PIK AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der PIK AG für das Geschäftsjahr 2013 ist nach den geltenden Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt. Zusätzlich waren die Vorschriften des Aktiengesetzes zu berücksichtigen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bei der PIK AG handelt es sich nach § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft:
II. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der PIK AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei den ausgewiesenen geringwertigen Wirtschaftsgütern handelt es sich um Gegenstände mit Anschaffungskosten bis zu € 410,-- für Anschaffungen bis zum 31.12.2007 und ab 01.01.2010 bzw. um Gegenstände mit Anschaffungskosten bis zu € 150,-- für Anschaffungen in der Zeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2009. Diese wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG teilweise voll abgeschrieben, teilweise um planmäßige Abschreibungen. Die Finanzanlagen gliedern sich in Anteile an verbundenen Unternehmen (100%iger Anteil am Stammkapital von DM 80.000,-- der CBS GmbH) und den Genossenschaftsanteilen der Berliner Volksbank (€ 520,--). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Zinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkostenanteile, bewertet. Die Bewertung erfolgte durch das Unternehmen. Zinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die gesetzliche Rücklage in Höhe von € 10.000,-- entspricht dem zehnten Teil des Grundkapitals (§ 150 Abs. 2 AktG). Die sonstigen Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr bestehen nicht, so dass eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB nicht erforderlich war. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Der Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:
IV. Sonstige Pflichtangaben Zahl und Nennbetrag der Aktien je Gattung Vinkulierende Namensaktien 56.000 Stück zum Ausgabebetrag von € 1,-- Nennwertlose Stückaktien 44.000 Stück zum Ausgabebetrag von € 1,-- Sonderposten Kapital Stiller Gesellschafter Im November 2003 hat sich ein typisch stiller Gesellschafter mit einem Betrag von € 100.000,--, im Mai 2005 mit einem Betrag von € 50.000,--, im Juni 2006 mit einem Betrag von € 50.000,-- und im Dezember 2008 mit einem Betrag von € 50.000,-- an der Gesellschaft beteiligt. Wegen der als dauerhaft geplanten Beteiligung und dem vertraglich ausgesprochenen Rangrücktritt im Falle der Insolvenz, wurde diese Beteiligung als Sonderposten des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) ausgewiesen. Mitglieder der Unternehmensorgane Mitglieder des Vorstands Ingo Nolte, Dipl. Wi.-Ing., Kaufmann Rainer Herting, Dipl. Wi.-Ing., Kaufmann Herr Nolte ist seit dem 01.06.2003 Vorstand. Am 23.04.2013 wurde er in der Aufsichtsratssitzung für weitere 5 Jahre bestellt. Herr Hertings Bestellung dauerte vom 30.01.2004 bis zum 29.01.2009 und wurde ebenfalls um fünf Jahre (29.01.2014) verlängert. Mitglieder des Aufsichtsrats Christiane Hotz Firlus (Aufsichtsratsvorsitzende) Katrin Schöttel Ute Herting Die Mitglieder des Aufsichtsrats Frau Holz-Firlus und Frau Herting wurden in der Hauptversammlung vom 20.08.2013 erneut bestellt. Herr Prof. Maskow ist ausgeschieden und wurde durch Bestellung von Frau Katrin Schöttel ersetzt. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder dauert bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Vorstands für den Jahresabschluss 2017 beschließt. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen nicht. Konzernbeziehungen Die PIK AG ist Mutterunternehmen der CBS Communication & Broadcast System & Service GmbH im Sinne des § 290 Abs. 1 HGB. Ein Konzernabschluss wird aufgrund der Befreiungsvorschriften des § 293 HGB wegen der dort genannten Größenmerkmale nicht aufgestellt.
Berlin, 20. März 2014 gez. Rainer Herting gez. Ingo Nolte sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.05.2014 festgestellt. |
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