![]() B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AGZwingenbergKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018Living NetworksGeschäftsbericht 2017/18Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,die BRAIN AG hat ihre definierte Wachstumsstrategie im Geschäftsjahr 2017/18 vorangetrieben und Meilensteine auf dem Weg zu einem führenden Unternehmen im Bereich der Bioökonomie erreicht. Neben den kontinuierlichen, im letzten Geschäftsjahr nicht vollumfänglich zufriedenstellenden Aktivitäten im operativen Geschäft gehört zu den erfolgreich erreichten Meilensteinen insbesondere der Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an dem Unternehmen Biocatalysts Ltd. in Großbritannien. Nennenswert sind in dieser Hinsicht ebenfalls die Gründung der US-Niederlassung B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network LLC sowie die Ausgründung eines erfolgreichen Entwicklungsprogramms in die SolasCure Ltd., UK. Die bisherigen Leistungen und weiteren Zukunftsperspektiven der BRAIN AG stoßen auch, aber nicht nur bei entsprechend ausgerichteten Investoren auf Interesse, was sich nicht zuletzt an den zahlreich gebuchten Treffen auf Foren des internationalen Kapitalmarkts zeigt. Der Aufsichtsrat hat diese Entwicklungen auch im abgelaufenen Geschäftsjahr beratend begleitet. Der nachfolgende Bericht informiert über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017/18, d. h. vom 01.10.2017 bis 30.09.2018. In dieser Zeit haben wir die Aufgaben und Pflichten gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat uneingeschränkt wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und in allen für das Unternehmen wichtigen Belangen beraten. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat stets von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugen. Zusammenwirken von Aufsichtsrat und VorstandDer Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in Form von ausführlichen, schriftlich und mündlich erstatteten Berichten über alle für die Gesellschaft und den Konzern wesentlichen Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance informiert und ist damit im relevanten Zeitraum seinen Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat vollumfänglich nachgekommen. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse wurden dabei in alle wichtigen Geschäftsvorgänge und Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einbezogen. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war in jeder Hinsicht geprägt von verantwortungsvollem und zielgerichtetem Handeln. "Die bisherigen Leistungen und weiteren Zukunftsperspektiven der BRAIN AG stoßen auch, aber nicht nur bei entsprechend ausgerichteten Investoren auf Interesse." Dr. Ludger Müller - Vorsitzender des Aufsichtsrats PersonalangelegenheitenIm Berichtszeitraum gab es folgende Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Mit Ablauf der Hauptversammlung am 08.03.2018 endete die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Klaus-Peter Koller, der sich, unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Deutschen Corporate-Governance-Kodex (DCGK) an die Zugehörigkeitsdauer in Aufsichtsräten im März 2017 nur noch für ein Jahr in den Aufsichtsrat hat wählen lassen. Die Hauptversammlung der BRAIN AG hat am 08.03.2018 das neu zu besetzende Aufsichtsratsmandat an Dr. Rainer Marquart vergeben. Veränderungen im Vorstand haben innerhalb des Berichtszeitraums nicht stattgefunden. Angekündigt wurde jedoch im August 2018 das vorzeitige Ausscheiden des Chief Financial Officer (CFO), Herr Frank Goebel, aus dem Vorstand, wobei vereinbart wurde, dass Herr Goebel bis zur Klärung einer Nachfolgeregelung der Gesellschaft uneingeschränkt zur Verfügung stehen würde. In der Folge wurde im November 2018 verkündet, dass Manfred Bender zum 01.12.2018 in den Vorstand der BRAIN AG berufen und zum 01.01.2019 die Funktion des Chief Financial Officer (CFO) übernehmen wird, während Frank Goebel zum Ende des Jahres 2018 aus der Gesellschaft ausscheiden wird. Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurde zudem Herr Ludger Roedder als Chief Business Officer (CBO) in den ab Januar 2019 dreiköpfigen Vorstand der BRAIN AG berufen. Sitzungen des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr 2017/18 fanden insgesamt sieben Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats, sieben Präsenzsitzungen der Ausschüsse sowie elf Telefonkonferenzen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse statt. Dabei hatten die Aufsichtsratsmitglieder stets ausreichend Zeit, sich mit den vorgelegten Informationen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Ansichten einzubringen. Im Rahmen der Sitzungen wurden die Informationen ausführlich mit dem Vorstand diskutiert und auf ihre Plausibilität hin geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat oder Vorstand erforderlich war. Nähere Einzelheiten zu den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse enthält die nachstehende individualisierte Auflistung der Sitzungsteilnahmen. TABELLE 01. 1ÜBERSICHT DER AUFSICHTSRATSSITZUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2017/18scroll
Auch außerhalb der Sitzungen befanden sich die Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere meine Person als Aufsichtsratsvorsitzender und Ausschussvorsitzender sowie die jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, des M&A-Ausschusses sowie des Innovationsausschusses, in regelmäßigem Austausch sowohl untereinander als auch mit dem Vorstand. Dabei wurde speziell zu Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, der Corporate Governance und der Compliance des Unternehmens beraten. Über wesentliche Erkenntnisse wurden die anderen Aufsichtsratsmitglieder spätestens in den nächsten Plenums- bzw. Ausschusssitzungen informiert. Interessenkonflikte im Aufsichtsrat sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Schwerpunkte der Beratung im AufsichtsratsplenumIm Geschäftsjahr 2017/18 haben wir uns im Plenum des Aufsichtsrats besonders mit folgenden Themen befasst:
Konkrete Beschlüsse hat der Aufsichtsrat jeweils nach intensiver Prüfung und Diskussion gefasst. Folgende Themen und Beschlüsse werden ergänzend dargestellt: Der Aufsichtsrat hat sich dazu entschieden, zwei weitere Ausschüsse zu bilden, um den Vorstand der Gesellschaft durch die jeweiligen Ausschussmitglieder konzentriert in den Bereichen Mergers & Acquisitions (M&A) sowie Innovationsstrategie und Innovationsmanagement beraten zu können. Am 15.01.2018 hat der Aufsichtsrat die Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2016/17 gebilligt und dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt, nachdem der Abschluss zuvor in Präsenzsitzungen eingehend erläutert und diskutiert worden war. Die zweite öffentliche Hauptversammlung wurde im Vorfeld besprochen. Insbesondere wurden Wahlvorschläge für den frei werdenden Aufsichtsratssitz erörtert und die Vorstellung des Nachfolgekandidaten für die Hauptversammlung vorbereitet. Im Anschluss an die Hauptversammlung am 08.03.2018 fand noch am selben Tag die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats mit dem neu gewählten Mitglied Dr. Rainer Marquart statt. Schließlich war die Gewinnung personeller Verstärkung für den Vorstand der BRAIN AG Teil der Arbeit des Aufsichtsrats. AusschüsseUm seine Arbeit effizient wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat aktuell insgesamt fünf Ausschüsse gebildet: einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss, einen Personalausschuss einen M&A-Ausschuss und einen Innovationsausschuss. Diese bereiten, auf Basis der jeweiligen Ausschuss-Geschäftsordnung, Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie im Plenum zu behandelnde Themen vor. Darüber hinaus sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen worden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Plenumssitzung. Der M&A-Ausschuss und der Innovationsausschuss sind im Geschäftsjahr 2017/18 neu gegründet worden, um die Wachstumsstrategie aus dem Aufsichtsrat heraus effektiver für Akquisitionen und im Bereich der Konzeption und Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen unterstützen zu können. PrüfungsausschussDer Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die im Falle einer Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüberhinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Nach dem Aktiengesetz (§§ 107 Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG) muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Dr. Georg Kellinghusen verfügt über die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Aktiengesetz (§§ 107 Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG) und zusätzlich über besondere Kenntnisse und mehr als 30-jährige Erfahrung als langjähriger Finanzvorstand unter anderem in vier börsennotierten Unternehmen. Schwerpunkte seiner Tätigkeiten sind u. a. Controlling, Finanzfragen und Buchführung. Darüber hinaus verfügt er über breite Kenntnisse in Themen der Compliance sowie im Investor-Relations-Bereich. Dem Prüfungsausschuss gehören derzeit neben dem Ausschussvorsitzenden die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Martin B. Jager und Dr. Ludger Müller an. Der Prüfungsausschuss hat weiterhin gebilligt, dass die Ernst & Young GmbH bzw. im Konzernverbund mit der Ernst & Young GmbH stehende Unternehmensberatungsgesellschaften Nicht-Prüfungsleistungen für die Gesellschaft erbringen, und hat sich dabei von dem Fortbestehen der Unabhängigkeit der Ernst & Young GmbH für das Prüfungsmandat überzeugt. Im Geschäftsjahr 2017/18 haben vier Präsenzsitzungen des Prüfungsausschusses stattgefunden. NominierungsausschussDer Nominierungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2017/18 insbesondere zur Auswahl eines geeigneten Kandidaten für den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung am 08.03.2018 eine Präsenzsitzung und eine Telefonkonferenz abgehalten. Dem Ausschuss gehören neben dem Ausschussvorsitzenden Dr. Ludger Müller die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Anna C. Eichhorn und, bis zu seinem Ausscheiden am 08.03.2018 aus dem Aufsichtsrat, Prof. Dr. Klaus-Peter Koller an. Der Nominierungsausschuss ist mit zwei Mitgliedern weiterhin entsprechend der Geschäftsordnung besetzt. PersonalausschussDer Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Dies umfasst insbesondere die Auswahl, Ernennung und Entlassung von Vorstandsmitgliedern, den Abschluss und die Anpassung von Dienstverträgen und Pensionsvereinbarungen, das Vergütungssystem einschließlich seiner Umsetzung im Rahmen der Dienstverträge, die Festlegung von Zielgrößen für die variable Vergütung, die Festlegung und Überprüfung der angemessenen Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied sowie die Freigabe des jährlichen Vergütungsberichts. Der Personalausschuss beschließt außerdem über die Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gemäß § 112 AktG, die Genehmigung anderer Geschäftstätigkeiten der Vorstandsmitglieder gemäß § 88 AktG (Wettbewerbsverbot) sowie sonstiger Nebentätigkeiten, insbesondere die Übernahme von Aufsichtsratsposten oder Positionen in vergleichbaren Kontrollorganen außerhalb der BRAIN-Gruppe. Der Vorsitzende des Personalausschusses ist Dr. Ludger Müller. Dem Ausschuss gehören neben dem Ausschussvorsitzenden Dr. Ludger Müller die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Martin B. Jager und Herr Christian Körfgen an. Im Geschäftsjahr 2017/18 haben drei Telefonkonferenzen des Personalausschusses stattgefunden. Der Personalausschuss hat sich mit der Besetzung eines dritten Vorstandsmitglieds, zusätzlich zu dem Chief Executive Officer (CEO) Dr. Jürgen Eck und dem Chief Financial Officer (CFO) Herr Frank Goebel, befasst und die Bestellung eines Chief Business Officer (CBO) für das Geschäftsjahr 2018/19 vorbereitet. Herr Ludger Roedder wurde mit Wirkung zum 01.01.2019 als Mitglied des Vorstands in der Funktion des CBO bestellt. Des Weiteren hat sich der Personalausschuss mit der Neubesetzung der Position des CFO und dem Ausscheiden von Herrn Goebel befasst. Herr Manfred Bender ist mit Wirkung zum 01.12.2018 als Mitglied des Vorstands und zum 01.01.2019 in der Funktion des CFO im Vorstand der BRAIN AG bestellt worden. M&A-AusschussDer M&A-Ausschuss hatte am 13.12.2017 seine konstituierende Sitzung und berät den Vorstand bei allen relevanten strategischen Fragen zur Anbahnung und Umsetzung von M&A-Transaktionen, insbesondere bei der Überprüfung der Strategiekonformität einer geplanten M&A-Maßnahme, der Durchführung eines Kaufs oder eines Verkaufs von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen, der Bewertung eines Zielunternehmens bzw. einer Transaktion, der Strukturierung und Finanzierung einer Transaktion, der transaktionsspezifischen Auswahl geeigneter Berater und bei der Planung und Durchführung von Integrationsszenarien. Der M&A-Ausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats bezüglich der Anbahnung und Durchführung von M&A-Transaktionen vor und erarbeitet hierzu Beschlussempfehlungen für den Aufsichtsrat. Der M&A-Ausschuss hat sich im Geschäftsjahr 2017/18 eingehend mit dem Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der Biocatalysts Ltd., UK auseinandergesetzt und den Vorstand im Verhandlungsgang beraten sowie weitere Schritte der Akquisitionsstrategie mit dem Vorstand erörtert. Der M&A-Ausschuss hat sich zudem mit einer weiteren möglichen Akquisition auseinandergesetzt, die jedoch nicht zu einem Abschluss kam. Der M&A-Ausschuss hat vier Telefonkonferenzen abgehalten. Dem Ausschuss gehören neben dem Ausschussvorsitzenden Dr. Martin B. Jager die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Ludger Müller, Dr. Georg Kellinghusen und seit 29.05.2018 Dr. Rainer Marquart an. InnovationsausschussDer Innovationsausschuss hatte am 13.12.2017 seine konstituierende Sitzung und berät seither den Vorstand bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Innovationsstrategie und dem Innovationsmanagement des Unternehmens, insbesondere bei der Konzeption und Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen, der Zuordnung einzelner Projekte zu den Geschäftsbereichen bzw. Tochterunternehmen, der Anbahnung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Der Innovationsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats bezüglich der Innovationsstrategie und des Innovationsmanagements vor und erarbeitet hierzu Beschlussempfehlungen für den Aufsichtsrat. Der Innovationsausschuss hat zwei Sitzungen abgehalten. Dem Ausschuss gehören neben der Ausschussvorsitzenden Dr. Anna C. Eichhorn die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Martin B. Jager und nach dem Ausscheiden von Prof. Dr. Koller aus dem Aufsichtsrat, Dr. Rainer Marquart an. Corporate Governance und Entsprechenserklärung→ Corporate-Governance-Bericht S. 77 Der Aufsichtsrat hat sich im Zuge seiner Sitzung mehrfach über die Corporate Governance der Gesellschaft beraten, einschließlich der Anforderungen aus dem Deutschen Corporate-Governance-Kodex (DCGK). Für den M&A-Ausschuss und den Innovationsausschuss wurden die jeweiligen Geschäftsordnungen am 27.02.2018 und am 29.05.2018 verabschiedet. Die aktuelle Entsprechenserklärung hat der Aufsichtsrat im Anschluss an das abgelaufene Geschäftsjahr 2017/18 im Dezember 2018 verabschiedet. Mit den dort begründeten Ausnahmen wurde und wird den Empfehlungen des DCGK entsprochen. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung sowie der Corporate-Governance-Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der BRAIN AG und die Erklärung zur Unternehmensführung sind auf der Unternehmenswebsite unter www.brain-biotech.de/investor-rela-tions/corporate-governance/ veröffentlicht. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen des § 111 Abs. 5 AktG hat sich der Aufsichtsrat zum Ziel gesetzt, Frauen bei seiner zukünftigen Zusammensetzung angemessen zu berücksichtigen. In seiner Sitzung vom 28.09.2017 hat der Aufsichtsrat seine Zielsetzung bekräftigt, dass dem Aufsichtsrat eine Frau, entsprechend einer Quote von 17 %, angehören soll. Dies entspricht dem derzeitigen Stand, da mit Dr. Anna C. Eichhorn eine Frau im Aufsichtsrat vertreten ist. Die Zielsetzung wurde mit einer Frist bis zum 30. Juni 2022 versehen. Ebenfalls am 28.09.2017hat der Aufsichtsrat für den Vorstand der BRAIN AG beschlossen, die Zielsetzung für den Frauenanteil bis zum 30. Juni 2022 unverändert bei 0 % zu belassen. Prüfung von Jahres- und KonzernabschlussAbschlussprüferZum Abschlussprüfer für das am 30.09.2018 endende Geschäftsjahr hat die Hauptversammlung am 08.03.2018die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), Stuttgart, bestimmt. Die Bestellung umfasst auch die Bestellung zum Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das am 30.09.2018 endende Geschäftsjahr. Als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer unterzeichnet seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Helge-Thomas Grathwol, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Certified Public Accountant (CPA), und als Wirtschaftsprüfer, ebenfalls seit dem Geschäftsjahr 2016/17, Michael Hällmeyer, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer. EY hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 und den Lagebericht der BRAIN AG geprüft. Der Abschlussprüfer EY erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der BRAIN AG für das Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 und der Konzernlagebericht wurden gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Sowohl der Konzernabschluss als auch der Konzernlagebericht erhielten ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Prüfung durch den AufsichtsratDie Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 12.12.2018 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 13.12.2018 umfassend diskutiert. Der Abschlussprüfer EY berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat dessen Vorsitzender in der Plenumssitzung ausführlich berichtet. Nach eingehender Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Lageberichts erhob der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die vorgelegten Unterlagen. Der Aufsichtsrat folgte daher der Empfehlung des Prüfungsausschusses und stimmte dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat hat sodann durch Beschluss vom 13.12.2018 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der BRAIN AG für das Geschäftsjahr 2017/18 gebilligt. Der Jahresabschluss der BRAIN AG ist somit festgestellt. Berichterstattung über die Prüfung des Abhängigkeitsberichts nach § 314 AktGDer Aufsichtsrat hat ferner den vom Vorstand aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 Abs. 1 AktG für den Zeitraum der Abhängigkeit vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 ("Abhängigkeitsbericht") geprüft und mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer, der auch Prüfer des Abhängigkeitsberichts ist, umfassend erörtert. Der Abschlussprüfer hat über die wesentlichen Punkte seiner Prüfung ausführlich berichtet. Dabei hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Bericht über die Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer befasst. Die Erörterung hat keine Anhaltspunkte für Einwendungen ergeben. Der Abschlussprüfer hat folgenden Bestätigungsvermerk zum Abhängigkeitsbericht erteilt: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Nach dem abschließenden Ergebnis der umfassenden Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat erklärt der Aufsichtsrat, dass Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Schlusserklärung nach § 312 Abs. 3 Satz 1 AktG) nicht zu erheben sind (§ 314 Abs. 3 AktG). Dank des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeitern der BRAIN-Gruppe für ihr Engagement und ihren herausragenden persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2017/18. Wir freuen uns darauf, die Wachstums- und Erfolgsgeschichte der vergangenen Jahre mit ihnen gemeinsam fortsetzen zu können.
Zwingenberg, 13.12.2018 BRAIN AG der Aufsichtsrat Dr. Ludger Müller, Aufsichtsratsvorsitzender Die Mitglieder und Ausschüsse des Aufsichtsratsscroll
PrüfungsausschussDr. Georg Kellinghusen, Vorsitzender, unabhängig Dr. Ludger Müller, Mitglied, nicht unabhängig Dr. Martin B. Jager, Mitglied, unabhängig NominierungsausschussDr. Ludger Müller, Vorsitzender Dr. Anna C. Eichhorn, Mitglied Prof. Dr. Klaus-Peter Koller, Mitglied bis 08.03.2018 PersonalausschussDr. Ludger Müller, Vorsitzender Dr. Martin B. Jager, Mitglied Christian Körfgen, Mitglied M&A-AusschussDr. Martin B. Jager, Vorsitzender Dr. Ludger Müller, Mitglied Dr. Georg Kellinghusen, Mitglied Dr. Rainer Marquart, Mitglied seit 29.05.2018 InnovationsausschussDr. Anna C. Eichhorn, Vorsitzende Dr. Martin B. Jager, Mitglied Prof. Dr. Klaus-Peter Koller, Mitglied bis 08.03.2018 Dr. Rainer Marquart, Mitglied seit 29.05.2018 Strategie und GeschäftsmodellIndustrialisierungs- und WachstumsstrategieSeit der Gründung 1993 ist BRAIN Schrittmacher und Pionier auf den Gebieten industrielle Biotechnologie und Bioökonomie. In den ersten 15 Jahren der Geschäftstätigkeit entwickelte sich BRAIN zu einem präferierten Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationspartner für Industrieunternehmen der Chemie-, Nahrungs- und Futtermittel- sowie Kosmetikbranche. Im Rahmen dieser F&E-Kooperationspartnerschaften wurde das unternehmenseigene BioArchiv kontinuierlich erweitert sowie erste eigene Technologien zur Auffindung neuer Produktkandidaten etabliert. Seit 2008 verfolgt BRAIN parallel zum F&E-Kooperationsgeschäft eine Industrialisierungs- und Wachstumsstrategie mit eigenen Pipelineprojekten entlang der Wertschöpfungskette, um an den Innovationserfolgen im Markt unmittelbarer partizipieren zu können. Ziel ist die Etablierung der BRAIN-Gruppe als vollintegriertes Unternehmen der Bioökonomie mit eigener Forschung und Entwicklung sowie eigenen Produktionskapazitäten und dazugehörigen Geschäfts-, Marketing- und Vertriebsstrukturen. Entsprechend fließen seit 2008 Investitionen in den Ausbau einer BRAIN-Entwicklungspipeline mit eigenen Produktkandidaten. Akquisitionen von Unternehmen mit speziellen F&E-Kompetenzen und attraktiven Marktzugängen sind Teil der Wachstumsstrategie. BRAIN fokussiert auf die Produktkategorien Naturstoffe, Enzyme und Mikroorganismen und hat im Geschäftsjahr 2017/18 für die Anwendungsbereiche Nutrition & Health, Skin Care und Industrial BioSolutions entsprechende Geschäftseinheiten etabliert. Zur Umsetzung der Wachstumsstrategie wird die Realisierung produktskalierbarer Geschäftsoptionen priorisiert. Diese beruhen auf dem direkten B2B-Verkauf von Angeboten der BRAIN-Gruppe sowie auf Produktentwicklungen gemeinsam mit Industriepartnern mit anschließender lizenzgebundener Vermarktung. Als weitere Geschäftsoption werden im Rahmen von F&E-Kooperationspartnerschaften kundenspezifische Lösungen auf Basis von F&E-Leistungsvergütungen entwickelt. Die Steuerung der BRAIN-Gruppe erfolgt über das Geschäftssegment BioIndustrial für das produktskalierbare Geschäft und das Geschäftssegment BioScience für F&E-Kooperationen. → Konzernlagebericht S. 103 Vermarktung von ProduktenMarktzugänge zu Spezialitätenmärkten erreicht die BRAIN-Gruppe durch direkte B2B-Geschäfte. So werden aktuell Entwicklungen und Vermarktungen von Enzymen durch die BRAIN AG, die WeissBioTech GmbH und die im Geschäftsjahr 2017/18 zur Gruppe hinzugekommene Biocatalysts Ltd. realisiert. Die Tochterunternehmen Monteil und L. A. Schmitt bieten Kunden Kosmetika bzw. Hautpflegeprodukte mit innovativen bioaktiven Wirkstoffen. Neue Angebote der BRAIN-Gruppe erwachsen aus der erfolgreichen Umsetzung von Projekten aus der Entwicklungspipeline des New Product Development. → New Product Development S. 48 Skalierbare Produktverkäufe können zudem über gemeinsame Entwicklungsprojekte mit Industriepartnern erreicht werden. Diese Projekte knüpfen an Entwicklungsprojekte des New Product Development an oder widmen sich davon unabhängigen Zielsetzungen der Partner. Zur Adressierung von Märkten, die mit Industriepartnern entlang der Wertschöpfungskette erschlossen werden, ermöglicht BRAIN Lizenzvereinbarungen oder spezifische Vertragsmodelle für gemeinschaftliche Produktvermarktungen. Skalierbare Produktverkäufe beinhalten neben dem Angebot von B2B-Handelsware auch die Vermarktung von Technologien oder biotechnologischen Systemlösungen. GRAFIK 02.2 BUSINESSMODELL DER BRAIN![]() Entwicklung kundenspezifischer LösungenDie auf zumeist exklusiven Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationspartnerschaften basierende Entwicklung kundenspezifischer Lösungen für Industriepartner auf Basis zuvor vereinbarter Meilensteinzahlungen und anderer Forschungsleistungsvergütungen bilden eine weitere Geschäftsoption der BRAIN. Solche F&E-Arbeiten sind zudem essenziell für die Weiterentwicklung der am Markt- und Kundenbedarf ausgerichteten Forschungskompetenzen. Diese Geschäftsoption ist nur bedingt skalierbar. New Product DevelopmentIm Zuge der Industrialisierungs- und Wachstumsstrategie hat BRAIN seit 2008 eine attraktive Entwicklungspipeline mit F&E-Projekten für eigene Produktkandidaten aufgebaut. Die Aktivitäten für dieses New Product Development befinden sich in verschiedenen Stadien der Entwicklung. Für einige Projekte werden derzeit bereits Vermarktungsprogramme vorbereitet oder implementiert. Im August 2016 lanciert wurde das DOLCE-Programm, in dessen Rahmen die BRAIN AG und die Gruppengesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH gemeinsam mit dem Industriepartner Roquette aus Frankreich für global agierende Lebensmittel- und Getränkekonzerne natürliche Süßstoffe und Süßkraftverstärker entwickeln. Neue Skin-Care-Produktangebote auf Grundlage des von BRAIN entwickelten Wundreinigungsenzyms Aurase(r) werden über die 2018 ausgegründete SolasCure Ltd. vorbereitet. Im Kapitel BRAIN-Innovationen werden ausgewählte Projekte aus der BRAIN-Entwicklungspipeline vorgestellt. → BRAIN-Innovationen S. 69 Angestrebt wird im "Steady State" des New Product Development ein relativ konstantes Volumen der Entwicklungspipeline. Der Start neuer Projekte für innovative Projektideen erfolgt, sobald neue Marktpotenziale erkannt werden oder etablierte Entwicklungsprojekte in die Vermarktungsphase übergehen. Neue Projekte werden hinsichtlich ihrer technischen und betriebswirtschaftlichen Machbarkeit geprüft, um die Erfolgswahrscheinlichkeit der Entwicklungspipeline zu optimieren. GRAFIK 02. 3 MARKENKERNDie BRAIN-Gruppe steht für:scroll
Kompetenzen und ProduktkategorienAlleinstellungsmerkmaleDie BRAIN-Gruppe steht für Kompetenz, Zuverlässigkeit und Außergewöhnlichkeit. BRAIN-Mitarbeiter widmen sich der Identifikation, Erforschung, Nutzbarmachung und Vermarktung natürlicher biologischer Inhaltsstoffe und Prozesse für die industrielle Verwertung. Die BRAIN-Gruppe vereint dabei verschiedene Expertisen der industriellen Biotechnologie. Nachhaltigkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit sowie Wirksamkeit und Qualitätszugewinn stehen im Mittelpunkt der F&E-Aktivitäten. Wesentliche Erfolgsfaktoren für Produkt- und Prozessinnovationen der BRAIN sind die mehr als 25-jährige Erfahrung mit den Themen Nachhaltigkeit und Biodiversität und die ausgeprägte Innovationskultur innerhalb der Unternehmensgruppe. BRAIN hatte mit dem Aufbau seiner Expertisen und Ressourcen begonnen, lange bevor die Bioökonomie zu einer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leitidee wurde. In der Folge haben Forscher und Entwickler bei BRAIN eine Reihe von Alleinstellungsmerkmalen erarbeitet, die durch die speziellen Kompetenzen der Tochterunternehmen strategisch ergänzt werden. BioArchivDas proprietäre BioArchiv der BRAIN-Gruppe inklusive der umfangreichen Naturstoffbibliotheken der AnalytiCon Discovery bietet Zugang zu einer immensen Vielfalt an neuen biologischen Lösungen für nachhaltige industrielle Prozesse und Inhaltsstoffe. Zum BioArchiv zählen mehr als 53.000 umfassend charakterisierte kultivierbare Mikroorganismen, über 50.000 charakterisierte Naturstoffe und Fraktionen aus essbarem Pflanzenmaterial, mehr als 40 Metagenom-Bibliotheken sowie eine Vielzahl neuer Enzyme und Stoffwechselwege aus zuvor nicht kultivierbaren Organismen. Dieser einzigartige dynamische "Werkzeugkasten der Natur" wird kontinuierlich erweitert. Technologie-PortfolioBRAIN verfügt über ein breit geschütztes Hightech-Portfolio, das die zielgerichtete Entdeckung, Entschlüsselung und Weiterentwicklung natürlicher Ressourcen und ihre nachhaltige Verfügbarkeit sicherstellt, und bietet umfangreiches Know-how und ausgefeilte Technologieplattformen, um auch neue wissenschaftliche wie technologische Herausforderungen zu überwinden. Zum Einsatz kommen modernste Techniken und spezielle Expertisen wie Hochdurchsatz-Sequenzierung, Metagenom- und Big-Data-Analyse, Protein Engineering, Genome Editing, digitale 3D-Modellierung und Versuchssimulation, zellbasierte Testsysteme, High-Speed-Screening und KI-unterstützte Prozess-Optimierung. Das Hightech-Portfolio ist mit mehr als 350 Patenten bzw. Patentanmeldungen auf Stoffe und Technologien in etwa 50 Patentfamilien breit abgesichert. Der Patentschutz umfasst Technologie- und Produktinnovationen in allen BRAIN-Produktkategorien. Produktkategorien der BRAINAuf Grundlage der natürlichen Artenvielfalt und des proprietären BioArchivs fokussiert BRAIN auf drei Produktkategorien für unterschiedlichste industrielle Anwendungen: bioaktive Naturstoffe, maßgeschneiderte Enzyme und Hochleistungs-Mikroorganismen. Bioaktive NaturstoffeBRAIN identifiziert und entwickelt bioaktive Naturstoffe, sogenannte BioActives, für Produktentwicklungen in der Lebens- und Futtermittel- sowie Hautpflege-, Kosmetik- und Chemieindustrie. Die optimierte biologische Wirkung der Naturstoffe und die Verbesserung von Formulierungen für passgenaue Anwendungen stehen im Vordergrund. Zur Produktpalette zählen u. a. Zuckeraustauschstoffe und Geschmacksmodulatoren für gesündere Ernährung sowie naturbasierte Wirkstoffe für Kosmetika, Hinzu kommen BioActives zur Konservierung von Lebensmitteln wie auch zur Stabilisierung von Farben, Lacken und diversen Haushaltsmitteln. Maßgeschneiderte EnzymeBRAIN identifiziert und entwickelt neue sowie optimierte Enzyme und Biokatalysatoren, die komplexe Prozess- und Anwendungsanforderungen verschiedenster Produktklassen erfüllen und als Starterkulturen den Aufbau innovativer technischer Produktionsprozesse erlauben. Hierzu zählen Enzyme für die Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, Wundversorgungspräparaten oder Schmierstoffen ebenso wie für die Produktion von Stärke oder Bioethanol. Der Fokus der Forschungsarbeiten beim New Product Development liegt auf der Bedienung margenstarker Märkte für Spezialenzyme. Hochleistungs-MikroorganismenBRAIN identifiziert und entwickelt Hochleistungs-Mikroorganismen als funktionale Biomasse für optimierte industrielle Produktionsprozesse. Sie dienen als sogenannte BioSubstitutes der Etablierung von Bioprozessen in chemischen Verfahren oder zur Herstellung von bioaktiven Naturstoffen und Enzymen für Spezialitätenmärkte. Zu den Anwendungsfeldern zählen auch die Nutzbarmachung des Klimagases CO2 als industrieller Rohstoff für Biokunststoffe sowie das Urban und Green Mining für die Extraktion von Edelmetallen aus Abfallströmen und Erzen. Märkte und GeschäftseinheitenAdressierte MärkteBRAIN übersetzt das Wissen über biologische Systeme in industrielle Anwendungen für die Marktsegmente Nutrition & Health, Skin Care und Industrial BioSolutions. Zur Stärkung der Markt- und Produktorientierung hat BRAIN im Geschäftsjahr 2017/18 die entsprechenden Geschäftseinheiten Nutrition & Health, Skin Care und Industrial BioSolutions etabliert. Der Fokus auf die relevantesten Anwendungsfelder der F&E-Arbeiten dient der Stärkung des Produktgeschäfts und der Adressierung der für die BRAIN-Gruppe zentralen und Erfolg versprechenden Märkte. Nutrition & HealthDie Geschäftseinheit Nutrition & Health fokussiert auf gesündere Nahrung und verbessertes Tierwohl und adressiert aktuell die Marktsegmente:
Skin CareDie Geschäftseinheit Skin Care identifiziert natürliche Wirkstoffe für Hautpflege und Wundversorgung und adressiert aktuell die Marktsegmente:
Industrial BioSolutionsDie Geschäftseinheit Industrial BioSolutions setzt natürliche Ressourcen zur Optimierung industrieller Prozesse ein und adressiert aktuell die Marktsegmente:
UnternehmensgruppeIn der BRAIN-Gruppe werden erstklassige Forschungs- und Entwicklungsarbeit, spezielles Produktions-Know-how und attraktive Marktzugänge unter einem Dach vereint. Alle Tochterunternehmen innerhalb der BRAIN-Gruppe agieren als selbstständige Entitäten in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Prozessentwicklung und Produktion oder als Anbieter in spezifischen Märkten. Darüber hinaus dienen produktspezifische Ausgründungen weit fortgeschrittener BRAIN-Entwicklungsprogramme der wertschaffenden Vermarktung unter Einbezug externer Fachexpertisen und Kapitalgeber. → BRAIN-Gruppe S. 29 BRAIN AGSitz: Zwingenberg - Unternehmensgründung: 1993 Die B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG, kurz BRAIN AG, ist Muttergesellschaft und Hauptsitz der international aufgestellten BRAIN-Gruppe. Seit der Gründung 1993 ist BRAIN Schrittmacher und Hightech-Pionier auf den Gebieten industrielle Biotechnologie und Bioökonomie. Als Teil der Wachstums- und Industrialisierungsstrategie ist die BRAIN AG seit Februar 2016 am Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. www.brain-biotech.de AnalytiCon Discovery GmbHSitz: Potsdam, Deutschland - Mitglied der BRAIN-Gruppe seit: 2013 - Anteil der BRAIN AG: 59,00 % Die 2000 gegründete AnalytiCon Discovery GmbH ist globaler Marktführer auf dem Gebiet der Naturstoff-Bibliotheken mit vollständig aufgeklärten Strukturen. Positioniert am Potsdamer Biotech-Campus bietet das Unternehmen Dienstleistungen für jede Phase der Versorgungskette für Naturstoff-basierte (NP-basierte) Wirkstoffentdeckungen und -entwicklungen. www.ac-discovery.com Biocatalysts Ltd.Sitz: Cardiff, Großbritannien - Mitglied der BRAIN-Gruppe seit: 2018 - Anteil der BRAIN AG (mittelbar): 65,55 % Die 1983 gegründete Biocatalysts Ltd. ist einer der führenden europäischen Anbieter von Spezialenzymen. Das Angebot umfasst die Enzymentwicklung und deren klein- wie großvolumige Produktion vom Kilo- bis in den Tonnenmaßstab sowie den weltweiten Vertrieb für diverse Industriezweige wie Lebensmittel und Feinchemikalien. Seit 2011 gibt es mit der Biocatalysts Inc. eine US-Niederlassung in Chicago, IL. www.biocatalysts.com WeissBioTech GmbHSitz: Ascheberg, Deutschland - Mitglied der BRAIN-Gruppe seit: 2014 - Anteil der BRAIN AG: 50,60 % Die WeissBioTech GmbH wurde 2002 gegründet und ist einer der führenden Anbieter im Bereich Enzyme, Hefen, natürliche Konservierungsmittel und andere fermentativ hergestellte Produkte für die Lebensmittelindustrie und andere Marktsegmente. Zur Stärkung der Marktposition wurde 2010 eine Downstream-Anlage in der Zweigstelle WeissBioTech France SARL, Frankreich, etabliert. www.weissbiotech.com MONTEIL Cosmetics International GmbHSitz: Düsseldorf, Deutschland - Mitglied der BRAIN-Gruppe seit: 2011 - Anteil der BRAIN AG: 68,30 % Das 1936 gegründete Markenunternehmen MONTEIL ist als erfahrener Partner im Institutsbereich und in Parfümerien hoch angesehen und in über 30 Ländern weltweit vertreten. MONTEIL ist einer der technologisch führenden Anti-Aging-Spezialisten im Bereich der Gesichtspflege. Minderheitsgesellschafter bei MONTEIL ist als Spezialist in der Hand- und Nagelpflege die Wilde Cosmetics GmbH. www.monteil.com L. A.Schmitt GmbHSitz: Ludwigsstadt, Deutschland - Mitglied der BRAIN-Gruppe seit: 2009 - Anteil der BRAIN AG: 100 % Die 1925 in Leipzig gegründete L. A. Schmitt GmbH entwickelt und produziert eigene Produktlinien, Produkte für Handelsunternehmen sowie Wellness- und Kosmetikmarken auf höchstem Niveau. Regelmäßige Neuentwicklungen lassen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in die Produktlinien einfließen. www.schmitt-cosmetics.com BRAIN LLCSitz: Rockville, MD, USA - Mitglied der BRAIN-Gruppe seit: 2018 - Anteil der BRAIN AG: 100 % Die 2018 gegründete B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network LLC, kurz BRAIN LLC, fokussiert auf die Adressierung der für die BRAIN-Gruppe bedeutenden Märkte in Nordamerika und die Internationalisierung der BRAIN-Geschäfte. Mit dem Firmensitz in den USA wird die Kundennähe verbessert, das Business Development intensiviert und die Anbindung an internationale Forschungskooperationen gestärkt. www.brain-biotech.com SolasCure Ltd.Sitz: Cardiff, Großbritannien - Mitglied des BRAIN-Netzwerkes seit: 2018 Die 2018 unter Beteiligung der BRAIN AG gegründete SolasCure Ltd. widmet sich eigenverantwortlich der Entwicklung, CE-Zertifizierung und Vermarktung von Medizinprodukten zur biologischen Konditionierung chronischer Wunden, die auf dem von der BRAIN entdeckten neuartigen Wundreinigungsenzym Aurase(r) beruhen. Die BRAIN AG hält wesentliche wirtschaftliche Anteile der SolasCure Ltd., keiner der Gesellschafter hält jedoch eine Stimmrechtsmehrheit an dem Unternehmen. www.solascure.com Mitarbeiterkultur"Die Forschung bei BRAIN ist geprägt von interdisziplinärer Teamarbeit mit gegenseitiger Unterstützung und konstruktiven Kontroversen. Wir leben und fördern eine hoch innovative Unternehmenskultur." Dr.-Ing. Ute Dechert - Unit Head Organisation & Processes BRAIN pflegt eine außergewöhnliche Innovationskultur und ein globales Netzwerk, in dem hochqualifizierte Wissenschaftler, Ingenieure, Techniker und Manager begleitender Aufgabenbereiche für neue Produktideen und Marktangebote interdisziplinär zusammenarbeiten. Ihre wissenschaftliche Neugierde und ihr unternehmerisches Denken prägen BRAIN als interdisziplinären und fachgebietsübergreifenden Thinktank. Das Arbeiten im Organismus BRAIN ist geprägt von Dialog- und Teamorientierung. Konstruktive Diskurse inklusive Kontroversen dienen dem raschen und zuverlässigen Transfer von einer neu gedachten Idee über die wissenschaftliche Validierung bis hin zur Vermarktung. Diese bei BRAIN aktiv gelebte Kultur sowie die Diversität von Menschen, Wissen und Talenten fördern den Ideenreichtum. Die Konstellation der BRAIN-Gruppe erlaubt es dabei, geschlossene Wertschöpfungsketten zu diskutieren und zu realisieren. Es ist nicht das Ziel, die Unternehmen der BRAIN-Gruppe vollständig zu assimilieren. Vielmehr agieren alle Unternehmen in der BRAIN-Gruppe als selbstständige Entitäten mit ihren eigenen Kompetenzen, Stärken und Kulturen. Die BRAIN AG versteht sich als innovationstreibender Kern und pflegt einen offenen kreativen Dialog mit den Partnern. Barrierefreies Weiter- und Breiter-Denken wird als Strategie der schöpferischen Problemlösung in der Unternehmensgruppe gelebt. Dies erlaubt differenzierte Denk- und Wahrnehmungsperspektiven und ermöglicht rasche Klärungsprozesse sowie zielführende Lösungsrealisierungen. Mitarbeiter in der BRAIN-GruppeZum Ende des Geschäftsjahrs waren im September 2018 insgesamt 308 Kolleginnen und Kollegen in der BRAIN-Gruppe angestellt: bei der BRAIN AG 125, bei AnalytiCon Discovery 65, bei Biocatalysts 63, bei WeissBioTech 18, bei BRAIN LLC 1, bei L. A. Schmitt 21 und bei MONTEIL 15.2 Netzwerkpflege und BildungsförderungBRAIN pflegt informelle und offizielle Netzwerke mit renommierten Wissenschaftlern und Forschungseinrichtungen weltweit und beteiligt sich an öffentlicher Grundlagen- und Entwicklungsforschung und vielzähligen Foren, um das eigene Know-how sowie Erfahrungswerte in die Bioökonomie einzubringen und aus der Interaktion mit anderen zu lernen. → BRAIN-Netzwerke S. 95 In diesem Umfeld bietet BRAIN auch Studierenden Raum für selbstständige Forschungsarbeiten mit starkem Praxisbezug. Hierfür bestehen langjährige Kooperationen mit Hochschulen und Universitäten.
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Alle Angaben Stand September 2018 inkl. Vorstände, Geschäftsführer, Auszubildende
und Volontäre. Ausbildung bei BRAINZusätzlich wurden Ausbildungspartnerschaften mit Unternehmen der Metropoloregion Rhein-Main-Neckar aufgebaut. BRAIN leistet so bereits seit 1996 einen Beitrag zur Ausbildung junger Menschen. Seit 2016 wird im Unternehmen die eigenständige Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann für Büromanagement angeboten. Seit 2018 ist BRAIN auch eigenständiger Ausbildungsbetrieb für Biologielaborantinnen und -laboranten und kooperiert hierfür mit der Merck KGaA, Darmstadt. Im Sommer 2018 haben erstmals zwei angehende Biologielaborantinnen die Ausbildung bei BRAIN begonnen. BRAIN-Alumni-PlattformDie Alumni-Plattform der BRAIN vereint Auszubildende, Studierende sowie aktuelle und ehemalige Mitarbeiter zur Förderung des persönlichen wie beruflichen Austauschs. 2011 fand das erste BRAIN-Alumni-Treffen statt, zu dem etwa 65 ehemalige Studenten, Betreuer und Hochschullehrer auf dem Zwingenberger Campus zusammenkamen. Im Rahmen des 25-jährigen Unternehmensjubiläums der BRAIN trafen sich im Juni 2018 etwa 85 Ehemalige zum zweiten BRAIN-Alumni-Treffen in Zwingenberg, um sich über ihre wissenschaftlichen, beruflichen wie auch privaten Werdegänge auszutauschen. Diese Interaktionen sind eine wertvolle Ressource für die Entwicklung neuer wissenschaftlichen Ideen und Konzepte. Aktie und Kapitalmarkt→ Die BRAIN AG ist ein Wachstumsunternehmen aus dem aufstrebenden Bereich der Bioökonomie bzw. der industriellen Biotechnologie und weiterhin das einzige Unternehmen seiner Art am deutschen Aktienmarkt.→ Die BRAIN-Aktie lag am Ende des ersten Handelstags im Geschäftsjahr am 02.10.2017 bei 21,16 €1 (Vorjahresschluss 29.09.2017: 19,70 €) und markierte ihr Jahreshoch im Berichtszeitraum 2017/18 mit 27,50 € am 29.01.2018.→ Bei einem Schlusskurs von 17,70 € am letzten Handelstag des Geschäftsjahrs (28.09.2018) ergibt sich ein Kursverlust von etwa 10 % gegenüber dem Vorjahresschluss (19,70 €).KapitalmarktumfeldDas Kapitalmarktumfeld im Geschäftsjahr 2017/18 zeigte sich größtenteils volatil bis leicht rückläufig. Rückschläge kamen immer wieder aus der Handelspolitik, etwa durch die Einführung bzw. Erhöhung US-amerikanischer Handelszölle auf diverse Produkte, die zum Teil auch die EU betrafen, und im Rahmen der damit verbundenen China-Krise. Auch die nicht enden wollende Berichterstattung über die Dieselthematik in der deutschen Automobilindustrie oder die Zuspitzungen in den Beziehungen zur Türkei, zu Nordkorea und der Syrienkonflikt sind am deutschen Leitindex nicht spurlos vorübergegangen. Am 29.09.2017 notierte der Index bei 12.829 Punkten, im Verlauf der nächsten Monate erreichte er am 23.01.2018 mit 13.560 Punkten sein Jahreshoch. Das Jahrestief wurde am 26.03.2018 mit 11.787 Punkten erreicht (Zeitraum 02.10.2017 bis 28.09.2018). Seitdem verfolgt der Index unter großen Schwankungen im Wesentlichen eine Seitwärtsbewegung. Der Kurs des Leitindexes am Ende des BRAIN-Geschäftsjahrs lag am 28.09.2018 bei 12.247 Punkten. Auf Jahressicht schloss der DAX somit mit einem Minus von 5 %. Die Entwicklung des für BRAIN relevanteren Small-Cap-Indexes SDAX zeigte im Geschäftsjahr mehr oder minder eine Seitwärtsbewegung und schloss am Ende des Geschäftsjahrs (Stand 28.09.2018) nahezu unverändert mit 11.864 Punkten nahe der 12.000-Punkte-Marke. Höchstwert und Tiefstwert lagen bei 12.737 Punkten im Juni 2018 bzw. 11.592 Punkten im November 2017.
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Jeweils auf Schlusskursbasis XETRA. Kursentwicklung der BRAIN-AktieDie BRAIN AG ist ein Wachstumsunternehmen aus dem aufstrebenden Bereich der Bioökonomie bzw. der industriellen Biotechnologie und weiterhin das einzige Unternehmen seiner Art am deutschen Aktienmarkt. Die Kursentwicklung der BRAIN-Aktie ist damit neben den allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Trends wesentlich stärker abhängig von den Wachstumserfolgen und -aussichten des Unternehmens. Dies unterstreicht auch der sehr positive Kursverlauf der BRAIN-Aktie in den ersten vier Monaten des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Die BRAIN-Aktie lag am Ende des ersten Handelstags im Geschäftsjahr am 02.10.2017 bei 21,16 €1 (Vorjahresschluss 29.09.2017: 19,70 €) und markierte ihr Jahreshoch im Berichtszeitraum 2017/18 mit 27,50 € am 29.01.2018. Rund um die Kommunikation eines schwachen ersten Geschäftsquartals zum 28.02.2018 gab die Aktie in der Folge einen großen Teil dieser Kursgewinne bis Anfang Juni auf um die 20 € wieder ab. In der Folge erholte sich die Aktie und pendelte sich von Mitte Juni bis Ende August 2018, unterstützt durch eine Reihe positiver Unternehmensnachrichten, in einem Bereich um 22 € ein. Am 30.08.2018 berichtete das Unternehmen von einer Änderung des Geschäftsmodells in DOLCE und den Austritt eines nicht-exklusiven Mitglieds in den Kategorien "Morningfood & Snacks". Die Aktie hat daraufhin in einem ersten Schritt auf ca. 19,70 € nachgegeben und sich bis zum 06.09.2018 stabilisiert. Am 06.09.2018 kam es im Rahmen eines schwachen Gesamtmarkts und vor dem Hintergrund starker Kursverluste in den USA zu einem weiteren Wertverlust der Aktie auf 17,00 €, was auch das Geschäftsjahrestief bedeutete. Bei einem Schlusskurs von 17,70 € am letzten Handelstag des Geschäftsjahrs (28.09.2018) ergibt sich ein Kursverlust von etwa 10 % gegenüber dem Vorjahresschluss (19,70 €). Damit entwickelte sich die BRAIN-Aktie schwächer als der DAX und der praktisch unveränderte SDAX sowie leicht besser als der DAXsubsector Chemicals, Specialty-Performance-Index, der im selben Zeitraum einen Rückgang von gut 12 % verzeichnete. Weiteres Wachstum und Fortführung der IndustrialisierungsstrategieAm 17.03.2018 konnte die Gesellschaft in einer Ad-hoc-Meldung den Abschluss der Akquisition der Biocatalysts in Cardiff bekannt geben. Das Unternehmen ist erfolgreich im Markt der Spezialenzyme tätig und konnte in den letzten Geschäftsjahren zweistellig wachsen. Im Geschäftsjahr 2016/17 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von 9,55 Mio. GBP (10,9 Mio. €). BRAIN hat 65,6 % der Anteile mittelbar akquiriert. Die verbleibenden Anteile sind beim Management der Biocatalysts sowie einem strategischen Investor verortet. Put-Call-Optionen auf die Anteile des Managements bestehen. An der Börse wurde die Akquisition überwiegend positiv aufgenommen. Der Aktienkurs stieg direkt nach Bekanntgabe um rund 1,7 %. GRAFIK 02.4 KURSVERLAUF DER BRAIN-AKTIE (INDEXIERT)![]() TABELLE 02. 1 AKTIENKENNZAHLENscroll
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Letzter Handelstag des Geschäftsjahrs 2017/18. AktionärsstrukturDie Zahl der ausgegebenen Aktien der BRAIN AG im Geschäftsjahr 2017/18 war konstant bei 18.055.782 Stück. Der Streubesitz der Aktie liegt zum 30.09.2018 bei 46,3 %. Die Aktionärsstruktur der BRAIN AG zum 30.09.2018 (bzw. Vorjahresstichtag) stellte sich wie folgt dar: GRAFIK 02.5 AKTIONÄRSSTRUKTUR![]() ![]() AnalystenEinschätzungen und Empfehlungen zur BRAIN AG werden von den folgenden Research Häusern veröffentlicht: scroll
FinanzkommunikationDie BRAIN AG notiert an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime-Standard-Segment des Regulierten Markts, dem Börsensegment mit den höchsten Transparenzanforderungen. Neben den entsprechenden Pflichtveröffentlichungen, einschließlich Quartalsmitteilungen und Halbjahresfinanzbericht, informierte BRAIN die Investoren, Analysten und sonstige interessierte Kapitalmarktteilnehmer in zwei Ad-hoc-Mitteilungen, 23 Presse- und 16 IR-Mitteilungen sowie Telefonkonferenzen oder zahlreichen individuellen Treffen über die weitere Entwicklung des Unternehmens und das globale Wachstumspotenzial der Bioökonomie. Im Rahmen von Roadshows insbesondere im Januar und September 2018 trafen sich Unternehmensvertreter mit Investoren in Boston, New York, Frankfurt, London, Lyon, München, Paris, Lugano, Mailand und Zürich. Dabei stand vor allem die Vorstellung des Unternehmens und seiner Zukunftsperspektiven bei neuen interessierten Investoren im Mittelpunkt. Darüber hinaus standen Unternehmensvertreter auch im Rahmen einschlägiger Konferenzen wie ODDO-BHF Finance Conference im Januar in Lyon, der DGAP-Frühjahrstagung in Frankfurt/Main, der Baader Investment Conference in München sowie dem Eigenkapitalforum in Frankfurt/Main immer wieder für Gespräche zur Verfügung. Die Finanzmitteilungen und -publikationen sowie alle weiteren kapitalmarktrelevanten Veröffentlichungen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.brain-biotech.de/investor-relations/ dauerhaft verfügbar. HauptversammlungDie zweite öffentliche Hauptversammlung der BRAIN AG fand am 08.03.2018 in Zwingenberg statt. Insgesamt waren dort 74,89 % des in 18.055.782 Aktien eingeteilten Grundkapitals der BRAIN AG vertreten. Alle Tagesordnungspunkte wurden von den teilnehmenden Aktionären mit zumeist großer Mehrheit angenommen. Lediglich der Tagesordnungspunkt 6 zum "Genehmigten Kapital" wurde von einzelnen institutionellen Investoren kritisch hinterfragt, aber mit 76,92 % des anwesenden Kapitals ebenfalls angenommen. Die Abstimmungsergebnisse sind im Internet unter www.brain-biotech.de/investor-relations/hauptversammlungen/hauptversamm-lung-gj-2016-17 einsehbar. Zur Abstimmung standen u. a. die jeweilige Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016/17, die Wahl des Wirtschaftsprüfers, die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals. 03 Corporate-Governance-BerichtErklärung zur UnternehmensführungVorstand und Aufsichtsrat der B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG (nachfolgend kurz BRAIN AG oder Gesellschaft) sind sich der Bedeutung der Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bewusst und fühlen sich diesen verpflichtet. Diese Erklärung fasst die Erklärung zur Unternehmensführung der BRAIN AG gemäß § 289f HGB und die Konzernerklärung zur Unternehmensführung für die BRAIN-Gruppe gemäß § 315d HGB zusammen. Sie umfasst die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung deren Ausschüsse. Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der BRAIN AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodexes gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der BRAIN AG erklären, dass die BRAIN AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 18. Dezember 2017 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex" in der Fassung vom 24. April 2017 (nebst Berichtigung am 17. Mai 2017) mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat und zukünftig entsprechen wird.
Zwingenberg, Dezember 2018 Für den Aufsichtsrat der BRAIN AG Dr. Ludger Müller Aufsichtsratsvorsitzender Für den Vorstand der BRAIN AG Dr. Jürgen Eck, Vorstandsvorsitzender Relevante Angaben zu UnternehmensführungspraktikenGegenstand der BRAIN AG und der BRAIN-Gruppe bilden die Identifizierung, Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung biologischer, biochemischer und biotechnologischer Verfahren und Produkte, insbesondere von Enzymen, Biokatalysatoren, Mikroorganismen und anderen bioaktiven Naturstoffen für industrielle Anwendungen in Chemieunternehmen, für die Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, Kosmetika und Medizinprodukten, für die Abfall- und Schadstoffbeseitigung sowie für die Energie- und Rohstoffgewinnung, einschließlich der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung solcher Verfahren und Produkte, die bioaktive Bestandteile enthalten, auf biotechnischen Mechanismen basieren, bioaktive Wirkungen entfalten oder biotechnologische Anwendungen ermöglichen. Innerhalb der BRAIN-Gruppe werden zudem Leistungen für die pharmazeutische Industrie angeboten. Die Gesellschaft beachtet sämtliche gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmensführung und auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodexes (DCGK) - mit den in der Entsprechenserklärung genannten und begründeten Ausnahmen. Die Muttergesellschaft der BRAIN-Gruppe, die BRAIN AG, ist eine im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Aktiengesellschaft und unterliegt damit bestimmten Transparenz- und Insidervorschriften. Alle leitenden Mitarbeiter der BRAIN AG sowie Mitarbeiter in den Bereichen Finanzen, Recht und Kommunikation werden insbesondere zu Fragen des Insiderrechts informiert und die Gesellschaft hat dazu ein entsprechendes Informationsblatt erstellt. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des AufsichtsratsDie BRAIN AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Muttergesellschaft der BRAIN-Gruppe mit Tochtergesellschaften in Deutschland, Frankreich, England und den USA. Sie unterliegt insbesondere den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes und besitzt auch die übliche dualistische Führungs- und Kontrollstruktur aus Vorstand und Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung der BRAIN AG regelmäßig und überwacht dessen Tätigkeit. Der Vorstand bindet den Aufsichtsrat rechtzeitig in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft ein. Er stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Gemeinsames Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist die erfolgreiche Umsetzung der beschlossenen Wachstumsstrategie. Arbeitsweise des VorstandsDer Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat. Er unterliegt dabei den Beschränkungen, die die Satzung oder die Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat für die Geschäftsführungsbefugnis vorgesehen haben oder die der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung im Rahmen ihrer Kompetenzen festlegen. Er informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend mittels ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichte über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Der Vorstand stellt den Jahres- und Konzernabschluss auf. Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder, beruft diese ab und bestimmt die Verteilung ihrer Verantwortlichkeiten. Er kann außerdem einen Vorstandsvorsitzenden (CEO) und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Zusammensetzung des VorstandsZum 30.09.2018 gehörten dem Vorstand der BRAIN AG zwei Mitglieder an. TABELLE 03. 1 ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDSscroll
Jedes Vorstandsmitglied leitet den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung; es hat dabei stets das Gesamtwohl der Gesellschaft im Auge zu behalten. Die Zuweisung der Geschäftsbereiche an die einzelnen Vorstandsmitglieder ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, der mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgestellt wird und mit dessen Zustimmung jederzeit geändert werden kann. Der Geschäftsverteilungsplan sieht im Geschäftsjahr 2017/18 folgende Zuweisung vor: Dr. Jürgen Eck (Chief Executive Officer - CEO):
Frank Goebel (Chief Financial Officer - CFO):
Der Vorstand hat eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung für den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat beschlossen und zuletzt am 28.03.2017 aktualisiert. Sie sieht insbesondere Regelungen zur Arbeitsweise des Vorstands und zur Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Vorstandsmitgliedern sowie zur Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat vor. Sie enthält einen Katalog von Maßnahmen und Rechtsgeschäften, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.
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Angekündigte vorzeitige Niederlegung des Mandats zum Ende des Jahres 2018. Angaben zu VorstandssitzungenDie Sitzungen des Vorstands finden nach Bedarf, üblicherweise jede Woche statt. Sie müssen stattfinden, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Besteht der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern, ist bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorstandsvorsitzenden ausschlaggebend. Zusammenarbeit mit TochtergesellschaftenZwischen dem Vorstand der BRAIN AG und den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften finden mindestens quartalsweise persönliche Treffen oder Telefonkonferenzen zum Geschäftsverlauf und zu bevorstehenden Entwicklungen bei den Tochtergesellschaften statt. Die Tochtergesellschaften berichten monatlich an die BRAIN AG und halten bei Abweichungen von der Planung oder Prognose kurzfristig Rücksprache mit dem Vorstand. Aus dem Reporting und den Abstimmungen mit den Tochtergesellschaften berichtet der Vorstand an den Aufsichtsrat und hält gegebenenfalls mit ihm zu einzelnen Themen gesondert Rücksprache. Arbeitsweise des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat alle Aufgaben und Rechte, die ihm durch Gesetz, Satzung oder in sonstiger Weise übertragen oder zugewiesen werden. Dies beinhaltet insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung, die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie die Änderung, die Aufhebung und die Kündigung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand regelmäßig bei der Leitung der Gesellschaft. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft wird der Aufsichtsrat rechtzeitig eingebunden. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Sie regelt u. a. die Arbeitsweise und die Art der Beschlussfassung im Aufsichtsrat sowie die Aufgaben der gebildeten Ausschüsse des Aufsichtsrats (Prüfungsausschuss, Personalausschuss, Nominierungsausschuss, M&A-Ausschuss und Innovationsausschuss). Für die Ausschüsse wurden zusätzlich eigene Geschäftsordnungen erlassen, die deren Arbeitsweisen regeln. Sämtliche Geschäftsordnungen werden regelmäßig an etwaige Neuerungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodexes (DCGK) angepasst. Im Geschäftsjahr 2017/18 tagte der Aufsichtsrat in insgesamt sieben Präsenzsitzungen. Im Übrigen wurden sieben Präsenzsitzungen der Ausschüsse sowie elf Telefonkonferenzen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse abgehalten. Der Prüfungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2017/18 vier Präsenzsitzungen ab. Der Personalausschuss hielt im Geschäftsjahr 2017/18 drei Telefonkonferenzen ab. Der Nominierungsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2017/18 eine Präsenzsitzung und eine Telefonkonferenz ab. Der M&A-Ausschuss hielt im Geschäftsjahr 2017/18 vier Telefonkonferenzen ab. Der Innovationsausschuss hielt im Geschäftsjahr 2017/18 zwei Präsenzsitzungen ab. Der Vorstand nimmt auf Wunsch des Aufsichtsratsvorsitzenden an allen ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsratsvorsitzende lässt sich regelmäßig vom Vorstand über die laufenden Geschäfte berichten und leitet diese Informationen in angemessener Form an den gesamten Aufsichtsrat weiter. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Präsenzsitzungen gefasst, in denen die Aufsichtsratsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann seine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen. Dies gilt auch für die Abgabe der zweiten Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Außerhalb von Präsenzsitzungen ist eine Beschlussfassung durch schriftliche, telegrafische, fernmündliche, fernschriftliche oder durch moderne Telekommunikationsmittel (zum Beispiel durch Telefon- oder Videokonferenzen oder per E-Mail) übermittelte Stimmabgabe zulässig, wenn sie der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder, im Falle seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter aus besonderen Gründen anordnet. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder unter der zuletzt bekannt gegebenen Anschrift fristgerecht geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied des Aufsichtsrats nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich in einer Abstimmung der Stimme enthält. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht gesetzlich andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Dies gilt auch bei Wahlen. Bei Feststellung des Abstimmungsergebnisses werden Stimmenthaltungen nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder, im Falle seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter, ob eine erneute Abstimmung in derselben Sitzung durchgeführt wird. Bei einer erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats zwei Stimmen; dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden steht das Zweitstimmrecht nicht zu. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Nicht abschließend zählen hierzu beispielsweise mögliche Interessenskonflikte, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte aufgetreten. Der Aufsichtsrat hat die letzte Effizienzprüfung im Dezember 2017 abgeschlossen. Für die Durchführung der Effizienzprüfung wurde anhand von Fragebögen die Ist-Situation aufgenommen und die Ergebnisse der Fragebögen im Aufsichtsrat diskutiert. Nach Auswertung der Ergebnisse stellte der Aufsichtsrat fest, dass er seine Tätigkeit insgesamt effizient ausübt. Im Rahmen der Prüfung identifizierte Verbesserungsmöglichkeiten werden für die Zukunft berücksichtigt. Der Aufsichtsrat plant fortwährend an seiner Effizienz zu arbeiten. Zusammensetzung des AufsichtsratsGemäß § 9 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der BRAIN AG aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wiederwahl ist zulässig. Mit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds kann gleichzeitig ein Ersatzmitglied bestellt werden, das in den Aufsichtsrat nachrückt, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet, ohne dass ein Nachfolger bestellt ist. Das Amt eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Aufsichtsratsmitglieds erlischt, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied bestellt ist, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Die Amtszeit von Prof. Dr. Klaus-Peter Koller als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 08.03.2018. Wegen seiner bereits langjährigen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat hatte sich Herr Prof. Dr. Koller bereits bei seiner letzten Wiederwahl am 08.03.2017 nur für eine verkürzte, einjährige Amtszeit in den Aufsichtsrat wählen lassen und stand für eine neue Amtszeit nicht mehr zur Verfügung. Herr Dr. Rainer Marquart ist in der Hauptversammlung am 08.03.2018 neu in den Aufsichtsrat gewählt worden. Im Geschäftsjahr 2017/18 gehörten dem Aufsichtsrat die folgenden Personen an: TABELLE 03.2 MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATSscroll
Im Einklang mit der Empfehlung in Nummer 5.4.2 des Deutschen Corporate-Governance-Kodexes (DCGK) gehört dem Aufsichtsrat der BRAIN AG eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Vor dem Hintergrund der Eigentümerstruktur (die MPBG hielt zum 30.09.2018 insgesamt 36,45 % der Anteile an der BRAIN AG, was 6.581.607 Aktien entspricht) erachtet der Aufsichtsrat eine Anzahl von vier unabhängigen Mitgliedern als angemessen. Mit dieser Verteilung der Mandate ist der größte Ankeraktionär der Gesellschaft in etwa entsprechend seiner Anteile im Aufsichtsrat repräsentiert. Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats gelten nach den Kriterien des DCGK als unabhängig: Dr. Martin B. Jager, Dr. Anna C. Eichhorn, Dr. Georg Kellinghusen, Prof. Dr. Klaus-Peter Koller bis 08.03.2018, Dr. Rainer Marquart ab 08.03.2018. Das Kompetenzprofil und die Ziele des Aufsichtsrats setzen sich wie folgt zusammen: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass durch jeweils ein Drittel seiner Mitglieder insbesondere die Bereiche Unternehmertum/Neue Geschäftsfelder und Corporate Finance/Kapitalmarkt abgedeckt werden sollen. Der Aufsichtsrat erachtet zudem die Gewinnung einer weiteren Person mit Kenntnissen des für die Gesellschaft relevanten nordamerikanischen Markts als mittelfristig anzustrebendes Ziel. In Bezug auf die Diversität möchte der Aufsichtsrat vorläufig die erreichte Frauenquote fortführen. Eine verbindliche Altersgrenze und eine Grenze für die maximale Zugehörigkeitsdauer hat der Aufsichtsrat bisher nicht festgelegt. AusschüsseDer Vorstand der BRAIN AG hat keine Ausschüsse gebildet. Um seine Arbeit effizient wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat derzeit fünf Ausschüsse gebildet: einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss, einen Nominierungsausschuss, einen M&A-Ausschuss und einen Innovationsausschuss. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie im Plenum zu behandelnde Tagesordnungspunkte vor. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Sitzung. PrüfungsausschussDer Prüfungsausschuss besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus folgenden Personen (einem Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern): scroll
Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die im Falle einer Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Nach dem Aktiengesetz (§§ 107 Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG) muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Dr. Georg Kellinghusen verfügt über die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Aktiengesetz (§§ 107 Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG) und zusätzlich über besondere Kenntnisse und mehr als 30-jährige Erfahrung als langjähriger Finanzvorstand unter anderem in vier börsennotierten Unternehmen. Schwerpunkte seiner Tätigkeiten bilden u. a. Controlling, Finanzfragen und Buchführung. Darüber hinaus hat er breite Kenntnisse in Themen der Compliance sowie im Investor-Relations-Bereich. PersonalausschussDer Personalausschuss besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus folgenden Personen (einem Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern): scroll
Der Personalausschuss befasst sich im Wesentlichen mit den Personalangelegenheiten des Vorstands. Insbesondere ist er bei der Auswahl, Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, dem Abschluss und der Ergänzung der Vorstandsverträge und Pensionsvereinbarungen, der Festlegung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und dessen Umsetzung in den Vorstandsverträgen, der Festsetzung von Zielvorgaben hinsichtlich der variablen Vergütung, der Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds sowie der Genehmigung des jährlichen Vergütungsberichts vorbereitend für den Aufsichtsrat tätig und gibt Beschlussempfehlungen ab. Außerdem kann er anstelle des Aufsichtsrats Beschlüsse zu folgenden Angelegenheiten treffen: bestimmte Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern, z. B. im Sinne des § 112 AktG, Genehmigung von Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder nach § 88 AktG, insbesondere im Falle der Übernahme von Aufsichtsratsmandaten außerhalb der BRAIN-Gruppe. NominierungsausschussDer Nominierungsausschuss besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus folgenden Personen (einem Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern): scroll
Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Dem Nominierungsausschuss gehören nach dem Ausscheiden von Prof. Dr. Klaus-Peter Koller bis auf Weiteres zwei Aufsichtsratsmitglieder an. M&A-AusschussDer M&A-Ausschuss hatte am 13.12.2017 seine konstituierende Sitzung und besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus folgenden Personen (einem Vorsitzenden sowie bis zu drei weiteren Mitgliedern): scroll
Der M&A-Ausschuss berät den Vorstand bei allen relevanten strategischen Fragen zur Anbahnung und Umsetzung von M&A-Transaktionen, insbesondere bei der Überprüfung der Strategiekonformität einer geplanten M&A-Maßnahme, der Durchführung eines Kaufs oder eines Verkaufs von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen, der Bewertung eines Zielunternehmens bzw. einer Transaktion, der Strukturierung und Finanzierung einer Transaktion, der transaktionsspezifischen Auswahl geeigneter Berater und bei der Planung und Durchführung von Integrationsszenarien. Der M&A-Ausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats bezüglich der Anbahnung und Durchführung von M&A-Transaktionen vor und erarbeitet hierzu Beschlussempfehlungen für den Aufsichtsrat. InnovationsausschussDer Innovationsausschuss hatte am 13.12.2017 seine konstituierende Sitzung und besteht bis zum Ablauf der jeweiligen Amtsperiode aus folgenden Personen (einer Vorsitzenden sowie bis zu zwei weiteren Mitgliedern): scroll
Der Innovationsausschuss berät den Vorstand bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Innovationsstrategie und dem Innovationsmanagement des Unternehmens, insbesondere bei der Konzeption und Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen, der Zuordnung einzelner Projekte zu den Geschäftsbereichen bzw. Tochterunternehmen, der Anbahnung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Der Innovationsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats bezüglich der Innovationsstrategie und des Innovationsmanagements vor und erarbeitet hierzu Beschlussempfehlungen für den Aufsichtsrat. Der Innovationsausschuss hat zwei Sitzungen abgehalten. Die Ausführungen zur Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen im Geschäftsjahr finden sich auch im Bericht des Aufsichtsrats, der im Geschäftsbericht der BRAIN AG enthalten ist. → Bericht des Aufsichtsrats S. 16 Dialog mit InvestorenDer Aufsichtsrat hat die Anregung aus Nummer 5.2 Abs. 2 des DCGK diskutiert und befürwortet, dass der Aufsichtsratsvorsitzende für aufsichtsratsspezifische Fragen von Investoren zur Verfügung steht. Dies wird auch vom Vorstand der BRAIN AG begrüßt. Festlegung zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktGDer Aufsichtsrat der BRAIN AG hat in seiner Sitzung am 23.09.2016 beschlossen, dass dem Aufsichtsrat eine Frau, entsprechend einer Quote von 17 %, angehören soll. Die Umsetzungsfrist hierfür wurde auf den 30.06.2017 festgelegt. Durch die Wahl von Dr. Anna C. Eichhorn in den Aufsichtsrat der BRAIN AG am 09.03.2017 wurde die Zielsetzung entsprechend umgesetzt. Die Beibehaltung dieser Zielsetzung wurde in der Sitzung vom 28.09.2017 für den Zeitraum bis zum 30.06.2022 bekräftigt. Ebenfalls am 28.09.2017 hat der Aufsichtsrat für den Vorstand der BRAIN AG beschlossen, den Frauenanteil bis zum 30.06.2022 unverändert bei 0 % zu belassen. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der BRAIN AG eine Zielgröße für den Frauenanteil von 14 % und eine Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30.06.2017 beschlossen. Mit einem Wert von 14 % wurde die Zielgröße am 30.06.2017 erreicht. In der Folge hat der Vorstand der BRAIN AG die Zielgröße für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 14 % mit einer Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30.09.2020 festgesetzt. Die Zielgröße für die erste Führungsebene wahrt den Stand vom 30.06.2017, schließt aber eine Steigerung des Frauenanteils auf dieser Führungsebene nicht aus. Aktuell wird der Anteil von Frauen auf der ersten Führungsebene durch die Vergrößerung dieser Führungsebene unterschritten, dies ändert jedoch nicht die bestehende Zielsetzung für diese Führungsebene. Diese Unterschreitung beruht im Wesentlichen auf der unternehmensstrategischen Entscheidung, in der Gesellschaft drei Geschäftseinheiten mit entsprechenden Leitungsfunktionen zu etablieren. Im Zuge der Verstärkung des Managementteams wurde außerdem eine lange vakante Stelle eines Technology-Unit-Head aus dem Unternehmen heraus besetzt. Bei der Besetzung dieser Führungspositionen ist es allerdings nicht gelungen, die vakanten Positionen mit passenden Kandidatinnen zu besetzen. Unter Berücksichtigung der in der Gesellschaft etablierten Matrixstruktur der Geschäftsleitung, insbesondere auch der Weisungs- und Berichtslinien zwischen Vorstand und nachgeordneten Ebenen, sowie der Unternehmensgröße, besteht unterhalb des Vorstands nur eine Führungsebene im Sinne des § 76 Abs. 4 AktG. Corporate-Governance-PraktikenCorporate Governance bei der BRAIN AGGute Corporate Governance bedeutet eine verantwortungsvolle Unternehmensführung mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung. Insbesondere soll dadurch das Vertrauen der Investoren, Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der breiten Öffentlichkeit in das Unternehmen gestärkt werden. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind eine effiziente Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie eine gute Zusammenarbeit sowohl zwischen diesen beiden Organen als auch zwischen diesen Organen und den Mitarbeitern des Unternehmens. Eine beträchtliche Bedeutung kommt dabei einer offenen und transparenten Unternehmenskommunikation zu. Die Unternehmensstruktur ist ausgerichtet auf eine verantwortungsvolle, transparente und effiziente Führung und Kontrolle des Unternehmens. Die Gesellschaft unterstützt daher auch die Zielsetzungen und Grundsätze des Deutschen Corporate-Governance-Kodexes (DCGK). Vorstand und Aufsichtsrat sowie die weiteren Führungsebenen und Mitarbeiter sind verpflichtet, sich an diese Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zu halten. Für die Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze im Unternehmen ist der Vorstand verantwortlich. Die BRAIN AG hat mit Blick auf ihre aktuelle Unternehmensgröße Compliance-Strukturen etabliert und wird diese angesichts wachsender Anforderungen aus dem regulatorischen Umfeld und mit Blick auf die Unternehmensentwicklung weiterentwickeln. Die BRAIN AG informiert ihre Mitarbeiter zur frühzeitigen Erkennung von Insidersituationen in Form von Merkblättern und Vorträgen. Der Vorstand sowie in Sondierungsgespräche eingebundene Mitarbeiter binden die Compliance-Stelle frühzeitig in Sondierungsgespräche bzw. vorbereitende Maßnahmen ein, die zu Insidertatsachen führen können. Die nach der Marktmissbrauchsverordnung geltenden Regelungen zu den sogenannten Closed Periods werden neben dem Vorstand für alle Mitarbeiter aus dem Bereich der Geschäftsleitung sowie aus dem Finanz- und Rechtsbereich sowie für Mitarbeiter im Kommunikationsbereich angewandt. Neben den aus dem Kapitalmarktrecht für die BRAIN AG relevanten Themen werden zur gentechnischen Sicherheit und Arbeitssicherheit regelmäßige Belehrungen durchgeführt. In regelmäßigen Abständen werden Compliance- und Risikomanagement-Treffen durchgeführt, in deren Rahmen aktuelle Maßnahmen und mittel- bis langfristige Schritte zur Gewährleistung der Compliance und zur Minimierung von Risiken abgestimmt werden. Der Vertreter der Compliance-Stelle nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil. Weiterhin hat die BRAIN AG eine Hinweisgeberstelle für Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten durch eigene Mitarbeiter eingerichtet. Die Mitarbeiter können die Hinweisgeberstelle anonymisiert oder offen auf ein mögliches Fehlverhalten hinweisen. Die Hinweise werden, je nachdem um welche Unternehmensbereiche es sich handelt, nach einer ersten Einordnung durch die Hinweisgeberstelle an den Vorstand und/oder den Aufsichtsrat zur Veranlassung von Abhilfemaßnahme im Fall eines tatsächlichen Fehlverhaltens weitergeleitet oder, soweit kein Fehlverhalten vorliegt, nach Prüfung bei der Hinweisgeberstelle verwahrt. Die BRAIN AG hat sich des Weiteren dazu entschieden, die Geschäftsführungen ihrer Tochtergesellschaften zur Einhaltung von Closed Periods 30 Tage vor der Veröffentlichung von Geschäftszahlen zu verpflichten. Dies ermöglicht eine transparente Kommunikation mit den jeweiligen Geschäftsführungen in den Zeiträumen vor der Veröffentlichung von Geschäftszahlen und gewährleistet, dass für die eingebundenen Personen die gleichen Governance-Regeln gelten. Erläuterungen zur EntsprechenserklärungVorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2018 eine aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex (DCGK) abgegeben. Mit Ausnahme der dort aufgeführten Abweichungen entsprach das Unternehmen im Geschäftsjahr 2017/18 den Empfehlungen des DCGK in der jeweils gültigen Fassung und wird diesen auch zukünftig entsprechen. Im Hinblick auf die Anregungen des DCGK beabsichtigt die Gesellschaft, diese zukünftig ebenfalls zu befolgen. Grundzüge des VergütungssystemsVorstandsvergütungDie Vorstandsvergütung wird durch den Aufsichtsrat unter Einbeziehung etwaiger Konzernbezüge in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt und regelmäßig überprüft. Bei der Festlegung und Überprüfung der Vorstandsvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat, dass die Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds gemäß den in § 87 Abs. 1 AktG normierten Anforderungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe überschreiten. Kriterien für die Festlegung einer angemessenen Vorstandsvergütung bilden daher insbesondere die Aufgaben des Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Gesamtvorstands, die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft, der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft sowie Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Das Vergütungssystem der BRAIN AG ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie im nationalen und internationalen Vergleich wettbewerbsfähig ist und damit einen Anreiz für engagierte und erfolgreiche Arbeit bietet. Die Vergütungsstruktur des Vorstands ist insbesondere auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die monetären Vergütungsteile enthalten fixe und einen variablen Bestandteil. Die Ziele für die einjährige variable Vergütung werden jeweils vom Aufsichtsrat für ein Geschäftsjahr festgesetzt. Eine nachträgliche Änderung der Bemessungsparameter ist nicht vorgesehen. Anhand der variablen Vergütung kann sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Neben diesen Bestandteilen erhalten die Vorstände Nebenleistungen, wie z. B. Beiträge zu Versicherungen und zur Altersvorsorge. Im Juni 2018 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands ein Aktienoptionsprogramm (ESOP) beschlossen. Das beschlossene Aktienoptionsprogramm sichert eine langfristige Anreizwirkung für die Mitglieder des Vorstands. Vorstandsvergütung nach 4.2.5 Deutscher Corporate-Governance-Kodex (DCGK)Genaue Angaben zur Vergütungsstruktur und Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß Ziffer 4.2.5. DCGK und zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Vergütungsbericht als Teil des Konzernlageberichts der Gesellschaft. Dieser findet sich im Anhang zum Konzernabschluss. → Lagebericht / Vergütungsbericht S. 122 AufsichtsratsvergütungJedes Aufsichtsratsmitglied erhält gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 15.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende erhält das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahrs angehört haben, erhalten die vorgenannte Vergütung zeitanteilig in Höhe eines Zwölftels für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit. Zudem erhalten alle Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 €. Zusätzlich erhalten die Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung in Höhe von 15.000 €. D&O-VersicherungDie Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG (Vorstand) abgeschlossen. Für Mitglieder des Aufsichtsrats wurde kein Selbstbehalt vereinbart. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte in der Hauptversammlung wahr, die satzungsgemäß der Vorsitzende des Aufsichtsrats leitet. Jede Aktie der BRAIN AG gewährt eine Stimme. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl bzw. einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass auch Aktionäre ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung an dieser teilnehmen und ihre Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme) oder ihre Stimmen, ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Online-Teilnahme und der Briefwahl zu treffen. Dies ist in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die zweite öffentliche ordentliche Hauptversammlung der BRAIN AG fand am 08.03.2018 in Zwingenberg statt. Die Einladung zur Hauptversammlung wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen fristgerecht im Bundesanzeiger bekannt gemacht und enthielt u. a. die Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bzw. des Aufsichtsrats sowie die Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Berichte und Unterlagen standen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf den Internetseiten der BRAIN AG zur Verfügung. Direkt im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlichte die BRAIN AG die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse auf ihrer Website. Bei der Hauptversammlung standen sieben von acht Tagesordnungspunkten zur Abstimmung. Bei einer Präsenz des Grundkapitals der BRAIN AG von 74,89 % wurden alle Beschlussvorschläge angenommen. Die Präsenz der Aktionäre übertraf bei der zweiten Hauptversammlung die bereits hohe Präsenz der ersten Hauptversammlung der BRAIN AG. Meldepflichtige WertpapiergeschäfteDie Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sonstige Personen mit Führungsaufgaben, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen der Gesellschaft haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen befugt sind, sowie bestimmte Personen, die in einer engen Beziehung zu den Vorgenannten stehen, sind gesetzlich verpflichtet, Erwerb und Veräußerung von BRAIN-Aktien und von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, ab einem Betrag von mehr als 5.000 € im Kalenderjahr gegenüber der BRAIN AG offenzulegen. Mitteilungen über entsprechende Geschäfte werden unter anderem im Internet unter www.brain-biotech.de/investor-relations veröffentlicht. Für das Geschäftsjahr 2017/18 wurden der Gesellschaft keine solchen Wertpapiergeschäfte mitgeteilt. www.brain-biotech.de/investor-relations TransparenzDie Aktien der BRAIN AG sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Gesellschaft unterliegt damit den höchsten gesetzlichen und börsenrechtlichen Transparenzvorschriften. Insbesondere berichtet die BRAIN AG über Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns in deutscher und englischer Sprache in folgender Form:
Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie ungeprüften Quartalsabschlüsse zum 31.12.2017 (3M) und 30.06.2018 (9M) sowie der ungeprüfte Halbjahresfinanzbericht (6M) zum 31.03.2018 und der Konzernabschluss zum 30.09.2018 wurden in Übereinstimmung mit § 315e Abs. 1 HGB und den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Einzelabschluss der BRAIN AG für das Geschäftsjahr 2017/18 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.
Zwingenberg, Dezember 2018 Vorstand und Aufsichtsrat 04 KonzernlageberichtGrundlagen des Konzerns→ BRAIN identifiziert bislang unerschlossene bioaktive Naturstoffe, Enzyme und Hochleistungs-Mikroorganismen aus komplexen biologischen Systemen, um diese industriell nutzbar zu machen.→ Zur möglichst hohen Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der Bioökonomie sollen auch gezielte Akquisitionen in ausgesuchten Industrien in den Kompetenzfeldern von BRAIN beitragen.Dieser Konzernlagebericht enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche die Entwicklung des BRAIN-Konzerns (im Folgenden "BRAIN", "der Konzern" oder "die Gruppe" genannt) betreffen und die auf Annahmen und Schätzungen basieren, die Ungewissheiten und Risiken unterliegen. Der Vorstand der BRAIN Biotechnology Research and Information Network Aktiengesellschaft, Zwingenberg (im Folgenden "BRAIN AG" oder "Gesellschaft" genannt), geht davon aus, dass diese Aussagen realistisch sind. Mögliche Abweichungen von den geplanten Ergebnissen sind aber nicht auszuschließen. Geschäftsmodell des KonzernsDer BRAIN-Konzern ist mit seinen Schlüsseltechnologien im Bereich der industriellen, sogenannten Weißen Biotechnologie tätig. Diese setzt biotechnologische Methoden durch Übertragung biologischer und biochemischer Kenntnisse in industrielle Produkte und Produktionsverfahren ein. So identifiziert BRAIN bislang unerschlossene bioaktive Naturstoffe, Enzyme und Hochleistungs-Mikroorganismen aus komplexen biologischen Systemen, um diese industriell nutzbar zu machen. Aus diesem "Werkzeugkasten der Natur" entwickelte innovative Lösungen und Produkte werden erfolgreich in der Chemie- sowie in der Kosmetik- und Nahrungsmittelindustrie eingesetzt. → Kompetenzen und Produktkategorien S. 49 Das Geschäftsmodell von BRAIN steht auf zwei Säulen: den Segmenten BioScience und BioIndustrial. Das Segment BioScience umfasst das, zumeist auf exklusiver Basis abgeschlossene, Kooperationsgeschäft des Konzerns mit Industriepartnern. Das Segment BioIndustrial als zweite Säule beinhaltet die Entwicklung und Vermarktung eigener Produkte und Produktkomponenten. Der Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten von BRAIN ist auf die Ablösung klassischer chemisch-industrieller Prozesse durch neuartige, häufig ressourcenschonende biobasierte Verfahren ausgerichtet. Ziele und StrategienAls Technologieunternehmen der industriellen Biotechnologie hat sich BRAIN zum Ziel gesetzt, überproportional an dem Wachstumspotenzial der Bioökonomie zu partizipieren. Auf der Basis der zwei Säulen des Geschäftsmodells, BioScience und BioIndustrial, wird ein nachhaltiges ertragsorientiertes Wachstum angestrebt. Zur möglichst hohen Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der Bioökonomie sollen auch gezielte Akquisitionen in ausgesuchten Industrien in den Kompetenzfeldern von BRAIN beitragen. Die im abgelaufenen Geschäftsjahr neuen Beteiligungen an der Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK und an der SolasCure Ltd., Cardiff, UK sowie die Gründung der BRAIN US LLC, Rockville, MD, USA stellen aus Sicht des Vorstands wichtige Schritte zur Umsetzung der Strategie dar. → Strategie und Geschäftsmodell S. 46 → BRAIN-Gruppe S. 29 SteuerungssystemDie finanziellen Steuerungsgrößen von BRAIN sind die Gesamtleistung1 und seit diesem Geschäftsjahr das bereinigte EBITDA2 . Nach Einschätzung der Gesellschaft beschreibt die Gesamtleistung in geeigneter Weise die gesamte wirtschaftliche Leistung des Konzerns in der jeweiligen Berichtsperiode. Das bereinigte EBITDA erscheint geeigneter als das EBIT, um das nachhaltige Ergebnis des Konzerns widerzuspiegeln, da Sondereinflüsse herausgerechnet werden. In den vergangenen Geschäftsjahren erfolgte die Steuerung auf Basis des bereinigten EBIT. Zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurde diese Steuerungsgröße abschließend geändert. Die Berechnung des bereinigten EBITDA erfolgt durch Eliminierung der Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen der BRAIN AG, aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm bei der Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH, Potsdam sowie der Akquisitions- und Integrationskosten aus der Erweiterung der BRAIN-Gruppe. Als nicht finanzielle Steuerungsgrößen verwendet die Gesellschaft die aus Kooperationsverträgen erfüllten Meilensteine und Optionsziehungen. Die Anzahl der erreichten Meilensteine und gezogenen Exklusivoptionen ist wichtiger Ausdruck der in den strategischen Industriekooperationen erreichten technologischen Zielsetzungen und damit der technologischen Kompetenz von BRAIN. Die der Planung und Steuerung zugrunde liegenden Steuerungsgrößen werden auf der Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Forschung und EntwicklungBiotechnologische Forschung und die Entwicklung innovativer biotechnologischer Verfahren und Produkte sind die Kernkompetenz von BRAIN und die Grundlage der Geschäftsaktivitäten des Konzerns. So hat BRAIN zum Beispiel als eines der ersten Biotech-Unternehmen schon 1999 proprietäre Metagenom-Technologien zur Entwicklung von Produktionsorganismen, Enzymprodukten und genetischen Bibliotheken angewandt. Heute umfasst das Portfolio von BRAIN diverse patentierte Spezialtechnologien. Hier ist unter anderem die von BRAIN entwickelte und patentierte "Human Taste Cell"-Technologie (HTC) zu nennen, die auf isolierten menschlichen Geschmackszellen basiert und mit deren Hilfe natürliche Stoffe zur Geschmacksmodulation oder als Geschmacksmoleküle entwickelt werden können, die zum Beispiel als neue Süßgeschmacksverstärker oder Salzersatzstoffe den Gehalt an Zucker oder Salz in Lebensmitteln reduzieren können. → BRAIN-Innovationen S. 69
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Summe Erlöse, Bestandsveränderungen fertige und unfertige Erzeugnisse, Sonstige Erträge. Das im Eigentum von BRAIN stehende BioArchiv enthält etwa 53.000 umfassend charakterisierte Mikroorganismen, zahlreiche isolierte Naturstoffe, diverse Chassis-Mikroorganismus-Stämme zur Entwicklung von Produktionsorganismen sowie umfassende genetische Bibliotheken mit einer Vielzahl neuer Enzyme und Stoffwechselwege. Die Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH verfügt unter anderem über eine einzigartige Sammlung aus reinen Naturstoffen sowie auf Naturstoff-Bausteinen basierenden semisynthetischen Substanzen. Diese im BioArchiv zusammengefassten Sammlungen werden permanent erweitert und ermöglichen die Identifizierung bislang nicht charakterisierter Enzyme und Naturstoffe und einen neuen Zugang zu bislang nicht kultivierbarer Biodiversität. Im Rahmen der strategischen Forschungs- und Entwicklungspartnerschaften und der eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten arbeitet BRAIN innerhalb eines weit verzweigten Netzwerks von Unternehmen und akademischen Kooperationspartnern in ganz Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika. → BRAIN-Netzwerke S. 95 Im Geschäftsjahr 2017/18 betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 7,6 Mio. € nach 8,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2016/17. Dies entspricht 25 % der Gesamtleistung im Geschäftsjahr 2017/18 nach 30 % im vorangegangenen Geschäftsjahr. Die Investitionen für Forschung und Entwicklung beinhalten im Geschäftsjahr 2017/18 vorrangig die Aufwendungen für verschiedene Produktentwicklungen (zum Beispiel neuer Süßungsmittel oder biologischer Metallgewinnungsprozesse aus Abfall- und Nebenströmen) an den Standorten Zwingenberg und Potsdam. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen enthalten Fremdleistungen in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €). Wirtschaftsbericht→ Im Geschäftsjahr 2017/18 erzielte BRAIN eine Gesamtleistung in Höhe von 30,5 Mio. € gegenüber 26,9 Mio. € im Geschäftsjahr 2016/17.→ Die internationalen Umsätze konnten aufgrund der Internationalisierungsstrategie sowie der Akquisition der Biocatalysts Ltd. um 18,0 % von 16,7 Mio. € auf 19,7 Mio. € gesteigert werden.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenIn einem noch positiven weltwirtschaftlichen Umfeld bei gleichzeitig gestiegenen Risiken für das weltwirtschaftliche Wachstum3 waren die Rahmenbedingungen für die industrielle Biotechnologie auch im Geschäftsjahr 2017/18 unverändert positiv. Die Märkte für biotechnologische Produkte und Prozesse unterscheiden sich regelmäßig in ihrer Entwicklung von denjenigen für traditionelle Produkte in den gleichen Anwendungsbereichen. Häufig weisen sie eine deutlich höhere Wachstumsdynamik auf.4 Während die Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Bereich Therapien und Diagnostika absolut betrachtet hoch sind, verzeichnete die industrielle Biotechnologie den stärksten prozentualen Zuwachs.5 Neben der Substitution von Produkten auf petrochemischer Basis stehen unter anderem biologische Lösungen für Zucker- und Salzersatzstoffe im Vordergrund der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Branche. 2 GeschäftsverlaufTABELLE 04. 1 AUSZUG AUS DER GESAMTERGEBNISRECHNUNGscroll
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Vgl. Internationaler Währungsfonds: World Economic Outlook, October 2018. GRAFIK 04.1 ZUSAMMENSETZUNG DER GESAMTLEISTUNG![]() Im Geschäftsjahr 2017/18 erzielte BRAIN eine Gesamtleistung in Höhe von 30,5 Mio. € gegenüber 26,9 Mio. € im Geschäftsjahr 2016/17. Dieser Gesamtleistungsanstieg in Höhe von 13,1 % ist im Wesentlichen auf die Akquisition der Biocatalysts Ltd. zum 17. März 2018 und den damit verbundenen Ausweis der zeitanteiligen Gesamtleistungsbeiträge zurückzuführen. Die Entwicklung der Umsatzerlöse im Konzern ist mit einem Wachstum von 12,2 % gegenüber Vorjahr auf einem ähnlichen Niveau wie die Entwicklung der Gesamtleistung. Die leicht höhere Wachstumsrate auf Gesamtleistungsebene basiert im Wesentlichen auf den gestiegenen Sonstigen Erträgen (+0,5 Mio. €), während der positive Effekt aus der Entwicklung der Bestandsveränderung (+0,4 Mio. €) den Effekt aus den reduzierten Erlösen aus Forschungs- und Entwicklungsförderung (-0,3 Mio. €) leicht überkompensiert. Insgesamt blieb die Entwicklung auf Umsatz- bzw. Gesamtleistungsebene hinter den selbstgesteckten Zielen zurück und kann daher auch nicht voll zufriedenstellen. Grundsätzlich sind hiervon beide Segmente betroffen, wenngleich das Segment BioIndustrial mit 40,2 % Gesamtleistungswachstum deutlich über Vorjahr liegt, was im Wesentlichen auf die Akquisition der Biocatalysts Ltd. zurückzuführen ist. Die Gesamtleistung des Segments BioScience lag mit 11,1 Mio. € unterhalb des Vorjahreswerts (13,2 Mio. €) aufgrund von Verzögerungen bei der Anbahnung bzw. Umsetzung von Projekten mit Kooperationspartnern. Die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen reduzierten sich im Geschäftsjahr auf 2,0 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €), aufgrund leicht gesunkener Kosten im Zusammenhang mit Förderprojekten und des Auslaufens kleinerer Förderprojekte. Die Bestandsveränderungen von 0,3 Mio. € spiegeln den leichten Bestandsaufbau in beiden Segmenten wider, wenngleich der Unterschied gegenüber Vorjahr im Segment BioIndustrial mit 0,4 Mio. € stärker ausfällt (aufgrund aktiver Maßnahmen der Bestandsreduzierung im Vorjahr). Die Sonstigen Erträge stiegen um 0,5 Mio. € auf 1,1 Mio. €. Dies resultiert im Wesentlichen aus höheren Auflösungen von Rückstellungen (0,3 Mio. €, Vorjahr: 0,1 Mio. €) sowie aus Erträgen aus der Weiterbelastung von Leistungen im Zusammenhang mit der erfolgreichen Ausgründung der SolasCure Ltd. im August 2018 (0,2 Mio. €). Schwerpunkte der Umsatzerlöse lagen wiederum im Inland (ca. 27 %, Vorjahr: ca. 31 % der Gesamtumsatzerlöse), in Frankreich (ca. 15 %, Vorjahr: ca. 21 %) und in den USA (ca. 18 %, Vorjahr: ca. 15 %). Die Umsätze im Inland stagnierten demnach bei 7,4 Mio. € (Vorjahr 7,5 Mio. €). Die internationalen Umsätze konnten aufgrund der Internationalisierungsstrategie sowie der Akquisition der Biocatalysts Ltd. um 18,0 % von 16,7 Mio. € auf 19,7 Mio. € gesteigert werden. 3 ErtragslageIm abgelaufenen Geschäftsjahr verzeichnete das bereinigte EBITDA einen Rückgang von -4,7 Mio. € im Vorjahr auf nun -5,4 Mio. €. Ursächlich hierfür war die insgesamt schwache Entwicklung auf der Umsatz- bzw. Gesamtleistungsebene vor Berücksichtigung des akquisitionsbedingten Wachstums, die sich trotz erfolgreicher Einsparungen auf der Kostenseite nachteilig auf das bereinigte EBITDA auswirkte. Die Ertragslage des Konzerns im Geschäftsjahr 2017/18 war ferner geprägt durch Aufwendungen im Zusammenhang mit unseren M&A Aktivitäten sowie in geringerem Maße im Vergleich zum Vorjahr aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der AnalytiCon Discovery GmbH. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Überleitung des ausgewiesenen EBIT bzw. EBITDA zu dem bereinigten EBIT bzw. zu dem bereinigten EBITDA ohne die oben beschriebenen Effekte und Aufwendungen. TABELLE 04.2 ÜBERLEITUNG DES AUSGEWIESENEN EBIT ZUM BEREINIGTEN EBITscroll
TABELLE 04.3 ÜBERLEITUNG DES AUSGEWIESENEN EBITDA ZUM BEREINIGTEN EBITDAscroll
GRAFIK 04.2 BEREINIGTES EBITDA![]() Die Bereinigungen betreffen im Wesentlichen die Sonstigen Aufwendungen (Akquisitions- und Integrationskosten) und den Personalaufwand (anteilsbasierte Vergütungen). Der Materialaufwand hat sich im Wesentlichen akquisitionsbedingt im Geschäftsjahr von 11,2 Mio. € im Vorjahr auf 14,0 Mio. € im aktuellen Geschäftsjahr erhöht. Die Materialaufwandsquote6 ist dabei von 41,6 % im Vorjahr auf 45,8 % im aktuellen Geschäftsjahr gestiegen. Die Verschlechterung der Materialaufwandsquote entfällt im Wesentlichen auf das Segment BioScience, in welchem im aktuellen Geschäftsjahr ein Anstieg des Anteils an exklusiver Bibliotheksentwicklung zu einem höheren Materialeinsatz führte. Absolut konnten die Materialaufwendungen im Segment BioScience zwar reduziert werden, aufgrund der geringeren Gesamtleistung auf Ebene des Segments BioScience verschlechterte sich die Materialaufwandsquote. Fremdleistungen wurden im Wesentlichen von Universitäten, Hochschulen und anderen Technologieunternehmen bezogen. Die Verringerung des Personalaufwands von 16,5 Mio. € auf 15,0 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus den Personalaufwand betreffenden geringeren Sondereffekten aus anteilsbasierten Vergütungen und einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm7 (0,2 Mio. € im aktuellen und 3,0 Mio. € im vergangenen Geschäftsjahr). Der um diese Effekte bereinigte Personalaufwand stieg von 13,5 Mio. € auf 14,8 Mio. € bei einer insgesamt reduzierten bereinigten Personalaufwandsquote. Der Anstieg des bereinigten Personalaufwands resultiert aus einer höheren Anzahl an Mitarbeitern sowie aus Lohn- und Gehaltssteigerungen. Die Abschreibungen stiegen von 1,7 Mio. € auf 3,0 Mio. €, was im Wesentlichen und in Höhe von 1,0 Mio. € auf die Amortisation stiller Reserven aus dem Erwerb der Biocatalysts Ltd. sowie auf planmäßige Abschreibung des erworbenen Anlagevermögens der erworbenen Gesellschaft in Höhe von 0,2 Mio. € zurückzuführen ist. Die Sonstigen Aufwendungen erhöhten sich im Wesentlichen akquisitionsbedingt und durch Sondereffekte von 6,9 Mio. € auf 8,2 Mio. €. Bereinigt um die Sondereffekte aus o. g. Akquisitions- und Integrationskosten (siehe EBITDA-Bereinigungen) ergeben sich bereinigte Sonstige Aufwendungen von 7,1 Mio. € im aktuellen Geschäftsjahr gegenüber 6,9 Mio. € im Vorjahr. Die geringe absolute Steigerung resultierte hierbei in einer geringeren Aufwandsquote (bereinigte Sonstige Aufwendungen zur Gesamtleistung). Das bereinigte EBIT verschlechterte sich von -6,4 Mio. € auf -8,4 Mio. €. Die Verringerung reflektiert im Wesentlichen die erhöhten nicht liquiditätswirksamen Amortisationen der stillen Reserven sowie das geringere bereinigte EBITDA. Das Finanzergebnis steigerte sich von 0,0 Mio. € auf 1,2 Mio. €. Das Ergebnis beinhaltet Finanzerträge in Höhe von 1,7 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Dem stehen Finanzaufwendungen von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) gegenüber. Die erhebliche Steigerung der Finanzerträge ist auf die Folgebewertung von Put-Optionsvereinbarungen mit Minderheitengesellschaftern zurückzuführen.
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Definiert als Materialaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung. Das Ergebnis vor Steuern verbesserte sich somit von -9,4 Mio. € auf -8,5 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2017/18 verbuchte die Gruppe ein positives Steuerergebnis von 0,2 Mio. € nach einem Steueraufwand von 0,3 Mio. € im Vorjahr. Der Steueraufwand des Geschäftsjahrs 2017/18 beinhaltet laufenden Steueraufwand in Höhe von 0,2 Mio. € und latenten Steuerertrag in Höhe von 0,4 Mio. €. Der latente Steuerertrag stieg um 0,3 Mio. € auf 0,4 Mio. €, was im Wesentlichen auf eine Reduzierung der passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit der Amortisation der stillen Reserven aus dem Erwerb der Biocatalysts Ltd. zurückzuführen ist. Vom Verlust der Periode in Höhe von -8,3 Mio. € entfallen -0,2 Mio. € auf nicht beherrschende Anteilseigner (Vorjahr: -0,1 Mio. €). Die Verbesserung des Ergebnisses pro Aktie von -0,58 € auf -0,45 € reflektiert den geringeren Verlust im Geschäftsjahr 2017/18 sowie den Anstieg der zugrunde gelegten Anzahl an Aktien von 16,5 Mio. auf 18,1 Mio. Stück. Das sonstige Ergebnis war im abgelaufenen Geschäftsjahr determiniert durch erstmalige Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Fremdwährungsfinanzinstrumenten in Höhe von 0,1 Mio. € und Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe im Zusammenhang mit der Akquisition der Biocatalysts Ltd. in Höhe von -0,2 Mio. €. Das Konzern-Gesamtergebnis nach Steuern betrug -8,3 Mio. € nach -9,8 Mio. € im Vorjahr. Davon entfallen -8,1 Mio. € auf die Aktionäre der BRAIN AG. Die Geschäftssegmente haben sich wie folgt entwickelt: TABELLE 04.4 ANTEIL SEGMENT AN DER GESAMTLEISTUNGscroll
GRAFIK 04.3 ANTEIL SEGMENT AN DER GESAMTLEISTUNG![]() BioScience-SegmentDas BioScience-Segment beinhaltet im Wesentlichen das Forschungs- und Entwicklungsgeschäft mit Industriepartnern sowie die eigene Forschung und Entwicklung. TABELLE 04.5 BIOSCIENCE-SEGMENTscroll
Das BioScience-Segment verzeichnete einen Rückgang der Gesamtleistung im Vorjahresvergleich von 13,2 Mio. € auf 11,1 Mio. €. Ursächlich hierbei sind Verzögerungen bei der Anbahnung und Umsetzung von Projekten mit bestehenden und neuen Kooperationspartnern, welches sich in der schwächeren Umsatzentwicklung (Rückgang von 10,7 Mio. € im Vorjahr auf 8,3 Mio. € im Berichtszeitraum) widerspiegelt. Daneben verringerten sich auch die Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderung aufgrund gesunkener förderfähiger Kosten von 2,2 Mio. € im Vorjahr auf 1,8 Mio. € im aktuellen Geschäftsjahr. Das EBITDA des Segments war wesentlich durch die oben beschriebenen operativen Effekte sowie Sondereffekte (Akquisitions- und Integrationskosten) belastet. Hieraus resultierte ein negatives bereinigtes EBITDA von -6,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr in Höhe von -5,6 Mio. €. BioIndustrial-SegmentDas BioIndustrial-Segment umfasst im Wesentlichen das industriell skalierte Produktgeschäft des Konzerns. TABELLE 04.6 BIOINDUSTRIAL-SEGMENTscroll
Die Umsatzerlöse des BioIndustrial-Segments stiegen im Wesentlichen akquisitionsbedingt von 13,5 Mio. € auf 18,8 Mio. €. Innerhalb des Segments ergab sich ein differenziertes Bild: Während die Umsätze im Kosmetikbereich rückläufig waren, verzeichnete insbesondere der Spezialenzym-Bereich der Biocatalysts Ltd. deutliche Wachstumsimpulse im Gegensatz zu anderen Enzym-Bereichen innerhalb des Segments, die im Vorjahresvergleich Rückläufe verzeichnet hatten. Die sich ergebende Gesamtleistung des Segments steigerte sich analog dem Umsatz ebenfalls signifikant auf 19,4 Mio. €. Neben den oben ausgeführten Gründen unterstützt die positive Entwicklung der Bestandsveränderung (+0,4 Mio. € im Vorjahresvergleich) bei gleichzeitig leicht reduzierten Sonstigen Erträgen (-0,2 Mio. € im Vorjahresvergleich) das Wachstum auf Gesamtleistungsebene. Das bereinigte EBITDA des Segments stagnierte bei ca. 0,9 Mio. € auf Vorjahresniveau. Ursächlich hierfür sind die relativ gestiegenen bereinigten Personalkosten aufgrund negativer Volumeneffekte durch eine fehlende Fixkostendegression, die nicht voll durch die Verbesserung der Aufwandsquoten auf Ebene des Materialaufwands sowie der bereinigten Sonstigen Aufwendungen kompensiert werden konnten. 4 FinanzlageDas Finanzmanagement von BRAIN beinhaltet im Wesentlichen die Sicherstellung der entsprechend notwendigen Liquidität zur Finanzierung der Erreichung der Unternehmensziele und um jederzeit die Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Dabei werden unterschiedliche Finanzierungsinstrumente, wie zum Beispiel Darlehen oder Finanzierungsleasing, in Anspruch genommen. 5 Vermögenslage und KapitalstrukturTABELLE 04.7 AUSZUG AUS DER BILANZscroll
Die Veränderungen der Vermögenslage und der Kapitalstruktur im Geschäftsjahr 2017/18 sind im Wesentlichen auf die Akquisition der Biocatalysts Ltd. im März 2018 sowie die operative Performance der Gruppe im Berichtszeitraum zurückzuführen. Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 18,5 Mio. €. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus den durch die Biocatalysts Ltd. hinzugewonnenen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (17,5 Mio. € inklusive aufgedeckter stiller Reserven in Höhe von 8,9 Mio. € und Goodwill in Höhe von 3,9 Mio. €) sowie dem um 1,8 Mio. € gestiegenen Ausweis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen aufgrund der Beteiligung an der SolasCure Ltd. im August 2018. GRAFIK 04.4 BILANZSTRUKTUR![]() Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich von 53,6 Mio. € auf 41,0 Mio. €. Neben der im Wesentlichen akquisitionsbedingten Erhöhung der Vorräte um insgesamt 0,8 Mio. € auf 8,0 Mio. € führte insbesondere die Verringerung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 39,0 Mio. € auf 25,5 Mio. €, bei gleichzeitig unverändertem Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6,5 Mio. €, zur Reduktion der kurzfristigen Vermögenswerte. Das Eigenkapital verringerte sich aufgrund des negativen Gesamtergebnisses sowie der Verringerung der Kapitalrücklage (um 13,3 Mio. € auf 64,6 Mio. €) aufgrund von Put-Optionsvereinbarungen mit einigen Minderheitengesellschaftern der Biocatalysts-Gruppe von 47,4 Mio. € auf 30,6 Mio. €. Die Eigenkapitalquote zum Ende des Geschäftsjahrs betrug 41 % (Vorjahr: 69 %). Am Abschlussstichtag 30. September 2018 bestanden ein genehmigtes Kapital in Höhe von 9.027.891 € und ein bedingtes Kapital in Höhe von 5.090.328 € (bedingtes Kapital zur Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsrechten bei der Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen) bzw. von 1.272.581 € (bedingtes Kapital zur Erfüllung von Optionsrechten aus der Ausgabe von Aktienoptionen). Die langfristigen Schulden erhöhten sich von 12,7 Mio. € per 30. September 2017 auf 32,9 Mio. € per 30. September 2018. Die Erhöhung ist zu wesentlichen Teilen bedingt durch die um 17,2 Mio. € gestiegenen langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Letzte stellt den spiegelbildlichen Effekt zum voranstehend beschriebenen Rückgang der Kapitalrücklage aufgrund vereinbarter Put-Optionsrechte dar. Darüber hinaus erhöhten sich die langfristigen Finanzverbindlichkeiten aufgrund der im Rahmen der Hauptversammlung im März 2018 verabschiedeten stillen Beteiligung in Höhe von 3,0 Mio. € und einer Erhöhung einer auf Sachanlagen abgestellter bestehenden Darlehensfazilität um 2,5 Mio. €. Die eingeworbenen Mittel werden im Wesentlichen zur Finanzierung der eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für die Entwicklungspipeline der BRAIN genutzt werden. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich von 8,4 Mio. € auf 11,0 Mio. €, wobei diese Veränderung in Höhe von 1,0 Mio. € im Wesentlichen auf die gestiegenen Abgegrenzten Erträge aufgrund der nur zeitanteiligen Umsatzrealisierung aus dem Lizenzvertrag mit der SolasCure Ltd., eine Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 1,0 Mio. € sowie die um 0,4 Mio. € gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen ist. Letztere sind im Wesentlichen akquisitionsbedingt gestiegen. Die Finanzverbindlichkeiten denominieren zum überwiegenden Teil in Euro. Bei den verzinslichen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich neben der oben genannten stillen Beteiligung im Wesentlichen um Darlehen von Finanzinstituten mit einer festen Verzinsung mit einem Nominalzinssatz zwischen 1,15 % und 6,10 %. Die verzinslichen Darlehen haben in Höhe von 1,4 Mio. € eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, in Höhe von 3,3 Mio. € von über einem Jahr bis zu fünf Jahren und in Höhe von 1,8 Mio. € von mehr als fünf Jahren. Die Fremdkapitalquote erhöhte sich aufgrund der im Rahmen der o. g. Parameter von 31 % im Vorjahr auf 59 % zum 30. September 2018. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 68,5 Mio. € zum 30. September 2017 auf 74,5 Mio. € zum 30. September 2018. InvestitionenDie Schwerpunkte der Investitionen lagen, neben der getätigten Akquisition der Mehrheitsanteile an Biocatalysts Ltd., im aktuellen Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr auf dem Ausbau und der weiteren Stärkung der Technologiekompetenz sowie auf der Investition in die Entwicklungspipeline der BRAIN. Die bilanzwirksamen Investitionen inklusive der o. g. Akquisition umfassten im laufenden Geschäftsjahr insgesamt 12,6 Mio. €, davon 10,5 Mio. € an Netto-Zahlungen aus dem Unternehmenserwerb der Biocatalysts Ltd. sowie 0,6 Mio. € für den Erwerb von Anteilen an der SolasCure Ltd. (Spin-out des seitens der BRAIN AG entwickelten Enzyms Aurase(r)). Der Schwerpunkt lag darüber hinaus weiterhin im Bereich der Investition in Sachanlagen mit 1,3 Mio. € gegenüber 1,1 Mio. € im Vorjahr, was im Wesentlichen auf die Akquisition der Biocatalysts Ltd. zurückzuführen ist. Dabei wurde im Segment BioScience weiter in die Ausstattung der Forschungs- und Entwicklungslabore bei der BRAIN AG und der Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH investiert. Im Segment BioIndustrial bestand der Fokus der Investitionstätigkeit auf der Erweiterung der Produktionskapazitäten im Spezialenzym-Bereich. Zum Abschlussstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen zum Ausbau von Produktionskapazitäten in Höhe von 3.580 Tsd. €. Die Investitionsverpflichtungen können aus dem Zahlungsmittelbestand der betroffenen Tochtergesellschaft sowie Bankdarlehen finanziert werden. LiquiditätTABELLE 04.8 AUSZUG AUS DER KAPITALFLUSSRECHNUNGscroll
GRAFIK 04.5 DARSTELLUNG DER KAPITALFLUSSRECHNUNG![]() Der Brutto-Cashflow von BRAIN belief sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf -9,0 Mio. € im Vergleich zu -6,4 Mio. € im Vorjahr. Die Verringerung ist im Wesentlichen auf die schwächere operative Ertragskraft zurückzuführen (das gemäß oben stehender Tabelle im Vorjahresvergleich verbesserte Periodenergebnis wurde hierbei durch höhere Abzugsbeträge für die Vereinnahmung abgegrenzter Erträge sowie Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge im aktuellen Geschäftsjahr belastet). Der Cashflow aus operativer Tätigkeit konnte hingegen im Geschäftsjahr von -5,8 Mio. € auf -5,4 Mio. € verbessert werden. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltete im Vorjahr einen Mittelzufluss aus der Anlage liquider Mittel in Termingelder in Höhe von 10,0 Mio. €. Der um den vorgenannten Effekt sowie um die akquisitionsbedingten Mittelabflüsse bereinigte Cashflow aus Investitionstätigkeiten liegt bei -1,6 Mio. € gegenüber -1,2 Mio. € im Vorjahr. Beispiele für diese Investitionen finden sich im vorstehenden Abschnitt. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit reflektierte im Vorjahr hauptsächlich die Erlöse aus einer Kapitalerhöhung im September 2017 in Höhe von 28,0 Mio. €. Im aktuellen Geschäftsjahr belief sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit auf 4,7 Mio. €, reflektierend die o. g. zusätzlichen Darlehensmittel in Höhe von 3,0 Mio. € aus der stillen Beteiligung der Hessen Kapital II GmbH und 2,5 Mio. € aus einer mit Sachanlagen besicherten Kreditfazilität. Als Resultat der einzelnen Cashflows ergab sich eine Reduzierung des Zahlungsmittelbestands in Höhe von -13,4 Mio. €. Die Erhöhung im Vorjahr betrug 30,7 Mio. €. Den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum Bilanzstichtag 30. September 2018 in Höhe von 25,5 Mio. € standen kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 2,4 Mio. € und langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 25,4 Mio. € gegenüber, wobei der überwiegende Anteil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten auf potenzielle Zahlung aus der Ausübung von Put-Optionen entfällt. Des Weiteren bestanden nicht genutzte Kreditlinien in einem Umfang von 0,1 Mio. €. Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von flüssigen Mitteln und/oder Kapital beeinträchtigen können, liegen nach Einschätzung des Konzerns nicht vor. Nicht finanzielle LeistungsindikatorenIm Geschäftsjahr 2017/18 wurden in den strategischen Industriekooperationen acht Meilensteine erreicht bzw. Exklusivitätsoptionen gezogen (Vorjahr: 12). Die erreichten Meilensteine und die gezogenen Exklusivitätsoptionen betreffen unterschiedliche Kooperationspartner. 6 MitarbeiterAls Technologieunternehmen mit hoher Wachstumsorientierung misst BRAIN der Gewinnung und Entwicklung hoch qualifizierter Mitarbeiter eine besondere Bedeutung bei. Bereits frühzeitig unterstützt BRAIN Studierende ausgewählter Universitäten und Hochschulen in den Bereichen Biotechnologie/Life Sciences mit Stipendien und anderen Fördermaßnahmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vor Beginn eines Studiums oder einer betrieblichen Ausbildung ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im Unternehmen zu absolvieren. → Mitarbeiterkultur S.62 Den Mitarbeitern werden - unter anderem auch in überbetrieblichen Kooperationen -umfangreiche Möglichkeiten zur nationalen und internationalen akademischen Weiterbildung, z. B. durch ein berufsbegleitendes Studium (Bachelor oder Master), und zur Teilnahme an sonstigen innerbetrieblichen und externen fachspezifischen und fachübergreifenden Bildungsmaßnahmen geboten. Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich wie folgt entwickelt: TABELLE 04.9 ANZAHL MITARBEITERscroll
Des Weiteren beschäftigt der BRAIN-Konzern zusätzlich Stipendiaten (6, Vorjahr: 8), Aushilfen (11, Vorjahr: 13) und Auszubildende (6, Vorjahr: 6). Die Anzahl der Mitarbeiter ist unter anderem aufgrund der Akquisition der Biocatalysts-Gruppe gestiegen. In den Forschungs- und Entwicklungsfunktionen (167 Mitarbeiter, Vorjahr: 138) wird neben Naturwissenschaftlern insbesondere auch ein hoher Anteil an Mitarbeitern aus den Ingenieurwissenschaften und mit betrieblicher Laborausbildung angestrebt. 7 Gesamtaussage zum GeschäftsverlaufDer Megatrend der Bioökonomie als Grundlage eines nachhaltigen Wirtschaftssystems sowie der Bedarf an natürlichen biologischen Lösungen, z. B. gesünderen Lebensmitteln oder nachhaltigeren Industrieprozessen, ist ungebrochen und hat sich in einzelnen Marktbereichen sogar verstärkt. Im vergangenen Geschäftsjahr hat BRAIN einige wichtige Erfolge in der Adressierung dieser Märkte erreichen können. Forschungsbezogen konnte BRAIN im Geschäftsjahr wichtige Ziele im Bereich Green und Urban Mining erzielen, wie z. B. die Etablierung eines industrierelevanten Tonnen-Maßstabs im Verfahren zur biologischen Rückgewinnung von Gold und Silber aus Erzen, in der Partnerschaft mit CyPlus, wie auch die Erschließung neuer Anwendungsfelder, wie z. B. die Ergebnisse im Bereich der Rückgewinnung von Kupfer durch Biolaugung aus heimischen Schiefervorkommen verdeutlichen. Im Bereich Nutrition & Health war die Erweiterung des Patentschutzes für BRAINs Geschmackszelltechnologie auf Europa im Februar 2018 ein wichtiger Meilenstein, ebenso die Identifizierung und z. T. Upscale von Kandidaten als Süßgeschmacksverstärker bzw. natürliche hochintensive Süßstoffe in der DOLCE-Partnerschaft. Die strategische Entwicklung der Gruppe konnte sowohl durch die Übernahme der Mehrheit des Spezialenzym-Unternehmens Biocatalysts Ltd. im März 2018 als auch durch die Ausgründung zur Fortentwicklung unserer Aktivitäten um Aurase(r) durch die SolasCure Ltd. im August 2018 forciert werden. Bezogen auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt sich ein differenzierteres Bild. Wenngleich das für uns wichtige Ziel des mindestens zweistelligen Wachstums auf Umsatz- bzw. Gesamtleistungsebene erzielt wurde, so kann die Gesamtlage des Umsatzwachstums im Rückblick nicht voll zufriedenstellen.8 Die teils rückläufige Umsatzentwicklung in einigen Geschäftsbereichen bedingte dann auch eine schwächere Ergebnisentwicklung bspw. auf Ebene des bereinigten EBITDA. Die Entwicklung betraf insbesondere das Segment BioScience, das im strategischen Fokus stehende produktbasierte Segment BioIndustrial hingegen profitierte von der Hinzunahme der akquirierten Geschäftsaktivitäten der Biocatalysts Ltd. Maßnahmen zur Stärkung unserer Geschäftsaktivitäten mit dem Ziel eines nachhaltigen und profitablen Wachstums wurden entsprechend umgesetzt. Hierzu zählen bspw. die Neufokussierung auf die drei Geschäftseinheiten Nutrition & Health, Skin Care und Industrial BioSolutions innerhalb der Gruppe, die stärkere Konzentrierung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb der BRAIN AG auf wenige ausgewählte Projekte sowie die personelle Verstärkung insbesondere im Bereich des Business Developments. Hierzu zählt bspw. die Erweiterung des bisher zweiköpfigen Vorstands durch Herrn Ludger Roedder, der nach dem Bilanzstichtag als zukünftiger Chief Business Officer (CBO) benannt wurde. Die weiterhin hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung sind darüber hinaus für den Vorstand ein wichtiger Indikator und Basis für die zukünftigen Potenziale von BRAIN. Zum 30. September 2018 verfügt der Konzern über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 25,5 Mio. € bei einer Eigenkapitalquote von 41 %. Damit sind nach Einschätzung des Vorstands auch unter Berücksichtigung des gesunkenen Zahlungsmittelbestands und der gesunkenen Eigenkapitalquote weiterhin die Voraussetzungen gegeben, um an den Potenzialen der Wachstumsmärkte der Bioökonomie überproportional und nachhaltig zu partizipieren. Insgesamt beurteilt der Vorstand der BRAIN AG den Geschäftsverlauf und die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum Stichtag weiterhin positiv.
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Weitere Informationen finden sich im Prognosebericht dieses Lageberichtes. Vergütungsbericht→ Die Vergütung des Vorstands soll Anreize zu einer ergebnisorientierten und nachhaltigen Unternehmensführung geben.Der Vergütungsbericht ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Berücksichtigung der im Deutschen Corporate-Governance-Kodex (DCGK) aufgeführten Empfehlungen erstellt worden. In den folgenden Abschnitten werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder dargestellt, die Struktur der Vergütung und die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder erläutert und die Höhe der den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährten Vergütung ausgewiesen. 1 Vergütung des VorstandsVergütungssystemDie Vergütung des Vorstands soll Anreize zu einer ergebnisorientierten und nachhaltigen Unternehmensführung geben. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder enthält daher verschiedene Elemente und besteht derzeit aus einer erfolgsunabhängigen Grundvergütung, einer erfolgsabhängigen, leistungsbezogenen Tantieme, langfristigen Anreizen durch ein Aktienoptionsprogramm und außerdem aus individuell vereinbarten Versorgungszusagen, Vorsorgeaufwendungen und Beiträgen für Versicherungen sowie aus sonstigen Nebenleistungen. Bei der Festlegung der Gesamtvergütung und der einzelnen Vergütungsbestandteile hat der Aufsichtsrat die wirtschaftliche Lage und die wirtschaftlichen Perspektiven des Unternehmens sowie die Vergütungsstruktur der Gesellschaft berücksichtigt. Für die einzelnen Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat eine Differenzierung nach Funktion, Verantwortungsbereichen, Qualifikation und persönlicher Leistung vorgenommen. Als weiteres Kriterium wurden Angaben zu Vergütungen in anderen Unternehmen berücksichtigt, die derselben Branche angehören bzw. im Wettbewerb zur Gesellschaft stehen, soweit hierzu Daten und Informationen verfügbar waren. Die Vereinbarungen zur Vergütung sind in den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder enthalten. Die Vertragslaufzeit entspricht jeweils der Amtszeit, für welche die jeweiligen Vorstandsmitglieder bestellt worden sind. Die Dienstverträge sind für diesen Zeitraum fest geschlossen und nicht ordentlich kündbar. Die Grundstruktur der Vorstandsvergütung und die nachfolgenden Ausführungen hierzu gelten auch für frühere Vorstandsmitglieder. Erfolgsunabhängige TätigkeitsvergütungJedes Vorstandsmitglied erhält eine erfolgsunabhängige Grundvergütung, die als fixe, auf das Geschäftsjahr bezogene Barvergütung vereinbart ist und in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird. Die Grundvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 75 % der Zielvergütung unter Berücksichtigung einer nicht erhöhten leistungsbezogenen Tantieme bei einer Zielerreichung von 100 % und für die übrigen Vorstandsmitglieder 74 % der Zielvergütung unter Berücksichtigung einer nicht erhöhten leistungsbezogenen Tantieme bei einer Zielerreichung von 100 %. Leistungsbezogene TantiemeDie leistungsbezogene Tantieme ist eine variable Barvergütung, die jeweils auf ein Geschäftsjahr bezogen ist und gewährt wird, wenn das Vorstandsmitglied die jeweils im Voraus festgelegten Ziele (Parameter der Erfolgsbindung umfassen sowohl qualitative als auch quantitative Ziele, zum Beispiel nach dem bereinigten EBITDA nach IFRS) im betreffenden Geschäftsjahr erreicht hat. Die Höhe der jährlichen Tantieme ist für jedes Vorstandsmitglied vertraglich für die Laufzeit des Dienstvertrags festgeschrieben. Der Aufsichtsrat kann die Tantieme im Falle einer deutlichen Verfehlung der Ziele herabsetzen oder ganz verweigern und im Falle einer deutlichen Übererfüllung der Ziele bis auf den doppelten Betrag erhöhen. Bei der Festlegung der Ziele und bei der Beurteilung, ob und in welchem Maße die Ziele erreicht wurden und ob die Tantieme herabgesetzt oder erhöht wird, entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Er beurteilt hierbei auch die persönliche Leistung des Vorstandsmitglieds und bezieht außerordentliche positive oder negative Entwicklungen, die nicht der Leistung des Vorstandsmitglieds zuzurechnen sind, in seine Entscheidung ein, damit den Vorstandsmitgliedern eine leistungsbezogene variable Vergütung gewährt wird. Bei Zuerkennung der betragsmäßig festgelegten Tantieme erreicht die variable Barvergütung im Falle des Vorstandsvorsitzenden einen Betrag in Höhe von 33,33 % der erfolgsunabhängigen Festvergütung und für die übrigen Vorstandsmitglieder einen Betrag in Höhe von 14,00 % der erfolgsunabhängigen Festvergütung. Wird die betragsmäßig festgelegte Tantieme vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen erhöht, erreicht die variable Barvergütung im Falle des Vorstandsvorsitzenden maximal 66,66 % der erfolgsunabhängigen Grundvergütung und für die übrigen Vorstandsmitglieder maximal 49,21 % der erfolgsunabhängigen Grundvergütung. ErfolgsvergütungHerr Goebel erhält eine auf eine dreijährige Periode ausgerichtete Erfolgsvergütung, wenn und soweit er die für diese Periode im Voraus vereinbarten Ziele erreicht hat. Sind in der Zielvereinbarung zugleich Zwischenziele für höchstens zwei Zeitabschnitte innerhalb der dreijährigen Periode festgelegt worden, wird jeweils ein Teilbetrag der Erfolgsvergütung von bis zu 20 % an Herrn Goebel ausgezahlt, wenn und soweit Herr Goebel ein solches Zwischenziel erreicht hat. Der Aufsichtsrat kann die Erfolgsvergütung im Falle einer deutlichen Verfehlung der Ziele herabsetzen oder ganz verweigern und im Falle einer deutlichen Übererfüllung der Ziele bis auf den doppelten Betrag erhöhen. Bei der Festlegung der Ziele und bei der Beurteilung, ob und in welchem Maße die Ziele erreicht wurden und ob die Erfolgsvergütung herabgesetzt oder erhöht wird, entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Anteilsbasierte VergütungenIm Geschäftsjahr 2017/18 bestanden die folgenden anteilsbasierten Vergütungen, an denen Vorstände partizipiert haben: Employee Stock Ownership ProgramZur Incentivierung und langfristigen Bindung von Führungskräften der BRAIN AG trat am 8. Juni 2018 ein Employee Stock Ownership Program (ESOP oder ESOP 2017) für das Geschäftsjahr 2017/18 in Kraft. Am Programm partizipieren die Unit Heads sowie die beiden Vorstände der BRAIN AG. Grundlage des Aktienoptionsprogramms ist der Hauptversammlungsbeschluss vom 8. Juli 2015 zur Auflage eines Aktienoptionsprogrammes und der Schaffung des bedingten Kapitals 2015/II. Eine Option berechtigt im Rahmen der Ausübung zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft zum sog. Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht dabei einem Mittel des Aktienkurses zehn Handelstage vor dem vertraglichen Tag der Gewährung, der in diesem Fall auf den 8. Juni 2018 fällt. Der Ausübungspreis der Optionen beläuft sich auf 20,67 € je Aktie. Die Ausübung der Optionen ist neben einem Erfolgsziel in Bezug auf die Aktienkursentwicklung (Erfolgsbedingung) zusätzlich an den Verbleib des jeweiligen Begünstigten im Unternehmen gebunden (Dienstbedingung). Die Optionen können unter Berücksichtigung der Erfüllung der Dienst- sowie Erfolgsbedingung frühestens nach Ablauf von vier Jahren nach dem Tag der Gewährung ausgeübt werden (Wartefrist). Die Ausübungsdauer beträgt vier Jahre nach Ablauf der vierjährigen Wartefrist. Die Optionen der Vorstände erhalten darüber hinaus einen Cap Amount, der den maximalen Wert der Optionen für Vorstände begrenzt. Die folgende Übersicht stellt die im Geschäftsjahr gewährten, verfallenen, verwirkten und ausgeübten Optionen je Typ dar: scroll
Die Optionen sind nach den Regelungen des IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" abzubilden und als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren. Der beizulegende Zeitwert der Optionen wird grundsätzlich einmalig zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung einer Monte-Carlo-Simulation und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Bezugsrechte gewährt wurden, bewertet. Der Tag der Gewährung fiel auf den 8. Juni 2018. Zum Bewertungsstichtag wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: scroll
Die Volatilität wurde als laufzeitadäquate historische Volatilität anhand einer Peergroup über die jeweilige Restlaufzeit ermittelt. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von einer historischen Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann. Die tatsächlich eintretende Volatilität kann von den getroffenen Annahmen abweichen. Die erwartete Dividendenrendite beruht auf Managementschätzungen sowie Markterwartungen für das Jahr 2018. Für den risikolosen Zinssatz wurde auf die laufzeitadäquate Rendite deutscher Staatsanleihen abgestellt. Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung sind Annahmen über erwartete Ausübungszeitpunkte bzw. Zahlungen vom Management getroffen worden. Die tatsächlichen Ausübungszeitpunkte können von den getroffenen Annahmen abweichen. Für die BRAIN AG ergibt sich im Rahmen der Ausübung der Bezugsrechte keine Auswirkung auf den Zahlungsmittelbestand bzw. den Bestand eigener Anteile, da für die Gesellschaft keinerlei Verpflichtung zur Lieferung von Aktien oder Geldzahlungen im Zusammenhang mit diesem Programm besteht. Da die Gesellschaft die Gegenleistung (in Form von Arbeitsleistung oder ähnlicher Dienstleistung) erhält, wird gemäß IFRS 2 ein Personalaufwand bei der BRAIN AG erfasst. Post IPO Framework Agreement für Schüsselpersonen der BRAIN AGAn den nicht ausgeübten Aktienoptionen aus dem einmaligen Post IPO Framework Agreement für Schüsselpersonen der BRAIN AG hat sich im vergangenen Geschäftsjahr nichts verändert. Es wurden, wie bereits angekündigt, keine neuen Optionen ausgegeben und es sind auch keine weiteren Ausgaben geplant. Die Aufwandszuführung wurde bereits im Geschäftsjahr 2016/17 abschließend vorgenommen. Weitere Informationen finden sich im Geschäftsbericht des Geschäftsjahrs 2016/17.
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Nur für Optionen der Vorstände. Versorgungszusagen, Vorsorgeaufwendungen und Beiträge für VersicherungenDie Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen unterschiedliche Regelungen bezüglich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung vor. Für den Vorstandsvorsitzenden bestehen leistungsorientierte Altersversorgungssysteme in Form von Versorgungszusagen. Die Versorgungsansprüche bestehen in Altersruhegeld ab Erreichen des 65. Lebensjahrs sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Zur Rückdeckung der Versorgungszusagen leistet die BRAIN AG Beiträge an eine externe Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse hat wiederum Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen sind an die Bezugsberechtigten aus der Unterstützungskasse abgetreten. Für die anderen Mitglieder des Vorstands wurde eine Altersversorgungsregelung getroffen, die ein Wahlrecht zur Einzahlung eines vertraglich festgelegten Betrags in eine Pensionskasse oder alternativ die Auszahlung dieses Betrags an den Mitarbeiter vorsieht. Im Todesfall wird den Angehörigen eines verstorbenen Vorstandsmitglieds gemäß den insoweit einheitlichen vertraglichen Regelungen eine einmalige Zahlung in Höhe von 50 % der Gesamtbezüge gewährt, die dem verstorbenen Vorstandsmitglied in dem zum Zeitpunkt des Ablebens laufenden Geschäftsjahr zustehen. Die Gesellschaft hat zugunsten der Vorstandsmitglieder Invaliditätsversicherungen für die Laufzeit der Dienstverträge abgeschlossen, deren Prämien von der Gesellschaft entrichtet werden. Die Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Vorstands darüber hinaus Zuschüsse zur privaten Kranken- und Sozialversicherung. Zusagen für den Fall einer Beendigung der TätigkeitDen Vorstandsmitgliedern wurden keine Zusagen für Abfindungsleistungen im Fall einer regulären oder vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit oder im Fall eines Kontrollwechsels gegeben. Eine vertragliche Vereinbarung eines Abfindungs- bzw. Change-of-Control-Caps ist daher bei Herrn Dr. Eck nicht erfolgt. Bei Herrn Goebel werden bei einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit keine Zahlungen einschließlich Nebenleistungen gewährt, die den Wert von zwei Jahresvergütungen übersteigen (Abfindungs-Cap) oder die mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von Herrn Goebel zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an Herrn Goebel. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. Mit Herrn Dr. Jürgen Eck wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen Zeitraum von 24 Monaten vereinbart, für dessen Einhaltung die Gesellschaft eine monatliche Karenzentschädigung in Höhe von jeweils 50 % der monatlich ausgezahlten festen Grundvergütung zugesagt hat. Mit Herrn Goebel wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen Zeitraum von zwölf Monaten vereinbart, für dessen Einhaltung die Gesellschaft eine monatliche Karenzentschädigung in Höhe der Hälfte des Durchschnitts der ihm in den letzten 24 Monaten vor der Beendigung des Anstellungsvertrags monatlich gewährten Vergütungsleistungen zugesagt hat. Hinsichtlich Altersversorgung hat die Gesellschaft dem Vorstandsvorsitzenden für den Fall einer vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit die Übernahme der vollständigen Finanzierung der Versorgungsansprüche zugesagt hat. Künftige Struktur des VergütungssystemsDas dargestellte Vergütungssystem mit Ausnahme des Aktienoptionsprogramms entspricht der langjährigen Übung aus der Zeit vor dem Börsengang am 9. Februar 2016. Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr das Aktienoptionsprogramm aufgesetzt, um langfristige Anreize für die Vorstände zu gewährleisten. Der Aufsichtsrat plant aktuell keine Änderungen an der Struktur des Vergütungssystems. Höhe der Vergütung des VorstandsDem Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2017/18 eine nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ermittelte Vergütung von insgesamt 513 Tsd. € gewährt. Der entsprechende Vorjahreswert betrug 762 Tsd. €. Die für das Geschäftsjahr 2017/18 gewährten Vergütungen gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst. TABELLE 04.10 VORSTANDSVERGÜTUNG GEMÄSS DEN HANDELSRECHTLICHEN VORSCHRIFTENscroll
Der nach International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelte Barwert der Gesamtverpflichtung aus Altersversorgungszusagen betrug zum Stichtag 3.010 Tsd. € (Vorjahr: 2.731 Tsd. €), davon für Dr. Jürgen Eck 999 Tsd. € (Vorjahr: 867 Tsd. €). Der Pensionswert (Barwert der Gesamtverpflichtung) nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) belief sich auf 2.654 Tsd. € (Vorjahr: 2.334 Tsd. €), davon für Dr. Jürgen Eck 898 Tsd. € (Vorjahr: 767 Tsd. €). Ausweis der Vergütung nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodexes (Gewährung und Zufluss)Nach dem Deutschen Corporate-Governance-Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 besteht die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder aus den monetären Vergütungsteilen, den Versorgungszusagen, den sonstigen Zusagen (insbesondere für den Fall der Beendigung der Tätigkeit), Nebenleistungen jeder Art und Leistungen von Dritten, die im Hinblick auf die Vorstandstätigkeit zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt wurden. Abweichend von den Vorgaben des HGB gehört auch der jährliche Dienstzeitaufwand für Pensionszusagen zur Gesamtvergütung. In Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Kodexes wird benannt, welche Vergütungskomponenten für jedes Vorstandsmitglied offengelegt werden sollen. Die folgenden Übersichten zeigen, welche Zuwendungen den Mitgliedern des Vorstands der BRAIN AG für 2017/18 und das Vorjahr gewährt wurden. Allerdings gingen mit diesen Zuwendungen teilweise noch keine Zahlungen einher. Daher wird separat dargestellt, in welcher Höhe den Vorstandsmitgliedern Mittel zugeflossen sind. TABELLE 04.11 VERGÜTUNG VORSTANDscroll
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Von der im Vorjahr erwarteten Zahlung wurden 53 Tsd. € nicht ausgezahlt und sind entsprechend
verfallen. Demnach wurden im Geschäftsjahr 27 Tsd. € ausgezahlt. Vergütung des AufsichtsratsDie Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß den in der Satzung erfolgten Festlegungen eine jährliche Vergütung in Höhe 15.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Eineinhalbfache dieses Betrags. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten darüber hinaus eine weitere jährliche Vergütung in Höhe von 15.000 €. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 €. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in die von der Gesellschaft unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder ("D&O-Versicherung") einbezogen, deren Prämien die Gesellschaft entrichtet. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Zuge des Börsengangs eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wertpapieremissionen ("IPO-Versicherung") ohne Selbstbehalte für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossen, deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden. Die Barvergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: TABELLE 04.12 BARVERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATSscroll
Mit dem Aufsichtsratsmitglied Dr. Rainer Marquart bestand vor seinem Mandat vom 3. November 2017 bis zum 7. März 2018 ein unentgeltlicher Beratervertrag mit der Gesellschaft. Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Ludger Müller verzichtete auf seinen Vergütungsanspruch als Vorsitzender des Nominierungsausschusses. Dieser Verzicht gilt, solange er gleichzeitig auch Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses ist, und bis auf Widerruf. Aktienbesitz des Vorstands und AufsichtsratsZum 30. September 2018 hielten die Mitglieder des Vorstands 754.466 Stückaktien der BRAIN AG und Mitglieder des Aufsichtsrats 13.581 Stückaktien der BRAIN AG. Bezüglich der Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben wird auf die Ausführungen zu "Genehmigtes Kapital" und "Bedingtes Kapital" innerhalb des Kapitels "Übernahmerelevante Angaben gem. § 315a HGB" verwiesen. Directors' DealingsIm Geschäftsjahr 2017/18 wurden der Gesellschaft keine Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben gemäß § 15a WpHG Art. 19 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) gemeldet.
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bis 08. März 2018 NachtragsberichtWesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag, dem 30. September 2018, nicht eingetreten. PrognoseberichtAufgrund der hohen Wachstumsdynamik der Märkte für biotechnologische Produkte und Prozesse geht BRAIN für die Zukunft von insgesamt positiven Rahmenbedingungen aus. Als ein Technologieunternehmen der industriellen Biotechnologie sieht sich BRAIN gut aufgestellt, für die Industriepartner und im Rahmen der eigenen Forschung und Entwicklung hohe Wertbeiträge schaffen zu können. Die ursprüngliche Erwartung einer positiven Geschäftsentwicklung im aktuellen Geschäftsjahr mit einer deutlich gesteigerten Gesamtleistung und einem noch negativen, aber verbesserten bereinigten EBIT konnte im vergangenen Geschäftsjahr nur teilweise erfüllt werden. Basierend auf der schwächeren Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2017/18 hatte die Gesellschaft den Prognosebericht im Februar 2018 dahingehend aktualisiert, dass von dem Erreichen des EBIT-Breakevens im Laufe des Geschäftsjahrs nicht mehr ausgegangen werden könne, wobei das Ziel eines insgesamt zweistelligen Umsatzwachstums unter Berücksichtigung von Akquisitionen bestätigt wurde. Das Gesamtleistungs- bzw. Umsatzwachstumsziel wurde damit gegenüber dem Konzernlagebericht zum 30. September 2017 dahingehend konkretisiert, dass nicht mehr nur von einem deutlichen, aber nicht weiter definierten, Wachstum ausgegangen wurde. Dieses Wachstumsziel konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr sowohl auf Umsatz- als auch auf Gesamtleistungsebene erzielt werden. Die ursprünglich erwartete Verbesserung des bereinigten Betriebsergebnisses (EBIT) wurde hingegen aus den zuvor genannten Gründen nicht erreicht. Für das Geschäftsjahr 2018/19 erwartet der Vorstand eine positive Geschäftsentwicklung mit einer deutlich steigenden Gesamtleistung und einem sich ebenfalls deutlich verbessernden, aber nach wie vor negativen bereinigten EBITDA auf Gruppenebene. Dabei wird bei einer deutlichen Verbesserung in beiden Segmenten für das Segment BioIndustrial ein weiter verbessertes positives und für das Segment BioScience ein weiterhin negatives bereinigtes EBITDA erwartet. Die erwartete deutliche Verbesserung der Gesamtleistung wird für beide Segmente erwartet. Hier werden sich abermals positiv die Geschäftsaktivitäten des neu hinzugekommenen Unternehmens Biocatalysts Ltd. auswirken. Die im Vorjahr erwarteten Meilensteine und Optionsziehungen konnten nicht erreicht werden (acht im aktuellen Geschäftsjahr, Vorjahr: zwölf). Für das folgende Jahr wird mit einer leichten Steigerung gegenüber dem aktuellen Geschäftsjahr gerechnet. Das Niveau an Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im aktuellen Geschäftsjahr lag wie geplant annähernd auf Vorjahresniveau. Für das kommende Geschäftsjahr werden ähnlich hohe Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen erwartet. Diese Prognosen beruhen, wie im Vorjahr, auf der Annahme, dass sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die branchenbezogenen Rahmenbedingungen für die industrielle Biotechnologie im Jahr 2018/19 wie in Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen" beschrieben positiv entwickeln, potenzielle Projekte nicht in einem wesentlichen Umfang wegfallen und neue Kooperationspartner für neue Projekte gewonnen werden können. Risiko- und Chancenbericht→ Ziel ist es mit der Nutzung der Chancen, unter Abwägung der Risiken, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.→ Das balancierte Risiko- und Chancenmanagement ist Bestandteil aller Planungsprozesse innerhalb der BRAIN und ihrer Tochtergesellschaften.1 Risikomanagement bei der BRAIN AGEinleitungChancen erkennen und Risiken vermeiden sind die Determinanten jeder Unternehmensstrategie. Die BRAIN AG ("BRAIN") unternimmt größte Anstrengungen, neue Chancen zu erkennen und diese für den Geschäftserfolg zu nutzen. Gleichzeitig ist unternehmerischer Erfolg ohne das bewusste Eingehen von Risiken nicht möglich. Ziel ist es mit der Nutzung der Chancen, unter Abwägung der Risiken, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der systematisierte Umgang mit Risiken und Chancen ist ein Element des unternehmerischen Handelns und Steuerungselement des Managements. Die BRAIN AG ist Teil einer schnell wachsenden Industrie, die von stetigem Wandel und Fortschritt geprägt ist und deshalb ein verstärktes Augenmerk auf die Chancen-/Risiko-Abwägung legt. Für BRAIN ist es entscheidend, Chancen zu identifizieren und zum Erfolg zu führen, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern und langfristig sicherstellen zu können, gleichzeitig aber Risiken zu entdecken und zu minimieren. Die BRAIN AG hat Instrumente und Prozesse etabliert, damit Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen ergriffen werden können, um die Chancen des unternehmerischen Handelns ohne Störungen umsetzen zu können. Das balancierte Risiko- und Chancenmanagement ist Bestandteil aller Planungsprozesse innerhalb der BRAIN und ihrer Tochtergesellschaften. 2 Risiko- und ChancenberichtRisiko-Management-System (RMS)Merkmale des RMSDas dargestellte RMS konzentriert sich auf Geschäftsrisiken und nicht gleichzeitig auf Chancen. Die Chancenabwägung wird auf Grundlage der Unternehmensstrategie innerhalb der Segmente und Tochterunternehmen durchgeführt. Im Rahmen der Planungsprozesse werden dabei die potenziellen Marktchancen bewertet. Das RMS der BRAIN beinhaltet eine systematische Identifikation, Dokumentation, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung sowie eine fortwährende Überwachung aller relevanten Risiken. Damit stellt das Management sicher, dass die gesetzten Ziele nicht durch Risiken gefährdet werden, und erhält ein angemessenes Risikobewusstsein innerhalb des gesamten Konzerns. Es stellt damit einen integralen Bestandteil im Prozessablauf innerhalb der BRAIN dar. Risiken werden im Weiteren nach der Methode der Nettodarstellung dargestellt, das heißt, die Risiken werden so dargestellt, dass eine Betrachtung der Risiken vorgenommen wird, nachdem bereits Gegenmaßnahmen durchgeführt wurden. Der Fokus liegt dabei auf signifikanten Risiken und auf solchen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Ziel des RMS bei der BRAIN ist es, zum einen die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und zum anderen die interne Steuerung und Absicherung zu unterstützen. Insgesamt soll konzernweit ein angemessenes Risikobewusstsein geschaffen werden, um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken und Gegenstrategien zu gewährleisten. Das RMS dient allein der Aufdeckung der Risiken innerhalb der BRAIN. Die Abwägung der Chancen erfolgt auf Basis der Unternehmensstrategie und ist in die Planungsprozesse integriert. Innerhalb der Strategie- und Planungsprozesse werden die potenziellen Chancen bewertet und eventuellen Risiken gegenübergestellt. In das laufend weiterentwickelte RMS wurden die Erfahrungen aus den Vorjahren bei der Identifizierung der Risiken und der Risikoerhebung inkludiert. Die im nachfolgenden Risiko- und Chancenbericht dargestellten Auswirkungen der Risiken werden als Jahreswerte ausgewiesen. Die Einschätzung der dargestellten Risiken bezieht sich auf den Stichtag 30. September 2018 und wurde kurz vor dem Stichtag in einer Erhebung innerhalb der Bereiche ermittelt. Relevante Änderungen nach dem Bilanzstichtag, die eine veränderte Darstellung der Risikolage des Konzerns erforderlich gemacht hätten, lagen nicht vor. RisikoidentifikationIm Rahmen der Risikoidentifikation wird eine konzernweite Erhebung der Risiken vorgenommen wobei alle relevanten Entscheidungs- und Wissensträger eingebunden werden. Im Rahmen dieses iterativen Prozesses werden zunächst alle Risiken erhoben, in einem Konzernweiten Risikoinventar aggregiert und anschließend die Risiken bewertet. RisikobewertungDie im Rahmen einer Risikoanalyse identifizierten Risiken werden anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit ("Likelihood") und ihrer Auswirkung ("Impact") bewertet. Sie werden in Risikoklassen ("Hoch", "Mittel" und "Niedrig") eingestuft, indem ihre individuelle Auswirkung mit der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert wird. Die Bandbreite der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkung beginnt mit 1 ("sehr niedrig") und endet mit 10 ("sehr hoch"). TABELLE 04.13 EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT INNERHALB DER NÄCHSTEN BEIDEN JAHREscroll
TABELLE 04.14 GRAD DER AUSWIRKUNGscroll
Die Auswirkung ist als Einflussparameter auf das prognostizierte EBIT bzw. EBITDA de BRAIN definiert. Als Kennziffer aus der Multiplikation von der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkung ergibt sich der sogenannte "Risk Score", eine individuelle Risikobewertung pro Einzelrisiko für die Klassifizierung. Die Bandbreite des Risk Score beginnt folglich mit 1 und endet mit 100. TABELLE 04.15 RISIKOEINSTUFUNGscroll
Den Risikoklassen "hoch" und "mittel" wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Hier liegt das Augenmerk auf Strategien zur erfolgreichen Handhabung dieser Risiken. Die Risikoklasse "niedrig" wird überwacht und quartalsweise überprüft. Im Zweifelsfall erfolgt die Zuordnung der Risiken in eine höhere anstatt einer niedrigeren Risikoklasse. Risikoklasse "hoch" (Risikobewertung mit mehr als 40 Punkten)Risiken innerhalb dieser Klasse weisen zum Beispiel eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer großen Auswirkung auf den Konzern auf. Risikoklasse "mittel" (Risikobewertung mit 11 bis 40 Punkten)Risiken innerhalb dieser Klasse weisen zum Beispiel eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer großen Auswirkung oder eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer geringen Auswirkung auf den Konzern auf. Risikoklasse "niedrig" (Risikobewertung mit weniger als 11 Punkten)Risiken innerhalb dieser Klasse weisen zum Beispiel eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit in Kombination mit einer geringen Auswirkung auf den Konzern auf. Risikosteuerung und -überwachungBRAIN wendet verschiedene Maßnahmen im Umgang mit Risiken an. Aktive Risikomaßnahmen umfassen Strategien wie Risikovermeidung (z. B. durch Auslassen riskanter Handlungen), Risikominderung (z. B. durch effektives Projektcontrolling) und Risikostreuung (z. B. die Forschung in den verschiedenen Bereichen). Darüber hinaus bedient sich die BRAIN, sofern angebracht, passiver Maßnahmen, die entweder einen Risikotransfer (z. B. durch Versicherungen) oder das bewusste Tragen von Risiken umfassen. Weitere Informationen bezüglich angewandter spezifischer Risikovermeidungsstrategien befinden sich in Kapitel 2. Gesamtbild zu Chancen und Risiken. Identifizierte Risiken werden bei der BRAIN regelmäßig überprüft und diskutiert. Auf diese Weise können bei Bedarf spezifische Gegenmaßnahmen kurzfristig getroffen werden. BerichterstattungDer Vorstand wird halbjährlich nicht nur über wesentliche identifizierte Chancen und Risiken, sondern auch über wesentliche Veränderungen bezüglich ihrer Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit informiert. Für den Fall unerwartet aufgetretener oder aufgedeckter wesentlicher Risiken findet eine interne Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand statt. Die Information des Aufsichtsrats erfolgt bei Bedarf über den Vorstand. Rechnungslegungsbezogenes internes KontrollsystemDas rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ("IKS") hat zum Ziel, die Geschäftsvorfälle im Konzern gemäß den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften bilanziell zutreffend zu würdigen und vollständig zu erfassen. Das System umfasst grundlegende Regeln und Verfahren sowie eine klare Funktionstrennung durch das Vier-Augen-Prinzip. Insbesondere bei der Erstellung der Einzelabschlüsse, der Überleitung auf IFRS sowie der Konsolidierung und der damit verbundenen einheitlichen Bewertung und dem Ausweis, bestehen Kontrollen in der Form des Vier-Augen-Prinzips. Die klare Trennung zwischen der Erstellung und internen Prüfung ermöglicht es der BRAIN, Abweichungen und Fehler zu erkennen sowie eine Vollständigkeit der Informationen sicherzustellen. Die rechnungslegungsbezogene Würdigung und Erfassung der Geschäftsvorfälle erfolgt grundsätzlich durch die jeweiligen Konzern-Gesellschaften, in denen die Geschäftsvorfälle anfallen. Als Ausnahme von diesem Grundsatz erfolgt die Würdigung und Erfassung der Geschäftsvorfälle der Tochtergesellschaften Mekon Science Networks GmbH, Eschborn, BRAIN US LLC, BRAIN UK Ltd., Cardiff, UK, BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK, und der BRAIN Capital GmbH, Zwingenberg durch die BRAIN AG. Die Aufstellung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften erfolgt durch die Geschäftsführung der jeweiligen Tochtergesellschaft. Externe Dienstleister wirken bei der Erstellung der monatlichen und jährlichen Abschlüsse nach Handelsrecht mit. Änderungen von Gesetzen, Rechnungslegungsstandards und anderen Publikationen werden regelmäßig in Bezug auf Relevanz und Auswirkung auf den Einzel- und Konzernabschluss überwacht. Die bilanzielle Würdigung der Geschäftsvorfälle im Konzern erfolgt auf der Basis einer konzerneinheitlichen Bilanzierungsrichtlinie. Die Umsetzung der Abschlüsse nach Handelsrecht auf die Rechnungslegung nach IFRS (quartalsweise) sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses der BRAIN AG und des Konzernabschlusses erfolgt durch den Head of Finance der BRAIN AG mit Unterstützung externer Dienstleister. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss werden durch den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer geprüft. Wesentliche Risiken für den Rechnungslegungsprozess werden anhand der unten genannten Risikoklassen unter Verwendung ihrer individuellen Risikoeinstufung überwacht und bewertet. Notwendige Kontrollen werden definiert und anschließend implementiert. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der BRAIN AG werden dem Aufsichtsrat der BRAIN AG zur Billigung vorgelegt. Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht den Rechnungslegungsprozess und die Abschlussprüfung. Mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem wird sichergestellt, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit den handelsrechtlichen Vorschriften und mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) steht. GRAFIK 04.6 RISIKO-MANAGEMENT-SYSTEM![]() 3 Gesamtbild zur Chancen- und RisikoeinschätzungGeschäftsbezogene RisikenWachstumsrisikoJunge, stark expandierende Unternehmen befinden sich in der Aufbauphase und damit zunächst in der Investitionsphase für den Aufbau der Infrastruktur und der F&E-Projekte. In Anbetracht des geplanten Wachstums der BRAIN und der Vorhaltung der Ressourcen für das expansive Wachstum gibt es Risiken bezüglich eines geringeren Wachstums und damit ggf. negative Auswirkungen auf das Betriebsergebnis. Es besteht das Risiko, nicht genügend Kunden oder Kooperationspartner zu finden, die gesamtwirtschaftliche Entwicklung oder die Beziehung zu bestehenden Kunden könnte sich verschlechtern und die zu bedienenden Märkte könnten an Volumen oder Attraktivität verlieren. Dies könnte dazu führen, dass BRAIN nachhaltig weniger stark wächst bzw. ein reduziertes Ergebnis erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Risikoeinschätzung gleichgeblieben, da die relevanten Einflussfaktoren sich nicht wesentlich verändert haben. Dieses Risiko betrifft beide Segmente der BRAIN, BioScience und BioIndustrial. Die Ausprägung ist wie auch im Vorjahr als "mittleres Risiko" zu sehen. Risiken aus Forschung und EntwicklungBRAIN ist ein Technologieunternehmen und Innovationen sind integraler Bestandteil der BRAIN-Strategie. Es besteht immer das Risiko, dass Forschungsprojekte sich verzögern, es können Meilensteine oder ein angestrebtes Forschungsziel nicht erreicht oder eine biotechnologische Lösung nicht gefunden werden. BRAIN hat mit bereits über 100 erfolgreichen Forschungsprojekten zeigen können, dass BRAIN die Kompetenz hat, Innovationen zu liefern und technische Herausforderungen zu lösen. Dabei ist zwar häufig ein bestimmter technischer Weg nicht realisierbar, in der Regel konnten in der Vergangenheit aber immer andere Lösungen gefunden werden, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Der Vorstand ist überzeugt, auch in Zukunft ähnlich innovative Lösungen zu finden, das Risiko einer verringerten Innovationskraft kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Für die BRAIN-eigenen Entwicklungsprojekte versucht BRAIN, mit einem kontinuierlichen Portfoliomanagementprozess auf Management-Ebene die Risiken der Forschungspipeline dauerhaft gering zu halten. Gleiches gilt beim Abschluss eines Vertrags mit Kooperationspartnern. Auch hier werden vor Abschluss eines Vertrags in diversifizierten und übergreifenden Teams die Machbarkeit und der Zeitrahmen eingehend evaluiert. Das resultierende Risiko im Bereich der Tailor Made Solutions wären maximal der Ausfall einer ausstehenden Meilenstein-Zahlung, die Überschreitung des Budgets oder der Abbruch eines Einzelprojekts. Durch die beschriebene Evaluierung soll dies weitgehend vermieden oder minimiert werden. Das Risiko ist insgesamt im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, da neue Projekte sich verzögerten und Anschluss- bzw. Folgeprojekte mit bestehenden Partnern nicht ohne Verzögerung abgeschlossen werden konnten. Als Gegenmaßnahme wurden im Geschäftsjahr Anstrengungen unternommen, das Business Development der BRAIN-Gruppe zu verstärken. Hierzu wurde die BRAIN US LLC mit Sitz in Rockville, MD, USA, gegründet, um den nordamerikanischen Markt besser abzudecken. Außerdem wurden verschiedene Anstrengungen unternommen, auf Ebene der BRAIN AG weitere Business-Development-Mitarbeiter zu akquirieren. Erfolge daraus zeigten sich insbesondere nach dem Stichtag 30. September 2018 mit der Berufung eines neuen Chief Business Officers und der Einstellung mehrerer Mitarbeiter im Bereich Business Development. Hier liegt wie auch im Vorjahr ein "mittleres Risiko" vor, das speziell das Segment BioScience betrifft. Materialschäden in Bezug auf das BioArchiv oder ForschungsergebnisseGroßen Wert stellen die Bioarchive der Gruppe dar, die physisch im Wesentlichen bei der BRAIN AG und der AnalytiCon Discovery GmbH vorliegen. Das Risiko eines physischen Untergangs der Archive ist durch zahlreiche Maßnahmen minimiert. Es gibt eine redundante Auslegung an verschiedenen Orten, es existiert ein Sicherheitskonzept und die Mitarbeiter wurden im Umgang mit den Archiven geschult. Zum anderen gibt es aber auch ein Versicherungskonzept, dass den Großteil der möglichen Kosten zur Behebung möglicher Schäden deckt. Die physischen Maßnahmen und auch das Versicherungskonzept sind in dauerhafter Überprüfung und werden immer wieder überarbeitet, um das Risiko der BRAIN noch weiter zu reduzieren. Bedingt durch die einzigartigen Archive hat BRAIN natürlich auch die Chance, gegenüber Wettbewerbern erfolgreicher zu sein, da die Erfolgswahrscheinlichkeit, Produkte für eine Vielzahl an Märkten zu finden, mit der Anzahl der kategorisierten Substanzen im Archiv deutlich steigt. Weiterhin könnten auch einzelne Forschungsergebnisse durch extern einwirkende Umstände vernichtet werden. Diese sind jedoch durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. eine Notstromversorgung, ausreichend abgedeckt. Trotzdem gibt es noch Risiken, durch die wie auch im Vorjahr insgesamt ein "mittleres Risiko" vorliegt, das speziell das Segment BioScience betrifft. ProdukthaftungIm Bereich BioIndustrial liefert BRAIN direkt an Kunden Produkte. Entsprechend besteht hier ein Risiko, für diese Produkte auch zu haften. Da die Produktpalette ganz unterschiedlich ist, ist das Risiko auch unterschiedlich zu bewerten. Im Bereich Kosmetik oder auch bei der Lieferung von Enzymen könnten bei fehlerhaften Produkten Haftungsfälle das Ergebnis der BRAIN belasten. Durch die Akquisition der Biocatalysts Ltd. in diesem Jahr und auch eine zunehmende Fokussierung auf das Produktgeschäft hat sich das Risiko erhöht. Dieses Risiko wird laufend durch Interne sowie externe Partner überprüft. Wesentliche Produkthaftungsfälle lagen bisher nicht vor. Das Risiko wird wie auch im Vorjahr als "Mittleres Risiko" eingestuft und betrifft das Segment BioIndustrial. FinanzrisikenFinanzrisiken werden regelmäßig geprüft. Es gibt konzerninterne Vorgaben, um Finanzrisiken rechtzeitig zu erkennen, zu prüfen und zu bewerten. Durch ein monatliches und quartalsweises schriftliches Reporting und eine laufende Kommunikation der Verantwortlichen erfolgt ein kontinuierlicher Abgleich mit der Planung. Je nach Höhe der Abweichung haben die Leitungsfunktionen der BRAIN ausreichend Zeit steuernd einzugreifen. Das konzerneinheitliche Reportingtool für alle Bereiche der Gruppe wurde in diesem Jahr stetig verbessert und die Abfrage der relevanten Informationen vereinheitlicht. Abschreibung von Vorräten/ Vermögenswerten & Finanzierungsrisiken bei TochtergesellschaftenIn Anbetracht des expansiven Wachstums bei einigen Tochtergesellschaften und der Vorhaltung der Ressourcen für das expansive Wachstum gibt es das Risiko, bei geringerem Wachstum in den Tochtergesellschaften Verluste zu realisieren. Unter Umständen könnte dies zu Finanzierungsproblemen oder bilanziellen Konstellationen führen, die eine Wertminderung immaterieller Vermögensgegenstände der Gesellschaften oder eine Wertminderung materieller Vermögensgegenstände zur Folge haben könnten. Dies betrifft die beiden Segmente BioScience und BioIndustrial. Das Risiko wird wie auch im Vorjahr als "mittleres Risiko" eingestuft. Goodwill ImpairmentAls Finanzrisiko mit der Ausprägung "mittleres Risiko" wäre bei ungünstiger zukünftiger Entwicklung eine mögliche Wertminderung erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte und anderer immaterieller Vermögenswerte zu erwähnen. Im aktuellen Geschäftsjahr ist ein Impairment in Höhe von 184 Tsd. € beim Geschäfts- oder Firmenwert der Monteil Cosmetics International GmbH, Oestrich-Winkel identifiziert worden. Weitere Informationen hierzu befinden sich im Konzernanhang im Abschnitt "Werthaltigkeitstests". Finanzierung von OptionsverbindlichkeitenZum 30. September 2018 verfügt die BRAIN über Zahlungsmittel in Höhe von 25,5 Mio. €. Es besteht das Risiko, dass im Falle der Ausübung von Put-Optionen durch die Minderheitengesellschafter der neu erworbenen Biocatalysts-Gruppe die Liquidität stark belastet werden würde. Dem folgend müssten in diesem Falle Liquiditätssicherungsmaßnahmen ergriffen werden, z. B. in Form von Kapitalerhöhungen. Basierend auf der Incentivierung der Minderheitengesellschafter durch steigende EBITDA-Multiples wäre die frühere Ausübung der Optionsrechte unwirtschaftlich und wird daher insbesondere im Betrachtungszeitraum von zwei Jahren als unwahrscheinlich eingeschätzt und daher als "mittleres Risiko" eingestuft. Rechtliche RisikenGenerell ist BRAIN bestrebt, rechtliche Risiken zu vermeiden, bzw. hat BRAIN Vorkehrungen getroffen, rechtliche Risiken einzuschätzen und zu bewerten. Die rechtlichen Risiken, die mit einem Risiko versehen sind, beziehen sich auf Rechtsstreitigkeiten bei Patenten und Lizenzen, auf Sachverhalte im Bereich Aufsichtsrecht/Kapitalmarkt, auf Compliance-Themen und auf allgemeine Rechtsstreitigkeiten mit internationalen Konzernen. Weiterhin besteht immer das Risiko, dass sich legale Vorschriften innerhalb der nächsten Jahre ändern (z. B. im Steuer- oder Kapitalmarktrecht oder bei sonstigen legalen Vorschriften). Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Gesetze in einem Bereich ändern, sind hoch, die Auswirkungen auf ein Geschäftsergebnis nicht abschätzbar, würden aber die gesamte Industrie treffen. Dies beträfe auch die dann folgenden, neu zu erstellenden Compliance-Regeln. IP-RisikenBRAIN ist ein Forschungsunternehmen, dessen Strategie auf einer soliden IP-Basis beruht. Die Wahrscheinlichkeit, in wesentliche Patentstreitigkeiten zu geraten, ist gering, hätte aber vermutlich eine Auswirkung auf das Ergebnis der BRAIN. Eine Quantifizierung ist derzeit nicht abzuschätzen, da konkrete und wesentliche patentrechtliche Vorfälle nicht vorliegen. Hauptrisiko wäre hierbei, dass ein Unternehmen eine "Freedom to operate" (Freistellungserklärung) fordert. Im immer engmaschigeren IP-Geflecht der international erteilten Patente wird es immer schwieriger werden, alle relevanten Patente in den entsprechenden Patentrecherchen zu finden. Hier könnte es sein, dass unter Umständen Patente nicht gefunden werden und ohne Absicht Patentverletzungen begangen werden könnten. Dieses Risiko betrifft sowohl das Segment BioScience, als auch das Segment BioIndustrial. Das Risiko wird wie auch im Vorjahr als "mittleres Risiko" eingestuft. Allgemeine rechtliche RisikenDurch die zunehmende Industrialisierung und Internationalisierung des Geschäfts von BRAIN steigt auch das Risiko einer Rechtsstreitigkeit mit einem internationalen Konzern. BRAIN schätzt die Wahrscheinlichkeit vertraglicher Risiken für den Eintritt eines Rechtsstreits derzeit als gering ein. Im Fall eines Rechtsstreits hätte dies eine negative Auswirkung auf das Ergebnis. Eine Quantifizierung ist derzeit nicht abzuschätzen, da keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten vorliegen. Durch erhöhte Aktivitäten innerhalb der EU, des Bunds und der Länder im Bereich der Regulation von Unternehmen, Wettbewerb und Compliance ist bei der BRAIN AG wie auch bei anderen Unternehmen das Risiko gestiegen, durch entsprechende Gesetze eingeschränkt zu werden. Durch regelmäßige Schulung oder Unterrichtung der Mitarbeiter z. B. im Bereich Compliance versucht der Vorstand der BRAIN AG, den gewachsenen Vorgaben Rechnung zu tragen. Alle allgemeinen rechtlichen Risiken wurden, wie auch im Vorjahr, als "mittleres Risiko" eingeschätzt und betreffen beide Segmente, BioScience und BioIndustrial. Risiken aus Erwerb und Integration von Unternehmen und UnternehmensteilenDurch die Akquisition der Biocatalysts Ltd. in diesem Jahr gehen Chancen und Risiken aus dem Geschäftsbetrieb der erworbenen Unternehmung auf die BRAIN über. Die Einbindung der Biocatalysts Ltd. in die BRAIN-Gruppe verläuft bisher sehr erfolgreich. Das Produktportfolio ergänzt sich gut mit dem der WeissBioTech GmbH, Ascheberg und die Biocatalysts Ltd. ermöglicht die Hebung weitgehender Synergieeffekte im Zusammenspiel mit der Forschung der BRAIN AG. Die Biocatalysts Ltd. ergänzt die BRAIN hierbei mit ihrer eigenen Produktentwicklungs- und Vermarktungsexpertise. Im Finanzbereich verläuft die Einbindung in die konzernseitigen Reportingsysteme ebenfalls positiv. Über die mit dem operativen Betrieb der Biocatalysts Ltd. verbundenen Geschäftsrisiken sowie die Finanzrisiken im Zusammenhang mit den Optionsverpflichtungen gegenüber bestehenden Minderheitengesellschaftern (Put-Verpflichtung) hinausgehende weitere mögliche Risiken aus der Transaktion sind derzeit nicht bekannt. Dieses weiterhin "Mittlere Risiko" betrifft beide Segmente. Bedingt durch die Erweiterung der Gruppe wurde auch analysiert, ob ein möglicher Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (im Folgenden kurz "Brexit") eine Auswirkung auf die Risikolage der BRAIN hat. Bezüglich des Spezialenzym-Geschäfts bei der erworbenen Biocatalysts-Gruppe wurde analysiert, ob sich Auswirkungen auf die Zulassung der Enzyme und den internationalen Vertrieb ergeben. Da die Biocatalysts Ltd. jeweils nationale Zulassungen vornimmt, kann dieses Risiko aber ausgeschlossen werden, da nationale Zulassungen durch einen Brexit nicht tangiert wären. Darüber hinaus wurde analysiert, inwieweit die Fremdwährungsgeschäfte durch ein möglicherweise schwächeres Britisches Pfund risikobehaftet sein könnten. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass mögliche Nachteile durch ein schwächeres Pfund nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Da die Gesellschaft aber primär eine Risikoposition gegenüber dem US-Dollar hat, wirkt die Tochtergesellschaft in den USA teilweise als natürliche Absicherung des Risikos. Als Risiko wird weiterhin die Rekrutierung von Mitarbeitern gesehen, die nicht aus dem Vereinigten Königreich stammen. Es wird angenommen, dass die Rekrutierung von Bürgern aus Staaten der Europäischen Union im Falle eines Brexits schwieriger werden würde. Die Gesellschaft geht aber davon aus, im Vereinigten Königreich auch weiterhin geeignetes Personal zu finden. Bezogen auf die SolasCure Ltd. wurde analysiert, ob der geplante Zulassungsweg durch einen Brexit tangiert werden könnte. Da die Zulassung aber über eine Europäische Behörde läuft, ist die Zulassung unabhängig von einem Brexit. Die Inverkehrbringung des Medizinprodukts wird durch einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ebenfalls nicht beeinflusst. Sonstige RisikenPersonalBRAIN verfügt insgesamt über ein sehr gut ausgebildetes Personal, das durch die operativen Tätigkeiten laufend weiteres Know-how ansammelt. Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass aufgrund des Fachkräftemangels insbesondere Stellen qualifizierter Wissenschaftler, Ingenieure und Labormitarbeiter teilweise nur mit hohem Aufwand besetzt werden können. Hierbei beobachten wir teilweise deutlich höhere Gehaltsgefüge bei Mitbewerbern. Daraus resultiert das Risiko, dass bei unzureichenden finanziellen und nicht finanziellen Anreizen qualifizierte Mitarbeiter abwandern könnten. Zur Incentivierung wurde bereits im Geschäftsjahr 2015/16 ein Bonusprogramm für Mitarbeiter der BRAIN AG eingeführt, das jährlich durch den Vorstand zu beschließen ist. Entsprechende Maßnahmen werden derzeit vom Management der BRAIN eruiert. Das Risiko des Verlusts von Wissensträgern in Schlüsselpositionen ist gestiegen, stellt aber weiterhin ein "mittleres Risiko" für die BRAIN dar. Dieses Risiko betrifft beide Segmente, hauptsächlich jedoch das Segment BioScience. UmweltIn jedem Unternehmen, das in der Biotechnologie oder der Chemie aktiv ist, gibt es ein Restrisiko, dass Umweltschäden entstehen. Bei BRAIN ist dieses Risiko überschaubar, da das Personal kontinuierlich geschult wird, die eingesetzten und verarbeiteten Material-Mengen sehr überschaubar sind und BRAIN organisatorische Maßnahmen getroffen hat, Unfälle und oder Produktaustritte zu vermeiden. Zudem arbeitet BRAIN sehr eng mit allen zuständigen Behörden zusammen und wird laufend von den zuständigen Behörden überprüft. Das betrifft auch die Einhaltung der Vorschriften zum Umgang mit genetisch veränderten Objekten ("GMO"). Dieses Risiko betrifft beide Segmente und ist weiterhin als "mittleres Risiko" einzustufen. TABELLE 04.16 DARSTELLUNG DER GRÖSSTEN KURZ- UND MITTELFRISTIGEN RISIKEN BEI DER BRAINscroll
Insgesamt hat BRAIN 49 Risiken bewertet. Von diesen Risiken sind 32 Risiken als "mittleres Risiko" einzustufen, die in oben aufgeführte zwölf Risikoklassen (BioScience und BioIndustrial) zusammengefasst sind. 17 Risiken sind als "niedriges Risiko" einzuschätzen. Kein Risiko wurde als "hohes Risiko" oder "bestandsgefährdend" für BRAIN klassifiziert. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenBei BRAIN werden Finanzinstrumente16 nicht beziehungsweise nur bis zu einem Umfang verwendet, der für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns nicht relevant ist. ChancenberichtChancen aus Forschung und EntwicklungSegment BioScienceDie Chancen, die sich aus einer starken Forschung und einer gefüllten Forschungspipeline ergeben, sind vielfältig. Mit neuen, innovativen Produkten kann BRAIN neue Märkte erschließen oder Märkte, die vom Wettbewerb besetzt sind, mit disruptiven Innovationen durchdringen. Einige wesentliche Beispiele sind: Gründung der BRAIN US LLCZur effektiveren Adressierung der für die BRAIN bedeutenden Märkte in Nordamerika hat die BRAIN das US-amerikanische Tochterunternehmen BRAIN US LLC gegründet. Hierdurch ergeben sich u. a. die Chancen, die Internationalisierung der BRAIN-Geschäfte zu forcieren und die Kundennähe zu verbessern. Ebenfalls ergeben sich dadurch Synergien und raschere Marktzugänge für die eigenen Produkt- und Prozessentwicklungen durch die Zusammenarbeit mit dem Tochterunternehmen der AnalytiCon Discovery GmbH. Wichtig ist dies insbesondere für die Entwicklungen der BRAIN im Bereich biologischer Zuckerersatzstoffe und Süßkraftverstärker. BioXtractor bietet diverse biobasierte LösungenEs besteht eine wachsende Nachfrage nach Edelmetallen, die u. a. eine Schlüsselfunktion in vielen Hightech-Geräten einnehmen. Neue Verfahren zur nachhaltigen Metallgewinnung sind daher ein wichtiges Forschungs- und Entwicklungsfeld. Die BRAIN ist ein Vorreiter auf diesem Gebiet und mit dem BioXtractor, einer Demonstrationsanlage in Zwingenberg, erhofft sich BRAIN weitere Geschäftspotenziale im Markt für Green und Urban Mining erschließen zu können. Der BRAIN BioXtractor bietet verschiedene biobasierte Lösungen zur Anreicherung von Edelmetallen wie Gold und Silber. Chancen aus IPSegment BioScienceDie Chancen, die sich aus einer breiten IP-Basis ergeben, sind sehr hoch. In einigen Bereichen hat sich BRAIN eine Spitzenposition gesichert, die in absehbarer Zeit zu Umsatz- und Ergebnissteigerungen führen wird. Das Portfolio der BRAIN enthält mehr als 300 Patente und Patentanmeldungen mit Ansprüchen auf proprietäre Technologien sowie Naturstoffe in verschiedenen Anwendungsfeldern. BRAIN überträgt Patente zur Kommerzialisierung zukünftiger Aurase(r)-Produkte in gemeinsame Unternehmung mit internationalen PartnernDie BRAIN hat weitreichenden Patentschutz für ein neu entwickeltes Enzym mit dem Produktnamen Aurase(r). Für insgesamt 20 Länder in Europa, Asien, Nordamerika, Ozeanien und Afrika wurden damit Voraussetzungen für die spätere Vermarktung von Aurase(r)-basierten Anwendungen insbesondere im stark wachsenden Markt für die Versorgung chronischer Wunden geschaffen. Durch die gemeinsame Gründung der SolasCure Ltd. bietet sich die Chance, den Fortschritt zu beschleunigen und die relevanten Zulassungs- und Marktexpertisen zu bündeln. Die Aurase(r)-Entwicklung zählt zum Portfolio des BRAIN-Geschäftssegments BioIndustrial. Das jährliche Umsatzpotenzial des von BRAIN bzw. SolasCure Ltd. targetierten Marktes in der Wundversorgung wird von Experten allein für Europa auf über 100 Mio. Euro geschätzt. Hieran möchte die SolasCure Ltd. nach erfolgter Zulassung ihrer Aurase(r)-basierten Produkte partizipieren. Geschäftsbezogene ChanceSegment BioIndustrialDurch die geplante Vorwärtsintegration im Bereich BioIndustrial hat BRAIN die Möglichkeit, verstärkt an der Wertschöpfungskette hin zum Kunden zu partizipieren. Es ist der konsequente Schritt vom Forschungs- zum Industrieunternehmen. Die Integration bietet die Möglichkeit, nicht nur als Innovator, sondern auch als produzierendes Unternehmen aufzutreten. Übernahmerelevante Angaben gem. § 315a HGBDie nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse am Bilanzstichtag 30. September 2018 wider. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Nr. 1)Das Grundkapital der BRAIN AG beträgt zum Bilanzstichtag 18.055.782 €. Das Grundkapital ist eingeteilt in 18.055.782 Stückaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 1,00 € entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (Nr. 2)Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt. Anteilsbesitz mit mehr als 10 % der Stimmrechte (Nr. 3)Die MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, hält zum 30. September 2018 ca. 36 % am Kapital der Gesellschaft. Weitere Anteilseigner mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10 % der Stimmrechte gibt es zum 30. September 2018 nicht. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Nr. 4)Bei der BRAIN AG gibt es keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Stimmrechtskontrolle am Kapital beteiligter Arbeitnehmer (Nr. 5)Stimmrechtskontrollen für am Kapital beteiligte Arbeitnehmer für den Fall nicht unmittelbar auszuübender Kontrollrechte liegen nicht vor. Regeln über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern (Nr. 6)Nach § 84 AktG und der Satzung der BRAIN AG werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt. Gemäß § 7 der Satzung der BRAIN AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, werden Beschlüsse des Vorstands mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Hat der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstands ernannt und besteht der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern, ist bei Stimmengleichheit dessen Stimme ausschlaggebend. Regeln zu Änderungen der Satzung (Nr. 6)Änderungen der Satzung bedürfen gem. § 179 AktG und der Satzung der BRAIN AG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. Vorstandsbefugnisse bezüglich Ausgabe und Rückkauf von Aktien (Nr. 7)Die BRAIN AG verfügt über ein genehmigtes und bedingtes Kapital wie folgt: Genehmigtes KapitalDas zum 30. September 2017 bestehende genehmigte Kapital in Höhe von 6.565.740 € (Genehmigtes Kapital 2017/I) wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 8. März 2018 aufgehoben. Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 8. März 2018 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 9.027.891 € geschaffen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Das Genehmigte Kapital 2018/I wurde am 23. März 2018 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 7. März 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu nominal 9.027.891 € durch die Ausgabe von bis zu 9.027.891 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden, kann das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Am Abschlussstichtag 30. September 2018 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 9.027.891 €. Bedingtes KapitalGemäß § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung ist das Grundkapital um 5.090.328 € durch die Ausgabe von bis zu 5.090.328 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015/I) sowie um weitere 1.272.581 € durch die Ausgabe von bis zu 1.272.581 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015/II) bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2015/I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 5.090.328 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015/I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2018 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015/II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 1.272.581 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015/II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2018 nicht durchgeführt. AktienoptionenDurch Beschluss der Hauptversammlung am 8. Juli 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 30. September 2020 bis zu 1.272.581 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zum Abschlussstichtag am 30. September 2018 waren 163.000 Aktienoptionen ausgegeben. Weiterhin stand zum Stichtag bereits fest, dass es zu einem Verwirken von 40.000 Aktienoptionen kommen wird, da ein Vorstandsmitglied angekündigt hatte, das Unternehmen zu verlassen. Hierdurch kommt es erwartungsgemäß in absehbarer Zeit zu einem Verstoß gegen Nicht-Ausübungsbedingungen. Zur Absicherung und Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 1.272.581 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/II). Mit Beschluss vom 8. Juli 2015 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, eigene Aktien zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe näherer Bestimmungen zu erwerben. Die Ermächtigung gilt vom Zeitpunkt, in dem der Ermächtigungsbeschluss wirksam wird, bis zum 7. Juli 2020 und ist insgesamt auf einen Anteil von 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Der Beschluss wurde am 1. Oktober 2015 im Handelsregister eingetragen. Die BRAIN AG hat von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Anteile im Geschäftsjahr 2017/18 wie auch im Vorjahr keinen Gebrauch gemacht. Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots (Nr. 8) sowie Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots (Nr. 9)Die Gesellschaft hat keine Vereinbarungen getroffen im Sinne des § 315 Abs. 4 Nr. 8 und 9 HGB. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f und § 315 d HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung der BRAIN AG gemäß § 289f HGB und § 315 d HGB ist auf der Website www.brain-biotech.de/investor-relations/corporate-governance veröffentlicht.
Zwingenberg, 13. Dezember 2018 Dr. Jürgen Eck Vorsitzender des Vorstands (CEO Frank Goebel Vorstand (CFO Manfred Bender, Vorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. 05 KonzernabschlussTABELLE 05.1 KonzernBilanz zum 30. September 2018scroll
TABELLE 05.2 KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. OKTOBER 2017 BIS 30. SEPTEMBER 2018scroll
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Posten, die anschließend nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden. TABELLE 05.3 KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017/18scroll
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TABELLE 05.4 KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. OKTOBER 2017 BIS 30. SEPTEMBER 2018scroll
KonzernanhangI. Allgemeine AngabenAllgemeine Angaben zur GesellschaftDie BRAIN Biotechnology Research and Information Network Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz: "BRAIN AG" oder "Gesellschaft") ist unter der Nummer HRB 24758 im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in der Darmstädter Straße 34-36 in 64673 Zwingenberg, Deutschland. Die BRAIN AG ist ein Technologieunternehmen der industriellen, "weißen" Biotechnologie und entwickelt als Kooperationspartner u. a. der Chemie- und Konsumgüterindustrie biologische Innovationen (sogenannte "novel biological ingredients"), insbesondere Enzyme, Biokatalysatoren und bioaktive Naturstoffe. Der BRAIN-Konzern (im Folgenden kurz: "BRAIN" oder "der Konzern" und im Geschäftsbericht auch "BRAIN-Gruppe") identifiziert und entwickelt zudem eigene Produktkandidaten. BRAIN verfügt über eine umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur am Standort Zwingenberg der BRAIN AG und, mit dem Schwerpunkt Naturstoffe, am Standort Potsdam der Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH. Spezielles Produktions-Know-how und Marktzugänge bieten weitere Tochtergesellschaften, für Enzymprodukte bspw. die WeissBioTech GmbH, Ascheberg, und die Biocatalysts Limited, Cardiff, UK. Märkte für Kosmetikwirkstoffe werden über die L. A. Schmitt GmbH, Ludwigstadt, und Monteil Cosmetics International GmbH, Düsseldorf, adressiert. Zusammen mit strategischen Partnern aus diversen Zielindustrien identifiziert BRAIN im Segment BioScience bspw. auf Basis von exklusiven Lizenzverträgen in F&E-Kooperationsprogrammen bislang unerschlossene leistungsfähige Enzyme, mikrobielle Produzenten-Organismen oder Naturstoffe aus komplexen biologischen Systemen, um diese industriell nutzbar zu machen. Ziele sind, im Sinne einer "Bioökonomie", die Ablösung klassischer chemisch-industrieller Prozesse durch neuartige, ressourcenschonende Verfahren sowie die Etablierung neuer nachhaltiger Prozesse und Produkte. Das Segment BioIndustrial umfasst im Wesentlichen das industriell skalierte Produktgeschäft mit Schwerpunkten auf Kosmetik- und Enzymprodukten. Allgemeine Grundlagen der RechnungslegungDie BRAIN AG ist seit dem 9. Februar 2016 börsennotiert und daher spätestens ab diesem Zeitpunkt kapitalmarktorientiert. Folglich kamen bei der Erstellung des Konzernabschlusses die Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB zur Anwendung. Der von der BRAIN AG als Muttergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss zum 30. September 2018 (im Folgenden: "Abschluss") wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschluss der BRAIN AG wird im Wege der Equity-Bewertung in den Konzernabschluss der MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, einbezogen. Der Konzernabschluss der MP Beteiligungs-GmbH ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Berichtsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018. Dieser Zeitraum entspricht dem Geschäftsjahr der BRAIN AG. Die Einzelabschlüsse der WeissBioTech GmbH, Ascheberg, der WeissBioTech S.A.R.L., Chanteloup-en-Brie, Frankreich, und der AnalytiCon Discovery LLC, Rockville, MD, USA, sind historisch bedingt auf den Stichtag jeweils zum Kalenderjahresende aufgestellt. Für den Konzernabschluss wird bei einem abweichenden Geschäftsjahr daher eine Ermittlung der Konzern-Geschäftsjahrswerte vorgenommen und diese so in den Abschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist in Tausend Euro (Tsd. €) aufgestellt. Die Beträge der Anhangangaben werden, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Aufgrund kaufmännischer Rundung können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Der vorliegende Konzernabschluss der BRAIN AG wurde am 7. Dezember 2018 durch den Vorstand zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Prüfung und Freigabe durch den Aufsichtsrat soll am 13. Dezember 2018 erfolgen. Angewandte neue RechnungslegungsvorschriftenDer Konzern hat bestimmte Standards und Änderungen, die für am oder nach dem 1. Oktober 2017 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, erstmalig angewandt. Der Konzern hat keine weiteren Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind. Änderung an IAS 7: Offenlegungsinitiative(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.) Die Änderungen an IAS 7 wurden vom IASB im Januar 2016 im Rahmen seiner Offenlegungsinitiative veröffentlicht und enthalten Vorgaben für zusätzliche Anhangangaben zu Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten. Die Anhangangaben werden um diese Überleitung erweitert. Die entsprechende Angabe erfolgt im Kapitel "(21) Finanzverbindlichkeiten". Die Änderungen an IAS 12: Ansatz von latenten Steueransprüchen auf nicht realisierte Verluste(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.) Die Änderungen adressieren diverse Fragestellungen in Bezug auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern für nicht realisierte Verluste, die sich aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten zur Veräußerung verfügbaren Schuldinstrumenten ergeben. Es ergeben sich aus dieser Änderung keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von der BRAIN AG. Verbesserungen an den IFRS 2014-2016 ("annual improvements"): diverse jährliche Verbesserungen an den IFRSDie vorstehend aufgeführten Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben, von den beschriebenen Auswirkungen abgesehen, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auf das Ergebnis je Aktie sowie auf die Angaben im Konzernanhang. Es wurde kein Gebrauch von Erleichterungen durch Übergangsvorschriften gemacht. Veröffentlichte, noch nicht angewandte neue RechnungslegungsvorschriftenFolgende herausgegebene, potenziell relevante, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht vorzeitig angewendet: Aktualisierte Fassung des IFRS 9 - "Finanzinstrumente"(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen. Allerdings werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig). Im Juli 2014 hat das IASB die finale Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, die IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie alle vorherigen Versionen von IFRS 9 ersetzt. IFRS 9 führt die drei Projektphasen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten "Klassifizierung und Bewertung", "Wertminderung" und "Bilanzierung von Sicherungsgeschäften" zusammen. IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfachungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: fortgeführte Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Kategorisierung richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Hier besteht lediglich zu Beginn das unwiderrufliche Wahlrecht, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Weiterhin gibt es jetzt ein neues Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste, welches das Modell des IAS 39, das auf eingetretenen Verlusten basiert, ersetzt. Für finanzielle Verbindlichkeiten hat sich die Kategorisierung und Bewertung grundsätzlich nicht geändert. Die einzige Ausnahme betrifft die Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden, für die Änderungen des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind. IFRS 9 erleichtert die Vorschriften zur Messung der Hedge-Effektivität, indem der quantitative Effektivitätstest grundsätzlich entfällt. Erforderlich ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument. Zudem muss das Sicherungsverhältnis demjenigen entsprechen, das die Geschäftsführung tatsächlich für Zwecke des Risikomanagements nutzt. Eine zeitgleiche Dokumentation ist nach wie vor erforderlich, unterscheidet sich aber von der derzeit nach IAS 39 erstellten Dokumentation. Mit Ausnahme der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist der Standard rückwirkend anzuwenden, jedoch ist die Angabe von Vergleichsinformationen nicht erforderlich. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im Allgemeinen bis auf wenige Ausnahmen prospektiv anzuwenden. Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden und wird auf die Anpassung der Vergleichsinformationen verzichten. Im Geschäftsjahr 2017/18 hat der Konzern eine vorläufige Analyse der drei Aspekte des IFRS 9 durchgeführt. Diese Beurteilungen wurden auf Basis der vorliegenden Informationen getroffen und können sich im Zuge der erstmaligen Anwendung im kommenden Geschäftsjahr 2018/19 ändern. Klassifizierung und BewertungBei der Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften erwartet der Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage. Die Anwendung wird zu einer Einordnung in die neuen Kategorien des IFRS 9 führen, eine wesentlich abweichende Bilanzierung der bestehenden finanziellen Vermögenswerte wird auf Basis der Analyse aber nicht erwartet. WertminderungNach IFRS 9 sind vom Konzern erwartete Kreditverluste (im Folgenden auch Expected Credit Losses, bzw. ECL) aus allen seinen Schuldtiteln, Krediten oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entweder auf Grundlage der 12-Monats-ECL oder der Gesamtlaufzeit-ECL zu bemessen. Der Vorstand hat noch keine Entscheidung getroffen, welcher Ansatz genutzt werden soll. Unabhängig von der Wahl des Ansatzes geht der Vorstand vor dem Hintergrund der historischen Wertminderungen davon aus, dass sich keine wesentlichen Effekte auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage ergeben. Bilanzierung von SicherungsgeschäftenDer Konzern hatte im Geschäftsjahr keine Sicherungsgeschäfte. Beim Vorliegen von Sicherungsgeschäften wendet der Konzern kein Hegde Accounting an. Daher werden aus den Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage erwartet Sonstige AnpassungenBei der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 werden bei Bedarf verschiedene Posten in den primären Abschlussbestandteilen angepasst. Im Wesentlichen kann es zu Anpassungen bei den latenten Steuern oder Anteilen an assoziierten kommen. Die Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe wird bei Bedarf ebenfalls angepasst. Insgesamt wird entsprechend der vorstehenden Erläuterungen aber keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage erwartet. IFRS 15 - "Umsatzerlöse aus Kundenverträgen" inkl. veröffentlichter Klarstellungen(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.) Die neuen Regelungen und Definitionen zur Umsatzrealisierung ersetzen die Inhalte sowohl des IAS 18, Umsatzerlöse, als auch des IAS 11, Fertigungsaufträge, sowie zugehöriger Interpretationen. Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen erwartet zu erhalten. Zur Ermittlung der zu realisierenden Umsatzerlöse sieht der neue Standard ein fünfstufiges Schema vor:
Der neue IFRS 15 beinhaltet auch zahlreiche Angabepflichten zu Art, Höhe, Anfall und Unsicherheiten von Umsatzerlösen sowie aus Kundenverträgen resultierenden Zahlungsströmen. Der für den BRAIN-Konzern ab dem 1. Oktober 2018 verpflichtend anzuwendende IFRS 15 sieht zwei mögliche Übergangsmethoden zur Umsetzung der neuen Regelungen vor: (1) rückwirkende Anwendung für jede gemäß IAS 8 vergangene Periode oder (2) modifizierte rückwirkende Anwendung mit einer Erfassung der kumulierten Anpassungsverträge aus der erstmaligen Anwendung des Standards zum Zeitpunkt der Erstanwendung. Für den Übergang auf IFRS 15 wird die BRAIN AG die modifiziert rückwirkende Methode anwenden und die kumulierten Anpassungsbeträge aus der erstmaligen Anwendung werden zum 1. Oktober 2018 erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen im Eigenkapital erfasst. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden werden nicht angepasst. Zudem wird das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung in Anspruch genommen und IFRS 15 lediglich auf die Verträge angewendet, die zum 1. Oktober 2018 noch nicht erfüllt waren. Im Geschäftsjahr 2017/18 hat die BRAIN AG die Auswirkungen der neuen Vorschriften des IFRS 15 zur Umsatzerlösrealisierung quantitativ und qualitativ analysiert sowie Befragungen und Vertragsanalysen durchgeführt. Auf Basis des Kenntnisstands zum Aufstellungszeitpunkt des vorliegenden Konzernabschlusses werden keine wesentlichen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des Standards erwartet. Die neuen Vorschriften führen allerdings zu zusätzlichen quantitativen und qualitativen Anhangangaben. BioScienceDie erstmalige Anwendung des IFRS 15 und die damit einhergehende Würdigung der Bilanzierung von Forschungs-, Entwicklungs- sowie Lizenzverträgen wird mehrere Ermessensentscheidungen erfordern. Analysiert wird zunächst, ob solche Verträge in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen. Anschließend wird geprüft, ob die identifizierten Leistungsverpflichtungen einzeln abgrenzbar sind und wie diese erfüllt werden (an einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum). Darüber hinaus erfordert die Bestimmung des Transaktionspreises Ermessensentscheidungen und Schätzungen vor dem Hintergrund branchenüblicher Unsicherheiten, die mit den künftigen Meilenstein- und Lizenzzahlungen verbunden sind. Einmalige vorausbezahlte Lizenzzahlungen werden sofort realisiert, sofern durch die Lizenz ein Nutzungsrecht eingeräumt und die lizenzierte Technologie nicht weiterentwickelt wird (statische Lizenzen). Einmalige vorausbezahlte Lizenzzahlungen werden über die Zeit realisiert, sofern und solange durch die Lizenz ein Zugangsrecht zur Technologie eingeräumt wird und die lizenzierte Technologie weiterentwickelt wird (Dynamische Lizenzen). Lizenzeinnahmen aus Umsatzbeteiligungen (Royalties) werden wie bisher beim Verkauf der relevanten Produkte realisiert. Bei den Erlösen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten wird keine Veränderung zur bisherigen Bilanzierung erwartet. Für die bestehenden Forschungs-, Entwicklungs- sowie Lizenzverträge wird nach heutigen Erkenntnissen des Managements die erstmalige Anwendung von IFRS 15 voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umsatzerlöse des Konzerns oder auf das Konzernergebnis haben. Durch Umgliederungen von Erhaltenen Anzahlungen erwartet die Gesellschaft jedoch den Ausweis von Vertragsverbindlichkeiten (contract liabilities). BioIndustrialDie Realisierung von Erlösen aus Produktverkäufen wird auch unter IFRS 15 zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Verfügungsgewalt über die Produkte auf den Kunden übergeht. Dies wird wie bisher bei Lieferung des Produkts an den Kunden der Fall sein. Aufgrund der in der Regel einfach strukturierten Verträge und üblicherweise kurzen Vertragslaufzeiten wird sich die Anwendung des IFRS 15 voraussichtlich weder auf die Umsatzerlöse des Konzerns noch auf das Konzernergebnis wesentlich auswirken. Die Neuregelungen des IFRS 15 haben keine bzw. eine sehr untergeordnete Bedeutung für die BRAIN AG in folgenden Bereichen:
IFRS 16 - "Leasingverhältnisse"(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig, sofern IFRS 15 [Erlöse aus Verträgen mit Kunden] ebenfalls angewendet wird.) Am 13. Januar 2016 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den neuen Rechnungslegungsstandard zur Leasingbilanzierung (IFRS 16 "Leases") veröffentlicht. Nach diesem Standard sind alle Leasingverhältnisse und die damit einhergehenden vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers abzubilden. Für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr und für Leasingverhältnisse mit geringem Wert ("low value-leases") besteht ein Wahlrecht zur Anwendung der Ansatz- und Ausweisvorschriften des IFRS. Diese Erleichterung soll wahrgenommen werden. Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 (Leasingverhältnisse) für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt. Die neuen Regelungen sind im Wesentlichen auf den Vertragsbestand anzuwenden, wobei die Überleitung mit einigen Erleichterungen entweder vollständig retrospektiv oder als kumulierter Effekt im Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahrs der Erstanwendung ohne Anpassung der Vorjahreswerte übernommen werden muss. Eine Entscheidung hinsichtlich der Übergangsmethode ist durch den Vorstand noch nicht getroffen worden. IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Regelungen zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Lease-back-Transaktionen. Der Konzern plant keine vorzeitige Anwendung des IFRS 16. Eine konkrete Auswirkungsanalyse ist ebenfalls noch nicht durchgeführt worden. Ungeachtet einer noch ausstehenden Detailanalyse können jedoch schon erste Abschätzungen vorgenommen werden. Tendenziell wird die Anwendung des Standards im Wesentlichen Auswirkung auf die Bilanzierung von gemieteten Gebäuden und Maschinen haben, da andere Mietverträge eine nachrangige Bedeutung haben. Die Anwendung des IFRS 16 wird daher die bilanzielle Würdigung bestehender und zukünftiger Operating-Leasingverträge im Vergleich zu den derzeit geltenden Standards verändern. Die Aktivierung der Nutzungsrechte an den Vermögenswerten und der Ausweis der Operating-Leasing-Verpflichtungen als Verbindlichkeit werden insgesamt zu einer Bilanzverlängerung, voraussichtlich in Höhe eines geringen einstelligen Millionenbetrags, führen. Die Anwendung wird zudem auch unter Berücksichtigung des Aufwands aus den Abschreibungen eine positive Auswirkung auf das operative Ergebnis EBITDA zeigen, da Mietzahlungen nicht mehr als sonstiger betrieblicher Aufwand gezeigt werden. Im Finanzergebnis wird die Finanzierungskomponente der Verträge als Finanzaufwand abgebildet werden, sodass sich dieses entsprechend verringern wird. Auch auf die Kapitalflussrechnung werden sich Auswirkungen ergeben. Der Tilgungsanteil von Leasingzahlungen ist nach IFRS 16 dem Finanzierungs-Cashflow zuzuordnen. Für den Zinsanteil besteht ein Wahlrecht, die Zinsauszahlungen entweder dem operativen oder dem Finanzierungs-Cashflow zuzuordnen. Der Vorstand der BRAIN AG hat beschlossen die Effekte im operativen Cashflow auszuweisen. Änderung an IFRS 4: "Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" im Zusammenhang mit IFRS 4 "Versicherungsverträge"(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.) Änderungen an IFRS 2: "Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung"(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.) IFRIC 22: "Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen"(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.) IFRIC 23: "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung"(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.) Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer"(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.) Verbesserungen an den IFRS 2015 - 2017 ("annual improvements"):(Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.) Die Auswirkungen der weiteren, vorstehend angeführten noch nicht angewandten neuen Rechnungslegungsvorschriften werden derzeit untersucht. Wir gehen derzeit jedoch nicht davon aus, dass sich hieraus wesentliche Auswirkungen ergeben werden. Alle nicht genannten und noch nicht angewandten neuen Rechnungslegungsvorschriften besitzen keine Relevanz für den Konzernabschluss der BRAIN AG. Darstellung des AbschlussesDie Gewinn- und Verlustrechnung wird um die im Eigenkapital erfassten sonstigen Ergebnisse, soweit diese nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern beruhen, zur Gesamtergebnisrechnung erweitert. Die Gliederung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Seit dem Geschäftsjahr 2015/16 definiert der Vorstand sachverhaltsbezogen sogenannte Bereinigungen bis zum EBITDA bzw. EBIT. Diese werden in einer separaten Überleitung im Abschnitt "Ergebnisbereinigungen" gezeigt. Bezüglich der Definition wird auf die Angaben zur Segmentberichterstattung verwiesen. Zur verbesserten Lesbarkeit wird der Abschluss in Tsd. € dargestellt, sofern nicht anders angegeben. In der Gesamtergebnisrechnung sowie in der Darstellung der Vermögenslage (Bilanz) sind einzelne Posten zur Verbesserung der Übersichtlichkeit zusammengefasst und im Anhang detailliert aufgeführt und erläutert. II. Grundlagen des KonzernabschlussesKonsolidierungsmethodenDie Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs. Maßgeblicher Erwerbszeitpunkt ist der Zeitpunkt, ab dem das erwerbende Unternehmen die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt. Die Gegenleistung des Erwerbs entspricht dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IAS 39 bewertet und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust entweder im Gewinn oder Verlust erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Identifizierbare Vermögenswerte und Schulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am neubewerteten Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Gegenleistung des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird direkt ergebniswirksam erfasst. Aufgrund geschriebener Put-Optionen haben Minderheitengesellschafter von Tochtergesellschaften das Recht, nicht beherrschende Anteile an die BRAIN AG anzudienen, d. h., es besteht für die BRAIN AG eine vertragliche Verpflichtung, bei Ausübung Eigenkapitalinstrumente gegen Abgabe von flüssigen Mitteln zu kaufen. Im ersten Schritt muss geprüft werden, ob durch den Abschluss der Put-Optionsvereinbarung unter Berücksichtigung aller weiterer Aspekte eine gegenwärtige Verfügungsgewalt (im Folgenden "Present Ownership") besteht. Sofern Present Ownership besteht, wendet die BRAIN AG die antizipierte Erwerbsmethode an und bildet eine finanzielle Verbindlichkeit nach IAS 32.23 ab. Im Falle der antizipierten Erwerbsmethode erfolgt die bilanzielle Abbildung stets und unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Optionen unter der Annahme eines bereits erfolgten (fiktiven) Erwerbs der nicht beherrschenden Anteile durch den beherrschenden Anteilseigner. Für die von der Option umfassten Eigenkapitalanteile werden keine Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ausgewiesen. Die Verbindlichkeit wird zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und deren Veränderung erfolgswirksam erfasst. Sofern Present Ownership nicht besteht, bilanziert die BRAIN AG die Minderheiten in voller Höhe und weist den vollen Minderheitenanteil in der Gesamtergebnisrechnung bzw. im Eigenkapital in der Bilanz aus. Die Verbindlichkeit wird dann im Zeitpunkt der Vereinbarung zum beizulegenden Zeitwert bei gleichzeitiger Reduktion der Kapitalrücklage passiviert. Künftige Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Schulden zwischen den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Die ertragsteuerlichen Auswirkungen von Konsolidierungsbuchungen werden durch den Ansatz latenter Steuern berücksichtigt. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss der BRAIN AG sind alle Tochterunternehmen einbezogen. Tochterunternehmen sind Unternehmen, die von der BRAIN AG beherrscht werden. Die BRAIN AG beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn sie die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus ihrem Arrangement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegt und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert. In den Konzernabschluss zum 30. September 2018 wurden neben der BRAIN AG die folgenden Tochtergesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. scroll
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Aufgrund bestehender Kündigungsrechte der Minderheitsgesellschafter sind die verbleiben
Geschäftsanteile als Fremdkapital zu klassifizieren. Erweiterung des KonsolidierungskreisesErwerb der Biocatalysts-GruppeAm 17. März 2018 hat die BRAIN-Gruppe einen Kaufvertrag über den Erwerb von 65,55 % der Geschäftsanteile an der Biocatalysts Ltd. in Cardiff, UK abgeschlossen. Teil des Erwerbs war darüber hinaus die Biocatalysts Inc., Dover, Vereinigte Staaten von Amerika, als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Biocatalysts Ltd. (im Folgenden zusammen als "Biocatalysts" oder "Biocatalysts-Gruppe"). Die Biocatalysts ist eines der führenden europäischen Unternehmen in der Produktion von Spezialenzymen. Dank seiner strategischen Ausrichtung erfüllt Biocatalysts weitgefächerte Kundenanforderungen im enzymatischen Bereich - entweder durch standardisierte, maßgeschneiderte oder neuartige Enzymprodukte. Das Unternehmen fokussiert sich auf die anwendungsspezifische Entwicklung und Produktion von neuartigen Enzymen. Es hat das Ziel, die Anwendungsprozesse der etablierten Industrien deutlich zu verbessern und neue Einsatzspektren für Enzyme in vielerlei Branchen zu eröffnen. Die vom Anwendungs-Know-how getriebene Entwicklung von Enzymprodukten wird zum Teil durch die hauseigene Metagenom-Bibliothek MetXtra unterstützt, die einen Zugriff auf über 300 Millionen einzigartige Sequenzen bietet, die jedem Kunden eine große Auswahl an potenziellen enzymatischen Lösungen bietet. Biocatalysts arbeitet in strategischen Partnerschaften mit einer Vielzahl global aufgestellter Unternehmen zusammen. Die Biocatalysts ergänzt das bestehende Produktportfolio der BRAIN-Gruppe hervorragend. Mit der strategischen Mehrheitsakquisition der Biocatalysts soll das produktgetriebene Wachstum im rasch wachsenden Spezialenzyme-Markt beschleunigt sowie das Portfolio des Enzym-Geschäfts der BRAIN verbreitert werden. Von den Synergien in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Produktion und globaler Vertrieb werden beide Unternehmen und deren Kunden profitieren. Der Kaufpreis des erworbenen Anteils in Höhe von 65,55 % an der Biocatalysts-Gruppe betrug 13.368 Tsd. €. Der Kaufpreis umfasst einen Kaufpreisanteil mit sofortigem Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 9.695 Tsd. € und eine in sechs Monaten fällige und darüber hinaus an keine weiteren Bedingungen geknüpfte Zahlung in Höhe von 3.672 Tsd. €. Diese Zahlung wurde im September 2018 durchgeführt. Bedingte Kaufpreisvereinbarungen bestehen nicht. Das Ergebnis der Biocatalysts-Gruppe wurde seit dem Erwerbszeitpunkt im Konzernabschluss berücksichtigt. Aus dem Erwerb resultierte im Erwerbszeitpunkt ein auf die Anteilseigner der BRAIN AG entfallender beteiligungsproportionaler Goodwill ("partial Goodwill") in Höhe von 3.912 Tsd. €. Der Geschäfts- und Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Bei den aufgedeckten stillen Reserven in der Position der sonstigen immateriellen Vermögenswerte (ohne Geschäfts- und Firmenwert) handelt es sich im Wesentlichen um aufgedeckte Kundenbeziehungen sowie Technologie. Die Verteilung des Kaufpreises auf die Vermögenswerte und Schulden der Biocatalysts-Gruppe ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:1 scroll
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In der Tabelle ergeben sich rundungsbedingte Differenzen. scroll
Direkte Transaktionskosten in Höhe von 533 Tsd. € wurden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebnismindernd erfasst. Die Anteile der nicht beherrschenden Anteilseigner stellen sich im Erwerbszeitpunkt wie folgt dar: scroll
Der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen betrug 2.172 Tsd. €. Wertminderungen bestanden nicht. Es wird mit dem im Wesentlichen vollständigen Eingang der Forderungen gerechnet. Aufgrund der kurzfristigen Laufzeiten wichen die Buchwerte im Erwerbszeitpunkt nicht wesentlich von den beizulegenden Zeitwerten ab. Die latenten Steuerschulden umfassen die Auswirkungen aus temporären Differenzen zwischen den im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierten beizulegenden Zeitwerten der identifizierten Vermögenswerte und Schulden und deren Buchwerten in der Steuerbilanz. Der Geschäfts- und Firmenwert resultiert vorrangig aus den Synergien, die auf Ebene des Konzerns entstehen. Diese begründen sich in der Ergänzung der Kompetenzen der BRAIN AG und der Biocatalysts-Gruppe sowie in den sich dem Konzern eröffnenden Marktzugängen. Er wurde dem Segment "BioIndustrial" zugeordnet. Der Geschäfts- und Firmenwert ist in voller Höhe steuerlich nicht abzugsfähig. Die Biocatalysts-Gruppe wurde seit dem Erwerbszeitpunkt mit Umsatzerlösen in Höhe von 6.563 Tsd. € und einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von 533 Tsd. € in den Konzernabschluss der BRAIN AG einbezogen. Darüber hinaus wurden im Konzern im Rahmen der Kapitalkonsolidierung Amortisationsaufwendungen in Höhe von 957 Tsd. € und ein gegenläufiger latenter Steuerertrag in Höhe von 201 Tsd. € erfasst. Hätte der Erwerb der Biocatalysts-Gruppe bereits zum 1. Oktober 2017 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse 32.876 Tsd. € und das Ergebnis nach Steuern -7.347 Tsd. € betragen. Dabei wurde unterstellt, dass die beizulegenden Zeitwerte im Erwerbszeitpunkt 1. Oktober in gleicher Höhe bestanden hätten, die Wechselkurse unverändert gegenüber der aktuellen Bilanzierung bestanden hätten und keine abweichende Amortisation stattgefunden hätte. Zwischen der überwiegenden Anzahl (25,1 % von 34,5 %) der verbleibenden Minderheitsanteilseigner und der BRAIN-Gruppe wurden darüber hinaus Put-/Call-Optionsvereinbarungen getroffen, die es der BRAIN-Gruppe ermöglichen, zu einem vertraglich vereinbarten EBITDA-Multiple in zwei Ausübungsperioden zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. März 2023 die verbleibenden Minderheitenanteile zu erwerben. Den Minderheitsanteilseignern gibt die Put-Option das Recht, die Anteile der BRAIN-Gruppe gegen vertraglich vereinbarte EBITDA-Multiple (in Abhängigkeit des Ausübungszeitpunkts) in fünf Ausübungsperioden zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. März 2023 anzudienen. Die finanzielle Verbindlichkeit wird so abgebildet, dass die höchste wahrscheinliche Verbindlichkeit angesetzt wird, da die tatsächlichen Ausübungszeitpunkte ungewiss sind. Der Barwert der daraus resultierenden potenziellen Abnahmeverpflichtung belief sich zum 17. März 2018 auf 13.384 Tsd. €. Die Kapitalrücklage wurde entsprechend um 13.384 Tsd. € reduziert. Die Verbindlichkeit wird in den Folgeperioden erfolgswirksam folgebewertet. Im Zuge der Folgebewertung zum 30. September 2018 wurde ein Währungsertrag im Übrigen Eigenkapital in Höhe von 118 Tsd. € sowie ein Finanzertrag in Höhe von 412 Tsd. € im Finanzergebnis erfasst. Gründung der BRAIN US LLCDarüber hinaus gründete die BRAIN AG am 06. Februar 2018 die hundertprozentige Tochtergesellschaft BRAIN US LLC mit Sitz in Rockville, MD, USA zum Ausbau der Business-Development-Aktivitäten in den USA. Aus beiden Erweiterungen der Unternehmensgruppe werden positive Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf in diesem und in den kommenden Geschäftsjahren erwartet. Anteile an at Equity bewerteten FinanzanlagenAt Equity bewertete Finanzanlagen sind assoziierte Unternehmen, auf deren finanz- und geschäftspolitische Entscheidungen die BRAIN AG maßgeblichen Einfluss nehmen kann. Ein maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn der BRAIN AG direkt oder indirekt ein Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % und bis zu 50 % zusteht. In den Konzernabschluss zum 30. September 2018 wurden als at Equity bewertete Finanzanlage die Enzymicals AG, Greifswald, und die SolasCure Ltd. einbezogen. Der Abschlussstichtag am Ende eines Kalenderjahrs (Enzymicals AG) bzw. am 30. Juni (SolasCure Ltd.) weicht vom Abschlussstichtag der BRAIN AG ab. Der BRAIN AG steht ein Stimmrechtsanteil von 24,095 % (Vorjahr: 24,095 %) an der Enzymicals AG bzw. ein Stimmrechtsanteil von 46,667 % (Vorjahr: 0 %) an der SolasCure Ltd. zu. Bei der SolasCure Ltd. stünde der BRAIN AG grundsätzlich ein Stimmrechtsanteil von 66,67 % zu, wobei 20 %-Punkte der Stimmrechte im Rahmen einer Stimmrechtsübertragung an den Geschäftsführer der Gesellschaft abgetreten wurden. Die BRAIN AG verfügt über ein Kündigungsrecht der Stimmrechtsübertragung. Darüber hinaus verfügen die Minderheitengesellschafter über substanzielle Rechte, die dazu führen, dass die BRAIN AG keine Verfügungsgewalt über die SolasCure Ltd. hat und somit keine Vollkonsolidierung erfolgen kann. Im Rahmen der Bilanzierung nach der Equity-Methode werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf die BRAIN AG entfallenden Anteil der Reinvermögensänderung fortentwickelt. Anteilige Verluste, die den Wert des Beteiligungsanteils, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Nettoinvestitionen, übersteigen, werden nicht erfasst, es sei denn, es besteht eine rechtliche oder faktische Zahlungsverpflichtung. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird als Bestandteil des Beteiligungswerts am assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Unrealisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen der BRAIN AG und dem assoziierten Unternehmen werden, sofern wesentlich, im Rahmen der Konsolidierung anteilig eliminiert. Bei Vorliegen von Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung wird im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung der Buchwert des at Equity bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine entsprechende erfolgswirksame Zuschreibung. III. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeGrundlagen der AbschlusserstellungDer Konzernabschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung grundsätzlich auf der Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, eingeschränkt durch die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, aufgestellt. Sofern Hinweise auf potenzielle Wertminderungen vorliegen ("triggering events"), erfolgt auf Basis des erzielbaren Betrags eine entsprechende Überprüfung. Im Rahmen dieser Wertminderungstests werden für die Ermittlung der Wertuntergrenze der einzelnen Vermögenswerte auch Fair Values berücksichtigt. Hierbei können u. a. auch Bewertungsgutachten für Grundstücke und Gebäude zur Anwendungen kommen. Sollte der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigen, werden die Vermögenswerte auf den erzielbaren Betrag wertgemindert. Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Verwendung von Annahmen und SchätzungenIm Abschluss müssen in einem bestimmten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis der Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge sowie der Eventualschulden haben. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Annahmen und Schätzungen erfolgen insbesondere im Zusammenhang mit:
Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen sind in den Erläuterungen der jeweiligen Posten dargelegt. Die daraus resultierenden Werte können von den tatsächlichen Werten abweichen. Ergebnisbereinigungen und SteuerungsgrößenDie Ertragslage des Konzerns war im Geschäftsjahr wesentlich belastet durch Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung der BRAIN-Gruppe (Akquisitions- und Integrationskosten) sowie Aufwendungen aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm betreffend die AnalytiCon Discovery GmbH. Darüber hinaus wurde anteilsbasierter Vergütungsaufwand bereinigt (weitergehende Informationen hierzu finden sich im Abschnitt "Anteilsbasierte Vergütung und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer"). Mit der Akquisition der Biocatalysts hat der Vorstand der BRAIN-Gruppe beschlossen, die finanziellen Steuerungsgrößen zu modifizieren. Nach Einschätzung der Gesellschaft stellt die Gesamtleistung unverändert die gesamte wirtschaftliche Leistung des Konzerns am besten dar. Im Rahmen der Kaufpreisallokation der jüngsten Akquisition wurden wesentliche immaterielle Vermögenswerte identifiziert und stille Reserven aufgedeckt. Die sich daraus ergebende planmäßige Amortisation der erworbenen Vermögenswerte in den kommenden Jahren führt aus Sicht der Gesellschaft unter Umständen zu einer Verzerrung der Aussagekraft der bisherigen finanziellen Steuerungsgröße "Bereinigtes EBIT". Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand der BRAIN AG dazu entschieden, mit dem Ablauf des Geschäftsjahrs die bisherige finanzielle Steuerungsgröße "Bereinigtes EBIT" durch die finanzielle Steuerungsgröße "Bereinigtes EBITDA" (definiert als bereinigtes Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen/Amortisationen) zu ersetzen. Im aktuellen Konzernabschluss sind daher beide Größen in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in den Segmentangaben dargestellt. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Überleitung des ausgewiesenen EBIT bzw. EBITDA zu dem bereinigten EBIT bzw. zu dem bereinigten EBITDA ohne die oben beschriebenen Effekte und Aufwendungen. scroll
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SegmentberichterstattungDie Chancen- und Risikobeurteilung sowie die Ressourcenallokation der Geschäftssegmente werden durch den Vorstand als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segmentabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit den internen Steuerungs- und Berichtssystemen ("Management Approach"). Den Segmentinformationen liegen dieselben Rechnungslegungsvorschriften zugrunde, wie sie im Konzernanhang beschrieben sind. Die Geschäftsaktivitäten von BRAIN werden nach den Segmenten BioScience und BioIndustrial abgegrenzt. Die Segmentierung erfolgt nach dem Kriterium des Vorliegens einer industriellen Skalierung der Produkte. Auf Vorstandsebene wird als Maß für die Geschäftsentwicklung der Segmente die Gesamtleistung (definiert als Summe aus Erlösen, Erträgen und Bestandsveränderungen) und als Maß für die Ertragskraft der einzelnen Segmente das bereinigte EBIT bzw. bereinigte EBITDA2 herangezogen. Sowohl die Umsatzerlöse als auch die Kostenstrukturen werden konsolidiert auf Ebene der Forschungs- und Entwicklungsgesellschaften (BioScience) einerseits und des industriellen Geschäfts (BioIndustrial) andererseits regelmäßig überprüft. Planungen und Planungsfreigaben erfolgen ebenfalls auf dieser Ebene durch den Vorstand. Beide Segmente haben eine unterschiedliche strategische Ausrichtung und erfordern verschiedene Marketing- und Geschäftsentwicklungsstrategien. Das Segment BioScience beinhaltet im Wesentlichen das Forschungs- und Entwicklungsgeschäft mit Industriepartnern und die eigene Forschung und Entwicklung. Teil dieses Segments ist ebenfalls die Vermarktung von eigenen Produkten und Entwicklungen mit externen Partnern. Das Segment BioIndustrial umfasst im Wesentlichen das industriell skalierte Produktgeschäft mit Schwerpunkten auf Kosmetik- und Enzymprodukten. scroll
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Der Vorstand definiert Bereinigungen, um den operativen Verlauf des Geschäfts von
Sondereffekten zu bereinigen. Ab dem 1. Oktober 2018 hat der Vorstand die Steuerungsgröße
auf das bereinigte EBITDA geändert. Siehe hierzu auch die Erläuterungen im Abschnitt
"Darstellung des Abschlusses". Die Allokation von Bereinigungen auf die Segmente erfolgt grundsätzlich in dem Segment, in dem die zu bereinigenden Kosten angefallen sind. Der Personalaufwand aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm bei der AnalytiCon Discovery GmbH und aus anteilsbasierten Vergütungskomponenten entfiel im Geschäftsjahr ausschließlich auf das Segment BioScience. Der Sonstige betriebliche Aufwand im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen und der Integration erworbener Unternehmen entfiel sowohl auf das Segment BioScience als auch auf das Segment BioIndustrial und wurde entsprechend in beiden Segmenten bereinigt. Umsätze zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die erzielte Gesamtleistung mit externen Kunden wird mit den in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzten Werten an den Vorstand berichtet. Basierend auf der Überwachung und Steuerung durch den Vorstand wurden zwei Segmente identifiziert, für die aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtung nach Produkten und Dienstleistungen eine weitere Aggregation nicht möglich ist. Die Segmentergebnisse sind in der Übersicht auf Seite 170/171 dargestellt. Die Umsatzerlöse setzten sich aus folgenden Erlösquellen zusammen: scroll
Im Folgenden sind die Umsatzerlöse nach geografischen Regionen dargestellt: scroll
Die Umsätze wurden den Ländern nach Zielort der Produkte bzw. Dienstleistungen zugeordnet. Die Umsätze in übrigen Ländern waren im Verhältnis zu den angegebenen Umsätzen der Einzelländer unwesentlich und werden daher nicht explizit angegeben.
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Beinhaltet im Sinne des IAS 18 auch Serviceleistungen- und Produktlieferungen. Die folgende Tabelle zeigt die Immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen nach geografischen Gebieten und gibt diese nach Standorten der jeweiligen Konzernunternehmen an. Soweit die Vermögenswerte in einem Land eine wesentliche Höhe erreicht haben, wurden diese gesondert ausgewiesen: scroll
Es existieren keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatz im Vergleich zum Konzernumsatz als wesentlich einzustufen ist. WährungsumrechnungUmrechnungen von Transaktionen in fremder WährungFlüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten in fremden Währungen werden mit dem Devisenkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Es liegen keine wesentlichen Bestände in fremder Währung vor. Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion erfasst. Die Risikobetrachtung der erfolgswirksamen Kursdifferenzen erfolgt auf Nettobasis. Die Nettoergebnisse aus Umrechnungsdifferenzen sind insgesamt unwesentlich. Umrechnung der Abschlüsse ausländischer KonzernunternehmenBei den ausländischen Konzerngesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig agieren. Vermögenswerte und Schulden der Auslandsgesellschaften werden am Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden mit Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden mit den historischen Kursen zu den aus Konzernsicht erfolgten jeweiligen Zugangszeitpunkten umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenz, die sich gegenüber den Stichtagskursen ergibt, wird erfolgsneutral im Eigenkapital im Posten "Sonstige Rücklagen" ausgewiesen. Die Wechselkurse haben sich gegenüber dem Euro wie folgt entwickelt:6 scroll
Umsatz- und ErlösrealisierungBRAIN erfasst Umsatzerlöse, wenn die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, und wenn spezifische Kriterien für jede Art von Aktivität des Konzerns erfüllt sind. Verkauf von Gütern/ProduktenUmsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten werden erfasst, wenn die wesentlichen Risiken und Chancen auf den Kunden übergegangen sind. Der Erfüllungsort kann dabei unter anderem sowohl am Werk als auch beim Kunden bestimmt sein. Erbringung von DienstleistungenDie Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen und fallen vornehmlich im Segment BioScience an. Hierbei erfolgt für sogenannte Einmalvergütungen (meist bei Vertragsabschluss vom Kunden zu entrichtendes Entgelt) im Zeitpunkt der Vereinnahmung eine Analyse, ob es sich um eine Einmalvergütung für vorvertragliche Leistungen handelt. Sofern die Vergütung einen Zeitraumbezug hat (z. B. für die Nutzung einer von BRAIN entwickelten Technologie über eine bestimmte Vertragslaufzeit), erfolgt eine Abgrenzung mit anschließender Erfolgsrealisation über den Zeitraum der vereinbarten Forschungs- und Entwicklungsprogramme. Sofern es sich um eine Zahlung für vorvertragliche Leistungen handelt, erfolgt eine sofortige Erfolgsrealisation. Zudem werden F&E-Umsätze in der Periode erfasst, in der die zugrunde liegenden Leistungen erbracht werden. Dies hat grundsätzlich nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads des Geschäfts zu erfolgen. Der Konzern wendet vereinfachend jedoch eine lineare Erfassung der Umsatzerlöse nach IAS 18.25 an, da die tatsächliche Leistungserbringung annähernd gleichmäßig über die Vertragslaufzeit erfolgt. NutzungsentgelteErträge aus Nutzungsentgelten (Lizenzvereinbarungen) werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Vereinbarung abgegrenzt und zeitanteilig erfasst. Erlöse aus Forschungs- und EntwicklungsförderungenErlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen werden in der Periode als Erlöse erfasst, in der die zugrunde liegenden Aufwendungen anfallen. Immaterielle VermögenswerteErworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Kosten. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die vom Konzern verwendeten Nutzungsdauern lauten wie folgt: scroll
Forschung und EntwicklungForschungskosten werden bei Anfall aufwandswirksam erfasst. Entsprechend IAS 38.53 und IAS 38.57 werden Entwicklungskosten aktiviert, wenn die nachfolgenden Kriterien vollständig erfüllt sind:
Im Geschäftsjahr waren diese Kriterien nicht vollständig erfüllt, sodass alle Aufwendung im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bei Anfall aufwandswirksam erfasst worden sind. Insbesondere gilt dies, da für alle Produkt- und Prozessentwicklungen des Konzerns Forschung und Entwicklung alternierend verlaufen und eine Abgrenzung in Forschungs- und Entwicklungsphase somit selten möglich ist. SachanlagenDie Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen. Dabei kommt die lineare Methode zur Anwendung. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Wertminderungen sowie Ausbuchungen werden erfasst, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung ein geringerer oder kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden durch Gegenüberstellung des Nettoveräußerungserlöses und des Buchwerts ermittelt und in der Periode der Ausbuchung des Vermögenswerts erfolgswirksam erfasst. Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Bei Vermögenswerten, bei denen der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang über einen längeren Zeitraum erfolgt (sogenannte qualifying assets), werden Fremdkapitalkosten aktiviert, sofern diese direkt zugeordnet werden können. Im Geschäftsjahr und auch im Vorjahr lagen keine qualifying assets vor. WerthaltigkeitstestWerthaltigkeitsprüfungen werden bei Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer mindestens jährlich, bei immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Wertminderung durchgeführt. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, d. h. der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder Nutzungswert, den Buchwert des Vermögenswerts unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine Zahlungsmittel generierende Einheit darstellt. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Grund für eine vorgenommene Wertminderung nicht mehr besteht oder sich der Betrag der vorgenommenen Wertminderung vermindert hat. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag neu ermittelt und die zuvor vorgenommene Wertminderung, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, entsprechend angepasst. Als Ausgangspunkt der Ermittlung des erzielbaren Betrags der jeweiligen Zahlungsmittel generierenden Einheit für die Werthaltigkeitsprüfungen zum 30. September 2018 wird der Nutzungswert als Barwert der prognostizierten künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zugrunde gelegt. Die Prognose stützt sich auf die aktuellen Planungen der jeweiligen Gesellschaft, die einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren betrachten. Das letzte Planjahr wird grundsätzlich auch für die Zahlungsströme jenseits der Planungsperiode angenommen und unter Berücksichtigung weiterer Annahmen für die ewige Rente modifiziert, sofern konkrete Anhaltspunkte dazu vorliegen. Den Planungen lagen Einschätzungen des Vorstands über die künftige Entwicklung zugrunde, die bei der Beschreibung der einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten weiter beschrieben werden. Zur Ermittlung der Nutzungswerte für die Zahlungsmittel generierenden Einheiten werden sowohl Vergangenheitsdaten als auch die erwartete Marktperformance herangezogen. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stimmen dabei grundsätzlich mit externen Informationsquellen überein. Die Kapitalkosten der Zahlungsmittel generierenden Einheit werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten berechnet. Kapitalstruktur, Eigen- und Fremdkapitalkosten orientieren sich an Vergleichsunternehmen derselben Branche und werden aus den verfügbaren Kapitalmarktinformationen abgeleitet. Wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte bestanden zum Berichtsstichtag bei den folgenden Zahlungsmitteln generierenden Einheiten (ZGE): scroll
Die Zahlungsmittel generierende Einheit "Monteil-Kosmetikprodukte" umfasst den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der Monteil Cosmetics International GmbH und ist dem Segment BioIndustrial zuzuordnen. Die Zahlungsmittel generierende Einheit "Naturstoffchemie" umfasst den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der AnalytiCon Discovery GmbH einschließlich deren Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery LLC und ist dem Segment BioScience zuzuordnen. Die Zahlungsmittel generierende Einheit "Biocatalysts" umfasst den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der Biocatalysts Ltd. einschließlich deren Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. und ist dem Segment BioIndustrial zuzuordnen. Monteil-KosmetikprodukteDie Einheit "Monteil-Kosmetikprodukte" hat im Geschäftsjahr 2017/18 einige operative Erfolge erzielen können, die wegen schwieriger Umstände nur zu einer leichten Steigerung der Umsatzerlöse führte. Unter Berücksichtigung verschiedener Sondereffekte, wie zum Beispiel temporären Lieferschwierigkeiten, konnte die Vorjahresplanung sowohl auf Gesamtleistungsebene sowie im Jahresergebnis im Wesentlichen erreicht werden. Wie auch im vergangenen Jahr wurde ein Werthaltigkeitstest nach den Regelungen des IAS 36 durchgeführt. Dabei wurden neben der historischen Entwicklung auch die Strategie der Einheit, die Entwicklung der Peergroup sowie der Marktausblick berücksichtigt. Die Strategie der Unit zielt darauf ab, im Bereich der beratungsintensiven biobasierten Exklusivkosmetik weitere Marktanteile zu gewinnen und Margenverbesserungen durchzusetzen. Die Produkte der Monteil finden hauptsächlich Anwendung bei der Behandlung von Kunden in Kosmetikstudios. Zudem ergänzen Pflegeprodukte für die Heimanwendung der Kunden das Sortiment. Zwischen 2013 und 2017 wuchs der Umsatz des gesamten Kosmetikmarkts in Deutschland um ca. 2,16 % p. a. auf 16,6 Mrd. €.8 Im Jahr 2018 betrug das Marktvolumen ungefähr 17,1 Mrd. € Aufgrund der hohen Wettbewerbsintensität und des damit einhergehenden hohen Preisdrucks hat sich Monteil dazu entschieden, neben ihren hochpreisigen Kosmetikprodukten seit dem Geschäftsjahr 17/18 eine "Basic Line" im mittleren Preissegment anzubieten. Die strategische Fokussierung soll neben dem Vertrieb an beratende Kosmetikstudios auch auf den Verkauf an internationale Distributoren gelegt werden. Letztere Strategie hat im abgelaufenen Geschäftsjahr zum Wachstum beigetragen. Mit steigenden Absätzen kann die Einheit bei ihren Lieferanten deutlich attraktivere Preise durchsetzen, was im aktuellen Jahr insbesondere bei internationalen Aufträgen ausgenutzt werden konnte. Im Planungszeitraum wurde daher angenommen, dass mit steigendem Absatz Margenverbesserungen durchgesetzt werden können und sich die Margen denjenigen der Peergroup annähern. Bei der Ableitung der EBITDA-Margenerwartungen fand daher über die Zeit eine Orientierung bzw. Annäherung an die Peergroup statt, die Planung liegt allerdings unter dem Minimum der EBITDA-Margen von Vergleichsunternehmen. Außerdem wurde im Vergleich zur Vorjahresplanung im Planungszeitraum, sowie in der ewigen Rente eine deutlich geringere EBITDA-Marge angenommen um die Verzögerung der operativen EBITDA-Break-Even zu reflektieren. Die EBITDA Marge steigt damit von einem aktuell negativen Wert auf maximal 11,5 % und bleibt damit unter dem Minimum der EBITDA-Margen von Vergleichsunternehmen. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase wurden als ewige Rente unter Berücksichtigung aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten (Geschäftsjahr und Vorjahr: 1,00 %) abgebildet. Auf Basis der fünfjährigen Planung wurde ein Nutzungswert auf Basis der diskontierten Zahlungsmittelströme berechnet. Der erzielbare Betrag belief sich nach dieser Berechnung auf 3.801 Tsd. €. Als Resultat des Werthaltigkeitstests zum 30. September 2018 wurde daher ein Impairment in Höhe von 184 Tsd. € in den Abschreibungen erfasst. Diese Abschreibungen entfallen auf das Segment BioIndustrial. Bei einer Erhöhung des gewichteten Gesamtkapitalkostensatz vor Steuern um 1,0 % hätte sich ein zusätzliches Impairment von 597 Tsd. € ergeben. Bei einer Reduktion der EBITDA-Marge um 2 Prozentpunkte in der ewigen Rente hätte sich ein zusätzliches Impairment von 734 Tsd. ergeben. Aufgrund der vorgenommenen Wertminderung im Geschäftsjahr würde jede negative Veränderung der Bewertungsparameter zu einem weiteren Wertminderungsbedarf führen.
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Gewichteter durchschnittlicher Gesamtkapitalkostensatz vor Steuern NaturstoffchemieUnter anderem aufgrund der positiven Marktresonanz und der erfolgreichen Entwicklung in den vergangenen Geschäftsjahren geht die Einheit "Naturstoffchemie" in der Planung weiterhin von einer deutlichen Umsatzsteigerung und einer positiven Entwicklung der EBITDA-Marge aus. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase wurden als ewige Rente unter Berücksichtigung aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten (Geschäftsjahr und Vorjahr: 1,00 %) abgebildet. Auf Basis der fünfjährigen Planung wurde ein Nutzungswert auf Basis der diskontierten Zahlungsmittelströme berechnet. Als Resultat des Werthaltigkeitstests zum 30. September 2018 wurde kein Impairment festgestellt. Bei einer Erhöhung des gewichteten Gesamtkapitalkostensatzes um 1,0 % hätte sich ein Impairment von 411 Tsd. € ergeben. Bei einer Reduktion der EBITDA-Marge um 2 Prozentpunkte in der ewigen Rente hätte sich ein Impairment in Höhe von 483 Tsd. € ergeben. BiocatalystsFür die im Geschäftsjahr erworbene Einheit Biocatalysts wurde zum 30. September 2018 erstmalig ein Werthaltigkeitstest nach IAS 36 durchgeführt. Die Planung geht von deutlich steigenden Umsatzerlösen und sukzessiven Margenverbesserungen aus. Diese deutlichen Wachstumssteigerungen würden sich planmäßig in die deutlichen Steigerungen der letzten Jahre einreihen. Das weiterhin starke Wachstum soll durch den weiteren Ausbau der Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden realisiert werden. Darüber hinaus soll noch stärker auf kundenspezifische Enzyme fokussiert werden, die sowohl zur weiteren Umsatz-, als auch zur Margenverbesserung beitragen sollen. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase wurden als ewige Rente unter Berücksichtigung aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten (Geschäftsjahr: 1,00 %) abgebildet. Auf Basis der fünfjährigen Planung wurde ein Nutzungswert auf Basis der diskontierten Zahlungsmittelströme berechnet. Als Resultat des Werthaltigkeitstests zum 30. September 2018 wurde kein Impairment festgestellt. Die Kapitalkosten der Zahlungsmittel generierenden Einheit werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten berechnet. Kapitalstruktur, Eigen- und Fremdkapitalkosten orientieren sich an Vergleichsunternehmen derselben Branche und werden aus den verfügbaren Kapitalmarktinformationen abgeleitet. Bei einer Erhöhung des gewichteten Gesamtkapitalkostensatzes um 1,0 % bzw. bei einer Reduktion der EBITDA-Marge um 2 Prozentpunkte in der ewigen Rente hätte sich ebenfalls kein Impairment ergeben. Der Vorstand geht davon aus, dass die jeweilig errechneten Sensitivitäten die potenziellen Planabweichungen im geeigneten Umfang ausreichend widerspiegeln. Die Geschäfts- oder Firmenwerte umfassen darüber hinaus den unwesentlichen Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb der WeissBioTech-Gruppe (WeissBioTech GmbH und WeissBioTech France S.A.R.L.) in Höhe von 11 Tsd. €. VorräteRoh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten, fertige und unfertige Erzeugnisse und Leistungen zu Herstellungskosten bilanziert. Dabei wird im Wesentlichen die Durchschnittsmethode unter Beachtung des Niederstwertprinzips angewandt. Neben den direkt zurechenbaren Kosten enthalten die Herstellungskosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Soweit erforderlich werden Anpassungen an niedrigere Nettoveräußerungspreise vorgenommen. FinanzinstrumenteFinanzielle Vermögenswerte werden im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes in vier Kategorien unterschieden:
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als übrige finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert. Der Ansatz finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem BRAIN Vertragspartner wird. Der erstmalige Ansatz erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert. Bei der Ermittlung des Erstansatzes werden, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden, direkt zuordenbare Transaktionskosten einbezogen. Käufe und Verkäufe von Vermögenswerten werden zum Erfüllungstag bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden dann ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die sie begründende Verpflichtung erfüllt wurde oder erloschen ist. Von BRAIN ausgereichte "Kredite und Forderungen" (LaR) sowie die "Übrigen finanziellen Verbindlichkeiten" (OL) werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Dabei handelt es sich insbesondere um Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Vermögenswerte, kurzfristige Anlagen in Termingeldern sowie Verbindlichkeiten aus stillen Beteiligungen, aus Darlehensverbindlichkeiten und übrige Verbindlichkeiten. Eine Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden erfolgt nur, wenn für die Beträge ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis vorzunehmen. Die Gesellschaft untersucht zu jedem Abschlussstichtag die Buchwerte der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte daraufhin, ob Hinweise auf eine substanzielle Wertminderung vorliegen. Objektive Hinweise auf einen eingetretenen Wertminderungsaufwand könnten sein: Hinweise auf finanzielle Schwierigkeiten eines Kunden oder einer Gruppe von Kunden, Nichteinhaltung oder Nichtzahlung von Zins- oder Kapitalbeträgen, die Wahrscheinlichkeit, einer drohenden Insolvenz oder einer anderen finanziellen Restrukturierung zu unterliegen, und erkennbare Tatsachen, die auf eine messbare Verringerung der geschätzten zukünftigen Kapitalflüsse hindeuten, wie beispielsweise ungünstige Veränderungen der Zahlungslage des Kreditnehmers oder der Wirtschaftslage, die mit dem Leistungsverzug übereinstimmen. Forderungen/sonstige VermögenswerteForderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Risiken und Wertminderungen wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen, die auf einem gesonderten Wertberichtigungskonto erfasst werden. Die im Factoring enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden nach den allgemeinen Regelungen zur Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte behandelt und je nach Beurteilung des Übergangs von Chancen und Risiken als Abgang erfasst oder im Konzern weiterhin bilanziert. Zuschüsse der öffentlichen HandMonetäre Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden als Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen in der Gesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen. Diese Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 zu ihrem beizulegenden Zeitwert nur dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich in den Perioden erfasst, in denen die Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, anfallen. Forderungen aus noch nicht abgerechneten Zuschüssen werden als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da die zugrunde liegenden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wesentlicher Bestandteil des Leistungsspektrums des BRAIN-Konzerns sind. Investitionszuschüsse und -zulagen für Vermögenswerte werden nicht von den Anschaffungskosten der jeweiligen Vermögenswerte abgesetzt, sondern als abgegrenzte Erträge bilanziert. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abschreibungsverteilung der korrespondierenden Vermögenswerte und wird in der Gesamtergebnisrechnung bei den sonstigen Erträgen ausgewiesen. EigenkapitalFür die Klassifizierung nicht in Eigenkapitalinstrumenten der BRAIN AG zu erfüllender Finanzinstrumente als Eigen- oder Fremdkapital ist entscheidend, ob für die BRAIN AG eine Zahlungsverpflichtung besteht. Eine finanzielle Verbindlichkeit liegt immer dann vor, wenn die BRAIN AG kein Recht besitzt, die Zahlung flüssiger Mittel oder den Austausch in Form anderer finanzieller Vermögenswerte zur Begleichung der Verpflichtung zu vermeiden. Gesellschaftsrechtliche Anteile an Tochtergesellschaften werden dann als Fremdkapital klassifiziert, wenn zugunsten der nicht beherrschenden Gesellschafter vertragliche Kündigungsrechte bestehen. In diesem Fall wird die Ergebniszuweisung für die nicht beherrschenden Anteile bei der Folgebewertung der Finanzverbindlichkeiten berücksichtigt und folglich innerhalb des Finanzergebnisses erfasst. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Liegt zwischen dem Entstehen der Kosten und der eigentlichen Durchführung der Eigenkapitaltransaktion, d. h. dem Zufluss des Emissionserlöses, ein Abschlussstichtag, so werden die in der Berichtsperiode angefallenen abziehbaren Transaktionskosten zunächst aktivisch abgegrenzt und erst zum Zeitpunkt der bilanziellen Erfassung der Eigenkapitalerhöhung mit dem Eigenkapital (Kapitalrücklage) verrechnet. RückstellungenDie Rückstellungen bilden alle erkennbaren gegenwärtigen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund vergangener Ereignisse ab, soweit der daraus resultierende Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich und deren Höhe zuverlässig abschätzbar ist. Der Ansatz erfolgt mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag. Sofern der Eintritt des Vermögensabflusses für einen über das Folgejahr hinausgehenden Zeitpunkt erwartet wird, werden die Verpflichtungen in Höhe des Barwerts passiviert. Im Falle einer Aufzinsung werden die Zinseffekte unter den Finanzaufwendungen erfasst. Betriebliche Altersversorgung/Leistungen an ArbeiternehmerDie betriebliche Altersversorgung bei BRAIN umfasst sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Zusagen. Die betriebliche Altersversorgung der BRAIN AG, der AnalytiCon Discovery GmbH und der WeissBioTech GmbH erfolgt über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus durch Direktversicherungen und Einzahlungen in Pensionskassen und private Rentenversicherungen (beitragsorientierte Zusagen). Ferner bestehen leistungsorientierte Versorgungspläne gegenüber den Vorstandsmitgliedern der BRAIN AG. Diese werden über eine Unterstützungskasse sowie über Direktversicherungen durchgeführt. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand im Personalaufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. Zahlungen für staatliche Versorgungspläne werden wie die von beitragsorientierten Versorgungsplänen behandelt. BRAIN hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. In Deutschland besteht für alle Mitarbeiter in den Konzerngesellschaften ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber einzuzahlen hat. Der einzuzahlende Betrag richtet sich nach dem aktuell gültigen Beitragssatz von 9,35 % (Arbeitgeberanteil) bezogen auf die rentenpflichtige Mitarbeitervergütung. In Frankreich beträgt der Arbeitgeberanteil 8,55 % auf eine rentenpflichtige Vergütung bis zu 3.218 € und 1,85 % auf das gesamte Gehalt. In den USA beträgt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 6,2 % bis zu einer jährlichen Mitarbeitervergütung von 127.200 €. Daneben bietet BRAIN die betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung ohne Aufstockung der Einzahlungen durch den Arbeitgeber an. Für ein aktives Vorstandsmitglied und ein ehemaliges Vorstandsmitglied bestehen leistungsorientierte Altersversorgungssysteme in Form von Versorgungszusagen der Gesellschaft. Die Versorgungsansprüche bestehen in Altersruhegeld ab Erreichen des 65. Lebensjahrs sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Zur Rückdeckung der Versorgungszusagen leistet die Gesellschaft Beiträge an eine externe Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse hat wiederum Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen sind an die Bezugsberechtigten aus der Unterstützungskasse abgetreten. Eine Zusatzvereinbarung mit den Begünstigten sieht im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens einen unverfallbaren Anspruch auf Altersrente vor. Ebenso ist für die Invaliden- und Hinterbliebenenleistung ein fester unverfallbarer Anspruch vereinbart. Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses des aktiven Berechtigten entsteht für die Versorgungsleistung ein Nachfinanzierungsbedarf für die Unterstützungskassenversorgung. Die Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Ausscheidens und damit das Eintreten eines ausscheidungsbedingten Anspruchs sind an jedem Bilanzstichtag einzuschätzen. Der Barwert der Versorgungsverpflichtung wird gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die Berechnungen basieren im Wesentlichen auf statistischen Daten zu Sterbe- und Invaliditätsraten, Annahmen über den Abzinsungssatz sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen. Die Ermittlung des Zinssatzes und der erwarteten Planvermögensrendite orientiert sich grundsätzlich an Renditen laufzeitadäquater Unternehmensanleihen mit AA-Ratings oder hilfsweise an Renditen entsprechender Staatsanleihen. Im Rahmen der Bilanzierung wird vom Barwert der Versorgungsverpflichtung der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen. Die Bewertung der Altersversorgungsverpflichtung und des Planvermögens erfolgt jährlich mittels versicherungsmathematischer Gutachten zum Bilanzstichtag. Neubewertungsbeträge, die sich insbesondere aus der Anpassung versicherungsmathematischer Annahmen ergaben, werden erfolgsneutral über das Sonstige Ergebnis im Eigenkapital (Sonstige Rücklagen) erfasst. Corporate-Performance-Bonus "CoPerBo" für Mitarbeiter der BRAIN AGIm Geschäftsjahr 2015/16 wurde ein Programm zur erfolgsorientierten Vergütung der Mitarbeiter der BRAIN AG aufgelegt. Dieses wurde im aktuellen Geschäftsjahr fortgeführt und sagt den Mitarbeitern der BRAIN AG einen jährlichen Bonus in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen im Geschäftsjahr erhaltenen Grundgehalt sowie von bestimmten Entwicklungsfaktoren zu. Wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Bonus haben in diesem Zusammenhang drei Entwicklungsfaktoren, die jeweils zu einem Drittel auf den zu zahlenden Bonus wirken. Erster Faktor ist die prozentuale Veränderung der Gesamtleistung im Geschäftsjahr des Segments BioScience gegenüber dem Vorjahr. Zweiter Faktor ist die Veränderung des bereinigten EBITDA des Segments BioScience. Eine Änderung dieses Faktors um eine Million ist als 10 % definiert. Dritter Faktor ist die Veränderung des gewichteten durchschnittlichen Aktienkurses über das Geschäftsjahr. Die Auszahlung der Boni ist für das abgelaufene Geschäftsjahr jeweils im Januar des darauffolgenden Jahrs vorgesehen, da bis zu diesem Zeitpunkt die testierten Segmentinformationen vorliegen. Die Auszahlungsbandbreite ist auf 0 bis 30 % des gezahlten Grundgehalts eines Mitarbeiters fixiert. Aus einem Faktor dürfen dabei jeweils nur 10 Prozentpunkte resultieren. Für das aktuelle Geschäftsjahr hat der Vorstand aufgrund der gemeinsamen Erfolge bei der Erweiterung der BRAIN-Gruppe beschlossen, einen Mindestbonus von 6,5 % festzulegen. Dieser Mindestbonus hat keine Auswirkung auf den CoPerBo der kommenden Jahre. Für die zu zahlenden Boni ist zum 30. September 2018 eine Verbindlichkeit berücksichtigt. Zur Berechnung der Höhe der Verpflichtung wurden die Segmentangaben dieses Abschlusses verwendet, dem Einfluss der Rückstellung auf das EBIT wurde unter Zuhilfenahme einer iterativen Berechnung Rechnung getragen. Zum 30. September 2018 ergab sich eine Verbindlichkeit in Höhe von 322 Tsd. €. Der Periodenaufwand für das Geschäftsjahr 2017/18 beläuft sich auf 322 Tsd. €. Anteilsbasierte Vergütung und andere langfristig fällige Leistungen an ArbeitnehmerIm Geschäftsjahr 2017/18 bestanden die folgenden anteilsbasierten Vergütungen: Employee Stock Ownership Program (ESOP)Zur Incentivierung und langfristigen Bindung von Führungskräften der BRAIN AG trat am 8. Juni 2018 ein Employee Stock Ownership Program (ESOP) für das Geschäftsjahr 2017/18 in Kraft. Am Programm partizipieren die Unit Heads sowie die beiden Vorstände der BRAIN AG. Grundlage des Aktienoptionsprogramms ist der Hauptversammlungsbeschluss vom 8. Juli 2015 zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms und zur Schaffung des bedingten Kapitals 2015/II. Eine Option berechtigt im Rahmen der Ausübung zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft zum sogenannten Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht dabei einem Mittel des Aktienkurses zehn Handelstage vor dem vertraglichen Tag der Gewährung, der in diesem Fall auf den 8. Juni 2018 fällt. Der Ausübungspreis der Optionen beläuft sich auf 20,67 € je Aktie. Die Ausübung der Optionen ist neben einem Erfolgsziel in Bezug auf die Aktienkursentwicklung (Erfolgsbedingung) zusätzlich an den Verbleib des jeweiligen Begünstigten im Unternehmen gebunden (Dienstbedingung). Die Optionen können unter Berücksichtigung der Erfüllung der Dienst- sowie Erfolgsbedingung frühestens nach Ablauf von vier Jahren nach dem Tag der Gewährung ausgeübt werden (Wartefrist). Die Ausübungsdauer beträgt vier Jahre nach Ablauf der vierjährigen Wartefrist. Die Optionen der Vorstände erhalten darüber hinaus einen cap amount, der den maximalen Wert der Optionen für Vorstände begrenzt. Die folgende Übersicht stellt die im Geschäftsjahr gewährten, verfallenen, verwirkten und ausgeübten Optionen je Typ dar: scroll
Die Optionen sind nach den Regelungen des IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" abzubilden und als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren. Der beizulegende Zeitwert der Optionen wird grundsätzlich einmalig zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung einer Monte-Carlo-Simulation und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Bezugsrechte gewährt wurden, bewertet. Der Tag der Gewährung fiel auf den 8. Juni 2018. Zum Bewertungsstichtag wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: scroll
Die Volatilität wurde als laufzeitadäquate historische Volatilität anhand einer Peergroup über die jeweilige Restlaufzeit ermittelt. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von einer historischen Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann. Die tatsächlich eintretende Volatilität kann von den getroffenen Annahmen abweichen. Die erwartete Dividendenrendite beruht auf Managementschätzungen sowie Markterwartungen für das Jahr 2018. Für den risikolosen Zinssatz wurde auf die laufzeitadäquate Rendite deutscher Staatsanleihen abgestellt. Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung sind Annahmen über erwartete Ausübungszeitpunkte bzw. Zahlungen vom Management getroffen worden. Grundlegende Annahme bei der Bewertung war, dass die Optionen von den Begünstigten zum erstmöglichen Zeitpunkt ausgeübt werden, wenn die Optionen ausübbar sind und das Erfolgsziel erreicht ist. Die tatsächlichen Ausübungszeitpunkte können von den getroffenen Annahmen abweichen. Für die BRAIN AG ergibt sich im Rahmen der Ausübung der Bezugsrechte keine Auswirkung auf den Zahlungsmittelbestand, da für die Gesellschaft keinerlei Verpflichtung zur Lieferung von bestehenden Aktien oder Geldzahlungen im Zusammenhang mit diesem Programm besteht. Da die Gesellschaft die Gegenleistung (in Form von Arbeitsleistung oder ähnlicher Dienstleistung) erhält, wird gemäß IFRS 2 ein Personalaufwand bei der BRAIN AG erfasst.
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Nur für Optionen der Vorstände Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der AnalytiCon Discovery GmbHFür alle nicht beherrschenden Anteile wurden im Geschäftsjahr 2014/15 Put-/Call-Optionen mit der BRAIN AG vereinbart. Die Put-Optionen können von den Mitarbeitern und Geschäftsführern bis Februar 2020 ausgeübt werden. Die Gesellschaft kann ihre Call-Option bis zum 30. September 2021 ausüben. Die Ausübungspreise richten sich u. a. nach operativen und finanziellen Kennzahlen des AnalytiCon-Teilkonzerns sowie nach der Länge des Verbleibs der Mitarbeiter bei der AnalytiCon Discovery GmbH bzw. der Dauer der Geschäftsführertätigkeit. Die sich gemäß der Einschätzung des Vorstands über die künftige Unternehmensentwicklung aus diesen Optionen ergebenden potenziellen Zahlungen an die Mitarbeiter und Geschäftsführer werden, soweit sie den Wert der als Finanzverbindlichkeiten abgebildeten Abfindungsansprüche aus dem Kündigungsrecht der Gesellschaftsanteile (nicht beherrschende Anteile) übersteigen, über die vesting period gem. IAS 19 verteilt, als Personalaufwand erfasst und den sonstigen Verbindlichkeiten zugeführt. Post IPO Framework Agreement für Schüsselpersonen der BRAIN AGAn den nicht ausgeübten Aktienoptionen aus dem einmaligen Post IPO Framework Agreement für Schüsselpersonen der BRAIN AG hat sich im vergangenen Geschäftsjahr nichts verändert. Es wurden, wie bereits angekündigt, keine neuen Optionen ausgegeben und es sind auch keine weiteren Ausgaben geplant. Die Aufwandszuführung wurde bereits im Geschäftsjahr 2016/17 abschließend vorgenommen. Weitere Informationen finden sich im Geschäftsbericht des Geschäftsjahrs 2016/17. Laufende und latente SteuernDer Aufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden (oder in Kürze geltenden) Steuervorschriften der Länder, in denen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Der Vorstand überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Ertragssteuerverbindlichkeiten basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der bilanzorientierten Liability-Methode. Latente Steuern werden für temporäre Wertunterschiede aus Abweichungen zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz und aus Konsolidierungsvorgängen gebildet. Ferner wird die künftige Steuerersparnis aus der Verrechnung ertragsteuerlicher Verlustvorträge mit in der Zukunft entstehenden steuerpflichtigen Gewinnen aktiviert, sofern und soweit die Realisation auf Basis der steuerlichen Prognoserechnung der Gesellschaft hinreichend sicher erscheint. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und sie gegenüber derselben Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt bestehen oder die Steuersubjekte anstreben, einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Latente Steueransprüche oder -verbindlichkeiten werden unabhängig von der Gliederung der Bilanz nach Fristigkeitsgesichtspunkten als Bestandteil der langfristigen Vermögenswerte oder Schulden ausgewiesen. LeasingverhältnisseDie Beurteilung darüber, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis beinhaltet, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung vorgenommen. Dabei ist abzuschätzen, ob die Erfüllung der Vereinbarung von der Nutzung eines oder mehrerer Vermögenswerte abhängt und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des oder der Vermögenswerte einräumt. Leasingzahlungen aus Operating-Lease-Vereinbarungen werden in der Periode des Anfalls als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert des Leasingobjekts und Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Jede Leasingrate wird in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. Die Nettoleasingverpflichtung wird unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Der Zinsanteil der Leasingrate wird aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sodass sich eine konstante Verzinsung über die Laufzeit des Leasingvertrags ergibt. Das im Rahmen eines Finanzierungsleasings erworbene Sachanlagevermögen wird über den kürzeren der beiden folgenden Zeiträume abgeschrieben: die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, täglich fällige Guthaben sowie Termingelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung ist in die Bereiche der operativen Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit unterteilt. Sofern gemischte Geschäftsvorfälle vorliegen, wird erforderlichenfalls eine Zuordnung zu mehreren Tätigkeitsbereichen vorgenommen. Ertragsteuern werden insgesamt in den Cashflow aus operativer Tätigkeit einbezogen. Die Darstellung des Cashflows aus operativer Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Dabei wird das Jahresergebnis nach Steuern um die zahlungsunwirksamen Ergebnisbestandteile sowie Abgrenzungen von vergangenen oder künftigen Ein- und Auszahlungen (einschließlich Rückstellungen) sowie Aufwands- und Ertragsposten, die dem Investitionsbereich zuzurechnen sind, berichtigt. IV. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse des Konzerns enthalten Umsätze aus dem Verkauf von Gütern und Produkten in Höhe von 18.750 Tsd. € (Vorjahr: 15.501 Tsd. €) und Vergütungen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen einschließlich geringfügiger Nutzungsentgelte in Höhe von 8.262 Tsd. € (Vorjahr: 8.506 Tsd. €). Darüber hinaus wurde im aktuellen Geschäftsjahr ein sonstiger Umsatz in Höhe von 39 Tsd. € (Vorjahr: 97 Tsd. €) erzielt. Die Forschungs- und Entwicklungskooperationen umfassen Einmalvergütungen, laufende Forschungs- und Entwicklungsvergütungen sowie erfolgsabhängige Umsätze aus Milestones und Project-Success-Points. 2 Erlöse aus Forschungs- und EntwicklungsförderungenDie Erlöse aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen in Höhe von 2.000 Tsd. € (Vorjahr: 2.310 Tsd. €) beinhalten die vereinnahmten, nicht rückzahlbaren Förderungen für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, überwiegend für Projektträger im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dem Ministerium steht das Recht zu, die zweckgebundene Verwendung der zugewandten Mittel zu prüfen. 3 Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge lassen sich wie folgt untergliedern: scroll
4 MaterialaufwandDer Materialaufwand enthält den Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fertigwaren sowie für bezogene Leistungen mit dem Schwerpunkt auf Forschungs- und Entwicklungsfremdleistungen aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen mit Universitäten, Hochschulen und anderen Technologieunternehmen. 5 PersonalaufwandIm Personalaufwand sind u. a. Aufwendungen aus der Zuführung zur Kapitalrücklage aus anteilsbasierten Vergütungen in Höhe von 41 Tsd. € (Vorjahr: 2.252 Tsd. €) und aus der ratierlichen Zuführung von Verbindlichkeiten aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der AnalytiCon Discovery GmbH in Höhe von 191 Tsd. € (Vorjahr: 625 Tsd. €) enthalten. Aufwendungen für Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Lebensversicherungen und Beiträge zum Pensionssicherungsverein) sind in Höhe von 365 Tsd. € (Vorjahr: 287 Tsd. €) enthalten. Die im Geschäftsjahr geleisteten Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betrugen 950 Tsd. € (Vorjahr: 803 Tsd. €). Für das Geschäftsjahr 2018/19 wird mit Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von ca. 376 Tsd. € gerechnet und mit Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (beitragsorientierte Pläne) in Höhe von ca. 966 Tsd. €. Die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Effekte und Folgeeffekte aus der Bewertung der leistungsorientierten Altersversorgungszusagen für aktive und ausgeschiedene Vorstandsmitglieder setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Des Weiteren sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Zusagen gegenüber Vorstandsmitgliedern bzw. ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern in Höhe von 25 Tsd. € (Vorjahr: 38 Tsd. €) in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Altersruhegeld ab Erreichen des 65. Lebensjahrs sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung, die über eine Unterstützungskasse (leistungsorientierte Pläne) ausgezahlt wird. Die Entwicklung des Barwerts der Verpflichtung (DBO) der leistungsorientierten Zusagen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Verpflichtung wurde durch Rückdeckungsversicherungen abgesichert. Die Entwicklung des Planvermögens (Plan Asset) stellt sich wie folgt dar: scroll
Das Planvermögen besteht ausschließlich aus Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen in Form von Lebensversicherungen. Der Zeitwert kann insoweit nicht aus einem Preis an einem aktiven Markt abgeleitet werden und wird deshalb vom Versicherer berechnet und übermittelt (Aktivwert). Der Bilanzansatz stellt sich nach Saldierung der Verpflichtung mit dem verpfändeten Planvermögen wie folgt dar: scroll
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In Bezug auf die durch entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgesicherten Pensionsverpflichtungen wurden bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung zum 30. September 2018 wie im Vorjahr die "Richttafeln 2005G, Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln 2005" verwendet.10 Bei der Bewertung der Verpflichtungen aus den Zusatzvereinbarungen wurde ein Rechnungszinssatz von 1,97 % (Vorjahr: 2,09 %) zugrunde gelegt und ein Rententrend von 1,00 % berücksichtigt. Bei der Bewertung der Zusatzvereinbarung für das aktive Vorstandsmitglied Herrn Dr. Jürgen Eck wurde darüber hinaus eine Fluktuationsrate von 10 % berücksichtigt. Die zahlungsgewichtete Duration des Verpflichtungsumfangs beträgt 22,74 Jahre (Vorjahr: 23,54 Jahre). Die signifikanten Bewertungsannahmen zeigen folgende Sensitivitäten: scroll
Die erwarteten Einzahlungen in das Planvermögen im Geschäftsjahr 2018/19 betragen 156 Tsd. €. Rentenzahlungen sind für das Geschäftsjahr 2018/19 nicht zu erwarten. 6 AbschreibungenDie Abschreibungen sind in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen in den Erläuterungen zur Darstellung der Vermögenslage (Bilanz) dargestellt. In den Abschreibungen sind Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts einer Zahlungsmittel generierenden Einheit in Höhe von 184 Tsd. € (Vorjahr: 146 Tsd.) enthalten. 7 Sonstige AufwendungenDie Sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
8 FinanzerträgeDie Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
9 FinanzaufwendungenDie Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
10 Ertragsteuern und latente SteuernDie Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung der Steuersätze, die im Jahr der voraussichtlichen Realisation Anwendung finden. Diese betragen für alle in den Konzern einbezogenen deutschen Unternehmen für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag 15,825 % (Vorjahr: 15,825 %). Der Gewerbesteuersatz für die deutschen Konzerngesellschaften und der Gesamtsteuersatz sind in den nachfolgenden Tabellen abgebildet: scroll
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Die Ertragsteueransprüche in Höhe von 57 Tsd. € (Vorjahr: 1 Tsd. €) betreffen in Höhe von 47 Tsd. € (Vorjahr: 1 Tsd. €) die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag sowie mit 10 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) die Gewerbesteuer. Die Ertragsteuer-Verbindlichkeiten in Höhe von 618 Tsd. € (Vorjahr: 580 Tsd. €) betreffen in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 283 Tsd. €) die Gewerbesteuer und in Höhe von 618 Tsd. € (Vorjahr: 297 Tsd. €) die Körperschaftsteuer. Die aktiven und passiven latenten Steuern und deren Veränderungen im Geschäftsjahr stellen sich wie folgt dar: scroll
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Die Unterschiede zwischen dem auf Basis des IFRS-Ergebnisses vor Steuern und dem Gesamtsteuersatz der BRAIN AG von 29,125 % (Vorjahr: 29,125 %) erwarteten Ertragsteuerertrag und dem in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragsteueraufwand sind in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Fristigkeit der zum Bilanzstichtag bilanzierten latenten Steuern. Als kurzfristig werden latente Steuern kategorisiert, wenn ihre Realisation innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird. scroll
Aufgrund der einen Detailplanungshorizont von drei Geschäftsjahren abbildenden steuerlichen Prognoserechnungen der in den Konzern einbezogenen Unternehmen wurden für grundsätzlich unbefristet vortragsfähige steuerliche Verlustvorträge resultierend aus dem Geschäftsjahr 2017/18 sowie aus früheren Geschäftsjahren in Höhe von 49.556 Tsd. € (Körperschaftsteuer; Vorjahr: 41.564 Tsd. €) bzw. 49.560 Tsd. € (Gewerbesteuer; Vorjahr: 41.527 Tsd. €) keine aktiven latenten Steuern aktiviert. Der hiernach nicht berücksichtigte potenzielle steuerliche Vorteil beträgt 14.501 Tsd. € (Vorjahr: 12.160 Tsd. €). Eine Aktivierung erfolgte insoweit, als für den Detailplanungshorizont bestehende steuerwirksame passive temporäre Differenzen die aktiven temporären Differenzen übersteigen (24 Tsd. €), bzw. im Wege des steuerlichen Verlustrücktrags (35 Tsd. €). Latente Steuern aus dem Unterschied zwischen den steuerlichen Beteiligungsansätzen und den Nettovermögen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ergeben sich nicht. 11 Ergebnis je AktieDas in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Konzernergebnis in Höhe von -8.052.553 € (Vorjahr: -9.606.712 €) wurde der Berechnung zugrunde gelegt. Das Ergebnis je Aktie wird mittels Division des auf die Aktionäre der BRAIN AG entfallenden Ergebnisses durch die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr ausgegebenen Aktien der BRAIN AG ermittelt. Im Geschäftsjahr 2017/18 waren im Durchschnitt 18.055.782 Stückaktien ausgegeben (Vorjahr: 16.486.301 Stückaktien). Mögliche Verwässerungseffekte ergeben sich derzeit nicht. V. Erläuterungen zur Darstellung der Vermögenslage (Bilanz)12 Immaterielle VermögenswerteDie Zusammensetzung und Entwicklung wird im Folgenden dargestellt: scroll
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Der Ausweis des Geschäfts- oder Firmenwerts zum 30. September 2018 resultiert aus dem Erwerb der Monteil Cosmetics International GmbH im Geschäftsjahr 2011/12, aus dem Erwerb der AnalytiCon-Gruppe (AnalytiCon Discovery GmbH, AnalytiCon Discovery LLC) im Geschäftsjahr 2013/14, aus dem Erwerb der WeissBioTech-Gruppe im Geschäftsjahr 2014/15 und aus dem Erwerb der Biocatalysts-Gruppe (Biocatalysts Ltd., Biocatalysts Inc.). Die Zuführung der Abschreibung resultiert aus der teilweisen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts der Monteil Cosmetics International GmbH im Geschäftsjahr 2017/18. Weitere Informationen sind im Abschnitt "Werthaltigkeitstest" zu finden. Die immateriellen Vermögenswerte, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind, setzen sich zusammen aus den im Rahmen der akquisitionsbedingten Kaufpreisallokationen ermittelten immateriellen Vermögenswerten, die in der folgenden Tabelle dargestellt sind. scroll
Entsprechend den oben dargestellten Bilanzierungsgrundsätzen wurden im Geschäftsjahr 2017/18 wie im Vorjahr keine Entwicklungskosten aktiviert, da eine Trennung in Forschungs- und Entwicklungsphase aufgrund des alternierenden Vorgangs nicht möglich ist und somit nicht sämtliche der in IAS 38 genannten Kriterien kumulativ erfüllt waren. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 7.577 Tsd. € (Vorjahr: 8.068 Tsd. €) sind in der Gesamtergebnisrechnung im Wesentlichen im "Personalaufwand", im "Materialaufwand", in den "Sonstigen Aufwendungen" und in den "Abschreibungen" enthalten. 13 SachanlagenDie Investitionen in Sachanlagen entfielen im Geschäftsjahr 2017/18 im Wesentlichen auf den technischen Ausbau der Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsinfrastruktur. Die Zusammensetzung und Entwicklung der Sachanlagen wird im Folgenden dargestellt: scroll
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Der Nettobuchwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beinhaltet in Höhe von 694 Tsd. € (Vorjahr: 596 Tsd. €) im Rahmen von Finanzierungsleasing erworbene Vermögenswerte. Grundstücke und Gebäude dienen teilweise als Besicherung für Bankdarlehen. Die darin enthaltenen Grundstücke und Gebäude der BRAIN AG wurden nicht in voller Höhe als Sicherheit abgetreten. Eine nähere Betrachtung wird im Abschnitt 21 "Finanzverbindlichkeiten" vorgenommen. 14 Nach der Equity-Methode bilanzierte FinanzanlagenEnzymicals AGDer Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen Enzymicals AG12 entwickelte sich wie folgt: scroll
Im Geschäftsjahr 2017/18 betrug die Beteiligungsquote der BRAIN AG unverändert 24,095 %. Öffentlich notierte Marktpreise für die Aktien der Enzymicals AG liegen nicht vor. Die Beteiligung wird dem Segment BioScience zugeordnet. Im Geschäftsjahr bestanden keine nicht angesetzten Verluste (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die folgenden Tabellen zeigen die aggregierten Ergebnis- und Bilanzdaten der Enzymicals AG und die der BRAIN AG entsprechend der Beteiligungsquote (24,095 %) zuzurechnenden Werte für das Jahresergebnis und für das Eigenkapital. Die Werte der Enzymicals AG wurden nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) ermittelt, da aus Sicht des Vorstands keine materiellen Bewertungsunterschiede zu IFRS vorhanden sind. scroll
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Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsansatz und dem anteilig auf die BRAIN AG entfallenden Eigenkapital in Höhe von 166 Tsd. € entfällt auf den Geschäfts- oder Firmenwert. SolasCure Ltd., Cardiff, UKDer Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen SolasCure Ltd. entwickelte sich wie folgt: scroll
Im Geschäftsjahr 2017/18 betrug die Beteiligungsquote der BRAIN AG 66,67 % bei einem Stimmrechtsanteil in Höhe von 46,67 %. Öffentlich notierte Marktpreise für die Aktien der SolasCure Ltd. liegen nicht vor. Die Beteiligung wird dem Segment BioScience zugeordnet. Im Geschäftsjahr bestanden keine nicht angesetzten Verluste (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die folgenden Tabellen zeigen die aggregierten Ergebnis- und Bilanzdaten der SolasCure Ltd. und die der BRAIN AG entsprechend der Beteiligungsquote (66,67 %) zuzurechnenden Werte für das Jahresergebnis und für das Eigenkapital. Die Angaben reflektieren den Abschluss der SolasCure Ltd., aufgestellt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. scroll
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Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsansatz und dem anteilig auf die BRAIN AG entfallenden Eigenkapital entfällt in Höhe von 2.585 Tsd. € auf die Zwischenergebniseliminierung und in Höhe von 254 Tsd. € auf einen Geschäfts- oder Firmenwert. 15 VorräteDie Vorräte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden Bestandsverringerungen in Höhe von 257 Tsd. € (Vorjahr: Bestandserhöhungen in Höhe von 211 Tsd. €) erfasst. Bei den Vorräten waren Wertminderungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 51 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €), unfertige und fertige Erzeugnisse in Höhe von 141 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) zu berücksichtigen. Es wurden Wertaufholungen in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 8 Tsd. €) durchgeführt. 16 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliedern sich wie folgt: scroll
Die dargestellten Buchwerte der Forderungen entsprechen den Zeitwerten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Auf den Bestand zum Stichtag 30. September 2018 wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 103 Tsd. € (Vorjahr: 47 Tsd. €) und pauschalierte Einzelwertberichtigungen in Höhe von 39 Tsd. € gebildet (Vorjahr: 38 Tsd. €), die auf einem separaten Wertberichtigungskonto erfasst werden. Die pauschalierten Wertberichtigungen berücksichtigen das Risiko unerwarteter wirtschaftlicher Schwierigkeiten von Kunden. scroll
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Die zum Bilanzstichtag nicht überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Berücksichtigung der in Kapitel VI. "Finanzinstrumente/Risiken aus Finanzinstrumenten" dargestellten Grundsätze des Risikomanagements als werthaltig eingeschätzt. Die überfälligen Forderungen in Höhe von 1.112 Tsd. € (Vorjahr: 1.065 Tsd. €) stellen das maximale Ausfallrisiko am besten dar. Der Konzern hält keine Sicherheiten für diese Forderungen mit Ausnahme derjenigen Forderungen, bei denen die allgemeinen Vertragsbedingungen einen Eigentumsvorbehalt vorsehen Zum Bilanzstichtag wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem ursprünglichen Buchwert von 242 Tsd. € (Vorjahr: 65 Tsd. €) in Höhe von 103 Tsd. € (Vorjahr: 47 Tsd. €) wertberichtigt. Bei der Ermittlung von Wertberichtigungen wurde auf das Alter und die Bonität der Forderung abgestellt. Die Entwicklung der Wertberichtigungen ist im Folgenden dargestellt: scroll
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Im Geschäftsjahr 2017/18 entstanden ergebniswirksame Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 299 Tsd. € (Vorjahr: 1 Tsd. €), die nicht bereits in Vorjahren ergebniswirksam berücksichtigt worden waren. Wertaufholungen wertberichtigter Bestände waren nicht vorzunehmen. 17 Sonstige finanzielle VermögenswerteDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
18 Sonstige lang- und kurzfristige VermögenswerteDie sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Sämtliche kurzfristigen Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Bestand an sonstigen Vermögenswerten war zum Bilanzstichtag weder überfällig noch wertgemindert. Das Ausfallrisiko wird, wie auch im Vorjahr, als gering angesehen. 19 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente/KapitalflussrechnungDie Anlage der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erfolgte im Wesentlichen bei inländischen Kreditinstituten, die einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. In der Kapitalflussrechnung wurden als sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge folgende Sachverhalte berücksichtigt: scroll
20 EigenkapitalDie Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital beträgt 18.055.782 € (Vorjahr: 18.055.782 €) und ist in 18.055.782 (Vorjahr: 18.055.782) Stückaktien eingeteilt, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 1,00 € entfällt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Die Aktien notieren im Börsensegment "Prime Standard" der Frankfurter Wertpapierbörse. Genehmigtes KapitalDas zum 30. September 2017 bestehende genehmigte Kapital in Höhe von 6.565.740 €. (Genehmigtes Kapital 2017/I) wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 8. März 2018 aufgehoben. Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 8. März 2018 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 9.027.891 € geschaffen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Das Genehmigte Kapital 2018/I wurde am 23. März 2018 in das Handelsregister eingetragen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 7. März 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu nominal 9.027.891 € durch die Ausgabe von bis zu 9.027.891 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden, kann das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Am Abschlussstichtag 30. September 2018 bestand sonach ein genehmigtes Kapital in Höhe von 9.027.891 €. Bedingtes KapitalGemäß § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung ist das Grundkapital um 5.090.328 € durch die Ausgabe von bis zu 5.090.328 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015/I) sowie um weitere 1.272.581 € durch die Ausgabe von bis zu 1.272.581 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015/II) bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2015/I dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstandes durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch die Ausgabe von bis zu 5.090.328 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihrer Pflicht zur Wandlung genügen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015/I war zum Abschlussstichtag am 30. September 2018 nicht durchgeführt. Das Bedingte Kapital 2015/II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juli 2015 im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Umfang von bis zu 1.272.581 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft in hervorgehobener Position gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem Bedingten Kapital 2015/II war zum Abschlussstichtag am 30. September 2018 nicht durchgeführt. AktienoptionenDurch Beschluss der Hauptversammlung am 8. Juli 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen eines Aktienoptionsplans bis zum 30. September 2020 bis zu 1.272.581 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN AG mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug einer Aktie und nach Maßgabe weiterer Bestimmungen gewährt. Zur Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der BRAIN gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Zum Abschlussstichtag am 30. September 2018 waren 163.000 Aktienoptionen ausgegeben. Weiterhin stand zum Stichtag bereits fest, dass 40.000 Aktienoptionen wieder verwirken, da ein Vorstandsmitglied angekündigt hatte, das Unternehmen zu verlassen, und dadurch absehbar gegen Nicht-Ausübungsbedingungen verstoßen wird. Zur Absicherung und Bedienung der Aktienoptionen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um 1.272.581 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/II). KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der Kosten der Kapitalausgabe nach Steuern sowie den Aufwand aus der Gewährung von Aktienoptionen. Bezüglich dieser Vergütungen verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt "Anteilsbasierte Vergütung und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer". Im Wesentlichen reduzierte sich die Kapitalrücklage im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der in Abschnitt "Erweiterung des Konsolidierungskreises" beschriebenen Put-Optionsvereinbarung. Die handelsrechtliche Kapitalrücklage ist im handelsrechtlichen Abschluss der BRAIN AG veröffentlicht. Sonstige RücklagenDie sonstigen Rücklagen beinhalten die Ergebnisse aus der Neubewertung von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Steuern. GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen verminderten sich im Geschäftsjahr 2017/18 maßgeblich um das auf die Aktionäre der BRAIN AG entfallende Ergebnis. Die nicht beherrschenden Anteile im Geschäftsjahr 2017/18 sind im Folgenden dargestellt: scroll
Die nicht beherrschenden Anteile des Vorjahrs sind in der folgenden Übersicht dargestellt: scroll
Die Veränderung der nicht beherrschenden Anteile stellt sich wie folgt dar: Monteil Cosmetics International GmbHscroll
Im Geschäftsjahr 2017/18 fanden außerhalb der Zurechnung des anteiligen Jahresergebnisses keine Veränderungen der Anteile statt. Die nicht beherrschenden Anteile erhalten keine Zuteilung direkt im Eigenkapital erfasster Ergebnisse. Biocatalysts Ltd.14scroll
BRAIN UK Ltd.scroll
Im Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen für Tochterunternehmen mit nicht beherrschendem Anteil, der wesentlich für den Konzern ist, dargestellt. scroll
14
Einschließlich der Tochtergesellschaft Biocatalysts Inc. und unter Berücksichtigung
der Amortisation aufgedeckter stiller Reserven. scroll
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Es liegen keine Beschränkungen der Möglichkeiten der BRAIN AG, Zugang zu Vermögenswerten dieser Tochtergesellschaften zu erlangen oder diese zu verwenden und Verbindlichkeiten zu erfüllen, vor. scroll
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21 FinanzverbindlichkeitenDie Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Einlagen stiller Gesellschafter umfassen zum Bilanzstichtag 30. September 2018 eine Einlage der Hessen Kapital I GmbH, Wiesbaden, in Höhe von 1.500 Tsd. € (Vorjahr: 1.500 Tsd. €) und eine Einlage der Hessen Kapital II GmbH in Höhe von 3.000 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die Einlage der Hessen Kapital I GmbH ist rückzahlbar mit 20 % zum 30. Juni 2022, mit weiteren 20 % zum 30. Juni 2023 und mit 60 % zum 30. Juni 2024. Die Einlage der Hessen Kapital II GmbH ist rückzahlbar mit 20 % zum 31. März 2026, mit weiteren 20 % zum 31. März 2027 und mit 60 % zum 31. März 2028. Auf die Einlage der Hessen Kapital I GmbH zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 7,0 % p. a. (Vorjahr: 9,00 %) sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN AG, maximal jedoch in Höhe von 2,5 % der Einlage und nicht mehr als 50 % des Jahresgewinns. Auf die Einlage der Hessen Kapital II GmbH zahlt die Gesellschaft ein festes Entgelt in Höhe von nominal 6,0 % p. a. (Vorjahr: N/A) sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe der Relation der Nominalhöhe der stillen Beteiligung zur Nominalhöhe des Eigenkapitals der BRAIN AG, maximal jedoch in Höhe von 1,5 % der Einlage und nicht mehr als 50 % des Jahresgewinns. Die BRAIN AG ist berechtigt, die Einlage der Hessen Kapital I GmbH sowie die Einlage der Hessen Kapital II GmbH vorzeitig zu kündigen, aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen (Vorfälligkeitsentschädigungen) hat dieses Optionsrecht für die Gesellschaft jedoch faktisch keinen wirtschaftlichen Wert. Die stille Beteiligung nimmt nicht an Verlusten teil. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Es bestehen Grundschulden mit Zwangsvollstreckungsklauseln auf Grundstücke der BRAIN AG in Höhe von nominal 2,5 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €). Alle Grundschulden dienen der Sicherung von Bankverbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag in Höhe von 2.833 Tsd. € (Vorjahr: 833 Tsd. €) valutieren. Die Grundschulden bestehen im zweiten Rang nach einer nicht abgetretenen Eigentümergrundschuld in Höhe von 500 Tsd. € (Vorjahr: 500 Tsd. €). Bei der Tochtergesellschaft Biocatalysts Ltd. sind finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 1.370 Tsd. € durch Grundschulden auf der Betriebsimmobilie in Höhe von 1.370 Tsd. € besichert. Bei der Tochtergesellschaft L. A. Schmitt GmbH sind die finanziellen Verbindlichkeiten (77 Tsd. € per 30. September 2018, 118 Tsd. € per 30. September 2017) durch Grundschulden auf der Betriebsimmobilie in Höhe von 400 Tsd. € (Vorjahr: 400 Tsd. €) besichert. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind, bis auf übliche Eigentumsvorbehalte aus Einzelverträgen, nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. Der Buchwert der gestellten Sicherheiten zum Bilanzstichtag beträgt insgesamt 6.576 Tsd. € (4.004 Tsd. € per 30. September 2017). Die Nominalverzinsung der festverzinslichen Darlehen beträgt 1,15 % (Vorjahr: 1,95 %) und 6,10 % (Vorjahr: 6,00 %) p. a. Der Konzern hat keine wesentlichen variabel verzinslichen Verbindlichkeiten. Die Nominalwerte der Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind im Folgenden abgebildet: scroll
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Die vertraglich vereinbarten Fälligkeiten für Tilgungs- und Zinszahlungen sowie für Zahlungen gewinnabhängiger Vergütung sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: scroll
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Für ein Darlehen der Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH ist eine Besserungsabrede vereinbart, die eine Zahlung an den Darlehensgeber beinhaltet für den Fall, dass 75 % der Geschäftsanteile der Gesellschaft veräußert werden. Der Betrag der auflebenden Darlehensforderung ist dabei abhängig von einer Gesamtunternehmensbewertung und variiert je nach festgestelltem Unternehmenswert von 142 Tsd. € bis 710 Tsd. €. Die Besserungsabrede ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wertverhältnisse ist eine mögliche Zahlung aus der Besserungsabrede unwahrscheinlich. Dementsprechend wird diese Besserungsabrede mit einem Wert von 0 € (Vorjahr: 0 €) bilanziell erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten unterteilt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen: scroll
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22 Sonstige VerbindlichkeitenDie langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen den Anteil der Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der AnalytiCon Discovery GmbH (1.355 Tsd. €; Vorjahr: 1.827 Tsd. €), das eine Restlaufzeit von über einem Jahr hat. Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
23 Abgegrenzte ErträgeDie abgegrenzten Erträge setzen sich zusammen aus kurzfristigen abgegrenzten Erträgen in Höhe von 1.310 Tsd. € (gegenüber 507 Tsd. € im Vorjahr) und langfristigen abgegrenzten Erträgen in Höhe von 1.353 Tsd. € (gegenüber 286 Tsd. € im Vorjahr). Die abgegrenzten Erträge erhöhten sich aufgrund eines abgeschlossenen Lizenzvertrags mit der SolasCure Ltd. um 1.292 Tsd. € sowie aufgrund des Unternehmenserwerbs der Biocatalysts-Gruppe. 24 RückstellungenDer Ausweis betrifft im Wesentlichen die geschätzten Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Abschlusses und Beratungsaufwendungen. Die Inanspruchnahme wird im Wesentlichen innerhalb des folgenden Geschäftsjahrs erwartet. Die Entwicklung ist in der folgenden Übersicht dargestellt: scroll
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25 Erhaltene AnzahlungenDie erhaltenen Anzahlungen entfallen im Wesentlichen auf Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie zukünftige Lieferungen und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. 26 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. VI. Finanzinstrumente/Risiken aus FinanzinstrumentenDie folgende Darstellung zeigt die bilanzierten Finanzinstrumente entsprechend ihrer Einordnung in die Bewertungskategorien gemäß IAS 39. Um die für die Gesellschaft relevanten Finanzinstrumente in Bezug auf vergleichbare Bewertungsunsicherheiten und Risiken besser darzustellen, werden im Folgenden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gesondert von den übrigen Finanzinstrumenten der Kategorie "Loans and receivables" erläutert. Dabei werden folgende Abkürzungen für die Bewertungskategorien verwendet: scroll
In den dargestellten Berichtsperioden lagen keine finanziellen Vermögenswerte oder Schulden der Kategorie "Held for Trading" vor. Im Geschäftsjahr 2017/18 und im Vorjahr erfolgten keine Umgruppierungen von finanziellen Vermögenswerten- bzw. Schulden. Zusammengefasst stellen sich die finanziellen Vermögenswerte und Schulden wie folgt dar: scroll
Ferner bestehen Available-for-Sale finanzielle Vermögenswerte in Form einer Unternehmensbeteiligung mit einem Buchwert von 1 € zum 30. September 2018 (Vorjahr: 1 €). Nicht unter den Anwendungsbereich von IFRS 7 fallen immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, Forderungen aus Steuern (laufende latente sowie sonstige), Vorräte und die in die sonstigen Vermögenswerte einbezogenen aktiven Rechnungsabgrenzungen und Anzahlungen auf Sachanlagen. Nicht als finanzielle Verbindlichkeiten zu klassifizieren sind die Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen für Mitarbeiter (inkl. Mitarbeiterarbeiterbeteiligungsprogramm AnalytiCon), Steuern und Sozialabgaben. Ferner sind vom Anwendungsbereich des IFRS 7 ausgenommen die Ertragssteuerverbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen und passivisch abgegrenzte Erträge. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Infolgedessen entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Langfristige finanzielle Vermögenswerte umfassen Kautionen und ausgereichte Darlehen, deren Verzinsungen im Wesentlichen dem aktuellen Marktzinsniveau entsprechen. Die Bilanzierung der unter den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Darlehensgebern sowie gegenüber stillen Gesellschaftern erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten ergeben sich mittels Diskontierung unter Berücksichtigung aktueller laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze. Die Zeitwerte entsprechen aufgrund unterjährig erfolgter Umfinanzierungsmaßnahmen zu marktgerechten Zinsen im Wesentlichen den Buchwerten. Die Konditionen sind detailliert im Abschnitt 21 "Finanzverbindlichkeiten" dargestellt. Die Buchwerte der zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente sind gemäß der IFRS-Fair-Value-Hierarchie wie folgt eingeteilt: notierte Preise in einem aktiven Markt ("Level 1"), Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter ("Level 2") und Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter ("Level 3"). Es wurden keine Umgruppierungen zwischen den verschiedenen Hierarchiestufen vorgenommen. Der Buchwert der auf Basis von "Level 3" bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten (LVTPL) beträgt zum Bilanzstichtag 0 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). Es handelt sich um eine in Zusammenhang mit der Akquisition der WeissBioTech GmbH stehende Earn-out-Regelung mit Anknüpfung an den ausschüttungsfähigen Jahresüberschuss des Tochterunternehmens. Hierbei wurden Erwartungen zur Geschäftsentwicklung und eine Abzinsung entsprechend der wahrscheinlichen Fälligkeit mittels Discounted-Cashflow-Methode mit einem Rechnungszins von 2,0 % vorgenommen. Eine Veränderung des erwarteten ausschüttungsfähigen Jahresüberschusses um +10 % in jedem Jahr des Zeitraums der Regelung würde eine Erhöhung der finanziellen Verbindlichkeit um 0 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) bedeuten. Die vertraglich vereinbarten nicht abgezinsten Mittelabflüsse der finanziellen Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 sind im Folgenden dargestellt: scroll
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Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten stellen sich nach Bewertungskategorien wie folgt dar: scroll
Die Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Finanzinstrumenten werden bei den Finanzaufwendungen bzw. Finanzerträgen in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Der Gesamtzinsaufwand aus Finanzverbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beträgt 348 Tsd. € (Vorjahr: 281 Tsd. €). Risikomanagement/Risiken aus FinanzinstrumentenDurch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Kreditrisiko, dem Fremdwährungsrisiko, dem Zinsänderungsrisiko, dem Marktrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Der Vorstand hat ein Risikomanagementsystem zur Risikoerkennung und Risikovermeidung implementiert. Dieses System basiert u. a. auf einer stringenten Kontrolle der Geschäftsvorgänge, einem intensiven Informationsaustausch mit den jeweils verantwortlichen Mitarbeitern und auf regelmäßigen, überwiegend auf quartalsweiser Basis durchgeführten Analysen wesentlicher Geschäftskennzahlen. Das Risikomanagementsystem wurde implementiert, um negative Entwicklungen frühzeitig erkennen und zeitnah Maßnahmen zur Gegensteuerung einleiten zu können. Das Risikomanagement der BRAIN hat im Hinblick auf die im Konzern vorhandenen Finanzinstrumente das Ziel, die Risiken aus Finanzinstrumenten zu minimieren. Derivative Finanzinstrumente ohne ein zugrunde liegendes Basisgeschäft werden nicht eingegangen. Die Anlage liquider Mittel erfolgte im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr im Wesentlichen bei inländischen Finanzinstituten, die einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Aus den bilanziellen Finanzinstrumenten können sich grundsätzlich folgende Risiken für den Konzern ergeben: KreditrisikoDas Kreditrisiko beschreibt das Risiko, dass eine Partei eines Finanzinstruments der anderen Partei einen finanziellen Verlust verursacht, indem sie einer Verpflichtung nicht nachkommt. Das Kreditrisiko umfasst dabei sowohl das Ausfallrisiko als auch das Risiko einer Bonitätsverschlechterung, verbunden mit der Gefahr der Konzentration einzelner Risiken. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der Finanzinstrumente am Bilanzstichtag. Das für den Konzern maßgebliche Ausfallrisiko besteht im operativen Bereich darin, dass die Geschäftspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Eine Risikokonzentration ist im Bereich der Kundenforderungen des Segments BioScience insoweit nicht festzustellen, da die Ansprüche gegenüber einer Gruppe von Auftraggebern bestehen, die eine überdurchschnittliche Bonität aufweisen. Im Bereich BioIndustrial bestehen die Forderungen gegenüber einer größeren Anzahl unterschiedlicher Vertragspartner. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos bei Kundenforderungen werden die Vertragspartner einer Bonitätsprüfung unterzogen. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden überwiegend nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen. Die liquiden Mittel sind im Wesentlichen auf Konten bei inländischen Finanzinstituten angelegt, die einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. FremdwährungsrisikoBRAIN ist zudem Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von 204 Tsd. € (Vorjahr: 201 Tsd. €) stehen Aufwendungen von Währungsdifferenzen in Höhe von 58 Tsd. € (Vorjahr: 277 Tsd. €) gegenüber, sodass sich die daraus ergebenden Effekte im Geschäftsjahr 2017/18 und im Geschäftsjahr 2016/17 größtenteils aufheben und nur ein geringer Nettoertrag verbleibt. Da innerhalb des BRAIN-Konzerns Fremdwährungspositionen grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung sind, werden keine Sicherungsmaßnahmen erwogen. Eine Sensitivitätsanalyse nach IFRS 7 in Bezug auf Fremdwährungsrisiken ist, abgesehen von der im Abschnitt "Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Fremdwährungs-Put-Optionsvereinbarungen" ausgeführten Risiken, aufgrund der untergeordneten Bedeutung nicht relevant für den Abschluss. ZinsänderungsrisikoDas Zinsrisiko bezeichnet das Risiko von Wertschwankungen eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen des Marktzinsniveaus. Der weitaus größte Teil der Darlehen hat eine laufzeitkongruente Zinsbindungsfrist. Der Vorstand sieht sich daher keinem wesentlichen direkten Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die Risiken der Darlehen mit laufzeitkongruenter Zinsbindungsfrist beschränken sich darauf, dass BRAIN während der Laufzeit nicht von zwischenzeitlich möglicherweise zu erzielenden niedrigeren Kreditzinsen profitieren kann. Negative Zinsen können nicht ausgeschlossen werden, wesentliche Auswirkungen auf die Finanz- oder Ertragslage sind nicht zu erwarten. Dem Risiko wird für wesentliche Zahlungsmittelbestände entgegengewirkt, indem diese in kurzfristigen Termingeldern angelegt werden. Aufgrund der zu einem hohen Anteil (> 95 %, Vorjahr: > 95 %) mit Festzinsvereinbarungen vereinbarten finanziellen Verbindlichkeiten könnte der Konzern nur in beschränktem Umfang von niedrigeren Marktzinsen für Fremdkapital profitieren. Weitere Zinsänderungsrisiken sind im Abschnitt "Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Fremdwährungs-Put-Optionsvereinbarungen" ausgeführt. Kapitalmanagement/LiquiditätsrisikoDas Kapitalmanagement der BRAIN AG verfolgt das Ziel, die geplante Unternehmensentwicklung zu finanzieren und die Verfügbarkeit entsprechender Mittel für den kurzfristigen Finanzmittelbedarf sicherzustellen. Daher wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 50 % als Zielgröße definiert. Diese wurde infolge der Börsennotierung überschritten und durch die Kapitalerhöhung im September 2017 unterstützt. Die Eigenkapitalquote liegt zum 30. September 2018 bei 41 % (Vorjahr: 69 %) und damit unter der Zielgröße. Das gemanagte Kapital umfasst sämtliche kurz- und langfristigen Schuld- und Verbindlichkeitspositionen sowie die Eigenkapitalbestandteile. Für Zwecke der Steuerung des Fremd- und Eigenkapitals entsprechen die Begriffe dem Bilanzausweis. Die BRAIN AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen keinen über das Aktiengesetz bzw. GmbH-Gesetz hinausgehenden gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen. MarktrisikoDie Available-for-Sale finanziellen Vermögenswerte unterliegen dem Risiko sich ändernder Werte. Die Available-for-Sale finanziellen Vermögenswerte der BRAIN AG sind nicht an aktiven Märkten notiert. Bei einer Erhöhung (Verminderung) des Werts um 10 % hätte sich das Konzernergebnis um 0 € (Vorjahr: 0 €) besser (schlechter) dargestellt. Eine detailliertere Aufstellung der Chancen und Risiken findet sich zudem im Konzernlagebericht der BRAIN AG. Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Fremdwährungs-Put-OptionsvereinbarungenAufgrund der vereinbarten Put-Optionsvereinbarung mit Minderheitengesellschaftern einer neu erworbenen Tochtergesellschaft in Großbritannien, ergeben sich verschiedene Bewertungsrisiken, die im Folgenden dargestellt werden. Maßgebliche Input Faktoren für den Einbezug in den Konzern sind das in die Berechnung einbezogene maßgliche EBITDA, der maßgliche Abzinsungssatz sowie der relevante Umrechnungskurs für die Umrechnung in Euro. Die tatsächliche Verpflichtung hängt vom maßgeblichen EBITDA im Ausübungszeitpunkt ab. Bei einem 10% höheren maßgeblichen EBITDA im angenommenen Ausübungszeitpunkt der Put-Optionsrechte ergäbe sich zum 30.09.2018 eine um 1.316 Tsd. € höhere Verbindlichkeit. Bei einem 10% niedrigeren maßgeblichen EBITDA im angenommenen Ausübungszeitpunkt der Put-Optionsrechte ergäbe sich zum 30.09.2018 eine um 1.316 Tsd. € niedrigere Verbindlichkeit. Die Veränderung würde entsprechend erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen werden. Weiterhin beeinflusst der maßgebliche Zinssatz den bilanzierten beizulegenden Zeitwert wesentlich. Bei einem um 1%- Punkt geringeren maßgeblichen Zinssatz im angenommenen Ausübungszeitpunkt der Put-Optionsrechte ergäbe sich zum 30.09.2018 eine um 578 Tsd. € höhere Verbindlichkeit. Bei einem um 1%- Punkt höheren maßgeblichen Zinssatz im angenommenen Ausübungszeitpunkt der Put-Optionsrechte ergäbe sich zum 30.09.2018 eine um 548 Tsd. € geringere Verbindlichkeit. Die Veränderung würde entsprechend erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen werden. Darüber hinaus beeinflusst der maßgebliche Wechselkurs den bilanzierten beizulegenden Zeitwert im Konzern. Bei einem 5% stärkeren (schwächeren) Pfund gegenüber dem Euro wäre die Verbindlichkeit in Euro 643 Tsd. Euro höher (geringer). Die Veränderung würde entsprechend erfolgsneutral in der Gesamtergebnisrechnung im übrigen Ergebnis ausgewiesen werden. VII. Sonstige AngabenAngaben über das Honorar des AbschlussprüfersDie bereits abgerechneten bzw. zurückgestellten Honorare für den für das jeweilige Geschäftsjahr bestellten Abschlussprüfer des BRAIN-Konzerns setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenDas Schlüsselmanagement des BRAIN-Konzerns sind der Vorstand und Aufsichtsrat der BRAIN AG. Dem Vorstand der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an: Dr. Jürgen Eck, Bensheim (Vorsitzender), CEO Diplom-Biologe Frank Goebel, Kelkheim (Vorstandsmitglied), CFO Diplom-Kaufmann Der Vorstand ist gemeinschaftlich oder alleine mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Ist nur ein Vorstand bestellt ist, dieser alleinvertretungsberechtigt. Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr: scroll
Für frühere Mitglieder des Vorstands sind Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.038 Tsd. € (Vorjahr: 979 Tsd. €) gebildet. Der hierfür erfasste Dienstzeitaufwand beträgt 92 Tsd. € (Vorjahr: 90 Tsd. €).
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Angabe beinhaltet nur die Service Costs (siehe auch Abschnitt "(5) Personalaufwand"). Die Mitglieder des Vorstands sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien tätig: Dr. Jürgen Eck, Bensheim (Vorsitzender), CEO Mitglied des Aufsichtsrats Enzymicals AG, Greifswald BRAIN US LLC, Rockville, MD, USA (Director) BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK (Director) BRAIN UK Ltd., Cardiff, UK (Director) Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK (Director) Frank Goebel, Kelkheim (Vorstandsmitglied), CFO BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK (Director) BRAIN UK Ltd., Cardiff, UK (Director) Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK (Director) SolasCure Ltd., Cardiff, UK (Director) Der Vorstand hält zum Bilanzstichtag unmittelbar 754.466 Aktien. Im Geschäftsjahr gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Ludger Müller, Kaiserslautern (Vorsitzender) Selbstständiger Berater Dr. Martin B. Jager, Enkenbach-Alsenborn (Stellvertretender Vorsitzender) Managing Partner InnoVest Nutrition GmbH, Kaiserslautern Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt Dr. Georg Kellinghusen, München Selbstständiger Berater Christian Koerfgen, Bad Soden am Taunus Partner "Leader Selection" Prof. Dr. Klaus-Peter Koller, Bad Soden am Taunus (bis 8. März 2018) Selbstständiger Unternehmensberater Dr. Rainer Marquart, Bensheim (ab 8. März 2018) Berater Im Geschäftsjahr gehörten dem Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Georg Kellinghusen, München (Vorsitzender) Selbstständiger Berater Dr. Martin B. Jager, Enkenbach-Alsenborn Managing Partner InnoVest Nutrition GmbH, Kaiserslautern Dr. Ludger Müller, Kaiserslautern Selbstständiger Berater Im Geschäftsjahr gehörten dem Personalausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Ludger Müller, Kaiserslautern (Vorsitzender) Selbstständiger Berater Dr. Martin B. Jager, Enkenbach-Alsenborn Managing Partner InnoVest Nutrition GmbH, Kaiserslautern Christian Koerfgen, Bad Soden am Taunus Partner "Leader Selection" Im Geschäftsjahr gehörten dem Nominierungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Ludger Müller, Kaiserslautern (Vorsitzender) Selbstständiger Berater Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt Prof. Dr. Klaus-Peter Koller, Bad Soden am Taunus (bis 8. März 2018) Selbstständiger Unternehmensberater Im Geschäftsjahr gehörten dem M&A-Ausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Martin B. Jager, Enkenbach-Alsenborn (Vorsitzender) Managing Partner InnoVest Nutrition GmbH, Kaiserslautern Dr. Georg Kellinghusen, München Selbstständiger Berater Dr. Ludger Müller, Kaiserslautern Selbstständiger Berater Dr. Rainer Marquart, Bensheim Berater Im Geschäftsjahr gehörten dem Innovationsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Mitglieder an: Dr. Anna C. Eichhorn, Frankfurt am Main (Vorsitzende) Vorstand (CEO) humatrix AG, Pfungstadt Dr. Martin B. Jager, Enkenbach-Alsenborn Managing Partner InnoVest Nutrition GmbH, Kaiserslautern Prof. Dr. Klaus-Peter Koller, Bad Soden am Taunus (bis 8. März 2018) Selbstständiger Unternehmensberater Dr. Rainer Marquart, Bensheim (ab 8. März 2018) Berater Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in den folgenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien tätig: Dr. Ludger Müller (Vorsitzender) Technische Universität Kaiserslautern (Vorsitzender des Hochschulrats) Dr. Martin B. Jager (Stellv. Vorsitzender) EIT Food, Leuven, Belgien, Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Anna C. Eichhorn Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH, Frankfurt a. M. (Mitglied des Aufsichtsrats) Dr. Georg Kellinghusen Advyce GmbH, München (Mitglied des Beirats) Neue Wirtschaftsbriefe GmbH & Co., Herne (Mitglied des Beirats) Deutsche Bank AG, Frankfurt a. M. (Mitglied des Regionalbeirats Bayern) Christian Koerfgen, Bad Soden am Taunus Putsch GmbH & Co. KG, Kaiserslautern (Mitglied des Beirats) Dr. Rainer Marquart, Bensheim (ab 8. März 2018) FLYTXT B.V., Nieuwegein, Niederlande, Mitglied des Board of Directors Leverton GmbH, Berlin, Vorsitzender des Beirats Onefootball GmbH, Berlin, Mitglied des Beirats The Ark Pte. Ltd., Singapur, Mitglied des Board of Directors Die Vergütung des Aufsichtsrats im Berichtsjahr setzte sich wie folgt zusammen: scroll
Der Aufsichtsrat hält zum Bilanzstichtag mittelbar 13.581 Aktien an der Gesellschaft. Weitere Angaben befinden sich im Vergütungsbericht des Konzernlageberichts. Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Personen und UnternehmenIm Geschäftsjahr 2017/18 und im Geschäftsjahr 2016/17 bestanden die folgenden Leistungsbeziehungen zwischen den Organmitgliedern (Vorstand und Aufsichtsrat) bzw. diesen nahestehenden Personen/Unternehmen sowie assoziierten Unternehmen des BRAIN-Konzerns und Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf die BRAIN AG. Die Enzymicals AG ist ein assoziiertes Unternehmen gemäß IAS 28.2 und damit gemäß IAS 24.9 als nahestehendes Unternehmen einzustufen. Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehens- und Zinsforderungen der BRAIN AG an die Enzymicals AG in Höhe von 104 Tsd. € (Vorjahr: 104 Tsd. €), der Zinsertrag für dieses zu 6,0 % verzinsliche Darlehen im Geschäftsjahr 2017/18 betrug 6 Tsd. € (Vorjahr: 6 Tsd. €). Bezüglich der Laufzeit wird auf den folgenden Abschnitt "Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen" verwiesen. Die SolasCure Ltd. ist ein assoziiertes Unternehmen gemäß IAS 28.2 und damit gemäß IAS 24.9 als nahestehendes Unternehmen einzustufen. Mit der SolasCure Ltd. wurde im Geschäftsjahr im Rahmen der Beteiligung ein Lizenzvertrag geschlossen, für den die BRAIN AG mit Anteilen im Gegenwert von 3.919 Tsd. € der Gesellschaft vergütet wurde. Diese wurden abgegrenzt und werden bis November 2021 in den Umsatzerlösen realisiert, da die BRAIN AG bis dorthin stark in den Zulassungsprozess eingebunden sein und weitere Leistungen erbringen wird. Im Konzernabschluss wird im Rahmen der Konsolidierung eine Zwischenergebniseliminierung vorgenommen, woraus resultierend im aktuellen Abschluss abgegrenzte Erträge in Höhe von 1.292 Tsd. € ausgewiesen werden. Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden mit der Gesellschaft in einem anderen Zusammenhang sonstige Erträge in Höhe von 232 Tsd. € und Umsatzerlöse im Kontext der vorangehend beschriebenen Transaktion in Höhe von 42 Tsd. € erzielt. Es bestanden zum 30. September 2018 keine Forderungen gegen Organmitglieder der BRAIN AG bzw. diesen nahestehenden Personen/Unternehmen. Zum Bilanzstichtag 30. September 2018 bestanden folgende in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasste ausstehende Salden gegenüber den vorstehend aufgeführten Parteien mit den vorstehend aufgeführten Vergütungsinhalten:
Sonstige Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Schlüsselmanagement der BRAIN AG nicht.
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Kurzfristig fällige Leistungen Eventualschulden und sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen Eventualschulden in Höhe von 267 Tsd. €, die auf die Akquisition der Biocatalysts Gruppe und die in diesem Zusammenhang vereinbarten Put-Optionen zurückzuführen sind. Im Falle der Ausübung der Put-Optionen ist die BRAIN verpflichtet Zahlungen an einen Transaktionsberater zu zahlen. Diese Aufwendungen werden, wenn sie anfallen als nachgelagerte und damit zu bereinigende Transaktionskosten klassifiziert werden. Weitere Eventualschulden gegenüber Dritten bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen (operating lease) umfassen unter anderem Telekommunikationsanlagen, deren Vertragslaufzeit sich jeweils um ein Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wird, technische Speichersysteme und Mietkleidung mit einer vertraglichen Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Kalenderjahresende. Zudem sind Grundstücke und Gebäude an den Unternehmensstandorten der AnalytiCon GmbH, WeissBioTech GmbH und Monteil Cosmetics International GmbH angemietet. Die Laufzeiten der Mietverträge betragen zwischen 0,3 und 7,3 Jahren. Die Mindestmiet- und Leasingzahlungen haben die folgenden Laufzeiten: scroll
Der Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Mietzahlungen beträgt 336 Tsd. € (Vorjahr: 402 Tsd. €). Zum Bilanzstichtag 30. September 2018 liegen Verpflichtungen in Höhe von 49 Tsd. € (Vorjahr: 33 Tsd. €) aus eingegangenen Verträgen aus Fremdarbeiten im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsverträgen vor. Zum 30. September 2018 bestehen wie im Vorjahr keine Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben. Es bestehen bedingte Kaufpreisverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte, die von der Erreichung spezifischer, unter Einsatz dieser immateriellen Vermögenswerte erzielter zukünftiger Umsatzerlöse abhängig sind, bis zu einer maximalen Höhe von 160 Tsd. € (Vorjahr: 160 Tsd. €). Im Rahmen eines nicht ausgeschöpften Kreditrahmens mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 wurde der Enzymicals AG das Recht eingeräumt, weitere 40 Tsd. € an kurzfristigen Darlehen bei der BRAIN AG abrufen zu können. Der Geschäftsleitung sind keine Vorgänge bekannt, die zu wesentlichen weiteren finanziellen Verpflichtungen führen könnten. MitarbeiterDie Anzahl der Mitarbeiter hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Des Weiteren beschäftigt der BRAIN-Konzern zusätzlich Stipendiaten (6, Vorjahr: 8), Aushilfen (11, Vorjahr: 13) und Auszubildende (6, Vorjahr: 6). Entsprechenserklärung zum Corporate-Governance-KodexDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate-Governance-Kodex wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht. Ereignisse nach dem BilanzstichtagWesentliche Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sind seit dem Bilanzstichtag, dem 30. September 2018, nicht eingetreten.
Zwingenberg, den 13. Dezember 2018 Dr. Jürgen Eck Vorsitzender des Vorstands (CEO Frank Goebel Vorstand (CFO Manfred Bender, Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AGVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG, Zwingenberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 sowie den Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geprüft. Den Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden kurz: "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: 1. Bilanzierung von Unternehmenstransaktione im GeschäftsjahrGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.Im Geschäftsjahr hatten der Erwerb der Biocatalysts Ltd., Cardiff/Großbritannien, und des zugehörigen Tochterunternehmens sowie die Beteiligung an der SolasCure Ltd., Cardiff/ Großbritannien, wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Im Rahmen unserer Prüfung waren diese Unternehmenstransaktionen ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da die gesetzlichen Vertreter, insbesondere im Rahmen der Ermittlung des Ansatzes und der Bewertung der zu bilanzierenden Vermögenswerte und Schulden, Annahmen zu treffen hatten, die ermessenbehaftet sind. Auch die Ermittlung der Nutzungsdauern der identifizierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Put-Optionsrechten im Rahmen des Erwerbs nicht beherrschender Anteile ist mit erheblichen Schätzunsicherheiten verbunden und hatte wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Prüferisches VorgehenIm Hinblick auf den Erwerb der Biocatalysts Gruppe haben wir uns mit dem Prozess zur vollständigen Erfassung und Bewertung der Kaufpreisallokation befasst. Auf Basis der zugrundeliegenden Verträge haben wir die durch die gesetzlichen Vertreter und externe Bewertungsgutachter vorgenommene Bestimmung des Erwerbers, des Erwerbszeitpunkts und des Kaufpreises auf Übereinstimmung mit den in IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" definierten Kriterien gewürdigt. Die Eignung des verwendeten Bewertungsmodells und der angewandten Berechnungsparameter haben wir unter Einbezug unserer Experten aus dem Bereich Unternehmensbewertung beurteilt und die Kaufpreisallokation rechnerisch nachvollzogen. In diesem Zusammenhang haben wir die den Bewertungen zugrunde liegenden Annahmen mit extern verfügbaren Marktdaten und internen Plandaten abgeglichen. Die verwendeten Kapitalkosten haben wir methodisch und rechnerisch nachvollzogen, die hierfür herangezogenen Vergleichsunternehmen gewürdigt und einen Abgleich der von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Parameter zur aktuellen Entwicklung von Zinsen und Marktrisikoprämien mit extern verfügbaren Marktdaten durchgeführt. Die von einem externen Bewertungsgutachter vorgenommene Einschätzung der Nutzungsdauern erworbener abnutzbarer Vermögenswerte haben wir mit den gesetzlichen Vertretern erörtert und mit Hilfe unserer internen Bewertungsexperten anhand von allgemeinen und industriespezifischen Erfahrungswerten nachvollzogen. Wir haben die rechtlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit der Beteiligung an der SolasCure Ltd. anhand der zugrundeliegenden Verträge dahingehend gewürdigt, welche Einflussmöglichkeiten für den Konzern auf die Beteiligung bestehen. Insbesondere haben wir basierend auf den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen sowie Erörterungen und Erklärungen der gesetzlichen Vertreter beurteilt, ob der Konzern keinen beherrschenden Einfluss, sondern nur maßgeblichen Einfluss auf diese Beteiligung ausüben kann. Des Weiteren haben wir die Bilanzierung und Bewertung der Beteiligung an der SolasCure Ltd. anhand der Anforderungen des IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen" nachvollzogen. Dabei haben wir insbesondere die bilanzierten Anschaffungskosten mit den zugrundeliegenden Verträgen und sonstigen Nachweisen abgeglichen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bilanzierung der Unternehmenstransaktionen keine Einwendungen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenZur Bilanzierung der Unternehmenstransaktionen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang im Abschnitt "Erweiterung des Konsolidierungskreises". 2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder FirmenwerteGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie vom Vorstand jährlich vorgenommene Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte basiert auf einem Bewertungsmodell nach dem Discounted Cash-flow-Verfahren. Vor dem Hintergrund der damit verbundenen Komplexität und Ermessensspielräume war die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Sachverhalt. Die Überprüfung der Werthaltigkeit basiert auf Annahmen, die sich aus der Unternehmensplanung ableiten und die von erwarteten zukünftigen Markt- und Wirtschaftsbedingungen beeinflusst werden. Die erzielbaren Beträge der Geschäfts- oder Firmenwerte ist dabei insbesondere von den zukünftig zu erwartenden Liquiditätsüberschüssen in der Unternehmensplanung sowie den angenommenen Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten abhängig. Die Festlegung dieser Parameter obliegt den gesetzlichen Vertretern und ist ermessensabhängig. Es besteht das Risiko, dass Änderungen dieser Ermessensentscheidungen wesentliche Veränderungen in der Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte nach sich ziehen. Prüferisches VorgehenWir haben uns mit dem Bewertungsprozess hinsichtlich dessen Eignung, potenziellen Abwertungsbedarf zu ermitteln, befasst. Darüber hinaus haben wir im Rahmen unserer Prüfung mit Hilfe unserer Bewertungsspezialisten das Bewertungsmodell für die Ermittlung der erzielbaren Beträge, insbesondere hinsichtlich der methodischen Anwendbarkeit und rechnerischen Richtigkeit, beurteilt. Die Prognosen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zukünftig zu erwartenden Liquiditätsüberschüsse haben wir nachvollzogen, in dem wir die vom Vorstand verabschiedete und vom Aufsichtsrat genehmigte Planung auf deren Übereinstimmung mit Informationen aus der unternehmensinternen Berichterstattung sowie den allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen verglichen haben. Außerdem wurden die Planungen hinsichtlich Ihrer Konsistenz mit anderen internen Erwartungen, wie zum Beispiel mit den Angaben zu den Prognosen im Lagebericht, verglichen. Darüber hinaus haben wir die in den vergangenen Perioden aufgestellten Planungen den tatsächlich eingetreten Ergebnissen gegenübergestellt, um die Genauigkeit der Prognosen zu analysieren. Die Ermittlung der herangezogenen Parameter, insbesondere des verwendeten Diskontierungszinssatzes, haben wir im Hinblick auf die inhaltlich und mathematisch korrekte Ermittlung nachvollzogen, in dem wir diese mit externen Markterwartungen abgeglichen haben. Um den potenziellen Einfluss von Veränderungen der verwendeten Berechnungsparameter auf den erzielbaren Betrag zu beurteilen haben wir auch Sensitivitätsberechnungen vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Angaben im Anhang gewürdigt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung der Geschäfts- und Firmenwerte keine Einwendungen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenZur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang im Abschnitt "Werthaltigkeitstests". Sonstige InformationenDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel 1 des Geschäftsberichts 2017/18 verantwortlich. Im Übrigen sind gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben, umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (System), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 8. März 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt und am 3. September 2018 vom Aufsichtsrat mit der Konzernabschlussprüfung zum 30. September 2018 beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/17 als Konzernabschlussprüfer der B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Helge-Thomas Grathwol.
Mannheim, 13. Dezember 2018 Ernst & Young GmbH Grathwol, Wirtschaftsprüfer Hällmeyer, Wirtschaftsprüfer 06 Weitere InformationenKontakt und ImpressumFür Fragen steht Ihnen der folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Investor Relations Dr. Martin Langer, Mitglied der Geschäftsleitung Fon: +49 (0) 62 51 / 9331-0 ir@brain-biotech.de Herausgeber: B-R-A-l-NBiotechnology Research And Information Network AG Darmstädter Straße 34 - 36 64673 Zwingenberg Germany Fon: +49 (0) 62 51 / 9331-0 Fax: +49 (0) 62 51 / 9331-11 E-Mail: public@brain-biotech.de Web: www.brain-biotech.de |
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