Biotest Aktiengesellschaft

Dreieich

Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BERICHT ÜBER DIE GLEICHSTELLUNG UND DIE ENTGELTGLEICHHEIT DER ARBEITNEHMER DER GESELLSCHAFT GEMÄß § 21 DES ENTGELTRANSPARENZGESETZES IM GESCHÄFTSJAHR 2021 (BERICHT ZUR GLEICHSTELLUNG UND ENTGELTGLEICHHEIT)

Meldepflichten

Nach § 21 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) müssen Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verfassen, wenn sie nach den §§ 264 und 289 HGB zur Erstellung eines Lageberichtes verpflichtet sind. Der Bericht ist in dem nächsten Lagebericht nach § 289 HGB, der dem jeweiligen Berichtszeitraum folgt, als Anlage beizufügen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Biotest vergütet seine Mitarbeiter nach dem Tarifvertrag der Chemischen Industrie. Daher muss der Bericht alle fünf Jahre erstellt werden und die letzten fünf Jahre umfassen. Die Informationen gemäß § 21 Abs. 2 EntgTranspG (siehe unten) dürfen sich nur auf das letzte Kalenderjahr des Berichtszeitraums beziehen. Da der Berichtszeitraum des zuletzt veröffentlichten Berichts 2016 endete, erstreckt sich der Berichtszeitraum dieses Berichts auf die Jahre 2017 bis 2021.

Berichtspflichtige Maßnahmen und Informationen

Im Berichtszeitraum hat Biotest folgende Maßnahmen ergriffen und wird folgende Informationen zur Verfügung stellen:

Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 1 EntgTranspG

Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie deren Wirkungen

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Betriebskindertagesstätte BioNest zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Angebot flexibler Teilzeitmodelle für ein familienfreundliches Arbeiten

Angebot von mobilem Arbeiten und flexiblen Arbeitszeitmodellen

Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer

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Als tarifgebundener Arbeitgeber folgt die Biotest AG den verbindlichen Vorgaben zur Eingruppierung in die tariflichen Entgeltgruppen.

Die Biotest AG wendet konsequent im außertariflichen Bereich die Korn Ferry Group Stellenbewertungsmethodik an, die diskriminierungsfrei ist.

Informationen gemäß § 21 Abs. 2 EntgTranspG

Angaben zur durchschnittlichen Gesamtzahl der Beschäftigten nach Geschlecht

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2016 2021 Veränderung
Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten 1.086,3 1.441,7 32,7%
davon männlich 630,1 840,8 33,4%
davon weiblich 456,2 600,9 31,7%

Abbildung 1: Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten

Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten nach Geschlecht

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2016 2021 Veränderung
Durchschnittliche Anzahl der Vollzeitbeschäftigten 986,9 1.269,0 28,6%
davon männlich 624,6 816,3 30,7%
davon weiblich 362,3 452,7 25,0%

Abbildung 2: Durchschnittliche Gesamtzahl der Vollzeitbeschäftigten

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2016 2021 Veränderung
Durchschnittliche Anzahl der Teilzeitbeschäftigten 99,4 172,7 73,7%
davon männlich 5,5 24,5 345,5%
davon weiblich 93,9 148,2 57,8%

Abbildung 3: Durchschnittliche Gesamtzahl der Teilzeitbeschäftigten