Biotest AktiengesellschaftDreieichBericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BERICHT ÜBER DIE GLEICHSTELLUNG UND DIE ENTGELTGLEICHHEIT DER ARBEITNEHMER DER GESELLSCHAFT GEMÄß § 21 DES ENTGELTRANSPARENZGESETZES IM GESCHÄFTSJAHR 2021 (BERICHT ZUR GLEICHSTELLUNG UND ENTGELTGLEICHHEIT)MeldepflichtenNach § 21 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) müssen Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verfassen, wenn sie nach den §§ 264 und 289 HGB zur Erstellung eines Lageberichtes verpflichtet sind. Der Bericht ist in dem nächsten Lagebericht nach § 289 HGB, der dem jeweiligen Berichtszeitraum folgt, als Anlage beizufügen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Biotest vergütet seine Mitarbeiter nach dem Tarifvertrag der Chemischen Industrie. Daher muss der Bericht alle fünf Jahre erstellt werden und die letzten fünf Jahre umfassen. Die Informationen gemäß § 21 Abs. 2 EntgTranspG (siehe unten) dürfen sich nur auf das letzte Kalenderjahr des Berichtszeitraums beziehen. Da der Berichtszeitraum des zuletzt veröffentlichten Berichts 2016 endete, erstreckt sich der Berichtszeitraum dieses Berichts auf die Jahre 2017 bis 2021. Berichtspflichtige Maßnahmen und InformationenIm Berichtszeitraum hat Biotest folgende Maßnahmen ergriffen und wird folgende Informationen zur Verfügung stellen: Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 1 EntgTranspGMaßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie deren Wirkungenscrollen
Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männerscrollen
Informationen gemäß § 21 Abs. 2 EntgTranspGAngaben zur durchschnittlichen Gesamtzahl der Beschäftigten nach Geschlechtscrollen
Abbildung 1: Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten nach Geschlechtscrollen
Abbildung 2: Durchschnittliche Gesamtzahl der Vollzeitbeschäftigten scrollen
Abbildung 3: Durchschnittliche Gesamtzahl der Teilzeitbeschäftigten |
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