Bijou Brigitte modische Accessoires AktiengesellschaftHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Zusammengefasster LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023des Konzerns und der Bijou Brigitte modische Accessoires AG2023GRUNDLAGEN DES KONZERNS UND DER BIJOU BRIGITTE MODISCHE ACCESSOIRES AGGeschäftstätigkeit und UnternehmensstrukturDie Bijou Brigitte modische Accessoires AG (im Folgenden Bijou Brigitte AG genannt) gehört europaweit zu den führenden Modeschmuckfilialisten und blickt im Berichtsjahr auf eine 60-jährige Unternehmensgeschichte zurück. Das umfangreiche aktuelle Sortiment umfasst ca. 10.000 Artikel mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis und erstreckt sich von Mode- und Exklusivschmuck über modische Accessoires bis hin zu Herren- und Kinderschmuck. Dabei konzentriert sich Bijou Brigitte auf eine modebewusste Zielgruppe mit vor allem weiblichen Kunden. Neben dem klassischen Vollsortiment werden entsprechend dem Saisonwechsel jährlich zwei Hauptschmuckkollektionen - Frühjahr/Sommer und Herbst/Winter - präsentiert. Darüber hinaus werden zu allen festlichen Anlässen, wie zu Weihnachten, zum Valentinstag sowie Muttertag, zum Oktoberfest und zur Hochzeitssaison im Frühjahr, saisonale Trendartikel angeboten. Der Konzern war zum Ende des Berichtsjahres mit 897 Standorten in 17 Ländern vertreten. Diese befinden sich in Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Montenegro, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Saudi-Arabien, der Slowakei, Spanien, der Tschechischen Republik und Ungarn. Die deutschen Filialen machten wie im Vorjahr circa 46 % des gesamten Standortnetzes aus. Der Verkauf erfolgt vorrangig über die eigenen Bijou Brigitte-Filialen, die sich vor allem in hochfrequentierten Einkaufsstraßen sowie Einkaufszentren befinden. Seit 2008 vertreibt das Unternehmen zudem ausgewählte Artikel über Concessions-Partner in deutschen Warenhäusern und internationalisierte diesen Vertriebsweg 2010, der im Geschäftsjahr 2023 allerdings einen nur unwesentlichen Anteil am Konzernumsatz und -ergebnis ausmacht. Der Onlineshop von Bijou Brigitte besteht seit 2006 und wird stetig an die Kundenbedürfnisse angepasst. Mittlerweile ist der Onlineshop in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien und seit April 2023 auch in Österreich vertreten. Gleichwohl ist der Anteil dieses Vertriebskanals am Konzernumsatz und -ergebnis nicht wesentlich. Ein Teil der Filialen in Deutschland wird von Pächtern betrieben, die im Namen und für Rechnung von Bijou Brigitte den Schmuck verkaufen und hierfür eine umsatzabhängige Vergütung erhalten. Zu den wesentlichen externen Einflussgrößen zählen sowohl die konjunkturellen und volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch die Markt- und Branchenentwicklung. Diese haben sich im Berichtsjahr 2023, insbesondere durch die weiter unsichere geopolitische Lage, auf den Geschäftsverlauf und die Ertragslage des Bijou Brigitte-Konzerns und der Bijou Brigitte AG ausgewirkt. Internes SteuerungssystemDie Geschäftstätigkeit des Bijou Brigitte-Konzerns und der Bijou Brigitte AG basieren auf einem regional ausgerichteten Filial- beziehungsweise Standortnetz. Alle wesentlichen Schritte entlang der Wertschöpfungskette sowie deren unterstützende Prozesse werden zentral gesteuert. Bedeutsamste finanzielle Steuerungsgrößen sowohl für den Bijou Brigitte-Konzern als auch für die Bijou Brigitte AG sind der Umsatz und das operative Ergebnis vor Steuern sowie die Entwicklung des Vorratsvermögens, das Investitionsvolumen und die Eigenkapitalquote. Das operative Ergebnis vor Steuern ist für den Konzern definiert als Konzernergebnis nach Steuern zuzüglich Ertragsteuern (EBT). Für den Einzelabschluss ist das operative Ergebnis vor Steuern definiert als Jahresüberschuss vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, Abschreibungen auf Finanzanlagen und Erträgen aus Beteiligungen. Bedeutsamste nichtfinanzielle Steuerungsgröße ist die Anzahl der Filialen. Die Segmentberichterstattung folgt den Regelungen des IFRS 8, wonach diese nach dem sogenannten "Management Approach" aufzustellen ist. Die interne Berichterstattung basiert auf einer Segmentierung nach Ländern. Der Vorstand verfolgt die Entwicklung wesentlicher Kennzahlen anhand eines regelmäßigen internen Berichtswesens, um auf aktuelle Geschäftsentwicklungen reagieren zu können. Forschung und EntwicklungAufwendungen für Forschung und Entwicklung im eigentlichen Sinne fallen in einem Handelsunternehmen wie Bijou Brigitte nicht an. WIRTSCHAFTSBERICHT DES KONZERNS UND DER BIJOU BRIGITTE AGGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie konjunkturelle Dynamik der Weltwirtschaft ließ im Jahresverlauf 2023 nach. Die Weltwirtschaft wurde durch hohe Inflationsraten und die damit einhergehende Dämpfung des privaten Konsums belastet. Zudem haben die geopolitischen Risiken zugenommen. Die Spannungen zwischen den USA und China schlugen sich in den handelspolitischen Beziehungen nieder. Daneben stellt die wirtschaftliche Entwicklung Chinas das für die Weltwirtschaft bedeutendste Risiko dar. Das globale Wirtschaftswachstum im Jahr 2023 lag bei 2,7 %. 1 Auch die europäische Konjunktur entwickelte sich im Berichtsjahr nur schwach. Die industrielle Wertschöpfung stagnierte weitgehend, hauptsächlich aufgrund höherer Energiekosten und anhaltender Materialengpässe. Die Inflationsraten der Verbraucherpreise normalisierten sich im Jahresverlauf, belasteten jedoch weiterhin den privaten Konsum durch gesunkene Realeinkommen. Das Wirtschaftswachstum im Jahr 2023 betrug im Euroraum preisbereinigt 0,6 % bei einer Verbraucherpreisinflation von 5,6 %. 2
1 Sachverständigenrat: Jahresgutachten
2023/24, Dezember 2023
2 Sachverständigenrat: Jahresgutachten
2023/24, Dezember 2023
Corona-Pandemie und Energiekrise haben in Europa und insbesondere in Deutschland deutliche Spuren hinterlassen. Die deutsche Wirtschaft verzeichnet seit vier Jahren das geringste Wachstum im Euroraum. Die konjunkturelle Erholung verzögert sich, vor allem durch die Auswirkungen der Energiekrise und inflationsbedingter gesunkener Realeinkommen. Während der Energiekrise konnte sich die Wirtschaft in Deutschland nur schwach entwickeln. Insgesamt schrumpfte die deutsche Wirtschaft gegenüber 2022 um 0,4 %. Die privaten Konsumausgaben gingen im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % zurück. Trotz konjunktureller Flaute zeigte sich der deutsche Arbeitsmarkt robust. Die Zahl der Erwerbstätigen blieb mit knapp 46 Mio. annähernd auf Vorjahresniveau. Die Verbraucherpreise in Deutschland erhöhten sich im Berichtsjahr um 6,1 % im Vergleich zum Vorjahr. 3 Die spanische Wirtschaft wuchs im Jahr 2023 um 2,4 % gegenüber 2022, nicht zuletzt durch den boomenden Tourismus, und übertraf damit deutlich das durchschnittliche Wachstum im Euroraum. Insbesondere die Kosten für Lebensmittel, Hypotheken und Mieten gehörten zu den Kostentreibern und belasteten den privaten Konsum, der im Berichtsjahr lediglich eine Wachstumsrate von 1,5 % verzeichnete. 4 Im Vergleich zum Vorjahr wuchs die Wirtschaft in Italien um 0,7 %. Stärkster Konjunkturtreiber war der Export von Waren und Dienstleistungen. Bei der Beschäftigungsquote zeigte sich ein Nord-Süd-Gefälle, das sich auf die Wirtschaftskraft in Italien auswirkte. Die anhaltend hohe Inflation führte zu Kaufkraftverlusten, so dass der private Konsum im Berichtsjahr nur um 1,5 % anzog. 5
3 Sachverständigenrat: Jahresgutachten
2023/24, Dezember 2023
4 GTAI: Wirtschaftsausblick Spanien, 03.01.2024
5 GTAI: Wirtschaftsausblick Italien, 07.12.2023
Die portugiesische Wirtschaftsleistung legte im vergangenen Jahr um 2,4 % zu und entwickelte sich damit im europäischen Vergleich überdurchschnittlich, vor allem durch die robusten Investitionen. Die Beschäftigung blieb auf einem stabil hohen Niveau, allerdings wurde der private Konsum insbesondere durch die Inflation und das hohe Zinsniveau gedämpft, so dass hier nur ein Wachstum von 0,5 % erreicht wurde. 6 Frankreichs Wirtschaft zeigte sich auch im Jahr 2023 widerstandsfähig und wuchs mit einer Rate von 0,9 %. Geopolitische Unsicherheiten, anhaltend hohe Energiekosten und eine schwache internationale Nachfrage dämpften zuletzt die Geschäftsstimmung. Gestützt durch Konjunkturpakete der Regierung entwickelten sich die Unternehmensinvestitionen dynamisch. Der private Verbrauch hingegen verharrte auf dem Niveau des Vorjahres. 7 Die Entwicklung des US-Dollarkurses ist für Bijou Brigitte ein wichtiger Faktor, da ein Großteil der Ware in US-Dollar eingekauft wird. Bei einem steigenden US-Dollarkurs (gegenüber dem EUR) steigen auch die Bezugskosten. Der Kurs des US-Dollars zum Euro bewegte sich im Jahresverlauf 2023 zwischen 1,06 und 1,10. Dabei lag der durchschnittliche US-Dollarkurs zum Euro im Berichtsjahr bei 1,08 nach 1,05 im Vorjahr. Zum Jahresende 2023 war der Euro mit 1,10 um 2,8 % stärker als zum Jahresende 2022. Neben den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist vor allem die Entwicklung der Einzelhandelsbranche für den Geschäftsverlauf des Unternehmens von großer Bedeutung. Das Jahr 2023 war für die Branche geprägt von zahlreichen Herausforderungen, wie beispielsweise hohe Energiepreise, Krieg, Inflation, Konsumzurückhaltung und Personalengpässe. Die Konsumentenstimmung wurde vor allem durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, die Unsicherheiten durch den Krieg in der Ukraine und die Eskalation im Nahen Osten sowie nicht zuletzt durch die Inflation und die Höhe der verfügbaren Einkommen negativ beeinflusst. 8 Viele Unternehmen verzeichneten Umsatz- und Gewinnverluste. Insgesamt erreichte der deutsche Einzelhandel im Vergleich zu 2022 ein Umsatzplus von 2,9 %, preisbereinigt schrumpften die Umsätze jedoch um 3,4 %. 9 Der deutsche Onlinehandel erlebte nach dem Höhenflug während der Corona-Pandemie aufgrund der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, insbesondere getrieben durch Inflation und schwächelnde Konsumstimmung, im Berichtsjahr eine Talfahrt und büßte gegenüber dem Vorjahr nominal 0,4 % und real 4,3 % an Umsatz ein. 10
6 GTAI: Wirtschaftsausblick Portugal, 19.12.2023
7 GTAI: Wirtschaftsausblick Frankreich,
01.12.2023
8 Textilwirtschaft: TW-Testclub Jahresabschluss
2023, 10.01.2024
9 Handelsverband Deutschland (HDE): Lage und
Perspektive im Einzelhandel, Januar 2024
10 HDE: Jahrespressekonferenz, 31.01.2024
Auch im vergangenen Jahr setzte sich die angespannte Lage des Wettbewerbsumfeldes im Einzelhandel fort. Es waren starke Verschiebungen in der Marktstruktur aufgrund von Insolvenzen und Unternehmensaufgaben zu beobachten. Im Bereich Fashion mussten 160 Unternehmen Insolvenz anmelden. Dies entspricht einem Zuwachs von mehr als 50 % gegenüber dem Vorjahr. 11 Die Besucherfrequenzen zeigten sich im vergangenen Jahr dagegen erfreulich stabil, allerdings bei einem stärker bedarfsorientierten Einkaufsverhalten der Kunden. 12 Im Bereich Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren setzte der Einzelhandel auch im Jahr 2023 seine Erholung von den Folgen der Pandemie fort. Hier konnte nominal ein Umsatzplus von 3,7 % erreicht werden. Der Umsatz liegt damit allerdings immer noch 4,6 % unter dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019. 13 Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns und der Bijou Brigitte AG Geschäftsentwicklung des GesamtkonzernsDer Umsatz des Bijou Brigitte-Konzerns stieg im Geschäftsjahr 2023 um 7,0 % auf 327,9 Mio. EUR (Vorjahr: 306,5 Mio. EUR) und lag damit innerhalb der Prognosespanne von 320 Mio. EUR bis 340 Mio. EUR. Diese Entwicklung ist vorwiegend mit der positiven Geschäftsentwicklung in den Filialen zu erklären. Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) betrug in der Berichtsperiode 36,0 Mio. EUR nach 45,8 Mio. EUR * im Vorjahreszeitraum und lag somit unterhalb der Prognosespanne (38,0 Mio. EUR bis 54,0 Mio. EUR). Dies ist vor allem auf deutlich gestiegene Kosten in nahezu allen Bereichen zurückzuführen. Das Konzernergebnis nach Ertragsteuern belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 24,1 Mio. EUR nach 34,9 Mio. EUR * im Vorjahr.
11 Textilwirtschaft: Neue Statistik der
Sanierungsberatung Falkensteg, 24.01.2024
12 Textilwirtschaft: TW-Testclub Jahresabschluss
2023, 10.01.2024
13 Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung
041, 31.01.2024
Das Investitionsvolumen (ohne Berücksichtigung von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition) lag hauptsächlich aufgrund von Filialrenovierungen und -optimierungen mit 14,8 Mio. EUR erwartungsgemäß über dem Vorjahresniveau (2022: 6,9 Mio. EUR). Durch die im Vergleich zum Vorjahr wesentlich höhere Anzahl von Renovierungen und Optimierungen (insgesamt + 184) wurde auch die Prognosespanne (7,0 Mio. EUR bis 12,0 Mio. EUR) überschritten. Das Vorratsvermögen lag mit 80,4 Mio. EUR sowohl über dem Niveau des Vorjahres (2022: 78,9 Mio. EUR *) als auch oberhalb der Prognosespanne (65,0 Mio. EUR - 75,0 Mio. EUR). Das Überschreiten der Prognose ist auf die gegenüber dem Vorjahr geänderte Bilanzierung der Auslaufartikel zurückzuführen, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Prognose im Vorjahr noch nicht bekannt war. Die Eigenkapitalquote sank im Berichtsjahr auf 58,8 % (Vorjahr: 62,2 % *) und lag damit leicht unterhalb der Prognose (60,0 % - 62,0 %). Hintergrund hierfür ist der stärker als erwartete Anstieg der Leasingverbindlichkeiten um insgesamt 12,7 Mio. EUR bei einem leicht unter den Erwartungen liegenden EBT. Aufgrund der hohen Standortanforderungen konnten im Berichtsjahr weniger neue Ladenlokale eröffnet werden als angestrebt. Die Anzahl der Filialen lag zum Stichtag 31. Dezember 2023 mit 897 Standorten etwas unter der entsprechenden Menge des Vorjahres (31. Dezember 2022: 902 Standorte) und leicht unterhalb der Prognose, die zum Jahresende 2023 eine Filialanzahl über dem Niveau von Ende 2022 vorgesehen hatte. Bijou Brigitte-Konzern:
Umsatzentwicklung
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| in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
| Langfristige Vermögenswerte | 164,4 | 149,3 |
| Vorräte | 80,4 | 78,9 * |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 69,4 | 101,5 |
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | 93,3 | 77,6 |
| Eigenkapital | 239,6 | 253,6 * |
| Langfristige Schulden | 96,2 | 81,6 |
| Kurzfristige Schulden | 71,5 | 72,2 * |
Zum 31. Dezember 2023 hatte Bijou Brigitte bei einer gegenüber dem Vorjahr nahezu unveränderten Bilanzsumme eine Eigenkapitalquote in Höhe von 58,8 % (Vorjahr: 62,2 % *). Zum Stichtag am 31. Dezember 2023 betrug das Eigenkapital des Bijou Brigitte-Konzerns 239,6 Mio. EUR nach 253,6 Mio. EUR * am 31. Dezember 2022.
Die langfristigen Schulden stiegen im Stichtagsvergleich von 81,6 Mio. EUR (31. Dezember 2022) auf 96,2 Mio. EUR (31. Dezember 2023). Der Grund hierfür liegt vorwiegend in gestiegenen Leasingverbindlichkeiten.
Im Bijou Brigitte-Konzern wird das Finanzmanagement zentral durch die Konzernmutter gesteuert.
Dieser Verantwortungsbereich erstreckt sich vom Management der Kapitalstruktur über das Liquiditätsmanagement bis hin zur Kontrolle finanzwirtschaftlicher Risiken.
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 73,5 | 77,6 |
| davon Abschreibungen und Wertminderungen auf Anlagevermögen | 11,0 | 9,3 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -27,6 | -46,8 |
| davon Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 13,1 | -6,9 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -77,6 | -39,7 |
Dabei zielt das Finanzmanagement vor allem auf eine hohe Eigenkapitalquote ab, um so die finanzielle Unabhängigkeit des Konzerns von der Aufnahme von Fremdkapital zu wahren. Gleichzeitig soll ein hohes Ertragsniveau durch ein solides finanzielles Fundament langfristig gesichert werden.
Über den Dividendenvorschlag wird jährlich vom Vorstand und Aufsichtsrat nach Vorliegen des Jahresabschlusses und unter Berücksichtigung der zukünftigen Geschäftsaussichten neu entschieden.
Es werden keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken eingesetzt. Währungskursrisiken entstehen im Bijou Brigitte-Konzern vorrangig aufgrund von operativen Tätigkeiten.
Für das Geschäftsjahr 2023 betrug der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 73,5 Mio. EUR nach 77,6 Mio. EUR im Vorjahr. Dem um 9,8 Mio. EUR gesunkenen operativen Ergebnis vor Ertragsteuern steht ein gegenüber dem Vorjahr geringerer Finanzbedarf aus dem Anstieg des Vorratsvermögens gegenüber.
Bezogen auf die Investitionstätigkeit belief sich der Cashflow auf -27,6 Mio. EUR (Vorjahr: 46,8 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die im Investitionscashflow ausgewiesenen Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit Finanzmittelanlagen zurückzuführen. Ursächlich für die Entwicklung der Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte (13,1 Mio. EUR; Vorjahr 6,9 Mio. EUR) war eine deutliche Zunahme der Filialrenovierungen und -optimierungen im Vergleich zum Vorjahr.
Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -77,6 Mio. EUR nach -39,7 Mio. EUR im Vorjahr. Diese Veränderung resultiert vor allem aus der Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 38,5 Mio. EUR.
Bijou Brigitte hat keine Darlehen bei Banken oder anderen Kreditinstituten. Kontokorrent-Kreditlinien bestehen wie im Vorjahr nur in einem sehr geringen Umfang in Höhe von 0,3 Mio. EUR und wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht beansprucht.
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
| Umsatzerlöse | 327,9 | 306,5 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 4,0 | 6,7 |
| Materialaufwand | 72,5 | 63,7 * |
| Personalaufwand | 88,5 | 79,7 |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte | 49,4 | 48,1 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 82,3 | 72,5 |
| Finanzergebnis | -3,9 | -3,9 |
| Operatives Ergebnis vor Ertragsteuern | 36,0 | 45,8 * |
| Konzernergebnis nach Steuern | 24,0 | 34,9 * |
Durch die positive Geschäftsentwicklung hauptsächlich in den deutschen Filialen stieg der Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2023 um 7,0 % auf 327,9 Mio. EUR (Vorjahr: 306,5 Mio. EUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich von 6,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 4,0 Mio. EUR. Der Hauptgrund hierfür waren niedrigere Währungskursgewinne sowie geringere staatliche Zuschüsse.
Der Anteil der Materialkosten bezogen auf den Konzernumsatz im Jahr 2023 stieg auf 22,1 % (Vorjahr: 20,8 % *). Diese leichte Erhöhung ist auf gestiegene Beschaffungskosten zurückzuführen.
Der Personalaufwand stieg von 79,7 Mio. EUR im Jahr 2022 um 11,0 % auf 88,5 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023, hauptsächlich durch die zeitlich verzögerte Wirkung der Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland sowie durch allgemeine Gehaltsanpassungen. Im zurückliegenden Jahr waren durchschnittlich 2.353 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bijou Brigitte-Konzern tätig (umgerechnet auf Vollzeitkräfte; Vorjahr: 2.271).
Die Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 49,4 Mio. EUR nach 48,1 Mio. EUR im Vorjahr. Im Berichtszeitraum beliefen sich die Abschreibungen auf Nutzungsrechte auf 38,4 Mio. EUR (Vorjahr: 38,9 Mio. EUR). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen in der Berichtsperiode 11,0 Mio. EUR (Vorjahr: 9,3 Mio. EUR).
Der Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erhöhte sich im Berichtsjahr von 72,5 Mio. EUR im Vorjahr um 13,6 % auf 82,3 Mio. EUR. Diese Entwicklung ist vorwiegend auf gestiegene Verkaufsprovisionen an Pächter zurückzuführen. Darüber hinaus haben gestiegene Energiekosten sowie höhere Ausgaben für Social-Media-Aktivitäten und allgemeine Preissteigerungen zur Erhöhung beigetragen.
Das Konzernergebnis vor Ertragsteuern sank im Geschäftsjahr 2023 nach 45,8 Mio. EUR * im Vorjahr auf 36,0 Mio. EUR. Entsprechend reduzierte sich die Umsatzrendite von 14,9 % * im Jahr 2022 auf 11,0 %. In der Nachsteuerbetrachtung sank der Konzernüberschuss im Geschäftsjahr 2023 nach 34,9 Mio. EUR * im Vorjahr um 10,8 Mio. EUR auf 24,1 Mio. EUR.
Die Ertragsteuern haben sich trotz des um 9,8 Mio. EUR gesunkenen Konzernergebnisses vor Ertragsteuern um EUR 1,0 Mio. EUR auf insgesamt 11,9 Mio. EUR erhöht. Dies entspricht einer Konzernsteuerquote (Ertragsteuern/Konzernergebnis vor Ertragsteuern) von 33,2 % nach 23,8% im Vorjahr. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023 im Abschnitt D. (26).
Der nach den Vorschriften des HGB ermittelte Jahresüberschuss der Bijou Brigitte modische Accessoires AG betrug im Geschäftsjahr 2023 26,2 Mio. EUR (Vorjahr: 18,7 Mio. EUR). Zuzüglich des sich um die Dividendenzahlung 2023 ergebenden Gewinnvortrags in Höhe von 16,0 Mio. EUR ergibt sich für die Berichtsperiode im Einzelabschluss der AG ein Bilanzgewinn von 42,2 Mio. EUR nach 54,5 Mio. EUR im Vorjahr.
Im Bijou Brigitte-Konzern gehört eine angemessene Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg zur Firmenphilosophie. Aufgrund des positiven Geschäftsergebnisses im Geschäftsjahr 2023 werden Vorstand und Aufsichtsrat der Bijou Brigitte modische Accessoires AG der Hauptversammlung am 27. Juni 2024 vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von 3,50 EUR je Stückaktie (Vorjahr: 3,00 EUR + 2,00 EUR Bonusdividende zum Firmenjubiläum) zu beschließen. Die Ausschüttungsquote der vollen Anzahl der Aktien bezogen auf das Konzernergebnis nach Steuern läge demnach bei 117,8 %. Die Dividendenrendite (Dividende/Jahresschlusskurs) auf Basis des Jahresschlusskurses beliefe sich auf 8,7 % (Vorjahr: 11,7 %). Insgesamt beliefe sich die Ausschüttungssumme bei 8.100.000 Stückaktien auf 28,4 Mio. EUR. Der in der Aktiengesellschaft verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 13,8 Mio. EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden, ebenso wie der Betrag, der auf die am Tag der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Stückaktien auszuschütten wäre, gemäß § 71 b AktG aber von der Ausschüttung auszuschließen ist.
Gemäß IFRS lag das Ergebnis je Aktie bei 3,13 EUR (Vorjahr: 4,53 EUR *). Bei einem Jahresabschlusskurs von 40,10 EUR betrug das Kurs-Gewinn-Verhältnis 12,8.
Das Vorratsvermögen erhöhte sich mit 54,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr um 4,2 Mio. EUR (2022: 50,0 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist insbesondere auf die bereits erläuterte, gegenüber dem Vorjahr geänderte Bilanzierung der Auslaufartikel zurückzuführen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände reduzierten sich mit 9,5 Mio. EUR um 3,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresniveau (2022: 12,8 Mio. EUR), hauptsächlich aufgrund gesunkener Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
In der Berichtsperiode sanken die liquiden Mittel, vor allem durch die Anlage von liquiden Mitteln in Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von bis zu 12 Monaten, um 59,1 Mio. EUR auf 17,1 Mio. EUR (9,6 % der Bilanzsumme) nach 76,2 Mio. EUR (46,3 % der Bilanzsumme) im Vorjahr. Die Staatsanleihen werden in Höhe von 70,6 Mio. EUR (2022: 0,0 Mio. EUR) als sonstige Wertpapiere innerhalb des Umlaufvermögens ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 betrug das Eigenkapital der Bijou Brigitte AG 86,2 Mio. EUR nach 98,6 Mio. EUR am 31. Dezember 2022. Mit einem Anteil von 48,4 % an der Bilanzsumme sank die Eigenkapitalquote im Vorjahresvergleich (59,8 %). Dies hängt maßgeblich damit zusammen, dass im Berichtsjahr nach dreijähriger pandemiebedingter Pause wieder Dividendenausschüttungen vorgenommen wurden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 21,8 Mio. EUR erhöht. Hintergrund hierfür ist im Wesentlichen, dass die Bijou Brigitte AG im Rahmen der zentralen Liquiditätsverwaltung von ihren Tochterunternehmen um 24,5 Mio. EUR höhere Liquidität erhalten hat, die marktüblich verzinst wird.
Wie auch in den Vorjahren nahm die Bijou Brigitte AG im Geschäftsjahr 2023 keine kurz- und/oder langfristigen Kredite von Kreditinstituten in Anspruch.
Das Finanzmanagement der Bijou Brigitte AG erstreckt sich vom Management der Kapitalstruktur über das Liquiditätsmanagement bis hin zur Kontrolle finanzwirtschaftlicher Risiken.
Dabei zielt das Finanzmanagement vor allem auf eine hohe Eigenkapitalquote ab, um so die finanzielle Unabhängigkeit der Bijou Brigitte AG von der Aufnahme von Fremdkapital zu wahren. Gleichzeitig soll ein hohes Ertragsniveau durch ein solides finanzielles Fundament langfristig gesichert werden.
Über den Dividendenvorschlag wird jährlich von Vorstand und Aufsichtsrat nach Vorliegen des Jahresabschlusses und unter Berücksichtigung der zukünftigen Geschäftsaussichten neu entschieden. Demnach gibt es keine festgeschriebene Quote hinsichtlich der Dividendenausschüttung.
Es werden keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken eingesetzt. Währungskursrisiken entstehen bei der Bijou Brigitte AG hauptsächlich aus der operativen Geschäftstätigkeit.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 32,2 Mio. EUR nach 16,8 Mio. EUR im Vorjahr. Diese Veränderung in Höhe von 15,6 Mio. EUR ist vor allem auf den gestiegenen Jahresüberschuss, die Abnahme der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und eine Zunahme der Rückstellungen zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr 2023 zahlte die Bijou Brigitte AG 6,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR) für Investitionsmaßnahmen. Das gestiegene Investitionsvolumen hängt vornehmlich mit der im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegenen Anzahl von Filialrenovierungen sowie der Anschaffung neuer Software zusammen.
Die Abschreibungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 5,0 Mio. EUR (2022: 4,5 Mio. EUR), vor allem durch die Aktivierung von selbstentwickelter Software.
Im Geschäftsjahr 2023 belief sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit auf -14,9 Mio. EUR nach 5,1 Mio. EUR im Vorjahr. Diese Veränderung ist hauptsächlich auf die Übertragung von Finanzmitteln aus den Konzerngesellschaften sowie auf die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2022 zurückzuführen.
| in Mio. EUR | 2023 | 2022 |
| Umsatzerlöse | 226,2 | 203,3 |
| Sonstige betriebliche Erträge und aktivierte Eigenleistungen | 3,2 | 4,5 |
| Materialaufwand | 73,1 | 69,9 |
| Personalaufwand | 43,2 | 38,6 |
| Abschreibungen | 5,0 | 4,5 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 84,3 | 75,3 |
| Finanzergebnis | 0,1 | 0,4 |
| Operatives Ergebnis vor Steuern | 23,9 | 20,0 |
| Erträge aus Beteiligungen | 11,3 | 5,0 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie sonstige Steuern | 9,0 | 6,3 |
| Jahresüberschuss | 26,2 | 18,7 |
Im Geschäftsjahr 2023 ist der Umsatz der Bijou Brigitte AG vor allem wegen der positiven Geschäftsentwicklung in den Filialen um 11,3 % auf 226,2 Mio. EUR gestiegen (Vorjahr: 203,3 Mio. EUR). Die operative Umsatzrendite vor Ertragsteuern und Ausschüttungen (operatives Ergebnis im Verhältnis zum Umsatz) stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 10,5 % (2022: 9,9 %). Dies resultiert im Wesentlichen aus den außergewöhnlichen Erträgen infolge der erläuterten Zuschreibung der Auslaufartikel. Bereinigt um diesen Effekt liegt die Umsatzrendite vor Ertragsteuern und Erträgen aus Beteiligungen bei 8,9 %.
Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich im Berichtsjahr auf 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: 4,2 Mio. EUR). Hauptgründe für diesen Rückgang sind geringere Erträge aus Kursdifferenzen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen.
Im Geschäftsjahr 2023 reduzierte sich der Anteil der Materialkosten bezogen auf den Umsatz auf 32,3 % (Vorjahr: 34,4 %). Die Materialaufwandsquote wurde wesentlich durch den im Materialaufwand ausgewiesenen außergewöhnlichen Ertrag in Höhe von 3,8 Mio. EUR aus der Zuschreibung der Auslaufartikel positiv beeinflusst. Bereinigt um diesen Effekt liegt der Anteil der Materialkosten bezogen auf den Umsatz mit 34,0 % auf dem Niveau des Vorjahres.
Der Personalaufwand erhöhte sich von 38,6 Mio. EUR im Jahr 2022 um 4,6 Mio. EUR auf 43,2 Mio. EUR im Jahr 2023. Dies ist hauptsächlich mit der Erhöhung des Mindestlohns und allgemeinen Gehaltserhöhungen zu erklären. Im vergangenen Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 882 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bijou Brigitte AG tätig (umgerechnet auf Vollzeitkräfte; Vorjahr: 844).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich in der Berichtsperiode um 9,0 Mio. EUR auf 84,3 Mio. EUR (Vorjahr: 75,3 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist vorwiegend auf gestiegene Verkaufsprovisionen an Pächter zurückzuführen. Darüber hinaus haben gestiegene Aufwendungen aus der Zuführung der Rückbaurückstellung und höhere Ausgaben für Social-Media-Aktivitäten zu der Erhöhung geführt.
Die Erträge aus Beteiligungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 11,3 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR) und beziehen sich auf Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften in Hongkong, Bulgarien und Spanien.
Das Zinsergebnis reduzierte sich hauptsächlich aufgrund gestiegener Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen auf 0,1 Mio. EUR nach 0,4 Mio. EUR im Vorjahr.
Im Ergebnis konnte der um 22,9 Mio. EUR gestiegene Umsatz aufgrund der gestiegenen Kosten in nahezu allen Aufwandspositionen und erheblich geringerer sonstiger betrieblicher Erträge in ein um 3,9 Mio. EUR höheres operatives Ergebnis vor Steuern überführt werden, das von positiven Sondereffekten aus der handelsrechtlichen Zuschreibung der Auslaufartikel in 2023 in Höhe von 3,8 Mio. EUR positiv beeinflusst war. Im Einzelabschluss ist der gestiegene Jahresüberschuss maßgeblich auf die gestiegenen Erträge aus Beteiligungen zurückzuführen.
Trotz vieler wirtschaftlicher Unsicherheiten, anhaltender Kostensteigerungen und teils stark belasteter Konsumstimmung konnten sowohl im wichtigsten Segment Deutschland als auch in den Segmenten Italien, Frankreich und Übrige Länder Umsatzsteigerungen erreicht werden. Der Bijou Brigitte-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz in Höhe von 327,9 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von 7,0 %. Das berichtete Konzernergebnis vor Ertragsteuern reduzierte sich nach 45,8 Mio. EUR * im Vorjahr auf 36,0 Mio. EUR, vor allem aufgrund von Kostensteigerungen in nahezu allen Aufwandspositionen. Das Filialnetz verringerte sich auf 897 Standorte (Vorjahr: 902 Filialen).
Die Bijou Brigitte AG hat im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von 226,2 Mio. EUR erzielt. Dies entspricht einem Zuwachs von 11,3 % gegenüber dem Vorjahr. Haupttreiber für das Umsatzwachstum war die positive Geschäftsentwicklung in den Filialen. Das berichtete operative Ergebnis vor Steuern stieg von 20,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 23,9 Mio. EUR, maßgeblich aufgrund des außergewöhnlichen Ertrags infolge der Zuschreibung der Auslaufartikel in Höhe von 3,8 Mio. EUR.
Der Vorstand beurteilt sowohl die Lage des Bijou Brigitte-Konzerns als auch die Lage der Bijou Brigitte AG im Geschäftsjahr 2023 als stabil und widerstandsfähig. Mit einer weiterhin hohen Eigenkapitalquote und einer hervorragenden Liquidität steht das Unternehmen auf einer soliden wirtschaftlichen Basis für das neue Geschäftsjahr.
Konzernweit eröffnete Bijou Brigitte im Berichtsjahr 15 neue Filialen. 20 Standorte wurden geschlossen. Die Schließungen erfolgten vor allem in Deutschland, Spanien und Italien sowie in Ägypten (Franchise). Im Berichtsjahr wurden insgesamt 69 Standorte renoviert, in 175 weiteren Filialen wurden kleinere Optimierungsmaßnahmen in der Ladengestaltung umgesetzt. Durch Umzüge haben sechs Geschäfte ihre Standortlage verbessert. Zum Berichtsstichtag am 31. Dezember 2023 betrieb der Bijou Brigitte-Konzern ein Filialnetz von 897 Filialen (31. Dezember 2022: 902) im In- und Ausland.
Innerhalb der Bijou Brigitte AG wurden in Deutschland drei neue Filialen eröffnet und sechs Filialen geschlossen. Damit reduzierte sich die Anzahl der deutschen Standorte von 417 im Vorjahr auf 414. In den Niederlanden gab es im Berichtsjahr eine Neueröffnung, so dass sich die Filialanzahl gegenüber dem Vorjahr von 13 auf 14 Filialen erhöhte. Insgesamt belief sich die Anzahl der Filialen der Bijou Brigitte AG per 31. Dezember 2023 inklusive der 18 Franchise-Filialen in Saudi-Arabien und vier in Montenegro auf 450 (Vorjahr: 453). In Deutschland wurden im Geschäftsjahr 2023 33 Standorte renoviert und 43 Filialen optimiert. In den Niederlanden wurden an vier Standorten Optimierungen vorgenommen. Die Anzahl der deutschen Concessionsflächen stieg im zurückliegenden Jahr auf 406 (Vorjahr: 396).
Die Früherkennung von Risiken und Chancen sowie die daraus abzuleitenden Maßnahmen sind wichtige Bestandteile der Unternehmensführung bei Bijou Brigitte. In einer konzernweit gültigen Richtlinie sind dazu im Rahmen eines Risikomanagementsystems (RMS) entsprechende Grundsätze und Vorgehensweisen definiert, die sich an gesetzlichen und berufsständischen Vorschriften (z.B. IDW) orientieren. Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der zentralen sowie dezentralen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse. Das Chancen- und Risikomanagement umfasst grundsätzlich den gesamten bilanzrechtlichen Konsolidierungskreis der Bijou Brigitte AG.
Auch im Geschäftsjahr 2023 überwachte der Bijou Brigitte-Konzern das gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Entwicklung der Einzelhandelsbranche sowie die unternehmensinternen Prozesse kontinuierlich, um Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren. Das systematische Risikomanagement sorgt mit seinen strukturierten Prozessen für eine effiziente Steuerung der Gesamtrisiken im Konzern. Bestandsgefährdende Entwicklungen können somit rechtzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestands des Unternehmens ergriffen werden. Im Falle eilbedürftiger Risiken ist eine entsprechende Weiterleitung an den Vorstand jederzeit gewährleistet.
Insbesondere wegen der allgemeinen geopolitischen Risiken und Unsicherheiten steht eine permanente Risikobeobachtung im Fokus des gesamten Unternehmens. Der Bijou Brigitte-Konzern ist nicht unmittelbar von den Auswirkungen des andauernden russischen Angriffskrieges betroffen, da Bijou Brigitte in Russland und der Ukraine weder eigene Filialen noch Franchisefilialen oder Concessions-Standorte betreibt. Die mittelbaren Auswirkungen, insbesondere Inflationsrisiken, Veränderungen auf den Finanzmärkten sowie hohe Beschaffungskosten für Energie und Rohstoffe, können jedoch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns beeinflussen und werden daher kontinuierlich beobachtet. Auch der Krieg in Nahost zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Bijou Brigitte-Konzern, da in dieser Region ebenfalls keinerlei Geschäftstätigkeit von Bijou Brigitte stattfindet.
Der Vorstand analysierte und überwachte im Geschäftsjahr 2023 fortlaufend die Risikotragfähigkeit des Bijou Brigitte-Konzerns unter Berücksichtigung von Ergebnis- und Liquiditätsentwicklungen. Nach Beurteilung aller aktuellen Risiken und Interdependenzen lagen im Berichtsjahr keine bestandsgefährdenden Risiken hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bijou Brigitte-Konzerns vor.
Als Risiken werden Ereignisse und Entwicklungen angesehen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten und sich wesentlich negativ finanziell auf die Erreichung der Ziele und die Erfüllung der Aufgaben des Unternehmens auswirken.
Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass dies nicht mit einer Risikovermeidung gleichzusetzen ist. Vielmehr geht es darum, Chancen und Risiken effektiv und effizient managen zu können. Essenzielle Risiken für die Geschäftstätigkeit oder den Fortbestand des Unternehmens sollen identifiziert, bewertet und eingegrenzt bzw. verringert werden. Auch Chancen sollen bestmöglich genutzt werden. Ziel ist es, das Gefährdungspotenzial durch unerkannte und/oder unzureichend gesteuerte Risiken aufgrund eines systematisch angewandten Risikomanagements minimieren zu können. Bei der Identifizierung von Chancen und Risiken sind neben den ökonomischen Aspekten auch soziale und ökologische Faktoren zu berücksichtigen, die sich auf die Unternehmenstätigkeit von Bijou Brigitte auswirken.
Die Risikostrategie des Bijou Brigitte-Konzerns ist darauf ausgerichtet, den Bestand des Unternehmens zu sichern und darüber hinaus den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Chancen sollen optimal genutzt und unternehmerische Risiken proaktiv gesteuert werden. Bestandsgefährdende Risiken sind zu vermeiden.
Bijou Brigitte hat folgende einheitliche Teilprozesse des Risikomanagements verbindlich definiert: Risiken frühzeitig identifizieren und berichten, Risiken einheitlich bewerten, Risiken steuern und Maßnahmen entwickeln sowie Risiken überwachen und die Umsetzung der Maßnahmen verfolgen.
Die bekannten Risiken aus dem Vorjahr und neu identifizierte Risiken für das gegenwärtige Jahr werden von den jeweiligen Risikoeignern zweimal jährlich überprüft, ggf. angepasst und die daraus resultierenden Risiko-Potenziale neu bewertet. Der Zeitraum der Risikobetrachtung erstreckt sich über zwölf Monate.
Entstehen aufgrund veränderter gesellschaftlicher, politischer, markt- und branchenbezogener oder unternehmensinterner Rahmenbedingungen kurzfristig neue Risiken, so ist der jeweils betroffene Risikoeigner verpflichtet, unverzüglich sowohl den Risikomanager als auch den Vorstand darüber zu informieren. In diesem Fall wird das neue Risiko entsprechend bewertet. Darüber hinaus sind angemessene Maßnahmen einzuleiten, um das neue Risiko abzuwenden bzw. zu minimieren.
Der Vorstand definiert die Unternehmensstrategie und -ziele als wesentliche Grundlage, auf der das Risikomanagement-System aufbaut. Die verbindlichen Systemvorgaben werden somit top-down formuliert und gelten für alle operativen Einheiten. Die originäre Risikoverantwortung, -erfassung und -steuerung entlang der Wertschöpfungskette liegt bottom-up bei den Fachverantwortlichen in den operativen Einheiten. Im Rahmen der internen Risikoschulung wurden die mit dem Risikomanagement betrauten Mitarbeiter über die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Durchführung des Prozesses aufgeklärt.
Unter Berücksichtigung der getroffenen Gegenmaßnahmen werden die identifizierten Risiken auf Basis von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe einheitlich bewertet und in die Risikoklassen gering, mittel, hoch oder sehr hoch eingeordnet.
| gering | 0,25-0,75 |
| mittel | >0,75-10,0 |
| hoch | >10,0-25,0 |
| sehr hoch | >25,0 |
| unwahrscheinlich | 0-20 |
| wahrscheinlich | >20-80 |
| sehr wahrscheinlich | >80-100 |
Erfasst werden auch mögliche Risikointerdependenzen. Dazu beurteilen die Risikoeigner im Rahmen der Risikoabfrage, ob die bestehenden Risiken ihres Verantwortungsbereiches abteilungsübergreifende Auswirkungen haben. Für den Fall, dass solche Risikointerdependenzen bestehen, werden diese ebenfalls bewertet. Die beteiligten Abteilungen/Risikoeigner werden dann gemeinsam angemessene Maßnahmen zur Risikosteuerung einleiten.
Im Falle, dass mehrere Risiken mit einem sehr hohen Gesamtrisiko zeitgleich und über einen längeren Zeitraum eintreten, könnte sich dies existenzbedrohend auf Bijou Brigitte auswirken. In der Risikotragfähigkeitsrechnung werden die wesentlichen Risiken zu einer Gesamtrisikoposition zusammengefasst (Risikoaggregation) und dem Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben, wenn alle wesentlichen Risiken laufend durch das Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Das Risikodeckungspotenzial ist als das maximal verfügbare Kapital zur Risikoabsicherung definiert und besteht bei Bijou Brigitte aus Eigenkapital und/oder liquiden Mitteln.
Die Risikosteuerung dient der Entwicklung individueller Gegenmaßnahmen, um die Eintrittswahrscheinlichkeiten zu verringern und/oder den Höchstschaden zu begrenzen. Generell wird zwischen den Beherrschungsformen der Vermeidung, Akzeptanz, Verminderung und Übertragung unterschieden. Es werden keine Geschäfte getätigt, die gegen die Verhaltensgrundsätze des Konzerns oder Unternehmensrichtlinien verstoßen. Zudem kann der Abschluss von Versicherungen zur Kompensation finanzieller Risiken dienen.
Das Risikoreporting gewährleistet, dass Erkenntnisse der Risikokontrolle frühzeitig und in nachvollziehbarer, aussagekräftiger Form kommuniziert werden. Die Risikoursachen sowie deren Gegenmaßnahmen werden tabellarisch dokumentiert. Im nächsten Schritt wird die Risikomatrix erstellt, um schnell wesentliche Risiken erkennen zu können. Zudem werden die Risiken in eine Rangfolge gebracht. Mindestens zweimal jährlich wird ein Risikobericht erstellt und an Vorstand und Aufsichtsrat weitergeleitet. Bei einer außerordentlichen Risikosituation werden Vorstand und Aufsichtsrat umgehend informiert.
Das Risikoreporting deckt sowohl Rechenschaftsfunktionen (Nachweis für pflichtgemäßes Verhalten) als auch Sicherungsfunktionen (Fehler verhindernde Maßnahmen) und Prüfbarkeitsfunktionen (Grundlage für die Prüfung des Aufsichtsrats, interne Revision) ab.
Zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Rechnungslegung sowie der Verlässlichkeit der finanziellen Berichterstattung im Konzernabschluss wurde ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem eingerichtet. Als integraler Bestandteil des Konzernrechnungslegungsprozesses umfasst es präventive, überwachende und aufdeckende Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen im Rechnungswesen und in operativen Funktionen. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Funktionstrennungen, das Vier-Augen-Prinzip, Genehmigungsprozesse, IT-Kontrollen, Zugriffsbeschränkungen im IT-System sowie systemgestützte Verfahren zur Verarbeitung konzernrechnungslegungsbezogener Daten. Verfahrensanweisungen, standardisierte Meldeformate und IT-gestützte Berichts- und Konsolidierungsprozesse unterstützen die Konzernrechnungslegung und die rechnungslegungsbezogene Berichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften. Die konzerneinheitliche Bilanzierung sowie Bewertung werden durch umfangreiche Konzernbilanzierungsanforderungen sichergestellt. Protektionssysteme schützen die digitalen Daten gegen unbefugte Zugriffe.
Die interne Revision ist Teil des internen Kontrollsystems (IKS). Neben der Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften sind eine klare Definition von Verantwortlichkeiten, der Einsatz eines wirksamen IT-Kontrollsystems sowie die umfassende Anwendung des Vier-Augen-Prinzips wesentliche Bestandteile des IKS, die die Grundlage für einen zuverlässigen und ordnungsgemäßen Rechnungslegungsprozess bilden. Die interne Revision bewertet regelmäßig im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion die Prozesse des RMS. Die Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des RMS liegt in der Verantwortung des Aufsichtsrats, die durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wahrgenommen wird. Zudem würdigt der externe Konzernabschlussprüfer im Rahmen der Konzernabschlussprüfung die Eignung der im Unternehmen implementierten Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung bestandsgefährdender Risiken. Nach eingehender Prüfung und Bewertung der aktuellen Risikosituation und der getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung bzw. -vermeidung bestätigte der Aufsichtsrat die Angemessenheit und Wirksamkeit des RMS im Bijou Brigitte-Konzern.
Das Risiko- und Chancenprofil ist im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert, wobei sich insbesondere pandemiebedingte Risiken von "hoch" auf "mittel" und die Risiken der Energiebeschaffung von "mittel" auf "nicht wesentlich" reduziert haben. Im Folgenden werden die Risiken und Chancen wiedergegeben, die im internen Risikoreporting mit mindestens "mittel" im Sinne der dargestellten Risikobewertung beurteilt wurden.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und somit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bijou Brigitte-Konzerns. Unvorhersehbare Störungen innerhalb der globalen Wirtschaftsverflechtungen können zu schwer abschätzbaren Auswirkungen führen. Die wirtschaftlichen Risiken führen potenziell zu einer Reduzierung der Kaufkraft in den betroffenen Ländern und Regionen und können damit einen Rückgang der Nachfrage nach angebotenen Produkten bewirken. Volkswirtschaftliche Risiken könnten wegen der damit verbundenen Absatzschwankungen mit hohen Ergebnisauswirkungen über den einjährigen Betrachtungszeitraum verbunden sein.
Durch den andauernden Russland-Ukraine-Krieg haben sich die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa stark verändert, besonders die Energie- und Rohstoffmärkte sind betroffen. Die Inflation befindet sich noch immer auf einem hohen Niveau, wenngleich die Preissteigerungen im Jahresverlauf zurückgegangen sind. Die Kaufkraft der privaten Haushalte ist im Berichtsjahr europaweit gestiegen, allerdings reicht diese Steigerung nicht aus, um die inflationsbedingten Preissteigerungen auszugleichen. Die langfristigen Veränderungen, beispielsweise der Konsumpräferenzen sowie der marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unterliegen weiterhin hohen Unsicherheiten. Europaweite Maßnahmen und Strategien müssen im globalen Kontext entwickelt werden, um den Herausforderungen effektiv zu begegnen.
Der Bijou Brigitte-Konzern beobachtet fortlaufend die gesamtwirtschaftliche, politische und regulatorische Lage in allen wichtigen Märkten, um so potenzielle Problembereiche frühzeitig zu erkennen und die Geschäftsaktivitäten entsprechend schnell anpassen zu können. Zu den möglichen Anpassungen zählen eine Verlagerung der Investitionen in andere, attraktivere Märkte, Konsolidierung des gesamten Filialnetzes, insbesondere Schließungen unprofitabler Filialen, sowie permanente Umsetzung von Maßnahmen zur Kosteneinsparung. Die konjunkturellen und volkswirtschaftlichen Risiken werden von Bijou Brigitte insgesamt weiterhin als "hoch" eingestuft.
Chancen ergeben sich für Bijou Brigitte in einer solchen konjunkturellen Schwächephase durch ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis der angebotenen Artikel, da sich ein verändertes Kaufverhalten von hochpreisigen hin zu preiswerten Produkten positiv auf den Umsatz von Bijou Brigitte auswirken könnte.
Neben ökonomischen und branchenspezifischen politischen Rahmenbedingungen können eine steigende Wettbewerbsintensität, insbesondere eine Änderung der Konsumentenpräferenzen, sowie eine veränderte Markenwahrnehmung Risiken bergen. Ein verändertes Kundenverhalten bezüglich der Konsumgewohnheiten führt beispielsweise zur Verlagerung vom stationären hin zum Onlinehandel. Dies trägt zur bereits teilweisen Verödung der Innenstädte bei und geht mit einer sinkenden Besucherzahl in den Einkaufszentren und -straßen einher, was sich wiederum negativ in der Kundenfrequenz der Filialen niederschlägt. Auch mögliche Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich negativ auf die Umsatzentwicklung auswirken. Der stationäre Fashionmarkt steht seit Jahren unter Druck, aktuelle politische Krisen haben die Situation weiter verschärft. Gleichzeitig gewinnt das Thema Nachhaltigkeit an Bedeutung, insbesondere bei der jüngeren Zielgruppe rückt dieses Thema zunehmend in den Fokus.
Bijou Brigitte analysiert permanent die Marktlage sowie die Umsatzentwicklung und die Kundenfrequenzen in allen für den Konzern wesentlichen Märkten. Es werden fortlaufend neue Angebote und Services entwickelt, um den Kunden ein attraktives Einkaufserlebnis zu bieten und somit die Kundenfrequenz und Kundenbindung dauerhaft zu steigern. Eine kundenbezogene Änderung des Einkaufsverhaltens erkennen wir derzeit nur in geringem Umfang. Daher wirken sich ein geändertes Kaufverhalten der Kunden oder veränderte Konsumpräferenzen nicht wesentlich auf das Geschäftsergebnis aus. Insgesamt wird das Risiko im Geschäftsjahr 2023 dennoch weiter als "hoch" eingestuft.
Bijou Brigitte arbeitet weiterhin am konsequenten Ausbau des Bereiches Onlinehandel und der Aktivitäten auf den Social-Media-Kanälen. Die weitere Verknüpfung von stationärem und Onlinehandel im Rahmen einer Omnichannel-Strategie bietet für Bijou Brigitte Chancen, die Markenbekanntheit und die Umsätze weiter zu steigern.
Bijou Brigitte bezieht einen Großteil der Ware aus Fernost. Daraus entstehen potenzielle Einkaufsrisiken, die sich beispielsweise aus steigenden Rohstoff-, Material- und Frachtkosten, Störungen in der Versorgungskette sowie Qualitätsproblemen ergeben können. Das Unternehmen steuert im Rahmen seines Risikomanagements diesen Risiken entgegen. Durch das breit aufgestellte Lieferantennetz werden mögliche Risiken mit Blick auf die Abhängigkeit oder den Ausfall von Einzellieferanten minimiert. Auch die Verkaufspreise werden - soweit möglich - an die aktuellen Marktgegebenheiten angepasst. Durch geänderte gesetzliche Bestimmungen im Lieferantenland, gesellschaftliche Umbrüche u.Ä. kann es zu höheren Beschaffungskosten und Lieferverzögerungen kommen. Das Risiko wird im Geschäftsjahr 2023 weiter als "hoch" eingestuft.
Das Nichteinhalten von Qualitätsanforderungen oder vereinbarten Lieferzeiten, Veränderungen der Beschaffungsbedingungen im Lieferantenland durch Kriege oder Sanktionen sowie mögliche Lieferantenausfälle durch plötzliche Geschäftsaufgabe, höhere Gewalt oder Epidemien können sich entsprechend negativ auf Bijou Brigitte auswirken. Unser Lieferantennetz ist geografisch so positioniert, dass die Wahrscheinlichkeit für einen Komplettausfall von Lieferungen durch Naturkatastrophen o.Ä. als sehr gering einzustufen ist. Das Beschaffungsrisiko wird im laufenden Geschäftsjahr als "mittel" bewertet.
Steigender Wettbewerbsdruck und Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind weitere Risiken, die im Geschäftsjahr 2023 als "mittel" eingestuft werden. Chancen können sich für Bijou Brigitte in diesem Bereich daraus ergeben, dass sich Wettbewerber aus dem Markt zurückziehen und Bijou Brigitte seine Marktposition weiter festigen kann.
Vor dem Hintergrund des digitalen Wandels, der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung sowie der steigenden Nachfrage nach Fach- und Führungskräften steigen die Anforderungen an ein erfolgreiches Personalmanagement. Gesetzliche Änderungen sowie neueste Rechtsprechungen machen eine regelmäßige Überarbeitung der bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen notwendig.
Die Gewinnung, Entwicklung und Bindung von Talenten stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, insbesondere durch den demografischen Wandel. Dem wird mit verschiedenen Personalmarketingmaßnahmen begegnet. Darüber hinaus werden zunehmend interne Mitarbeiter für entstandene Vakanzen in anderen Abteilungen weiterqualifiziert, um die frei gewordenen Positionen intern zu besetzen. Auf diesem Wege kann der Personalbestand optimiert werden. Das bestehende Bewerbermanagementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt, um die administrativen Abläufe im Recruiting zu vereinfachen. Auch der Auswahlprozess wird weiter verbessert, um sicherzustellen, dass die jeweiligen Vakanzen durch die richtigen Mitarbeiter mit den passenden Kompetenzen besetzt sind. Dabei werden zunehmend auch digitale Möglichkeiten des Recruitings genutzt.
Zur Bindung von qualifiziertem Personal wird das Vergütungssystem regelmäßig an die jeweiligen Zielgruppen und Marktgegebenheiten angepasst und soweit möglich flexible Arbeitszeitmodelle angeboten. Die Berufsausbildung sowohl in der Zentrale als auch in den Filialen wird weiter fortgeführt. Das Personalengpassrisiko wird im Geschäftsjahr 2023 weiterhin als "mittel" beurteilt.
Chancen können sich beispielsweise durch Intensivierung von Personalmarketingmaßnahmen ergeben, um Bijou Brigitte als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und so geeignete Bewerber zu finden.
Sollte es aufgrund nicht eingehaltener gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften in den Produktionsländern zur Schließung von Fabriken kommen, könnte dies längere Lieferzeiten durch Produktionsausfall oder Umsatzverluste durch Totalausfall von Lieferungen nach sich ziehen.
Ebenso können Gesetzesänderungen zur nachhaltigen Energienutzung in den Produktionsländern zu höheren Beschaffungskosten führen. Unser Supplier Code of Conduct, der für alle Lieferanten bindend ist, bildet die Grundlage für die Einhaltung der sozialen Mindeststandards, der Menschenrechte sowie für den Schutz von Umwelt und Natur. Durch regelmäßige Qualitätsaudits vor Ort und eine konsequente Nachverfolgung von Verstößen gegen die Menschenrechte reduziert Bijou Brigitte diese Risiken. Ein ausgeglichenes Lieferantenportfolio und die Ausweitung des Lieferantennetzes auf andere Länder tragen ebenfalls zur Risikoreduzierung bei. Für 2023 wird diese Risikogruppe als "mittel" klassifiziert.
Durch die kontinuierliche Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Nachhaltigkeit und die konsequente Umsetzung aller erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen und Vorschriften kann der Bijou Brigitte-Konzern auch zukünftig seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Zugleich könnte dies ein positives Zeichen für Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter sein, sich der Verantwortung für nachfolgende Generationen bewusst zu sein und aktiv an der Erreichung der europäischen Nachhaltigkeitsziele mitzuwirken. Nicht zuletzt könnte eine nachhaltige Geschäftsentwicklung ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern sein.
Die möglichen Risiken durch staatlich verfügte Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei einer Pandemie können massive Auswirkungen auf den gesamten Bijou Brigitte-Konzern haben. Insbesondere mögliche Ladenschließungen während sogenannte Lockdowns sowie weitreichende Zugangsbeschränkungen in den Filialen können zu massiven Umsatzeinbrüchen bei weiterlaufenden Kosten führen.
Bijou Brigitte beobachtet permanent die aktuelle geopolitische und wirtschaftliche Entwicklung in den europäischen Ländern und ergreift bei Bedarf frühzeitig Maßnahmen, um das Risiko einer erneuten Pandemie so weit wie möglich abzumildern. Dazu gehören die Konsolidierung des gesamten Filialnetzes, insbesondere Schließungen unprofitabler Filialen, die Sicherung der Liquidität sowie permanente Umsetzung von Maßnahmen zur Kosteneinsparung. Der Bereich E-Commerce wird kontinuierlich erweitert. Im Fall einer erneuten Pandemie werden alle erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen, um das Infektionsrisiko für Mitarbeiter und Kunden zu minimieren. Dafür wird das Schutzkonzept von Bijou Brigitte regelmäßig den jeweils geltenden Vorschriften und Rahmenbedingungen angepasst. Das Risiko wird im Geschäftsjahr 2023 von "hoch" auf "mittel" heruntergestuft.
Ein Großteil der Ware wird in US-Dollar eingekauft. Bei einem steigenden US-Dollarkurs (gegenüber dem EUR) steigen auch die Bezugskosten. Kurzfristige Kursschwankungen werden ausgeglichen, da das Vorratsvermögen einen gewissen Puffer darstellt. Längerfristige Kursschwankungen werden nicht durch Sicherungsgeschäfte abgesichert. Dem Risiko einer dadurch bedingten Verringerung der Rohmarge kann teilweise durch die Verkaufspreisgestaltung begegnet werden. Der Devisenmarkt wird kontinuierlich beobachtet und die gewonnenen Informationen werden an die Warendisposition weitergegeben. Insgesamt wird das Risiko im Geschäftsjahr 2023 weiterhin als "mittel" eingestuft.
Chancen können sich im Umkehrschluss aus einem sinkenden US-Dollarkurs ergeben, da durch die dann geringeren Bezugskosten höhere Gewinnmargen erzielt werden könnten.
Steigende Inventurdifferenzen, die aus Diebstählen in den Filialen resultieren, sind vorwiegend auf eine gestiegene Bandenkriminalität zurückzuführen. Bijou Brigitte überwacht kontinuierlich die Inventurdifferenzen in den Filialen. Darüber hinaus tragen Diebstahlsicherungen in bestimmten Warenbereichen sowie eine entsprechende Warenpräsentation zur Reduzierung von Diebstählen bei. Insgesamt wird dieses Risiko im Geschäftsjahr 2023 von "niedrig" auf "mittel" hochgestuft.
Unbefugtes Eindringen in die IT-Systeme, Schadprogramme, Viren und Würmer sowie Manipulation von Hard- und Software können zu Produktivitätsverlust und Zusatzkosten führen. Bijou Brigitte verfügt über ein umfassendes IT-Sicherheitskonzept zum permanenten Monitoring (BSI, DCSO) sowie zur Überwachung der Leitsysteme. Virenscanner, eine Firewall sowie ein umfassendes Zugangs- und Berechtigungskonzept sind wirksame Maßnahmen gegen Cyberkriminalität. Dieses Risiko wird im Geschäftsjahr 2023 als "mittel" bewertet.
Mit dem aktuellen Nachhaltigkeitsbericht kommt Bijou Brigitte der CSR-Berichtspflicht gemäß §§ 289b ff., 315b f. HGB nach. Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde ordnungsgemäß vom Prüfungsausschuss bzw. Aufsichtsrat der Bijou Brigitte AG überprüft und ist auf der Internetseite www.group.bijou-brigitte.com unter der Rubrik "Investor Relations/Nachhaltigkeit" für die Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich und einsehbar.
Nachhaltigkeitsrelevante Chancen und Risiken, insbesondere klimabezogene Risiken, werden, soweit diese existieren und für den Geschäftsbetrieb von Bijou Brigitte von wesentlicher Bedeutung sind, im Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" dieses Lageberichtes dargestellt.
Die Erklärung zur Unternehmensführung, der Vergütungsbericht und das Vergütungssystem sowie die weiteren nach § 289f/§ 315d HGB zu machenden Angaben sind auf der Internetseite www.group.bijou-brigitte.com unter der Rubrik "Investor Relations/Corporate Governance" für die Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich und einsehbar. Sie enthält u.a. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, Organisation und Arbeitsweise, zum Diversitätskonzept und zur Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG.
Die Bijou Brigitte AG ist mit einem gezeichneten Kapital (Grundkapital) in Höhe von 8,1 Mio. EUR ausgestattet. Die Höhe des Grundkapitals hat sich im Geschäftsjahr 2023 nicht verändert. Es ist eingeteilt in 8.100.000 nennbetragslose und auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt die gleichen Rechte und hat in der Hauptversammlung je eine Stimme.
Mit 50,4 % hält Friedrich-W. Werner, Firmengründer und ehemaliger Vorstandsvorsitzender, den Mehrheitsanteil des gezeichneten Kapitals.
Sofern Arbeitnehmer der Bijou Brigitte AG als Aktionäre an der Gesellschaft beteiligt sind, bestehen nach Kenntnis des Unternehmens keine Besonderheiten bei der Möglichkeit der Stimmrechtsausübung.
Über die Zahl der Vorstandsmitglieder und deren Bestellung beziehungsweise Widerruf der Bestellung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft der Aufsichtsrat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern gemäß § 84 AktG.
Satzungsänderungen sind gemäß §§ 133 und 179 AktG geregelt und bedürfen demnach eines Beschlusses der Hauptversammlung. Ergänzend sieht die Satzung der Gesellschaft in § 19 vor, dass der Aufsichtsrat im Einvernehmen mit dem Vorstand zu Satzungsänderungen ermächtigt ist, welche nur die Fassung betreffen. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es insoweit nicht.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum 16. Juli 2026 einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 4.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.000.000 neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage das Grundkapital zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Hinsichtlich der Angaben zu eigenen Aktien wird auf den Konzernanhang verwiesen.
Die globalen konjunkturellen Aussichten für das Jahr 2024 bleiben verhalten. Die weltweite Straffung der Geldpolitik bremst weiterhin die Investitionstätigkeit. Die globale Inflationsrate der Verbraucherpreise dürfte auf 3,8 % sinken. Es ist damit zu rechnen, dass die Reallöhne sich weiterhin nur langsam erholen, so dass die Ausgaben für den privaten Konsum lediglich moderat steigen werden. Nachdem der Welthandel im vergangenen Jahr geschrumpft ist, rechnet der Sachverständigenrat für 2024 mit einem Anstieg des weltweiten Warenhandels um 1,5 %. Das globale BIP dürfte um 2,2 % wachsen. 15 In Europa ist mit einem etwas stärkeren Wachstum aufgrund steigender Reallöhne zu rechnen. Damit dürfte sich auch die reale Kaufkraft erholen und der private Konsum wieder anziehen. Das gesamtwirtschaftliche Wachstum im Euroraum dürfte im laufenden Jahr 1,1 % betragen. Aufgrund der weiterhin hohen Zahl an offenen Stellen ist damit zu rechnen, dass der Arbeitsmarkt angespannt bleibt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Inflation weiter abschwächt und die Verbraucherpreise im Euroraum mit einer Rate von 2,9 % steigen. 16
Für die deutsche Wirtschaft wird 2024 lediglich mit einem Wachstum von 0,2 % bei einer Inflationsrate von 2,3 % gerechnet. 17 Damit dürfte die konjunkturelle Entwicklung nur verhalten in Schwung kommen. Durch eine verbesserte Entwicklung der Realeinkommen ist mit einer Stabilisierung des privaten Konsums zu rechnen, nicht zuletzt durch weiter steigende Arbeitseinkommen und höhere Sozialleistungen, so dass die privaten Konsumausgaben um 1,1 % steigen könnten. Aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels ist davon auszugehen, dass sich der Mangel an Arbeitskräften verschärft und der Arbeitsmarkt an Dynamik verliert. Ein größerer Beschäftigungsabbau ist jedoch nicht zu erwarten. 18
15 Sachverständigenrat: Jahresgutachten
2023/24, Dezember 2023
16 Sachverständigenrat: Jahresgutachten
2023/24, Dezember 2023
17 ifo Institut: ifo Konjunkturprognose
Frühjahr 2024, 06. März 2024
18 Sachverständigenrat: Jahresgutachten
2023/24, Dezember 2023
Die Wachstumsdynamik der spanischen Wirtschaft dürfte im laufenden Jahr etwas nachlassen. Dennoch steht Spanien mit einer erwarteten Zunahme des realen Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 1,7 % im europäischen Vergleich gut da. Besonders positiv bewertet die Europäische Kommission die Investitionsentwicklung. Die Inflation dürfte leicht zurückgehen und der private Konsum ansteigen. 19 Die reale Wirtschaftsleistung Portugals soll laut EU-Kommission in diesem Jahr um 1,3 % steigen. Damit dürfte der kraftvolle Aufschwung nach der Coronakrise enden. Zur Zunahme der Wirtschaftsleistung tragen vor allem die sehr robusten Investitionen bei. 20 Der Export dürfte 2024 stärkster Wachstumstreiber in Italien sein, während die reale Inlandsnachfrage wegen Teuerungen nur moderat zulegt, so dass die italienische Wirtschaft preisbereinigt um 0,9 % wächst. Dabei dürfte sich die Konsumnachfrage besser entwickeln als die Investitionstätigkeit, die 2024 stagnieren soll. 21 Für Frankreich wird nur ein geringes Wachstum der Wirtschaftsleistung von real 0,9 % prognostiziert, allerdings dürfte der Preisauftrieb langsam eingedämmt sein und die Inflation im Jahr 2024 deutlich sinken. Zudem wird eine stabilere Energiepreisentwicklung erwartet, so dass das Verbrauchervertrauen und damit der private Konsum steigen dürften. 22
Der Handelsverbands Deutschland (HDE) geht für das Jahr 2024 davon aus, dass der Einzelhandel nominal um 3,5 % wachsen wird. Dies entspricht einem realen Anstieg von immerhin 1,0 %. Der Umsatz im stationären Handel dürfte im laufenden Jahr nominal um 3,6 % steigen. Der Onlinehandel wird voraussichtlich ein Wachstum von 3,0 % erreichen und scheidet als Wachstumstreiber aus. 23 Damit zeigt sich die Prognose nur verhalten optimistisch. Grund hierfür sind vor allem die weiterhin hohen Unsicherheiten sowohl bei Konsumenten als auch bei den Unternehmen. Risiken wie Lieferkettenprobleme, Arbeitskräftemangel und eine geringe Investitionsneigung könnten sich negativ auf das Wachstum der Branche auswirken. Auf der anderen Seite könnten steigende Realeinkommen und eine geringere Inflation die Verbraucherstimmung und damit den privaten Konsum steigern und zu einem Umsatzwachstum beitragen. 24 Die Zunahme an Leerständen in den Innenstädten bleibt auch im laufenden Jahr eine der größten Herausforderungen. Der HDE rechnet für das Jahr 2024 damit, dass bis zum Jahresende weitere 5.000 Geschäfte schließen werden.25
19 GTAI: Wirtschaftsausblick Spanien, 03.01.2024
20 GTAI: Wirtschaftsausblick Portugal,
19.12.2023
21 GTAI: Wirtschaftsausblick Italien, 07.12.2023
22 GTAI: Wirtschaftsausblick Frankreich,
01.12.2023
23 HDE: Jahrespressekonferenz, 31.01.2024
Angesichts der Unsicherheiten über die Entwicklung der Weltkonjunktur und das private Ausgabeverhalten sowie der unsicheren Wirkung der Geldpolitik unterliegt die Prognose erheblichen Abwärtsrisiken. Eine Verschärfung der weltpolitischen Lage, eine ausbleibende Erholung der chinesischen Wirtschaft oder ein erneuter Anstieg der Energiepreise sind ebenso Risikofaktoren wie eine stärkere Dämpfung der Nachfrage und eine sinkende Verbraucherstimmung. Diese Risikofaktoren könnten das Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr erneut ausbremsen. 26
Die zuvor dargestellten makroökonomischen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen können sich auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bijou Brigitte-Konzerns und der Bijou Brigitte AG auswirken. Die Prognose zum zukünftigen Geschäftsverlauf von Bijou Brigitte für das aktuelle Geschäftsjahr unterliegt weiterhin hohen Unsicherheiten.
Unter der Annahme, dass es im Jahresverlauf zu keinen weiteren größeren wirtschaftlichen oder politischen Verwerfungen kommt, der allgemeine Preisanstieg im Jahresverlauf weiter abnimmt und sich die Konsumentenstimmung nicht eintrübt, könnte der Umsatz des Bijou Brigitte-Konzerns im Geschäftsjahr 2024 zwischen 330,0 Mio. EUR und 350,0 Mio. EUR betragen (Geschäftsjahr 2023: 327,9 Mio. EUR). Das Konzernergebnis vor Ertragsteuern könnte zwischen 32,0 Mio. EUR und 42,0 Mio. EUR liegen (Geschäftsjahr 2023: 36,0 Mio. EUR). Für das Vorratsvermögen zum Stichtag 31. Dezember 2024 wird ein Betrag zwischen 75,0 Mio. EUR und 85,0 Mio. EUR prognostiziert (31. Dezember 2023: 80,4 Mio. EUR). Unter der Annahme, dass die kurzfristigen und langfristigen Schulden über dem Vorjahresniveau liegen und keine weiteren eigenen Aktien zurückgekauft werden, rechnet der Konzern für das Jahr 2024 mit einer Eigenkapitalquote zwischen 58,0 % und 62,0 % (2023: 58,8 %). Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2024 könnte zwischen 12,0 Mio. EUR und 18,0 Mio. EUR (2023: 13,1 Mio. EUR) betragen. Die Anzahl der Filialen im Bijou Brigitte-Konzern wird zum Jahresende 2024 voraussichtlich leicht über dem Vorjahresniveau liegen (31. Dezember 2023: 897 Filialen).
25 HDE: HDE-Prognose, 07.02.2024
26 Sachverständigenrat: Jahresgutachten
2023/24, Dezember 2023
Für die Bijou Brigitte AG wird für das Geschäftsjahr 2024 ein Umsatz zwischen 228,0 Mio. EUR und 238,0 Mio. EUR (Geschäftsjahr 2023: 226,2 Mio. EUR) erwartet. Das operative Ergebnis vor Steuern für das Jahr 2024 könnte zwischen 17,0 Mio. EUR und 25,0 Mio. EUR liegen (Geschäftsjahr 2023: 23,9 Mio. EUR).
Das Investitionsvolumen in der Bijou Brigitte AG wird für das Geschäftsjahr 2024 auf einen Betrag zwischen 4,0 Mio. EUR und 6,0 Mio. EUR prognostiziert (2023: 6,6 Mio. EUR). Das Vorratsvermögen könnte zum 31. Dezember 2024 zwischen 52,0 Mio. EUR und 56,0 Mio. EUR betragen (2023: 54,2 Mio. EUR). Die Anzahl der deutschen und niederländischen Bijou Brigitte-Filialen dürfte zum Jahresende 2024 voraussichtlich leicht über Vorjahresniveau liegen (31. Dezember 2023: 428).
Insgesamt liegt der Fokus im Geschäftsjahr 2024 darauf, die positive Umsatzdynamik des vergangenen Jahres fortzuführen und die erwarteten Kostensteigerungen so weit wie möglich einzudämmen. Bijou Brigitte wird die Omnichannel-Aktivitäten weiter ausbauen, um die Sichtbarkeit und die Wahrnehmung der Marke Bijou Brigitte noch wirksamer zu steigern.
Hamburg, 24. April 2024
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Roland Werner, Vorsitzender
Marc Gabriel, Vorstandsmitglied
Jürgen Gödecke, Vorstandsmitglied
AKTIVA
| Anhang |
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | (1) | 2.836.740,69 | 3.346.280,35 |
| Sachanlagevermögen | (2) | 35.315.268,10 | 31.539.811,79 |
| Nutzungsrechte | (3) | 120.486.420,41 | 106.892.525,99 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | (4) | 1.994.523,86 | 1.808.506,43 |
| Latente Steuern | (5) | 3.770.396,95 | 5.757.931,75 |
| 164.403.350,01 | 149.345.056,31 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | (6) | 80.389.530,89 | 78.938.558,47 * |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (7) | 1.603.345,34 | 1.691.738,76 |
| Steuerforderungen | (8) | 752.014,89 | 304.985,10 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (9) | 90.146.024,42 | 74.851.285,93 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | (10) | 777.567,28 | 772.048,70 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (11) | 69.354.997,39 | 101.502.236,80 |
| 243.023.480,21 | 258.060.853,76 | ||
| 407.426.830,22 | 407.405.910,07 * | ||
|
PASSIVA |
|||
| Anhang |
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | |||
| Eigenkapital | (12) | ||
| Gezeichnetes Kapital | 8.100.000,00 | 8.100.000,00 | |
| Kapitalrücklage | 3.579.043,17 | 3.579.043,17 | |
| Gewinnrücklagen | 41.788.109,96 | 41.788.109,96 * | |
| Eigene Anteile | -23.836.380,56 | -23.836.380,56 | |
| Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung | 148.023,49 | -286.397,84 | |
| Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital | 209.868.080,23 | 224.286.356,17 * | |
| 239.646.876,29 | 253.630.730,90 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Rückstellungen | (14) | 4.860.725,65 | 3.808.651,24 |
| Leasingverbindlichkeiten | (15) | 89.976.308,74 | 76.077.786,52 |
| Latente Steuern | (13) | 1.411.798,75 | 1.707.548,11 |
| 96.248.833,14 | 81.593.985,87 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Rückstellungen | (14) | 2.270.222,80 | 1.605.888,60 |
| Steuerschulden | (16) | 2.679.667,16 | 5.876.819,60 * |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (17) | 10.158.338,37 | 8.308.130,75 |
| Leasingverbindlichkeiten | (15) | 34.965.409,91 | 36.185.007,09 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (17) | 9.234.110,95 | 8.348.834,56 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | (17) | 12.223.371,60 | 11.856.512,70 |
| 71.531.120,79 | 72.181.193,30 * | ||
| 407.426.830,22 | 407.405.910,07 * |
| Anhang |
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Umsatzerlöse | (18) | 327.883.316,73 | 306.463.197,95 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | (19) | 690.626,50 | 646.373,53 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (20) | 4.084.937,41 | 6.673.282,66 |
| Materialaufwand | (21) | -72.505.919,87 | -63.742.997,02 * |
| Personalaufwand | (22) | -88.523.972,41 | -79.745.838,17 |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte | (23) | -49.409.579,20 | -48.137.847,48 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (24) | -82.333.853,64 | -72.451.969,25 |
| Betriebsergebnis | 39.885.555,52 | 49.704.202,22 * | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | (25) | -6.395.809,85 | -4.553.627,29 |
| Zinserträge | (25) | 2.521.489,11 | 619.102,40 |
| Finanzergebnis | (25) | -3.874.320,74 | -3.934.524,89 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 36.011.234,78 | 45.769.677,33 * | |
| Ertragsteuern | (26) | -11.935.970,72 | -10.881.370,66 * |
| Konzernergebnis nach Steuern | 24.075.264,06 | 34.888.306,67 * | |
| Zurechnung des Überschusses an die Aktionäre des Mutterunternehmens | 24.075.264,06 | 34.888.306,67 * | |
| Ergebnis je Aktie | (27) | ||
| Unverwässert | 3,13 | 4,53 * | |
| Verwässert | 3,13 | 4,53 * |
| Anhang |
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Konzernergebnis | 24.075.264,06 | 34.888.306,67 * | |
| Beträge, die künftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | |||
| Währungsumrechnungsdifferenzen | (12) | 434.421,33 | 536.020,30 |
| Sonstiges Ergebnis | 434.421,33 | 536.020,30 | |
| Gesamtkonzernergebnis | 24.509.685,39 | 35.424.326,97 * | |
| Vom Gesamtergebnis entfallen auf: | |||
| die Aktionäre des Mutterunternehmens | 24.509.685,39 | 35.424.326,97 * |
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||
| Konzernergebnis nach Steuern | 24.075.264,06 | 34.888.306,67 * |
| Ertragsteueraufwand (+) / -ertrag (-) | 11.935.970,72 | 10.881.370,66 * |
| Wertminderungen und Abschreibungen auf das Anlagevermögen (+) | 11.040.017,51 | 9.260.423,51 |
| Wertminderungen und Abschreibungen auf die Nutzungsrechte (+) | 38.369.561,69 | 38.877.423,97 |
| Finanzergebnis | 3.874.320,74 | 3.934.524,89 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 547.392,04 | -616.576,69 |
| Gezahlte Ertragsteuern (-) / erhalten Ertragssteuern (+) | -13.888.367,51 | -10.487.317,14 |
| Einzahlungen aus Zinsen (+) | 2.454.645,73 | 606.041,21 |
| Auszahlungen von Zinsen (-) | -6.029.274,39 | -4.182.698,63 |
| Ergebnis aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | 139.904,12 | 262.153,02 |
| Veränderung der Rückstellungen | 3.820,52 | -796.028,81 |
| Veränderung der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Vermögenswerte | -2.156.356,58 | -11.095.693,10 * |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Schulden | 3.102.342,91 | 6.062.204,24 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 73.469.241,56 | 77.594.133,80 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten sowie Sachanlagen | 154.189,94 | 79.002,90 |
| Auszahlungen (-) für Investitionen in Sachanlagen | -12.036.254,89 | -5.922.700,98 |
| Auszahlungen (-) für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -1.091.534,30 | -1.020.768,77 |
| Auszahlungen (-) / Einzahlungen (+) aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfritigen Finanzdisposition | -14.640.426,49 | -39.923.535,73 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -27.614.025,74 | -46.788.002,58 |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Auszahlung (-) der Dividende der Bijou Brigitte AG | -38.493.540,00 | 0,00 |
| Tilgunganteil von Leasingzahlungen (-) | -39.040.006,41 | -39.551.226,31 |
| Auszahlungen (-) für Zinsen | -104.314,81 | -192.094,54 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -77.637.861,22 | -39.743.320,85 |
| 4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) | -31.782.645,40 | -8.937.189,63 |
| Wechselkursbedingte Veränderungen | -364.594,01 | 1.007.439,55 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 101.502.236,80 | 109.431.986,88 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 69.354.997,39 | 101.502.236,80 |
| 5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 69.354.997,39 | 101.502.236,80 |
|
Gezeichnetes Kapital
EUR |
Kapitalrücklage
EUR |
Gewinnrücklagen
EUR |
|
| Stand 1.1.2022 | 8.100.000,00 | 3.579.043,17 | 41.788.109,96 * |
| Konzernergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2022 | 8.100.000,00 | 3.579.043,17 | 41.788.109,96 * |
| Stand 1.1.2023 | 8.100.000,00 | 3.579.043,17 | 41.788.109,96 * |
| Konzernergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Dividenden | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2023 | 8.100.000,00 | 3.579.043,17 | 41.788.109,96 |
|
Eigene Anteile
EUR |
Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung
EUR |
Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital
EUR |
|
| Stand 1.1.2022 | -23.836.380,56 | -822.418,14 | 189.398.049,50 |
| Konzernergebnis | 0,00 | 0,00 | 34.888.306,67 * |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 536.020,30 | 0,00 |
| Gesamtergebnis | 0,00 | 536.020,30 | 34.888.306,67 * |
| Stand 31.12.2022 | -23.836.380,56 | -286.397,84 | 224.286.356,17 * |
| Stand 1.1.2023 | -23.836.380,56 | -286.397,84 | 224.286.356,17 * |
| Konzernergebnis | 0,00 | 0,00 | 24.075.264,06 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 434.421,33 | 0,00 |
| Gesamtergebnis | 0,00 | 434.421,33 | 24.075.264,06 |
| Dividenden | 0,00 | 0,00 | -38.493.540,00 |
| Stand 31.12.2023 | -23.836.380,56 | 148.023,49 | 209.868.080,23 |
|
Gesamt
EUR |
|
| Stand 1.1.2022 | 218.206.403,93 * |
| Konzernergebnis | 34.888.306,67 * |
| Sonstiges Ergebnis | 536.020,30 |
| Gesamtergebnis | 35.424.326,97 * |
| Stand 31.12.2022 | 253.630.730,90 * |
| Stand 1.1.2023 | 253.630.730,90 * |
| Konzernergebnis | 24.075.264,06 |
| Sonstiges Ergebnis | 434.421,33 |
| Gesamtergebnis | 24.509.685,39 |
| Dividenden | -38.493.540,00 |
| Stand 31.12.2023 | 239.646.876,29 |
Die Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft mit Sitz in 22399 Hamburg (Deutschland), Poppenbütteler Bogen 1, (Bijou Brigitte AG) ist beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister unter der Nummer HRB 38204 eingetragen. Die Satzung besteht in der Fassung vom 20. Juni 2023. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Import und der Vertrieb von Modeschmuck, Gold- und Silberschmuck, modischen Accessoires und Komplementärartikeln.
Der Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, einschließlich der International Accounting Standards (IAS) und der Auslegung des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. Standard Interpretations Committee (SIC) aufgestellt. Dabei werden alle für das Geschäftsjahr 2023 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen berücksichtigt, soweit sie für den vorliegenden Konzernabschluss relevant sind. Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2022 wurden nach denselben Grundsätzen ermittelt.
Die Bijou Brigitte AG wendet § 315e HGB an und erstellt und veröffentlicht einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Darüber hinaus werden alle nach deutschem Handelsrecht verlangten zusätzlichen Angaben und Erläuterungen veröffentlicht, auch wenn sie nach IFRS nicht verpflichtend sind.
Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) dargestellt. Alle Beträge sind auf zwei Nachkommastellen gerundet und somit können Cent Rundungsdifferenzen bei den Additionen vorkommen.
Die Konzernbilanz wird gemäß IAS 1.51 ff. in langfristige und kurzfristige Posten untergliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Die Zusammensetzung einzelner Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird im Anhang unter Punkt C. und D. erläutert.
Der Konzernabschluss wurde durch den Vorstand am 16. April 2024 aufgestellt und wird dem Aufsichtsrat für dessen Sitzung am 24. April 2024 zur Billigung vorgelegt. Insoweit besteht bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit einer Änderung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat.
Aus der erstmaligen Anwendung der nachfolgenden Neuerungen und Änderungen der Standards und Interpretationen des IASB für das Geschäftsjahr 2023 ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Hierunter fallen:
| ― |
Änderungen an IAS 1 und am IFRS Leitliniendokument 2: Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
| ― |
Änderungen an IAS 8: Definition von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu Schätzungen |
| ― |
Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen und aus einer einzigen Transaktion entstehen |
| ― |
Änderungen an IAS 12: Internationale Steuerreform - Säule-2-Mustervorschriften |
| ― |
Änderungen an IAS 4: Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 |
| ― |
IFRS 17: Versicherungsverträge |
| ― |
Änderungen an IFRS 17: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen |
Die folgenden neuen Standards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen des IASB, die von der EU teilweise übernommen wurden und für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2024 beginnen, wurden bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses nicht vorzeitig angewandt. Die Gesellschaft erwartet nach Überprüfung der potenziellen Auswirkungen keine wesentlichen Anpassungen des Konzernabschlusses aus der erstmaligen Anwendung dieser neuen bzw. geänderten Vorschriften.
| ― |
Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig |
| ― |
Änderungen an IAS 1: Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants |
| ― |
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen |
| ― |
Änderungen an IAS 21: Mangel an Umtauschbarkeit |
| ― |
Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Leaseback |
Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Anwendung der Konzernbilanzrichtlinien erfordert von der Geschäftsführung Beurteilungen von Sachverhalten, Schätzungen und Annahmen, die die Beträge der Vermögenswerte, Schulden und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen können. Obwohl diese Schätzungen und Annahmen mit größter Sorgfalt auf Basis der Vergangenheitserfahrungen sowie aller verfügbaren Informationen vorgenommen bzw. getroffen wurden, können die tatsächlichen Ergebnisse davon abweichen.
Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden periodengerecht berücksichtigt.
Bei der Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immateriellen Vermögenswerten ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Erfahrungswerten und Beurteilungen des Managements.
Der Konzern überprüft an jedem Abschlussstichtag die geschätzten Nutzungsdauern von Sachanlagen. Für das laufende Geschäftsjahr ergab sich für die Geschäftsführung kein Anlass, die Nutzungsdauer von einzelnen Anlagen zu ändern.
Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und von immateriellen Vermögenswerten werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich u. a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen (Details zu den Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien finden sich weiter unten, die Buchwerte unter Punkt C. Tz. 1 und 2.).
Die Bewertung der Vorräte umfasst die Einschätzung, ob die Buchwerte die erzielbaren Nettoveräußerungswerte übersteigen. Dabei ist eine Einschätzung der zukünftig erzielbaren Nettoveräußerungswerte auf Basis einer Beurteilung der künftigen Nachfrage und Preisentwicklung sowie der vorhandenen Vorratsmenge vorzunehmen.
Ertragsteuern sind für jede Steuerjurisdiktion zu schätzen, in der der Konzern tätig ist. Dabei ist für jedes Besteuerungssubjekt die erwartete tatsächliche Ertragsteuer zu berechnen. Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Aktive latente Steuern werden in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie genutzt werden können (Details zu den Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien finden sich weiter unten, die Buchwerte unter Punkt C. Tz. 5, 13 und 26.).
Ansatz und Bewertung der Rückstellungen im Zusammenhang mit anhängigen Rechtsstreitigkeiten oder anderen ausstehenden Ansprüchen sowie Rückbauverpflichtungen sind mit Einschätzungen durch das Management verbunden. Aus der Verwendung der Annahmen und Schätzungen resultieren die jeweils in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerte (Details zu den Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien finden sich weiter unten, die Buchwerte unter Punkt C. Tz. 14.).
Der Konsolidierungskreis besteht aus folgenden Gesellschaften:
| ― |
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft, Hamburg |
| ― |
Bijou Brigitte modische Accessoires Ges. mbH, Wien - Österreich |
| ― |
Fashion Dream Limited, Hongkong - China |
| ― |
"Senso di Donna" Vertriebs GmbH, Hamburg - Deutschland |
| ― |
Rubin GmbH, Buxtehude - Deutschland |
| ― |
Bijou Brigitte Sp.z o.o., Warschau - Polen |
| ― |
Bijou Brigitte modische Accessoires S.L., Barcelona - Spanien |
| ― |
Bijou Brigitte Divatcikk Kereskedelmi Kft., Budapest - Ungarn |
| ― |
Bijou Brigitte-Acessórios de Moda Unipessoal, Lda., Lissabon - Portugal |
| ― |
Bijou Brigitte s.r.o., Prag - Tschechien |
| ― |
Bijou Brigitte s.r.l., Mailand - Italien |
| ― |
Bijou Brigitte Monoprosopi EPE, Athen - Griechenland |
| ― |
Bijou Brigitte Accessoires de Mode SAS, Straßburg - Frankreich |
| ― |
Bijou Rubin Lille SARL, Wasquehal - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Beauvais SARL, Beauvais - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Paris SARL, Paris - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Limoges SARL, Poitiers - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Bordeaux SARL, Trélissac -Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Villefranche SARL, Villefranche - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Grenoble SARL, Grenoble - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Nimes SARL, Nimes - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Toulouse SARL, Toulouse - Frankreich |
| ― |
Bijou Rubin Menton SARL, Menton - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Calais SARL, Calais - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Annecy SARL, Annecy - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Angers SARL, Angers - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Nantes SARL, - Tremblay-en France - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Rodez SARL, Rodez - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Valence SARL, Valence - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Rubin Mulhouse SARL, Mulhouse - Frankreich 1) |
| ― |
Bijou Brigitte s.r.o., Trenčín - Slowakei |
| ― |
"BIJOU BRIGITTE" EOOD, Sofia - Bulgarien |
| ― |
S.C. Bijou Brigitte S.R.L., Medias - Rumänien |
| ― |
BIJOU BRIGITTE S.P.R.L., Brüssel - Belgien |
| ― |
Bijou Brigitte GmbH, St. Gallen - Schweiz |
| ― |
BIJOU RUBIN S.P.R.L., Brüssel - Belgien |
| ― |
Bijou Brigitte SCI, Straßburg - Frankreich 1) |
| ― |
Dauber GmbH, Wien - Österreich 2) |
| ― |
Sommer GmbH, Wien - Österreich 2) |
1) Mittelbar über Bijou Brigitte
Accessoires de Mode SAS, Straßburg - Frankreich
2) Mittelbar über Bijou Brigitte modische
Accessoires Ges. mbH, Wien - Österreich
Der Konsolidierungskreis der Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat sich im Geschäftsjahr 2023 um zwei vollkonsolidierte Gesellschaften gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 reduziert. Die Liquidation der BIJOU BRIGITTE SARL, Weiswampach - Luxemburg, wurde am 22. August 2023 vollzogen und somit wurde die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt entkonsolidiert. Der Verkauf der Yiwu City Tai Ya Jewellery Company LTD., Yiwu - China, zum 1.Juli 2023 wurde am 25. Juli 2023 registriert und entsprechend wurde die Gesellschaft zu diesem Datum entkonsolidiert. Der Verkaufspreis betrug 218.656,00 EUR und wurde im Berichtsjahr vollständig gezahlt. Die im Zeitpunkt des Verkaufs in der Gesellschaft bilanzierten Vermögenswerte und Schulden betrugen:
| EUR | |
| Langfristige Vermögenswerte | 6.071,44 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 408.298,62 |
| davon Zahlungsmittel | 357.849,09 |
| Eigenkapital | 214.122,51 |
| Kurzfristige Schulden | 200.247,55 |
Das Entkonsolidierungsergebnis beträgt somit 4.533,49 €
Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG ist an allen Gesellschaften unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt. An der BIJOU BRIGITTE S.P.R.L., Brüssel, und der BIJOU RUBIN S.P.R.L., Brüssel. ist die Bijou Brigitte modische Accessoires AG jeweils mit 99 % des Kapitals beteiligt, während die Rubin GmbH, Buxtehude, als 100 %iges Tochterunternehmen der Bijou Brigitte modische Accessoires AG jeweils das restliche Kapital in Höhe von 1 % hält.
Der Abschlussstichtag des Konzerns der Bijou Brigitte modische Accessoires AG sowie der Tochtergesellschaften ist der 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres. Alle prüfungspflichtigen Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden von unabhängigen Abschlussprüfern oder vom Konzernabschlussprüfer geprüft.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie zwischen konsolidierten Unternehmen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten und Zwischenergebnisse werden eliminiert.
Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge wurden Steuerabgrenzungen nach IAS 12 insoweit vorgenommen, als sich die daraus entstehenden Differenzen voraussichtlich wieder ausgleichen.
Der Konzernabschluss basiert auf dem Prinzip der historischen Anschaffungskosten und Herstellungskosten, eingeschränkt durch die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften wurden in Übereinstimmung mit IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in EUR umgerechnet. Bei den betroffenen Gesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung. Die Währungsumrechnung erfolgt daher beim Eigenkapital zum historischen Kurs, bei den sonstigen Bilanzpositionen zum Bilanzstichtagskurs und bei den Erträgen und Aufwendungen sowie beim Konzernergebnis zum Durchschnittskurs des Jahres. Währungsdifferenzen werden gemäß IAS 21 im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden mit dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Begleichung solcher Geschäftsvorfälle sowie aus der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Diese werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Die für die Umrechnung der Fremdwährungen im Konzern verwendeten Wechselkurse ergeben sich aus folgender Tabelle:
| Stichtagskurs 31.12. | Durchschnittskurs | ||||
| 1 EUR = | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |
| Bulgarien | BGN | 1,9521 | 1,9521 | 1,9528 | 1,9546 |
| China | CNY | 7,8631 | 7,3679 | 7,6808 | 7,0760 |
| HongKong | HKD | 8,6517 | 8,3235 | 8,4786 | 8,2276 |
| Großbritannien | GBP | 0,8691 | 0,8871 | 0,8686 | 0,8547 |
| Polen | PLN | 4,3410 | 4,6865 | 4,5272 | 4,6907 |
| Rumänien | RON | 4,9737 | 4,9439 | 4,9504 | 4,9311 |
| Schweiz | CHF | 0,9265 | 0,9852 | 0,9712 | 1,0017 |
| Tschechien | CZK | 24,716 | 24,142 | 23,988 | 24,546 |
| Ungarn | HUF | 382,390 | 400,390 | 380,498 | 393,057 |
| USA | USD | 1,1075 | 1,0679 | 1,0827 | 1,0506 |
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten aktiviert, selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden mit Herstellungskosten aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien gemäß IAS 38 erfüllt sind. Die Entwicklungskosten der selbst geschaffenen Software beliefen sich im Geschäftsjahr auf 946.921,20 EUR (i.V. 805.533,65 EUR) und wurden vollständig aktiviert. Forschungskosten sind wie im Vorjahr nicht angefallen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear über folgende Zeiträume:
| erworbene Software | 4 - 5 Jahre |
| selbst erstellte Software | 3 - 5 Jahre |
| entgeltlich erworbene Rechte | 3 -15 Jahre |
Planmäßige Abschreibungen werden als Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte erfasst. Es gibt keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer.
Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden am Ende jedes Geschäftsjahres und beim Eintreten von besonderen Vorkommnissen überprüft. Sämtliche Schätzungsänderungen werden prospektiv berücksichtigt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßige Abschreibung wird für jeden Vermögenswert linear über die planmäßige Nutzungsdauer auf Basis der Anschaffungs- oder Herstellungskosten berechnet.
Die geschätzten Nutzungsdauern betragen:
| Gebäude | 20 - 40 Jahre |
| Außenanlagen | 2 - 15 Jahre |
| technische Anlagen und Maschinen | 3 - 10 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 20 Jahre |
Planmäßige Abschreibungen und außerplanmäßige Wertminderungen werden als Abschreibungen auf Sachanlagen erfasst.
Die Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Bei den Nutzungsrechten handelt es sich um Mietverträge, bei denen das Nutzungsrecht für Verkaufsräume dem Bijou Brigitte-Konzern als Leasingnehmer überlassen wird. Der Konzern mietet hauptsächlich Verkaufsräume als Einzelhandelsgeschäfte und vereinzelt Büro- und Lagerflächen. Die Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von einem bis zwölf Jahren abgeschlossen. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und sind somit je nach Vertrag sehr unterschiedlich. Seit dem 1. Januar 2019 werden Leasingverhältnisse zu dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern den Leasinggegenstand nutzen kann, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert (siehe auch "Leasingverhältnisse").
Die Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
| ― |
der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit, |
| ― |
sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich aller etwaig erhaltener Leasinganreize, |
| ― |
alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten. |
Das Nutzungsrecht wird linear über die Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben, da diese der Nutzungsdauer entspricht. Bei der Bestimmung der Nutzungsdauer werden Verlängerungsoptionen berücksichtigt, sofern die Ausübung der Option durch den Konzern hinreichend sicher ist. Die Optionsausübung und die Verlängerungsdauer sind häufig erst kurz vor planmäßigem Ende des Mietvertrags hinreichend sicher, da diese von den Verhandlungen mit den Vermietern abhängen. Wenn Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, ergeben sich daraus neue Verpflichtungen für den Konzern je nach Nutzungsrecht und Dauer der Verlängerung. Verlängerungsoptionen umfassen typischerweise Mietdauern, die der Ursprungsmietdauer (1 - 12 Jahre) ähneln.
Sonderkündigungsrechte für die vorzeitige Kündigung von Mietverträgen seitens Bijou Brigitte existieren im überwiegenden Teil der Verträge nicht. Beendigungen von Mietverträgen vor dem Ende der vereinbarten Mietzeit können sich jedoch aus individuellen Vertragsverhandlungen im Laufe des Mietvertrags ergeben. Führen die Verhandlungen zu Änderungen der Vertragsbedingungen, die im ursprünglichen Mietvertrag nicht enthalten waren, so werden diese Vertragsänderungen bilanziell erfasst, wenn sie rechtsverbindlich vereinbart sind.
Zum Bilanzstichtag überprüft der Konzern gemäß IAS 36 die Buchwerte seiner Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerte und Nutzungsrechte, um festzustellen, ob sich Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf ergeben. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang des eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden Einheit (Filialebene), zu der der Vermögenswert gehört.
Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nettoveräußerungswert und dem Wert des erwarteten Mittelzuflusses aus der Nutzung des Vermögenswerts. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswerts (oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit) den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswerts (oder der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Erholt sich der erzielbare Betrag in den Folgeperioden, erfolgt eine Wertaufholung des Vermögenswerts (mit Ausnahme eines Goodwills) bis maximal zu der Wertgrenze, die in planmäßiger Fortschreibung erreicht worden wäre.
Die Ermittlung eines möglichen Wertminderungsbedarfes erfolgt grundsätzlich auf Basis des Barwerts der erwarteten Mittelzuflüsse aus der Nutzung der zu Zahlungsmittel generierenden Einheiten zusammengeschlossenen Vermögenswerte einer jeden Filiale. Basis für die Impairment Tests ist die Unternehmensplanung mit einem Detailplanungszeitraum von fünf Jahren und einer anschließenden ewigen Rente. Die hierbei unterstellten Planannahmen entsprechen den im Prognosebericht des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023. Die Planung wird nach dem Detailplanungszeitraum von fünf Jahren unter Zugrundelegung einer länderspezifischen jährlichen Wachstumsrate zwischen 0,5 % und 1 % (Vorjahr: 0,5 % und 1,0 %) fortgeschrieben. Die auf dieser Basis prognostizierten Zahlungsströme werden in der Regel mit gewichteten Vor-Steuer-Zinssätzen zwischen 14,9 % (Vorjahr: 14,6 %) und 17,3 % (Vorjahr: 16,7 %) diskontiert.
Diese gliedern sich für 2023 im Einzelnen wie folgt:
| Gewichtete Vor-Steuer-Zinssätze | ||
| Deutschland | 16,4 % | (Vorjahr: 14,8 %) |
| Spanien | 15,7 % | (Vorjahr: 15,4 %) |
| Italien | 17,3 % | (Vorjahr: 16,7 %) |
| Portugal | 14,9 % | (Vorjahr: 14,6 %) |
| Frankreich | 15,5 % | (Vorjahr: 14,8 %) |
| Osteuropa | 15,5 % | (Vorjahr: 14,7 %) |
Um die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den geografischen Tätigkeitsfeldern des Konzerns zu berücksichtigen, wurden bei der Berechnung des Wertminderungsbedarfes folgende spezifische Länderrisikoprämien und Steuerraten zugrunde gelegt:
| Länderrisikoprämie | Steuerrate | |||
| Deutschland | 0,0 % | (Vorjahr: 0,0 %) | 29,8 % | (Vorjahr: 29,8 %) |
| Spanien | 0,3 % | (Vorjahr: 1,6 %) | 25,0 % | (Vorjahr: 25,0 %) |
| Italien | 1,0 % | (Vorjahr: 2,2 %) | 27,9 % | (Vorjahr: 27,9 %) |
| Portugal | 0,2 % | (Vorjahr: 1,5 %) | 21,0 % | (Vorjahr: 21,0 %) |
| Frankreich | 0,0 % | (Vorjahr: 0,9 %) | 25,0 % | (Vorjahr: 25,0 %) |
| Osteuropa | 0,8 % | (Vorjahr: 1,9 %) | 15,7 % | (Vorjahr: 15,7 %) |
Eine Wertaufholung spiegelt eine Erhöhung des geschätzten Leistungspotentials einer Filiale durch Nutzung ab dem Zeitpunkt wider, an dem zuletzt ein Wertminderungsaufwand erfasst wurde. Wertaufholungen werden erfasst, falls sich der erzielbare Betrag infolge einer nachhaltigen Änderung der Unternehmensplanung für die jeweilige Filiale oder der zeitliche Anfall der geschätzten künftigen Cashflows oder in dem Abzinsungssatz erhöht.
Die erfassten Wertminderungen des Jahres 2023 und der Vorjahre entfallen auf Filialen, die geschlossen wurden bzw. geschlossen werden sollen, sowie auf Filialen, die eine Verlusthistorie aufweisen und bei denen auf Basis des Filialstandorts nicht mehr mit einer positiven Entwicklung gerechnet wird. Somit sind Wertaufholungen bei den in Vorjahren erfassten Wertminderungen bei Bijou Brigitte im Allgemeinen sehr unwahrscheinlich. Darüber hinaus unterliegt der zukünftige Geschäftsverlauf von Bijou Brigitte, wie im Prognosebericht des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 erläutert, für das aktuelle Geschäftsjahr und in den darauf folgenden Jahren weiterhin einer hohen Unsicherheit. Vor diesem Hintergrund wurden trotz der positiven Entwicklung von Bijou Brigitte 2023 keine Wertaufholungen erfasst.
Finanzinstrumente sind auf einem Vertrag basierende wirtschaftliche Vorgänge, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führen. Finanzinstrumente untergliedern sich gemäß IFRS 9 in folgende Kategorien:
| ― |
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten |
| ― |
ergebnisneutrale zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten |
| ― |
ergebniswirksame zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten |
Der Konzern bewertet seine finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten. Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Bei finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sind zudem die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts oder der Emission der Verbindlichkeit zuzurechnenden Transaktionskosten einzubeziehen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten oder gegebenenfalls wertberichtigt bilanziert werden finanzielle Vermögenswerte klassifiziert, die aus der direkten Bereitstellung von Bargeld, Waren oder Dienstleistungen an einen Schuldner resultieren.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden im langfristigen Vermögen ausgewiesen, es sei denn, der Fälligkeitszeitpunkt liegt innerhalb von zwölf Monaten ab dem Bilanzstichtag.
Der Buchwert von Finanzinstrumenten wie flüssigen Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der kurzfristige Teil der langfristigen Positionen entspricht aufgrund ihrer kurzen Laufzeit annähernd dem Zeitwert dieser Finanzinstrumente.
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Chancen und Risiken auf einen Dritten überträgt.
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente können nach der Bedeutung der in ihre Bewertungen einfließenden Faktoren und Informationen klassifiziert und in (Bewertungs-)Stufen eingeordnet werden. Die Einordnung eines Finanzinstruments in eine Stufe erfolgt nach der Bedeutung seiner Inputfaktoren für seine Gesamtbewertung und zwar nach der niedrigsten Stufe, deren Berücksichtigung für die Bewertung als Ganzes erheblich bzw. maßgeblich ist. Die Bewertungsstufen untergliedern sich hierarchisch nach ihren Inputfaktoren:
Stufe 1 - die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten (unverändert übernommenen) Preise;
Stufe 2 - Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen;
Stufe 3 - nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren).
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch auf Saldierung gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. 2023 erfolgte wie im Vorjahr keine Saldierung.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert unter Anwendung des gewogenen Durchschnitts. Als Anschaffungsnebenkosten werden auch Kosten der eigenen und fremd vergebenen Logistik einschließlich der Transportkosten zu den Filialen in ganz Europa erfasst.
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Erlös abzüglich der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Wertminderungen im Vorratsvermögen werden im Materialaufwand erfasst.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber Concessions-Partnern und werden in Höhe des ursprünglichen Rechnungsbetrags, der zum Zeitpunkt der Einbuchung dem Betrag der unbedingten Gegenleistung entspricht, bilanziert. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben, sobald der Zahlungsausfall feststeht. Die Folgebewertung dieser in der Regel kurzfristigen Forderungen erfolgt entsprechend einer Kategorisierung im Sinne des IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Warenverkäufen unterliegen als sonstige finanzielle Vermögenswerte dem Modell der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9. Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustquoten. Der Konzern übt bei der Aufstellung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderung Ermessen aus, basierend auf den Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit, bestehenden Marktbedingungen sowie zukunftsorientierten Schätzungen zum Ende jeder Berichtsperiode. Die wichtigsten verwendeten Annahmen und Inputfaktoren sind:
| ― |
Ausfallwahrscheinlichkeiten, |
| ― |
historische Ausfallquoten, |
| ― |
Bonität des Kunden. |
Angesichts des Geschäftsmodells des Konzerns hat die Wertminderungsmethodik nach IFRS 9 keine großen Auswirkungen auf die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, da die historischen Verlustquoten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern hatten und sich das Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat. Die Einzelwertberichtigungen belaufen sich auf 276.422,14 EUR (Vorjahr: 226.875,43 EUR) nach Zuführung in Höhe von 127.660,68 EUR (Vorjahr: 96.762,91 EUR), Verbrauch in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) und Auflösung in Höhe von 78.113,97 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) im Geschäftsjahr.
Die flüssigen Mittel enthalten Bargeld, jederzeit abrufbare Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristige Termineinlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. Diese werden als Finanzinstrumente unter der Kategorie zu Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9, der identifizierte Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich.
Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert.
Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkter Ausgabekosten erfasst.
Wenn die Bijou Brigitte AG eigene Aktien erwirbt, wird die bezahlte Gegenleistung einschließlich zurechenbarer Transaktionskosten vom Eigenkapital abgezogen. Wenn solche Aktien später verkauft werden, wird die erhaltene Gegenleistung unter Berücksichtigung von ertragsteuerlichen Effekten wieder im Eigenkapital erfasst.
Finanzverbindlichkeiten werden zunächst grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden Finanzverbindlichkeiten nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Finanzverbindlichkeiten werden mit Zahlung ausgebucht. Rückerstattungsverbindlichkeiten und Rechte auf Rückerhalt der von Kunden zurückgegebenen Waren werden nicht bilanziert, weil basierend auf den Erfahrungswerten das Zurückgeben von Produkten durch Kunden nicht hochwahrscheinlich ist und eine signifikante Umkehrung der Umsatzerlöse nicht eintreten wird. Die Validität dieser Annahme und die geschätzte Anzahl der Rückgaben werden zu jedem Abschlussstichtag neu bewertet.
Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der Veränderung der latenten Steuern dar.
Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Konzernergebnis aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze berechnet.
Annahmen und Schätzungen liegen auch den Beurteilungen hinsichtlich der Realisierbarkeit unsicherer Steuerpositionen und zukünftiger Steuerentlastungen zugrunde. Die Bilanzierung eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einer Steuerrisikoposition erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12, wenn eine Zahlung oder Erstattung für das Steuerrisiko wahrscheinlich ist. Die Bewertung der unsicheren Steuerposition erfolgt mit ihrem Erwartungswert.
Latente Steuern werden gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf temporäre Differenzen, die aus Unterschieden zwischen dem Buchwert von Vermögenswerten und Schulden im IFRS-Abschluss und ihrem steuerlichen Buchwert resultieren, erfasst. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf zukünftig nutzbare steuerliche Verluste gebildet.
Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der erwarteten Steuersätze (und der Steuergesetze) ermittelt, die zum Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder Realisierung des Vermögenswerts voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben würden, wie der Konzern zum Bilanzstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren.
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch zeitliche Unterschiede im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der zeitlichen Unterschiede vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die zeitlichen Unterschiede in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Stichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Aktive latente Steuern werden somit nur in der Höhe bilanziert, in der voraussichtlich zukünftige steuerpflichtige Ergebnisse zur Verrechnung der temporären Differenzen bzw. zur Nutzung der steuerlichen Verluste zur Verfügung stehen werden.
Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von laufenden Steueransprüchen mit laufenden Steuerschulden vorliegt und wenn sie in Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und der Konzern die Absicht hat, seine laufenden Steueransprüche und seine Steuerschulden auf Nettobasis zu begleichen.
Laufende und latente Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden.
Rückstellungen werden bilanziert, wenn dem Konzern eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen entstanden ist, deren Erfüllung wahrscheinlich mit einem Abfluss von Ressourcen verbunden ist. Wenn die Unternehmensleitung erwartet, dass eine Zahlungsverpflichtung von Dritten erstattet wird, zum Beispiel im Rahmen eines Versicherungsvertrags, wird der Erstattungsanspruch als eigenständiger Vermögenswert bilanziert und als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst, sofern die Erstattung so gut wie sicher ist.
Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert am Bilanzstichtag für die hinzugebende Leistung unter Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrundeliegenden Risiken und Unsicherheiten, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst und zum Barwert der erwarteten Ausgaben bilanziert.
Der Konzern betreibt eine Kette von Einzelhandelsgeschäften, die Modeschmuck und modische Accessoires verkaufen. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen oder Concessions-Partner die Waren an einen Endverbraucher oder an Franchisepartner verkauft hat. Umsätze aus dem Verkauf von Waren über das Internet an Endverbraucher werden zu dem Zeitpunkt, an dem die Verfügungsgewalt über die Waren an den Kunden übergeht, und damit bei Auslieferung, erfasst. Die Zahlung ist normalerweise sofort fällig. Die Transaktionen werden per Überweisung oder mittels Kredit- bzw. Zahlungskarte beglichen. Die Umsatzerlöse werden abzüglich aller Erlösschmälerungen ohne Verbrauchsteuern und nach der Eliminierung von konzerninternen Verkäufen ausgewiesen.
Die an Kunden verkauften Gutscheine haben überwiegend eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren und werden als Vertragsverbindlichkeit erfasst. Der Betrag, der nach drei Jahren nicht eingelösten Gutscheine wird unter Berücksichtigung einer Kulanzfrist eines weiteren Jahres als Ertrag erfasst.
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2019 ein Kunden-Loyalitätsprogramm namens "BB-Club" in Deutschland und Spanien eingeführt. 2020 wurde das Programm auf die Länder Italien und Frankreich und 2023 auf die Länder Niederlande und Österreich ausgedehnt. Die Kunden erhalten in den Filialen eine physische "BB-Club-Karte", die durch das Ausfüllen eines Antragsformulars oder die Online-Registrierung aktiviert wird. Auf diese Weise wird zusätzlich eine digitale Kundenkarte im BB-Club-Kundenbereich erstellt. Die Kunden, die sich nur online registrieren und eine physische Kundenkarte wünschen, können diese in den Filialen bekommen und anschließend online mit der bereits bestehenden digitalen Karte zusammenführen. Die Kunden erhalten mit dem BB-Club-Beitritt zahlreiche Vorteile in Form von Rabatten, Geschenken zu besonderen Anlässen und Einladungen zu exklusiven Events. Bei jedem Einkauf werden Punkte gesammelt (1,00 EUR Kaufsumme entspricht einem Punkt). Ab 100 gesammelten Punkten bekommt der Kunde einen Rabatt-Kupon in Höhe von 10,00 EUR, der ausschließlich im Rahmen eines erneuten Wareneinkaufs ab 20,00 EUR Wert in den Filialen oder dem Onlineshop eingelöst werden kann. Der Rabatt-Kupon ist nach Erhalt drei Monate gültig. Die daraus erwartete Vertragsverbindlichkeit wird fortlaufend überprüft und erlösschmälernd verbucht.
Die Vereinnahmung von Zinsen erfolgt periodengerecht.
Fremdkapitalzinsen werden direkt im Aufwand erfasst, sofern keine sogenannten qualifizierenden Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 vorliegen, für die Fremdkapitalzinsen zu aktivieren sind.
Da der Konzern vollständig eigenfinanziert ist, fallen wie im Vorjahr keine zurechenbaren und aktivierungspflichtigen Zinsaufwendungen bei der Erfassung qualifizierender Vermögenswerte an.
Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden beim erstmaligen Ansatz zu Barwerten erfasst.
Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
| ― |
feste Zahlungen abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, |
| ― |
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, anfänglich bewertet mit dem Index oder Zinssatz zum Bereitstellungsdatum. |
Die Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns abgezinst, da für das Leasingverhältnis ein zugrunde liegender impliziter Zinssatz nicht bestimmbar ist. Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes verwendet der Konzern als Ausgangspunkt einen risikofreien Zinssatz und passt diesen an das Kreditrisiko des Leasingnehmers an. Weitere Anpassungen betreffen darüber hinaus solche für die Laufzeit des Leasingverhältnisses und das wirtschaftliche Umfeld (Länderrisiko).
Der Konzern hat bei der Bilanzierung der Leasingverhältnisse die Erleichterungswahlrechte für Leasingnehmer grundsätzlich nicht angewendet. Somit sind die Zahlungen für kurzfristige Leasingverträge (unter oder gleich zwölf Monaten) und für Vereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte wie oben beschrieben bilanziert worden. Der Bijou Brigitte-Konzern wendet allerdings die bestehenden optionalen Erleichterungen durch die Änderungen an IFRS 16 (Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie) seit dem 1. Januar 2020 an. Die erhaltenen Zahlungsbefreiungen und kurzfristigen Stundungen von Leasingzahlungen wurden und werden somit ohne einzelne Prüfung nicht als Modifikation der Leasingverhältnisse, sondern als Teilabgang der Leasingverpflichtung mit der Erfassung eines entsprechenden Gewinns erfasst. In den Fällen, in denen eine Änderung der Leasinglaufzeit oder dauerhafte Mietzugeständnisse erzielt werden konnten, wurden die Mietzugeständnisse als Modifikation des Leasingverhältnisses bilanziert.
Der Konzern ist möglichen zukünftigen Steigerungen variabler Leasingzahlungen ausgesetzt, welche sich aus einer Änderung eines Indexes oder eines Zinssatzes ergeben können. Diese möglichen Änderungen der Leasingraten sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Sobald Änderungen eines Indexes oder Zinssatzes sich auf die Leasingraten auswirken, wird die Leasingverbindlichkeit gegen das Nutzungsrecht angepasst. Solche Vereinbarungen sind im überwiegenden Teil der Leasingverhältnisse im Bijou Brigitte-Konzern enthalten.
Jede Leasingrate wird in Tilgungs- und Zinsaufwendungen aufgeteilt. Die Zinsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam in den Finanzierungsaufwendungen erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt.
Einige Leasingverträge über Immobilien beinhalten variable Zahlungen in Abhängigkeit von den erzielten Umsätzen der darin ansässigen Geschäfte. Der Prozentsatz der variablen Zahlungen in Abhängigkeit vom Umsatz ist je nach Vertrag unterschiedlich festgelegt. Die umsatzabhängigen Leasingzahlungen werden in der Periode im Gewinn und Verlust erfasst, in der die Bedingung, die die Zahlungen auslöst, eintritt. Umsatzabhängige Leasingzahlungen sind von untergeordneter Bedeutung. Diese betragen 0,6 % (Vorjahr: 0,3 %) der gesamten Leasingzahlungen.
Für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten werden neben der unkündbaren Grundmietzeit auch Verlängerungsoptionen berücksichtigt. Die Laufzeiten werden aufgrund einer möglichen Verlängerung bzw. Kündigung seitens des Leasingnehmers bestimmt, sofern die Nicht- bzw. Ausübung der Option durch den Konzern hinreichend sicher ist. Eine Überprüfung durch den Konzern erfolgt fortlaufend.
Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beantragten und erhaltenen staatlichen Hilfen und Zuschüsse werden erst bilanziert, wenn eine verbindliche Zusage der zuständigen Behörde in den jeweiligen Ländern vorliegt. Die Zuschüsse der öffentlichen Hand, die bis zum jeweiligen Bilanzstichtag bereits zugeflossen bzw. verbindlich genehmigt waren, sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen der jeweiligen Geschäftsjahre erfasst worden. Die im April 2023 fristgerecht eingereichte Schlussrechnung für die in Deutschland beantragte und bewilligte Überbrückungshilfe III wies eine Rückzahlung an den Mittelgeber in Höhe von 431.778,61 EUR aus. Dieser Betrag entspricht dem 2022 im Rahmen der vorgenommenen Nachkalkulation ermittelten Rückzahlungsbetrag in Höhe von 431.800,00 EUR. Somit war 2023 keine Anpassung der zu erwartenden Verpflichtungen notwendig. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzernabschlusses lag die Endabrechnung noch nicht vor. Die Verpflichtung wird unverändert zum Vorjahr unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Bewertungsannahmen für Restbestände an Waren, die nicht mehr nachbestückt werden sollen (sog. "Auslaufartikel") kritisch hinterfragt und überprüft. Diese Auslaufartikel wurden in den vergangenen Jahren infolge einer Abwertung in Höhe von 100 % nicht in der Bilanz erfasst. Angesicht der positiven Geschäftsentwicklung sowie auf Basis einer durchgeführten Analyse der tatsächlichen in den letzten Jahren erzielten Verkaufspreise dieser Artikel war diese Abwertung als nicht sachgerecht zu beurteilen. Diese Artikelgruppe war bereits in den Vorjahren nur noch mit rund 25 % statt der bislang berücksichtigten 100 % abzuwerten. Vor diesem Hintergrund waren ausgehend von der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2022 Korrekturen vorzunehmen, die im folgenden erläutert werden.
Die für diese Artikelgruppe bislang gebildete Wertberichtigung betrug zum:
|
31.12.2022
EUR |
01.01.2022
EUR |
|
| 9.190.435,10 | 10.456.286,42 |
Die notwendige Wertminderung beträgt nach Anpassung der unterstellten Verkaufspreise sowie der erwarteten Vertriebskosten per:
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31.12.2022
EUR |
01.01.2022
EUR |
|
| 2.168.459,66 | 2.879.528,01 |
Diese Feststellung führte somit zu folgenden Fehlerkorrekturen:
Der Vorratsbestand wurde per 31.12.2022 bzw. 01.01.2022 wie folgt erhöht:
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31.12.2022
EUR |
01.01.2022
EUR |
|
| 7.021.975,44 | 7.572.336,48 |
Der Ergebniseffekt in Höhe von 7.572.336,48 EUR für die Jahre vor 2022 wurde unter Berücksichtigung der hierauf entfallenden Steuern in Höhe von 2.392.858,33 EUR in den Gewinnrücklagen erfasst und führte somit zu einer Erhöhung des Eigenkapitals in Höhe von 5.179.478,15 EUR per 01.01.2022.
Da Auslaufartikel bisher mit pauschal 100% abgeschrieben wurden, war mangels bilanziertem Buchwert im Zeitpunkt des Verkaufs kein Materialaufwand zu erfassen. Da der Vorratsbestand dieser Artikel zum 1.1.2022 mit Buchwerten von 7.572.336,48 EUR erstmals erfasst wurde, ist auch rückwirkend im Jahr 2022 ein Materialaufwand zu erfassen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde der Materialaufwand um 550.361,04 EUR erhöht und entsprechend die Ertragsteuer um 173.914,09 EUR reduziert, so dass der gesamte Ergebniseffekt per 31.12.2022 376.446,95 EUR betrug. Das Ergebnis je Aktie für das Geschäftsjahr 2022 hat sich hierdurch um 0,05 € auf 4,53 € verschlechtert.
Aufgrund dieser Fehlerkorrekturen wurden sowohl die Bilanz als auch die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns zum 31.12.2022 geändert.
Als Folge dieser Änderungen wurden für das Geschäftsjahr 2022 auch die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernkapitalflussrechnung, die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung sowie teilweise der Konzernanhang korrigiert. Im Konzernanhang wurden die Segmentberichterstattung und die Angaben unter Punkt 6) Vorräte, 12) Eigenkapital, 21) Materialaufwand, 26) Ertragsteuern und 27) Ergebnis je Aktie angepasst.
Die immateriellen Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um die lineare Abschreibung entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte zum Abschlussstichtag können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
|
Entgeltlich erworbene Rechte
EUR |
Erworbene Software
EUR |
Selbst erstellte Software
EUR |
Gesamt
EUR |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 1.1.2022 | 12.008.368,86 | 2.844.872,77 | 3.960.327,38 | 18.813.569,01 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,00 | 648,37 | 0,00 | 648,37 |
| Zugänge | 100.000 | 115.235,12 | 805.533,65 | 1.020.768,77 |
| Abgänge | -423.675,49 | 0,00 | 0,00 | -423.675,49 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 31.12.2022 | 11.684.693,37 | 2.960.756,26 | 4.765.861,03 | 19.411.310,66 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1.1.2022 | 10.660.305,86 | 2.148.413,41 | 2.376.362,38 | 15.185.081,65 |
| Planmäßige Abschreibungen | ||||
| Zugänge | 391.972,00 | 291.221,00 | 608.050,65 | 1.291.243,65 |
| Abgänge | -423.674,99 | 0,00 | 0,00 | -423.674,99 |
| Außerplanmäßige Wertminderungen | 12.380,00 | 0,00 | 0,000 | 12.380,00 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2022 | 10.640.982,87 | 2.439.634,41 | 2.984.413,03 | 16.065.030,31 |
| Nettobuchwert 31.12.2022/1.1.2023 | 10.043.710,50 | 521.121,85 | 1.781.448,00 | 3.346.280,35 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 1.1.2023 | 11.684.693,37 | 2.960.756,26 | 4.765.861,03 | 19.411.310,66 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,00 | -138,04 | 0,00 | -138,04 |
| Zugänge | 37.000,00 | 107.613,10 | 946.921,20 | 1.091.534,30 |
| Abgänge | -62.141,67 | -342.646,85 | -1.719.124,39 | -2.123.912,91 |
| Umbuchungen | 0,00 | -344.489,05 | 344.489,05 | 0,00 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 31.12.2023 | 11.659.551,70 | 2.381.095,42 | 4.338.146,89 | 18.378.794,01 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1.1.2023 | 10.640.982,87 | 2.493.634,41 | 2.948.413,03 | 16.065.030,31 |
| Planmäßige Abschreibungen | ||||
| Zugänge | 363.531,00 | 175.277,22 | 1.061.276,20 | 1.600.084,42 |
| Abgänge | -62.141,17 | -341.797,85 | -1.719.122,39 | -2.123.061,41 |
| Umbuchungen | 0,00 | -96.933,05 | 96.933,05 | 0,00 |
| Außerplanmäßige Wertminderungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2023 | 10.942.372,70 | 2.176.180,73 | 2.423.499,89 | 15.542.053,32 |
| Nettobuchwert 31.12.2023 | 717.179,00 | 204.914,69 | 1.914.647,00 | 2.836.740,69 |
Die außerplanmäßigen Wertminderungen der entgeltlich erworbenen Rechte in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 12.380,00 EUR) betrafen Filialen, bei denen die wirtschaftliche Entwicklung den ursprünglich erwarteten Zahlungsströmen nicht gerecht wurde.
Die Buchwerte der Sachanlagen zum Abschlussstichtag können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
|
Grundstücke und Bauten
EUR |
Maschinen, technische Anlagen
EUR |
Betriebs- und Geschäftsausstattung
EUR |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 1.1.2022 | 20.476.572,78 | 26.591,86 | 101.269.760,96 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,00 | 0,00 | -33.448,21 |
| Zugänge | 0,00 | 0,00 | 5.788.730,04 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | -7.462.367,82 |
| Umbuchungen | 0,00 | 0,00 | 80.425,17 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 31.12.2022 | 20.476.572,78 | 26.591,86 | 99.643.100,14 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1.1.2022 | 9.273.694,54 | 26.588,36 | 78.808.828,61 |
| Planmäßige Abschreibungen | |||
| Zugänge | 524.131,00 | 0,00 | 7.055.983,41 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | -7.251.981,28 |
| Zuschreibungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Außerplanmäßige Wertminderungen | 0,00 | 0,00 | 376.685,45 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2022 | 9.797.825,54 | 26.588,36 | 78.989.516,19 |
| Nettobuchwert 31.12.2022/1.1.2023 | 10.678.747,24 | 3,50 | 20.653.583,95 |
|
Anlagen im Bau
EUR |
Gesamt
EUR |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 1.1.2022 | 165.654,71 | 121.938.580,31 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 52,00 | -33.396,21 |
| Zugänge | 133.876,56 | 5.922.606,60 |
| Abgänge | -11.681,00 | -7.474.048,82 |
| Umbuchungen | -80.425,17 | 0,00 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 31.12.2022 | 207.477,10 | 120.353.741,88 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1.1.2022 | 0,00 | 88.109.111,51 |
| Planmäßige Abschreibungen | ||
| Zugänge | 0,00 | 7.580.114,41 |
| Abgänge | 0,00 | -7.251.981,28 |
| Zuschreibungen | 0,00 | 0,00 |
| Außerplanmäßige Wertminderungen | 0,00 | 376.685,45 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2022 | 0,00 | 88.813.930,09 |
| Nettobuchwert 31.12.2022/1.1.2023 | 207.477,10 | 31.539.811,79 |
|
Grundstücke und Bauten
EUR |
Maschinen, technische Anlagen
EUR |
Betriebs- und Geschäftsausstattung
EUR |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 1.1.2023 | 20.476.572,78 | 26.591,86 | 99.643.100,14 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,00 | 0,00 | 87.138,67 |
| Zugänge | 0,00 | 19.392,50 | 13.634.655,03 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | -11.523.888,01 |
| Umbuchungen | 0,00 | 0,00 | 132.960,35 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 31.12.2023 | 20.476.572,78 | 45.984,36 | 101.973.966,18 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1.1.2023 | 9.797.825,54 | 26.588,36 | 78.989.516,19 |
| Planmäßige Abschreibungen | |||
| Zugänge | 524.131,00 | 606,50 | 8.836.421,14 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | -10.905.283,40 |
| Zuschreibungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Außerplanmäßige Wertminderungen | 0,00 | 0,00 | 78.774,45 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2023 | 10.321.956,54 | 27.194,86 | 76.999.428,38 |
| Nettobuchwert 31.12.2023 | 10.154.616,24 | 18.789,50 | 24.974.537,80 |
|
Anlagen im Bau
EUR |
Gesamt
EUR |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 1.1.2023 | 207.477,10 | 120.353.741,88 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -135,87 | 87.002,80 |
| Zugänge | 94.795,45 | 13.748.842,98 |
| Abgänge | -1.851,77 | -11.525.739,78 |
| Umbuchungen | - 132.960,35 | 0,00 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 31.12.2023 | 167.324,56 | 122.663.847,88 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1.1.2023 | 0,00 | 88.813.930,09 |
| Planmäßige Abschreibungen | ||
| Zugänge | 0,00 | 9.361.158,64 |
| Abgänge | 0,00 | -10.905.283,40 |
| Zuschreibungen | 0,00 | 0,00 |
| Außerplanmäßige Wertminderungen | 0,00 | 78.774,45 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2023 | 0,00 | 87.348.579,78 |
| Nettobuchwert 31.12.2023 | 167.324,56 | 35.315.268,10 |
Die außerplanmäßigen Wertminderungen der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 78.774,45 EUR (Vorjahr: 376.685,45 EUR) betreffen Filialen, bei denen die wirtschaftliche Entwicklung den erwarteten Zahlungsströmen nicht gerecht wurde. Die außerplanmäßigen Abschreibungen betrafen die Segmente wie folgt:
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Deutschland | 21.557,07 | 228.867,88 |
| Spanien | 6.977,00 | 77.258,00 |
| Italien | 8.990,00 | 4.624,00 |
| Portugal | 0,00 | 0,00 |
| Frankreich | 0,00 | 40.931,57 |
| Übrige Länder | 41.250,38 | 25.004,00 |
| Summe | 78.774,45 | 376.685,45 |
|
Gebäude
EUR |
|
| Anschaffungskosten 1.1.2022 | 222.297.979,99 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -265.424,49 |
| Zugänge | 46.883.355,33 |
| Abgänge | -18.375.797,09 |
| Anschaffungskosten 31.12.2022 | 250.540.113,74 |
| Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen 1.1.2022 | 120.725.578,42 |
| Planmäßige Abschreibungen | |
| Zugänge | 37.543.487,26 |
| Abgänge | -15.955.414,64 |
| Außerplanmäßige Wertminderungen | 1.333.936,71 |
| Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen 31.12.2022 | 143.647.587,75 |
| Nettobuchwert 31.12.2022 | 106.892.525,99 |
| Anschaffungskosten 1.1.2023 | 250.540.113,74 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 121.747,32 |
| Zugänge | 57.828.006,08 |
| Abgänge | -15.909.526,85 |
| Anschaffungskosten 31.12.2023 | 292.580.340,29 |
| Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen 1.1.2023 | 143.647.587,75 |
| Planmäßige Abschreibungen | |
| Zugänge | 38.147.501,86 |
| Abgänge | -9.923.229,56 |
| Außerplanmäßige Wertminderungen | 222.059,83 |
| Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen 31.12.2023 | 172.093.919,88 |
| Nettobuchwert 31.12.2023 | 120.486.420,41 |
In den oben dargestellten Zu- und Abgängen historischer Anschaffungskosten und Abschreibungen werden alle Veränderungen aus der Bilanzierung von Leasingverhältnissen dargestellt. Diese Darstellung beinhaltet auch Neueinschätzungen von Vertragslaufzeiten sowie Modifikationen von Mietverträgen.
Die außerplanmäßigen Wertminderungen der Nutzungsrechte in Höhe von 222.059,83 EUR (Vorjahr: 1.333.936,71 EUR) betreffen Filialen, bei denen die wirtschaftliche Entwicklung den erwarteten Zahlungsströmen nicht gerecht wurde.
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Bezahlte Mietkautionen | 1.994.523,86 | 1.808.506,43 |
Unter dieser Bilanzposition werden ausschließlich langfristige bezahlte Kautionen, vor allem aus Mietverträgen, ausgewiesen. Diese dienen der Sicherung der Mietverhältnisse und wurden mit einem Zinssatz in Höhe von 3,065 % (Vorjahr: 3,770 %) bis zur Endfälligkeit des jeweiligen Mietvertrages abgezinst.
Die Bewertung der aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt nach IAS 12. Latente Steuern werden auf sämtliche temporären Differenzen zwischen den bilanziellen und den steuerlichen Wertansätzen, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf realisierbare Verlustvorträge ermittelt. Der Berechnung der latenten Steuern liegen die in den Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Die inländischen aktiven und passiven latenten Steuern wurden wie im Vorjahr mit einem Ertragsteuersatz in Höhe von 31,6 % ermittelt. Für die ausländischen Steuern wurden Steuersätze wie im Vorjahr zwischen 9,0 % und 27,9 % angesetzt.
Entwicklung der latenten Steuern (Nettobetrag aktiver latenter Steuern nach Abzug passiver latenter Steuern):
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Stand am 1. Januar | 4.050.383,64 | 5.320.984,89 |
| (aktive latente Steuern) | ||
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 3.242,81 | -1.883,10 |
| in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste latente Steuern | -1.695.028,25 | -1.268.718,15 |
| davon auf temporäre Differenzen | -996.213,52 | 491.195,06 |
| davon auf Verlustvorträge | -698.814,73 | -1.759.913,21 |
| Stand am 31. Dezember (aktive latente Steuern) | 2.358.598,20 | 4.050.383,64 |
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn bei tatsächlichen Steuerforderungen und Steuerschulden ein gesetzlicher Aufrechnungsanspruch besteht und die latenten Steuern bei der gleichen Steuerbehörde entstanden sind.
Die Veränderung der latenten Steuern aus Währungsumrechnungsdifferenzen wurden mit 3.242,81 EUR (Vorjahr: -1.883,10 EUR) im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die aktiven und passiven latenten Steuern verteilen sich auf folgende Bilanzpositionen:
| 2023 | 2022 | |||
|
aktiv
EUR |
passiv
EUR |
aktiv
EUR |
passiv
EUR |
|
| Immaterielle Vermögenswerte | 666.119,86 | 43.192,42 | 808.046,17 | 230.576,82 |
| Sachanlagen | 333.400,89 | 1.933.254,01 | 386.390,80 | 1.695.850,80 |
| Nutzungsrechte | 0,00 | 32.617.695,35 | 0,00 | 28.465.693,51 |
| Vorräte | 783.973,26 | 2.655.937,21 | 769.936,66 | 2.148.845,95 |
| Forderungen | 0,00 | 2.652,72 | 0,00 | 3.063,26 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 38.161,91 | 0,00 | 39.393,75 | 0,00 |
| Finanzmittel | 187.096,44 | 0,00 | 0,00 | 137.937,23 |
| Rückstellungen | 1.813.517,42 | 41.227,21 | 1.344.626,66 | 43.028,19 |
| Leasingverbindlichkeiten | 33.619.168,18 | 0,00 | 30.656.777,44 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 102.583,38 | 0,00 | 0,00 | 27.073,86 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 35.976,86 | 0,00 | 25.908,14 | 0,00 |
| Verlustvorträge | 2.072.558,92 | 0,00 | 2.771.373,65 | 0,00 |
| 39.652.557,12 | 37.293.958,92 | 36.802.453,26 | 32.752.069,62 | |
| Saldierung | -35.882.160,17 | -35.882.160,17 | -31.044.521,51 | -31.044.521,51 |
| Bilanzansatz | 3.770.396,95 | 1.411.798,75 | 5.757.931,75 | 1.707.548,11 |
Aktive latente Steuern werden für steuerliche Verlustvorträge in dem Maß berücksichtigt, in dem deren Verwertung durch zukünftige steuerbare Erträge wahrscheinlich ist. Zum Bilanzstichtag verfügt der Konzern über steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 8.336.591,92 EUR (Vorjahr: 11.845.155,93 EUR), auf die aktive latente Steuern gebildet wurden. Die Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge ist durch die allgemeine Ertragserholung der betroffenen Regionen begründet. Der Planungsrechnung liegt ein Zeithorizont von fünf Jahren zugrunde. Die Verlustvorträge, auf die keine latenten Steuern gebildet wurden, betragen 4.666.893,77 EUR (Vorjahr: 4.590.724,01 EUR). Diese Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt nutzbar. Zum 31. Dezember 2023 wurden aktive latente Steuern für temporäre Differenzen in Höhe von 1.354.636,21 EUR (Vorjahr: 113.016,69 EUR) nicht angesetzt. Mit passiven latenten Steuern verrechnete aktive latente Steuern in Höhe von 540.654,26 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) wurden trotz Verlusten im laufenden Jahr bilanziert.
Eine Realisierung von aktiven latenten Steuern im Verlauf des kommenden Geschäftsjahres wird voraussichtlich in Höhe von 1.642.539,03,51 EUR (Vorjahr: 1.099.922,93 EUR) erfolgen, bei den passiven latenten Steuern ist eine Realisierung in Höhe von 2.699.817,14 EUR (Vorjahr: 2.359.948,49 EUR) zu erwarten.
Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden in Höhe von 7.547.226,58 EUR (Vorjahr: 7.451.112,60 EUR) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit in wesentlichem Umfang umkehren werden.
Im Einzelnen gliedern sich die Vorräte wie folgt auf:
|
2023
EUR |
2022
*
EUR |
|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 3.529.940,29 | 3.152.228,50 |
| Waren | 76.859.590,60 | 75.786.329,97 |
| 80.389.530,89 | 78.938.558,47 |
Darüber hinaus bestehen Anzahlungen auf Vorräte in Höhe von 164.342,10 EUR (Vorjahr: 88.241,64 EUR). Diese werden unter den sonstigen kurzfristigen Forderungen ausgewiesen. Die Wertminderungen auf den Nettoveräußerungspreis der Vorräte betragen 3.846.325,01 EUR (Vorjahr: 3.893.744,19 EUR) *. Der Differenzbetrag aus den im Geschäftsjahr gebildeten Wertminderungen und Wertaufholungen von insgesamt -47.419,18 EUR (Vorjahr: -233.617,80 EUR) wird im Materialaufwand ausgewiesen. Hintergrund der Wertaufholung der Vorräte ist die positive Geschäftsentwicklung 2023. Der Buchwert der Vorräte, der mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt wurde, betrug zum Bilanzstichtag 11.328.560,82 EUR (Vorjahr: 8.555.113,13 * EUR).
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.879.767,48 | 1.918.614,19 |
| Wertberichtigungen | -276.422,14 | -226.875,43 |
| 1.603.345,34 | 1.691.738,76 |
Die Wertberichtigungen betreffen voraussichtlich uneinbringliche Forderungen. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren innerhalb eines Jahres fällig.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Stand zum Beginn des Jahres | 226.875,43 | 130.112,52 |
| Zuführung (Aufwendungen für Wertberichtigungen) | 127.660,68 | 96.762,91 |
| Auflösungen | -78.113,97 | 0,00 |
| Stand zum Ende des Jahres | 276.422,14 | 226.875,43 |
Die Aufwendungen und die Erträge aus Wertberichtigungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen beziehungsweise Erträgen ausgewiesen.
Der überwiegende Teil der Forderungen, die im Geschäft von Bijou Brigitte entstehen, wird sofort in der Filiale beglichen. Die offenen Forderungen zum Bilanzstichtag betreffen im Wesentlichen Forderungen gegenüber Concessions- und Franchise-Partnern, die kurzfristig beglichen werden und bei denen keine wesentlichen Wertminderungen zu erwarten sind.
Es besteht keine Konzentration des Kreditrisikos, sodass keine über die bereits erfassten Wertminderungen hinausgehende Risikovorsorge notwendig ist.
Die Steuerforderungen betreffen Ertragsteuern.
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Sonstige Forderungen gegen Fremde Dritte | 5.539.118,94 | 4.884.806,94 |
| Kurzfristige Termingeldeinlagen | 14.041.095,44 | 69.966.478,99 |
| Kurzfristige Wertpapieranlagen | 70.565.810,04 | 0,00 |
| 90.146.024,42 | 74.851.285,93 |
Die sonstigen Forderungen gegen Fremde Dritte sind ausschließlich kurzfristig und bestehen im Wesentlichen aus Geldtransit, Forderungen aus Kreditkartenabwicklungen, Guthaben aus Raumnebenkostenabrechnungen und innerhalb von einem Jahr zur Rückzahlung an den Bijou Brigitte-Konzern fälligen Kautionen.
Die kurzfristigen Termingeldeinlagen beinhalten Finanzmittel mit einer ursprünglichen Fälligkeit von über drei bis zwölf Monaten.
Die kurzfristigen Wertpapieranlagen beinhalten ausschließlich US-Dollar- und deutsche EUR-Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten.
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2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Sonstige Steuerforderungen | 55.845,16 | 209.593,19 |
| Forderungen gegenüber der Agentur für Arbeit | 15.831,15 | 41.381,32 |
| Aktive Rechnungsabgrenzung | 541.548,87 | 432.832,55 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 164.342,10 | 88.241,64 |
| 777.567,28 | 772.048,70 |
In den sonstigen Steuerforderungen sind Steuererstattungsansprüche auf bisher geleistete Steuervorauszahlungen (6.897,85 EUR; Vorjahr: 169.167,49 EUR) und im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuern (48.947,31 EUR; Vorjahr: 40.425,70 EUR) enthalten.
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Kontokorrentkonten und Bargeld | 61.927.592,69 | 95.461.254,11 |
| Tagesgelder | 7.427.404,70 | 6.040.982,69 |
| 69.354.997,39 | 101.502.236,80 |
Alle Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stellen gleichzeitig den für die Kapitalflussrechnung relevanten Finanzmittelfonds im Sinne des IAS 7 dar.
Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie die Entwicklung sind in der Veränderung des Konzern-Eigenkapitals dargestellt.
Der Konzern steuert seine Eigenkapitalstruktur mit dem Ziel, unabhängig vom Kapitalmarkt agieren zu können. Dafür wird weiterhin eine hohe Eigenkapitalquote in Höhe von 45 % bis 55 % angestrebt. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Eigenkapitalquote 58,8 % (Vorjahr: 62,26%) *. Eine Überprüfung der Kapitalstruktur erfolgt halbjährlich. Dabei wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen nachhaltig positive Zahlungsüberschüsse erzielen und damit unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Der Konzern unterliegt keiner Mindestkapitalanforderung.
Das gezeichnete Kapital der Bijou Brigitte modische Accessoires AG beträgt unverändert 8.100.000,00 EUR. Es ist eingeteilt in 8.100.000 nennwertlose Stückaktien. Das gezeichnete Kapital ist vollständig eingezahlt.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2019 wurde der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024 erneut ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt zehn von Hundert des im Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 8.100.000,00 EUR oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und die erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden.
Am Bilanzstichtag befanden sich wie im Vorjahr 401.292 Stückaktien im Besitz der Gesellschaft. Dies entspricht einem Anteil von 4,95 % (Vorjahr: 4,95 %) des gezeichneten Kapitals. Die Anschaffungskosten betrugen insgesamt 23.836.380,56 EUR (Vorjahr: 23.836.380,56 EUR) und sind vom Eigenkapital als eigene Anteile in Abzug gebracht worden.
| in Aktien | |
| Im Umlauf befindliche Aktien am 1. Januar 2022 | 7.698.708 |
| Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms zurückgekaufte und nicht eingezogene Aktien im Geschäftsjahr 2022 | 0 |
| Im Umlauf befindliche Aktien am 31. Dezember 2022/1. Januar 2023 | 7.698.708 |
| Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms zurückgekaufte und nicht eingezogene Aktien im Geschäftsjahr 2023 | 0 |
| Im Umlauf befindliche Aktien am 31. Dezember 2023 | 7.698.708 |
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum 16. Juli 2026 einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 4.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.000.000 neue, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage das Grundkapital zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Bei der Kapitalrücklage handelt es sich um das Agio von 3.579.043,17 EUR (Vorjahr: 3.579.043,17 EUR) aus der Kapitalerhöhung um nominal 511.291,88 EUR im Jahr 1989.
Die Gewinnrücklagen setzen sich zusammen aus der gesetzlichen Rücklage des Mutterunternehmens in Höhe von 246.542,39 EUR und den übrigen Gewinnrücklagen in Höhe von 41.541.567,57 EUR (Vorjahr: 41.541.567,57 EUR *).
Der Abzugsbetrag für eigene Anteile hat sich im Berichtsjahr mit 23.836.380,56 EUR nicht verändert.
In der Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung sind aufgetretene Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften enthalten, deren funktionale Währung nicht der Euro ist.
Die Währungsdifferenzen verteilen sich auf die einzelnen Länder wie folgt:
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| HongKong | 2.456.201,32 | 2.870.245,97 |
| Ungarn | -1.800.018,87 | -2.044.301,57 |
| Polen | -848.845,74 | -1.649.257,06 |
| China | 0,00 | -22.328,33 |
| Tschechien | 528.862,20 | 701.244,92 |
| Sonstige Länder | -188.175,42 | -142.001,77 |
| Gesamt | 148.023,49 | -286.397,84 |
Wir verweisen auf Tz. 5.
|
Rückstellungen für Filialbereich
EUR |
Rückstellungen für Personalbereich
EUR |
Sonstige Rückstellungen
EUR |
Gesamt
EUR |
|
| Stand 1. Januar 2022 | 4.789.501,30 | 713.414,80 | 707.652,55 | 6.210.568,65 |
| Währungsumrechnung | -4.246,55 | 0,00 | 904,54 | -3.342,01 |
| Ergebnisneutrale Zuführung | 48.680,32 | 0,00 | 0,00 | 48.680,32 |
| Zuführung Zuführung aufgrund von | 140.600,00 | 79.814,61 | 53.186,09 | 273.600,70 |
| Aufzinsungen | 16.847,14 | 0,00 | 0,00 | 16.847,14 |
| Auflösung | -70.290,23 | -36.776,86 | -589.293,79 | -696.360,88 |
| Verbrauch | -219.740,74 | -170.244,58 | -45.468,76 | -435.454,08 |
| Stand 31. Dezember 2022 / 1. Januar 2023 | 4.701.351,24 | 586.207,97 | 126.980,63 | 5.414.539,84 |
| Währungsumrechnung | 6.162,25 | 0,00 | -570,42 | 5.591,83 |
| Ergebnisneutrale Zuführung | 1.712.588,09 | 0,00 | 0,00 | 1.712.588,09 |
| Zuführung | 84.400,00 | 142.723,03 | 47.976,93 | 275.099,96 |
| Zuführung aufgrund von Aufzinsungen | 137.498,52 | 0,00 | 0,00 | 137.498,52 |
| Auflösung | -137.075,72 | -347,02 | -13,00 | -137.435,74 |
| Verbrauch | -180.735,96 | -70.412,90 | -25.785,19 | -276.934,05 |
| Stand 31. Dezember 2023 | 6.324.188,42 | 658.171,08 | 148.588,95 | 7.130.948,45 |
Aufgliederung der Rückstellungen nach ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme:
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| später als ein Jahr | 4.860.725,65 | 3.808.651,24 |
| innerhalb eines Jahres | 2.270.222,80 | 1.605.888,60 |
| 7.130.948,45 | 5.414.539,84 |
In der Zuführung zu den Rückstellungen sind Zinsen in Höhe von 137.498,52 EUR (Vorjahr: 16.847,14 EUR) für den Filialbereich enthalten. Die Rückstellungen mit einer Inanspruchnahme nach einem Jahr betreffen ausschließlich die Rückbauverpflichtungen für den Filialbereich. Der kurzfristige Teil dieser Rückstellungen beträgt 1.059.062,77 EUR (Vorjahr: 460.000,00 EUR).
Die Rückstellungen für den Filialbereich enthalten im Wesentlichen bestehende Verpflichtungen aus Mietnebenkosten sowie aus Kosten für Filialschließungen. Die Quantifizierung der Rückstellung für Mietnebenkosten basiert auf Erfahrungswerten der entsprechenden Nachforderungen in den Vorjahren. Die Ermittlung der Kosten für Filialschließungen erfolgt durch Schätzungen auf Basis der Kosten zur Wiederherstellung des originären Zustands von Filialmietflächen unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte der Vergangenheit. Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen im Filialbereich werden ergebnisneutral im Rahmen der Anschaffungskosten der betreffenden Vermögenswerte aktiviert. Im Geschäftsjahr wurden auf Basis von beobachteten Kostensteigerungen die erwarteten Kosten je Filialschließung angehoben. Infolge dieser Schätzungsänderung haben sich die Rückbaurückstellungen um 1.640.112,67 EUR erhöht.
Die endgültige Kostenbelastung durch eine Filialschließung ist der Höhe und dem Zeitpunkt nach unbestimmt. Im Durchschnitt wird von einer Restlaufzeit der Mietverträge von acht Jahren ausgegangen.
Die Rückstellungen aus dem Personalbereich enthalten vorrangig Verpflichtungen aus zu zahlenden Entschädigungen bei zeitlich nicht absehbaren Personalaustritten und Jubiläumsgelder.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten vor allem die Kosten für laufende Verfahren und Schadenersatzansprüche, deren zeitlicher Eintritt nicht abschätzbar ist.
Die gebuchten Leasingverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Langfristig | 89.976.308,74 | 76.077.786,52 |
| Kurzfristig | 34.965.409,91 | 36.185.007,09 |
| 124.941.718,65 | 112.262.793,61 |
Der Betrag der langfristigen nicht diskontierten Leasingverbindlichkeiten mit einer Fälligkeit zwischen ein und fünf Jahren beträgt 85.851.916,44 EUR (Vorjahr: 71.738.461,72 EUR) und mit einer Fälligkeit von über fünf Jahren 14.876.545,59 EUR (Vorjahr: 10.981.198,65 EUR).
Die gesamten Auszahlungen für Leasing betrugen 2023 45.071.033,52 EUR (Vorjahr: 43.732.975,84 EUR).
|
Leasingverbindlichkeiten
EUR |
|
| Stand 1. Januar 2022 | 107.722.543,49 |
| Zahlungswirksame Veränderungen | -39.551.226,31 |
| Währungsumrechnung | -89.704,15 |
| Zugänge | 44.394.242,25 |
| Zinsaufwendungen | 4.182.698,63 |
| Gezahlte Zinsen 1) | -4.182.698,63 |
| Minderung durch Vertragsveränderungen | -475.994,74 |
| Sonstige Veränderungen | 262.933,02 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 112.262.793,56 |
| Stand 1. Januar 2023 | 112.262.793,56 |
| Zahlungswirksame Veränderungen | -39.040.006,41 |
| Währungsumrechnung | 301.585,32 |
| Zugänge | 51.365.275,75 |
| Zinsaufwendungen | 6.029.274,39 |
| Gezahlte Zinsen 1) | -6.029.274,39 |
| Minderung durch Vertragsveränderungen | 0,00 |
| Sonstige Veränderungen | 52.070,43 |
| Stand 31. Dezember 2023 | 124.941.718,65 |
1) In der Kapitalflussrechnung ausgewiesen im
Cashflow aus operativer Tätigkeit
Die Steuerschulden betreffen Ertragsteuern.
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.158.338,37 | 8.308.130,75 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 9.234.110,95 | 8.348.834,56 |
| Steuerverbindlichkeiten für sonstige Steuern | 6.539.390,72 | 6.891.888,81 |
| Sonstige Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 2.255.462,49 | 1.923.583,26 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 3.428.518,39 | 3.041.040,63 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 12.223.371,60 | 11.856.512,70 |
| 31.615.820,92 | 28.513.478,01 |
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich in Höhe von 4.474.191,75 EUR (Vorjahr: 3.636.533,18 EUR) aus Tantiemen und Provisionen in Höhe von 775.000,00 EUR (Vorjahr: 803.000,00 EUR) sowie aus ausstehenden Rechnungen, insbesondere für Raum- und Energiekosten, Abschlusserstellung und Prüfung in Höhe von insgesamt 3.603.243,70 EUR (Vorjahr: 3.308.684,17 EUR). Ihre Restlaufzeiten betragen weniger als ein Jahr.
Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten erhaltene Anzahlungen (Gutscheine) aus Verträgen mit Kunden in Höhe von 2.928.278,39 EUR (Vorjahr: 2.690.548,63 EUR) und die zum Stichtag noch gültigen Rabattkupons aus dem "BB-Club"-Loyalitätsprogramm in Höhe von 500.240,00 EUR (Vorjahr: 350.492,00 EUR).
Die Vertragsverbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
|
Vertragsverbindlichkeiten
EUR |
|
| Stand 1. Januar 2023 | 2.690.548,63 |
| Währungskursdifferenzen | -3.781,80 |
| Zugang aus neuen Gutscheinen | 5.616.044,34 |
| Abgang aus eingelösten Gutscheinen | -4.975.173,38 |
| Abgang durch abgelaufene Gutscheine | -399.359,40 |
| Stand 31. Dezember 2023 | 2.928.278,39 |
In der Berichtsperiode wurden eingelöste Gutscheine in Höhe von 1.208.472,85 EUR und nicht eingelöste verjährte Gutscheine in Höhe von 399.359,40 EUR als Ertrag erfasst, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten gewesen waren.
Rückerstattungsverbindlichkeiten und Rechte auf Rückerhalt der von Kunden zurückgegebenen Waren werden nicht bilanziert, weil basierend auf den Erfahrungswerten das Zurückgeben von Produkten durch Kunden nicht hochwahrscheinlich ist und eine signifikante Umkehrung der Umsatzerlöse nicht eintreten wird. Die Validität dieser Annahme und die geschätzte Anzahl der Rückgaben werden zu jedem Abschlussstichtag neu bewertet.
Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse ist in der Segmentberichterstattung dargestellt. Die Segmentberichterstattung folgt den Regelungen des IFRS 8, wonach sie nach dem sogenannten "Management Approach" aufzustellen ist. Die interne Berichterstattung basiert auf einer Segmentierung nach Ländern.
Der Betrag resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von Eigenleistungen im Filialausbau. Der Ausweis erfolgt im Sachanlagevermögen unter "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung".
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Währungskursgewinne | 1.294.039,79 | 2.176.230,53 |
| Pachtzinserträge | 1.127.949,07 | 638.742,99 |
| Erträge aus Schadenvergütungen | 500.994,58 | 477.441,78 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 137.221,58 | 696.360,88 |
| Erträge aus dem Abgang von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und der Modifikation von Nutzungsrechten | 119.149,11 | 81.373,03 |
| Erträge aus staatlichen Zuschüssen wegen COVID 19 | 114.415,46 | 459.011,64 |
| Erträge aus Leasingverbindlichkeitsnachlässen | 59.265,44 | 818.684,07 |
| Erträge aus der Auflösung von erhaltenen Anzahlungen | 0,00 | 611.445,66 |
| Übrige betriebliche Erträge | 731.902,37 | 713.992,08 |
| 4.084.937,40 | 6.673.282,66 |
Die Währungskursgewinne entfallen in Höhe von 1.142.012,37 EUR (Vorjahr: 1.854.366,79 EUR) auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
|
2023
EUR |
2022
*
EUR |
|
| Aufwand für bezogene Leistungen | 118.110,44 | 123.517,29 |
| Aufwand für bezogene Waren | 72.387.809,43 | 63.619.479,73 |
| 72.505.919,87 | 63.742.997,02 |
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Löhne und Gehälter | 72.193.415,21 | 65.197.116,33 |
| Soziale Abgaben | 16.330.557,90 | 14.548.721,84 |
| 88.523.972,41 | 79.745.838,17 |
In den sozialen Abgaben sind 6.050.738,23 EUR (Vorjahr: 5.314.713,99 EUR) Ausgaben für Altersversorgung enthalten. Der Arbeitgeberbeitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung betrug in Deutschland 9,30 % des Bruttolohns (Vorjahr: 9,30 %).
Im Jahresdurchschnitt waren 3.543 (Vorjahr: 3.445) Mitarbeiter beschäftigt; dies entspricht 2.353 (Vorjahr: 2.271) Vollzeitkräften. Von den Mitarbeitern arbeiten 1.318 (Vorjahr: 1.282) im Inland. In Anlehnung an die OECD-Richtlinie zur Publizitätspflicht multinationaler Unternehmen aus dem Jahr 1991, nach der die Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter ein dem tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis entsprechendes Bild vermitteln soll, wurden die Mitarbeiter auf Ganztagskräfte umgerechnet.
| 2023 | 2022 | |
| Verwaltung, Versand, Ladenbau, Produktion | 461 | 441 |
| Vertrieb Inland | 403 | 389 |
| Vertrieb Ausland | 1.489 | 1.441 |
| 2.353 | 2.271 |
Die Abschreibungen und die außerplanmäßigen Wertminderungen sind den Tz. 1, 2 und 3 zu entnehmen. Die Abschreibungen und die außerplanmäßigen Wertminderungen teilen sich auf die einzelnen geografischen Regionen wie in der Segmentberichterstattung dargestellt auf.
Bei den zum 31. Dezember 2023 bilanzierten Vermögenswerten wurde ein außerplanmäßiger Wertminderungs- und Abschreibungsbedarf von 300.834,28 EUR (Vorjahr: 1.723.002,19 EUR), aufgeteilt in 0,00 EUR (Vorjahr: 12.380,00 EUR) für die immateriellen Vermögenswerte, 78.774,45 EUR (im Vorjahr: 376.685,45 EUR) für das Sachanlagevermögen sowie 222.059,83 EUR (Vorjahr: 1.333.936,74 EUR) für die Nutzungsrechte, ermittelt und erfolgswirksam als Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen sowie Abschreibungen auf Nutzungsrechte erfasst.
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Verkaufsprovisionen/Pacht | 34.467.806,08 | 29.872.627,56 |
| Raumkosten | 10.952.790,00 | 10.229.677,12 |
| Bank- und Beratungskosten | 8.737.054,71 | 8.417.867,14 |
| Kosten der Warenabgabe und Verpackungsmaterial | 4.632.714,65 | 3.771.413,71 |
| Werbungs- und Dekorationskosten | 4.256.656,57 | 3.257.350,56 |
| Reparaturen und Instandhaltungen | 3.798.166,29 | 3.081.786,87 |
| Reise- und Repräsentationskosten | 2.037.519,16 | 1.520.450,59 |
| Währungskursverluste | 2.001.097,90 | 1.979.412,34 |
| Leiharbeiter | 1.452.595,98 | 1.483.992,47 |
| Porto und Telefon | 1.045.923,78 | 1.107.984,94 |
| Verkaufsprovisionen Concessions | 1.004.597,75 | 957.704,87 |
| Sonstige Steuern und Abgaben | 724.217,80 | 775.997,88 |
| Aufwendungen für Lizenzen | 688.190,72 | 254.313,03 |
| Freiwillige soziale Aufwendungen | 616.359,17 | 267.184,58 |
| Buchverluste aus Anlagenabgängen | 586.267,05 | 216.892,11 |
| Versicherungen | 413.778,10 | 460.670,23 |
| Gebühren, Beiträge | 133.807,85 | 108.852,79 |
| Aufwand aus der Entkonsolidierung | 34.116,06 | 0,00 |
| Rückzahlung von Corona-Hilfen | 0,00 | 459.520,35 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | 4.750.194,02 | 4.228.270,11 |
| 82.333.853,64 | 72.451.969,25 |
Die Verkaufsprovisionen/Pacht beinhalten Kostenerstattungen und andere Aufwendungen, die an einen Pächter für den Betrieb von Filialen in Deutschland gezahlt werden.
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Kosten für Maklerprovisionen, Büro- und Betriebsbedarf sowie Dienstleistungen von fremden Dritten.
Die Währungskursverluste entfallen in Höhe von 1.839.316,18 EUR (Vorjahr: 1.876.193,17 EUR) auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -104.314,81 | -192.094,54 |
| Zinsaufwendungen auf betriebliche Steuern | -140,78 | -57,00 |
| Abzinsung der langfristigen Forderungen | -124.581,35 | -161.929,98 |
| Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen | -137.498,52 | -16.847,14 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverhältnisse | -6.029.274,39 | -4.182.698,63 |
| -6.395.809,85 | -4.553.627,29 | |
| Zinserträge | 2.521.489,11 | 619.102,40 |
| Finanzergebnis | -3.874.320,74 | -3.934.524,89 |
Für Avale sind Provisionen in Höhe von 103.948,16 EUR (Vorjahr: 101.419,10 EUR) aufgewendet worden.
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten bzw. geschuldeten tatsächlichen Steuern sowie die latenten Steuern ausgewiesen.
|
2023
EUR |
2022
*
EUR |
|
| Tatsächlicher Steueraufwand | 10.240.942,47 | 9.612.603,40 |
| Latenter Steuerertrag (-)/ Steueraufwand (+) (siehe Tz. 5) | 1.695.028,25 | 1.268.767,26 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | 11.935.970,72 | 10.881.370,66 |
Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Ertragsteueraufwand:
|
2023
EUR |
2022
*
EUR |
|
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 36.011.234,78 | 45.769.677,33 |
| erwarteter Steueraufwand von 31,6 % (2022: 31,6 %) | 11.379.550,19 | 14.463.218,03 |
| Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge | -170.643,38 | -267.225,22 |
| Steuermehrungen aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen | 1.132.760,32 | 682.618,71 |
| Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze | -1.410.580,31 | -2.074.867,45 |
| Bewertung aktiver latenter Steuern | 1.498.535,28 | -1.536.217,51 |
| Sonstige Effekte | -512.799,44 | -414.598,15 |
| Nutzung nicht angesetzter steuerlicher Verlustvorträge | -34.362,28 | 30.829,48 |
| Steuern für Vorjahre | 53.510,44 | -2.387,23 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | 11.935.970,72 | 10.881.370,66 |
Für die Ermittlung des erwarteten Steuersatzes wird für das Geschäftsjahr 2023 wie im Vorjahr ein Gesamtsteuersatz von 31,6 % zugrunde gelegt. Dieser Steuersatz ergibt sich aus dem Körperschaftsteuersatz (15 %), dem Solidaritätszuschlag (5,5 % auf den Körperschaftsteuersatz) und dem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz der Standorte der Bijou Brigitte AG (15,8 %).
Der Gewinn je Aktie wird in Übereinstimmung mit IAS 33 ermittelt.
Um das unverwässerte Ergebnis je Aktie zu erhalten, wird das den Aktionären zustehende Periodenergebnis durch die Anzahl (gewichteter Durchschnitt) der während des Jahres im Umlauf befindlichen Stückaktien geteilt. Die im eigenen Bestand gehaltenen Aktien vermindern die ausstehenden Aktien. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Zahl der durchschnittlich ausstehenden Aktien wie im Vorjahr 7.698.708. Mangels Wandlungs- und Optionsrechten entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Das Ergebnis je Aktie berechnet sich wie folgt:
|
2023
EUR |
2022
*
EUR |
|
| Konzernergebnis | 24.075.264,06 | 34.888.306,67 |
| Den Aktionären zustehendes Konzernergebnis | 24.075.264,06 | 34.888.306,67 |
| Dividendenberechtigte Stückaktien (Durchschnitt) | 7.698.708 | 7.698.708 |
| Ergebnis je Aktie | ||
| Unverwässert | 3,13 | 4,53 |
| Verwässert | 3,13 | 4,53 |
Nach IFRS 8 ist die Segmentberichterstattung nach dem sogenannten "Management Approach" aufzustellen. Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG versteht sich insofern als Ein-Produkt-Unternehmen, als im Verkauf und deswegen in der internen Berichterstattung nicht zwischen verschiedenen Produktgruppen differenziert wird, sondern den Kunden das vollständige Sortiment als Produkt angeboten wird. Somit werden die Ergebnisgrößen geografisch segmentiert, um eine plausible Daten- und Entscheidungsgrundlage für die Geschäftsführung zu bieten.
Der Konzern ist im Wesentlichen in fünf geografischen Regionen tätig: Deutschland, Spanien, Italien Frankreich und Portugal. Da sich in den übrigen Ländern neben dem Produktsortiment selbst auch die wirtschaftlichen Prozesse, Zielgruppen und Vertriebsprozesse grundsätzlich stark ähneln, erfolgt die Zusammenfassung der Absatzländer zum berichtspflichtigen Segment "Übrige Länder" nach IFRS 8.13 und IFRS 8.16.
Die jeweiligen dargestellten Segmente umfassen sämtliche Aktivitäten eines Landes. Die Zuordnung der Außenumsatzerlöse orientiert sich an dem Standort der jeweiligen Absatzmärkte.
Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde. Bewertungsunterschiede zwischen den berichteten Segmenten und dem Konzern ergeben sich durch die Harmonisierung des internen und externen Berichtswesens nicht. Die Allokation der Werte auf Segmente erfolgt vollständig durch Zuordnung von bilanzierenden Einheiten. Das Ergebnis in den Segmenten entspricht dem Periodenergebnis im Sinne von IFRS 8. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Umsatzerlöse werden marktorientiert festgelegt.
Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Gemäß IFRS 8.23 wurde auf die Bewertung der Vermögenswerte und der Schulden für die berichtspflichtigen Segmente verzichtet, da solche Werte in der internen Berichterstattung für die jeweils verantwortliche Unternehmensinstanz nicht gemeldet werden.
| Außenumsatzerlöse | Intersegmentumsatzerlöse | Gesamtumsatzerlöse | ||||
|
Angaben
in EUR |
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 |
| Deutschland (1) | 167.646.833,56 | 151.358.447,23 | 44.447.825,93 | 39.667.322,47 | 212.094.659,49 | 191.025.769,70 |
| Spanien | 36.681.169,19 | 37.298.450,17 | 0,00 | 0,00 | 36.681.169,19 | 37.298.450,17 |
| Italien | 33.618.542,72 | 31.472.373,91 | 0,00 | 0,00 | 33.618.542,72 | 31.472.373,91 |
| Portugal | 8.597.545,17 | 9.236.911,27 | 0,00 | 0,00 | 8.597.545,17 | 9.236.911,27 |
| Frankreich | 26.756.971,84 | 26.432.009,56 | 0,00 | 0,00 | 26.756.971,84 | 26.432.009,56 |
| Übrige Länder | 54.582.254,25 | 50.665.005,81 | 0,00 | 0,00 | 54.582.254,25 | 50.665.005,81 |
| 327.883.316,73 | 306.463.197,95 | 44.447.825,93 | 39.667.322,47 | 372.331.142,66 | 346.130.520,42 | |
| Konsolidierung | 0,00 | 0,00 | -44.447.825,93 | -39.667.322,47 | -44.447.825,93 | -39.667.322,47 |
| Summe | 327.883.316,73 | 306.463.197,95 | 0,00 | 0,00 | 327.883.316,73 | 306.463.197,95 |
| Sonstige Raumaufwendungen und Personalkosten | Übrige sonstige Aufwendungen und Erträge | Abschreibungen | ||||
|
Angaben
in EUR |
2023 | 2022 | 2023 | 2022 * | 2023 | 2022 |
| Deutschland (1) | -46.500.719,84 | -42.346.897,85 | -117.911.700,67 | -102.428.316,44 | -24.514.896,10 | -24.534.408,34 |
| Spanien | -12.218.092,39 | -11.487.538,61 | -14.576.232,71 | -13.469.520,13 | -5.356.644,69 | -4.997.217,56 |
| Italien | -11.782.382,30 | -10.259.895,70 | -13.794.209,55 | -11.464.891,84 | -4.159.326,75 | -3.940.230,03 |
| Portugal | -2.363.331,38 | -2.343.175,81 | -3.396.732,22 | -3.284.730,99 | -1.403.799,14 | -1.172.741,63 |
| Frankreich | -10.548.916,84 | -9.508.010,42 | -11.871.329,94 | -9.706.447,58 | -4.922.445,23 | -4.912.192,41 |
| Übrige Länder | -16.095.822,88 | -14.234.628,87 | -21.457.500,95 | -17.153.254,15 | -9.052.467,29 | -8.581.057,51 |
| -99.509.265,63 | -90.180.147,26 | -183.007.706,04 | -157.507.161,13 | -49.409.579,20 | -48.137.847,48 | |
| Konsolidierung | 0,00 | 0,00 | 43.928.789,66 | 39.066.160,14 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | -99.509.265,63 | -90.180.147,26 | -139.078.916,38 | -118.441.000,99 | -49.409.579,20 | -48.137.847,48 |
| Zinserträge | Zinsaufwendungen | Segmentergebnis/ Konzernergebnis vor Steuern | ||||
|
Angaben
in EUR |
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 * |
| Deutschland (1) | 2.202.215,45 | 847.549,14 | -4.271.136,03 | -1.942.383,35 | 21.098.422,30 | 20.621.312,86 |
| Spanien | 851.507,15 | 92.028,86 | -772.553,47 | -682.823,13 | 4.609.153,08 | 6.753.379,60 |
| Italien | 290.500,90 | 2.302,50 | -908.018,32 | -644.387,98 | 3.265.106,70 | 5.165.270,86 |
| Portugal | 381.122,28 | 63.368,75 | -298.759,28 | -126.344,83 | 1.516.045,43 | 2.373.286,76 |
| Frankreich | 38.431,39 | 4.839,92 | -824.773,35 | -620.458,96 | -1.372.062,13 | 1.689.740,11 |
| Übrige Länder | 808.684,65 | 116.105,49 | -1.369.577,12 | -1.045.245,77 | 7.415.570,66 | 9.766.925,00 |
| 4.572.461,82 | 1.126.194,66 | -8.444.817,57 | -5.061.644,02 | 36.532.236,04 | 46.369.915,19 | |
| Konsolidierung | -2.050.972,71 | -507.092,26 | 2.049.007,72 | 508.016,73 | -521.001,26 | -600.237,86 |
| Summe | 2.521.489,11 | 619.102,40 | -6.395.809,85 | -4.553.627,29 | 36.011.234,78 | 45.769.677,33 |
| Ertragsteuern | Segmentergebnis/ Konzernergebnis | Segmentinvestitionen | ||||
|
Angaben
in EUR |
2023 | 2022 * | 2023 | 2022 * | 2023 | 2022 |
| Deutschland (1) | -7.379.728,23 | -6.962.788,02 | 13.718.694,07 | 13.658.524,84 | 6.320.679,61 | 3.960.424,42 |
| Spanien | -1.058.906,50 | -1.721.240,07 | 3.550.246,58 | 5.032.139,53 | 1.351.093,57 | 1.152.778,42 |
| Italien | -913.449,60 | -1.520.649,04 | 2.351.657,10 | 3.644.621,82 | 1.548.422,24 | 468.608,01 |
| Portugal | -332.251,30 | -552.562,67 | 1.183.794,13 | 1.820.724,09 | 319.253,48 | 87.949,73 |
| Frankreich | -1.081.721,45 | 1.540.833,22 | -2.453.783,58 | 3.230.573,33 | 971.884,90 | 322.771,56 |
| Übrige Länder | -1.169.913,64 | -1.664.964,08 | 6.245.657,02 | 8.101.960,92 | 2.616.455,39 | 950.937,61 |
| -11.935.970,72 | -10.881.370,66 | 24.596.265,32 | 35.488.544,53 | 13.127.789,19 | 6.943.469,75 | |
| Konsolidierung | 0,00 | 0,00 | -521.001,26 | -600.237,86 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | -11.935.970,72 | -10.881.370,66 | 24.075.264,06 | 34.888.306,67 | 13.127.789,19 | 6.943.469,75 |
Die Umsatzerlöse entfallen im Wesentlichen auf den Verkauf von Waren.
Die unter den Konsolidierungen ausgewiesenen Umsatzerlöse mit anderen Segmenten sind ausschließlich im Segment Deutschland enthalten.
Unter den Abschreibungen sind außerplanmäßige Wertminderungen in dem Segment Deutschland in Höhe von 114.927,78 EUR (Vorjahr: 855.143,13 EUR), in dem Segment Spanien in Höhe von 39.250,56 EUR (Vorjahr: 225.757,04 EUR), in dem Segment Italien in Höhe von 14.620,65 EUR (Vorjahr: 128.703,60 EUR), in dem Segment Portugal in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR), in dem Segment Frankreich in Höhe von 19.138,07 EUR (Vorjahr: 224.764,33 EUR) und in dem Segment übrige Länder in Höhe von 112.897,22 EUR (Vorjahr: 288.634,06 EUR) ausgewiesen.
Die Summe der wesentlichen nicht zahlungswirksamen Segmentaufwendungen belaufen sich für das Segment Deutschland auf 186.126,54 EUR (Vorjahr: 277.502,27 EUR), für das Segment Spanien auf 25.229,88 EUR (Vorjahr: 112.684,77 EUR), für das Segment Italien auf 144.711,91 EUR (Vorjahr: 117.245,64 EUR), für das Segment Portugal auf 10.362,91 EUR (Vorjahr: 7.455,68 EUR), für das Segment Frankreich auf 82.130,56 EUR (Vorjahr: 46.634,01 EUR) und für das Segment übrige Länder auf 608.208,78 EUR (Vorjahr: 313.964,23 EUR).
Die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen belaufen sich in Deutschland auf 24.168.643,70 EUR (Vorjahr: 22.988.065,44 EUR) und im Ausland auf 13.983.365,09 EUR (Vorjahr: 11.898.026,70 EUR). Davon entfallen auf das Segment Spanien 2.840.044,58 EUR (Vorjahr: 2.328.731,91 EUR), auf das Segment Italien 2.394.156,70 EUR (Vorjahr: 1.650.747,41 EUR), auf das Segment Portugal 554.512,50 EUR (Vorjahr: 459.176,09 EUR), auf das Segment Frankreich 2.926.613,10 EUR (Vorjahr: 3.344.293,92 EUR) und auf das Segment übrige Länder 5.268.038,21 EUR (Vorjahr: 4.115.077,37 EUR).
Die Nutzungsrechte belaufen sich in Deutschland auf 57.995.762,78 EUR (Vorjahr: 48.562.641,14 EUR) und im Ausland auf 62.490.657,63 EUR (Vorjahr: 58.329.884,85 .EUR). Davon entfallen 10.753.026,80 EUR (Vorjahr: 9.513.750,23 EUR) auf das Segment Spanien, 11.818.715,77 EUR (Vorjahr: 11.327.838,53 EUR) auf das Segment Italien,3.881.492,50 EUR (Vorjahr: 3.447.459,86 EUR) auf das Segment Portugal, 13.801.844,86 EUR (Vorjahr: 11.787.341,06 EUR) auf Segment Frankfreich und 22.235.577,70 EUR (Vorjahr: 22.253.495,17 EUR) auf das Segment Übrige Länder.
| Abkürzung | english | Bedeutung in deutscher Sprache |
| AC | Amortised cost | Fortgeführten Anschaffungskosten |
| Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 | ||||
| in EUR | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Buchwert 31.12.2023 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Anschaffungskosten |
| Aktiva | ||||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | AC | 1.994.523,86 | 1.994.523,86 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 1.603.345,34 | 1.603.345,34 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | 90.146.024,42 | 90.146.024,42 | |
| Finanzielle Vermögenswerte | AC | 0,00 | 0,00 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungmitteläquivalente | AC | 69.354.997,39 | 69.354.997,39 | |
| Passiva | ||||
| Langfristige verzinsliche Schulden | AC | 0,00 | 0,00 | |
| Kurzfristige verzinsliche Schulden | AC | 0,00 | 0,00 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 10.158.338,37 | 10.158.338,37 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 9.234.110,95 | 9.234.110,95 | |
| Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 | ||
| in EUR | Markwert erfolgsneutral | Markwert erfolgswirksam |
| Aktiva | ||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungmitteläquivalente | - | |
| Passiva | ||
| Langfristige verzinsliche Schulden | ||
| Kurzfristige verzinsliche Schulden | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 | ||||
| in EUR | Beizulegender Zeitwert am 31.12.2023 | Buchwert 31.12.2022 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Anschaffungskosten |
| Aktiva | ||||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 1.994.523,86 | 1.808.506,43 | 1.808.506,43 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.603.345,34 | 1.691.738,76 | 1.691.738,76 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 90.630.023,81 | 74.851.285,93 | 74.851.285,93 | |
| Finanzielle Vermögenswerte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungmitteläquivalente | 69.354.997,39 | 101.502.236,80 | 101.502.236,80 | |
| Passiva | ||||
| Langfristige verzinsliche Schulden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Kurzfristige verzinsliche Schulden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.158.338,37 | 8.308.130,75 | 8.308.130,75 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 9.234.110,95 | 8.348.834,56 | 8.348.834,56 | |
| Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 | ||
| in EUR | Markwert erfolgsneutral | Markwert erfolgswirksam |
| Aktiva | ||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungmitteläquivalente | ||
| Passiva | ||
| Langfristige verzinsliche Schulden | ||
| Kurzfristige verzinsliche Schulden | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| in EUR | Beizulegender Zeitwert am 31.12.2022 |
| Aktiva | |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 1.808.506,43 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.691.738,76 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 74.851.285,93 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 0,00 |
| Zahlungsmittel und Zahlungmitteläquivalente | 101.502.236,80 |
| Passiva | |
| Langfristige verzinsliche Schulden | 0,00 |
| Kurzfristige verzinsliche Schulden | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.308.130,75 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 8.348.834,56 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte haben überwiegend kurze Restlaufzeiten.
Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag mit Ausnahme der Staatsanleihen näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die übrigen Differenz zwischen beizulegedem Zeitwert und Buchwert der langfristig verzinslichen Schulden wird als betraglich unwesentlich angesehen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Aus diesem Grund entsprechen die bilanzierten Werte den beizulegenden Zeitwerten.
Die Summe der Buchwerte der Aktiva der Kategorie AC beträgt 163.098.891,01 EUR (Vorjahr: 179.853.767,92 EUR).
Die Summe der Buchwerte der Passiva der Kategorie AC beträgt 19.392.449,32 EUR (Vorjahr: 16.656.965,31 EUR).
| 2023 | ||||||
| aus der Folgebewertung | Nettoergebnis | |||||
| in EUR | aus Zinsen | Zum Markwert | Währungsumrechnung | Wertberichtigung | aus Abgang | |
| Amortised cost (AC) | 2.399.518,40 | 0,00 | -697.303,81 | -49.546,71 | 0,00 | 1.652.667,88 |
| Summe | 2.399.518,40 | 0,00 | -697.303,81 | -49.546,71 | 0,00 | 1.652.667,88 |
| 2022 | ||||||
| aus der Folgebewertung | Nettoergebnis | |||||
| in EUR | aus Zinsen | Zum Markwert | Währungsumrechnung | Wertberichtigung | aus Abgang | |
| Amortised cost (AC) | 366.496,98 | 0,00 | -21.826,38 | -96.762,91 | 0,00 | 247.907,69 |
| Summe | 366.496,98 | 0,00 | -21.826,38 | -96.762,91 | 0,00 | 247.907,69 |
Die Zinsen aus Finanzinstrumenten werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Die Nettoergebnisse aus der Währungsumrechnung sowie aus den Wertberichtigungen auf Forderungen und Leistungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Erträge erfasst.
Das Zinsergebnis der Bewertungskategorie amortised cost (AC) beinhaltet auch Zinserträge und-aufwendungen aus der Auf- und Abzinsung von langfristigen Forderungen in Höhe von -57.737,97 EUR (Vorjahr: -148.868,79 EUR).
Durch den Geschäftsbetrieb ist der Konzern der Bijou Brigitte AG einer Reihe finanzieller Risiken wie Schwankungen auf den Devisenmärkten, Zins- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Das Risikomanagement-System überwacht diese Risiken, um negative Auswirkungen auf das Konzernergebnis zu minimieren.
Der Vorstand hat gemäß § 91 Abs. 2 AktG ein Überwachungssystem eingerichtet, um bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Die Überwachungssysteme und ihre Organisation erstrecken sich auf den gesamten von der Gesellschaft geführten Konzern.
Die Gesellschaft hat wesentliche Risiken identifiziert und diesbezügliche Überwachungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Überwachungsmaßnahmen werden im Wesentlichen zentral in Hamburg durchgeführt; hierbei werden auch die entsprechenden Entwicklungen der Tochtergesellschaften überwacht. Die Überwachung erfolgt vor allem durch Analysen betriebswirtschaftlicher Auswertungen, die teilweise täglich aktualisiert werden. Bei Auffälligkeiten werden durch die verantwortlichen Mitarbeiter entsprechende Maßnahmen eingeleitet, die zu einer detaillierten Analyse der Ereignisse und zu einer Klärung, gegebenenfalls vor Ort, führen.
Die Überwachung der Maßnahmen erfolgt direkt durch die Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter der ersten Führungsebene und der Revisionsabteilung, sodass die Kommunikation identifizierter Risiken sichergestellt ist.
Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung definiert und monetärer Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Die Währungskursrisiken des Bijou Brigitte-Konzerns resultieren aus den operativen und investiven Tätigkeiten.
Im operativen Bereich wickeln die einzelnen Konzernunternehmen ihre Aktivitäten überwiegend in ihrer jeweiligen funktionalen Währung ab. Deshalb wird das Währungskursrisiko aus der laufenden operativen Tätigkeit als gering eingeschätzt. Darüber hinaus sind die Währungen der ausländischen Töchter vorwiegend stabile Währungen, die keinen bedeutsamen Kursschwankungen ausgesetzt sind. Bei Geschäftsvorfällen, die in Währungen mit starken Kursschwankungen wie dem US-Dollar abgewickelt werden, wird die Entwicklung der Währung ständig beobachtet und gegebenenfalls werden Währungskursabsicherungen getätigt. Momentan liegt aus Sicht des Unternehmens kein Handlungsbedarf vor.
Wie in Abschnitt (9) Sonstige finanzielle Vermögenswerte dargestellt hat die Gesellschaft ihr Zahlungsmittel in kurzfristige Termingeldeinlagen und Staatsanleihen investiert, die teilweise in USD denominiert sind. Bei diesen Investitionen unterliegt das Unternehmen einem Währungskursrisiko, wenn sich der US-Dollar im Verhältnis zum EUR nachteilig entwickelt.
Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
Währungskursänderungen haben Auswirkungen auf Ergebnis und Eigenkapital hinsichtlich der in US-Dollar denominierten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der US-Dollar Tagesgelder und Staatsanleihen. Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2023 um 10 % aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wären das Ergebnis und das Eigenkapital um 3.910.418,03 EUR niedriger (höher) (31. Dezember 2022: 2.268.621,68 EUR niedriger (höher)) gewesen.
Das Konzernergebnis und der operative Cashflow sind von Zinsänderungen und absatzseitigen Ausfallrisiken nahezu unabhängig. Ausfallrisiken bestehen maximal in Höhe der Buchwerte der Finanzinstrumente. Liquiditätsrisiken bestehen im Wesentlichen aufgrund der Expansionstätigkeit des Konzerns. Die mit der Expansion des Konzerns verbundenen Risiken werden vom Vorstand überwacht und sind wegen der exzellenten Liquidität und Eigenkapitalquote derzeit von untergeordneter Bedeutung. Darüber hinaus besteht der wesentliche Teil der ausstehenden Forderungen aus dem Zahlungsverkehr mit Concessions-Vertragspartnern mit hoher Bonität. In aller Regel sind daher keine Zahlungsverzögerungen zu verzeichnen.
Weitere Angaben hierzu sind im Konzernlagebericht im Risikobericht enthalten.
Aus Wesentlichkeitsgründen wird auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet.
In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind nachfolgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen enthalten:
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Nutzungsrechte | ||
| Gebäude 31.12. | 120.486.420,41 | 106.892.525,99 |
| Zuführungen | 57.828.006,08 | 46.883.355,33 |
| Planmäßige Abschreibungen | 38.147.501,86 | 37.543.487,26 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen | 222.059,83 | 1.333.936,71 |
| Leasingverbindlichkeiten | ||
| Langfristig | 89.976.308,74 | 76.077.786,52 |
| Kurzfristig | 34.965.409,91 | 36.185.007,09 |
| 124.941.718,65 | 112.262.793,61 | |
| Gesamte Zahlungsmittelabflüsse | 45.071.033,52 | 43.732.975,84 |
| Zinsaufwendungen | 6.029.274,39 | 4.182.698,63 |
| Aufwendungen für variable Leasingzahlungen, die nicht in den Leasingverbindlichkeiten enthalten sind | 258.216,73 | 143.918,29 |
Bedingte Mietzahlungen im Rahmen eines Leasingverhältnisses werden in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst. Die variablen Zahlungen in Abhängigkeit von den erzielten Umsätzen betrugen im Geschäftsjahr 258.216,73 EUR (Vorjahr: 143.918,29 EUR).
Nach dem Bilanzstichtag sind keine besonderen Ereignisse eingetreten.
Nahestehende Personen der Bijou Brigitte modische Accessoires AG sind die Vorstandsmitglieder, die Aufsichtsratsmitglieder, weitere Mitarbeiter in Schlüsselpositionen aus dem Finanz-, Personal-, IT- und Vertriebsbereich sowie insgesamt deren jeweiligen nahen Angehörigen. Die gewährten Leistungen des Geschäftsjahres, die ausschließlich kurzfristiger Natur waren, beliefen sich auf 2.960.752,94 EUR (Vorjahr: 2.956.071,10 EUR). Weitere Leistungen wurden nicht gewährt.
Friedrich-Wilhelm Werner, Firmengründer und bis zum 31. Dezember 2008 Vorstandsvorsitzender, Vater des jetzigen Vorstandsvorsitzenden Roland Werner, Hamburg, hält mit 50,4 % (Vorjahr: 50,4 %) des gezeichneten Kapitals den Mehrheitsanteil der Gesellschaft, kann als "ultimate controlling party" im Sinne von IAS 24.13 beherrschenden Einfluss auf die Bijou Brigitte modische Accessoires AG ausüben und ist damit ebenfalls nahestehende Person der Bijou Brigitte modische Accessoires AG.
Der Vorstandsvorsitzende Roland Werner ist naher Familienangehöriger von Friedrich-Wilhelm Werner.
Durch die Möglichkeit der Bijou Brigitte modische Accessoires AG, durch personelle Verflechtung auf den Stiftungsvorstand der 2010 gegründeten Bijou Brigitte-Stiftung wesentlichen Einfluss zu nehmen, wird auch die Bijou Brigitte-Stiftung als nahestehende Person angesehen. Der Konzern hat der Stiftung 2023 insgesamt 200.000,00 EUR (Vorjahr: 200.000,00 EUR) gespendet.
Ausstehende Salden gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen lagen mit Ausnahme der in den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesenen Verpflichtungen aus der gewährten erfolgsabhängigen Vergütung der Vorstände zum Bilanzstichtag nicht vor.
Dr. Friedhelm Steinberg, selbstständiger Rechtsanwalt, Hamburg
Vorsitzender
Ehrenpräsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg
Aufsichtsrat in folgenden Gremien:
| ― |
Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG, Hamburg (Vorsitzender) |
| ― |
BÖAG Börsen AG, Hamburg-Hannover-Düsseldorf (stellvertretender Vorsitzender) |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
| ― |
Börsenrat der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg (Ehrenvorsitzender) |
| ― |
Versorgungswerk Ärztekammer, Hamburg (Mitglied Aufsichtsausschuss) |
| ― |
Ed. Heckewerth Nachf. GmbH & Co. KG, Hiddenhausen (Mitglied Beirat) |
| ― |
Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburg (Mitglied Beirat) |
| ― |
Tierpark Hagenbeck gemeinnützige Gesellschaft mbH, Hamburg (Mitglied Stiftungsrat bis 31. Mai 2023) |
Claus-Matthias Böge, Geschäftsführer der CMB Böge Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg
Stellvertretender Vorsitzender
Aufsichtsrat in folgenden Gremien:
| ― |
Hamborner REIT AG, Duisburg (stellvertretender Vorsitzender) |
Matthias Ebermann, Elektroinstallateur, Leitung technische Filialbetreuung bei der Bijou Brigitte AG, Hamburg
Arbeitnehmervertreter
| ― |
Claus-Matthias Böge (Vorsitzender) |
| ― |
Dr. Friedhelm Steinberg (stellvertretender Vorsitzender) |
| ― |
Matthias Ebermann |
| ― |
Roland Werner, Kaufmann, Hamburg Vorstandsvorsitzender in hauptberuflicher Tätigkeit |
| ― |
Marc Gabriel, Kaufmann, Hamburg Vorstandsmitglied in hauptberuflicher Tätigkeit, Bereich Finanzen |
| ― |
Jürgen Gödecke, Kaufmann, Drage Vorstandsmitglied in hauptberuflicher Tätigkeit, Bereich Vertrieb |
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen für das Jahr 2023 120.000,00 EUR (Vorjahr: 90.000,00 EUR). Davon erhielten Herr Dr. Friedhelm Steinberg 60.000,00 EUR (Vorjahr: 45.000,00 EUR), Herr Claus-Matthias Böge 40.000,00 EUR (Vorjahr: 30.000,00 EUR) und Herr Matthias Ebermann 20.000,00 EUR (Vorjahr: 15.000,00 EUR).
Die Gesamtbezüge des Vorstands bestanden 2023 aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsabhängigen Komponente. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung kamen im Geschäftsjahr wie im Vorjahr nicht zum Tragen. Die erfolgsunabhängigen Gesamtbezüge betrugen für das Jahr 2023 1.185.739,10 EUR (Vorjahr: 1.132.360,54 EUR), davon erhielten Herr Roland Werner 550.236,14 EUR (Vorjahr: 545.570,23 EUR), Herr Marc Gabriel 336.848,97 EUR (Vorjahr: 312.966,06 EUR) und Herr Jürgen Gödecke 298.654,00 EUR (Vorjahr: 273.824,25 EUR). Die vertraglich gewährten erfolgsabhängigen Gesamtbezüge beliefen sich für das Jahr 2023 auf 739.344,71 EUR (Vorjahr: 944.000,77 EUR), davon entfallen auf Herrn Roland Werner 369.672,36 EUR (Vorjahr: 472.000,38 EUR), Herrn Marc Gabriel 184.836,18 EUR (Vorjahr: 236.000,19 EUR) und Herrn Jürgen Gödecke 184.836,18 EUR (Vorjahr: 236.000,19 EUR).
Die im Geschäftsjahr 2023 gewährten erfolgsabhängigen Gesamtbezüge werden im Folgejahr abzüglich der im Jahr 2023 erfolgten Vorauszahlungen ausgezahlt.
Der Vorstand erhielt 2023 keine Vorschüsse und Kredite.
Das Honorar für den Abschlussprüfer (RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft) betrug im Geschäftsjahr 317.193,02 EUR (Vorjahr: 230.000,00 EUR). Es setzt sich wie folgt zusammen:
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| Abschlussprüfungsleistungen | 315.681,02 | 230.000,00 |
| Sonstige Leistungen | 1.512,00 | 0,00 |
| 317.193,02 | 230.000,00 |
Bei den Abschlussprüfungsleitungen des Berichtsjahres sind 41.280,52 EUR für das Vorjahr angefallen.
Die sonstigen Leistungen betreffen die Begleitung der Hauptversammlung 2023.
Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat schlägt der Vorstand der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 3,50 EUR (Vorjahr: Basisdividende in Höhe von 3,00 EUR und Bonusdividende aufgrund des 60-jährigen Firmenjubiläums in Höhe von 2,00 EUR) pro Stückaktie auf das für 2023 dividendenberechtigte Grundkapital von 8.100.000,00 EUR auszuschütten. Die gesamte Gewinnausschüttung beträgt somit 28.350.000,00 EUR (Vorjahr: 40.500.000,00 EUR). Die Ausschüttung vermindert sich um die Höhe der Dividende auf eigene Anteile.
Diese Dividende ist im Konzernabschluss als Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Erfassung der Dividendenverbindlichkeit erfolgt im Geschäftsjahr 2024. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Dividende je Stückaktie wie beschlossen in Höhe von insgesamt 5,00 EUR ausgeschüttet.
Vorstand und Aufsichtsrat der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft haben eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese auf der Bijou Brigitte-Homepage www.group.bijou-brigitte.com öffentlich zugänglich gemacht.
Hamburg, 24. April 2024
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft, Hamburg
Der Vorstand
Roland Werner
Marc Gabriel
Jürgen Gödecke
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss 2023 der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft, Hamburg, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind."
Hamburg, 24. April 2024
Der Vorstand
Roland Werner, Vorsitzender
Marc Gabriel, Vorstandsmitglied
Jürgen Gödecke, Vorstandsmitglied
Dr. Friedhelm Steinberg (Aufsichtsratsvorsitzender)
Vorstand:
Roland Werner (Vorstandsvorsitzender)
Marc Gabriel (Vorstandsmitglied)
Jürgen Gödecke (Vorstandsmitglied)
Sitz der Gesellschaft Hamburg
Amtsgericht Hamburg HRB 38 204
Umsatzsteuer-Id.-Nr.: DE 118619082
Finanzamt Hamburg-Oberalster
Bankverbindungen:
Hamburger Sparkasse
IBAN: DE07 2005 0550 1299 1230 40
BIC: HASPDEHHXXX
Postbank Hamburg
IBAN: DE26 2001 0020 0304 7752 05
BIC (SWIFT): PBNKDEFF
Wir haben den Konzernabschluss der Bijou Brigitte modische Accessoires AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: "zusammengefasster Lagebericht") der Bijou Brigitte modische Accessoires AG, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b HGB und § 315b HGB für das Geschäftsjahr 2023, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wurde und auf den in Abschnitt "Gesonderter nichtfinanzieller Bericht" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach 315d HGB i.V.m. § 289f HGB, auf die in Abschnitt "Sonstige Angaben"; Unterabschnitt "Erklärung gemäß §§ 289f, 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird sowie die Erläuterungen im Unterabschnitt "Unabhängige Überwachung" des Chancen- und Risikoberichts im zusammengefassten Lagebericht, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1) Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16)
2) Bewertung des Vorratsvermögens
Im Konzernabschluss der Bijou Brigitte modische Accessoires AG, Hamburg werden zum Bilanzstichtag Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverträgen von EUR 120,5 Mio. und Leasingverbindlichkeiten von EUR 124,9 Mio. ausgewiesen. Die Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten entsprechen damit 29,6 % bzw. 30,7 % der Bilanzsumme des Konzerns. Der Konzern hat Prozesse zur vollständigen und richtigen Erfassung der Miet- und Leasingverträge eingerichtet.
Der Bilanzierung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten liegen Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter zugrunde - insbesondere hinsichtlich des verwendeten Zinssatzes sowie der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit über die Ausnutzung von bestehenden Optionsrechten.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten sind in den Abschnitten B. (Nutzungsrechte), B. (Leasingverhältnisse), C. 3, C. 15 und E. (Leasingverhältnisse) des Konzernanhangs sowie im Abschnitt "Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns" des zusammengefassten Lageberichts enthalten.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Sachverhalts für die Vermögenslage des Konzerns und aufgrund der Komplexität der Anforderungen des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 war die Bilanzierung der aus den abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen resultierenden Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Konzern eingerichteten Prozesse zur vollständigen Erfassung der Miet- und Leasingverträge gewürdigt. Darüber hinaus haben wir auf Basis von Stichproben geprüft, ob die relevanten Miet- und Leasingvertragsdaten richtig und vollständig ermittelt wurden und in dem IT-Verarbeitungssystem erfasst wurden. Dabei haben wir insbesondere auch die gegenüber dem Vorjahr erfassten Änderungen infolge von Vertragsänderungen oder Optionsrechtsausübungen hinsichtlich ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Darüber hinaus haben wir geprüft, ob die eingesetzte Software die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten unter Berücksichtigung der hinterlegten Zinssätze rechnerisch richtig ermittelt und das Ergebnis zu den in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Posten übergeleitet. Hierzu haben wir auch die den Grenzfremdkapitalzinssätzen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter geprüft.
Die von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozesse sind grundsätzlich dazu geeignet die Vollständigkeit und Richtigkeit der bilanzierten Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zu erfassen. Ferner konnten wir nachvollziehen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen sachgerecht sind und die eingesetzte Software eine sachgerechte Bilanzierung der Miet- und Leasingverträge entsprechend den Vorschriften von IFRS 16 ermöglicht.
Im Konzernabschluss der Bijou Brigitte modische Accessoires AG, Hamburg werden Vorräte in Höhe von EUR 80,4 Mio. ausgewiesen (19,7% der Bilanzsumme), die im Wesentlichen Handelswaren betreffen. Das Vorratsvermögen enthält eine Vielzahl kleinteiliger Handelswaren und die Warenwirtschaft und Lagerbuchführung werden in einer stark auf die speziellen Bedürfnisse des Konzerns angepassten und um eigene Komponenten ergänzten Software geführt. Die Stichtagsbewertung der Vorräte ist von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zukünftig zu erzielenden Verkaufspreise als ein Kriterium für vorgenommene Abwertungen ermessensbehaftet. Unter Anwendung der Bewertungsvorschriften ergab sich zum 31. Dezember 2023 ein Abwertungsbedarf auf das Vorratsvermögen in Höhe von insgesamt EUR 3,8 Mio.
Die Angaben der Gesellschaft zu der Bewertung der Vorräte sind in den Abschnitten B. (Vorräte) und C. 6 des Konzernanhangs sowie im Abschnitt "Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns" des zusammengefassten Lageberichts enthalten.
Aufgrund der aus der angepassten und ergänzten Warenwirtschafts-Software resultierenden Komplexität sowie der absoluten und relativen Höhe des Vorratsvermögens in der Bilanz sowie der ermessensbehafteten Einschätzung der zukünftig erzielbaren Verkaufspreise war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen der Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns davon überzeugt, dass die Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von pauschalierten Anschaffungsnebenkosten ordnungsgemäß ermittelt wurden. Darüber hinaus haben wir die ausschließlich auf standardisierten Reports des Warenwirtschaftssystems beruhende Folgebewertung des Vorratsvermögens geprüft, die neben der absatzbezogenen Gängigkeit und Lagerreichweite auch die zukünftig zu erzielenden Veräußerungspreise berücksichtigen. Insbesondere haben wir:
| ― |
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der manuellen Übertragung der kumulierten Salden des Vorratsvermögens aus der Warenwirtschaft in die Finanzbuchhaltung per 31. Dezember 2023 geprüft |
| ― |
Das der Bewertung zugrunde liegende Warenwirtschaftssystem zur Erfassung und Bewertung der Vorräte beurteilt, einschließlich der implementierten Kontrollen |
| ― |
Lieferantenrechnungen und zurechenbare Kosten in Stichproben geprüft |
| ― |
Die standardisierten Reports zur Folgebewertung dahingehend überprüft, ob diese die zugrundeliegende Bilanzierungsregeln sowie die hierbei getroffenen ermessensbehafteten Schätzungen des Managements angemessen abbilden; insbesondere hinsichtlich der in 2023 angepassten sog. "Auslaufartikel" (siehe Abschnitt "B. Grundsätze der Rechnungslegung, Fehlerkorrekturen" des Konzernanhangs für das Geschäftsjahr 2023) |
| ― |
Die Überleitung der lokalen Vorratsbestände hin zum Konzernbilanzwert unter Berücksichtigung der Bewertungseffekte geprüft, die sich aus den Bilanzierungsvorschriften der IFRS ergeben |
Das von den gesetzlichen Vertretern implementierte Warenwirtschaftssystem, die hierin enthaltenen Kontrollen sowie das zugrunde gelegte Bewertungsschema zur Folgebilanzierung einschließlich der hierbei getroffenen Annahmen und Ermessensentscheidungen ist unseres Erachtens geeignet, eine sachgerechte Bewertung der Vorräte zu ermöglichen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
den auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen gesonderten nichtfinanziellen Bericht i. S. des § 289b HGB und § 315b HGB, auf den im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "Gesonderter nichtfinanzieller Bericht" verwiesen wird, |
| ― |
die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentliche Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt "Sonstige Angaben"; Unterabschnitt "Erklärung gemäß §§ 289f, 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, |
| ― |
den Unterabschnitt "Unabhängige Überwachung" des Chancen- und Risikoberichts im zusammengefassten Lagebericht, |
| ― |
den Bericht des Aufsichtsrats, |
| ― |
die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht und |
| ― |
die übrigen Teile des veröffentlichten Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. |
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen Erklärung zur Unternehmensführung ist und auf die in Abschnitt "Sonstige Angaben"; Unterabschnitt "Erklärung gemäß §§ 289f, 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen in der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefassten Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "BijouBrigitteAG-KA-2023-12-31-de.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltener Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
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beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Dezember 2023 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2022 als Abschlussprüfer der Bijou Brigitte modische Accessoires AG, Hamburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Wülfing.
Hamburg, 24. April 2024
RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Florian Riedl, Wirtschaftsprüfer
Thomas Wülfing, Wirtschaftsprüfer
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
das Jubiläumsjahr 2023 war für Bijou Brigitte erfolgreich und herausfordernd zugleich. Nachdem die Optimierungsmaßnahmen der vergangenen Jahre maßgeblich zur Effizienzsteigerung des Konzerns beigetragen haben, blicken wir auf ein gelungenes Geschäftsjahr zurück. Im Berichtsjahr standen zunehmend Themen der Nachhaltigkeit im Fokus, wie beispielsweise die Vorbereitung auf die zukünftige Berichterstattung nach CSRD und die Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Trotz zahlreicher Unsicherheiten und eines anhaltenden geopolitischen Spannungsfeldes hat sich Bijou Brigitte als widerstandsfähig erwiesen. Besonders vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel, Inflation und sinkender Konsumstimmung ist es Bijou Brigitte erneut gelungen, die Umsätze im gesamten Konzern zu steigern und damit an die positive Geschäftsentwicklung aus der Zeit vor der Corona-Krise anzuknüpfen. Nicht zuletzt durch ein gelungenes Weihnachtsgeschäft hat Bijou Brigitte das Jubiläumsjahr mit Erfolg abgeschlossen. Trotz gestiegener Kosten in nahezu allen Bereichen sind wir mit dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 durchaus zufrieden. Darüber hinaus konnten wir im vergangenen Jahr unsere Aktionärinnen und Aktionäre wieder mit einer Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2022 am Erfolg des Unternehmens teilhaben lassen.
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Aktiengesetz (AktG) und Satzung obliegenden Pflichten auch im Jahr 2023 ordnungsgemäß und mit Sorgfalt wahrgenommen.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat durch schriftliche und mündliche Berichte innerhalb und außerhalb der Sitzungen regelmäßig, zeitnah und umfassend über die unterjährige Geschäftsentwicklung und Lage des Konzerns, die Liquiditätsentwicklung, die Risikosituation und das Risikomanagement sowie über die Kapitalmarktkommunikation unterrichtet. Die Berichte beinhalteten darüber hinaus alle relevanten Informationen zur Strategie und Planung sowie zu Aspekten der Nachhaltigkeit und Compliance. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, rechtzeitig eingebunden. Die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse haben wir nach eingehender Beratung gefasst. Hierzu haben wir uns regelmäßig anhand von Unterlagen vorbereitet, die der Vorstand dem Aufsichtsrat vorab zur Verfügung gestellt hatte. Über eilbedürftige Themen hat der Vorstand den Aufsichtsrat zwischen den turnusmäßigen und außerordentlichen Sitzungen unverzüglich informiert. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats habe ich mich auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig vom Vorstand über die aktuelle Geschäftslage sowie über wesentliche Geschäftsvorgänge im Unternehmen unterrichten lassen.
Neben der regelmäßigen Berichterstattung über das operative Geschäft wurde der Aufsichtsrat auch über besondere Entwicklungen unverzüglich unterrichtet. Ebenso wurde der Aufsichtsrat entsprechend dem Risikofrüherkennungssystem im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen halbjährlich in Form eines internen Risikoberichts über die aktuelle Risikosituation des Konzerns informiert. Dieser beinhaltete neben ökonomischen Risiken auch solche, die sich aus sozialen und ökologischen Aspekten ergeben können. Anhand der Berichte konnte sich der Aufsichtsrat davon überzeugen, dass das interne Kontrollsystem wirksam ist und wesentliche Risiken frühzeitig erkannt werden können. Geschäftsgefährdende Risiken lagen im Geschäftsjahr 2023 nach unserer Einschätzung zu keiner Zeit vor.
Neben dem wirtschaftlichen Erfolg stellen die soziale und die ökologische Verantwortung wesentliche Voraussetzungen für die langfristige Unternehmenstätigkeit von Bijou Brigitte dar. Nachhaltigkeitsaspekte sind somit fester Bestandteil der Unternehmensführung. Entsprechend haben Aufsichtsrat und Vorstand auch im vergangenen Geschäftsjahr regelmäßig Themen der Nachhaltigkeit diskutiert. Der Aufsichtsrat wurde in den Sitzungen fortlaufend und umfassend über den Fortschritt bei den Vorbereitungen zur Umsetzung der Anforderungen aus der CSRD informiert und konnte sich davon überzeugen, dass Bijou Brigitte sich angemessen auf die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD vorbereitet. Das Gleiche gilt auch für die Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass der stetig zunehmende Regulierungsaufwand inzwischen immer mehr Kapazitäten bindet, wenngleich die Auseinandersetzung mit diesen Themen unerlässlich ist.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden vier ordentliche und eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung jeweils als Präsenzveranstaltung abgehalten. In sämtlichen Aufsichtsratssitzungen waren jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend, ebenso alle Vorstandsmitglieder, um die Fragen des Aufsichtsrats zu beantworten und eingehend zu erörtern. Aufgrund der Personengleichheit von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss wurden alle ordentlichen Sitzungen als kombinierte Aufsichtsrats- und Prüfungsausschuss-Sitzungen abgehalten, da einzelne Tagesordnungspunkte sowohl für den Prüfungsausschuss als auch für den Aufsichtsrat relevant waren.
In allen Aufsichtsratssitzungen wurden neben wesentlichen Unternehmenskennzahlen und der allgemeinen Geschäftsentwicklung auch die Zukunftsperspektiven des Bijou Brigitte-Konzerns erörtert, besonders im Hinblick auf die Entwicklung des Retailmarktes. Betrachtet wurden jeweils alle Vertriebswege und Länder, in denen Bijou Brigitte tätig ist. Diskutiert wurden in diesem Zusammenhang die schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt und die Expansionsmöglichkeiten. Zur Diskussion standen regelmäßig auch die Liquiditätsentwicklung des Konzerns sowie der Verlauf des Aktienkurses.
In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 28. März 2023 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat über die vorläufige, noch ungeprüfte Ergebnis- und Finanzsituation im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 sowie über die Geschäftsentwicklung der ersten beiden Monate des Geschäftsjahres 2023 und die aktuelle finanzielle Situation. Auch der Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wurde detailliert besprochen, insbesondere die Berichterstattung zur EU-Taxonomie. Nach ausführlicher Erörterung wurde der Vergütungsbericht des Geschäftsjahres 2022 für Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedet. Aufsichtsrat und Vorstand erörterten in dieser Sitzung den internen Risikobericht inklusive der als wesentlich und nicht wesentlich bewerteten Risiken, auch vor dem Hintergrund der geopolitischen Herausforderungen. Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat über die Ausschüttung einer Dividende beraten. Es wurde einstimmig beschlossen, der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von insgesamt fünf Euro je Stückaktie vorzuschlagen.
In der Aufsichtsratssitzung am 26. April 2023 waren zeitweise die Abschlussprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz anwesend, die ausführlich über den aktuellen Stand der Prüfung des Konzern- sowie des AG-Jahresabschlusses 2022 berichteten. Anschließend präsentierten die Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2022 und erklärten, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk sowohl für den Jahresabschluss als auch für den Konzernabschluss 2022 erteilt wurde. Anschließend wurde der Jahresabschluss 2022 der Bijou Brigitte modische Accessoires AG vom Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernabschluss mit dem zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht 2022 gebilligt. Zudem berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung des ersten Quartals 2023. Der Aufsichtsrat verlängerte nach eingehender interner Diskussion die Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden der Bijou Brigitte AG und den Dienstvertrag von Roland Werner für weitere fünf Jahre vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. Aufsichtsrat und Vorstand haben darüber hinaus über den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns beraten. Auch der Bericht des Aufsichtsrats wurde abschließend besprochen und in der vorliegenden Form verabschiedet. Die Tagesordnung zur Hauptversammlung 2023 wurde einstimmig beschlossen.
Im Anschluss an die Hauptversammlung erfolgte am 20. Juni 2023 im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung die Konstituierung des Aufsichtsrats, nachdem Herr Claus-Matthias Böge erneut von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt worden war. Der Aufsichtsrat wählte einstimmig Herrn Dr. Friedhelm Steinberg zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Claus-Matthias Böge zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Ebenfalls einstimmig wurde Herr Claus-Matthias Böge zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Herr Dr. Friedhelm Steinberg zu seinem Stellvertreter gewählt.
In der darauffolgenden ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 14. September 2023 berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung des ersten Halbjahres 2023 sowie die weiteren Perspektiven für das laufende Geschäftsjahr. Wichtige Punkte waren u.a. die Entwicklung der Lagerbestände und des Materialaufwands sowie die Liquidität. Nach umfassender Diskussion der Unterlagen bestätigte der Prüfungsausschuss die Recht- und Zweckmäßigkeit des zugrunde liegenden Rechnungslegungsprozesses sowie die Plausibilität des Halbjahresfinanzberichtes 2023. Die Abteilung Social Media gab anschließend einen Einblick in die Arbeitsweise der Abteilung und stellte die strategische Weiterentwicklung dieses Unternehmensbereiches dar. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat zudem ausführlich über den aktuellen Stand der Vorbereitungen zur Umsetzung der CSRD. Anschließend wurden der Halbjahresrisikobericht sowie die identifizierten wesentlichen und nicht wesentlichen Risiken eingehend mit dem Vorstand erörtert. Daraufhin bestätigte der Aufsichtsrat die Angemessenheit und Wirksamkeit des aktuellen Risikomanagementsystems.
In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 14. Dezember 2023 diskutierten Aufsichtsrat und Vorstand die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie die Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2023. Neben der ausgesprochen positiven Situation unseres Unternehmens wurde die sehr erfreuliche Entwicklung des BB Clubs hervorgehoben. Einzelthemen waren u.a. die Energieversorgung und die Entwicklung des IT-Bereichs. Die Jahresplanung für das Geschäftsjahr 2024 sowie der Mittelfristplan für die Jahre 2024 bis 2026 waren ebenfalls Gegenstand der Erörterungen. Der Vorstand stellte dem Aufsichtsrat ausführlich die Unternehmensstrategie 2024 vor. Neben den zentralen strategischen Schwerpunkten Wachstum, Profitabilität und Liquidität wurde zudem umfassend über das Thema Nachhaltigkeit und alle damit verbundenen zukünftigen Anforderungen diskutiert. Der Aufsichtsrat bestätigte, dass neben dem Ausbau der Vertriebswege besonders die Weiterentwicklung der Digitalisierungs- und Omnichannel-Strategie und damit verbunden der weitere Ausbau im Bereich Social Media und E-Commerce sowie die Fokussierung auf eine nachhaltige Geschäftsentwicklung zentrale Themen im Geschäftsjahr 2024 sein werden. In diesem Zusammenhang berichtete der Vorstand über den aktuellen Projektstatus sowohl bei der Umsetzung der CSRD und der damit verbundenen neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch über den Umsetzungsstand beim LkSG. Anschließend verabschiedete der Aufsichtsrat nach abschließender Würdigung sowohl die Entsprechenserklärung als auch die Erklärung zur Unternehmensführung in ihrer aktualisierten Fassung.
Das Geschäftsjahr 2023 war erneut ein Jahr zahlreicher Herausforderungen. Aufsichtsrat und Vorstand haben im Berichtsjahr gemeinsam alle Bestrebungen darauf gelenkt, den Konzern weiter zukunftsorientiert aufzustellen. Auch wenn die geopolitischen Umstände schwierig bleiben und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auch in diesem Jahr von großen Unsicherheiten geprägt sein wird, gehen wir optimistisch in das vor uns liegende Geschäftsjahr 2024.
Die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und ihre Anwendbarkeit auf Bijou Brigitte waren auch im Berichtsjahr zentrale Themen. Vorstand und Aufsichtsrat der Bijou Brigitte modische Accessoires AG haben zuletzt im Dezember 2023 eine aktualisierte Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG sowie eine aktualisierte Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben. Beide Dokumente sind auf der Bijou Brigitte Group-Website unter www.group.bijou-brigitte.com im Bereich Corporate Governance dauerhaft zugänglich.
Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten im Berichtsjahr 2023 nicht auf.
In der Bilanzsitzung am 24. April 2024 waren die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfberichte Gegenstand einer ausführlichen Erörterung. Beides lag dem Prüfungsausschuss bzw. Aufsichtsrat fristgerecht vor der Sitzung zur Prüfung vor. Die Wirtschaftsprüfer berichteten umfassend über Schwerpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Prüfung.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hamburg, hat den vom Vorstand gem. § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss 2023 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gleiches gilt für den nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2023 der Bijou Brigitte AG. Der Abschlussprüfer hat weiter bestätigt, dass das vom Vorstand nach § 91 Abs. 2 AktG etablierte Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus wurde durch den Abschlussprüfer bestätigt, dass die für die Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichtes und des Konzernanhangs in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat (ESEF) entsprechen.
Der Aufsichtsrat erhob nach Abschluss der Prüfung keine Einwände, so dass der Jahresabschluss 2023 festgestellt und der Konzernabschluss mit dem zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt wurde.
Trotz erheblicher Kostensteigerungen haben Vorstand und Aufsichtsrat vor dem Hintergrund der positiven Geschäftsentwicklung einstimmig beschlossen, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von 3,50 EUR je Stückaktie vorzuschlagen.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Mitgliedern des Vorstands für die intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr. Das positive Geschäftsergebnis ist besonders vor dem Hintergrund der Unsicherheiten und geopolitischen Herausforderungen anzuerkennen. Der Dank gilt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren persönlicher Einsatz und Engagement dies möglich gemacht hat.
Hamburg, 24. April 2024
Der Aufsichtsrat
Dr. Friedhelm Steinberg, Vorsitzender
Bei Bijou Brigitte haben eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle einen hohen Stellenwert. Corporate Governance ist ein fester Bestandteil und gelebte Unternehmenskultur bei Bijou Brigitte.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß § 161 AktG, dass die Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft den Empfehlungen des von der Regierungskommission am 28. April 2022 vorgelegten "Deutschen Corporate Governance Kodex" im abgelaufenen Geschäftsjahr entsprach und diesen auch in Zukunft mit folgenden Ausnahmen entsprechen wird:
A.2: Eine Zielgröße für die Frauenquote unter dem Vorstand wird lediglich für die erste Führungsebene festgelegt, da es keine zweite Ebene gibt. Für die erste Führungsebene wurde eine 30-Prozent-Quote als Mindestgröße festgelegt.
B.1: Im Rahmen des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen wurde für Aufsichtsrat und Vorstand eine Null-Prozent-Quote festgelegt. Bei Neubesetzung der Gremien soll die Auswahl geschlechterausgewogener erfolgen.
B.2: Es erfolgt eine angemessene Nachfolgeplanung, deren Details aus Vertraulichkeitsgründen nicht offengelegt werden.
B.5/ C.2: Es besteht keine prinzipielle Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Kompetenz und Leistungsfähigkeit sind aus unserer Sicht nicht von starren Altersgrenzen abhängig zu machen. Die Entscheidung bei der Auswahl geeigneter Kandidaten für Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt ausschließlich fachbezogen und anhand der Qualifikation.
D.1: Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wird aus grundsätzlichen Erwägungen nicht veröffentlicht.
D.2/D.4: Der Aufsichtsrat bildet über den Prüfungsausschuss hinaus keine weiteren fachlichen Ausschüsse und keinen Nominierungsausschuss. Alle für das Unternehmen wichtigen Fragen werden in den Aufsichtsratssitzungen von den Mitgliedern des Aufsichtsrats oder vom Prüfungsausschuss behandelt.
D.10: Grundsätzlich berät sich der Prüfungsausschuss regelmäßig mit dem Abschlussprüfer zu allen Themen und Fragestellungen der Abschlussprüfung in Anwesenheit des Vorstands. Sollten besondere Gründen vorliegen, die eine Beratung ohne den Vorstand erforderlich machen, wird sich der Prüfungsausschuss allein mit dem Abschlussprüfer beraten.
F.2: Der Konzernabschluss wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende und der Halbjahresbericht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums veröffentlicht. Der Konsolidierungskreis ist bei Bijou Brigitte durch das internationale Engagement umfangreich. Daher können die Empfehlungen des Kodex (Veröffentlichung des Konzernabschlusses binnen 90 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes) nicht eingehalten werden.
F.4: Die Berichterstattung über den Corporate Governance Kodex wird Bijou Brigitte ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen gemäß § 161 AktG vornehmen. Ein ausführlicher Corporate-Governance-Bericht erfolgt nicht. Erläuterungen eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex erfolgen in der Entsprechenserklärung selbst.
G.1: Das Verhältnis von fixer Vergütung und variabler Vergütung zueinander hängt im Wesentlichen von den konkreten Bezugsgrößen und somit vom individuellen Einzelfall ab. Eine in jedem Fall zutreffende Angabe eines konkreten Verhältnisses zwischen den festen und variablen Vergütungsbestandteilen im Voraus ist nicht möglich, da die tatsächliche Höhe der variablen Vergütung von der erst im Nachhinein bestimmbaren Zielerreichung im Einzelfall abhängt.
G.6: Da es sich bei der variablen Vergütung um eine erfolgsabhängige Vergütung handelt, hängt die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütung vom kurzfristigen Erfolg ab und die der langfristig variablen Vergütung vom langfristigen Erfolg. Da das Eintreten des jeweiligen Erfolgs nicht vorhergesagt werden kann, wird entsprechend auch nicht vorab festgelegt, dass die langfristig variable Vergütung höher als die kurzfristig variable ausfällt.
G.7/G.9: Der Aufsichtsrat überwacht die Entwicklung des Gehaltsniveaus im Unternehmen. Dabei hat er nicht die Aufgabe, operative Einzelvorgaben zu treffen. Das Vergütungssystem ist so aufgebaut, dass es den Erfolg des Unternehmens insgesamt fördern soll. Individuelle Ziele pro Vorstandsmitglied werden nicht festgelegt.
G.10: Die Auszahlung sowohl der kurzfristig variablen als auch der langfristig variablen Vergütung erfolgt in bar. Eine Auszahlung in Aktien wird bei Bijou Brigitte als nicht angemessen angesehen.
G.13: Durch die Vertragsvereinbarung der Vorstandsverträge werden gegenseitige Rechte und Verpflichtungen definiert. Sollte die Zusammenarbeit mit einem Vorstandsmitglied vor Vertragsende beendet werden, so können Abfindungszahlungen entstehen. Darüber hinaus sind keine weiteren Abfindungszusagen vereinbart. Eine Begrenzung der Abfindungsansprüche auf zwei Jahresgehälter würde den Sinn von Laufzeiten länger als zwei Jahre konterkarieren. Auf eine derartige Höchstgrenze (Abfindungs-Cap) wird daher verzichtet.
Die Entsprechenserklärung wird im Jahr 2024 an etwaige Änderungen und Entwicklungen angepasst.
Hamburg, im Dezember 2023
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Aufsichtsrat
und
Vorstand