PIK AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die PIK AG hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg, Reg.-Nr.: 73846 B. Die Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 erfolgte unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246–251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268– 274a, §§ 276–277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252–256a HGB. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und § 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben. Im Geschäftsjahr hat es keine Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegeben. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Dieses Gliederungsschema ist im Vergleich zum Vorjahr durch erstmalige Anwendung der u. a. durch das BilRUG geänderten Vorschriften des HGB in folgenden Punkten neu: Streichung der bisherigen Posten „außerordentliche Erträge“ und „außerordentliche Aufwendungen“ sowie „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ und „außerordentliches Ergebnis“, Einfügung des Postens „Ergebnis nach Steuern“ zwischen den Posten „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ und „sonstige Steuern“. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte entsprechend umgegliedert. Trotzdem ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nicht gegeben, da die Vorjahreszahlen, alleinig die der PIK AG sind und durch Verschmelzungsvertrag vom 18.12.2015 das 100%ige Tochterunternehmen, die CBS Communication & Broadcast System - Service GmbH, zum 01.01.2016 auf die PIK AG verschmolzen wurde. Bei der PIK AG handelt es sich nach § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft (die Angabe der Umsatzerlöse des Vorjahres wurden an die Definition nach BilRUG angepasst):
II. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten € 410,-- nicht übersteigen, werden als bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens behandelt. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Bewertung von Herstellungskosten einbezogen. Sofern die Abschreibung degressiv vorgenommen wird, erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bei den ausgewiesenen „Geringwertigen Wirtschaftsgütern“ handelt es sich um Gegenstände mit Anschaffungskosten bis zu € 410,-- für Anschaffungen bis zum 31.12.2007 und ab 01.01.2010 bzw. um Gegenstände mit Anschaffungskosten bis zu € 150,-- für Anschaffungen in der Zeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2009. Die Zugänge des Jahres 2016 wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. Zugänge der Vorjahre unterliegen teilweise einer planmäßigen Abschreibung, letztmalig im Kalenderjahr 2016. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vorräte werden mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Liegen niedrigere Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, entsprechend ihrer Laufzeiten, mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb der Bilanzpostens „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ oder „Sonstige Verbindlichkeiten” wird gemäß § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt. III. Angaben zur Bilanz Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei den Finanzanlagen handelt es sich um Genossenschaftsanteile der Berliner Volksbank. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkostenanteile, bewertet. Die Bewertung erfolgte durch das Unternehmen. Zinsen wurden nicht einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten antizipative Abgrenzungsposten in Form von Umsatz- und Vorsteuererstattungsansprüchen in Höhe von € 4.980,27. Die gesetzliche Rücklage in Höhe von € 10.000,-- entspricht dem zehnten Teil des Grundkapitals (§ 150 Abs. 2 AktG). Der Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr bestehen nicht, so dass eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB nicht erforderlich war. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind € 250.000,-- durch Bürgschaften der Herren Ingo Nolte und Rainer Herting besichert. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. IV. Sonstige Pflichtangaben Zahl und Nennbetrag der Aktien je Gattung Vinkulierende Namensaktien 56.000 Stück zum Ausgabebetrag von € 1,-- Nennwertlose Stückaktien 44.000 Stück zum Ausgabebetrag von € 1,-- Sonderposten Kapital Stiller Gesellschafter Im November 2003 hat sich ein typisch stiller Gesellschafter mit einem Betrag von € 100.000,--, im Mai 2005 mit einem Betrag von € 50.000,--, im Juni 2006 mit einem Betrag von € 50.000,-- und im Dezember 2008 mit einem Betrag von € 50.000,-- an der Gesellschaft beteiligt. Wegen der als dauerhaft geplanten Beteiligung und dem vertraglich ausgesprochenen Rangrücktritt im Falle der Insolvenz, wurde diese Beteiligung als Sonderposten des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) ausgewiesen. Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug 40. Mitglieder der Unternehmensorgane Mitglieder des Vorstands Ingo Nolte, Dipl. Wi.-Ing., Kaufmann Rainer Herting, Dipl. Wi.-Ing., Kaufmann Herr Nolte ist seit dem 01.06.2003 Vorstand. Am 23.04.2013 wurde er in der Aufsichtsratssitzung für weitere 5 Jahre bestellt. In der Aufsichtsratssitzung vom 19.03.2015 wurde die bereits am 12.12.2013 mündlich beschlossene Verlängerung des Vorstandsmandats des Herrn Herting ab dem 30.01.2014 für weitere 5 Jahre schriftlich protokolliert. Mitglieder des Aufsichtsrats Christiane Hotz Firlus (Aufsichtsratsvorsitzende) Katrin Schöttel Ute Herting Die Mitglieder des Aufsichtsrats, Frau Holz-Firlus und Frau Herting, wurden in der Hauptversammlung vom 20.08.2013 erneut bestellt. Herr Prof. Maskow ist ausgeschieden und wurde durch Bestellung von Frau Katrin Schöttel ersetzt. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder dauert bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Vorstands für den Jahresabschluss 2017 beschließt. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen nicht.
Berlin, 31. Mai 2017 gez. Reiner Herting gez. Ingo Nolte Anlagespiegel
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2016 - 31.12.2016Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 220.875,00 EUR. 1.1.2015 - 31.12.2015Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2017 festgestellt. |
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