![]() Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
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In TEUR |
6M 2018 |
6M 2017 |
Veränderung in % |
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Umsatzerlöse |
8.969,2 |
5.006,4 |
79% |
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Umsatzkosten |
-1.653,0 |
-635,4 |
-160% |
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Forschungs- und Entwicklungskosten |
-2.187,7 |
-2.185,4 |
0% |
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Vertriebskosten |
-8.310,9 |
-8.275,3 |
0% |
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Allgemeine Verwaltungskosten |
-4.078,9 |
-1.695,5 |
-141% |
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Sonstige Aufwendungen und Erträge |
638,5 |
-626,0 |
n.a. |
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EBIT |
-6.622,8 |
-8.411,2 |
21% |
|
Finanzergebnis |
-1.062,1 |
-325,4 |
-226% |
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Ergebnis vor Ertragsteuern |
-7.684,9 |
-8.736,6 |
12% |
Im ersten Halbjahr 2018 wurden insgesamt Umsätze in Höhe von 8.969 TEUR erzielt, eine Steigerung von 79% gegenüber dem Wert des Vorjahres. Die Umsätze in Deutschland konnten gegenüber dem Vorjahreszeitraum leicht um 80 TEUR auf 1.184 TEUR verbessert werden. Die Umsätze in den USA entwickelten sich im ersten Halbjahr 2018 sehr positiv. Dort konnten die Umsätze um 170% auf insgesamt 6.443 TEUR gesteigert werden (im Vorjahr: 2.386 TEUR). In Europa (ohne Deutschland) erhöhten sich die Umsätze um 65% auf 1.211 TEUR. Umsätze aus sonstigen Regionen betrugen 131 TEUR im ersten Halbjahr 2018 (Vorjahreszeitraum: 785 TEUR).
Das Bruttoergebnis vom Umsatz erhöhte sich von 4.371 TEUR im Vorjahreszeitraum auf 7.316 TEUR im ersten Halbjahr 2018.
Die Umsatzkosten betragen 1.653 TEUR und damit 18% vom Umsatz und haben gegenüber dem Vorjahreszeitraum (635 TEUR bzw. 13%) im Verhältnis zum Umsatz zugenommen. Einmalkosten für die Einführung größerer Produktionslose hatten einen negativen Effekt auf die Bruttomarge.
Der Betriebsaufwand betrug im ersten Halbjahr 2018 14.578 TEUR, ein Anstieg von 2.422 TEUR oder 20% gegenüber dem Vorjahreszeitraum (12.156 TEUR).
Die Forschungs- und Entwicklungskosten blieben im ersten Halbjahr 2018 mit 2.188 TEUR nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahresvergleich. Die Entwicklungskosten beinhalten Kosten für die klinische Entwicklung sowie Aufwendungen für Regulatory, insbesondere Gebühren für die Aufrechterhaltung unserer Zulassungen.
Die Vertriebskosten betrugen im ersten Halbjahr 2018 8.311 TEUR und haben sich damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (8.275 TEUR) nur leicht erhöht. Die Vertriebskosten beinhalten die Kosten für unseren eigenen Außendienst in Deutschland, Spanien, Großbritannien und den USA sowie Marketingaufwendungen.
Die Verwaltungskosten betrugen im ersten Halbjahr 2018 4.079 TEUR und erhöhten sich damit, insbesondere aufgrund gestiegener Rechts- und Beratungskosten und den Kosten der Verwaltung in den USA um 2.383 TEUR gegenüber dem Vorjahr.
Die im Finanzergebnis enthaltenen Zinsaufwendungen in Höhe von 1.066 TEUR (Vorjahreszeitraum: 330 TEUR) resultieren fast ausschließlich aus den anteiligen Zinsen auf das Darlehen der EIB sowie den Zinszahlungen für die beiden Wandelanleihen.
Im ersten Halbjahr 2018 waren sonstige Erträge in Höhe von 681 TEUR und sonstige Aufwendungen in Höhe von 43 TEUR angefallen. Im Vorjahr beliefen sich die sonstigen Erträge im gleichen Zeitraum auf 115 TEUR und die sonstigen Aufwendungen auf 741 TEUR. Diese Veränderungen beruhen hauptsächlich aus Währungskurseffekte. Diese Position beinhaltet hauptsächlich Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung auf ein konzerninternen USD-Darlehen der Biofrontera AG an die Biofrontera Inc.
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund des Börsengangs von 19.847 TEUR zum 31. Dezember 2017 auf 34.042 TEUR zum 30. Juni 2018.
Das voll eingezahlte Grundkapital der Biofrontera AG betrug zum 30. Juni 2018 44.506.980,00 Euro. Es war eingeteilt in 44.506.980 Namensaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,00 EUR. Am 31. Dezember 2017 hatte das Grundkapital 38.416.828,00 EUR betragen.
Im Februar 2018 wurden im Rahmen eines Bezugsrechtsangebotes an alle bestehenden Aktionäre und einem gleichzeitigen öffentlichen Angebot an Investoren in den USA insgesamt 6.000.000 neue Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR pro Aktie angeboten und zu einem Bezugspreis von 4,00 EUR pro Aktie erfolgreich platziert. Der in den USA platzierte Anteil wurde dabei in Form von ADS (American Depositary Shares) ausgegeben, wobei jeder ADS zwei Stammaktien der Biofrontera AG verbrieft. Der Bezugspreis pro ADS betrug 9,88 USD.
Im Verlauf des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2018 wurde das Grundkapital durch die Ausübung von Wandlungsrechten aus der Wandelschuldverschreibung 2016/2021 sowie aus der Wandelschuldverschreibung 2017/2022 um 17.652,00 EUR, eingeteilt in 17.652 Namensaktien, sowie aus Wandlungen von Mitarbeiteroptionen aus dem Mitarbeiteroptionsprogramm 2010 um 72.500,00 EUR, eingeteilt in 72.500 Namensaktien, erhöht.
Die von den Gesellschaftern gehaltenen Anteilswerte stellen sich zum 30. Juni 2018 auf der Basis der jeweils letzten Pflichtveröffentlichungen der Aktionäre wie folgt dar:
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30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
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Maruho Deutschland Co., Ltd., Osaka Japan Der gesamte Stimmrechtsanteil wird der Maruho Co., Ltd. über das von ihm kontrollierten Unternehmen Maruho Deutschland GmbH, Düsseldorf, zugerechnet. |
9.062.809 |
7.631.586 |
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Wilhelm Konrad Thomas Zours* Herrn Zours werden die Stimmrechte über die Kette der nachfolgend gelisteten Tochterunternehmen zugerechnet: · DELPHI Unternehmensberatung AG · VV Beteiligungen AG · Deutsche Balaton AG · ABC Beteiligungen AG · Heidelberger Beteiligungsholding AG |
7.095.576 |
3.400.907 |
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Semper Constantia Invest GmbH, Wien, Österreich |
- |
1.165.212 |
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Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Deutschland** Der Stimmrechtsanteil wird der Universal-Investment GmbH über die FEHO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH zugerechnet. |
799.463 |
799.463 |
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Streubesitz |
27.549.132 |
25.419.660 |
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Summe |
44.506.980 |
38.416.828 |
*gemäß der Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) vom 25.06.2018
** gemäß der Bekanntmachung gemäß § 33, 34 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vom 21.12.2015
Das Kapitalmanagement der Gesellschaft überprüft regelmäßig die Ausstattung der Eigenkapitalquote der Biofrontera Gruppe und der AG. Ziel des Managements ist die angemessene Eigenkapitalausstattung im Rahmen der Erwartungen des Kapitalmarktes und der Kreditwürdigkeit gegenüber den nationalen und internationalen Geschäftspartnern. Der Vorstand der Gesellschaft stellt sicher, dass allen Konzernunternehmen ausreichendes Eigen- und Fremdkapital zur Verfügung steht.
Der Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit verbesserte sich im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 von -8.087 TEUR auf -6.834 TEUR zum 30. Juni 2018.
Der Netto-Cashflow aus der Investitionstätigkeit verringerte sich geringfügig um 16 TEUR auf -177 TEUR.
Der Netto-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 17.549 TEUR von 4.605 TEUR auf 22.154 TEUR. Diese Veränderung resultiert insbesondere aus den Einzahlungen aus der Ausgabe von Neuen Aktien mit einem Emissionserlös von insgesamt 24,0 Mio. Euro gegenüber dem ersten Halbjahr 2017.
Die Liquiditätssituation verbesserte sich im ersten Halbjahr 2018 um 15.168 TEUR gegenüber dem 31.12.2017. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen zum 30.06.2018 26.251 TEUR.
Die Gesellschaft konnte jederzeit ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen, ist aber auch in Zukunft auf weitere Finanzierungsmaßnahmen angewiesen. Durch die Zuführung von Eigenkapital ist es Biofrontera bisher immer gelungen, die für den Geschäftsbetrieb notwendige Finanzierung bereitzustellen. Durch Kapitalmaßnahmen in 2017 und 2018 steht der Gesellschaft derzeit ausreichend Liquidität zur Verfügung. Die geplanten Investitionen in die Ausweitung der Vermarktungsaktivität in den USA werden keine weiteren Kapitalmaßnahmen in naher Zukunft erfordern.
Zum 30. Juni 2018 waren 138 (31.12.2017: 123) Mitarbeiter in der Biofrontera Gruppe tätig. Davon waren in der Biofrontera Inc. 53 (31.12.2017: 48) Mitarbeiter beschäftigt.
Die im Konzern bestehenden Chancen und Risiken sind ausführlich im Risiko- und Chancen Bericht des veröffentlichten Konzernlageberichts zum 31.12.2017 beschrieben. Zum Stichtag 30.06.2018 haben sich gegenüber den dort beschriebenen Chancen und Risiken mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Rechtsstreitigkeiten keine weiteren wesentlichen Veränderungen ergeben.
Die Deutsche Balaton AG hat Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die unter Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016) und Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 7 Absatz 3b der Satzung (Genehmigtes Kapital II mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge und entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG)) gefassten Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Mai 2017 erhoben. Die Klage wurde vom Landgericht Köln im Dezember 2017 abgewiesen. Die Deutsche Balaton AG hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Die Berufung ist derzeit beim Oberlandesgericht Köln anhängig. Hinsichtlich der vorgenannten Klage gegen die Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 (Genehmigtes Kapital II) hat die Biofrontera AG beim Oberlandesgericht Köln einen Freigabeantrag eingereicht. Das Oberlandesgericht Köln wird über den Freigabeantrag voraussichtlich zeitgleich mit der Berufung entscheiden.
Die Deutsche Balaton AG hat darüber hinaus einen Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers an das Landgericht Köln gestellt, um u.a. vertragliche Beziehungen mit der Maruho Co. Ltd., Japan untersuchen zu lassen. Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 hatte die Durchführung einer solchen Sonderprüfung abgelehnt. Der Antrag wurde noch im Jahr 2017 vom Landgericht Köln als unzulässig abgelehnt. Dagegen hat die Deutsche Balaton AG Beschwerde erhoben. Der Beschwerde wurde vom Landgericht Köln nicht abgeholfen, da der Antrag unzulässig und unbegründet sei. Die Sache liegt nun dem Oberlandesgericht Köln als nächster Instanz vor.
Ein identischer Sonderprüfungsantrag wurde von der Delphi Unternehmensberatung AG beim Landgericht Köln Anfang 2018 gestellt. Die Delphi Unternehmensberatung AG hält die Mehrheit der Anteile an der Deutsche Balaton AG. Die Biofrontera AG hält auch die in dem Antrag der Delphi Unternehmensberatung AG erhobenen Vorwürfe für konstruiert und substanzlos.
Die Gesellschaft hat im Juni 2018 beim United States District Court for the Southern District of New York Klage gegen Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutsche Balaton AG, DELPHI Unternehmensberatung AG, VV Beteiligungen AG, ABC Beteiligungen AG und Deutsche Balaton Biotech AG (zusammen die "Balaton Beklagten") eingereicht. Die Klage wirft den Balaton Beklagten Verstöße gegen amerikanische Wertpapierhandelsgesetze vor, sowie falsche und verleumderische Aussagen über die Kompetenz der Biofrontera AG und ihren leitenden Angestellten und Direktoren und die Rechtmäßigkeit ihres Handelns, betrügerische und manipulative Handlungen und Praktiken im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Deutschen Balaton Biotech AG für die Aktien der Gesellschaft, sowie unerlaubte Einmischungen und falsche, irreführende und diffamierende Aussagen beim Börsengang der Biofrontera AG an der Nasdaq im Februar 2018 .
Im März 2018 reichte DUSA Pharmaceuticals Inc, gegen die Biofrontera AG und alle Tochtergesellschaften Klage beim District Court of Massachusetts ein wegen angeblicher Verletzung ihrer Patente Nr. 9,723,991 und Nr. 8,216,289. Betroffen wären die Verkäufe unserer BF-RhodoLED® in USA. Die Gesellschaft prüft diese Ansprüche derzeit, erwartet hieraus jedoch nur ein geringes wirtschaftliches Risiko. Im Juli 2018 hat DUSA die Klage erweitert und Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen durch ehemalige Mitarbeiter, die zu Biofrontera gewechselt sind, sowie unerlaubten Wettbewerb geltend gemacht. Die Gesellschaft hält auch die erweiterten Vorwürfe für substanzlos und wird sich entsprechend dagegen zur Wehr setzen.
Biofrontera Inc., eine 100%-Tochter der Biofrontera AG, hat, ebenfalls im Juli 2018, eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs und Marktmanipulationen gegen DUSA Pharmaceuticals, Inc. ("DUSA") beim Orange County Superior Court im US-Bundesstaat Kalifornien eingereicht. Die Klage beinhaltet, dass "DUSA den Ärzten übermäßige Mengen von kostenlosen Produktproben zur Verfügung stellt, um deren Einkaufskosten auszugleichen" und damit gegen US-Bundesgesetze verstößt. Außerdem besagt die Klage, dass "DUSA ein ausgeklügeltes Preissystem für ihr Produkt geschaffen hat, um die eigene Rentabilität in die Höhe zu treiben", das gegen Landesgesetze verstößt, und dass DUSA gegen Landesgesetze durch unangemessene Interventionen in Biofronteras Beziehungen zu dermatologischen Praxen verstoßen hat. Mit der Klage werden Schadensersatz und Unterlassungsansprüche gegen DUSA geltend gemacht.
Die Deutsche Balaton AG hat am 07.08.2018 eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sowie positive Beschlussfeststellungklage in Bezug auf bestimmte Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11.07.2018 erhoben.
Gegenstand der Klage sind folgende Tagesordnungspunkte (TOP):
· TOP 4 (Wahlen zum Aufsichtsrat): Hierzu war der Gegenantrag der Deutsche Balaton AG abgelehnt worden, Herrn Mark Sippel als Nachfolger für Herrn Mark Reeth mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Juli 2018 in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit der Maßgabe, dass seine Amtszeit mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr beschließt.
· TOP 8 (Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen der Zusammenarbeit mit dem (mittelbaren) Großaktionär Maruho Co. Ltd. und den mit diesem verbundenen Unternehmen): Hierzu war der Ergänzungsantrag der Deutsche Balaton AG abgelehnt worden, Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel, Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn, gemäß § 142 Abs. 1 AktG zum Sonderprüfer bzgl. der Kooperation zwischen der Gesellschaft und der (mittelbaren) Großaktionärin Maruho Co. Ltd. bzw. mit dieser verbundener Unternehmen in den Jahren 2016 und 2017 zu bestellen.
· TOP 9 (Entscheidung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Lübbert und Schaffer sowie gegen die Maruho Deutschland GmbH und die Maruho Co. Ltd. nach § 147 Abs. 1 AktG sowie Bestellung eines Besonderen Vertreters für die Geltendmachung dieser Ansprüche nach § 147 Abs. 2 AktG): Hierzu war der Ergänzungsantrag der Deutsche Balaton AG abgelehnt worden, gemäß § 147 Abs. 1 AktG, Ansprüche auf Ersatz der der Gesellschaft durch den Kooperationsvertrag mit der Maruho Co. Ltd., 1-5-22 Nakatsu, Kita-ku, Osaka, Japan, entstandenen Schäden gegen die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Herrmann Lübbert und Thomas Schaffer, gegen die Maruho Deutschland GmbH sowie gegen die Maruho Co. Ltd. geltend zu machen.
· TOP 10 (Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen der Kapitalerhöhung Anfang 2018 sowie zum damit einhergehenden US-Listing): Hierzu war der Ergänzungsantrag der Deutsche Balaton AG abgelehnt worden, Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel, Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn, gemäß § 142 Abs. 1 AktG zum Sonderprüfer bzgl. der Umstände der Anfang 2018 durchgeführten Kapitalerhöhung sowie des damit einhergehenden Listings sogenannter American Depositary Shares („ ADS “) in den USA zu bestellen.
· TOP 11 (Entscheidung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Lübbert und Schaffer, gegen das Aufsichtsratsmitglied Dr. John Borer sowie gegen die Maruho Deutschland GmbH und die Maruho Co., Ltd nach § 147 Abs. 1 AktG sowie Bestellung eines Besonderen Vertreters für die Geltendmachung dieser Ansprüche nach § 147 Abs. 2 AktG wegen der Umstände der Kapitalerhöhung im Februar 2018 einhergehend mit dem US-Listing und der US-Aktienplatzierung): Hierzu war der Ergänzungsantrag der Deutsche Balaton AG abgelehnt worden, gemäß § 147 Abs. 1 AktG Ansprüche auf Ersatz der der Gesellschaft durch die pflichtwidrige und unsachgemäße Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß Beschluss vom 29. Januar 2018 sowie des damit einhergehenden US-Listings entstandenen Schäden gegen die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Herrmann Lübbert und Thomas Schaffer, das Aufsichtsratsmitglied Dr. John Borer sowie die Maruho Deutschland GmbH geltend zu machen.
Die Klage richtet sich gegen die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse und zielt ferner darauf ab, den abgelehnten Beschlüssen im Wege der positiven Beschlussfeststellung zur Wirksamkeit zur verhelfen.
Die Klage ist bislang noch nicht zugestellt. Die Gesellschaft hält die Begründung der Deutsche Balaton AG für nicht stichhaltig, insbesondere da nach Einschätzung der Gesellschaft schon gar keine Schäden jedweder Art entstanden sind. Die Gesellschaft wird sich daher gegen die Klage verteidigen.
Die Gesellschaft hält unverändert an der im Abschnitt „Prognosebericht“ im Geschäftsbericht 2017 veröffentlichten Prognose für das Geschäftsjahr 2018 fest.
Leverkusen, 31. August 2018
Biofrontera AG
Prof. Dr. Hermann Lübbert (Vorsitzender des Vorstands) Christoph Dünwald (Vorstand Vertrieb und Marketing) Thomas Schaffer (Finanzvorstand)
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Biofrontera-Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Biofrontera-Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Leverkusen, 31. August 2018
Biofrontera AG
Prof. Dr. Hermann Lübbert (Vorsitzender des Vorstands) Christoph Dünwald (Vorstand Vertrieb und Marketing) Thomas Schaffer (Finanzvorstand)
| in TEUR | 30. Jun 18 | 31. Dez 17 |
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Sachanlagen | 763,6 | 746,4 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 409,7 | 647,9 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 1.173,3 | 1.394,3 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.022,6 | 1.560,6 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 892,3 | 571,0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 26.251,0 | 11.083,0 |
| Summe kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 29.165,9 | 13.214,6 |
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Vorräte | ||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.148,4 | 1.516,3 |
| Unfertige Erzeugnisse | 284,2 | 484,6 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 1.544,8 | 1.731,5 |
| Ertragsteuererstattungsansprüche | 51,7 | 52,0 |
| Sonstige Vermögenswerte | 673,3 | 1.453,7 |
| Summe übrige kurzfristige Vermögenswerte | 3.702,4 | 5.238,0 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 32.868,3 | 18.452,6 |
| Summe Aktiva | 34.041,5 | 19.846,9 |
| in TEUR | 30. Jun 18 | 31. Dez 17 |
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 44.507,0 | 38.416,8 |
| Kapitalrücklage | 116.707,0 | 100.769,3 |
| Rücklage aus Währungsumrechnung | 288,9 | 699,6 |
| Verlustvortrag | -136.505,2 | -120.402,9 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | -7.684,9 | -16.102,3 |
| Summe Eigenkapital | 17.312,8 | 3.380,5 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||
| Finanzschulden | 13.023,5 | 12.355,5 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.244,4 | 1.619,9 |
| Finanzschulden | 168,6 | 170,5 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 53,3 | 19,7 |
| Summe kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.466,3 | 1.810,1 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
| Sonstige Rückstellungen | 746,9 | 561,7 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.492,1 | 1.739,2 |
| Summe übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 2.238,9 | 2.300,9 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 3.705,2 | 4.111,0 |
| Summe Passiva | 34.041,5 | 19.846,9 |
| in TEUR | 6M 2018 | 6M 2017 |
| Umsatzerlöse | 8.969,2 | 5.006,4 |
| Umsatzkosten | -1.653,0 | -635,4 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 7.316,2 | 4.371,1 |
| Betriebliche Aufwendungen | ||
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -2.187,7 | -2.185,4 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -4.078,9 | -1.695,5 |
| davon Finanzierungskosten | -406,2 | -510,8 |
| Vertriebskosten | -8.310,9 | -8.275,3 |
| Verlust aus der betrieblichen Tätigkeit | -7.261,4 | -7.785,2 |
| Zinsaufwendungen | -1.066,5 | -329,6 |
| Zinserträge | 4,4 | 4,2 |
| Sonstige Aufwendungen | -42,8 | -740,9 |
| Sonstige Erträge | 681,4 | 114,9 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -7.684,9 | -8.736,6 |
| Ertragsteuern | 0,0 | 0,0 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | -7.684,9 | -8.736,6 |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | ||
| Posten, die unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | -410,6 | 596 |
| Sonstiges Ergebnis Gesamt | -410,6 | 596 |
| Gesamtergebnis | -8.095,5 | -8.140,6 |
| Unverwässertes (= verwässertes) Ergebnis je Aktie in EUR | -0,18 | -0,23 |
| Stammaktien | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklage aus Währungsumrechnung | Bilanzverlust | Gesamt | |
| Anzahl | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Saldo zum 01. Januar 2017 | 37.722.433,0 | 37.722,4 | 98.676,8 | -154,2 | -120.402,9 | 15.842,1 |
| Wandlung von Wandelanleihe 2016/2021 | 26.700,0 | 26,7 | 74,5 | 0,0 | 0,0 | 101,2 |
| Wandlung von Wandelanleihe 2017/2022 | 667.295,0 | 667,3 | 1.836,0 | 0,0 | 0,0 | 2.503,3 |
| Währungsumrechnung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 596,0 | 0,0 | 596,0 |
| Erhöhung der Kapitalrücklage aus dem Aktienoptionsprogramm | 0,0 | 0,0 | 82,8 | 0,0 | 0,0 | 82,8 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -8.736,6 | -8.736,6 |
| Saldo zum 30. Juni 2017 | 38.416.428,0 | 38.416,4 | 100.670,1 | 441,8 | -129.139,5 | 10.388,9 |
| Wandlung von Wandelanleihe 2017/2022 | 400,0 | 0,4 | 1,2 | 0,0 | 0,0 | 1,6 |
| Währungsumrechnung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 257,8 | 0,0 | 257,8 |
| Erhöhung der Kapitalrücklage aus dem Aktienoptionsprogramm | 0,0 | 0,0 | 98,0 | 0,0 | 0,0 | 98,0 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -7.365,7 | -7.365,7 |
| Saldo zum 31. Dezember 2017 | 38.416.828,0 | 38.416,8 | 100.769,3 | 699,6 | -136.505,2 | 3.380,5 |
| Kapitalerhöhung | 6.000.000,0 | 6.000,0 | 18.000,0 | 0,0 | 0,0 | 24.000,0 |
| Wandlung von Wandelanleihe 2016/2021 | 6.874,0 | 6,9 | 25,8 | 0,0 | 0,0 | 32,7 |
| Wandlung von Wandelanleihe 2017/2022 | 10.778,0 | 10,8 | 41,5 | 0,0 | 0,0 | 52,3 |
| Wandlung von Mitarbeiteroptionen | 72.500,0 | 72,5 | 172,1 | 0,0 | 0,0 | 244,6 |
| Währungsumrechnung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -410,6 | 0,0 | -410,6 |
| Kosten der Kapitalbeschaffung | 0,0 | 0,0 | -2.432,0 | 0,0 | 0,0 | -2.432,0 |
| Erhöhung der Kapitalrücklage aus dem Aktienoptionsprogramm | 0,0 | 0,0 | 130,3 | 0,0 | 0,0 | 130,3 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -7.684,9 | -7.684,9 |
| Saldo zum 30. Juni 2018 | 44.506.980,0 | 44.507,0 | 116.707,0 | 288,9 | -144.190,1 | 17.312,8 |
| in TEUR | 6M 2018 | 6M 2017 |
| Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -7.684,9 | -8.736,6 |
| Anpassungen zur Überleitung des Periodenergebnisses zum Cashflow in die betriebliche Tätigkeit | ||
| Finanzergebnis | 1.062,1 | 325,4 |
| Abschreibungen | 397,7 | 443,8 |
| Zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | -292,9 | 789,2 |
| Veränderungen der betrieblichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -462,0 | 422,0 |
| Sonstige Vermögenswerte und Ertragsteueransprüche | -204,7 | 372,4 |
| Vorräte | 755,0 | -188,1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -375,5 | -1.644,6 |
| Rückstellungen | 185,2 | 66,1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -213,5 | 63,4 |
| Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | -6.833,5 | -8.087,0 |
| Cashflows aus der Investitionstätigkeit | ||
| Kauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | -178,8 | -203,7 |
| Erhaltene Zinsen | 0,0 | 1,8 |
| Erlöse aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 2,2 | 9,7 |
| Netto-Cashflow aus der (in die) Investitionstätigkeit | -176,6 | -192,2 |
| Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Aktien | 24.000,0 | 0,0 |
| Eigenkapitalbeschaffungskosten | -1.768,0 | 0,0 |
| Einzahlungen aus Ausgabe Wandelanleihe 2017/2022 | 0,0 | 4.999,0 |
| Einzahlungen aus Wandlung Mitarbeiteroptionen | 244,6 | 0,0 |
| Gezahlte Zinsen | -271,8 | -394,4 |
| Rückzahlung Wandelanleihe 2016/2021 | -50,3 | 0,0 |
| Netto-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 22.154,5 | 4.604.6 |
| Nettozunahme (-abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 15.144,4 | -3.674,6 |
| Veränderungen aus Währungsdifferenzen | 23,6 | 0,0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 11.083,0 | 15.126,1 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 26.251,0 | 11.451,5 |
| Zusammensetzung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | ||
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 26.251,0 | 11.451,5 |
Die Biofrontera AG (www.biofrontera.com), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, Abteilung B unter der Nr. 49717, und ihre 100%igen Tochtergesellschaften Biofrontera Bioscience GmbH, Biofrontera Pharma GmbH, Biofrontera Development GmbH, und Biofrontera Neuroscience GmbH, alle mit Firmensitz am Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, Deutschland, sowie die Biofrontera Inc. mit Firmensitz in Wakefield, Massachusetts, USA, erforschen, entwickeln und vertreiben dermatologische Produkte. Hierbei ist der Fokus auf die Entdeckung, die Entwicklung und den Vertrieb von dermatologischen Arzneimitteln und dermatologisch geprüften Kosmetika zur Behandlung und Pflege erkrankter Haut gerichtet. Dieses Ziel verfolgt die Biofrontera AG (nachfolgend die „Gesellschaft“ oder „Biofrontera“ genannt) zusammen mit ihren Töchtern. Alle Gesellschaften zusammen bilden die „Biofrontera Gruppe“.
Die Biofrontera Gruppe hat als erstes kleineres deutsches Pharma-Unternehmen eine zentralisierte europäische und eine US-amerikanische Zulassung für ein selbst entwickeltes Arzneimittel, das Ameluz®, erhalten. Im Dezember 2011 wurde Ameluz® in Europa für die Behandlung von leichten und moderaten aktinischen Keratosen zugelassen, im September 2016 wurde die europäische Zulassung erweitert auf Behandlung von Feldkanzerisierung und im Januar 2017 auf die Behandlung von Basalzellkarzinomen. Im Mai 2016 erteilte die FDA die Zulassung in den USA zur läsions- und flächengerichteten Behandlung von aktinischen Keratosen in Kombination mit der Rotlichtlampe BF-RhodoLED®. Darüber hinaus wird eine Kosmetiklinie vertrieben, deren erstes Produkt belixos® Creme im Herbst 2009 am Markt eingeführt wurde. Im Frühjahr 2014 wurde ein Haartonikum, das belixos® LIQUID eingeführt sowie Anfang Dezember 2014 ein belixos® Gel zur Pflege bei Akne und Rosazea. Im Juli 2015 folgte mit belixos® Protect eine Tagescreme mit schützenden Anti-Aging-Eigenschaften speziell für lichtgeschädigte Haut. belixos® Körpercreme ist aufgrund vielfacher Nachfragen als größere Packung der belixos® Creme entstanden und ideal zum Auftragen auf größere Körperstellen Zwei weitere klinische Entwicklungsprojekte, eines in der Dermatologie und eines für Migräne-Prophylaxe, wurden in eigene Tochtergesellschaften ausgegliedert und werden derzeit nicht aktiv vorangetrieben.
Das seit Ende 2011 in Europa zugelassene Produkt Ameluz® (Entwicklungsname BF-200 ALA) wurde für die europäische Zulassung in einer klinischen Phase II-Studie und zwei Phase III-Studien zur Behandlung der aktinischen Keratose getestet. In Vorbereitung der Zulassung in den USA wurden zwei Phase I- und eine weitere Phase III-Studie durchgeführt. Ameluz® besteht aus einer Kombination des Wirkstoffs Aminolävulinsäure (ALA) mit der patentgeschützten Nanoemulsion BF-200, durch die ALA chemisch stabilisiert wird und verbesserte Hautpenetrationseigenschaften erhält. Die klinischen Ergebnisse bei der Behandlung der aktinischen Keratose zeigten eine deutliche Überlegenheit gegenüber dem in der Phase III verglichenen Konkurrenzprodukt. Am 1. September 2010 wurde der Antrag für eine zentralisierte europäische Zulassung gestellt, die dann von der Europäischen Kommission am 16. Dezember 2011 erteilt wurde. Seit Februar 2012 wird Ameluz® in Deutschland, seit dem Herbst 2012 auch in mehreren weiteren europäischen Ländern vertrieben. Im September 2016 wurde die Zulassung erweitert auf die Behandlung der Feldkanzerisierung, als größeren zusammenhängenden Flächen, die mit Tumorzellen durchsetzt sind. Die Zulassung in USA erfolgte am 10. Mai 2016, wodurch Biofrontera nun der größte Gesundheitsmarkt der Welt offensteht. Die Markteinführung ist im Oktober 2016 erfolgt. Eine weitere Phase III Studie zur Behandlung von Basalzellkarzinomen war Grundlage für die im Januar 2017 erteilte Erweiterung der bestehenden EU Zulassung für diese Indikation. Ameluz® wurde darüber hinaus in einer Phase III-Studie zur Anwendung bei der Tageslicht-PDT im direkten Vergleich mit dem Konkurrenzprodukt getestet, und die Studie war Grundlage für die Erteilung der Zulassung für diese Therapieform im März 2018. Im August 2017 hat die FDA schriftlich den mit Biofrontera bei einem formellen Treffen vereinbarten Zulassungsweg für die Behandlung des Basalzellkarzinoms mit Ameluz® bestätigt. Inzwischen haben wir uns mit der FDA weitgehend über das Protokoll für die Phase III Studie für das Basalzellkarzinom geeinigt und planen im September mit der Patientenrekrutierung zu beginnen.
Im November 2012 wurde Biofronteras PDT-Lampe BF-RhodoLED® europaweit als Medizinprodukt zugelassen und wird seither parallel zu Ameluz® vertrieben. In Europa kann der Arzt zwischen dem Einsatz mehrerer für die PDT zugelassener Lampen wählen, in USA ist die Zulassung von Ameluz® an die Kombination mit der BF-RhodoLED® gekoppelt. Diese ist daher zusammen mit Ameluz® als Kombinationsprodukt zugelassen.
Im Juli 2016 hat das Unternehmen mit der Maruho Co., Ltd, („Maruho“) eine Forschungskooperation vereinbart, in der Möglichkeiten zur gemeinsamen Entwicklung von pharmazeutischen Produkten basierend auf Biofronteras proprietärer Nanoemulsions-Technologie erarbeitet werden sollen. Im Rahmen der am 31. März 2018 abgeschlossenen Phase 1 der Kooperation haben Biofrontera und Maruho mögliche Formulierungen für verschiedene Markengenerika in Europa getestet. Stabile Verbindungen wurden für einige, aber nicht für alle getesteten Wirkstoffe und Kombinationen entwickelt. Maruho hat alle Kosten getragen, die für Forschung und Entwicklung im Rahmen von Phase 1 der Kooperation angefallen sind. Beide Unternehmen teilen das Verständnis, dass das im Rahmen von Phase 1 neu entwickelte IP gemeinschaftliches Eigentum von Biofrontera und Maruho und das zuvor bereits vorhandene IP, insbesondere Biofronteras patentierte Nanoemulsion, im Eigentum der jeweiligen Gesellschaft verblieben ist. Biofrontera und Maruho haben bislang noch keine verbindliche Vereinbarung über Vermarktungsrechte getroffen und erwägen derzeit, ihre Forschungskooperation auf Grundlage eines neuen Vertrags weiterzuführen. Über die Einzelheiten und den Zeitpunkt eines solchen neuen Vertrags wurde bislang allerdings noch nicht gesprochen.
Das Projekt BF-derm1, das derzeit nicht aktiv bearbeitet wird, wurde in einer dreiteiligen Phase II Studie zur Behandlung chronischer, Antihistamin-resistenter Urtikaria (Nesselsucht) getestet. Die Studie belegte die gute Wirkung des Medikaments, durch das sowohl die Intensität des Urtikariaausschlags und Juckreizes als auch die Einnahme von ermüdenden Antihistaminika gesenkt wurde.
Das Projekt BF-1 ist eine neuartige Substanz, die für Migräneprophylaxe eingesetzt werden soll. Die Substanz wurde gegen Ende des Jahres 2006 erstmalig gesunden Menschen verabreicht, sowohl durch intravenöse Injektion als auch in Tablettenform. Die Ergebnisse dieser Studie wurden der Gesellschaft Anfang 2007 mitgeteilt. Sie zeigen, dass die Substanz fast vollständig im Darm aufgenommen und erst nach etwa zwei Tagen zu 50% abgebaut oder ausgeschieden wird. Diese Ergebnisse stellen hervorragende Voraussetzungen für die Entwicklung der Substanz zur Verabreichung in Form einer Tablette dar.
Sowohl die weitere Entwicklung von BF-derm1 als auch die von BF-1 soll unabhängig von Biofronteras normalem Budget finanziert werden, indem Geldgeber gesucht werden, die unmittelbar von der Entwicklung dieser Produkte profitieren wollen. Aus diesem Grund wurden die beiden Projekte von der Biofrontera AG erworben und als Gesellschaftereinlage in die beiden im Dezember 2012 neu gegründeten Töchter Biofrontera Development GmbH und Biofrontera Neuroscience GmbH eingebracht. Das Produkt BF-derm1 zur Behandlung schwerer chronischer Urtikaria liegt in der Biofrontera Development GmbH, das Produkt BF-1 zur prophylaktischen Migränebehandlung in der Biofrontera Neuroscience GmbH. Durch die Auslagerung der Entwicklungsprojekte wurde eine Struktur geschaffen, durch die die Finanzierung der weiteren Entwicklung dieser beiden Produkte von der normalen Konzernfinanzierung abgekoppelt wurde. Dadurch kann sich die kurzfristige Finanzplanung auf die Markteinführung in Nordamerika sowie Indikationserweiterungen von Ameluz® und die Etablierung der Gruppe als Spezialpharmaunternehmen konzentrieren.
Der Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 umfasst nach den Vorschriften des § 115 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) i. v. mit § 117 WpHG einen verkürzten Konzernzwischenabschluss, einen Konzernzwischenlagebericht und eine den Vorgaben des § 264. Abs. 2 S.3, § 289 Abs. 1 S. 5 des HGB entsprechende Versicherung der gesetzlichen Vertreter.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss zum 30.06.2018 der Biofrontera AG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) für die „Zwischenberichterstattung“ nach IAS 34 aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Er enthält somit nicht sämtliche für einen Konzernabschluss vorgeschriebenen Informationen und Angaben und sollte daher im Zusammenhang mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 gelesen werden.
Im Rahmen der Erstellung des Konzernzwischenabschlusses muss der Vorstand Schätzungen vornehmen sowie Annahmen treffen, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzern und den Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Die im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 erzielten Ergebnisse lassen keine Vorhersagen über die Entwicklung des weiteren Geschäftsverlaufs zu.
Für die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses wurden mit Ausnahme der im Folgenden beschriebenen neuen bzw. geänderten IFRS Standards und Interpretationen, die für Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert übernommen. Zum 01. Januar 2018 wurden IFRS 9 (Financial Instruments) und IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers) erstmals angewendet.
Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 ergaben sich bis auf die erweiterten Angabepflichten keine Effekte.
IFRS 9 beinhaltet überarbeitete Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, einschließlich Impairmentregelungen, ergänzt die Regelungen zum Hegde-Accounting und erfordert umfangreichere Offenlegungspflichten.
Aus der Anwendung von IFRS 9 ergaben sich die folgenden Auswirkungen auf die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten:
Sämtliche finanzielle Vermögenswerte wurden nach IAS 39 in Höhe 13.215 TEUR der Kategorie Kredite und Forderungen zugeordnet. Nach IFRS 9 wurden diese der Kategorie „Halten“ zugeordnet und werden unverändert zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die sonstigen Schulden nach IAS 39 in Höhe von 13.614 TEUR werden nun nach IFRS 9 der Kategorie „Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten“ zugeordnet. Die nach IAS 39 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzschulden in Höhe von 552 TEUR, werden nach IFRS 9 der Kategorie „Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ zugeordnet.
Zur verlässlichen und relevanteren Darstellung werden die abgegrenzten Schulden nicht mehr unter den Rückstellungen, sondern unter den jeweiligen Verbindlichkeiten ausgewiesen, wenn sie einen deutlich geringeren Grad der Unsicherheit aufweisen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend erfolgsneutral umgegliedert.
Zu den übrigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir in diesem Zusammenhang auch auf den Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017.
Die Zwischenberichtserstattung zum 30. Juni 2018 enthält keine separate Segmentberichterstattung, da sich die Aktivitäten der Biofrontera-Gruppe auf ein Geschäftssegment im Sinne von IFRS 8 beschränken. Die gesamte Geschäftstätigkeit ist auf das Produkt Ameluz® einschließlich der ergänzenden Produkte BF-RhodoLED® (PDT-Lampe) und Belixos® ausgerichtet und wird entsprechend einheitlich intern überwacht und gesteuert.
Der vorliegende Halbjahresfinanzbericht der Biofrontera AG wurde durch Beschluss des Vorstands am 31. August 2018 zur Veröffentlichung freigegeben.
Durch vorgenommene kaufmännische Rundungen, kann es in den tabellarischen Darstellungen zu Rundungsdifferenzen kommen.
Der Vorstand der Gesellschaft hatte am 23.12.2016 die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung beschlossen, die in Höhe von 5,0 Mio. Euro im Januar 2017 vollständig platziert wurde. Der anfängliche Wandlungspreis der Anleihe betrug 3,50 Euro, ab 1.4.2017 4,00 Euro und ab 1.1.2018 5,00 Euro. Am 15.03.2018 wurde der Wandlungspreis gem. § 12 der Anleihebedingungen auf 4,75 Euro angepasst. Die Schuldverschreibungen werden ab 1.2.2017 mit jährlich 6% auf den Nennbetrag verzinst. Die Rückzahlung der Anleihe, sofern nicht vorher gewandelt, erfolgt in bar am 1.1.2022. Zum 30.06.2018 waren Schuldverschreibungen im Nennbetrag von 2.390.900 Euro in Aktien der Gesellschaft gewandelt.
Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 wurden aus dem Mitarbeiteroptionsprogramm insgesamt 72.500 Optionen gewandelt. Der gebuchte Aufwand beträgt im Berichtszeitraum 5 TEUR (Vorjahreszeitraum: 26 TEUR).
Nach Beendigung des Mitarbeiteroptionsprogramms 2010 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. August 2015 dem Vorstand und dem Aufsichtsrat die Ermächtigung erteilt, bis zum 27. August 2020 bis zu 1.814.984 Bezugsrechte auf bis zu EUR 1.814.984 auf dem Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses an Vorstände und Mitarbeiter auszugeben. Weitere Bestimmungen hierzu wurden in der Einladung zur Hauptversammlung beschrieben und sind auf der Internetseite des Unternehmens einsehbar (Optionsprogramm 2015).
Am 18. April 2016 wurden von den möglichen 1.814.984. Aktienoptionen erstmals 425.000 Optionen ausgegeben (Ausübungspreis 2,49 EUR/Optionen). Am 01. Dezember 2016 wurden weitere 130.500 Optionsrechte (2. Tranche) zu einem Ausübungspreis zu je 3,28 EUR ausgegeben. Am 28. April 2017 wurden weitere 329.000 Optionen (3. Tranche) zu einem Ausübungspreis zu je 4,02 EUR ausgegeben. Am 28. November 2017 wurden weitere 300.500 Optionen (4. Tranche) zu einem Ausübungspreis von je 3,33 EUR ausgegeben. Am 07. Mai 2018 wurden 180.000 Optionen (5. Tranche) zu einem Ausübungspreis von je 5,73 EUR ausgegeben. Insgesamt 94.500 Optionsrechte verfielen aufgrund des Ausscheidens von Mitarbeitern aus der Gesellschaft. Aufgrund der Sperrfrist konnten noch keine Optionen ausgeübt werden oder verfallen. Somit stehen am 30.06.2018 noch 449.984 Optionen aus. Im Berichtszeitraum beträgt der gebuchte Aufwand 125 TEUR (Vorjahreszeitraum: 56 TEUR).
Im März 2018 wurden die Ausübungspreise gem. § 13 der Optionsbedingungen angepasst. Der Ausübungspreis für die erste Tranche beträgt nun 2,25 EUR, für die zweite Tranche 3,04 EUR, für die dritte Tranche 3,78 EUR und für die vierte Tranche 3,09 EUR.
Das Ergebnis pro Aktie errechnet sich nach IAS 33 („earnings per share“) mittels Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Jahres ausstehenden Aktien.
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30. Juni 2018 |
30. Juni 2017 |
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Anzahl der gewichteten durchschnittlich im Umlauf befindlichen Stammaktien |
43.661.206 |
37.730.066 |
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Jahresfehlbetrag in TEUR |
-7.684,9 |
-8.736,6 |
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Ergebnis je Aktie in EUR, in Bezug auf den Jahresfehlbetrag |
-0,18 |
-0,23 |
Angaben zu IFRS 15
| 01.01.-30.06.2018 | 01.01.-30.06.2017 | |||||
| Umsatzerlöse | Produktverkäufe | Entwicklungsumsätze | Sonstige | Produktverkäufe | Entwicklungsumsätze | Sonstige |
| Deutschland | 1.184 | 0 | 0 | 1.103 | 0 | 0 |
| Europa | 1.211 | 0 | 0 | 732 | 0 | 0 |
| USA | 6.443 | 0 | 0 | 2.386 | 0 | 0 |
| Sonstige Regionen | 0 | 91 | 40 | 0 | 785 | 0 |
| Gesamt | 8.838 | 91 | 40 | 4.221 | 785 | 0 |
In den USA werden die BF-RhodoLED® Lampen auch im Rahmen von Leasingverträgen angeboten. In den ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres 2018 haben wir aus Operating Lease-Verträgen Einnahmen in Höhe von 58 Tausend EUR erzielt (Vorjahreszeitraum: 0). Aus Finance Lease Verträgen haben wir Einnahmen in Höhe von 81 Tausend EUR erzielt (Vorjahreszeitraum: 0).
Basierend auf den bei den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value Hierarchie eingeordnet:
Stufe 1: Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert mittels auf aktiven Märkten notierten (nicht angepassten) Preisen für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.
Stufe 2: Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert mittels für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preise) oder indirekt (von Preisen abgeleitete) beobachtbarer Inputdaten, die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen.
Stufe 3: Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert mittels für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit herangezogener Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).
Biofrontera verfügt ausschließlich über Finanzinstrumente der Stufen 1 und 3. Während des ersten Halbjahres 2018 wurden keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Stufen der Fair Value Hierarchie vorgenommen. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten gehören die langfristigen und kurzfristigen Finanzschulden zur Stufe 1 (12,0 Mio. EUR; 31.12.17: 11,9 Mio. EUR und Stufe 3 (Performance Komponente des EIB Darlehens (1,0 Mio. EUR, 31.12.17 0,6 Mio EUR).
Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lassen sich in Bewertungskategorien mit den folgenden Buchwerten untergliedern:
| Finanzielle Vermögenswerte (TEUR) | Fair Value zum 30.06.2018 | Buchwert zum 30.06.2018 | Fair Value zum 31.12.2017 | Buchwert zum 31.12.2017 |
| Kategorie Halten | ||||
| Flüssige Mittel | 26.251 | 26.251 | 11.083 | 11.083 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.023 | 2.023 | 1.561 | 1.561 |
| Übrige kurzfristige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte | 892 | 892 | 571 | 571 |
| Gesamt | 29.166 | 29.166 | 13.215 | 13.215 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten (TEUR) | Fair Value zum 30.06.2018 | Buchwert zum 30.06.2018 | Fair Value zum 31.12.2017 | Buchwert zum 31.12.2017 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||||
| Finanzschulden | 169 | 169 | 171 | 171 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.244 | 1.244 | 1.620 | 1.620 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig | 53 | 53 | 20 | 20 |
| Finanzschulden langfristig | 11.993 | 11.993 | 11.803 | 11.803 |
| 13.459 | 13.459 | 13.614 | 13.614 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | ||||
| Finanzschulden langfristig | 1.030 | 1.030 | 552 | 552 |
| Gesamt | 14.489 | 14.489 | 14.166 | 14.166 |
Es ergab sich im ersten Halbjahr 2018 eine Veränderung zu folgendem Mitglied des Aufsichtsrates: Herr Reinhard Eyring wurde vom Amtsgericht Köln als Nachfolger des zum 31.10.2017 zurückgetretenen Mark Reeth zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 bestellt. In der am 11. Juli 2018 abgehaltenen Hauptversammlung wurde Herr Eyring sodann bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, in den Aufsichtsrat gewählt, die über die Entlastung für das am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr beschließt.
Die Biofrontera AG hat mit der Maruho Co., Ltd im Juli 2016 eine Forschungskooperation („Collaboration and Partnership Agreement“) vereinbart. Im Rahmen der Phase 1 der Kooperation haben Biofrontera und Maruho mögliche Formulierungen für verschiedene Markengenerika in Europa getestet. Nach den Bestimmungen der Vereinbarung führte Biofrontera im Rahmen einer Forschungsdienstleistung die erforderlichen Arbeiten zur explorativen Erforschung dieser Produktkandidaten durch. Die damit verbundenen Kosten trug Maruho.
Aus dieser Entwicklungskooperation wurden im ersten Halbjahr 2018 Umsätze in Höhe von 91 TEUR (Vorjahreszeitraum: 785 TEUR) erzielt. Es bestanden keine Forderungen gegenüber Maruho zum 30.06.2018 (31.12.2017: 124 TEUR).
Die Kooperation wurde zum 31.03.2018 beendet. Biofrontera und Maruho erwägen derzeit, ihre Forschungskooperation auf Grundlage eines neuen Vertrags weiterzuführen. Über die Einzelheiten und den Zeitpunkt eines solchen neuen Vertrags wurde bislang noch nicht gesprochen.
Im ersten Halbjahr 2018 ergaben sich über den vorstehend genannten Sachverhalt keine weiteren wesentlichen berichtspflichtigen Transaktionen oder Beziehungen mit nahestehenden Personen.
Folgende wesentliche Ereignisse in der Unternehmensentwicklung sind nach Ende der Berichtsperiode eingetroffen:
Am 12. Juli reichte Biofrontera Inc., eine 100%-Tochter der Biofrontera AG, eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs und Marktmanipulationen gegen DUSA Pharmaceuticals, Inc. ("DUSA") beim Orange County Superior Court im US-Bundesstaat Kalifornien ein (siehe Abschnitt „Rechtsstreitigkeiten“ ab Seite 18).
Am 26. Juli gab das Unternehmen bekannt, dass die Patientenrekrutierung für eine weitere Phase-III-Studie mit Ameluz® abgeschlossen wurde. In der Studie werden die Sicherheit und Wirksamkeit der konventionellen photodynamischen Therapie (PDT) mit Ameluz® und der BF-RhodoLED® - Lampe zur Behandlung von aktinischen Keratosen (AK) auf den Extremitäten oder dem Rumpf/Nacken untersucht. Der Abschluss der Patientenrekrutierung stellt einen wichtigen Meilenstein zur Erreichung der Anwendungsausweitung für Ameluz® dar. Die Einreichung des Zulassungsantrags wird im dritten Quartal 2019 erwartet.
Die Deutsche Balaton AG hat am 07.08.2018 eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sowie positive Beschlussfeststellungklage in Bezug auf bestimmte Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11.07.2018 erhoben (siehe Abschnitt „Rechtsstreitigkeiten“ ab Seite 18).
Am 9. August 2018 gab die Deutsche Balaton Biotech AG durch die letzte Wasserstandsmeldung nach § 23 Abs.1 Satz 1 und 2 WpÜG bekannt, dass Sie im Rahmen des am 28 Mai 2018 veröffentlichten und am 20. Juli 2018 geänderten freiwilligen Erwerbsangebots insgesamt 1.286.401 Aktien erworben habe. Die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen halten damit zusammen insgesamt 7.098.576 Biofrontera Aktien sowie 2.995 American Depositary Shares. Dies entspricht einem Anteil von rund 18,84 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.
Am 16. August 2018 gab das Unternehmen bekannt einen Fünfjahresvertrag mit dem Veteranen-Ministeriums der USA (U.S. Department of Veterans Affairs - VA) über den Verkauf von Ameluz® in Kombination mit dem Medizinprodukt BF-RhodoLED® abgeschlossen hat. Dieser Vertrag ermöglicht es Biofrontera, Ameluz® für alle medizinischen Einrichtungen des VA und des US-Verteidigungsministeriums anzubieten. Es bestätigt die Wirksamkeit von Ameluz® und ermöglicht mehr Patienten eine effektive Behandlung.
Leverkusen, den 31. August 2018
gez. Prof. Dr. Hermann Lübbert (Vorsitzender des Vorstands)
gez. Thomas Schaffer (Finanzvorstand)
gez. Christoph Dünwald (Vorstand Vertrieb und Marketing)
An die Biofrontera AG, Leverkusen
Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss – bestehend aus verkürzter Bilanz, verkürzter Gesamtergebnisrechnung, verkürzter Kapitalflussrechnung, verkürzter Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie ausgewählten, erläuternden Anhangangaben – und den Konzernzwischenlagebericht der Biofrontera AG für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2018, die Bestandteile des Halbjahresfinanzberichts nach § 115 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen.
Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und des Konzernzwischenlageberichts nach den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem Konzernzwischenlagebericht auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.
Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.
Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss der Biofrontera AG in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist.
Düsseldorf, den 31. August 2018
Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Prof. Dr. Thomas Senger |
Michael Gottschalk |
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Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüfer |