Telefónica Germany Management GmbHMünchen§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Patronatserklärung der Telefónica Deutschland Holding AGzugunsten Telefónica Germany Management GmbHFür das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Die Telefónica Deutschland Holding AG, München hat in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der Telefónica Germany Management GmbH, München eine Patronatserklärung erteilt, deren wesentlicher Inhalt ist, sollte die Telefónica Germany Management GmbH nicht in der Lage sein, ihre fälligen Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen gegenüber Gläubigern fristgerecht zu erfüllen, die Telefónica Deutschland Holding AG die Gesellschaft mit den zur Erfüllung ihrer fälligen Verbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten wird. Die finanziellen Mittel werden der Telefónica Germany Management GmbH im Wege eines Darlehens gewährt. Alternativ können die Mittel auch durch Einlagen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gewährt werden. Die Patronatserklärung begründet allein Pflichten der Telefónica Deutschland Holding AG gegenüber der Telefónica Germany Management GmbH, nicht aber gegenüber Dritten. Die Patronatserklärung kann unter Wahrung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres der Telefónica Germany Management GmbH gekündigt werden. Die Telefónica Deutschland Holding AG haftet nicht für die nach Wirksamenwerden der Kündigung fällig werdenden Verbindlichkeiten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Telefónica Germany Management GmbH stellt keinen wichtigen Grund dar.
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Der Vorstand
München, den 21. September 2024 gez. Der Vorstand |