![]() B.R.A.I.N. Biotechnology Research And Information Network AGZwingenbergHALBJAHRESBERICHT zum 31. März 20196M 2018/19 HALBJAHRESBERICHT zum 31. März 2019Wesentliche Ereignisse ■ Konzernzwischenlagebericht ■ Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ■ Konzern-Gesamtergebnisrechnung ■ Konzern-Darstellung der Vermögenslage (Bilanz) ■ Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ■ Konzern-Kapitalflussrechnung ■ Ausgewählte erläuternde Konzern-Anhangsangaben ■ Kontakt ■ FinanzkalenderÜBER BRAINDie BRAIN AG gehört in Europa zu den technologisch führenden Unternehmen auf dem Gebiet
der Bioökonomie und ist mit ihren Schlüsseltechnologien im Bereich der industriellen,
sogenannten weißen Biotechnologie tätig. So identifiziert BRAIN bislang unerschlossene,
leistungsfähige Enzyme, mikrobielle Produzenten-Organismen oder Naturstoffe aus komplexen
biologischen Systemen, um sie industriell nutzbar zu machen. Aus diesem "Werkzeugkasten
der Natur" entwickelte innovative Lösungen und Produkte werden erfolgreich in der
Chemie- sowie in der Kosmetik- und Nahrungsmittelindustrie eingesetzt. Das Geschäftsmodell der BRAIN steht auf zwei Säulen: "BioScience" und "BioIndustrial".
Die Säule "BioScience" umfasst das - zumeist auf exklusiver Basis abgeschlossene -
Kooperationsgeschäft des Konzerns mit Industriepartnern. Die zweite Säule "BioIndustrial"
umfasst die Entwicklung und Vermarktung eigener Produkte und Produktkomponenten über
direkte Marktzugänge und Lizenzpartnerschaften. Als Teil einer wachstumsorientierten Industrialisierungsstrategie ist die B.R.A.I.N.
Biotechnology Research and Information Network AG (BRAIN AG; ISIN DE0005203947 / WKN
520394) seit Februar 2016 als erstes Unternehmen der Bioökonomie am Prime Standard
der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. WESENTLICHE EREIGNISSE 01.01.2019 - 31.03.2019Global agierendes Getränkeunternehmen tritt DOLCE-Programm beiDie BRAIN AG, die AnalytiCon Discovery GmbH und Roquette - gemeinsam bilden sie das
DOLCE-Kernteam - geben am 12. März 2019 bekannt, dass ein weiteres Konsumgüterunternehmen
der DOLCE-Partnerschaft für natürliche Süßungsmittel beigetreten ist. Der neue Partner
mit breiter Markenvielfalt ist ein global agierendes europäisches Getränkeunternehmen.
Der neue Partner erhält Zugang zu DOLCE-Süßungsmitteln in der Kategorie Getränke. KONZERNZWISCHENLAGEBERICHT 01.10. 2018 - 31. 03. 2019I. GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN DES KONZERNSDie Erläuterungen zu den Grundlagen und Rahmenbedingungen des Konzerns innerhalb des
Konzernabschlusses zum 30. September 2018 gelten unverändert. II. WIRTSCHAFTSBERICHT1. ErtragslageIn den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2018/19 erzielte die BRAIN Gruppe
eine Gesamtleistung (Umsatzerlöse, Forschungs- und Entwicklungsförderungen, Bestandsveränderungen,
Sonstige Erträge) in Höhe von 19,8 Mio. € gegenüber 12,3 Mio. € in der Vorjahresperiode,
was ein Wachstum von 60,7 % darstellt. Die Umsatzerlöse erhöhten sich gegenüber der
Vorjahresperiode um 73,0 % von 10,7 Mio. € auf 18,5 Mio. €. Die vorgenannten Entwicklungen
werden im Folgenden näher beleuchtet. Das Segment "BioScience" erzielte im Berichtszeitraum eine Gesamtleistung von 6,2
Mio. € und lag damit 10,4 % über dem Vorjahreszeitraum. Diese Steigerung ist auf eine
höhere Anzahl an Vertragsabschlüssen von Tailor Made Solutions Projekten und von strategischen
Produktentwicklungsprojekten zurückzuführen. Beispielhaft hierfür ist der Beitritt
eines globalen Getränkekonzerns zum FRESCO-Programm im ersten Quartal der BRAIN mit
dem Ziel Identifizierung naturbasierter Konservierungsstoffe sowie der Beitritt eines
weiteren Konsumgüterunternehmen zum DOLCE-Programm der BRAIN. Das bereinigte EBITDA
reduzierte sich von -2,9 Mio. € auf -3,1 Mio. €. Die Veränderung des bereinigten EBITDA
ist im Wesentlichen auf die Erweiterung des Vorstandes der BRAIN AG sowie die Einstellung
zusätzlichen Vertriebspersonals zurückzuführen. Die Verbesserung des unbereinigten
EBITDA um 14,0 % (0,5 Mio. €) gegenüber dem Vorjahreswert resultiert neben den vorgenannten
Effekten aus höheren Akquisitions- und Integrationskosten und somit aus höheren Bereinigungseffekten
im Vorjahr. Das "BioIndustrial"-Segment, das die Entwicklung und Kommerzialisierung von eigenen
Produkten und aktiven Produktkomponenten beinhaltet, konnte in den ersten sechs Monaten
des Geschäftsjahres die Gesamtleistung um 102,1 % auf 13,7 Mio. € im Vergleich zu
6,8 Mio. € im Vorjahreszeitraum steigern. Die Steigerungen des Segments sind zum Teil
auf anorganisches Wachstum durch die Akquisition der Biocatalysts Gruppe im März 2018
und auf ein deutliches organisches Wachstum im Enzym- und Kosmetikgeschäft im Vergleich
zur Vorjahresperiode zurückzuführen. Das bereinigte EBITDA verbesserte sich ebenfalls
deutlich von 0,1 Mio. € auf 1,4 Mio. € und erreichte damit wieder das EBITDA Break
Even für das strategisch wichtige Segment BioIndustrial. Die Verbesserung ist neben
der gestiegenen Gesamtleistung auf eine deutlich verbesserte Materialaufwandsquote
zurückzuführen. Das bereinigte Konzern-EBITDA verbesserte sich folglich von -2,8 Mio. € im Vorjahr
auf -1,7 Mio. € in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2018/19. Das unbereinigte Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) belief sich auf -3,2 Mio. € im Berichtszeitraum
(Vorjahresperiode: -4,5 Mio. €). Bereinigt um Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen
sowie aus Sicht der Gesellschaft marktübliche Kosten im Zusammenhang mit der Anbahnung,
Umsetzung, dem Abschluss und der Integration von M&A Transaktionen, belief sich das
bereinigte Konzern-Betriebsergebnis somit auf -3,1 Mio. € gegenüber -3,6 Mio. € im
Vorjahr. Hierbei spiegelt die Verbesserung auf Konzernebene das verbesserte bereinigte
BioIndustrial-Betriebsergebnis (EBIT) wider. Das Netto-Finanzergebnis betrug -822 Tsd. € nach -184 Tsd. € im Vorjahreszeitraum.
Die von -214 Tsd. € auf -577 Tsd. € gestiegenen Finanzaufwendungen resultieren im
Wesentlichen aus Zinsaufwand und der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten.
Das Konzernergebnis betrug in den ersten sechs Monaten -4,1 Mio. € nach -4,7 Mio.
€ im Vorjahreszeitraum. Auf nicht beherrschende Anteilseigner entfiel ein Ergebnisanteil
von 70 Tsd. € nach -7 Tsd. € im Vorjahr. Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis pro Aktie in den ersten sechs Monaten des
Geschäftsjahres betrug -0,23 € nach -0,26 € im Vorjahreszeitraum. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung des unbereinigten EBITDA zum bereinigten
EBITDA.
2. VermögenslageDie langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im Vergleich zum 30.09.2018 von 33,4
Mio. € auf 35,3 Mio. € per 31.03.2019 was im Wesentlichen auf Investitionen in Sachanlagen
und den Ausbau der Produktionskapazität in Cardiff zurückzuführen ist. Die kurzfristigen
Vermögenswerte reduzierten sich von 41,0 Mio. € auf 34,4 Mio. €. Diese Reduzierung
ist im Wesentlichen auf eine Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und den Rückgang an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zurückzuführen.
Das Eigenkapital reduzierte sich von 30,6 Mio. € per 30. September 2018 auf 26,8 Mio.
€ zum 31. März 2019. Diese Reduzierung in Höhe von 3,9 Mio. € ist nahezu vollständig
auf das Periodenergebnis zurückzuführen. Die langfristigen Schulden reduzierten sich von 32,9 Mio. € auf 31,1 Mio. €, was auf
eine Reduzierung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen ist. Die
langfristigen Finanzverbindlichkeiten reduzierten sich um 1,1 Mio. € aufgrund einer
durch Zeitablauf bedingten Umgliederung einer Verbindlichkeit in die kurzfristigen
Finanzverbindlichkeiten. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich entsprechend leicht
von 11,0 Mio. € auf 11,8 Mio. €. 3. FinanzlageDer Brutto Cashflow des Konzerns verbesserte sich deutlich von -5,3 Mio. € im Vorjahr
auf -3,4 Mio. € in der Berichtsperiode. Diese Verbesserung ist im Wesentlichen auf
das 0,6 Mio. € bessere Periodenergebnis und 0,6 Mio. € höhere Abschreibungen und Amortisationen
zurückzuführen. Der Anstieg dieser Position resultiert aus der Amortisation der aufgedeckten
stillen Reserven aus dem Erwerb der BioCatalysts Gruppe im März 2018. Der Cashflow aus operativer Tätigkeit verringerte sich leicht von -2,8 Mio. € auf
-2,9 Mio. €. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist in den ersten 6 Monaten des laufenden
Geschäftsjahres im Wesentlichen durch die beschriebenen Investitionen in eine Produktionsstätte
in Cardiff determiniert und führt zu einem Cashflow aus der Investitionstätigkeit
von -2.9 Mio. €. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit, reflektiert im Berichtszeitraum, wie
auch im Vorjahr im Wesentlichen, die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten und belief
sich im Berichtszeitraum auf -1,4 Mio. € gegenüber -0,5 Mio. € im Vorjahr. III. WESENTLICHE CHANCEN UND RISIKENIm Vergleich zum Geschäftsbericht 2017/18 ergaben sich keine wesentlichen Änderungen. Risiken gemäß § 91 Abs. 2 Aktiengesetz, die den Fortbestand des BRAIN Konzerns gefährden
können, sind derzeit nicht erkennbar. IV. PROGNOSEBERICHTHinsichtlich der Geschäftsprognose sind im Vergleich zum Prognosebericht im Geschäftsbericht
2017/18 keine wesentlichen Änderungen erkennbar. KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG [UNGEPRÜFT]
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUG [UNGEPRÜFT]
KONZERN-DARSTELLUNG DER VERMÖGENSLAGE (BILANZ) [UNGEPRÜFT]AKTIVA
PASSIVA
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG [UNGEPRÜFT]
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG [UNGEPRÜFT]
AUSGEWÄHLTE ERLÄUTERNDE KONZERN-ANHANGSANGABEN [UNGEPRÜFT]Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Konzernzwischenbericht der BRAIN AG zum 31. März 2019 wurde auf Basis des IAS
34 (Interim Financial Reporting) aufgestellt. Er wurde gemäß den Vorschriften der
am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International
Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Konzernzwischenabschluss wurde
weder entsprechend §317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch einen
Abschlussprüfer unterzogen. Anwendung neuer RechnungslegungsvorschriftenMit Wirkung zum 1. Oktober 2018 hat die BRAIN AG die Rechnungslegungsstandards IFRS
9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden erstmalig angewendet.
Nachfolgend werden die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung aus der Einführung
dieser Standards dargestellt. Weitere, für die BRAIN AG ebenfalls zum 1. Oktober 2018
erstmalig verpflichtend anzuwendende Anpassungen von Standards und neue Interpretationen
haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der BRAIN AG. Eine vorzeitige Anwendung von veröffentlichten, aber noch nicht verpflichtend
anzuwendenden Rechnungslegungsstandards erfolgte nicht. Aktualisierte Fassung des IFRS 9 - "Finanzinstrumente"IFRS 9 regelt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten und ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung sowie alle vorherigen Versionen von IFRS 9. IFRS 9 verfolgt einen
neuen Ansatz für die Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten.
Danach werden die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten anhand
der Zahlungsstromeigenschaften und des betriebenen Geschäftsmodells bestimmt. IFRS
9 wurde bei der BRAIN AG nach der retrospektiven Methode ohne Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen
eingeführt. KlassifizierungFinanzielle Vermögenswerte, die innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten werden,
dessen Zielsetzung im Halten von Vermögenswerten besteht, um die vertraglichen Zahlungsströme
zu vereinnahmen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sieht das Geschäftsmodell
die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme sowie die Veräußerung finanzieller
Vermögenswerte vor, werden diese Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bewertet. Trifft keines der beiden Geschäftsmodelle zu oder enthalten die finanziellen
Vermögenswerte nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen, werden die finanziellen
Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Investitionen in
Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
zu bewerten. Hier besteht lediglich zu Beginn das unwiderrufliche Wahlrecht, Änderungen
des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Bei der BRAIN erfüllen
die Darlehen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Kriterien für eine
Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten weiterhin. BewertungIFRS 9 führt ein neues Wertminderungsmodell ein, welches auf alle finanziellen Vermögenswerte
anwendbar ist, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dieses Modell sieht die Erfassung der
erwarteten Kreditausfälle bereits zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes vor. Dies
führt zu einer Erhöhung der Risikovorsorge. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wird das vereinfachte Wertminderungsmodell von IFRS 9 angewendet, welches einen erwarteten
Kreditverlust über die Gesamtlaufzeit der jeweiligen finanziellen Vermögenswerte berücksichtigt.
Zur Bewertung des erwarteten Kreditrisikos werden die Forderungen basierend auf dem
bestehenden Kreditrisiko und der jeweiligen Fälligkeitsstruktur gruppiert. Der erfolgsneutrale
Erstanwendungseffekt des neuen Wertminderungsmodels beläuft sich bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen auf 42 Tsd. €, so dass sich die kumulierten Wertberichtigungen
von 143 Tsd. €, zum 30. September 2018 auf 185 Tsd. €, zum 1. Oktober 2018 erhöhten. Die Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten nach
IFRS 9 entsprechen im Wesentlichen den bisherigen Vorschriften in IAS 39, so dass
sich hieraus keine Änderungen ergeben. Der Konzern hatte im Geschäftsjahr 2017/18 keine Sicherungsgeschäfte. Beim Vorliegen
von Sicherungsgeschäften wendet der Konzern kein Hegde Accounting an. Daher hatten
die neuen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte keine signifikanten Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der BRAIN AG. Die aus der Erstanwendung resultierenden Übergangseffekte führten zum 1. Oktober 2018
zu einer Minderung der Gewinnrücklagen um 42 Tsd. € vor Berücksichtigung latenter
Steuern. ZusammenfassungDie folgende Tabelle zeigt die Überleitung der ursprünglichen Bewertungskategorien
und Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IAS 39 zum
30. September 2018 auf die neuen Bewertungskategorien und Buchwerte gemäß IFRS 9 zum
1. Oktober 2018. Überleitung IFRS 9 - Klassifizierung und Bewertung
Nachfolgend werden die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 9 auf die Rücklagen
zum 30.09.2018 und auf die Rücklagen zum 01.10.2018 dargestellt. Effekt auf die Rücklagen zum 30. September 2018/1. Oktober 2018 in Tsd. €
IFRS 15 - "Umsatzerlöse aus Kundenverträgen" inkl. veröffentlichter KlarstellungenDie Regelungen und Definitionen zur Umsatzrealisierung des IFRS 15 ersetzen sowohl
die Inhalte des IAS 18, Umsatzerlöse, als auch des IAS 11, Fertigungsaufträge, sowie
zugehöriger Interpretationen. Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der
Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt
und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung
zu bewerten, die das Unternehmen erwartet zu erhalten. Zur Ermittlung der zu realisierenden
Umsatzerlöse sieht der neue Standard ein fünfstufiges Schema vor:
IFRS 15 beinhaltet auch zahlreiche Abgabepflichten zu Art, Höhe, Anfall und Unsicherheiten
von Umsatzerlösen sowie aus Kundenverträgen resultierende Zahlungsströme. Die BRAIN AG wendet die Regelungen des IFRS 15 demnach erstmalig ab dem Geschäftsjahr
beginnend am 1. Oktober 2018 an. Für den Übergang auf IFRS 15 wurde die modifiziert
rückwirkende Methode gewählt. Bei der modifiziert rückwirkenden Methode werden die
kumulierten Anpassungsbeträge aus der erstmaligen Anwendung erfolgsneutral in den
Gewinnrücklagen erfasst. Dabei werden Vergleichszahlen, Vorjahresperioden bei dieser
Übergangsmethode nicht angepasst. Zudem wurde das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung
in Anspruch genommen und IFRS 15 lediglich auf die Verträge angewendet, die zum 1.
Oktober 2018 noch nicht erfüllt waren. Durch die Erstanwendung des IFRS 15 ergab sich im Konzern kein wesentlicher retrospektiver
Anpassungsbedarf. Die wesentlichen Auswirkungen betreffen die zum Jahresende anzugebenden
Anhangangaben. Die Vertragsverbindlichkeiten werden gemäß des Wahlrechts des IFRS
15.109 weiterhin in der Bilanz als abgegrenzte Erträge ausgewiesen und in den Konzern-Anhangangaben
erläutert. Zum 31. März 2019 betrugen die kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten
bei den kurzfristigen abgegrenzten Erträge 746 Tsd. € und die langfristigen Vertragsverbindlichkeiten
bei den langfristigen abgegrenzten Erträge 1.192 Tsd. €. BioScienceDie erstmalige Anwendung des IFRS 15 und die damit einhergehende Würdigung der Bilanzierung
von Forschungs-, Entwicklungs- sowie Lizenzverträgen erforderte mehrere Ermessensentscheidungen.
Analysiert wurde zunächst, ob solche Verträge in den Anwendungsbereich des IFRS 15
fallen. Anschließend wurde geprüft, ob die identifizierten Leistungsverpflichtungen
einzeln abgrenzbar sind und wie diese erfüllt werden (an einem bestimmten Zeitpunkt
oder über einen bestimmten Zeitraum). Darüber hinaus erforderte die Bestimmung des
Transaktionspreises Ermessensentscheidungen und Schätzungen, vor dem Hintergrund branchenüblicher
Unsicherheiten, die mit den künftigen Meilenstein- und Lizenzzahlungen verbunden sind.
Diese Ermessensentscheidungen beziehen sich auf die Bewertung des Einbezugs von Meilensteinzahlungen
in den Transaktionspreis. Meilensteine werden demnach nur dann in den Transaktionspreis
mit einbezogen, wenn bei Abschluss des Vertrages die Erreichung des Meilenssteins
höchstwahrscheinlich ist. Dies widerspricht in der Regel aber der Konzeptionierung
von Meilensteinzahlungen, die eine Vergütung für bestimmte Errungenschaften in einem
Projekt darstellen. Einmalige vorausbezahlte Lizenzzahlungen werden sofort realisiert,
sofern durch die Lizenz ein Nutzungsrecht eingeräumt wird und die lizenzierte Technologie
nicht weiterentwickelt wird (statische Lizenzen). Einmalige vorausbezahlte Lizenzzahlungen
werden über Zeit realisiert, sofern und solange durch die Lizenz ein Zugangsrecht
zur Technologie eingeräumt wird und die lizenzierte Technologie weiterentwickelt wird
(Dynamische Lizenzen). Lizenzeinnahmen aus Umsatzbeteiligungen (Royalties) werden
wie bisher beim Verkauf der relevanten Produkte realisiert. Bei den Erlösen aus Forschungs-
und Entwicklungsprojekten wurden keine Veränderungen zur bisherigen Bilanzierung festgestellt. Für die bestehenden Forschungs-, Entwicklungs- sowie Lizenzverträge hat die erstmalige
Anwendung von IFRS 15 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umsatzerlöse des Konzerns
oder auf das Konzernergebnis. BioIndustrialDie Realisierung von Erlösen aus Produktverkäufen erfolgt unter IFRS 15 zu dem Zeitpunkt,
an dem die Verfügungsgewalt über die Produkte auf den Kunden übergeht. Dies wird wie
bisher bei Lieferung des Produkts an den Kunden der Fall sein. Aufgrund der in der Regel einfach strukturierten Verträge und üblicherweise kurzen
Vertragslaufzeiten, hat die Anwendung des IFRS 15 weder auf die Umsatzerlöse des Konzerns
noch auf das Konzernergebnis eine wesentliche Auswirkung. Die Neuregelungen des IFRS 15 haben für die BRAIN keine bzw. eine sehr untergeordnete
Bedeutung in folgenden Bereichen:
SegmentangabenIn der Segmentierung haben sich im Vergleich zum Konzernabschluss zum 30. September 2018 keine Veränderungen ergeben. Die Segmentergebnisse1 sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Anzahl Mitarbeiter im Konzern 4
Des Weiteren beschäftigt BRAIN zusätzlich Stipendiaten (3, Geschäftsjahr 17/18: 6),
Aushilfen (12, Geschäftsjahr 17/18: 11) und Auszubildende (7, Geschäftsjahr 17/18:
6). Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenIn den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2018/19 wurden keine neuen Geschäfte
mit nahestehenden Unternehmen und Personen abgeschlossen, die nicht schon im Abschluss
zum 30.09.2018 dargestellt wurden und die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des BRAIN Konzerns hatten. 1
Nach Teileliminierung innerhalb des Segmentes Ereignisse nach dem QuartalsendeNach dem Bilanzstichtag am 31.03.2019 sind dem Vorstand keine Ereignisse von besonderer
Bedeutung oder mit erheblichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage
bekannt geworden. Versicherung der gesetzlichen VertreterNach unserem besten Wissen und in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Grundsätzen
für die Zwischenberichterstattung vermittelt der Konzernzwischenabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns. Der Konzernzwischenlagebericht vermittelt ein zutreffendes Bild der
Entwicklung und des Verlaufs des Geschäftsbetriebs sowie der Lage des Konzerns und
stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns
in den verbleibenden Monaten des Geschäftsjahres zutreffend dar. Zwingenberg, den 29. Mai 2019 Der Vorstand
KONTAKTFür Fragen steht Ihnen der folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Corporate Development & Investor Relations FINANZKALENDER
HinweiseDieser Zwischenbericht enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete
Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung
des BRAIN-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene
bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können
dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder
die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen.
Die BRAIN AG beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige in
die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder
Entwicklungen anzupassen. Der Zwischenbericht kann Angaben enthalten, die nicht Bestandteil
der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Angaben sind als Ergänzung, jedoch nicht
als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Aufgrund von Rundungen ist
es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem und anderen Dokumenten nicht genau
zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die
absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Dieses Dokument liegt ebenfalls
in englischer Übersetzung vor. Bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung
des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Veröffentlichungsdatum: 29. Mai 2019 Herausgeber:B•R•A•l•N Biotechnology Research And Information Network AG phone +49 (0) 62 51 / 9331-0 |
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