B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG

Zwingenberg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016

Engeneering Biology

Geschäftsbericht 2015/16

Kennzahlen BRAIN-Gruppe

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in Mio. € 2015/16 2014/15 2013/14
Konsolidierte GuV-Daten:      
Umsatz 22,8 21,1 10,4
Gesamtleistung1 26,1 25,7 13,8
EBIT -13,8 -4,6 -4,8
Bereinigtes EBIT2 -7,6 -4,4 -4,8
Verlust der Periode -14,9 -5,9 -5,5
Konsolidierte Bilanz-Daten:      
Eigenkapital 26,9 5,7 12,1
Eigenkapitalquote 57 % 19 % 48 %
Bilanzsumme 47,5 30,4 25,3
Konsolidierte Cashflow-Daten:      
Cashflow aus operativer Tätigkeit -8,7 -4,1 -3,9
Cashflow aus der Investitionstätigkeit3 -11,2 -0,5 -1,5
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 25,0 3,4 0,6

1 Definiert als Summe aus Erlösen, sonstigen Erträgen und Veränderungen des Bestands unfertiger Erzeugnisse und unfertiger Leistungen
2 Bereinigt um Kosten des Börsengangs (974 Tsd. €) und um Kosten aus anteilsbasierter Vergütung betreffend die BRAIN AG (3.857 Tsd. €) und die Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH (1.423 Tsd. €).
3 In 2015/16 davon 10 Millionen als Anlage in kurzfristigen Termingeldern mit einer originären Laufzeit von 3 Monaten, welche aufgrund der angewandten Rechnungslegungsvorschriften nicht als Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen werden dürfen.

VOM BIOARCHIV AN DEN B2B-MARKT: DIE WERTSCHÖPFUNGSKETTE DER BRAIN

Mission Statement

BRAIN steht für die Biologisierung von Industrien für ein nachhaltiges biobasiertes Wirtschaften und ist auf dem Weg, ein vollintegriertes Bioökonomie-Unternehmen zu werden. Hierzu entwickelt und produziert BRAIN bioaktive Naturstoffe, Enzyme und Hochleistungs-Mikroorganismen auf der Basis des proprietären BioArchivs. Diese bioaktiven Inhaltsstoffe dienen der Verbesserung von Produkten und Prozessen im Spezialitäten- und Konsumgüterbereich der Industrie.

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ANZAHL DER KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN IN DER BRAIN-GRUPPE 237
ANZAHL DER CHARAKTERISIERTEN MIKROORGANISMEN IM BRAIN BIOARCHIV 53.000
ANZAHL DER BRAIN-PATENTE UND ANMELDUNGEN 362
ANZAHL DER NATURSTOFFE IM BRAIN BIOARCHIV 49.500

Unternehmensführung

Brief des Vorstandsvorsitzenden

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das zurückliegende Geschäftsjahr 2015/16 war eines der ereignisreichsten in der Geschichte der BRAIN AG. Mit dem erfolgreich verlaufenen Börsengang im Februar 2016 haben wir unsere Wachstums- und Industrialisierungsstrategie konsequent und erfolgreich vorangetrieben.

Das Börsendebüt der BRAIN AG war nicht nur der erste Börsengang in Frankfurt im Jahr 2016, sondern auch der erste Börsengang eines Bioökonomie-Unternehmens in Deutschland überhaupt sowie der erste Börsengang eines Unternehmens der Biotechnologie-Branche seit November 2006. Entgegen dem aktuellen Trend, junge deutsche Wachstumsunternehmen vermehrt im Ausland an die Börse zu bringen, hat BRAIN gezeigt, dass dies auch am Heimatmarkt immer noch möglich ist und erfolgreich durchgeführt werden kann.

Dabei waren die Begleitumstände alles andere als rosig. Am Tag vor der Erstnotiz war der Leitindex Dax unter die psychologisch wichtige Marke von 9000 Punkten gerutscht. Die Volatilität, abgebildet durch den VDax, hatte mit einem Niveau von mehr als 30 Punkten gegenüber der Zeit am Ende des Jahres 2015 ebenfalls deutlich zugelegt, sodass Neuemissionen bei den meisten Investmentbankern als schwierig oder unmöglich galten.

"Inspiriert von der Vision einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaft ist BRAIN einer der kreativen Akteure in diesem weltweit stattfindenden industriellen Transformationsprozess."

Und dennoch wurde beim Handelsbeginn der BRAIN-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse der erste Kurs mit 9,15 Euro über den Ausgabepreis von 9 Euro gestellt. Auch in der Folge entwickelte sich die Aktie positiv: Bei einem Xetra-Schlusskurs von 11,70 Euro zum Geschäftsjahresende am 30. September konnten wir einen Kursgewinn von 30 % gegenüber dem Emissionspreis verzeichnen. Ein Erfolg, der uns in dem Schritt des Börsengangs bestätigt.

Der Star bei BRAIN ist das Team! Eine echte Gemeinschaftsleistung aller BRAIN-Kollegen war der Grundstein für diesen erfolgreichen Börsengang.

Die Erfahrung, das Können und die Kreativität der Mannschaft und eine großartige Unternehmenskultur sind ein Schlüssel des Erfolgs der BRAIN. Auch die ungewöhnlich hohe Beteiligung von Privatanlegern, die etwa 19 % des Platzierungsvolumens zeichneten, kam uns bei diesem Schritt zugute.

Der erfolgreiche Verlauf unseres Börsengangs zeigt, dass die Bioökonomie als zukunftsfähiges Thema akzeptiert und verstanden wird und auch in Kapitalmarktkreisen unstrittig als Zukunftsbranche anerkannt ist, unabhängig von kurzfristigen Börsenturbulenzen.

Die Entwicklung hin zu einer biobasierten Industrie läutet den Anfang einer neuen Ära ein, die von zwei Megatrends geprägt ist: Erstens dem Trend hin zu natürlichen Inhaltsstoffen, z.B.in Kosmetik oder Nahrungsmitteln. Und zweitens dem Wandel der Rohstoffbasis hin zu nachwachsenden Rohstoffen oder der Nutzung von Neben- und Abfallströmen als Grundlage für mehr Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz. Die Basis dieser Entwicklung sind Lösungen, die sich in der Natur in 3,5 Milliarden Jahren Evolution durchgesetzt haben, und die in industrielle Prozesse und Produkte überführt werden. Diese Lösungen, abgelegt in unserem BioArchiv, machen übrigens keine Kompromisse im Hinblick auf Leistung und Qualität, sondern sind in vielen Aspekten sogar vorteilhaft.

Selbst, wenn der Ölpreis immer weiter sinkt und das Öl nicht knapp wird, können wir mit der bisher praktizierten verbrauchenden Art, mit Ressourcen umzugehen, nicht weitermachen. Wir müssen die CO2 -Freisetzung reduzieren, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Wir müssen Stoffkreisläufe schließen - als Basis für eine ressourceneffiziente Produktion. Ebenso müssen wir uns um die Ernährung und hier insbesondere um die gesunde oder gar gesundheitsfördernde Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung kümmern.

Für diese Herausforderungen der Zukunft bietet die biobasierte Industrie Möglichkeiten und Lösungen.

Zum Beispiel können Produkte, die bislang über chemische Prozesse aus fossilen Rohstoffen hergestellt werden, ersetzt werden durch Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen oder industriellen Nebenströmen, die in ressourceneffizienten, energiesparenden Verfahren mithilfe von Enzymen oder Mikroorganismen produziert werden. Ein Beispiel dafür sind die Projekte, die BRAIN im Rahmen der strategischen Allianz ZeroCarbFP gemeinsam mit verschiedenen Partnern vorantreibt. Die Partner der Allianz, darunter Fuchs Schmierstoffe und Südzucker fahnden nach Mikroorganismen, die kohlenstoffreiche industrielle Nebenströme oder gar Kohlendioxid aus Abgasschloten als Substrate nutzen und diese zu wertvollen Bausteinen für die Industrieproduktion umwandeln.

Der Zugriff auf den Werkzeugkasten der Natur in Form von Enzymen, Mikroorganismen und bioaktiven Naturstoffen bietet aber auch die Grundlage für ganz neue Produkte. Als Beispiele hierfür sind die Entwicklungen zu Nahrungsmittelinhaltsstoffen, die z.B.über die Reduktion von Zucker und Salz unsere Lebensmittel gesünder machen, zu nennen.

Dass solche Entwicklungen nicht bloße Nischen bedienen, zeigt sich u.a. darin, dass 2015 rund zwölf Prozent der weltweiten Umsätze der Chemieindustrie auf biobasierte Produktionsprozesse entfielen. Dieser Anteil hat sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Experten sagen eine erneute nahezu Verdoppelung bis 2020 voraus. Jeder fünfte Euro in der Chemieindustrie kommt dann bereits aus Prozessen der Bioökonomie. Das heißt mit anderen Worten: Der Aufbau einer biobasierten Industrie schreitet voran, Projekt für Projekt, Idee für Idee. Wir sind mittendrin, aber zugleich am Beginn einer Ära einer biobasierten Wirtschaft.

Diese Revolution findet allerdings meist im Verborgenen statt. Die Entwicklung schreitet auf Ebene der Inhaltsstoffe, der Komponenten voran und ist deshalb für den Verbraucher kaum sichtbar. Aber wichtig ist: Sie findet statt und wird auch durch die Politik unterstützt, sei es durch die Einführung von Zuckersteuern oder CO2 -Zertifikaten.

Eine solche politische Unterstützung ist begrüßenswert, denn die Erfahrung im Bereich Lebensmittel zeigt: Auch der aufgeklärte Verbraucher erwartet leckere, süße Produkte. Die Reduktion des Zuckergehalts muss also ohne Kompromisse in Sachen Geschmack gelingen und die Erwartungen an die Süße erfüllen. Man will eine typische Zuckersüße, die jedoch nicht die Nachteile von Zucker hat.

Am Ende des Geschäftsjahrs 2015/16 ging BRAIN die strategische Partnerschaft mit dem Namen DOLCE zur Entwicklung einer neuen Generation natürlicher Süßstoffe mit dem Naturstoffspezialisten und BRAIN-Tochterunternehmen AnalytiCon und Roquette, einem Marktführer für Inhaltsstoffe aus pflanzlichen Rohmaterialien, ein. Die drei Partner stellen sich der Herausforderung, neue Konzepte im Bereich Zucker und Süßstoffe in verschiedenen Märkten und Anwendungen zu entwickeln.

Beispielhaft sei hier das natürliche Peptid Brazzein erwähnt, das 1.200 Mal süßer ist als normaler Zucker, aber nicht dessen Nachteile aufweist. Dies ist einer von ca. 60 natürlichen Süßstoffen, die wir in einer "SweetBox" zusammengestellt haben. Ebenso spannend ist eine zweite Produktlinie, in der wir Stoffe entwickeln, die die Süße von normalem Zucker verstärken können. Das ist der heilige Gral der Industrie, sollen diese Naturstoffe doch den Zuckergehalt in Lebensmitteln reduzieren, aber den typischen Zuckergeschmack erhalten.

Erfreulicherweise sind wir in sehr fortgeschrittenen Verhandlungen mit zwei großen Konsumgüterunternehmen, um auch diese direkt in die Entwicklung innerhalb DOLCE einzubinden. Nach unserer heutigen Planung können in etwa fünf bis sechs Jahren die ersten Produkte mit diesen Inhaltsstoffen auf den Markt kommen.

In diesen Bereichen haben wir also gute Fortschritte zu verzeichnen. Im Enzymgeschäft mussten wir uns allerdings in 2015/16 einer Herausforderung stellen, die in bestimmten Enzymprodukten für die Herstellung von Bioethanol begründet war. Anfang des Jahres gab es hier einen deutlichen Rückgang, da einige Bioethanolhersteller bedingt durch den sehr niedrigen Ölpreis ihre Anlagen zeitweise heruntergefahren hatten. Im Verlauf des Geschäftsjahrs hat sich dieses spezielle Enzymgeschäft aber wieder erholt.

Aufgrund solcher Volatilitäten in niedrigmargigen Massenmärkten sehen wir uns bestärkt in der eingeschlagenen Strategie, das margenstärkere Spezialenzymgeschäft (z.B.Enzyme für die Nahrungsmittelindustrie) auszubauen, um sukzessive der Kommodisierung der volumengetriebenen "Bulk"-Enzyme entgegenzuwirken. Im Bereich der Spezialenzyme sind wir im Geschäftsjahr 2015/16 niedrig zweistellig gewachsen. Noch war dieses Wachstum nicht ausreichend, den Rückgang im Bioethanol-abhängigen Enzymgeschäft am Anfang des Geschäftsjahrs 2015/16 vollständig zu kompensieren. Aber die Entwicklung im Verlauf des Geschäftsjahrs stimmt uns zuversichtlich.

Das Ergebnis des Geschäftsjahrs ist geprägt durch die additiven Aufwendungen und einmaligen Kosten im Zusammenhang mit der Realisierung des Börsengangs und den nahezu unveränderten und konstanten Aufwendungen und Investitionen für Forschung und Entwicklung als Grundlage der Produktentwicklungspipeline. Während nur ein Teil der einmaligen Aufwendungen, die gemäß IFRS-Bilanzierungsrichtlinien direkt dem Börsengang zuordenbar sind, im "adjusted EBIT" berücksichtigt werden kann, konnten wir unsere operative Kostenstruktur wie geplant weitgehend beibehalten.

Dies bestätigt uns auf dem Weg, im Geschäftsjahr 2017 / 18 den Breakeven zu erreichen. Ziel ist es, BRAIN langfristig und nachhaltig zu einem substanziellen Marktteilnehmer der biobasierten Wirtschaft aufzubauen. Eine bedeutende Wachstumssäule ist in diesem Zusammenhang unsere Produktentwicklungspipeline, zum anderen schließen wir auch weitere Akquisitionen nicht aus.

"Engineering Biology", die technologische Nutzung biologischer Vorgänge im industriellen Umfeld, ist unser Leitmotiv und der Titel dieses Geschäftsberichts. Die Realisierung dieses Ziels treibt uns jeden Tag neu an. Inspiriert von der Vision einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaft ist BRAIN einer der kreativen Akteure in diesem weltweit stattfindenden industriellen Transformationsprozess.

Dabei verdanken wir unsere Erfolge dem Einsatz unserer hochengagierten Mitarbeiter. Ihnen möchte ich, auch im Namen meiner Vorstandskollegen, für ihre harte tägliche Arbeit und ihr Engagement danken. Und auch Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, danke ich für Ihre anhaltende Unterstützung und ihr Vertrauen in BRAIN.

Gemeinsam mit Ihnen wünsche ich unserem Unternehmen ein erfolgreiches und spannendes Geschäftsjahr 2016 /17 und Ihnen eine anregende Lektüre unseres ersten Geschäftsberichts.

 

Dr. Jürgen Eck, Vorstandsvorsitzender

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die BRAIN AG hat ihren eigeschlagenen Kurs im Geschäftsjahr 2015/16 erfolgreich fortgesetzt und weitere Meilensteine auf dem Weg zu einem führenden Unternehmen im Bereich der Bioökonomie erreicht.

Mit dem Börsengang im Februar 2016 und damit dem Abschied von der bisherigen reinen Private-Equity-Finanzierung wurde durch den Mittelzufluss von mehr als 30 Millionen Euro der Grundstein für die nächste Wachstumsphase des Unternehmens gelegt. Seit dem 9. Februar 2016 werden die Aktien der BRAIN AG im Prime-Standard-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Damit unterliegt das Unternehmen den strengsten Transparenz- und Publizitätsanforderungen, die es in Deutschland gibt.

Dies hatte auch Auswirkungen auf unsere Arbeit im Aufsichtsrat. Hierzu gehören einerseits Regelungen und Vorschriften, die direkt den Aufsichtsrat betreffen. Zum anderen muss der Aufsichtsrat auch den Vorstand bei der Einhaltung der neuen Vorschriften begleiten und überwachen beziehungsweise sich vergewissern, dass entsprechende Strukturen und Prozesse im Unternehmen eingerichtet sind, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Zudem haben wir als Aufsichtsrat den strukturellen Wandel personell unterstützt. So wurde am 18. Dezember 2015 beschlossen, dass Herr Dr. Georg Kellinghusen den Aufsichtsrat verlässt und dafür vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 die Position des Chief Financial Officer (CFO) der BRAIN AG übernimmt. Das Vorstandsmandat von Herrn Dr. Kellinghusen wurde zudem bis zum Ende der ersten ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2016/17 verlängert.

Der nachfolgende Bericht informiert über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015/16, d. h. vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016. In dieser Zeit haben wir die Aufgaben und Pflichten gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat uneingeschränkt wahrgenommen.

Wir haben den Vorstand bei der Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und bei allen für das Unternehmen wichtigen Belangen beraten. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat stets von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugen.

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

"Die BRAIN AG hat Meilensteine auf dem Weg zu einem führenden Unternehmen im Bereich der Bioökonomie erreicht."

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in Form von ausführlichen, schriftlich und mündlich erstatteten Berichten über alle für die Gesellschaft und den Konzern wesentlichen Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance informiert und ist damit im relevanten Zeitraum seinen Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat vollumfänglich nachgekommen. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse wurden dabei in alle wichtigen Geschäftsvorgänge und Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einbezogen. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war in jeder Hinsicht geprägt von verantwortungsvollem und zielgerichtetem Handeln.

Personalangelegenheiten

Im Berichtszeitraum gab es folgende Veränderungen in der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat:

Mit Wirkung vom 1. November 2015 wurde Herr Eric Marks (54) zum Chief Operating Officer (COO) der BRAIN AG ernannt. Den Vorsitz des Vorstands (CEO) übernahm Dr. Jürgen Eck, der seit 1994 bei BRAIN und im Gesellschafterkreis ist und die Gesellschaft zuvor als Alleinvorstand führte. Eric Marks ist Betriebswirt und verfügt über mehr als 25 Jahre Industrieerfahrung insbesondere im Auf- und Ausbau von Vertrieb sowie in der Akquisition und Betreuung von Großkunden bei Gist-Brocades (NL) oder Genencor (USA). Bei BRAIN verantwortet Herr Marks als COO das BioIndustrial-Geschäft und damit die Ausweitung des Vertriebs der Tochtergesellschaften sowie der Vermarktung der BRAIN-eigenen Produktpipeline.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 wurde Herr Dr. Georg Kellinghusen zum Chief Financial Officer (CFO) der BRAIN AG ernannt. Herr Dr. Kellinghusen war zuvor Mitglied im Aufsichtsrat der BRAIN AG. Sein Aufsichtsratsmandat hat Herr Dr. Kellinghusen zum 31. Dezember 2015 niedergelegt. Die Ernennung zum CFO gilt nach Verlängerung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Ende der ersten ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2016/17.

Die Hauptversammlung der BRAIN AG vom 18. Dezember 2015 hat mit Wirkung zum 1. Januar 2016 Herrn Christian Körfgen einstimmig als neues Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt, wo er den frei gewordenen Platz von Herrn Dr. Georg Kellinghusen übernommen hat.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2015/16 fanden insgesamt acht Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats, vier Präsenzsitzungen der Ausschüsse sowie neun Telefonkonferenzen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse und zwei Beschlussfassungen im Umlaufverfahren statt. Dabei hatten die Aufsichtsratsmitglieder stets ausreichend Zeit, sich mit den vorgelegten Informationen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Ansichten einzubringen. Im Rahmen der Sitzungen wurden die Informationen ausführlich mit dem Vorstand diskutiert und auf ihre Plausibilität hin geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat oder Vorstand erforderlich war.

TABELLE 01.1 ÜBERSICHT DER AUFSICHTSRATSSITZUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2015/16

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Name Sitzungsteilnahmen (einschließlich Ausschusssitzungen) Bemerkungen
Dr. Ludger Müller 11/11  
Dr. Holger Zinke 8/8  
Siegfried L. Drueker 8/9 Herr Drueker war entschuldigt.
Christian Körfgen (seit 01.01.2016) 4/4 Ersatzmitglied für Dr. Georg Kellinghusen
Prof. Dr. Klaus-Peter Koller 8/8  
Dr. Matthias Kromayer 11/11  
Dr. Georg Kellinghusen (bis 31.12.2015) 4/4  

Auch außerhalb der Sitzungen befanden sich die Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere meine Person als Aufsichtsratsvorsitzender sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, in regelmäßigem Austausch sowohl untereinander als auch mit dem Vorstand. Dabei wurden speziell Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, der Corporate Governance und der Compliance des Unternehmens beraten. Über wesentliche Erkenntnisse wurden die anderen Aufsichtsratsmitglieder spätestens in den nächsten Plenums- bzw. Ausschusssitzungen informiert.

Interessenkonflikte im Aufsichtsrat sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten.

Schwerpunkte der Beratung im Aufsichtsratsplenum

Im Geschäftsjahr 2015/16 haben wir uns im Plenum des Aufsichtsrats besonders mit folgenden Themen befasst:

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014/15,

Hauptversammlungen im Oktober 2015 und Dezember 2015,

Erweiterung des Vorstands,

Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand,

Planung, Vorbereitung und Durchführung des Börsengangs der BRAIN AG,

Eigenkapitalmaßnahmen,

laufende und zukünftige Forschungsprojekte,

strategische Allianzen und geplante Kooperationen, insbesondere das am 28.08.2016 per Pressemitteilung angekündigte DOLCE-Projekt,

Akquisitionsstrategie der BRAIN AG, insbesondere Diskussion eines vom Vorstand präsentierten Kriterienkatalogs für potenzielle Übernahmekandidaten,

Erreichung der Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2015/16, insbesondere Entwicklung der Geschäftsbereiche BioIndustrial und BioSciences,

Risikomanagement und interne Kontrollsysteme,

Compliance, insbesondere Führung eines Insiderverzeichnisses, Aufklärung der betroffenen Personen sowie Einführung von Aktien-Handelsfenstern für BRAIN-Mitarbeiter und Führungskräfte,

Zielzusammensetzung des Aufsichtsrats und Frauenquote in Vorstand und Aufsichtsrat,

Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung,

Budget für das Geschäftsjahr 2016/17,

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Geschäftsjahr 2016/17 (ab dem 1. Halbjahr),

Ausschreibung der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2016/17,

Neustrukturierung des Intended Post IPO Framework Agreement (PSOPalt).

Folgende konkrete Beschlüsse hat der Aufsichtsrat jeweils nach intensiver Prüfung und Diskussion gefasst:

Im Mittelpunkt unserer Plenarsitzungen der ersten fünf Monate des Geschäftsjahrs standen Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Börsengang der BRAIN AG. Am 04.01.2016 haben wir vor dem Hintergrund der angespannten Kapitalmarktsituation intensiv über den Zeitpunkt des geplanten Börsengangs diskutiert und schließlich der Veröffentlichung der Börsengangpläne zugestimmt. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 05.01.2016 verbreitet. Am 19.01.2016 haben wir der Terminierung der Zeichnungsfrist sowie der IPO-Preisspanne von 9,00 bis 12,00 Euro zugestimmt. Diese Informationen wurden am 20.01.2016 mit dem Börsenzulassungsprospekt veröffentlicht. Am Ende der Zeichnungsfrist am 03.02.2016 haben wir in einem Umlaufbeschluss dem Emissionspreis von 9,00 Euro sowie der IPO-Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital (2015/I) von bis zu 3.500.000 neuen Stückaktien zugestimmt.

In der Telefonkonferenz vom 05.12.2015 hat der Aufsichtsrat die Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2014/15 gebilligt und dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt. Daraufhin haben wir den Jahresabschluss 2014/15, zusammen mit den Abschlüssen 2012/13 und 2013/14, für die Veröffentlichung im Börsenzulassungsprospekt freigegeben.

In den Sitzungen bzw. mit Beschlüssen vom 14.10.2015 und vom 18.12.2015 hat der Aufsichtsrat im Hinblick auf die zukünftige Wachstumsstrategie der Gesellschaft die Erweiterung des Vorstands um einen COO und einen CFO beschlossen. Die entsprechenden vom Personalausschuss vorbereiteten Vorstandsverträge wurden in den Sitzungen bzw. mit Beschlüssen vom 30.10.2015 und vom 19.01.2016 verabschiedet sowie die Geschäftsverteilung für den Vorstand entsprechend neu festgelegt.

In der Sitzung vom 23.09.2016 wurde unter anderem über das Intended Post IPO Framework Agreement (PSOP), über die Aufhebung des Vorstandsvertrags mit Herrn Marks zum 31.10.2016 und die Neubestellung von Herrn Goebel (mit Wirkung zum 01.11.2016) entschieden.

Im Zuge der Sitzung vom 23.09.2016 hat der Aufsichtsrat die Effizienzprüfung eingeleitet. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat dazu entsprechende Fragebögen ausgegeben. Die Ergebnisse dieser Effizienzprüfung werden im Aufsichtsrat vorgestellt und besprochen sowie Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert.

Ausschüsse

Um seine Arbeit effizient wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat derzeit insgesamt drei Ausschüsse gebildet: einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Personalausschuss. Diese bereiten Beschlüsse des Aufsichtsrats und Themen vor, die im Plenum zu behandeln sind. Darüber hinaus sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen worden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Plenumssitzung.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der Compliance.

Nach dem Aktiengesetz (§§ 107 Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG) muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Siegfried L. Drueker verfügt über diese gesetzlichen Voraussetzungen und zusätzlich über besondere Kenntnisse in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Corporate Finance und Investment Banking. Er erfüllt ferner die Kriterien von Ziff. 5.3.2 Sätze 2 und 3 des Kodex. Dem Prüfungsausschuss gehören neben dem Vorsitzenden die weiteren Aufsichtsratsmitglieder Dr. Ludger Müller und Dr. Matthias Kromayer an.

Im Geschäftsjahr 2015/16 haben zwei Präsenzsitzungen und vier Telefonkonferenzen des Prüfungsausschusses stattgefunden.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2015/16 nicht gesondert getagt.

Personalausschuss

Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Dies umfasst insbesondere die Auswahl, Ernennung und Entlassung von Vorstandsmitgliedern, den Abschluss und die Anpassung von Dienstverträgen und Pensionsvereinbarungen, das Vergütungssystem einschließlich seiner Umsetzung im Rahmen der Dienstverträge, die Festlegung von Zielgrößen für die variable Vergütung die Festlegung und Überprüfung der angemessenen Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied sowie die Freigabe des jährlichen Vergütungsberichts. Der Personalausschuss beschließt außerdem über die Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gemäß § 112 AktG, die Genehmigung anderer Geschäftstätigkeiten der Vorstandsmitglieder gemäß § 88 AktG (Wettbewerbsverbot) sowie sonstiger Nebentätigkeiten, insbesondere die Übernahme von Aufsichtsratsposten oder Positionen in vergleichbaren Kontrollorganen außerhalb der BRAIN-Gruppe. Der Vorsitzende des Personalausschusses ist Dr. Ludger Müller. Dem Ausschuss gehört neben dem Vorsitzenden das Aufsichtsratsmitglied Dr. Matthias Kromayer an.

Im Geschäftsjahr 2015/ 16 haben zwei Sitzungen und eine Telefonkonferenz des Personalausschusses stattgefunden. Mit Wirkung vom 1. November 2015 wurde Herr Eric Marks (54) zum COO und mit Wirkung zum 1. Januar 2016 Herr Dr. Georg Kellinghusen zum CFO der BRAIN AG ernannt.

Des Weiteren hat sich der Personalausschuss mit der Bestellung von Herrn Frank Goebel in den Vorstand und mit der Aufhebung des Vorstandsvertrags mit Herrn Marks eingehend befasst und die Verlängerung des Vorstandsvertrags von Herrn Dr. Kellinghusen vorbereitet.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat hat im Zuge seiner Sitzung vom 19.01.2016 ausführlich über die Corporate Governance der Gesellschaft beraten, einschließlich der Anforderungen aus dem Corporate-Governance-Kodex, und einzelne Aspekte der Corporate Governace in den Sitzungen am 26.02. und 30.05.2016 vertieft.

Für den Prüfungsausschuss und den Personalausschuss wurden jeweils Geschäftsordnungen am 23.09.2016 verabschiedet.

Die erstmalige Entsprechenserklärung hat der Aufsichtsrat im Anschluss an das abgelaufene Geschäftsjahr 2015/16 im Umlaufverfahren im Dezember 2016 verabschiedet. Mit den dort begründeten Ausnahmen wurde und wird den Empfehlungen des Kodex entsprochen. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung sowie der Corporate-Governance-Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der BRAIN AG sowie die Erklärung zur Unternehmensführung sind auf der Unternehmenswebsite unter www.brain-biotech.de/investor-relations/corporate-governance veröffentlicht.

Im Zusammenhang mit den Bestimmungen des § 111 Abs. 5 AktG hat sich der Aufsichtsrat zum Ziel gesetzt, Frauen bei seiner zukünftigen Zusammensetzung angemessen zu berücksichtigen. Demnach hat der Aufsichtsrat der BRAIN AG in seiner Sitzung am 23.09.2016 u.a. beschlossen, dass dem Aufsichtsrat eine Frau, entsprechend einer Quote von 17 %, angehören soll. Die Umsetzungsfrist hierfür läuft bis zum 30.06.2017. Ebenfalls am 23.09.2016 hat der Aufsichtsrat für den Vorstand der BRAIN AG beschlossen, den Frauenanteil bis zum 30.06.2017 unverändert zu belassen (entspricht einer Quote von 0 %).

Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss

Abschlussprüfer

Zum Abschlussprüfer für das am 30. September 2016 endende Geschäftsjahr hat die Hauptversammlung am 18.12.2015 die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, bestimmt. Die Bestellung umfasst auch die Bestellung zum Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das am 30. September 2016 endende Geschäftsjahr. PwC hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 und den Lagebericht der BRAIN AG geprüft. Der Abschlussprüfer PwC erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der BRAIN AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 und der Konzernlagebericht wurden gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Sowohl der Konzernabschluss als auch der Konzernlagebericht erhielten ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Prüfung durch den Aufsichtsrat

Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 12.12.2016, in der Telefonkonferenz am 19.12.2016 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 10.01.2017 umfassend diskutiert. Der Abschlussprüfer PwC berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat dessen Vorsitzender in der Plenumssitzung ausführlich berichtet. Nach eingehender Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die vorgelegten Unterlagen. Der Aufsichtsrat folgt daher der Empfehlung des Prüfungsausschusses und stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat hat sodann durch Beschluss vom 15.01.2017 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der BRAIN AG für das Geschäftsjahr 2015/16 gebilligt. Der Jahresabschluss der BRAIN AG ist somit festgestellt.

Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen/ Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Der Aufsichtsrat hat ferner den vom Vorstand aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 Abs. 1 AktG für den Zeitraum der Abhängigkeit vom 27. Oktober 2015 bis zum 04. Februar 2016 ("Abhängigkeitsbericht") geprüft und mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer, der auch Prüfer des Abhängigkeitsberichts ist, umfassend erörtert.

Der Abschlussprüfer hat über die wesentlichen Punkte seiner Prüfung ausführlich berichtet. Dabei hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Bericht über die Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer befasst. Die Erörterung hat keine Anhaltspunkte für Einwendungen ergeben.

Der Abschlussprüfer hat folgenden Bestätigungsvermerk zum Abhängigkeitsbericht erteilt:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Nach dem abschließenden Ergebnis der umfassenden Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat erklärt der Aufsichtsrat, dass Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Schlusserklärung nach § 312 Abs. 3 Satz 1 AktG) nicht zu erheben sind (§ 314 Abs. 3 AktG).

Dank des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeitern der BRAIN-Gruppe für ihr Engagement und ihren herausragenden persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2015/16. Wir freuen uns darauf, die Wachstumsgeschichte der vergangenen Jahre mit Ihnen gemeinsam fortsetzen zu können.

 

Zwingenberg, den 15.01.2017

BRAIN AG

der Aufsichtsrat

Dr. Ludger Müller, Aufsichtsratsvorsitzender

Die Mitglieder und Ausschüsse des Aufsichtsrats

Dr. Ludger Müller, Vorsitzender

Mitglied seit 17. März 2011. Ernannt bis Ende der HV 2018/19.

Weitere Mandate in Leitungs- und Kontrollgremien in 2015/16:

Geschäftsführer von Tochtergesellschaften der MP Beteiligungs-GmbH: PUTSCH Immobilien GmbH, KEIPER Brasilien Beteiligungs-GmbH, KEIPER Lateinamerika Beteiligungs-GmbH, BSN GmbH, Geschäftsführer der BRL GmbH

TU Kaiserslautern, Vorsitzender des Hochschulrats

Dr. Holger Zinke, Stellvertretender Vorsitzender

Mitglied seit 8. Juli 2015. Ernannt bis Ende der HV 2016/17.

Weitere Mandate in Leitungs- und Kontrollgremien in 2015/16:

Technische Universität Darmstadt, Mitglied des Hochschulrats, Stellvertretender Vorsitzender

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Mannheim, Mitglied des Hochschulrats

Siegfried L. Drueker

Mitglied seit 3. Mai 2012. Ernannt bis Ende der HV 2019/20.

Weitere Mandate in Leitungs- und Kontrollgremien in 2015/16:

Georgsmarienhütte Holding GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Georgsmarienhütte GmbH, Mitglied des Aufsichtsrats

Geschäftsführer der STEGO Vermögensverwaltungs GmbH

Christian Körfgen1

Mitglied seit 01. Januar 2016. Ernannt bis Ende der HV 2018/19.

Weitere Mandate in Leitungs- und Kontrollgremien in 2015/16:

Putsch GmbH & Co. KG, Mitglied des Beirates und Mitglied der Beiräte verbundener Unternehmen der Putsch GmbH & Co. KG (MP Beteiligungs-GmbH, Recaro Holding GmbH, Putsch Immobilien GmbH)

bis 31.03. 2016: Geschäftsführer der NH Central Europe GmbH & Co. KG und Geschäftsführer mehrerer verbundener Unternehmen der NH Central Europe GmbH & Co. KG (Airport Hotel Frankfurt Raunheim GmbH & Co. KG, Artos Beteiligungs-GmbH, Astron Immobilien GmbH, Heiner Gossen Hotelbetrieb GmbH, Hotel Aukamm Wiesbaden GmbH & Co. KG, Hotels Bingen und Viernheim GmbH & Co. KG, NH Central Europe Management GmbH, NH Hotelbetriebs- und Dienstleistungs-GmbH, NH Hotelbetriebs- und Entwicklungs-GmbH, NH Hotels Austria GmbH, NH Hotels Deutschland GmbH, NH Hotels Switzerland GmbH, NH Hotels Czequia s.r.o., NH Hotels Polska Sp.Zo.o., NH Hungary Hotel Management Ltd., NH Management Black Sea S. R. L., Objekt Leipzig Messe GmbH & Co.)

Prof. Dr. Klaus-Peter Koller

Mitglied seit 21. Mai 2001. Ernannt bis Ende der HV 2016/17.

Weitere Mandate in Leitungs- und Kontrollgremien in 2015/16:

Mitglied des BMBF VIP+ Gutachtergremiums

Mitglied gemeinsamen Kuratoriums von MPI BPC und MPI DS, Göttingen

Mitglied des Beirates und Ehrenmitglied der VAAM

Dr. Matthias Kromayer

Mitglied seit 17. März 2011. Ernannt bis Ende der HV 2018/19.

Weitere Mandate in Leitungs- und Kontrollgremien in 2015/16:

Amsilk GmbH, Stellvertretender Vorsitzender des Beirats

Biocrates AG, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Cerbomed GmbH, Vorsitzender des Beirats

Immatics GmbH, Mitglied des Beirats

Immatics Inc., Mitglied des Beirats

Nexigen GmbH, Vorsitzender des Beirats

Geschäftsführer der tavia consulting GmbH

Prüfungsausschuss

Siegfried L. Drueker, Vorsitzender

Dr. Matthias Kromayer, Mitglied

Dr. Ludger Müller, Mitglied

Nominierungsausschuss

Dr. Ludger Müller, Vorsitzender

Dr. Matthias Kromayer, Mitglied

Dr. Holger Zinke, Mitglied

Personalausschuss

Dr. Ludger Müller, Vorsitzender

Dr. Matthias Kromayer, Mitglied

1 Nachfolger für Dr. Georg Kellinghusen, der bis 31.12.2015 Mitglied des Aufsichtsrats war und zum 01.01.2016 als CFO in den Vorstand wechselte.

Corporate-Governance-Bericht

Erklärung zur Unternehmensführung

Vorstand und Aufsichtsrat der B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG ("BRAIN AG") sind sich der Bedeutung der Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bewusst und fühlen sich diesen verpflichtet. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB umfasst die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung deren Ausschüsse.

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der BRAIN AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex gemäß § 161 AktG

Die Aktien der B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG ("BRAIN AG") werden seit dem 9. Februar 2016 im Prime-Standard-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die BRAIN AG gibt daher hiermit erstmalig eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab. Soweit seit diesem Zeitpunkt einzelne Empfehlungen (z.B.zum Thema Hauptversammlung) noch nicht anwendbar waren, wird die Gesellschaft, sofern hier keine Abweichung erklärt wird, diesen Empfehlungen zukünftig entsprechen.

Vorstand und Aufsichtsrat der BRAIN AG erklären, dass die BRAIN AG den vom Bundesministerium der Justiz am 12. Juni 2015 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 (nachfolgend "Kodex") seit ihrem Börsengang am 9. Februar 2016 entsprochen hat und ihnen künftig entsprechen wird, mit folgenden Ausnahmen:

Nummer 3.8 Abs. 3: Der Kodex empfiehlt, dass in einer "Directors & Officers"-Versicherung ("D & O-Versicherung") für die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung vereinbart wird. Die BRAIN AG hat eine D & O-Versicherung abgeschlossen, es besteht derzeit jedoch kein Selbstbehalt für die Mitglieder des Aufsichtsrats in der D & O-Versicherung. Die Gesellschaft erachtet einen Selbstbehalt nicht grundsätzlich dazu geeignet, die Qualität der Aufsichtsratstätigkeit zu steigern, gleichwohl verringert er die Attraktivität des Aufsichtsratsmandats und erschwert so den Wettbewerb um entsprechend qualifizierte Kandidaten.

Nummer 4.2.3 Abs. 4 Satz 1: Der Kodex empfiehlt, dass beim Abschluss von Vorstandsverträgen darauf geachtet wird, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Ein Abfindungs-Cap ist in den Vorstandsverträgen, die vor der Aufnahme der Börsennotierung abgeschlossen worden sind, nicht enthalten. Die Gesellschaft hat dies erstmals bei einem Vorstandsvertrag, der nach Aufnahme der Börsennotierung abgeschlossen worden ist, berücksichtigt und wird dies bei Verlängerung bestehender oder Abschluss neuer Verträge zukünftig berücksichtigen.

Nummer 4.2.3 Abs. 4 Satz 3: Der Kodex empfiehlt, dass für die Berechnung des vorgenannten Abfindungs-Caps auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt wird. Ein Abfindungs-Cap ist in den Vorstandsverträgen, die vor der Aufnahme der Börsennotierung abgeschlossen worden sind, nicht enthalten. Die Gesellschaft hat dies erstmals bei einem Vorstandsvertrag, der nach Aufnahme der Börsennotierung abgeschlossen worden ist, berücksichtigt und wird dies bei Verlängerung bestehender oder Abschluss neuer Verträge zukünftig berücksichtigen.

Nummer 4.2.3 Abs. 5: Der Kodex empfiehlt, dass eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigt. Die bestehenden Vorstandsverträge sehen keine Abfindungszahlungen im Fall eines Kontrollwechsels vor. Es ist zudem zu bedenken, dass die BRAIN AG weiterhin anstrebt, selbst zu wachsen und nicht Kandidat von Übernahmen zu werden. Die Gesellschaft wird den Empfehlungen aus Nummer 4.2.3 Abs. 5 bei künftigen Vertragsverlängerungen und Neuverträgen entsprechen.

Nummer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3: Der Kodex empfiehlt, dass eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt wird. Bisher hat die BRAIN AG keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt. Die bestehenden Vorstandsverträge wurden vor Aufnahme der Börsennotierung abgeschlossen und entsprechen den bisher gewählten Strukturen. Der Aufsichtsrat der BRAIN AG prüft, eine solche Altersgrenze in Zukunft festzulegen.

Nummer 5.4.1 Abs. 2 Satz 1: Der Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Die aktuelle Besetzung des Aufsichtsrats erfolgte vor der Aufnahme der Börsennotierung und spiegelt somit die bisher gewählten Strukturen wider. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, für seine zukünftige Zusammensetzung konkrete Ziele festzuhalten, sodass der Empfehlung zukünftig entsprochen wird.

Nummer 5.4.4: Der Kodex sieht vor, dass Vorstandsmitglieder nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden dürfen, es sei denn ihre Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. In letzterem Fall soll der Wechsel in den Aufsichtsratsvorsitz eine der Hauptversammlung zu begründende Ausnahme sein. Der Aufsichtsrat der BRAIN AG prüft sorgfältig, ob der Wechsel eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsrat Interessenkonflikte zwischen exekutiven und überwachenden Aufgaben mit sich bringt. Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidung jedoch nicht anhand festgefügter Kriterien, sondern unter Abwägung der Risiken möglicher Interessenkonflikte im Einzelfall.

Nummer 5.6: Der Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft. Der Aufsichtsrat hat eine Effizienzprüfung im Geschäftsjahr 2015/2016 eingeleitet, die zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Entsprechenserklärung jedoch noch nicht abgeschlossen war. Nach Besprechung des Ergebnisses wird der Aufsichtsrat Verbesserungsmöglichkeiten für die Zukunft berücksichtigen.

Nummer 7.1.2 Satz 4 1. Halbsatz: Der Kodex empfiehlt, dass der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahrsende öffentlich zugänglich ist. Aufgrund der zusätzlichen Rechnungslegungsanforderungen im ersten Jahr als gelistetes Unternehmen dauert die Abschlussprüfung länger als erwartet, sodass die testierten Zahlen mit dem Geschäftsbericht 2015/16 nicht wie ursprünglich vorgesehen innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahrsende, sondern erst nach Ablauf der 90 Tage (angekündigt für 16. Januar 2017) veröffentlicht werden. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2015/16 wurden am 19.12.2016 als Presseinformation veröffentlicht. Die Gesellschaft wird den Empfehlungen aus Nummer 7.1.2 Satz 4 1. Halbsatz in Zukunft entsprechen.

Nummer 7.1.2 Satz 4 2. Halbsatz: Der Kodex empfiehlt, dass Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sind. Die BRAIN AG hält sich in Bezug auf die Veröffentlichung von Zwischenberichten an die gesetzlichen Vorschriften sowie die Vorgaben der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse für den Prime Standard. Vorstand und Aufsichtsrat erachten diese als angemessen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die BRAIN AG zu jedem Quartal für den ganzen Konzern berichtet. Die Veröffentlichung innerhalb kürzerer Fristen würde, auch angesichts verschiedener nicht börsennotierter Tochter- und Beteiligungsgesellschaften im Ausland, den Einsatz erheblicher finanzieller und personeller Ressourcen erfordern, die für eine Gesellschaft von der Größe der BRAIN AG in keinem angemessenen Verhältnis zum Informationsbedürfnis der Aktionäre stehen. Daher werden die im Corporate-Governance-Kodex geforderten 45 Tage nicht eingehalten. Die Offenlegung erfolgt jedoch innerhalb der nach den Prime-Standard-Regularien geltenden Frist von 60 Tagen.

Nummer 7.2.1: Der Corporate-Governance-Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss vor der Unterbreitung des Wahlvorschlags für den Abschlussprüfer an die Hauptversammlung eine Erklärung des vorgesehenen Prüfers einholt, ob und ggf. welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Wahl des aktuellen Prüfers erfolgte vor der Aufnahme der Börsennotierung auf Basis der bisher gewählten Strukturen ohne vorherige Einholung einer solchen Erklärung. Eine Unabhängigkeitserklärung des Prüfers liegt dennoch vor und wurde vom Prüfer eigenständig an den Aufsichtsrat übermittelt. Die Gesellschaft wird künftig der Empfehlung entsprechen.

 

Zwingenberg, 23.12.2016

Für den Aufsichtsrat der BRAIN AG

Dr. Ludger Müller, Aufsichtsratsvorsitzender

Für den Vorstand der BRAIN A

Dr. Jürgen Eck, Vorstandsvorsitzender

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Gegenstand der BRAIN AG bilden die Identifizierung, Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung biologischer, biochemischer und biotechnologischer Verfahren und Produkte, insbesondere von Biokatalysatoren und anderen bioaktiven Naturstoffen für industrielle Anwendungen in Chemieunternehmen, für die Herstellung von Nahrungsmitteln, Kosmetika und Medizinprodukten, für die Abfall- und Schadstoffbeseitigung sowie für die Energie- und Rohstoffgewinnung einschließlich der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung solcher Verfahren und Produkte, die bioaktive Bestandteile enthalten, auf biotechnischen Mechanismen basieren, bioaktive Wirkungen entfalten oder biotechnische Anwendungen ermöglichen.

Die Gesellschaft beachtet sämtliche gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmensführung und auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex - mit den in der Entsprechenserklärung genannten und begründeten Ausnahmen.

Die Gesellschaft hat ihre Mitarbeiter im Zuge des Börsengangs insbesondere zu Fragen des Insiderrechts informiert und dazu ein Informationsblatt erstellt.

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die BRAIN AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Sie unterliegt daher insbesondere den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes und besitzt auch die übliche dualistische Führungs- und Kontrollstruktur aus Vorstand und Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen.

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung der BRAIN AG regelmäßig und überwacht seine Tätigkeit. Der Vorstand bindet den Aufsichtsrat rechtzeitig in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft ein. Er stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Gemeinsames Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist die erfolgreiche Umsetzung der beschlossenen Wachstumsstrategie.

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Er unterliegt dabei den Beschränkungen, die die Satzung oder die Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat für die Geschäftsführungsbefugnis vorgesehen haben oder die der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung im Rahmen ihrer Kompetenzen festlegen. Er informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in Form ausführlicher, schriftlicher und mündlicher Berichte über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Der Vorstand stellt den Jahres- und Konzernabschluss auf.

Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder, beruft diese ab und bestimmt die Verteilung ihrer Verantwortlichkeiten. Er kann außerdem einen Vorstandsvorsitzenden (CEO) und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.

Zusammensetzung des Vorstands

Zum 30. September 2016 gehörten dem Vorstand der BRAIN AG drei Mitglieder an.

TABELLE 03.1 ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS

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Name Funktion Mitglied des Vorstands seit Vertragsende
Dr. Jürgen Eck Chief Executive Officer 21. Juni 2000 30. Juni 2020
Dr. Georg Kellinghusen Chief Financial Officer 1. Januar 2016 Mit Abschluss der HV im GJ 2016/17
Henricus Marks Chief Operating Officer 1. November 2015 31. Oktober 2016

Jedes Vorstandsmitglied leitet den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung; es hat dabei stets das Gesamtwohl der Gesellschaft im Auge zu behalten. Die Zuweisung der Geschäftsbereiche auf die einzelnen Vorstandsmitglieder ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, der mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgestellt wird und mit dessen Zustimmung jederzeit geändert werden kann.

Der Geschäftsverteilungsplan sieht bis zum 30.09.2016 folgende Zuweisung vor:

Dr. Jürgen Eck: Chief Executive Officer - CEO:

Unternehmensstrategie

Geschäftsentwicklung des Segments BioScience

Fördermittel und akademische Kooperationen

Technologiemanagement, Forschung und Entwicklung, Prozessoptimierung

Patentwesen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Personalwesen

Koordination der einzelnen Vorstandsbereiche und Kontakte zu den Gremien der Gesellschaft

Dr. Georg Kellinghusen: Chief Financial Officer - CFO:

Accounting

Controlling

Finanzkommunikation (IR)

Compliance und Qualitätssicherung

Risikomanagement

Beteiligungsmanagement, M & A (Corporate Finance)

Recht, Administration und Organisation

Henricus Marks: Chief Operating Officer - COO

Geschäftsentwicklung des Segments BioIndustrial

Produktentwicklung

Formulierung und Anwendungstechnik

Produktion

Registrierung und Zulassung, Kommerzialisierungsstrategie

Innovationsmanagement

Der Vorstand hat eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung für den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat beschlossen und zuletzt am 26. Februar 2016 aktualisiert. Sie sieht insbesondere Regelungen zur Arbeitsweise des Vorstands und zur Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Vorstandsmitgliedern sowie zur Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat vor. Sie enthält einen Katalog von Maßnahmen und Rechtsgeschäften, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.

Angaben zu Vorstandssitzungen

Die Sitzungen des Vorstands finden nach Bedarf, in der Regel jede Woche, statt. Sie müssen stattfinden, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Besteht der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern, ist bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorstandsvorsitzenden ausschlaggebend.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat alle Aufgaben und Rechte, die ihm durch das Gesetz, Satzung oder in sonstiger Weise übertragen oder zugewiesen werden. Dies beinhaltet insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung, die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie die Änderung, die Aufhebung und die Kündigung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand regelmäßig bei der Leitung der Gesellschaft. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft wird der Aufsichtsrat rechtzeitig eingebunden. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Sie regelt u.a. die Arbeitsweise und die Art der Beschlussfassung im Aufsichtsrat sowie die Aufgaben der gebildeten Ausschüsse des Aufsichtsrats (des Prüfungsausschusses, des Personalausschusses und des Nominierungsausschusses). Für den Prüfungsausschuss wurde zusätzlich eine eigene Geschäftsordnung erlassen, die dessen Arbeitsweise regelt. Sämtliche Geschäftsordnungen werden regelmäßig an etwaige Neuerungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex (DCGK) angepasst.

Im Geschäftsjahr 2015/16 tagte der Aufsichtsrat in insgesamt acht Präsenzsitzungen. Im Übrigen wurden vier Präsenzsitzungen der Ausschüsse sowie neun Telefonkonferenzen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse abgehalten und zwei Umlaufbeschlüsse gefasst. Der Prüfungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2015/16 zwei Präsenzsitzungen ab, ebenso der Personalausschuss. Der Nominierungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2015/16 keine Sitzung ab.

Der Vorstand nimmt auf Wunsch des Aufsichtsratsvorsitzenden an allen ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsratsvorsitzende lässt sich alle sechs Wochen vom Vorstand über die laufenden Geschäfte berichten und leitet diese Informationen in angemessener Form an den gesamten Aufsichtsrat weiter.

Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Präsenzsitzungen gefasst, in denen die Aufsichtsratsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann seine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen. Dies gilt auch für die Abgabe der zweiten Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Außerhalb von Präsenzsitzungen ist eine Beschlussfassung durch schriftliche, telegrafische, fernmündliche, fernschriftliche oder durch moderne Telekommunikationsmittel (zum Beispiel durch Telefon- oder Videokonferenzen oder per E-Mail) übermittelte Stimmabgabe zulässig, wenn sie der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder, im Fall seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter aus besonderen Gründen anordnet. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder unter der zuletzt bekannt gegebenen Anschrift fristgerecht geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied des Aufsichtsrats nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich in einer Abstimmung der Stimme enthält. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht gesetzlich andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Dies gilt auch bei Wahlen. Bei Feststellung des Abstimmungsergebnisses werden Stimmenthaltungen nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder, im Fall seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter, ob eine erneute Abstimmung in derselben Sitzung durchgeführt wird. Bei einer erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats zwei Stimmen; dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden steht das Zweitstimmrecht nicht zu.

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte aufgetreten.

Der Aufsichtsrat hat die Überprüfung der Effizienz seiner Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015/16 eingeleitet und wird nach Besprechung des Ergebnisses Verbesserungsmöglichkeiten für die Zukunft berücksichtigen.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der BRAIN AG aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wiederwahl ist zulässig. Mit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds kann gleichzeitig ein Ersatzmitglied bestellt werden, das in den Aufsichtsrat nachrückt, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet, ohne dass ein Nachfolger bestellt ist. Das Amt eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Aufsichtsratsmitglieds erlischt, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied bestellt ist, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.

Derzeit gehören dem Aufsichtsrat die folgenden sechs Personen an:

TABELLE 03.2 MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

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Name / Funktion Ausgeübter Beruf Mitglied seit Ernannt bis Ende der Weitere Mandate in Leitungs- und Kontrollgremien in 2015/16
Dr. Ludger Müller Geschäftsführer der MP Beteiligungs-GmbH 17. März 2011 HV 2018/19 • Geschäftsführer von Tochtergesellschaften der MP Beteiligungs-GmbH: PUTSCH Immobilien GmbH, KEIPER Brasilien Beteiligungs-GmbH, KEIPER Lateinamerika Beteiligungs-GmbH, BSN GmbH, Geschäftsführer der BRL GmbH
Vorsitzender       • TU Kaiserslautern, Vorsitzender des Hochschulrats
Dr. Holger Zinke Geschäftsführer GI Management GmbH 8. Juli 2015 HV 2016/17 • Technische Universität Darmstadt, Mitglied des Hochschulrats, Stellvertretender Vorsitzender
Stellvertretender       • Hochschule für Angewandte Wissenschaften Mannheim, Mitglied des Hochschulrats
Vorsitzender        
Siegfried L. Drueker Geschäftsführer der Drueker & Co. GmbH & Co. KG 3. Mai 2012 HV 2019/20 • Georgsmarienhütte Holding GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Aufsichtsratsmitglied       • Georgsmarienhütte GmbH, Mitglied des Aufsichtsrats
        • Geschäftsführer der STEGO Vermögensverwaltungs GmbH
Christian Körfgen Personalberater, 1. Januar 2016 HV 2018/19 • Putsch GmbH & Co. KG, Mitglied des Beirates und Mitglied der Beiräte verbundener Unternehmen der Putsch GmbH & Co. KG (MP Beteiligungs-GmbH,
Aufsichtsratsmitglied Diplom-Kaufmann     Recaro Holding GmbH, Putsch Immobilien GmbH)
(Nachfolger für Dr. Georg Kellinghusen, der bis 31. 12. 2015 Mitglied des Aufsichtsrats war und zum 01.01.2016 als CFO in den Vorstand wechselte)       • bis 31.03.2016: Geschäftsführer der NH Central Europe GmbH & Co. KG und Geschäftsführer mehrerer verbundener Unternehmen der NH Central Europe GmbH & Co. KG (Airport Hotel Frankfurt Raunheim GmbH
        & Co. KG, Artos Beteiligungs-GmbH, Astron Immobilien GmbH, Heiner Gossen Hotelbetrieb GmbH, Hotel Aukamm Wiesbaden GmbH & Co. KG, Hotels Bingen und Viernheim GmbH & Co. KG, NH Central Europe Management GmbH, NH Hotelbetriebs- und Dienstleistungs-GmbH, NH Hotelbetriebs- und Entwicklungs-GmbH, NH Hotels Austria GmbH, NH Hotels Deutschland GmbH, NH Hotels Switzerland GmbH, NH Hotels Czequia s.r.o., NH Hotels Polska Sp. Zo.o., NH Hungary Hotel Management Ltd., NH Management Black Sea S.R.L., Objekt Leipzig Messe GmbH & Co.)
Prof. Dr. Klaus-Peter Koller Berater 21. Mai 2001 HV 2016/17 • Mitglied des BMBF VIP+ Gutachtergremiums
Aufsichtsratsmitglied       • Mitglied gemeinsamen Kuratoriums von MPI BPC und MPI DS, Göttingen
        • Mitglied des Beirates und Ehrenmitglied der VAAM
Dr. Matthias Kromayer Mitglied des Vorstands der MIG Verwaltungs AG 17. März 2011 HV 2018/19 • Amsilk GmbH, Stellvertretender Vorsitzender des Beirats
Aufsichtsratsmitglied       • Biocrates AG, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
        • Cerbomed GmbH, Vorsitzender des Beirats
        • Immatics GmbH, Mitglied des Beirats
        • Immatics Inc., Mitglied des Beirats
        • Nexigen GmbH, Vorsitzender des Beirats
        • Geschäftsführer der tavia consulting GmbH

Im Einklang mit der Empfehlung in Nummer 5.4.2 des Deutschen Corporate-Governance-Kodex gehört dem Aufsichtsrat der BRAIN AG eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an.

Ausschüsse

Der Vorstand der BRAIN AG hat keine Ausschüsse gebildet.

Um seine Arbeit effizient wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat derzeit drei Ausschüsse gebildet: einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss und einen Nominierungsausschuss. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie Tagesordnungspunkte vor, die im Plenum zu behandeln sind. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Sitzung.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus folgenden Personen (einem Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern):

Siegfried L. Drueker: Vorsitzender

Dr. Matthias Kromayer: Mitglied

Dr. Ludger Müller: Mitglied

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Auswahl eines unabhängigen Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss bereitet ferner die Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Billigung des Jahres- und Konzernjahresabschlusses vor. Hierzu führt er eine vorbereitende Prüfung des Jahres- und Konzernjahresabschlusses, der zugehörigen Lageberichte sowie des Gewinnverwendungsvorschlags durch.

Nach dem Aktiengesetz (§§ 107 Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG) muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Siegfried L. Drueker verfügt über diese gesetzlichen Voraussetzungen und zusätzlich über besondere Kenntnisse als langjähriger Corporate Finance-, M & A- und Transaktionsexperte. Herr Drueker erfüllt ferner die Kriterien von Ziff. 5.3.2 Sätze 2 und 3 des Deutschen Corporate-Governance-Kodex.

Personalausschuss

Der Personalausschuss besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus folgenden Personen (einem Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern):

Dr. Ludger Müller: Vorsitzender

Dr. Matthias Kromayer: Mitglied

Der Personalausschuss befasst sich im Wesentlichen mit den Personalangelegenheiten des Vorstands. Insbesondere ist er bei der Auswahl, Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, dem Abschluss und der Ergänzung der Vorstandsverträge und Pensionsvereinbarungen, der Festlegung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und dessen Umsetzung in den Vorstandsverträgen, der Festsetzung von Zielvorgaben hinsichtlich der variablen Vergütung, der Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds sowie der Genehmigung des jährlichen Vergütungsberichts vorbereitend für den Aufsichtsrat tätig und gibt Beschlussempfehlungen ab. Außerdem kann er anstelle des Aufsichtsrats Beschlüsse zu folgenden Angelegenheiten treffen: bestimmte Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern, zum Beispiel im Sinne des § 112 AktG, Genehmigung von Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder nach § 88 AktG, insbesondere im Falle der Übernahme von Aufsichtsratsmandaten außerhalb der BRAIN-Gruppe.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus folgenden Personen (einem Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern):

Dr. Ludger Müller: Vorsitzender

Dr. Matthias Kromayer: Mitglied

Dr. Holger Zinke: Mitglied

Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor.

Die Ausführungen zur Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen im Geschäftsjahr finden sich auch im Bericht des Aufsichtsrats, der im Geschäftsbericht der BRAIN AG enthalten ist.

Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats hielten zum Ende des Geschäftsjahrs 2015/16 am 30. September 2016 folgende direkte und indirekte Aktienbeteiligungen an der BRAIN AG.

Dr. Jürgen Eck hält direkt 754.166 Aktien der Gesellschaft.

Dr. Holger Zinke hält indirekt 1.350.000 Aktien der Gesellschaft.

Festlegung zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4, § 111 Abs. 5 AktG

Der Aufsichtsrat der BRAIN AG hat in seiner Sitzung am 23.09.2016 beschlossen, dass dem Aufsichtsrat eine Frau entsprechend einer Quote von 17 %, angehören soll. Die Umsetzungsfrist hierfür wurde auf den 30. Juni 2017 festgelegt. Ebenfalls am 23.09.2016 hat der Aufsichtsrat für den Vorstand der BRAIN AG beschlossen, den Frauenanteil bis zum 30. Juni 2017 unverändert zu belassen (entspricht einer Quote von 0 %).

Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der BRAIN AG eine Zielgröße für den Frauenanteil von 14 % und eine Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen. Die Zielgröße für die erste Führungsebene wahrt den aktuellen Stand, schließt aber eine Steigerung des Frauenanteils auf dieser Führungsebene selbstverständlich nicht aus. Unter Berücksichtigung der in der Gesellschaft etablierten Matrixstruktur der Geschäftsleitung, insbesondere auch der Weisungs- und Reportinglinien zwischen Vorstand und nachgeordneten Ebenen, sowie unter Berücksichtigung der Größe des Unternehmens besteht unterhalb des Vorstands nur eine Führungsebene im Sinne des § 76 Abs. 4 AktG. Diese Führungsebene setzt sich aus den Unit Heads der sieben Geschäftsleitungsbereiche zusammen. Die Umsetzungsfrist schöpft den zulässigen Rahmen für die erstmalige Festlegung der Umsetzungsfrist aus.

Corporate-Governance-Praktiken

Corporate Governance bei der BRAIN AG

Gute Corporate Governance bedeutet eine verantwortungsvolle Unternehmensführung mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung. Insbesondere soll dadurch das Vertrauen der Investoren, Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der breiten Öffentlichkeit in das Unternehmen gestärkt werden. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind eine effiziente Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie eine gute Zusammenarbeit sowohl zwischen diesen beiden Organen als auch zwischen diesen Organen und den Mitarbeitern des Unternehmens. Eine hohe Bedeutung kommt dabei einer offenen und transparenten Unternehmenskommunikation zu.

Die Unternehmensstruktur ist ausgerichtet auf eine verantwortungsvolle, transparente und effiziente Führung und Kontrolle des Unternehmens. Die Gesellschaft unterstützt daher auch die Zielsetzungen und Grundsätze des Deutschen Corporate-Governance-Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat sowie die weiteren Führungsebenen und Mitarbeiter sind verpflichtet, sich an diese Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zu halten. Für die Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze im Unternehmen ist der Vorstand verantwortlich.

Die BRAIN AG hat mit Blick auf ihre aktuelle Unternehmensgröße Compliance-Strukturen etabliert und wird diese mit Blick auf wachsende Anforderungen aus dem regulatorischen Umfeld und mit Blick auf die Unternehmensentwicklung weiterentwickeln.

Erläuterungen zur Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2016 erstmalig eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex abgegeben. Mit Ausnahme der dort aufgeführten Abweichungen entsprach das Unternehmen im Geschäftsjahr 2015/16 seit dem Börsengang am 9. Februar 2016 den Empfehlungen des Kodex und wird diesen auch zukünftig entsprechen.

Im Hinblick auf die Anregungen des Kodex plant die Gesellschaft, diese zukünftig, insbesondere bei der bevorstehenden Durchführung ihrer ersten öffentlichen Hauptversammlung, ebenfalls zu befolgen.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat sieht vor, für seine zukünftige Zusammensetzung konkrete Ziele festzuhalten.

Grundzüge des Vergütungssystems

Vorstandsvergütung

Die Vorstandsvergütung wird durch den Aufsichtsrat unter Einbeziehung etwaiger Konzernbezüge in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt und regelmäßig überprüft. Bei der Festlegung und Überprüfung der Vorstandsvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat, dass die Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds gemäß den in § 87 Abs. 1 AktG normierten Anforderungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe überschreiten. Kriterien für die Festlegung einer angemessenen Vorstandsvergütung bilden daher insbesondere die Aufgaben des Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Gesamtvorstands, die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft, der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft sowie die Höhe und die Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Das Vergütungssystem der BRAIN AG ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie im nationalen und internationalen Vergleich wettbewerbsfähig ist und damit einen Anreiz für engagierte und erfolgreiche Arbeit bietet.

Entsprechend Ziffer 4.2.3 des deutschen Corporate-Governance-Kodex ist die Vergütungsstruktur des Vorstands insbesondere auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die monetären Vergütungsteile enthalten fixe und variable Bestandteile. Die Ziele für die variable Vergütung werden jeweils vom Aufsichtsrat für ein Geschäftsjahr festgesetzt. Anhand der variablen Vergütung kann sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Neben diesen Bestandteilen erhalten die Vorstände Nebenleistungen, wie z.B.Beiträge zu Versicherungen, Altersvorsorge und Wohnungs- sowie Reisekosten. Die Gesellschaft beabsichtigt, bei der Verlängerung oder dem Abschluss neuer Vorstandsverträge in Zukunft auch mehrjährige variable Vergütungsbestandteile zu berücksichtigen.

Vorstandsvergütung nach 4.2.5 DCGK

Genaue Angaben zur Vergütungsstruktur und Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß Ziffer 4.2.5. DCGK und zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts der Gesellschaft.

Aufsichtsratsvergütung

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 15.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende erhält das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahrs angehört haben, erhalten die vorgenannte Vergütung zeitanteilig in Höhe eines Zwölftels für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit. Zudem erhalten alle Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000. Zusätzlich erhalten die Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 15.000.

D & O-Versicherung

Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D & O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG (Vorstand) abgeschlossen. Für Mitglieder des Aufsichtsrats wurde kein Selbstbehalt vereinbart.

IPO-Versicherung

Die Gesellschaft hat für Haftungsfälle aus dem Börsengang Anfang 2016 eine IPO-Versicherung abgeschlossen. Die IPO-Versicherung deckt unter anderem die Haftung der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und Mitarbeiter, die an dem Börsengang mitgewirkt haben, ab.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte in der Hauptversammlung wahr, die satzungsgemäß der Vorsitzende des Aufsichtsrats leitet. Jede Aktie der BRAIN AG gewährt eine Stimme. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl bzw. einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass auch Aktionäre ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung an dieser teilnehmen und ihre Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme) oder ihre Stimmen, ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Online-Teilnahme und der Briefwahl zu treffen. Dies ist in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Aufgrund des erst im Februar 2016 erfolgten Börsengangs fand bisher noch keine öffentliche Hauptversammlung der BRAIN AG statt. Die erste öffentliche ordentliche Hauptversammlung der BRAIN AG wird voraussichtlich am 9. März 2017 in Zwingenberg stattfinden.

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sonstige Personen mit Führungsaufgaben, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen der Gesellschaft haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen befugt sind, sowie bestimmte Personen, die in einer engen Beziehung zu den Vorgenannten stehen, sind gesetzlich verpflichtet, Erwerb und Veräußerung von BRAIN-Aktien und von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, ab einem Betrag von mehr als EUR 5.000 im Kalenderjahr gegenüber der BRAIN AG offenzulegen. Mitteilungen über entsprechende Geschäfte haben wir unter anderem im Internet unter www.brain-biotech.de/investor-relations veröffentlicht. Für das Geschäftsjahr 2015/16 wurde der Gesellschaft von ihrem Vorstandsvorsitzenden Dr. Jürgen Eck ein solches Wertpapiergeschäft mitgeteilt.

Transparenz

Die Aktien der BRAIN AG sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Gesellschaft unterliegt damit den höchsten gesetzlichen und börsenrechtlichen Transparenzvorschriften. Insbesondere berichtet die BRAIN AG über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns in deutscher und englischer Sprache in Form von:

Jahres- und Zwischenfinanzberichten

Quartalsmitteilungen zum 1. und 3. Quartal

quartalsweisen Telefonkonferenzen

Unternehmenspräsentationen

Veröffentlichungen von Insiderinformationen, Unternehmens- und IR-Mitteilungen

Marketing-Mitteilungen

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die ungeprüften Quartalsabschlüsse zum 31. Dezember 2015 und 30. Juni 2016 sowie der ungeprüfte Halbjahresfinanzbericht zum 31. März 2016 und der Konzernabschluss zum 30. September 2016 wurden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Einzelabschluss der BRAIN AG für das Geschäftsjahr 2015/16 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.

 

Zwingenberg, Dezember 2016

Vorstand und Aufsichtsrat

Hinweis: Die Erklärung zur Unternehmensführung und der Corporate Governance Bericht wurden am 29. Dezember 2016 im Internet veröffentlicht und werden unterjährig nicht aktualisiert.

Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns*

-> BRAIN identifiziert bioaktive Naturstoffe, Enzyme und Hochleistungs-Mikroorganismen aus komplexen biologischen Systemen, um diese industriell nutzbar zu machen.

-> Das Geschäftsmodell der BRAIN steht auf zwei Säulen: BioScience und BioIndustrial.

Geschäftsmodell des Konzerns

Der BRAIN-Konzern (im Folgenden BRAIN) ist mit seinen Schlüsseltechnologien im Bereich der industriellen, sogenannten Weißen Biotechnologie tätig. Diese setzt biotechnologische Methoden durch Übertragung biologischer und biochemischer Kenntnisse in industrielle Produkte und Produktionsverfahren ein. So identifiziert BRAIN bislang unerschlossene bioaktive Naturstoffe, Enzyme und Hochleistungs-Mikroorganismen aus komplexen biologischen Systemen, um diese industriell nutzbar zu machen. Aus diesem "Werkzeugkasten der Natur" entwickelte innovative Lösungen und Produkte werden erfolgreich in der Chemie- sowie in der Kosmetik- und Nahrungsmittelindustrie eingesetzt.

Das Geschäftsmodell der BRAIN steht auf zwei Säulen: BioScience und BioIndustrial. Die Säule BioScience umfasst das - zumeist auf exklusiver Basis abgeschlossene - Kooperationsgeschäft des Konzerns mit Industriepartnern. Die zweite Säule BioIndustrial beinhaltet die Entwicklung und Vermarktung eigener Produkte und Produktkomponenten.

Der Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten der BRAIN ist auf die Ablösung klassischer chemisch-industrieller Prozesse durch neuartige, häufig ressourcenschonende biobasierte Verfahren ausgerichtet.

Am 20. Januar 2016 wurde der Wertpapierprospekt der BRAIN AG zur Zulassung im regulierten Markt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt. Der Ausgabekurs für die 3,5 Mio. auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag, welche über eine Kapitalerhöhung dargestellt wurden, betrug 9,00 €. Die Aktien wurden vollständig platziert. Am 9. Februar 2016 erfolgte die Notierungsaufnahme der Aktien der BRAIN AG am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Transparenzlevel Prime Standard). Im Rahmen des Börsengangs wurden insgesamt (inklusive Mehrzuteilung) 32,5 Mio. € erlöst, wovon der Gesellschaft ein Bruttoerlös von 31,5 Mio. € bzw. ein Nettoerlös von 30,4 Mio. € zufloss.

* Dieser Konzernlagebericht enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche die Entwicklung des BRAIN-Konzerns (BRAIN) betreffen und die auf Annahmen und Schätzungen basieren, die Ungewissheiten und Risiken unterliegen und somit zu Abweichungen von den geplanten Ergebnissen führen können. BRAIN geht davon aus, dass diese Aussagen realistisch sind. Mögliche Abweichungen sind aber nicht auszuschließen.

Ziele und Strategien

Als Technologieunternehmen der industriellen Biotechnologie hat sich BRAIN zum Ziel gesetzt, überproportional an dem Wachstumspotenzial der Bioökonomie zu partizipieren. Auf die zwei Säulen des Geschäftsmodells, BioScience und BioIndustrial aufbauend, wird ein nachhaltiges ertragsorientiertes Wachstum angestrebt. Zur möglichst hohen Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der Bioökonomie sollen auch gezielte Akquisitionen in ausgesuchten Industrien in den Kompetenzfeldern der BRAIN beitragen.

Steuerungssystem

Die finanziellen Steuerungsgrößen der BRAIN sind die Gesamtleistung1 und das bereinigte Betriebsergebnis (bereinigtes EBIT)2 . Nach Einschätzung der BRAIN beschreibt die Gesamtleistung in geeigneter Weise die gesamte wirtschaftliche Leistung des Konzerns in der jeweiligen Berichtsperiode. Das bereinigte Betriebsergebnis (bereinigtes EBIT) erscheint geeigneter, das nachhaltige Ergebnis des Konzerns widerzuspiegeln als das Betriebsergebnis (EBIT), da Sondereinflüsse herausgerechnet werden. Die Berechnung des bereinigten Betriebsergebnisses (EBIT) erfolgt durch Eliminierung der Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung für ein einmaliges anteilsbasiertes Vergütungsprogramm der BRAIN AG ab dem Geschäftsjahr 2015/16, aus anteilsbasierten Vergütungen bei der Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH und aus dem Börsengang der BRAIN im Februar 2016. Als nicht finanzielle Steuerungsgrößen verwendet die Gesellschaft die aus Kooperationsverträgen erfüllten Meilensteine und Optionsziehungen. Die Anzahl der erreichten Meilensteine und gezogener Exklusivoptionen ist wichtiger Ausdruck der in den strategischen Industriekooperationen erreichten technologischen Zielsetzungen und damit der technologischen Kompetenz der BRAIN. Die der Planung und Steuerung zugrunde liegenden Steuerungsgrößen werden auf der Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt.

1 Summe Erlöse, Bestandsveränderungen fertige und unfertige Erzeugnisse, sonstige Erträge
2 Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern, bereinigt um Kosten des Börsengangs und um Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungen betreffend ein anteilsbasiertes Programm der BRAIN AG aus 2015/16 und Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungen betreffend die AnalytiCon Discovery GmbH

Forschung und Entwicklung

Biotechnologische Forschung und die Entwicklung innovativer biotechnologischer Verfahren und Produkte sind die Kernkompetenzen der BRAIN und bilden die Grundlage der Geschäftsaktivitäten des Konzerns. So hat BRAIN zum Beispiel als eines der ersten Biotech-Unternehmen schon 1999 proprietäre Metagenom-Technologien zur Entwicklung von Produktionsorganismen, Enzymprodukten und genetischen Bibliotheken angewandt. Heute umfasst das Portfolio der BRAIN diverse patentierte Spezialtechnologien. Hier ist unter anderem die von der BRAIN entwickelte und patentierte "Human Taste Cell-Technologie" (HTC) zu nennen, die auf isolierten menschlichen Geschmackszellen basiert und mit deren Hilfe natürliche Stoffe zur Geschmacksmodulation oder als Geschmacksmoleküle entwickelt werden können, die z.B.als neue Süß-Geschmacksverstärker oder Salzersatzstoffe den Gehalt an Zucker oder Salz in Lebensmitteln reduzieren können.

Das im Eigentum der BRAIN stehende BioArchiv enthält etwa 53.000 umfassend charakterisierte Mikroorganismen, unzählige isolierte Naturstoffe, diverse Chassis-Mikroorganismus-Stämme zur Entwicklung von Produktionsorganismen, sowie umfassende genetische Bibliotheken mit einer Vielzahl neuer Enzyme und Stoffwechselwege. Die Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH verfügt unter anderem über eine einzigartige Sammlung aus reinen Naturstoffen sowie auf Naturstoff-Bausteinen basierender semisynthetischer Substanzen. Diese im BioArchiv zusammengefassten Sammlungen werden permanent erweitert und ermöglichen die Identifizierung bislang nicht charakterisierter Enzyme und Naturstoffe sowie einen neuen Zugang zu bislang nicht kultivierbarer Biodiversität.

Im Rahmen der strategischen Forschungs- und Entwicklungspartnerschaften und der eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten arbeitet BRAIN innerhalb eines weit verzweigten Netzwerks von Unternehmen und akademischen Kooperationspartnern in ganz Europa.

Im Geschäftsjahr 2015/16 betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 5,8 Mio. € nach 6,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2014/15. Dies entspricht 22 % der Gesamtleistung im Geschäftsjahr 2015/16 nach 24 % im vorangegangenen Geschäftsjahr. Die Investitionen für Forschung und Entwicklung beinhalten im Geschäftsjahr 2015/16 vorrangig eine Pilot-Fermentationsanlage am Standort Zwingenberg.

Wirtschaftsbericht

-> Im Geschäftsjahr 2015/16 erzielte BRAIN eine Gesamtleistung in Höhe von 26,1 Mio. € gegenüber 25,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2014/15.

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Anders als die insgesamt nur gedämpfte Entwicklung der Weltwirtschaft3 waren die Rahmenbedingungen für die industrielle Biotechnologie auch im Geschäftsjahr 2015/16 unverändert positiv.

Die Märkte für biotechnologische Produkte und Prozesse unterscheiden sich regelmäßig in ihrer Entwicklung von denjenigen für traditionelle Produkte in den gleichen Anwendungsbereichen. Häufig weisen sie eine deutlich höhere Wachstumsdynamik auf.4

Neben dem Ersatz von Produkten auf petrochemischer Basis stehen unter anderem biologische Lösungen für Zucker- und Salzersatzstoffe im Vordergrund der Forschung und Entwicklungsaktivitäten der Branche.

Aufgrund des erstmaligen Einbezugs der BRAIN Capital GmbH ab Gründung am 5. Februar 2015 und der WeissBioTech GmbH sowie der WeissBioTech France S.A.R.L. ab dem 1. November 2014 sind die Konzern-Geschäftszahlen der Geschäftsjahre 2014/ 15 und 2015/16 nur eingeschränkt vergleichbar.

3 Vgl. Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook, Oktober 2016
4 Lt. Umfrage des Verlags- und Fachinformationsunternehmens BIOCOM wiesen z.B.die deutschen Unternehmen der industriellen Biotechnologie, die an der Umfrage teilnahmen, in 2015 eine Wachstumsrate von 14,3 % auf.

Geschäftsverlauf

TABELLE 04.1 AUSZUG AUS DER GESAMTERGEBNISRECHNUNG

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Gesamtleistung 26.139 25.694
davon: Umsatzerlöse 22.790 21.132
davon: Erlöse aus Forschungs- u. Entwicklungsförderungen 2.249 2.786
Betriebsergebnis (EBIT) -13.812 -4.573
Bereinigtes Betriebsergebnis (bereinigtes EBIT) -7.557 -4.401
Finanzergebnis -616 -929
Verlust der Periode vor Steuern -14.427 -5.502
Verlust der Periode -14.938 -5.954
Ergebnis pro Aktie (in €) -0,97 -0,45

Im Geschäftsjahr 2015/16 erzielte BRAIN eine Gesamtleistung in Höhe von 26,1 Mio. € gegenüber 25,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2014/15. Während sich die Umsatzerlöse um 8 % auf 22,8 Mio. € erhöhten, reduzierten sich die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen und die sonstigen Erträge. Die ertragswirksame Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen betrug 0,4 Mio. € nach 0,3 Mio. € im Vorjahr. Unter anderem als Ergebnis weiter intensivierter internationaler Vertriebsaktivitäten hat sich der Anteil der im Ausland erzielten Umsatzerlöse nochmals erhöht. Der Schwerpunkt der Auslandserlöse wurde in Frankreich und den USA erzielt.

Der Anstieg der Umsatzerlöse beinhaltet sowohl eine Ausweitung des industriellen Kooperationsgeschäfts des BioScience-Segments als auch einen Anstieg im Produktgeschäft des BioIndustrial-Segments.

Die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen reduzierten sich aufgrund des Auslaufens einzelner Förderprogramme und Revalierungsperioden weitergeführter Programme von 2,8 Mio. € auf 2,2 Mio. €. Die sonstigen Erträge verringerten sich u.a. aufgrund geringerer Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten und niedrigerer Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen von 1,5 Mio. € auf 0,7 Mio. €.

Der Schwerpunkt der Umsatzerlöse lag wiederum im Inland (ca. 32 %, Vorjahr: ca. 41 % der Gesamtumsatzerlöse), in Frankreich (ca. 23 %, Vorjahr: ca. 17 %) und in den USA (ca. 13 %, Vorjahr: ca. 19 %). Der gestiegene Auslandsanteil reflektiert unter anderem die höheren internationalen Vertriebsaktivitäten.

Ertragslage

Die Ertragslage des Konzerns ist im Geschäftsjahr 2015/16 geprägt von Effekten aus nicht liquiditätswirksamen anteilsbasierten Vergütungen durch Aktionäre der BRAIN AG, aus anteilsbasierten Vergütungen betreffend die AnalytiCon Discovery GmbH und von Aufwendungen im Rahmen des Börsengangs im Februar 2016. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Überleitung des ausgewiesenen Betriebsergebnisses (EBIT) zu dem bereinigten Betriebsergebnis (bereinigtes EBIT) ohne diese Effekte und Aufwendungen.

TABELLE 04.2 ÜBERLEITUNG DES AUSGEWIESENEN BETRIEBSERGEBNISSES (EBIT) ZUM BEREINIGTEN BETRIEBSERGEBNIS (BEREINIGTES EBIT)

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Betriebsergebnis (EBIT), darin enthalten: -13.812 -4.573
Aufwand anteilsbasierte Vergütung der BRAIN AG -3.857 0
Aufwand anteilsbasierte Vergütung AnalytiCon Discovery GmbH -1.423 -171
Aufwand im Rahmen des Börsengangs -974 0
Bereinigtes Betriebsergebnis (bereinigtes EBIT) -7.557 -4.401

Die Bereinigungen betreffen im Wesentlichen den Personalaufwand (anteilsbasierte Vergütungen) und die sonstigen Aufwendungen (Aufwand im Rahmen des Börsengangs).

Der Materialaufwand erhöhte sich aufgrund der gestiegenen Gesamtleistung von 11,3 Mio. € um 4 % auf 11,8 Mio. €. Während die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 2 % von 8,9 Mio. € auf 9,0 Mio. € stiegen, erhöhten sich die Aufwendungen für bezogene Leistungen um 11 % von 2,4 Mio. € auf 2,7 Mio. €. Die Fremdleistungen wurden im Wesentlichen von Universitäten, Hochschulen und anderen Technologieunternehmen bezogen.

Der Anstieg des Personalaufwands von 11,1 Mio. € auf 18,2 Mio. € resultiert in Höhe von 5,3 Mio. € aus den oben aufgeführten Effekten aus anteilsbasierten Vergütungen. Ohne diese Effekte wäre der bereinigte Personalaufwand von 10,9 Mio. € auf 13,0 Mio. € gestiegen. Der Anstieg des Personalaufwands nach Bereinigungen resultiert sowohl aus einer höheren Anzahl an Mitarbeitern und einer Erweiterung der Anzahl der Mitglieder des Vorstands sowie aus Lohn- und Gehaltssteigerungen als auch aus der Einführung eines Mitarbeiter-Incentive-Programms bei der BRAIN AG.

Die Abschreibungen blieben mit 1,4 Mio. € geringfügig unter dem Vorjahresniveau in Höhe von 1,5 Mio. €.

Die sonstigen Aufwendungen erhöhten sich von 6,4 Mio. € um 31 % auf 8,5 Mio. €. Bereinigt um die Kosten im Zusammenhang mit der Börseneinführung erhöhten sich die sonstigen Aufwendungen von 6,4 Mio. € auf 7,5 Mio. €. Der Anstieg resultiert vorrangig aus höherem Rechts- und Beratungsaufwand sowie gestiegenen Abschluss- und Prüfungskosten.

Das bereinigte Betriebsergebnis (bereinigtes EBIT) reduzierte sich vorrangig aufgrund des gestiegenen Personalaufwands und aufgrund der höheren sonstigen Aufwendungen.

Das Finanzergebnis beinhaltet einen Anstieg des Ergebnisses aus at equity bewerteten Beteiligungen im Rahmen einer Wertaufholung um 0,2 Mio. € sowie Finanzerträge in Höhe von 0,3 Mio. €, vorrangig aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten. Die Finanzaufwendungen (1,0 Mio. €) blieben nahezu unverändert zum Vorjahr.

Das Ergebnis vor Steuern verringerte sich aufgrund des niedrigeren Betriebsergebnisses trotz verbessertem Finanzergebnis von - 5,5 Mio. € auf -14,4 Mio. €.

Im Geschäftsjahr 2015/16 betrug der Steueraufwand 0,5 Mio. € nach ebenfalls 0,5 Mio. € im Vorjahr. Der Steueraufwand des Geschäftsjahrs 2015/16 beinhaltet laufenden Steueraufwand in Höhe von 0,3 Mio. € und latenten Steueraufwand in Höhe von 0,2 Mio. €.

Vom Verlust der Periode in Höhe von -14,9 Mio. € entfallen wie im Vorjahr -0,2 Mio. € auf nicht beherrschende Anteilseigner.

Der Rückgang des Ergebnisses pro Aktie von -0,45 € auf -0,97 € reflektiert einerseits den höheren Verlust im Geschäftsjahr 2015/16 und anderseits die von 12,7 Mio. auf 15,1 Mio. Stück gestiegene Anzahl zugrunde gelegter Aktien.

Das sonstige Ergebnis umfasst das Ergebnis aus der Neubewertung von leistungsorientierten Altersversorgungszusagen an ein aktives und ein ehemaliges Mitglied des Vorstands in Höhe von -0,4 Mio. € (Vorjahr: -1,0 Mio. €) und darauf entfallende aktive latente Steuern in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €).

Das Konzern-Gesamtergebnis nach Steuern betrug -15,2 Mio. € nach -6,7 Mio. € im Vorjahr. Davon entfallen -14,9 Mio. € auf die Aktionäre der BRAIN AG.

Die Geschäftssegmente haben sich wie folgt entwickelt:

TABELLE 04.3 ANTEIL SEGMENT AN DER GESAMTLEISTUNG

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2015/16 2014/15
BioScience 47 % 48 %
BioIndustrial 53 % 52 %

BioScience-Segment

Das BioScience-Segment beinhaltet im Wesentlichen das Forschungs- und Entwicklungsgeschäft mit Industriepartnern sowie die eigene Forschung und Entwicklung.

TABELLE 04.4 BIOSCIENCE-SEGMENT

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Gesamtleistung, davon 12.394 12.311
Umsatzerlöse (extern) 9.778 8.719
Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 2.212 2.742
Materialaufwand -3.710 -3.596
Personalaufwand -15.676 -8.713
Abschreibungen -940 -937
Sonstige Aufwendungen -5.593 -3.263
Betriebsergebnis (EBIT) -13.526 -4.198
Bereinigtes Betriebsergebnis (EBIT)5 -7.271 -4.027

Das BioScience-Segment konnte die Gesamtleistung im Vorjahresvergleich von 12,3 Mio. € um 1 % auf 12,4 Mio. € steigern. Vor dem Hintergrund eines weiteren Ausbaus des strategischen Kooperationsgeschäfts stiegen insbesondere die Umsatzerlöse des Segments von 8,7 Mio. € auf 9,8 Mio. €.

Das Segment-Betriebsergebnis verringerte sich unter anderem aufgrund des oben beschriebenen Aufwands aus der Börsennotierung und aus anteilsbasierten Mitarbeitervergütungsprogrammen von -4,2 Mio. € auf -13,5 Mio. €. Das um diese Aufwendungen bereinigte Betriebsergebnis verringerte sich von -4,0 Mio. € auf -7,3 Mio. €. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf höheren Personalaufwand, höhere Rechts- und Beratungskosten sowie gestiegene Abschluss- und Prüfungskosten zurückzuführen.

5 Bereinigt um Kosten des Börsengangs (974 Tsd. €) und um Kosten aus anteilsbasierter Vergütung betreffend die BRAIN AG (3.857 Tsd. €) und die Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH (1.423 Tsd. €); Die Allokation von Bereinigungen auf die Segmente erfolgt grundsätzlich auf Basis einer prozentualen Schlüsselung, es sei denn, dass sachverhaltsbezogen vom Vorstand eine asymmetrische Aufteilung auf die Segmente als zutreffender erachtet wird. Die im aktuellen und vorangegangen Geschäftsjahr als Bereinigungen definierten Aufwendungen wurden durch die BRAIN bzw. deren Anteilseigner (Aufwendungen des Börsengangs und aus einem Post IPO Framework Agreement) sowie die AnalytiCon (Aufwendungen aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm) verursacht. Infolgedessen werden diese Aufwendungen ausschließlich dem Segment BioScience zugeordnet.

BioIndustrial-Segment

Das BioIndustrial-Segment umfasst im Wesentlichen das industriell skalierte Produktgeschäft des Konzerns.

TABELLE 04.5 BIOINDUSTRIAL-SEGMENT

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Gesamtleistung, davon 13.869 13.533
Umsatzerlöse (extern) 13.012 12.414
Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 36 44
Materialaufwand -8.212 -7.849
Personalaufwand -2.569 -2.350
Abschreibungen -508 -532
Sonstige Aufwendungen -2.980 -3.177
Betriebsergebnis (EBIT)6 -398 -375

Die Umsatzerlöse des BioIndustrial-Segments stiegen von 12,4 Mio. € auf 13,0 Mio. €. Innerhalb des Segments konnten die Umsatzerlöse mit Enzymen und anderen biobasierten Produkten von 7,4 Mio. € auf 8,5 Mio. € gesteigert werden.

Die Umsatzerlöse mit Kosmetikprodukten blieben mit 4,5 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 4,9 Mio. €. Die Gesamtleistung des Segments erhöhte sich als Ergebnis der Geschäftsausweitung, insbesondere des Enzymgeschäfts, von 13,5 Mio. € auf 13,9 Mio. €.

Aufgrund des überproportionalen Rückgangs des Ergebnisses aus dem Geschäft mit Kosmetikprodukten reduzierte sich das Betriebsergebnis (EBIT) des Segments von -375 Tsd. € um 6 % auf -398 Tsd. €. Sachverhalte für Bereinigungen des Betriebsergebnisses waren nicht gegeben.

6 Im BioIndustrial-Segment ergaben sich im Geschäftsjahr 2015/16 und im Vorjahr keine Bereinigungseffekte.

Finanzlage

Das Finanzmanagement der BRAIN beinhaltet im Wesentlichen die Sicherstellung einer entsprechenden Liquidität zur Finanzierung der Erreichung der Unternehmensziele und um jederzeit die Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Dabei werden unterschiedliche Finanzierungsinstrumente wie zum Beispiel Darlehen, Leasing und Factoring in Anspruch genommen.

Vermögenslage und Kapitalstruktur

TABELLE 04.6 AUSZUG AUS DER BILANZ

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in Tsd. € 30.09.2016 30.09.2015
Langfristige Vermögenswerte    
Immaterielle Vermögenswerte 7.747 8.035
Sachanlagen 7.095 6.878
Sonstige langfristige Vermögenswerte 669 424
  15.511 15.336
Kurzfristige Vermögenswerte    
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 13.341 11.590
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 10.400 300
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 8.261 3.180
  32.001 15.071
AKTIVA 47.512 30.407
Eigenkapital 26.926 5.755
Langfristige Schulden    
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 6.241 14.251
Sonstige langfristige Schulden 3.932 2.673
  10.173 16.924
Kurzfristige Schulden    
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 3.449 2.106
Sonstige kurzfristige Schulden 6.964 5.621
  10.413 7.727
PASSIVA 47.512 30.407

Die Veränderungen der Vermögenslage und der Kapitalstruktur im Geschäftsjahr 2015/16 sind zu einem wesentlichen Anteil auf die vorbörsliche Kapitalerhöhung im ersten Quartal und auf den Börsengang im zweiten Quartal des Geschäftsjahrs 2015/16 zurückzuführen. Die vorbörsliche Kapitalerhöhung beinhaltete eine Barkapitalerhöhung von 0,2 Mio. € und die Umwandlung eines Aktionärsdarlehens in Eigenkapital in Höhe von 1,8 Mio. €. Beim Börsengang wurde ein Bruttoemissionserlös von 31,5 Mio. € erzielt; der Nettoemissionserlös betrug 30,4 Mio. €. Die zugeflossenen Mittel wurden vorrangig zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs und zur vollständigen Rückführung des Aktionärsdarlehens verwendet.

Während die langfristigen Vermögenswerte nahezu unverändert blieben, erhöhten sich die kurzfristigen Vermögenswerte vorrangig aufgrund der gestiegenen liquiden Mittel und Termingeldanlagen von 15,1 Mio. € auf 32,0 Mio. €. Die liquiden Mittel stiegen von 3,2 Mio. € auf 8,3 Mio. €. Die Termingeldanlagen betrugen 10,0 Mio. € per 30.09.2016. Das Eigenkapital erhöhte sich trotz des negativen Periodenergebnisses aufgrund der Kapitalerhöhungen im Geschäftsjahr von 5,8 Mio. € auf 26,9 Mio. €. Die Eigenkapitalquote zum Ende des Geschäftsjahrs betrug 57 % (Vorjahr: 19 %).

Am Abschlussstichtag 30. September 2016 bestanden ein genehmigtes Kapital in Höhe von 2.862.909 € und ein bedingtes Kapital in Höhe von 5.090.328 (bedingtes Kapital zur Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsrechten bei der Begebung von Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen) bzw. von 1.272.581 (bedingtes Kapital zur Erfüllung von Optionsrechten aus der Ausgabe von Aktienoptionen).

Die langfristigen Schulden verringerten sich von 16,9 Mio. € per 30.09.2015 um 6,7 Mio. € auf 10,2 Mio. € per 30.09.2016. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass von dem per 30.09.2015 mit 5,5 Mio. € valutierenden Aktionärsdarlehen 1,8 Mio. € in die Kapitalrücklage umgewandelt wurden und der Rest des Aktionärsdarlehens im Geschäftsjahr 2015/16 vollständig getilgt wurde.

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich von 2,1 Mio. € per 30.09.2015 auf 3,5 Mio. € per 30.09.2016. Der Anstieg resultiert aus der Umgliederung der stillen Beteiligung in Höhe von 1,5 Mio. € aus den langfristigen Finanzverbindlichkeiten aufgrund der Möglichkeit eines außerordentlichen Kündigungsrechtes zum Bilanzstichtag. Dem stehen planmäßige Tilgungen von Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten gegenüber. Zudem wurde im Geschäftsjahr 2015/16 die stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG H) planmäßig vollständig zurückgeführt.

Die Finanzverbindlichkeiten denominieren zum überwiegenden Teil in Euro. Bei den verzinslichen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich neben der oben genannten stillen Beteiligung im Wesentlichen um Darlehen von Finanzinstituten mit einer festen Verzinsung zu Nominalzinssätzen zwischen 1,95 % und 6,01 %. Die verzinslichen Darlehen haben in Höhe von 0,8 Mio. € eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 2,3 Mio. € von über einem Jahr bis zu fünf Jahren.

Die Fremdkapitalquote reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr von 81 % auf 43 %.

Die Bilanzsumme erhöhte sich von 30,4 Mio. € per 30.09.2015 auf 47,5 Mio. € per 30.09.2016.

Investitionen

Der Schwerpunkt der Investitionen im Geschäftsjahr lag auf dem Ausbau und der weiteren Stärkung der Technologiekompetenz.

Die bilanzwirksamen Investitionen umfassten im laufenden Geschäftsjahr immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,4 Mio. € nach 0,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2014/15. Davon entfallen 27 Tsd. € auf das BioScience-Segment und 354 Tsd. € auf das BioIndustrial-Segment.

Die Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 0,9 Mio. € im Geschäftsjahr 2015/16 lagen um 0,4 Mio. € über den Investitionen in Sachanlagen im Geschäftsjahr 2014/15. Der Schwerpunkt der bilanzwirksamen Investitionen in Sachanlagen lag wie auch im Vorjahr auf der Ausstattung des Forschungs- und Entwicklungslabors in Zwingenberg. Von den bilanzwirksamen Investitionen entfallen 0,8 Mio. € auf das BioScience-Segment und 0,1 Mio. € auf das BioIndustrial-Segment. Zum Abschlussstichtag bestehen keine Investitionsverpflichtungen.

Liquidität

TABELLE 04.7 AUSZUG AUS DER KAPITALFLUSSRECHNUNG

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Brutto-Cashflow -9.414 -3.821
Cashflow aus operativer Tätigkeit -8.683 -4.113
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -11.227 -539
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 24.992 3.441
Zahlungswirksame Veränderung Finanzmittelbestand 5.081 -1.212

Der Brutto-Cashflow der BRAIN belief sich im Geschäftsjahr 2015/16 auf -9,4 Mio. € und lag damit um 5,6 Mio. € unter dem Vorjahreswert in Höhe von -3,8 Mio. €. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf das niedrigere Betriebsergebnis zurückzuführen. Aus dem Cashflow aus operativer Tätigkeit ergab sich im Geschäftsjahr 2015/16 ein Mittelabfluss in Höhe von -8,7 Mio. € nach -4,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2014/15. Die Veränderung im Cashflow aus operativer Tätigkeit ist im Wesentlichen ebenfalls zu einem erheblichen Anteil auf das niedrigere Betriebsergebnis zurückzuführen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet einen Mittelabfluss aus der Anlage liquider Mittel in Termingelder in Höhe von -10 Mio. €.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthält des Weiteren Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,3 Mio. € nach 0,1 Mio. € im Vorjahr und Auszahlungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) für Investitionen in Sachanlagen, insbesondere Fermentationsanlagen am Standort Zwingenberg.

Der Anstieg des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit von 3,4 Mio. € im vorangegangenen Geschäftsjahr auf 25,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2015/16 ist im Wesentlichen auf den Mittelzufluss aus dem Börsengang im Februar 2016 zurückzuführen. Dem standen Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 6,5 Mio. € gegenüber.

Unter Einbezug des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ergibt sich eine Erhöhung des Finanzmittelbestands um 5,1 Mio. €. Der Bestand an liquiden Mitteln und Termingeldern erhöhte sich um 15,1 Mio. €.

Den flüssigen Mitteln und Termingeldanlagen zum Bilanzstichtag 30. September 2016 in Höhe von 18,3 Mio. € standen kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 3,5 Mio. € und langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 6,2 Mio. € gegenüber. Des Weiteren bestanden nicht genutzte Kreditlinien in einem Umfang von 0,2 Mio. €.

Die flüssigen Mittel unterliegen keiner beschränkten Verfügung. Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von Kapital beeinträchtigen können, liegen nach Einschätzung des Konzerns nicht vor.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Im Geschäftsjahr 2015/16 wurden in den strategischen Industriekooperationen elf Meilensteine erreicht bzw. Exklusivitätsoptionen gezogen (Vorjahr: 7). Die erreichten Meilensteine und die gezogenen Exklusivitätsoptionen betreffen unterschiedliche Kooperationspartner und umfassen auch Erfolge aus der HTC-Technologie (Human-Taste-Cell-Technologie).

Mitarbeiter

Als ein Technologie-Unternehmen mit hoher Wachstumsorientierung misst die BRAIN der Gewinnung und Entwicklung hochqualifizierter Mitarbeiter eine besondere Bedeutung bei. Bereits frühzeitig unterstützt daher die BRAIN Studierende ausgewählter Universitäten und Hochschulen in den Bereichen Biotechnologie/Life Sciences mit Stipendien und anderen Fördermaßnahmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vor Beginn eines Studiums oder einer betrieblichen Ausbildung ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im Unternehmen zu absolvieren.

Den Mitarbeitern werden - unter anderem auch in überbetrieblichen Kooperationen - umfangreiche Möglichkeiten zur nationalen und internationalen akademischen Weiterbildung, z.B.durch ein berufsbegleitendes Studium (Bachelor oder Master), und zur Teilnahme an sonstigen innerbetrieblichen und externen fachspezifischen und fachübergreifenden Bildungsmaßnahmen geboten.

Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich wie folgt entwickelt:

TABELLE 04.8 ANZAHL MITARBEITER

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2015/16 2014/15
Mitarbeiter gesamt, davon 204 191
Angestellte 191 181
Gewerbliche Arbeitnehmer 13 10

Des Weiteren beschäftigt der BRAIN-Konzern zusätzlich Stipendiaten (7, Vorjahr: 11) und Aushilfen (10, Vorjahr: 13). In den Forschungs- und Entwicklungsfunktionen (127 Mitarbeiter; Vorjahr: 124) wird neben Naturwissenschaftlern insbesondere auch ein hoher Anteil an Mitarbeitern aus den Ingenieurwissenschaften und mit betrieblicher Laborausbildung angestrebt.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf aus Sicht der Unternehmensleitung

Insgesamt beurteilt der Vorstand der BRAIN AG den Geschäftsverlauf und die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum Stichtag vor dem Hintergrund der hohen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für die eigene Produkt-Pipeline positiv. Beide Geschäftssegmente trugen in 2015/16 zum Wachstum bei. Insbesondere das industrielle Kooperationsgeschäft entwickelte sich positiv. Bedingt durch den gestiegenen Personalaufwand und die höheren sonstigen Aufwendungen, davon insbesondere auch die oben beschriebenen Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen und die Kosten der Börsennotierung, hat sich die Ertragslage gegenüber dem Vorjahr ungünstiger dargestellt. Der Vorstand geht jedoch davon aus, dass sich die in den Aufwendungen enthaltenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen positiv in neuen Produkten und Prozessen in den Folgeperioden niederschlagen werden. Zum 30.09.2016 verfügt der Konzern über liquide Mittel und Termingeldanlagen in Höhe von 18,3 Mio. €. Die Eigenkapitalquote beträgt 57 %. Damit sind nach Einschätzung des Vorstands wichtige Voraussetzungen geschaffen, um an den Potenzialen der Wachstumsmärkte der Bioökonomie überproportional und nachhaltig zu partizipieren.

Vergütungsbericht

-> Die Vergütung des Vorstands soll Anreize zu einer ergebnisorientierten und nachhaltigen Unternehmensführung geben.

Der Vergütungsbericht ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Berücksichtigung der im Deutschen Corporate-Governance-Kodex (DCGK) aufgeführten Empfehlungen erstellt worden. In den folgenden Abschnitten werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder dargestellt, die Struktur der Vergütung und die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder erläutert und die Höhe der den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährten Vergütungen ausgewiesen.

Vergütung des Vorstands

Vergütungssystem

Die Vergütung des Vorstands soll Anreize zu einer ergebnisorientierten und nachhaltigen Unternehmensführung geben. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder enthält daher verschiedene Elemente und besteht derzeit aus einer erfolgsunabhängigen Grundvergütung, einer erfolgsabhängigen, leistungsbezogenen Tantieme, außerdem aus individuell vereinbarten Versorgungszusagen, Vorsorgeaufwendungen und Beiträgen für Versicherungen sowie aus sonstigen Nebenleistungen.

Bei der Festlegung der Gesamtvergütung und der einzelnen Vergütungsbestandteile hat der Aufsichtsrat die wirtschaftliche Lage und die wirtschaftlichen Perspektiven des Unternehmens sowie die Vergütungsstruktur der Gesellschaft berücksichtigt. Für die einzelnen Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat eine Differenzierung nach Funktion, Verantwortungsbereichen, Qualifikation und persönlicher Leistung vorgenommen. Als weiteres Kriterium wurden Angaben zu Vergütungen in anderen Unternehmen berücksichtigt, die derselben Branche angehören bzw. im Wettbewerb zur Gesellschaft stehen, soweit hierzu Daten und Informationen verfügbar waren.

Die Vereinbarungen zur Vergütung sind in den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder enthalten. Die Vertragslaufzeit entspricht jeweils der Amtszeit, für welche die jeweiligen Vorstandsmitglieder bestellt worden sind. Die Dienstverträge sind für diesen Zeitraum fest geschlossen und nicht ordentlich kündbar.

Die Grundstruktur der Vorstandsvergütung und die nachfolgenden Ausführungen hierzu gelten auch für frühere Vorstandsmitglieder.

Erfolgsunabhängige Tätigkeitsvergütung

Jedes Vorstandsmitglied erhält eine erfolgsunabhängige Grundvergütung, die als fixe, auf das Geschäftsjahr bezogene Barvergütung vereinbart ist und in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird.

Die Grundvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 75 % der Zielvergütung unter Berücksichtigung einer nicht erhöhten leistungsbezogenen Tantieme bei einer Zielerreichung von 100 % und für die übrigen Vorstandsmitglieder 77,78 % der Zielvergütung unter Berücksichtigung einer nicht erhöhten leistungsbezogenen Tantieme bei einer Zielerreichung von 100 %.

Leistungsbezogene Tantieme

Die leistungsbezogene Tantieme ist eine variable Barvergütung, die jeweils auf ein Geschäftsjahr bezogen ist und gewährt wird, wenn das Vorstandsmitglied die jeweils im Voraus festgelegten Ziele (Parameter der Erfolgsbindung umfassen sowohl qualitative als auch quantitative Ziele, zum Beispiel das Konzernergebnis vor Steuern nach IFRS) im betreffenden Geschäftsjahr erreicht hat. Die Höhe der jährlichen Tantieme ist für jedes Vorstandsmitglied vertraglich für die Laufzeit des DienstVertrags festgeschrieben. Der Aufsichtsrat kann die Tantieme im Fall einer deutlichen Verfehlung der Ziele herabsetzen oder ganz verweigern und im Falle einer deutlichen Übererfüllung der Ziele bis auf den doppelten Betrag erhöhen. Bei der Festlegung der Ziele und bei der Beurteilung, ob und in welchem Maße die Ziele erreicht wurden und ob die Tantieme herabgesetzt oder erhöht wird, entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Er beurteilt hierbei auch die persönliche Leistung des Vorstandsmitglieds und bezieht außerordentliche positive oder negative Entwicklungen, die nicht der Leistung des Vorstandsmitglieds zuzurechnen sind, in seine Entscheidung ein, damit den Vorstandsmitgliedern eine leistungsbezogene variable Vergütung gewährt wird.

Bei Zuerkennung der betragsmäßig festgelegten Tantieme erreicht die variable Barvergütung im Falle des Vorstandsvorsitzenden einen Betrag in Höhe von 33,33 % der erfolgsunabhängigen Festvergütung und für die übrigen Vorstandsmitglieder einen Betrag in Höhe von 28,57 % der erfolgsunabhängigen Festvergütung. Wird die betragsmäßig festgelegte Tantieme vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen erhöht, erreicht die variable Barvergütung im Falle des Vorstandsvorsitzenden maximal 66,66 % der erfolgsunabhängigen Grundvergütung und für die übrigen Vorstandsmitglieder maximal 57,14 % der erfolgsunabhängigen Grundvergütung.

Anteilsbasierte Vergütungen

Im Geschäftsjahr 2015/16 bestanden die folgenden anteilsbasierten Vergütungen:

Post IPO Framework Agreement für Schlüsselpersonen der BRAIN AG

Mit dem Ziel, Schlüsselpersonen (im Folgenden "Begünstigte") weiter an die Gesellschaft zu binden, um künftig eine positive Entwicklung der Gesellschaft zu sichern, haben Altaktionäre einem Vorstand der BRAIN AG Bezugsrechte gewährt. Ein Teil dieser Bezugsrechte begründet einen Anspruch auf die Lieferung von Anteilen der Gesellschaft, ein anderer Teil begründet einen Zahlungsanspruch (im Folgenden "Geldzahlungen"), der sich am Aktienkurs bei Fälligkeit orientiert. Die Gewährung der Bezugsrechte knüpft an die bereits im Börsenprospekt7 dargestellte Beabsichtigung zur Realisierung dieses Programms an.

Die Call-Optionen sind bis zum 30.09.2022 ausübbar und verpflichten den Altaktionär, dem Begünstigten die Aktien zur Verfügung zu stellen oder einen Barausgleich in Abhängigkeit von dem bei Ausübung geltenden Aktienkurs vorzunehmen. Der Ausübungspreis der Call-Optionen beträgt 2 Cent pro Anteil. Die Höhe der Geldzahlung ermittelt sich ebenfalls auf Basis des dann gültigen Aktienkurses abzüglich 2 Cent. Die Ausübung der Call-Optionen ist an keine Bedingungen gebunden. Für die Gewährung von Geldzahlungen ist die fortgeführte und dauerhafte Anstellung des Begünstigten bei der Gesellschaft bis mindestens 08.08.2017 erforderlich.

Die folgende Übersicht stellt die im Geschäftsjahr gewährten, verfallenen, verwirkten und ausgeübten Zusagen je Typ dar:

TABELLE 04.9 CALL-OPTIONEN UND BEZUGSRECHTE AUF GELDZAHLUNGEN DR. JÜRGEN ECK

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Dr. Jürgen Eck Call-Optionen Bezugsrechte auf Geldzahlungen Gesamt
Im Geschäftsjahr gewährt 62.960 27.623 90.583
Im Geschäftsjahr verfallen 0 0 0
Im Geschäftsjahr verwirkt 0 0 0
Im Geschäftsjahr ausgeübt 0 N/A 0
Zum 30.09.2016 ausstehend 62.960 27.623 90.583
Zum 30.09.2016 ausübbar 0 N/A 0

Im Geschäftsjahr wurden erstmalig Aktienoptionen gewährt. Sowohl die Geldzahlungen als auch die Call-Optionen sind nach den Regelungen des IFRS 2 (anteilsbasierte Vergütungen) abzubilden. Beide Gewährungen sind als anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren.

Für BRAIN ergibt sich im Rahmen der Ausübung der Bezugsrechte keine Auswirkung auf den Zahlungsmittelbestand, da für die Gesellschaft keinerlei Verpflichtung zur Geldzahlung im Zusammenhang mit diesem Programm besteht. Auch besteht keine Verpflichtung zur Lieferung von Aktien. Da die Gesellschaft die Gegenleistung in der Form von Arbeitsleistung bzw. ähnlicher Leistung erhält, wird gemäß IFRS 2 Personalaufwand bei der BRAIN erfasst. Dieser betrug im Geschäftsjahr 2015/16 für das Vorstandsmitglied (Dr. Jürgen Eck) 810 Tsd. €.

Des Weiteren betrifft das Post IPO Framework Agreement auch einen ehemaligen Vorstand (im Vorjahr ausgeschieden, im Nachgang in den Aufsichtsrat gewählt). Die folgende Übersicht stellt die im Geschäftsjahr gewährten, verfallenen, verwirkten und ausgeübten Zusagen je Typ dar, die den ehemaligen Vorstand hierzu betreffen:

7 Im Wertpapierprospekt wurde im Abschnitt § 15.7 "Intended Post IPO Framework Agreement" auf die Beabsichtigung zur Realisierung des Programms hingewiesen.

TABELLE 04.10 CALL-OPTIONEN UND BEZUGSRECHTE AUF GELDZAHLUNGEN DR. HOLGER ZINKE

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Dr. Holger Zinke Call-Optionen Bezugsrechte auf Geldzahlungen Gesamt
Im Geschäftsjahr gewährt 70.218 36.831 107.049
Im Geschäftsjahr verfallen 0 0 0
Im Geschäftsjahr verwirkt 0 0 0
Im Geschäftsjahr ausgeübt 0 N/A 0
Zum 30.09.2016 ausstehend 70.281 36.831 107.049
Zum 30.09.2016 ausübbar 0 N/A 0

AOP: Aktienoptionsprogramm für Vorstände der BRAIN AG

Im Geschäftsjahr 2015/16 wurden Mitgliedern des Vorstands aktienbasierte Vergütungen eingeräumt (Herr Dr. Georg Kellinghusen: 25.000 Optionen; Herr Drs. Eric Marks: 10.000 Optionen). Die Gewährung der Aktienoptionen war an den Eintritt eines erfolgreichen Börsengangs gebunden. Eine Option berechtigt zum Erwerb einer Aktie der BRAIN AG zum sogenannten Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht dabei dem jeweiligen Aktienkurs zum Zeitpunkt der Gewährung. Die Ausübung der Optionen ist neben einem Kursziel der Aktie (Erfolgsbedingung) zusätzlich an den Verbleib des jeweiligen Begünstigten im Unternehmen gebunden (Dienstbedingung). Die Optionen können unter Berücksichtigung der Dienst- sowie Erfolgsbedingung frühestens nach Ablauf von vier Jahren nach dem Tag der Gewährung (Wartefrist) ausgeübt werden. Die Ausübungsdauer beträgt vier Jahre nach Ablauf der vierjährigen Wartefrist. Die folgende Übersicht stellt die im Geschäftsjahr gewährten, verfallenen, verwirkten und ausgeübten Aktienoptionen dar:

TABELLE 04.11 GEWÄHRTE, VERFALLENE, VERWIRKTE UND AUSGEÜBTE AKTIENOPTIONEN

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Aktienoptionen Drs. Eric Marks Dr. Georg Kellinghusen Gesamt
Im Geschäftsjahr gewährt 10.000 25.000 35.000
Im Geschäftsjahr verfallen 0 0 0
Im Geschäftsjahr verwirkt 10.000 0 10.000
Im Geschäftsjahr ausgeübt 0 0 0
Zum 30.09.2016 ausstehend 0 25.000 25.000
Zum 30.09.2016 ausübbar 0 0 0

Der im Geschäftsjahr 2015/16 erfasste Aufwand aus dem Aktienoptionsprogramm für ein Vorstandsmitglied (Dr. Georg Kellinghusen) beträgt 100 Tsd. € (für das Geschäftsjahr 2014/15: 0 €).

MSP: Matching-Stock-Programm für Vorstände der BRAIN AG

Im Geschäftsjahr 2015/16 wurde Mitgliedern des Vorstands die Möglichkeit zur Teilnahme am sogenannten Matching-Stock-Programm eingeräumt. Im Rahmen des Programms konnten die jeweils Begünstigten einmalig zum Zeitpunkt des Börsengangs der Gesellschaft aus eigenen Mittel oder später aus Tantieme-Ansprüchen Aktien erwerben und in das Matching-Stock-Programm einstellen. Diese Aktien sind dann für zwei Jahre gesperrt. Einmal jährlich erhält der jeweilige Begünstigte für alle Aktien, die sich im Matching-Stock-Programm befinden, die dreifache Anzahl an Optionen, maximal jedoch 15.000 Stück. Die endgültige Definition des Matching-Stock-Programms ist bis zum Stichtag 30.09.2016 noch nicht erfolgt. Da zum Stichtag 30.09.2016 noch keine Aktien in das Matching-Stock-Programm eingebracht waren, wurden keine Aktienoptionen im Rahmen des Matching-Stock-Programms gewährt. Im Geschäftsjahr 2015/16 wurde kein Aufwand für das Matching-Stock-Programm erfasst.

Versorgungszusagen, Vorsorgeaufwendungen und Beiträge für Versicherungen

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen unterschiedliche Regelungen bezüglich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung vor. Für den Vorstandsvorsitzenden bestehen leistungsorientierte Altersversorgungssysteme in Form von Versorgungszusagen der BRAIN. Die Versorgungsansprüche bestehen in Altersruhegeld ab Erreichen des 65. Lebensjahrs sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Zur Rückdeckung der Versorgungszusagen leistet die BRAIN Beiträge an eine externe Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse hat wiederum Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen sind an die Bezugsberechtigten aus der Unterstützungskasse abgetreten. Mit den anderen Mitgliedern des Vorstands wurde eine Altersversorgungsregelung getroffen, die ein Wahlrecht zur Einzahlung eines vertraglich festgelegten Betrags in eine Pensionskasse oder alternativ die Auszahlung dieses Betrags an den Mitarbeiter vorsieht. Im Todesfall wird den Angehörigen eines verstorbenen Vorstandsmitglieds gemäß den insoweit einheitlichen vertraglichen Regelungen eine einmalige Zahlung in Höhe von 50 % der Gesamtbezüge gewährt, die dem verstorbenen Vorstandsmitglied in dem zum Zeitpunkt des Ablebens laufenden Geschäftsjahr zustehen.

Die Gesellschaft hat zugunsten der Vorstandsmitglieder Invaliditätsversicherungen für die Laufzeit der Dienstverträge abgeschlossen, deren Prämien von der Gesellschaft entrichtet werden. Die Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Vorstands darüber hinaus Zuschüsse zur privaten Kranken- und Sozialversicherung.

Sonstige Nebenleistungen

Die Gesellschaft gewährt zwei Vorstandsmitgliedern verschiedene weitere Nebenleistungen, indem sie Reisekosten für Familienheimfahrten erstattet, Unterbringungskosten übernimmt und einen Zuschuss zu den Kosten eines Umzugs zugesagt hat. Diese Nebenleistungen unterliegen hinsichtlich ihrer Art, ihrer Voraussetzungen und ihrer Höhe den mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern individuell vereinbarten Regelungen.

Zusagen für den Fall einer Beendigung der Tätigkeit

Den Vorstandsmitgliedern wurden keine Zusagen für Abfindungsleistungen im Falle einer regulären oder vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit oder im Falle eines Kontrollwechsels gegeben. Eine vertragliche Vereinbarung eines Abfindungs- bzw. Change-of-Control-Caps ist daher nicht erfolgt. Mit Herrn Dr. Jürgen Eck wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen Zeitraum von 24 Monaten vereinbart, für dessen Einhaltung die Gesellschaft eine monatliche Karenzentschädigung in Höhe von jeweils 50 % der monatlich ausgezahlten festen Grundvergütung zugesagt hat. Mit Herrn Drs. Eric Marks wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot sowohl bei regulärer Beendigung als auch bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses für einen Zeitraum von zwölf Monaten vereinbart, für dessen Einhaltung die Gesellschaft eine monatliche Karenzentschädigung in Höhe von jeweils 50 % der monatlich ausgezahlten festen Grundvergütung zugesagt hat.

Hinsichtlich Altersversorgung hat die Gesellschaft dem Vorstandsvorsitzenden für den Fall einer vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit die Übernahme der vollständigen Finanzierung der Versorgungsansprüche zugesagt.

Künftige Struktur des Vergütungssystems

Das dargestellte Vergütungssystem entspricht der langjährigen Übung aus der Zeit vor dem Börsengang am 9. Februar 2016. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder künftig anders zu strukturieren und neben einer weiterhin als sinnvoll erachteten Jahreserfolgsvergütung zusätzlich eine noch mehr auf eine mehrjährige Bemessungsgrundlage ausgerichtete erfolgsabhängige Vergütung einzuführen. In der weiteren Ausgestaltung der variablen Vergütung soll sichergestellt werden, dass die längerfristig wirkenden Anreize im Verhältnis zur Jahreserfolgsvergütung relativ und in absoluten Beträgen deutlich überwiegen.

Höhe der Vergütung des Vorstands

Dem Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2015/16 eine nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ermittelte Vergütung von insgesamt 813 Tsd. € gewährt. Der entsprechende Vorjahreswert betrug 454 Tsd. €.

Die für das Geschäftsjahr 2015/16 gewährten Vergütungen gemäß HGB sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst.

TABELLE 04.12 FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015/ 16 GEWÄHRTE VERGÜTUNGEN GEMÄSS HGB

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in Tsd. € Dr. Jürgen Eck Drs. Eric Marks Dr. Georg Kellinghusen Gesamt
Erfolgsunabhängige Komponenten        
Festgehalt 240 193 158 590
Sonstige Zahlungen 2 23 19 43
Summe 242 216 177 633
Erfolgsbezogene Komponenten ohne langfristige Anreizwirkung        
Tantieme 80 55 45 180
Gesamtvergütung 322 270 221 813

Herrn Drs. Marks wurde für eine nachvertragliche Wettbewerbsklausel und für sein vorzeitiges Ausscheiden zum 31.10. 2016 ein Betrag von bis zu 150 Tsd. € zugesagt.

Der nach International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelte Barwert der Gesamtverpflichtung betrug zum Stichtag 2.734 Tsd. € (davon für Dr. Jürgen Eck in Höhe von 802 Tsd. €), die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr 593 Tsd. €. Der Pensionswert (Barwert der Gesamtverpflichtung) nach HGB belief sich auf 2.053 Tsd. € (davon für Dr. Jürgen Eck in Höhe von 651 Tsd. €), die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr 244 Tsd. €.

Zum 30. September 2016 betrug der nach IFRS ermittelte Barwert der Gesamtverpflichtung für Pensionsansprüche dieser Personengruppe 1.932 Tsd. €, die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr 306 Tsd. €. Der Pensionswert (Barwert der Gesamtverpflichtung) nach HGB belief sich auf 1.403 Tsd. €, die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr 84 Tsd. €.

Ausweis der Vergütung nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex (Gewährung und Zufluss)

Nach dem Deutschen Corporate-Governance-Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 besteht die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder aus den monetären Vergütungsteilen, den Versorgungszusagen, den sonstigen Zusagen (insbesondere für den Fall der Beendigung der Tätigkeit), Nebenleistungen jeder Art und Leistungen Dritter, die im Hinblick auf die Vorstandstätigkeit zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt wurden. Abweichend von den Vorgaben des HGB gehört auch der jährliche Dienstzeitaufwand für Pensionszusagen zur Gesamtvergütung.

In Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Kodex wird benannt, welche Vergütungskomponenten für jedes Vorstandsmitglied offengelegt werden sollen. Die folgenden Übersichten zeigen, welche Zuwendungen den Mitgliedern des Vorstands der BRAIN AG für 2015/16 und das Vorjahr gewährt wurden. Allerdings gingen mit diesen Zuwendungen teilweise noch keine Zahlungen einher. Daher wird separat dargestellt, in welcher Höhe den Vorstandsmitgliedern Mittel zugeflossen sind.

TABELLE 04.13 VERGÜTUNG VORSTAND

Dr. Jürgen Eck, CEO seit 09.05.2000

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Zufluss Gewährt
in Tsd. € 2015/16 2014/15 2015/16 2014/15 2015/16 (Max.) 2015/16 (Min.)
Festvergütung 240 180 240 180 240 240
Nebenleistungen 0 0 0 0 0 0
Summe 240 180 240 180 240 240
Variable Vergütung (1 Jahr) 56 48 80 56 160 0
Summe 296 228 320 236 400 240
Versorgungsaufwand 110 272 110 272 110 110
Gesamtvergütung 406 500 430 508 510 350

Dr. Georg Kellinghusen, CFO seit 01.01.2016

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Zufluss Gewährt
in Tsd. € 2015/16 2014/15 2015/16 2014/15 2015/16 (Max.) 2015/16 (Min.)
Festvergütung 158 - 158 - 158 158
Nebenleistungen 19 - 19 - 19 19
Summe 177 - 177 - 177 177
Variable Vergütung (1 Jahr) 0 - 45 - 90 0
Summe 177 - 222 - 267 177
Versorgungsaufwand 0 - 0 - 0 0
Gesamtvergütung 177 - 222 - 267 177

Drs. Henricus Cornelis Maria (Eric) Marks, COO8 seit 01.11.2015

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Zufluss Gewährt
in Tsd. € 2015/16 2014/15 2015/16 2014/15 2015/16 (Max.) 2015/16 (Min.)
Festvergütung 193 - 193 - 193 193
Nebenleistungen 23 - 23 - 23 23
Summe 216 - 216 - 216 216
Variable Vergütung (1 Jahr) 0 - 55 - 110 0
Summe 216 - 271 - 326 216
Versorgungsaufwand 0 - 0 - 0 0
Gesamtvergütung 216 - 271 - 326 216

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß den in der Satzung erfolgten Festlegungen eine jährliche Vergütung in Höhe 15.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Eineinhalbfache dieses Betrags. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten darüber hinaus eine weitere jährliche Vergütung in Höhe von 15.000 €. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 €.

Die Aufsichtsratsmitglieder sind in die von der Gesellschaft unterhaltene Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder (D & O-Versicherung) einbezogen, deren Prämien die Gesellschaft entrichtet. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Zuge des Börsengangs eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für Wertpapieremissionen (IPO-Versicherung) ohne Selbstbehalte für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossen, deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden.

8 Herr Drs. Eric Marks ist mit Wirkung zum 31.10.2016 aus dem Vorstand ausgeschieden. Im November 2016 erhielt er eine Abfindung für die vorzeitige Beendigung des Vorstandsvertrags in Höhe von 45 Tsd. €. Zusätzlich erhält Herr Drs. Eric Marks bis maximal zwölf Monate Zahlungen aus dem Wettbewerbsverbot in Höhe von 105 Tsd. €.

Die Barvergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

TABELLE 04.14 VERGÜTUNG AUFSICHTSRAT

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in Tsd. €
Aufsichtsratsmitglieder Feste Vergütung Zuschlag für besondere Funktionen Sitzungsgeld Gesamtvergütung
Dr. Ludger Müller 30 4 11 45
Dr. Holger Zinke 23 0 8 31
Siegfried L. Drueker 15 15 8 38
Dr. Georg Kellinghusen9 4 0 4 8
Christian Koerfgen10 11 0 4 15
Prof. Dr. Klaus-Peter Koller 15 0 8 23
Dr. Matthias Kromayer 15 0 11 26
Summe 113 19 54 186

9 bis 31.12.2015
10 ab 01.01.2016

Für die anteilsbasierte Vergütung für ein Aufsichtsratsmitglied (Dr. Holger Zinke) verweisen wir auf die Ausführungen oben im Rahmen des Post IPO Framework Agreement.

Aktienbesitz des Vorstands und Aufsichtsrats

Zum 30.09.2016 hielten die Mitglieder des Vorstands 754.166 Stückaktien der BRAIN AG und Mitglieder des Aufsichtsrats 1.350.000 Stückaktien der BRAIN AG.

Bezüglich der Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben, wird auf die Ausführungen zu "Genehmigtes Kapital" und "Bedingtes Kapital" innerhalb des Kapitels "Übernahmerelevante Angaben gem. § 315 Abs. 4 HGB" verwiesen.

Directors' Dealings

Im Geschäftsjahr 2015/16 wurden der Gesellschaft folgende Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben gemäß § 15a WpHG gemeldet.

TABELLE 04.15 DIRECTORS' DEALINGS

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Datum Name Funktion Stück Art Kurs Volumen
12.02.2016 Dr. Jürgen Eck CEO 4.166 Kauf 9,00 € 37.494 €

Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahrs gab es die folgende Veränderung im Vorstand:

Bis 31.10.2016

Drs. Henricus Cornelis Maria (Eric) Marks, Oud-Zuilen

C.M., COO

Seit 01.11.2016

Frank Goebel, Kelkheim

Diplom-Kaufmann

Weitere wesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag, dem 30. September 2016, nicht eingetreten.

Prognosebericht

-> BRAIN erwartet für das Geschäftsjahr 2016/17 eine positive Geschäftsentwicklung.

Aufgrund der hohen Wachstumsdynamik der Märkte für biotechnologische Produkte und Prozesse geht BRAIN von insgesamt positiven Rahmenbedingungen aus. Als ein Technologie-Unternehmen der industriellen Biotechnologie sieht sich BRAIN gut aufgestellt, um für die Industriepartner und im Rahmen der eigenen Forschung und Entwicklung hohe Wertbeiträge schaffen zu können.

BRAIN erwartet für das Geschäftsjahr 2016/17 eine positive Geschäftsentwicklung mit einer deutlich steigenden Gesamtleistung11 und einem sich ebenfalls deutlich verbessernden aber nach wie vor negativen bereinigten Betriebsergebnis (bereinigtes EBIT).

Der geplante deutliche Anstieg der Gesamtleistung umfasst sowohl das Segment BioScience als auch das Segment BioIndustrial. Die Verbesserung des bereinigten Betriebsergebnisses (bereinigtes EBIT) entfällt zu einem großen Teil auf das Segment BioScience. Entsprechende Ergebnisbeiträge werden insbesondere auch aus der Erweiterung der DOLCE-Allianz durch die Einbindung weiterer Partner erwartet.

Für das Geschäftsjahr 2016/17 sind leicht steigende Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und eine gleiche Gesamtzahl erreichter Meilensteine und Optionsziehungen geplant.

Diese Prognose beruht auf der Annahme, dass sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die branchenbezogenen Rahmenbedingungen für die industrielle Biotechnologie im Jahr 2016/17, wie in Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen" ausgeführt, positiv entwickeln, potenzielle Projekte nicht in einem wesentlichen Umfang wegfallen und neue Kooperationspartner für neue Projekte gewonnen werden können.

11 Definiert als Summe aus Erlösen, sonstigen Erträgen und Veränderungen des Bestands unfertiger Erzeugnisse und unfertiger Leistungen

Risiko- und Chancenbericht

-> Ziel ist es, mit der Nutzung der Chancen den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.

-> Das balancierte Risiko- und Chancenmanagement ist Bestandteil aller Planungsprozesse innerhalb des BRAIN-Konzerns.

Risikomanagement bei der BRAIN AG

Einleitung

Die BRAIN AG ist Teil einer von Wandel und Fortschritt geprägten Industrie. BRAIN unternimmt größte Anstrengungen, neue Chancen zu erkennen und für den Geschäftserfolg zu nutzen. Ziel ist es, mit der Nutzung der Chancen den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Gleichzeitig ist unternehmerischer Erfolg ohne das bewusste Eingehen von Risiken nicht möglich. Der systematisierte Umgang mit Risiken und Chancen ist ein Element des unternehmerischen Handelns und Steuerungselement des Managements. Für BRAIN ist entscheidend, Chancen zu identifizieren und zeitnah zum Erfolg zu führen, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern und langfristig sicherstellen zu können, gleichzeitig aber Risiken zu entdecken und zu minimieren. Die BRAIN AG hat Instrumente und Prozesse etabliert, damit Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen ergriffen werden können, um die Chancen des unternehmerischen Handelns ohne Störungen umsetzen zu können.

Risiko- und Chancenbericht

Risiko-Management-System (RMS)

Merkmale des RMS

Das RMS der BRAIN beinhaltet eine systematische Identifikation, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung sowie eine fortwährende Überwachung aller relevanten Risiken. Damit stellt das Management sicher, dass das Unternehmen kontinuierlich und langfristig die gesetzten Ziele erreicht, und erhält ein angemessenes Risikobewusstsein innerhalb des gesamten Konzerns.

Risiken werden im Weiteren nach der Methode der Nettodarstellung dargestellt, das heißt, die Risiken werden so dargestellt, dass eine Betrachtung der Risiken vorgenommen wird, nachdem bereits Gegenmaßnahmen durchgeführt worden sind. Der Fokus liegt dabei auf signifikanten Risiken und auf solchen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

Ziel des RMS bei der BRAIN ist es, zum einen die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und zum anderen die interne Steuerung und Absicherung zu unterstützen. Insgesamt soll konzernweit ein angemessenes Risikobewusstsein geschaffen werden, um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken und Gegenstrategien zu gewährleisten.

Das RMS in der vorliegenden Form wurde im Geschäftsjahr 2015/16 neu implementiert und löst das Managementsystem der Vorjahre ab. In das neue RMS wurden die Erfahrungen der vergangenen Jahre bei der Identifizierung der Risiken und die Risikoerhebung im Rahmen der Erstellung des Wertpapierprospekts zum IPO 2016 inkludiert.

Risikoidentifikation

Im Rahmen der Risikoidentifikation wird eine konzernweite Erhebung der Risiken vorgenommen, in die alle relevanten Entscheidungs- und Wissensträger eingebunden werden. Während dieses iterativen Prozesses werden zunächst alle Risiken erhoben, in einem konzernweiten Risikoinventar aggregiert und anschließend bewertet.

Risikobewertung

Die im Rahmen einer Risikoanalyse identifizierten Risiken werden anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit (likelihood) und ihrer Auswirkung (impact) bewertet. Sie werden in Risikoklassen ("hoch", "mittel" und "niedrig") eingestuft, indem ihre individuelle Auswirkung mit der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert wird. Die Bandbreite der Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen beginnt mit 1 ("sehr niedrig") und endet mit 10 ("sehr hoch").

TABELLE 04.16 EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT INNERHALB DER NÄCHSTEN BEIDEN JAHRE

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Likelihood Score Erläuterung
0-2 Relativ unwahrscheinlich (< 15 %)
3-5 Möglich (15-45 %)
6-7 Wahrscheinlich (45-75 %)
8-10 Sehr wahrscheinlich (> 75 %)

TABELLE 04.17 CRAD DER AUSWIRKUNG

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Impact Score Auswirkung auf die prognostizierte Ertragslage der nächsten zwei Jahre Auswirkung auf das Betriebsergebnis (EBIT)
0-2 Unwesentliche negative Auswirkung < 100 Tsd. €
3-5 Moderate negative Auswirkung > 100 Tsd. €; < 500 Tsd. €
6-7 Erhebliche negative Auswirkung > 0,5 Mio. €; < 2 Mio. €
8-10 Kritische negative Auswirkung > 2 Mio. €

Die Auswirkung ist als Einflussparameter auf das prognostizierte Ergebnis (bereinigtes EBIT) der BRAIN definiert.

Als Kennziffer aus der Multiplikation der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkung ergibt sich die sogenannte Risk Score, eine individuelle Risikobewertung pro Einzelrisiko für die Klassifizierung. Die Bandbreite des Risk Score beginnt folglich mit 1 und endet mit 100.

TABELLE 04.18 RISIKOEINSTUFUNG

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Risk Score Risikoklasse
0-10 Punkte Niedrige Risiken
11-40 Punkte Mittlere Risiken
41-100 Punkte Hohe Risiken

Risikoklasse "hoch" (Risikobewertung mit mehr als 40 Punkten)

Risiken dieser Klasse weisen z.B. eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer großen Auswirkung auf den Konzern auf.

Risikoklasse "mittel" (Risikobewertung mit 11 bis 40 Punkten)

Risiken dieser Klasse weisen z.B. eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer großen Auswirkung oder eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer geringen Auswirkung auf den Konzern auf.

Risikoklasse "niedrig" (Risikobewertung mit weniger als 11 Punkten)

Risiken dieser Klasse weisen z.B. eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer geringen Auswirkung auf den Konzern auf.

Risikosteuerung und -Überwachung

BRAIN wendet verschiedene Maßnahmen im Umgang mit Risiken an. Aktive Risikomaßnahmen umfassen Strategien wie Risikovermeidung (z.B. durch Auslassen zu riskanter Handlungen), Risikominderung (z.B. durch effektives Projektcontrolling) und Risikostreuung (z.B. die Forschung in den verschiedenen Bereichen). Darüber hinaus bedient sich die BRAIN, sofern angebracht, passiver Maßnahmen, die entweder einen Risikotransfer (z.B. durch Versicherungen) oder das bewusste Tragen von Risiken umfassen.

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) hat zum Ziel, die Geschäftsvorfälle im Konzern gemäß den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften bilanziell zutreffend zu würdigen und vollständig zu erfassen. Das System umfasst eine klare Funktionstrennung durch das Vier-Augen-Prinzip.

Die rechnungslegungsbezogene Würdigung und Erfassung der Geschäftsvorfälle erfolgt grundsätzlich durch die jeweiligen Konzern-Gesellschaften, in denen die Geschäftsvorfälle anfallen. Als Ausnahme von diesem Grundsatz erfolgt die Würdigung und Erfassung der Geschäftsvorfälle der Tochtergesellschaften Mekon Science Networks GmbH und der BRAIN Capital GmbH durch die BRAIN AG. Die Aufstellung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften erfolgt durch die Geschäftsführung der jeweiligen Tochtergesellschaft. Externe Dienstleister wirken bei der Erstellung der monatlichen und jährlichen Abschlüsse nach Handelsrecht mit.

Die Umsetzung der Abschlüsse nach Handelsrecht auf die Rechnungslegung nach IFRS (quartalsweise) sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses der BRAIN AG und des Konzernabschlusses erfolgt durch den Vorstand der BRAIN AG mit Unterstützung externer Dienstleister.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss werden durch den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer geprüft. Wesentliche Risiken für den Rechnungslegungsprozess werden anhand der unten genannten Risikoklassen unter Verwendung ihrer individuellen Risikoeinstufung überwacht und bewertet.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der BRAIN AG werden dem Aufsichtsrat der BRAIN AG zur Billigung vorgelegt. Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht den Rechnungslegungsprozess und die Abschlussprüfung.

Mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem verfolgt das Management das Ziel, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit den handelsrechtlichen Vorschriften und mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) steht.

GRAFIK 04.01 RISIKO-MANAGEMENT-SYSTEM

Gesamtbild zur Chancen- und Risikoeinschätzung

Geschäftsbezogene Risiken

Wachstumsrisiko

Junge, stark expandierende Unternehmen befinden sich in der Aufbauphase und damit zunächst in der Investitionsphase für den Aufbau der Infrastruktur und der F & E-Projekte. In Anbetracht des geplanten Wachstums der BRAIN und der Vorhaltung der Ressourcen für das expansive Wachstum, gibt es Risiken, dass geringeres Wachstum oder das unzureichende Ausschöpfen des Pipeline-Potenzials negative Auswirkungen auf das Betriebsergebnis hat.

Es besteht das Risiko, nicht genügend Kunden oder Kooperationspartner zu finden, die gesamtwirtschaftliche Entwicklung oder die Beziehung zu bestehenden Kunden könnte sich verschlechtern und die zu bedienenden Märkte könnten nicht groß genug sein.

Die geplanten Einnahmen im Projekt DOLCE wurden in der Liquiditätsplanung der BRAIN berücksichtigt. Nach 18 Monaten Laufzeit sieht der Vertrag mit den Partnerunternehmen mehrere Meilensteinzahlungen vor, die einem gewissen Risiko unterliegen. Gleiches gilt auch bei einer Vertragskündigung durch einen Vertragspartner.

Dies alles könnte dazu führen, dass BRAIN nachhaltig ein reduziertes Ergebnis erzielt.

Dies betrifft beide Segmente der BRAIN: BioScience und BioIndustrial. Die Ausprägung ist als mittleres Risiko zu sehen.

Speziell in dem neu aufzubauenden Bereich BioIndustrial New Business muss die Infrastruktur vor den geplanten Umsätzen aufgebaut werden. Auch hier liegt ein mittleres Risiko vor.

Risiken aus Forschung und Entwicklung

BRAIN ist ein innovatives Unternehmen und Innovation ist wesentlicher Bestandteil der BRAIN-Strategie. Risiken umfassen die Nichterreichung oder die verzögerte Erreichung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten bis hin zu dem Risiko, dass keine biotechnologischen Lösungen gefunden werden können. Eigene Entwicklungsprojekte betreffend, versucht BRAIN mit einem kontinuierlichen Stage-Gate- und Portfoliomanagementprozess die Risiken der Forschungspipeline dauerhaft gering zu halten. Gleiches gilt beim Abschluss eines Vertrags mit Kooperationspartnern. Auch hier werden vor Abschluss eines Vertrags in diversifizierten und übergreifenden Teams die Machbarkeit und der Zeitrahmen eingehend evaluiert. Das resultierende Risiko bei Kooperationsgeschäften wären maximal der Ausfall einer ausstehenden Meilenstein-Zahlung, die Überschreitung des Budgets oder der Abbruch eines Einzelprojekts. Die beschriebene Evaluierung soll dies weitgehend vermeiden oder minimieren.

Hier liegt ein mittleres Risiko vor, das speziell das Segment BioScience betrifft.

Materialschaden betreffend das BioArchiv oder Gebäude, Produktionsstätten, Lager

Ein hoher Wert der BRAIN liegt in den verschiedenen Sammlungen der BioArchive der BRAIN und der AnalytiCon. Ein physischer Untergang der Archive ist durch zahlreiche Maßnahmen minimiert. Es gibt eine redundante Auslegung an verschiedenen Orten, es existiert ein Sicherheitskonzept und die Mitarbeiter wurden im Umgang mit den Archiven geschult.

Zum anderen existiert ein Versicherungskonzept, dass den Großteil der möglichen Kosten zur Behebung möglicher Schäden deckt. Die physischen Maßnahmen und auch das Versicherungskonzept unterliegen dauerhafter Überprüfung und werden immer wieder überarbeitet, um das Risiko der BRAIN noch weiter zu reduzieren.

Mit ihren einzigartigen Archiven kann BRAIN gegenüber Wettbewerbern erfolgreicher sein, da die Erfolgswahrscheinlichkeit, Produkte für eine Vielzahl an Märkten zu finden, mit der Anzahl der Substanzen im Archiv deutlich steigt.

Weiterhin könnten auch Gebäude, Produktionsstätten und Lager durch extern einwirkende Umstände beschädigt werden.

Insgesamt liegt ein "Mittleres Risiko" vor, das speziell das Segment BioScience betrifft.

Produkthaftung

Im Bereich Bioindustrial liefert BRAIN Produkte direkt an Kunden. Entsprechend besteht hier ein Risiko, für diese Produkte auch zu haften. Da die Produktpalette sehr breit gefächert ist, ist das Risiko auch variabel zu bewerten. Im Bereich Kosmetik oder auch bei der Lieferung von Enzymen könnten bei fehlerhaften Produkten Produkthaftungen auf die BRAIN zukommen. Das Risiko wird als mittleres Risiko eingestuft.

Finanzrisiken

Finanzrisiken werden regelmäßig geprüft. Es sind Richtlinien und Vorgaben im Einsatz, um Finanzrisiken rechtzeitig zu erkennen, zu prüfen und zu bewerten. Durch ein quartalsweises Reporting erfolgt ein kontinuierlicher Soll (Planung)/Ist Abgleich mit der Planung. Je nach Höhe der Abweichung haben die Leitungsfunktionen der BRAIN ausreichend Zeit, steuernd einzugreifen.

In Anbetracht des geplanten Wachstums bei einigen Tochtergesellschaften und der Vorhaltung der Ressourcen für das expansive Wachstum besteht das Risiko, bei geringerem Wachstum in den Tochtergesellschaften Verluste zu realisieren. Unter Umständen könnte dies zu Finanzierungsproblemen oder bilanziellen Konstellationen führen, die eine Wertminderung immaterieller Vermögenswerte der Gesellschaften oder eine Wertminderung materieller Vermögenswerte zur Folge haben könnte.

Dies betrifft die beiden Segmente BioScience und BioIndustrial.

Zur Abschätzung des wirtschaftlichen Impacts des Wachstumsrisikos auf die Liquidität hat BRAIN einen Stresstest durchgeführt und in einer Proforma-Liquiditätsrechnung berücksichtigt.

Im Stresstest wurden geplante Umsatzerlöse aus potenziellen Projekten der BRAIN-Pipeline deutlich reduziert und die entsprechenden Aufwendungen für diese Umsätze aus der Planung genommen. Gleichzeitig wurden die Investitionen und das Working Capital an die gestressten Bedingungen angepasst. Nach dem Stresstest ist von einem positiven Finanzmittelbestand für mehr als zwei Jahre auszugehen. In der Stressrechnung sind eventuelle Ausgaben für die Put- /Call-Optionen für WBT und AnalytiCon nicht enthalten, da die Zahlungen am für die Inhaber wirtschaftlich günstigsten Zeitpunkt ab Februar 2019 erwartet werden. Sollten die Put- Optionen für AnalytiCon vorzeitig gezogen werden, müssen unter Umständen externe Finanzierungsquellen in Betracht gezogen werden. Im Februar 2019 wird die Zahlung der Put-Option für WBT erwartet. Die finanziellen Mittel, die dem Stresstest zugrunde liegen, reichen zu diesem Zeitpunkt nicht für eine Eigenfinanzierung durch die BRAIN AG aus. Da die WBT jedoch eine werthaltige Unternehmung ist, geht das Management davon aus, dass zur Finanzierung auch externe Quellen herangezogen werden können.

Rechtliche Risiken

Generell ist BRAIN bestrebt, rechtliche Risiken zu vermeiden, bzw. hat BRAIN Vorkehrungen getroffen, rechtliche Risiken einzuschätzen und zu bewerten. Die rechtlichen Risiken, die mit einem Risiko versehen sind, beziehen sich auf Rechtsstreitigkeiten bei Patenten und Lizenzen, auf Sachverhalte im Bereich Aufsichtsrecht/Kapitalmarkt, auf Compliance-Themen und auf allgemeine Rechtsstreitigkeiten mit internationalen Konzernen.

Weiterhin besteht immer die Möglichkeit, dass sich gesetzliche Vorschriften innerhalb der nächsten Jahre ändern, sei es im Steuer- bzw. Kapitalmarktrecht oder bei sonstigen gesetzlichen Vorschriften. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Gesetze in einem Bereich ändern, ist hoch, die Auswirkungen auf ein Geschäftsergebnis nicht abschätzbar, würden aber die gesamte Industrie treffen. Dies betrifft auch die dann folgenden neu zu erstellenden Compliance-Regeln.

IP-Risiken

BRAIN ist ein Forschungsunternehmen, dessen Strategie auf einer soliden IP-Basis beruht. Intern unternimmt BRAIN Maßnahmen, sein Know-how und IP zu schützen. Dazu gehören IT-Maßnahmen, Rechtezuteilung und Schulungen der Mitarbeiter über den Austausch mit externen Personen. Durch eine verspätete Anmeldung von IP bestünde jedoch das Risiko, dass Informationen frühzeitig publik werden.

Es besteht ein mittleres Risiko, in Patentstreitigkeiten zu geraten, dies hätte eine moderate negative Auswirkung auf das Ergebnis der BRAIN. Eine Quantifizierung ist derzeit nicht abzuschätzen, da konkrete patentrechtliche Vorfälle derzeit nicht vorliegen. Ein besonderes Risiko wäre hierbei, dass ein Unternehmen eine "Freedom to Operate"-Erklärung (Freistellungserklärung) fordert. Im immer engmaschigeren IP-Geflecht der erteilten Patente wird es immer schwieriger werden, alle relevanten Patente in den entsprechenden Patentrecherchen zu finden. Hier könnte es sein, dass unter Umständen Patente nicht gefunden und Patentverletzungen begangen werden.

Die beschriebenen Risiken betreffen beide Segmente, hauptsächlich aber das Segment BioScience.

Allgemeine rechtliche Risiken

Durch die zunehmende Industrialisierung und Internationalisierung des Geschäfts von BRAIN steigt auch das Risiko einer Rechtsstreitigkeit mit einem internationalen Konzern. BRAIN schätzt die Wahrscheinlichkeit vertraglicher Risiken für den Eintritt eines Rechtsstreits derzeit als möglich ein. Im Falle eines Rechtsstreits hätte dies eine moderate negative Auswirkung auf das Ergebnis.

Alle rechtlichen Risiken wurden als mittlere Risiken eingeschätzt und betreffen beide Segmente, also BioScience und BioIndustrial.

Risiken aus Erwerb und Integration von Unternehmen und Unternehmensteilen

Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Risiken aus dem Erwerb von Unternehmensteilen bekannt. Ungeachtet dessen können mögliche geplante Akquisitionen Risiken hinsichtlich der Akquisitionsdurchführung und der Integration mit sich bringen. Dieses mittlere Risiko betrifft das Segment BioScience.

Sonstige Risiken

Personal

BRAIN verfügt im Vergleich zu Wettbewerbern über sehr gut ausgebildetes Personal, das schon seit langen Jahren Know-how gesammelt hat.

Der Verlust an Wissensträgern in Schlüsselpositionen stellt ein mittleres Risiko für die BRAIN dar.

Die Fluktuationsrate bei BRAIN ist zurzeit gering und es wurde zusätzlich ein Incentivierungsprogramm etabliert, damit sich BRAIN auch im Wettbewerb um Personal im Rhein-Main-Neckar-Ballungsgebiet behaupten kann und die Abwanderung von Personal vermieden wird. Dieses Risiko betrifft beide Segmente, hauptsächlich jedoch das Segment BioScience.

Umwelt

In jedem Unternehmen, das in der Biotechnologie oder der Chemie aktiv ist, besteht immer ein Restrisiko, dass Umweltschäden entstehen. Bei BRAIN ist dieses Risiko überschaubar, da das Personal kontinuierlich geschult wird, die eingesetzten und verarbeiteten Mengen sehr überschaubar sind und BRAIN organisatorische Maßnahmen getroffen hat, Unfälle und/oder Produktaustritte zu vermeiden. Im Bereich Biotechnologie arbeitet BRAIN sehr eng mit allen zuständigen Behörden zusammen und geht alle Umweltthemen proaktiv an. Das Risiko ist insgesamt als mittleres Risiko einzustufen. Dieses Risiko betrifft beide Segmente.

TABELLE 04.19 DARSTELLUNG DER GRÖSSTEN KURZ- UND MITTELFRISTIGEN RISIKEN BEI DER BRAIN

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Risiken Zweijahresschätzung der Auswirkung Hauptsächlich betroffenes Segment
Geschäftsbezogene Risiken    
Wachstumsrisiko mittel BioScience und BioIndustrial
Risiko aus Forschung und Entwicklung mittel BioScience
Materialschaden betreffend BioArchiv oder Gebäude, Produktionsstätten, Lager mittel BioScience
Produkthaftung mittel BioIndustrial
Finanzrisiken    
Wertminderung immaterieller und materieller Vermögenswerte mittel BioScience und BioIndustrial
Liquiditätsrisiko mittel BioScience und BioIndustrial
Rechtliche Risiken    
IP-Risiken mittel BioScience
Allgemeine rechtliche Risiken mittel BioScience und BioIndustrial
Risiken aus Erwerb und Integration von Unternehmen oder Unternehmensteilen    
Akquisitionsrisiko mittel BioScience und BioIndustrial
Sonstige Risiken    
Personal mittel BioScience und BioIndustrial
Umwelt mittel BioScience und BioIndustrial

Insgesamt hat BRAIN 45 Risiken bewertet. Von diesen Risiken sind 21 Risiken als mittlere Risiken einzustufen, die in oben aufgeführte 11 Risikoklassen (BioScience und Bioindustrial) zusammengefasst sind. 24 Risiken sind als niedrige Risiken einzuschätzen. Kein Risiko wurde als hohes Risiko oder als bestandsgefährdend für BRAIN klassifiziert.

Chancenbericht

Chancen aus Forschung und Entwicklung

Segment BioScience

Die Chancen, die sich aus einer starken Forschung und einer gefüllten Forschungspipeline ergeben, sind vielfältig. Mit neuen, innovativen Produkten, kann BRAIN Märkte erschließen oder Märkte durchdringen, die vom Wettbewerb besetzt sind.

Einige wesentliche Beispiele sind:

BRAIN, AnalytiCon und Roquette unterzeichneten einen Vertrag zur Gründung einer strategischen Partnerschaft, um die Entwicklung einer neuen Generation natürlicher Süßstoffe voranzutreiben. Das Ziel der DOLCE-Partnerschaft ist die Entwicklung neuartiger natürlicher Süßgeschmacksverstärker und Süßstoffe. Damit soll es gelingen, die Ernährung durch optimierte Lebensmittelzubereitungen zu verbessern. Parallel dazu wird eine an die globalen Kunden gerichtete Markenstrategie mit den neuen Konzepten aufgestellt. Viele der größten "Fortune 500"-Konsumgüterprodukt-Unternehmen haben ein nachhaltiges Interesse an diesem Themenkomplex und es wird erwartet, dass der Markt für Konsumgüter und Getränke von der Entwicklung dieser neuen Süßungsmittel profitiert. Diese DOLCE-Allianz wird einen Brückenschlag zwischen Identifizierung und Entwicklung (BRAIN und AnalytiCon), Formulierung und Produktion (Roquette) sowie Marketing und Verkauf (Konsumgüterprodukt-Unternehmen) innovativer Süßungsmittel in verschiedenen Segmenten im Bereich Lebensmittel und Getränke ermöglichen, was neue Chancen in diversen Feldern der Konsumgüterindustrie eröffnet.

BRAIN und der EU-weit größte Zuckerproduzent, die Südzucker AG, intensivieren ihre Kooperation auf dem Gebiet der mikrobiellen Kohlendioxidverwertung. Die Kooperation, die als Teil der strategischen Allianz ZeroCarb FP partiell vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kofinanziert wird, hat das Ziel, den industriellen Nebenstrom CO2 mittels optimierter Plattformorganismen einer Vielzahl interessanter Zwischenprodukte zuzuführen. In der Phase 1 der Allianz wurde ein zweistufiger Prozess erfolgreich im Labormaßstab entwickelt. BRAIN und Südzucker haben aufgrund der guten Resultate nun einen Antrag auf weitergehende Förderung beim BMBF eingereicht, um in der Phase 2 der strategischen Allianz ZeroCarb FP an der CO2 emittierenden Bioethanolanlage in Zeitz einen Scale-Up in eine Technikumsanlage zu realisieren. Insgesamt erwächst BRAIN dadurch die Möglichkeit, weiterführende Kooperationen einzugehen und / oder IP aus diesem Bereich zu vermarkten.

Chancen aus IP

Segment BioScience

Die Chancen, die sich aus einer breiten IP-Basis ergeben, sind sehr hoch. In einigen Bereichen hat sich BRAIN nach Einschätzung der Vorstandsmitglieder eine Spitzenposition gesichert, die auf Basis der Erwartungen des Managements in absehbarer Zeit zu Umsatz- und Ergebnissteigerungen führen wird.

Das Portfolio der BRAIN enthält mehr als 350 Patente und Patentanmeldungen mit Ansprüchen auf proprietäre Technologien sowie Naturstoffe in verschiedenen Anwendungsfeldern.

Wissenschaftler der BRAIN haben ein Verfahren erfunden und etabliert, um langlebige primäre menschliche Geschmackszellen zu erhalten, und eine Patentanmeldung mit den resultierenden Zelllinien eingereicht (Veröffentlichung WO 2013 / 160415 A1). Fortschritte mit dieser Technologie führten bereits zur Entwicklung diverser menschlicher Geschmackszelllinien, die neue Einblicke in die Mechanismen der Geschmackswahrnehmung liefern und die Identifizierung neuer Geschmacksmodulatoren, z.B. für Bitter-, Süß-, Umami-, Sauer-, Salz- und sogar Fettgeschmack, ermöglichen sollen. Das erteilte US-Patent (US 9,404,080 B2) enthält Ansprüche, welche die Verwendung dieser proprietären Zelllinien zu Screeningzwecken umfassen. Die Erteilung des parallelen Patents in Europa (EP 2.841.565 A1) wird in 2017 erwartet. Dadurch können weitere Märkte für die BRAIN kommerzialisiert werden.

Geschäftsbezogene Chance

Segment BioIndustrial

Durch die geplante Vorwärtsintegration im Bereich BioIndustrial hat BRAIN die Möglichkeit, verstärkt an der Wertschöpfungskette hin zum Kunden zu partizipieren. Es ist der konsequente Schritt vom Forschungs- zum Industrieunternehmen. Die Integration bietet die Möglichkeit nicht nur als Innovator, sondern auch als produzierendes Unternehmen aufzutreten.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Bei BRAIN werden Finanzinstrumente12 nicht beziehungsweise nur bis zu einem Umfang verwendet, der für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns nicht von Belang ist.

Die im Konzernabschluss unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen Finanzanlagen beinhalten ausschließlich Termingeldanlagen in Euro mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten bei inländischen Finanzinstituten, die einem deutschen Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind.

12 Definiert als Kauf-, Tausch- oder anderweitig ausgestattete Fest- oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich vom Preis oder Maß eines Basiswerts ableitet, insbesondere mit Bezug auf die folgenden Basiswerte: Devisen, Zinssätze, Wertpapiere, Rohstoffpreise sowie Indices bezogen auf diese Basiswerte sowie andere Finanzindices; Finanzanlagen werden nicht als Instrumente zum Risikomanagement eingesetzt. Die Darlehen des Konzerns dienen der Finanzierung der Konzernaktivitäten und der Vermeidung von Liquiditätsrisiken.

Übernahmerelevante Angaben gem. § 315 Abs. 4 HGB

Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse am Bilanzstichtag 30.09.2016 wieder.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Nr. 1)

Das Grundkapital der BRAIN AG beträgt zum Bilanzstichtag 16.414.348 €. Das Grundkapital ist eingeteilt in 16.414.348 Stückaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 1,00 € entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (Nr. 2)

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt.

Anteilsbesitz mit mehr als 10 % der Stimmrechte (Nr. 3)

Die MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie mehr als 25 %, jedoch weniger als 50 % der Anteile hält. Gemäß Kapitalerhöhungsbeschluss vom 27. Oktober 2015 und mit Wirkung der Eintragung der Kapitalerhöhung am 6. November 2015 hielt die MP Beteiligungs-GmbH eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft. Diese Beteiligung verminderte sich am 4. Februar 2016 durch Eintragung der Durchführung einer im Zuge des Börsengangs der Gesellschaft weiteren Erhöhung des Grundkapitals auf unter 50 %.

Abhängigkeitsbericht

Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklärt der Vorstand der BRAIN AG, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum vom 27.10.2015 bis zum 04.02.2016 aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die ihm in diesem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Andere Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des beherrschenden Unternehmens oder eines mit ihm verbundenen Unternehmen lagen im Berichtszeitraum nicht vor.

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Nr. 4)

Bei der BRAIN AG gibt es keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Stimmrechtskontrolle am Kapital beteiligter Arbeitnehmer (Nr. 5)

Stimmrechtskontrollen für am Kapital beteiligte Arbeitnehmer für den Fall nicht unmittelbar auszuübender Kontrollrechte liegen nicht vor.

Regeln über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern (Nr. 6)

Nach § 84 AktG und der Satzung der BRAIN AG werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt. Gemäß § 7 der Satzung der BRAIN AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, werden Beschlüsse des Vorstands mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Hat der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstands ernannt und besteht der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern, ist bei Stimmengleichheit dessen Stimme ausschlaggebend.

Regeln zu Änderungen der Satzung (Nr. 6)

Änderungen der Satzung bedürfen eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt.

Vorstandsbefugnisse bezüglich Ausgabe und Rückkauf von Aktien (Nr. 7)

Die BRAIN AG verfügt über ein genehmigtes und bedingtes Kapital wie folgt:

Genehmigtes Kapital

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 7. Juli 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu nominal 2.862.909 € durch die Ausgabe von bis zu 2.862.909 € neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und hierzu mit der Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den in § 5 Abs. 2 der Satzung genannten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen (genehmigtes Kapital 2015/I). Das genehmigte Kapital wurde am 1. Oktober 2015 in Höhe von ursprünglich 6.362.909 € in das Handelsregister eingetragen und gemäß der Beschlussfassung des Vorstands vom 3. Februar 2016 mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag in Höhe von 3.500.000 € unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zur Durchführung des Börsengangs der BRAIN AG teilweise ausgenutzt. Die Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital wurde am 4. Februar 2016 im Handelsregister eingetragen. Am Abschlussstichtag 30. September 2016 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 2.862.909 €.

Bedingtes Kapital

Gemäß § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung ist das Grundkapital um 5.090.328 € durch die Ausgabe von bis zu 5.090.328 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (bedingtes Kapital 2015/I) sowie um weitere 1.272.581 € durch die Ausgabe von bis zu 1.272.581 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (bedingtes Kapital 2015/II) bedingt erhöht.

Das bedingte Kapital 2015/I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 5.090.328 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur so weit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem bedingten Kapital 2015/I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2016 nicht durchgeführt.

Das bedingte Kapital 2015/II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 1.272.581 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur so weit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem bedingten Kapital 2015/II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2016 nicht durchgeführt.

Aktienoptionen

Durch Beschluss der Hauptversammlung am 8. Juli 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 30. September 2020 bis zu 1.272.581 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN AG gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zum Abschlussstichtag am 30. September 2016 waren noch keine Aktienoptionen ausgegeben. Zur Absicherung und Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 1.272.581 € bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2015/II).

Eigene Aktien

Mit Beschluss vom 8. Juli 2015 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, eigene Aktien zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe näherer Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung gilt vom Zeitpunkt, in dem der Ermächtigungsbeschluss wirksam wird, bis zum 7. Juli 2020 und ist insgesamt auf einen Anteil von 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Der Beschluss wurde am 1. Oktober 2015 im Handelsregister eingetragen. Die BRAIN hat von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Anteile im Geschäftsjahr 2015/16 wie auch im Vorjahr keinen Gebrauch gemacht.

Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots (Nr. 8) sowie Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots (Nr. 9)

Die Gesellschaft hat keine Vereinbarungen getroffen im Sinne des § 315 Abs. 4 Nr. 8 und 9 HGB.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung der BRAIN AG gemäß § 289a HGB ist auf der Website www.brain-biotech.de/investor-relations/corporate-governance veröffentlicht.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Zwingenberg, 13. Januar 2017

Dr. Jürgen Eck, Vorsitzender des Vorstands

Frank Goebel, Vorstand

Dr. Georg Kellinghusen, Vorstand

Konzernabschluss

TABELLE 05.1 KONZERNBILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2016

AKTIVA

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in € Anhang 30.09.2016 30.09.2015
Langfristige Vermögenswerte      
Immaterielle Vermögenswerte [12] 7.747.255 8.034.883
Sachanlagen [13] 7.094.680 6.877.750
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen [14] 168.435 1
Available-for-Sale finanzielle Vermögenswerte   1 1
Sonstige langfristige Vermögenswerte [18] 158.252 148.760
Latente Steuern [10] 341.915 274.740
    15.510.538 15.336.134
Kurzfristige Vermögenswerte      
Vorräte [15] 7.130.464 6.517.145
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [16] 5.682.520 3.934.268
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte [18] 491.186 1.116.470
Ertragsteueransprüche [10] 36.554 22.938
Sonstige finanzielle Vermögenswerte [17] 10.399.997 299.848
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [19] 8.260.717 3.179.951
    32.001.438 15.070.620
AKTIVA   47.511.976 30.406.755

PASSIVA

     
in € Anhang 30.09.2016 30.09.2015
Eigenkapital [20]    
Gezeichnetes Kapital   16.414.348 12.725.818
Kapitalrücklage   49.368.918 16.882.871
Gewinnrücklagen   -38.129.257 -23.439.294
Sonstige Rücklagen   -974.417 -718.673
    26.679.592 5.450.723
Nicht beherrschende Anteile   246.114 304.471
Eigenkapital gesamt   26.925.706 5.755.194
Langfristige Schulden      
Latente Steuern [10] 1.259.353 1.442.520
Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses [5] 1.444.614 1.014.000
Finanzverbindlichkeiten [21] 6.241.193 14.251.256
Sonstige Verbindlichkeiten [22] 1.127.584 196.460
Abgegrenzte Erträge [23] 100.420 20.000
    10.173.163 16.924.236
Kurzfristige Schulden      
Rückstellungen [24] 868.160 289.221
Ertragsteuerverbindlichkeiten   251.838 86.736
Finanzverbindlichkeiten [21] 3.448.564 2.106.081
Erhaltene Anzahlungen [25] 210.607 281.822
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [26] 2.861.862 3.081.895
Sonstige Verbindlichkeiten [22] 2.364.174 1.493.242
Abgegrenzte Erträge [23] 407.902 388.328
    10.413.107 7.727.325

Passiva

  47.511.976 30.406.755

TABELLE 05.2 KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 01. OKTOBER 2015 BIS 30. SEPTEMBER 2016

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GJ 2015/16 GJ 2014/15
in € Anhang 01.10.2015 -30.09.2016 01.10.2014 -30.09.2015
Umsatzerlöse [1] 22.789.950 21.132.363
Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen [2] 2.248.575 2.786.042
Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen   376.661 310.828
Sonstige Erträge [3] 723.609 1.465.182
    26.138.794 25.694.415
Materialaufwand [4]    
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren   -9.049.789 -8.896.993
Aufwendungen für bezogene Leistungen   -2.747.544 -2.398.422
    -11.797.334 -11.295.415
Personalaufwand [5]    
Löhne und Gehälter   -16.117.323 -9.178.069
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung   -2.127.993 -1.885.113
    -18.245.316 -11.063.182
davon aus Mitarbeiterbeteiligungsprogramm AnalytiCon Discovery GmbH)   -1.423.332 -171.182
davon aus einem Einmaleffekt durch ein Post IPO Framework Agreement für Schüsselpersonen der BRAIN AG   -3.856.820  
Abschreibungen [6] -1.447.544 -1.468.875
Sonstige Aufwendungen [7] -8.460.165 -6.439.595
davon Aufwendungen für den Börsengang   -974.120 0
Betriebsergebnis (EBIT)   -13.811.564 -4.572.652
Bereinigtes Betriebsergebnis (EBIT)   -7.557.292 -4.401.470
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen [14] 168.434 0
Finanzerträge [8] 264.859 31.924
Finanzaufwendungen [9] -1.048.954 -961.295
    -615.661 -929.372
Verlust der Periode vor Steuern   -14.427.225 -5.502.023
Steuern vom Einkommen und Ertrag [10]    
a) Laufender Steueraufwand   -286.062 -135.276
b) Latenter Steueraufwand   -224.911 -316.597
    - 510.973 -451.873
Verlust der Periode   -14.938.198 -5.953.896
Davon entfallen auf:      
nicht beherrschende Anteilseigner   -248.378 -239.341
die Aktionäre der BRAIN AG   -14.689.820 -5.714.554
Ergebnis je Aktie [11]    
Ergebnis unverwässert   -0,97 -0,45
Anzahl der zugrunde gelegten Aktien   15.129.097 12.725.818
Ergebnis verwässert   -0,97 -0,45
Anzahl der zugrunde gelegten Aktien   15.129.097 12.725.818
Verlust der Periode   -14.938.198 -5.953.896
Davon entfallen auf:      
nicht beherrschende Anteilseigner   -248.378 -239.341
die Aktionäre der BRAIN AG   -14.689.820 -5.714.554
Sonstiges Ergebnis: Posten, die anschließend nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden      
Ergebnis aus der Neubewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses [5] -360.838 -1.014.000
Latente Steuern   105.094 295.328
Sonstiges Ergebnis, netto   -255.744 -718.673
Konzerngesamtergebnis   -15.193.942 -6.672.568
Davon entfallen auf:      
nicht beherrschende Anteilseigner   -248.378 -239.341
die Aktionäre der BRAIN AG   -14.945.564 -6.433.227

TABELLE 05.3 KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015/ 16

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Anteil der Aktionäre der BRAIN AG
in € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Total
Stand am 30. September 2014 / 1. Oktober 2014 12.725.818 16.882.871 -17.609.890 0 11.998.799
Ergebnis aus der Neubewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Steuern 0 0 0 -718.673 -718.673
Verlust der Periode     -5.714.554   -5.714.554
Gesamtergebnis 0   -5.714.554 -718.673 -6.433.227
Abgang nicht beherrschender Anteile im Zuge der Anteilsaufstockung voll konsolidierter Unternehmen 0 0 37.143 0 37.143
Zugang nicht beherrschender Anteile im Zuge von Leistungen in die Kapitalrücklage voll konsolidierter Konzernunternehmen 0 0 -151.992 0 -151.992
Stand am 30. September 2015 / 1. Oktober 2015 12.725.818 16.882.871 -23.439.294 -718.673 5.450.723
Ergebnis aus der Neubewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Steuern 0 0 0 -255.744 -255.744
Verlust der Periode (1.10. 2015 - 30.09.2016)     -14.689.820   -14.689.820
Gesamtergebnis (1.10.2015 - 30.09.2016) 0   -14.689.820 -255.744 -14.945.564
Barkapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien 188.530 0 0 0 188.530
Leistungen in die freie Kapitalrücklage im Zuge der Umwandlung von Aktionärsdarlehen 0 1.811.470 0 0 1.811.470
Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien, davon          
- Erhöhung des gezeichneten Kapitals 3.500.000 0 0 0 3.500.000
- Agio abzüglich Eigenkapitalbeschaffungskosten nach Steuern 0 26.717.680 0 0 26.717.680
Einstellungen aufgrund eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms   3.956.897     3.956.897
Zugang nicht beherrschender Anteile im Zuge von Leistungen in die Kapitalrücklage voll konsolidierter Konzernunternehmen 0 0 -143 0 -143
Stand am 30. September 2016 16.414.348 49.368.918 -38.129.257 -974.417 26.679.592
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in € Nicht beherrschende Anteile Gesamt
Stand am 30. September 2014 / 1. Oktober 2014 127.663 12.126.462
Ergebnis aus der Neubewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Steuern 0 -718.673
Verlust der Periode -239.341 -5.953.896
Gesamtergebnis -239.341 -6.672.568
Abgang nicht beherrschender Anteile im Zuge der Anteilsaufstockung voll konsolidierter Unternehmen -37.143 0
Zugang nicht beherrschender Anteile im Zuge von Leistungen in die Kapitalrücklage voll konsolidierter Konzernunternehmen 453.292 301.300
Stand am 30. September 2015 / 1. Oktober 2015 304.471 5.755.194
Ergebnis aus der Neubewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Steuern 0 -255.744
Verlust der Periode (1.10. 2015 - 30.09.2016) -248.378 -14.938.198
Gesamtergebnis (1.10.2015 - 30.09.2016) -248.378 -15.193.942
Barkapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien 0 188.530
Leistungen in die freie Kapitalrücklage im Zuge der Umwandlung von Aktionärsdarlehen 0 1.811.470
Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien, davon    
- Erhöhung des gezeichneten Kapitals 0 3.500.000
- Agio abzüglich Eigenkapitalbeschaffungskosten nach Steuern 0 26.717.680
Einstellungen aufgrund eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 0 3.956.897
Zugang nicht beherrschender Anteile im Zuge von Leistungen in die Kapitalrücklage voll konsolidierter Konzernunternehmen 190.021 189.878
Stand am 30. September 2016 246.114 26.925.707

TABELLE 05.4 KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 01. OKTOBER 2015 BIS 30. SEPTEMBER 2016

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in € Anhang 01.10.2015-30.09.2016 01.10.2014-30.09.2015
Periodenergebnis nach Ertragsteuern   -14.938.198 -5.953.896
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen [6] 1.447.544 1.468.875
Latenter Steueraufwand [10] 214.717 316.597
Vereinnahmung abgegrenzte Erträge   -2.201.850 -113.695
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten   -72.552 -87.905
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen [14] -168.434 0
Erfolgswirksame Veränderung der Nettopensionsrückstellungen   69.776 0
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge [19] 6.232.737 544.517
Verluste aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen   2.006 4.257
Brutto-Cashflow   -9.414.254 -3.821.249
Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen   -1.773.781 -306.267
Veränderungen der Vorräte   -845.278 -603.186
Veränderungen der Ertragsteueransprüche und -verbindlichkeiten   151.487 49.258
Veränderungen der sonstigen Vermögenswerte und finanziellen Vermögenswerte   150.799 -805.200
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   -242.507 721.989
Veränderungen der Anzahlungen   -71.214 -41.337
Veränderungen der Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten   1.068.663 306.646
Zugänge aus abgegrenzten Erträgen   2.292.596 386.104
Cashflow aus operativer Tätigkeit   -8.683.489 -4.113.241
Netto-Zahlungen aus Unternehmenserwerben (abzüglich übernommener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente)   0 40.232
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte [12] -341.452 -117.395
Investitionen in Sachanlagen [13] -889.319 -474.458
Ein- (Aus-)zahlungen aus sonstigen langfristigen Vermögenswerten   -8.850 0
Investitionen in finanzielle Vermögenswerte [17] -10.000.000 0
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen   12.198 12.500
Cashflow aus der Investitionstätigkeit   -11.227.423 -539.121
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten [21] 2.014.114 5.500.000
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten [21] -7.487.539 -2.059.212
Einzahlungen aus Barkapitalerhöhungen der Gesellschafter [20] 188.530 0
Einzahlungen von nicht beherrschenden Anteilseignern in die Kapitalrücklage voll konsolidierter Konzernunternehmen [20] 47.505 0
Einzahlungen in das Eigenkapital abzüglich zusammenhängender Kosten der Kapitalbeschaffung [20] 30.229.068 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit   24.991.678 3.440.788
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands   5.080.766 -1.211.575
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang des Geschäftsjahrs   3.179.951 4.391.526
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahrs [19] 8.260.717 3.179.951
Im Cashflow aus der operativen Tätigkeit sind enthalten:      
Gezahlte Zinsen   -410.073 -588.676
Erhaltene Zinsen   9.680 9.575
Gezahlte Ertragsteuern   -172.968 -126.957
Erhaltene Ertragsteuern   26.202 23.137

Konzernanhang

I. Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die B-R-A-I-N Biotechnology Research and Information Network Aktiengesellschaft (im Folgenden "BRAIN AG", "BRAIN" oder "Gesellschaft" genannt) ist unter der Nummer HRB 24758 im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in der Darmstädter Straße 34 - 36 in 64673 Zwingenberg, Deutschland.

Die BRAIN AG ist ein Technologieunternehmen der industriellen, "weißen" Biotechnologie und entwickelt als Kooperationspartner u.a. der Chemie- und Konsumgüterindustrie sogenannte "Biologicals", insbesondere Enzyme, Biokatalysatoren und bioaktive Naturstoffe. Die Gesellschaft verfügt über eine umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur am Standort Zwingenberg der BRAIN AG und, mit dem Schwerpunkt Naturstoffchemie, am Standort Potsdam der Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH.

Zusammen mit strategischen Partnern aus der Zielindustrie identifiziert der BRAIN-Konzern (im Folgenden "BRAIN") im Segment BioScience z.B.auf Basis exklusiver Lizenzverträge in F & E-Kooperationsprogrammen bislang unerschlossene, leistungsfähige Enzyme, mikrobielle Produzenten-Organismen oder Naturstoffe aus komplexen biologischen Systemen, um diese industriell nutzbar zu machen. Ziele sind die Ablösung klassischer chemisch-industrieller Prozesse durch neuartige, ressourcenschonende Verfahren sowie die Etablierung neuer Prozesse und Produkte. Das Segment BioIndustrial der BRAIN umfasst im Wesentlichen das industriell skalierte Produktgeschäft mit dem Schwerpunkt auf Kosmetik- und Enzymprodukten.

Allgemeine Grundlagen der Rechnungslegung

Die BRAIN AG ist seit dem 9. Februar 2016 börsennotiert und daher spätestens ab diesem Zeitpunkt kapitalmarktorientiert. Folglich kamen bei der Erstellung des Konzernabschlusses die Vorschriften des § 315a Abs. 1 HGB zur Anwendung. Der von der BRAIN AG als Muttergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss zum 30. September 2016 (im Folgenden "Abschluss") wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschluss der BRAIN AG wird im Wege der Equity-Bewertung in den Konzernabschluss der MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, einbezogen. Der Konzernabschluss der MP Beteiligungs-GmbH ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Berichtsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016. Dieser Zeitraum entspricht dem Geschäftsjahr der BRAIN AG. Die Einzelabschlüsse der WeissBioTechGmbH, der WeissBioTech S.A.R.L. und der AnalytiCon Discovery LLC sind historisch bedingt auf den Stichtag jeweils zum Kalenderjahrsende aufgestellt. Aufgrund des erstmaligen Einbezugs der BRAIN Capital GmbH ab Gründung am 5. Februar 2015 und der WeissBioTech GmbH und der WeissBioTech France S.A.R.L. ab dem 1. November 2014 sind die Konzern-Geschäftszahlen der Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 nur eingeschränkt vergleichbar.

Der Konzernabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Die Beträge der Anhangsangaben werden, soweit nicht anders vermerkt, in Euro (€) angegeben. Aufgrund kaufmännischer Rundung können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

Der vorliegende Konzernabschluss der BRAIN AG wurde durch Beschluss vom 13. Januar 2017 durch den Vorstand zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Prüfung und Freigabe durch den Aufsichtsrat soll am 15. Januar 2017 erfolgen.

Angewandte neue Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2015/16 fanden die folgenden Änderungen bestehender International Financial Reporting Standards sowie neue IFRS und Interpretationen erstmals Anwendung:

Änderungen an IAS 19 - Leistungsorientierte Pläne:

Arbeitnehmerbeiträge: Die Regelung dient der Klarstellung der Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, und schafft eine Erleichterung, wenn der Betrag der Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig ist.

Diverse jährliche Verbesserungen an den IFRS ("Annual improvements"):

Annual improvements to IFRS 2010 - 2012 Cycle sowie 2011 - 2013 Cycle

Die vorstehend aufgeführten Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auf das Ergebnis je Aktie sowie auf die Angaben im Konzernanhang.

Es wurde kein Gebrauch von Erleichterungen durch Übergangsvorschriften gemacht.

Veröffentlichte, noch nicht angewandte neue Rechnungslegungsvorschriften

Folgende herausgegebene, potenziell relevante, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht vorzeitig angewendet:

Aktualisierte Fassung des IFRS 9 - "Finanzinstrumente"

(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen. Allerdings werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.)

IFRS 9 befasst sich mit der Klassifizierung, dem Ansatz und der Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten. Die vollständige Fassung des IFRS 9 wurde im Juli 2014 veröffentlicht. Diese ersetzt die Regelungen des IAS 39 - "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", die sich mit der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten befassen. IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfachungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: fortgeführte Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Kategorisierung richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Hier besteht lediglich zu Beginn das unwiderrufliche Wahlrecht, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Weiterhin gibt es jetzt ein neues Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste, das das Modell des IAS 39, das auf eingetretenen Verlusten basiert, ersetzt. Für finanzielle Verbindlichkeiten hat sich die Kategorisierung und Bewertung grundsätzlich nicht geändert. Die einzige Ausnahme betrifft die Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden, für die Änderungen des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind. IFRS 9 erleichtert die Vorschriften zur Messung der Hedge-Effektivitat, indem der quantitative Effektivitätstest grundsätzlich entfällt. Erforderlich ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument. Zudem muss das Sicherungsverhältnis dem entsprechen, das die Geschäftsführung tatsächlich für Zwecke des Risikomanagements nutzt. Eine zeitgleiche Dokumentation ist nach wie vor erforderlich, unterscheidet sich aber von der derzeit nach IAS 39 erstellten Dokumentation. Der Beginn der Detailanalyse wurde durch den Vorstand der BRAIN noch nicht näher bestimmt. Aufgrund der hohen Komplexität einiger Verträge kann keine Aussage bezüglich möglicher Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage getroffen werden.

IFRS 15 - "Umsatzerlöse aus Kundenverträgen"

(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.)

Die neuen Regelungen und Definitionen zur Umsatzrealisierung ersetzen sowohl die Inhalte des IAS 18 - Umsatzerlöse als auch des IAS 11 - Fertigungsaufträge sowie zugehöriger Interpretationen. Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen erwartet zu erhalten. Zur Ermittlung der zu realisierenden Umsatzerlöse sieht der neue Standard ein fünfstufiges Schema vor:

Stufe 1: Identifizierung des Kundenvertrags,

Stufe 2: Identifizierung der im Kundenvertrag enthaltenen separaten Leistungsverpflichtungen,

Stufe 3: Bestimmung des Transaktionspreises,

Stufe 4: Allokation des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen,

Stufe 5: Realisierung von Umsatz in Höhe des zugeordneten anteiligen Transaktionspreises, sobald die vereinbarte Leistung erbracht wurde bzw. der Kunde die Verfügungsmacht darüber erlangt hat.

Der neue IFRS 15 beinhaltet auch zahlreiche Angabepflichten zu Art, Höhe, Anfall und Unsicherheiten von Umsatzerlösen sowie aus Kundenverträgen resultierenden Zahlungsströmen.

Die BRAIN AG plant keine vorzeitige Anwendung des IFRS 15. Aufgrund des vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahrs der BRAIN wurde bisher keine Analyse der Effekte vorgenommen. Eine Analyse der Auswirkung ist für das erste Quartal des Kalenderjahrs 2017 geplant. Aufgrund der hohen Komplexität der Kooperationsverträge im Segment BioScience liegen zum 30.09.2016 noch keine Indikationen über mögliche Auswirkungen vor. Die Analyse wird sich nach ersten Einschätzungen im Wesentlichen auf die Analyse der Stufen 2 und 4 fokussieren, da hier der Komplexitätsgrad am höchsten sein wird. Im Segment BioIndustrial wurde bis dato ebenfalls noch keine Analyse vorgenommen. Aufgrund einer Fokussierung auf Geschäfte im Zusammenhang mit dem Lieferprinzip werden jedoch keine wesentlichen Änderungen erwartet.

IFRS 16 - "Leasingverhältnisse"

Am 13. Januar 2016 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den neuen Rechnungslegungsstandard zur Leasingbilanzierung (IFRS 16 - "Leases") veröffentlicht. Nach diesem Standard sind alle Leasingverhältnisse und die damit einhergehenden vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers abzubilden. Für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr und für Leasingverhältnisse mit geringem Wert und/oder nachrangiger Bedeutung für den Geschäftsbetrieb ("low value-leases") besteht ein Wahlrecht zur Anwendung der Ansatz- und Ausweisvorschriften des IFRS.

Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 (Leasingverhältnisse) für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt.

Die neuen Regelungen sind im Wesentlichen auf den Vertragsbestand anzuwenden, wobei die Überleitung mit einigen Erleichterungen entweder vollständig retrospektiv oder als kumulierter Effekt im Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahrs der Erstanwendung ohne Anpassung der Vorjahreswerte übernommen werden muss.

IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe weiterer Regelungen zum Ausweis und zu den Anhangsangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen.

Die neuen Regelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) ebenfalls angewendet wird.

Der Konzern plant keine vorzeitige Anwendung von IFRS 16. Eine konkrete Auswirkungsanalyse ist analog zu IFRS 15 ebenfalls für das erste Quartal des Kalenderjahrs 2017 geplant. Ungeachtet einer noch ausstehenden Detailanalyse können jedoch schon erste Abschätzungen vorgenommen werden. Tendenziell wird die Anwendung des Standards im Wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung gemieteter Gebäude und Maschinen haben, da andere Mietverträge eine nachrangige Bedeutung haben.

Die Anwendung des IFRS 16 wird daher die bilanzielle Würdigung bestehender und zukünftiger Operating-Leasingverträge im Vergleich zu den derzeit geltenden Standards verändern. Die Aktivierung der Nutzungsrechte an den Vermögenswerten und der Ausweis der Operating-Leasing-Verpflichtungen als Verbindlichkeit werden insgesamt zu einer Bilanzverlängerung, vermutlich in Höhe eines geringen einstelligen Millionenbetrags, führen. Die Anwendung wird zudem, auch unter Berücksichtigung des Aufwands aus den Abschreibungen, eine positive Auswirkung auf das operative Ergebnis (EBIT) zeigen, da Mietzahlungen nicht mehr als sonstiger Aufwand gezeigt werden. Im Finanzergebnis wird die Finanzierungskomponente der Verträge als Finanzaufwand abgebildet werden, sodass sich dieses entsprechend verschlechtern wird.

IFRS 11 - " Rechnungslegung von Akquisitionen von Anteilen an gemeinschaftlichen Einheiten"

(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.)

IAS 16 / IAS 38 - "Klarstellung zulässiger Methoden von Abschreibungen und Amortisationen"

(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.)

IFRS 10 / IAS 28 - "Verkauf oder Übertragung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und seinen Assoziierten oder Joint Ventures"

(Der Anwendungszeitpunkt wurde auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben.)

Verbesserung der International Financial Reporting Standards - Annual improvements to IFRS 2012-2014

(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2016 oder danach beginnen.)

Aus der sogenannten Disclosure-Initiative, die sich aus einer Reihe von Umsetzungs- und Forschungsprojekten zusammensetzt, wird insbesondere eine Verkürzung des Konzernanhangs erwartet.

Die Auswirkungen der weiteren, vorstehend angeführten, noch nicht angewandten neuen Rechnungslegungsvorschriften werden derzeit untersucht. Wir gehen derzeit jedoch nicht davon aus, dass sich hieraus wesentliche Auswirkungen ergeben werden. Alle nicht genannten und noch nicht angewandten neuen Rechnungslegungsvorschriften besitzen keine Relevanz für den Konzernabschluss der BRAIN AG.

Darstellung des Abschlusses

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird um die im Eigenkapital erfassten sonstigen Ergebnisse, soweit diese nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern beruhen, zur Gesamtergebnisrechnung erweitert. Die Gliederung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Seit dem Geschäftsjahr 2015/16 definiert der Vorstand sachverhaltsbezogen "Bereinigungen" bis zum EBIT und stellt diese als Zusatzinformationen in der Gesamtergebnisrechnung dar. Für das Vorjahr wurden die Bereinigungseffekte entsprechend ergänzt. Bezüglich der Definition wird auf die Angaben zur Segmentberichterstattung verwiesen.

In der Gesamtergebnisrechnung sowie in der Darstellung der Vermögenslage (Bilanz) sind einzelne Posten zur Verbesserung der Übersichtlichkeit zusammengefasst und im Anhang detailliert aufgeführt und erläutert.

II. Grundlagen des Konzernabschlusses

Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs. Maßgeblicher Erwerbszeitpunkt ist der Zeitpunkt, ab dem das erwerbende Unternehmen die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt.

Die Gegenleistung des Erwerbs entspricht dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren.

Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IAS 39 bewertet und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Identifizierbare Vermögenswerte und Schulden sowie latente Steuern werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.

Als Geschäfts- und Firmenwert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Gegenleistung des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Ist die Gegenleistung geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Aufgrund geschriebener Put-Optionen haben Mitgesellschafter das Recht, nicht beherrschende Anteile an die BRAIN AG anzudienen, d. h., es besteht für die BRAIN AG eine vertragliche Verpflichtung, bei Ausübung eigene Eigenkapitalinstrumente gegen Abgabe flüssiger Mittel zu kaufen. Hierfür ist eine finanzielle Verbindlichkeit nach IAS 32.23 anzusetzen. Für diese Fälle wendet die BRAIN die antizipierte Erwerbsmethode an. Danach erfolgt die bilanzielle Abbildung stets und unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Optionen unter der Annahme eines bereits erfolgten (fiktiven) Erwerbs der nicht beherrschenden Anteile durch den beherrschenden Anteilseigner. Für die von der Option umfassten Eigenkapitalanteile werden keine Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ausgewiesen. Die Verbindlichkeit wird zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und deren Veränderung erfolgswirksam erfasst.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beilegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Schulden zwischen den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen werden eliminiert.

Die ertragsteuerlichen Auswirkungen von Konsolidierungsbuchungen werden durch den Ansatz latenter Steuern berücksichtigt.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der BRAIN AG sind alle Tochterunternehmen einbezogen. Tochterunternehmen sind Unternehmen, die von BRAIN beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Arrangement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegt und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.

In den Konzernabschluss zum 30. September 2016 wurden neben der BRAIN AG unverändert zum Vorjahr die folgenden Tochtergesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:

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Name und Sitz der Gesellschaft Anteil Stimmrechte
AnalytiCon Discovery GmbH, Potsdam, Deutschland 58,7 %1
AnalytiCon Discovery LLC, Rockville, MD, USA 58,7 %1
BRAIN Capital GmbH, Zwingenberg, Deutschland 100,0 %
Monteil Cosmetics International GmbH, Düsseldorf, Deutschland 68,3 %
L.A. Schmitt Chem. Kosm. Fabrik GmbH, Ludwigsstadt, Deutschland 100,0 %
MEKON Science Networks GmbH, Eschborn, Deutschland 100,0 %
WeissBioTech GmbH, Ascheberg, Deutschland 50,6 %2
WeissBioTech France S.A.R.L., Chanteloup-en-Brie, Frankreich 50,6 %2

1 Aufgrund bestehender Kündigungsrechte der Minderheitsgesellschafter sind die verbleibenden Geschäftsanteile als Fremdkapital zu klassifizieren.
2 Nach der antizipierten Erwerbsmethode im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen

Anteile an at equity bewerteten Finanzanlagen

At equity bewertete Finanzanlagen sind assoziierte Unternehmen, auf deren finanz- und geschäftspolitische Entscheidungen BRAIN maßgeblichen Einfluss nehmen kann. Ein maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn der BRAIN AG direkt oder indirekt ein Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % und bis zu 50 % zusteht.

In den Konzernabschluss zum 30. September 2016 wurde als At-Equity bewertete Finanzanlage die Enzymicals AG, Greifswald, einbezogen. Der Abschlussstichtag jeweils am Ende eines Kalenderjahrs weicht vom Abschlussstichtag der BRAIN AG ab. Der BRAIN AG steht ein Stimmrechtsanteil von 24,095 % (Vorjahr 24,095 %) zu.

Im Rahmen der Bilanzierung nach der Equity-Methode werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf die BRAIN AG entfallenden Anteil der Reinvermögensänderung fortentwickelt. Anteilige Verluste, die den Wert des Beteiligungsanteils, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Nettoinvestitionen, übersteigen, werden nicht erfasst, es sei denn, es besteht eine rechtliche oder faktische Zahlungsverpflichtung. Ein bilanzierter Geschäfts- und Firmenwert wird im Buchwert des assoziierten Unternehmens ausgewiesen. Unrealisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen der BRAIN AG und dem assoziierten Unternehmen werden, sofern wesentlich, im Rahmen der Konsolidierung anteilig eliminiert.

Bei Vorliegen von Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung wird im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung der Buchwert des at equity bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine entsprechende erfolgswirksame Zuschreibung.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Grundlagen der Abschlusserstellung

Der Konzernabschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung grundsätzlich auf der Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, eingeschränkt durch die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, aufgestellt.

Sofern Hinweise auf potenzielle Wertminderungen vorliegen (sog. triggering events), erfolgt auf Basis des erzielbaren Betrags eine entsprechende Überprüfung. Im Rahmen dieser Wertminderungstests werden für die Ermittlung der Wertuntergrenze der einzelnen Vermögenswerte auch Fair Values berücksichtigt. Hierbei können u.a. auch Bewertungsgutachten für Grundstücke und Gebäude zur Anwendungen kommen. Sollte der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigen, werden die Vermögenswerte auf den erzielbaren Betrag wertgemindert.

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Nähere Ausführungen zu dieser Annahme finden sich im Konzernlagebericht.

Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Im Abschluss müssen in einem bestimmten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis der Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge sowie der Eventualschulden haben. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen.

Annahmen und Schätzungen erfolgen insbesondere im Zusammenhang mit:

der Beurteilung der Aktivierung von Entwicklungskosten;

dem Ansatz aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen und auf steuerliche Verlustvorträge; diesem Ansatz liegt die Annahme zugrunde, dass mit ausreichend zukünftigem zu versteuernden Einkommen gerechnet wird, gegen das die aktiven latenten Steuern verrechnet werden können;

der Bemessung der Nutzungsdauer immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen;

der Bemessung des Erfolgs von bedingten Prämienzahlungen im Zusammenhang mit Milestones und Project-Success-Points. Zur Abschätzung dieses Erfolgs werden u.a. neben Abstimmungsgesprächen mit den jeweiligen Kooperations-/Projektpartnern auch regelmäßige Aktualisierungen und Evaluierungen des Leistungsfortschritts vorgenommen;

der Werthaltigkeit der angesetzten Geschäfts- und Firmenwerte;

der Bemessung der Höhe aus bedingten Kaufpreisverpflichtungen im Rahmen eines Unternehmenserwerbs und deren Folgebewertung;

der Bewertung der Verbindlichkeiten aus geschriebenen Put-Optionen bei Anwendung der antizipierten Erwerbsmethode;

der Beurteilung der Werthaltigkeit des Beteiligungsansatzes assoziierter Unternehmen;

der Beurteilung der zukünftigen versicherungsmathematischen Annahmen (Abzinsungssatz und Fluktuationsrate) aus Pensionszusagen;

der Bewertung angebrochener Vorratsbestände;

der Bewertung anteilsbasierter Vergütungsprogramme und der Notwendigkeit der Simulation künftiger Kursentwicklungen.

Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen sind innerhalb der Erläuterungen der jeweiligen Posten dargelegt. Die daraus resultierenden Werte können von den tatsächlichen Werten abweichen.

Segmentberichterstattung

Die Chancen- und Risikobeurteilung sowie die Ressourcenallokation der Geschäftssegmente werden durch den Vorstand als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segmentabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit den internen Steuerungs- und Berichtssystemen ("Management Approach"). Den Segmentinformationen liegen dieselben Rechnungslegungsvorschriften zugrunde, wie sie im Konzernanhang beschrieben sind.

Die Geschäftsaktivitäten der BRAIN werden nach den Segmenten BioScience und BioIndustrial abgegrenzt. Die Segmentierung erfolgt nach dem Kriterium des Vorliegens einer industriellen Skalierung der Produkte. Auf Vorstandsebene wird als Maß für die Geschäftsentwicklung der Segmente die Gesamtleistung (definiert als Summe aus Erlösen, Erträgen und Bestandsveränderungen) und als Maß für die Ertragskraft der einzelnen Segmente das bereinigte Betriebsergebnis (bereinigtes EBIT6 ) herangezogen. Umsatzerlöse und Kostenstrukturen werden konsolidiert auf Ebene der Forschungs- und Entwicklungsgesellschaften (BioScience) einerseits und des industriellen Geschäfts (BioIndustrial) andererseits regelmäßig überprüft. Planungen und Planungsfreigaben erfolgen ebenfalls auf dieser Ebene durch den Vorstand. Beide Segmente haben eine unterschiedliche strategische Ausrichtung und erfordern verschiedene Marketing- und Geschäftsentwicklungsstrategien.

Das Segment BioScience beinhaltet im Wesentlichen das Forschungs- und Entwicklungsgeschäft mit Industriepartnern und die eigene Forschung und Entwicklung. Teil dieses Segments ist ebenfalls die Vermarktung eigener Produkte und Entwicklungen mit externen Partnern.

Das Segment Bioindustrial umfasst im Wesentlichen das industriell skalierte Produktgeschäft mit dem Schwerpunkt auf Kosmetik- und Enzymprodukten.

Die Allokation von Bereinigungen auf die Segmente erfolgt grundsätzlich auf Basis einer prozentualen Schlüsselung, es sei denn, dass sachverhaltsbezogen vom Vorstand eine asymmetrische Aufteilung auf die Segmente als zutreffender erachtet wird. Die im aktuellen und vorangegangenen Geschäftsjähr als Bereinigungen definierten Aufwendungen wurden durch die BRAIN bzw. deren Anteilseigner (Aufwendungen des Börsengangs und aus einem Post IPO Framework Agreement) sowie die AnalytiCon (Aufwendungen aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm) verursacht. Infolgedessen werden diese Aufwendungen ausschließlich dem Segment BioScience zugeordnet.

Umsätze zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die erzielte Gesamtleistung mit externen Kunden wird mit den in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzten Werten an den Vorstand berichtet.

Basierend auf der Überwachung und Steuerung durch den Vorstand wurden zwei Segmente identifiziert, für die aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtung nach Produkten und Dienstleistungen eine weitere Aggregation nicht möglich ist.

Die Segmentergebnisse sind in der folgenden Übersicht dargestellt.

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BioScience BioIndustrial
in Tsd. € 15/16 14/15 15/16 14/15
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 18 35 12 21
Umsatzerlöse mit externen Kunden 9.778 8.719 13.012 12.414
Summe Umsatzerlöse 9.795 8.754 13.024 12.435
Erlöse aus FuE-Zuschüssen3 (externe Geschäftspartner) 2.212 2.742 36 44
Bestandsveränderungen4 114 -29 263 339
Sonstige Erträge 272 844 546 714
Gesamtleistung 12.394 12.311 13.869 13.533
Materialaufwand -3.710 -3.596 -8.212 -7.849
Personalaufwand -15.676 -8.713 -2.569 -2.350
davon aus Mitarbeiterbeteiligungsprogramm AnalytiCon Discovery GmbH -1.423 -171 0 0
davon durch ein Post IPO Framework Agreement für Schüsselpersonen der BRAIN AG - 3.857 0 0 0
Abschreibungen -940 -937 -508 -532
Sonstige Aufwendungen -5.593 -3.263 -2.980 -3.177
davon Aufwendungen für den Börsengang -974 0 0 0
Betriebsergebnis (EBIT) -13.526 -4.198 -398 -375
Bereinigtes EBIT5 -7.271 -4.027 -398 -375
Finanzerträge        
Ergebnis At-equity-Beteiligungen        
Finanzaufwendungen        
davon Abschreibungen AfS-Wertpapier        
davon sonstige Finanzaufwendungen        
Ergebnis vor Ertragsteuern        
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Summe Segmente Konsolidierung Konzern
in Tsd. € 15/16 14/15 15/16 14/15 15/16 14/15
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 30 56 -30 -56 0 0
Umsatzerlöse mit externen Kunden 22.790 21.133 0 0 22.790 21.132
Summe Umsatzerlöse 22.820 21.189 -30 -56 22.790 21.133
Erlöse aus FuE-Zuschüssen3 (externe Geschäftspartner) 2.249 2.786 0 0 2.249 2.786
Bestandsveränderungen4 377 310 0 0 377 311
Sonstige Erträge 818 1.558 -95 -94 724 1.465
Gesamtleistung 26.263 25.844 -124 -150 26.139 25.694
Materialaufwand -11.922 -11.445 124 150 -11.797 -11.295
Personalaufwand -18.245 -11.063 0 0 -18.245 -11.063
davon aus Mitarbeiterbeteiligungsprogramm AnalytiCon Discovery GmbH -1.423 -171 0 0 -1.423 -171
davon durch ein Post IPO Framework Agreement für Schüsselpersonen der BRAIN AG -3.857 0 0 0 -3.857 0
Abschreibungen -1.448 -1.469 0 0 -1.448 -1.469
Sonstige Aufwendungen -8.573 - 6.440 112 0 -8.460 -6.440
davon Aufwendungen für den Börsengang -974 0 0 0 -974 0
Betriebsergebnis (EBIT) -13.924 -4.573 112 0 -13.812 -4.573
Bereinigtes EBIT5 -7.670 -4.402 112 0 -7.557 -4.402
Finanzerträge         265 32
Ergebnis At-equity-Beteiligungen         168 0
Finanzaufwendungen         -1.049 -961
davon Abschreibungen AfS-Wertpapier         0 -159
davon sonstige Finanzaufwendungen         -1.049 -802
Ergebnis vor Ertragsteuern         -14.427 -5.502

3 Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen
4 Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen/Leistungen
5 Seit dem Geschäftsjahr 2015/16 werden vom Vorstand Bereinigungen definiert, siehe hierzu auch Beschreibung im Abschnitt "Darstellung des Abschlusses".
6 Seit dem Geschäftsjahr 2015/16 werden vom Vorstand Bereinigungen definiert, siehe hierzu auch Beschreibung bei Abschnitt "Darstellung des Abschlusses"

Die Umsatzerlöse setzten sich aus folgenden Erlösquellen zusammen:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Collaborative Business7 9.778 8.719
BioScience 9.778 8.719
Enzymes & Biobased Products 8.530 7.476
Cosmetics 4.482 4.937
Bioindustrial 13.012 12.414
Summe Konzern 22.790 21.132

7 Beinhaltet im Sinne des IAS 18 auch Serviceleistungen- und Produktlieferungen

Im Folgenden sind die Umsatzerlöse nach geografischen Regionen dargestellt:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Deutschland 7.245 8.682
Ausland 15.545 12.451
davon USA 2.948 4.021
davon Frankreich 5.154 3.526

Die Umsätze wurden den Ländern nach Zielort der Produkte bzw. Dienstleistungen zugeordnet. Die Umsätze in übrigen Ländern waren im Verhältnis zu den angegebenen Umsätzen der Einzelländer unwesentlich und werden daher nicht explizit angegeben.

Die folgende Tabelle zeigt die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen nach geografischen Gebieten und gibt diese nach Standorten der jeweiligen Konzernunternehmen an.

Wenn die Vermögenswerte in einem Land eine wesentliche Höhe erreicht haben, wurden diese gesondert ausgewiesen8 :

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in Tsd. € 30.09.2016 30.09.2015
Immaterielle Vermögenswerte 7.747 8.035
Sachanlagen 7.095 6.878
Summe 14.842 14.913
davon Frankreich 200 252
davon USA 14 16
davon Deutschland 14.628 14.645

Es existieren keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatz im Vergleich zum Konzernumsatz als wesentlich einzustufen ist.

8 Die Darstellung wurde zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und Klarheit angepasst.

Währungsumrechnung

Flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten in fremden Währungen werden mit dem Devisenkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Es liegen keine wesentlichen Bestände in fremder Währung vor. Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion erfasst. Die Risikobetrachtung der erfolgswirksamen Kursdifferenzen erfolgt auf Nettobasis. Die Nettoergebnisse aus Umrechnungsdifferenzen sind insgesamt unwesentlich.

Die funktionale Währung aller ausländischen Aktivitäten im Konzern ist der Euro. Währungseffekte aus der Umrechnung von Abschlussposten der in den Konzern einbezogenen ausländischen Tochtergesellschaften in die Berichtswährung Euro entstehen insoweit nicht.

Umsatz- und Erlösrealisierung

BRAIN erfasst Umsatzerlöse, wenn die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, und wenn spezifische Kriterien für jede Art von Aktivität des Konzerns erfüllt sind.

Verkauf von Gütern/Produkten

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten werden erfasst, wenn die wesentlichen Risiken und Chancen auf den Kunden übergegangen sind. Der Erfüllungsort kann dabei unter anderem sowohl am Werk als auch beim Kunden bestimmt sein.

Erbringung von Dienstleistungen

Die Erlöse resultieren im Wesentlichen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen und fallen vornehmlich im Segment BioScience an. Hierbei erfolgt für sogenannte Einmalvergütungen (meist bei Vertragsabschluss vom Kunden zu entrichtendes Entgelt) im Zeitpunkt der Vereinnahmung eine Abgrenzung mit anschließender Erfolgsrealisation über den Zeitraum der vereinbarten Forschungs- und Entwicklungsprogramme. Zudem werden F & E-Umsätze in der Periode erfasst, in der die zugrunde liegenden Leistungen erbracht werden. Dies hat grundsätzlich nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads des Geschäfts zu erfolgen. Der Konzern wendet vereinfachend jedoch eine lineare Erfassung der Umsatzerlöse nach IAS 18. 25 an, da die tatsächliche Leistungserbringung annähernd gleichmäßig über die Vertragslaufzeit erfolgt. Erfolgsabhängige Vergütungen für die Erreichung vertraglich vereinbarter Ergebnisse, sogenannter Milestones bzw. Project-Success-Points, werden als bedingte Prämienzahlungen betrachtet. Diese Prämienzahlungen werden dann und nur dann erfasst, wenn der Erfolg des Meilensteins unter Berücksichtigung des jeweiligen Leistungsfortschritts und der Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten hinreichend wahrscheinlich ist. Zur Abschätzung des Erfolgs bedient sich der Konzern u.a. verlässlicher Informationen aus vergleichbaren Transaktionen. Zudem wird das Risiko, dass der Kunde den von ihm angestrebten Meilenstein innerhalb seiner eigenen Leistungskette nicht erreicht, ebenfalls adäquat in die Betrachtung einbezogen. Zusätzlich enthalten die Kooperationsverträge noch Entgelte für kundenseitige Optionsziehungen der Produkt- bzw. Entwicklungskandidaten. Die Vergütungskomponente für dieses Optionsrecht wird erst bei tatsächlicher Ausübung der Option durch den Kunden als Erlös erfasst.

Nutzungsentgelte

Erträge aus Nutzungsentgelten (Lizenzvereinbarungen) werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Vereinbarung abgegrenzt und zeitanteilig erfasst.

Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen

Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen werden in der Periode als Erlöse erfasst, in der die zugrunde liegenden Aufwendungen anfallen.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Kosten. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die vom Konzern verwendeten Nutzungsdauern lauten wie folgt:

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Nutzungsdauer in Jahren
Genressourcen 2-8
Software und Schutzrechte 2-15
Im Rahmen des Unternehmenserwerbs erworbene Kundenbeziehungen 1-8
Im Rahmen des Unternehmenserwerbs erworbene Technologie 10

Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Nutzungsdauern ergab sich für die im Rahmen des Unternehmenserwerbs der WeissBioTech-Gruppe erworbene Technologie eine um zwei Jahre längere wirtschaftliche Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer erhöht sich damit auf zehn Jahre (Vorjahr: acht Jahre). Daraus resultiert eine um 37 Tsd. € geringere Abschreibung pro Jahr ab dem Geschäftsjahr 2015 / 16.

Forschung und Entwicklung

Forschungskosten werden bei Anfall aufwandswirksam erfasst. Entsprechend IAS 38.53 und IAS 38.57 werden Entwicklungskosten aktiviert, wenn die nachfolgenden Kriterien vollständig erfüllt sind:

Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts kann technisch soweit realisiert werden, dass er genutzt oder verkauft werden kann.

Das Unternehmen beabsichtigt, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen.

Das Unternehmen ist fähig, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.

Die Art und Weise, wie der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird; das Unternehmen kann u.a. die Existenz eines Markts für die Produkte des immateriellen Vermögenswerts oder für den immateriellen Vermögenswert selbst oder, falls er intern genutzt werden soll, den Nutzen des immateriellen Vermögenswerts nachweisen.

Adäquate technische, finanzielle und sonstige Ressourcen sind verfügbar, sodass die Entwicklung abgeschlossen und der immaterielle Vermögenswert genutzt oder verkauft werden kann.

Das Unternehmen ist fähig, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Im Geschäftsjahr waren diese Kriterien nicht vollständig erfüllt, sodass alle Aufwendung im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bei Anfall aufwandswirksam erfasst worden sind. Insbesondere gilt dies, da für alle Produkt- und Prozessentwicklungen des Konzerns, die Forschung und Entwicklung alternierend verlaufen und eine Abgrenzung in Forschungs- und Entwicklungsphase somit nicht möglich ist.

Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen. Dabei kommt die lineare Methode zur Anwendung.

Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Wertminderungen werden erfasst, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden durch Gegenüberstellung des Nettoveräußerungserlöses und dem Buchwert ermittelt und in der Periode der Ausbuchung des Vermögenswerts erfolgswirksam erfasst.

Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

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Nutzungsdauer in Jahren
Gebäude und Außenanlagen 10-50
Fuhrpark 3-6
Laboreinrichtung, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-15

Bei Vermögenswerten, bei denen der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang über einen längeren Zeitraum erfolgt ("qualifying assets"), werden Fremdkapitalkosten aktiviert, sofern diese direkt zugeordnet werden können. Im Geschäftsjahr und auch im Vorjahr lagen keine qualifying assets vor.

Werthaltigkeitstest

Werthaltigkeitsprüfungen werden bei Geschäfts- und Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer mindestens jährlich, bei immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Wertminderung durchgeführt. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, d. h. der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder Nutzungswert, den Buchwert des Vermögenswerts unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine Zahlungsmittel generierende Einheit darstellt. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Grund für eine vorgenommene Wertminderung nicht mehr besteht oder sich der Betrag der vorgenommenen Wertminderung vermindert hat. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag neu ermittelt und die zuvor vorgenommene Wertminderung, mit Ausnahme des Geschäfts- und Firmenwerts, entsprechend angepasst.

Wesentliche Geschäfts- und Firmenwerte bestanden zum Berichtsstichtag bei den folgenden Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGE):

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30.09.2016 30.09.2015
Zahlungsmittel generierende Einheit Geschäfts- und Firmenwert
in Tsd. €
Kapitalkosten (WACC) vor Steuern9 Geschäfts- und Firmenwert
in Tsd. €
Kapitalkosten (WACC) vor Steuern9
Monteil-Kosmetikprodukte 2.108 8,85 % 2.108 8,46 %
Naturstoffchemie 699 12,20 % 699 8,77 %

9 Gewichteter durchschnittlicher Gesamtkapitalkostensatz vor Steuern

Die Zahlungsmittel generierende Einheit "Monteil-Kosmetikprodukte" umfasst den Geschäfts- und Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der Monteil Cosmetics International GmbH und ist dem Segment Bioindustrial zuzuordnen. Die Zahlungsmittel generierende Einheit "Naturstoffchemie" umfasst den Geschäfts- und Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der AnalytiCon Discovery GmbH einschließlich deren Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery LLC und ist dem Segment BioScience zuzuordnen.

Als Ausgangspunkt der Ermittlung des erzielbaren Betrags der jeweiligen Zahlungsmittel generierenden Einheit für die Werthaltigkeitsprüfung zum 30. September 2016 wird der Nutzungswert als Barwert der prognostizierten künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zugrunde gelegt. Die Prognose stützt sich auf die aktuellen Planungen der jeweiligen Gesellschaft, die einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren betrachten. Sofern eine Verlängerung des Planungshorizonts notwendig ist, wird diese zur Bewertung herangezogen. Das letzte Planjahr wird grundsätzlich auch für die Cashflows jenseits der Planungsperiode angenommen und unter Berücksichtigung weiterer Annahmen für die ewige Rente modifiziert. Diesen Planungen lagen Einschätzungen des Managements über die künftige Entwicklung zugrunde.

Zur Ermittlung der Nutzungswerte für die Zahlungsmittel generierenden Einheiten werden sowohl Vergangenheitsdaten als auch die erwartete Marktperformance herangezogen. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stimmen dabei grundsätzlich mit externen Informationsquellen überein.

Für die Einheit "Monteil-Kosmetikprodukte" prognostiziert das Management einen über der Branchenentwicklung liegenden Anstieg der Umsatzerlöse. Dem liegt die Einschätzung zugrunde, dass das Marktsegment Naturkosmetik und der noch geringe Marktanteil ein überproportionales Wachstum zulassen. Darüber hinaus prognostiziert das Management deutliche Margenverbesserungen aus Skaleneffekten und mit steigendem Bekanntheitsgrad der Marke erwarteten geringeren Discount auf die Preise.

Unter anderem aufgrund der positiven Marktresonanz geht die Einheit "Naturstoffchemie" in der Planung von einer über der Branche liegenden Umsatzwachstumsentwicklung bei im Durchschnitt der kommenden Geschäftsjahre aufgrund von Skaleneffekten überproportional steigenden operativen Margen (EBIT) aus. Die Veränderung der Kapitalkosten bei dieser ZGE resultiert im Wesentlichen aus einer Adjustierung der zugrunde gelegten Peergroup und Finanzierungsstruktur. Wären dieselben Grundannahmen bereits im Vorjahr verwendet worden, hätte sich auch im Vorjahr kein Wertminderungsbedarf ergeben.

Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase werden als ewige Rente unter Berücksichtigung aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten (Geschäftsjahr und Vorjahr: 1,00 %) abgebildet.

Die Kapitalkosten der Zahlungsmittel generierenden Einheit werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten berechnet. Kapitalstruktur, Eigen- und Fremdkapitalkosten orientieren sich an Vergleichsunternehmen derselben Branche und werden aus den verfügbaren Kapitalmarktinformationen abgeleitet.

Im Rahmen der durchgeführten Sensitivitätsanalyse wurde eine Erhöhung des Kapitalkostensatzes um 0,25 Prozentpunkte und eine Verschlechterung der EBITDA-Marge in der ewigen Rente um 1 Prozentpunktangenommen, da eine Veränderung in diesem Umfang nach vernünftigem Ermessen besonders aus langfristiger Sicht möglich ist. Auf dieser Grundlage ergaben sich keine Anzeichen für eine potenzielle Wertminderung der vorstehenden Geschäfts- und Firmenwerte.

Die Geschäfts- und Firmenwerte umfassen darüber hinaus noch den unwesentlichen Geschäfts- und Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der WeissBioTech-Gruppe (WeissBio-Tech GmbH und WeissBioTech France S.A.R.L.) in Höhe von 11 Tsd. €.

Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten, fertige und unfertige Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten bilanziert. Dabei wird im Wesentlichen die Durchschnittsmethode unter Beachtung des Niederstwertprinzips angewandt. Neben den direkt zurechenbaren Kosten enthalten die Herstellungskosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Soweit erforderlich werden Anpassungen an niedrigere Nettoveräußerungspreise vorgenommen.

Schätzungen sind notwendig bei der Mengenermittlung angebrochener Vorratsbestände, wie zum Beispiel angebrochener Chemikalienbehältnisse. Da ein konkretes Ermitteln des Füllstands nicht wirtschaftlich sinnvoll wäre, wird im Rahmen der Inventur bei angebrochenen Behältnissen grundsätzlich angenommen, dass diese Behältnisse zur Hälfte gefüllt sind.

Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte werden im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes in vier Kategorien unterschieden:

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte,

Kredite und Forderungen,

bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen,

zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als übrige finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert.

Bei der BRAIN AG liegen ausschließlich Finanzinstrumente der Kategorien "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte" (AVTPL), "Kredite und Forderungen" (LaR), "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" (AfS), "Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" (LVTPL) und "Übrige finanzielle Verbindlichkeiten" (OL) vor.

Der Ansatz finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem BRAIN Vertragspartner wird. Der erstmalige Ansatz erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert. Bei der Ermittlung des Erstansatzes werden, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden, direkt zuordenbare Transaktionskosten einbezogen. Käufe und Verkäufe von Vermögenswerten werden zum Erfüllungstag bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte werden dann ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die sie begründende Verpflichtung erfüllt wurde oder erloschen ist.

Von BRAIN ausgereichte "Kredite und Forderungen" (LaR) sowie die "Übrigen finanziellen Verbindlichkeiten" (FLAC) werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Dabei handelt es sich insbesondere um Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Vermögenswerte, kurzfristige Anlagen in Termingeldern sowie Verbindlichkeiten aus stillen Beteiligungen, aus Darlehensverbindlichkeiten und übrige Verbindlichkeiten.

Bei den als "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten" (LVTPL) aus dem Erwerb der WBT-Gruppe untersucht BRAIN zu jedem Stichtag, ob auf Basis der aktuellen Erwartungen weiterhin von den im Erstansatzzeitpunkt erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeiten und Fremdkapitalzinssätzen ausgegangen werden kann. Soweit Wertanpassungen vorzunehmen sind, werden diese erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Finanzerträge bzw. Finanzaufwand erfasst.

Eine Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden erfolgt nur, wenn für die Beträge ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis vorzunehmen.

Die Gesellschaft untersucht zu jedem Abschlussstichtag die Buchwerte der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte daraufhin, ob Hinweise für eine substanzielle Wertminderung vorliegen. Objektive Hinweise auf einen eingetretenen Wertminderungsaufwand könnten sein: Hinweise auf finanzielle Schwierigkeiten eines Kunden oder einer Gruppe von Kunden, die Nichteinhaltung oder Nichtzahlung von Zins- oder Kapitalbeträgen, die Wahrscheinlichkeit, einer drohenden Insolvenz oder einer anderen finanziellen Restrukturierung zu unterliegen, und erkennbare Tatsachen, die auf eine messbare Verringerung der geschätzten zukünftigen Kapitalflüsse hindeuten, wie beispielsweise ungünstige Veränderungen der Zahlungslage des Kreditnehmers oder der Wirtschaftslage, die mit dem Leistungsverzug übereinstimmen.

Forderungen/sonstige Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Risiken und Wertminderungen wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen, die auf einem gesonderten Wertberichtigungskonto erfasst werden.

Forderungen aus der Erreichung sogenannter Milestones bzw. Project-Success-Points werden erfasst, wenn der Erfolg der Milestones unter Berücksichtigung des jeweiligen Leistungsfortschritts und der Erfahrungen vergleichbarer Projekte hinreichend wahrscheinlich ist.

Die im Factoring enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden nach den allgemeinen Regelungen zur Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte behandelt und je nach Beurteilung des Übergangs von Chancen und Risiken als Abgang erfasst oder im Konzern weiterhin bilanziert.

Zuschüsse der öffentlichen Hand

Monetäre Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden als Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen in der Gesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen.

Diese Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 zu ihrem beizulegenden Zeitwert nur dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich in den Perioden erfasst, in denen die Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, anfallen. Forderungen aus noch nicht abgerechneten Zuschüssen werden als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da die zugrunde liegenden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wesentlicher Bestandteil des Leistungsspektrums des BRAIN-Konzerns sind.

Investitionszuschüsse und -zulagen für Vermögenswerte werden nicht von den Anschaffungskosten der jeweiligen Vermögenswerte abgesetzt, sondern als abgegrenzte Erträge bilanziert. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abschreibungsverteilung der korrespondierenden Vermögenswerte und wird in der Gesamtergebnisrechnung bei den sonstigen Erträgen ausgewiesen.

Eigenkapital

Für die Klassifizierung nicht in Eigenkapitalinstrumenten der BRAIN zu erfüllender Finanzinstrumente als Eigen- oder Fremdkapital ist entscheidend, ob für die BRAIN eine Zahlungsverpflichtung besteht. Eine finanzielle Verbindlichkeit liegt immer dann vor, wenn die BRAIN kein Recht besitzt die Zahlung flüssiger Mittel oder den Austausch in Form anderer finanzieller Vermögenswerte zur Begleichung der Verpflichtung zu vermeiden.

Gesellschaftsrechtliche Anteile an Tochtergesellschaften werden dann als Fremdkapital klassifiziert, wenn zugunsten der nicht beherrschenden Gesellschafter vertragliche Kündigungsrechte bestehen. In diesem Fall wird die Ergebniszuweisung für die nicht beherrschenden Anteile bei der Folgebewertung der Finanzverbindlichkeiten berücksichtigt und folglich innerhalb des Finanzergebnisses erfasst.

Kosten, die direkt der Ausgabe neuer Aktien zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Liegt zwischen dem Entstehen der Kosten und der eigentlichen Durchführung der Eigenkapitaltransaktion, d. h. dem Zufluss des Emissionserlöses, ein Abschlussstichtag, so werden die in der Berichtsperiode angefallenen abziehbaren Transaktionskosten zunächst aktivisch abgegrenzt und erst zum Zeitpunkt der bilanziellen Erfassung der Eigenkapitalerhöhung mit dem Eigenkapital (Kapitalrücklage) verrechnet.

Rückstellungen

Die Rückstellungen bilden alle erkennbaren gegenwärtigen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund vergangener Ereignisse ab, soweit der daraus resultierende Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich und deren Höhe zuverlässig abschätzbar ist. Der Ansatz erfolgt mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag. Sofern der Eintritt des Vermögensabflusses für einen über das Folgejahr hinausgehenden Zeitpunkt erwartet wird, werden die Verpflichtungen in Höhe des Barwerts passiviert. Im Falle einer Aufzinsung werden die Zinseffekte aus der Aufzinsung unter den Finanzaufwendungen erfasst.

Betriebliche Altersversorgung/Leistungen an Arbeiternehmer

Die betriebliche Altersversorgung der BRAIN umfasst sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Zusagen.

Die betriebliche Altersversorgung der BRAIN AG, der AnalytiCon Discovery GmbH und der WeissBioTech GmbH erfolgt über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus durch Direktversicherungen und Einzahlungen in Pensionskassen sowie private Rentenversicherungen (beitragsorientierte Zusagen). Ferner bestehen leistungsorientierte Versorgungspläne gegenüber den Vorstandsmitgliedern der BRAIN AG. Diese werden über eine Unterstützungskasse sowie über Direktversicherungen durchgeführt. Für den Geschäftsführer der BRAIN Capital GmbH wurde eine Altersversorgungsregelung getroffen, die ein Wahlrecht zur Einzahlung eines vertraglich festgelegten Betrags in eine Pensionskasse oder alternativ die Auszahlung dieses Betrags an den Mitarbeiter vorsieht.

Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand im Personalaufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. Zahlungen für staatliche Versorgungspläne werden wie die von beitragsorientierten Versorgungsplänen behandelt. BRAIN hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen.

In Deutschland besteht für alle Mitarbeiter in den Konzerngesellschaften ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber einzuzahlen hat. Der einzuzahlende Betrag richtet sich nach dem aktuell gültigen Beitragssatz von 9,35 Prozent (Arbeitgeberanteil) bezogen auf die rentenpflichtige Mitarbeitervergütung. In Frankreich beträgt der Arbeitgeberanteil 8,55 % auf eine rentenpflichtige Vergütung bis zu 3.218 € und 1,85 % auf das gesamte Gehalt. In den USA beträgt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 6,2 % bis zu einer jährlichen Mitarbeitervergütung von 118.500 €. Daneben bietet BRAIN die betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung ohne Aufstockung der Einzahlungen durch den Arbeitgeber an.

Für ein aktives Vorstandsmitglied und ein ehemaliges Vorstandsmitglied bestehen leistungsorientierte Altersversorgungssysteme in Form von Versorgungszusagen des Unternehmens. Die Versorgungsansprüche bestehen in Altersruhegeld ab Erreichen des 65. Lebensjahrs sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Zur Rückdeckung der Versorgungszusagen leistet das Unternehmen Beiträge an eine externe Unterstützungskasse, die wiederum Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen hat. Die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen sind an die Bezugsberechtigten aus der Unterstützungskasse abgetreten.

Eine Zusatzvereinbarung mit den Begünstigten sieht im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens einen unverfallbaren Anspruch auf Altersrente vor. Ebenso ist für die Invaliden- und Hinterbliebenenleistung ein fester unverfallbarer Anspruch vereinbart. Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses des aktiven Berechtigten entsteht für die Versorgungsleistung ein Nachfinanzierungsbedarf für die Unterstützungskassenversorgung. Die Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Ausscheidens und damit das Eintreten eines ausscheidungsbedingten Anspruchs ist an jedem Bilanzstichtag einzuschätzen.

Der Barwert der Versorgungsverpflichtung wird gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die Berechnungen basieren im Wesentlichen auf statistischen Daten zu Sterbe- und Invaliditätsraten, Annahmen über den Abzinsungssatz sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen. Die Ermittlung des Zinssatzes und der erwarteten Planvermögensrendite orientiert sich grundsätzlich an Renditen laufzeitadäquater Unternehmensanleihen mit AA-Ratings oder hilfsweise an Renditen entsprechender Staatsanleihen. Im Rahmen der Bilanzierung wird vom Barwert der Versorgungsverpflichtung der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen. Die Bewertung der Altersversorgungsverpflichtung und des Planvermögens erfolgt jährlich mittels versicherungsmathematischer Gutachten zum Bilanzstichtag.

Neubewertungsbeträge, die sich insbesondere aus der Anpassung versicherungsmathematischer Annahmen ergaben, werden erfolgsneutral direkt im Eigenkapital (sonstige Rücklagen) erfasst.

Anteilsbasierte Vergütung und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2015/16 bestanden die folgenden anteilsbasierten Vergütungen:

Post IPO Framework Agreement für Schüsselpersonen der BRAIN AG

Mit dem Ziel, Schlüsselpersonen (im Folgenden "Begünstigte") weiter an die Gesellschaft zu binden, um künftig eine positive Entwicklung des Börsenwerts der Gesellschaft zu sichern, haben Altaktionäre10 jenen Personen, die wesentlich zur Wertentwicklung der Gesellschaft beigetragen haben beziehungsweise weiterhin beitragen werden, Bezugsrechte gewährt. Ein Teil dieser Bezugsrechte begründet einen Anspruch auf die Lieferung von Anteilen der Gesellschaft (im Folgenden "Call-Optionen"), ein anderer Teil begründet einen Zahlungsanspruch (im Folgenden "Geldzahlungen"), der sich am Aktienkurs bei Fälligkeit orientiert. Die Gewährung der Bezugsrechte knüpft an die bereits im Börsenprospekt11 dargestellte Beabsichtigung zur Realisierung dieses Programms an.

Die Call-Optionen sind bis zum 30.09.2022 ausübbar und verpflichten den Altaktionär, dem Begünstigten die Aktien zur Verfügung zu stellen oder einen Barausgleich in Abhängigkeit des bei Ausübung geltenden Aktienkurses vorzunehmen. Der Ausübungspreis der Call-Optionen beträgt 2 Cent pro Anteil. Die Höhe der Geldzahlung ermittelt sich ebenfalls auf Basis des dann gültigen Aktienkurses abzüglich 2 Cent. Zur Berechnung des Werts hat das Management die Einschätzung getroffen, dass ein Teil der Call-Optionen im Geschäftsjahr 2016/17 und der Rest am Ende der Laufzeit ausgeübt wird.

Die Ausübung der Call-Optionen ist an keine Bedingungen gebunden, für die Gewährung von Geldzahlungen ist die fortgeführte und dauerhafte Anstellung der Begünstigten bei der Gesellschaft bis mindestens zum 08.08.2017,12 längstens aber bis zum Verkauf der Aktien durch die Gewährenden erforderlich.

Die folgende Übersicht stellt die im Geschäftsjahr gewährten, verfallenen, verwirkten und ausgeübten Zusagen je Typ dar:

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Call-Optionen Bezugsrechte auf Geldzahlungen13 Gesamt
Im Geschäftsjahr gewährt 303.630 116.599 420.229
Im Geschäftsjahr verfallen 0 0 0
Im Geschäftsjahr verwirkt 0 0 0
Im Geschäftsjahr ausgeübt 0 N/A 0
Zum 30.09.2016 ausstehend 303.630 116.599 420.229
Zum 30.09.2016 ausübbar 0 N/A 0

Im Geschäftsjahr wurden erstmalig Aktienoptionen gewährt.

Sowohl die Geldzahlungen als auch die Call-Optionen sind nach den Regelungen des IFRS 2 - "Anteilsbasierte Vergütung" abzubilden. Beide Gewährungen sind als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren.

Der beizulegende Zeitwert der Call-Optionen sowie der Geldzahlungen wird grundsätzlich einmalig zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung einer Monte-Carlo-Simulation und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Bezugsrechte gewährt wurden, bewertet. Zum 30.09.2016 wurden die Verträge zwischen den Altaktionären und den Begünstigten noch nicht unterschrieben. Demnach liegt kein rechtlich bindender Vertrag vor. Da zum Stichtag die wesentlichen Vertragsbedingungen bereits definiert sind und ein gemeinsames Verständnis und Ziel der vertraglichen Umsetzung zwischen den Altaktionären und Begünstigten bestehten, erfolgt eine Bilanzierung des Programms bereits zum 30.09.2016. Bis der Tag der Gewährung eingetreten ist, ist der Wert der Bezugsrechte zu jedem Stichtag neu zu bestimmen.

10 Als Altaktionäre sind die Aktionäre definiert, die vor dem Börsengang zusammen 100 % der Anteile hielten.
11 Im Wertpapierprospekt wurde im Abschnitt 15.7 "Intended Post IPO Framework Agreement" auf die Beabsichtigung zur Realisierung des Programms hingewiesen.
12 Das entspricht einem Zeitraum von 18 Monaten nach dem Börsengang.
13 Bei den Bezugsrechten auf Geldzahlungen haben die Begünstigten keine Möglichkeit einer Ausübung. Die Fälligkeit der Zahlung wird durch Aktionen der Altaktionäre determiniert.

Zum 30.09.2016 wurden der Bewertung folgende Parameter zugrunde gelegt:

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Parameter 30.09.2016
Restlaufzeit (in Jahren) 0,75-6,00
Aktienkurs zum Bewertungsstichtag (EUR) 11,70
Ausübungspreis (EUR) 0,02
Erwartete Dividendenrendite (%) 0,00
Erwartete Volatilität (%) 47,45 % bis 50,29 %
Risikoloser Zinssatz (%) -0,67 % bis -0,53 %
Angewandtes Modell Monte Carlo
Fair Value pro Option (EUR) 11,70 bis 11,76

Die Volatilität wurde als laufzeitadäquate historische Volatilität anhand einer Peergroup über die jeweilige Restlaufzeit ermittelt. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von einer historischen Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann. Die tatsächlich eintretende Volatilität kann von den getroffenen Annahmen abweichen. Die erwartete Dividendenrendite beruht auf Managementschätzungen sowie Markterwartungen für das Jahr 2017. Für den risikolosen Zinssatz wurde auf die laufzeitadäquate Rendite deutscher Staatsanleihen abgestellt. Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung sind Annahmen über erwartete Ausübungszeitpunkte bzw. Zahlungen vom Management getroffen worden. Die tatsächlichen Ausübungszeitpunkte können von den getroffenen Annahmen abweichen.

Für die BRAIN AG ergibt sich im Rahmen der Ausübung der Bezugsrechte keine Wirkung auf den Zahlungsmittelbestand bzw. den Bestand eigener Anteile, da für die Gesellschaft keinerlei Verpflichtung zur Lieferung von Aktien oder Geldzahlungen im Zusammenhang mit diesem Programm besteht. Da die Gesellschaft die Gegenleistung (in Form von Arbeitsleistung oder ähnlicher Dienstleistung) erhält, wird gemäß IFRS 2 ein Personalaufwand bei der BRAIN AG erfasst.

Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird zum 30.09.2016 nicht der gesamte korrespondierende Aufwand, sondern nur ein Teilbetrag in Höhe von 3.857 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) erfasst. Die Kapitalrücklage wird im selben Maße erhöht. Der aktuell berechnete verbleibende Aufwand in Höhe von 1.067 Tsd. € wird über den sogenannten Erdienungszeitraum verteilt.

Incentive-Programm für Mitarbeiter der BRAIN AG

Im Geschäftsjahr 2015/16 wurde ein Programm zur erfolgsorientierten Vergütung der Mitarbeiter der BRAIN AG aufgelegt. Dieses sagt den Mitarbeitern der BRAIN AG einen jährlichen Bonus in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen im Geschäftsjahr erhaltenen Grundgehalt sowie bestimmten Entwicklungsfaktoren zu. Wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Bonus haben in diesem Zusammenhang drei Entwicklungsfaktoren, die jeweils zu einem Drittel auf den zu zahlenden Bonus wirken.

Erster Faktor ist die prozentuale Veränderung der Gesamtleistung im Geschäftsjahr des Segments BioScience gegenüber dem Vorjahr. Zweiter Faktor ist die Veränderung des bereinigten EBIT14 des Segments BioScience. Eine Änderung dieses Faktors um eine Million ist als 10 % definiert. Dritter Faktor ist die Veränderung des gewichteten durchschnittlichen Aktienkurses über das gesamte Jahr (Kurs vom 01.01. - 31.12.). Für das erste Jahr wurde der Aktienkurs bei IPO als Vergleichswert herangezogen, da keine Vorjahreswerte vorlagen. Die Auszahlung der Boni (anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich) ist für das abgelaufene Geschäftsjahr jeweils im Januar des darauffolgenden Jahrs vorgesehen, da bis zu diesem Zeitpunkt die finalen Aktienkurse und testierten Segmentinformationen vorliegen. Die Auszahlungsbandbreite ist weiterhin auf 0 bis 30 % des gezahlten Grundgehalts eines Mitarbeiters fixiert. Sofern sich zum Beispiel theoretisch negative Boni ergäben, werden diese nicht vom Gehalt abgezogen, aber müssen im folgenden Jahr zunächst wieder kompensiert werden, bevor es zu einer Auszahlung kommen kann. Liegt die theoretische Auszahlung über 30 % des Grundgehalts, werden überschüssige Prozentpunkte ins kommende Jahr vorgetragen und im folgenden Jahr ausgezahlt, sofern keine 30 % erreicht werden.

Auf den Übertrag der Prozentpunkte in das Folgejahr besteht kein rechtlicher Anspruch, da es sich um eine jeweils einjährige Zusage handelt, die jederzeit modifiziert oder ausgesetzt werden kann und keine betriebliche Übung darstellt.

Für die zu zahlenden Boni ist zum 30.09.2016 eine Rückstellung berücksichtigt. Zur Berechnung der Höhe der Verpflichtung wurden die Segmentangaben dieses Abschlusses verwendet, dem Einfluss der Rückstellung auf das EBIT wurde unter Zuhilfenahme einer iterativen Berechnung Rechnung getragen. Der Aktienkurs zur Berechnung der Rückstellung wurde für den Zeitraum vom 1.10.2016 bis 31.12.2016 modelliert.

Zum 30.09.2016 ergab sich eine Rückstellung in Höhe von 424 Tsd. €. Der Periodenaufwand für das Geschäftsjahr 2015/16 beläuft sich ebenfalls auf 424 Tsd. €.

14 Bereinigt um Aufwendungen im Rahmen des Börsengangs sowie um Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen betreffend die BRAIN AG und aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH

Aktienoptionsprogramm (AOP)

Im Geschäftsjahr 2015/16 wurden im Zuge der Vorstandsverträge erstmals Aktienoptionen gewährt. Die Gewährung der Aktienoptionen war zum Zeitpunkt der vertraglichen Gewährung an den Eintritt eines erfolgreichen Börsengangs gebunden. Eine Option berechtigt im Rahmen der Ausübung zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft zum sog. Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht dem jeweiligen Aktienkurs zum Zeitpunkt des vertraglichen Tags der Gewährung. Die Ausübung der Optionen ist neben einem Erfolgsziel in Bezug auf die Aktienkursentwicklung (Erfolgsbedingung) zusätzlich an den Verbleib des jeweiligen Begünstigten im Unternehmen gebunden (Dienstbedingung). Die Optionen können unter Berücksichtigung der Erfüllung der Dienst- sowie Erfolgsbedingung frühestens nach Ablauf von vier Jahren nach dem Tag der Gewährung ausgeübt werden (Wartefrist). Die Ausübungsdauer beträgt vier Jahre nach Ablauf der vierjährigen Wartefrist.

Die Aktienoptionen wurden gem. IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert. Die endgültige Definition des Aktienoptionsprogramms ist bis zum Stichtag noch nicht erfolgt. Da zum Stichtag der Tag der Gewährung gem. IFRS 2 noch nicht eingetreten ist, hat bis zum Eintreten des Tags der Gewährung eine Neubewertung des beizulegenden Zeitwerts der Optionen zu erfolgen.

Die folgende Übersicht stellt die im Geschäftsjahr gewährten, verfallenen, verwirkten und ausgeübten Aktienoptionen dar:

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Aktienoptionen
Im Geschäftsjahr gewährt 35.000
Im Geschäftsjahr verfallen 0
Im Geschäftsjahr verwirkt 10.000
Im Geschäftsjahr ausgeübt 0
Zum 30.09.2016 ausstehend 25.000
Zum 30.09.2016 ausübbar 0

Matching-Stock-Programm

Im Rahmen der Vorstandsverträge wurde ausgewählten Vorständen die Möglichkeit zur Teilnahme am "Matching-Stock-Programm" eingeräumt. Im Rahmen des Programms konnten die jeweiligen Begünstigten einmalig zum IPO aus eigenen Mitteln und später aus der Tantieme Aktien erwerben und in das Matching-Stock-Programm einstellen. Diese Aktien sind dann für zwei Jahre gesperrt. Einmal jährlich erhält der jeweilige Begünstigte für alle Aktien, die sich im Matching-Stock-Programm befinden, die dreifache Anzahl an Optionen, maximal 15.000 Stück. Die endgültige Definition des Matching-Stock-Programms ist bis zum Stichtag noch nicht erfolgt.

Das Matching-Stock-Programm wurde gem. IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert.

Da zum Stichtag noch keine Aktien in das Matching-Stock-Programm eingebracht wurden, wurden keine Aktienoptionen im Rahmen des Matching-Stock-Programms gewährt. Weiterhin wurde im Geschäftsjahr kein Aufwand in Bezug auf das Matching-Stock-Programm erfasst.

AnalytiCon Discovery GmbH

Zum 30.09.2016 wurden die verbleibenden 2.700 Mitarbeiteroptionsrechte auf die Gesellschaftsanteile der AnalytiCon Discovery GmbH vollständig erdient. Hieraus ergab sich ein Personalaufwand in Höhe von 91 Tsd. € (2014/15: 27 Tsd. €). Die daraus resultierenden Anteilsrechte werden den nicht beherrschenden Anteilen - gehalten durch die Mitarbeiter und Geschäftsführer der AnalytiCon Discovery GmbH - zugeteilt, jedoch anschließend aufgrund des bestehenden Kündigungsrechts unmittelbar den Finanzverbindlichkeiten zugeordnet.

Für alle nicht beherrschenden Anteile wurden im Geschäftsjahr 2014/15 Put-/Call-Optionen mit der BRAIN AG vereinbart. Die Put-Optionen können von den Mitarbeitern und Geschäftsführern bis Februar 2020 ausgeübt werden. Die Gesellschaft kann ihre Call-Option bis zum 30. September 2021 ausüben. Die Ausübungspreise richten sich u.a. nach operativen und finanziellen Kennzahlen des AnalytiCon-Teilkonzerns sowie nach der Länge des Verbleibs der Mitarbeiter bei der AnalytiCon Discovery GmbH bzw. der Dauer der Geschäftsführertätigkeit. Die sich gemäß der Einschätzung des Vorstands über die künftige Unternehmensentwicklung aus diesen Optionen ergebenden potenziellen Zahlungen an die Mitarbeiter und Geschäftsführer werden, soweit sie den Wert der als Finanzverbindlichkeiten abgebildeten Abfindungsansprüche aus dem Kündigungsrecht der Gesellschaftsanteile (nicht beherrschende Anteile) übersteigen, über die vesting period gem. IAS 19 verteilt, als Personalaufwand erfasst und den sonstigen Verbindlichkeiten zugeführt (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm AnalytiCon). Aus diesen Verpflichtungen resultierte im Geschäftsjahr 2015/16 ein Personalaufwand in Höhe von 1.331 Tsd. € (2014/15: 141 Tsd. €).

Laufende und latente Steuern

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden (oder in Kürze geltenden) Steuervorschriften der Länder, in denen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Ertragssteuerverbindlichkeiten basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der bilanzorientierten Liability-Methode. Latente Steuern werden für temporäre Wertunterschiede aus Abweichungen zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz und aus Konsolidierungsvorgängen gebildet.

Ferner wird die künftige Steuerersparnis aus der Verrechnung ertragsteuerlicher Verlustvorträge mit in der Zukunft entstehenden steuerpflichtigen Gewinnen aktiviert, sofern die Realisation auf Basis der steuerlichen Prognoserechnung der Gesellschaft hinreichend sicher erscheint.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und sie gegenüber derselben Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt bestehen oder die Steuersubjekte anstreben, einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Latente Steueransprüche oder -verbindlickeiten werden unabhängig von der Gliederung der Bilanz nach Fristigkeitsgesichtspunkten als Bestandteil der langfristigen Vermögenswerte oder Schulden ausgewiesen.

Leasingverhältnisse

Die Beurteilung darüber, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis beinhaltet, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung vorgenommen. Dabei ist abzuschätzen, ob die Erfüllung der Vereinbarung von der Nutzung eines oder mehrerer Vermögenswerte abhängt und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des oder der Vermögenswerte einräumt.

Leasingzahlungen aus Operating-Lease-Vereinbarungen werden in der Periode des Anfalls als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert des Leasingobjekts und Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Jede Leasingrate wird in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. Die Nettoleasingverpflichtung wird unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Der Zinsanteil der Leasingrate wird aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sodass sich eine konstante Verzinsung über die Laufzeit des Leasingvertrags ergibt. Das im Rahmen eines Finanzierungsleasings erworbene Sachanlagevermögen wird über den kürzeren der beiden folgenden Zeiträume abgeschrieben: die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder die Laufzeit des Leasingverhältnisses.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, täglich fällige Guthaben sowie Termingelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. Alle wesentlichen Anlagen denominieren in Euro und werden nahezu ausschließlich bei inländischen Kreditinstituten getätigt, die einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind.

Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung ist in die Bereiche der operativen Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit unterteilt. Sofern gemischte Geschäftsvorfälle vorliegen, wird erforderlichenfalls eine Zuordnung zu mehreren Tätigkeitsbereichen vorgenommen. Ertragsteuern werden insgesamt in den Cashflow aus operativer Tätigkeit einbezogen.

Die Darstellung des Cashflows aus operativer Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Dabei wird das Jahresergebnis nach Steuern um die zahlungsunwirksamen Ergebnisbestandteile sowie Abgrenzungen von vergangenen oder künftigen Ein- und Auszahlungen (einschließlich Rückstellungen) sowie Aufwands- und Ertragsposten, die dem Investitionsbereich zuzurechnen sind, berichtigt.

IV. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung

1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse des Konzerns enthalten Umsätze aus dem Verkauf von Gütern und Produkten in Höhe von 14.428 Tsd. € (Vorjahr: 15.108 Tsd. €) und Vergütungen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen einschließlich geringfügiger Nutzungsentgelte in Höhe von 8.362 Tsd. € (Vorjahr: 6.025 Tsd. €). Die Angabe der Umsätze aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen wurde im Geschäftsjahr weiter diversifiziert und hinreichend abgrenzbare Produktumsätze herausgelöst und dem Verkauf von Gütern und Produkten zugewiesen.

Die Forschungs- und Entwicklungskooperationen umfassen Einmalvergütungen, laufende Forschungs- und Entwicklungsvergütungen sowie erfolgsabhängige Umsätze aus Milestones und Project-Success-Points. In den Umsatzerlösen sind in der Berichtsperiode erfasste Umsätze aus noch nicht abgerechneten Prämienzahlungen in Höhe von 308 Tsd. € (Vorjahr: 232 Tsd. €) enthalten.

2 Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen

Die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen in Höhe von 2.249 Tsd. € (Vorjahr: 2.786 Tsd. €) beinhalten die vereinnahmten nicht rückzahlbaren Förderungen für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, überwiegend für Projektträger im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dem Ministerium steht das Recht zu, die zweckgebundene Verwendung der zugewandten Mittel zu prüfen.

3 Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge lassen sich wie folgt untergliedern:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten 253 558
Sachbezüge und Mieteinnahmen 153 111
Erträge aus der Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 77 61
Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen 73 377
Sonstige periodenfremde Erträge 26 76
Übrige sonstige betriebliche Erträge 142 282
davon Aufwandszuschüsse 26 0
Gesamt 724 1.465

4 Materialaufwand

Der Materialaufwand enthält den Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fertigwaren sowie für bezogene Leistungen mit dem Schwerpunkt auf Forschungs- und Entwicklungsfremdleistungen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen mit Universitäten, Hochschulen und anderen Technologieunternehmen.

5 Personalaufwand

Im Personalaufwand sind u.a. Aufwendungen aus der Zuführung zur Kapitalrücklage aus-anteilsbasierten Vergütungen in Höhe von 3.956.897 € und aus der ratierlichen Zuführung von Verbindlichkeiten aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der AnalytiCon in Höhe von 1.423.332 € enthalten (Vorjahr: 171 Tsd. €).

Aufwendungen für Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Lebensversicherungen und Beiträge zum Pensionssicherungsverein) sind in Höhe von 248 Tsd. € (Vorjahr: 373 Tsd. €) enthalten.

Die im Geschäftsjahr geleisteten Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betrugen 762 Tsd. € (Vorjahr: 588 Tsd. €).

Für das Geschäftsjahr 2016/17 wird mit Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von ca. 257 Tsd. € gerechnet und mit Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (beitragsorientierte Pläne) in Höhe von ca. 838 Tsd. €.

Die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Effekte und Folgeeffekte aus der Bewertung der leistungsorientierten Altersversorgungszusagen für aktive und ausgeschiedene Vorstandsmitglieder setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Dienstzeitaufwand 199 155
Zinsaufwand 62 37
Rechnerische Erträge aus Planvermögen -36 -37
Im operativen Ergebnis erfasste Aufwendungen 225 155
Neubewertungseffekte 361 1.014
Aktive Latenz -105 -295
Netto-Effekt sonstiges Ergebnis 256 719
  481 874

Des Weiteren sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Zusagen gegenüber Vorstandsmitgliedern bzw. ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern in Höhe von 43 Tsd. € (Vorjahr: 2 Tsd. €) in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Die Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Altersruhegeld ab Erreichen des 65. Lebensjahrs sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung, die über eine Unterstützungskasse (leistungsorientierte Pläne) ausgezahlt wird.

Die Entwicklung des Barwerts der Verpflichtung (DBO) stellt sich wie folgt dar:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Wert am 1.10. 2.141 968
Zinsaufwand 62 37
Dienstzeitaufwand 199 155
Pensionsleistungen 0 0
Neubewertung aufgrund Änderungen demografischer Annahmen 0 1.014
Versicherungsmathematische (-Gewinne) und (+Verluste) aus der Änderung finanzieller Annahmen 285 -33
Neubewertung aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen 47 0
Wert am 30.09. 2.734 2.141

Die Verpflichtung wurde durch Rückdeckungsversicherungen abgesichert. Die Entwicklung des Planvermögens (Plan Asset) stellt sich wie folgt dar:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Wert am 1.10. 1.127 968
Rechnerische Erträge aus Planvermögen 36 37
Gezahlte Beiträge 155 155
Pensionsleistungen 0 0
Neubewertungseffekte -29 -33
Wert am 30.09. 1.289 1.127

Das Planvermögen besteht ausschließlich aus Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen in Form von Lebensversicherungen. Der Zeitwert kann insoweit nicht aus einem Preis an einem aktiven Markt abgeleitet werden.

Der Bilanzansatz stellt sich nach Saldierung der Verpflichtung mit dem verpfändeten Planvermögen wie folgt dar:

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in Tsd. € 30.09.2016 30.09.2015
DBO / Altersversorgungsverpflichtung 2.734 2.141
Planvermögen -1.289 -1.127
Rückstellung für Altersversorgungspläne 1.445 1.014
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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Wert am 1.10. 1.014 0
Netto-Zinsaufwand 26 0
Dienstzeitaufwand 199 155
Pensionsleistungen 0 0
Gezahlte Beiträge -155 -155
Neubewertungseffekte 361 1.014
Wert am 30.09. 1.445 1.014

Die Neubewertung aufgrund der Änderung demografischer Annahmen im Geschäftsjahr 2014/15 resultierte aus dem vorzeitigen Austritt eines Vorstandsmitglieds zum 1. Juli 2015 sowie einer Neueinschätzung der Fluktuationswahrscheinlichkeit des zweiten Begünstigten. In den vorangegangenen Geschäftsjahren hingegen wurde von einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eines Austritts bzw. sehr geringen Fluktuationswahrscheinlichkeit ausgegangen, weshalb kein Verpflichtungsübergang abgebildet war.

In Bezug auf die durch entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgesicherten Pensionsverpflichtungen wurden bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung zum 30. September 2016 wie im Vorjahr die "Richttafeln 2005G, Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln 2005" verwendet.

Bei der Bewertung der Verpflichtungen aus den Zusatzvereinbarungen wurde ein Rechnungszinssatz von 1,34 % (Vorjahr: 2,35 %) zugrunde gelegt und ein Rententrend von 1,00 % berücksichtigt. Bei der Bewertung der Zusatzvereinbarung für das aktive Vorstandsmitglied Hr. Dr. Jürgen Eck wurde darüber hinaus eine Fluktuationsrate von 10 % berücksichtigt. Die zahlungsgewichtete Duration des Verpflichtungsumfangs beträgt 25,2 Jahre.

Die signifikanten Bewertungsannahmen zeigen folgende Sensitivitäten:

Eine Zinsänderung von ± 0,25 %-Punkten hätte eine Änderung des Verpflichtungsumfangs zum 30.09. 2016 von rund - 87 Tsd. € bzw. +93 Tsd. € zur Folge.

Eine um ein Jahr erhöhte bzw. verminderte Lebenserwartung hätte eine Änderung des Verpflichtungsumfangs zum 30.09.2016 von rund +38 Tsd. € bzw. -38 Tsd. € zur Folge.

Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des aktiven Berechtigten Dr. Eck (Erhöhung der Fluktuation auf 100 %) ergäbe sich eine um 631 Tsd. € höhere Verpflichtung.

Die erwarteten Einzahlungen in das Planvermögen im Geschäftsjahr 2016/17 betragen 155 Tsd. €. Rentenzahlungen sind für das Geschäftsjahr 2016/17 nicht zu erwarten.

6 Abschreibungen

Die Abschreibungen sind in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen in den Erläuterungen zur Darstellung der Vermögenslage (Bilanz) dargestellt. In den Abschreibungen sind keine Wertminderungen enthalten.

7 Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Rechts- und Beratungskosten 2.388 922
Raumkosten 1.057 782
Werbe- und Reisekosten 955 913
Kosten für Warenabgabe und Logistikdienstleistungen 574 498
Abschluss und Prüfungskosten 572 88
Reparatur und Instandhaltungsaufwand 331 257
Vertriebs- und Verwaltungsdienstleistungen 275 690
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 270 517
Übrige sonstige Aufwendungen 2.039 1.773
Sonstige Aufwendungen Gesamt 8.460 6.440

8 Finanzerträge

Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Erträge aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten 245 23
Zinserträge aus Ausleihungen at equity bilanzierter Finanzanlagen 7 7
Übrige Finanzerträge 13 2
Finanzerträge Gesamt 265 32

9 Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Aufwand aus der Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 573 206
Vergütungen für stille Beteiligungen 181 228
Vergütungen für Darlehen 156 334
Wertminderungen aus der Folgebewertung von Available-for-Sale-Finanzinstrumenten 0 159
Factoring-Gebühren 29 14
Zinsaufwand aus Finanzierungsleasing 7 5
Übrige Finanzaufwendungen 103 15
Finanzaufwendungen Gesamt 1.049 961

10 Ertragsteuern und latente Steuern

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung der Steuersätze, die im Jahr der voraussichtlichen Realisation Anwendung finden. Diese betragen für alle in den Konzern einbezogenen deutschen Unternehmen für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag 15,825 % (Vorjahr: 15,825 %). Der Gewerbesteuersatz für die deutschen Konzerngesellschaften und der Gesamtsteuersatz sind in den nachfolgenden Tabellen abgebildet:

15 Bundeskörperschaftsteuer (15 % für ein zu versteuerndes Ergebnis von bis zu 50.000 $) + einzelstaatliche Körperschaftsteuer (Maryland: 8,25 %)

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Gewerbesteuersatz 2015/16 2014/15
BRAIN AG 13,30 % 13,30 %
BRAIN Capital GmbH 13,30 % 13,30 %
AnalytiCon Discovery GmbH 15,75 % 15,75 %
Mekon Science Networks GmbH 9,80 % 9,80 %
Monteil Cosmetics International GmbH 15,40 % 15,40 %
L.A. Schmitt GmbH 11,20 % 11,20 %
WeissBioTech GmbH 15,02 % 15,02 %
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Gesamtsteuersatz 2015/16 2014/15
BRAIN AG 29,13 % 29,13 %
BRAIN Capital GmbH 29,13 % 29,13 %
AnalytiCon Discovery GmbH 31,58 % 31,58 %
AnalytiCon Discovery LLC15 23,90 % 23,90 %
Mekon Science Networks GmbH 25,63 % 25,63 %
Monteil Cosmetics International GmbH 31,23 % 31,23 %
L.A. Schmitt GmbH 27,03 % 27,03 %
WeissBioTech GmbH 30,84 % 30,84 %
WeissBioTech France S.A.R.L. 33,33 % 33,33 %

Die Ertragsteueransprüche in Höhe von 37 Tsd. € (Vorjahr: 23 Tsd. €) betreffen in Höhe von 23 Tsd. € (Vorjahr: 14 Tsd. €) die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag sowie mit 14 Tsd. € (Vorjahr: 9 Tsd. €) die Gewerbesteuer. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 252 Tsd. € (Vorjahr: 87 Tsd. €) betreffen in Höhe von 118 Tsd. € (Vorjahr: 33 Tsd. €) die Gewerbesteuer und in Höhe von 134 Tsd. € (Vorjahr: 54 Tsd. €) die Körperschaftsteuer. Die aktiven und passiven latenten Steuern und deren Veränderungen im Geschäftsjahr stellen sich wie folgt dar:

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30.09.2016 30.09.2015
in Tsd. € Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Immaterielle Vermögenswerte 0 1.170 0 1.323
Steuerliche Verlustvorträge-/rückträge 13 0 93 0
Sachanlagen 43 177 41 188
Vorräte 0 2 0 10
Pensionsverpflichtungen 421 0 296 0
Rückstellungen und Verbindlichkeiten 26 1 18 0
Finanzverbindlichkeiten 8 0 12 0
Abgegrenzte Erträge 5 0 19 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 83 11 136
Summe 516 1.433 489 1.657
Saldierung -174 -174 -214 -214
Gesamt 342 1.259 275 1.443
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in Tsd. € 2015/16
Passivischer Saldo der latenten Steuern zum Geschäftsjahrsanfang (1. Oktober 2015)   1.168
Zugang latenter Steuern aus dem Ergebnis aus der Neubewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses   -105
Erfolgswirksame Veränderung temporärer Unterschiede aus Abweichungen der Bilanzansätze im IFRS-Abschluss von der Steuerbilanz 225  
Latenter Steueraufwand aus dem Verbrauch und aufgrund Abschreibung steuerlicher Verlustvorträge -93  
Latenter Steuerertrag aus der Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge und steuerlicher Verlustrückträge 13 -145
Latenter Steueraufwand aus Transaktionskosten für Eigenkapitalbeschaffungen -370  
In der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesener latenter Steueraufwand -225  
Passivischer Saldo der latenten Steuern zum Geschäftsjahrsende (30. September 2016)   917

Die Unterschiede zwischen dem auf Basis des IFRS-Ergebnisses vor Steuern und dem Gesamtsteuersatz der BRAIN AG von 29,125 % (Vorjahr: 29,125 %) erwarteten Ertragsteuerertrag und dem in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragsteueraufwand sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Konzernergebnis vor Steuern -14.427 - 5.502
Erwarteter Steuerertrag -4.202 -1.602
Abweichende Steuertarife einbezogener Tochtergesellschaften -7 2
Auswirkungen von Steuersatzänderungen 12 -5
Permanente Differenzen aus Konsolidierungsvorgängen 471 102
Permanente Differenzen aus der Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten 0 110
Permanente Differenzen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Begleichung in Eigenkapitalinstrumenten 1.123 0
Nicht abzugsfähige Aufwendungen/Hinzurechnungen 43 12
Verbrauch steuerlicher Verlustvorträge aus Vorperioden -40 0
Abschreibung aktivierter steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren 37 188
Nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge 3.068 1.623
Periodenfremde Steuern und sonstige Abweichungen 6 22
Ausgewiesener laufender oder latenter Ertragsteuerertrag (-) / -aufwand (+) 511 452

Die nachfolgende Darstellung zeigt die Fristigkeit der zum Bilanzstichtag bilanzierten latenten Steuern. Als kurzfristig werden latente Steuern kategorisiert, wenn ihre Realisation innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird.

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Kurzfristige aktive latente Steuern 40 100
Langfristige aktive latente Steuern 475 378
Kurzfristige passive latente Steuern 274 321
Langfristige passive latente Steuern 1.159 1.325
Saldo kurzfristiger latenter Steuern -234 -221
Saldo langfristiger latenter Steuern -683 -947

Aufgrund der einen Detailplanungshorizont von drei Geschäftsjahren abbildenden steuerlichen Prognoserechnungen der in den Konzern einbezogenen Unternehmen wurden für grundsätzlich unbefristet vortragsfähige steuerliche Verlustvorträge resultierend aus dem Geschäftsjahr 2015/16 sowie aus früheren Geschäftsjahren in Höhe von 34.376 Tsd. € (Körperschaftsteuer; Vorjahr: 23.667 Tsd. €) bzw. 34.440 Tsd. € (Gewerbesteuer; Vorjahr: 23.897 Tsd. €) keine aktiven latenten Steuern aktiviert. Der hiernach nicht berücksichtigte potenzielle steuerliche Vorteil beträgt 10.063 Tsd. € (Vorjahr: 6.886 Tsd. €). Eine Aktivierung erfolgte insoweit, als für den Detailplanungshorizont bestehende steuerwirksame passive temporäre Differenzen die aktiven temporären Differenzen überwiegen und für den potenziellen Verlustrücktrag einer Tochtergesellschaft in Höhe von 13 Tsd. €.

Latente Steuern aus dem Unterschied zwischen den steuerlichen Beteiligungsansätzen und den Nettovermögen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, ergeben sich nicht.

11 Ergebnis je Aktie

Das in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Konzernergebnis in Höhe von -14.689.820 € (Vorjahr: - 5.714.554 €) wurde unverändert der Berechnung zugrunde gelegt.

Das Ergebnis je Aktie wird mittels Division des auf die Aktionäre der BRAIN AG entfallenden Ergebnisses durch die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr ausgegebenen Aktien der BRAIN AG ermittelt. Im Geschäftsjahr 2015/16 waren im Durchschnitt 15.129.097 Stückaktien ausgegeben (Vorjahr 12.725.818 Stückaktien).

Mögliche Verwässerungseffekte ergeben sich derzeit nicht. Durch das bilanzierte Aktienoptionsprogramm (siehe Kapitel III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze / Anteilsbasierte Vergütung und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer) für einen Vorstand der BRAIN AG könnten sich zukünftig potenzielle Verwässerungseffekte ergeben.

V. Erläuterungen zur Darstellung der Vermögenslage (Bilanz)

12 Immaterielle Vermögenswerte

Die Zusammensetzung und Entwicklung wird im Folgenden dargestellt:

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in Tsd. € Geschäfts- und Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Summe immaterielle Vermögenswerte
Geschäftsjahr 2014/15      
Nettobuchwert Beginn Gj. 2.807 3.077 5.884
Zugänge aus Unternehmenserwerb 11 2.709 2.720
Zugänge 0 117 117
Abgänge 0 0 0
Zuführung Abschreibung 0 687 687
Abgang Abschreibung 0 0 0
Nettobuchwert Ende Gj. 30.09.2015 2.818 5.217 8.035
Anschaffungskosten 2.825 6.367 9.192
Kumulierte Abschreibungen 7 1.150 1.157
Nettobuchwert 2.818 5.217 8.035
Geschäftsjahr 2015/16      
Nettobuchwert Beginn Gj. 2.818 5.217 8.035
Zugänge 0 354 354
Abgänge 0 0 0
Zuführung Abschreibung 0 642 679
Nettobuchwert Ende Gj. 30.09.2016 2.818 4.929 7.747
Anschaffungskosten 2.825 6.721 9.546
Kumulierte Abschreibungen 8 1.791 1.799
Nettobuchwert 2.818 4.930 7.747

Der Ausweis des Geschäfts- und Firmenwerts zum 30.09.2016 resultiert aus dem Erwerb der Monteil Cosmetics International GmbH im Geschäftsjahr 2011/12, aus dem Erwerb der AnalytiCon-Gruppe (AnalytiCon Discovery GmbH, AnalytiCon Discovery LLC) im Geschäftsjahr 2013/14 und aus dem Erwerb der WeissBioTech-Gruppe im Geschäftsjahr 2014/15.

Die immateriellen Vermögenswerte, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind, setzen sich zusammen aus den im Rahmen der akquisitionsbedingten Kaufpreisallokation ermittelten Technologien aus dem Erwerb der AnalytiCon Discovery GmbH (Buchwert der Technologie per 30.09.2016: 1.757 Tsd. € (Vorjahr: 1.999 Tsd. €); verbleibender Amortisationszeitraum per 30.09.2016: 6 Jahre (Vorjahr: 7 Jahre)) und aus dem Erwerb der WeissBioTech GmbH (Buchwert per 30.09.2016: 1.868 Tsd. € (Vorjahr: 2.132 Tsd. €); verbleibender Amortisationszeitraum nach Neueinschätzung per 30.09.2016: 7 Jahre (Vorjahr: 7 Jahre)).

Entsprechend der oben dargestellten Bilanzierungsgrundsätze wurden im Geschäftsjahr 2015/16 wie im Vorjahr keine Entwicklungskosten aktiviert, da eine Trennung in Forschungs- und Entwicklungsphase aufgrund des alternierenden Vorgangs nicht möglich ist und somit nicht sämtliche der in IAS 38 genannten Kriterien kumulativ erfüllt waren.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 5.848 Tsd. € (Vorjahr: 6.184 Tsd. €) sind in der Gesamtergebnisrechnung im Wesentlichen im "Personalaufwand", im "Materialaufwand", in den "Sonstigen Aufwendungen" und in den "Abschreibungen" enthalten.

13 Sachanlagen

Die Investitionen in Sachanlagen entfallen im Geschäftsjahr 2015/16 im Wesentlichen auf den technischen Ausbau der Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsinfrastruktur. Die Zusammensetzung und Entwicklung der Sachanlagen wird im Folgenden dargestellt:

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in Tsd. € Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe Sachanlagen
Geschäftsjahr 2014/15      
Nettobuchwert Beginn Gj. 4.877 2.004 6.881
Zugänge aus Unternehmenserwerb 0 331 331
Zugänge 0 467 467
Abgänge 0 -174 -174
Zuführung Abschreibung 195 588 783
Abgang Abschreibung 0 -156 -156
Nettobuchwert Ende Gj. 30.09.2015 4.682 2.195 6.878
Anschaffungskosten 6.511 5.988 12.498
Kumulierte Abschreibungen 1.829 3.792 5.621
Nettobuchwert 4.682 2.195 6.878
Geschäftsjahr 2015/16      
Nettobuchwert Beginn Gj. 4.682 2.195 6.878
Zugänge 0 989 989
Umgliederungen/Umbuchungen 0 49 49
Abgänge 0 -216 -216
Zuführung Abschreibung 195 611 806
Abgang Abschreibung 0 -201 -201
Nettobuchwert Ende Gj. 30.09.2016 4.488 2.607 7.095
Anschaffungskosten 6.511 6.809 13.320
Kumulierte Abschreibungen 2.023 4.202 6.225
Nettobuchwert 4.488 2.607 7.095

Der Nettobuchwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beinhaltet in Höhe von 217 Tsd. € (Vorjahr: 355 Tsd. €) im Rahmen von Finanzierungsleasing erworbene Vermögenswerte.

Grundstücke und Gebäude dienen teilweise als Besicherung für Bankdarlehen. Die darin enthaltenen Grundstücke und Gebäude der BRAIN AG wurden nicht in voller Höhe als Sicherheit abgetreten. Eine nähere Betrachtung wird im Kapitel Finanzverbindlichkeiten vorgenommen.

14 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Der Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen Enzymicals AG, Greifswald,16 entwickelte sich wie folgt:

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in Tsd. €
Anschaffungskosten im Geschäftsjahr 2009/10 252
Anteiliges Ergebnis nach Steuern in 2009/10 -18
Buchwert 30.09.2010 233
Anteiliges Ergebnis nach Steuern in 2010/11 -47
Buchwert 30.09.2011 186
Anschaffungskosten im Geschäftsjahr 2011/12 50
Anteiliges Ergebnis nach Steuern in 2011/12 -44
Buchwert 30.09.2012 192
Anteiliges Ergebnis nach Steuern in 2012/13 -22
Buchwert 30.09.2013 170
Anteiliges Ergebnis in 2013/14 -31
Wertminderungen -139
Buchwert 30.09.2014 0
Anteiliges Ergebnis in 2014/15 0
Buchwert 30.09.2015 0
Anteiliges Ergebnis nach Steuern in 2015/16 38
Wertaufholung 130
Buchwert 30.09.2016 168

Im Geschäftsjahr 2015/16 betrug die Beteiligungsquote der BRAIN AG unverändert 24,095 %. Öffentlich notierte Marktpreise für die Aktien der Enzymicals AG liegen nicht vor. Die Beteiligung wird dem Segment BioScience zugeordnet. Im Geschäftsjahr bestanden keine nicht angesetzten Verluste (Vorjahr: 9 Tsd. €).

Zwischen der BRAIN AG und der Enzymicals AG existieren einzelvertragliche Regelungen über Forschungs- und Entwicklungsleistungen. Diese sind nicht strategischer Natur. Art und Umfang der im Geschäftsjahr 2015/16 erbrachten Leistungen werden unter "Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen" beschrieben.

Die folgenden Tabellen zeigen die aggregierten Ergebnis- und Bilanzdaten der Enzymicals AG und die der BRAIN AG entsprechend der Beteiligungsquote (24,095 %) zuzurechnenden Werte für das Jahresergebnis und für das Eigenkapital. Die Werte der Enzymicals AG wurden nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) ermittelt, da aus Sicht des Vorstands keine materiellen Bewertungsunterschiede zu IFRS vorhanden sind.

16 Geschäftsjahr = Kalenderjahr; die Abweichung resultiert aus dem historisch bedingten Abweichen des Geschäftsjahrs der BRAIN AG vom Kalenderjahr

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in Tsd. € 10/2015-09/2016 10/2014 -09/2015
Umsatzerlöse 1.082 730
Gesamtergebnis 157 -37
Anteiliges Ergebnis nach Steuern 38 -9
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in Tsd. € 30.09.2016 30.09.2015
Langfristige Vermögenswerte 183 94
Kurzfristige Vermögenswerte 453 514
Langfristige Schulden 0 0
Kurzfristige Schulden 613 743
Eigenkapital 22 -135
Anteiliges Eigenkapital 6 -32

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsansatz und dem anteilig auf die BRAIN AG entfallenden Eigenkapital in Höhe von 162 Tsd. € entfällt auf den Geschäfts- und Firmenwert. Der Unterschiedsbetrag des Vorjahres resultierte aus der Tatsache, dass die Gesellschaft nicht am negativen Eigenkapital partizipierte.

Die Wertaufholung liegt begründet in der positiven Ertragsentwicklung mit Erreichung des Break-even-Punkts in 2015, die es der Gesellschaft unter anderem auch ermöglichte den Eigenkapitalfehlbetrag zum Stichtag 30.09.2016 vollständig abzubauen. Hinzu kommt der nachhaltig positive Ausblick auf die Geschäftsentwicklung. Die Wertaufholung wird in der Gesamtergebnisrechnung im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen gezeigt.

Der erzielbare Betrag wurde auf Grundlage eines Nutzungswerts errechnet. Dabei wurde eine Fünfjahresplanung unter der Annahme einer nachhaltigen Ergebnissteigerung verwendet. Zudem kamen ein WACC nach Steuern von 6,83 % sowie eine ewige Wachstumsrate von 1,0 % zur Anwendung.

15 Vorräte

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 30.09.2016 30.09.2015
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.334 2.101
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 975 1.080
Fertige Erzeugnisse 3.814 3.335
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 8 1
Gesamt 7.130 6.517

Der Buchwert der Vorräte, die am Bilanzstichtag als Sicherheit für Finanzverbindlichkeiten eines Tochterunternehmens abgetreten sind, beträgt 564 Tsd. € (Vorjahr: 525 Tsd. €).

Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden Bestandserhöhungen gemäß Inventur in Höhe von 233 Tsd. € erfasst.

Bei den Vorräten waren Wertminderungen auf fertige Erzeugnisse in Höhe von 234 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) zu berücksichtigen. Es wurden Wertaufholungen in Höhe von 2 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) durchgeführt.

16 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliedern sich wie folgt:

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in Tsd. € 30.09.2016 30.09.2015
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.769 2.736
Forderungen aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen 2.139 731
Forderungen aus bedingten Prämienzahlungen 775 467
Gesamt 5.683 3.934

Die vorstehende Darstellung wurde zur Erhöhung der Transparenz weiter detailliert. Die dargestellten Buchwerte der Forderungen entsprechen den Zeitwerten.

Der Ausweis beinhaltet zudem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen eines sog. unechten Factorings übertragen wurden. Eine Ausbuchung dieser Forderungen erfolgt jedoch nicht, da das Delkredere-Risiko weiterhin bei der BRAIN verbleibt. Der Buchwert dieser Forderungen beläuft sich auf 349 Tsd. €. In gleicher Höhe besteht eine Finanzverbindlichkeit gegenüber dem Factorer.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Auf den Bestand zum Stichtag 30.09.2016 wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 22 Tsd. € (Vorjahr: 10 Tsd. €) und pauschalierte Einzelwertberichtigungen in Höhe von 30 Tsd. € gebildet (Vorjahr: 28 Tsd. €), die auf einem separaten Wertberichtigungskonto erfasst werden. Die pauschalierten Wertberichtigungen berücksichtigen das Risiko unerwarteter wirtschaftlicher Schwierigkeiten von Kunden.

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in Tsd. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Davon zum Bilanzstichtag nicht überfällig und nicht wertgemindert Davon in den folgenden Zeiträumen überfällig
Bis zu 30 Tagen Zwischen 30 und 60 Tagen Zwischen 60 und 90 Tagen Mehr als 90 Tage
30.09.2016 5.735 5.309 246 38 1 141
30.09.2015 3.972 3.662 196 45 51 18
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in Tsd. € Wertberichtigungen Buchwert
30.09.2016 52 5.683
30.09.2015 37 3.934

Die zum Bilanzstichtag nicht überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Berücksichtigung der im Kapitel VI. dargestellten Grundsätze des Risikomanagements als werthaltig eingeschätzt. Die überfälligen Forderungen in Höhe von 426 Tsd. € (Vorjahr: 310 Tsd. €) stellen das maximale Ausfallrisiko am besten dar. Der Konzern hält keine Sicherheiten für diese Forderungen mit Ausnahme derjenigen Forderungen, bei denen die allgemeinen Vertragsbedingungen einen Eigentumsvorbehalt vorsehen. Der Buchwert der wertgeminderten Forderungen beträgt zum Bilanzstichtag 3 Tsd. € (Vorjahr: 14 Tsd. €). Bei der Ermittlung von Wertberichtigungen wurde auf das Alter und die Bonität der Forderung abgestellt.

Die Entwicklung der Wertberichtigungen ist im Folgenden dargestellt:

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in Tsd. € 2015/16
Buchwert am Periodenbeginn 37
Saldo aus Zuführung und Auflösung 15
Buchwert am Periodenende 52
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in Tsd. € 2014/15
Buchwert am Periodenbeginn 31
Zugang aus Unternehmenserwerb 54
Saldo aus Zuführung und Auflösung -48
Buchwert am Periodenende 37

Im Geschäftsjahr 2015/16 entstanden ergebniswirksame Direktabschreibungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 20 Tsd. € (Vorjahr: 83 Tsd. €), die nicht bereits in Vorjahren ergebniswirksam berücksichtigt worden waren. Wertaufholungen wertberichtigter Bestände waren nicht vorzunehmen.

17 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr abweichend zum Vorjahr gesondert ausgewiesen, da im Vorjahr die Position insgesamt unwesentlich gewesen wäre. Der gesonderte Ausweis bewirkt somit auch eine Anpassung der Vorjahreszahlen. Aufgrund der geänderten Darstellung verringerten sich zum 30.09.2015 die Bilanzposten "Sonstige kurzfristige Vermögenswerte" um 232.447 € und "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" um 67.400 €.

Unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsaspekten sowie Kosten-Nutzen-Abwägungen wird in Einklang mit IAS 1.40A (b) auf die Darstellung einer "dritten Bilanz" verzichtet.

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 30.09.2016 30.09.2015
Termingelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten 10.000 0
Ausgereichte Darlehen bis 1 Jahr 196 219
Kautionen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr 66 66
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 138 15
Gesamt 10.400 300

Die Anlage der Termingelder erfolgte ausschließlich bei inländischen Kreditinstituten, die einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind.

18 Sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 30.09.2016 30.09.2015
Aufwandsabgrenzungen für einen Zeitraum von über 82 45
einem Jahr    
Kautionen 35 78
Ausgereichte Darlehen 41 25
  158 149

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 30.09.2016 30.09.2015
Umsatzsteuerforderungen gegenüber dem Finanzamt 227 266
Das Folgejahr betreffende Ausgaben 208 529
Geleistete Anzahlungen 0 60
Übrige sonstige kurzfristige Vermögenswerte 56 261
  491 1.116

Sämtliche kurzfristige Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Bestand an sonstigen Vermögenswerten war zum Bilanzstichtag weder überfällig noch wertgemindert. Das Ausfallrisiko wird, wie auch im Vorjahr, als gering angesehen.

19 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente/Kapitalflussrechnung

Die Anlage der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erfolgte ausschließlich bei inländischen Kreditinstituten, die einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind.

In der Kapitalflussrechnung wurden als sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge folgende Sachverhalte berücksichtigt:

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in Tsd. € 10/2015-09/2016 10/2014-09/2015
Aufwendungen    
Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen 5.380 171
Finanzaufwand aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten 591 206
Abschreibungen auf Available-for-Sale finanzielle Vermögenswerte - 159
Abschreibungen auf Vorräte 234 0
Forderungsverluste/Veränderung WB auf Forderungen 36 0
Verwaltungskostenaufwand nicht beherrschender Anteilseigner 25 0
Übrige 222 9
Gesamt 6.488 545
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Erträge
Zuschreibung auf Vorräte 2 0
Finanzertrag aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten 254 0
Gesamt Saldo der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge 256 6.232 0 545

20 Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt 16.414.348 € und ist in 16.414.348 Stückaktien eingeteilt, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 1,00 € entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Aktien notieren im Börsensegment "Prime-Standard" der Frankfurter Wertpapierbörse. Im Geschäftsjahr 2015/16 erhöhte sich das Grundkapital der BRAIN AG infolge einer von der Hauptversammlung am 20. Oktober 2015 beschlossenen Barkapitalerhöhung am 6. November 2015 (Datum der Handelsregistereintragung) zunächst von 12.725.818 € um 188.530 € auf 12.914.348 € und infolge einer weiteren Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Börsengang der BRAIN AG unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015/I am 4. Februar 2016 (Datum der Handelsregistereintragung) um weitere 3.500.000 € auf 16.414.348 €.

[Bezüglich der von der MP Beteiligungsgesellschaft gehaltenen Aktien wird auf die "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" (Kapitel VII. dieses Konzernanhangs) verwiesen.]

Genehmigtes Kapital

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 7. Juli 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu nominal 2.862.909 € durch die Ausgabe von bis zu 2.862.909 € neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und hierzu mit der Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den in § 5 Abs. 2 der Satzung genannten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen (genehmigtes Kapital 2015/I). Das genehmigte Kapital wurde am 1. Oktober 2015 in Höhe von ursprünglich 6.362.909 € in das Handelsregister eingetragen und gemäß der Beschlussfassung des Vorstands vom 3. Februar 2016 mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag in Höhe von 3.500.000 € unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zur Durchführung des Börsengangs der BRAIN AG teilweise ausgenutzt. Die Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital wurde am 4. Februar 2016 im Handelsregister eingetragen. Am Abschlussstichtag 30. September 2016 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 2.862.909 €.

Bedingtes Kapital

Gemäß § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung ist das Grundkapital um 5.090.328 € durch die Ausgabe von bis zu 5.090.328 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (bedingtes Kapital 2015/I) sowie um weitere 1.272.581 € durch die Ausgabe von bis zu 1.272.581 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (bedingtes Kapital 2015/II) bedingt erhöht.

Das bedingte Kapital 2015/I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 5.090.328 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur so weit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen, und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem bedingten Kapital 2015/I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2016 nicht durchgeführt.

Das bedingte Kapital 2015/II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 1.272.581 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur so weit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem bedingten Kapital 2015/II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2016 nicht durchgeführt.

Aktienoptionen

Durch Beschluss der Hauptversammlung am 8. Juli 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 30. September 2020 bis zu 1.272.581 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN AG gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zum Abschlussstichtag am 30. September 2016 waren noch keine Aktienoptionen ausgegeben. Zur Absicherung und Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 1.272.581 € bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2015/II).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der Kosten der Kapitalausgabe nach Steuern, den Betrag anderer Zuzahlungen, die Anteilseigner in das Eigenkapital leisten, sowie den Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungen. Bezüglich dieser Vergütungen verweisen wir auf die Angaben unter IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Abschnitt Anteilsbasierte Vergütung und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer. Im Geschäftsjahr vereinnahmte die Gesellschaft das Aufgeld aus der Ausgabe neuer Aktien im Zuge des Börsengangs in Höhe von 28.000.000 €. Dieses wurde abzüglich der Kosten der Kapitalausgabe in Höhe von 1.282.320 € nach Steuern in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. Darüber hinaus enthält die Kapitalrücklage andere Zuzahlungen der Aktionäre in das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 2.670.420 €. Darin enthalten ist ein Teilbetrag eines nachrangigen Aktionärsdarlehens in Höhe von 1.811.470 €, der mit Vereinbarung vom 13. November 2015 in das Eigenkapital der BRAIN AG eingebracht wurde. Die Einbringung erfolgte zum Nominalwert.

Sonstige Rücklagen

Die sonstigen Rücklagen beinhalten die Ergebnisse aus der Neubewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Steuern.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen verminderten sich im Geschäftsjahr 2015/16 im Wesentlichen um das auf die Aktionäre der BRAIN AG entfallende Ergebnis.

Die nicht beherrschenden Anteile sind im Folgenden dargestellt:

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Geschäftsjahr Anteil am Reinvermögen, der nicht von der BRAIN AG gehalten wird Erhöhung des Anteils am Reinvermögen, der nicht von der BRAIN AG gehalten wird Zurechnung des anteiligen Jahresergebnisses Buchwerte der Anteile zum Ende des Geschäftsjahrs
Monteil Cosmetics International GmbH 2015/16 31,67 % 189 Tsd. € -248 Tsd. € 246 Tsd. €

Veränderung nicht beherrschender Anteile:

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in Tsd. € 30.09.2016 30.09.2015
Wert am 1.10. 305 128
Anteiliges Jahresergebnis -248 -239
Debt-/Equity-Swap-Fremdgesellschafter 95 301
Einstellung in die Kapitalrücklage durch Fremdgesellschafter 94 0
Disquotale Einzahlung in die Kapitalrücklage durch BRAIN AG 0 152
Verwässerungseffekt infolge einseitiger Stammkapitalerhöhung 0 -37
Wert am 30.09. 246 305

Im Geschäftsjahr 2015/16 erfolgten Zuführungen zur Kapitalrücklage durch die BRAIN AG in Höhe von 410 Tsd. € und durch Fremdgesellschafter in Höhe von 189 Tsd. €, davon 95 Tsd. € durch Umwandlung eines Darlehens zum Nominalwert.

Die nicht beherrschenden Anteile erhalten keine Zuteilung direkt im Eigenkapital erfasster Ergebnisse.

Im Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen für Tochterunternehmen mit nicht beherrschendem Anteil, der wesentlich für den Konzern ist, dargestellt.

Monteil Cosmetics International GmbH

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zusammengefasste Bilanzdaten
in Tsd. €
30.09.2016 30.09.2015
Langfristige Vermögenswerte 2.191 2.242
Kurzfristige Vermögenswerte 2.105 1.866
Langfristige Schulden 449 409
Kurzfristige Schulden 948 615
Nettovermögen 2.900 3.084

Monteil Cosmetics International GmbH

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zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung
in Tsd. €
2015/16 2014/15
Umsatzerlöse 2.663 2.566
Ergebnis vor Ertragsteuern -747 -656
Ergebnis nach Steuern -784 -728
Gesamtergebnis -784 -728
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis -248 -239
An nicht beherrschende Anteilseigner gezahlte Dividenden 0 0

Monteil Cosmetics International GmbH

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zusammengefasste Kapitalflussrechnung
in Tsd. €
2015/16 2014/15
Brutto-Cashflow -560 -606
Cashflow aus operativer Tätigkeit 0 -214
Cashflow aus investiver Tätigkeit -41 -62
Cashflow aus finanzierender Tätigkeit 263 217

WeissBioTech GmbH

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zusammengefasste Bilanzdaten
in Tsd. €
30.09.2016 30.09.2015
Langfristige Vermögenswerte 2.463 2.473
Kurzfristige Vermögenswerte 3.971 3.983
Langfristige Schulden 614 719
Kurzfristige Schulden 2.202 2.230
Nettovermögen 3.619 3.508

WeissBioTech GmbH

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zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung
in Tsd. €
2015/16 2014/15
Umsatzerlöse 8.517 7.290
Ergebnis vor Ertragsteuern 185 -246
Ergebnis nach Steuern 112 -177
Gesamtergebnis 112 -177

WeissBioTech GmbH

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zusammengefasste Kapitalflussrechnung
in Tsd. €
2015/16 2014/15
Brutto-Cashflow 342 87
Cashflow aus operativer Tätigkeit -25 -251
Cashflow aus investiver Tätigkeit -292 -49
Cashflow aus finanzierender Tätigkeit -138 -584

WeissBioTech France S.A.R.L

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zusammengefasste Bilanzdaten
in Tsd. €
30.09.2016 30.09.2015
Langfristige Vermögenswerte 230 313
Kurzfristige Vermögenswerte 309 267
Langfristige Schulden 627 614
Kurzfristige Schulden 133 172
Nettovermögen -220 -206

WeissBioTech France S.A.R.L

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zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung
in Tsd. €
2015/16 2014/15
Umsatzerlöse 427 424
Ergebnis vor Ertragsteuern -14 35
Ergebnis nach Steuern -14 51
Gesamtergebnis -14 51

WeissBioTech France S.A.R.L

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zusammengefasste Kapitalflussrechnung
in Tsd. €
2015/16 2014/15
Brutto-Cashflow 70 108
Cashflow aus operativer Tätigkeit 39 40
Cashflow aus investiver Tätigkeit 17 -7
Cashflow aus finanzierender Tätigkeit -59 -37

Die Gesellschaften der WBT-Gruppe sind in der Konzerngesamtergebnisrechnung des Vorjahrs mit elf Monaten enthalten. Für die nicht beherrschenden Anteilseigner der WBT erfolgt aufgrund der Abbildung im Zuge der antizipierten Erwerbsmethode keine Ergebniszuweisung.

Es liegen keine Beschränkungen der Möglichkeiten der BRAIN AG, Zugang zu Vermögenswerten dieser Tochtergesellschaften zu erlangen oder diese zu verwenden und Verbindlichkeiten zu erfüllen, vor.

21 Finanzverbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 30.09.16 30.09.15
Darlehen 3.166 9.544
Verbindlichkeiten für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 2.193 1.893
Abfindungsansprüche nicht beherrschender Gesellschafter 2.319 1.918
Einlagen stiller Gesellschafter 1.500 2.340
Factoring-Verbindlichkeiten 323 253
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 186 174
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete bedingte Kaufpreiszahlungen 0 234
Sonstige 4 0
Gesamt 9.690 16.357

Die Einlagen stiller Gesellschafter umfassen zum Bilanzstichtag 30. September 2016 eine Einlage der Hessen Kapital I GmbH in Höhe von 1.500 Tsd. € (Vorjahr: 1.500 Tsd. €). Die Einlage der Hessen Kapital I GmbH ist rückzahlbar mit 20 % zum 30. Juni 2022, mit weiteren 20 % zum 30. Juni 2023 und mit 60 % zum 30. Juni 2024. Zum 30.09.2015 umfassten die Einlagen stiller Gesellschafter eine Einlage der MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H), Frankfurt am Main, in Höhe von 840 Tsd. €, die zum 31. März 2016 planmäßig vollständig zurückgezahlt wurde. Die Verbindlichkeiten gegenüber den stillen Gesellschaftern sind aufgrund eines außerordentlichen Kündigungsrechts zum Bilanzstichtag als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten auszuweisen, da die Gesellschaft der Informationspflicht bei Vornahme bestimmter Maßnahmen nicht fristgerecht nachgekommen ist. Durch das Nachholen dieser Pflicht bis zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung greift nunmehr wieder die vertragliche Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Auf die Einlage der Hessen Kapital I GmbH zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 9,0 % p.a. sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung der MBG H zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN AG, maximal jedoch in Höhe von 2,5 % der Einlage und nicht mehr als 50 % des Jahresgewinns.

Die BRAIN AG ist berechtigt, die Einlage der Hessen Kapital I GmbH vorzeitig zu kündigen; aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen (Vorfälligkeitsentschädigungen) hat dieses Optionsrecht für die Gesellschaft jedoch faktisch keinen wirtschaftlichen Wert. Die stille Beteiligung nimmt nicht an Verlusten teil. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahrs am 30.09.2015 bestanden nachrangige Verbindlichkeiten gegenüber der Aktionärin MP Beteiligungs-GmbH in Höhe von 5,5 Mio. € mit einer Verzinsung von 5 % p.a. Diese Verbindlichkeiten wurden im zweiten Quartal des Geschäftsjahrs 2015/16 vollständig getilgt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Es bestehen Grundschulden mit Zwangsvollstreckungsklauseln auf Grundstücke der BRAIN AG in Höhe von nominal 3,5 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €). Alle Grundschulden dienen der Sicherung von Bankverbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.333 Tsd. € (Vorjahr: 1.833 Tsd. €) valutieren. Die Grundschulden bestehen im zweiten Rang nach einer nicht abgetretenen Eigentümergrundschuld in Höhe von 500 Tsd. € (Vorjahr: 500 Tsd. €).

Bei der Tochtergesellschaft L.A. Schmitt GmbH sind die finanziellen Verbindlichkeiten (158 Tsd. € per 30.09.2016; 197 Tsd. € per 30.09.2015) durch Grundschulden auf der Betriebsimmobilie in Höhe von 400 Tsd. € (Vorjahr: 400 Tsd. €) sowie durch Globalzession der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und durch Abtretung des Warenlagers besichert. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind, bis auf übliche Eigentumsvorbehalte aus Einzelverträgen, nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. Der Buchwert der gestellten Sicherheiten zum Bilanzstichtag beträgt insgesamt 4.947 Tsd. € (4.857 Tsd. € per 30.09.2015).

Die Nominalverzinsung der festverzinslichen Darlehen beträgt zwischen 1,95 % (Vorjahr: 1,95 %) und 6,01 % (Vorjahr: 6,75 %) p. a. Der Konzern hat keine wesentlichen variabel verzinslichen Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeit aus Factoring ergibt sich aus dem Buchwert der auf den Factorer übertragenen Forderungen (359 Tsd. €) abzüglich einem Sicherungseinbehalt (36 Tsd. €).

Die Nominalwerte der Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind im Folgenden abgebildet:

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30.09.2016
in Tsd. €
Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 - 5 Jahre Restlaufzeit größer 5 Jahre
Einlagen stiller Gesellschafter17 0 0 1.500
Verbindlichkeiten aus dem Anteilserwerb an voll konsolidierten Unternehmen 0 2.300 0
Finanzierungsleasing 59 126 0
Factoring-Verbindlichkeiten 323 0 0
Abfindungsansprüche nicht beherrschender Gesellschafter 773 1.546 0
Darlehen 792 2.348 0
Sonstige 1 0 3
  1.949 6.321 1.503
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30.09.2015
in Tsd. €
Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 - 5 Jahre Restlaufzeit größer 5 Jahre
Einlagen stiller Gesellschafter 840 0 1.500
Verbindlichkeiten aus dem Anteilserwerb an voll konsolidierten Unternehmen 0 2.348 0
Finanzierungsleasing 86 85 0
Factoring-Verbindlichkeiten 253 0 0
Abfindungsansprüche nicht beherrschender Gesellschafter 0 1.918 0
Darlehen 924 8.583 0
  2.103 12.936 1.500

17 Siehe hierzu die vorstehenden Ausführungen zur Einlage der Hessen Kapital I GmbH.

Die vertraglich vereinbarten Fälligkeiten für Tilgungs- und Zinszahlungen sowie für Zahlungen gewinnabhängiger Vergütung sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

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30.09.2016
in Tsd. €
16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22
Tilgungszahlungen 1.950 1.629 3.618 271 753 351
Zinszahlungen 271 225 190 180 175 163
Zahlungen für gewinnabhängige Vergütung 38 38 38 38 38 37
Summe ohne gewinnabhängige Vergütung 2.221 1.854 3.808 451 928 515
Summe inkl. gewinnabhängiger Vergütung 2.259 1.892 3.845 488 966 551
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30.09.2016
in Tsd. €
22/23 23/24 24/25 25/26
Tilgungszahlungen 300 900 0 0
Zinszahlungen 101 61 0 0
Zahlungen für gewinnabhängige Vergütung 28 20 0 0
Summe ohne gewinnabhängige Vergütung 401 961 0 0
Summe inkl. gewinnabhängiger Vergütung 429 981 0 0
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30.09.2015
in Tsd. €
15/16 16/17 17/18 18 /19 19/20 20/21
Tilgungszahlungen 2.103 6.547 1.373 4.981 35 0
Zinszahlungen 370 293 253 180 135 135
Zahlungen für gewinnabhängige Vergütung 42 38 38 38 38 38
Summe ohne gewinnabhängige Vergütung 2.473 6.840 1.625 5.161 171 135
Summe inkl. gewinnabhängiger Vergütung 2.515 6.877 1.663 5.198 208 173
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30.09.2015
in Tsd. €
21/22 22/23 23/24 24/25
Tilgungszahlungen 300 300 900 0
Zinszahlungen 135 128 101 61
Zahlungen für gewinnabhängige Vergütung 38 28 17 0
Summe ohne gewinnabhängige Vergütung 435 428 1001 61
Summe inkl. gewinnabhängiger Vergütung 473 456 1018 61

Für ein Darlehen der Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH ist eine Besserungsabrede vereinbart, die eine Zahlung an den Darlehensgeber beinhaltet für den Fall, dass 75 % der Geschäftsanteile der Gesellschaft veräußert werden. Der Betrag der auflebenden Darlehensforderung ist dabei abhängig von einer Gesamtunternehmensbewertung und variiert je nach festgestelltem Unternehmenswert von 142 Tsd. € bis 710 Tsd. €. Die Besserungsabrede ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wertverhältnisse ist eine mögliche Zahlung aus der Besserungsabrede unwahrscheinlich. Dementsprechend wird diese Besserungsabrede mit einem Wert von 0 € (Vorjahr: 0 €) bilanziell erfasst.

22 Sonstige Verbindlichkeiten

Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen den Anteil der Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der AnalytiCon Discovery GmbH (1.125 Tsd. €), der eine Restlaufzeit von über einem Jahr hat.

Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Kurzfristiger Anteil der Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der AnalytiCon Discovery GmbH 366 0
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 640 118
Verbindlichkeiten aus ausstehendem Urlaub 684 556
Lohn- und Kirchensteuer, Sozialversicherung 204 140
Aufsichtsratsvergütung 134 60
Sondervergütungen Geschäftsführungen und Mitarbeiter von Tochterunternehmen 102 201
Umsatzsteuer 55 147
Kundenboni 35 46
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 144 225
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten Gesamt 2.364 1.493

23 Abgegrenzte Erträge

Die abgegrenzten Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Zuschüsse und Zulagen    
Davon mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr 29 54
Abgegrenzte Umsatzerlöse aus Einmalvergütungen    
Davon mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr 379 334
Davon mit einer Laufzeit von über einem Jahr 100 20
Abgegrenzte Erträge Gesamt 508 408

24 Rückstellungen

Der Ausweis betrifft im Wesentlichen die geschätzten Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Abschlusses und Beratungsaufwendungen sowie Aufwand aus dem Mitarbeiter-Incentive-Programm der BRAIN AG. Die Inanspruchnahme wird im Wesentlichen innerhalb des folgenden Geschäftsjahrs erwartet. Im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung wird aufgrund der Entwicklung des Börsenkurses bis zum 31.12.2016 ein tatsächlicher Zahlbetrag für das Mitarbeiter-Incentive-Programm der BRAIN AG in Höhe von ca. 800 Tsd. € erwartet.

Die Entwicklung ist in der folgenden Übersicht dargestellt:

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30.09.2015 Verbrauch Auflösung Zugang 30.09.2016
Archivierungskosten 28 0 0 1 29
Abschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten 198 -192 -1 336 341
Rückbau und Abraum 0 0 0 52 52
Mitarbeiter-Incentive-programm der BRAIN AG 0 0 0 424 424
Sonstige 63 -48 0 7 22
  289 -240 -1 820 868

25 Erhaltene Anzahlungen

Die erhaltenen Anzahlungen entfallen im Wesentlichen auf Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie zukünftige Lieferungen und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

26 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und beinhalten auch Abgrenzungsposten für Lieferungen und Leistungen.

VI. Finanzinstrumente/Risiken aus Finanzinstrumenten

Die folgende Darstellung zeigt die bilanzierten Finanzinstrumente entsprechend ihrer Einordnung in die Bewertungskategorien gemäß IAS 39. Um die für die Gesellschaft relevanten Finanzinstrumente in Bezug auf vergleichbare Bewertungsunsicherheiten und Risiken besser darzustellen, werden im Folgenden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gesondert von den übrigen Finanzinstrumenten der Kategorie LaR erläutert.

Dabei werden folgende Abkürzungen für die Bewertungskategorien verwendet:

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Abkürzung Bewertungskategorien IAS 39
AFS Available-for-Sale Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
LaR Loans and receivables Kredite und Forderungen
FVTPL Financial assets at fair value through profit or loss Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
LVTPL Financial liabilities at fair value through profit or loss Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
OL Other Liabilites Finanzielle Verbindlichkeiten zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet

In den dargestellten Berichtsperioden lagen keine finanziellen Vermögenswerte oder Schulden der Kategorie "Held for Trading" vor.

Im Geschäftsjahr 2015/16 und im Vorjahr erfolgten keine Umgruppierungen von finanziellen Vermögenswerten- bzw. Schulden.

Zusammengefasst stellen sich die finanziellen Vermögenswerte und Schulden wie folgt dar:

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Kategorie Kategorie Buchwert Fair Value
in Tsd. € IAS 39 30.09.16 (30.09.15) Fortgeführte AK Anschaffungskosten IAS 17 Fair Value erfolgswirksam 30.09.16 (30.09.15)
Aktiva            
Available-for-Sale finanzielle Vermögenswerte AFS 0 0      
    (0) (0)      
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 5.683 5.683      
    (3.934) (3.934)      
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte LaR 96 96     96
    (25) (25)     (25)
Sonstige finanzielle Vermögenswerte LaR 10.400 10.400      
    (300) (300)      
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente LaR 8.261 8.261      
    (3.180) (3.180)      
Summe   24.439 24.439     96
    (7.439) (7.439)     (25)
Passiva            
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen OL 2.862 2.862      
    (3.082) (3.082)      
Finanzverbindlichkeiten LVTPL 0     0  
    (234)     (234)  
Finanzverbindlichkeiten OL 7.367 7.181 186   7.924
    (14.204) (14.030) (174)   (14.204)
Sonstige Verbindlichkeiten OL 175 175      
    (0) (0)      
Summe   10.404 10.218 186 0 7.924
    (17.520) (17.112) (174) (234) (14.204)

Die Darstellung beinhaltet Veränderungen der Vorjahreswerte gemäß den Änderungen, die im Abschnitt der sonstigen finanziellen Vermögenswerte erläutert wurden.

Available-for-Sale finanzielle Vermögenswerte bestehen aus einer Unternehmensbeteiligung mit einem Buchwert von 1 € zum 30.09.2016 (1 € zum 30.09.2015). Die Stichtagsbewertung erfolgt mit dem beilzulegenden Zeitwert. Im Vorjahr wurde eine Wertminderung aufgrund signifikanter und voraussichtlich dauerhafter Minderung des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von 159 Tsd. € erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Nicht unter den Anwendungsbereich von IFRS 7 fallen immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, Forderungen aus Steuern (laufende, latente sowie sonstige), Vorräte und die in die sonstigen Vermögenswerte einbezogenen aktiven Rechnungsabgrenzungen und Anzahlungen auf Sachanlagen.

Nicht als finanzielle Verbindlichkeiten zu klassifizieren sind die Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen für Mitarbeiter (inkl. Mitarbeiterarbeiterbeteiligungsprogramm AnalytiCon), Steuern und Sozialabgaben. Ferner sind vom Anwendungsbereich des IFRS 7 ausgenommen die Ertragssteuerverbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen und passivisch abgegrenzte Erträge.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Infolgedessen entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Langfristige finanzielle Vermögenswerte umfassen Kautionen und ausgereichte Darlehen, deren Verzinsungen im Wesentlichen dem aktuellen Marktzinsniveau entsprechen.

Die Bilanzierung der unter den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Darlehensgebern sowie gegenüber stillen Gesellschaftern erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten ergeben sich mittels Diskontierung unter Berücksichtigung aktueller laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze. Die Konditionen sind detailliert bei den Erläuterungen der Finanzverbindlichkeiten (21) dargestellt.

Die Buchwerte der zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente sind gemäß der IF-RS-Fair-Value-Hierarchie wie folgt eingeteilt: notierte Preise in einem aktiven Markt ("Level 1"), Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter ("Level 2") und Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter ("Level 3").

Es wurden keine Umgruppierungen zwischen den verschiedenen Hierarchiestufen vorgenommen.

Der Buchwert der auf Basis "Level 3" bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten (LVPL) beträgt zum Bilanzstichtag 0 Tsd. € (Vorjahr: 234 Tsd. €). Es handelt sich um eine in Zusammenhang mit der Akquisition der WeissBioTech GmbH stehende Earn-out-Regelung mit Anknüpfung an den ausschüttungsfähigen Jahresüberschuss des Tochterunternehmens. Hierbei wurden Erwartungen zur Geschäftsentwicklung und eine Abzinsung entsprechend der wahrscheinlichen Fälligkeit mittels Discounted-Cashflow-Methode mit einem Rechnungszins von 2,0 % vorgenommen. Die ertragswirksame Anpassung dieser Verbindlichkeit zum Geschäftsjahrsende in Höhe von 234 Tsd. € (Vorjahr: 117 Tsd. €) resultiert aus einer geänderten Einschätzung der WBT-Unternehmensentwicklung, die im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses zum Ende des Geschäftsjahrs durchgeführt wurde. Eine Veränderung des erwarteten ausschüttungsfähigen Jahresüberschusses um +10 % in jedem Jahr des Zeitraums der Regelung würde eine Erhöhung der finanziellen Verbindlichkeit um 0 (Vorjahr: 63 Tsd. €) bedeuten.

Die vertraglich vereinbarten nicht abgezinsten Mittelabflüsse der finanziellen Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 sind im Folgenden dargestellt:

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30.09.2016
in Tsd. €
16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22
Stille Beteiligungen (ohne Gewinnbeteiligung)18 135 135 135 135 135 428
Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern 874 887 561 291 785 84
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 64 57 37 24 8 0
Verbindlichkeiten aus Factoring 333 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anteilen an voll konsolidierten Unternehmen 0 0 2.300 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 175 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.861 0 0 0 0 0
Summe 4.442 1.079 3.033 450 928 512
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30.09.2016
in Tsd. €
22/23 23/24 24/25 25/26
Stille Beteiligungen (ohne Gewinnbeteiligung)18 401 961 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Factoring 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anteilen an voll konsolidierten Unternehmen 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0
Summe 401 961 0 0
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30.09.2015
in Tsd. €
15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21
Stille Beteiligungen (ohne Gewinnbeteiligung) 1.012 135 135 135 135 135
Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern 1.085 6.723 1.423 913 36 0
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 86 36 34 16 0 0
Verbindlichkeiten aus Factoring 253 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anteilen an voll konsolidierten Unternehmen 0 186 0 2.163 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 145 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.082 0 0 0 0 0
Summe 5.663 7.080 1.592 3.227 171 135
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30.09.2015
in Tsd. €
21/22 22/23 23/24 24/25
Stille Beteiligungen (ohne Gewinnbeteiligung) 428 401 961 0
Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Factoring 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anteilen an voll konsolidierten Unternehmen 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0
Summe 428 401 961 0

18 Siehe hierzu die Erläuterungen unter Abschnitt (21) Finanzverbindlichkeiten.

Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten stellen sich nach Bewertungskategorien wie folgt dar:

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in Tsd. € 2015/16 (2014/15) Aus Zinsen und Dividenden Aus der Folgebewertung Fair Value / Wertberichtigung Aus Abgängen Nettoergebnis
Kredite und Forderungen -166 -52 -19 -238
  (7) (133) (-83) (57)
Available-for-Sale finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 0
  (0) (-159) (0) (-159)
Finanzielle Verbindlichkeiten zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet -283 12 0 272
  (-576) (-299) (0) (-875)
Finanzierungsleasing -7 0 0 7
  (-5) 0 0 (-5)
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzielle Verbindlichkeiten 0 234 0 234
  (0) (117) (0) (117)
Summe -456 193 -19 -283
  (-574) (-208) (-83) (-865)

Die Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Finanzinstrumenten werden bei den Finanzaufwendungen bzw. Finanzerträgen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Der Gesamtzinsaufwand aus Finanzverbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beträgt 476 Tsd. € (Vorjahr: 581 Tsd. €).

Risikomanagement/Risiken aus Finanzinstrumenten

Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Kreditrisiko, dem Fremdwährungsrisiko, dem Zinsänderungsrisiko, dem Marktrisiko und dem Liquiditätsrisiko.

Die Gesellschaft hat ein Risikomanagementsystem zur Risikoerkennung und Risikovermeidung implementiert. Dieses System basiert u.a. auf einer stringenten Kontrolle der Geschäftsvorgänge, einem intensiven Informationsaustausch mit den jeweils verantwortlichen Mitarbeitern und auf regelmäßigen, überwiegend auf quartalsweiser Basis durchgeführten Analysen wesentlicher Geschäftskennzahlen.

Das Risikomanagementsystem wurde implementiert, um negative Entwicklungen frühzeitig erkennen und zeitnah Maßnahmen zur Gegensteuerung einleiten zu können.

Das Risikomanagement der BRAIN AG hat im Hinblick auf die bei der Gesellschaft vorhandenen Finanzinstrumente das Ziel, die Risiken aus Finanzinstrumenten zu minimieren. Derivative Finanzinstrumente ohne ein zugrunde liegendes Basisgeschäft werden nicht eingegangen. Die Anlage liquider Mittel erfolgte im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr bei inländischen Finanzinstituten, die einem deutschen Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind.

Aus den bilanziellen Finanzinstrumenten können sich grundsätzlich folgende Risiken für die Gesellschaft ergeben:

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko beschreibt das Risiko, dass eine Partei eines Finanzinstruments der anderen Partei einen finanziellen Verlust verursacht, indem sie einer Verpflichtung nicht nachkommt. Das Kreditrisiko umfasst dabei sowohl das Ausfallrisiko als auch das Risiko einer Bonitätsverschlechterung, verbunden mit der Gefahr der Konzentration einzelner Risiken. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der Finanzinstrumente am Bilanzstichtag. Das für den Konzern maßgebliche Ausfallrisiko besteht im operativen Bereich darin, dass die Geschäftspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Eine Risikokonzentration ist im Bereich der Kundenforderungen des Segments BioScience insoweit nicht festzustellen, da die Ansprüche gegenüber einer Gruppe von Auftraggebern bestehen, die eine überdurchschnittliche Bonität aufweisen. Im Bereich BioIndustrial bestehen die Forderungen gegenüber einer größeren Anzahl unterschiedlicher Vertragspartner. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos bei Kundenforderungen werden die Vertragspartner einer Bonitätsprüfung unterzogen. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden überwiegend nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen. Die liquiden Mittel sind im Wesentlichen auf Konten bei inländischen Finanzinstituten angelegt, die einem deutschen Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind.

Fremdwährungsrisiko

Die BRAIN AG ist zudem Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von 253 Tsd. € (Vorjahr: 558 Tsd. €) stehen Aufwendungen von Währungsdifferenzen in Höhe von 270 Tsd. € (Vorjahr: 517 Tsd. €) gegenüber, sodass sich die daraus ergebenden Effekte im Geschäftsjahr 2015/16 und im Geschäftsjahr 2014/15 größtenteils aufheben. Da innerhalb des BRAIN-Konzerns Fremdwährungspositionen grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung sind und derzeit insbesondere die Kursschwankungen und Wechselkurseffekte zum USD auf einem niedrigen Niveau liegen, werden keine Sicherungsmaßnahmen erwogen. Eine Sensitivitätsanalyse nach IFRS 7 in Bezug auf Fremdwährungsrisiken ist aufgrund der untergeordneten Bedeutung ohne weitere Aussagekraft.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsrisiko bezeichnet das Risiko von Wertschwankungen eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen des Marktzinsniveaus.

Der weitaus größte Teil der Darlehen hat eine laufzeitkongruente Zinsbindungsfrist. Die Gesellschaft sieht sich daher keinem wesentlichen direkten Zinsänderungsrisiko ausgesetzt.

Die Risiken der Darlehen mit laufzeitkongruenter Zinsbindungsfrist beschränken sich darauf, dass die Gesellschaft während der Laufzeit nicht von zwischenzeitlich möglicherweise zu erzielenden niedrigeren Kreditzinsen profitieren kann.

Wenn der Marktzins für Geldanlagen um bis zu 100 Basispunkte steigen würde, so würde eine Anlage in Höhe des Bestands an liquiden Mitteln und kurzfristigen Termingeldanlagen der BRAIN AG am 30. September 2016 in Höhe von 18.261 Tsd. € (Vorjahr: 3.180 Tsd. €) ein um bis zu 183 Tsd. € (Vorjahr: 32 Tsd. €) höheres Ergebnis erzielen.

Negative Zinsen können nicht ausgeschlossen werden, wesentliche Auswirkungen auf die Finanz- oder Ertragslage sind nicht zu erwarten. Dem Risiko wird für wesentliche Zahlungsmittelbestände entgegengewirkt, indem diese in kurzfristigen Termingeldern angelegt werden.

Aufgrund der zu einem hohen Anteil (> 95 %; Vorjahr: > 95 %) mit Festzinsvereinbarungen vereinbarten finanziellen Verbindlichkeiten der BRAIN AG könnte die Gesellschaft nur in beschränktem Umfang von niedrigeren Marktzinsen für Fremdkapital profitieren.

Die variabel verzinslichen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen die Factoring-Verbindlichkeiten in Höhe von 323 Tsd. € (Vorjahr: 253 Tsd. €). Die variabel verzinslichen Verbindlichkeiten unterliegen dem Risiko sich erhöhender Marktzinsen. Würde sich das Marktzinsniveau gegenüber dem zum Bilanzstichtag geltenden Satz um nominal 1 Prozentpunkt erhöhen (verringern), ergäbe sich ein um 3 Tsd. (Vorjahr: 3 Tsd. €) höherer (niedrigerer) Zinsaufwand.

Kapitalmanagement/Liquiditätsrisiko

Das Kapitalmanagement der BRAIN AG verfolgt das Ziel, die geplante Unternehmensentwicklung zu finanzieren und die Verfügbarkeit entsprechender Mittel für den kurzfristigen Finanzmittelbedarf der Gesellschaft sicherzustellen. Daher wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 50 % als Zielgröße definiert. Diese wurde infolge der Börsennotierung im aktuellen Geschäftsjahr überschritten und liegt zum 30.09.2016 bei 57 % (Vorjahr: 18 %). Das gemanagte Kapital umfasst sämtliche kurz- und langfristigen Schuld- und Verbindlichkeitspositionen sowie die Eigenkapitalbestandteile. Für Zwecke der Steuerung des Fremd- und Eigenkapitals entsprechen die Begriffe dem Bilanzausweis.

Die BRAIN AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen keinen über das Aktiengesetz bzw. GmbH-Gesetz hinausgehenden gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen.

Finanzverbindlichkeiten einer Tochtergesellschaft in Höhe von 158 Tsd. € (Nominalwert zum 30.09.2016) unterliegen einer vertraglichen Klausel mit einer Mindesteigenkapitalquote von 30 % der Bilanzsumme der Tochtergesellschaft. Per 30.09.2016 betrug die Eigenkapitalquote dieser Tochtergesellschaft über 30 %. Diese vertragliche Klausel der Tochtergesellschaft über eine Mindesteigenkapitalquote von 30 % war auch im Vorjahr erfüllt. Per 30.09.2015 umfasste die Klausel Finanzverbindlichkeiten mit einem Nominalwert in Höhe von 197 Tsd. €. Bezüglich des außerordentlichen Kündigungsrechts der stillen Gesellschafter wird auf Abschnitt (21) Finanzverbindlichkeiten verwiesen.

Die Anlage der liquiden Mittel der BRAIN AG erfolgt in Tagesgeldern und Termingeldern in Euro mit einer Laufzeit von nicht über zwölf Monaten, um zu jedem Zeitpunkt eine hohe Liquidität sicherzustellen.

Marktrisiko

Die Available-for-Sale finanziellen Vermögenswerte unterliegen dem Risiko sich ändernder Werte. Die Available-for-Sale finanziellen Vermögenswerte der BRAIN AG sind nicht an aktiven Märkten notiert. Bei einer Erhöhung (Verminderung) des Werts um 10 % hätte sich das Konzernergebnis um 0 € (Vorjahr: 0 €) besser (schlechter) dargestellt.

Eine detailliertere Aufstellung der Chancen und Risiken findet sich im zudem Konzernlagebericht der BRAIN.

VII. Sonstige Angaben

Angaben über das Honorar des Abschlussprüfers

Die bereits abgerechneten bzw. zurückgestellten Honorare für den für das jeweilige Geschäftsjahr bestellten Abschlussprüfer der BRAIN AG setzen sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Abschlussprüfungsleistungen 656 88
davon für das Vorjahr19 252 0
Steuerberatungsleistungen 0 2
Andere Bestätigungsleistungen 200 175
davon für das Vorjahr 0 0
  856 265

19 Die erhöhten Prüfungsgebühren resultieren im Wesentlichen aus gestiegenen Anforderungen an den Konzernabschluss bzw. Berichterstattung aufgrund der geplanten Börsennotierung

Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Das Schlüsselmanagement des BRAIN-Konzerns sind der Vorstand und Aufsichtsrat der BRAIN AG. Dem Vorstand der Gesellschaft gehören folgende Mitglieder an:

Dr. Jürgen Eck, Bensheim (Vorsitzender), CEO

Diplom-Biologe

Dr. Georg Kellinghusen, München (ab 1. Januar 2016), CFO

Diplom-Kaufmann

Drs. Henricus Marks, Oud-Zuilen (ab 1. November 2015 bis 31. Oktober 2016), COO

Business Economist

Frank Goebel, Kelkheim (ab 1. November 2016)

Diplom-Kaufmann

Der Vorstand ist gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Ist nur ein Vorstand bestellt, ist dieser alleinvertretungsberechtigt.

Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Fixe Bezüge20 591 345
Leistungen für Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung aus beitragsorientierten Zusagen 43 2
Leistungen für Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung aus leistungsorientierten Zusagen21 110 157
Erfolgsabhängige Vergütungen20 180 106
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 150 0
Anteilsbasierte Vergütungen 910 0
  1.984 610

20 kurzfristig fällige Leistungen
21 Angabe beinhaltet nur die Service Costs. (siehe auch Abschnitt (5) Personalaufwand)

Für frühere Mitglieder des Vorstands sind Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.144 Tsd. € (Vorjahr: 934 Tsd. €) gebildet. Der hierfür erfasste Dienstzeitaufwand beträgt 89 Tsd. € (Vorjahr: 89 Tsd. €, in obiger Tabelle 2014/15 in den Leistungen aus leistungsorientierten Zusagen enthalten, da das Vorstandsmitglied im Vorjahr aktiv war). Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr für ehemalige Vorstandsmitglieder erstmalig Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen in Höhe von 919 Tsd. € erfasst (vgl. Erläuterungen unter III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Abschnitt Anteilsbasierte Vergütung und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer).

Die Mitglieder des Vorstands sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien tätig:

Dr. Jürgen Eck

Mitglied des Aufsichtsrats Enzymicals AG, Greifswald

Dr. Georg Kellinghusen

WIV AG, Burg Layen (Mitglied des Aufsichtsrats)

Neue Wirtschaftsbriefe GmbH & Co. KG, Herne (Mitglied des Beirats)

Deutsche Bank AG, Frankfurt (Mitglied des Regionalbeirats)

Der Vorstand hält zum Bilanzstichtag unmittelbar 754.166 Aktien.

Im Geschäftsjahr gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an:

Dr. Ludger Müller, Kaiserslautern (Vorsitzender)

Geschäftsführer MP Beteiligungs-GmbH

Dr. Holger Zinke, Heppenheim (stellvertretender Vorsitzender)

Geschäftsführer GI Management GmbH

Siegfried L. Drueker, Bad Homburg

Geschäftsführer der Drueker GmbH & Co. KG

Dr. Georg Kellinghusen, München (bis 31. Dezember 2015)

Geschäftsführer MP Beteiligungs-GmbH (bis 31. Dezember 2015)

Christian Koerfgen, Bad Soden am Taunus (ab 1. Januar 2016)

Partner Leader Selection, Bad Soden am Taunus

Prof. Dr. Klaus-Peter Koller, Bad Soden am Taunus

Selbstständiger Unternehmensberater

Dr. Matthias Kromayer, München

Vorstand MIG Verwaltungs AG

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien tätig:

Dr. Ludger Müller

Technische Universität Kaiserslautern (Vorsitzender des Hochschulrats)

Dr. Holger Zinke

Technische Universität Darmstadt, Stellvertretender Vorsitzender des Hochschulrats Hochschule Mannheim, Mitglied des Hochschulrats

Siegfried L. Drueker

Georgsmarienhütte Holding GmbH (Vorsitzender)

Georgsmarienhütte GmbH

Dr. Georg Kellinghusen, (bis 31. Dezember 2015)

WIV AG, Burg Layen (Mitglied des Aufsichtsrats)

Neue Wirtschaftsbriefe GmbH & Co. KG, Herne (Mitglied des Beirats)

Deutsche Bank AG, Frankfurt (Mitglied des Regionalbeirats)

Christian Koerfgen, Bad Soden am Taunus (ab 1. Januar 2016)

MP Beteiligungs-GmbH (Mitglied des Beirats)

Dr. Matthias Kromayer

Amsilk GmbH, Martinsried (stellvertretender Vorsitzender des Beirats)

Biocrates AG, Innsbruck (stellvertretender Vorsitzender)

Cerbomed GmbH, Erlangen (Vorsitzender des Beirats)

Immatics GmbH, Tübingen (Mitglied des Beirats)

Nexigen GmbH, Köln (Vorsitzender des Beirats)

Im Geschäftsjahr gehörten dem Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an:

Siegfried L. Drueker, Bad Homburg (Vorsitzender)

Geschäftsführer der Drueker GmbH & Co. KG

Dr. Matthias Kromayer, München

Vorstand MIG Verwaltungs AG

Dr. Ludger Müller, Kaiserslautern

Geschäftsführer MP Beteiligungs-GmbH

Im Geschäftsjahr gehörten dem Nominierungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an:

Dr. Ludger Müller, Kaiserslautern (Vorsitzender)

Geschäftsführer MP Beteiligungs-GmbH

Dr. Matthias Kromayer, München

Vorstand MIG Verwaltungs AG

Dr. Holger Zinke, Heppenheim

Geschäftsführer GI Management GmbH

Im Geschäftsjahr gehörten dem Personalausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an:

Dr. Ludger Müller, Kaiserslautern (Vorsitzender)

Geschäftsführer MP Beteiligungs-GmbH

Dr. Matthias Kromayer, München

Vorstand MIG Verwaltungs AG

Die Vergütung des Aufsichtsrats im Berichtsjahr setzte sich wie folgt zusammen:

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in Tsd. € 2015/16 2014/15
Fixum22 132 37
davon Zuschlag für besondere Funktionen 19  
Sitzungsentgelt22 54 28
Gesamtvergütung 186 65

Der Aufsichtsrat hält zum Bilanzstichtag mittelbar 1.350.000 Aktien an der Gesellschaft. Weiterhin verweisen wir auf die Angaben im Vergütungsbericht des Konzernlageberichts.

22 kurzfristig fällige Leistungen

Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Im Geschäftsjahr 2015/16 und im Geschäftsjahr 2014/15 bestanden die folgenden Leistungsbeziehungen zwischen den Organmitgliedern (Vorstand und Aufsichtsrat) bzw. diesen nahestehenden Personen / Unternehmen sowie assoziierten Unternehmen des BRAIN-Konzerns und Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die BRAIN AG.

Im Geschäftsjahr 2015/16 und im Geschäftsjahr 2014/15 bestanden Mietbeziehungen zwischen der BRAIN AG und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der BRAIN AG Herrn Dr. Zinke bzw. von ihm kontrollierten Gesellschaften. Die grundsätzlich unbefristeten Mietverträge können mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

Im Geschäftsjahr 2015/16 bezog die BRAIN AG von Herrn Dr. Zinke Vermietungsleistungen in Höhe von 68 Tsd. € (Vorjahr: 68 Tsd. €) zuzüglich Nebenkosten von 10 Tsd. € (Vorjahr: 10 Tsd. €). Ebenfalls im Geschäftsjahr 2015/16 bezogen von Herrn Dr. Zinke kontrollierte Gesellschaften Vermietungsleistungen von der BRAIN AG in Höhe von 14 Tsd. € (Vorjahr: 14 Tsd. €). Den Vermietungsleistungen lag ein durchschnittlicher Mietpreis von 7 € plus Nebenkosten pro Quadratmeter Bürofläche zugrunde bei weit überwiegendem Anteil Büroflächen.

Die MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, hält zum 30. September 2016 mehr als 25 %, aber weniger als 50 % der Anteile an der BRAIN AG. Im Geschäftsjahr 2014/15 gewährte die MP Beteiligungs-GmbH der BRAIN AG auf Basis der untenstehenden Rahmenkreditvereinbarung ein nachrangiges Darlehen in mehreren Tranchen in Höhe von insgesamt 5,5 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2015/16 wurden zwei weitere Tranchen von jeweils 1,0 Mio. € abgerufen. Ein Teilbetrag dieses Darlehens in Höhe1.811 Tsd. € wurde zum Nominalwert in die Kapitalrücklage umgewandelt (siehe Anmerkungen zum Eigenkapital (20)). Der verbleibende Betrag in Höhe von 5.689 Tsd. € wurde im Geschäftsjahr 2015/16 vollständig zurückgeführt. Der Zinsaufwand für dieses Darlehen betrug im Geschäftsjahr 2015/16 102 Tsd. € (Vorjahr: 110 Tsd. €). Die bis zum 31.12.2016 befristete Rahmenkreditvereinbarung mit der MP Beteiligungs-GmbH über nachrangige Darlehen bis zu einer Höhe 10,0 Mio. € und mit einem Zinssatz von 5,0 % bestand unverändert. Jedoch wurde zum 30.09.2016 hiervon kein Gebrauch gemacht.

Die Enzymicals AG, Greifswald, ist ein assoziiertes Unternehmen gemäß IAS 28.2 und damit gemäß IAS 24.9 als nahestehendes Unternehmen einzustufen. Im Geschäftsjahr 2015/16 erbrachte die Enzymicals AG Forschungs- und Entwicklungsleistungen an die BRAIN AG in einer Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 30 Tsd. €). Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehens- und Zinsforderungen der BRAIN AG an die Enzymicals AG in Höhe von 102 Tsd. € (Vorjahr: 102 Tsd. €), der Zinsertrag für dieses zu 6,0 % verzinsliche Darlehen betrug im Geschäftsjahr 2015/16 7 Tsd. € (Vorjahr: 7 Tsd. €). Bezüglich der Laufzeit wird auf den folgenden Abschnitt zu Eventualschulden und sonstigen finanziellen Verpflichtungen verwiesen.

Es bestanden zum 30.09.2016 keine Forderungen gegen Organmitglieder der BRAIN AG bzw. diesen nahestehenden Personen / Unternehmen. Zum Bilanzstichtag 30.09. 2016 bestanden folgende in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasste ausstehende Salden gegenüber den vorstehend aufgeführten Parteien mit den vorstehend aufgeführten Vergütungsinhalten:

Aufsichtsratsvergütungen: 133.625 € (Vorjahr: 59.750 €);

Vorstandsvergütungen: 330.000 € (Vorjahr: 105.500 €);

Abgrenzungen für Resturlaub (Vorstand): 17.228 € (Vorjahr: 44.586 €)

Sonstige Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Schlüsselmanagement der BRAIN AG nicht.

Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Eventualschulden gegenüber Dritten. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen (operating lease) umfassen unter anderem Telekommunikationsanlagen, deren Vertragslaufzeit sich jeweils um ein Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wird, technische Speichersysteme mit festen Laufzeiten zwischen sieben Monaten und fünf Jahren und Mietkleidung mit einer vertraglichen Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Kalenderjahrsende. Zudem sind Grundstücke und Gebäude an den Unternehmensstandorten der BRAIN AG, AnalytiCon GmbH, WBT GmbH und Monteil Cosmetics International GmbH angemietet. Die Laufzeiten der Mietverträge betragen zwischen 0,3 und 9,2 Jahren.

Die Mindestmiet- und Leasingzahlungen haben die folgenden Laufzeiten:

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in Tsd. € 30.09.2016 30.09.2015
Restlaufzeit bis 1 Jahr 428 411
Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahre 1.057 105
Restlaufzeit über 5 Jahre 1.108 0
  2.593 517

Der Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Mietzahlungen beträgt 459 Tsd. € (Vorjahr: 403 Tsd. €).

Zum Bilanzstichtag 30.09.2016 liegen Verpflichtungen in Höhe von 47 Tsd. € (Vorjahr: 77 Tsd. €) aus eingegangenen Verträgen aus Fremdarbeiten im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsverträgen vor.

Zum 30. September 2016 bestehen wie im Vorjahr keine Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben.

Es bestehen bedingte Kaufpreisverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte, die von der Erreichung spezifischer, unter Einsatz dieser immateriellen Vermögenswerte erzielter zukünftiger Umsatzerlöse abhängig sind, bis zu einer maximalen Höhe von 160 Tsd. € (Vorjahr: 160 Tsd. €).

Im Rahmen eines nicht ausgeschöpften Kreditrahmens mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2017 wurde der Enzymicals AG das Recht eingeräumt, weitere 40 Tsd. € an kurzfristigen Darlehen bei der BRAIN AG abrufen zu können.

Der Geschäftsleitung sind keine Vorgänge bekannt, die zu wesentlichen weiteren finanziellen Verpflichtungen führen könnten.

Mitarbeiter

Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich wie folgt entwickelt:

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2015/16 2014/15
Mitarbeiter gesamt, davon 204 191
Angestellte 191 181
Gewerbliche Arbeitnehmer 13 10

Des Weiteren beschäftigt der BRAIN-Konzern zusätzlich Stipendiaten (7, Vorjahr: 11) und Aushilfen (10, Vorjahr: 13).

Entsprechenserklärung zum Corporate-Governance-Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate-Governance-Kodex wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zum 31.10.2016 ist Herr Henricus Marks auf eigenen Wunsch und aus persönlichen Gründen aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Frank Goebel wurde zum 01.11.2016 in den Vorstand der BRAIN AG berufen.

Weitere wesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag, dem 30. September 2016, nicht eingetreten.

 

Zwingenberg, 13. Januar 2017

Dr. Jürgen Eck, Vorsitzender des Vorstands

Frank Goebel, Vorstand

Dr. Georg Kellinghusen, Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

"Wir haben den von der B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG, Zwingenberg, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

 

Frankfurt am Main, den 14. Januar 2017

PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andreas Bröcher, Wirtschaftsprüfer

ppa. Diana Plaum, Wirtschaftsprüfer

B-R-A-I-N

Biotechnology Research And Information Network AG

Darmstädter Straße 34 - 36

64673 Zwingenberg Germany

Fon: +49 (0) 62 51 / 9331- 0

Fax: +49 (0) 62 51 / 9331-1 1

E-Mail: public@brain-biotech.de

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