Bonuszahlung, deren Höhe von der Erreichung wertorientierter Erfolgsziele und der Steigerung des Total Shareholder Return (TSR) abhängt. Die wertorientierten Erfolgsziele werden mittels einer durchschnittlichen Zielerreichung über die drei folgenden Jahre festgelegt und gemäß Zuständigkeit zugeordnet. Basis für die volle und anteilige Zuteilung der PSU-Rechte ist das erste Planjahr. Die endgültige Anzahl an PSU-Rechten errechnet sich aus der Anzahl der PSU-Rechte zu Planbeginn und dem Zielerreichungsprozentsatz der Erfolgsziele am Planende. Die Anzahl der Rechte kann zwischen 0 und dem 1,5-Fachen der anfangs zugeteilten Rechte schwanken. Die Auszahlung wird bei einer Verdoppelung des TSR gedeckelt. Der maximale Auszahlungsbetrag ist auf 300% begrenzt. Die Bewertung des Mid-Term Incentive Plans zum Stichtag erfolgt indirekt mit dem beizulegenden Zeitwert der Verpflichtung. Der beizulegende Zeitwert berücksichtigt neben dem wertorientierten Erfolgsziel den TSR während des Performance-Zeitraums. Hierzu wird der am Markt beobachtbare Wert des TSR-Index mit der aktuellen Dividendenrendite der Münchener-Rück-Aktie zum Laufzeitende fortgeschrieben und mit marktgerechten Zinsen diskontiert. Im Geschäftsjahr wurde ein Ertrag in Höhe von 0,2 (-4,0) Millionen € aus dem Mid-Term Incentive Plan erfasst. Die Rückstellung beträgt zum Stichtag 25,3 (35,3) Millionen €. Mid-Term Incentive Pläne 2014-2017 von Munich Rescroll
45 VergütungsberichtDie Gesamtbezüge des Vorstands der Münchener Rück AG beliefen sich auf 19,8 (23,1) Millionen €. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der Münchener Rück AG betrugen 2,6 (2,6) Millionen €; nicht darin enthalten sind 0,2 (0,2) Millionen € für von anderen Konzernunternehmen ausgewiesene Aufsichtsratsvergütungen, sodass sich insgesamt 2,8 (2,8) Millionen € ergaben. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebener bezifferten sich auf 8,6 (7,4) Millionen €. Für die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder entstanden keine Personalaufwendungen für Pensionsverpflichtungen. Nach Abzug der hierfür separierten Vermögenswerte (Contractual Trust Agreement) verblieben zum Stichtag keine Pensionsrückstellungen und keine Rückstellungen für vergleichbare Leistungen für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene. Pensionsverpflichtungen für frühere Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Hinterbliebene bestehen nicht. Die Organmitglieder erhielten im Geschäftsjahr keine Vorschüsse oder Kredite. Für ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer des Konzerns erhielten Aufsichtsräte Vergütungen in Höhe von 1,3 (1,3) Millionen €. Die Organmitglieder halten Versicherungsverträge mit Gesellschaften der Munich Re Gruppe sowie MEAG-Fondsanteile in geringer Höhe. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Geschäfte zwischen den Organmitgliedern und Munich Re getätigt. Alle weiteren Angaben zu Organbezügen und zur Struktur des Vergütungssystems des Vorstands finden Sie im Lagebericht unter Vergütungsbericht. Informationen zu Aktiengeschäften und -besitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats finden Sie im Corporate Governance Bericht. 46 MitarbeiterzahlZum Jahresende waren in Deutschland 19.960 (21.077) und im Ausland 22.450 (22.351) Mitarbeiter beschäftigt. Zusammensetzung der Mitarbeiterzahlscroll
47 AbschlussprüferhonorareFür Leistungen, die der Konzernabschlussprüfer (KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, und deren verbundene Unternehmen i. S. v. § 271 Abs. 2 HGB) für das Mutterunternehmen und konsolidierte Tochterunternehmen erbracht hat, wurde im Geschäftsjahr folgendes Honorar als Aufwand erfasst: Zusammensetzung der Abschlussprüferhonorarescroll
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen bezieht sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der Münchener Rück AG sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen unserer Tochterunternehmen einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen (insbesondere die Prüfung der Solvenzübersicht). Zudem erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen und projektbegleitende IT-Prüfungen sowie eine vertraglich vorgesehene Prüfung zur Wirksamkeit von Kontrollen einer Servicegesellschaft. Andere Bestätigungsleistungen betreffen gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungsleistungen sowie freiwillige Prüfungsleistungen, insbesondere Prüfungen von Compliance Management Systemen nach IDW PS 980, und gesetzlich verpflichtete Bestätigungsleistungen zur Einreichung bei Behörden. Die sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen qualitätssichernde Unterstützungsleistungen sowie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit bilanziellen Fragestellungen, der Einführung regulatorischer Vorgaben oder der Einführung neuer Bilanzierungsstandards jeweils basierend auf von uns vorgelegten Lösungen und Konzepten. Zudem wurden durch den Abschlussprüfer administrative Unterstützung sowie im kleinen Umfang Datenverwahrungsdienstleistungen erbracht. Der für die Durchführung des Prüfungsauftrags verantwortliche Wirtschaftsprüfer i. S. v. § 24a Abs. 2 Berufssatzung WP/vBP ist Herr Dr. Frank Ellenbürger. Er war erstmals Auftragsverantwortlicher für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013. 48 Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle VerpflichtungenMunich Re geht im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Eventualverpflichtungen ein. Dabei betragen die Verpflichtungen aus Bürgschaften und Garantien insgesamt 0 (2) Millionen € sowie aus Rechtsstreitigkeiten 31 (31) Millionen €. Weitere sonstige Eventualverbindlichkeiten bestehen in Höhe von 8 (28) Millionen €. Ferner besteht eine Eventualverbindlichkeit, die aus unseren Anteilen an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen resultiert, in Höhe von 20 (20) Millionen Pfund Sterling. Es handelt sich um eine Zahlungsverpflichtung im Fall der Überschuldung eines assoziierten Unternehmens. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind bei Eventualverbindlichkeiten erforderlich, sofern die voraussichtliche Belastung nicht eindeutig ermittelbar ist. Dies ist beispielsweise bei Eventualverbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten der Fall. Die Bewertung erfolgt durch die Experten der betroffenen Einheiten analog zu den Bewertungsvorgaben für Andere Rückstellungen auf Basis der bestmöglichen Schätzung. Eventualverbindlichkeiten werden angegeben, sofern die Wahrscheinlichkeit eines Ressourcenabflusses von den Experten als nicht unwahrscheinlich eingeschätzt wird. Gesellschaften von ERGO haben für ausschließlich in ihrem Auftrag tätige Versicherungsvermittler die uneingeschränkte Haftung aus der Vermittlung von Versicherungsprodukten übernommen. In diesem Zusammenhang besteht das Risiko einer Inanspruchnahme durch den Kunden. Für den Fall einer Inanspruchnahme besteht grundsätzlich eine Regressmöglichkeit bei dem Vermittler bzw. über dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Anwendung steuerlicher Regelungen kann zum Zeitpunkt der Berechnung von Steuererstattungsansprüchen und -verbindlichkeiten ungeklärt sein. Bei der Berechnung der Steuerposten ist die jeweils wahrscheinlichste Anwendung zugrunde gelegt. Ungeachtet dessen kann die Finanzverwaltung hierzu eine abweichende Auffassung vertreten. Daraus können sich zusätzliche steuerliche Verbindlichkeiten ergeben. Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind alle deutschen Lebens- und Krankenversicherer unserer Gruppe zur Mitgliedschaft in einem Sicherungsfonds verpflichtet. Für die Lebensversicherer kann der Sicherungsfonds neben der laufenden Beitragsverpflichtung von 0,2 Promille der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen zusätzlich Sonderbeiträge bis zu einer Höhe von einem Promille der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen erheben. Für die Krankenversicherer erfolgt keine Vorfinanzierung, zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Fonds jedoch Sonderbeiträge bis zwei Promille der versicherungstechnischen Nettorückstellungen erheben. Daraus könnte sich auf Konzernebene eine mögliche Verpflichtung von 161 (149) Millionen € ergeben. Die Aufgaben und Befugnisse des gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherung liegen bei der Protektor Lebensversicherungs-AG. Mit den Aufgaben und Befugnissen des gesetzlichen Sicherungsfonds für die Krankenversicherung ist die Medicator AG betraut. Munich Re ist Mitglied in der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) und der Pharma-Rückversicherungsgemeinschaft. Eine Inanspruchnahme entsprechend unserer Beteiligungsquote könnte daraus resultieren, wenn ein anderes Mitglied dieser Pools ausfallen würde. Wir schätzen das Risiko einer derartigen Inanspruchnahme jedoch als unwahrscheinlich ein. Des Weiteren geht Munich Re unterschiedliche sonstige finanzielle Verpflichtungen ein. Diese beziffern sich für Werk- und Dienstleistungsverträge auf 395 (380) Millionen € sowie für Investitionsverpflichtungen auf 1.821 (1.265) Millionen €, wovon 74 (79) Millionen € aus unseren Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen resultieren. Zum Stichtag wurden Kreditzusagen von 1.093 (1.029) Millionen € gegeben. Die genannten Beträge sind jeweils nicht abgezinste Nennwerte. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von 7 (7) Millionen €. Darüber hinaus hat Munich Re keine finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage des Konzerns von Bedeutung sind. Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern sind wir nicht eingegangen. 49 Maßgebliche BeschränkungenRegulatorische, gesetzliche oder vertragliche Beschränkungen sowie Schutzrechte nicht beherrschender Anteile können den Konzern in seinen Möglichkeiten einschränken, Zugang zu Vermögenswerten der Gruppe zu erlangen oder diese zu verwerten und Verbindlichkeiten der Gruppe zu begleichen. Die Buchwerte verfügungsbeschränkter Vermögenswerte im Konzern sind unter den jeweiligen Posten in den Erläuterungen zur Konzernbilanz - Aktiva aufgeführt. Die Beschränkungen resultieren überwiegend aus vertraglichen Vereinbarungen. Unter anderem handelt es sich um verpfändete Wertpapierdepots zur Besicherung unserer Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft sowie um die Besicherung von Derivategeschäften mit Wertpapieren und Barsicherheiten oder von Bankverbindlichkeiten mit nicht finanziellen Vermögenswerten. Einzelne nationale Vorschriften erfordern eine gesonderte Verwaltung von Vermögenswerten, die zur Deckung der Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft vorzuhalten sind. Grundsätzlich gelten für den Zugang zu diesen Vermögenswerten und deren Verwertung besondere aufsichtsrechtliche Regelungen. Zudem unterliegen wir aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die Dividendenzahlungen oder andere Kapitalausschüttungen oder Darlehen sowie Vorauszahlungen innerhalb des Konzerns einschränken können. Unser Tochterunternehmen Munich American Reassurance Company weist zum 31. Dezember 2017 in seinem Abschluss, der nach lokalen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen (Statutory Accounting Principles) erstellt wurde, negative Gewinnrücklagen aus. Aus diesem Grund kann die Gesellschaft zurzeit nur mit Zustimmung der zuständigen US-Aufsichtsbehörde Dividenden ausschütten oder Kapital an das Mutterunternehmen transferieren. Unsere in Griechenland ansässigen Gesellschaften unterliegen den im Jahr 2015 eingeführten nationalen Kapitalverkehrskontrollen und müssen für zu transferierendes Vermögen die damit verbundenen Genehmigungsverfahren durchlaufen. 50 LeasingMunich Re als Leasingnehmer Die Operating-Leasingverhältnisse betreffen insbesondere Büro- und Geschäftsräume des Konzerns, IT-Ausstattung sowie Grundstücke. Sie beinhalten zum Teil Verlängerungsoptionen sowie Beschränkungen hinsichtlich der Vereinbarung von Untermietverhältnissen. Im Berichtszeitraum wurden -91 (-104) Millionen € Mindestleasingzahlungen sowie -10 (-10) Millionen € bedingte Leasingzahlungen als Aufwand erfasst. Künftige Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissenscroll
Munich Re als Leasinggeber Operating-Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen vermietete Grundstücke und Bauten. Künftige Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissenscroll
Zum Bilanzstichtag bestanden mehrere Finanzierungs-Leasingverhältnisse über Immobilienvermögen, die in folgender Tabelle dargestellt sind: Fälligkeitenscroll
51 Ereignisse nach dem BilanzstichtagAus dem Aktienrückkaufprogramm, das der Vorstand der Münchener Rück AG im März 2017 beschlossen hat, haben wir nach dem Bilanzstichtag bis Ende Februar 2018 weitere 1,3 Millionen Aktien im Wert von 236 Millionen € zurückgekauft. 52 Ergebnis je AktieVerwässernde Effekte, die bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie gesondert ausgewiesen werden müssen, lagen weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahr vor. Das Ergebnis je Aktie kann in Zukunft potenziell durch die Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten aus dem genehmigten und dem bedingten Kapital verwässert werden. Ergebnis je Aktiescroll
Die rückwirkende Anpassung der Vorjahreswerte, siehe Bilanzierung und Bewertung - Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und weitere Anpassungen, führte zu keiner Veränderung des Ergebnisses je Aktie im Vorjahr. Die Anzahl der ausstehenden Aktien verringerte sich im Lauf des Geschäftsjahres 2017 im Wesentlichen aufgrund des Aktienrückkaufprogramms um 5.642.862 (5.880.298) Aktien. 53 GewinnverwendungsvorschlagDer Bilanzgewinn 2017 der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft beträgt laut Einzelabschluss nach deutschem Recht (HGB) 1.333.240.008,80 €. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, diesen Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von 8,60 € auf jede dividendenberechtigte Aktie zu verwenden sowie den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2017 gemäß § 313 Abs. 2 HGBBei den nachstehenden Angaben handelt es sich um die gem. § 16 Abs. 2 und 4 AktG addierten unmittelbaren und mittelbaren Anteile an Unternehmen des Konsolidierungskreises gem. § 315a HGB und an Beteiligungen gem. § 271 Abs. 1 HGB. scroll
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Derzeit nicht belegt. Aufgestellt und damit zur Veröffentlichung freigegeben in München, den 6. März 2018. Der Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, MünchenVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, München, und ihrer Tochtergesellschaften (im Folgenden auch "Munich Re" oder der Konzern) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen, der Konzern-Eigenkapitalentwicklung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Munich Re für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvemerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im Schaden/ Unfall-GeschäftZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernanhang. Risikoangaben sind im Konzernanhang und im zusammengefassten Lagebericht enthalten. Das Risiko für den AbschlussDie Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beträgt zum Bilanzstichtag EUR 45.004 Mio im Segment Rückversicherung Schaden/Unfall und EUR 4.483 Mio im deutschen Erstversicherungsgeschäft Schaden/Unfall. Im Segment ERGO International entfällt von der Rückstellung für noch nicht abgwickelte Versicherungsfälle in Höhe von EUR 2.849 Mio ein wesentlicher Teil auf den Bereich Schaden/Unfall. Großschäden aus Naturkatastrophen haben das Geschäftsjahr mit EUR 3.678 Mio belastet, davon alleine EUR 2.744 Mio aus den Hurrikanereignissen Harvey, Irma und Maria. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird auf Basis eines Erwartungswerts bilanziert, der auf Grundlage von aktuariellen Verfahren und statistischen Methoden ermittelt wird. Hierbei fließen Annahmen über Prämien, Endschadenquoten, Abwicklungszeiträume, -faktoren und -geschwindigkeit ein, die auf Erfahrungen der Vergangenheit aufbauen. Das Management bestimmt auf Grundlage der Ergebnisse der versicherungsmathematischen Verfahren und weiterer Informationen in Bezug auf die mit den Berechnungen verbundenen Unsicherheiten final die Höhe der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle. Großschäden werden bei der Bewertung der Rückstellung gesondert betrachtet. Die Schätzung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ist mit Unsicherheiten behaftet und ermessensabhängig. Unsicherheiten bei der Schätzung bestehen insbesondere in Bezug auf den Eintritt sowie Höhe und Geschwindigkeit der Abwicklung von Großschäden, die langfristige Schadenentwicklung, vor allem in den Haftpflichtsparten, und in Bezug auf die Schätzung von speziellen Schadenszenarien, wie Rückstellungen für Asbest- und Umwelthaftpflichtschäden. Insbesondere bei Großschäden, wie beispielsweise Hurrikan-Ereignissen kann es längere Zeit dauern, bis sämtliche Schadenmeldungen der Zedenten eingegangen sind. Soweit noch keine ausreichenden Schadenmeldungen vorliegen, werden die Rückstellungen für diese Großschäden anhand von internen Analysen zum Marktschaden und der eigenen Betroffenheit auf Basis der gegebenen Deckungen geschätzt. Im Anhang sind umfangreiche Angaben zur Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle erforderlich. Diese umfassen insbesondere die Abwicklungsdreiecke. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungAls Teil des Prüfungsteams haben wir bei der Prüfung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Schadenaktuare eingesetzt. Insbesondere haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Unsere SchlussfolgerungenDas Vorgehen zur Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im Schaden/ Unfall-Geschäft ist sachgerecht und die Bewertungsannahmen sind angemessen und ausgewogen. Die gebuchten Rückstellungen liegen bei den von uns untersuchten Beständen innerhalb der von uns eigenständig berechneten Bandbreite. Die Bewertungsannahmen zu den Großschäden sind angemessen und ausgewogen. Die im Konzernanhang dargestellten Erläuterungen und Angaben sind vollständig und sachgerecht. Bewertung der Deckungsrückstellung, der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sowie der aktivierten Abschlusskosten im Bereich Leben und KrankenHinsichtlich der Bilanzierungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernanhang. Risikoangaben sind im Konzernanhang und im zusammengefassten Lagebericht enthalten. Das Risiko für den AbschlussDie Rückstellungen im Bereich Leben und Kranken umfassen im Wesentlichen die Deckungsrückstellung und die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle. Im Segment ERGO Leben/Gesundheit beträgt die Deckungsrückstellung ohne Einbezug der fondsgebundenen Lebensversicherung EUR 87.774 Mio und im Segment Rückversicherung Leben EUR 10.825 Mio. Im Segment ERGO International entfällt der überwiegende Teil der Deckungsrückstellung in Höhe von EUR 9.897 Mio auf den Bereich Leben und Kranken. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im Segment Rückversicherung Leben beträgt EUR 8.694 Mio und im Segment ERGO Leben/Gesundheit EUR 2.935 Mio. Die aktivierten Abschlusskosten belaufen sich im Konzern auf EUR 9.428 Mio (netto), wovon der wesentliche Teil auf den Bereich Leben und Kranken entfällt. Die Bewertung der Deckungsrückstellung ist notwendigerweise von einer Vielzahl von Annahmen abhängig. Diese betreffen insbesondere Diskontierungsfaktoren, Sterblichkeit und Invaliditätsannahmen, Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Stornowahrscheinlichkeiten. Gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften werden diese Annahmen zu Beginn des Vertrags festgelegt und nur bei einer deutlichen Verschlechterung angepasst. Da die Annahmen überwiegend nicht am Markt beobachtbar sind, ist die Festlegung bzw. Anpassung dieser Annahmen mit Unsicherheiten behaftet und ermessensabhängig. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in der Rückversicherung im Wesentlichen auf Basis der Aufgaben der Zedenten bilanziert. In der Erstversicherung wird die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im Wesentlichen nach der erwarteten Inanspruchnahme ermittelt. Die aktivierten Abschlusskosten werden über die planmäßige Laufzeit der Verträge abgeschrieben. Je nach Vertragsart erfolgt dies proportional zu den Beitragseinahmen oder proportional zu den erwarteten Bruttomargen. Durch einen jährlichen Angemessenheitstest wird auf Ebene von einheitlich verwalteten Beständen überprüft, ob die Deckungsrückstellung auskömmlich bzw. die aktivierten Abschlusskosten werthaltig sind. Der Test beruht auf den erwarteten zukünftigen Bruttomargen, berechnet nach aktuellen realistischen Rechnungsgrundlagen und ist demnach von den gleichen Annahmen wie die Deckungsrückstellung abhängig. Für den Fall, dass im Rahmen des Werthaltigkeitstests ein Defizit festgestellt wird, sind zunächst die Abschlusskosten abzuschreiben. Besteht darüber hinaus ein Defizit, ist die Deckungsrückstellung entsprechend zu erhöhen. Im Zusammenhang mit den versicherungstechnischen Rückstellungen im Bereich Leben und Kranken sind Anhangangaben, insbesondere Angaben zu Schätzunsicherheit und Sensitivitäten, zu berücksichtigen. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungAls Teil des Prüfungsteams haben wir bei der Prüfung der Rückstellungen im Bereich Leben und Kranken Aktuare eingesetzt. Insbesondere haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Unsere SchlussfolgerungenDas Vorgehen zur Bewertung der Deckungsrückstellung, der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sowie der aktivierten Abschlusskosten im Bereich Leben und Kranken ist sachgerecht. Die verwendeten Bewertungsannahmen sind angemessen und ausgewogen. Die im Konzernanhang dargestellten Erläuterungen und Angaben sind vollständig und sachgerecht. Bewertung der KapitalanlagenHinsichtlich der Bilanzierungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernanhang. Risikoangaben zum Markt- und Kreditrisiko sind im zusammengefassten Lagebericht enthalten. Das Risiko für den AbschlussDer Buchwert der Kapitalanlagen beträgt EUR 217.562 Mio., der Zeitwert der Kapitalanlagen beträgt EUR 243.309 Mio. Die Bewertung von Kapitalanlagen, deren Zeitwerte anhand von Bewertungsmodellen oder Wertindikationen Dritter bestimmt werden müssen, ist mit Unsicherheit behaftet. Die Bewertung anhand von Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung von am Markt beobachtbaren Parametern betrifft insbesondere nicht börsengehandelte Wertpapiere, Infrastrukturdarlehen, sonstige Darlehen sowie Derivate. Der Ermessenspielraum ist umso größer, je mehr Inputfaktoren verwendet werden, die nicht am Markt beobachtbar sind, sondern auf internen Einschätzungen beruhen. Diese Ermessensentscheidungen sind insbesondere bei der Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, Immobilienfonds, Private Equity Fonds und Anteilen an verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen erforderlich. Die beizulegenden Zeitwerte der Kapitalanlagen, die anhand von Bewertungsmodellen oder Wertindikationen Dritter bestimmt werden, werden im Rahmen der Fair-Value-Hierachie des IFRS 13 den Bewertungskategorien Level 2 und Level 3 zugeordnet. Im Zusammenhang mit der Bewertung der Kapitalanlagen sind umfangreiche Anhangangaben zu Bewertungsmethoden und Ermessensspielräumen erforderlich. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungUnsere Prüfung der Kapitalanlagen umfasst folgende Tätigkeiten:
Unsere SchlussfolgerungenDie Zeitwerte für die Kapitalanlagen sind zutreffend ermittelt worden. Die Bewertungsannahmen sind angemessen. Die bilanzielle Folgebewertung und Ermittlung der Ergebniseffekte sind angemessen. Die im Konzernanhang dargestellten Erläuterungen und Angaben sind vollständig und sachgerecht. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden in der Aufsichtsratssitzung am 14. März 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. November 2017 vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit über 25 Jahren als Abschlussprüfer der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Frank Ellenbürger.
München, den 7. März 2018 KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Dr. Ellenbürger, Wirtschaftsprüfer Voß, Wirtschaftsprüferin Versicherung der gesetzlichen Vertreter"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Münchener Rück AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
München, den 14. März 2018 Wenning Blunck Höpke Jeworrek Pohlchristoph Rieß Röder Schneider Zusammengefasster LageberichtDer Lagebericht der Münchener Rück AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Konzerngeschäftsbericht 2017 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Münchener Rück AG für das Geschäftsjahr 2017 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zusammengefasster nichtfinanzieller BerichtDie Münchener Rück AG setzt für das Geschäftsjahr 2017 die Anforderungen der europäischen Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie gemäß § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB über einen gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht um und veröffentlicht diesen separat, neben dem mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der Münchener Rück AG, auf der Internetseite von Munich Re unter der Rubrik Corporate Governance www.munichre.com/cg-de. Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017Postenscroll
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AnhangBilanzierungs- und BewertungsmethodenGrundlagen der BilanzierungDer Jahresabschluss und die Abschnitte des mit dem Konzerngeschäftsbericht zusammengefassten Lageberichts, die sich auf die Münchener Rück AG beziehen, wurden nach Maßgabe des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), der Verordnung für die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) und des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) unter Beachtung konservativer Bewertungsgrundsätze erstellt. Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände bewerten wir zu den Anschaffungskosten abzüglich der zulässigen planmäßigen, gegebenenfalls außerplanmäßigen Abschreibungen. KapitalanlagenWir bewerten den bebauten Grundbesitz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der zulässigen linearen, gegebenenfalls außerplanmäßigen Abschreibungen. Der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen entspricht grundsätzlich den Anschaffungskosten; erforderliche Abschreibungen auf einen auf Dauer niedrigeren beizulegenden Wert wurden berücksichtigt. Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen, Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie andere Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie andere Kapitalanlagen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder wir legen ihnen den niedrigeren Börsen- oder Marktwert am Bilanzstichtag zugrunde. Wertpapiere, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen, wurden zwar nach § 341b HGB klassifiziert, aber trotz des Wahlrechts gemäß dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Für unsere gesamten Kapitalanlagen haben wir die niedrigeren Wertansätze aus den Vorjahren dann beibehalten, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Sofern zum Bilanzstichtag der Verkehrswert nachhaltig über den letztjährigen Wertansätzen lag, haben wir Zuschreibungen bis zu den Anschaffungskosten beziehungsweise den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. ForderungenDie Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft, die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft und die sonstigen Forderungen weisen wir mit dem Nennwert aus, gegebenenfalls gekürzt um die erforderlichen Wertberichtigungen. Sonstige VermögensgegenständeVorräte haben wir mit den Anschaffungskosten erfasst. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung bewerten wir zu Anschaffungskosten unter Abzug von zulässigen Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter schreiben wir über eine Laufzeit von fünf Jahren linear ab. SteuerabgrenzungFür die Berechnung der latenten Steuern wird über die Steuerrechtskreise hinweg eine Gesamtbetrachtung der temporären Differenzen und Verlustvorträge vorgenommen. Das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB haben wir nicht ausgeübt. Ein über den Saldierungsbetrag hinausgehender Überhang aktiver latenter Steuern wird nicht angesetzt. Für das Unternehmen wesentlich sind die in Deutschland bestehenden temporären Differenzen. In Deutschland übersteigen die abzugsfähigen die zu versteuernden temporären Differenzen um 7.747 Millionen €. Die abzugsfähigen temporären Differenzen ergeben sich vor allem aus gebuchten Wertminderungen in den Kapitalanlagen, welche aufgrund der strengeren Bestimmungen in der Steuerbilanz nicht ansatzfähig waren, sowie aus versicherungstechnischen Rückstellungen, die in der Steuerbilanz tendenziell niedriger bewertet werden als in der Handelsbilanz. Daneben bestehen noch abzugsfähige temporäre Differenzen aus immateriellen Wirtschaftsgütern aufgrund der umfassenderen Aktivierung von selbst erstellten EDV-Programmen in der Steuerbilanz. Die bestehenden zu versteuernden temporären Differenzen sind im deutschen Steuerrechtskreis dagegen von untergeordneter Bedeutung. Der für den deutschen Steuerrechtskreis anzuwendende latente Steuersatz beträgt gerundet 33,0%. Er setzt sich aus der Körperschaftsteuerbelastung einschließlich Solidaritätszuschlag von 15,8% und der Gewerbesteuer von 17,2% zusammen. Der anzuwendende Steuersatz in der kanadischen Betriebsstätte beträgt 26,5%, in unserer Betriebsstätte im Vereinigten Königreich 19,0%, in der australischen Betriebsstätte 30,0% und in der italienischen Betriebsstätte 30,8%. Die Münchener Rück AG hat insgesamt steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 2.332 Millionen €, welche in Höhe von 1.136 Millionen € auf den deutschen Steuerrechtskreis entfallen. Die restlichen Verlustvorträge sind in den ausländischen Betriebsstätten entstanden. Steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.279 Millionen € werden voraussichtlich innerhalb der nächsten fünf Jahre verbraucht sein. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungDie Verrechnung von Vermögensgegenständen mit zugehörigen Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen wird unter gewissen Voraussetzungen vorgeschrieben (Ausnahme vom Saldierungsverbot gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Demnach sind Vermögensgegenstände, die "ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen" und "die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind", mit den entsprechenden Verpflichtungen zu verrechnen. Die Vermögensgegenstände sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte den Betrag der Verpflichtung, so ist der übersteigende Betrag als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB in der Bilanz gesondert zu aktivieren. Versicherungstechnische RückstellungenDie versicherungstechnischen Rückstellungen bilden wir nach handelsrechtlichen Erfordernissen. In allen Fällen haben wir dabei berücksichtigt, dass die dauernde Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus dem Rückversicherungsgeschäft sichergestellt ist. Die Beitragsüberträge entsprechen den bereits vereinnahmten Beiträgen, die auf künftige Risikoperioden entfallen. Diese ermitteln wir nach handelsrechtlichen Grundsätzen -teilweise anhand der Angaben unserer Zedenten, teilweise nach Pauschalsätzen. Soweit sich die Beitragsüberträge nach Pauschalsätzen bemessen, entsprechen diese langjährigen Erfahrungen und dem neuesten Kenntnisstand. Von der berechneten Beitragsübertragskomponente werden Kosten für Rückversicherungsprovisionen mit einem Anteil von 92,5% in Abzug gebracht. Die Deckungsrückstellung wird bei langfristigem Versicherungsgeschäft für die Verpflichtungen aus garantierten Ansprüchen der Versicherungsnehmer in Höhe des versicherungsmathematisch errechneten Werts gebildet. In die Berechnung gehen als Rechnungsgrundlagen insbesondere Annahmen in Bezug auf Sterblichkeit, Invalidität, Morbidität, Kapitalanlageverzinsung, Storno sowie Kosten ein. Diese werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf realistischer Basis geschätzt und umfassen eine adäquate Sicherheitsmarge, die das Änderungs-, Irrtums- und Zufallsrisiko berücksichtigt. Die Rechnungsgrundlagen werden dann angepasst, wenn die ursprünglichen Sicherheitsmargen als nicht mehr ausreichend anzusehen sind. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle setzen wir generell in der Höhe fest, in der unsere Zedenten sie uns angeben. Diese werden für Zahlungsverpflichtungen aus Versicherungsverträgen gebildet, bei denen die Höhe der Versicherungsleistung oder die Fälligkeit der Zahlungen noch unsicher ist. Ein Teil der Rückstellungen betrifft bekannte Versicherungsfälle, für die individuell bestimmte Rückstellungen gebildet werden. Zusätzlich sind Aufwendungen für Versicherungsfälle berücksichtigt, die noch nicht bekannt sind (zum Beispiel weil sie noch nicht gemeldet wurden oder weil sie sich noch nicht manifestiert haben). Eine dritte Klasse von Rückstellungen deckt die Fälle ab, in denen Versicherungsfälle zwar grundsätzlich bekannt sind, aber deren Ausmaß sich später als umfangreicher darstellt, als zunächst abzusehen war. In all diesen Rückstellungen sind jeweils Aufwände für interne und externe Schadenregulierungskosten enthalten. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beruht auf Schätzungen; die tatsächlichen Zahlungen können daher höher oder niedriger ausfallen. Angesetzt wird der realistisch geschätzte künftige Erfüllungsbetrag; dabei werden Erfahrungen der Vergangenheit und Annahmen in Bezug auf die weitere Entwicklung (zum Beispiel soziale, wirtschaftliche oder technische Parameter) berücksichtigt und geeignete versicherungsmathematische Methoden angewendet. Die künftigen Zahlungsverpflichtungen werden nicht abgezinst, sondern mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Posten "Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen" enthält, soweit dies handelsrechtlich vorgeschrieben und zulässig ist, die Rückstellungen zum Ausgleich der Schwankungen im Schadenverlauf künftiger Jahre und die Rückstellungen für Großrisiken. Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen solche für Gewinnanteile sowie für drohende Verluste. Rückstellungen für drohende Verluste werden dann gebildet, wenn in einem Versicherungsbestand die künftigen Beiträge und das anteilige Ergebnis aus Kapitalanlagen voraussichtlich nicht ausreichen, die zu erwartenden Schäden und Kosten zu decken. Im Geschäftsjahr 2017 wurde in den Versicherungszweigen Haftpflicht, Kraftfahrt, Transport, Luftfahrt, Technik sowie Kredit eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Die versicherungstechnischen Rückstellungen, die auf das in Rückdeckung gegebene Rückversicherungsgeschäft entfallen, kalkulieren wir so, wie dies vertraglich vereinbart ist. Andere RückstellungenAufgrund der unter gewissen Voraussetzungen vorgeschriebenen Verrechnung von Vermögensgegenständen mit zugehörigen Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen (siehe "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung") ist -sofern diese Voraussetzungen vorliegen -eine Pensionsrückstellung nur noch in der Höhe auszuweisen, in welcher der Verpflichtungsbetrag die beizulegenden Zeitwerte der Vermögensgegenstände übersteigt. Die Gesellschaft verwendet für die Berechnung der Altersversorgungsverpflichtungen einen Abzinsungssatz, der gemäß der Gesetzesänderung des § 253 HGB vom 17. März 2016 nunmehr auf einer Durchschnittsbildung über zehn Jahre beruht. Vor diesem Hintergrund und nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung sowie unter Nutzung des Wahlrechts von § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB, bei dem eine Duration von 15 Jahren unterstellt wird, wurde zum 31. Dezember 2017 ein Rechnungszins in Höhe von 3,68% angewandt. Zum gleichen Stichtag wurden die Verpflichtungen aus Altersteilzeit und für Jubiläumszahlungen hingegen mit einem Abzinsungssatz von 2,80% berechnet, der sich bei einer Durchschnittsbildung über sieben Jahre ergibt. Für die zukünftige Entwicklung bestehender Anwartschaften wurden Erhöhungen zwischen 1,00% und 3,50% angenommen. Zudem werden für die zukünftige Entwicklung laufender Renten Erhöhungen zwischen 1,00% und 2,00% angenommen. Aufgrund von Untersuchungen im Rentnerbestand wurden die Sterblichkeiten in den derzeit verwendeten Richttafeln Heubeck 2005 G modifiziert. Die Berechnung des Barwerts der Verpflichtungen erfolgte anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwert-verfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode). Die übrigen Rückstellungen bilden wir in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Ihrer Laufzeit entsprechend verwenden wir zur Abzinsung die von der Deutschen Bundesbank herausgegebenen Zinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB bei einer Durchschnittsbildung über sieben Jahre. VerbindlichkeitenDie nachrangigen Verbindlichkeiten, die Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft, die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und die sonstigen Verbindlichkeiten setzen wir mit ihrem Erfüllungsbetrag an. Währungsumrechnung und Bewertungseinheiten für WährungsrisikenGrundsätzlich erfassen wir alle Geschäftsvorgänge in der Originalwährung und stellen diese umgerechnet zum aktuell gültigen Tageskurs in Euro dar. Die fortgeführten Fremdwährungswerte in der Bilanz werden mit dem jeweiligen Stichtagskurs zum Jahresende neu bewertet. Pro Währung werden die Fremdwährungspassiva zusammen mit den sie kongruent bedeckenden Fremdwährungsaktiva in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB (Portfolio-Hedges) zusammengefasst, wobei den Bewertungseinheiten primär langfristige Aktiva, Rückstellungen und langfristige Verbindlichkeiten zugeordnet werden. Die Umrechnung erfolgt grundsätzlich unabhängig von den Restriktionen des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips. Liegen bei einer Währung Überdeckungen vor, werden diese daraufhin untersucht, ob sie nachhaltig oder nicht nachhaltig sind. Nachhaltige Überdeckungen werden zusammen mit Devisentermingeschäften in separaten Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB zusammengefasst und ebenfalls grundsätzlich unabhängig von den Restriktionen des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips umgerechnet. Im Berichtsjahr ergaben sich nachhaltige Überdeckungen ausschließlich beim kanadischen Dollar. Auf den wirksamen Teil der gebildeten Bewertungseinheiten haben wir die Durchbuchungsmethode angewendet. Nicht nachhaltige Überdeckungen sowie (nachhaltige und nicht nachhaltige) Unterdeckungen werden grundsätzlich sofort ergebniswirksam umgerechnet. Die verbleibenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten außerhalb der oben beschriebenen Bewertungseinheiten pro Währung haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und werden deshalb im Einklang mit § 256a HGB bewertet. Gleiches gilt für Rückstellungen, deren Restlaufzeit für die Nichtbeachtung des Anschaffungs- und Realisationsprinzips jedoch unerheblich ist. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Erträgen oder den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Sonstige BewertungseinheitenNeben den oben dargestellten Bewertungseinheiten für Währungsrisiken haben wir für zwei eingehende Rückversicherungsverträge und zwei gegenläufige Retrozessionsverträge zu einem Nominalvolumen von umgerechnet 175 Millionen € ebenfalls das Wahlrecht nach § 254 HGB ausgeübt, die ökonomische Sicherungsbeziehung durch Bildung zweier Bewertungseinheiten bilanziell nachzuvollziehen. Wie im Risikobericht des mit dem Konzerngeschäftsbericht zusammengefassten Lageberichts dargestellt, werden darüber hinaus im Rahmen des Risikomanagements zahlreiche weitere Risiken durch ökonomische Sicherungsbeziehungen abgesichert. Diese werden bilanziell nicht durch Bildung von Bewertungseinheiten nachvollzogen. Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva1, 2 Immaterielle Vermögensgegenstände und Kapitalanlagenscroll
Der Anlagespiegel wird zu Stichtagskursen vom 31. Dezember 2017 dargestellt. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich vor allem um entgeltlich erworbene Versicherungsbestände und Software. Von den Zugängen in Höhe von 204 Millionen € entfallen 201 Millionen € auf den entgeltlichen Erwerb von Lebensrückversicherungsbeständen. Diese wurden im Berichtsjahr mit 20 Millionen € planmäßig abgeschrieben. Der Buchwert der eigengenutzten Grundstücke und Bauten betrug 253 Millionen €. Von unseren Kapitalanlagen (ohne Depotforderungen) mit einem Buchwert von insgesamt 64.010 Millionen € waren 2.190 Millionen € bei Zedenten oder ausländischen Regierungen hinterlegt oder der Verwaltung durch Treuhänder unterstellt, die wir ernannt haben. Die anderen Kapitalanlagen enthielten einen Bestand an physischem Gold von 357 Millionen €. scroll
Derivative Finanzinstrumente (Derivate) sind vertragliche Vereinbarungen, die sich auf einen bestimmten Basiswert beziehen. Derivate bewerten wir grundsätzlich zu den Anschaffungskosten oder zu ihrem niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag. Ein Verpflichtungsüberhang wird durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung berücksichtigt. Upfront-Zahlungen werden aktiviert und über die Laufzeit amortisiert. Die Buchwerte der Versicherungsderivate (Swap-Verträge, Optionen sowie in Cat Bonds eingebettete Derivate) leiten sich von den Marktwerten der entsprechenden Basiswerte ab. Um die beizulegenden Zeitwerte von nicht börsengehandelten Derivaten zu ermitteln, wurden anerkannte Bewertungsmethoden verwendet. Einzelheiten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. scroll
Der Zeitwert der Kapitalanlagen (ohne Depotforderungen) betrug 73.341 Millionen €. Der Buchwert lag bei 64.010 Millionen €. Hieraus ergeben sich zum Ende des Geschäftsjahres 2017 Bewertungsreserven von 9.331 Millionen €. Die Bewertungsreserven enthalten stille Lasten aus Grundstücken und Bauten, Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen von insgesamt unter 1 Million €. Aufgrund voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung wurde von einer Abschreibung abgesehen. Die Bewertungsreserven enthalten zudem nicht bonitätsinduzierte stille Lasten aus sonstigen Ausleihungen von unter 1 Million €. Aufgrund voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung wurde ebenfalls von einer Abschreibung abgesehen. Die Bewertungsreserven enthalten ferner stille Lasten in Höhe von 5 Millionen € aus anderen Kapitalanlagen, welche durch die Bildung zweier Bewertungseinheiten neutralisiert werden. Zeitwerte des bebauten Grundvermögens ermitteln wir einmal im Jahr und geben in der Regel Ertragswerte an. Unbebaute Grundstücke bewerten wir unter Zugrundelegung des aktuellen Bodenrichtwerts. Bei Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren verwenden wir die Börsenkurse am Bilanzstichtag, sofern Börsennotierungen vorhanden sind. Liegen keine Kurse vor, berechnen wir Ertragswerte oder verwenden Net-Asset-Values. Den Zeitwert börsennotierter festverzinslicher Wertpapiere ermitteln wir anhand der Börsenkurse am Bilanzstichtag. Bei nicht börsennotierten festverzinslichen Wertpapieren bestimmen wir die Wertansätze nach anerkannten Bewertungsmethoden im Einklang mit dem Barwertprinzip auf Basis von Zinsstrukturkurven. Bewertungsreserven der Kapitalanlagenscroll
Die Gesellschaft hielt am 31. Dezember 2017 bei mehreren inländischen und ausländischen Investmentfonds Anteile von mehr als 10%, wobei der Schwerpunkt auf Aktienfonds lag. Angaben gemäß §285 Nr. 26 HGBscroll
3 Angaben zum Anteilsbesitz4 RechnungsabgrenzungspostenDer Posten schließt einen Unterschiedsbetrag gemäß § 250 Abs. 3 HGB von 6 Millionen € für Verbindlichkeiten ein. 5 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungEinem Erfüllungsbetrag aus Altersversorgungsverpflichtungen von insgesamt 1.090 Millionen € stand ein zu verrechnendes Vermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 1.508 Millionen € gegenüber. Durch die Saldierung auf Einzelplanebene ergab sich sowohl ein zu aktivierender Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 454 Millionen € als auch eine Pensionsrückstellung in Höhe von 36 Millionen €. Die Anschaffungskosten des zu verrechnenden Vermögens betrugen knapp 1.260 Millionen €. Der mit diesen Vermögensgegenständen verbundene Aufwand betrug im Geschäftsjahr 20 Millionen €. Der Zinsaufwand der Pensionsrückstellungen und vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen betrug insgesamt 95 Millionen €. Verrechnete Aufwendungen und Erträge aus der Pensionsverpflichtung und dem zu verrechnenden Deckungsvermögenscroll
Erläuterungen zur Bilanz - Passiva6 EigenkapitalDas Grundkapital von 587.725.396,48 € gliederte sich zum 31. Dezember 2017 in insgesamt 155.027.908 voll eingezahlte und stimmberechtigte nennwertlose Namensaktien. Zusammensetzung des genehmigten Kapitals: scroll
Zusammensetzung des bedingten Kapitals: scroll
Vom gezeichneten Kapital wurde in Höhe von 14 Millionen € der rechnerische Wert der am 31. Dezember 2017 im Bestand befindlichen eigenen Anteile offen abgesetzt. Der über den rechnerischen Wert hinausgehende Teil der Anschaffungskosten für die eigenen Anteile von 670 Millionen € wurde von den Gewinnrücklagen abgezogen. Aus dem Jahresüberschuss 2017 wurden durch den Vorstand 918 Millionen € in die Gewinnrücklagen eingestellt. In den Gewinnrücklagen war eine Rücklage für eigene Anteile in Höhe von 14 Millionen € enthalten. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres enthielt einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 52 Millionen €. Aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert (248 Millionen €), dem Unterschiedsbetrag aus der veränderten Durchschnittsbildung bei der Berechnung der Altersversorgungsverpflichtungen in Folge der Gesetzesänderung des § 253 HGB vom 17. März 2016 (114 Millionen €) sowie der genannten Rücklage für eigene Anteile unterliegen insgesamt 376 Millionen € einer Ausschüttungssperre. Am 31. Dezember 2017 waren 3.768.477 eigene Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von rund 14 Millionen € im Bestand der Münchener Rück AG. Das entsprach einem Anteil am derzeitigen Grundkapital von 2,4 %. Die Münchener Rück AG kaufte im Berichtsjahr 5.643.062 eigene Aktien zurück. Sie betreffen das am 11. April 2017 beendete Aktienrückkaufprogramm 2016/2017 und das am 15. März 2017 durch den Vorstand der Münchener Rück AG beschlossene Programm 2017/2018, das den Erwerb von Aktien bis zu 1.000 Millionen € bis zur Hauptversammlung 2018 vorsieht. Der Vorstand der Münchener Rück AG hat dabei von der am 26. April 2017 durch die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG beschlossenen Ermächtigung Gebrauch gemacht. Vom 1. Juni 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wurden 3.768.477 Aktien zu einem Durchschnittskurs von 181,39 € im Rahmen dieses neuen Programms erworben. Im Rahmen des Rückkaufprogramms 2016/2017 wurden vom 9. Juni 2016 bis zum 11. April 2017 6.025.989 Aktien der Münchener Rück AG über die Börse erworben. Davon wurden 1.874.585 Aktien (1,2% des damaligen Grundkapitals) zu einem Durchschnittskurs von 177,85 € im Kalenderjahr 2017 erworben. Alle eigenen Aktien aus diesem Rückkaufprogramm wurden am 26. April 2017 im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals durch Anpassung des rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien eingezogen. Die MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH hat im Geschäftsjahr 2017 im Rahmen der Absicherung von Verpflichtungen aus dem langfristigen Incentive-Plan 200 Münchener-Rück-Aktien zu einem Durchschnittskurs von 178,74 € verkauft. Aus dem Verkauf des geringfügigen Bestands wurde ein Veräußerungserlös von 0,04 Millionen € erzielt. Zum 31. Dezember 2017 befanden sich keine Aktien mehr im Bestand der MEAG. Die Anschaffungskosten der Aktien, die zum Geschäftsjahresende im Besitz von Konzerngesellschaften waren, betrugen insgesamt 683.557.316,33 €. Für das Geschäftsjahr 2016 wurden im Berichtsjahr 1.333 Millionen € an die Anteilseigner der Münchener Rück AG ausgeschüttet. Dies entsprach einer Dividende von 8,60 € je gewinnberechtigte Aktie. Der Gesellschaft liegen folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen nach § 21 WpHG vor (Stand 31. Dezember 2017): BlackRock Inc., Wilmington, DE, USA, informierte uns im April 2017 mit einer freiwilligen Konzernmitteilung nach §§ 21, 24 WpHG, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12. April 2017 6,84% betragen hatte (dies entspricht 11.015.417 Stimmrechten). Diese Aktien wurden der BlackRock Inc. nach § 22 WpHG zugerechnet. Keines ihrer Tochterunternehmen hielt gemäß der Information der BlackRock Inc. unmittelbar 3% oder mehr der Stimmrechte an unserer Gesellschaft. 7 Nachrangige VerbindlichkeitenDie 2003 emittierte Nachranganleihe mit einem Nennwert von 300 Millionen £ hat eine Laufzeit bis 2028 und kann am 21. Juni 2018 erstmals ordentlich gekündigt werden. Die 2011 emittierte Nachranganleihe mit einem Nennwert von 1.000 Millionen € läuft bis 2041 und kann am 26. Mai 2021 erstmals ordentlich gekündigt werden. Die 2012 herausgegebenen Nachranganleihen mit den Nennwerten von 900 Millionen € und 450 Millionen £ laufen bis 2042 und können am 26. Mai 2022 erstmals ordentlich gekündigt werden. Die Restlaufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten mit einem Gesamtbetrag von 2.745 Millionen € beträgt mehr als fünf Jahre. Nachrangige Verbindlichkeitenscroll
Die Nachranganleihen der Münchener Rück AG erhielten von den führenden Ratingagenturen folgende Noten: Anleihenratingsscroll
8 Versicherungstechnische Rückstellungen nach Versicherungszweigenscroll
Die dargestellten Schadenrückstellungen mit Stichtag 31. Dezember 2017 als wesentlicher Bestandteil der versicherungstechnischen Rückstellungen sind sowohl von Zahlungen beeinflusst, die im Berichtsjahr geleistet wurden, als auch von Aufwendungen zur Erhöhung bzw. Erträgen aus der Verringerung der Rückstellung. Die Schadenaufwendungen für das Berichtsjahr abzüglich der im selben Jahr bereits geleisteten Zahlungen erhöhten die Rückstellungen. Die Rückstellungen für die Vorjahre reduzierten sich um die Zahlungen, die im Berichtsjahr für diese Jahre geleistet wurden. Da es sich bei den Rückstellungen um Werte handelt, die aufgrund bestmöglicher Schätzungen -auf der Grundlage der Schadeninformationen und -erfahrungen der Vergangenheit sowie Einschätzungen der zukünftigen Schadenentwicklung -bestimmt werden, ist es unvermeidbar, dass sich auch die Schätzung regelmäßig ändert, wenn das Wissen über die Schadenfälle im laufenden Berichtsjahr zunimmt. Die Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: scroll
Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen beinhalten unter anderem Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe von 68 Millionen €. 9 Andere RückstellungenZum 31. Dezember 2017 betrug die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen vor Saldierung 1.090 Millionen €. Dem stand ebenfalls vor Saldierung ein Vermögen von 1.508 Millionen € entgegen. Des Weiteren ergab sich zum 31. Dezember 2017 nach Saldierung eine Pensionsrückstellung von 36 Millionen €. Zum 31. Dezember 2017 resultiert daraus für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung von 454 Millionen €. Bei den Altersteilzeitverpflichtungen stand einem Erfüllungsbetrag von 87 Millionen € ein zu verrechnendes Vermögen von 26 Millionen € gegenüber. Durch die Saldierung auf Einzelplanebene ergab sich sowohl eine Rückstellung in Höhe von 63 Millionen € als auch ein zu aktivierender Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 2 Millionen €. Die Anschaffungskosten des zu verrechnenden Vermögens betrugen 27 Millionen €. Fast alle Mitarbeiter haben für sich und ihre Hinterbliebenen Versorgungszusagen erhalten, die von der Gesellschaft selbst, von der Münchener Rück Versorgungskasse und dem Allianz Pensions Management e.V. zu erfüllen sind. Für weitere am Bilanzstichtag noch nicht fällige Personalaufwendungen wurden Rückstellungen von 246 Millionen € gebildet. Aus Derivaten ergaben sich Drohverlustrückstellungen von 230 Millionen €. 10 Sonstige VerbindlichkeitenDer Gesamtbetrag der grundpfandrechtlich gesicherten Verbindlichkeiten beläuft sich auf unter 1 Million €. Diese haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. 11 BewertungseinheitenFolgende ökonomische Sicherungsbeziehungen wurden bilanziell durch Bildung von Bewertungseinheiten zum 31. Dezember 2017 nachvollzogen: scroll
Angaben zur Effektivitätscroll
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung12 Ergebnis der Rückversicherung nach Versicherungszweigenscroll
In dem Versicherungszweig Luftfahrt fiel im Geschäftsjahr 2017 die Voraussetzung zur Bildung einer Schwankungsrückellung weg. Aus diesem Grund wurde der komplette Rückstellungsbetrag im Berichtsjahr aufgelöst. 13 Technischer ZinsertragDen technischen Zinsertrag haben wir gemäß § 38 Rech-VersV berechnet und -wie dort vorgeschrieben -von der nichtversicherungstechnischen in die versicherungstechnische Rechnung übertragen. 14 PersonalaufwendungenDie Verwaltungsaufwendungen bezogen folgende Personalaufwendungen mit ein: scroll
15 Erträge aus KapitalanlagenDie Zuschreibungen resultierten aus der Wertaufholung aufgrund von nicht mehr gebotenen außerplanmäßigen Abschreibungen. 16 Aufwendungen für KapitalanlagenVon den Abschreibungen entfielen -224 Millionen € auf außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB. 17 Steuerliche BilanzierungseinflüsseSteuerliche Bilanzierungseinflüsse bestehen nicht. 18 Mid-Term Incentive PlanDie Münchener Rück AG legt seit 1. Januar 2009 Mid-Term Incentive Pläne mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren auf. Berechtigt zur Teilnahme an diesen aktienkursbezogenen Vergütungsplänen mit Barausgleich ist das obere Management in München. Die Teilnehmer erhalten Performance Share Units (PSU-Rechte). Im vierten Jahr nach Planbeginn entsteht der Anspruch auf Bonuszahlung, deren Höhe von der Erreichung wertorientierter Erfolgsziele und der Steigerung des Total Shareholder Return (TSR) abhängt. Die wertorientierten Erfolgsziele werden mittels einer durchschnittlichen Zielerreichung über die drei folgenden Jahre festgelegt und gemäß Zuständigkeit zugeordnet. Basis für die volle und anteilige Zuteilung der PSU-Rechte ist das erste Planjahr. Die endgültige Anzahl an PSU-Rechten errechnet sich aus der Anzahl der PSU-Rechte zu Planbeginn und dem Zielerreichungsprozentsatz der Erfolgsziele am Planende. Die Anzahl der Rechte kann zwischen 0 und dem 1,5-Fachen der anfangs zugeteilten Rechte schwanken. Die Auszahlung wird bei einer Verdoppelung des TSR gedeckelt. Der maximale Auszahlungsbetrag ist auf 300% begrenzt. Die Bewertung des Mid-Term Incentive Plans zum Stichtag erfolgt indirekt mit dem beizulegenden Zeitwert der Verpflichtung. Der beizulegende Zeitwert berücksichtigt neben dem wertorientierten Erfolgsziel den TSR während des Performance-Zeitraums. Hierzu wird der am Markt beobachtbare Wert des TSR-Index mit der aktuellen Dividendenrendite der Münchener-Rück-Aktie zum Laufzeitende fortgeschrieben und mit marktgerechten Zinsen diskontiert. Mid-Term Incentive Pläne 2014-2017 der Münchener Rück AGscroll
Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Aufwand in Höhe von -1 Million € aus den Mid-Term Incentive Plänen erfasst. Zum 31. Dezember 2017 betrug die Rückstellung 22 Millionen €. 19 Erträge und Aufwendungen aus der WährungsumrechnungAus der Währungsumrechnung wurden unter den sonstigen Erträgen 0 € und unter den sonstigen Aufwendungen -1 Million € erfasst. 20 Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von RückstellungenIn den sonstigen Aufwendungen sind -6 Millionen € aus der Auflösung der Abzinsung der Steuerreserve erfasst. 21 VergütungsberichtDie Gesamtbezüge des Vorstands der Münchener Rück AG betrugen 18,6 Millionen €. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der Münchener Rück AG betrugen 2,6 Millionen €; nicht darin enthalten sind 0,2 Millionen € für von anderen Konzernunternehmen ausgewiesene Aufsichtsratsvergütungen, sodass sich insgesamt 2,8 Millionen € ergaben. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebener bezifferten sich auf 8,6 Millionen €. Für die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder entstanden keine Personalaufwendungen für Pensionsverpflichtungen. Nach Abzug der hierfür separierten Vermögenswerte (Contractual Trust Agreement) verblieben zum Stichtag keine Pensionsrückstellungen und keine Rückstellungen für vergleichbare Leistungen für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene. Der Wert der Verpflichtung beträgt 146,3 Millionen €. Pensionsverpflichtungen für frühere Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Hinterbliebene bestehen nicht. Die Organmitglieder erhielten im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite. 22 Organe der GesellschaftZuständigkeiten und Mandate der Vorstandsmitgliederscroll
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Stand: 31.12.2017; dargestellt sind Mandate
in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften
und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen. Aufsichtsrat und von Mitgliedern des Aufsichtsrats gehaltene Mandatescroll
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Stand: 31.12.2017. 23 MitarbeiterzahlIm Geschäftsjahr 2017 haben wir in München und bei unseren ausländischen Stützpunkten durchschnittlich 4.137 Mitarbeiter beschäftigt, davon durchschnittlich 3.722 Mitarbeiter im Inland und 415 Mitarbeiter im Ausland. 24 AbschlussprüferhonorareDas Honorar für Abschlussprüfungsleistungen bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der Münchener Rück AG sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen unserer Tochterunternehmen einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen (insbesondere die Prüfung der Solvenzübersicht). Zudem erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen und projektbegleitende IT-Prüfungen sowie eine vertraglich vorgesehene Prüfung zur Wirksamkeit von Kontrollen einer Servicegesellschaft. Andere Bestätigungsleistungen betreffen gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungsleistungen sowie freiwillige Prüfungsleistungen, insbesondere Prüfungen von Compliance Management Systemen nach IDW PS 980, und gesetzlich verpflichtete Bestätigungsleistungen zur Einreichung bei Behörden. Die sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen qualitätssichernde Unterstützungsleistungen sowie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit bilanziellen Fragestellungen, der Einführung regulatorischer Vorgaben oder der Einführung neuer Bilanzierungsstandards jeweils basierend auf von uns vorgelegten Lösungen und Konzepten. Zudem wurden durch den Abschlussprüfer administrative Unterstützung sowie im kleinen Umfang Datenverwahrungs-Dienstleistungen erbracht. Weitere Informationen zu den Abschlussprüferhonoraren finden Sie im Konzerngeschäftsbericht 2017 von Munich Re. 25 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Münchener Rück AG hat für gewisse Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsbeziehungen der Munich American Reassurance Company (MARC Life) eine Ausfallhaftung übernommen. Die Münchener Rück AG verpflichtet sich gegenüber zwei ausländischen Tochtergesellschaften, bei deren Ausfall Zahlungen im Rahmen bestimmter Versicherungsverträge zu erfüllen. Für drei ausländische Tochterunternehmen und eine Niederlassung haben wir die Haftung für Büromieten in Höhe eines Gesamtbetrags von umgerechnet knapp 6 Millionen € p.a. übernommen. In Einzelfällen haben wir beim Kauf und beim Verkauf von Investments befristete Garantieversprechen abgegeben, welche die Richtigkeit einzelner kaufvertraglich zugesicherter Eigenschaften betreffen. Zum Teil enthalten diese Garantien zusätzlich eine Pflicht zum Nachteilsausgleich. Die Münchener Rück AG garantiert für ein Tochterunternehmen die Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen aus dem Verkauf von Aktien und Anteilen und für ein anderes Tochterunternehmen eine Bürgschaft in Höhe von 10 Millionen € für finanzielle Verpflichtungen. Als Mitglied der Pharma-Rückversicherungs-Gemeinschaft sowie der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft haben wir uns verpflichtet, wenn eines der übrigen Poolmitglieder ausfällt, im Rahmen unserer Quote dessen Leistungsverpflichtungen zu übernehmen. Im Falle einer Rückforderung öffentlicher Fördermittel in Höhe von insgesamt weit unter 1 Million € garantiert die Münchener Rück AG die ausreichende Kapitalausstattung eines Tochterunternehmens; zur Sicherung eines Rückerstattungsanspruchs in Höhe von etwas über 11 Millionen € garantiert die Münchener Rück AG für andere Tochterunternehmen die Erfüllung der Zahlung. Für eventuelle unternehmensvertragliche Verpflichtungen eines Tochterunternehmens zum Verlustausgleich bei anderen Konzerngesellschaften hat die Münchener Rück AG eine gesamtschuldnerische Mithaftung aus drei Verträgen übernommen (maximal 300 Millionen € je Anspruch im ersten, maximal 100 Millionen € je Anspruch im zweiten und knapp 77 Millionen € im dritten Vertrag). Zusätzlich ist die Münchener Rück AG eine Zahlungsverpflichtung gegenüber einer Beteiligung von umgerechnet rund 23 Millionen € eingegangen. Bei den genannten Sachverhalten ist nicht mit einem erhöhten Risiko der Inanspruchnahme zu rechnen. Darüber hinaus existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beliefen sich auf 1.856 Millionen € (davon 1.412 Millionen € gegenüber verbundenen Unternehmen). Sie ergeben sich insbesondere aus Einzahlungsverpflichtungen in mehrere Investmentfonds und Tochtergesellschaften, abgeschlossenen Geschäftsbesorgungs- und Leasingverträgen, Kreditzusagen sowie begonnenen Investitionsvorhaben. 26 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktiengesetzVorstand und Aufsichtsrat der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München haben im November 2017 die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG) abgegeben und über das Internet unter www.munichre.com/ cg-de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. 27 Ereignisse nach dem BilanzstichtagZum 1. Januar 2018 wurden in Zusammenhang mit der US Federal Tax Reform einige gruppeninterne Rückversicherungsverträge zwischen der Munich American Reassurance Company und der Münchener Rück AG beendet und dadurch notwendig gewordene Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalbasis dieser Tochtergesellschaft eingeleitet. Aus dem Aktienrückkaufprogramm, das der Vorstand der Münchener Rück AG im März 2017 beschlossen hat, haben wir nach dem Bilanzstichtag bis Ende Februar 2018 weitere 1,3 Millionen Aktien im Wert von 236 Millionen € zurückgekauft. 28 GewinnverwendungsvorschlagDer Bilanzgewinn, über den die Hauptversammlung verfügen kann, beträgt 1.333.240.008,80 €. Der Vorstand schlägt vor, diesen Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von 8,60 € auf jede dividendenberechtigte Aktie zu verwenden sowie den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2017 gemäß § 285 Nr. 11, 11a und 11b HGBBei den nachstehenden Angaben handelt es sich um die gem. § 16 Abs. 2 und 4 AktG addierten unmittelbaren und mittelbaren Anteile an Beteiligungen gem. § 271 Abs. 1 HGB. Die Angaben über Eigenkapital und Jahresergebnis sind den jeweils zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften, überwiegend denen zum 31. Dezember 2016, entnommen. Sollten diese nicht verfügbar sein, wurden die für Konsolidierungszwecke erstellten IFRS-Werte (HB II) verwendet. scroll
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Bei diesem Unternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Aufgestellt und damit zur Veröffentlichung freigegeben in München, den 6. März 2018. Der Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, MünchenVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, München (im Folgenden auch Münchener Rück AG) -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Münchener Rück AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvemerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im Schaden/ Unfall-GeschäftZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang. Risikoangaben sind im zusammengefassten Lagebericht enthalten. Das Risiko für den AbschlussDie Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im Bereich Schaden/Unfall beträgt zum Bilanzstichtag EUR 34.226 Mio, wovon EUR 12.650 Mio auf die Sparte Haftpflicht entfallen. Großschäden aus Naturkatastrophen haben das Geschäftsjahr mit EUR 2.651 Mio belastet, insbesondere die Hurrikan-Ereignisse Harvey, Irma und Maria. Die Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ergibt sich aus den Aufgaben der Vorversicherer und aus der Anwendung von versicherungsmathematischen Verfahren nach statistischen Methoden, die eine ausreichend lange Datenhistorie und Stabilität der beobachteten Daten erfordern. Hierbei fließen Annahmen über Prämien, Endschadenquoten, Abwicklungszeiträume, -faktoren und -geschwindigkeit ein, die auf Erfahrungen der Vergangenheit aufbauen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der versicherungsmathematischen Verfahren und weiterer Informationen in Bezug auf die mit den Berechnungen verbundenen Unsicherheiten bestimmt das Management final die Höhe der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle. Die handelsrechtliche Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ist unter Beachtung des Vorsichtsprinzips zu bewerten. Großschäden werden bei der Bewertung der Rückstellung gesondert betrachtet. Die Schätzung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ist mit Unsicherheiten behaftet und ermessensabhängig. Unsicherheiten bei der Schätzung bestehen insbesondere in Bezug auf den Eintritt sowie Höhe und Geschwindigkeit der Abwicklung von Großschäden, die langfristige Schadenentwicklung, vor allem in den Haftpflichtsparten, und in Bezug auf die Schätzung von speziellen Schadenszenarien, wie Rückstellungen für Asbest- und Umwelthaftpflichtschäden. Insbesondere bei Großschäden, wie beispielsweise Hurrikan-Ereignissen kann es längere Zeit dauern, bis sämtliche Schadenmeldungen der Zedenten eingegangen sind. Soweit noch keine ausreichenden Schadenmeldungen vorliegen, werden die Rückstellungen für diese Großschäden anhand von internen Analysen zum Marktschaden und der eigenen Betroffenheit auf Basis der gegebenen Deckungen geschätzt. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungAls Teil des Prüfungsteams haben wir bei der Prüfung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Schadenaktuare eingesetzt. Insbesondere haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
Unsere SchlussfolgerungenDas Vorgehen zur Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im Schaden/ Unfall-Geschäft ist sachgerecht. Die Bewertungsannahmen sind angemessen und vorsichtig. Die gebuchten Rückstellungen liegen bei den von uns untersuchten Beständen oberhalb der von uns eigenständig berechneten Punktschätzungen. Die Bewertungsannahmen zu den Großschäden sind angemessen und vorsichtig. Bewertung der Deckungsrückstellung und der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im Bereich Leben und KrankenHinsichtlich der Bilanzierungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang. Risikoangaben sind im zusammengefassten Lagebericht enthalten. Das Risiko für den AbschlussDie Rückstellungen im Bereich Leben und Kranken umfassen im Wesentlichen die Deckungsrückstellungen mit EUR 11.738 Mio und die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle mit EUR 2.150 Mio. Die Bewertung der Deckungsrückstellung basiert auf dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip und leitet sich vom Barwert der zukünftigen Leistungen abzüglich der zukünftigen Beiträge ab. Die Wahl der verwendeten Rechnungsgrundlagen erfolgt gemäß handelsrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Die Münchener Rück AG übernimmt die Werte aus den Abrechnungen der Zedenten oder führt eine eigene Bewertung durch, sofern ausreichend Daten vorliegen. In Fällen, in denen die Münchener Rück AG zu der Einschätzung gelangt, dass die aufgegebenen versicherungstechnischen Rückstellungen nach HGB nicht ausreichend vorsichtig bemessen sind, erfolgen Nachreservierungen auf Basis eigener Annahmen. Unsicherheiten bestehen im Wesentlichen bei der Schätzung der Bewertungsparameter, insbesondere in Bezug auf die als realistisch anzusehenden biometrischen Rechnungsgrundlagen wie Wahrscheinlichkeiten für Sterblichkeit, Sterblichkeitstrend oder Invalidität sowie sozioökonomischen Faktoren wie angenommene Verhaltensweisen der Versicherungsnehmer, z. B. Storno. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in der Lebensrückversicherung im Wesentlichen auf Basis der Aufgaben der Zedenten bilanziert. Bei ausreichender Datenlage oder fehlender Zedentenmeldungen werden eigene Bewertungen durchgeführt. Im Krankengeschäft wird die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle selbst auf Basis von Schadenerfahrung und Expertenschätzung gerechnet. Die Schätzung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ist mit Unsicherheiten behaftet und ermessensabhängig. Unsicherheiten bei der Schätzung bestehen insbesondere im Krankengeschäft in Bezug auf Anzahl und Höhe der eingetretenen, aber noch nicht gemeldeten Schadenfälle. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungAls Teil des Prüfungsteams haben wir bei der Prüfung der Rückstellungen im Bereich Leben und Kranken Aktuare eingesetzt. Insbesondere haben wir folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Unsere SchlussfolgerungenDas Vorgehen zur Bewertung der Deckungsrückstellung und der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im Bereich Leben und Kranken ist sachgerecht. Die verwendeten Bewertungsannahmen sind angemessen und vorsichtig. Bewertung der Anteile an verbundenen UnternehmenHinsichtlich der Bilanzierungsmethoden verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang. Risikoangaben sind im zusammengefassten Lagebericht enthalten. Das Risiko für den AbschlussDie Anteile an verbundenen Unternehmen zum Bilanzstichtag betragen EUR 31.238 Mio und stellen einen bedeutsamen Teil der Kapitalanlagen dar. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bei dauernder Wertminderung. Dieser beizulegende Wert wird grundsätzlich auf Basis von Ertragswert- oder Discounted Cashflow Verfahren bestimmt. Liegt der beizulegende Wert nachhaltig über dem Wertansatz des Vorjahres, so ist eine Zuschreibung bis maximal zu den Anschaffungskosten vorzunehmen. Bei der Bewertung sind eine Reihe ermessenbehafteter Parameter festzulegen. Wesentliche Einflussfaktoren für die Bewertung sind die Bestimmung der Cash-Flow-Projektionen, Diskontierungssätze sowie Wachstumsraten. Dabei ist sowohl die Geschäftsentwicklung als auch die nachhaltige Kapitalanlagenrendite zu bestimmen. Der Diskontierungssatz erfordert insbesondere Ermessen bei der Bestimmung des Risikoaufschlags und des Beta-Faktors, gleiches gilt für die Wachstumsrate. Aufgrund der Dauer der aktuellen Niedrigzinsphase ist insbesondere die Bewertung von Lebensversicherungsunternehmen mit erhöhten Risiken behaftet. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungAls Teil des Prüfungsteams haben wir bei der Prüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen Bewertungsspezialisten eingesetzt. Insbesondere haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
Unsere SchlussfolgerungenDas der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundene Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind sachgerecht. Die auf Basis der aufgeführten Bewertungsverfahren ermittelten Zeitwerte liegen innerhalb einer von uns als angemessen erachteten Bandbreite. Die Folgebewertung ist zutreffend. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden in der Aufsichtsratssitzung vom 14. März 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. November 2017 vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit über 25 Jahren als Abschlussprüfer der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Frank Ellenbürger.
München, den 7. März 2018 KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Dr. Ellenbürger, Wirtschaftsprüfer Voß, Wirtschaftsprüferin Versicherung der gesetzlichen Vertreter"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
München, den 14. März 2018 Wenning Blunck Höpke Jeworrek Pohlchristoph Rieß Röder Schneider Sehr geehrte Damen und Herren,der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2017 seine Aufgaben und Pflichten gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung uneingeschränkt wahr. Wir haben den Vorstand bei seiner Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und ihn bei allen für das Unternehmen wichtigen Belangen beraten. Prüfungsmaßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 S. 1 AktG waren zu keinem Zeitpunkt erforderlich. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse nahmen, mit Ausnahme von Peter Gruss und Renata Jungo Brüngger, an mehr als der Hälfte der jeweiligen Sitzungen teil. Peter Gruss ist aufgrund der Übernahme einer neuen Aufgabe in Japan auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Renata Jungo Brüngger ist erst seit 2017 Mitglied des Aufsichtsrats. Da die Termine der Aufsichtsratssitzungen mit sehr langem zeitlichem Vorlauf festgesetzt werden, konnte Renata Jungo Brüngger im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft nur an 50% der Sitzungen teilnehmen. Zusammenwirken von Aufsichtsrat und VorstandDer Vorstand bezog uns in alle wichtigen Geschäftsvorgänge und Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ein. In den Sitzungen diskutierten wir ausführlich alle Berichte des Vorstands. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war in jeder Hinsicht geprägt von zielgerichtetem und verantwortungsvollem Handeln zur erfolgreichen Entwicklung von Munich Re. Der Vorstand hat seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat sowohl mündlich als auch schriftlich vollumfänglich erfüllt. Außerhalb der Sitzungen unterrichtete uns der Vorstand zeitnah über wichtige Ereignisse im Konzern, insbesondere über die Auswirkungen der Wirbelstürme Harvey, Irma und Maria sowie über die Entscheidung des Vorstands der ERGO Group AG, den Sondierungsprozess zum Verkauf des klassischen Lebensversicherungsbestands zu beenden. Zur Vorbereitung der Sitzungen fanden regelmäßig separate Gespräche der Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer mit dem Vorstandsvorsitzenden statt. Zwischen den Sitzungen führte ich regelmäßig Gespräche mit dem Vorstandsvorsitzenden Nikolaus von Bomhard (bis 26. April 2017) und Joachim Wenning (ab 27. April 2017). Dabei erörterten wir unter anderem Fragen der strategischen Ausrichtung und des Risikomanagements sowie die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens. Als Vorsitzender des Prüfungsausschusses stand Henning Kagermann auch außerhalb der Sitzungen in regem Kontakt mit dem für die konzernweite Rechnungslegung zuständigen Vorstandsmitglied Jörg Schneider. Schwerpunkte der Beratungen im PlenumIm Berichtsjahr fanden sechs Aufsichtsratssitzungen statt. Regelmäßig und eingehend erörterten wir mit dem Vorstand den Geschäftsverlauf sowie aktuelle Themen. Hierbei gingen wir intensiv auf strategische Überlegungen des Vorstands zu den einzelnen Geschäftsfeldern ein. Der Vorstand berichtete uns regelmäßig über die Kapitalanlagen des Unternehmens, dabei wurden die Entwicklung der Weltwirtschaft und der Finanzmärkte sowie deren Auswirkung auf die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens eingehend thematisiert. Ebenso hielt er uns regelmäßig über die Umsetzung des ERGO Strategieprogramms auf dem Laufenden. Nach der Ablehnung des Vergütungssystems in der Hauptversammlung 2017 befassten wir uns außerdem in mehreren Sitzungen intensiv mit den Gründen der Ablehnung und mit der Konzeption eines neuen Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Wir nutzten ferner die Gelegenheit, uns auch in Abwesenheit des Vorstands über Vorstandsangelegenheiten zu beraten. Darüber hinaus befassten wir uns 2017 in den einzelnen Sitzungen schwerpunktmäßig mit folgenden Themen: Am 14. März standen unter anderem der Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 sowie der zusammengefasste Lagebericht und die Vorschläge zur Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 2017 auf der Agenda. Ferner berieten und entschieden wir über die Verlängerung zweier Vorstandsbestellungen sowie einen Wechsel im Vorstand und legten die persönlichen Ziele für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für 2017 fest. Außerdem beschlossen wir Änderungen der Richtlinie zu Gehaltsnebenleistungen. Zudem ließen wir uns über das gruppenweite Compliance Management System berichten. An dieser Sitzung nahmen routinemäßig Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Gäste teil. Am 25. April befasste sich der Aufsichtsrat mit Vorstandsangelegenheiten, konkret mit der Bewertung der Jahres-Performance 2016 und der Mehrjahres-Performance 2014 bis 2016 der einzelnen Vorstandsmitglieder. Außerdem setzten wir uns mit einer Selbsteinschätzung der Mitglieder des Aufsichtsrats hinsichtlich ihrer Kenntnisse in Themenfeldern, die für die Überwachung von Munich Re wichtig sind, auseinander. Demgemäß verfügt der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Besonderheiten über eine angemessene Vielfalt an Qualifikationen, Kenntnissen und Erfahrungen, um Munich Re professionell zu überwachen. Am 26. April, unmittelbar vor der Hauptversammlung, brachte uns der Vorstand auf den aktuellen Stand des Geschäftsverlaufs im Jahr 2017. Ferner nutzten wir die Sitzung für letzte Vorbereitungen der bevorstehenden Hauptversammlung. Am 18. Juli wurde uns über den Cyber-Versicherungsmarkt und die diesbezügliche Strategie von Munich Re berichtet. Ferner verabschiedeten wir eine Kommunikationsordnung, die Grundsätze für die Kommunikation des Aufsichtsrats mit Investoren regelt. Außerdem nahmen wir den Vergütungsbericht 2016 gemäß den Vorgaben der Versicherungs-Vergütungsverordnung entgegen und beschlossen eine Anpassung der Richtlinie zu Gehaltsnebenleistungen. Am 19. Oktober standen Corporate-Governance-Themen auf der Tagesordnung: die Ergebnisse der diesjährigen Effizienzprüfung, die Verabschiedung von Änderungen der "Fit and Proper Policy" von Munich Re sowie die Beschlussfassung über die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Wir beschlossen außerdem im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Berichterstattung eine Anpassung der Aufgabenverteilung im Aufsichtsrat. Der Vorstand berichtete zudem über Digitalisierungs- und Innovationsinitiativen bei Munich Re. Am 14. Dezember legten wir nach eingehender Beratung die Vorstandsvergütung ab 2018 fest, die hinsichtlich ihrer Struktur und Systematik neu konzipiert wurde. Außerdem beschlossen wir Änderungen des Standardvorstandsvertrags und verabschiedeten Änderungen der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Im Rahmen des jährlichen Berichts zur Risikolage durch den Group Chief Risk Officer erörterten wir die Risikostrategie des Konzerns. Der Vorstand berichtete über die Konzernplanung 2018 bis 2020. Außerdem stellte uns der Vorstand den Konzernpersonalbericht 2016/2017 vor und berichtete über Schwerpunkte der Personalarbeit und Personalplanung im Konzern. Zudem informierte er uns über die Entwicklung im Ressort "Life and Health". Arbeit der AusschüsseEs sind sechs Ausschüsse des Aufsichtsrats eingerichtet, denen zum einen bestimmte Angelegenheiten zur Beschlussfassung übertragen sind und die sich zum anderen vorbereitend mit den im Aufsichtsratsplenum anstehenden Themen und Beschlüssen befassen. Über die Arbeit der Ausschüsse erstatteten deren Vorsitzende dem Plenum in jeder Aufsichtsratssitzung ausführlich Bericht. Einzelheiten zu den Aufgaben der Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Zusammensetzung finden Sie unter www.munichre.com/Aufsichtsrat. Der Personalausschuss tagte im Berichtszeitraum achtmal. Er bereitete im Wesentlichen die im Bericht zur Arbeit des Plenums bereits erwähnten Beschlüsse zu Vorstandsangelegenheiten vor. Ein wichtiger Schwerpunkt war hierbei die Konzeption eines neuen Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Darüber hinaus befasste er sich mit Aufsichtsrats-, Beirats- und vergleichbaren Mandaten der Vorstandsmitglieder sowie mit der konzernweiten Nachfolgeplanung, vor allem soweit sie Vorstandsfunktionen betrifft. Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung ab 1. Januar 2018 einen separaten Vergütungsausschuss eingerichtet, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie jeweils ein Vertreter der Anteilseigner und Arbeitnehmer angehören. Es ist vorgesehen, nach der Aufsichtsratswahl 2019 den Ausschuss so zu besetzen, dass beide Anteilseignervertreter dem Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht länger als zehn Jahre angehören. Damit können wir einer zentralen Anforderung unserer Investoren entsprechen. Infolge der Einrichtung des Vergütungsausschusses wurde die Zuständigkeit für alle Vergütungsangelegenheiten der Vorstandsmitglieder vom Personalausschuss auf den Vergütungsausschuss übertragen. Die übrigen Aufgaben des Personalausschusses, wie die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie der Abschluss von Verträgen, bleiben hiervon unberührt. Der Ständige Ausschuss befasste sich in seinen vier Sitzungen neben der Vorbereitung der jeweiligen Aufsichtsratssitzung mit Themen der Corporate Governance. Er führte auch für dieses Berichtsjahr durch Befragung der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Überprüfung der Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit durch und stellte fest, dass die Berichterstattung durch den Vorstand sowie die Arbeit des Aufsichtsrats insgesamt effizient und angemessen sind. Regelmäßiger Berichtspunkt seitens des Vorstandsvorsitzenden waren Veränderungen in der Aktionärsstruktur sowie der Stand der Aktienrückkaufprogramme. Der Ausschuss nahm ferner den jährlichen Bericht über die Aufwendungen für Spenden und Sponsoring entgegen. Dem Ständigen Ausschuss wurden einzelne Aufgaben im Zusammenhang mit der Prüfung der erstmalig erstellten nichtfinanziellen Berichterstattung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz übertragen. Auf Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des Aufsichtsratsplenums hat der Ständige Ausschuss die Prüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der prüferischen Durchsicht des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts beauftragt. Der Prüfungsausschuss kam zu sechs Sitzungen zusammen. An zwei Sitzungen nahm auch der Abschlussprüfer teil. Der Prüfungsausschuss erörterte in seinen Sitzungen eingehend den Jahresabschluss der Münchener Rück AG, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016. Des Weiteren befasste sich der Ausschuss eingehend mit den Quartalsmitteilungen 2017 und setzte sich zusammen mit dem Abschlussprüfer ausführlich mit dem Halbjahresfinanzbericht 2017 auseinander. Er ließ sich regelmäßig über die wesentlichen ökonomischen Kennzahlen gemäß Solvency II informieren und erörterte in diesen Sitzungen die Quartalsberichterstattung an die Aufsicht. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit des Ausschusses war die stetige Überwachung der Risikolage und des Risikomanagements des Unternehmens und die Erörterung der Risikostrategie: Der Group Chief Risk Officer informierte die Ausschussmitglieder hierzu -zusätzlich zu dessen vierteljährlichen schriftlichen Berichten -mehrmals ausführlich mündlich. Auch der Leiter der versicherungsmathematischen Funktion berichtete in einer Sitzung. Regelmäßig wurden das interne Kontrollsystem und Themen der Compliance erörtert. Der Group Chief Auditor setzte die Ausschussmitglieder über das Ergebnis der Prüfungen 2016 und die Prüfungsplanung 2017 umfassend ins Bild. Darüber hinaus ließ sich der Ausschuss über einzelne ihm vorgetragene Compliance-Fälle und Audit-Prüfungen regelmäßig auf den aktuellen Stand bringen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nutzten ferner die Gelegenheit, sich in Abwesenheit des Vorstands sowohl untereinander als auch zusammen mit dem Group Chief Auditor, dem Group Chief Compliance Officer, dem Group Chief Risk Officer und dem Abschlussprüfer zu beraten. Der Prüfungsausschuss überprüfte und überwachte zudem die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Er ließ sich regelmäßig über die neu hinzugekommenen Tätigkeiten des Abschlussprüfers außerhalb der Abschlussprüfung sowie über die Auslastung der gesetzlichen Obergrenze zur Vergabe solcher Aufträge berichten. Weiterhin wurden dem Prüfungsausschuss die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) für das Geschäftsjahr 2017 vom Abschlussprüfer vorgestellt und erläutert. Nach Beschluss des Plenums erteilte der Vorsitzende des Ausschusses der KPMG den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2017 und beauftragte sie auch mit der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2017. Der Nominierungsausschuss kam zu einer Sitzung zusammen. Er beriet über geeignete Kandidaten zur Neuwahl in den Aufsichtsrat. Bei dem Nominierungsvorschlag berücksichtigte der Ausschuss unter anderem die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele zur Zusammensetzung des Gremiums und den Kriterienkatalog. Der Vermittlungsausschuss musste auch im Geschäftsjahr 2017 nicht einberufen werden. Dialog mit InvestorenIn meiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats habe ich 2017 und 2018 Gespräche mit Investoren geführt. Nachdem die Hauptversammlung im April 2017 das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands nicht gebilligt hat, bildete dieses Thema den Schwerpunkt der Gespräche. Die Ergebnisse aus diesen Gesprächen wurden für die Entscheidungsfindung und den überarbeiteten Vorschlag zum neuen Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands weitgehend berücksichtigt. Corporate Governance und EntsprechenserklärungDer Aufsichtsrat achtet auf eine gute Unternehmensführung. So gaben wir zusammen mit dem Vorstand im November 2017 die jährlich erforderliche Erklärung gemäß § 161 AktG ab. Das Unternehmen hat erneut allen Empfehlungen des DCGK entsprochen und beabsichtigt, ihnen auch zukünftig zu entsprechen. Wir bestätigten die Einschätzung, dass alle 20 Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig und frei von relevanten Interessenkonflikten zu betrachten sind. Einzelheiten hierzu sind im Corporate Governance Bericht aufgeführt. Munich Re bot den Mitgliedern des Aufsichtsrats 2017 zur gezielten Weiterbildung eine interne Informationsveranstaltung an. Nahezu alle nutzten die Gelegenheit, sich zu ausgewählten Sachverhalten aus den Themenbereichen Kapitalanlage, Rechnungslegung und Rückversicherung zu informieren. Veränderungen im VorstandNikolaus von Bomhard ist mit Ablauf der Hauptversammlung 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden und in den Ruhestand getreten. Vorstandsvorsitzender ist seit dem 27. April 2017 Joachim Wenning. Im Zuge dieses Wechsels wurden die Einheiten mit Gruppenfunktionen in den Ressorts von Joachim Wenning und Jörg Schneider neu geordnet, um die Funktionen der Konzerngeschäftsentwicklung stärker als bisher beim Vorstandsvorsitzenden zu bündeln und gleichzeitig Governance-Funktionen stärker im Ressort des Finanzvorstands zu konzentrieren. Vorstandsmitglied Ludger Arnoldussen ist mit Ablauf des 26. April 2017 aus dem Vorstand von Munich Re ausgeschieden. Zu dessen Nachfolger wurde Hermann Pohlchristoph berufen, der die Verantwortung für das Ressort "Germany, Asia Pacific and Africa" sowie für die Zentralbereiche "Central Procurement" und "Services" übernommen hat. Vorstandsmitglied Pina Albo ist mit Ablauf des 31. Dezember 2017 aus dem Vorstand von Munich Re ausgeschieden. Die Leitung des Vorstandsressorts "Europe and Latin America" übernimmt bis auf Weiteres Peter Röder zusätzlich zum Ressort "Global Clients and North America". Veränderungen im AufsichtsratRenata Jungo Brüngger, die mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 3. Januar 2017 als Nachfolgerin für Wolfgang Mayrhuber bestellt wurde, ist von der Hauptversammlung 2017 für die Dauer der restlichen Amtsperiode von Wolfgang Mayrhuber in den Aufsichtsrat gewählt worden. Mit Wirkung ab 1. Januar 2017 wurden Henning Kagermann als Nachfolger von Wolfgang Mayrhuber zum Mitglied des Personalausschusses und Gerd Häusler als Nachfolger von Wolfgang Mayrhuber zum Mitglied des Ständigen Ausschusses gewählt. Peter Gruss hat zum Ablauf des 30. Juni 2017 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Als Nachfolger wurde Maximilian Zimmerer durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 4. Juli 2017 bestellt. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung 2018 vorschlagen, Maximilian Zimmerer für die Dauer der restlichen Amtsperiode von Peter Gruss in den Aufsichtsrat zu wählen. Weitere Informationen zur Corporate Governance im Allgemeinen entnehmen Sie bitte dem gemeinsamen Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat. Jahres- und Konzernabschluss 2017, Berichterstattung nach Solvency II und nichtfinanzielle InformationenDer Abschlussprüfer, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft München, hat den Jahresabschluss der Münchener Rück AG, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht zum 31. Dezember 2017 ordnungsgemäß geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die entsprechenden Berichte und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns gingen umgehend den Aufsichtsratsmitgliedern zu. Der Prüfungsausschuss befasste sich am 5. Februar 2018 intensiv mit den vorläufigen Abschlusszahlen zum 31. Dezember 2017. Am 13. März 2018 bereitete er den Beschluss des Aufsichtsrats zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Billigung des Konzernabschlusses vor. Hierzu prüfte der Prüfungsausschuss vorab den Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er besprach diese eingehend mit dem anwesenden Abschlussprüfer und ging dabei ausführlich auf die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers ein. Der Prüfungsausschuss hat sich insbesondere mit den im Bestätigungsvermerk beschriebenen Key Audit Matters, einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen, beschäftigt. Der Prüfungsausschussvorsitzende unterrichtete das Aufsichtsratsplenum über das Ergebnis der Beratungen in der Bilanzsitzung. Außerdem befasste sich der Prüfungsausschuss in seiner März-Sitzung mit den vorläufigen Eckdaten der Berichterstattung gemäß Solvency II, insbesondere mit der Bedeckungsquote nach Solvency II, und berichtete hierüber im Plenum. Das Aufsichtsratsplenum prüfte ebenfalls die Abschlüsse der Münchener Rück AG und des Konzerns und den zusammengefassten Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 14. März 2018 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die Key Audit Matters - Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers - und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. Auf Basis dieser umfassenden Prüfung stimmte der Aufsichtsrat den Ergebnissen des Abschlussprüfers zu und erhob keine Einwendungen. Am 14. März 2018 billigte er den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss war damit festgestellt. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte folgte der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Der Ständige Ausschuss befasste sich am 5. Februar 2018 mit dem gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht. Das Aufsichtsratsplenum prüfte am 14. März 2018 den Bericht unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse des externen Prüfers und nahm ihn zustimmend zur Kenntnis. Dank an Vorstand und MitarbeiterDer Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weltweit für ihre engagierte Arbeit in einem ereignisreichen und herausfordernden Geschäftsjahr.
München, den 14. März 2018 Für den Aufsichtsrat Bernd Pischetsrieder, Vorsitzender Deutscher Corporate Governance KodexEntsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex von Vorstand und Aufsichtsrat der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München gemäß § 161 Aktiengesetz"Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München entspricht allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (bekannt gemacht am 24. April 2017) und beabsichtigt, ihnen auch zukünftig zu entsprechen. Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2016 allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 (bekannt gemacht am 12. Juni 2015) entsprochen." München, im November 2017Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit Berichtszeitraum 2016der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in MünchenMaßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie deren WirkungMunich Re verfügt über ein großes Potenzial an qualifizierten Mitarbeiterinnen. Wir wollen dies nutzen und Frauen und Männern gleiche berufliche Perspektiven bieten. Bezogen auf die Besetzung von Führungspositionen haben wir uns seit 2011 im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung der DAX 30 verpflichtet, den Frauenanteil in Führungsfunktionen in Deutschland bis Ende 2020 auf 25% zu steigern. Ende 2016 stehen wir hier gruppenweit bei 23,6%. Der Frauenanteil in Führungsfunktionen beträgt bei der Münchener Rück AG zum 31. Dezember 2016 21,8%. In der globalen Organisation der Munich Re liegt der Anteil an weiblichen Führungskräften bereits bei über 30%. Bei der Münchener Rück AG schaffen wir wichtige Voraussetzungen für die Karriereförderung mit der Betriebsvereinbarung Familie und Beruf sowie der Richtlinie Familie und Beruf für Leitende Mitarbeiter. Wir regeln damit die finanzielle Förderung von Kinderbetreuung und die Rückkehrmöglichkeiten nach Elternzeit. Die Elterninitiative Münchener Riesen e.V., die zugleich Krippe, Kindergarten und Hort für Kinder bis 12 Jahre ist, bietet eine professionelle Kinderbetreuung an. Zusätzlich stellen wir Plätze in verschiedenen Münchner Betreuungseinrichtungen zur Verfügung und helfen mit einem Familienservice bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen. Auch unsere flexiblen Arbeitszeitmodelle schaffen optimale Rahmenbedingungen, um die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und MännerWir wollen bei Munich Re Gehaltsgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen herstellen. Um dieses Ziel zu erreichen, nutzen wir bei der Münchener Rück AG unterschiedliche Instrumentarien:
In 2016 betrug die durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten der Münchener Rück AG in Deutschland 3.805 Personen, davon 2.002 Männer und 1.803 Frauen. In Vollzeit waren 2.736 Personen beschäftigt, 1.856 Männer und 880 Frauen. In Teilzeit arbeiteten 899 Personen, 115 Männer sowie 784 Frauen. 170 Arbeitsverhältnisse sind ruhend (z.B. Elternzeit, Sabbatical). |
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