The Social Chain AGBerlin§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Gesellschafterbeschlussder Gesellschafter der TSC Ventures GmbHmit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 243763
("Gesellschaft").
Die alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft, die The
Social Chain AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
128790 B, hält hiermit unter Verzicht auf die
Einhaltung sämtlicher nach Gesetz oder Satzung
bestehender Form- und Fristvorschriften für die
Einberufung und Durchführung einer
Gesellschafterversammlung eine Gesellschafterversammlung
der Gesellschaft ab und beschließt einstimmig mit
allen Stimmen was folgt:
1. Der Befreiung nach Maßgabe des § 264 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt.
2. Auf (i) die Aufstellung und (ii) die Offenlegung des
Einzeljahresabschlusses der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2022 wird verzichtet.
3. Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst. scrollen
Patronatserklärungdie The Social Chain AG, Alte Jakobstraße 85/86
22, 10179 Berlin, eingetragen in das Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 128790 B (nachfolgend
"Wir" oder "Uns") ist Mutterunternehmen Ihres Unternehmens,
der TSC Ventures GmbH, Alte Jakobstraße 85/86 22,
10179 Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 243763 B (nachfolgend
die "Tochtergesellschaft").
In Unserem aufgestellten und testierten sowie
veröffentlichten Konzernjahresabschluss zum 31.
Dezember 2022 ist die Tochtergesellschaft einbezogen im
Sinne des § 264 Absatz 3 Satz 1 HGB.
Durch die Abgabe dieser Patronatserklärung
übernehmen Wir die Einstandsplicht für die
Verpflichtungen der Tochtergesellschaft nach Maßgabe
des § 264 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 HGB.
Vor diesem Hintergrund erklären wir uns
(ausschließlich) Ihnen gegenüber bereit,
für die Verpflichtungen der Tochtergesellschaft am
31.12.2022 (Bilanzstichtag) im folgenden Geschäftsjahr
einzustehen.
Andere als die vorgenannten Verpflichtungen sind nicht
Gegenstand dieser Patronatserklärung.
Wir können aus dieser Patronatserklärung nur
von Ihnen, der Tochtergesellschaft, aber ausdrücklich
nicht durch Dritte, in Anspruch genommen werden.
Rechte aus dieser Patronatserklärung sind
ausdrücklich nicht abtretbar und nicht
übertragbar.
Diese Patronatserklärung ist zeitlich befristet bis
zum Ablauf des 31. Dezember 2023.
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist
Berlin.
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Gesellschafterbeschluss der Gesellschafter derTSCG AGmit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 196882 B
("Gesellschaft").
Die alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft, die The
Social Chain AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
128790 B, hält hiermit unter Verzicht auf die
Einhaltung sämtlicher nach Gesetz oder Satzung
bestehender Form- und Fristvorschriften für die
Einberufung und Durchführung einer
Gesellschafterversammlung eine Gesellschafterversammlung
der Gesellschaft ab und beschließt einstimmig mit
allen Stimmen was folgt:
1. Der Befreiung nach Maßgabe des § 264 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2022
wird zugestimmt.
2. Auf (i) die Aufstellung und (ii) die Offenlegung des
Einzeljahresabschlusses der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2022 wird verzichtet.
3. Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
scrollen
PatronatserklärungSehr geehrter Herr Oberhof,die The Social Chain AG, Alte Jakobstraße 85/86
22, 10179 Berlin, eingetragen in das Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 128790 B (nachfolgend
"Wir" oder "Uns")
ist Mutterunternehmen Ihres Unternehmens, der TSCG AG,
Alte Jakobstraße 85/86 22, 10179 Berlin, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter
HRB 196882 B (nachfolgend die "Tochtergesellschaft").
In Unserem aufgestellten und testierten sowie
veröffentlichten Konzernjahresabschluss zum 31.
Dezember 2022 ist die Tochtergesellschaft einbezogen im
Sinne des § 264 Absatz 3 Satz 1 HGB.
Durch die Abgabe dieser Patronatserklärung
übernehmen Wir die Einstandsplicht für die
Verpflichtungen der Tochtergesellschaft nach Maßgabe
des § 264 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 HGB.
Vor diesem Hintergrund erklären wir uns
(ausschließlich) Ihnen gegenüber bereit,
für die Verpflichtungen der Tochtergesellschaft am
31.12.2022 (Bilanzstichtag) im folgenden Geschäftsjahr
einzustehen.
Andere als die vorgenannten Verpflichtungen sind nicht
Gegenstand dieser Patronatserklärung.
Wir können aus dieser Patronatserklärung nur
von Ihnen, der Tochtergesellschaft, aber ausdrücklich
nicht durch Dritte, in Anspruch genommen werden.
Rechte aus dieser Patronatserklärung sind
ausdrücklich nicht abtretbar und nicht
übertragbar.
Diese Patronatserklärung ist zeitlich befristet bis
zum Ablauf des 31. Dezember 2023.
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Berlin. scrollen
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