Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2016
Bestätigungsvermerk
Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht
An die Biofrontera AG, Leverkusen
Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung,
Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie ausgewählten
erläuternden Anhangangaben – und den Konzernzwischenlagebericht der Biofrontera AG,
Leverkusen, für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.06.2016, die Bestandteile des Halbjahresfinanzberichts
nach § 37w WpHG sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des
verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach den IFRS für Zwischenberichterstattung,
wie sie in der EU anzuwenden sind, und des Konzernzwischenlageberichts nach den für
Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung
zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem Konzernzwischenlagebericht auf
der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.
Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und
des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen,
dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können,
dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung
mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und
der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit
den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt
worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen
von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb
nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß
keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht
erteilen.
Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt
geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss
der Biofrontera AG, Leverkusen, in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung
mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, oder
dass der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung
mit den für Konzernzwischenlage-berichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt
worden ist.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Konzernzwischenlagebericht
hin. Dort ist insbesondere in dem Abschnitt „Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Biofrontera Konzerns“ unter „Finanzlage“ ausgeführt, dass insbesondere durch die geplanten
Investitionen in die Vermarktung in den USA und die zum 01.01.2017 mit TEUR 8.715
fälligen Optionsanleihe II sowie zur Erfüllung der Zinsverpflichtungen aus den begebenen
Optionsanleihen I und II mit TEUR 394 zum 31.12.2016 und letztmalig TEUR 436 zum 01.01.2017
im Laufe des Geschäftsjahres 2016 weitere Kapitalmaßnahmen nötig werden. Der Vorstand
geht auf der Grundlage der bisherigen, stets erfolgreichen Erfahrungen mit Kapitalmaßnahmen
davon aus, dass die für den Geschäftsverlauf erforderliche Liquidität auch weiterhin
gewährleistet werden kann. Sollten sich diese begründeten Einschätzungen wider Erwarten
nicht realisieren, so würde hieraus eine Bestandsgefährdung erwachsen.
Düsseldorf, den 31. August 2016
Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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