Biotest Aktiengesellschaft

Dreieich

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Biotest Grundstücksverwaltung GmbH
Dreieich

Gesellschafterbeschluss gem. § 264 Abs. 3 HGB

Die von uns, den Unterzeichnenden, vertretene Biotest Pharma GmbH, Landsteinerstraße 5, 63303 Dreieich, ist die alleinige Gesellschafterin der Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH mit Sitz in Dreieich (Amtsgericht Dreieich HRB 31022).

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebenen Formen und Fristen hält die alleinige Gesellschafterin, die Biotest Pharma GmbH mit Sitz in Dreieich, eine Gesellschafterversammlung der Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH ab und beschließt:

Die Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH ist eine 100%-ige Tochter der Biotest Pharma GmbH, Dreieich. Zwischen beiden Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Biotest Pharma GmbH ist eine 100%-ige Tochter der Biotest AG, Dreieich. Zwischen der Biotest Pharma GmbH und der Biotest AG besteht ebenfalls ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH wird in den Konzernabschluss der Biotest AG einbezogen und der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH beabsichtigt die Erleichterungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB teilweise in Anspruch zu nehmen. Die Befreiungsvorschriften des § 264 Absatz 3 HGB sollen für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 dergestalt in Anspruch genommen werden, dass auf die Aufstellung eines Lageberichts und auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses verzichtet wird. Dieser Inanspruchnahme wird zugestimmt.

Dieser Beschluss ist nach § 325 HGB offenzulegen. Die Inanspruchnahme dieser Erleichterungen ist im Konzernanhang der Biotest AG anzugeben und die Inanspruchnahme von Befreiungen ist unter dem Namen der Biotest Grundstücksverwaltungs GmbH mit Bezug auf § 264 Abs. 3 HGB im Bundesanzeiger ebenfalls offenzulegen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.


Dreieich, den 16. September 2025

Biotest Pharma GmbH

Dr. Jörg Schüttrumpf ppa. Ulrike Burkhard
Geschäftsführer

Biotest Pharma GmbH
Dreieich

Gesellschafterbeschluss gem. § 264 Abs. 3 HGB

Die von uns, den Unterzeichnenden, vertretene Biotest AG, Landsteinerstraße 5, 63303 Dreieich, ist die alleinige Gesellschafterin der Biotest Pharma GmbH mit Sitz in Dreieich (Amtsgericht Dreieich HRB 31401).

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebenen Formen und Fristen hält die alleinige Gesellschafterin, die Biotest AG mit Sitz in Dreieich, eine Gesellschafterversammlung der Biotest Pharma GmbH ab und beschließt:

Die Biotest Pharma GmbH ist eine 100%-ige Tochter der Biotest AG, Dreieich. Zwischen der Biotest Pharma GmbH und der Biotest AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Biotest Pharma GmbH wird in den Konzernabschluss der Biotest AG einbezogen und der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die Biotest Pharma GmbH beabsichtigt Erleichterungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch zu nehmen. Die Befreiungsvorschriften des § 264 Absatz 3 HGB sollen für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 dergestalt in Anspruch genommen werden, dass auf die Aufstellung eines Anhangs sowie eines Lageberichts und auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und Lageberichts verzichtet wird. Dieser Inanspruchnahme wird zugestimmt.

Dieser Beschluss ist nach § 325 HGB offenzulegen. Die Inanspruchnahme dieser Erleichterungen ist im Konzernanhang der Biotest AG anzugeben und die Inanspruchnahme von Befreiungen ist unter dem Namen der Biotest Pharma GmbH mit Bezug auf § 264 Abs. 3 HGB im Bundesanzeiger ebenfalls offenzulegen.

Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.


Dreieich, den 16. September 2025

Biotest AG

Dr. Jörg Schüttrumpf ppa. Ulrike Burkhard
Vorsandsvorsitzender

Plasma Service Europe GmbH
Dreieich

Gesellschafterbeschluss gem. § 264 Abs. 3 HGB

Die von uns, den Unterzeichnenden, vertretene Biotest Pharma GmbH, Landsteinerstraße 5, 63303 Dreieich, ist die alleinige Gesellschafterin der Plasma Service Europe GmbH mit Sitz in Dreieich (Amtsgericht Dreieich HRB 34763).

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebenen Formen und Fristen hält die alleinige Gesellschafterin, die Biotest Pharma GmbH mit Sitz in Dreieich, eine Gesellschafterversammlung der Plasma Service Europe GmbH ab und beschließt:

Die Plasma Service Europe GmbH ist eine 100%-ige Tochter der Biotest Pharma GmbH. Zwischen beiden Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Biotest Pharma GmbH ist eine 100%-ige Tochter der Biotest AG, Dreieich. Zwischen der Biotest Pharma GmbH und der Biotest AG besteht ebenfalls ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Plasma Service Europe GmbH wird in den Konzernabschluss der Biotest AG einbezogen und der Konzernabschluss wir im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die Plasma Service Europe GmbH beabsichtigt die Erleichterungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB teilweise in Anspruch zu nehmen. Die Befreiungsvorschriften des § 264 Absatz 3 HGB sollen für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 dergestalt in Anspruch genommen werden, dass auf die Aufstellung eines Lageberichts und auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses verzichtet wird. Dieser Inanspruchnahme wird zugestimmt.

Dieser Beschluss ist nach § 325 HGB offenzulegen. Die Inanspruchnahme dieser Erleichterungen ist im Konzernanhang der Biotest AG anzugeben und die Inanspruchnahme von Befreiungen ist unter dem Namen der Plasma Service Europe GmbH mit Bezug auf § 264 Abs. 3 HGB im Bundesanzeiger ebenfalls offenzulegen.


Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.

Dreieich, den 16. September 2025

Biotest Pharma GmbH

Dr. Jörg Schüttrumpf ppa. Ulrike Burkhard
Geschäftsführer