![]() Telefónica Deutschland Holding AGMünchenKonzernzwischenbericht zum 30. Juni 2020 (Q1-Q2)KONZERN-ZWISCHENLAGEBERICHTfür den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2020 Die nachfolgenden Zahlenangaben wurden nach etablierten kaufmännischen Grundsätzen
gerundet. Additionen der Zahlenangaben können daher zu anderen als den ebenfalls in
der Tabelle dargestellten Summen führen. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass
absolute Beträge kleiner 500.000 Euro je nach Vorzeichen entweder als "0" oder "(0)"
angegeben werden. Demgegenüber wird für Posten, die keinen Wert haben, die Angabe
einer Fehlanzeige mit "-" vorgenommen. T 01FINANZDATEN IM ÜBERBLICKscroll
scroll
GESCHÄFTSENTWICKLUNG DES KONZERNSGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland: Stark getroffen von der COVID-19-Pandemie,
aber Erholung in Sicht1Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zur Eindämmung haben die deutsche und auch die
weltweite Wirtschaft im ersten Halbjahr 2020 in eine tiefe Rezession geführt. Nach
Angaben des Statistischen Bundesamtes ist das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP)
im Vorjahresvergleich nach einem Rückgang im ersten Vierteljahr in Höhe von 1,8 %
im zweiten Vierteljahr 2020 um schätzungsweise 11,7 % geschrumpft. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zeigen sich auch am deutschen Arbeitsmarkt.
Eine Vielzahl von Unternehmen haben Kurzarbeit angemeldet. Laut Angaben der Bundesagentur
für Arbeit ist die Zahl der Arbeitslosen von 2,2 Mio. (Arbeitslosenquote 4,9 %) Ende
2019 auf 2,9 Mio. (Arbeitslosenquote 6,2 %) im Juni 2020 gestiegen. Der Zuwachs an
Arbeitslosen im Juni 2020 hat sich aber im Vergleich zu April und Mai verlangsamt,
eine stabilisierende Wirkung hatte hier auch der massive Einsatz von Kurzarbeit. Diese Entwicklungen haben auch Einfluss auf die Verbraucherstimmung: Laut Angaben
der GfK erreichte der Konsumklimaindex im April 2020 ein historisches Tief, erholte
sich aber im Anschluss wieder leicht. Mit den sinkenden Neuinfektionszahlen in Deutschland wurden die Lockdown-Maßnahmen
mittlerweile gelockert und für manche Bereiche sogar ganz aufgehoben. Die wirtschaftliche
Aktivität hat ab Mai gemäß Angaben der deutschen Bundesregierung wieder zugenommen
und die konjunkturelle Talfahrt ist soweit gestoppt. Technologietrends bringen Wachstumspotenzial für den Telekommunikationsmarkt mit sich2 Der Konsum von Filmen, Serien und Videoclips über das Internet gewinnt in Deutschland
über alle Altersklassen hinweg an Bedeutung und ist durch die COVID-19-Pandemie weiter
gestiegen. Laut einer Umfrage von Statista haben während des Corona-Lockdowns die
Neuabschlüsse bei Streaming-Diensten weiter stark zugenommen. Nachfrageanstieg im deutschen Festnetz-Breitbandmarkt durch COVID-19-Pandemie3 Durch die einschränkenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ist die
Nutzung der (Festnetz-)Breitbanddienste für das Arbeiten (verstärkte Verbreitung von
Homeoffice), das Einkaufen und die Freizeit (Video/OTT Streaming-Dienste) in kurzer
Zeit noch weiter angestiegen. Laut der Studie "Zwischenbilanz COVID-19" ist im März
2020 der Datenverkehr sprunghaft angestiegen - und lag rund 10 % über dem durchschnittlichen
Datenvolumen vor COVID-19. Dieser Wert hat sich aktuell auf hohem Niveau stabilisiert. Regulatorische Einflüsse auf die Telefónica Deutschland Gruppe Als Anbieter von Telekommunikationsdiensten und als Betreiber von Telekommunikationsnetzen
hat die Telefónica Deutschland Gruppe besondere regulatorische Anforderungen zu erfüllen.
Sie unterliegt insoweit der Aufsicht der Bundesnetzagentur (BNetzA). Im Folgenden werden die wesentlichen Ergänzungen und neuen regulatorischen Ereignisse
zu der im zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019
im Abschnitt "Regulatorische Einflüsse auf die Telefónica Deutschland Gruppe" dargestellten
Situation ausgeführt.
1
Quellen: Destatis - Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung 287 (30. Juli 2020);
BMWI: Wirtschaftliche Lage in Deutschland Juni 2020; Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosenstatistiken
(Juli 2020); GfK Konsumklimaindex (April - Juni 2020) FrequenzenFrequenzauktion 2019 zur Bereitstellung neuer Frequenzen zum weiteren Ausbau digitaler Infrastrukturen Die von der Telefónica Deutschland Gruppe erhobene Klage gegen die Entscheidungen
vom 14. Mai 2018 der Präsidentenkammer der BNetzA über Anordnung und Wahl des Verfahrens
zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang
(so genannte Präsidentenkammerentscheidungen I und II) wurde vom Verwaltungsgericht
Köln am 18. Februar 2019 abgewiesen. Hiergegen hatte die Telefónica Deutschland Gruppe
Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht
hat die Klage am 24. Juni 2020 abgewiesen. Die von der Telefónica Deutschland Gruppe erhobene Klage gegen die Entscheidungen
vom 26. November 2018 der Präsidentenkammer der BNetzA über die Vergaberegeln und
über die Auktionsregeln zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6
GHz (so genannte Präsidentenkammerentscheidungen III und IV) wurde vom Verwaltungsgericht
Köln mit Urteil vom 17. Februar 2020 abgewiesen. Da eine Revision gegen dieses Urteil
nicht zugelassen wurde, hat die Telefónica Deutschland Gruppe Nichtzulassungsbeschwerde
zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben. Über diese wurde noch nicht entschieden. Für den Frequenzbereich oberhalb 24 GHz bereitet die BNetzA zunächst bei 26 GHz ein
Antragsverfahren vor, in dem lokale Zuteilungen insbesondere für 5G-Anwendungen vorgesehen
sind. Hierzu hatte die BNetzA einen Entwurf der grundlegenden Rahmenbedingungen bis
zum 21. Februar 2020 zur Anhörung gestellt, zu denen auch die Telefónica Deutschland
Gruppe eine Stellungnahme abgegeben hat. Mit einer Fortsetzung des Verfahrens wird
im zweiten Halbjahr 2020 gerechnet. Versorgungsauflagen aus der Frequenzauktion 2015 Die Telefónica Deutschland Gruppe konnte die Versorgungsauflage aus der Frequenzauktion
2015, wonach ab dem 1. Januar 2020 98 % der Haushalte bundesweit und 97 % der Haushalte
je Bundesland mit einer Mindestdatenrate von 50 Mbit/s pro Antennensektor sowie die
Hauptverkehrswege -soweit rechtlich und tatsächlich möglich -vollständig zu versorgen
sind, nach Ansicht der BNetzA nicht rechtzeitig erfüllen. Die Bundesnetzagentur hat
der Telefónica Deutschland Gruppe eine Nacherfüllungsfrist zum 31. Dezember 2020 gesetzt
und diese um zwei Meilensteine zum 30. Juni und zum 30. September ergänzt. Für die
Nacherfüllung des ersten Meilensteins wurde aufgrund von Verzögerungen durch die COVID-19-Pandemie,
zum Beispiel durch die Unterbrechung von Lieferketten, eine Nachfrist bis zum 31.
Juli 2020 gewährt, die rechtzeitig erfüllt wurde. Zweiter Mobilfunkgipfel 2020 Im Rahmen des zweiten Mobilfunkgipfels haben unter Beteiligung der Telefónica Deutschland
Gruppe Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und die am Mobilfunkausbau beteiligten
Mobilfunknetzbetreiber und Betreiber von Mobilfunkstandorten am 16. Juni 2020 in einer
gemeinsamen Erklärung unter anderem ein Förderprogramm des Bundes über 1,1 Mrd. EUR
zur Schließung der "weißen Flecken" an bis zu 5.000 Standorten angekündigt, das über
eine vom Bund eingerichtete Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft koordiniert werden
soll. Zudem haben Bund, Länder und Kommunen zugesagt, geeignete Grundstücke und Infrastrukturen
der öffentlichen Hand für den Mobilfunkausbau zur Verfügung zu stellen und Genehmigungsverfahren
zu beschleunigen. Außerdem will der Bund zusammen mit Ländern, Kommunen und Wissenschaft
über eine Kommunikationsinitiative mehr Akzeptanz der Bevölkerung für den Mobilfunkausbau
erreichen. Die Erklärung beinhaltet auch, dass die Kooperation aller Beteiligten beim
Mobilfunkausbau an den Bahnstrecken intensiviert werden soll und der Bund die nötige
Umrüstung auf das digitale Mobilfunksystem für den Zugverkehr GSM-R mit 150 Mio. EUR
unterstützen wird. TelekommunikationsmarktZusammenschluss von Telefónica und E-Plus Die Telefónica Deutschland Gruppe hat im Dezember 2019 mit der 1&1 Drillisch Gruppe
eine Frequenzüberlassung vereinbart, wonach die Telefónica Deutschland Gruppe ein
Frequenzpaket von 2 x 10 MHz im Frequenzbereich bei 2,6 GHz an 1&1 Drillisch bis zum
Ende der Laufzeit Ende 2025 überlassen wird. Im Gegenzug erhält die Telefónica Deutschland
Gruppe ein jährliches Nutzungsentgelt. Die Vereinbarung der Frequenzüberlassung wurde
von der BNetzA genehmigt und vollzogen. Mit der Frequenzüberlassung erfüllt die Telefónica
Deutschland Gruppe eine weitere EU-Auflage der Europäischen Kommission aus dem Zusammenschluss
der Telefónica Deutschland Gruppe und E-Plus in 2014. In einem Schiedsgutachterverfahren zwischen der Telefónica Deutschland Gruppe und
der 1&1 Drillisch informierte der unabhängige Gutachter am 27. Mai 2020 die Parteien
über seine Absicht, die Forderung der Telefónica Deutschland Gruppe nach einer Beteiligung
von 1&1 Drillisch an den Kosten für die Frequenznutzungsrechte aus der deutschen Spektrumsauktion
2015 zurückzuweisen. Die Telefónica Deutschland Gruppe hat den Entwurf der Entscheidung
des unabhängigen Gutachters im Detail analysiert und kommentiert. Die EU-Kommission hat am 22. Februar 2019 wegen der Umsetzung der aus dem Zusammenschluss
der Telefónica Deutschland Gruppe und E-Plus resultierenden Zusage zur Gewährung von
4G-Vorleistungen mit der Übermittlung von Beschwerdepunkten ein förmliches Verfahren
gegen die Telefónica Deutschland Gruppe initiiert. Die Telefónica Deutschland Gruppe
hat am 26. April 2019 zu den Beschwerdepunkten Stellung genommen. Zudem hat die Telefónica
Deutschland Gruppe die Bedingungen des 4G-Zugangsangebots im ersten Halbjahr 2020
angepasst und erwartet, dass das Verfahren demnächst eingestellt wird. Zugangs- und EntgeltregulierungMobilfunk-Portierungsentgelte Für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer hat die BNetzA auf der Endkundenebene
mit Bescheid vom 17. April 2020 in einem Verfahren zur nachträglichen Entgeltregulierung
mit Wirksamkeit zum 20. April 2020 ein Portierungsentgelt in Höhe von 5,73 EUR (zzgl.
Umsatzsteuer) angeordnet. Das Entgelt findet Anwendung gegenüber eigenen Endkunden,
die zu einem anderen Anbieter wechseln. Die Telefónica Deutschland Gruppe hat die
Anordnung fristgerecht umgesetzt. ErtragslageT 02KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscroll
T 03AUFGLIEDERUNG UMSATZERLÖSEscroll
Umsatzerlöse gestiegen Die Umsatzerlöse sind im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 begründet durch
ein starkes Umsatzwachstum im Hardwaregeschäft sowie durch erhöhte Umsatzerlöse aus
Festnetz/DSL angestiegen. Somit wurden die gegenüber dem Vorjahr geringeren Umsatzerlöse
aus Mobilfunkdienstleistungen überkompensiert. Die Umsatzerlöse wurden durch kombinierte
COVID-19 Auswirkungen und einen anderen einmaligen Sondereinfluss in Höhe von ca.
63 Mio. EUR negativ beeinflusst, wovon ca. 38 Mio. EUR auf COVID-19 Auswirkungen entfielen. Geringer Rückgang der Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen Die Entwicklung der Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen wurde im ersten Halbjahr
2020 durch kombinierte COVID-19 Auswirkungen und einen anderen einmaligen Sondereinfluss
negativ beeinflusst. Dies spiegelte sich in einem sehr begrenzten Beitrag des Roaming
im zweiten Quartal 2020 infolge der Reisebeschränkungen und geringerer Nachfrage nach
mobilen Sprach- und Datenpaketen im Prepaid-Bereich aufgrund der Verlagerung zur WLAN-Nutzung
zu Hause wider. Zudem führte der zeitweilige Lockdown zu weniger Trading. Die Telefónica
Deutschland Gruppe sieht sich weiterhin in einem dynamischen und durch COVID-19 beeinträchtigten
Wettbewerbsumfeld. Die oben erwähnten negativen Umsatzeffekte wirkten gegenläufig zur weiterhin ansteigenden
Datennutzung und anhaltenden Nachfrage nach dem O2 Free-Portfolio bei Neu- und Bestandskunden. Der im Vergleich zum 30. Juni 2019 höhere
Kundenbestand resultiert auch aus der guten Entwicklung unserer Partnermarken. Dabei
ist die größere Verfügbarkeit an 4G-Angeboten in diesem Marktsegment wesentlich. Demzufolge
vergrößerte sich unsere Postpaid-Mobilfunkkundenbasis exklusive M2M im ersten Halbjahr
des Geschäftsjahres 2020 um 347 Tsd. Nettoneukunden auf 22,9 Mio. (Anstieg erstes
Halbjahr 2019: 641 Tsd.), was in einem Anstieg des Anteils unserer Postpaid-Kunden
exklusive M2M an unserer Mobilfunkkundenbasis um 2,3 Prozentpunkte gegenüber dem 30.
Juni 2019 auf nun 52,6 % resultierte. Der durchschnittliche Kundenumsatz (ARPU) lag
aufgrund der oben dargestellten Effekte mit 9,7 EUR leicht unter Vorjahresniveau (erstes
Halbjahr 2019: 9,9 EUR). Deutlicher Anstieg der Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware Durch die Abhängigkeit
vom Verkaufsstart neuer Endgeräte unterliegen die Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware
generellen Schwankungen. Aufgrund einer weiterhin starken Nachfrage nach Mobilfunk-Hardware
im ersten Halbjahr 2020 stiegen die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von zunehmend hochwertigen
Endgeräten -auch an Mobilfunkpartner -im Vorjahresvergleich deutlich an. Gestiegene Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL Die Umsatzerlöse aus dem Festnetzgeschäft verzeichneten im ersten Halbjahr 2020 einen
Anstieg. Dies ist hauptsächlich auf die ansteigende DSL-Kundenbasis und auf die anhaltende
Nachfrage nach VDSL-Produkten zurückzuführen. Anstieg der betrieblichen Aufwendungen Die betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im ersten Halbjahr 2020 gegenüber dem
Vorjahr hauptsächlich aufgrund des gestiegenen Wareneinsatzes für Hardware sowie in
geringerem Umfang infolge einer Zunahme der Vertriebskosten. Gegenläufig wirkten geringere
Restrukturierungsaufwendungen, die im ersten Halbjahr 2020 0 Mio. EUR betrugen (erstes
Halbjahr 2019: 22 Mio. EUR). Materialaufwand und bezogene Leistungen angestiegen Der Materialaufwand fiel im ersten
Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 höher als im Vorjahreszeitraum aus, was hauptsächlich
auf den gestiegenen Wareneinsatz für Mobilfunk-Hardware zurückzuführen ist. Auch der
Aufwand für Konnektivität war im Jahresvergleich etwas höher, resultierend insbesondere
aus dem COVID-19-Pandemiebedingten Anstieg des Sprachvolumens im Mobilfunk und Festnetz
sowie aus der höheren Datennutzung im Festnetz. Personalaufwand im Jahresvergleich rückläufig Der Personalaufwand verringerte sich im ersten Halbjahr 2020 hauptsächlich durch
geringere Restrukturierungsaufwendungen, die sich in der Berichtsperiode auf 1 Mio.
EUR beliefen (erstes Halbjahr 2019: 6 Mio. EUR). Zusätzlich reduzierte sich der Personalaufwand
durch eine im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Mitarbeiterzahl. Sonstige Aufwendungen leicht verringert Die sonstigen Aufwendungen verringerten sich im ersten Halbjahr 2020 leicht. Im Wesentlichen
ist dies auf im Vergleich zum Vorjahr um 17 Mio. EUR geringere Restrukturierungsaufwendungen
infolge der im Vorjahr abgeschlossenen Netzwerkkonsolidierung zurückzuführen (erstes
Halbjahr 2019: 16 Mio. EUR). Im Berichtszeitraum wurde ein Ertrag von rund 1 Mio.
EUR aus der Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen erfasst. Eine gegenläufige
Entwicklung gab es bei den im Vergleich zum Vorjahr höheren Vertriebskosten. Rückgang des OIBDA bereinigt um Sondereffekte Das OIBDA bereinigt um Sondereffekte ging im Vorjahresvergleich im ersten Halbjahr
2020 um 1,9 % auf 1.085 Mio. EUR zurück. Diese Entwicklung ist auf kombinierte COVID-19
Auswirkungen und einen anderen einmaligen Sondereinfluss in Höhe von ca. 48 Mio. EUR
zurückzuführen, wovon ca. 23 Mio. EUR auf COVID-19 Auswirkungen entfielen. Zudem belaufen
sich die Sondereffekte im ersten Halbjahr 2020 lediglich auf 6 Mio. EUR (erstes Halbjahr
2019: 22 Mio. EUR). Abschreibungen gesunken Der Rückgang beruht im Wesentlichen auf reduzierten Abschreibungen infolge der abgeschlossenen
Netzwerkkonsolidierung. Betriebsergebnis verbessert Die Verbesserung des Betriebsergebnisses ist im Wesentlichen begründet durch die
reduzierten Abschreibungen im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres. Finanzergebnis beeinflusst durch die Aufzinsung der Spektrum-Verbindlichkeiten Die Veränderung des Finanzergebnisses von -26 Mio. EUR auf -32 Mio. EUR in der Berichtsperiode
ist hauptsächlich durch die Aufzinsung der Verbindlichkeiten für Spektrum begründet,
die in der zweiten Jahreshälfte 2019 erstmals erfasst wurden. FinanzlageFinanzierungsanalyseNettofinanzschulden Die Tabelle 4 zeigt die Zusammensetzung der Nettofinanzschulden -d. h. den Saldo
aus zinstragenden Finanzverbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel und der zinstragenden
finanziellen Vermögenswerte und Forderungen. Die Nettofinanzschulden zum 30. Juni 2020 stiegen im Vergleich zum 31. Dezember 2019
um 578 Mio. EUR auf 4.438 Mio. EUR an. Insbesondere trugen die Dividendenauszahlung
für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 506 Mio. EUR sowie Zahlungen von Leasingverbindlichkeiten
in Höhe von 336 Mio. EUR zum Anstieg bei. Gegenläufig wirkte der Free Cashflow in
Höhe von 316 Mio. EUR. T 04ZUSAMMENSETZUNG DER NETTOFINANZSCHULDENscroll
(1)
Kurzfristige und langfristige finanzielle Vermögenswerte beinhalten noch nicht fällige
Handset-Forderungen, Nettoinvestitionen (gemäß IFRS 16), die positive Wertentwicklung
des Fair Value Hedge für festverzinsliche Finanzschulden sowie ausgegebene Darlehen
an Dritte. Anmerkungen: Die Handset-Forderungen sind in der Bilanz unter Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ausgewiesen. LiquiditätsanalyseT 05KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNGscroll
Konzernkapitalflussrechnung Nachfolgend wird die Entwicklung der Zahlungsflüsse der Telefónica Deutschland Gruppe
in den ersten sechs Monaten der Geschäftsjahre 2020 und 2019 analysiert. Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit leicht verbessert Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit belief sich im ersten Halbjahr 2020
auf 866 Mio. EUR und lag um 27 Mio. EUR bzw. 3,3 % leicht über dem Vorjahreswert von
839 Mio. EUR. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen bedingt durch die positive Veränderung
des Working Capitals. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im ersten Halbjahr 2020 auf
-550 Mio. EUR (erstes Halbjahr 2019: -517 Mio. EUR). Die Mittelabflüsse enthielten
im Wesentlichen Investitionen in technische Anlagen sowie Software und stiegen von
517 Mio. EUR auf 560 Mio. EUR in der Berichtsperiode. Die Mittelzuflüsse erhöhten
sich geringfügig um 9 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Free Cashflow nahezu unverändert Der Free Cashflow belief sich somit im ersten Halbjahr 2020 auf 316 Mio. EUR und
blieb nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (322 Mio. EUR). Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beeinflusst durch niedrigeren Mittelzufluss Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich in den ersten sechs Monaten
des Geschäftsjahrs 2020 auf -873 Mio. EUR (erstes Halbjahr 2019: -603 Mio. EUR). Die Mittelabflüsse erhöhten sich auf 1.385 Mio. EUR (Vorjahreszeitraum: 1.355 Mio.
EUR) und beinhalten im Wesentlichen die Zahlung der Dividende in Höhe von 506 Mio.
EUR, die Rückzahlung der kurzfristigen Überziehungslinie der Telfisa Global B.V. von
386 Mio. EUR, die Zahlungen zur Rückführung von Leasingverbindlichkeiten von 336 Mio.
EUR sowie die Rückzahlung von Schuldscheindarlehen in Höhe von 113 Mio. EUR. Dagegen
enthielt das erste Halbjahr 2019 die Zahlung einer Dividende in Höhe von 803 Mio.
EUR, Zahlungen zur Rückführung von Leasingverbindlichkeiten von 327 Mio. EUR, Rückzahlungen
des Darlehens mit der Telfisa Global B.V. in Höhe von 150 Mio. EUR sowie die Rückzahlung
eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 75 Mio. EUR. Der Mittelzufluss verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 235 Mio. EUR auf 512
Mio. EUR. Die Veränderung ist auf einen verringerten Finanzbedarf zurückzuführen und
beinhaltet im Wesentlichen die Inanspruchnahmen einer kurzfristigen Überziehungslinie
der Telfisa Global B.V. in Höhe von insgesamt 504 Mio. EUR. Im Vergleich erfolgte
im ersten Halbjahr 2019 die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 360 Mio.
EUR, die kurzfristige Inanspruchnahme des Darlehens mit der Telfisa Global B.V. in
Höhe von 250 Mio. EUR und einer weiteren kurzfristigen Kreditlinie in Höhe von 130
Mio. EUR. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gesunken Aufgrund der oben beschriebenen
Mittelzuflüsse bzw. -abflüsse nahmen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
gegenüber dem Stichtag des Vorjahres um 557 Mio. EUR ab und beliefen sich zum 30.
Juni 2020 auf 224 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 781 Mio. EUR). Vermögenslage Bei der folgenden Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur werden die zum 30. Juni
2020 bestehenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit den Werten zum 31. Dezember
2019 verglichen. Die Vermögenslage zum 30. Juni 2020 wurde wesentlich beeinflusst durch das am 8.
Juni 2020 von der Telefónica Deutschland Gruppe unterzeichnete umfassende Vertragskonglomerat
mit der Telxius Telecom, S.A. ("Telxius"), einem verbundenen Unternehmen der Telefónica,
S.A. Group, über den Verkauf wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der Dachstandorte. Dieses inkludiert u. a. die Ausgliederung und den Verkauf eines großen Teils ihrer
passiven Infrastruktur auf ca. 10.080 Mobilfunkstandorten, bestehend aus ca. 10.000
Dachstandorten und bis zu 80 Turmstandorten, insbesondere inklusive der zugehörigen
Mietverträge, verbundenen Vermögenswerte und Schulden, Know-how sowie sonstigen Rechtsverhältnisse
zu einem Kaufpreis von 1,5 Mrd. EUR. Künftig wird die Telefónica Deutschland Gruppe Flächen auf der übertragenen passiven
Infrastruktur für die Installation und den Betrieb ihrer aktiven Funktechnik von Telxius
anmieten. Die aktive Funktechnik an den übertragenen Standorten verbleibt im Eigentum der Telefónica
Deutschland Gruppe und wird vom Unternehmen weiterhin unverändert zum Betrieb des
Mobilfunknetzes genutzt. Die Transaktion erfolgt in zwei Schritten: Im zweiten Halbjahr 2020 werden ca. 60
% der betroffenen Standorte in die im ersten Halbjahr 2020 neu gegründete Telefónica
Germany Mobilfunk Standortgesellschaft mbH ausgegliedert. Die Anteile an dieser Gesellschaft
werden nach der erfolgten Ausgliederung im zweiten Halbjahr 2020 an Telxius übertragen.
Weitere ca. 40 % der betroffenen Standorte werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr
2021 in die im Berichtszeitraum ebenfalls neu gegründete Telefónica Germany Zweite
Mobilfunk Standortgesellschaft mbH ausgegliedert, deren Anteile daraufhin an Telxius
übertragen werden (»Anhang Nr. 8 zur VERÄUßERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
UND VERÄUßERUNGSGRUPPEN). Die Gesamttransaktion wurde von den zuständigen Behörden bis zum 27. Juli 2020 freigegeben. T 06KONZERNBILANZscroll
Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte gesunken Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus planmäßigen Abschreibungen
auf sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 494 Mio. EUR in den ersten sechs
Monaten des Geschäftsjahres 2020 sowie aus der Umgliederung des anteiligen, auf die
Gesamttransaktion bezogenen, Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 347 Mio. EUR
in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" aufgrund des vertraglich vereinbarten
Verkaufs wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der Dachstandorte an Telxius. Die
Umgliederung des anteiligen Geschäfts- oder Firmenwerts steht in voller Höhe im Zusammenhang
mit beiden Transaktionsschritten, da die damit verbundene zukünftige Geschäftschance
wirtschaftlich bereits für den gesamten Umfang der Transaktion abgegeben wird (»Anhang
Nr. 2 wesentliche Ereignisse und Geschäftsvorfälle des Berichtszeitraums). Gegenläufig
wirkten sich die Zugänge zu den sonstigen immateriellen Vermögenswerten in Höhe von
109 Mio. EUR aus. Diese betreffen überwiegend Investitionen in Software. Sachanlagen leicht vermindert Der Rückgang der Sachanlagen ist im Wesentlichen auf planmäßige Abschreibungen in
Höhe von 348 Mio. EUR sowie auf die Umgliederung des Sachanlagevermögens in Höhe von
206 Mio. EUR in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" aufgrund des vertraglich
vereinbarten Verkaufs wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der Dachstandorte an
Telxius zurückzuführen (»Anhang Nr. 2 WESENTLICHE EREIGNISSE UND GESCHÄFTSVORFÄLLE
DES BERICHTSZEITRAUMS). Demgegenüber stehen Zugänge in den ersten sechs Monaten des
Geschäftsjahrs 2020 in Höhe von 366 Mio. EUR, die im Wesentlichen Investitionen in
das Netzwerk betreffen. Nutzungsrechte nach IFRS 16 Der Rückgang der Nutzungsrechte ist überwiegend auf planmäßige Abschreibungen in
Höhe von 268 Mio. EUR sowie auf die Umgliederung der Nutzungsrechte in Höhe von 189
Mio. EUR in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" aufgrund des vertraglich vereinbarten
Verkaufs wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der Dachstandorte und damit verbundenen
Mietverträgen an Telxius zurückzuführen (»Anhang Nr. 2 WESENTLICHE EREIGNISSE UND
GESCHÄFTSVORFÄLLE DES Berichtszeitraums). Gegenläufig wirkten Zugänge in der Berichtsperiode. Investitionsquote (CapEx/Sales-Ratio) gesunken Die Investitionen (CapEx) sanken im ersten Halbjahr 2020 auf 475 Mio. EUR im Vergleich
zu 496 Mio. EUR in der Vergleichsperiode 2019. Hintergrund ist der unterjährige Investitionsschwerpunkt
im zweiten Halbjahr 2020, auch aufgrund von COVID-19 begründeten temporären Unterbrechungen
in der Lieferkette für LTE-Elemente. COVID-19 bedingt verlangsamte sich zudem der
Anstieg der Umsatzerlöse. Die Investitionsquote in der Berichtsperiode belief sich
daher auf 13,1 % (erstes Halbjahr 2019: 13,9 %). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen gesunken Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Factoring-Transaktionen im ersten
Halbjahr 2020. Vorräte von mobilen Endgeräten gestiegen Ursächlich für den Anstieg war der Aufbau von Beständen aufgrund von Markteinführungen
neuer Endgeräte sowie für den Abverkauf in den Folgemonaten im Rahmen des regulären
Geschäftsverlaufs. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente rückläufig Der Rückgang um 557 Mio. EUR bzw. 71,4 % ist auf mehrere Effekte zurückzuführen,
die im Kapitel »Finanzlage näher dargestellt werden. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stehen, abgesehen
vom Geschäfts- oder Firmenwert, in voller Höhe im Zusammenhang mit dem ersten von
zwei vereinbarten Transaktionsschritten des unterzeichneten Vertragskonglomerats über
den Verkauf wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der Dachstandorte an Telxius
(»Anhang Nr. 2 wesentliche EREIGNISSE UND GESCHÄFTSVORFÄLLE DES BERICHTSZEITRAUMS
sowie Anhang Nr. 8 ZUR Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen). Verzinsliche Schulden gegenüber Vorjahr leicht gesunken Der Rückgang resultierte insbesondere aus der Rückzahlung eines Schuldscheindarlehens
in Höhe von 113 Mio. EUR, der Teilrückzahlung eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank
in Höhe von 33 Mio. EUR und eines kurzfristigen Kredits in Höhe von 12 Mio. EUR. Gegenläufig
wirkte die teilweise Inanspruchnahme der kurzfristigen Überziehungslinie mit der Telfisa
Global B.V. in Höhe von 119 Mio. EUR. Leasingverbindlichkeiten Der Rückgang der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 186 Mio. EUR resultierte im
Wesentlichen aus der Umgliederung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 184 Mio.
EUR in "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" aufgrund des vertraglich vereinbarten
Verkaufs wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der Dachstandorte und damit verbundenen
Mietverträgen an Telxius (»Anhang Nr. 2 WESENTLICHE EREIGNISSE UND GESCHÄFTSVORFÄLLE
DES BERICHTSZEITRAUMS). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten gesunken Die Entwicklung ist im Wesentlichen auf einen Rückgang der Verbindlichkeiten infolge
von Schwankungen im Rahmen der üblichen operativen Geschäftstätigkeit zurückzuführen. Verbindlichkeiten - Spektrum Die Verbindlichkeiten sind auf die noch offenen Zahlungsverpflichtungen aus der Mobilfunkfrequenzauktion
des Jahres 2019 zurückzuführen und blieben nahezu unverändert im Vergleich zum 31.
Dezember 2019. Rückstellungen im Vorjahresvergleich gestiegen Die Rückstellungen stiegen im Wesentlichen durch einen erhöhten Ansatz von Rückbauverpflichtungen
infolge von einer Zinssatzänderung und von Kostensteigerungen, die auf aktualisierten
Angeboten basierten. Gegenläufig wirkte im Wesentlichen die Umgliederung von Rückbauverpflichtungen
in Höhe von 78 Mio. EUR in "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" aufgrund
des vertraglich vereinbarten Verkaufs wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der
Dachstandorte an Telxius (»Anhang Nr. 2 wesentliche EREIGNISSE UND GESCHÄFTSVORFÄLLE
DES BERICHTSZEITRAUMS). Zudem nahmen die Restrukturierungsrückstellungen im Berichtszeitraum
um 11 Mio. EUR ab. Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung der Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Rechnungsabgrenzungsposten gesunken Der Rechnungsabgrenzungsposten ist um 7,0 % bzw. 50 Mio. EUR gesunken. Der Rückgang resultiert aus rückläufigen Voucherverkäufen im
Prepaid-Geschäft sowie aus regulären Auflösungen. Eigenkapital unter dem Vorjahresniveau Die Eigenkapitalveränderung ist hauptsächlich auf die am 26. Mai 2020 vollzogene
Dividendenzahlung in Höhe von 506 Mio. EUR und auf das Periodenergebnis in Höhe von
-62 Mio. EUR zurückzuführen. RISIKO- UND CHANCENMANAGEMENT Im zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 haben wir bestimmte Risiken
dargestellt, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage sowie Reputation haben könnten. Ferner beschreiben wir dort
unsere wesentlichsten Chancen sowie die Ausgestaltung unseres Risikomanagementsystems. Risikomanagement Im Berichtszeitraum haben wir negative Einflüsse, die sich aus der COVID-19-Pandemie
ergeben könnten, als neues, berichtspflichtiges Risiko erkannt. Weitere bedeutsame
Risiken, die über die Darstellung im zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr
2019 hinausgehen, haben wir nicht identifiziert. COVID-19-Pandemie Die durch das neuartige Coronavirus verursachte Lungenerkrankung COVID-19 wurde von
der WHO als Pandemie eingestuft und hat bereits spürbare Auswirkungen auf unseren
Geschäftsbetrieb gezeigt. Auch weiterhin werden wir mit Einschränkungen rechnen müssen,
die sich auf unsere Geschäftstätigkeit auswirken könnten, insbesondere vor dem Hintergrund
einer möglichen weiteren Infektionswelle. Bei Lieferungen, beispielsweise aus besonders betroffenen Gebieten, könnte es zu
Verzögerungen bis hin zu Ausfällen kommen. Ebenso wäre es möglich, dass wir durch
neuerliche Beschränkungen unsere Vertriebswege nicht in gewohntem Umfang nutzen können.
Auch bei unseren Mitarbeitern könnte es zu krankheitsbedingten Ausfällen kommen, die
sich auf unser operatives Geschäft auswirken könnten. Allgemein ist für das Gesamtjahr 2020 mit einem wirtschaftlichen Abschwung zu rechnen,
der dazu führen kann, dass Unternehmen die Folgen der Pandemie nicht kompensieren
können. Daraus resultierende mögliche Zahlungsschwierigkeiten oder Nachfrageveränderungen
unserer Kunden könnten unsere Geschäftstätigkeit beeinträchtigen. Unsere zukünftigen
geschäftlichen Aktivitäten sind auch abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Erholung
und einer Normalisierung des öffentlichen Lebens. Daher könnten länger anhaltende
oder erneute Reisebeschränkungen negative Auswirkungen auf die Roaming-Umsätze haben. Wir begegnen diesem Risiko durch eine Vielzahl von Maßnahmen. Insbesondere haben
wir einen umfangreichen, übergeordneten Pandemieplan als Teil unseres Notfall- und
Krisenmanagements ausgearbeitet, der ständig an mögliche Veränderungen der Situation
angepasst wird. Dieser Plan definiert ebenfalls die Maßnahmen zur schrittweisen Rückkehr
in den üblichen Geschäftsbetrieb. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, arbeiten Mitarbeiter in den Bereichen,
in denen dies möglich ist, größtenteils von zu Hause aus. Ebenso sind Dienstreisen
bis auf Weiteres ausgesetzt. Unsere Lagerbestände haben wir zur Vermeidung von Engpässen
bei Netzelementen aufgestockt. Zusätzlich wird durch unser Controlling ein umfangreiches
Monitoring sichergestellt, das es ermöglicht, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen,
um nicht von den gesetzten Zielen abzuweichen. Wir stufen dieses Risiko als moderat
ein. Chancenmanagement Im ersten Halbjahr 2020 haben sich unsere Chancen hinsichtlich der Fokussierung auf
unsere Geschäftstätigkeit und Wachstumsstrategie verbessert. Mit dem vertraglich vereinbarten Verkauf wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs
der Dachstandorte an Telxius hat die Telefónica Deutschland Gruppe ihre finanzielle
Flexibilität und den unternehmerischen Spielraum deutlich erhöht. Künftig wird die
Telefónica Deutschland Gruppe Flächen auf der übertragenen passiven Infrastruktur
für die Installation und den Betrieb ihrer aktiven Funktechnik von Telxius anmieten.
In diesem Rahmen wurde auch vereinbart, dass Telxius in den nächsten vier Jahren insgesamt
2.400 weitere Standorte erschließen und dort Flächen für die Installation von aktiver
Funktechnik an die Telefónica Deutschland Gruppe vermieten wird. Die Gesamttransaktion
wurde von den zuständigen Behörden bis zum 27. Juli 2020 freigegeben (»Anhang Nr.
2 WESENTLICHE EREIGNISSE UND GESCHÄFTSVORFÄLLE DES BERICHTSZEITRAUMS). Neben den bereits erwähnten Risiken ergeben sich aus der COVID-19-Pandemie auch Chancen
durch eine beschleunigte Digitalisierung bei Privat- und Geschäftskunden sowie die
verstärkte Nutzung von Streaming- und TV-Diensten. Daraus könnte sich eine steigende
Nachfrage nach unseren stetig angepassten digitalen Produkten und Dienstleistungen
und damit auch nach höherwertigen Datentarifen ergeben. PROGNOSEBERICHTWirtschaftlicher Ausblick Die führenden deutschen Wirtschaftsexperten erwarten, dass die Wirtschaftsleistung
in der zweiten Jahreshälfte 2020 wieder zunehmen wird. Erste positive Anzeichen der
verschiedenen Frühindikatoren deuten eine vorsichtige Erholung an. Unterstützt wird
dies durch die umfangreichen (Konjunktur-)Maßnahmen der deutschen Bundesregierung.4 Diese positiven Signale führen auch zu einer Verbesserung der Verbraucherstimmung:
im Juni hat das Konsumklima zum zweiten Mal in Folge wieder zugelegt. Damit hat der
Indikator seit seinem Tiefpunkt im April dieses Jahres insgesamt mehr als 13 Punkte
hinzugewonnen, allerdings ist der Wert weiterhin auf einem niedrigen Niveau.5 Nichtsdestotrotz werden laut Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) die
außenwirtschaftlichen Impulse noch über längere Zeit niedrig bleiben. Zudem wird die
wirtschaftliche Erholungsphase Zeit benötigen, da die epidemiologischen Risiken fortbestehen
und Bürger und Wirtschaft ihr Verhalten darauf abstellen. Laut Sommergutachten 2020
des Ifo-Instituts rechnet man im Quartalsvergleich mit einem Wirtschaftswachstum von
6,9 % bzw. 3,8 % im dritten bzw. vierten Quartal 2020. Dennoch wird die Wirtschaftsleistung
im Durchschnitt im Jahr 2020 in Deutschland voraussichtlich um 6,7 % niedriger sein
als im Vorjahr. Für 2021 erwarten die Experten des Ifo-Instituts ein Wachstum von
6,4 %. Die Zahl der Arbeitslosen wird dem Institut zufolge im Jahresdurchschnitt 2020
bei 2,7 Mio. (Arbeitslosenquote: 5,9 %) im Vergleich zu 2,3 Mio. in 2019 (Arbeitslosenquote:
5,0 %) liegen.6 T 071- BIP WACHSTUM 2018 - 20207scroll
4
Quelle: BMWI: Wirtschaftliche Lage in Deutschland Juni 2020 Markterwartungen Durch die COVID-19-Pandemie haben sich der Alltag und die Arbeitswelt verändert:
die Akzeptanz und Nutzung digitaler Lösungen für Arbeiten, Freizeit und Einkaufen
haben weiter zugenommen. Die Bedeutung der Digitalisierung für die Verbraucher und Wirtschaftsunternehmen
hat somit einen Schub bekommen und diese Entwicklung wird sich vermutlich beschleunigen.
Die Experten erwarten weiterhin, dass die Datennutzung und die Nachfrage nach neuen
Technologien sowie leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur zunehmen werden.8 Ausblick 2020 Die Telefónica Deutschland Gruppe unterstützte im ersten Halbjahr 2020, das von der
COVID-19-Pandemie geprägt war, Mitarbeiter sowie Kunden und übernahm zugleich gesellschaftliche
Verantwortung durch eine Vielzahl von COVID-19-Initiativen. Das Unternehmen erreichte
trotz der andauernden COVID-19-Situation nahezu die erwartete Geschäftsentwicklung. Das Kerngeschäft der Telefónica Deutschland Gruppe ist intakt. Dennoch konnte sich
das Unternehmen aufgrund der von der Bundesregierung verhängten Beschränkungen nicht
gänzlich den COVID-19-Effekten entziehen. Insbesondere resultierte die landesweite
Schließung der O2-Shops zwischen Mitte März und Ende April in abgeschwächtem Trading und geringerer
Nachfrage nach Prepaid Services. Zudem führten die weltweiten Reisebeschränkungen
zu reduzierten Roaming-Umsätzen. Die COVID-19 Beschränkungen wirkten sich im ersten Halbjahr 2020 auch auf den 4G-Netzausbau
des Unternehmens aus (z. B. Zugang zu Standorten und Logistikzentren sowie die vorübergehende
Unterbrechung der Lieferkette für wichtige LTE-Elemente). Diese Themen sind inzwischen weitgehend gelöst und der erste Meilenstein der aus
der Frequenzauktion 2015 bis zum Jahresende 2020 zu erfüllenden Versorgungsauflage
wurde innerhalb der bis Ende Juli 2020 gewährten Nachfrist erfolgreich erreicht. Die
Investitionsquote im ersten Halbjahr 2020 reflektiert den Schwerpunkt des Netzausbaus
im zweiten Halbjahr. Das Unternehmen erwartet dennoch, dass COVID-19 einen Einfluss
auf das Investitionsvolumen in 2020 haben wird. Die Telefónica Deutschland Gruppe
ist auf Kurs, die vorgenannte Versorgungsauflage bis zum Jahresende 2020 zu erfüllen
und bereitet gleichzeitig den 5G-Ausbau in den fünf größten Städten Deutschlands vor. Die Entwicklung der COVID-19 bedingten Beschränkungen und deren Auswirkungen auf
das Unternehmen werden vom Management Team seit Beginn der Pandemie stetig beobachtet
und analysiert. In diesem Zusammenhang bestätigt die Telefónica Deutschland Gruppe
den Ausblick der Umsatzerlöse und des OIBDA bereinigt um Sondereffekte für 2020 und
rechnet gleichzeitig damit, dass die Investitionsquote unter den ursprünglich erwarteten
17 bis 18 % liegen wird. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung des Finanzausblicks für 2020: T 08FINANZIELLER AUSBLICK 2020scroll
9
Inklusive kombinierter COVID-19 Auswirkungen und einem anderen einmaligen Sondereinfluss München, 13. August 2020 Telefónica Deutschland Holding AG Der Vorstand scroll
VERKÜRZTER KONZERNZWISCHENABSCHLUSSfür den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2020KONZERNBILANZAktivascroll
Passivascroll
KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscroll
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNGscroll
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGscroll
KONZERNKAPITALFLUSS RECHNUNGscroll
VERKÜRZTER KONZERNANHANGfür den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 20201. Berichtendes Unternehmen Der verkürzte Konzernzwischenabschluss (nachfolgend "Konzernzwischenabschluss") der
Telefónica Deutschland Holding AG wurde für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni
2020 aufgestellt und umfasst die Telefónica Deutschland Holding AG (nachfolgend auch
"Telefónica Deutschland") und ihre Tochtergesellschaften sowie gemeinschaftliche Tätigkeiten
(gemeinsam die "Telefónica Deutschland Gruppe" oder "Gruppe"). Die Telefónica Deutschland Holding AG ist eine Aktiengesellschaft (AG) deutschen
Rechts und ist am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Die
WKN (Wertpapierkennnummer) lautet A1J5RX, die ISIN (International Securities Identification
Number) DE000A1J5RX9. Zum 30. Juni 2020 befanden sich 30,8 % der Aktien im Freefloat. 69,2 % wurden von
der Telefónica Germany Holdings Limited, Slough, Vereinigtes Königreich (Telefónica
Germany Holdings Limited), gehalten, einer indirekten 100-prozentigen Tochtergesellschaft
der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien (Telefónica, S.A.). 2. Wesentliche Ereignisse und Geschäftsvorfälle des BerichtszeitraumsDarlehensverbindlichkeiten Am 14. Januar 2020 haben die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und die Europäische
Investitionsbank (EIB) einen weiteren Darlehensvertrag in Höhe von 150 Mio. EUR abgeschlossen. Hauptversammlung und Dividende Am 20. Mai 2020 fand die ordentliche Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2019
virtuell statt. Neben der Vorlage des Jahres- und Konzernabschlusses der Telefónica
Deutschland Holding AG wurde unter anderem eine Dividende von 0,17 EUR je dividendenberechtigter
Stückaktie, insgesamt 505.674.348 EUR, beschlossen. Die Dividende für das Geschäftsjahr
2019 wurde am 26. Mai 2020 an die Aktionäre gezahlt. Änderungen der Satzung (u. a. § 20 zur Aufsichtsratsvergütung) wurden von der Hauptversammlung
am 20. Mai 2020 beschlossen und größtenteils am 26. Juni 2020 im Handelsregister eingetragen.
Die Änderung der Aufsichtsratsvergütung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2020. Veränderung im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG Laura Abasolo Garcia de Baquedano hat den Vorstand und den Aufsichtsrat des Unternehmens
am 3. Februar 2020 darüber informiert, dass sie ihr Amt als Mitglied und Vorsitzende
des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2020 niederlegt. Peter Löscher ist durch gerichtliche Bestellung seit 1. April 2020 Mitglied des Aufsichtsrats
der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG hat Peter
Löscher am 2. April 2020 zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Peter Löscher wurde auf der Hauptversammlung in seinem Amt als Mitglied des Aufsichtsrats
und im Anschluss vom Aufsichtsrat als Aufsichtsratsvorsitzender bestätigt. Verkauf wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der Dachstandorte Am 8. Juni 2020 hat die Telefónica Deutschland Gruppe ein umfassendes Vertragskonglomerat
mit der Telxius Telecom, S.A. ("Telxius"), einem verbundenen Unternehmen der Telefónica,
S.A. Group, über den Verkauf wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs der Dachstandorte
unterzeichnet. Dieses inkludiert u.a. die Ausgliederung und den Verkauf eines großen Teils ihrer
passiven Infrastruktur auf ca. 10.080 Mobilfunkstandorten, bestehend aus ca. 10.000
Dachstandorten und bis zu 80 Turmstandorten, insbesondere inklusive der zugehörigen
Mietverträge, verbundenen Vermögenswerte und Schulden, Knowhow sowie sonstigen Rechtsverhältnisse
zu einem Kaufpreis von 1,5 Mrd. EUR. Künftig wird die Telefónica Deutschland Gruppe Flächen auf der übertragenen passiven
Infrastruktur für die Installation und den Betrieb ihrer aktiven Funktechnik von Telxius
anmieten. Die aktive Funktechnik an den übertragenen Standorten verbleibt im Eigentum der Telefónica
Deutschland Gruppe und wird vom Unternehmen weiterhin unverändert zum Betrieb des
Mobilfunknetzes genutzt. Die Transaktion erfolgt in zwei Schritten: Im zweiten Halbjahr 2020 werden ca. 60
% der betroffenen Standorte in die im ersten Halbjahr 2020 neu gegründete Telefónica
Germany Mobilfunk Standortgesellschaft mbH ausgegliedert. Die Anteile an dieser Gesellschaft
werden nach der erfolgten Ausgliederung im zweiten Halbjahr 2020 an Telxius übertragen.
Weitere ca. 40 % der betroffenen Standorte werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr
2021 in die im Berichtszeitraum ebenfalls neu gegründete Telefónica Germany Zweite
Mobilfunk Standortgesellschaft mbH ausgegliedert, deren Anteile daraufhin an Telxius
übertragen werden. Die Gesamttransaktion wurde von den zuständigen Behörden bis zum 27. Juli 2020 freigegeben. COVID-19-Pandemie Im ersten Halbjahr 2020 hat die COVID-19-Pandemie die Weltwirtschaft stark negativ
beeinflusst. Die Telefónica Deutschland Gruppe konnte sich aufgrund der von der Bundesregierung
verhängten Beschränkungen nicht gänzlich den COVID-19-Effekten entziehen. Insbesondere
resultierte die landesweite Schließung der O2-Shops zwischen Mitte März und Ende April in abgeschwächtem Trading und geringerer
Nachfrage nach Prepaid Services. Zudem führten die weltweiten Reisebeschränkungen
zu reduzierten Roaming-Umsätzen. Die Entwicklung der COVID-19 bedingten Beschränkungen und deren Auswirkungen auf
die Telefónica Deutschland Gruppe werden vom Management Team seit Beginn der Pandemie
stetig beobachtet und analysiert. Zum jetzigen Zeitpunkt hat die COVID-19-Pandemie jedoch keine wesentlichen Effekte
auf die Finanzzahlen der Telefónica Deutschland Gruppe (siehe Lagebericht Ausblick
2020). 3. Grundlage der Erstellung Der Konzernzwischenabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wurde in Übereinstimmung
mit den für die Zwischenberichterstattung anzuwendenden IFRS, wie sie vom IASB veröffentlicht
wurden und in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Dementsprechend enthält der Konzernzwischenabschluss
nicht sämtliche Informationen und Angaben, die in einem vollständigen Konzernabschluss
erforderlich sind, und sollte deshalb in Verbindung mit dem Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 (siehe Anhang Nr. 2 Grundlage der Erstellung)
gelesen werden. Der vorliegende Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2020 ist ungeprüft. Funktionale Währung und Berichtswährung Der vorliegende Konzernzwischenabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der
Telefónica Deutschland Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften, aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden die Zahlen in diesem Konzernzwischenabschluss
in Millionen Euro (Mio. EUR) und nach etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet
dargestellt. Additionen der Zahlenangaben können daher zu anderen als den ebenfalls
in den Tabellen dargestellten Summen führen. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass
absolute Beträge kleiner 500.000 Euro je nach Vorzeichen entweder als "0" oder "(0)"
angegeben werden. Demgegenüber wird für Posten, die keinen Wert haben, die Angabe
einer Fehlanzeige mit "-" vorgenommen. Sonstiges Die Erstellung des Konzernzwischenabschlusses verlangt vom Vorstand, Beurteilungen
und Schätzungen abzugeben sowie Annahmen zu treffen, die sowohl die Anwendung der
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze betreffen als auch die Höhe der berichteten
Beträge der Vermögenswerte und Schulden bzw. Erträge und Aufwendungen beeinflussen.
Eine wesentliche Änderung der Sachverhalte und Umstände, auf denen diese Beurteilungen,
Schätzungen sowie Annahmen und die damit verbundenen Ermessensentscheidungen basieren,
könnte wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Telefónica
Deutschland Gruppe haben. Für weitere Informationen wird auf den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum
31. Dezember 2019 (siehe Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze) verwiesen. Vergleichsinformationen Die im vorliegenden Konzernzwischenabschluss dargestellte Konzernbilanz bezieht sich
auf Informationen zum 30. Juni 2020, die mit Informationen zum 31. Dezember 2019 verglichen
werden. Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung sowie die Konzerngesamtergebnisrechnung beziehen
sich auf die am 30. Juni 2020 bzw. 30. Juni 2019 abgeschlossenen Sechsmonatszeiträume.
Die Konzernkapitalflussrechnung und die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung vergleichen
die abgeschlossenen Sechsmonatszeiträume 2020 und 2019. Saisonale Geschäftstätigkeit Die bisherige Ergebnisentwicklung zeigt keinerlei Indikationen, dass die Geschäftstätigkeit
aufgrund saisonaler Einflüsse wesentlichen Schwankungen unterliegt. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die bei der Erstellung des Zwischenabschlusses der Telefónica Deutschland Gruppe
durch das Management vorgenommenen wesentlichen Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen
unterscheiden sich hinsichtlich potenzieller Schätzunsicherheiten im Grundsatz nicht
von den Annahmen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 (siehe
Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze). Den dort genannten wesentlichen zur Erstellung des Konzernabschlusses angewandten
Rechnungslegungsmethoden ist folgendes zu ergänzen: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen Die Telefónica Deutschland Gruppe klassifiziert langfristige Vermögenswerte oder
Veräußerungsgruppen als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend
durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird.
Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten bewertet. Veräußerungskosten sind die zusätzlich anfallenden Kosten,
die direkt der Veräußerung eines Vermögenswerts (einer Veräußerungsgruppe) zuzurechnen
sind. Die Kriterien, damit ein Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung
gehalten klassifiziert wird, gelten nur dann als erfüllt, wenn die Veräußerung höchst wahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen
Zustand sofort veräußerbar ist. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
werden ab dem Zeitpunkt der Klassifikation nach IFRS 5 nicht mehr planmäßig abgeschrieben.
Gleiches gilt für aktivierte Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen. In der Bilanz werden als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten separat als kurzfristige Posten ausgewiesen. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernzwischenabschlusses bekannt gemachte,
jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen werden
nachfolgend dargestellt: scroll
1
Beschlussfassung durch EU noch ausstehend, Angabe zur verpflichtenden Anwendung gemäß
IASB. Zur ausführlichen Beschreibung der für die Gruppe relevanten neuen Standards, Änderungen
an Standards sowie Interpretationen wird ebenfalls auf die Ausführungen im Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 (siehe Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze) verwiesen. Dort wird zudem eine Einschätzung hinsichtlich der
erwarteten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe vorgenommen,
welche für den Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2020 weiterhin ihre Gültigkeit
behält. 5. Ausgewählte Erläuterungen zur Konzernbilanz Zur Erläuterung der Veränderung nachfolgender Positionen wird auf die Vermögenslage
im Lagebericht verwiesen. a) Geschäfts- oder Firmenwertescroll
b) Sonstige immaterielle Vermögenswerte Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die 700 MHz und die 3,6 GHz Frequenzen jeweils aus der Versteigerung in den Geschäftsjahren
2015 und 2019 wurden in der Berichtsperiode aus der Kategorie Anlagen im Bau in die
Kategorie Dienstleistungskonzessionsvereinbarung und Lizenzen umgegliedert, da diese
in einen betriebsbereiten Zustand versetzt worden sind. c) Sachanlagen Die Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Für Veränderungen im Zusammenhang mit der Umgliederung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
aufgrund des vertraglich vereinbarten Verkaufs wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs
der Dachstandorte verweisen wir auf Anhang Nr. 8 "Zur Veräußerung gehaltene langfristige
Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen". d) Nutzungsrechte Die Nutzungsrechte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Für Veränderungen im Zusammenhang mit der Umgliederung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
aufgrund des vertraglich vereinbarten Verkaufs wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs
der Dachstandorte und der damit verbundenen Mietverträge verweisen wir auf Anhang
Nr. 8 "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen". e) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Dieser Posten der Konzernbilanz wird wie folgt aufgeschlüsselt: scroll
f) Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte Dieser Posten der Konzernbilanz setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen
für Mietnebenkosten von Antennenstandorten, Dienstleistungs- und IT-Supportvereinbarungen
sowie aktivierte Kosten der Vertragserlangung. g) Verzinsliche Schulden Dieser Posten der Konzernbilanz wird wie folgt aufgeschlüsselt: scroll
Anleihen Im Februar 2014 wurde von der Telefónica Deutschland Gruppe eine Anleihe mit einem
Nominalvolumen von 500 Mio. EUR platziert. Die Laufzeit der Anleihe endet am 10. Februar
2021 und wird zum 30. Juni 2020 als kurzfristig ausgewiesen. Darlehensverbindlichkeiten Am 14. Januar 2020 haben die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und die Europäische
Investitionsbank (EIB) einen weiteren Darlehensvertrag in Höhe von 150 Mio. EUR abgeschlossen.
Zum 30. Juni 2020 besteht keine Inanspruchnahme dieses Darlehens. Zum 30. Juni 2020 ist die von der Telefónica Deutschland Gruppe abgeschlossene Überziehungslinie
in 2019 bei der Telfisa Global B.V. im Rahmen des Cash-Pooling mit Laufzeit bis 31.
Juli 2020 in Höhe von 119 Mio. EUR beansprucht. h) Leasingverbindlichkeitenscroll
Für Veränderungen im Zusammenhang mit der Umgliederung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
aufgrund des vertraglich vereinbarten Verkaufs wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs
der Dachstandorte und der damit verbundenen Mietverträge verweisen wir auf Anhang
Nr. 8 "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen". i) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten
sowie Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Abzugrenzende Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen
für Waren und Dienstleistungen sowie für Anlagevermögen. Die sonstigen, nicht handelsbezogenen Verbindlichkeiten umfassen hauptsächlich Verbindlichkeiten
aus Silent Factoring und Verbindlichkeiten gegenüber Personal. Übrige Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen kreditorische Debitoren. Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen vertragliche Verpflichtungen
aus bereits geleisteten Kundenzahlungen auf Prepaid-Guthaben sowie sonstige erhaltene
Anzahlungen für künftigen Leistungsbezug. Darüber hinaus ist im Rechnungsabgrenzungsposten
die vertragliche Verpflichtung auf Zahlungen, die vorzeitig, vor der vollständigen
Erfüllung der vertraglichen Leistungen entstanden sind, enthalten. Innerhalb der Rechnungsabgrenzungsposten wird der Finanzierungsvorteil aus der mit
den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten zinslosen Stundung und
Ratenzahlung der aufgrund der Frequenzauktion 2019 anstelle von Einmalzahlungen zu
zahlenden Auktionsentgelte ausgewiesen. Im Gegenzug verpflichtete sich die Telefónica
Deutschland Gruppe zum Bau von 333 zusätzlichen Mobilfunkstandorten in weißen Flecken
bis Ende 2021; zudem sollen bis Ende 2020 bundesweit 99 % der Haushalte mit LTE und
je Bundesland bis Ende 2021 versorgt sein. Dieser öffentliche Zuschuss wird in Höhe
des gewährten finanziellen Vorteils mit 69 Mio. EUR ausgewiesen. Die vertraglichen Verpflichtungen werden gemäß der erwarteten Inanspruchnahme in
die jeweilige Fristigkeit aufgeteilt. Vertragliche Verpflichtungen aus erhaltenen
Anzahlungen auf Prepaid-Guthaben sind ausschließlich als kurzfristig eingestuft. j) Verbindlichkeiten - Spektrumscroll
k) Rückstellungen Die Rückstellungen werden mit folgenden Beträgen angesetzt: scroll
Für Veränderungen im Zusammenhang mit der Umgliederung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
aufgrund des vertraglich vereinbarten Verkaufs wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs
der Dachstandorte und der damit verbundenen Mietverträge verweisen wir auf Anhang
Nr. 8 "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen". 6. Ausgewählte Erläuterungen zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung Zur Erläuterung der Veränderung nachfolgender Positionen wird auf die Ertragslage
im Lagebericht verwiesen. a) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen beinhalten Umsatzerlöse
aus Mobilfunkdienstleistungen sowie Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL. Die übrigen Umsatzerlöse
beinhalten Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware sowie sonstige Umsatzerlöse. Auf keinen Kunden der Telefónica Deutschland Gruppe entfallen mehr als 10 % der gesamten
Umsatzerlöse. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Mobilfunk und Festnetz/ DSL ist in der folgenden
Tabelle dargestellt: scroll
b) Sonstige Aufwendungenscroll
Die sonstigen Fremdleistungen beinhalten im Wesentlichen Provisionen, Aufwendungen
für Betriebsmittel sowie Vergütungen für externe Dienstleistungen zum Unterhalt des
laufenden Geschäftsbetriebs, Energiekosten und Honorare für Beratungsleistungen. c) Abschreibungen Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
7. Bewertungskategorien der finanziellen Vermögenswerte und finanziellenVerbindlichkeiten In den nachstehenden Tabellen sind die beizulegenden Zeitwerte aller finanziellen
Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten der Telefónica Deutschland Gruppe
gemäß den Bewertungskategorien aus IFRS 9 unter Beachtung der Anforderungen des IFRS
13 angegeben. Für weitere Informationen wird auf den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum
31. Dezember 2019 (siehe Anhang Nr. 9 Weitere Angaben zu finanziellen Vermögenswerten
und finanziellen Verbindlichkeiten) verwiesen. Zum 30. Juni 2020 stellt der Buchwert der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte
und finanziellen Verbindlichkeiten einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden
Zeitwert dar. Zudem wird in den Tabellen die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte
und finanziellen Verbindlichkeiten gemäß der Bedeutung der Input-Parameter angegeben,
die für ihre jeweilige Bewertung verwendet wurden. Die Prüfung erfolgt dabei sukzessive
von Stufe zu Stufe. Die erste Stufe wird vorrangig priorisiert betrachtet und die
nachfolgenden Stufen erst dann zur Bewertung herangezogen, wenn die Anforderungen
an die Inputfaktoren der ersten Stufe nicht erfüllt werden konnten. Zu diesem Zweck
werden drei Stufen bzw. Bewertungshierarchien festgelegt: - Stufe 1: Inputfaktoren dieser Stufe sind in aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag
zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte)
Preise. - Stufe 2: Inputfaktoren der zweiten Stufe sind andere als die auf Stufe eins genannten
Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar
oder mittelbar zu beobachten sind. - Stufe 3: Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar
sind. scroll
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(*)
Diese Instrumente sind nicht in der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt. Zum 30. Juni 2020 werden 151 Mio. EUR der kurzfristigen verzinslichen Schulden (31.
Dezember 2019: 152 Mio. EUR der langfristigen verzinslichen Schulden) in eine Sicherungsbeziehung
einbezogen. Hierbei handelt es sich um einen Anteil der Anleihen, die mit einem Zinsswap
als Fair Value Hedge bilanziert wird. Für den beizulegenden Zeitwert der Anleihen (lang- und kurzfristige verzinsliche
Schulden) wird der originäre Marktwert (nicht modifizierter Preis des aktiven Marktes,
Stufe 1) als Bewertungsmaßstab herangezogen. Der beizulegende Zeitwert der übrigen
langfristigen verzinslichen Schulden wird durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme
mit aktuellen Marktzinsen ermittelt. Neben den Anleihen enthalten die lang- und kurzfristigen verzinslichen Schulden zum
30. Juni 2020 Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit einem Nominalwert
in Höhe von insgesamt 723 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 835 Mio. EUR), ein Darlehen
der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 375 Mio. EUR (31. Dezember 2019:
408 Mio. EUR) und kurzfristige Inanspruchnahmen von Kreditlinien in Höhe von 119 Mio.
EUR (31. Dezember 2019: 130 Mio. EUR). Die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die
sonstigen Verbindlichkeiten und die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten Spektrum
werden als finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten kategorisiert. 8. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen Als Resultat des vertraglich vereinbarten Verkaufs wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs
der Dachstandorte (siehe Anhang Nr. 2 Wesentliche Ereignisse und Geschäftsvorfälle
des Berichtszeitraums) werden die zu übertragenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
wie folgt in die Kategorie "Zur Veräußerung gehalten" umgegliedert: scroll
Die Umgliederung des anteiligen Geschäfts- oder Firmenwerts steht in voller Höhe
im Zusammenhang mit beiden Transaktionsschritten, da die damit verbundene zukünftige
Geschäftschance wirtschaftlich bereits für den gesamten Umfang der Transaktion abgegeben
wird. Alle weiteren zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
stehen in voller Höhe im Zusammenhang mit dem ersten Transaktionsschritt. Die in den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten ausgewiesenen Sachanlagen betreffen
ausschließlich "Technische Anlagen und Maschinen". Die Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen die Rückbauverpflichtungen. 9. Eventualvermögenswerte und -Verbindlichkeiten Die Telefónica Deutschland Gruppe ist im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs an
verschiedenen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren beteiligt. Mögliche Auswirkungen
sind von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Im ersten Halbjahr 2020 wurde eines der zum 31. Dezember 2019 erwähnten Drittwiderspruchsverfahren
gegen Frequenzzuteilungen bei 800 MHz abgeschlossen. Für weitere Informationen wird auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 (siehe
Anhang Nr. 17 Eventualvermögenswerte und -verbindlichkeiten) verwiesen. 10. Nachtragsbericht Berichtspflichtige Ereignisse nach dem Abschluss des Berichtszeitraums haben sich
nicht ergeben. München, 13. August 2020 Telefónica Deutschland Holding AG Der Vorstand scroll
WEITERE INFORMATIONENTelefónica DEUTSCHLAND HOLDING AGVersicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
für die Zwischenberichterstattung der verkürzte Konzernzwischenabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im verkürzten
Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses
und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der
voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben
sind. München, 13. August 2020 Telefónica Deutschland Holding AG Der Vorstand scroll
Bescheinigung nach prüferischer DurchsichtAn die Telefónica Deutschland Holding AG, München Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss -bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngewinn-
und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzernkapitalflussrechnung,
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung sowie ausgewählten erläuternden Anhangangaben
- und den Konzernzwischenlagebericht der Telefónica Deutschland Holding AG für den
Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020, die Bestandteile des Halbjahresfinanzberichts
nach § 115 WpHG sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des
verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach den IFRS für Zwischenberichterstattung,
wie sie in der EU anzuwenden sind, und des Konzernzwischenlageberichts nach den für
Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung
des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem verkürzten
Konzernzwischenabschluss und dem Konzernzwischenlagebericht auf der Grundlage unserer
prüferischen Durchsicht abzugeben. Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und
des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
unter ergänzender Beachtung des International Standard on Review Engagements "Review
of Interim Financial Information Performed by the Independent Auditor of the Entity"
(ISRE 2410) vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen,
dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können,
dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung
mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und
der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit
den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt
worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen
von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb
nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß
keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht
erteilen. Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt
geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss
in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung,
wie sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind. München, 13. August 2020 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft scroll
GLOSSAR Das Glossar umfasst auch die im Konzernzwischenlagebericht verwendeten Abkürzungen. scroll
IMPRESSUMHerausgeber Telefónica Deutschland Holding AG Investor Relations Telefónica Deutschland Holding AG E-Mail Privatinvestoren: shareholder-deutschland@Telefónica.com www.Telefónica.de/investor-relations Dieser Bericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Die deutsche Ausgabe ist im Zweifel verbindlich. Konzept und DesignTelefónica Deutschland Corporate Communications, MünchenSDL plc Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Wertpapiere
dürfen bei fehlender Registration nach dem US Securities Act von 1933 in geänderter
Fassung oder fehlender Ausnahmen nach dem Gesetz nicht in den Vereinigten Statten
von Amerika angeboten oder verkauft werden. Der Emittent hat weder Wertpapiere nach
dem US Securities Act von 1933 in geänderter Fassung registriert, noch beabsichtigt
er eine solche Registrierung oder das Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten
Staaten von Amerika. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen sind nicht zur Verteilung
oder Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien, Südafrika oder Japan bestimmt. |
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