![]() Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
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In TEUR |
6M 2017 |
6M 2016 |
Veränderung in % |
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Umsatzerlöse |
5.006,4 |
1.708,6 |
193 |
|
Umsatzkosten |
635,4 |
763,7 |
-17 |
|
Forschungs- & Entwicklungskosten |
2.185,4 |
1.852,0 |
18 |
|
Vertriebskosten |
8.275,3 |
2.832,3 |
192 |
|
Allg. Verwaltungskosten |
1.695,5 |
1.372,4 |
24 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge |
-626,0 |
2.232,2 |
-128 |
|
EBIT |
-8.411,2 |
-2.879,5 |
-192 |
|
Finanzergebnis |
-325,4 |
-592,8 |
-45 |
|
Ergebnis vor Ertragsteuern |
-8.736,6 |
-3.472,3 |
-152 |
|
Ergebnis nach Steuern |
-8.736,6 |
-3.472,3 |
-152 |
Im ersten Halbjahr 2017 wurden insgesamt Umsätze in Höhe von 5.006 TEUR erzielt, eine Steigerung von 193% gegenüber dem Wert des Vorjahres. Die Umsätze in Deutschland konnten gegenüber dem Vorjahreszeitraum leicht um 70 TEUR auf 1.103 TEUR gesteigert werden. Sehr erfreulich entwickelten sich im ersten Halbjahr 2017 die Auslandsumsätze, hauptsächlich getrieben durch den neuen Absatzmarkt USA. Dort wurden Umsätze in Höhe von insgesamt 2.386 TEUR (im Vorjahr: 0) erzielt. In Europa erhöhten sich die Umsätze um 15% auf 732 TEUR. Aus den Entwicklungsprojekten mit Maruho wurden im ersten Halbjahr 2017 785 TEUR erzielt (Vorjahreszeitraum: 0).
Das Bruttoergebnis vom Umsatz verbesserte sich von 945 TEUR im Vorjahreszeitraum auf 4.371 TEUR im ersten Halbjahr 2017. Die Gross Margin erhöhte sich auf 87% gegenüber 55% im Vorjahreszeitraum.
Die Umsatzkosten betragen 635 TEUR und damit 13% vom Umsatz und haben sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum (764 TEUR bzw. 45%) im Verhältnis zum Umsatz verbessert. Die Verbesserung der Bruttomarge ist eine Folge des gestiegenen Eigenumsatzes im Verhältnis zum Umsatz über Lizenzpartner.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen im ersten Halbjahr 2017 2.185 TEUR oder 18 % über dem Vorjahresvergleich. Diese Entwicklung ist vor allem auf Kosten im Rahmen der Entwicklungskooperation mit Maruho zurückzuführen.
Die Vertriebskosten betrugen im ersten Halbjahr 2017 8.275 TEUR und haben sich damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (2.832 TEUR) mehr als verdoppelt. Die Vertriebskosten beinhalten die Kosten für unseren eigenen Außendienst in Deutschland, Spanien und den USA sowie Marketingaufwendungen. Der Anstieg spiegelt vor allem unsere Investitionen in die Marketing- und Vertriebsaktivitäten in den USA wider.
Die Verwaltungskosten erhöhten sich im ersten Halbjahr 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 324 TEUR auf 1.696 TEUR (Vorjahreszeitraum: 1.372 TEUR). Bei den unter den allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesenen Finanzierungskosten handelt es sich insbesondere um Aufwendungen für Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten im Rahmen der Unterstützung bei der Investorensuche.
Die im Finanzergebnis enthaltenen Zinsaufwendungen in Höhe von 330 TEUR resultieren fast ausschließlich aus den Zinszahlungen für die Optionsanleihen und den beiden Wandelschuldverschreibungen sowie der Aufzinsung dieser Anleihen nach der Effektivzinsmethode.
Die Zinszahlung für das Geschäftsjahr 2016 für die Optionsanleihe I erfolgte Anfang Januar 2017.
Nachdem im ersten Halbjahr 2016 sonstige Erträge in Höhe von 2.246 TEUR angefallen waren, hauptsächlich aufgrund der Rückzahlung der FDA-Einreichungsgebühr in Höhe von 2.140 TEUR, beliefen sich die sonstigen Erträge im ersten Halbjahr 2017 auf 115 TEUR. Die sonstigen Aufwendungen erhöhten sich im ersten Halbjahr 2017 um 727 TEUR auf 741 TEUR. Diese Veränderung beruht hauptsächlich auf Währungsdifferenzen.
Das voll eingezahlte Grundkapital des Mutterunternehmens, der Biofrontera AG, betrug zum 30. Juni 2017 EUR 38.416.428,00. Es war eingeteilt in 38.416.428 Namensaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00. Am 31. Dezember 2016 hatte das Grundkapital EUR 37.722.433,00 betragen und wurde im Verlauf des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2017 durch die Ausübung von Wandlungsrechten aus der Wandelschuldverschreibung 2016/2021 sowie aus der Wandelschuldverschreibung 2017/2022 um EUR 693.995,00 eingeteilt in 693.995 Namensaktien erhöht.
Die von den Gesellschaftern gehaltenen Anteilswerte stellen sich zum 30. Juni 2017 auf der Basis der jeweils letzten Pflichtveröffentlichungen der Aktionäre wie folgt dar:
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30.06.2017 EUR |
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Maruho Deutschland Co., Ltd., Osaka Japan Der gesamte Stimmrechtsanteil wird der Maruho Co., Ltd. über das von ihm kontrollierten Unternehmen Maruho Deutschland GmbH, Düsseldorf, zugerechnet. |
7.631.586 |
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Wilhelm Konrad Thomas Zours Herrn Zours werden die Stimmrechte über die Kette der nachfolgend gelisteten Tochterunternehmen zugerechnet: · DELPHI Unternehmensberatung AG · VV Beteiligungen AG · Deutsche Balaton AG · ABC Beteiligungen AG · Heidelberger Beteiligungsholding AG |
3.400.907 |
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Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Deutschland Der Stimmrechtsanteil wird der Universal-Investment GmbH über die FEHO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH zugerechnet. |
799.463 |
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Streubesitz |
26.584.472 |
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Summe |
38.416.428 |
Das Kapitalmanagement der Gesellschaft überprüft regelmäßig die Ausstattung der Eigenkapitalquote des Konzerns und der AG. Ziel des Managements ist die angemessene Eigenkapitalausstattung im Rahmen der Erwartungen des Kapitalmarktes und der Kreditwürdigkeit gegenüber den nationalen und internationalen Geschäftspartnern. Der Vorstand der Gesellschaft stellt sicher, dass allen Konzernunternehmen ausreichendes Eigen- und Fremdkapital zur Verfügung steht.
Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit reduzierte sich im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 von -2.511 TEUR auf -8.087 TEUR zum 30. Juni 2017.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verringerte sich geringfügig um 49 TEUR auf -192 TEUR.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit verringerte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 4.262 TEUR von 8.867 TEUR auf 4.605 TEUR. Diese Veränderung resultiert insbesondere aus den Einzahlungen aus der Ausgabe von Neuen Aktien mit einem Emissionserlös von insgesamt 9,3 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum gegenüber Einzahlungen aus der Ausgabe der Wandelanleihe 2017/2022 in Höhe von 5,0 Mio. Euro im ersten Halbjahr 2017.
Die Liquiditätssituation reduzierte sich im ersten Halbjahr 2017 um 3.675 TEUR gegenüber dem 31.12.2016. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen zum 30.06.2017 11.451 TEUR.
Die Gesellschaft konnte jederzeit ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen, ist aber auch in Zukunft auf weitere Finanzierungsmaßnahmen angewiesen. Durch die Zuführung von Eigenkapital ist es Biofrontera bisher immer gelungen, die für den Geschäftsbetrieb notwendige Finanzierung bereitzustellen. Durch mehrere Kapitalmaßnahmen in 2016 und 2017 steht der Gesellschaft derzeit ausreichend Liquidität zur Verfügung. Die geplanten Investitionen in die Vermarktung in den USA werden weitere Kapitalmaßnahmen erfordern.
Der Vorstand geht auf der Grundlage der bisherigen, stets erfolgreichen Erfahrungen mit Kapitalmaßnahmen davon aus, dass die für den Geschäftsverlauf erforderliche Liquidität auch weiterhin gewährleistet werden kann. Sollten sich diese validen Einschätzungen wider Erwarten nicht realisieren, so würde hieraus eine Bestandsgefährdung erwachsen.
Zum 30. Juni 2017 waren 124 (31.12.2016: 94) Mitarbeiter in der Biofrontera Gruppe tätig. Davon waren in der Biofrontera Inc. 47 (31.12.2016: 24) Mitarbeiter beschäftigt.
Hier verweisen wir auf das Kapitel „Wesentliche Ereignisse nach dem Zwischenbilanzstichtag“ im Anhang auf Seite 30.
Die im Konzern bestehenden Risiken sind ausführlich im Risikobericht des veröffentlichten Konzernlageberichts zum 31.12.2016 beschrieben. Zum Stichtag 30.06.2017 haben sich gegenüber den dort beschriebenen Chancen und Risiken mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Rechtsstreitigkeiten keine weiteren wesentlichen Veränderungen ergeben.
Von der Deutschen Balaton AG wurde Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die unter Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016) und Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 7 Absatz 3b der Satzung (Genehmigtes Kapital II mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge und entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG)) gefassten Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Mai 2017 erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 82 O 66/17 anhängig.
Prognose der steuerungsrelevanten Kennzahlen
In Deutschland und auch im europäischen Ausland hat sich die Wettbewerbssituation für Biofrontera stabilisiert, die Umsätze in diesen Regionen werden aus heutiger Sicht im Gesamtjahr 2017 im Rahmen der Erwartungen liegen. In den USA erwarten wir in 2017 kontinuierlich steigende Umsätze, anfängliche systembedingte Schwierigkeiten mit der Erstattung des Medikaments über einen sogenannten Miscellaneous Code lassen jedoch ein etwas geringeres Umsatzwachstum erwarten als bisher angenommen. Der Erhalt eines individuellen Erstattungscodes für das Medikament Ameluz® im Januar 2018 wird die Gewinnung von Marktanteilen und die damit verbundene Umsatzausweitung jedoch deutlich erleichtern und beschleunigen. Insgesamt ist das Absatzwachstum jedoch nach wie vor sehr schwer planbar, so dass sich weiterhin eine erhebliche Schwankungsbreite bei den erzielbaren Erlösen ergibt. Insgesamt werden die Umsätze im unteren Bereich unserer Prognose liegen, in Abhängigkeit von der Absatzentwicklung in USA möglicherweise auch leicht darunter.
Biofrontera wird auch in 2017 im Hinblick auf weitere Indikationserweiterungen stark in Forschung und Entwicklung sowie in Regulatory Affairs investieren. Die Prognose für die Entwicklungs- und Zulassungskosten beträgt unverändert ca. EUR 6 bis 7 Mio. Der Aufbau der Vertriebs- und Marketingorganisation in USA erfolgt weitgehend plangemäß, so dass die Vertriebskosten gegenüber dem letzten Prognosebericht unverändert ca. EUR 18 bis 21 Mio. betragen werden. Die Verwaltungskosten werden gegenüber der letzten Prognose aufgrund der zusätzlichen Kosten für Finanzierungsmaßnahmen leicht ansteigen und etwa EUR 4 bis 5 Mio. betragen.
In 2017 sind weiterhin keine wesentlichen Investitionen in das Sachanlagevermögen geplant.
Das Finanzergebnis ist geprägt von den Zinszahlungen bzw. der Aufzinsung aufgrund der Effektivzinsmethode der noch laufenden Optionsanleihe, anteilig bis zum Rückzahlungszeitpunkt August 2017. Zusätzlich werden in dieser Position ab dem Zeitpunkt der Darlehensgewährung die Zinsen aus dem EIB-Darlehen ausgewiesen. Die Optionsanleihe 2011/16 wurde bereits im Dezember 2016 zurückgezahlt. Das Finanzergebnis wird damit unter Berücksichtigung aller o.g. Effekte in etwa in der Größenordnung des Vorjahres liegen. Darüber hinaus erwarten wir aufgrund der Veränderungen des Wechselkurses des US-Dollar gegenüber dem Euro eine nicht-liquiditätswirksame Ergebnisbelastung aus der Umrechnung von Bilanzpositionen von 0,5 bis 1,0 Mio Euro.
Unter den oben genannten Voraussetzungen wird die Gesellschaft in 2017 ein Konzernergebnis im unteren Bereich der Prognose erzielen. Die Erreichung des Ergebnisses hängt dabei stark von der Umsatzentwicklung ab.
Leverkusen, 31. August 2017
Biofrontera AG
Prof. Dr. Hermann Lübbert (Vorsitzender des Vorstands)
Christoph Dünwald (Vorstand Vertrieb und Marketing)
Thomas Schaffer (Finanzvorstand)
Versicherung der gesetzlichen Vertreter gem. § 37y WpHG i.V.m. § 37w Abs.2 Nr.3 WpHG
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Biofrontera-Konzerns sowie der Biofrontera AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Biofrontera-Konzerns bzw. der Biofrontera AG beschrieben sind.
Leverkusen, 31. August 2017
Biofrontera AG
Prof. Dr. Hermann Lübbert Christoph Dünwald Thomas Schaffer
Vorsitzender des Vorstands Vorstand Vertrieb und Marketing
| in TEUR | 30. Jun 17 | 31. Dez 16 |
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Sachanlagen | 662,3 | 644,7 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 984,5 | 1.251,9 |
| 1.646,7 | 1.896,6 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.202,0 | 1.624,1 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.135,8 | 1.376,9 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 11.451,5 | 15.126,1 |
| 13.789,3 | 18.127,0 | |
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Vorräte | ||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.573,1 | 1.350,3 |
| Unfertige Erzeugnisse | 427,7 | 477,1 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 1.833,7 | 1.818,9 |
| Ertragsteuererstattungsansprüche | 32,9 | 33,0 |
| Sonstige Vermögenswerte | 44,6 | 175,7 |
| 3.911,9 | 3.855,1 | |
| 17.701,2 | 21.982,1 | |
| Summe Aktiva | 19.347,9 | 23.878,7 |
| in TEUR | 30. Jun 17 | 31. Dez 16 |
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 38.416,4 | 37.722,4 |
| Kapitalrücklage | 100.670,1 | 98.676,8 |
| Rücklage aus Währungsumrechnung | 441,8 | -154,2 |
| Verlustvortrag | -120.402,9 | -109.823,7 |
| Jahresfehlbetrag | -8.736,6 | -10.579,2 |
| 10.388,9 | 15.842,1 | |
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 2.654,0 | 3.596,9 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 448,5 | 2.093,2 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 3.664,6 | 274,4 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 48,1 | 58,5 |
| 4.161,3 | 2.426,0 | |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
| Sonstige Rückstellungen | 1.880,0 | 1.823,7 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 263,7 | 190,0 |
| 2.143,7 | 2.013,6 | |
| 6.305,0 | 4.439,7 | |
| Summe Passiva | 19.347,9 | 23.878,7 |
| in TEUR | 6M 2017 | 6M 2016 |
| Umsatzerlöse | 5.006,4 | 1.708,6 |
| Umsatzkosten | -635,4 | -763,7 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 4.371,1 | 945,0 |
| Betriebliche Aufwendungen | ||
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -2.185,4 | -1.852,0 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -1.695,5 | -1.372,4 |
| davon Finanzierungskosten | -510,8 | -372,4 |
| Vertriebskosten | -8.275,3 | -2.832,3 |
| Verlust aus der betrieblichen Tätigkeit | -7.785,2 | -5.111,7 |
| Zinsaufwendungen | -329,6 | -594,5 |
| Zinserträge | 4,2 | 1,7 |
| Sonstige Aufwendungen | -740,9 | -14,0 |
| Sonstige Erträge | 114,9 | 2.246,3 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -8.736,6 | -3.472,3 |
| Ertragsteuern | 0,0 | 0,0 |
| Periodenergebnis | -8.736,6 | -3.472,3 |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | ||
| Posten, die unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | ||
| Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | 596,0 | 0,6 |
| Sonstiges Ergebnis Gesamt | 596,0 | 0,6 |
| Gesamtergebnis | -8.140,6 | -3.471,7 |
| Unverwässertes (= verwässertes) Ergebnis je Aktie in EUR | -0,23 | -0,12 |
| Stammaktien | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklage aus Währungsumrechnung | Bilanzverlust | Gesamt | |
| Anzahl | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Saldo zum 01. Januar 2016 | 25.490.430 | 25.490,4 | 79.525,3 | -1,2 | -109.823,7 | -4.809,2 |
| Kapitalerhöhung | 4.857.383 | 4.857,4 | 4.621,6 | 0 | 0 | 9.479,0 |
| Kosten der Kapitalbeschaffung | 0 | 0 | -175,9 | 0 | 0 | -175,9 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 | 0 | 0,6 | 0 | 0,6 |
| Erhöhung der Kapitalrücklage aus dem Aktienoptionsprogramm | 0 | 0 | 53,9 | 0 | 0 | 53,9 |
| Jahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | 0 | -3.472,3 | -3.472,3 |
| Saldo zum 30. Juni 2016 | 30.347.813 | 30.347,8 | 84.025,0 | -0,6 | -113.296,0 | 1.076,3 |
| Kapitalerhöhung | 5.012.950 | 5.013,0 | 10.025,9 | 0 | 0 | 15.038,9 |
| Wandlung von Wandelanleihe 2016/2021 | 1.603.050 | 1.603,0 | 3.231,3 | 0 | 0 | 4.834,4 |
| Wandlung von Optionsanleihe 2011/2016 | 758.620 | 758,6 | 1.486,9 | 0 | 0 | 2.245,5 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 | 0 | -153,6 | 0 | -153,6 |
| Kosten der EK-Beschaffung | 0 | 0 | -145,5 | 0 | 0 | -145,5 |
| Veränderungen der Kapitalrücklage im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wandelanleihe 2016/2021 | 0 | 0 | -4,2 | 0 | 0 | -4,2 |
| Erhöhung der Kapitalrücklage aus dem Aktienoptionsprogramm | 0 | 0 | 57,4 | 0 | 0 | 57,4 |
| Jahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | 0 | -7.106,9 | -7.106,9 |
| Saldo zum 31. Dezember 2016 | 37.722.433 | 37.722,4 | 98.676,8 | -154,2 | -120.402,9 | 15.842,1 |
| Wandlung von Wandelanleihe 2016/2021 | 26.700 | 26,7 | 74,5 | 0 | 0 | 101,2 |
| Wandlung von Wandelanleihe 2017/2022 | 667.295 | 667,3 | 1.836,0 | 0 | 0 | 2.503,3 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 | 0 | 596,0 | 0 | 596,0 |
| Erhöhung der Kapitalrücklage aus dem Aktienoptionsprogramm | 0 | 0 | 82,8 | 0 | 0 | 82,8 |
| Jahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | 0 | -8.736,6 | -8.736,6 |
| Saldo zum 30. Juni 2017 | 38.416.428 | 38.416,4 | 100.670,1 | 441,8 | -129.139,5 | 10.388,9 |
| in TEUR | 6M 2017 | 6M 2016 |
| Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit | ||
| Periodenergebnis | -8.736,6 | -3.472,3 |
| Anpassungen zur Überleitung des Periodenergebnisses zum Cashflow in die betriebliche Tätigkeit | ||
| Finanzergebnis | 325,4 | 592,8 |
| Abschreibungen | 443,8 | 404,3 |
| (Gewinne)/Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten | 0,0 | 4,8 |
| Zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 3.340,8 | 46,4 |
| Veränderungen der betrieblichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 422,0 | 382,1 |
| Sonstige Vermögenswerte und Ertragsteueransprüche | 372,4 | -338,6 |
| Vorräte | -188,1 | -142,3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -1.644,6 | -45,3 |
| Langfristige und kurzfristige Finanzschulden | -2.551,7 | 0,0 |
| Rückstellungen | 66,1 | 83,1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 63,4 | -25,7 |
| Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | -8.087,0 | -2.510,7 |
| Cashflows aus der Investitionstätigkeit | ||
| Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | -203,7 | -154,6 |
| Erhaltene Zinsen | 1,8 | 1,7 |
| Erlöse aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 9,7 | 9,7 |
| Netto-Cashflow aus der (in die) Investitionstätigkeit | -192,2 | -143,2 |
| Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Aktien | 0,0 | 9.303,2 |
| Einzahlungen aus Ausgabe Wandelanleihe 2017/2022 | 4.999,0 | 0,0 |
| Gezahlte Zinsen | -394,4 | -435,8 |
| Netto-Cashflow in die Finanzierungstätigkeit | 4.604,6 | 8.867,4 |
| Nettozunahme (-abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -3.674,6 | 6.213,4 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 15.126,1 | 3.959,2 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 11.451,5 | 10.172,6 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende der Periode | ||
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 11.451,5 | 10.172,6 |
Die Biofrontera AG (www.biofrontera.com), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, Abteilung B unter der Nr. 49717, und ihre 100%igen Tochtergesellschaften Biofrontera Bioscience GmbH, Biofrontera Pharma GmbH, Biofrontera Development GmbH, und Biofrontera Neuroscience GmbH, alle mit Firmensitz am Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, Deutschland, sowie die Biofrontera Inc. mit Firmensitz in Wakefield, Massachussetts, USA, erforschen, entwickeln und vertreiben dermatologische Produkte. Hierbei ist der Fokus auf die Entdeckung, die Entwicklung und den Vertrieb von dermatologischen Arzneimitteln und dermatologisch geprüften Kosmetika zur Behandlung und Pflege erkrankter Haut gerichtet. Dieses Ziel verfolgt die Biofrontera AG (nachfolgend die „Gesellschaft“ oder „Biofrontera“ genannt) zusammen mit ihren Töchtern. Alle Gesellschaften zusammen bilden die „Biofrontera Gruppe“.
Die Biofrontera Gruppe hat als erstes kleineres deutsches Pharma-Unternehmen eine zentralisierte europäische und eine US-amerikanische Zulassung für ein selbst entwickeltes Arzneimittel, das Ameluz®, erhalten. Im Dezember 2011 wurde Ameluz® in Europa für die Behandlung von leichten und moderaten aktinischen Keratosen zugelassen, im September 2016 wurde die europäische Zulassung erweitert auf Behandlung von Feldkanzerisierung und im Januar 2017 auf die Behandlung von Basalzellkarzinomen. Im Mai 2016 erteilte die FDA die Zulassung in den USA zur läsions- und flächengerichteten Behandlung von aktinischen Keratosen in Kombination mit der Rotlichtlampe BF-RhodoLED®. Darüber hinaus wird eine Kosmetiklinie ausgebaut, deren erstes Produkt Belixos® Creme im Herbst 2009 am Markt eingeführt wurde. Im Frühjahr 2014 wurde ein Haartonikum, das Belixos® LIQUID eingeführt sowie Anfang Dezember 2014 ein Belixos® Gel zur Pflege bei Akne und Rosazea. Im Juli 2015 folgte mit Belixos® Protect eine Tagescreme mit schützenden Anti-Aging-Eigenschaften speziell für lichtgeschädigte Haut sowie im Juli 2016 Belixos® to go in einem praktischen 5 ml Roll-on Applikator mit einem Edelstahlroller, wodurch einfaches und hygienisches Auftragen zu einem sofortigen Kühleffekt der betroffenen Haut führt. Belixos® Körpercreme ist aufgrund vielfacher Nachfragen als größere Packung der Belixos® Creme entstanden und ideal zum Auftragen auf größere Körperstellen Zwei weitere klinische Entwicklungsprojekte, eines in der Dermatologie und eines für Migräne-Prophylaxe, wurden in eigene Tochtergesellschaften ausgegliedert und werden derzeit nicht aktiv vorangetrieben.
Das seit Ende 2011 in Europa zugelassene Produkt Ameluz® (Entwicklungsname BF-200 ALA) wurde für die europäische Zulassung in einer klinischen Phase II-Studie und zwei Phase III-Studien zur Behandlung der aktinischen Keratose getestet. In Vorbereitung der Zulassung in den USA wurden zwei Phase I- und eine weitere Phase III-Studie durchgeführt. Ameluz® besteht aus einer Kombination des Wirkstoffs Aminolävulinsäure (ALA) mit der patentgeschützten Nanoemulsion BF-200, durch die ALA chemisch stabilisiert wird und verbesserte Hautpenetrationseigenschaften erhält. Die klinischen Ergebnisse bei der Behandlung der aktinischen Keratose zeigten eine deutliche Überlegenheit gegenüber dem in der Phase III verglichenen Konkurrenzprodukt. Am 1. September 2010 wurde der Antrag für eine zentralisierte europäische Zulassung gestellt, die dann von der Europäischen Kommission am 16. Dezember 2011 erteilt wurde. Seit Februar 2012 wird Ameluz® in Deutschland, seit dem Herbst 2012 auch in mehreren weiteren europäischen Ländern vertrieben. Im September 2016 wurde die Zulassung erweitert auf die Behandlung der Feldkanzerisierung, als größeren zusammenhängenden Flächen, die mit Tumorzellen durchsetzt sind. Die Zulassung in USA erfolgte am 10. Mai 2016, wodurch Biofrontera nun der größte Gesundheitsmarkt der Welt offen steht. Die Markteinführung ist im Oktober 2016 erfolgt. Eine weitere Phase III Studie zur Behandlung von Basalzellkarzinomen war Grundlage für die im Januar 2017 erteilte Erweiterung der bestehenden EU Zulassung für diese Indikation. Ameluz® wurde darüber hinaus in einer Phase III-Studie zur Anwendung bei der Tageslicht-PDT im direkten Vergleich mit dem Konkurrenzprodukt getestet, und die Studie war Grundlage für die Einreichung der Zulassung für diese Therapieform im Juni 2017. Im August 2017 hat die FDA schriftlich den mit Biofrontera bei einem formellen Treffen vereinbarten Zulassungsweg für die Behandlung des Basalzellkarzinoms mit Ameluz® bestätigt.
Im November 2012 wurde Biofronteras PDT-Lampe BF-RhodoLED® europaweit als Medizinprodukt zugelassen und wird seither parallel zu Ameluz® vertrieben. In Europa kann der Arzt zwischen dem Einsatz mehrerer für die PDT zugelassener Lampen wählen, in USA ist die Zulassung von Ameluz® an die Kombination mit der BF-RhodoLED gekoppelt. Diese ist daher zusammen mit Ameluz® als Kombinationsprodukt zugelassen.
Im Juli 2016 hat das Unternehmen mit der Maruho Co., Ltd, („Maruho“), einem auf die Dermatologie spezialisierten japanischen Pharmaunternehmen, eine Forschungskooperation vereinbart, in der Möglichkeiten zur gemeinsamen Entwicklung von pharmazeutischen Produkten für den europäischen Markt basierend auf Biofronteras proprietärer Nanoemulsions-Technologie erarbeitet werden sollen. Dies entspricht der gleichen Strategie, mit der auch Ameluz® entwickelt wurde. Durch die Nanoemulsions-Technologie wurde die Wirksubstanz stabilisiert und die Hautpenetration verbessert, was zu einer erhöhten klinischen Wirksamkeit führte. Dieses Prinzip soll im Rahmen der Kooperation mit Maruho auch für andere Wirkstoffe getestet werden. Entsprechend der Vereinbarung wird Maruho alle Kosten im Zusammenhang mit der explorativen Erforschung von vier neuen Produktkandidaten tragen. Es ist geplant, dass Maruho Eigentümer der Ergebnisse sein soll, aber sämtliche neuen Erfindungen beiden Unternehmen gemeinsam gehören sollen. Im Rahmen des Vertrags erteilt Biofrontera keine Lizenz zur Nutzung der Nanoemulsion oder sonstigem existierendem Intellectual Property an Maruho. Die Lizenz zur Vermarktung der neuen Produkte in Europa soll an Biofrontera fallen, andere Märkte sind von dem Vertrag nicht erfasst.
Das Projekt BF-derm1, das derzeit nicht aktiv bearbeitet wird, wurde in einer dreiteiligen Phase II Studie zur Behandlung chronischer, Antihistamin-resistenter Urtikaria (Nesselsucht) getestet. Die Studie belegte die gute Wirkung des Medikaments, durch das sowohl die Intensität des Urtikariaausschlags und Juckreizes als auch die Einnahme von ermüdenden Antihistaminika gesenkt wurde.
Das Projekt (BF-1) ist eine neuartige Substanz, die für Migräneprophylaxe eingesetzt werden soll. Die Substanz wurde gegen Ende des Jahres 2006 erstmalig gesunden Menschen verabreicht, sowohl durch intravenöse Injektion als auch in Tablettenform. Die Ergebnisse dieser Studie wurden der Gesellschaft Anfang 2007 mitgeteilt. Sie zeigen, dass die Substanz fast vollständig im Darm aufgenommen und erst nach etwa zwei Tagen zu 50% abgebaut oder ausgeschieden wird. Diese Ergebnisse stellen hervorragende Voraussetzungen für die Entwicklung der Substanz zur Verabreichung in Form einer Tablette dar.
Sowohl die weitere Entwicklung von BF-derm1 als auch die von BF-1 soll unabhängig von Biofronteras normalem Budget finanziert werden, indem Geldgeber gesucht werden, die unmittelbar von der Entwicklung dieser Produkte profitieren wollen. Aus diesem Grund wurden die beiden Projekte von der Biofrontera AG erworben und als Gesellschaftereinlage in die beiden im Dezember 2012 neu gegründeten Töchter Biofrontera Development GmbH und Biofrontera Neuroscience GmbH eingebracht. Das Produkt BF-derm1 zur Behandlung schwerer chronischer Urtikaria liegt in der Biofrontera Development GmbH, das Produkt BF-1 zur prophylaktischen Migränebehandlung in der Biofrontera Neuroscience GmbH. Durch die Auslagerung der Entwicklungsprojekte wurde eine Struktur geschaffen, durch die die Finanzierung der weiteren Entwicklung dieser beiden Produkte von der normalen Konzernfinanzierung abgekoppelt wurde. Dadurch kann sich die kurzfristige Finanzplanung auf die Markteinführung in Nordamerika sowie Indikationserweiterungen von Ameluz® und die Etablierung der Gruppe als Spezialpharmaunternehmen konzentrieren.
Der Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 umfasst nach den Vorschriften des § 37y Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) i.V.m. § 37w WpHG einen verkürzten Konzernzwischenabschluss, einen Konzernzwischenlagebericht und eine den Vorgaben des § 297 Abs. 2 S. 4, § 315 Abs. 1 S. 6 des HGB entsprechende Versicherung der gesetzlichen Vertreter.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss zum 30.06.2017 der Biofrontera AG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) für die „Zwischenberichterstattung“ nach IAS 34 aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Er enthält somit nicht sämtliche für einen Konzernabschluss vorgeschriebenen Informationen und Angaben und sollte daher im Zusammenhang mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 gelesen werden.
Im Rahmen der Erstellung des Konzernzwischenabschlusses muss der Vorstand Schätzungen vornehmen sowie Annahmen treffen, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzern und den Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Die im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 erzielten Ergebnisse lassen keine Vorhersagen über die Entwicklung des weiteren Geschäftsverlaufs zu.
Für die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses wurden die für die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert übernommen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 enthält keine separate Segmentberichterstattung, da sich die Aktivitäten der Biofrontera-Gruppe auf ein Geschäftssegment im Sinne von IFRS 8 beschränken. Die gesamte Geschäftstätigkeit ist auf das Produkt Ameluz® einschließlich der ergänzenden Produkte BF-RhodoLED® (PDT-Lampe) und Belixos® ausgerichtet und wird entsprechend einheitlich intern überwacht und gesteuert.
Der vorliegende Halbjahresfinanzbericht der Biofrontera AG wurde durch Beschluss des Vorstands am 31. August 2017 zur Veröffentlichung freigegeben.
Durch vorgenommene kaufmännische Rundungen, kann es in den tabellarischen Darstellungen zu Rundungsdifferenzen kommen.
Der Vorstand der Gesellschaft hatte am 23.12.2016 die Ausgabe einer weiteren Wandelschuldverschreibung beschlossen, diese wurde in Höhe von 5,0 Mio. Euro im Januar 2017 vollständig platziert. Der anfängliche Wandlungspreis der Anleihe beträgt 3,50 Euro, ab 1.4.2017 4,00 Euro und ab 1.1.2018 5,00 Euro. Die Schuldverschreibungen werden ab 1.2.2017 mit jährlich 6% auf den Nennbetrag verzinst. Die Rückzahlung der Anleihe, sofern nicht vorher gewandelt, erfolgt in bar am 1.1.2022. Zum 30.6.2017 waren Schuldverschreibungen im Nennbetrag von 2.335.600 Euro in Aktien der Gesellschaft gewandelt.
Im Mai 2017 konnte ein Darlehensvertrag über bis zu 20 Mio. Euro mit der European Investment Bank (EIB) abgeschlossen werden. Das Darlehen ist unbesichert und garantiert durch unsere wesentlichen Tochtergesellschaften. Es steht innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren in Tranchen zur Verfügung. Im Juli 2017 hat die Gesellschaft eine erste Tranche in Höhe von 10 Mio. Euro in Anspruch genommen, zwei weitere Tranchen von je 5 Mio. Euro können nach Erreichen bestimmter Meilensteine gezogen werden. Jede Tranche muss fünf Jahre nach Verfügungstellung zurückgezahlt werden. Das Darlehen ist marktüblich verzinst, wobei ein Teil der Zinsen quartalsweise in bar bezahlt werden, ein Teil der Zinsen zunächst zurückgestellt und am Ende der Laufzeit bezahlt wird und ein weiterer Teil in Abhängigkeit von der Marktkapitalisierung der Gesellschaft ebenfalls am Ende der Laufzeit bezahlt wird.
Nach Beendigung des Mitarbeiteroptionsprogramms 2010 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. August 2015 dem Vorstand und dem Aufsichtsrat die Ermächtigung erteilt, bis zum 27. August 2020 bis zu 1.814.984 Bezugsrechte auf bis zu EUR 1.814.984 auf dem Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses an Vorstände und Mitarbeiter auszugeben. Weitere Bestimmungen hierzu wurden in der Einladung zur Hauptversammlung beschrieben und sind auf der Internetseite des Unternehmens einsehbar (Optionsprogramm 2015).
Am 18. April 2016 wurden von den möglichen 1.814.984. Aktienoptionen erstmals 425.000 Optionen ausgegeben (Ausübungspreis 2,49 EUR/Optionen). Am 01. Dezember 2016 wurden weitere 130.500 Optionsrechte (2. Tranche) zu einem Ausübungspreis zu je 3,28 EUR ausgegeben. Am 28. April 2017 wurden weitere 329.000 Optionen (3. Tranche) zu einem Ausübungspreis zu je 4,02 EUR ausgegeben. Insgesamt 38.500 Optionsrechte verfielen aufgrund des Ausscheidens von Mitarbeitern aus der Gesellschaft. Aufgrund der Sperrfrist konnten noch keine Optionen ausgeübt werden oder verfallen. Somit stehen am 30.06.2017 noch 891.983 Optionen aus. Im Berichtszeitraum beträgt der gebuchte Aufwand 56 TEUR (Vorjahreszeitraum: 16 TEUR).
Das Ergebnis pro Aktie errechnet sich nach IAS 33 („earnings per share“) mittels Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Jahres ausstehenden Aktien.
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30. Juni 2017 |
30. Juni 2016 |
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Anzahl der gewichteten durchschnittlich im Umlauf befindlichen Stammaktien |
37.730.066 |
29.194.771 |
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Jahresfehlbetrag in TEUR |
-8.736,6 |
-3.472,3 |
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Ergebnis je Aktie in EUR, in Bezug auf den Jahresfehlbetrag |
-0,23 |
-0,12 |
Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird der Konzern mit Marktpreis- und Kreditrisiken sowie mit Liquiditätsrisiken konfrontiert, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten.
Marktpreisrisiko: Das Zinsänderungsrisiko wird als unwesentlich angesehen, da in der Regel die bestehenden Zinsmodalitäten für die relevanten Finanzierungen der Biofrontera-Gruppe kurz- bis mittelfristig an die Marktverhältnisse angepasst werden können. Ein Cashflow Risiko besteht für die festverzinslichen Optionsanleihen nicht. Durch die Festverzinslichkeit können keine nachteiligen Veränderungen der Zinszahlungen eintreten. Da die Verbindlichkeiten nicht zum Fair Value, sondern zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, besteht auch kein Fair Value Risiko.
Kreditrisiko: Ein Kreditrisiko besteht für den Konzern, wenn Transaktionspartner ihren Verpflichtungen in den üblichen Zahlungsfristen nicht nachkommen können. Das maximale Ausfallsrisiko wird bilanziell durch den Buchwert des jeweiligen finanziellen Vermögenswertes dargestellt. Die Entwicklung des Forderungsbestandes wird überwacht, um mögliche Ausfallrisiken frühzeitig identifizieren und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Es wurden im ersten Halbjahr 2017 keine Einzelwertberichtigungen auf Sonstige Finanzielle Vermögenswerte vorgenommen (Vorjahreszeitraum: 0 EUR); auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im ersten Halbjahr 2017 keine Wertberichtigungen vorgenommen (Vorjahreszeitraum: 0 EUR).
Basierend auf den bei den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value Hierarchie eingeordnet:
Stufe 1: Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert mittels auf aktiven Märkten notierten (nicht angepassten) Preisen für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.
Stufe 2: Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert mittels für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preise) oder indirekt (von Preisen abgeleitete) beobachtbarer Inputdaten, die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen.
Stufe 3: Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert mittels für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit herangezogener Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).
Biofrontera verfügt ausschließlich über Finanzinstrumente der Stufen 1 und 2. Während des ersten Halbjahres 2017 wurden keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Stufen der Fair Value Hierarchie vorgenommen. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten gehören die langfristigen und kurzfristigen Finanzschulden (6.319 TEUR; 31.12.16: 3.871 TEUR) bis auf den auf die Wandelschuldverschreibung 2016 entfallenden Restbetrag (81 TEUR) zur Stufe 1. Hierbei handelt es sich um Finanzschulden aus Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen.
Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lassen sich in Bewertungskategorien mit den folgenden Buchwerten untergliedern:
| Finanzielle Vermögenswerte zum 30.06.2017 (EUR) | Fair Value | Buchwerte | ||||
| Kredite und Forderungen | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente (ausschließlich „Zu Handelszwecken gehalten“) | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | GESAMT-BUCHWERTE | |||
| Finanzanlagen | ||||||
| Flüssige Mittel | 11.451.466 | 11.451.466 | 11.451.466 | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.202.029 | 1.202.029 | ||||
| 1.202.029 | ||||||
| Übrige kurzfristige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte | 1.135.803 | 1.135.803 | ||||
| 1.135.803 | ||||||
| GESAMT | 13.789.298 | 13.789.298 | 13.789.298 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zum 30.06.2017 (EUR) | Fair Value | Buchwerte | ||||
| Sonstige Schulden | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente (ausschließlich „Zu Handelszwecken gehalten“) | GESAMT-BUCHWERTE | ||||
| Finanzschulden kurzfristig | 3.593.239 | 3.664.640 | 3.664.640 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 448.508 | 448.508 | 448.508 | |||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig | 48.142 | 48.142 | 48.142 | |||
| Sonstige Finanzschulden langfristig | 2.927.910 | 2.654.018 | 2.654.018 | |||
| GESAMT | 7.017.799 | 6.815.308 | 6.815.308 |
| Finanzielle Vermögenswerte zum 31.12.2016 (EUR) | Fair Value | Buchwerte | ||||
| Kredite und Forderungen | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente (ausschließlich „Zu Handelszwecken gehalten“) | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | GESAMT-BUCHWERTE | |||
| Finanzanlagen | 0 | |||||
| Flüssige Mittel | 15.126.096 | 15.126.096 | 15.126.096 | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.624.067 | 1.624.067 | 1.624.067 | |||
| Übrige kurzfristige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte | 1.376.870 | 1.376.870 | 1.376.870 | |||
| GESAMT | 18.127.033 | 18.127.033 | 18.127.033 | |||
| Finanzielle Verbindlichkeiten zum 31.12.2016 (EUR) | Fair Value | Buchwerte | ||||
| Sonstige Schulden | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente (ausschließlich „Zu Handelszwecken gehalten“) | GESAMT-BUCHWERTE | ||||
| Finanzschulden kurzfristig | 274.424 | 274.424 | 274.424 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.093.154 | 2.093.154 | 2.093.154 | |||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig | 58.458 | 58.458 | 58.458 | |||
| Sonstige Finanzschulden langfristig | 3.596.897 | 3.596.897 | 3.596.897 | |||
| GESAMT | 6.022.933 | 6.022.933 | 6.022.933 |
Mitglieder des Aufsichtsrats
Es ergab sich im ersten Halbjahr 2017 eine Veränderung zu folgendem Mitglied des Aufsichtsrates:
- Hansjörg Plaggemars ist Aufsichtsratsmitglied der Biofrontera AG und war bislang beschäftigt als Vorstand der Deutschen Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wohnhaft in Stuttgart und ist nunmehr Vorstand der Delphi Unternehmensberatung AG, Heidelberg, wohnhaft in Stuttgart
Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Biofrontera AG hat mit der Maruho Co., Ltd im Juli 2016 eine Forschungskooperation („Collaboration and Partnership Agreement“) vereinbart, im Rahmen derer die Möglichkeiten zur gemeinsamen Entwicklung von pharmazeutischen Produkten basierend auf Biofronteras proprietärer Nanoemulsions-Technologie erarbeitet werden sollen. Nach den Bestimmungen der Vereinbarung führt Biofrontera im Rahmen einer Forschungsdienstleistung die erforderlichen Arbeiten zur explorativen Erforschung dieser Produktkandidaten durch. Die damit verbundenen Kosten trägt Maruho.
Aus dieser Entwicklungskooperation wurden im ersten Halbjahr 2017 Umsätze in Höhe von 785 TEUR (Vorjahreszeitraum: 0 TEUR) erzielt. Die Forderungen gegenüber Maruho zum 30.06.2017 betrugen 187 TEUR (31.12.2016: 472 TEUR).
Im Berichtszeitraum wurden von Seiten der Gesellschaft zusätzliche Beratungsleistungen von einem Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Dr. Ulrich Granzer abgerufen. Dr. Granzer hat das Unternehmen bei wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Zulassungsanträgen bei den Aufsichtsbehörden in Europa und USA unterstützt. Im Verlauf des ersten Halbjahres 2017 wurden von der Granzer Regulatory Consulting & Services Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 33 (Vorjahreszeitraum: TEUR 2) in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Granzer Regulatory Consulting & Services zum 30.06.2017 betrugen TEUR 0 (31.12.2016: TEUR 7). Die Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. in Höhe von derzeit 19 %. Der zu Grunde liegende Beratervertrag wurde unter Würdigung der gesetzlichen Vorschriften genehmigt.
Im ersten Halbjahr 2017 ergaben sich über die vorstehend genannten Sachverhalte keine weiteren wesentlichen berichtspflichtigen Transaktionen oder Beziehungen mit nahestehenden Personen.
Wesentliche Ereignisse nach dem Zwischenbilanzstichtag
Im Juli 2017 wurde der Gesellschaft durch das Landgericht Köln eine Klage der Deutschen Balaton AG vom 23. Juni 2017 zugestellt, in der auf Anfechtung und Nichtigkeit zweier auf der Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 gefassten Beschlüsse geklagt wird.
Im August 2017 erhielt die Gesellschaft die schriftliche Stellungnahme der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA zu den Bedingungen der Zulassung von Ameluz® für das Basalzellkarzinom in den USA, über die sich das Unternehmen bei einem formalen Meeting im Juli mit der FDA verständigt hatte. Entsprechend dem vereinbarten Entwicklungsplan kann die Zulassungserweiterung auf superfizielle Basalzellkarzinome auf Basis einer einzigen ergänzenden, in den USA durchgeführten Phase-III-Studie beantragt werden, bei der Ameluz® mit einem Placebo verglichen wird. Die FDA erwartet von Biofrontera eine kombinierte Auswertung der klinischen und histologischen Heilungsraten. Die klinische Untersuchung von Patienten mit unterschiedlichem ethnischen Hintergrund oder Kindern wird nicht gefordert. Hinsichtlich der Sicherheitsinformationen und Langzeitdaten hat die FDA die vorhandene europäische Studie zum Review akzeptiert.
Im Juli 2017 wurde eine erste Tranche in Höhe von 10 Mio. Euro aus dem Darlehen mit der European Investment Bank in Anspruch genommen.
Im Juli 2017 wurde ein weiteres Patent für das Entwicklungsprojekt BF-1 durch das United States Patent and Trademark Office erteilt.
Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 19. Juli 2017 wurde der Dienstvertrag mit Christoph Dünwald und seine Bestellung zum Mitglied im Vorstand bis zum 30. November 2020 verlängert.
Die stufenverzinsliche Optionsanleihe 2009/2017 mit Endfälligkeit am 31.12.2017 wurde am 3.8.2017 vorzeitig zurückgezahlt.
Am 2.8.2017 gab die Gesellschaft die Markteinführung von Ameluz® und BF-RhodoLED® in Israel durch ihren Partner Perrigo Israel Ltd bekannt.
Die Vermarktungsaktivitäten in Slowenien wurden aufgrund des geringen Marktvolumens zum 31. August 2017 eingestellt.
Weitere berichtspflichtige Ereignisse nach dem Zwischenbilanzstichtag lagen nicht vor.
Leverkusen, den 31. August 2017
gez. Prof. Dr. Hermann Lübbert - Vorsitzender des Vorstands
gez. Thomas Schaffer - Finanzvorstand
gez. Christoph Dünwald - Vorstand Vertrieb und Marketing
An die Biofrontera AG, Leverkusen
Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss – bestehend aus verkürzter Bilanz, verkürzter Gesamtergebnisrechnung, verkürzter Kapitalflussrechnung, verkürzter Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie ausgewählten, erläuternden Anhangangaben – und den Konzernzwischenlagebericht der Biofrontera AG AG für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017, die Bestandteile des Halbjahresfinanzberichts nach § 37w Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen.
Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und des Konzernzwischenlageberichts nach den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem Konzernzwischenlagebericht auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.
Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.
Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss der Biofrontera AG in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist.
Düsseldorf, den 31. August 2017
Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Kai-Niclas Rauscher |
Dr. Thomas Senger |
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Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüfer |