The Social Chain AGBerlinHalbjahresfinanzbericht nach WpHG für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum 31.03.2025Inhaltsverzeichnis 1. Verkürzte Bilanz 2. Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung 3. Verkürzter Anhang 4. Verkürzter Lagebericht Anlagen 1. Verkürzte BilanzAKTIVA scrollen
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2. Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
3. Verkürzter Anhang1. Grundlage des Abschlusses Die The Social Chain AG (nachfolgend auch kurz: "TSC AG") ist eine in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 128790 B eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen - ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte - im Sinne eines international agierenden Medienunternehmens mit dem Fokus auf den Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung von Social Media Brands, ferner die Unterstützung und Beratung der Beteiligungsunternehmen sowie die Erbringung von genehmigungsfreien Dienstleistungen gegenüber den Beteiligungsunternehmen und Dritten, insbesondere in den Bereichen IT, Marketing, Rechnungswesen und Finanzberichterstattung. Der operative Geschäftsbetrieb wurde mit Verkauf der wesentlichen Beteiligungen im Verlauf des Geschäftsjahres eingestellt. Der verkürzte Zwischenabschluss der TSC AG wird aufgrund von § 115 WpHG sowie § 267(3) HGB i.V.m. § 264d HGB nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Am 25. Juli 2023 hat die The Social Chain AG Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat diesem entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung erfolgte am 1. Oktober 2023. Das Insolvenzverfahren der TSC AG in Eigenverwaltung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2025 fortgesetzt und soll dann durch einen verfahrensbeendenden Insolvenzplan beendet werden. Aufgrund des eröffneten Insolvenzverfahrens wird der Zwischenabschluss nicht unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Im bisherigen Verlauf des Insolvenzverfahrens der TSC AG wurden für weitere Tochtergesellschaften Insolvenzanträge gestellt. Darüber hinaus wurden die wesentlichen Beteiligungen der TSC AG bzw. ihrer Tochtergesellschaften bis zum 31. März 2025 veräußert. Dabei sind insbesondere die Veräußerungen der DS- Gruppe und der drtv.agency GmbH hervorzuheben. Die zum 31. März 2025 noch bestehenden Beteiligungen sind in Anlage II aufgelistet. 1. Grundlage des Abschlusses Bei der TSC AG handelt es sich um eine reine Holding-Gesellschaft, die mit Ausnahme von der Erbringung von Dienstleistungen für Tochterunternehmen, keine eigene Geschäftstätigkeit ausgeübt hat. Nachdem alle wesentlichen Beteiligungen erfolgreich veräußert wurden, oder selber einen Insolvenzantrag stellen mussten, hat die TSC AG ihren operativen Geschäftsbetrieb bereits vollständig eingestellt. Die Aktien der TSC AG waren seit dem 12. November 2021 zum Handel im Prime Standard (reguliertes Marktsegment mit zusätzlichen Folgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Mit Beschluss vom 9. August 2023 wurde die Zulassung widerrufen, sodass mit Wirkung zum 21. September 2023 die Einführung in den Handel des General Standards erfolgte. Der verkürzte Zwischenabschluss und der verkürzte Lagebericht wurden in Ausübung des Wahlrechtes nach § 115 Abs. 5WpHG keiner freiwilligen prüferischen Durchsicht unterzogen und sind auch nicht nach § 317 des HGB geprüft worden. 2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 2.1 Allgemein Dieser Zwischenabschluss ist für den Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. März 2025 aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Vergleichswerte in der Bilanz auf den 30. September 2024. Die Vergleichswerte der Gewinn- und Verlustrechnung beziehen sich (entsprechend § 115 Abs. 3 WpHG i. V. m. § § 10 S. 1 Nr. 1 Buchstabe b TranspRLDV) auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. März 2024. Dieser verkürzte Zwischenabschluss sollte im Kontext mit dem verkürzten Zwischenlagebericht gelesen werden. Alle Beträge sind in der Währung Euro (EUR) angegeben und jeweils für sich kaufmännisch gerundet, so dass sich bei Additionen geringfügige Abweichungen ergeben können. Auf fremde Währung lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden zu Umrechnungskursen am Tag ihrer Entstehung oder zum niedrigeren bzw. höheren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Soweit ihre Restlaufzeit unter einem Jahr liegt, erfolgte eine Bewertung zum Stichtagskurs gemäß § 256a HGB. 2.2 Abkehr von der Going-Concern-Prämisse Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der TSC AG zum 1. Oktober 2023 ist der Vorstand zu der Einschätzung gekommen, dass die bis einschließlich des Geschäftsjahres 2022 angewandte Going-Concern-Prämisse (wie auch bereits im Zwischenabschluss zum 30. Juni 2023 sowie den Jahresabschlüssen zum 30. September 2023 und dem 30. September 2024 und dem Halbjahresabschluss zum 31. März 2024) nicht mehr anwendbar ist und die Bilanzierung und Bewertung stattdessen unter Zerschlagungs- bzw. Liquidationsgesichtspunkten erfolgt. Dabei wurden die Vermögensgegenstände zu fortgeführten Anschaffungs-/ Herstellungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten bzw. Liquidationswerten bewertet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände richtet sich daher im Wesentlichen nach den Verhältnissen des Absatzmarktes; die Schulden werden mit dem Wert angesetzt, der zu ihrer Erfüllung voraussichtlich aufgewendet werden muss. Die Grundsätze der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 11. Juli 2018 (IDW RS HFA 17) fanden hierbei Berücksichtigung, insbesondere die Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie die Einbeziehung aller werterhellenden Erkenntnisse bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt. Der vorliegende Jahresabschluss beinhaltet in die Zukunft gerichtete Wertansätze und Angaben, die auf Annahmen, Erwartungen und Schätzungen beruhen. 2.3 Veröffentlichung eines Einzelabschlusses Die bis einschließlich zum 30. September 2023 publizierten Finanzberichte basierten jeweils auf einem Konzernabschluss, welche entsprechend den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellt wurden. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Zwischenabschlusses (wie auch bereits zu den Stichtagen des Zwischenabschlusses zum 31. März 2024 und dem Jahresabschluss zum 30. September 2024) die Notwendigkeit für die Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht mehr gegeben war, wurde dieser verkürzte Zwischenabschluss als Einzelabschluss der TSC AG entsprechend den deutschen Rechnungslegungsstandards (HGB) aufgestellt. Dieser Einzelabschluss stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend dar. Die dargestellten Informationen sind nur eingeschränkt mit jenen in den zuvor publizierten Finanzberichten vergleichbar. 3. Ausgewählte Erläuterungen zur Bilanz Eine Übersicht der Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist diesem Dokument als Anlage I beigefügt. 3.1 Sachanlagevermögen Das verbliebene Sachanlagevermögen wurde bis zum 31. März 2025 vollständig veräußert. 3.2 Finanzanlagen Die Aufstellung des Anteilbesitzes gemäß § 285 Nr.11 und Nr. 11a HGB erfolgt gesondert als Anlage II zu diesem Anhang. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls gemindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert auf Grund voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen. Dies ist der Fall, wenn objektive Hinweise, insbesondere Ereignisse oder veränderte Umstände, auf eine signifikante oder länger anhaltende Wertminderung hindeuteten. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden zur Ermittlung von Zeitwerten Veräußerungswerte geschätzt, welche bei einer zeitnahen Veräußerung und vergleichbaren Situationen erzielt werden können. Bereits bis zum 31. März 2024 wurden sämtliche wesentlichen werthaltigen Beteiligungen veräußert. Am 31. März 2025 bestanden ausschließlich noch Beteiligungen an der TSCG AG sowie an der Urbanara Home & Living GmbH. Die Beteiligungen wurden bereits im vorherigen Abschluss zum 30. September 2023 wertberichtigt, sodass im Zwischenabschluss zum 31. März 2025 lediglich die Erinnerungsbuchwerte in Höhe von 4,00 EUR ausgewiesen werden. Die Beteiligung an der TSCG AG soll planmäßig in den nächsten Monaten veräußert werden. Mit Datum vom 27. Februar 2024 hat das Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 36u IN 6231/23 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Urbanara Home & Living GmbH abgewiesen, da das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreichend ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die Auflösung der Gesellschaft wurde am 10. April 2024 in das Handelsregister eingetragen (beruhend auf dem Beschluss des Insolvenzgerichts aus Februar 2024). Die Löschung ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Zwischenabschlusses noch nicht erfolgt. Unter den Finanzanlagen werden zum 31. März 2025 im Wesentlichen nicht werthaltige Ausleihungen mit einem Erinnerungsbuchwert in Höhe von 1,90 EUR und Genossenschaftsanteile mit einem Buchwert in Höhe von 260,00 EUR ausgewiesen. 3.3 Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu ihren Nennwerten angesetzt. Uneinbringliche Posten bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden einzelwertberichtigt. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr wurden abgezinst. Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden zur Ermittlung von Zeitwerten Veräußerungswerte geschätzt, welche bei einer zeitnahen Veräußerung und vergleichbaren Situationen erzielt werden können. Die Wertpapiere im Umlaufvermögen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und wurden bei voraussichtlicher oder dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Flüssige Mittel wurden mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. 3.4 Eigenkapital Zum 31. März 2025 beträgt das gezeichnete Kapital 15.755.343,00 EUR (Vergleichszeitraum 15.755.343,00 EUR) und war vollständig eingezahlt. Das gezeichnete Kapital ist in 15.755.343 (Vergleichszeitraum 15.755.343) auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Kapitalrücklage beträgt 306.702.516,98 EUR (Vergleichszeitraum 306.702.516,98 EUR) und hat sich nicht verändert. Der Verlustvortrag hat sich aufgrund des Verlustes in der vorangegangenen Periode auf 410.989.287,52 EUR erhöht (Vergleichszeitraum 406.350.915,40 EUR). In der Zeit vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. März 2025 hat die TSC AG einen Verlust in Höhe von 809.152,08 EUR erwirtschaftet. Der nicht gedeckte Fehlbetrag hat sich somit von 88.531.427,54 EUR auf 89.340.579,62 EUR erhöht. 3.6 Rückstellungen Rückstellungen berücksichtigten alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Darüber hinaus waren in den Rückstellungen sämtliche Verpflichtungen enthalten, deren sich die Gesellschaft zum Stichtag nicht entziehen konnte, auch wenn diese rechtlich noch nicht entstanden sind. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen für vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. durch die Insolvenz entstandene Haftungsverhältnisse wurden gebildet, sofern eine Anmeldung zur Insolvenztabelle erfolgte und somit der Anspruch eingefordert ist. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 2.131 TEUR (Vergleichszeitraum 1.643 TEUR) gliedern sich wie folgt: scrollen
3.7 Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten und der Anleihen erfolgten zu den Erfüllungsbeträgen. Die am Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: scrollen
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3.8 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Außerbilanzielle Verpflichtungen bestehen nicht, da etwaige Ansprüche von den Gläubigern zur Insolvenztabelle angemeldet werden und in den gebildeten Rückstellungen berücksichtigt sind. 4. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 4.1 Umsatzerlöse Im Berichtszeitraum wurden keine Umsatzerlöse erzielt. Im Vergleichszeitraum wurden diese (171 TEUR) vollständig mit verbundenen Unternehmen erzielt. 4.2 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten keine (im Vergleichszeitraum 155 TEUR) Erträge aus Leistungen an verbundene Unternehmen. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten keine (im Vergleichszeitraum 684 TEUR) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. 4.3 Abschreibungen Die Abschreibungen enthalten keine (im Vergleichszeitraum 1.273 TEUR) außerplanmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Ausleihungen) und in Höhe von 2 TEUR (Vergleichszeitraum 1.037 TEUR) außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (Forderungen). 4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 36 TEUR (Vergleichszeitraum 211 TEUR). 4.5 Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern beinhalten ausschließlich Aufwendungen aus der Vorsteuerkorrektur betreffend den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. 6. Mitarbeiter Im Berichtszeitraum beschäftigte die TSC AG keine Mitarbeiter. 7. Geschäfte mit nahestehenden Personen Die Gesellschaft identifiziert Management in Schlüsselpositionen, deren Familienangehörige sowie Unternehmen, die von Ihnen beherrscht werden als nahestehende Personen. Dies betrifft die folgenden Personen: scrollen
Im Berichtszeitraum gab es keine Transaktionen mit nahen Angehörigen. Im Vergleichszeitraum wurde die TSCDS Holding GmbH an Herrn Ralf Dümmel sowie weitere Altgesellschafter veräußert. 8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben. 9. Gesellschaftsorgane 9.1 Vorstand scrollen
Am 25. Juli 2023 hat die TSC AG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt und der Aufsichtsrat hat die Rechtsanwälte Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Dr. Thorsten Bieg von der Kanzlei Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, in den Vorstand der Gesellschaft - jeweils in der Funktion als Insolvenzvorstände - berufen. Die Bestellung der beiden neuen Vorstände erfolgte gemäß § 270a Abs. 1 Nr. 4 InsO zur Sicherstellung der gesetzlichen Voraussetzungen betreffend die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung bei der Gesellschaft. Am 31. Dezember 2023 legte Herr Andreas Schneider sein Amt als Finanzvorstand (CFO) nieder. Für den Berichtszeitraum wurden noch keine Vergütungen an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt. 9.2 Aufsichtsrat scrollen
Mit Niederlegungserklärung vom 17. Oktober 2023 haben sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates ihr Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Berlin, 28. Juni 2025 Prof. Dr. Gerrit Hölzle Dr. Thorsten Bieg 4. Verkürzter Lagebericht1. Grundlagen der Gesellschaft 1.1. Allgemeine Informationen Die The Social Chain AG (nachfolgend kurz "TSC AG") ist eine in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft mit Sitz in der Alte Jakobstraße 85/86, 10179 Berlin. Sie ist im Handelsregister Charlottenburg unter HRB 128790 B eingetragen. Am 25. Juli 2023 hat die TSC AG einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat diesem entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Am 1. Oktober 2023 wurde das Insolvenzverfahren in eigenverwaltung eröffnet. Die TSC AG ist Muttergesellschaft von unmittelbar und mittelbar gehaltenen Tochtergesellschaften. Im Wesentlichen übt die Gesellschaft eine Holdingfunktion aus. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens steht jedoch nunmehr die Veräußerung der Beteiligungen im Vordergrund. Bereits bis zum 31. März 2024 wurden alle wesentlichen Beteiligungen der TSC AG veräußert. Die operative Geschäftstätigkeit wurde mittlerweile eingestellt. Die weitere Abwicklung der Gesellschaft erfolgt nach den insolvenzrechtlichen Regelungen. Die Aktien der TSC AG waren seit dem 12. November 2021 im Prime Standard (reguliertes Marktsegment mit zusätzlichen Folgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Mit Beschluss vom 9. August 2023 erfolgte der Widerruf der Zulassung, sodass mit Wirkung vom 21. September 2023 die Aufnahme in den General Standard der Frankfurter Wertpapierböse erfolgte. Der Halbjahresfinanzbericht wurde nach den Vorgaben des § 115 WpHG erstellt. Der verkürzte Zwischenabschluss und der Zwischenlagebericht wurden weder einer prüferischen Durchsicht unterzogen noch entsprechend § 317 des Handelsgesetzbuchs (HGB) geprüft. Die Aufstellung erfolgte unter Abkehr von der Unternehmensfortführung (Going Concern). Der Zwischenlagebericht sollte im Kontext mit dem verkürzten Zwischenabschluss einschließlich des Anhangs zum verkürzten Zwischenabschluss gelesen werden. Der verkürzte Zwischenabschluss wurde unter Beachtung der Bilanzierungsvorschiften des HGB aufgestellt. Der Zwischenlagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über das Geschäft, die finanzielle Entwicklung und die Erträge der TSC AG. Diesen Aussagen liegen Annahmen und Prognosen zugrunde, die auf gegenwärtig verfügbaren Informationen und aktuellen Einschätzungen beruhen. Sie sind mit einer Vielzahl von Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann daher wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Die TSC AG übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren. Der Zwischenlagebericht wird in Euro (EUR), der funktionalen Währung der TSC AG, aufgestellt. Der verkürzte Lagebericht ist für den Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. März 2025 aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich Vergleichswerte der Bilanz auf den 30. September 2024 und Vergleichswerte der Gewinn- und Verlustrechnung auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. März 2024. 1.2. Geschäftsmodell Die Gesellschaften des TSC Konzern haben Produkte für den Alltag der ganzen Familie - von smarten Problemlösern über preiswerte Haushaltsgeräte bis hin zu innovativen Trendartikeln entwickelt und vertrieben. Aufgrund der Insolvenz der TSC AG liegt der Fokus der Geschäftstätigkeit nunmehr in der bestmöglichen Verwertung der verbliebenen Vermögensgegenstände und der Befriedigung der Gläubiger. Bereits bis zum 31. März 2024 konnten bereits alle wesentlichen Beteiligungen veräußert werden. Die operative Geschäftstätigkeit wurde eingestellt. Die Abwicklung der Gesellschaft erfolgt nun nach insolvenzrechtlichen Regelungen. Die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger steht dabei im Vordergrund. 1.3. Bestellungen und Änderungen im Aufsichtsrat und Vorstand Mit Niederlegungserklärung vom 17. Oktober 2023 haben sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates ihr Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Am 31. Dezember 2023 legte Herr Andreas Schneider sein Amt als Finanzvorstand (CFO) nieder. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. März 2025 zeigte sich die wirtschaftliche Lage im Euroraum stabilisierend, wenngleich das Wachstum moderat blieb. Laut Eurostat wuchs das saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im vierten Quartal 2024 im Euroraum um 0,0 % und in der EU um 0,1 % gegenüber dem Vorquartal. Im ersten Quartal 2025 setzte sich die Erholung leicht fort: Das BIP im Euroraum stieg um 0,4 %, in der EU um 0,3 % gegenüber dem Vorquartal. Die Inflationsrate im Euroraum blieb mit 2,2 % (Stand: April 2025, vorläufig) knapp über dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB). Trotz anhaltender Preisdynamik, insbesondere im Dienstleistungssektor, senkte die EZB im März 2025 den Leitzins auf 2,5 %, um die Konjunktur zu stützen. Die Konsumnachfrage entwickelte sich verhalten. Zwar stiegen die realen Konsumausgaben im vierten Quartal 2024 im Euroraum um 0,4 %, doch blieb der Einzelhandelsumsatz im ersten Quartal 2025 schwach. Viele Haushalte agierten weiterhin vorsichtig, erhöhten ihre Sparquoten und reagierten zurückhaltend auf unsichere wirtschaftliche und geopolitische Rahmenbedingungen. 2.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Für die Konsumgüterbranche blieben die Rahmenbedingungen im Beobachtungszeitraum durchwachsen. Auf der einen Seite trugen rückläufige Energiepreise und geringere Lieferkettenstörungen zu einer leichten Entspannung auf der Produktionsseite bei. Auf der anderen Seite wurde das Umsatzwachstum durch eine verhaltene Konsumstimmung gebremst. Der Handel mit Konsumgütern spürte insbesondere im stationären Einzelhandel eine fortgesetzte Zurückhaltung der Verbraucher. Der Trend zum Preisbewusstsein setzte sich fort, insbesondere im Bereich der Gebrauchsgüter. Der Onlinehandel blieb auf einem stabilen Niveau, wies jedoch keine nennenswerten Wachstumsimpulse gegenüber dem Vorjahr auf. In der Lebensmittel- und Drogeriewarensparte blieb die Nachfrage aufgrund ihrer Grundversorgungsfunktion weitgehend konstant. Die Konsumgüterproduktion profitierte im ersten Quartal 2025 von gestiegenen Lageraufstockungen in Erwartung möglicher Handelshemmnisse (z. B. US-Zölle), was temporär die Auftragslage stabilisierte. Trotz der leicht positiven Impulse bleibt der Druck auf Margen hoch, nicht zuletzt wegen gestiegener Lohnkosten und der Notwendigkeit zu Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Lieferkettenstabilität. Zudem erhöhten regulatorische Anforderungen - etwa im Zusammenhang mit dem EU-Lieferkettengesetz -den organisatorischen Aufwand in der Branche. 2.3. Wichtige Ereignisse im Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. März 2025 2.3.1. Fortführung des Insolvenzverfahrens Am 1. Oktober 2023 wurde vom Amtsgericht Charlottenburg über das Vermögen der TSC AG das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet (AZ: 36t IN 4403/23). Das Insolvenzverfahren wurde im Berichtszeitraum fortgeführt. 2.3.2. Insolvenzanträge von Tochtergesellschaften Im Berichtszeitraum wurden keine weiteren Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften gestellt. 2.3.3. Veräußerungen Im Berichtszeitraum wurden keine weiteren Beteiligungen veräußert. Über die Veräußerung der Anteile an der TSCG AG werden weiterhin Verhandlungen geführt. Es ist davon auszugehen, dass ein Verkauf der Anteile bis zum Ende des Jahres 2025 abgeschlossen werden kann. 2.4. Lage der Gesellschaft 2.4.1. Ertragslage der Gesellschaft scrollen
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Die TSC AG hat ihre Erträge in der Vergangenheit im Wesentlichen mit der Erbringung von Dienstleistungen an andere Konzerngesellschaften erzielt. Mit der Stellung des Insolvenzantrags rückte jedoch die bestmögliche Verwertung der vorhanden Vermögensgegenstände in den Fokus, sodass derartige Erträge nach und nach ausgelaufen sind. Im Berichtszeitraum wurden keine Erträge erzielt. Auch wenn im Berichtszeitraum keine Erträge erzielt wurden, so sind weiterhin (wenn auch rückläufig) laufende Aufwendungen sowie Aufwendungen für die Abwicklung der Gesellschaft entstanden. 2.4.2. Vermögenslage der Gesellschaft Die Aktiva der TSC AG gliedern sich wie folgt: scrollen
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Die Vermögenslage der TSC AG ist im Wesentlichen durch den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag geprägt. Die Passiva gliedern sich wie folgt: scrollen
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Die Passiva sind von den Verbindlichkeiten der Gesellschaft geprägt, welche sich im Vergleich zum 30. September 2024 um 0,09 % verringert haben. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens besteht eine festgelegte Rangordnung, nach der die Verbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse bedient werden. Die Reihenfolge der Befriedigung stellt sich wie folgt dar: 1. Masseverbindlichkeiten: Diese Verbindlichkeiten entstehen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und sind Vorrangig. Dazu gehören: scrollen
2. Insolvenzforderungen: Diese sind die Forderungen der Gläubiger, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Sie werden nachrangig zu den Masseverbindlichkeiten bedient. 3. Nachrangige Insolvenzforderungen: Diese umfassen z.B. Forderungen von Gesellschaftern aus nachrangigen Darlehen oder Forderungen aus nicht gewährten Zinsen. Demnach werden zunächst die Masseverbindlichkeiten vollständig aus der Insolvenzmasse bedient, bevor die Insolvenzforderungen und schließlich die nachrangigen Insolvenzforderungen oftmals berücksichtigt werden. In der Regel führt dies zu einer lediglich quotalen Befriedigung der Insolvenzforderungen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Zwischenlageberichtes ist davon auszugehen, dass die Masseverbindlichkeiten vollständig befriedigt werden können. 2.4.3. Finanzlage Die Finanzlage war geprägt durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und die Verwertung der vorhandenen Vermögensgegenstände. 2.4.4. Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft Der Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. März 2025 war durch die weitere Abwicklung der Gesellschaft geprägt. Die Gesellschaft befindet sich seit dem 01. Oktober 2023 in der Insolvenz. Alle wesentlichen Beteiligungen konnten bereits bis zum 31. März 2024 veräußert werden. Der operative Geschäftsbetrieb wurde eingestellt. Die verbleibenden Vermögenswerte werden der weiteren Verwertung nach den Vorgaben der Insolvenzordnung zugeführt. 3. Chancen- und Risikobericht Am 1. Oktober 2023 wurde über das Vermögen der TSC AG das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Zum Sachwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Friedemann Schade von der Kanzlei BRL bestellt. Der Sachwalter überwacht und kontrolliert die Abwicklung der TSC AG nach den Vorschriften der Insolvenzordnung. Bereits am 25. Juli 2023 wurde die Aufnahme der beiden sanierungserfahrenen Rechtsanwälte Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Dr. Thorsten Bieg von der Rechtsanwaltskanzlei GÖRG in den Vorstand der Gesellschaft beschlossen. Die TSC AG ist somit in der Lage, den Abwicklungsprozess entsprechend den Anforderungen des Insolvenzrechts adäquat zu organisieren und zu steuern. Ferner hat die Gläubigerversammlung der TSC AG am 08. November 2023 dem Verkauf der DS Gruppe an Ralf Dümmel und weitere Altgesellschafter zugestimmt. Nach der Veräußerung wesentlicher Vermögensteile und Beendigung von Vertragsverhältnissen wird das operative Geschäft der TSC AG (nach einer gewissen Übergangszeit) eingestellt. Die Tätigkeit der Gesellschaft besteht dann noch darin, dass im Zuge von Veräußerung / Ausgliederung / Übertragung verbleibende Restvermögen bestmöglich zu verwerten und die Gesellschaft möglichst sozialverträglich abzuwickeln. Nach der weitgehenden Einstellung der operativen Tätigkeit seitens der TSC AG bestehen somit keine weiteren wesentlichen operativen Risiken mehr. Es bestehen jedoch Verwertungsrisiken bzgl. der noch vorhandenen Vermögensgegenstände. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement wurden an die Situation der Insolvenz angepasst. Bedingt durch den Insolvenzantrag der TSC AG wurden weitere interne Kontrollen hinzugefügt. Seit dem 25. Juli 2023 wurde sichergestellt, dass jede Bestellung vorher durch die Eigenverwaltung geprüft und genehmigt wurde. Des Weiteren wurde jede Zahlung, vor ihrer Auslösung durch die Eigenverwaltung geprüft und freigegeben. Im Zuge der Insolvenz ist es bei der TSC AG zu einer Abkehr der bis dahin geltenden Going-Concern-Prämisse gekommen. Vor diesem Hintergrund haben sich auch die Ziele und Aufgaben des Risikomanagements der TSC AG geändert. Ging es vormals insbesondere um die frühzeitige Erkennung von bestandsgefährdenden Entwicklungen, so liegt der Fokus des Risikomanagements seit dem Zeitpunkt des Eintritts des Insolvenzverfahrens darauf, Risiken im Hinblick auf die bestmögliche Verwertung des Vermögens der TSC AG sowie die gleichmäßige Verteilung der Insolvenzmasse (nach Abzug der Verfahrenskosten sowie der Aus- und Absonderungsmasse) an die Gläubiger zu erkennen und zu minimieren. Die Verantwortung für die Abwicklung entsprechend den Anforderungen des Insolvenzrechts obliegt dem Vorstand. Dies vorangestellt, werden nachfolgend die wesentlichen Risiken der TSC AG erläutert. 3.1. Finanzierungsrisiken Für eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs durch Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit hat die TSC AG ein sogenanntes Massedarlehen erhalten. Massedarlehen sind Darlehen, die während des Insolvenzverfahrens von Gläubigern der insolventen Firma gewährt werden. Sie dienen dazu, die laufende Betriebsfortführung sicherzustellen und ermöglichen es dem Sachwalter bzw. Insolvenzverwalter, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Das Massedarlehen konnte bereits bist zum 31 März 2024 vollständig zurückgeführt werden. Ein Finanzierungsrisiko kann sich aus der Situation ergeben, dass die für die Durchführung des Insolvenzverfahrens benötigten finanziellen Mittel höher sind als ursprünglich veranschlagt. Dies kann u.a. auf geringere Verwertungserlöse, falsch eingeschätzten Verfahrenskosten oder auf Verzögerungen des Insolvenzverfahrens zurückzuführen sein. Dergestalt eintretende Umstände können zu finanziellen Schwierigkeiten führen und es schwierig machen, das Verfahren erfolgreich abzuschließen. Das Finanzierungsrisiko wird zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung als gering eingestuft. 3.2. Risiken bei der Verwertung von Vermögenswerten Im Rahmen von Insolvenzverfahren gibt es verschiedene Risiken im Zusammenhang mit der Verwertung von Vermögenswerten. Einige dieser Risiken sind: Insolvenz der Vermögenswerte: Handelt es sich bei den zu veräußernden Vermögenswerten um Gesellschaften, so besteht das Risiko, dass für diese im Laufe der Vermarktungsphase ebenfalls Insolvenz angemeldet werden muss und eine Verwertung dieser Gesellschaften nur noch erschwert oder gegenüber den ursprünglichen Annahmen lediglich zu deutlich reduzierten Veräußerungspreisen erfolgen kann. Niedriger Verkaufspreis: Der Hauptzweck der Vermögensverwertung besteht darin, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Vermögenswerte zu niedrigen Preisen verkauft werden (müssen) und somit die Erlöse für die Gläubiger nicht optimal sind. Unsachgemäße Verwertung: Eine unsachgemäße Verwertung der Vermögenswerte kann zu Verlusten führen. Ursachen können z.B. fehlende Marktkenntnisse oder mangelnde Expertise bei der Bewertung und Vermarktung der Assets sein. Verzögerungen bei der Verwertung: Insolvenzverfahren können komplex und zeitintensiv sein. Verzögerungen bei der Verwertung der Vermögenswerte können zu einer Abwertung der Assets führen und die Auszahlung an die Gläubiger weiter verzögern. Rechtsstreitigkeiten: Es besteht das Risiko von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Verwertung von Vermögenswerten. Dazu gehören beispielsweise rechtliche Auseinandersetzungen mit Gläubigern oder anderen Parteien, die Ansprüche auf die Vermögenswerte erheben. Verwaltung und Pflege der Vermögenswerte: Oft ist es erforderlich, die Vermögenswerte während des Insolvenzverfahrens zu verwalten und zu pflegen. Dies kann mit Kosten verbunden sein und es besteht das Risiko von Schäden oder Verlusten an den Assets. Identifizierung und Bewertung von Vermögenswerten: In einigen Fällen können Vermögenswerte verborgen, verschoben oder schlecht dokumentiert sein. Dies kann zu finanziellen Nachteilen der Gläubiger führen, da die Vermögenswerte nicht die bestmögliche Verwertung erfahren. Darüber hinaus kann der Marktwert einiger Vermögenswerte stark schwanken, was die Bewertung zusätzlich erschwert. Externe Einflüsse: Externe Faktoren wie Änderungen im Markt oder in der Rechtslage können die Verwertung von Vermögenswerten beeinflussen. Unvorhersehbare Ereignisse können zu Preisveränderungen oder Schwierigkeiten bei der Vermarktung der Assets führen. Zum 31. März 2024 waren die wesentlichen Vermögenswerte der TSC AG bereits veräußert, sodass derzeit keine nennenswerten Risiken im Zusammenhang mit der Verwertung von Vermögenswerten erkennbar sind. 3.3. Risiken aufgrund der Komplexität des Verfahrens Insolvenzverfahren sind oft sehr komplex, da sie zahlreiche rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Aspekte umfassen. Sachwalter und Insolvenzverwalter müssen fundierte Kenntnisse in den relevanten Bereichen haben, um Verfahren effektiv zu leiten. Die Komplexität von Verfahren kann zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten und potenziellen Fehlern führen. Bei Insolvenzverfahren müssen Sachwalter bzw. Insolvenzverwalter zudem mit einer Vielzahl von Stakeholdern wie Gläubigern, Mitarbeitenden, Lieferanten und Kunden kommunizieren und kooperieren. Die Koordinierung und Kommunikation mit diesen Parteien kann herausfordernd sein und erfordert gute zwischenmenschliche Fähigkeiten. Missverständnisse oder Konflikte können den Fortschritt des Verfahrens beeinträchtigen und die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Bewältigung der Insolvenz gefährden. Die beiden am 25. Juli 2023 neu in den Vorstand der TSC AG berufenen Rechtsanwälte Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Dr. Thorsten Bieg sind sanierungserfahren und haben in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von Unternehmen erfolgreich durch Krisen begleitet. Vor diesem Hintergrund geht der Vorstand davon aus, die Risiken aufgrund der Komplexität des Verfahrens gut beherrschen zu können. 3.4. Risiken aus Interessenskonflikten der Gläubiger Insolvenzverfahren beinhalten häufig eine Vielzahl von Gläubigern mit unterschiedlichen finanziellen Interessen. Es kann zu Konflikten zwischen den Gläubigern kommen, insbesondere wenn die Masse des Schuldners nicht ausreicht, um alle Forderungen zu begleichen. Es kann schwierig sein, Einigung über die Verteilung der Vermögenswerte und die Priorität der Ansprüche zu erzielen, was zu Verzögerungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Gläubiger können zudem unterschiedliche Interessen haben und möglicherweise gegen den Vorschlag des Schuldners für den Umgang mit der Insolvenz vorgehen. Dies kann zu langwierigen Auseinandersetzungen und Verzögerungen führen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den Gläubigern der Gesellschaft wird das aus dieser Kategorie resultierende Risiko als gering eingestuft. 3.5. Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten Insolvenzverfahren führen oft zu Rechtsstreitigkeiten, z. B. zwischen dem Schuldner und den Gläubigern oder zwischen den Gläubigern selbst. Diese Streitigkeiten können das Verfahren weiter verzögern und zusätzliche Kosten verursachen. Ein nennenswertes Risiko aus Rechtsstreitigkeiten ist derzeit nicht auszumachen. 3.6. Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken durch den Vorstand Auf Grundlage, der uns zum Zeitpunkt der Berichtsfertigstellung zur Verfügung stehenden Informationen kommt der Vorstand zu der Einschätzung, dass die identifizierten Risiken beherrschbar sind und sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit die bestmögliche Verwertung des Vermögens der TSC AG nicht in nennenswerter Weise negativ beeinflussen können. 4. Prognosebericht 4.1. Erwartete gesamtwirtschaftliche Entwicklung Im März 2025 prognostizierte die EZB ein moderates Wachstum des realen BIP im Euroraum. Für das Jahr 2025 wird ein Anstieg von 0,9 % erwartet, gefolgt von 1,2 % im Jahr 2026 und 1,3 % im Jahr 2027. Diese Prognosen wurden gegenüber den vorherigen Einschätzungen leicht nach unten korrigiert, was auf schwächere Exporte und Investitionen aufgrund globaler Unsicherheiten zurückzuführen ist. Die EZB hebt hervor, dass die wirtschaftliche Entwicklung durch mehrere Faktoren beeinflusst wird: Anhaltende geopolitische und politische Unsicherheiten, die das Vertrauen der Unternehmen und Verbraucher belasten. Steigende Einkommen der privaten Haushalte und ein robuster Arbeitsmarkt, die den privaten Konsum stützen. Lockerung der Finanzierungsbedingungen, die Investitionen fördern könnten. scrollen
Aufgrund der Tatsache, dass der operative Geschäftsbetrieb bereits eingestellt wurde, ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung für die die weitere Abwicklung der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung. 4.2. Erwartete wirtschaftliche Entwicklung der TSC AG Die Geschäftsführung steht vor der Aufgabe, im Interesse der Gläubiger, eine wertmaximierende Abwicklung des Unternehmens zu erreichen. Der operative Geschäftsbetrieb wurde bereits eingestellt und alle wesentlichen Vermögensgegenstände veräußert. Das Insolvenzverfahren der TSC AG in Eigenverwaltung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2025 fortgesetzt. Das zurückbleibende Vermögen wird der weiteren Verwertung nach den Vorgaben der Insolvenzordnung zugeführt. Die Befriedigung der Gläubiger erfolgt aus der Verwertung des Restvermögens sowie aus dem Kaufpreis für die Anteile an der TSCDS Holding GmbH und der gladtobe GmbH. Eine konkrete Quotenaussicht kann der Insolvenzplan naturgemäß nicht vorhersagen, da diese von der Verwertung des noch zu übertragenden Vermögens abhängig ist. Das voraussichtliche Ende der Abwicklung kann derzeit noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Die TSC AG beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeiter mehr. Dies ist auch für die Zukunft nicht mehr vorgesehen. 4.3 Gesamtaussage zur Prognoseberichterstattung Da der insolvenzrechtliche Abwicklungsprozess bislang nicht abgeschlossen ist, ist es nicht möglich, eine belastbare Prognose für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 30. September 2025 zu ermitteln. Das Insolvenzverfahren der TSC AG in Eigenverwaltung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2025 fortgesetzt und soll dann durch einen verfahrensbeendenden Insolvenzplan abgeschlossen werden.
Berlin, 28. Juni 2025 Prof. Dr. Gerrit Hölzle Dr. Thorsten Bieg AnlagenspiegelDas Anlagevermögen setzt sich am 31. März 2025 wie folgt zusammen: scrollen
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Anteilsbesitzliste zum 31. März 2025Verbundene Unternehmen (unmittelbare Beteiligung) * : scrollen
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Versicherung der gesetzlichen Vertreter Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsregeln der Zwischenabschluss der The Social Chain AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der The Social Chain AG vermittelt und im Lagebericht, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der The Social Chain AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der The Social Chain AG beschrieben sind.
Berlin, 28. Juni 2025 Prof. Dr. Gerrit Hölzle Dr. Thorsten Bieg |
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